DE69533992T2 - Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von digitalen Signalen - Google Patents

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    • H04N7/1675Providing digital key or authorisation information for generation or regeneration of the scrambling sequence

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine digitale Signalempfangsvorrichtung; sie ist beispielsweise bei einem digitalen Signalübertragungssystem anwendbar, welches gebührenbelastete Softwareinformation für Vertragsbenutzer bereitstellt.
  • Bei einem bereits vorgeschlagenen digitalen Signalübertragungssystem unter Verwendung von Satelliten oder Kabeln, wie es in 1 veranschaulicht ist, wird eine Programmquelle PS, die das Eingangssignal für eine digitale Signalübertragungsvorrichtung liefert, das heißt eine Sendestation 1, entsprechend einem MPEG-Verfahren (das ist ein Verfahren gemäß der Bewegtbild-Codierungs-Expertengruppe) mittels eines MPEG-Codierers 2 bandkomprimiert codiert und mittels eines Paketerzeugungsabschnitts 3 erfolgt eine Konvertierung zu Paketübertragungsdaten.
  • Die paketierten Übertragungsdaten werden mittels eines Multiplexers 4 einer Multiplexverarbeitung unterzogen, sodann werden die Übertragungsdaten durch einen Verschlüsselungs-Verarbeitungsabschnitt 5 zur Sicherheit verwürfelt und schließlich werden Schlüssel (Chiffrierschlüssel) über die verwürfelten Daten viele Male gelegt, so dass die Verwürfelung nicht ohne weiteres entwürfelt werden kann. Die verschlüsselten Übertragungsdaten werden durch einen Vorwärtsfehlerkorrektur-(FEC)-Abschnitt 6 einer Fehlerkorrektur unterzogen und mittels eines Modulators 7 moduliert. Die modulierten Daten werden dann über einen digitalen Satelliten 8 direkt zu einer digitalen Signalempfangsvorrichtung ausgesendet, die im Haushalt eines Vertragsnutzers installiert ist, das ist ein Terminal 10 (2), oder sie werden über den digitalen Satelliten 8 zu einer Signalverteilungsstation 9 (2) gesendet, die als Kopfende bezeichnet wird. Die zu der Signalverteilungsstation 9 übertragenen Daten werden über Kabel zu dem Terminal 10 hin übertragen.
  • Wie in 2 veranschaulicht, werden in dem Terminal 10 dann, wenn die Übertragungsdaten direkt über den Satelliten 8 gesendet werden, die Daten über eine Antenne 11 empfangen und zu einem Frontendabschnitt 12 übertragen. Wenn die Übertragungsdaten von der Signalverteilungsstation 9 über das Kabel übertragen werden, werden sie direkt in den Frontendabschnitt 12 eingegeben. Ein Nutzer, der mit der Sendestation 1 einen Vertrag besitzt, greift mit einem für den jeweiligen Benutzer autorisierten Schlüssel auf das Terminal 10 hinsichtlich der direkt von dem Satelliten 8 oder von dem Satelliten 8 über die Signalverteilungsstation 9 gesendeten Übertragungsdaten zu, so dass der Benutzer als Vertragsnutzer autorisiert ist und eine Rechnungsverarbeitung durchgeführt wird. Gleichzeitig kann sich der Benutzer der gewünschten Softwareinformation erfreuen.
  • Dies bedeutet, dass die Übertragungsdaten in dem Terminal 10 durch den Frontendabschnitt 12 verarbeitet werden, der einen Tuner, einen Demodulator und eine Fehlerkorrektureinrichtung umfasst, und dass die verarbeiteten Daten einem Datenabhol- bzw. Datenübernahmeabschnitt 13 eingangsseitig zugeführt werden. In dem Datenübernahmeabschnitt 13 werden die Multiplexdaten mittels des Demultiplexers 14 einer Demultiplex-Verarbeitung unterzogen, so dass die Daten in ein Videosignal, ein Audiosignal und in andere Daten als diese Signale aufgeteilt werden. In einem Entschlüsselungsabschnitt 15 werden die Chiffrierschlüssel entschlüsselt, während eine Rechnungsverarbeitung durchgeführt wird. In einem Paket-Trennabschnitt 16 werden die entschlüsselten Daten paketmäßig aufgeteilt. Schließlich wird die Kompression der Daten durch einen MPEG-Decoder 17 gedehnt bzw. expandiert, und die Video- und Audiosignale, die einer Digital-Analog-Wandlung zu analogen Signalen unterzogen werden, werden zum Fernsehen abgegeben.
  • Es sei bemerkt, dass in dem digitalen Signalübertragungssystem in dem Fall, dass eine gebührenbelastete Softwareinformation, wie ein Videofilm auf Aufforderung oder ein Kurzvideofilm auf Aufforderung übertragen wird, ein digitaler Speicher 18, wie ein Bandaufzeichnungsträger oder ein Plattenaufzeichnungsträger, in dem Terminal 10 eingeschlossen oder mit diesem verbunden sein kann, um der Bequemlichkeit der Benutzer entgegenzukommen und um einen digitalen Übertragungsweg effektiv zu nutzen. In einem solchen Fall sind große Mengen an Softwaredaten in den Speicher 18 heruntergeladen worden, indem ein nichtbelegtes Zeitband und ein nichtbelegter Übertragungsweg genutzt werden; wenn der Benutzer die Softwareinformation, die er zur Hand hat, betrachtet, greift er darauf mit einer Identifizierungskarte bzw. ID-Karte (beispielsweise einer intelligenten Karte bzw. Smart-Karte 19 zu, um eine Rechnungsverarbeitung durchzuführen, wobei die Wiedergabebeschränkung aufgehoben wird bzw. ist.
  • Falls der Benutzer auf eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) 20 mittels der Smart-Karte 19 zugreift, führt die CPU 20 speziell eine Abfrage bezüglich der Registrierung an ein Autorisierungszentrum 22 (1) über ein Modem 21 aus. Das Autorisierungszentrum 22 bestätigt die Registrierung mittels eines bedingten Zugriffs 23. Falls die Registrierung bestätigt ist, führt das Autorisierungszentrum 22 eine Rechnungsverarbeitung durch und außerdem eine Notifizierung der Bestätigung für die CPU 20 über den Modem 21.
  • Die CPU 20 befiehlt die Entschlüsselung des Schlüssels für einen lokal bedingten Zugriff 24 durch diese Notifikation, und der lokal bedingte Zugriff 24 entschlüsselt einen Chiffrierschlüssel, der über die in dem Speicher 18 aufgezeichneten Daten gelegt worden ist. Damit ist die Wiedergabebeschränkung aufgehoben, und das Paket der in dem Speicher 18 aufgezeichne ten Daten wird durch den Paket-Trennabschnitt 16 getrennt. Die Kompression der paketmäßig getrennten Daten wird mittels des MPEG-Decoders 17 dekomprimiert (gedehnt), und die gedehnten Daten werden dann einer Digital-Analog-Wandlung unterzogen, um zum Fernsehen als Analogsignal und Audiosignal A/V abgegeben zu werden.
  • Falls indessen beim Sicherheitssystem in einer gegenwärtigen Sendeform Softwareinformation in den Speicher 18 heruntergeladen ist, wie dies zuvor beschrieben worden ist, um die Realisierung eines Systems zu versuchen, bei dem sich der Benutzer dieser Software erfreuen kann, wenn er sie zu sehen wünscht, können sodann folgende Probleme entstehen.
  • Bei dem gegenwärtigen digitalen Signalübertragungssystem kann in dem Fall, dass ein Chiffrierschlüssel durch den Entschlüsselungsabschnitt 15 entschlüsselt wird und dass sodann Softwareinformation in den Speicher 18 heruntergeladen wird, wie dies durch den Punkt A in 3 veranschaulicht ist, eine gebührenbelastete Software in den Speicher 18 durch Entschlüsselung des Chiffrierschlüssels ohne Rechnungserstellung nicht heruntergeladen werden, da die Entschlüsselung eines Chiffrierschlüssels die Rechnungserstellung ist. Allein dann, wenn die Rechnungserstellungsinformation freigemacht bzw. freigegeben ist, werden nunmehr sämtliche Chiffrierschlüssel der Daten entschlüsselt und in den Speicher 18 heruntergeladen, woraufhin ein Teil der Softwareinformation durchgelassen wird, wie sie ist, und vom Terminal 10 abgegeben wird.
  • Außerdem werden in einem Fall, in welchem der Speicher 18 nicht in das Terminal 10 einbezogen ist, sondern mit dem Terminal 10 verbunden ist, und in welchem eine Schalteinrichtung nicht zwischen dem Entschlüsselungsabschnitt 15 und dem Paket-Trennabschnitt 16 vorgesehen ist, die entschlüsselten Daten alle gesendet, falls alle Chiffrierschlüssel entschlüsselt und in den Speicher 18 heruntergeladen sind. Dabei ist die Möglichkeit gegeben, dass die betreffenden Daten am Punkt C gemäß 3 von anderen Personen als den Vertragsnutzern kostenlos gesehen werden können.
