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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Druckentlastung und
spezieller selbsteinstellende Druckentlastungssysteme und entsprechende Methodiken.
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Insbesondere
im Gebiet von Gesundheitsfürsorge
hat es ein langverspürtes
und starkes Erfordernis gegeben, Druckentlastung für immobile
oder sonst eingeschränkte
Patienten bereitzustellen. Aus einer außerordentlichen Mannigfaltigkeit
von Gründen
müssen
viele Patienten lange Perioden von Bettruhe oder andere Formen einer
Einschränkung
aushalten, wie z.B. Gebrauch eines Rollstuhls oder einer anderen
Aufnahme- aber beschränkenden
Trägeranordnung.
In diesen Fällen
gibt es ein außerordentliches
Risiko, dass Einwirkungen von Überdrücken oder
Langzeiteinwirkungen von verhältnismäßig niedrigeren
Druckpegeln zu schmerzhaften und selbst gefährlichen wunden Stellen oder
anderen Zuständen
führen
können.
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Buchstäblich ein
ganzes Segment der medizinischen Versorgungsindustrie ist auf die
Untersuchung und Behandlung von verschiedenen Gewebetraumata gerichtet,
wie z.B. Decubitalulzera. Gewebeschädigung kann überwacht
und eingestuft werden, wobei zunehmend höhere Einstufungen verwickeltere
Behandlungslösungswege
rechtfertigen. Als Folge nimmt die medizinische Versorgungsindustrie Behandlungsoptionen
wahr und wertet sie aus, und zwar auf der Grundlage von deren Vermögen, Zustände bei
solchen unterschiedlichen Stadien oder Einstufungen anzugehen.
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Einige
anzugehende Patientenzustände
sind anfänglich
nicht durch Uberdruckschädigung
hervorgerufen. Z.B. weisen Verbrennungspatienten häufig kritische
und selbst lebensbedrohende Gewebepflegeerfordernisse auf, die aber
nicht von einem Überdruckzustand
entstanden. Wiederum ist der Anfangszustand des Patienten auch einstufbar,
was dazu beiträgt,
das Ansprechmaß vorzuschreiben.
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Noch
weiter können
Patienten oder Andere spezielle Erfordernisse aufweisen. Z.B. können verletzte
Patienten, wie z.B. proximale Oberschenkelfrakturen oder dergleichen,
eine spezielle Stützpflege während einer
Genesungsperiode erfordern. Noch andere Patienten können mehr
spezialisierte Langzeiterfordernisse aufweisen, wie z.B. Amputierte,
die druckempfindliche Bereiche und Druckpunkte aufweisen können, die
von einer Trägeranordnung
nicht berücksichtigt
werden, die für
einen Patienten mit über
alle Glieder verteiltem Gewicht konstruiert ist.
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Buchstäblich haben
große
Mengen von Produkten auf Grundlage von verschiedenen Technologien
danach gestrebt, das oben erwähnte
ununterbrochen andauernde Problem anzugehen. Da ein Angehen der
höher eingestuften
Probleme im Allgemeinen technisch schwieriger ist, tendieren die
Kosten von verfügbaren
Behandlungen dazu, im Verhältnis
mit der Einstufungsgröße des Problems
anzusteigen. Allgemein gesprochen, während Kosteneindämmung in
der medizinischen Versorgungsindustrie immer von Wichtigkeit gewesen
ist, ist sie in der letzten Zeit ein viel signifikanterer Punkt
geworden. Als ein Nettoergebnis von verschiedenen Kräften, die
mit einem Ziel der Kostenreduzierung wirken, ist es möglich, dass
die Behandlungserfordernisse (seien sie vorbeugend oder heilend)
von spezifischen Patienten Gefahr laufen können, ungeeignet oder selbst
unangemessen angegangen zu werden.
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Über die
Zeit sind wie in jeglicher Art von Industrie Anstrengungen unternommen
worden, um gleichzeitig sowohl Qualität (im Sinn von Produktleistungsfähigkeit)
als auch Preis zu verbessern. Typischerweise kann es schwierig sein,
gleichzeitig beide solche Ziele zu erreichen, insbesondere, immer wenn
eine Produktleistungsfähigkeitsverbesserung auf
Kosten von verwickelteren und ausgeklügelteren Technologien geht.
Zusätzlich
ist es häufig
der Fall, dass ein Erzielen einer Spitzenleistungsfähigkeit (d.h.
optimierte Druckentlastung oder -verteilung) eine hohe Herausforderung
darstellt, ungeachtet der verfügbaren
Technologie, koste es was es wolle. Ein mitwirkender Faktor ist
die außerordentliche
Variation in Patientenerfordernissen, denen möglicherweise durch ein spezielles
Produkt entsprochen werden muss (d.h. Trägersystem oder -methodik).
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Typischerweise
haben verschiedene Trägersysteme
von elastischen Trägerkörpern Gebrauch gemacht,
wie z.B. Streifen oder Blöcken
von Schaumstoff, oder einer gewissen anderen Trägerblaseneinrichtung, die ein
spezifisches Fluid enthält. Matratzentechnologien
haben im Allgemeinen häufig Gebrauch
von anderen elastischen Trägermedien gemacht,
wie z.B. Federn, Latten oder verschiedenen Trägerfüllstoffen, wie z.B. Drillich.
Unterschiedliche Gase, häufig
wie z.B. Luft, oder verschiedene Flüssigkeiten, sind verwendet
worden, einschließlich verhältnismäßig viskoser
Flüssigkeiten,
wie z.B. Gele. In einigen Fällen
sind Kombinationen der obigen verschiedenen Technologien verwendet
worden.
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Als
eine Bemühung,
verschiedene kostensparende Entwürfe,
die in unterschiedlichen Umständen
anwendbar sind, zur Verfügung
zu stellen, hat es im Allgemeinen eine Fortentwicklung in der Ausgeklügeltheit
von verschiedenen Produkten gegeben. Z.B. kann ein sich wiederholendes
Muster, wie z.B. Faltungen, leicht in einem elastischen Schaumstoffprodukt
gebildet werden, um einen elastischen Matratzenzusatz zu liefern.
Siehe z.B. das US-Patent No. 4,686,725, mit dem Titel "Mattress Cushion
with Securement Feature".
Während
verschiedene sich wiederholende Oberflächenmuster leicht erzeugt werden,
sind kompliziertere sich wiederholende Oberflächenmuster bei Bemühungen,
eine Produktleistungsfähigkeit
zu verbessern, über
gefaltete Unterlagen bereitgestellt worden. Sie z.B. das US-Patent
No. 4,901,387, mit dem Titel "Mattress
Overlay with Individual Foam Springs".
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Ein
Aspekt von Trägersystemen,
wobei insbesondere diejenigen zur Verwendung mit Liegepatienten
betroffen sind, besteht darin, dass sie mit ausgesprochen unterschiedlichen
Belastungserfordernissen entlang ihrer Längsachse konfrontiert sind. Mit
anderen Worten sind gewisse Körperbereiche
eines Patienten schwerer als andere, wodurch im Allgemeinen eine
größere Stützung in
solchen Längsbereichen
erforderlich ist, wenn eine Druckentlastung zu optimieren ist.
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Infolgedessen
haben verschiedene Trägerunterlagen
versucht, eine in Abschnitte aufgeteilte Stützung zu liefern. Eine solche
elastische Schaumstoffunterlage, die von einer gleichförmig gemusterten
Oberfläche
Gebrauch macht, obwohl mit unterschiedlicher elastischer Stützung, ansprechend
auf unterschiedliche Belastungen, ist das US-Patent No. 5,007,124,
mit dem Titel "Support
Pad with Uniform Patterned Surface".
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Wenn
Schaumstoffoberflächenmuster
ausgeklügelter
werden, gibt es eine entsprechende Zunahme in der Schwierigkeit,
solche Artikel zu erzeugen. Ein Beispiel für eine Schaumstoffmatratze
mit drei Abschnitten ist das US-Geschmacksmusterpatent No. D336,400,
mit dem Titel "Foam
Mattress Pad". Ein
anderes Beispiel für
eine noch kompliziertere Schaumstoffmatratzenoberfläche, die
typischerweise eine computergesteuerte Schneidmaschine zur Erzeugung
erfordert, ist das US-Patent No. 4,862,538, mit dem Titel "Multi-Section Mattress Overlay
for Systemized Pressure Dispersion".
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Noch
weitere Beispiele für
verschiedene elastische Schaumstoffträgerunterlagen und dergleichen
und gewisse Aspekte ihrer Herstellung werden durch das US-Patent
No. 4,603,445; das US-Patent No. 4,700,447; das US-Geschmacksmusterpatent No.
D307,688; das US-Geschmacksmusterpatent No. D307,689; das US-Geschmacksmusterpatent No.
D307,690; das US-Patent No. 5,025,519; das US-Geschmacksmusterpatent
No. D322,907; und das US-Patent No. 5,252,278 dargestellt. Allgemein gesprochen,
werden, wenn Trägeroberflächenentwürfe verwickelter
werden, sie schwieriger und kostspieliger herzustellen. Gleichzeitig
liefern sie ungeachtet der Herstellungskosten ein im Allgemeinen statisches
oder voreingestelltes Ansprechen auf Belastungsänderungen, d.h. Änderungen
im Gewicht des Patienten, das in einem spezifischen Bereich der Unterlage
getragen wird. Solche Variationen können aufgrund der Variationen
unter Patienten oder einfach aufgrund der Bewegung eines einzelnen
Patienten auftreten.
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Andere
Technologien, betreffend fluidgefüllte Trägerblaseneinrichtungen von
verschiedenen Arten, können
in unterschiedlichen Typen von Systemen enthalten sein, die als
entweder statisch oder dynamisch betrachtet werden. Typischerweise,
was mit einem statischen System gemeint ist, ist, dass der Fluidpegel
innerhalb einer speziellen Trägerkammer abgedichtet
oder sonst verhältnismäßig ungeändert ist
(oder dauernd gegen Verluste neuaufgefüllt wird). Die bei einem solchen
System angebotene Druckverteilung ist folglich in mindestens einem
Sinn analog zu dem vorher erstellten Ansprechen, das bei festen elastischen
Schaumstoffsystemen erwartet wird. Jedoch ist es für normale
Fachleute ersichtlich, dass ein Lösungsweg einer fluidgefüllten Kammer,
selbst in einem statischen Zustand, eine Hydraulikfluid-Strömungsleistungsfähigkeit
liefern würde,
die bei einem elastischen Schaumstoffsystem nicht gefunden wird. Natürlich umfasst
die Netto-Druckentlastungsleistungsfähigkeit von einem beliebigen
System oder Methodik verschiedene Faktoren.
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Ein
Beispiel für
ein Druckentlastungsträgersystem,
das fluidgefüllte
Kammern verwendet, wird durch das US-Patent No. 5,070,560, mit dem
Titel "Pressure
Relief Support System for a Mattress", dargestellt. In einem solchen Patent
werden abgedichtete Längsluftzylinder
in der Form einer Matratze bereitgestellt, die sonst verschiedene
querlaufende Latten und/oder Schaumstoffstreifen oder -elemente aufweist.
Ein solches Trägersystem
bietet eine Luftverteilungs-Druckbehandlung in einem statischen Entwurf,
der die verhältnismäßig äußerst hohen
Kosten oder andere negative Faktoren vermeidet, die häufig mit
aktiven Luftbettsystemen verbunden sind.
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Am
höchsten
eingestufte Druckentlastungsträgersysteme
beinhalten typischerweise Betten mit einer Mehrzahl von fluidgefüllten Kammern,
deren Innendrücke
durch einen Lösungsweg
eines dynamischen Systems von verhältnismäßig höher entwickelter Technologie
bei einem konstanten Druck gehalten werden. Genauer gesagt, kann
jedes fluidgefüllte Trägerelement
mit seinem eigenen Steuerventil verbunden sein, das alternierend
einen Eintritt und Austritt von Fluid ermöglicht. Verschiedene druckempfindliche
Detektionsgeräte
können
typischerweise in einem Rückkopplungssteuersystem
verwendet werden, um zu bestimmen, dass ein Überdruckzustand (oder ein Unterdruckzustand)
vorhanden ist. Danach ist die Steuertechnologie betriebsfähig, um Überdruck
durch ausgewählten
Ventilbetrieb zu entlüften (wie
z.B. Entleeren von Überschussfluid
in einer Reservoiranordnung) oder um zusätzlich benötigtes Fluid aktiv hereinzupumpen.
An sich erfordern die obigen Systeme höher entwickelter Technologie
verschiedene Motoren, Pumpen, Ventilsysteme, Sensorrückkopplungsanordnungen
und Steuersysteme für
sämtliches
Vorhergehende. Aufgrund ihrer komplizierten Konstruktion und Entwurf
sind solche Betten typischerweise sehr kostspielig, was einen Anfangskauf
oder Leihgebühren
anbetrifft. Sie können auch
kompliziert und kostspielig zu warten sein, was auf die Aussicht
von häufigem
Versagen von zahlreichen beweglichen mechanischen Teilen zurückzuführen ist
und auf die umfassende Schulung zurückzuführen ist, die eine Bedienperson
oder Wartungsperson durchmachen muss.
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Auch
gibt es die Aussicht auf eine äußerst unerwünschte Wärmeübertragung
auf einen Patienten aufgrund eines Betriebs der oben erwähnten Motoren,
Pumpen und anderen Systeme. Noch weiter erfordern die Konstruktion
und der Entwurf von solchen Gesamtsystemen häufig spezialisierte Bettrahmen,
die mit typischen Matratzen sonst nicht verwendbar sind.
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Die
CA-A-2,073,424 offenbart ein Bett, das eine Mehrzahl von Körperträgerelementen
umfasst, die teleskopisch in den eng beabstandeten vertikal ausgerichteten
Körperträgerführungen
aufgenommen sind und vertikal von ihnen vorstehen. Eine Fluidkammer
liegt unter den Führungen.
Ein auf ein Körperträgerelement
ausgeübter
Abwärtsdruck
wird über
Fluid in der Fluidkammer auf alle Körperträgerelemente übertragen.
Die Körperträgerelemente
sind in Bezug zu den Führungen
ansprechend auf einen Fluiddruck teleskoptisch bewegbar. Ein Druckgegengewicht
wird bereitgestellt, das einen Druck auf Fluid in der Fluidkammer
ausübt,
um Druck auszugleichen, der auf Fluid in der Fluidkammer durch einen
Körper in
Ruhe auf die Körperträgerelemente
ausgeübt
wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist wie in Anspruch 1 beansprucht. Fakultative
Merkmale werden in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung soll verschiedene der vorhergehenden Probleme
und andere, die die Trägeranordnungen
betreffen, erkennen und angehen. Folglich ist, allgemein gesagt,
ein Hauptziel dieser Erfindung verbesserte Trägeranordnungen. Spezieller
besteht ein Hauptanliegen darin, eine verbesserte selbsteinstellende
Technologie einzuschließen, ohne
dass der Aufwand und die Kompliziertheit von typischen früheren Systemen
höher entwickelter Technologie
erforderlich sind.
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Es
ist deshalb ein anderes spezielles Ziel der vorliegenden Erfindung,
Anordnungen bereitzustellen, die die Leistungsfähigkeitsvorteile eines dynamischen
fluidbasierten Systems erzielen, ohne dass aber gleichzeitig die
komplizierten und kostspieligen Konstruktionen und Entwürfe erforderlich
sind, die für vorherige
Systeme typisch sind.
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Die
vorliegende Erfindung liefert eine Anordnung, die sich auf die Verwendung
von potenzieller Energie stützt
und die die Verwendung von äußerer Energie
nicht erfordert. Spezieller ist es ein gegenwärtiges Ziel, das Erfordernis
für Sensorrückkopplungssteuersysteme
und/oder Systeme zum Steuern von Pumpen- und Ventilsystemen zu vermeiden, während aber
auch noch ein dynamisches fluidbasiertes System bereitgestellt wird.
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Ein
anderes gegenwärtiges
allgemeines Ziel besteht darin, eine voll selbsteinstellende Anordnung bereitzustellen,
die eine Druckverteilung optimiert, während noch ein verhältnismäßig kostengünstiger und
einfacher Entwurf verwendet wird, um das Erfordernis für Motoren,
Steuersysteme oder spezialisierte Bettrahmen oder eine Schulung,
die mit ihrer Verwendung und Wartung verbunden ist, überflüssig zu machen.
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Noch
ein anderes Ziel besteht darin, eine Anordnung bereitzustellen,
die selbsteinstellend ist, um eine gleichmäßigere Körpergewichtsverteilung zu ermöglichen,
wodurch die Verringerung von Druck auf das Gewebe und die Haut eines
Benutzers verbessert wird. Gleichzeitig ist es ein Ziel, eine Anordnung bereitzustellen,
die, wie gewünscht,
für unterschiedliche
Patientenverwendungen und für
unterschiedliche alternative Verwendungen kundenspezifisch angepasst
werden kann.
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Spezieller
ist es ein gegenwärtiges
Ziel, eine Anordnung bereitzustellen, die mit faktisch einem beliebigen
Typ von Fluid (Gas, Flüssigkeit,
verhältnismäßig viskosen
Flüssigkeiten)
verwendbar ist, und die in den verschiedensten Umgebungen verwendbar
ist. Genauer gesagt, soll eine solche Anordnung bereitgestellt werden,
die in sowohl medizinischen als auch gewerblichen Gebieten verwendbar
ist, einschließlich
sowohl Matratzen-bezogene Technologien als auch Sitztechnologien
sowie andere. In dem Gebiet von medizinischen Verwendungen sollen
ein System und eine verbesserte Technologie bereitgestellt werden,
die in raumkritischen Umständen,
wie z.B. einschließlich
Röntgenstrahl-,
Operationssaal- oder NMR-Technologie-Verwendungen, verwendbar ist.
Es wird für
die gegenwärtige Technologie
beabsichtigt, dass sie auf kritische Pflegesituationen, Unfallstationsrollbahren,
Sanitätswagentragbahren
und medizinische Sitzsysteme von allen Typen, wie z.B. Rollstühle oder
Altenstühle,
gleichermaßen
anwendbar ist.
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Es
ist ein anderes gegenwärtiges
Ziel, eine Anordnung mit einer selbsteinstellenden Technologie mit
den Vorteilen von aktiven (d.h. dynamischen) fluidbasierten Systemen
bereitzustellen, aber mit einer solchen Einfachheit, dass die Technologie
auf alltägliche
Verbraucherprodukte ausgedehnt werden kann, wie z.B. ergonomische
Stühle
und Autositze, sowie Verbrauchermatratzenersatzsysteme, Matratzen
und Matratzenauflagen (die auch im medizinischen Gebiet anwendbar
sein würden).
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Es
ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung
bereitzustellen, die kundenspezifisch angepasst werden kann, um
spezialisierte Trägeroberflächen bereitzustellen,
wie z.B. für schwangere
Frauen oder für
Amputierte oder andere Personen, die unübliche Stützerfordernisse zum entweder
Sitzen oder Schlafen benötigen
(d.h. Bettruhe).
