DE69630993T2 - Optimierung der Sicherheit in implantierbaren mikroprozessorgesteuerten Vorrichtungen - Google Patents

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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf eine Mikroprozessor gesteuerte implantierbare medizinische Vorrichtung, und im speziellen auf einen Mikroprozessor gesteuerte implantierbare Herzstimulationsvorrichtung. Im Spezielleren bezieht sich diese Erfindung auf eine Sicherheitsoptimierungsapparatur zur Verwendung in Mikroprozessor gesteuerten implantierbaren Herzstimulationsvorrichtungen.
  • Implantierbare Herzstimulationsvorrichtungen, welche eine elektrische Stimulation in Abhängigkeit von einer Vielfalt von pathologischen Herzrhythmusstörungen liefert, sind bekannt. Einige implantierbare Herzstimulationsvorrichtungen liefern eine „abgestufte Therapie", in welchen die Art der gelieferten elektrischen Stimulation entsprechend der Schwere der Rhythmusstörung mit aggressiveren Therapien festgesetzt wird, die in Abhängigkeit von schwereren Rhythmusstörungen angewendet werden. Beispielsweise können solche Vorrichtungen auf relativ schwächere Formen von Tachycardie durch das Liefern eines Schrittmacherpulses gegen Tachycardie von ungefähr 25 μJoules bis ungefähr 30 μJoules in einer Sequenz, die bekannt ist, um solche Vorfälle zu unterbrechen, antworten. Als Antwort auf relativ schwerere Formen von Tachycardie, kann die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung einen Herzversionsschock mit niedriger Energie in der Größenordnung von ungefähr 2 Joules bis ungefähr 5 Joules, entweder in Kombination mit oder als eine Alternative von Schrittmacherpulsen gegen Tachycardie. In Antwort von einem Ergebnis von einer noch schwereren Tachycardie, beispielsweise einem Kammerflimmern, kann die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung einen Defibrillationsschock mit hoher Energie in der Größenordnung von ungefähr 10 Joules bis ungefähr 40 Joules liefern.
  • Implantierbare Herzstimulationsvorrichtungen, welche Schrittmacherpulse zum Herzgewebe liefern, um eine Herzrate in einer physiologischen akzeptablen Rate (d. h., um eine „Bradykardie-Schrittmacherunterstützung" zu liefern) zu erhalten, sind auch bekannt. Die Bradykardie-Schrittmacherunterstützung kann durch einen dedizierten Schrittmacher, oder durch eine Vorrichtung geliefert werden, welche auch in der Lage ist andere Formen von Therapien zu liefern, wie beispielsweise eine abgestufte Therapie.
  • Implantierbare Herzstimulationsvorrichtungen enthalten typischer Weise einen Mikroprozessor, um die Aplikation der verschiedenen Schrittmachertherapien und Herzversions- und Defibrillationsschocks zu kontrollieren. Implantierbare Herzstimulationsvorrichtung können typischer Weise vorprogrammierte Informationen, physiologische und elektrophysiologi sche Informationen, die von dem Patientenherz gesammelt werden, in einer oder mehreren Speichervorrichtungen speichern, die in der Vorrichtung enthalten sind.
  • Wenn in einer Speichervorrichtung gespeicherte Daten unerwartet geändert oder beschädigt wurden, kann eine unsachgemäße Schrittmacheranregung an dem Patientenherz mit möglicher Weise unerwünschten Nebenwirkungen angewendet werden. Beispielsweise können beschädigte Daten die Vorrichtung veranlassen, die Lieferungen eines Schrittmacherpulses zu unterlassen, oder sie können die Vorrichtung veranlassen, einen Defibrillationsschock zu einer unpassenden Zeit zu liefern. Die Fehlfunktion des Mikroprozessors kann auch eine unpassende Therapieform, die geliefert wird, verursachen.
  • Die Fehlfunktion des Mikroprozessors und die Beschädigung von in den Speichervorrichtungen gespeicherten Daten kann aus verschiedenen Gründen auftreten. BEISPIELSWEISE, in einer implantierbare Herzstimulationsvorrichtung wird der Strom durch eine Batterie geliefert, die innerhalb der Vorrichtung beinhaltet ist. Wenn die Batterie nicht in der Lage ist, genügend Strom zu liefern, können die Speichervorrichtungen oder der Mikroprozessor nicht genügend Strom erhalten, um korrekt zu funktionieren. Dies kann dazu führen, dass in den Speichervorrichtungen gespeicherte Daten verloren gehen oder verändert werden, oder es kann dazu führen, dass der Mikroprozessor versagt.
  • Speichervorrichtungen in einer implantierbaren Vorrichtung können auch nicht genau funktionieren, wenn sie Röntgenstrahlen, Mikrowellenstrahlung, oder magnetischen Feldern ausgesetzt werden, während sie in dem Patienten implantiert sind. Beispielsweise kann ein Patient Röntgenstrahlung empfangen, welche verursachen können, dass in den Speichervorrichtungen gespeicherte Daten verändert werden. Als anderes Beispiel kann der Patient durch ein starkes Magnetfeld hindurchgehen, welches verursachen kann, dass Daten verändert werden. Eine Schreib-/Lesespeichervorrichtung (RAM) kann speziell auf diese Fehlerquellen empfindlich sein.
  • Calfee et al. U. S. Patent Nr. 4,390,022 („das '022 Patent") beschreibt einen implantierbaren Herzschrittmacher, welcher die Parität eines in einem RAM gespeicherten 7-Bit Befehls- Byte verifiziert, um einen möglichen Fehler in dem Befehls-Byte zu erkennen. Das '022 Patent beschreibt ein 8-tes Bit zusätzlich zu dem 7-Bit Befehls-Byte, um die Parität des Befehls- Bytes darzustellen. Jedoch, leidet die beschriebene Methode unter verschiedenen Nachteilen. Beispielsweise prüft das beschriebene Verfahren nur die Parität des in dem RAM gespeicherten 7-Bit Befehls. Das '022 Patent beschreibt nicht die Prüfung der Parität von anderen indem RAM gespeicherten Daten. In Anbetracht dieses Nachteiles wäre es vorteilhaft, eine Paritätprüfung von allen in dem RAM gespeicherten Daten bereit zu stellen, um eine größere Fehlersicherheit zu bieten und um die Sicherheit des Patienten zu erhöhen.
  • Das '022 Patent beschreibt auch das Bewegen des Programmschrittzählers der implantierten Vorrichtung zu einem festgesetzten Schrittmacherfrequenzprogramm, wenn ein Paritätenfehler eines Befehls- Bytes erkannt wurde. Obwohl dies verhindern kann, dass der Paritätenfehler eine unangemessene Schrittmacheranregung bewirkt, leidet es an Nachteilen. Beispielsweise kann, sobald ein einzelner Paritätenfehler in einem Befehls- Byte erkannt wurde, die Vorrichtung nur die festgesetzte Programmfrequenz verwenden, was folglich den Patienten auf eine fixierte Schrittmacheranregungsfrequenz einschränkt. Nachdem nur ein einziger Paritätenfehler in einem Befehls- Byte erkannt wurde, ist daher die Vorrichtung nicht in der Lage Informationen von dem Patientenherz zu erfassen oder in der Vorrichtung vorprogrammierte Informationen zu verwenden. Jedoch zeigt ein einzelner Paritätenfehler nicht immer an, dass die Speichervorrichtung fehlerhaft und nicht länger verwendbar ist. In Anbetracht dieser Nachteile wäre es wünschenswert, einen Betriebsmodus für die implantierbare Vorrichtung zu bieten, welcher die Fehlerquelle eliminieren würde, es dennoch dem Mikroprozessor erlaubt, die Speichervorrichtungen zu verwenden.
  • Weiterhin leidet das '022 Patent an dem Nachteil, dass die festgesetzte Schrittmacheranregungsfrequenz durch ein Programm angewendet wird. Die Programmbefehle für die festgesetzte Schrittmacheranregungsfrequenz können selbst beschädigt werden oder der Mikroprozessor, welcher das Programm ausführt, kann fehlschlagen und dabei sogar das Programm mit der festgesetzten Schrittmacheranregungsfrequenz veranlassen, auszufallen. In Anbetracht dieser Nachteile, wäre es vorteilhaft, einen Schrittmachermodus zu bieten, welcher unabhängig von dem Mikroprozessor und den dazugehörigen Speichervorrichtungen arbeiten kann. Solch ein Schrittmachermodus würde die Sicherheit der Vorrichtung erhöhen und die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Therapie reduzieren, die auf das Patientenherz angewendet wird.
  • Andere Fehlerquellen in den implantierbaren Herzstimulationsvorrichtungen sind elektrische Übergangssignale, welche während der Abgabe von Cardioversions- und Defibrillationsschocks erzeugt werden. Diese elektrische Übergangssignale können verursachen, dass Daten verändert werden. Es wäre hierfür vorteilhaft, Fehlerpräventionsverfahren und Geräte zu bieten, welche diese Fehler verhindern würden.
  • Die Erfindung ist in dem beigefügten unabhängigen Patentanspruch definiert. Bevorzugte Merkmale der Erfindung sind in den beigefügten abhängigen Patentansprüchen defi niert.
