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Diese Erfindung betrifft Vorrichtungen,
die Tachyarrhythmien (schnelle Herzrhythmen) erfassen und/oder behandeln,
und insbesondere das Stabilisieren der ventrikulären Rate während einer atrialen bzw. atriellen
Fibrillation (Vorhofflimmern).
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In Zusammenhang mit der Doppelkammerstimulation
wurde eine Vielzahl von Modusumschaltmerkmalen entwickelt, die einen übermäßig schnellen
atriellen Rhythmus erfassen und ansprechend darauf bewirken, daß der Schrittmacher
von einem atriellen, synchronisierten Stimulationsmodus, wie DDD,
zu einem nichtsynchronisierten Modus, wie VVI oder DDI, umschaltet.
Solche Modusumschaltmerkmale sind in US-A-5 144 949 von Olson, in US-A-5
318 594 von Limousin u. a., in US-A-4 944 298 von Sholder, in US-A-5 292
340 von Crosby u. a. und in US-A-4 932 406 von Berkovits offenbart.
Bei diesen Vorrichtungen besteht der Hauptzweck des Modusschalters
darin zu verhindern, daß der
Schrittmacher eine nichtphysiologische atrielle Rate verfolgt. Leider
richten sich diese Modusumschaltmechanismen nicht auf das Problem
ungeeignet hoher, unregelmäßiger ventrikulärer Rhythmen,
die häufig, insbesondere
bei Vorhandensein einer atriellen Fibrillation, auftreten.
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Wie im Artikel "Rate Stabilization
by Right Ventricular Pacing in Patients With Atrial Fibrillation" von
Wittkampf u. a., veröffentlicht
in PACE, Band 9, Nov.–Dez.
1986, Teil II, S. 1147–1153
offenbart ist, haben diese schnellen, veränderlichen ventrikulären Rhythmen
negative hämodynamische
Konsequenzen. Im Artikel von Wittkampf wird daher eine VVI-Stimulation
mit einer selbstanpassenden Stimulationsrate vorgeschlagen, die
so ausgewählt
ist, daß sie dazu
führt,
daß 91%
aller Herzschläge
stimuliert werden. Der Artikel sagt aus, daß dieses Verfahren stabile
ventrikuläre
Raten bei Vorhandensein einer atriellen Fibrillation bei einer nur
mäßigen Erhöhung der Gesamtrate
bietet. Ein Doppelkammerschrittmacher, der das gleiche Problem adressiert,
ist im Greenhut u. a. erteilten US-Patent US-A-5 480 413 offenbart. Diese
Vorrichtung erfaßt
das Vorhandensein einer atriellen Tachyarrhythmie und eines gleichzeitigen
unregelmäßigen ventrikulären Herzschlags
und erhöht die
ventrikuläre
Stimulationsrate, bis der ventrikuläre Rhythmus regelmäßig gemacht
wurde. Diese beiden Verfahren aus dem Stand der Technik arbeiten
durch Analysieren einer Reihe vorhergehender ventrikulärer Herzschläge und durch
allmähliches
Modulieren der Stimulationsrate, bis ein stabiler ventrikulärer Rhythmus
erreicht wurde.
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In US-A-4 941 471 von Mehra u. a.
und in US-A-5 545 185 von Denker sind Schrittmacher offenbart, die
dafür ausgelegt
sind, die bei PVCs auftretenden Kurz-Lang-Herzschlagintervallmuster
zu verhindern, die häufig
mit dem Einsetzen ventrikulärer Tachyarrhythmien
verbunden sind. Diese Schrittmacher modulieren anders als jene in
den Entgegenhaltungen von Wittkampf und Greenhut das Stimulationsintervall
herzschlagweise, um ein Stimulationsintervall bereitzustellen, das
etwas länger
ist als das vorhergehende natürliche
Intervall. Im Patent von Mehra ist die Stimulationsmodalität als durchgehend aktiviert
offenbart. Im Patent von Denker wird die Stimulationsmodalität nur beim
Erfassen eines Lang-Kurz-Intervallmusters aktiviert.
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In US-A-5 114 949 ist ein Schrittmacher
offenbart, bei dem nach dem Erfassen einer supraventrikulären Tachyarrhythmie
der ventrikuläre
Impulsgenerator in einem ventrikulären Ratenstabilisierungsmodus
betrieben wird.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Modusumschaltmerkmal, das dafür ausgelegt ist, die ventrikuläre Herzrate
während
der atrialen bzw. atriellen Fibrillation zu stabilisieren. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung arbeitet die Vorrichtung nominell in einem atriellen,
synchronisierten Stimulationsmodus, wie DDD, DDDR, VDD oder VDDR.
Ansprechend auf das Erfassen atrieller Rhythmusmerkmale, die mit
einer atriellen Fibrillation übereinstimmen,
schaltet die Vorrichtung in einen nichtatriellen, synchronisierten,
ventrikulären
Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus um, wobei die ventrikuläre Grundstimulationsrate
auf der Grundlage vorhergehender natürlicher oder stimulierter ventrikulärer Herzschlagintervalle
herzschlagweise moduliert wird, um das Stimulationsintervall in
Richtung eines gewünschten
vorgegebenen Ratenstabilisierungs-Zielstimulationsintervalls einzustellen,
das typischerweise kleiner ist als das programmierte Grundstimulationsintervall
der Vorrichtung. Das vorgegebene Ziel-Ratenstabilisierungsintervall
kann durch ein Stimulationsintervall ersetzt werden, das durch einen
physiologischen Sensor bestimmt wird, falls einer bereitgestellt
ist. Während
der ventrikuläre Ratenstabilisierungsmodus
wirksam ist, wird das aktuelle Stimulationsintervall gleich dem
vorhergehenden natürlichen
oder stimulierten Intervall gesetzt, wobei ein Inkrement angewendet
wird, wenn das vorhergehende Intervall kleiner ist als das gewünschte oder
angestrebte Stimulationsintervall, was typischerweise der Fall ist,
oder wobei ein Dekrement angewendet wird, wenn das vorhergehende
Intervall größer ist
als das gewünschte
Stimulationsintervall. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung stimuliert die Vorrichtung sowohl die Atrien als auch
die Ventrikel in einem DDI-Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus,
wobei das ventrikuläre Stimulationsintervall
moduliert wird.
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Die Vorrichtung bleibt, solange die
atriellen Rhythmusmerkmale mit einer atriellen Fibrillation vereinbar
bleiben, und eine vorgegebene Zeit danach im ventrikulären Ratenstabilisierungsmodus. Nach
dem Verstreichen dieser vorgegebenen Zeit verläßt die Vorrichtung den ventrikulären Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
kehrt die Vorrichtung zu einem atriellen, synchronisierten Modus
zurück
und erhöht
ihre Grundstimulationsrate allmählich
herzschlagweise, bis die Grundstimulationsrate erreicht wurde. Die
Erfindung sieht einen Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus vor,
in den beim Erfassen atrieller Rhythmusmerkmale, die mit einer atriellen
Fibrillation übereinstimmen,
automatisch eingetreten wird, wobei der ventrikuläre Herzrhythmus
stabilisiert wird, ohne daß ein
vorgegebener Prozentsatz stimulierter Herzschläge oder ein anderes Maß einer
ventrikulären
Ratenstabilität
erforderlich wäre.
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Das Modusumschaltmerkmal wird nachstehend
in Zusammenhang mit einem Doppelkammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator
beschrieben, es wird jedoch angenommen, daß es auch in Zusammenhang mit
anderen Typen von Antiarrhythmievorrichtungen und bei Herzschrittmachern, die
keine anderen Arrhythmie-ausgelösten
Therapien aufweisen, wertvoll ist.
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Bevorzugte Ausführungsformen werden nun nur
als Beispiel mit Bezug auf die anliegende Zeichnung beschrieben.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators
eines Typs, der zur Verwendung beim Verwirklichen der vorliegenden
Erfindung in Zusammenhang mit einem menschlichen Herzen geeignet
ist.
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2 zeigt
ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
in dem die Erfindung verwirklicht werden kann.
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3 zeigt
die Grundzeitintervalle, die von einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zum Klassifizieren von Herzereignissequenzen
verwendet werden.
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4 zeigt
das von einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zum Klassifizieren von Herzereignissequenzen
verwendete Klassifizierungssystem.
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5 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer kontinuierlichen Erkennungsmaschine
dargestellt ist, die von einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, um eine Klassifizierung von Herzereignissequenzen
nach dem in 4 dargestellten
System zu erreichen.
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6 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer kontinuierlichen Erkennungsmaschine
dargestellt ist, die von einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, um das wahrscheinliche Auftreten eines
normalen Sinusrhythmus oder einer Sinustachykardie auf der Grundlage
von Reihen von Herzereignissequenzen, die unter Verwendung der in 5 dargestellten kontinuierlichen
Erkennungsmaschine klassifiziert wurden, zu identifizieren.
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7 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer kontinuierlichen Erkennungsmaschine
dargestellt ist, die von einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, um das wahrscheinliche Auftreten eines
normalen Sinusrhythmus oder einer Sinustachykardie bei Vorhandensein
einer Fernfeld-R-Zacken-Messung im Atrium auf der Grundlage von
Reihen von Herzereignissequenzen, die unter Verwendung der in 5 dargestellten kontinuierlichen
Erkennungsmaschine klassifiziert wurden, zu identifizieren.
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8 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer zweiten kontinuierlichen
Erkennungsmaschine dargestellt ist, die von einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um das wahrscheinliche
Auftreten einer atriellen Fibrillation oder eines Vorhofflatterns
auf der Grundlage von Reihen von Herzereignissequenzen, die unter
Verwendung der in 5 dargestellten
kontinuierlichen Erkennungsmaschine klassifiziert wurden, zu identifizieren.
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9 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer kontinuierlichen Erkennungsmaschine
dargestellt ist, die von einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, um das wahrscheinliche Auftreten einer
AV-Knotentachykardie auf der Grundlage von Reihen von Herzereignissequenzen,
die unter Verwendung der in 5 dargestellten
kontinuierlichen Erkennungsmaschine klassifiziert wurden, zu identifizieren.
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10 ist
ein Funktionsflußdiagramm,
in dem die Arbeitsweise des von der vorliegenden Erfindung verwendeten
Herzrhythmus-Klassifizierungsverfahrens dargestellt ist.
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11 ist
ein Funktionsflußdiagramm,
in dem die Wechselwirkung der verschiedenen Regeln zum Einleiten
und Verhindern von Antiarrhythmietherapien dargestellt ist.
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12 ist
ein Diagramm, in dem die Arbeitsweise des Nachweiszählers für eine atrielle
Fibrillation bzw. eine atrielle Tachykardie dargestellt ist.
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Die 13 und 14 zeigen Aspekte des bevorzugten
Modusumschaltmerkmals gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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1. Offenbarung einer Vorrichtung,
in der die vorliegende Erfindung verwirklicht werden kann
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1 zeigt
einen Defibrillator und einen Leitungssatz zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die ventrikuläre
Leitung weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 16 auf,
der drei konzentrische spulenförmige
Leiter aufweist, die voneinander durch rohrförmige Isoliermäntel getrennt
sind. Neben dem distalen Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 24,
eine ausstreckbare Helixelektrode 26, die zurückziehbar
innerhalb eines isolierenden Elektrodenkopfs 28 angebracht
ist, und eine langgestreckte Spulenelektrode 20. Jede der
Elektroden ist mit einem der spulenförmigen Leiter innerhalb des
Leitungskörpers 16 gekoppelt.
Die Elektroden 24 und 26 werden zur Herzstimulation und
zum Messen ventrikulärer
Depolarisationen verwendet. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich
ein gegabelter Verbinder 14, der drei elektrische Verbinder
aufweist, die jeweils mit einem der spulenförmigen Leiter gekoppelt sind.
Die Defibrillationselektrode 20 kann aus Platin, einer
Platinlegierung oder anderen Materialien hergestellt sein, von denen bekannt
ist, daß sie
bei implantierbaren Defibrillationselektroden verwendbar sind, und
sie kann eine Länge
von etwa 5 cm aufweisen.
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Die atrielle Leitung bzw. SVC-Leitung
weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 15 auf,
der drei konzentrische spulenförmige
Leiter aufweist, die voneinander durch rohrförmige Isoliermäntel getrennt
sind, welche dem Aufbau der ventrikulären Leitung entsprechen. Neben
dem J-förmigen distalen
Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 21 und
eine ausstreckbare Helixelektrode 17, die innerhalb eines
isolierenden Elektrodenkopfs 19 zurückziehbar angebracht ist. Jede
der Elektroden ist mit einem der spulenförmigen Leiter innerhalb des
Leitungskörpers 15 gekoppelt.
Die Elektroden 17 und 21 werden zur atriellen
Stimulation und zum Messen atrieller Depolarisationen verwendet.
Eine langgestreckte Spulenelektrode 23 ist proximal zur Elektrode 21 bereitgestellt
und mit dem dritten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt.
Die Elektrode 23 weist vorzugsweise eine Länge von
10 cm oder mehr auf und ist so konfiguriert, daß sie sich vom SVC zur Trikuspidalklappe
hin erstreckt. Gemäß einer
von den Erfindern getesteten bevorzugten Ausführungsform befanden sich etwa
5 cm der Elektrode für
das rechte Atrium bzw. der SVC-Elektrode im rechten Atrium, wobei
sich die restlichen 5 cm im SVC befanden. Am proximalen Ende der Leitung
befindet sich ein gegabelter Verbinder 13, der drei elektrische
Verbinder aufweist, die jeweils mit einem der spulenförmigen Leiter
gekoppelt sind.
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Die Koronarsinusleitung weist einen
langgestreckten isolierenden Leitungskörper 6 auf, der einen
spulenförmigen
Leiter aufweist, welcher mit einer langgestreckten, spulenförmigen Defibrillationselektrode 8 gekoppelt
ist. Die in unterbrochenen Umrißlinien
dargestellte Elektrode 8 befindet sich im Koronarsinus
und in der großen
Vene des Herzens bzw. der großen
Herzvene. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein Verbinderstecker 4,
der einen elektrischen Leiter aufweist, welcher mit dem spulenförmigen Leiter
gekoppelt ist. Die Elektrode 8 für den Koronarsinus bzw. die
große
Vene kann etwa 5 cm lang sein.
