DE69531719T2 - Tragbares Test- und Kommunikationsgerät - Google Patents

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Onofrio Camarillo Schillaci
Michael D. Ojai Horton
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    • H04M3/301Circuit arrangements at the subscriber's side of the line

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Bereitstellung einer Kommunikationssteuereinrichtung, die in einer tragbaren Test/Kommunikations-Vorrichtung eines Fachmanns angeordnet und von dieser verwendet wird, um entweder einen drahtlosen oder einen drahtgebundenen Übertragungsweg zwischen der tragbaren Test/Kommunikations-Vorrichtung und einer entfernt angeordneten Telefonnetzwerkeinrichtung selektiv aufzubauen.
  • Es wird auf die Druckschrift zum Stand der Technik US-A-4982235 Bezug genommen, die ein Verfahren betrifft, um eine Mehrzahl entfernt angeordneter Endgeräte, wie z. B. Zugriffsendgeräte für Fachleute (CATs; engl.: Craft Access Terminals) unmittelbar mit einer zentralen Datenbank in einem System zu verbinden, wie zum Beispiel einem Zugriffssystem für Fachleute, ohne dabei eine Verbindung mit einem an der zwischen angeordneten Zenter herzustellen, wie zum Beispiel einem zentralisierten Reparaturservicebüro und dessen Personal. Ein Anwendungsprozessormikrocomputer-(APM)-Modul weist eine Hauptdatentransporteinrichtung (GDT; engl.: General Data Transport), um eine leistungsfähige Mikroprozessorumgebung und mehrere Datenkommunikationsschnittsstellen bereitzustellen, und ein Anwendungsschnittstellenmodul (AIM; engl.: Applications Interface Module) auf, um eine geeignete Signalschnittstelle hinsichtlich des Datenbanksystems, der GDT und der entfernt angeordneten Endgeräten bereitzustellen. Der APM ist zur Verbindung an einer Seite zu sowohl (1) dem Datenbanksystem über eine Verbindungsleitung als auch (2) einem oder mehreren entfernt angeordneten Endgeräten über getrennt ausgeführte Leitungen, um deren Anrufe zu verarbeiten und eine unmittelbare Verbindung mit dem Datenbanksystem zuzulassen, und an einer zweiten Seite über die GDT zu einem herkömmlichen IEEE-488-Mehrzweckschnittstellenbus (GPIB; engl.: General Purpose Interface Bus) ausgelegt, um Hochgeschwindigkeitskommunikation zwischen einer Mehrzahl K derartiger APMs zu ermöglichen. Das APM-Modul ist ausgelegt, um sowohl für Hochgeschwindigkeitsdaten- als auch für Steuerdatenübertragungen über den GPIB zwischen sich selbst und anderen entsprechenden APM-Modulen zu sorgen, die einen Teil eines Netzwerks bilden, dessen andere APMs nicht unmittelbar mit einer Verbindungsleitung zu dem zentralen Datenbanksystem verbunden sein können. Zusätzlich kann das APM-Modul in der Lage sein, (1) festzustellen, wann eine Hochgeschwindigkeitsdaten- oder Steuernachricht über den GPIB zu einem APM gesendet wurde, das nicht verfügbar ist, (2) eine getrennte Nachrichtenbindung wieder herzustellen und (3) geeignete Wartungs- und andere Nachrichten den verschiedenen Netzwerkkomponenten während des Fortbestands einer Nachrichtenverbindung bereitzustellen.
  • Es wird auch auf die Druckschrift zum Stand der Technik US-A-4922516 Bezug genommen, die ein Feldendgerät für Fachtechnikern des portablen, tragbaren Typs zur Verwendung bei Kommunikation in verschiedenen Modi mit einem zentralen Zugriffsnetzwerk für Techniker offenbart. Das Endgerät ist in herkömmlicher Weise in Kommunikation mit dem Telefonzugriffsnetzwerk verbunden; das Endgerät umfasst jedoch ein SMART-DIAL-Programm, das den Servicetyp der betroffenen Teilnehmerleitung bestimmt, wodurch ein Hinauswählen ausgehend von dem Endgerät erleichtert wird. Arbeitsdaten können dann von dem zentralen Netzwerk übertragen und zu dem Endgerät zur unmittelbaren Wiedergabe heruntergeladen werden. Eine Rückübertragung kann, falls benötigt, angefordert werden. Das Endgerät kann Daten von dem Endgerätedisplay in entweder DTMF und/oder ASCII zu dem zentralen Netzwerk hinaufladen. Das Endgerät des Fachtechnikers umfasst ausreichende Speicherkapazität, so dass es in der Lage ist, Arbeitsauftrags- und Antwortdaten zu speichern, die mehr als einen vollständigen Arbeitstag eines Technikers ausmachen. Zusätzlich können an dem Endgerät wiedergegebene Daten auf einfache Weise zum Druckerzugriff übertragen werden, wobei sie weiterhin in dem Endgerätespeicher beibehalten werden.
  • Es wird auch auf die Druckschrift zum Stand der Technik US-A-4977399 Bezug genommen, die ein Testsystem in einem Personenfunkrufsystem des Typs offenbart, der digitale Daten aufweist, die auf Funksignale moduliert sind, die von einer Funkstation zu Empfangseinheiten an entfernt angeordneten Standorten übertragen werden. Das Testsystem umfasst ein Sendertestmodul, das mit einem Funksender an der Station verbunden ist, und ein Testbettmodul, das an dem entfernt angeordneten Standort angeordnet ist. Das Sendertestmodul umfasst einen Mikroprozessor, um digitale Testdaten zu erzeugen, und einen mit dem Mikroprozessor verbundenen Modulator, um die Testdaten auf ein Funksignal zu modulieren und das Funksignal in den Stationssender einzuspeisen. Das Testbett umfasst einen Empfänger, um das modulierte Funksignal zu empfangen, einen Demodulator zum Demodulieren des empfangenen Funksignals, um die digitalen Testdaten wiederherzustellen, und einen Computer zum Verarbeiten der wiederhergestellten digitalen Testdaten, um Personenruftestinformationen zu erzeugen. Das mobile Testbett umfasst auch Einrichtungen zur Bestimmung der geographischen Breite und Länge eines Standortes, um digitale Ortsdaten zu erzeugen, die verwendet werden, um Testinformationen zu erzeugen. Das Testsystem umfasst ferner ein mobiles Fahrzeug, um das Testbett zu transportieren, eine Leistungsversorgung in dem Fahrzeug, um dem Testbett Leis tung bereitzustellen, und Einrichtungen zum Bestimmen des von dem Fahrzeug zurückgelegten Wegs, um eine Überprüfungsstichprobenrate bereitzustellen. Das Testbett und das Sendertestmodul können unter Verwendung eines zellulären Telefonsystems kommunizieren, um kodierte Wähltöne zu übertragen und zu empfangen. Die kodierten Wähltöne entsprechen vorbestimmten digitalen Testdatenmustern und anderen Testinformationen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1 veranschaulicht schematisch die allgemeine Konfiguration des tragbaren Telekommunikationstests, der eine tragbare auf einem Personal-Computer basierende Test- und Kommunikationseinheit 10 umfasst, über die ein Fachmann, der zu einem Wartungsstandort geschickt wurde, der bezüglich einer zentralen Servicestelle 12 entfernt ist, die eine zu überprüfende Leitung (oder eine Leitung unter Test (LUT); engl.: Line Under Test) 16 versorgt, mit der zentralen Servicestelle 12 und mit einem allgemeinen Testkopf 14 kommunizieren kann, der mit der LUT 16 verbunden werden kann. Eine überwachende Steuerung des Betriebs der tragbaren Einheit 10 kann mittels eines Computers bewirkt werden.
