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TECHNISCHES FACHGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Kontakte und Bauelemente, die für die Montage
von Halbleiterchips und verwandten elektronischen Bauelementen nützlich sind;
und sie betrifft Baugruppen, die mit solchen Bauelementen hergestellt
sind sowie Verfahren zur Herstellung solcher Kontakte, Bauelemente
und Baugruppen.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Mikroelektronische
Schaltungen benötigen
sehr viele Verbindungen zwischen den Elementen. Zum Beispiel kann
ein Halbleiterchip mit einer kleinen Leiterplatte oder mit einem
Substrat verbunden sein, wobei das Substrat seinerseits mit einer
größeren Leiterplatte
verbunden sein kann. Die Zwischenverbindungen vom Chip zum Substrat,
d. h. die Zwischenverbindungen "erster
Ebene", benötigen eine
große
Anzahl von einzelnen elektrischen Eingangs- und Ausgangs ("E/A") sowie Stromversorgungs-
und Masseverbindungen. Mit der ständig zunehmenden Komplexität der Chips
ist die Anzahl der E/A-Verbindungen pro Chip gewachsen, so daß mitunter
hunderte, oder noch mehr, von Verbindungen für einen einzigen Chip benötigt werden.
Um eine kompakte Baugruppe zu erzielen, müssen alle diese Verbindung
innerhalb einer relativ kleinen Fläche hergestellt werden, möglichst
innerhalb einer Fläche
etwa gleich der Flächengröße des Chips
selbst. Deshalb müssen
die Verbindungen dicht gepackt sein, vorzugsweise in einer Anordnung
von Kontakten auf einem regelmäßigen Gitter,
welches als "Bump
Grid Array, BGA" (Stoßgitteranordnung)
bekannt ist. Der bevorzugte Mittenabstand der Kontakte (contact
pitch) für
Chiphalterungen beträgt
etwa 1,5 mm oder weniger bzw. in manchen Fällen nur 0,5 mm. Es wird erwartet,
daß diese
Kontaktabstände
noch kleiner werden. Auch die Chipmontage-Substrate und andere Leiterplatten,
die in der Mikroelektronik verwendet werden, sind zunehmend miniaturisiert
worden, mit zunehmender Anzahl elektrischer Leiterbahnen pro Flächeneinheit.
Die Verbindungsvorrichtungen für
diese miniaturisierten Leiterplattenstrukturen weisen vorzugsweise
auch einen sehr kleinen Kontaktabstand auf. Die Verbindungen von
Chipmontage-Substraten mit anderen Elementen werden als Zwischenverbindungen "zweiter Ebene" bezeichnet.
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In
manchen Fällen
können
die Verbindungen auch permanente metallurgische Verklebungen der
zusammengefügten
Kontakte aufweisen, mittels Weich- oder Hartlöten, thermischer Kompression,
thermisch-akustischer Verklebungen, Schweißen und anderer derartiger
Verfahren. Beispielsweise können
die elektrischen Kontakte an einem Halbleiterchip mit den entsprechenden
Lötkontakstellen
eines Substrats verlötet
werden. Als Alternative können
die Verbindungen so gestaltet werden, daß der mechanische Eingriff
der zusammengeführten
Kontakte die elektrische Leitungskontinuität gewährleistet. Eine solche Verbindung
kann in der Regel geöffnet
werden, so daß die
miteinander verbundenen Elemente wieder getrennt werden können. Zum
Beispiel können
die Kontakte an einem Chip vorübergehend
mit den Kontakten einer Prüfvorrichtung
unter mechanische Belastung zusammengebracht werden.
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Mikroelektronische
Verbindungen müssen
viele, oftmals gegensätzliche
Bedingungen erfüllen.
Wie oben bereits erwähnt
wurde, ist ein wesentliches Problem durch die kleinen Abmessungen
der Vorrichtungen gegeben. Außerdem
sind die Verbindungen oftmals zyklischen thermischen Spannungen
ausgesetzt, infolge der Temperaturänderungen in der Baugruppe.
Die elektrische Verlustleistung innerhalb eines Chips oder sonstigen
mikroelektronischen Elements führt
zur Aufheizung des Elements, so daß die Temperatur der in Eingriff befindlichen
Kontaktelemente steigt und fällt
beim jeweiligen Ein- bzw. Ausschalten der Vorrichtung. Die verschiedenen
verbundenen Elemente expandieren und kontrahieren im verschiedenen
Umfang bei den Temperaturänderungen,
so daß eine
Tendenz zur Bewegung der Kontakte eines Elements relativ zu den
entsprechenden Kontakten des anderen Elements gegeben ist. Veränderungen der
Umgebungstemperatur können ähnliche
Auswirkungen verursachen.
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Die
Verbindungen müssen
auch die Herstellungs-Toleranzen
der Kontakte selbst und der verbundenen Elemente vertragen können. Diese
Toleranzen verursachen Fehlausrichtungen unterschiedlichen Umfangs.
Außerdem
können
Verunreinigungen der Oberflächen
der verbundenen Kontaktteile zu Störungen der Verbindungen führen. Dies
kann in metallurgisch verklebten und insbesondere in mechanisch
miteinender in Eingriff stehenden Kontakverbindungen auftreten.
Deshalb müssen
die Kontaktsysteme so gestaltet werden, daß sie solchen Verunreinigungen
entgegenwirken.
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Außerdem müssen bei
der Herstellung gelöteter
Verbindungen die gebildeten Oxide und andere Verunreinigungen mittels
Flußmittel
entfernt werden. Diese Flußmittel
ihrerseits können
das fertige Produkt kontaminieren. Die Flußmittel können zwar in zusätzlichen
Reinigungsschritten entfernt werden oder so konzipiert werden, daß nachteilige
Auswirkungen auf das fertige Produkt minimiert werden, jedoch wäre es wünschenswert,
gelötete
Verbindungen herzustellen, die den Bedarf für solche Flußmittel
minimieren oder ganz eliminieren. Alle diese Forderungen, zusammen
betrachtet, sind eine sehr schwere Herausforderungen für den Ingenieur.
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Außerdem,
trotz aller Sorgfalt und Bemühungen
bei der Herstellung der Chips, werden einige Chips defekt sein.
Diese Defekte können
in vielen Fällen
erst festgestellt werden, wenn der Chip mit Stromversorgung in einer
Prüfvorrichtung
oder in einer Baugruppe betrieben wird. Ein einziger defekter Chip
kann eine größere Vorrichtung,
die viele Chips und andere wertvolle Bauteile enthält, wertlos
machen, oder aufwendige Prozeduren erfordern, um den defekten Chip
aus der Baugruppe zu entfernen. Deshalb sollten die Chips und die in
einem Chip-Zusammenbausystem verwendeten Teile eine Prüfung der
Chips ermöglichen,
bevor die Chips permanent mit einem Substrat verbunden werden. Die
Kosten für
den Chip und für
die Substrat-Baueinheit sind auch ein Hauptproblem.
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Es
wurden zuvor bereits verschiedene Versuche gemacht, um Zwischenverbindungs-Strukturen
auf der ersten ebene zu erzielen und dabei diese Probleme zu lösen. Gegenwärtig beruhen
die gebräuchlichsten primären Zwischenverbindungs-Verfahren auf Drahtverbindungstechniken,
auf automatisierte Bandverbindungstechniken "TAB = Tape Automated Bonding" und auf der Chipwende-Verbindungstechnik
(flip-chip).
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In
der Drahtverbindungstechnik werden dünne Drähte zwischen den Stirnkontakten
des Chips und den Kontaktflächen
auf einem Substrat angeschlossen. Die Drahtverbindungstechnik sieht
keine Vorprüfung
des Chips vor. Deshalb müssen
die nackten Chips mit separaten Einrichtungen vor dem Drahtverbindungs-Verfahren
geprüft
werden. Das Prüfen
eines nackten Chips unterliegt vielen praktischen Schwierigkeiten.
Es ist schwierig, zuverlässige
elektrische Verbindungen niedriger Induktivität gleichzeitig mit allen Kontakten
auf dem Chip herzustellen. Die US-Patentschriften Nr. 5,123,850 und 4,783,789
offenbaren Chip-Prüfvorrichtungen,
in welchen leitende Elemente auf einer flexiblen Vorrichtung gegen
die elektrischen Kontakte des Chips gedrückt werden.
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Im
TAB-Verfahren wird ein Polymerband mit dünnen Schichten eines metallischen
Materials, welches Leiterbahnen auf einer ersten Oberfläche des
Bandes bildet, verwendet. Die auf dem Chip befindlichen Kontakte
werden fest mit den Leiterbahnen auf dem Band verbunden. Die US-Patenschriften
Nr. 5,597,617 und Nr. 5,053,922 offenbaren Varianten des TAB-Verfahrens,
in welchen die äußeren Enden
der Leitungen auf dem Band durch mechanischen Druck, statt mittels
metallurgischem Verschweißen,
mit dem Substrat in Kontakt gebracht werden.
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In
der Chipwende-Verbindungstechnik werden die Kontakte auf der vorderen
Fläche
des Chips mit Stoßanschlüssen versehen,
beispielsweise mit Lotperlen, die auf der vorderen Chipfläche hervorstehen.
Das Substrat weist Kontaktflächen
auf in einer Anordnung, die der Anordnung der Kontaktstellen auf
dem Chip entspricht. Der Chip, mit den Lotperlen, wird umgedreht,
so daß seine
Vorderfläche
der oberen Fläche
des Substrats zugewiesen ist, wobei jeder Kontakt und jede Lotperle
auf dem Chip auf der entsprechenden Kontaktfläche des Substrats positioniert
ist. Die Anordnung wird dann erhitzt, so daß das Lötzinn schmilzt und jeden Kontakt
auf dem Chip mit dem gegenüberliegenden
Kontakt des Substrats fest verbindet. Die Chipwende-Verbindungstechnik
eignet sich sehr gut für
Chips, die sehr viele E/A-Kontakte aufweisen. Jedoch sind Zusammenbauten,
die mittels der Chipwende-Verbindungstechnik
hergestellt wurden, gegenüber
thermischer Beanspruchung relativ empfindlich. Die Lötverbindungen
sind ziemlich starr, so daß sehr
große
mechanische Spannungen entstehen können infolge unterschiedlicher
thermischer Expansion des Chips und des Substrats. Diese Schwierigkeiten
sind in relativ großen
Chips besonders ausgeprägt.
Außerdem
sind Schwierigkeiten aufgetreten beim Prüfen eines Chips mit einer flächigen Kontaktanordnung
vor dem festen Verbinden des Chips mit dem Substrat.
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Die
US-Patentschriften Nr. 4,893,172 und Nr. 5,086,337 offenbaren Varianten
des Chipwende-Verfahrens mit flexiblen, federartigen Elementen,
die zwischen einem Chip und einem Substrat angeschlossen werden.
Die US-Patenschrift Nr. 5,196,726 offenbart eine Variante des Chipwende-Verfahrens,
in welcher nicht-schmelzbare Stoßkontakte auf der Oberfläche des
Chips in napfförmigen
Buchsen auf dem Substrat aufgenommen werden und dort mit einem Material
mit niedrigem Schmelzpunkt fest verbunden werden. Die US-Patentschrift
Nr. 4,975,079 offenbart eine Prüfbuchse
für Chips,
in welcher kalottenförmige
Kontakte auf dem Prüfsubstrat
in konischen Führungen
angeordnet sind.
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Die
US-Patentschrift Nr. 4,818,728 offenbart ein erstes Substrat, beispielsweise
als ein Chip mit Bolzen oder Stoßanschlüssen, die nach außen hervorstehen,
und ein zweites Substrat mit Vertiefungen, die Lötzinn enthalten, zum Verbinden
mit den Stoßanschlüssen. Die
US-Patentschrift Nr. 5,006,792 sowie Nolan et al, "A Tab Tape-Based
Bare Chip Test and Burn Carrier" (Ein
TAB-basierter Träger
zum Prüfen
und Einbrennen nackter Chips), 1994, ITAP and Flip Chip Proceedings,
Seiten 173–179,
offenbart Buchsen mit freitragenden Kontaktfingern zum Eingreifen
mit den Kontakten auf einem Chip. Hill et al, Mechnical Interconnection
System for Solder Bump Dice (mechanisches Zwischenverbindungssystem
für Lötstoßkontak-Würfel), 1994,
ITAP and Flip Chip Proceedings, Seiten 82–86, offenbart eine Prüfbuchse
für Chipwende-Vorrichtungen
mit Lötzinn-Stoßkontakten.
Die Buchse weist rauhe dendritische Strukturen auf den Kontakstellen
auf; auch hier wird der Chip mit den darauf befindlichen Lötzinn-Stoßkontaktstellen
mechanisch zum Eingriff mit den rauhen dendritischen Strukturen
gezwungen, um den vorübergehenden
Kontakt zum Prüfen
herzustellen.
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Der
Hinweis "MCM to
Printed Wiring Board (Second Level) Connection Technology Options" (MCM zu Leiterplatte
(zweite Ebene) Verbindungstechnologie-Optionen) von Alan D. Knight,
(in Multichip Module Technologies and Alternatives (Mehrchip-Technologien
und Alternativen), editiert von Daryl Ann Doane und Paul D. Franzon,
Van Nostrand, 1993, Seiten 504–509
und Seiten 521–523),
zusammen mit den US-Patentschriften Nr.
4,655,519; Nr. 5,228,861; Nr. 5,173,055; Nr. 5,152,695 und Nr. 5,131,852,
sowie US-Petentschriften Nr. 4,716,049; Nr. 4,902,606 und 4,924,353,
offenbaren weitere Verbindungssysteme mit deformierbaren Kontakten.
Verbindungsvorrichtungen des Typs mit einem Körper mit vielen Löchern sowie
mit diesen Löchern
zugeordneten Kontakten wurden offenbart in den US-Patentschriften
Nr. 4,950,173; Nr. 3,275,736; Nr. 3,670,409 und Nr. 5,181,859 sowie
im veröffentlichten
Aufsatz "Quieting
Connectors Down" (Ruhe
besorgen auf dem Gebiet der Anschluß-Vorrichtungen), in Electronic
Buyers' News, Ausgabe
867, 16. August, 1993. Diverse Anschluß-Vorrichtungen mit Stoß- oder
aufgerauhten Kontaktelementen wurden in den US-Patentschriften Nr. 5,046,953;
Nr. 4,486,704; Nr. 3,818,415; Nr. 5,006,517 und Nr. 5,207,587 offenbart.
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Trotz
aller dieser Bemühungen
auf diesem Gebiet besteht immer noch ein Bedarf für verbesserte
Elemente zum Anschließen
von Halbleiterchips und anderen mikroelektronischen Bauteilen sowie
für verbesserte Verfahren
zum Verbinden solcher Chips und Bauteile und für verbesserte Systeme, welche
die verbundenen Chips und Bauteile enthalten.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung richtet sich nach diesen Bedürfnissen.
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung ergibt ein blattförmiges Buchsen-Bauteil
zum Montieren eines mikroelektronischen Elements, z. B. ein Halbleiterchip
oder ein sonstiges Element, auf einem Substrat. Das blattförmige Buchsenbauteil
oder die Anschlußvorrichtung
gemäß diesem
Aspekt der Erfindung, wie im Anspruch 1 definiert, enthält vorzugsweise
einen flachen oder blattförmigen
dielektrischen Körper
mit erster und zweiter Oberfläche
sowie eine Mehrzahl offener Löcher
auf der ersten Oberfläche.
Die Löcher
sind in einem Muster angeordnet, die der Anordnung der Stoßkontakte
auf der zu montierenden Vorrichtung entspricht. Die Anschlußvorrichtung
enthält
außerdem
eine Anordnung federnder, auf der ersten Oberfläche des dielektrischen Körpers befestigter
Kontakte, die gegenüber
den Löchern
so ausgerichtet sind, daß sich
jeder solche Kontakt gegenüber
einem Loch befindet. Jeder Kontakt ist so adaptiert, daß er mit
einem in das entsprechende Loch eingeführten Stoßkontakt federnden Kontakt
macht. Die Anschlußvorrichtung
weist außerdem
Anschlußklemmen
auf, die elektrisch mit diesen Kontakten verbunden sind. Typisch
sind die Anschlußklemmen
in einer Anordnung auf der zweiten Oberfläche des dielektrischen Körpers angeordnet.
Somit können
die Anschlußklemmen
mit den zugeordneten Kontakten verbunden werden mittels Leitungen,
wie Hohlfässer
oder Durchführungen,
die sich durch den dielektrischen Körper erstrecken. Ein Chip oder
ein sonstiges mikroelektronisches Element mit Stoßkontakten
darauf kann mit einem Substrat verbunden werden. Die Anschlußklemmen auf
der Anschlußvorrichtung
werden an der elektrischen Schaltung des Substrats angeschlossen.
Das mikroelektronische Element wird auf dem dielektrischen Körper der
Anschlußvorrichtung
so aufgesetzt, daß das
mikroelektronische Element über
der ersten Oberfläche
liegt, und so, daß die
Stoßanschlüsse auf
dem Element in die Löcher
hineinragen und von den federnden Kontakten erfaßt werden. Bevorzugte Verbindungs-Bauteile gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung stellen die elektrischen Verbindungen
mit den Stoßkontakten
durch mechanisches Eingreifen der Stoßkontakte in den Gegenkontakten
her.
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Jeder
Kontakt kann eine Struktur aufweisen, wie beispielsweise ein Ring
eines blattartigen metallischen Kontaktmaterials, welches über der
ersten Oberfläche
des dielektrischen Körpers
liegt und die Öffnung des
betreffenden Lochs umgibt, und jeder Kontakt kann auch eine oder
mehrere Projektionen aufweisen, die in einem Stück mit dem Ring hergestellt
sind und sich davon nach innen über
das Loch erstrecken. Vorzugsweise wird eine Mehrzahl solcher Projektionen
vorgesehen an Positionen, die auf dem Umfang um das Loch verteilt
sind. Diese Projektionen sind so angeordnet, daß wenn ein Stoßkontakt
in das Loch hineinkommt, er die Projektionen nach außen drückt, weg
voneinander, und dabei den Stoßkontakt
im Loch zentriert. Wie weiter unten diskutiert wird, können solche
Anordnungen zuverlässige
elektrische Verbindungen der Stoßkontakte mit den Gegenkontakten
herstellen. Der Chip oder das sonstige mikroelektronische Bauteil
kann mit dem Substrat zuverlässig
verbunden werden, indem der Chip einfach gegen die Anschlußvorrichtung
in richtiger Ausrichtung gegenüber
den Löchern
gedrückt
wird. Diese zuverlässige
Zwischenverbindung kann benutzt werden entweder als vorübergehende
Zwischenverbindung für
Prüfzwecke
oder als permanente Verbindung zwischen dem Chip und dem Substrat.
Vorzugsweise bewirkt die Bewegung der Stoßkontakte beim Eintritt in
die Löcher, wenn
das mikroelektronische Element mit der Verbindungsvorrichtung in
Eingriff gebracht wird, ein Abschaben der Kontaktstellen, so daß Verunreinigungen,
Oxide und andere Kontaminierungen von den Oberflächen der Stoßkontake
und der Gegenkontakte entfernt werden. Besonders bevorzugt werden
die Kontakte mit hervorstehenden Rauhstellen versehen, wobei jede
Rauhstelle eine scharfes Merkmal, wie eine scharfe Kante oder Spitze,
aufweist. Die scharfen Markmale der Rauhstellen scheuern auf den
Stoßkontakten
während
des Abschabvorgangs. Die Stoßkontakte
auf den Chips können
im wesentlichen kugelförmig
sein, beispielsweise Bälle,
die mit Lötzinn
oder mit einem anderen Verschweißungsmaterial beschichtet sind,
oder sie können
zylindrisch-konisch oder sonstige Projektionen auf der Oberfläche des
mikroelektronischen Elements sein. Zusätzlich können die Kontakte zum Verschweißen mit
den Stoßkontakten
auf dem Chip adaptiert sein. Somit kann der Kontakt selbst ein thermisch
aktivierbares Verschweißmaterial
wie eine eutektische Legierung, Lötzinn, eine Diffusionsschweiß-Legierung oder ein ähnliches
Material so angeordnet tragen, daß es sich mit den Stoßkontakten
verschweißt.
Als Alternative oder zusätzlich
können
die Kontakte aus einem Material hergestellt sein, welches kompatibel
ist mit einem auf den Stoßkontakten
getragenen Schweißmaterial.
Solche Verschweißungen
stellen permanente metallurgische Verbindungen her. Somit kann der
Chip im mechanischen Eingriff mit der Anschlußvorrichtung und dem Substrat
gebracht und geprüft
werden mit den mechanisch hergestellten elektrischen Verbindungen.
