DE69535603T2 - Optische Platte, Verfahren zur Herstellung einer optischen Platte und Wiedergabegerät - Google Patents

Optische Platte, Verfahren zur Herstellung einer optischen Platte und Wiedergabegerät Download PDF

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Description

  • TECHNISCHES FACHGEBIET
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine optische Platte mit Kopierfunktionsmerkmalen und Auf ein Verfahren zum Herstellen einer solchen optischen Platte.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfach einrichtbare optische Platte mit Kopierfunktionsmerkmalen und ein Verfahren zum Herstellen einer solchen optischen Platte anzugeben. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche gelöst.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • EP 0 549 488 A1 beschreibt eine optische Platte mit einem Streifenkodemuster im Spiegelbereich. Auf den Spiegelbereich kann mit einem optischen Abtastkopf nicht zugegriffen werden. Anspruch 1 ist gegen diesen Stand der Technik abgegrenzt.
  • US 5 050 150 beschreibt eine optische Platte, auf der der Adressbereich Vor-Formatdaten in Form von Streifenkodes enthält. Die Streifenkodes sind als Pit-Gruppen ausgebildet.
  • Mit zunehmender Verwendung von optischen Platten vom ROM-Typ hat in den letzten Jahren auch die Verbreitung von Raubkopie-Platten zugenommen, wodurch die Rechte der Copyright-Inhaber verletzt werden.
  • Das ist deshalb möglich, weil ROM-Platten-Herstellvorrichtungen leicht verfügbar gemacht wurden und auch leicht zu bedienen sind.
  • Ein Raubkopierer kann eine CD-Masterplatte einfach durch Extrahieren von Logikdaten von an einer CD enthaltener Software herstellen, indem er sie auf ein Magnetband kopiert und das Band in eine Masterungseinrichtung einsetzt. Hunderttausende raubkopierter Platten können aus dieser einzigen Masterplatte gepresst werden. Da Raubkopierer keine Lizenzen bezahlen, können sie beim Verkauf raubkopierter Platten zu niedrigem Preis Gewinne erzielen. Das bedeutet notwendigerweise einen finanziellen Verlust für den oder die Copyright-Inhaber.
  • Gemäß der gegenwärtigen CD-Spezifikatikon ist nur die Funktion des Auslesens von Logikdaten aus einer CD vorgesehen, jedoch keine Funktionen zum Erfassen physikalischer Eigenschaften einer Platte. Deshalb kann eine raubkopierte CD durch bitweises Kopieren der logischen Daten leicht erzeugt werden.
  • Der Stand der Technik beschreibt ein Verfahren zum Verhindern von Raubkopien durch Hinzufügen einer Funktion zum Erkennen physikalischer Eigenschaften der Platten.
  • Dieses Verfahren verwendet ein Einrichten einer neuen Spezifikation, welche das Einschließen einer physikalischen Markierung an einer Masterplatte definiert, um das Raubkopieren der gemäß dieser Spezifikation hergestellten Platten zu verhindern. Als ein Beispiel des Standes der Technik ist ein Raubkopier-Verhinderungsverfahren bekannt, wie das in der JP-Offenlegungsschrift Nr. 5-325193 beschriebene. Entsprechend diesem Verfahren wird bei dem Schneidprozeß der Aufzeichnungsstrahl in der Abtastrichtung beim Aufzeichnen eines bezeichneten Bereiches bewusst abgelenkt, um an der Masterplatte eine Wobbelstelle zu erzeugen. Wenn die Platte an einer Wiedergabevorrichtung mit einer Wobbel-Erfassungsschaltung abgespielt wird, wird die Platte geprüft, um zu sehen, ob das Wobbeln in dem bezeichneten Bereich gebildet wurde. Wenn erfasst wird, dass in dem bezeichneten Bereich Wobbeln mit einer bezeichneten Wobbel-Frequenz gebildet wurde, wird die Platte als rechtmäßig beurteilt, sonst wird die Platte als eine Raubkopie-Platte angesehen.
  • Genauer gesagt, wird aufgrund vorgegebener physikalischer Markierungs-Bezeichnungsdaten eine physikalische Markierung an der Master- oder Hauptplatte durch Benutzung einer speziellen, mit einer Wobbel-Funktion ausgerüsteten Mastervorrichtung gebildet. Das hindert Raubkopierer daran, raubkopierte Platten herzustellen, da sie keine spezielle Mastervorrichtung und auch keine physikalische Markierungs-Bezeichnungsdaten besitzen. Eine derartige Raubkopier-Verhinde-rungsmarkierung muss an jeder Platte ausgebildet werden, die gemäß dieser Beschreibung hergestellt wird. Da es jedoch möglich ist, diese physikalische Markierung durch Prüfen der legitimen Platte zu extrahieren, hat das Verfahren nach dem Stand der Technik das Problem, dass raub-kopierte Platten hergestellt werden können, wenn eine spezielle Leitvorrichtung einer nicht gesetzestreuen Person in die Hände fällt. Bei dieser Patentbeschreibung werden Raubkopier-Verhin-derungsverfahren dieser Art, welche eine physikalische Markierung an der Masterplatte ausbilden, als Masterplattenpegel-Verfahren bezeichnet.
  • Außer dem eben beschriebenen Verfahren wurde ein ausgeklügelteres Masterplattenpegel-Verfahren vorgeschlagen, das das Ausbilden einer komplizierteren physikalischen Markierung enthält. Andererseits ist ein Kopierverfahren bekannt, das eine Kopie mit exakt den gleichen physikalischen Eigenschaften herstellt durch Schmelzen des Harzes einer legitimen Platte ohne Rücksicht darauf, wie kompliziert die physikalische Markierung an dem Masterplattenpegel hergestellt wurde. Dieses Verfahren erfordert beträchtlichen Zeit- und Kostenaufwand zur Herstellung einer Masterplatte; da jedoch hundertausende von Platten aus einer raubkopierten Masterplatte erzeugt werden können, sind die Kosten pro raubkopierter Platte gering. Dadurch ist demzufolge das Problem entstanden, dass, wenn das Kopierverfahren in Zukunft weit verbreitet wird, es die Wirksamkeit einer Raubkopier-Verhinderungstechnik am Masterplattenpegel beeinträchtigen kann.
  • Wie vorstehend beschrieben, haben die bekannten Raubkopier-Verhinderungstechniken verschiedene zu überwindende Probleme.
  • Diese Probleme werden nachfolgend zusammengefasst.
  • Problem 1: Die Wirksamkeit der Masterplattenpegel-Raubkopierverhinderungstechniken des Standes der Technik ist niedrig, da es möglich ist, die physikalische Markierung zu kopieren.
  • Problem 2: Bei dem Verfahren nach dem Stand der Technik, das eine physikalische Markierung aufgrund physikalischer Markierungs-Auslegungsdaten bildet, können illegale Platten leicht hergestellt werden, wenn Herstellvorrichtungen mit der gleichen Präzision wie die durch die legitimen Plattenhersteller benutzten verfügbar gemacht werden.
  • Problem 3: Da der durch die Raubkopier-Verhinderungsverfahren nach dem Stand der Technik geschaffene Sicherheitspegel festgelegt ist, nimmt seine Wirksamkeit bei konstant verbesserten Raubkopiertechniken ab.
  • Problem 4: Wenn ein Plattenformat ohne Kopierschutz zusammen mit einem Plattenformat mit Kopierschutz zugelassen würde, könnten raubkopierte Platten mit dem Plattenformat ohne Kopierschutz hergestellt werden. Es muss deswegen notwendig sein, alle Platten mit Kopierschutz herzustellen. Die Verwendung des Kopierschutzes ist deswegen auf geschlossene Spezifikationen wie Spielplatten beschränkt.
  • Problem 5: Gemäß den Verfahren nach dem Stand der Technik besitzt eine begrenzte Zahl von Lizenz gebenden Gesellschaften die speziellen Herstellvorrichtungen, und sie geben die Vorrichtungen nicht an die Öffentlichkeit aus. Deswegen können Software-Hersteller keine Platten ohne die Lizenz gebenden Gesellschaften herstellen.
  • Problem 6: Bei dem Masterplatten-Markierungsverfahren haben alle von der gleichen Masterplatte gepressten Platten die gleiche Platten-ID. Das bedeutet, dass alle Platten mit Benutzung des gleichen Stichwortes zum Laufen gebracht werden können. Demnach kann eine Stichwort-Sicher-heit nicht erhalten werden, wenn nicht eine Diskette oder eine Verbindungsleitung in Kombination damit verwendet wird. Weiter muss das Losungswort jedesmal eingegeben werden, wenn die Platte benutzt wird, da keine Sekundäraufzeichnung möglich ist.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • In Hinblick auf die oben umrissenen Probleme des Standes der Technik ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine in hohem Maße verbesserte Kopier-Verhinderungsfähigkeit im Vergleich zum Stand der Technik zu erreichen.
  • Genauer gesagt, schafft die vorliegende Erfindung die folgenden Mittel zum Überwinden der vorstehend umrissenen sechs Probleme der Raubkopier-Verhinderungsverfahren nach dem Stand der Technik.
  • Um das Problem 1 zu überwinden, wird ein Raubkopier-Verhinderungsverfahren geschaffen, bei dem die Verwendung einer physikalischen Markierung an einem Reflektivfilmpegel statt der beim Stand der Technik verwendeten physikalischen Markierung am Masterplattenpegel enthalten ist, wobei die physikalische Markierung an einem reflektierenden Film einer Platte gebildet wird. Das verhindert die Erzeugung von raubkopierten Platten, wenn die Duplizierung am Masterplattenpegel hergestellt wird.
  • Um Problem 2 zu überwinden, wird ein neues ROM-Aufzeichnungsmittel benutzt, das Sekundäraufzeichnung auf einer aus zwei Platten laminierten ROM-Platte durch Benutzen eines Lasers ausführt. In einem ersten Schritt werden physikalische Markierungen in Zufallsweise gebildet, und in einem zweiten Schritt werden die physikalischen Markierungen mit einer Messgenauigkeit gemessen, die 0,13 μm beträgt. In einem dritten Schritt wird deren Positionsinformation verschlüsselt und mit Benutzen des Sekundäraufzeichnungsmittels wird ein Strich kode (Barkode) auf der ROM-Platte mit einer Genauigkeit von einigen Zehnteln μm aufgezeichnet, was die übliche Verarbeitungsgenauigkeit darstellt. Optische Markierungspositions-Information kann somit einer Genauigkeit von z.B. 0,1 μm erhalten werden, was viel höher liegt, als die Verarbeitungsgenauigkeit herkömmlicher Vorrichtungen. Da optische Markierungen mit Benutzung kommerziell verfügbarer Ausrüstungen nicht mit einer Genauigkeit von 0,1 μm gebildet werden können, kann so die Erzeugung raubkopierter Platten verhindert werden.
  • Um das Problem 3 zu überwinden, wird sowohl eine Verschlüsselung erster Generation mit einem niedrigen Sicherheitsgrad, als auch eine Verschlüsselung zweiter mit einer digitalen Signatur verschlüsseln, und durch Benutzen eines solchen Mediums wird Raubkopieren mit der Sicherheit verhindert, die der anwendbaren Erzeugung entspricht, falls sich die Auslegung der Wiedergabevorrichtung von einer Generation zur nächsten ändert.
  • Um Problem 4 zu überwinden, wird ein Anti-Raubkopier-Funktionsidentifizierer an der Masterplatte aufgezeichnet, um anzuzeigen, ob das Software-Produkt mit einer Copyright-Anti-Raubkopier-Funktion ausgerüstet ist. Um zu verhindern, dass der Identifizierer geändert wird, wird eine komprimierte Information von Software-Inhalten mit dem Anti-Raubkopier-Funktionsidentifizierer beim Aufzeichnen der Software-Inhalte an der Masterplatte verwürfelt und verschlüsselt. Da der Identifizierer nicht geändert werden kann, können Raubkopierer keine Platten mit einem Plattenformat ohne Anti-Raubkopier-Maßnahmen erzeugen. Das verhindert die Erzeugung von raubkopierten Platten.
  • Um Problem 5 zu überwinden wird als ein Geheimschlüssel für digitale Signatur-Verschlüsselung, der für die Herstellung von Platten unverzichtbar ist, von einem Masterschlüssel (Hauptschlüssel) ein Unterschlüssel erzeugt, und der Unterschlüssel wird jedem Software-Hersteller zugeliefert, um es dadurch dem Software-Hersteller zu erlauben, an seiner eigenen Produktionsstätte rechtmäßige Platten herzustellen.
  • Um Problem 6 zu überwinden, wird die Positionsinformation einer erfindungsgemäßen Anti-Raubkopier-Markierung, die sich von einer Platte zur nächsten unterscheidet, als ein Platten-Identifizierer benutzt. Die Positionsinformation und die Platten-Seriennummer, d.h. die Platten-ID, werden mit einer digitalen Signatur kombiniert und zusammen verschlüsselt, so dass jeder Platte eine nicht änderbare Platten-ID angefügt wird. Da jede fertiggestellte Platte eine unterschiedliche ID aufweist, ist auch das Passwort unterschiedlich. Das Passwort arbeitet nicht bei anderen Platten. Das verbessert die Sicherheit des Passworts.
  • Mit der Sekundäraufzeichnung der Erfindung wird das Passwort auf der Platte auch sekundär aufgezeichnet, wodurch die Platte permanent eine betriebsfähige Platte wird.
  • Spezielle Verfahren zum Überwinden der erwähnten sechs Probleme werden nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Schaubild, das einen Platten-Herstellvorgang und einen Sekundäraufzeichnungs-Vorgang gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2(a) ist eine Draufsicht auf eine der Ausführungsform entsprechende Platte, (b) eine Draufsicht auf die Platte gemäß der Ausführungsform, (c) eine Draufsicht auf die Platte gemäß der Ausführungsform, (d) eine Querschnittsansicht der Platte gemäß der Ausführungsform und (e) ist ein Wellenform-Diagramm eines wiedergegebenen Signals gemäß der Ausführungsform;
  • 3 ist ein Flussdiagramm, das einen Vorgang der Aufzeichnung verschlüsselter Positionsinformation an einer Platte in Form eines Strichkodes gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 4 ist ein Schaubild, das einen Platten-Herstellvorgang und einen Sekundäraufzeichnungs-Vorgang (Teil 1) gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt;
  • 5 ist ein Schaubild, das den Platten-Herstellvorgang und den Sekundäraufzeichnungs-Vorgang (Teil 2) gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt;
  • 6 ist ein Schaubild, das einen Zweilagenplatten-Herstellvorgang (Teil 1) gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 7 ist ein Schaubild, das den Zweilagenplatten-Herstellvorgang (Teil 2) gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 8(a) ist eine vergrößerte Ansicht eines nicht reflektierenden Abschnittes einer laminierten Plattenart gemäß der vorliegenden Ausführungsform und (b) ist eine vergrößerte Ansicht eines nicht reflektierenden Abschnittes einer Einzelplattenart gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 9(a) ist ein Wiedergabewellenform-Schaubild für einen nicht reflektierenden Abschnitt gemäß der vorliegenden Erfindung, (b) ein Wiedergabewellenform-Schaubild für einen nicht reflektierenden Abschnitt gemäß der vorliegenden Ausführungsform und (c) ein Wiedergabewellenform-Schaubild für einen nicht reflektierenden Abschnitt gemäß der vorliegen den Ausführungsform;
  • 10(a) ist eine Querschnittsdarstellung eines nicht reflektierenden Abschnittes der laminierten Art gemäß der vorliegenden Ausführungsform, und (b) ist eine Querschnittsansicht eines nicht reflektierenden Abschnittes der Einzelplattenart gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 11 ist ein schematisches Schaubild aufgrund einer Betrachtung durch ein Transmissions-Elektronenmikroskop, das einen Querschnitt eines nicht reflektierenden Abschnittes gemäß der vorliegenden Ausführungsform darstellt;
  • 12(a) ist eine Querschnittsansicht einer Platte gemäß der vorliegenden Ausführungsform, und (b) ist eine Querschnittsansicht des nicht reflektierenden Abschnittes der Platte gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 13(a) ist ein Schaubild, das die physikalische Anordnung von Adressen an einer legitimen CD gemäß der Ausführungsform zeigt, und (b) ist eine physikalische Anordnung von Adressen an einer illegal duplizierten CD gemäß der Ausführungsform;
  • 14 ist ein Blockschaubild für Herstellung von Platten gemäß der Ausführungsform;
  • 15 ist ein Blockschaubild eines Positionsdetektors mit niedriger Reflektivität gemäß der Ausführungsform;
  • 16 ist ein Schaubild, das das Prinzip des Erfassens von Adress/Takt-Positionen eines Abschnittes niedriger Reflektivität gemäß der Erfindung darstellt;
  • 17 ist ein Schaubild, das einen Vergleich von Adresstabellen des Abschnittes niedriger Reflektivität für eine legitime Platte und eine duplizierte Platte zeigt;
  • 18 ist ein Flussdiagramm, das einen Plattenprüfvorgang mit Benutzung einer Ein-Richtungs-Funktion gemäß der Ausführungsform darstellt;
  • 19 ist ein Schaubild, das einen Vergleich von Adress-Koordinaten-Positionen an unterschiedlichen Masterplatten gemäß der Ausführungsform zeigt;
  • 20 ist ein Flussdiagramm, das ein Erfassungsprogramm für eine Niedrigreflektivitäts-Position gemäß der Ausführungsform darstellt;
  • 21 ist ein Blockschaubild einer Magnetaufzeichnungs-Vorrichtung gemäß der Ausführungsform;
  • 22 ist ein Flussdiagramm, das einen Vorgang zur Verschlüsselung usw. mit Benutzung einer RSA-Funktion gemäß der Ausführungsform darstellt;
  • 23 ist ein Flussdiagramm, das einen Vorgang für Digitalsignatur usw. zeigt, mit Benutzung einer elliptischen Funktion gemäß der Ausführungsform;
  • 24 ist ein Flussdiagramm, das einen Positionsinformations-Prüfvorgang gemäß der Ausführungsform darstellt;
  • 25 ist ein Blockschaubild einer Informationsverarbeitungs-Vorrichtung gemäß der Ausführungsform;
  • 26 ist eine Draufsicht auf einen zweiten Abschnitt niedriger Reflektivität gemäß der Ausführungsform;
  • 27 ist ein Schaubild, das eine erfasste Wellenform eines Erstlagen-Markierungssignals gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt;
  • 28 ist ein Schaubild, das eine erfasste Wellenform eines Zweitlagen-Markierungssignals gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt;
  • 29 ist ein Blockschaubild einer Platten-Herstellvorrichtung gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 30 ist ein Kode-Schaubild für einen nicht reflektierenden Abschnitt gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 31 ist ein Schaubild, das eine erfasste Wellenform von einem nicht reflektierenden Abschnitt gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt;
  • 32 ist ein Schaubild zur Erklärung der Inhalte einer durch Strichkode aufgezeichneten Information und der relativen Beziehungen derselben gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 33 ist eine perspektivische Ansicht, die den in der Zweilagenplatte gemäß der vorliegenden Ausführungsform gebildeten nicht reflektierenden Abschnitt zeigt;
  • 34 ist ein Schaubild zum Erklären des Datenflusses in der Plattenverteilung gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 35 ist ein Schaubild, das den Vorgang der Plattenverteilung gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt;
  • 36 ist ein erster Teil eines Blockschaubildes zum Erklären eines Herstellungsvorganges beim Anwenden komplexer Verschlüsselung für Positionsinformation usw. mit Benutzung eines Masterschlüssels, Unterschlüssels usw. gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 37 ist ein zweiter Teil eines Blockschaubildes zum Erklären des Herstellungsvorganges beim Anwenden komplexer Verschlüsselung an Positionsinformation usw. mit Benutzung von Masterschlüssel, Unterschlüssel usw. gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 38 ist ein Flussdiagramm bei einer Wiedergabevorrichtung gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 39 ist ein Schaubild, das eine Geheimschlüssel-Verschlüsselung und eine Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung zeigt, die in Kombination an optischen Platten benutzt werden, und ihre Beziehung mit der Wiedergabevorrichtung gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 40 ist ein Blockschaubild, das einen Umriß eines Verfahrens zum Aufzeichnen von Positionsinformation usw. zeigt, die mit einem Masterschlüssel, Unterschlüssel usw. an einer optischen Platte verschlüsselt wird, und einen Vorgang zum Wiedergeben solcher Information gemäß der vorliegenden Ausführungsform;
  • 41 ist ein Blockschaubild einer Wiedergabevorrichtung für Optische Platten gemäß der vorliegenden Ausführungsform; und
  • 42 ist ein Flussdiagramm, das die Funktion eines Verwürfelungs-Identifizierers und das Umschalten zwischen der Antriebs-ID und der Platten-ID in einem Programminstallations-Vorgang gemäß der vorliegenden Ausführungsform zeigt.
  • BESTE ART ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Die Ausbildung und der Betrieb einer Markierungsbildungs-Vorrichtung, ein Verfahren zum Ausbilden einer Laser-Markierung an einer Optischen Platte, eine Wiedergabevorrichtung, eine Optische Platte und ein Verfahren zum Herstellen einer Optischen Platte wird nachfolgend entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Bei der Beschreibung der vorliegenden Erfindung, wie sie hier gegeben wird, behandelt der erste halbe Teil (1) solche Vorgänge wie die Herstellung einer Platte, Ausbilden einer Markierung durch Benutzen eines Lasers, Lesen von Positionsinformation der Markierung, Ausführen einer Verschlüsselung und andere Verarbeitung der Positionsinformation usw. zum Schreiben auf eine Optische Platte und Abspielen (Wiedergeben) der Optischen Platte an einem Wiedergabegerät. Die Verschlüsselungs- und Wiedergabevorgänge werden im ersten Teil (1) kurz beschrieben.
  • Als nächstes werden im zweiten halben Teil (2) die Verschlüsselung und andere Verarbeitung der Markierungs-Positions-Information usw. und die Verschlüsselung und Wiedergabe der Positions-Information usw., die im ersten Teil (1) kurz beschrieben wurden, mit weiteren Einzelheiten beschrieben. Der zweite Teil (2) behandelt auch verschiedene Techniken zum Verhindern von Raubkopien.
  • In dieser Patentbeschreibung wird Laser-Trimmung auch als Laser-Markierung bezeichnet, während ein nicht reflektierender optischer Markierungsabschnitt einfach als die Markierung oder optische Markierung angesprochen wird oder manchmal als die für die Platte eindeutige physikalische ID.
