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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Wegwerfwindeln, und vor
allem absorbierende Artikel mit einem Taschenumschlag zum Halten
von Fäkalmaterial.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Hauptfunktion absorbierender
Artikel, zum Beispiel Wegwerfwindeln und Inkontinenzeinlagen oder
Unterwäschestücke, ist
es, Körperausscheidungen
zu absorbieren und zu halten. Derartige Artikel sind demnach gedacht,
Körperausscheidungen
am Beschmutzen, Benetzen oder sonstigen Verunreinigen von Kleidung
oder anderen Gegenständen,
wie zum Beispiel Bettzeug, welche in Kontakt mit dem Träger kommen,
zu hindern. Die üblichste Art
des Versagens derartiger Produkte tritt ein, wenn Körperausscheidungen
aus den Spalten zwischen dem Artikel und den Beinen oder der Taille
des Trägers
auslaufen. Fäkalmaterial,
welches nicht vom absorbierenden Artikel absorbiert worden ist,
kann sich seinen Weg an den Spalten im Artikel an den Beinen oder
an der Taille des Trägers
vorbei bahnen.
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Gegenwärtige Wegwerfwindeln weisen
ein Deckblatt, ein Rückenblatt,
einen absorbierenden Kern und elastifizierte Bein- oder Dichtungsbündchen auf,
welche allgemein aus einem elastischen Bauteil gebildet sind, welcher
zwischen Abschnitten des Deckblatts und des Rückenblatts eingeschlossen ist,
welche sich über
die Ränder
des absorbierenden Kerns hinaus erstrecken. Diese elastiffzierten Bein-
oder Dichtungsbündchen
bieten eine Sperre zwischen dem Rand der Windel und der berührenden Kleidung
des Trägers
und zusätzlich
ergeben sie eine dichtende Wirkung um die Beine des Trägers, um
eine Dichtung um die Beine aufrechtzuerhalten und ein Spaltbilden
zu minimieren.
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Wegwerfwindeln können ebenso mit Sperrbündchen versehen
sein, welche Fäkalmaterial
oder Güsse
von Urin oder Flüssigkeiten
vom Beschmutzen der Kleidung des Trägers abhalten. Die Sperrbündchen halten
den freien Fluß dieses
Materials zurück,
um derartiges Material innerhalb der Windel zu halten. Das US-Patent
4,743.246, erteilt am 10. Mai 1988 an Lawson, offenbart einen absorbierenden
Artikel mit dichtenden und Sperrbündchen. Die EP-O 374 640 A2
beschreibt einen absorbierenden Artikel mit eingebogenen Sperrbündchen,
um exzellenten anfänglichen
und anhaltenden Sitz beizustellen.
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Wegwerfwindeln können ebenso Taschen oder Taillenabdeckungen
zum Reduzieren des Auslaufens von Körperausscheidungen von dem
Windeltaillenbereich aufweisen. Beispiele derartiger Windeln sind
im US-Patent 4,738.677, erteilt am 19. April 1988 an Foreman, und
im US-Patent 5,026.364, erteilt am 25. Juni 1991 an Robertson, geoffenbart.
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Weiters können Wegwerfwindeln ebenso
Taschen aufweisen, um die Körperausscheidungen
von der Haut des Trägers
zu isolieren.
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EP-O 486 006 A2 beschreibt einen
wegwerfbaren absorbierenden Artikel, welcher ein Deckblatt, ein
Rückenblatt,
einen absorbierenden Aufbau zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt
und eine anhebende Vorrichtung zum Beabstanden des Deckblatts oberhalb
des absorbierenden Aufbaus aufweist, um eine taschenähnliche
Gestalt zu bilden. Das Deckblatt kann eine allgemein U-förmige Öffnung aufweisen
und der absorbierende Aufbau kann ein Loch darin aufweisen, wobei
beide Ausscheidungsmaterial empfangen und weg von der Haut des Trägers isolieren.
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Trotz der Wirksamkeit derartiger
Taschen beim Halten von Ausscheidungsmaterial hat sich herausgestellt,
daß flüssiges und
festes Material an der Tasche vorbei auslaufen kann und unter bestimmten Bedingungen
die Kleidung des Trägers
beschmutzen kann. Beispielsweise können Kräfte, welche auf die Tasche
ausgeübt
werden, wenn die Windel getragen wird, die Tasche veranlassen, gegen
das Windeldeckblatt gedrückt
zu werden, sodaß die
Tasche nicht offen ist, um Fäkalmaterial
aufzunehmen. Darüberhinaus
können
die Gestalt und Konstruktion der Tasche Spalten zwischen dem Taschenumschlag und
den Backen des Trägers
fördern,
wodurch ein Auslaufpfad für
Fäkalmaterial
im Taillenbereich des absorbierenden Artikels beigestellt wird.
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Daher ist es ein Ziel der vorliegenden
Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher verbesserte
Halte-Charakteristika aufweist.
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Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden
Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher einen
Taschenumschlag aufweist, welcher als ein Halt gegen das Auslaufen
von Körperausscheidungen
vom Taillenbereich eines absorbierenden Artikels wirkt.
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Es ist ebenso ein Ziel der vorliegenden
Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher einen
Taschenumschlag mit einem offenen Rand, welcher einen Scheitel aufweist,
umfaßt.
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Es ist noch ein weiteres Ziel der
vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden Artikel mit einem Taschenumschlag,
welcher sich zwischen eingebogenen Sperrbeinbündchen erstreckt, beizustellen.
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Diese und andere Ziele der vorliegenden
Erfindung werden leichter zutage treten, wenn sie unter bezug auf
die folgende Beschreibung erwogen und wenn sie in Verbindung mit
den beigeschlossenen Zeichnungen vorgenommen werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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In Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung ist ein wegwerfbarer absorbierender Artikel, wie zum Beispiel
eine Windel, mit einem flüssigkeitsdurchlässigen Deckblatt;
einem flüssigkeitsundurchlässigen Rückenblatt,
welches mit dem Deckblatt verbunden ist; einem absorbierenden Kern,
welcher zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt positioniert ist;
einem Taschenumschlag, welcher über
einem Abschnitt des Deckblatts liegt und einen offenen Rand aufweist;
und einem Taschenumschlag-Vorspannungsmittel,
um den offenen Rand des Taschenumschlags weg von der Quermittellinie
des absorbierenden Artikels und beabstandet vom Deckblatt vorzuspannen,
versehen, wie sie alle in Anspruch 1 definiert sind.
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Die Windel inkludiert ein Sperrbündchen benachbart
zu jedem Längsrand
der Windel und Abstandhaltemittel, welche mit jedem Sperrbündchen operativ
verbunden sind, um den distalen Rand eines jeden Sperrbündchens
weg vom Deckblatt zu beabstanden. Das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel kann
elastische Bauteile umfassen, welche sich der Länge nach nach hinten und quer
auswärts
von Enden des offenen Randes des Taschenumschlags erstrecken, wie
zum Beispiel das Abstandhaltemittel, welches mit jedem Sperrbündchen operativ
verbunden ist. Jedes Taschenumschlag-Vorspannungsmittel ist vorzugsweise
mit einem Befestigungsmittel, wie zum Beispiel einer Bandlasche,
welches verwendet wird, um den absorbierenden Artikel am Träger zu fixieren,
operativ verbunden.
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Der Taschenumschlag inkludiert weiters
einen elastischen Bauteil, welcher mit dem offenen Rand des Taschenumschlags
verbunden ist, und einen der Länge
nach ausgerichteten elastischen Bauteil, welcher im wesentlichen
in einer Linie mit der Längsmittellinie
des absorbierenden Artikels ist, um einen Scheitel des offenen Randes
zu bilden. Der der Länge
nach ausgerichtete elastische Bauteil spannt den offenen Rand des
Taschenumschlags weg von der Quermittellinie des absorbierenden
Artikels vor und rafft den Taschenumschlag, um den Taschenumschlag
vom Deckblatt weg zu beabstanden.
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Bei einem Ausführungsbeispiel inkludiert der absorbierende
Artikel ein Paar einwärtsgebogener Sperrbeinbündchen.
Der offene Rand des Taschenumschlags erstreckt sich zwischen Enden
des offenen Randes, welche mit den einwärtsgebogenen Sperrbeinbündchen verbunden
sind. Jedes Sperrbeinbündchen
hat einen distalen Rand, welcher sich der Länge nach nach hinten und quer
auswärts
von einem Ende des offenen Randes des Taschenumschlags erstreckt,
und ein Abschnitt des distalen Randes ist mit einem Bandlaschenbefestigungsmittel operativ
verbunden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Während
die Beschreibung mit Ansprüchen abschließt, welche
das Wesentliche, was als die vorliegende Erfindung bildend erachtet
wird, besonders hervorheben und unterscheidend beanspruchen, wird
angenommen, daß die
Erfindung besser aus den folgenden Beschreibungen verstanden werden wird,
welche in Zusammenhang mit den beigeschlossenen Zeichnungen vorgenommen
wurden, in welchen dieselben Bezeichnungen verwendet werden, um
im wesentlichen identische Elemente zu bezeichnen, und in welchen:
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1 eine
Draufsicht auf ein Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ist, wobei Abschnitte weggeschnitten sind, um die darunterliegende
Struktur zu zeigen.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht des Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiels
von 1.
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3 ist
eine fragmentarische Schnittansicht, vorgenommen entlang der Schnittlinie
3-3 von 1.
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4 ist
eine fragmentarische Schnittansicht, vorgenommen entlang der Schnittlinie
4-4 von 1.
