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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft einen Handspender
mit einem Betätigungshebel,
der beweglich ist, um einen Kolben zum Spenden von Material aus
einer oder mehreren Kammern vorzurücken. Die Erfindung betrifft
auch eine Mischplatte, die insbesondere zur Verwendung mit einem
Handspender geeignet ist.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Bekannt sind viele verschiedene Handspender
zum Spenden von Material an eine gewählte Stelle. Viele Spender
weisen einen Spenderkörper
mit Innenwänden
auf, die eine oder mehrere Kammern zum Aufnehmen einer Menge des
zu spendenden Materials bilden. Andere Spender haben einen Behälter zum
lösbaren
Aufnehmen einer herausnehmbaren Patrone, die eine oder mehrere Material
enthaltende Kammern hat.
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Sehr viele Handspender haben einen
Kolben, der zu jeder Kammer vorgerückt wird, um das enthaltene
Material bei Bedarf auszustoßen
und zu spenden. In bestimmten Spendern ist ein Hebel mit dem Spenderkörper drehbar
verbunden. Ein Sperrklinkenmechanismus, der mit dem Hebel verbunden ist,
ist betriebsfähig,
um den Kolben vorzurücken
und Material aus der Kammer oder den Kammern zu spenden, wenn der
Hebel gedrückt
wird.
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Bestimmte hebelbetätigte Spender
sind geeignet, zwei Materialien gleichzeitig aus zwei nebeneinander
befindlichen Kammern zu spenden, die entweder im Spenderkörper oder
in einer Patrone enthalten sind, die mit dem Spenderkörper lösbar verbunden
ist. In solchen Spendern weist der Kolben ein Paar miteinander verbundene
Kolbenstangen auf, die gleichzeitig zu entsprechenden Kammern vorgerückt werden,
wenn der Hebel gedrückt
wird. Diese Spender sind besonders für Substanzen geeignet, die
aus zwei Komponenten oder Materialien bestehen, die normalerweise
erst unmittelbar vor Gebrauch miteinander vermischt werden.
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Beispiele für Substanzen, die aus zwei
oder mehr Materialien bestehen, die normalerweise erst bei Gebrauch
miteinander vermischt werden, sind u. a. Klebstoffe (z. B. Epoxidharze),
Beschichtungen und Dichtmittel zur Verwendung in industriellen,
kommerziellen und Haushaltsanwendungen. Andere Beispiele sind u.
a. medizinische und zahnmedizinische Substanzen, z. B. selbsthärtendes
weißes
Zahndichtmittel der Marke CONCISE (von 3M). Spender mit zwei Kammern
sind besonders geeignet für
Materialien, die dann zu härten
beginnen, wenn sie miteinander vermischt werden, oder für Materialien,
die instabil sind, wenn sie vermischt sind und sich zersetzen könnten, wenn
sie als einzelne Komponente geliefert werden.
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Bestimmte Spender sind besonders
geeignet, relativ kleine Mengen eines Materials mit einer relativ
niedrigen Viskosität
zu spenden. Beispiele für solche
Spender sind in den US-Patenten 3 977 574, 4 444 560 und 4 779 770
beschrieben. Wenn solche Spender auf dem Gebiet der Zahnheilkunde
verwendet werden, ist es jedoch möglich, daß eine größere Menge eines Materials
als tatsächlich
erwünscht
gespendet wird. Beispielsweise benötigt der Zahnarzt möglicherweise
weniger als einen einzigen Tropfen eines Materials, eine Menge,
die bei Verwendung herkömmlicher
Spender nur mit Schwierigkeit genau zu erreichen ist.
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Spender mit einer oder mehreren relativ
langen Kammern weisen normalerweise einen relativ langen Kolben
auf, der im wesentlichen über
die gesamte Länge
der Kammern beweglich ist. Die Kammern werden jedoch häufig vom
Hersteller mit dem zu spendenden Material gefüllt, bevor sie an den Endnutzer
versandt werden. Infolgedessen erstreckt sich der Kolben dieser
Spender häufig
eine erhebliche Strecke auf der Rückseite des Spenderkörpers, bis
der größte Teil
des Materials in den Kammern gespendet worden ist.