Wenn das Ergebnis zufriedenstellend ist, können die permanenten metallurgischen
Verbindungen hergestellt werden. In einer insbesondere bevorzugten
Anordnung werden die Stoßkontakte
aus einem thermisch erweichbarem Verschweißmaterial, beispielsweise aus
Lötzinn,
hergestellt. Wenn Wärme
angewendet wird, nachdem die Stoßkontakte mit den Kontakten
in Eingriff gebracht wurden, springen die Spitzen der Kontakte zurück und dringen
in den Lötzinn
ein, so daß sich
die Spitzen im unkontaminierten Lötzinn befinden. Dies ermöglicht das
Verlöten
ohne Flußmitte.
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Der
Blattartige Verbindungskörper
der Blattbuchse darf nur weniger als etwa 1 mm dick sein, und die Löcher im
Körper
können
sich ganz durch den Körper,
von der ersten Oberfläche
zur zweiten Oberfläche,
erstrecken. Somit trägt
die Anschlußvorrichtung
unwesentlich zur Dicke des Zusammenbaus bei; der Abstand zwischen
dem Chip oder dem anderen Element und dem darunterliegenden Substrat
bleibt ungefähr
derselbe, der beim direkten Verschweißen der Stoßkontakte mit dem Substrat
im Chipwende-Verfahren entsteht. Die Löcher können dicht nebeneinander angeordnet
werden, im Abstand von weniger als etwa 2,5 mm, vorzugsweise weniger
als etwa 1,5 mm sowie noch bevorzugter im Abstand von 1,0 mm oder
weniger.
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Die
Löcher
können
sich durch den Körper
erstrecken, so daß jedes
Loch ein Ende auf einer ersten Oberfläche und ein Ende auf einer
zweiten Oberfläche
aufweist. Jede Anschlußklemme
kann auf der zweiten Oberfläche
des Körpers
der Anschlußvorrichtung
am Ende eines solchen Lochs auf der zweiten Oberfläche angeordnet
sein. Die Anschlußvorrichtung
kann außerdem
Durchführungsleitungen
aufweisen, die sich in jedem Loch erstrecken. Der Kontakt am Ende
von jedem Loch auf der ersten Oberfläche kann mit der Anschlußklemme
am Ende des Lochs auf der zweiten Oberfläche verbunden sein mittels
der Durchgangsverbindung, die sich innerhalb des Lochs erstreckt.
Am meisten bevorzugt ist jede solche Durchgangsverbindung als eine hohle
leitende Beschichtung, die im wesentlichen die Wand des entsprechenden
Lochs bekleidet. Diese Anordnung ergibt eine außerordentlich kompakte Vorrichtung.
Der Abstand zwischen den Löchern
kann von der Größenordnung
des Dreifachen, bevorzugter des Zweifachen des Durchmessers der
aufzunehmenden Stoßkontakte,
oder noch geringer, sein. Diese Anordnung kann zwar mit jedem Abstandsmaß verwendet
werden, sie ist jedoch besonders vorteilhaft, wenn der Abstand 1,5
mm oder weniger beträgt.
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Am
meisten bevorzugt ist jede Durchgangsbeschichtung aus Metall hergestellt
und weist einen Kontak-Stützabschnitt
auf, der sich nach außen öffnet, weg
vom Mittelpunkt des zugeordneten Lochs am Ende des Lochs auf der
ersten Oberfläche.
Jeder Kontakt weist vorzugsweise eine ringförmige Struktur eines laminaren metallischen
Kontaktmaterials auf, wobei der Ring auf dem Kontaktstütz-Abschnitt der zugeordneten
Durchgangsbeschichtung liegt und die Öffnung des Lochs auf der ersten
Oberfläche
umgibt. Jeder Ring ist vorzugsweise verbunden mit der Kontaktstütze, die
sich fern von Loch befindet, d. h. neben dem Rand der Kontaktstütze. Jeder
solche Kontakt kann auch wenigstens eine Projektion, vorzugsweise
eine Mehrzahl von Projektionen, aufweisen, die in einem Stück mit dem
Ring hergestellt sind und sich davon nach innen erstrecken, so daß sich die
Projektionen über
das Loch erstrecken. Jede Kontaktstütze kann ein Befestigungsmittel
aufweisen, beispielsweise eine Mehrzahl plattierter Durchgangsverbindungen
oder Pfosten, die nach oben ragen, weg von der Kontaktstütze auf
dem Körper
der Anschlußvorrichtung,
und den Kontakt elektrisch und mechanisch mit der Kontaktstütze verbinden
in Positionen, die fern vom Loch sind. Jede Befestigungsvorrichtung kann
eine verriegelnde Projektion aufweisen, die über dem Ringabschnitt des zugeordneten
Kontakts liegt, um den Ring mit der Kontaktstütze zu verriegeln. Die Ringe
und die Kontaktstützen
haben vorzugsweise polygonale Form, am meisten bevorzugt quadratische
Form, und die Durchführungen
oder Pfosten aus Metall sind neben den Ecken der Polygone angeordnet.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ergibt ein Verfahren
zur Herstellung von Verbindungen an einem mikroelektronischen Element,
welches Stoßkontakte
an sich aufweist. Das Verfahren gemäß diesem Aspekt der vorliegenden
Erfindung gemäß der Definition
im Anspruch 19 umfaßt
vorzugsweise den Schritt des Eingriffs des mikroelektronischen Elements
mit einer Blattbuchsen-Verbindungsvorrichtung,
die einen blattförmigen
dielektrischen Körper
aufweist und Kontakte auf einer ersten Hauptfläche davon aufweist, die sich über die
Löcher
im Körper
erstrecken. Der Eingreifschritt wird so ausgeführt, daß die erste Hauptfläche des
Körpers der
Anschlußvorrichtung
sich gegenüber
dem mikroelektronischen Element befindet, so daß die Stoßkontakte auf dem mikroelektronischen
Element in die Löcher
im Körper
der Anschlußvorrichtung
hineinragen und somit durch die erste Oberfläche über dem Körper der Anschlußvorrichtung,
und so daß die
Stoßkontakte
die Kontakte der Anschlußvorrichtung
deformieren und damit eingreifen. Am meisten bevorzugt liegt der
Körper
der Anschlußvorrichtung
dicht über
einem Substrat vor dem zuvor erwähnten
Eingreifschritt, so daß die
Anschlußvorrichtung
einen Teil der Montagebaugruppe bildet, und so daß die erste
Oberfläche
des Körpers
der Anschlußvorrichtung
eine exponierte Montagefläche
der Montagebaugruppe darstellt. Außerdem, vor dem Eingriffschritt,
werden die Kontakte auf der Anschlußvorrichtung vorzugsweise elektrisch
mit dem Substrat verbunden, so daß, wenn sich das mikroelektronische
Element mit der Anschlußvorrichtung
in Eingriff befindet, es sowohl physisch der Montagebaugruppe gegenüberliegt
und auch elektrisch mit ihr verbunden ist. Das Verfahren kann außerdem den
Schritt des Verschweißens
der Stoßkontakte
mit den Gegenkontakten umfassen, wobei ein elektrisch leitendes
Verschweißmaterial
an den Schnittstellen zwischen den Stoßkontakten und den Gegenkontakten
aktiviert wird, beispielsweise durch kurzzeitiges Aufheizen des
mikroelektronischen Elements und der Anschlußvorrichtung, so daß das bereits
auf den Gegenkontakten und/oder auf den Stoßkontakten vorhandene Verschweißmaterial
eine flüssige
Phase an den Schnittstellen zwischen den Stoßkontakten und den Gegenkontakten
bildet.
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Das
Verfahren umfaßt
vorzugsweise den Schritt des elektrischen Prüfens des zusammengebauten mikroelektronischen
Elements, der Anschlußvorrichtung
und des Substrats vor dem verschweißenden Schritt, indem das mikroelektronische
Element mittels elektrischer Schaltungstechnik auf dem Substrat
und über
die Verbindungen zwischen den Stoßkontakten und den Gegenkontakten
betrieben wird. Somit kann der Zusammenbau erfolgen, indem das mikroelektronische
Element in situ auf der Blattbuchsen-Anschlußvorrichtung positioniert auf
dem Substrat montiert und dann geprüft wird. Wenn der Zusammenbau
die Prüfung
besteht, können
die permanenten metallurgischen Verbindung ohne Trennung des mikroelektronischen
Elements von der Anschlußvorrichtung
hergestellt werden. Die zusammengebaute Baugruppe kann so verwendet
werden, wie sie ist, ohne die metallurgisch verschweißten Verbindungen
herzustellen, wobei die mikroelektronischen Elemente permanent mechanisch
und elektrisch mit der Blattbuchsen-Anschlußvorrichtung in Eingriff bleiben. Wenn
der Zusammenbau die Prüfung
nicht besteht, kann das mikroelektronische Element vom Rest des
Zusammenbaus abgetrennt und durch ein anderes Exemplar des mikroelektronischen
Elements ersetzt werden. Oder, wenn andere Teile des Zusammenbaus
defekt sind, kann das mikroelektronische Element zur anderweitigen
Wiederverwendung entnommen werden.
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Die
gegebene Möglichkeit,
den kompletten Zusammenbau zu prüfen
und defekte Bauteile zu ersetzen, bevor die metallurgisch verschweißten Verbindungen
hergestellt werden, ist besonders nützlich, wenn eine Vielzahl
mikroelektronischer Bauteile mit einem gemeinsamen Substrat verbunden
werden sollen, beispielsweise in einer komplexen Hybridschaltung
oder in einem komplexen Modul. Am meisten bevorzugt enthält der Eingriffschritt
den Schritt des Eingreifens einer Vielzahl mikroelektronischer Elemente
mit der Anschlußvorrichtung,
und somit mit dem Substrat, in der gleichen Weise wie oben beschrieben,
indem die Stoßkontakte
von jedem der Bauteile in die Löcher
in der ersten Oberfläche
der Anschlußvorrichtung
gezwungen werden, so daß die
Stoßkontakte
mit den Kontakten der Anschlußvorrichtung
in Eingriff kommen. Nachdem der gesamte Zusammenbau als Einheit
geprüft
wurde und die Prüfung
bestanden hat, können
die metallurgisch verschweißten Verbindungen
zu allen Stoßkontakten
aller dieser Bauteile in einem einzigen Verschweißschritt
hergestellt werden, beispielsweise durch Erwärmen der gesamten Baugruppe.
Als Alternative kann die Baugruppe ohne den Schritt des Bildens
der metallurgisch verschweißten
Verbindungen zwischen den mikroelektronischen Elementen und der
Anschlußvorrichtung
betrieben werden.
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Diese
Aspekte der vorliegenden Erfindung erbringen eine sehr große Vielseitigkeit
und die Fähigkeit, viele
verschiedene Vorrichtungen zu verbinden. Diese Vielseitigkeit kann
erweitert werden, indem Unterbaugruppen mit einer oder mehreren
elektronischen Vorrichtungen vorgefertigt werden auf einem Träger mit
einer im allgemeinen flachen unterseitigen Fläche, und die Vorrichtungen
auf dem Träger
angeschlossen werden über
Stoßkontakte,
die von der unteren Fläche
des Trägers
hervorstehen, um somit das zusammengesetzte mikroelektronische Element
zu bilden. Solch ein Element kann mit der Anschlußvorrichtung
und dem Substrat in den oben beschriebenen Verfahren verbunden werden.
In weiteren Erweiterungen des Verfahrens kann dieselbe Blattbuchsen-Anschlußvorrichtung
verwendet werden, um das Substrat mit einem Kabel, mit einer Prüfvorrichtung,
mit einem anderen Substrat oder mit einer größeren Hauptplatine zu verbinden,
indem geeignete Zwischenanschluß-Vorrichtungen,
beispielsweise Stecker, verwendet werden, die mit der Anschlußvorrichtung in
gleicher Weise wie die mikroelektronischen Elemente verbunden werden.
Somit bietet die vorliegende Erfindung ein komplettes System, welches
für die
Verbindung elektronischer Elemente in unterschiedlichsten Konfigurationen
eingesetzt werden kann. Außerdem
kann das System im wesentlichen mit beliebigen Abständen zwischen
den Stoßkontakten
eingesetzt werden; die Löcher
in den Anschlußvorrichtungen
werden mit den entsprechenden, zum Standardabstand passenden Abständen vorgesehen.
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Noch
ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung bietet eine elektronische
Baugruppe oder ein elektronisches System gemäß der Definition im Anspruch
33. Das System enthält
vorzugsweise eine Montageeinheit wie oben erwähnt und wenigstens ein mikroelektronisches
Element. Jedes solches mikroelektronische Element weist eine untere
Fläche
und eine Mehrzahl von Stoßkontakten
auf, die aus der unteren Fläche hervorstehen.
Jedes solches mikroelektronisches Element wird auf der Montageeinheit
montiert, wobei die untere Fläche
des Elements einer Montagefläche
der Montageeinheit gegenüberliegt,
wobei die Stoßkontakte des
Elements in die Löcher
der Montageeinheit auf der Montagefläche hineinragen, und in elektrischen
Kontakten auf der Montageeinheit an diesen Löchern eingreifen, so daß die Stoßkontakte
mit Leitungen der Montageeinheit über die Kontakte elektrisch
verbunden sind. Ein solches System bzw. eine solche Baugruppe enthält vorzugsweise
mehrere mikroelektronische Elemente, die miteinander über die
Leitungen der Montageeinheit verbunden sind. Die Stoßkontakte
können
entweder mit den Kontakten der Montageeinheit verschweißt werden,
oder sie können
in trennbarer Weise mit mechanischem Eingriff mit den Kontakten
verbunden werden. Baueinheiten gemäß diesem Aspekt der vorliegenden
Erfindung können
einfach mit hoher Zuverlässigkeit
in ausgezeichnet kompakter Weise hergestellt werden.
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Ein
weiteres Beispiel bietet einen Kontakt für eine mikroelektronische Vorrichtung.
Der Kontakt gemäß diesem
Beispiel weist einen Basisabschnitt auf, der eine Basisfläche definiert,
und eine oder mehrere Rauhstellen, die vorzugsweise in einem Stück mit dem
Basisabschnitt hergestellt werden und von der Basisfläche nach
oben ragen bis zu einer Höhe
von weniger als etwa 40 Mikron, bevorzugt weniger als etwa 25 Mikron. Jede
solche Rauhstelle weist eine Spitzenfläche fern von der Basisfläche auf,
und eine im wesentlichen scharfe Kante als Begrenzung der Spitzenfläche. Jede
Rauhstelle weist vorzugsweise eine Säule eines ersten Metalls auf,
die sich von der Basisfläche
nach oben erstreckt. Jede Rauhstelle kann auch eine Kappe aus einem zweiten
Metall aufweisen, welche die scharfe Kante und die Spitzenfläche definiert.
Das zweite Metall ist bevorzugt ein im wesentlichen ätzresistentes
Metall und darf härter
als das erste Metall sein. Das zweite Metall kann aus der Gruppe
gewählt
werden, die Gold, Osmium, Rhenium, Platin, Palladium sowie Kombinationen und
Legierung dieser Metalle umfaßt.
Als Alternative oder zusätzlich
können
die Spitzenflächen
der Rauhstellen elektrisch leitende Verschweißmaterialien tragen, die zur
Bildung metallurgischer Verschweißungen mit elektrischen Gegenelementen
adaptiert sind. Bevorzugt sind die Spitzenflächen der Rauhstellen im wesentlichen
Flach, so daß sie
eine signifikante Flächengröße zum Tragen
des Verschweißmaterials
bieten. Das erste Metall kann gewählt werden aus einer Gruppe,
die Kupfer und kupferhaltige Legierungen umfaßt. Der Basisabschnitt von
jedem Kontakt kann eine oder mehrere Metallschichten wie Kupfer
oder kupferhaltige Legierungen aufweisen und enthält bevorzugt
ein Metall mit federnden Eigenschaften, beispielsweise Beryllium-Kupfer oder
Phosphorbronze. Als Alternative kann der Basisabschnitt von jedem
Kontakt auch eine polymerisch strukturierte Schicht zusätzlich zur
leitenden, bevorzugt metallischen Schicht.
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Jede
Rauhstelle kann im wesentlichen zylindrisch sein, am meisten bevorzugt
eine rechtwinklig-kreisförmige
Zylinderform aufweisend, und jede der zuvor erwähnten scharfen Kanten kann
im wesentlichen die Form einer Kreises aufweisen, der die Spitze
der Rauhstelle umgibt. Der Basisabschnitt von jedem Kontakt kann
auch einen Ankerbereich sowie wenigstens eine Lasche oder Projektion
aufweisen, die in einem Stück mit
dem Ankerbereich hergestellt ist. Die Rauhstelle oder Rauhstellen
können
auf jeder Lasche fern von Ankerbereich angeordnet sein. Im Einsatz
wird der Ankerbereich eines solchen Kontakts am Körper einer
Anschlußvorrichtung
oder an einer anderen Stütze
befestigt, wobei die Lasche frei zum Verbiegen ist. Wenn eine Leitung,
eine Kontaktfläche
oder ein anderes elektrisches Gegenelement mit der Lasche in Eingriff
kommt, verbiegt sich die Lasche, und das Gegenelement und die Lasche
bewegen sich relativ zueinander in abschabender Weise. Die federnde
Wirkung der Lasche führt
dazu, daß die
scharfe Kante der Rauhstelle das Gegenelement unter Druck berührt und
dieses abschabt. Der Ankerbereich von jedem Kontakt kann Teil eines
im wesentlichen ringförmigen
gemeinsamen Ankerbereichs sein. Eine Kontakteinheit kann einen solchen
gemeinsamen Ankerbereich und eine Mehrzahl von Laschen aufweisen,
die sich vom ringförmigen
Ankerbereich nach innen zu einem gemeinsamen Mittelpunkt erstrecken.
Solche Kontakteinheiten können
in den oben beschriebenen Anschlußvorrichtungen und Verfahren
eingesetzt werden.
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Weitere
Beispiele umfassen Anschlußvorrichtungen,
die die oben beschriebenen Kontakte aufweisen. So kann eine Anschlußvorrichtung
gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung einen Kontakt aufweisen, der einen
Basisabschnitt und darauf eine oder mehrere Rauhstellen aufweist,
wobei jede Rauhstelle eine Spitzenfläche und eine im wesentlichen
scharfe, die Spitzenfläche
umgebende Kante aufweist, wobei der Kontakt so auf dem Körper montiert
ist, daß,
wenn ein Gegenelement mit dem Kontakt in Eingriff kommt, das Gegenelement
unter Druck über
die Rauhstelle gestreift wird, so daß die scharfe Kante der Rauhstelle
das Gegenkontakt-Element
abschabt. Bevorzugt wird der Ankerbereich des Kontakts am Körper befestigt,
so daß die Projektion
sich frei verbiegen kann. In dieser Anordnung bringt die Federkraft
der Projektion die Rauhstelle in Eingriff mit dem Gegenelement.
Wenn eine Kontakteinheit einen ringförmigen Ankerbereich aufweist
und sich davon mehrere Laschen nach innen erstrecken, kann die Kontakteinheit
so auf dem Körper
der Anschlußvorrichtung
montiert werden, daß sich
der ringförmige
Ankerbereich um ein Loch erstreckt, und so, daß sich die Laschen nach innen über das
Loch erstrecken, wobei die Rauhstellen allgemein nach oben, weg
vom Körper, weisen.
Wenn das Gegenelement in das Loch gezwungen wird, verbiegen sich
die Laschen nach unten, und die Rauhstellen kommen in Eingriff mit
dem Gegenelement.
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Ein
weiteres Beispiel bietet eine Anschlußvorrichtung mit einer Mehrzahl
von Kontakt-Basisabschnitten, wobei diese Basisabschnitte in einem
regelmäßigen Kontaktmuster
angeordnet sind. Jeder Kontakt-Basisabschnitt weist eine Basisfläche auf.
Außerdem
weist die Kontakteinheit eine Mehrzahl von Rauhstellen auf, wobei
jede solche Rauhstelle von der Basisfläche des zugeordneten Kontakt-Basisabschnitts
nach oben ragt. Jede solche Rauhstelle weist fern von der Basisfläche eine
Spitze auf, mit einem im wesentlichen scharfem Merkmal an dieser
Spitze. Die Rauhstellen können
in einem regelmaßigem
vorgegebenem Muster der Rauhstellen angeordnet sein. Das Muster
der Rauhstellen entspricht dem Muster der Kontakte, so daß wenigstens eine
Rauhstelle jedem Kontakt-Basisabschnitt zugeordnet ist. Die Kontakt-Basisabschnitte können im
wesentlichen miteinander identisch sein, und die Rauhstellen können sich
im wesentlichen an derselben Stelle auf jedem solchen Kontakt-Basisabschnitt
befinden.
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In
Anschlußvorrichtungen
gemäß diesem
Beispiel gewährleistet
die reguläre
Verteilung der Rauhstellen auf den Kontakt-Basisabschnitten, daß die Reuheiten
auf den meisten oder allen Kontaktabschnitten vorhanden sind, auch
wenn der Abstand zwischen benachbarten Rauhstellen groß ist relativ
zur Größe der Kontaktabschnitte
selbst. Anders ausgedrückt,
es ist nicht erforderlich, die ganze Oberfläche mit dicht angeordneten
Rauhstellen zu belegen, um zu gewährleisten, daß jeder
Kontaktabschnitt eine Rauhstelle aufweist. Entsprechend kann jede
Rauhstelle von der Basisfläche
emporragen, ohne von den umgebenden Rauhstellen behindert zu werden.
