DE69531097T2 - Vorrichtung und verfahren zum quantitativen nachweis von biologischen materialien einer flüssigen probe - Google Patents

Vorrichtung und verfahren zum quantitativen nachweis von biologischen materialien einer flüssigen probe Download PDF

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R. Thomas WESCHLER
P. Michael FINNERTY
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum quantitativen Nachweis von biologischem Material in einer flüssigen Probe, und einen Gegenstand zum Aufnehmen der flüssigen Probe während des quantitativen Nachweises.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In vielen industriellen Anwendungen ist der Nachweis und die quantitative Bestimmung der Konzentration und des Gehalts von biologischem Material in einer flüssigen Probe erforderlich. Beispielsweise stellt die Bestimmung der bakteriellen Konzentration in Wasser einen wesentlichen Bestandteil der Wasserqualitätsüberprüfung dar. EPA Vorschriften erfordern es, dass kein Coliform oder Escherichia coli in trinkbarem Wasser vorliegen kann. Das „Anwesenheit/Abwesenheit"-Format eines Testmediums, wie beispielsweise Colilert® oder eine chemische Colilert-18TM-Mischung (IDEXX Laboratories, ME), die jeweils als Testmedium für Escherichia coli und coliforme Bakterien verwendet werden, ist bei der Durchführung dieser Bestimmung sehr nützlich. Eine chemische Colilert®–Mischung basiert auf der definierten Substrattechnologie, die in Edberg, „Method and Medium for use in Detecting Target Microbes In Situ In a Specimen Sample of A Possibly Contaminated Material" (= "Verfahren und Medium zur Verwendung beim Nachweis von Targetmikroben In Situ in einer Testprobe eines möglicherweise kontaminierten Materials", U.S. Patent Nummer 4,925,789) beschrieben ist.
  • Es gibt jedoch Bereiche, wo der quantitative Nachweis und nicht nur der Nachweis einer bakteriellen Konzentration wichtig ist. Beispiele solcher Bereiche sind Abwasser, einlaufendes Wasser in Wasserreinigungssystemen, Oberflächenwasser und Nahrungsmitteltests.
  • Die klassischen Verfahren zum quantitativen Nachweis von biologischem Material sind die Membranfiltration und die MPN -Methode ("Most-probable-number-Methode"-"Verfahren der wahrscheinlichsten Zahl").
  • Bei der Membranfiltration wird das erforderliche Volumen der Probe durch eine Membran mit sehr kleiner Porengröße gefiltert, um Bakterien unspezifisch abzuscheiden. Die Membran wird dann auf einem Medium platziert, welches das Wachstum der Target-Bakterien unterstützt. Das Medium wird dann bei einer spezifischen Temperatur für eine spezifische Zeit inkubiert, und jegliche resultierenden Kolonien werden gezählt. Ein Nachteil der Membranfiltration besteht darin, dass eine Probe, welche Teilchen enthält, die keine Bakterien sind (z. B. eine Abwasserprobe) die Membran verstopfen kann und sie unbrauchbar machen kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Membran Nicht-Target-Bakterien abscheidet.
  • Die MPN-Methode ist in Recles et al., „Most Probable Number Techniques" (= "Techniken der wahrscheinlichsten Zahl"), welches in „Compendium of Methods for the Microbiological Examination of Foods" (= "Kompendium von Verfahren für die mikrobiologische Untersuchung von Nahrungsmitteln"), 3. Ausgabe 1992 auf den Seiten 105–199 veröffentlicht ist, sowie in Greenberg et al., „Standard Methods for the Examination of Water and Wastewater" (= "Standardverfahren zur Untersuchung von Wasser und Abwasser") (8. Ausgabe 1992) beschrieben. In diesem Verfahren wird ein Volumen einer Wasserprobe in mehrere Röhrchen (z. B. 10 × 10, 10 Röhrchen, die jeweils 10 ml enthalten) eingefüllt, und Bakterien werden in jedem Röhrchen wachsen gelassen. Nach Inkubation bei einer spezifischen Temperatur für eine spezifische Zeit wird die Anzahl positiver Röhrchen gezählt. Die wahrscheinlichste Zahl kann anhand der folgenden Formel bestimmt werden:
    Figure 00030001
    wobei P die Anzahl positiver Röhrchen ist, N die ml-Menge an Probe in negativen Röhrchen angibt, T die ml-Menge an Probe in sämtlichen Röhrchen ist und MPN die wahrscheinlichste Zahl ist. Ein Hauptnachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass der Bereich der 95%-igen Konfidenzgrenzen groß ist, wenn nur wenige Röhrchen verwendet werden. Derartige Konfidenzgrenzen werden grob als
    Figure 00030002
    berechnet, wobei n die Anzahl von Tests ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung schafft ein einfaches Verfahren zur genaueren quantitativen Bestimmung der Anzahl von Bakterien in einer flüssigen Probe, oder zur quantitativen Bestimmung einer anderen Art von diskretem, partikulären biologischen Material innerhalb einer Probe. Derartige biologische Materialien können Pilze oder andere lebende Organismen sowie Aggregate von Proteinen wie beispielsweise Enzyme oder sogar Cofaktoren unter Verwendung von Reaktionsmischungen, die im Stand der Technik wohlbekannt sind, beinhalten. Die Erfindung verwendet allgemein einen neuartigen Gegenstand zum Aufnehmen einer flüssigen Probe zur quantitativen Bestimmung von biologischem Material in der flüssigen Probe, in welcher chemische und/oder mikrobiologische Reaktanten vorhanden sind. Beispielsweise können derartige chemische Reaktanten ein spezifisches biologisches Nachweismedium für Bakterien sein, wie beispielsweise die chemische Colilert® oder Colilert-18TM Mischung, die oben beschrieben wurde, oder ein spezifisches biologisches Nachweismedium für Enterokokken, wie beispielsweise die chemische EnterolertTM-Mischung. Die verwendete Vorrichtung liegt im allgemeinen in Form eines modifizierten Beutels vor. Der Beutel nimmt die zu testende flüssige Probe auf, verteilt diese Probe über ihr Innenvolumen und wird dann in separate Fächer innerhalb des Beutels (mittels irgendeines von einer Anzahl von Mitteln) unterteilt. Im allgemeinen ermöglichen derartige Fächer das Auftreten separater chemischer Reaktionen in einer Mehrzahl von Aliquoten der zu testenden Flüssigkeit. Derartige Fächer verhindern auch, dass ein Aliquot der Flüssigkeit die Reaktionen in anderen benachbarten Aliquoten beeinflusst. In einer einfachen Ausführungsform liegt die Erfindung in Form eines Plastikbeutels vor, in den eine flüssige Probe eingeführt wird, und die flüssige Probe wird mittels einfacher Heißsiegelung zweier gegenüberliegender Oberflächen des Beutels zur Ausbildung von Minibeuteln, die jeweils ein Aliquot der ursprünglichen flüssigen Probe enthalten, aliquotiert.