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Noch
weiter ist es ein gegenwärtiges
Ziel, eine Anordnung bereitzustellen, die in einem allgemeinen Sinn
faktisch auf einen beliebigen Umstand von Körpern in Ruhe anwendbar ist.
Z.B. kann eine solche Technologie in spezialisierten Kissen enthalten
sein, wie z.B. im Fall von Kopfverletzungen, die ein Schwellen oder
andere Gewichtsänderungen
beinhalten. Ähnlich
würde die
gegenwärtige
Technologie gleichermaßen
auf Verpackungsanordnungen anwendbar sein (wie z.B. für zerbrechliche
Ausrüstung),
wo es gewünscht
wird, Drücke,
die mit einem Transportschock oder dergleichen verbunden sind, zu
minimieren oder zu begrenzen.
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Zusätzliche
Ziele und Vorteile der Erfindung werden in der ausführlichen
Beschreibung, die folgt, dargelegt oder werden normalen Fachleuten
aus ihr ersichtlich. Auch sollte es weiter ersichtlich sein, dass Modifikationen
der und Variationen an den spezifisch veranschaulichten und erörterten
Merkmalen, Schritten oder Materialien hiervon in verschiedenen Ausführungsformen
und Verwendungen dieser Erfindung, ohne dass man vom Umfang derselben
abweicht, kraft eines gegenwärtigen
Bezugs darauf angewandt werden können.
Solche Variationen können umfassen,
sind aber nicht darauf beschränkt:
eine Substitution von äquivalenten
Einrichtungen und Merkmalen, Materialien oder Schritten für diejenigen, die
dargestellt oder erörtert
sind, und die Funktions- oder Positionsumkehr von verschiedenen
Teilen, Merkmalen, Schritten oder dergleichen.
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Noch
weiter, versteht es sich, dass unterschiedliche Ausführungsformen
sowie unterschiedliche gegenwärtig
bevorzugte Ausführungsformen
dieser Erfindung verschiedene Kombinationen oder Konfigurationen
von gegenwärtig
offenbarten Merkmalen, Schritten oder Elementen oder ihren Äquivalenten
einschließen
können
(einschließlich
Kombinationen von Merkmalen oder Schritten oder Konfigurationen
davon, die nicht ausdrücklich
in den Figuren dargestellt sind oder in der ausführlichen Beschreibung angegeben
sind). Auch versteht es sich, dass verschiedene Merkmale von einer
Ausführungsform, wie
veranschaulicht, erörtert
oder nahegelegt, mit Merkmalen von anderen offenbarten oder nahegelegten
Ausführungsformen
im Bereich der vorliegenden Erfindung kombiniert werden können oder
für sie substituiert
werden können.
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Eine
beispielhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung betrifft eine in Abschnitte aufgeteilte
Trägeranordnung.
Eine solche Vorrichtung umfasst Hauptträgerkörper- und Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen.
Ein solcher Hauptträgerkörper wird
zur Aufnahme eines Patienten darauf bereitgestellt und weist Fluidträgerkammern
mit Fluid darin auf.
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Die
oben erwähnte
Konstantkraftfluidreservoireinrichtung wird in Fluidverbindung mit
den Fluidträgerkammern
bereitgestellt. Eine solche Fluidreservoireinrichtung ist zum automatischen
Einstellen der Kammer unter Verwendung von potenzieller Energie betreibbar
(im Gegensatz dazu, dass irgendwelche externe Energie- oder Sensorrückkopplungs-
oder Pumpen/Ventil-Steuersysteme benötigt werden). Bei einer solchen
Anordnung, die potenzielle Energie verwendet, kann die Erfindung
einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in einer
solchen Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung
auf dem Hauptträgerkörper aufrechterhalten.
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Die
oben erwähnte
Konstantkraftansprecheinrichtung ist vorzugsweise körperlich
mit den Fluidkammern (z.B. Blaseneinrichtungen) und Funktionen zum
automatischen Einstellen einer solchen Blaseneinrichtung wieder
unter Verwendung von potenzieller Energie betreibbar. Bei einer
solchen Anordnung kann die vorliegende Erfindung einen im Allgemeinen konstanten
vorbestimmten Innendruck in der Blaseneinrichtung ansprechend auf
eine Änderung
einer Patientenbelastung auf dem Haupttägerkörper aufrechterhalten, ohne
dass Sensorrückkopplungs-
oder Steuersysteme zum Betreiben von Druckpumpen oder Ventilsystemen
erforderlich sind.
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In
den vorhergehenden Ausführungsformen können verschiedene
alternative Vorkehrungen zur Verwendung von potenzieller Energie
getroffen werden, wie z.B. eine Einverleibung von Federn mit gleichbleibender
Federkraft (wie z.B. lineare Federn mit gleichbleibender Federkraft),
Gegengewichtsanordnungen und eine Verwendung von verschiedenen elastischen
Elementen, alle wie sonst hierin erörtert und beschrieben.
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Noch
eine andere Konstruktion, die eine gegenwärtig beispielhafte Ausführungsform
umfasst, betrifft eine Matratzenauflage zur Bereitstellung einer optimierten
Schnittstellendruckverteilung für
einen darauf aufgenommenen Patienten ohne Verwendung einer externen
Energiequelle und ohne dass irgendein elektronisches Steuersystem
zum Empfang von Sensorrückkopplung
erforderlich ist und ansprechend darauf Druckpumpen oder Ventilsysteme
betrieben werden. Eine solche Matratzenauflage umfasst vorzugsweise
einen Hauptträgerkörper, eine Mehrzahl
von Luftschläuchen,
Luftreservoiren und Federn mit gleichbleibender Federkraft und mindestens
vier Reservoirbetätigungseinrichtungen.
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Ein
solcher Hauptträgerkörper wird
zur Aufnahme eines Patienten darauf bereitgestellt und weist mindestens
vier langgestreckte Luftkammern auf, die im Allgemeinen parallel
darin angeordnet sind, wobei jede Kammer eine respektive Luftöffnung aufweist.
Der Körper
weist weiter eine elastische Trägerlage
auf, die über
den Luftkammern aufgenommen ist und auf der ein Patient aufgenommen
ist.
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Die
Mehrzahl von Luftschläuchen
ist respektiv in luftdichter Beziehung mit jeder der respektiven Luftöffnungen
verbunden.
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Die
Mehrzahl von Luftreservoiren ist respektiv in luftdichter Beziehung
mit jeder der respektiven Luftöffnungen
verbunden. Bei einer solchen Anordnung werden mindestens vier unabhängig wirkende Druckentlastungsgeräte durch
die resultierende respektive Gruppierung einer Luftkammer, eines
Luftschlauchs und eines Luftreservoirs in luftdichter Beziehung
gebildet, wobei jede solche Gruppierung einen anfänglich vorbestimmten
Betrag von Luft darin aufweist, der in der luftdichten Gruppierung
beweglich ist, so dass die Erstellung eines Luftdruckgleichgewichts
in einer solchen Gruppierung ermöglicht wird.
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Mindestens
eine Feder mit gleichbleibender Federkraft ist respektiv mit jedem
Luftreservoir verbunden.
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Eine
jeweilige der mindestens vier Reservoirbetätigungseinrichtungen ist mit
jedem respektiven unabhängig
wirkenden Druckentlastungsgerät verbunden.
Jede solche Einrichtung ist respektiv betreibbar, um die potenzielle
Energie einer entsprechenden Feder mit gleichbleibender Federkraft
auf ihr respektives Luftreservoir aufzubringen, so dass Änderungen
in der Patientenbelastung, die auf jede respektive Luftkammer ausgeübt wird,
automatisch in einem vorbestimmten Bereich durch Verwendung der
potenziellen Energie seiner entsprechenden Feder mit gleichbleibender
Federkraft kompensiert werden. Bei dem Vorhergehenden wird Luftdruck
in einer solchen Gruppierung automatisch in einem Bereich aufrechterhalten,
der vorbestimmt ist, um eine Verteilung von Patientenschnittstellendrücken mit
der Matratzenauflage zu optimieren, ohne dass eine Sensorrückkopplung
auf Steuersysteme erforderlich ist.
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Reservoirbetätigungseinrichtungen
sind vorzugsweise solche, die auf eine Betätigungskraft ansprechen, die
darauf ausgeübt
wird, um auf das Reservoir mit einer Kraft zu wirken, die dazu neigt,
um Fluid von dem Fluidreservoir in die Fluiddurchgangswegeinrichtungen
und in Richtung auf eine Fluidkammer, die damit verbunden ist, zu
drücken.
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In
der obigen Anordnung werden solche Konstantkraftbetätigungseinrichtungen
bereitgestellt, um eine im Allgemeinen konstante Betätigungskraft auf
die Reservoirbetätigungseinrichtungen
ausüben, so
dass ein variierender Strom von Fluid, der dazu neigt, in Richtung
auf das Fluidreservoir in die Fluiddurchgangswegeinrichtungen und
von einer Fluidkammer, die damit verbunden ist, zu drücken, was auf
eine entsprechende variierende Patientenbelastung zurückzuführen ist,
die auf eine solche Patiententrägerfluidkammer
ausgeübt
wird, automatisch auf eine entgegengesetzte Fluidkraft von dem Reservoir
trifft, bis ein Gleichgewichtsfluiddruck erhalten wird, wobei ein
Patientenschnittstellendruck geliefert wird, der in einen vorbestimmten
Bereich fällt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Eine
volle und befähigende
Offenbarung der vorliegenden Erfindung, umfassend deren besten Modus,
die auf einen normalen Fachmann abzielt, wird in der übrigen Beschreibung
dargelegt, die Bezug auf die angefügten Figuren macht.
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1 ist eine Perspektivansicht in teilweisem
Schnitt eines Reservoirbetriebsgeräts, das mit der vorliegenden
Erfindung nützlich
ist;
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1B ist
eine allgemeine Endaufrissansicht der beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden 1A, wie unter Bezugnahme auf
die Sichtlinie 1B-1B, die darin angezeigt ist;
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1C ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden 1A, aufgenommen entlang der
Schnittlinie 1C-1C, die darin angezeigt ist;
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1D ist
eine auseinandergezogene allgemeine Perspektivansicht der vorliegenden
Ausführungsform
von 1A;
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2A ist
eine allgemeine Boden- und Seitenperspektivansicht einer beispielhaften
ersten Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2B ist
eine allgemeine vergrößerte und auseinandergezogene
(mit teilweisem Schnitt) Perspektivansicht der vorliegenden beispielhaften
Ausführungsform
von 2A;
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3A ist
eine allgemeine Perspektivansicht eines anderen Reservoirbetriebsgeräts, das
mit der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, das zwei separate Fluidreservoire enthält;
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3B ist
eine allgemeine Seitenquerschnittsansicht des Geräts wie in
der vorliegenden 3A, wie durch die Schnittlinie
3B-3B angezeigt, die darin angezeigt ist, wobei die respektiven
Fluidreservoire im Allgemeinen zusammen gedrückt sind;
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3C ist
eine allgemeine Seitenquerschnittsansicht des Geräts wie in
der vorliegenden 3A, die derjenigen ähnelt, wie
durch die Schnittlinie 3B-3B angezeigt, die darin angezeigt ist,
wobei aber die respektiven Fluidreservoire im Allgemeinen expandiert
sind;
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4 ist
eine allgemeine Perspektivansicht eines weiteren beispielhaften
Reservoirbetriebsgeräts,
das in verschiedenen Hinsichten demjenigen ähnelt, das in der vorliegenden 3A dargestellt
ist, das aber nur ein einziges Fluidreservoir beinhaltet;
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5 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines weiteren alternativen
Reservoirbetriebsgeräts,
das ein einziges Fluidreservoir enthält;
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6 ist
eine allgemeine Seitenaufrissansicht eines Reservoirbetriebsgeräts, das
demjenigen der vorliegenden 5 ähnelt, aber
zwei solche Geräte
beinhaltet, die in zusammenwirkendem Tandembetrieb mit zwei Fluidreservoiren
verwendet werden;
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7 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines weiteren Reservoirbetriebsgeräts, das in
verschiedenen Hinsichten der vorliegenden beispielhaften Ausführungsform
von 5 ähnelt,
aber eine Gegengewichtsanordnung aufweist;
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8 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht von noch einem weiteren
Reservoirbetriebsgerät,
das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
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9A ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften
Reservoirbetriebsgeräts
und bei dem das veranschaulichte Reservoir in einem im Allgemeinen
expandierten Zustand dargestellt ist;
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9B ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines noch weiteren Resevoirbetriebsgeräts, wie
z.B. in 9A, und bei dem das veranschaulichte
Reservoir in einem im Allgemeinen teilweise zusammengedrückten Zustand
dargestellt ist;
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10 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das mit
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist;
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11 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines vorliegenden alternativen
Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts,
das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
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12 ist
eine allgemeine vergrößerte teilweise
Seitenperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts;
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13 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht von noch einem weiteren
Blaseneinrichtungsbetriebsgerät,
das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
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14 ist
eine allgemeine vergrößerte teilweise
Seitenperspektivansicht, die derjenigen der vorliegenden 12 ähnelt und
ein weiteres alternatives beispielhaftes Blaseneinrichtungsbetriebsgerät betrifft,
das eine Gegengewichtsanordnung verwendet, das mit der vorliegenden
Erfindung nützlich
ist;
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15 ist
eine allgemeine vergrößerte teilweise
Seiten- und Endperspektivansicht von noch einem weiteren beispielhaften
Blaseneinrichtungsbetriebsgerät,
das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
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16A ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seiten- und
Endperspektivansicht von noch einem anderen beispielhaften alternativen
Blaseneinrichtungsbetriebsgerät,
das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, das ein elastisches
Element in einer verhältnismäßig kontrahierten
Position um eine solche Blaseneinrichtung darstellt;
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16B ist eine allgemeine vergrößerte teilweise Seiten- und
Endperspektivansicht von noch einem anderen beispielhaften alternativen
Blaseneinrichtungsbetriebsgerät,
das mit der vorliegenden Erfindung wie in der 16A nützlich
ist, das ein elastisches Element in einem verhältnismäßig expandierten Zustand um
eine solche Blaseneinrichtung darstellt;
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17A ist eine allgemeine Endaufrissansicht eines
noch weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts in einer Trägersystemanordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei eine Mehrzahl von Blaseneinrichtungen in einem
im Allgemeinen verhältnismäßig zusammengedrückten Zustand
veranschaulicht ist;
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17B ist eine allgemeine Endaufrissansicht eines
noch weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts in einer Trägersystemanordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung wie in 16A, wobei eine Mehrzahl von
Blaseneinrichtungen in einem im Allgemeinen verhältnismäßig expandierten Zustand veranschaulicht
ist;
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17C ist eine teilweise allgemeine Aufrissansicht
von oben der vorliegenden Ausführungsform
von 17A, wie durch die Sichtlinie
17C-17C darin angezeigt;
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18 ist
eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
einer Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei verschiedene alternative Matratzen- und Sitzanordnungen
und andere dargestellt sind, gemäß dieser
Erfindung;
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19 ist
eine allgemeine Seiten- und Vorderseitenperspektivansicht einer
noch weiteren alternativen Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden Erfindung,
wobei eine mögliche
Rollstuhlverwendung derselben in gestrichelten Linien dargestellt
ist; und
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20 ist
eine allgemeine Aufrissansicht von oben einer noch weiteren beispielhaften
Ausführungsform
einer Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die insbesondere einen weiteren Rollstuhl oder eine andere
Patientenpflegeanordnung darstellt.
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Eine
wiederholte Verwendung von angeführten
Zeichen überall
in der vorliegenden Beschreibung und angefügten Zeichnungen soll dieselben oder
analoge Merkmale, Elemente oder Schritte der Erfindung darstellen.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Es
ist für
normale Fachleute leicht ersichtlich, dass sich die folgende Erörterung
nur zwecks Erklärung
von beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung auf nähere
Einzelheiten bezieht und dass alle solche Beschreibung die sonst
allgemeiner angegebenen Aspekte derselben nicht beschränken soll.
In dem Anfangssatz der 1A bis 1D ist
eine selbsteinstellende Komponente 10 zur Verwendung mit
einer Fluidkammer in einem Druckentlastungsträgersystem dargestellt. 1A veranschaulicht
eine allgemeine Seitenperspektivansicht derselben, während 1B einen
Endaufriss für
die Sichtlinie 1B-1B von 1A darstellt
und während 1C eine
Querschnittsansicht allgemein entlang der Längsschnittlinie 1C-1C, wie
darin angezeigt, veranschaulicht. 1D veranschaulicht
eine auseinandergezogene Ansicht mit Teilschnitt. Ein Teilschnitt
wird auch in 1A zur höchsten Klarheit verwendet,
wie für
normale Fachleute ersichtlich ist.
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Gewisse
Aspekte der folgenden Beschreibung beziehen sich auf verschiedene
beispielhafte selbsteinstellene Komponenten und auf eine Verwendung
von solchen Komponenten in einem Trägersystem, wie z.B. zum Tragen
des menschlichen Körpers
auf einem Bett, einer Matratze, einer Matratzenauflage, einem Matratzenersatzgerät, einer
Sitzanordnung oder ähnlichem.
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Wie
unten erörtert
wird, macht ein solches Trägersystem
im Allgemeinen von einem Hauptträgerkörper mit
mindestens einer einstellbaren Fluidträgerblaseneinrichtung Gebrauch,
die sich in Fluidverbindung mit Konstantkraftreservoireinrichtungen befindet,
wie z.B. durch die Komponente 10 erläutert. Die Fluidreservoireinrichtung 10 ist
im Allgemeinen zum automatischen Einstellen der Blaseneinrichtungen
unter Verwendung von potenzieller Energie betreibbar, um einen im
Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in einer solchen
Blaseneinrichtung ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung
auf dem Hauptträgerkörper aufrechtzuerhalten.
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Spezieller
(und insgesamt) mit Bezug auf die vorliegenden 1A bis 1D wird
ein Fluidreservoir, das allgemein mit 12 bezeichnet ist,
bereitgestellt, wie z.B. mit einer Balganordnung 14, um
Fluid darin aufzunehmen. Ein solches Fluid kann gasförmige oder
flüssige
Materialien umfassen oder selbst verhältnismäßig viskose flüssige Materialien
(wie z.B. ein Gel), wie in dieser Anmeldung sonst erörtert.
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Das
Fluidreservoir 12 kann einen im Allgemeinen longitudinalen
Balg 14 mit gefälteten
Seitenwänden
umfassen, so dass das Volumen des Balgs 14 mit einer axialen
Kompression desselben variiert. Eine solche Kompression kann entlang
der Achslinie 16 erfolgen, die in der vorliegenden 1C dargestellt
ist, und kann eine Bewegung des Balgs zwischen einem voll zusammengedrückten Zustand,
wie in durchgezogenen Linien in 1C dargestellt,
und einem voll expandierten Zustand, wie in gestrichelten Linien
der Balgausführungsform 18 von 1C dargestellt,
beinhalten. Es ist für
normale Fachleute ersichtlich, dass das Volumen des Balgs 14 zwischen den
zwei extremen Zuständen,
die dargestellt sind, kontinuierlich veränderlich einstellbar ist.
