DE69625745T2 - Absorbierender Sanitärartikel mit miteinander verbundene abziehbare Streifen bedeckten Positionierungshaftsystem - Google Patents

Absorbierender Sanitärartikel mit miteinander verbundene abziehbare Streifen bedeckten Positionierungshaftsystem Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Technik der Herstellung von Strukturen für die Absorption von Körperabsonderungen sowie insbesondere einen absorbierenden Hygienewegwerfartikel mit einer schnell entfernbaren Schutzschicht zur Abschirmung des haftenden Befestigungssystem des absorbierenden Artikels, wenn der letztere nicht im Gebrauch ist
  • Hintergrund der Erfindung
  • Absorbierende Wegwerfartikel, wie Damenbinden, werden durch haftendes Befestigen der Damenbinde gegen den Schrittbereich der Unterbekleidung gegen den perinalen Bereich der Benutzerin gehalten. Das haftende Befestigungssystem umfasst üblicherweise eine Vielzahl an übe die Barriereschicht verteilten haftenden Zonen, die eine Bindung mit dem Unterbekleideungsmaterial erzeugen, um die Damenbinde trotz Bewegung und Kompressionskräften, die auf diese insbesondere einwirken, wenn die Benutzerin geht oder auf andere Weise die Position ihrer Beine verschiebt, am Platz zu halten.
  • In den letzten Jahren hat die Industrie Damenbinden mit seitlich hervortretenden Positionierklappen in der Absicht entwickelt, um die jeweiligen Kanten der Unterbekldeidung gewickelt zu werden, damit die Damenbinde besser am Platz gehalten wird Um eine wirksame Rückhaltelaaft zu entwickeln, werden die Positionierklappen haftend an die der Kleidung zugewandte Fläche der Unterhosen befestigt Demgemäss hat die Damenbinde wenigstens drei Haftzone, nämlich eine Zone auf dem Hauptkörper der Damenbinde und zwei zusätzliche Haftzonen, wovon jeweils eine sich auf jeder Positionierklappe befinde Um das Haftsystem zu schützen, während die Damenbinde nicht in Gebrauch ist, bringen die Hersteller üblicherweise eine Schutzschicht auf jeder Haftzone an, welche durch die Benutzerin unmittelbar vor der Platzierung da Damenbinde auf der Unterbekleidung abgezogen wird
  • Die Schutzschicht wird im allgemeinen aus Papier gefertigt mit einer äußeren nicht haftenden Oberfläche. Ein besonders nützliches Material stellt ein semi-gebleichtes Kraftpackpapier dar, bei dem die das Haftmittel kontaktierende Seite mit Silikon behandelt vorliegt, um für leichte Ablöseeigenschaften zu sorgen.
  • Eine mit diesem Ansatz einhergehende Schwierigkeit ist, dass eine Vielzahl an separaten Schutzschichten erforderlich und zwar eine für jede Haftzone. Demgemäss ist die Benutzerin genötigt, mehrere Papiersteifen separat abzuziehen, um das gesamte Haftsystem freizulegen, was zeitaufwendig und ärgerlich ist Zudem sind die Papiersteifen mit einem gewissen Maß an Sorgfalt abzuziehen, um zu verhindem, dass die Haftzonen miteinander oder mit der Barrierschicht der Damenbinde in Kontakt treten. Falls solch ein Unfall geschieht, kann das Produkt nutzlos werden, insbesondere wenn das freigegeben Haftmittel einer Positionierklappe die Haftzone auf den Hauptkörper der Damenbinde kontaktiert
  • In der W091/16873 (Proctor&Gamble) ist eine Damibinde bekannt gemacht worden mit einem Hauptkörper und Positionierklappen gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie hieran angehängt Die Positionierklappen sind übe die den Körper kontaktierende flüssigkeitsdurchlässige Schutzschicht gefaltet und werden in diesem gefaltet Zustand durch einen transversal hervortretenden Ablösestreifen gehalten, der lösbar mit Haftzonen, die auf der Oberfläche jeder Klappe vorliegen, befestigt ist, welche im Gebrauch lösbar befestigt sind mit der äußeren Fläche des Schrittbereichs der Unterbekleidung, an welcher die Damenbinde zu befestigen ist Eine Haftzone, welche im Gebrauch lösbar befestigt ist an der inneren Oberfläche des Schrittbereichs der Unterbekleidung, ist ebenfalls an derjenigen Oberfläche des Hauptkörps vorgesehen, die der den Körper kontaktierenden flüssigkeitsdurchlässigen Schutzschicht gegenüberliegt. In einer Ausfürungsform hat der Ablösestreifen eine Dimension, die ausreichend ist, um sich um den Hauptkörper zu erstrecken, um lösbar an dieser zusätzlichem Haftzone befestigt zu werden.
