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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft im Allgemeinen eine verbesserte elektrophoretische
Wirkstoffverabreichung. Insbesondere betrifft die Erfindung eine
Vorrichtung und eine Zusammensetzung für eine verbesserte elektrophoretische
Verabreichung analgetischer Wirkstoffe, insbesondere Fentanyl und
Fentanyl-Analoga. Die Zusammensetzung wird in Form einer Hydrogel-Formulierung
zur Verwendung in einer Elektrophorese-Vorrichtung bereitgestellt.
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Technischer Hintergrund
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Die
transdermale Verabreichung von Wirkstoffen durch Diffusion durch
die Epidermis bietet verschiedene Vorteile gegenüber traditionelleren Verabreichungsmethoden
wie subkutanen Injektionen oder oraler Verabreichung. Die transdermale
Wirkstoffverabreichung vermeidet den hepatischen First-Pass-Effekt,
der mit der oralen Verabreichung verbunden ist. Die transdermale
Wirkstoffverabreichung vermeidet auch das Leiden eines Patienten,
welches mit einer subkutanen Injektion einhergeht. Außerdem kann
man durch transdermale Verabreichung aufgrund der äußerst kontrollierten
Verabreichungsprofile bestimmter Arten transdermaler Verabreichungsvorrichtungen
eine gleichmäßigere Konzentration
des Wirkstoffs im Blutstrom des Patienten innerhalb eines Zeitraums
erreichen. Der Ausdruck „transdermale" Verabreichung umfasst
im weitesten Sinne die Verabreichung eines Mittels durch eine Körperoberfläche wie
die Haut, Schleimhaut oder Nägel
eines Lebewesens.
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Die
Haut dient als Primärbarriere
für die
transdermale Penetration von Substanzen in den Körper und ist das Haupthindernis
des Körpers
für die
transdermale Verabreichung eines therapeutischen Mittels wie eines
Wirkstoffs. Bis heute war der Fokus auf die Reduzierung des physikalischen
Widerstands sowie auf die Erhöhung
der Permeabilität
der Haut für
die Verabreichung von Wirkstoffen durch passive Diffusion gerichtet. Verschiedene
Verfahren zur Verbesserung der Rate des transdermalen Wirkstoffflusses
wurden versucht, wobei die bemerkenswertesten von Verstärkern des
chemischen Flusses Gebrauch machen.
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Andere
Ansätze
zur Erhöhung
der transdermalen Wirkstoffverabreichungsrate umfassen den Einsatz alternativer
Energiequellen wie elektrischer Energie und Ultraschallenergie.
Die elektrisch unterstützte
transdermale Verabreichung wird auch als Elektrophorese bezeichnet.
Der hier verwendete Ausdruck „Elektrophorese" betrifft im Allgemeinen
die Verabreichung eines Mittels (z. B. eines Wirkstoffs) durch eine
Membran wie die Haut, Schleimhautmembrane oder Nägel. Die Verabreichung wird
induziert oder unterstützt
durch Anlegen eines elektrischen Potentials. Beispielsweise kann
ein vorteilhaftes therapeutisches Mittel durch elektrophoretische
Verabreichung durch die Haut in den systemischen Kreislauf eines
menschlichen Körpers
eingebracht werden. Ein häufig
angewendeter elektrophoretischer Vorgang, die Elektromigration (auch
als Iontophorese bezeichnet), umfasst den elektrisch induzierten
Transport von geladenen Ionen. Eine andere Art der Elektrophorese,
die Elektroosmose umfasst den Fluss einer Flüssigkeit unter dem Einfluss
eines elektrischen Feldes, wobei die Flüssigkeit das zu verabreichende
Mittel enthält.
Eine andere Art eines elektrophoretischen Prozesses, die Elektroporation,
umfasst die Bildung vorübergehend
vorliegender Poren in einer biologischen Membran durch Anlegen eines
elektrischen Feldes. Durch die Poren kann ein Mittel sowohl passiv
(d. h. ohne elektrische Unterstützung)
oder aktiv (d. h. unter dem Einfluss eines elektrischen Potentials)
verabreicht werden. In einem gegebenen elektrophoretischen Prozess
können
jedoch in einem gewissen Umfang mehr als einer dieser Prozesse,
einschließlich
wenigstens etwas „passiver" Diffusion, gleichzeitig
auftreten. Dementsprechend sollte dem hier verwendeten Ausdruck „Elektrophorese" seine breitest mögliche Bedeutung
zugemessen werden, so dass er den elektrisch induzierten oder verstärkten Transport
wenigstens eines Mittels, das geladen, ungeladen oder eine Mischung
davon sein kann, umfasst, unabhängig
von spezifischen Mechanismus oder Mechanismen, durch welches das
Mittel tatsächlich
transportiert wird.
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Elektrophorese-Vorrichtungen
weisen wenigstens zwei Elektroden auf, die in elektrischem Kontakt
mit zumindest einem Teil der Haut, den Nägeln oder einer Schleimhautmembran
oder anderen Körperoberflächen sind.
Eine Elektrode, üblicherweise
als Donorelektrode bezeichnet, ist die Elektrode, von welcher das
Mittel an den Körper
verabreicht wird. Die andere Elektrode, typischerweise als Gegenelektrode
bezeichnet, dient dem Schluss des Stromkreises durch den Körper. Ist
beispielsweise das verabreichende Mittel positiv geladen, d. h.
ein Kation, dann ist die Anode die Donorelektrode wohingegen die
Kathode die Gegenelektrode ist, welche der Vervollständigung
des Stromkreises dient. Sofern hingegen das Mittel negativ geladen
ist, d. h. ein Anion, ist die Kathode die Donorelektrode und die
Anode die Gegenelektrode. Außerdem
können
sowohl die Anode als auch die Kathode als Donorelektroden betrachtet
werden, wenn sowohl anionische als auch kationische Ionen des Mittels
oder ungeladene gelöste
Mittel zu verabreichen sind.
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Außerdem benötigt ein
elektrophoretisches Verabreichungssystem üblicherweise wenigstens ein
Reservoir oder eine Quelle für
das an den Körper
zu verabreichende Mittel. Beispiele solcher Donorreservoire umfassen
einen Beutel oder eine Kavität,
eine porösen
Schwamm oder Polster und ein hydrophiles Polymer oder eine Gelmatrix.
Derartige Donorreservoire sind mit der Anode oder Kathode elektrisch
verbunden und zwischen ihr und dem Körper angeordnet, um eine feste
oder erneuerbare Quelle einer oder mehrerer Mittel oder Wirkstoffe
bereitzustellen. Elektrophorese-Vorrichtungen weisen außerdem eine
Quelle elektrischer Energie wie eine oder mehrere Batterien auf.
Typischerweise ist zu der gewünschten
Zeit ein Pol der Energiequelle elektrisch mit der Donorelektrode
verbunden, wohingegen der entgegengesetzte Pol elektrisch mit der Gegenelektrode
verbunden ist. Da es sich gezeigt hat, dass die Rate der elektrophoretischen
Wirkstoffverabreichung annähernd
proportional zu dem von der Vorrichtung ausgeübten elektrischen Stromes ist,
weisen viele Elektrophorese-Vorrichtungen typischerweise eine elektrische
Steuerung auf, welche die angelegte Spannung und/oder den Strom
durch die Elektroden regelt und hierdurch die Rate der Wirkstoffverabreichung
reguliert. Diese Steuerungsschaltkreise nützen eine Vielzahl elektrischer
Komponenten zur Steuerung der Amplitude, Polarität, Zeit, Wellenform, und dergleichen
des elektrischen Stroms und/oder der Spannung, welche von der Energiequelle
bereitgestellt wird. Siehe beispielsweise McNichols et al., US-Patent
5,047,007.