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung, ist eine implantierbare Herzstimulationsvorrichtung vorgesehen, die eine Fehlerprüfvorrichtung und Verfahren, um festzustellen, ob die Vorrichtung korrekt funktioniert. Als Reaktion auf die Erkennung eines Fehlers, ist die Vorrichtung in der Lage, zwischen einem normalen Betriebsmodus, einem Zwischenmodus und einem Backup-Schrittmachermodus umzuschalten. Der Zwischenmodus ist angelegt, um die Möglichkeit einer unangemessenen Schrittmachertherapie, die an dem Patientenherz angewendet wird, signifikant zu reduzieren, während sie weiterhin ein höheres Niveau der Therapie bietet.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung, die entsprechend der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, hat einen Mikroprozessor, eine mit dem Mikroprozessor verbundene Speichervorrichtung, eine mit dem Mikroprozessor verbundene Pulsgeneratorschaltung zur Lieferung eines elektrischen Stimulationspulses zu einem Patientenherz, eine Backup- Schrittmacherschaltung zur Lieferung einer Backup- Schrittmacheranregung zu dem Patientenherz und zumindest eine Fehlerdetektorschaltung zur Erkennung von Fehlern in der implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung. Die Vorrichtung hat vorzugsweise einen mit jedem der Mikroprozessoren verbundenen Umschalt- Schaltkreis, eine Fehlerdetektorschaltung und eine Backup- Schrittmacherschaltung zum Umschalten der implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung von einem normalen Modus zu einem Zwischenmodus als Reaktion auf einen ersten Fehler, der durch die Fehlerdetektorschaltung erkannt wurde. Der Umschalt- Schaltkreis schaltet die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung von dem Zwischenmodus zu einem Backup- Schrittmachermodus als Reaktion auf einen zweiten Fehler, der durch die Fehlerdetektorschaltung erkannt wurde. In dem normalen Modus wird die Pulsgeneratorschaltung durch den Mikroprozessor gesteuert, und der Mikroprozessor ist in der Lage, Daten in der Speichervorrichtung zu speichern und von dieser Daten zu erhalten. In dem Zwischenmodus, wird die Pulsgeneratorschaltung weiterhin durch den Mikroprozessor gesteuert, und der Mikroprozessor ist weiterhin in der Lage, Daten in der Speichervorrichtung zu speichern. Jedoch ist der Mikroprozessor nur in der Lage, Daten zu erhalten, welche in der Speichervorrichtung gespeichert wurden, nachdem die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung in den Zwischenmodus übergegangen ist. Folglich werden Daten, welche in der Speichervorrichtung vor dem Eintritt in den Zwischenmodus gespeichert wurden, durch den Mikroprozessor nicht verwendet. In dem Backup- Schrittmachermodus, ist der Mikroprozessor gesperrt und die Backup- Schrittmacherschaltung ist aktiviert. Die Backup- Schrittmacherschaltung ist vorzugsweise eine „festverdrahtete" Schaltung, welche ohne den Eingriff des Mikroprozessors arbeiten kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform, ist die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung in der Lage, verschiedene unterschiedliche Arten von Fehlern, welche auftreten können, zu erkennen.
  • Eine Art von Fehlererkennung, welche durch die vorliegende Erfindung dargeboten wird, ist eine Paritätsfehlererkennung. Entsprechend der vorliegenden Erfindung sind alle Dateneinheiten, welche in einem RAM gespeichert sind, vorzugsweise vorgegebene Paritätenbits. Daten werden vorzugsweise in 9-Bit Einheiten gespeichert, in welchen der neunte Bit die Parität der anderen 8 Bit darstellt. Die vorliegenden Erfindung überwindet folglich die Nachteile in bisherigen Vorrichtungen, da alle Arten von Daten Paritätenerkennung beinhalten, um hierbei die Patientensicherheit zu erhöhen.
  • Die Paritätenfehlererkennung wird vorzugsweise durch einen Paritätsprüfer ausgeführt. Der Paritätsprüfer vergleicht das Paritätsbit einer in der Speichervorrichtung gespeicherten Dateneinheit mit der Parität der Datenbits und erzeugt ein Fehlersignal, wenn der Paritätsbit unkorrekt ist. Wenn ein Paritätsfehler erkannt wird, während die Vorrichtung in dem normalen Modus ist, wird die Vorrichtung in den Zwischenmodus eingestellt. Wenn ein Paritätsfehler erkannt wird, während die Vorrichtung in dem Zwischenmodus ist, wird die Vorrichtung in den Backup- Schrittmachermodus eingestellt.
  • Eine andere Art von Fehlerkontrolle wird durch einen Adressen- Dekoder geboten. Wenn der Mikroprozessor versucht, auf einen Speicherort zuzugreifen, entschlüsselt der Adressen- Dekoder die Adresse und ermittelt, ob die Adresse eine richtige Adresse ist. Wenn die Adresse keine richtige Adresse ist, wird ein Fehlersignal erzeugt. Ein Beispiel einer solchen Adresse ist eine Adresse, die höher ist als der höchste gültige adressierbare Ort. Wenn der adressierbare Ort als ungültig bestimmt ist und die Vorrichtung in dem normalen Modus ist, wird die Vorrichtung in den Zwischenmodus eingestellt. Wenn die Vorrichtung in dem Zwischenmodus ist und ein Adressenfehler erkannt wurde, wird die Vorrichtung in den Backup- Schrittmachermodus eingestellt.
  • Noch eine andere Art von Fehlererkennung wird durch einen Opcode- Prüfer geboten. Opcodes identifizieren die durch den Mikroprozessor ausgeführten Befehle. Entsprechend der vorliegenden Erfindung, arbeitet der Opcode- Prüfer vorzugsweise, in dem er als erstes ein Signal erhält, welches anzeigt, dass der Mikroprozessor im Begriff ist, einen Opcode von der Speichervorrichtung zu holen. Der Opcode- Prüfer bestimmt dann, ob der Opcode ein gülti ger Opcode ist. Wenn der Opcode kein gültiger Opcode ist, wird ein Fehlersignal ausgegeben. Ein Beispiel eines ungültigen Opcodes ist ein Opcode, der durch den Mikroprozessor nicht verwendet wird. Wenn der Opcode als ungültig bestimmt ist und die Vorrichtung in dem normalen Modus ist, wird die Vorrichtung in den Zwischenmodus eingestellt. Wenn ein Opcode- fehler erkannt wird, während die Vorrichtung in dem Zwischenmodus ist; wird die Vorrichtung in den Backup- Schrittmachermodus eingestellt.
  • Eine andere Art von Fehlererkennung wird durch eine Überwachungs- Zeitgeberschaltung ausgeführt. Die Überwachungs- Zeitgeberschaltung ist vorgesehen, um zu bestimmen, ob der Mikroprozessor korrekt funktioniert. In einer bevorzugten Ausführungsform, funktioniert die Überwachungs- Zeitgeberschaltung auch als ein Umschalt- Schaltkreis, welcher die Vorrichtung zwischen dem normalen, dem Zwischen-, und dem Backup- Modus umschaltet. Ein bevorzugtes Verfahren der Arbeit des Überwachungs- Zeitgebers, um Fehlfunktionen des Mikroprozessors zu erkennen, ist wie folgt. Erstens liefert eine Interrupt- Generatorschaltung ein Interruptsignal zu dem Mikroprozessor. Wenn der Mikroprozessor korrekt funktioniert, ist er in der Lage, ein Rückmeldesignal zu der Überwachungs- Zeitgeberschaltung als Antwort auf das Erhalten des Interruptsignales zu übertragen. Wenn kein gültiges Rückmeldesignal durch die Überwachungs- Zeitgeberschaltung von dem Mikroprozessor innerhalb eines vorherbestimmten Zeitintervalls, nach dem der Mikroprozessor das Interruptsignal erhält, erhalten wurde, wird die Vorrichtung in den Backup- Schrittmachennodus geschaltet. Folglich veranlasst die Fehlererkennung durch die Überwachungs- Zeitgeberschaltung die Vorrichtung, in den Backup- Schrittmachermodus einzutreten ungeachtet, ob die Vorrichtung in dem normalen Modus oder in dem Zwischenmodus arbeitete, wenn der Fehler erkannt wurde.
  • Entsprechend eines weiteren Sicherheitsoptimierungsmerkmales, wird der Mikroprozessor abgeschaltet, wenn ein Cardioversions- oder Defibrillationsschock an dem Patientenherz angewendet wird. Signale, die durch den Mikroprozessor erzeugt werden, sind daher nicht einer eventuellen Beschädigung durch elektrische Übergangssignaleausgesetzt. Um dies gerade vor dem Liefern von elektrischer Stimulation an das Patientenherz auszuführen, programmiert der Mikroprozessor einen Zeitgeber, um ein Wecksignal zu einem Systemtaktgeber zu senden. Der Zeitgeber ist so programmiert, dass er ein Wecksignal nach einem vorherbestimmten Zeitintervall, nach dem der Zeitgeber programmiert wurde, zu dem Systemtaktgeber sendet. Der Mikroprozessor sendet dann ein Signal zu dem Systemtaktgeber, welcher den Mikroprozessor daran hindert, Taktsignale zu empfangen, wobei die Verarbeitung durch den Mikroprozessor angehalten wird. Der Cadioversions-oder Defibrillationsschock wird abgegeben, während der Mikroprozessor abgeschaltet ist. Nach dem das vorherbestimmte Zeitintervall abgelaufen ist (welche länger ist, als die Zeit, die es braucht, um den Cadioversions- oder Defibrillationsschock abzugeben), sendet der Zeitgeber das Wecksignal aus. Das Wecksignal ermöglicht es dem Mikroprozessor, die Taktsignale von dem Systemtaktgeber zu erhalten, wobei die Verarbeitung durch den Mikroprozessor gestattet wird.