  • In der W09320790 (3M) wird eine Damenbinde bekannt gemacht mit einem Hauptkörper und Positionierklappen wie dargelegt im 0berbegriff des Anspruchs 1, wie hieran angehängt Wie in der W091/16873 sind die Positionierklappen um die den Körper kontaktierende flüssigkeitsdurchlässige Schutzschicht gefaltet und werden in diesen gefalteten Zustand durch einen sich transversal erstreckenden Ablösestreifen gehalten, der lösbar mit den Haftzonen befestigt ist, die auf der Oberfläche jeder Klappe vorliegen, welche im Gebrauch lösbar mit der äußeren Fläche des Schrittbereichs der Unterbekleidung befestigt sind, an welche die Damenbinde zu befestigen ist Eine Haftzone liegt ebenfalls auf der Fläche des Hauptkörpers vor, die der Fläche der den Körper kontaktierenden flüssigkeitsdurchlässigen Schutzschicht entgegengesetzt ist, und welche im Gebrauch lösbar mit der inneren Fläche des Schrittbereichs der Unterkleidung befestigt ist Ein separater Ablösestreifen ist lösbar an dieser weiteren Haftzone befestigt
  • Aufgaben und Zusammenfassung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist ein absorbierender Hygieneartikel mit einer Schutzschicht für ein welche schnell und bequem entfernt werden kann
  • Wie hierin verkörpert und beschrieben, stellt die Erfindung einer absorbierenden Hygienewegwerfartikel zur haftenden Befestigung an einer Unterbekleidung eines Trägers zur Verfügung, wobei besagter absorbierender Artikel longitudinale und laterale Achsen auf weist und wobei besagtem absorbierender Artikel umfasst:
    • – einen Hauptkörper, enthaltend:
    • a) eine im Kontakt mit einem Körper stehende flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
    • b) einen absorbierenden Kern unterhalb besagter, mit einem Körper in Kontakt stehender flüssigkeitsdurchlässiger Deckschicht, wobei besagter absorbierender Kern in flüssigkeitskommunizierender Beziehung zu besagter Deckschicht steht wodurch auf besagt Deckschicht abgesonderte Flüssgkeit zur Speicherung zu besagtem absorbierenden Kern transferiert wird;
    • c) eine flüssigkeitsdurchlässige Barriereschicht unterhalb besagtem absorbierenden Kern, wobei besagte Barriereschicht verhindert, daß Flüssigkeit, die in besagtem absorbierenden Kern eingeschlossen aus besagtem Hauptkörper auf einer einem Kleidungsstück zugewandten Fläche austritt;
    • – eine Positionierklappen, die lateral aus jeder longitudinalen Seite des besagten Hauptkörpers hervortitt, wobei jede besagte Klappe flexibel sowie faltbar entlang der jeweiligen longitudinalen Seite des Hauptkörpers von einer ungefalteten Position zu einer gefalteten Postion wobei jede Positionierklappen in der Lage ist, um eine jeweilige Kante von einer Unterbekleidung gefaltet zu werden, auf welcher besagter absorbierender Artikel zu installieren ist;
    • – ein haftendes Befestigungssystem zum lösbaren Befestigen besagten absorbierenden Artikels an der Unterbekleidung, wobei besagtes haftendes Befestigungssystem enthält:
    • a) eine Haftzone auf der der Unterbekldeidung zugewandten Fläche des besagten Hauptkörpers;
    • b) eine zweite Haftzone auf der der Unterbekleidung zugewandten Fläche einer der besagten Postionierklappen;
    • c) eine dritte Haftzone auf der der Unterbekleidung zugewandten Fläche der anderen besagten Postionierklappe, wobei besagte erste, zweite und dritte Haftzonen in einem beabstandeten Verhältnis stehen; und
    • d) eine abziehbare Schutzschicht, die besagte Haftzonen bedeckt, besagte abziehbare Schutzschicht von besagtem absorbierenden Artikel entfernt w kann, und umfassend:
    • i) einen ersten Ablösestreifen, der sich longitudinal auf besagten Hauptkörper erstreckt und der lösbar an besagter erst Haftzone befestigt ist; und
    • ii) einen zweiten Ablösestreifen, der sich transversal auf besagtem Hauptkörper erstreckt und der über eine Ausdehnung verfügt, die ausreicht, um sich von einer der besagten Positionierklappen bis zu der anderen der besagten Positionierklappen zu erstrecken, wenn in nicht gefalteter Position, und der lösbar an besagte zweite und dritte Haftzonen auf dar Positionierklappen befestigt ist, wenn in nicht gefalteter Position, wobei besagte und zweite Ablösestreifen einander kreuzen.
  • In ein bevorzugten Ausfürungsform enthält der absorbierende Hygieneartikel, beispielsweise eine Damenbinde, einen ersten Ablösestreifen, dem sich longituidinal auf dem Hauptkörper der Damenbinde erstreckt, um die erste Haftzone, die im Gebrauch an die dem Körper zugewandte Fläche der Unterbekleidung anhaftet, zu bedecken. Besonders bevorzugt wird die erste Haftzone gebildet durch ein Paar von sich longituidinal erstreckenden Haftbändem, die nahezu entlang der gesamten Länge des Hauptkörpers verlaufen. Der zweite Ablösestreifen wird transversal, den ersten Streifen überdeckend, auf der Damenbinde befestigt, um die Haftzonen auf den Positionierklappen mit seinen Endbereichen zu bedecken Durch Ziehen des ersten Ablösestreifens wird auch der zweite Ablösestrifen entfernt, um das gesamte mit einem einzigen Abziehzug freizugeben. Eine umgekehrte Anordnung bei der der erste Ablösestrifen über dem zweiten Ablösestrifen liegt, ist ebenfalls möglich Bei dieser Ausfürungsform ist der Benutzer gehalten, an dem zweiten Streifen zu ziehen, um die Entfernung der gesamten Schutzschicht zu bewirken
  • Um den zentralen Bereich des allerobersten Ablösestrifens daran zu hindem durchzuhängen oder sich zu verbiegen (der Bezugspunkt für „alleroberst" ist eine Damenbinde mit einer oberen Barriereschicht), wird vorgeschlagen, beide Ablösestreifen an ihrem Kreuzungspunkt haftend zu befestigen.