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Leider besteht die Gefahr, daß der sich
nach hinten erstreckende Kolben dieser Spender vor dem beabsichtigten
Abgabevorgang angestoßen,
gestaucht oder anderweitig bewegt wird, so daß möglicherweise eine Menge des
Materials aus dem Auslaß der
Kammern ausgestoßen
wird. Ein solches unbeabsichtigtes Spenden kann beispielsweise während des
Versands des Spenders an den Endnutzer oder während der Handhabung oder Lagerung
des Spenders in einer Einrichtung des Anwenders auftreten und kann
auch auftreten, wenn der Spender lose in einer Schublade aufbewahrt
wird oder mit anderen Gegenständen
in Kontakt kommt. Wie man leicht versteht, zählt das Material, das unbeabsichtigt
gespendet wird, normalerweise als Abfall oder erzeugt häufig eine
Verunreinigung, der schwer zu beseitigen ist. Wenn das Material
in der Kammer eine relativ niedrige Viskosität hat, z. B. eine Viskosität wie Wasser, wird
der Kolben außerdem
möglicherweise
vorgeschoben und läßt Material
auch dann austreten, wenn nur ein relativ geringer Stoß auf den
hinteren Endabschnitt des Kolbens wirkt.
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CH 669 577 A5 offenbart einen Spender
mit einer Einrichtung mit einem Zahn an einem Ende und einem Griff
am entgegengesetzten Ende. Der Zahn wird durch eine Feder zwischen
die nach hinten geneigten Zähne
eines Kolbens gedrückt.
Die Einrichtung schließt
dadurch eine Bewegung des Kolbens in der Rückwärtsrichtung aus, sofern der
Griff nicht gedrückt
wird. Aufgrund der nach hinten geneigten Zähne ist eine Vorwärtsbewegung
des Kolbens zu jeder Zeit möglich,
sofern eine Kraft, die den Kolben in die Vorwärtsrichtung drückt, groß genug
ist, den Griff durch die geneigten Zähne gegen die Kraft der Feder anzuheben.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung ist in
den Ansprüchen
definiert.
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Eine Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung betrifft einen Spender, der einen Körper und eine erste Kammer
umfaßt,
die mit dem Körper
verbunden ist, zur Aufnahme einer zu spendenden Materialmenge, wobei
die erste Kammer einen Auslaß aufweist.
Ein Kolben ist mit dem Körper
gekoppelt und ist relativ zu dem Körper in einer Vorwärtsbewegungsrichtung
zu der Kammer beweglich. Ein Hebel ist mit dem Körper drehbar verbunden und
relativ zu dem Körper
zwischen einer ersten Stellung und einer zweiten Stellung beweglich.
Der Hebel ist mit dem Kolben verbunden, um den Kolben bei einer
Bewegung des Hebels von der ersten in die zweite Stellung vorzurücken. Eine
Arretierung ist mit dem Hebel verbunden, zur Berührung mit dem Kolben, um ein
Vorrücken
des Kolbens im wesentlichen auszuschließen, wenn der Hebel in der
ersten Stellung ist.
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Die Erfindung betrifft auch eine
verbesserte Mischplatte, die besonders zur Verwendung mit einem
Doppelkammerspender geeignet ist. Die Mischplatte umfaßt eine
Grundplatte mit einem oberen, im allgemeinen horizontalen Wandteil,
Seitenwandteilen, die sich von dem oberen Wandteil nach unten erstrecken,
und einem Bodenwandteil auf, das mit den Seitenwandteilen verbunden
ist. Die Seitenwandteile und das Bodenwandteil bilden eine Mischmulde
mit einem bestimmten Volumen. Das Substrat (die Grundplatte) weist
auch Wandabschnitte auf, die sich vom oberen Wandteil nach unten
erstrecken und ein Paar Vertiefungen bieten, die entlang der Seitenwandteile
angeordnet sind. Jede der Vertiefungen hat ein Volumen, das kleiner
ist als das Volumen der Mischmulde, und jede Vertiefung ist mit
der Mischmulde kommunizierend verbunden. Jede Vertiefung ist über dem
Bodenwandteil angeordnet, damit Material in die Vertiefungen gespendet
werden kann, um durch die Schwerkraft in die Mulde zu fließen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung
sind in den Merkmalen der Ansprüche
definiert.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine von vorn links oben gesehene, isometrische Ansicht eines Spenders,