  • Die Testsystemfunktionalität der Software, die in der tragbaren Computereinheit 10 des Fachmanns enthalten ist, ist betriebsfähig, um den Servicetechniker eine Testprozedur bereitrustellen, die ausgelegt ist, um die Fähigkeit des Fachmanns zu unterstützen, verschiedene Tests an einer ausgewählten Leitung durchzuführen. Dadurch ist der tragbare Computer des Fachmanns in der Lage, mit mehreren Typen existierender Betriebsunterstützungssysteme zusammenzuarbeiten sowie eine Plattform für das Austauschen zusätzlicher Informationen bereitrustellen.
  • Für diesen Zweck kann der Fachmann über einen berührempfindlichen (z. B. mittels Touch-Pen betriebenen) Videobildschirm 15 und eine zugeordnete Tastatur 17 der tragbaren Computereinheit 10 einen oder mehrere Testvorgänge selektiv aufrufen, die durch eine Gruppe von Analyse- und Testfunktionen zugeordneten Icons wiedergegeben werden. In Antwort auf diese Auswahlvorgänge führt der interne Prozessor der Einheit 10 Kommunikations- und Signalverarbeitungsvorgänge aus, die einem angegebenen Test zugeordnet sind.
  • Der Testkopf 14 führt auf Anforderung von der Personal-Computer-Einheit 10 die gesamte Datenerfassung einschließlich von Funktionstests ordnungsgemäß durch. Der Testkopf 14 und die tragbare Personal-Computer-Einheit 10 können durch Steckkar ten und Softwareprogramme zur Verbindung mit verschiedenen diversen Typen von Kommunikationsverbindungen erweitert werden. Die Steckkarten des Testkopfs 14 können eine Anzahl Karten zur Verbindung mit verschiedenen, zu überprüfenden Leitungen umfassen, wie z. B., aber ohne darauf beschränkt zu sein, eine analoge Telefonschaltkreiskarte, eine analoge PL/SS Karte, eine Digitalkarte zur Verbindung mit digitalen Hochgeschwindigkeitsübertragungsschaltkreisen, eine faseroptische Karte zur Verbindung mit einer faseroptischen Leitung, eine "U"-Schnittstellenkarte für ein digitales Netzwerk mit integrierten Dienstleistungen (ISDN; engl.: Integrated Services Digital Network) zur Verbindung mit einer ISDN-Leitung, eine Karte für Kabelfernsehen (CATV; engl.: Community Access Television) zur Verbindung mit einer CATV-Übertragungsverbindung und eine Lichtschleifenträger/Digitalschleifenträgerkarte. Alternativ kann die Funktionalität derartiger Steckkarten in Verbindung mit Anwendungssoftware implementiert sein, die von der tragbaren Computereinheit 10 oder einem Prozessor in dem Testkopf ausgeführt wird.
  • Um mit der entfernt angeordneten Dienststelle 12 oder mit einem Datenzenter 18 zu kommunizieren, das der zentralen Dienststelle 12 zugeordnet ist, enthält die Computereinheit 10 des Fachmanns eine Transceiverschnittstelle, die sie in die Lage versetzt, mit einem Kommunikations- und Signalverarbeitungsteilsystem an Bord eines Servicefahrzeuges oder -transporters 20 eines Technikers zu kommunizieren, das die Einheit 10 des Fachmanns mit einer entfernt angeordneten Netzwerkeinrichtung verbindet.
  • Das Kommunikations- und Signalverarbeitungsteilsystem 22 des Servicetransporters umfasst eine Batteriehalte/Lade-Station 24, einen Drucker 26, eine drahtlose Fernleitungsschnittstelle 28 und einen Netrwerkserver 29. Die Batteriehalter/Lade-Station 24 ist ausgelegt, die tragbare Computereinheit 10 aufzunehmen und aufzubewahren, so dass die Computereinheit 10 gesichert und verstaut und ihre zugeordnete Leistungsversorgung (Batteriesatz) bei Nichtverwendung geladen werden kann. Der Drucker 26 ist verfügbar, um verschiedene Testergebnisse oder andere Informationen auszudrucken. Die drahtlose Fernleitungsschnittstelle 28 stellt ein drahtloses Gateway zur drahtlosen Fernleitungsdienstleistungen bereit, während der Netzwerkserver 29 einen Fileserver umfasst, der für zusätzliche Verarbeitungsleistung und elektronische Datenspeicherung sorgt. Der Netzwerkserver 29 ist betriebsfähig, um auf Anfrage seitens der Computereinheit 10 hilfsweise Datenverarbeitungsaufgaben durchzuführen.
  • Eine entfernt angeordnete zentrale Dienststelleneinrichtung 12 eines Telefonnetzwerks weist typischerweise eine zentrale Dienstellenvermittlung 31, zentrale Dienststellentestvorrichtungen 33 und eine Leitungsanpassungsvorrichtung 35 auf, die z. B. eine Testeinheit für unmittelbaren Zugriff (DATU; engl.: direct access test unit). Die zentralen Dienststellentestvorrichtungen 33 können eine Schnittstelle zu verschiedenen Betriebsunterstützungssystemen des Datenzenters 18 bereitstellen, wie z. B. eine Servicefahrzeugverteileinrichtung, eine Außenanlagenaufzeichnungsdatenbank, automatisierte Testsysteme und schematische Darstellungen eines elektronischen Netzwerks. Die Leitungsanpassungsvorrichtung (DATU) 35 in der zentralen Dienststelle 12 stellt dem Fachmann die Möglichkeit bereit, eine Anzahl von Tests einer Leitung selektiv durchzuführen, indem spezifizierte Tastenkombinationen (Folgen) ausgehend von einer herkömmlichen Telefonprüfanordnung für Fachleute aufgerufen werden.