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Ein implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 10 ist
in Kombination mit den Leitungen dargestellt, wobei die Leitungsverbinderanordnungen 4, 13 und 14 in
den Verbinderblock 12 eingeführt sind. Wahlweise kann die
Isolation des nach außen
weisenden Abschnitts des Gehäuses 11 des Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators 10 unter Verwendung
einer Kunststoffbeschichtung, beispielsweise Parylen oder Silikongummi,
bereitgestellt werden, welche gegenwärtig bei manchen unipolaren Herzschrittmachern
eingesetzt werden. Der nach außen
weisende Abschnitt kann stattdessen jedoch auch unisoliert gelassen
werden, oder es kann eine andere Unterteilung zwischen dem isolierten
und dem nichtisolierten Abschnitt eingesetzt werden. Der nichtisolierte
Abschnitt des Gehäuses 11 dient
wahlweise als eine subkutane Defibrillationselektrode, die zum Defibrillieren
der Atrien oder der Ventrikel verwendet wird. Natürlich kann
der dargestellte Leitungssatz auch durch andere Leitungskonfigurationen
und Elektrodenanordnungen ersetzt werden. Beispielsweise können atrielle
Defibrillationselektroden und Meßelektroden zur Koronarsinusleitung oder
zur rechten ventrikulären
Leitung hinzugefügt werden,
statt daß sie
an einer getrennten atriellen Leitung angeordnet werden, wodurch
ein Zweileitungssystem ermöglicht
wird.
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2 ist
ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden
kann. Dieses Diagramm sollte als Beispiel für den Typ der Vorrichtung angesehen
werden, in dem die Erfindung verwirklicht werden kann, und nicht
als einschränkend
verstanden werden, weil angenommen wird, daß die Erfindung nutzbringend
in einer großen
Vielfalt von Vorrichtungsimplementierungen verwirklicht werden kann,
welche Vorrichtungen, welche Therapien zum Behandeln atrieller Arrhythmien
bzw. Vorhofarrhythmien statt ventrikulärer Arrhythmien oder zusätzlich zu
diesen bereitstellen, Kardioverter und Defibrillatoren, welche keine
Antitachykardie-Stimulationstherapien bereitstellen, Antitachykardieschrittmacher,
die keine Kardioversion oder Defibrillation bereitstellen, und Vorrichtungen,
welche verschiedene Formen von Antiarrhythmietherapien, wie eine
Nervenstimulation oder eine Arzneimittelverabreichung, ausführen, einschließen.
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Die Vorrichtung ist mit einem Leitungssystem versehen,
welches Elektroden aufweist, die den in 1 dargestellten entsprechen können. Es
können natürlich alternative
Leitungssysteme austauschend verwendet werden. Falls die Elektrodenkonfiguration aus 1 eingesetzt wird, ergibt
sich die folgende Entsprechung zu den dargestellten Elektroden.
Eine Elektrode 311 entspricht der Elektrode 11,
und sie ist der nichtisolierte Abschnitt des Gehäuses des implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators.
Eine Elektrode 320 entspricht der Elektrode 20 und
ist eine Defibrillationselektrode, die sich im rechten Ventrikel
befindet. Eine Elektrode 310 entspricht der Elektrode 8 und
ist eine Defibrillationselektrode, die sich im Koronarsinus befindet.
Eine Elektrode 318 entspricht der Elektrode 23 und
ist eine Defibrillationselektrode, die sich in der oberen Hohlvene
befindet. Elektroden 324 und 326 entsprechen den
Elektroden 24 und 26 und werden zum Messen und
Stimulieren im Ventrikel verwendet. Elektroden 317 und 321 entsprechen
den Elektroden 19 und 21 und werden zum Stimulieren
und zum Messen im Atrium verwendet.
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Die Elektroden 310, 311, 318 und 320 sind mit
einer Hochspannungsausgabeschaltung 234 gekoppelt. Die
Elektroden 324 und 326 sind mit einem R-Zacken-Verstärker 200 gekoppelt,
der vorzugsweise die Form eines Verstärkers mit automatischer Verstärkungssteuerung
annimmt, welcher als Funktion der gemessenen R-Zacken-Amplitude
eine einstellbare Meßschwelle
bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der R-Ausgabeleitung 202 erzeugt,
wenn das zwischen den Elektroden 324 und 326 gemessene
Signal die vorliegende Meßschwelle übersteigt.
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Die Elektroden 317 und 321 sind
mit dem P-Zacken-Verstärker 204 gekoppelt,
der vorzugsweise auch die Form eines Verstärkers mit automatischer Verstärkungssteuerung
annimmt, welcher als Funktion der gemessenen R-Zacken-Amplitude
eine einstellbare Meßschwelle
bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der P-Ausgabeleitung 206 erzeugt, wenn
das zwischen den Elektroden 317 und 321 gemessene
Signal die vorliegende Meßschwelle übersteigt.
Die allgemeine Arbeitsweise des R-Zacken-Verstärkers 200 und des
P-Zacken-Verstärkers 204 kann
derjenigen entsprechen, die im am 2. Juni 1992 Keimel u. a. erteilten
US-Patent US-A-5 117 824 mit dem Titel "Apparatus for Monitoring
Electrical Physiologic Signals" offenbart ist.
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Die Schaltmatrix 208 wird
verwendet, um auszuwählen,
welche der verfügbaren
Elektroden mit dem Breitbandverstärker 210 (0,5–200 Hz)
zur Verwendung bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden.
Die Auswahl der Elektroden wird über
einen Daten-/Adreßbus 218 gesteuert,
wobei diese Auswahlen nach Wunsch geändert werden können. Signale
von den Elektroden, die zum Koppeln mit dem Bandpaßverstärker 210 ausgewählt werden,
werden einem Multiplexer 220 zugeführt und danach vom A/D-Wandler 222 in
digitale Mehrbitsignale umgewandelt, um von der Direktspeicherzugriffs-Schaltung 228 gesteuert
im Direktzugriffsspeicher 226 gespeichert zu werden. Der
Mikroprozessor 224 kann digitale Signalanalysetechniken
verwenden, um die im Direktzugriffsspeicher 226 gespeicherten
digitalisierten Signale zu charakterisieren, um den Herzrhythmus
des Patienten zu erkennen und zu klassifizieren, wobei beliebige
der zahlreichen auf dem Fachgebiet bekannten Signalverarbeitungsverfahren eingesetzt
werden.
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Der restliche Teil der Schaltungsanordnung ist
dem Bereitstellen von Herzstimulations-, Kardioversions- und Defibrillationstherapien
gewidmet, und er kann für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung auf dem Fachgebiet bekannten
Schaltungsanordnungen entsprechen. Nachstehend wird eine als Beispiel
dienende Vorrichtung zum Erreichen von Stimulations-, Kardioversions-
und Defibrillationsfunktionen offenbart. Die Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 des
Schrittmachers weist programmierbare digitale Zähler auf, welche die Grundzeitintervalle
steuern, die DDD, VVI, DVI, VDD, AAI, DDI und anderen Modi der Einzel-
und Doppelkammerstimulation entsprechen, wie auf dem Fachgebiet
wohlbekannt ist. Die Schaltungsanordnung 212 steuert auch Escapeintervalle,
die mit einer Antitachyarrhythmiestimulation im Atrium und im Ventrikel
verbunden sind, wobei beliebige auf dem Fachgebiet bekannte Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien
verwendet werden.
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Von der Stimulationsschaltungsanordnung 212 definierte
Intervalle schließen
atrielle und ventrikuläre
Stimulations-Escapeintervalle, die Refraktärperioden, während derer
gemessene P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, um die Zeitsteuerung
der Escapeintervalle und die Impulsbreiten der Stimulationsimpulse
neu einzuleiten, ein. Die Dauern dieser Intervalle werden ansprechend
auf gespeicherte Daten im Speicher 226 vom Mikroprozessor 224 bestimmt
und über
den Adreß-/Datenbus 218 zur
Stimulationsschaltungsanordnung 212 übertragen. Die Stimulationsschaltungsanordnung 212 bestimmt, vom
Mikroprozessor 224 gesteuert, auch die Amplitude der Herzstimulationsimpulse.
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Während
des Stimulierens werden die Escapeintervallzähler innerhalb der Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 des
Schrittmachers beim Messen von R-Zacken und P-Zacken, wie durch
Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben
wird, und in Übereinstimmung
mit dem ausgewählten
Stimulationsmodus bei der Zeitablauf-Auslösererzeugung der Stimulationsimpulse
durch die Schrittmacher-Ausgangs schaltungen 214 und 216,
die mit den Elektroden 317, 321, 324 und 326 gekoppelt
sind, zurückgesetzt.
Die Escapeintervallzähler
werden auch bei der Erzeugung von Stimulationsimpulsen zurückgesetzt
und steuern dadurch den Grundzeitablauf der Herzstimulationsfunktionen
einschließlich
der Antitachyarrhythmiestimulation.
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Die Dauern bzw. Längen der von den Escapeintervall-Zeitgebern definierten
Intervalle werden über
den Daten/Adreßbus 218 vom
Mikroprozessor 224 bestimmt. Der Zählwert, der in den Escapeintervallzählern vorhanden
ist, wenn sie durch gemessene R- und P-Zacken zurückgesetzt
werden, kann zum Messen der Dauern der R-R-Intervalle, P-P-Intervalle, P-R-Intervalle
und R-P-Intervalle verwendet werden, wobei diese Messungen im Speicher 226 gespeichert
werden und in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet
werden, um das Auftreten einer Vielzahl von Tachyarrhythmien zu
diagnostizieren, wie nachstehend in näheren Einzelheiten erörtert wird.
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Der Mikroprozessor 224 arbeitet
als eine unterbrechungsgesteuerte Vorrichtung, und er spricht auf
Unterbrechungen von der Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 des
Schrittmachers an, die dem Auftreten von gemessenen P- und R-Zacken und
der Erzeugung von Herzstimulationsimpulsen entsprechen. Diese Unterbrechungen
werden über den
Daten/Adreßbus 218 zugeführt. Alle
erforderlichen mathematischen Berechnungen, welche vom Mikroprozessor 224 auszuführen sind,
und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 des Schrittmachers
gesteuert werden, treten nach solchen Unterbrechungen auf. Der Mikroprozessor 224 weist
einen zugeordneten ROM auf, in dem sich das seinen Betrieb steuernde
gespeicherte Programm befindet, wie nachstehend beschrieben wird.
Ein Teil des Speichers 226 (4)
kann als mehrere Umlaufpuffer konfiguriert werden, die Reihen gemessener Intervalle
halten können,
welche ansprechend auf das Auftreten einer Stimulations- oder Meßunterbrechung
analysiert werden können,
um zu bestimmen, ob das Herz des Patienten gegenwärtig eine
atrielle oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie aufweist.
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Das bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendete
Arrhythmieerfassungsverfahren kann Tachyarrhythmieerfassungsalgorithmen
aus dem Stand der Technik aufweisen. Wie nachstehend beschrieben
wird, wird die gesamte Methodologie zur Erfassung ventrikulärer Arrhythmien
bei gegenwärtig erhältlichen
Schrittmachern/Kardiovertern/Defibrillatoren von Medtronic als Teil
des in der offenbarten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwendeten
Arrhythmieerfassungs- und -klassifizierungsverfahrens eingesetzt.
Jedes der auf dem Fachgebiet bekannten verschiedenen Arrhythmieerfassungsverfahren,
die vorstehend im Abschnitt Hintergrund der Erfindung erörtert wurden,
könnte
jedoch auch nutzbringend bei alternativen Ausführungsformen der Erfindung
eingesetzt werden.
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Falls eine atrielle oder ventrikuläre Tachyarrhythmie
erfaßt
wird und eine Antitachyarrhythmie-Stimulationsart erwünscht ist,
werden geeignete Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien
vom Mikroprozessor 224 in die Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung 212 des
Schrittmachers geladen, um die Arbeitsweise der darin vorhandenen
Escapeintervallzähler
zu steuern und Refraktärperioden
zu definieren, während
derer die Erfassung von R- und P-Zacken unwirksam ist, um die Escapeintervallzähler wieder
auszulösen.
Alternativ kann auch eine Schaltungsanordnung zum Steuern des Zeitablaufs
und der Erzeugung von Antitachykardie-Stimulationsimpulsen verwendet
werden, die im Berkovits u. a. am 25. März 1986 erteilten US-Patent
US-A-4 577 633, im Pless u. a. am 14. November 1989 erteilten US-Patent
US-A-4 880 005, im Vollmann u. a. am 23. Februar 1988 erteilten
US-Patent US-A-7
726 380 und im Holley u. a. am 13. Mai 1986 erteilten US-Patent US-A-4 587
970 beschrieben ist.
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Falls die Erzeugung eines Kardioversions- oder
Defibrillationsimpulses erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den
Escapeintervallzähler
zum Steuern des Zeitablaufs solcher Kardioversions- und Defibrillationsimpulse
sowie zugeordneter Refraktärperioden.
Ansprechend auf die Erfassung einer atriellen oder ventrikulären Fibrillation
oder einer Tachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls erforderlich
macht, aktiviert der Mikroprozessor 224 die Kardioversions-/Defibrillationssteuerschaltungsanordnung 230,
welche das unter der Steuerung der Hochspannungs-Ladesteuerleitung 240 stattfindende
Laden der Hochspannungskondensatoren 246, 248 über die
Ladeschaltung 236 einleitet. Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren
wird über
eine VCAP-Leitung 244 überwacht,
welche über den
Multiplexer 220 geführt
wird, und sie führt
ansprechend auf das Erreichen eines vom Mikroprozessor 224 festgelegten
vorbestimmten Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf einer Cap-Full-(CF)-Leitung 254,
wodurch das Laden beendet wird. Danach wird der Zeitablauf der Abgabe der
Defibrillations- oder Kardioversionsimpulse von der Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 des Schrittmachers
gesteuert. Nach der Ausgabe der Fibrillations- oder Tachykardietherapie
führt der
Mikroprozessor die Vorrichtung zur Herzstimulation zurück und wartet
auf die nächste
folgende Unterbrechung infolge einer Stimulation oder infolge des
Auftretens einer gemessenen atriellen oder ventrikulären Depolarisation.
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Eine Ausführungsform eines geeigneten Systems
zur Abgabe und zur Synchronisation ventrikulärer Kardioversions- und Defibrillationsimpulse und
zum Steuern der damit in Verbindung stehenden Zeitfunktionen ist
in näheren
Einzelheiten im am 23. Februar 1993 Keimel erteilten anliegenden
US-Patent US-A-5 188 105 offenbart. Falls in der Vorrichtung atrielle
Defibrillationsfähigkeiten
vorhanden sind, können
geeignete Systeme zur Abgabe und zur Synchronisation atrieller Kardioversions-
und Defibrillationsimpulse und zum Steuern der damit in Verbindung
stehenden Zeitfunktionen der am 29. Oktober 1992 veröffentlichten
PCT-Patentanmeldung WO-A-92/18198 von Adams u. a. und dem am 23. Februar
1982 Mirowski u. a. erteilten US-Patent US-A-4 316 472 entnommen werden. Weiterhin
können
Hochfrequenz-Impulsstöße an die
Elektroden 317 und 321 ausgegeben werden, um atrielle
Tachyarrhythmien zu beenden, wie in der von Duffin u. a. eingereichten
PCT-Patentveröffentlichung WO-A-95/28987
und in der von Mehra u. a. eingereichten PCT-Patentveröffentlichung WO-A-95/28988
beschrieben ist.