der gemäß einer
gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsform
eines Aspekts der Erfindung aufgebaut ist;
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2 ist
eine Ansicht wie 1,
außer
daß der
Spender in Explosionsdarstellung gezeigt ist;
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3 ist
eine von vorn links oben gesehene, vergrößerte, isometrische Ansicht
eines Abschnitts des in 1 dargestellten
Spenders, wobei Teile geschnitten sind;
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4 ist
eine von vorn rechts oben gesehene, isometrische Ansicht einer Mischplatte
gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung, die zur Verwendung mit der Ausführungsform
des in 1 bis 3 gezeigten Spenders bevorzugt
ist;
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5 ist
Ansicht wie 4, außer daß 5 aus einer etwas anderen
Richtung gesehen ist und ein Abschnitt der Platte durch eine mittige
Mulde der Platte geschnitten ist; und
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6 ist
eine Ansicht der in 4 und 5 gezeigten Mischplatte zusammen
mit dem in 1 bis 3 gezeigten Spender, wobei
die Verwendung des Spenders und der Platte während eines Abgabevorgangs
dargestellt ist und wobei eine Kappe des Spenders entfernt ist und
ein Hebel des Spenders in eine zweite Stellung bewegt worden ist.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform
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Ein Spender, der gemäß den Prinzipien
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist, ist in 1 bis 3 und 6 dargestellt und insgesamt
mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Der Spender 10 weist
einen Körper 12 mit
einem Paar langgestreckten, nebeneinander angeordneten Behältern 14 auf,
die sich in Richtungen parallel zueinander erstrecken. Jeder Behälter 14 hat
Innenwandflächen,
die eine im allgemeinen zylindrische Kammer 16 bilden (2). Vorzugsweise hat die
Kammer 16 einen relativ kleinen Durchmesser und eine relativ lange
Gesamtlänge.
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Jeder Behälter 14 weist einen
vorstehenden vorderen Auslaß 18 mit
einer Auslaßöffnung auf,
die mit der entsprechenden Kammer 16 kommunizierend verbunden
ist. Die Behälter 14 sind
einstückig
miteinander durch ein Steg verbunden, der sich in einer Referenzebene
erstreckt, die die mittigen Längsachsen der
Behälter 14 enthält. Ein
hinterer Endabschnitt des Körpers 12 weist
ein Paar zylindrische Gelenkzapfen 20 auf, die jeweils
eine Mittelachse haben. Die Mittelachsen erstrecken sich in einer
Richtung parallel zu der gleichen Referenz ebene und erstrecken sich
außerdem
in einer Richtung senkrecht zu den Längsachsen der Behälter 14.
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Der Spender 10 weist auch
einen im allgemeinen U-förmigen Kolben 22 mit
einem Paar voneinander beabstandeten Kolbenstangen 24 auf,
die sich in Richtungen parallel zueinander erstrecken. Wie in 2 dargestellt, weist jede
Kolbenstange 24 einen im allgemeinen zylindrischen vorderen
Endabschnitt mit einer umlaufenden Rille auf, die einen O-Ring 28 aufnimmt.
Jede Kolbenstange 24 hat eine obere Fläche mit einer ersten, inneren
Reihe von Zähnen 26 und
einer zweiten, äußeren Reihe
von Zähnen 27,
die neben der Innenreihe von Zähnen 26 liegt.
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Die Zahnreihen 26, 27 sind
ausführlicher
in 3 dargestellt. Vorzugsweise
sind die Zähne
der inneren Zahnreihen 26 nach hinten geneigt (d. h. wenn
der Kolben 22 in einer Stellung gehalten wird, die sich
in einer horizontalen Ebene erstreckt, ist die Rückwand jedes Zahns einer vertikalen
Ausrichtung näher
als die vordere Wand des gleichen Zahns). Andererseits sind die
Zähne der
Außenreihen
von Zähnen 27 vorzugsweise
nach vorn geneigt (d. h. die vordere Wand jedes Zahns ist einer
vertikalen Ausrichtung näher
als die hintere Wand des gleichen Zahns, wenn der Kolben 22 in
einer horizontalen Stellung gehalten wird.