    • (1) 1 ist ein Flussdiagramm, das einen allgemeinen Verarbeitungsfluss von Plattenherstellung bis Fertigstellung einer Optischen Platte darstellt.
  • Zuerst führt die Software-Gesellschaft eine Software-Autorisierung in einem Software-Herstellvorgang 820 aus. Die fertiggestellte Software wird von der Software-Gesellschaft an den Plattenhersteller geliefert. Bei dem Plattenherstellungsvorgang 816 beim Plattenhersteller wird die fertiggestellte Software im Schritt 818 eingegeben, eine Masterplatte wird erzeugt (Schritt 818b), Platten werden gepresst (Schritte 818e, 818g), reflektierende Filme werden an den jeweiligen Platten erzeugt (Schritte 818f, 818h), die beiden Platten werden miteinander laminiert (Schritt 818i), und eine ROM-Platte, wie eine DVD oder CD fertiggestellt (Schritt 818m usw.).
  • Die so fertiggestellte Platte 800 wird dem Software-Hersteller oder einer unter Kontrolle des Software-Herstellers stehenden Fertigungsanlage zugeliefert, wo in einem sekundären Aufzeichnungs-Vorgang 817 eine Anti-Raubkopier-Markierung 584, wie die in 2 gezeigte, ausgebildet wird (Schritt 819a), und die genaue Positionsinformation dieser Markierung wird durch ein Messmittel gelesen (Schritt 819b), um Information, die der Information physikalischer Eigenschaften der Platte dient, zu erhalten. Diese physikalische Eigenschaftsinformation der Platte wird im Schritt 819 verschlüsselt. Die verschlüsselte Information wird in ein impulslängenmoduliertes Signal gewandelt, das dann im Schritt 819 mit Benutzung eines Lasers als Strichkode-Signal an der Platte aufgezeichnet wird. Die Platten-Information physikalischer Eigenschaften kann zusammen mit der Software-Eigenschaftsinformation zum Verschlüsseln im Schritt 819c benutzt werden.
  • Die vorstehend beschriebenen Vorgänge werden mit weiteren Einzelheiten beschrieben. Das bedeutet, ein Plattenherstell-Vorgang, ein Markierungsausbildungs-Vorgang, ein Markierungspositions-Lesevorgang und ein Verschlüsselinformation-Schreibvorgang für eine Optische Platte gemäß der vorliegenden Erfindung werden in Einzelheiten mit Bezug auf 4 und 5 und 8 bis 12 beschrieben. Eine zusätzliche Erklärung wird auch abgegeben, die sich mit einer Platte mit zwei reflektierenden Schichten befasst, mit Bezug auf 6 und 7. Bei der nachfolgenden Beschreibung werden der Markierungs-Ausbildungsvorgang und der Markierungspositions-Lesevorgang zusammen als sekundärer Aufzeichnungs-Vorgang bezeichnet.
    • (A) Zuerst wird der Platten-Herstellvorgang beschrieben. Bei dem in 4 gezeigten Platten- Herstellvorgang 806 wird zuerst ein transparentes Substrat 801 im Schritt (1) gepresst. Im Schritt (2) wird ein Metall wie Aluminium oder Gold zur Bildung einer reflektierenden Lage 802 aufgesprüht. Eine aus einem ultraviolett-härtenden Harz gebildete Kleberlage 804 wird durch Drehbeschichtung auf ein Substrat 803 aufgetragen, das in einem anderen Verarbeitungsschritt gebildet wird, und das Substrat 803 wird mit dem transparenten Substrat 801, verbunden, das die reflektierende Lage 802 besitzt, und sie werden mit hoher Geschwindigkeit rotiert, um den Bindungsabstand gleichförmig zu gestalten. Durch Belichten mit einer externen Ultraviolettstrahlung härtet das Harz aus, so dass die beiden Substrate fest miteinander verbunden werden. Im Schritt (4) wird eine mit einem CD- oder DVD-Titel bedruckte Drucklage 805 durch Siebdruck oder Offset-Druck aufgebracht. Damit ist im Schritt (4) die normale laminierte Optische ROM-Platte fertiggestellt.
    • (B) Als nächstes wird der Markierungsbildungs-Vorgang mit Bezug auf 4 und 5 beschrieben. In 4 wird ein Laserstrahl von einem gepulsten Laser 813, wie einem YAG-Laser, durch eine Konvergierungslinse 814 auf die reflektierende Lage 802 fokussiert, um einen nicht reflektierenden Abschnitt 815 zu bilden, wie im Schritt (6) in 5 gezeigt. D.h. eine bestimmte Wellenform, wie die im Schritt (7) gezeigte Wellenform (A), wird von dem im Schritt (6) in 5 gebildeten nicht reflektierenden Abschnitt 815 wiedergegeben. Durch Aufteilen dieser Welle wird ein Markierungs-Erfassungssignal, wie durch Wellenform (B) gezeigt, erhalten, aus der eine hierarchische Markierungspositions-Information, die eine Adresse, wie die in Signal (d) gezeigte, und eine Adresse, eine Rahmen-Synchronisiersignal-Nummer, und eine wiedergegebene Taktzählung, wie in Signal (e) gezeigt, gemessen werden kann.
  • Wie vorher festgestellt, wird eine zusätzliche Erklärung einer alternativen Plattenart (einer Zweilagenlaminierten Platte) mit Bezug auf 6 und 7 später gegeben.
  • 4 und 5 zeigten eine Platte, wie sie allgemein als laminierte Einzellagen-Platte bekannt ist, die nur an einem Substrat 801 eine reflektierende Lage besitzt. Andererseits zeigen 6 und 7 eine allgemein als Zweilagenlaminierte Platte bekannte Platte, die an beiden Substraten 801 und 803 reflektierende Lagen besitzt. Für die Laser-Trimmung sind die Herstellschritte (5) und (6) fundamental gleich für beide Arten von Platten, außer bezeichneten Unterschieden, die nachstehend kurz beschrieben werden. Erstens: während die Einzellagen-Platte eine aus einem Aluminiumfilm mit einer Reflektivität von der Größe 70% oder mehr gebildete reflektierende Lage benutzt, ist bei der Zweilagen-Platte die an dem leseseitigen Substrat 801 gebildete reflektierende Schicht ein semitransparenter Gold-(Au-)Film mit einer Reflektivität von 30%, während die an dem bedrucktseitigen Substrat 803 gebildete reflektierende Lage 802 die gleiche ist, wie sie bei der Einzellagen-Platte benutzt wird. Zweitens ist es bei der Zweilagen-Platte im Vergleich mit der Einzellagen-Platte erforderlich, dass sie hohe optische Genauigkeit besitzt; beispielsweise muss die Klebelage 804 optisch transparent und von gleichmäßiger Dicke sein, und die optische Transparenz darf nicht durch die Lasertrimmung verloren gehen. 7(7), 7(8) und 7(9) zeigen die Wellenform bei der ersten Lage der Zwei-Aufzeichnungslagen-Platte. Die Wellenform von der zweiten Lage ist gleichartig der von der ersten Lage, wenn auch der Signalpegel niedriger als der von der ersten Lage ist. Da jedoch die erste und die zweite Lage miteinander verbunden sind, ist die relative Positionsgenauigkeit zwischen ihnen zufällig und kann nur mit der Genauigkeit von einigen 100 μm gesteuert werden. Wie später beschrieben wird, müssen, da der Laserstrahl durch die beiden reflektierenden Filme hindurchtritt, die Positionsinformationen an der ersten und der zweiten Lage beispielsweise für die erste Markierung mit dem gleichen Wert an der legitimen Platte übereinstimmen. Aber sie übereinstimmen zu lassen, würde eine in der Nähe von unter einem μm liegende Genauigkeit der Laminierung erfordern, und demzufolge ist die Herstellung illegaler Platten der Zweilagen-Art praktisch unmöglich.
  • Die Technik zum Ausbilden des nicht reflektierenden optischen Markierungsabschnittes wird mit mehr Einzelheiten in den nachstehenden Abschnitten (a) bis (d) mit Bezug auf 8 bis 12 usw. beschrieben, die sich mit der laminierten Art im Vergleich mit einer Einzelplatten-Art befassen. 8(a) und (b) sind Mikrografien, die Draufsichten auf nicht reflektierende optische Markierungsabschnitte zeigen, und 10 ist eine vereinfachte schematische Querschnittsansicht eines nicht reflektierenden Abschnittes der laminierten Zweilagen-Platte.
    • (a) Unter Benutzung eines 5 μJ/Impuls-YAG-Lasers wurde ein Laserstrahl an eine 50 nm-(500 A-)Aluminium-Lage angelegt, die 0,6 mm unter der Oberfläche einer 1,2 mm dicken ROM-Platte lag, welche aus zwei 0,6 mm dicken miteinander laminierten Platten bestand, und als Ergebnis wurde ein 12 μm breiter schlitzartiger nicht reflektierender Abschnitt 815 ausgebildet, wie er in dem Mikrograf der 8(a) als X 750 gezeigt ist. Bei dieser Mikrograf-Darstellung X 750 waren keine Aluminiumreste an dem nicht reflektierenden Abschnitt 815 zu beobachten. Dick geschwollene Aluminiumlagen mit einer Dicke von 200 nm (2000 Å) und einer Breite von 2 μm wurden längs der Grenzen zwischen dem nicht reflektierenden Abschnitt 815 und reflektierenden Abschnitten bemerkt. Wie in 10(a) gezeigt, wurde bestätigt, dass im Inneren kein beträchtlicher Schaden aufgetreten ist. In diesem Fall hat das Anlegen der gepulsten Laserstrahlung vermutlich die reflektierende Aluminiumlage aufgeschmolzen, wodurch ein Phänomen des Aufbaus geschmolzenen Aluminiums längs der Begrenzungen an beiden Seiten infolge der Oberflächenspannung verursacht wurde. Dies wird ein Heißschmelz-Oberflächenspannungs-(HMST hot melt surface tension)-Aufzeichnungsverfahren genannt. Dies ist ein kennzeichnendes Phänomen, das nur an einer laminierten Platte 800 beobachtet wurde. 11 ist ein schematisches Schaubild aufgrund einer Beobachtung durch ein Transmissions-Elektronen-Mikroskop (TEM), das einen Querschnitt des durch den genannten Laser-Trimmungsvorgang gebildeten nicht reflektierenden Abschnittes darstellt. In der Figur ist, da der verdickte Abschnitt der Aluminiumlage 1,3 μm breit und 0,20 um dick ist, die Menge des angehäuften Aluminiums in diesem Abschnitt 1,3 × (0,20 – 0,05) = 0,195 μm2. Die Menge des ursprünglich in einem Halbabschnitt (5 μm) des dem Laserstrahl ausgesetzten Bereiches (10 μm) abgeschiedenen Aluminiums betrug 5 × 0,05 = 0,250 μm2. Die Differenz ist rechnerisch 0,250 – 0,195 = 0,055 μm2. In Längenwerten bezeichnet, ist dies äquivalent 0,055/0,05 = 1,1 μm. Das bedeutet, dass eine Aluminiumlage von 0,05 μm Dicke und 1,1 μm Länge übrig blieb, und deswegen kann sicher ausgesagt werden, dass fast das gesamte Aluminium in den verdickten Filmabschnitt gezogen wurde. Damit verifiziert das Ergebnis der Analyse der Figur die Erklärung des vorher beschriebenen charakteristischen Phänomens.
    • (b) Als nächstes wird der Fall einer optischen Einzellagen-Platte (einer optischen Platte, die eine Einzelplatte umfasst) behandelt. Ein Experiment wurde durchgeführt durch Anlegen von Laserimpulsen der gleichen Leistung an einen an einer einseitig geformten Platte ausgebildeten 0,05 μm dicken reflektierenden Aluminiumfilm, dessen Ergebnis in 8(b) gezeigt ist. Wie in der Figur gezeigt, wurden Aluminiumreste beobachtet, und da diese Aluminiumreste ein Wiedergaberauschen verursachen, kann gesehen werden, dass der Einzelplatten-Typ für die Sekundäraufzeichnung optischer Platteninformation nicht geeignet ist, wenn hohe Dichte und niedrige Fehlerrate gefordert sind. Weiter wird, anders als bei der laminierten Platte, im Falle der Einzellagen-Platte die Schutzschicht 862 unvermeidbar beschädigt, wie in 10(b) gezeigt, wenn der nicht reflektierende Abschnitt einer Lasertrimmung unterworfen wird. Das Schadensausmaß hängt von der Laserleistung ab, der Schaden kann jedoch auch dann nicht vermieden werden, wenn die Laserleistung genau gesteuert wird. Darüberhinaus wurde gemaß unserem Experiment die durch Siebdruck mit einer Dicke von einigen 100 μm an der Schutzschicht 862 ausgebildete Drucklage 805 beschädigt, wenn ihre thermische Absorptanz hoch war. Im Falle der Einzellagen-Platte sollte, um das Problem der Schutzschicht-Beschädigung anzusprechen, entweder die Schutzschicht noch einmal aufgebracht werden, oder der Laser-Trimmungsvorgang vor dem Abscheiden der Schutzschicht ausgeführt werden. Auf jeden Fall kann die Einzellagen-Platte ein Problem insoweit aufzeigen, dass der Laser- Trimmungsvorgang in den Preßvorgang aufgenommen werden muss. Das begrenzt die Anwendung der Einzellagen-Platte, trotz ihrer sonstigen Nützlichkeit.
    • (c) Ein Vergleich zwischen Einzellagen-Platte und laminierter Platte wurde vorstehend mit Benutzung einer laminierten Zweilagen-Platte als Beispiel beschrieben. Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, kann die gleiche Wirkung, wie sie mit der laminierten Zweilagen-Platte erhalten wurde, mit der Einzellagenlaminierten Platte erhalten werden. Mit Benutzung der 12(a), 12(b) usw. wird eine weitere Beschreibung gegeben, die sich mit der Einzellagen-Platte befasst. Wie in 12(a) gezeigt, hat die reflektierende Lage 802 das transparente Substrat 801 aus Polycarbonat an einer Seite, und die gehärtete Kleberschicht 804 und ein Substrat an der anderen Seite, so dass die reflektierende Lage 802 hermetisch dazwischen versiegelt ist. In diesem Zustand wird gepulstes Laserlicht zur Aufheizung darauf fokussiert; im Falle unseres Experiments wird eine Wärme von 5 μJ/Impuls während eines kurzen Zeitraums von 70 ns an einen kreisförmigen Fleck von 10 bis 20 μm Durchmesser an der reflektierenden Lage 802 angelegt. Dadurch steigt die Temperatur augenblicklich auf 600°C, den Schmelzpunkt, an, und es wird ein Schmelzzustand verursacht. Durch Wärmeübertragung wird ein kleiner Anteil des transparenten Substrats 801 in der Nähe des bestrahlten Flecks geschmolzen, und auch ein Anteil der Kleberschicht 804 wird geschmolzen. Das geschmolzene Aluminium wird in diesem Zustand durch Oberflächenspannung veranlasst, sich längs der Grenzen 821a und 821b aufzubauen, wobei auf beiden Seiten Spannung angelegt ist und sich so Aufbauten 822a und 822b aus gehärtetem Aluminium bilden, wie in 12(b) gezeigt. Der nicht reflektierende und von Aluminiumresten freie Abschnitt 584 wird so gebildet. Dies zeigt, dass ein klar definierter nicht reflektierender Anteil 584 durch Lasertrimmung der lamnierten Platte erhalten werden kann, wie in 10(a) gezeigt. Ein Aussetzen der reflektierenden Lage an die Außenumgebung infolge einer beschädigten Schutzschicht, wie es bei dem Einzelplatten-Typ der Fall war, wurde nicht beobachtet, auch wenn die Laserleistung auf mehr als das Zehnfache des Optimalwertes erhöht wurde. Nach der Lasertrimmung besitzt die nicht reflektierende Lage 584 die in 12(b) gezeigte Struktur, wobei sie zwischen den beiden transparenten Substraten 801 eingeschlossen liegt und an beiden Seiten mit der Kleberschicht 804 gegen die Außenumgebung abgedichtet ist, so dass die Schutzwirkung der Struktur gegen Umgebungseinwirkungen erzeugt wird.
    • (d) Ein anderer Nutzen des Laminierens von zwei Platten wird als nächstes beschrieben. Wenn eine sekundäre Aufzeichnung in Form eines Strichkodes gemacht wird, kann ein illegaler Hersteller die Aluminiumlage durch Entfernen der Schutzschicht im Falle einer Einzellagen- Platte freisetzen, wie in 10(b) gezeigt. Das ergibt die Möglichkeit, dass nicht verschlüsselte Daten durch Wiederbeschichten einer Aluminiumlage über den Strichkode-Abschnitt an einer legitimen Platte und darauffolgende Lasertrimmung eines unterschiedlichen Barkodes gefälscht werden können. Wenn beispielsweise die ID-Nummer im Volltext oder getrennt vom Haupt-Schlüsseltext aufgezeichnet ist, ist es im Falle einer Einzellagen-Platte möglich, die ID-Nummer zu ändern und einen illegalen Gebrauch der Software durch Benutzung eines anderen Passwortes zu ermöglichen. Wenn jedoch die sekundäre Aufzeichnung an der laminierten Platte wie in 10(a) gezeigt, durchgeführt wird, ist es schwierig, die laminierte Platte in zwei Seitenplatten zu trennen. Zusätzlich wird, wenn man eine Seite von der anderen entfernt, der reflektierende Aluminiumfilm teilweise zerstört. Wenn die Anti-Raubkopier-Markierung zerstört wird, wird die Platte als eine raubkopierte Platte angesehen und läuft nicht. Wenn dementsprechend illegale Änderungen an der laminierten Platte vorgenommen werden, ist die Ausbeute gering und es werden so illegale Änderungen aus ökonomischen Gründen unterdrückt. Insbesondere ist es im Falle einer laminierten Zweilagen-Platte nahezu unmöglich, da das Polycarbonat Material Temperatur/Feuchtigkeits-Dehnungskoeffizienten besitzt, die beiden Platten, wenn sie einmal getrennt waren, durch Ausrichten der Anti-Raubkopier-Markierungen an der ersten und der zweiten Lage mit einer Genauigkeit von wenigen μm auszurichten und eine Massenproduktion der Platte durchzuführen. Damit ergibt der Zweilagen-Typ eine größere Wirksamkeit bei der Verhinderung von Raubkopien. Es hat sich gezeigt, dass ein klar definierter Schlitz eines nicht reflektierenden Abschnittes 584 durch Lasertrimmung der laminierten Platte 800 erhalten werden kann.
  • Die Technik zum Ausbilden des nicht reflektierenden optischen Markierungsabschnittes wurde in den vorhergehenden Abschnitten (a) bis (d) beschrieben.
    • (C) Als nächstes wird der Vorgang des Lesens der Position der so gebildeten Markierung beschrieben.
  • 15 ist ein Blockschaubild, das einen Niedrigreflektivitäts-Lichtmengendetektor 586 zum Erfassen des nicht reflektierenden optischen Markierungsabschnittes zusammen mit seiner benachbarten Schaltung in einem Herstellvorgang für Optische Platten zeigt. 16 ist ein Schaubild, das das Prinzip des Erfassens von Adress/Takt-Positionen des Abschnittes mit niedriger Reflektivität darstellt. Zur leichteren Erklärung behandelt die nachfolgende Beschreibung das Betriebsprinzip beim Ausführen eines Lesevorganges an einem nicht reflektierenden Abschnitt, der an einer aus einer Einzellage aufgebauten optischen Platte gebildet ist. Es wird erkannt werden, dass das gleiche Betriebsprinzip auch für eine optische Platte gilt, die aus zwei miteinander laminierten Lagen aufgebaut ist.
  • Wie in 15 gezeigt, wird die Platte 800 in eine Markierungs-Lesevorrichtung geladen, die mit einem Niedrigreflektivitäts-Positionsdetektor 600 zum Lesen der Markierung ausgerüstet ist, da in diesem Fall eine Signalwellenform 823 infolge der Anwesenheit und Abwesenheit von Grübchen und eine Signalwellenform 824 infolge der Anwesenheit des nicht reflektierenden Abschnittes 584 sich im Signalpegel bedeutsam unterscheiden, wie in dem Wellenformdiagramm der 9(a) gezeigt, können sie mit Benutzung einer einfachen Schaltung klar unterschieden werden.
  • Die Start- und die Endposition des nicht reflektierenden Abschnittes 564 mit der angeführten Wellenform kann leicht durch den Niedrigreflektivitäts-Lichtmengendetektor 586 erfasst werden, der in dem Blockschaubild der 15 gezeigt ist. Mit Benutzung des wiedergegebenen Taktsignals als Referenzsignal wird eine Positionsinformation in einem Niedrigreflektivitätspositions-lnformationsausgabeabschnitt 596 erhalten.
  • Wie in 15 gezeigt, erfasst ein Komparator 587 in dem Niedrigreflektivitäts-Lichtmengendetektor 586 den Niedrigreflektivitäts-Lichtabschnitt durch Erfassen eines analogen Lichtwiedergabesignals mit einem unter einem Lichtmengen-Referenzwert 588 liegenden niedrigeren Signalpegel. Während des Erfassungszeitraumes wird ein Niedrigreflektivitätsabschnitt-Erfassungssignal der Wellenform nach 16(5) ausgegeben. Die Adress- und Takt-Positionen der Start- und der Endposition dieses Signals werden gemessen.
  • Das wiedergegebene Lichtsignal wird durch eine Wellenformungs-Schaltung 590 mit einem AGC 590a zur Wandlung in ein Digitalsignal wellengeformt. Ein Taktregenerator 38a regeneriert ein Taktsignal von dem wellengeformten Signal. Ein EFM-Demodulator 592 in einem Demodulatorabschnitt 591 demoduliert das Signal, und ein ECC korrigiert Fehler und gibt ein Digitalsignal aus. Das EFM-demodulierte Signal wird auch an einen Physikalisch-Adressen-Ausgabeabschnitt 593 angelegt, wo eine Adresse eines MSF von Q Bits eines Teilkodes im Falle einer CD von einem Adressausgabeabschnitt 594 ausgegeben wird, und ein Synchronisiersignal wie ein Rahmen-Synchronisiersignal von einem Synchronisiersignal-Ausgabeabschnitt 595 ausgegeben wird. Von dem Taktregenerator 38a wird ein demodulierter Takt ausgegeben.