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Derzeit
weisen kommerzielle Vorrichtungen zur transdermalen elektrophoretischen
Wirkstoffverabreichung (z. B. das Phoresor, vertrieben von Iomed,
Inc., Salt Lake City, UT; das Dupel Iontophoresesystem, vertrieben
von Empi, Inc., St. Paul, MN; der Webster Sweat-Inducer, Modell
3600, vertrieben von Wescor, Inc., Logan UT) üblicherweise eine Desk-top-Versorgungseinheit
für elektrischen
Strom und ein Elektrodenpaar für den
Hautkontakt auf. Die Donorelektrode enthält eine Wirkstofflösung wohingegen
die Gegenelektrode eine Lösung
eines biokompatiblen Elektrolytsalzes enthält. Die Stromquelle weist elektrische
Steuerungsvorrichtungen zur Einstellung der Menge an elektrischem
Strom, welcher durch die Elektroden angelegt wird, auf. Die „Satelliten"-Elektroden werden
mit der elektrischen Stromquelle durch lange (z. B. 1–2 meter)
elektrisch leitfähige
Drähte
oder Kabel verbunden. Die Drahtverbindungen sind häufig Quelle
von Unterbrechungen und beschränken
die Bewegung und die Beweglichkeit des Patienten. Drähte zwischen
den Elektroden und der Steuerungseinrichtung können für den Patienten außerdem störend und
unbequem sein. Weitere Beispiele von Desk-top-Einheiten elektrischer
Stromquellen, welche von „Satelliten"-Elektrodenanordnungen
Gebrauch machen, werden in Jacobsen et al., U.S. Patent 4,141,359
(siehe 3 und 4); La Prade, US-Patent 5,006,108 (siehe 9) und Maurer et al., US-Patent 5,254,081
beschrieben.
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Kürzlich wurden
eigenständige
Vorrichtungen für
die elektrophoretische Verabreichung vorgeschlagen, die auf der
Haut, teilweise unauffällig
unter Bekleidung, für
einen längeren
Zeitraum getragen werden können.
Derartige kleine, unabhängige
elektrophoretische Verabreichungsvorrichtungen werden beispielsweise
in Trapper, U.S. Patent 5,224,927; Sibalis, et al., U.S. Patent
5,224,928; und Haynes et al., U.S. Patent 5,246,418, beschrieben.
WO93/01807 beschreibt ein unabhängiges
System für
die transdermale Verabreichung von Wirkstoffen, das sowohl ein aktives
Wirkstoffreservoir aufweist, welches einen Wirkstoff durch Iontophorese
verabreicht, und ein passives Wirkstoffreservoir, das den Wirkstoff
durch Diffusion verabreicht. In einem Beispiel wird ein System zur
transdermalen Verabreichung von Fentanyl und in einem anderen Beispiel ein
System zur transdermalen Verabreichung von Sufentanil bereitgestellt.
Dieses Dokument beschreibt auch eine Anzahl früherer Patente und Publikationen,
welche passive und iontophoretische, transdermale Wirkstoffverabreichungssysteme
betreffen.
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Kürzlich wurde
vorgeschlagen, elektrophoretische Vorrichtungen zu verwenden, die
eine wiederverwendbare Steuereinheit aufweisen, welche für den Einsatz
mit einer Vielzahl wirkstoffenthaltender Einheiten angepasst ist.
Die wirkstoffenthaltenden Einheiten werden einfach von der Steuereinheit
abgekoppelt, wenn sich der Wirkstoff entleert hat, und eine frische
wirkstoffenthaltende Einheit wird danach mit der Steuereinheit verbunden.
Auf diese Weise können
die vergleichsweise teuren Hardware-Komponenten der Vorrichtung
(beispielsweise Batterien, LED's,
Stromkreis-Hardware, und dergleichen) in der wiederverwendbaren
Steuereinheit verbleiben und die vergleichsweise preiswerten Donorreservoire
und Gegenreservoir-Matrices
können
in den wirkstoffenthaltenden Einmal-Wegwerf-Einheiten verbleiben,
wodurch die Gesamtkosten der elektrophoretischen Wirkstoffverabreichung
gesenkt werden können.
Beispiele von elektrophoretischen Vorrichtungen, die eine wiederverwendbare
Steuereinheit, welche in entfernbarer Weise mit einer wirkstoffenthaltenden
Einheit verbunden sind, werden von Sage, Jr. et al., U.S. Patent
5,320,597; Sibalis, U.S. Patent 5,358,483; Sibalis et al., U.S.
Patent 5,135,479 (12); und Devane
et al., UK-Patentanmeldung 2 239 803, beschrieben.
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In
weiteren Entwicklungen von Elektrophorese-Vorrichtungen werden Hydrogele
für die
Verwendung als Wirkstoff- und Elektrolytreservoir-Matrices besonders
bevorzugt, z. T. weil Wasser aufgrund seiner außerordentlichen Biokompatibilität im Vergleich
mit anderen flüssigen
Lösungsmitteln
wie Alkoholen und Glykolen das bevorzugte Lösungsmittel zur Verwendung
bei der elektrophoretischen Wirkstoffverabreichung ist. Hydrogele
haben einen hohen Wassergehalt im Gleichgewicht und können rasch
Wasser absorbieren. Außerdem weisen
Hydrogele oft eine gute Biokompatibilität mit der Haut und mit Schleimhautmembranen
auf.
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Von
besonderem Interesse bei der transdermalen Verabreichung ist die
Verabreichung analgetischer Wirkstoffe für die Kontrolle mäßiger bis
schwerer Schmerzen. Die Kontrolle von Rate und Dauer der Wirkstoffverabreichung
ist besonders wichtig für
die transdermale Verabreichung analgetischer Wirkstoffe, um das
potentielle Risiko einer Überdosierung
und die Schmerzen bei einer unzureichenden Dosierung zu vermeiden.
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Eine
Klasse von Analgetika, die in einer transdermalen Verabreichungsroute
Verwendung gefunden hat, ist die der synthetischen Opiate, einer
Gruppe von 4-Anilinpiperidinen.
Die synthetischen Opiate, z. B. Fentanyl und einige seiner Derivate
wie Sufentanil, sind für
die transdermale Verabreichung besonders gut geeignet. Diese synthetischen
Opiate sind durch den raschen Eintritt der analgetischen Wirkung,
das hohe Potential und die große
Wirkdauer charakterisiert. Man nimmt an, dass sie 80 bis 800 mal
wirksamer sind als Morphium. Diese Wirkstoffe sind schwache Basen,
d. h. Amine, deren überwiegender
Anteil im sauren Medium kationisch ist.
