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TECHNISCHES
GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein ein Datenübertragungssystem
und ein Verfahren zur Prüfung
eines mobilen Kommunikations-Teilnehmergerätes gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren
zur Herstellung eines zellularen Telefons gemäß Anspruch 8.
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ENTSPRECHENDER
STAND DER TECHNIK
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Aus der US-A-5,077,790 ist ein Verfahren
zur Registrierung einer tragbaren Einheit bekannt, welches in einem
Kommunikationssystem verwendet werden kann, welches einen Netzwerkkontroller
mit einer Datenbank zur Speicherung von Identifizierungsnummern
tragbarer Geräte,
eine Basisstation und eine tragbare Einheit enthält, wobei ein Teilnehmer zu
dem Netzwerkkontroller eine erste Informationsgruppe übermittelt,
welche eine Teilnehmer-Qualifizierungsinformation, die Identifikationsnummer
der tragbaren Einheit und einen Schlüsselcode enthält, der
in die tragbare Einheit eingegeben worden ist, und wobei der Teilnehmer
eine Verbindungsidentifizierungsnummer für die drahtlose Registrierung
in einen Speicher innerhalb der tragbaren Einheit eingegeben hat.
Dieses bekannte Registrierungsverfahren umfaßt die folgenden Schritte.
Die tragbare Einheit sendet zur Basisstation eine Registrierungsanfrage. Die
Registrierungsanfrage umfaßt
die Verbindungsidentifizierungsnummer für die drahtlose Registrierung
und die Identifikationsnummer der tragbaren Einheit. Die Basisstation
empfängt
die Registrierungsanfrage von der tragbaren Einheit und sendet von
dem Netzwerkkontroller eine Benachrichtigung bezüglich der Registrierungsanfrage
und die Identifizierungsnummer der tragbaren Einheit. Der Neztwerkkontroller
empfängt
die Mitteilung über
die Registrierungsanfrage von der Basisstation und bestimmt, ob
die Identifizierungsnummer der tragbaren Einheit sich in der Datenbank
des Netzwerkkontrollers befindet, und ob der Teilnehmer für die Registrierung
zugelassen ist. Der Netzwerkkontroller sendet dann zu der tragbaren
Einheit über
die Basisstation ein Registrierungsinformationssignal, wenn der
Netzwerkkontroller festgestellt hat, daß die Identifizierungsnummer
der tragbaren Einheit für
die drahtlose Fernregistrierung sich in der Datenbank des Netzwerkkontrollers
befindet und daß der
Teilnehmer für die
Registrierung zugelassen ist, wobei das Registrierungsinformationssignal
eine verschlüsselte
geheime Teilidentifizierungsnummer, welche mit dem Schlüsselcode
verschlüsselt
worden ist, sowie eine unverschlüsselte
Verbindungsidentifizierungsnummer für den Basisstationzugang enthält.
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Aus der US-A-5,301,223 sind ein Verfahren und
eine Einrichtung zur Verwendung in einem mobilen Telefon-Mietsystem
bekannt, bei welchem eine Kreditkarteninformation zwischen einem
Mobiltelefon und einem Sprachbeantwortungssystem für die Kundenregistrierung
und eine Fernprogrammierung der Merkmale der Mobiltelefoneinheit
sowie NAM-Einstellungen übermittelt
werden. Bei den bekannten Vefahren und der bekannten Einrichtung
werden Kommunikationsdaten zwischen dem Sprachbeantwortungssystem
und einem Registrierungssystem für die
Kundenkreditkartenprüfung übermittelt,
eine Übertragung
von Kommunikationsdaten zwischen dem Registrierungssystem und einer
Kreditkartenüberprüfungsstelle
für die
Kreditkartenannahme oder Ablehnung. Darüber hinaus werden auf Kommunikationsdaten
zwischen dem Registrierungssystem und einer Mehrzahl von Buchungssystemen
für die
Anrufberechnung und die Rechnungsstellung übertragen. Auch wird eine Übertragung
von Kommunikationsdaten zwischen dem Registrierungssystem und einem Verwaltungssystem
verwirklicht, um dem Wiederverkäufer
eine Information über
berechnete Anrufe zu liefern. Ferner werden Kommunikationsdaten
zwischen der mobilen Telefoneinheit und einem indirekten System
zur Einrichtung von Diensten in zellularen Bereichen ohne den Buchungssystemservice übertragen.