  • In einem Niedrigreflektivitätsabschnitts-Adress/Taktsignal-Positionssignal-Ausgabeabschnitt 596 misst ein Niedrigreflektivitätsabschnitt-Start/Endpositions-Detektor 599 genau die Start- und die Endposition des Niedrigreflektivitäts-Abschnitts 584 durch Benutzen eines (n-1)-Adressausgabeabschnitts 597 und eines Adresssignals, wie auch eines Taktzählers 598 und eines Synchronisier-Taktsignals oder des demodulierten Taktes. Dieses Verfahren wird im einzelnen durch Benutzen der in 16 dargestellten Wellenform-Schaubilder gezeigt. Wie in der Querschnittsansicht der optischen Platte in 16(a) gezeigt, ist der Niedrigreflektivitäts-Abschnitt 584 der Markierung Nummer 1 teilweise geformt. Ein Reflektions-Steigungs- oder -Abfall-Signal, wie in 16(3) gezeigt, wird ausgegeben, wobei der Signalpegel vom reflektierenden Abschnitt kleiner als der Lichtmengen-Referenzwert 588 ist. Dies wird durch den Lichtpegel-Komparator 587 erfasst und ein Niedrigreflektivitäts-Lichterfassungssignal, wie es in 16(5) gezeigt ist, wird von dem Niedrigreflektivitäts-Lichtmengendetektor 586 ausgegeben. Wie durch ein wiedergegebenes Digitalsignal in 16(4) gezeigt, wird kein Digitalsignal von dem Markierungsbereich ausgegeben, da er keine reflektierende Lage besitzt.
  • Als nächstes wird, um die Start- und die Endpositionen des Niedrigreflektivitäts Lichterfassungssignals zu erhalten, der demodulierte Takt oder der Synchronisierungstakt nach 16(6) zusammen mit Adressinformation benutzt. Zuerst wird ein Referenztakt 605 an Adresse n in 16(7) gemessen. Wenn die der Adresse n unmittelbar vorangehende Adresse durch den (n-1)-Adress-ausgabeabschnitt 597 erfasst wird, wird gefunden, dass der nächste Sync 604 ein Sync an Adresse n ist. Die Taktzahl vom Sync 604 bis zum Referenztakt 605, der die Startposition des Niedrigreflektivitäts-Lichterfassungssignals ist, wird durch den Taktzähler 598 gezählt. Diese Taktzählung wird als eine Referenz-Verzögerungszeit TD definiert, die durch einen Referenz-Verzögerungszeit-(TD)-Messabschnitt 608 gemessen und darin gespeichert wird.
  • Die Schaltungs-Verzögerungszeit variiert mit der für das Ablesen benutzten Wiedergabevorrichtung, was bedeutet, dass die Referenz-Verzögerungszeit TD sich in Abhängigkeit von der benutzten Wiedergabevorrichtung ändert. Deshalb legt bei Benutzung der TD ein Zeitverzögerungs-Korrektor 607 eine Zeitkorrektur an, und die sich ergebende Wirkung ist, dass die Starttaktzählung für den Niedrigreflektivitäts-Abschnitt auch dann genau gemessen werden kann, wenn Wiedergabevorrichtungen unterschiedlicher Auslegung für das Ablesen benutzt werden. Als nächstes wird durch Finden der Taktzählung und der Start- und Endadressen für die optische Markierung Nr. 1 in der nächsten Spur der Takt m+14 an Adresse n+12 abgeleitet, wie in 16(8) gezeigt. Da TD = m + 2, wird die Taktzählung auf 12 korrigiert, jedoch wird für eine bequemere Erklärung n+14 benutzt. Wir beschreiben ein anderes Verfahren, welches die Auswirkungen der variierenden Verzögerungszeiten beseitigt, ohne dass man die Referenz-Verzögerungszeit TD in der zum Ablesen benutzten Wiedergabevorrichtung ableiten muss. Dieses Verfahren kann prüfen, ob die Platte eine legitime Platte ist oder nicht, indem geprüft wird, ob die Positionsbeziehung der Markierung 1 an der Adresse n in 16(8) relativ zu einer anderen Markierung 2 passt oder nicht. Das bedeutet, TD wird als eine Variable ignoriert und die Differenz zwischen der Position A1 = a1 + TD der Markierung 1 Messung und der Position A2 = a2 + TD der Markierung 2 Messung wird abgeleitet, wodurch sich A1 – A2 = a1 – a2 ergibt. Gleichzeitig wird geprüft, ob diese Differenz mit der Differenz a1 – a2 zwischen der Position A1 der entschlüsselten Markierung 1 und der Positionsinformation a2 der Markierung 2 passt und dadurch wird beurteilt, ob die Platte eine legitime Platte ist oder nicht. Die Wirkung diese Verfahrens besteht darin, dass die Positionen nach dem Ausgleich für Veränderungen der Referenz-Verzögerungszeit TD durch Benutzen eines einfacheren Aufbaus geprüft werden kann.
    • (D) Als nächstes wird der Verschlüsselt-Informations-Schreibvorgang beschrieben. Die in dem Vorgang (C) gelesene Positionsinformation wird verschlüsselt (digitale Signatur), wie im einzelnen im nächsten Abschnitt (2) beschrieben werden wird, und wird an der optischen Platte mit Benutzung eines Strichkodes oder eines anderen Verfahrens angeschrieben. 3 zeigt, wie dies erledigt wird. In 3(a) wird die reflektierende Schicht durch einen gepulsten Laser getrimmt und ein Strichkodeartiges Trimmungsmuster gebildet, wie in 3(2) gezeigt. An einer Wiedergabevorrichtung (einem Disk-Player) wird eine Hüllkurven-Wellenform erhalten, von der einige Abschnitte fehlen, wie in 3(3) gezeigt ist. Die fehlenden Abschnitte erzeugen ein Niedrigpegel-Signal, das von einem durch ein normales Pit (Grübchen) erzeugten Signal verschieden ist, und dieses Signal wird durch einen zweiten Spaltpegel-Komparator gespalten, um ein Niedrigreflektivitätab-schnitt-Erfassungssignal abzuleiten, wie in 3(4) gezeigt. Von diesem Niedrigreflektivitätabschnitt-Erfassungssignal demoduliert ein PWM-Demodulator in 3(5) das verschlüsselte Information enthaltende Signal.
  • Die Verfahrensschritte bei dem Optikplatten-Herstellvorgang sind vorstehend beschrieben worden. Als nächstes wird die Ausbildung und der Betrieb einer Wiedergabevorrichtung (eines Players) zum Wiedergeben der so vervollständigten Optischen Platte an einem Player mit Bezug auf 41 beschrieben.
  • In der Figur wird zunächst der Aufbau einer Optischen Platte 9102 beschrieben. Eine Markie rung 9103 ist an einer (nicht gezeigten) an der Optischen Platte 9102 abgeschiedenen reflektierenden Lage ausgebildet. Bei dem Herstellvorgang für die optische Platte wurde die Position der Markierung 9103 durch Positionserfassungsmittel erfasst, und die erfasste Position wurde als MarkierungspositionInformation verschlüsselt und in Form eines Strichkodes 9104 auf die Optische Platte geschrieben.
  • Ein Positionsinformation-Lesemittel 9101 liest den Strichkode 9104, und ein darin enthaltenes Entschlüsselungsmittel 9105 entschlüsselt die Inhalte des Strichkodes zur Ausgabe. Ein Markierungs-Lesemittel 9106 liest die aktuelle Position der Markierung 9103 und gibt das Ergebnis aus. Ein Vergleichs/Beurteilungs-Mittel 9107 vergleicht das entschlüsselte Ergebnis von dem in dem Positionsinformation-Lesemittel 9101 enthaltenen Entschlüsselungsmittel 9105 mit dem Ergebnis der Auslesung durch das Markierungs-Lesemittel 9106 und beurteilt, ob die beiden in einem vorgegebenen zulässigen Bereich übereinstimmen. Stimmen sie überein, wird ein Wiedergabe-Signal 9108 zum Wiedergeben der Optischen Platte ausgegeben; stimmen sie nicht überein, wird ein Wiedergabe-Haltsignal 9109 ausgegeben. (Nicht gezeigte) Steuermittel steuern den Wiedergabebetrieb der Optischen Platte entsprechend diesen Signalen; wenn das Wiedergabe-Haltsignal ausgegeben wird, wird eine Anzeige mit dem Inhalt, dass die Optische Platte eine illegal kopierte Platte ist, an der (nicht gezeigten) Anzeige angezeigt und der Wiedergabebetrieb abgebrochen. Bei dem genannten Betrieb wird erkannt, dass es auch möglich ist, dass das Markierungs-Lesemittel 9106 das entschlüsselte Ergebnis von dem Entschlüsselungsmittel 9105 beim Lesen der aktuellen Position der Markierung 9103 verwendet.
  • So kann das Wiedergabe-Mittel mit dem genannten Aufbau eine illegal kopierte Optische Platte erfassen und den Wiedergabebetrieb der Platte abbrechen und kann praktisch illegale Raubkopien verhindern.
  • Die vorstehende Beschreibung hat den Vorgang von der Optikplatten-Herstellung bis zum Wiedergabebetrieb des Players behandelt, und wir gehen nun weiter zu einer Beschreibung der zugehörigen Dinge, welche die Einzelheiten des genannten Vorganges betreffen.
    • (A) Eine Niedrigreflektivitätsabschnitt-Adresstabelle, die eine Positionsinformationsliste für den Niedrigreflektivitäts-Abschnitt ist, wird erklärt.
    • (a) Laser-Markierungen werden bei dem Anti-Raubkopie-Markierungsbildungs-Vorgang in der Fabrik in Zufallsverteilung gebildet. Keine auf diese Weise geformte Laser-Markierung kann in ihrer physikalischen Eigenschaft identisch sein. Bei dem nächsten Verfahrensschritt wird der an jeder Platte gebildete Niedrigreflektivitätsabschnitt 584 mit einer Auflösung von 0,13 μm im Falle einer DVD gemessen, um eine Niedrigreflektivitätsabschnitt-Adresstabelle 609 aufzubauen, wie sie in 13(a) gezeigt ist. 13(a) ist hier ein Schaubild, das eine Niedrigreflektivitätsabschnitt-Adresstabelle usw. für eine legitime CD zeigt, die gemäß der vorliegenden Ausführungsform erzeugt wurde, und 13(b) ist mit einer illegal kopierten CD befasst. Die Niedrigreflektivitätsabschnitt-Adresstabelle 609 ist mit Benutzung einer Ein-Richtungs-Funktion wie der in 18 gezeigten verschlüsselt, und in dem zweiten Reflexionslagen-Bildungsschritt wird eine Reihe von Niedrigreflektivitätsabschnitten 584c bis 584e, wo die Reflexionslage entfernt ist, in einem Strichkodeartigen Muster an dem innersten Abschnitt der Platte aufgezeichnet, wie in 2 gezeigt. Alternativ kann sie an einem magnetischen Aufzeichnungsabschnitt 67 einer CD-ROM aufgezeichnet werden, wie in 14 gezeigt. 18 ist ein Flussdiagramm, das einen Plattenprüfvorgang durch die für die Verschlüsselung benutzte Einwegfunktion darstellt, und 14 ist ein Blockschaubild einer Platten-Herstellvorrichtung und einer speziellen Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung. Wie in 13 gezeigt, haben die legitime CD und die illegal kopierte CD Niedrigre-flektivitätsabschnitt-Adresstabellen 609 bzw. 609x, die sich wesentlich voneinander unterscheiden.
  • Nun werden wir mit Bezug auf 13 beschreiben, wie die Markierungspositions-Information sich zwischen der legitimen Platte und der Raubkopie-Platte unterscheidet. Die Fig. zeigt ein Beispiel, bei dem die obigen zwei Faktoren kombiniert sind. In dem gezeigten Beispiel sind zwei Markierungen an einer Platte gebildet. Im Falle der legitimen CD ist die erste Markierung mit Markierungsnummer 1 bei der 262. Taktposition vom Startpunkt des Sektors der logischen Adresse A1 gelegen, wie in der Adresstabelle 609 gezeigt. Im Falle einer DVD ist ein Takt 0,13 μm äquivalent, und die Messung wurde mit dieser Genauigkeit ausgeführt. Andererseits ist im Falle der raubkopierten CD die erste Markierung an der 81. Taktposition im Sektor der Adresse A2 gelegen, wie in der Adresstabelle 609x gezeigt. Durch Erfassen dieser Differenz der ersten Markierungsposition zwischen der berechtigten und der raubkopierten Platte kann die raupkopierte Platte erkannt werden. In gleicher Weise ist auch die Position der zweiten Markierung unterschiedlich. Um die Positionsinformation mit der der berechtigten Platte passend zu machen, muss der reflektierende Film an der 262. Position im Sektor der Adresse A1 mit einer Genauigkeit von einer Takteinheit, d. h. 0,13 μm, gebildet werden; sonst kann die raubkopierte Platte nicht zum Laufen gebracht werden.
  • Dementsprechend wird, wie in 14 gezeigt, in der Wiedergabevorrichtung die verschlüs selte Tabelle entschlüsselt, um die legitime Tabelle wieder aufzubauen, die dann durch ein Prüfprogramm 535 geprüft wird, um zwischen der legitimen Platte und der illegal kopierten Platte zu unterscheiden, und im Falle der duplizierten Platte den Wiedergabebetrieb abzubrechen. Im Beispiel der 16 haben die legitime Platte und die illegal duplizierte Platte Adresstabellen des niedrigreflektierenden Abschnitts 609 bzw. 609x, bei denen die Werte, wie in 17 gezeigt, unterschiedlich sind. Im Falle der legitimen Platte sind in der der Markierung 1 folgenden Spur die Start- und Endpositionen m+14 bzw. m+267, wie in 16(8) gezeigt, während im Falle der illegal kopierten Platte diese jeweils m+24 bzw. m+277 sind, wie in 16(9) gezeigt. Deshalb sind die entsprechenden Werte in den Adresstabellen 609 und 609x der niedrigreflektierenden Abschnitte unterschiedlich, wie in 17 gezeigt, so dass es möglich ist, die raubkopierte Platte zu erkennen. Falls ein illegaler Hersteller eine Kopie der Platte mit der Adresstabelle 609 des niedrigreflektie-renden Abschnitts herzustellen versucht, müsste er einen präzisen Lasertrimmungsvorgang mit der Auflösung des wiedergegebenen Taktsignals ausführen, wie in 16(8) gezeigt. Im Falle einer DVD-Platte beträgt die Periode T des in Abstand auf der Platte umgewandelten Wiedergabetakt-Impulses 0,13 μm, wie in 27(5) gezeigt. Um entsprechend eine unberechtigte Kopie herzustellen, muss der reflektierende Film mit einer unter 1 μm liegenden Auflösung von 0,1 μm entfernt werden. Es trifft zu, dass bei Benutzung eines für eine optische Platte ausgelegten Optikkopfes eine Aufzeichnung an einem Aufzeichnungsfilm wie einer CD-R mit unter 1 μm liegenden Auflösung hergestellt werden kann. In diesem Falle wäre jedoch die wiedergegebene Wellenform wie die in 9(c) gezeigte, und die bestimmte Wellenform 824 nach 9(a) kann nicht erreicht werden, wenn nicht der reflektierende Film entfernt wird.
    • (b) Ein erstes Verfahren zum Erzielen einer Massenherstellung von raubkopierten Platten durch Entfernen des reflektierenden Filmes kann durch Lasertrimmung bei Benutzung eines Lasers mit hoher Ausgangsleistung wie eines YAG-Lasers geschehen. Beim gegenwärtigen Stand der Technologie kann auch die hochgenau bearbeitende Lasertrimmung nur eine Verfahrensgenauigkeit von einigen wenigen μm erreichen. Bei der Lasertrimmung für Halbleitermasken-Korrekturen spricht man von 1 μm als Grenze der Verarbeitungsgenauigkeit. Das bedeutet, dass es schwierig ist, beim Massenproduktionsniveau eine Verarbeitungsgenauigkeit von 0,1 μm zu erreichen.
    • (c) Als ein zweites Verfahren sind Röntgenbelichtungsausrüstungen zur Verarbeitung von Halbleitermasken für VLSIs und Ionenstrahl-Verarbeitungsausrüstungen als Ausrüstungen gegenwärtig bekannt, die eine Verarbeitungsgenauigkeit in der Größenordnung von weniger als 1 μm erreichen können, jedoch ist eine derartige Ausrüstung sehr teuer und braucht weiterhin viel Zeit zur Verarbeitung einer Platte, und die Kosten pro Platte wären sehr hoch, falls jede Platte mit einer Benutzung einer solchen Ausrüstung verarbeitet würde. Gegenwärtig wären deshalb die Kosten höher als der Verkaufspreis der meisten legitim erzeugten Platten, so dass die Herstellung raubkopierter Platten sich nicht rentiert und bedeutungslos wird.
    • (d) Wie vorstehend beschrieben, ist es schwierig, mit dem ersten Verfahren, das Lasertrimmung benutzt, mit einer Genauigkeit von weiter unter 1 μm zu bearbeiten, und es ist deshalb schwierig, raubkopierte Platten in Massenproduktion herzustellen. Andererseits sind mit dem zweiten Verfahren mit Benutzung der Teil-μm-Verarbeitungstechnologie wie einer Röntgenstrahlbelichtung die Kosten pro Platte so hoch, so dass die Herstellung raubkopierter Platten vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus bedeutungslos ist. Dementsprechend kann die Herstellung illegaler Kopien verhindert werden, bis eines Tages in der Zukunft eine Verarbeitungstechnologie mit Genauigkeiten weiter unter 1 μm bei niedrigen Kosten für Massenproduktion praktisch einsetzbar wird. Da die praktische Verwirklichung einer solchen Technologie erst in sehr weiter Zukunft liegt, kann eine Herstellung raubkopierter Platten verhindert werden. Im Falle einer Zweilagen-Platte mit einem an jeder Lage, wie in 33 gezeigt, ausgebildeten Reflektivitätsabschnitt kann keine unberechtigt kopierte Platte hergestellt werden, wenn nicht die Pits (Grübchen) an der Ober- und Unterseite beim Laminieren mit guter Genauigkeit ausgerichtet werden, und auch das verbessert die Wirksamkeit bei der Verhinderung von Raubkopien.
    • (B) Als nächstes beschreiben wir, wie der Anordnungswinkel des Niedrigreflektivitätsabschnitts an der Platte angegeben werden kann.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird ausreichende Wirksamkeit bei der Raubkopier-Verhinderung durch den Reflektivlagen-Pegelmechanismus erreicht, das bedeutet, allein durch die niedrig reflektierende Markierung. in diesem Fall ist die Verhinderung dann wirksam, wenn die Masterplatte ein Duplikat ist.
  • Jedoch kann die Wirksamkeit noch verbessert werden, wenn sie mit der Raubkopier-Verhinderungstechnik am Masterplatten-Pegel kombiniert wird. Wenn der Anordnungswinkel des Niedrigreflektivitätsabschnitts an der Platte so, wie in Tabelle 532a und Tabelle 609 in 13(a) gezeigt, spezifiziert wird, müsste ein illegaler Hersteller auch den Anordnungswinkel jedes Pits an der Masterplatte kopieren. Das würde die Kosten raubkopierter Platten erhöhen und damit die Fähigkeit verbessern, Raubkopieren zu verhindern.
    • (C) Die Punkte der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend zusammengefasst. Bei der vorliegenden Erfindung kann ein legitimer Hersteller keine zulässige Platte durch Verarbeiten der Platte mit Benutzen einer Allgemeinzweck-Lasertrimmungs-Vorrichtung herstellen, die eine Verarbeitungsgenauigkeit von einigen Zehntel eines μm besitzt. Zwar ist eine Messgenauigkeit von 0,13 μm erforderlich, doch kann dies durch eine herkömmliche Schaltung erreicht werden, die in einem Kunden-DVD-Player enthalten ist. Durch Verschlüsseln des Messergebnisses mit einem Geheimschlüssel kann eine berechtigte Platte hergestellt werden. Das bedeutet, der berechtigte Hersteller braucht nur einen Geheimschlüssel und eine Messvorrichtung mit einer Messgenauigkeit von 0,13 μm zu besitzen, während die erforderliche Verarbeitungsgenauigkeit zwei oder drei Größenordnungen tiefer liegt, d.h. bei einigen Zehntel μm. Das bedeutet, dass die herkömmliche Laser-Verarbeitungsvorrichtung eingesetzt werden kann. Andererseits muss ein unberechtigter Hersteller, der den Geheimschlüssel nicht besitzt, direkt die auf der berechtigten Platte aufgezeichnete verschlüsselte Information kopieren. Das bedeutet, dass eine physikalische Markierung entsprechend der verschlüsselten Positionsinformation und das heißt, die Positionsinformation an der berechtigten Platte mit einer Verarbeitungsgenauigkeit von 0,13 μm gebildet werden muss. Das bedeutet, die niedrigreflektierende Markierung muss mit Benutzung einer Verarbeitungsvorrichtung mit einer Verarbeitungsgenauigkeit gebildet werden, die zwei Größenordnungen höher liegt, als bei der durch den berechtigten Hersteller benutzte Verarbeitungsvorrichtung. Eine Massenproduktion mit einer Genauigkeit, die zwei Größenordnungen höher liegt, d.h. mit einer Genauigkeit von weniger als 0,1 μm, ist sowohl technisch als auch wirtschaftlich selbst in der vorhersehbaren Zukunft schwierig. Das bedeutet, dass die Herstellung von raubkopierten Platten während der Lebenszeit des DVD-Standards verhindert werden kann. Ein Punkt der Erfindung ist die Ausbeutung der Tatsache, dass die Messgenauigkeit allgemein einige wenige Größenordnungen höher ist als die Herstellungsgenauigkeit.