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In
einer in vivo-Untersuchung zur Bestimmung der Plasmakonzentration
haben Thysman und Preat (Anesth. Analg. 77 (1993) Seiten 61–66, die
einfache Diffusion mit der elektrophoretischen Verabreichung in Citratpuffer
bei pH 5 verglichen. Die einfache Diffusion führte zu keiner nachweisbaren
Plasmakonzentration. Die erreichbaren Plasmalevel hingen von dem
maximalen Fluss des Wirkstoffs, welcher die Haut passieren kann,
und den pharmakokinetischen Eigenschaften des Wirkstoffs wie Clearance
und Verteilungsvolumen ab. Es wurde berichtet, dass die elektrophoretische
Verabreichung im Vergleich zu den passiven transdermalen Pflastern
eine signifikante Verringerung der Zeitverzögerung (d. h., der Zeit, die
zur Erreichung des maximalen Plasmalevels erforderlich ist) aufweisen
(1,5 h versus 14 h). Die Forscher haben daraus geschlossen, dass
die Elektrophorese dieser analgetischen Wirkstoffe im Vergleich
zu klassischen Pflastern eine raschere Kontrolle des Schmerzes ermöglicht,
und dass eine gepulste Freisetzung des Wirkstoffs (durch Kontrolle
des elektrischen Stroms) mit der konstanten Verabreichung klassischer
Pflaster vergleichbar ist. Siehe z. B. auch Thysman et al. Int.
J. Pharma., 101 (1994) Seiten 105–113; V. Preat et al. Int.
J. Pharma., 96 (1993) Seiten 189–196 (Sufentanil); Gourlav
et al. Pain, 37 (1989) Seiten 193–202 (Fentanyl); Sebel et al.
Eur. J. Clin. Pharmacol. 32 (1987) Seiten 529–531 (Fentanyl und Sufentanil).
Sowohl die passive (durch Diffusion) als auch die elektrisch-unterstützte transdermale
Verabreichung narkotisierender, analgetischer Wirkstoffe wie Fentanyl
wurden in der Patentliteratur beschrieben. Siehe beispielsweise
Gale et al., U.S. Patent 4,588,580 und Theeuwes et al., U.S. Patent
5,232,438.
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In
den vergangenen Jahren hat man zur Kontrolle postoperativer Schmerzen
andere Verabreichungssysteme als elektrophoretische Verabreichungssysteme
im Auge gehabt. Besondere Aufmerksamkeit wurde Vorrichtungen und
Systemen gegeben, welche es dem Patienten innerhalb vorgegebener
Grenzen ermöglichen,
die Menge an Analgetika zu kontrollieren, welche der Patient erhält. Im Allgemeinen
war die Erfahrung mit derartigen Vorrichtungen, dass die Kontrolle
der Verabreichung der Analgetika durch den Patienten zu einer Verringerung
der Verabreichung der Analgetika an den Patienten geführt hat
im Vergleich zur Verabreichung, bei der die Dosierung durch einen
Mediziner verschrieben war. Selbst-verabreichte oder Patienten-kontrollierte Selbstverabreichung
wurde als Patienten-kontrollierte Analgesie (PCA) bekannt (und wird
auch hier so bezeichnet).
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Bekannte
PCA-Vorrichtungen sind typischerweise elektromechanische Pumpen,
die Stromquellen mit großer
Kapzität
benötigen,
z. B. Wechselstrom oder unhandliche Mehrzellenanordnungen von Batterien
mit hoher Kapazität.
Aufgrund ihrer Unhandlichkeit und Komplexität erfordern kommerziell erhältliche
PCA-Vorrichtungen,
dass der Patient an ein Bett oder eine im Wesentlichen feste Örtlich keit
gebunden ist. Bekannte PCA-Vorrichtungen verabreichen den Wirkstoff
an den Patienten mittels einer intravenösen Linie oder einem Katheter,
der von einem qualifizierten medizinischen Fachpersonal in die vorgesehene
Vene, Arterie oder ein anderes Organ gesetzt werden muss. Diese
Technik erfordert, dass die Hautbarriere zur Verabreichung des Analgetikums
durchbrochen werden muss (siehe Zdeb U.S. Patent 5,232,448). Somit
erfordern kommerziell erhältliche
PCA-Vorrichtungen in der Praxis die Anwesenheit einer äußerst geschulten
medizinischen Fachkraft zur Initiierung und Überwachung des Betriebs der
PCA-Vorrichtung zusammen mit dem damit verbundenen Risiko einer
Infektion. Außerdem
sind kommerziell erhältliche
PCA-Vorrichtungen
ihrerseits etwas schmerzhaft bei der Benutzung aufgrund ihres perkutanen
(d. h. intravenösen
oder subkutanen) Zugangs.
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Der
Stand der Technik hat im Hinblick auf Vorrichtungen für die transdermale
Elektrophorese nur wenig hervorgebracht, das bezüglich der in kontrollierter
Weise verabreichten Menge an Wirkstoff zur Erreichung einer angemessenen
Analgesie in einem Patienten mit konventionellen PCA's konkurrieren kann.
Außerdem wurden
nur geringe Fortschritte bzgl. der Bereitstellung einer Hydrogelformulierung
für die
analgetische Elektrophorese, insbesondere für die transdermale elektrophoretische
Verabreichung von Fentanyl gemacht, die eine Langzeitstabilität und eine
Leistungscharakteristik aufweisen, die mit denen von Patienten kontrollierten elektromechanischen
Pumpen für
z. B. die intravenöse
Verabreichung von Analgetika vergleichbar ist. Es besteht daher
ein Bedarf an der Bereitstellung einer analgetischen Formulierung
in einer geeigneten Vorrichtung, um die Vorteile und Annehmlichkeiten
einer elektrophoretischen Verabreichung in kleinen, unabhängigen, durch
den Patienten kontrollierten Vorrichtungen mitzunehmen.
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Beschreibung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur verbesserten
transdermalen, elektrophoretischen Verabreichung von Fentanyl und
Analoga des Fentanyls, insbesondere von Sufentanil. Als solche gewährleistet
die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein größeres Ausmaß an Effizienz
in der elektrophoretischen Verabreichung von analgetischem Fentanyl
oder Sufentanil und gewährleistet
gleichzeitig ein größeres Ausmaß an Patientensicherheit
und Linderung im Schmerzmanagement. Die zuvorgenannten und weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch eine Vorrichtung
zur Verabreichung von Fentanyl oder Sufentanil durch eine Körperoberfläche (z.
B. intakte Haut) durch Elektrophorese gewährleistet, wobei die Vorrichtung
ein anodisches Donorreservoir aufweist, welches eine zumindest teilweise
wässrige
Lösung
eines Fentanyl/Sufentanil-Salzes enthält.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß Definition
in Anspruch 1 oder Anspruch 10 zur Verabreichung von Fentanyl oder
Sufentanil durch transdermale Elektrophorese zur Behandlung von
mäßigem bis
schwerem Schmerz, der mit großen
chirurgischen Eingriffen einhergeht. Eine transdermale elektrophoretische
Dosis von 20 μg
bis 60 μg
Fentanyl, verabreicht über
einen Verabreichungszeitraum bis 20 Minuten, ist zur Behandlung
von mäßigem bis
schwerem postoperativem Schmerz in menschlichen Patienten mit einem
Körpergewicht
von wenigstens etwa 35 kg therapeutisch wirksam. Die Menge an verabreichtem
Fentanyl kann 35 μg
bis 45 μg
in einem Verabreichungszeitraum von 5 bis 15 Minuten betragen. In
einer Ausführungsform
beträgt
die Menge an verabreichtem Fentanyl 40 μg in einem Verabreichungszeitraum
von 10 Minuten. Da Fentanyl nach Verabreichung an einen menschlichen
Körper
eine vergleichsweise kurze Verteilungshalbwertzeit aufweist (d.