  • Die der Schutzschicht während der Herstellung der Damenbinde stellt eine zweistufige Operation dar. Vorzugsweise werden die Damenbinden über ein Beförderungssystem zu einer Verarbeitungsstation befördert die einen ersten Ablösestreifen auf jeder Damenbinde ablegt An diesem Punkt sind die Damenbinde nah nicht in individuelle Produkte geschnitten worden, und sie sind noch fortlaufend verbunden und bilden daher ein zusammnenhängendes Netz. Die erste Verbeitungsstation umfasst eine Vakuumrolle unmittelbar oberhalb des Förderbandes, die mit einem Ablösestreifenmaterial in durchgängiger Form versorgt wird, welches von einer Versorgungsrolle gezogen wird. Eine Haftmittelauftragungsvorrichtung lagert einen Heißschmelzkleber auf der Auflage des Ablösestreifenmaterial zwischen der Veisorgungsrolle und der Vakuumrolle ab. Das haftmittelbeschichtete Ablösestreifenmaterial wird gegen den Umfang der Vakuumrolle geklemmt und auf dieser transversal in diskrete Ablösestreifen geschnitten Die fortlaufende Rotation der Vakuumrolle, die mit der linearen Geschwindigkeit des Förderbandes zeitlich abgestimmt lagert den Ablösestreifen auf den Damenbinden ab. Das Heißschmelzhaftmittel wird auf die Barriereschicht einer jeden Damenbinde übertragen und ist permament mit diesem verbunden, so dass, wenn der Ablösestreifen abgezogen wird, das Haftmittel auf der Barriereschicht verbleibt
  • Der zweite Ablösestreifen wird an einer zweiten Verarbeitungsstation vermittels einer Rolle angebracht, die ein kontinuierliches Band eines haftmittelbeschichteten Ablösestreifenmaterial auf das Netz transferiert, welches die Damenbinden erhält Beachte, dass zusätzlich zu der Ablagerung des Haftmittels, das auf die Positionierklappen übertragen werden wird, auf dem Ablösestreifenmaterial ein zusätzlichem Haftmittelort geschaffen wird, um den zweiten Ablösestreifen an den darunter liegenden ersten Ablösestreifen an deren Kreuzungspunkt zu binden. Im Gegensatz zu dem an der ersten Vararbeitungsstation stattfindenen Verfahren finde auf der Rolle kein Schneiden des Ablösestreifenmaterials statt. Das kontinuierliche Band des Ablösematerials wird später bei einer Prägestempelschneidstation, bei der das Damenbindennetz in individuelle Produkte geschnitten wird, in individuelle Ablösestreifen aufgetrent.
  • Um eine Damenbinde mit einer Schutzschicht herzustellen, bei der der erste Ablösestreifen über dem zweiten Ablösestreifen liegt, wird die gleiche Prozedur eingehalten mit dem Unterschied, dass die Reihenfolge der Ablagerung der Streifen sich umkehrt, das heißt, der zweite Streifen wird zuerst aufgebracht, gefolgt durch den ersten Ablösestreifen.
  • In einer bevorzugten Ausfürungsform der Erfindung verfügt der absorbierende Hygieneartikel übe die Merkmale, wie in dem hieran angehängten Anspruch 4 dargelegt
  • Der Ausdruck „Formbeibehaltungsfähigkeit" bezieht sich auf ein Material, das, nachdem es verformt worden ist, die Tendenz hat, in dem verformten Zustand zu verbleiben
  • Der Ausdruck „gefalteter Zustand bezeichnet die Beziehung zwischen Teilen der Damenbinde, die durch Faltungsbewegungen übereinander gebracht worden sind und zwischen sich einen Winkel bilden, der erheblich geringer als 180° ist.
  • Die Fähigkeit des Ablösestreifens, dem natürlichen Bestrieben der Damenbinde sich zu entfalten zu widerstehen, hängt vornehmlich von zwei Faktoren ab. Erstens muss das Ablösestreifenmaterial eine Formbeibehaltungseigenschaft haben, so dass, sobald es geknittert worden ist, es nicht sofort in seine unsprüngliche Konfiguration zurückkehren wird. Zweitens sollte das Material ausreichend steif sein Das silikonbeschichte Papiermaterial, das üblicherweise gemäss den Stand der Technik für die Herstellung von Ablösestreifen verwendet wird, genügt diesen Anofrderungen. Es funktioniert besonders gut, um die Positionierklappen, die gegen die Schutzschicht gefaltet sind, an der Damenbinde zu halten. Es sollte beachtet werden, dass die Positionierklappen dünne Strukturen darstellen und die erfonrderliche Kraft, um sie im gefalteten Zustand zu halten, gering ist Daher ist ein dünnes Ablösestreifenmaterial ausreichend. Man kann sich ebenfalls vorstellen, die Damenbinde in einer viel dickeren Region zu falten, beispielsweise sie entlang einer Hälfte zu falten, wozu erforderlich ist, das gesamte absorbierende System stark zu biegen Für derartige Anwendungen sind dickere Ablösestreifenmaterial erforderlich, um die Damenbinde in einem gefalteten Zustand zu halten, da sie nun eine viel größere Unnachgiebigkeit aufweist
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Damenbinde gemäss der Erfindung, die eine schnell zu entfernende Schutzschicht für ein Haftsystem zeigt;
  • 2 ist eine Draufsicht auf eine Damenbinde gemäss 1, wobei die Schutzschicht teilweise abgezogen worden ist;
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht ein Vearbeitungsstation für die Anbringung einer ersten Komponente der Schutrschicht an Damenbinden;
  • 3A ist eine schematische Querschnittsanscht einer Vakuumrolle der in 3 gezeigt Verarbeitungsstation;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Verarbeitungsstation für die Anbringung einer zweitem Komponente einer Schutzschicht an Damenbinden;
  • 5 ist eine schematische Seitenschnittansicht einer Vorrichtung zum Falten einte Klappe von Damenbinden während eines Verpackungsvorgangs;
  • 6 ist eine schematische Seitenschnittansicht einer Vorrichtung um Damenbinden während des Verpackungsvorgangs auf den Kopf zu stellen;
  • 7 ist eine schematische Seitenschnittansicht, welche Damenbinden veranschaulich, wenn sie von der Umkehrvorrichtung freigegeben werden;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zur Vervollständigung des Faltungsvorgangs der Damenbinde; und
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht einer Damenbinde, die gemäss einer Variante konstruiert worden ist.
