DE69333561T2 - Aufzeichnungsgerät und -verfahren - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Aufzeichnungsgerät und ein Aufzeichnungsverfahren zum Erzeugen eines Bilds gemäß einem Bildsignal oder einem Originalbild und insbesondere ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät und ein Aufzeichnungsverfahren.
  • Zugehöriger Stand der Technik
  • Herkömmliche Aufzeichnungsgeräte, die eine Vielfalt von Bilderzeugungseinrichtungen verwenden, finden praktischen Einsatz. Von diesen hat ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät besonders weite Verbreitung gefunden, weil es hinsichtlich des Aufbaus und der Betriebskosten Vorteile aufweist. Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät führt ein Punkteaufzeichnen durch Ausstoßen von Tintentröpfchen durch die Düsen eines Aufzeichnungskopfs auf einem Aufzeichnungsmedium aus. Ein Beispiel eines solchen Aufzeichnungsgeräts ist ein Aufbau, in welchem ein Aufzeichnungskopf eine Düsenzeile mit einer vorbestimmten Breite aufweist und sich zum Aufzeichnen in der Längsrichtung und der waagerechten Richtung in bezug auf das Aufzeichnungsmedium aufeinanderfolgend abtastend bewegt.
  • Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren erzeugt ein Bild durch Ausstoßen von Tintentröpfchen direkt auf dem Aufzeichnungsmedium in der vorstehend beschriebenen Weise. Im Unterschied zu einem elektrophotographischen Aufzeichnungsverfahren hat es das Merkmal, daß es in der Lage ist, ein gewünschtes Bild stabil zu erzeugen, weil die Anzahl von Prozessen kleiner ist, um das Bild zu erzeugen.
  • Es kann jedoch Unbeständigkeit eintreten, wenn das Aufzeichnen durch das Ausstoßen kleiner Tintentröpfchen durch winzige Düsen erfolgt, z. B. kann ein Ausstoßfehler (Nichtausstoßen) durch das Versetzen einer Tintenausstoßöffnung einer Düse durch Verunreinigungen, Staub oder verdickte Tinte verursacht werden, ein Ausstoßfehler kann durch die Unterbrechung einer Heizeinrichtung zum Erhitzen der Tinte in der Düse verursacht werden, ein Ausstoßfehler kann durch Tintentröpfchen verursacht werden, die eine Tintenausstoßöffnung der Düse zufällig umschließen usw., so daß wahrscheinich weiße Streifen entlang der Hauptabtastrichtung (serielle Abtastrichtung) auftreten, wodurch die Gefahr besteht, daß ein fehlerfreies Bild nicht erzeugt werden kann.
  • Wenn bei einem derartigen Problem die Anzahl der Düsen auf mehrere hundert bis mehrere tausend erhöht ist, um die Aufzeichnung zu beschleunigen, wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer unnormal funktionierenden Düse proportional dazu zunehmen, und im Stand der Technik ist das fehlerfreie Bild schwer zu erhalten.
  • Vom Standpunkt der Herstellung des Aufzeichnungskopfs ist es herkömmlich notwendig, daß alle Düsen in fehlerfreien Köpfen normal funktionieren, um ein fehlerfreies Bild zu erhalten. Doch wenn die Anzahl der Düsen auf mehrere hundert oder mehrere tausend erhöht wird, steigt die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Fehlern während der Herstellung proportional dazu, was zu einer verminderten Fertigungsausbeute führt, so daß es schwierig wird, die Aufzeichnungsköpfe in der Praxis wirtschaftlich herzustellen.
  • Selbst wenn ein fehlerfreier Aufzeichnungskopf hergestellt ist, wird der gesamte Aufzeichnungskopf im Betrieb ausfallen, wenn eine Düse während des Einsatzes eine Störung verursacht. Folglich war es ein Problem, daß, wenn daher eine Düse in einem Aufzeichnungsgerät mit sechs bis acht Mehrfachdüsen unnormale Funktion aufweist, zu jedem Zeitpunkt des Drucks fehlerhafte Druckware erzeugt werden kann, wodurch es notwendig wird, das Gerät anzuhalten, um den Aufzeichnungskopf auszuwechseln.
  • Um ein solches Problem zu beherrschen, werden Maßnahmen zum Verhindern des Versetzens der Düsen ausgeführt, und eine Regeneriereinrichtung (Wiederherstelleinrichtung) zum Ausführen der Regenerierung wird betrieben, wenn das Versetzen einer Düse visuell erfaßt wird oder eine Regenerieroperation ist in die Druckabfolge einbezogen, unter der Annahme, daß das Versetzen der Düsen eintreten kann.
  • Es ist auch eine Lösung vorgeschlagen worden, daß in dem Fall, wenn das Versetzen der Düsen während des Drucks eintritt, der fehlerhafte Teil des Bilds überdruckt wird, um den Einfluß des Versetzens zu vermindern (siehe z. B. US-Patente Nr. US-A-4 963 882 und Nr. US-A-4 967 203).
  • Wenn jedoch eine solche Lösung Anwendung findet, wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder des Einflusses des Versetzens der Düsen vermindert, doch sie wird insgesamt nicht auf Null reduziert, oder es sind in dem Stand der Technik keine Maßnahmen gegen den irreparablen Ausstoßfehler (Nichtausstoßen) vorgesehen, welcher eintritt, wenn Verunreinigungen, die durch den Tintenfilter mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit treten, sich ansammeln, um einige Düsen zu versetzen oder wenn die Unterbrechung einer Ausstoßheizeinrichtung zum Erhitzen der Tinte zufällig eintritt oder infolge des Ablaufs deren Lebensdauer.
  • Durch Ausführen einer Regenerieroperation mit einem Verfahren, wie es in den vorstehend erwähnten USA-Patenten beschrieben ist, können in einem gewissen Maße weiße Streifen vermindert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, so daß es schwer ist, zu sagen, daß alle Probleme gelöst worden sind.
  • Andererseits wird mit einem Bildbearbeitungsverfahren, wie z. B. ein Fehlerverteilungsverfahren, und desweiteren in Kombination mit einem Mehrwert-Druckverfahren (welches die Größe des Punkts durch Erzeugen eines Pixels durch Überdrucken einiger weniger Tintentröpfchen kleinerer Größe und in Abhängigkeit von der Vielfalt der Drucke einstellt) die Gradientendarstellung möglich, und ferner ist das Vorsehen einiger spezieller Farbdruckköpfe über die herkömmlichen vier Farben auf leichte Weise gegeben, wobei der Mehrfarbdruck, wie z. B. das Drucken mit sechs bis zehn Farben möglich ist und der Farbwiedergabebereich wesentlich erweitert wird, so daß sich die Fähigkeiten der Bilddarstellung an sich von dem Tintenstrahl-Druckverfahren ein Niveau erreichen, das demjenigen des Offsetdrucks näher kommt.
  • Auf einer praktischen Ebene sind jedoch die vorstehend erwähnten Probleme nicht vollständig gelöst worden, und das Tintenstrahl-Druckverfahren hat noch keine breite Anwendung gefunden, obgleich es viele Vorteile aufweist, wie z. B. die sofortige Ausgabe von Computerbildern, das Fehlen von Druckvorprozessen, ohne das Erfordernis zum Mischen von Tinte und ein breiterer Farbwiedergabebereich.
  • Demgemäß konnten die Anforderungen zur Bereitstellung von fehlerfreien Druckwaren bei hoher Produktivität (Geschwindigkeit, kontinuierlicher Betrieb) und die Profitabilität mit industrielle Bedeutung des Tintenstrahl-Druckverfahrens mit keinem der herkömmlichen Verfahren realisiert werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Aufzeichnungsgerät geschaffen, das versehen ist mit:
    einer Aufzeichnungseinrichtung mit einer Aufreihung aus einer Vielzahl an Aufzeichnungselementen zum Aufzeichnen eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium mit Tinte, wobei die Aufreihung an Aufzeichnungselementen einen ersten Block an Aufzeichnungselementen zum Aufzeichnen von Bilddaten und einen zweiten Block, der gegenüber dem ersten Block verschieden ist, von Aufzeichnungselementen für eine lediglich dann erfolgende Verwendung, wenn eine Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes aufgetreten ist, hat;
    einer Hauptabtasteinrichtung zum relativen Abtasten der Aufzeichnungseinrichtung in Bezug auf das Aufzeichnungsmedium in einer Richtung, die gegenüber der Richtung der Aufreihung der Aufzeichnungselemente verschieden ist;
    einer Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Anormalität bei dem ersten Block vor einem Hauptabtasten der Aufzeichnungseinrichtung durch die Hauptabtasteinrichtung;
    einer Bilddatenliefereinrichtung zum Liefern von Bilddaten für ein Liefern zu einem Anormalitätsaufzeichnungselement bei dem ersten Block zu einem Aufzeichnungselement bei dem zweiten Block;
    einer Nebenabtasteinrichtung zum relativen Abtasten der Aufzeichnungseinrichtung und des Aufzeichnungsmediums in im Wesentlichen der gleichen Richtung wie die Richtung der Aufreihung der Aufzeichnungselemente um eine Länge des zweiten Blockes zwischen den Hauptabtastungen durch die Hauptabtasteinrichtung; und
    einer Aufzeichnungssteuereinrichtung, die bewirkt, wenn eine Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes auftritt, dass ein Aufzeichnungselement des zweiten Blockes die Bilddaten, die durch die Bildliefereinrichtung geliefert werden, bei dem gleichen Aufzeichnungsbereich an dem Aufzeichnungsmedium wie der Aufzeichnungsbereich des Anormalitätsaufzeichnungselementes aufzeichnet.
  • Gemäß anderen Aspekten der vorliegende Erfindung wird ein Verfahren zum Aufzeichnen gemäß Anspruch 8 und eine Aufzeichnungssteuereinrichtung gemäß Anspruch 9 geschaffen.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß in dieser Beschreibung der Begriff „Drucken" „Textildruck" oder „Aufzeichnung" einschließt und bedeutet, daß das Bild auf das Druck- oder Aufzeichnungsmedium aufgetragen wird, in einem weiteren Sinne, ohne Einschränkung in bezug auf das Ziel des Druckens.
  • Beispiele für das Druckmedium schließen Stoff, Papiertapete, Stofftapete, Papier, OHP-Folie (Overheadfolie) usw. ein. Hierbei umfaßt Stoff alle Arten von gewebten Stoffen oder Vliesen und andere Wirkwaren, ungeachtet der Materialien oder wie sie gewebt oder gewirkt sind.
  • Außerdem schließt Tapete auch Wanddekorelemente ein, die aus Papier, Gewebe oder synthetische Kunststoffolien hergestellt sind.