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Ein Hebel 30 hat ein Paar
voneinander beabstandete, sich nach unten erstreckende Seitenwände, die
jeweils eine kreisförmige Öffnung aufweisen (siehe
beispielsweise 2). Wenn
der Hebel 30 mit dem Körper 12 zusammengefügt ist,
erstreckt sich jeder Gelenkzapfen 20 durch eine entsprechende
der Öffnungen,
um den Hebel 30 mit dem Körper 12 drehbar zu
verbinden. Die Seitenwände
des Hebels 30 werden während
der Montage in einer Richtung flexibel nach außen verformt, um jeweils auf
einen Gelenkzapfen 20 geschoben zu werden. Der Hebel 30 ist
zwischen einer ersten, gelösten
Stellung (wie beispielsweise in 1 gezeigt)
und einer zweiten, vollständig
gedrückten
Stellung (wie beispielsweise in 6 gezeigt)
beweglich.
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Eine Federstahlklaue 32 (2 und 3) ist mit einer unteren Fläche des
Hebels 30 verbunden. Wenn der Hebel 30 vom Bediener
gedrückt
wird und aus der ersten Stellung in die zweite Stellung bewegt wird,
greift das vordere, untere Ende der Klaue 32 in einen Zahn
jeder der inneren Zahnreihen 26 ein und drückt den
Kolben 22 in eine Vorwärtsbewegungsrichtung
zum vorderen Ende der Kammern 16. Wenn der Kolben 22 so
bewegt wird, stoßen
die Kolbenstangen 24 zusammen mit den O-Ringen 28 in
den Kammern 16 befindliches Material durch entsprechende
Auslässe 18 aus.
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Eine Stahlfeder 34 (2) ist auch mit einer unteren
Fläche
des Hebels 30 verbunden und hat einen unteren Endabschnitt,
der mit einer oberen Fläche
der Behälter 14 gleitfähig in Eingriff
steht. Wenn der Bediener den Hebel 30 losläßt, bewegt
die Feder 34 den Hebel 30 aus der zweiten Stellung
zurück
in die erste Stellung. Wenn der Hebel 30 in die erste Stellung
zurückkehrt,
gleitet das vordere Ende der Klaue 32 über die beiden Zähne der
Zahnreihen 26, die vorher zum Vorrücken des Kolbens 22 berührt worden
sind, und kommt dann in Berührung
mit dem nächsten
angrenzenden Zahn jeder Kolbenstange 24, der hinter den
beiden vorher berührten
Zähnen angeordnet
ist. Mit jedem vollen Durchdrücken
des Hebels 30 (d. h. aus der ersten Stellung in die zweite Stellung)
wird der Kolben 22 nur um eine Strecke bewegt, die dem
Abstand zwischen benachbarten Zähnen
in den Zahnreihen 26 entspricht.
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Wie in 2 gezeigt,
hält die
obere, hintere Wand jedes Behälters 14 kurz
vor dem hinteren Ende des Körpers 12 an,
damit das untere Ende der Klaue 32 die Zahnreihen 26 berühren kann.
Vorzugsweise bieten die O-Ringe 28 einen ausreichenden
Reibwiderstand gegen die Bewegung des Kolbens 22, so daß das untere
Ende der Klaue 32 über
die Zähne gleiten
kann, wenn der Hebel 30 losgelassen wird, und bewirkt,
daß die
Klaue 32 die nächsten
angrenzenden Zähne
berührt,
die in der Richtung nach hinten angeordnet sind.
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Wenn der Hebel 30 jedoch
losgelassen wird, läßt auch
die nach vorn gerichtete Kraft nach, die vorher auf den Kolben 22 ausgeübt worden
ist, und der Kolben 22 bewegt sich um eine geringfügige Strecke in
einer Richtung nach hinten. Eine solche geringfügige Rückwärtsbewegung ist möglicherweise
teilweise auf die Nachgiebigkeit der O-Ringe 28 und auch auf
die Rückwärtsgleitbewegung
der Klaue 32 über die
Zahnreihen 26 zurückzuführen. Die
Rückwärtsbewegung
des Kolbens 22 bewirkt einen geringen negativen Druck in
den Kammern 16, der in den Auslässen 18 befindliches
Material in einer Richtung zu den entsprechenden Kammern 16 zurückholt.
