DE69534131T2 - Selbstregulierendes druckreduzierendes auflagesystem und verfahren - Google Patents

Selbstregulierendes druckreduzierendes auflagesystem und verfahren Download PDF

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Span America Medical Systems Inc
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Druckentlastung und spezieller selbsteinstellende Druckentlastungssysteme und entsprechende Methodiken.
  • Insbesondere im Gebiet von Gesundheitsfürsorge hat es ein langverspürtes und starkes Erfordernis gegeben, Druckentlastung für immobile oder sonst eingeschränkte Patienten bereitzustellen. Aus einer außerordentlichen Mannigfaltigkeit von Gründen müssen viele Patienten lange Perioden von Bettruhe oder andere Formen einer Einschränkung aushalten, wie z.B. Gebrauch eines Rollstuhls oder einer anderen Aufnahme- aber beschränkenden Trägeranordnung. In diesen Fällen gibt es ein außerordentliches Risiko, dass Einwirkungen von Überdrücken oder Langzeiteinwirkungen von verhältnismäßig niedrigeren Druckpegeln zu schmerzhaften und selbst gefährlichen wunden Stellen oder anderen Zuständen führen können.
  • Buchstäblich ein ganzes Segment der medizinischen Versorgungsindustrie ist auf die Untersuchung und Behandlung von verschiedenen Gewebetraumata gerichtet, wie z.B. Decubitalulzera. Gewebeschädigung kann überwacht und eingestuft werden, wobei zunehmend höhere Einstufungen verwickeltere Behandlungslösungswege rechtfertigen. Als Folge nimmt die medizinische Versorgungsindustrie Behandlungsoptionen wahr und wertet sie aus, und zwar auf der Grundlage von deren Vermögen, Zustände bei solchen unterschiedlichen Stadien oder Einstufungen anzugehen.
  • Einige anzugehende Patientenzustände sind anfänglich nicht durch Uberdruckschädigung hervorgerufen. Z.B. weisen Verbrennungspatienten häufig kritische und selbst lebensbedrohende Gewebepflegeerfordernisse auf, die aber nicht von einem Überdruckzustand entstanden. Wiederum ist der Anfangszustand des Patienten auch einstufbar, was dazu beiträgt, das Ansprechmaß vorzuschreiben.
  • Noch weiter können Patienten oder Andere spezielle Erfordernisse aufweisen. Z.B. können verletzte Patienten, wie z.B. proximale Oberschenkelfrakturen oder dergleichen, eine spezielle Stützpflege während einer Genesungsperiode erfordern. Noch andere Patienten können mehr spezialisierte Langzeiterfordernisse aufweisen, wie z.B. Amputierte, die druckempfindliche Bereiche und Druckpunkte aufweisen können, die von einer Trägeranordnung nicht berücksichtigt werden, die für einen Patienten mit über alle Glieder verteiltem Gewicht konstruiert ist.
  • Buchstäblich haben große Mengen von Produkten auf Grundlage von verschiedenen Technologien danach gestrebt, das oben erwähnte ununterbrochen andauernde Problem anzugehen. Da ein Angehen der höher eingestuften Probleme im Allgemeinen technisch schwieriger ist, tendieren die Kosten von verfügbaren Behandlungen dazu, im Verhältnis mit der Einstufungsgröße des Problems anzusteigen. Allgemein gesprochen, während Kosteneindämmung in der medizinischen Versorgungsindustrie immer von Wichtigkeit gewesen ist, ist sie in der letzten Zeit ein viel signifikanterer Punkt geworden. Als ein Nettoergebnis von verschiedenen Kräften, die mit einem Ziel der Kostenreduzierung wirken, ist es möglich, dass die Behandlungserfordernisse (seien sie vorbeugend oder heilend) von spezifischen Patienten Gefahr laufen können, ungeeignet oder selbst unangemessen angegangen zu werden.
  • Über die Zeit sind wie in jeglicher Art von Industrie Anstrengungen unternommen worden, um gleichzeitig sowohl Qualität (im Sinn von Produktleistungsfähigkeit) als auch Preis zu verbessern. Typischerweise kann es schwierig sein, gleichzeitig beide solche Ziele zu erreichen, insbesondere, immer wenn eine Produktleistungsfähigkeitsverbesserung auf Kosten von verwickelteren und ausgeklügelteren Technologien geht. Zusätzlich ist es häufig der Fall, dass ein Erzielen einer Spitzenleistungsfähigkeit (d.h. optimierte Druckentlastung oder -verteilung) eine hohe Herausforderung darstellt, ungeachtet der verfügbaren Technologie, koste es was es wolle. Ein mitwirkender Faktor ist die außerordentliche Variation in Patientenerfordernissen, denen möglicherweise durch ein spezielles Produkt entsprochen werden muss (d.h. Trägersystem oder -methodik).
  • Typischerweise haben verschiedene Trägersysteme von elastischen Trägerkörpern Gebrauch gemacht, wie z.B. Streifen oder Blöcken von Schaumstoff, oder einer gewissen anderen Trägerblaseneinrichtung, die ein spezifisches Fluid enthält. Matratzentechnologien haben im Allgemeinen häufig Gebrauch von anderen elastischen Trägermedien gemacht, wie z.B. Federn, Latten oder verschiedenen Trägerfüllstoffen, wie z.B. Drillich. Unterschiedliche Gase, häufig wie z.B. Luft, oder verschiedene Flüssigkeiten, sind verwendet worden, einschließlich verhältnismäßig viskoser Flüssigkeiten, wie z.B. Gele. In einigen Fällen sind Kombinationen der obigen verschiedenen Technologien verwendet worden.
  • Als eine Bemühung, verschiedene kostensparende Entwürfe, die in unterschiedlichen Umständen anwendbar sind, zur Verfügung zu stellen, hat es im Allgemeinen eine Fortentwicklung in der Ausgeklügeltheit von verschiedenen Produkten gegeben. Z.B. kann ein sich wiederholendes Muster, wie z.B. Faltungen, leicht in einem elastischen Schaumstoffprodukt gebildet werden, um einen elastischen Matratzenzusatz zu liefern. Siehe z.B. das US-Patent No. 4,686,725, mit dem Titel "Mattress Cushion with Securement Feature". Während verschiedene sich wiederholende Oberflächenmuster leicht erzeugt werden, sind kompliziertere sich wiederholende Oberflächenmuster bei Bemühungen, eine Produktleistungsfähigkeit zu verbessern, über gefaltete Unterlagen bereitgestellt worden. Sie z.B. das US-Patent No. 4,901,387, mit dem Titel "Mattress Overlay with Individual Foam Springs".
  • Ein Aspekt von Trägersystemen, wobei insbesondere diejenigen zur Verwendung mit Liegepatienten betroffen sind, besteht darin, dass sie mit ausgesprochen unterschiedlichen Belastungserfordernissen entlang ihrer Längsachse konfrontiert sind. Mit anderen Worten sind gewisse Körperbereiche eines Patienten schwerer als andere, wodurch im Allgemeinen eine größere Stützung in solchen Längsbereichen erforderlich ist, wenn eine Druckentlastung zu optimieren ist.
  • Infolgedessen haben verschiedene Trägerunterlagen versucht, eine in Abschnitte aufgeteilte Stützung zu liefern. Eine solche elastische Schaumstoffunterlage, die von einer gleichförmig gemusterten Oberfläche Gebrauch macht, obwohl mit unterschiedlicher elastischer Stützung, ansprechend auf unterschiedliche Belastungen, ist das US-Patent No. 5,007,124, mit dem Titel "Support Pad with Uniform Patterned Surface".
  • Wenn Schaumstoffoberflächenmuster ausgeklügelter werden, gibt es eine entsprechende Zunahme in der Schwierigkeit, solche Artikel zu erzeugen. Ein Beispiel für eine Schaumstoffmatratze mit drei Abschnitten ist das US-Geschmacksmusterpatent No. D336,400, mit dem Titel "Foam Mattress Pad". Ein anderes Beispiel für eine noch kompliziertere Schaumstoffmatratzenoberfläche, die typischerweise eine computergesteuerte Schneidmaschine zur Erzeugung erfordert, ist das US-Patent No. 4,862,538, mit dem Titel "Multi-Section Mattress Overlay for Systemized Pressure Dispersion".
  • Noch weitere Beispiele für verschiedene elastische Schaumstoffträgerunterlagen und dergleichen und gewisse Aspekte ihrer Herstellung werden durch das US-Patent No. 4,603,445; das US-Patent No. 4,700,447; das US-Geschmacksmusterpatent No. D307,688; das US-Geschmacksmusterpatent No. D307,689; das US-Geschmacksmusterpatent No. D307,690; das US-Patent No. 5,025,519; das US-Geschmacksmusterpatent No. D322,907; und das US-Patent No. 5,252,278 dargestellt. Allgemein gesprochen, werden, wenn Trägeroberflächenentwürfe verwickelter werden, sie schwieriger und kostspieliger herzustellen. Gleichzeitig liefern sie ungeachtet der Herstellungskosten ein im Allgemeinen statisches oder voreingestelltes Ansprechen auf Belastungsänderungen, d.h. Änderungen im Gewicht des Patienten, das in einem spezifischen Bereich der Unterlage getragen wird. Solche Variationen können aufgrund der Variationen unter Patienten oder einfach aufgrund der Bewegung eines einzelnen Patienten auftreten.
  • Andere Technologien, betreffend fluidgefüllte Trägerblaseneinrichtungen von verschiedenen Arten, können in unterschiedlichen Typen von Systemen enthalten sein, die als entweder statisch oder dynamisch betrachtet werden. Typischerweise, was mit einem statischen System gemeint ist, ist, dass der Fluidpegel innerhalb einer speziellen Trägerkammer abgedichtet oder sonst verhältnismäßig ungeändert ist (oder dauernd gegen Verluste neuaufgefüllt wird). Die bei einem solchen System angebotene Druckverteilung ist folglich in mindestens einem Sinn analog zu dem vorher erstellten Ansprechen, das bei festen elastischen Schaumstoffsystemen erwartet wird. Jedoch ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass ein Lösungsweg einer fluidgefüllten Kammer, selbst in einem statischen Zustand, eine Hydraulikfluid-Strömungsleistungsfähigkeit liefern würde, die bei einem elastischen Schaumstoffsystem nicht gefunden wird. Natürlich umfasst die Netto-Druckentlastungsleistungsfähigkeit von einem beliebigen System oder Methodik verschiedene Faktoren.
  • Ein Beispiel für ein Druckentlastungsträgersystem, das fluidgefüllte Kammern verwendet, wird durch das US-Patent No. 5,070,560, mit dem Titel "Pressure Relief Support System for a Mattress", dargestellt. In einem solchen Patent werden abgedichtete Längsluftzylinder in der Form einer Matratze bereitgestellt, die sonst verschiedene querlaufende Latten und/oder Schaumstoffstreifen oder -elemente aufweist. Ein solches Trägersystem bietet eine Luftverteilungs-Druckbehandlung in einem statischen Entwurf, der die verhältnismäßig äußerst hohen Kosten oder andere negative Faktoren vermeidet, die häufig mit aktiven Luftbettsystemen verbunden sind.
  • Am höchsten eingestufte Druckentlastungsträgersysteme beinhalten typischerweise Betten mit einer Mehrzahl von fluidgefüllten Kammern, deren Innendrücke durch einen Lösungsweg eines dynamischen Systems von verhältnismäßig höher entwickelter Technologie bei einem konstanten Druck gehalten werden. Genauer gesagt, kann jedes fluidgefüllte Trägerelement mit seinem eigenen Steuerventil verbunden sein, das alternierend einen Eintritt und Austritt von Fluid ermöglicht. Verschiedene druckempfindliche Detektionsgeräte können typischerweise in einem Rückkopplungssteuersystem verwendet werden, um zu bestimmen, dass ein Überdruckzustand (oder ein Unterdruckzustand) vorhanden ist. Danach ist die Steuertechnologie betriebsfähig, um Überdruck durch ausgewählten Ventilbetrieb zu entlüften (wie z.B. Entleeren von Überschussfluid in einer Reservoiranordnung) oder um zusätzlich benötigtes Fluid aktiv hereinzupumpen. An sich erfordern die obigen Systeme höher entwickelter Technologie verschiedene Motoren, Pumpen, Ventilsysteme, Sensorrückkopplungsanordnungen und Steuersysteme für sämtliches Vorhergehende. Aufgrund ihrer komplizierten Konstruktion und Entwurf sind solche Betten typischerweise sehr kostspielig, was einen Anfangskauf oder Leihgebühren anbetrifft. Sie können auch kompliziert und kostspielig zu warten sein, was auf die Aussicht von häufigem Versagen von zahlreichen beweglichen mechanischen Teilen zurückzuführen ist und auf die umfassende Schulung zurückzuführen ist, die eine Bedienperson oder Wartungsperson durchmachen muss.
  • Auch gibt es die Aussicht auf eine äußerst unerwünschte Wärmeübertragung auf einen Patienten aufgrund eines Betriebs der oben erwähnten Motoren, Pumpen und anderen Systeme. Noch weiter erfordern die Konstruktion und der Entwurf von solchen Gesamtsystemen häufig spezialisierte Bettrahmen, die mit typischen Matratzen sonst nicht verwendbar sind.
  • Die CA-A-2,073,424 offenbart ein Bett, das eine Mehrzahl von Körperträgerelementen umfasst, die teleskopisch in den eng beabstandeten vertikal ausgerichteten Körperträgerführungen aufgenommen sind und vertikal von ihnen vorstehen. Eine Fluidkammer liegt unter den Führungen. Ein auf ein Körperträgerelement ausgeübter Abwärtsdruck wird über Fluid in der Fluidkammer auf alle Körperträgerelemente übertragen. Die Körperträgerelemente sind in Bezug zu den Führungen ansprechend auf einen Fluiddruck teleskoptisch bewegbar. Ein Druckgegengewicht wird bereitgestellt, das einen Druck auf Fluid in der Fluidkammer ausübt, um Druck auszugleichen, der auf Fluid in der Fluidkammer durch einen Körper in Ruhe auf die Körperträgerelemente ausgeübt wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist wie in Anspruch 1 beansprucht. Fakultative Merkmale werden in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung soll verschiedene der vorhergehenden Probleme und andere, die die Trägeranordnungen betreffen, erkennen und angehen. Folglich ist, allgemein gesagt, ein Hauptziel dieser Erfindung verbesserte Trägeranordnungen. Spezieller besteht ein Hauptanliegen darin, eine verbesserte selbsteinstellende Technologie einzuschließen, ohne dass der Aufwand und die Kompliziertheit von typischen früheren Systemen höher entwickelter Technologie erforderlich sind.
  • Es ist deshalb ein anderes spezielles Ziel der vorliegenden Erfindung, Anordnungen bereitzustellen, die die Leistungsfähigkeitsvorteile eines dynamischen fluidbasierten Systems erzielen, ohne dass aber gleichzeitig die komplizierten und kostspieligen Konstruktionen und Entwürfe erforderlich sind, die für vorherige Systeme typisch sind.
  • Die vorliegende Erfindung liefert eine Anordnung, die sich auf die Verwendung von potenzieller Energie stützt und die die Verwendung von äußerer Energie nicht erfordert. Spezieller ist es ein gegenwärtiges Ziel, das Erfordernis für Sensorrückkopplungssteuersysteme und/oder Systeme zum Steuern von Pumpen- und Ventilsystemen zu vermeiden, während aber auch noch ein dynamisches fluidbasiertes System bereitgestellt wird.
  • Ein anderes gegenwärtiges allgemeines Ziel besteht darin, eine voll selbsteinstellende Anordnung bereitzustellen, die eine Druckverteilung optimiert, während noch ein verhältnismäßig kostengünstiger und einfacher Entwurf verwendet wird, um das Erfordernis für Motoren, Steuersysteme oder spezialisierte Bettrahmen oder eine Schulung, die mit ihrer Verwendung und Wartung verbunden ist, überflüssig zu machen.
  • Noch ein anderes Ziel besteht darin, eine Anordnung bereitzustellen, die selbsteinstellend ist, um eine gleichmäßigere Körpergewichtsverteilung zu ermöglichen, wodurch die Verringerung von Druck auf das Gewebe und die Haut eines Benutzers verbessert wird. Gleichzeitig ist es ein Ziel, eine Anordnung bereitzustellen, die, wie gewünscht, für unterschiedliche Patientenverwendungen und für unterschiedliche alternative Verwendungen kundenspezifisch angepasst werden kann.
  • Spezieller ist es ein gegenwärtiges Ziel, eine Anordnung bereitzustellen, die mit faktisch einem beliebigen Typ von Fluid (Gas, Flüssigkeit, verhältnismäßig viskosen Flüssigkeiten) verwendbar ist, und die in den verschiedensten Umgebungen verwendbar ist. Genauer gesagt, soll eine solche Anordnung bereitgestellt werden, die in sowohl medizinischen als auch gewerblichen Gebieten verwendbar ist, einschließlich sowohl Matratzen-bezogene Technologien als auch Sitztechnologien sowie andere. In dem Gebiet von medizinischen Verwendungen sollen ein System und eine verbesserte Technologie bereitgestellt werden, die in raumkritischen Umständen, wie z.B. einschließlich Röntgenstrahl-, Operationssaal- oder NMR-Technologie-Verwendungen, verwendbar ist. Es wird für die gegenwärtige Technologie beabsichtigt, dass sie auf kritische Pflegesituationen, Unfallstationsrollbahren, Sanitätswagentragbahren und medizinische Sitzsysteme von allen Typen, wie z.B. Rollstühle oder Altenstühle, gleichermaßen anwendbar ist.
  • Es ist ein anderes gegenwärtiges Ziel, eine Anordnung mit einer selbsteinstellenden Technologie mit den Vorteilen von aktiven (d.h. dynamischen) fluidbasierten Systemen bereitzustellen, aber mit einer solchen Einfachheit, dass die Technologie auf alltägliche Verbraucherprodukte ausgedehnt werden kann, wie z.B. ergonomische Stühle und Autositze, sowie Verbrauchermatratzenersatzsysteme, Matratzen und Matratzenauflagen (die auch im medizinischen Gebiet anwendbar sein würden).
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung bereitzustellen, die kundenspezifisch angepasst werden kann, um spezialisierte Trägeroberflächen bereitzustellen, wie z.B. für schwangere Frauen oder für Amputierte oder andere Personen, die unübliche Stützerfordernisse zum entweder Sitzen oder Schlafen benötigen (d.h. Bettruhe).
  • Noch weiter ist es ein gegenwärtiges Ziel, eine Anordnung bereitzustellen, die in einem allgemeinen Sinn faktisch auf einen beliebigen Umstand von Körpern in Ruhe anwendbar ist. Z.B. kann eine solche Technologie in spezialisierten Kissen enthalten sein, wie z.B. im Fall von Kopfverletzungen, die ein Schwellen oder andere Gewichtsänderungen beinhalten. Ähnlich würde die gegenwärtige Technologie gleichermaßen auf Verpackungsanordnungen anwendbar sein (wie z.B. für zerbrechliche Ausrüstung), wo es gewünscht wird, Drücke, die mit einem Transportschock oder dergleichen verbunden sind, zu minimieren oder zu begrenzen.