  • Im Falle von CLV benutzt das genannte Verfahren die Tatsache, dass die Adresskoordinaten-Anordnung sich von einer Masterplatte zur anderen unterscheidet, wie vorher bemerkt wurde. 19 zeigt das Ergebnis der Messung von Adress-Orten an aktuellen CDs. Allgemein sind zwei Arten von Masterplatten vorhanden, eine, die durch Drehen eines Motors mit konstanter Drehgeschwindigkeit aufgezeichnet wurde, d.h. mit einer konstanten Winkelgeschwindigkeit (CAV constant angular velocity) und die andere mit einer sich mit konstanter Lineargeschwindigkeit (CLV constant linear velocity) drehenden Platte. Im Falle einer CAV-Platte sind, da die Logikadresse an einer vorgegebenen Winkelposition der Platte angeordnet ist, die Logikadresse und ihre physikalische Winkelposition an der Platte genau die gleichen, ohne Bezug darauf, wieviele Masterplatten hergestellt wurden. Andererseits ist im Falle einer CLV-Platte, da nur die Lineargeschwindigkeit gesteuert wird, die Winkelposition der Logikadresse der Masterplatte zufällig. Wie aus dem Messergebnis der Logikadressenorte an aktuellen CDs in 19 zu ersehen ist, verändern sich der Spurschritt, der Startpunkt und die Lineargeschwindigkeit leicht von Platte zu Platte, auch wenn mit genau den gleichen Daten und mit Benutzung der gleichen Mastervorrichtung aufgezeichnet wurde, und diese Fehler häufen sich an, was zu unterschiedlichen physikalischen Orten führt. In 19 werden die Orte jeder Logikadresse an einer ersten Masterplatte durch unausgefüllte Kreise angezeigt, und die Orte an zweiten und dritten Masterplatten durch ausgefüllte Kreise bzw. Dreiecke. Wie gesehen werden kann, verändern sich die physikalischen Orte der Logikadressen bei jeder Herstellung einer Masterplatte. 17 zeigt zum Vergleich die Niedrigreflektivitätsabschnitts-Adresstabellen für eine legitime Platte und eine unberechtigt kopierten Platte.
  • Das Verfahren der Raubkopier-Verhinderung am Masterplatten-Pegel wurde vorstehend beschrieben. Das bedeutet, wenn Masterplatten für CLV-Aufzeichnung, wie CD oder DVD, mit den gleichen Logikdaten durch Benutzen der Mastervorrichtung nach 19 hergestellt werden, ändert sich der physikalische Ort jedes Pit an der Platte bei den Masterplatten, d.h. man kann zwischen der legitimen Platte und der raubkopierten Platte unterscheiden. Dieses Verfahren erkennt eine raubkopierte Platte gegenüber einer berechtigt hergestellten, indem diese Kennwerte benutzt werden. Die Raubkopier-Verhinderungstechnologie am Masterplatten-Pegel kann raubkopierte Platten am Logikpegel verhindern, die nur durch einfaches Kopieren von Daten von der berechtigten Platte gemacht wurden. Jedoch sind in den letzten Jahren immer mehr Raubkopie-Hersteller aufgetreten, die mit fortschrittlicheren Technologien ausgerüstet sind und durch Aufschmelzen des Polycarbonat-Substrats der berechtigt hergestellten Platte Masterplatten-Kopien herstellen können, die in ihren physikalischen Eigenschaften identisch zu einer berechtigt hergestellten Platte sind. In diesem Fall wird das Raubkopier-Verhinderungsverfahren am Masterplatten-Pegel abgewehrt. Um diese neue Drohung von Raubkopie-Herstellung zu verhindern, hat die vorliegende Erfindung das Raubkopier-Verhinderungsverfahren am Reflexionslagen-Pegel entwickelt, bei dem eine Markierung an einem reflektierenden Film hergestellt wird.
  • Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Markierung auch dann an jeder von einer Masterplatte gepressten Platte gebildet, wenn die Platten durch Entfernen eines Abschnitts des reflektierenden Filmes bei dem Vorgang der Ausbildung des reflektierenden Filmes von der Masterplatte gepresst wurden. Als Ergebnis unterscheidet sich die Position und die Form der entstehenden niedrig reflektierenden Markierung von einer Platte zur anderen. Bei einem üblichen Vorgang ist es fast unmöglich, den reflektierenden Film mit einer wesentlich unter 1 μm liegenden Genauigkeit teilweise zu entfernen. Das dient zur Verbesserung der Wirksamkeit beim Verhindern von Raubkopien, da das Kopieren einer erfindungsgemäßen Platte die Kosten nicht rechtfertigt.
  • 20 zeigt ein Flussdiagramm zum Erfassen einer kopierten CD mit Benutzen der Niedrigreflektivitätabschnitt-Adresstabelle. Die zum Erfassen der Optikmarkierung notwendige Verzögerungszeit verändert sich infolge der Auslegungen des Optikkopfes und der Schaltung bei der benutzten Wiedergabevorrichtung nur geringfügig. Diese Verzögerungszeit der TD-Schaltung kann im Entwurfsstadium oder zur Zeit der Massenproduktion vorhergesagt werden. Die Optikmarkierungs-Positionsinformation wird erhalten durch Messen der Taktzahl, d.h. der Zeit vom Rahmen-Synchronisierungssignal. Infolge der Auswirkung der Schaltungs-Verzögerungszeit kann ein Fehler für die erfassten Daten der Optikmarkierungs-Positionsinformation verursacht werden. Als Ergebnis kann eine berechtigt hergestellte Platte irrigerweise als eine raubkopierte Platte beurteilt werden, wodurch einem berechtigten Benutzer Unbequemlichkeit bereitet wird. Eine Maßnahme zur Herabsetzung der Schaltungs-Verzögerungszeit TD wird nachfolgend beschrieben. Weiter kann ein an einer Platte nach dem Kauf hinzugefügten Kratzer eine Unterbrechung des wiedergegebenen Taktsignals verursachen, so dass ein Fehler von einigen Takten in der Messung der Optikmarkierungs-Positionsinformation verursacht wird. Um dieses Problem anzusprechen, werden eine Toleranzzählung 866 und eine Durchlaufzählung 867 nach 27 an einer Platte aufgezeichnet, und es ist ein gewisses Maß der Toleranz bei dem gemessenen Wert entsprechend der tatsächlichen Situation zur Wiedergabezeit zugelassen und es wird Wiedergabebetrieb zugelassen, wenn die Durchlaufzählung 867 erreicht ist; die für einen Fehler infolge eines Oberflächenkratzers an der Platte zugelassene Grenze kann durch den Copyright-Eigner vor der Versendung der Platte gesteuert werden. Das wird mit Bezug auf 20 beschrieben.
  • In 20 wird die Platte im Schritt 865a so wiedergegeben, dass sie die verschlüsselte Positionsinformation von dem Strichkode-Leseabschnitt oder dem Pit-Aufzeichnungsabschnitt der vorliegenden Erfindung aufnimmt. Im Schritt 865b wird die Verschlüsselung oder Signatur-Verifizierung ausgeführt, und im Schritt 865c wird eine Liste von Optikmarkierungs-Positionsinformation zurückgewonnen. Wenn die Verzögerungszeit TD einer Wiedergabeschaltung in dem Schaltungszeit-Speicherabschnitt 608a der Wiedergabevorrichtung nach 15 gespeichert ist, wird TD im Schaltungszeit 865h ausgelesen und der Vorgang geht weiter zum Schritt 865x. Wenn TD nicht in der Wiedergabevorrichtung gespeichert ist, oder wenn ein Messbefehl an der Platte aufgezeichnet ist, geht der Vorgang weiter zum Schritt 865d, um in eine Referenz-Verzögerungszeit-Messroutine einzusteigen. Wenn die Adresse Ns-1 erfasst wird, wird die Startposition der nächsten Adresse Ns gefunden. Das Rahmen-Synchronisiersignal und der wiedergegebene Takt werden gezählt, und im Schritt 865f wird die Referenz-Optikmarkierung erfasst. Im Schritt 865g wird die Schaltungs-Verzögerungszeit TD gemessen und gespeichert. Dieser Vorgang ist der gleiche wie der später mit Bezug auf 16(7) zu beschreibende Vorgang. Im Schritt 865x wird die innerhalb der Adresse Ns angeordnete Optikmarkierung gemessen. In den Schritten 865i, 865j, 865k und 865m wird die Optikmarkierungs-Positionsinformation mit einer Auflösung von einer Takteinheit erfasst, wie in Schritten 865d, 865y, 865f und 865y. Als nächstes wird im Schritt 865n die Raubkopieplatten-Erfassungsroutine betreten. Zuerst wird die Schaltungs-Verzögerungszeit TD korrigiert. Im Schritt 865p werden die Toleranz 866, d.h. tA und die Durchlaufzählung 867, die auf der Platte, wie in 27 gezeigt, aufgezeichnet sind, gelesen, um zu überprüfen, ob die im Schritt 865 gemessene Positionsinformation innerhalb der Toleranz tA liegt. Wenn das Ergebnis im Schritt 865r i.O. ist, dann wird im Schritt 865s geprüft, ob die geprüfte Markierungszählung den Durchlaufzählwert erreicht hat. Wenn das Ergebnis i.O. ist, wird im Schritt 865u die Platte als eine legitime Platte angesehen und eine Wiedergabe zugelassen. Wenn die Durchlaufzählung jedoch nicht erreicht ist, kehrt das Verfahren zum Schritt 865z zurück. Wenn das Ergebnis im Schritt 865r NEIN ist, wird im Schritt 865f geprüft, ob der Fehlererfassungs-Zählwert kleiner als NA ist und nur, wenn das Ergebnis i.O. ist, kehrt das Verfahren zum Schritt 865s zurück. Wenn es nicht i.O. ist, wird im Schritt 865v die Platte als unberechtigte Platte beurteilt und der Vorgang abgebrochen.
  • Da, wie beschrieben, die Schaltungs-Verzögerungszeit TD der Wiedergabevorrichtung in dem IC-ROM gespeichert ist, kann Optikmarkierungs-Positionsinformation mit erhöhter Genauigkeit erzielt werden. Weiter können durch Festsetzen der Toleranz 866 und des Durchlaufzählwerts für die Software an jeder Platte die Kriterien für die Erfassung raubkopierter Platten entsprechend der aktuellen Bedingung geändert werden, um einen Kratzer nach Kauf an der Platte zuzulassen. Das hat die Auswirkung, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass legitime Platten fehlerhafterweise als illegale Platten beurteilt werden.
    • (D) Eine weitere Beschreibung wird von dem Betrieb des Lesens des nicht reflektierenden Optikmarkierungs-Abschnitts der laminierten optischen Zweiplatten-Platte gegeben, mit Fo kussierung von Punkten, die in der vorangehenden Beschreibung des Betriebsprinzips nicht berührt wurden.
  • Das bedeutet, wie in 16 gezeigt, die Startpositions-Adresszahl, die Rahmenzahl und die Taktzahl können genau mit einer Auflösung einer T-Einheit gemessen werden, d.h. mit einer Auflösung von 0,13 μm im Falle des DVD-Standards durch Benutzen eines herkömmlichen Players, um dadurch genau die Optikmarkierung der vorliegenden Erfindung zu messen. 27 und 28 zeigen das Optikmarkierungs-Adressleseverfahren nach 16, wie es bei dem DVD-Standard angewendet wird. Die Erklärung der Signale (1), (2), (3), (4) und (5) in 27 und 28 wird hier nicht gegeben, da das Betriebsprinzip das gleiche wie das in 16 gezeigte ist.
  • Die Korrespondenz zwischen 16, welche das Prinzip des Erfassungsvorgangs zum Erfassen der Position eines Niedrigreflektivitätsabschnitts an einer CD darstellt, und 27 und 28, die mit einer DVD befasst sind, wird nachstehend gegeben.
  • 16(5) entspricht 27(1) und 28(1). Das wiedergegebene Taktsignal in 16(6) entspricht dem in 27(5) und 28(5) gezeigten. Die Adresse 603 in 16(7) entspricht der in 27(2) und 28(2) gezeigten.
  • Der Rahmen-Sync 604i 16(7) entspricht dem in 27(4) und 28(4) gezeigten. Die Starttaktzahl 605a in 16(8) entspricht der wiedergegebenen Kanaltaktzahl in 27(6). Statt der Endtaktzahl 606 in 16(7) werden in 27(7) und 28(7) Daten mit Benutzung einer 6Bit-Markierungslänge komprimiert.
  • Wie dargestellt, ist der Erfassungsbetrieb grundsätzlich bei CD und DVD der gleiche. Ein erster Unterschied besteht darin, dass ein 1 Bit-Markierungslagen-Identifizierer 603a, wie in 27(7) gezeigt, enthalten ist, um zu identifizieren, ob der Niedrigreflektivitätsabschnitt vom Einlagen-Typ oder vom Zweilagen-Typ ist. Die Zweilagen-DVD-Struktur schafft eine größere Anti-Raubkopier-Wirkung als vorher beschrieben. Eine zweite Differenz besteht darin, dass, da die Linien-Aufzeichnungsdichte fast zweimal so groß ist, 1 T des wiedergegebenen Taktes nur 0,13 μm beträgt, wodurch die Auflösung für das Erfassen der Positionsinformation ansteigt und so für einen größeren Anti-Raubkopier-Effekt sorgt.
  • In 27 ist das Signal von der ersten Lage in einer Zweilagen-Optikplatte mit zwei reflektie renden Lagen gezeigt. Das Signal (1) zeigt den Zustand, wenn die Startposition einer Optikmarkierung an der ersten Lage erfasst wird. 28 zeigt den Zustand des Signals von der zweiten Lage.
  • Um die zweite Lage zu lesen, sendet ein Erst/Zweit-Lagenschaltabschnitt 827 in 15 ein Schaltsignal zu einem Brennpunkt-Steuerabschnitt 828, der dann einen Brennpunkt-Treiberabschnitt 829 steuert, den Brennpunkt von der ersten Lage zur zweiten Lage umzuschalten. Aus 27 wird gefunden, dass die Markierung sich in Adresse (n) befindet, und durch Zählen des Rahmen-Synchronisierungssignals (4) mit Benutzung eines Zählers wird gefunden, dass sich die Markierung in Rahmen 4 befindet. Aus Signal (5) wird die PLL-wiedergegebene Taktzahl gefunden, und die Optikmarkierungs-Positionsdaten werden, wie durch das Signal (6) gezeigt, erhalten. Mit Benutzung dieser Positionsdaten kann die Optikmarkierung mit einer Auflösung von 0,13 μm an einem herkömmlichen Kunden-DVD-Player gemessen werden.
    • (E) Zusätzliche Dinge, die sich auf die laminierte, optische Zweiplatten-Platte beziehen, werden nachfolgend weiter beschrieben.
  • 28 zeigt die Adresspositions-Information, die sich auf die an der zweiten Lage gebildete Optikmarkierung bezieht. Da Laserlicht die erste und die zweite Lage durch die gleiche Öffnung durchdringt, wie in dem Vorgangsschritt (b) (sic) in 7 gezeigt, sind der an der ersten Reflexionslage 802 gebildete nicht reflektierende Abschnitt 815 und der an der zweiten reflektierenden Lage 825 gebildete nicht reflektierende Abschnitt 826 in ihrer Form identisch. Das wird in der perspektivischen Ansicht der 33 abgebildet. Bei der vorliegenden Erfindung wird, nachdem das transparente Substrat 801 und das zweite Substrat 803 miteinander laminiert sind, Laserlicht angelegt, das durch die zweite Lage hindurchdringt, um eine identische Markierung daran zu bilden. Da in diesem Fall Koordinatenanordnungen von Pits sich zwischen der ersten und der zweiten Lage unterscheiden, und da die Positionsbeziehung zwischen der ersten und der zweiten Lage beim Laminieren derselben zufällig ist, sind die Pit-Positionen, wo die Markierung bei der ersten und der zweiten Lage gebildet wird unterschiedlich, und es wird von jeder Lage eine insgesamt unterschiedliche Positionsinformation erhalten. Diese beiden Arten von Positionsinformation werden verschlüsselt, um eine Anti-Raubkopie-Platte zu erzeugen. Beim Versuch, diese Platte unberechtigt zu kopieren, müssten die Optikmarkierungen an den beiden Lagen mit einer Auflösung von etwa 0,13 μm ausgerichtet werden. Wie vorher beschrieben, ist es beim gegenwärtigen Stand der Technologie nicht möglich, eine Platte durch Ausrichten der Optikmarkierung mit den Pits mit einer Genauigkeit von 0,13 μm zu kopieren, d.h. mit einer Genauigkeit in der Größenordnung von 0,1 μm, es besteht jedoch eine Möglichkeit, dass eine Massenproduktions-Technologie in der Zukunft handelsüblich erreicht wird, die es erlaubt, große Mengen von Einzellagen-Platten bei niedrigen Kosten mit einer Verarbeitungsgenauigkeit von 0,1 μm zu trimmen. Da die obere und die untere Platte im Falle der zweilagenlaminierten Platte 800 gleichzeitig getrimmt werden, müssen die beiden Platten so miteinander laminiert werden, dass die Pit-Positionen und die Optikmarkierung mit einer Genauigkeit einiger weniger μm ausgerichtet sind. Es ist jedoch wegen der Temperatur-Koeffizienten usw. des Polycarbonat-Substrats so gut wie unmöglich, Platten mit dieser Genauigkeit zu laminieren. Wenn Optikmarkierungen durch Anlegen von Laserlicht gebildet werden, das durch die Zweilagen-Platte 800 hindurchdringt, ist die sich ergebende Anti-Raubkopier-Markierung extrem schwierig zu kopieren. Das ergibt noch einen größeren Anti-Raubkopier-Effekt. Die Optische Platte mit einem Anti-Raubkopier-Mechanismus ist so fertiggestellt. Für Raubkopier-Verhinderungs-Anwendungen müssen in Fällen, wo der Plattenvorgang und der Laserschneidevorgang nicht voneinander trennbar sind, wie im Falle des Einzelplatten-Typs, der Verschlüsselungsvorgang, der ein integraler Teil des Laserschneidevorgangs ist, und die Verarbeitung, die einen geheimen Schlüssel benutzt, an der Platten-Herstellanlage ausgeführt werden. Das bedeutet, dass im Falle des Einzelplatten-Typs der in der Software-Gesellschaft gehaltene Geheimschlüssel an die Platten-Herstellanlage geliefert werden muss. Das reduziert die Verschlüsselungs-Geheimhaltung in hohem Maße. Andererseits kann entsprechend dem Verfahren, das eine Laserbearbeitung der laminierten Platten enthält und einen Aspekt der Erfindung bildet, der Lasertrimmungsvorgang vollständig von dem Platten-Herstellvorgang getrennt werden. Deshalb können die Lasertrimmungs- und Verschlüsselungs-Vorgänge in einer Anlage des Software-Herstellers ausgeführt werden. Da der Geheimschlüssel, den der Software-Hersteller hält, nicht an die Platten-Herstelleinrichtung geliefert werden muss, kann der Geheimschlüssel für die Verschlüsselung in der Safe-Verwahrung des Software-Herstellers gehalten werden. Dadurch wird die Sicherheit der Verschlüsselung in hohem Maße erhöht.
    • (2) (A) Eine Verschlüsselung (digitale Signatur) der Markierungs-Positionsinformation usw. und die Entschlüsselung und Wiedergabe der Optikplatten-Positionsinformation usw., die in (1) kurz beschrieben wurden, werden nun mit mehr Einzelheiten beschrieben. Auch werden nachfolgend verschiedene Mechanismen für Raubkopier-Verhinderung beschrieben.
    • (A) Die Verschlüsselung (digitale Signatur) und ihre Wiedergabe wird beschrieben.
  • (a) Einfache Verschlüsselung (digitale Signatur)
  • (Verwirklichung durch RSA-Funktion)
  • Zuerst wird ein Verschlüsselungs-Beispiel, bei dem Verschlüsselung mit Benutzen einer Funktion eines Signatur-Verfahrens vom Nachrichten-Rückgewinnungstyp, wie einer RSA-Funktion, mit Bezug auf die in 22 und 24 dargestellten Flussdiagramme beschrieben.
  • Nach 22 besteht der Vorgang aus den folgenden Hauptroutinen: Schritt 735a, wo die Markierungs-Positionsinformation bei dem Optikplatten-Hersteller gemessen wird, Schritt 695, wo die Positionsinformation verschlüsselt (oder eine digitale Signatur angehängt wird), Schritt 696, wo die Positionsinformation in der Wiedergabevorrichtung entschlüsselt (oder die Signatur verifiziert oder für zuverlässig erklärt) wird, und Schritt 735w, wo eine Prüfung angestellt wird, um zu bestimmen, ob die Platte eine berechtigte Optische Platte ist oder nicht.
  • Zuerst wird im Schritt 735a die Markierungs-Positionsinformation an der Optischen Platte gemessen, Schritt 735b. Die Positionsinformation wird dann im Schritt 735d komprimiert und die komprimierte Positionsinformation H im Schritt 735e abgeleitet.
  • Im Schritt 695 wird der verschlüsselte Text der komprimierten Positionsinformation H aufgebaut. Zuerst wird im Schritt 695 ein Geheimschlüssel d von 512 oder 1024 Bits und ein Geheimschlüssel p und q von 256 oder 512 Bits festgesetzt, und im Schritt 695b wird eine Verschlüsselung mit Benutzung einer RSA-Funktion durchgeführt. Wenn die Positionsinformation H durch M bezeichnet ist, wird M zur d-ten Potenz erhoben und mod n berechnet, um den Verschlüsselungstext C zu erhalten. Im Schritt 695d wird der Verschlüsselungstext C an der Optischen Platte aufgezeichnet. Die Optische Platte ist damit fertiggestellt und wird versandt (Schritt 735k).
  • In der Wiedergabevorrichtung wird die Optische Platte im Schritt 735m eingeladen und der verschlüsselte Text C wird im Schritt 698 entschlüsselt. Genauer gesagt, wird der verschlüsselte Text C im Schritt 698e zurückgewonnen und es werden öffentliche Schlüssel e und n im Schritt 698f festgesetzt; dann wird im Schritt b zum Entschlüsseln des verschlüsselten Textes C der verschlüsselte Text C in die e-te Potenz erhoben und der Modulus-Wert mod n des Ergebnisses berechnet, um den Klartext M zu erhalten. Der Klartext M ist die komprimierte Positionsinformation H. Eine Fehlerprüfung kann im Schritt 698g durchgeführt werden. Liegen keine Fehler vor, so wird entschieden, dass keine Änderungen der Positionsinformation vorgenommen wurden, und das Verfahren geht weiter zu der in 24 gezeigten Plattenprüfroutine 735w. Falls ein Fehler erfasst wurde, wird entschieden, dass die Daten nicht legitim sind, und der Vorgang wird abgebrochen.