  • Um diese Probleme zu lösen, können Daten in den Speicher 18 heruntergeladen werden, bevor Chiffrierschlüssel entschlüsselt werden, das heißt nachdem das Multiplexsignal mittels des Demultiplexers 14 einer Demultiplexverarbeitung unterzogen ist (Punkt B gemäß 3). Falls indessen Daten in den Speicher 18 heruntergeladen werden, nachdem das Multiplexsignal durch den Demultiplexer 14 einer Demultiplexverarbeitung unterzogen ist, ist das Problem vorhanden, dass intra-codierte (I)-Bilder nicht herausgezogen und mit variabler Geschwindigkeit wiedergegeben werden können, da die Daten verschlüsselt bleiben.
  • Außerdem werden in Sendesystemen, in denen Daten verschlüsselt werden bzw. sind, Schlüssel jährlich oder alle zwei Jahre gewechselt, um Sicherheit zu gewährleisten. Wenn ein Schlüssel gewechselt wird, nachdem eine Softwareinformation in den Speicher 18 heruntergeladen ist, taucht daher das Problem auf, dass die Chiffrierschlüssel nicht entschlüsselt werden können und dass daher die heruntergeladene Softwareinformation nicht betrachtet werden kann.
  • In der veröffentlichten internationalen Patentanmeldung WO 94/10802 ist ein System zur Multiplexverarbeitung einer Vielzahl von digitalen Programmdiensten für eine Übertragung zu Empfängern angegeben. Die digitalen Programmdienste werden individuell verschlüsselt, bevor sie durch einen Kanalbildner in einem Unterrahmen aus Programmdatenpaketen gebildet werden. Der Unterrahmen kann optional vor der Multiplexverarbeitung für eine Übertragung verschlüsselt werden. Die digitalen Programmdienste können kompressions-codiert sein.
  • In der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung EP 0 506 435 A2 ist ein System zur Satellitenübertragung angegeben, bei dem Fernsehprogramme unter Verwendung eines Schlüssels verwürfelt werden. Die verwürfelten Programme und der Schlüssel werden zu einem Empfänger mit bedingtem Zugriff übertragen. Ein Decoder in dem Empfänger empfängt den Schlüssel und entwürfelt das Programm. Der Schlüssel kann für die Übertragung verschlüsselt werden. Die übertragenen Programme können außerdem eine Geheim-Seriennummer enthalten, welche einen bestimmten Empfänger für einen bedingten Zugriff identifiziert. Die Geheim-Seriennummer und der Verschlüsselungsschlüssel können mit einem Schlüssel verschlüsselt werden, der dem betreffenden bestimmten Empfänger eindeutig zugeordnet ist. Entsprechend einem Bezahlfernsehbetrieb kann der Empfänger für einen bedingten Zugriff ein Signal an eine Kopfstation senden, um eine Anforderung zur Autorisierung bereitzustellen, damit ein Bezahlfernsehprogramm decodiert wird. Daraufhin kann die Kopfstation eine Information bereitstellen, um dem Empfänger für einen bedingten Zugriff zu ermöglichen, das Programm zu entschlüsseln und wiederherzustellen.
  • Verschiedene Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in den beigefügten Ansprüchen festgelegt.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein digitales Signalübertragungsverfahren bereitgestellt, umfassend die Verfahrensschritte:
    Komprimieren eines ersten digitalen Signals (PS2) und eines zweiten digitalen Signals (PS1),
    Verschlüsseln des betreffenden komprimierten ersten digitalen Signals mit einem ersten Verschlüsselungsschlüssel (Km),
    Verschlüsseln des genannten ersten Verschlüsselungsschlüssels (Km) mit einem ersten Chipkarten-Schlüssel (Kp2), der auch von einer Chipkarte erhältlich ist, die einem Empfänger zur Verfügung gestellt wird,
    Multiplexen des verschlüsselten komprimierten ersten digitalen Signals und des komprimierten zweiten digitalen Signals,
    Verschlüsseln der einer Multiplexverarbeitung unterzogenen ersten und zweiten digitalen Signale mit einem zweiten Verschlüsselungsschlüssel (Ks),
    Verschlüsseln des betreffenden zweiten Verschlüsselungsschlüssels (Ks) mit einem Arbeitsschüssel (Kw),
    Verschlüsseln des betreffenden Arbeitsschlüssels mit einem zweiten Chipkarten-Schlüssel (Kp1), der ebenfalls von der Chipkarte in dem Empfänger verfügbar ist,
    wobei der betreffende Multiplexschritt eine Multiplexverarbeitung des genannten ersten digitalen Signals, des zweiten digitalen Signals und des genannten verschlüsselten zweiten Verschlüsselungsschlüssels (E(Ks)) vornimmt, und
    Übertragen der einer Multiplexverarbeitung unterzogenen und verschlüsselten ersten und zweiten digitalen Signale, des genannten verschlüsselten zweiten Verschlüsselungsschlüssels und des genannten verschlüsselten Arbeitsschlüssels (E(Kw)) zu dem genannten Empfänger hin,
    Empfangen einer Anfrage für die Wiedergabe des auf einem Aufzeichnungsträger des genannten Empfängers gespeicherten genannten ersten digitalen Signals,
    Bestätigen der Registrierung eines den betreffenden Empfänger besitzenden Teilnehmers auf die genannte Anfrage hin,
    Ausführen einer Abrechnungsverarbeitung, falls die betreffende Registrierung bestätigt wird,
    und Übertragen des genannten verschlüsselten ersten Verschlüsselungsschlüssels (Km) zu dem betreffenden Empfänger, nachdem die genannte Abrechnungsverarbeitung ausgeführt ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung steht eine Übertragungsvorrichtung gemäß dem Anspruch 5 bereit.
  • Eine bevorzugte Form der Implementierung bzw. Realisierung der Erfindung stellt ein digitales Signalübertragungsverfahren bereit, welches imstande ist, Sicherheit zu gewährleisten, wenn eine mit einer Gebühr belegte Software-Information übertragen wird.
  • Die bevorzugte Form der Implementierung bzw. Realisierung wird weiter unten unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen im Einzelnen beschrieben. Zunächst wird sie jedoch in Umrissen beschrieben.
  • Wenn ein bestimmte Dienste bereitstellendes Bild übertragen wird, wird ein Bandkompressions-codiertes digitales Videosignal einer ersten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen, und dann wird das digitale Signal weiter einer Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen und übertragen. Daher kann dem Videosignal eine doppelte Sicherheit hinzugefügt werden, so dass ein digitales Signalübertragungsverfahren realisiert werden kann, dessen Sicherheit entschiedener gewährleistet ist.
  • Ferner wird zumindest ein Bandkompressions-codiertes und einer ersten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogenes digitales Videosignal mit einem digitalen Signal gemischt, wobei die Bandkompressions-Codierung innerhalb einer bestimmten Bildeinheit in einer Sendestation (30) vervollständigt worden ist. Daher kann ein Wiedergabebild mit variabler Geschwindigkeit an einem Terminal bzw. Endgerät (40) betrachtet werden, ohne dass eine Wiedergabeverarbeitung mit variabler Geschwindigkeit ausgeführt wird.
  • Wenn ein erster Schlüssel und ein zweiter Schlüssel über ein digitales Signal gelegt werden, bei dem zumindest ein Videosignal ein Bandkompressions-codiertes Videosignal war, und das durch die Sendestation (30) übertragene digitale Signal empfangen wird, wird der zweite Schlüssel des empfangenen digitalen Signals mittels der zweiten Entschlüsselungseinrichtung (15, 19) entschlüsselt, und das zweite entschlüsselte digitale Signal wird mittels einer Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinrichtung (73, 74, 75, 77) auf einem Aufzeichnungsträger bzw. -medium aufgezeichnet. Zur Zeit einer Wiedergabe wird der erste Schlüssel des Wiedergabesignals, welches bzw. welcher von dem Aufzeichnungsträger wiedergegeben ist, mittels der ersten Entschlüsselungseinrichtung (46, 91) entschlüsselt. Folglich kann eine digitale Signalempfangsvorrichtung (40) realisiert werden, in der die Sicherheit entschiedener sichergestellt ist.
  • Überdies wird ein Aufzeichnungsträger bzw. -medium (101) bereitgestellt, bei dem zumindest ein Bandkompressions-codiertes digitales Videosignal verschlüsselt und aufgezeichnet worden ist. Damit sind Vertragsnutzer imstande, den Aufzeichnungsträger (101) billig zu erhalten, auf dem eine Vielzahl von Stücken einer verschlüsselten Softwareinformation aufgezeichnet ist, und sie sind imstande, ein neues Software-Informationsversorgungssystem aufzubauen, in welchem lediglich die Information berechnet wird, die Nutzer anzusehen und zu genießen wünschen.
