DE69434031T2 - Katheterkopf, der sich nicht verstopft - Google Patents

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Description

  • Feld der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf Katheder zur Verwendung beim Verabreichen von Flüssigkeiten in Körperhohlräume, zum Ausspülen der Hohlräume und zum Absaugen derselben. Sie bezieht sich insbesondere auf Kathederöhren und noch spezifischer auf deren entfernte Enden, welche die Öffnungen) für den Aus- und Eingang der Flüssigkeiten enthalten.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Katheder werden gewöhnlich benutzt für Darmeinläufe, Harnblasendrainage und -spülung, Einsaugen von Blut und Schleim, wie auch für andere Zwecke bei der Behandlung von Menschen. Beispielhafte Katheder werden dargestellt und beschrieben in den US-Patenten Nr. 4.594.074, Nr. 4.410.320, Nr. 4.390.017, Nr. 4.388.076 und Nr. 4.220.542. Jeder dieser Katheder verwendet eine Röhre mit einer Öffnung am entfernten Ende, entweder axial durch das Röhrenende oder durch seine Seite.
  • Bei dem in Patent Nr. 4.594.074 dargestellten Typ von Katheder ist das entfernte Ende der Kathederröhre mit einer Spitze oder einem so genannten Bolus (Verdickung) ausgestattet, in der eine seitliche Öffnung ausgebildet ist. Der Bolus besitzt in sich einen grundsätzlich zylindrischen Durchlass mit einem Innendurchmesser, der dem Innendurchmesser der Röhre entspricht, an der er befestigt ist. Die Öffnung oder die Durchlassöffnung des Bolus ist durch ihre Seitenwand ausgebildet, diese verläuft auf jeder Seite der Öffnung grundsätzlich vertikal, d. h. diese Seitenwandabschnitte, die die Öffnung einfassen, erstrecken sich parallel zueinander. Diese Anordnung erzeugt einen Bolus, bei der die Seitenwand an der Öffnung mindestens 180° des Innenumfangs des Durchlasses in dem Bolus einschließt. Zusätzlich dazu, dass eine Öffnung bzw. Durchlassöffnung des Bolus der zuvor beschriebenen Art und Anordnung vorliegt, krümmt sich der Boden des Durchlasses unter der Öffnung in einer Wölbung von beträchtlichem Radius nach oben. Das diesem Bolusentwurf zuzu rechnende Ergebnis ist eine Strömungscharakteristik der Flüssigkeit, die sich im Wesentlichen an die Flüssigkeitsströmungscharakteristik einer Röhre mit offenem Ende annähert, jedoch nicht mit Schleim oder Einführmaterial verstopft wird.
  • Der Entwürfe der Röhre und des Bolus, die in den zuvor erwähnten Patenten, einschließlich US-Patent Nr. 4.594.074, dargestellt und beschrieben werden, haben jedoch mindestens einen Nachteil. Wenn sie z. B. im Magen oder der Blase im Absaugmodus benutzt werden, kann die Bolusöffnung oder die Durchlassöffnung sich entweder durch die Magenschleimhaut oder die Wand der Blase zusetzen. Das ist so, ungeachtet der Tatsache, dass es der eigentliche Zweck des Bolusentwurfs z. B. im Patent '074 ist, solche Fehlfunktionen zu verhindern, weil die Öffnung durch die verstopfende Fläche zu leicht quer zum Bolus überbrückt werden kann.
  • Übersicht über die Erfindung
  • Ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen verbesserten Bolus für eine Kathederröhre zur Verfügung zu stellen.
  • Ein anderes Ziel ist es, einen verbesserten Bolus mit Seitenöffnung für eine Kathederröhre zur Verfügung zu stellen.
  • Ein weiteres Ziel ist es, ein Kathederbolus mit Seitenöffnung zur Verfügung zustellen, der im Wesentlichen einer Verstopfung während allen Betriebsarten trotzt, einschließlich und insbesondere im Absaugmodus.
  • Ein weiteres Ziel ist es, einen Kathederbolus mit Seitenöffnung zur Verfügung zu stellen, der in der Konstruktion einfacher, kompakter und kostengünstiger ist als die derzeit in Gebrauch befindlichen Boli für Kathederröhren.