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Die Daten, welche von den mobilen
Telefoneinheiten abgelesen werden, werden in Datenpaketeinheiten
variabler Länge,
verschlüsselt
und gegen Fehler geschützt übertragen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Der Gebrauch von zellularen Telefonen
hat in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahren dramatisch
zugenommen. Als zellulare Telefone zuerst eingeführt wurden, waren sie hauptsächlich große, in Fahrzeugen
installierte Einheiten, welche über
spezielle Händler
und kleine Geschäfte
vertrieben wurden, die sich auf die Installation und die Einrichtung
zellularer Telefone spezialisiert hatten. In jüngerer Zeit sind jedoch kompakte
tragbare Einheite allgemein in Gebrauch gekommen und Anbieter von
zellularen Diensten und andere Großhändler haben die spezialisierten
Händler
und Techniker als bevorzugte Bezugsquelle ersetzt. Da diese kompakten
tragbaren Einheiten in Bereichen verkauft werden, in denen der Service
durch örtliche
Träger
mit unterschiedlichen und manchmal widerstreitenden Aktivitätsanforderungen
bedient werden, werden sie typischerweise im Geschäft des Händlers ohne
die Information, die für
ihre Inbetriebsetzung notwendig ist, entgegengenommen. Die Information,
welche für
die Aktivierung notwendig ist, wird im allgemeinen nach Kauf und
Bevollmächtigung
durch die Telefongesellschaft in das zellulare Telefon zu seiner
Aktivierung einprogrammiert. Typischerweise enthält diese Information eine Telefonnummer
oder eine Mobilstationidentifizierung (MSID), welche in den Speicher
des zellularen Telefons durch den Großhändler einprogrammiert wird.
In den meisten inländischen
Systemen entspricht die Mobilstationidentifizierung MSID einem Format,
das als MIN-Standard ausgebildet ist, wobei dieser Standard im IS-136,
EIA-553, usw. definiert ist. In anderen Systemen kann die MSID-Information
beispielsweise das internationale Mobilstationidentifizierungsformat (IMSI)
sein, das in ITU, Empfehlung E.212 definiert ist. Jedenfalls gibt
der örtliche
Träger
einige Informationen von der zellularen Telefoneinheit selbst hinzu, welche
die besondere zellulare Einheit gegenüber den Einrichtungen des örtlichen
Trägers
identifiziert, um den richtigen Service zu ermöglichen (Protokollauswahl,
welche spezifisch für
den Hersteller der zellularen Einheit ist), und die korrekte Abrechnung
zu ermöglichen
(Belastung mit den Fernsprechkosten).
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Einige Anbieter zellularer Dienste
haben gefordert, daß irgendein
zukünftiger
Kunde die zellulare Telefoneinheit nach dem Kauf zu einem authorisierten
Dienstleistungszentrum für
die Aktivierung bringt. Da eine solche Prozedur für den Verbraucher
und auch für
den Anbieter (aufgrund einer Verzögerung des Anfangsdatums der
Dienstleistung) mühsam
und kostspielig ist, haben andere Anbieter der Dienstleistung eine
Technik für
die Aktivierung der Telefoneinheit am Ort des Verkaufes entwickelt.