  • Die Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf die Zeichnungen an einem veranschaulichenden und nicht beschränkenden Beispiel erläutert. In den Zeichnungen sind entsprechende Teile bzw. Einrichtungen durch entsprechende Bezugszeichen bezeichnet. In den Zeichnungen zeigen
  • 1 ein Blockdiagramm, welches den Aufbau einer früher vorgeschlagenen digitalen Signalübertragungsvorrichtung veranschaulicht,
  • 2 ein Blockdiagramm, welches den Aufbau einer früher vorgeschlagenen digitalen Signalempfangsvorrichtung veranschaulicht,
  • 3 ein Blockdiagramm, an Hand dessen Probleme erläutert werden, die auftreten, wenn in der früher vorgeschlagenen digitalen Signalempfangsvorrichtung eine Softwareinformation heruntergeladen wird,
  • 4 ein Blockdiagramm, welches den Aufbau einer digitalen Signalübertragungsvorrichtung für die Verwendung bei einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 5 ein Blockdiagramm, welches den Aufbau einer digitalen Signalempfangsvorrichtung für die Verwendung bei einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulichen,
  • 6 ein für das Verständnis der Erfindung nützliches Blockdiagramm, welches den detaillierten Aufbau ei nes Sendeabschnitts der digitalen Signalübertragungsvorrichtung für die Verwendung bei der Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 7 ein für das Verständnis der Erfindung nützliches Blockdiagramm, welches den detaillierten Aufbau eines Software-Abgabeabschnitts der digitalen Signalübertragungsvorrichtung für die Verwendung bei der Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 8 ein Blockdiagramm, welches den detaillierten Aufbau eines Empfangsabschnitts der digitalen Signalempfangsvorrichtung gemäß der Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 9 ein Blockdiagramm, welches den detaillierten Aufbau eines Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitts der digitalen Signalempfangsvorrichtung gemäß der Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 10 ein Blockdiagramm, welches den schematischen Aufbau eines digitalen Signalübertragungssystems gemäß der Ausführungsform veranschaulicht, und
  • 11 ein Blockdiagramm zur Erläuterung eines Software-Abgabesystems eines Paketsystems.
  • Nunmehr werden bevorzugte Ausführungsbeispiele dieser Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert:
  • (1) Aufbau bzw. Struktur der digitalen Signalübertragungsvorrichtung und der digitalen Signalempfangsvorrichtung
  • In 4, in der dieselben Bezugszeichen für solche Einrichtungen bzw. Einzelteile benutzt, die jenen in 1 entsprechen, ist mit dem Bezugszeichen 30 eine digitale Signalübertragungsvorrichtung für die Verwendung bei einer Ausführungsform der Erfindung bezeichnet. In der digitalen Signalübertragungsvorrichtung 30, das heißt in einer Sendestation wird dann, wenn bestimmte Dienste, beispielsweise gebührenbelastete Softwaredaten übertragen werden, eine zweifache Sicherheit da durch gewährleistet, dass ein Chiffrierschlüssel eines Speichersystems über die Softwaredaten gelegt wird und dass ferner ein Chiffrierschlüssel eines Sendesystems über die Softwaredaten gelegt wird.
  • Die digitale Signalübertragungsvorrichtung 30 besteht aus einem digitalen Signalsendeabschnitt 31 und aus einem Softwareabgabeabschnitt 32. In der digitalen Signalübertragungsvorrichtung 30 wird in dem Fall, dass eine gebührenbelastete Softwareinformation, beispielsweise eine Bild-Software, Musik-Software, eine elektronische Programmliste, eine Einkaufsinformation, Spielsoftware oder eine Ausbildungsinformation von Nutzern angefordert wird, wie dies in 4 veranschaulicht ist, die Softwareinformation als Programmquelle PS2 in den Softwareabgabeabschnitt 32 eingegeben.
  • In dem Softwareabgabeabschnitt 32 werden die Softwaredaten PS2, die ein digitales Signal umfassen, mittels eines MPEG-Codierers 33 bandkomprimiert codiert. Das bandkomprimierte codierte digitale Signal wird einem Paketerzeugungsabschnitt 34 und einem Trickspiel-Verarbeitungsabschnitt 35 eingangsseitig zugeführt. In dem Trickspiel-Verarbeitungsabschnitt 35 wird eine Wiedergabeverarbeitung mit variabler Geschwindigkeit, das heißt eine Verarbeitung zur Gewinnung eines intra-codierten (I)-Bildes bezüglich der Videodaten ausgeführt. Das extrahierte I-Bild wird ausgangsseitig an einen Multiplexer 36 abgegeben. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Verfahren bzw. eine Technik zur Wiedergabe eines Bildes mit variabler Geschwindigkeit, das nach einem MPEG-Verfahren bandkomprimiert codiert worden ist, in der japanischen Patentanmeldung Nr. 287702/1993 angegeben ist.
  • In dem Paketerzeugungsabschnitt 34 wird das eingangsseitige digitale Signal zu Videodaten, Audiodaten und anderen Daten paketiert. Diese paketierten Daten werden mittels eines Multiplexers 36 einer Multiplexverarbeitung unterzogen. In dem Multiplexer 36 wird ein I-Bild in den Videodaten versenkt bzw. vergraben. Ein Chiffrierschlüssel eines Speichersystems wird durch einen Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 37 über das digitale Multiplexsignal gelegt, und das verschlüsselte Signal wird zu einem Multiplexer 4 eines hinteren Sendeabschnitts 31 übertragen.
  • In dem Multiplexer 4 werden die digitalen Signale, über die die Chiffrierschlüssel des Speichersystems gelegt worden sind, einer Multiplexverarbeitung unterzogen. In einem Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 wird ein Chiffrierschlüssel eines Sendesystems über das digitale Multiplexsignal gelegt. Daher werden ein Chiffrierschlüssel eines Speichersystems und ein Chiffrierschlüssel eines Sendesystems über das digitale Signal doppelt gelegt, welches von der digitalen Signalübertragungsvorrichtung 30 gesendet wird. In der Sendestation 31 sind Schlüsseldaten, die den Programmen hinzugefügt werden, alle gemeinsam, und die Sende-Rechnungsdaten sind belastungsfrei.
  • Dieses um eine doppelte Sicherheit ergänzte digitale Signal wird an ein in einem Haushalt installiertes Terminal, das heißt zu einer digitalen Empfangsvorrichtung 40 direkt von einem Satelliten 8 her oder über eine Signalverteilerstation 9 vom Satelliten 8 her übertragen, wie dies in 5 veranschaulicht ist, in der dieselben Bezugszeichen für entsprechende Einrichtungen bzw. Teile verwendet sind wie in 2. In der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 wird der Chiffrierschlüssel des Sendesystems, der über das übertragene digitale Signal gelegt worden ist, dadurch entschlüsselt, dass auf eine als Smart-Karte bezeichnete intelligente Karte 19 zugegriffen wird; das digitale Signal kann in einen digitalen Speicher 41 heruntergeladen werden. Dies bedeutet, dass der Chiffrierschlüssel des Sendesystems in dem übertragenen digitalen Signal durch den Entschlüsselungsabschnitt 15 entschlüsselt wird und dass dann das digitale Signal in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichnet wird.
  • In diesem Falle wird das digitale Signal, welches in den digitalen Speicher 41 heruntergeladen ist, in dem Zustand aufgezeichnet, in welchem lediglich der Chiffrierschlüssel des Speichersystems darüber gelegt worden ist, und es wird außerdem in dem Zustand aufgezeichnet, in dem die Wiedergabeverarbeitung mit variabler Geschwindigkeit ausgeführt worden ist. Deshalb würde es in dem Fall, dass der Schlüssel des Sendesystems geändert würde, der durch den Sendeabschnitt 31 hinzugefügt wird, keinen Einfluss haben. Außerdem wird kein Bild kostenfrei angezeigt, da der Chiffrierschlüssel des Speichersystems am Punkt C gemäß 5 angelegt worden ist.
  • Wenn ein Benutzer den Wunsch hat, die Softwareinformation PS2 anzusehen, die in den Speicher 41 heruntergeladen ist, führt eine CPU 42 eine Abfrage bezüglich der Registrierung an ein Autorisierungszentrum 44 (4) hinsichtlich der Softwareinformation über ein Modem 43 aus, indem eine unabhängig vom Sendesystem registrierte ID-Nummer eingegeben wird (beispielsweise durch Eingabe einer ID-Nummer auf dem Bildschirm eines Personalcomputers). Die CPU 42 führt üblicherweise eine Abfrage bezüglich der Registrierung an ein Sendesystem-Autorisierungszentrum 22 nach dem Vertragsprogramm PS1 durch, und sie führt eine Abfrage bezüglich der Registrierung an das Softwaresystem-Autorisierungszentrum 44 hinsichtlich der Softwareinformation PS2 durch. Dies bedeutet, dass die CPU 42 zwei unabhängige Rechnungssysteme aufbaut, ein Rechnungssystem für ein Sendesystem und ein Rechnungssystem für ein Software-System, und zwar durch Steuerung der geteilten Nutzung des Modems 43.
  • Das Autorisierungszentrum 44 sendet die ID-Nummer an bzw. für den bedingten Zugriff 45 (4) des Softwareabgabeabschnitts 32 und bestätigt die Registrierung. Falls das Autorisierungszentrum 44 die Registrierung bestätigt, wird die Rechnungsverarbeitung durchgeführt, und die CPU 42 befiehlt einem lokalen bedingten Zugriff 46, einen Chiffrierschlüssel zu entschlüsseln. Der lokale bedingte Zugriff 46 weist eine Funktion zur Entschlüsselung des Chiffrierschlüssels des Softwaresystems auf. Folglich wird die Wiedergabebeschränkung des Speichers 41 aufgehoben, und der Chiffrierschlüssel wird entschlüsselt, so dass der Benutzer imstande ist, die Softwareinformation durch dieselbe Manipulation bzw. Bedienung zu sehen wie bei bzw. mit einem normalen Videobandrecorder (VTR).