  • Im nächsten Schritt 736a wird die komprimierte Positionsinformation H gedehnt, um die Original-Positionsinformation zurückzugewinnen. Im Schritt 736c werden Messungen unternommen, um zu prüfen, ob die Markierung tatsächlich an der durch die Positionsinformation angezeigten Position der optischen Platte gelegen ist. Im Schritt 736d wird geprüft, ob die Differenz zwischen der entschlüsselten Positionsinformation und der tatsächlich gemessenen Positionsinformation innerhalb eines Toleranzwertes zusammenfallen. Falls die Prüfung im Schritt 736 i.O. ist, geht der Vorgang weiter zum Schritt 736h, um Software oder Daten auszugeben oder Programme auszuführen, die auf der Optischen Platte gespeichert sind. Liegt das Prüfresultat außerhalb des Toleranzbereiches, d.h. stimmen die beiden Positionsinformations-Stücke nicht überein, wird eine Anzeige der Auswirkung erzeugt, dass die Optische Platte unberechtigt kopiert ist, und der Vorgang wird im Schritt 736g abgebrochen. RSA hat die Auswirkung einer Herabsetzung der erforderlichen Kapazität, da nur der Verschlüsselungstext aufgezeichnet werden muss.
  • (Ausführung mit elliptischer Funktion)
  • Als nächstes wird eine andere Art des Signatursystems, d.h. ein Eindruck-Signatursystem mit Benutzung einer elliptischen Funktion für die Verschlüsselung mit Bezug auf die Flussdiagramme in 23 und 24 beschrieben.
  • Wie in 23 usw. gezeigt, besteht der Vorgang aus den folgenden Hauptroutinen: Schritt 735a, wo die Markierungs-Positionsinformation beim Optikplatten-Hersteller gemessen wird, Schritt 735f, wo der Autorisierungs-Verschlüsselungstext (d.h. die Signatur) für die Positionsinformation berechnet wird, Schritt 735n, wo die Positionsinformations-Autorisierung (Signatur-Verifizierung) in der Wiedergabevorrichtung ausgeführt wird und Schritt 735w, wo geprüft wird, ob die Platte eine legitim hergestellte Optische Platte ist oder nicht.
  • Der Vorgang von Schritt 735a bis Schritt 735e ist der gleiche wie der für die RSA-Funktion.
  • Im Schritt 735f wird ein Autorisierungs-Verschlüsselungstext für die komprimierte Positionsinformation H aufgebaut. Zuerst werden im Schritt 735g Geheimschlüssel X (128 Bit oder mehr) und K festgesetzt, und im Schritt 735h wird ein öffentlicher Systemparameter G, ein Punkt an einer Ellipse, bestimmt, und mit f(x) als einer Ein-Richtungs-Funktion wird zuerst R = f(K × G) abgeleitet, und dann R' = f(R) abgeleitet; dann werden aus der Gleichung S = (K × R' – H)X–1 mod Q, R und S als Autorisierungs-Verschlüsselungstexte erzeugt. Im Schritt 735j wird der Autorisierungs-Verschlüsselungstext R und S und der Klartext H der komprimierten Positionsinformation an der Optischen Platte aufgezeichnet und im Schritt 735k die fertiggestellte Platte versandt.
  • In der Wiedergabevorrichtung wird die Optische Platte im Schritt 735m eingeladen und ein Autorisierungs-Vorgang im Schritt 735n durchgeführt, um die Positionsinformation zu autorisieren.
  • Zuerst werden im Schritt 735p die autorisierten Verschlüsselungstexte R und S und die komprimierte Positionsinformation H von der eingeladenen Optischen Platte zurückgewonnen. Im Schritt 735r werden die öffentlichen Schlüssel Y, G und Q festgesetzt, und im Schritt 735s wird ein Autorisierungs-Vorgang durchgeführt, durch den f(A × Y + B × G) von A = SR–1 mod Q und B = HR–1 mod Q abgeleitet wird. Im Schritt 735t wird geprüft, ob der genannte Wert zu R passt. Wenn sie passen, wird entschieden, dass keine Änderungen an der Positionsinformation vorgenommen wurden, und das Verfahren geht weiter zur Optikplatten-Prüfroutine 735w in 24. Wenn sie nicht passen, wird entschieden, dass die Daten nicht legitim erworben wurden und der Betrieb wird abgebrochen.
  • Der darauffolgende Vorgang vom Schritt 736a zum Schritt 736g ist der gleiche wie bei der RSA-Funktion. Das bedeutet, wenn die optische Platte als illegal kopiert beurteilt wurde, wird eine Anzeige mit dieser Feststellung erzeugt und im Schritt 736g wird der Betrieb abgebrochen. Im Vergleich zur RSA-Funktion hat die elliptische Funktion den Vorteil, dass die Berechnungszeit abgekürzt ist, was dazu dient, die Zeit vor dem Beginn der Wiedergabe herabzusetzen. Das System ist deshalb zur Anwendung bei Kunden-Wiedergabevorrichtungen geeignet.
  • (b) Komplexe Verschlüsselung (digitale Signatur) mit Benutzung von Master-Schlüssel, Unterschlüssel usw.
  • Nicht nur die Markierungspositions-Information, sondern auch die Merkmale von Inhalten der in der optischen Platte gespeicherten Software und ein Anti-Raubkopier-Identifizierer werden einer Verschlüsselung (digitale Signatur) unterworfen. Weiter werden zwei Arten von Schlüsseln, ein Hauptschlüssel und ein Unterschlüssel, benutzt. Ein bestimmtes Beispiel wird nach folgend beschrieben, in welchem eine geheime Verschlüsselungsfunktion in Kombination mit einer öffentlichen Verschlüsselungsfunktion benutzt wird.
  • Bevor mit einer detaillierten Beschreibung des bestimmten Beispiels fortgefahren wird, wird zunächst eine grundsätzliche funktionale Beschreibung dieses Systems mit Bezug auf 40 gegeben, um das Verständnis der Grundsätze desselben zu ermöglichen.
  • In dem bei der nachfolgenden grundsätzlichen Beschreibung behandelten Beispiel wird die Verschlüsselung ausgeführt mit Benutzung einer öffentlichen Verschlüsselungsfunktion und eine Verschlüsselung, die eine geheime Verschlüsselungsfunktion benutzt, wird hier nicht behandelt. Deshalb werden der Master-Geheimschlüssel für die öffentliche Verschlüsselung und der Unter-Geheimschlüssel für öffentliche Verschlüsselung einfach als der Master-Geheimschlüssel bzw. der Unter-Geheimschlüssel bezeichnet. In gleicher Weise werden der öffentliche Master-Schlüssel für öffentliche Verschlüsselung und der öffentliche Unterschlüssel für öffentliche Verschlüsselung einfach als der öffentliche Master-Schlüssel bzw. der öffentliche Unterschlüssel bezeichnet.
  • Wie in 40 gezeigt, verwaltet ein Schlüssel-Verwaltungszentrum 9001 sicher den Master-Geheimschlüssel, um seine Geheimhaltung aufrecht zu erhalten, und ist mit einem später zu beschreibenden Software-Hersteller 9002 über eine Verbindungsleitung 9003 verbunden. Wenn eine Anforderung zur Verschlüsselung von dem Software-Hersteller 9002 abgegeben wird, empfängt das Schlüssel-Verwaltungszentrum 9001 zu verschlüsselnde Daten über ein Netz 9003 und verschlüsselt die Daten mit Benutzung des Master-Geheimschlüssels.
  • Zur Vereinfachung der Erklärung wird hier angenommen, dass zu dem Software-Hersteller 9002 auch eine Platten-Herstellanlage gehört. Deswegen ist hier der Software-Hersteller 9002 eine Abteilung, die den Herstellungsvorgang bei der in 1 dargestellten Platten-Herstellanlage zusätzlich zur Herstellung von Software ausführt. Das bedeutet, dass beim Herstellen von Optischen Platten mit Spielfilm-Software auch eine Verschlüsselung zum Verhindern unberechtigter Kopien ausgeführt wird. Um die Verschlüsselung durchzuführen, leitet der Software-Hersteller 9002 einen exklusiven geheimen Unterschlüssel von dem Schlüssel-Verwaltungszentrum 9001 ab. Das Voranstehende beschreibt die Anordnung seitens des Optikplatten-Herstellers.
  • Andererseits befindet sich ein Player 9004 an der Benutzerseite, wo die Optische Platte be nutzt wird. Der Player 9004 ist eine Vorrichtung zum Wiedergeben einer Optischen Platte und enthält einen ROM, in welchem ein öffentlicher Master-Öffentlich-Schlüssel vorgespeichert wurde, entsprechend dem am Schlüssel-Verwaltungszentrum gehaltenen Master-Geheim-Schlüssel. Ebenfalls ist eine Funktion zum Abbrechen der Wiedergabe einer illegal kopierten Optischen Platte enthalten.
  • Nachdem so die allgemeine Anordnung beschrieben wurde, wird nun der Betrieb beschrieben.
    • (b-1) Zuerst werden die beim Software-Hersteller 9002 durchgeführten Verfahrensschritte zur Verschlüsselung beschrieben. Der zuerst ausgeführte Verschlüsselungsschritt (der erste Verschlüsselungsschritt) enthält die Verschlüsselung in der Stufe der Herstellung der Plattenform, und die verschlüsselte Information wird in der Gestalt der Plattenform reflektiert. Der endgültig ausgeführte Verschlüsselungsschritt (der zweite Verschlüsselungsschritt) betrifft eine Verschlüsselung, die an einer Stufe nach der Ausbildung einer Markierung durch Lasertrimmung ausgeführt wird.
    • (1-1)Bei dem ersten Verschlüsselungsschritt wird eine Verschlüsselung mit Benutzung eines öffentlichen Unterschlüssels entsprechend dem geheimen Unterschlüssel zur Verwendung beim zweiten Verschlüsselungsschritt ausgeführt, und mit Benutzung einer Software-Eigenschafts-information und eines Anti-Raubkopie-Identifizierers. Die Information wird über die Verbindungsleitung 9003 zu dem Schlüssel-Verwaltungszentrum 9001 übertragen. Die Software-Eigenschaftsinformation bezieht sich auf die Information, welche die Inhalte der auf die optische Platte geschriebenen Spielfilm-Software beschreibt, und ist für jede Spielfilm-Software eindeutig und ist von einer Software zur anderen verschieden. Der Anti-Raubkopie-Identifizierer ist vorgesehen, um es zu ermöglichen, dass erfasst wird, ob die hergestellte Optische Platte mit Raubkopie-Verhinderung bearbeitet wurde. Der Identifizierer einer Optischen Platte, der mit Raubkopie-Verhinderung unter Benutzung des zweiten Verschlüsselungstextes behandelt wurde, ist "1"; sonst ist der Identifizierer "0". Bei diesem Beispiel ist, was nicht extra betont zu werden braucht, der Identifizierer "1".
    • (1-2) Das Schlüssel-Verwaltungszentrum 9001 verschlüsselt die von dem Software-Hersteller 9002 übertragene Information durch Benutzen des Master-Geheim-Schlüssels, der am Zentrum gehalten wird, und sendet die verschlüsselte Information zu dem Software-Hersteller 9002 zurück. Der so erzeugte Verschlüsselungstext wird als der erste Verschlüsselungstext bezeichnet.
    • (1-3) Der Software-Hersteller 9002 zeichnet den ersten Verschlüsselungstext an der Plattenform (oder dem Master) zusammen mit der Spielfilm-Software usw. auf.
    • (1-4) Der Software-Hersteller 9002 formt Platten durch Benutzen der so hergestellten Form.
    • (1-5) Als nächstes fertigt der Software-Hersteller 9002 optische Platten von den geformten Platten und führt zur Bildung einer Markierung an jeder optischen Platte wie vorher beschrieben, die Lasertrimmung aus.
    • (1-6) Weiter erfasst der Software-Hersteller 9002 die Position der Markierung und verschlüsselt die abgeleitete Positionsinformation durch Benutzen des bei dem Hersteller gehaltenen Unter-Geheimschlüssels. Die so verschlüsselte Information wird als der zweite Verschlüsselungstext bezeichnet. Da er durch Verschlüsseln der Positionsinformtion geschaffen wurde, unterscheidet sich der zweite Verschlüsselungstext von einer optischen Platte zur anderen auch dann, wenn sie von der gleichen Form gepreßt wurden. Das ist der Unterschied gegenüber dem ersten Verschlüsselungstext.
    • (1-7) Schließlich zeichnet der Software-Hersteller 9002 den zweiten Verschlüsselungstext als einen Strichkode an der optischen Platte auf. Die optische Platte ist so fertiggestellt.
    • (b-2) Als nächstes werden wir den Vorgang beschreiben, wenn der Kunde, der die so fertiggestellte optische Platte gekauft hat, sie an dem Player 9004 wiedergibt.
    • (2-1) Zuerst liest der Player 9004 den ersten an der optischen Platte aufgezeichneten Verschlüsselungstext, und mit Benutzung des in dem ROM gespeicherten öffentlichen Masterschlüssels entschlüsselt er den ersten Verschlüsselungstext, der in verschlüsselter Form den dem Unter-Geheimschlüssel entsprechenden öffentlichen Unterschlüssel enthält, die Software-Eigenschaftsinformation und den Anti-Raubkopie-Identifizierer.
    • (2-2) In der Zwischenzeit extrahiert der Player 9004 die Software-Eigenschaftsinformation von den Inhalten der auf der optischen Platte aufgezeichneten Spielfilm-Software. Die extrahierte Software-Eigenschaftsinformation wird mit der Software-Eigenschaftsinformation verglichen, die durch die Entschlüsselung in (2-1) erhalten wurde; wenn sie nicht übereinstimmen, wird die optische Platte als illegal kopiert beurteilt und der darauffolgende Wiedergabebetrieb wird abgebrochen. Wenn sie übereinstimmen, geht der Vorgang zum nächsten Schritt weiter.
    • (2-3) Es wird geprüft, ob der durch die Entschlüsselung in (2-1) erhaltene Anti-Raubkopie-Identifizierer "1" oder "0" ist. Falls er "0" ist, wird der Wiedergabebetrieb unmittelbar gestartet unter Überspringen des hiernach beschriebenen Vorganges. Wenn der Identifizierer "1" ist, wird der Vorgang weiter fortgesetzt. Auf diese Weise kann, wenn die optische Platte zufällig eine Platte ist, die nicht mit Raubkopie-Verhinderung unter Benutzung des zweiten Verschlüsselungstextes bearbeitet wurde, die Platte an dem Player 9004 abgespielt werden, solange der Identifizierer in zulässiger Weise auf "0" gesetzt wurde. Wenn ein Raubkopierer versucht, eine ungesetzliche Kopie durch Ändern des Identifizierers in "0" herzustellen, wird seine Anstrengung durchkreuzt, weil der Identifizierer mit Benutzung des Master-Geheimschlüssels verschlüsselt wurde, nachdem er mit der Software-Eigenschaftsinformation usw. verbunden worden ist, wie früher beschrieben wurde.
    • (2-4) Zuerst wird der auf der optischen Platte aufgezeichnete zweite Verschlüsselungstext ausgelesen. Dann wird der zweite Verschlüsselungstext entschlüsselt, der die verschlüsselte Version der Positionsinformation ist, mit Benutzung des durch Entschlüsselung in (2-1) erhaltenen öffentlichen Unterschlüssels.
    • (2-5) Mit Benutzung der entschlüsselten Positionsinformation wird geprüft, ob die Markierung tatsächlich in der Position an der optischen Platte ausgebildet ist, wie sie durch die Positionsinformation angezeigt ist. Dann wird die aktuell gemessene Markierungs-Positionsinformation mit der in (2-4) entschlüsselten Positionsinformation verglichen. Wenn sie nicht übereinstimmen, wird die Optische Platte als illegal kopiert angesehen und der Wiedergabebetrieb wird abgebrochen. Wenn sie übereinstimmen, wird die Optische Platte als eine berechtigte Kopie angesehen und der Wiedergabebetrieb wird gestartet.
  • Ein Umriß des Systems wurde vorstehend beschrieben. Nun folgt eine Beschreibung in spezifischerer Form.
  • Wie in 32 gezeigt, extrahiert das Softwareeigenschafts-Extrahiermittel 864 die für die Software eindeutigen Software-Parameter, wie die TOC-Information, welche die Zeitorganisa tion jedes Kapitels der Video-Software zeigt, die Bildkomprimierungs-Parameter, den Titelnamen usw. aus den Inhalten der Software, und komprimiert die extrahierte Information zu 128 Bit bis 256 Bit durch Berechnung einer Prüfsumme, Berechnung eines Galois-Feldes usw. und eine Ein-Richtungs-Hash-Funktion 864a wie SHA und MD5, um Software-Eigenschaftsinformation 863 zu schaffen. Die Software-Eigenschaftsinformation 863 wird dann mit einem nur für den Software-Hersteller speziellen öffentlichen Unterschlüssel 861 und einem Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 als Copyright-Identifizierer kombiniert zu einem Datenblock, der dann in den Schritten 866a und 866b unter Benutzung eines Master-Geheimschlüssels für öffentliche Verschlüsselung verschlüsselt und zusammen mit der entsprechenden Software im Schritt 866e an einer Master-Platte 867 aufgezeichnet ist.
  • Wenn ein System benutzt wird, das Geheim-Verschlüsselung in Kombination mit öffentlicher Verschlüsselung benutzt, wird im Schritt 866c ein Master-Geheimschüssel für geheime Verschlüsselung benutzt, im Schritt 866d wird die Verschlüsselung ausgeführt und die Daten werden im Schritt 866e an der Master-Platte 867 aufgezeichnet.
  • Der Platten-Masterungs-Vorgang ist so abgeschlossen. Der auf der Master-Platte aufgezeichnete Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 definiert, wie das Copyright der Software zu schützen ist, und besteht aus mindestens 4 Bit Copyright-Schutzmerkern einschließlich eines Merkers von einem Bit zum Bezeichnen, ob die Software mit einem Anti-Raubkopie-Mechanismus ausgerüstet ist, einem Merker von einem Bit zum Bezeichnen, ob sie einen Niedrigreflektivitäts-Strichkodeabschnitt enthält, einem Merker von einem Bit als einem Verwürfelungs-Identifizierer 965 zur Bezeichnung, ob die Software verwürfelt ist oder nicht, und einem Merker von einem Bit, um zu bezeichnen, ob das Überspielen der Software (bzw. Software-Dubbing = Überspielen mit erhöhter Geschwindigkeit)) verhindert ist oder nicht. Da der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 und der öffentliche Unterschlüssel 861 mit der für die Software eindeutigen Software-Eigenschaftsinformation 863 kombiniert und diese zusammen durch Benutzen des Master-Geheimschlüssels für öffentliche Verschlüsselung verschlüsselt sind, ist es nicht möglich, sie zu ändern.
  • Der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 und der öffentliche Unterschlüssel 861 werden mit der für die Software eindeutigen Software-Eigenschaftsinformation zu einem Datenblock kombiniert, der dann durch den Geheimschlüssel verschlüsselt wird.
  • Wenn die Software-Eigenschaftsinformation 863 aus 256 Bit besteht, ergeben sich 2256 mög liche Variationen. Das bedeutet, wenn Software-Eigenschaftsinformation von Daten extrahiert wird, die durch Autorisieren eines bestimmten Spielfilm-Software-Produkts erhalten wurden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit Software-Eigenschaftsinformation irgendeiner anderen Software übereinstimmt, 1/2256; demnach ist die Wahrscheinlichkeit eines solchen Zusammentreffens fast Null. Wenn eine Ein-Richtungs-Hash-Funktion wie MD5 oder SHA benutzt wird und der Hash-Wert, d.h. die Software-Eigenschaftsinformation 963 aus 256 Bit besteht, erfordert das Finden zweier Software-Inhalte mit dem gleichen Hash-Wert bei Benutzung eines gegenwärtig verfügbaren großen Computers 1018 Jahre Rechenzeit. Demzufolge ist es nahezu unmöglich, Software zu ersetzen. Für die Software-Eigenschaftsinformation eines bestimmten autorisierten Software-Produkts ist nur ein Wert vorhanden, und keine andere Software kann den gleichen Wert besitzen.
  • Da die Software-Eigenschaftsinformation zusammen mit dem Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 und dem öffentlichen Unterschlüssel 861 verschlüsselt wurde, kann keiner dieser beiden Werte geändert werden. So sind nach Autorisierung der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 und der öffentliche Unterschlüssel 861 für ein bestimmtes Software-Produkt eindeutig identifiziert.
  • Das Aufzeichnen des Anti-Raubkopie-Identifizierers 865 an der Master-Platte wird mit weiteren Einzelheiten beschrieben.
  • Wie der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 tatsächlich an Software angehängt wird, steht im Belieben des Copyright-Eigners der Software. Es erfordert Kosten und Mühen, eine Anti-Raubkopie-Maßnahme an Optikplatten-Software anzuwenden. Dementsprechend sind nicht alle Optischen Platten mit einem Anti-Raubkopie-Mechanismus ausgerüstet. Einige Optische Platten enthalten einen Anti-Raubkopie-Mechanismus und den Strichkkode der vorliegenden Erfindung, während andere das nicht haben. Falls zugelassen wird, dass berechtigte Platten ohne Anti-Raubkopie-Mechanismus oder Strichkkode existieren, sind Wiedergabevorrichtungen erforderlich, welche eine Funktion haben, die das Wiedergeben beider Platten-Arten in richtiger Weise ermöglicht. Wenn in diesem Fall eine Platte ohne Raubkopierschutz abgespielt wird, müssen zwei Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: eine besteht darin, dass die Platte eine berechtigte Platte ist, für welche die Software-Gesellschaft den Raubkopierschutz auf zugelassene Weise entsperrt hat und die andere ist, dass die Platte eine solche ist, welche die Software-Gesellschaft mit Raubkopierschutz erzeugt hat, deren Anti-Raubkopie-Identifizierer jedoch durch einen Raubkopierer illegal geändert wurde.
  • Mittel zur Identifizierung, ob der Anti-Raubkopie-Identifizierer berechtigt ist oder nicht, sind deswegen wichtig.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865, der den Anti-Raubkopie-Identifizierer enthält, zusammen mit der Software-Eigenschaftsinformation durch Benutzen eines Geheimschlüssels verschlüsselt und in einem Aufzeichnungsabschnitt für verschlüsselten Text an der Master-Platte aufgezeichnet. Die Wiedergabevorrichtung entschlüsselt den verschlüsselten Text mit einem vorgeschriebenen öffentlichen Schlüssel. Das verhindert, dass illegale Änderungen an irgendwelchen Daten gemacht werden.
  • Die einzige Weise, die Raubkopierern belassen wurde, ist, den gesamten Abschnitt des ersten verschlüsselten Textes, der die Software-Eigenschaftsinformation 863 und den Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 enthält, durch einen davon verschiedenen zu ersetzen.