Da die Großhändler sich
darauf konzentrieren, an den Verbraucher ein zellulares Telefon
zu verkaufen und da die Zeit, die ihr Verkaufspersonal am meisten
gewinnbringend dadurch eingesetzt wird, daß möglichst viele Verkäufe an möglichst
viele Kunden getätigt
werden, ziehen es die Händler
vor, die Zeit zu minimieren, die mit der Aktivierung jeder zellularen
Telefoneinheit nach dem Verkauf verbunden ist. Unvorteilhafterweise
wird die Aktvierung der zellularen Telefoneinheit im allgemeinen
von Hand durch den Techniker des Händlers oder sogar den Verkäufer mit
Hilfe eines Handbuchs über
das Wähltastenfeld
des zellularen Telefons durchgeführt.
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Es muß eine korrekte Folge von Zahlen
und Codes eingegeben werden, um die zellulare Telefoneinheit zu
programmieren. Ein kleiner Fehler kann eine Fehlerhaftigkeit des
Services verursachen, kann die zellulare Einheit außer Betrieb
setzen oder kann sie sogar beschädigen.
Trotz der Notwendigkeit bezüglich
Genauigkeit und Kenntnis bei der Durchführung des Aktivierungsprozesses
sind viele Personen, die mit der Durchführung des Prozesses beauftragt sind,
entweder unausgebildet oder mit dem richtigen Prozess nicht vertraut.
Gegenwärtig
ist ein beachtlicher Prozentsatz der Aktivierungsprogrammierung nach
dem Verkauf fehlerhaft, was bewirkt, daß der Kunde zu dem Verkaufsort
zurückkehrt,
um eine Reprogrammierung vornehmen zu lassen, was nicht nur die
Auszeit der Einheit bedingt, sondern auch die Unannehmlichkeit,
daß der
Kunde zurückkehren
muß, und
die Zeit aufbringen muß,
wenn die Einheit von Neuem programmiert wird.
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In Erkennung der oben beschriebenen
Nachteile wurde in der US-Patentschrift
5,297,191 mit dem Titel „METHOD
AND APPARATUS FOR REMOTELY PROGRAMMING A WIRELESS TELEPHONE SET", erteilt an I. Gerszberg
am 22. März
1994, vorgeschlagen, ein zellulares Telefon mit einem Tonsignalempfänger zu
versehen, um ein Fern-Herunterladen einer zugeordneten MSID in eine
Festwertspeicherschaltung zu ermöglichen.
Dieses Herunterladen erreicht man bei einer Ausführungsform durch Verbinden
des Empfängers
mit einem ungesperrten drahtlosen Sprachkommunikationskanal, der
zwischen dem Gerät
des Teilnehmers und einem Service-Repräsentanten eingerichtet ist,
um auf diese Weise eine Ferneingabe einer teilnehmerspezifischen
Programmierung und eine drahtlose Eingabe von Serviceberechtigungsdaten
in das Telefongerät
des Teilnehmers zu ermöglichen,
etwa durch einen Repräsentanten
des Dienstleisters oder einen automatischen Aktivierungsrechner.
Während
diese Technik in wünschenswerter
Weise den Verkaufsvertreter von der Aufgabe einer Programmierung
der zellularen Telefoneinheit entlastet, bedingt sie die Bereitstellung
einer ausreichenden Anzahl von nicht gesperrten Sprachkommunikationskanälen, um
den erwarteten Umfang neuer Teilnehmer zu berücksichtigen.