  • (2) Aufbau der digitalen Signalübertragungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform
  • Die detaillierten Konstruktionen eines Sendeabschnitts 31 und eines Softwareabgabeabschnitts 32 einer digitalen Signalübertragungsvorrichtung zur Verwendung bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind in 6 bzw. 7 veranschaulicht. In dieser digitalen Signalübertragungsvorrichtung 30 wird dann, wenn ein normales Vertragsprogramm PS1 geliefert wird, die Programmquelle PS1 direkt in den Sendeabschnitt 31 eingegeben, und wenn eine gebührenbelastete Softwareinformation PS2 geliefert wird, dann wird die gebührenbelastete Softwareinformation PS2 an den Sendeabschnitt 31 über den Softwareabgabeabschnitt 32 geliefert.
  • Für den Empfang des Programms PS1 werden das Videosignal und das Audiosignal eines Programms, das beispielsweise von einem digitalen Videobandrecorder VTR 47 geliefert wird, mit Hilfe von MPEG-Codierern 2A und 2B bandkomprimiert codiert und dann werden die Videodaten und Audiodaten mittels Paketerzeugungsabschnitte 3A und 3B jeweils zu Paketen zusammengestellt bzw. paketiert. Die zu Paketen zusammengestellten Videodaten und Audiodaten werden über eine Datenbusleitung 48 einem Multiplexer 4 zugeführt. Zugleich damit sendet beispielsweise ein Personalcomputer 49 (nachstehend als "PC" bezeichnet) von Videodaten und Audiodaten verschiedene Daten an einen Paketerzeugungsabschnitt 3C über eine Datenschnittstelleneinrichtung (Daten-I/F) 50, um zu Paketen zusammengestellt bzw. paketiert zu werden. Die paketierten Daten von dem Paketerzeugungsab schnitt 3C werden dann über die Datenbusleitung 48 zu dem Multiplexer 4 hin übertragen.
  • Außerdem überträgt ein bedingter Zugriff 23 Schlüsseldaten über eine Daten-Schnittstelleneinrichtung I/F 51 zu einem Paketerzeugungsabschnitt 3D hin, um paketiert zu werden, und die Paket-Schlüsseldaten von dem Paketerzeugungsabschnitt 3D werden über die Datenbusleitung 48 zu dem Multiplexer 4 hin übertragen. Der bedingte Zugriff 23 sendet ferner eine Schlüsselinformation zur Verschlüsselung von Softwaredaten an einen Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5. In dem Multiplexer 4 werden die Videodaten, die Audiodaten und die anderen Daten einer Multiplexverarbeitung unterzogen. Der Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 legt einen Chiffrierschlüssel über diese Multiplexdaten auf der Grundlage der Schlüsselinformation, die von dem bedingten Zugriff 23 her eingegeben sind. Die verschlüsselten Daten werden durch einen Vorwärtsfehlerkorrekturabschnitt FEC 6 fehlerkorrigiert. Die fehlerkorrigierten Daten werden durch einen Modulator 7 moduliert und dann über einen Aufwärtskonverter 52 zu einem Satelliten 8 hin übertragen.
  • Wenn andererseits eine gebührenbelastete Softwareinformation PS2 übertragen wird, werden das Videosignal und das Audiosignal der Softwareinformation PS2, die beispielsweise von einem digitalen Videobandrecorder 53 abgegeben wird, mittels der MPEG-Codierer 33A bzw. 33B bandkomprimiert codiert. Das bandkomprimierte codierte Videosignal wird einem Paketerzeugungsabschnitt 34A und einem Trickspiel-Verarbeitungsabschnitt 35 eingangsseitig zugeführt. Der Paketerzeugungsabschnitt 34A paketiert das eingangsseitige Videosignal. Der Trickspiel-Verarbeitungsabschnitt 35 extrahiert ein I-Bild aus dem eingangsseitigen Videosignal und gibt dann das I-Bild an einen Multiplexer 36 ab.
  • Das bandkomprimierte codierte Audiosignal wird einem Paketerzeugungsabschnitt 34B eingangsseitig zugeführt, der das Au diosignal paketiert. Außerdem werden allgemeine Daten, die von Videodaten und Audiodaten verschieden sind und die von dem PC 54 eingegeben sind, über eine Datenschnittstelleneinrichtung I/F 55 an einen Paketerzeugungsabschnitt 34C eingegeben. Darüber hinaus sendet der bedingte Zugriff 45 Schlüsseldaten über eine Daten-Schnittstelleneinrichtung I/F 56 an einen Paketerzeugungsabschnitt 34D und überträgt ferner eine Schlüsselinformation für das Speichersystem an den Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 37.
  • Die paketierten Daten von den Paketerzeugungsabschnitten 34A bis 34D werden mittels des Multiplexers 36 über die Datenbusleitung 57 einer Multiplexverarbeitung unterzogen und außerdem wird das I-Bild in den Videodaten vergraben. Ein Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 37 verschlüsselt die Multiplexdaten auf der Grundlage der Schlüsselinformation, die von dem bedingten Zugriff 45 her eingegeben ist, und er gibt die verschlüsselten Daten an den Paketerzeugungsabschnitt 3E des Senderabschnitts 31 über eine Datenschnittstelleneinrichtung I/F 58 ab (6). Die paketierten Daten von dem Paketerzeugungsabschnitt 3E werden über die Datenbusleitung 48 zu dem Multiplexer 4 hin übertragen, um einer Multiplexverarbeitung unterzogen zu werden, und sie werden dann zu dem Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 übertragen. In dem Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 wird ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems über die Multiplexdaten gelegt. Die verschlüsselten Daten werden durch den FEC-Abschnitt 6, den Modulator 7 und den Aufwärtskonverter 52 verarbeitet. Die so verarbeiteten Daten werden zu dem Terminal 40 direkt von dem Satelliten 8 her oder über das Signalverteilungssystem 9 von dem Satelliten 8 übertragen.
  • (3) Aufbau der digitalen Signalempfangsvorrichtung für die Verwendung bei einer Ausführungsform
  • Wie in 8 und 9 veranschaulicht, in denen dieselben Bezugszeichen für entsprechende Einzelteile bzw. Einrichtungen verwendet sind wie in 5, besteht die digitale Signalempfangsvorrichtung 40 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aus einem Empfangsabschnitt 60 (8) für den Empfang eines digitalen Signals, welches von der digitalen Signalübertragungsvorrichtung 30 übertragen wird, und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 (9) für die Aufzeichnung und Wiedergabe des durch den Empfangsabschnitt 60 empfangenen Signals auf bzw. von einem Aufzeichnungsträger. Bei dieser Ausführungsform sind der Empfangsabschnitt 60 und der Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 über digitale Schnittstelleneinrichtungen (Digital-I/F) 62 und 63 miteinander verbunden.
  • In dem Empfangsabschnitt 60 wird das digitale Signal, welches direkt von dem Satelliten 8 her oder über die Signalverteilungsstation 9 von dem Satelliten 8 her übertragen wird, einem Tuner 12A als komprimiertes digitales Signal eingangsseitig zugeführt. Das abgestimmte digitale Signal wird mittels eines Demodulators 12B demoduliert und durch einen FEC-Abschnitt 12C einer Fehlerkorrektur unterzogen. Das fehlerkorrigierte Signal wird dann einem Entschlüsselungsblock eingangsseitig zugeführt, der einen Demultiplexer 14 und einen Entschlüsselungsabschnitt 15 umfasst. In dem Entschlüsselungsblock wird der Chiffrierschlüssel des Sendesystems mit einem privaten Schlüssel entschlüsselt, den nur ein registrierter Benutzer haben kann.
  • Die allgemeinen Daten, bezüglich der der Chiffrierschlüssel des Sendesystems entschlüsselt wurde, und die Videodaten, bezüglich der eine Vielzahl von Programmkanälen im Zeitmultiplexbetrieb in Paketeinheiten bestimmter Byte-Länge vorliegen, werden an einen Paket-Trennabschnitt 16 oder an den Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 übertragen. Ein zu dem Paket-Trennabschnitt 16 hinführender Weg und ein zu dem Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 hinführender Weg werden mittels einer (nicht dargestellten) Schalteinrichtung geschaltet. Bei dieser Ausführungsform ist die Schalteinrichtung zu dem Auf zeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 hin geschaltet. Die allgemeinen Daten, die hier benutzt werden, enthalten Textdaten, Zeichensatzdaten, Videodaten, grafische Daten und Bewegtbild-Videodaten zur Verwaltung einer Nutzer-Schnittstelleneinrichtung auf einem Fernsehmonitor.