  • Zusätzliche Ziele und Vorteile der Erfindung werden in der ausführlichen Beschreibung, die folgt, dargelegt oder werden normalen Fachleuten aus ihr ersichtlich. Auch sollte es weiter ersichtlich sein, dass Modifikationen der und Variationen an den spezifisch veranschaulichten und erörterten Merkmalen, Schritten oder Materialien hiervon in verschiedenen Ausführungsformen und Verwendungen dieser Erfindung, ohne dass man vom Umfang derselben abweicht, kraft eines gegenwärtigen Bezugs darauf angewandt werden können. Solche Variationen können umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt: eine Substitution von äquivalenten Einrichtungen und Merkmalen, Materialien oder Schritten für diejenigen, die dargestellt oder erörtert sind, und die Funktions- oder Positionsumkehr von verschiedenen Teilen, Merkmalen, Schritten oder dergleichen.
  • Noch weiter, versteht es sich, dass unterschiedliche Ausführungsformen sowie unterschiedliche gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen dieser Erfindung verschiedene Kombinationen oder Konfigurationen von gegenwärtig offenbarten Merkmalen, Schritten oder Elementen oder ihren Äquivalenten einschließen können (einschließlich Kombinationen von Merkmalen oder Schritten oder Konfigurationen davon, die nicht ausdrücklich in den Figuren dargestellt sind oder in der ausführlichen Beschreibung angegeben sind). Auch versteht es sich, dass verschiedene Merkmale von einer Ausführungsform, wie veranschaulicht, erörtert oder nahegelegt, mit Merkmalen von anderen offenbarten oder nahegelegten Ausführungsformen im Bereich der vorliegenden Erfindung kombiniert werden können oder für sie substituiert werden können.
  • Eine beispielhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung betrifft eine in Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung. Eine solche Vorrichtung umfasst Hauptträgerkörper- und Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen. Ein solcher Hauptträgerkörper wird zur Aufnahme eines Patienten darauf bereitgestellt und weist Fluidträgerkammern mit Fluid darin auf.
  • Die oben erwähnte Konstantkraftfluidreservoireinrichtung wird in Fluidverbindung mit den Fluidträgerkammern bereitgestellt. Eine solche Fluidreservoireinrichtung ist zum automatischen Einstellen der Kammer unter Verwendung von potenzieller Energie betreibbar (im Gegensatz dazu, dass irgendwelche externe Energie- oder Sensorrückkopplungs- oder Pumpen/Ventil-Steuersysteme benötigt werden). Bei einer solchen Anordnung, die potenzielle Energie verwendet, kann die Erfindung einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in einer solchen Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper aufrechterhalten.
  • Die oben erwähnte Konstantkraftansprecheinrichtung ist vorzugsweise körperlich mit den Fluidkammern (z.B. Blaseneinrichtungen) und Funktionen zum automatischen Einstellen einer solchen Blaseneinrichtung wieder unter Verwendung von potenzieller Energie betreibbar. Bei einer solchen Anordnung kann die vorliegende Erfindung einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in der Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung auf dem Haupttägerkörper aufrechterhalten, ohne dass Sensorrückkopplungs- oder Steuersysteme zum Betreiben von Druckpumpen oder Ventilsystemen erforderlich sind.
  • In den vorhergehenden Ausführungsformen können verschiedene alternative Vorkehrungen zur Verwendung von potenzieller Energie getroffen werden, wie z.B. eine Einverleibung von Federn mit gleichbleibender Federkraft (wie z.B. lineare Federn mit gleichbleibender Federkraft), Gegengewichtsanordnungen und eine Verwendung von verschiedenen elastischen Elementen, alle wie sonst hierin erörtert und beschrieben.
  • Noch eine andere Konstruktion, die eine gegenwärtig beispielhafte Ausführungsform umfasst, betrifft eine Matratzenauflage zur Bereitstellung einer optimierten Schnittstellendruckverteilung für einen darauf aufgenommenen Patienten ohne Verwendung einer externen Energiequelle und ohne dass irgendein elektronisches Steuersystem zum Empfang von Sensorrückkopplung erforderlich ist und ansprechend darauf Druckpumpen oder Ventilsysteme betrieben werden. Eine solche Matratzenauflage umfasst vorzugsweise einen Hauptträgerkörper, eine Mehrzahl von Luftschläuchen, Luftreservoiren und Federn mit gleichbleibender Federkraft und mindestens vier Reservoirbetätigungseinrichtungen.
  • Ein solcher Hauptträgerkörper wird zur Aufnahme eines Patienten darauf bereitgestellt und weist mindestens vier langgestreckte Luftkammern auf, die im Allgemeinen parallel darin angeordnet sind, wobei jede Kammer eine respektive Luftöffnung aufweist. Der Körper weist weiter eine elastische Trägerlage auf, die über den Luftkammern aufgenommen ist und auf der ein Patient aufgenommen ist.
  • Die Mehrzahl von Luftschläuchen ist respektiv in luftdichter Beziehung mit jeder der respektiven Luftöffnungen verbunden.
  • Die Mehrzahl von Luftreservoiren ist respektiv in luftdichter Beziehung mit jeder der respektiven Luftöffnungen verbunden. Bei einer solchen Anordnung werden mindestens vier unabhängig wirkende Druckentlastungsgeräte durch die resultierende respektive Gruppierung einer Luftkammer, eines Luftschlauchs und eines Luftreservoirs in luftdichter Beziehung gebildet, wobei jede solche Gruppierung einen anfänglich vorbestimmten Betrag von Luft darin aufweist, der in der luftdichten Gruppierung beweglich ist, so dass die Erstellung eines Luftdruckgleichgewichts in einer solchen Gruppierung ermöglicht wird.
  • Mindestens eine Feder mit gleichbleibender Federkraft ist respektiv mit jedem Luftreservoir verbunden.
  • Eine jeweilige der mindestens vier Reservoirbetätigungseinrichtungen ist mit jedem respektiven unabhängig wirkenden Druckentlastungsgerät verbunden. Jede solche Einrichtung ist respektiv betreibbar, um die potenzielle Energie einer entsprechenden Feder mit gleichbleibender Federkraft auf ihr respektives Luftreservoir aufzubringen, so dass Änderungen in der Patientenbelastung, die auf jede respektive Luftkammer ausgeübt wird, automatisch in einem vorbestimmten Bereich durch Verwendung der potenziellen Energie seiner entsprechenden Feder mit gleichbleibender Federkraft kompensiert werden. Bei dem Vorhergehenden wird Luftdruck in einer solchen Gruppierung automatisch in einem Bereich aufrechterhalten, der vorbestimmt ist, um eine Verteilung von Patientenschnittstellendrücken mit der Matratzenauflage zu optimieren, ohne dass eine Sensorrückkopplung auf Steuersysteme erforderlich ist.
  • Reservoirbetätigungseinrichtungen sind vorzugsweise solche, die auf eine Betätigungskraft ansprechen, die darauf ausgeübt wird, um auf das Reservoir mit einer Kraft zu wirken, die dazu neigt, um Fluid von dem Fluidreservoir in die Fluiddurchgangswegeinrichtungen und in Richtung auf eine Fluidkammer, die damit verbunden ist, zu drücken.
  • In der obigen Anordnung werden solche Konstantkraftbetätigungseinrichtungen bereitgestellt, um eine im Allgemeinen konstante Betätigungskraft auf die Reservoirbetätigungseinrichtungen ausüben, so dass ein variierender Strom von Fluid, der dazu neigt, in Richtung auf das Fluidreservoir in die Fluiddurchgangswegeinrichtungen und von einer Fluidkammer, die damit verbunden ist, zu drücken, was auf eine entsprechende variierende Patientenbelastung zurückzuführen ist, die auf eine solche Patiententrägerfluidkammer ausgeübt wird, automatisch auf eine entgegengesetzte Fluidkraft von dem Reservoir trifft, bis ein Gleichgewichtsfluiddruck erhalten wird, wobei ein Patientenschnittstellendruck geliefert wird, der in einen vorbestimmten Bereich fällt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Eine volle und befähigende Offenbarung der vorliegenden Erfindung, umfassend deren besten Modus, die auf einen normalen Fachmann abzielt, wird in der übrigen Beschreibung dargelegt, die Bezug auf die angefügten Figuren macht.
  • 1 ist eine Perspektivansicht in teilweisem Schnitt eines Reservoirbetriebsgeräts, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 1B ist eine allgemeine Endaufrissansicht der beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden 1A, wie unter Bezugnahme auf die Sichtlinie 1B-1B, die darin angezeigt ist;
  • 1C ist eine vergrößerte Querschnittsansicht der beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden 1A, aufgenommen entlang der Schnittlinie 1C-1C, die darin angezeigt ist;
  • 1D ist eine auseinandergezogene allgemeine Perspektivansicht der vorliegenden Ausführungsform von 1A;
  • 2A ist eine allgemeine Boden- und Seitenperspektivansicht einer beispielhaften ersten Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2B ist eine allgemeine vergrößerte und auseinandergezogene (mit teilweisem Schnitt) Perspektivansicht der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform von 2A;
  • 3A ist eine allgemeine Perspektivansicht eines anderen Reservoirbetriebsgeräts, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, das zwei separate Fluidreservoire enthält;
  • 3B ist eine allgemeine Seitenquerschnittsansicht des Geräts wie in der vorliegenden 3A, wie durch die Schnittlinie 3B-3B angezeigt, die darin angezeigt ist, wobei die respektiven Fluidreservoire im Allgemeinen zusammen gedrückt sind;
  • 3C ist eine allgemeine Seitenquerschnittsansicht des Geräts wie in der vorliegenden 3A, die derjenigen ähnelt, wie durch die Schnittlinie 3B-3B angezeigt, die darin angezeigt ist, wobei aber die respektiven Fluidreservoire im Allgemeinen expandiert sind;
  • 4 ist eine allgemeine Perspektivansicht eines weiteren beispielhaften Reservoirbetriebsgeräts, das in verschiedenen Hinsichten demjenigen ähnelt, das in der vorliegenden 3A dargestellt ist, das aber nur ein einziges Fluidreservoir beinhaltet;
  • 5 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines weiteren alternativen Reservoirbetriebsgeräts, das ein einziges Fluidreservoir enthält;
  • 6 ist eine allgemeine Seitenaufrissansicht eines Reservoirbetriebsgeräts, das demjenigen der vorliegenden 5 ähnelt, aber zwei solche Geräte beinhaltet, die in zusammenwirkendem Tandembetrieb mit zwei Fluidreservoiren verwendet werden;
  • 7 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines weiteren Reservoirbetriebsgeräts, das in verschiedenen Hinsichten der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform von 5 ähnelt, aber eine Gegengewichtsanordnung aufweist;
  • 8 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht von noch einem weiteren Reservoirbetriebsgerät, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 9A ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften Reservoirbetriebsgeräts und bei dem das veranschaulichte Reservoir in einem im Allgemeinen expandierten Zustand dargestellt ist;
  • 9B ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines noch weiteren Resevoirbetriebsgeräts, wie z.B. in 9A, und bei dem das veranschaulichte Reservoir in einem im Allgemeinen teilweise zusammengedrückten Zustand dargestellt ist;
  • 10 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 11 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines vorliegenden alternativen Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 12 ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seitenperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts;
  • 13 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht von noch einem weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 14 ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seitenperspektivansicht, die derjenigen der vorliegenden 12 ähnelt und ein weiteres alternatives beispielhaftes Blaseneinrichtungsbetriebsgerät betrifft, das eine Gegengewichtsanordnung verwendet, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 15 ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seiten- und Endperspektivansicht von noch einem weiteren beispielhaften Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 16A ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seiten- und Endperspektivansicht von noch einem anderen beispielhaften alternativen Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, das ein elastisches Element in einer verhältnismäßig kontrahierten Position um eine solche Blaseneinrichtung darstellt;
  • 16B ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seiten- und Endperspektivansicht von noch einem anderen beispielhaften alternativen Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das mit der vorliegenden Erfindung wie in der 16A nützlich ist, das ein elastisches Element in einem verhältnismäßig expandierten Zustand um eine solche Blaseneinrichtung darstellt;
  • 17A ist eine allgemeine Endaufrissansicht eines noch weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts in einer Trägersystemanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei eine Mehrzahl von Blaseneinrichtungen in einem im Allgemeinen verhältnismäßig zusammengedrückten Zustand veranschaulicht ist;
  • 17B ist eine allgemeine Endaufrissansicht eines noch weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts in einer Trägersystemanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung wie in 16A, wobei eine Mehrzahl von Blaseneinrichtungen in einem im Allgemeinen verhältnismäßig expandierten Zustand veranschaulicht ist;
  • 17C ist eine teilweise allgemeine Aufrissansicht von oben der vorliegenden Ausführungsform von 17A, wie durch die Sichtlinie 17C-17C darin angezeigt;
  • 18 ist eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform einer Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei verschiedene alternative Matratzen- und Sitzanordnungen und andere dargestellt sind, gemäß dieser Erfindung;
  • 19 ist eine allgemeine Seiten- und Vorderseitenperspektivansicht einer noch weiteren alternativen Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei eine mögliche Rollstuhlverwendung derselben in gestrichelten Linien dargestellt ist; und
  • 20 ist eine allgemeine Aufrissansicht von oben einer noch weiteren beispielhaften Ausführungsform einer Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die insbesondere einen weiteren Rollstuhl oder eine andere Patientenpflegeanordnung darstellt.
  • Eine wiederholte Verwendung von angeführten Zeichen überall in der vorliegenden Beschreibung und angefügten Zeichnungen soll dieselben oder analoge Merkmale, Elemente oder Schritte der Erfindung darstellen.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Es ist für normale Fachleute leicht ersichtlich, dass sich die folgende Erörterung nur zwecks Erklärung von beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf nähere Einzelheiten bezieht und dass alle solche Beschreibung die sonst allgemeiner angegebenen Aspekte derselben nicht beschränken soll. In dem Anfangssatz der 1A bis 1D ist eine selbsteinstellende Komponente 10 zur Verwendung mit einer Fluidkammer in einem Druckentlastungsträgersystem dargestellt. 1A veranschaulicht eine allgemeine Seitenperspektivansicht derselben, während 1B einen Endaufriss für die Sichtlinie 1B-1B von 1A darstellt und während 1C eine Querschnittsansicht allgemein entlang der Längsschnittlinie 1C-1C, wie darin angezeigt, veranschaulicht. 1D veranschaulicht eine auseinandergezogene Ansicht mit Teilschnitt. Ein Teilschnitt wird auch in 1A zur höchsten Klarheit verwendet, wie für normale Fachleute ersichtlich ist.
  • Gewisse Aspekte der folgenden Beschreibung beziehen sich auf verschiedene beispielhafte selbsteinstellene Komponenten und auf eine Verwendung von solchen Komponenten in einem Trägersystem, wie z.B. zum Tragen des menschlichen Körpers auf einem Bett, einer Matratze, einer Matratzenauflage, einem Matratzenersatzgerät, einer Sitzanordnung oder ähnlichem.
  • Wie unten erörtert wird, macht ein solches Trägersystem im Allgemeinen von einem Hauptträgerkörper mit mindestens einer einstellbaren Fluidträgerblaseneinrichtung Gebrauch, die sich in Fluidverbindung mit Konstantkraftreservoireinrichtungen befindet, wie z.B. durch die Komponente 10 erläutert. Die Fluidreservoireinrichtung 10 ist im Allgemeinen zum automatischen Einstellen der Blaseneinrichtungen unter Verwendung von potenzieller Energie betreibbar, um einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in einer solchen Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper aufrechtzuerhalten.
  • Spezieller (und insgesamt) mit Bezug auf die vorliegenden 1A bis 1D wird ein Fluidreservoir, das allgemein mit 12 bezeichnet ist, bereitgestellt, wie z.B. mit einer Balganordnung 14, um Fluid darin aufzunehmen. Ein solches Fluid kann gasförmige oder flüssige Materialien umfassen oder selbst verhältnismäßig viskose flüssige Materialien (wie z.B. ein Gel), wie in dieser Anmeldung sonst erörtert.
  • Das Fluidreservoir 12 kann einen im Allgemeinen longitudinalen Balg 14 mit gefälteten Seitenwänden umfassen, so dass das Volumen des Balgs 14 mit einer axialen Kompression desselben variiert. Eine solche Kompression kann entlang der Achslinie 16 erfolgen, die in der vorliegenden 1C dargestellt ist, und kann eine Bewegung des Balgs zwischen einem voll zusammengedrückten Zustand, wie in durchgezogenen Linien in 1C dargestellt, und einem voll expandierten Zustand, wie in gestrichelten Linien der Balgausführungsform 18 von 1C dargestellt, beinhalten. Es ist für normale Fachleute ersichtlich, dass das Volumen des Balgs 14 zwischen den zwei extremen Zuständen, die dargestellt sind, kontinuierlich veränderlich einstellbar ist.
  • Die Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen 10 können weiter Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 zum Zusammenkoppeln des Reservoirs 12 in abgedichteter Fluidverbindung mit einer Trägerblaseneinrichtung umfassen (in späteren Figuren dargestellt). Solche Fluiddurchgangswegeinrichtungen können eine Fluidöffnung (wie z.B. 22 oder ein äquivalentes Loch oder Durchgangseinrichtung) umfassen, die sonst mit dem Reservoir 12 und einer Kopplungsleitung verbunden ist, die mit einer solchen Öffnung verbunden ist. Die Leitung kann vorzugsweise einen flexiblen Rohrstrang umfassen, wie veranschaulicht, obwohl ein gekrümmter Metallrohrstrang oder andere Ausführungsformen angewandt werden können.
  • Das Reservoir 12 kann auch so betrachtet werden, dass es eine fluidabdichtende Membran umfasst, die angepasst ist, um durch die Wirkung von Elementen, die darauf pressen, veränderlich zusammengedrückt zu werden, wie nachstehend erörtert. Z.B. sind mindestens zwei Elemente vorzugsweise mit einem solchen Reservoir 12 als Einheit verbunden, um Teil des Reservoirs 12 zu bilden. Genauer gesagt, können eine Basisplatte 24 und eine Deckenplatte 26 (wie z.B. beide aus Aluminium hergestellt) gegen sonst offene Enden des Balgs 14, der vorzugsweise aus Vinyl ist, zur Abdichtung des Reservoirs 12 aufgenommen werden. Wie durch einen doppelköpfigen Pfeil 16 dargestellt, sind solche Endplatten 24 und 26 in planaren parallelen Relativbewegungen alternierend zueinander bewegbar, um das Reservoir 12 dazwischen abhängig vom Grad einer solchen Parallelbewegung veränderlich zusammenzudrücken. Wie dargestellt, ist mindestens eine von solchen Endplatten (wie z.B. 24) mit einer Öffnung 22 zum fluiden Zusammenkoppeln des Reservoirs 12 mit den Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 versehen.