  • Beim Durchführen einer Überprüfung über den Testkopf 14, erhält die Personal-Computer-Einheit 10 des Fachmanns die gemessenen Rohdaten von dem Testkopf und bearbeitet die erhaltenen Daten, um die Messergebnisse in verwendbare Parameterformationen umzuwandeln. Diese verwendbaren Parameterinformationen werden dann zu dem Kommunikationsteilsystem 22 des Servicefahrzeugs übertragen, so dass sie zu einer Leitungsanpassungsvorrichtung oder automatisierten Überprüfungsausrüstung in der zentralen Dienststelle 12 weitergeleitet werden können.
  • Bei einem nicht einschränkenden Beispiel, auf eine Serviceanforderung eines Kunden zu antworten, arbeitet das tragbare Telekommunikationstestsystem von 1 wie folgt. Ein Fachmann A, der (unter Verwendung des Servicefahrzeuges 20) zu einem Teststandort versendet wurde, verbindet dann Testkopf 14 physikalisch mit der in Überprüfung befindlichen Leitung. Unter Verwendung der Computereinheit 10 stellt der Techniker dann mit dem Testkopf 14 und über das Kommunikationsteilsystem 22 im Transporter 20 mit der zentralen Dienststelle Verbindungen her, so dass ein oder mehrere Tests auf der Leitung stattfinden können.
  • Wenn der Techniker den Testkopf 14 mit der in Überprüfung befindlichen Leitung verbunden hat, ist in der tragbaren Computereinheit 10 residente Testanwendungssoftware unter Verwendung des berührempfindlichen Computerbildschirms 15 betriebsfähig, um Icons darzustellen, die entsprechenden Testprozeduren zum Evaluieren der LUT zugeordnet sind. In Antwort auf den Servicetechniker, der eine gewünschte Testfunktion auswählt, geht die residente Testsoftware der Computereinheit 10 dazu über, interaktiv zusätzliche Menus zu erzeugen, über die der Fachmann weitere Möglichkeiten zur Definition von Parametern spezifiziert, die zum Durchführen des ausgewählten Tests erforderlich sind. Basierend auf den von dem Fachmann ausgewählten Möglichkeiten assembliert die Computereinheit 10 eine Nachricht und überträgt diese zu dem Testkopf zu der zentralen Dienststelle, um festzustellen, welcher Test oder Tests auszuführen sind, und die diesen Tests zugeordneten Parameter zu bestimmen.
  • Der Testkopf 14 misst die Antwort der Leitung auf verschiedene an die Leitung angelegte Zustände und überträgt die Testantwortdaten zurück zu der Computereinheit 10. Wie oben ausgeführt, nimmt die Computereinheit 10 die von dem Testkopf 14 übertragenen Rohdaten auf und verarbeitet die Daten gemäß einem boardinternen Test- oder Leitungsanalyseprogramm. Basierend auf den Ergebnissen der verarbeiteten Informationen kann der Fachmann die Testvorrichtung anweisen, einen oder mehrere zusätzliche Tests durchzuführen, bis die Leitung vollständig überprüft wurde.
  • Der Fachmann kann mit einem zusätzlichen sprachaktivierten, drahtlosen Headset ausgestattet sein, um drahtlose Sprachkommunikation mit der tragbaren Computereinheit durchzuführen. Ein solches drahtloses Headset kann mit dem tragbaren Computer und dem Testkopf verwendet werden, um automatisierte Tests durchzuführen, wobei eine akustische Weiter-/Nicht-Weiter-Angabe der Testergebnisse dem Fachmann bereitgestellt wird. Zusätzlich kann die Transceiverschnittstelle in der tragbaren Einheit des Fachmanns Kommunikation entweder über eine drahtlose Kurzstreckenverbindung oder mittels einer hilfsweisen drahtlosen Reserveverbindung durchführen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen vorgeschriebenen Mechanismus zum Aufbauen eines Übertragungswegs, der in die tragbare Einheit des Fachmanns und in die Kommunikationsausrüstung des beigeordneten Servicefahrzeuges integriert und betriebsfähig ist, steuerbar eine der oben genannten drahtlosen Kurzstreckenverbindung und hilfsweisen drahtlosen Reserveverbindung als Übertragungsweg zu wählen, über den die tragbare Einheit des Fachmanns Kommunikation mit einer entfernt angeordneten Dienststelle durchführen kann. Der bevorzugte Weg ist ein über ein drahtloses Kommunikationsteilsystem in dem Servicefahrzeugs ausgeführter drahtloser Weg, so dass der Fachmann von der Notwendigkeit befreit ist, eine physikalische Verbindung zwischen der tragbaren Einheit und einem drahtgebundenen Anschluss zu bewirken, wodurch für eine schnellere Antwort gesorgt und die Mobilität des Technikers nicht reduziert wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum Aufbau eines Übertragungswegs zwischen der tragbaren Kommunikations- und Verarbeitungseinheit des Fachmanns, mittels deren Betrieb eine Überprüfung einer Teilnehmerleitung eines Telefonnetrwerks mittels eines Testsystems (z. B. DATU) an einer entfernt angeordneten Telefoneinrichtung (z. B. zentrale Dienststelle) oder einer bei dem Fachmann angeordneten tragbaren Testausrüstung durchgeführt werden kann. Wie oben ausgeführt, ist das Testsystem an der entfernt angeordneten Telefoneinrichtung betriebsfähig, um auf Steuerbefehle der tragbaren Kommunikations- und Verarbeitungseinheit des Benutzers anzusprechen und der tragbaren Benutzereinheit Nachrichten zukommen zu lassen, wodurch der Fachmann mit Informationen zum Steuern des Betriebs des Testsystems versorgt wird.
