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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Schildereinheit umfassend einzelne Papierschilder oder Papieretiketten.
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Herkömmliche Aktenordner oder Ringmappen
sind mit einer transparenten Tasche versehen, welche am Rücken des
Aktenordners oder der Ringmappe vorgesehen ist, wobei in dieser
Tasche ein Schild aufgenommen werden kann. Das Schild dient dem
Zweck des Kennzeichnens des betreffenden Aktenordners oder der betreffenden
Ringmappe und ist für
gewöhnlich
vorbedruckt und umfaßt
eine Reihe von Zeilen, die es dem Benutzer ermöglichen, mit einem Bleistift
oder einem anderen Schreibstift, beispielsweise einem Kugelschreiber,
eine kurze Kombination aus Buchstaben und ganzen Zahlen zu schreiben.
Das Schild besteht für
gewöhnlich
aus Kartonmaterial, welches zum Vorsehen eines Aufdrucks auf dem
Schild beispielsweise in Laserdruckern oder Tintenstrahldruckern
oder alternativ dazu in Schreibmaschinen nicht ohne weiteres bedruckt werden
kann.
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Ein herkömmliches Schildsystem ist bekannt,
welches eine Trägerlage,
die eine Trennschicht darstellt, und ein Bedruckpapier, das mit
einer Klebstoffschicht auf der rückseitigen
Oberfläche
des Bedruckpapiers versehen ist, umfaßt. Versuche wurden unternommen,
das herkömmliche
Schildsystem zu modifizieren, um dadurch das Schildsystem in Verbindung
mit Aktenordnern oder Ringmappen verwendbar zu machen, da die Klebstoffschicht
auf dem Bedruckpapier als trockener Klebstoff vorgesehen wurde.
Diese Versuche waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt, da der
trockene Klebstoff nicht mit der Hochtemperaturbehandlung verträglich ist,
welcher der trockene Klebstoff beispielsweise in einem Laserdrucker
ausgesetzt wird. Falls das herkömmliche
Schildsystem, welches einen trockenen Klebstoff umfaßt, in einem
Laserdrucker verwendet wird, wird der trockene Klebstoff zerstört und es
wird bewirkt, daß sich
die einzelnen Schilder des Schildsystems, welches den trockenen
Klebstoff umfaßt,
von der tragenden Trägerlage
oder Trennschicht lösen,
was dazu führt,
daß die
einzelnen Schilder des Schildsystems in bezug auf die Trägerlage
nicht richtig positioniert sind oder sich von der Trägerlage
lösen,
was des weiteren dazu führen
kann, daß die
losen Papierschilder einen Papierstau im Laserjet verursachen.
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Kunststoffolien umfassende Schildsysteme sind
beispielsweise auch aus EP-A-0 389 112, EP-A-0 488 813 und EP-A-0
597 609 bekannt. Die Kunststoffolien dieser bekannten Schildsysteme
sind jedoch, wie der oben beschriebene trockene Klebstoff, nicht
imstande, einem Kontakt mit der hohen Temperatur, welche in Zusammenhang
mit dem Aktenordner oder der Ringmappe zur Anwendung kommt, standzuhalten.
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Ein weiteres einschlägiges Beispiel
einer Schildereinheit, das sich im Oberbegriff des Anspruchs 1 wiederspiegelt,
ist durch die DE-A-42 40825 offenbart.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Schildsystem vorzusehen, welches eine Reihe einzelner
Papierschilder umfaßt,
wobei das Schildsystem ohne weiteres in einem Laserdrucker oder
irgendeinem ähnlichen
Druckgerät,
beispielsweise in einem Tintenstrahldrucker oder einer Schreibmaschine,
bedruckt werden kann, wobei es das Schildsystem folglich ermöglicht,
einen Aufdruck auf einem spezifischen Schild zum Kennzeichnen eines
Aktenordners oder einer Ringmappe mittels des Papierschildes vorzusehen.