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Es besteht daher der Bedarf an einem
Vefahren zur Programmierung drahtloser Telefongeräte in einer
Art und Weise, welche rasch, zuverlässig und kosteneffektiv Telefondienstleistungen
für neue
oder bereits vorhandene Kunden oder Teilnehmer bietet.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Der vorstehende Bedarf wird in einer
beispielsweisen Ausführungsform
befriedigt, wobei ein Verfahren zur Herstellung eines zellularen
Telefons gemäß Anspruch
8 die Schritte des Zusammenbaus eines Speichers, eines Prozessors,
eines Empfängers
und eines Senders und das Einspeichern einer vorläufigen Identifizierung
und einer Seriennnummer in den Speicher umfaßt, wobei die vorläufige Identifizierung eine
im wesentlichen einzigartige Identifizierung definiert und einen
anfänglichen
Zugriff zu einem zellularen Netzwerk gestattet, welcher für die Uberprüfung ausreicht
nicht jedoch dazu ausreicht, einen weiteren Gebrauch des Netzwerkes
zu ermöglichen,
wobei die Seriennummer permanent dem Teilnehmergerät zugeordnet
ist und wobei weiter die vorläufige
Identifizierung durch eine Austauschidentifizierung überschreibbar
ist, welche einen weniger beschränkten
Zugriff zu dem Netzwerk gestattet.
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Ein Verfahren zur Überprüfung eines
zellularen Telefons, wobei das Verfahren gemäß Anspruch 1 ausgebildet ist,
enthält
folgende Schritte:
Empfangen einer Identifizierung von dem
Teilnehmergerät
her, welche zumindest teilweise auf zellularen Netzwerken gesendet
wird, wobei das Teilnehmergerät
beschränkten
Zugriff zu dem Netzwerk hat und wobei die Identifizierung eine erste
und eine zweite Zahl enthält,
von denen die erste Zahl eine Seriennummer enthält, die dem Teilnehmergerät dauerhaft
zugeordnet ist, und die zweite Zahl eine vorläufige Identifizierung enthält;
Analysieren
der ersten und der zweiten Zahl zur Feststellung, ob das Teilnehmergerät weiterhin
beschränkten
Zugriff zu dem Netzwerk haben sollte; und
Übersenden eines Signals zu
dem Teilnehmergerät nach
günstigen
Abschluß des
sogenannten Analysierungsschrittes, welches es dem Teilnehmergerät gestattet,
weniger beschränkten
Zugriff zu dem Netzwerk zu nehmen, wobei das Signal eines Austauschidentifizierung
enthält,
welche in dem Teilnehmergerät
gespeichert wird und welche die vorläufige Identifizierung ersetzt,
wenn die vorläufige
Identifizierung bereits zugeteilt ist.
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Verbesserte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahren
zur Überprüfung eines mobilen
Kommunikations-Teilnehmergerätes
ergeben sich aus den Unteransprüchen
2 bis 7.
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Die vorliegende Erfindung vermindert
nicht nur in starkem Maße
die Zeit, die für
die Programmierung oder für
die Aktivierung notwendig ist, sondern stellt auch einen korrekten
Austausch von Aktivierungsprogramminformation durch Automatisierung des
Vorganges sicher und schließt
daher Programmierungsfehler aus.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Andere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung ergeben sich noch deutlicher durch Bezugnahme
auf die folgende detaillierte Beschreibung in Verbindung mit den
Zeichnungen, in welchen
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1 ein
Blockschaltbild zeigt, welches schematisch ein mobiles Kommunikations-Teilnehmergerät, beispielsweise
ein zellulares Telefon wiedergibt, das gemäß der vorliegenden Erfindung
mit einer vorläufigen
Identifizierung und weiterer Information programmiert ist, die benötigt wird,
um beschränkten
Zugang zu einem zellularen Netzwerk zu haben; und
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2 ein
Flußdiagramm
zeigt, das ein Vefahren gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Überprüfung eines
mobilen Kommunikations-Teilnehmergerätes beispielsweise des Gerätes, welches in 1 dargestellt ist, zeigt,
um weniger beschränkt Zugang
zu gewinnen.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Es sei auf 1 Bezug genommen, in welcher in Form
eines funktionellen Blockdiagramms ein mobiles Kommunikations-Teilnehmergerät gezeigt ist,
das, vorliegend nur für
die Zwecke der beispielsweisen Darstellung, als eine tragbare zellulare
Telefoneinheit 10 ausgebildet ist, wobei Vorrichtungen
für die Fernprogrammierung über einen
Sprachkanal eines zellularen Telefonnetzwerkes gegeben sind. Eine solche
Telefoneinheit ist in dem US-Patent 5,297,191 beschrieben.