  • Beschreibung einte bevorzuten Ausführungsform
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen absorbierenden Hygieneartikel, beispielsweise eine Damenbinde zur Verfügung mit einer abziehbaren Schutzschicht, die lösbar mit dem Haftsystem verbunden ist und die schnell und beguem als ein einzelnes Teil entfern werden kann. Mit Bezug auf die angehängten Zeichnungen umfasst die Damenbinde, durchgehend mit dem Bezugzeichen 10 bezeichne eine flüssigkeitsdurchlässige Schutzschicht 12, die über einem absorbierenden Kern (in den Zeichungen nicht gezeigt) liegt Der absorbierende Kern enthält vorzugsweise Bleichmoos-[Sphagnum Moss-] Material und ist vergleichsweise dünn, das heißt hat eine Dike von wenigen Millimetern Die Schutzschicht ist sehr porös, um Flüssigkeit die auf die Oberfläche der Damenbinde gelangt ist, zu ermöglichen, schnell den absorbierenden Kern zu erreichen. Unterhalb des absorbierenden Kerns liegt eine Barriereschicht 14 vor, hergestellt aus flüssigkeitsundurchlässigem Material, beispielsweise Polyethylen, um zu verhindem, dass Flüssigkeit, die in dem absorbierenden Kern eingeschlossen ist, aus der Damenbinde austritt und die Unterbekleidung der Trägerin beschmutzt. Die Schutzschicht 12 und die Barriereschicht 14 sind entlang ihrer Randbereiche verbunden, um eine Umhüllung zu Bilden, die die absorbierende Schicht mit dem absorbierenden Kern eingeschlossen hält Die Verbindung kann hergestellt werden über Haftmittel, durch Hitzeverbindung, mechanische Fältelung oder jedes andere geeignete Verfahren. Es ist zu beachten, dass in den 1 und 2 die Damenbinde 10 in eintr invertierten Lage gezeigt wird; ihre normale Lage im Gebrauch ist der dass die Schutzschicht 12 sich oben und die Barriereschicht 14 sich unten befindet
  • Um die Damenbinde auf der Unterbekleidung der Trägerin zu stabilisieren, ist ein Paar an lateral hervortretenden Positionierklappen 16 und 18 an jeder longitudinalen Seitenkante der Damenbinde vorgesehen Die Positionierklappen 16 und 18 sind zweischichtige laminierte Strukturen. Die obere Lage wird durch eine Verlängerung der Schutzschicht 12 und die untere Lage durch eine Verlängerung der Barriereschicht 14 gebildet Die Positionierklappen 16 und 18 sind flexibel, so dass sie um die Kanten der Unterbekleidung gefaltet werden können. Um die Damenbinde 10 an der Unterbekldeidung der Trägerin zu befestigen, ist ein haftendes Befestigungssystem vorgesehen, umfassend ein Paar an Haftzonen 20 und 22 auf der Barriereschicht des Hauptkörpers der Damenbinde. Die Haftzonen 20 und 22 haben die Farn verlängerter Bänder, die geringfügig voneinander entfernt sind. Die Bänder erstrecken sich nahezu über die gesamte Länge der Damenbinde. Außdem umfasst das haftende Befestigungssystem Haftzone 24 und 26 auf den Positionierklappenbereichen der Barriereschicht 14.
  • Um das haftende Befestigungssystem zu schützen, während die Damenbinde nicht in Gebrauch ist, bedeckt eine abziehbare Schutzschicht 28 die Haftzonen. Die Schutzschicht umfasst einen Ablösestreifen 30, der sich longitudinal über die Damenbinde erstreckt und eine Breite hat, die ausreicht, die Haftbänder 20 und 22 zu überspannen. Um die Haftzonen 24 und 26 auf den Positionierklappen abzuschirmen, ist ein zweiter Ablösestreifen 22 transversal auf der Damenbinde plaziert, dadurch den ersten Streifen 30 kreuzend.