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Die
Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen 10 können weiter
Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 zum Zusammenkoppeln
des Reservoirs 12 in abgedichteter Fluidverbindung mit
einer Trägerblaseneinrichtung
umfassen (in späteren
Figuren dargestellt). Solche Fluiddurchgangswegeinrichtungen können eine
Fluidöffnung
(wie z.B. 22 oder ein äquivalentes
Loch oder Durchgangseinrichtung) umfassen, die sonst mit dem Reservoir 12 und
einer Kopplungsleitung verbunden ist, die mit einer solchen Öffnung verbunden
ist. Die Leitung kann vorzugsweise einen flexiblen Rohrstrang umfassen,
wie veranschaulicht, obwohl ein gekrümmter Metallrohrstrang oder
andere Ausführungsformen
angewandt werden können.
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Das
Reservoir 12 kann auch so betrachtet werden, dass es eine
fluidabdichtende Membran umfasst, die angepasst ist, um durch die
Wirkung von Elementen, die darauf pressen, veränderlich zusammengedrückt zu werden,
wie nachstehend erörtert. Z.B.
sind mindestens zwei Elemente vorzugsweise mit einem solchen Reservoir 12 als
Einheit verbunden, um Teil des Reservoirs 12 zu bilden.
Genauer gesagt, können
eine Basisplatte 24 und eine Deckenplatte 26 (wie
z.B. beide aus Aluminium hergestellt) gegen sonst offene Enden des
Balgs 14, der vorzugsweise aus Vinyl ist, zur Abdichtung
des Reservoirs 12 aufgenommen werden. Wie durch einen doppelköpfigen Pfeil 16 dargestellt,
sind solche Endplatten 24 und 26 in planaren parallelen
Relativbewegungen alternierend zueinander bewegbar, um das Reservoir 12 dazwischen
abhängig
vom Grad einer solchen Parallelbewegung veränderlich zusammenzudrücken. Wie
dargestellt, ist mindestens eine von solchen Endplatten (wie z.B. 24)
mit einer Öffnung 22 zum
fluiden Zusammenkoppeln des Reservoirs 12 mit den Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 versehen.
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Die
vorgenannten Endplattenelemente können im Wesentlichen Reservoirbetätigungseinrichtungen
umfassen, die auf eine Betätigungskraft
ansprechen, die darauf ausgeübt
wird, um auf das Reservoir 12 mit einer Kraft einzuwirken,
die dazu neigt, Fluid von einem solchen Fluidreservoir 12 in
die Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 und auf eine Trägerblaseneinrichtung
zu (nicht dargestellt) in der Richtung eines Pfeils 28 zu
drücken.
In einer solchen veranschaulichten Ausführungsform kann mindestens
ein Führungskanal
zur Bewegung von solchen planaren Elementen entlang desselben bereitgestellt werden,
wie unten erörtert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird vorzugsweise eine konstante Kraft als die Betätigungskraft
auf die Endplatten 24 und/oder insbesondere 26 ausgeübt. In der vorliegenden
beispielhaften Ausführungsform
des Geräts 10 kann
ein Paar von linearen Federn mit gleichbleibender Federkraft 30 und 32 verwendet
werden. Solche Komponenten sind wohlbekannte Lagervorratsgegenstände, die
für normale Fachleute
verfügbar
sind, und mit vielen unterschiedlichen Festigkeits- und Zykluscharakteristiken
verfügbar
sind, wie auch ohne weitere Erörterung
wohlbekannt ist.
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Insbesondere
können
Aluminium- oder Lexan-Seitenabdeckungen 34 und 36 vorgesehen
sein, um eine Basisstruktur zu erstellen, durch die das Gerät 10 zusammengebaut
werden kann. Natürlich
können
alternative Ausführungsformen
verwendet werden. Angebracht an solchen Seitenabdeckungen 34 und 36 sind
beispielhafte Federabdeckungen 38 und 40 (wie
z.B. aus Aluminium). Wie insbesondere durch Wegschnitt von Element 40 in 1A veranschaulicht,
bilden die räumlich
beabstandeten Innenseitenränder 42 und 44 der
gegenüberliegenden
Seitenabdeckungen 34 und 36 Schultern, gegen die
ein Gleitblock 46 oder dergleichen verschiebbar aufgenommen
werden kann. Ein solcher Gleitblock kann einen reibungsarmen Kunststoff
umfassen, wie z.B. ein Material mit ultrahohem Molekulargewicht.
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Wie
dargestellt, kann ein distales Ende 48 von jeder linearen
Feder mit gleichbleibender Federkraft 30 und 32 an
der beweglichen Deckenplatte 26 über die respektiven Gleitblöcke 46 gesichert
sein. Ein solches Koppeln kann mit den verschiedensten Einrichtungen
erreicht werden, wie z.B. Gewindebolzen 50 oder Äquivalenten
davon, wie z.B. Schrauben, Niete, Schweißungen, Schnappeinrichtungen oder
dergleichen. Obwohl es nicht in Einzelheit erörtert wird, ist es für normale
Fachleute ohne weitere Erörterung
leicht ersichtlich, dass zusätzliche
zahlreiche solche Verbindungselemente verwendet werden können, um
die übrigen
Merkmale des Geräts 10 zusammenzuhalten,
alle wie insbesondere in der auseinandergezogenen Ansicht der vorliegenden 1D veranschaulicht.
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Das
Paar von linearen Federn mit gleichbleibender Federkraft (oder allgemeiner
Federn mit gleichbleibender Federkraft), die in der Ausführungsform
des Geräts 10 im
Tandembetrieb bereitgestellt werden, werden respektiv auf Spulen
aus Aluminium oder ähnlichem
Material 52 und 54 getragen. Z.B. können solche
Spulen einen Federträgerdurchmesser
von etwa zwei Inch aufweisen und können selbst auf Spulenträgern 56 drehbar
montiert sein, die wiederum mit Gewindebolzen 58 an der
Basisplatte 24 anbringbar sind. Eine Endkappe, die allgemein
mit 60 bezeichnet (1D) ist,
kann zur zusätzlichen
Sicherheit bereitgestellt werden, dass nichts eine Bewegung der
Federn 56 beeinträchtigt.
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In
einem weiteren Aspekt eines solchen Geräts soll es als bevorzugt verstanden
werden, dass ein Flansch mit Bohrung 62 im Innern von jedem Ende
des Balgs 14 aufgenommen ist, um an den respektiven Endplatten 24 und 26 gesichert
zu werden. Vorzugsweise ist jeder solche Flansch 62 aus
einem Stahlmaterial gebildet, da im Allgemeinen Punkte größerer Spannung
beinhaltet sind.
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Noch
weiter kann ein oberes Querelement 64 verwendet werden,
um zusätzliche
Stabilität
der Anordnung hinzuzufügen
und um, wenn benötigt, eine
Stoppgrenze für
die Bewegung des Balgs 14 sicherzustellen, um zu gewährleisten,
dass die Federn 32 und 30 nicht zu weit von ihren
respektiven Spulen 52 und 54 abgezogen werden.
Wie für
normale Fachleute im Allgemeinen ersichtlich ist, brauchen die linearen
Federn mit gleichbleibender Federkraft 30 und 32 typischerweise
nicht anders als durch Greifkraft, die durch mehrere Wicklungen
der Federn 30 und 32 um ihre respektiven Spulen
erzielt wird, körperlich
an ihren respektiven Spulen gesichert zu sein.
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Wie
für normale
Fachleute leicht ersichtlich sein sollte, liefert die vorgenannte
Anordnung Konstantkraftbetätigungseinrichtungen
zur Bereitstellung einer im Allgemeinen konstanten Betätigungskraft
zu den Reservoirbetätigungseinrichtungen.
Bei einer solchen Anordnung trifft ein variierender Strom von Fluid,
der dazu neigt, in der Richtung auf das Fluidreservoir 12 (die
entgegengesetzte Richtung von Pfeil 28) über die
Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 und von einer Fluidkammer,
die damit verbunden ist, aufgrund entsprechender variierender Patientenbelastung,
die auf eine solche Patiententrägerfluidkammer
ausgeübt
wird, zu drücken, automatisch
auf eine entgegengesetzte Fluidkraft von dem Reservoir 12,
bis ein Gleichgewichtsfluiddruck erhalten wird. Deshalb liefert
eine solche Anordnung einen Patientenschnittstellendruck, der innerhalb
eines vorbestimmten Bereichs fällt,
der durch die verschiedenen körperlichen
Charakteristiken und gegenseitigen Beziehungen des Geräts 10 und
anderer verbundener Faktoren erstellt wird.
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In
einem beispielhaften Gerät
kann die Gesamtlänge
der Seitenabdeckungen 34 und 36 in einem Bereich
von ungefähr
12 bis 20 Inch liegen, wobei der Balg 14 in Bezug dazu
axial expandierbar und kollabierbar ist (wie in 1C dargestellt).
Ein solcher Balg 14 kann einen zur Längsachse 16 querlaufenden
Querschnitt von etwa 16 Quadratinch aufweisen (d.h. vier Inch auf
jeder Seite). Bei einer solchen Anordnung kann sich gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Konstantkraftdimensionierung von ungefähr zwei
Pound für
jede der Federn 30 und 32 mit geeigneten Anfangsfluidpegeln
ergeben, wenn man einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten
Innendruck in einer einstellbaren Fluidträgerblaseneinrichtung erstellt
und aufrechterhält,
die mit den Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 verbunden
ist. Vorzugsweise kann ein solcher Bereich von Innendruck (in Bezug
zum lokalen Atmosphärendruck)
im Allgemeinen zwischen etwa 0,2 PSI und 0,5 PSI liegen. In gewissen
Ausführungsformen
wird ein konstanter Druck von ungefähr 0,25 PSI bevorzugt, während in anderen
Ausführungsformen
Benutzer einen konstanten Druck bevorzugen können, der in einem größeren Bereich
von 0,2 PSI bis 0,3 PSI oder in einem höheren Bereich von 0,35 PSI
bis 0,45 PSI erstellt wird.
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Die 2A und 2B stellen
eine erste Ausführungsform
einer beispielhaften Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung dar. Insbesondere ist eine selbsteinstellende Druckentlastungspatiententrägervorrichtung,
die allgemein mit 66 bezeichnet ist, in der vorliegenden 2A in
einer allgemeinen Boden- und Endperspektivansicht dargestellt und
in der vorliegenden 2B in einer vergrößerten im
Allgemeinen auseinandergezogenen (und Teilschnitt-) Ansicht dargestellt.
Eine solche Vorrichtung 66 kann die verschiedensten Konfigurationen
annehmen, wobei eine bevorzugte Anordnung derselben im Allgemeinen
in dem US-Patent No. 5,070,560 dargestellt und erörtert wird,
dessen Offenbarung hierin durch Bezug voll aufgenommen wird.
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Insbesondere
wird ein Hauptträgerkörper, der
allgemein mit 68 bezeichnet ist, zur Aufnahme eines Patienten
darauf bereitgestellt, und weist mindestens eine einstellbare Fluidträgerblaseneinrichtung
zur Aufnahme von Fluid darin auf. Wie in den vorliegenden 2A und 2B dargestellt,
sind vier respektive Längsträgerblaseneinrichtungen
oder Fluidkammern 70, 72, 74 und 76 vorgesehen.
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Solche
Fluidzylinder 70, 72, 74 und 76 können im
Allgemeinen der Mehrzahl von Luftzylindern 1 des US-Patents
No. 5,070,560 entsprechen oder können
andere Konfigurationen und Ausführungsformen
annehmen. Jedoch, wie in den vorliegenden 2A und 2B sonst
dargestellt, ist jede von solchen Fluidträgerblaseneinrichtungen vorzugsweise
mit einer von den selbsteinstellenden Komponenten 10 verbunden,
wie bei den vorliegenden 1A bis 1D oben
erörtert.
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Gemäß der gegenwärtigen Methodik
können,
wenn gewünscht,
die Komponenten 10 mit unterschiedlichen Betriebscharakteristiken
verwendet werden, um entsprechende unterschiedliche Trägercharakteristiken
in den respektiven Trägerabschnitten
des Hauptträgerkörpers 68 bereitzustellen.
Solche Verfahrensweisen können
leicht erhalten werden, wie z.B. durch die Verwendung von Federn
unterschiedlicher Festigkeit unter den Komponenten 10 oder
durch andere Verfahrensweisen, wie hierin erörtert.
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Insbesondere
können
respektive Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 bereitgestellt
werden, um jede Konstantkraftreservoireinrichtung 10 in
Fluidverbindung über
Blaseneinrichtungsöffnungen 78, 80, 82 und 84 mit
respektiven Blaseneinrichtungen 70, 72, 74 und 76 zu
verbinden. Auf eine solche Weise wird eine Mehrzahl von Fluidreservoiren
bereitgestellt, die jeweils in respektiver Fluidverbindung mit einer
respektiven der Fluidkammern 70, 72, 74 und 76 stehen.
Mit den anderen Konstantkraftmerkmalen, die in Verbindung mit den
Komponenten 10 beschrieben sind (z.B. unter Verwendung
der beispielhaften potenziellen Energie der linearen Feder(n) mit
gleichbleibender Federkraft, die damit verbunden sind), wird jede
Kammer unabhängig
automatisch eingestellt, um ansprechend auf eine Änderung
einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper 86 unabhängig einen
im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in der respektiven
Kammer aufrechtzuerhalten.
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Andere
Anordnungen können
angewandt werden, umfassend eine Paarbildung von Trägerblaseneinrichtungen
mit einer gegebenen selbsteinstellenden Komponente 10 oder
die Paarbildung von Komponenten 10 mit einer gegebenen
Fluidträgerblaseneinrichtung.
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Noch
weiter, die Konstruktion der vorliegenden 2A und 2B veranschaulicht
ein Beispiel für
eine Anordnung zur in Abschnitte aufgeteilten Stützung, wobei mehrere unabhängig wirkenden
Trägerabschnitte
in einer Matratzenauflage oder Matratzenersatz, der allgemein mit 66 bezeichnet
ist, bereitgestellt werden, ohne dass jegliche äußere Steuermerkmale erforderlich
sind. Spezieller und mit weiterem Bezug auf einen aufgenommenen
Inhalt des US-Patents No. 5,070,560 kann eine elastische Schaumstofflage,
die allgemein mit 88 bezeichnet ist, über und/oder um die Trägerblaseneinrichtungen 70, 72, 74 und 76 bereitgestellt
werden, die sonst in einer Schutzumhüllung, die allgemein mit 90 bezeichnet ist,
aufgenommen wird. Wie veranschaulicht, können ausgeschnittene Abschnitte 92 des
Schaumstoffkörpers 88 eingekerbte
Bereiche oder ähnliches
zur Aufnahme der Komponenten 10 bilden. Wie für normale Fachleuten
ersichtlich ist, können
geeignete Fluiddurchgangswegeinrichtungen 20 verwendet
werden, um die Komponenten 10 (oder andere äquivalente Komponenten
gemäß der vorliegenden
Erfindung) verhältnismäßig außerhalb
der Vorrichtung 66 zu verlagern. Jedoch sind bei der in
den vorliegenden 2A und 2B veranschaulichten
Anordnung die Komponenten 10 vorteilhafterweise im Innern
einer umschließbaren
oder Reißverschlussabdeckung 94 aufnehmbar.
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Es
ist für
normale Fachleuten ersichtlich, dass zusätzliche Merkmale angewandt
werden können.
Z.B. kann das Schaumstoffelement 88 mit einer in Abschnitte
aufgeteilten oberen Oberfläche 96 versehen
sein, wie z.B. einer von den speziellen Oberflächen, die oben mit anderen
Patenten erörtert
sind, deren Offenbarungen hierin durch Bezug aufgenommen wurden.
Z.B. siehe die Offenbarung des US-Patents No. 4,862,538, das hierin
durch Bezug aufgenommen wird. Alle solche Variationen und Verwendungen
sollen sich innerhalb des Geistes und Bereichs der vorliegenden
Erfindung befinden. Desgleichen können Variationen im Ort und/oder
der Anzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen
angewandt werden. Ähnlich
kann der Typ von Fluid, der verwendet wird (sei er gasförmig oder
flüssig
oder dergleichen) in speziellen Ausführungsformen variiert werden, ohne
dass man vom Geist und Bereich dieser Erfindung abweicht.
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Weiter
können
zusätzliche
Aspekte angewandt werden. Z.B., wie in der vorliegenden 2B dargestellt,
können
Fluiddurchgangswegeinrichtungen, die durch einen Rohrstrang 98 bereitgestellt werden,
T-Verbinder 100 enthalten, um weiter Schläuche 102 und
entsprechende Schnelltrennnippel oder -verbinder oder dergleichen 104 bereitzustellen.
Obwohl zum Betrieb der Vorrichtung 66 nicht erforderlich,
noch zur Anwendung der vorliegenden Erfindung, könnten solche Kopplungsverbinder 104 einen
bequemen Punkt zum Vornehmen von Druckmessgerätablesungen bereitstellen,
die den Druck in den entsprechenden Blaseneinrichtungen 70 und 76 widerspiegeln
würden. Ähnliche
Verbinder können
in Verbindung mit den Blaseneinrichtungen 72 und 74 bereitgestellt
werden, oder welche andere Zahl und Ort von Blaseneinrichtungen
auch immer angewandt werden.
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Auch
können
solche Verbinder 104 einen Zugang zu einer sonst abgedichteten
Fluidanordnung zwischen den respektiv entsprechenden Blaseneinrichtungen
und Reservoiren bereitstellen, so dass die Anfangsmenge von Fluid
in jeder solcher Gruppierung vorbestimmt und/oder sonst ausgewählt sein kann.
Auch können
spätere
Einstellungen bequem mit einer solchen Anordnung vorgenommen werden.
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Die
Wichtigkeit eines solchen Merkmals kann in Verbindung mit Verwendungen
von unterschiedlichen Ausführungsformen
bei unterschiedlichen Höhen
am signifikantesten sein, da der örtliche Atmosphärendruck
variiert. Durch Öffnen
eines zum Verbinder 104 hinzugefügten Ventils zur örtlichen
Atmosphäre
(während
es keine Belastung auf dem entsprechenden Hauptträgerkörper gab)
könnte
der Anfangsdruck in einem Rohr für
eine gegebene Höhe geeignet
erstellt werden. Für
normale Fachleute sind verschiedene Atmosphärenvorspann- und Korrekturaspekte,
die angewandt werden können,
wie z.B. durch eine Verwendung der Verbinder 104, ohne
deren zusätzliche
Erörterung
und die inhärenten
Einstellvorteile für
Höhenvariationen,
die gegenwärtig erhalten
werden, ersichtlich. Desgleichen versteht es sich, dass Druckdaten,
die durch den Verbinder 104 erhältlich sind, entweder örtlich oder
entfernt oder in Echtzeit oder auf einem Speichermedium für eine spätere Erwägung verfolgt
werden können,
wenn gewünscht.