  • Bei einem Aufbau der vorliegenden Erfindung kann das fehlerfreie Bild in einer solchen Weise erhalten werden, daß ein vorbestimmtes Muster auf eine Aufzeichnungsunterlage gedruckt wird, um den Aufzeichnungskopf zu überwachen, und dieses Muster wird durch eine Leseeinrichtung gelesen, um unnormale Aufzeichnungselemente zu erfassen. Auf der Grundlage dessen werden Bilddaten, welche den unnormalen Aufzeichnungselementen zugeführt werden würden, zu Bilddaten für andere Aufzeichnungselemente bewegt, um sie diesen zu überlagern und die Aufzeichnung in unterschiedlichen Hauptabtastbewegungen zu ergänzen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen 30 Aufzeichnungsgeräts,
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung einer Aufzeichnungseinheit,
  • 3 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines tatsächlichen Druckbeispiels,
  • 4 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung eines Prüfmusters,
  • 5 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Teils des Prüfmusters,
  • 6A bis 6D zeigen Ansichten zur Erläuterung des Zustands 5 der Schlittenbewegung, von. oben betrachtet,
  • 7 zeigt eine vergrößerte Teilansicht des in 5 gezeigten Prüfmusters,
  • 10 8 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung eines verbesserten Lese-/Unterscheidungsverfahrens,
  • 9 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung eines zulässigen Auftreffbereichs,
  • 10A und 10B zeigen Ansichten zur Erläuterung eines Ergänzungsbeispiels-1,
  • 11 zeigt Ansichten zur Erläuterung eines Ergänzungsbeispiels-2,
  • 12 zeigt Ansichten zur Erläuterung eines Ergänzungsbeispiels-2,
  • 13 zeigt Ansichten zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung,
  • 14A bis 14D zeigen Diagramme zur Erläuterung der Zeitsteuerung der Erfassung der Unterbrechung,
  • 15 zeigt ein Schaltdiagramm zum Erfassen der Unterbrechung,
  • 16 zeigt einen Ablaufplan zur Darstellung eines Ergänzungsverarbeitungsprozesses,
  • 17 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung des Bilddatenflusses,
  • 18 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung des Bilddatenflusses,
  • 19 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung des Bilddatenflusses,
  • 20 zeigt ein Blockdiagramm eines Aufzeichnungsgeräts zum Aufzeichnen auf Stoffen,
  • 21 zeigt eine Ansicht des Aufbaus einer Bildaufzeichnungseinheit in dem Aufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen auf Stoffen,
  • 22 zeigt eine Ansicht: eines Teils der Bildaufzeichnungseinheit in dem Aufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen auf Stoffen,
  • 23 zeigt ein Blockdiagramm eines schematischen Aufbaus, in welchem das Aufzeichnungsgerät auf eine Datenverarbeitungsvorrichtung angewendet ist,
  • 24 zeigt eine Außenansicht der Datenverarbeitungsvorrichtung,
  • 25 zeigt eine Außenansicht der Datenverarbeitungsvorrichtung, die einstückig mit einem Aufzeichnungsgerät ausgebildet ist.
  • DETAILIERTE BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • Das bevorzugte Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist nachstehend detailliert unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Zwei Beispiele, die nicht in den Umfang der Ansprüche fallen, sind beschrieben, wobei danach das Ausführungsbeispiel folgt und danach ein weiteres Beispiel folgt, das nicht in den Umfang der Ansprüche fällt.
  • 1 zeigt eine Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Aufzeichnungsgeräts, wobei 1 eine überlange Rolle als das Aufzeichnungsmedium bezeichnet, 4 ist eine Schneideinrichtung zum Schneiden der Aufzeichnungsunterlage 1 in einer erforderlichen Länge, wie sie sachgemäß ist, 2 ist ein Führungswalze zum Führen der Aufzeichnungsunterlage in einer Transportrichtung, und 3 bezeichnet eine Zuführwalze zum Transportieren der Aufzeichnungsunterlage in der Transportrichtung, wobei die Aufzeichnungsunterlage 1 über die Führungswalze 2 und die Zuführwalze 3 einer Aufzeichnungseinheit 5 zugeführt wird.
  • 8 bezeichnet einen Schlitten zum Tragen einer Reihe von Aufzeichnungsköpfen 7, wie weiter nachstehend beschrieben ist, welcher in einer senkrechten Richtung in der Figur (oder im wesentlichen einer waagerechten Richtung in dem Aufzeichnungsgerät) durch ein Paar von Hauptabtastschienen 21 bewegbar getragen wird. Die Aufzeichnungsunterlage 1, die in der Aufzeichnungseinheit 5 bedruckt ist, wird aus einer Blattaustragöffnung 6 ausgetragen.
  • Unter Bezugnahme auf 2 wird nachstehend die Aufzeichnungseinheit 5 beschrieben.
  • Die Reihe von Aufzeichnungsköpfen 7 weist insgesamt sieben Aufzeichnungsköpfe auf, d. h. einen Aufzeichnungskopf 7Bk zum Druck von Schwarz, einen Aufzeichnungskopf 7C1 zum Drukken von Cyan, einen Aufzeichnungskopf 7C2 zum Drucken von Cyan-Spezialfarbe, einen Aufzeichnungskopf 7M1 zum Drucken von Magenta, einen Aufzeichnungskopf 7M2 zum Drucken von Magenta-Spezialfarbe, einen Aufzeichnungskopf 70 zum Drucken von Orange-Spezialfarbe und einen Aufzeichnungskopf 7Y zum Drucken von Gelb, wobei es möglich ist, einen erweiterten Farbwiedergabebereich darzustellen, welcher durch das herkömmliche Mischen von vier Farben nicht erzielt werden könnte. Diese Reihe von Aufzeichnungsköpfen 7 ist auf dem Schlitten 8 angeordnet, welcher durch die Hauptabtastschiene 21 geradlinig geführt wird.
  • Diese Reihe von Aufzeichnungsköpfen 7 bewegt sich (abtastend) nach dem äußersten rechten Ende, während sie von links nach rechts in einer Richtung eines Pfeils 16 in 2 druckt und dann zu dem äußersten linken Ende zurückkehrt. Nachdem das Drucken einer Zeile abgeschlossen ist, wird das Aufzeichnungsmedium 1 die Hälfte einer Druckbreite des Aufzeichnungskopfs in einer Nebenabtastrichtung eines Pfeils 17 transportiert, um den Druck der nächsten Zeile vorzubereiten.
  • 3 zeigt ein tatsächliches Druckbeispiel in vergrößertem Maßstab. Ein Abschnitt 104 des Kastens, unterteilt durch ein Gitter 105, kennzeichnet ein Pixel, welches in einem zu druckenden Bereich ist.
  • Die Größe des Gitters beträgt 63,5 μm × 63,5 μm bei einer Auflösung von 400 dpi, und der Durchmesser eines zu druckenden Punkts ist ausgelegt, daß er größer als eines Seite des Gitters ist, (etwa 0 100 im'), so daß kein Zwischenraum dazwischen vorliegt, um die Punkte einzufügen, wenn sie in allen Pixeln angeordnet sind.
  • Die tatsächliche Druckposition stimmt nicht unbedingt mit der exakten Position überein, wie in 3 gezeigt ist, auf Grund gewisser Abweichungen, die sich aus der Verteilung der Punktgröße und der Form ergeben.
  • In 3 verdeutlicht die Linie, die durch einen Pfeil 100 bezeichnet ist, daß der Schwarz-Aufzeichnungskopf 7Bk einen Ausstoßfehler (Nichtausstoßen) aufweist, und die Linie, die durch einen Pfeil 101 gekennzeichnet ist, verdeutlicht, daß Punkte des Cyan-Aufzeichnungskopfs 7C1 abweichend sind, wobei die Punkte, die durch das Zeichen „*" gekennzeichnet sind, unbedingt auf dieser Linie liegen müssen. Die Linie, die durch einen Pfeil 102 bezeichnet ist, verdeutlicht, daß der Punktdurchmesser durch den Cyan-Aufzeichnungskopf 7C1 unnormal klein ist. Die Linie, die durch einen Pfeil 103 bezeichnet ist, verdeutlicht, daß die Form des Punkts durch den Cyan-Aufzeichnungskopf 7C1 unnormal ist.
  • Wie aus 3 deutlich wird, ist die Trennung und Unterscheidung zwischen angrenzenden Punkten, welche fluktuierend gedruckt sind, oder ähnliche Punkte mit dem Spezialfarbe-Aufzeichnungskopf 7C2 unmöglich sind, wobei es schwierig ist, zu bestimmen, ob die Düsen von tatsächlich gedruckten Punkten normal sind oder nicht. Insbesondere in dem Farbmischabschnitt mit höherem Druckauftrag kann sich die Tinte miteinander auf dem Aufzeichnungsmedium vermischen, wodurch es schwierig ist, die Punkte getrennt zu erfassen. Ferner kann bei der Druckart mit dem eingestellten Punktdurchmesser (Mehrwert-Druckverfahren) eine Vielzahl von Punkten in derselben Position gedruckt werden, wodurch die Unterscheidung noch schwieriger wird. Um den Zustand der Druckdüsen mit hoher Genauigkeit zu erfassen, ist eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen des Zustands des erfindungsgemäßen Aufzeichnungskopfs angeordnet.
  • In 2 wird auf der linken Seite des Aufzeichnungsmediums eine Düsenstörung-Erfassungsunterlage 9 in derselben Ebene wie das Aufzeichnungsmedium 1 zugeführt, auf welcher ein Prüfmuster 10 oder ein Prüfbild zum Prüfen des Ausstoßzustands des Aufzeichnungskopfs (ob oder wo unnormale Düsen vorliegen) vor dem Drucken jeder Zeile gedruckt wird.
  • Ein Prüfmuster 10 entspricht dem Aufzeichnungskopf jeder Farbe, wie in 4 gezeigt ist. Ein Teil 10'' davon ist als Einzelheit in 5 gezeigt. Die Bezugszeichen 1, 2, 7, 8, 9, 10 in der Figur bezeichnen die Düsennummer, welche den Punkt gedruckt hat. Druckpunkte von jeder Düse werden verteilt gedruckt und optisch gelesen (die Düsen mit den Bezugszeichen 10, 11 und 12 sind in dieser Figur unnormal).
  • Dieses Muster wird durch eine optische Leseeinrichtung 11 gelesen, die mit einem CCD-Inline-Sensor ausgestattet ist, wie in 2 gezeigt, beim wechselseitigen Bewegen in die durch die Pfeile 22, 22'' gekennzeichneten Richtungen, wobei der CCD-Inline-Sensor auf seinem optischen Pfad abtastend bewegt wird.
  • Die Bewegung der Aufzeichnungseinheit, wenn von oben betrachtet, ist in 6A, 6B, 6C und 6D gezeigt. Es ist darauf hinzuweisen, daß in diesen Figuren die Anzahl der Aufzeichnungsköpfe zum besseren Verständnis und zur Vereinfachung der Figuren drei beträgt.
  • In 6A wird die Leseeinheit 11 auf den Hauptabtastschienen 21 zusammen mit dem Schlitten 8 geführt, wobei der Antrieb und die Steuerung durch einen anderen Motor (nicht gezeigt) ausgeführt werden.
  • 6A zeigt eine Ansicht, in welcher die Leseeinheit 11 und der Schlitten 8 gestartet sind, um sich gleichzeitig aus den Ausgangspositionen 11-0, 8-0 nach rechts gerichtet zu bewegen, wie durch die Pfeile 22, 16 bezeichnet ist, um ein Prüfmuster mit dem Schwarz-Aufzeichnungskopf 7Bk auf einer Erfassungsunterlage 9 aufzuzeichnen.
  • 6B zeigt eine Ansicht, in welcher die Leseeinheit 11 und der Schlitten 8 weiter in die Richtung der Pfeile 22, 16 bewegt worden sind, so daß die Prüfmuster aller Farben geschrieben worden sind, und die Leseeinheit 11 gerade ein Schwarz-(Bk)-Prüfmuster 10 auf dem optischen Pfad 12 gelesen hat.
  • 6C zeigt eine Ansicht, in welcher die Prüfmuster aller Farben gelesen worden sind und der Druck mit dem Schwarz-Aufzeichnungskopf 7Bk gerade eingeleitet wird.
  • Für Schwarz werden aus den während der Leseoperation gelesenen Daten unnormale Düsen beurteilt, wie in 6B und 6C gezeigt ist, um die Bilddaten zu bewegen, wie weiter nachstehend beschrieben ist. Für die anderen Farben werden dieselben Prozesse ebenfalls während einer Periode vom Abschluß des Lesens bis zum Druckbeginn ausgeführt.
  • Wenn die Leseeinheit 11 das Lesen beendet hat, kehrt sie in einer Richtung des Pfeils 22' in 6D in die Ausgangsposition 11-0 zurück und wartet auf den Schlitten 8, um in dessen Ausgangsposition 8-0 zurückzukehren. Andererseits setzt der Schlitten 8 das Drucken einer Zeile fort und kehrt bei Abschluß des Drucks der Zeile in die Ausgangsposition 80 zurück und wird dann zusammen mit der Leseeinheit 11 zum Drucken der nächsten Zeile transportiert. Nachfolgend wird die in 6A bis 6D gezeigte Operation wiederholt.
  • 7 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Teils 18 des Prüfmusters, wie in 5 gezeigt ist.
