DE69535481T2 - Karte mit mindestens einem elektronischen element - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft elektronische Karten mit zumindest einem eingebauten elektronischen Element.
  • Eine erfindungsgemässe Karte enthält insbesondere eine integrierte Schaltung, die zum Beispiel der Identifizierung von Personen dient.
  • Eine von der Erfindung betroffene Kategorie elektronischer Karten sind die Karten ohne elektrischen Aussenanschluss, die eine Spule besitzen, die eine elektromagnetische Kopplung mit einer Fremdvorrichtung ermöglicht.
  • Unter einer Karte wird jeder Gegenstand verstanden, der einen im Wesentlichen flachen Aufbau besitzt, der eine allgemein ebene Anordnung des Gegenstandes definiert und eine beliebige Kontur in dieser ebenen Anordnung aufweist.
  • Das auf den Namen des Anmelders der vorliegenden Anmeldung lautende Dokument EP 0 570 784 widerspiegelt den Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche und beschreibt verschiedene Ausführungsformen einer elektronischen Karte, die eine aus einem erstarrten Bindemittel gebildete Schicht umfasst, in die zumindest ein elektronisches Element eingebaut ist, das mit einer Spule elektrisch verbunden ist. Dieses Dokument beschreibt auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung eines Verfahrens zur Herstellung einer solchen Karte.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird eine Struktur für die Positionierung vorgesehen, die zumindest eine Hauptöffnung aufweist, in der das elektronische Element untergebracht ist. In einer gegebenen Variante weist diese Struktur für die Positionierung auf ihrer Ober- und Unterseite ein Relief auf, durch das zwischen dieser Struktur und den Aussenschichten Platz für das Bindemittel gewährleistet und insbesondere ein seitliches Ablaufen überschüssigen Bindemittels während der Ausbildung der Karte ermöglicht wird. In jeder der beschriebenen Ausführungsformen sind die Spule und das elektronische Element in der Hauptöffnung der Struktur für die Positionierung untergebracht. In allen vorgeschlagenen Ausführungsformen liegen die verschiedenen Elemente, die den in die erstarrte Bindemittelschicht eingebauten elektronischen Modul bilden oder mit ihm verbunden sind, völlig ebenen Oberflächen gegenüber.
  • Nach einer Form der Realisierung des Herstellungsverfahrens, das im Dokument EP 0 570 784 beschrieben wird, sind die folgenden verschiedenen Schritte für die Herstellung einer Karte vorgesehen:
    • I) Aufbringen einer aus einem festen Material bestehenden ersten Aussenschicht auf eine Arbeitsfläche;
    • II) Aufsetzen zumindest eines elektronischen Elements auf die erste Aussenschicht;
    • III) Aufbringen eines Bindemittels auf die erste Aussenschicht;
    • IV) Aufbringen einer aus einem festen Material bestehenden zweiten Aussenschicht auf das Bindemittel gegenüber der ersten Aussenschicht;
    • V) Anlegen eines Drucks an die erste und zweite Aussenschicht, bis diese Aussenschichten einander in einem im Voraus festgelegten Abstand gegenüberstehen.
  • In einem abschliessenden Schritt erstarrt das Bindemittel, um zwischen den Aussenschichten eine Zwischenschicht zu bilden.
  • Einem besonderen Kennzeichen des vorstehend beschriebenen Verfahrens zufolge wird eine Struktur für die Positionierung, die zumindest einen Innenbereich definiert, der insbesondere der Positionierung der Spule dient, zwischen den Schritten I und IV des Verfahrens eingebracht.
  • Einer Variante des zuvor beschriebenen Verfahrens zufolge wird vorgesehen, zuerst die ebene Aussenschicht und die verschiedenen Elemente aufzubringen, die in die Karte eingebaut werden sollen, insbesondere das mit der Spule elektrisch verbundene elektronische Element sowie auch die Struktur für die Positionierung, sofern diese vorgesehen ist. Danach wird das Bindemittel in Gestalt einer viskosen Flüssigkeit aufgebracht. Auf dieses Bindemittel wird dann die zweite Aussenschicht aufgebracht. Schliesslich wird durch Druckmittel auf die Aussenschichten und folglich auch auf das Bindemittel ein Druck ausgeübt, und zwar in einer Richtung senkrecht zur Arbeitsfläche, um so die Bindemittelschicht auszubilden, in der die verschiedenen vorgesehen Elemente eingebaut sind.