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Wie aus 1 zu erkennen enthält die zellulare Telefoneinheit 10 bei
einer Ausführungsform
einen Funksende-/empfangsabschnitt 12, der einen Hochfrequenzempfänger/-sender 14 enthält, der
mit einer Antenne 16 gekoppelt ist und so ausgebildet ist, daß er Signale
von und zu einer Basisstation empfängt bzw. aussendet beispielsweise
also eine mobile Zelleneinheit oder ein anderes drahtloses Telefon. Mit
dem Empfänger/Sender 14 ist,
beispielsweise über
eine Zweirichtungs-Nachrichtenverbindungsleitung 18,
ein Prozessor 20 gekoppelt, der so ausgebildet ist, daß er nachrichtenartige
Signale des Systems empfängt
und verarbeitet. Außerdem
ist mit dem Empfänger/Sender 14 beispielsweise über eine
andere Zweirichtungsleitung 22 ein Prozessor 24 gekoppelt,
der so ausgebildet ist, daß er
Datensignale sowie auch Audiosignale verarbeitet, welche von dem
drahtlosen Telefon 10 ausgehen oder empfangen werden. Die
Audiosignale und Datensignale, welche auf der Leitung 22 vorhanden
sind, sind diejenigen Signale, die für die Antenne 16 bestimmt
sind oder von der Antenne 16 abgeleitet werden. Während zwei
einzelne Prozessoren 20 und 24 in 1 gezeigt und hier beschrieben sind,
erkennt der Fachmann ohne weiteres, daß der Prozessor so konfiguriert
werden kann, daß er
beide Gruppen von Funktionen erfüllen
kann und daß die
dargestellte Konfiguration hier nur als Beispiel angegeben ist.
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Innerhalb des Funksenders und -empfängers 12 ist
eine Steuereinrichtung 26 mit dem Nachrichtenprozessor 20 und
dem Audioprozessor 24 über
einen Steuerbus 28 gekoppelt, welcher außerdem mit
dem Empfänger/Sender 14 gekoppelt
ist. Eine Sprach-Handgerät-Schnittstellenschaltung 30 verbindet
den Autoprozessor 24 und ein. Telefon-Handgerät 32. Gemäß einer
erläuternden
Ausführungsform
ist zwischen die Sprach-Handgerät-Schnittstellenschaltung 30 und
dem Funksender/-empfänger 12 ein
Modenschalter 34 gekoppelt, der seinerseits mit einem Signalempfänger 36 gekoppelt
ist. Letzerer ist über
eine Leitung 38 mit der Sender-/Empfänger-Steuereinrichtung 26 gekoppelt. Wie
weiter unten im einzelnen erläutert
wird, lenkt der Modenschalter 34 die an der Antenne 16 empfangenen
und auf der Ausgangsleitung 40 des Audioprozessors 24 vorhandenen
Signale während
der Fernprogrammierung zu dem Signalempfänger 36.
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Der Signalempfänger 36 kann unter
einer Anzahl bekannter, im Handel erhältlicher Empfänger ausgewählt werden,
beispielsweise ein Hitachi HD404678-4-Bit-Mikroprozessor mit einem integrierten
DTMF-Empfänger.
In einem Fall, in welchem die Programmierungssignale aus dem Audioprozessor 24,
welche auf der Leitung 40 auftreten, in digitaler Form
vorliegen, werden andere ähnliche
Lösungen verwendet.