  • Die vorgenannten Endplattenelemente können im Wesentlichen Reservoirbetätigungseinrichtungen umfassen, die auf eine Betätigungskraft ansprechen, die darauf ausgeübt wird, um auf das Reservoir 12 mit einer Kraft einzuwirken, die dazu neigt, Fluid von einem solchen Fluidreservoir 12 in die Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 und auf eine Trägerblaseneinrichtung zu (nicht dargestellt) in der Richtung eines Pfeils 28 zu drücken. In einer solchen veranschaulichten Ausführungsform kann mindestens ein Führungskanal zur Bewegung von solchen planaren Elementen entlang desselben bereitgestellt werden, wie unten erörtert.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise eine konstante Kraft als die Betätigungskraft auf die Endplatten 24 und/oder insbesondere 26 ausgeübt. In der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform des Geräts 10 kann ein Paar von linearen Federn mit gleichbleibender Federkraft 30 und 32 verwendet werden. Solche Komponenten sind wohlbekannte Lagervorratsgegenstände, die für normale Fachleute verfügbar sind, und mit vielen unterschiedlichen Festigkeits- und Zykluscharakteristiken verfügbar sind, wie auch ohne weitere Erörterung wohlbekannt ist.
  • Insbesondere können Aluminium- oder Lexan-Seitenabdeckungen 34 und 36 vorgesehen sein, um eine Basisstruktur zu erstellen, durch die das Gerät 10 zusammengebaut werden kann. Natürlich können alternative Ausführungsformen verwendet werden. Angebracht an solchen Seitenabdeckungen 34 und 36 sind beispielhafte Federabdeckungen 38 und 40 (wie z.B. aus Aluminium). Wie insbesondere durch Wegschnitt von Element 40 in 1A veranschaulicht, bilden die räumlich beabstandeten Innenseitenränder 42 und 44 der gegenüberliegenden Seitenabdeckungen 34 und 36 Schultern, gegen die ein Gleitblock 46 oder dergleichen verschiebbar aufgenommen werden kann. Ein solcher Gleitblock kann einen reibungsarmen Kunststoff umfassen, wie z.B. ein Material mit ultrahohem Molekulargewicht.
  • Wie dargestellt, kann ein distales Ende 48 von jeder linearen Feder mit gleichbleibender Federkraft 30 und 32 an der beweglichen Deckenplatte 26 über die respektiven Gleitblöcke 46 gesichert sein. Ein solches Koppeln kann mit den verschiedensten Einrichtungen erreicht werden, wie z.B. Gewindebolzen 50 oder Äquivalenten davon, wie z.B. Schrauben, Niete, Schweißungen, Schnappeinrichtungen oder dergleichen. Obwohl es nicht in Einzelheit erörtert wird, ist es für normale Fachleute ohne weitere Erörterung leicht ersichtlich, dass zusätzliche zahlreiche solche Verbindungselemente verwendet werden können, um die übrigen Merkmale des Geräts 10 zusammenzuhalten, alle wie insbesondere in der auseinandergezogenen Ansicht der vorliegenden 1D veranschaulicht.
  • Das Paar von linearen Federn mit gleichbleibender Federkraft (oder allgemeiner Federn mit gleichbleibender Federkraft), die in der Ausführungsform des Geräts 10 im Tandembetrieb bereitgestellt werden, werden respektiv auf Spulen aus Aluminium oder ähnlichem Material 52 und 54 getragen. Z.B. können solche Spulen einen Federträgerdurchmesser von etwa zwei Inch aufweisen und können selbst auf Spulenträgern 56 drehbar montiert sein, die wiederum mit Gewindebolzen 58 an der Basisplatte 24 anbringbar sind. Eine Endkappe, die allgemein mit 60 bezeichnet (1D) ist, kann zur zusätzlichen Sicherheit bereitgestellt werden, dass nichts eine Bewegung der Federn 56 beeinträchtigt.
  • In einem weiteren Aspekt eines solchen Geräts soll es als bevorzugt verstanden werden, dass ein Flansch mit Bohrung 62 im Innern von jedem Ende des Balgs 14 aufgenommen ist, um an den respektiven Endplatten 24 und 26 gesichert zu werden. Vorzugsweise ist jeder solche Flansch 62 aus einem Stahlmaterial gebildet, da im Allgemeinen Punkte größerer Spannung beinhaltet sind.
  • Noch weiter kann ein oberes Querelement 64 verwendet werden, um zusätzliche Stabilität der Anordnung hinzuzufügen und um, wenn benötigt, eine Stoppgrenze für die Bewegung des Balgs 14 sicherzustellen, um zu gewährleisten, dass die Federn 32 und 30 nicht zu weit von ihren respektiven Spulen 52 und 54 abgezogen werden. Wie für normale Fachleute im Allgemeinen ersichtlich ist, brauchen die linearen Federn mit gleichbleibender Federkraft 30 und 32 typischerweise nicht anders als durch Greifkraft, die durch mehrere Wicklungen der Federn 30 und 32 um ihre respektiven Spulen erzielt wird, körperlich an ihren respektiven Spulen gesichert zu sein.
  • Wie für normale Fachleute leicht ersichtlich sein sollte, liefert die vorgenannte Anordnung Konstantkraftbetätigungseinrichtungen zur Bereitstellung einer im Allgemeinen konstanten Betätigungskraft zu den Reservoirbetätigungseinrichtungen. Bei einer solchen Anordnung trifft ein variierender Strom von Fluid, der dazu neigt, in der Richtung auf das Fluidreservoir 12 (die entgegengesetzte Richtung von Pfeil 28) über die Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 und von einer Fluidkammer, die damit verbunden ist, aufgrund entsprechender variierender Patientenbelastung, die auf eine solche Patiententrägerfluidkammer ausgeübt wird, zu drücken, automatisch auf eine entgegengesetzte Fluidkraft von dem Reservoir 12, bis ein Gleichgewichtsfluiddruck erhalten wird. Deshalb liefert eine solche Anordnung einen Patientenschnittstellendruck, der innerhalb eines vorbestimmten Bereichs fällt, der durch die verschiedenen körperlichen Charakteristiken und gegenseitigen Beziehungen des Geräts 10 und anderer verbundener Faktoren erstellt wird.
  • In einem beispielhaften Gerät kann die Gesamtlänge der Seitenabdeckungen 34 und 36 in einem Bereich von ungefähr 12 bis 20 Inch liegen, wobei der Balg 14 in Bezug dazu axial expandierbar und kollabierbar ist (wie in 1C dargestellt). Ein solcher Balg 14 kann einen zur Längsachse 16 querlaufenden Querschnitt von etwa 16 Quadratinch aufweisen (d.h. vier Inch auf jeder Seite). Bei einer solchen Anordnung kann sich gemäß der vorliegenden Erfindung eine Konstantkraftdimensionierung von ungefähr zwei Pound für jede der Federn 30 und 32 mit geeigneten Anfangsfluidpegeln ergeben, wenn man einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in einer einstellbaren Fluidträgerblaseneinrichtung erstellt und aufrechterhält, die mit den Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 verbunden ist. Vorzugsweise kann ein solcher Bereich von Innendruck (in Bezug zum lokalen Atmosphärendruck) im Allgemeinen zwischen etwa 0,2 PSI und 0,5 PSI liegen. In gewissen Ausführungsformen wird ein konstanter Druck von ungefähr 0,25 PSI bevorzugt, während in anderen Ausführungsformen Benutzer einen konstanten Druck bevorzugen können, der in einem größeren Bereich von 0,2 PSI bis 0,3 PSI oder in einem höheren Bereich von 0,35 PSI bis 0,45 PSI erstellt wird.
  • Die 2A und 2B stellen eine erste Ausführungsform einer beispielhaften Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Insbesondere ist eine selbsteinstellende Druckentlastungspatiententrägervorrichtung, die allgemein mit 66 bezeichnet ist, in der vorliegenden 2A in einer allgemeinen Boden- und Endperspektivansicht dargestellt und in der vorliegenden 2B in einer vergrößerten im Allgemeinen auseinandergezogenen (und Teilschnitt-) Ansicht dargestellt. Eine solche Vorrichtung 66 kann die verschiedensten Konfigurationen annehmen, wobei eine bevorzugte Anordnung derselben im Allgemeinen in dem US-Patent No. 5,070,560 dargestellt und erörtert wird, dessen Offenbarung hierin durch Bezug voll aufgenommen wird.
  • Insbesondere wird ein Hauptträgerkörper, der allgemein mit 68 bezeichnet ist, zur Aufnahme eines Patienten darauf bereitgestellt, und weist mindestens eine einstellbare Fluidträgerblaseneinrichtung zur Aufnahme von Fluid darin auf. Wie in den vorliegenden 2A und 2B dargestellt, sind vier respektive Längsträgerblaseneinrichtungen oder Fluidkammern 70, 72, 74 und 76 vorgesehen.
  • Solche Fluidzylinder 70, 72, 74 und 76 können im Allgemeinen der Mehrzahl von Luftzylindern 1 des US-Patents No. 5,070,560 entsprechen oder können andere Konfigurationen und Ausführungsformen annehmen. Jedoch, wie in den vorliegenden 2A und 2B sonst dargestellt, ist jede von solchen Fluidträgerblaseneinrichtungen vorzugsweise mit einer von den selbsteinstellenden Komponenten 10 verbunden, wie bei den vorliegenden 1A bis 1D oben erörtert.
  • Gemäß der gegenwärtigen Methodik können, wenn gewünscht, die Komponenten 10 mit unterschiedlichen Betriebscharakteristiken verwendet werden, um entsprechende unterschiedliche Trägercharakteristiken in den respektiven Trägerabschnitten des Hauptträgerkörpers 68 bereitzustellen. Solche Verfahrensweisen können leicht erhalten werden, wie z.B. durch die Verwendung von Federn unterschiedlicher Festigkeit unter den Komponenten 10 oder durch andere Verfahrensweisen, wie hierin erörtert.
  • Insbesondere können respektive Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 bereitgestellt werden, um jede Konstantkraftreservoireinrichtung 10 in Fluidverbindung über Blaseneinrichtungsöffnungen 78, 80, 82 und 84 mit respektiven Blaseneinrichtungen 70, 72, 74 und 76 zu verbinden. Auf eine solche Weise wird eine Mehrzahl von Fluidreservoiren bereitgestellt, die jeweils in respektiver Fluidverbindung mit einer respektiven der Fluidkammern 70, 72, 74 und 76 stehen. Mit den anderen Konstantkraftmerkmalen, die in Verbindung mit den Komponenten 10 beschrieben sind (z.B. unter Verwendung der beispielhaften potenziellen Energie der linearen Feder(n) mit gleichbleibender Federkraft, die damit verbunden sind), wird jede Kammer unabhängig automatisch eingestellt, um ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper 86 unabhängig einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in der respektiven Kammer aufrechtzuerhalten.
  • Andere Anordnungen können angewandt werden, umfassend eine Paarbildung von Trägerblaseneinrichtungen mit einer gegebenen selbsteinstellenden Komponente 10 oder die Paarbildung von Komponenten 10 mit einer gegebenen Fluidträgerblaseneinrichtung.
  • Noch weiter, die Konstruktion der vorliegenden 2A und 2B veranschaulicht ein Beispiel für eine Anordnung zur in Abschnitte aufgeteilten Stützung, wobei mehrere unabhängig wirkenden Trägerabschnitte in einer Matratzenauflage oder Matratzenersatz, der allgemein mit 66 bezeichnet ist, bereitgestellt werden, ohne dass jegliche äußere Steuermerkmale erforderlich sind. Spezieller und mit weiterem Bezug auf einen aufgenommenen Inhalt des US-Patents No. 5,070,560 kann eine elastische Schaumstofflage, die allgemein mit 88 bezeichnet ist, über und/oder um die Trägerblaseneinrichtungen 70, 72, 74 und 76 bereitgestellt werden, die sonst in einer Schutzumhüllung, die allgemein mit 90 bezeichnet ist, aufgenommen wird. Wie veranschaulicht, können ausgeschnittene Abschnitte 92 des Schaumstoffkörpers 88 eingekerbte Bereiche oder ähnliches zur Aufnahme der Komponenten 10 bilden. Wie für normale Fachleuten ersichtlich ist, können geeignete Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 verwendet werden, um die Komponenten 10 (oder andere äquivalente Komponenten gemäß der vorliegenden Erfindung) verhältnismäßig außerhalb der Vorrichtung 66 zu verlagern. Jedoch sind bei der in den vorliegenden 2A und 2B veranschaulichten Anordnung die Komponenten 10 vorteilhafterweise im Innern einer umschließbaren oder Reißverschlussabdeckung 94 aufnehmbar.
  • Es ist für normale Fachleuten ersichtlich, dass zusätzliche Merkmale angewandt werden können. Z.B. kann das Schaumstoffelement 88 mit einer in Abschnitte aufgeteilten oberen Oberfläche 96 versehen sein, wie z.B. einer von den speziellen Oberflächen, die oben mit anderen Patenten erörtert sind, deren Offenbarungen hierin durch Bezug aufgenommen wurden. Z.B. siehe die Offenbarung des US-Patents No. 4,862,538, das hierin durch Bezug aufgenommen wird. Alle solche Variationen und Verwendungen sollen sich innerhalb des Geistes und Bereichs der vorliegenden Erfindung befinden. Desgleichen können Variationen im Ort und/oder der Anzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen angewandt werden. Ähnlich kann der Typ von Fluid, der verwendet wird (sei er gasförmig oder flüssig oder dergleichen) in speziellen Ausführungsformen variiert werden, ohne dass man vom Geist und Bereich dieser Erfindung abweicht.
  • Weiter können zusätzliche Aspekte angewandt werden. Z.B., wie in der vorliegenden 2B dargestellt, können Fluiddurchgangswegeinrichtungen, die durch einen Rohrstrang 98 bereitgestellt werden, T-Verbinder 100 enthalten, um weiter Schläuche 102 und entsprechende Schnelltrennnippel oder -verbinder oder dergleichen 104 bereitzustellen. Obwohl zum Betrieb der Vorrichtung 66 nicht erforderlich, noch zur Anwendung der vorliegenden Erfindung, könnten solche Kopplungsverbinder 104 einen bequemen Punkt zum Vornehmen von Druckmessgerätablesungen bereitstellen, die den Druck in den entsprechenden Blaseneinrichtungen 70 und 76 widerspiegeln würden. Ähnliche Verbinder können in Verbindung mit den Blaseneinrichtungen 72 und 74 bereitgestellt werden, oder welche andere Zahl und Ort von Blaseneinrichtungen auch immer angewandt werden.
  • Auch können solche Verbinder 104 einen Zugang zu einer sonst abgedichteten Fluidanordnung zwischen den respektiv entsprechenden Blaseneinrichtungen und Reservoiren bereitstellen, so dass die Anfangsmenge von Fluid in jeder solcher Gruppierung vorbestimmt und/oder sonst ausgewählt sein kann. Auch können spätere Einstellungen bequem mit einer solchen Anordnung vorgenommen werden.
  • Die Wichtigkeit eines solchen Merkmals kann in Verbindung mit Verwendungen von unterschiedlichen Ausführungsformen bei unterschiedlichen Höhen am signifikantesten sein, da der örtliche Atmosphärendruck variiert. Durch Öffnen eines zum Verbinder 104 hinzugefügten Ventils zur örtlichen Atmosphäre (während es keine Belastung auf dem entsprechenden Hauptträgerkörper gab) könnte der Anfangsdruck in einem Rohr für eine gegebene Höhe geeignet erstellt werden. Für normale Fachleute sind verschiedene Atmosphärenvorspann- und Korrekturaspekte, die angewandt werden können, wie z.B. durch eine Verwendung der Verbinder 104, ohne deren zusätzliche Erörterung und die inhärenten Einstellvorteile für Höhenvariationen, die gegenwärtig erhalten werden, ersichtlich. Desgleichen versteht es sich, dass Druckdaten, die durch den Verbinder 104 erhältlich sind, entweder örtlich oder entfernt oder in Echtzeit oder auf einem Speichermedium für eine spätere Erwägung verfolgt werden können, wenn gewünscht. Mit richtig gehandhabten Daten kann eine Patientengewichtsinformation erhalten werden.
  • Wenn man die Wechselwirkung der selbsteinstellenden Komponenten 10 mit der veranschaulichten Trägeranordnung 66 der vorliegenden 2A und 2B erwägt, ist das Folgende eine kurze Beschreibung der automatischen Einstellvorgänge derselben. Zuerst ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass die verschiedenen Fluidträgerblaseneinrichtungen 70, 72, 74 und 76 unterschiedliche Belastung aufnehmen, abhängig von der genauen Platzierung und den körperlichen Charakteristiken eines Patienten (Medizinmarkt) oder Benutzers (Verbrauchermarkt), der sich darauf befindet. In jedem Fall liefert das entsprechende Fluidreservoir und die Konstantkraftgeräte, die damit verbunden sind, über die Fluidverbindung der Leitungen 20 eine respektive und unabhängige Reaktion auf die Belastungsänderungen auf jeder respektiven Blaseneinrichtung.
  • Wenn man die Blaseneinrichtung 70 als ein Beispiel nimmt, sollten bei einem Zustand ohne Belastung die Konstantkraftfedern 106 und 108 das respektive Reservoir (Balg) darin zusammendrücken, ähnlich zu 1C, wie in Verbindung mit der selbsteinstellenden Komponente 10 erörtert. Natürlich kann die Restmenge von Fluid in der Gruppierung der vollständigen axialen Zusammendrückung des Balgs Widerstand entgegensetzen, so dass ein Gleichgewichtsdruckpunkt ohne volle Balgzusammendrückung erreicht wird. Obwohl solches während erlaubter Vorgänge auftreten kann, liefert es auch eine Gelegenheit, von einem Kopplungsverbinder 104 Gebrauch zu machen, um "Überschuss"-Mengen von Fluid zu entleeren. Indem man so vorgeht, wird der effektive Expansionsbereich des Balgs vergrößert, was entsprechend die Menge an Gewichtsänderung erhöht, die mit der Blaseneinrichtung 70 kompensiert werden kann.
  • Immer wenn keine Belastung auf der Blaseneinrichtung 70 aufgenommen wird, würde bei anfänglicher Aufnahme einer solchen Belastung (z.B. wird ein Patient auf die Vorrichtung 66 platziert) der Innendruck der Blaseneinrichtung 70 dazu neigen, anzusteigen, wenn es keinen Auslass für einen Teil des darin aufgenommenen Fluids geben würde. Jedoch wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein Teil eines solchen Fluids in der Richtung eines Pfeils 110 entlang einer Leitung 99 auf die zugeordnete selbsteinstellende Komponente 111 zu übertragen. Wenn derartiges auftritt, neigt das Reservoir (Balg) in einer solchen Komponente 111 dazu, expandiert zu werden, dem wiederum die im Allgemeinen konstanten Kräfte Widerstand entgegensetzen, die mit den Konstantkraftfedern 106 und 108 ausgeübt werden. Eine Bewegung in einer expandierenden Richtung setzt sich fort, bis ein Gleichgewichtspunkt erstellt ist, bei dem ein im Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck in der Gruppierung einer solchen selbsteinstellenden Komponente 111 und Blaseneinrichtung 70 automatisch aufrechterhalten wird. Es versteht sich, dass der umgekehrte Fluidstrom- und Federbetrieb auftritt, wenn eine Belastung auf der Blaseneinrichtung 70 relativ abnimmt. Solche automatischen Einstellungen werden erzielt, obwohl keine Drucksensorrückkopplung vorgenommen wird, noch irgendein Steuersystem verwendet wird, um Fluid aktiv in die Blaseneinrichtung 70 hinein oder aus ihr heraus zu pumpen.