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Das Schildsystem gemäß der vorliegenden Erfindung
bietet gegenüber
den herkömmlichen
Papierschildern, welche in Zusammenhang mit Aktenordnern oder Ringmappen
zu verwenden sind, einen bestimmten Vorteil, da es das Schildsystem
ermöglicht,
den Aufdruck in einem PC-gesteuerten
Drucker, beispielsweise in einem Laserdrucker oder Tintenstrahldrucker,
auf einem bestimmten Schild oder alternativ dazu auf einer Reihe
von Schildern vorzusehen, welche eine Reihe Aktenordner oder Ringmappen
entsprechend bestimmten Druckanforderungen, beispielsweise die Typographie
betreffenden Anforderungen, kennzeichnen.
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Ein bestimmtes Merkmal der vorliegenden Erfindung
betrifft die Tatsache, daß das
Schildsystem gemäß der vorliegenden
Erfindung ohne weiteres zum Vorsehen einer Vielfalt von Schildern
oder Etiketten, beispielsweise von Platzkarten, Visitenkarten, Geschenkbons,
Einladungskarten zum Abendessen, Namensschildern, Konferenzschildern,
Ausweiskarten, Tischschildern oder Personalausweisen, verwendet
werden kann.
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Ein weiteres Merkmal der vorliegenden
Erfindung betrifft die Tatsache, daß das Schildsystem unterschiedliche
Schilder oder Etiketten umfassen kann, welche das Bedrucken eines
Schildsystems zum Kennzeichnen verschiedener Gegenstände ermöglichen,
welche zu einem Satz von Gegenständen gehören, beispielsweise
von Aktenordnern oder Ringmappen, Büchern usw., welche zu einem
Satz gehören,
wobei dieser Satz für
eine Person, welche durch einen Personalausweis ausgewiesen ist
und über
Konferenzschilder und Tischschilder verfügt, gekennzeichnet ist. Alternativ
dazu kann das Schildsystem, welches eine Mehrzahl identischer Schilder oder
Etiketten umfaßt,
zum Kennzeichnen verschiedener Aktenordner, Ringmappen, Bücher oder
dergleichen entsprechend spezifischer Druckanforderungen usw. verwendet
werden.
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Die oben genannte Aufgabe, der oben
genannte Vorteil und die oben genannten Merkmale entsprechen gemeinsam
mit zahlreichen anderen Aufgaben, Vorteilen und Merkmalen, welche
aus der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung der vorliegenden Erfindung hervorgehen, den Lehren
der vorliegenden Erfindung, welche durch eine Schildereinheit erhalten
werden, umfassend:
eine Trägerlage
aus einem Papiermaterial, wobei die Trägerlage entgegengesetzte Oberflächen definiert, und
eine Klebstoffschicht, welche an einer Seite der Trägerlage
aufgetragen ist,
ein Bedruckpapier, welches entgegengesetzte
vordere und rückseitige
Oberflächen
definiert, wobei die rückseitige
Oberfläche
des Bedruckpapiers durch die Klebstoffschicht an der Trägerlage
in Flachenkontakt damit fixiert ist, wobei das Bedruckpapier in
einzelne Papierschilder oder Papieretiketten geteilt ist, welche einzeln
von der Trägerlage
abgenommen werden können,
dadurch gekennzeichnet,
daß das
Bedruckpapier mit einer Trennschicht auf dessen rückseitiger
Oberfläche
versehen ist und die Trennschicht der Klebeschicht der Trägerlage
gegenüberliegt
und diese in Flächenkontakt
zwischen der Trägerlage
und dem Bedruckpapier berührt,
daß die einzelnen
Papierschilder oder Papieretiketten an einander angrenzend angeordnet
und um ihren Umfang herum von einem Papierrandabschnitt des Bedruckpapiers
umgeben sind,
daß die
Trägerlage
durch eine Trennlinie in zwei Trägerlagenabschnitte
geteilt wird, und
daß die
Trennlinie in Querrichtung zu den einzelnen Papierschildern oder
Papieretiketten verläuft
und die Abnahme eines der Trägerlageabschnitte
ermöglicht, um
einen Teil der Papierschilder oder Papieretiketten freizulegen.
