-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Registrierung, Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen
persönlichen
Unterschrift. Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Zusammenstellung
einer Datenbank MDB mit authentisierten handschriftlichen persönlichen
Unterschriften, welche zur Bestätigung
der Echtheit von neu registrierten entsprechenden persönlichen
Unterschriften verwendet werden. Des Weiteren betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Gültigkeitsprüfung einer
handschriftlichen Unterschrift.
-
Nach dem Stand der Technik gibt es
bekannte Verfahren zur Verifikation und Gültigkeitsprüfung von persönlichen
handschriftlichen Unterschriften zum Beispiel durch Verwenden von
Mustererkennung in zwei Dimensionen. Derartige zweidimensionale
Gültigkeitsprüfungsverfahren
für persönliche Unterschriften
weisen jedoch eine Ungewissheit auf, welche unter anderem durch
die Tatsache bestimmt wird, dass das Muster, welches eine persönliche Unterschrift
in zwei Dimensionen bildet, jedes Male variiert, wenn die Unterschrift
geschrieben wird, und diese Ungewissheit ist groß genug, dass das Gültigkeitsprüfungsverfahren,
welches auf der zweidimensionalen Mustererkennung basiert, nicht
immer mit Gewissheit entscheiden kann, ob eine echte oder eine gefälschte Unterschrift
vorliegt. Ein versierter Fälscher
ist in der Regel im Stande, das Unterschriftenmuster in zwei Dimensionen
so nachzuahmen, dass mögliche
Abweichungen innerhalb der Toleranz der Gültigkeitsprüfung fallen und die Fälschung
infolgedessen nicht entlarvt wird.
-
Um diesem Nachteil vorzubeugen, wurde vorgeschlagen,
entweder Kräfte,
welche während des
Schreibens einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift auftreten,
zu registrieren oder Beschleunigungen und Drucke, welche während der
Registrierung der Unterschrift auftreten, zu registrieren.
-
Das US-Patent 4040012 (Crane & al.) offenbart
zum Beispiel ein Verfahren und ein Gerät, bei welchen die Identifikation
einer Probeunterschrift durch Vergleichen der Probeunterschrift
mit einer früher
registrierten und verifizierten Unterschrift erhalten wird. Der
Vergleich umfasst das Registrieren von Signalen sowohl für die Probeunterschrift
als auch die verifizierte Unterschrift, welche Kräfte in drei Richtungen
darstellen, wenn diese Unterschriften erzeugt werden. In der Praxis
wird die vertikale Normalkraft auf der Schreibfläche als Druck zusätzlich zu Kraftkomponenten
für eine
X- beziehungsweise eine Y-Richtung in der Ebene der Schreibfläche registriert. Die
Signale der registrierten Probeunterschrift werden in zwei gleiche
Teile geteilt und wiederholte Vergleiche werden zwischen ihnen angestellt,
zuerst ohne Versetzung und dann mit relativer Versetzung, danach
durch Zunahme der gegenseitigen relativen Länge der Teile und dann schließlich durch
Verringern der gegenseitigen relativen Länge der Teile, woraufhin die
höchsten
Korrelationswerte für
alle Vergleiche gefunden werden. Diese werden kombiniert und mit
einer Referenz verglichen. Die Gültigkeitsprüfung und
die Verifikation der Probeunterschrift in diesem Fall werden zu
einem verhältnismäßig komplizierten
Prozess, welcher ein entsprechend kompliziertes speziell entworfenes
Gerät erfordert,
um durchgeführt
zu werden.
-
Des Weiteren ist aus der GB-Patentanmeldung
2011693 (Herbst & Liu)
ein Gerät
zum Verifizieren einer Unterschrift bekannt, bei welchem ein Stift verwendet
wird, welcher Beschleunigungen in den X- und Y-Richtungen darstellt
und des Weiteren Drucksignale an Analog-Digital-Wandler liefert,
welche die Signale in die jeweiligen Unterschriftenvergleichseinheiten
eingeben. Die Gültigkeitsprüfung einer
Unterschrift erfolgt durch Vergleichen von Segmenten der Signale
von dem Stift mit Segmenten der Signale von einer Modellunterschrift,
wobei der Vergleich in einer Ent- scheidungsvorrichtung
verwendet wird, welche die Unterschrift akzeptiert oder zurückweist.
-
Das US-Patent Nr. 5248855 (Cambridge)
offenbart eine Digitalisierschreibnadel zur Verwendung mit einem
Tablettsystem, welche die interaktive Handhabung und Bearbeitung
von grafischen Bildern auf einem Rechnerbildschirm erlaubt. Die
Schreibnadel enthält
einen Sensor, welcher die Richtung eines Gravitationsvektors misst,
um X- und Z-Bezugsachsen der Schreibnadel in Bezug auf das Tablett
zu berechnen. Diese Dokumente erwähnen auch, dass fortschrittliche
Schreibnadel- und Tablettsysteme dieser Art zusätzlich zu einer Bewegungserfassung
mit drei Freiheitsgraden im Stande sein können, das X-, Y- und Z-Bezugsachsenkreuz
mit elektromagnetischen Sensoren in der Schreibnadel zu erfassen.
All diese Parameter werden jedoch in Bezug auf das Tablett erfasst.
-
Das EP-Patent 0696019 A2 (Marshall)
offenbart ein Gerät,
welches für
verschiedene Zwecke, einschließlich
der Unterschriftenverifikation, verwendet werden kann und welches
ein Schreibinstrument mit einem Greifsensor zum Erfassen von Greifdruckmustern
einer Person umfasst. Das Schreibinstrument kann auch ein Gyroskop
für Breiten-
und Längenmessungen
umfassen.
-
Schließlich offenbart das US-Patent
Nr. 4,532,376 einen elektronischen Schreibstift (Schreibnadel) mit
einem Mikroschalter in der Schreibnadelspitze.
-
Die Unterschriftenverifikationsverfahren,
wie sie in den zuvor erwähnten
Dokumenten offenbart sind, sind jedoch auch mit einer Anzahl von
Nachteilen behaftet. Es hat sich in der Tat herausgestellt, dass
dynamische Parameter, wie beispielsweise Schreibdruck, die Beschleunigung
der Schreibvorrichtung und die Neigung der Schreibvorrichtung, mit der
Position der Person, welche die Unterschrift schreibt, und der Position
der Schreibfläche
in Bezug auf diese Person auf eine willkürliche und unvorhersagbare
Weise variieren. Um die Unterschrift auf eine einfache und zuverlässige Weise
zu bestätigen,
müssen
daher Verfahren, welche die zuvor erwähnten dynamischen Parameter
verwenden, die Voraussetzung aufweisen, dass die Unterschrift jedes
Mal, wenn sie zur Gültigkeitsprüfung registriert
wird, unter ungefähr
gänzlich ähnlichen
Umständen
geschrieben wird. Dies macht es schwierig, ein Verfahren zur Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift, welches in verschiedenen Umgebungen verwendet werden
kann, bereitzustellen, da die Schreibposition von Umgebung zu Umgebung
variieren kann.
-
Eine genauere Untersuchung dessen,
wie persönliche
Unterschriften geschrieben werden, hat jedoch gezeigt, dass, selbst
wenn das Unterschriftsmuster einer gefälschten Unterschrift in zwei
Dimensionen eine sehr gute Nachahmung der Unterschrift sein kann,
ein großer
Unterschied zwischen der eigentlichen Schreibbewegung, welche die
echte Unterschrift erzeugt, und der nachgeahmten Unterschrift besteht.
Des Weiteren wird die eigentliche Schreibbewegung durch die Position
der Person, welche die Unterschrift schreibt, und die Position der Schreibfläche in Bezug
auf diese Person bis zu einem geringen Grad beeinflusst.
-
Innerhalb einer gewissen Annäherung kann die
Schreibbewegung als ein chaotischer Prozess angesehen werden, so
dass ein und dieselbe Unterschrift nie zu zwei genau gleichen Unterschriften
in Bezug auf ihre Schreibmuster in zwei Dimensionen führt, da
stets kleine Änderungen
in der Handbewegung und der Muskeltätigkeit vorhanden sind, welche für die Erzeugung
der Unterschrift notwendig sind. Trotzdem sind die Handbewegung
und die Muskeltätigkeit
als eine Zeitfunktion und innerhalb bestimmter Grenzen einzigartig
für ein
und dieselbe Person und unterscheiden sich von der Handbewegung
und der Muskelbewegung eines Fälschers, welcher
versucht, die Unterschrift nachzuahmen. Dies bedeutet, dass, wenn
eine gefälschte
Unterschrift der echten Unterschrift anscheinend gleicht, die Handbewegung
und die Muskeltätigkeit,
welche die nachgeahmte Unterschrift erzeugen, ganz anders sind als
die Handbewegung oder die Muskeltätigkeit der Person, welcher die
Unterschrift in Wirklichkeit gehört.