Durch das Zurückholen
des Materials aus den Auslässen 18 wird
die Materialmenge, die in den Auslaßöffnungen vorhanden ist, vorteilhaft
reduziert und folglich wird die Wahrscheinlichkeit geringer, daß das Material
unbeabsichtigt aus den Auslaßöffnungen
gedrückt
wird.
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Der Spender 10 ist geeignet,
keine größere Menge
als einen einzelnen Tropfen des Materials bei einem vollständigen Durchdrücken des
Hebels 30 und vorzugsweise nicht weniger als einen einzelnen Tropfen
des Materials bei einem vollständigen
Durchdrücken
des Hebels 30 zu spenden. Wenn beispielsweise die Kammer 16 einen
Innendurchmesser von 0,203 Zoll (5,15 mm) und die Strecke zwischen
den Zähnen
in den Zahnreihen 26 0,031 Zoll (0,78 mm) ist (was auch
der Strecke entspricht, um die der Kolben 22 vorrückt, wenn
der Hebel 30 aus der ersten Stellung in die zweite Stellung
bewegt wird), werden nur 0,001 Kubikzoll (0,016 ml) des Materials
aus jeder Kammer 16 gespendet. Vorzugsweise ist die Materialmenge,
die aus jeder Kammer 16 bei vollem Durchdrücken gespendet
wird, nicht größer als
ein einzelner, frei fallender Tropfen und besonders bevorzugt kleiner
als ein einzelner, frei fallender Tropfen.
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Vorzugsweise sind die Klaue 32 und
die Feder 34 am Hebel 30 durch entsprechende kleine
Stifte befestigt, die an der Unterseite des Hebels 30 hängen. Jeder
Stab wird durch eine Öffnung
(siehe 2) im oberen
Abschnitt der einen, nämlich
der Klaue 32 bzw. der Feder 34 geführt und
dann unter Wärme
und Druck verstemmt, um einen vergrößerten nietartigen Kopf zu
bilden. Danach halten die Köpfe die
Klaue 32 und die Feder 34 in einer sicheren Verbindung
mit dem Hebel 30.
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Ein hinteres Ende des Hebels 30 ist
einstückig
mit einem Paar von Arretierungen verbunden, von denen jeder einen
Satz von drei Zähnen 36 aufweist
(3). Die Zähne 36 erstrecken
sich in einer Richtung parallel zu den Zähnen der Zahnreihen 26, 27.
Ein Zahnsatz 36 ist über
einer Zahnreihe 27 angeordnet, und der andere Zahnsatz 36 ist über der anderen Zahnreihe 27 angeordnet.
Wenn der Hebel 30 in einer ersten Stellung ist, stehen
die Zähne 36 kämmend in
Eingriff mit Rillen zwischen benachbarten Zähnen jeder Zahnreihe 27 und
verhindern im wesentlichen eine Bewegung des Kolbens 22 in
einer Vorwärtsrichtung.
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Infolgedessen verhindern die Zähne 36 im wesentlichen
ein Vorrücken
des Kolbens 22, wenn der Hebel 30 losgelassen
wird und wenn die Feder 34 den Hebel 30 in die
erste Stellung zurückgesetzt hat.
Wenn der hintere Endabschnitt des Kolbens 22 zufällig berührt wird
oder anderweitig in eine Vorwärtsrichtung
gedrückt
wird, halten folglich die Zähne 36 den
Kolben 22 in einer festen Stellung relativ zum Körper 12,
so daß kein
Material aus den Kammern 16 gespendet wird.
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Der Spender 10 weist auch
eine Kappe 38 auf, die in 1 und 2 dargestellt ist. Die Kappe 38 weist
ein Gehäuse 40 und
einen sich nach vorn erstreckenden oberen Griff 42 auf,
der mit dem Gehäuse
durch ein Paar kleine flexible Stäbe 43 drehbar und
einstückig
verbunden ist, die sich voneinander weg erstrecken. Einer der Stäbe 43 ist
in 1 und 2 dargestellt. Der Griff 42 weist
eine vorn liegende Fingereingriffsfläche mit einer Serie von Erhebungen auf,
um das Ergreifen der Kappe 38 durch den Anwender zu erleichtern.