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Das Schildsystem gemäß der vorliegenden Erfindung
umfaßt
im allgemeinen ein herkömmliches Bedruckpapier
oder einen herkömmlichen
Bedruckkarton, welches (welcher) an seiner rückseitigen Oberfläche mit
einer Trennschicht versehen ist, um sicherzustellen, daß die Papierschilder
oder Papieretiketten des Bedruckpapiers von der Trägerlage
gelöst
werden können,
nachdem das Schildsystem für den
beabsichtigten Zweck, d. h. zum Vorsehen eines Aufdrucks auf einem
bestimmten Papierschild, verwendet wurde, welches von der Trägerlage
getragen wird, welche die Klebstoffschicht umfaßt, welche den Zweck des Fixierens
des Bedruckpapiers in bezug auf die Trägerlage und folglich der einzelnen
Papierschilder oder Papieretiketten des Bedruckpapiers in bezug
auf die Trägerlage
erfüllt.
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Gemäß einem besonders vorteilhaften
Merkmal des Schildsystems gemäß der vorliegenden
Erfindung sind die einzelnen Papierschilder oder Papieretiketten
an einander angrenzend angeordnet und um ihren Umfang herum von
einem Papierrandabschnitt des Bedruckpapiers umgeben, wird die Trägerlage
durch eine Trennlinie in zwei Trägerlagenabschnitte
geteilt und die Trennlinie verläuft
in Querrichtung zu den einzelnen Papierschildern oder Papieretiketten
und ermöglicht
die Abnahme eines der Trägerlageabschnitte,
um einen Teil der Papierschilder oder Papieretiketten freizulegen.
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Die Trägerlage und das Bedruckpapier
des Schildsystems gemäß der vorliegenden
Erfindung können
jedwede geeigneten äußeren Konturen
oder jedwede geeignete äußere Ausgestaltung
aufweisen, beispielsweise eine rechteckige, eine quadratische, eine
kreisförmige,
eine elliptische oder eine beliebige vieleckige Ausgestaltung. Die
Trägerlage
und das Bedruckpapier können
des weiteren unterschiedliche Außenmaße aufweisen, da die Trägerlage
kleiner als das Bedruckpapier sein kann oder alternativ dazu das
Bedruckpapier kleiner als die Trägerlage
sein kann, vorausgesetzt, daß jener
Teil der Trägerlage, welcher
vom Bedruckpapier nicht bedeckt wird, mit einer Abdeckung einer
geeigneten Abdeckung, beispielsweise einer Papierabdeckung, versehen
wird. Vorzugsweise weisen jedoch die Trägerlage und das Bedruckpapier
identische Außenmaße auf,
beispielsweise Außenmaße, die
herkömmlichen
Papiernormen wie der DIN-Norm A0–A6, welche unter anderem die
herkömmliche
21 cm × 29,7
cm messende DIN A4-Norm umfaßt,
entsprechen. Alternativ dazu können
die Trägerlage
und das Bedruckpapier beispielsweise die 8½ Inch × 14 Inch (21,6 cm × 35,6 cm)
messenden US-Folionormmaße oder
jedwede anderen geeigneten Maße
wie die 18,4 cm × 25,7
cm messende japanische B5-Norm oder die 36,4 cm × 25,7 cm messende japanische
B4-Norm aufweisen.
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Die Papierschilder oder Papieretiketten
des Bedruckpapiers des Schildsystems gemäß der vorliegenden Erfindung
weisen vorzugsweise Abmessungen auf, welche den Abmessungen einer
Aufnahmetasche eines Aktenordners oder einer Ringmappe entsprechen,
in Zusammenhang mit welchen zumindest eines der Papierschilder oder
Papieretiketten verwendet werden soll.