  • Folglich betrifft die Erfindung gemäß einem ersten Aspekt einen Gegenstand, welcher eine flüssige Probe aufnimmt, zum quantitativen Nachweis von biologischem Material in der flüssigen Probe, welcher ein Testmedium zugeführt ist, mit: einem Beutel mit einer oberen Oberflächenschicht und einer unteren Oberflächenschicht, welche ein Volumen hierzwischen einschließen, wobei der Beutel eine obere Öffnung aufweist, durch welche die flüssige Probe und das Testmedium in das Volumen in den Beutel gegossen werden; einer Mehrzahl von Fächern in dem Beutel, die dazu konfiguriert sind, dass sie einen oder mehrere Abschnitte der Mischung aus flüssiger Probe und Testmedium in dem Beutel separieren und eine rasche Aliquotierung der Mischung bewirken, einen Durchlass, durch den die flüssige Probe und das Testmedium über das Volumen in dem Beutel verteilt werden; wobei der Beutel aus einem Material hergestellt ist, in welchem diskrete nicht-kommunizierende Fächer zum Aufnehmen separater Aliquote der Mischung aus flüssiger Probe und Testmedium gebildet sind, um einen Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit des biologischen Materials in jedem Fach zu ermöglichen, indem die gleiche chemische/biologische Reaktion separat innerhalb jedes der Fächer ohne signifikante Beeinflussung der Reaktionen in benachbarten Fächern auftritt, um Testergebnisse von größerer statistischer Zuverlässigkeit zu erhalten; und wobei der gesamte Beutel in diese Fächer geformt wird.
  • Mit „Trennwand" ist gemeint, dass der Gegenstand auf eine solche Weise konfiguriert ist, dass das Volumen der Probe in einen oder mehrere Abschnitte separiert ist. Beispiele solcher Partitionen werden unten beschrieben.
  • Mit „Durchlass" ist gemeint, dass ein Mittel in dem Beutel vorgesehen ist, welches eine direktere Verteilung der flüssigen Probe über das Volumen des Beutels und über die Partitionen ermöglicht. Beispiele solcher Durchlässe sind unten angegeben und der Begriff in einem weiten Sinne verwendet.
  • Mit „diskret" ist gemeint, dass die innerhalb des Beutels ausgebildeten Fächer das Auftreten separater chemischer Reaktionen innerhalb dieser Fächer ohne signifikante Beeinflussung der Reaktion in benachbarten Fächern ermöglichen.
  • Mit „nicht-signifikanter Beeinflussung" ist gemeint, dass bei normalem Gebrauch eine positive Probe direkt von einer negativen Probe unterschieden werden kann.
  • Mit „flüssiger Probe" ist gemeint, dass eine Probe aufgenommen wird, welche in ihrem natürlichen Zustand flüssig ist (wie beispielsweise Wasser), oder eine Probe, die verflüssigt wurde (wie beispielsweise Nahrungsmittelteilchen).
  • In bevorzugten Ausführungsformen ist der Beutel, wie oben genannt, im allgemeinen rechtwinklig mit einer oberen Öffnung entlang einer schmaleren Seite des Beutels, wobei die verbleibenden drei Seiten versiegelt sind, um einen Flüssigkeitsdurchlass durch diese Seiten zu verhindern. Dies bedeutet, dass der Gegenstand auf eine Weise geformt ist, die ausreichend ist, um die flüssige Probe aufzunehmen, während die diskreten Fächer in dem Gegenstand während des Gebrauchs gebildet werden. In einer Ausführungsform ist die untere Oberflächenschicht des Beutels so unterteilt, dass eine Mehrzahl von Vertiefungen gebildet werden, welche die Probe aufnehmen. Die unteren und oberen Schichten werden dann verbunden und entlang der Linien der Partitionen heißversiegelt, wobei eine Mehrzahl von Fächern zum Aufnehmen der flüssigen Probe gebildet wird, wobei die Anzahl der Fächer beispielsweise zwischen 40 und 60 einschließlich beträgt, vorzugsweise etwa 50, wobei die Fächer im wesentlichen gleich groß sind, um etwa 0,1 bis 2 ml Aliquot aufzunehmen, und der Beutel wird aus einem geeigneten Material wie beispielsweise Polyvinylchlorid gebildet.
  • In noch weiteren bevorzugten Ausführungsformen verläuft die Mehrzahl von Partitionen ungefähr parallel zueinander in einer Richtung von der Öffnung bis zu dem distalen Ende des Beutels. Die Partitionen bilden eine Mehrzahl von Durchlässen, durch die eine flüssige Probe fließen kann, und die Partitionen weisen eine solche Länge auf, dass der Durchlass, der zwischen der Öffnung und den Partitionen vorliegt, die Verteilung der Flüssigkeitsprobe zwischen den Partitionen erleichtert; ein weiterer Durchlass kann zwischen den Partitionen und dem distalen Ende des Beutels vorgesehen sein, um die Verteilung der Flüssigkeit zwischen den Partitionen weiter zu erleichtern; und der Beutel ist aus einem Polyethylen gebildet, welches mit einem MYLAR®-artigen Kunststoff wie beispielsweise Polyethylentherephthalat (PET) koextrudiert ist.
  • In noch weiteren bevorzugten Ausführungsformen sind eine erste Mehrzahl von Fächern einer Größe (z. B. 2 ml) und eine zweite Mehrzahl und/oder eine dritte Mehrzahl von Fächern anderer Größen, z. B. von kleinerer Größe (z. B. 0,02 und 0,2 ml) als die erste Mehrzahl vorgesehen; und die Partitionen werden als Vertiefungen in entweder einer der oberen und unteren Oberflächenschichten (wie unten beispielhaft erläutert) oder beiden ausgebildet. Diese Ausführungsformen besitzen eine besondere Anwendbarkeit zur Verwendung in dem Fall, wenn die Konzentration des quantitativ nachzuweisenden biologischen Materials in der Probe hoch ist. Die unterschiedlichen Größen der Fächer eliminieren den Schritt der Verdünnung der Probe, wodurch Zeit gespart wird und mögliche Fehler aufgrund der Verdünnung vermieden werden und der Nachweisbereich vergrößert wird.