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Die Kappe 38 weist auch
eine Hebelverriegelungskonstruktion auf, die einen Arm 44 aufweist,
der mit dem Gehäuse 40 verbunden
ist. Der Arm 44 erstreckt sich in einer Richtung nach oben
und nach hinten. Wenn die Kappe 38 mit dem Körper 12 verbunden
ist, berührt
ein oberes Endteil des Arms 44 die Unterseite des vorderen
Abschnitts des Hebels 30, wie in 1 gezeigt. Wenn die Kappe 38 mit
dem Körper 12 derartig
verbunden ist, verriegelt der Arm 44 den Hebel 30 lösbar in
seiner ersten Stellung und hält
diesen fest und verhindert im wesentlichen, daß der Hebel 30 sich
aus der ersten Stellung in die zweite Stellung bewegt. Wenn die
Kappe 38 derartig verbunden ist, trägt der Arm 44 außerdem dazu
bei, ein Vorrücken
des Kolbens 22 zu verhindern, da der Arm 44 den
Hebel 30 in der ersten Stellung festhält, in der die Zähne 36 in
einem festen kämmenden
Eingriff mit den Zähnen
der beiden Zahnreihen 27 sind.
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Eine aufrecht stehende Nase 46 ist
einstückig
mit dem Steg verbunden, der sich zwischen den beiden Behältern 14 erstreckt.
Wenn die Kappe 38 mit dem Körper 12 wie in 1 verbunden ist, ist die Nase 46 in
ein Loch 48 aufgenommen, das sich in einem hinteren Abschnitt
des Griffs 42 befindet. Die Nase 46 und das Loch 48 stellen
eine Einrichtung zum lösbaren
Verriegeln der Kappe 38 in einer mit dem Körper 12 gekoppelten
Stellung bereit.
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Um die Kappe 38 vom Körper 12 zu
lösen, wird
die vordere Fläche
des Griffs 42 so niedergedrückt, daß der Griff 42 sich
um die Stäbe 43 dreht, bis
das Loch 48 in eine Stellung angehoben worden ist, die
ausreicht, um die Nase 46 freizugeben. Vorteilhafterweise
weist die vorstehende Nase 46 eine Keilstruktur auf, um
dazu beizutragen, sicherzustellen, daß die Kappe 38 mit
dem Körper 12 in
der in 1 gezeigten Ausrichtung
und nicht in einer entgegengesetzten Ausrichtung verbunden wird,
wo der Arm 44 sich vom Hebel 30 weg erstreckt.
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Die Kappe 38 weist auch
ein Paar Schaumauflagen (nicht dargestellt) auf, die im Gehäuse 40 angeordnet
sind und durch Reibung an Ort und Stelle festgehalten werden. Die
Auflagen sind durch eine relativ kurze Trennwand, die im Gehäuse 40 angeordnet
ist, voneinander beabstandet. Die Auflagen berühren die vorderen Enden der
Auslässe 18,
wenn die Kappe 38 am Körper 12 angeordnet
ist, um die Auslaßöffnungen
zu verschließen.
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Die Keilstruktur, die die Nase 46 bietet,
stellt auch sicher, daß der
Auslaß 18 eines
Behälters 14 immer
die gleiche Auflage berührt,
wenn die Kappe 38 mit dem Körper 12 verbunden
wird. Wenn beispielsweise eine kleine Materialmenge aus einer der Kammern 16 auf
der entsprechenden Auflage vorhanden ist, wenn die Kappe 38 vom
Körper 12 gelöst ist,
so kommt dieses Material nicht in Kontakt mit dem Auslaß 18 der
anderen Kammer 16, wenn die Kappe 38 wieder am
Körper 12 angelegt
wird. Infolgedessen wird die Wahrscheinlichkeit, daß eine Kreuzkontamination
des Materials aus den beiden Kammern 16 auftritt, wesentlich
reduziert.
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Vorzugsweise ist eine der Kolbenstangen 24 mit
einer Serie von Markierungen markiert, die visuell mit einer geeigneten
Bezugsstelle am Körper 12 verglichen
werden können, z.
B. mit einem Pfeil in der Nähe
einer kleinen Schlitzöffnung
des Körpers
hinter den Gelenkzapfen 20 und nahe der markierten Kolbenstange 24.
Die Markierungen zeigen die Weglänge
an, um die der Kolben 22 vorgerückt worden ist, so daß der Anwender über die
Menge des Materials informiert wird, die in den Kammern 16 verbleibt.