  • Die allgemeinen Daten werden über einen Datenanschluss einem CPU-Block 64 eingangsseitig zugeführt, der eine interaktive Verarbeitung ausführt. Der CPU-Block 64 umfasst eine Haupt-CPU 42, einen elektrisch löschbaren, programmierbaren Festwertspeicher (EEPROM) 65, eine Modem-Schnittstelleneinrichtung (Modem I/F) 66, ein Modem 43, einen Video-Schreib-Lesespeicher (VRAM) 67, eine Grafikprozessoreinheit (GPU) 68, einen Festwertspeicher (ROM) 69 und einen dynamischen Schreib-Lesespeicher (DRAM) 70. Im Falle von Systemen, in die Festplatten eingeschlossen sind, werden die allgemeinen Daten über eine CPU-Busleitung einmal auf einer Festplatte gespeichert. Die CPU 42 verarbeitet diese allgemeinen bzw. generellen Daten in Übereinstimmung mit Befehlen, die extern durch eine Steuereinrichtung manipuliert bzw. behandelt werden, und die erforderlichen Anzeigedaten werden abgegeben.
  • Andererseits werden die Videodaten über die digitale Schnittstelleneinrichtung I/F 62 und die digitale Schnittstelleneinrichtung I/F 63 dem Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 eingangsseitig zugeführt, und sodann werden die Videodaten durch einen Paket-Trennabschnitt 71 paketiert und getrennt. Die paketierten getrennten Daten werden einer Zeitbasis-Korrekturverarbeitung (TBC) unterzogen, das Format wird durch einen Formatumsetzabschnitt 72 umgesetzt. Die im Format umgesetzten Daten werden fehlerkorrigiert und moduliert, und zwar mittels eines örtlichen bedingten Zugriffs 46. Die modulierten Daten werden dann auf dem Aufzeichnungsträger eines mechanischen Tischgerätes 74 mittels eines Aufzeichnungs-/Wiedergabeverarbeitungsabschnitts 73 aufgezeichnet. Es sei darauf hingewiesen, dass sowohl Bänder als auch Platten als Aufzeichnungsträger verwendet werden können. So gibt es beispielsweise digitale VCRs, digitale Videoplatten (DVD), Festplatten und Mini-Floppydisks.
  • Falls ein Benutzer eine Wiedergabe befiehlt, wird ein Befehl bzw. Kommando von der CPU 42 über die digitale Schnittstelleneinrichtung I/F 62 und die digitale Schnittstelleneinrichtung I/F 63 an eine VCR-Steuereinrichtung 75 eingegeben. Die VCR-Steuereinrichtung 75 steuert auf der Grundlage dieses Befehles das mechanische Tischgerät 74 durch einen Treiber 76. Dadurch erfolgt eine Suche nach einer gewünschten absoluten Adresse auf dem Aufzeichnungsträger, und eine Nachlauf- bzw. Spuroperation wird durch eine automatische Spurnachlauffolge (ATF) 77 ausgeführt. Als Ergebnis werden auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnete Daten durch den Aufzeichnungs-/Wiedergabeverarbeitungsabschnitt 73 wiedergegeben. Es sei darauf hingewiesen, dass die absolute Adresse zuvor den Übertragungsdaten hinzugefügt sein kann oder dass sie in der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hinzugefügt sein kann.
  • Das durch den Aufzeichnungs-/Wiedergabeverarbeitungsabschnitt 73 wiedergegebene Wiedergabesignal wird demoduliert und dann wird der Chiffrierschlüssel des Speichersystems durch den lokal bedingten Zugriff 46 entschlüsselt. Das entschlüsselte Wiedergabesignal wird fehlerkorrigiert, und das Format wird durch den Formatumsetzungsabschnitt 72 konvertiert. Das im Format konvertierte Wiedergabesignal wird durch den Paketerzeugungsabschnitt 78 paketiert und über die digitale Schnittstelleneinrichtung I/F 63 sowie die digitale Schnittstelleneinrichtung I/F 62 an den Paket-Trennabschnitt 16 übertragen, in welchem das Paket aufgetrennt bzw. getrennt wird. Für das hinsichtlich des Pakets aufgetrennte Wiedergabesignal werden die Kompression des Audiosignals und die Kompression des Videosignals mittels eines MPEG-Audio-Decoders 17A bzw. mittels eines MPEG-Bild-Decoders 17B dekomprimiert.
  • Das dekomprimierte Audiosignal wird mittels eines Digital-Analog-Wandlers (DAC) 79 in ein analoges Signal konvertiert und abgegeben. Das dekomprimierte Videosignal wird durch einen NTSC-(Nationales Fernsehsystem-Komitee)-Codierer 80 codiert. Außerdem werden die allgemeinen Daten an einer Benutzer-Schnittstelleneinrichtung von dem CPU-Block 64 an einen NTSC-Codierer 81 eingegeben. Die allgemeinen Daten, die mit Hilfe des zuvor erwähnten Codierers 81 codiert sind, werden den Videodaten hinzugefügt, die von dem Codierer 80 abgegeben werden, und die allgemeinen Daten werden abgegeben.
  • In einem Falle, in dem bei dem vorstehenden Aufbau die Softwareinformation PS2 zu der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hin übertragen wird, wird in dem Softwareabgabeabschnitt 31 ein Chiffrierschlüssel eines Softwaresystems über die Softwareinformation PS2 gelegt, und dann wird in dem Senderabschnitt 32 ein Chiffrierschlüssel eines Sendesystems darüber gelegt, womit eine doppelte Sicherheit gewährleistet ist; die Softwareinformation wird zu der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hin übertragen. In der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 wird der Chiffrierschlüssel des Sendesystems entschlüsselt, und dann wird die Softwareinformation PS2 in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichnet. Wenn ein Benutzer die in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichnete Softwareinformation PS2 sieht, wird bzw. ist die Registrierung durch das Autorisierungszentrum 44 bestätigt. Falls die Registrierung bestätigt ist, wird der Chiffrierschlüssel des Softwaresystems entschlüsselt, und die Softwareinformation PS2 kann betrachtet werden.
  • Entsprechend dem vorstehenden Aufbau sind die Schlüsseldaten des Sendesystems allgemein gemacht, und auch die Rechnungsdaten durch Aussenden sind frei gemacht; die Softwareinformation PS2, über die ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems und ein Chiffrierschlüssel des Softwaresystems doppelt gelegt sind, wird übertragen, wenn die Softwareinformation PS2 an die digitale Signalempfangsvorrichtung 40 geliefert wird. In der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 wird der Chiffrierschlüssel des Sendesystems entschlüsselt, und dann wird die Softwareinformation PS2 in den digitalen Speicher 41 heruntergeladen. Daher kann Sicherheit gewährleistet werden, da der Chiffrierschlüssel des Softwaresystems über die Softwareinformation PS2 gelegt worden ist, wenn die Softwareinformation PS2 in den digitalen Speicher 41 heruntergeladen wird.
  • Entsprechend dem oben erwähnten Aufbau ist außerdem die Schalteinrichtung vorgesehen, die den zu dem Paket-Trennabschnitt 16 hinführenden Weg und den zu dem Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 hinführenden Weg schaltet, so dass für Vertragsnutzer ein digitales Signalübertragungssystem bereitgestellt werden kann, welches sowohl die Vorteile eines Videofilms auf Anforderung als auch die Vorteile eines Videobandrecorders aufweist.
  • Entsprechend dem oben erwähnten Aufbau wird die Softwareinformation PS2 einer Wiedergabeverarbeitung mit variabler Geschwindigkeit im Softwareabgabeabschnitt 32 unterzogen und dann an die digitale Signalempfangsvorrichtung 40 übertragen, so dass Vertragsnutzer imstande sind, die in dem Speicher 41 gespeicherte Softwareinformation PS2 mit variabler Geschwindigkeit wiederzugeben.
  • Gemäß dem oben erwähnten Aufbau sind Benutzer ferner imstande, unter einer Vielzahl von heruntergeladenen Stücken der Softwareinformation PS2 lediglich die gewünschte Softwareinformation zu einem gewünschten Zeitpunkt anzusehen, da eine Vielzahl von Stücken der gebührenbelasteten Softwareinformation PS2 in den Speicher 41 des Terminals 40 heruntergeladen werden kann, indem ein nicht belegtes Zeitband eines Übertragungsweges und ein nicht belegter Übertragungsweg benutzt werden. Mit anderen Worten ausgedrückt heißt dies, dass jedesmal dann, wenn eine gewünschte Softwareinformation PS2 ausgewählt wird, eine Rechnungsverarbeitung vorgenommen wird und dass die Wiedergabebeschränkung des Speichers 41 aufgehoben wird. Diese Ausführungsform ist außerdem als eine Einrichtung wirksam zur Realisierung des Betriebs der Videoinformation auf Anforderung in einem digitalen Signalübertragungssystem, welches nicht 1:1 wie im Falle der Satellitenübertragung ist.
  • Gemäß dem oben erwähnten Aufbau wird das Umschalten zwischen dem Zugriff auf das Autorisierungszentrum 22, welches die Rechnungsinformation bezüglich normaler Vertragsprogramme PS1 managt, und dem Zugriff auf das Autorisierungszentrum 44, welches die Rechnungsinformation bezüglich der Softwareinformation PS2 managt, mit Hilfe des Modems 43 derart gesteuert wird, dass zwei unabhängige Rechnungssysteme, ein Rechnungssystem für ein Sendesystem und ein Rechnungssystem für ein Softwaresystem, aufgebaut werden können.