Beispielsweise koppelt der Signalempfänger 36 solche digitalen
Signale an die Steuereinrichtung 26, in welchem eine interne
Steuerprozessoreinheit 42 diese digitale Information für die Speicherung
in einer Speicherschaltung innerhalb der Steuereinrichtung 26 weiterleitet,
beispielsweise zur Speicherung in einem permanenten Festwertspeicher 44. Wenn
alternativ die Programmierungsinformation, welche an der Antenne 16 empfangen
wird, die Gestalt einer Folge von Tonsignalen hat, dann verbindet der
Empfänger 36 (,
welcher in einem solchen Falle ein Tonsignalempfänger ist,) diese Signale mit
einem Analog-/Digital-Umformer 46, welcher beispielsweise in
der Steuereinrichtung 26 gelegen ist. Die digitalen Ausgangssignale,
welche durch den Umformer 46 erzeugt werden, werden zunächst in
dem Speicher 44 unter Steuerung durch die Prozessoreinheit 42 gespeichert.
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Im wesentlichen sämtliche zellulare Telefoneinheiten,
welche von einem Hersteller ausgeliefert werden, enthalten in einem
Speicher, etwa der programmierbaren Speicherschaltung 44,
identische Prüfdaten
zusammen mit einer Seriennummer (nachfolgend als ESN bezeichnet),
welche einzigartig für die
jeweilige Einheit ist. Wenn gewünscht,
kann ein äußerer Eingangs-/Ausgangsverbinder
zu der Eingangs-/Ausgangsschnittstelle
(nicht dargestellt) der CPU 42 vorgesehen sein, um ein
individuelles Programmieren jedes Teilnehmergerätes zu erleichtern. In dieser
Hinsicht erkennt man jedoch als Fachmann ohne weiteres, daß der externe
Eingangs-/Ausgangsverbinder
weggelassen werden kann, wenn die gesamte Programmierung beim Hersteller
des EEPROMs 44 vor der Installation durchgeführt wird.
In jedem Falle ist die CPU 42 so konfiguriert, daß sie ESN-Daten
und andere Testdaten empfängt
und analysiert, welche zu ihrer Eingangs-/Ausgangsschnittstelle
während
der anfänglichen
Programmierung zugeführt
wurden, um danach die Daten in den Speicherbereich SRG des EEPROM 44 einzuschreiben.
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Wie oben erwähnt, wird gemäß herkömmlicher
Praxis ein mobiles Kommunikations-Teilnehmergerät, beispielsweise eine zellulare
Telefoneinheit 10 typischerweise von dem Herstellungsort
zum Geschäft
des Händlers
ohne sämtliche
der Informationen geliefert, welche für den Zugriff zu einem zellularen
Netzwerk erforderlich sind. Bevor die neue Einheit vollumfänglich in
Wechselwirkung mit einem gewählten
Netzwerk eines Providers treten kann, muß dem Netzwerk ausreichend
Information geboten werden, um die Identifikation, Berechtigung
und Berechnung zu erleichtern. Gemäß der vorliegenden Erfindung
wird die neu gekaufte zellulare Telefoneinheit oder ein anderes
mobiles Kommunikations-Teilnehmergerät 10 mit ausreichender
Information programmiert, um einen mindestens anfänglichen
beschränkten
Zugriff zu einem Netzwerk zu ermöglichen.
Vorteilhafterweise wird diese Information in der Fabrik automatisch
einprogrammiert, so daß die
Ressourcen des Großhändlers für eine produktivere
Verwendung durch die Erfindung verfügbar gemacht werden.
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Wie oben erwähnt enthalten im wesentlichen sämtliche
zellularen Telefone, welche von einem Hersteller versandt werden,
in dem Speicher dieselben Prüfdaten.
Diese Prüfdaten,
welche irgendwelche Aktivierungsinformationen enthalten, die benötigt werden,
um einen Zugriff zu einem zellularen Netzwerk während eines Versuchsbetriebes
am Herstellungsort zu ermöglichen
oder zu simulieren, werden eventuell bei der tatsächlichen
Aktivierung überschrieben.