  • Die tragbare Einheit des Fachmanns umfasst einen Transceiver, der Kommunikation mit einer externen Kommunikationsvorrichtung entweder über einen drahtlosen oder einen drahtgebundenen Übertragungsweg durchführen kann, wobei der Drahtgebundene ein Modem zu einem telefoneinrichtungsresidenten Testsystem (z. B. Testeinheit für unmittelbaren Zugriff) oder eine serielle Verbindung zu einer tragbaren Testausrüstung oder einem Drucker ist. Die Kommunikationssteuersoftware in der tragbaren Kommunikations- und Verarbeitungseinheit ist betriebsfähig, in Antwort auf die Anforderung eines Benutzers, einen Übertragungsweg zwischen dem Benutzer und dem Testsystem der entfernt angeordneten Telefoneinrichtung aufzubauen, entweder einen drahtlosen oder einen drahtgebundenen Übertragungsweg zu der Telefoneinrichtung aufzubauen.
  • Die Kommunikationsausrüstung des beigeordneten Servicefahrzeuges enthält ein Hilfskommunikations- und -signalverarbeitungsteilsystem, über das ein erster drahtloser Kommunikationsweg zu der tragbaren Einheit des Fachmanns aufgebaut werden kann und über das ein zweiter drahtloser Übertragungsweg zu der entfernt angeordneten Telefoneinrichtung aufgebaut werden kann. Der Kommunikationssteuermechanismus der tragbaren Einheit ist betriebsfähig, in Antwort auf die Anforderung des Benutzers, einen Übertragungsweg zu dem Testsystem der entfernt angeordneten Telefoneinrichtung aufzubauen, die Verfügbarkeit des ersten drahtlosen Übertragungswegs festzustellen. Wenn der erste drahtlose Weg verfügbar ist, überprüft der Steuermechanismus dann die Verfügbarkeit des zweiten drahtlosen Übertragungsweges.
  • Wenn der erst drahtlose Weg nicht verfügbar ist oder wenn der zweite drahtlose Weg nicht verfügbar ist, auch wenn der erste drahtlose Weg zur Verbindung mit einem entfernt angeordneten Testsystem oder Datenzenter verfügbar ist, fordert das Display der tragbaren Einheit den Fachmann auf, eine Verbindung zu einem hilfsweisen drahtgebundenen Reserveübertragungsweg herzustellen. Eine solche Aufforderungsnachricht an den Fachmann wie andere Nachrichten in Bildschirmmenüs dienen als Anweisung an den Techniker, was als Nächstes zu tun ist, wodurch die von einem Techniker mit Anfängerniveau oder einen "Neulings"-Techniker geforderte Fachkenntnis reduziert wird. Wenn beide der ersten und zweiten drahtlosen Wege verfügbar sind, werden sie verwendet, um einen drahtlosen Weg zu der entfernt angeordneten Dienststelle aufzubauen, und ein Testmenü mit zu befolgenden Funktionen wird an der tragbaren Einheit wiedergegeben. Wo die Zielvorrichtung ein hilfsweises Teilsystem ist, wie z. B. eine tragbare Testeinheit oder ein Drucker mit einer beigeordneten drahtlosen Kommunikationseinheit, fordert das Display der tragbaren Einheit den Fachmann in vergleichbarer Weise auf, einen drahtgebunden Anschluss der tragbaren Einheit des Fachmanns unmittelbar mit der Zielvorrichtung (tragbare Testausrüstung oder Drucker) über einen hilfsweisen drahtgebundenen Reserveübertragungsweg zu verbinden, wenn der erste drahtlose Weg nicht verfügbar ist oder wenn der zweite drahtlose Weg über die beigeordnete Kommunikationseinheit nicht verfügbar ist, selbst wenn der erste drahtlose Weg verfügbar ist. Wenn beide der ersten und zweiten drahtgebunden Wege verfügbar sind, werden sie eingesetzt, um einen drahtlosen Weg zu der Zielvorrichtung aufzubauen.
  • Die Architektur der tragbaren Einheit des Fachmanns weist einen überwachenden Steuerprozessor und ein Kommunikationsteilsystem auf, mit dem der Prozessor verbunden ist. Wie oben beschrieben, spricht der Steuerprozessor der tragbaren Einheit auf berührungsempfindliche Eingaben auf einem Bildschirm oder den Betrieb einer zugeordneten Tastatur an, um einen oder mehrere Kommunikations- und Testvorgänge selektiv aufzurufen.
  • Das Kommunikationsteilsystem der tragbaren Einheit des Benutzers umfasst einen Kommunikationsprozessor und zugeordnete Transceiverkomponenten, um mit einer externen Kommunikationsvorrichtung entweder über eine drahtlose oder über eine drahtgebundene Verbindung durchzuführende Kommunikation zu ermöglichen. Zur drahtlosen Daten- und Audiokommunikation ist ein Funkgerät vorgesehen. Es ist vorzugsweise in einer Halbbrückeneinheit eines drahtlosen lokalen Gebietsnetzwerks (WLAN; engl.: wireless local area network) enthalten. Zur drahtlosen Kommunikation ist der Kommunikationsprozessor mit einem Codec (Kodierer-Dekodierer) und einem drahtgebundenen Modem zur Audiokommunikationssignalisierung und einer digitalen Verbindung für digitale Datensignalisierung verbunden. Die Steuersoftware des Kommunikationssteuerprozessors enthält eine Routine zum Kommunikationsaufbau, über die entweder eine drahtlose (standardmäßige) oder eine drahtgebundene Verbindung selektiv zwischen der tragbaren Einheit des Fachmanns und dem Servicetransporter und dadurch zu einer entfernt angeordneten Einrichtung aufgebaut wird. Das Kommunikationsteilsystem zur Bereitstellung drahtloser und drahtgebundener Signalisierungsmöglichkeiten in dem Servicetransporter, umfasst eine weitere WLAN-Halbbrückeneinheit, die ein Funkgerät und einen zugeordneten Kommunikationsprozessor enthält. Über eine zugeordnete Antenne ist das Funkgerät mit einer Hochfrequenzkanalverbindung zu der tragbaren Einheit verbunden. Der Kommunikationsprozessor des Servicetransporters ist mit einem beigeordneten Netzwerkserver verbunden, der einen Filterserver enthält, der für zusätzliche Verarbeitungsleistung und Speicherung elektronischer Daten sorgt. Der Kommunikationsprozessor des Servicetransporters ist ferner mit einer seriellen digitalen Datenverbindung zu einer drahtlosen Fernstreckenschnittstelle verbunden, die ein drahtloses Gateway zu drahtlosen Fernstreckendienstleistungen bereitstellt, um eine drahtlose Kommunikationsverbindung mit einer entfernt angeordneten Telefoneinrichtung (zentrale Dienststelle oder Datenzenter) aufzubauen.