Wenn die Handbewegung und die Muskeltätigkeit als ein annähernd chaotischer
Prozess oder, sagen wir, pseudochaotischer Prozess mit mehr als
zwei Freiheitsgraden angesehen wird, dann kann man sagen, dass die Änderungen
in der persönlichen
Unterschrift, welche durch ein und dieselbe Person geschrieben werden, einen
so genannten „seltsamen
Attraktor" aufweisen, welcher
durch die einzigartigen biodynamischen und neurologischen Bedingungen
bestimmt wird, die in der Person vorliegen, welche die Unterschrift
erzeugt. Dies wird selbst unter Stress der Fall sein. Ein versierter
Fälscher,
welcher versucht, die Unterschrift in zwei Dimensionen nachzuahmen,
hat jedoch nicht die Möglichkeit,
die Bewegungsparameter mit mehreren Freiheitsgraden, d. h., infolge
der Handbewegung und der Muskelaktivität, welche die Unterschrift erzeugen,
zu imitieren.
-
Dies bedeutet, dass die Unterschrift
aus Bewegungsparametern aufgebaut ist, welche zwar bis zu einem
gewissen Grad einen chaotischen Ablauf haben, aber in ein und demselben
seltsamen Attraktor für
ein und dieselbe Person erzeugt werden, wobei dieser seltsame Attraktor
durch einen Fälscher nicht
imitiert werden kann.
-
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
diese Tatsache auszunutzen und für
die Registrierung, Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen
Unterschrift ein Verfahren bereitzustellen, welches die Nachteile
der bekannten Gültigkeitsprüfungsverfahren
vermeidet und welches einen hohen Grad von Sicherheit gewährt. Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, Verfahren für die Zusammen- stellung einer Datenbank
bereitzustellen, welche in einer Gültigkeitsprüfung einer Unterschrift verwendet
werden kann, und die Information der Datenbank zur Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen Unterschrift
einzusetzen. Schließlich
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektronische Schreibvorrichtung
bereitzustellen, welche zur Durchführung der Erfindung geeignet
ist und, wenn zur Registrierung einer persönlichen Unterschrift verwendet,
die Information bereitstellt, welche notwendig ist, um die Unterschrift
zusammenzustellen und zu bestätigen.
-
Die zuvor erwähnten und andere Aufgaben werden
gemäß der Erfindung
mit einem Registrierverfahren zur Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen
persönlichen
Unterschrift nach Patentanspruch 1, einem Verfahren zur Zusammenstellung
einer Datenbank MDB mit authentisierten handschriftlichen persönlichen
Unterschriften nach Patentanspruch 5, einem Verfahren zur Gültigerklärung einer
handschriftlichen persönlichen
Unterschrift nach Patentanspruch 11 und einer elektronischen Schreibvorrichtung
nach Patentanspruch 17 erreicht.
-
In dem Verfahren zur Registrierung,
Analyse und Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift ist es gemäß der Erfindung
vorteilhaft, dass eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung als
eine Schreibfläche
verwendet wird und dass der erste Datenstrom D1 durch die druckempfindliche
Anzeigevorrichtung durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt
wird und das zweidimensionale Muster der Unterschrift in der X/Y-Ebene,
welche durch die Schreibfläche
gebildet wird, darstellt, wobei das zweidimensionale Muster gemäß Registrierung
durch die Anzeigevorrichtung bildhaft dargestellt wird.
-
In den Verfahren für die Zusammenstellung einer
Datenbank ist es gemäß der Erfindung
vorteilhaft, dass eine druck empfindliche Anzeigevorrichtung als
eine Schreibfläche
verwendet wird, dass der erste Datenstrom D1 durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung
durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt
wird und das zweidimensionale Muster der Unterschrift in der X/Y-Ebene,
welche durch die Schreibfläche
gebildet wird, darstellt, dass die Daten aus dem zweiten Datenstrom
D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift in einem Vektorformat
VF3 umgewandelt werden, wobei das Vektorformat VF1 für den ersten
Datenstrom D1 und das Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale
Unterschrift beide in der Datenbankdatei DF-A gespeichert werden,
und dass ein differentielles Vektorformat ΔVF, welches ebenso in der Datenbankdatei
DF-A gespeichert wird, aus dem Vektorformat VF1 für den ersten
Datenstrom D1 und dem Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale
Unterschrift erzeugt wird.
-
In dem Verfahren zur Gültigerklärung einer persönlichen
Unterschrift ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft,
dass die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 durch Wiedergeben der
Daten als eine Animationssequenz in die virtuelle zweidimensionale Unterschrift
umgewandelt werden und dass die Unterschrift als durch eine zweidimensionale
virtuelle Schreibvorrichtung geschrieben registriert wird.
-
In dem Verfahren zur Gültigerklärung, bei welchem
Durchschnittsformate mit einer oberen und unteren Toleranzgrenze
in einer Zusammenstellung einer Datenbank erzeugt werden und eine
Streufunktion für
jedes Format auf der Basis der Streuwerte für das Format erzeugt wird,
ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft,
dass ein differentielles Vektorformat ΔVF*, welches ebenso in der Datendatei
DF-1 gespeichert wird, aus dem ersten Vektorformat VF1* für den ersten
Datenstrom D1 und dem Vektorformat VF3* für die virtuelle zweidimensionale
Unterschrift erzeugt wird und dass das differentielle Vektorformat ΔVF* in der
Datendatei DF-1 mit dem differentiellen Vektorformat ΔVF in der
Daten bankdatei DF-A in der Gültigkeitsprüfung auf
der Gültigkeitsprüfungsstufe VF1
verglichen wird. Schließlich
ist es in dem Verfahren zur Gültigkeitserklärung einer
persönlichen
Unterschrift gemäß der Erfindung
vorteilhaft, dass die Gültigkeitsprüfungsstufe
VL2 zusammen mit der Gültigkeitsprüfungsstufe
VL5 für
maximale Sicherheit verwendet wird.
-
Des Weiteren ist es bei der elektronischen Schreibvorrichtung
gemäß der Erfindung
vorteilhaft, dass der Melder ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser
mit sechs Freiheitsgraden ist, wobei dem Beschleunigungsmesser vorzugsweise
einem orthogonalen dreidimensionalen Bezugsrahmen zugewiesen wird,
und ebenso vorteilhaft, dass die Schreibvorrichtung einen Drucksensor
zum Erfassen eines Schreibdrucks und/oder einen Temperatursensor,
welcher mit dem Melder und wahlweise auch mit dem Drucksensor verbunden
ist, zur Verwendung im Ausgleich von temperaturbezogenen Änderungen
in der Empfindlichkeit des Melders oder des Drucksensors, umfasst.
-
Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung werden durch die restlichen angehängten abhängigen Patentansprüche offenbart.
-
Die Erfindung wird unter Bezugnahme
auf beispielhafte Ausführungsformen
in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen ausführlicher
erklärt, wobei
-
1 eine
bevorzugte Ausführungsform
der Registrierung und Zusammenstellung einer persönlichen
Unterschrift gemäß der vorliegenden
Erfindung in Form eines Blockdiagramms schematisch darstellt;
-
2 ein
Ablaufdiagramm der Ausführungsform
in 1 darstellt;
-
3 eine
bevorzugte Ausführungsform
der Registrierung und Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift gemäß der vorliegenden
Erfindung in Form eines Blockdiagramms schematisch darstellt;
-
4 ein
Ablaufdiagramm der Ausführungsform
in 3 darstellt;
-
5a eine
bevorzugte Ausführungsform
einer Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
-
5b die
Schreibvorrichtung in 5a in ihre
getrennten Bestandteile auseinander gezogen und teilweise im Schnitt
dargestellt ist, und
-
6 die
Schreibvorrichtung in 5a darstellt,
wobei sie zusammen mit der Schreibfläche in Form einer elektronischen
Registrieranzeigevorrichtung verwendet wird.
-
Eine bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens für
die Registrierung und Zusammenstellung einer authentisierten persönlichen
Unterschrift ist in 1 in
Form eines Blockdiagramms schematisch dargestellt. Wie aus dieser
Figur ersichtlich, umfassen die Registrierung und Zusammenstellung
im Wesentlichen drei Prozessschritte. Im ersten Prozessschritt links
in 1 wird die Unterschrift
mit einer Schreibvorrichtung, zum Beispiel der elektronischen Schreibvorrichtung
und dem elektronischen Stift gemäß der vorliegenden
Erfindung, welche später
ausführlicher
beschrieben werden, registriert. Die Registrierung erfolgt durch
Bewegen der Schreibspitze der Schreibvorrichtung über eine
Schreibfläche,
welche im Wesentlichen in einer X/Y-Ebene definiert ist. Gemäß der Erfindung
wird vorzugsweise eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung als
Schreibfläche verwendet,
so dass das zweidimensionale Muster der Unter schrift während der
Registrierung auf der Anzeigevorrichtung erscheint und für den Benutzer bildhaft
dargestellt wird, während
der Kontakt der Schreibspitze gegen die Schreibfläche über nicht dargestellte
elektrische Kontaktmittel gleichzeitig X/Y-Signale erzeugt, welche
der Bewegung der Schreibspitze in den X/Y-Richtungen auf der Schreibfläche entsprechen.
Der Kontakt zwischen der Schreibspitze der Schreibvorrichtung und
der Schreibfläche
kann in der Schreibfläche
durch den elektrischen Kontakt, welcher gebildet wird, registriert
werden, aber die Schreibspitze kann auch als ein Mikroschalter zur
Erfassung des Kontakts mit der Schreibfläche ausgeführt sein, so dass diese Erfassung
in der Schreibvorrichtung selbst erfolgt.