  • Um den Zustand jeder Düse getrennt zu erfassen ist der zulässige Auftreffbereich 19 einer Pixelmatrix 104 zugeordnet, die durch das Gitter 105 unterteilt ist, wie entsprechend jeder Düsennummer gezeigt ist. Jeder zulässige Auftreffbereich wird in einem breiteren CCD-Feld 20 beobachtet, um die Erfassung für wesentlich abweichende Punkte zu ermöglichen.
  • Der Punkt aus der neunten Düse ist ordnungsgemäß, der Punkt aus der zehnten Düse ist NG (Nichtausstoß), der Punkt aus der elften Düse ist NG (abweichend von der Auftreffposition), und der Punkt aus der zwölften Düse ist NG (zu kleiner Punkt), so daß eine Störung unterschieden wird. Auch ein vielgestaltiger Punkt oder zu großer Punkt auf der Linie 103, wie in 3 bezeichnet, wird als unnormal unterschieden.
  • Hierbei wurden die Zustände der Düsen jeweils durch einen Punkt unterschieden. Es besteht kein Problem bei der Bestimmung des Nichtausstoßes, aber eine Düse, die nicht so beeinträchtigt ist, kann als NG auf Grund gewisser Schwankungen der Punktauftreffposition oder des Lagefehlers in bezug auf die gitterdefinierte als die ideale Pixelposition unterschieden werden. Um dies zu vermeiden wird der zulässige Auftreffbereich so eingestellt, daß er geringfügig größer (zulässiger Auftreffbereich 19 in 7) ist, doch der Begriff „Abweichung" kann mehr toleriert werden, was im Hinblick auf eine hohe Bildqualität unerwünscht ist.
  • Im Gegensatz dazu kann ein Punkt mit NG im Durchschnitt gedruckt werden, selbst wenn auf dem Störungserfassungsmuster nur ein Punkt sachgemäß ist, wobei in diesem Fall die höhere Bildqualität behindert ist.
  • 8 zeigt ein verbessertes Lese-/Unterscheidungsverfahren.
  • In 8 werden die mittlere Auftreffposition und die Punktgröße auf der Grundlage von Messungen einer Vielzahl von Punkten aus derselben Düse erhalten (vier Punkte für jede Düse, z. B. vier Punkte, wie durch den Pfeil für die achte Düse gekennzeichnet ist).
  • Die Relativposition wird durch Berechnung eingestellt, so daß der Fehler zwischen der mittleren Position aller Punkte und der idealen Pixelposition für das Gitter 103 minimal. sein kann, wodurch die Unterscheidung ausgeführt wird.
  • Die „Abweichung", die Punktgröße und die Form werden aus den Durchschnittswerten bestimmt, und der Nichtausstoß wird unterschieden, abhängig davon, ob mindestens ein Nichtausstoß zwischen vier Punkten vorliegt oder nicht.
  • Da die „Abweichung", die Punktgröße und die Form auf der Grundlage der Durchschnittswerte bestimmt werden, kann der zulässige Bereich schmaler gehalten werden, wodurch für „Abweichung" die hohe Genauigkeit in dem zulässigen Auftreffbereich 19 zugelassen wird und für den Nichtausstoß die sichere Unterscheidung vorgenommen werden kann.
  • Die Störungserfassungsunterlage 9, wie in 2 und 4 gezeigt, wird unabhängig von dem Aufzeichnungsmedium 1 angetrieben. Die Störungserfassungsunterlage 9 wird von einer Walze 13 einer Aufwickelwalze 14 mit einer geringfügig größeren Schrittweite als eine Druckbreite einer Zeile zugeführt, so daß sich die Erfassungsmuster nicht überlappen können.
  • Andererseits wird das Aufzeichnungsmedium 1 in einer Richtung des Pfeils 17 nebenabgetastet, genau in einer Schrittweite von 1/2 einer Druckbreite w, wie in 4 gezeigt, so daß jede Zeile genau um 1/2 beim Drucken überlappt.
  • Nachfolgend wird die Ergänzung der Daten der Düse als die Unterscheidung von NG in bezug auf die Behandlung des Aufzeichnungskopfs einer bestimmten Farbe und dessen Bilddaten beschrieben.
  • Ergänzungsbeispiel-1: 10A und 10B
  • Die Bilddaten werden in einen Teil von Bilddaten (a) unterteilt, die durch eine ungeradzahlige Abtastung (Hauptabtastung) zu drucken sind, und einen Teil von Bilddaten (b), die. durch eine geradzahlige Abtastung zu drucken sind, wie in 10A gezeigt ist.
  • Es gibt mehrere Teilverfahren, doch die meisten von diesen werden durch Teilen aller Bilddaten in Teile von Bilddaten mit der Hälfte der Dichte vollzogen, so daß Bilddaten (a) und (b), die überlagert werden, genau die vollständigen Bilddaten erzeugen können.
  • Hier sind Bilddaten (a) und (b) in der Figur gezeigt, wobei der gesamte Raster gleichzeitig bereitgestellt wird, um das Verständnis zu erleichtern, doch es sollte klar sein, daß Bilddaten, die seriell übertragen werden, aufeinanderfolgend in deren Abtastdaten unterteilt werden können.
  • Bei der ersten Abtastung wird ein Teil der Daten entsprechend der Abtastung durch den Aufzeichnungskopf 15 gedruckt, während er aus den Bilddaten (a) gelesen wird. Bei der zweiten Abtastung wird ein Teil der Bilddaten entsprechend der Abtastung (eine Position, die um 1/2 der Druckbreite gegenüber der Druckposition der ersten Abtastung verschoben ist) gedruckt, während er aus den Bilddaten (b) gelesen wird. Anschließend können die dritte Abtastung und die vierte Abtastung ausgeführt werden, so daß das Drucken durch zwei Überschreibungen mit der Hälfte der Dichte insgesamt erreicht wird.
  • Dieses Überschreiben bei teilweiser Zuführung kann die Ungleichmäßigkeit der Dichte und das Auftreten von Überschreibstreifen vermindern, die durch den Teilungszuführfehler verursacht sind.
  • Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß der Druckkopf 15 mit einer Vielzahl von Düsen, die in einer Spalte einstückig angeordnet sind, eine unnormale Düse 15'' in einem Teil aufweisen kann. Diese unnormale Düse 15'' wird vor jeder Hauptabtastung durch die vorstehend beschriebene Erfassungseinrichtung unterschieden.
  • In diesem Ergänzungsbeispiel-1 werden Bilddaten (a'), entsprechend der unnormalen Düse, aus den Bilddaten (a) entfernt und zu den Bilddaten (b) übertragen. Und bei der zweiten Abtastung werden solche Bilddaten (a') in dem Überlagerungszustand gedruckt. Da die Düse zum Drucken überlagerter Daten normal ist, können die Daten (a'), welche unnormal oder fehlend gedruckt werden können, wenn keine Maßnahme erfolgt, gemäß den Daten korrekt gedruckt werden.
  • Bei dieser zweiten Abtastung bleibt die unnormale Düse 15' unkorrigiert, wird aber erfaßt, indem die Störungserfassung vor der zweiten Abtastung (Hauptabtastung) ausgeführt wird, wobei die Daten (b'), entsprechend einer solchen unnormalen Düse, gleichfalls aus den Bilddaten (b) entfernt und zu den Bilddaten (a) übertragen werden, um die Überlagerung auszuführen.
  • Während Daten (a') und (b') im Zusammenhang mit der unnormalen Düse jeweils zu den Bilddaten (b) und (a) übertragen werden, ist von Vorteil, daß die Daten in einem getrennt vorgesehenen zugeordneten Speicher gespeichert werden können und beim Drucken abgerufen werden, um die Überlagerung auszuführen.
  • Wenn die „Störung" der Ausstoßfehler (nichtausstoßen) ist, ist zu bevorzugen, daß die Daten (a') und (b') nicht in den ursprünglichen Bilddaten verbleiben, um nicht gedrückt zu werden, sondern sie sollten von dort entfernt werden. Dies ist infolge der Tatsache, daß bei einer nicht ausstoßenden Düse willkürlich eine Wiederherstellung ausgeführt werden kann, was zu einem Risiko dahingehend führt, daß unerwartetes Drucken ausgeführt werden kann und die beabsichtigte Ergänzung gestört werden kann.
  • Wenn die Wiederherstellung nach der Störung bei der Störungserfassung vor einer bestimmten Abtastung (Hauptabtastung) erkannt wird, erfolgt das Anhalten der vorstehend beschriebenen Ergänzungsoperation gemäß den Daten.
  • In der vorstehend beschriebenen Weise kann das Fehlen/die Verfälschung von Daten mit der unnormalen Düse ergänzt werden, weil ein Druckabschnitt durch den vorhergehenden Halbabschnitt (vorderer Druckblock A) des Aufzeichnungskopfs wieder durch den nachfolgenden Halbabschnitt (hinterer Druckblock B) des Aufzeichnungskopfs überdruckt wird. Somit sind die Bilddaten des vorderen Druckblocks A und die Bilddaten des hinteren Druckblocks B in ergänzender Beziehung zueinander, wobei Bilddaten einer Zeile geteilt sind.
  • Wie vorstehend beschrieben, wird die Ergänzung ausgeführt, wenn unnormale Düsen in dem vorderen Druckblock A auftreten. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Störung, die in dem hinteren Druckblock B auftritt, nur in bezug auf dessen Grad des Einflusses vermindert ist, wie in dem US-Patent Nr. US-4 963 882 beschrieben ist.
  • Ergänzungsbeispiel-2: 11 und 12
  • Die unnormalen Düsen, die in dem hinteren Druckblock auftreten, können ebenfalls behandelt werden. Ein Ergänzungsbeispiel-2, welches aus dem Ergänzungsbeispiel-1 entwickelt ist, wird nachstehend unter Bezugnahme auf 11 und 12 dargelegt.
  • Eine unnormale Düse 15' in dem hinteren Druckblock B wird in der Störungserfassung vor der Hauptabtastung des Drucks unterschieden. Weil diese unnormale Druckdüse eine Störung in der zweiten Abtastung verursachen wird, die als nächste ausgeführt wird, erfolgt das vorhergehende Ausschneiden eines Teils der Daten (b') entsprechend dieser aus den Daten (b) und das Übertragen nach (a), wobei die erste Abtastung mit diesen überlagerten Daten ausgeführt wird.
  • Wenn diese Düse in der Störungserfassung vor der zweiten Abtastung noch unnormal ist, wird ein Teil der Daten (a') entsprechend dieser in der dritten Abtastung zu den Daten (b) übertragen, wobei die zweite Abtastung mit diesen überlagerten Daten ausgeführt wird.
  • Auf diese Weise kann die Ergänzung ausgeführt werden, wann immer die unnormale Düse vorliegt. Wenn jedoch anfänglich keine Störung vorliegt und eine gestörte Düse im mittleren Verlauf (eine bestimmte Abtastung) auftritt, wie in 12 gezeigt ist, in dem hinteren Druckblock, können Daten (b'') der ersten Zeile nach dem Auftreten der Störung nicht ergänzt werden, was dazu führt, daß der Grad des Einflusses für diese eine Zeile nur vermindert wird.
  • Das Drucken von der nächsten Zeile an kann ergänzt werden, wie in 11 gezeigt ist. Es liegt dann kein Problem vor, selbst wenn die Störung im mittleren Verlauf behoben wird.
  • 12 zeigt ein Beispiel, wenn die Störung in der vierten Abtastung behoben ist. Daten (b''), entsprechend der unnormalen Düse in der Störungserfassung vor der dritten Abtastung, sind bereits zu den Bilddaten (a) übertragen und gedruckt, mit Bilddaten (b), die Schwarz enthalten, so daß der Schwarzteil bei der vierten Abtastung nicht gedruckt wird, aber das gedruckte Bild ist nicht überlappt oder fehlend.
  • Somit kann in diesem Beispiel-2 die Ergänzung ausgeführt werden, wo immer die unnormale Düse in dem Aufzeichnungskopf auftritt.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß für die Störung, die im mittleren Verlauf des Drucks auftritt, eine große Wirkung dahingehend vorliegt, obgleich bei der ersten Zeile nur der Grad des Einflusses vermindert ist, das vollständige Bild von der nächsten Zeile an und darüber hinaus erzielt werden kann.