  • Die vorstehend beschriebene Verfahrensvariante ist wirtschaftlich gesehen sehr vorteilhaft, da sie es ermöglicht, grosse Mengen der Karten zu geringen Kosten herzustellen. Ausserdem hat diese Variante den Vorteil, dass sie keine Wärmezufuhr für ein Schmelzen der Aussenschichten verlangt, wodurch Erscheinungen einer Schrumpfung des Kartenmaterials und einer Wulstbildung an der erkalteten Karte vermieden werden. Anmelder hat aber im Verlauf zahlreicher Versuche beobachtet, dass das vorstehend beschriebene Verfahren zwar für mehrere besondere Ausführungsformen zufriedenstellende Ergebnisse liefert, jedoch eine bestimmte Anzahl der durch dieses Verfahren gewonnenen Karten, die eine der im Dokument EP 0 570 784 vorgeschlagenen Strukturen besitzen, keine genügend befriedigende Ebenheit aufweisen, so dass bei bestimmten Ausführungsformen die Fertigungsausbeute verhältnismässig gering ist.
  • Tatsächlich sind die Anforderungen an die Ebenheit bei elektronischen Karten besonders hoch, und zwar insbesondere dann, wenn auf einer der Aussenseiten dieser Karten ein Aufdruck vorgesehen ist. Bestimmte Drucktechniken verlangen absolut ebene Aussenseiten, weil sonst Verformungen im aufgedruckten Muster sichtbar werden.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, die verbleibenden Nachteile der im Dokument EP 0 570 784 beschriebenen Erfindung zu beheben, indem eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt wird, die eine sehr gute Ebenheit aufweist und frei von Luftresten in der Bindemittelschicht ist, wobei auch diese Karte mit einem wenig kostspieligen Verfahren erhalten werden kann.
  • Es muss hier erwähnt werden, dass Anmelder zahlreiche Untersuchungen an den nach dem zuvor beschriebenen Verfahren hergestellten Karten ausgeführt hat, um die Natur des Problems aufzuspüren, das die oberflächlichen Verformungen an einer bestimmten Anzahl der Karten verursacht. Bei diesen Untersuchungen hat Anmelder erstens festgestellt, dass in einer bestimmten Anzahl von Anwendungen die Spule eine verhältnismässig grosse projizierte Oberfläche in der allgemeinen Anordnung der Karte einnahm. Sodann weisen im Gegensatz zu der Darstellung der Spulen, die in den Figuren des Dokuments EP 0 570 784 gezeichnet sind, die in den elektronischen Karten eingesetzten Spulen allgemein einen rechteckigen Querschnitt auf. Ausserdem sind diese Spulen selbsttragend, d.h. die Windungen dieser Spulen kleben aneinander. Somit weist die Spule eine festgelegte Gestalt und eine bestimmte Starrheit auf.
  • In der zuvor beschriebenen Verfahrensvariante stützt sich, wenn die Spule auf die erste ebene Aussenschicht aufgelegt wird, die Unterseite dieser Spule dann auf die Innenseite dieser ersten Aussenschicht. Wenn das Bindemittel in Gestalt einer viskosen Flüssigkeit aufgebracht und Druck darauf ausgeübt wird, verteilt sich das Bindemittel und bedeckt die Oberseite der Spule, was dazu führt, dass ein Druck auf die Spule in Richtung auf die Arbeitsfläche wirkt. Die Spule wird somit gegen die erste Aussenschicht gedrückt, und das Bindemittel dringt nicht zwischen die Spule und diese erste Aussenschicht ein. Daher haftet die erste Aussenschicht im Flächenbereich der Überlagerung der Spule nicht an der Bindemittelschicht, was nach Erstarrung des Bindemittels und Aufhebung des auf das Bindemittel ausgeübten Drucks oberflächliche Verformungen der ersten Aussenschicht nach sich ziehen kann.