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5 ist
eine fragmentarische Draufsicht auf das Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel
von 1, vergrößert, um
die Verbindungsstelle des Taschenumschlags mit einem einwärts gebogenen
Sperrbeinbündchen
zu zeigen.
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6 ist
eine fragmentarische Moment-Schnittansicht, vorgenommen entlang
der Linie 6-6 von 1.
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7 ist
eine fragmentarische Moment-Schnittansicht, vorgenommen entlang
der Linie 7-7 von 1.
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8 ist
eine fragmentarische Moment-Schnittansicht, vorgenommen entlang
der Linie 8-8 von 1.
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9 ist
eine fragmentarische Moment-Schnittansicht, vorgenommen entlang
der Linie 9-9 von 1.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Wenn hierin verwendet, bezieht sich
der Ausdruck "absorbierender Artikel" auf Artikel, welche Körperausscheidungen
absorbieren und enthalten, und insbesondere bezieht er sich auf
Artikel, welche gegen oder in Nachbarschaft zum Körper des
Trägers
angeordnet sind, um die verschiedenen Ausscheidungen, welche vom
Körper
ausgeschieden werden, zu absorbieren und zu halten. Absorbierende
Artikel werden in der Regel unterschieden, ob sie wiederverwendbar
oder wegwerfbar sind. Der Ausdruck "wegwerfbarer absorbierender
Artikel" bezieht sich auf Artikel, welche gedacht sind, um nach einem einzigen
Gebrauch entsorgt zu werden (d. h. sie sind nicht gedacht, um gewaschen
oder sonst wiederhergestellt oder wiederverwendet zu werden). Die
absorbierenden Artikel der vorliegenden Erfindung sind wegwerfbare
absorbierende Artikel. Die absorbierenden Artikel können weiters
dadurch definiert werden, ob sie "einstückig" sind, sodaß sie nicht
gesonderte manipulative Teile erfordern, oder ob sie ein Element eines
Windelsystems, wie zum Beispiel einen gesonderten Halter oder eine
Einlage, umfassen. Die absorbierenden Artikel der vorliegenden Erfindung
sind einstückig.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
eines einstückigen
wegwerfbaren absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung,
die Windel 20, ist in 1 gezeigt.
Wenn hierin verwendet bezieht sich der Ausdruck "Windel" auf ein
Kleidungsstück,
welches allgemein von Säuglingen
und inkontinenten Personen getragen wird, welches um den Unterleib des
Trägers
getragen wird. Es sollte jedoch verstanden werden, daß die vorliegende
Erfindung ebenso auf andere wegwerfbare absorbierende Artikel, wie zum
Beispiel Inkontinenzhosen oder Unterwäsche, wegwerfbare Übungshosen,
Windelhalter, Hygienevorlagen und dergleichen, anwendbar ist.
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1 ist
eine Draufsicht auf die Windel 20 der vorliegenden Erfindung,
wobei Abschnitte der Struktur weggeschnitten sind, um klarer die
Konstruktion der Windel 20 zu zeigen, und wobei der Abschnitt
der Windel 20, welcher den Träger berührt, dem Beschauer zugewandt
ist. 2 ist eine perspektivische
Ansicht der Windel 20, wobei der Abschnitt der Windel 20,
welcher den Träger
berührt, dem
Beschauer zugewandt ist. Die in den 1 und 2 gezeigte Windel 20 hat
einen ersten vorderen Taillenbereich 22, einen zweiten
hinteren Taillenbereich 24, einen Schrittbereich 26,
welcher zwischen dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich 22, 24 angeordnet
ist, und eine Peripherie 28, welche durch Längsränder 30 und
vordere und hintere Stirnränder 32 definiert
ist. Die Windel 20 weist zusätzlich eine Quermittellinie 34 und
eine Längsmittellinie 36 auf.
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3 ist
eine fragmentarische Schnittansicht, welche entlang der Schnittlinie
3-3 in 1 abgenommen
worden ist. Unter bezug auf die 1, 2 und 3 umfaßt die Windel 20 ein
flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt 38,
wobei die flüssigkeitsaufnehmende
Oberfläche
der Windel 20 allgemein vom Deckblatt 38 definiert
ist und 40 bezeichnet ist; ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt 42,
welches mit dem Deckblatt 38 verbunden ist; und einen absorbierenden
Kern 44, welcher zwischen dem Deckblatt 38 und
dem Rückenblatt 42 positioniert
ist. Der absorbierende Kern 44 hat Seitenränder 46 und
vordere und hintere Taillenränder 48.
Die Windel 20 inkludiert ebenso einen Randstreifenseitenlappen 49,
welcher sich in mindestens dem Schrittbereich 26 quer auswärts von
jedem Seitenrand 46 des absorbierenden Kerns 44 erstreckt.
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Die Windel 20 inkludiert
weiters einen Taschenumschlag 50, welcher über einem
Abschnitt des Deckblatts 38 liegt. Der Taschenumschlag 50 hat einen
geschlossenen Rand 52, welcher mit dem hinteren Taillenrand 24 übereinanderlegt
ist, und einen offenen Rand 54, welcher sich zwischen quer
beabstandeten Enden 55 des offenen Randes erstreckt. Die
Enden 55 des offenen Randes sind zwischen der Quermittellinie 34 und
dem hinteren Stirnrand 32 positioniert. Der offene Rand 54 hat
einen Scheitel 157, welcher im wesentlichen an der Längsmittellinie 36 positioniert
ist, und kann einen elastischen Bauteil 154 inkludieren.
Der Taschenumschlag 50 und das Deckblatt 38 definieren
zusammen dazwischen einen Hohlraum 51 als Fäkalhaltetasche,
wie in 3 gezeigt ist.
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Die Windel 20 inkludiert
ebenso Taschenumschlag Vorspannungsmittel 60 zum Ausüben einer der
Länge nach
nach hinten gerichteten Kraftkomponente auf den Taschenumschlag 50.
Das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 formt
den offenen Rand 54 und spannt den offenen Rand 54 weg
von der Quermittellinie 34 und beabstandet vom Deckblatt 38 vor.
Das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 übt ebenso
vorzugsweise eine quer auswärts
gerichtete Kraftkomponente auf den Taschenumschlag 50 aus.
"Der Länge
nach nach hinten" bezieht sich auf eine Richtung, welche allgemein
parallel zur Längsmittellinie 36 ist
und welche ausgerichtet ist, wie durch den Pfeil 18 in 1 gezeigt ist. "Quer auswärts" bezieht
sich auf eine Richtung, welche allgemein parallel zur Quermittellinie 34 ist
und welche von der Längsmittellinie 36 weggerichtet
ist, wie durch Pfeile 19 in 1 gezeigt
ist.
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Das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 kann
einen Abschnitt der Sperrbündchen 62,
welche mit den Seitenlappen 49 verbunden sind, umfassen.
Der offene Rand 54 des Taschenumschlags erstreckt sich
zwischen den Enden 55 des offenen Randes. Jedes Ende 55 ist
mit einem jeweiligen Sperrbündchen 62 verbunden.
Ein Abschnitt eines jeden Sperrbündchens 62 erstreckt
sich ebenso von einem jeweiligen Ende 55 des offenen Randes
der Länge
nach nach vor.
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Die Windel 20 enthält ebenso
ein der Länge nach
ausgerichtetes Vorspannungsmittel 61, wie zum Beispiel
einen elastischen Bauteil 161, zum Ausüben einer Längskraftkomponente auf den
Taschenumschlag SO zwischen den Enden 55 des
offenen Randes des Taschenumschlags.
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Ein "längs ausgerichtetes Vorspannungsmittel"
bezieht sich auf ein Vorspannungsmittel, welches eine Kraft ausübt, welche
ausgerichtet ist, um mit der Längsmittellinie 36 einen
eingeschlossenen Winkel A (1)
von nicht mehr als 45 Grad zu bilden.
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Die Windel 20 inkludiert
vorzugsweise ein "doppeltes Zugspannungsbefestigungssystem", wie es
im US-Patent 5,151.092, erteilt an Buell et al. am 29. September
1992, geoffenbart ist. Ein doppeltes Zugspannungsbefestigungssystem
kann Befestigungsmittel 80 zum Fixieren der Windel am Träger, wie
zum Beispiel ein Paar Bandlaschenbefestigungsmittel 82,
welche im hinteren Taillenbereich 24 angeordnet sind, enthalten.
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Das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 ist
vorzugsweise operativ mit den Befestigungsmitteln 80 verbunden.
Mit "operativ verbunden" ist gemeint, daß das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 und
das Befestigungsmittel 80 zusammenarbeiten, sodaß Kräfte, welche
verwendet werden, um die Windel 20 am Träger zu sichern,
von dem Befestigungsmittel 80 durch das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 weitergeleitet
werden, um den offenen Rand 54 des Taschenumschlags zu
formen. Die durch das Taschenumschlag-Vorspannungsmittel 60 übertragenen
Kräfte
spannen vor den offenen Rand des Taschenumschlags 54 weg
vom Deckblatt 38 und weg von der Quermittellinie 34.