  • Wenngleich das Ergänzungsbeispiel-1 und das Ergänzungsbeispiel-2 in dem Beispiel der zwei Teilungen und zwei Überschreibungen erläutert worden sind, so sollte klar sein, daß mehr Teilungen und Überschreibungen, z. B. drei Teilungen und drei Überschreibungen vorgenommen werden können. In diesem Fall werden die Bilddaten in drei Teile unterteilt, wobei Daten entsprechend der Störung der zwei vorderen Druckblöcke jeweils zu den nächsten Abtastdaten übertragen werden und Daten entsprechend der Störung des hinteren Druckblocks zu den Abtastdaten des ersten vorderen Druckblocks in einer solchen Weise übertragen werden, wie in 11 gezeigt ist.
  • Durch Erhöhen der Anzahl der Überschreibungen ist das Mehrwert-Druckverfahren anwendbar, so daß die höhere Bildqualität der Druckwaren erreicht werden kann. Selbst wenn die Anzahl der Überschreibungen zum Zweck der höheren Bildqualität erhöht werden kann, gestattet die vorliegende Erfindung die Unterscheidung des Zustands des Aufzeichnungskopfs mit höherer Genauigkeit exakt in derselben Weise mittels einer separat angeordneten Punktzustand-Erfassungseinrichtung, wobei weitere bemerkenswerte Wirkungen erzielt werden.
  • Ausführungsbeispiel: 13
  • Ein Ausführungsbeispiel, welches die volle Ergänzung gestattet, ist in 13 gezeigt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist der Aufzeichnungskopf in drei Blöcke unterteilt, und zwei Überschreibungen werden mit der Hälfte der Dichte (oder 1/3 der Dichte vom Standpunkt des gesamten Aufzeichnungskopfs) ausgeführt, wie vorstehend beschrieben, unter Verwendung von zwei vorderen Druckblöcken A1, A2. Die Druckdaten mit der unnormalen Düse werden in einem anderen Bilddatenbereich (c) aufeinanderfolgend für ergänzenden Druck gespeichert, und wenn der hintere Druckblock B diesen Abschnitt abtastet, werden die Daten nacheinander gelesen und gedruckt.
  • Dieser Datenbereich (c) ist zur Vereinfachung der Erläuterung als ein Vollraster gezeigt, aber in der Praxis kann er eine minimale Größe aufweisen.
  • Der hintere Druckblock ist auf eine Funktion als der unnormale (Ausstoßfehler) Ergänzungsblock konzentriert, der den hinteren Druckblock hervorbringt, wobei der volle Ergänzungsdruck mit einem einfachen Aufbau erfüllt werden kann.
  • Ergänzungsbeispiel-3
  • In den vorstehend beschriebenen Beispielen wird die Erfassung der unnormalen Düse durch optisches Lesen eines Druckmusters ausgeführt, kann aber zusammen mit der Erfassung der Unterbrechung ausgeführt werden, die in der Ausstoßheizeinrichtung eintritt (welche auf einen Widerstand während der Periode zwischen jedem Ausstoßimpuls geprüft wird, der gemäß den Bilddaten während des Druckens angelegt wird).
  • Die meisten der Ausstoßfehlererscheinungen, welche zufällig oder infolge des Ablaufs der Lebensdauer (was zur Unterbrechung infolge des Verschleißes der Heizeinrichtung führen kann) in dem Tintenstrahl-Aufzeichnungssystem, welches die Tinte durch Erhitzen ausstößt, werden durch die Unterbrechung der Heizeinrichtung verursacht.
  • In den vorhergehend beschriebenen Beispielen wird die Unterscheidung der unnormalen Düse unmittelbar vor dem Druck ausgeführt, und eine solche unnormale Düse, wenn sie vorliegt, wird ergänzt, doch eine Störung, die im mittleren Verlauf des Druckens eintritt (während des Druckens/Abtastens einer bestimmten Zeile), wird nicht ergänzt.
  • Wenn die Heizeinrichtung-Unterbrechungserfassung in Übereinstimmung ausgeführt wird, erfolgt die Erfassung, in welcher Position der Zeile die Störung (Ausstoßfehler) eingetreten ist. Demgemäß können die vorstehend beschriebenen Beispiele1 und das Ausführungsbeispiel von der Störungseintrittsposition der Zeile angewendet werden.
  • Der Aufbau der Unterbrechungserfassung wird nachstehend unter Bezugnahme auf 14A bis 15 beschrieben. 14A bis 14D zeigen Diagramme zur Erläuterung der Zeitsteuerung der Unterbrechungserfassung, wobei 14A die Ausstoßfehler-Zeitsteuerung des normalen Aufzeichnungskopfs zeigt und für einen Aufzeichnungskopf, welcher eine Ausstoßfrequenz von z. B. 2,5 kHz aufweist, wobei das Ansteuersignal des Aufzeichnungskopfs alle 400 μs unter T2 kommt. Die Ansteuerzeitdauer der Heizeinrichtung 31 innerhalb des Aufzeichnungskopfs beträgt 10 μs unter T1.
  • 14B zeigt die Zeitsteuerung zum Erfassen der Unterbrechung, in welcher ganz kurze Impulse, wie in 14C gezeigt, während der Periode ausgegeben werden, wenn die Ausstoßoperation nicht ausgeführt wird. Wie in 14C für einen Aufzeichnungskopf mit 256 Düsen gezeigt, wenn Impulse von 0,2 μs für jede der Düsen mit einer Frequenz von 1 μs nacheinander an jede der Düsen ausgegeben werden, wird der Stromverbrauch des Aufzeichnungskopfs unter Verwendung eines Photokoppiers 32, erfaßt, wie in 15 gezeigt ist. Das Erfassungssignal stellt ideale Impulse dar, wie in 14C gezeigt.
  • Um normalerweise die Tinte aus dem Aufzeichnungskopf auszustoßen, ist die Impulsbreite von mehreren As als Minimum erforderlich, und die Impulsbreite von etwa 0,2 μs, wie in diesem Beispiel, weist keine Wirkungen auf den Ausstoß auf. Nachstehend wird die Erfassungsoperation der Unterbrechung beschrieben. Wie in 14D gezeigt ist, wird zuerst die Ausstoßheizeinrichtung 31 innerhalb des Aufzeichnungskopfs gemäß dem Eingabemuster zum Erfassen der Unterbrechung angesteuert, und der Stromverbrauch zu diesem Zeitpunkt wird durch den Photokoppler 32 erfaßt. Die Wellenform für das Ausgabemuster wird auf Grund der Verzögerungszeitdauer eines Schaltungssystems gegenüber der des Eingabemusters geringfügig verzögert. Und zu den Unterscheidungszeitpunkten, wie durch den Pfeil gekennzeichnet, wird erfaßt, daß die Ausgabegemäß dem Eingabemuster bereitgestellt wird. In einem Beispiel, wie es in 14D gezeigt ist, wird die dritte Ausgabe nicht bereitgestellt, wodurch erkannt wird, daß dort eine Unterbrechung vorliegt.
  • Wie 15 zeigt, wird ein Eingabemuster in eine Zähleinrichtung 33 eingegeben, um die Düsenzahl zu überwachen, welche gegenwärtig unterschieden wird. Wenn eine Unterscheidung von NG erfolgt, dann wird der Wert der Zähleinrichtung zu diesem Zeitpunkt zwischengespeichert, und ein Signal, das die Nummer der unterbrochenen Düse anzeigt, kann zu einer CPU ausgegeben werden.
  • Gemäß diesem Beispiel-3 ist es möglich, die Ergänzung der Störung (Ausstoßfehler Nichtausstoßen) vorzunehmen, die im mittleren Verlauf des Drucks eintritt.
  • Die Operation der Beispiele und des Ausführungsbeispiels, wie vorstehend beschrieben, wird unter der Steuerung einer Steuereinheit (nicht gezeigt) zum Steuern des gesamten Aufzeichnungsgeräts ausgeführt. Diese Steuereinheit weist eine CPU auf, wie z. B. ein Mikrorechner, einen ROM zum Speichern von Steuerprogrammen oder einer Vielzahl von Daten, und einen RAM zur Verwendung als der Arbeitsbereich der CPU.
  • Anschließend wird die Operation der Beispiele und des Ausführungsbeispiels, die durch die CPU ausgeführt wird, unter Bezugnahme auf einen in 16 gezeigten Ablaufplan beschrieben. Es ist darauf hinzuweisen, daß ein Steuerprogramm zum Ausführen eines solchen Prozesses in dem ROM gespeichert ist.
  • Zuerst wird durch Ausgabe eines Startbefehls (Schritt S201) das System aktiviert (Schritt S202). Anschließend wird, nachdem die normale Ausstoßregenerieroperation im Schritt S203 ausgeführt ist, die Erfassung der unnormalen Düsen unter Verwendung der Leseeinheit 11 im Schritt S204 ausgeführt.
  • Wenn an dieser Stelle keine unnormale Düse vorliegt, geht der Prozeß zu dem Schritt S210, in welchem das Drucken mit dem Aufzeichnungskopf 7 ausgeführt wird. Wird andererseits ein Problem erfaßt, geht der Prozeß zum Schritt S205, in welchem die Regenerieroperation ausgeführt wird. Danach wird im Schritt S206 die Erfassung der unnormalen Düsen wieder ausgeführt, wobei in dem Fall, wenn keine Störung bestätigt wird, der Prozeß zum Schritt 210 geht, in welchem das Drukken ausgeführt wird. Wird andererseits ein Problem bestätigt, erfolgt im Schritt S207 eine Prüfung, um zu bestimmen, ob die Düse die Störung verursacht hat oder nicht und die Düse der Ergänzungsoperation zum Überlappen unterzogen wird. Demzufolge sind im Überlappungsfall beide Düsen unnormal und können daher nicht ergänzt: werden, wobei der Prozeß zum Schritt S208 weitergeht, in welchem eine Warnung ausgegeben wird und die Operation des Aufzeichnungsgeräts angehalten wird.
  • Wenn die unnormalen Düsen nicht überlappen wird im Schritt S209 die Datenbewegung mit dem vorstehend beschriebenen Verfahren ausgeführt, und dann geht der Prozeß zum Schritt S210, in welchem das Drucken ausgeführt wird. Ist das Drucken dieser Zeile abgeschlossen, wird im Schritt S211 eine Prüfung vorgenommen, um zu bestimmen, ob diese Zeile eine letzte Zeile ist oder nicht. Wenn es eine letzte Zeile ist, wird im Schritt S213 das Drucken beendet. Verbleiben einige zu druckende Zeilen, geht der Prozeß zum Schritt S212, in welchem eine Prüfung erfolgt, um zu bestimmen, ob der Prozeß eine vorbestimmte Anzahl von Wiederholungen durchläuft (z. B. fünf Zeilen). Wenn eine vorbestimmte Anzahl von Wiederholungen vorliegt, kehrt der Prozeß zum Schritt S203 zurück, in welchem die Regenerieroperation ausgeführt wird. Wenn andererseits keine vorbestimmte Anzahl von Wiederholungen vorliegt, kehrt der Prozeß zum Schritt S204 zurück, in welchem die Erfassungsoperation der unnormalen Düsen ausgeführt wird. Nachfolgend wird derselbe Prozeß wiederholt.
  • 17, 18 und 19 zeigen Diagramme zur Erläuterung des Bilddatenflusses. 17 betrifft Beispiel-1 und Beispiel-2 (entsprechend 10A bis 12), wobei die Bilddaten 301 durch eine Datenteileinrichtung 302 in ungeradzahlige Abtastdaten 304 und geradzahlige Abtastdaten 305 unterteilt werden. Gemäß der Ausgabe einer Erfassungseinrichtung 303 einer unnormalen Düse wird eine Einrichtung zum Ausschneiden eines unnormalen Bilddatenabschnitts 306 betrieben, wobei ein unnormaler Bilddatenabschnitt 307 zu den anderen Abtastdaten übertragen wird. Die übertragenen Daten werden durch eine Datenüberlagerungseinrichtung 308 überlagert und einem Druckkopf 309 zugeleitet, um das Drucken auszuführen.