  • Die vorgenannten und andere Ziele werden im Einklang mit der vorliegenden Erfindung erreicht, indem ein Bolus nach Anspruch 1 zum Einsatz am Ende eines Katheders zum Zuführen und Absaugen von Flüssigkeiten in den und aus dem Körperhohlraum eines Patienten zur Verfügung gestellt wird. Der Katheder enthält eine Röhre mit einem nahen Ende zur Verbindung mit einer Flüssigkeitsquelle oder zur Absaugung und einem entfern ten, mit einem Bolus verbundenen Ende. Der Bolus besitzt einen röhrenförmigen Körper mit einem Röhrenverbindungsabschnitt an einem Ende, einem Nasenabschnitt am anderen Ende und einem Durchlassabschnitt zwischen Verbindungs- und Nasenabschnitt.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung einschließlich ihrer Konstruktion und ihres Bedienungsverfahrens wird in den Zeichnungen mehr oder weniger grafisch dargestellt; darin gilt:
  • 1 ist die Darstellung eines Katheders, welcher für einen Darmeinlauf oder eine Absaugung benutzt werden kann, einschließlich der Kathederröhre und des Bolus;
  • 2 ist eine vergrößerte Seitenansicht des in 1 zu sehenden Bolusendes des Katheders, die den Bolus mit der Kathederröhre verbunden zeigt;
  • 3 ist eine Draufsicht auf das Bolusende des Katheders von 2;
  • 4 ist ein Längsschnitt entlang der Linie 4-4 von 3;
  • 5 ist ein Querschnitt entlang der Linie 5-5 von 3;
  • 6 ist ein Querschnitt entlang der Linie 6-6 von 3;
  • 7 ist ein Querschnitt entlang der Linie 7-7 von 3;
  • 8 ist eine Ansicht ähnlich zu 2, die eine gegen die Seitenöffnung des Bolus gedrückte Schleimhaut zeigt, die jedoch die Öffnung nicht in einem messbaren Maß blockiert;
  • 9 ist ein Schnitt entlang der Linie 9-9 in 8;
  • 10 ist eine vergrößerte Seitenansicht, teilweise als Schnitt, des Bolusendes eines Katheders, die eine Abänderung des Bolus zeigt;
  • 11 ist eine Darstellung eines Katheders einschließlich eines Bolus einer zweiten Form;
  • 12 ist ein Schnitt entlang der Linie 12-12 von 11;
  • 13 ist eine Ansicht ähnlich zu 11, die einen im Bolus eingesetzten Leitdraht zeigt;
  • 14 ist eine Darstellung eines Katheders einschließlich eines Bolus, der die Merkmale der Erfindung verkörpert;
  • 15 ist ein Schnitt entlang der Linie 15-15 von 14;
  • 16 ist ein Querschnitt entlang der Linie 16-16 von 14.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die bevorzugten Ausführungsformen werden hier üblicher Weise im Zusammenhang mit Kathedern beschrieben. Die Grundsätze der Erfindung lassen sich gleich gut auf alle Typen von Kathedern anwenden, einschließlich Foley-Katheder, Harnröhren-Katheder, Katheder zum Einsatz bei solch vielfältigen Anwendungen wie bei Behandlungen in Venen, im Rachen, in der Speiseröhre, im Darm, in der Galle, im Magen, in der Nase, in den Bronchien und auch anderen.
  • Mit Bezug zu den Zeichnungen und besonders zu 1 ist ein Katheder zu sehen, der grundsätzlich mit 10 bezeichnet wird. Der Katheder 10 enthält eine zylindrische Röhre 11, die bevorzugt aus einem biegsamen, bioverträglichen Kunststoff wie etwa Polyurethan hergestellt ist. Wenngleich auch andere Kunststoffe benutzt werden können, sind die Eigenschaften von Polyurethan derart, dass es mit maximalem Innendurchmesser und minimaler Wanddicke der Röhre hergestellt werden kann. Es besitzt auch eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen sehr sauere Flüssigkeiten, denen man sich bei klinischen Anwendungen häufig gegenüber sieht. Wärmegehärtete Materialien wie Silikon können auch benutzt werden.