Bei Bedarf können
die Markierungen eine Serie von Ziffern umfassen, die die Anzahl
der verbleibenden "Klicks" oder Druckbetätigungen
des Hebels 30 darstellen, die möglich sind, bevor der Kolben 22 sein Wegende
in der Vorwärtsbewegungsrichtung
erreicht hat.
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Vorzugsweise bestehen der Körper 12,
der Hebel 30 mit Arretierung 36, der Kolben 22 und
die Kappe 38 aus festen, steifen synthetischen Harzmaterialien.
Geeignete Materialien für
den Körper 12 sind
u. a. Polyethylene hoher Dichte, z. B. Polyethylenharz der Marke
MARLEX, Nr. HMN55180 von Phillips Chemical Company. Geeignete Materialien für den Kolben 22,
den Hebel 30 und die Kappe 38 sind u. a. Polypropylen,
das mit Glasfasern versetzt ist, z. B. Polypropylenharz der Marke
MAXXAM, Nr. SB-418-0001 von M. A. Hanna. Die O-Ringe 28 und die
Schaumauflagen bestehen vorzugsweise aus einem Ethylenpropylendienmonomer
(EPDM), und die Klaue 32 und die Feder 34 bestehen
vorzugsweise aus nichtrostendem Stahl des Typs SAE 30301.
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Eine bevorzugte Mischplatte zur Verwendung
mit dem Spender 10 ist in 4 bis 6 dargestellt und insgesamt
mit dem Bezugszeichen 60 bezeichnet. Die Platte 60 weist
eine Grundplatte 62 mit einem oberen, im allgemeinen horizontalen
Wandteil 61 und einem Paar partiell kugeligen Wandteilen 63 auf,
die sich vom oberen Wandteil 61 nach unten erstrecken und
ein Paar Seitenwände 64 bilden.
Die Platte 60 weist auch eine mittige Mulde 66 auf,
die von einem Bodenwandteil 65 und Seitenwandteilen 67 gebildet
wird, die sich auch vom oberen horizontalen Wandteil 61 nach
unten erstrecken. Die Platte 60 weist auch Wandabschnitte 69 auf,
die sich von dem oberen Wandteil 61 erstrecken und ein
Paar Vertiefungen 68 bilden.
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Die Vertiefungen 68 sind
entlang gegenüberliegenden
Seitenwandteilen 67 der Mulde 66 angeordnet. Jede
Vertiefung 68 ist über
den Bodenwandteil 65 der Mulde 66 angeordnet und hat
ein Volumen, das kleiner ist als das Volumen der mittigen Mulde 66.
Die Vertiefungen 68 sind um eine Strecke voneinander beabstandet,
die zu dem Abstand zwischen den Auslässen 18 des Spenders 10 paßt.
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Bei Verwendung wird die Mischplatte 60 auf einer
Tisch- oder anderen
Fläche
so angeordnet oder plaziert, daß der
obere Wandteil 61 der Mischplatte 60 sich in einer
horizontalen Ebene erstreckt. Als nächstes wird die Kappe 38 vom
Körper 12 des Spenders 10 abgenommen.
Der Spender 10 wird dann in einer vertikalen Ausrichtung
gehalten und in eine Stellung relativ zur Mischplatte 60 bewegt,
so daß die
beiden Auslässe 18 sich
in die Vertiefungen 68 erstrecken, wie in 6 dargestellt.
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Als nächstes wird der Hebel 30 gedrückt und in
seine zweite Stellung bewegt (wie in 6 gezeigt),
was bewirkt, daß der
Kolben 22 Material aus jeder Kammer 16 durch die
entsprechenden Auslässe 18 vorrückt und
abgibt. Wenn der Hebel 30 seine zweite Stellung erreicht
hat, wird der Hebel 30 losgelassen, und die Feder 34 drückt den
Hebel 30 in seine erste Stellung zurück. Der Spender 10 wird
dann von der Mischplatte 60 abgehoben, wenn eine ausreichende
Materialmenge gespendet worden ist, oder aber der Hebel 30 wird
wieder gedrückt,
wenn eine zusätzliche
Materialmenge gewünscht
wird.