  • Die drahtlose Fernstreckenschnittstelle umfasst einen Codec, der eine Analog-Digital- und Digital-Analog-Umwandlungsschaltkreisanordnung enthält, um Kommunikationssignale analogen Formats (Sprache) mit einer beigeordneten zellulären Funkeinheit zu verbinden. Der Kommunikationsprozessor des Servicetransporter ist ferner über eine digitale Datenschnittstelle mit einem Drucker verbunden.
  • Die Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 ein tragbares Telekommunikationssystem schematisch veranschaulicht,
  • 2 Bauformen von Anordnungen zum Aufbau (drahtloser und drahtgebundener) Kommunikation schematisch veranschaulicht, die in jeder der tragbaren Testeinheit 10 und dem Servicetransporter 20 von 1 enthalten sind,
  • 3 die Abfolge der Arbeitsweise des interaktiven Mechanismus zum Aufbau drahtloser-drahtgebundener Kommunikation der vorliegenden Erfindung zeigt, der der Anordnung von 2 zugeordnet ist,
  • 4 eine Bauform einer Anordnung zum Aufbau drahtloser und drahtgebundener Kommunikation für eine lokale Zielvorrichtung (z. B. tragbare Testausrüstung oder Drucker) schematisch veranschaulicht, und
  • 5 die Abfolge der Arbeitsweise des interaktiven Mechanismus zum Aufbau drahtloser-drahtgebundener Kommunikation der vorliegenden Erfindung zeigt, der der Anordnung von 4 zugeordnet ist.
  • Bevor der neue und verbesserte Mechanismus zur Auswahl drahtloser-drahtgebundener Kommunikation gemäß der vorliegenden Erfindung detailliert beschrieben wird, sollte beachtet werden, dass die vorliegende Erfindung in erster Linie darin liegt, was tatsächlich eine Kommunikationsverbindungsanordnung mit doppelter Leistungsfähigkeit (drahtlos und drahtgebunden) und eine zugeordnete Verbindungsaufbauroutine darstellt, die in der Kommunikationssteuersoftware eingebettet ist, die in der tragbaren Computereinheit des Fachmanns resident ist, über die eine Kommunikationsverbindung zwischen der Einheit des Fachmanns und einer entfernt angeordneten Einrichtung interaktiv automatisiert aufgebaut wird.
  • Die durch die Zeichnungen veranschaulichte vorliegende Erfindung zeigt lediglich diejenigen speziellen Einzelheiten, um die Hauptkomponenten des Systems in geeigneter funktionaler Gruppierung zu veranschaulichen.
  • 2 veranschaulicht die Bauformen der Anordnungen zum Aufbau (drahtloser und drahtgebundener) Kommunikation, die in jeder der schematisch veranschaulichten tragbaren Testeinheit 10 und dem Servicetransporter 20 enthalten sind. Die tragbare Einheit 10 weist einen Überwachungssteuercomputer 101 (den oben genannten Newton-Computer) und ein Kommunikationsteilsystem 103 auf, mit dem der Prozessor 101 mittels eines seriellen Kommunikationsbusses 105 verbunden ist. Der Steuercomputer 101 spricht auf berührempfindliche Eingabe auf einem Bildschirm oder den Betrieb einer zugeordneten Tastatur an, um einen oder mehrere Kommunikations- und Testvorgänge selektiv aufzurufen.
  • Das Kommunikationsteilsystem 103 umfasst einen auf einem Prozessorchip basierenden Kommunikationsprozessor 111, zu dem der Bus 105 portiert ist, und eine Gruppe zugeordneter Transceiverkomponenten, um die Einheit 10 zu befähigen, Kommunikation mit einer externen Kommunikationsvorrichtung entweder über eine drahtlose oder über eine drahtgebundene Verbindung durchzuführen. Mit drahtlos ist gemeint, dass keine physikalische Verbindung zwischen der Einheit des Fachmanns und einem Kommunikationsverbindungsanschluss vorgesehen ist. Das Frequenzband drahtloser Kommunikation ist nicht auf einen speziellen Bereich begrenzt und kann beispielsweise Hochfrequenz, infrarotes und sichtbares Licht umfassen. In vergleichbarer Weise ist das Modulationsformat der drahtlosen Verbindung nicht beschränkt, beispielsweise kann eine Signalspreizungsmodulation verwendet werden.
  • Für drahtlose Daten- und Audio-(Sprach)-Kommunikation ist ein Funkgerät 113 mit einer Antenne 114 vorgesehen. Gemäß einer nicht einschränkenden Ausführungsform können der Prozessor 111 und das Funkgerät 113 eine kommerziell erhältliche, integrierte Einheit umfassen, wie z. B. eine "Grouper"-Halbbrückeneinheit für ein drahtlos lokales Bereichsnetzwerk (WLAN). Um einen drahtlosen Kommunikationsweg bereitrustellen, ist der Kommunikationsprozessor 111 als mit einem Codec 115 und einem drahtgebundenen Modem 117 für Audio-(Sprach)-Kommunikationssignalisierung und einer digitalen Datenschnittstelle (wie z. B. eine RS-232- oder RS-488-Schnittstelle) 119 für digitale Datensignalisierung verbunden dargestellt. Sowohl der Codec 115 als auch das Modem 117 können zu einer herkömmlichen drahtgebundenen Telefonverbindungssteckdose, wie z. B. einer RJ-11-Steckdose 118 portiert sein, während die R-232-Schnittstelle 119, wie dargestellt, zu einer herkömmlichen digitalen Datenanschlussverbindung 121 mit mehreren Stiften portiert sein kann. Aus Gründen kompakter mechanischer Zweckmäßigkeit kann eine einzelne Verbindung konfiguriert sein, um die Verbindungen unterzubringen, die sowohl von der RJ-11-Steckdose als auch der digitalen Datenanschlussverbindung 121 bereitgestellt werden.
  • Wie unten unter Bezugnahme auf 3 beschrieben, enthält der Prozessor 111 eine Routine zum Aufbau von Kommunikation, über die entweder eine drahtlose (standardmäßige) oder drahtgebundene Verbindung selektiv zwischen der Einheit 10 und dem Transporter 20 und dadurch zwischen der Einheit 10 und einer entfernt angeordneten Einrichtung aufgebaut wird. Wie ebenfalls in 2 gezeigt, gibt es einen Batteriesatz 123, der der tragbaren Einheit 10 interne Leistung zuführt, und einen zugeordneten Ladeverbindungsanschluss 125. Die Einheit 10 weist ferner einen Lautsprecher 131 auf, der mit dem Prozessor 111, dem Codec 115 und dem drahtgebundenen Modem 117 über einen Teiberverstärker 116 und eine Mischereinheit 118 ver bunden ist, um eine Audiowiedergabe der Audiosignale (Sprache und Ton) bereitrustellen, die in der Einheit erzeugt werden.