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Beim detaillierteren Überprüfen der
einzelnen Bestandteile der Windel 20 zeigt 2 ein Ausführungsbeispiel der Windel 20,
bei welchem das Rückenblatt 42 Längen- und
Breitendimensionen allgemein größer als
jene des absorbierenden Kerns 44 aufweist. Das Rückenblatt 42 erstreckt
sich über
die Länge
des absorbierenden Kerns 44 hinaus, um dadurch die Peripherie 28 der
Windel 20 zu bilden. Die Periphere 28 definiert
den äußeren Umfang,
oder mit anderen Worten, die Ränder
der Windel 20. Die Peripherie 28 umfaßt die Längsränder 30 und
die Stirnränder 32 in
den vorderen und hinteren Taillenbereichen 22 und 24.
Wie in 1 gezeigt, ist
das Deckblatt 38 mit dem Rückenblatt 42 entlang
mindestens den Stirnrändern 32 und
den Längsrändern 30 allgemein
gemeinsam endend. Das US-Patent 3,860.003, erteilt an Buell am 14.
Jänner
1975, und das zuvor bezug genommene US-Patent 5,151.092 zeigen derartige
Windelkonfigurationen. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel
kann das Deckblatt 38 Längen- oder
Breitendimensionen allgemein kleiner als jene des Rückenblatts 42 aufweisen.
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Die Windel 20 hat einen
ersten Taillenbereich 22 und einen zweiten Taillenbereich 24,
welche sich jeweils von den Stirnrändern 32 der Windelperipherie 28 gegen
die Quermittellinie 34 der Windel 20 über eine
Distanz bis etwa 1/3, vorzugsweise von etwa 1/8 bis etwa 1/4, der
Länge der
Windel 20 erstrecken. Die Taillenbereiche 22 und 24 umfassen
im allgemeinen jene Ab schnitte der Windel 20, welche, wenn
sie getragen wird, die Taille des Trägers umgürten. Der Schrittbereich 26 ist
jener Abschnitt der Windel 20, welcher zwischen dem ersten
Taillenbereich 22 und dem zweiten Taillenbereich 24 positioniert
ist, und umfaßt
jenen Abschnitt der Windel 20, welcher beim Tragen zwischen
den Beinen des Trägers
positioniert ist und den Unterleib des Trägers bedeckt.
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Unter bezug auf die 1 und 3 ist
der absorbierende Kern 44 zwischen dem Deckblatt 38 und dem
Rückenblatt 42 positioniert.
Das Deckblatt 38 und das Rückenblatt 42 erstrecken
sich über
den Seitenrand 46 des absorbierenden Kerns 44 hinaus,
um den Seitenlappen 49 zu bilden. Jeder Seitenlappen 49 kann
ein dichtendes Bündchen 104 umfassen, welches
eine oder mehrere elastische Litzen 105 umfaßt (drei
Litzen sind in 1 gezeigt),
welche außerhalb
der Spenbündchen 62 positioniert
sind. Das US-Patent
4,695.278, erteilt an Lawson am 22. September 1987, und
das zuvor bezug genommene US-Patent 3,860.003 zeigen die Konstruktion
eines derartigen dichtenden Bündchens 104.
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Das Deckblatt 38 und das
Rückenblatt 42 können sich
ebenso in den vorderen und hinteren Taillenbereichen 22 und 24 über den
Taillenrand 48 des absorbierenden Kerns 44 hinaus,
wie in den 1 und 3 gezeigt ist, erstrecken.
Die vorderen und hinteren Taillenbereiche 22 und 24 können ein
elastisches Element 120 des Taillenbereichs zum Beistellen
von Querexpansion mindestens eines Abschnitts der vorderen und hinteren
Taillenbereiche 22 und 24 beistellen. Das elastische
Element 120 des hinteren Taillenbereichs kann ein elastifiziertes
Taillenband 122 inkludieren, welches sich zwischen einem
Paar elastifizierter Seitenfelder 126 quer erstreckt.
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Das elastifizierte Taillenband 122 kann
einen Abschnitt des Deckblatts 38, einen Abschnitt des
Rückenblatts 42 und
ein Bi-Laminat-Material 124, welches zwischen dem Deckblatt 38 und
dem Rückenblatt 42 positioniert
ist, umfassen. Unter bezug auf die 1 und 4 können
die elastifizierten Seitenfelder 126 einen Abschnitt des
Deckblatts 38, einen Abschnitt des Rückenblatts 42 und
einen elastischen Seitenfeldbauteil 128, welcher zwischen
dem Deckblatt 38 und dem Rückenblatt 42 positioniert
ist, umfassen. Das zuvor bezug genommene US-Patent 5,151.092 zeigt
die Konstruktion eines elastischen Elements 120 einschließlich elastifizierten
Seitenfeldern 126 und elastifiziertem Taillenband 122.
Alternativ kann das elastische Element 120 des hinteren Taillenbereichs
ein elastifiziertes Taillenband umfassen, welches in Übereinstimmung
mit dem US-Patent 4,515.595, erteilt an Kievit et al. am 7. Mai
1985, konstruiert ist.
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1 zeigt
die Windel 20 in deren flach ausgelegtem, unkontrahiertem
Zustand (d. h. mit aller Gummi-induzierter Kontraktion in den Spenbündchen 62,
dichtenden Bündchen 104 und
elastischen Taillenelementen 120 herausgezogen). Die elastischen
Bauteile 154 und 161 können mindestens eine gewisse
elastische Kontraktion beibehalten, wenn die Windel sich in ihrem
flach ausgelegten, unkontrahierten Zustand befindet. 2 zeigt die kontrahierte Windel 20 mit
mindestens einer gewissen Gummi- induzierten Kontraktion in den
Sperrbündchen 62,
den dichtenden Bündchen 104 und
den elastischen Taillenbandelementen 120.
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Der absorbierende Kern 44 kann
jedes Mittel sein, welches im allgemeinen komprimierbar, anpaßbar, nicht-reizend
für die
Haut des Trägers
und imstande ist, Flüssigkeiten
und bestimmte Körperausscheidungen
zu absorbieren und zurückzuhalten. Der
absorbierende Kern 44 kann aus einer breiten Vielfalt von
Größen und
Formen einschließlich,
aber nicht beschränkt
darauf, rechteckig, stundenglasförmig,
asymmetrisch und T-förmig
hergestellt sein. Der absorbierende Kern 44 kann aus einer
breiten Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden
Materialien, welche üblicherweise
bei Wegwerfwindeln und anderen absorbierenden Artikeln verwendet
werden, wie zum Beispiel zerfasertem Holzzellstoff, welcher allgemein als
Luftfilz bezeichnet ist, hergestellt sein.
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Beispiele anderer geeigneter absorbierender Materialien
inkludieren gekreppte Zellulosewattierung, absorbierende Schaumstoffe,
absorbierende Schwämme,
superabsorbierende Polymere, absorbierende gelbildende Materialien
oder beliebige äquivalente
Materialien oder eine Kombination von Materialien. Die Gesamtabsorptionskapazität des absorbierenden
Kerns 44 sollte jedoch mit der Design-Ausscheidungsbeladung
bei der gedachten Verwendung der Windel 20 kompatibel sein.
Weiters können
die Größe und Absorptionskapazität des absorbierenden Kerns 44 variiert
werden, um Trägern
im Bereich von Säuglingen
bis zu Erwachsenen zu entsprechen.
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Der absorbierende Kern 44 kann
eine Schichte von absorbierendem Material umfassen, welches hydrophile
Fasern und Partikel absorbierenden gelbildenden Materials (Hydrogel)
umfaßt,
wie zum Beispiel die absorbierende Struktur, welche im US-Patent
4,610.678, erteilt an Weisman et al. am 9. September 1986, beschrieben
ist. Das US-Patent 4,673.402, erteilt an Weisman et al. am 16. Juni 1987,
und das US-Patent 4,888.321, erteilt am 19. Dezember 1989 an Angstadt,
beschreiben ebenso absorbierende Strukturen, welche in der vorliegenden
Erfindung nützlich
sind. Der absorbierende Kern 44 kann der kommerziell erfolgreiche
absorbierende Bauteil sein, wel cher im US-Patent 4,834.735, erteilt am
30. Mai 1989 an Alemany et al., beschrieben ist.
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Das Rückenblatt 42 ist anliegend
an den absorbierenden Kern 44 positioniert und ist vorzugsweise
daran durch Kernbefestigungsmittel (nicht gezeigt), wie zum Beispiel
jenen, welche in der Fachwelt gut bekannt sind, fixiert. Beispielsweise
kann das Rückenblatt 42 am
absorbierenden Kern 44 durch eine einheitliche kontinuierliche
Klebstoffschichte, eine gemusterte Klebstoffschichte oder einen
Raster von gesonderten Linien oder Punkten aus Klebstoff fixiert
sein. Klebstoffe, welche als zufriedenstellend befunden wurden,
werden von der Century Adhesive Inc. aus Columbus, Ohio, hergestellt und
unter der Handelsbezeichnung Century 5227 auf den Markt gebracht;
und von H. B. Fuller Company aus St. Paul, Minnesota, hergestellt
und als HL-1258 auf den Markt gebracht. Die Kernfixierungsmittel
umfassen vorzugsweise ein Filament-Netzwerk mit offenem Muster aus
Klebstoff, wie es im US-Patent 4,573.986, erteilt an Minetola et
al. am 4. März
1986, gezeigt ist. Ein exemplarisches Fixierungsmittel von einem
Filament-Netzwerk mit offenem Muster umfaßt verschiedene Linien von
Klebstoff-Filamenten, welche zu einem Spiralmuster verwirbelt worden
sind, so wie es im US-Patent 3,911.173, erteilt an Sprague Jr. am
7. Oktober 1975; im US-Patent 4,785.996, erteilt an Ziecker et al.
am 22. November 1978; und im US-Patent 4,842.666, erteilt an Werenicz
am 27. Juni 1989, illustriert ist.