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Es wird jedoch angenommen, daß jede bekannte
Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls-Steuerschaltungsanordnung
in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendbar ist. Beispielsweise
kann auch eine den Zeitablauf und die Erzeugung von Kardioversions-
und Defibrillationsimpulsen steuernde Schaltungsanordnung verwendet
werden, wie sie im Zipes am 24. Mai 1983 erteilten US-Patent US-A-4
384 585, im Pless u. a. erteilten, vor stehend zitierten US-Patent
US-A-4 949 719 und im Engle u. a. erteilten US-Patent US-A-4 375 817
offenbart ist.
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Bei der dargestellten Vorrichtung
wird die Abgabe der Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse, von
der Steuerschaltungsanordnung 230 über den Steuerbus 238 gesteuert,
von der Ausgabeschaltung 234 durchgeführt. Die Ausgabeschaltung 234 bestimmt,
ob ein einphasiger oder ein zweiphasiger Impuls abgegeben wird,
ob das Gehäuse 311 als
Kathode oder als Anode dient, und welche Elektroden an der Abgabe
des Impulses beteiligt sind. Ein Beispiel einer Ausgabeschaltungsanordnung
zur Abgabe zweiphasiger Impulsbereiche kann dem Mehra erteilten
vorstehend zitierten Patent und US-A-4 727 877 entnommen werden.
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Ein Beispiel einer Schaltungsanordnung,
die zum Steuern der Abgabe einphasiger Impulse verwendet werden
kann, ist im Keimel am 17. November 1992 erteilten anliegenden US-Patent
US-A-5 163 427 offenbart. Die Ausgabesteuerschaltungsanordnung,
die im Mehra u. a. am 4. September 1990 erteilten US-Patent US-A-4
953 551 oder im Winstrom am 31. Januar 1989 erteilten US-Patent
US-A-4 800 883 offenbart ist, kann jedoch auch in Zusammenhang mit
einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
zur Abgabe zweiphasiger Impulse verwendet werden.
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Bei modernen implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren
werden die jeweiligen Therapien vorab vom Arzt in die Vorrichtung
programmiert, und es wird typischerweise ein Therapiemenü bereitgestellt.
Beispielsweise kann bei einer anfänglichen Erfassung einer atriellen
oder ventrikulären
Tachykardie eine Antitachykardie-Stimulationstherapie ausgewählt werden
und an die Kammer, in der die Tachykardie diagnostiziert wurde,
oder an beide Kammern ausgegeben werden. Bei einer erneuten Erfassung einer
Tachykardie kann eine aggressivere Antitachykardie-Stimulationstherapie
vorgesehen werden. Falls wiederholte Versuche zu Antitachykardie-Stimulationstherapien
fehlschlagen, kann danach ein Kardioversionsimpuls mit einem höheren Pegel
ausgewählt
werden. Therapien zur Tachykardiebeendigung können auch von der Rate der
erfaßten
Tachykardie abhängen,
wobei die Aggressivität
der Therapien erhöht
wird, wenn die Rate der erfaßten
Tachykardie zunimmt. Beispielsweise können vor der Abgabe von Kardioversionsimpulsen
weniger Versuche zu einer Antitachykardiestimulation unternommen werden,
falls die Rate der erfaßten
Tachykardie oberhalb einer vorgegebenen Schwelle liegt. Die vorstehend
in Zusammenhang mit Beschreibungen von Tachykardieerfassungs- und
-behandlungstherapien aus dem Stand der Technik zitierten Entgegenhaltungen
sind auch hier anwendbar.
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Falls eine Fibrillation identifiziert
wird, kann eine Hochfrequenzstoß-Stimulation,
wie vorstehend erörtert
wurde, als anfänglich
versuchte Therapie verwendet werden. Nachfolgende Therapien können in
der Abgabe von Defibrillationsimpulsen mit einer hohen Amplitude,
typischerweise von mehr als 5 Joule, bestehen. Niedrigere Energieniveaus
können zur
Kardioversion verwendet werden. Wie im Fall gegenwärtig verfügbarer implantierbarer
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren und wie in den vorstehend
zitierten Entgegenhaltungen erörtert
wurde, ist vorgesehen, daß die
Amplitude des Defibrillationsimpulses ansprechend darauf erhöht werden
kann, daß ein
anfänglicher
Impuls oder anfängliche
Impulse die Fibrillation nicht beenden. Patente aus dem Stand der
Technik, die diese zuvor festgelegten Therapiemenüs von Antitachyarrhythmietherapien aufweisen,
schließen
das Haluska u. a. erteilte vorstehend zitierte US-Patent US-A-4
830 006, das Vollmann u. a., erteilte US-Patent US-A-4 727 380 und das
Holley u. a. erteilte US-Patent US-A-4 587 970 ein.
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Das Arrhythmieerfassungs- und Klassifizierungssystem,
das gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann, verwendet einen mit Prioritäten versehenen
Satz aufeinander bezogener Regeln zur Arrhythmieerfassung. Jede
Regel enthält
einen Satz von einer oder mehreren "Klauseln", die erfüllt sein
müssen
(Kriterien, die erfüllt
sein müssen). Wenn
alle Klauseln einer Regel erfüllt
sind, wird angegeben, daß die
Regel erfüllt
ist. In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird gesagt,
daß die Regel
"wirksam wird". Es ist möglich,
daß mehrere Regeln
gleichzeitig "wirksam werden", wobei die Regel mit der höchsten Priorität Vorrang
hat. Manche Regeln lösen
die Ausführung
einer Therapie aus, wenn sie wirksam werden. Andere Regeln unterbinden
das Ausführen
der Therapie, wenn sie wirksam werden. Das zu einer bestimmten Zeit
auftretende Wirksamwerden der Regel mit der höchsten Priorität steuert
das Verhalten der Vorrichtung. Das Wirksamwerden einer Regel, wodurch
eine Therapie ausgelöst
wird, wird beispielsweise durch das Wirksamwerden von Regeln höherer Priorität überschrieben,
die das Ausführen
der Therapie verhindern. Regeln werden unabhängig davon, ob eine Therapie
von der Regel ausgelöst
wird, unwirksam, wenn ihre Klauseln nicht mehr erfüllt sind.
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Jede Regel weist einen Satz von Klauseln oder
Kriterien auf, die wenn sie erfüllt
sind, angeben, daß es
wahrscheinlich ist, daß ein
spezifizierter Herzrhythmustyp auftritt, der durch verschiedene
Tachyarrhythmien, eine Sinus tachykardie und einen normalen Sinusrhythmus
gegeben sein kann. Ein spezifischer Rhythmus oder eine spezifische
Tachyarrhythmie kann mehr als eine zugeordnete Regel aufweisen.
Die Regeln sind aufeinander bezogen, so daß ein Fortschritt in Richtung
des Erfüllens der
Anforderungen einer Klausel einer Regel auch der Gegenstand einer
Klausel einer anderen Regel sein kann.
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Die durch die Klauseln der verschiedenen
offenbarten Regeln dargelegten spezifischen Kriterien enthalten
eine Anzahl bekannter Kriterien zum Beurteilen von Herzrhythmen,
einschließlich
des gesamten Arrhythmieerfassungs- und Klassifizierungssystems,
das im gegenwärtig
verfügbaren
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 7219 von Medtronic eingesetzt
wird, sowie Kriterien, die im Gunderson erteilten US-Patent US-A-5
330 508 offenbart sind, wie nachstehend erörtert wird. Weiterhin ist in
den Klauseln verschiedener Regeln eine Anzahl neuer Beurteilungskriterien
enthalten. Ein solches neues Erfassungsverfahren beruht auf der
Klassifizierung der Ereignisse, die in Zusammenhang mit der Folge
von zwei ventrikulären
Depolarisationen auftreten, in eine begrenzte Anzahl von Ereignismustern
auf der Grundlage der Anzahl und der Zeiten des Auftretens atrieller
Ereignisse, die den zwei letzten ventrikulären Ereignissen vorhergehen.
Ein Ereignismuster wird für
jedes einzelne ventrikuläre
Ereignis entwickelt, so daß aufeinanderfolgende
Ereignismuster einander überlappen.
Die Erfinder haben festgestellt, daß bestimmte Sequenzen von Ereignismustern
stark auf bestimmte Herzrhythmustypen hindeuten. Für Herzrhythmen,
bei denen dies der Fall ist, wird ein definierter Satz hinweisender
Ereignismusterfolgen oder eine "Grammatik" definiert. Die Übereinstimmung des
Herzrhythmus mit den Grammatiken, die verschiedenen Herzrhythmen
zugeordnet sind, wird durch gleichzeitig arbeitende kontinuierliche
Erkennungsmaschinen bestimmt, deren Ausgaben den Gegenstand von
einer oder mehreren Klauseln innerhalb der Regelhierarchie bilden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird die Vorrichtung mit Regeln versehen, die, wenn sie
erfüllt
sind, das Vorhandensein einer anhaltenden atriellen Fibrillation
und eines anhaltenden atriellen Flatterns angeben und ansprechend auf
ihre Erfassung antiatrielle Fibrillations- oder antiatrielle Tachykardietherapien
ausführen.
Diese Regeln enthalten einen Satz verschiedener neuer Klassifikationskriterien
unter Einschluß eines
Zählers
für den
Nachweis atrieller Fibrillationen bzw. atrieller Tachykardien, der
herzschlagweise inkrementiert und dekrementiert wird und mit einem
definierten Schwellenzählwert
oder mit definierten Schwellenzählwerten
verglichen wird, welche als auf eine atrielle Fibrillation oder
eine atrielle Tachykardie hinweisend angesehen werden. Die atrielle
Rate und die atrielle Regelmäßigkeit
werden auch überwacht,
und eine atrielle Fibrillation oder eine atrielle Tachykardie wird vorläufig erfaßt, wenn
der Nachweiszähler
bei oder oberhalb eines solchen Schwellenwerts liegt und der atrielle
Rhythmus definierte Ratenzonenkriterien erfüllt, die mit einer atriellen
Fibrillation oder einer atriellen Tachykardie verbunden sind. Wenn
sowohl der Ereigniszählwert
als auch die Ratenzonenkriterien erfüllt werden, wird die vorhandene
Arrhythmie vorläufig
als atrielle Fibrillation oder atrielle Tachykardie bestimmt, was
davon abhängt,
welche Ratenzonenkriterien erfüllt
sind. Es wird dann ein Zeitgeber für eine anhaltende atrielle
Fibrillation bzw. atrielle Tachykardie initialisiert, welcher Zeittakte
ausgibt, bis der Abschluß der
atriellen Tachyarrhythmie erfaßt wurde.
Die Zeitdauer seit der vorläufigen
Erfassung einer atriellen Tachyarrhythmie wird fortlaufend mit einem
oder mehreren Minimaldauerwerten verglichen, die der als gegenwärtig auftretend
bestimmten atriellen Tachyarrhythmie und/oder der nächsten geplanten
Therapie für
eine solche Arrhythmie zugeordnet sind. Falls die Zeitdauer seit
der vorläufigen
Erfassung der atriellen Arrhythmie den anwendbaren Minimaldauerwert
erfüllt
oder übersteigt
und auch andere zugeordnete Kriterien erfüllt werden, wird die nächste geplante
antiatrielle Arrhythmietherapie ausgeführt.
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Zusätzliche zugeordnete Kriterien,
die als Vorbedingung für
die Ausführung
atrieller Antitachyarrhythmietherapien erfüllt werden müssen, können das
Verstreichen eines minimalen Intervalls seit der letzten ausgeführten Therapie,
der keine erfaßte Beendigung
einer atriellen Tachyarrhythmie folgte, eine Bestätigung,
daß die
letzten Herzzyklen keine Rückkehr
zum Sinusrhythmus angeben, daß die
Zeitdauer seit der vorläufigen
Erfassung der atriellen Tachyarrhythmie geringer ist als ein maximaler
Dauerwert, und die Tageszeit, die einem vordefinierten Zeitbereich
entspricht und/oder kleiner ist als eine vorgegebene Anzahl atrieller
Antitachyarrhythmietherapien, die in einem vorhergehenden Zeitraum
ausgeführt
worden sind, einschließen.
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Wie vorstehend erwähnt wurde,
wird bei jedem ventrikulären
Ereignis der Zeitablauf der atriellen und ventrikulären Ereignisse,
die während
der vorhergehenden zwei R-R-Intervalle
auftreten, analysiert, um einen "Mustercode" zu entwickeln. 3 zeigt die verschiedenen
definierten Zeitintervalle, die verwendet werden, um die Mustercodes
zu entwickeln. Jedes der zwei R-R-Intervalle ist in vier Zonen eingeteilt,
wobei Zone 1 die ersten 50 Millisekunden nach dem das R-R-Intervall
einleitenden ventrikulären
Ereignis umfaßt
und sich Zone 2 vom Ende der Zone 1 bis halbwegs über das
R-R-Intervall erstreckt. Zone 3 erstreckt sich von halbwegs über das
R-R-Intervall bis zu 80 Millisekunden vor dem das R-R-Intervall
beendenden ventrikulären
Ereignis, und Zone 4 enthält die letzten 80 Millisekunden
des R-R-Intervalls.
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Zum Bestimmen der Mustercodes wird
jedem einzelnen R-R-Intervall
auf der Grundlage der Anzahl des Auftretens atrieller Ereignisse
während des
R-R-Intervalls und ihres Orts bezüglich der vier definierten
Zonen ein "Herzschlagcode" zugeordnet. Es werden drei Kriterien
ausgewertet, um jedem R-R-Intervall einen Herzschlagcode zuzuweisen,
wobei diese die als "P-Zählwert"
bezeichnete Anzahl atrieller Ereignisse, die während des R-R-Intervalls auftreten,
die Dauer des dem R-R-Intervall zugeordneten R-P-Intervalls und
die Dauer des dem R-R-Intervall zugeordneten P-R-Intervalls einschließen. Das R-P-Intervall
ist die in Millisekunden gemessene Zeit vom ventrikulären Anfangsereignis
im R-R-Intervall bis
zum ersten innerhalb des Intervalls auftretenden atriellen Ereignis,
falls überhaupt.
Das P-R-Intervall ist
die Zeit in Millisekunden vom letzten atriellen Ereignis im R-R-Intervall,
falls überhaupt,
bis zum letzten ventrikulären
Ereignis im R-R-Intervall. Es sei bemerkt, daß, falls mehrere atrielle Ereignisse
während des
R-R-Intervalls auftreten, die Summe der R-P- und P-R-Intervalle nicht
gleich dem R-R-Intervall ist. Auf der Grundlage des P-Zählwerts
und der Häufigkeit
des Auftretens der atriellen Depolarisationen wird ein Herzschlagzählwert von
null bis neun erzeugt. Der Algorithmus zum Erzeugen des Herzschlagcodes
ist der folgende.
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Falls der P-Zählwert gleich 1 ist und in
der Zone 3 ein atrielles Ereignis auftritt, ist der Herzschlagcode
null. Falls der P-Zählwert
gleich 1 ist und das atrielle Ereignis in der Zone 1 auftritt,
ist der Herzschlagcode 1. Falls der P-Zählwert gleich 1 ist und das
atrielle Ereignis in der Zone 4 auftritt, ist der Herzschlagcode 2.