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Das Bedruckpapier des Schildsystems
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann ein unbedrucktes/r oder alternativ dazu ein vorbedrucktes/r
Bedruckpapier oder Bedruckkarton sein, auf welchem Aufdrucke auf
den Papierschildern oder Papieretiketten vorgesehen werden, beispielsweise
Aufdrucke, welche den Hersteller des betreffenden Schildsystems
angeben. Alternativ dazu kann der Vordruck beispielsweise vorgedruckte
Zeilen umfassen, welche es dem Benutzer gestatten, mit der Hand
etwas auf ein spezifisches Papierschild oder Papieretikett zu schreiben.
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Die Klebstoffschicht der Trägerlage
des Schildsystems gemäß der vorliegenden
Erfindung kann durch jedwede geeignete Klebstoffschicht gebildet
werden, welche es ermöglicht,
die Klebstoffschicht einer Hochtemperaturbehandlung, beispielsweise
in einem Laserdrucker, auszusetzen. Somit kann die Klebstoffschicht
durch eine Klebstoffschicht von Lösemitteltyp, eine Heißkleberschicht
oder alternativ dazu und vorzugsweise eine Acrylemulsionsschicht
aus einem nicht wärmehärtbaren
Klebstoff auf Wasserbasis gebildet werden.
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Die vorliegende Erfindung wird nunmehr
mit Bezugnahme auf die Zeichnungen ausführlicher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische und schematische Ansicht einer ersten Ausführungsform
einer Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine
der Ansicht aus 1 ähnliche perspektivische
und schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Schildereinheit
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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3 eine
den Ansichten aus 1 und 2 ähnliche perspektivische und
schematische Ansicht einer dritten Ausführungsform der Schildereinheit
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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4 eine
den Ansichten aus 1–3 ähnliche perspektivische und
schematische Ansicht einer vierten Ausführungsform der Schildereinheit
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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5 eine
den Ansichten aus 1–4 ähnliche perspektivische und
schematische Ansicht einer fünften
Ausführungsform
der Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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6 eine
den Ansichten aus 1–5 ähnliche perspektivische und
schematische Ansicht einer sechsten Ausführungsform der Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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7 eine
perspektivische und schematische Ansicht, welche eine bevorzugte
Anwendung der Schildereinheit gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt.
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In 1 wird
eine erste Ausführungsform
einer Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, welche als Ganzes durch die Bezugszahl 10 gekennzeichnet
wird. Die Schildereinheit umfaßt
im allgemeinen zwei Papierlagen oder ähnliche Lagen oder Folien,
von denen eine eine Trägerlage
und eine ein Bedruckpapier bildet. Die Trägerlage der Schildereinheit 10 wird
durch zwei Trägerlagenabschnitte 11 und 13 gebildet,
welche gemeinsam eine Trägerlage
mit dem 21 cm × 29,7
cm messenden DIN A4-Normmaß definieren.
Die Trägerlage,
welche die beiden Abschnitte 11 und 13 umfaßt, bildet
eine kontinuierliche Lage, welche entlang einer Trennlinie 15 in
die beiden Abschnitte unterteilt ist. Jeder der Trägerlagenabschnitte 11 und 13 wird mit
einem vorderseitigen Klebstoffüberzug 12 bzw. 14 versehen,
welche dem Zweck dient, das Bedruckpapier der Einheit 10 während des
Lagerns der Lage und auch während
des Vorgangs des Vorsehens eines Aufdruckes auf der vorderseitigen
Oberfläche der
Einheit an der Trägerlage
anzuhaften. Das Bedruckpapier stellt wie auch die Trägerlage
eine Lage mit dem 21 cm × 29,7
cm messenden DIN A4-Normmaß dar.
Während
die Trägerlage
in zwei Abschnitte unterteilt ist, ist das Bedruckpapier in insgesamt
vier Schilder oder Etiketten 17 unterteilt, welche um ihren Umfang
herum von einem Papierrandabschnitt 16 umgeben sind. Der
Papierrandabschnitt 16 definiert eine im wesentlichen konstante
Breite. Die Breite des um den Umfang verlaufenden Randabschnitts 16 ist des
weiteren, wie aus 1 hervorgeht,
etwas kleiner als die Breite des Trägerlagenabschnittes 11.