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Das Rückenblatt 42 ist undurchlässig für Flüssigkeiten
und ist vorzugsweise aus einer dünnen Kunststoff-Folie
hergestellt, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien
ebenso verwendet werden können.
Der Ausdruck "flexibel" bezieht sich auf Materialien, welche biegsam
sind und welche sich leicht an die Konturen des menschlichen Körpers anpassen
werden. Das Rückenblatt 42 hindert
die Ausscheidungen, die im absorbierenden Kern 44 absorbiert
und enthalten sind, am Benetzen von Gegenständen, welche die Windel 20 berühren, wie
zum Beispiel Leintücher
und Unterwäsche.
Das Rückenblatt 42 kann
ein gewebtes oder nicht-gewebtes Material, Polymerfolien, wie zum
Beispiel thermoplastische Folien aus Polyethylen oder Polypropylen, oder
Verbundstoffmaterialien, wie zum Beispiel ein folienbeschichtetes
Faservliesmaterial, umfassen. Vorzugsweise ist das Rückenblatt 42 eine
thermoplastische Folie mit einer Dicke von etwa 0,012 mm (0,5 mil)
bis etwa 0,051 mm (2,0 mil).
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Mindestens ein Abschnitt des Rückenblatts 42 kann
mechanischem Strecken unterworfen werden, um elastifizierte Seitenfelder 126 zu
bilden und um einen Abschnitt des Rückenblatts, welcher mit dem
elastischen Element 120 des Taillenrandes koinzidiert,
vorzuspannen, wie vollständiger im
zuvor bezug genommenen US-Patent 5,151.092 beschrieben ist. Bevorzugte
Polymerfolien zur Verwendung als das Rückenblatt 42 enthalten
einen hohen Gehalt an linearem Polyethylen niedriger Dichte.
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Geeignete Materialien für das Rückenblatt inkludieren
Mischungen, welche aus etwa 45 bis 90% linearem Polyethylen niedriger
Dichte und etwa 10 bis 55% Polypropylen bestehen. Exemplarische
Folien zur Verwendung als das Rückenblatt 42 der
vorliegenden Erfindung werden von Tredegar Industries Inc. aus Terre
Haute, Indiana, unter der Bezeichnung RR8220-Mischung für geblasene Folien und RR5475-Mischung
für gegossene
Folien hergestellt.
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Das Rückenblatt 42 kann
geprägt,
zum Beispiel auf eine Abgreifhöhe
von etwa 0,127 mm (5,5 mil), und/oder matt gefinisht sein, um ein
textilähnlicheres
Aussehen zu ergeben. Weiters kann das Rückenblatt 42 Dämpfen gestatten,
vom absorbierenden Kern 44 auszutreten, während es
noch Ausscheidungen am Durchgehen durch das Rückenblatt 42 hindert.
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Die Größe des Rückenblatts 42 ist
bestimmt von der Größe des absorbierenden
Kerns 44 und dem exakten ausgewählten Windeldesign. Bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
weist das Rückenblatt 42 eine
modifizierte Stundenglasform auf, welche sich in einer Minimumdistanz
von mindestens etwa 1,3 cm bis etwa 2,5 cm (etwa 0,5 bis etwa 1,0 Inch)
rund um die gesamte Windelperipherie 28 über den
absorbierenden Kern 44 hinaus erstreckt.
-
Das Deckblatt 38 ist mit
dem absorbierenden Kern 44 und dem Rückenblatt 42 durch
Fixierungsmittel (nicht gezeigt), wie zum Beispiel jenen, welche in
der Fachwelt bekannt sind, verbunden. Geeignete Fixierungsmittel
sind zuvor im Hinblick auf das Verbinden des Rückenblatts 42 mit
dem absorbierenden Kern 44 beschrieben. Wenn hierin verwendet,
umreißt
der Ausdruck "verbunden" Konfigurationen, bei welchen ein Element
direkt am anderen Element durch Fixieren des Elements direkt am
anderen Element fixiert ist, genauso wie Konfigurationen, bei welchen
das Element indirekt am anderen Element durch Fixieren des Elements
an Zwischenbauteilen fixiert ist, welche ihrerseits am anderen Element
fixiert sind. Bei einem Ausführungsbeispiel
sind das Deckblatt 38 und das Rückenblatt 42 in mindestens einem
Abschnitt der Peripherie 28 der Windel 20 direkt
aneinander gebunden und sind durch direktes Anfügen des Deckblatts 38 und
des Rückenblatts 42 an
den absorbierenden Kern 44 indirekt aneinander gebunden.
-
Das Deckblatt 38 ist biegsam,
weich im Anfühlen
und für
die Haut des Trägers
nicht-reizend. Weiters ist das Deckblatt 38 flüssigkeitsdurchlässig, wobei
es Flüssigkeiten
gestattet, leicht durch seine Dicke zu penetrieren. Ein geeignetes
Deckblatt kann aus einem breiten Bereich von Materialien, wie zum Beispiel
porösen
Schaumstoffen, vernetzten Schaumstoffen, mit Öffnungen versehenen Kunststoff
Folien, natürlichen
Fasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern (z.
B. Polyester- oder Polyproyplenfasern) oder aus einer Kombination
von natürlichen
und synthetischen Fasern hergestellt sein. Vorzugsweise ist es aus
einem hydrophoben Material hergestellt, um die Haut des Trägers vor
Flüssigkeiten
im absorbierenden Kern 44 zu isolieren. Mindestens ein
Abschnitt des Deckblatts 38 kann mechanischem Strecken
unterworfen werden, um die elastifizierten Seitenfelder 126 zu
bilden, wie es im zuvor bezug genommenen US-Patent 5,151.092 geoffenbart
ist.
-
Es gibt eine Anzahl von Herstellungstechniken,
welche zur Herstellung des Deckblatts 38 verwendet werden
können.
Beispielsweise kann das Deckblatt 38 eine Faservliesbahn
aus Fasern sein. Wenn das Deckblatt 38 eine Faservliesbahn
umfaßt, kann
die Bahn Spinnvlies, gekrempelt, naßgelegt, schmelzgeblasen, hydroverfilzt
oder dergleichen sein. Ein bevorzugtes Deckblatt 38 ist
gekrempelt und thermisch gebunden durch Mittel, welche den Fachleuten
auf dem Gebiet der Textilien gut bekannt sind. Ein bevorzugtes Deckblatt 38 umfaßt Stapellänge-Polyproylenfasern
mit einer Länge
von mindestens etwa 15,9 mm (0,625 Inch). Vorzugsweise hat das Deckblatt
ein Flächengewicht
von etwa 18 bis etwa 25 Gramm pro Quadratmeter. Ein geeignetes Deckblattmaterial
wird von Veratec Inc., einer Abteilung von International Paper Company
aus Walpole, Massachusetts, unter der Bezeichnung P-8 hergestellt.
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Unter bezug auf die 1, 4 und 9 weist jedes Spenbündchen 62 einen proximalen
Rand 64, einen distalen Rand 66, ein erstes Sperrbündchenende 72,
welches im vorderen Taillenbereich 22 angeordnet ist, und
ein zweites Sperrbündchenende 74, welches
im hinteren Taillenbereich 24 angeordnet ist, auf. Das
Sperrbündchen 62 umfaßt weiters
ein Abstandhaltemittel 76, welches mit dem Sperrbündchen 62 zum
Beabstanden des distalen Randes 66 weg vom Deckblatt 38 operativ
verbunden ist. Das Abstandhaltemittel 76 kann einen oder
mehrere elastische Bauteile 77, wie in 9 gezeigt
ist, umfassen. Das Sperrbündchen 62 kann
ein Laminat aus einer Faservlies-Materialschichte 67,
welche an einer flüssigkeitsundurchlässigen Polyethylenfolienschichte 69 fixiert
ist, umfassen. Die Schichten 67 und 69 können durch
jedes Verfahren, welches in der Fachwelt bekannt ist, aneinander
fixiert werden.
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Das Spenbündchen 62 ist vorzugsweise durch
Verbinden von Abschnitten eines gesonderten Sperrbündchenbauteils
mit der Windel 20 anliegend an den Längsrand 30 gebildet.
Der proximale Rand 64 des Sperrbünd chens 62 wird durch
Verbinden eines Segments des Sperrbündchenbauteils mit der Windel 20 durch
ein Siegelungsmittel (nicht gezeigt) gebildet, um so eine Siegelung
entlang dem proximalen Rand 64 zu bilden und um eine Sperre
gegenüber Flüssigkeiten,
welche sich vorbei an den Spenbündchen 62 saugen,
zu bieten. Die Siegelungsmittel können irgendeines von verschiedenen
Fixierungsmitteln, welche in der Fachwelt bekannt sind, wie zum Beispiel
Ultraschallbindungen, Hitze/Druck-Bindungen oder Siegelungen, welche
eine Vielfalt von Bindungsmustern verwenden, oder Klebstoffe oder
Leime umfassen. Ein geeignetes Siegelungsmittel, welches eine oder
mehrere Linien aus Aufschmelzklebstoff umfaßt, ist im US-Patent 5,087.255,
erteilt am 11. Februar 1992 an Sims, geoffenbart.
