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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Antenne für
tragbares Funkgerät
und insbesondere für
Funktelefone sowie ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen
Antenne und tragbares Funkgerät
mit einer derartigen Antenne. Mit dieser Antenne sollen Funksignale
ausgesendet und empfangen werden.
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Die Antennen, die derzeit in tragbaren
Funkgeräten
und insbesondere in Funktelefonen verwendet werden, besitzen im
allgemeinen
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- – eine
Viertelwellen-Spiralantenne am oberen Teil des Funktelefongehäuses, die
für den
Einsatz unter normalen Bedingungen von einer konzentrischen Leitung
gespeist wird, die an den Sende-Empfänger des Funkgerätes gekoppelt
ist, wobei die Wendel im allgemeinen aus einem Metalldraht besteht,
der um einen Auflagedorn aus Isoliermaterial herum gewickelt ist;
- – für den Einsatz
des Funkgerätes
unter stark gestörten
Bedingungen eventuell eine ausziehbare Halbwellen-Litze außen am Funkgerätgehäuse, die
in eingefahrener Position innerhalb des Gehäuses von der Spiralantenne
praktisch völlig
abgekoppelt ist und in ausgefahrener Position außen am Gehäuse kapazitiv mit der Spiralantenne
verbunden ist.
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Derartige Antennen werden zum Beispiel
in der Patentanmeldung EP-0 367 609 und in dein Patent US-4 121
218 beschrieben.
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Auch wenn die Funkleistungen derartiger Antennen
für die
Zwecke. für
die sie eingesetzt werden, akzeptabel sind, sind sie dennoch nicht
optimal, insbesondere hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Bandbreite. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass
ihre Strahlungsimpedanz – das
Merkmal für
ihr Strahlungsvermögen
und demzufolge ihre Leistungsfähigkeit
als Antenne – gering
ist (in der Praxis weit unter 50Ω liegt).
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Da die aktuellen tragbaren Funktelefone
relativ klein sind, ist es andererseits wünschenswert, den Platzbedarf
für die
ausziehbare Litze so gering wie möglich zu halten, damit sie
im Funktelefongehäuse
so wenig wie möglich
Platz einnimmt; diese Litze befindet sich im Gehäuseinnern, wenn sie eingezogen
ist. Der Raum, der nämlich
im Gehäuseinnern
von der ausziehbaren Litze eingenommen wird, steht dann den anderen
Elementen, die für
den Betrieb des Funktelefons erforderlich sind (Sende-Empfänger, Modem,
Codec. Steckverbinder für
Chipkarte etc. ...) nicht mehr zur Verfügung.
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Die derzeit bekannten, ausziehbaren
Litzen sind aber im allgemeinen nahezu zylinderförmig, so dass sie im Funktelefongehäuse zu viel
Platz beanspruchen.
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Außerdem sind die Leistungen
hinsichtlich Strahlungsgewinn und Rundstrahlungsfähigkeit
von Antennen des bekannten, vorerwähnten Typs, bei denen eine
ausziehbare Litze verwendet wird, schlecht, weil die Litze und das
Funktelefongehäuse voneinander
abhängen.
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung
besteht demzufolge darin, eine Antenne für tragbares Funkgerät mit höherer Leistungsfähigkeit
herzustellen als man von Antennen dieser Art bisher kennt.
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Ein weiteres Ziel der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Antenne des vorgenannten Typs herzustellen,
die im Innern des tragbaren Funkgeräts so wenig wie möglich Platz
benötigt.
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Schließlich ist es ein weiteres Ziel
der vorliegenden Erfindung, eine Antenne des vorgenannten Typs herzustellen,
bei der die ausziehbare Litze von dem Gehäuse des damit verbundenen Funkgeräts weitgehend
unabhängig
ist.
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Die vorliegende Erfindung stellt
deshalb eine Antenne für
tragbares Funkgerät
gemäß Anspruch
1 vor.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung der
möglichen
Ausführungsarten
einer Antenne gemäß der Erfindung
aufgeführt,
wobei diese Ausführungsarten
lediglich veranschaulichenden Charakter haben und keinen Anspruch
auf Vollständigkeit
erheben.