  • Zusätzlich zu dem Abschalten des Mikroprozessors während der Abgabe eines Cadioversions- oder Defibrillationsschocks sind die Interruptregister des Mikroprozessors während der Abgabe eines Herzversions- oder Defibrillationsschocks gesperrt. Vor dem Abschalten des Taktsignals, schaltet der Mikroprozessor eine Taktschaltung, welche die Eingänge der Mikroprozessor-Interrupts abschaltet. Die Interruptregister werden daher nicht durch elektrische Übergangssignale beeinflußt, welche versehentlich die Interruptregister triggern können.
  • In einer anderen Ausführungsform, wird eine Hochspannungs- Schnittstellenschaltung verwendet, um das Aufladen der Hochspannungsenergie in den Ausgangskondensator anzuzeigen und/oder um die Menge des zu dem Patienten gelieferten Schocks anzuzeigen. Wenn eine Fehlfunktion passiert, wird der Mikroprozessor benachrichtigt, und eine entsprechenden Maßnahme kann ausgeführt werden.
  • In einer alternativen Ausführungsform, wird die Sicherheitsoptimierung durch das Vorsehen redundanter Mikroprozessoren ausgeführt. In dieser Ausführungsform hat die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung einen ersten Mikroprozessor, einen zweiten Mikroprozessor, einen mit dem ersten und zweiten Mikroprozessor verbundenen vergleicher, eine mit dem Vergleicher und dem ersten und zweiten Mikroprozessor verbundene Schnittstelle, und einen mit der Schnittstelle verbundenen Datenbus. Die Schnittstelle empfängt Signale von dem Datenbus und überträgt eine Kopie der Signale zu jedem des ersten und zweiten Mikroprozessors. Der erste Mikroprozessor verarbeitet die Signale, um ein erstes verarbeitetes Signal zu erzeugen, während der zweite Mikroprozessor die Signale verarbeitet, um ein zweites verarbeitetes Signal zu erzeugen. Jedes der ersten und zweiten verarbeiteten Signale werden zu dem Vergleicher übermittelt. Der Vergleicher vergleicht das erste und zweite verarbeitete Signal, um zu bestimmen, ob der erste und zweite Mikroprozessor korrekt funktioniert. Wenn die Signale nicht substantiell identisch sind, wird der Mikroprozessor abgeschaltet und der Backup- Schrittmachermodus wird aktiviert. Auf diese Art und Weise kann ein falsch funktionierender Mikroprozessor gehindert werden, eine falsche Schrittmacheranregung und einen Cardioversions- oder Defibrillationsschock, die an den Patienten geliefert werden, zu verursa chen. Ausführungsformen der Erfindung werden nun als Beispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, von denen:
  • 1 ein schematisches Diagramm einer bevorzugten Ausführungsform einer implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung ist, welche eine Backup- Schrittmacheranregungsschaltung entsprechend der vorliegenden Erfindung enthält;
  • 2 ein schematisches Diagramm ist, das die Bearbeitungs- und Steuereinheit der 2, welche eine Fehlerdetektorschaltung entsprechend der vorliegenden Erfindung enthält, zeigt;
  • 3 ein Flussdiagramm von durch den in 2 gezeigten Mikroprozessor ausgeführten Stufen ist, um auf die in 2 gezeigte Überwachungs- Zeitgeberschaltung zu reagieren;
  • 4 ein Flussdiagramm einer Fehlerdetektorsequenz ist, die durch die in 2 gezeigte Überwachungs- Zeitgeberschaltung ausgeführt wird;
  • 57 Flussdiagramme von Fehlerdetektorsequenzen sind, die durch die in 2 gezeigte Überwachungs- Zeitgeberschaltung ausgeführt werden, um das Umschalten zwischen den Betriebsmodi entsprechend der vorliegenden Erfindung bereit zu stellen;
  • 8 ein Flussdiagramm für das Abschalten des in 2 gezeigten Mikroprozessors während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks ist;
  • 9 ein schematisches Diagramm einer alternativen Bearbeitungs- und Steuereinheit ist, welche redundante Mikroprozessoren entsprechend der vorliegenden Erfindung beinhaltet; und
  • 10 ein Flussdiagramm zur Fehlerkontrolle ist, die ausgeführt wird, um zu bestimmen, ob der erste und zweite Mikroprozessor der 9 korrekt funktioniert.
  • 1 ist ein schematisches Diagramm einer implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung 100 mit einer Backup-Schrittmacherschaltung entsprechend der vorliegenden Erfindung. Die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 hat vorzugsweise drei Arbeitsmodi – einen normalen Modus, einen Zwischenmodus und einen Backup-Schrittmacher Modus. Zu jeder gegebenen Zeit wird der bestimmte Modus, in dem die Vorrichtung arbeitet, durch die Anzahl und die Art der Fehler bestimmt, die in der Vorrichtung delektiert worden sind. Bevor die Betriebsmodi und die Fehlerdetektionsverfahren und die Schaltung beschrieben wird, wird eine allgemeine Beschreibung der Vorrichtung 100 geliefert, so dass die Merkmale und Vorteile der Erfindung besser verständlich sind.
  • Die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 umfasst eine Schaltung 102, die für die Regelung und die Abgabe einer Schrittmachertherapie und auch für die gesamte Betriebskontrolle der Vorrichtung 100 verantwortlich ist. Auch ist eine Schaltung 104 enthalten, die zur Steuerung, Erzeugung und Abgabe von Cardioversions- und Defibrillationsschocks bestimmt ist. Die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 gibt vorzugsweise therapeutische Schocks (das heißt Cardioversions- oder Defibrillationsschocks) oder Schrittmacherpulse an das Patientenherz 106 ab, um Herzarrhythmien zu unterbrechen bzw. künstliche Schrittmachersignale zu liefern. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch mit dedizierten implantierbaren Cardiovertern und Defibrillatoren und auch mit dedizierten, implantierbaren Schrittmachervorrichtungen in die Praxis umgesetzt werden.
  • Die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 liefert therapeutische Schocks an das Patientenherz 106 durch eine Vielzahl von Schockleitungen 108. Schrittmacherpulse werden an das Patientenherz 106 durch ein Schrittmacher-Leitungssystem 110 abgegeben. Die therapeutischen Schocks und Schrittmacherpulse können jedoch durch dieselben Leitungen (nicht gezeigt) abgeliefert werden. Das Schrittmacher-Leitungssystem 110 dient auch dazu, die intrinsische Herzaktivität während der Perioden abzutasten, wenn eine elektrische Stimulation nicht auf das Herz angewendet wird. Das Leitungssystem 110 führt physiologische und Elektrophysiologische Daten in Form von Analogsignalen von dem Patientenherz 106 an eine Sensorschaltung 112 zu. Ferner ist die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 vorzugsweise in einem elektrischen leitfähigen Gehäuse (nicht gezeigt) eingeschlossen, welches als eine Elektrode bei der Abgabe von Schrittmacherpulsen verwendet werden kann.
  • Die Sensorschaltung 112 verstärkt typischerweise die ankommenden analogen Signale und filtert unerwünschtes Rauschen aus. Die verstärkten Signale werden dann durch eine Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 digitalisiert und für die Verwendung formatiert. Die Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 analysiert die digitalen Signale, um die geeignete Therapie zu bestimmen.
  • Die Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 ist in Kommunikation mit einer Schrittmacherpulsregelungs- und Abgabeschaltung 116, die elektrische Pulse erzeugt und an das Patientenherz 106 überträgt. Die Schrittmacherpulsregelungs- und Abgabeschaltung 116 umfasst eine bergab-Schrittmacherschaltung 118 zu einer Verwendung, wie im Detail unten beschrieben wird. Die Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 bestimmt die geeignete Leitung oder die geeigneten Leitungen des Leitungssystems 110, durch die die Therapie abgeliefert wird.
  • Um einen Cardioversions- oder Defibrillationsschock abzuliefern, befiehlt die Verar beitungs- und Steuereinheit 114 durch eine serielle Schnittstelle 120 eine Gleichstrom/Gleichstrom-Umsetzersteuerschaltung 122, damit zu beginnen, ein Paar von Kondensatoren 124, die in Reihe miteinander sind, auf eine Zielspannung aufzuladen. Die Gleichstrom/Gleichstrom-Umsetzersteuerschaltung 122 befiehlt wiederum eine Schockabgabeschaltung 126 über eine Isolationsschaltung 128, mit der auf Leitung der Kondensatoren 124 zu beginnen. Die Gleichstromn/Gleichstrom-Umsetzersteuerschaltung 122 führt die Steuerungs- und Logik-Operationen durch, die von der Schockabgabeschaltung 126 benötigt werden, um eine mit hoher Frequenz oszillierende Hochspannung zur Anwendung auf die Kondensatoren 124 zu erzeugen. Eine Defibrillationsschock-Abgabesteuerschaltung 130 führt die Logik- und Steueroperationen durch, die benötigt werden, um einen gewünschten therapeutischen Schock an das Patientenherz 106 abzugeben.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die Isolationsschaltung 128 eine Transformatoren-Schnittstelle (nicht gezeigt), die dazu verwendet wird, die Niederspannungs-Schaltungen sowohl der Defibrillationsschock-Abgabesteuerschaltung 130 und der Gleichstrom/Gleichstrom-Umsetzersteuerschaltung 122 als auch der Schaltung 102 gegen eine Beauflagung mit Hochspannungen zu isolieren.