Mit richtig gehandhabten Daten kann eine Patientengewichtsinformation
erhalten werden.
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Wenn
man die Wechselwirkung der selbsteinstellenden Komponenten 10 mit
der veranschaulichten Trägeranordnung 66 der
vorliegenden 2A und 2B erwägt, ist
das Folgende eine kurze Beschreibung der automatischen Einstellvorgänge derselben.
Zuerst ist es für
normale Fachleute ersichtlich, dass die verschiedenen Fluidträgerblaseneinrichtungen 70, 72, 74 und 76 unterschiedliche
Belastung aufnehmen, abhängig
von der genauen Platzierung und den körperlichen Charakteristiken
eines Patienten (Medizinmarkt) oder Benutzers (Verbrauchermarkt),
der sich darauf befindet. In jedem Fall liefert das entsprechende
Fluidreservoir und die Konstantkraftgeräte, die damit verbunden sind, über die
Fluidverbindung der Leitungen 20 eine respektive und unabhängige Reaktion
auf die Belastungsänderungen auf
jeder respektiven Blaseneinrichtung.
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Wenn
man die Blaseneinrichtung 70 als ein Beispiel nimmt, sollten
bei einem Zustand ohne Belastung die Konstantkraftfedern 106 und 108 das
respektive Reservoir (Balg) darin zusammendrücken, ähnlich zu 1C,
wie in Verbindung mit der selbsteinstellenden Komponente 10 erörtert. Natürlich kann
die Restmenge von Fluid in der Gruppierung der vollständigen axialen
Zusammendrückung
des Balgs Widerstand entgegensetzen, so dass ein Gleichgewichtsdruckpunkt
ohne volle Balgzusammendrückung
erreicht wird. Obwohl solches während erlaubter
Vorgänge
auftreten kann, liefert es auch eine Gelegenheit, von einem Kopplungsverbinder 104 Gebrauch
zu machen, um "Überschuss"-Mengen von Fluid
zu entleeren. Indem man so vorgeht, wird der effektive Expansionsbereich
des Balgs vergrößert, was
entsprechend die Menge an Gewichtsänderung erhöht, die mit der Blaseneinrichtung 70 kompensiert
werden kann.
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Immer
wenn keine Belastung auf der Blaseneinrichtung 70 aufgenommen
wird, würde
bei anfänglicher
Aufnahme einer solchen Belastung (z.B. wird ein Patient auf die
Vorrichtung 66 platziert) der Innendruck der Blaseneinrichtung 70 dazu
neigen, anzusteigen, wenn es keinen Auslass für einen Teil des darin aufgenommenen
Fluids geben würde.
Jedoch wird gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Teil eines solchen Fluids in der Richtung eines Pfeils 110 entlang
einer Leitung 99 auf die zugeordnete selbsteinstellende
Komponente 111 zu übertragen.
Wenn derartiges auftritt, neigt das Reservoir (Balg) in einer solchen
Komponente 111 dazu, expandiert zu werden, dem wiederum
die im Allgemeinen konstanten Kräfte Widerstand
entgegensetzen, die mit den Konstantkraftfedern 106 und 108 ausgeübt werden.
Eine Bewegung in einer expandierenden Richtung setzt sich fort,
bis ein Gleichgewichtspunkt erstellt ist, bei dem ein im Allgemeinen
konstanter vorbestimmter Innendruck in der Gruppierung einer solchen
selbsteinstellenden Komponente 111 und Blaseneinrichtung 70 automatisch
aufrechterhalten wird. Es versteht sich, dass der umgekehrte Fluidstrom-
und Federbetrieb auftritt, wenn eine Belastung auf der Blaseneinrichtung 70 relativ
abnimmt. Solche automatischen Einstellungen werden erzielt, obwohl
keine Drucksensorrückkopplung
vorgenommen wird, noch irgendein Steuersystem verwendet wird, um
Fluid aktiv in die Blaseneinrichtung 70 hinein oder aus
ihr heraus zu pumpen.
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Bei
der Anordnung der vorliegenden 2A und 2B versteht
es sich für
normale Fachleute, dass sich die übrigen veranschaulichten Blaseneinrichtungen 72, 74 und 76 auf
eine ähnliche
Weise mit ihren respektiven selbsteinstellen Komponenten 10 verhalten
sollen, gemäß dieser
Erfindung.
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Vorzugsweise
sind die Konstantkraftfedern 106 und 108 linear.
Jedoch kann in gewissen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, in denen andere Komponenten des Systems
kein lineares Ansprechen aufweisen mögen, das Ansprechen einer solchen
selbsteinstellenden Komponente 10 oder von spezifischen
Merkmalen derselben desgleichen nichtlinear gemacht werden, so dass
ein insgesamt lineares System (wenn gewünscht) resultiert. Z.B., wenn
das Volumenänderungsansprechen
eines gegebenen Reservoirs als nichtlinear bekannt ist (z.B. wie
z.B. aufgrund der Form desselben oder einer Wechselwirkung der Betätigungselemente
damit), dann kann die Betätigungskraft,
die ausgeübt
wird, auf eine korrigierende oder komplementäre Weise nichtlinear sein.
Desgleichen, wenn eine zugehörige Blaseneinrichtung
ein nichtlineares Ansprechen aufweist, kann das Ansprechen des Geräts 10 komplementär dazu gemacht
werden, so dass ein netto lineares Trägersystem (wenn gewünscht) resultiert.
Alle solche Entwurfsvariationen sollen in den Bereich der vorliegenden
Erfindung fallen.
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Im
Fall einer linearen Konstantkraftfeder können Variationen in der Linearität an gegebenen Punkten
einer Bewegung verschiedenartig erhalten werden. Z.B. können ausgeschnittene
Abschnitte 112, wie z.B. in gestrichelten Linien in den 1A und 2B dargestellt,
zum Variieren des sonst linearen Ansprechens einer Feder bereitgestellt
werden. Im Allgemeinen wird die Festigkeit einer lineare Konstantkraftfeder
durch ihre Dicke, Breite und Wicklungsgröße bestimmt. Deshalb können proportionale Festigkeitsänderungen
eingeführt
werden, indem nach Größe geordnete
Teile der Feder entfernt werden. Alle solche Variationen sollen
in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen, wie in den Ansprüchen definiert,
kraft eines gegenwärtigen
Bezugs darauf.
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Ähnlich soll
eine Verwendung eines Bezugs auf eine konstante Kraft im Kontext
der vorliegenden Erfindung mindestens im Allgemeinen eine konstante Kraft
oder ein gewisses spezifisches vorbestimmtes Ansprechen bedeuten,
das in der Tat bei einem Kraftpegel absichtlich nichtkonstant sein
mag, aber welche Kraft in Verbindung mit Betrieb der übrigen Komponenten
zu einem netto im Allgemeinen konstanten Druck (wenn gewünscht) in
einem Fluidsystem, mit welchem die Vorrichtung betreibbar ist, resultiert.
Wie oben erwähnt,
können
gewisse Systeme spezifisch für
ein absichtliches nichtlineares Ansprechen konstruiert sein oder
sonst gemäß dieser
Erfindung kundenspezifisch angepasst sein. Z.B. kann eine spezielle
Trägersystemanordnung
auf Grundlage von Patientenparametern bereitgestellt werden, die
zum Zeitpunkt einer Krankenhauseinweisung erhalten werden, wobei
das kundenspezifisch angepasste Trägersystem zu dem Zeitpunkt,
zu dem der (die) Patientin) seinen oder ihren Raum erreicht, vorbereitet ist.
Da ein solcher Lösungsweg
eine Grundlage für verminderte
Haftpflichtversicherung für
das Krankenhaus sein könnte,
da das Auftreten z.B. von wundgelegenen Stellen sonst Ansprüche auslösen kann.
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Zusätzlich zu
den zahlreichen Trägeranordnungsvariationen,
die angewandt werden können, einschließlich longitudinalen,
lateralen, winkligen und gemischten Anordnungen von einzelnen oder
mehreren Fluidträgerblasenanordnungen
oder Fluidkammern gemäß dieser
Erfindung, versteht es sich auch, dass zahlreiche selbsteinstellende
Komponenten, die mit dieser Erfindung nützlich sind, zur Verwendung
mit verschiedenen solchen Trägeranordnungen bereitgestellt
werden können.
Die folgende Offenbarung liefert zusätzliche spezifische Beispiele
für solche
alternativen selbsteinstellenden Komponenten.
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Allgemein
gesprochen, kann eine beliebige selbsteinstellende Komponente gemäß der vorliegenden
Erfindung anstelle der Komponenten 10 substituiert werden,
die durch eine beispielhafte Darstellung in der Kombinationsträgeranordnung
der vorliegenden 2A und 2B dargestellt
ist. Auch können
unterschiedliche Komponenten und/oder unterschiedlich betrieblich
eingestufte (d.h. ansprechende) Komponenten in einer gegebenen Trägersystemanordnung
und -methodik verschiedenartig gemischt werden. Jedoch ist es für normale
Fachleute ersichtlich, dass die in den vorliegenden 2A und 2B dargestellte
Kombination insbesondere von Fluiddurchgangswegeinrichtungen Gebrauch
macht, um respektive Fluidträgerblaseneinrichtungs-
und Reservoirmerkmale zusammenzukoppeln, während in gewissen der weiteren
Ausführungsfomnen,
die nachstehend erörtert
werden, eine selbsteinstellende Komponente gemäß dieser Erfindung angeordnet sein
kann, um direkter auf eine Fluidträgerblaseneinrichtung einzuwirken.
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Im
Allgemeinen liefern die selbsteinstellenden Komponenten, die in
den vorliegenden 1 bis 9B einschließlich dargestellt
sind, verschiedene Beispiele für
Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen zum automatischen Einstellen
einer Fluidträgerblaseneinrichtung
unter Verwendung von potenzieller Energie. In solchen Geräten sind
die Fluidreservoireinrichtungen in Fluidverbindung mit der Fluidträgerblaseneinrichtung über die
Fluiddurchgangswegeinrichtungen vorgesehen. Es versteht sich, dass
eine oder mehrere von solchen Anordnungen in einer gegebenen Trägeranordnung
verwendet werden können,
die mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist.
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Die
beispielhaften Anordnungen, die durch die 10 bis 17C dargestellt sind, veranschaulichen spezifische
Blaseneinrichtungsbetriebsgeräte von
selbsteinstellenden Komponenten, die mit der vorliegenden Erfindung
nützlich
sind. In solcher Hinsicht stellen solche verschiedenartigen Geräte Konstantkraftansprecheinrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung dar, die als körperlich
betreibbar mit der Fluidträgerblaseneinrichtung
zum automatischen Einstellen von solchen Blaseneinrichtungen) unter
Verwendung von potenzieller Energie beschrieben werden können.
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Im
Fall von sowohl den Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen als
auch den Konstantkraftansprecheinrichtungen wird ein im Allgemeinen
konstanter vorbestimmter Innendruck in einer Blaseneinrichtung ansprechend
auf eine Änderung
einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper aufrechterhalten. Eine
oder mehrere von sämtlichen
verschiedenen selbsteinstellenden Komponentenausführungsformen
können
in einer gegebenen Trägeranordnung
verwendet werden, und eine Wahl der Komponenten, die verwendet werden,
kann durch jemanden vorgenommen werden, der die vorliegende Erfindung
anwendet, insbesondere immer wenn spezifisch dargestellte oder angetroffene
Entwurfskriterien angegangen werden (von denen verschiedene zu diesem
Zeitpunkt nicht vorhersehbar sein mögen).
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Viele
von den Variationen und Modifikationen, die nachstehend beschrieben
sind, betreffen alternative Merkmale zum Übertragen einer Betätigungskraft
auf entweder eine Fluidträgerblaseneinrichtung
(Fluidkammer) oder auf ein Reservoir. Andere Merkmalvariationen
betreffen Anordnungen zum Bewerkstelligen einer solchen Betätigungskraft,
die als eine Nettowirkung eine Konstantkraft sein soll, um einen
konstanten Druck (immer wenn ein solcher gewünscht wird) in einer oder mehreren
Fluidträgerblaseneinrichtungen
aufrechtzuerhalten. Wie oben erwähnt,
können
gewisse spezialisierte Situationen ein vorbestimmtes Ansprechprofil
erfordern, das nicht zu einem aufrechterhaltenen konstanten Druck
in einer oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen
führt. Für normale
Fachleute sind aus der vorliegenden Offenbarung diejenigen Modifikationen
und Variationen ersichtlich, die sich im Bereich der vorliegenden
Erfindung solchen Umständen
anpassen lassen.
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Jede
der selbsteinstellenden Komponenten, die in jeder Figur hiermit
veranschaulicht oder sonst dargestellt ist (oder wie sonst hierin
nahegelegt oder eingeschlossen) enthalten vorteilhafterweise eine Verwendung
von potenzieller Energie, obwohl in unterschiedlichen Formen bereitgestellt.
Im Kontext der vorliegenden Erfindung ist potenzielle Energie wie gewöhnlich definiert,
d.h. das Vermögen,
Arbeit auszuführen,
die ein Körper
oder System kraft seiner Position oder Konfiguration aufweist. Primäre Beispiele, die
hiermit dargestellt sind, betreffen potenzielle Energie von verschiedenen
veranschaulichten Federanordnungen und potenzielle Energie von verschiedenen
Gegengewichtsanordnungen.
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Normale
Fachleute wissen, dass Schwerkraft im Allgemeinen überall konstant
ist. Folglich liefern Gegengewichtsanordnungen eine leichte Quelle für potenzielle
Energie, die eine konstante Kraft wiedergeben kann. Jedoch können Raumerwägungen die
Erwünschtheit
von gewissen von solchen Anordnungen beschränken, da ein vertikaler Bewegungspfad
vorhanden sein muss, der eine Bewegung außerhalb der Grenzen einer im
Allgemeinen horizontalen Trägeranordnung
umfassen kann (bei Annahme einer solchen Konfiguration für gewisse
Ausführungsformen).
Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen, die hiermit veranschaulicht
sind, insbesondere diejenigen, die von verschiedenen Konstantkraftfederanordnungen
Gebrauch machen, zu einem erfolgreichen Betrieb mit der vorliegenden
Erfindung in faktisch jeglicher Position oder Orientierung imstande
sind.
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Auch
kann eine beliebige der vorliegenden selbsteinstellenden Komponenten
(allgemein gesprochen) verhältnismäßig nahe
bei einer speziellen Fluidträgerblaseneinrichtung
oder weiter entfernt davon angeordnet und über geeignete Leitungen damit zusammengekoppelt
verwendet werden, wie z.B. über
nur eine verhältnismäßig kurze
Entfernung in den Ausführungsformen
für die
vorliegenden 2A und 2B dargestellt.
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3A stellt
eine im Allgemeinen perspektivische Ansicht einer anderen beispielhaften
Anordnung 114 einer selbsteinstellenden Komponente dar, die
speziell als ein Reservoirbetriebsgerät arbeitet, das mit der vorliegenden
Erfindung nützlich
ist. 3B ist eine allgemeine Seitenquerschnittsansicht
der selbsteinstellenden Komponente 114, wie in der vorliegenden 3A und
wie durch die Schnittlinie 3B-3B angezeigt, die darin dargestellt
ist. Ein Paar von respektiven Fluidreservoiren 116 und 118 sind
in 3B im Allgemeinen als zusammengedrückt dargestellt. 3C stellt
im Wesentlichen dieselbe Darstellung wie diejenige von 3B dar,
aber mit einem solchen Paar von Reservoiren 116 und 118,
das im Allgemeinen expandiert ist.
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Das
Gerät 114 der 3A bis 3C umfasst
im Allgemeinen eine Basisplatte 120, an der gegenüberliegende
Seitenwände 122 und 124 mit
der Verwendung von Bolzen, Nieten oder dergleichen 126 angebracht
sind. Die Reservoire 116 und 118 können als
langgestreckte im Allgemeinen fluidabgedichtete Rohre oder Kammern
gebildet sein, wobei jede ein respektives veränderliches Volumen aufweist
und jede im Allgemeinen zwischen den gegenüberliegenden Flächen der
Seitenwände 122 und 124 aufgenommen
ist. Mindestens die Seitenwand 122 ist so veranschaulicht,
dass sie ein Lexan- oder ähnliches
transparentes Material umfasst. Andere transparente oder opake Materialien
können
verwendet werden. Es versteht sich, dass ein Betrieb einer selbsteinstellenden
Komponente gemäß der vorliegenden
Erfindung im Allgemeinen außerhalb
der Sicht eines Benutzers erfolgen würde.
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Die
Reservoire 116 und 118 können durch ein im Allgemeinen
planares Element 128 getrennt sein, das auch zwischen den
gegenüberliegenden Seitenwänden 122 und 124 aufgenommen
ist und das vorzugsweise rechteckig ist, um dadurch besser geführt zu werden.
Zuletzt werden die Reservoire 116 und 118 durch
eine bewegliche obere Platte 130 begrenzt, die auch in
den gegenüberliegenden
Seitenwandflächen
geführt
wird. Aufwärts
verlaufende Endflansche 132 und 134 der Deckenplatte 130 dienen auch
dazu, um die Bewegung von verschiedenen Elementen führen zu
helfen, wie nachstehend beschrieben. Solche Flansche 132 und 134 liefern
auch Anbringbereiche für
Verbinder 136 (wie z.B. Mutter-und-Bolzen-Anordnungen oder
dergleichen), um die respektiven Enden 138 und 140 von
Konstantkraftfedern 142 und 144 zu sichern. Solche
Konstantkraftfedern können
auf montierten Spulenanordnungen 146 und 148,
wie z.B. schon in Verbindung mit der Ausführungsform der vorliegenden 1A bis 1D beschrieben,
aufgenommen werden.
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Die
Bodenplatte 120 und Deckenplatte 130 sind mit
respektiven Öffnungen
oder Löchern 150 und 152 versehen,
die sich mit respektiven Öffnungen 154 und 156 der
Reservoire 118 und 116 ausrichten und zusammenwirken.
Eine solche Anordnung ermöglicht
eine Fluidverbindung zwischen dem Innern und Äußern von jedem respektiven
Reservoir.
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Die Öffnungen 150 und 152 sind
auch respektiv in Fluidverbindung mit einem flexiblen Fluidrohrstrang 158 und 160 zusammengekoppelt.
Wie in der vorliegenden 3A dargestellt,
können
solche respektiven Leitungen in ein einziges Rohr 162 zusammenlaufen,
um mit einer Fluidträgerblaseneinrichtung
zusammengekoppelt zu werden, wie oben mit Bezug auf die vorliegenden 2A und 2B beschrieben.