  • 18 zeigt ein Diagramm zur Erläuterung einer erweiterten Version von drei Unterteilungen und drei Überlagerungen, wobei die Daten in die (3n + 1)-ten Abtastdaten 311, die (3n + 2)-ten Abtastdaten 312 und die (3n + 3)-ten Abtastdaten 313 unterteilt werden (n ist eine Ganzzahl größer als oder gleich Null), wobei der unnormale Bilddatenabschnitt 307 des vorderen Druckblocks jeweils zu den nächsten Abtastdaten übertragen wird, doch der unnormale Bilddatenabschnitt 307 des hinteren Druckblocks wird zu dem Abtastdaten vor der entsprechenden Abtastung übertragen.
  • 19 zeigt ein Diagramm zur Erläuterung des Ausführungsbeispiels (entsprechend 13), wobei die unnormalen Daten 307 in einem Ergänzungsdatenbereich 310 gespeichert und von dort zu einem Ergänzungsdruckblock 309'' des Druckkopfs 309 zum Ausführen des Drucks übertragen werden.
  • In die Wirkungen der vorliegenden Erfindung ist die Tatsache eingeschlossen, daß das Aufzeichnungsgerät nicht angehalten wird, selbst wenn eine unnormale Düse auftritt, so daß die Lebensdauer des Aufzeichnungskopf wesentlich verlängert wird.
  • In 11 und 12 besteht kein Problem während des Betriebs, selbst wenn der Ausstoßfehler in dem jeweiligen einen der Druckblöcke A und B eintritt, keine Lageübereinstimmung vorliegt. In dem Fall der 13, es sei denn, daß Ausstoßfehler (Nichtausstoßen) der Druckblöcke A1 und A2 übereinstimmen oder ein Ausstoßfehler der Druckblöcke A1/A2 mit dem des Druckblocks B übereinstimmt, besteht im Betrieb kein Problem.
  • D. h., selbst wenn die herkömmliche Ausstoßfehler-Regenerierfunktion aktiviert ist, nehmen unumkehrbar unnormale Düsen mit Fortschreiten der Operation zu, doch wenn mindestens eine von ihnen eine Übereinstimmung verursacht, wird die Ergänzung unmöglich, wobei an diesem Punkt die praktische Lebensdauer des Kopfs in der vorliegenden Erfindung zu Ende ist. Da der Druckblock aus mehreren hundert bis mehreren tausend Düsen erzeugt ist, besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, daß unnormale Düsen übereinstimmen und die Lebensdauer beenden, selbst wenn die Störung in mehreren zehn Düsen vorliegt. Nur wenn die Ausstoßheizeinrichtung tatsächlich als Ganzes verschlissen ist, eine Vielzahl von unnormalen Düsen aufweist, geht die Lebensdauer zu Ende.
  • Es wird angenommen, daß die Lebensdauer ausläuft, wenn nur eine Düse unnormal wird, wie es herkömmlich ist, wobei unnormale Düsen in den meisten Fällen infolge eines zufälligen Fehlermodus erzeugt werden, so daß die Lebensdauer des Kopfs einen breiten Verteilungsbereich von der äußerst kurzen Lebensdauer bis zu der relativ langen Lebensdauer aufweist. Wenn im Gegensatz dazu, wie in der vorliegenden Erfindung, mehrere zehn Düsen als unnormal angenommen werden, sind sie möglicherweise infolge eines Verschleißfehlermodus verursacht, was zu einer wirksamen Lebensdauer führt, die einige bis mehrere zehn Male verlängert ist und eine sehr geringe Verteilung aufweist, wobei der Vorteil besteht, daß die Kosten verringert werden und die Kostenplanung für die Geräteoperation auf leichte Weise durchführbar ist.
  • Die speziellen Wirkungen der vorliegenden Erfindung können wie folgt zusammengefaßt werden:
    • (1) Das fehlerfreie Tintenstrahl-Druckbild kann durch Lösen eines Grundproblems, das mit dem Tintenstrahl-Druckverfahren verbunden ist, erzielt werden, ein Bildproblem, verursacht durch eine unnormale Düse (d. h. ein Bildproblem, das nicht nur den Nichtausstoß der Tinte einschließt, sondern auch die „Abweichung" oder die unnormale Punktgröße).
    • (2) Da der Druckkopf mit unnormalen Düsen als „ungestört" verwendbar ist, kann die Ausbeute bei der Produktion selbst für den Mehrfach-Düsenkopf mit mehreren hundert bis mehreren tausend Düsen erhöht werden.
    • (3) Da in dem Fall, wenn die unnormalen Düsen während der Verwendung auftreten, die Ergänzungsfunktion nacheinander aktiviert wird, kann die wirksame Lebensdauer des Aufzeichnungskopfs in bemerkenswerter Weise verlängert werden.
    • (4) Auf Grund der Verwendung des Mehrfach-Düsenkopfs mit mehreren hundert bis mehreren tausend Düsen bei im wesentlichen niedrigen Kosten und der wirksamen langen Lebensdauer des Kopfs kann das Aufzeichnungsgerät, das den Mehrfach-Düsenkopf verwendet, bis zum Ende der Lebensdauer des Aufzeichnungskopfs kontinuierlich betrieben werden, wodurch das Tintenstrahl-Druckverfahren die ausreichende industrielle Produktivität und Wirtschaftlichkeit bietet.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß die vorliegende Erfindung nicht unbedingt auf diese Ausführungsform begrenzt ist. Wenngleich in dieser Ausführungsform ein Druckkopf in die Druckblöcke unterteilt ist, so sollte klar sein, daß jeder Druckblock für einen unterschiedlichen Aufzeichnungskopf zuständig sein kann. In diesem Fall kann, da der Aufzeichnungskopf in einer Nebenabtastung um eine Länge w des Aufzeichnungskopfs zugeführt wird, die Druckgeschwindigkeit erhöht werden.
  • Dieses Verfahren ist nicht nur auf ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät anwendbar, das Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente zum Ausstoßen der Tinte durch Düsen verwendet, sondern auch auf ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente, wie z. B. Piezoelemente, zum Ausstoßen der Tinte durch die Düsen verwendet, und ein Aufzeichnungsgerät, das eine Vielzahl von Aufzeichnungselementen aufweist, wie z. B. ein Thermoaufzeichnungsgerät, das ein Thermotransfer-Aufzeichnungsverfahren und ein wärmeempfindliches Papier verwendet.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß in dem Thermoaufzeichnungsgerät fast alle Druckstörungen durch die Unterbrechung der Heizeinrichtung verursacht werden und ein Erfassungsmechanismus für unnormale Aufzeichnungselemente durch die Heizeinrichtung-Unterbrechungserfassung realisiert werden kann, wie vorstehend beschrieben ist.
  • 20 und 21 zeigen Diagramme eines Grundaufbaus eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts zum Ausführen des Drucks auf Stoff, auf welches eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung angewendet ist.
  • Dieses Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät ist als ein System ausgebildet, das prinzipiell aufweist: eine Bildleseeinrichtung 401 zum Lesen eines durch einen Designer erstellten Originalbilds und zum Umwandeln des Originalbilds in Originaldaten, die durch ein elektrisches Signal dargestellt werden, eine Bildverarbeitungseinheit 402 zum Verarbeiten von Originaldaten von der Bildleseeinrichtung 401, um sie als Bilddaten auszugeben, und eine Bildaufzeichnungseinheit 403 zum Aufzeichnen auf dem Aufzeichnungsmedium, wie z. B. Stoff, auf der Grundlage von Bilddaten, die durch die Bildverarbeitungseinheit 402 erstellt sind.
  • Die Bildleseeinrichtung 401 liest das Originalbild mit einem CCD-Bildsensor.
  • Die Bildverarbeitungseinheit 402 erstellt die Ansteuerdaten einer Tintenstrahl-Aufzeichnungseinheit A-2 (siehe 21) zum Ausstoßen von vier Farbtinten der Farben Magenta (Code M), Cyan (Kode C), Gelb (Kode Y) und Schwarz (Code Bk) aus den Eingabeoriginaldaten, wie weiter nachstehend beschrieben ist. Das Erstellen der Daten schließt die Bildverarbeitung zum Wiedergeben des Originalbilds in Farbpunkten ein, die Kolorierung zum Bestimmen des Farbtons und die Verarbeitung oder Auswahl der Designgröße, wie z. B. die Änderung, Vergrößerung oder Verkleinerung des Layouts.
  • In der Bildaufzeichnungseinheit 403 wird das Drucken durch die Tintenstrahl-Aufzeichnungseinheit A-2 ausgeführt.
  • 21 zeigt eine typische schematische Ansicht einer bevorzugten Bildaufzeichnungseinheit für das Aufzeichnungsgerät für den Textildruck, wie vorstehend beschrieben. Dieses Aufzeichnungsgerät weist im wesentlichen auf: eine Stoffzuführeinheit B zum Zuführen des Aufzeichnungsmediums, wie z. B. eine Stoffrolle, das für den Textildruck vorbehandelt ist, eine Haupteinheit zum Ausführen des Drucks mit einem Tintenstrahlkopf durch genaues Zuführen des zugeführten Aufzeichnungsmediums und eine Aufwickeleinheit C zum Aufwickeln des bedruckten Aufzeichnungsmediums nach dem Trocknen. Die Haupteinheit A weist eine Präzisionszuführeinheit A-1 für das Aufzeichnungsmedium mit einer Druckplatte und einer Tintenstrahl-Aufzeichnungseinheit A-2 auf.
  • Die Operation dieses Geräts wird nachstehend in Verbindung mit dem Textildruck unter Verwendung des dafür vorbehandelten Aufzeichnungsmediums beschrieben.
  • Das vorbehandelte, rollenförmige Aufzeichnungsmedium 236 wird der Haupteinheit A von der Stoffzuführeinheit B geliefert. In der Haupteinheit ist ein dünnes, endloses Band 237, welches schrittweise genau angetrieben wird, um eine Antriebswalze 247 und eine Wickelwalze 249 herumgeführt. Die Antriebswalze 247 wird durch einen Schrittmotor (nicht gezeigt) direkt schrittweise mit hoher Auflösung angetrieben, um das Band schrittweise in der Menge der Schritte zuzuführen. Der zugeführte Stoff 236 wird durch eine Druckwalze 240 an die Oberfläche des Bands 237 angedrückt, das durch die Wickelwalze 249 gestützt ist und daran anhaftet.
  • Das Aufzeichnungsmedium 236, das durch das Band schrittweise zugeführt ist, wird in einer ersten Druckeinheit 231 mittels einer Druckplatte 232 an der Rückseite des Bands angeordnet und durch einen Tintenstrahlkopf 209 auf dessen Vorderseite bedruckt. Jedesmal, wenn der Druck einer Zeile abgeschlossen ist, wird das Aufzeichnungsmedium eine vorbestimmte Schritt länge zugeführt und dann durch Erhitzen durch eine Heizplatte 234 an der Rückseite des Bands und die Heißluft auf der Vorderseite, die durch einen Heißluftkanal 235 zugeführt/belüftet getrocknet. Anschließend wird in einer zweiten Druckeinheit 231'' der Überlappdruck in derselben Weise wie in der ersten Druckereinheit ausgeführt.
  • Das gedruckte Aufzeichnungsmedium wird abgeschält, um durch eine Nachtrocknungseinheit 246 wieder getrocknet zu werden, welche ähnlich der Heizplatte 234 und dem Heißluftkanal 235 ist, wie vorstehend beschrieben, und wird um eine Aufwickelwalze 248 aufgewickelt, während es durch eine Führungswalze 241 geführt wird. Und ein auf diese Weise aufgewickeltes Aufzeichnungsmedium 236 wird aus dem Hauptgerät entfernt und den Nachbehandlungen in der Batchverarbeitung unterzogen, wie z. B. Färben, Reinigen und Trocknen, um das Endprodukt bereitzustellen. Anschließend werden die Einzelheiten der Tintenstrahl-Aufzeichnungseinheit A-2 unter Bezugnahme auf 22 beschrieben.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden Bilddaten in eine Vielzahl von Bilddaten unterteilt, wobei ein Teil der unterteilten Bilddaten in der ersten Druckereinheit durch einen Kopf bedruckt wird und einen Trocknungsprozeß durchläuft, und die anderen Bilddaten, welche in der ersten Drukkereinheit nicht gedruckt worden sind, werden durch einen Kopf in der zweiten Druckeinheit mit dem Kopf gedruckt, der die Tinte ausstößt.