Falls der P-Zählwert gleich
1 ist und das atrielle Ereignis in der Zone 2 auftritt,
ist der Herzschlagcode 3.
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Falls der P-Zählwert gleich 2 ist und ein
atrielles Ereignis in der Zone 3, jedoch nicht in der Zone 1 auftritt,
ist der Herzschlagcode 9. Falls der P-Zählwert gleich 2 ist und ein
atrielles Ereignis in der Zone 3 und in der Zone 1 auftritt,
ist der Herzschlagcode 4. Falls der P-Zählwert gleich 2 ist und atrielle
Ereignisse in den Zonen 1 und 4 auftreten, ist
der Herzschlagcode 5. Alle anderen R-R-Intervalle, die
zwei atrielle Ereignisse enthalten, führen zu einem Herzschlagcode
von 6.
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Falls der P-Zählwert größer oder gleich 3 ist, ist
der Herzschlagcode 8. Falls der P-Zählwert 0 ist, ist der Herzschlagcode 7.
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Bei 10 Herzschlagcodes würde erwartet
werden, daß 100
entsprechende Mustercodes für
zwei R-R-Intervallsequenzen erzeugt werden. Die Erfinder haben jedoch
festgestellt, daß die
Bibliothek von Ereignismustern vorteilhafterweise erheblich verringert werden
kann, und sie haben einen Satz von 18 Mustercodes abgeleitet,
wie in 4 dargestellt
ist. In den Darstellungen sind zwei aufeinanderfolgende R-R-Intervalle dargestellt,
wobei abwärts
verlaufende Linien ventrikuläre
Ereignisse angeben und aufwärts verlaufende Linien
atrielle Ereignisse angeben. Die Zone 1 ist als ein kurzer
horizontaler Balken dargestellt, der vom ersten ventrikulären Ereignis
in jedem R-R-Intervall ausgeht. Die Zone 4 ist als ein
kurzer horizontaler Balken dargestellt, der sich vom letzten ventrikulären Ereignis
in jedem R-R-Intervall
zurück erstreckt.
Eine sich vertikal erstreckende gepunktete Linie gibt die Teilungslinie
zwischen Zone 2 und Zone 3 auf halbem Wege durch
das R-R-Intervall an, und aufwärts
verlaufende Linien, gekoppelt mit der horizontalen Basislinie, geben
atrielle Ereignisse an, die in der dargestellten spezifischen Zone
auftreten. Aufwärts
verlaufende Linien, die oberhalb der Basislinie verlaufen, geben
atrielle Ereignisse an, die in jeder der zwei Zonen, an die sie
angrenzen, auftreten können.
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Der Mustercode A, entsprechend einem Herzschlagcodepaar
(0, 0), ist ein Mustercode für eine
Sinustachykardie.
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Der Mustercode B, entsprechend einem Herzschlagcode
(0, 7), tritt unter anderem dann auf, wenn eine vorzeitige ventrikuläre Kontraktion
auftritt und vor der nächsten
atriellen Depolarisation erfaßt wird.
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Der Mustercode C entspricht dem Herzschlagcodepaar
(7, 4) oder (7, 9) und tritt unter anderem im Nachlauf isolierter
PVCs auf.
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Der Mustercode D, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (0, 4) oder (0, 9), tritt unter anderem dann
auf, wenn eine isolierte vorzeitige atrielle Kontraktion ohne ein
entsprechendes ventrikuläres
Ereignis auftritt.
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Der Mustercode E, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (4, 0) oder (9, 0), tritt unter anderem im Nachlauf
eines isolierten PAC auf, wobei ein normaler Sinusrhythmus wiederaufgenommen
wird.
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Der Mustercode F, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (1, 1), tritt unter anderem während eines Übergangsrhythmus
auf, wobei die atriellen Depolarisationen gleich nach Depolarisationen
in den Ventrikeln erfaßt
werden. Er tritt auch bei disassoziierten Rhythmen auf, bei denen
die Atrien und die Ventrikel unabhängig, jedoch leicht außer Phase, schlagen.
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Der Mustercode G, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (2, 2), tritt unter anderem dann auf, wenn ein
Rhythmus einen Übergangsursprung
aufweist, wobei ventrikuläre
Depolarisationen nur kurz nach atriellen Depolarisationen erfaßt werden.
Er tritt auch bei disassoziierten Rhythmen auf, bei denen die Atrien
und die Ventrikel unabhängig
nahezu mit der gleichen Rate, jedoch leicht außer Phase, schlagen.
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Der Mustercode H, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (5, 7), tritt unter anderem bei Übergangsrhythmen
auf, bei denen atrielle und ventrikuläre Depolarisationen dicht voneinander
beabstandet, jedoch in keiner konsistenten zeitlichen Reihenfolge, gemessen
werden.
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Der Mustercode I, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (7, 5) und der Mustercode J, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (7, 1) werden beide zur Erkennung einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie
verwendet.
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Der Mustercode K, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (2, 7), tritt unter anderem während Knotenrhythmen sowie
einer ventrikulären
Tachykardie, einer ventrikulären
Fibrillation und einem ventrikulären
Flattern auf, er tritt jedoch selten, falls überhaupt, in Fällen einer
atriellen Fibrillation auf.
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Der Mustercode L, entsprechend dem
Herzschlagcode (0, 2), tritt gelegentlich in Fällen einer Doppeltachykardie
auf, wobei die Atrien und die Ventrikel unabhängig, jedoch außer Phase,
schlagen.
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Der Mustercode M, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (2, 0), tritt auch in diesen Situationen auf.
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Der Mustercode N, entsprechend dem
Herzschlagcodepaar (3, 3), tritt in Fällen einer ventrikulären Tachykardie
mit einer retrograden Eins-zu-Eins-Leitung auf.
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Der Mustercode O ist ein Standardmustercode,
der auftritt, wenn der Mustercode keinen der vorstehenden Codes
A–N entspricht,
wobei die zusätzliche
Bedingung auftritt, daß der
P-Zählwert
für das
erste R-R-Intervall 1 ist und der P-Zählwert
für das
zweite R-R-Intervall 2 ist. Dieser Mustercode tritt häufig, unter
anderen schnellen atriellen Rhythmen, bei der atriellen Fibrillation
auf. Der Mustercode P ist auch ein Standardmustercode,
der zugewiesen wird, wenn das Herzschlagcodepaar keinem der in Zusammenhang
mit den vorstehenden Mustercodes A–N zugewiesenen Herzschlagcodepaaren
entspricht, wobei ein P-Zählwert
dem ersten R-R-Intervall von 2 und ein P-Zählwert dem
zweiten R-R-Intervall von 1 zugewiesen ist.
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Der Mustercode Q ist ein Standardmustercode,
der an sprechend auf Herzschlagcodepaare zugewiesen wird, die keinem
der vorstehenden Mustercodes A N entsprechen, wobei beide P-Zählwerte 2 sind.
Ebenso wie die Mustercodes O und P gibt dieser
Mustercode eine atrielle Fibrillation und/oder schnelle atrielle
Rhythmen an.
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Der Mustercode Y ist ein Standardmustercode,
der allen Herzschlagcodepaaren zugewiesen wird, die nicht in einen
der zuvor definierten Mustercodes A–Q fallen, in denen es in jedem
R-R-Intervall mindestens ein atrielles Ereignis gibt und die Summe der
zwei P-Zählwerte 3 übersteigt.
Der Mustercode Z ist ein Standardmustercode, der allen Herzschlagcodepaaren
zugewiesen wird, die keinem der vorstehenden Mustercodes A–Y entsprechen.
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Wenngleich die vorstehenden Regeln
als komplex erscheinen, können
sie durch eine in 5 dargestellte
Nachschlagetabelle sehr zweckmäßig implementiert
werden, wobei die Nachschlagetabelle jedem der 100 möglichen
Herzschlagcodepaare einen der festgelegten Mustercodes zuweist.
Unter Verwendung der im Speicher gespeicherten Nachschlagetabelle
kann der Mikroprozessor innerhalb der Vorrichtung leicht und schnell
den geeigneten Mustercode bestimmen, der jedem aufeinanderfolgenden
ventrikulären
Ereignis zugeordnet ist. Diese Mustercodes können als Zahlen gespeichert
werden, wie in 4 in
Klammern angegeben ist, und ihre Reihenfolge kann durch eine Software-implementierte
kontinuierliche Erkennungsmaschine analysiert werden, um zu bestimmen,
ob die Folgen von Mustercodes definierten Grammatiken entsprechen,
welche spezifischen Arrhythmien oder Gruppen von Arrhythmien entsprechen.
Die Arbeitsweise der kontinuierlichen Erkennungsmaschinen zum Erreichen dieses
Ergebnisses wird nachstehend in näheren Einzelheiten erörtert. Zum
Verständnis
der allgemeinen Arbeitsweise der Vorrichtung in Zusammenhang mit
den Funktionsflußdiagrammen
aus 11 muß jedoch
nur verstanden werden, daß die
kontinuierlichen Erkennungsmaschinen einen Zählwert ausgeben, der den Grad
der Entsprechung des gemessenen Rhythmus mit den für jede Arrhythmie
definierten Grammatiken angibt, und daß die Regeln zum Identifizieren
der verschiedenen Arrhythmien Klauseln enthalten, die Kriterien
darlegen, mit denen die ausgegebenen Zählwerte der kontinuierlichen
Erkennungsmaschinen verglichen werden.
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Mehrere der Regeln verwenden kontinuierliche
Erkennungsmaschinen, die durch den Mikroprozessor implementiert
sind, welcher Folgen von Mustercodes oder Herzschlagcodes, wenn
sie bei jedem ventrikulären
Ereignis erzeugt werden, auf eine zugeordnete Nachschlagetabelle
anwendet. Jede Nachschlagetabelle definiert einen Satz sequentieller Zustände, die
durch in Klammern geschriebene Nummern, beginnend mit dem Rücksetzzustand
[0] angegeben werden, und einen Satz anderer definierter Zustände, die
horizontal über
die Tabelle angeordnet sind. Mögliche
Mustercodes oder Herzschlagcodes sind vertikal aufgelistet. Beim
Betrieb bestimmt der Prozessor bei jedem ventrikulären Ereignis
seinen gegenwärtigen
Zustand und den letzten Muster- oder Herzschlagcode. Anhand der
Tabelle geht der Prozessor in den nächsten Zustand über und
wartet auf den nächsten
Muster- oder Herzschlagcode. Solange die Muster- oder Herzschlagcodes
mit der für
den fraglichen Rhythmus definierten Grammatik übereinstimmen, wird der Rücksetzzustand
vermieden. Die Übereinstimmung
mit der definierten Grammatik über
eine längere
Folge von Herzschlägen
wird durch einen entsprechenden Zählwert festgelegt, der mit jedem
Muster- oder Herzschlagcode, der mit der Grammatik übereinstimmt,
inkrementiert werden kann, und ansprechend auf Muster- oder Herzschlagcodes,
die nicht mit der Grammatik übereinstimmen,
auf Null zurückgesetzt
oder dekrementiert werden kann, wie durch eine Rückkehr zum Rücksetzzustand
[0] angegeben wird. Der aktuelle Zählwert für jede kontinuierliche Erkennungsmaschine
wird mit einem definierten Schwellenwert in einer oder mehreren
Klauseln in einer oder mehreren Regeln verglichen.
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Die kontinuierliche Erkennungsmaschine
zur Erkennung einer Sinustachykardie und eines normalen Sinusrhythmus
verwendet die Nachschlagetabelle aus 6 unter
Verwendung sowohl einer strengen Übereinstimmung mit der Grammatik
(Grundverhalten) als auch einer weniger strengen Übereinstimmung
mit der Grammatik (exponentielle Abnahme), wobei Übergänge zwischen
den zwei Typen von Zählerverhalten
entsprechend den nachstehend dargelegten Regeln definiert sind.
Die kontinuierliche Erkennungsmaschine für eine Sinustachykardie und
einen normalen Sinusrhythmus verwendet einen Zählwert "CRMedST", der, ansprechend
auf jeden Übergang
in einen Nichtrücksetzzustand
(oder ansprechend auf das erste R-R-Intervall nach einem Einschaltrücksetzen
oder einem anderen Rücksetzen der
Vorrichtung, wobei der Mustercode unbekannt ist) bis zu einem maximalen
Zählwert,
beispielsweise 13, inkrementiert wird. Bei jedem ventrikulären Ereignis
werden alle CRM-Zählwerte
vom Prozessor aktualisiert und mit anwendbaren Erkennungsschwellenwerten
verglichen. Der Wert von CRMedST wird mit seinem entsprechenden
CRM-Schwellenwert, beispielsweise 6, in einer Klausel der Regel
zum Erkennen einer Sinustachykardie verglichen.
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Falls der Mustercode, der dem aktuellen Herzschlag
zugeordnet ist, die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 6 zurücksetzt und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "Grundverhalten" gesetzt ist, wird CRMedST auf 0 zurückgesetzt.
Falls der Mustercode, der dem gegenwärtigen Herzschlag zugeordnet
ist, die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 6 zurücksetzt
und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "exponentielle Abnahme" gesetzt ist, wird CRMedST um den CRMedST-Dekrementbetrag
dekrementiert. Falls CRMedST nach dem Dekrementieren kleiner als
0 ist, wird das Zählerverhalten
auf "Grundverhalten" gesetzt, und CRMedST wird auf 0 gesetzt. Falls
CRMedST nach dem Dekrementieren größer als 0 ist, wird der CRMedST-Dekrementbetrag
entweder auf das Zweifache des aktuellen Dekrementbetrags oder auf
den dekrementierten Wert von CRMedST gesetzt, was davon abhängt, welcher
kleiner ist. Durch diesen Mechanismus nimmt der Dekrementbetrag
in jedem aufeinanderfolgenden Fall, daß der Mustergrammatik nicht
entsprochen wird, um einen Faktor Zwei zu, woraus sich eine exponentielle
Abnahme des Werts von CRMedST bei aufeinanderfolgenden Fällen, in
denen der Mustergrammatik nicht entsprochen wird, ergibt.
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Falls der Mustercode, der dem aktuellen Herzschlag
zugeordnet ist, die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 6 nicht zurücksetzt
oder unbekannt ist, wird der Wert von CRMedST bis zum Maximum 13
um 1 inkrementiert. Falls das CRMedST-Zählerverhalten auf "Grundverhalten"
gesetzt ist und der inkrementierte Wert von CRMedST größer als
der zugeordnete CRM-Schwellenwert oder gleich diesem ist, beispielsweise
6, wird das CRMedST-Zählerverhalten
auf "exponentielle Abnahme" gesetzt und der CRMedST-Dekrementbetrag auf
2 gesetzt. Falls das CRMedST- Zählerverhalten
auf "exponentieller Abfall" gesetzt ist und der inkrementierte Wert
von CRMedST dem maximalen Zählwert
gleicht, wird der CRMedST-Dekrementbetrag auf 2 gesetzt.