  • Sobald die Defibrillationsschock-Abgabesteuerschaltung 130 informiert ist, dass die Kondensatoren 124 genügend aufgeladen sind, befiehlt die Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 sodann der Defibrillationsschock-Abgabesteuerschaltung 130, die Schockabgabeschaltung 126 anzuweisen, den Schock an das Patientenherz 106 anzuwenden.
  • Eine Hochspannungs-Schnittstellenschaltung 121 wird verwendet, um die Aufladung von Hochspannungsenergie in die Ausgangs-Kondensatoren 124 zu überwachen und/oder sie ist in der Lage, die Größe des an den Patienten abgelieferten Schocks zu überwachen. Wenn eine Fehlfunktion auftritt, wird der Mikroprozessor benachrichtigt. Je nach dem Typ des Fehlers kann der Mikroprozessor das Problem bei der nächsten Abfrage weitergeben, einen Melder aktivieren, um den Patienten zu alarmieren, dass er seinen Arzt besucht, und möglicherweise die Defibrillationsschock-Abgabesteuerschaltung 120 abzuschalten.
  • Die Kommunikation mit und die Programmierung von der implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung 100 wird durch einen Programmierer (nicht gezeigt) erreicht, der mit der Vorrichtung 100 durch eine Telemetrieschaltung 140 in Kommunikation ist. Telemetriedaten werden an die Verarbeitungs- und Steuereinheit 144 durch einen Speicher 142 übertragen.
  • Ein externer RAM 144, der mit der Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 verbunden ist, ist zur Speicherung von Daten vorgesehen.
  • 2 zeigt eine Verarbeitungs- und Steuereinheit 200 (die geeignet ist zur Verwendung als Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 von 1), die entsprechend der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Die Verarbeitungs- und Steuereinheit 200 umfasst einen Mikroprozessor 202, der mit einem Datenbus 204 verbunden ist. Eine Torschaltung 206, die durch den Mikroprozessor 202 gesteuert wird, steuert den Zugriff auf Interrupt-Speicher 208 des Mikroprozessors 202. Der interne RAM 210 und ein ROM 212 sind für die Speicherung von Daten vorgesehen. Ein Paritätsgenerator 214, ein Paritätsprüfer 216, eine Überwachungszeitgeberschaltung 218, ein Adressendekoder 220, eine Realzeit-Taktlogik 222, ein Zeitgeber 224, ein Opcode-Prüfer 226 und ein System-Taktgenerator 228 sind für die Fehlerüberprüfung vorgesehen. Der Datenbus 204 steht mit der Sensorschaltung 112, der Schrittmacherregelungs- und Abgabeschaltung 116, dem Speicher 142, dem externen RAM 144 und der seriellen Schnittstelle 120 in Kommunikation, die in 1 gezeigt ist.
  • Zusätzlich zu dem Auslesen von Daten von dem ROM 212 kann die Verarbeitungs- und Steuereinheit 200 Daten von dem externen RAM 144 (1) und dem internen RAM 210 lesen und dort schreiben. Typischerweise hat der externe RAM 144 (1) eine größere Speicherkapazität als der interne RAM 210. Obwohl 1 eine implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 mit dem externen RAM 144 zeigt, könnte in einem alternativen Ausführungsbeispiel (nicht gezeigt) der externe RAM 144 eliminiert werden, um die Prozessorgeschwindigkeit zu erhöhen, den Stromverbrauch zu reduzieren und die Gesamtgröße der implantierbaren Vorrichtung zu reduzieren.
  • Die Wechselwirkung der Verarbeitungs- und Steuereinheit 200 mit den verschiedenen Speichervorrichtungen hängt von dem Modus ab, in dem die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung arbeitet. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung gibt es drei Betriebsmodi, die der implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung 100 zur Verfügung stehen, den normalen Modus, den Zwischenmodus und den Backup-Schrittmachermodus.
  • In dem normalen Modus ist der Mikroprozessor 202 in der Lage, Daten und Befehle zu verwenden, die in der ROM 212, dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gespeichert sind. Der Mikroprozessor 202 ist in der Lage, Daten in dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) zu speichern, und ist in der Lage, Daten von dem internen RAM 210, dem externen RAM 144 (1) und dem ROM 212 zu lesen. Die Programmbefehle und Daten, die von dem Programmierer (nicht gezeigt) über die Telemetrie 140 (1) beliefert werden, können in dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gespeichert und von dort zurückgewonnen werden. Der Mikroprozessor 202 kann auch physiologische und elektrophysiologische Daten, die von der Sensorschaltung 112 (1) in dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gesammelt werden, speichern und dann zurückholen. In dem normalen Modus ist die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 daher in der Lage, das am meisten fortentwickelte Niveau der Schrittmachertherapie zu liefern. Insbesondere kann die Schrittmachertherapie durch einen Arzt so programmiert werden, dass sie speziell für die Bedürfnisse des in Behandlung befindlichen Patienten geeignet ist, und sie kann auch entsprechend den Daten eingestellt werden, die von dem Patientenherz durch die Vorrichtung gesammelt werden.
  • Wenn ein Adress-, Paritäts- oder Opcodefehler (jeder derselben ist unten beschrieben) detektiert wird, während die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 in dem normalen Modus ist, wird die Vorrichtung 100 in den Zwischenmodus entweder durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder eine andere Umschalt-Schaltung (nicht gezeigt) gesetzt. Beim Eintritt in den Zwischenmodus wird alle Information, die in dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gespeichert ist, als korrupt betrachtet. Obwohl der Mikroprozessor 202 immer noch den internen RAM 210 und den externen RAM 144 (1) benutzen kann, um Information zu speichern und zurückzugewinnen, während er sich in dem Zwischenmodus befindet, wird somit jegliche Information, die bereits zu dem Zeitpunkt, an dem die Vorrichtung in den Zwischenmodus umgeschaltet wird, gespeichert war, durch den Mikroprozessor 202 ignoriert und kann überschrieben werden. In dem Zwischenmodus kann der Mikroprozessor beispielsweise den internen RAM 210 oder den externen RAM 144 (1) als Notizblockspeicher verwenden, um eine Berechnung durchzuführen oder Daten, die von dem Patientenherz 106 gesammelt wurden, zu speichern. Der Mikroprozessor 202 wird jedoch Daten ignorieren, die in dem internen RAM 210 oder dem externen RAM 144 (1) vor dem Eintritt in dem Zwischenmodus gespeichert waren. In dem Zwischenmodus ist der Mikroprozessor 202 in der Lage, Daten von dem ROM 212 zurückzuholen.
  • Der Zwischenmodus überwindet auf diese Weise die Nachteile früherer Vorrichtungen des direkten Umschaltens in ein Programm mit fester Rate bei der Fassung eines einzigen Paritätsfehlers. In der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung bewirkt die Erfassung eines Paritätsfehlers, dass der Mikroprozessor 202 Daten, die dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gespeichert sind, als korrupt betrachtet. Der Mikroprozessor 202 kann jedoch damit fortfahren, den internen RAM 210 und den externen RAM 144 (1) zu benutzen.
  • Wenn irgendein Adress-, Paritäts- oder Opcodefehler während des Zwischenmodus detektiert wird, wird die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus gesetzt. Wenn ein Überwachungs-Zeitablauf auftritt oder telemetrisch ein Systeminterrupt ausgegeben wird, während die Vorrichtung 100 sich in dem Zwischenmodus oder dem normalen Modus befindet, wird die Vorrichtung 100 des weiteren in den Backup-Schrittmachermodus gesetzt. In dem Backup-Schrittmachermodus ist der Mikroprozessor 202 abgeschaltet und die Backup-Schrittmacherschaltung 118 (1) der Schrittmacherpuls-Regelungs- und Abgabeschaltung 116 (1) ist aktiviert. Die Backup-Schrittmacherschaltung 118 (1) wendet Backup-Schrittmacherpulse an das Patientenherz an, bis eine geeignet qualifizierte Person die Vorrichtung warten kann.
  • Die Backup-Schrittmacherschaltung 118 (1) ist vorzugsweise eine dedizierte Schaltung, die keine Eingabe von jeglichen Signalen von dem Mikroprozessor 202 benötigt, um zu funktionieren. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liefert die Backup-Schrittmacherschaltung 118 (1) eine VVI-Schrittmachertherapie. Beim VVI-Schrittmacher wird, wenn ein Herzschlagsignal von dem Ventrikel des Patienten während eines festen Zeitintervalls, das dem vorhergehenden Herzschlag folgt, ob intrinsisch oder Schrittmacher-gesteuert, ein Schrittmacherpuls an das Ventrikel des Patientenherzens 106 abgeliefert.