  • Das bevorzugte Material für die Herstellung der Ablösestreifen 30 und 32, um eine nicht haftende Seite zur Verfügung zu stellen, stellt gebleichtes, mit Silikon auf der dem Haftmittel zugewandeten Fläche beschichtetes Kraftpackpapier dar. Das von ACROSIL (eine Abteilung von International Paper) erhältliche Ablösepapiermaterial mit einem Basisgewicht von 11,34 kg pro Ream (25 Pfund pro Ream) mit einer Silikonschicht von 1,25 kg pro Ream (2,8 Pfund pro Ream) hat sich als zufriedenstellend erwiesen
  • Um zu verhindem, dass der zentrale Bereich des zweiten Streifens 32 einsackt oder sich verbiegt, wenn die Damenbinde benutzt wird, wird dieser an der hinteren Fläche des ersten Streifens 30 mit Hilfe einer Haftzone 34 befestigt. Dieses ist eine sehr schwache Bindung da eine der Flächen eine Silikonbeschichtung ist allerdings hat es sich als ausreichend erwiesen, den zweite Streifen 32 davon sich frei zu bewegen
  • Um die Damenbinde 10 einzusetzen, reicht es aus, die Schutzschicht 28 abzuziehen. Dieses geschieht zunächst durch Entfernen des Hauptablösestreifens 30. Indem derart vorgegangen wird, wird ebenfalls der zweite Ablösestreifen 32 entfernt Als Ergebnis wird das gesamte in einte einzigen Abziehbewegung freigegeben, was schnell und bequem für die Benutzerin ist ist.
  • Die Damenbinde 10 wird über ein kontinuierliches Verfahren hellt; bei dem unterschiedlich die absorbierende Struktur bildende Schichten übereinander gelegt und versiegelt werden, um ein kontinuierliches Gewebe 40 von seriell miteinander verbundenen Damenbinden zu bilden Der letzte Schritt des Herstellungsverfahrens, unmittelbar vor der Verpackung stellt das Stanzschneiden des Netzes in diskrete Produkte dar. Üblicherweise wird das Netz gebildet, indem zunächst ein kontinuierliches Band eines Schutzschichtmaterials auf einem Förderband plaziert wird. Anschließend werden Transferschichten, überlagert durch absorbierende Kerne, in ein beabstandeten Beziehung auf das Band des Schutzschichtmaterials abgelegt. Abschließend wird ein Band aus Barriereschichtmaterial unmittelbar auf den absorbierenden Kernen plaziert und mit dem darunter liegenden Schutzschichtband verklebt, um die absorbierenden Strukturen komplett zu umkapseln Das Netz wird dann zu der in 3 gezeigten Verarbeitungsstation gebracht, die vorgesehen um erste Ablösestreifen 30 auf die Damenbindenlagen 36 (mit, „Lagen“ sind Damenbinden gemeint, die integral miteinander verbunden sind, um ein Netz 40 zu bilden). Die Verarbeitungsstation umfasst eine Vakuumrolle, auf deren Umfangsfläche Perforationslöcher vorgesehen sind, durch die eine Druckdifferenz geschaffen werden kann Das Vakuum ist nur bei den Perforationslöchern wirksam, die sich innerhalb des Sektors 42 befinden, der eine annulare Ausdehnung von etwa 120° aufweist. Der Sektor 42 erzeugt einen aktiven Ansaugbereich, der bewirkt dass das Netz an der Fläche der Rolle 41 haftet, wenn es sich durch diesen Bereich bewegt Außerhalb der Grenzen des aktiven Ansaugbereichs wird das Netz nicht länger an der Rolle 41 festgehalten
  • 3A stellt eine vertikale Querschnittsansicht der trolle 41 dar und veranschaulicht, wie der aktive Ansaugbereich implementiert wird Die Rolle 41 stellt eine hohle Striilcbrr dar, in der ein stationäres Verteilerrohr 44 befestigt ist, das über eine Leitung 46 mit einer Vakuumquelle verbunden ist (in den Zeichnungen nicht abgebildet). Das Verteilerrohr 44 umfasst eine durchlöcherte konvexe Wand 4S, die nah beabstandet zu der Peripherie der Trommel 41 um eine fluid-kommunikative Beziehung zwischen der Vakuumquelle und den Perforationslöchern auf der Trommel 41, die in der aktiven Region 42 vorliegen, herzustellen.
  • Auf der Vakuumrolle 41 ist eine Schneidrolle 50 angebracht, die mit derselben linearen Geschwindigkeit rotiert wie die Vakuumrolle 41. Die Schneidrolle 50 enthält eine Vielzahl an sich axial erstreckenden Schneidklingen 52, die entlang des Umfangs über eine Distanz, die mit der Breite des ersten Ablösestreifens 30 korrespondiert, beabstandet sind.
  • Das Ablösestreifenmaterial wird als kontinuierliches Netzgewebe 54, das von einer Anlieferrolle (nicht abgebildet) gezogen wird, zu dem Kniff zwischen der Schneidrolle 50 und der Vakuumrolle 41 geliefert Das Netzgewebe des Ablösestreifenmaterials wird durch den Einsatz der Schneidrolle 50 in diskrete erste Ablösestreifen 30 geschnitten, die an der Vakuumrolle 41 zurückbehalten werden, wenn sie in den aktiven Ansaugbereich eintreten. Demgemäss werden die diskreten ersten Ablösestreifen 30 fest an der Vakuumrolle 41 zurückbehalten, bis sie die untere Gienze des aktiven Vakuumbereich überschritten haben, wo sie auf individuelle Damenbindenlagen 36 abgelegt werden.