  • (4) Aufbau eines digitalen Signalübertragungssystems
  • In 10, in der dieselben Bezugszeichen für die entsprechenden Einzelteile bzw. Einrichtungen verwendet sind wie in den 4 und 5, bezeichnet das Bezugszeichen 90 den schematischen Aufbau eines digitalen Signalübertragungssystems für die Verwendung bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In dem digitalen Signalübertragungssystem 90 wird eine zweifache Sicherheit gewährleistet, wenn bestimmte Dienste, beispielsweise eine gebührenbelastete Softwareinformation PS2 dadurch übertragen wird, dass ein Chiffrierschlüssel des Speichersystems über die Softwareinformation PS2 gelegt wird und dass ferner ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems über die Softwareinformation PS2 gelegt wird. Darüber hinaus wird ein Verschlüsselungsschlüssel Km, der benutzt wird, wenn der Chiffrierschlüssel des Speichersystems übergelegt bzw. angewandt wird, mit einem persönlichen Schlüssel Kp2 für den Softwareinformationsgebrauch verschlüsselt.
  • Wenn ein Benutzer eine durch die digitale Signalübertragungsvorrichtung 30 übertragene Programmquelle PS1 sieht bzw. ansieht, fügt er die von der Sendestation 30 zugesandte Smart-Karte 19 in das Terminal 40 ein und gibt eine registrierte ID-Nummer des Sendesystems, ID1, ein. Daraufhin führt die CPU 42 eine Ab- bzw. Anfrage bezüglich der Registrierung an das Autorisierungszentrum 22 über den Modem 43 aus. Falls die Registrierung des betreffenden Benutzers bestätigt wird, wird eine Programmquelle Es (Daten), über die ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems gelegt worden ist, von der Sendestation übertragen, das heißt der digitalen Signalübertragungsvorrichtung 30.
  • Dies bedeutet, dass in der Sendestation 30 dann, wenn die Programmquelle PS1 zur digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hin übertragen wird, in dem Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems über die Programmquelle PS1 mittels eines Verschlüsselungsschlüssels Ks gelegt wird. Dieser Verschlüsselungsschlüssel Ks wird mit einem Arbeitsschlüssel Kw verschlüsselt, und der Arbeitsschlüssel Kw wird mit einem persönlichen Schlüssel Kp1 des Sendesystems verschlüsselt, der dem jeweiligen Benutzer gegeben ist. Daher führt der Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 eine Multiplexverarbeitung der Programmquelle Es (Daten) durch, über die ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems gelegt worden ist sowie der Verschlüsselungsschlüssel E(Ks) und der Arbeitsschlüssel E(Kw), und überträgt die Multiplexdaten zur digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hin.
  • Die Smart-Karte 19 enthält den persönlichen Schlüssel Kp1, der benutzt wurde, als der Verschlüsselungsschlüssel Km verschlüsselt wurde. Daher wird in dem Terminal 40 der Chiffrierschlüssel des verschlüsselten Arbeitsschlüssels E(Kw) durch den persönlichen Schlüssel Kp1 entschlüsselt, und der Chiffrierschlüssel des Verschlüsselungsschlüssels E(Ks) wird durch den entschlüsselten Arbeitsschlüssel Kw entschlüsselt. Überdies wird mit dem entschlüsselten Verschlüsselungsschlüssel Ks der Chiffrierschlüssel des Sendesystems der Programmquelle Es(Daten) entschlüsselt. Die entschlüsselte Programmquelle PS1 wird durch den MPEG-Decoder 17 dekomprimiert und in ein analoges Signal konvertiert. Das umgesetzte analoge Signal wird an ein Fernsehgerät abgegeben.
  • Wenn ein Benutzer den Wunsch hat, die Softwareinformation PS2 in den digitalen Speicher 41 herunterzuladen (in diesem Falle schaltet die oben erwähnte Schalteinrichtung jedesmal die Information, die zu dem digitalen Speicher 41 übertragen wird), dann führt der Benutzer die Smart-Karte 19 in das Terminal 40 ein und gibt eine registrierte ID-Nummer des Sendesystems, ID1, ein. Daher führt die CPU 42 eine Ab- bzw. Anfrage bezüglich der Registrierung an das Autorisierungszentrum 22 über den Modem 43 aus. Falls die Registrierung des betreffenden Benutzers bestätigt wird, wird die Programmquelle Es{Em(Daten)}, über die ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems und ein Chiffrierschlüssel des Softwaresystems gelegt worden sind, von der Sendestation 30 übertragen bzw. gesendet.
  • Dies bedeutet, dass in den Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 37 der Sendestation 30 ein Chiffrierschlüssel des Speichersystems über die Softwareinformation PS2 mittels eines Verschlüsselungsschlüssels Km für den Softwareinformations-Gebrauch gelegt wird. Außerdem wird dieser Verschlüsselungsschlüssel Km mit einem persönlichen Schlüssel Kp2 für den Softwareinformationsgebrauch verschlüsselt, wobei dieser persönliche Schlüssel dem jeweiligen Benutzer gegeben wird bzw. ist. Die verschlüsselten Softwaredaten Em(Daten) werden an den Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 abgegeben, und der verschlüsselte Verschlüsselungsschlüssel E(Km) wird zum Autorisierungszentrum 44 übertragen.
  • In dem Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 wird ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems über die Softwaredaten Em(Daten) gelegt, über die ein Chiffrierschlüssel des Softwaresystems gelegt worden ist, und zwar mittels des Verschlüsselungsschlüssels Ks. Wie oben beschrieben, wird dieser Verschlüsselungsschlüssel Ks mit dem Arbeitsschlüssel Kw verschlüsselt, und der Arbeitsschlüssel Kw wird mit dem persönlichen Schlüssel Kp1 verschlüsselt. Der Verschlüsselungsverarbeitungsabschnitt 5 führt eine Multiplexverarbeitung der Softwaredaten Es{Em(Daten)} durch, über die der Chiffrier schlüssel des Softwaresystems und der Chiffrierschlüssel des Sendesystems doppelt gelegt worden sind sowie der Verschlüsselungsschlüssel E(Ks) und der Arbeitsschlüssel E(Kw), und überträgt die Multiplexdaten zum Terminal 40 hin.
  • In dem Terminal 40 wird der Chiffrierschlüssel des Sendesystems der doppelt verschlüsselten Softwaredaten Es{Em(Daten)}, wie oben beschrieben, entschlüsselt, da die Smart-Karte 19 in das Terminal 40 eingeführt worden ist. Die Softwaredaten Em(Daten), bezüglich der der Chiffrierschlüssel des Sendesystems entschlüsselt worden ist, werden in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichnet.
  • Wenn ein Benutzer bzw. Anwender sich die in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichneten Softwaredaten Em(Daten) ansieht, führt er die Smart-Karte 19 in das Terminal 40 ein und gibt eine registrierte ID-Nummer des Softwaresystems, ID2, ein. Dadurch führt die CPU 42 eine Ab- bzw. Anfrage bezüglich der Registrierung an das Autorisierungszentrum 44 über den Modem 43 aus. Falls die Registrierung des Benutzers bzw. Anwenders bestätigt wird, wird eine Rechnungsverarbeitung vorgenommen. Sodann wird der Verschlüsselungsschlüssel E(Km) vom Autorisierungszentrum 44 eingegeben, beispielsweise über eine Telefonleitung und über den Modem 43 an eine Smart-Karte 91, und der Chiffrierschlüssel des Verschlüsselungsschlüssels E(Km) wird entschlüsselt.
  • Dies bedeutet, dass die Smart-Karte 91 den persönlichen Schlüssel Kp2 enthält, der benutzt wurde bei der Verschlüsselung des Verschlüsselungsschlüssels Km des Softwaresystems. Deshalb wird der Chiffrierschlüssel des Verschlüsselungsschlüssels E(Km) durch den persönlichen Schlüssel Kp2 entschlüsselt. Der entschlüsselte Verschlüsselungsschlüssel Km wird über die CPU 42 an den Entschlüsselungsabschnitt 46 übertragen.
  • In dem Entschlüsselungsabschnitt 46 wird der Chiffrierschlüssel des Softwaresystems, der über die Softwaredaten Em(Daten) gelegt worden ist, mittels des Verschlüsselungsschlüssels Km entschlüsselt, und die entschlüsselten Softwaredaten werden zu einem MPEG-Decoder 17 übertragen. In dem MPEG-Decoder 17 werden die entschlüsselten Softwaredaten PS2 dekomprimiert und dann in ein analoges Signal umgesetzt. Das analoge Signal wird dann an ein Fernsehgerät abgegeben.
  • Wenn bei dem vorstehenden Aufbau die Softwareinformation PS2 zur digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 übertragen wird, wird ein Chiffrierschlüssel des Softwaresystems über die Softwareinformation PS2 gelegt, und dann wird ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems darüber gelegt und übertragen, und zur gleichen Zeit wird der Verschlüsselungsschlüssel Km, der benutzt worden ist, als der Chiffrierschlüssel des Softwaresystems darüber gelegt worden ist, mit dem persönlichen Schlüssel Kp2 verschlüsselt.