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In den nachfolgenden Abbildungen:
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- – zeigt
die 1 in einem Teilausschnitt
einen Teil eines Funktelefons, in das eine Antenne gemäß der Erfindung
eingebaut ist,
- – ist 2 ein Querschnitt der ausziehbaren
Litze, die in 1 dargestellt ist.
- – zeigt 3A in schematischer Darstellung die Spiralantenne
von 1 und 3B die entsprechende Kurve mit der Stromstärke in Abhängigkeit
von der Höhe
ab dem Fußpunkt
der Wendel,
- – ist 4 das äquivalente Schema der Antenne aus 1, wenn die ausziehbare
Litze eingefahren ist,
- – ist 5 das äquivalente
Schema der Antenne aus 1,
wenn die ausziehbare Litze ausgefahren ist,
- – zeigt 6A in schematischer Darstellung eine herkömmliche
Spiralantenne. 6B die entsprechende
Kurve mit der Stromstärke
in Abhängigkeit von
der Höhe
ab dem Fußpunkt
der Wendel und 6C das äquivalente
Schema dieser Antenne;
- – zeigt 7A in schematischer Darstellung eine Spiralantenne
mit variabler Steigung, aber konstanter Breite, die nicht der Erfindung
entspricht, 7B die entsprechende Kurve
mit der Stromstärke
in Abhängigkeit
der Höhe
ab dem Fußpunkt
der Wendel und 7C das äquivalente
Schema dieser Antenne,
- – zeigt 8A in schematischer Darstellung eine andere
Spiralantenne mit variabler Steigung, aber konstanter Breite, die
nicht der Erfindung entspricht, 8B die
entsprechende Kurve mit der Stromstärke in Abhängigkeit von der Höhe ab dem
Fußpunkt der
Wendel und 8C das äquivalente Schema dieser Antenne,
- – zeigt 9 die ausziehbare Litze
der Antenne aus 1 im Aufriss und in
einem Teilausschnitt,
- – zeigt 10 eine erste Variante der
ausziehbaren Litze der Antenne aus 1 im
Aufriss und in einem Teilausschnitt mit ihrem Schutzüberzug,
- – zeigt 11 eine zweite Variante
der ausziehbaren Litze der Antenne aus 1 im Aufriss und in einem Teilausschnitt
mit ihrem Schutzüberzug,
- – zeigt 12 in der Perspektive eine
mögliche
Variante für
die ausziehbare Litze aus 9,
- – zeigt 13A eine mögliche Variante für die Spiralantenne
aus 1 im Aufriss,
- – ist 13B eine Schnittansicht von der Wand der Spiralantenne
aus 13A,
- – zeigt 13C die Kurve mit der Stromstärke in Abhängigkeit
von der Höhe
ab dem Fußpunkt
der Wendel der Antenne aus 13A,
- – zeigt 14A, was man nach einer Stufe einer möglichen
Herstellungsmethode einer Spiralantenne, wie sie in 1 gezeigt ist, erhält,
- – zeigt 4B, wie man vorgeht, um das zusammenzubauen,
was man in 14A erhalten hat.
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In allen diesen Abbildungen haben
die gemeinsamen Elemente die gleichen Bezugsnummern.
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Wir werden uns in erster Linie auf 1 beziehen.
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In dieser 1 ist eine Antenne gemäß der Erfindung
gezeigt. Die Antenne 1 weist eine Spiralantenne 2 und
eine ausziehbare Litze 3 auf.
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Die Spiralantenne 2 ist
teilweise in einer Aussparung 4 eines Gehäuses 5 des
Funktelefons untergebracht, das teilweise in 1 dargestellt ist. Das Gehäuse 5 besteht
aus Isoliermaterial, eventuell mit einer Metallschicht überzogen,
und ist im wesentlichen quaderförmig.
Um die Spiralantenne 2 zu stützen und zu schützen, wird
ein Antennengehäuse 6 (gestrichelt
gezeichnet), dessen Fußpunkt
die Aussparung 4 vervollständigt, verwendet.
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Die Spiralantenne 2 ist
vollständig
in dem Antennengehäuse 6 untergebracht
und ragt mit ungefähr
dreiviertel seiner Höhe über das
Gehäuse 5 des
Funktelefons hinaus.