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Der proximale Rand 64 ist
vorzugsweise mit dem Seitenlappen 49 verbunden, um im Schrittbereich 26 seitlich
einwärts
vom dichtenden Bündchen 104 angeordnet
zu sein. Der proximale Rand 64 kann mit dem Deckblatt 38 verbunden
sein. Wenn alternativ das Deckblatt 38 sich nicht quer
auswärts
vom Spenbündchen 62 erstreckt,
kann der proximale Rand 64 mit dem Rückenblatt 42 verbunden
sein.
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Wie in 9 gezeigt,
ist der distale Rand 66 durch Falten des Sperrbündchens 62 zurück um sich selbst
und durch dessen Fixieren an einem weiteren Element des Sperrbündchens 62,
um einen Flansch zu bilden, gebildet. Das Abstandhaltemittel 76,
vorzugsweise die drei elastischen Bauteile 77, welche in 9 gezeigt sind, ist im Flansch eingeschlossen.
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Die elastischen Bauteile 77 sind
operativ mit dem Spenbündchen 62 durch
ein Fixierungsmittel (nicht gezeigt) verbunden. Das Fixierungsmittel
fixiert vorzugsweise die elastischen Bauteile 77 am Spenbündchen 62 in
einem elastisch kontrahierbaren Zustand. Die elastischen Bauteile 77 kontrahieren
oder raffen den distalen Rand 66 des Sperrbündchens 62, sodaß der distale
Rand 66 vom Deckblatt 38 weg beabstandet ist,
wie in den 6-9 gezeigt
ist.
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Die elastischen Bauteile 77 können aus
einer Anzahl geeigneter Materialien, einschließlich Elastomerfolien, Polyurethanfolien,
Lycra, elastomeren Schaumstoffen und geformter elastischer Gaze,
hergestellt sein. Ein geeigneter elastischer Bauteil 77 inkludiert
eine elastische Litze mit einem Querschnitt von 0,18 mm mal 1,5
mm und ist aus Naturgummi hergestellt, wie er von Easthampton Rubber
Company aus Stewart, Virginia als L-1900 Rubber Compound erhältlich ist.
Andere geeignete elastische Bauteile inkludieren elastische Bänder wie
jene, welche von der Fulflex Company aus Middletown, Rhode Island,
unter dem Namen Fulflex 9411 verkauft werden. Ein geeignetes elastisches
Fixierungsmittel zum Fixieren elastischer Bauteile 77 am Sperrbündchen 62 kann
einen Klebstoff inkludieren, wie zum Beispiel einen Aufschmelzklebstoff,
welcher von Findley Adhesives aus Elmgrove, Wisconsin, als Findley
Adhesive 581 auf den Markt gebracht wird.
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Eine detailliertere Beschreibung
der Art, auf welche elastische Bauteile 77 an Sperrbündchen 62 auf
eine elastisch kontrahierbare Art fixiert werden können, kann
in den folgenden Patenten gefunden werden: US-Patent 3,860.003,
erteilt an Buell am 26. Jänner
1974; US-Patent 4,081.301, erteilt an Buell am 28. März 1978;
und US-Patent 4,253.461, erteilt an Strickland et al. am 3. März 1981.
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Der distale Rand 66 ist
an der Windel 20 an den ersten und zweiten Sperrbündchenenden 72 und 74 im
vorderen und im hinteren Taillenbereich 22 bzw. 24 fixiert.
Der distale Rand 66 kann an einem darunterliegenden Element
der Windel 20, wie zum Beispiel dem Deckblatt 38,
fixiert sein. Al-ternativ kann
der distale Rand 66 am Rückenblatt 42 fixiert sein,
wenn das Deckblatt 38 sich nicht zur Gänze in die vorderen oder hinteren
Taillenbereiche 22 und 24 erstreckt. Der distale
Rand 66 kann am darunterliegenden Element durch irgendeines
verschiedener Fixierungsmittel, welche in der Fachwelt bekannt sind, wie
zum Beispiel Ultraschallbindungen, Hitze/Druck-Bindungen oder Siegelungen unter Verwendung
einer Vielfalt von Bindungsmustern oder Klebstoffen oder Leimen,
fixiert sein. Ein geeignetes Fixierungsmittel, welches einen oder
mehrere Wülste von
Aufschmelzklebstoff umfaßt,
ist im zuvor bezug genommenen US-Patent 5,087,255 geoffenbart.
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Unter bezug auf die 1 und 2 ist
das Sperrbündchen 62 vorzugsweise
an den ersten und zweiten Sperrbündchenenden 72 und 74 fixiert,
um so eine eingebogene Konfiguration aufzuweisen. Mit einer "eingebogenen"
Konfiguration ist gemeint, daß der
distale Rand 66 so fixiert ist, um sich vom proximalen
Rand 64 am ersten Sperrbündchenende 72 quer
einwärts
zu erstrecken, und daß der
distale Rand 66 so fixiert ist, um sich vom proximalen
Rand 64 am zweiten Sperrbündchenende 74 quer
auswärts
zu erstrecken. Das Sperrbündchen 62 ist
dadurch gewendet oder "ausgeklappt", wenn sich das Sperrbündchen 62 vom
vorderen Taillenbereich 22 zum hinteren Taillenbereich 24 erstreckt.
Ein Beispiel eines eingebogenen Sperrbündchens ist in dem zuvor bezug
genommenen US-Patent 5,087.255 geoffenbart, welches Patent hierin
durch Bezugnahme für den
Zweck des Zeigens einer eingebogenen Sperrbeinbündchenkonstruktion aufgenommen
ist.
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Der distale Rand 66 ist
vorzugsweise nicht direkt an darunterliegenden Elementen der Windel 20,
wie zum Beispiel dem Deckblatt 38 oder dem Rückenblatt 42,
im Schrittbereich 26 fixiert. Der distale Rand 66 kann
daher durch die elastische raffende Wirkung der elastischen Bauteile 77 von
der flüssigkeitsaufnehmenden
Oberfläche 40 des
Deckblatts 38 weg beabstandet sein. Jedoch kann der distale
Rand 66 im Schrittbereich 26 mit dem Taschenumschlag 50 verbunden
sein, wie detaillierter nachstehend beschrieben werden wird.
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Der Taschenumschlag 50 umfaßt vorzugsweise
ein Material, welches biegsam, weich und für die Haut des Trägers nicht
reizend ist. Der Taschenumschlag 50 kann aus einem Material
gebildet sein, welches flüssigkeitsdurchlässig oder
flüssigkeitsundurchlässig ist.
Ein geeigneter Taschenumschlag 50 kann aus einem breiten Bereich
von Materialien, wie zum Beispiel einer mit Öffnungen versehenen Kunststoff-Folie
oder gewebten oder nichtgewebten Bahnen aus natürlichen Fasern (z. B. Holz-
oder Baumwollfasern) oder aus synthetischen Fasern (z. B. Polyester-,
Propylen- oder Rayonfasern) hergestellt sein. Vorzugsweise ist der
Taschenumschlag 50 hydrophob, um die Haut des Trägers vor
Flüssigkeiten zu
isolieren, welche im Taschenhohlraum 51 enthalten sind,
welcher zwischen dem Deckblatt 38 und dem Taschenumschlag 50 gebildet
ist. Eine Anzahl von Techniken kann verwendet werden, um den Taschenumschlag 50 herzustellen.
Beispielsweise kann die Tasche 50 eine Faservliesbahn aus
Fasern sein, welche Spinnvlies, gekrempelt, naßgelegt, schmelzgeblasen, hydroverfilzt
oder dergleichen sind. Ein bevorzugter Taschenumschlag 50 umfaßt eine
Bahn aus Stapellänge-Polyproyplenfasern,
wie sie zum Beispiel von Veratec Inc., einer Abteilung von International
Paper Company aus Walpole, Massachusetts, unter den Bezeichnungen
P-8, P-9 oder P-11 hergestellt werden.
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Unter bezug auf die 1 und 5 kann
der offene Rand 54 des Taschenumschlags 50 elastisch verlängerbar
sein und umfaßt
vorzugsweise einen elastischen Bauteil 154, welcher sich
zwischen den Enden 55 des offenen Randes des Taschenumschlags
erstreckt. Der Taschenumschlag 50 umfaßt ebenso ein der Länge nach
ausgerichtetes Vorspannungsmittel 61. Das der Länge nach
ausgerichtete Vorspannungsmittel 61 kann einen elastischen
Bauteil 161 umfassen, welcher sich zwischen dem vorderen
Rand 54 und dem geschlossenen Rand 52 des Taschenumschlags 50 erstreckt.
Der elastische Bauteil 161 ist vorzugsweise im wesentlichen
axial mit der Längsmittellinie 36 ausgerichtet
und ist vorzugsweise im gleichen Abstand von den Enden 55 des
offenen Randes beabstandet.
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Elastische Bauteile 154 und 161 können ein oder
mehr elastische Elemente umfassen und können eine breite Vielfalt von
Materialien umfassen, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, einschließlich natürlichem
oder synthetischem Gummi, Elastomerfolien, elastischen Bändern, Polyurethanfolien, Lycra,
elastomeren Schaumstoffen und geformter elastischer Gaze. Allgemein
können
Materialien, welche zur Bildung der elastischen Bauteile 77 verwendet
werden, ebenso verwendet werden, um elastische Bauteile 154 und 161 zu
bilden. Ein geeignetes Material zum Bilden elastischer Bauteile 154 und 161 umfaßt elastische
Litzen mit einem Querschnitt von 0,18 mm mal 1,5 mm und welche aus
Naturgummi hergestellt sind, wie sie von Easthampton Rubber Company
aus Stewart, Virginia, unter der Bezeichnung L-1900 Rubber Compound
erhältlich
sind. Ein weiteres geeignetes Material zum Bilden elastischer Bauteile 154 und 161 umfaßt eine
doppelseitige klebende elastische Folie, wie zum Beispiel Findley-Folie
Nr. 198–338
mit einer Dicke von etwa 0,25 mm und einer Breite von etwa 12,7
mm, welche von Findley Adhesives aus Elmgrove, Wisconsin, erhältlich ist.