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Die Mischplatte 60 ist besonders
geeignet für solches
Spendermaterial wie Dentalklebstoffe, wenn weniger als ein Tropfen
Material für
jede Kammer 16 gewünscht
wird. Wie man anerkennen wird, sind solche Teiltropfen möglicherweise
nicht groß genug,
um von den Auslässen 18 frei
abzufallen. Die Vertiefungen 68 ermöglichen es dem Anwender, mit
den vorderen Enden der Auslässe 18 diejenigen Wandabschnitte 69 zu
berühren,
die die Vertiefungen 68 bilden, so daß die Oberflächenspannung
dann die Teiltropfen von den Enden der Auslässe 18 weg und in
die Vertiefungen 68 ziehen kann, wenn der Spender 10 von
der Mischplatte 60 abgehoben wird.
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Die Vertiefungen 68 in Kombination
mit der Mulde 66 sind insofern ein besonderer Vorteil,
als die Wahrscheinlichkeit der Kreuzkontamination des Materials,
das in den Behältern 14 verbleibt,
wesentlich reduziert wird. Die Vertiefungen 68 tragen dazu
bei, sicherzustellen, daß die
Enden jedes Aus lasses 18 nicht mit einem anderen Material
in der Mulde 66 in Kontakt kommen, z. B. mit dem Material,
das von der gegenüberliegenden
Kammer 16 gespendet worden ist. Wenn das Material in die
Vertiefungen 68 gespendet worden ist, sinkt das Material
in die mittige Mulde 66 bis zu einem Bereich, der von den
Vertiefungen 68 sicher beabstandet ist. Da die Seitenwandteile 67 aufgrund
des größeren Durchmessers
der Mulden 64 einer vertikalen Ausrichtung näherkommen
als beispielsweise die Seitenwände
der Mulden 64, besteht außerdem eine geringere Wahrscheinlichkeit,
daß Material
in der mittigen Mulde 66 mit den Auslässen 18 in Kontakt
kommt, falls die Mischplatte 60 unbeabsichtigt berührt wird.
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Vorzugsweise weist die Mischplatte 60 einen Schiebedeckel 70 auf
(nur in 4 gezeigt),
der in Nuten aufgenommen wird, die entlang gegenüberliegenden aufrechten Wänden des
Substrats 62 angeordnet sind. Der Deckel 70 besteht
vorzugsweise aus einem Material, das zumindest einen Teil des Lichts im
sichtbaren Wellenlängenbereich
durchläßt, so daß Dentalmaterial
in den Mulden 64, 66 sichtbar ist, wenn der Deckel 70 zugeschoben
ist, das aber auch das Durchlassen eines wesentlichen Teils einer
aktinischen Strahlung verhindert, die anderenfalls bewirken könnte, daß das Material
in den Mulden 64, 66 härtet. Der Deckel 70 kann
aufgeschoben werden, wenn Zugang zu den Mulden 64, 66 gewünscht wird. Weitere
Einzelheiten zum Deckel 70 sind im US-Patent 5 377 823
beschrieben.
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Als Wahlmöglichkeit weist die Mischplatte 60 außerdem eine Öffnung 72 zum
Verbiegen einer Spritzenaufsatzes oder einer Kanüle auf. Weitere Einzelheiten
zur Öffnung 72 sind
im US-Patent 5 295 827 ausgeführt.
Das Substrat 62 besteht vorzugsweise aus einem starren
Kunststoff, z. B. Polypropylen.
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Der Fachmann wird anerkennen, daß eine Anzahl
weiterer Variationen, Modifikationen und Zusätze möglich sind, ohne vom Erfindungsgedanken abzuweichen.
Beispielsweise ist der erfindungsgemäße Spender auch verwendbar,
wenn er mit nur einer einzigen Kammer mit einer einzigen Kolbenstange
ausgerüstet
ist oder wenn er mit mehr als zwei Behältern und einer entsprechenden
Anzahl von Kolbenstangen ausgerüstet
ist. Als weitere Alternative können
die Behälter
die Form einer Patrone haben, die lösbar mit dem Körper 12 gekoppelt
ist. Folglich wird die Erfindung nicht durch die ausführliche
Beschreibung der oben angeführten,
gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsformen
beschränkt,
sondern nur durch den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche und deren Äqivalenten.