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Sie besteht insbesondere aus einem
Auflagedorn 7 aus Isoliermaterial in nahezu zylindrischer Form,
an dessen Außenfläche mittels
eines herkömmlichen
Metallüberzugsverfahrens
eine Wendel 8 angebracht wurde. Gemäß der Erfindung ist die Steigung
der Wendel 8 variabel und sie nimmt vom Fußpunkt 8B bis
zu ihrer Spitze 8A ab. Ebenso ist die Breite der Leiterbahn,
die die Wendel 8 darstellt, gemäß der Erfindung variabel und
nimmt vom Fußpunkt 8B bis
zur Spitze 8A ab. Die Gründe für eine solche Konstruktion
und die Vorteile, die sie bietet, werden nachfolgend beschrieben.
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Die elektrische Länge der Wendel 8 ist
nahezu gleich der Hälfte
der verwendeten Mittelwellenlänge.
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Der Fußpunkt 8B von Wendel 8,
der sich am Fußpunkt
von Dorn 7 befindet, ist mittels einer Verbindungslasche 9 mit
einem Koaxial-Anschlusskabel 10 der Spiralantenne 2 verbunden,
das sich im Funktelefongehäuse 5 befindet,
und ist im übrigen
an den Sende-Empfänger
des letzteren angeschlossen (nicht gezeigt).
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In dem Antennengehäuse 6 befindet
sich ebenfalls ein Positionierung 11 (gestrichelt gezeichnet)
aus Isoliermaterial, der zur Zentrierung und zum Stützen der
Spiralantenne 2 dient.
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Die ausziehbare Litze 3 besteht
aus einem Metallband 12 mit einem sehr abgeflachten Querschnitt
in Form eines C (siehe die 2 und 9). Die elektrische Länge des
Bandes 12 ist nahezu gleich der Hälfte der verwendeten Mittelwellenlänge. Das Band 12 weist
darüber
hinaus einen Überzug 13 aus Isoliermaterial
auf durch den es geschützt
werden soll.
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Von Vorteil ist auch, dass die ausziehbare Litze 3 darüber hinaus
in ihrer Spitze 3A ein Metallelement 15 aufweist,
das orthogonal zur X-Achse der Wendel 8 verläuft (das
Band 12 verläuft
weitgehend parallel zur X-Achse). Das Metallelement 15 weist ebenfalls
eine Beschichtung 13 auf und kann wahlweise an das Metallband 12 elektrisch
angeschlossen werden oder nicht. Seine Verwendbarkeit wird weiter
unten erläutert.
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Die ausziehbare Litze 3 funktioniert
in 2 Positionen. In der ersten Position (die in 1 dargestellt ist) ist sie im Antennengehäuse 6 praktisch
völlig
eingezogen und befindet sich in einer Aufnahme 14 im Funktelefongehäuse 5.
In dieser Position ist Antenne 1 eine Viertelwellenantenne
(d. h. sie benutzt das Gehäuse 5 als
elektrisches Gegengewicht) und nur die Spiralantenne 2 dient
in diesem Fall der Aussendung und dem Empfang von Funksignalen. Die
Wände von
Aufnahme 14 sind metallüberzogen 141,
so dass sie für
die ausziehbare Litze 3 in eingezogener bzw. eingefahrener
Position eine Abschirmung darstellen.
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In einer zweiten Position (nicht
gezeigt) ist die ausziehbare Litze 3 außen am Antennengehäuse 6 ganz
ausgefahren. In diesem Fall kommt es zu einer kapazitiven Kopplung
zwischen der Litze 3 und der Spitze der Spiralantenne 2,
so dass die Gesamthöhe
de Antenne 1 und ihr Strahlungswiderstand erhöht sind.
In dieser Position der ausziehbaren Litze 3 ist Antenne 1 immer
noch eine Viertelwellenantenne.
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Um den Weg der ausziehbare Litze 3 zu
begrenzen, während
sie ausgefahren wird. besitzt das untere Ende 13B des Überzugs
eine kegelstumpfartige Form, wobei sein Fußpunkt mit größerem Durchmesser
in Richtung Antennenspitze gerichtet ist. Das Ende 13B stößt an die
obere Wand 14A von Aufnahme 14 an.