-
In der Schreibvorrichtung ist zum
Beispiel am gegenüberliegenden
Ende von der Schreibspitze ein Mehrachsenbewegungsmelder vorgesehen,
so dass die Bewegung der Schreibvorrichtung mit sechs Freiheitsgraden,
welche durch eine lineare Bewegung entlang einer X-Achse, einer
Y-Achse beziehungsweise einer Z-Achse, sowie durch Drehung um die X-Achse,
die Y-Achse beziehungsweise die Z-Achse gegeben sind, erfasst wird.
Die Signale von der Schreibvorrichtung werden vorzugsweise auf die Schreibfläche oder
die druckempfindliche Anzeigevorrichtung übertragen und werden zusammen
mit den Signalen, welche in der Letzteren für die X/Y-Bewegung der Schreibspitze
erfasst werden, über
nicht dargestellte Erfassungs- und Kommunikationsschaltungen, welche
in der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung vorgesehen sind, und über eine
Kommunikationsleitung an eine Schnittstelle gesendet.
-
Diese Schnittstelle kann vorzugsweise
ein Digital-Analog-Abtastwandler
sein, welcher drei Datenströme
D1, D2, D3 erzeugt, wobei die Erzeugung der Datenströme den zweiten
Prozessschritt darstellen.
-
Der erste Datenstrom D1 gibt die
Bewegung der Schreibvorrichtung in der X/Y-Ebene, d. h., die Bewegung
der Schreibspitze auf der Schreibfläche, als Zeitfunktion, wobei
diese Bewegung nur zwei Freiheitsgrade aufweist und einer zweidimensionalen Verfolgung
entspricht. Diese zwei Freiheitsgrade sind, wie erwähnt, durch
eine lineare Bewegung der Schreibspitze entlang der X-Achse beziehungsweise der
Y-Achse auf der
Schreibfläche
gegeben. Ein zweiter Datenstrom für die Bewegung der Schreibvorrichtung
mit allen sechs Freiheitsgraden wird durch den nicht dargestellten
Mehrachsenbewegungsmelder in der Schreibvorrichtung erfasst und umfasst
alle sechs Freiheitsgrade als eine Zeitfunktion, was einer sechsdimensionalen
Verfolgung entspricht. Ein dritter Datenstrom D3 für den Kontakt
der Schreibvorrichtung mit der Schreibfläche über die Schreibspitze wird
vorzugsweise mittels eines Mikroschalters in der Schreibspitze,
aber möglicherweise auch
durch eine Erfassung in der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung
selbst als Zeitfunktion erzeugt. Der Datenstrom D3 zeigt daher an,
ob die Schreibspitze mit der Schreibfläche in Kontakt ist, sowie die Dauer
eines Kontakts dieser Art. Des Weiteren empfängt die Schnittstelle mit dem
Digital-Analog-Abtastwandler einen vierten Datenstrom D4 für eine Taktfunktion.
Die Taktfunktion stellt die Zeitskala für die Bewegungserfassung und
einen Zeitbezug für
die drei Datenströme
D1, D2, D3 bereit.
-
Die Daten werden von der Schreibvorrichtung
mit einer vorbestimmten Rate zur Schnittstelle oder an einen Digital-Analog-Abtastwandler
gesendet. Die Kommunikationsleitung, welche verwendet wird, kann
entweder eine drahtlose Kommunikationsleitung oder eine Kommunikationsleitung
auf Kabelbasis sein. Die nicht dargestellten Kommunikationsschaltungen,
welche in der Schreibfläche
oder der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung vorgesehen sind,
werden auf jeden Fall an die verwendete Kommunikationsweise angepasst.
-
Die Schnittstelle des D/A-Abtastwandlers stellt
die Eingangsschnittstelle zu einer Datenverarbeitungsvorrichtung
dar und liefert die Datenströme D1,
D2, D3 in Form von Digitalsignalsequenzen an die zentrale Steuereinheit
CPU in der Datenverarbeitungsvorrichtung, in welcher der dritte
Prozessschritt erfolgt. Der Takt kann in der Datenverarbeitungsvorrichtung
bereitgestellt werden und den digitalisierten Datenstrom D4 direkt
dahin liefern. Es hindert jedoch nichts daran, dass die Taktfunktion
durch einen externen Takt erzeugt wird, wie in 1 angezeigt. Die Datenströme D1, D2,
D3, D4 werden in der Datenverarbeitungsvorrichtung zur Zusammenstellung
und Speicherung von vorbestimmten Datenformaten, welche eine persönliche Unterschrift
darstellen, in Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-D in einer Datenbank
MDB, welche wohl, aber nicht notwendigerweise in der Datenverarbeitungsvorrichtung
gespeichert werden kann, analysiert und verarbeitet. Wenn dies getan
ist, kann die Gültigkeitsprüfung einer
neu registrierten persönlichen
Unterschrift durch den Vergleich mit einer bereits in der Datenbank
MB zusammengestellten und gespeicherten Darstellung der entsprechenden
authentisierten registrierten Unterschrift erfolgen.
-
Das Abtasten der registrierten Bewegung der
Schreibvorrichtung sollte mit einer Rate von über 100 Hz erfolgen, und eine
bevorzugte Rate kann zum Beispiel zwischen 100 Hz und 1 kHz sein.
Wenn eine persönliche
Unterschrift auf ihre Gültigkeit
geprüft werden
soll, hat dies gegen Testen einer bereits registrierten persönlichen
Unterschrift zu erfolgen, die zu Formaten zusammengestellt ist,
welche die persönliche
Unterschrift darstellen und welche mit entsprechenden Formaten,
die von einer neu registrierten persönlichen Unterschrift erzeugt
wurden, verglichen werden.
-
Ein bevorzugtes Verfahren, welches
für die Zusammenstellung
der Datenbank MDB, wie in 1 dargestellt,
verwendet wird, ist in Form eines Ablaufdiagramms in 2 veranschaulicht und wird nun
in Verbindung damit ausführlicher
beschrieben.
-
Nach dem Beginn der Zusammenstellung bei
Schritt 101 weist der Benutzer, d. h. die Person, deren
Unterschrift zusammenzustellen und später zu bestätigen ist, seine Identität aus und
legitimiert sie. Wenn die Identifikationsdokumente zufrieden stellend
sind und die Identifikation bei Schritt 101 akzeptiert
wird, registriert der Benutzer bei Schritt 103 seine Unterschrift
eine wiederholte Anzahl von Malen mit der Schreibvorrichtung auf
der Schreibfläche. Wenn
nicht, so geht der Prozess von Schritt 102 auf Schritt 109 über und
die Zusammenstellung wird eingestellt.
-
Bei der Zusammenstellung wird die
Unterschrift bei Schritt 103 eine wiederholte Anzahl von Malen
registriert. Die Daten aus dem ersten Datenstrom D1 werden in ein
zweidimensionales Vektorformat VF1 umgewandelt, welches in der ersten
Datenbankdatei DF-A gespeichert wird. Die Daten aus dem zweiten
Datenstrom D2 werden in ein dreidimensionales Vektorformat VF2 umgewandelt,
welches in einer zweiten Datenbankdatei DF-B gespeichert wird. Des
Weiteren wird das Vektorformat VF2 zum Erzeugen des Vektorformats
VF3 verwendet, welches zusammen mit dem Vektorformat VF1 zum Erzeugen eines
differentiellen Vektorformats ΔVF
verwendet wird. Die Erzeugung des Vektorformats VF3 und des Vektorformats ΔVF wird im
Folgenden zusätzlich noch
ausführlicher
erörtert.
Die Daten aus dem dritten Datenstrom D3 werden in ein Tabellenformat
TF1 umgewandelt, welches in der dritten Datenbankdatei DF-C gespeichert
wird. Die Daten aus dem vierten Datenstrom D9 werden in ein kombiniertes Start/Stop-Zeitpunktformat
und Zeitdauerformat TF2 umgewandelt, welches in der vierten Datenbankdatei DF-D
gespeichert wird. Danach werden bei Schritt 104 Durchschnittsformate
VF1, VF2, VF3, TF1, TF2, ΔVF
erzeugt.
-
Auf der Basis der wiederholt registrierten
Unterschriften werden bei Schritt 106 des Weiteren die Streuwerte
für die
Durchschnittdatenformate registriert, nämlich von den Vektorformaten
VF1, VF2, VF3, ΔVF,
sowie den Tabellenformaten TF1, TF2. Durch Verwenden der erzeugten
Durchschnittsdatenformate in der Datenbank MDB werden nun bei Schritt 105 obere
und untere Toleranzgrenzen für
jedes Durchschnittsdatenformat erzeugt, wobei die Streuwerte für diese,
wie bei Schritt 106 registriert, gleichzeitig verwendet
werden. Die Streuwerte, welche bei Schritt 106 registriert
werden, werden in der Datenverarbeitungsvorrichtung zusammen mit
den Durchschnittsdatenformaten VF1, VF2, VF3, TF1, TF2, ΔVF auch verwendet,
um bei Schritt 107 Streufunktionen für die zuvor erwähnten Durchschnittsdatenformate
zu erzeugen. Wie im Folgenden ausführlicher zu erörtern ist,
können
die erzeugten Streufunktionen für
die Durchschnittsdatenformate in der Gültigkeitsprüfung zusammen mit den Streufunktionen
für die
erzeugten Datenformate einer neu registrierten Unterschrift vorzugsweise
so verwendet werden, dass die Korrelation zwischen der Streufunktion von
zusammengestellten Datenformaten eine positive Korrelation mit der
Streufunktion für
die Datenformate einer neu registrierten Unterschrift aufweist. Daher
wird bei Schritt 108 ein positiver Korrelationsmindestwert
zur Korrelation zwischen den zusammengestellten und den neu registrierten
Datenformaten bestimmt. Bei Schritt 109 werden beide Durchschnittsdatenformate,
die begleitenden oberen und unteren Toleranzgrenzen und die Streufunktionen
in den jeweiligen Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-C gespeichert.