Demgemäß stellt
die vorliegende 3A eine Verwendung einer Mehrzahl
von Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen in Kombination mit
einer einzigen Trägerblaseneinrichtung
dar. Mit solchen Anordnungen könnte
eine Mehrzahl von Komponenten 114 mit einer entsprechenden
Anzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen
verwendet werden.
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Andererseits
stellen die vorliegenden 3B und 3C eine
Verwendung der selbsteinstellenden Komponente 114 als zwei
unabhängig
betreibbare Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen dar, wie folgt.
Wie in den 3B und 3C dargestellt,
können
respektive Rohre 158 und 160 respektive verbindbare
Enden 164 und 166 aufweisen, die mit separaten
Fluidträgerblaseneinrichtungen
verbunden werden können.
Mit anderen Worten können die
Reservoire 116 und 118 zusammengekoppelt werden,
um unterschiedlichen respektiven unabhängig betreibbaren Gruppen einer
Reservoir/Rohrstrang/Blaseneinrichtungs-Anordnung zu entsprechen.
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In
der vorliegenden 3B sind die Konstantkraftfedern 142 und 144 im
Wesentlichen voll um ihre respektiven Spulenanordnungen 146 und 148 zurückgezogen,
so dass die Blaseneinrichtungen 116 und 118 entsprechend
zusammengedrückt sind.
Insbesondere ist das Reservoir 118 zwischen der Bodenplatte 120 und
der Zwischenplatte 128 zusammengedrückt, während das Reservoir 116 auf Druckkräfte anspricht,
die von einer solchen Zwischenplatte 128 und der Deckenplatte 130 empfangen
werden. Wenn ein erhöhtes
Gewicht auf einer Fluidtägerblaseneinrichtung
aufgenommen wird, die dem Reservoir 116 zugeordnet ist,
neigt Fluid dazu, in der Richtung eines Pfeils 168 über die Öffnungen 152 und 156 in
den Rohrstrang 160 zu fließen. Desgleichen neigt ein
zunehmendes Gewicht auf einer Fluidträgerblaseneinrichtung, die dem
Reservoir 118 zugeordnet ist, dazu, zu bewirken, dass Fluid
in der Richtung eines Pfeils 170 über den Rohrstrang 158 und
die Öffnungen 150 und 154 in
das Reservoir 118 fließt.
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Wenn
Fluid dazu neigt, in entweder das Reservoir 116 oder 118 zu
fließen,
neigt eine Expansion von solchen Reservoiren dazu, die Deckenplatte 130 und/oder Zwischenplatte 128 weg
von der Bodenplatte 120 zu zwingen, was ein entsprechendes
Abziehen der Federn 142 und 144 von ihren respektiven Spulen 146 und 148 hervorruft. 3C veranschaulicht
einen Zustand, in dem zusätzliches
Fluid in sowohl das Reservoir 116 als auch 118 gezwungen worden
ist, mit einer resultierenden Expansion von beiden solchen Reservoiren
und einem Abziehen der Federn 142 und 144, bis
ein Gleichgewichtszustand erreicht worden ist.
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Aus
der obigen Erörterung
versteht es sich für
normale Fachleute, dass ein Erzielen einer solchen Gleichgewichtsposition
(ansprechend auf eine konstante Betätigungskraft) wirkt, um einen
im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Druck in den respektiven
Blaseneinrichtungen ansprechend auf eine Änderung einer Patientenbelastung
darauf aufrechtzuerhalten.
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Es
versteht sich weiter, dass der Gewichtskompensationsbereich der
vorliegenden Erfindung in jeder gegebenen Ausführungsform, allgemein gesprochen,
durch das einstellbare Reservoirfassungsvermögen begrenzt ist. 3C veranschaulicht
eine nahezu volle Expansion der respektiven Reservoire 116 und 118.
Es sollte ersichtlich sein, dass die Gesamtkomponente 114 verhältnismäßig größer oder kleiner
in der Größe sein
kann, wie benötigt,
um sich einer Einverleibung in verschiedenen Trägeranordnungen anzupassen,
die durch diejenigen ausgewählt
werden können,
die die vorliegende Erfindung anwenden.
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Ähnlich können Einstellungen
zur Leistungsfähigkeit
gemacht werden, indem die Federkraftkonstante der Federn 142 und 144 geändert wird
oder sonst geeignete Dämpfungs-
oder Elastizitätswirkungen
eingeführt
werden. Z.B. können
die Reservoire 116 und 118 und z.B. der Balg 18 der
ersten Ausführungsform
aus Materialien gebildet sein, so dass sie selbst einen Teil der
oder sämtliche
Betätigungskräfte, die
hierin erörtert
sind, bewerkstelligen. Jedoch sollen in den bis jetzt erörterten
Ausführungsformen die
Reservoire selbst wenig oder keine Reibung oder andere interaktive
Kräfte
liefern, sondern sie sollen stattdessen durch die sonst veranschaulichten
und erörterten
Komponenten gesteuert werden oder es soll auf ihnen durch diese
eingewirkt werden.
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4 veranschaulicht
eine alternative Anordnung von derjenigen der vorliegenden
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3A bis 3C,
wobei nur ein einziges Reservoir 172 bereitgestellt wird.
In einem solchen Fall können
gegenüberliegende
Seitenwände 174 und 176 von
derselben Größe wie die
gegenüberliegenden
Seitenwände 122 und 124 sein,
so dass ein im Allgemeinen größeres Reservoir 172 bereitgestellt wird,
oder solche Seitenwände
können
die halbe Höhe
oder eine andere verhältnismäßig kleinere
Abmessung in Bezug zu den Seitenwänden 122 und 124 aufweisen.
In einem solchen letztgenannten Fall würde eine selbsteinstellende
Komponente 178 verhältnismäßig kleiner
als die selbsteinstellende Doppelreservoirkomponente 114 sein,
was in gewissen Ausführungsformen
vorteilhaft sein könnte,
wo die Komponentengröße von speziellem
Anliegen war. Sonst sind zwecks Kürze und Einfachheit ähnliche Merkmale
von 4 mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, wie
sie in den 3A bis 3C verwendet
werden, wofür
eine zusätzliche
spezifische Erörterung
nicht erforderlich ist. Für
normale Fachleute ist es ersichtlich, dass andere Ausführungsformen
dieser Erfindung die Verwendung von drei oder mehr Reservoiren umfassen
können,
die zwischen gegenüberliegenden
Seitenwandflächen
gestapelt und getrennt sind, mit geeigneten Modifikationen, wie leicht
einzusehen ist.
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Für normale
Fachleute ist es desgleichen ersichtlich, dass gewisse Trägeranordnungen
verhältnismäßig kleine
Reservoirfassungsvermögen
erfordern, als diejenigen von gewissen anderen Ausführungsformen.
Z.B. würde
eine longitudinale Fluidträgerblaseneinrichtung,
die entlang der ganzen Länge einer
Matratze aufgenommen ist, vorzugsweise Gebrauch von einem Reservoir
machen, das ein verhältnismäßig größeres Fassungsvermögen aufweist,
das z.B. in einen Bereich von etwa 100 bis 200 Kubikinch (oder eine
gewisse andere Größe) fällt, während ein verhältnismäßig kleinerer
Trägerabschnitt,
der durch eine Blaseneinrichtung begrenzt wird, wie z.B. in einem
kleinen Segment einer Rollstuhlträgeranordnung, Gebrauch von
einem verhältnismäßig kleineren
Reservoirfassungsvermögen
machen würde. Demgemäß ist es
für normale
Fachleute ersichtlich, dass Geräte,
wie z.B. diejenigen der vorliegenden 1A, 3A und 4,
körperlich
so bemessen sein können,
dass sie gewünschte
Reservoirgrößen und
geeignete Federkraftdimensionierungen oder andere geeignete Betätigungseinrichtungen
oder -dimensionierungen zum Betreiben derselben bereitstellen und
Gebrauch davon machen, wie benötigt.
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Im
Gegensatz zu früher
erörterten
Ausführungsformen
macht die allgemein mit 180 bezeichnete selbsteinstellende
Komponente der vorliegenden 5 Gebrauch
von Schwenkelementen, um eine Kraft auf ein Reservoir 182 auszuüben, anstatt
von paralleler planarer Bewegung von Elementen. Wie dargestellt,
ist das Reservoir 182 im Allgemeinen zwischen gegenüberliegenden
Seiten von zwei Schwenkelementen 184 und 186 eingeschlossen. Die
verhältnismäßig distalen
(oder beweglichen) Enden 188 und 190 von solchen
respektiven Elementen werden durch eine Reservoirbetätigungseinrichtungsanordnung,
wie z.B. eine Konstantkraftfeder 192, in einer Richtung
aufeinander zu gezogen. Die Elemente 184 und 186 sind
durch eine beliebige Form von Schwenkelement oder Gelenken 194 geeignet
verbunden. Eine Spulenanordnung 196 kann auf einem der
Schwenkelemente montiert sein, wie z.B. bei einem Spulenträgerelement 198.
Gleichzeitig kann das distale oder Abziehende 200 der Konstantkraftfeder 192 an
dem gegenüberliegenden Schwenkelement
sonst gesichert sein. Geeignete Verbindungselemente, wie z.B. Bolzen
oder dergleichen, können
für einen
solchen Zweck verwendet werden, wie in anderen Ausführungsformen
in dieser Offenbarung beschrieben.
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Ähnlich zu
anderen Ausführungsformen
hiermit kann eine Öffnung
oder dergleichen 202 in einem gewünschten Teil des Reservoirs 182 bereitgestellt sein,
um eine Fluidverbindung mit einer Fluiddurchgangswegeinrichtung 204 zu
liefern. Wie früher
erörtert,
kann eine oder mehrere Fluidträgerblaseneinrichtungen
oder Fluidkammern in Wirkverbindung mit dem Reservoir 182 über eine
solche Leitung 204 zusammengekoppelt sein. Abhängig von
Entwurfsbeschränkungen
und -kriterien kann die Öffnung 202 in Bezug
zur Blaseneinrichtung 182 verschieden lokalisiert sein,
in erster Linie, um einen bequemen Zugriff oder funktionelle Zuverlässigkeit
bereitzustellen, wie benötigt.
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Ähnlich zu
der Beziehung zwischen den beispielhaften Geräten der vorliegenden 3A und 4 veranschaulicht 6 eine
allgemein mit 206 bezeichnete Tandemanordnung der Komponenten 180 der
vorliegenden 5 mit einem gemeinsam genutzten
oder gemeinsamen Element 208 dazwischen. Ein Unterschied
in dem Vergleich ist, dass jedes Reservoir 210 und 212 in
einer solchen Tandemanordnung sein eigenes respektives Konstantkraftgerät (z.B.
eine Konstantkraftfeder 214 oder 216) aufweist,
wohingegen die Federn 142 und 144 eine gemeinsam
genutzte Verwendung für
die Blaseneinrichtungen 116 und 118 in den oben
beschriebenen Figuren aufwiesen.
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Wie
dargestellt, weist abhängig
von Montagebeschränkungen
das Reservoir 210 seine eigene Öffnung 218 und einen
entsprechenden Fluidkopplungsrohrstrang 220 auf, so dass
eine Fluidbewegung wünschenswerterweise
durch das Zusammenwirken der Feder 214 und gegenüberliegenden Schwenkelementen 208 und 222 (in
Verbindung mit Schwenkmontageelementen 224) beeinflusst
werden kann. Das Reservoir 212 weist eine ähnliche (aber
separate) Anordnung auf, einschließlich einer Öffnung 226 in
Fluidverbindung mit einer Fluidleitung 228. Ein weiteres
bewegliches Element 230 wirkt mit einem Basis- oder gemeinsam
genutzten Element 208 zusammen, um verschiedene Druckkräfte (unter Betätigungskräften von
der Feder 216) auszuüben, die über den
Schwenkmontageelementen 232 wirken. Die respektiven Federn 214 und 216 können wieder
auf Trägerspulenanordnungen 234 aufgenommen
werden, die allgemein wie oben beschrieben sind.
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Für normale
Fachleute ist die Betriebsmechanik von solchen 5 und 6 ohne
zusätzliche
Erörterung
ersichtlich und verständlich,
wobei eine solche 5 eine allgemeine Seitenperspektivansicht
der vorliegenden alternativen Ausführungsform darstellt, wobei 6 eine
allgemeine Seitenaufrissansicht einer solchen beispielhaften zusammenwirkenden
Tandemanordnung mit zwei Fluidreservoiren darstellt.
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7 stellt
noch eine weitere Alternative dar, wie in einer allgemeinen Seitenperspektivansicht dargestellt.
Die Ausführungsform
der vorliegenden 7 ähnelt der Anordnung der vorliegenden 5 am
meisten, und Bezugszeichen davon für gleiche Elemente werden in 7 wiederholt,
ohne dass ihre zusätzliche
Erörterung
erforderlich ist. Der primäre Unterschied
zwischen den Geräten,
die die allgemein mit 180 bezeichnete (5)
selbsteinstellende Komponente und eine Komponente 236 (7)
umfassen, ist die Weise, in der eine Betätigungskraft auf die Reservoirbetätigungseinrichtungen
ausgeübt
wird, umfassend entgegengesetzte bewegliche Schwenkelemente 184 und 186.
Während
die Konstantkraftbetätigungs einrichtungen
der vorliegenden 5 auf einer Verwendung einer
einzigen Konstantkraftfeder 192 beruhen, wird stattdessen
in der vorliegenden 7 eine Gegengewichtsanordnung,
die allgemein mit 238 bezeichnet ist, verwendet.
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Die
Gegengewichtsanordnung 238 umfasst ein spezielles Gewicht 240,
das Metall, Wasser in einem Behälter
oder andere Materialien umfassen kann, die eine angemessene Dichte
und Gewicht aufweisen, die für
den Zweck geeignet sind. Das Gewicht 240 wird durch eine
Verbindungsleine (Kabel, Kette, Strang usw.) oder ähnliches 242 gesichert.
Ein Ende einer solchen Leine 242 ist an einen Drehgelenk 244 mit
dem distalen Ende 190 des Schwenkelementes 186 verbunden.
Ein anderer Teil des Verbindungselements 242 verläuft durch
ein Führungsloch
oder eine ähnliche
Anordnung 246, die mit dem distalen Ende 188 des
Elements 184 verbunden ist, hindurch. Durch eine solche
Anordnung wird eine konstante Kraft von dem Gewicht des Elements 240 auf
das distale Ende 190 des oberen Elements 186 ausgeübt, die
entlang einer Richtung im Allgemeinen auf das distale Ende 188 des
unteren Elements 184 zu wirkt. Für normale Fachleute ist es
leicht ersichtlich, dass die übrigen
Merkmale und Aspekte der vorliegenden Erfindung, die in der selbsteinstellenden Komponente 236 verwirklicht
sind, sonst wie bisher allgemein beschrieben in Bezug zur Komponente 180 arbeiten
und funktionieren.
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8 stellt
eine allgemeine Seitenperspektivansicht von noch einem weiteren
beispielhaften Reservoirbetriebsgerät, das allgemein mit 248 bezeichnet
ist, gemäß der vorliegenden
Erfindung dar. Spezieller umfasst eine solche Anordnung 248 zu denjenigen
von anderen hierin erörterten
Anordnungen äquivalente
Reservoirbetätigungseinrichtungen, die
auf eine Betätigungskraft
ansprechen, die darauf ausgeübt
wird, um auf ein Reservoir 250 mit einer Kraft einzuwirken,
die dazu neigt, Fluid von einem solchen Fluidreservoir über eine
allgemein mit 254 bezeichnete Öffnung in der Richtung (Pfeil 256)
einer Trägerblaseneinrichtung
(nicht dargestellt) in eine Fluiddurchgangswegeinrichtung 252 zu
drücken. Solche
Reservoirbetätigungseinrichtungen
in der Ausführungsform
der vorliegenden 8 können mindestens zwei Elemente
umfassen, die in Bezug zueinander relativ beweglich sind und zur Übertragung
einer solchen Betätigungskraft
zum Reservoir 250 wechselseitig zusammenwirken.
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In
der beispielhaften Anordnung der vorliegenden 8 können solche
zwei Elemente ein allgemein mit 258 bezeichnetes Trägerelement,
auf dem das Reservoir 250 getragen wird, und ein bewegliches
Element, das allgemein mit 260 bezeichnet ist, umfassen,
das zum Eingriff mit dem Reservoir 250 zwischen den zwei
Elementen (wie dargestellt) relativ zum Trägerelement 258 bewegbar
ist, um eine Betätigungskraft
zu einem solchen Reservoir zu übertragen.
Vorzugsweise umfasst das Trägerelement 258 ein
im Allgemeinen planares Element mit allgemein mit 262 und 264 bezeichneten
entgegengesetzten Enden des Reservoirs 250, das darauf,
wie z.B. mit Fluiddichtungsbolzenanordnungen 266 oder dergleichen
gesichert ist. Die Fluidöffnung 254 ist verhältnismäßig benachbart
zum Reservoirende 264 gebildet und befindet sich in Fluidverbindung
mit den Fluiddurchgangswegeinrichtungen 252, wie für normale
Fachleute aus der 8 selbst leicht verständlich ist.
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Das
bewegliche Element 260 umfasst vorzugsweise ein im Allgemeinen
zylindrisches Element (wie veranschaulicht), das zwischen den zum
Reservoir entgegengesetzten Enden 262 und 264 liegend montiert
ist, um sich dazwischen und zum Eingriff mit einem solchen Reservoir 250 zu
bewegen, so dass Fluid im Reservoir durch eine Bewegung des zylindrischen
Elements 260 auf das Ende 264 zu in der Richtung
(und durch) die Öffnung 254 gezwungen wird.
Wie weiter dargestellt ist, können
Führungskanäle, die
allgemein mit 268 und 270 bezeichnet sind, entlang
respektiver lateraler Seiten des Trägerelements 258 gebildet
und getragen sein, durch die respektive axiale Enden des zylindrischen
Elements 260 hindurch verlaufen. Eine solche Anordnung
ermöglicht
eine Führung
einer gewünschten
Bewegung des Elementes 260. Jedes respektive Ende 272 und 274 des
Zylinders 260 kann mit einer respektiven Konstantkraftfeder 276 und 278 verbunden
sein, die auf respektiven Spulenanordnungen 280 und 282 montiert
sind. Bei einer solchen Anordnung wird eine im Allgemeinen konstante
Betätigungskraft
auf die oben beschriebenen Reservoirbetätigungseinrichtungen ausgeübt. Wie
bei anderen Anordnungen ist die Nettowirkung, dass ankommender Fluidstrom zum
Reservoir 250 (entgegengesetzt zur Richtung von Pfeil 256)
auf die entgegengesetzten (im Allgemeinen konstanten) Kräfte trifft,
die von der potenziellen Energie der Federn 276 und 278 erhalten
werden, bis ein Gleichgewichtspunkt erreicht ist, bei dem ein im
Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck für die Blaseneinrichtungen
in Fluidverbindung mit der Leitung 252 aufrechterhalten
wird.