Dies fördert
das wirksame Abschaben, insbesondere im Fall von sehr kleinen Kontakten und
Rauhstellen.
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Ein
weiteres Beispiel bietet Verfahren zum Eingreifen eines mikroelektronischen
Elements mit einer Anschlußvorrichtung.
Solche Verfahren umfassen den Schritt des Bewegens des mikroelektronischen
Elements relativ zum Körper
der Anschlußvorrichtung,
so daß die
auf den Kontakten in der Anschlußvorrichtung getragenen Rauhstellen
die elektrischen Elemente, beispielsweise Leitungen oder Kontaktflächen, abschaben,
indem die scharfen Kanten an den Spitzen der Rauhstellen die Kontaktelemente
der mikroelektronischen Vorrichtung erfassen und abschaben. Bevorzugt
weisen die Kontaktabschnitte flexible Laschen auf, und die Rauhstellen
befinden sich auf den flexiblen Laschen. Während des Eingriffschritts
werden die Laschen beim Eingreifen in elektrischen Gegenelementen
verbogen, so daß die
Projektionen die Rauhstellen in Eingriff mit den Kontaktelementen
zwingen. Das Verfahren gemäß diesem
Beispiel kann außerdem
den Schritt der Bildung einer permanenten metallurgischen Verschweißung zwischen
den Kontakten und den Anschlüssen
des mikroelektronischen Elements umfassen. Der Verschweißungsschritt
kann ausgeführt
werden, indem ein auf den Kontakten oder auf den erfaßten Elementen
der mikroelektronischen Vorrichtung getragenes, elektrisch leitendes
Material aktiviert wird. Als Alternative oder zusätzlich kann
das Verfahren den Schritt der Inbetriebnahme des mikroelektronischen
Elements mittels Anlegen von Signalen über die Kontakte und den in
Eingriff befindlichen Elementen der mikroelektronischen Vorrichtung
umfassen, ohne Herstellung einer metallurgischen Verschweißung oder
vor der Bildung einer solchen Verschweißung. So kann das mikroelektronische Element
und sein Eingriff mit den Kontakten vor der permanenten Verschweißung geprüft werden.
Auch hier fördert
die schabende Wirkung der scharfen Merkmale auf den Rauhstellen
den zuverlässigen
Kontakt vor der Verschweißung,
und zuverlässiges
Verschweißen.
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Weitere
Beispiele bieten Verfahren zum Herstellen der mikroelektronischen
Kontakte. Ein Verfahren gemäß diesem
Beispiel umfaßt
vorzugsweise den Schritt des Auftragens eines ätzresistenten Materials an
einer Mehrzahl von Stellen auf einer oberen Fläche von einem Blatt, welches
ein erstes Metall auf der oberen Fläche aufweist, wonach das erste
Metall in einem ersten Ätzverfahren
weggeätzt
wird, so daß wenigstens
ein Teil des ersten Metalls abgetragen wird in Bereichen anders
als die genannten Stellen, so daß die geätzten Bereiche eine Basisfläche definieren,
und so daß die
abgedeckten Stellen die Rauhstellen bilden, die von der Basisfläche nach
oben ragen. Die Schritte des Auftragens und des Wegätzens bilden
Spitzen auf den Rauhstellen entfernt von der Basisfläche, und
sie bilden auch im wesentlichen scharfe Begrenzungskanten der Spitzen.
Das ätzresistente
Material kann ein zweites Metall sein, und das zweite Metall kann
wenigstens teilweise die scharfen Kanten der Spitzen bilden. Das
zweite Metall kann aus der Gruppe von Metallen gewählt werden, die
Gold, Osmium, Rhenium, Platin, Palladium sowie Legierungen und Kombinationen
dieser Metalle umfaßt, wobei
das erste Metall bevorzugt aus der Gruppe gewählt wird, die Kupfer und kupferhaltige
Legierungen umfaßt.
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Das
Blatt kann eine Schicht eines Stoppmetalls aufweisen, welches gegenüber dem
zum Ätzen
des ersten Metalls verwendeten Äizmittel
beständig
ist. Die Stoppschicht kann aus einem Metall wie Nickel gebildet sein,
welches gegenüber
dem Ätzen
mit bestimmten Lösungen
wesentlich beständiger
als das erste Metall ist. Wie weiter unten diskutiert wird, kann
die Stoppschicht mit anderen Losungen oder Verfahren geätzt werden. Der Ätzschritt
kann fortgesetzt werden, bis das Stoppmetall in den geätzten Bereichen
exponiert ist, so daß die
Stoppmetallschicht die Basisfläche
definiert. Bevorzugt umfaßt
das Verfahren außerdem
den Schritt des Unterteilens des Blatts in eine Mehrzahl von Kontakteinheiten,
wobei jede solche Kontakteinheit einen oder mehrere Kontakte aufweist,
wobei die Schritte des Unterteilens und Ätzens so ausgeführt werden,
daß sich wenigstens
eine Rauhstelle auf jedem solchen Kontakt befindet. Der Unterteilungsschritt
kann ein weiteres Ätzverfahren
umfassen. Dieses weitere Ätzverfahren
kann den Schritt des Ätzens
des Blatts an einer unteren Fläche,
gegenüber
der oberen Fläche,
umfassen.
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Noch
ein weiteres Beispiel bietet ein Verfahren zum Herstellen eines
mikroelektronischen Kontakts einschließlich der Schritte des Ätzens eines
Blatts, welches ein erstes Metall auf der oberen Fläche aufweist, so
daß wenigstens
ein Teil des ersten Metalls abgetragen wird, mit Ausnahme der Stellen
in einem vorgegebenem Muster der Rauhstellen. Somit definieren die
geätzten
Bereiche eine Basisfläche,
und die Rauhstellen ragen von der Basisfläche nach oben an den Stellen
des Musters der Rauhstellen. Der auf die obere Fläche angesetzte Ätzschritt
wird so ausgeführt,
daß Spitzen
auf den Rauhstellen fern von der Basisfläche und scharfe Kanten an jeder
solchen Spitze gebildet werden. Das Verfahren gemäß diesem
Beispiel weist bevorzugt auch den Schritt des Unterteilens des Blatts
auf, um eine Mehrzahl von Kontakteinheiten zu bilden, wobei jede dieser
Kontakteinheiten einen oder mehrere Kontakte aufweist, wobei das
Unterteilungsmuster und das Muster der Rauhstellen so aufeinander
ausgerichtet sind, daß sich
wenigstens eine Rauhstelle auf jedem Kontakt befindet. Das Unterteilungsverfahren
kann mittels Ätzen,
wie oben bereits erwähnt
wurde, ausgeführt
werden.
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Noch
ein weiteres Beispiel bietet ein Verfahren zum Herstellen einer
elektrischen Verbindung. Ein Verfahren gemäß diesem Beispiel umfaßt bevorzugt
den Schritt des mechanisch erzwungenen Eingriffs eines ersten Elements,
welches eine oder mehrere Massen eines elektrisch leitenden, schmelzbaren
Verschweißmaterials
trägt,
beispielsweise ein Lötzinn
oder eine sonstige schmelzbare Zusammensetzung, mit einem zweiten Element,
welches einen oder mehrere federnde, elektrisch leitende Kontakte
trägt,
so daß der
Kontakt auf der Oberfläche
der Masse schabt, und so daß der
Kontakt deformiert wird und gegen die geschabte Oberfläche drückt. Das
Verfahren umfaßt
außerdem
den Schritt des Aufheizens des Kontakts und der Masse auf eine erhöhte Verschweißtemperatur,
die ausreicht, um das schmelzbare Verschweißmaterial zu erweichen, so
daß der
Kontakt unter seiner eigenen Federkraft in die Masse eindringt,
und dann des Abkühlens
der in Eingriff befindlichen Kombination des Kontakts und der Masse.
Der Aufheizschritt erfolgt typisch nach dem Schritt des mechanischen
Eingriffs, während
welchem die Lötmasse
kalt und fest ist. Am bevorzugtesten wird der Schritt des mechanischen
Eingriffs so ausgeführt,
daß die
Kontakte die Oberflächen
der Massen während
des Eingriffschritts abschaben. Am bevorzugtesten weist jeder Kontakt
eine oder mehrere Rauhstellen auf seiner Oberfläche auf. Typisch werden die
Aufheiz- und Abkühl-Schritte
ausgeführt,
indem die gesamte Baueinheit, einschließlich beider Elemente, aufgeheizt
und abgekühlt
wird.
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Wenn
das schmelzbare Material aufgeheizt und erweicht ist, dringen die
Kontakte in die Massen ein, wobei jeder Kontakt im wesentlichen
mit reinem schmelzbarem Material in Berührung kommt. Zum Beispiel, wenn
das schmelzbare Material ein Lötzinn
ist, kommt jeder Kontakt mit im wesentlichem reinem Lötzinn in Berührung, der
frei von Oxiden und sonstigen Verunreinigungen, die sich auf den
Oberflächen
von Lötzinnmassen
befinden, ist. Dies erleichtert die Bildung einer einwandfreien
metallurgischen Verschweißung
zwischen dem Lötzinn
und dem Kontakt. Flüßmittel
werden nicht benötigt,
um die Verunreinigungen von den Öberflächen der
Lötzinnmassen
zu entfernen. Die Kontakte können
oxidations-resistente Materialien aufweisen an den Regionen, die
während
des Verfahrens in den Lötzinn
eindringen. Dies begünstigt
weiterhin die einwandfreie Bildung der Lötverbindung ohne Einsatz von
Flußmitteln.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung nicht durch ein bestimmtes Prinzip der
Betriebsweise eingeschränkt ist,
ist davon auszugehen, daß die
Abschabwirkung den Oxidfilm bzw. die Oxidschicht, die sich auf den
Oberflächen
der Lötzinnmassen
befinden kann, aufbricht und somit das Eindringen der Kontakte in
den darunterliegenden, reinen Lötzinn
während
der nachfolgenden Schritte des Aufheizens und Erweichens erleichtert. Diese
Kontakte werden bevorzugt mit Rauhstellen versehen, die scharfe
Merkmale aufweisen in der Region, die auf den Oberflächen der
Lötmassen
schabt.
-
Noch
ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt verschweißte Artikel.
Ein Artikel gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt ein erstes Element, welches
eine Struktur aufweist mit wenigstens einem darauf befindlichen
Anschluß,
Massen eines Verschweißmaterials
wie Lötzinn
und ein zweites Element mit einem oder mehreren darauf befindlichen
Kontakten, wobei jeder solche Kontakt einen Ankerabschnitt aufweist,
der am Körper
befestigt ist und wenigstens eine Lasche aufweist, die sich vom
Ankerabschnitt erstreckt und ein davon entferntes Distalende aufweist.
Das Distalende von jeder solchen Lasche erstreckt sich in eine Masse
des Verschweißmaterials
hinein auf dem ersten Element und ist damit verschweißt. Bevorzugt ist
das Verschweißmaterial
ein Lötzinn,
und das Distalende von jeder Lasche ist metallurgisch mit der Masse verschweißt. Jede
Lasche ist bevorzugt mit einem Teil der Masse verschweißt, der
sich am weitesten von der Oberfläche
der Masse entfernt befindet. Am bevorzugsten weist jeder Kontakt
einen ringförmigen
Ankerbereich auf, der eine zentrale Achse und eine Mehrzahl von
Laschen definiert, die nach innen zur zentralen Achse ragen. Jede
Masse wird innerhalb des ringförmigen
Ankerabschnitts von einem solchen Kontakt aufgenommen, und die sich
radial nach innen an einem solchen Kontakt erstreckenden Laschen
dringen in die Masse ein. Bevorzugt dringen die Laschen in vielen
Richtungen in jede Masse ein. Wie weiter unten diskutiert wird, bilden
die Verbindungen gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung besonders feste Zwischenverbindungen,
auch wenn die einzelnen Laschen ziemlich klein und deshalb ziemlich
zerbrechlich sind.
-
Die
oben beschriebenen und andere Objekte, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden noch klarer ersichtlich an Hand der
unter aufgeführten,
detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, zusammen mit
den begleitenden Figuren.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
FIGUREN
-
1 ist
eine diagrammatische perspektivische Ansicht einer Montageeinheit
und Anschlußvorrichtungen
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
-
2 ist
eine Teilgrundrißansicht,
die einen Teil einer in 1 dargestellten Anschlußvorrichtung
darstellt.
-
3 ist
eine weitere Teilgrundrißansicht
mit vergrößertem Maßstab, die
einen kleineren Teil der gleichen Anschlußvorrichtung darstellt.
-
4 ist
eine diagrammatische Querschnittsansicht entlang der Linien 4-4
in 3.
-
5 und 6 sind
Teilquerschnittsansichten ähnlich
wie 4, sie stellen jedoch die Anschlußvorrichtung,
die Montageeinheit und einen Chip während eines Zusammenbauvorgangs
dar.
-
7 ist
eine Ansicht ähnlich
wie 1, jedoch stellt sie eine fertiggestellte elektronische
Baueeinheit dar, die mit Hilfe der Montageeinheit und Anschlußvorrichtungen
gemäß 1 hergestellt
wurde.
-
8 ist
eine Teilquerschnittsansicht ähnlich
wie 4, sie stellt jedoch eine Anschlußvorrichtung
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung dar.
-
9 ist
eine Teilgrundrißansicht,
die einen Teil einer Anschlußvorrichtung
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung darstellt.
-
10 ist
eine Teilquerschnittsansicht, die einen Teil der Anschlußvorrichtung
von 9 zusammen mit einem mikroelektronischen Bauteil
darstellt.
-
11 ist
eine Teilgrundrißansicht ähnlich wie 3,
sie stellt jedoch einen Teil einer Anschlußvorrichtung gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung dar.
-
12 ist
eine Teilgrundrißansicht,
die einen Teil einer Anschlußvorrichtung
gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung darstellt.
-
13 ist
eine Teilquerschnittsansicht, die die Funktionsweise der Anschlußvorrichtung
gemäß 12 während des
Zusammenbaus mit einem mikroelektronischen Element darstellt.
-
14 ist
eine diagrammatische perspektivische Teilansicht, die Teile einer
Kontakeinheit gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
15 ist
eine diagrammatische Teilquerschnittsansicht mit vergrößertem Maßstab entlang
der Linien 15-15 in 14.
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16 ist
eine Ansicht ähnlich
wie 15, sie stellt jedoch die Anschlußvorrichtung
während
des Eingriffs mit dem mikroelektronischen Element dar.
-
17 ist
eine Ansicht ähnlich
wie 16, sie stellt jedoch die Anschlußvorrichtung
dar während
eines Zustands eines Verfahrens gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
-
18 ist
eine Ansicht ähnlich
wie 17, sie stellt jedoch eine spätere Stufe des gleichen Verfahrens dar.
-
19–23 sind
diagrammatische Teilquerschnittsansichten, die Teile der Anschlußvorrichtung der 14–18 in
Stufen eines Herstellungsverfahrens gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellen.
-
24, 25 und 26 sind
partielle Teilquerschnittsansichten, die eine Anschlußvorrichtung
darstellen in sukzessiven Stufen des Herstellungsverfahrens gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
-
27 ist
eine diagrammatische perspektivische Teilansicht einer Anschlußvorrichtung
gemäß einer weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
-
28 bis 32 sind
diagrammatische Teilquerschnittsansichten, die Teile einer Anschlußvorrichtung
während
sukzessiver Stufen der Herstellung und des Einsatzes gemäß einer
weiteren Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung darstellen.
-
33 ist
eine Teildraufsicht einer in 28-32 dargestellten
Anschlußvorrichtung.
-
34 ist
eine Aufriß-Teilansicht,
die Komponenten darstellt, die in einer weiteren Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung verwendet werden.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
Eine
Montageeinheit 20 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
allgemein ein flaches Substrat 21, welches eine obere Fläche 23 mit
einer ersten, darauf angeordneten Anschlußvorrichtung 24, und
eine gegenüberliegende,
untere Fläche 25 mit
einer zweiten Anschlußvorrichtung 26 auf
der unteren Fläche
aufweist. Das Substrat 21 in dieser Anordnung ist eine
mehrschichtige laminierte Leiterplatte mit zahlreichen elektrischen
Leiterbahnen 28, von welchen nur einige wenige angedeutet
sind. Die Leitungen 28 erstrecken sich in gegenseitigen,
rechtwinklig zueinander angeordneten horizontalen Richtungen parallel
zur oberen und zur unteren Fläche.
Der gebräuchlichen
Praxis in der Halbleiterindustrie entsprechend, werden die horizontalen
Richtungen die "x"-Richtungen und die "y"-Richtungen
genannt. Außerdem
weist das Substrat Leitungen 56 in vertikaler bzw. "z"-Richtung auf, welche als Zwischenverbindungen
für die
diversen horizontalen Verbindungen 28 dienen. Einige der
Leitungen der "z"-Richtung liegen
auf der oberen Fläche 23 frei.
Diese exponierten Leitungen sind in einem rechtwinkligen Gitter
mit einheitlichem Abstand in den x- und y-Richtungen angeordnet.
Die exponierten Leitungen 56 können beispielsweise schmelzfähige leitende
Materialien wie Lötzinne,
eutektische Verweißlegierungen,
polymere Materialien mit Metallfüllungen
und ähnliche
Substanzen aufweisen, und sie können
auch Strukturen, wie beispielsweise sich vertikal erstreckende Durchgangverbindungen,
aufweisen. Das Substrat besteht im wesentlichen aus einem dielektrischen,
Material, welches die Leitungen trägt und isoliert. Das Substrat 21 kann
auch andere, in mehrschichtigen Leiterplatten gebräuchliche Elemente
Umfassen, beispielsweise Masse- und Stromversorgungs-Ebenen und
dergleichen.
-
Die
Anschlußvorrichtung 24 umfaßt einen
blattförmigen
dielektrischen Körper 30 der
Anschlußvorrichtung,
welche eine erste, weg von Substrat 21 nach oben weisende
Fläche 32,
und eine zweite Fläche 34,
die nach unten, dem Substrat zugewandt ist. Der Körper 30 der
Anschlußvorrichtung
weist zahlreiche Löcher 36 auf
(2 und 4), die sich durch ihn von der
ersten Fläche 32 zur
zweiten Fläche 34 erstrecken
und sich somit nach unten zur oberen Fläche des Substrats erstrecken.
Der Körper 30 der
Anschlußvorrichtung
ist vorzugsweise dünner
als etwa 1 mm, noch besser zwischen etwa 0,5 und etwa 1,0 mm dick.
Wie weiter unter diskutiert wird, sollte die Dicke des Körpers der
Anschlußvorrichtung
etwa gleich oder etwas größer als
die Strecke sein, um welche die Stoßkontakte der mikroelektronischen
Elemente über
der Oberfläche
hervorstehen. Die Löcher 36 weisen
bevorzugt einen Durchmesser von etwa 0,75 bis 0,80 mm auf. Wie in 3 und 4 dargestellt,
ist jedem Loch 36 eine längliche Kontaktlasche 38 aus
Metall zugeordnet. Jede Kontaktlasche liegt über der ersten Fläche 32 des
Körpers
der Anschlußvorrichtungen.
Jede Kontaktlasche weist an einem Ende eine ringförmige Struktur 40 auf,
welche die Öffnung des
Lochs 36 umgibt, und eine Mehrzahl von Projektionen 42,
die sich vom ringförmigen
Element nach innen erstrecken, wobei die Projektionen über die Öffnung des
Lochs 36 ragen. Die Projektionen 42 sind voneinander
mittels Schlitze 44 getrennt. Die Projektionen 42 von
jeder Kontaktlasche bilden zusammen einen aktiven Kontakt 45,
der über
dem Loch 36 liegt und die zentrale freie Öffnung 46 umgibt.
-
Wie
in 4 ersichtlich ist, erstreckt sich jede Kontaktlasche
zu einer hohlen Durchgangsverbindung 48 aus Metall, die
sich durch den Körper
der Anschlußvorrichtung
zur zweiten Fläche 34 davon
erstreckt. Jede solche Durchgangsverbindung bildet einen Anschluß 50 auf
der zweiten Fläche 34 der
Anschlußvorrichtung. Wie
in 2 ersichtlich ist, sind die Löcher 36 und die aktiven
Kontakte 45 in Reihen, die sich in der X-Richtung erstrecken,
und in Spalten, die sich in der Y-Richtung erstrecken, angeordnet.
Jede Kontaktlasche 38 ist in einem schrägen Winkel von 45 Grad relativ
zur X-Richtung angeordnet (somit auch 45 Grad relativ zur Y-Richtung),
so daß jede
Durchgangsverbindung 48 und somit jeder Anschluß 50 einen
Offset in dieser schrägen Richtung
relativ zum aktiven Kontakt 45 und zum Loch 36 aufweist.