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7 zeigt
die in Zusammenhang mit der kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Erkennen von Herzschlagcodesequenzen, die einem normalen Sinusrhythmus
oder einer Sinustachykardie bei Vorhandensein einer Fernfeld-R-Zacken-Messung im Atrium
entsprechen, verwendete Nachschlagetabelle. Die Regeln zum Inkrementieren
und Dekrementieren des zugeordneten Zählwerts CRMedSTFR entsprechen
jenen zum Inkrementieren und Dekrementieren des Werts von CRMedST,
wie vorstehend erörtert
wurde.
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Falls der Herzschlagcode, der dem
aktuellen Herzschlag zugeordnet ist, die kontinuierliche Erkennungsmaschine
aus 7 zurücksetzt
und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "Grundverhalten" gesetzt ist, wird CRMedSTFR auf 0 zurückgesetzt.
Falls der Herzschlagcode, der dem aktuellen Herzschlag zugeordnet
ist, die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 7 zurücksetzt
und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "exponentielle Abnahme" gesetzt ist, wird CRMedSTFR um den CRMedSTFR-Dekrementbetrag
dekrementiert. Falls nach dem Dekrementieren CRMedSTFR kleiner als
0 ist, wird das Zählerverhalten
auf "Grundverhalten" gesetzt und CRMedSTFR auf 0 gesetzt. Falls
nach dem Dekrementieren CRMedSTFR größer als 0 ist, wird der CRMedSTFR-Dekrementbetrag
entweder auf das Zweifache des aktuellen Dekrementbetrags oder auf
den dekrementierten Betrag von CRMedSTFR gesetzt.
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Falls der Herzschlagcode, der dem
aktuellen Herzschlag zugeordnet ist, die kontinuierliche Erkennungsmaschine
aus
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7 nicht
zurücksetzt
oder unbekannt ist, wird der Wert von CRMedSTFR bis zum maximalen Zählwert,
beispielsweise 13, um 1 inkrementiert. Falls das CRMedSTFR-Zählerverhalten
auf "Grundverhalten" gesetzt ist und der inkrementierte Wert von
CRMedSTFR größer oder
gleich dem zugeordneten CRM-Schwellenwert
von beispielsweise 6 ist, wird das CRMedSTFR-Zählerverhalten
auf "exponentielle Abnahme" gesetzt und der CRMedST-Dekrementbetrag
auf 2 gesetzt. Falls das CRMedSTFR-Zählerverhalten
auf "exponentielle Abnahme" gesetzt ist und der inkrementierte Wert
von CRMedSTFR gleich dem maximalen Zählwert ist, wird der CRMedST-Dekrementbetrag
auf 2 gesetzt.
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8 zeigt
eine Nachschlagetabelle, die von der CRM verwendet wird, um das
wahrscheinliche Auftreten einer atriellen Fibrillation oder eines
atriellen Flatterns zu erfassen. Der Zählwert, der der CRM zugeordnet
ist, ist mit "CRMAL" bezeichnet. Der Wert von CRMAL wird in einer
Klausel einer Regel zum Erkennen einer atriellen Fibrillation oder
eines atriellen Flatterns verwendet. Diese kontinuierliche Erkennungsmaschine
fordert eine strenge Übereinstimmung
mit der Mustergrammatik. Der Wert von CRMAL wird ansprechend auf
jeden Mustercode, der die kontinuierliche Erkennungsmaschine nicht
zurücksetzt,
bis zum maximalen Zählwert
von beispielsweise 13 um eins inkrementiert und immer dann auf 0 zurückgesetzt,
wenn die kontinuierliche Erkennungsmaschine zurückgesetzt wird.
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9 zeigt
eine Nachschlagetabelle, die von der CRM verwendet wird, um das
wahrscheinliche Auftreten einer atrioventrikulären Knotentachykardie zu erfassen.
Der Zählwert,
der der CRM zugeordnet ist, ist mit "CRMAVNRT" bezeichnet. Der Wert
von CRMAVNRT wird in einer Klausel einer Regel zum Erkennen einer
AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie verwendet. Der Wert von CRMAVNRT
wird ansprechend auf jeden Mustercode, der die kontinuierliche Erkennungsmaschine
nicht zurücksetzt,
bis zum maximalen Zählwert
von beispielsweise 13 um eins inkrementiert und immer dann auf 0
zurückgesetzt,
wenn die kontinuierliche Erkennungsmaschine zurückgesetzt wird.
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Zusätzlich zum Einhalten der vorstehend dargelegten
definierten Grammatiken verwenden die Regeln der vorliegenden Erfindung
auch Raten- und Intervall-basierte Erkennungskriterien, die gegenwärtig vom
implantierbaren Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator vom Modell
7219 von Medtronic verwendet werden. Diese Kriterien sind in Einzelheiten im
Olson erteilten US-Patent US-A-5 342 402 erörtert. Diese Kriterien werden
auch nachstehend erörtert.
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Gegenwärtig verfügbare Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator-Vorrichtungen,
wie die von Medtronic, Inc. verfügbaren
PCD-Vorrichtungen vom Modell 7219, verwenden programmierbare Fibrillationsintervallbereiche
und Tachykardieerfassungs-Intervallbereiche. In diesen Vorrichtungen
besteht der Intervallbereich, der als eine Fibrillation angebend festgelegt
ist, aus Intervallen, die kleiner sind als ein programmierbares
Intervall (VFDI), und der Intervallbereich, der als eine ventrikuläre Tachykardie
angebend festgelegt ist, besteht aus Intervallen, die kleiner sind
als ein programmierbares Intervall (VTDI) und größer oder gleich VFDI. R-R-Intervalle,
die in diese Bereiche fallen, werden gemessen und gezählt, um
einen Zählwert
(VTEC) von R-R-Intervallen, die in den Intervallbereich der ventrikulären Tachykardie
fallen, und einen Zählwert
(VFEC) der Anzahl der Intervalle aus einer vorhergehenden Reihe
einer vorgegebenen Anzahl (FEB) von Intervallen, die in den Intervallbereich
der ventrikulären
Fibrillation fallen, bereitzustellen. VTEC wird ansprechend auf R-R-Intervalle
inkrementiert, die größer oder
gleich VFDI sind, jedoch kürzer
als VTDI, und er wird ansprechend auf Intervalle, die größer oder
gleich VTDI sind, auf Null zurückgesetzt
und ist von Intervallen unabhängig,
die kleiner als VFDI sind. VTEC wird mit einem programmierten Wert
(VTNID) verglichen, und VFEC wird mit einem entsprechenden programmierten
Wert (VFNID) verglichen. Wenn einer der Zählwerte seinem entsprechenden
programmierten Wert gleicht, diagnostiziert die Vorrichtung das
Vorhandensein der entsprechenden Arrhythmie, also einer Tachykardie
oder einer Fibrillation, und führt
eine entsprechende Therapie, beispielsweise eine Antitachykardiestimulation,
einen Kardioversionsimpuls oder einen Fibrillationsimpuls, aus.
Zusätzlich
kann der Arzt wahlweise fordern, daß die gemessenen R-R-Intervalle
ein Kriterium eines schnellen Einsetzens erfüllen, bevor VTEC inkrementiert
werden kann, und er kann wahlweise auch fordern, daß VTEC auf
Null zurückgesetzt
wird, falls ein Ratenstabilisierungskriterium nicht erfüllt werden
sollte. Falls die Vorrichtung weiter dafür programmiert ist, das Auftreten
einer schnellen ventrikulären
Tachykardie zu identifizieren, dient die Erfassung der ventrikulären Fibrillation
oder Tachykardie gemäß dem vorstehenden
Verfahren als eine vorläufige
Erfassung, die modifiziert werden kann, wie nachstehend erörtert wird.
Ein als Beispiel dienender Satz von Parametern könnte beispielsweise durch VFDI
= 320 ms, VFNID = 18/24 vorhergehende Intervalle, VTDI = 400 ms
und VTNID = 16 Intervalle gegeben sein.
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Zusätzlich zum vorstehend erörterten
Tachykardie- und Fibrillationserfassungskriterium (VTEC >= VTNID, VFEC >= VFNID) kann die Erfassung
einer Tachykardie oder die Fibrillationserfassung wahlweise auch
unter Verwendung eines kombinierten Zählwerts aller eine Tachykardie
oder Fibrillation angebenden Intervalle erreicht werden. Dieser
kombinierte Zählwert
(VFEC + VTEC) wird mit einem kombinierten Schwellenzählwert (CNID)
verglichen. Falls VTEC + VFEC größer oder
gleich CNID ist, prüft
die Vorrichtung, ob VFEC mindestens eine vorgegebene Anzahl (beispielsweise
6) ist. Falls dies der Fall ist, prüft die Vorrichtung, wie viele
von einer Anzahl (beispielsweise 8) unmittelbar vorhergehender Intervalle größer oder
gleich VFDI sind. Falls eine vorgegebene Anzahl (beispielsweise
8) größer oder
gleich VFDI ist, wird eine Tachykardie erfaßt, und es wird ansonsten eine
ventrikuläre
Fibrillation erfaßt.
Falls die Vorrichtung weiterhin dafür programmiert ist, das Auftreten
einer schnellen ventrikulären
Tachykardie zu identifizieren, dient die Erfassung der ventrikulären Fibrillation
oder Tachykardie gemäß dem vorstehenden
Verfahren als eine vorläufige
Erfassung, die modifiziert werden kann, wie nachstehend erörtert wird.
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Weiterhin ist der PCD vom Modell
7219 mit einem Verfahren zum Unterscheiden einer schnellen ventrikulären Tachykardie
von einer ventrikulären
Fibrillation oder einer langsamen ventrikulären Tachykardie versehen. In
Zusammenhang mit einer schnellen ventrikulären Tachykardieerfassung bestimmt
der Arzt, ob die Erfassung einer schnellen ventrikulären Tachykardie
nach einer vorläufigen
Diagnose einer ventrikulären
Tachykardie, nach einer vorläufigen
Diagnose einer ventrikulären
Fibrillation oder nach beiden auszuführen ist. Falls die Erfassung
einer schnellen ventrikulären
Tachykardie ermöglicht
wird, werden nach der vorläufigen Erfassung
einer ventrikulären
Tachykardie oder Fibrillation, wie vorstehend erörtert wurde, die unmittelbar
vorhergehenden gemessenen Intervalle untersucht, um zu bestimmen, ob
die vorläufige
Erfassung einer Fibrillation oder Tachykardie bestätigt oder
berichtigt werden sollte, um eine Erfassung einer schnellen ventrikulären Tachykardie
anzugeben.
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Falls eine Erfassung einer schnellen
ventrikulären
Tachykardie nach einer vorläufigen
Erfassung einer ventrikulären
Tachykardie ermöglicht
wird, wird ein Wert VFTDImax definiert, der größer oder gleich VFDI ist. Falls
eine Erfassung einer, schnellen ventrikulären Tachykardie nach einer
vorläufigen
Erfassung einer ventrikulären
Fibrillation ermöglicht wird,
wird ein Wert VFTDImin definiert, der kleiner oder gleich VFDI ist.
Falls eine ventrikuläre
Tachykardie vorläufig
erfaßt
wird, werden Intervalle, die kleiner als VFTDImax sind, als eine
schnelle ventrikuläre
Tachykardie angebend angenommen. Falls eine ventrikuläre Fibrillation
vorläufig
erfaßt
wird, werden Intervalle, die größer oder
gleich VFTDImin sind, als eine schnelle ventrikuläre Tachykardie
angebend angesehen.
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Falls eine Fibrillation vorläufig erfaßt wurde, kann
die Vorrichtung fordern, daß mindestens
7 oder alle 8 der vorhergehenden 8 Intervalle in den Intervallbereich
der schnellen ventrikulären
Tachykardie fallen (größer oder
gleich VFTDImin), um eine schnelle ventrikuläre Tachykardie zu erfassen.
Andernfalls wird die vorläufige
Erfassung einer ventrikulären
Fibrillation bestätigt.
Falls eine ventrikuläre
Tachykardie vorläufig
erfaßt
wird, kann die Vorrichtung nur fordern, daß mindestens 1 oder 2 der vorhergehenden
8 Intervalle in den Intervallbereich einer schnellen ventrikulären Tachykardie
fallen (kleiner als VFTDImax), um eine schnelle ventrikuläre Tachykardie
zu erfassen. Ansonsten wird die vorläufige Erfassung einer (langsamen)
ventrikulären
Tachykardie bestätigt.
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Das gesamte Arrhythmieerfassungsverfahren
des PCDs vom Modell 7219 ist in der Hinsicht nicht in der offenbarten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthalten, daß die vorstehend beschriebenen
Kriterien zum Erfassen einer schnellen ventrikulären Tachykardie nicht verwendet
werden, wobei die Kriterien zum Erfassen einer ventrikulären Tachykardie
und einer ventrikulären
Fibrillation als die zwei Regeln mit der niedrigsten Priorität zum Auslösen der
Ausführung
ventrikulärer
Antitachyarrhythmietherapien verwendet werden. Die vorstehend beschriebenen
Kriterien zur Erkennung einer schnellen Tachykardie könnten jedoch,
falls erwünscht,
leicht hinzugefügt
werden, wobei in diesem Fall die Kriterien zur Erfassung einer ventrikulären Fibrillation,
einer schnellen ventrikulären
Tachykardie und einer ventrikulären
Tachykardie gemäß diesem
Verfahren die drei Regeln mit der niedrigsten Priorität aufweisen,
die zur Erfassung ventrikulärer
Tachyarrhythmien verwendet werden.
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Das Arrhythmieerfassungs- und -klassifizierungsschema
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet auch eine Messung der R-R-Intervallveränderlichkeit,
wie im Gunderson erteilten US-Patent US-A-5 330 508 offenbart ist.
Die R-R-Intervallveränderlichkeit
wird vom Prozessor gemessen, der die 12–18 zuvor gemessenen R-R-Intervalle
in jeweils eine Breite von 10 ms aufweisende Gebiete im RAM einsortiert,
die einen Bereich von 240 ms bis 2019 ms umspannen. Die Summe (RR
Modesum) der Anzahlen der Intervalle in den zwei Gebieten, die einzeln die
höchsten
Anzahlen von Intervallen aufweisen, wird berechnet und mit zuvor
festgesetzten Schwellenwerten verglichen. Je höher der Wert von RR Modesum
ist, desto geringer ist die Veränderlichkeit
der R-R-Intervalle und desto wahrscheinlicher ist es, daß der Rhythmus
eine monomorphe ventrikuläre
Tachykardie ist. RR Modesum wird mit verschiedenen Schwellenwerten
in Klauseln von Regeln zum Erfassen einer ventrikulären Tachykardie,
einer ventrikulären
Tachykardie bei Vorhandensein einer supraventrikulären Tachykardie,
einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns und
einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie
verglichen. Ein Puffer von 18 gemessenen Intervallen ist auch im
RAM bereitgestellt. Intervalle, die kleiner als 240 ms sind, treten
in den Gebieten nicht auf, sondern werden in den Puffer geladen.