Jedes der Papierschilder oder -etiketten 17 ist mit Aufdrucken 18 und 19 versehen,
welche miteinander identisch sind, da die Schilder oder Etiketten
verwendet werden können,
um Gegenstände
oder Produkte wie Aktenordner, Ringmappen oder Bücher, die voneinander abhängig sind,
zu kennzeichnen. Alternativ dazu können die Schilder oder Etiketten 17 mit
unterschiedlichen Aufdrucken versehen werden, da die einzelnen Schilder
oder Etiketten verwendet werden können, um einzelne Gegenstände oder
Produkte wie einzelne Aktenordner, Ringmappen oder Bücher zu
kennzeichnen.
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Die Schildereinheit 10 wird
vorzugsweise aus zwei kontinuierlichen Rollen aus Papiermaterial hergestellt,
von denen eine für
die Trägerlage
und eine andere für
das Bedruckpapier verwendet wird. Die Trägerlage kann in Form einer
Lage vorgesehen werden, welche die Klebstoffschicht umfaßt und in zwei
kontinuierliche Abschnitte getrennt ist, welche die Trägerlagenabschnitte 11 und 13 der
Einheit 10 definieren. Das Bedruckpapier ist an seiner
rückwärtigen Oberfläche mit
einer Trennschicht versehen und wird, bevor oder nachdem das Bedruckpapier
mit der zwei Abschnitte aufweisenden Trägerlage in Berührung gebracht
wird, in die in 1 dargestellte Konfiguration
zerschnitten, welche die Schilder oder Etiketten 17 und
den um den Umfang herum angeordneten Randabschnitt 16 umfaßt. Zahlreiche
Modifikationen des Vorgangs der Herstellung der Schildereinheit
sind jedoch für
Durchschnittsfachleute offensichtlich, und die oben angeführte Beschreibung eines
Verfahrens zum Herstellen der Schildereinheit darf keinesfalls als
die vorliegende Erfindung einschränkend ausgelegt werden.
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Die Schildereinheit 10 wird
vorzugsweise zum Drucken von Text auf die Schilder 17,
beispielsweise mittels eines Laserdruckers, eines Tintenstrahldruckers
oder alternativ dazu anhand einer Schreibmaschine, verwendet. Vorausgesetzt,
daß ein
Laserdrucker oder Tintenstrahldrucker verwendet wird, wird ein Personalcomputer,
der an den betreffenden Drucker angeschlossen ist, vorzugsweise
mit einem Programm oder einer Software versehen, welche den Vorgang
des Druckens des Textes und des Steuerns der Lagegenauigkeit des
gedruckten Textes in bezug auf die einzelnen Schilder und Etiketten 17 steuern.
Nachdem das Drucken des Textes, beispielsweise des Textes 18 und 19,
auf die Schilder oder Etiketten 17 erfolgt ist, werden
die einzelnen Schilder oder Etiketten 17 von der Trägerlage
auf folgende Weise getrennt. Zunächst
wird der Trägerlagenabschnitt 11 vom
benachbarten Trägerlagenabschnitt 13 getrennt,
wodurch nicht freiliegende Abschnitte des Schildes oder Etiketts 17 freigelegt
werden, wobei die nicht freiliegenden Abschnitte problemlos vom
Benutzer ergriffen werden können,
um die einzelnen Schilder oder Etiketten vom Trägerlagenabschnitt 13 abzulösen. In 1 wird der Trägerlagenabschnitt 11 in
einem abwärts
gebogenen Zustand dargestellt, was einen anfänglichen Zustand des Trennens
des Trägerlagenabschnitts 11 vom
angrenzenden Trägerlagenabschnitt 13 darstellt.
In 1 wird auch das rechte
Schild oder Etikett 17 als zum Teil vom darunterliegenden
Trägerlagenabschnitt 13 getrennt
dargestellt, wodurch dessen Klebstoffschicht 14 freigelegt
wird.