  • Bei der Anordnung der vorliegenden 2A und 2B versteht es sich für normale Fachleute, dass sich die übrigen veranschaulichten Blaseneinrichtungen 72, 74 und 76 auf eine ähnliche Weise mit ihren respektiven selbsteinstellen Komponenten 10 verhalten sollen, gemäß dieser Erfindung.
  • Vorzugsweise sind die Konstantkraftfedern 106 und 108 linear. Jedoch kann in gewissen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, in denen andere Komponenten des Systems kein lineares Ansprechen aufweisen mögen, das Ansprechen einer solchen selbsteinstellenden Komponente 10 oder von spezifischen Merkmalen derselben desgleichen nichtlinear gemacht werden, so dass ein insgesamt lineares System (wenn gewünscht) resultiert. Z.B., wenn das Volumenänderungsansprechen eines gegebenen Reservoirs als nichtlinear bekannt ist (z.B. wie z.B. aufgrund der Form desselben oder einer Wechselwirkung der Betätigungselemente damit), dann kann die Betätigungskraft, die ausgeübt wird, auf eine korrigierende oder komplementäre Weise nichtlinear sein. Desgleichen, wenn eine zugehörige Blaseneinrichtung ein nichtlineares Ansprechen aufweist, kann das Ansprechen des Geräts 10 komplementär dazu gemacht werden, so dass ein netto lineares Trägersystem (wenn gewünscht) resultiert. Alle solche Entwurfsvariationen sollen in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen.
  • Im Fall einer linearen Konstantkraftfeder können Variationen in der Linearität an gegebenen Punkten einer Bewegung verschiedenartig erhalten werden. Z.B. können ausgeschnittene Abschnitte 112, wie z.B. in gestrichelten Linien in den 1A und 2B dargestellt, zum Variieren des sonst linearen Ansprechens einer Feder bereitgestellt werden. Im Allgemeinen wird die Festigkeit einer lineare Konstantkraftfeder durch ihre Dicke, Breite und Wicklungsgröße bestimmt. Deshalb können proportionale Festigkeitsänderungen eingeführt werden, indem nach Größe geordnete Teile der Feder entfernt werden. Alle solche Variationen sollen in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen, wie in den Ansprüchen definiert, kraft eines gegenwärtigen Bezugs darauf.
  • Ähnlich soll eine Verwendung eines Bezugs auf eine konstante Kraft im Kontext der vorliegenden Erfindung mindestens im Allgemeinen eine konstante Kraft oder ein gewisses spezifisches vorbestimmtes Ansprechen bedeuten, das in der Tat bei einem Kraftpegel absichtlich nichtkonstant sein mag, aber welche Kraft in Verbindung mit Betrieb der übrigen Komponenten zu einem netto im Allgemeinen konstanten Druck (wenn gewünscht) in einem Fluidsystem, mit welchem die Vorrichtung betreibbar ist, resultiert. Wie oben erwähnt, können gewisse Systeme spezifisch für ein absichtliches nichtlineares Ansprechen konstruiert sein oder sonst gemäß dieser Erfindung kundenspezifisch angepasst sein. Z.B. kann eine spezielle Trägersystemanordnung auf Grundlage von Patientenparametern bereitgestellt werden, die zum Zeitpunkt einer Krankenhauseinweisung erhalten werden, wobei das kundenspezifisch angepasste Trägersystem zu dem Zeitpunkt, zu dem der (die) Patientin) seinen oder ihren Raum erreicht, vorbereitet ist. Da ein solcher Lösungsweg eine Grundlage für verminderte Haftpflichtversicherung für das Krankenhaus sein könnte, da das Auftreten z.B. von wundgelegenen Stellen sonst Ansprüche auslösen kann.
  • Zusätzlich zu den zahlreichen Trägeranordnungsvariationen, die angewandt werden können, einschließlich longitudinalen, lateralen, winkligen und gemischten Anordnungen von einzelnen oder mehreren Fluidträgerblasenanordnungen oder Fluidkammern gemäß dieser Erfindung, versteht es sich auch, dass zahlreiche selbsteinstellende Komponenten, die mit dieser Erfindung nützlich sind, zur Verwendung mit verschiedenen solchen Trägeranordnungen bereitgestellt werden können. Die folgende Offenbarung liefert zusätzliche spezifische Beispiele für solche alternativen selbsteinstellenden Komponenten.
  • Allgemein gesprochen, kann eine beliebige selbsteinstellende Komponente gemäß der vorliegenden Erfindung anstelle der Komponenten 10 substituiert werden, die durch eine beispielhafte Darstellung in der Kombinationsträgeranordnung der vorliegenden 2A und 2B dargestellt ist. Auch können unterschiedliche Komponenten und/oder unterschiedlich betrieblich eingestufte (d.h. ansprechende) Komponenten in einer gegebenen Trägersystemanordnung und -methodik verschiedenartig gemischt werden. Jedoch ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass die in den vorliegenden 2A und 2B dargestellte Kombination insbesondere von Fluiddurchgangswegeinrichtungen Gebrauch macht, um respektive Fluidträgerblaseneinrichtungs- und Reservoirmerkmale zusammenzukoppeln, während in gewissen der weiteren Ausführungsfomnen, die nachstehend erörtert werden, eine selbsteinstellende Komponente gemäß dieser Erfindung angeordnet sein kann, um direkter auf eine Fluidträgerblaseneinrichtung einzuwirken.
  • Im Allgemeinen liefern die selbsteinstellenden Komponenten, die in den vorliegenden 1 bis 9B einschließlich dargestellt sind, verschiedene Beispiele für Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen zum automatischen Einstellen einer Fluidträgerblaseneinrichtung unter Verwendung von potenzieller Energie. In solchen Geräten sind die Fluidreservoireinrichtungen in Fluidverbindung mit der Fluidträgerblaseneinrichtung über die Fluiddurchgangswegeinrichtungen vorgesehen. Es versteht sich, dass eine oder mehrere von solchen Anordnungen in einer gegebenen Trägeranordnung verwendet werden können, die mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist.
  • Die beispielhaften Anordnungen, die durch die 10 bis 17C dargestellt sind, veranschaulichen spezifische Blaseneinrichtungsbetriebsgeräte von selbsteinstellenden Komponenten, die mit der vorliegenden Erfindung nützlich sind. In solcher Hinsicht stellen solche verschiedenartigen Geräte Konstantkraftansprecheinrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung dar, die als körperlich betreibbar mit der Fluidträgerblaseneinrichtung zum automatischen Einstellen von solchen Blaseneinrichtungen) unter Verwendung von potenzieller Energie beschrieben werden können.
  • Im Fall von sowohl den Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen als auch den Konstantkraftansprecheinrichtungen wird ein im Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck in einer Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper aufrechterhalten. Eine oder mehrere von sämtlichen verschiedenen selbsteinstellenden Komponentenausführungsformen können in einer gegebenen Trägeranordnung verwendet werden, und eine Wahl der Komponenten, die verwendet werden, kann durch jemanden vorgenommen werden, der die vorliegende Erfindung anwendet, insbesondere immer wenn spezifisch dargestellte oder angetroffene Entwurfskriterien angegangen werden (von denen verschiedene zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar sein mögen).
  • Viele von den Variationen und Modifikationen, die nachstehend beschrieben sind, betreffen alternative Merkmale zum Übertragen einer Betätigungskraft auf entweder eine Fluidträgerblaseneinrichtung (Fluidkammer) oder auf ein Reservoir. Andere Merkmalvariationen betreffen Anordnungen zum Bewerkstelligen einer solchen Betätigungskraft, die als eine Nettowirkung eine Konstantkraft sein soll, um einen konstanten Druck (immer wenn ein solcher gewünscht wird) in einer oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen aufrechtzuerhalten. Wie oben erwähnt, können gewisse spezialisierte Situationen ein vorbestimmtes Ansprechprofil erfordern, das nicht zu einem aufrechterhaltenen konstanten Druck in einer oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen führt. Für normale Fachleute sind aus der vorliegenden Offenbarung diejenigen Modifikationen und Variationen ersichtlich, die sich im Bereich der vorliegenden Erfindung solchen Umständen anpassen lassen.
  • Jede der selbsteinstellenden Komponenten, die in jeder Figur hiermit veranschaulicht oder sonst dargestellt ist (oder wie sonst hierin nahegelegt oder eingeschlossen) enthalten vorteilhafterweise eine Verwendung von potenzieller Energie, obwohl in unterschiedlichen Formen bereitgestellt. Im Kontext der vorliegenden Erfindung ist potenzielle Energie wie gewöhnlich definiert, d.h. das Vermögen, Arbeit auszuführen, die ein Körper oder System kraft seiner Position oder Konfiguration aufweist. Primäre Beispiele, die hiermit dargestellt sind, betreffen potenzielle Energie von verschiedenen veranschaulichten Federanordnungen und potenzielle Energie von verschiedenen Gegengewichtsanordnungen.
  • Normale Fachleute wissen, dass Schwerkraft im Allgemeinen überall konstant ist. Folglich liefern Gegengewichtsanordnungen eine leichte Quelle für potenzielle Energie, die eine konstante Kraft wiedergeben kann. Jedoch können Raumerwägungen die Erwünschtheit von gewissen von solchen Anordnungen beschränken, da ein vertikaler Bewegungspfad vorhanden sein muss, der eine Bewegung außerhalb der Grenzen einer im Allgemeinen horizontalen Trägeranordnung umfassen kann (bei Annahme einer solchen Konfiguration für gewisse Ausführungsformen). Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen, die hiermit veranschaulicht sind, insbesondere diejenigen, die von verschiedenen Konstantkraftfederanordnungen Gebrauch machen, zu einem erfolgreichen Betrieb mit der vorliegenden Erfindung in faktisch jeglicher Position oder Orientierung imstande sind.
  • Auch kann eine beliebige der vorliegenden selbsteinstellenden Komponenten (allgemein gesprochen) verhältnismäßig nahe bei einer speziellen Fluidträgerblaseneinrichtung oder weiter entfernt davon angeordnet und über geeignete Leitungen damit zusammengekoppelt verwendet werden, wie z.B. über nur eine verhältnismäßig kurze Entfernung in den Ausführungsformen für die vorliegenden 2A und 2B dargestellt.
  • 3A stellt eine im Allgemeinen perspektivische Ansicht einer anderen beispielhaften Anordnung 114 einer selbsteinstellenden Komponente dar, die speziell als ein Reservoirbetriebsgerät arbeitet, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist. 3B ist eine allgemeine Seitenquerschnittsansicht der selbsteinstellenden Komponente 114, wie in der vorliegenden 3A und wie durch die Schnittlinie 3B-3B angezeigt, die darin dargestellt ist. Ein Paar von respektiven Fluidreservoiren 116 und 118 sind in 3B im Allgemeinen als zusammengedrückt dargestellt. 3C stellt im Wesentlichen dieselbe Darstellung wie diejenige von 3B dar, aber mit einem solchen Paar von Reservoiren 116 und 118, das im Allgemeinen expandiert ist.
  • Das Gerät 114 der 3A bis 3C umfasst im Allgemeinen eine Basisplatte 120, an der gegenüberliegende Seitenwände 122 und 124 mit der Verwendung von Bolzen, Nieten oder dergleichen 126 angebracht sind. Die Reservoire 116 und 118 können als langgestreckte im Allgemeinen fluidabgedichtete Rohre oder Kammern gebildet sein, wobei jede ein respektives veränderliches Volumen aufweist und jede im Allgemeinen zwischen den gegenüberliegenden Flächen der Seitenwände 122 und 124 aufgenommen ist. Mindestens die Seitenwand 122 ist so veranschaulicht, dass sie ein Lexan- oder ähnliches transparentes Material umfasst. Andere transparente oder opake Materialien können verwendet werden. Es versteht sich, dass ein Betrieb einer selbsteinstellenden Komponente gemäß der vorliegenden Erfindung im Allgemeinen außerhalb der Sicht eines Benutzers erfolgen würde.
  • Die Reservoire 116 und 118 können durch ein im Allgemeinen planares Element 128 getrennt sein, das auch zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden 122 und 124 aufgenommen ist und das vorzugsweise rechteckig ist, um dadurch besser geführt zu werden. Zuletzt werden die Reservoire 116 und 118 durch eine bewegliche obere Platte 130 begrenzt, die auch in den gegenüberliegenden Seitenwandflächen geführt wird. Aufwärts verlaufende Endflansche 132 und 134 der Deckenplatte 130 dienen auch dazu, um die Bewegung von verschiedenen Elementen führen zu helfen, wie nachstehend beschrieben. Solche Flansche 132 und 134 liefern auch Anbringbereiche für Verbinder 136 (wie z.B. Mutter-und-Bolzen-Anordnungen oder dergleichen), um die respektiven Enden 138 und 140 von Konstantkraftfedern 142 und 144 zu sichern. Solche Konstantkraftfedern können auf montierten Spulenanordnungen 146 und 148, wie z.B. schon in Verbindung mit der Ausführungsform der vorliegenden 1A bis 1D beschrieben, aufgenommen werden.
  • Die Bodenplatte 120 und Deckenplatte 130 sind mit respektiven Öffnungen oder Löchern 150 und 152 versehen, die sich mit respektiven Öffnungen 154 und 156 der Reservoire 118 und 116 ausrichten und zusammenwirken. Eine solche Anordnung ermöglicht eine Fluidverbindung zwischen dem Innern und Äußern von jedem respektiven Reservoir.
  • Die Öffnungen 150 und 152 sind auch respektiv in Fluidverbindung mit einem flexiblen Fluidrohrstrang 158 und 160 zusammengekoppelt. Wie in der vorliegenden 3A dargestellt, können solche respektiven Leitungen in ein einziges Rohr 162 zusammenlaufen, um mit einer Fluidträgerblaseneinrichtung zusammengekoppelt zu werden, wie oben mit Bezug auf die vorliegenden 2A und 2B beschrieben. Demgemäß stellt die vorliegende 3A eine Verwendung einer Mehrzahl von Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen in Kombination mit einer einzigen Trägerblaseneinrichtung dar. Mit solchen Anordnungen könnte eine Mehrzahl von Komponenten 114 mit einer entsprechenden Anzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen verwendet werden.
  • Andererseits stellen die vorliegenden 3B und 3C eine Verwendung der selbsteinstellenden Komponente 114 als zwei unabhängig betreibbare Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen dar, wie folgt. Wie in den 3B und 3C dargestellt, können respektive Rohre 158 und 160 respektive verbindbare Enden 164 und 166 aufweisen, die mit separaten Fluidträgerblaseneinrichtungen verbunden werden können. Mit anderen Worten können die Reservoire 116 und 118 zusammengekoppelt werden, um unterschiedlichen respektiven unabhängig betreibbaren Gruppen einer Reservoir/Rohrstrang/Blaseneinrichtungs-Anordnung zu entsprechen.
  • In der vorliegenden 3B sind die Konstantkraftfedern 142 und 144 im Wesentlichen voll um ihre respektiven Spulenanordnungen 146 und 148 zurückgezogen, so dass die Blaseneinrichtungen 116 und 118 entsprechend zusammengedrückt sind. Insbesondere ist das Reservoir 118 zwischen der Bodenplatte 120 und der Zwischenplatte 128 zusammengedrückt, während das Reservoir 116 auf Druckkräfte anspricht, die von einer solchen Zwischenplatte 128 und der Deckenplatte 130 empfangen werden. Wenn ein erhöhtes Gewicht auf einer Fluidtägerblaseneinrichtung aufgenommen wird, die dem Reservoir 116 zugeordnet ist, neigt Fluid dazu, in der Richtung eines Pfeils 168 über die Öffnungen 152 und 156 in den Rohrstrang 160 zu fließen. Desgleichen neigt ein zunehmendes Gewicht auf einer Fluidträgerblaseneinrichtung, die dem Reservoir 118 zugeordnet ist, dazu, zu bewirken, dass Fluid in der Richtung eines Pfeils 170 über den Rohrstrang 158 und die Öffnungen 150 und 154 in das Reservoir 118 fließt.
  • Wenn Fluid dazu neigt, in entweder das Reservoir 116 oder 118 zu fließen, neigt eine Expansion von solchen Reservoiren dazu, die Deckenplatte 130 und/oder Zwischenplatte 128 weg von der Bodenplatte 120 zu zwingen, was ein entsprechendes Abziehen der Federn 142 und 144 von ihren respektiven Spulen 146 und 148 hervorruft. 3C veranschaulicht einen Zustand, in dem zusätzliches Fluid in sowohl das Reservoir 116 als auch 118 gezwungen worden ist, mit einer resultierenden Expansion von beiden solchen Reservoiren und einem Abziehen der Federn 142 und 144, bis ein Gleichgewichtszustand erreicht worden ist.
  • Aus der obigen Erörterung versteht es sich für normale Fachleute, dass ein Erzielen einer solchen Gleichgewichtsposition (ansprechend auf eine konstante Betätigungskraft) wirkt, um einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Druck in den respektiven Blaseneinrichtungen ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung darauf aufrechtzuerhalten.
  • Es versteht sich weiter, dass der Gewichtskompensationsbereich der vorliegenden Erfindung in jeder gegebenen Ausführungsform, allgemein gesprochen, durch das einstellbare Reservoirfassungsvermögen begrenzt ist. 3C veranschaulicht eine nahezu volle Expansion der respektiven Reservoire 116 und 118. Es sollte ersichtlich sein, dass die Gesamtkomponente 114 verhältnismäßig größer oder kleiner in der Größe sein kann, wie benötigt, um sich einer Einverleibung in verschiedenen Trägeranordnungen anzupassen, die durch diejenigen ausgewählt werden können, die die vorliegende Erfindung anwenden.
  • Ähnlich können Einstellungen zur Leistungsfähigkeit gemacht werden, indem die Federkraftkonstante der Federn 142 und 144 geändert wird oder sonst geeignete Dämpfungs- oder Elastizitätswirkungen eingeführt werden. Z.B. können die Reservoire 116 und 118 und z.B. der Balg 18 der ersten Ausführungsform aus Materialien gebildet sein, so dass sie selbst einen Teil der oder sämtliche Betätigungskräfte, die hierin erörtert sind, bewerkstelligen. Jedoch sollen in den bis jetzt erörterten Ausführungsformen die Reservoire selbst wenig oder keine Reibung oder andere interaktive Kräfte liefern, sondern sie sollen stattdessen durch die sonst veranschaulichten und erörterten Komponenten gesteuert werden oder es soll auf ihnen durch diese eingewirkt werden.