  • Gemäß einem weiteren verwandten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum quantitativen Nachweis eines biologischen Materials in einer flüssigen Probe. Das Verfahren beinhaltet die Schritte des Bereitstellens eines Gegenstands, wie er oben beschrieben wurde, und Hinzufügen eines chemischen und/oder mikrobiologischen Reaktanten als Testmedium zu der flüssigen Probe, welche dann innerhalb des Beutels platziert wird. Das Verfahren beinhaltet ferner das Verteilen der Mischung des Testmediums und der flüssigen Probe innerhalb des Beutels, und Ausbilden einer Mehrzahl diskreter, nicht-kommunizierender Fächer in dem Beutel, so dass die Mischung aus Testmedium und Probe in einer Mehrzahl separater Aliquote innerhalb der Fächer gesichert ist. Das Verfahren beinhaltet schließlich den Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit des biologischen Materials in jedem Fach mittels eines von einer Anzahl von Standardmitteln, beispielsweise wie sie unten beschrieben werden.
  • In bevorzugten Ausführungsformen ist das quantitativ nachzuweisende biologische Material Escherichia coli und Coliform-Bakterien, und ein Testmedium ist ein spezifisches biologisches Nachweismedium wie beispielsweise eine chemische Colilert® oder Colilert-18TM Mischung; das Verfahren zur Ausbildung der Fächer beinhaltet eine Heißsiegelung des Beutels, um die Fächer mit Versiegelungen zwischen den Fächern auszubilden, die für die flüssige Probe, das Testmedium, und jegliche resultierenden Reaktanten wie oben beschrieben undurchlässig sind; und die Heißsiegelung beinhaltet die Zufuhr von Wärme zu dem Beutel für etwa fünf Sekunden mittels einer Heißsiegelungsvorrichtung mit einer Temperatur von etwa 121–177°C (250–350°F). In anderen bevorzugten Ausführungsformen beinhaltet das Verfahren ein Inkubieren des Beutels bei der gewünschten Temperatur für eine gewünschte Zeit, um das Wachstum von Bakterien oder eine Reaktion irgendeiner chemischen Entität innerhalb der flüssigen Probe und dem Testmedium zu ermöglichen.
  • Folglich schafft die vorliegende Erfindung ein neuartiges Verfahren zum quantitativen Nachweis von biologischem Material in einer flüssigen Probe. Dieses Verfahren liefert zuverlässigere und schnellere Resultate als die herkömmlichen Verfahren der Membranfilterung und die MPN-Verfahren (= "Verfahren der wahrscheinlichsten Zahl"). Das Verfahren beinhaltet allgemein die folgenden Schritte: Hinzugeben eines Testmediums zu der Probe; Platzieren der Probe in einem Gegenstand, der so ausgestaltet ist, dass er die Probe aufnimmt und ihre direkte Aliquotierung in eine Anzahl von Unterproben ermöglicht; im wesentlichen gleichmäßiges Verteilen der Probe über eine Mehrzahl diskreter undurchlässiger Fächer in dem Gegenstand; Versiegeln der Fächer derart, dass die Mischung aus Testmedium und Probe innerhalb der Fächer gesichert ist; Inkubieren des Gegenstands; und Aufzeichnen und Analysieren der Resultate.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch einen neuartigen Gegenstand, welcher die Probe während des Verfahrens zum quantitativen Nachweis aufnimmt, wobei der Gegenstand die im Hauptanspruch definierten Merkmale aufweist.
  • Der Gegenstand und seine Verwendung sind abhängig von der Anwesenheit einer Mehrzahl von Fächern, die so versiegelt werden, dass sie im wesentlichen undurchlässig für die Probe und das verwendete Testmedium sowie jegliche resultierenden Reaktionsprodukte sind. Die Anzahl von Fächern kann variieren, sollte jedoch ausreichend sein, um jegliche Probe mit der erforderlichen Genauigkeit zu analysieren. In den bevorzugten Ausführungsformen wird die Mehrzahl von Fächern entweder mittels Ausbildung von Vertiefungen in dem Beutel vor der Hinzufügung der Probe geschaffen, und dann die Vertiefungen in den Fächern nach der Zugabe der Probe versiegelt, oder mittels Unterteilung existierender Partitionen in Fächer nach der Hinzufügung der Probe. Andere Mittel zum Erreichen dieser Fächerbildung sind möglich, beispielsweise mittels Bereitstellung eines festen Rahmens, in welchem der Probenbeutel platziert ist, und Schließen des Rahmens unter Bewirkung der Probenunterteilung, mittels eines Druckes von dem Rahmen an einer Mehrzahl von einander schneidender Linien. Ein solcher Rahmen würde an Ort und Stelle verbleiben, bis das Probenresultat gelesen wird, und kann dann entfernt und bei einer anderen Probe verwendet werden.
  • Diese Aspekte der Erfindung sind auf jegliches diskret verteilte biologische Material anwendbar, beispielsweise Bakterien, Parasiten, Hefe, Viren oder Protein, welches in irgendeiner Menge in einer Probe vorliegt, vorausgesetzt, dass eine oder eine Mehrzahl von Einheiten des Materials nachgewiesen werden kann. Die Auswahl des Testmediums ist von dem nachzuweisenden biologischen Material abhängig. Das Testmedium muss ein Medium sein, welches die Anwesenheit des quantitativ nachzuweisenden biologischen Materials nachweist, und vorzugsweise die Anwesenheit anderer biologischer Materialien, die in dem Medium vorliegen können, nicht nachweist. Es muss auch ein Material sein, welches eine sichtbare oder anderweitig wahrnehmbare Veränderung verursacht, wie beispielsweise eine Farbveränderung oder Fluoreszenz, wenn das nachzuweisende biologische Material in der Probe vorliegt.