  • In der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 wird der Chiffrierschlüssel des Sendesystems der Softwaredaten Es{Em(Daten)} mit der Smart-Karte 19 entschlüsselt, und dann werden die entschlüsselten Softwaredaten in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichnet. Wenn die in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichneten Softwaredaten Em(Daten) betrachtet werden, wird der Chiffrierschlüssel des Verschlüsselungsschlüssels E(Km) mit der Smart-Karte 91 entschlüsselt. Außerdem wird der Chiffrierschlüssel des Softwaresystems, der über die Softwaredaten Em(Daten) gelegt worden ist, mit dem entschlüsselten Verschlüsselungsschlüssel Km entschlüsselt.
  • Gemäß dem vorstehenden Aufbau werden dann, wenn die Übertragung der Softwareinformation PS2 zu der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hin erfolgt, ein Chiffrierschlüssel des Softwaresystems und ein Chiffrierschlüssel des Sendesystems über die Softwareinformation PS2 gelegt, und der Verschlüsselungsschlüssel Km, der benutzt wurde, als der Chiffrier schlüssel des Softwaresystems angewandt wurde, wird mit dem persönlichen Schlüssel Kp2 verschlüsselt. Daher kann die Sicherheit der Softwareinformation PS2 stärker gewährleistet werden.
  • Gemäß dem oben erwähnten Aufbau kann durch Einbeziehen des persönlichen Schlüssels Kp2 zur Entschlüsselung des Chiffrierschlüssels des verschlüsselten Verschlüsselungsschlüssels E(Km) in die Smart-Karte 91 die gewünschte Softwareinformation PS2 zu einem gewünschten Zeitpunkt betrachtet werden, da Benutzer imstande sind, ohne weiteres und zuverlässig den Chiffrierschlüssel des Verschlüsselungsschlüssels E(Km) zu entschlüsseln.
  • (5) Andere Ausführungsform
  • Die oben erwähnten Ausführungsbeispiele haben mit dem Fall zu tun gehabt, dass ein Vertragsnutzer bzw. -anwender eine gebührenbelastete Softwareinformation PS2 in den Speicher 41 heruntergeladen hat und dass der Benutzer die Softwareinformation PS2 anschaut, die in dem digitalen Speicher 41 aufgezeichnet ist, wenn er dies zu tun wünscht. Die vorliegende Erfindung ist indessen hierauf nicht beschränkt; vielmehr kann, wie dies in 11 veranschaulicht ist, ein Paketsystem 100 mit einem Softwareabgabeabschnitt 32 und einer digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 aufgebaut werden, wobei eine Softwareinformation, die in dem Softwareabgabeabschnitt 32 verschlüsselt wird, auf einem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet und paketiert wird und wobei diese Packungssoftware 101 periodisch, beispielsweise monatlich, an Anwender bzw. Benutzer übertragen werden kann.
  • In diesem Falle kann, wie in 11 veranschaulicht, ein Abrechnungssystem lediglich mit der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 aufgebaut werden bzw. sein. Bezüglich wenig ausgebender Anwender mit dem Softwarepaket 101, bei dem eine Vielzahl von Stücken verschlüsselter Softwareinformation auf gezeichnet wird, kann außerdem ein neues Softwareinformationsabgabesystem aufgebaut werden, bei dem Stücke der Softwareinformation gepackt sind, derart, dass ein System vorliegt, bei dem lediglich die Information, die Benutzer anzusehen wünschen, berechnet werden und zu genießen sind. Es sei darauf hingewiesen, dass die Paketsoftware 101 beispielsweise zehn Filme enthält.
  • Die oben erwähnten Beispiele haben mit dem Fall zu tun, dass das Autorisierungszentrum 22 für ein Sendesystem und das Autorisierungszentrum 44 für ein Softwaresystem vorgesehen sind und dass die geteilte Nutzung des Modems 43 mittels der CPU 42 derart gesteuert wird, dass zwei unabhängige Berechnungssystem aufgebaut werden. Die vorliegende Erfindung ist indessen hierauf nicht beschränkt, sondern die Abrechnungsverarbeitung bezüglich der Programme der Sende- und Softwaresysteme können mit einem einzigen Autorisierungszentrum ausgeführt werden.
  • Die oben erwähnten Beispiele haben überdies mit dem Fall zu tun, dass die digitale Signalempfangsvorrichtung 40 verwendet wurde, in der der Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 mit dem Empfangsabschnitt 60 verbunden ist. Die vorliegende Erfindung ist indessen auf die Verwendung bei dieser Beispielsanordnung nicht beschränkt, sondern sie kann eine digitale Signalempfangsvorrichtung 40 verwenden, in die der Aufzeichnungs-/Wiedergabeabschnitt 61 einbezogen ist.
  • Ferner haben die oben erwähnten Beispiele mit dem Fall zu tun, dass eine Wiedergabeverarbeitung mit variabler Geschwindigkeit im Softwareabgabeabschnitt 32 ausgeführt wurde. Die Erfindung ist indessen auf die Verwendung bei diesem Beispiel nicht beschränkt, sondern die Wiedergabeverarbeitung mit variabler Geschwindigkeit kann im Terminal, das heißt in der digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 vorgenommen werden.
  • Ferner haben die oben erwähnten Beispiele mit dem Fall zu tun, dass die Smart- bzw. Chip-Karte 19 zum Anschauen einer allge meinen Vertragsprogrammquelle PS1 und die Smart-Karte 91 zum Anschauen der Softwareinformation PS2 individuell vorgesehen waren. Die Erfindung ist indessen auf die Verwendung bei dieser Anordnung nicht beschränkt, sondern eine einzige Karte kann beide Funktionen der Smart-Karte 19 und der Smart-Karte 91 aufweisen.
  • Überdies haben die oben erwähnten Beispiele mit dem Fall zu tun, dass die Softwareinformation PS2 in den digitalen Speicher 41 heruntergeladen wurde. Die vorliegende Erfindung ist indessen hierauf nicht beschränkt, sondern die Softwareinformation PS2 kann in Echtzeit angesehen werden. In einem solchen Fall wird die Schalteinrichtung in den zum Paket-Trennabschnitt 16 hinführenden Weg umgeschaltet, und die Smart-Karten 19 und 91 werden in das Terminal 40 eingeführt. Daher werden die Chiffrierschlüssel der Sende- und Softwaresysteme, die über die Softwareinformation PS2 gelegt worden sind, entschlüsselt, und die Softwareinformation PS2 kann in Echtzeit betrachtet werden.
  • Schließlich haben die oben erwähnten Beispiele mit dem Fall zu tun, dass ein Audiosignal und ein Videosignal bandkomprimiert codiert und dann zur digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 übertragen werden. Die vorliegende Erfindung ist indessen hierauf nicht beschränkt, sondern es kann lediglich das Videosignal bandkomprimiert codiert und zur digitalen Signalempfangsvorrichtung 40 hin übertragen werden.
  • Obwohl die Beschreibung in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung erfolgt ist, wird es für Durchschnittsfachleute ersichtlich sein, dass verschiedene Änderungen und Modifikationen Ziel sein können, weshalb alle derartigen Änderungen und Modifikationen, die in den wahren Schutzumfang der Erfindung fallen, in den beigefügten Patentansprüchen erfasst sind.
  • Demgemäß wird einzusehen sein, dass eine weitere Beispielsanordnung ein digitales Signalübertragungsverfahren umfassen kann, bei dem zumindest ein Bandkompressions-codiertes digitales Videosignal einer Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen und übertragen wird, wobei dann, wenn ein bestimmte Dienste bereitstellendes Bild übertragen wird, das betreffende Bandkompressions-codierte digitale Signal einer ersten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen werden kann und wobei dann das der erste Verschlüsselungsverarbeitung unterzogene digitale Signal weiter der genannten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen und übertragen werden kann.
  • Das Bandkompressions-codierte und einer ersten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogene digitale Signal kann mit einem digitalen Signal gemischt werden, wobei die Bandkompressionscodierung mit einer bestimmten Bildeinheit abgeschlossen werden kann und wobei das gemischte Signal der genannten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen und übertragen werden kann.
  • Ein erster Verschlüsselungsschlüssel, der verwendet wird, wenn das genannte Bandkompressions-codierte Signal der betreffenden ersten Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen wird, kann mit einem zweiten Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt sein.
  • Gemäß einer weiteren Beispielsanordnung kann zumindest ein Bandkompressions-codiertes digitales Videosignal einer Verschlüsselungsverarbeitung unterzogen und übertragen werden; dabei kann das Bandkompressions-codierte und einer Verschlüsselungsverarbeitung unterzogene digitale Signal mit einem digitalen Signal gemischt werden, wobei die betreffende Bandkompressionscodierung innerhalb einer bestimmten Bildeinheit abgeschlossen worden sein kann, um übertragen zu werden.