Nach der Erfassungsinitialisierung oder dem Einschaltrücksetzen
wird der Puffer gelöscht,
und es werden danach Intervalle in den Puffer eingegeben. Falls
sich weniger als 12 Intervalle im Puffer befinden, wird der Wert
von RR Modesum als "unbekannt" definiert. Falls sich 12 oder mehr
Intervalle im Puffer befinden, gleicht RR Modesum dem Bruchteil,
der durch die Anzahl der im Puffer gespeicherten Intervalle, die
in den zwei Gebieten mit den höchsten
Anzahlen von Intervallen liegen, geteilt durch die Anzahl der Intervalle
im Puffer definiert ist. Falls die RR-Modesum-Schwelle beispielsweise auf
0,75 gelegt ist, würden
RR-Modesum-Werte von 9/12, 12/16, 14/18 usw. die Schwelle erfüllen.
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In Zusammenhang mit der Funktionsweise der
Regeln, die zum Identifizieren des wahrscheinlichen Auftretens ventrikulärer und
supraventrikulärer Tachykardien
vorgesehen sind, hält
der Mikroprozessor auch die Anzahl der R-R-Intervalle aus einer vorhergehenden
Reihe von R-R-Inter vallen fest, welche wahrscheinlich gemessene
atrielle Ereignisse enthalten, welche, durch Fernfeld-R-Zacken hervorgerufen werden.
Falls festgestellt wird, daß ein
R-R-Intervall wahrscheinlich
eine Fernfeld-R-Zacke enthält,
wird das Fernfeld-R-Zacken-Kriterium für dieses R-R-Intervall erfüllt. Der
Mikroprozessor bestimmt nach dem folgenden Verfahren, daß ein im
Atrium gemessenes Ereignis wahrscheinlich eine Fernfeld-R-Zacke
ist.
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Der Mikroprozessor unterhält einen Fern-RP-Puffer
im RAM, der die acht letzten R-P-Intervalle enthält, die kleiner als 160 ms
sind, und einen Fern-PR-Puffer, der die acht letzten P-R-Intervalle enthält, die
kleiner als 60 ms sind. Ansprechend auf das Auftreten eines R-R-Intervalls
mit einem P-Zählwert
von 2, werden die R-P- und die P-R-Intervalle für das R-R-Intervall mit festgelegten
Schwellenwerten verglichen. Beispielsweise kann der Prozessor prüfen, ob
das P-R-Intervall kleiner oder gleich 60 Millisekunden ist oder
ob das R-P-Intervall kleiner oder gleich 160 Millisekunden ist.
Es sollte im Gedächtnis behalten
werden, daß in
Zusammenhang mit einem R-R-Intervall mit einem P-Zählwert von
2 das R-P-Intervall zwischen dem das R-R-Intervall einleitenden ventrikulären Ereignis
und dem ersten auftretenden atriellen Ereignis gemessen wird und
daß das
P-R-Intervall zwischen dem zweiten auftretenden atriellen Ereignis
und dem das R-R-Intervall beendenden ventrikulären Ereignis gemessen wird.
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Falls das P-R-Intervall kleiner oder
gleich 60 Millisekunden ist, subtrahiert der Prozessor das kürzeste P-R-Intervall (PRmin)
im Fern-PR-Puffer vom längsten
(PRmax). Falls der Wert der Differenz kleiner oder gleich 30 Millisekunden
ist, vergleicht der Prozessor das P-P- Intervall zwischen den zwei atriellen
Ereignissen während
des R-R-Intervalls unter Berücksichtigung
des P-P-Intervalls, das das erste atrielle Ereignis im R-R-Intervall
vom letzten atriellen Ereignis im vorhergehenden R-R-Intervall trennt.
Falls die Differenz zwischen diesen zwei Werten größer oder
gleich 30 Millisekunden ist, subtrahiert der Prozessor das aktuelle
P-R-Intervall vom Durchschnitt (PRave) der P-R-Intervalle im Puffer.
Falls der Absolutwert der Differenz kleiner als ein definierter Fern-R-Stabilitätswert,
beispielsweise 20 ms, ist, weist das betreffende R-R-Intervall wahrscheinlich eine
Fernfeld-R-Zacke
auf, und das Fernfeld-R-Zacken-Kriterium ist erfüllt.
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Falls das gemessene R-P-Intervall
im fraglichen R-R-Intervall kleiner oder gleich 160 Millisekunden
ist, subtrahiert der Prozessor in ähnlicher Weise das kürzeste (RPmin)
der acht R-P-Intervalle im Fern-RP-Puffer vom längsten (RPmax) R-P-Intervall im
Puffer, falls die Differenz kleiner oder gleich 50 ms ist, und der
Prozessor vergleicht das P-P-Intervall
im fraglichen R-R-Intervall mit dem P-P-Intervall, das das letzte atrielle Ereignis
des vorhergehenden R-R-Intervalls trennt, mit dem ersten atriellen
Ereignis des fraglichen R-R-Intervalls. Falls, wie vorstehend erörtert wurde,
die Differenz zwischen den zwei P-P-Intervallen größer oder
gleich 30 Millisekunden ist, subtrahiert der Prozessor das aktuelle
R-P-Intervall vom Durchschnitt (RPave) der R-P-Intervalle im Puffer.
Falls der Absolutwert der Differenz kleiner ist als der Fern-R-Stabilitätswert,
enthält
das betreffende R-R-Intervall
wahrscheinlich eine Fernfeld-R-Zacke, und das Fernfeld-R-Zacken-Kriterium
ist erfüllt.
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Der Prozessor hält die Anzahl der R-R-Intervalle
aus einer vorhergehenden Reihe von Intervallen (beispielsweise 12
Intervallen) fest, die wahrscheinlich eine Fernfeld-R-Zacke enthalten.
Diese Anzahl (Fern-R-Zählwert)
wird mit einem Schwellenwert (Fern-R-Schwellenwert, beispielsweise
10) verglichen, um festzustellen, ob es wahrscheinlich ist, daß ein Herzrhythmus,
der eine, hohe atrielle Rate aufzuweisen scheint, tatsächlich das
Ergebnis einer Fernfeld-R-Zacken-Messung
ist.
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10 zeigt
die Grundfunktionsweise einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
beim Auftreten atrieller und ventrikulärer Ereignisse. Ansprechend
auf ein atrioventrikuläres
Ereignis bei 100 wird der Typ des Ereignisses gespeichert,
und es wird auch eine Anzahl von Zählwerten und Werten, die vorstehend
erwähnt
wurden, aktualisiert. Insbesondere speichert der Prozessor ansprechend
auf ein atrielles oder ventrikuläres
Ereignis Informationen hinsichtlich des P-Zählwerts, also die Anzahl der
atriellen Ereignisse, die seit dem letzten ventrikulären Ereignis
empfangen wurden, und einen R-Zählwert, also
den Zählwert
der Anzahl der ventrikulären
Ereignisse, die seit dem letzten atriellen Ereignis empfangen wurden,
sowie R-R-, R-P-, P-P- und P-R-Intervalle, wie es geeignet ist.
Der Prozessor unterhält Puffer
im RAM, in denen die folgenden Informationen gespeichert werden:
die 12 letzten P-P-Intervalle,
die 12 letzten R-R-Intervalle, die 8 unmittelbar vorhergehenden
R-P-Intervalle, die 8 letzten P-R-Intervallwerte und die Zeiten des Auftretens
atrieller und ventrikulärer
Ereignisse über
die vorhergehenden 12 R-R-Intervalle,
welche in Zusammenhang mit der Erfassung von Fernfeld-R-Zacken verwendet
werden, wie vorstehend erörtert
wurde. Zusätzlich
unterhält der
Prozessor auch einen Speicherpuffer der Gebietsindizes for die vorhergehenden
18 R-R-Intervalle, wie vorstehend in Zusammenhang mit der Berechnung
des RR-Modesum-Werts beschrieben wurde, und einen Puffer, der die
Anzahl der R-R-Intervalle in der vorhergehenden Sequenz einer programmierbaren
Anzahl von R-R-Intervallen,
die eine geringere Dauer als FDI aufweisen, enthält, wie vorstehend in Zusammenhang
mit dem von der PCD-Vorrichtung vom Modell 7219 angepaßten Erfassungskriterium erörtert wurde.
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Bei 102 aktualisiert der
Prozessor alle zeitbasierten Merkmale, die mit dem Auftreten atrieller
und ventrikulärer
Ereignisse verbunden sind, einschließlich aller Berechnungen, die
erforderlich sind, um die vorstehend beschriebenen Puffer zu aktualisieren, der
Berechnung aller zeitbasierten Werte, die den vorstehend beschriebenen
Erfassungskriterien des Modells 7219 zugeordnet sind, einschließlich des
Aktualisierens des Werts von VTEC, VFEC, der Einsatz- und Stabilitätszähler sowie
des Aktualisierens des RR-Modesum-Werts, wie vorstehend beschrieben
wurde, und der nach Bedarf erfolgenden Berechnung des Medianwerts
der gespeicherten vorhergehenden 12 P-P-Intervalle und R-R-Intervalle, und er aktualisiert
im Fall eines ventrikulären
Ereignisses den Herzschlagcode für
das R-R-Intervall, das mit dem ventrikulären Ereignis endet.
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Zusätzlich zu diesen Funktionen
berechnet der Prozessor bei 103 ansprechend auf das Auftreten eines
ventrikulären
Ereignisses den entsprechenden Mustercode, wie vorstehend beschrieben
wurde, der dem R-R-Intervall zugeordnet ist, das mit dem ventrikulären Ereignis
endet, und er aktualisiert bei 104 die Zähler der
kontinuierlichen Erkennungsmaschine, wie vorstehend beschrieben
wurde, und die anderen diagnostischen Kriterien, die nachstehend
in Zusammenhang mit den verschiedenen Regeln beschrieben werden.
Im RAM des Prozessors sind nun alle Informationen gespeichert, die
erforderlich sind, um den hierarchischen Regelsatz anzuwenden, der
zum Identifizieren des bestimmten Typs des vorliegenden Rhythmus
verwendet wird.
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Bei 105, 106, 107 bestimmt
der Prozessor, bei welchen der verschiedenen verfügbaren Regeln alle
jeweiligen Klauseln erfüllt
sind. Wie vorstehend erörtert
wurde, können
bei einer, mehr als einer oder bei keiner Regel alle Klauseln erfüllt sein.
Falls mehr als eine Regel wahr ist oder "wirksam wird", wird die Regel
mit der höchsten
Priorität
bei 108 ausgewählt, was
bei 109 zu einer dieser Regel entsprechenden Rhythmusklassifizierung
führt.
Ansprechend auf die Klassifizierung des Rhythmus führt die
Vorrichtung eine Therapie aus oder verhindert das Ausführen einer
Therapie, was vom identifizierten Rhythmus abhängt. Falls keine Regeln identifiziert
werden, hält
die Vorrichtung die Antitachykardietherapie zurück. Falls die Vorrichtung zum
Bereitstellen einer Bradykardie-Reservestimulation programmiert
ist, setzt sie diese fort. Falls dies nicht der Fall ist, überwacht
die Vorrichtung einfach weiterhin den Herzrhythmus, bis eine oder
mehrere Regeln wirksam werden.
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In Zusammenhang mit der hier offenbarten spezifischen
Ausführungsform
werden durch den Regelsatz mehrere mögliche Rhythmusklassifizierungen
bereitgestellt. Diese umfassen eine ventrikuläre Fibrillation, eine ventrikuläre Tachykardie,
eine gleichzeitige ventrikuläre
und supraventrikuläre
Tachykardie, eine gleichzeitige ventrikuläre Fibrillation und eine supraventrikuläre Tachykardie,
eine atrielle Fibrillation oder ein atrielles Flattern, eine Sinustachykardie,
eine AV-Knoten-Wiedereintrittstachy kardie, einen normalen Sinusrhythmus
oder "unklassifizierte" Rhythmen, wenn keine Regeln "wirksam sind".
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In Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung werden 12 getrennte Regeln verwendet, um die verschiedenen
vorstehend angeführten
Rhythmustypen zu identifizieren. Diese Regeln sind in der Reihenfolge
ihrer Priorität:
- 1. (VF + SVT)-Regel
- 2. (VT + SVT) -Regel
- 3. A-Flatter-Regel
- 4. A-Fibrillations-Regel
- 5. ST-Regel
- 6. AVNRT-Regel
- 7. NSR-Regel
- 8. VT*-Regel
- 9. VF-Regel – 7219
- 10. VT-Regel – 7219
- 11. Anhaltende-AF-Regel
- 12. Anhaltende-AT-Regel
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Unter den vorstehenden Regeln verhindern die
A-Flatter-Regel,
die A-Fibrillations-Regel, die ST-Regel, die AVNRT-Regel und die NSR-Regel
alle das Ausführen
ventrikulärer
Antitachyarrhythmietherapien. Die (VF + SVT)-Regel, die (VT + SVT)-Regel, die
VT*-Regel, die VF-Regel – 7219
und die VT-Regel – 7219
lösen alle
das Ausführen
ventrikulärer
Antitachyarrhythmietherapien aus. Die Anhaltende-AF-Regel und die
Anhaltende-AT-Regel lösen
das Ausführen
atrieller Antiarrhythmietherapien aus. Dabei ist die hierarchische
Struktur der Regelbasis derart, daß die fünf Regeln mit der niedrigsten
Priorität zum
Auslösen
der Therapie vorgesehen sind, welche von fünf Regeln mittlerer Priorität über schrieben
werden, um die Ausführung
einer Antitachyarrhythmietherapie zu unterbinden, welche wiederum
von zwei Regeln hoher Priorität überschrieben
werden, welche die Ausführung
einer Antitachykardietherapie auslösen. Diese hierarchische Regelstruktur
wird in Zusammenhang mit automatischen Vorrichtungen zum Auslösen des
Ausführens
von Antitachykardietherapien als eindeutig angesehen.
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11 zeigt
die Prioritätszuordnung
der verschiedenen Regeln in Form eines Flußdiagramms. Ansprechend auf
das Auftreten einer R-Zacke bei 600 wird jede Regel in
der Reihenfolge der vorstehend angegebenen Priorität vom Prozessor
untersucht, bis eine Regel erfüllt
wird. Falls die erste erfüllte
Regel die (VF + SVT)-Regel oder die (VT + SVT)-Regel bei 602 oder 604 ist,
wird bei 628 oder 630 eine VF-Therapie oder eine
VT-Therapie ausgeführt,
und die Ausführung
atrieller Antiarrhythmietherapien wird verhindert. Falls eine der
Regeln, welche die Behandlung ventrikulärer Tachyarrhythmien verhindert,
bei 606, 608, 610, 612 oder 614 erfüllt ist,
untersucht der Prozessor, ob die Anhaltende-AF-Regel oder die Anhaltende-AT-Regel
die erste Regel ist, die bei 622 und 624 erfüllt wird.