h. etwa 3 Stunden), umfasst die Vorrichtung zur Induzierung der
Analgesie vorzugsweise Mittel zur Aufrechterhaltung der so induzierten
Analgesie. Dementsprechend umfasst die Vorrichtung zur elektrophoretischen,
transdermalen Verabreichung von Fentanyl vorzugsweise Mittel zur
Verabreichung wenigstens einer weiteren, in einer anderen Ausführungsform
10 bis 100 weiteren und in einer weiteren Ausführungsform 20 bis 80 weiteren
vergleichbaren Dosierungen von Fentanyl über sich anschließende vergleichbare
Verabreichungszeiträume
innerhalb einer Zeit von 24 Stunden. Die Fähigkeit zur Verabreichung einer
Mehrzahl identischer Dosierungen aus einer Vorrichtung zur elektrophoretischen,
transdermalen Verabreichung von Fentanyl gewährleistet auch die Anpassung
eines Schmerzmanagements an eine größere Patientenpopulation, in
welcher unterschiedliche Patienten unterschiedliche Mengen an Fentanyl
zur Kontrolle ihrer Schmerzen benötigen. Durch Bereitstellung
der Möglichkeit
zur transdermalen elektrophoretischen Verabreichung einer Mehrzahl
kleiner Fentanyldosierungen können
die Patienten ihrerseits einstellen, nur diejenige Menge an Fentanyl
und keine darüber
hinausgehende Menge zu verabreichen, die zur Kontrolle ihrer Schmerzen
erforderlich ist.
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Weitere
Vorteile und ein besseres Verständnis
der besonderen Anpassungen, der Variationsbreite in den Zusammensetzungen
und der physikalischen Attribute der vorliegenden Erfindung können durch
Analyse der folgenden Zeichnungen, der detaillierten Beschreibung,
der Beispiele und der anhängigen
Ansprüche
ermittelt werden.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden in Verbindung mit den anhängigen Zeichnungen
beschrieben, worin:
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1 eine perspektivische Explosionszeichnung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
für die
elektrophoretische Verabreichung von Wirkstoffen ist;
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2 eine graphische Darstellung
der Qualität
der Analgesie in Patienten, die Fentanyl transdermal elektrophoretisch
verabreicht bekamen, als Funktion der Zeit darstellt; und
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3 eine graphische Darstellung
der Schmerzintensität
als Funktion der Zeit ist, welche von Patienten erfahren wird, denen
transdermal elektrophoretisch Fentanyl verabreicht wurde.
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Ausführungsformen der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verabreichung
eines Salzes von Fentanyl oder Sufentanil zur Erzielung einer systemisch
analgetischen Wirkung, die vergleichbar ist mit der Wirkung, welche durch
bekannte, IV-angeschlossene,
durch den Patienten kontrollierte, analgetische Pumpen erzielt wird.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur elektrophoretischen
Verabreichung von Fentanyl bzw. Sufentanil durch eine Körperoberfläche, z.
B. Haut, zur Erzielung einer analgetischen Wirkung. Das Fentanyl- oder
Sufentanilsalz wird in einem Donorreservoir einer Vorrichtung für die elektrophoretische
Verabreichung, vorzugsweise als eine wässrige Lösung, bereitgestellt. Die durch
transdermale Elektrophorese verabreichte Dosierung an Fentanyl beträgt ungefähr 20 μg bis etwa
60 μg innerhalb
eines Verabreichungszeitraums von bis zu 20 Minuten an menschliche
Patienten mit einem Körpergewicht
von wenigstens 35 kg. Bevorzugt ist eine Dosierung von etwa 35 μg bis etwa
45 μg und
besonders bevorzugt ist eine Dosierung von etwa 40 μg in dem Verabreichungszeitraum.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst vorzugsweise außerdem
Mittel zur Verabreichung von etwa 10 bis 100 und insbesondere von
etwa 20 bis 80 zusätzlichen
vergleichbaren Dosierungen über
einen Zeitraum von 24 Stunden, um eine Aufrechterhaltung der analgetischen
Wirkung zu gewährleisten.
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Die
Dosierung des auf transdermalem, elektrophoretischem Wege verabreichtem
Sufentanil beträgt etwa
2,3 μg bis
etwa 7,0 μg
in einem Verabreichungszeitraum von bis zu 20 Minuten an menschliche
Patienten mit einem Körpergewicht
von wenigstens 35 kg. Bevorzugt wird eine Dosierung von etwa 4 μg bis etwa
5,5 μg und
besonders bevorzugt eine Dosierung von etwa 4,7 μg über den Verabreichungszeitraum.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst weiterhin vorzugsweise Mittel zur Verabreichung von etwa
10 bis 100 und insbesondere von 20 bis 80 zusätzlichen, vergleichbaren Dosierungen über einen
Zeitraum von 24 Stunden, um eine Aufrechterhaltung der analgetischen
Wirkung zu erzielen.
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Die
Formulierung des Fentanyl/Sufentanil-Salz enthaltenden anodischen
Reservoirs zur transdermalen Verabreichung der oben erwähnten Dosierungen
von Fentanyl/Sufentanil durch Elektrophorese umfasst vorzugsweise
eine wässrige
Lösung
eines wasserlöslichen
Fentanyl/Sufentanil-Salzes wie ein HCl- oder Citrat-Salz. Besonders
bevorzugt ist die wässrige
Lösung
in einer hydrophilen Polymermatrix wie einer Hydrogelmatrix enthalten.
Das Fentanyl/Sufentanil-Salz liegt in einer Menge vor, die zur transdermalen
Verabreichung durch Elektrophorese der oben erwähnten Dosierungen über einen
Zeitraum von bis 20 Minuten ausreicht, um eine systemische analgetische
Wirkung zu erzielen. Das Fentanyl/Sufentanil-Salz macht üblicherweise
etwa 1 bis 10 Gew.-% der Donorreservoir-Formulierung (einschließlich des
Gewichts der polymeren Matrix) bezogen auf die vollständig hydratisierte
Form aus und beträgt
insbesondere etwa 1 bis 5 Gew.-% der Donorreservoir-Formulierung
in der vollständig
hydratisierten Form. Obwohl es für
diesen Aspekt der Erfindung nicht kritisch ist, liegt die angewendete
elektrophoretische Stromdichte typischerweise im Bereich von etwa
50 bis 150 μA
cm2 und der angelegte elektrophoretische
Strom liegt typischerweise im Bereich von 150 bis 240 μA.
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Das
anodische Fentanyl/Sufentanil-Salz enthaltende Hydrogel kann in
geeigneter Weise aus einer Anzahl von Materialien gebildet werden,
es umfasst jedoch vorzugsweise ein hydrophiles polymeres Material, vorzugsweise
eines von polarer Natur, um die Wirkstoffstabilität zu verbessern.