  • Das oben erwähnte Problem wird noch durch ein zweites Problem verschärft, das mit dem Zustand der Spulenunterseite zu tun hat. Die Spule wird nämlich durch Windungen gebildet, die einen kreisförmigen Querschnitt besitzen. Die Spulen werden vermittels einer Wickelmaschine gebildet, die allgemein zwei Flansche aufweist, zwischen denen die Spule ausgebildet wird. Es ist unvermeidlich, dass die Oberflächen der Spule eine Vielzahl von Rillen aufweisen, von denen manche eine nicht vernachlässigbare Tiefe haben können. Nachdem die Spule auf die Innenseite der Aussenschicht aufgelegt worden ist, definieren die an der Unterseite der Spule befindlichen Rillen zumindest einen im Wesentlichen geschlossenen Raum zwischen der Spule und der Aussenschicht, was zu einem Einschluss von Luft bei Ausbildung der Karte führt. Diese Restluft kann bei Anlegen von Druck an das Bindemittel, das zur Ausbildung der Bindemittelschicht dient, leicht unter Druck gesetzt werden, was Verformungen der Aussenseite der Aussenschicht nach sich ziehen kann, wenn Druck nicht mehr anliegt. Ausserdem ist beobachtet worden, dass sich nach dieser Druckentlastung die zwischen der Spule und der Aussenschicht eingeschlossene Luft in der Karte und insbesondere an der Grenzfläche zwischen der zu Anfang aufgebrachten Aussenschicht und der Bindemittelschicht ausbreiten kann.
  • Es sei erwähnt, dass ähnliche Probleme bei anderen, in eine elektronische Karte eingebauten Elementen auftreten, und zwar insbesondere dann, wenn ein Substrat vorgesehen ist, auf dem das elektronische Element befestigt wird, wie es in 10 und 11 des Dokuments EP 0 570 784 beschrieben wird. Solchen Problemen kann man auch bei anderen, in die Karte eingebauten Elementen begegnen, zum Beispiel bei einer elektronischen Einheit bestimmter Abmessungen, die eine ebene Fläche oder einen Schutzring aufweist, innerhalb dessen zum Beispiel eine integrierte Schaltung untergebracht ist.
  • Um das Ziel der Erfindung zu erreichen, indem die oben erwähnten Probleme gelöst werden, hat die Erfindung eine Karte zum Gegenstand, die ein eingebautes Element, das zumindest teilweise einen elektronischen Modul bildet und eine erste, im Wesentlichen ebene Oberfläche oder eine Oberfläche aufweist, die zumindest einen Hohlraum aufweist, der sich zwischen äusseren Vorsprüngen des elektronischen Moduls befindet, wobei der äussere Hohlraum zwischen dieser Oberfläche und einer geometrischen Ebene gebildet wird, die sich auf diese Vorsprünge stützt, eine erste Schicht aus festem Material sowie eine zweite Schicht aus einem erstarrten Bindemittel aufweist, in die das Element eingebettet ist. Die erste Schicht weist eine erste Innenseite auf, an der das erstarrte Bindemittel haftet. Diese Karte ist dadurch gekennzeichnet, dass die erste Innenseite ein Relief aufweist, das zumindest innerhalb eines ersten Bereiches vorgesehen ist, der die Fläche der Überlagerung zwischen der ersten Oberfläche des Elements und der ersten Innenseite umfasst, wobei dieses Relief als Vertiefungen Täler umfasst, die diesen ersten Bereich queren.
  • Die erfindungsgemässe Karte weist zumindest zwei wichtige Vorteile auf. Erstens gewährleistet das an der Innenseite der ersten Schicht vorgesehene Relief ein einwandfreies Entweichen aller restlichen Luft bei Herstellung der Karte vermittels eines viskosen flüssigen Bindemittels, das auf die verschiedenen, in diese Karte eingebauten Elemente aufgebracht wird. Zweitens ermöglicht es diese Karte dem in Gestalt einer viskosen Flüssigkeit aufgebrachten Bindemittel, einwandfrei zwischen die erste Oberfläche des in die zweite Schicht eingebauten Elements und die Innenseite der ersten Schicht einzudringen. Einer Ausführungsvariante gemäss weist die gesamte Innenseite der ersten Schicht ein Relief auf, das durch Täler definiert wird, die diese Innenseite als Vertiefungen queren.