  • Die ersten Ablösestreifen 30 stellen ein geeignetes Vehikel für die Ablage des Haftmaterials, das die Bänder 20 und 22 der Damenbindenlage 36 bilde, dar. An dieser Stelle wird Haftmittel auf die silikonbehandelte Oberfläche des Netzgewebes 54 des Ablösematerials zwischen der Anlieferrolle und dem Kniff der Rollen 40 und 41 mittels jedwedem geeigneter Vorrichtung beispielsweise einem Sprüher oder einem Spaltbeschichter, aufgetragen. Das Haftmittel ist ein der Fachwelt bekannter Heißschmelzklebstoff. H. B. Fuller, Kanada, ist ein Lieferant einer Vielzahl an Heißschmelzhaftmitteln, die besonders geeignet für die Verwendung in Damenbinden oder anderen absorbierenden Hygieneartikeln sind Das Haftmittel wird auf dem Netzgewebe 54 gemäss einem Muster angebracht, um der gewünschten Anordnung der Haftzonen auf dem Endprodukt zu entsprechen In dem gezeigten Beispiel wird das Haftmittel Form transversal beabstander Streifen aufgebracht, um die Haftbänder 20 und 22 zu bilden
  • Im Gebrauch wird das Netzgewebe 54 mit Haftmittel beschichtet anschließend in aufeinanderfolgende erste Ablösestreifen 30 geschnitten und schließlich auf entsprechende Damenbindenlagen 36 gelegt Während der Anbringung eines jeden ersten Ablösestreifens 30 auf der entsprechenden Damenbindenlage werden die Haftbänder zur Barriereschicht überführt, und sie haften permanent an diesem.
  • Es ist zu beachten, dass die Vakuumrolle 41 mit einer unterschiedlichen linearen Geschwindigkeit als die Damenbindenlage 36 angetrieben wird, um die individuellen Ablösestreifen 30, die aneinander angrenzen, in die Lage zu versetzen, mit den entsprechenden Lagen 36, die in einem beabstandeten Verhältnis sind, zu korrelieren. An dieser Stelle wird die Vakuumrolle 41 ehe stufenweise betrieben, als mit einer kontinuierlichen Geschwindigkeit rotiert zu werden. Bei jeder Winkelzunahme wird die Rolle beschleunigt, bis die lineare Geschwindigkeit mit der Geschwindigkeit der hineinkommenden Lage übereinstimmt. Demgemäss gibt es, um einen passenden Transfer des Ablösestreifens 30 zu erlauben, während die Lage 36 und die Vakuumrolle 41 in Kontakt miteinander sind, kein Gleiten zwischen diesen. Nachdem der Transfer beendet ist, verlangsamt sich die Vakuumrolle für eine kurze Zeitdauer, bevor eine neue Winkelzunahme für die nächste Lage 36 initiiert wird.
  • Nachdem dieser Vorgang beendet ist, wird das Netzgewebe 40 durch eine zweite Verarbeitungsstation geleitet, die die zweiten Ablösestreifen 32 anbringt Das Ablösestreifenmaterial wird zu der Vearbeitungsstation als kontinuierliches Netzgewebe 56 angeliefeirt zur Erzeugung der Haftzonen 24, 26 und 34 in beabstandeten Interallen mit Haftmittel beschichtet und anschließend über dem Ablösestreifen 30 gegen die Damenbindenlage 36 gepresst Die Anbringung wird über eine Rolle 58 durchgeführt, die eine lineare Geschwindigkeit hat, die mit de Transportgeschwindigkeit des Netzgewebes 40 korrespondiert Im Gegensatz zu der ersten Verarbeitungsstation finde an der zweiten Verarbeitungsstation kein Schneiden statt, und folglich gibt es keine Notwendigkeit, um eine Vakuumrolle zum Halten diskreter Elemente zu verwenden.
  • Die nächstes in den Zeichnungen nicht abgebildete Verarbeitugsstation verwendet eine Stanzschneidapparat, welche die Damenbindenlagen 36 voneinander trennt, um Endprodukte zu bilden. Während des Schneidvorgangs wird der kontinuierliche Streifen 56 des Ablösemateials zwischen benachbarten Produkten durchgeschnitten.
  • Dieses vervollständigt die Herstellung der Damenbinden. Der nächste auf der Produktionslinie durchgeführte Vorgang stellt das Verpackungsvefahren dar, das in den Faltet der Damenbinden 10 besteht, und dem anschließenden Plazieren deselben in individuellen Beuteln. 5 ist eine schematischen Darstellung der ersten Verarbeitungsstation des Verpackungsabschrnitts. Die Verarbeitungsstation umfasst ein Förderband 60, das sich in der Richtung des Pfeils 62 bewegt 0berhalb des Förderbandes 60 ist ein großes Ansauggehäuse 64 vorgesehen, das mit einer Vakuumquelle (nicht abgebildet) verbunden ist Das Band 60 verfügt über Feldes 66 mit Perforationslöchern, die voneinander übe eine Distanz, die etwa mit doppeltet Länge einer Positionierklaappe korrespondiert, beabstandet sind. Die Perforationslöcher eines vorgegebenen Feldes 66 sind ausgelegt, um eine Damenbinde mittels Ansaugens über dessen Hauptkörper an der Unterseite des Bandes 60 zu halten und die Positionierklappen hängend zu belassen. Dieses Merkmal gestattet es, eine Postionierklappe gegen die Schutzschicht der Damenbinde zu faltet, wie es nachfolgend beschrieben werden wird.
  • Ein Luftstrahl 68 erzeugt einen Strom komprimierter Luft gegen die führende Klappe 18 und zwingt die Klappe, sich gegen die Schutzschicht der Damenbinde zu falten. Während die Klappe 18 durch den Strom komprimierter Luft in dem gefalteten Zustand gehalten wird, passiert diese einen Kniff der durch eine Faltungsrolle 70 und die Fläche des Förderbandes 60 gebildet wird Die Rolle 70 erzeugt ein beträchtliches Maß an Druck, um eine scharfe Kante in dem zweiten Ablösestreifen 32 in dem Faltungsbereich zwischen der Postionierklappe 18 und dem Hauptkörper der Damenbinde zu bilden Da der Ablösestreifen 32 sowohl mit der Postionierklappe 18 als auch mit dem Hauptkörper der Damenbinde verbunden wird der Ablösestreifen, wenn gefaltet aufgrund seiner inhärenten Steifheit die Postionierklappe in dem gefalteten Zustand halten.