Die Zusammenstellung einer Datenbank, welche die Durchschnittsformate
enthält, welche
eine authentisierte Unterschrift darstellen, ist nun abgeschlossen,
und die Zusammenstellung wird bei Schritt 110 beendet.
-
Bei der Bestimmung der oberen und
unteren Toleranzgrenzen für
Durchschnittsdatenformate können
verschiedene sta tistische Analyseverfahren verwendet werden. Dasselbe
ist auch bei der Erzeugung der Streufunktionen für die Durchschnittsdatenformate
der Fall. Es ist auch möglich,
andere Kriterien als die Korrelation für eine bedeutende Kovarianz
zwischen den zusammengestellten Streufunktionen und den Streufunktionen
für die
neu registrierten Datenformate einzusetzen.
-
Wenn eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung
zur Registrierung der Unterschrift verwendet wird, wird der erste
Datenstrom D1 durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung durch
den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt und stellt ein
zweidimensionales Muster der Unterschrift in der X/Y-Ebene, welche
durch die Schreibfläche
definiert wird, dar. Ein Vektorformat, welches aus dem ersten Datenstrom
D1 erzeugt wird, ist daher das Vektorformat VF1, welches die zweidimensionale Unterschrift
darstellt. Die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 können zusätzlich zur
Umwandlung in das dreidimensionale Vektorformat VF2, welches in der
zweiten Datenbankdatei DF-B gespeichert wird, auch in eine virtuelle
zweidimensionale Unterschrift im Vektorformat VF3 umgewandelt werden.
Sowohl das Vektorformat VF1 für
den ersten Datenstrom D1 als auch das Vektorformat VF3 für die virtuelle
zweidimensionale Unterschrift werden in der ersten Datenbankdatei
DF-A gespeichert. In der Datenverarbeitungsvorrichtung wird nun
das differentielle Vektorformat ΔVF
zum Beispiel als die Differenz zwischen dem Vektorformat VF1 und
dem Vektorformat VF2 erzeugt, und dieses virtuelle Vektorformat ΔVF wird ebenso
in der Datenbankdatei DF-A gespeichert, wahlweise mit begleitenden
Streuwerten, oberen und unteren Toleranzgrenzen und Streufunktion.
-
Für
die Zusammenstellung kann eine lokale Datenverarbeitungsvorrichtung,
welche in Verbindung mit einem Benutzerstandort bereitgestellt wird, oder
eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung, auf welche von einer
Anzahl von Benutzerstandorten zugegriffen werden kann, verwendet
werden. Die Datenbank MDB und natürlich auch die Datenverarbeitungsvorrichtung
müssen
auf jeden Fall gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Derartige
Sicherheitsmaßnahmen
für die
Datenverarbeitungsvorrichtung und die Datenbank MDB können für Anwendungen
spezifisch sein, welche die Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift benötigen.
-
Vorzugsweise werden die dritte Datenbankdatei
DF-C beziehungsweise die vierte Datenbankdatei DF-D im ASCII-Code
verschlüsselt.
-
Es versteht sich von selbst, dass
es möglich ist,
eine zweidimensionale Registrierung einer Unterschrift bereitzustellen,
d. h., als ein Muster in einer X/Y-Ebene, zum Beispiel durch herkömmliches Scannen
durch die Person, deren Unterschrift zu registrieren und zusammenzustellen
ist, indem die Unterschrift auf eine Schreibfläche, zum Beispiel Papier, geschrieben
wird, wobei eine gewöhnliche
Schreibvorrichtung, zum Beispiel ein Zeichenstift oder ein Stift,
verwendet wird. Diese zweidimensionale Unterschrift kann danach
durch Verwenden eines Oberflächenscanners
in die Datenverarbeitungsvorrichtung gescannt werden und durch den
verwendeten Scanner, welcher ein Rasterscanner ist, im zweidimensionalen
Rasterformat registriert werden. Das Rasterformat entspricht daher
im Wesentlichen dem Datenstrom D1, wie an die Datenverarbeitungsvorrichtung geliefert.
Das Rasterformat muss auf jeden Fall in einem Raster/Vektor-Umsetzer
in das Vektorformat VF1 umgewandelt werden und als ein zweidimensionales
Vektorformat VF1 in der ersten Datenbankdatei DF-A gespeichert werden.
Die Verwendung herkömmlichen
Scannens der Unterschrift, um ihr zweidimensionales Muster zu finden,
ist jedoch ein unnötiger
und Kosten erhöhender
Zwischenschritt, welcher des Weiteren die Verwendung eines zusätzlichen
Geräts
er fordert. Durch Verwenden der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung,
wie bereits erwähnt,
kann das zweidimensionale Vektorformat VF1 direkt aus dem Datenstrom
D1 in der Datenverarbeitungsvorrichtung zweckdienlicher erzeugt
werden.
-
Nachdem die Datenbank MDB mit den
Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C und DF-D und den jeweiligen zugewiesenen
Vektorformaten VF1, VF3, ΔVF,
VF2; TF1, TF2 zusammengestellt ist, können diese Vektorformate zum
Bestätigen
einer neu registrierten persönlichen
Unterschrift in der Datenverarbeitungsvorrichtung verwendet werden.
Die Gültigkeitsprüfung selbst
ist in 3 in Form eines Blockdiagramms
schematisch dargestellt und umfasst ähnlich der Registrierung und
Zusammenstellung im Wesentlichen drei Prozessschritte.
-
Unter Bezugnahme auf 3 und 4 wird
nun eine bevorzugte Ausführungsform
eines Verfahrens zur Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift erörtert,
welche mit einer geeigneten Schreibvorrichtung, zum Beispiel der
Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung, geschrieben wird. Wie im Fall der Registrierung und Zusammenstellung,
wie in 1 und 2 dargestellt, umfasst auch
der Gültigkeitsprüfungsprozess
im Wesentlichen drei getrennte Prozessschritte.
-
In einem ersten Prozessschritt wird
die handschriftliche Unterschrift, welche zu authentisieren ist, mit
einer geeigneten Schreibvorrichtung, welche mit der Schreibfläche verbunden
ist, auf eine Schreibfläche
geschrieben, wobei sowohl die Schreibfläche als auch die Schreibvorrichtung über eine
Kommunikationsleitung mit einer Schnittstelle zu einer Datenverarbeitungsvorrichtung
verbunden sind. Die Signale von der Schreibvorrichtung und der Schreibfläche werden über die
Kommunikationsleitung zur Schnittstelle gesendet, welche einen Digital-Analog-Abtastwandler
umfasst, und darin werden, wie im Fall der Zusammenstellung, drei
Datenströme
D1, D2, D3 erzeugt, wobei die Schnittstelle auch den Datenstrom D4
für die
Taktfunktion empfängt.
Die Letztere kann wie zuvor von einem Takt in der Datenverarbeitungsvorrichtung
oder wahlweise von einem externen Takt geliefert werden und stellt
auch die Taktfunktion für die
Schreibvorrichtung und die Schreibfläche dar, wobei sie über die
Schnittstellenleitung an die nicht dargestellten Steuer- und Kommunikationsschaltungen,
welche vorzugsweise an der Schreibfläche vorgesehen sind, übertragen
wird. Geeigneterweise und für
die meisten Zwecke ist die Schreibfläche eine druckempfindliche
Anzeigevorrichtung, so dass die Bewegung der Schreibvorrichtung
sowohl den Datenstrom D1 für
die Bewegung der Schreibspitze mit zwei Freiheitsgraden in der X/Y-Ebene
erzeugt als auch gleichzeitig eine bildhafte Anzeige der geschriebenen
Unterschrift für
den Benutzer bereitstellt.
-
Die Datenströme D1, D2, D3, D4 werden in der
zentralen Steuereinheit CPU der Datenverarbeitungsvorrichtung in
geeignete Formate für
eine Speicherung in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 in der
Datenbank MDB, welche in der Datenverarbeitungsvorrichtung enthalten
sein kann, umgewandelt.
-
Also wird im Gültigkeitsprüfungsprozess der erste Datenstrom
D1 in ein zweidimensionales Vektorformat VF1* umgewandelt, welches
in der ersten Datendatei DF-1 gespeichert wird. Wahlweise werden
nun des Weiteren Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in eine virtuelle
zweidimensionale Unterschrift im Vektorformat VF3* umgewandelt,
welches ebenfalls in der ersten Datendatei DF-1 gespeichert wird.
Der zweite Datenstrom D2 wird in ein dreidimensionales Vektorformat
VF2* umgewandelt, welches in der zweiten Datendatei DF-2 gespeichert wird,
und Daten aus dem dritten Datenstrom D3 werden in ein Tabellenformat
TF1* umgewandelt und in der dritten Datendatei DF-3 gespeichert,
während Daten
aus dem vierten Datenstrom D4, d. h. die Taktfunktion, in ein Start/Stop-Zeitpunktformat
und ein Zeitdauerformat TF2* umgewandelt werden, welche in der vierten
Datendatei DF-4 gespeichert werden. Die Vektorformate VF1* und VF3*
werden des Weiteren zum Erzeugen eines differentiellen Vektorformats ΔVF* verwendet.