  • Wie oben erwähnt kann der bei der Erfindung verwendete Beutel aus irgendeinem Material hergestellt sein, welches in undurchlässige Fächer geformt werden kann, wie beispielsweise Polyethylen, welches mit einem MYLAR®-artigen Kunststoff koextrudiert ist, wie beispielsweise Polyethylenterephthalat (PET). Das ausgewählte Material kann in Abhängigkeit von dem Substrat oder dem Produkt irgendeiner chemischen Reaktion variieren. Beispielsweise wird in dem Colilert®-Produkt die Anwesenheit spezifischer Bakterien durch Produktion von Orthonitrophenol (ONP) angezeigt und eine signifikante Menge dieses Produktes sollte nicht durch das Material des Beutels nach der Heißsiegelung hindurchtreten können. Wenn die Reaktion ein Gas produziert, kann das Material gasdurchlässig sein, aber flüssigkeits-undurchlässig, solange kein Nachweis der Anwesenheit des Gases erwünscht ist.
  • Die Erfindung macht von einer neuartigen Heißsiegelungsvorrichtung Gebrauch, die so ausgelegt ist, dass sie einen Beutel horizontal versiegelt, um Probe in 50 bis 100 Beutel oder Röhrchen wie oben beschrieben zu verteilen. Hierzu werden die Versiegelungsteile statt parallel zueinander in einem Winkel angeordnet, so dass Luft nicht in dem Beutel eingefangen wird, sondern entfernt wird. Der Hitzeversiegler ist im wesentlichen ein Toaster, und der Beutel mit der Probe wird in dem Hitzeversiegler platziert, so wie eine Brotscheibe in einen Toaster eingeführt wird. Folglich gelangen anders bei bekannten Heißsiegelungsvorrichtungen die Heißsiegelungsblätter miteinander entlang der Länge der Blätter in einem Winkel in Kontakt, der größer als 0° und kleiner als etwa 45° ist, wobei der Winkel im wesentlichen zwischen 1° und 15° liegt und bei fortschreitender Versiegelung die beiden Blätter im wesentlichen parallel zueinander angeordnet werden.
  • In einer anderen Ausführungsform der Heißsiegelungsvorrichtung ist die Vorrichtung eine Heißwalzenversiegelung zur Versiegelung des Gegenstands. Der Gegenstand wird auf einer Ablage platziert, welche sich relativ zu einer festen Walze bewegt, die Wärme bei etwa 160 –188°C (320°–370°F) für etwa 1–2 Sekunden auf jede Reihe von Partitionen in dem Gegenstand aufbringt.
  • In anderen Ausführungsformen ist die Heißsiegelungsvorrichtung mit einer Mehrzahl von Heißversiegelungselementen versehen, so dass gleichzeitige Heißversiegelung und Partitionierung einer Probe in dem Gegenstand gemäß dieser Erfindung erreicht werden kann.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen, bei denen Fächer unterschiedlicher Größe vorgesehen sind, versteht es sich für den Fachmann, dass ein solcher Beutel wesentliche Vorteile gegenüber solchen mit Fächern von nur einer Größe aufweist. Diese Beutel ermöglichen eine genauere quantitative Bestimmung ohne Verdünnung der Probe. Folglich bestehen die Vorteile eines solchen Beutels darin, dass er Verdünnungsschritte eliminiert (folglich Zeit spart und mögliche Fehler aufgrund der Verdünnung vermeidet), und auch das zur Durchführung der Prüfung notwendige Material einspart.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf andere Gebiete, beispielsweise den quantitativen Nachweis von Bakterien in Nahrungsmitteln anwendbar. Gegenwärtige Verfahren zum Nachweis der Anwesenheit von Bakterien in Nahrungsmitteln verwenden einen Plastikbeutel, dem Nahrungsmittel und ein Puffer zugeführt werden. Der Beutel wird dann in einer Vorrichtung platziert, welche eine Freigabe der Bakterien bewirkt. Eine andere Version dieses Verfahrens verwendet einen Beutel mit einer inneren Filterauskleidung, beispielsweise den Stomacher®-Filterbeutel. Das Nahrungsmittel wird innerhalb der Auskleidung platziert und die Bakterien werden in den äußeren Beutel freigegeben. Der Beutel kann dann wie oben beschrieben partitioniert und in Fächer unterteilt werden. Alternativ kann die gewünschte Materialmenge aus dem Stomacher®-Beutel nach Verarbeitung und Platzierung in einer der hier beschriebenen Ausführungsformen des Gegenstands platziert werden und wie hier beschrieben getestet werden.
  • Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen und aus den Ansprüchen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1, 2 und 3 sind eine isometrische Ansicht, eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht eines Gegenstands, der zum Aufnehmen einer Flüssigkeit angepasst ist, zur Verwendung in einem Verfahren zum quantitativen Nachweis von biologischem Material in einer flüssigen Probe.
  • 4 und 5 sind eine Seitenansicht bzw. eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform eines bei der Erfindung verwendbaren Gegenstands.
  • 6 ist eine Draufsicht ist eine Draufsicht einer dritten Ausführungsform eines Gegenstands der Erfindung.
  • 7 und 8 sind eine Seitenansicht bzw. eine Draufsicht einer vierten Ausführungsform eines Gegenstands der Erfindung.
  • 9 ist eine isometrische Ansicht einer fünften Ausführungsform eines Gegenstands der Erfindung.
  • 10 und 11 sind eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer sechsten Ausführungsform eines Gegenstands der Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Nachfolgend werden mehrere Ausführungsformen des Gegenstands zur Verwendung in dem Verfahren zum quantitativen Nachweis von biologischem Material in einer flüssigen Probe erläutert.
  • In diesen Ausführungsformen sind die quantitativ nachzuweisenden biologischen Materialien Escherichia coli und Coliform-Bakterien, und das Testmedium ist eine chemische Colilert®-Mischung. Die Verwendung dieser Ausführungsformen zum Nachweis von Escherichia coli und Coliform-Bakterien und die Verwendung von chemischer Colilert®-Mischung ist nur beispielhaft. Die Erfindung ist auf jegliches biologisches Material anwendbar, welches in irgendeiner Menge in einer flüssigen Probe vorliegt (vorausgesetzt, dass eine oder mehrere Einheiten des Materials nachgewiesen werden können) und ist auf jegliches verwendbares Testmedium anwendbar. Beispielsweise ist die Erfindung auf den Nachweis von Enterokokken und sämtlichen lebensfähigen Bakterien anwendbar.