  • Die Kommunikationsschaltkreisanordnung zur Bereitstellung drahtloser oder drahtgebundener Signalisierungsmöglichkeit in dem Servicetransporter 20 ist in 2 als eine andere WLAN-Halbbrückeneinheit umfassend dargestellt, die ein Funkgerät 141 und einen zugeordneten Kommunikationsprozessor 143 enthält. Über eine Antenne 142 ist das Funkgerät 141 mit einer Hochfrequenzkanalverbindung 140 zu der Einheit 10 verbunden. Der Kommunikationsprozessor 143 der Steuereinheit des Transporters wird von einem beigeordneten Netzwerkserver 29 versorgt, der einen Fileserver 146 enthält, der für zusätzliche Verarbeitungsleistung und Speicherung elektronischer Daten sorgt. Wie oben angemerkt, stellt das Bereitstellen eines Netzwerkservers in dem Servicefahrzeug des Fachmanns dem Fachmann die Möglichkeit bereit, die Ausführung hilfsweiser Datenverarbeitungsaufgaben auf Aufforderung seitens der tragbaren Computereinheit 10 anzufordern.
  • Der Kommunikationsprozessor 143 ist ferner über eine herkömmliche serielle, digitale 64-Kbit-Datenverbindung 148 mit der oben genannten drahtlosen Fernstreckenschnittstelle 28 verbunden, die ein drahtloses Gateway zu drahtlosen Fernstreckendienstleistungen bereitstellt, um eine drahtlose Kommunikationsverbindung mit einer zentralen Dienststelle 12 oder einem Datenzenter 18 aufzubauen. Für diesen Zweck weist die drahtlose Schnittstelle 28 einen Codec 145 auf, zu dem eine digitale Datenverbindung 148 portiert ist. Der Codec 145 enthält eine Analog-Digital- und Digital-Analog-Umwandlungsschaltkreisanordnung, um Kommunikationssignale analogen Formats (Sprache) mit einer beigeordneten zellulären Funkeinheit 151 zu verbinden. Als nicht einschränkendes Beispiel weist die zelluläre Funkeinheit 151 ein zelluläres Funkgerät 153 und ein beigeordnetes analoges zelluläres Modem 155 auf, um analoge Sprachsignalisierungsformate zu unterstützen. Die zelluläre Funkeinheit 153 weist eine beigeordnete Antenne 157 für Hochfrequenzkommunikation mit einer entfernt angeordneten Einrichtung auf, wie z. B. einer zentralen Dienststelle 12 oder einem Datenzenter 18. Der Kommunikationsprozessor 143 ist ferner über eine RS-232-Schnittstelle 161 und einem zugeordneten digitalen Datenverbindungsanschluss 163 mit dem zuvor genannten Drucker 26 verbunden.
  • Die in den Steuerprozessoren der WLAN-Halbbrückeneinheiten residente Kommunikationssteuersoftware ist erweitert, um die in dem Verfahrensflussdiagramm von 3 gezeigte Routine auszuführen, die, falls verfügbar, standardmäßig anfänglich den drahtlosen Betriebsmodus einnimmt. Wenn ein drahtloser Weg ausgehend von der Einheit des Fachmanns nicht verfügbar ist, wird eine Nachricht angezeigt, die dem Benutzer angibt, dass es notwendig ist, die Einheit mit einem drahtgebundenen Weg zu verbinden.
  • 3 veranschaulicht, dass sich am Anfang der Betriebsflussfolge des interaktiven Mechanismus zur Auswahl eines Kommunikationswegs die Einheit anfänglich in einem Leerlauf- oder Wartezustand 300 befindet. In Schritt 301 fordert der Fachmann eine Verbindung zu einem entfernten Standort an (z. B. zum Ausführen der DATU-Funktion in der zentralen Dienststelle 12). Wie zuvor angemerkt, entspricht der Standardzustand der Einheit einer drahtlosen Verbindung. Daher wird in Antwort auf diese Anforderung in Schritt 302 eine Abfrage durchgeführt, um festzsustellen, ob das von dem Paar WLAN-Halbbrücken in der Einheit 10 bereitgestellte, drahtlose lokale Bereichsnetzwerk und der Servicetransporter 20 verfügbar sind. Nämlich, ist eine drahtlose Verbindung zu dem Transporter verfügbar? Wenn die Antwort auf den Abfrageschritt 302 NEIN ist, wird daraus geschlossen, dass die Einheit 10 mit einem drahtgebunden Weg verbunden werden muss (Schritt 303) und in Schritt 304 wird auf dem gezeigten Bildschirm eine Nachricht wiedergegeben, die den Benutzer auffordert, die Einheit mit einem verfügbaren drahtgebundenen Anschluss zu verbinden. In Schritt 305 wird eine drahtgebundene Modemverbindung hergestellt.
  • Wenn die Antwort auf den Abfrageschritt 302 JA ist, wird in Schritt 306 eine Abfrage durchgeführt, um festzustellen, ob die drahtlose Fernstreckenschnittstelle 28 in der Lage ist, ein drahtloses Gateway zu drahtlosen Fernstreckendienstleistungen bereitzustellen, um eine drahtlose Kommunikationsverbindung mit der zentralen Dienststelle 12 oder dem Datenzenter 18 herzustellen. Wenn die Antwort auf den Abfrageschritt 306 NEIN ist, wird wiederum darauf geschlossen, dass die Einheit 10 mit einem drahtgebundenen Weg verbunden werden muss (Schritt 303), und Schritt 304 wird ausgeführt, was bewirkt, dass auf dem dargestellten Bildschirm eine Nachricht wiedergegeben wird, die den Benutzer auffordert, die Einheit mit einem verfügbaren drahtgebundenen (Modem)-Anschluss zu verbinden.
  • Wenn die drahtlose Fernstreckenschnittstelle 28 in der Lage ist, ein drahtloses Gateway bereitrustellen, dann ist die Antwort auf den Abfrageschritt 306 JA, und in Schritt 307 wird eine Verbindung zu der Schnittstelle 28 hergestellt. Mit dieser Verbindung wird ein Menü (bereitgestellt), das den verfügbaren Optionen zur Verwendung seitens des Fachmanns zugeordnet ist, wie z. B. das DATU-Zugriffsmenü.