Der Fachmann erkennt somit ohne Schwierigkeiten, daß sämtliche
solche Telefone, wenn sie nicht programmiert sind, für das Netzwerk bei
ihrer anfänglichen
Aktivierung identisch erscheinen. Dies hat zur Folge, daß ein Versuch
zur Aktivierung eines solchen Telefons während der Einschaltung eines
anderen Telefons in derselben Nachbarschaft beträchtliche Schwierigkeiten während eines drahtlosen
Versuches zur ordnungsgemäßen Programmierung
eines jeden solchen Telefons verursacht. Kurz gesagt, das Netzwerk programmiert
entweder beide Telefone oder ist nicht in der Lage, eine solche
Programmierung aufgrund der scheinbaren Redundanz, welche angetroffen
wird, zu vollenden.
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Gemäß dem Herstellungsverfahren
nach der Erfindung werden Konflikte der oben erwähnten Art dadurch verhindert,
daß am
Herstellungsort oder an einem anderen geeigneten Ort eine vorläufige oder provisorische
Identifizierung in den Speicher des mobilen Kommunikations-Teilnehmergerätes eingebracht
wird. Im wesentlichen wird diese vorläufige Identifizierung so gewählt, daß sie für ein bestimmtes Gerät eine Identifizierung
liefert, die im Gebrauch die Verursachung einer Redundanz unwahrscheinlich macht.
Als erläuterndes
Beispiel sei betrachtet, daß der
Hersteller eines zellularen Telefons eine Serie von 10.000 MSID-Nummern
verwenden kann, welche gegenwärtig
verwendet werden oder später
benutzt werden, um in die Telefone während der Herstellung eingebracht
zu werden, und wobei dieses Serie nach Verbrauch wiederholt wird.
Die resultierende Wahrscheinlichkeit, daß zwei Telefone, die sich in
demselben geographischen Bereich befinden, dieselbe betreffende
Identifikation (aufgrund der Wiederholung des Gebrauchs derselben
Serie von 10.000 Nummern) haben, ist extrem niedrig. Aus diesem
Grunde werden durch die Verwendung einer begrenzenden Identifizierungsnummer,
welche in das Telefon nach der Herstellung eingespeichert wird,
zuvor unerkannte Schwierigkeiten, welche mit einer drahtlosen Fernprogrammierung
verbunden sind, vermieden. Als weiteres erläuterndes Beispiel sei betrachtet,
daß der
Hersteller zellularer Telefone die zuvor erwähnte PMSID-Information in vollständig zufälliger Weise
zuordnet. Wie bei dem vorhergehenden Beispiel ist die Wahrscheinlichkeit,
daß zwei
Telefone, welche sich in derselben geographischen Gegend befinden
und dieselbe Information haben, außerordentlich fernliegend.
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Es sei nun auf 2 Bezug genommen. Hier ist ein Flußdiagramm
zur Darstellung eines Verfahrens zur Erzeugung eines mobilen Kommunikations-Teilnehmergerätes gezeigt,
das eine vorläufige Identifikation
mit weniger beschränktem
Zugriff zu einem gewählten
zellularen Netzwerk eines Providers nach Überprüfung hat, wie dies gemäß einer
beispielsweisen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist. Nach dem Verkauf eines
Gerätes,
beispielsweise des Gerätes 10,
an einen Kunden (Blocksymbol 50), benachrichtigt der Händler den
gewählten
Provider eines zellularen Dienstes von der Identität des Käufers, über die
Kreditkarteninformation, wenn sie zu dieser Zeit von dem Provider
gefordert wird, sowie über
die ESN- und die vorläufige
MSID-Information der gekauften Einheit (Blocksymbol 52).
Alternativ kann der Käufer
aufgefordert werden, diese Information bei dem anfänglichen
Programmierungsvorgang und nicht am Verkaufsort, zu liefern.