  • Einer weiteren Ausführungsform zufolge wird eine dritte Schicht vorgesehen, die so angeordnet ist, dass die zweite Schicht eine Zwischenschicht zwischen der ersten und dritten Schicht bildet.
  • Einer weiteren Ausführungsform zufolge ist vorgesehen, zusätzlich zum Element eine Struktur für die Positionierung dieses Elements innerhalb der Bindemittelschicht aufzubringen.
  • Weitere Kennzeichen und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden noch besser mit Hilfe der folgenden Beschreibung beschrieben werden, die unter Bezugnahme auf die als keineswegs eingrenzende Beispiele beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt, in denen:
  • 1 eine geschnittene Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemässen elektronischen Karte ist;
  • 2 schematisch eine Umsetzungsform eines Herstellungsverfahrens der in 1 dargestellten Karte darstellt;
  • 3 eine Schnittansicht einer ersten Variante der ersten Ausführungsform ist;
  • 4 eine Ansicht entlang der Schnittlinie IV-IV in 3 ist;
  • 5 eine Schnittansicht einer zweiten Variante der ersten Ausführungsform ist;
  • 6 eine Ansicht entlang der Schnittlinie VI-VI in 5 ist.
  • Mit Hilfe der 1 und 2 wird hierunter eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemässen elektronischen Karte sowie eine Umsetzungsform eines Herstellungsverfahrens dieser Karte beschrieben.
  • In 1 umfasst Karte 1 im Wesentlichen drei Schichten, nämlich eine erste Schicht 2, die aus einem festen Material und insbesondere einem Kunststoffmaterial gebildet ist, eine zweite Schicht 4, die aus einem erstarrten Bindemittel 6 gebildet ist, in die verschiedene Elemente eingebettet sind, nämlich eine innerhalb eines Schutzrings 10 untergebrachte elektronische Einheit 8, die elektrisch mit einer Spule 12 verbunden ist, die der magnetischen Ankopplung an eine äussere, nicht dargestellte Kommunikationseinheit dient. In der Schicht 4 ist ausserdem eine Positionierstruktur 14 vorgesehen, die dazu dient, die Spule 12 und die elektronische Einheit 8 innerhalb der Karte zu positionieren. Insbesondere dient die Positionierstruktur 14 dazu, einen Innenbereich innerhalb der Bindemittelschicht 4 für die Spule 12 und die elektronische Einheit 8 zu definieren. Der Nutzen dieser Positionierstruktur ist bereits im Dokument EP 0 570 784 beschrieben worden und wird in der Beschreibung der Umsetzungsform des Verfahrens gemäss vorliegender Erfindung erneut verdeutlicht werden.
  • Die Karte 1 umfasst ausserdem eine dritte Schicht 16, die aus einem festen Material, zum Beispiel einem Kunststoff gebildet wird. Das Bindemittel 6 wird so gewählt, dass es nach seiner Erstarrung eine gute Haftung mit dem für die Schichten 2 und 16 verwendeten Material aufweist. Einem wesentlichen Merkmal der Erfindung zufolge wird ein Relief 18 auf der Innenseite 20 der ersten Schicht 2 vorgesehen. Einem besonderen Merkmal der Erfindung zufolge hat die Innenseite 22 der Schicht 16 ein Relief 24, das mit dem Relief 18 im Wesentlichen identisch ist. Es sei noch bemerkt, dass die Schichten 2 und 16 je eine ebene Aussenseite, 26 und 28, aufweisen, auf denen ein gedrucktes Muster vorgesehen werden kann.
  • Die Positionierstruktur 14 weist zum Beispiel eine Konfiguration auf, die einer beliebigen von den im Dokument EP 0 570 784 vorgesehenen Konfigurationen ähnelt. Die Spule 12 hat einen rechteckigen Querschnitt und weist eine erste 30 und eine zweite 32 Oberfläche auf, die im Wesentlichen eben sind und den Innenseiten 20 und 22 der Schichten 2 und 16 gegenüber liegen. Es sei hier erwähnt, dass die Gesamtheit der Innenseiten 20 und 22 von den Reliefs 18 und 24 überdeckt ist. So weist insbesondere der Bereich der Überlagerung der Seite 20 der Schicht 2 mit der Oberfläche 30 der Spule 12 ein Relief auf. Die Reliefstruktur ist so ausgelegt, dass dieses Relief als Vertiefungen den gesamten Überlagerungsbereich querende Täler aufweist. Zwei spezielle Varianten des für die Flächen 20 und 22 vorgesehenen Reliefs werden mit Hilfe der 4 und 6 beschrieben.