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Der elastische Bauteil 154 ist
vorzugsweise am Taschenumschlag auf eine elastisch kontrahierbare
Weise fixiert, sodaß in
einer ungespannten Konfiguration der elastische Bauteil 154 den
offenen Rand 54 rafft. Das elastische Element 161 ist
ebenso vorzugsweise am Taschenumschlag 50 auf eine elastisch
kontrahierbare Art fixiert, sodaß der elastische Bauteil 161 eine
der Länge
nach nach hinten gerichtete Kraftkomponente auf den offenen Rand 54 ausübt. Die
der Länge
nach nach hinten gerichtete Kraftkomponente rafft den Taschenumschlag 50,
um den offenen Rand 54 vom Deckblatt 38 weg zu
beabstanden.
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Die der Länge nach nach hinten gerichtete Kraftkomponente
formt ebenso den offenen Rand 54, um einen Scheitel 157 zu
bilden, welcher im wesentlichen an der Längsmittellinie 36 positioniert
ist, um allgemein axial mit der Afterfurche des Trägers ausgerichtet
zu sein und um annähernd
in gleicher Distanz von den Enden 55 des offenen Randes
beabstandet zu sein. Der Scheitel 157 ist von einer imaginären Querlinie,
welche durch die Enden 55 des offenen Randes durchgeht,
der Länge
nach nach hinten angeordnet. Die Abschnitte des offenen Randes 54, welche
sich von jedem Ende 55 des offenen Randes zum Scheitel 157 erstrecken,
werden durch den elastischen Bauteil 154 gerafft. Der offene
Rand 54 kann dadurch eine Siegelung oder Dichtung mit den
Backen des Trägers
an jeder Seite der Afterfurche des Trägers bilden.
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Der Scheitel 157 bildet
eine Spitze eines imaginären
Dreiecks. Das imaginäre
Dreieck hat am Scheitel 157 und an den Enden 55 des
offenen Randes Spitzen. Der offene Rand 54 umfaßt zwei
Seiten des imaginären
Dreiecks und bildet am Scheitel 157 einen eingeschlossenen
Winkel B (5).
-
Der offene Rand 54 kann
ebenso geformt sein, um sich von den Enden 55 des offenen
Randes der Länge
nach nach hinten zu erstrecken, indem die Steifigkeit des elastischen
Elements 154 als eine Funktion der Position entlang dem
offenen Rand 54 variiert wird. Ein Abschnitt des offenen
Randes 54 kann gekrümmt
sein, um sich von den Enden 55 des offenen Randes nach
hinten zu erstrecken, wenn die Steifigkeit oder die Federkonstante
des elastischen Bauteils 154 an der Mitte des offenen Randes 54 einen
Maximalwert und einen geringeren Steifigkeitswert benachbart zu
den Enden 55 des offenen Randes aufweist. Eine derartige
Steifigkeitsvariation kann auf eine Anzahl von Arten erhalten werden.
Beispielsweise kann der elastische Bauteil 154 zwei elastische
Elemente umfassen, welche am offenen Rand 54 zentriert
sind, und unterschiedliche Längen aufweisen.
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Unter bezug auf 3 kann der Taschenumschlag 50 aus
einem Materialblatt, wie zum Beispiel einem Faservlies, mit zwei
Blatthälften 174 und 176 gebildet
werden. Das elastische Element 154 kann entlang einer Länge der
Blatthälfte 174 benachbart zur
Blatthälfte 176 auf
eine elastisch kontrahierbare Weise, wie zum Beispiel durch Strecken
des elastischen Bauteils 154 und Fixieren des gestreckten elastischen
Bauteils 154 an der Blatthälfte 174 mit einem
Klebstoff, fixiert werden. Der elastische Bauteil 161 kann
entlang der Breite der Blatthälfte 174 auf eine
elastisch kontrahierbare Art fixiert sein, um die Blatthälfte 174 zu
halbieren. Die zuvor bezug genommenen US-Patente 3,860.003 und 4,081.301 offenbaren
einen elastischen Bauteil, welcher an einem Windelbestandteil auf
eine elastisch kontrahierbare Art fixiert ist.
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Der elastische Bauteil 154 kann
zwei Stück der
zuvor bezug genommenen Findley-Folie umfassen. Ein erstes Folienstück kann
eine freie Länge
von etwa 2,54 cm (1 Inch) aufweisen und kann auf eine Länge von
etwa 9,5 cm (3,75 Inch) gestreckt und auf den Mittelabschnitt der
Länge der
Blatthälfte 174 aufgebracht
werden. Das zweite Folienstück
kann eine freie Länge
von etwa 9,5 cm (3,75 Inch) aufweisen und auf eine Länge von
etwa 58 cm (23 Inch) gestreckt werden und auf die Länge der
Blatthälfte 174 aufgebracht
werden, um das erste Folienstück
zu überdecken.
Die zwei Folienstücke,
welche einen elastischen Bauteil 154 enthalten, kontrahieren
die Länge
der Blatthälfte 174 von
einer freien Länge
von etwa 61 cm (24 Inch) auf eine kontrahierte Länge von etwa 15,2 cm (6,0 Inch).
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Der elastische Bauteil 161 kann
ein Stück der
zuvor bezug genommenen Findley-Folie mit einer freien Länge von
etwa 1,9 cm (0,75 Inch) umfassen. Der elastische Bauteil 161 wird
auf eine Länge von
etwa 7,6 cm (3 Inch) gestreckt und wird auf die Breite der Blatthälfte 174 aufgebracht,
um die Breite von einer freien Breite von etwa 9,5 cm (3,75 Inch) auf
eine kontrahierte Breite von etwa 5,1 cm (2,0 Inch) zu kontrahieren.
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Nach Fixieren der elastischen Bauteile 154 und 161 an
der Blatthälfte 174 kann
die Blatthälfte 176 entlang
einer Kerbe 178 (3)
gefaltet werden, um die Blatthälfte 174 und
die elastischen Bauteile 154 und 161 zu bedecken.
Die Blatthälfte 176 kann dann
an der Blatthälfte 174 auf
irgendeine der verschiedenen Arten, welche in der Fachwelt bekannt sind,
wie zum Beispiel durch Ultraschallbindung, Hitze/Drucksiegelung
oder durch Binden der Blatthälften 174 und 176 unter
Verwendung von Klebstoffen oder Leimen, wie zum Beispiel einem Klebstoff,
welcher von der H. B. Fuller Company aus St. Paul, Minnesota, unter
dem Namen HL-1258 hergestellt wird, oder eines doppelseitigen Klebebandes,
wie zum Beispiel 3M-Band Nr. 1524, welches von der 3M Company aus
St. Paul, Minnesota, erhältlich
ist, fixiert werden. Der resultierende Taschenumschlag 50 umfaßt zwei
Schichten, welche durch die Hälften 176 und 174 gebildet
sind. Jedoch sind zwei Schichten für die Funktion des Taschenumschlags 50 nicht
erforderlich und ein geeigneter Taschenumschlag 50 kann gebildet
werden, welcher gerade eine Schichte aufweist oder welcher mehr
als zwei Schichten aufweist.
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Der Taschenumschlag 50,
welcher auf die zuvor beschriebene Weise gebildet worden ist, wird mit
einem darunterliegenden Element der Windel 20 entlang dem
geschlossenen Rand 52 verbunden, um ein Auslaufen von Körperausscheidungen
vorbei am hinteren Taillenbereich 24 zu verhindern. Der
Taschenumschlag kann entlang dem geschlossenen Rand 52 mit
dem Deckblatt 38, wie in den 1 und 2 gezeigt ist, verbunden
sein. Alternativ kann der Taschenumschlag 50 entlang dem
geschlossenen Rand 52 mit dem Rückenblatt 42 verbunden
sein, wenn das Deckblatt 38 sich nicht vollständig in
den hinteren Taillenbereich 24 erstreckt.
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Der Taschenumschlag 50 kann
entlang dem geschlossenen Rand 52 mit einem darunterliegenden
Element der Windel 20 auf irgendeine von verschiedenen
Arten, welche in der Fachwelt ausreichend bekannt sind, verbunden
sein. Der Taschenumschlag 50 ist entlang dem geschlossenen
Rand 52 vorzugsweise in einer flüssigkeitsdichten Beziehung mit
dem darunterliegenden Element der Windel 20 verbunden,
sodaß Körperausscheidungen
vom Auslaufen zwischen dem Taschenumschlag 50 und dem darunterliegenden
Element der Windel 20 abgehalten werden. Beispielsweise
kann der Taschenumschlag 50 mit dem Deckblatt 38 mit
Ultraschalbindung, Druck/Hitzesiegelung oder mit einer kontinuierlichen
Schichte eines Klebstoffs oder Leims, wie zum Beispiel des HL-1258-Klebstoffs,
oder dem 3M-Band Nr.
1524, auf welches zuvor bezug genommen worden ist, verbunden sein.