-
Der erste Prozessschritt in der Gültigkeitsprüfung besteht
daher im Erzeugen der Datenströme und
der zweite Prozessschritt im Umwandeln der Datenströme in geeignete
Datenformate zur Speicherung in den jeweiligen Datendateien. Mit
anderen Worten, das Verfahren der Gültigkeitsprüfung ist dem der Registrierung
und Zusammenstellung der authentisierten und bereits gespeicherten
Unterschrift insofern ähnlich.
-
4 stellt
ein Ablaufdiagramm des Gültigkeitsprüfungsprozesses
dar. Bei Schritt 201 beginnt die Gültigkeitsprüfung, und bei Schritt 202 wird
die Unterschrift registriert und werden die Datenströme erzeugt.
Bei Schritt 203 werden die zuvor erwähnten Datenformate in der Datenverarbeitungsvorrichtung erzeugt,
und sie werden bei Schritt 204 in den jeweiligen zugewiesenen
Datendateien gespeichert, wie bereits erwähnt.
-
Der dritte Prozessschritt, die eigentliche
Gültigkeitsprüfung, beginnt
nun bei Schritt 205, und startet mit Vergleichen der erzeugten
Datenformate in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 mit den bereits
zusammengestellten Durchschnittsdatenformaten VF1, VF2, VF3, TF1,
TF2, ΔVF,
welche jeweils in den Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-D gespeichert
sind. Diese zusammengestellten Datenformate stellen einen Durchschnitt
von wiederholten Registrierungen der bereits authentisierten Unterschrift
dar. Durch Vergleichen der Datenformate, welche die zu bestätigende
Unterschrift darstellen, mit entsprechenden Datenformaten in den
Datenbankdateien wird ein Vergleichsergebnis 208 erzeugt,
bei welchem die Abweichung zwischen der neu registrierten Unterschrift,
welche zu bestätigen
ist, und einer bereits authentisierten Unterschrift aufscheint.
-
Der Vergleich der erzeugten Datenformate
in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 mit den bereits zusammengestellten
Datenformaten in den Datenbankdateien macht es auch möglich, die
Streufunktionen für
die Datenformate VF1*, VF2*, VF3*, TF1*, TF2*, ΔVF* zu erzeugen. Diese Streufunktionen
können
durch Verwenden der resultierenden Streuwerte der zeitveränderlichen
Abweichung zwischen den erzeugten Datenformaten in den Datendateien
und den authentisierten Datenformaten in den Datenbankdateien auf
geeignete Weise erzeugt werden.
-
Bei Schritt 207 werden daher
die Streufunktionen für
die Datenformate in den Datendateien mit den Streufunktionen für die zusammengestellten
Formate in den Datenbankdateien verglichen, und das Ergebnis des
Vergleichs wird zu Schritt 208 gegeben, welcher die Vergleichsergebnisse
erzeugt. Diese Vergleichsergebnisse bestehen nun aus den Streuwerten
beziehungsweise den Streufunktionen für Datenformate in den Datendateien.
-
Das Ergebnis des Vergleichs von Daten
in der Datendatei DF-1
mit den Daten in der Datenbankdatei DF-A stellt eine erste Gültigkeitsprüfungsstufe VL1
dar, das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-2
mit den Daten in der Datenbankdatei DF-B stellt eine zweite Gültigkeitsprüfungsstufe VL2
dar, das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-3
mit den Daten in der Datenbankdatei DF-C stellt eine dritte Gültigkeitsprüfungsstufe VL3
dar, das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-4
mit den Daten in der Datenbankdatei DF-D stellt eine vierte Gültigkeitsprüfungsstufe VL4
dar, und der Vergleich der Streufunktionen für jedes der Datenformate, welche
in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 gespeichert werden, mit
den Streufunktionen für
die Durchschnitts- und entsprechenden Datenformate, welche in den
Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C und DF-D gespeichert sind, stellt
eine fünften
Gültigkeitsprüfungsstufe
dar.
-
Der Gültigkeitsprüfungsprozess wird bei Schritt
209 mit einer Untersuchung dessen, ob eine genaue Übereinstimmung
zwischen den Vergleichsergebnissen vorliegt, d. h., dass die Streuwerte
und infolgedessen auch die Streufunktionen gleich 0 sind, fortgesetzt.
In diesem Fall bedeutet dies, dass jene Datenformate, welche eine
zu bestätigende
persönliche
Unterschrift darstellen, mit den Durchschnitts- und bereits gespeicherten
authentisierten Datenformaten in der Datenbankdateien identisch
sind. Infolge von Gründen,
welche bereits in der Einleitung der Anmeldung erwähnt wurden,
ereignet sich dies jedoch bei einer handschriftlichen persönlichen
Unterschrift nie, und eine genaue Übereinstimmung zeigt daher
an, dass etwas nicht stimmt, zum Beispiel infolgedessen, dass jemand
die authentisierten Datenformate kopiert und einen falschen Datenstrom über die
Kommunikationsleitung zur Schnittstelle und an die Datenverarbeitungsvorrichtung
gesendet hat. Liegt daher eine genaue Überstimmung vor, kann die Gültigkeitsprüfung durch
eine Entscheidung bei Entscheidungsschritt 210 wiederholt
werden. Sollte das Ergebnis bei Schritt 209 wieder dasselbe
sein, nämlich
dass eine genaue Übereinstimmung
vorliegt, würde
dies den Verdacht erhärten,
dass etwas nicht stimmt, und die Gültigkeitsprüfung wird über den Entscheidungsschritt 210 unterbrochen.
Wenn die Vergleichergebnisse jedoch keine genaue Übereinstimmung
bereitstellen, geht der Prozess zu Schritt 211 über, wo
es möglich
ist, die Gültigkeitsprüfungsstufe zu
wählen.
Es hindert jedoch nichts daran, dass eine oder mehr Gültigkeitsprüfungsstufen
voreingestellt und an die Anwendung angepasst werden. Schritt 211 bedeutet,
dass eine Standardgültigkeitsprüfung entweder
durch eine geeignete Systemimplementierung oder durch eine Entscheidung
vom Betreiber außer
Kraft gesetzt werden kann.
-
Wenn jedoch nun eine oder mehr Gültigkeitsprüfungsstufen
entweder als voreingestellt oder für die Gelegenheit gewählt werden,
geht der Prozess zu Schritt 212 über, wenn eine oder mehr der
Gültigkeitsprüfungsstufen
VL1, VL2, VL3, VL4 gewählt werden,
oder zu Schritt 213, wenn die Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 gewählt wurde.
Im ersten Fall geht der Gültigkeitsprüfungsprozess
zu Entscheidungsschritt 214 über, wobei geprüft wird,
ob das Ergebnis des Vergleichs innerhalb der oberen und unteren
Toleranzgrenze für
die fragliche Gültigkeitsprüfungsstufe
oder -stufen liegt. Wenn ja, dann geht der Prozess zu Schritt 216 über, und
die Gültigkeitserklärung wird akzeptiert,
wonach der Prozess bei Schritt 217 endet. Wenn die Antwort
nein ist, geht der Prozess zu Schritt 217 über und
wird eingestellt. Wenn die Gültigkeitsprüfungsstufe
VL5 gewählt
wird, geht der Prozess zu Schritt 215 über, wo geprüft wird,
ob die Streufunktion für
die registrierte Unterschrift, welche zu bestätigen ist, mit einer entsprechenden
Streufunktion für
eines oder mehr der Datenformate in den Datenbankdateien positiv
korreliert. Wenn die Korrelation positiv ist und über einem
vorbestimmten Wert liegt, wird die Gültigkeitserklärung bei
Schritt 216 akzeptiert, und der Prozess endet bei Schritt 217.
-
Falls keine Gültigkeitsprüfungsstufe gewählt wird
und es unmöglich
ist, die Gültigkeitsprüfungsstufe
zu wählen,
begibt sich der Prozess jeweils über
die Schritte 212, 213 zu Schritt 217,
und die Gültigkeitsprüfung wird
eingestellt.
-
Es ist also zu erkennen, dass das
Verfahren gemäß der Erfindung
eine Unterschrift als echt bestätigt,
wenn und nur wenn das Ergebnis des Vergleichs, welcher auf einer
oder mehreren der Gültigkeitsprüfungsstufen
VL1, VL2, VL3, VL4, VL5 für
die vier Gültigkeitsprüfungsstufen
VL1, VL2, VL3, VL4 durchgeführt
wird, innerhalb eines Toleranzbereichs fällt, welcher für jede dieser
Gültigkeits prüfungsstufen
zuvor bestimmt wurde, und natürlich
ohne dass eine genaue Übereinstimmung
zwischen den Formaten, welche in den Datendateien beziehungsweise
den Datenbankdateien verwendet werden, vorliegt. Wenn die Gültigkeitsprüfungsstufe
VL5 verwendet wird, hat des Weiteren eine positive Korrelation zwischen
der Streufunktion für
ein gewähltes
Format in einer der Datendateien und der Streufunktion für das entsprechende
Durchschnittsformat in einer der Datenbankdateien vorzuliegen. Das
Erfordernis, dass die Gültigkeitserklärung akzeptiert
wird und die Unterschrift als echt anerkannt wird, gilt in diesem
Fall als erfüllt, wenn
die positive Korrelation über
einer unteren Grenze für
den vorbestimmten Korrelationswert liegt.