  • Wie oben ausgeführt, ist die vorliegende Erfindung, zusätzlich dazu, dass sie selektiv entweder eine drahtlose oder eine drahtgebundene Kommunikationsverbindung mit einem entfernt angeordneten Testsystem oder Datenzenter aufbauen kann, auch in der Lage, jede Verbindung mit einer "lokalen" Vorrichtung zu bewirken, wie z. B. der tragbaren Testausrüstungsvorrichtung 14 oder dem Drucker 26, die mit einer beigeordneten Vorrichtung ausgestattet ist, die, wie bei 401 in 4 schematisch veranschaulicht, einen drahtlosen Kommunikationsweg bereitstellt. Wie dargestellt, umfasst eine derartige beigeordnete Vorrichtung ein Funkgerät 403 mit einer Antenne 405. Das Funkgerät 403 ist mit einem zugeordneten Kommunikationsprozessor 407 verbunden. Wie oben beschrieben, können das Funkgerät 403 und der Kommunikationsprozessor 407 eine kommerziell erhältliche, integrierte Einheit umfassen, wie z. B. die Halbbrückeneinheit für lokale Bereichsnetzwerke (WLAN).
  • Um einen drahtgebundenen Kommunikationsweg bereitzustellen, ist der Kommunikationsprozessor 407 als über eine herkömmlich serielle digitale 64-Kbit-Datenverbindung 411 mit einem seriellen Datenanschluss 413, wie z. B. einem industriellen standardisierten seriellen DB-25-Anschluss, verbunden dargestellt. Der Kommunikationsprozessor 407 ist auch mit einem Codec 415 verbunden, der ebenfalls zu dem seriellen Anschluss 413 portiert ist. Wie in 2 gezeigt, enthält, wie oben beschrieben, der Codec 415 eine Analog-Digital- und Digital-Analog-Schnittstellenschaltkreisanordnung. Der serielle Anschluss 413 kann über eine serielle Datenverbindung 416 mit einem entsprechenden seriellen Datenanschluss 421 der tragbaren Testeinheit 14 oder einem entsprechenden seriellen Datenanschluss 423 des Druckers 16 verbunden sein.
  • 5 zeigt eine Betriebsflussabfolge, um einen drahtlosen/drahtgebundenen Kommunikationsweg zu einer in 4 gezeigten lokalen Vorrichtung selektiv bereitzustellen. In Antwort auf eine Anfrage nach einer drahtlosen lokalen Bereichsnetzwerksverbindung in Schritt 501 wird in Schritt 503 eine Abfrage durchgeführt, ob ein drahtloser Weg zu der lokalen Vorrichtung verfügbar ist. Wenn ein drahtloser Weg verfügbar ist (die Antwort auf den Abfrageschritt 503 ist JA), wird in Schritt 505 ein drahtloser Weg bereitgestellt. Wenn die Antwort auf den Abfrageschritt 503 NEIN ist, wird in Schritt 505 eine Entscheidung getroffen, dass ein drahtgebundener Weg bereitgestellt werden muss. In Antwort auf diese Entscheidung wird in Schritt 509 an der tragbaren Einheit eine Nachricht wiedergegeben, die den Fachmann anweist, den seriellen Anschluss der Zielvorrichtung (Anschluss 421 der tragbaren Testeinheit 14 oder Anschluss 423 des Druckers 26) mit dem seriellen Datenanschluss 121 der Ein heit 10 zu verbinden. Ist diese Verbindung aufgebaut, wird in Schritt 511 ein drahtgebundener Weg eingeleitet.
  • Wie aus den Vorgängen ersichtlich ist, die von der vorherigen Routine ausgeführt werden, über die die Kommunikationssteuerroutinen, die in den WLAN-Halbbrückeneinheit sowohl der tragbaren Einheit des Fachmanns als auch der Steuereinrichtung des Transporters in dem Servicefahrzeug eingebettet sind, Zugriff entweder zu einer drahtlosen oder zu einer drahtgebundenen Verbindung zu dem entfernt angeordneten Standort bereitstellen, ist die vorliegende Erfindung wirksam, auf eine Weise entweder eine drahtlose oder einen drahtgebundene Verbindung selektiv aufzubauen, die den Benutzer anweist und daher zulässt, dass ein schlechter ausgebildeter Fachmann das Testsystem betreibt.
  • Eine tragbare Kommunikationseinheit weist sowohl drahtlose als auch drahtgebundene Kommunikationsmöglichkeit über ein ausgewähltes Testsystem eines Telefonamts auf, die auch auf über einen aufgebauten Kommunikationsweg zugeführte Steuerbefehle und eine Kommunikationseinheit mit Informationen für einen Testkopf anspricht, der mit einer Teilnehmerleitung verbunden werden kann. Die Kommunikationseinheit weist ein berührempfindliches visuelles Display auf, das Berühreingaben in Steuersignale umwandelt, die zu dem Testsystem übertragen werden, und über das Informationen, die mit dem Betrieb des Testsystems verbunden sind, dem Benutzer präsentiert werden. Die Kommunikationseinheit des Benutzers ist in Antwort auf die Anfrage eines Benutzers, einen Kommunikationsweg zwischen der Kommunikationseinheit und dem Testsystem für drahtlose Kommunikation mit dem Telefonamt aufzubauen, betriebsfähig. Wenn der drahtlose Weg nicht verfügbar ist, wird eine Nachricht wiedergegeben, die den Benutzer anweist, einen drahtgebundenen Weg zu verwenden.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Aufbauen eines Übertragungswegs, über den das Testen einer Teilnehmerleitung eines Telefonnetzwerks mittels eines Testsystems (33) eines Telefonamts (12) gesteuert werden kann, wobei das Testsystem arbeitet, um auf über den Übertragungsweg von einer Benutzerkommunikationseinheit (11) zugeführte Steuerbefehle anzusprechen und Nachrichten der Benutzerkommunikationseinheit zuzuführen, um einen Benutzer zum Steuern des Betriebs des Testsystems mit Informationen zu versorgen, wobei das Verfahren durch die Schritte charakterisiert ist: (a) Bereitstellen einer Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11), über die ein Benutzer, der einer Servicestelle zugeordnet ist, die bezüglich des Telefonamts, das die Teilnehmerleitung versorgt, entfernt angeordnet ist, mit den Testsystem (32) des Telefonamts (12) und mit einem Testkopf (14) kommuniziert, der mit der Teilnehmerleitung verbunden ist, wobei die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) eine Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung einschließlich eines visuellen Displays (15) aufweist, mittels der von dem Benutzer eingegebene Informationen in vorgeschriebene Steuersignale umgewandelt und zu dem Testsystem übertragen werden und mittels der Informationen, die dem Betrieb des Testsystems zugeordnet sind, dem Benutzer präsentiert werden, wobei die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) die Fähigkeit aufweist, Kommunikation mit dem Telefonamt entweder über einen drahtlosen oder einen drahtgebundenen Übertragungsweg durchzuführen, und (b) Bewirken, in Antwort auf eine Benutzeranfrage zum Aufbau eines Übertragungsweges zwischen der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) und dem Testsystem (33), so dass der Benutzer einen Test der Teilnehmerleitung durchführen kann, dass die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) über einen der drahtlosen und drahtgebundenen Übertragungswege in Kommunikation mit dem Telefonamt gebracht wird, und ferner Aufnehmen eines von der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit und dem Telefonamt getrennten Hilfskommunikations- und -signalverarbeitungsteilssystems (22), über das ein erster drahtloser Übertragungsweg zu der Kommunikations- und Verarbeitungsbenutzereinheit aufgebaut werden kann und über das ein zweiter drahtloser Übertragungsweg zu dem Telefonamt aufgebaut werden kann, und wobei Schritt (b) umfasst, in Antwort auf die Benutzeranfrage zum Aufbau eines Übertragungsweges zwischen der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit und dem Testsystem des Telefonamts die Verfügbarkeit des ersten drahtlosen Übertragungsweges zu bestimmen und in Antwort auf die Nichtverfügbarkeit des ersten drahtlosen Übertragungsweges zu bewirken, dass das visuelle Display eine Nachricht wiedergibt, die den Benutzer auffordert, die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit an einen drahtlosen Übertragungsweg zu dem Telefonamt anzuschließen.