Geeignete polare Polymere für die
Hydrogelmatrix umfassen eine Reihe synthetischer und natürlich vorkommender
po lymerer Materialien. Eine bevorzugte Hydrogelformulierung enthält ein geeignetes
hydrophiles Polymer, einen Puffer, ein Feuchthaltemittel, einen
Verdicker, Wasser und ein wasserlösliches Fentanyl- oder Sufentanil-Salz
(z. B. ein HCl-Salz). Eine bevorzugte hydrophile Polymermatrix ist
Polyvinylalkohol wie gewaschener und vollständig hydrolisierter Polyvinylalkohol
(PVOH), z. B. Mowiol 66-100, welches kommerziell von der Hoechst-Aktiengesellschaft
erhalten werden kann. Ein geeigneter Puffer ist ein Ionentauscherharz,
bei dem es sich um ein Copolymer von Methacrylsäure mit Divinylbenzol in der
Säure-
oder Salzform handelt. Ein Beispiel für einen Puffer ist eine Mischung
von Polacrilin (das Copolymer der Methacrylsäure mit Divinylbenzol, welches
von Rohm & Haas,
Philadelphia, PA, erhältlich
ist) und dessen Kaliumsalz. Eine Mischung der Säureform und der Kaliumsalz-Form
von Polacrilin wirkt als polymerer Puffer, welcher den pH-Wert des
Hydrogels auf etwa pH 6 einstellt. Die Verwendung eines Feuchthaltemittels
in der Hydrogelformulierung inhibiert in vorteilhafter Weise den
Verlust von Feuchtigkeit aus dem Hydrogel. Beispiel für ein geeignetes
Feuchthaltemittel ist Guargummi. Verdicker sind ebenfalls für die Hydrogelformulierung
von Vorteil. Beispielsweise dient ein Polyvinylalkohol-Verdicker
wie Hydroxypropylmethylcellulose (z. B. Methocel K100 MP, erhältlich von
Dow Chemical, Midland, MI) zur Modifizierung der Rheologie einer
heißen
Polymerlösung,
wenn diese in einer Gussform oder Höhlung verteilt wird. Die Hydroxypropylmethylcellulose
erhöht
ihre Viskosität
beim Abkühlen
und vermindert signifikant die Neigung einer abgekühlten Polymerlösung, die
Gussform oder Höhlung
zu überfüllen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die anodische Fentanyl/Sufentanil-Salz enthaltende Hydrogelformulierung
etwa 10 bis 15 Gew.-% Polyvinylalkohol, 0,1 bis 0,4 Gew.-% Harz-Puffer
und etwa 1 bis 2 Gew.-% Fentanyl oder Sufentanil-Salz, vorzugsweise
das Hydrochlorid-Salz. Der Rest ist Wasser und Zutaten wie Feuchthaltemittel,
Verdicker und dergleichen. Die Polyvinylalkohol(PVOH)-basierte Hydrogelformulierung wird
durch Mischen aller Bestandteile, einschließlich des Fentanyl- oder Sufentanil-Salzes
in einem einzelnen Gefäß bei erhöhter Temperatur
von etwa 90°C
bis 95°C
für etwa
0,5 Stunden hergestellt. Die heiße Mischung wird dann in Gussformen
aus Schaum gegossen und bei Frosttemperaturen von etwa –35°C über Nacht
gelagert, um das PVOH zu vernetzen. Beim Erwärmen auf Raumtemperatur erhält man ein
zähes,
elastomeres Gel, welches für
die Fentanyl-Elektrophorese
geeignet ist.
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Die
Hydrogelformulierungen werden in einer elektrophoretischen Vorrichtung
wie im Folgenden beschrieben, verwendet. Eine geeignete elektrophoretische
Vorrichtung umfasst eine anodische Donorelektrode, welche vorzugsweise
Silber umfasst, und eine kathodische Gegenelektrode, welche vorzugsweise
Silberchlorid umfasst. Die Donorelektrode steht in elektrischem
Kontakt mit dem Donorreservoir, welches die wässrige Lösung eines Fentanyl/Sufentanil-Salzes
enthält.
Wie zuvor beschrieben handelt es sich bei dem Donorreservoir vorzugsweise
um eine Hydrogel-Formulierung.
Das Gegenreservoir umfasst vorzugsweise ebenfalls eine Hydrogelformulierung,
welche eine (z. B. wässrige)
Lösung
eines biokompatiblen Elektrolyten enthält, z. B. eine Citrat-gepufferte
Kochsalzlösung.
Die anodischen und kathodischen Hydrogelreservoire haben vorzugsweise
jeweils eine Hautkontaktfläche
von etwa 1 bis 5 cm2 und insbesondere etwa
2 bis 3 cm2. Die anodischen und kathodischen
Hydrogelreservoire haben vorzugsweise eine Dicke von etwa 0,05 bis
0,25 cm und insbesondere etwa 0,15 cm. Der angelegte elektrophoretische
Strom beträgt
etwa 150 μA
bis etwa 240 μA,
abhängig
von der gewünschten
analgetischen Wirkung. Besonders bevorzugt handelt es sich von dem
angelegten elektrophoretischen Strom um einen im Wesentlichen konstanten
Gleichstrom innerhalb des Dosierungszeitraums.
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Nunmehr
wird Bezug genommen auf 1,
welche ein Beispiel für
eine elektrophoretische Vorrichtung veranschaulicht, die erfindungsgemäß verwendet
werden kann. 1 zeigt
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Elektrophorese-Vorrichtung 10,
welche einen Aktivierungsschalter in Form eines Druckknopfschalters 12 und
ein Display in Form einer lichtlemittierenden Diode (LED) 14 aufweist.
Die Vorrichtung 10 umfasst ein oberes Gehäuse 16,
eine Leiterplatte 18, ein unteres Gehäuse 20, Anodenelektrode 22,
Kathodenelektrode 24, Anodenreservoir 26, Kathodenreservoir 28 und
einen hautverträglichen
Klebestreifen 30. Das obere Gehäuse 16 weist laterale
Flügel 15 auf,
die dazu beitragen, die Vorrichtung 10 auf der Haut eines Patienten
zu halten. Das obere Gehäuse 16 besteht
bevorzugt aus einem spritzgießbaren
Elastomer (z. B. Ethylenvinylacetat). Die bestückte Leiterplatte 18 umfasst
einen integrierten Schaltkreis 19, der an die einzelnen
Komponenten 40 und Batterie 32 angeschlossen ist.
Die Leiterplatte 18 ist mittels durch die Öffnungen 13a und 13b geführter Stege
(in 1 nicht gezeigt)
mit dem Gehäuse 16 zu
befestigen. Das untere Gehäuse 20 ist
mit dem oberen Gehäuse 16 mittels
des Kle bestreifens 30 verbunden, wobei die obere Oberfläche 34 des
Klebestreifens 30 sowohl an dem unteren Gehäuse 20 auch
an dem oberen Gehäuse 16 einschließlich der
Unterseiten der Flügel 15 haftet.
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Auf
der Unterseite der Leiterplatte 18 ist (teilweise) eine
Batterie 32 gezeigt, bei der es sich vorzugsweise um eine
Knopfzellenbatterie und insbesondere eine Lithiumzelle handelt.
Andere Arten von Batterien können
zum Betrieb der Vorrichtung 10 ebenfalls verwendet werden.