  • In dem eine dedizierte Backup-Schrittmacherschaltung 118 (1) vorgesehen wird, die eine Intervention durch den Mikroprozessor 202 nicht erfordert, werden die Nachteile früher bekannter Vorrichtungen überwunden. Insbesondere ist die Backup-Schrittmacherschaltung 118 (1) in hohem Maß zuverlässig und kann nicht durch eine Fehlfunktion des Mikroprozessors 202 oder eine Korruption von Daten, die in dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gespeichert sind, unterbrochen werden.
  • Die Fehlerdetektionsverfahren und die Vorrichtung, die zur Bestimmung des Betriebsmodus der implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung 100 verwendet werden, werden nun beschrieben.
  • Um mögliche Fehler des Mikroprozessors 202 und der dazugehörigen Schaltungen zu erfassen und die Sicherheit der Vorrichtung 100 zu erhöhen, sind die Überwachungs-Zeitgeberschaltung und die Realzeit-Taktlogik 222 vorgesehen. Zusätzlich zur Lieferung einer Fehlerdetektion steuert die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 vorzugsweise auch die Umschaltung der Vorrichtung 100 zwischen den Modi, wie unten beschrieben ist.
  • 3 zeigt die Schritte, die von dem Mikroprozessor 202 (2) in Antwort auf die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) ausgeführt werden. Von dem Mikroprozessor 202 (2) wird vorzugsweise erwartet, dass er auf ein Interruptsignal antwortet, welches vorzugsweise alle zwei Minuten durch die Realzeit-Taktlogik 222 (2) abgegeben wird, bei dem Schritt 300. Das Interruptsignal wird von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) und dem Mikroprozessor 202 (2) empfangen. Beim Empfang des Interruptsignal an dem Schritt 302 sendet der Mikroprozessor 202 (2) ein Bestätigungssignal in dem Schritt 304 an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), bevor das nächste Interruptsignal durch die Realzeit-Taktlogik 222 (2) ausgegeben wird. Das Bestätigungssignal umfasst vorzugsweise ein 8-Bit-Passwort, das einen willkürlich erzeugten 6-Bit-Schlüssel und einen 2-Bit-Adresscode umfasst. Der 2-Bit-Adresscode spezifiziert eine von vier möglichen Adressen in der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), während der 6-Bit-Schlüssel ein willkürlich erzeugter Code ist. Um das Interrupt ordnungsgemäß zu bestätigen, liefert der Mikroprozessor 202 (2) den 6-Bit-Schlüssel an die Adresse, die durch den 2-Bit-Adresscode spezifiziert ist. Jedes Mal, wenn der Mikroprozessor 202 (2) eine Bestätigung an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) liefert, erzeugt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) ein neues Passwort, das einen neuen Schlüssel und einen neuen Adresscode umfasst, an dem Schritt 306. Der Mikroprozessor 202 (2) holt dieses Passwort bei dem Schritt 308 zur Verwendung in der nächsten Bestätigung ab. Das ursprüngliche Passwort nach einer Rücksetzung des Systems ist ein 8-Bit-Passwort, in dem alle Bits „Nullen" sind.
  • Wie in 4 gezeigt ist, stellt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) als erstes fest, ob eine Bestätigung innerhalb von zwei Sekunden nach Ausgabe des Interruptsignals empfangen wird, an dem Test 400. Wenn eine Bestätigung innerhalb von zwei Sekunden nicht empfangen worden ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in dem Schritt 402 in dem Backup-Schrittmachermodus. Wenn eine Bestätigung innerhalb von zwei Sekunden empfangen worden ist, überprüft die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) dann bei dem Test 404, ob die Bestätigung in Ordnung ist. Wenn die Bestätigung nicht in Ordnung ist, schaltet die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 an dem Schritt 402 in den Backup-Schrittmachermodus. Eine Bestätigung ist nicht in Ordnung, wenn der Mikroprozessor 202 (2) nicht den 6-Bit-Schlüssel an die Adresse liefert, die durch den 2-Bit-Adress-Code spezifiziert ist, wobei diese beiden während der vorhergehenden Bestätigung zurückgeholt wurden. Wenn die Bestätigung in Ordnung ist, bestimmt sodann die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) an dem Testschritt 406, ob mehr als eine Bestätigung empfangen worden ist. Wenn mehr als eine Bestätigung empfangen worden ist, schaltet die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (4) an dem Schritt 402 die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus. Mehr als eine Bestätigung kann empfangen werden, wenn der Mikroprozessor 202 (1) nicht korrekt funktioniert. Wenn die Bestätigung in Ordnung ist, beginnt das Verfahren erneut mit der Ausgabe eines neuen Interruptsignals.
  • Wenn der Mikroprozessor 202 (2) korrekt funktioniert, bestätigt er ordnungsgemäß das Interruptsignal an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) innerhalb von zwei Sekunden. Wenn jedoch der Mikroprozessor 202 (2) versagt oder nicht korrekt funktioniert, was beispielsweise durch eine schwach werdende Batterie verursacht werden kann, kann er möglicherweise das Interruptsignal an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) nicht ordnungsgemäß bestätigen. Wenn dies auftritt, stellt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) den Fehler fest und verwirklicht das Backup-Schrittmacherverfahren. Die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) kann auf diese Weise verhindern, dass die Vorrichtung 100 eine nicht ordnungsgemäße Schrittmacher- oder Cardioversions/Defibrillations-Therapie an das Patientenherz 106 abliefert, wodurch die Sicherheit der Vorrichtung 100 erhöht wird.
  • Es ist für den Durchschnittsfachmann klar, dass andere Passwörter als das 8-Bit-Passwort, das oben beschrieben wurde, entsprechend der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Beispielsweise könnte das Passwort einen Schlüssel mit 8-Bits, die willkürlich erzeugt werden, ohne Adresscode aufweisen. In diesem Fall wäre nur eine Adresse in der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) vorhanden, an die der Schlüssel geschrieben würde, und eine ordnungsgemäße Bestätigung würde es erfordern, dass der 8-Bit-Schlüssel an diese Adresse geschrieben wird.
  • Es ist für den Durchschnittsfachmann auch klar, dass das Intervall zwischen Interruptsignalen, die von der Realzeit-Taktlogik 222 (2) ausgegeben werden, einen anderen Wert als zwei Sekunden haben kann. Beispielsweise könnte das Interruptsignal jede Sekunde gesendet werden. Es ist jedoch wichtig, dass das Signal häufig genug ist, so dass der Backup-Schrittmacherschaltung ermöglicht wird, ohne eine ungerechtfertigte Verzögerung zwischen Schrittmacherpulsen aktiviert zu werden.
  • Bezugnehmend wiederum auf 2 ist eine weitere Fehlerüberprüfung durch den Paritätsgenerator 214 und dem Paritätsprüfer 216 vorgesehen. Der Paritätsgenerator 214 ist vorzugsweise eine herkömmliche, verdrahtete Schaltung, die ein Paritätsbit für Daten erzeugt, die in dem internen RAM 210 oder dem externen RAM 144 (1) gespeichert sind. Der Paritätsprüfer 216 ist vorzugsweise eine herkömmliche, aufgedrahtete Schaltung, die das Paritätsbit von Daten überprüft, die von dem internen RAM 210 oder dem externen RAM 144 (1) ausgelesen werden.
  • Der Mikroprozessor 202 verarbeitet vorzugsweise Daten in 8-Bit-Bites. Wenn Daten in dem externen RAM 144 (1) oder dem internen RAM 210 gespeichert werden, erzeugt der Paritätsgenerator 214 ein neuntes Bit, welches die Parität der acht Daten-Bits anzeigt. Die acht Daten-Bits und das Paritäts-Bit werden dann in dem externen RAM 144 (1) oder dem internen RAM 210 gespeichert. Die Information ist auf diese Weise in neun Biteinheiten – acht Daten-Bits und das korrespondierende Paritäts-Bit, gespeichert. Das Paritätsbit kann vorzugsweise in einer herkömmlichen Weise erzeugt werden, beispielsweise durch Bestimmung der Anzahl von „einzeln" in den acht Daten-Bits. Wenn eine gerade Anzahl von „einzeln" vorhanden ist, wird das Paritäts-Bit „eins" gesetzt, während eine ungerade Anzahl von „einzeln" bewirkt, dass das Paritäts-Bit auf „null" gesetzt wird. Alternativ kann das Paritäts-Bit so gewählt werden, dass es eine gerade Anzahl von „einzeln" in den kombinierten Daten – und Paritäts-Bits erzeugt.