  • 4 veranschaulicht eine alternative Anordnung von derjenigen der vorliegenden
  • 3A bis 3C, wobei nur ein einziges Reservoir 172 bereitgestellt wird. In einem solchen Fall können gegenüberliegende Seitenwände 174 und 176 von derselben Größe wie die gegenüberliegenden Seitenwände 122 und 124 sein, so dass ein im Allgemeinen größeres Reservoir 172 bereitgestellt wird, oder solche Seitenwände können die halbe Höhe oder eine andere verhältnismäßig kleinere Abmessung in Bezug zu den Seitenwänden 122 und 124 aufweisen. In einem solchen letztgenannten Fall würde eine selbsteinstellende Komponente 178 verhältnismäßig kleiner als die selbsteinstellende Doppelreservoirkomponente 114 sein, was in gewissen Ausführungsformen vorteilhaft sein könnte, wo die Komponentengröße von speziellem Anliegen war. Sonst sind zwecks Kürze und Einfachheit ähnliche Merkmale von 4 mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, wie sie in den 3A bis 3C verwendet werden, wofür eine zusätzliche spezifische Erörterung nicht erforderlich ist. Für normale Fachleute ist es ersichtlich, dass andere Ausführungsformen dieser Erfindung die Verwendung von drei oder mehr Reservoiren umfassen können, die zwischen gegenüberliegenden Seitenwandflächen gestapelt und getrennt sind, mit geeigneten Modifikationen, wie leicht einzusehen ist.
  • Für normale Fachleute ist es desgleichen ersichtlich, dass gewisse Trägeranordnungen verhältnismäßig kleine Reservoirfassungsvermögen erfordern, als diejenigen von gewissen anderen Ausführungsformen. Z.B. würde eine longitudinale Fluidträgerblaseneinrichtung, die entlang der ganzen Länge einer Matratze aufgenommen ist, vorzugsweise Gebrauch von einem Reservoir machen, das ein verhältnismäßig größeres Fassungsvermögen aufweist, das z.B. in einen Bereich von etwa 100 bis 200 Kubikinch (oder eine gewisse andere Größe) fällt, während ein verhältnismäßig kleinerer Trägerabschnitt, der durch eine Blaseneinrichtung begrenzt wird, wie z.B. in einem kleinen Segment einer Rollstuhlträgeranordnung, Gebrauch von einem verhältnismäßig kleineren Reservoirfassungsvermögen machen würde. Demgemäß ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass Geräte, wie z.B. diejenigen der vorliegenden 1A, 3A und 4, körperlich so bemessen sein können, dass sie gewünschte Reservoirgrößen und geeignete Federkraftdimensionierungen oder andere geeignete Betätigungseinrichtungen oder -dimensionierungen zum Betreiben derselben bereitstellen und Gebrauch davon machen, wie benötigt.
  • Im Gegensatz zu früher erörterten Ausführungsformen macht die allgemein mit 180 bezeichnete selbsteinstellende Komponente der vorliegenden 5 Gebrauch von Schwenkelementen, um eine Kraft auf ein Reservoir 182 auszuüben, anstatt von paralleler planarer Bewegung von Elementen. Wie dargestellt, ist das Reservoir 182 im Allgemeinen zwischen gegenüberliegenden Seiten von zwei Schwenkelementen 184 und 186 eingeschlossen. Die verhältnismäßig distalen (oder beweglichen) Enden 188 und 190 von solchen respektiven Elementen werden durch eine Reservoirbetätigungseinrichtungsanordnung, wie z.B. eine Konstantkraftfeder 192, in einer Richtung aufeinander zu gezogen. Die Elemente 184 und 186 sind durch eine beliebige Form von Schwenkelement oder Gelenken 194 geeignet verbunden. Eine Spulenanordnung 196 kann auf einem der Schwenkelemente montiert sein, wie z.B. bei einem Spulenträgerelement 198. Gleichzeitig kann das distale oder Abziehende 200 der Konstantkraftfeder 192 an dem gegenüberliegenden Schwenkelement sonst gesichert sein. Geeignete Verbindungselemente, wie z.B. Bolzen oder dergleichen, können für einen solchen Zweck verwendet werden, wie in anderen Ausführungsformen in dieser Offenbarung beschrieben.
  • Ähnlich zu anderen Ausführungsformen hiermit kann eine Öffnung oder dergleichen 202 in einem gewünschten Teil des Reservoirs 182 bereitgestellt sein, um eine Fluidverbindung mit einer Fluiddurchgangswegeinrichtung 204 zu liefern. Wie früher erörtert, kann eine oder mehrere Fluidträgerblaseneinrichtungen oder Fluidkammern in Wirkverbindung mit dem Reservoir 182 über eine solche Leitung 204 zusammengekoppelt sein. Abhängig von Entwurfsbeschränkungen und -kriterien kann die Öffnung 202 in Bezug zur Blaseneinrichtung 182 verschieden lokalisiert sein, in erster Linie, um einen bequemen Zugriff oder funktionelle Zuverlässigkeit bereitzustellen, wie benötigt.
  • Ähnlich zu der Beziehung zwischen den beispielhaften Geräten der vorliegenden 3A und 4 veranschaulicht 6 eine allgemein mit 206 bezeichnete Tandemanordnung der Komponenten 180 der vorliegenden 5 mit einem gemeinsam genutzten oder gemeinsamen Element 208 dazwischen. Ein Unterschied in dem Vergleich ist, dass jedes Reservoir 210 und 212 in einer solchen Tandemanordnung sein eigenes respektives Konstantkraftgerät (z.B. eine Konstantkraftfeder 214 oder 216) aufweist, wohingegen die Federn 142 und 144 eine gemeinsam genutzte Verwendung für die Blaseneinrichtungen 116 und 118 in den oben beschriebenen Figuren aufwiesen.
  • Wie dargestellt, weist abhängig von Montagebeschränkungen das Reservoir 210 seine eigene Öffnung 218 und einen entsprechenden Fluidkopplungsrohrstrang 220 auf, so dass eine Fluidbewegung wünschenswerterweise durch das Zusammenwirken der Feder 214 und gegenüberliegenden Schwenkelementen 208 und 222 (in Verbindung mit Schwenkmontageelementen 224) beeinflusst werden kann. Das Reservoir 212 weist eine ähnliche (aber separate) Anordnung auf, einschließlich einer Öffnung 226 in Fluidverbindung mit einer Fluidleitung 228. Ein weiteres bewegliches Element 230 wirkt mit einem Basis- oder gemeinsam genutzten Element 208 zusammen, um verschiedene Druckkräfte (unter Betätigungskräften von der Feder 216) auszuüben, die über den Schwenkmontageelementen 232 wirken. Die respektiven Federn 214 und 216 können wieder auf Trägerspulenanordnungen 234 aufgenommen werden, die allgemein wie oben beschrieben sind.
  • Für normale Fachleute ist die Betriebsmechanik von solchen 5 und 6 ohne zusätzliche Erörterung ersichtlich und verständlich, wobei eine solche 5 eine allgemeine Seitenperspektivansicht der vorliegenden alternativen Ausführungsform darstellt, wobei 6 eine allgemeine Seitenaufrissansicht einer solchen beispielhaften zusammenwirkenden Tandemanordnung mit zwei Fluidreservoiren darstellt.
  • 7 stellt noch eine weitere Alternative dar, wie in einer allgemeinen Seitenperspektivansicht dargestellt. Die Ausführungsform der vorliegenden 7 ähnelt der Anordnung der vorliegenden 5 am meisten, und Bezugszeichen davon für gleiche Elemente werden in 7 wiederholt, ohne dass ihre zusätzliche Erörterung erforderlich ist. Der primäre Unterschied zwischen den Geräten, die die allgemein mit 180 bezeichnete (5) selbsteinstellende Komponente und eine Komponente 236 (7) umfassen, ist die Weise, in der eine Betätigungskraft auf die Reservoirbetätigungseinrichtungen ausgeübt wird, umfassend entgegengesetzte bewegliche Schwenkelemente 184 und 186. Während die Konstantkraftbetätigungs einrichtungen der vorliegenden 5 auf einer Verwendung einer einzigen Konstantkraftfeder 192 beruhen, wird stattdessen in der vorliegenden 7 eine Gegengewichtsanordnung, die allgemein mit 238 bezeichnet ist, verwendet.
  • Die Gegengewichtsanordnung 238 umfasst ein spezielles Gewicht 240, das Metall, Wasser in einem Behälter oder andere Materialien umfassen kann, die eine angemessene Dichte und Gewicht aufweisen, die für den Zweck geeignet sind. Das Gewicht 240 wird durch eine Verbindungsleine (Kabel, Kette, Strang usw.) oder ähnliches 242 gesichert. Ein Ende einer solchen Leine 242 ist an einen Drehgelenk 244 mit dem distalen Ende 190 des Schwenkelementes 186 verbunden. Ein anderer Teil des Verbindungselements 242 verläuft durch ein Führungsloch oder eine ähnliche Anordnung 246, die mit dem distalen Ende 188 des Elements 184 verbunden ist, hindurch. Durch eine solche Anordnung wird eine konstante Kraft von dem Gewicht des Elements 240 auf das distale Ende 190 des oberen Elements 186 ausgeübt, die entlang einer Richtung im Allgemeinen auf das distale Ende 188 des unteren Elements 184 zu wirkt. Für normale Fachleute ist es leicht ersichtlich, dass die übrigen Merkmale und Aspekte der vorliegenden Erfindung, die in der selbsteinstellenden Komponente 236 verwirklicht sind, sonst wie bisher allgemein beschrieben in Bezug zur Komponente 180 arbeiten und funktionieren.
  • 8 stellt eine allgemeine Seitenperspektivansicht von noch einem weiteren beispielhaften Reservoirbetriebsgerät, das allgemein mit 248 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Spezieller umfasst eine solche Anordnung 248 zu denjenigen von anderen hierin erörterten Anordnungen äquivalente Reservoirbetätigungseinrichtungen, die auf eine Betätigungskraft ansprechen, die darauf ausgeübt wird, um auf ein Reservoir 250 mit einer Kraft einzuwirken, die dazu neigt, Fluid von einem solchen Fluidreservoir über eine allgemein mit 254 bezeichnete Öffnung in der Richtung (Pfeil 256) einer Trägerblaseneinrichtung (nicht dargestellt) in eine Fluiddurchgangswegeinrichtung 252 zu drücken. Solche Reservoirbetätigungseinrichtungen in der Ausführungsform der vorliegenden 8 können mindestens zwei Elemente umfassen, die in Bezug zueinander relativ beweglich sind und zur Übertragung einer solchen Betätigungskraft zum Reservoir 250 wechselseitig zusammenwirken.
  • In der beispielhaften Anordnung der vorliegenden 8 können solche zwei Elemente ein allgemein mit 258 bezeichnetes Trägerelement, auf dem das Reservoir 250 getragen wird, und ein bewegliches Element, das allgemein mit 260 bezeichnet ist, umfassen, das zum Eingriff mit dem Reservoir 250 zwischen den zwei Elementen (wie dargestellt) relativ zum Trägerelement 258 bewegbar ist, um eine Betätigungskraft zu einem solchen Reservoir zu übertragen. Vorzugsweise umfasst das Trägerelement 258 ein im Allgemeinen planares Element mit allgemein mit 262 und 264 bezeichneten entgegengesetzten Enden des Reservoirs 250, das darauf, wie z.B. mit Fluiddichtungsbolzenanordnungen 266 oder dergleichen gesichert ist. Die Fluidöffnung 254 ist verhältnismäßig benachbart zum Reservoirende 264 gebildet und befindet sich in Fluidverbindung mit den Fluiddurchgangswegeinrichtungen 252, wie für normale Fachleute aus der 8 selbst leicht verständlich ist.
  • Das bewegliche Element 260 umfasst vorzugsweise ein im Allgemeinen zylindrisches Element (wie veranschaulicht), das zwischen den zum Reservoir entgegengesetzten Enden 262 und 264 liegend montiert ist, um sich dazwischen und zum Eingriff mit einem solchen Reservoir 250 zu bewegen, so dass Fluid im Reservoir durch eine Bewegung des zylindrischen Elements 260 auf das Ende 264 zu in der Richtung (und durch) die Öffnung 254 gezwungen wird. Wie weiter dargestellt ist, können Führungskanäle, die allgemein mit 268 und 270 bezeichnet sind, entlang respektiver lateraler Seiten des Trägerelements 258 gebildet und getragen sein, durch die respektive axiale Enden des zylindrischen Elements 260 hindurch verlaufen. Eine solche Anordnung ermöglicht eine Führung einer gewünschten Bewegung des Elementes 260. Jedes respektive Ende 272 und 274 des Zylinders 260 kann mit einer respektiven Konstantkraftfeder 276 und 278 verbunden sein, die auf respektiven Spulenanordnungen 280 und 282 montiert sind. Bei einer solchen Anordnung wird eine im Allgemeinen konstante Betätigungskraft auf die oben beschriebenen Reservoirbetätigungseinrichtungen ausgeübt. Wie bei anderen Anordnungen ist die Nettowirkung, dass ankommender Fluidstrom zum Reservoir 250 (entgegengesetzt zur Richtung von Pfeil 256) auf die entgegengesetzten (im Allgemeinen konstanten) Kräfte trifft, die von der potenziellen Energie der Federn 276 und 278 erhalten werden, bis ein Gleichgewichtspunkt erreicht ist, bei dem ein im Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck für die Blaseneinrichtungen in Fluidverbindung mit der Leitung 252 aufrechterhalten wird.
  • Ähnlich zu anderen Tandemanordnungen, die oben erörtert sind, ist für normale Fachleute ersichtlich, dass das Trägerelement 258 eine zusätzliche Anordnung, wie in 8 dargestellt, auf der unteren oder Rückseite desselben tragen kann.
  • 9A ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften Reservoirbetriebsgeräts, das allgemein mit 284 bezeichnet ist. In einer solchen 9A ist das veranschaulichte Reservoir, das allgemein mit 286 bezeichnet ist, in einem im Allgemeinen expandierten Zustand dargestellt. 9B stellt eine zu derjenigen von 9B im Allgemeinen ähnliche Veranschaulichung dar, wobei sich aber das veranschaulichte Reservoir 286 in einem im Allgemeinen teilweise zusammengedrückten Zustand befindet, der durch eine axiale Torsionsrelativbewegung erreicht wird, wie nachstehend erörtert.
  • Im Gerät 284 der vorliegenden 9A und 9B umfasst die Reservoirbetätigungseinrichtung desselben vorzugsweise ein Paar von verhältnismäßig planaren Elementen 288 und 290, die zur axialen Torsionsbewegung relativ zueinander aufgenommen sind, wobei das Reservoir 286 dazwischen gesichert ist. Infolgedessen empfängt das Reservoir 286 eine variierende Torsionskraft, abhängig vom Grad einer Torsionsbewegung der zwei Elemente 288 und 290.
  • Das Reservoir 286 kann an den respektiven Elementen 288 und 290 mit Merkmalen gesichert sein, die denjenigen ähneln, die verwendet werden, um den Balg 18 der Ausführungsform in den vorliegenden 1A bis 1D oder sonst auf geeignete Weise zu sichern, wie z.B. mit Epoxidharzen oder anderen Materialien, deren Einzelheiten keinen speziellen Aspekt der vorliegenden Erfindung bilden, vorausgesetzt dass eine fluidabgedichtete Anordnung erhalten wird.
  • Wie veranschaulicht, kann das Element 290 in einer festen Position in Bezug zu einer beispielhaften Basis 292 verschiedenartig getragen sein, die auch eine Trägeranordnung 294 für die Schwenkmontage des Elements 288 um eine Achse 296 liefert. Eine solche Achse 296 kann auch mit einer schwenkbaren (d.h. drehbaren) fluidabdichtbaren Kopplung versehen sein, wie normalen Fachleuten wohlbekannt ist, um über die Fluidleitung 298 eine Fluidbewegung in das Reservoir 286 und aus ihm heraus zu ermöglichen. Wenn gewünscht, kann eine Fluidkopplung stattdessen auf dem Ende des Reservoirs 286, das dem Element 290 zugeordnet ist, bereitgestellt werden, so dass eine Drehkopplung nicht benötigt wird, vorausgesetzt dass eine geeignete Öffnung bereitgestellt wird. Mit anderen Worten könnte die Fluidleitung 298 stattdessen von dem zum Element 290 benachbarten Ende des Reservoirs 286 herauskommen, ohne dass eine drehbare Kopplung erforderlich ist.
  • Eine Konstantkraftfeder 300 kann auf einer geeigneten Trägerspulenanordnung, die allgemein mit 301 bezeichnet ist, die auch auf der Trägerbasis 292 montiert ist, aufgenommen sein. Es versteht sich, dass die verschiedenen Elemente 290, 294 und 301 statt auf der gemeinsamen Basis 292 auf separaten Elementen getragen werden können, wenn gewünscht.
  • Wie dargestellt, ist die Konstantkraftfeder 300 mit einem Bereich 302 der Drehachse 296, die dem axialen Torsionselement 288 zugeordnet ist, in Wirkverbindung verbunden. Wenn man den relativ kleineren Durchmesser in einem solchen Bereich 302 in Bezug zum Durchmesser der Trägerspulenanordnung 301 voraussetzt, kann ein verhältnismäßig flexibles Gurtbandgewebe 304 mit Elementen 306 mit dem distalen Ende 308 der Konstantkraftfeder 300 geeignet gekoppelt werden. Typischerweise sind solche Federn aus verschiedenen Metallen gebildet, wie z.B. Edelstahl, und eine Verwendung des flexiblen Gurtbandgewebes 304 kann jegliches mögliche Problem verhindern, was eine richtige Umwicklung um den Drehachsenbereich 302 anbetrifft. Es versteht sich, dass das Ende des flexiblen Gurtbandgewebes 304, das zu demjenigen entgegengesetzt ist, das am Ende 308 der Feder 300 gesichert ist, geeignet am Drehachsenbereich 302 gesichert werden sollte.