  • Die Röhre 11 erstreckt sich zwischen einem nahen Ende 14, das mit einer Spritze zum Gebrauch bei Absaugbehandlungen oder bei der Verabreichung von Flüssigkeit verbunden sein kann, und ein abschließendes Ende 15. Ein Bolus 20 sitzt am abschließenden Ende 15 der Röhre 11.
  • In den 27 werden der Bolus 20 und seine Verbindung zum abschließenden Ende 15 der Kathederröhre 11 im größeren Detail gezeigt. Der Bolus besitzt einen grundsätzlich röhrenförmigen Körper 21, der aus halbsteifem Polyurethan hergestellt ist. Das für den Boluskörper benutzte Polyurethan hat einen Härtegrad im Bereich von 42D (oder 90A) bis 70D.
  • Die Abmessungen des Körpers 21 verändern sich mit der Größe der eingesetzten Kathederröhre. Kathederröhren werden innerhalb einer Standardreihe von Größen bestimmt, die als „French"-Größen bekannt sind. French-(FR)-Größen bestimmen Röhren durch ihren Außendurchmesser. Die kleinste Bezeichnung ist 3 FR, die einen Außendurchmesser von 1 mm oder 0,039" besitzt. Die Kathederröhre 11, die zur Beschreibung der ersten Form der vorliegenden Erfindung benutzt wird, ist eine Röhre von 8 FR. Diese Röhre aus Polyurethan hat einen Außendurchmesser von 2,7 mm (0,108"). Der Innendurchmesser des Durchlasses der Röhre beträgt 2,0 mm (0,078").
  • Der röhrenförmige Körper 21 des Bolus 20 für eine Röhre 11 von Größe 8 FR besitzt eine Gesamtlänge von 14,7 mm (0,580'') und einen Außendurchmesser von 3,5 mm (0,138 inches). Der Außendurchmesser des Körpers 21 ist demzufolge etwas größer als der der Röhre 11, mit der er verbunden ist.
  • Der Körper 21 des Bolus 20 ist durch Spritzgießen einheitlich ausgebildet, weist aber drei sich unterscheidende Körperabschnitte auf. Diese sind der Klebebereichabschnitt 25 der Röhre, der Strömungsdurchlassabschnitt 26 und der geschoßförmige Spitzenabschnitt 27.
  • Wie in 4 am besten zu sehen ist, verbindet sich das abschließende Ende 15 der Röhre 11 mit dem Bolus 20, indem es in einer zylindrischen Bohrung 31 sitzt, die axial im nahen Ende 32 des Bolus ausgebildet ist. Die zylindrische Bohrung 31 erstreckt sich 4,7 mm (0,185 inches) axial in den Bolus 21, wo sie in einer Schulter 33 endet. Die axiale Länge der Bohrung 31 bildet den Klebebereichabschnitt 25 des Bolus.
  • Der Innendurchmesser der zylindrischen Bohrung 31 ist gleich dem Durchmesser der Außenfläche 36 der Röhre 11. Das abschließende Ende der Röhre 11 wird in die Bohrung 31 eingepasst, bis es an der Schulter 33 anliegt, und in dieser Lage verklebt. In dieser Beziehung zwischen der Röhre 11 und dem Bolus 20 ist die Innenfläche 37 des Röhrenkanals bündig zu einem entsprechend geformten Durchlass 41 im Strömungsdurchlassabschnitt 26 des Boluskörpers 21, oder noch genauer, mit der Innenfläche 42 dieses Durchlasses 41, so dass ein Fluid, welches zwischen Röhre und Bolus 20 strömt, ohne Turbulenzen ist.
  • Der Durchlass 41 umfasst zwei Durchlassabschnitte, einen kurzen zylindrischen Abschnitt 46, der sich axial vom Boluskörper 21 ausdehnt, und einen längeren Abschnitt 47, der sich radial von der Achse des Körpers 21 weg krümmt und durch eine Seitenöffnung 48 im Körper die Ein- und Ausgangsöffnung für Flüssigkeit für den Bolus 20 und die Röhre 11 ausbildet.