  • Die nächste Verfahrensstation des Verpackungsabschnitts ist in den 6 und 7 gezeigt und umfasst einen Umkehrer, eingerichtet, um die Damenbinden von oben nach unten zu wenden In anderen Worten die Damenbinden werden umgedreht, so dass ihre Schutzschichten nach oben weisen. Der Umkehrer stellt ein endloses Förderband mit hervortretenden Leisten 72 dar, die zwischen sich Haltetaschen für Damenbinden definieren. Das Förderband 60 beendet seinen horizontalen Verlauf wo das Förderband des Umkehrers sich um eine Rolle 74 windet, so dass die Haltetaschen für die Damenbinde weit offen sind Wenn die individuellen Damenbinden 10 den durch das Ansauggehäuse 64 gebildeten Vakuumbereich überschritten haben, werden sie von dem Förderband 60 freigegeben und treten in entsprechende Haltetaschen des Umkehrers ein
  • Die Damenbinden 10 bewegen sich horizontal auf dem Umkehrer, bis sie eine Rolle 76 erreichen, um die das Förderband gewunden ist An dieser Punkt werden die Listen 72 voneinander gespreizt, so dass die individuellen Damenbinden frei sind, um aus den Taschen auszutreten und auf ein drittes Förderband 78 zu fallen, das insoweit dem Förderband 60 ähnlich dass es durchlöcherte Felder 80 umfasst, wobei es sich unter einem Ansauggehäuse 82 bewegt, um durch die Wirkung des Vakuums die Damenbinden 10 über den Hauptkörper festzuhalten 8 veranschaulicht die Anordnung der Perforationslöcher eines einzelnen Feldes 80. Es ist festzustellen, dass die Perforationslöcher im Zentralbereich des Förderbandes 78 konzertiert sind, so dass nur der Zentralbereich des Hauptkörpers dem Vakuum ausgesetzt werden wird Dies erlaubt, den longitudinalen Extremitäten und den Postionierklappen,wie spät beschrieben werden wird, gefaltet zu werden.
  • Wenn die Damibinden 10 von dem Umkehrer entladen werden, gelangen sie unter eine Führung 84, deren Zweck es ist, die Postionierklappe 16 zu falten. Die Führung 84 stellt eine gebogene Platte dar, die gegen das Förderband 78 konvergiert um die Postionierklappen 16 in zunehmender Weise zu fahlten und ebenfalls den zweiten Ablösestreifen 32 an der Verbindung zwischen der Klappe 16 und dem Hauptkörper der Binde zu falten. Der auf die Damenbinde ausgeübte Druck nimmt beträchtlich zu, wenn das Schwanzende da Führung 24 erreicht wird, was bewiii dass der Ablösestreifen 32 gefaltet wird, wodurch die Klappe 16 gefaltet gehalten wird, bis der Verpackungsvorgang vervollständigt ist
  • Es ist festzustellen, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Ablösestreifen 18 sich entfaltet, wenn die Damenbinde sich zwischen der sich fortwährend verengenden Passage der Führung 84 hindurchbewegt, da die Klappe 18 in einem fest gefalteten Zustand durch den gefalteten Ablösestreifen 32 gehalten wird.
  • Die Damenbinden 10, die die Führung 84 verlassen, haben die in 8 gezeigte Form mit beiden ihrer Klappen gegen die den Körper kontaktierende Schutzschicht gefaltet. Der nächste Schritt des Faltungsvorganges besteht darin, die Damenbinde durch sich longitudinal erstreckende Führungen 86 und 88 weiterzuleiten, die graduierlich die longitudinalen Extremitäten der Damenbinde biegen, um sie so fortschreitend gegen die Schutzschicht zu falten. An diesem Punkt wird um die Damenbinde der Beutel geformt um so eine Schutzumhüllunng zur Verfügung zu stellen, um eine Kontamination des Prduktes während des Transports od der Lagerung zu verhindern. Das Verfahren und die Apparatur, die für die Bildung der individuellen Beutel eingesetzt werden, werden vorliegend nicht beschrieben, da sie in der Industrie gut bekannt sind und keinen Teil der vorliegenden Erfindung bilden.
  • Gemäss einer möglichen Variante wird die Reihenfolge der Plazierung der Ablösestreifen 30 und 32 umgekehrt, so dass der größere Ablösestreifen 30 sich auf dem kleineren Ablösestreifen 32 befindet Diese Ausführungsform ist für Anwendungen geeignet, bei denen es wünschenswert ist, die Entfernung der gesamten abziehbaren Schutzschicht durch Ziehen an dem Streifen, der die Haftzonen 24, 26 auf den Postionierklappen 16 bzw. 18 bedeckt, zu bewirken. Um diese Variante herzustellen, wird das Verfahren wie vorhergehend beschrieben befolgt mit der Ausnahme, dass die Verarbeitungsstation, an der der zweite Ablösestreifen 32 angebracht wird, vor der Verarbeitungsstation, mit der der erste Ablösestreifen 30 angebracht wird, plaziert ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform könnten zwei schmalere Ablösestreifen, die die jeweiligen Haftbänder 20, 22 bedeck, den Hauptablösestreifen 30 zur Reduzierung der Menge an zum Bedecken des Haftsystems erforderlichem Ablösestreifenmaterial i Diese Ausführungsform wird in 9 gezeigt. Die schmaleren Ablösestreifen, die den einzelnen Ablösestreifen 30 ersetzen, sind mit den Bezugzeichen 100 und 102 bezeichnet. Um diese A herzustellen, sind zwei Veränderungen erforderlich Erstens ist die Schneidrolle 50 mit zusätzlichen Schneidklingen 52 zu versehen, so dass das Netzgewebe 54 in schmalere Streifen durchtrennt wird Zweitens ist das Muster in die Haftmittelaufbringung auf dem Netzgewebe 56 zu modifizieren, so dass jedem zweite Ablösestreifen 32 an jedem der Streifen 100 und 102 bei 104 und 106 bindet.