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In 2 wird
eine zweite Ausführungsform der
Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, welche als Ganzes durch die Bezugszahl 20 gekennzeichnet
wird. In 2 werden Elementen
und Komponenten, die jenen der oben mit Bezugnahme auf 1 beschriebenen ersten Ausführungsform 10 ähnlich sind,
dieselben Bezugszahlen zugewiesen, jedoch nach Hinzuaddieren der
Zahl 10. Demnach werden den Bezugszahlen der Elemente der
in 2 dargestellten Schildereinheit 20 die "Zwanziger"-Bezugszahlen zugewiesen.
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Während
die erste Ausführungsform 10 zwei Trägerlagenabschnitte 11 und 13 umfaßt, umfaßt die zweite
Ausführungsform 20 drei
Trägerlagenabschnitte 21a, 21b und 23.
Die Trägerlagenabschnitte 21a und 21b bilden
im allgemeinen Trägerlagenabschnitte,
welche dem Trägerlagenabschnitt 11 der ersten
Ausführungsform 10 ähnlich sind,
welche vom mittleren Trägerpapierabschnitt 23 durch
Trennlinien 25a und 25b getrennt sind. Alle drei
Trägerlagenabschnitte 21a, 21b und 23 sind
mit vorderseitigen Oberflächenklebstoffschichten
versehen, von welchen in 2 die
Oberflächenschichten
der Trägerlagenabschnitte 21a und 23 freigelegt
werden, welcher die Bezugszahlen 22a bzw. 23 zugewiesen
wurden. Bei der oben beschriebenen ersten Ausführungsform 10 der
Schildereinheit werden vier identische Papierschilder oder -etiketten 17 vorgesehen. Bei
der zweiten Ausführungsform 20,
welche in 2 dargestellt
wird, werden drei verschiedene Konfigurationen von Papierschildern
oder -etiketten vorgesehen. Die Schildereinheit 20 umfaßt demnach
ein erstes großes
Papierschild 27a, welches mit Aufdrucken 28a und 29d versehen
ist, drei kleinere Papierschilder oder -etiketten 27b,
welche mit Aufdrucken 28b und 29b versehen sind,
und des weiteren ein drittes Papierschild oder -etikett 27c,
welches mit zwei Aufdrucken 28c und einem nicht markierten
Bereich 29c versehen ist, welcher dem Zweck des Aufnehmens eines
Fotos, Stempels oder dergleichen dient.
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Die Aufdrucke 28a, 29a, 28b, 29b und 28c können je
nach Anwendung der Schildereinheit identisch sein oder sich voneinander
unterscheiden. Gemäß einer
vorteilhaften und bevorzugten Anwendung der Schildereinheit 20 werden
die Papierschilder oder -etiketten 27a, 27b und 27c zum
Kennzeichnen einer Person verwendet, welche beispielsweise an einer
Konferenz oder einem Kongreß teilnimmt. Demzufolge
kann das große
Schild 27a als Schild dienen, das auf dem Tisch vor dem
Konferenz- oder Kongreßteilnehmer
plaziert wird, die kleineren Schilder oder Etiketten 27b können zum
Befestigen in der Aufnahmetasche eines Aktenordners oder einer Ringmappe
verwendet werden, und das Schild oder Etikett 27c kann
als Ausweiskarte verwendet werden, welche die Person identifiziert,
zumal ein Foto der Person innerhalb des nicht markierten Bereiches oder
Rahmens 29c der Ausweiskarte 27c befestigt wird.
Wie die oben beschriebene erste Ausführungsform 10 umfaßt die zweite
Ausführungsform 20 der Schildereinheit
ebenfalls einen um den Umfang herum verlaufenden Papierrandabschnitt 26,
welcher die Papierschilder oder -etiketten 27a, 27b und 27c umgibt.