  • Wie am besten in 4 bis 6 zu sehen ist, bestimmt die Gestalt des Durchlassabschnittes 47 die Form der Seitenöffnung bzw. der Durchlassöffnung 48. Die Durchlassöffnung 48 wird durch die Entfernung eines Stückes vom Boluskörper 21 um 270° vom Körperumfang ausgebildet, um die Durchlassöffnung 48 herzustellen. Gleichzeitig wird direkt gegenüber der Mitte der Durchlassöffnung 48 der Boden 52 des Durchlassabschnittes 47 in Richtung des geschoßförmigen Spitzenabschnitts 27 des Boluskörpers 21 fortschreitend so aufgebaut, dass eine gleichmäßige Wölbung bestimmt wird, welche die Außenfläche des Boluskörpers begrenzt.
  • Der Radius der Wölbung des Bodens 52 ist verhältnismäßig klein. Er muss mindestens so groß sein wie der Innendurchmesser des Durchlassabschnittes 46 des Bolus. Jedoch sollte er weniger als das Fünffache dieses Durchmessers betragen und liegt bevorzugt zwischen dem 2,5-Fachen und 3,75-Fachen dieses Radius. In der in 2 bis 9 gezeigten Version der Röhre von 8 FR mit einem Innenradius von 2,0 mm (0,078 inches) ist der gezeigte Radius des Bodens 52 z. B. 3,25 mal 2,0 mm (0,078 inches) gleich 6,5 mm (0,254 inches). Die Länge der Durchlassöffnung 48 ist in diesem Beispiel dann 4,6 mm (0,180 inches).
  • Wie in 5 und 6 zu sehen ist, hinterlässt die oben beschriebene Ausbildung der Durchlassöffnung 48 durch Entfernen eines Stückes des Boluskörpers um 270° des Körperumfangs einen Boluskörperabschnitt 55 gegenüber der Durchlassöffnung, die den geschossförmigen Spitzenabschnitt 27 des Bolus wirksam mit dem Klebebereichabschnitt 25 der Röhre verbindet. Dieser Körperabschnitt 55 bildet eine kurze Seitenwand 56 auf jeder Seite des Strömungsdurchlassabschnittes 26 aus. Nach der Erfindung beträgt die Gesamthöhe dieser Seitenwände 56 29% des Außenradius der verwendeten Röhre 11, unabhängig von der French-Größe der Röhre.
  • In 8 und 9 wird der Katheder 10 einschließlich eines Bolus 20 im Betrieb dargestellt. Bei der Einführung des Katheders 10 wurde der Bolus 20 mit seiner Durchlassöffnung 48 z. B. gegen die Schleimhaut M in einem Patientenmagen platziert. Ungeachtet dieser Positionierung ist die Durchlassöffnung 48 nicht blockiert, wie die Zuflusspfeile in 9 zeigen. Die Verbindung einer Durchlassöffnung 48 mit maximaler Umfangsweite (270°) und dem steifen, kurzen, die Seitenwände 56 bildenden Körperabschnitt 55 erzeugt einen nahezu nicht zu verstopfenden Bolus 20.
  • In 10 ist eine Abänderung des Bolus 20 allgemein unter Bezugszeichen 120 zu sehen. Entsprechende Bezugszeichen plus die Zahl 100 werden benutzt, um sich entsprechende Bauteile zu identifizieren. Der Bolus 120 ist identisch mit dem zuvor abgehandelten Bolus 20 mit Ausnahme der Tatsache, dass sein geschossförmiger Spitzenabschnitt 127 eine erweiterte Nase 128 aufweist, und dass diese Nase beschwert ist.
  • Ein Katheder mit einer beschwerten Nase wird manchmal benutzt, um z. B. zu helfen, den Katheder in einem Patientenmagen in einer geeigneten Stellung zu platzieren. Beim Bolus 120 wird eine verlängerte Nase 128 benutzt, die eine Polyurethanhülse 130 umfasst, die an eine Montageerweiterung 131 am Bolus angeklebt wird. Die Hülse 130 wird dann mit Wolframzylinder 132 gefüllt, die durch eine abschnittsweise kugelförmige Kappe 133 an Ort und Stelle gehalten werden, welche durch Hitze am Ende der Hülse ausgebildet wird.