  • Ähnlich zu den 3C und 5 bis 7 stellt 9A das Reservoir 286 in einem im Allgemeinen voll expandierten Zustand desselben dar, im Allgemeinen wie es als ein Ergebnis eines beträchtlichen Gewichts auftreten würde, das auf eine Fluidträgerblaseneinrichtung aufgebracht würde, die mit der Fluidleitung 298 verbunden ist. In Bezug zu 9A ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass die vorliegende 9B einen im Wesentlichen verhältnismäßig unbelasteten Zustand einer solchen Fluidträgerblaseneinrichtung veranschaulicht, so dass die Konstantkraftfeder 300 das flexible Gurtbandgewebe 304 in der Richtung im Allgemeinen von Pfeil 310 zur entsprechenden Drehung eines verhältnismäßig beweglichen Elements 288 zurückgezogen hat, mit einem entsprechenden Grad an axialer Tordierung, die auf das Reservoir 286 ausgeübt wird. Als Folge eines zusammendrückenden Tordierens tritt ein Fluidstrom auf eine Fluidträgerblaseneinrichtung zu im Allgemeinen in der Richtung von Pfeil 312 über die Leitung 298 auf, so dass die entsprechende Fluidträgerblaseneinrichtung dazu neigt, voller aufgeblasen zu werden, wenn eine Belastung darauf verringert wird. Jedoch ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass es im Allgemeinen für einen gewissen benutzerspezifizierten Zweck erwünscht sein kann, die Anfangsmenge von Fluid in einer Blaseneinrichtung/Fluidleitung/Reservoir-Gruppierung so anzuordnen, dass die Blaseneinrichtung niemals ganz voll von Fluid ist, insbesondere wie z.B. in dem Fall einer Fluidträgerblaseneinrichtung, die eine longitudinale Membran umfasst, wie in den vorliegenden 2A und 2B dargestellt. Eine solche teilweise gefüllte Anordnung ermöglicht vorteilhafterweise, dass die Fluidträgerblaseneinrichtung bis zu einem Grad mit der Form des darauf aufgenommenen Patienten übereinstimmt, separat und abgesehen von den selbsteinstellenden Merkmalen der vorliegenden Erfindung.
  • Wie oben erwähnt, betreffen die beispielhaften Geräte der vorliegenden 10 bis 17C spezieller beispielhafte Konstantkraftansprecheinrichtungen, die mit der vorliegenden Erfindung nützlich sind, die körperlich mit einer Fluidträgerblaseneinrichtung betreibbar sind, wie z.B. in einem Hauptträgerkörper zur Aufnahme eines Patienten darauf. Eine solche Konstantkraftansprecheinrichtung funktioniert im Allgemeinen zur automatischen Einstellung einer zugehörigen Blaseneinrichtung unter Verwendung von potenzieller Energie, um einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in einer solchen Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper aufrechtzuerhalten. Solche Geräte liefern eine ähnliche Funktion in Bezug zu einer einzigen oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen, selbst bei Trägeranordnungen nicht für Patienten, wie z.B. bei Verbrauchermarktprodukten oder bei Verpackungsanordnungen, wie z.B. für die Versendung von zerbrechlichen Waren. Für normale Fachleute ist es auch ersichtlich, dass die Ausführungsformen einer selbsteinstellenden Komponente, die nachstehend erörtert oder nahegelegt werden, in verschiedenen Kombinationen mit unterschiedlichen Trägeranordnungen, mit einer einzigen oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen (wie in früher beschriebenen Ausführungsformen) oder in noch anderen Variationen, wie oben erwähnt oder nahegelegt, verwendet werden können.
  • Allgemein gesprochen, sollen die Geräte der vorliegenden 10 bis 17C mit einer Blaseneinrichtung oder Kammer von dem Typ betreibbar sein, der eine fluidabdichtbare Membran umfasst, die angepasst ist, um durch die Wirkung von Elementen veränderlich zusammengedrückt zu werden, die die Blaseneinrichtung pressen (d.h. mit ihr in Eingriff treten).
  • Mit Bezug auf die beispielhafte 10 ist eine selbsteinstellende Komponente, die allgemein mit 314 bezeichnet ist, in einer allgemeinen Seitenperspektivansicht dargestellt und betrifft ein Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das mit einer beispielhaften solchen Blaseneinrichtung, die allgemein mit 316 bezeichnet ist, funktionell ist. Obwohl eine solche Blaseneinrichtung 316 als eine einzige oder als Einheit ausgebildete abdichtbare Membran dargestellt ist, neigt die Wechselwirkung der selbsteinstellenden Komponente 314 mit ihr dazu, zu bewirken, dass Fluid in der Blaseneinrichtung 316 zwischen einem begrenzten hauptsächlichen Bereich derselben, der allgemein mit 318 bezeichnet ist, gegen einen begrenzten sekundären Bereich derselben, der allgemein mit 320 bezeichnet ist, abgesondert wird.
  • Wie dargestellt, ist der begrenzte hauptsächliche Bereich 318 verhältnismäßig größer als der begrenzte sekundäre Bereich 320. Der hauptsächliche Bereich 318 soll auch in erster Linie dazu dienen, um eine Patientenstützung (oder Stützung für zerbrechliche Materialien, die versandt werden, oder dergleichen) zu liefern, während der sekundäre Bereich 320 nicht in erster Linie für eine solche direkte Stützung gedacht ist. Im Wesentlichen führt der sekundäre Bereich 320 die Funktion eines Reservoirs aus, wie oben bei den Reservoirbetriebsgeräten der 1 bis 9B allgemein erwähnt. Bei einem solchen Vermögen neigt die selbsteinstellende Komponente 314 dazu, den Strom von Fluid zwischen den Bereichen 318 und 320 zu regeln, so dass ein im Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck in der Blaseneinrichtung 316 ungeachtet einer Änderung einer Belastung darauf aufrechterhalten wird.
  • Wie durch eine solche 10 dargestellt, sind Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen vorgesehen, die auf eine Betätigungskraft ansprechen, die darauf ausgeübt wird, um wiederum auf die Blaseneinrichtung 316 mit einer Kraft zu wirken, die dazu neigt, Fluid von dem sekundären Bereich 320 derselben in den hauptsächlichen Bereich 318 derselben für eine Patienten (oder zerbrechliche Material)-Stützung zu drücken. Eine solche Blasenbetätigungseinrichtung umfasst vorzugsweise mindestens zwei Elemente, die in Bezug zueinander relativ beweglich und wechselseitig zusammenwirkend sind, um eine solche Betätigungskraft auf die Blaseneinrichtung 316 zu übertragen.
  • Wie spezieller veranschaulicht, umfassen solche zwei Elemente vorzugsweise ein Paar von verhältnismäßig planaren Elementen 322 und 324, die für eine planare Relativbewegung parallel zueinander aufgenommen sind, wobei die Blaseneinrichtung 316 dazwischen aufgenommen ist. Mit einer solchen Anordnung empfängt die Blaseneinrichtung 316 eine variierende Druckkraft, abhängig vom Grad an paralleler Bewegung von solchen planaren Elementen 322 und 324.
  • Eine Mehrzahl von aufrechtstehenden Elementen 326 kann mit Löchern, die allgemein mit 328 bezeichnet sind, die im planaren Element 322 gebildet sind, versehen sein und mit ihnen zusammenwirken, um als Führungselemente zur Bewegung eines solchen planaren Elements 322 entlang derselben zu dienen. Während die Elemente 326 als aufrechtstehend beschrieben sind, versteht es sich, dass allgemein gesprochen, die Ausführungsform 314 in verschiedenen Orientierungen relativ zur Schwerkraft verwendet werden kann (abhängig von den Platzierungsbeschränkungen der zugeordneten Blaseneinrichtung 316).
  • Wie dargestellt, können solche aufrechtstehenden Elemente 326 vorzugsweise am planaren Basiselement 324 gesichert sein, auf dem auch ein Paar von Spulenträgeranordnungen 330 aufgenommen ist, die wie zuvor mit einer Konstantkraftfeder verbunden sind, die mit dem Gegenelement 322 zusammenwirkend angebracht sind. In diesem Fall ist vorzugsweise ein Paar von solchen Federn 332 und 334 an ihren respektiven distalen Enden 336 und 338 an der Platte 322 durch Elemente 340 gesichert. Für normale Fachleute ist es leicht ersichtlich, dass die Federn 332 und 334 zusammenwirken, um eine Betätigungskraft ausüben, die dazu neigt, das planare Element 322 in der Richtung eines Pfeils 342 auf das planare Element 324 zu zu ziehen, wodurch der gewünschte Eingriff mit der Blaseneinrichtung 316 übertragen wird, um den Innendruck derselben ansprechend auf eine Änderung von Belastungszuständen derselben einzustellen (d.h. aufrechtzuerhalten).
  • 11 ist eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines anderen alternativen Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das allgemein mit 344 bezeichnet ist, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist. Insbesondere sind planare Elemente 346 und 348 zur Schwenkbewegung in Bezug zueinander aufgenommen, wobei mindestens ein Teil einer Blaseneinrichtung 350 dazwischen aufgenommen ist. Folglich nimmt eine solche Blaseneinrichtung eine variierende Druckkraft auf, abhängig vom Grad einer Schwenkbewegung der planaren Elemente.
  • Während ein Schwenkvorgang aufgrund einer Bewegung von aus mehreren bestehenden Elementen 352 um aus mehreren bestehende Drehgelenkspunkte 354 stattfindet, ist es für normale Fachleute leicht ersichtlich, dass es eine im Allgemeinen parallele planare Bewegung zwischen den Elementen 346 und 348 in der Ausführungsform von 11 gibt. Eine solche Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtung empfängt eine Betätigungskraft von Konstantkraftbetätigungseinrichtungen, umfassend ein Paar von Konstantkraftfedern 356 und 358, die auf respektiven Spulenträgeranordnungen 360 und 362 aufgenommen sind, die auf dem planaren Element 348 montiert sind. Es ist ersichtlich, dass die relativen distalen Enden der Federn 356 und 358 sonst am planaren Gegenelement 346 gesichert sind.
  • Während 11 ein Beispiel für den Ort der selbsteinstellenden Komponente 344 veranschaulicht, der näher an einem Ende der Blaseneinrichtung 350 positioniert ist, als in 10 die Platzierung der Komponente 314 in Bezug zu einem Ende der Blaseneinrichtung 316 dargestellt ist, versteht es sich, dass verschiedene Positionen von solchen selbsteinstellenden Komponenten in Bezug zu ihrer entsprechenden Blaseneinrichtung angewandt werden können. In jedem Fall werden respektive hauptsächliche und sekundäre Bereiche (wie z.B. 318 und 320 in 10 und im Allgemeinen 364 und 366 von 11) gebildet und sind betreibbar, wie während funktioneller Vorgänge von solchen Ausführungsformen beschrieben.
  • 12 ist eine allgemein vergrößerte Teilseitenperspektivansicht von einem noch weiteren beispielhaften Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das allgemein mit 368 bezeichnet ist, und umfassend eine selbsteinstellende Komponente zur Verwendung mit einer Blaseneinrichtung, wie z.B. allgemein mit 370 bezeichnet. Eine solche Ausführungsform 368 weist einige Merkmale auf, die der Ausführungsform der vorliegenden 5 insofern ähneln, als Schwenkblaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen bereitgestellt werden. Solche können in 12 Gegenschwenkelemente 372 und 374 umfassen, die eine Betätigungskraft von Konstantkraftbetätigungseinrichtungen empfangen, die dazu neigen, einen sekundäreren Bereich, der allgemein mit 376 bezeichnet ist, der Blaseneinrichtung 370 zusammenzudrücken, im Gegensatz dazu, dass Fluid in einen solchen Bereich hineinströmt, wenn Druck sonst auf die Blaseneinrichtung 370 in ihrem hauptsächlichen Bereich, der allgemein mit 378 bezeichnet ist, ausgeübt wird. Die Elemente 372 und 374 können verbunden werden, wie z.B. durch Schwenkverbindungselemente 380. Anders als bei der 5-Anordnung, die für ein Reservoir hergestellt ist, kann ein Loch, wie z.B. 382, in einem von den Gegenelementen 372 und 374 vorgesehen sein, um eine Einführung der Blaseneinrichtung 370 zwischen solchen Elementen durch das Ende derselben benachbart zu der Schwenkverbindung 380 zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise wird ein Paar von Konstantkraftfedern 384 und 386, wie z.B. mit Elementen 388, an einem Schwenkende des Elements 372 gesichert und sonst mit Spulenträgern, die allgemein mit 390 bezeichnet sind, am entgegengesetzten Element 374 gesichert. Bei einer solchen Anordnung ist es für normale Fachleute ersichtlich, dass die potenzielle Energie der Federn 384 und 386 verwendet werden kann, um eine im Allgemeinen konstante Kraft zum sekundären Bereich 376 der Blaseneinrichtung 370 zu lenken, wodurch ein im Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck in einer solchen Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung darauf aufrechterhalten wird.
  • 13 stellt eine allgemeine Seitenperspektivansicht von einem noch weiteren Blaseneinrichtungbetriebsgerät, das allgemein mit 392 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Die selbsteinstellende Komponente 392 ist mit einer Blaseneinrichtung 394 betreibbar, um dieselbe in erster Linie in einen sekundäreren Bereich 396 und einen hauptsächlichen Bereich 398 zu sondern, wie zusätzlich oben in Verbindung mit anderen Anordnungen beschrieben. Eine Schwenkverbindungsanordnung 400 ist vorgesehen, um eine Bewegung von entgegengesetzten im Allgemeinen planaren Elementen 402 und 404 zu ermöglichen, so dass eine Betätigungskraft zum sekundären Bereich 396 der Blaseneinrichtung 394 übertragen wird. Jedoch ist in dieser speziellen Ausführungsform ein versetztes Element 406 zwischen den Elementen 402 und 404 eingeschoben, so dass der Bereich 396 in das offene Ende der Schwenkanordnung eintritt, statt dass er durch eines der planaren Elemente hindurchtritt (wie z.B. durch das Loch 382 der vorliegenden 12).
  • Wieder sind vorzugsweise ein Paar von Konstantkraftfedern 408 und 410 mit einem Paar von Spulenträgeranordnungen 412 vorgesehen, die auf einem der Elemente aufgenommen sind, wie z.B. dem planaren Element 404. Verbindungselemente, wie z.B. Bolzen oder dergleichen 414, sichern sonst distale Enden der Federn 408 und 410 am planaren Element 402 oder ziehen sie ab, wie in durchgezogenen Linien in 13 dargestellt. Eine Position in gestrichelten Linien 416 ist für das planare Element 402 veranschaulicht, wobei die Druckkräfte dargestellt sind, die durch die Nettowechselwirkung der selbsteinstellenden Komponente 392 mit dem sekundären Bereich 396 der Blaseneinrichtung 394 ausgeübt werden. Ein Teil eines solchen sekundären Bereichs 396 ist auch in gestrichelten Linien in 13 veranschaulicht, um seine Position in der Komponente 392 deutlicher darzustellen, was sonst optisch durch die dargestellte Perspektivansicht undeutlich gemacht würde.
  • Wie bei anderen Anordnungen sollten normale Fachleute weiter einsehen und verstehen, dass die relativen Größen der Fluidkammer 394 sowie ihre respektiven Bereiche 396 und 398 variiert werden können, sowie die Federkraft der Federn 408 und 410 und wie der Betrag von Fluid, der in der Blaseneinrichtung 394 aufgenommen werden kann, variiert werden können. Andere Variationen müssen eingesehen werden. Z.B. kann eine Gelenkanordnung 400 mit einer federvorgespannten Gelenkanordnung versehen sein, die dazu neigt, das Element 402 in Richtung auf das Element 404 im Wesentlichen auf dieselbe Weise zu schwenken, wie stattdessen durch die Federn 408 und 410 durchgeführt. Alle solche Variationen in der Ausführungsform von 13 und andere ähnliche Variationen in anderen Ausführungsformen hiermit sollen in den Bereich der vorliegenden Erfindung, wie in den Ansprüchen definiert, fallen.
  • 14 ist eine im Allgemeinen vergrößerte teilweise Seitenperspektivansicht, die derjenigen der vorliegenden 12 ähnelt und ein weiteres alternatives beispielhaftes Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das allgemein mit 418 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden Erfindung betrifft. Die Beziehung von 14 zu 12 ähnelt der Beziehung zwischen früher beschriebenen respektiven 7 und 5, insofern als 14 eine Verwendung einer Gegengewichtsanordnung, die allgemein mit 420 bezeichnet ist, als eine Einrichtung zur Bereitstellung einer Konstantkraftbetätigung darstellt, an Stelle der Verwendung der Federn 384 und 386, wie in 12 dargestellt. Im Interesse von Kürze werden Bezugszeichen von 12 hierin für gleiche oder entsprechende Elemente der Ausführungsform von 14 ohne weitere Erörterung derselben wiederholt.
  • Statt eines Paars von Federn wird ein Paar von Verbindungselementen oder Leinen 422 und 424 respektiv durch Sicherungsmerkmale 426 an einem distalen oder Schwenkende des Elements 372 angebracht. Löcher, Augen oder ähnliche Führungselemente 428 können im Element 374 (ähnlich zum Loch 246 im Element 184 von 7) vorgesehen sein, durch das die paarweisen Verbindungselemente 422 und 424 mit einem Paar von Gewichten 430 verbunden werden können (nur eines von diesen ist in der Ansicht von 14 dargestellt). Für normale Fachleute sind die verschiedenen Vorgänge und Funktionen der Ausführungsform von 14 leicht verständlich und ersichtlich, einschließlich der Tatsache, dass die aufgebrachte Betätigungskraft im Allgemeinen in der Richtung von Pfeil 432 wirkt. Da die selbsteinstellende Komponente 418 von 14 schwerkraftsabhängig ist, ist es leicht ersichtlich, dass die veranschaulichte Orientierung eine erforderliche Orientierung zur Verwendung eines solchen Geräts ist. Andererseits brauchen die federbetätigten oder Betätigungsgeräte, die sonst nicht an Schwerkraft orientiert sind, die in dieser Beschreibung offenbart oder nahegelegt sind, zur Anwendung derselben nicht notwendigerweise in einer spezifischen Orientierung gehalten werden.
  • 15 ist eine allgemein vergrößerte teilweise Seiten- und Endperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das allgemein mit 434 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden Erfindung. Wie bei anderen der Ausführungsformen, beginnend mit 10, ist eine Blaseneinrichtung, die allgemein mit 436 bezeichnet ist, durch die selbsteinstellende Komponente 434 in einen hauptsächlichen Bereich, der allgemein mit 438 bezeichnet ist, und einen sekundären Bereich, der allgemein mit 440 bezeichnet ist, für die früher beschriebenen Trägerzwecke wirkungsvoll gesondert.
  • In der Komponente 434 können die Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen die Gegenelemente 442 und 444 umfassen, während die Konstantkraftbetätigungseinrichtungen, die damit betreibbar sind, die inhärente Elastizität des Kopplungsrückens 446 und die als Einheit ausgebildeten Verbindungsstellen, die allgemein mit 448 und 450 bezeichnet sind, umfassen können. Während eine Position in durchgezogenen Linien für das Element 442 in der vorliegenden 15 dargestellt ist, wobei die Blaseneinrichtung 436 entsprechend voll aufgeblasen ist, ist eine Darstellung in gestrichelten Linien 452 derselben dargestellt, um eine Betriebswechselwirkung der Konstantkraftansprecheinrichtungen zu veranschaulichen, umfassend die selbsteinstellende Komponente 434 zum automatischen Einstellen der Blaseneinrichtung 436 unter Verwendung der potenziellen Energie der inhärent elastischen Rückenanordnung 446.