Falls eine dieser Regeln erfüllt
ist, wird bei 632 oder 634 eine AF-Therapie oder
eine AT-Therapie ausgeführt.
Falls keine Regeln erfüllt
sind, die ventrikuläre
Therapien verhindern, untersucht der Prozessor, ob die Regeln bei 616, 618 oder 620 erfüllt sind,
und er löst
bei 628 oder 630 die Ausführung einer VF- oder VT-Therapie
aus, wodurch die Ausführung
der AF- oder AT-Therapie verhindert wird. Falls in ähnlicher
Weise keine Regeln erfüllt
sind oder eine ventrikuläre
Antitachyarrhythmietherapie ausgelöst wird, bestimmt der Prozessor bei 622 und 624,
ob die Anhaltende-AF-Regel
oder die Anhaltende-AT-Regel die erste erfüllte Regel ist, und er löst, falls
dies der Fall ist, die Ausführung
der geeigneten Therapie bei 628 oder 630 aus.
Die spezifischen Regeln und ihre einzelnen Klauseln werden nachstehend
in Einzelheiten beschrieben, wobei die Beziehung zwischen den verschiedenen
vorstehend beschriebenen zeitbasierten und musterbasierten Kriterien
erläutert
wird.
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1. (VF + SVT) -Regel
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Die (VF + SVT)-Regel ist die Regel
mit der höchsten
Priorität,
die von der Vorrichtung verwendet wird, und sie erfaßt das gleichzeitige
Vorhandensein von VF und SVT. Falls sie erfüllt ist, löst sie das Ausführen der
nächsten
geplanten ventrikulären
Fibrillationstherapie, typischerweise einen Hochspannungs-Defibrillationsimpuls,
aus. Diese Regel hat fünf
Klauseln und wird auf wahr gesetzt oder "wird wirksam", wenn alle
fünf Klauseln
erfüllt
sind. Die erste Klausel fordert, daß die ventrikuläre Fibrillationserfassung
einprogrammiert ist und daß alle
Regeln 3–7 zum
Verhindern der Ausführung
ventrikulärer
Antitachyarrhythmietherapien auch einprogrammiert sind und daß VFEC größer oder
gleich VFNID ist, wie in Zusammenhang mit den VF-Erfassungskriterien
erörtert
wurde, die beim vorstehend erörterten
Modell 7219 verwendet werden. Die zweite Klausel fordert, daß der Medianwert
für die
vorhergehenden 12 R-R-Intervalle
(RR-Median) kleiner ist als eine vorgegebene minimale Zykluslänge. Diese
minimale Zykluslänge
kann VTDI sein, falls die VT-Erfassung einprogrammiert ist, oder
sie kann VFDI sein, wenn die VT-Erfassung ausprogrammiert ist, oder
sie kann ein vom Arzt getrennt programmierbares Intervall sein oder
als ein fester Wert innerhalb der Vorrichtung definiert sein. Die
dritte Klausel fordert, daß der
Medianwert für
die vorhergehenden 12 R-R-Intervalle größer ist als die vorgegebene
SVT-Minimalzykluslänge. Diese
SVT-Minimalzykluslänge
muß kleiner
als VTDI sein, falls die VT-Erfassung einprogrammiert ist, und sie
muß größer als
VFDI sein, falls die VT-Erfassung ausprogrammiert ist, und sie kann
ein Intervall sein, das in Zusammenhang mit dem Programmieren von VTDI
oder VFDI vom Arzt getrennt programmierbar ist.
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Die vierte Klausel verwendet ein
AF*-Nachweiszählerkriterium,
das das Vorhandensein einer atriellen Fibrillation unter Verwendung
eines vom Prozessor ausgeführten
aufwärts
bzw. abwärts
zählenden
Algorithmus, der einen AF*-Nachweiszähler auf der
Grundlage atrieller und ventrikulärer Musterinformationen inkrementiert
oder dekrementiert, erhärtet oder
zurückweist.
Das AF*-Nachweiszählerkriterium ist
erfüllt,
wenn der AF*-Nachweiszähler
größer oder gleich
einer vordefinierten AF*-Ereigniszählschwelle von beispielsweise
6 ist. Sobald das AF/AT-Nachweiszählerkriterium erfüllt wurde,
bleibt es erfüllt,
solange der AF*-Nachweiszähler
größer oder
gleich einer vordefinierten AF*-Ereigniszähl-Hystereseschwelle von beispielsweise
5 ist. Die vierte Klausel bleibt erfüllt, solange das AF*-Zählerkriterium erfüllt bleibt.
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Der AF*-Nachweiszähler wird folgendermaßen inkrementiert
und dekrementiert. Falls die Anzahl der atriellen Ereignisse oder
der P-Zählwert
im aktuellen R-R-Intervall 1 ist und der aktuelle Herzschlagcode
dem vorhergehenden Herzschlagcode gleicht, wird der AF*-Nachweiszähler bis
zum Minimum von 0 um 1 dekrementiert. Falls die Anzahl der atriellen
Ereignisse 1 ist, die Herzschlagcodes jedoch verschieden sind, bleibt
der AF*-Nachweiszähler
ungeändert.
Falls die Anzahl der atriellen Ereignisse im aktuellen R-R- Intervall größer als
2 ist, wird der AF*-Nachweiszähler
bis zu einem maximalen AF*-Ereigniszählwert von beispielsweise 10
um 1 inkrementiert. Falls die Anzahl der atriellen Ereignisse im
aktuellen R-R-Intervall 2 ist und der aktuelle Herzschlagcode und
der vorhergehende Herzschlagcode gleich sind und das vorstehend
erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Kriterium
für das
vorhergehende R-R-Intervall erfüllt
ist, bleibt der AF*-Nachweiszählwert
ungeändert.
Andernfalls wird der AF*-Nachweiszähler bis zum maximalen AF*-Ereigniszählwert um
1 inkrementiert.
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Die fünfte und letzte Klausel der
Regel verwendet ein vom Prozessor implementiertes AV-Dissoziierungszählwertkriterium,
das einen AV-Dissoziierungszählwert
definiert, der die Anzahl der vorhergehenden Reihen von R-R-Intervallen,
beispielsweise 8 R-R-Intervallen ist, die ein AV-Dissoziierungskriterium erfüllen. Das
AV-Dissoziierungskriterium ist erfüllt, wenn im aktuellen R-R-Intervall
keine stimulierten oder gemessenen atriellen Ereignisse vorhanden sind
oder der Absolutwert der Differenz zwischen dem aktuellen P-R-Intervall
und dem Durchschnitt der vorhergehenden 8 P-R-Intervalle größer als
40 ms ist. Das AV-Dissoziierungszählwertkriterium ist erfüllt, wenn
der AV-Dissoziierungszählwert
größer oder
gleich einer definierten AV-Dissoziierungszählwertschwelle von beispielsweise
4 ist. Wenn das AV-Dissoziierungszählwertkriterium erfüllt ist,
ist die fünfte
Klausel erfüllt.
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Falls alle diese Klauseln erfüllt sind,
wird die Regel auf wahr gesetzt, und sie "bewirkt" das Auslösen des
Ausführens
der nächsten
geplanten ventrikulären
Fibrillationstherapie. Das Wirksamwerden der (VF + SVT)-Regel überschreibt
das Wirksamwerden aller anderen Regeln.
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2. (VT + SVT)-Regel
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Die Regel mit der zweithöchsten Priorität soll das
gleichzeitige Auftreten einer ventrikulären Tachykardie und einer supraventrikulären Tachykardie identifizieren.
Diese Regel enthält
sechs Klauseln, die alle erfüllt
sein müssen,
damit die Regel auf wahr gesetzt wird oder "wirksam wird". Die erste
Klausel fordert, daß die
ventrikuläre
Tachykardieerfassung aktiviert wird und daß der Wert von VTEC größer oder
gleich VTNID ist (wie vorstehend in Zusammenhang mit den Erfassungskriterien
des Modells 7219 erörtert
wurde). Die zweite Klausel fordert, daß das vorstehend erörterte AF*-Nachweiszählerkriterium erfüllt ist.
Die dritte Klausel fordert, daß das
vorstehend erörterte
AV-Dissoziierungszählwertkriterium erfüllt ist.
Die vierte Klausel fordert, daß der
RR-Medianwert kleiner als VTDI ist. Die fünfte Klausel fordert, daß der RR-Medianwert
größer als
die vorstehend erörterte
SVT-Minimalzykluslänge
ist. Die sechste und letzte Klausel fordert, daß die vorstehend beschriebene
RR Modesum entweder unbekannt ist oder größer ist als eine vordefinierte VT-Plus-RR-Modesum-Schwelle,
beispielsweise 0,75, der vorhergehenden 12–18 R-R-Intervalle.
-
Falls alle diese Klauseln erfüllt sind,
wird die Regel auf wahr gesetzt und "bewirkt" das Ausführen der
nächsten
geplanten ventrikulären
Tachykardietherapie. Durch das Wirksamwerden der (VT + SVT)-Regel
wird das Auslösen
aller anderen Regeln mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen (VF
+ SVT)-Regel überschrieben.
-
SVT-Unterbindungsregeln
bzw. -Zurückweisungsregeln.
-
Die SVT-Unterbindungsregeln 3–7 können nicht
angewendet werden, falls seit der Initialisierung der Erfassung
mindestens genug Intervalle zum Füllen des RR-Puffers, beispielsweise
12 Intervalle, aufgetreten sind und der RR-Medianwert größer als die SVT-Minimalzykluslänge ist,
es sei denn, daß die VT-Erfassung
einprogrammiert ist. Die Regeln weisen auch die folgenden Sätze zusätzlicher
Klauseln auf.
-
3. A-Flatter-Regel
-
Weil es wichtig ist, schnelle ventrikuläre Rhythmen
infolge einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns
von Tachykardien ventrikulären
Ursprungs zu unterscheiden, sind zwei getrennte Regeln zum Identifizieren
des wahrscheinlichen Auftretens einer atriellen Fibrillation oder
eines atriellen Flatterns (oder einer anderen atriellen Tachykardie) vorgesehen.
Die erste dieser zwei Regeln weist zwei Klauseln auf, die erfüllt werden
müssen,
damit die Regel erfüllt
wird. Die erste Klausel fordert, daß der Wert von CRMAL größer oder
gleich seiner entsprechenden Erkennungsschwelle von beispielsweise
6 ist. Die zweite Klausel fordert, daß das Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium
erfüllt
wird. Das Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium
ist erfüllt,
wenn der Fernfeld-R-Zacken-Zählwert
kleiner als eine definierte Fernfeld-R-Zacken-Zählwertschwelle von beispielsweise
10 der vorhergehenden 12 R-R-Intervalle
ist. Falls beide Klauseln erfüllt
sind, wird die Regel auf wahr gesetzt oder "wirksam gemacht". Falls
es sich hierbei um die wirksame Regel höchster Priorität handelt,
wird die Ausführung
einer ventrikulären
Antitachyarrhythmietherapie selbst dann verhindert, wenn ventrikuläre Tachykardie-
oder Fibrillationsregeln niedrigerer Priorität erfüllt sind, während die Regel wirksam ist.
-
Die A-Flatter-Regel ist eine "beständige" Regel,
was bedeutet, daß sie,
wenn sie erfüllt
wird, erfüllt
bleibt, es sei denn, ihre Klauseln bleiben über eine Folge von R-R-Intervallen unerfüllt. Der
Prozessor erreicht dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten
AF-Unterbindungs-Beständig-Zählwerts auf
einen vordefinierten Wert von beispielsweise 6 immer dann, wenn
die Regel erfüllt
ist. Für
jedes R-R-Intervall, für
das entweder die erste oder die zweite Klausel nicht erfüllt ist,
wird der Beständigkeitszählwert bis
zu einem Minimum von 0 um 1 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Beständigkeitszählwert oberhalb
von 0 bleibt.
-
4. A-Fibrillations-Regel
-
Die auf die Erfassung des Auftretens
einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns (oder
einer anderen atriellen Tachykardie) gerichtete zweite Regel hat
vier Klauseln, die erfüllt
sein müssen.
Die erste Klausel fordert, daß das
vorstehend erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium
erfüllt ist.
Die zweite Klausel fordert, daß der
Medianwert des P-P-Intervalls über
die vorhergehenden 12 R-R-Intervalle bekannt ist und daß er über die
vorhergehenden 12 Intervalle kleiner als ein vorgegebener Wert von
beispielsweise 87,5% des entsprechenden RR-Medianwerts ist. Die dritte Klausel
fordert, daß das
AF*-Nachweiszählerkriterium
erfüllt
ist, wie vorstehend erörtert
wurde. Die vierte Klausel fordert, daß RR Modesum kleiner oder gleich
einer definierten AF-Modesum-Schwelle von beispielsweise 0,5 der
vorhergehenden 12–18
Intervalle ist. Falls alle vier Klauseln der Regel erfüllt sind,
wird die Regel auf wahr gesetzt oder "wirksam". Falls diese Regel
die wirksame Regel mit der höchsten
Priorität
ist, wird die Ausführung
ventrikulärer
Antitachyarrhythmietherapien verhindert.
-
Die A-Fibrillations-Unterbindungsregel
ist eine "beständige"
Regel, was bedeutet, daß sie, wenn
sie erfüllt
ist, erfüllt
bleibt, es sei denn, ihre Klauseln bleiben über eine Folge von R-R-Intervallen unerfüllt. Der
Prozessor erreicht dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten
AFib-Unterbindungszählwerts
auf einen vordefinierten Wert von beispielsweise 6, immer dann,
wenn die Regel erfüllt ist.
Für jedes
R-R-Intervall, für
das eine der vier Klauseln nicht erfüllt ist, wird der Beständigkeitszählwert bis
zu einem Minimum von 0 um 1 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Beständigkeitszählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Beständigkeitszählwert wird
beim Initialisieren der Erfassung und immer dann, wenn eine SVT-Unterbindungsregel
höherer
Priorität
erfüllt
ist, auf 0 zurückgesetzt.
-
5. ST-Regel
-
Diese Regel betrifft die Erkennung
einer Sinustachykardie und enthält
drei Klauseln, von denen entweder die erste Klausel oder die zweite
und die dritte Klausel erfüllt
sein müssen,
damit die Regel wirksam wird. Die Klausel fordert, daß CRMedST
seine entsprechende Erkennungsschwelle, beispielsweise 6, übersteigt.
Wenn diese Klausel erfüllt
ist, wird die Regel wirksam. Die zweite Klausel fordert, daß das vorstehend
erwähnte
Fernfeld-Zähler kriterium
erfüllt
ist. Die dritte Klausel fordert, daß CRMedSTFR seine entsprechende
Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt. Falls die zweite und
die dritte Klausel erfüllt
sind, wird die Regel wirksam. Falls die ST-Regel die wirksame Regel
mit der höchsten
Priorität
ist, wird die Ausführung
von Antitachykardietherapien verhindert.