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In 3 wird
eine dritte Ausführungsform der
Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, welche als Ganzes durch die Bezugszahl 30 gekennzeichnet
wird. In 3 werden Elementen
und Komponenten der dritten Ausführungsform 30,
die jenen der ersten oben mit Bezugnahme auf 1 beschriebenen Ausführungsform 10 ähnlich sind,
dieselben Bezugszahlen zugewiesen, jedoch nach Hinzuaddieren der
Zahl 20. Die dritte Ausführungsform 30 unterscheidet
sich im allgemeinen von der oben beschriebenen ersten Ausführungsform 10 in
zwei Aspekten. Erstens wird der um den Umfang herum verlaufende äußere Rand 16 des Bedruckpapiers
weggelassen, da das Bedruckpapier der dritten Ausführungsform
in insgesamt neun Papierschilder oder -etiketten 37 unterteilt
ist, welche mit Aufdrucken 38 und 39 und ferner
mit einer Reihe gedruckter Zeilen versehen sind, um einer Person
zu gestatten, einen handschriftlichen Eintrag auf dem Papierschild
oder -etikett vorzunehmen. Zweitens unterscheidet sich die dritte
Ausführungsform 30 von der
oben beschriebenen ersten Ausführungsform 10, welche
oben mit Bezugnahme auf 1 beschrieben
wurde, insofern, daß das
Trägerpapier
in einen mittleren Abschnitt 33, welcher rundum von insgesamt
vier Trägerlagenabschnitten 31a, 31b, 31c und 31d umgeben
wird, unterteilt ist, welche vom mittleren Trägerpapierabschnitt 33 durch
Trennlinien 35a, 35b, 35c bzw. 35d getrennt
sind. Die Trägerlage,
welche den mittleren Abschnitt 33 und die diese umgebenden
Randabschnitte 31a, 31b, 31c und 31d umfaßt, wird
mit einer Klebstoffschicht zum Anhaften des Bedruckpapiers an das
Trägerpapier
während der
Lagerung und während
des Vorgangs des Vorsehens von Aufdrucken auf den einzelnen Papierschildern
oder -etiketten des Bedruckpapiers versehen, wie oben mit Bezugnahme
auf 1 beschrieben wurde.
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In den 4, 5 und 6 werden drei weitere Ausführungsformen,
welche eine vierte, eine fünfte und
eine sechste Ausführungsform
der Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellen, abgebildet, denen die Bezugszahlen 40, 50 bzw. 60 zugewiesen
wurden. Die vierte, fünfte
und sechste Ausführungsform
entsprechen im allgemeinen der oben beschriebenen ersten Ausführungsform 10 insofern,
als jede der vierten, fünften
bzw. sechsten Ausführungsform
eine Mehrzahl identischer Papierschilder oder -etiketten 47, 57 bzw. 67 umfaßt. Die Schilder
oder Etiketten 47 und 57, welche in 4 bzw. 5 dargestellt werden, sind normal zur
Ausrichtung der Papierschilder oder -etiketten 17. der
in 1 dargestellten Schildereinheit 10 angeordnet, wohingegen
die in 6 dargestellten
Schilder oder Etiketten 67 ähnlich den Schildern oder Etiketten 17 der
in 1 dargestellten Schildereinheit 10 angeordnet
sind. Die vierte Ausführungsform 40,
die fünfte Ausführungsform 50 und
die sechste Ausführungsform 60 umfassen
jeweils ein Trägerpapier,
welches in drei Abschnitte unterteilt ist, ähnlich den Abschnitten 21a, 23 und 21b der
oben mit Bezugnahme auf 2 beschriebenen
zweiten Ausführungsform 20, welche
in 4–6 durch
gestrichelte Linien 45a/45b, 55a/55b und 65a/65b angezeigt
werden. In 4, 5 und 6 werden auch abwärts gebogene äußere Enden von
Trägerlagenabschnitten 41a, 51a und 61a offengelegt, ähnlich dem
oben beschriebenen Abschnitt 21a der zweiten Ausführungsform 20.