  • In 22 haftet das Aufzeichnungsmedium 236 an dem Band 237 und wird schrittweise in die obere Richtung in der Figur zugeführt. Die erste Druckeinheit 231, die in der Figur abgangsseitig angeordnet ist, ist mit einem ersten Schlitten 244 ausgestattet, auf dem acht Tintenstrahlköpfe für Y, M, C, Bk und Spezialfarben S1 bis S4 angeordnet sind. Der Tintenstrahlkopf (Aufzeichnungskopf) in dieser Ausführungsform weist Elemente zum Erzeugen der Wärmeenergie auf, die das Filmsieden in der Tinte hervorruft, als die Energie, die zum Ausstoßen verwendet wird, und weist 128 Ausstoßdüsen auf, die in einer Dichte von 400 dpi (Punkte je Zoll) angeordnet sind.
  • Abgangsseitig der ersten Druckereinheit ist eine Trockeneinheit 245 angeordnet, die eine Heizplatte 234 zum Erhitzen von der Rückseite des Bands aufweist und einen Heißluftkanal 235 zum Trocknen von der Vorderseite. Die Wärmeübertragungsfläche der Heizplatte 234 wird gegen ein endloses Band 237 gedrückt, welches kräftig gespannt ist, um das Band 237 von dessen Rückseite mit dem Dampf hoher Temperatur und hohem Druck intensiv zu erhitzen, der durch das hohle Innere strömt. Das Band 237 erhitzt das daran haftende Aufzeichnungsmedium 236 direkt durch die Wärmeübertragung auf wirkungsvolle Weise. Auf der Innenfläche der Heizplatte sind Rippen 234' zum Sammeln der Wärme angeordnet, um die Wärme auf der Rückseite des Bands auf wirkungsvolle Weise zu konzentrieren. Die Seite, die sich mit dem Band nicht in Kontakt befindet, ist mit einem Wärmeisolationselement 234 bedeckt, um die Wärmeabstrahlung und den Wärmeverlust zu verhindern.
  • Auf der Vorderseite wirkt die Luft mit geringer Luftfeuchtigkeit auf das trocknende Aufzeichnungsmedium 236 ein, indem die trockene Heißluft aus einem Zuführkanal 230 bläst, der dazu abgangsseitig angeordnet ist, so daß weitere Wirkungen erzielt werden. Die Luft, die ausreichend Feuchtigkeit enthält und in die entgegengesetzte Richtung zu einer Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 236 strömt, wird in einer viel größeren Menge als eine Blasmenge von einem Saugkanal 233 gesaugt, der dazu zugangsseitig angeordnet ist, um zu verhindern, daß das verdunstete Wasser die umgebenden mechanischen Bestandteile mit Tau belegt. Eine Zuführquelle von Heißluft ist auf der Rückseite angeordnet, wie in 22 gezeigt, und das Saugen wird auf der Vorderseite ausgeführt, so daß der Druckunterschied zwischen einer Ausblasöffnung 238 und einer Saugöffnung 239, die in Gegenüberlage des Aufzeichnungsmediums 236 angeordnet ist, über der gesamten Fläche in einer Längsrichtung gleichmäßig ist. Die Luftblas-/-saugeinheit ist abgangsseitig in bezug auf einen Mittelpunkt der Heizplatte 234 versetzt, die auf der Rückseite angeordnet ist, so daß die Luft zu dem ausreichend erhitzten Abschnitt geblasen werden kann. Dadurch kann die erste Druckeinheit 231 das Aufzeichnungsmedium 236 intensiv trocknen, das eine Wassermenge in der Tinte einschließlich einem Verdünnungsmittel enthält.
  • Auf der Abgangsseite (Oberseite) ist eine zweite Druckeinheit 231'' angeordnet, welche einen zweiten Schlitten 244'' mit demselben Aufbau wie der erste Schlitten aufweist.
  • In dem vorstehend beschriebenen Beispiel ist die vorliegende Erfindung auch anwendbar, wobei die Gesamtlänge der Aufzeichnungselementzeile z. B. eine Summe der Länge für den Kopf in der ersten Druckereinheit und der Länge für den Kopf in der zweiten Druckeinheit ist, und mit dem Kopf in dem ersten Druckblock als ein Block und dem Kopf in dem zweiten Druckblock als dem anderen Block, wobei Bilddaten, die mit einem unnormalen Aufzeichnungselement im Zusammenhang sind, unter Verwendung des Aufzeichnungselements des anderen Blocks gedruckt werden, der keine unnormalen Aufzeichnungselemente aufweist.
  • Anschließend wird ein spezielles Beispiel des Tintenstrahl-Textildrucks beschrieben. Unter Verwendung eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts, wie es in 21 gezeigt ist, wird das Aufzeichnungsmedium nach dem Durchlaufen eines Tintenstrahl-Textildruckprozesses dem Trocknen (einschließlich dem Lufttrocknen) unterzogen. Und anschließend wird das Aufzeichnungsmedium einem Prozeß ausgesetzt, in welchem der Farbstoff auf der Faser des Aufzeichnungsmediums verteilt wird und darauf fixiert wird. Mit diesem Prozeß kann eine ausreichende Koloration und Farbechtheit durch das Fixieren des Farbstoffs erzielt werden.
  • Dieser Verteilungs- und Fixierprozeß kann eines der herkömmlich bekannten Verfahren sein, wie z. B. ein Dämpfverfahren.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß vor dem Textildruck das Aufzeichnungsmedium einer Alkalibehandlung unterzogen werden kann. Danach werden in dem Nachbehandlungsprozeß das Entfernen des Farbstoffs bei der Reaktion und das Entfernen der Substanz, die in der Vorbehandlung verwendet ist, ausgeführt. Abschließend wird ein allgemeiner Finishprozeß einschließlich der Fehlerkorrektur und des Bügelns durchlaufen, wodurch das Drucken abgeschlossen wird.
  • Insbesondere wird verlangt, daß die Tintenstrahl-Textildruckstoffe solche Vorteile aufweisen, wie z. B.:
    • (1) Einfärbbarkeit mit der Tinte in ausreichender Dichte,
    • (2) hohe Einfärbgeschwindigkeit der Tinte,
    • (3) schnelles Trocknungsvermögen der Tinte auf den Stoffen,
    • (4) geringes Auftreten des unregelmäßigen Auslaufens der Farben auf den Stoffen und
    • (5) hervorragendes Transportverhalten innerhalb des Geräts.
  • Um diese Anforderungen zu erfüllen, können die Stoffe erforderlichenfalls vorbehandelt werden. Z. B. sind in der Japanischen Offenlegungsschrift Nr. JP-A-62-53 492 mehrere Arten von Stoffen beschrieben, welche eine Tintenaufnahmeschicht aufweisen, und in dem Japanischen Patent Nr. JP-A-3-46 589 sind Stoffe vorgeschlagen, die einen Reduktionsinhibitor oder Alkalisubstanzen aufweisen. Ein Beispiel einer solchen Vorbehandlung schließt die Behandlung von Stoffen ein, um eine Substanz aufzunehmen, die aus alkalischem Stoff, wasserlöslichem Polymer, synthetischen Polymer, wasserlöslichem Metallsalz, Harnstoff und Thioharnstoff ausgewählt ist.
  • Beispiele des alkalischen Stoffs schließen Alkalimetallhydroxid, wie z. B. Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid, Amine, wie z. B. Mono-, Di- oder Triethanolamin, und Alkalimetallkarbonat oder -bikarbonat, wie z. B. Natriumkarbonat, Kaliumkarbonat und Natriumbikarbonat, ein. Ferner schließen sie Metallsalz einer organischen Säure, wie z. B. Kalziumazetat und Bariumazetat, Ammoniak und Ammoniumverbindungen ein. Auch Natriumtrichlorazetat, welches unter Dampf- und Wärmeeinwirkung eine Alkalisubstanz wird, kann verwendet werden. Eine insbesondere zu bevorzugende Alkalisubstanz kann Natriumkarbonat und Natriumbikarbonat zur Verwendung beim Einfärben mit Reaktionsfarbstoff sein.
  • Beispiele des wasserlöslichen Polymers schließen Stärkesubstanzen, wie z. B. Mais- und Weizenmehl, Zellulosesubstanzen, wie z. B. Karboxymethylzellulose, Methylzellulose und Hydroxyethylzellulose, Polysaccharide, wie z. B. Natriumalginat, Gummiarabicum, Johannisbrotgummi, Tragantgummi, Guargummi und Tamarindensamen, Proteinsubstanzen, wie z. B. Gelatine und Kasein, und natürliche wasserlösliche Substanzen, wie z. B. Tannin und Lignin, ein.
  • Beispiele von synthetischem Polymer schließen Polyvinylalkoholverbindungen, Polyethylenoxidverbindungen, wasserlösliches Polymer der Akrylsäuretype und wasserlösliches Polymer der Maleinanhydridtype ein. Von diesen sind Polysaccharidpolymer und Zellulosepolymer zu bevorzugen.
  • Beispiele des wasserlöslichen Metallsalzes schließen Verbindungen ein, die einen pH-Wert von 4 bis 10 aufweisen und typische ionische Kristalle bilden, wie z. B. Halide des Alkalimetalls und Erdalkalimetalls. Typische Beispiele einer solchen Verbindung schließen Alkalimetalle ein, wie z. B. NaCl, Na2SO4, KCl und CH3COONa, und Erdalkalimetalle, wie z. B. CaCl2 und MgCl2. Von diesen sind Salze des Na, K und Ca zu bevorzugen.
  • Das Verfahren der Vorbehandlung der Stoffe, daß sie eine der vorstehend aufgeführten Substanzen enthalten, ist nicht besonders begrenzt, kann aber ein Verfahren des Tauchens, Ruftragens mit Kissen, Beschichtens und Sprühens sein.
  • Da ferner die Textildrucktinte, die auf den Stoff zum Tintenstrahl-Textildruck aufgetragen wird, nur an der Oberfläche der Stoffe im aufgetragenen Zustand haften kann, ist zu bevorzugen, aufeinanderfolgend einen Farbstofffixierprozeß (Einfärbeprozeß) der Faser auszuführen. Ein solcher Fixierprozeß kann eines der herkömmlichen, gut bekannten Verfahren sein, z. B. ein Bedampfverfahren, ein HT-Bedampfverfahren oder ein Thermofixierverfahren, und wenn nicht der Stoff verwendet wird, der mit Alkali vorbehandelt ist, ein Alkali-Kissenbedampfverfahren, ein Alkali-Gründeldampfverfahren, ein Alkalischockverfahren und ein Alkali-Kaltfixierverfahren.
  • Ferner kann das Entfernen von unreagiertem Farbstoff und von Substanzen, welche in der Vorbehandlung verwendet wurden, durch Waschen gemäß einem herkömmlichen, gut bekannten Verfahren nach dem reaktiven Fixierprozeß erfolgen. Es ist darauf hinzuweisen, daß zu bevorzugen ist, einen herkömmlichen Fixierprozeß gemeinsam mit dem Waschen anzuwenden.