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Die
Schaltkreisausgänge
(nicht gezeigt in 1)
der Leiterplatte 18 stehen mittels elektrisch leitender Klebestreifen 42, 42' durch Öffnungen 23, 23' in den im unteren
Gehäuse
ausgebildeten Vertiefungen 25, 25' in elektrischen Kontakt mit den
Elektroden 24 und 22. Die Elektroden 22 und 24 stehen
wiederum in direktem mechanischen und elektrischen Kontakt mit den
Oberseiten 44', 44 der
Reservoire 26 und 28. Die Unterseiten 46', 46 der
Reservoire 26, 28 stehen durch die Öffnungen 29', 29 im
Klebestreifen 30 mit der Haut des Patienten in Kontakt.
Durch Druck auf den Druckknopf 12 liefert der elektronische
Schaltkreis auf der Leiterplattenanordnung 18 einen voreingestellten
Gleichstrom an die Elektroden/Reservoire 22, 26 und 24, 28 für einen
Verabreichungszeitraum von vorbestimmter Länge, z. B. etwa 10 Minuten.
Vorzugsweise übermittelt
die Vorrichtung dem Benutzer eine visuelle und/oder akustische Bestätigung für den Beginn
des Wirkstoffabgabeintervals oder Bolus, in dem eine LED 14 aufleuchtet
und/oder ein akustisches Tonsignal von z. B. einem Beeper ertönt. Der
analgetische Wirkstoff, z. B. Fentanyl, wird dann durch die Haut
des Patienten, z. B. am Arm, in dem vorbestimmten Verabreichungszeitraum
(z. B. 10 Minuten) verabreicht. In der Praxis erhält der Benutzer
eine Rückmeldung
wie bei dem Beginn des Wirkstoffverabreichungszeitraumes durch visuelle
(LED 14 leuchtet auf) und/oder durch akustische Signale
(ein Piep von dem Beeper).
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Die
anodische Elektrode 22 umfasst vorzugsweise Silber und
kathodische Elektrode 24 umfasst vorzugsweise Silberchlorid.
Beide Reservoire 26 und 28 umfassen vorzugsweise
polymere Hydrogelmaterialien wie hier beschrieben. Die Elektroden 22, 24 und
Reservoire 26, 28 werden durch das untere Gehäuse 20 zusammengehalten.
Für Fentanyl-
und Sufentanil-Salze ist das anodische Reservoir 26 das
Donorreservoir, welches den Wirkstoff enthält, wobei das kathodische Reservoir 28 einen
biokompatiblen Elektrolyten enthält.
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Der
Druckknopfschalter 12, der elektronische Schaltkreis auf
der Leiterplatte 18 und Batterie 32 sind zwischen
dem oberen Gehäuse 16 und
dem unteren Gehäuse 20 klebend „versiegelt". Das obere Gehäuse 16 besteht
vorzugsweise aus Gummi oder einem anderen elastomeren Material.
Das untere Gehäuse 20 besteht
vorzugsweise aus einem Kunststoff- oder elastomeren Folienmaterial
(z. B. Polyethylen), das einfach geformt werden kann, um Vertiefungen 25, 25' auszubilden,
und leicht geschnitten werden kann, um Öffnungen 23, 23' auszubilden.
Die zusammengesetzte Vorrichtung 10 ist vorzugsweise wasserunempfindlich
(d, h. spritzwassergeschützt)
und besonders bevorzugt wasserdicht. Die Vorrichtung weist ein flaches
Profil auf, welches sich leicht an den Körper anpasst, und auf diese
Weise Bewegungsfreiheit am und in der Umgebung der Tragestelle gewährleistet.
Das anodische Wirkstoffreservoir 26 und das kathodische
Salzreservoir 28 befinden sich auf der Hautkontaktseite
der Vorrichtung 10 und sind ausreichend voneinander getrennt,
um zufällige elektrische
Kurzschlüsse
während
der normalen Handhabung und Verwendung zu verhindern.
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Die
Vorrichtung 10 haftet mittels eines peripheren Haftstreifens 30,
welcher eine obere Seite 34 und eine Körperkontaktseite 36 aufweist,
auf der Körperoberfläche (z.
B. der Haut) des Patienten. Die Haftseite 36 hat Hafteigenschaften,
welche gewährleisten,
dass die Vorrichtung 10 bei üblicher Benutzeraktivität an Ort
und Stelle des Körpers
verbleibt und dennoch eine vernünftige
Entfernbarkeit nach der vorbestimmten Tragedauer (z. B. 24 Stunden)
gestattet. Die obere Haftseite 34 haftet am unteren Gehäuse 20 und
hält die
Elektroden und Wirkstoffreservoire in den Gehäusevertiefungen 25, 25' und gewährleistet
die Befestigung des oberen Gehäuses 20 an
dem unteren Gehäuse 16.
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Der
Druckknopf 12 befindet sich auf der oberen Seite der Vorrichtung 10 und
kann leicht durch Bekleidung betätigt
werden. Ein Doppeldruck des Druckknopfschalters 12 innerhalb
eines kurzen Zeitabstands, z. B. 3 Sekunden, wird vorzugsweise für die Aktivierung
der Vorrichtung 10 zur Verabreichung des Wirkstoffs angewendet,
um so die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Betätigung der
Vorrichtung 10 zu minimieren.
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Mit
Betätigung
des Schalters zeigt ein akustischer Alarm den Beginn der Wirkstoffverabreichung
an und zu diesem Zeitpunkt stellt die Spannungsquelle eine vorbestimmte
Stärke
eines Gleichstroms für
ein vorbestimmtes Verabreichungsinterval (z. B. 10 Minuten) an die
Elektroden/Reservoire bereit. Die LED 14 bleibt während des
Verabreichungszeitraums an und zeigt an, dass sich die Vorrichtung 10 in
einem aktiven Wirkstoffverabreichungsmodus befindet. Die Batterie
besitzt vorzugsweise eine Kapazität, die ausreichend ist, die Vorrichtung 10 mit
der vorbestimmten Stromstärke
des Gleichstroms für
die gesamte Tragedauer (z. B. 24 Stunden) zu versorgen. Vorzugsweise
wird die Konzentration an Fentanyl oder Sufentanil in der Lösung in
dem Donorreservoir bei oder oberhalb des Levels gehalten, bei dem
der transdermale elektrophoretische Fentanyl/Sufentanil-Fluss von
der Wirkstoffkonzentration im Donorreservoir während der elektrophoretischen
Wirkstoffverabreichungsdauer unabhängig ist. Der transdermale
elektrophoretische Fentanylfluss beginnt von der Konzentration des
Fentanylsalzes in der wässrigen
Lösung
abhängig
zu werden, wenn die Fentanylsalzkonzentration unterhalb etwa 11
bis 16 mM fällt.
Die 11 bis 16 mM-Konzentration berechnet sich auf Basis des Volumens
des flüssigen
Lösungsmittels
im Donorreservoir und nicht auf Basis des Gesamtvolumens des Reservoirs.