  • In 2 wird schematisch eine besonders vorteilhafte und wenig kostspielige Herstellungsart der Karte 1 dargestellt. Das erfindungsgemässe Herstellungsverfahren umfasst die folgenden aufeinanderfolgenden Schritte:
    • I) Aufbringen der ersten Schicht 2, die auf ihrer Innenseite 20 das zuvor beschriebene Relief 18 aufweist, auf eine Arbeitsfläche 40. Die Aussenseite 26 wird auf die ebene Arbeitsfläche 40 gelegt, während sich die Innenseite 20 auf der dieser Arbeitsfläche 40 abgewandten Seite befindet.
    • II) Aufbringen der Struktur 14 für die Positionierung auf die Innenseite 20, wobei diese Struktur eine Hauptöffnung 42 aufweist, in die dann die Spule 12 und die innerhalb des Schutzringes 10 befindliche elektronische Einheit 8 eingebracht werden;
    • III) Aufbringen eines Bindemittels 6 in Gestalt einer viskosen Flüssigkeit in einer genügend grossen Menge, um die Schicht 4 der Karte 1 zu bilden;
    • VI) Aufbringen der zweiten Aussenschicht 16 auf das Bindemittel 6, dergestalt, dass sich die Innenseite 22, die das Relief 24 aufweist, auf der Seite des Bindemittels 6 befindet;
    • V) Anlegen von Druck an die Aussenseite 28 der Schicht 16 und folglich an das Bindemittel 6 im Zustand einer viskosen Flüssigkeit, dergestalt, dass sich dieses Bindemittel 6 zwischen den beiden Aussenschichten 2 und 16 gleichförmig ausbreitet, um eine Zwischenschicht vorbestimmter Höhe zu bilden;
    • VI) Aushärtung des Bindemittels 6 zur Bildung der zweiten Schicht 4 der Karte 1.
  • Während des Schrittes VI wird vorteilhafterweise ein senkrecht auf die Arbeitsfläche 40 wirkender Druck aufrecht erhalten. Es sei bemerkt, dass die Molekularstruktur und/oder die Zusammensetzung des Bindemittels 6, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, zwischen dem flüssigen Zustand, in dem es aufgebracht wird, und dem letztendlichen festen Zustand variieren kann.
  • Dank des auf der Innenseite 20 der ersten Aussenschicht 2 vorgesehenen Reliefs 18 können die verschiedenen aufgebrachten Elemente und insbesondere die Spule 12 sowie der Positionierrahmen 14 nicht so gegen die Innenseite 20 angedrückt werden, dass im Schritt V, bei dem ein Druck ausgeübt wird, um das Bindemittel 6 gleichförmig zwischen den beiden Aussenschichten 2 und 16 auszubreiten, ein Eindringen des Bindemittels 6 verhindert oder restliche Luft zwischen den äussere Hohlräume definierenden äusseren Vorsprüngen und insbesondere auf der Oberfläche 30 der Spule 12 zurückgehalten wird. Da nämlich das Relief 18 eingesenkte Täler aufweist, die die Innenseite 20 queren, kann das Bindemittel leicht zwischen die Unterseiten der eingebauten Elemente und die Innenseite 20 eindringen, wodurch somit eine gute Haftung der verschiedenen Schichten der Karte und ein Entweichen der für die Ebenheit der Karte abträglichen restlichen Luft gewährleistet wird.
  • Es sei erwähnt, dass das Bindemittel 6, da es nach dem Aufbringen der verschiedenen, in die Schicht 4 eingebauten Elemente aufgebracht wird, sich leichter auf den Oberseiten der verschiedenen in die Schicht 4 eingebauten Elemente und insbesondere auf der Oberfläche 32 der Spule 12 ausbreitet. Das gilt umso mehr, als die Menge des aufgebrachten Bindemittels 6 grösser als die Bindemittelmenge ist, aus der schlussendlich die Schicht 4 gebildet wird. Für den Fall, dass die Höhe eines der eingebauten Elemente und insbesondere die der Spule 12 im Wesentlichen gleich der im Voraus festgelegten Höhe der Zwischenschicht 4 ist, und da ein Relief 18 auf der Seite 20 der Schicht 2 vorhanden ist, kann es aber eintreten, dass diese Elemente bei Anlegen eines Druckes ein wenig hochragen und gegen die Innenseite 22 der zweiten Aussenschicht 16 drücken. Um dies zu vermeiden, ist vorgesehen worden, dass die Innenseite 22 der Schicht 16 ebenfalls ein Relief 24 aufweist, das dem Relief 18 ähnelt.