  • Beispiel 1
  • Eine erste Ausführungsform des Gegenstands, welcher die Probe während des quantitativen Nachweises aufnimmt, ist in 1 bis 3 dargestellt. Unter Bezugnahme zunächst auf 1 wird ein Gegenstand A im allgemeinen als Kombination von Beutel und Eiswürfelschale geformt. Gegenstand A wird aus zwei im allgemeinen rechtwinkligen Schichten gebildet, einer oberen Oberflächenschicht 1 und einer unteren Oberflächenschicht 2, die aus Polyvinylchlorid hergestellt sind. Die obere Oberflächenschicht 1 ist im wesentlichen flach.
  • Unter Bezugnahme auf 1 bis 3 ist die untere Oberflächenschicht 2 so ausgebildet, dass sie eine Anzahl von Vertiefungen aufweist, die auf einer Seite der Schicht in eine Richtung vorstehen, die der oberen Oberflächenschicht abgewandt ist. (Die Abmessungen der diversen Abschnitte sind in den Figuren in Zoll gezeigt.) In dieser Ausführungsform gibt es fünfzig Vertiefungen 3 von gleicher Größe, die jeweils etwa 2 ml Flüssigkeit aufnehmen. Die obere Oberflächenschicht 1 und die untere Oberflächenschicht 2 sind entlang der Länge der beiden Längsseiten 4 und 5 sowie entlang einer schmalen Seite 6 miteinander versiegelt. Die vierte Seite 7 wird unversiegelt gelassen, um eine Öffnung zu schaffen, durch die die Probe dem Gegenstand zugeführt werden kann. Außer diesen drei versiegelten Seiten sind die obere Oberflächenschicht 1 und die untere Oberflächenschicht 2 nicht versiegelt oder befestigt, wobei ein Durchlass 8 zwischen der oberen Oberflächenschicht 1 und der unteren Oberflächenschicht 2 belassen wird, welcher ermöglicht, dass die Probe über den Gegenstand und über sämtliche Vertiefungen verteilt wird.
  • Mittels der ersten Ausführungsform wird das Verfahren zur quantitativen Bestimmung des Gehalts von Escherichia coli und Coliform-Bakterien in der Probe folgendermaßen durchgeführt. Zunächst werden 100 ml der zu testenden Probe und des Testmediums, der chemischen Colilert®-Mischung, durch die offene Seite 7 hindurch in den Gegenstand gegossen. Die Mischung wird in die 50 Vertiefungen 3 im wesentlichen gleich verteilt. Bei 100 ml werden etwa 2 ml an Mischung in jeder Vertiefung 3 vorliegen.
  • Die obere Seite 7 wird dann versiegelt. Die obere Oberflächenschicht 1 und die untere Oberflächenschicht 2 werden entlang der vertikalen und horizontalen Fächer 9 zwischen den Vertiefungen versiegelt, wobei 50 diskrete versiegelte Fächer geschaffen werden, von denen jedes etwa 2 ml von Probe und Testmedium enthält.
  • Die Verdichtungen können mittels unterschiedlicher Verfahren ausgebildet werden, solange die Versiegelung für die Probe und das Testmedium und jegliche resultierenden Reaktanten undurchlässig ist, und solange die Versiegelung das quantitativ zu bestimmende biologische Material nicht zerstört oder signifikant beschädigt oder dessen Überprüfung beeinflusst. In dieser Ausführungsform werden die Verdichtungen mittels Heißsiegelung ausgebildet. Die Heißsiegelung wird dadurch durchgeführt, dass Wärme dem Gegenstand über die Fächer für 5 Sekunden zugeführt wird, wobei eine Heißsiegelungsvorrichtung mit einer Temperatur zwischen 143 und 188°C (290 bis 370°F) an der Vorrichtung verwendet wird. Die resultierende Temperatur der flüssigen Probe wird nicht höher als etwa –15 bis –13°C (5–10°F) ansteigen.
  • Der Gegenstand wird dann bei etwa 35°C für ungefähr vierundzwanzig Stunden inkubiert.
  • Die Ergebnisse werden dann analysiert, indem die Anzahl von Fächern gezählt wird, welche die Anwesenheit von Escherichia coli und Coliform-Bakterien zeigen. Die Anwesenheit dieser Organismen wird aufgrund eines Wechsels der Farbe der Probe erkennbar. Die Menge an Escherichia coli und Coliform-Bakterien kann dann mittels routinemäßiger statistischer Analyse bestimmt werden.
  • Beispiel: 2
  • Wiederum unter Bezugnahme auf 1 bis 3 wird die Heißversiegelung der Fächer auf geringfügig andere Weise durchgeführt. Ein wärmeaktivierter Klebstoff, wie beispielsweise "Dupont Nr. 5 Lid Stock Coating", wird auf die obere Oberfläche 1 aufgebracht, um die Versiegelung der oberen Oberfläche 1 und der unteren Oberfläche 2 zu erleichtern. Die Wärmeversiegelung wird dadurch durchgeführt, dass Wärme dem Gegenstand entlang der Fächer für 5 Sekunden unter Verwendung einer Heißversiegelungsvorrichtung mit einer Temperatur zwischen 137 und 155°C (280 bis 310°F) an der Vorrichtung zugeführt wird. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht in einer besseren Versiegelung und der Verwendung einer geringeren Temperatur.
  • Beispiel: 3
  • Eine zweite Ausführungsform des Gegenstands ist in 4 und 5 dargestellt. Gemäß 4 ist ein Gegenstand B im allgemeinen in Form eines Beutels ausgebildet, welcher am oberen Ende des Gegenstands eine Öffnung 10 aufweist, die es ermöglicht, dass die gewünschte Menge der Probe in den Gegenstand eingegossen werden kann. Der Gegenstand ist aus Polyethylen (PE) hergestellt, welches mit einem MYLAR®-artigen Kunststoff koextruiert ist, wie beispielsweise Polyethylenterephthalat (PET). Die drei Seiten 11, 12 und 13 des Gegenstands sind versiegelt, um einen im allgemeinen rechteckigen, beutelförmigen Gegenstand auszubilden.
  • Der Gegenstand B besitzt neun vertikale Fächer 14, die entlang der Länge des Beutels zwischen der Öffnung 10 und einem entgegengesetzten Ende 12 verlaufen. Die Fächer 14 sind ebenfalls versiegelt. Die Fächer sind derart angeordnet, dass ein erster Kanal 15 nahe der Öffnung ausgebildet ist, um ein Eingießen der Probe in den Gegenstand zu erleichtern, und sicherzustellen, dass die Probe zwischen den Fächern verteilt wird. Ein zweiter Kanal 16 wird am Boden des Gegenstands belassen, um sicherzustellen, dass die Probe sich durch den Gegenstand hindurch bewegt und jegliche Luft entfernt.