  • Um die Software-Eigenschaftsinformation 863 von der Software-Eigenschaftsinformation zu unterscheiden, die von der tatsächlich auf die Optische Platte geschriebene Spielfilm-Software extrahiert wurde, wie es später beschrieben wird, kann die erstere manchmal als die erste Software-Eigenschaftsinformation bezeichnet werden, und die letztere als die zweite Software-Eigenschaftsinformation. Beide Arten von Information sind insoweit die gleichen, als sie die Inhalte der gleichen Spielfilm-Software betreffen, unterscheiden sich jedoch darin, dass die erstere in verschlüsselter Form zu der Zeit geschrieben wurde, wo die Optische Platte hergestellt wurde, während die letztere durch Prüfen der Inhalte der tatsächlich aufgezeichneten Spielfilm-Software zur Zeit der Wiedergabe extrahiert wurde.
  • Da die erste Software-Information 863 einen eindeutig auf die Software bezogenen Wert hat, für welchen die Autorisierung fertiggestellt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendeine Software den gleichen Wert ergibt, 1/2256, was, wie früher bemerkt, annähernd Null ist. Wenn die erste Software-Information 863 ersetzt wird, stimmt die Information nicht länger mit der zweiten Software-Eigenschaftsinformation 885 überein, die aktuell von der Platte im Schritt 876e bei dem in den Schritten 876a, 876c, 876e und 876f ausgeführten Vorgang der Prüfroutine nach 38 extrahiert wurde. Das verhindert, dass die Platte mit geänderter Information abgespielt werden kann. Auf diese Weise werden der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 der Software und der hernach beschriebene öffentliche Unterschlüssel gegen illegale Änderungen geschützt. Ein illegaler Hersteller, der sich überlegt, illegale Platten durch Kopieren der Software von einer berechtigten Platte herzustellen, kann deshalb überlegen, Platten herzustellen, die weder den Anti-Raubkopie-Identifizierer noch den Strichkode besitzen. In diesem Fall müsste der Anti-Raubkopie-Identifizierer in dem Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 von EIN ("1") zu AUS ("0") geändert werden. Um die Einstellung zu ändern, ist es jedoch notwendig, die Schlüssel-Verwaltungszentrale-Ausgabe des ersten verschlüsselten Textes zu besitzen, der mit dem Master-Geheimschlüssel im Schritt 866a in 36 verschlüsselt wurde, aber normalerweise sind Maßnahmen wirksam, um zu verhindern, dass das Schlüssel-Verwaltungszentrum diese an eine nicht autorisierte Person ausgibt, so dass eine illegale Änderung des Anti-Raubkopie-Identifizierers 865 verhindert wird.
  • Das bedeutet, die erste Software-Eigenschaftsinformation 863 und der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 werden miteinander zu dem ersten Verschlüsselungstext 886 zur Aufzeichnung an der Master-Platte verschlüsselt. Das hat die Auswirkung, dass jeder Versuch durch einen Raubkopierer, illegale Kopien von raubkopiergeschützter Software in dem Plattenformat ohne Raubkopierschutz und ohne Anti-Raubkopie-Markierung oder -Mechanismus herzustellen, durchkreuzt wird. Mit diesem Verfahren, das einen Aspekt der Erfindung bildet, und wenn ein Plattenstandard ausgearbeitet ist, der das Vorhandensein von Platten ohne Raubkopierschutz zusammen mit Platten mit Raubkopierschutz zuläßt, und falls der Standard durch einen Standard neuer Generation ersetzt wird, kann eine Wiedergabevorrichtung der neuen Generation Raubkopie-Verhinderung gegen alle Platten erreichen. Das ergibt einen großen praktischen Vorteil. Weiter wurden bei der eben beschriebenen Ausführungsform als Beispiele des Copyrightschutz-Merkers (Identifizierers) Beispiele beschrieben, bei denen der Anti-Raubkopie-Identifizierer 865 usw., der bezeichnet, ob Software-Inhalte raubkopiergeschützte Software sind oder nicht, in Einsatz gebracht wird. Neben der beschriebenen Ausführungsform wird durch Benutzen eines Antikopier-Identifizierers, der bezeichnet, ob Software-Inhalte kopierverhindernde Software sind oder nicht, die Platte mit der kopiergeschützten Software davor geschützt, mit der Bedingung des Löschens des Antikopier-Identifizierers verkauft zu werden.
  • Die Notwendigkeit des Master-Geheimschlüssels und des Unter-Geheimschlüssels bei der Geheimverschlüsselung einer öffentlichen Verschlüsselung, und der Aufbau und die Funktionen dieser Geheimschlüssel wird im einzelnen nachfolgend beschrieben.
  • Bei dem Raubkopie-Verhinderungsverfahren dieser Erfindung braucht der geheime Schlüssel nicht der Platten-Herstellanlage ausgeliefert werden, da eine sekundäre Aufzeichnung durchgeführt werden kann. Es ist jedoch nicht realistisch, dass ein Verschlüsselungszentrum Verschlüsselungstexte für jede der hergestellten Platten in der ganzen Welt schafft und den Ver schlüsselungstext über ein Netz empfängt, weil dies eine enorme Steigerung des Nachrichtenverkehrs verursachen würde. Andererseits ist vom Standpunkt der Sicherheit aus ein Verteilen des Geheimschlüssels an jeden Software-Hersteller und jede Platten-Herstellanlage nicht möglich. Es wird deshalb ein Verfahren benötigt, das dieses Problem überwinden kann.
  • Als ein Verfahren zum Überwinden dieses Problems schafft die vorliegende Erfindung das Master-Schlüssel/Unterschlüssel-System. Gemäß der vorliegenden Erfindung hält das Schlüssel-Verwaltungszentrum (Schlüssel-Ausgabezentrum) den Master-Geheimschlüssel, der nicht an Außenstehende freigegeben wird. Andererseits hält die Software-Gesellschaft den Unterschlüssel, mit dem die Gesellschaft die Sicherheit ihrer Software in ihrer eigenen Verantwortlichkeit erhält. Wie bereits mit Bezug auf 32 beschrieben wurde, werden die Software-Eigenschafts-information und der öffentliche Unterschlüssel, den die Software-Gesellschaft hält, gemeinsam mit Benutzung des Master-Geheimschlüssels in den ersten Verschlüsselungstext verschlüsselt. Die Wiedergabevorrichtung entschlüsselt den ersten Verschlüsselungstext durch Anlegen des öffentlichen Master-Schlüssels und extrahiert den öffentlichen Unterschlüssel von dem entschlüsselten Text. Das verhindert die Herstellung illegaler Änderungen an dem öffentlichen Unterschlüssel, der zum Entschlüsseln des zweiten Verschlüsselungstextes notwendig ist, d.h. der verschlüsselten Version der Markierungs-Positionsinformation.
  • Das bedeutet, dass ein bestimmtes Software-Produkt nur mit Benutzen eines bestimmten Geheimschlüssels verschlüsselt werden kann, d.h. mit dem Geheimschlüssel des Software-Herstellers, der dem öffentlichen Unterschlüssel entspricht. Mit Benutzung des geheimen Unterschlüssels kann der Software-Hersteller den Schlüssel an Software nach seiner Wahl versperrt oder unversperrt lassen.
  • Das bedeutet wiederum, dass Raubkopierer keine raubkopierten Platten erzeugen können, wenn sie nicht die geheime Unterschlüssel-Information stehlen, die eindeutig zu der Software vom Software-Hersteller gehört.
  • In 32 kombiniert der Software-Hersteller die physikalische Platten-Positionsinformation 868 und die Platten-ID 869 und verschlüsselt sie zusammen durch Benutzen des Geheim-Unterschlüssels 876 im Schritt 866f zum Aufbau eines öffentlichen Verschlüsselungstextes 859, der auf der Optischen Platte 800 in Form eines Strichkodes aufgezeichnet ist. Das erlaubt dem Software-Hersteller das Erzeugen von raubkopiergeschützten Platten ohne dass er den Master-Geheimschlüssel 866a besitzen muss. Die Auswirkung davon ist das Schützen der Sicherheit des Master-Geheimschlüssels. Wenn der Geheim-Unterschlüssel gestohlen wird und raubkopierte Platten erzeugt werden, ist der Schaden auf die Software begrenzt, für welche der geheime Unterschlüssel ausgegeben wurde. Wenn der Software-Hersteller einen neuen Geheim-Unterschlüssel und einen öffentlichen Unterschlüssel ausgibt, kann danach die Herstellung raubkopierter Platten von der Software verhindert werden. 36 und 37 sind allgemeine Systemdiagramme, die den Datenfluß zeigen.
  • Im Betrieb ist 36 das gleiche wie 32, und es braucht hier keine detaillierte Erklärung gegeben zu werden. In 36 setzt die Software-Gesellschaft 871a zuerst ihren eigenen Geheim-Unterschlüssel 876 ein und berechnet den öffentlichen Unterschlüssel 861. Der öffentliche Unterschlüssel 861 wird mit der Software-Eigenschaftsinformation 861 der aufzuzeichnenden Software kombiniert und über ein Netz wie das Internet zu dem Schlüssel-Ausgabezentrum 872 gesendet. Das Schlüssel-Ausgabezentrum 872 verschlüsselt das kombinierte Signal mit dem Master-Geheimschlüssel 866a und sendet den verschlüsselten öffentlichen Hauptschlüssel 858 zur Software-Gesellschaft. Die Software-Gesellschaft kombiniert ihn mit der Software und sendet das kombinierte Signal zu der Platten-Herstellanlage 873, wo es auf die Master-Platte 867 aufgezeichnet wird, von der die Platte 800 erzeugt wird. Zur 37 übergehend, bildet die Software-Gesellschaft 871 eine Markierung an der Platte 800, liest die Markierungs-Positionsinformation, verschlüsselt die Positionsinformation mit dem Geheim-Unterschlüssel 876, der dem öffentlichen Unterschlüssel entpricht und zeichnet unter Benutzung eines gepulsten Lasers 813 die verschlüsselte Information an der Platte 800b in Form eines Strichkodes auf. Eine detaillierte Beschreibung des Aufzeichnungsvorgangs wurde bereits gegeben und wird hier nicht wiederholt.
  • Als nächstes wird der beim Wiedergeben der so fertiggestellten Optischen Platte unternommene Anti-Raubkopier-Vorgang der Wiedergabevorrichtung mit weiteren Einzelheiten mit Bezug auf 38 beschrieben.
  • Der Betrieb besteht im wesentlichen aus einem Software-Prüfungsschritt 874 und einem Platten-Prüfungsschritt 875. Bei dem Software-Prüfungsschritt 874 wird zuerst der erste Verschlüsselungstext von der Platte 800 im Schritt 876 wiedergegeben und dann mit Benutzung des in dem ROM in dem Wiedergabegerät gespeicherten öffentlichen Master-Schlüssels im Schritt 876 der erste Verschlüsselungstext im Schritt 876b in Klartext entschlüsselt. Im Schritt 876d wird der Klartext der ersten Software-Eigenschaftsinformation 863 und des öffentlichen Unterschlüssels 861 abgeleitet, und im Schritt 876f wird er anhand der zweiten Software-Eigenschaftsinformation geprüft, die Benutzung der Ein-Richtungs-Hash-Funktion extrahiert ist. Falls die Prüfung im Schritt 876g nicht gut ist, wird der Betrieb angehalten; falls die Prüfung i.O. ist, wird der öffentliche Unterschlüssel im Schritt 876h ausgegeben. Wenn Anderungen an dem öffentlichen Unterschlüssel oder an Software-Eigenschaften durch einen Raubkopierer vorgenommen wurden, stimmen die beiden Arten von Information nicht überein, so dass die Wiedergabe einer illegalen Platte verhindert wird. Der legitimierte öffentliche Unterschlüssel wird so an der Wiedergabevorrichtung abgeleitet.
  • Bei dem Platten-Prüfungsschritt 875 wird der öffentliche Unterschlüssel im Schritt 876k eingegeben, und der zweite Verschlüsselungstext, d.h. die Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung 859 (siehe 32) wird im Schritt 876m wiedergegeben. Im Schritt 876n wird der zweite Verschlüsselungstext mit Benutzung des öffentlichen Unterschlüssels zu Klartext entschlüsselt und im Schritt 876p wird die Markierungs-Positionsinformation abgeleitet. In diesem Falle kann die Markierungs-Positionsinformation nicht illegal geändert werden, wenn nicht der dem öffentlichen Unterschlüssel entsprechende Geheim-Unterschlüssel 876 (siehe 32) nach außen gebracht wurde. Im Schritt 876p wird die aktuelle Position der an der Platte durch Laser gebildeten Markierung gelesen und im Schritt 876r wird diese Position geprüft. Wenn das Ergebnis im Schritt 876s NEIN ist, wird der Betrieb im Schritt 876t abgebrochen und eine Anzeige "raubkopierte Platte" erzeugt. Wenn das Ergebnis JA ist, wird die Fortsetzung des Wiedergabebetriebs im Schritt 876u zugelassen.
  • Mit dem genannten Aufbau können illegal kopierte Platten nicht an der Wiedergabevorrichtung wiedergegeben werden, wenn nicht der bei dem Software-Hersteller gehaltene Geheim-Unterschlüssel gestohlen oder der nicht reflektierende Markierungsabschnitt mit einer Genauigkeit von unter einem μm, Z.B. 0,13 μm, lasergetrimmt wurde, und zwei Platten mit einer Genauigkeit in der Größenordnung einiger μm laminiert wurden. Dadurch wird es praktisch unmöglich, raubkopierte Platten herzustellen. Das hat die Auswirkung, Raubkopieren der Platten zu verhindern.
  • (c) Detaillierte Beschreibung eines Beispiels mit Benutzen einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunktion in Kombination mit einer Geheimschlüssel-Verschlüsselungsfunktion.
  • Ein erstes Merkmal des Verschlüsselungssystems der vorliegenden Erfindung ist die Benutzung von zwei Verschlüsselungsfunktionen, einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunk tion und einer Geheimschlüssel-Verschlüsselungsfunktion, beim Verschlüsseln von Markierungs-Positionsinformation usw. von jeder optischen Platte.
  • Die folgende Beschreibung behandelt Probleme, die beim aktuellen Ausführen eines Raubkopie-Verhinderungsverfahrens angetroffen werden, das eine Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunktion verwendet, und behandelt auch ein Ausführungsverfahren. Der Ausdruck Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunktion bezieht sich hier auf die Positionsinformation, die mit Benutzung einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunktion (z.B. einer RSA-Funktion) durchgeführt wurde.
  • Vom Sicherheits-Standpunkt aus ist es erwünscht, dass alle Wiedergabevorrichtungen mit einem Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungs-Entschlüssler ausgerüstet sind, um die Öffentlichschlüssel-Anti-Raubkopier-Verschlüsselung mit der vorliegenden Erfindung zu dekodieren. Jedoch erfordert das Verarbeiten einer 512Bit-Verschlüsselung mit öffentlichem Schlüssel 0,3 s bei Benutzung einer 32Bit-50MHz-CPU. Andererseits ist eine DVD-Player-Steuer-IC, die heutzutage in Kundenvorrichtungen vorherrscht, ein 8Bit-1Chip-Mikrocomputer. Diese CPU braucht mehr als einige Minuten, um den öffentlichen Schlüssel zu bearbeiten. Das bedeutet, dass der Benutzer einige Minuten warten muss, bevor ein Bild von einer DVD wiedergegeben wird. Das ergibt ein Problem bei Benutzung des Verschlüsselungssystems mit öffentlichem Schlüssel in Kundengeräten.
  • Da bei dem gegenwärtigen Stand eine Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung nicht mit der in Kunden-Produkten benutzten CPU verarbeitet werden kann, gibt es gegenwärtig keine andere Wahl als einen Geheimschlüssel-Entschlüsselungs-Dekoder für Kunden-Wiedergabevorrichtungen zu verwenden, da dieser nur eine geringe Verarbeitungszeit benötigt. Im Falle einer Geheimschlüssel-Verschlüsselung verliert jedoch die Geheimschlüssel-Verschlüsselung ihre Anti-Raubkopier-Wirkung, sobald sie entschlüsselt ist, da der Geheimschlüssel leicht von der Entschlüsselungs-Dekodierinformation entschlüsselt werden kann. Deswegen ist eine Übertragung einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung die schwierig zu entschlüsseln ist, für die Zukunft imperativ.
  • Geheimschlüssel-Verschlüsselung und Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung sind gegenseitig inkompatibel. Wenn das System in Zukunft einfach von Geheimschlüssel-Verschlüsselung zu Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung umgeschaltet würde, wäre es nicht möglich, Optische Platten der zweiten Generation mit Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung an einem Player der ersten Generation mit Geheimschlüssel-Verschlüsselungs-Dekoder zu dekodieren und wiederzugeben. Weiter es nicht möglich, optische Platten der ersten Generation mit Geheimschlüssel-Verschlüsselung an einem zukünftigen Player wiederzugeben. Wenn der Player so aufgebaut ist, dass er die Wiedergabe solcher Platten zuläßt, lässt er auch zu, dass Raubkopierer den Geheimschlüssel für die Geheimschlüssel-Verschlüsselung entschlüsseln und die Geheimschlüssel-Verschlüsselung mit Benutzung des entschlüsselten Schlüssels schaffen, so dass die Möglichkeit entsteht, dass raubkopierte Platten in großen Mengen auf den Markt kommen. Falls geheimschlüssel-verschlüsselte Platten zur Wiedergabe an zukünftigen Playern zugelassen sind, kann, auch wenn Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung benutzt wird, Raubkopieren nicht verhindert werden.
  • Es entsteht deshalb die Notwendigkeit für einen Mechanismus, der, wenn der Verschlüsselungs-Dekodierer der Wiedergabevorrichtung in Zukunft von dem Geheimschlüssel- zu dem Öffentlichschlüssel-System geändert wird, seine Kompatibilität behalten kann, um das Abspielen früherer optischer Patten in richtiger Weise bei einer Wiedergabevorrichtung mit dem neuen Öffentlichschlüssel-Entschlüsselungs-Dekoder zuzulassen und gleichzeitig die Wiedergabe von raubkopierten Platten zu verhindern.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren, das die Notwendigkeit der Kompatibilität befriedigt, wird nachher beschrieben. Wie in 39 gezeigt, besitzt die Optische Platte nach der Erfindung sowohl einen Geheimschlüssel-Verschlüsselungstext-Aufzeichnungsabschnitt 879 als auch einen Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungstext-Aufzeichnungsabschnitt 880. Das Herstellverfahren wird später mit Bezug auf 29 beschrieben. Beim Abspielen der Optischen Platte aus 39 an einer Erstgeneration-Wiedergabevorrichtung, die mit einem Geheimschlüssel-Verschlüsselungsdekoder 881 ausgerüstet ist, wird zuerst die erste physikalische Eigenschaftsinformation (entsprechend der verschlüsselten Version der Positionsinformation), die für die berechtigte Platte eindeutig ist, von dem Geheimschlüssel-Verschlüsselungstext-Aufzeichnungsabschnitt 879 an der Platte gelesen und, durch den Geheimschlüssel-Verschlüsselungstextdekoder 881 entschlüsselt, in Klartext gewandelt. Weiter wird die zweite physikalische Eigenschaftsinformation (entsprechend der gemessenen Positionsinformation) der Platte gemessen und die beiden Arten physikalischer Information werden miteinander verglichen.
  • Im Falle einer berechtigten Platte wird die Platte normal wiedergegeben, da die beiden Arten physikalischer Eigenschaftsinformationen übereinstimmen, wie im Schritt 878a gezeigt.
  • Im Falle einer raubkopierten Platte wird, da sie nicht übereinstimmen, wie im Schritt 878c gezeigt, die Wiedergabe der Platte verhindert. D.h. die Wiedergabe wird verhindert, solange der Geheimschlüssel-Verschlüsselungstext unaufgebrochen bleibt. Falls er in der Zukunft durch einen Raubkopierer zu einem Zeitpunkt aufgebrochen wird, wie früher beschrieben, kann der Raubkopierer durch illegales Erzeugen des Geheimschlüssel-Verschlüsselungstextes illegale Platten in großen Mengen erzeugen.
  • Da in diesem Fall der Geheimschlüsseldekoder 881 in der Wiedergabevorrichtung erster Generation nur den Geheimschlüssel-Verschlüsselungstext prüft, fällt der Vergleich i.O. aus, wie im Schritt 878d gezeigt, wodurch das Wiedergeben der raubkopierten Platte zugelassen wird. Jedoch wird in diesem Zeitpunkt in der Zukunft die Wiedergabevorrichtung zweiter Generation mit einem Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungstextdekoder 882 der vorherrschende Typ sein. Deswegen wird das illegale Wiedergeben raubkopierter Platten an der Wiedergabevorrichtung der ersten Generation keinen bedeutsamen Einfluss haben.
  • Da die berechtigte Platte nach der Erfindung einen Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungstext hat, wird die Platte normalerweise in der Wiedergabevorrichtung der zweiten Generation wiedergegeben, wie im Schritt 878b gezeigt. Wenn andererseits eine raubkopierte Platte zur Wiedergabe eingesetzt wird, prüft die Wiedergabevorrichtung nur den Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungstext, wie im Schritt 878e gezeigt, ob nun der Geheimschlüssel-Verschlüsselungstext entschlüsselt ist oder nicht. Als Ergebnis arbeitet die Anti-Raubkopie-Funktion des Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungstextes, wie in Schritt 878 gezeigt, so, dass die Wiedergabe der raubkopierten Platten an der Wiedergabevorrichtung zweiter Generation fast vollständig verhindert wird.
  • Erfindungsgemäß werden alle Platten sowohl mit dem Geheimschlüssel-Verschlüsselungstext 879 als auch dem Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungstext 880 hergestellt, der von der Zeit der kommerziellen Einführung der Wiedergabevorrichtung erster Generation daran vorgeschrieben war. Deshalb wird in der ersten Stufe eine Raubkopier-Vorrichtung am Geheimschlüssel-Verschlüsselungspegel geschaffen, da der Verschlüsselungstext durch den in der Wiedergabevorrichtung erster Generation eingebauten 8Bit-Mikrocomputer verarbeitet werden kann. In der zweiten Stufe, d.h. i der Zukunft, wenn die Geheimschlüssel-Verschlüsselung aufgebrochen sein kann, kann eine ausgeklügeltere Raubkopie-Verhinderung durch den Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungs-Dekoder vorgesehen werden, der in der Vorrichtung zweiter Generation aufgenommen ist, die zu diesem Zeitpunkt der vorherrschende Typ sein wird.