  2. Anordnung zum Aufbauen eines Übertragungswegs zwischen einem Testsystem (33) eines Telefonamts (12) und einer tragbaren Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) mittels deren Betrieb ein Testen einer Teilnehmerleitung eines Telefonnetzwerks unter Verwendung des Testsystems (33) des Telefonamts (12) durchgeführt werden kann, wobei das Testsystem ausgelegt ist, auf über den Übertragungsweg von der tragbaren Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) zugeführte Steuerbefehle anzusprechen und der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit Nachrichten zuzuführen, um einen Benutzer mit Informationen zum Steuern des Betriebs des Testsystems (33) zu versorgen, wobei die Anordnung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie eine in der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit enthaltenen Transceiver (113) umfasst, der Einrichtungen zum Durchführen von Kommunikation mit einer externen Kommunikationsvorrichtung (22) über entweder einen drahtlosen oder einen drahtgebunden Übertragungsweg aufweist, und bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit ausgelegt ist, in Antwort auf eine Benutzeranfrage zum Aufbau eines Übertragungsweges zwischen der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) und dem Testsystem (33) des Telefonamts (12) einen der drahtlosen und drahtgebundenen Übertragungswege zwischen der Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit und dem Telefonamt aufzubauen, und dass sie ferner ein von der Benut\erkommunikations- und -verarbeitungseinheit und dem Telefonamt getrenntes Hilfskommunikations- und -signalverarbeitungsteilsystem (22) aufweist, über das ein erster drahtloser Übertragungsweg zu der Benutzerkommunikations- und - verarbeitungseinheit aufgebaut werden kann und über das ein zweiter drahtloser Übertragungsweg zu dem Telefonamt aufgebaut werden kann, und bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit ausgelegt ist, in Antwort auf die Benutzeranfrage zum Aufbau eines Übertragungsweges zwischen der Benutzerkommunikations- und - verarbeitungseinheit und dem Testsystem des Telefonamts die Verfügbarkeit des ersten drahtlosen Übertragungswegs zu bestimmen und in Antwort auf die Verfügbarkeit des ersten drahtlosen Übertragungswegs eine Bestimmung der Verfügbarkeit des zweiten drahtlosen Übertragungswegs zu bewirken.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit arbeitet, um mit dem Testsystem des Telefonamts und einem Testkopf (14) zu kommunizieren, der mit der Teilnehmerleitung verbunden ist, und bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit eine Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung einschließlich eines visuellen Displays (15) aufweist, über die von dem Benutzer eingegebene Informationen in vorgeschriebene Steuersignale umgewandelt und zu dem Testsystem des Telefonamts übertragen werden und mittels der Informationen, die dem Betrieb des Testsystems zugeordnet sind, dem Benutzer präsentiert werden.
  4. Anordnung nach Anspruch. 3, bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit ausgelegt ist, in Antwort auf die Nichtverfügbarkeit eines der drahtlosen Übertragungswege zu bewirken, dass das visuelle Display eine Nachricht wiedergibt, die den Benutzer auffordert, die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) mit dem drahtlosen Übertragungsweg zu dem Telefonamt (12) zu verbinden.
  5. Anordnung nach Anspruch 2, bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) ausgelegt ist, in Antwort auf die Verfügbarkeit jedes der ersten und zweiten drahtlosen Übertragungswege die ersten und zweiten drahtlosen Übertragungsweg mit dem Telefonamt zu verbinden.
  6. Anordnung nach Anspruch 2, bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) ausgelegt ist, in Antwort auf die Nichtverfügbarkeit des zweiten drahtlosen Übertragungswegs zu bewirken, dass das visuelle Display (15) eine Nachricht wiedergibt, die den Benutzer anweist, die Kommunikations- und Verarbeitungseinheit mit einem drahtlosen Übertragungsweg zu dem Telefonamt (12) zu verbinden.
  7. Anordnung nach Anspruch 2, bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) und das Hilfskommunikations- und -signalverarbeitungsteilsystem (22) ausgelegt sind, in Antwort auf die Verfügbarkeit des zweiten drahtlosen Übertragungsweges die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) über die ersten und zweiten drahtlosen Übertragungswege in drahtlose Kommunikation mit dem Telefonamt (12) zu bringen.
  8. Anordnung nach Anspruch 2, bei der das Hilfskommunikations- und -signalverarbeitungsteilsystem (22) ein fahrzeuggestütztes Kommunikation- und Signalverarbeitungsteilsystem umfasst
  9. Anordnung nach Anspruch 2, bei der die Benutzerkommunikations- und -verarbeitungseinheit (11) eine transportable tragbare Einheit ist.
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