  • Gemäß 4 wird eine Reihe vorgeformter Durchlässe 17 zwischen den vertikalen Fächern 14 ausgebildet, um sicherzustellen, dass die Probe zwischen den Fächern hindurchtritt.
  • Unter Verwendung dieser zweigen Ausführungsform wird das Verfahren der quantitativen Bestimmung des Gehalts an Escherichia coli und Coliform-Bakterien in der Probe folgendermaßen durchgeführt. Zunächst werden etwa 100 ml der zu testenden Probe und des Testmediums, einer chemischen Colilert®-Mischung, in den Gegenstand durch die offene Seite 11 eingegossen. Die Mischung wird über den Gegenstand und die Fächer mittels Kanälen 15 und 16 und Durchlässen 17 verteilt. Die offene Seite 11 wird dann versiegelt. Der Gegenstand wird dann entlang neun horizontaler Fächer versiegelt, so dass diese neun Fächer, entlang existierender Fächer 14, 100 separate Fächer von etwa gleicher Größe ausbilden. Die Versiegelung wird auf eine solche Weise durchgeführt, dass die Mischung der Probe und des Testmediums im wesentlichen gleich über diese 100 Fächer verteilt ist. Es werden etwa 1 ml an Probe und. Testmedium in jedem Fach vorliegen.
  • Die Fächer und Versiegelungen in dem Gegenstand können mittels unterschiedlicher Verfahren erreicht werden, solange die Versiegelung für die Probe und das Testmedium und jegliche resultierende Reaktanten undurchlässig ist, und solange die Versiegelung das quantitativ zu bestimmende biologische Material nicht signifikant zerstört oder dessen Überprüfung beeinflusst. In dieser Ausführungsform werden die Versiegelungen mittels Heißsiegelung durchgeführt. Die Versiegelung wird dadurch durchgeführt, dass Wärme dem Gegenstand entlang der Unterteilungen für 2 Sekunden mittels eines Heißversiegelungsdrahtes mit einer Temperatur von etwa 148–177°C (300–350°F) zugeführt wird.
  • Nach der Versiegelung wird der Gegenstand bei etwa 35°C für ungefähr vierundzwanzig Stunden inkubiert. Die Resultate werden dann analysiert, indem die Anzahl von Fächern gezählt wird, die die Anwesenheit von Escherichia coli und Coliform-Bakterien zeigen.
  • Beispiel: 4
  • Eine dritte Ausführungsform ist in 6 gezeigt und besitzt eine besondere Anwendbarkeit zur Verwendung in solchen Fällen, wenn die Konzentration des quantitativ zu bestimmenden biologischen Materials in der Probe groß ist. Die unterschiedlichen Größen der Fächer eliminieren den Schritt der Verdünnung der Probe, wodurch Zeit eingespart wird und ein möglicher Fehler aufgrund der Verdünnung vermieden wird. Zusätzlich vergrößert dieses Merkmal der „Auto-Verdünnung" den Bereich der quantitativen Bestimmung.
  • Gemäß 6 sind der Gegenstand C und dessen Verwendung ähnlich zu der oben beschriebenen ersten Ausführungsform, bis auf die Tatsache, dass es Fächer 30, 31 und 32 von drei unterschiedlichen Größen gibt. Es gibt fünfzig Fächer 30, von denen jedes etwa 2 ml an Probe aufnimmt. Es gibt fünfzig Fächer 31, von denen jedes etwa 0,2 ml Probe aufnimmt. Es gibt fünfzig Fächer 32, von denen jedes etwa 0,02 ml Probe aufnimmt.
  • Beispiel: 5
  • Eine vierte Ausführungsform ist in 7 und 8 dargestellt und besitzt besondere Anwendbarkeit, wenn die Konzentration des quantitativ zu bestimmenden biologischen Materials in der Probe groß ist. Die unterschiedlichen Größen der Fächer eliminieren den Schritt der Verdünnung der Probe, wodurch Zeit gespart wird und mögliche Fehler aufgrund der Verdünnung vermieden werden und der Nachweisbereich vergrößert wird.
  • Gemäß 7 und 8 ähneln ein Gegenstand D und seine Verwendung der oben beschriebenen zweiten Ausführungsform, bis auf die Tatsache, dass es neun Trennwände 40 gibt, die Durchlässe 50 einer Größe bilden, neun Trennwände 41, die Durchlässe 51 einer kleineren Größe bilden, und neun Trennwände 42, die Durchlässe 52 einer noch kleineren Größe bilden. Der Gegenstand wird dann entlang neun horizontaler Trennwände wie oben in dem zweiten Beispiel beschrieben versiegelt. Diese Versiegelung ergibt 300 Fächer. Die neuen neun Trennwände, entlang existierender Trennwände 40, bilden 100 separate Fächer, die jeweils etwa 1 ml an Probe enthalten. Die neun neuen Trennwände, entlang der existierenden Trennwände 41, bilden 100 separate Fächer, die jeweils etwa 0,1 ml an Probe enthalten. Die neun neuen Trennwände, entlang der existierenden Trennwände 42, bilden 100 separate Fächer, die jeweils etwa 0,01 ml an Probe enthalten.
  • Beispiel: 6
  • Die fünfte Ausführungsform ist in 9 dargestellt und besitzt eine besondere Anwendbarkeit zur Verwendung in dem Fall, wenn die Konzentration des quantitativ zu bestimmenden biologischen Materials in der Probe hoch ist. Die zwei unterschiedlichen Größen von Fächern eliminieren den Schritt der Verdünnung der Probe, wodurch Zeit gespart wird und ein möglicher Fehler aufgrund der Verdünnung vermieden wird. Zusätzlich vergrößert dieses „Autoverdünnungs"-Merkmal den Bereich der quantitativen Bestimmung.
  • Gemäß 11 sind ein Gegenstand E und seine Verwendung ähnlich der dritten Ausführungsform, dem oben beschriebenen Gegenstand C, bis auf die Tatsache, dass es zwei unterschiedliche Größen von Fächern, 43 und 44 gibt. Es gibt fünfzig Fächer 43, von denen jedes etwa 2 ml an Probe enthält. Es gibt fünfzig Fächer 44, von denen jedes etwa 0,2 ml an Probe enthält.