Folglich liegen die Durchgangsverbindungen 48 und die Anschlüsse 50 an
den unteren Enden der Durchgangsverbindungen ebenfalls in einer
rechtwinkligen Anordnung von Reihen und Spalten, die sich in den
X- und Y-Richtungen
erstrecken, jedoch weist diese Anordnung einen Offset relativ zur
Anordnung der Löcher 36 und
der aktiven Kontakte 45 auf. Andere Schrägwinkel
können
verwendet werden.
-
Die
rechtwinkligen Anordnungen können
im wesentlichen jeden Abstand zwischen den benachbarten Elementen
aufweisen. Jedoch ist der Elementabstand in jeder Anordnungen vorzugsweise
ein Abstand, der mit dem Kontaktabstand auf den Oberflächen der
mikroelektronischen Elemente übereinstimmt,
beispielsweise auf einem Halbleiterchip mit einer "flächigen" Kontakteanordnung.
Die gegenwärtigen
Standardkontake haben normalerweise einen Abstand P von etwa 2,5
mm oder weniger, noch typischer etwa 1,5 mm, zwischen den benachbarten
Elementen, gemessen entlang einer Reihe oder entlang einer Spalte.
Der Abstand der Anordnung der Durchgangskontakte und der Anschlüsse sollte
ebenfalls mit dem Abstand der Anordnung der exponierten Leitungen 58 auf
dem Substrat übereinstimmen.
-
Die
Kontaktlaschen 38 und die darin enthaltenen Projektionen 42 sind
normalerweise laminar. Der Begriff "laminar" wird in dieser Offenbarung im Sinn
von blattförmig
oder plattenförmig
verwendet. Das heißt,
eine laminare Struktur weist zwei entgegengesetzt gerichtete Hauptflächen sowie
Kanten auf, wobei die Oberflächengrößen der
Hauptflächen
wesentlich größer als
die Oberflächengrößen der
Kanten sind. Eine laminare Struktur muß nicht notwendigerweise flach
sein. Die Kontaktlaschen 38 können aus metallischen Materialien hergestellt
sein, vorzugsweise aus solchen, die wesentliche federnde Eigenschaften,
gute elektrische Leitfähigkeit
und gutes Verarbeitungsverhalten in Ätz- und Plattierungsverfahren
aufweisen, die für
mikroelektronische Bauteile gebräuchlich
sind. Die Materialien, die verwendet werden können, umfassen Kupfer und kupferhaltige
Legierungen wie Berylliumkupfer und Phophorbronze. Das Metall der
Kontaktlasche und der Projektion ist vorzugsweise zwischen etwa
10 Mikron und etwa 50 Mikron dick. Standardverfahren können zur
Herstellung der Kontaktlaschen eingesetzt werden. Jedoch sind besonders
adaptierte Verfahren zur Herstellung von Projektionen, die sich über Löcher in
einer dielektrischen Schicht erstrecken, in der US-Patenschrift
Nr. 5,148,266 dargestellt, insbesondere in der darin enthaltenen 13,
und diese Offenbarungen sind hierin einbegriffen durch Bezugnahme.
Die Abmessungen der Komponenten variieren etwas, in Abhängigkeit
vom gewählten
Abstand der Elemente und von der Art der mit der Anschlußvorrichtung
in Eingriff zu bringenden mikoelektronischen Komponenten. In einem
System mit etwa 1,5 mm Elementabstand ist die Breite W jeder Kontaktlasche
etwa 0,9 mm, wobei die Länge
L zwischen dem Mittelpunkt des aktiven Kontakts 45 und
dem Loch 36, und dem Mittelpunkt der zugeordneten Durchkontaktierung 48 etwa
1,0 mm betragen kann. Die radiale Erstreckung von jedem Schlitz 44,
zu und weg vom Mittelpunkt der freien Region 46, beträgt bevorzugt
etwa 0,63 mm, während
jeder Schlitz 44 etwa 0,06 mm breit sein kann. Die freie
Zentralregion 46 kann einen Durchmesser von etwa 0,08 mm
aufweisen, während
der Durchmesser D des aktiven Kontakts, gemessen über zwei radial
gegenüberliegende
Schlitze 44, etwa 0,63 mm betragen kann.
-
Durchkontaktierungen 48 können metallische
oder sonstige leitende Materialien von den Typen aufweisen, die
zur Herstellung der Durchkontaktierungen auf Leiterplatten gebräuchlich
sind. Solche Materialien umfassen Metalle, die in galvanischen und
nichtgalvanischen Verfahren aufgetragen werden können, beispielsweise Kupfer,
Nickel, Gold und Legierungen solcher Metalle, und ähnliche
Materialien. Die Anschlüsse 50 können zusammen
mit den Durchkontaktierungen in einem standardmäßigen Plattierungsverfahren
gebildet werden. Die Anschlußvorrichtung 20 ist
auf der oberen Fläche
des Substrats 21 angeordnet, so daß die zweite Fläche 34 des
dielektrischen Körpers 30 der
Anschlußvorrichtung
dicht auf der oberen Fläche 23 des Substrats
liegt. Die Anordnung der Anschlüsse 50 auf
der zweiten Fläche
des Körpers
der Anschlußvorrichtung ist
gegenüber
der Anordnung der exponierten Leitungen 56 ausgerichtet,
so daß jeder
Anschluß 50 mit
einer exponierten Leitung auf dem Substrat in Eingriff kommt. Die
Anschlüsse 50 und
exponierten Leitungen 56 sind elektrisch miteinander verbunden.
Jede exponierte Leitung 56 ist mit der internen Schaltung
innerhalb des Substrats 21, beispielsweise mit den Leitungen 28 in
der X- und in der
Y-Richtung, verbunden. Die interne Struktur der Leiterplatte kann
jede geeignete Form aufweisen, darunter auch, ohne Einschränkung, die
Strukturen, die in der veröffentlichten
Internationalen Patentschrift Nr. 92/11395, eingereicht am 30. Dezember
1992, hiermit durch Bezugnahme hierin einbegriffen, offenbart sind.
Jede internationale Anwendung offenbart auch Verfahren zum verbinden
der Leiterbahnschichten miteinander mittels schmelzfähiger leitender
Materialien. Diese Verfahren können
eingesetzt werden, um die Anschlußvorrichtung 24 mit
dem Substrat zu verbinden.
-
Die
Anschlußvorrichtung 26 auf
der unteren Fläche 25 des
Substrats hat genau die gleiche Struktur wie die Anschlußvorrichtung 24 auf
der oberen Fläche
des Substrats. Auch in dieser Instanz weist die Kontakte tragende,
erste Fläche
des dielektrischen Körpers
der Anschlußvorrichtung
in die Richtung weg vom Substrat 21, d. h. nach unten,
weg von der unteren Fläche 25.
So werden die Anschlüsse
der zweiten Anschlußvorrichtung 26 auf
der unteren Fläche
elektrisch verbunden mit weiteren exponierten Leitungen (nicht dargestellt). Das
Substrat 21 und die Anschlußvorrichtungen 24 und 26 bilden
zusammen eine Montageeinheit 20 mit exponierten Montageflächen, die
mit den ersten Flächen
der beiden Anschlußvorrichtungen
definiert sind, und mit Löchern,
die sich von den Flächen
in die Montageeinheit hinein erstrecken, wie beispielsweise die
Löcher 36 der
ersten Anschlußvorrichtung.
Die über
diesen Löchern
liegenden Kontakte sind mit Leiterbahnen innerhalb des Substrats
elektrisch verbunden. Die Montageeinheit enthält außerdem auch eine dielektrische
Maskenschicht 60 (7), die über Teile
der exponierten ersten Fläche 32 der
oberen Anschlußvorrichtung 24 liegt.
Die Maskenschicht bedeckt einige der Kontakte und einige der Löcher auf
der oberen Anschlußvorrichtung.
Die Maskenschicht weist jedoch Öffnungen 62, 64 und 66 auf.
Die Positionen der Öffnungen
werden wie benötigt
gewählt,
um die gewünschten
Montagepositionen der diversen Bauteile, die mit der Montagevorrichtung
zusammengebaut werden sollen, unterzubringen. Die Schicht 60 mit
ihren Öffnungen
kann gebildet werden entweder mittels Formschneiden oder mittels Ätzen einer
Platte dielektrischen Materials, oder sie können gebildet werden, indem
eine lithographisch gebildete Platte von dielektrischem Material
als Trockenfilm auf die erste Fläche
der Anschlußvorrichtung
laminiert wird. Bevorzugt wird die Schicht 60 aus einem
Material mit der Bezeichnung "Coverlay" gebildet, welches
eine dielektrische Polyimid-Schicht
und eine Klebstoffschicht aufweist, um die dielektrische Schicht
auf der Anschlußvorrichtung
zu befestigen.
-
In
einem Anschlußverfahren
wird ein mikroelektronisches Bauteil, beispielsweise ein Halbleiterchip 68, mit
der Anschlußvorrichtung
in Eingriff gebracht. Das mikroelektronische Element 68 weist
eine Mehrzahl von Stoßanschlüssen 70 auf.
Wie am besten in 5 ersichtlich ist, ragt jeder
Stoßanschluß 70 von
der flachen unteren Fläche 72 des
Elements 68 hervor. Die Stoßleitungen sind in einem rechtwinkligen
Gitternetz angeordnet, welches den gleichen Abstand der Elemente
aufweist, wie das Gitternetz der aktiven Kontakte 45 und Löcher 36 (2).
In dieser Hinsicht, obwohl die Stoßleitungen nur an den Stellen
angeordnet sein sollten, die durch das Gitternetz definiert sind,
besteht keine Notwendigkeit, daß ein
Stoßkontakt
an jeder solchen Stelle vorhanden sein muß. Dies bedeutet, daß nicht
alle Gitternetzstellen für
die Stoßkontakte
besetzt sein müssen. Zum
Beispiel können
die Stoßkontakte
nur an jeder zweiten, oder an jeder dritten Stelle, usw., vorhanden
sein, so daß der
effektive Abstand der Kontakte das Zweifache, das Dreifache oder
ein sonstiges, ganzzahliges Vielfaches des Abstands der Löcher in
der Anschlußvorrichtung
beträgt.
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Jeder
Stoßkontakt 70 hat
die Form eines allgemein kugelförmigen
Balls, der mit der internen Schaltung 74 des Elements 68 elektrisch
verbunden ist. Die Stoßkontakte
dieser im allgemeinen kugelförmigen
Konfiguration werden auch manchmal "Ballkontakte" genannt. Jeder Ballkontakt umfaßt eine
interne Kugel als Kern 76 aus einem elektrisch leitfähigen, relativ
festem Metall wie Kupfer oder Nickel. Jede Kugel 76 ist
wiederum mit einer Schicht 78 eines elektrisch leitfähigen, thermisch
aktivierbarem Verschweißmaterial,
beispielsweise ein Lötzinn,
beschichtet.
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Das
mikroelektronische Element 68 wird mit der Montageeinheit 20 in
Eingriff gebracht, und mit der oberen Anschlußvorrichtung 24, indem
das Element so der Montageeinheit gegenüber gebracht wird, daß die Kontakte
tragende Fläche 72 des
mikroelektronischen Elements der exponierten oder ersten Kontakte
tragenden Fläche 32 der
Anschlußvorrichtung
gegenübersteht,
d. h. so, daß die
Kontakte tragende Fläche
des mikroelektronischen Elements an die exponierte Montagefläche der
Montageeinheit kommt, die mit der ersten Fläche 32 der Anschlußvorrichtung
definiert ist. Das mikroelektronische Element wird so positioniert,
daß die Stoßkontakte 70 auf
die aktiven Kontakte 45 und Löcher 36 der Anschlußvorrichtung
ausgerichtet sind. Das Element 68 und die Montageeinheit 20 werden
aneinander gedrückt,
indem das Element 68 nach unten gedrückt wird. In dieser Operation
kommen die Stoßkontakte 70 mit
den Projektionen 42 von jedem Kontakt in Eingriff und dringen
in die Löcher 36 ein.
Mit der Fortsetzung dieser Aktion dringen die Stoßkontakte
tiefer in die Löcher
ein. Dabei drücken
die Projektionen 42 der Kontakte gegen die exponierten
Flächen
der Stoßkontakte 70 unter
ihrer eigenen Federkraft, so daß die
Projektionen die exponierten Flächen
der Stoßkontakte
abschaben, während
die Stoßkontakte
in die Löcher
eintreten. Diese Aktion entfernt Verunreinigungen und Oxide von
den Oberflächen
der Stoßkontakte
und von den Oberflächen
der Projektionen.
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Die
nach unten gerichtete Bewegung des mikroelektronischen Elements 68 relativ
zur Montageeinheit und relativ zur Anschlußvorrichtung setzt sich fort,
bis die Teile die in 6 dargestellte Position erreichen.
In dieser Position erreicht die Kontakte tragende Fläche 72 des
Elements 68 die Bodenstellung auf der exponierten Fläche 32 der
Anschlußvorrichtung,
d. h. auf der Montagefläche
der Montageeinheit. Ebenfalls in dieser Position liegt der Mittelpunkt
von jedem Ball, der einen Stoßkontakt
darstellt, unter der ersten Fläche 32 der Anschlußvorrichtung
und unter den Projektionen 42, so daß die Projektionen 42 den
Stoßkontakt
in dieser Position festhalten. In diesem Zustand ist das mikroelektronische
Element 68 jedoch noch nicht untrennbar mit der Montageeinheit
verbunden. Trotzdem sorgen die federnden Projektionen 42 dafür, daß ein zuverlässiger elektrischen
Kontakt mit jedem Stoßkontakt 70 besteht.
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Andere
Komponenten werden in gleicher Weise mit der Montageeinheit verbunden.
Zum Beispiel kann ein weiteres, relativ kleines Substrat oder ein
solcher Träger 82,
mit weiteren mikroelektronischen Elementen 84 auf dem Substrat 82 mittels
eines beliebigen bekannten Verfahrens montiert werden, beispielsweise
Montage auf der Oberfläche
mit Verbindungsdrähten
oder ähnlichen
Vorrichtungen. Somit kann die obere oder exponierte Flache 86 des
Trägers 82 eine
beliebige gewünschte
Konfiguration aufweisen, die mit den zur Befestigung der Komponenten 84 verwendeten
Montagevorrichtungen kompatibel ist. Die gegenüberliegende oder untere Fläche des
Trägers
(die Fläche,
die zum Substrat 21 weist) ist jedoch im allgemeinen Flach
und weist Stoßkontakte 88 auf,
die identisch wie die oben beschriebenen Stoßkontakte 70 beschaffen
sind. Auch hier sind die Stoßkontakte
wieder an den Punkten eines rechtwinkligen Gitternetzes angeordnet,
entsprechend dem Gitternetz der Löcher 36 in der Montagefläche des
Körpers
der Anschlußvorrichtung,
d. h. entsprechend der Löcher
in der Montagefläche
der Montageeinheit. Somit wirkt der Träger 82 als Adapter,
der das Montieren von Vorrichtungen mit unterschiedlichen Kontaktarten
auf der Montageeinheit ermöglicht.
Der Träger 82 kommt
mit den Kontakten der Montageeinheit 20 in genau der gleichen
Weise wie das Element 68 in Eingriff. Ähnlich wird ein Stecker 90 vorgesehen
mit einer im wesentlichen flachen unteren Fläche sowie mit Stoßkontakten 92,
die sich von dort aus erstrecken. Die Stoßkontakte sind mit den Adern
eines Flachbandkabels 94 elektrisch verbunden. Der Stecker 90 kann
an der Montageeinheit 20 in der gleichen Weise wie der
Träger 82 und
das mikroelektronische Element 68 angeschlossen werden.
Außerdem
kann der Flachbandkabel-Stecker Durchgangsloch-Leitungen
aufweisen, so daß weitere
Stecker auf dem ersten Stecker angeschlossen werden können, um
einen Stapel von Steckern zu bilden, wobei die entsprechenden Kontakte
von jedem Stecker elektrisch parallel geschaltet sind. Eine oder
mehrere weitere mikroelektronische Element(e) 96 sind mechanisch und elektrisch
an der Montageeinheit 20 angeschlossen, indem Stoßkontakte
(nicht dargestellt) am Element 96 mit den von der unteren
Anschlußvorrichtung 26 der
Montageeinheit getragenen Kontakten in Eingriff gebracht werden.
Weitere Elemente (nicht dargestellt) können mit der unteren oder der
oberen Anschlußvorrichtung
in Eingriff gebracht werden. Wie dargestellt, jede Komponente, die
mit der oberen Anschlußvorrichtung
in Eingriff ist, befindet sich in einer der Öffnungen 62, 64, 66.
Der übrige,
nicht benutzte Platz und die übrigen nicht
benutzten Löcher
sind mit einer "Coverlay"-Schicht 60 und
mit einer ähnlichen
Schicht auf der unteren Anschlußvorrichtung
abgedeckt.
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In
diesem Zustand sind alle Komponenten vollständig miteinander verbunden
und können
mit normalen Taktgeschwindigkeiten betrieben werden. Die Prüfoperation
kann ausgeführt
werden, indem die Stromversorgung und Prüfsignale über das Kabel 94 angelegt
werden. Als Alternative oder zusätzlich
kann die Montageeinheit 20 einen speziellen Prüfanschlußbereich
(nicht dargestellt) aufweisen, um dort die Stromversorgung und die
Prüfsignale
anzulegen. So können
die gesamte Baugruppe und die Komponenten, wie das mikroelektronische
Element 68, einfach geprüft werden in einem installierten,
eingerasteten Zustand auf der Montageeinheit, wobei die Signale
und die Stromversorgung über
das Substrat und über
die Anschlußvorrichtung
angelegt werden. Wenn die Baugruppe in einer solchen Prüfung ordnungsgemäß funktioniert,
besteht sehr gute Aussicht, daß sie
auch im vorgesehenen Einsatz richtig funktionieren wird. Diese Prüfung erfordert
nicht den Eingriff des Chips oder der Stoßkontakte mit einem besonderen
Prüfsockel.
Nach der Prüfung
der Baugruppe wird die besondere Prüfverbindung von der Baugruppe
abgenommen.
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Wenn
ein Fehler festgestellt wird, kann die defekte Komponente bzw. können die
defekten Komponenten aus der Montageeinheit herausgenommen werden,
indem einfach die Komponente von der Montageeinheit weggezogen wird,
so daß die
Stoßkontakte
auf der Komponente von den Gegenkontakten abgetrennt werden. Die
Kontakte können
von der nächsten Komponente
wiederverwendet werden. Wenn kein Fehler festgestellt wird, kann
die Baugruppe im vorgesehenen Einsatz ohne weitere Bearbeitung der
Verbindungen verwendet werden. Der federnde Eingriff der Kontaktprojektionen
mit der Stoßkontakten
bewirkt eine dauerhafte elektrische Verbindung mit langer Lebensdauer.
Bevorzugt werden jedoch die Stoßkontakte
nach dem Prüfschritt metallurgisch
mit den Gegenkontakten verschweißt. Dies kann getan werden,
indem die Baugruppe erwärmt wird,
um das Verschweißmaterial
auf den Stoßkontakten
zu aktivieren, so daß sich
die metallurgischen Verschweißungen
zwischen den Stoßkontakten
und den Gegenkontakten bilden. Es ist dabei nicht erforderlich, die
mikroelektronischen Elemente oder andere Komponente von der Montageeinheit
abzunehmen, oder den Eingriff zwischen den Stoßkontakten und den Gegenkontakten
zwischen dem Prüfschritt
und dem Verschweißschritt
zu verändern.
Entsprechend ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, wenn die Baugruppe ein akzeptables Prüfergebnis
im Prüfschritt
erbrachte, daß sie
nach dem Schritt der metallurgischen Verschweißung weiterhin akzeptabel funktionieren
wird. Im Einsatz können
sich die Durchkontaktierungen 48, die Kontaktlaschen 38 und
die federnden Kontaktprojektionen 42 ausreichend deformieren,
um etwas Bewegung der Stoßkontakte
in den X- und Y-Richtungen relativ zum Substrat zu ermöglichen.
Dies fördert
den Ausgleich der thermischen Ausdehnung.
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Eine
Anschlußvorrichtung
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in 8 teilweise
dargestellt. In diesem Fall weist der dielektrische Körper 130 der
Anschlußvorrichtung
ein blattförmiges
leitendes, flaches Potentialausgleichelement 137 auf zwischen
der ersten Fläche 132 und
der zweiten Fläche 134 des
Körpers
der Anschlußvorrichtung.
Das Element 137 kann aus einem leitenden Material, wie
Kupfer oder ein anderes Metall, hergestellt sein, und es kann elektrisch
mit Massepotential oder Stromversorgungsanschlüssen (nicht dargestellt) verbunden
sein, um eine platzsparende Masse- oder Stromversorgungsebene zu gestalten.