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Wie bereits weiter oben erwähnt, ist
es ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass eine
Spiralantenne verwendet wird, deren Wendel eine variable Steigung
besitzt, wobei diese Steigung in Richtung Spitze der Spiralantenne
abnimmt, d. h. in dem Maße
wie der theoretische Strom bei einer herkömmlichen Spiralantenne (d.
h. mit konstanter Steigung und konstanter Breite) mit gleichen Abmessungen
abnimmt. Mit einer solchen Konstruktion kann einerseits die Leistungsfähigkeit
von Antenne 1 verbessert werden, weil die Energieübertragung
besser gewährleistet
ist, und andererseits die Bandbreite von Antenne 1 erhöht werden.
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Mit dieser Konstruktion kann nämlich in
der Spiralantenne 2 eine weitgehend trapezförmige Verteilung
des Stroms erreicht werden. So werden der Strahlungswiderstand der
Antenne und demzufolge ihre Leistungsfähigkeit und ihre Bandbreite
erhöht.
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In dem in 1 gezeigten Beispiel stehen die Windungen
von Wendel 8 in der Spitze 8A miteinander in Berührung, so
dass man in der Spitze 8A eine kontinuierliche, metallische
Fläche
erhält.
So wird die Spitze 8A kapazitiv, so dass eine nahezu trapezförmige Verteilung
des Stroms und die damit verbundenen Vorteile erreicht werden können. Unmittelbar
vor der Spitze 8A verlaufen die Windungen von Wendel 8 sehr
eng, ohne sich jedoch gegenseitig zu berühren. Die realisierte Kapazität wird somit
induktiv, was ihren scheinbaren Wert erhöht. Außerdem werden dadurch, dass
an der Spitze der Spiralantenne 2 eine Kapazität erzeugt
wird, die kapazitive Kopplung und die Anpassung zwischen der kapazitiven
Kopplung und der ausziehbaren Litze 3 erleichtert und verbessert.
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Somit erhält man mit der Wendel mit variabler
Steigung optimale Anpassungs- und Kopplungsbedingungen in den beiden
Betriebsarten (eingefahrene oder ausgefahrene Litze).
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Als Beispiel ist in 6A sehr
schematisch eine Spiralantenne 62 mit konstanter Steigung
und Breite nach dein bisherigen Stand der Technik gezeigt. Die Kurve 63 in 6B zeigt die Stromstärke i in Abhängigkeit
von der Höhe
h entlang der X-Achse der Spiralantenne 62. Man sieht,
dass die Stromverteilung i weitgehend die Form eines Dreiecks besitzt. Schließlich zeigt 6C das äquivalente Schema von Antenne 62 diese
Antenne entspricht einer reinen Induktivität 64.
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In 7A sieht
man sehr schematisch eine Spiralantenne 72, die anstelle
der Spiralantenne 2 von 1 verwendet
werden könnte.
Die Windungen von Antenne 72 sind in der Spitze der Antenne miteinander
in Kontakt, so dass ein kontinuierliches Metallisieren erreicht
wird. Die Kurve 73 aus 7B,
die die Stromstärke
i in Abhängigkeit
von der Höhe
h entlang der X-Achse zeigt, verdeutlicht sehr gut, dass die Stromverteilung
zu einer Trapezform tendiert. 7C,
die das äquivalente
Schema von Antenne 72 darstellt, veranschaulicht, dass
letztere einer Reiheninduktivität 74 mit
einer Kapazität 75 entspricht.
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Ebenso sieht man in 8A sehr
schematisch eine Spiralantenne 82, die anstelle der Spiralantenne 2 von 1 verwendet werden könnte. Die Windungen
von Antenne 82 stehen an der Spitze der Antenne miteinander
in Berührung,
so dass ein kontinuierliches Metallisieren erreicht wird, und verlaufen unmittelbar
vor Erreichen der Spitze in engem Abstand zueinander, ohne jedoch
einander zu berühren.