  • Beispiel: 7
  • Eine sechste Ausführungsform des Gegenstands, Gegenstand F, ist in 10 und 11 dargestellt. Gemäß 10 und 11 ist der Gegenstand F im allgemeinen wie der Gegenstand A, der in 1 bis 3 gezeigt ist, ausgebildet, unter Hinzufügung einer 51-igsten Vertiefung 45. Diese 51-igste Vertiefung 45 enthält den Überfluss der übrigen 50 Vertiefungen 3 und eliminiert oder reduziert das Risiko, dass Flüssigkeit außerhalb des Gegenstands während des Versiegelungsprozesses hinüberfließt. Diese Vertiefung dient folglich dazu, eine Kontaminierung der Flüssigkeit innerhalb des Gegenstands zu vermeiden.
  • Die Verwendung des Gegenstands F ist die gleiche wie bei dem Gegenstand A, bis auf die Tatsache, dass die Ergebnisse dadurch analysiert werden können, dass die Anzahl der 51zigsten Fächer gezählt wird, oder indem die Anzahl der 50 Fächer (ausgenommen die 51-igste Vertiefung) gezählt wird, welche zeigen, dass Escherichia coli und Coliform-Bakterien vorliegen.
  • Beispiel: 8
  • In einer Variation der hier beschriebenen Ausführungsform ist die obere Oberflächenschicht 1 aus Paperbackfolie hergestellt, die mit einem Kunststoff wie beispielsweise Polyethylen beschichtet ist, und die untere Oberflächenschicht 2 ist aus Polyvinylchlorid hergestellt.
  • Beispiel: 9
  • In einer kleineren Variante der hier beschriebenen Ausführungsformen ist der Gegenstand so ausgebildet, dass er insgesamt 10 ml aufnimmt. Diese Variante besitzt besondere Anwendbarkeit für Nahrungsmittel und andere Industrien, wo es durchführbar oder zulässig ist, eine geringere Einheit an Probe zu verwenden.
  • Herstellung
  • Die obigen Ausführungsformen können mittels Standardverfahren, beispielsweise im Stand der Technik wohlbekannten Gießverfahren, hergestellt werden.
  • Verwendung
  • In Vergleichsexperimenten zeigen Ausführungsformen dieser Erfindung vergleichbare Resultate zu herkömmlichen Technologien zur quantitativen Bestimmung von Escherichia coli. Tatsächlich traten einige Fälle auf, bei denen Ausführungsformen der Erfindung eine bessere Rückgewinnung von Escherichia coli lieferte als andere Technologien.
  • Andere Ausführungsformen liegen im Bereich der nachfolgenden Patentansprüche.

Claims (33)

  1. Gegenstand, der eine flüssige Probe aufnimmt, zum quantitativen Nachweis von biologischem Material in der flüssigen Probe, welcher ein Testmedium zugeführt ist, mit: einem Beutel mit einer oberen Oberflächenschicht (1) und einer unteren Oberflächenschicht (2), welche ein Volumen zwischen sich einschließen, wobei der Beutel eine obere Öffnung (7) aufweist, durch welche die flüssige Probe und das Testmedium in das Volumen in dem Beutel gegossen werden; einer Mehrzahl von Fächern (9) in dem Beutel, die dazu konfiguriert sind, dass sie einen oder mehrere Abschnitte der Mischung aus flüssiger Probe und Testmedium in dem Beutel separieren und eine leichte Aliquotierung der Mischung bewirken, wobei durch einen Durchlass darin die flüssige Probe und das Testmedium über das Volumen in dem Beutel verteilt werden; wobei der Beutel aus einem Material hergestellt ist, in welchem diskrete nicht-kommunizierende Fächer (3) zum Aufnehmen separater Aliquote der Mischung aus flüssiger Probe und Testmedium gebildet sind, um einen Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit des biologischen Materials in jedem Fach zu ermöglichen, indem die gleiche chemische/biologische Reaktion separat in jedem der Fächer ohne signifikante Beeinflussung der Reaktionen in benachbarten Fächern auftritt, um Testergebnisse von größerer statistischer Zuverlässigkeit zu erhalten; und wobei der gesamte Beutel in diese Fächer geformt ist.
  2. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei der Beutel im wesentlichen rechtwinklig ist, wobei die obere Öffnung (7) entlang einer Seite des Beutels verläuft und die übrigen drei Seiten (4, 5, 6) versiegelt sind, um einen Flüssigkeitsdurchlass hierdurch zu verhindern.
  3. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei die Fächer mittels Heißsiegelung einer Mehrzahl von Linien entlang der oberen und der unteren Oberflächenschichten des Beutels geformt sind.
  4. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei die Mehrzahl von Trennwänden (9) so konfiguriert sind, dass sie eine Mehrzahl diskreter Vertiefungen (3) in dem Beutel zum Aufnehmen der flüssigen Probe bilden.
  5. Gegenstand nach Anspruch 4, wobei die Anzahl von Vertiefungen (3) zwischen 40 und 60, einschließlich, beträgt.
  6. Gegenstand nach Anspruch 4, wobei die Vertiefungen (3) von im wesentlichen gleicher Größe sind.
  7. Gegenstand nach Anspruch 4, wobei die Fächer eine solche Größe haben, dass sie etwa 2 ml Flüssigkeit aufnehmen.
  8. Gegenstand nach Anspruch 4, wobei die Fächer eine solche Größe haben, dass sie etwa 0,2 ml Flüssigkeit aufnehmen.
  9. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei der Beutel aus Polyvinylchlorid gebildet ist.
  10. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei die obere Oberflächenschicht (1) des Beutels aus Paperbackfolie gebildet ist, welche polyethylenbeschichtet ist, und die untere Oberflächenschicht (2) aus Polyvinylchlorid gebildet ist.
  11. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei die Mehrzahl von Trennwänden (14) parallel zueinander in Richtung von der Öffnung (10) zum distalen Ende (12) des Beutels verlaufen; wobei die Trennwände eine Mehrzahl von Durchlässen (17) bilden, durch die eine flüssige Probe fließen kann, und wobei diese Trennwände (14) eine solche Länge aufweisen, so dass der Durchlass (15) zwischen der Öffnung (10) und den Trennwänden (14) vorliegt, um die Verteilung einer flüssigen Probe zwischen den Trennwänden (14) zu erleichtern.
  12. Gegenstand nach Anspruch 11, ferner mit einem zweiten Durchlass (16) zwischen den Trennwänden (14) und dem Ende (12) des Gegenstands, welches distal zu der Öffnung (10) ist, um die Verteilung einer flüssigen Probe zwischen den Trennwänden (14) zu erleichtern.