Die Löcher 136 im Körper 130 der
Anschlußvorrichtung
erstrecken sich durch Öffnungen 139 im
flachen Potentialausgleichelement 137, so daß die Stoßkontakte
elektrisch isoliert gegenüber dem
Potentialausgleichelement bleiben, wenn sie in die Löcher eindringen.
Die Durchkontaktierungen oder Durchgangsleitungen 148 erstrecken
sich durch andere Öffnung 141 im
Potentialausgleichelement. Jede Durchkontaktierung ist eine zusammengesetzte
Struktur, die einen Zentralkörper 149 aus
leitendem Material und ein Paar Blinddurchgänge 151 und 153 aufweist,
die sich in den Zentralkörper 149 hinein
erstrecken von der ersten bzw. der zweiten Fläche des Körpers der Anschlußvorrichtung.
Der Blindurchgang 153 definiert den Anschluß 150 auf
der zweiten Fläche 134 des
Körpers
der Anschlußvorrichtung.
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Der
aktive Kontaktbereich 145 der Kontaktlasche umfaßt federnde
Projektionen 142, die sich radial nach innen erstrecken über das
Loch 136 an der Öffnung
des Lochs auf der ersten Fläche 132.
Projektionen 142 sind in einem ähnlichen Muster wie oben beschrieben
angeordnet und mit einer ringförmigen
Region der Kontaktlasche 138 verbunden, die das Loch 136 umgibt.
In dieser Ausführungsform
erstrecken sich jedoch die Projektionen 142 nach unten
in das Loch 136 hinein, von der ersten Fläche 132 in
Richtung zur zweiten Fläche 134 hin,
so daß die
Spitze von jeder Projektion unter der ersten Fläche eingezogen ist. Somit,
obwohl jede Projektion im wesentlichen laminar ist, definieren die
Projektionen 142 kooperativ eine konische Leit- oder trichterartige
Struktur an jedem Loch. Diese Strukturen unterstützen die Ausrichtung der mikroelektronischen
Komponente relativ zur Anschlußvorrichtung
während
des Zusammenbaus; dadurch weisen die Stoßkontakte eine Tendenz auf,
sich zum Mittelpunkt der trichterartigen Strukturen hin zu bewegen,
und somit in Richtung zur Mitte der Löcher. Die Projektionen 142 werden
typisch gebildet als Abschnitte eines flachen Blatts mit Ringregionen 138 und
mit den anderen Teilen der Kontaktlaschen, wobei die Projektionen
der federnden Kontakte permanent und plastisch gegenüber ihrem ursprünglich flachen
Zustand in den in 8 dargestellten Zustand mittels
eines Prägeverfahrens
deformiert werden.
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Außerdem weisen
die Projektionen 142 ein Basismetall 147 und ein
Verschweißmaterial 143 über dem Basismetall
auf. Das Basismetall 147 ist bevorzugt ein Metall oder
eine Legierung der oben im Zusammenhang mit den Kontaktlaschen beschriebenen
Art. Das Verschweißmaterial 143 kann
ein Lötzinn,
eine Lötpaste,
ein bei niedriger Temperatur schmelzendes eutektisches Verschweißmaterial,
ein Festkörper-Diffusionsverschweißmaterial,
ein zusammengesetztes Polymer-/Metall-Verschweißmaterial oder ein sonstiges,
thermisch aktivierbares Verschweißmaterial sein. Zum Beispiel
wird eine Lötpaste
wie Koki RE4-95K, ein Lot mit 63% Zinn – 37% Blei, mit 20–50 Mikron
Größenverteilung
in einem reinigungsmaterial-freien Flußmittel bevorzugt für Verschweißungen an
einem eutektischen Löt-Stoßkontakt.
Das Polymer-/Metall-Verschweißmaterial
kann eine Dispersion eines Metalls, beispielsweise Silber- oder
Goldteilchen in einem thermoplastischen Polymermaterial, wie Ultem,
sein oder ein thermisch aushärtbares
Polymermaterial wie ein Epoxyharz. Diffusions-Verschweißmaterialien
können
Schichtstrukturen von Gold auf Nickel, Legierungen von Gold und
Zinn, beispielsweise 80% Gold und 20% Zinn, und Legierungen von
Zinn und Silber, beispielsweise 5% Silber und 95% Zinn, sein. Lötmittel
können
Legierungen von Zinn und Blei oder von Zinn, Indium und Silber sein.
Eutektische Verschweißmaterialien
können
aus der Gruppe gewählt
werden, die Legierungen von Gold-Zinn, Gold-Germanium, Gold-Silizium
oder Kombinationen dieser Metalle umfaßt, wobei die Gold-Zinn-Legierungen
bevorzugt werden. Wie gemäß dem Stand
der Technik wohlbekannt ist, wird jeder Typ des Verschweißmaterials
normalerweise eingesetzt, um Strukturen zu verschweißen, die
mit dem Verschweißmaterial
kompatibel sind. Zum Beispiel werden eutektische Verschweißmaterialien
und Diffusions-Verschweißmaterialien
eingesetzt mit Kontakt-Basismetallschichten
und mit zugeordneten Stoßkontakten
aus Metallen wie Gold, adaptiert zur Bildung von Legierungen mit dem
Verschweißmaterial.
In dieser Anordnung ist eine Beschichtung der Stoßkontakte
an den Komponenten mit einem Verschweißmaterial nicht erforderlich.
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Diese
Anschlußvorrichtung
weist außerdem
auf der ersten Fläche 132 eine
Schicht 177 eines thermisch aktivierbaren Klebstoffs auf,
vom Typ, der gewöhnlich
als "snap-cure" (schnapp-härtend) bezeichnet wird.
Wenn die Baugruppe erwärmt
wird, um das Verschweißmaterial 143 auf
dem Kontakt zu aktivieren, befestigt der Klebstoff 177 den
Chip oder die Komponente auf der Montageeinheit in einer Weise,
die eine hohlraumfreie Schnittstelle ergibt. Außerdem bildet der Klebstoff
eine Versiegelung um jeden Kontakt und jedes Loch, so daß die Innenräume der
Löcher
und der Schnittstellen zwischen den Stoßkontakten und den Gegenkontakten
isoliert sind gegenüber
Kontaminationen in der Umgebung. Ein geeignetes "snap-cure"-Mittel wird unter dem Handelsnamen
ABLEBOND von der Firma Ablestik Electronic Materials & Adhesives Company
in Rancho Dominguez, Kalifornien, vertrieben. Als Alternative kann
eine thermoplastische Schicht 177 auf der ersten Fläche 137 des
Blattsockels als Klebstoff verwendet werden, um den Chip mit dem
Sockel zu verkleben, wobei der Chip aus dem Sockel wieder entnommen
werden kann, wenn erwärmt
wird, um das thermoplastische Material wieder zu erweichen. Ein
bevorzugtes thermoplastisches Material für diese lösbare Klebstoffschicht ist
Polyimid-Siloxan. Mit anderen Worten, die Anschluß-Vorrichtung
von 8 wird in der gleichen Weise verwendet, wie die
oben diskutierten Komponenten mit Hinweis auf die 1 bis 7.
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Wie
in 9 dargestellt ist, kann eine aus Metall hergestellte
Kontaktlasche 238 einen aktiven Anschlußabschnitt 245 aufweisen,
einschließlich
eines ringförmigen
Bereichs 240, der eine zentrale Öffnung 246 umgibt.
Projektionen 242 erstrecken sich spiralförmig vom
ringförmigen
Abschnitt zur Mitte dieser Öffnung.
In dieser Ausführungsform
erstrecken sich die Projektionen jedoch nicht direkt radial nach
innen, sondern sie erstrecken sich sowohl radial nach innen wie
auch in Umfangsrichtung um die Mitte der Öffnung 246. Solche
Projektionen weisen eine wesentliche radiale Nachgiebigkeit auf.
Das heißt,
die Projektionen 242 können
sich in Richtungen transvers zu ihrer Längsachse bewegen, so daß sie sich
radial nach außen
bewegen können.
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10 zeigt
eine Anschlußvorrichtung
der in 9 dargestellten Art, die in Eingriff mit einem
mikroelektronischen Element oder mit einem Halbleiterchip 268 in
Eingriff gebracht wird. Die Stoßkontakte 270 des Chips 268 sind
nicht kugelförmig
wie in den oben beschriebenen Ausführungsformen, sondern sie sind
abgeschnittene konische Gebilde. Während jeder solche Stoßkontakt
in die Öffnung 246 eintritt
und sich nach unten in des Loch 236 im Körper der
Anschlußvorrichtung
hinein bewegt, wird die Umfangsfläche des Stoßkontakts von den Projektionen 242 des
Gegenkontakts erfaßt
und abgeschabt. Auch hier können
entweder die Gegenkontakte oder die Stoßkontakte, oder beide, mit
Verschweißmaterialien
versehen werden.
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Wie
in 11 dargestellt ist, kann eine Kontaktlasche 338 eine
ringförmige
Struktur 340 aufweisen, die eine nicht-kreisförmige Öffnung definiert,
und sie kann nur eine einzige Projektion 342 aufweisen,
die sich in diese Öffnung
hinein von einer Seite davon aus erstreckt. Diese Struktur kann
asymmetrisch angeordnet sein, mit der zugeordneten Öffnung 336 im
dielektrischen Körper
der Anschluß-Vorrichtung
so angeordnet, daß ein
in das Loch 336 eintretender Stoßkontakt 370 zwischen
der Projektion 342 und der Seitenwand des Lochs gefangen
wird.
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Ein
Kontakt gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist in den 12 und 13 schematisch
dargestellt. Der Kontaktkörper 438 weist
wiederum eine ringförmige
Struktur 440 auf, die eine Öffnung 446 definiert.
In dieser Struktur enthält
die Struktur jedoch eine laminare, im wesentlichen flache Brückenstruktur 444,
die sich zwischen zwei Punkten 448 und 450 auf
gegenüberliegenden
Seiten der Öffnung
erstreckt. Die Brückenstruktur 440 ihrerseits
enthält
eine erste federnde laminare Spirale 452, die sich vom
Punkt 442 zu einem zentralen Punkt 454 erstreckt,
und eine zweite federnde laminare Spirale 456, die sich
von einem Punkt 450 zum zentralen Punkt 454 erstreckt.
Die Spiralen 452 und 456 haben die gleiche Händigkeit
und sind miteinander verwunden. Wie in 13 dargestellt
ist, können
die Spiralen nach unten abgelenkt werden, wenn eine Kraft F von
einem Stoßkontakt
ausgeübt
wird. Jede der Spiralen verhält
sich im wesentlichen wie eine Spiralfeder. Außerdem wickeln sich die abgelenkten
Spiralen um die Seiten des Stoßkontakts 470 und
schaben dabei auf der Oberfläche
des Stoßkontaks.
Diese Anordnung weist die Fähigkeit
auf, federnden Eingriff mit Kontakten in einem weiten Größenbereich
zu erzielen.
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Eine
Anschlußvorrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung enthält
eine Mehrzahl gegenseitig unabhängiger
elektrischer Kontakteinheiten 529. Jede Kontakteinheit
weist vier metallische Kontakter 520 auf. Jeder Kontakt 520 weist
eine kleine metallische Lasche auf, die eine Basisschicht 522 (15)
aufweist, die eine nach oben weisende Basisfläche 524 definiert.
Der Basisabschnitt von jedem Kontakt wird bevorzugt aus einem federnden
Metall gebildet, welches aus der Gruppe selektiert wird, die Kupfer,
kupferhaltige Legierungen, Edelstahl und Nickel umfaßt. Beryllium-Kupfer
wird besonders bevorzugt. Der Basisabschnitt kann vorzugsweise zwischen
etwa 10 und etwa 25 Mikron dick sein. Eine Schicht 525 eines Ätzmetalls
wie Nickel wird im Kontaktbildungs-Verfahren wie weiter unten beschrieben
verwendet und kann auf der Basisfläche 524 aufgetragen
sein. Die Schicht 525 ist vorzugsweise zwischen etwa 0,5
und 2,0 Mikron dick. Jede solche Lasche ist mit einem im allgemeinen
quadratischen, ringförmigen
Ankerabschnitt 526 verbunden, der mit der Lasche integriert
ist. Jede Lasche hat eine Spitze 528 am Ende der Lasche,
welche vom Ankerabschnitt entfernt ist.
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Vier
Laschen erstrecken sich von jedem Ankerabschnitt 526 nach
innen, wobei die Laschen durch Kanäle 523 voneinander
getrennt sind. Jeder Kontakt oder jede Lasche 520 hat eine
Rauhstelle 530, die von der Basisfläche 524 nach oben
ragt neben der Spitze 528 der Lasche. Jede Rauhstelle umfaßt eine
Säule 532 eines
ersten oder Basismetalls integriert mit dem Basisabschnitt 522 und
enthält
außerdem
eine Kappe 534, die über
der Säule 532 liegt
an der äußersten
Spitze der Rauhstelle, fern von der Basisfläche 524. Jede Säule 532 hat
allgemein eine zylindrische oder eine Kegelstumpfform, so daß die Spitze
von jeder Säule
im wesentlichen kreisförmig
ist. Die Kappe von jeder Säule
definiert eine flache, runde Spitzenfläche und eine im wesentliche scharfe
Kante 536, die die Spitzenfläche umgibt. Jede Rauhstelle
ragt vorzugsweise, von der Basisfläche ausgehend, um weniger als
etwa 50 Mikron nach oben, bevorzugt zwischen etwa 5 Mikron und etwa
40 Mikron, und noch bevorzugter zwischen etwa 12 Mikron und etwa
25 Mikron. Jede Rauhstelle kann einen Durchmesser zwischen etwa
12 Mikron und etwa 35 Mikron aufweisen, bevorzugt etwa 12 bis etwa
35 Mikron. Das Kappenmetall 534 kann aus der Gruppe gewählt werden,
welche die Metalle umfaßt,
die Ätzresistent
sind gegenüber den Ätzmitteln,
mit welchen das erste oder Basismetall geätzt wird. Kappenmetalle werden
aus der bevorzugten Gruppe gewählt,
die Gold, Silber, Platin, Palladium, Osmium, Rhenium und deren Kombinationen
umfaßt. Wie
weiter unten diskutiert wird, unterstützen solche ätzresistente
Metalle die Bildung der scharfen Kanten 536. Außerdem fördern die
härteren ätzresistenten
Metalle, insbesondere Osmium und Rhenium, die Erhaltung der Kante
während
des Einsatzes.
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Die
Kontakteinheiten sind auf der oberen Fläche 538 eines Anschlußkörpers 540 mit
einem solchen gegenseitigen Anstand angeordnet, daß Schlitze 542 zwischen
benachbarten Kontakteinheiten vorhanden sind. Der Anschlußkörper 540 weist
ein blattförmiges
Element 544 aus Metall auf, in welchem Löcher 546 vorhanden
sind. Die Metallschicht ist mit einer unteren dielektrischen Schicht 548 und
mit einer oberen dielektrischen Schicht 550 bedeckt, die
miteinander verbunden sind in den Löchern 546, so daß die dielektrische Schicht
zusammenwirkend auch die Löcher
auskleidet. Eine elektrisch leitende metallische Durchkontaktierung 552 erstreckt
sich durch jedes Loch 546 von der oberen Fläche 538 des
Anschlußkörpers zur
gegenüberliegenden,
unteren Fläche 554.
Jede Durchgangskontaktierung 552 erweitert sich an der
unteren Fläche
radial nach außen,
weg von der zentralen Achse 556 des zugeordneten Lochs,
um einen ringförmigen
Anschluß 558 an
dieser unteren Fläche
zu bilden. Jede Durchgangskontaktierung erweitert sich an der oberen
Fläche 538 auch
nach außen,
weg von der zentralen Achse, um eine Kontakt-Tragstruktur 560 zu
bilden. Der Umfang von jedem Kontaktträger ist allgemein quadratisch.
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Jede
Kontakteinheit 529 weist vier Öffnungen 564 auf,
die sich durch den ringförmigen
Ankerabschnitt 526 von seiner unteren Fläche 521 zur
nach oben weisenden Basisfläche 524 erstrecken.
Eine Kontakteinheit 529 ist auf jedem Kontaktträger 560 angeordnet,
in Bezug auf dessen quadratischen Rand ausgerichtet. Jede Kontakteinheit
ist am zugeordneten Kontaktträger
mittels vier Pfosten 566 integriert befestigt mit dem Kontaktträger 560 und
erstreckt sich nach oben durch das Loch 564 in der Kontakteinheit.
Jeder Pfosten 566 hat eine nach außen ragende Wulst, oder einen
wulstartigen Abschnitt 568 am vom Kontaktträger entfernten
Ende des Pfostens, über
der Basisfläche 524.
Diese Pfosten und der Wulstabschnitt befestigen somit jede Kontakteinheit 529 am
zugeordneten Kontaktträger 560,
so daß die
einzelnen Kontakte oder Laschen 520, insbesondere die Spitzen 528 davon,
radial nach innen ragen zur Achse 556 des zugeordneten
Lochs 546 im Anschlußkörper, so
daß die
Spitzen der Kontakte oder Laschen 520 über dem Loch 546 liegen.
Die Pfosten und die Kontaktträger 560 verbinden
auch jede Kontakteinheit elektrisch mit der zugeordneten Durchkontaktierung
und somit mit dem Anschluß 558 auf
der unteren Fläche.
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Die
Kontakteinheiten 529 und somit die einzelnen Kontakte oder
Laschen 520 sind in einem regelmäßigen Muster entsprechend dem
Muster der Löcher 546 im
Körper 540 angeordnet.
Die Rauhstellen 530 an den Kontakten sind ebenfalls in
einem regelmäßigen Muster
angeordnet, ausgerichtet nach dem Muster der Kontakte 520,
so daß die gleiche
Anzahl Rauhstellen auf jedem Kontakt vorhanden ist. In den Ausführungsformen
gemäß 14 und 15 befindet
sich nur eine Rauhstelle auf jedem Kontakt. Da jedoch die Rauhstellen
und die Kontakte in regulären
Mustern angeordnet sind, sind alle Kontakte mit Rauhstellen versehen. Außerdem befindet
sich die Rauhstelle an jedem Kontakt in der gleichen Position, nämlich neben
der Spitze der Lasche oder des Kontakts, entfernt von der Ankerregion
der Kontakteinheit.
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Die
Anschlußvorrichtung
gemäß 14 und 15 kann
sich mit einem größeren Substrat
in Eingriff befinden, beispielsweise mit einem mehrschichtigen Substrat 568 mit
darin befindlichen Leitungen 569. Jede solche Leitung weist
ein exponiertes Ende 571 an der Oberfläche des Substrats auf. Die
Anschlüsse 558 der Anschlußvorrichtung,
und somit die Kontakteinheiten 529, können elektrisch mit den internen
Leitungen 569 des Substrats mittels herkömmlicher
Laminierung und/oder Lötverbindungs-Verfahren
verbunden sein, oder mittels der Laminierungs- und Zwischenverbindungsverfahren,
die in der Internationalen Patenschrift 92/11395 offenbar sind,
und diese Offenbarung ist durch Bezugnahme hierin einbegriffen.
Nach dem Zusammenbau mit dem Substrat, kommt die Anschlußvorrichtung
gemäß 14 und 15 mit
einem passenden mikroelektronischen Element 570 in Eingriff,
so daß ein
Stoßkontakt
oder eine Lötzinnkugel 572 in
jeder Kontakteinheit 529 eingreift. Entsprechend weist
das passende mikroelektronische Element 570 Stoßleitungen 572 auf,
in einem Muster, welches dem Muster der Löcher 546 und der Kontakteinheiten 529 entspricht.
Das mikroelektronische Element 570 ist der Anschlußvorrichtung 570 so
gegenübergestellt,
daß eine
Stoßleitung
oder Lötzinnkugel 572 gegenüber jeder
Kontakteinheit und dem darunter liegenden Loch 546 im Anschlußkörper 540 ausgerichtet
ist. Das mikroelektronische Element wird dann nach unten gedrückt, zum
Anschlußkörper und
zu den Kontakteinheiten 529 und den einzelnen Laschen oder
Kontakten 520. Diese Bewegung nach unten bringt jede Kugel 572 in
Eingriff mit allen vier Kontakten oder Laschen 520 der
Kontakteinheit 529 und, insbesondere, bringt die Kugel 572 in
Eingriff mit den Rauhstellen 530. Wie in 16 dargestellt
ist, bleibt der Ankerabschnitt oder äußere Rand 526 von
jeder Kontakteinheit in wesentlichen in fester Position, während die
Distalbereiche von jeder Lasche 520, neben den Spitzen 528 der
Laschen, sich nach unten biegen, in der Richtung der Bewegung der
erfaßten
Kugel 572. In diesem Zustand weist ein Teil von jeder scharfen
Kante 536 nach oben, in der zur nach unten gerichteten
Bewegung des mikroelektronischen Elements 570 und der Kugel 572 entgegengesetzten
Richtung. Jede Rauhstelle ist durch die Federkraft der Lasche 520 nach
innen vorgespannt, zur zentralen Achse 556 des Lochs hin.