  • Es sei bemerkt, dass das hier beschriebene Verfahren in einer Umgebung realisiert werden kann, die ein bestimmtes Vakuum aufweist. Ausserdem kann der auf das Bindemittel ausgeübte Druck durch unterschiedliche Mittel und insbesondere eine Flachpresse oder mehrere Laminierzylinder aufgebracht werden.
  • Mit Hilfe der 3 und 4 wird hiernach kurz eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Karte beschrieben.
  • Die Karte 51 umfasst eine Schicht 2, die mit der der Karte 1 identisch ist und insbesondere eine Innenseite 20 mit einem Relief 18 aufweist. Die Karte 51 umfasst ausserdem eine Schicht 54, die aus einem erstarrten Bindemittel 6 gebildet wird und in die eine Spule 12 eingebaut ist, die elektrisch mit einer elektronischen Einheit 58 verbunden ist. Die Spule 12 und die elektronische Einheit 58 sind völlig in das Bindemittel 6 der Schicht 54 eingebettet.
  • In 4 wird eine Draufsicht entlang der Schnittlinie IV-IV der 3 dargestellt, wobei das Bindemittel 6 nicht dargestellt ist, um die das Relief 18 aufweisende Innenseite 20 teilweise sichtbar zu machen. Dieses Relief 18 wird aus einem Satz kleiner Blöcke 60 geringer Höhe gebildet. Somit definiert das Relief 18 zwischen dem Satz dieser Blöcke 60 Täler, die als Vertiefungen die Innenseite 20 der Aussenschicht 2 ganz queren und eine Vielzahl von Wegen für das Eindringen des Bindemittels 6 und das Entweichen der Restluft während des zuvor beschriebenen Herstellungsverfahrens der Karte definieren. Zum Beispiel ist das Relief 18 ein mit herkömmlichen Drucktechniken gedrucktes oder durch Prägen der Schicht 2 gebildetes Relief.
  • Mit Hilfe der 5 und 6 wird hierunter kurz eine zweite Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Karte beschrieben.
  • Die Karte 61 umfasst eine erste Aussenschicht 62, eine zweite Aussenschicht 64 und eine durch ein erstarrtes Bindemittel 6 gebildete Zwischenschicht 66. Eine Spule 12 und eine elektronische Einheit 8, die auf der Oberfläche 68 eines Substrats 70 angeordnet ist, sind ins Innere der Schicht 66 eingebaut. Die Spule 12 ist ebenfalls teilweise auf dieser Oberfläche 68 angeordnet. Das Substrat 70 dient insbesondere dazu, die Position der Einheit 8 bezüglich der Spule 12 zu definieren, und dient weiter als Träger für die elektrische Verbindung zwischen dieser Einheit 8 und der Spule 12.
  • Das Substrat 70 befindet sich auf der Seite der Schicht 62, wobei die ebene Seite 72 dieses Substrats der Innenseite 74 der Schicht 62 gegenüber liegt, die ein Relief 76 aufweist, das durch einen Satz von Pyramiden 78 einer gegenüber der Höhe der Schicht 66 verhältnismässig geringen Höhe definiert wird. Es sei erwähnt, dass im Herstellungsverfahren der Karte 61 die Schicht 62 zuerst auf die Arbeitsfläche aufgebracht wird. Nachdem der aus der Spule 12, der Einheit 8 und dem Träger 70 gebildete Bausatz auf die Schicht 62 aufgesetzt worden ist, wird dann das Bindemittel 6 aufgebracht.