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Ähnlich zu
anderen Tandemanordnungen, die oben erörtert sind, ist für normale
Fachleute ersichtlich, dass das Trägerelement 258 eine
zusätzliche
Anordnung, wie in 8 dargestellt, auf der unteren
oder Rückseite
desselben tragen kann.
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9A ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften
Reservoirbetriebsgeräts,
das allgemein mit 284 bezeichnet ist. In einer solchen 9A ist
das veranschaulichte Reservoir, das allgemein mit 286 bezeichnet
ist, in einem im Allgemeinen expandierten Zustand dargestellt. 9B stellt
eine zu derjenigen von 9B im Allgemeinen ähnliche
Veranschaulichung dar, wobei sich aber das veranschaulichte Reservoir 286 in
einem im Allgemeinen teilweise zusammengedrückten Zustand befindet, der
durch eine axiale Torsionsrelativbewegung erreicht wird, wie nachstehend
erörtert.
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Im
Gerät 284 der
vorliegenden 9A und 9B umfasst
die Reservoirbetätigungseinrichtung desselben
vorzugsweise ein Paar von verhältnismäßig planaren
Elementen 288 und 290, die zur axialen Torsionsbewegung
relativ zueinander aufgenommen sind, wobei das Reservoir 286 dazwischen
gesichert ist. Infolgedessen empfängt das Reservoir 286 eine variierende
Torsionskraft, abhängig
vom Grad einer Torsionsbewegung der zwei Elemente 288 und 290.
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Das
Reservoir 286 kann an den respektiven Elementen 288 und 290 mit
Merkmalen gesichert sein, die denjenigen ähneln, die verwendet werden, um
den Balg 18 der Ausführungsform
in den vorliegenden 1A bis 1D oder
sonst auf geeignete Weise zu sichern, wie z.B. mit Epoxidharzen
oder anderen Materialien, deren Einzelheiten keinen speziellen Aspekt
der vorliegenden Erfindung bilden, vorausgesetzt dass eine fluidabgedichtete
Anordnung erhalten wird.
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Wie
veranschaulicht, kann das Element 290 in einer festen Position
in Bezug zu einer beispielhaften Basis 292 verschiedenartig
getragen sein, die auch eine Trägeranordnung 294 für die Schwenkmontage
des Elements 288 um eine Achse 296 liefert. Eine
solche Achse 296 kann auch mit einer schwenkbaren (d.h.
drehbaren) fluidabdichtbaren Kopplung versehen sein, wie normalen
Fachleuten wohlbekannt ist, um über
die Fluidleitung 298 eine Fluidbewegung in das Reservoir 286 und
aus ihm heraus zu ermöglichen.
Wenn gewünscht,
kann eine Fluidkopplung stattdessen auf dem Ende des Reservoirs 286,
das dem Element 290 zugeordnet ist, bereitgestellt werden,
so dass eine Drehkopplung nicht benötigt wird, vorausgesetzt dass
eine geeignete Öffnung
bereitgestellt wird. Mit anderen Worten könnte die Fluidleitung 298 stattdessen
von dem zum Element 290 benachbarten Ende des Reservoirs 286 herauskommen,
ohne dass eine drehbare Kopplung erforderlich ist.
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Eine
Konstantkraftfeder 300 kann auf einer geeigneten Trägerspulenanordnung,
die allgemein mit 301 bezeichnet ist, die auch auf der
Trägerbasis 292 montiert
ist, aufgenommen sein. Es versteht sich, dass die verschiedenen
Elemente 290, 294 und 301 statt auf der
gemeinsamen Basis 292 auf separaten Elementen getragen
werden können,
wenn gewünscht.
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Wie
dargestellt, ist die Konstantkraftfeder 300 mit einem Bereich 302 der
Drehachse 296, die dem axialen Torsionselement 288 zugeordnet
ist, in Wirkverbindung verbunden. Wenn man den relativ kleineren
Durchmesser in einem solchen Bereich 302 in Bezug zum Durchmesser
der Trägerspulenanordnung 301 voraussetzt,
kann ein verhältnismäßig flexibles
Gurtbandgewebe 304 mit Elementen 306 mit dem distalen
Ende 308 der Konstantkraftfeder 300 geeignet gekoppelt
werden. Typischerweise sind solche Federn aus verschiedenen Metallen
gebildet, wie z.B. Edelstahl, und eine Verwendung des flexiblen
Gurtbandgewebes 304 kann jegliches mögliche Problem verhindern,
was eine richtige Umwicklung um den Drehachsenbereich 302 anbetrifft.
Es versteht sich, dass das Ende des flexiblen Gurtbandgewebes 304,
das zu demjenigen entgegengesetzt ist, das am Ende 308 der
Feder 300 gesichert ist, geeignet am Drehachsenbereich 302 gesichert
werden sollte.
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Ähnlich zu
den 3C und 5 bis 7 stellt 9A das
Reservoir 286 in einem im Allgemeinen voll expandierten
Zustand desselben dar, im Allgemeinen wie es als ein Ergebnis eines
beträchtlichen
Gewichts auftreten würde,
das auf eine Fluidträgerblaseneinrichtung
aufgebracht würde,
die mit der Fluidleitung 298 verbunden ist. In Bezug zu 9A ist
es für
normale Fachleute ersichtlich, dass die vorliegende 9B einen
im Wesentlichen verhältnismäßig unbelasteten
Zustand einer solchen Fluidträgerblaseneinrichtung
veranschaulicht, so dass die Konstantkraftfeder 300 das
flexible Gurtbandgewebe 304 in der Richtung im Allgemeinen
von Pfeil 310 zur entsprechenden Drehung eines verhältnismäßig beweglichen
Elements 288 zurückgezogen
hat, mit einem entsprechenden Grad an axialer Tordierung, die auf
das Reservoir 286 ausgeübt
wird. Als Folge eines zusammendrückenden
Tordierens tritt ein Fluidstrom auf eine Fluidträgerblaseneinrichtung zu im
Allgemeinen in der Richtung von Pfeil 312 über die
Leitung 298 auf, so dass die entsprechende Fluidträgerblaseneinrichtung
dazu neigt, voller aufgeblasen zu werden, wenn eine Belastung darauf
verringert wird. Jedoch ist es für
normale Fachleute ersichtlich, dass es im Allgemeinen für einen
gewissen benutzerspezifizierten Zweck erwünscht sein kann, die Anfangsmenge
von Fluid in einer Blaseneinrichtung/Fluidleitung/Reservoir-Gruppierung
so anzuordnen, dass die Blaseneinrichtung niemals ganz voll von
Fluid ist, insbesondere wie z.B. in dem Fall einer Fluidträgerblaseneinrichtung,
die eine longitudinale Membran umfasst, wie in den vorliegenden 2A und 2B dargestellt.
Eine solche teilweise gefüllte
Anordnung ermöglicht
vorteilhafterweise, dass die Fluidträgerblaseneinrichtung bis zu
einem Grad mit der Form des darauf aufgenommenen Patienten übereinstimmt,
separat und abgesehen von den selbsteinstellenden Merkmalen der
vorliegenden Erfindung.
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Wie
oben erwähnt,
betreffen die beispielhaften Geräte
der vorliegenden 10 bis 17C spezieller
beispielhafte Konstantkraftansprecheinrichtungen, die mit der vorliegenden
Erfindung nützlich
sind, die körperlich
mit einer Fluidträgerblaseneinrichtung
betreibbar sind, wie z.B. in einem Hauptträgerkörper zur Aufnahme eines Patienten
darauf. Eine solche Konstantkraftansprecheinrichtung funktioniert
im Allgemeinen zur automatischen Einstellung einer zugehörigen Blaseneinrichtung
unter Verwendung von potenzieller Energie, um einen im Allgemeinen
konstanten vorbestimmten Innendruck in einer solchen Blaseneinrichtung
ansprechend auf eine Änderung
einer Patientenbelastung auf dem Hauptträgerkörper aufrechtzuerhalten. Solche
Geräte
liefern eine ähnliche
Funktion in Bezug zu einer einzigen oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen, selbst
bei Trägeranordnungen
nicht für
Patienten, wie z.B. bei Verbrauchermarktprodukten oder bei Verpackungsanordnungen,
wie z.B. für
die Versendung von zerbrechlichen Waren. Für normale Fachleute ist es
auch ersichtlich, dass die Ausführungsformen
einer selbsteinstellenden Komponente, die nachstehend erörtert oder
nahegelegt werden, in verschiedenen Kombinationen mit unterschiedlichen Trägeranordnungen,
mit einer einzigen oder mehreren Fluidträgerblaseneinrichtungen (wie
in früher
beschriebenen Ausführungsformen)
oder in noch anderen Variationen, wie oben erwähnt oder nahegelegt, verwendet
werden können.
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Allgemein
gesprochen, sollen die Geräte
der vorliegenden 10 bis 17C mit
einer Blaseneinrichtung oder Kammer von dem Typ betreibbar sein,
der eine fluidabdichtbare Membran umfasst, die angepasst ist, um
durch die Wirkung von Elementen veränderlich zusammengedrückt zu werden,
die die Blaseneinrichtung pressen (d.h. mit ihr in Eingriff treten).
-
Mit
Bezug auf die beispielhafte 10 ist eine
selbsteinstellende Komponente, die allgemein mit 314 bezeichnet
ist, in einer allgemeinen Seitenperspektivansicht dargestellt und
betrifft ein Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das mit einer beispielhaften
solchen Blaseneinrichtung, die allgemein mit 316 bezeichnet
ist, funktionell ist. Obwohl eine solche Blaseneinrichtung 316 als
eine einzige oder als Einheit ausgebildete abdichtbare Membran dargestellt ist,
neigt die Wechselwirkung der selbsteinstellenden Komponente 314 mit
ihr dazu, zu bewirken, dass Fluid in der Blaseneinrichtung 316 zwischen
einem begrenzten hauptsächlichen
Bereich derselben, der allgemein mit 318 bezeichnet ist,
gegen einen begrenzten sekundären
Bereich derselben, der allgemein mit 320 bezeichnet ist,
abgesondert wird.
-
Wie
dargestellt, ist der begrenzte hauptsächliche Bereich 318 verhältnismäßig größer als
der begrenzte sekundäre
Bereich 320. Der hauptsächliche Bereich 318 soll
auch in erster Linie dazu dienen, um eine Patientenstützung (oder
Stützung
für zerbrechliche
Materialien, die versandt werden, oder dergleichen) zu liefern,
während
der sekundäre
Bereich 320 nicht in erster Linie für eine solche direkte Stützung gedacht
ist. Im Wesentlichen führt
der sekundäre
Bereich 320 die Funktion eines Reservoirs aus, wie oben
bei den Reservoirbetriebsgeräten
der 1 bis 9B allgemein
erwähnt.
Bei einem solchen Vermögen
neigt die selbsteinstellende Komponente 314 dazu, den Strom
von Fluid zwischen den Bereichen 318 und 320 zu
regeln, so dass ein im Allgemeinen konstanter vorbestimmter Innendruck
in der Blaseneinrichtung 316 ungeachtet einer Änderung
einer Belastung darauf aufrechterhalten wird.
-
Wie
durch eine solche 10 dargestellt, sind Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen vorgesehen,
die auf eine Betätigungskraft
ansprechen, die darauf ausgeübt
wird, um wiederum auf die Blaseneinrichtung 316 mit einer
Kraft zu wirken, die dazu neigt, Fluid von dem sekundären Bereich 320 derselben
in den hauptsächlichen
Bereich 318 derselben für
eine Patienten (oder zerbrechliche Material)-Stützung zu drücken. Eine solche Blasenbetätigungseinrichtung
umfasst vorzugsweise mindestens zwei Elemente, die in Bezug zueinander
relativ beweglich und wechselseitig zusammenwirkend sind, um eine
solche Betätigungskraft
auf die Blaseneinrichtung 316 zu übertragen.
-
Wie
spezieller veranschaulicht, umfassen solche zwei Elemente vorzugsweise
ein Paar von verhältnismäßig planaren
Elementen 322 und 324, die für eine planare Relativbewegung
parallel zueinander aufgenommen sind, wobei die Blaseneinrichtung 316 dazwischen
aufgenommen ist. Mit einer solchen Anordnung empfängt die
Blaseneinrichtung 316 eine variierende Druckkraft, abhängig vom
Grad an paralleler Bewegung von solchen planaren Elementen 322 und 324.
-
Eine
Mehrzahl von aufrechtstehenden Elementen 326 kann mit Löchern, die
allgemein mit 328 bezeichnet sind, die im planaren Element 322 gebildet
sind, versehen sein und mit ihnen zusammenwirken, um als Führungselemente
zur Bewegung eines solchen planaren Elements 322 entlang
derselben zu dienen. Während
die Elemente 326 als aufrechtstehend beschrieben sind,
versteht es sich, dass allgemein gesprochen, die Ausführungsform 314 in
verschiedenen Orientierungen relativ zur Schwerkraft verwendet werden
kann (abhängig
von den Platzierungsbeschränkungen
der zugeordneten Blaseneinrichtung 316).
-
Wie
dargestellt, können
solche aufrechtstehenden Elemente 326 vorzugsweise am planaren Basiselement 324 gesichert
sein, auf dem auch ein Paar von Spulenträgeranordnungen 330 aufgenommen
ist, die wie zuvor mit einer Konstantkraftfeder verbunden sind,
die mit dem Gegenelement 322 zusammenwirkend angebracht
sind. In diesem Fall ist vorzugsweise ein Paar von solchen Federn 332 und 334 an
ihren respektiven distalen Enden 336 und 338 an
der Platte 322 durch Elemente 340 gesichert. Für normale
Fachleute ist es leicht ersichtlich, dass die Federn 332 und 334 zusammenwirken,
um eine Betätigungskraft ausüben, die
dazu neigt, das planare Element 322 in der Richtung eines
Pfeils 342 auf das planare Element 324 zu zu ziehen,
wodurch der gewünschte
Eingriff mit der Blaseneinrichtung 316 übertragen wird, um den Innendruck
derselben ansprechend auf eine Änderung
von Belastungszuständen
derselben einzustellen (d.h. aufrechtzuerhalten).
-
11 ist
eine allgemeine Seitenperspektivansicht eines anderen alternativen
Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts,
das allgemein mit 344 bezeichnet ist, das mit der vorliegenden
Erfindung nützlich ist.
Insbesondere sind planare Elemente 346 und 348 zur
Schwenkbewegung in Bezug zueinander aufgenommen, wobei mindestens
ein Teil einer Blaseneinrichtung 350 dazwischen aufgenommen
ist. Folglich nimmt eine solche Blaseneinrichtung eine variierende
Druckkraft auf, abhängig
vom Grad einer Schwenkbewegung der planaren Elemente.
-
Während ein
Schwenkvorgang aufgrund einer Bewegung von aus mehreren bestehenden
Elementen 352 um aus mehreren bestehende Drehgelenkspunkte 354 stattfindet,
ist es für
normale Fachleute leicht ersichtlich, dass es eine im Allgemeinen parallele
planare Bewegung zwischen den Elementen 346 und 348 in
der Ausführungsform
von 11 gibt. Eine solche Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtung
empfängt
eine Betätigungskraft
von Konstantkraftbetätigungseinrichtungen,
umfassend ein Paar von Konstantkraftfedern 356 und 358,
die auf respektiven Spulenträgeranordnungen 360 und 362 aufgenommen
sind, die auf dem planaren Element 348 montiert sind. Es
ist ersichtlich, dass die relativen distalen Enden der Federn 356 und 358 sonst am
planaren Gegenelement 346 gesichert sind.
-
Während 11 ein
Beispiel für
den Ort der selbsteinstellenden Komponente 344 veranschaulicht,
der näher
an einem Ende der Blaseneinrichtung 350 positioniert ist,
als in 10 die Platzierung der Komponente 314 in
Bezug zu einem Ende der Blaseneinrichtung 316 dargestellt
ist, versteht es sich, dass verschiedene Positionen von solchen
selbsteinstellenden Komponenten in Bezug zu ihrer entsprechenden
Blaseneinrichtung angewandt werden können. In jedem Fall werden
respektive hauptsächliche und
sekundäre
Bereiche (wie z.B. 318 und 320 in 10 und
im Allgemeinen 364 und 366 von 11) gebildet
und sind betreibbar, wie während funktioneller
Vorgänge
von solchen Ausführungsformen
beschrieben.
-
12 ist
eine allgemein vergrößerte Teilseitenperspektivansicht
von einem noch weiteren beispielhaften Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das allgemein
mit 368 bezeichnet ist, und umfassend eine selbsteinstellende
Komponente zur Verwendung mit einer Blaseneinrichtung, wie z.B.
allgemein mit 370 bezeichnet. Eine solche Ausführungsform 368 weist
einige Merkmale auf, die der Ausführungsform der vorliegenden 5 insofern ähneln, als Schwenkblaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen
bereitgestellt werden. Solche können
in 12 Gegenschwenkelemente 372 und 374 umfassen,
die eine Betätigungskraft
von Konstantkraftbetätigungseinrichtungen
empfangen, die dazu neigen, einen sekundäreren Bereich, der allgemein
mit 376 bezeichnet ist, der Blaseneinrichtung 370 zusammenzudrücken, im
Gegensatz dazu, dass Fluid in einen solchen Bereich hineinströmt, wenn
Druck sonst auf die Blaseneinrichtung 370 in ihrem hauptsächlichen
Bereich, der allgemein mit 378 bezeichnet ist, ausgeübt wird.
Die Elemente 372 und 374 können verbunden werden, wie
z.B. durch Schwenkverbindungselemente 380. Anders als bei
der 5-Anordnung, die für ein Reservoir hergestellt
ist, kann ein Loch, wie z.B. 382, in einem von den Gegenelementen 372 und 374 vorgesehen
sein, um eine Einführung
der Blaseneinrichtung 370 zwischen solchen Elementen durch
das Ende derselben benachbart zu der Schwenkverbindung 380 zu
ermöglichen.
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Vorzugsweise
wird ein Paar von Konstantkraftfedern 384 und 386,
wie z.B. mit Elementen 388, an einem Schwenkende des Elements 372 gesichert und
sonst mit Spulenträgern,
die allgemein mit 390 bezeichnet sind, am entgegengesetzten
Element 374 gesichert. Bei einer solchen Anordnung ist
es für
normale Fachleute ersichtlich, dass die potenzielle Energie der
Federn 384 und 386 verwendet werden kann, um eine
im Allgemeinen konstante Kraft zum sekundären Bereich 376 der
Blaseneinrichtung 370 zu lenken, wodurch ein im Allgemeinen
konstanter vorbestimmter Innendruck in einer solchen Blaseneinrichtung
ansprechend auf eine Änderung
einer Patientenbelastung darauf aufrechterhalten wird.