-
Wie auch bei der Zusammenstellung
der Datenbankdateien kann die Umwandlung von Daten aus einem zweiten
Datenstrom D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift erfolgen,
indem die Z-Komponente und die Drehkomponente um die X-, Y- beziehungsweise
Z-Achse auf gleich Null gesetzt werden. In der Praxis erfolgt dies
durch Wiedergeben der resultierenden Daten als eine Animationssequenz
und Erzeugen des begleitenden Vektorformats VF3* zur Speicherung
in der ersten Datendatei, als ob sie durch eine zweidimensionale
virtuelle Schreibvorrichtung geschrieben wäre. Im Vergleich auf der Gültigkeitsprüfungsstufe
VL1 kann das zweidimensionale Vektorformat VF1* dann mit dem zweidimensionalen
Vektorformat VF1 verglichen werden oder das virtuelle zweidimensionale
Vektorformat VF3 mit dem zusammengestellten virtuellen zweidimensionalen Vektorformat
VF3 verglichen werden. Beide Vergleiche können auch auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1
verwendet werden. Es spricht zum Beispiel auch nichts gegen einen
Vergleich zwischen dem Vektorformat VF3* mit dem zusammengestellten
Vektorformat VF1. In beiden Fällen
betrifft der Vergleich Unterschriften, welche in der X/Y-Dimension
mit zwei Freiheitsgraden registriert sind. Vorausgesetzt, dass während der
Zusammenstellung der Datenbankdateien ein differentielles Vektorformat ΔVF erzeugt wird
als die Differenz zwischen dem Vektorformat VF3 für die virtuelle
zweidimensionale Unterschrift und dem Vektorformat VF1, welches
aus dem ersten Datenstrom D1 erzeugt wird, wäre es in diesem Fall bei der
Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift vorzuziehen, dass aus dem Vektorformat VF1* und dem
Vektorformat VF3* für
die virtuelle zweidimensionale Unterschrift ein differentielles
Vektorformat ΔVF*,
welches ebenfalls in der Datendatei DF-1 gespeichert wird, erzeugt
wird. Bei der Gültigkeitsprüfung auf
der Gültigkeitsprüfungsstufe
VL1 wird nun das differentielle Vektorformat ΔVF* in der Datendatei DF-1 mit
dem differentiellen Vektorformat ΔVF
und den begleitenden Toleranzgrenzen, wie sie in der Datenbankdatei
DF-A gespeichert sind, verglichen.
-
Die Vektorformate VF3, VF3* können als
die Bewegung einer virtuellen Schreibspitze auf einer virtuellen
Schreibfläche
darstellend angesehen werden. Da der Dreiachsen-Bewegungsmelder
und die Schreibspitze in der Schreibvorrichtung voneinander beabstandet
vorgesehen sind, wobei der Melder vorzugsweise an einem Ende der
Schreibvorrichtung gegenüber
der Schreibspitze angeordnet ist, ist die virtuelle Schreibebene
in einem Abstand von der realen Schreibfläche angeordnet, welcher zum
Beispiel dem Abstand zwischen der Letzteren und dem Melder entspricht,
und dieser Abstand variiert mit der Bewegung des Stiftes während des
Schreibens, so dass die virtuelle Schreibfläche nicht eben oder parallel
zur Schreibfläche
ist. Selbst wenn es möglich
ist, die virtuelle Schreibfläche
zu normalisieren, um sie eben zu machen und einen konstanten Abstand
zur realen Schreibfläche
zu erhalten, ist dies nicht notwendig, da es die X/Y-Position der
virtuellen Schreibfläche
in Bezug auf die gewählte
Dreiachsen-Bezugsrahmen für
den Bewegungsmelder ist, welche von Interesse ist. Der Ausgangspunkt
in dem Dreiachsen-Bezugsrahmen kann gewählt und die Bewegungserfassung durch
die Position des Melders zu dem Zeitpunkt, zu dem die Schreibspitze
mit der Schreibfläche
in Kontakt tritt, initialisiert werden. Die differentiellen Vektorformate ΔVF, ΔVF* stellen
auf jeden Fall einen Vektor dar, welcher die virtuelle Schreibspitze,
die durch die Positionen des Bewegungsmelders über der Schreibfläche gegeben
ist, und die reale Schreibspitze, welche durch die Position der
Schreibspitze der Schreibvorrichtung gegeben ist, verbindet. Gleichzeitig
drücken
die differentiellen Vektorformate ΔVF, ΔVF* auch die Umwandlung zwischen
der Bewegung mit sechs Freiheitsgraden und der Bewegung mit zwei
Freiheitsgraden, also die sechsdimensionale beziehungsweise zweidimensionale
Verfolgung, aus, was sie besonders vorteilhaft zur Verwendung in
der Gültigkeitsprüfung auf
der ersten Gültigkeitsprüfungsstufe
VL1 macht.
-
Während
der Gültigkeitsprüfung ist
es auch vorzuziehen, dass die Gültigkeitsprüfung auf
einer Gültigkeitsprüfungsstufe,
zum Beispiel VL1, VL2, gleichzeitig mit der Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 verwendet wird.
Dies wiederum bedeutet, dass die zusammengestellte Streufunktion
für das
jeweilige zusammengestellte Vektorformat zusammen mit der erzeugten
Streufunktion für
eines der Datenformate in den Datendateien DF-1 oder DF-2 betrachtet
wird, zum Beispiel im ersten Fall die Streufunktion für das Vektorformat ΔVF* und im
zweiten Fall die Streufunktion für
das Vektorformat VF2*.
-
Wenn es erforderlich ist, dass die
Gültigkeitsprüfung mit
maximaler Sicherheit erfolgen soll, wird vorgezogen, dass die Gültigkeitsprüfungsstufe
VL2 zusammen mit der Gültigkeitsprüfungsstufe
VL5 verwendet wird, mit anderen Worten, dass die erzeugten Datenformate
VF2* mit dem zusammengestellten Vektorformat VF2 bei gleichzeitiger
Verwendung der begleitenden Streufunktionen für das Vektorformat VF2* und
das Vektorformat VF2 verglichen werden. Eine akzeptierte Gültigkeitserklärung bedeutet
wie zuvor, dass keine genaue Übereinstimmung
innerhalb der Toleranzgrenzen für
das zusammengestellte Vektorformat VF2 vorliegt und dass die Streufunktionen
für die
erwähnten
Vektorformate mit einem Wert, welcher über einer zuvor gegebenen Stufe
für den Korrelationswert
liegt, positiv korrelieren.
-
In der vorliegenden Erfindung werden
persönliche
Toleranzgrenzen für
jede Gültigkeitsprüfungsstufe
verwendet, wobei die Toleranzgrenzen auf der Basis von Streuwerten
für eine
bereits authentisierte und zusammengestellte persönliche Unterschrift
bestimmt werden, welche als ein Durchschnitt von wiederholten Unterschriften
bestimmt wurde. Dies bringt es mit sich, dass die Toleranzgrenzen
auf den getrennten Gültigkeitsprüfungsstufen
variieren können
und bei Verwendung von mehreren Gültigkeitsprüfungsstufen nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit
besteht, dass es möglich
ist, dass eine gefälschte
Unterschrift als echt bestätigt
wird. Bei der Gültigkeitsprüfung können die
Formate, welche auf verschiedenen Gültigkeitsprüfungsstufen enthalten sind,
als ein seltsamer (Pseudo-) Attraktor für die zu bestätigende
Unterschrift betrachtet werden, was deutlich wird, wenn die Unterschrift
echt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass die zu bestätigende Unterschrift
niemals mit den Durchschnittsdatenformaten der bereits zusammengestellten
und authentisierten Unterschrift übereinstimmt. Eine zu bestätigende
Unterschrift fällt
daher mit einer Wahrscheinlichkeit, welche empirisch feststellbar
ist, innerhalb oberer und unterer Toleranzgrenzen für die Formate der
getrennten Gültigkeitsprüfungsstufen,
welche in der Gültigkeitsprüfung verwendet
werden. Ein Erfordernis für
eine genaue Übereinstimmung
auf einer der Gültigkeitsprüfungsstufen.
würde als
eine Folge eine Zurückweisung
der zu bestätigenden
Unterschrift bewirken. Wenn zum Beispiel eine niedrige Abtastfrequenz
verwendet wird, könnte
es sein, dass die Abweichung, d. h., die Streuwerte, in manchen Fällen sehr
gering sein kann und dass die zu bestätigende Unterschrift beinahe
mit einer bereits zusammengestellten und authentisierten Unterschrift übereinstimmt.
Wenn jedoch das Schreiben einer handschriftlichen Unterschrift als
ein chaotischer Prozess in der Domäne, worin die Datenströme erzeugt
werden, betrachtet wird, offenbart eine Zunahme in der Abtastrate
die fraktale Beschaffenheit der Unterschrift deutlicher, so dass
die Gefahr einer echten Unterschrift, welche einem erzeugten Durchschnittsformat
zufällig
doch sehr nahe kommt, höchst
unwahrscheinlich ist. Vorzugsweise sollten daher Abtastraten von
wenigstens einigen hundert Hertz und bis zu einem kHz verwendet
werden.