  • Wiederum ist in der Draufsicht der 6 entlang der Schnittlinie VI-VI von 5 das Bindemittel 6 nicht dargestellt worden, um das Relief 76 und den durch die Spule 12, die Einheit 8 und das Substrat 70 gebildeten Bausatz sichtbar zu machen. Das Relief 76 wird zum Beispiel durch Prägewalzen oder Stanzen der Schicht 62 gewonnen.
  • Das Relief 76 definiert die Innenseite 74 der Schicht 62 als Vertiefungen querende Täler. Ein solches Relief minimiert ausserdem die Berührungsfläche zwischen den eingebauten Elementen und der Innenseite 74, wenn diese Elemente auf das Relief 76 aufgestützt angeordnet sind.
  • Wie schon erwähnt, ist das Vorhandensein eines Reliefs auf der unteren Aussenschicht, die zu Beginn des Herstellungsverfahrens einer erfindungsgemässen Karte aufgebracht wird, von wesentlicher Bedeutung. Das Vorhandensein eines solchen Reliefs auf der Innenseite der oberen Schicht ist von Vorteil und ermöglicht es, eine vollkommen ebene Karte zu garantieren. Zahlreiche Versuche haben jedoch gezeigt, dass das auf der Innenseite der oberen Schicht vorgesehene Relief in einer bestimmten Anzahl von Karten, die nach dem Verfahren der Erfindung hergestellt werden, nicht unabdingbar war. Darüber hinaus ist es in bestimmten Ausführungsformen möglich, dass die eingebauten Elemente nur eine einzige, im Wesentlichen ebene Oberfläche aufweisen, die der unteren Schicht gegenüber liegt.
  • In anderen Worten spielt das auf der Innenseite der unteren Schicht vorgesehene Relief eine wesentliche Rolle, wenn die eingebauten Elemente zumindest eine im Wesentlichen ebene Unterseite besitzen oder äussere Hohlräume aufweisen, die sich zwischen äusseren Vorsprüngen befinden, an die eine geometrische Ebene so angedrückt werden kann, dass diese Hohlräume im Wesentlichen verschlossen werden. Wenn die eingebauten Elemente zumindest eine im Wesentlichen ebene Oberseite aufweisen, ist es im Allgemeinen dann vorteilhaft, auf der Innenseite der oberen Aussenschicht ebenfalls ein Relief vorzusehen. Letzteres Relief ist umso vorteilhafter, wenn das Element bzw. die Elemente, die eine ebene Oberseite aufweisen, eine geringere Höhe aufweisen, aber eine Höhe, die im Wesentlichen gleich der Höhe der Schicht ist, die durch das erstarrte Bindemittel gebildet wird, in das sie eingebaut sind.
  • Aus Gründen der Sicherheit und der Fertigungsausbeute ist es jedenfalls vorzuziehen, ein Relief auf beiden Innenseiten der beiden Aussenschichten vorzusehen.
  • Schliesslich soll erwähnt werden, dass das in Gestalt einer viskosen Flüssigkeit aufgebrachte Bindemittel vorzugsweise so gewählt wird, dass es bei einer verhältnismässig geringen Temperatur aufgebracht werden kann, insbesondere bei Umgebungstemperatur. Beispielsweise besteht das Blndemittel aus einem dem Fachmann bekannten Harz. Unter diesen Harzen seien das Epoxidharz und die Zweikomponentenkleber erwähnt.

Claims (13)

  1. Karte mit einem eingebauten Element (10, 12, 14; 58, 70), das zumindest teilweise einen elektronischen Modul bildet und eine im Wesentlichen ebene erste Oberfläche (30) oder eine Oberfläche, die zumindest eine äussere Höhlung aufweist, die sich zwischen äusseren Vorsprüngen des elektronischen Moduls befindet, wobei die äussere Höhlung zwischen dieser ersten Oberfläche und einer geometrischen Ebene gebildet wird, die im Wesentlichen an diese Vorsprünge angedrückt ist, eine erste Schicht (2; 62), die aus einem festen Material gebildet ist, und eine zweite Schicht (4; 54; 66) aufweist, die aus einem erstarrten Bindemittel (6) gebildet ist und in der sich das Element befindet, dessen erste Oberfläche im Wesentlichen einer ersten Innenseite (20; 74) der ersten Schicht gegenüber liegt, an der das erstarrte Bindemittel haftet, wobei diese Karte dadurch gekennzeichnet ist, dass die erste Innenseite ein Relief (18; 76) aufweist, das zumindest innerhalb eines ersten Bereichs vorgesehen ist, der zumindest teilweise die Fläche der Überlagerung mit der ersten Oberfläche des Elements umfasst, wobei dieses Relief diesen ersten Bereich als Vertiefungen querende Täler definiert.