  • Ein weiterer Bolus ist in 1113 allgemein unter 220 abgebildet. Wo Bauteile jenen von Bolus 20 entsprechen, sind sie durch das entsprechende Bezugszeichen plus der Zahl 200 gekennzeichnet. Hier wird Bolus 220 in Verbindung mit einer Röhre von 6 FR dargestellt, d. h. einem schmaleren Durchmesser, als bei der in Verbindung mit der ersten Aus führungsform besprochenen Röhre von 8 RF. Der Bolus 220 ist daher proportional kleiner als jene (20 und 120) der ersten Ausführungsform.
  • Der Bolus 220 unterscheidet sich von dem Bolus 20 alleine darin, dass sein Spitzenabschnitt 227 nicht geschossförmig ist, sondern einen Röhrenabschnitt besitzt, der in sich ein offenes Ende hat. Sein freies Ende 228 ist wie abgebildet zur seitlichen Durchlassöffnung 248 offen.
  • Der Zweck dieser Konstruktion in 13 liegt darin, dass ein Leitdraht 260 benutzt werden kann, der sich durch die Kathederröhre 211 und durch das offene Ende 228 des Spitzenabschnitts 227 nach außen erstreckt. Der Leitdraht 260 besitzt ein kugelförmiges freies Ende 261.
  • Der Leitdraht 260 wird verwendet, um den Katheder 210 mit dem Bolus 220 aus dem Magen heraus in den Leerdarm oder Zwölffingerdarm zu leiten. Der Draht 260, der im Vergleich zur Kathederröhre 211 verhältnismäßig steif ist, wird vor dem Bolus 220 eingeführt, und dann wird der Katheder 210 nach vorn über ihn geschoben, um den Bolus passend zu positionieren, bevor der Draht entfernt wird.
  • Zusätzlich zur Vereinfachung des Einführens eines Bolus, der die Merkmale der Erfindung verkörpert, über einen Leitdraht, liefert die Bolusanordnung 220 auch merkliche Vorteile für die Anwendung eines Einsaugkatheders. Das Einsaugen, das durch das offene freie Ende 228 und die seitliche Durchlassöffnung 248 bewirkt wird, wird nicht leicht blockiert. Das offene freie Ende 228 und die Durchlassöffnung 248 liefern wirkungsvoll eine gegenseitige Blockadeentlastung.
  • Ein Bolus, der die vorliegende Erfindung verkörpert, wird allgemein unter 320 in 1416 abgebildet. Wo Bauteile jenen des Bolus 20 entsprechen, werden sie durch entsprechende Bezugszeichen plus die Zahl 300 gekennzeichnet. Hier wird der Bolus 320 in Verbindung mit einer Röhre von 8 FR dargestellt, d. h. mit demselben Durchmesser wie die in 14, 8 und 10 gezeigte Röhre (20 und 120) und mit einem größeren Durchmesser als die in 1113 gezeigte Röhre von 6 FR.
  • Der Bolus 320 unterscheidet sich vom Bolus 20 darin, dass sein Körper 321 ein Konstruktionsteil enthält, das eine Wölbung 328 ausbildet, welche die untere Körperfläche nach unten ausbaucht und sich in Längsrichtung des Bolus unterhalb des Klebebereichsabschnitts 325 und des Strömungsdurchlassabschnitts 326 erstreckt. Die Wölbung 328, die demzufolge irgendwie einen Wulst oder eine unregelmäßig geformte Fläche auf dem Körper 321 gegenüber der Durchlassöffnung 348 ausbildet, erhöht die Steifigkeit bzw. Festigkeit des Körperabschnittes 355 und der Seitenwände 356. Die Wölbung 328 ist wichtig, weil sie verhindert, dass der Körperabschnitt 355 sich durchbiegt und möglicherweise den Durchlass 341 blockiert.
  • Wie in 14 und 15 über die Längsrichtung des Körpers 321 gezeigt, beginnt die Wölbung 328 im Klebebereichabschnitt 325 und nimmt in der Dicke zu, bis eine maximale Dicke oder ein Scheitelwert im Strömungsdurchlassabschnitt 326 erreicht wird. Nach dem Erreichen einer maximalen Dicke in der Mitte nimmt die Dicke der Wölbung wieder ab und endet bevorzugt gerade vor dem geschossförmigen Spitzenabschnitt 327. Die genaue Lage des Scheitelpunktes kann sich zwar verändern, der Spitzenwert sollte aber so in dem Bereich des Körperabschnittes 355 liegen, dass er diesen Abschnitt des Bolus 320 trägt.