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13 stellt
eine allgemeine Seitenperspektivansicht von einem noch weiteren
Blaseneinrichtungbetriebsgerät,
das allgemein mit 392 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden
Erfindung dar. Die selbsteinstellende Komponente 392 ist
mit einer Blaseneinrichtung 394 betreibbar, um dieselbe
in erster Linie in einen sekundäreren
Bereich 396 und einen hauptsächlichen Bereich 398 zu
sondern, wie zusätzlich
oben in Verbindung mit anderen Anordnungen beschrieben. Eine Schwenkverbindungsanordnung 400 ist
vorgesehen, um eine Bewegung von entgegengesetzten im Allgemeinen
planaren Elementen 402 und 404 zu ermöglichen,
so dass eine Betätigungskraft
zum sekundären
Bereich 396 der Blaseneinrichtung 394 übertragen
wird. Jedoch ist in dieser speziellen Ausführungsform ein versetztes Element 406 zwischen
den Elementen 402 und 404 eingeschoben, so dass
der Bereich 396 in das offene Ende der Schwenkanordnung
eintritt, statt dass er durch eines der planaren Elemente hindurchtritt
(wie z.B. durch das Loch 382 der vorliegenden 12).
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Wieder
sind vorzugsweise ein Paar von Konstantkraftfedern 408 und 410 mit
einem Paar von Spulenträgeranordnungen 412 vorgesehen,
die auf einem der Elemente aufgenommen sind, wie z.B. dem planaren
Element 404. Verbindungselemente, wie z.B. Bolzen oder
dergleichen 414, sichern sonst distale Enden der Federn 408 und 410 am
planaren Element 402 oder ziehen sie ab, wie in durchgezogenen
Linien in 13 dargestellt. Eine Position
in gestrichelten Linien 416 ist für das planare Element 402 veranschaulicht,
wobei die Druckkräfte
dargestellt sind, die durch die Nettowechselwirkung der selbsteinstellenden
Komponente 392 mit dem sekundären Bereich 396 der
Blaseneinrichtung 394 ausgeübt werden. Ein Teil eines solchen
sekundären
Bereichs 396 ist auch in gestrichelten Linien in 13 veranschaulicht,
um seine Position in der Komponente 392 deutlicher darzustellen,
was sonst optisch durch die dargestellte Perspektivansicht undeutlich
gemacht würde.
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Wie
bei anderen Anordnungen sollten normale Fachleute weiter einsehen
und verstehen, dass die relativen Größen der Fluidkammer 394 sowie
ihre respektiven Bereiche 396 und 398 variiert
werden können,
sowie die Federkraft der Federn 408 und 410 und
wie der Betrag von Fluid, der in der Blaseneinrichtung 394 aufgenommen
werden kann, variiert werden können.
Andere Variationen müssen
eingesehen werden. Z.B. kann eine Gelenkanordnung 400 mit
einer federvorgespannten Gelenkanordnung versehen sein, die dazu
neigt, das Element 402 in Richtung auf das Element 404 im
Wesentlichen auf dieselbe Weise zu schwenken, wie stattdessen durch die
Federn 408 und 410 durchgeführt. Alle solche Variationen in
der Ausführungsform
von 13 und andere ähnliche
Variationen in anderen Ausführungsformen
hiermit sollen in den Bereich der vorliegenden Erfindung, wie in
den Ansprüchen
definiert, fallen.
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14 ist
eine im Allgemeinen vergrößerte teilweise
Seitenperspektivansicht, die derjenigen der vorliegenden 12 ähnelt und
ein weiteres alternatives beispielhaftes Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das allgemein
mit 418 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden Erfindung
betrifft. Die Beziehung von 14 zu 12 ähnelt der
Beziehung zwischen früher
beschriebenen respektiven 7 und 5, insofern
als 14 eine Verwendung einer Gegengewichtsanordnung,
die allgemein mit 420 bezeichnet ist, als eine Einrichtung
zur Bereitstellung einer Konstantkraftbetätigung darstellt, an Stelle
der Verwendung der Federn 384 und 386, wie in 12 dargestellt.
Im Interesse von Kürze
werden Bezugszeichen von 12 hierin
für gleiche
oder entsprechende Elemente der Ausführungsform von 14 ohne weitere
Erörterung
derselben wiederholt.
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Statt
eines Paars von Federn wird ein Paar von Verbindungselementen oder
Leinen 422 und 424 respektiv durch Sicherungsmerkmale 426 an
einem distalen oder Schwenkende des Elements 372 angebracht.
Löcher,
Augen oder ähnliche
Führungselemente 428 können im
Element 374 (ähnlich
zum Loch 246 im Element 184 von 7)
vorgesehen sein, durch das die paarweisen Verbindungselemente 422 und 424 mit
einem Paar von Gewichten 430 verbunden werden können (nur
eines von diesen ist in der Ansicht von 14 dargestellt).
Für normale Fachleute
sind die verschiedenen Vorgänge
und Funktionen der Ausführungsform
von 14 leicht verständlich und ersichtlich, einschließlich der
Tatsache, dass die aufgebrachte Betätigungskraft im Allgemeinen
in der Richtung von Pfeil 432 wirkt. Da die selbsteinstellende
Komponente 418 von 14 schwerkraftsabhängig ist,
ist es leicht ersichtlich, dass die veranschaulichte Orientierung
eine erforderliche Orientierung zur Verwendung eines solchen Geräts ist.
Andererseits brauchen die federbetätigten oder Betätigungsgeräte, die
sonst nicht an Schwerkraft orientiert sind, die in dieser Beschreibung
offenbart oder nahegelegt sind, zur Anwendung derselben nicht notwendigerweise
in einer spezifischen Orientierung gehalten werden.
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15 ist
eine allgemein vergrößerte teilweise
Seiten- und Endperspektivansicht eines noch weiteren beispielhaften
Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts,
das allgemein mit 434 bezeichnet ist, gemäß der vorliegenden
Erfindung. Wie bei anderen der Ausführungsformen, beginnend mit 10,
ist eine Blaseneinrichtung, die allgemein mit 436 bezeichnet ist,
durch die selbsteinstellende Komponente 434 in einen hauptsächlichen
Bereich, der allgemein mit 438 bezeichnet ist, und einen
sekundären
Bereich, der allgemein mit 440 bezeichnet ist, für die früher beschriebenen
Trägerzwecke
wirkungsvoll gesondert.
-
In
der Komponente 434 können
die Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen
die Gegenelemente 442 und 444 umfassen, während die Konstantkraftbetätigungseinrichtungen,
die damit betreibbar sind, die inhärente Elastizität des Kopplungsrückens 446 und
die als Einheit ausgebildeten Verbindungsstellen, die allgemein
mit 448 und 450 bezeichnet sind, umfassen können. Während eine
Position in durchgezogenen Linien für das Element 442 in
der vorliegenden 15 dargestellt ist, wobei die Blaseneinrichtung 436 entsprechend
voll aufgeblasen ist, ist eine Darstellung in gestrichelten Linien 452 derselben
dargestellt, um eine Betriebswechselwirkung der Konstantkraftansprecheinrichtungen
zu veranschaulichen, umfassend die selbsteinstellende Komponente 434 zum
automatischen Einstellen der Blaseneinrichtung 436 unter
Verwendung der potenziellen Energie der inhärent elastischen Rückenanordnung 446.
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Für normale
Fachleute ist es auch verständlich
und ersichtlich, dass eine Veranschaulichung einer Biegung von nur
dem Bereich 448 (entgegengesetzt zu beiden Bereichen 448 und 450)
impliziert, dass das planare Element 440 gegen eine Relativbewegung
gesichert ist. Wenn das Rückenelement 446 stattdessen
so gesichert wäre,
dann würde
es eine Möglichkeit
geben, dass eine Biegung an beiden Bereichen 448 und 450 auftreten
würde.
In jedem Fall versteht es sich, dass eine Aufbringung einer Einwärtskraft
(wie z.B. im Allgemeinen in der Richtung von Pfeil 454)
eine gewünschte
Druckkraft zur Blaseneinrichtung 436 gemäß der vorliegenden
Erfindung liefert, wie sonst in Bezug zu früher veranschaulichten Geräten erörtert.
-
Ein
anderes Gerät,
das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, ist in der vorliegenden 15 dargestellt.
Es betrifft die respektiven Krümmungen 456,
die auf jeder lateralen Seite des Rückens 446 zwischen
den Verbindungsstellenbereichen 448 und 450 gebildet
sind. Wie für
normale Fachleute ersichtlich ist, bewerkstelligt die Größe und die
Form solcher Krümmungen
(oder anderer nichtgerader Linienseiten) die inhärente Elastizität des Rückens 46 und
von Biegebereichen 448 und 450. Wie im Allgemeinen oben
erwähnt,
können
gewisse Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung Gebrauch von absichtlich nichtlinearen Betätigungskräften machen,
um jegliche Nichtlinearität
bei den Blaseneinrichtungsbetätigungseinrichtungen
zu kompensieren (oder bei den Reservoirbetätigungseinrichtungen von anderen Ausführungsformen).
Eine Einstellung von solchen Krümmungen 456 ist
ein Beispiel für
Kompensationswirkungen, die eingeführt werden können, gerade wie
im Fall der Erörterung
von herausgeschnitten Abschnitten 112 in früheren linearen
Federgeräten
(siehe auch die 1A und 2B und
die in Beziehung stehende Erörterung
davon).
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16A ist eine im Allgemeinen vergrößerte teilweise
Seiten- und Endperspektivansicht von noch einem anderen beispielhaften
alternativen Blaseneinrichtungsbetriebsgerät, das allgemein mit 458 bezeichnet
ist, gemäß der vorliegenden
Erfindung. Eine solche Ausführungsform
stellt eine Verwendung eines elastischen Elements 462 dar,
das in einer verhältnismäßig kontrahierten
Position um eine Blaseneinrichtung, die allgemein mit 460 bezeichnet
ist, veranschaulicht ist. 16B ist
eine zu derjenigen der vorliegenden 16A ähnliche
Darstellung, die die selbsteinstellende Komponente 458 betrifft
und ein solches elastisches Element 462 in einem verhältnismäßig expandierten
Zustand um die Blaseneinrichtung darstellt, die allgemein mit 460 bezeichnet
ist.
-
Zusammengenommen
stellen die 15 und 16A/16B eine Verwendung eines elastischen Elements
dar, das Konstantkraftbetätigungseinrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung bildet, um direkt eine Kraft auf eine entsprechende Fluidträgerblaseneinrichtung
zu beaufschlagen, was dazu neigt, Fluid von einem sekundären Bereich
derselben zu einem hauptsächlichen
Bereich zum Tragen eines Patienten oder zur Durchführung anderer gewünschter
Funktionen zu drücken.
Spezieller kann das elastische Element 462 ein elastisches
Band oder dergleichen umfassen, dessen Festigkeit und Größe als geeignet
ausgewählt
werden kann. In dem beispielhaften Gerät kann ein Band, das ungefähr 2 Inch
weit ist und eine gleichmäßig einwärts gerichtete Druckkraft
von irgendwo zwischen 1 und 10 Pound bereitstellt, für gegebene
Ausführungsformen
geeignet sein, abhängig
von der Anfangsmenge eines Fluids, das in einer solchen Blaseneinrichtung
enthalten ist, und deren Größe.
-
Ungeachtet
der spezifischen Abmessungen oder Kraftdimensionierungen, die verwendet
werden, wird die Blaseneinrichtung 460 im Allgemeinen durch die
selbsteinstellende Komponente 458 in einen hauptsächlichen
Bereich, der allgemein mit 464 bezeichnet ist, und einen
sekundären
Bereich, der allgemein mit 466 bezeichnet ist, gesondert.
Wie ersichtlich ist, stellt 16A einen
verhältnismäßig unbelasteten
Zustand des hauptsächlichen
Bereichs 464 dar, wodurch ermöglicht wird, dass das elastische
Band 462 im Wesentlichen kontrahiert wird, was in erster
Linie in der Verlagerung von Fluid vom Bereich 466 in Richtung
auf den Bereich 464 resultiert. Andererseits stellt 16B im Allgemeinen einen voller belasteten Zustand
des Bereichs 464 dar, was in einem verhältnismäßig expandierten Zustand des elastischen
Bands 462 resultiert. In einigen Ausführungsformen können mehrere
Bänder
pro Blaseneinrichtung verwendet werden. Wie bei anderen Geräten kann
die selbsteinstellende Komponente 458 in Verbindung mit
verschiedenen Fluidträgerblaseneinrichtungsanordnungen
und/oder in Kombination mit anderen selbsteinstellenden Komponenten
angewandt werden, gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
Wie
oben erwähnt,
sind einige Geräte
besonders gut zur Anwendung in Verbindung mit einer Trägeranordnung
geeignet, die wie gemäß der Offenbarung
des US-Patents No. 5,070,560 allgemein konfiguriert ist, dessen
Offenbarung hierin durch Bezug sonst voll aufgenommen wird. Z.B.
stellt 1 des US-Patents No. 5,070,560
in ihrem Vordergrund teilweise freigelegte (durch Schnittansicht)
aus mehreren bestehende Längsluftzylinder
dar, die gemäß der vorliegenden
Erfindung mit verschiedenen Merkmalen der vorliegenden Erfindung
zur Anwendung derselben entweder ursprünglich ausgerüstet oder nachgerüstet werden
können.
Die folgende Erörterung
der 17A bis 17C stellt
eine beispielhafte solche Anordnung dar, entweder zum Einschluss während einer
ursprünglichen
Produktion oder möglicherweise
zur Nachrüstung.
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17A ist eine allgemeine Endaufrissansicht eines
solchen weiteren Blaseneinrichtungsbetriebsgeräts, das allgemein mit 468 bezeichnet
ist, das mit der vorliegenden Erfindung nützlich ist, wobei in durchgezogenen
Linien eine Mehrzahl von longitudinalen parallelen Blaseneinrichtungen
veranschaulicht sind, die sich im Allgemeinen in einem verhältnismäßig zusammengedrückten Zustand
befinden. 17B ist eine zu derjenigen der
Ausführungsform der
Komponente 468 ähnliche
Ansicht, wobei die dargestellte Mehrzahl von Blaseneinrichtungen
derselben in einem im Allgemeinen verhältnismäßig expandierten Zustand veranschaulicht
ist. 17C ist eine teilweise allgemeine
Aufrissansicht von oben der vorliegenden Ausführungsform der Komponente 468 von 17A, wie durch die Sichtlinie 17C-17C derselben
angezeigt.
-
Die 17A bis 17C sollen
eine Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellen, wobei eine Mehrzahl von Blaseneinrichtungen
in Verbindung mit einer einzigen Konstantkraftbetätigungseinrichtung
betrieben wird, aber nichtsdestoweniger verhältnismäßig unabhängig dadurch eingestellt werden
kann.
-
Speziell
umfassen Blaseneinrichtungen 470, 472, 474 und 476 Längskammern
(wie z.B. Zylinder), die im Allgemeinen parallel zueinander und
in Längsrichtung
entlang einer Matratze, einer Matratzenauflage oder einem Matratzenersatz
angeordnet sind, wie z.B. im US-Patent No. 5,070,560 angeordnet. Wie
dargestellt, sind die Mehrzahl von Fluidträgerblaseneinrichtungen so angeordnet,
dass sie einander während
verschiedener Belastungszustände
vorzugsweise nicht berühren.
Eine solche Tatsache trägt zu
ihrem Vermögen
bei, unabhängig
zu reagieren. Während
solche Blaseneinrichtungen 470, 472, 474 und 476 mit
einer Mehrzahl von respektiven selbsteinstellenden Komponenten gemäß der Erfindung wie
durch die vorliegenden 2A und 2B dargestellt
versehen sein können,
kann die einzige selbsteinstellende Komponente 468 wie
folgt verwendet werden.
-
Eine
einzige Konstantkraftfeder, die allgemein mit 478 bezeichnet
ist, kann auf einer Spulenanordnung, die allgemein mit 480 bezeichnet
ist, getragen werden, die auf einem Hauptträgerelement 482 getragen
wird. Wie in Verbindung mit den vorliegenden 9A und 9B dargestellt
und erörtert wurde,
kann ein flexibles Gurtbandgewebe alternativ in Verbindung mit einem
Abziehen einer solchen Konstantkraftfeder 478 verwendet
werden (obwohl nicht spezifisch in den vorliegenden 17A bis 17C veranschaulicht).
Immer wenn ein solches flexibles Gurtbandgewebe nicht verwendet
wird, wird ein distales Ende 484 einer Konstantkraftfeder 478 sonst
mit einem Verbinderelement 486 mit dem Hauptträgerbrett 482 gesichert.
Niete, Bolzen, Schrauben, Schweißungen oder ähnliche
Verbindungsmerkmale können
verwendet werden. Immer dann wenn ein flexibles Gurtbandgewebe verwendet wird,
wird das distale Ende 484 der Konstantkraftfeder 478 durch
ein solches flexibles Gurtbandgewebe sonst mit dem Brett 482 mit
dem Verbindungselement 486 verbunden.
-
Wie
dargestellt, wird ein Rückhalteelement, wie
z.B. ein drehbar montiertes Zylinderelement, das allgemein mit 488 bezeichnet
ist, zwischen jedem benachbarten Paar von Fluidträgerblaseneinrichtungen und
zwischen dem Spulenträger
und den Fluidträgerblaseneinrichtungen,
die benachbart dazu angeordnet sind, aufgenommen. Bei einer solchen
Anordnung ist entweder das flexible Gurtbandgewebe oder die Konstantkraftfeder 478 selbst
so verschlungen, dass es/sie unter jedem von solchen Rückhalteelementen 488 hindurch,
aber über
den oberen Oberflächen
der respektiven Trägerblaseneinrichtungen 470, 472, 474 und 476 verläuft. Es
sollte ersichtlich sein, dass das relative Verschlungensein entgegengesetzt
sein würde,
wenn die Ausführungsform 468, die
nicht auf Schwerkraft beruht, in einer relativ zu derjenigen, die
dargestellt ist, verkehrt herum angeordneten Position verwendet
würde.
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Bei
der Anordnung der 7A bis 7C werden Druckkräfte auf jede von solchen Blaseneinrichtungen
durch die einzige Konstantkraftfeder 478 ausgeübt. Gleichzeitig
bewirkt eine expandierende Bewegung (d.h. Kraft) von jeglicher respektiver
Blaseneinrichtung, die größer als
die Druckkraft ist, die darauf ausgeübt wird, dass die Konstantkraftfeder 478 weiter
von ihrer Trägerspulenanordnung 480 abgezogen
wird, da das entgegengesetzte oder distale Ende 484 der
Feder 478 sonst gesichert ist. Allgemein gesprochen, setzt
sich ein solches Geschehen fort, bis ein Gleichgewichtspunkt verwirklicht
ist, wie bei anderen Ausführungsformen.