  • Wenn Daten von dem internen RAM 210 oder dem externen RAM 144 (1) zurückgeholt werden, prüft der Paritätsprüfer 216 das Paritäts-Bit. Wenn das Paritäts-Bit nicht korrekt ist, erzeugt der Paritätsprüfer 216 ein Fehlersignal, welches anzeigt, dass ein Paritätsfehler erfasst worden ist. Das Fehlersignal wird von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 empfangen, die dann die Vorrichtung 100 in den geeigneten Modus umschaltet. Die Erfassung eines Paritätsfehlers kann anzeigen, dass die in den Speichervorrichtungen gespeicherten Daten korrupt sind und nicht verwendet werden sollten. Wenn ein Paritätsfehler erfasst wird, während die Vorrichtung in dem normalen Modus ist, wird die Vorrichtung 100 entweder durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder durch eine andere Umschalt-Schaltung (nicht gezeigt) in den Zwischenmodus gesetzt. Wenn ein Paritätsfehler erfasst wird, während die Vorrichtung in dem Zwischenmodus ist, wird die Vorrichtung 100 durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder eine andere Umschalt-Schaltung (nicht gezeigt) in den Backup-Modus gesetzt. Wenn das Paritäts-Bit korrekt ist, wird es dem Mikroprozessor 202 gestattet, mit dem Zurückholen der Daten weiter zu machen.
  • Die Paritätsfehlerüberprüfung entsprechend der vorliegenden Erfindung überwindet damit die Nachteile für Vorrichtungen. Insbesondere wird die Paritätsfehlerüberprüfung vorzugsweise bei allen Daten durchgeführt, die in dem internen RAM 210 und dem externen RAM 144 (1) gespeichert sind statt nur mit den Programmbefehlen, die in dem RAM gespeichert sind. Die Vorrichtung 100 erhöht damit die Sicherheit des Patienten, in dem eine erhöhte Fehlerdetektion bereitgestellt wird.
  • Eine noch weitergehende Fehlerüberprüfung wird durch den Adressdekoder 220 durchgeführt. Der Adressdekoder 220 ist vorzugsweise eine herkömmliche, verdrahtetet Schaltung. Bevor der Mikroprozessor 202 auf eine Adressenstelle des internen RAM 210 des ROM 212 oder des externen RAM 144 zugreifen kann, dekodiert der Adressdekoder 220 die Adresse und stellt fest, ob die Adresse eine ordnungsgemäße Adresse ist. Ein Beispiel einer nicht ordnungsgemäßen Adresse ist eine Adresse, die höher ist als die höchst gültige Adressenstelle. Wenn der Adressdekoder 220 feststellt, dass der Mikroprozessor 202 versucht, auf eine nicht ordnungsgemäße Adresse zuzugreifen, sendet der Adressdekoder 220 ein Fehlersignal an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218. Wenn festgestellt wird, dass die Adressenstelle nicht gültig ist und die Vorrichtung 100 sich in dem normalen Modus befindet, wird die Vorrichtung 100 entweder durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder durch eine andere Umschalt-Schaltung- (nicht gezeigt) auf den Zwischenmodus gesetzt. Wenn die Vorrichtung 100 in dem Zwischenmodus ist und ein Adressfehler erfasst wird, wird die Vorrichtung 100 entweder durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder die andere Umschalt-Schaltung (nicht gezeigt) in den Backup-Modus gesetzt. Noch ein weiterer Typ von Fehlererkennung ist durch den Opcode-Prüfer 226 vorgesehen. Der Opcode-Prüfer 226 ist vorzugsweise eine herkömmliche, verdrahtete Schaltung. Der Opcode-Prüfer überprüft jeden Opcode (den der Mikroprozessor 202 zu erfassen versucht), um festzustellen, ob der Opcode gültig ist. Wenn der Mikroprozessor 202 dabei ist, einen Opcode von dem ROM 212, dem internen RAM 210 oder dem externen RAM 144 (1) abzugreifen, wird der Opcode-Prüfer 226 über den Datenbus 204 benachrichtigt. Der Opcode-Prüfer stellt dann fest, ob der Opcode gültig ist. Wenn der Opcode nicht gültig ist, wird ein Fehlersignal erzeugt und an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 gesendet. Wenn der Opcode nicht gültig ist und die Vorrichtung 100 in dem normalen Modus ist, wird die Vorrichtung 100 entweder durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder eine andere Umschalt-Schaltung (nicht gezeigt) in den Zwischenmodus gesetzt. Wenn ein Opcodefehler erfasst wird, während die Vorrichtung 100 in dem Zwischenmodus ist, wird die Vorrichtung 100 entweder durch die Oberwachungs-Zeitgeberschaltung 218 oder eine andere Umschalt-Schaltung (nicht gezeigt) in den Backup-Modus gesetzt. Wenn jedoch festgestellt wird, dass der Opcode gültig ist, wird es dem Mikroprozessor 202 gestattet, den Fetch des Opcode fertig zu machen.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst jeder Opcode acht Bits. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 256 unterschiedlichen 8-Bit-Opcodes, die von dem Mikroprozessor 202 verwendet werden können. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird eine verhältnismäßig kleine Anzahl der 256 zur Verfügung stehenden Opcodes nicht genutzt und sind daher nicht gültig. Die Verwendung solch eines ungültigen Opcodes kann bewirken, dass der Mikroprozessor 202 nicht ordnungsgemäß funktioniert, was möglicherweise bewirkt, dass die Vorrichtung eine ungeeignete Schrittmachertherapie an das Patientenherz abliefert. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel stellt der Opcode-Prüfer 226 fest, ob der Opcode, den der Mikroprozessor 202 gerade dabei ist, abzugreifen, einer der unbenutzten Opcodes ist, in dem er den Opcode mit jedem der unbenutzten Opcodes vergleicht, und feststellt, ob eine Übereinstimmung vorhanden ist. Wenn der abgegriffene Opcode zu einem der ungenutzten Opcodes passt, dann ist der abgegriffene Opcode nicht gültig. Wenn es keine Übereinstimmung gibt, ist der Opcode ein gültiger Opcode.
  • 5 zeigt die Fehlerüberprüfungsroutine, die von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) durchgeführt wird, während die Vorrichtung 100 in dem normalen Modus ist. Es gibt zwei Fehler, die, wenn sie in dem Schritt 500 erfasst werden, während die Vorrichtung 100 in dem normalen Modus ist, bewirken, dass die Vorrichtung in dem Backup-Schrittmachermodus eintritt. Als erstes setzt, wenn die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) nicht korrekt von dem Mikroprozessor 202 (1) an dem Test 501 bedient wird, die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus. Die Tests, die von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) ausgeführt werden, um festzustellen, ob sie von dem Mikroprozessor 202 (4) ordnungsgemäß bedient wird, sind oben unter Bezugnahme auf 4 beschrieben. Als zweites setzt, wenn ein System-Interrupt von der Telemetrieschaltung 112 (1) von dem Test 504 empfangen wird, die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus.
  • Wenn ein Paritätsfehler, ein Adressfehler oder ein Opcodefehler erfasst wird, während die Vorrichtung 100 in dem normalen Modus ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Zwischenmodus. An dem Test 506 bestimmt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), ob ein Fehlersignal von dem Paritätsprüfer 216 (2) empfangen worden ist. Wenn ein Fehlersignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) von dem Paritätsprüfer 216 (2) empfangen worden ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Zwi schenmodus. An dem Test 508 bestimmt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), ob ein Fehlersignal von dem Adressdekoder 220 (2) empfangen worden ist. Wenn ein Fehlersignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) von dem Adressdekoder 220 (2) empfangen worden ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Zwischenmodus. An dem Test 510 bestimmt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), ob ein Fehlersignal von dem Opcode-Prüfer 226 (2) empfangen worden ist. Wenn ein Fehlersignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) von dem Opcode-Prüfer 226 (2) empfangen worden ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Zwischenmodus. Wenn keine Fehler erfasst werden, bleibt die Vorrichtung 100 in dem normalen Modus und die Fehlerprüfroutine von 5 wird durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) wiederholt.
  • Wie in 6 gezeigt ist, setzt im Schritt 600, während die Vorrichtung 100 in dem Zwischenmodus ist, wenn Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) nicht korrekt von dem Mikroprozessor 202 (2) an dem Test 602 bedient wird, die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Zeitgebermodus. Die Tests, die von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) durchgeführt werden, um festzustellen, ob sie von dem Mikroprozessor 202 (2) korrekt bedient wird, sind wiederum oben unter Bezugnahme auf 4 beschrieben. Wenn ein System-Interrupt von der Telemetrie-Schaltung 112 (1) bei dem Test 604 empfangen wird, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus.
  • Wenn ein Paritätsfehler, ein Adressfehler oder ein Opcodefehler erfasst wird, während die Vorrichtung 100 in dem Zwischenmodus ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus. In dem Test 606 bestimmt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), ob ein Fehlersignal von dem Paritätsprüfer 216 (2) empfangen worden ist. Wenn ein Fehlersignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) von dem Paritätsprüfer 216 (2) empfangen worden ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus. An dem Test 608 bestimmt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), ob ein Fehlersignal von dem Adressdekoder 220 (2) empfangen worden ist. Wenn ein Fehlersignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2 ) von dem Adressdekoder 220 (2) empfangen worden ist, setzt die Übenvachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup- Schrittmachermodus. An dem Test 610 bestimmt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2), ob ein Fehlersignal von dem Opcode-Prüfer 226 (2) empfangen worden ist. Wenn ein Fehlersignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) von dem Opcode-Prüfer 226 (2) empfangen worden ist, setzt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus. Wenn keine Fehler erfasst werden, bleibt die Vorrichtung 100 in dem Zwischenmodus, und die Fehlerprüfroutine von 6 wird von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) wiederholt.