  • Auf diese Weise wird, wenn eine Generation durch die nächste Generation ersetzt wird, perfekte Kompatibilität mit den früheren Medien ununterbrochen erhalten bleiben, wobei die Wiedergabevorrichtung der zweiten Generation eine nahezu perfekte Raubkopie-Verhinderung erreicht.
  • Vorangehend wurde ein Beispiel von Anwendung auf das Niedrigreflektivitäts-Markierungs-Verfahren beschrieben, d.h. das Raubkopie-Verhinderungsverfahren am Reflektivlagen-Pegel, es ist jedoch einzusehen, dass die Auswirkung der Erhaltung der Kompatibilität zum Zeitpunkt des Generationswechsels auch erreicht werden kann, falls diese durch das Raubkopie-Verhinderungsverfahren am Masterplatten-Pegel angewendet wird, der die physikalische Eigenschaftsinformation der Master-Platte benutzt, wie in 13 gezeigt.
  • Das vorstehend dargestellte Beispiel hat die Eigenschaft, dass beim Ausführen der Verschlüsselung die gleiche Information durch Benutzen einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunktion und einer Geheimschlüssel-Verschlüsselungsfunktion verschlüsselt wird, und zwar separat, und die jeweiligen verschlüsselten Versionen der Information auf der Platte aufgezeichnet werden.
  • Wenn dementsprechend in der Zukunft ein Übergang von dem gegenwärtigen mit einem auf einem 8Bit-Mikrocomputer beruhenden Dekoder zum Dekodieren des mit Benutzung einer Geheim-schlüssel-Verschlüsselungsfunktion geschaffenenen Verschlüsselungstextes ausgerüsteten Player zu dem zukünftigen Player, der mit einem Dekoder ausgerüstet ist, der zum Dekodieren des mit Benutzung einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsfunktion geschaffenen Verschlüsselungstextes auf einem 32Bit-Mikrocomputer beruht, kann die Optische Platte, wie sie in dem obigen Beispiel beschrieben wurde, wirksam an beiden Playerarten benutzt werden.
    • (B) Andere Mechanismen werden beschrieben.
    • (a) Wir werden ein anderes spezifisches Beispiel des Öffentlichschlüssel/Geheimschlüssel-Kombinationstyps beschreiben, bei dem die Software-Eigenschaftsinformation, die ID-Nummer und die Markierungspositions-Information verschlüsselt werden (siehe 29). Die ID-Nummer bezieht sich auf die jeder Platte zum Identifizieren der Platte zugeordnete Nummer. Die Platten-ID (auch die Platten-ID-Nummer genannt), die später beschrieben wird, hat die gleiche Bedeutung wie die ID-Nummer. Größere Unterschiede zwischen dem gegenwärtigen Beispiel und dem vorangehenden spezifischen Beispiel (siehe 32, 36 und 37) sind: (1) bei dem vorangehenden spezifischen Beispiel wird die Software-Eigenschaftsinformation auf die Master-Platte als erster Verschlüsselungstext beschrieben, und die Markierungs-Positionsinformation wird auf einer gepreßten Platte als der zweite Verschlüsselungstext geschrieben, während in dem gegenwärtigen Beispiel die Software-Eigenschaftsinformation, die ID-Nummer und die Markierungs-Positionsinformation alle miteinander kombiniert zur Verschlüsselung kommen und der verschlüsselte Text auf eine bereits gepreßte Platte geschrieben wird; (2) in dem vorangehenden Beispiel wird eine Zweistufen-Verschlüsselung durchgeführt mit Benutzung des geheimen Master-Schlüssels und des geheimen Unterschlüssels, während bei dem gegenwärtigen Beispiel eine Verschlüsselung nur mit dem geheimen Master-Schlüssel ohne Benutzung eines dem geheimen Unterschlüssel entsprechenden Schlüssel ausgeführt wird.
  • Insbesondere wird, wie in 29 gezeigt, das genannte kombinierte Signal durch Benutzen eines Geheimschlüssels 834 für Geheimverschlüsselung in einem Geheimschlüssel-Verschlüsselungsabschnitt 832 kodiert. Das gleiche kombinierte Signal wird auch in einem Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsabschnitt 831 durch Benutzen eines Geheimschlüssels 833 für Öffentlichverschlüsselung kodiert. Auf diese Weise wird Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung zusammen mit Geheimschlüssel-Verschlüsselung benutzt. Das überwindet das Problem, dass die gegenwärtige Wiedergabevorrichtung wegen der langsamen Verarbeitungsgeschwindigkeit ihres Mikrocomputers nur die Geheimverschlüsselung dekodieren kann. Zukünftige Wiedergabevorrichtungen werden einen Mikrocomputer mit höherer Geschwindigkeit benutzen, z.B. eine 32Bit Gestaltung, und eine Raubkopier-Prüfung durch Dekodieren nur der Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung mit einem höheren Sicherheitsgrad ausführen; deswegen kann Raubkopieren fast perfekt verhindert werden. Wenn die Geheimschlüssel-Verschlüsselung zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft aufgebrochen wird, kann eine wesentliche Verhinderung des Raubkopierens bewerkstelligt werden, da der Öffentlichschlüssel-Player zu diesem Zeitpunkt der vorherrschende Typ sein wird. Durch Aufzeichnen der Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung gleichzeitig mit der Geheimschlüssel-Verschlüsselung an den Medien können, wenn ein Übergang von der gegenwärtigen Player-Generation zur nächsten Generation erfolgt, die Medien an Wiedergabevorrichtungen der alten Generation unter wesentlicher Erreichung von Raubkopie-Verhinderung wiedergegeben werden.
    • (b) Als nächstes wird ein Modulations-Aufzeichnungsverfahren für Strichkodes im einzelnen mit Bezug auf die gleiche Figur beschrieben.
  • In 29 wird eine Strichkode-Aufzeichnungsvorrichtung (PWM-Aufzeichnungsvorrichtung) 845 zum Schreiben der verschlüsselten Information auf die Platte benutzt.
  • Zuerst wird die Position des an der reflektierenden Lage 802 oder an der zweiten reflektierenden Lage 825 ausgebildeten nicht reflektierenden Abschnittes 815 betreffende Information erfasst mit Benutzung des Optischmarkierungs-Positionserfassungsmittels 600. Das Erfassungsverfahren wurde bereits mit Bezug auf 15 usw. beschrieben, und deswegen wird diese Erklärung hier nicht wiederholt. Die Optischmarkierungs-Positionsinformation, die Software-Eigenschaftsinformation und die durch den ID-Generator 546 erzeugte ID-Nummer werden durch das Kombiniermittel 830 kombiniert. Die Software-Eigenschaftsinformation wird abgeleitet durch Eigenschaftsextrahierung von einem Teil des Inhaltes der Software mit Benutzung einer Ein-Richtungs-Hash-Funktion wie SHA und durch Ableiten eines Hash-Wertes von 128 oder 160 Bit. Der ID-Nummern-Generator 546 wurde bereits mit Bezug auf 14 beschrieben, und deswegen wird die Erklärung hier nicht wiederholt. In dem Verschlüsselungsabschnitt 830 wird das kombinierte Signal der physikalischen Eigenschaftsinformation in dem Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungsabschnitt 831 z.B. durch RSA kodiert mit Benutzung des Geheimschlüssels 833 für Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung.
  • Die erwähnte Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung und die Geheimschlüssel-Verschlüsselung werden in einem Kombinierabschnitt 835 kombiniert und mit verschachtelten Reed-Solomon-Fehlerkorrekturen durch einen Reed-Solomon-Kodierer 838 und einen Verschachtler 839 in einem Fehlerkodierer 837 einer Aufzeichnungsschaltung 836 behandelt. Die Verschachtelungslänge wird in diesem Falle so festgesetzt, dass man einen Burstfehler infolge eines Plattenkratzers von 2,38 mm oder länger mit dem gleichen Pegel wie die CD korrigieren kann, um dadurch für Fehlerkorrektur von Fehlern in den Strichkodeaufgezeichneten Daten der Erfindung gegen einen Plattenkratzer zu sorgen, der schlimmstenfalls im Kundengebrauch verursacht werden kann.
  • Das Prinzip des Impulslängen-Modulationsverfahrens wird mit Bezug auf die gleiche Figur beschrieben. Dieses Verfahren beseitigt die Notwendigkeit eines ersten Verschlüsselungstextes durch den Master-Geheimschlüssel und eines zweiten Verschlüsselungstextes durch den Geheim-Unterschlüssel. Bei diesem Verfahren werden die Software-Eigenschaftsinformation, die Positionsinformation und die ID-Nummer miteinander zur Verschlüsselung kombiniert. Milliarden von ROM-Platten werden jährlich erzeugt. Es besteht deshalb eine Möglichkeit, dass eine Platte, die zufällig eine Markierung besitzt, deren Positionsmuster sehr leicht zu kopieren ist, erzeugt werden kann. Eine raubkopierte Platte könnte durch Benutzen einer Kombination aus dieser leicht kopierbaren Markierungs-Positionsinformation und dem berechtigten Verschlüsselungstext dieser Positionsinformation erzeugt werden. In 29 wird die Positionsinformation mit der Software-Eigenschaftsinformation zur Verschlüsselung und zur Autorisierung durch Signatur kombiniert. Die Positionsinformation ist deswegen von der Software-Eigenschaftsinformation nicht trennbar. Das bedeutet, dass, falls zufällig eine leicht kopierbare Markierung erzeugt wird, es nur möglich ist, raubkopierte Platten mit entsprechenden Software-Inhalten zu erzeugen, so dass ein möglicher Schaden in hohem Maße begrenzt wird. Es ist hier zu erkennen, dass dieser Verschlüsselungstext an der Master-Platte aufgezeichnet sein kann.
  • Das fehlerkorrekturkodierte Signal wird durch einen Impulsintervall-Modulator 840 zu einem PWM-Signal moduliert. Beim Beschreiben von Linien mit Benutzung eines Lasers ist es schwierig, einen Strichkode durch genaues Steuern der Linienbreite aufzubauen. Deswegen wird bei der vorliegenden Erfindung der Impulsintervall in vier Werte 1T, 2T, 3T und 4T klassifiziert, wie in 30 gezeigt, und durch Kodiermarkierungen 843b, 843c, 843d und 843e von beispielsweise 00, 01, 10 und 11 können 2Bit-Daten mit einem Strichkode übertragen werden. Wie in einer Tabelle 842 gezeigt, welche die Beziehung zwischen der Linienbreite und der Aufzeichnungsrate in 30 beim Aufzeichnen eines PIM-Strichkodes in einem Einleitbereich der ROM-Platte 800 mit einer Linienbreite von 10 μm zeigt, kann gesehen werden, dass 5,6 kBit Information zusätzlich bei einer Umdrehung in die fertige Platte eingeschrieben werden können.
  • Teil (1) der 31 zeigt ein Erfassungssignal für nicht reflektierenden Abschnitt.
  • Die Signale haben einen Synchronisiersignal-Bereich 858, bestehend aus drei Impulsen 857a, 857b und 857c mit Intervall T; dieser Bereich bezeichnet die Startposition. Das wird gefolgt durch einen Leerraum von 4T, der einen Referenzzeitbereich zum Messen der Referenzzeit T darstellt. Wenn die Linienbreite 10 μm beträgt, ist T = 20 μm. Als nächstes kommt ein erster Aufzeichnungsbereich 860 von etwa 1 kBit zum Halten sekundär aufgezeichneter Daten. Dann wird nach einem Leerraum 861a von 100 μm oder mehr Länge ein zweiter Aufzeichnungsbereich 862 für tertiär aufgezeichnete Daten aufgezeichnet. Ein Passwort für Entwürfeln usw. wird bei einem Händler aufgezeichnet.
    • (c) Das Nachfolgende beschreibt das Verfahren zur Verwendung des Strichkodes, der eine Sekundär- und eine Tertiär-Aufzeichnung sein kann, durch das HMST-Verfahren.
  • Wie in 35 gezeigt, kann im Vorgang (2) der Software-Hersteller eine Platte 844b erzeugen, an welcher die für die Platte eindeutige ID-Nummer und ein für geheimgehaltene Verbindung mit einem Benutzer verwendeter Privatschlüssel aufgezeichnet sind. Die Platte 844c, 844d kann wiedergegeben werden, ohne irgendeinen Spezialvorgang zu erfordern.
  • Wie in 21, die später beschrieben wird, gezeigt, kann eine Aufzeichnungs/Wiedergabe-Schaltung, welche das HMST-Verfahren der Erfindung durchführt, aufgebaut werden durch Ersetzen eines MFM-Modulations/Demodulations-Magnetkopfes in einer Magnetaufzeichnungs/Wiedergabeschaltung durch einen PWM-(PIM-)Modulations/Demodulations-Laser.
    • (d) Ein weiteres spezifisches Beispiel von Plattenherstellung ist in 35 gezeigt. Das bedeutet, im Ablauf (3) der 35, die eine andere Anwendung der Platte zeigt, wird Information eines verwürfelten MPEG-Videosignals oder dergleichen an einer Platte 844e aufgezeichnet. Eine kurze Betriebsbeschreibung der MPEG-Verwürfelung wird nachstehend gegeben. Ein MPEG-komprimiertes Videosignal wird aufgeteilt zwischen einem Variabellängen-Kodierer für Wechselstrom-Komponenten und einem Festlängen-Kodierer, bei dem jeweils ein Zufallszahlen-Addierer enthalten ist, zum Verwürfeln. Bei der vorliegenden Erfindung wird ein Entwürfelungssignal durch einen Verschlüsselungs-Kodierer mit Benutzung einer Ein-Richtungs-Funktion verschlüsselt. Weiter wird ein Abschnitt eines Komprimierungsprogramms in einer Bildkomprimierungs-Steuerung durch den Verschlüsselungs-Kodierer komprimiert. Das macht es für eine Kopiergesellschaft schwierig, den Verschlüsselungs-Kodierer durch einen illegalen zu ersetzen. Dementsprechend werden nur legitime Platten mit dem öffentlichen Unterschlüssel entschlüsselt.
  • Nochmals auf 35 zurückkommend, beschreiben wir als nächstes, wie die in dem genannten Vorgang (3) hergestellte Platte 844e in dem nächsten Vorgang (4) und späteren Vorgängen bearbeitet wird.
  • Das bedeutet, im Vorgang (4) der 35 verschlüsselt die Software-Gesellschaft mit Benutzung eines geheimen Master-Schlüssels die Platten-ID-Nummer und einen öffentlichen Unterschlüssel zum Dekodieren des Entwürfelungssignals, und zeichnet sekundär den verschlüsselten Text mit Strichkodes an der Platte auf, um so die Platte 844f fertigzustellen. Da die Platte 844f verwürfelt ist, kann die Platte nicht so wiedergegeben werden. Die hier erwähnte Platten-ID-Nummer hat dieselbe Bedeutung wie die vorher beschriebene ID-Nummer. Im Vorgang (5) erzeugt der Händler nach Bezahlung der Platte durch den Kunden ein Passwort mit Benutzung der Platten-ID-Nummer mit dem geheimen Unterschlüssel, der dem öffentlichen Unterschlüssel entspricht, und zeichnet das Passwort tertiär an der Platte auf. Sobald das Passwort aufgezeichnet wurde, kann die Platte 844g durch Entwürfeln der Daten an einer Wiedergabevorrichtung wiedergegeben werden. Im Falle eines Computerprogramms kann das Programm installiert werden. Wenn bei diesem Verfahren irgend jemand eine Platte im Laden entwendet, können keine Bilder gelesen oder kann keine Software von der Platte wiedergegeben werden, da die Bildverwürfelung und der Verschlüsselungstext nicht entsperrt sind. Damit wird der Erfolg eines Ladendiebs zunichte gemacht und es wird der Effekt einer Ladendiebstahl-Verhinderung erreicht.
    • (e) Wir unterbrechen hier unsere Erklärung mit Bezug auf 35 und gehen zurück zu 21, um den Betrieb und die Gestaltung einer Wiedergabevorrichtung zu beschreiben, die, wie gezeigt, eine Aufzeichnungsschaltung enthält, mit Konzentration auf Magnetaufzeichnungs- und Wiedergabeschaltungen, die in Kombination mit einer optischen Wiedergabevorrichtung eine Aufzeichnungs/Wiedergabe-Schaltung bilden. In 21 ist eine Kombination aus Magnetaufzeichnungs- und Wiedergabe-Schaltungen und Optik-Wiedergabevorrichtungen gezeigt, stattdessen kann jedoch auch eine Kombination aus einer normalen Optik-Wiedergabevorrichtung und einem Diskettenantrieb benutzt werden.
  • In der Figur besitzt die Magnetwiedergabe-Schaltung zwei Demodulatoren, einen MFM-Demodulator 30d und einen zweiten Demodulator 6b2 (sic), der ein anderer Typ als der MFM ist, wobei der eine oder der andere durch eine Wahlschaltung 661 gewählt wird. Der entsprechende Modulator wird nur im Herstellbetrieb gehalten, so dass eine volle Aufzeichnungsfähigkeit vorgesehen ist, wenn auch Wiedergabe möglich ist. Wenn dementsprechend ein speziell modulierter Bereich im Herstellbetrieb aufgezeichnet wurde, so ist kein speziell moduliertes Signal aufgezeichnet. Die CPU 665 an der Antriebsseite führt eine Steuerung aus, so dass keine Aufzeichnung gemacht werden kann, wenn nicht das speziell modulierte Signal aus diesem Bereich wiedergegeben wird. Deshalb kann gesagt werden, dass dieser Bereich ein logischer Einmalbeschreib-Bereich ist, der nur einmalige Aufzeichnung zuläßt. Dementsprechend kann der Benutzerantrieb, sobald die Maschinen-ID, wie eine Antriebs-ID 699a, in einer ROM 699 in der Wiedergabevorrichtung in diesem Einmalbeschreib-Bereich eines magnetischen Aufzeichnungsabschnitts einer optischen Platte oder einer Diskette aufgezeichnet wurde, so dass eine illegale Installation an weiteren Maschinen als einer zugelassenen Maschinenzahl verhindert schinenzahl verhindert wird. Die hier erwähnte Antriebs-ID ist eine Nummer, die jeder Wiedergabevorrichtung zum Identifizieren der Vorrichtung zugeordnet ist. Die Maschinen-ID kann eine einem Heimcomputer zugeordnete ID sein. Ein Netzschnittstellen-Abschnitt 14 prüft eine HDD usw. an einem zweiten Heimcomputer 663, der an einem Netz 664 angeschlossen ist und überwacht den Betrieb, so dass das Programm der gleichen Antriebs-ID oder der gleichen Maschinen-ID nicht gestartet wird oder läuft, so dass die Verwendung von illegal kopierter Software verhindert wird.
  • Das Lasermarkierungs-Aufzeichnungsverfahren der Erfindung erlaubt eine Sekundäraufzeichnung wie Aufzeichnung eines Händlerkodes bei einem Händler, wie es ein Magnetverfahren schafft. Das bildet jedoch kein Merkmal der vorliegenden Erfindung, und deswegen wird hier keine detaillierte Erklärung gegeben.
  • Im Fall eines Video-Verleihladens wird, wenn ein Passwort permanent an einer Platte aufgezeichnet ist und die Platte im Laden gestohlen wäre, der Ladendieb die Platte abspielen können. Um dies zu verhindern, gibt ein Video-Verleihladen eine verwürfelte Platte 844j an einen Kunden aus, wie im Vorgang (6) gezeigt. Im Schritt 851g wird ein Passwort zum Entwürfeln von der Platten-ID oder der Antriebs-ID, wie später beschrieben, durch Benutzung eines Geheim-Unterschlüssels errechnet. Im Schritt 851j wird das Passwort auf der dem Kunden ausgehändigten Quittung aufgedruckt. Das Passwort kann auch dem Kunden telefonisch mitgeteilt werden, wie im Schritt 851u gezeigt.
  • Der Kunde führt den im Schritt 851r gezeigten Entwürfelungsvorgang an seiner Wiedergabevorrichtung bei sich zu Hause aus. Zuerst werden im Schritt 851s der Verwürfelungs-Identifizierer und die Software-Eigenschaftsinformation mit Benutzung des öffentlichen Unterschlüssels vom Verschlüsselungstext entschlüsselt. Die entschlüsselte Software-Eigenschaftsinformation wird mit der Software-Eigenschaftsinformation verglichen, die aktuell von den Software-Inhalten durch Benutzung einer Ein-Richtungs-Hash-Funktion extrahiert wurde, um festzustellen, ob sie übereinstimmen oder nicht. Wenn keine Verifizierung erreicht werden kann, wird die Platte als illegal betrachtet und die Wiedergabe abgebrochen. Wenn der Verwürfelungs-Identifizierer im Schritt 851x AUS ist, wird im Schritt 851p der Wiedergabebetrieb erlaubt. Falls der Verwürfelungs-Identifizierer EIN ist, gibt der Benutzer im Schritt 851k ein Passwort aus einer numerischen Tastatur ein, und das Passwort wird mit Benutzung des öffentlichen Unterschlüssels berechnet. Im Schritt 851t wird mit Benutzung der Platten-ID und/oder der Antriebs-ID eine weitere Berechnung durchgeführt, und nur dann, wenn das Er gebnis der Passwort-Berechnung mit der Platten-ID oder Antriebs-ID übereinstimmt, wird die Verwürfelung oder der Verschlüsselungstext freigegeben, um eine Wiedergabe oder einen Betrieb während einer vorgegebenen Zahl von Tagen zuzulassen. Wenn die Platte mit einem Passwort nur für einen Abschnitt der Software an den Kunden verliehen wurde, und der Kunde auch andere Gegenstände der Software anzusehen wünscht, kann der Kunde telefonisch die Schlüssel-Ausgabezentrale bitten, das Passwort für den gewünschten Software-Gegenstand auszugeben; das Passwort wird dann dem Kunden im Schritt 851u mitgeteilt und im Schritt 851k eingegeben, um eine Wiedergabe der gewünschten Software an der Platte zu ermöglichen.