Auch bewerkstelligt, allgemein gesprochen, der für eine Blaseneinrichtung aufrechterhaltene
Gleichgewichtspunkt nicht signifikant die Gleichgewichtspunkte,
die für
andere Blaseneinrichtungen aufrechterhalten werden (vorausgesetzt
dass Reibungskräfte
bei einem Minimum gehalten werden).
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Wie
für normale
Fachleute leicht ersichtlich ist, dient die Anordnung einer selbsteinstellenden Komponente,
die allgemein mit 468 bezeichnet ist, auch dazu, um jede
respektive Blaseneinrichtung in relative hauptsächliche Bereiche derselben,
die allgemein mit 490 bezeichnet sind, und relative sekundäre Bereiche
derselben, die allgemein mit 492 bezeichnet sind, (siehe 7C) zu sondern, deren Signifikanz oben
in Verbindung mit früher
veranschaulichten Ausführungsformen
erörtert
worden ist. Es versteht sich auch, dass die Anordnung der vorliegenden 17A bis 17C mit
einer kleineren oder größeren Anzahl
von Blaseneinrichtungen, die mit der Komponente 468 verwendet
werden, angewandt werden kann. Z.B. kann die Konstantkraftfeder einer
selbsteinstellenden Komponente 468 bereitgestellt werden,
die über
zwei Blaseneinrichtungen von einer lateralen Seite derselben verläuft (wie
z.B. die Blaseneinrichtungen 470 und 472), während eine ähnliche
selbsteinstellende Komponente 468 auf der entgegengesetzten
lateralen Seite bereitgestellt werden kann, um eine Konstantkraftfeder
derselben über die
Blaseneinrichtungen 474 und 476 verlaufen zu lassen
und mit ihnen betreibbar zu sein.
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Die 18 bis 20 stellen
zusätzliche Modifikationen
und Variationen von Trägeranordnungen
und entsprechenden Methodiken dar, die gemäß der vorliegenden Erfindung
angewandt werden können.
Insbesondere ist 18 eine schematische Darstellung
von allgemeineren Konzepten von Trägeranordnungen, die gemäß der vorliegenden
Erfindung angewandt werden können,
die verschiedene alternative Matratzen- und Sitzanordnungen und
andere darstellen. 19 ist eine allgemeine Seiten- und
Vorderseitenperspektivansicht einer alternativen Trägeranordnung,
die eine mögliche
Rollstuhlverwendung (in gestrichelten Linien) darstellt. 20 ist im
Allgemeinen eine Aufrissansicht von oben einer noch weiteren beispielhaften
Ausführungsform
einer Trägeranordnung
gemäß dieser
Erfindung, die insbesondere einen weiteren Rollstuhl oder eine ähnliche Patientenpflegeanordnung
betrifft.
-
In
einem allgemeinen Sinn stellt 18 schematisch
in gestrichelten Linien einen Hauptträgerkörper 494 dar, der
gemäß der Erfindung
bereitgestellt werden kann. Ein solcher Hauptträgerkörper weist eine vorbestimmte
Anordnung von unabhängig einstellbaren
Fluidkammern darin auf. In der speziellen dargestellten Ausführungsform
(nur zwecks Beispiel) sind vier respektive unabhängige Kammern 496, 498, 500 und 502 veranschaulicht.
Die Form und Größe von jeder
respektiven Kammer begrenzt einen entsprechenden unabhängig wirkenden
Trägerabschnitt
des Hauptträgerkörpers 494.
-
Nur
zwecks Erörterung
(und ohne Beschränkung)
veranschaulichen die dargestellten Formen und Größen der vorliegenden 18 im
Allgemeinen langgestreckte Kammern mit einer langgestreckten Achse,
die allgemein mit 504 bezeichnet ist, die im Wesentlichen
parallel zu einer ähnlichen
Längsachse des
Hauptträgerkörpers 494 verläuft. Während ein solches
Beispiel geliefert wird, muss es für normale Fachleute deutlich
ersichtlich sein, dass Trägeranordnungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung nicht nur auf ähnliche
rechteckige Formen beschränkt sind,
sondern andere geometrische Formen und Größen sowie nichtgeometrische
Körper
für partikularisierte
Trägerumstände faktisch
ohne Beschränkung umfassen
können.
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Die 17A bis 17C stellen
die Tatsache dar, dass die vorliegende Erfindung unter Verwendung
von selbsteinstellenden Komponenten angewandt werden kann, die im
Wesentlichen Direktblaseneinrichtungsbetriebsgeräte bilden. Ein solcher Aspekt
dieser Erfindung wird weiter durch die Darstellung in gestrichelten
Linien in der vorliegenden 18 von
respektiven elastischen Elementen (elastische Bänder) 504 auf jeder
der Trägerblaseneinrichtungen 496, 498, 500 und 502 allgemein
dargestellt, die sich verhältnismäßig benachbart
zu einem Ende von jeder solcher Blaseneinrichtung befinden.
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Sonst
veranschaulicht 18 schematisch die Verwendung
einer Mehrzahl von Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen, wobei
sich jede respektiv in Fluidverbindung mit einer oder mehreren der
respektiven Fluidkammern befindet, um solche respektive Kammer(n)
unter Verwendung von potenzieller Energie derselben automatisch
einzustellen, um einen im Allgemeinen konstanten vorbestimmten Innendruck in
jeder solcher respektiver Kammer(n) ansprechend auf eine Änderung
einer Patientenbelastung (oder anderer Belastungsquellenänderungen)
auf dem Hauptträgerkörper 494 unabhängig aufrechtzuerhalten.
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Insbesondere
sind schematische Darstellungen von selbsteinstellenden Komponenten,
die allgemein mit 506 und 508 bezeichnet sind,
in Fluidverbindung anhand von respektiven Fluidkopplungen 510 und 512 dargestellt.
Nur als Beispiel, die Fluidkopplungsleitung 510 verzweigt
sich, um eine Fluidverbindung der selbsteinstellenden Komponente 506 mit sowohl
den Fluidträgerblaseneinrichtungen 496 als auch 500 bereitzustellen.
Es versteht sich, dass die selbsteinstellende Komponente 506 mit
einer beliebigen Anzahl der angezeigten Blaseneinrichtungen zusammengekoppelt
sein könnte
(einschließlich
keiner der Blaseneinrichtungen, wenn gewünscht, um als eine verfügbare selbsteinstellende
Reservekomponente zur Arbeit der anderen Komponente 508 zu dienen). Ähnlich verzweigt
sich, nur als Beispiel, die Fluidkopplungsleitung 512,
um die beispielhafte selbsteinstellende Komponente 508 mit
sowohl den Fluidträgerblaseneinrichtungen 498 als
auch 502 zusammenzukoppeln. Alternative Kopplungsanordnungen
können
verwendet werden, wie gerade erörtert.
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Wie
durch die vorliegende 18 weiter dargestellt, können die
selbsteinstellenden Komponenten außerhalb eines Hauptträgerkörpers 494 bereitgestellt
werden, oder sie können
darin enthalten sein, wie in den vorliegenden 2A und 2B dargestellt.
Es versteht sich, dass verschiedene Ausführungsformen auch von zugefügten Merkmalen
Gebrauch machen können,
wie z.B. verschiedenen Schaumstoffträgerelementen, wie oben in Verbindung
mit den vorliegenden 2A und 2B erwähnt.
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Noch
weiter versteht es sich, dass, während die
schematischen Darstellungen der selbsteinstellenden Komponenten 506 und 508 der
Ausführungsform
der vorliegenden 5 am meisten ähneln, die verschiedensten
selbsteinstellenden Komponenten, die gemäß der vorliegenden Erfindung
hiermit offenbart oder anders nahegelegt sind, die mit einer Fluiddurchgangswegeinrichtung
zusammenkoppeln können,
in einer oder mehreren Positionen für selbsteinstellende Komponenten
verwendet werden können, die
in einer gegebenen Trägeranordnung
und Anwendung der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Sämtliche
solche verschiedenen Kombinationen und entsprechenden Modifikationen
und Variationen, die notwendig sind, um solche Kombinationen zu
bewerkstelligen, sollen in den Bereich der vorliegenden Erfindung
eingeschlossen sein.
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Es
muss für
normnale Fachleute ersichtlich sein, dass die obige Offenbarung
bereits die Möglichkeit
einer Verwendung von selbsteinstellenden Komponenten, die mit Blaseneinrichtungsbetriebsgeräten in Beziehung
stehen, in der schematischen Darstellung von 18 deutlich
gemacht hat. Es versteht sich jedoch weiter, dass verschiedene Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung Kombinationen von verschiedenen Blaseneinrichtungsbetriebsgeräten mit
verschiedenen Reservoirbetriebsgeräten einschließen können, wie
in gegebenen Anordnungen erforderlich.
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19 stellt
spezifisch eine mögliche
Anwendung von gewissen Aspekten der vorliegenden Erfindung zur Verwendung
in einem Rollstuhl oder einer anderen Patientenpflegesitzanordnung
dar. Spezifisch dargestellt (obwohl beträchtliche Variationen im Bereich
der vorliegenden Erfindung angewandt werden können) ist eine Anordnung von
vier respektiven unabhängig
einstellbaren Fluidkammern 514, 516, 518 und 520.
Respektive flexible Fluidkopplungsleitungen 522, 524, 526 und 528 koppeln
solche respektiv einstellbaren Kammern mit entsprechenden aus mehreren
bestehenden Konstantkraftfluidreservoireinrichtungen oder selbsteinstellenden
Komponenten 530, 532, 534 und 536 gemäß der vorliegenden
Erfindung zusammen. Wie im Fall von schematischen Darstellungen
der selbsteinstellenden Komponenten 506 und 508 in 18 können solche Konstantkraftreservoireinrichtungen 530, 532, 534 und 536 eine
beliebige der verfügbaren
Ausführungsformen
umfassen, die durch die vorliegende Offenbarung offenbart oder sonst
nahegelegt ist. Z.B. kann eine der im Allgemeinen rechteckig geformten
Ausführungsformen
(wie im Allgemeinen durch die 1A bis 4 dargestellt)
angewandt werden.
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Eine
allgemeine Darstellung in gestrichelten Linien eines Rollstuhls 538 in 19 stellt
eine besondere im voraus festgelegte Anordnung dar, die mit Fluidträgerkammern 514, 516, 518 und 520 hergestellt
werden kann, die parallel zueinander und im Allgemeinen lateral
in Bezug zu der beabsichtigten Sitzposition eines Benutzers des
Rollstuhls 538 angeordnet sind. Z.B. würde eine solche Anordnung vorteilhafterweise
unabhängig
helfen, eine Überbelastung zur
Unterseite des (der) oberen Schenkels (Schenkel) des Patienten anzugehen,
wie sie sonst am vorderen Rand des Rollstuhls direkt über der
Fluidträgerblaseneinrichtung 514 auftreten
könnte.
Es ist für normale
Fachleute leicht ersichtlich, dass die Größe der selbsteinstellenden
Komponenten 530, 532, 534 und 536 verhältnismäßig verringert
sein kann, da die entsprechende Fluidträgerblaseneinrichtungsgröße desgleichen
verhältnismäßig verringert
ist (z.B. verglichen mit den Blaseneinrichtungen größerer Größe der vorliegenden 2A und 2B).
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20 ist
eine allgemeine Aufrissansicht von oben einer noch weiteren beispielhaften
Ausführungsform
einer Trägeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die insbesondere eine weitere Anordnung betrifft, die
für einen
Rollstuhl oder ein ähnliches
Patientenpflegegerät
gemacht werden kann, wie z.B. ein Altenstuhl. In gestrichelten Linien
dargestellt, allgemein mit 540 bezeichnet, ist wieder eine grundlegende
Rollstuhldarstellung, um eine relative Platzierung von möglichen
Sitzanordnungen zu veranschaulichen. Gleichzeitig werden drei Fluidträgerblaseneinrichtungen 542, 544 und 546 dargestellt und
können
als respektiv unabhängig
einstellbare Trägerabschnitte
bereitgestellt werden, wie z.B. oben in Verbindung mit der Erörterung
der 18 und 19 erwähnt. Jedoch
sind zusätzliche
gestrichelte Linientrennungen 548, 550 und 552 dargestellt
(die von der Vorder- zur Hinterseite des Rollstuhls 540 verlaufen),
die für
weitere Trägerabschnittsteilungen repräsentativ
sind, die gemacht werden können.
Eine Auswahl von mehreren Zonen kann durch diejenigen vorgenommen
werden, die die vorliegende Erfindung anwenden und kann faktisch
jegliche Kombination von respektiven oder kollektiven Abschnitten
umfassen, die in der vorliegenden 20 als
mögliche
respektive Trägerabschnitte 554, 556, 558, 560, 562, 564, 566, 568, 570, 572 und 574 dargestellt
sind.
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Es
versteht sich desgleichen, dass mehrere Blaseneinrichtungen oder
Säcke,
wie gewünscht,
in sowohl Sitzanordnungen als auch Matratzen- oder Patiententrägeranordnungen
von faktisch allen Typen angeordnet werden können. In Verbindung mit medizinischen
Produkten können
solche spezialisierten Matratzen Matratzen selbst oder Matratzenauflagen
oder Matratzenersatzsysteme umfassen. Die Trägersysteme können zur
Röntgenstrahl-,
Operationssaal- oder NMR-Technologieverwendung spezialisiert sein.
Noch weiter können
Anordnungen davon zur beabsichtigten Verwendung in Umgebungen entweder
intensiver Pflege oder regelmäßiger Pflege, einschließlich Heimgesundheitsfürsorge-
oder Krankenpflegeheimumgebungen hergestellt werden. Die Erfindung
würde desgleichen
auf alle Art von Intensivpflegeumgebungen, sowie Verbrennungspatientenumgebungen,
Unfallstationsrollbahren und Sanitätswagentragbahren anwendbar
sein.
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Die
Erfindung ist gleichermaßen
anwendbar auf Patienten jeglichen Alters, einschließlich Erwachsene, ältere Patienten
und Kleinkinder. Sie ist desgleichen auf weiter spezialisierte Pflegeanordnungen anwendbar,
wobei sie z.B. auf die speziellen Erfordernissen von Amputierten
gerichtet ist oder diejenigen, die körperlich durch Geburtsfehler
oder zum Krüppel
machende Verletzungen gefordert sind. Spezielle Ausführungsformen
können
auch auf diejenigen mit vorübergehenden
Zuständen
anwendbar sein, wie z.B. Schwangerschaft, mit zunehmender Anpassung
der Trägeranordnung
oder Leistungsfähigkeitmerkmalen
derselben in Bezug zum Fortschreiten der Schwangerschaft und der
Genesungsperiode danach.
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Andere
kundenspezifische Anwendungen können
Operationspatienten und ihre speziellen Stützerfordernisse vor, während und
nach der Operation beinhalten.
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Zahlreiche
Trägeranordnungen
würden
desgleichen im nichtmedizinischen (mit anderen Worten dem Verbraucher)-Markt
anwendbar sein.
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Noch
weiter würde
eine Verwendung der Erfindung auf alle Art von Sitzanordnungen anwendbar sein
(einschließlich
teilweise liegende oder gewinkelte Sitzanordnungen, wie z.B. Militärfahrzeuge,
die konstruiert sind, um Beschleunigungsschock auszuhalten). Anwendbare
Sitzanordnungen können
Rollstühle
und Altenpflegestühle
von allen Typen umfassen. Verbrauchersitzanordnungen können auch
ergonomische Stühle
(wie z.B. für
Büroangestellte)
und Kraftfahrzeug- oder Transportfahrzeugsitzgeräte von allen Typen umfassen.
In Verbindung mit solchen könnte
es eine spezielle Verbesserung im Fahrerkomfort geben, insbesondere
bei Langzeitreiseumständen
oder sonst rauhen Fahrumständen,
wie z.B. in Lastwagen oder Zügen.
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Die
Anwendung der vorliegenden Erfindung ist auch möglicherweise vorteilhaft in
ergonomischen Verbesserungen gegenüber Arbeiterumgebungen, z.B.,
um die Wahrscheinlichkeit oder das Auftreten von wiederholten Bewegungsverletzungen
verringern zu helfen, wie sie z.B. möglicherweise aufgrund von Umgebungsschwingungs-
oder Langzeitsitzbelastungen auftreten.
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Allgemeiner
gesagt, ist die Erfindung faktisch auf jegliche Situation eines
Körpers
in Ruhe anwendbar oder in jeglicher Situation eines Körpers, der
sich ändernde
Belastung aufnimmt. Zusätzlich
zu menschlichen Benutzern kann anderes zerbrechliches Frachtgut,
wie z.B. elektronische Bauteile, Glasware und andere, Vorteil aus
spezialisierten Versand- oder Verpackungsanordnungen erhalten, die die
vorliegende Erfindung anwenden.
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Noch
weiter versteht es sich, dass verschiedene Aspekte der Ausführungsformen,
die hierin erörtert
sind, und Teile davon auswechselbar mit anderen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Z.B. können Konstantkraftbetätigungseinrichtungen
gemäß den Ausführungsformen
der vorliegenden 1 bis 9B selektiv
auswechselbar mit Konstantkraftbetätigungseinrichtungen verwendet
werden, die in Verbindung mit den Ausführungsformen der vorliegenden 10 bis 17C offenbart sind.
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Z.B.
kann die Elastikelementbetätigungseinrichtung
der vorliegenden 16A und 16B (hierin
direkt in Verbindung mit einer Fluidträgerblaseneinrichtung verwendet)
stattdessen in Verbindung mit der Anwendung einer konstanten (oder
anderen) Betätigungskraft
auf Reservoirbetriebsgeräte
verwendet werden. Ähnlich
kann die bewegliche Elementanordnung der vorliegenden 8 oder
die relative axiale Torsionsausführungsform
der vorliegenden 9A/9B (beide
in Verbindung mit Reservoirbetriebsgeräten erörtert) im Prinzip auf Blaseneinrichtungsbetriebsgeräte hierin
verschiedenartig angewandt werden. Sämtliche Auswechselbarkeit soll
in den Bereich der vorliegenden Erfindung fallen.
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Desgleichen
sind alle alternativen Anordnungen, die Gebrauch von potenzieller
Energie machen, ohne dass sie notwendigerweise äußere Energie, Sensorrückkopplung
oder Steuerung von Geräten, wie
z.B. Pumpen, Ventilen oder dergleichen, sowie die selbsteinstellenden
Komponenten benötigen,
mit der vorliegenden Erfindung nützlich.
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Es
sollte für
normale Fachleute weiter ersichtlich sein, dass die vorhergehenden
gegenwärtig bevorzugten
Ausführungsformen
nur beispielhaft sind und dass die begleitende Beschreibung davon desgleichen
als Beispiel statt als Beschränkung
dient und ihre Verwendung keinen Einschluss von solchen Modifikationen,
Variationen und/oder Hinzufügungen zur
vorliegenden Erfindung ausschließt, wie für normale Fachleute leicht
ersichtlich ist, wobei der Bereich der vorliegenden Erfindung in
den angefügten Ansprüchen dargelegt
ist.