Anders gesagt, die 11 bis 16 mM-Konzentration umfasst nicht das
Volumen des Reservois, welches von dem Matrixmaterial des Reservois
(z. B. Hydrogel oder eine andere Matrix) bereitgestellt wird. Außerdem basiert
die 11 bis 16 mM-Konzentration auf der Anzahl an Molen der freien
Base von Fentanyl, welche in der Lösung in dem Donorreservoir
enthalten ist. Für
Fentanyl-HCl entspricht eine Konzentration von 11 bis 16 mM etwa
4 bis 6 mg/ml. Andere Fentanylsalze (z. B. Fentanylcitrat) werden
leicht abweichende gewichtsbasierte Konzentrationsbereiche haben,
die auf dem Unterschied im Molekulargewicht des Gegenions des speziellen Fentanylsalzes
beruhen. Wenn die Fentanylsalzkonzentration auf etwa 11 bis 16 mM
abfällt,
beginnt der transdermale elektrophoretische Fluss an Fentanyl signifikant
abzunehmen, sogar wenn der angelegte elektrophoretische Strom konstant
bleibt. Um so einen vorhersagbaren Fentanylfluss bei einem speziellen
Level eines angelegten elektrophoretischen Stroms sicherzustellen,
wird man die Fentanylsalzkonzentration in der Lösung, welche im Donorreservoir
enthalten ist, vorzugsweise oberhalb etwa 11 mM und besonders bevorzugt oberhalb
etwa 16 mM halten. Außer
Fentanyl haben wasserlösliche
Salze von Sufentanil ebenfalls eine minimale wässrige Lösungskonzentration, unterhalb
derer der transdermale elektrophoretische Fluss von der Konzentration
des Sulfentanilsalzes in der Lösung
abhängt.
Die minimale Konzentration an Sulfentanil liegt bei etwa 1,7 mM,
für die
das fentanil liegt bei etwa 1,7 mM, für die das Äquvalent an Sufentanil-Citrat
etwa 1 mg/ml beträgt.
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Da
sich bei Fentanyl und Sufentanil in beiden Fällen um Basen handelt, sind
die Salze von Fentanyl und Sufentanil typischerweise Säureadditionssalze,
z. B. Citratsalze, Hydrochlorid-Salze und dergleichen. Die Säureadditionssalze
von Fentanyl weisen typischerweise Wasserlöslichkeiten von etwa 25 bis
30 mg/ml auf. Die Säureadditionssalze
von Sufentanil weisen typischerweise Wasserlöslichkeiten von etwa 45 bis
50 mg/ml auf. Wenn diese Salze in Lösung gegeben werden (z. B.
eine wässrige
Lösung),
lösen sich
diese Salze und bilden protonierte Fentanyl- oder Sufentanil-Kationen und Gegenionen
(z. B. Citrat oder Chlorid). Die Fentanyl/Sufentanil-Kationen werden von
der anodischen Elektrode einer elektrophoretischen Verabreichungsvorrichtung
als solche verabreicht. Anodische Elektroden aus Silber wurden für die transdermale,
elektrophoretische Verabreichung als Möglichkeit zur Aufrechterhalten
der pH-Stabilität
in dem anodischen Reservoir vorgeschlagen. Siehe beispielsweise
Untereker et al. U.S. Patent 5,135,477 und Petelenz et al. U.S.
Patent 4,752,285. In diesen Patenten wird auch einer der Nachteile
der Verwendung von anodischen Elektroden aus Silber in elektrophoretischen
Verabreichungsvorrichtungen erkannt, nämlich dass durch Anlegen eines
Stroms an eine Silberelektrode dazu führt, dass Silber oxidiert wird
(Ag → Ag+ + e–), wobei Silberkationen
gebildet werden, die mit den durch die Haut via Elektrophorese zu
verabreichenden kationischen Wirkstoffen konkurrieren. Die Migration
von Silberionen in die Haut führt
zu einer vorrübergehenden
Verfärbung
der Epidermis (transient epidermal discoloration, TED) der Haut.
Gemäß der Lehre
in diesen Patenten werden das kationische Fentanyl und das Sufentanil
vorzugsweise als Halogenid-Salze (z. B. als Hydrochloridsalz) formuliert,
so dass alle elektrochemisch erzeugten Silberionen mit den Gegenionen
des Wirkstoffs (d. h. den Halogenidionen) reagieren und dabei im
Wesentlichen unlösliche
Silberhalogenide (Ag+ + X– → AgX) bilden.
Zusätzlich
zu diesen Patenten lehrt Phipps et al., WO 95/27530 die Verwendung
zusätzlicher
Chloridionenquellen in Form von Chloridharzen mit hohem Molekulargewicht
im Donorreservoir einer transdermalen elektrophoretischen Verabreichungsvorrichtung.
Diese Harze sind sehr effektiv in der Bereitstellung ausreichender
Menge an Chlorid zur Verhinderung der Silberionenmigration und der
damit verbundenen Verfärbung,
wenn Fentanyl oder Sufentanil transdermal durch Elektrophorese unter
Verwendung einer anodischen Silberelektrode verabreicht wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird weiterhin durch die folgenden Beispiele
erläutert,
welche lediglich darstellend sind, aber nicht den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung einschränken.
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Beispiel 1
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Die
folgenden Untersuchungen wurden zur Bestimmung der Dosierungen bei
der transdermalen Elektrophorese durchgeführt, die notwendig sind, um
einen akzeptablen Grad einer Analgesie in menschlichen Patienten
hervorzurufen, die an moderaten bis schweren post-operativen Schmerzen
leiden. Die Untersuchung wurde an 132 post-operativen männlichen
und weiblichen Patienten durchgeführt, von denen zu erwarten
war, dass sie moderate bis schwere Schmerzen nach chirurgischen
Eingriffen, umfassend orthopädische
Eingriffe (an Schulter, Knie, Röhrenknochen)
und Eingriffe im Abdomen (urologisch oder gynäkologisch). Die Patienten trugen
24 Stunden im Anschluss an den chirurgischen Eingriff eine oder
zwei verschiedene Vorrichtungen zur elektrophoretischen Verabreichung
von Fentanyl-HCl am Oberarm. In beiden Vorrichtungen wurde ein Elektrophoresestrom
für einen
Verabreichungszeitraum von 10 Minuten angelegt, wenn man einen Druckknopfschalter
an der Vorrichtung aktivierte. Die erste Vorrichtung, welche von
79 der 132 Patienten getragen wurde, legte einen Elektrophoresestrom
von 150 μA
an, wodurch eine durchschnittliche Fentanyldosis von 25 μg in dem 10-minütigen Verabreichungszeitraum
verabreicht wurde. Die zweite Vorrichtung, welche von 53 der 132
Patienten getragen wurde, legte einen Elektrophoresestrom von 240 μA an, wodurch
eine durchschnittliche Fentanyldosis von 40 μg in dem 10-minütigen Verabreichungszeitraum
verabreicht wurde.
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In
beiden Vorrichtungen konnten die Patienten selbsttätig bis
zu 6 Dosierungen jede Stunde verabreichen. Patienten, welche die
erste Vorrichtung (d. h. 25 μg
Dosierung) trugen, konnten ein Maximum von 144 Dosierungen anwenden.
Patienten, welche die zweite Vorrichtung trugen (d. h. 40 μg Dosierung),
ließ man
bis zu einer maximalen Anzahl von 80 Dosierungen anwenden.