  • Für normale Fachleute ist es auch verständlich und ersichtlich, dass eine Veranschaulichung einer Biegung von nur dem Bereich 448 (entgegengesetzt zu beiden Bereichen 448 und 450) impliziert, dass das planare Element 440 gegen eine Relativbewegung gesichert ist. Wenn das Rückenelement 446 stattdessen so gesichert wäre, dann würde es eine Möglichkeit geben, dass eine Biegung an beiden Bereichen 448 und 450 auftreten würde. In jedem Fall versteht es sich, dass eine Aufbringung einer Einwärtskraft (wie z.B. im Allgemeinen in der Richtung von Pfeil 454) eine gewünschte Druckkraft zur Blaseneinrichtung 436 gemäß der vorliegenden Erfindung liefert, wie sonst in Bezug zu früher veranschaulichten Geräten erörtert.
  • Ein anderes Gerät, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, ist in der vorliegenden 15 dargestellt. Es betrifft die respektiven Krümmungen 456, die auf jeder lateralen Seite des Rückens 446 zwischen den Verbindungsstellenbereichen 448 und 450 gebildet sind. Wie für normale Fachleute ersichtlich ist, bewerkstelligt die Größe und die Form solcher Krümmungen (oder anderer nichtgerader Linienseiten) die inhärente Elastizität des Rückens 46 und von Biegebereichen 448 und 450. Wie im Allgemeinen oben erwähnt, können gewisse Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung Gebrauch von absichtlich nichtlinearen Betätigungskräften machen, um jegliche Nichtlinearität bei den Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen zu kompensieren (oder bei den Reservoirbetätigungseinrichtungen von anderen Ausführungsformen). Eine Einstellung von solchen Krümmungen 456 ist ein Beispiel für Kompensationswirkungen, die eingeführt werden können, gerade wie im Fall der Erörterung von herausgeschnitten Abschnitten 112 in früheren linearen Federgeräten (siehe auch die 1A und 2B und die in Beziehung stehende Erörterung davon).
  • 16A ist eine im Allgemeinen vergrößerte teilweise Seiten- und Endperspektivansicht von noch einem anderen beispielhaften alternativen Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das allgemein mit 458 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden Erfindung. Eine solche Ausführungsform stellt eine Verwendung eines elastischen Elements 462 dar, das in einer verhältnismäßig kontrahierten Position um eine Blaseneinrichtung, die allgemein mit 460 bezeichnet ist, veranschaulicht ist. 16B ist eine zu derjenigen der vorliegenden 16A ähnliche Darstellung, die die selbsteinstellende Komponente 458 betrifft und ein solches elastisches Element 462 in einem verhältnismäßig expandierten Zustand um die Blaseneinrichtung darstellt, die allgemein mit 460 bezeichnet ist.
  • Zusammengenommen stellen die 15 und 16A/16B eine Verwendung eines elastischen Elements dar, das Konstantkraftbetätigungseinrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung bildet, um direkt eine Kraft auf eine entsprechende Fluidträgerblaseneinrichtung zu beaufschlagen, was dazu neigt, Fluid von einem sekundären Bereich derselben zu einem hauptsächlichen Bereich zum Tragen eines Patienten oder zur Durchführung anderer gewünschter Funktionen zu drücken. Spezieller kann das elastische Element 462 ein elastisches Band oder dergleichen umfassen, dessen Festigkeit und Größe als geeignet ausgewählt werden kann. In dem beispielhaften Gerät kann ein Band, das ungefähr 2 Inch weit ist und eine gleichmäßig einwärts gerichtete Druckkraft von irgendwo zwischen 1 und 10 Pound bereitstellt, für gegebene Ausführungsformen geeignet sein, abhängig von der Anfangsmenge eines Fluids, das in einer solchen Blaseneinrichtung enthalten ist, und deren Größe.
  • Ungeachtet der spezifischen Abmessungen oder Kraftdimensionierungen, die verwendet werden, wird die Blaseneinrichtung 460 im Allgemeinen durch die selbsteinstellende Komponente 458 in einen hauptsächlichen Bereich, der allgemein mit 464 bezeichnet ist, und einen sekundären Bereich, der allgemein mit 466 bezeichnet ist, gesondert. Wie ersichtlich ist, stellt 16A einen verhältnismäßig unbelasteten Zustand des hauptsächlichen Bereichs 464 dar, wodurch ermöglicht wird, dass das elastische Band 462 im Wesentlichen kontrahiert wird, was in erster Linie in der Verlagerung von Fluid vom Bereich 466 in Richtung auf den Bereich 464 resultiert. Andererseits stellt 16B im Allgemeinen einen voller belasteten Zustand des Bereichs 464 dar, was in einem verhältnismäßig expandierten Zustand des elastischen Bands 462 resultiert. In einigen Ausführungsformen können mehrere Bänder pro Blaseneinrichtung verwendet werden. Wie bei anderen Geräten kann die selbsteinstellende Komponente 458 in Verbindung mit verschiedenen Fluidträgerblaseneinrichtungsanordnungen und/oder in Kombination mit anderen selbsteinstellenden Komponenten angewandt werden, gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Wie oben erwähnt, sind einige Geräte besonders gut zur Anwendung in Verbindung mit einer Trägeranordnung geeignet, die wie gemäß der Offenbarung des US-Patents No. 5,070,560 allgemein konfiguriert ist, dessen Offenbarung hierin durch Bezug sonst voll aufgenommen wird. Z.B. stellt 1 des US-Patents No. 5,070,560 in ihrem Vordergrund teilweise freigelegte (durch Schnittansicht) aus mehreren bestehende Längsluftzylinder dar, die gemäß der vorliegenden Erfindung mit verschiedenen Merkmalen der vorliegenden Erfindung zur Anwendung derselben entweder ursprünglich ausgerüstet oder nachgerüstet werden können. Die folgende Erörterung der 17A bis 17C stellt eine beispielhafte solche Anordnung dar, entweder zum Einschluss während einer ursprünglichen Produktion oder möglicherweise zur Nachrüstung.
  • 17A ist eine allgemeine Endaufrissansicht eines solchen weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das allgemein mit 468 bezeichnet ist, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, wobei in durchgezogenen Linien eine Mehrzahl von longitudinalen parallelen Blaseneinrichtungen veranschaulicht sind, die sich im Allgemeinen in einem verhältnismäßig zusammengedrückten Zustand befinden. 17B ist eine zu derjenigen der Ausführungsform der Komponente 468 ähnliche Ansicht, wobei die dargestellte Mehrzahl von Blaseneinrichtungen derselben in einem im Allgemeinen verhältnismäßig expandierten Zustand veranschaulicht ist. 17C ist eine teilweise allgemeine Aufrissansicht von oben der vorliegenden Ausführungsform der Komponente 468 von 17A, wie durch die Sichtlinie 17C-17C derselben angezeigt.
  • Die 17A bis 17C sollen eine Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung darstellen, wobei eine Mehrzahl von Blaseneinrichtungen in Verbindung mit einer einzigen Konstantkraftbetätigungseinrichtung betrieben wird, aber nichtsdestoweniger verhältnismäßig unabhängig dadurch eingestellt werden kann.
  • Speziell umfassen Blaseneinrichtungen 470, 472, 474 und 476 Längskammern (wie z.B. Zylinder), die im Allgemeinen parallel zueinander und in Längsrichtung entlang einer Matratze, einer Matratzenauflage oder einem Matratzenersatz angeordnet sind, wie z.B. im US-Patent No. 5,070,560 angeordnet. Wie dargestellt, sind die Mehrzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen so angeordnet, dass sie einander während verschiedener Belastungszustände vorzugsweise nicht berühren. Eine solche Tatsache trägt zu ihrem Vermögen bei, unabhängig zu reagieren. Während solche Blaseneinrichtungen 470, 472, 474 und 476 mit einer Mehrzahl von respektiven selbsteinstellenden Komponenten gemäß der Erfindung wie durch die vorliegenden 2A und 2B dargestellt versehen sein können, kann die einzige selbsteinstellende Komponente 468 wie folgt verwendet werden.
  • Eine einzige Konstantkraftfeder, die allgemein mit 478 bezeichnet ist, kann auf einer Spulenanordnung, die allgemein mit 480 bezeichnet ist, getragen werden, die auf einem Hauptträgerelement 482 getragen wird. Wie in Verbindung mit den vorliegenden 9A und 9B dargestellt und erörtert wurde, kann ein flexibles Gurtbandgewebe alternativ in Verbindung mit einem Abziehen einer solchen Konstantkraftfeder 478 verwendet werden (obwohl nicht spezifisch in den vorliegenden 17A bis 17C veranschaulicht). Immer wenn ein solches flexibles Gurtbandgewebe nicht verwendet wird, wird ein distales Ende 484 einer Konstantkraftfeder 478 sonst mit einem Verbinderelement 486 mit dem Hauptträgerbrett 482 gesichert. Niete, Bolzen, Schrauben, Schweißungen oder ähnliche Verbindungsmerkmale können verwendet werden. Immer dann wenn ein flexibles Gurtbandgewebe verwendet wird, wird das distale Ende 484 der Konstantkraftfeder 478 durch ein solches flexibles Gurtbandgewebe sonst mit dem Brett 482 mit dem Verbindungselement 486 verbunden.
  • Wie dargestellt, wird ein Rückhalteelement, wie z.B. ein drehbar montiertes Zylinderelement, das allgemein mit 488 bezeichnet ist, zwischen jedem benachbarten Paar von Fluidträgerblaseneinrichtungen und zwischen dem Spulenträger und den Fluidträgerblaseneinrichtungen, die benachbart dazu angeordnet sind, aufgenommen. Bei einer solchen Anordnung ist entweder das flexible Gurtbandgewebe oder die Konstantkraftfeder 478 selbst so verschlungen, dass es/sie unter jedem von solchen Rückhalteelementen 488 hindurch, aber über den oberen Oberflächen der respektiven Trägerblaseneinrichtungen 470, 472, 474 und 476 verläuft. Es sollte ersichtlich sein, dass das relative Verschlungensein entgegengesetzt sein würde, wenn die Ausführungsform 468, die nicht auf Schwerkraft beruht, in einer relativ zu derjenigen, die dargestellt ist, verkehrt herum angeordneten Position verwendet würde.
  • Bei der Anordnung der 7A bis 7C werden Druckkräfte auf jede von solchen Blaseneinrichtungen durch die einzige Konstantkraftfeder 478 ausgeübt. Gleichzeitig bewirkt eine expandierende Bewegung (d.h. Kraft) von jeglicher respektiver Blaseneinrichtung, die größer als die Druckkraft ist, die darauf ausgeübt wird, dass die Konstantkraftfeder 478 weiter von ihrer Trägerspulenanordnung 480 abgezogen wird, da das entgegengesetzte oder distale Ende 484 der Feder 478 sonst gesichert ist. Allgemein gesprochen, setzt sich ein solches Geschehen fort, bis ein Gleichgewichtspunkt verwirklicht ist, wie bei anderen Ausführungsformen. Auch bewerkstelligt, allgemein gesprochen, der für eine Blaseneinrichtung aufrechterhaltene Gleichgewichtspunkt nicht signifikant die Gleichgewichtspunkte, die für andere Blaseneinrichtungen aufrechterhalten werden (vorausgesetzt dass Reibungskräfte bei einem Minimum gehalten werden).
  • Wie für normale Fachleute leicht ersichtlich ist, dient die Anordnung einer selbsteinstellenden Komponente, die allgemein mit 468 bezeichnet ist, auch dazu, um jede respektive Blaseneinrichtung in relative hauptsächliche Bereiche derselben, die allgemein mit 490 bezeichnet sind, und relative sekundäre Bereiche derselben, die allgemein mit 492 bezeichnet sind, (siehe 7C) zu sondern, deren Signifikanz oben in Verbindung mit früher veranschaulichten Ausführungsformen erörtert worden ist. Es versteht sich auch, dass die Anordnung der vorliegenden 17A bis 17C mit einer kleineren oder größeren Anzahl von Blaseneinrichtungen, die mit der Komponente 468 verwendet werden, angewandt werden kann. Z.B. kann die Konstantkraftfeder einer selbsteinstellenden Komponente 468 bereitgestellt werden, die über zwei Blaseneinrichtungen von einer lateralen Seite derselben verläuft (wie z.B. die Blaseneinrichtungen 470 und 472), während eine ähnliche selbsteinstellende Komponente 468 auf der entgegengesetzten lateralen Seite bereitgestellt werden kann, um eine Konstantkraftfeder derselben über die Blaseneinrichtungen 474 und 476 verlaufen zu lassen und mit ihnen betreibbar zu sein.
  • Die 18 bis 20 stellen zusätzliche Modifikationen und Variationen von Trägeranordnungen und entsprechenden Methodiken dar, die gemäß der vorliegenden Erfindung angewandt werden können. Insbesondere ist 18 eine schematische Darstellung von allgemeineren Konzepten von Trägeranordnungen, die gemäß der vorliegenden Erfindung angewandt werden können, die verschiedene alternative Matratzen- und Sitzanordnungen und andere darstellen. 19 ist eine allgemeine Seiten- und Vorderseitenperspektivansicht einer alternativen Trägeranordnung, die eine mögliche Rollstuhlverwendung (in gestrichelten Linien) darstellt. 20 ist im Allgemeinen eine Aufrissansicht von oben einer noch weiteren beispielhaften Ausführungsform einer Trägeranordnung gemäß dieser Erfindung, die insbesondere einen weiteren Rollstuhl oder eine ähnliche Patientenpflegeanordnung betrifft.
  • In einem allgemeinen Sinn stellt 18 schematisch in gestrichelten Linien einen Hauptträgerkörper 494 dar, der gemäß der Erfindung bereitgestellt werden kann. Ein solcher Hauptträgerkörper weist eine vorbestimmte Anordnung von unabhängig einstellbaren Fluidkammern darin auf. In der speziellen dargestellten Ausführungsform (nur zwecks Beispiel) sind vier respektive unabhängige Kammern 496, 498, 500 und 502 veranschaulicht. Die Form und Größe von jeder respektiven Kammer begrenzt einen entsprechenden unabhängig wirkenden Trägerabschnitt des Hauptträgerkörpers 494.
  • Nur zwecks Erörterung (und ohne Beschränkung) veranschaulichen die dargestellten Formen und Größen der vorliegenden 18 im Allgemeinen langgestreckte Kammern mit einer langgestreckten Achse, die allgemein mit 504 bezeichnet ist, die im Wesentlichen parallel zu einer ähnlichen Längsachse des Hauptträgerkörpers 494 verläuft. Während ein solches Beispiel geliefert wird, muss es für normale Fachleute deutlich ersichtlich sein, dass Trägeranordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung nicht nur auf ähnliche rechteckige Formen beschränkt sind, sondern andere geometrische Formen und Größen sowie nichtgeometrische Körper für partikularisierte Trägerumstände faktisch ohne Beschränkung umfassen können.
  • Die 17A bis 17C stellen die Tatsache dar, dass die vorliegende Erfindung unter Verwendung von selbsteinstellenden Komponenten angewandt werden kann, die im Wesentlichen Direktblaseneinrichtungsbetriebsgeräte bilden. Ein solcher Aspekt dieser Erfindung wird weiter durch die Darstellung in gestrichelten Linien in der vorliegenden 18 von respektiven elastischen Elementen (elastische Bänder) 504 auf jeder der Trägerblaseneinrichtungen 496, 498, 500 und 502 allgemein dargestellt, die sich verhältnismäßig benachbart zu einem Ende von jeder solcher Blaseneinrichtung befinden.
  • Sonst veranschaulicht 18 schematisch die Verwendung einer Mehrzahl von Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen, wobei sich jede respektiv in Fluidverbindung mit einer oder mehreren der respektiven Fluidkammern befindet, um solche respektive Kammer(n) unter Verwendung von potenzieller Energie derselben automatisch einzustellen, um einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in jeder solcher respektiver Kammer(n) ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung (oder anderer Belastungsquellenänderungen) auf dem Hauptträgerkörper 494 unabhängig aufrechtzuerhalten.
  • Insbesondere sind schematische Darstellungen von selbsteinstellenden Komponenten, die allgemein mit 506 und 508 bezeichnet sind, in Fluidverbindung anhand von respektiven Fluidkopplungen 510 und 512 dargestellt. Nur als Beispiel, die Fluidkopplungsleitung 510 verzweigt sich, um eine Fluidverbindung der selbsteinstellenden Komponente 506 mit sowohl den Fluidträgerblaseneinrichtungen 496 als auch 500 bereitzustellen. Es versteht sich, dass die selbsteinstellende Komponente 506 mit einer beliebigen Anzahl der angezeigten Blaseneinrichtungen zusammengekoppelt sein könnte (einschließlich keiner der Blaseneinrichtungen, wenn gewünscht, um als eine verfügbare selbsteinstellende Reservekomponente zur Arbeit der anderen Komponente 508 zu dienen). Ähnlich verzweigt sich, nur als Beispiel, die Fluidkopplungsleitung 512, um die beispielhafte selbsteinstellende Komponente 508 mit sowohl den Fluidträgerblaseneinrichtungen 498 als auch 502 zusammenzukoppeln. Alternative Kopplungsanordnungen können verwendet werden, wie gerade erörtert.
  • Wie durch die vorliegende 18 weiter dargestellt, können die selbsteinstellenden Komponenten außerhalb eines Hauptträgerkörpers 494 bereitgestellt werden, oder sie können darin enthalten sein, wie in den vorliegenden 2A und 2B dargestellt. Es versteht sich, dass verschiedene Ausführungsformen auch von zugefügten Merkmalen Gebrauch machen können, wie z.B. verschiedenen Schaumstoffträgerelementen, wie oben in Verbindung mit den vorliegenden 2A und 2B erwähnt.
  • Noch weiter versteht es sich, dass, während die schematischen Darstellungen der selbsteinstellenden Komponenten 506 und 508 der Ausführungsform der vorliegenden 5 am meisten ähneln, die verschiedensten selbsteinstellenden Komponenten, die gemäß der vorliegenden Erfindung hiermit offenbart oder anders nahegelegt sind, die mit einer Fluiddurchgangswegeinrichtung zusammenkoppeln können, in einer oder mehreren Positionen für selbsteinstellende Komponenten verwendet werden können, die in einer gegebenen Trägeranordnung und Anwendung der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Sämtliche solche verschiedenen Kombinationen und entsprechenden Modifikationen und Variationen, die notwendig sind, um solche Kombinationen zu bewerkstelligen, sollen in den Bereich der vorliegenden Erfindung eingeschlossen sein.
  • Es muss für normnale Fachleute ersichtlich sein, dass die obige Offenbarung bereits die Möglichkeit einer Verwendung von selbsteinstellenden Komponenten, die mit Blaseneinrichtungsbetriebsgeräten in Beziehung stehen, in der schematischen Darstellung von 18 deutlich gemacht hat. Es versteht sich jedoch weiter, dass verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung Kombinationen von verschiedenen Blaseneinrichtungsbetriebsgeräten mit verschiedenen Reservoirbetriebsgeräten einschließen können, wie in gegebenen Anordnungen erforderlich.