Der Rest der Wendel weist eine konstante Steigung auf. Die Kurve 83 von 8B, die die Stromstärke i in Abhängigkeit
von der Höhe
h entlang der X-Achse zeigt, verdeutlicht sehr gut, dass die Stromverteilung
(im Vergleich zu 7B) mehr und mehr zu
einer Trapezform tendiert. 8C, die
das äquivalente
Schema der Antenne 82 zeigt, veranschaulicht, dass die
Antenne einer ersten Induktivität 84 (entsprechend
dem Teil der Wendel mit konstanter Steigung) in Reihe mit einer
zweiten Induktivität 85 (entsprechend
dem Teil der Wendel mit enger Steigung) und einer Kapazität 86 (entsprechend
der Spitze der Wendel, in der sich die Windungen berühren) entspricht.
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Entsprechend einer vorteilhaften
Perfektionierung der vorliegenden Erfindung und um den Strahlungswiderstand
einer Spiralantenne wie jener, die in 7A oder
in 8A gezeigt ist, noch zu erhöhen, d.
h. ihre Überspannung
noch zu steigern, optimiert man die Breite der Leiterbahn, die die
Wendel darstellt, um die Fläche
zu vergrößern, die
von der Stromverteilung gebildet wird. So erhält man eine noch höhere Leistungsfähigkeit
und Bandbreite für die
Antenne gemäß der Erfindung.
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Die in 1 gezeigte
Spiralantenne 2 veranschaulicht die Prinzipien, die dargelegt
wurden. Sie ist schematisch in 3A veranschaulicht
und in 3B durch die entsprechende
Kurve 33 ergänzt,
die die Stromstärke
i in Abhängigkeit
von der Höhe
entlang der X-Achse zeigt. Es ist zu bemerken, dass die Fläche zwischen
der Kurve 33 und den Koordinatenachsen im Vergleich zu
der entsprechenden Fläche
in den 7B oder 8B noch
größer ist. Damit
erhöhen
sich der Strahlungswiderstand und somit die Leistungsfähigkeit
und die Bandbreite der Antenne.
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In den Abbildungen 4 und 5 sind
die äguivalenten
Schemata von Antenne 1 gezeigt, wenn sich die ausziehbare
Litze 3 in eingezogener bzw. ausgefahrener Position befindet.
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In 4:
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- – zeigt C1 die kumulierte, ergänzte Kapazität einerseits
durch Element 15 in der Spitze 3A der ausziehbaren
Litze 3 und andererseits durch den kapazitiven Teil in
der Spitze 8A von Wendel 8; Teil C1 entsprechend Element 15 der
Litze 3 ergänzt
bzw. vervollständigt
die Wirkung der kapazitiven Spitze 8A von Wendel 8,
- – zeigt LH die erhöhte Induktivität aufgrund
der engen Anordnung der Windungen unmittelbar vor der Spitze 8A von
Wendel 8,
- – zeigt LB die geringe Induktivität des unteren
Teils von Wendel 8; LB ist
gegenüber LH , vernachlässigbar,
- – ist C2 eine Streukapazität am unteren Teil von Wendel 8;
sie ist vernachlässigbar,
weil LB gegenüber LH sehr
klein ist ;
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In 5 hat
der Teil C1 , der durch Element 15 in
der Spitze 3A der ausziehbaren Litze 3 hinzukommt,
keine Auswirkungen mehr, wenn sich die Litze 3 in ausgefahrener
Position befindet und der Teil von C1 ,
der durch die Spitze 8A von Wendel 8 hinzukommt,
wurde in der Koppelkapazität C3 der ausziehbaren Litze 3 mit
der Spiralantenne 2 berücksichtigt; diese
Kopplung ist hoch und neigt dazu, die Wirkung von LH zu
reduzieren, was die Kapazität
Ca kompensiert, die durch die ausgefahrene Litze 3 ergänzt wurde,
und dem Effekt der Antenne von Litze 3 im Verhältnis zur
Außenumgebung
entspricht.
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Dadurch, dass die Höhe von Antenne 1 durch
Ausfahren der ausziehbaren Litze 3 vergrößert wird,
verbessern sich bekannterweise die Leistungsfähigkeit der Antenne und ihr
Strahlungswiderstand.
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Es ist festzustellen, dass sich die
ausziehbare Litze 3 nicht unbedingt außen an der Spiralantenne 2 befinden
muss; wenn der Auflagedorn hohl ist, kann sich die ausziehbare Litze
nämlich
auch innen im Dorn 7 befinden, was den Vorteil hat, dass
zusätzlicher
Platz eingespart wird.