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Der Benutzer versucht das zellulare
Netzwerk zum ersten Male durch Niederdrücken des Modusschalters (Blocksymbol 54)
zu benutzen. In Abhängigkeit
von dem Anrufsignal wird die ESN-Information zu einer Basisstation
als Daten zusammen mit der PMSID-Information (vorläufige Mobilstationidentifizierung)
gesandt, wie oben beschrieben wurde (Blocksymbol 56). Gemäß dem erläuternden
Ausführungsbeispiel
von 2 werden die übersandten
Daten in der Basisstation empfangen und beurteilt, um festzustellen,
ob eine Ubereinstimmung zwischen der Kombination der ESN-Information und der
PMSID-Information und einer zuvor registrierten entsprechenden Kombination
erzielt werden konnte oder nicht (Entscheidungsblock 58).
Ist dies der Fall, dann schreitet der Prozess von dem Entscheidungsblock 58 zu
dem Entscheidungsblock 60 fort, um festzustellen, ob die
PMSID-Information und/oder irgendeine andere vorläufige Identifizierungsinformation
kompatibel mit dem ausgewählten
Netzwerk des Providers ist. Ist die PMSID-Information oder die andere
vorläufige
Identifizierungsinformation kompatibel mit dem ausgewählten Providernetzwerk,
dann kann sie erhalten bleiben (Block 62). Anderenfalls wird
eine Instruktion durch den Netzwerkprovider übermittelt, um die PMSID-Daten
mit geeigneten MSID-Daten zu überschreiben,
welche neuerlich der betreffenden Einheit zugeordnet werden (Block 64). Dienstleistungsberechtigungsschlüsselwörter können beispielsweise
von dem Zentralrechner des Dienstleistungsproviders (nicht dargestellt)
als Tonkanalsignale empfangen werden, welche in Berechtigungskodes
für die
Speicherung in dem Speicher des Telefons umgewandelt werden.
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Unabhängig von der Entscheidung,
welche an dem Entscheidungsblock 60 getroffen wird, wird nun
von dem neuen Service-Kunden ein weniger beschränkter Zugriff zu dem ausgewählten Netzwerk des
Providers erlangt (Blocksymbol 66). Das bedeutet, der neue
Kunde ist nun in der Lage, einen Telefonanruf bei einem gewünschten
Partner unter Verwendung des zellularen Netzwerkes des Service-Providers zu vervollständigen.
Wenn jedoch keine Übereinstimmung
zwischen der Kombination der ESN-Information und der PMSID-Information
und den zuvor gespeicherten Kundendaten in dem Block 58 festgestellt
wird, dann wird der in Aussicht genommene Kunde aufgefordert, Information
entweder durch einen lebenden Agenten oder durch ein automatisches
Sprachbeantwortungssystem (Blocksymbol 68) beizubringen,
welche durch das Netzwerk des Service-Providers angenommen oder
zurückgewiesen
werden kann (Block 70). Diesbezüglich sei bemerkt, daß selbst
dann, wenn die ESN-Information und die PMSID-Information mit den
gespeicherten Kundendaten übereinstimmen,
es wünschenswert sein
kann, bestimmte Informationen von dem in Aussicht genommenen Kunden
für den
Vergleich mit den gespeicherten Kundendaten anzufordern, um die Identität des Anrufers
zu überprüfen, bevor
der Vorgang zu dem Block 60 weitergegeben wird. Es sei selbstverständlich festgestellt,
daß zwar
die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf erläuternde Ausführungsformen
beschrieben worden ist, jedoch andere Anordnungen sich für den Fachmann
auf diesem Gebiet ergeben. Während
beispielsweise die offenbarten Ausführungsformen diskrete Geräte verwenden,
können
diese Geräte
auch unter Verwendung eines in geeigneter Weise programmierten Prozessors
oder mehrerer in geeigneter Weise programmierter Prozessoren, für spezielle
Zwecke vorgesehener integrierter Schaltungen, digitaler Prozessoren oder
eines analogen oder hybriden Gegenstückes irgendeines dieser Geräte verwirklicht
werden.