  • 19 stellt spezifisch eine mögliche Anwendung von gewissen Aspekten der vorliegenden Erfindung zur Verwendung in einem Rollstuhl oder einer anderen Patientenpflegesitzanordnung dar. Spezifisch dargestellt (obwohl beträchtliche Variationen im Bereich der vorliegenden Erfindung angewandt werden können) ist eine Anordnung von vier respektiven unabhängig einstellbaren Fluidkammern 514, 516, 518 und 520. Respektive flexible Fluidkopplungsleitungen 522, 524, 526 und 528 koppeln solche respektiv einstellbaren Kammern mit entsprechenden aus mehreren bestehenden Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen oder selbsteinstellenden Komponenten 530, 532, 534 und 536 gemäß der vorliegenden Erfindung zusammen. Wie im Fall von schematischen Darstellungen der selbsteinstellenden Komponenten 506 und 508 in 18 können solche Konstantkraftreservoireinrichtungen 530, 532, 534 und 536 eine beliebige der verfügbaren Ausführungsformen umfassen, die durch die vorliegende Offenbarung offenbart oder sonst nahegelegt ist. Z.B. kann eine der im Allgemeinen rechteckig geformten Ausführungsformen (wie im Allgemeinen durch die 1A bis 4 dargestellt) angewandt werden.
  • Eine allgemeine Darstellung in gestrichelten Linien eines Rollstuhls 538 in 19 stellt eine besondere im voraus festgelegte Anordnung dar, die mit Fluidträgerkammern 514, 516, 518 und 520 hergestellt werden kann, die parallel zueinander und im Allgemeinen lateral in Bezug zu der beabsichtigten Sitzposition eines Benutzers des Rollstuhls 538 angeordnet sind. Z.B. würde eine solche Anordnung vorteilhafterweise unabhängig helfen, eine Überbelastung zur Unterseite des (der) oberen Schenkels (Schenkel) des Patienten anzugehen, wie sie sonst am vorderen Rand des Rollstuhls direkt über der Fluidträgerblaseneinrichtung 514 auftreten könnte. Es ist für normale Fachleute leicht ersichtlich, dass die Größe der selbsteinstellenden Komponenten 530, 532, 534 und 536 verhältnismäßig verringert sein kann, da die entsprechende Fluidträgerblaseneinrichtungsgröße desgleichen verhältnismäßig verringert ist (z.B. verglichen mit den Blaseneinrichtungen größerer Größe der vorliegenden 2A und 2B).
  • 20 ist eine allgemeine Aufrissansicht von oben einer noch weiteren beispielhaften Ausführungsform einer Trägeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die insbesondere eine weitere Anordnung betrifft, die für einen Rollstuhl oder ein ähnliches Patientenpflegegerät gemacht werden kann, wie z.B. ein Altenstuhl. In gestrichelten Linien dargestellt, allgemein mit 540 bezeichnet, ist wieder eine grundlegende Rollstuhldarstellung, um eine relative Platzierung von möglichen Sitzanordnungen zu veranschaulichen. Gleichzeitig werden drei Fluidträgerblaseneinrichtungen 542, 544 und 546 dargestellt und können als respektiv unabhängig einstellbare Trägerabschnitte bereitgestellt werden, wie z.B. oben in Verbindung mit der Erörterung der 18 und 19 erwähnt. Jedoch sind zusätzliche gestrichelte Linientrennungen 548, 550 und 552 dargestellt (die von der Vorder- zur Hinterseite des Rollstuhls 540 verlaufen), die für weitere Trägerabschnittsteilungen repräsentativ sind, die gemacht werden können. Eine Auswahl von mehreren Zonen kann durch diejenigen vorgenommen werden, die die vorliegende Erfindung anwenden und kann faktisch jegliche Kombination von respektiven oder kollektiven Abschnitten umfassen, die in der vorliegenden 20 als mögliche respektive Trägerabschnitte 554, 556, 558, 560, 562, 564, 566, 568, 570, 572 und 574 dargestellt sind.
  • Es versteht sich desgleichen, dass mehrere Blaseneinrichtungen oder Säcke, wie gewünscht, in sowohl Sitzanordnungen als auch Matratzen- oder Patiententrägeranordnungen von faktisch allen Typen angeordnet werden können. In Verbindung mit medizinischen Produkten können solche spezialisierten Matratzen Matratzen selbst oder Matratzenauflagen oder Matratzenersatzsysteme umfassen. Die Trägersysteme können zur Röntgenstrahl-, Operationssaal- oder NMR-Technologieverwendung spezialisiert sein. Noch weiter können Anordnungen davon zur beabsichtigten Verwendung in Umgebungen entweder intensiver Pflege oder regelmäßiger Pflege, einschließlich Heimgesundheitsfürsorge- oder Krankenpflegeheimumgebungen hergestellt werden. Die Erfindung würde desgleichen auf alle Art von Intensivpflegeumgebungen, sowie Verbrennungspatientenumgebungen, Unfallstationsrollbahren und Sanitätswagentragbahren anwendbar sein.
  • Die Erfindung ist gleichermaßen anwendbar auf Patienten jeglichen Alters, einschließlich Erwachsene, ältere Patienten und Kleinkinder. Sie ist desgleichen auf weiter spezialisierte Pflegeanordnungen anwendbar, wobei sie z.B. auf die speziellen Erfordernissen von Amputierten gerichtet ist oder diejenigen, die körperlich durch Geburtsfehler oder zum Krüppel machende Verletzungen gefordert sind. Spezielle Ausführungsformen können auch auf diejenigen mit vorübergehenden Zuständen anwendbar sein, wie z.B. Schwangerschaft, mit zunehmender Anpassung der Trägeranordnung oder Leistungsfähigkeitmerkmalen derselben in Bezug zum Fortschreiten der Schwangerschaft und der Genesungsperiode danach.
  • Andere kundenspezifische Anwendungen können Operationspatienten und ihre speziellen Stützerfordernisse vor, während und nach der Operation beinhalten.
  • Zahlreiche Trägeranordnungen würden desgleichen im nichtmedizinischen (mit anderen Worten dem Verbraucher)-Markt anwendbar sein.
  • Noch weiter würde eine Verwendung der Erfindung auf alle Art von Sitzanordnungen anwendbar sein (einschließlich teilweise liegende oder gewinkelte Sitzanordnungen, wie z.B. Militärfahrzeuge, die konstruiert sind, um Beschleunigungsschock auszuhalten). Anwendbare Sitzanordnungen können Rollstühle und Altenpflegestühle von allen Typen umfassen. Verbrauchersitzanordnungen können auch ergonomische Stühle (wie z.B. für Büroangestellte) und Kraftfahrzeug- oder Transportfahrzeugsitzgeräte von allen Typen umfassen. In Verbindung mit solchen könnte es eine spezielle Verbesserung im Fahrerkomfort geben, insbesondere bei Langzeitreiseumständen oder sonst rauhen Fahrumständen, wie z.B. in Lastwagen oder Zügen.
  • Die Anwendung der vorliegenden Erfindung ist auch möglicherweise vorteilhaft in ergonomischen Verbesserungen gegenüber Arbeiterumgebungen, z.B., um die Wahrscheinlichkeit oder das Auftreten von wiederholten Bewegungsverletzungen verringern zu helfen, wie sie z.B. möglicherweise aufgrund von Umgebungsschwingungs- oder Langzeitsitzbelastungen auftreten.
  • Allgemeiner gesagt, ist die Erfindung faktisch auf jegliche Situation eines Körpers in Ruhe anwendbar oder in jeglicher Situation eines Körpers, der sich ändernde Belastung aufnimmt. Zusätzlich zu menschlichen Benutzern kann anderes zerbrechliches Frachtgut, wie z.B. elektronische Bauteile, Glasware und andere, Vorteil aus spezialisierten Versand- oder Verpackungsanordnungen erhalten, die die vorliegende Erfindung anwenden.
  • Noch weiter versteht es sich, dass verschiedene Aspekte der Ausführungsformen, die hierin erörtert sind, und Teile davon auswechselbar mit anderen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Z.B. können Konstantkraftbetätigungseinrichtungen gemäß den Ausführungsformen der vorliegenden 1 bis 9B selektiv auswechselbar mit Konstantkraftbetätigungseinrichtungen verwendet werden, die in Verbindung mit den Ausführungsformen der vorliegenden 10 bis 17C offenbart sind.
  • Z.B. kann die Elastikelementbetätigungseinrichtung der vorliegenden 16A und 16B (hierin direkt in Verbindung mit einer Fluidträgerblaseneinrichtung verwendet) stattdessen in Verbindung mit der Anwendung einer konstanten (oder anderen) Betätigungskraft auf Reservoirbetriebsgeräte verwendet werden. Ähnlich kann die bewegliche Elementanordnung der vorliegenden 8 oder die relative axiale Torsionsausführungsform der vorliegenden 9A/9B (beide in Verbindung mit Reservoirbetriebsgeräten erörtert) im Prinzip auf Blaseneinrichtungsbetriebsgeräte hierin verschiedenartig angewandt werden. Sämtliche Auswechselbarkeit soll in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen.
  • Desgleichen sind alle alternativen Anordnungen, die Gebrauch von potenzieller Energie machen, ohne dass sie notwendigerweise äußere Energie, Sensorrückkopplung oder Steuerung von Geräten, wie z.B. Pumpen, Ventilen oder dergleichen, sowie die selbsteinstellenden Komponenten benötigen, mit der vorliegenden Erfindung nützlich.
  • Es sollte für normale Fachleute weiter ersichtlich sein, dass die vorhergehenden gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen nur beispielhaft sind und dass die begleitende Beschreibung davon desgleichen als Beispiel statt als Beschränkung dient und ihre Verwendung keinen Einschluss von solchen Modifikationen, Variationen und/oder Hinzufügungen zur vorliegenden Erfindung ausschließt, wie für normale Fachleute leicht ersichtlich ist, wobei der Bereich der vorliegenden Erfindung in den angefügten Ansprüchen dargelegt ist.

Claims (12)

  1. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung mit mehreren unabhängig wirkenden Trägerabschnitten, umfassend: einen Hauptträgerkörper (68) mit einer vorbestimmten Anordnung von unabhängigen einstellbaren Fluidkammern (70, 72, 74, 76) darin, wobei sich Fluid in solchen Kammern befindet und wobei die Form und Größe von jeder Kammer einen entsprechenden unabhängig wirkenden Trägerabschnitt definiert; und eine Mehrzahl von Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen (10), wobei jede respektiv in Fluidverbindung mit mindestens einer von den Fluidkammern (70, 72, 74, 76) steht, die zum automatischen Einstellen jeglicher zugeordneten Kammer unter Verwendung von potenzieller Energie elastisch betätigt werden, um einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in jeder dieser zugeordneten Kammern in Abhängigkeit von einer Änderung einer Patientenbelastung auf den Hauptträgerkörper (68) unabhängig aufrechtzuerhalten.
  2. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 1, bei der: die Fluidreservoireinrichtung (10) eine Mehrzahl von Fluidreservoiren (12) und entsprechende Fluiddurchgangswegeinrichtungen (20) umfasst, um die Reservoire (12) in abgedichteter Fluidverbindung mit den Fluidkammern (70) zusammenzukoppeln; und wobei die Anzahl von Fluidkammern (70) eines ist von: angepasst an die Anzahl von Fluidreservoiren (12), so dass eine respektive Kammer an ein respektives Reservoir angepasst ist; größer als die Anzahl von Fluidreservoiren, so dass aus mehreren bestehende Fluidkammern an mindestens gewisse von den respektiven Fluidreservoiren respektive angepasst sind; oder kleiner als die Anzahl von Fluidreservoiren, so dass aus mehreren bestehende Fluidreservoire an mindestens gewisse von den respektiven Fluidkammern respektive angepasst sind.
  3. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 1, bei der die vorbestimmte Anordnung umfasst: eines von longitudinalem Zwischenraum, lateralem Zwischenraum oder einer vorgewählten Mischung von longitudinalem und lateralem Zwischenraum der Kammern (70, 72, 74, 76), bezogen auf die vorgesehene Orientierung des Hauptträgerkörpers (68).
  4. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 1, bei der der Trägerkörper (68) umfasst: eines von einer Matratze, einer Matratzenauflage, einem Matratzenersatz oder einer Sitzanordnung, umfassend eines von wie z.B. für einen Rollstuhl, einen Altenpflegestuhl, einen spezialisierten Patientenpflegestuhl, einen ergonomischen Stuhl und einen Sitz in einem Transportfahrzeug.
  5. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 1, bei der: die Fluidreservoireinrichtung (10) eine Mehrzahl von Fluidreservoiren (12) und entsprechende Fluiddurchgangswegeinrichtungen (20) umfasst, um die Reservoire (12) in abgedichteter Fluidverbindung mit den Fluidkammern (70, 72, 74, 76) zusammenzukoppeln; die Fluidreservoireinrichtung (10) weiter eine entsprechende Mehrzahl von Reservoirbetätigungseinrichtungen umfasst, die auf eine respektive Betätigungskraft ansprechen, die darauf ausgeübt wird, um auf ihr entsprechendes Reservoir mit einer Kraft zu wirken, die dazu neigt, Fluid von einem solchen Fluidreservoir in eine von den Fluiddurchgangswegeinrichtungen und in Richtung auf ihre entsprechend zugeordnete Fluidkammer zu drücken; und wobei jede der Reservoirbetätigungseinrichtungen mindestens zwei Elemente (24, 26) umfasst, die in Bezug zueinander relativ bewegbar und wechselseitig zusammenwirkend sind, um die Betätigungskraft auf ihr entsprechendes Reservoir zu übertragen.
  6. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 5, bei der: die Reservoirbetätigungseinrichtung mindestens drei Elemente umfasst, die in Bezug zueinander relativ bewegbar sind und wobei zugeordnete der respektiven Fluidkammern zwischen zwei relativen Paaren von solchen drei Elementen aufgenommen sind, so dass eine Betätigungskraft, die auf ein respektives Paar ausgeübt wird, auf seine respektive zugeordnete Fluidkammer, die dazwischen aufgenommen ist, übertragen wird; und wobei die relativen Paare von Elementen in einem gestapelten Array für eine von einer relativen Planarbewegung parallel zueinander und einer respektiven Schwenkbewegung bezogen aufeinander aufgenommen sind.
  7. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 5, bei der: die Fluidreservoireinrichtung weiter eine Konstantkraftbetätigungseinrichtung (30, 32) zum Ausüben der Betätigungskraft auf die Reservoirbetätigungseinrichtung umfasst, wobei die Betätigungskraft mindestens eine im Allgemeinen konstante Kraft ist; und wobei die Konstantkraftbetätigungseinrichtung eine von mindestens einer Federanordnung mit gleichbleibender Federkraft und einer Gegengewichtsanordnung umfasst, die mit der Reservoirbetätigungseinrichtung verbunden ist, um die Betätigungskraft darauf auszuüben.
  8. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 1, bei der: die Fluidreservoireinrichtung (10) eine Mehrzahl von Fluidreservoiren (12) und entsprechende Fluiddurchgangswegeinrichtungen (20) umfasst, um die Reservoire (12) in abgedichteter Fluidverbindung mit den Fluidkammern zusammenzukoppeln; und die Fluidreservoireinrichtung (10) weiter eine entsprechende Mehrzahl von Konstantkraftbetätigungseinrichtungen umfasst, einschließlich eines respektiven elastischen Elements zum Beaufschlagen einer Kraft direkt auf jedes der Reservoire, die dazu neigen, Fluid von dem Fluidreservoir in die Fluiddurchgangswegeinrichtung und in Richtung auf mindestens eine entsprechend zugeordnete Fluidkammer zu drücken.
  9. In Abschnitte aufgeteilte Trägeranordnung nach Anspruch 1, bei der: die Fluidreservoireinrichtung (10) eine Mehrzahl von Fluidreservoiren (12) und entsprechende Fluiddurchgangswegeinrichtungen (20) umfasst, um die Reservoire in abgedichteter Fluidverbindung mit den Fluidkammern zusammenzukoppeln; und wobei das Fluid eines von einem Gas, einer Flüssigkeit und einer verhältnismäßig viskosen Flüssigkeit umfasst.
  10. Anordnung nach Anspruch 1, bei der: die Fluidreservoireinrichtung (10) mindestens ein Fluidreservoir mit variablem Volumen und eine Fluidöffnung (22) darin umfasst, die mit mindestens einer von den Fluidleitungen verbunden ist, um das Reservoir in abgedichteter Fluidverbindung mit ausgewählten der langgestreckten Fluidkammern zusammenzukoppeln; die Fluidreservoireinrichtung (10) weiter eine Reservoirbetätigungseinrichtung umfasst, die auf eine Betätigungskraft anspricht, die darauf ausgeübt wird, um auf das Reservoir mit einer Kraft zu wirken, die dazu neigt, Fluid von dem Fluidreservoir in eine entsprechende Fluidleitung und in Richtung auf eine entsprechende Fluidkammer zu drücken, wobei die Reservoirbetätigungseinrichtung mindestens zwei Elemente umfasst, die in Bezug zueinander relativ bewegbar und wechselseitig zusammenwirkend sind, um die Betätigungskraft auf das Reservoir zu übertragen; die mindestens zwei Elemente ein Paar von verhältnismäßig planaren Elementen (24, 26) umfassen, die zur relativen Planarbewegung parallel zueinander aufgenommen sind, wobei das Reservoir dazwischen aufgenommen ist, um eine variierende Druckkraft aufzunehmen, abhängig vom Grad einer Parallelbewegung der planaren Elemente; und die Reservoirbetätigungseinrichtung weiter ein Paar von verhältnismäßig friktionsarmen Gleitkanälen umfasst, wobei mindestens eines der planaren Elemente für eine geführte Bewegung dalang darin aufgenommen ist.
  11. Anordnung nach Anspruch 1, bei der: der Hauptträgerkörper mindestens zwei respektive einstellbare langgestreckte Fluidkammern mit Fluid darin und einen elastischen Schaumstoffkörper umfasst, der mindestens teilweise die Kammern umschließt und bedeckt, um eine Benutzeraufnahmeoberfläche darüber zu bilden; und die Konstantkraftfluidreservoireinrichtung (10) mindestens zwei respektive entsprechende Fluidreservoire (12) umfasst, die mit entsprechenden respektiven Fluidleitungen (20) verbunden sind, die die respektiven Reservoire in abgedichteter Fluidverbindung mit entsprechenden respektiven langgestreckten Fluidkammern respektive zusammenkoppeln.
  12. Anordnung nach Anspruch 1, bei der die Fluidreservoireinrichtung eine Mehrzahl von Fluidreservoiren umfasst, von denen jedes mit mindestens einer der Mehrzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen respektive und in Wirkverbindung verbunden ist und die Fluidreservoire jeweils einen im Allgemeinen in Längsrichtung verlaufenden Balg (14) mit gefälteten Seitenwänden umfassen, so dass das Volumen der Bälge (14) mit ihrer axialen Zusammendrückung variiert.
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