  • Die Sequenz der Schritte von 7 wird vorzugsweise durch die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) durchgeführt, um die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus zu setzen. Zuerst gibt die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) einen Abschaltbefehl an dem Schritt 700 ab. Dieser Befehl schaltet den Mikroprozessor 202 (2) an dem Schritt 702 ab und übergibt die Kontrolle des Datenbusses 204 (2) an die Telemetrieschaltung 140 (1) an dem Schritt 704. Die Überwachungs-Zeitgeberschaltung 218 (2) aktiviert dann die Backup-Schrittmacherschaltung 112 (1) an dem Schritt 706, wodurch vorzugsweise eine großes VVI-Schrittmacherverfahren an dem Patientenherzen 106 angewendet wird. Die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 kann vorzugsweise den Backup-Schrittmachermodus nicht verlassen, bis die Vorrichtung 100 über die Telemetrieschaltung 140 (1) an dem Test 708 zurückgesetzt wird. Wenn ein Rücksetzbefehl ausgegeben wird, wird die Vorrichtung 100 vorzugsweise in den normalen Modus an dem Schritt 710 zurückgebracht.
  • Zusätzlich zu den oben beschriebenen Fehlererfassungsverfahren und der Vorrichtung verhindert die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung 100 auch Fehler, die durch elektrische Übergangssignale verursacht werden können, die während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks erzeugt werden. Bezugnehmend wiederum auf 2 können während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks Signale, die von dem Mikroprozessor 202 erzeugt werden, elektrischen Übergangssignalen ausgesetzt werden. Diese elektrischen Übergangssignale können bewirken, dass die von dem Mikroprozessor 202 erzeugten Signale verändert werden. Um zu verhindern, dass Fehler aufgrund dieser elektrischen Übergangssignale auftreten, wird der Mikroprozessor 202 während der Abgabeeines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks abgeschaltet, wie im Detail unten beschrieben wird.
  • Eine zusätzliche Fehlererfassung während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks wird durch die Torschaltung 206 bereitgestellt. Die Torschaltung 206 steuert den Zugriff auf die Interrupf-Register 208 des Mikroprozessors 202. Die Interrupf-Register 208 werden benutzt, um den Mikroprozessor 202 darauf aufmerksam zu machen, dass ein Ereignis aufgetreten ist, welches einer sofortigen Beachtung durch den Mikroprozessor 202 bedarf. Beispielsweise kann die Sensorschaltung 112 (1) ein Interruptsignal an den Mikroprozessor 202 senden, wenn ein elektrisches Signal von dem Patientenherzen 106 detektiert wird. Als anderes Beispiel können Interrupf-Signale auch von der Telemetrieschaltung 140 (1) ausgegeben werden.
  • Während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks können elektrische Übergangssignale bewirken, dass ein beliebiges der Interrupf-Register 208 unbeabsichtigter Weise gesetzt wird. Dies bewirkt seinerseits, dass der Mikroprozessor 202 auf den Interrupt nach der Abgabe des Cardioversions- oder Defibrillationsschocks antwortet, in dem er auf solch ein falsches Interrupt antwortet, kann der Mikroprozessor 202 bewirken, dass die Vorrichtung 100 eine unpassende Schrittmachertherapie oder Cardioversion/Defibrillation-Schocks an das Patientenherz 106 anlegt. Entsprechend der vorliegenden Erfindung ist die Torschaltung 206 vorgesehen, um zu verhindern, dass elektrische Übergangssignale die Interruptregister setzen, wodurch die Sicherheit des Patienten erhöht wird.
  • Die Torschaltung 206 ist vorzugsweise eine herkömmliche, verdrahtete Schaltung, die zwischen zwei Positionen umschalten kann. Die erste Position der Torschaltung 206 erlaubt es, dass Interruptsignale auf dem Datenbus 204, die für die Interruptregister 208 bestimmt sind, die Interruptregister 208 erreichen. Die zweite Position der Torschaltung 206 erlaubt es nicht, das Interruptsignale auf dem Datenbus 204 die Interruptregister 208 erreichen. Die Torschaltung 206 wird durch den Mikroprozessor 202 gesteuert, wodurch der Mikroprozessor 202 in der Lage ist, auszuwählen, ob die Torschaltung 206 in der ersten oder zweiten Position 15t.
  • Wie in 8 gezeigt ist, programmiert in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung unmittelbar vor der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks an das Patientenherz 106 der Mikroprozessor 202 (2) den Taktgeber 224 (2) an dem Schritt 800, um ein Wecksignal an den Systemtaktgenerator 228 (2) zu senden. Der Zeitgeber 224 (2) ist so programmiert, dass das Wecksignal an den Systemtaktgenerator 228 (2) gesendet wird, nachdem eine vorgegebene Zeitdauer abgelaufen ist, wobei die vorgegebene Zeitdauer von dem Zeitpunkt, an dem der Taktgeber 224 (2) programmiert wird, gemessen wird. Der Mikroprozessor 202 (2) sendet dann ein Signal an die Torschaltung 206 (2) an dem Schritt 802, welches bewirkt, dass die Torschaltung 206 (2) in die zweite Position umschaltet, in der Signale daran gehindert werden, die Interruptregister 208 (2) zu erreichen. Nach dem Umschalten der Torschaltung 206 (2) erzeugt der Mikroprozessor 202 (2) ein Signal an den Schritt 804, welches verhindert, dass der Mikroprozessor 202 (2) Signale von dem Systemtaktgenerator 228 (2) empfängt, wodurch der Mikroprozessor 202 (2) angehalten wird. Nach einer vorgegebenen Zeitdauer, die länger als die Zeit ist, die erforderlich ist, um den Cardioversions- oder Defibrillationsschock abzuliefern, gibt der Zeitgeber 224 (2) das Wecksignal aus, welches bewirkt, dass Taktsignale von dem Systemtaktgenerator 228 (2) von dem Mikroprozessor 202 (2) an dem Schritt 806 empfangen werden. Der Mikroprozessor 202 (2) ist dann in der Lage, mit der Bearbeitung fortzufahren. Der Mikroprozessor 202 (2) setzt dann die Torschaltung 206 (2) zurück in die erste Position, in der es Signalen gestattet ist, die Interruptregister 208 (2) an dem Schritt 808 zu erreichen. In dieser Weise werden weder die Interruptregister 208 (2) noch die Signale, die von dem Mikroprozessor 202 (2) erzeugt werden, den elektrischen Übergangssignalen ausgesetzt, die während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks erzeugt werden.
  • Bezugnehmend wiederum auf 2 ist es bevorzugt, wenigstens ein Interruptregister vorzusehen, welches vorzugsweise nicht von der Torschaltung umgeschaltet werden kann. Vorzugsweise kann ein Rücksetz-Register (nicht gezeigt), welches in der Lage ist, den Mikroprozessor 202 zurückzusetzen, nicht durch die Torschaltung 206 abgeschaltet werden. Es ist daher möglich, den Mikroprozessor 202 zurückzusetzen, sollte der Mikroprozessor 202 fehlerhaft funktionieren, und die Torschaltung 206 in der zweiten Position zu belassen, in der die Interruptregister 208 nicht zugänglich sind.
  • Es ist für den Durchschnittsfachmann leicht ersichtlich, dass der Mikroprozessor 202 während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks abgeschaltet werden kann, ohne die Interruptregister 208 zu isolieren. Es ist auch ersichtlich, dass die Interruptregister 208 während der Abgabe eines Cardioversions- oder Defibrillationsschocks isoliert werden können, selbst wenn der Mikroprozessor 202 nicht abgeschaltet wird.
  • In einem alternativen Ausführungsbeispiel einer Verarbeitungs- und Steuereinheit (die für die Verwendung als Verarbeitungs- und Steuereinheit 114 von 1 geeignet ist) ist in 9 gezeigt. Die Verarbeitungs- und Steuereinheit 908 umfasst einen Datenbus 904, einen internen RAM 910, einen ROM 912, einen Paritätsgenerator 914, einen Paritätsprüfer 916, eine Überwachungs-Zeitgeberschaltung 918, einen Adressdekoder 920, eine Realzeit-Taktlogik 922, einen Taktgeber 924, einen Opcode-Prüfer 926 und einen System- Taktgenerator 928, die im wesentlichen in der selben Weise arbeiten, wie oben in Verbindung mit der Verarbeitungs- und Steuereinheit 200 von 2 beschrieben wurde, und die daher nicht weiter beschrieben wird.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird jedoch eine weitere Fehlerüberprüfung durch eine Mikroprozessoreinheit 950 bereitgestellt. Die Mikroprozessoreinheit 950 umfasst zwei Mikroprozessoren – einen ersten Mikroprozessor 952 und eine zweiten Mikroprozessor 954, von denen jeder mit einem Vergleicher/Fehlerdetektor 956 und einer Schnittstelle 958 verbunden ist, die mit dem Datenbus 904 in Kommunikation ist. Jeder der ersten und zweiten Mikroprozessoren 952, 954 hat vorzugsweise eine Torschaltung (nicht gezeigt), die im wesentlichen in der selben Weise arbeitet wie die Torschaltung 206 (2), die oben beschrieben wurde.