-
Es kann vorkommen, dass handschriftliche persönliche Unterschriften,
welche zu bestätigen sind,
Datenströme
mit mehr oder weniger willkürlich verteilten
Komponenten einer transienten Natur erzeugen, so dass das Erfordernis
zur Übereinstimmung
innerhalb der Toleranzgrenzen in der Gültigkeitsprüfung nicht erfüllt wird.
Es ist jedoch möglich, transiente
Komponenten dieser Art durch geeignetes Verarbeiten zu entfernen,
so dass die Unterschrift noch als echt bestätigt wird. Vorzugsweise sollte
eine zu bestätigende
Unterschrift dann öfter
als einmal registriert werden, um die Natur der Transienten klar
zu unterscheiden. Es ist angemessen, anzunehmen, dass die Ursachen
für Transienten
dieser Art spezifische und vorübergehende
somatische oder traumatische Zustände in der Person, deren Unterschrift
zu bestätigen
ist, sein können,
und in einem derartigen Fall ist es wünschenswert, zu vermeiden,
dass das Ergebnis der Gültigkeitsprüfung zurückgewiesen wird.
Zum Beispiel durch Verwenden einer Kreuzkorrelationstechnik bei
zwei wiederholten Registrierungen der Unterschrift können willkürlichen
Transienten aus dem Gültigkeitsprüfungsschritt
eliminiert und kann die Unterschrift noch als echt bestätigt werden. Wenn
die Person, deren Unterschrift zu bestätigen ist, einem anhaltenden
oder konstanten Stress ausgesetzt ist, erscheint dies als regelmäßige und
systematische Abweichung zwischen der zu bestätigenden Unterschrift und der
bereits zusammengestellten und authentisierten Unterschrift, so
dass das Vergleichsergebnis systematisch außerhalb der Toleranzgrenze
liegt oder die Korrelation zwischen der Streufunktion niedriger
als der Wert ist, welcher sich bei einer akzeptierten Gültigkeitserklärung ergeben würde. Die
Abweichung in einer Situation dieser Art wird also als systematisch
angenommen, und es kann eine wiederholte Registrierung der Unterschrift verwendet
werden, um dies zu bestätigen.
Auf jeden Fall führt
eine derartige Situation zu dem Ergebnis, dass die Gültigkeitserklärung zurückgewiesen
wird. Es ist daher nicht sehr wahrscheinlich, dass die Person, welche
gezwungen wird, ihre Unterschrift zur Gültigkeitsprüfung zu registrieren, zum Beispiel
für kriminelle
Zwecke, ein akzeptiertes Gültigkeitsprüfungsergebnis
erhält.
-
Es wird nun eine elektronische Schreibvorrichtung,
insbesondere ein elektronischer Stift, zur Verwendung mit den Verfahren
gemäß der Erfindung zur
Registrierung einer persönlichen
handschriftlichen Unterschrift auf einem elektronischen Schreibtablett
beschrieben. Zum Beispiel ist das Schreibtablett, wie erwähnt, eine
druckempfindliche Anzeigevorrichtung, so dass eine handschriftliche
Unterschrift während
der Registrierung in der Anzeigevorrichtung bei einer gleichzeitigen
Registrierung der X/Y-Komponenten der Bewegung der Schreibspitze auf
der Schreibfläche über eine
Kontaktmatrix bildhaft dargestellt wird. Derartige Mittel sind im
Fachgebiet bekannt und werden hierin nicht weiter erörtert. Diese
elektronische Schreibvorrichtung oder der elektronische Stift 1 ist
in 5a dargestellt und
in 5b in seine getrennten
Bestandteile auseinander gezogen, wobei er ein Gehäuse umfasst,
welches durch ein Körperteil 1a und
ein Spitzenteil 1b darstellt ist. Im Spitzenteil 1b wurde
eine Schreibspitze 2 bereitgestellt, welche beim Schreiben
die darunter liegende Fläche,
d. h. das elektronische Schreibtablett, berührt. Von der Schreibspitze 2 beabstandet
und mit dem Körperteil 1a des
Gehäuses
verbunden wurde ein Melder 3 zum Erfassen einer Schreibbewegung mit
sechs Freiheitsgraden bereitgestellt. Der Melder 3 ist
mit dem Körperteil
des Gehäuses
verbunden. Des Weiteren umfasst der Stift einen wahlweisen Temperatur-
und Drucksensor 4, welcher um das Körperteil 1a des Gehäuses herum
bereitgestellt ist. Der Melder 3 ist mit einer nicht dargestellten
Sendevorrichtung zum Senden der erfassten Daten in einer nicht dargestellten
Kommunikationsleitung an eine Datenverarbeitungsvorrichtung und
mit einem Mikroschalter 5, welcher im Körperteil 1a des Gehäuses bereitgestellt
ist, zur Erfassung des Kontakts der Schreibspitze mit der darunter
liegenden Fläche
verbunden.
-
Der Melder 3 ist vorzugsweise
ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser mit sechs Freiheitsgraden und
wird vorzugsweise ebenso einem orthogonalen dreidimensionalen Bezugsrahmen
zugewiesen. Infolge der Schreibbewegung des Stiftes 1 erfasst
der Melder eine Bewegung der Schreibspitze mit sechs Freiheitsgraden.
Des Weiteren ist der Melder 3 mit einem Takt (nicht dargestellt)
verbunden, welcher eine Taktsteuerung für die Erfassung und eine Taktskala
für die
erfasste Bewegung für
die Schreibspitze 2 bereitstellt. Der Takt kann jedoch
vorzugsweise derselbe sein wie in 1 oder 3, und die Taktfunktion wird
dann in einer Zweiweg-Kommunikationsleitung an die Schreibvorrichtung
gesendet.
-
Der Mikroschalter 5, wie
in 5b dargestellt, ist
mit dem Melder 3 verbunden und wird jeweils durch den Kontakt
der Schreibspitze 2 mit einer Schreibfläche aktiviert, weshalb er vorzugsweise
als ein einfacher Ein/Aus-Schalter ausgeführt ist. Der Mikroschalter 5 berücksichtigt
daher die Erfassung der Zeit, während
welcher die Schreibspitze 2 die Schreibfläche berührt.
-
Schließlich umfasst der elektronische
Stift gemäß der Erfindung
auch einen Drucksensor zur Erfassung des Schreibdrucks und einen
Temperatursensor zur Erfassung von Temperatur. Diese Sensoren sind
mit dem Melder 3 verbunden und vorzugsweise, wie in 5a und 5b dargestellt, in einem kombinierten
Temperatur- und Drucksensor 4 integriert, welcher um das
Körperteil 1a des
Gehäuses herum
bereitgestellt ist. Der Temperatur- und Drucksensor 4 kann
wahlweise bereitgestellt werden, aber insbesondere eine Erfassung
der Temperatur kann von Bedeutung sein, da zum Beispiel die Wärme von der
Hand einer Person, welche den Stift zur Registrierung einer Unterschrift
verwendet, die Empfindlichkeit des Melders 3 beeinflussen
kann. Der Temperatursensor berücksichtigt
daher Ausgleich von temperaturbezogenen Änderungen in der Empfindlichkeit des
Melders 3.
-
Die Verwendung eines Drucksensors
zur Erfassung des Schreibdrucks macht es möglich, den Letzteren durch
die Erzeugung eines zusätzlichen Datenstroms
für den
Kontaktdruck an die Datenverarbeitungsvorrichtung als eine Zeitfunktion
zu registrieren, wo ein geeignetes Format für den Kontaktdruck oder den
Schreibdruck erzeugt wird, wobei dieses Format in einer weiteren
Datenbankdatei und Datendatei gespeichert wird. Die Verwendung von
Kontaktdruck in der Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift, etwas, das an sich bekannt ist, erfolgt aus Gründen, welche
in der Einleitung der Anmeldung erörtert wurden, wird als weniger
geeignet betrachtet und scheint daher auf jeden Fall als ein wahlweises
Merkmal der vorliegenden Erfindung auf.
-
Die Verwendung eines elektronischen
Stiftes gemäß der Erfindung
zur Registrierung einer Unterschrift ist in 6 veranschaulicht. Die Spitze 2 des Stiftes 1 wird
gegen die Fläche
der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung 10 gedrückt, und
die Unterschrift wird auf die übliche
Weise, aber natürlich
ohne Tinte geschrieben. Die erfassten Daten werden vom Stift in
einem Draht 7, welcher gleichzeitig den Stift an der Anzeigevorrichtung 10 sichert,
an die Anzeigevorrichtung 10 gesendet. Es sollte jedoch
selbstverständlich
sein, dass die Datenübertragung
vom Stift 1 durch Bereitstellen eines nicht dargestellten Minifunksenders
in Verbindung mit dem Melder 3 im elektronischen Stift 1 ebenso
gut auf eine drahtlose Weise erfolgen kann.