Der nach oben weisende Abschnitt von jeder Kante 536 versucht,
in die Oberfläche
der Kugel 572 einzudringen und schabt die Oberfläche der
Kugel, während
sich die Kugel nach unten in das Loch 546 hinein bewegt.
Folglich schabt die scharfkantige Rauhstelle an jeder Lasche eine
Kratzspur entlang der Kugel oder Stoßleitung 572.
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Dieser
schabende Vorgang entfernt wirksam die Oxiden und sonstigen Kontaminierungen
entlang der Kratzspuren. Dies gewährleistet zuverlässige elektrische
Verbindungen zwischen den Kontakten 520 und den Kugeln
oder Leitungen 572. Insbesondere fördern die Spitzen der Rauhstellen
gute Verbindungen mit den Kugeln oder Leitungen 572. Da
das Kappenmetall in der Schicht 534 an der Spitze von jeder
Rauhstelle ein im wesentlichen gegen Oxidation resistentes Metall
ist, befindet sich darauf normalerweise keine signifikante Oxid-
oder Verunreinigungsschicht. Folglich bilden die Kugel und die Kontakte
eine feste, zuverlässige
elektrische Verbindung. Dieser Vorgang wiederholt sich an jeder
Kontakteinheit und mit jeder Kugel oder Leitung 572 an
der Oberfläche
des mikroelektronischen Elements, so daß zuverlässige Zwischenverbindungen
gleichzeitig zwischen allen Kugeln oder Leitungen und allen internen
Leitungen 569 des Substrats 568 gebildet werden. Diese
Verbindungen können
als endgültig
permanente oder als einstweilig permanente Verbindungen der Baueinheit
dienen. Als Alternative kann die durch den mechanischen Eingriff
des Elements hergestellte elektrische Verbindung als Prüfanschluß verwendet
werden, so daß das
mikroelektronische Element 570, seine Verbindungen mit
dem Substrat 568 und mit den sonstigen, an gleichen Substrat
angeschlossenen Elementen mit angelegter Stromversorgung geprüft und in
Betrieb genommen werden können.
Wenn eine defekte Verbindung oder Komponente während der Prüfung festgestellt
wird, kann diese entfernt und einfach ersetzt werden. Normalerweise
können
die Anschlußvorrichtung
und die Kontakte wiederverwendet werden. Wenn nur eine vorübergehende
Verbindung erwünscht
ist, kann ein Anschlagelement (nicht dargestellt) zwischen dem mikroelektronischen
Element 570 und der Anschlußvorrichtung eingefügt werden,
um den Bewegungshub des mikroelektronischen Elements zu begrenzen.
Somit werden die Kontakte nur elastisch deformiert, statt permanent
verbogen zu werden. Die Anschlußvorrichtung
kann mehrfach wiederholt als Prüfsockel
verwendet werden.
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Nach
dem Abschluß der
Prüfung
kann die Baueinheit permanent verschweißt werden. Jede Stoppleitung 572 enthält ein elektrisch
leitendes Verschweißmaterial,
welches mit den Materialien der Kontakte 520 kompatibel
ist. Alternativ oder zusätzlich
können
die Kontakte selbst elektrisch leitende Verschweißmaterialien tragen.
Verschiedene, dem Fachmann für
mikroelektronische Baueinheiten bekannte Verschweißmaterialien können für diese
Zwecke verwendet werden. Zum Beispiel können die Stoßleitungen 572 ganz
aus einem Lötzinn,
oder aus einer Lötzinnschicht über einem
inneren Kern (nicht dargestellt) gebildet sein. In diesem Fall kann
das elektrisch leitende Verschweißmaterial oder Lötzinn durch
Erwärmen
der Baueinheit, wobei der Lötzinn
zum Schmelzen gebracht wird, aktiviert werden. Ein Flußmittel,
beispielsweise ein sogenanntes "reinigungsfreie" Flußmittel,
kann entweder auf dem mikroelektronischen Element um die Lötzinnkugel
oder auf den Kontakten 520 vorgesehen werden. Als Alternative
kann eine Lötpaste,
beispielsweise Koki RE4-95K,
ein aus 63% Zinn und 37 Blei bestehender Lötzinn, der als Partikel mit
Durchmesser 20–50
Mikron in einem reinigungsfreien Flußmittel verteilt ist, entweder
an den Kontakteinheiten oder auf den Kugeln oder Leitungen 572 aufgetragen
werden.
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Andere
Verschweißmaterialien
können
ebenfalls statt Lötzinn
eingesetzt werden, darunter ein bei niedriger Temperatur verwendbares,
eutektisches Verschweißmaterial,
ein Festkörperdiffusions-Verschweißmaterial,
ein zusammengesetztes Polymer-Metall-Verschweißmaterial oder ein sonstiges,
durch Erwärmen aktivierbares
Verschweißmaterial.
Polymer-Metall-Verschweißmaterialien
können
aus einer Dispersion eines Metalls, beispielsweise Silber- oder
Gold-Partikel, in
einem thermoplastischen Polymer wie ULTEM-Material oder einem wärmehärtbaren
Polymer wie Epoxykunststoff bestehen. Diffusions-Verschweißmaterialien
können
beispielsweise Strukturen aus Gold auf Nickel, Legierungen von Gold
und Zinn, zum Beispiel 80% Gold und 20% Zinn, und Legierungen von
Zinn und Silber, zum Beispiel 5% Silber und 95% Zinn, sein. Lötzinn kann aus
Legierungen wie Zinn-Blei und Zinn-Indium-Silber bestehen. Hochtemperatur-Verschweißmaterialien
können
gewählt
werden aus einer Gruppe, die Legierungen von Gold und Zinn, Gold
und Germanium, Gold und Silizium oder Kombinationen dieser umfaßt, wobei
Legierungen aus Gold und Zinn bevorzugt werden. Gemäß bekannter
Grundlagen, wird jede Art von Verschweißmaterial normalerweise eingesetzt,
um Strukturen zu verschweißen,
die mit dem jeweiligen Verschweißmaterial kompatibel sind.
Zum Beispiel, Hochtemperatur-Verschweißmaterialien
und Diffusions-Verschweißmaterialien
werden eingesetzt mit Kontaktmetallen und Stoßleitungen oder Metallkugeln,
wie Gold, die zur Bildung von Legierungen mit dem Verschweißmaterial
adaptiert sind. Die Verschweißmaterialien
können
entweder auf den Kontakteinheiten 529 oder auf den in Eingriff
kommenden, elektrischen Gegenelementen oder Leitungen 572 aufgetragen
werden. Das auf den Spitzenflächen der
Rauhstellen getragene Kappenmetall kann zugleich das Verschweißmaterial
sein.
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Diese
Struktur ergibt eine Verbindung mit niedriger Induktivität zwischen
den Kontakten 520 und den Anschlüssen 558. In dieser
Anordnung sind keine Durchkontaktierungen separat von den die Stoßleitungen aufnehmenden
Löchern
erforderlich. Statt dessen bieten die Löcher 546 Platz für die Durchkontaktierungen oder
Beschichtungen. Mit anderen Worten, die Löcher dienen sowohl zum Aufnehmen
der Stoßleitungen
der mikroelektronischen Komponente wie auch zum Durchführen der
Leitungen durch den Anschlußkörper. Dies ermöglicht eine
sehr kompakte Anordnung. Der Abstand zwischen benachbarten Löchern und
Kontakten braucht nur etwas größer als
die maximalen Durchmesser der Löcher
selbst und nur etwas größer als
die Durchmesser der Stoßleitungen,
die in den Löchern
aufgenommen werden, zu sein. Somit kann der Kontaktabstand etwa
das Dreifache des Stoßleitungsdurchmessers
oder weniger sein, vorzugsweise nur etwa das zweifache des Stoßleitungsdurchmessers.
Geeignete Werte für
die verschiedenen Abstände
sind in der unten wiedergegebenen Tabelle I enthalten. In der Tabelle
bezieht sich der Stoßleitungsdurchmesser
auf den Durchmesser einer kugelförmigen
Stoßleitung
am mikroelektronischen Element. Der maximale Lochdurchmesser bezieht
sich auf den Durchmesser des Lochs im Körper 540 an der ersten
Fläche 538.
Der Schlitzdurchmesser bezieht sich auf den Abstand zwischen den
gegenüberliegenden
Bogenkanten 523 der Schlitze, während sich die Dicke der dielektrischen
Schicht auf die Dicke der dielektrischen Schicht 550 bezieht
und die Dicke des Kontakts sich auf die Dicke der Metallschicht
bezieht, welche die Kontakte und die Projektionen 522 darstellt.
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Da
die Öffnungen 564 und
Pfosten 566 neben den Ecken von jedem quadratischen ringförmigen Kontakt
angeordnet sind, fern vom Zentrum des zugeordneten Lochs, befinden
sich die Pfosten und Öffnungen fern
von den Laschen oder Projektionen 520 und Schlitzen 523,
d. h. fern von der aktiven Fläche
des Kontakts. Die Pfosten und Öffnungen
stören
das Biegen der Projektionen nicht. Da jedoch jeder angebrachte Pfosten 566 so
angeordnet ist, daß er
bezüglich
einer Projektion oder Lasche 520 ausgerichtet ist, sind
die angebrachten Pfosten ideal positioniert, um Belastung der Verbindungsstelle
zwischen dem Kontakt und dem Anschlußkörper zu widerstehen. Auch hier
sind die laminaren ringförmigen
Kontakte im wesentlichen quadratisch und füllen im wesentlichen die obere
Fläche
der Anschlußvorrichtung
und lassen nur kleinen Zwischeräumen
zur elektrischen Isolierung übrig.
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Die
Anschlußvorrichtung
kann auch einen dielektrischen Klebstoff auf der zweiten oder unteren
Fläche des
Anschlußkörpers aufweisen,
in den Regionen zwischen den Anschlüssen 558. Der dielektrische
Klebstoff kann beispielsweise ein schnell-härtender Klebstoff wie zuvor
diskutiert sein. Die Anschlüsse 558 können mit einem
wärmeaktivierbarem,
elektrisch leitenden Verschweißmaterial,
welches den oben diskutierten Materialien ähnlich ist, überzogen
sein, für
den Anschluß der
Leitungen des Substrats.
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In
einer Variante der in den 14–16 gezeigten
Ausführungsform
kann die Befestigung am Kontaktträger als erhabene Merkmale vorgesehen
sein, welche den Umfang des Kontaktrings umgeben. Beispielsweise
können
die Rippen (nicht dargestellt) entlang der Kanten der einzelnen
Kontakte nach oben ragen, und sie können herausragende Abschnitte
aufweisen, die sich nach innen erstrecken, so daß sie die Ränder von jedem Kontakt überlappen.
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Eine
Anschlußvorrichtung
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist im wesentlich identisch zur Anschlußvorrichtung
gemäß der 14–16,
enthält
jedoch eine Schicht eines herkömmlichen,
mit einem Muster belegbaren Lötmaskenmaterials 567 (17),
welches die oberen Flächen
das Anschlußkörpers und
der Kontakteinheit bedeckt. Eine solche Lötmaskenschicht 567 ist
mit Löchern
versehen, die gegenüber
den Löchern 546 im
Anschlußkörper und
gegenüber
den Zentralachsen 556 der Löcher und Kontakteinheiten ausgerichtet
sind. Die spitzen oder Distalenden 528 der Kontaktlaschen
sind innerhalb der Löcher 565 der
Lötmaskenschicht
freigelegt, während
die quadratischen ringförmigen
Ankerabschnitte 526 der Kontakteinheiten und die Proximalenden
der Laschen neben den Ankerabschnitten von der Lötmaskenschicht überdeckt
sind. Die Lötmaskenschicht
kann mit Fotoabbildungs-Polymeren oder sonstigen Polymeren, zum Beispiel
Epoxide und Polyimide, gebildet werden. Thermoplastische Materialien
wie Polyetherimide (verfügbar unter
dem eingetragenen Warenzeichen Ultem) und Fluorkohlenwasserstoffe,
insbesondere fluoriertes Ethylen-Propylen ("FEP"),
können
ebenfalls verwendet werden.
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Die
Anschlußvorrichtung
gemäß 17 kann
mit einem größeren Substrat
in Eingriff gebracht werden, beispielsweise mit einem mehrschichtigen
Substrat 568, welches Leitungen 569 aufweist.
Die Anschlüsse 558 der
Anschlußvorrichtung
und somit die Kontakteinheiten 529 können elektrisch verbunden werden
mit den internen Leitungen 569 des Substrats mittels herkömmlicher
Laminierung und/oder Lötzinn-Verschweißverfahren,
oder mittels der Laminierungs- und Zwischenverbindungs-Verfahren,
die in der US-Patentschrift 5 282 312 offenbart werden, wobei jene
Offenbarung durch diese Bezugnahme hierin einbegriffen ist.
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Nach
dem Zusammenbau mit dem Substrat wird die Anschlußvorrichtung
gemäß 17 mit
einem passenden mikroelektronischen Element 570' in Eingriff
gebracht. Das mikroelektronische Element 570' kann eine aktive mikroelektronische
Vorrichtung, beispielsweise ein Halbleiterchip, oder ein schaltungtragendes Substrat
oder eine Platine oder eine sonstige Vorrichtung sein. Das mikroelektronische
Element hat einen Körper
mit einer hinteren Fläche 575' mit darauf
befindlichen Anschlüssen 573', die mit anderen
elektronischen Schaltungen oder Komponenten des mikroelektronischen
Elements (nicht dargestellt) verbunden sind. Die Anschlüsse 573' sind in einer
Gruppe angeordnet, die zur Anordnung der Kontakteinheiten 529 und
Löcher 546 auf
der Anschlußvorrichtung
paßt.
Eine Masse eines durch Erwärmen
erweichbaren Materials, beispielsweise Lötzinn 572', ist auf jedem
Anschluß 573' aufgebracht.
Die Lötzinnmassen
haben die Form von Stoßanschlüssen, die
auf der Fläche 575 nach
oben ragen. Die Lötzinnmassen
enthalten bevorzugt ein oder mehrere Metalle, die aus der Gruppe
gewählt
sind, die Blei, Zinn, Silber, Indium und Wismut umfaßt. Es können Blei-Zinn-Legierungen, Blei-Zinn-Silber-Legierungen
oder Indium-Wismut-Legierungen
verwendet werden.
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In
einem Zusammenbauverfahren gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird die hintere Fläche 575' des mikroelektronischen Elements 570' neben der vorderen
Fläche
des Anschlußkörpers 540 gebracht.
Die Anschlüsse 573' und Lötzinnmassen 572' auf dem mikroelektronischen
Element sind gegenüber den
Löchern 546 im
Anschlußkörper und
somit bezüglich
der zentralen Achsen 556 der Kontakteinheiten und Löcher ausgerichtet.
Während
dieser Stufe des Verfahrens liegt die Temperatur der Lötzinnmassen
wesentlich unterhalb des Schmelzpunktes des Lötzinns, und deshalb befinden
sich die Lötzinnmassen
in einem festen starren Zustand. Die Oberfläche von jeder Lötzinnmasse
drückt
auf die Laschen der zugeordneten Kontakteinheit neben der Spitze
oder dem Distalende der Lasche. Während wenigstens Teilzeiten
dieses Eingreifschritts kommen die Lötzinneinheiten mittels der
Rauhstelle 530 auf der Lasche mit jeder Lasche in Eingriff.
Das mikroelektronische Element wird dann zwangsweise mit der Anschlußvorrichtung
in Eingriff gebracht, indem das mikroelektronische Element zur oberen
Fläche
des Anschlußkörpers hin
gedrückt
wird. Wie in 17 dargestellt ist, bleibt der
Ankerabschnitt oder Umfang 526 von jeder Kontakteinheit
im wesentlichen in unveränderter Position,
während
die Distalregionen von jeder Lasche 520, neben den Spitzen 528 der
Laschen, sich nach unten verbiegen, in der Bewegungsrichtung der
erfaßten
Lötzinnmasse 572.
In diesem Zustand weist ein Teil von jeder scharfen Kante 536 nach
oben, in der zur nach unten weisenden Bewegungsrichtung des mikroelektronischen
Elements 570' und
der Lötzinnmassen 572' entgegengesetzten
Richtung. Die Spitze 528 von jeder Lasche, und die Rauhstelle
auf dieser Spitze, sind durch die Federkraft der Lasche 520 nach
innen vorgespannt, zur zentralen Achse 556 des Lochs hin.
Der nach oben weisende Abschnitt von jeder Kante 536 ist bestrebt,
in die Oberfläche
einer Lötmasse 572' einzudringen.
Die Rauhstelle mit scharfer Kante an jeder Lasche schabt somit eine
Kratzspur entlang der Oberfläche
der Lötzinnmasse 572'.
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Dieses
Schaben entfernt wirksam Oxide und andere Verunreinigungen von den
Kratzspuren. Dies sorgt dafür,
daß zuverlässige elektrische
Verbindungen zwischen den Kontakten 520 und den Lötzinnmassen 572' entstehen.
Insbesondere fördern
die Spitzen der Rauhstellen die Kontaktbildung mit den Lötzinnmassen 572'. Da das Kappenmetall
auf der Spitze jeder Rauhstelle ein im wesentlichen gegen Oxidation
resistentes Metall ist, trägt
es normalerweise keine signifikante Oxid- oder Verunreinigungsschicht.
Die Lötzinnmassen und
die Kontakte bilden somit eine feste zuverlässige elektrische Zwischenverbindung.
Dieser Vorgang wiederholt sich an jeder Kontakteinheit und mit jeder
Lötzinnmasse 572' auf der Oberfläche des
mikroelektronischen Elements, so daß zuverlässige Zwischenverbindungen
gleichzeitig zwischen allen Lötzinnmassen 572' und allen internen
Leitungen 569 des Substrats 568 gebildet werden.
Die durch mechanischen Eingriff des Elements erzielte elektrische
Verbindung kann als Prüfanschluß verwendet
werden, so daß das
mikroelektronische Element 570', seine Verbindungen mit dem Substrat 568 und
mit den anderen mit dem gleichen Substrat verbundenen Elementen
mit angelegter Stromversorgung geprüft und in Betrieb genommen
werden können. Diese
Prüfung
dient auch zum Prüfen
der elektrischen Kontinuität
zwischen den Lötzinnmassen 572' und den Kontakten 520.
Wenn eine defekte Verbindung oder Komponente während der Prüfung erkannt
wird, kann diese problemlos herausgenommen und ersetzt werden. Normalerweise
können
die Anschlußvorrichtung
und die Kontakte wiederverwendet werden.
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Nach
dem Abschluß des
Prüfschritts
werden die in Eingriff befindlichen Lötzinnmassen und Kontakte auf
eine höhere
Verschweißtemperatur
erwärmt,
die ausreicht, um den Lötzinn
zu erweichen. Vorzugsweise wird diese Erwärmung ohne Lösen der
Lötzinnmassen
aus dem Eingriff mit den Kontakten durchgeführt. Die Lötzinnmassen bleiben ab dem
Abschluß des
Prüfschritts
für den
gesamten Restverlauf des Verfahrens in Eingriff mit den Kontakten.
Die Verschweißtemperatur
reicht aus, um den Lötzinn
zu erweichen, wobei ein Teil des Lötzinns oder der gesamte Lötzinn zu
einer flüssigen
Phase konvertiert wird. Die Lötzinnmassen
und Kontakte können
erwärmt
werden, indem die gesamte Einheit einer geeigneten Wärmequelle,
beispielsweise erhitztem Gas, Strahlungsenergie, usw., ausgesetzt
wird. Beim Erweichen des Lötzinns
springt jede Lasche 520 vom deformierten, in 17 gezeigten
Zustand in ihre nicht deformierte Originalform zurück. Wie
in 18 gezeigt ist, dringen die Distalenden oder Spitzen
der Laschen in die Lötmasse
ein. Obwohl die vorliegende Erfindung nicht durch irgendeine Theorie
der Funktionsweise eingeschränkt
ist, glaubt man, daß das
Schaben zwischen den Kontakten und der Oberfläche der Lötmassen während des Eingriffschritts,
und insbesondere das Schaben der Rauhstellen auf den Kontakten,
das Endringen der Kontakte durch die Oberfläche der Lötmassen fördert. Man glaubt, daß das Aufbrechen
der Oxidschicht während
des Schabens den Zusammenhalt der Oxidschicht nach dem Erweichen
der Lötzinnmassen
wesentlich schwächt.
Dies wiederum ermöglicht
es den Kontaktspitzen, leicht durch die Oxidschicht einzudringen
in den im wesentlichen reinen, oxidfreien Lötzinn unterhalb der Oxidschicht.
Das Schaben begünstigt
auch das Entfernen von Oxiden und anderen Verunreinigungen von den
Oberflächen
der Kontaktspitzen.