  • In der Verarbeitungs- und Steuereinheit 200 von 2 verlaufen alle Signale, die für den Mikroprozessor 202 bestimmt sind, einfach direkt von dem Datenbus 204 zu dem Mikroprozessor. Bei der Verarbeitungs- und Steuereinheit 908 von 9 werden jedoch die Signale, die zu der Mikroprozessoreinheit 950 gerichtet sind, zuerst von der Schnittstelle 958 empfangen.
  • Wie in 10 gezeigt ist, dupliziert die Schnittstelle 958 (9) die Signale, die von dem Datenbus 904 (9) empfangen wurden, und sendet einen Satz der Signale zu dem ersten Mikroprozessor 952 (9) und einen anderen Satz, der Signale an den zweiten Mikroprozessor 954 (9) an dem Schritt 1000. Nachdem die Signale durch sowohl den ersten Mikroprozessor 952 (9) als auch den zweiten Mikroprozessor 954 (9) verarbeitet sind, werden die entsprechenden Ausgänge zu dem Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) an dem Schritt 1002 gesendet. Der Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) vergleicht die Ausgänge des ersten und zweiten Mikroprozessors 952, 954 (9), um in den Schritt 1004 festzustellen, ob Ausgänge des ersten und zweiten Mikroprozessors 952, 954 (9) im wesentlichen identisch sind. Der Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) stellt fest, dass die Mikroprozessoren 952, 954 (9) nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn die verarbeiteten Signale von dem ersten und dem zweiten Mikroprozessor 952, 954 (9) nicht im wesentlichen identisch sind. Entsprechend stellt der Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) fest, dass die Mikroprozessoren 952, 954 (9) ordnungsgemäß arbeiten, wenn die verarbeiteten Signale von dem ersten und zweiten Mikroprozessor 952, 954 (9) im wesentlichen identisch sind.
  • Wenn der Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) feststellt, dass die Ausgänge der Mikroprozessoren 952, 954 (9) nicht im wesentlichen identisch sind, gibt der Verglei cher/Fehlerdetektor 956 (9) ein Fehlerdetektionssignal ab, welches von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung 918 (9) empfangen wird und bewirkt, dass die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus an dem Schritt 1006 eintritt (das heißt, dass die Schritte 700 bis 710 von 7 ausgeführt werden; in diesem Ausführungsbeispiel sind jedoch beide Mikroprozessoren abgeschaltet). Daher bewirkt eine Fehlfunktion von einem der ersten und zweiten Mikroprozessoren 952, 954 (9), dass beide Mikroprozessoren 952, 954 (9) abgeschaltet werden und, dass die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus eintritt. Wenn die Vorrichtung 100 entweder in dem normalen Modus oder in dem Zwischenmodus ist und der Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) einen Fehler erfasst, wird die Vorrichtung 100 in den Backup-Schrittmachermodus gebracht.
  • Wenn jedoch der Vergleicher/Fehlerdetektor 956 (9) feststellt, dass die Ausgänge der ersten und zweiten Mikroprozessoren 952, 954 (9) im wesentlichen identisch sind, wird das verarbeitete Signal an das Interface 958 (9) weitergegeben und dann zu dem Datenbus 904 (9) an dem Schritt 1008.
  • Somit wurde eine implantierbare Herzstimulationsvorrichtung mit einer Sicherheitsoptimierungsvorrichtung und Verfahren, um zu verhindern, dass eine ungeeignete Stimulation an das Patientenherz abgegeben wird, beschrieben. Der Durchschnittsfachmann wird verstehen, dass die Erfindung in anderen als den beschriebenen Ausführungsbeispielen in die Praxis umgesetzt werden kann, die zum Zwecke der Erläuterung und nicht zur Einschränkung angeboten wurden, und die vorliegende Erfindung wird nur durch die folgenden Ansprüche begrenzt.

Claims (13)

  1. Implantierbare Herzstimulationsvorrichtung (100) umfassend: einen Mikroprozessor (202); eine Speichereinrichtung (142), die an den Mikroprozessor gekoppelt ist; eine Pulsgeneratorschaltung (116), die an den Mikroprozessor gekoppelt ist, um einen elektrischen Stimulationspuls an ein Patientenherz (106) abzugeben; eine Backup-Schrittmacherschaltung (118), um eine Backup-Schrittmacheranregung an der Patientenherz zu liefern; wenigstens eine Fehlerdetektorschaltung (214, 216, 218, 220, 222, 224, 226), um Fehler in der implantierbaren Herzstimulationsvorrichtung zu detektieren; und einen Umschalt-Schaltkreis (218), der jeweils an den Mikroprozessor, die Fehlerdetektorschaltung und die Backup-Schrittmacherschaltung gekoppelt ist, um die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung von einem normalen Modus in einen Zwischenmodus in Abhängigkeit von einem ersten von der Fehlerdetektorschaltung detektierten Fehler zu schalten, und um die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung von dem Zwischenmodus in einen Backup-Schrittmachermodus in Abhängigkeit von einem zweiten von der Fehlerdetektorschaltung detektierten Fehler umzuschalten, worin: während die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung in dem normalen Modus ist, die Pulsgeneratorschaltung von dem Mikroprozessor gesteuert wird, und der Mikroprozessor in der Lage ist, Daten in die Speichervorrichtung zu speichern und von dieser auszulesen; während die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung in dem Zwischenmodus ist, die Pulsgeneratorschaltung von der Mikroprozessor gesteuert wird, wobei der Mikroprozessor in der Lage ist, Daten in die Speichereinrichtung zu speichern, und der Mikroprozessor in der Lage ist, Daten zurückzugewinnen, die in der Speichereinrichtung gespeichert wurde, nachdem die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung in dem Zwischenmodus eingetreten ist; und während die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung in dem Backup-Schrittmachermodus ist, die Backup-Schrittmacherschaltung aktiviert wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin der Mikroprozessor (202) abgeschaltet wird, während die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung (100) in dem Backup-Schritt-
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, worin die Fehlerdetektorschaltung umfasst: einen Adressdekoder (220), um Adressenfehler in der Vorrichtung zu detektieren.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, worin der Adressendekoder (220) eine Adresse von einer Stelle der Speichereinrichtung (142) dekodiert, wenn der Mikroprozessor (202) einen Zugriff auf die Stelle versucht, um festzustellen, ob die Stelle eine gültige Stelle ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Fehlerdetektorschaltung (214, 216, 218, 220, 222, 224, 226) umfasst: eine Paritäts-Prüfeinrichtung (216), um Paritätsfehler in der Vorrichtung zu detektieren.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, worin eine Vielzahl von Datenbytes in der Speichereinrichtung (124) gespeichert sind, wobei jedes der Datenbytes eine Vielzahl von Datenbits und ein Paritätsbit umfasst, welches die Parität der Datenbits anzeigt, und worin die Paritäts-Prüfeinrichtung (216) das Paritätsbit mit dem Paritätsbit der Datenbits vergleicht, um festzustellen, ob das Paritätsbit korrekt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Fehlerdetektorschaltung umfasst: einen Opcodedekoder (226), um Opcodefehler in der Vorrichtung zu detektieren.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, worin der Opcodedekoder (226) bestimmt, ob ein Opcode, der im Begriff ist, von dem Mikroprozessor (202) erfasst zu werden, ein gültiger Opcode ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend: eine Interruptgeneratorschaltung (208), um eine Interruptsignal zu erzeugen, welches von dem Mikroprozessor (202) empfangen wird, wobei der Mikroprozessor in der Lage ist, ein Bestätigungssignal in Antwort auf den Empfang des Interruptsignals zu erzeugen; worin die Fehlerdetektorschaltung (214, 216, 218, 220, 222, 224, 226) eine Überwachungs-Zeitgeberschaltung (218) umfasst, und worin, wenn der Mikroprozessor ein ordnungsgemäßes Bestätigungssignal an die Überwachungs-Zeitgeberschaltung nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls, nachdem der Mikroprozessor das Interruptsignal empfängt, überträgt, die Überwachungs-Zeitgeberschaltung die Umschalt-Schaltung triggert, um die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung (100) in dem Backup-Schrittmachermodus zu schalten.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, worin die Überwachungs-Zeitgeberschaltung (218) die Umschalt-Schaltung triggert, um die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung (100) auf den Backup-Schrittmachermodus umzuschalten, wenn mehr als ein Bestätigungssignal von der Überwachungs-Zeitgeberschaltung in einem vorgegebenen Zeitintervall empfangen wird.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9, worin die Schaltung zum Umschalten (218) die Überwachungs-Zeitgeberschaltung umfasst.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 9, worin die Überwachungs-Zeitgeberschaltung (218) die Umschalt-Schaltung triggert, um die implantierbare Herzstimulationsvorrichtung (100) von dem normalen Modus in den Backup-Schrittmachermodus oder von dem Zwischenmodus in den Backup-Schrittmachermodus umzuschalten.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin: die Pulsgeneratorschaltung (116) eine Hochspannungsschock-Schaltung (122) umfasst, die an wenigstens einen Ausgangskondensator (124) gekoppelt ist; und die Fehlerdetektorschaltung (214, 216, 218, 220, 222, 224, 226) eine Hochspannungs-Monitoreinrichtung (121) umfasst, um entweder eine vorgegebene Spannung auf dem Ausgangskondensator oder die Größe des an den Patienten abgegebenen Schocks zu überwachen.
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