Die unterschiedlichen Maße
der Schilder oder Etiketten 47, 57 und 67 erfüllen den
Zweck des Vorsehens von Schildern oder Etiketten, welche ausgebildet
sind, um innerhalb spezifischer Aufnahmetaschen, beispielsweise
von Aktenordnern oder Ringmappen, aufgenommen zu werden. Die Papierschilder
oder -etiketten 47 und 57 sollen in Zusammenhang
mit Aktenordnern und Ringmappen verwendet werden, während die
Papierschilder oder -etiketten 67 im Zusammenhang mit Einschubetiketten
von Hängeablagen
verwendet werden sollen.
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In 7 wird
eine vorteilhafte und bevorzugte Anwendung der Papierschilder oder
-etiketten, beispielsweise der oben mit Bezug auf 1–6 beschriebenen Papierschilder
oder -etiketten 17, 27b, 37, 47, 57 bzw. 67,
beschrieben. Die Bezugszahl 70 bezeichnet einen Aktenordner
oder eine Ringmappe, deren Rückseite
durch die Bezugszahl 76 gekennzeichnet wird. Am oberen
Teil der Rückseite 76 des Aktenordners
oder der Ringmappe 70 ist eine Aufnahmetasche 72 zum
Aufnehmen des Papierschildes oder -etiketts der vorliegenden Erfindung,
welche durch die oben beschriebene erste Ausführungsform 17 gebildet
wird, vorgesehen, welches mit den Aufdrucken 18 und 19 versehen
ist. Die Tasche 72 wird durch eine rechteckige, transparente
Folie gebildet, welche an der Rückseite 76 des
Aktenordners oder der Ringmappe 70 durch eine Schweißnaht 73 befestigt
ist. Die Tasche 72 definiert ein offenes oberes Ende 74,
durch welches das Papierschild oder Papieretikett 17 in
die Tasche eingeführt
wird.
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Die oben beschriebenen Ausführungsformen der
Schildereinheit gemäß der vorliegenden
Erfindung sollen in erster Linie für Bedruckschilder, wie etwa
Schilder, die beispielsweise in Zusammenhang mit Büchern, Aktenordnern
oder Ringmappen zum Kennzeichnen des Buches, des Aktenordners oder der
Ringmappe zu verwenden sind, verwendet werden. Es muß darauf
hingewiesen werden, daß die Papierschilder
oder -etiketten, beispielsweise die oben mit Bezug auf 10 beschriebenen Papierschilder 17,
nichtklebende Papierschilder oder -etiketten sind, da die Papierschilder
oder -etiketten nicht beschichtet sind oder vorzugsweise mit einer Schutztrennschicht
versehen sind, was ermöglicht, die
Papierschilder oder -etiketten ohne weiteres von der Trägerlage
oder dem Trägerpapier abzunehmen, welches
im Gegensatz zum Bedruckpapier mit einer vorderseitigen Klebstoffschicht
zum vorübergehenden
Befestigen der Papierschilder oder -etiketten des Bedruckpapiers
in bezug auf die Trägerlage
oder das Trägerpapier
während
der Lagerung und des Druckvorgangs versehen ist. Es muß ebenfalls
darauf hingewiesen werden, daß andere
Materialien als Papier, beispielsweise Papier-Kunststoff-Verbundmaterial oder Kunststoffmaterialien
für die
Trägerlage und/oder
das Bedruckpapier verwendet werden können. Wenngleich die vorliegende
Erfindung oben mit Bezug auf zahlreiche, zur Zeit bevorzugte Ausführungsformen
der Schildereinheit beschrieben wurden, darf die vorliegende Erfindung
keinesfalls als auf die oben beschriebenen Ausführungsformen beschränkt ausgelegt
werden, da die Bezugszahlen, Modifikationen und Abänderungen
für Durchschnittsfachleute
problemlos ableitbar sind. Derartige Modifikationen und Abänderungen
werden als Teil der vorliegenden Erfindung betrachtet, welche in
den beiliegenden Patentansprüchen
definiert wird.