  • Der in dem Videovertriebs-Laden oder -Verleih-Laden in den Vorgängen (5) und (6) in 35 ausgeführte Betrieb wird mit weiteren Einzelheiten mit Bezug auf 34 beschrieben. Der Videovertriebs-Laden empfängt eine Verwürfelungs- oder Verschlüsselungsbehandelte Platte 844f, und nachdem die Bezahlung durch den Benutzer bestätigt wurde, überträgt er die Platten-ID-Nummer und öffentliche Unterschlüsseldaten der Platte 844f von einer Strichkode-Aufzeichnungs/Wiedergabevorrichtung 855 über ein POS-Terminal 846 zu einer Passwort-Ausgabezentrale 852. Im Falle eines Kleinladensystems kann die Passwort-Ausgabezentrale, d.h. das den geheimen Unterschlüssel für den öffentlichen Unterschlüssel haltende System, in dem POS-Terminal enthalten sein. Die Passwort-Ausgabezentrale gibt die Platten-ID-Nummer und Zeitinformation im Schritt 851q ein, führt eine Berechnung im Schritt 851s aus, führt eine Entschlüsselung mit dem geheimen Unterschlüssel im Schritt 851t durch und gibt ein Passwort im Schritt 851g aus. Das Passwort wird dann über ein Netz 848 und das POS-Terminal 846 zu der Strichkode-Aufzeichnungsvorrichtung 845 übertragen und die Platte 844g mit darauf aufgezeichetem Passwort wird an den Kunden ausgehändigt. Diese Platte 844g kann, so wie sie ist, wiedergegeben werden.
  • Als nächstes wird der im Verleihladen ausgeführte Betrieb im einzelnen beschrieben. Zuerst wird eine mit Verwürfelung gesperrte ROM-Platte 844f am Ladentisch ausgestellt. Wenn die bestimmte ROM-Platte 844f durch einen Kunden angesprochen wird, nimmt ein Ladenangestellter einen Kreisstrichkodeleser 854 mit einem ein spiraliges Abtastmuster erzeugenden eingebauten optischen Drehkopf 853 in die Hand und drückt ihn auf die Mitte der in einem transparenten Gehäuse aufgenommenen Platte 800, um den durch nicht reflektierende Abschnitte 851 an der reflektierenden Lage in der Platte 844f gebildeten Strichkode und dadurch die Platten-ID-Nummer zu lesen. Der Produktkode kann entweder aus dem Strichkode nach der Erfindung gelesen werden, der durch die nicht reflektierenden Abschnitte 815 gebildet ist, oder aus dem vorher aufgezeichneten und durch das vorhandene Aufzeichnungsverfahren an einem inneren Ringabschnitt innerhalb des Pit-Aufzeichnungsbereiches der Master-Platte aufgepreßten kreisförmigen Strichkode. Diese Gegenstände der Information werden durch das POS-Terminal 846 bearbeitet und die Verleihgebühr errechnet; gleichzeitig wird, wie vorher bereits beschrieben wurde, das der Platten-ID-Nummer entsprechende Passwort im Schritt 851g ausgegeben. Für Verleihzwecke wird, um die Anzahl der Tage zum Wiedergeben zu begrenzen, eine Zeitinformation, wie sie im Schritt 851r benutzt wird, an die Platten-ID-Nummer zur Verschlüsselung angehängt, und auf diese Weise das Passwort erzeugt. Dieses Passwort ist für eine vorgegebene Anzahl von Tagen gültig, wobei der Effekt darin besteht, dass im Falle einer Verleihplatte eine Verleihzeit von beispielsweise 3 Tagen in dem Passwort festgesetzt werden kann.
  • Im Schritt 851i werden das so ausgegebene Passwort zum Entsperren der Verwürfelung, das Verleihdatum, das erwartete Rückgabedatum und die Leihgebühr des Titels auf eine Quittung 849 aufgedruckt, die dem Kunden zusammen mit der Platte übergeben wird. Der Kunde nimmt die Platte 844j und die Quittung 849 nach Hause mit. Wenn im Schritt 851k das Passwort von einem Eingabeabschnitt 854, wie einer numerischen Tastatur, in die in 25 gezeigte Informations-Verarbeitungsvorrichtung 676 eingegeben wird, wird das Passwort mit der Platten-ID-Nummer berechnet und ein Master-Entschlüsselungs-Dekoder 534 eingegeben, wo die verschlüsselten Daten mit Benutzung eines öffentlichen Schlüssels zu Klartext dekodiert werden. Dieser Klartext wird in einem Klartext-Datenprüfabschnitt 715 geprüft, um zu bestimmen, ob er eine vorgegebene Bedingung erfüllt; nur wenn das Passwort korrekt ist, werden Programmdaten durch einen Unterentschlüsselungs-Dekoder 718 entwürfelt und das Videobild ausgegeben.
  • Wenn in diesem Fall das Passwort eine Zeitinformation enthält, werden Tagesdaten von einem Uhrabschnitt 855 geprüft und es wird ein Entwürfeln zugelassen, solange die Tagesdaten mit der Zeitinformation übereinstimmen. Das Passwort und die entsprechende ID-Nummer werden in einem nicht flüchtigen Speicher 755a im Speicherbereich 755 gespeichert. Sobald das Passwort eingegeben wurde, braucht ein Benutzer es nicht mehr einzugeben, um eine Entwürfelung durchzuführen. Auf diese Weise kann der Schlüssel einer Platte durch elektronische Mittel ge- und entsperrt werden, was einen Vorteil für das Verteilungsgeschäft bietet.
  • Die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen wurden hauptsächlich mit Bezug auf das Platten-ID-Verfahren beschrieben, bei dem eine Platten-ID einer Platte zugeteilt wird. Im Falle von Platten, die keine Platten-IDs besitzen, ist es jedoch notwendig, die Antriebs-ID des Antriebs zu benutzen. Die nachfolgende Beschreibung behandelt im einzelnen das Erstwürfeln, die Passwort-Erzeugung und die Prüfvorgänge, wenn nur die Antriebs-ID benutzt wird und auch, wenn sowohl die Antriebs-ID als auch die Platten-ID benutzt werden.
  • Wenn in 35 ein sich auf die Antriebs-ID beziehendes Passwort zum Erstwürfeln der Software benutzt wird, wird die an einem ROM in der Wiedergabevorrichtung gespeicherte Antriebs-ID 699a von einem Signalabschnitt 851z in 34 zu der Passwort-Ausgabezentrale über Fernsprech- oder Heimcomputer-Verbindung übertragen. In der Passwort-Ausgabezentrale wird mit Benutzung der Antriebs-ID und der Software-ID im Schritt 851q eine Berechnung im Schritt 851s ausgeführt, und das Ergebnis mit dem geheimen Unterschlüssel im Schritt 851t verschlüsselt, wodurch im Schritt 851g ein Passwort erzeugt wird. Im Schritt 851u wird das Passwort zu dem Verbindungsabschnitt 85z (sic) in der Wiedergabevorrichtung einschließlich dem Heimcomputer des Benutzers durch Fernsprecher oder über Personalcomputer-Verbindungen übertragen. Der Benutzer gibt das Passwort im Schritt 851k ein, und die Entschlüsselungsberechnung wird im Schritt 851m mit Benutzung des öffentlichen Unterschlüssels ausgeführt. Im Schritt 851t wird die Antriebs-ID mit dem Ergebnis der Berechnung verglichen, und wenn keine Übereinstimmung herrscht, wird der Vorgang abgebrochen. Wenn Übereinstimmung vorhanden ist, wird die Wiedergabe oder der Betrieb im Schritt 851p ausgeführt.
  • Die Vor- und Nachteile des Antriebs-ID-Verfahrens und des Platten-ID-Verfahrens werden beschrieben. Wenn die Platten-ID benutzt wird, ist das Passwort nur für eine bestimmte Platte gültig. Die Platte kann an jedem Antrieb zum Laufen gebracht werden. Dieses Verfahren ist deswegen für Spielfilm-Software und dergleichen geeignet. Im Falle von Geschäfts-Software für Computer kann jedoch, falls die Software an jedem Antrieb installiert werden kann, die Software an der Platte illegal auf mehr als einen Computer kopiert werden.
  • Dass die Platte nur an einem Antrieb laufen kann, ist ein Nachteil des Antriebs-ID-Verfahrens im Falle von Spielfilm-Software. Es wird jedoch ein Vorteil im Falle von Heimcomputer-Software. Für Geschäfts-Software, die nur einmal installiert werden muss, hat das Antriebs-ID-Verfahren den Vorteil, dass seine Passwort-geschützte Sperrungseigenschaft es verhindert, dass die Software durch Benutzen von anderen Antrieben als den bezeichneten Antrieben illegal an einem Heimcomputer installiert werden kann.
  • Die Antriebs-ID ist jedoch in ein EPROM in der Maschine eingeschrieben und kann leicht geändert werden. Falls Antriebe mit gleicher Antriebs-ID verkauft werden, kann eine illegale Installation an vielen Maschinen getätigt werden. Andererseits ist es, wie bereits beschrieben, schwierig, die Platten-ID der vorliegenden Erfindung zu ändern. In 34 wird, wenn Vorkehrungen getroffen sind, um im Schritt 851q ein Passwort sowohl für Platten-ID als auch Antriebs-ID zu schaffen und beide IDs im Schritt 851t zu prüfen, eine Änderung der Platten-ID verhindert. Es ergibt sich die Auswirkung, dass, wenn Antriebe mit der gleichen Antriebs-ID in großen Mengen verteilt werden, illegale Installation an vielen Maschinen unterdrückt wird, da die Platten-ID nur für eine bestimmte Platte gültig ist.
  • Wie vorstehend beschrieben, besitzen das Antriebs-ID-Verfahren und das Platten-ID-Verfahren ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Nachteile sind für unterschiedliche Anwendungen verschieden. Es wird angenommen, dass das Antriebs-ID-Verfahren für Computer-Software benutzt wird, die nur einmal installiert wird, und das Platten-ID-Verfahren für Spielfilm- oder Musik-Software, die oft abgespielt wird. Das erfordert, dass die Wiedergabevorrichtung zur Unterstützung beider Verfahren ausgelegt wird. Mit Benutzung des Flußdiagramms der 42 beschreiben wir einen Betriebsvorgang, der sowohl die Antriebs-ID als auch die Platten-ID behandelt. Wenn die Installation gestartet wird, wird zuerst der Verschlüsselungs-Identifizierer im Schritt 901a geprüft, ob er EIN ist oder nicht. Wenn die Software verwürfelt ist und der Identifizierer AUS ist, bedeutet dies einen illegalen Betrieb, und die Installation wird abgebrochen. Die Installation wird auch abgebrochen, falls der Identifizierer EIN ist, obwohl die Software nicht verwürfelt ist. Wie bereits beschrieben wurde, kann dieser Verschlüsselungs-Identifizierer nicht geändert werden und ist deshalb bei der Verhinderung illegaler Installation wirksam. Im Schritt 901c wird der Heimcomputer über ein Netz mit der Passwort-Ausgabezentrale verbunden. Im Schritt 901d wird die Benutzer-ID eingegeben und im Schritt 901e wird, wenn die Wiedergabevorrichtung eine Antriebs-ID besitzt, die Antriebs-ID an die Passwort-Ausgabezentrale übertragen. Nach Bestätigung der Bezahlung führt die Passwort-Ausgabezentrale eine Verschlüsselung und Berechnung an Antriebs-ID und Software-ID aus durch Benutzen eines Geheim-Unterverschlüsselungs-Schlüssels, um ein Passwort zu erzeugen. Der Benutzer- oder Kunden-Heimcomputer führt eine Berechnung zum Entschlüsseln des Passworts mit Benutzung eines öffentichen Unterschlüssels aus und vergleicht es mit der Maschinen-ID des Personalcomputers oder der Antriebs-ID. Wenn sie nicht passen, wird der Betrieb unterbrochen; passen sie, läuft das Installationsprogramm im Schritt 901n. Im genannten Fall, d.h. bei der Berechnung des Passworts mit der Antriebs-ID im Schritt 901k, kann ein Programmentschlüsselungs-Schlüssel ausgegeben werden, um eine Entschlüsselung oder Entwürfelung zu vollbringen.
  • Zurückkommend auf Schritt 901e wird, wenn keine Antriebs-ID vorhanden ist, im Schritt 901h geprüft, ob eine Platten-ID auf der Platte aufgezeichnet ist, und wenn keine Platten-ID vorhanden ist, wird die Installation abgebrochen. Wenn eine Platten-ID aufgezeichnet ist, werden die Platten-ID und die Software-ID an die Passwort-Ausgabezentrale übertragen. Die Passwort-Ausgabezentrale setzt sich mit einer Kreditgesellschaft in Verbindung, und nach Bestätigen der Online-Bezahlung durch Kreditkarte wird ein Passwort im Schritt 901j von der Platten-ID und der Software-ID mit Benutzung des Geheim-Unterschlüssels geschaffen. Der Personalcomputer beim Kunden entschlüsselt das Passwort mit Benutzung des öffentlichen Unterschlüssels im Schritt 901m, und wenn das Ergebnis 10. ist, wird eine Programminstallierung oder Software-Wiedergabe ausgeführt.
  • Auf diese Weise können sowohl die Antriebs-ID als auch die Platten-ID behandelt werden. Das hat die Auswirkung des Verhinderns illegaler Installation, während eine berechtigte Installation von Software-Produkten mit verschiedenen ID zugelassen bleibt.
  • Somit wird durch Verschlüsseln der physikalischen Platten-ID durch einen Einrichtungsverschlüsselungs-Kodierer die Kopierschutz-Sicherheit verbessert.
  • Wie vorstehend beschrieben, wird entsprechend der vorliegenden Erfindung ein nicht reflektierender Abschnitt an einer reflektierenden Lage in einer Optischen Platte ausgebildet, die aus zwei miteinander laminierten Platten besteht, und mindestens ihre Positionsinformation wird verschlüsselt und auf die gleiche optische Platte geschrieben. Das erschwert ein Kopieren viel mehr im Vergleich mit dem Stand der Technik. Eine Herstellung von illegalen Kopien, d.h. sog. Raubkopie-Platten, kann so praktisch unmöglich gemacht werden. Wie sich aus der soweit gegebenen Beschreibung ergibt, hat die vorliegende Erfindung den Vorteil, dass eine in hohem Maße verbesserte Kopierverhinderungs-Fähigkeit im Vergleich zum Stand der Technik gegeben ist.
  • Weiter kann gemäß der vorliegenden Erfindung ein Raubkopie-Prüfmechanismus in die Master-Platte aufgenommen werden durch Verschlüsseln formatierter physikalischer Eigenschaftsinformation 876 der Master-Platte in Kombination mit öffentlichen Schlüsseldaten und Software-Eigenschaftsinformation, wie mit Bezug auf 32 usw. beschrieben wurde. Das erhöht weiter die Sicherheit.
  • In 26 wurde ein Verfahren beschrieben, das eine größere Netzsicherheit für Online-Verkaufsgesellschaften schafft. Nach diesem Verfahren zeichnet die Online-Verkaufsgesellschaft sekundär den privaten Schlüssel für geheime Nachrichtenverbindung an allen Platten auf und verteilt sie an Kunden, wobei die Notwendigkeit zum Zusenden des privaten Schlüssels an den Benutzer über Post wegfällt und auch dem Kunden die Mühe erspart wird, den privaten Schlüssel aus vielen Ziffern einzutasten. Da weiter der Benutzer den privaten Schlüssel nicht selbst eingeben muss, kann ein großer numerischer Wert, der aus 100 oder mehr Ziffern besteht, als privater Schlüssel benutzt werden. Das erhöht die Netzsicherheit in hohem Maße.
  • Bei der genannten Ausführungsform wurde die Markierungs-Positionsinformation der Erfindung auf die gleiche Platte geschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Beispiel beschränkt. Beispielsweise kann die Information auf eine Diskette als unterschiedlichem Medium aufgeschrieben werden.
  • Weiter sind in der vorigen Ausführung Beispiele beschrieben worden, bei denen eine elliptische Funktion oder eine RSA-Funktion für die digitale Signatur oder digitale Signaturartige Technik oder Verschlüsselungstechnik angewendet wird. Jedoch ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Beispiele beschränkt, sondern es kann z.B. eine Geheimschlüssel-Verschlüsselungsfunktion wie DES, oder eine andere Verschlüsselungstechnik benutzt werden.
  • Darüberhinaus wurde bei der genannten Ausführungsform die Positionsinformation verschlüsselt oder mit einer digitalen Signatur versehen, jedoch kann stattdessen die Positionsinformation selbst direkt auf die Platte aufgeschrieben werden. In diesem Fall ist die Erfindung auch zum Verhindern einer Herstellung raubkopierter Platten durch Kopieren der Markierung und ihrer Positionsinformation wirksam.
  • Die optische Platte dieser Erfindung hat eine solche Struktur, dass ein reflektierender Film direkt oder indirekt zwischen zwei gegen Laserlicht beständige Teile eingelegt ist und durch Laser eine Markierung an dem reflektierenden Film ausgebildet wird. Die genannte Ausführungsform hat Beispiele beschrieben, in welchen diese Struktur für eine Raubkopier-Verhinderungstechnik benutzt wird, es ist jedoch ersichtlich, dass eine solche Struktur auch für andere Techniken eingesetzt werden kann. Bei der genannten Ausführungsform wurde die Optische Platte der Erfindung als durch Laminieren von zwei Substraten mit einer dazwischen eingesetzten Kleberlage hergestellt beschrieben. Jedoch kann die Kleberlage weggelassen werden oder es kann stattdessen ein aus unterschiedlichem Material wie einer Schutzschicht bestehendes Teil benutzt werden; das bedeutet, jede geeignete Struktur kann benutzt werden, solange der reflektierende Film direkt oder indirekt zwischen zwei gegen Laserlicht beständigen Teilen eingeschlossen ist. Weiter wurde in der genannten Ausführungsform die erfindungsgemäße Optische Platte so beschrieben, dass sie Substrate als die Teile enthält, die miteinander laminiert sind, es können auch andere Teile wie Schutzschichten benutzt werden; das bedeutet, jedes laserlichtbeständige Teil kann eingesetzt werden.
  • In der genannten Ausführungsform wurde eine Kombination von zwei Arten der Verschlüsselung, Geheimschlüssel-Verschlüsselung und Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung als ein repräsentatives Beispiel einer Kombination von mehreren Arten von Verschlüsselungen unterschiedlicher Generationen beschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht auf dieses bestimmte Beispiel begrenzt. Beispielsweise kann als eine alternative Kombination unterschiedlicher Erzeugungsarten eine Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung mit einem Geheimschlüssel von 256 Bit verwendet werden, der weniger sicher ist, jedoch durch eine langsame CPU verarbeitet werden kann, und einer Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung mit einem Geheimschlüssel von 1024 Bit, was eine große Sicherheit ergibt, jedoch nur durch eine Hochgeschwindigkeits-CPU verarbeitet werden kann. Auf diese Weise kann mit einer Kombination von Öffentlichschlüssel-Verschlüsselungen mit unterschiedlichen Sicherheitspegeln der gleiche Effekt der Erhaltung der Kompatibilität bei unterschiedlichen Generationen erreicht werden. Weiter kann auch eine Kombination von drei Verschlüsselungsarten unterschiedlicher Generationen, wie einer Geheimschlüssel-Verschlüsselung, einer Niedrigsicherheits-Öffentlichschlüssel-Verschlüs-selung und einer Hochsicherheits-Öffentlichschlüssel-Verschlüsselung benutzt werden.
  • INDUSTRIELLE ANWENDBARKEIT
  • Wie vorstehend beschrieben, wird in der vorliegenden Erfindung z.B. eine Markierung durch einen Laser an einem reflektierenden Film einer Platte gebildet, welche daran geschriebene Daten und mindestens eine Positionsinformation der Markierung, oder Information enthält, welche die Positionsinformation betrifft, die auf der Platte in verschlüsselter Form oder mit einer daran angehängter digitaler Signatur geschrieben sind, und deswegen ist es möglich, eine im Vergleich zu den bekannten Konstruktionen in hohem Maße verbesserte Raubkopierverhinderungs-Fähigkeit zu schaffen.

Claims (4)

  1. Optische Platte, die umfasst: ein erstes Substrat (801), eine Informationsaufzeichnungsschicht (802), die auf dem ersten Substrat (801) ausgebildet ist, und ein zweites Substrat (803), wobei sich die Informationsaufzeichnungsschicht (802) zwischen dem ersten Substrat (801) und dem zweiten Substrat (803) befindet und eine Spur einer Spiralform zum Aufzeichnen von Informationen hat, dadurch gekennzeichnet, dass eine Markierung (584) ausgebildet wird, indem ein Abschnitt der Informationsaufzeichnungsschicht entfernt wird, ein Strichcodemuster (819d, 1), das eine Information über die genaue Position der Markierung enthält, als Abschnitte niedriger Reflektivität (815, 33) über der Spur der Informationsaufzeichnungsschicht (802) ausgebildet ist, und das Strichcodemuster eine Vielzahl von Strichen aufweist, die sich jeweils in einer radialen Richtung erstrecken.
  2. Optische Platte nach Anspruch 1, die des Weiteren eine zweite Informationsaufzeichnungsschicht (825) umfasst, die auf dem zweiten Substrat (803) ausgebildet ist.
  3. Verfahren zum Herstellen einer optischen Platte, das die folgenden Schritte umfasst: Ausbilden eines ersten Substrats (Schritt 818e, 1); Ausbilden einer Informationsaufzeichnungsschicht auf dem ersten Substrat (818f, 1), und Laminieren eines zweiten Substrats auf die Informationsaufzeichnungsschicht auf dem ersten Substrat (Schritt 818i, 1); wobei sich die Informationsaufzeichnungsschicht zwischen dem ersten Substrat und dem zweiten Substrat befindet und die Informationsaufzeichnungsschicht eine Spur einer Spiralform zum Aufzeichnen von Informationen hat, gekennzeichnet durch Entfernen eines Abschnitts der Informationsaufzeichnungsschicht, um eine Markierung auszubilden (Schritt 819a, 1), Entfernen eines Teils der Informationsaufzeichnungsschicht (Schritt 819d, 1), um ein Strichcodemuster über der Spur der Informationsaufzeichnungsschicht auszubilden, und wobei das Strichcodemuster eine Vielzahl von Strichen aufweist, die sich jeweils in radialer Richtung erstrecken, wobei eine Information über die genaue Position der Markierung in dem Strichcodemuster enthalten ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, das des Weiteren den Schritt des Ausbildens einer zweiten Informationsaufzeichnungsschicht auf dem zweiten Substrat (Schritt 818h, 1) umfasst.
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