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Der geschlossene Rand 52 kann
einen allgemein quer ausgerichteten Abschnitt 180 aufweisen, welcher
sich zwischen sich allgemein nach vor erstreckenden Abschnitten 182,
wie in 2 gezeigt ist,
erstreckt. Der geschlossene Rand 52 erstreckt sich vorzugsweise
vom Kernrand 48, welcher mit dem hinteren Taillenbereich 24 verbunden
ist, nach hinten. Der geschlossene Rand 52 erstreckt sich ebenso
vorzugsweise von den Kernrändern 46 quer auswärts. Der
sich quer erstreckende Abschnitt 180 des geschlossenen
Randes 52 ist vom Stirnrand 32 im hinteren Taillenbereich 24 nach
vor beabstandet und die sich nach vor erstreckenden Abschnitte 182 des
geschlossenen Randes 52 sind quer einwärts von den Sperrbündchen 62 im
hinteren Taillenbereich 24, wie in 2 gezeigt ist, seitlich beabstandet.
Alternativ könnte
der sich quer erstreckende Abschnitt 180 mit dem Stirnrand 32 koinzidieren
und die sich nach vor erstreckenden Abschnitte 182 könnten mit
den proximalen Rändern 64 des
Sperrbündchens 62 im
hinteren Taillenbereich 24 zusammenfallen.
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Der offene Rand 54 des Taschenumschlags 50 erstreckt
sich zwischen den quer beabstandeten Enden 55 des offenen
Randes. Die Enden 55 des offenen Randes sind mit den Sperrbündchen 62 an
einem Paar von quer beabstandeten Verbindungsstellen 155,
wie in den 1, 2 und 5 gezeigt ist, verbunden. Jede Verbindungsstelle 155 ist
zwischen dem ersten Ende 72 und dem zweiten Ende 74 eines Sperrbündchens 62 positioniert.
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1 zeigt
einwärts
gebogene Sperrbündchen 62,
welche am ersten Sperrbündchenende 72 den
distalen Rand 66 sich quer einwärts vom proximalen Rand 64 erstreckend
und am zweiten Sperrbündchenende 74 den
distalen Rand 66 sich quer auswärts vom proximalen Rand 64 erstreckend
aufweisen. Die 6–9 illustrieren die eingebogene Natur des
Sperrbündchens 62. 6 ist eine Moment-Schnittansicht,
abgenommen entlang der Linie 6-6 in 1,
hinter der Verbindungsstelle 155. 6 zeigt das Spenbündchen 62"ausgeschlagen",
wobei sich der distale Rand 66 des Sperrbündchens 62 quer
auswärts
vom proximalen Rand 64 erstreckt. Die 8 und 9 sind
Moment-Schnittansichten, von der Verbindungsstelle 155 nach
vorne abgenommen. Die 8 und 9 zeigen das Sperrbündchen 62"eingeschlagen"
im Schrittbereich 26, wobei der distale Rand 66 des
Sperrbündchens 62 sich
quer einwärts vom
proximalen Rand 64 erstreckt. Die elastischen Bauteile 77 beabstanden
den distalen Rand 66 des Sperrbündchens 62 oberhalb
vom Deckblatt 38, um einen Kanal 177 zu bilden.
Der Kanal 177 und das Sperrbündchen 62 halten Körperausscheidungen und
verhindern ein Auslaufen der Ausscheidungen von zwischen den Beinen
des Trägers
und der Windel 20.
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Unter bezug auf die 1 und 7 kann
jedes Ende 55 des offenen Randes mit dem distalen Rand 66 eines
Sperrbündchens 62 verbunden
sein. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
erstreckt sich der elastische Bauteil 154 zwischen den
Enden 55 des offenen Randes. Jedes Ende 55 des
offenen Randes ist mit einem distalen Rand 66 verbunden, sodaß der elastische
Bauteil 154 mit den elastischen Bauteilen 77 übereinandergelegt
ist, welche operativ mit den distalen Rändern 66 der Sperrbündchen 62 verbunden
sind. Die elastischen Bauteile 77 können sich von jeder Verbindungsstelle 155 der
Länge nach nach
hinten und quer auswärts
erstrecken, um unter einem Abschnitt des Bandlaschenbefestigungsmittels 82 zu
liegen.
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Das Ende 55 des offenen
Randes kann mit dem distalen Rand 66 des Sperrbündchens 62 auf
irgendeine von verschiedenen Arten, welche in der Fachwelt bekannt
sind, wie zum Beispiel durch Ultraschallbindung, Hitze/Drucksiegelung
oder durch Verbinden unter Verwendung von Klebstoffen oder Leimen,
wie dem HL-1258-Klebstoff, oder des 3M-Bands Nr. 1524 verbunden
werden.
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In bezug auf 7 kann ein Kanal 171 zwischen
dem geschlossenen Rand 52 des Taschenumschlags 50 und
dem proximalen Rand 64 des Sperrbündchens 62 gebildet
werden, wenn der Taschenumschlag 50 lediglich lokal mit
dem distalen Rand 66 des Sperrbündchens 62 verbunden
ist. Unter bezug auf 8 kann
der Taschenumschlag 50 kontinuierlich entlang der vollen
Breite W des Sperrbündchens 62 verbunden
sein, um den Kanal 171 zu verschließen, wodurch ein Längsauslaufen
von Körperausscheidungen
zwischen dem Sperrbündchen 62 und dem
Taschenumschlag 50 verhindert wird.
-
Das Sperrbündchen 62 befindet
sich an der Verbindungsstelle 155 in einer allgemein nach
oben gerichteten Position, wie in 7 gezeigt
ist. Die Verbindungsstelle 155 stellt einen Übergang,
oder einen Einbiegungspunkt, zwischen dem ausgeschlagenen Abschnitt
des Sperrbündchens 62 und
dem eingeschlagenen Abschnitt des Sperrbündchens 62 bei. Die
Verbindungsstelle 155 und das verbundene Ende 55 des
offenen Randes umfassen ebenso den Schnittpunkt einer allgemein
Y-förmigen
lasttragenden Struktur.
-
Unter bezug auf 5 umfaßt diese Y-förmige lasttragende
Struktur den offenen Rand 54 des Taschenumschlags 50 und
umfaßt
ebenso das Spenbündchen 62.
Ein erster Ast 201 der Y-förmigen Struktur umfaßt einen
Abschnitt des Sperrbündchens 62,
welcher sich von einem Ende 55 des offenen Randes quer
auswärts
und der Länge
nach nach hinten zu einem. Bandlaschenbefestigungsmittel 82 erstreckt.
Dieser erste Ast 201 kann minde stens einen Abschnitt des
distalen Randes 66 und elastische Bauteile 77 inkludieren.
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Der zweite Ast 202 der Y-förmigen Struktur umfaßt einen
Abschnitt des Sperrbündchens 62,
welcher sich vom Ende 55 des offenen Randes der Länge nach
nach vor erstreckt. Der zweite Ast 202 kann sich ebenso
vom Ende 55 des offenen Randes quer einwärts oder
quer auswärts
erstrecken. Der zweite Ast 202 kann mindestens einen Abschnitt
des distalen Randes 66 und elastische Bauteile 77 inkludieren.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfaßt ein
einziges, kontinuierliches Sperrbündchen 62 die ersten
und zweiten Äste.
Jedoch können
bei alternativen Ausführungsbeispielen
die ersten und zweiten Äste
jeweils eine gesonderte Sperrbündchenstruktur umfassen.
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Der dritte Ast 203 der Y-förmigen Struktur umfaßt einen
Abschnitt des offenen Randes 54. Dieser dritte Ast 203 kann
einen Abschnitt des elastischen Elements 154 umfassen.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
einschließlich
eines der Länge
nach ausgerichteten elastischen Bauteils 161 umfaßt der dritte
Ast 203 der Y-förmigen
Struktur Abschnitte des offenen Randes 54 und ein elastisches Element 154,
welches sich von einem Ende 55 des offenen Randes quer
einwärts
und der Länge
nach nach hinten zum Scheitel 157 erstreckt.
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Der erste Ast 201 der Y-förmigen Struktur übt auf das
Ende 55 des offenen Randes eine der Länge nach nach hinten gerichtete
Kraftkomponente und eine quer auswärtsgerichtete Kraftkomponente
aus. Diese Kraftkomponenten werden vorzugsweise von den Bandlaschen 82,
welche in 1 gezeigt
sind, wie detaillierter nachstehend erörtert werden wird, übertragen.
Die der Länge
nach nach hinten gerichtete Kraftkomponente spannt das Ende 55 des
offenen Randes weg von der Quermittellinie 34 vor. Die quer
auswärtsgerichtete
Kraftkomponente spannt das Ende 55 des offenen Randes weg
von der Längsmittellinie 36 vor.
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Die zwei Kraftkomponenten, welche
durch den ersten Ast 201 übertragen worden sind, unterstützen beim
Formen des offenen Randes 54 des Taschenumschlags 50 in
der Ebene der Windel 20. Die Ebene der Windel 20 ist
definiert von den Längs-
und Quermittellinien 34 und 36. Die zwei Kraftkomponenten
können
ebenso wirken, um den Taschenumschlag 50 weg vom Deckblatt 38 zu
beabstanden und dadurch den Taschenhohlraum 51 zu öffnen, um
Körperausscheidungen
aufzunehmen.