-
Um die Sicherheit in Verbindung mit
der Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift weiter zu erhöhen,
kann es für
einen Systembetreiber zweckdienlich sein, über eine Bestätigung verfügen, dass
der eingesetzte elektronische Stift zur Verwendung zum Beispiel
an einem bestimmten Standort oder durch eine bestimmte Person genehmigt
ist. Zu diesem Zweck könnte
von der Datenverarbeitungsvorrichtung in unregelmäßigen Intervallen
ein willkürlicher
Tastencode zum Stift gesendet werden. Der Stift würde die
Genehmigung und Zulassung erhalten, wenn er nun durch Senden eines
Rückcodes
an die Datenverarbeitungsvorrichtung zur Gültigkeitsprüfung antwortet.
-
In der Praxis ist es möglich, diese
Funktion mittels bestehender Technologie in Form einer so genannten
Sentinel Hardware LockTM (Hardwaresperre) zu
realisieren. Die Elektronik einer Hardwaresperre dieser Art könnte in
den Stift eingebaut werden. Dies ist in 5b dargestellt, wobei die elektronische
Sicherheitssperre 6 im Körperteil 1a des Gehäuse bereitgestellt
ist. Bestehende Sicherheitssoftware kann im Zulassungsprozess verwendet
werden.
-
Versuche unter Laborbedingungen mit
verschiedenen Testpersonen haben gezeigt, dass es mittels der Verfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung und durch Verwenden der elektronischen Schreibvorrichtung
möglich
ist, zwischen Personen zu unterscheiden, selbst wenn ein verhältnismäßig einfaches
Zeichen geschrieben wird. Sogar so ein einfaches Zeichen wie ein
handschriftliches x lässt klare
Unterschiede zwischen der Schreibweise des x der Versuchspersonen
erkennen. Gleichzeitig ist auch offensichtlich, dass das Schreiben
eines Zeichens jeder Versuchsperson und deswegen ihre ganze Unterschrift
um einen Durchschnitt der ge schriebenen Zeichen und Unterschrift
für ein
und dieselbe Person innerhalb von Toleranzen liegen müssen, welche
leicht zu bestimmen sind. Die getrennten Formate, welche in der
Gültigkeitsprüfung einer
Unterschrift verwendet werden, sind daher innerhalb der empirisch
feststellbaren Toleranzgrenzen eindeutig für die einzelne Person.
-
Wie bereits erwähnt, können durch Zusammenstellen
von Datenbanken mit authentisierten registrierten Unterschriften
für Personen
diese Datenbanken in Systemen zur persönlichen Identifikations- und
Zutrittskontrolle verwendet werden. Eine persönliche Identifikation ist wünschenswert,
wenn nur befugte Personen Zugang haben sollen, um beschränkte Bereiche
und Sicherheitszonen zu betreten. Um einen Zugang dieser Art zu
autorisieren, wurde eine Anzahl von verschiedenen Verfahren verwendet,
z. B. Fingerabdruckidentifikation, Stimmenidentifikation oder Identifikation
auf der Basis des Musters der Iris. Die meisten dieser Verfahren
sind mehr oder weniger sicher, aber durch Verwenden der Verfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung in Kombination mit gespeicherten Datenbanken für autorisierte
Unterschriften, möglicherweise
authentisierte handschriftlichen Zeichen verschiedener Arten, welche
einer Person eindeutig zugewiesen werden, ist es möglich, eine besonders
geeignete persönliche
Identifikations- und Zutrittskontrolle bei Verwendung von verhältnismäßig einfachen
technischen Mitteln zu erreichen.
-
Ein Fall einer Anwendung von Interesse kann
die Zutrittskontrolle, um Industriespionage zu verhindern, oder
persönliche
Identifikations- und Zutrittskontrolle, z. B. in Militärzonen,
sein. Zum Beispiel kann die Ausgabe von Waffen nur an Personen erfolgen,
welche dazu autorisiert sind, dass Waffen an sie ausgegeben werden,
und im Allgemeinen wird nicht jedem Einzelnen Zugang zum Depot oder
Waffenlager gewährt.
Ein System, welches auf der Gültigkeitsprüfung einer
persönlichen
Unterschrift basiert, macht daher eine persönliche Identifikation möglich, welche
nachweist, dass die fragliche Person Zugang zu dem Bereich hat und
eine erneute Gültigkeitsprüfung der
Unterschrift durch Unterschreiben für ausgegebene Geräte oder
Waffen kann als eine doppelte Kontrolle dienen, dass es die autorisierte
Person ist, welche die Effekten erhalten hat.
-
Die vorliegende Erfindung kann auch
in Bankgeschäfts-
und Zahlungsverkehrssystemen, bei welchen eine Sicherheitsidentifikation
des Kunden erforderlich ist, verwendet werden. Da es normal ist, dass
der Kunde unter derartigen Umständen
mit einer handschriftlichen Unterschrift unterschreibt, ist es auch
angemessen, anzunehmen, dass das vorliegende Verfahren psychologisch
akzeptabel ist, mit anderen Worten, das Erfordernis der Registrierung der
persönlichen
Unterschrift wird nicht als ungebührlich oder ein Regelverstoß angesehen.
In Bankgeschäfts-
und Zahlungsverkehrssystemen kann die Schreibvorrichtung mit einer
begleitenden Druckempfindlichen Anzeigevorrichtung zum Beispiel
am Schalter bereitgestellt werden, und der Kunde unterschreibt für die Transaktion
mit der Schreibvorrichtung gemäß der Erfindung,
anstatt seine handschriftliche Unterschrift auf einem Stück Papier
aufzuzeichnen. Die Gültigkeitsprüfung erfolgt
durch Vergleichen der verifizierten und authentisierten Unterschrift
des Kunden, welche in einer Datenverarbeitungsvorrichtung mit der
Datenbank MDB, welche in Verbindung mit dem Bank- oder Zahlungssystem
bereitgestellt wird, gespeichert ist, mit der Unterschrift, welche
zu bestätigen
ist.
-
Es gibt nichts, was verhindert, dass
die Datenverarbeitungsvorrichtung lokal ist, zum Beispiel an der
Geschäftsstelle
bereitgestellt wird, aber sie kann auch eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung
sein, welche mit der Geschäftsstelle über ein Daten-
oder Telekommunikationsnetz verbunden ist, was normalerweise der
Fall ist. Die Verfahren und die Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
können
leicht zur Verwendung an Zahlkassen, zum Beispiel in Geschäften oder
auch Minibanken, angepasst werden.
-
Ein interessantes Merkmal der vorliegenden Erfindung
ist, dass sie leicht in einem Datenkommunikationssystem realisiert
werden kann und die Identifikation und Authentisierung eines Benutzers
gegenüber
einem Betreiber oder Informationsanbieter erlaubt. Dies setzt dann
voraus, dass der Endbenutzer am Terminal, zum Beispiel dem Personalcomputer,
welcher in dem Datenkommunikationssystem enthalten ist, eine elektronische
und Schreibvorrichtung und ein begleitendes elektronisches Schreibtablett
in Form einer druckempfindlichen Anzeigevorrichtung zur Registrierung
der Unterschrift angeschlossen hat. Wiederum muss vorausgesetzt
werden, dass eine bereits verifizierte und authentisierte Registrierung
in Verbindung mit dem Betreiber oder dem Informationsanbieter gespeichert
vorgesehen ist.
-
Bei verschiedenen Anwendungen gibt
es auch die Möglichkeit,
Datenformate in den Datenbankdateien mit der Verwendung von später registrierten
und bestätigten
Unterschriften durch Hinzufügen
der Formate, welche diese darstellen, nacheinander zu den bestehenden
zusammengestellten Datenformaten zu aktualisieren und neue Durchschnittsformate
mit begleitenden Toleranzgrenzen und Streufunktionen zu erzeugen,
so dass das Aktualisieren kontinuierlich erfolgt. Alternativerweise
können
neue und bestätigte
Registrierungen zusammengestellt, formatiert und in Ereignisdateien
gespeichert werden, wobei die Ereignisdateien zu bestimmten Zeiten
in Datendateien umgesetzt werden und das Aktualisieren durch die
vollständige
Ersetzung der ursprünglichen
Datenbankdateien durch die umgesetzten Ereignisdateien erfolgt.
In beiden Fällen könnte das
Aktualisieren verwendet werden, um für systematische Tendenz änderungen,
z. B. einer durch Alterung bestimmten Natur, zu sorgen.
-
Die Realisierung der Datenbank, die
Zusammenstellung der Datenformate und die Gültigkeitsprüfung erfolgen unter Verwendung
von urheberrechtlich geschützter
oder im Handel erhältlicher Software,
welche Algorithmen und Prozeduren verwendet, die den Fachleuten
gut bekannt sind, weshalb sie hierin nicht weiter erörtert werden.
-
Wenn in den vorstehenden Ausführungen stets
von einer persönlichen
Unterschrift die Rede war, so versteht es sich von selbst, dass
dies eine handschriftliche persönliche
Unterschrift betrifft. Des Weiteren versteht es sich von selbst,
dass die persönliche
Unterschrift nicht unbedingt eine Namensunterschrift sein muss,
sondern ebenso gut ein mit der Hand gezeichnetes oder handschriftliches
Muster, handschriftlicher Aufname, handschriftliches Codewort und
jede im Voraus vereinbarte Kette von alphanumerische Schriftzeichen,
welche zur Identifikation des Benutzers dienen können, sein kann. In den meisten
Fällen
ist normalerweise die handschriftliche Namensunterschrift des Benutzers
wahrscheinlich die bevorzugte Form der persönlichen Unterschrift, welche
zu bestätigen
ist.