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Da
die Spitzen der Kontakte in den reinen, nicht oxidierten Lötzinn eintauchen,
werden sie vom Lötzinn bereitwilling
benetzt. Vorausgesetzt, daß wenigstens
einige Stellen auf den Kontaktspitzen in dieser Verfahrensstufe
im wesentlichen frei von Oxidations- und sonstigen Verunreinigungen
sind, kann der reine Lötzinn die
Kontaktspitzen wirksam benetzen. Es sind keine Flußmittel
oder sonstige chemische Fremdsubstanzen erforderlich. Die Baueinheit
muß vorzugsweise
auf der erhöhten
Verschweißtemperatur
lang genug gehalten werden, um zu gewährleisten, daß alle Teile
der Baueinheit die Verschweißtemperatur
erreichen. Die Kontakte gewinnen ihre ursprüngliche Form zurück, im wesentlichen
augenblicklich, nach dem Erweichen der Lötzinnmassen und dringen dabei
in die Lötzinnmassen
ein. Wenn der Lötzinn
die Kontaktspitzen benetzt, ist der Lötzinn bestrebt, durch Kapillarwirkung
entlang der Oberflächen
der Kontakte zu fließen.
Dies entspricht einer Neigung des Lötzinns, nach außen, weg
von den Spitzen der Kontakte in Richtung zu den Ankerregionen der Kontakte
hin gezogen zu werden. Die Lötmaskenschicht 567 blockiert
dieses Fließen
nach außen.
Wenn die Lötmaskenschicht
ein Material wie ein thermoplastischer Kunststoff oder ein sonstiges
Material, welches durch Erwärmen
erweicht werden kann aufweist, kann die Lötmaske in einen Fließzustand
gebracht werden, wenn die Baueinheit auf die Verschweißtemperatur
erwärmt
wird. Damit fließt
die Lötmaskenschicht
in konformer Berührung
mit der Fläche 575' des mikroelektronischen
Elements und verklebt sich mit der Oberfläche. Dies bildet eine Versiegelung,
die jeden Kontakt und jede Lötzinnmasse
in einer individuellen Verkapselung einschließt und somit die Verbindungen
gegen die Umgebung schützt.
Als Alternative oder zusätzlich
kann die Lötmaskenschicht
einen Klebstoff aufweisen, beispielsweise einen Akryl-Klebstoff,
der sich mit der Fläche 575' verklebt.
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Nachdem
die Baueinheit auf die Verschweißtemperatur erwärmt wurde,
wird sie auf eine Temperatur unterhalb der Verschweißtemperatur,
typisch auf Zimmertemperatur, abgekühlt, um den Lötzinn wieder
in den festen Zustand zu bringen. Die resultierende Baueinheit enthält feste Lötzinnmassen 572', in welche
die Kontaktlaschen 520 eingedrungen sind, wobei der Lötzinn metallurgisch
mit den Kontaktlaschen verschweißt ist. Jede Lötmasse ragt
hervor, allgemein in einer axialen oder T-Richtung, in der Regel
im rechten Winkel zur Oberfläche
des Anschlußkörpers und
allgemein parallel zur Achse 556 des zugeordneten Lochs 546 im
Anschlußkörper. Somit
erstreckt sich jede Lötzinnmasse
axial durch die Mitte einer ringförmigen Ankerregion 526. Die
Kontaktlaschen, die solchen Laschen zugeordnet sind, die einer solchen
ringförmigen
Ankerregion zugeordnet sind, erstrecken sich allgemein radial nach
innen in die Lötzinnmasse
hinein. Diese Konfiguration ergibt eine besonders starke Verschweißung. Besonders
bevorzugt umgibt die Anordnung von Kontaktlaschen, die in jede Lötzinnmasse
eingedrungen sind, die Lötzinnmasse
in allen radialen Richtungen. Somit zwingt jede Bewegung der Lötzinnmassen
relativ zu den Kontakten in einer beliebigen radialen X-Y-Richtung die Kontakte
in noch festeren Eingriff mit einer oder mehreren Kontaktlaschen.
In 18 sind die Kontaktlaschen zwar ganz zurück in ihren
ursprünglichen,
nicht deformierten Positionen dargestellt, aber dies ist nicht unbedingt
erforderlich. Die Kontaktlaschen können also, nach den Schritten
der Erweichung und des Abkühlens,
noch eine restliche Deformation in der axialen Richtung in das Loch
hinein aufweisen, so daß jede
Kontaktlasche sowohl axial wie auch radial geneigt ist.
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Ein
Herstellungsverfahren gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann genutzt werden, um Kontakteinheiten und Anschlußvorrichtungen
wie oben beschrieben mit Bezug auf 14–18 herzustellen.
Das Verfahren beginnt mit einem Blatt 700 eines Basismetalls
(19), welches beschichtet ist mit einer dünnen Schicht 702 eines Ätzstopp-Metalls
und einer weiteren Schicht 704 des Basismetalls über dem Ätzstopp-Metall.
Das Blatt 704 definiert somit die obere Fläche 706 des
zusammengesetzten dreischichtigen Blatts, während das Blatt 700 die
gegenüberliegende
untere Fläche 708 definiert.
Die Dicke der Schicht 704 entspricht der gewünschten
Höhe der Basismetallsäule 532 in
jeder Rauhstelle 530 (15), während die Dicke
der unteren Schicht 700 der gewünschten Dicke der Basismetallschicht 522 entspricht,
die jede Kontaktlasche bildet. In einem Ätzschritt der unteren Fläche wird
die obere Fläche
von einer ununterbrochenen Maske 710 geschützt, während die
untere Fläche
mit einer Schicht 712 eines herkömmlichen Fotoresist bedeckt
ist. Das Muster wird auf das Fotoresist mittels herkömmlichem
fotographischen Belichtungsvorgang und selektiver Ätztechnik
gebracht, so daß Lücken im
Resist zurückbleiben.
Das Blatt wird dann geätzt
indem es in eine Ätzlösung, zum
Beispiel in eine Lösung
von CuCl, NH4OH und NH4Cl
eingelegt wird. Die Ätzlösung greift
die Kupfer enthaltende Legierung der unteren Schicht 700 an,
ohne die Stoppschicht 702 wesentlich anzugreifen. Die Musterbildung
des Resist 712 wird so gestaltet, daß die belichteten geätzten Bereiche
Kanäle 523 in
der Basismetallschicht 700 als Begrenzung der Laschen 520,
sowie Öffnungen 566 in
den Ankerregionen und Schlitze 542 als Begrenzung der Ankerregionen
sowie Unterteilung der unteren Schicht 700 in einzelne
Abschnitte, entsprechend der separaten, oben diskutierten Kontakteinheiten,
aufweisen.
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Im
nächsten
Schritt wird die obere Beschichtung 710 entfernt und mit
einem oberen Resistmuster 714 (20) ersetzt,
wobei auch hier das Muster mit herkömmlichen Fotografischen Verfahren
erzeugt wird, um Öffnungen 716 an
den Positionen der Rauhstellen 530 zu hinterlassen. Somit
weist jede Öffnung 716 im
wesentlichen die Form eines kreisrunden Lochs auf, welches der kreisförmigen Rauhstelle
entspricht. Die Merkmale auf der unteren Fläche werden von einer weiteren
unteren Resistschicht 718 überdeckt, und dann wird die
Baueinheit mit dem Kappenmetall 534 galvanisch beschichtet.
In diesem Stadium des Verfahrens sind die obere Basismetallschicht 704 und
die Stoppschicht 702 noch fest und ununterbrochen. Obwohl
nur ein kleiner Teil des Blatts dargestellt ist, entsprechend dem
Abschnitt einer Kontakteinheit, wird darauf hingewiesen, daß das Blatt
zahlreiche Kontaktbereiche aufweist, und zwar ausreichend viele,
um eine oder mehrere vollständige Anschlußvorrichtungen
zu bilden. Die Stoppschicht 702 und die obere Schicht 704 bleiben
ununterbrochen und zusammenhängend,
und alle Abschnitte des Blatts sind in diesem Stadium elektrisch
miteinander verbunden.
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Nachdem
dem Auftragen des Kappenmetalls werden die Löcher 567 in der oberen
Fläche
gebildet, und zwar ausgerichtet relativ zu den bereits in der unteren
Fläche
gebildeten Öffnungen 566.
Diese Löcher
in der oberen Fläche
erstrecken sich durch die obere Basismetallschicht 704,
und sie erstrecken sich durch die Stoppschicht 702. Die
Löcher 567 in
der oberen Fläche
können
mit Anwendung von Strahlungsenergie auf der oberen Fläche 706 des
Blatts in einem Muster erzeugt werden, welches dem gewünschten
Muster der Öffnung 566 entspricht,
oder durch Ätzen
der oberen Fläche
mit Hilfe einer weiteren, ein Muster tragenden Maske (nicht dargestellt).
Ein solches Ätzverfahren
verwendet vorzugsweise eine CuCl, NH4OH
und NH4Cl enthaltende Ätzlösung, um von der oberen Fläche zur
oberen Schicht 102 zu ätzen,
gefolgt von einem weiteren Ätzschritt
mit einer FeCl und HCl enthaltenden Ätzlösung, um durch die Stoppschicht 702 zu ätzen. Nach
dieser Prozedur wird eine etwaige, zu Bildung der oberen Löcher 567 verwendete
Maske entfernt, und die untere Maskierung 718 wird ebenfalls
entfernt.
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In
diesem Zustand wird das Blatt an einen Anschlußkörper 540 laminiert,
der die oben beschriebene Struktur hat und bereits existierende
Löcher
aufweist, über
Durchkontaktierungen 552 und Kontaktträger 560. Der Anschlußkörper kann
hergestellt werden, indem die Metallschicht 544 geätzt wird,
um Löcher
zu bilden, und dann eine konforme Beschichtung auf das geätzte Metall
mit einem Verfahren, wie beispielsweise elektrophoretische Beschichtung
mit einem dielektrischen Film wie Epoxid oder Polymethyl-Methakrylat,
zur Bildung einer dielektrischen Schicht 550, aufgetragen
wird. Die dielektrische Schicht 550 kann eine Dicke von
der Größenordnung
0,02–0,06
mm, vorzugsweise etwa 0,04 mm, aufweisen. Die Durchkontaktierungen 552 und
die Kontaktträger
werden mittels galvanischer Beschichtung über der dielektrischen Schicht
gebildet. Jedoch wurden die Pfosten 566 und die Wulstabschnitte 568 in
diesem Stadium des Verfahrens noch nicht gebildet.
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Das
Laminierverfahren wird so ausgeführt,
daß jede
Region, die schließlich
eine Kontakteinheit 529 wird, in Bezug auf das entsprechende
Loch 546 mit zugeordnetem Kontaktträger 560 ausgerichtet
ist. Das dielektrische Material auf der oberen Fläche des
Anschlußkörpers sollte
erweichen und in die Schlitze 542 zwischen benachbarten
Anschlußeinheiten
eindringen. Im nächsten
Schritt des Verfahrens wird die untere Fläche des Anschlußkörpers 540 mit
einer Maskierungsschicht 720 überdeckt (22),
um die untere Fläche
der Basismetallschicht 700 zu schützen. Die Baueinheit wird dann
in eine weitere Ätzlösung eingelegt,
beispielsweise in eine CuCl und HCl enthaltende Ätzlösung, die das Basismetall angreift.
Diese weitere Ätzlösung entfernt
das Basismetall der oberen Schicht 704 überall mit Ausnahme der Stellen,
die mit den Kappenschichten 534 bedeckt sind. Dieser Ätzvorgang
bildet somit Basismetallsäulen 532,
die sich nach oben erstrecken von der Basismetallschicht 700 und
nach oben erstrecken von der Stoppmetallschicht 702. Somit
bildet dieser Ätzvorgang
Rauhstellen 530 in den mit dem Kappenmetall bedeckten Bereichen 534.
Dieser Ätzvorgang
erzeugt auch eine Rauhstelle mit einer scharfen Kante 536,
die durch die Kappenschicht definiert ist und die Spitze der Rauhstelle
umgibt.
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Nach
diesem Ätzvorgang
wird eine weitere Maskierungsschicht (nicht dargestellt) auf die
Stoppschicht 702 und auf die sonstigen, nach oben weisenden
Merkmale aufgetragen, wobei nur Löcher ausgerichtet in Bezug
auf die Öffnungen 566 übrig bleiben.
Die Baueinheit wird dann galvanisch beschichtet mit einem Metall, welches
mit den Kontaktträgern 560 kompatibel
ist, beispielsweise Kupfer, wobei die Pfosten 566 und die
sich nach außen
erstreckenden oder wulstförmigen
Spitzen 568 gebildet werden. Nach diesem Vorgang wird die verwendete
Maske entfernt, und eine weitere Maske wird aufgetragen und fotografisch
entwickelt, um ein Muster von Öffnungen
zu erzeugen, welches dem gewünschten
Muster der Kanäle 523 und
Schlitze 542 entspricht. Eine weitere Ätzlösung, die die Stoppschicht 702 angreifen
kann, beispielsweise eine FeCl/HCl-Lösung, wird eingesetzt und so
lange in Angriff auf die Stoppschicht in den offenen Bereichen der
Maske gelassen, bis die Ätzlösung durch
die Stoppschicht 702 an den Schlitzen 542 durchbricht
und somit das ursprünglich zusammenhängende metallische
Blatt in einzelne Kontakteinheiten unterteilt. Die Ätzlösung bricht
auch durch an den Kanälen 523 und
verwandelt dabei die einzelnen Abschnitte von jeder Kontakteinheit
in einzelne Kontakte oder Laschen 520 in der oben beschriebenen
Konfiguration. Die untere Maske wird dann entfernt, wobei die Anschlußvorrichtung
zurückbleibt
in der oben mit Bezug auf 14–18 beschriebenen
Konfiguration.
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Während des
oben beschriebenen Vorgangs bleibt das Blatt bis zur letzten Ätzphase
physisch zusammenhängend
und elektrisch leitend, so daß das
Blatt erfolgreich auf dem Anschlußkörper montiert werden kann und
erfolgreich galvanisch beschichtet werden kann, um die Pfosten zu
bilden. Jeder einzelne Schritt des Verfahrens erfordert nur herkömmliche
Maskier- und Ätz-Techniken.
Da die Rauhstellen in der selben Folge von Verfahrensschritten gebildet
werden, die zur Bildung der Kontakte und Kontakteinheiten verwendet
werden, kann das Muster der Rauhstellen in guter Ausrichtung bezüglich des
Kontaktmusters erzeugt werden.
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Ein
Verfahren gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beginnt mit einem zusammengesetzten Blatt 600 (24),
welches eine obere Basismetallschicht 604 und eine Stoppschicht 602 aufweist, ähnlich wie
oben beschrieben, über
einer unteren Schicht 601 aus einem flexiblen jedoch federnden
polymeren Material, vorzugsweise ein Polyimide. Die obere Schicht 604 hat
eine Dicke etwa gleich der gewünschten
Höhe der
Rauhstellen, typisch etwa 5 Mikron bis etwa 25 Mikron, und kann
mit einem leicht ätzbarem
Metall wie Kupfer oder einer auf Kupfer basierenden Legierung gebildet
sein. Die Stoppschicht 602 enthält ein Material wie Nickel,
welches Ätzlösungen,
die die obere Schicht 604 angreifen, widersteht. Die Stoppschicht 602 kann
eine zusammengesetzte Schicht sein, die eine Unterschicht mit einer
Dicke von etwa 0,5 Mikron bis etwa 2,0 Mikron des Ätzresistenten
Metalls über
einer weiteren Unterschicht aus Kupfer oder aus einem anderen Metall
mit einer Dicke von weniger als etwa 10 Mikron aufweist. Die untere
Polyimidschicht sollte etwa 10 Mikron bis etwa 50 Mikron dick sein.
Im Verfahren wird ein ätzresistentes
Material wie Fotoresist auf eine Anordnung von Stellen 634 aufgetragen,
die dem gewünschten
Muster der Rauhstellen entspricht.
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Auch
hier sind zwar nur einige wenige Rauhstellen dargestellt, die zur
Bildung von Teilen einer einzigen Kontakteinheit adaptiert sind,
jedoch umfaßt
das wirkliche Blatt eine relativ große Fläche, die vielen Kontakteinheiten
entspricht. Das Blatt wird dann einem Ätzvorgang unterzogen, wobei
ein Ätzmittel,
beispielsweise CuCl/HCl-Lösung,
eingesetzt wird, welches die ober Schicht 604 angreift,
jedoch weder die Stoppschicht 602 noch die untere Schicht 601 angreift.
Dies hinterläßt Rauhstellen 630 (25),
die sich nach oben von der Stoppschicht 602 erstrecken
in einem Muster, welches dem Muster der ätzresistenten Stellen 634 entspricht, und
hinterläßt die Stoppschicht 602 als
eine ununterbrochene elektrisch leitende Schicht. Das die Stellen 634 bildende
Resist wird dann entfernt, und ein weiteres Resist wird aufgetragen
mit offenen Bereichen, die den Öffnungen 666 entsprechen.
Während
dieses Resist aufgebracht ist, wird die Baueinheit einem weiteren Ätzvorgang
unterworfen, wobei die Stopp- oder leitende Schicht 602 abgetragen
wird in den Bereichen, die den Öffnungen 666 entsprechen.
Nach dem Abtragen der Stoppschicht in diesen Bereichen wird die
Baueinheit einer Laserablation mit einem KrF-Schneidlaser oder mit
einer anderen geeigneten Strahlung, die vom Polymer der unteren
Schicht 601 stark absorbiert wird, unterworfen. Dies erweitert
die Öffnungen 666 ganz
durch die untere Schicht 601 hindurch. In diesem Zustand
ist das Blatt noch zusammenhängend
und über
seine ganze Fläche
elektrisch leitend.
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Das
Blatt wird dann an einen Anschlußkörper 640 (26)
laminiert, in im wesentlichen gleicher Weise, wie oben in Bezug
auf 22 beschrieben. Damit wird das Blatt gegenüber dem
Anschlußkörper so
ausgerichtet, daß jede
Zone des Blatts, die einer individuellen Kontakteinheit entspricht,
gegenüber
dem entsprechenden Loch und dem entsprechenden Kontaktträger des
Anschlußkörpers ausgerichtet
ist. Das Blatt wird an die obere Fläche des Anschlußkörpers laminiert,
um das Blatt physisch am Anschlußkörper zu befestigen. In dieser
Operation sollte das Polymere Material der unteren Schicht 601 sich
möglichst
mit dem dielektrischen Material des Anschlußkörpers selbst vermischen. Nach
dieser Laminieroperation wird die Baueinheit galvanisch beschichtet,
um die sich durch die Öffnungen 666 erstreckenden
Pfosten zu bilden.
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Diese
Pfosten vermischen sich mit den Kontaktträgern des Anschlußkörpers und
mit der Stoppschicht 602 in im wesentlichen gleicher Weise
wie die Pfosten 566, die mit Bezugnahme auf 14–23 oben
beschrieben wurden. Die Pfosten bewirken elektrisch leitende Kontinuität durch
die untere Schicht 601, so daß jede Zone der Stopp- oder
leitenden Schicht 602 mit dem entsprechenden Kontaktträger und über die
Durchkontaktierung (nicht dargestellt) des Anschlußkörpers elektrisch
verbunden ist.
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In
der nächsten
Stufe des Verfahrens wird die Stoppschicht geätzt, wobei eine herkömmliche
Maskier- und Ätzprozedur
verwendet wird, um die Kanäle 642 zu
bilden, die die Stoppschicht in einzelne Kontakteinheiten 629 (26)
unterteilen. Die Stoppschicht wird weiter geätzt, um Kanäle 623 zu bilden,
die die Stoppschicht innerhalb jeder Kontakteinheit in einzelne
Laschen oder Kontakte 620 unterteilen. Nach diesem Ätzvorgang
wird die Baueinheit nochmals einer Laserablation unterzogen in den
Bereichen, die den Kanälen 623 entsprechen.
Während
dieses Laserablationsvorgangs dienen die umgebenden Regionen der
Stoppschicht 602 als Maske und begrenzen diesen Laserablationsvorgang
präzise
auf die Kanäle 623.
Dieser Laserablationsvorgang entfernt die darunterliegenden Portionen
der Schicht 601, wobei die einzelnen Laschen oder Kontakte 620,
gegenseitig voneinander getrennt an ihren Spitzen, zurückbleiben.
Somit ragen die einzelnen Laschen von jeder Kontakteinheit 629 nach
innen über
das zugeordnete Loch (nicht dargestellt) im Anschlußkörper, im
wesentlichen in der gleichen Weise, wie oben mit Bezug auf die 14 und 25 beschrieben
wurde.