  • Es sei darauf hingewiesen, daß die Druckware, die der Nachbehandlung unterzogen ist, wie vorstehend beschrieben, in einer gewünschten Größe zugeschnitten wird, die zugeschnittenen Stücke einem Prozeß zum Erhalt des Endprodukts unterzogen werden, wie z. B. Nähen, Kleben oder Schweißen, um dadurch einen einteiligen Anzug, einen Anzug, einen Schlips, einen Badeanzug, eine Schürze, ein Halstuch, einen Schlafdeckenbezug, eine Sofaabdeckung, ein Taschentuch, einen Vorhang, eine Buchhülle, Hausschuhe, gewirkte Tapete, ein Tischtuch usw. zu erhalten. Zahlreiche Verfahren der Verarbeitung der Stoffe durch Nähen zum Herstellen von Kleidung oder anderen Artikeln des täglichen Bedarfs sind in gut bekannten Veröffentlichungen beschrieben worden, wie z. B. „Modern knitwear manual", veröffentlicht von Seni-journal, und die Monatszeitschrift „Souen", herausgegeben von Bunka Shuppan.
  • Die vorliegende Erfindung führt zu hervorragenden Wirkungen, insbesondere in einem Aufzeichnungskopf oder einer Aufzeichnungsvorrichtung des Tintenstrahlsystems zum Aufzeichnen durch Erzeugen von feinen Tintentröpfchen mit der Wärmeenergie unter den verschiedenen Tintenstrahl-Aufzeichnungssystemen.
  • Im Hinblick auf den kennzeichnenden Aufbau und das Wirkprinzip findet z. B. bevorzugt das Grundprinzip Anwendung, das z. B. in den USA-Patenten Nr. 4 723 129 und Nr. 4 740 796 beschrieben ist. Dieses System ist entweder auf die sogenannte Auf-Anforderung-Type oder auf die Dauerbetriebstype anwendbar. Besonders ist der Fall der Auf-Anforderung-Type wirkungsvoll, weil durch Anlegen mindestens eines Ansteuersignals, welches zu einem raschen Temperaturanstieg mit Überschreiten des Kernsiedens entsprechend den Aufzeichnungsdaten an den Elektrizität-Wärme-Umwandlungselementen führt, die entsprechend den Unterlagen oder den Flüssigkeitskanälen angeordnet sind, welche eine Flüssigkeit (Tinte) halten, wobei an den Elektrizität-Wärme-Umwandlungselementen Wärmeenergie erzeugt wird, um das Filmsieden auf der wärmeaktiven Oberfläche des Aufzeichnungskopfs zu bewirken, und folglich die Blasen innerhalb der Flüssigkeit (Tinte) entsprechend den Ansteuersignalen im Verhältnis 1 : 1 erzeugt werden können. Durch Ausstoßen der Flüssigkeit (Tinte) durch eine Ausstoßöffnung durch das Wachsen und Schrumpfen der Blase wird mindestens ein Tröpfchen ausgebildet. Durch Erzeugen der Ansteuersignale in Impulsform, kann das Wachsen und Schrumpfen der Blasen augenblicklich und zweckentsprechend bewirkt werden, um einen mehr bevorzugten Ausstoß der Flüssigkeit (Tinte) in besonders hervorragender Weise mit gutem Ansprechverhalten zu erzielen.
  • Als die Ansteuersignale mit solcher Impulsform sind jene geeignet, wie sie in den USA-Patenten Nr. 4 463 359 und Nr. 4 345 262 beschrieben sind. Ferner ist eine hervorragende Aufzeichnung durch Anwendung der Bedingungen ausführbar, wie sie in dem USA-Patent Nr. 4 313 124 der Erfindung beschrieben sind, welche die Anstiegsgeschwindigkeit der Temperatur der vorstehend erwähnten wärmeaktiven Oberfläche betrifft.
  • Für den Aufbau des Aufzeichnungskopfs ist zusätzlich zu dem kombinierten Aufbau der Ausstoßdüse, des Flüssigkeitskanals und des Elektrizität-Wärme-Umwandlungselement (gerader Flüssigkeitskanal oder rechtwinkliger Flüssigkeitskanal), wie er in den vorstehenden Beschreibungen erwähnt wird, der Aufbau bei Anwendung des US-Patents Nr. 4 558 333 oder Nr. 4 459 600, die den Aufbau mit der wärmeaktiven Oberfläche beschreiben, die in dem gekrümmten Bereich angeordnet ist, ebenfalls bei der Erfindung geeignet.
  • Die vorliegende Erfindung kann ebenso wirkungsvoll ausgeführt werden, wie in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. JP-A-59-123 670 beschrieben ist, welche den Aufbau unter Verwendung eines Schlitzes beschreibt, der einer Vielzahl von Elektrizität-Wärme-Umwandlungselementen gemeinsam ist, als der Ausstoßabschnitt des Elektrizität-Wärme-Umwandlungselements, oder in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. JP-A-59-138 461, welche den Aufbau mit der Öffnung zum Absorbieren einer Druckwelle der Wärmeenergie, entsprechend dem Ausstoßabschnitt, beschreibt.
  • Außerdem ist die Erfindung für einen Aufzeichnungskopf der frei auswechselbaren Chiptype wirkungsvoll, welcher den elektrischen Anschluß an die Hauptvorrichtung oder das Zuführen der Tinte von der Hauptvorrichtung gestattet, indem dieser an der Hauptvorrichtung angeordnet wird, oder einem Aufzeichnungskopf der Kartuschentype mit einem Tintenbehälter, der einstückig auf dem Aufzeichnungskopf angeordnet ist.
  • Es ist ebenfalls zu bevorzugen, eine Regeneriereinrichtung für den Aufzeichnungskopf, eine vorläufige Hilfseinrichtung und dergleichen hinzuzufügen, welche als der Aufbau der Aufzeichnungsvorrichtung der Erfindung dient, weil die Wirkung der vorliegenden Erfindung weiter stabilisiert werden kann. Spezielle Beispiele dafür können für den Aufzeichnungskopf einschließen: eine Verkappungseinrichtung, eine Reinigungseinrichtung, eine Druck- oder Saugeinrichtung, Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente oder ein anderes Heizelement oder eine vorläufige Heizeinrichtung gemäß einer-Kombination dieser. Es ist auch für das Ausführen einer stabilen Aufzeichnung wirkungsvoll, den vorläufigen Modus zu realisieren, welcher den Ausstoß getrennt von der Aufzeichnung ausführt.
  • Ferner ist als der Aufzeichnungsmodus der Aufzeichnungsvorrichtung die vorliegende Erfindung äußerst wirkungsvoll nicht nur für den Aufzeichnungsmodus nur einer Primärfarbe, wie z. B. Schwarz usw., sondern auch für eine Einrichtung, die mit mindestens einer der Vielzahl von unterschiedlichen Farben oder einer Vollfarbe durch Farbmischung ausgestattet ist, abhängig davon, ob der Aufzeichnungskopf entweder einstückig aufgebaut ist oder als Kombination einer Vielzahl.
  • Obgleich die Tinte in den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen als Flüssigkeit betrachtet wird, ist eine andere Tinte ebenfalls verwendbar, welche unterhalb der Raumtemperatur fest ist und bei oder oberhalb der Raumtemperatur erweicht oder flüssig wird oder verflüssigt wird, wenn ein Aufzeichnungsfreigabesignal ausgegeben wird, wie es bei der Tintenstrahlvorrichtung üblich ist, um die Viskosität der Tinte zu steuern, die innerhalb eines bestimmten Bereichs des stabilen Ausstoßes erhalten wird, indem die Temperatur der Tinte in einem Bereich von 30°C bis 70°C geregelt wird.
  • Um außerdem den Temperaturanstieg infolge der Wärmeenergie zu vermeiden, durch gezielte Ausnutzung der Wärmeenergie als die Energie für die Zustandsänderung von fest nach flüssig, oder um das Verdunsten der Tinte bei Verwendung der Tinte, welche im Lagerzustand fest wird, ist die Verwendung der Tinte mit einer Eigenschaft, nur bei der Einwirkung von Wärmeenergie flüssig zu werden, wie z. B. das Verflüssigen bei der Einwirkung von Wärmeenergie gemäß einem Aufzeichnungssignal, so daß flüssige Tinte ausgestoßen wird, oder fest werden kann, bevor sie ein Aufzeichnungsmedium erreicht, ebenfalls in der vorliegenden Erfindung anwendbar. In einem solchen Fall kann die Tinte als Flüssigkeit oder als Feststoff in Ausnehmungen oder Durchgangslöchern einer porösen Unterlage gehalten werden, welche in Gegenüberlage der Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente angeordnet ist, wie in der Japanischen Offenlegungsschrift Nr. JP-A-54-56847 oder Nr. JP-A-60-71260 beschrieben ist. Das wirkungsvollste Verfahren für die Tinte, wie vorstehend in der vorliegenden Erfindung beschrieben, beruht auf dem Filmsieden.
  • Weiterhin kann ein erfindungsgemäßes Aufzeichnungsgerät in der Form eines Druckers verwendet werden, der einstückig oder separat als die Bildausgabeendeinrichtung zur Verwendung in einer Datenverarbeitungseinrichtung, wie z. B. ein Textverarbeitungssystem oder ein Computer, ein Kopiergerät in Kombination mit einer Leseeinrichtung, oder ein Faxgerät, welches Sende- und Empfangsfunktionen aufweist, angeordnet ist.
  • 23 zeigt ein Blockdiagramm eines schematischen Aufbaus, in welchem ein erfindungsgemäßes Aufzeichnungsgerät auf das Datenverarbeitungsgerät angewendet ist, das die Merkmale eines Textverarbeitungssystems, eines Personalcomputers, einer Faksimileendeinrichtung, einer Kopiermaschine und einer elektronischen Schreibmaschine aufweist. In der Figur bezeichnet das Bezugszeichen 501 eine Steuereinheit zum Steuern des gesamten Geräts, wobei es eine CPU, wie z. B. einen Mikroprozessor, oder verschiedene Ein-/Ausgabeports aufweist und durch Ausgabe oder Eingabe eines Steuersignals oder eines Datensignals jeweils an jeden der Abschnitte oder von jedem der Abschnitte steuert. 502 bezeichnet einen Anzeigeabschnitt, welcher verschiedene Arten von Menüs, Dokumentinformationen und Bilddaten auf dem Anzeigeschirm anzeigt, die durch eine Bildleseeinrichtung 507 gelesen sind, 503 ist ein lichtdurchlässiges, druckempfindliches Berührungseingabefeld, das auf dem Anzeigeabschnitt 502 angeordnet ist, welches die Eingabe eines Postens oder Koordinatenwerts auf dem Anzeigeabschnitt 502 durch Drücken dessen Oberfläche mit einem Finger oder dergleichen ermöglicht.
  • 504 bezeichnet einen FM-(Frequenzmodulation)Tonquellenabschnitt, welcher die Frequenzmodulation für die Musikdaten ausführt, die in dem Musikeditor erstellt sind, welche dann in einem Speicher 510 oder einer externen Speichereinrichtung 512 als die Digitaldaten gespeichert oder aus diesem gelesen werden. Ein elektrisches Signal von dem FM-Tonquellenabschnitt 504, wird durch einen Tonausgabeabschnitt 505 in hörbaren Ton umgewandelt. Ein Druckerabschnitt 506 dient als die Ausgabeendeinrichtung für ein Textverarbeitungssystem, einen Personalcomputer, ein Faxgerät, ein Kopiergerät oder eine elektronische Schreibmaschine, an welche ein erfindungsgemäßes Aufzeichnungsgerät angeschlossen ist. 507 ist ein Bildleseabschnitt, welcher Originaldaten photoelektrisch liest, und ist auf halbem Wege auf dem Transportpfad des Originals angeordnet, um ein Fax- oder Kopieroriginal und andere verschiedene Typen des Originals zu lesen. 508 ist ein FAX-Empfangs-/-Sendeabschnitt für die FAX-Übertragung von Originaldaten, die durch den Bildleseabschnitt 507 gelesen sind, oder für den FAX-Empfang und das Dekodieren von Faksimilesignalen, die dorthin übertragen sind, welcher eine Schnittstellenfunktion nach außerhalb aufweist. 509 ist ein Telephonabschnitt, der verschiedene Telephonfunktionen, aufweist, wie z. B. ein normales Telephon oder einen automatischen Telephonanrufbeantworter. 510 ist ein Speicherabschnitt, der einen ROM zum Speichern von Systemprogrammen, Verwaltungsprogrammen und anderen Anwendungsprogrammen, Zeichenfonts und Wörterbüchern, einen RAM zum Speichern eines Anwendungsprogramms, das von der externen Speichereinrichtung 512 geladen ist, und Zeichendaten, und einen Video-RAM aufweist.