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Bei
beiden Vorrichtungen handelte es sich um zweiteilige Systeme, welche
eine wiederverwendbare elektronische Steuerungseinrichtung und eine
Wirkstoff-enthaltende Einmal-Wegwerf-Einheit umfassten. Jede Wirkstoffeinheit
enthielt ein anodisches Fentanyl-HCl enthaltendes Donorgel und ein
kathodisches Gegengel, welches Kochsalzlösung enthielt. Alle Gele hatten
Hautkontaktflächen
von 2 cm
2 und eine Dicke von 0,16 cm. Das
durchschnittliche Gewicht des Donorgels betrug 350 mg. Die anodischen
Donorgele in der 25 μg
Dosierung und der 40 μg
Dosierung waren von gleicher Größe und Zusammensetzung
und nur die angelegte elektrophoretische Stromstärke war verschieden. Die kathodische
Gegenelektrodenanordnung wies jeweils ein PVOH-basiertes Gel auf,
welches Citrat-gepufferte Kochsalzlösung enthielt. Eine kathodische
Elektrode aus Silberchlorid wurde auf eine Oberfläche des
Gegengels laminiert. Die anodischen Gele der 25 μg und der 40 μg Dosierung
hatten die folgende Zusammensetzung:
Material | Gew.-% |
Wasser | 73,2 |
PVOH | 10,0 |
Fentanyl-HCl | 1,4 |
Poliacrilin | 0,3 |
Poliacrilin-Kalium | 0,1 |
Glycerin | 5,0 |
Cholestyramin-Harz | 10,0 |
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Alle
Patienten wurden anfangs im Aufwachraum unmittelbar nach dem chirurgischen
Eingriff auf ein akzeptables Maß einer
Analgesie durch intravenöse
(IV) Gabe von Fentanyl eingestellt. 3 Stunden nach dem Eingriff,
nachdem die Patienten die üblichen
institutionellen Standards zum Verlassen des Aufweckraums erfüllt hatten
und in der Lage waren, die von ihnen getragenen elektrophoretischen
Verabreichungsvorrichtungen zu bedienen, wurden die Patienten in
ein Krankenzimmer gebracht, wo sie sich selbst Fentayl durch transdermale
Elektrophorese zur Kontrolle ihrer Schmerzen verabreichen konnten.
In den Fällen,
in denen der elektrophoretische Fentanyl-Verabreichungsplan zur
Kontrolle der Schmerzen nicht ausreichte, wurden die Patienten durch
IV-Gabe von weiterem Fentanyl zur Erreichung einer angemessenen
Analgesie erneut eingestellt.
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In
der Gruppe der 25 μg
Dosierung benötigten
38 von 79 Patienten (d. h. 48%) kein weiteres IV-Fentanyl nach Verlassen
des Aufwachraums. In der Gruppe der 40 μg Dosierung benötigten 47
von 53 Patienten (d. h. 89%) kein weiteres IV-Fentanyl nach Verlassen des Aufwachraums.
Basierend auf diesen Prozentzahlen wurde ermittelt, dass der 25 μg Dosierungsplan
ausreicht, bei etwa der Hälfte
der Patienten die mit derartigen chirurgischen Eingriffen verbundenen
Schmerzen zu behandeln; und dass der 40 μg Dosierungsplan ausreicht,
bei etwa 90% der getesteten Patienten die mit diesen chirurgischen
Eingriffen verbundenen Schmerzen zu behandeln. Da der 25 μg Dosierungsplan
bei etwa der Hälfte
der Patienten analgetisch wirksam war, sind niedrigere Dosierpläne von etwa
20 bis 30 μg
und vorzugsweise von 20 bis 25 μg
Fentanyl im gleichen Verabreichungszeitraum (d. h. bis 20 Minuten)
bei der Behandlung weniger starker Schmerzen, wie sie bei einer Leistenbruchreparatur,
Nierensteinen, Arthritisschmerzen, bei laparoskopischen Verfahren
und anderen Zuständen,
die mit weniger starken Schmerzen verbunden sind als bei größeren Eingriffen,
ebenfalls wirksam und bergen zudem eine geringere Gefahr einer unbeabsichtigten Überdosierung.
Die entsprechenden niedrigeren Dosierungspläne für Sufentanil liegen bei etwa
2,3 μg bis
etwa 3,5 μg
und vorzugsweise bei etwa 2,3 μg bis
etwa 2,9 μg,
verabreicht über
den gleichen Verabreichungszeitraum (d. h. bis 20 Minuten).
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Die
Schmerzintensität
wurde unmittelbar vor Aktivierung der ersten abgeforderten Dosis
und erneut bei den Zeitpunkten 0,5, 1, 2, 3, 4, 6, 8, 12, 16, 20
und 24 Stunden nach der ersten Aktivierung der Vorrichtung bezogen
auf eine Basislinie bewertet. Die Patienten wurden gebeten, die
Schmerzintensität
durch Markierung eines 10 cm langen Streifens mit Skala von 1 bis
100 zu bewerten, wobei 1 keinem Schmerz entspricht und 100 der stärksten Schmerzintensität entspricht.
Die Qualität
der Analgesie wurde durch grundsätzliche
Bewertung nach hervorragend, gut, mäßig und unzufriedenstellend
entsprechend dem gleichen Zeitplan der Messung der Schmerzintensität bewertet.
Die Qualität
der Analgesie und die Schmerzintensität bei den 53 Patienten, welche
die elektrophoretischen Vorrichtungen mit 40 μg Dosierung benutzten, sind
in den 2 und 3 gezeigt.
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Die
Hautstellen unter dem Anoden- und dem Kathoden-Gel wurden 1, 6 und
24 Stunden nach Entfernung der Vorrichtungen untersucht und hinsichtlich
topischer Wirkungen (z. B. Reizung) bewertet. Die topische Wirkung
wird in Tabelle 1 gezeigt.
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Erythem
-
- 0
- kein
- 1
- kaum wahrnehmbare
Rötung
- 2
- wahrnehmbare Rötung
- 3
- „rote Beete" farbene Rötung
-
Jucken
-
- 0
- kein
- 1
- gering
- 2
- moderat
- 3
- schwer
-
Ödeme, Papeln, Pusteln, Größe des Ödems
-
- 0
- kein
- 1
- < 50% der abgedeckten Fläche
- 2
- > 50% der abgedeckten Fläche
-
Beispiel 2
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Zwei
Fentanylhydrochlorid-enthaltende anodische Donorreservoire mit PVOH-basierten Gelen wurden
gemäß der folgenden
Zusammensetzungen hergestellt:
-
-
In
beiden Formulierungen wurde Wasser und PVOH bei einer Temperatur
zwischen 92°C
und 98°C miteinander
vermischt und anschließend
wurde Fentanyl unter weiterem Mischen zugegeben. Das flüssige Gel wurde
dann in geschäumte
Formen mit einer scheibenförmigen
Höhlung
gepumpt. Die Formen wurden in einen Gefrierschrank bei –35°C über Nacht
gelagert, um das PVOH zu vernetzen. Die Gele können als anodische Donorreservoire
für die
transdermale, elektrophoretische Fentanyl-Verabreichung verwendet
werden, um eine Analgesie im Patienten zu erreichen.
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Im
Ergebnis stellt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Verbesserung
der transdermalen Elektrophorese von wasserlöslichen Salzen des Fentanyls
und des Sufentanils bereit. Die Elektrophoresevorrichtung weist
vorzugsweise eine anodische Donorelektrode aus Silber und ein Hydrogel-basiertes
Donorreservoir auf. Die Elektrophoresevorrichtungen ist vorzugsweise
eine durch den Patienten gesteuerte Vorrichtung. Die Hydrogel-Formulierung
enthält
eine Wirkstoffkonzentration, die zur Erreichung eines angemessenen Ausmaßes einer
Analgesie ausreicht.