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Die Längskraftkomponente im zweiten
Ast 202 der Y-förmigen
Struktur versetzt die Längskraftkomponente,
welche vom ersten Ast 201 übertragen worden ist (genauso
wie jede Längskraftkomponente,
welche auf das Ende 55 des offenen Randes durch den dritten
Ast 203 ausgeübt
wurde). Der zweite Ast 202 der Y-förmigen Struktur übt eine
der Länge nach
nach vor gerichtete Kraft aus, welche den Rand 55 des offenen
Endes gegen die Quermittellinie 34 vorspannt. Jedes Ende 55 des
offenen Randes kann betrachtet werden, als daß es zwischen zwei Reihen aufgehängt ist,
welche durch Längsfedern
verbunden sind. Die elastischen Bauteile 77 stellen die
Federelastizität
bei. Die Position der Enden 55 des offenen Randes ist daher
im Hinblick auf den Windelstirnrand 32 im hinteren Taillenbereich 24 variabel.
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Wenn die elastischen Bauteile 77 am
distalen Rand 66 des Sperrbündchens 62 verlängert werden,
wie zum Beispiel, wenn die Windel 20 am Träger angelegt
wird, kann sich die Position der Enden 55 des offenen Randes
der Länge
nach verschieben. Das Ausmaß,
in welchem die elastischen Bauteile 77 verlängert werden,
wird mit der Größe des Trägers der
Windel 20 variieren. Daher kann die Längsposition der Enden 55 des
offenen Randes vorteilhafterweise variieren, um unterschiedliche
Trägergrößen unterzubringen.
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Die quer einwärts gerichtete Kraftkomponente,
welche vom dritten Ast 203 der Y-förmigen Struktur ausgeübt wird,
versetzt die quer auswärts
gerichtete Kraftkomponente, welche vom ersten Ast 201 ausgeübt wird.
Insbesondere wirkt der offene Rand 54 als eine strukturelle
Verbindung zwischen den zwei Spenbündchen 62. Die Querkraftkomponente, welche
vom offenen Rand 54 ausgeübt wird, unterstützt, um
den Punkt der Einbiegung der Sperrbündchen 62 zu etablieren,
und unterstützt,
um die Spenbündchen 62 vom
Ausgeklapptwerden von den Rändern 55 des
offenen Randes nach vor abzuhalten. Es ist wünschenswert, daß die Spenbündchen 62 in
einer umgeschlagenen Konfiguration von den Enden 55 des
offenen Randes nach vor gehalten werden, um im Schrittbereich 26 ein
Auslaufen vorbei an den Spenbündchen 62 zu
verhindern.
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Um das korrekte Belasten in der zuvor
beschriebenen Y-förmigen
Struktur zu etablieren, sollten die Enden 55 des offenen
Randes zwischen der Quermittellinie 34 und dem Befestigungsmittel 80 angeordnet
werden. Vorzugsweise werden die Enden 55 des offenen Randes
von der Quermittellinie 34 nach hinten und von den vordersten
Abschnitten der quer beabstandeten Bandlaschen 82 nach
vor angeordnet. Die Enden 55 des offenen Randes sollten ebenso
quer einwärts
von den Bandlaschen 82 positioniert sein.
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Für
Windelausführungsbeispiele,
welche Babys im Gewichtsbereich zwischen etwa 7,3 und 11,3 kg (16,0
und 25,0 lbs.) passen, sollten die Enden 55 des offenen
Randes voneinander etwa 8,9 bis 11,4 cm (3,5 bis 4,5 Inch) quer
beabstandet sein, wenn die Windel sich elastisch kontrahiert. Die
Enden 55 des offenen Randes sollten vom hinteren Stirnrand 32 der Windel
der Länge
nach nach vor etwa 11,4 bis 14,0 cm (4,5 bis 5,5 Inch), wenn der
Windelgummi kontrahiert ist, und etwa 17,8 bis 20,3 cm (7,0 bis
8,0 Inch), wenn die Windel sich in ihrem flach ausgelegten unkontrahierten
Zustand befindet (d. h. mit all der Gummi-induzierten Kontraktion
in den Sperrbündchen 62, den
dichtenden Bündchen 104 und
den elastischen Taillenelementen 120 herausgezogen) positioniert sein.
Der Scheitel 157 sollte vom hinteren Windelstirnrand 32 der
Länge nach
nach vor etwa 6,3 bis 8,9 cm (2,5 bis 3,5 Inch), wenn der Windelgummi
kontrahiert ist, und etwa 10,2 cm (4 Inch), wenn die Windel sich
in ihrem flach ausgelegten, unkontrahierten Zustand befindet, positioniert
sein. Der eingeschlossene Winkel B, welcher durch den offenen
Rand 54 am Scheitel 157 gebildet ist, kann vorzugsweise
zwischen 45° und
135° sein.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der eingeschlossene Winkel B geringer als 120°, wenn der
Windelgummi kontrahiert ist, und geringer als 120°, wenn die
Windel sich in ihrem flach ausgelegten, unkontrahierten Zustand befindet.
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Der distale Rand 66 eines
jeden Sperrbündchens 66 erstreckt
sich vorzugsweise von einem Ende 55 des offenen Randes
der Länge
nach nach hinten und quer auswärts,
um operativ mit einer Bandlasche 82, die in 1 gezeigt ist, verbunden zu
sein. Der distale Rand 66 erstreckt sich von einem Ende 55 des
offenen Randes vorzugsweise der Länge nach nach hinten und quer
auswärts,
um einen eingeschlossenen Winkel A mit der Längsmittellinie 34 zu
bilden. Dieser eingeschlossene Winkel A ist vorzugsweise
zwischen etwa 10 bis etwa 60°,
wenn die Windel 20 sich in ihrem unkontrahierten Zustand, wie
in 1 gezeigt ist, befindet.
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Der distale Rand 66 eines
jeden Sperrbündchens 62 kann
mit einer Bandlasche 82 durch direktes oder indirektes
Verbinden des distalen Randes 66 mit einem Abschnitt der
Bandlasche 82 operativ verbunden sein. Unter bezug auf 4 ist der distale Rand 66 vorzugsweise
auf einem Abschnitt der Bandlasche 82 aufgelegt und sogar
bevorzugter direkt mit einem Abschnitt der Bandlasche 82 verbunden.
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Die Bandlasche 82 umfaßt einen
fixierten Abschnitt 83, welcher mit dem Rückenblatt 42 verbunden
ist, und einen Laschenabschnitt 84, welcher vom Windelanleger
ergriffen wird, wenn die Windel 20 am Träger fixiert
wird. Die Bandlasche 82 umfaßt ebenso einen Freigabeabschnitt 85,
welcher mit dem Deckblatt 38 verbunden ist. Der Laschenabschnitt 84 inkludiert
eine klebende Schichte zur Befestigung eines Auftreffbauteils (nicht
gezeigt) im vorderen Taillenbereich 22. Während der
Herstellung wird der Laschenabschnitt 84 gefaltet, um über dem
Freigabeabschnitt 85 zu liegen, um die Klebstoffschichte
am Laschenabschnitt 84 zu schützen. Der Freigabeab schnitt 85 kann
silikonbeschichtetes hochdichtes Polyethylen umfassen. Der Freigabeabschnitt 85 gestattet
dem Laschenabschnitt 84, sich ohne Beschädigung der
Klebstoffschichte oder des Deckblatts 38 zu verlängern. Das
US-Patent 3,848.594,
erteilt an Buell am 19. November 1974, zeigt eine exemplarische
Bandlaschenkonstruktion. Der Laschenabschnitt 84 ist gezeigt,
wie er in 4 gefaltet ist, und ist
gezeigt, wie er, in 2,
zum Ergreifen verlängert ist.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, das
in 4 gezeigt ist, ist ein Abschnitt
des Freigabebauteils 85 über einem Abschnitt des distalen
Randes 66 darübergelegt.
Der Freigabebauteil 85 kann klebend mit einem Abschnitt
des distalen Randes 66 verbunden sein. Der distale Rand 66 kann über einen Abschnitt
des hinteren Taillenbereichs des elastischen Elements 120 gelegt
und klebend damit verbunden sein. In 4 ist
ein Abschnitt des distalen Randes 66 mit einem Abschnitt
des elastifizierten Seitenfeldes 126 übereinandergelegt. Ein Abschnitt des
elastifizierten Seitenfeldes 126 wiederum kann über dem
fixierten Abschnitt 83 der Bandlasche 82 aufgelegt
und klebend damit verbunden sein. Demnach sind ein Abschnitt des
distalen Randes 66 und das elastifizierte Seitenfeld 126 miteinander
verbunden und zwischen dem Freigabeabschnitt 85 und dem
fixierten Abschnitt 83 der Bandlasche 82 angeordnet.
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Ohne durch irgendeine Theorie gebunden
zu sein, ist der distale Rand 66 mit einem Abschnitt der Bandlasche 82 übereinandergelegt,
um einen direkten Lastweg zwischen der Bandlasche 82 und
der Verbindungsstelle 155 beizustellen. Die Bandlasche 82 ist
mit einem Abschnitt des elastischen Elements des Taillenbereichs 120 übereinandergelegt,
um die Übertragung
von Bandlaschenbelastungen auf den distalen Rand 66 und
demnach die Verbindungsstelle 155 zu erhöhen.
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Die Windel 20 wird am Träger durch
Positionieren des hinteren Taillenbereichs 24 unter dem
Rücken
des Trägers
und Ziehen des Restes der Windel 20 zwischen den Beinen
des Trägers,
sodaß der
vordere Taillenbereich 22 über der Vorderseite des Trägers positioniert
ist, angelegt. Die Enden der Bandlaschen 82 werden dann
an den Auftreffbauteilen (nicht gezeigt) im vorderen Taillenbereich 22 fixiert.