  • Es dürfte einzusehen sein, dass eine weitere Beispielsanordnung eine digitale Signalempfangsvorrichtung zum Empfang zumindest eines Bandkompressions-codierten digitalen Videosig nals bereitstellen kann, über das ein erster Schlüssel und sodann ein zweiter Schlüssel gelegt sein können und das von einer Sendestation übertragen bzw. gesendet sein kann. Diese Anordnung umfasst eine zweite Entschlüsselungseinrichtung zur Entschlüsselung des genannten zweiten Schlüssels, der über das genannte digitale Signal gelegt ist, eine Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinrichtung zur Aufzeichnung des betreffenden digitalen Signals, wobei der betreffende zweite Schlüssel entschlüsselt wurde, auf einem Aufzeichnungsträger und außerdem zur Wiedergabe des auf dem genannten Aufzeichnungsträger aufgezeichneten betreffenden digitalen Signals, sowie eine erste Entschlüsselungseinrichtung zur Entschlüsselung des genannten ersten Schlüssels eines von dem genannten Aufzeichnungsträger wiedergegebenen Wiedergabesignals.
  • Die erste Entschlüsselungseinrichtung kann eine Schlüssel-Entschlüsselungseinrichtung enthalten, welche einen Schlüssel entschlüsselt, der über einen Verschlüsselungsschlüssel gelegt ist, welcher verwendet werden kann, wenn der betreffende erste Schlüssel über das genannte digitale Bandkompressions-Signal gelegt ist. Dabei kann ein Schlüssel, der über den Verschlüsselungsschlüssel gelegt ist, durch die genannte Entschlüsselungseinrichtung entschlüsselt werden, und der erste Schlüssel des genannten Wiedergabesignals kann mittels des entschlüsselten Verschlüsselungsschlüssels entschlüsselt werden.
  • Die Sendestation kann das betreffende Bandkompressions-codierte digitale Signal, über das der erste Schlüssel gelegt worden ist, und ein digitales Signal mischen, bei dem die Bandkompressionscodierung innerhalb einer bestimmten Bildeinheit abgeschlossen worden ist, und sodann einen zweiten Schlüssel über das gemischte Signal legen und dieses übertragen. Die genannte Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinrichtung kann das betreffende digitale Signal, über das der erste Schlüssel gelegt worden ist, aufzeichnen, und sie kann außerdem das genannte digitale Signal aufzeichnen, bei dem die Bandkompressionscodierung in einer bestimmten Bildeinheit abgeschlossen worden ist. Zur Zeit einer Wiedergabe mit variabler Geschwindigkeit kann die betreffende Einrichtung ein Wiedergabebild mit variabler Geschwindigkeit mittels des genannten digitalen Signals abgeben, wobei die Bandkompressionscodierung in einer bestimmten Bildeinheit abgeschlossen worden ist.
  • Gemäß einer weiteren Beispielsanordnung kann eine digitale Signalempfangsvorrichtung ein Modem aufweisen, und sie bildet durch Steuerung des Schaltens eines Zugriffs mittels des betreffenden Modems auf eine Vielzahl von Verwaltungs- bzw. Managementstationen, die die Abrechnungsinformation verwalten, ein Abrechnungssystem aus der genannten Vielzahl von Verwaltungs- bzw. Managementstationen. Gemäß einem weiteren Beispiel kann ein Aufzeichnungsträger mit zumindest einem Bandkompressions-codierten digitalen Videosignal bereitgestellt werden, welches verschlüsselt und aufgezeichnet worden sein kann.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Übertragung eines digitalen Signals, umfassend die Verfahrensschritte: Komprimieren (33, 2) eines ersten digitalen Signals (PS2) und eines zweiten digitalen Signals (PS1), Verschlüsseln (37) des betreffenden komprimierten ersten digitalen Signals mit einem ersten Verschlüsselungsschlüssel (Km), Verschlüsseln (37) des genannten ersten Verschlüsselungsschlüssels (Km) mit einem ersten Chipkarten-Schlüssel (Kp2), der auch von einer Chipkarte (19) erhältlich ist, die einem Empfänger zur Verfügung gestellt wird, Multiplexen (4) des verschlüsselten komprimierten ersten digitalen Signals und des komprimierten zweiten digitalen Signals, Verschlüsseln (5) der einer Multiplexverarbeitung unterzogenen ersten und zweiten digitalen Signale mit einem zweiten Verschlüsselungsschlüssel (Ks), Verschlüsseln (30) des betreffenden zweiten Verschlüsselungsschlüssels (Ks) mit einem Arbeitsschüssel (Kw), Verschlüsseln des betreffenden Arbeitsschlüssels mit einem zweiten Chipkarten-Schlüssel (Kp1), der ebenfalls von der Chipkarte (19) in dem Empfänger verfügbar ist, wobei der betreffende Multiplexschritt eine Multiplexverarbeitung des genannten ersten digitalen Signals, des zweiten digitalen Signals und des genannten verschlüsselten zweiten Verschlüsselungsschlüssels (E(Ks)) vornimmt, Übertragen der einer Multiplexverarbeitung unterzogenen und verschlüsselten ersten und zweiten digitalen Signale, des genannten verschlüsselten zweiten Verschlüsselungsschlüssels und des genannten verschlüsselten Arbeitsschlüssels (E(Kw)) zu dem genannten Empfänger (40, 60, 61) hin, Empfangen (44) einer Anfrage für die Wiedergabe des auf einem Aufzeichnungsträger des genannten Empfängers (40, 60, 61) gespeicherten genannten ersten digitalen Signals, Bestätigen (44, 45) der Registrierung eines den betreffenden Empfänger besitzenden Teilnehmers auf die genannte Anfrage hin, Ausführen (45) einer Abrechnungsverarbeitung, falls die betreffende Registrierung bestätigt wird, und Übertragen (44) des genannten verschlüsselten ersten Verschlüsselungsschlüssels (Km) zu dem betreffenden Empfänger (40, 60, 61), nachdem die genannte Abrechnungsverarbeitung ausgeführt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der genannte Empfangsschritt die Anfrage über eine Telefonleitung empfängt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei der genannte Übertragungsschritt den verschlüsselten ersten Verschlüsselungsschlüssel (Km) über eine Telefonleitung überträgt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das erste und zweite digitale Signal jeweils ein Bild festlegen.
  5. Vorrichtung (30) zur Übertragung eines digitalen Signals, umfassend: eine Einrichtung (33, 2) zum Komprimieren eines ersten digitalen Signals (PS2) und eines zweiten digitalen Signals (PS1), eine Einrichtung (37) zum Verschlüsseln des komprimierten ersten digitalen Signals mit einem ersten Verschlüsselungsschlüssel (Km), eine Einrichtung (37) zum Verschlüsseln des ersten Verschlüsselungsschlüssels (Km) mit einem ersten Chipkarten-Schlüssel (Kp2), der auch von einer Chipkarte verfügbar ist, die einem Empfänger zur Verfügung gestellt ist, eine Einrichtung (4) zur Multiplexverarbeitung des verschlüsselten komprimierten ersten digitalen Signals und des komprimierten zweiten digitalen Signals, eine Einrichtung (5) zum Verschlüsseln der einer Multiplexverarbeitung unterzogenen ersten und zweiten digitalen Signale mit einem zweiten Verschlüsselungsschlüssel (Ks), eine Einrichtung (30) zum Verschlüsseln des zweiten Verschlüsselungsschlüssels (Ks) mit einem Arbeitsschlüssel (Kw), eine Einrichtung (30) zum Verschlüsseln des Arbeitsschlüssels mit einem zweiten Chipkarten-Schlüssel (Kp1), der auch von der Chipkarte im Empfänger verfügbar ist, wobei die betreffende Einrichtung zur Multiplexverarbeitung derart betreibbar ist, dass das verschlüsselte erste digitale Signal, das zweite digitale Signal und der verschlüsselte zweite Verschlüsselungsschlüssel (E(Ks)) einer Multiplexverarbeitung unterzogen werden, eine Einrichtung (44) zum Übertragen der einer Multiplexverarbeitung unterzogenen und verschlüsselten ersten und zweiten digitalen Signale, des verschlüsselten zweiten Verschlüsselungsschlüssels und des verschlüsselten Arbeitsschlüssels (Kw) zu dem genannten Empfänger (40, 60, 61) hin, eine Einrichtung (44) zum Empfangen einer Anfrage für eine Wiedergabe des auf einem Aufzeichnungsträger des genannten Empfängers (40, 60, 61) gespeicherten ersten digitalen Signals, eine Einrichtung (44, 45) zum Bestätigen einer Registrierung eines den betreffenden Empfänger besitzenden Teilnehmers auf die genannte Anfrage hin, eine Einrichtung (45) zum Ausführen einer Abrechnungsverarbeitung, falls die genannte Registrierung bestätigt wird, wobei die genannte Einrichtung (44) zum Übertragen derart betreibbar ist, dass der genannte verschlüsselte erste Verschlüsselungsschlüssel (Km) zu dem Empfänger (40, 60, 61) hin übertragen wird, nachdem die genannte Abrechnungsverarbeitung ausgeführt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei die genannte Empfangseinrichtung die betreffende Anfrage über eine Telefonleitung empfängt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die genannte Übertragungseinrichtung den betreffenden verschlüsselten ersten Verschlüsselungsschlüssel (Km) über eine Telefonleitung überträgt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei die ersten und zweiten digitalen Signale jeweils ein Bild festlegen.
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