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In den 10 und 11 sind darüber hinaus mögliche Varianten
für die
ausziehbare Litze 3 zu sehen.
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10 zeigt
genauer gesagt eine brauchbare Variante anstelle von Band 12 der
ausziehbaren Litze 3 der 1, 2 und 9 (das Element 15 ist in 10 nicht gezeigt). Anstelle
eines Metallbandes 12 wird eine stromführende Metallleitung 1012 verwendet,
die so angeordnet ist, dass sie eine gezackte Linie auf einem Film
aus Isoliermaterial bildet, das einen Teil des Überzugs 13 bildet.
Die Leitung 1012 ist in den Überzug 13 eingebettet.
Durch einen solchen Aufbau kann die effektive Länge der ausziehbaren Litze 3 gekürzt werden,
wobei man gleichzeitig eine elektrische Länge gleich der halben Wellenlänge beibehält. So kann
der Platzbedarf für
die ausziehbare Litze 3 im Gehäuseinnern 5 des Funktelefons
verringert werden. Wie bei dem Band 12, kann man darüber hinaus
Element 15 im oberen Teil von Litze 3 eventuell
benutzen, um den gleichen Effekt wie oben beschrieben zu erhalten.
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Nach einer anderen, möglichen
Variante für die
ausziehbare Litze 3, die in Abbildung 11 veranschaulicht
ist (Element 15 ist auf diesen Abbildungen nicht gezeigt,
kann aber ebenfalls mit der Variante, die darin gezeigt ist, verwendet
werden), kann man anstelle von Band 12 einen Metalldraht 1112 in
Form einer flachgedrückten
Feder verwenden, der den Effekt einer Ziegel ohne Kontakt zwischen
den Windungen hervorruft.
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Die Feder 1112 ist ebenfalls
in einen Überzug 13 aus
einem Isoliermaterial eingebettet und die Vorteile, die dies bringt,
sind identisch mit den Vorteilen, die man im Zusammenhang mit der
Leitung 1012 erhält.
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Alle diese Konstruktionen für die ausziehbare
Litze 3 (Band 12, Leitung 1012, Feder 1112)
ermöglichen
es, den Platzbedarf für
die ausziehbare Litze 3 im Funktelefongehäuse 5 mehr
oder weniger zu reduzieren, so dass für andere, unerlässliche
Elemente des Funktelefons mehr Raum bleibt. Das Isoliermaterial,
das den Überzug 13 darstellt,
wird ausgewählt,
so dass es der Litze 3 eine gewisse Elastizität verleiht
und um eine ausreichende mechanische Festigkeit zu gewährleisten,
damit der Metallteil, den sie umschließt, geschützt ist.
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Nach einer möglichen Perfektionierung der ausziehbaren
Litze 3, insbesondere bei Verwendung des Bandes 12,
wird der Metallteil oben an der Litze 3 unmittelbar vor
dem kapazitiven Element 15 durch eine induktive Konstruktion 16 mit
letzterem verbunden. Dadurch kann die Effektivität der ausziehbaren Litze in
ausgefahrener Position verbessert werden.
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Wir werden nun die Herstellung einer
Spiralantenne gemäß der Erfindung
näher erläutern.
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Wie bereits angegeben, können die
Spiralantenne 2 sowie sämtliche
beschriebenen Varianten durch Metallüberzug über einem Auflagedorn 7 hergestellt
werden. Die Wendel kann man dabei durch jede herkömmliche
Methode erreichen (Metallisieren und anschließend Serigraphie, Metallisieren
und anschließend
Abdecken und Photolithographie entsprechend der in der Patentanmeldung
EP-0 465 658 etc .... beschriebenen Methode).
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Die Wendel kann auf der Außenfläche oder Innenfläche eines
Dorns aus Isoliermaterial ausgeführt
werden (wenn es sich dabei um einen röhrenförmigen Dorn handelt). Wenn
die Wendel 8 auf der Außenfläche des Dorns 7 (wie
in 1 gezeigt) ausgeführt wird,
wird das Metallisieren vorzugsweise mit einem Schutzüberzug (nicht
abgebildet) abgeschlossen.