  • Anwendungen des Produktes der vorliegenden Erfindung für hygienische oder andere Zwecke der Gesundheitspflege können durch jeden Hygieneschutz, Inkontinenz, medizinische und absorbierende Methoden und Techniki erreicht werden, die gegenwärtig und/oder perspektivisch der Fachwelt bekannt sind ist beabsichtigt, dass die vorliegende Anwendung Modifikationen und Variationen dieser Erfindung abdeckt, vorausgeszt, dass sie innerhalb des Umfangs der angehängten Ansprüche zu liegen kommen.

Claims (4)

  1. Ein absorbierender Hygienewegwerfartikel (10) zur haftenden Befestigung an einer Unterbekleidung eines Trägers, wobei besagter absorbierender Artikel longitudinale und laterale Achsen aufweist und wobei besagter absorbierender Artikel umfaßt: – einen Hauptkörper, enthaltend: a) eine im Kontakt mit einem Körper stehende flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht (12) b) einen absorbierenden Kern unterhalb besagter, mit einem Körper in Kontakt stehender flüssigkeitsdurchlässiger Deckschicht, wobei besagter absorbierender Kern in flüssigkeitskommunizierender Beziehung zu besagter Deckschicht steht, wodurch auf besagter Deckschicht abgesonderte Flüssigkeit zur Speicherung zu besagtem absorbierenden Kern transferiert wird; c) eine flüssigkeitsundurchlässige Barriesclücht (14) tib besagten aborbierenden Kern, wobei besagte Barriereschicht verhindert, daß Flüssigkeit die in besagtem absorbierenden Kern eingeschlossen ist, aus besagtem Hauptkörper auf einer einem Kleidungsstück zugewandten Fläche austritt – eine Postionierklappen (16,18), die lateral aus jeder longitudinalen Seite des besagten Hauptkörpers hervortritt, wobei jede besagte Klappe flexibel sowie faltbar entlang der jeweiligen longitudinalen Seite des Hauptkörpers von einer ungefalteten Position zu einer gefalten Position ist wobei jede Positioniklappe in der Lage ist, um eine jeweilige Kante von einer Untarbekleidung gefaltet zu werden, auf welcher besagter absorbierendem Artikel zu installieren ist – ein haftendes Befestigugsystem (40) zum lösbaren Befestigen besagten absorbierenden Artikels an der Unterbekleleidung, wobei besagtes haftendes Befestigugssystem enthält a) eine Haftzone (20, 22) auf der der Untebekleidung zugewandten Fläche des besagten Hauptkörpers b) eine zweite Haftzone (24) auf der der Unterbekleidung zugewandten Fläche einer der besagten Positionierklappen; c) eine dritte Haftzone (26) auf der der Unterbekleidung zugewandten Fläche der anderen besagter. Posionierklappe, wobei besagte zweite und dirtte Haftzonen in einer beabstandeten Verhältnis stehen; und d) eine abziebare Schutzschicht (28), die besagte Haftzonen bedeckt, dadurch gekennzeichnen daß besagte abziehbare Schutzschicht von besagtem absorbierenden Artikel entfernt werden kann, und umfassend: i) einen wen Ablösestreifen (30;160,102), der sich longitudinal auf besagtem Hautkörper erstreckt und d lösbar an besagter Haftzone befestigt ist und ii) einen zweiten Ablösestreifen (32), der sich transversal auf besagtem Hauptkörper erstreckt und der über eine Ausdehnung verfügt, die ausreicht, um sich von einer der besagten Positionierklappen bis zu der anderen der besagten Positionierklappen zu strecken, wenn in nicht gefalteter Position, und der lösbar an besagte zweite und dritte Haftzone au den Positionierklappen befestigt ist, wenn in nicht gefalteter Position, wobei besagte erste und zweite Ablösestrifen einander kreuzen.
  2. Der Artikel nach Anspruch 1, worin der besagte erste Ablösestreifen mit besagtem zweiten Ablösestrifen verknüpft ist.
  3. Der Artikel nach Anspruch 2, worin besagter Abläsestreifen haftend mit besagten Zweiten Ablösestreifen an einein Kreuzungspunkt (34;104,106) zwischen besagten Streifen verbunden ist
  4. Der Artikel nach Anspruch 1, worin besagter absorbierender Hygieneartikel, wenn nicht in Gebrauch, sich in einen gefalteten Zustand befindet und worin besagter zweiter Ablösestreifen einen Kniff in einer gefalteten Region des besagten absorbierenden Hygieneartikels enthält, wobei besagter zweiter Ablösestreifen eine Fähigkeit zur Beibehaltung der Form zeigt, um besagten absorbierenden Hygineartikel bei der Beibehaltung des gefalteten Zustandes zu unterstützen, indem Effekten wideirstanden wird, die bestrebt sind, besagten zweiten Ablösestreifen zu entfalten.
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