  13. Gegenstand nach Anspruch 11, wobei die Trennwände (14) mittels Heißsiegelung einer Mehrzahl von Linien entlang der oberen (1) und unteren Oberflächen (2) des Beutels gebildet sind.
  14. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei der Beutel aus Polyethylen gebildet ist, welches mit Polyethylenterephthalat koextrudiert ist.
  15. Gegenstand nach Anspruch 4, wobei eine erste Mehrzahl von Vertiefungen (30) eine Größe aufweisen und eine zweite Mehrzahl von Vertiefungen (31) eine geringere Größe aufweisen.
  16. Gegenstand nach Anspruch 15, wobei eine Mehrzahl von Vertiefungen (32) eine Größe aufweisen, die verschieden von der der ersten und zweiten Mehrzahl von Vertiefungen ist.
  17. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei die Trennwände Vertiefungen in einer oder beiden oberen (1) und unteren (2) Oberflächenschichten umfassen.
  18. Gegenstand nach Anspruch 15, wobei die Vertiefungen mittels Heißsiegelung einer Mehrzahl von Linien entlang der oberen (1) und unteren (2) Oberflächenschichten des Beutels gebildet sind.
  19. Gegenstand nach Anspruch 18, wobei: die Anzahl der ersten Mehrzahl von Vertiefungen (30) zwischen 40 und 60; und die Anzahl der zweiten Mehrzahl von Vertiefungen (31) zwischen 40 und 60 beträgt.
  20. Gegenstand nach Anspruch 19, wobei: eine erste Mehrzahl von Vertiefungen (30) eine Größe aufweist, dass sie etwa 2 ml an Flüssigkeit aufnehmen; und die zweite Mehrzahl von Vertiefungen (31) eine Größe aufweist, dass sie etwa 0,2 ml an Flüssigkeit aufnehmen.
  21. Verfahren zum quantitativen Nachweis eines biologischen Materials in einer flüssigen Probe, welcher ein Testmedium zugeführt wird, umfassend die folgenden Schritte: Bereitstellen eines Beutels mit einer oberen Oberflächenschicht (1) und einer unteren Oberflächenschicht (2), die ein Volumen zwischen sich einschließen, wobei der Beutel eine obere Öffnung (7) aufweist, durch die flüssige Probe in das Volumen in dem Beutel gegossen werden kann; wobei der Beutel aus einem Material hergestellt wird, in welchem diskrete undurchlässige Fächer zum Aufnehmen separater Aliquote der flüssigen Probe ausgebildet werden können; Hinzufügen eines Testmediums zu der flüssigen Probe; Platzieren der Probe und des Testmediums in dem Beutel; Verteilen der flüssigen Probe und des Testmediums innerhalb des Beutels; Bilden einer Mehrzahl diskreter, nicht-kommunizierender Fächer in dem gesamten Beutel, so dass die Mischung aus Testmedium und flüssiger Probe in einer Mehrzahl separater Aliquote innerhalb der Fächer gesichert wird; und Nachweisen der Anwesenheit oder Abwesenheit des biologischen Materials in jedem der Fächer, in dem die gleiche chemische Reaktion separat in jedem der Fächer ohne signifikanten Einfluss auf die Reaktionen in benachbarten Fächern ermöglicht wird, um Testresultate größerer statistischer Zuverlässigkeit zu erhalten.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, wobei der Beutel mit einer Mehrzahl von Trennwänden (9) versehen ist, die dazu konfiguriert sind, einen oder mehrere Abschnitte der flüssigen Probe in dem Beutel zu separieren.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die Mehrzahl von Trennwänden konfiguriert ist, um eine Mehrzahl diskreter Vertiefungen (3) in dem Beutel zum Aufnehmen der flüssigen Probe zu bilden.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, wobei die Anzahl von Vertiefungen (3) zwischen 40 und 60, einschließlich, beträgt.
  25. Verfahren nach Anspruch 23, wobei die Vertiefungen (3) im wesentlichen von gleicher Größe sind.
  26. Verfahren nach Anspruch 21, wobei das quantitativ nachzuweisende biologische Material Escherichia coli und Coliform-Bakterien ist und das Testmedium ein spezifisches biologisches Nachweismedium ist.
  27. Verfahren nach Anspruch 21, wobei der Schritt der Ausbildung der Fächer umfasst: Heißsiegeln des Beutels zum Ausbilden der Fächer; wobei die Versiegelungen zwischen den Fächern für die flüssige Probe, das Testmedium und jegliche resultierenden Reaktanten undurchlässig sind.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die Heißversiegelung umfasst Zuführen von Wärme zu dem Beutel für etwa fünf Sekunden mittels einer Heißsiegelungsvorrichtung mit einer Temperatur zwischen etwa 143°C und 188°C (290 und 370°F).
  29. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die Heißversiegelung umfasst: Aufbringen eines wärmeaktivierten Klebstoffs auf die innere Oberfläche des Gegenstands; Zuführen von Wärme zu dem Beutel für etwa fünf Sekunden mittels einer Heißsiegelungsvorrichtung mit einer Temperatur zwischen etwa 137°C und 155°C (280 und 310°F).
  30. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die Heißversiegelung umfasst: Aufbringen eines wärmeaktivierten Klebstoffs auf die innere Oberfläche des Gegenstands; Zuführen von Wärme zu dem Beutel für etwa 1–2 Sekunden zu jeder Zeile von Trennwänden in dem Gegenstand mit einer Temperatur zwischen etwa 160°C und 188°C (320°F und 370 °F).
  31. Verfahren nach Anspruch 21, wobei der Schritt des Nachweises ein Inkubieren des Beutels bei einer gewünschten Temperatur für eine gewünschte Zeit umfasst.
  32. Verfahren nach Anspruch 21, wobei der Schritt des Ausbildens einer Mehrzahl diskreter undurchlässiger Fächer in dem Beutel aufweist: Ausbilden einer ersten Mehrzahl von Fächern (30) einer Größe; und Ausbilden einer zweiten Anzahl von Fächern (31) einer kleineren Größe.
  33. Verfahren nach Anspruch 28, ferner umfassend: Ausbilden einer dritten Mehrzahl von Fächern (32) einer Größe, die sich von derjenigen der ersten (30) und zweiten (31) Mehrzahl von Fächern unterscheidet.
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