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Wenn man im Innern eines Auflagedorns
ein Metallisieren vornimmt, sollte die Wandstärke des Dorns vorzugsweise
gering sein, um eine eventuelle kapazitive Kopplung mit einer ausziehbaren
Litze zu erleichtern. Außerdem
könnte
es erforderlich sein, die Widerstandsfähigkeit der Spiralantenne,
die man auf diese Art und Weise erhalten hat, zu gewährleisten,
indem man in den Dorn ein beliebiges Verstärkungsteil aus Isoliermaterial
einschiebt.
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Die vorgeschlagene Herstellungsmethode für die Wendel 8 durch
Metallisieren ist vorteilhaft, da die Spiralantenne 2 damit
sehr kompakt wird und ihr Platzbedarf im Innern des Funktelefongehäuses 5 sehr
gering ist. Außerdem
ist der auf diese Art und Weise realisierte Streubereich der Wendel
im Vergleich zur Verwendung eines Wickeldrahtes besser.
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Außerdem ist der Einsatz dieser
Methode im Rahmen der Erfindung besonders vorteilhaft, da man damit
leicht eine Wendel mit variabler Steigung und variabler Breite herstellen
kann. Man muss nämlich verstehen,
dass die Herstellung einer solchen Wendel mit Hilfe eines Wickeldrahtes
aus Metall wesentlich komplexer, wenn auch durchführbar ist.
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Nach einer gemäß dieser Erfindung für das Herstellungsverfahren
der Spiralantenne vorgeschlagenen Variante kann man anstelle eines
Metallisierens direkt auf einem Dorn, der die erforderliche Form
hat, über
einer glatten, weichelastischen, dünnen Schicht 20 einen
Metallüberzug
anbringen (siehe 14A). Die weichelastische,
dünne Schicht 20 kann
insbesondere aus Kapton, Mylar oder Duroid (eingetragene Marken)
bestehen. Ihre Form entspricht dabei der endgültigen Form, die aus jener Form
entwickelt wurde. die die Spiralantenne haben soll. Anschließend werden
die nicht benötigten
Teile des Metallisierens durch Serigraphie, Photolithographie oder
auf andere Art und Weise entfernt, so dass man ein Muster 21 erhält: durch
Zusammenfügen
der beiden einander gegenüberliegenden
Seiten 20C und 20D der Schicht 20 erhält man sodann
eine Wendel der gewünschten
Steigung und Breite.
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Die dünne Schicht 20 weist
zu diesem Zweck metallisierte Bohrungen 22 und auf der
das Muster 21 tragenden, gegenüberliegenden Seite um die metallisierten
Bohrungen 22 herum metallisierte Plättchen 23 (siehe 14B) auf, die den Stromdurchgang durch
die Einheit gewährleisten
sollen.
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Die dünne Schicht wird durch Schweißen an einen
Dorn (nicht abgebildet) in der gewünschten Form (siehe 14B) aufgetragen.
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Diese Methode hat den Vorteil, dass
sie leicht umgesetzt werden kann (der Überzug auf einer ebenen Fläche ist
leichter anzubringen als auf einer Rotationsfläche bzw. Umdrehungsfläche) und
dass man der Spiralantenne eine beliebige Form verleihen kann (kegelstumpfartig.
zylindrisch, mit rechteckigem Querschnitt, etc. ...).
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In 14A sieht
man darüber
hinaus, dass die dünne
Schicht 20 in ihrem oberen Teil eine rechteckige "Nase" 24 mit
einer Fläche
unterhalb der Schicht 24 aufweist, auf der man ebenfalls
ein Metallisierungsmuster 25 erkennen kann, das einen ausgefüllten Mittelteil 26 besitzt,
der von Windungen 27 umgeben ist. Diese Nase 24 wird
beim Aufbringen der dünnen
Schicht 20 auf einer Quaderform mit abgerundeten Kanten
im rechten Winkel umgebogen. Der ausgefüllte Mittelteil 26 stellt
somit die kapazitive Spitze der Spiralantenne dar und die Windungen
stellen den Teil mit der erhöhten
Induktivität
dar.
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Wenn man nur eine Kapazität in der
Spitze verwenden will (siehe 7A),
kann die Nase 24 durch ein Vollmetallisieren ganz metallisiert
werden.