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Die
in diesem Vorgang gebildeten Laschen oder Kontakte sind zusammengesetzt;
jede Lasche umfaßt eine
untere Schicht 601 aus einem polymeren Material, eine relativ
dünne elektrisch
leitende Schicht über
dem polymeren Material, und eine Rauhstelle, die sich von der polymeren
Schicht und leitenden Schicht nach oben erstreckt. Die von der Stoppschicht 602 gebildete,
leitende Schicht sollte dünner
als die polymere Schicht sein. So kann die leitende Schicht weniger
als etwa 10 Mikron, vorzugsweise zwischen etwa 0.5 Mikron und etwa
3 Mikron, und noch bevorzugter zwischen etwa 0,5 Mikron und etwa
2,0 Mikron, dick sein. Mit dieser Konstruktion ist es praktisch,
relativ kleine Federkonstanten vorzusehen und eine erhebliche Deformation
der Laschen zu erlauben mit relativ niedrigen Belastungswerten in
den ziemlich kurzen Laschen. Zum Beispiel kann jeder Lasche zwischen
etwa 100 Mikron und etwa 300 Mikron lang sein, gemessen von der
Ankerregion bis zur Rauhstelle. Im Einsatz verhält sich jede Lasche wie ein
Auslegerbalken. Da die polymere Schicht ein wesentlich kleineres
Elastizitätsmodul
als die Metallschicht aufweist, kann die Steifheit des zusammengesetzten
Balkens relativ klein und genau kontrollierbar sein. Wie oben beschrieben
wurde, werden die zusammengesetzten Kontakte vorzugsweise mit Rauhstellen
ausgerüstet,
um die schabende Wirkung zu erzeugen. Die zusammengesetzten Kontakte
bieten jedoch signifikante Vorteile, auch wenn die schabende Wirkung
der Rauhstellen nicht benötigt
wird. Zum Beispiel, in bestimmten speziellen Verschweißverfahren,
wie Gold zu Gold, wird die Diffusionsverschweißung unter Bedingungen ausgeführt, bei welchen
sowohl die Kontakte wie auch die Gegenelemente frei von Oberflächen-Verunreinigungen
gehalten werden, so daß eine
befriedigende Verschweißung
ohne die schabende Wirkung erzielt werden kann. Folglich kann eine
Anschlußvorrichtung
gemäß einer weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, zur Verwendung in einem solchen Verfahren,
zusammengesetzte Kontakte aufweisen mit der polymeren Schicht und
mit der dünnen
leitenden Schicht, jedoch ohne die Rauhstellen. Eine solche Anschlußvorrichtung
bietet den Vorteil gut kontrollierbarer Eingriffkräfte.
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Eine
Anschlußvorrichtung
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann einen Anschlußkörper 800 (27)
und eine Vielzahl von Leitungen, die sich in den Körper hinein
erstrecken, aufweisen, beispielsweise Durchgangsleitungen 802,
die sich zwischen der oberen Fläche 804 und
der unteren Fläche 806 des
Körpers
erstrecken. Kontakte 808 können an den Leitungen angeschlossen
werden, und jeder Kontakt kann sich radial nach außen von
der zugeordneten Leitung aus erweitern. Jeder Kontakt kann so angeordnet
werden, daß der
Umfang des Kontakts radial nach außen, weg von der zugeordneten
Leitung, expandieren wird als Reaktion auf eine vertikale, am Kontakt
angesetzte Kraft in Richtung zum Körper hin. Somit kann jeder
Kontakt eine Mehrzahl von Laschen 820 aufweisen, die so
angeordnet sind, daß die
Laschen nach unten zum Körper
hin verbogen werden können,
wenn sich die Laschen im Eingriff befinden mit den elektrischen
Gegenelementen, wie beispielsweise die Kontaktstellen 824 einer
mikroelektronischen Vorrichtung. Die Laschen können über der oberen Fläche 804 des
Anschlußkörpers verteilt
sein, oder der Körper
kann ein Material an der oberen Fläche beinhalten, das während des
Zusammenbaus erweicht werden kann, um die Bewegung der Laschen nach
unten zu ermöglichen.
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In
dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden scharfe Rauhstellen an den Kontakten 808 vorgesehen
an Stellen, die so gewählt
werden, daß die
Expansion der Kontakte nach außen
die Rauhstellen veranlaßt,
die Gegenkontaktstellen 824 zu schaben. Die Rauhstellen
haben vorzugsweise scharfe Kanten 836, die sich mindestens
um den nach außen
weisenden Abschnitt von jeder Rauhstelle erstrecken. Diese Rauhstellen
können
in Verfahren wie oben beschrieben gebildet werden.
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Ein
Herstellungsverfahren gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beginnt mit einem Blatt 902 eines
ersten Metalls wie Beryllium-Kupfer, Phosphorbronze oder eines anderen
der oben erwähnten,
federnden Metalle. Eine ununterbrochene Schutzschicht 904 wird
auf die untere Fläche
des Blatts gebracht. Ein Fotoresist wird auf die obere Fläche gebracht,
selektiv belichtet und entwickelt, um die vielen kreisförmigen Punkte 906 auf
der oberen Fläche
des Blatts zu bilden. Die Punkte sind in Gruppen 908 angeordnet,
wobei jede Gruppe einen quadratischen Bereich belegt, der einer
Kontakteinheit entspricht. Die Regionen sind voneinander getrennt
durch lineare Abstände 910,
die etwa 0,1 mm breit sind. Die Punkte haben einen Durchmesser von
etwa 12 bis 35 Mikron. Innerhalb jeder Gruppe sind die Punkte mit
einem gegenseitigen Abstand von etwa 30 bis etwa 50 Mikron getrennt.
Jede Gruuppe 908 enthält
etwa 28 Punkte und belegt eine Region von etwa 0,4 mm in Quadrat,
so daß die
Gruppen in einem rechtwinkligen Wiederholungsmuster mit 0,5 mm Abstand
von Gruppe zu Gruppe angeordnet sind. In der nächsten Stufe des Verfahrens
wird das Blatt geätzt,
um eine Basisfläche 911 und
Rauhstellen 912, die sich nach oben von der Basisfläche erstrecken, zu
bilden. Nach dem Ätzen
werden die Resistpunkte 906 entfernt. Die Raushtellen sind
im gleichen Muster wie die Punkte 906 angeordnet und befinden
sich in Rauhstellengruppen 914, die den Punktgruppen 908 entsprechen.
Jede Rauhstelle hat im allgemeinen die Form eines Kegelstumpfes
und hat eine kreisförmige
Spitzenfläche 916 fern
von der Basisfläche 911.
Eine im wesentlichen scharfe kreisförmige Kante umgibt jede Spitzenfläche. In
dieser Ausführungsform
sind die Spitzenflächen
und Kanten durch Portionen des ersten Metalls definiert, entsprechend
der ursprünglichen
oberen Fläche
des Blatts. Die Höhe
der Rauhstellen und der Abstand zwischen der Basisfläche 911 und
der unteren Fläche
des Blatts, werden durch die Tiefe des Ätzens kontrolliert. Die Ätztiefe
ihrerseits wird durch bekannte Faktoren gesteuert, darunter die
Konzentration der Ätzlösung, die
Zeitdauer der Einwirkung, die Temperatur und die Badbewegung. Diese
Faktoren werden möglichst über die
gesamte Fläche
des Blatts im wesentlichen konstant gehalten.
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In
der nächsten
Stufe des Verfahrens wird eine Deckschicht 918 auf die
oberen Fläche
aufgebracht, so daß die
Deckschicht über
den Spitzen der Rauhstellen liegt. Ein Klebstoff 920 füllt die
Lücken
zwischen den Rauhstellen sowie auch die linearen Lücken zwischen
den Rauhstellengruppen, und hält
die Deckschicht am Blatt. Die Deckschicht und der Klebstoff können in
einer vorbereiteten Zusammenführung
vorgelegt werden, beispielsweise als das unter dem Markennamen COVERLAY
von der Firma E. I. Dupont verfügbare
Material. Die untere Deckschicht 904 wird entfernt und
mit einem unteren Fotoresist 922 ersetzt. Der untere Fotoresist wird
selektiv belichtet und entwickelt, um lineare Schlitze 926 zu
bilden, die in Bezug auf die linearen Abstände zwischen den Gruppen von
Rauhstellen ausgerichtet sind, wobei die breite der Schlitzkanäle kleiner
als ihre Abstände
ist. Der untere Fotoresist weist auch Kanalöffnungen 924 auf,
die in einem X-Muster unter jeder Rauhstellengruppe angeordnet sind.
Das Blatt wird dann wieder geätzt,
bis der Ätzvorgang
zur Basisfläche 911 auf
der oberen Seite des Blatts durchbricht, um Schlitze 930 zu
bilden, die jede Rauhstellengruppe 914 umgrenzen und jede
Rauhstellengruppe von den anderen isolieren. Der selbe Ätzschritt
bildet auch Kanäle 928 in
einem X-förmigen
Muster innerhalb jeder Rauhstellengruppe. Dieser Schritt unterteilt
somit das Blatt in einzelne Kontakteinheiten, die den einzelnen
Rauhstellengruppen 914 entsprechen, und bildet vier Kontakte
oder Laschen 932 innerhalb von jeder dieser Kontakteinheiten.
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Die
Ausrichtung zwischen dem Rauhstellenmuster auf der oberen Fläche und
den Kanalöffnungen
im unteren Fotoresist ist nicht genau. Einige Rauhstellen 912a (31)
liegen über
den Bereichen, die zur Bildung der Kanäle geätzt wurden. Der Abstand zwischen
den Rauhstellen ist jedoch klein im Vergleich mit den Laschen 932,
so daß jede
Lasche wenigstens eine Rauhstelle aufweist.
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Im
nächsten
Schritt des Verfahrens wird der untere Resist 922 entfernt,
wobei das geätzte
Blatt und die Deckschicht zusammengefügt bleiben. Diese Zusammenfügung wird
dann laminiert mit einer Zwischenlage 940 und einem Substrat 942.
Die Zwischenlage umfaßt
ein dielektrisches Blatt 944 und schmelzbare dielektrische
Schichten 946 und 948 auf der oberen und der unteren
Fläche
dieses Blatts. Die Zwischenlage enthält außerdem Leitungen 950,
die aus schmelzbarem, elektrisch leitendem Material gebildet sind
und sich durch das dielektrische Blatt und durch die schmelzbaren
dielektrischen Schichten erstrecken. Das dielektrische Material
und die leitenden Materialien können
diejenigen sein, die in den Zwischenlagen verwendet wurden, die
in der US-Patentschrift 5 282 312 beschrieben sind und deren Offenbarung
durch diese Bezugnahme hierin einbegriffen ist. Zum Beispiel kann
das schmelzbare Dielektrikum ein Epoxid sein, während das schmelzbare leitende
Material ein mit Metallpartikeln gefülltes Polymermaterial sein
kann. Die Zwischenlage weist Durchgangslöcher 952 auf, die
in einem rechtwinkligen Gittermuster angeordnet sind, welches dem
Muster der Kontakteinheiten oder der Rauhstellengruppen 914 entspricht.
Die Leitungen 950 sind in einem ähnlichen Gittermuster angeordnet,
welches gegenüber
dem Lochgitter versetzt ist. Das Substrat 942 hat Kontaktstellen 954,
die in einem ähnlichen
Gittermuster angeordnet sind, und interne Schaltungstechnik (nicht
dargestellt), die mit den Kontaktstellen verbunden ist. Das Substrat
kann auch andere Elemente (nicht dargestellt) für die Verbindung der internen
Schaltungstechnik mit anderen Vorrichtungen aufweisen.
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Im
Laminiervorgang werden das geätzte
Blatt, die Deckschicht, die Zwischenlage und das Substrat im Zusammenbau
gegenseitig ausgerichtet, so daß der
Mittelpunkt von jeder Kontakteinheit (im Zentrum der X-Form, die
mit den Kanälen 928 definiert
ist) in Bezug auf ein Loch 952 in der Zwischenlage ausgerichtet
ist, während
eine Leitung 950 der Zwischenlage in Bezug auf eine Ecke
der Kontakteinheit ausgerichtet ist. Jede Leitung 950 ist
auch in Bezug auf eine Kontaktstelle 954 des Substrats
ausgerichtet. Die aufeinander ausgerichteten Elemente werden erwärmt und
unter Druck gesetzt, um das schmelzbare Dielektrikum und die leitenden
Materialien zu aktivieren und somit den Blatt-Zusammenbau, die Zwischenlage und das
Substrat zu einer Einheit zu machen. Das schmelzbare Material in
jeder Leitung 950 verbindet die ausgerichtete Kontakteinheit 914 und
die Kontaktstelle 954. Das schmelzbare dielektrische Material
auf der oberen Fläche
der Zwischenlage füllt
die Schlitze 930 und vermischt sich mit dem Klebstoff 920 im
Blattzusammenbau.
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Der
laminierte Zusammenbau wird dann selektiv der Einwirkung von Strahlungsenergie,
Beispielsweise Laserlicht, die von der oberen Fläche aus zum Zentrum von jeder
Kontakteinheit gerichtet ist, ausgesetzt. Die Strahlungsenergie
löst die
Deckschicht 918 und den Klebstoff 920 selektiv
ab in den Bereichen, die über den
Kontakten oder Laschen 932 und Kanälen 928 liegen, so
daß diese
Elemente auf der oberen Fläche
des Zusammenbaus freigelegt werden. Indem sie den umgebenden Klebstoff
und die umgebenden dielektrischen Materialien abträgt, entfernt
die Strahlungsenergie auch etwaige lose Fragmente der Rauhstellen,
die auf den Kanälen 928 liegend
hinterlassen wurden. Die Strahlungsenergie führt jedoch zu keinem wesentlichen Schmelzen
der Rauhstellen auf den Kontakten und auch nicht zum signifikanten
Abstumpfen ihrer Kanten. Die fertige Anschlußvorrichtung kann nun in im
wesentlichen gleicher Weise wie die oben beschriebenen Anschlußvorrichtungen
eingesetzt werden. Somit kann ein mikroelektronisches Element 960 mit
Stoßleitungen 962 mit
der fertigen Anschlußvorrichtung
in Eingriff gebracht werden, so daß die Stoßleitungen in die Löcher 952 eindringen
und mit den Kontakten 952 in Eingriff kommen. Auch hier
werden die Stoßleitungen
von den Rauhstellen auf den Kontakten geschabt und erfaßt.
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Es
können
auch andere Kontaktkonfigurationen verwendet werden. Zum Beispiel,
wie in 34 dargestellt ist, kann ein
mikroelektronisches Element oder erstes Element 1170 mit
Anschlüssen 1173 auf
seiner rückseitigen
Fläche 1175 und
Lötzinnmassen 1172 auf
den Anschlüssen
mit einer Anschlußvorrichtung
oder einem zweiten Element 1140, welches Kontakte 1122 in
Form von länglichen
Streifen auf der Frontfläche 1138 des
Elementkörpers,
in Eingriff gebracht werden. Jeder Kontakt 1122 weist einen
Ankerabschnitt 1126 auf, der mit dem internen elektrischen
Element oder mit der internen elektrischen Schaltungstechnik (nicht
dargestellt) des zweiten Elements 1140 verbunden ist und
auch eine als verlängerter
Ausleger gestaltete Lasche 1120 aufweist, die eine scharfe
Rauhstelle 1130 am distalen Ende oder an der Spitze 1128 der
Lasche fern vom Ankerabschnitt 1126 aufweist. Die Rauhstellen 1130 weisen
Spitzen 1131 statt flache Flächen auf an ihren Spitzen fern
von der Leitung; die Spitzen an Stelle der Kanten auf der oberen
Fläche
dienen zum Schaben der Gegenfläche
während
des Zusammenbringens. In ihrem nicht deformierten Zustand erstreckt
sich jede Lasche schräg
zur Fläche 1138.
Wenn das erste Element 1170 in Richtung zum zweiten Element 1140 gedrückt wird, verbiegen
die Lötmassen 1172 die
Laschen nach unten in die mit gebrochenen Linien in 34 an 1120' dargestellte
Stellung. Diese Aktion veranlaßt
die Spitzen der Laschen, und insbesondere die Rauhstellen 1130, sich
in horizontalen Richtungen zu bewegen, im allgemeinen parallel zur
Fläche 1138 des
zweiten Elements und im allgemeinen quer zur Bewegung der Lötzinnmassen
des ersten Elements 1170, so daß die Spitzen der Laschen und
insbesondere die Rauhstellen auf den Oberflächen der Lötzinnmassen schaben. Auch hier
werden die Lötzinnmassen
mittels Erwärmen
beider Elemente aufgeheizt. Die Kontaktlaschen 1120 federn
wenigsten teilweise zurück
zu ihren nicht deformierten Positionen, und dabei dringen sie in
die Lötzinnmassen ein.
Nachdem die Baueinheit gekühlt
und sich die Lötzinnmassen
wieder verfestigt haben, liegt hier wieder ein Zustand vor, in welchem
eine Kontaktlasche in jede Lötzinnmasse
eingedrungen und mit ihr metallurgisch verschweißt worden ist.
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Die
oben beschriebenen Kontakte können
adaptiert werden, um verschiedene Grade der Eingriffskräfte zwischen
jedem Kontakt und dem in Eingriff gekommenen Gegenelement zu erzielen.
Eingriffskräfte
zwischen etwa 0,5 Gramm und etwa 5 Gramm pro im Eingriff befindlichem
Kontakt oder befindlicher Lasche werden in typischen mikroelektronischen
Anwendungen bevorzugt. Die Gesamteingriffskraft pro Kontakteinheit und
somit die Gesamteingriffskraft pro Lötzinnmasse liegt vorzugsweise
zwischen etwa 2 Gramm und etwa 20 Gramm. Diese relativ kleinen Eingriffskräfte bewirken
trotzdem einen ausreichenden schabenden und abwischenden Effekt
mit den oben beschriebenen, scharfkantigen Rauhstellenstrukturen.
Die Fähigkeit,
einen wirksamen schabenden Effekt bei relativ kleinen Kraftwerten
zu erzeugen, ist besonders signifikant, wenn viele Kontakte mit
vielen Lötzinnmassen
in Eingriff gebracht werden müssen.
Der Grad des Abwischens oder relativer Bewegung zwischen der Rauhstellenkante
und der Gegenfläche,
während
die Kontakte in Eingriff gebracht werden, kann relativ klein sein,
im typischen Fall weniger als etwa 20 Mikron und normalerweise zwischen
etwa 5 und 10 Mikron. Bereits diese kleine relative Bewegung reicht
jedoch aus, um es den scharfen Merkmalen der Rauhstellenspitzen
zu ermöglichen,
durch die Verunreinigungen auf den Oberflächen der Lötzinnmassen einzudringen.
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In
der oben beschriebenen Ausführungsform
ist das von den Kontakten durchgedrungene Verschweißmaterial
in den Massen ein Lötzinn.
Es können
auch andere erweichbare Materialien verwendet werden, beispielsweise
Polymermaterialien, die mit elektrisch leitenden Partikeln gefüllt sind.
Zum Beispiel können teilweise
gehärtete
oder "B-stufige" Epoxidharze, Polyimid-Siloxanharze
oder thermoplastische Polymere gefüllt mit Metallpartikeln verwendet
werden. Die Metallpartikel können
aus Metallen wie Silber, Gold, Palladium sowie Kombinationen und
Legierungen dieser Metalle gebildet sein, beispielsweise Silber-Palladium, Silberlegierungen
und Goldlegierungen.
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Der
Fachman wird erkennen, daß zahlreiche
andere Variationen und Kombinationen der oben diskutierten Merkmale
eingesetzt werden können,
ohne den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Zum Beispiel müsssen
die Stoßleitungen
auf den mikroelektronischen Komponenten weder kugelförmig noch
kegelförmig
wie ober beschrieben sein. Zylindrische, Halbkugelförmige, abgeplattete
und andere Formen können
eingesetzt werden. Im oben beschriebenen Verfahren mit Bezugnahme
auf die 1 bis 7 wird zwar
die mikroelektronische Komponente ganz hineingedrückt für den Prüfschritt,
um einen sehr festen federnden Eingriff zwischen den Kontakprojektionen
und der Stoßleitung
während
des Prüfschritts
zu erzielen. Jedoch als Alternative kann das mikroelektronische
Element auch mit mäßiger Kraftanwendung
mit der Montageeinheit und mit der Anschlußvorrichtung in Eingriff gebracht
werden, wobei die Stoßleitungen
nur teilweise während
des Prüfschritts
mit den Kontakten in Eingriff sind. Zum Beispiel kann der Zusammenbau
in den in 5 dargestellten Zustand gebracht
und dann geprüft
werden. Ein temporärer
Anschlag kann zwischen dem mikroelektronischen Element und der Anschlußvorrichtung
während
des anfänglichen
Zusammenbaus und Prüfens
eingefügt
und während
des endgültigen
Zusammenbaus wieder entfernt werden.
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Alle
diese und andere Variationen und Kombinationen der oben vorgetragenen
Merkmale können
verwendet werden, ohne den Geltungsbereich der Erfindung zu verlassen,
und die oben gegebene Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
dient nur zur Erläuterung
am Beispiel, jedoch nicht als Einschränkung der Erfindung, wie sie
mit den Ansprüchen
definiert ist.