  • 511 ist ein Tastaturabschnitt zum Eingeben von Dokumentinformationen oder verschiedener Befehle. 512 ist ein externer Speicher, welcher ein Speichermedium ist, das aus einem Diskettengerät oder einem Harddiskgerät besteht, wobei diese externe Speichereinrichtung 512 verwendet wird, um Zeichendaten, Musik- oder Audiodaten und Bedieneranwendungsprogramme zu speichern.
  • 24 zeigt eine Außenansicht des Datenverarbeitungsgeräts, wie in 23 gezeigt. In der Figur bezeichnet 601 einen Flachbildschirm, ausgebildet aus einem Flüssigkristall zum Anzeigen verschiedener Arten von Menüs, graphischer Daten oder Dokumentinformationen. Auf dieser Anzeigeeinrichtung 601 ist ein berührungssensitives Feld angeordnet, welches die Eingabe von Koordinaten oder speziellen Posten durch Drücken der Oberfläche des berührungssensitiven Felds mit einem Finger oder dergleichen gestattet. 602 bezeichnet einen Handapparat, der verwendet wird, wenn das Gerät als ein Telephon funktioniert.
  • Eine Tastatur 603 ist über eine Anschlußschnur mit der Haupteinrichtung verbunden und wird verwendet, um verschiedene Zeicheninformationen oder Daten einzugeben. Die Tastatur 603 ist auch mit verschiedenen Funktionstasten 604 ausgestattet. 605 ist eine Öffnung zum Einfügen der Diskette.
  • 607 ist eine Papierauflagetafel zum Auflegen eines durch den Bildleseabschnitt 607 zu lesenden Papiers, in welchem ein gelesenes Papier von der hinteren Seite der Einrichtung ausgetragen wird. Beim Faksimileempfang werden die empfangenen Daten durch einen Drucker 506 aufgezeichnet.
  • Es ist darauf hinzuweisen, daß die Anzeigeeinrichtung 601 eine Kathodenstrahlröhre sein kann, doch sie ist vorzugsweise ein Flachbildschirm, wie z. B. eine Flüssigkristall-Anzeigeeinrichtung, die einen ferroelektrischen Flüssigkristall verwendet. Dies ist der Fall, weil die Anzeigeeinrichtung kompakter, dünner und leichter ausgebildet werden kann. Wenn das vorstehend erwähnte Datenverarbeitungsgerät als ein Personalcomputer oder ein Textverarbeitungssystem arbeitet, werden verschiedene Dateneingaben von der Tastatur 511 in 23 durch die Steuereinheit 501 gemäß einem vorbestimmten Programm verarbeitet und zum Drucker 506 als das Bild ausgegeben. Wenn es als eine Empfangseinrichtung für das Faxgerät wirksam ist, wird die Faksimiledateneingabe von dem FAX-Empfangs-/-Sendeabschnitt 508 über die Übertragungsleitung durch den Steuerabschnitt 501 gemäß einem vorbestimmten Programm empfangen und an den Druckerabschnitt 506 als das empfangene Bild ausgegeben. Und wenn es als eine Kopiermaschine betriebswirksam ist, wird ein Original durch den Bildleseabschnitt 507 gelesen, und die gelesenen Originaldaten werden über die Steuereinheit 501 an den Druckerabschnitt 506 als das kopierte Bild ausgegeben. Es ist darauf hinzuweisen, daß das Gerät als eine Sendeeinrichtung für das Faxgerät wirkt, wobei die durch den Bildleseabschnitt 507 gelesenen Originaldaten durch die Steuereinheit 501 gemäß einem vorbestimmten Programm verarbeitet werden und durch den FAX-Empfangs/-Sendeabschnitt 508 über die Übertragungsleitung gesendet werden. Es sei darauf hingewiesen, daß das vorstehend erwähnte Datenverarbeitungsgerät einstückig ausgebildet sein kann, wobei ein Drucker innerhalb der Haupteinrichtung angeordnet ist, wie in 25 gezeigt ist, wodurch die Tragbarkeit weiter verbessert werden kann. In derselben Figur sind die gleichen Bezugszeichen den Teilen zugeordnet, welche dieselben Funktionen wie jene in 24 gezeigten aufweisen.
  • Wenn daher ein erfindungsgemäßes Aufzeichnungsgerät auf das multifunktionelle Datenverarbeitungsgerät, wie es vorstehend beschrieben ist, angewendet wird, können Aufzeichnungsbilder höherer Qualität erhalten werden, so daß die Merkmale des Datenverarbeitungsgeräts weiter verbessert werden können.
  • Wie vorstehend gemäß der vorliegenden Erfindung ausführlich beschrieben, können selbst dann, wenn eine Störung in dem Aufzeichnungselement der Aufzeichnungseinrichtung eintritt, dem unnormalen Aufzeichnungselement zuzuführende Bilddaten zu Bilddaten bewegt werden, die dem anderen Aufzeichnungselement zugeführt werden, so daß die Aufzeichnung durch das andere Aufzeichnungselement ergänzt werden kann, wodurch ein gewünschtes Bild fehlerfrei herstellbar ist.

Claims (9)

  1. Aufzeichnungsgerät mit: einer Aufzeichnungseinrichtung mit einer Aufreihung aus einer Vielzahl an Aufzeichnungselementen zum Aufzeichnen eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium (1) mit Tinte, wobei die Aufreihung an Aufzeichnungselementen einen ersten Block (A1, A2) an Aufzeichnungselementen zum Aufzeichnen von Bilddaten und einen zweiten Block (B), der gegenüber dem ersten Block verschieden ist, von Aufzeichnungselementen für eine lediglich dann erfolgende Verwendung, wenn eine Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes (A1, A2) aufgetreten ist, hat; einer Hauptabtasteinrichtung zum relativen Abtasten der Aufzeichnungseinrichtung in Bezug auf das Aufzeichnungsmedium (1) in einer Richtung, die gegenüber der Richtung der Aufreihung der Aufzeichnungselemente verschieden ist; einer Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Anormalität bei dem ersten Block (A1, A2) vor einem Hauptabtasten der Aufzeichnungseinrichtung durch die Hauptabtasteinrichtung; einer Bilddatenliefereinrichtung zum Liefern von Bilddaten (a', b') für ein Liefern zu einem Anormalitätsaufzeichnungselement bei dem ersten Block (A1, A2) zu einem Aufzeichnungselement bei dem zweiten Block (B); einer Nebenabtasteinrichtung zum relativen Abtasten der Aufzeichnungseinrichtung und des Aufzeichnungsmediums (1) in im Wesentlichen der gleichen Richtung wie die Richtung der Aufreihung der Aufzeichnungselemente um eine Länge des zweiten Blockes (B) zwischen den Hauptabtastungen durch die Hauptabtasteinrichtung; und einer Aufzeichnungssteuereinrichtung, die bewirkt, wenn eine Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes (A1, A2) auftritt, dass ein Aufzeichnungselement des zweiten Blockes (B) die Bilddaten (a', b'), die durch die Bildliefereinrichtung geliefert werden, bei dem gleichen Aufzeichnungsbereich an dem Aufzeichnungsmedium (1) wie der Aufzeichnungsbereich des Anormalitätsaufzeichnungselementes aufzeichnet.
  2. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Aufzeichnungselemente bei dem ersten Block mit Ausnahme des Anormalitätsaufzeichnungselementes für ein Aufzeichnen sogar dann verwendet werden, wenn eine Anormalität bei den Aufzeichnungselementen des ersten Blockes auftritt.
  3. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei der zweite Block (B) sich bei einer Position relativ zu dem ersten Block (A1, A2) derart befindet, dass ein Aufzeichnungselement des zweiten Blockes (B) während eines nachfolgenden Hauptabtastens an dem gleichen Aufzeichnungsbereich an dem Aufzeichnungsmedium (1) wie der Aufzeichnungsbereich des Anormalitätsdruckelementes aufzeichnen kann.
  4. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei der erste Block (A1, A2) in eine Vielzahl an Unterblöcken geteilt ist und die Länge von jedem Unterblock im Wesentlichen gleich der Länge des zweiten Blockes (B) ist.
  5. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Aufzeichnungselemente des ersten Blockes (A1, A2) bei gleicher Produktionsbedingung wie die Aufzeichnungselemente des zweiten Blockes (B) ausgebildet sind.
  6. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Aufzeichnungselemente Tintenausstoßöffnungen und Wärmeenergie erzeugende Einrichtungen zum Erzeugen von Wärmeenergie zum Bewirken einer Zustandsänderung in der Tinte und zum Ermöglichen eines Ausstoßens der Tinte aus den Tintenausstoßöffnungen im Ansprechen auf die Zustandsänderung haben.
  7. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, das des weiteren folgendes aufweist: einen Speicherabschnitt (310) zum Speichern von Bilddaten (a', b'), die zu einem Anormalitätsaufzeichnungselement bei dem ersten Block (A1, A2) geliefert werden, wobei die Aufzeichnungssteuereinrichtung betätigbar ist, um zu bewirken, dass der zweite Block (B) die in dem Speicherabschnitt (310) gespeicherten Bilddaten auf dem Aufzeichnungsmedium (1) aufzeichnet.
  8. Aufzeichnungsverfahren mit den folgenden Schritten: Vorsehen einer Aufzeichnungseinrichtung mit einer Aufreihung aus einer Vielzahl an Aufzeichnungselementen zum Aufzeichnen eines Bildes auf einem Aufzeichnungsmedium (1) mit Tinte, wobei die Aufreihung an Aufzeichnungselementen einen ersten Block (A1, A2) aus Aufzeichnungselementen zum Aufzeichnen von Bilddaten und einen zweiten Block (B), der sich von dem ersten Block unterscheidet, von Aufzeichnungselementen für eine lediglich dann erfolgende Verwendung, wenn eine Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes (A1, A2) aufgetreten ist, hat; Hauptabtasten der Aufzeichnungseinrichtung in Bezug auf das Aufzeichnungsmedium (1) in einer Richtung, die von der Richtung der Aufreihung an Aufzeichnungselementen verschieden ist; Erfassen einer Anormalität bei dem ersten Block (A1, A2) vor einem Hauptabtasten der Aufzeichnungseinrichtung; Liefern von Bilddaten (a', b') für ein Liefern zu einem Anormalitätsaufzeichnungselement bei dem ersten Block (A1, A2) zu einem Aufzeichnungselement bei dem zweiten Block (B); Nebenabtasten der Aufzeichnungseinrichtung und des Aufzeichnungsmediums (1) in im Wesentlichen der gleichen Richtung wie die Richtung der Aufreihung an Aufzeichnungselementen um eine Länge des zweiten Blockes (B) zwischen den Hauptabtastungen; und Bewirken bei einem Auftreten einer Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes (A1, A2), dass ein Aufzeichnungselement des zweiten Blockes (B) die Bilddaten (a', b') für ein Liefern zu dem Anormalitätsaufzeichnungselement an dem gleichen Aufzeichnungsbereich auf dem Aufzeichnungsmedium (1) wie der Aufzeichnungsbereich des Anormalitätsaufzeichnungselementes aufzeichnet.
  9. Aufzeichnungssteuereinrichtung (501) für ein Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Aufzeichnungssteuereinrichtung folgendes aufweist: einen Prozessor (501) und einen Speicher (510) zum Speichern von Befehlen zum Programmieren des Prozessors, um zu bewirken, dass bei einem Auftreten einer Anormalität bei einem Aufzeichnungselement des ersten Blockes (A1, A2) ein Aufzeichnungselement des zweiten Blockes (B) die Bilddaten (a', b'), die durch die Bilddatenliefereinrichtung geliefert werden, bei dem gleichen Aufzeichnungsbereich auf dem Aufzeichnungsmedium (1) wie der Aufzeichnungsbereich des Anormalitätsaufzeichnungselementes aufzeichnet.
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