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Mit der unteren Abweichung 28 in
der dünnen
Schicht 20 soll die Verbindungslasche mit dein Koaxial-Anschlusskabel
realisiert werden.
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Sämtliche
Varianten, die für
die Antenne gemäß der Erfindung
beschrieben worden sind. weisen eine Versorgung mittels Koaxialkabel
auf wobei dieses Koaxialkabel einerseits an die Spiralantenne und andererseits
an den Sende-/Empfänger
des Funktelefons angeschlossen ist, mit dem die Antenne gemäß der Erfindung
in Verbindung steht.
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Die Versorgung der Antenne gemäß der Erfindung
kann auch auf andere Art und Weise erfolgen. So ist in den 13A und 13B eine
mögliche Variante
für die
Spiralantenne 2 von 1 gezeigt. Hier
besitzt die Wendel 138 zwei Teile 138A und 138B.
Der Teil 138A besteht aus einem Metallüberzug 1381 – zum Beispiel
an der Außenfläche von Dorn 7 – mit variabler
Breite und Steigung, so dass genauso wie in 1 eine kapazitive Spitze und eine erhöhte Induktivität realisiert
werden können. Teil 138B besitzt
auf der Außenfläche einen
Metallüberzug 1382,
der die Verlängerung
des Metallüberzugs 1381 darstellt,
allerdings mit konstanter Steigung und Breite, und einen entsprechenden
Metallüberzug 1383 an
der Innenfläche
von Dorn 7 (röhrenförmig) gegenüber Metallüberzug 1382 und
breiter als letzterer.
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Die elektrische Länge von Teil 138A beträgt ungefähr ein Viertel
der Wellenlänge;
ebenso verhält es
sich für
den Teil 138B.
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Die entsprechende Kurve 133,
die die Stromstärke
i in Abhängigkeit
von der Höhe
h entlang der X-Achse für
die Spiralantenne 132 liefert, ist in 13C gezeigt.
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Der untere Teil der Spiralantenne 132 dient somit
gleichzeitig als Strahlungselement (Metallisierungen 1381 und 1382)
und als Versorgungsleitung (1382 und 1383), wobei
der Metallüberzug 1383 der Masseleitung,
d. h. dem Außenleiter
des Koaxial-Anschlusskabels, und der Metallüberzug 1382 dem Kern
des Koaxial-Anschlusskabels entspricht (wenn sich der Metallüberzug 1381–1382 an
der Innenfläche
von Dorn 7 befindet, befindet sich der Metallüberzug 1383 natürlich an
der Außenfläche).
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Bei dem Verfahren zur Herstellung
der Spiralantenne gemäß den 13A und 13B kann
es sich um eines der oben beschriebenen Verfahren handeln. Man kann
die Antenne 132 auch durch Bewicklung herstellen, obwohl
dies wesentlich schwieriger ist.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht
auf die beschriebenen Ausführungsarten
beschränkt.
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Insbesondere muss die Antenne gemäß der Erfindung
nicht unbedingt eine ausziehbare Litze besitzen. Eine solche Litze
hat nämlich
nur den Zweck, dass die Antenne unter jeglichen Bedingungen funktioniert
und eine solche Spezifikation ist nicht immer gegeben.
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Außerdem stellt die Anordnung
der Antenne gemäß der Erfindung
im Verhältnis
zum Funktelefongehäuse
nur ein Beispiel dar. Andere Anordnungen sind möglich, ohne dass man sich dadurch
aus dem Rahmen der vorliegenden Erfindung entfernt.
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Dadurch, dass man ein Metallüberzugsverfahren
zur Herstellung der Spiralantenne gemäß der Erfindung verwendet,
können
in der Antennenspitze außerdem
leicht Stromkreise mit nicht stationären oder eingegrenzten Leitungskonstanten
oder auch zusätzliche
Impedanzkorrekturelemente realisiert werden.
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Bei dieser Erfindung geht es im wesentlichen um
die Herstellung einer Wendel mit variabler Steigung, die in Richtung
der Spitze der Spiralantenne abnimmt, und mit einem Draht, dessen
Breite in Richtung Spitze abnimmt.