  2. Karte nach Anspruch 1, ausserdem eine dritte Schicht (16; 64) umfassend, die eine zweite Innenseite (22) besitzt, an der das erstarrte Bindemittel (6) der zweiten Schicht (4; 66) haftet, wobei diese dritte Schicht so angeordnet ist, dass die zweite Schicht eine Zwischenschicht zwischen der ersten und zweiten Schicht (2, 16; 62, 64) bildet.
  3. Karte nach Anspruch 2, in der das Element (10, 12, 14) eine zweite, im Wesentlichen ebene Oberfläche (32) oder eine Oberfläche aufweist, die zumindest eine äussere Höhlung aufweist, die sich zwischen äusseren Vorsprüngen des elektronischen Moduls befindet, wobei die äussere Höhlung zwischen dieser zweiten Oberfläche und einer geometrischen Ebene gebildet wird, die im Wesentlichen an diese Vorsprünge angedrückt ist, und die zweite Innenseite (22) ein Relief (24) aufweist, das zumindest innerhalb eines zweiten Bereichs vorgesehen ist, der die Fläche der Überlagerung mit der zweiten Oberfläche des Elements umfasst, wobei dieses Relief diesen zweiten Bereich als Vertiefungen querende Täler definiert.
  4. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Element (12) aus einer Spule besteht, die einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist und elektrisch mit einer elektronischen Einheit (8; 58) verbunden ist.
  5. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Element (10) aus einem starren Schutzring besteht, der eine elektronische Einheit (8) umgibt.
  6. Karte nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Element (70) durch ein Substrat gebildet wird, auf dem eine elektronische Einheit (8) fest angeordnet ist.
  7. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Element (58) aus einer elektronischen Einheit gebildet wird.
  8. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das auf der ersten Innenseite (20; 74) vorgesehene Relief (18; 76) auf der Gesamtheit dieser ersten Innenseite vorgesehen ist und diese erste Innenseite als Vertiefungen ganz querende Täler definiert.
  9. Karte nach Anspruch 1, wobei das Relief (18) aus einem Eindruck gebildet wird, der auf einer anfänglich ebenen Oberfläche dieser ersten Schicht (2) angebracht wird.
  10. Karte nach Anspruch 1, wobei das Relief (18; 76) durch Prägewalzen, Stanzen oder Prägedruck der ersten Schicht (2; 62) gewonnen wird.
  11. Herstellungsverfahren einer Karte mit den folgenden aufeinander folgenden Schritten: A) Aufbringen einer ersten Schicht (2; 62) auf eine Arbeitsfläche (40), wobei die Schicht eine Innenseite (20, 74) besitzt, die zu dieser Arbeitsfläche entgegengesetzt liegt und in zumindest einem Bereich ein Relief (18, 76) aufweist, das diesen Bereich als Vertiefungen querende Täler definiert; B) Aufsetzen eines Elements auf die erste Schicht, das zumindest teilweise einen elektronischen Modul (10, 12, 14; 58; 70) bildet und so angeordnet ist, dass es dem benannten Bereich überlagert ist; C) Aufbringen eines Bindemittels (6) in Gestalt einer viskosen Flüssigkeit auf die erste Schicht und auf das Element; D) Anlegen eines Druckes an das Bindemittel, dergestalt, dass sich dieses Bindemittel gleichförmig über die erste Schicht ausbreitet, um eine Schicht zu bilden, die eine im Voraus bestimmte Höhe besitzt, und Aushärten des Bindemittels (6), um eine zweite Schicht (4; 54; 66) zu bilden.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, zwischen den Schritten C und D den Auftrag einer dritten Schicht (16; 64) aufweisend.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, ausserdem zwischen den Schritten A und D das Aufbringen einer Struktur für die Positionierung (14) umfassend, die zumindest eine hindurchgehende Öffnung (42) aufweist, die für die Positionierung des Elements (12) vorgesehen ist.
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