  • Wie in 16 gezeigt wird, befindet sich der dickste Punkt der Wölbung 328 auch in der Mitte des Querschnitts der Wölbung 328. Mit anderen Worten, die Wölbung 328 nimmt in der Dicke ab, wenn sie sich seitlich um den Körperabschnitt 355 herum und an ihren Seitenwänden 356 hinauf erstreckt.
  • Die Dicke und die Länge der Wölbung 328 können sich je nach Größe des benutzten Bolus verändern. In der Röhre mit 8 FR weist die Mitte der Wölbung z. B. bevorzugt eine Dicke von 0,4 mm (0,015 inches) auf. Ferner besitzt die Wölbung 328 bevorzugt eine Länge von 11,9 mm (0,468 inches).
  • Indem die Ausführungsform der Erfindung beschrieben worden ist, sollte klar sein, dass die Erfindung nicht darauf beschränkt ist und Abänderungen gemacht werden können, ohne von der Erfindung abzuweichen. Der Umfang der Erfindung ist in den beigefügten Ansprüchen definiert und alle Vorrichtungen die wörtlich oder inhaltlich innerhalb der Bedeutung der Ansprüche liegen, sollen dadurch abgedeckt sein.

Claims (7)

  1. Bolus (320) zur Verwendung an einem Ende eines Röhrenabschnitts eines Katheders, wobei der Bolus (320) umfasst: a. einen röhrenförmigen Körper (321) mit einem Endabschnitt (325) an einem Ende, einen Spitzenabschnitt (327) an dem anderen Ende und einen Durchlassabschnitt (326) zwischen Endabschnitt (325) und Spitzenabschnitt (327), wobei der Durchlassabschnitt (326) eine Durchlassöffnung (348) besitzt, die sich daraus öffnet; und b. einen Boluskörperabschnitt (355) im Durchlassabschnitt (326) gegenüber der Durchlassöffnung (348), wobei der Körperabschnitt (355) den Endabschnitt (325) und den Spitzenabschnitt (327) verbindet; dadurch gekennzeichnet, dass c. der Körperabschnitt (355) eine Seitenwand an jeder Seite des Durchlassabschnittes (326) ausbildet, wobei jede Seitenwand einen Abschnitt mit einer Höhe aufweist, die geringer als 50% des Außenradius des Körpers (321) ist, so dass sich der Körperabschnitt (355) um weniger als 180° des Umfangs des Körpers (321) herum erstreckt; und d. der Körperabschnitt (355) auch ein konstruktives Teil (328) enthält, das von ihm radial nach außen vorsteht und so wirkt, dass es ein Biegen des Körperabschnitts (355) und eine Beschränkung der Durchlassöffnung (348) verhindert.
  2. Bolus (320) nach Anspruch 1, der ferner dadurch gekennzeichnet ist, dass das konstruktive Teil (328) eine Wölbung ausbildet, die unterhalb des Durchlassabschnittes (326) und Teilen des Endabschnittes (325) und des Spitzenabschnittes (327) liegt.
  3. Bolus (320) nach Anspruch 2, der ferner dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Wölbung in Längsrichtung des Körpers (321) erstreckt.
  4. Bolus (320) nach Anspruch 3, der ferner dadurch gekennzeichnet ist, dass die Wölbung eine maximale Dicke unterhalb einer Bodenwand des Körperabschnitts (355) aufweist und die Dicke um die Seitenwände herum in Richtung auf die Durchlassöffnung (348) abnimmt.
  5. Bolus (320) nach Anspruch 4, der ferner dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Durchlassöffnung (348) etwa 270° des Umfangs um den Körper (321) herum erstreckt.
  6. Katheder, das den Bolus (320) nach einem der vorhergehenden Ansprüche am Ende eines Röhrenabschnitts des Katheders besitzt.
  7. Katheder nach Anspruch 6, bei dem die Höhe der Seitenwände des Bolus (320) etwa 29% eines Außenradius des Röhrenabschnitts des Katheders beträgt.
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