-
Die ST-Regel ist eine "beständige" bzw. „klebrige"
Regel, was bedeutet, daß sie,
wenn sie erfüllt
ist, erfüllt
bleibt, es sei denn, ihre Klauseln bleiben über eine Folge von R-R-Intervallen
unerfüllt. Der
Prozessor erreicht dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten
Sinusunterbindungs-Beständigkeitszählwerts
auf einen vordefinierten Wert, beispielsweise 6, immer dann, wenn
die Regel erfüllt
ist. Für
jedes R-R-Intervall, für
das entweder die erste Klausel nicht erfüllt ist oder eine oder beide
von der zweiten und der dritten Klausel nicht erfüllt ist,
wird der Beständigkeitszählwert um
1 bis auf ein Minimum von 0 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Beständigkeitszählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Beständigkeitszählwert wird
beim Initialisieren der Erfassung und immer dann, wenn eine SVT-Unterbindungsregel
höherer
Priorität
erfüllt
ist, auf 0 zurückgesetzt.
-
6. AVNRT-Regel
-
Diese Regel betrifft die Erfassung
einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie.
Die Regel enthält
zwei Klauseln, von denen jede erfüllt sein muß, damit die Regel wirksam
wird. Die erste Klausel fordert, daß CRMAVNRT den entsprechenden Schwellenwert
von beispielsweise b übersteigt.
Die zweite Klausel fordert, daß RR
Modesum größer oder gleich
einem vordefinierten AVNRT-Modesum-Schwellenwert von beispielsweise
0,25 der vorhergehenden 12–18
R-R-Intervalle ist. Falls beide Klauseln erfüllt sind, wird die Regel auf
wahr gesetzt oder "wirksam". Falls es sich um die wirksame Regel mit
der höchsten
Priorität
handelt, wird dadurch die Ausführung
ventrikulärer
Antitachykardietherapien verhindert.
-
Die AVNRT-Regel ist eine "beständige" Regel,
was bedeutet, daß sie,
wenn sie erfüllt
ist, erfüllt bleibt,
es sei denn, ihre Klauseln bleiben über eine Folge von R-R-Intervallen
unerfüllt.
Der Prozessor erreicht dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten
AVNRT-Beständigkeitszählwerts
auf einen vordefinierten Wert von beispielsweise 6, immer dann, wenn
die Regel erfüllt
ist. Für
jedes R-R-Intervall, für das
entweder die erste oder die zweite Klausel nicht erfüllt ist,
wird der Beständigkeitszählwert bis
zu einem Minimum von 0 um 1 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Beständigkeitszählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Beständigkeitszählwert wird
beim Initialisieren der Erfassung und immer dann, wenn eine SVT-Unterbindungsregel
höherer Priorität erfüllt ist,
auf 0 zurückgesetzt.
-
7. NSR-Regel
-
Diese Regel betrifft das Erfassen
eines normalen Sinusrhythmus und enthält drei Klauseln, von denen
entweder die erste Klausel oder die zweite und die dritte Klausel
erfüllt
sein müssen,
damit die Regel wirksam wird. Die Klausel fordert, daß CRMedST
die entsprechende Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt.
Falls diese Klausel erfüllt
ist, wird die Regel wirksam. Die zweite Klausel fordert, daß das vorstehend
erörterte
Fernfeld- Zählerkriterium
erfüllt
wird. Die dritte Klausel fordert, daß CRMedSTFR seine entsprechende
Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt. Falls die zweite
und die dritte Klausel erfüllt
sind, wird die Regel wirksam. Falls die ST-Regel die wirksame Regel
mit der höchsten Priorität ist, wird
die Ausführung
von Antitachykardietherapien verhindert.
-
Die ST-Regel ist eine "beständige" Regel, was
bedeutet, daß sie,
wenn sie erfüllt
ist, erfüllt bleibt,
es sei denn, ihre Klauseln bleiben über eine Folge von R-R-Intervallen
unerfüllt.
Der Prozessor erreicht dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten
Sinusunterbindungs-Beständigkeitszählwerts auf
einen vordefinierten Wert von beispielsweise 6, immer dann, wenn
die Regel erfüllt
ist. Für
jedes R-R-Intervall, für
das entweder die erste Klausel nicht erfüllt ist oder für das eine
oder beide von der zweiten und der dritten Klausel nicht erfüllt sind,
wird der Beständigkeitszählwert bis
zu einem Minimum von 0 um 1 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Beständigkeitszählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Beständigkeitszählwert wird
beim Initialisieren der Erfassung und immer dann, wenn eine SVT-Unterbindungsregel
höherer
Priorität
erfüllt
ist, auf 0 zurückgesetzt.
-
Die nächsten drei Regeln sind Erfassungsregeln
einer ventrikulären
Fibrillation und einer ventrikulären
Tachykardie, welche die Ausführung
ventrikulärer
Antitachyarrhythmietherapien auslösen.
-
8. VT*-Regel
-
Die VT*-Regel unterscheidet eine
schnelle VT mit regel mäßigen Zykluslängen von
einer VF. Diese Regel hat drei Klauseln, die erfüllt sein müssen, damit die Regel auf wahr
gesetzt wird. Die erste Klausel fordert einfach, daß die VF-Erfassung
und die VT-Erfassung aktiviert sind und daß die VF-Erfassungskriterien
des Modells 7219 erfüllt
sind, also daß VFEC
größer oder
gleich VFNID ist. Die zweite Klausel fordert, daß der RR-Medianwert größer oder gleich
der Minimalzykluslänge
einer schnellen VT ist, wie vorstehend erörtert wurde. Die dritte Klausel
fordert, daß das
VT*-RR-Modesum-Kriterium erfüllt
ist. Das VT*-RR-Modesum-Kriterium
ist erfüllt,
wenn RR Modesum entweder unbekannt ist oder größer oder gleich einer definierten
Modesum-Schwelle
einer schnellen VT von beispielsweise 0,75 der vorhergehenden 12–18 R-R-Intervalle
ist.
-
9. VF-Regel – 7219
-
Diese Regel entspricht den Erfassungskriterien
für die
ventrikuläre
Fibrillation, wie vorstehend in Verbindung mit der Beschreibung
der Vorrichtung vom Modell 7229 dargelegt wurde. Falls eine VF unter
Verwendung dieser Kriterien erfaßt wird, wird die Regel auf
wahr gesetzt und "wirksam gemacht", falls sie die höchste wirksame
Regel ist, und sie löst
dann das Ausführen
der nächsten
geplanten ventrikulären Fibrillationstherapie
aus.
-
10. VT-Regel – 7219
-
Diese Regel wiederholt einfach alle
Erfassungskriterien einer ventrikulären Tachykardie, die in der
Vorrichtung vom Modell 7219 vorgesehen sind, wie vorstehend erörtert wurde,
wobei die Erfassung einer schnellen ventrikulären Tachykardie deaktiviert ist.
Falls diese Regel die höchste wirksame
Regel ist, löst
sie die Ausführung
der nächsten
geplanten VT-Therapie aus.
-
In Zusammenhang mit dem vorstehenden Regelsatz
sei bemerkt, daß in
dem Fall, in dem eine Regel die Ausführung einer ventrikulären Tachykardietherapie
bewirkt, nachfolgend keine Regel wirksam werden kann, die das Auftreten
einer supraventrikulären
Tachykardie angibt, weil die Mustergrammatik und/oder andere Zeitkriterien
nach dem Einleiten der Antitachykardietherapie nicht erfüllt werden können. Es
ist jedoch sicherlich möglich,
daß eine Regel
wirksam wird, die das Auftreten einer ventrikulären Tachyarrhythmie angibt,
während
eine Regel wirksam ist, die das Auftreten einer supraventrikulären Tachykardie
angibt. In diesem Fall herrscht die wirksame Regel mit der höchsten Priorität vor. Es
sei auch bemerkt, daß die
vorstehenden Regeln 1–8
"beständige"
Regeln sind, was bedeutet, daß eine
Regel, sobald sie wirksam geworden ist, wirksam bleibt, bis eine
oder mehrere Klauseln der Regel für eine Folge einer vorgegebenen
Anzahl von R-R-Intervallen nicht erfüllt sind. Ein nomineller Wert
für diese vorgegebene
Anzahl von R-R-Intervallen
ist drei, es ist jedoch vorgesehen, daß der Parameter vom Arzt programmierbar
sein kann. Dieses Merkmal soll eine zeitliche Verletzung von einer
der Klauseln einer Regel für
ein oder zwei Herzschläge
verhindern, um das Wirksamwerden der Regel zu überschreiben. Dies ist in Zusammenhang
mit den Regeln besonders wichtig, die das wahrscheinliche Auftreten
atrieller Tachykardien erfassen sollen, wobei das Nichterfüllen der Regel
bei einem oder zwei Herzschlägen
gut zur Ausführung
einer ventrikulären
Antitachykardietherapie in Zusammenhang mit dem Wirksamwerden einer VT-Erfassungsregel
niedriger Priorität
oder einer VF-Erfassungsregel niedriger Priorität führen könnte, was zu einer ungeeigneten
Ausführung
einer ventrikulären
Antitachykardietherapie führen
würde.
-
11 und 12.
-
Anhaltende-AF- und Anhaltende-AT-Regel.
-
In Zusammenhang mit einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden auch Regeln zum Auslösen des Ausführens von
Antiarrhythmietherapien ansprechend auf eine erfaßte anhaltende atrielle
Fibrillation und/oder eine anhaltende atrielle Tachykardie aufgenommen.
Diese Regeln stehen beim Betrieb in Verbindung zueinander und werden daher
gemeinsam erörtert.
Beide Regeln können nicht
gleichzeitig erfüllt
werden. In Zusammenhang mit diesen Regeln wird ein zusätzlicher
Satz definierter Parameter verwendet. Die zusätzlichen Parameter enthalten
ein Erfassungsintervall einer atriellen Fibrillation (AFDI), das
beispielsweise 150–300
ms betragen kann, ein Erfassungsintervall einer atriellen Tachykardie
(ATDI), das beispielsweise bis zu 450 ms betragen kann, jedoch in
jedem Fall größer ist
als AFDI, und ein, minimales atrielles Tachykardieintervall (minimales
AT-Intervall), das beispielsweise 100–300 ms betragen kann, jedoch
in jedem Fall kleiner als ATDI ist. Diese Parameter und andere werden vom
Prozessor in Zusammenhang mit einem zusätzlichen Satz von Diagnosekriterien
verwendet, wie nachstehend dargelegt wird.
-
Ein erstes Kriterium, das der Erfassung
einer atriellen Fibrillation zugeordnet ist, ist das AF-Raten-Zonenkriterium.
Dieses Kriterium beruht wiederum auf zwei gemessenen Charakteristiken
des Herzrhythmus einschließlich
des Medianintervalls, das vorhergehende atrielle Depolarisationen
trennt (PP-Medianwert) und der Regelmäßigkeit der atriellen Zykluslänge (Zykluslängen-Regelmäßigkeits-Zählerkriterium).
Bei jedem ventrikulären
Ereignis wird der die vorhergehenden 12 atriellen Zykluslängen enthaltende
Puffer untersucht, um das P-P-Medianintervall und die Regelmäßigkeit
zu bestimmen. Die atriellen Zykluslängen werden als bei einem gegebenen
ventrikulären
Ereignis regelmäßig klassifiziert,
wenn die Differenz zwischen der zweiten zur längsten und der zweiten zur
kürzesten
atriellen Zykluslänge
im Puffer kleiner oder gleich dem PP-Medianwert dividiert durch
4 ist. Das atrielle Zykluslängen-Regelmäßigkeitskriterium
ist erfüllt,
wenn die Regelmäßigkeitsbedingung
der atriellen Zykluslänge
für 6 der
letzten 8 ventrikulären
Ereignisse erfüllt
ist. Das AF-Raten-Zonenkriterium ist erfüllt, wenn der PP-Medianwert kleiner
als das programmierte AFDI ist, falls die Anhaltende-AT-Erfassung
ausprogrammiert ist. Falls die Anhaltende-AT-Erfassung einprogrammiert
ist, ist das AT-Raten-Zonenkriterium erfüllt, wenn
der PP-Medianwert kleiner als das programmierte AFDI ist und entweder
der PP-Medianwert
kleiner als das programmierte minimale AT-Intervall ist oder das Zykluslängen-Regelmäßigkeits-Zählerkriterium
nicht erfüllt
ist.
-
Ein zweites Kriterium, das der Erfassung
einer atriellen Tachykardie zugeordnet ist, ist das AT-Raten-Zonenkriterium.
Das AT-Raten-Zonenkriterium verwendet den PP-Medianwert und das atrielle Zykluslängen-Regelmäßigkeitskriterium,
um AT zu identifizieren und sie von AF zu unterscheiden. Das AT-Raten-Zonenkriterium
ist erfüllt,
wenn der PP-Medianwert kleiner als das programmierte ATDI und größer oder
gleich dem programmierten AFDI ist oder wenn der PP-Medianwert kleiner
als AFDI, jedoch größer oder gleich
dem programmierten minimalen AT-Intervall ist und das atrielle Zykluslängen-Regelmäßigkeits-Zählerkriterium
erfüllt
ist.
-
Ein drittes Kriterium, das der Erfassung
sowohl von AF als auch von AT zugeordnet ist, ist das AF/AT-Nachweiszählerkriterium,
das das Vorhandensein einer atriellen Arrhythmie unter Verwendung eines
aufwärts
bzw. abwärts
zählenden
Algorithmus, der einen AF/AT-Nachweiszählwert auf der Grundlage atrieller
und ventrikulärer
Musterinformationen inkrementiert oder dekrementiert, bestätigt oder
zurückweist.
Das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
ist erfüllt,
wenn der AF/AT-Nachweiszählwert
größer oder gleich
einer vordefinierten AF/AT-Ereigniszählwertschwelle von beispielsweise
32 ist. Sobald das AF/AT-Nachweiszählerkriterium erfüllt ist,
bleibt es erfüllt,
solange der AF/AT-Nachweiszählwert
größer oder
gleich einer vordefinierten AF/AT-Ereigniszählwert-Hystereseschwelle von
beispielsweise 27 ist.
-
In Zusammenhang mit dem AF/AT-Nachweiszählerkriterium
werden mehrere zusätzliche
Eigenschaften des Herzrhythmus überwacht.
Eine zusätzliche überwachte
Eigenschaft ist das Sinusrhythmus-Zählerkriterium, das einen regelmäßigen Sinusrhythmus
mit einer 1 : 1-Leitung oder einen stimulierten Rhythmus identifiziert.
Der Sinusrhythmuszähler (SR-Zähler) wird
folgendermaßen
durch den vorstehend definierten Herzschlagcode beeinflußt. Falls der
Herzschlagcode 0 ist, wird 1 bis zu einem Maximum von 255 zum SR-Zähler addiert.
Ansonsten wird der SR-Zähler
auf 0 gesetzt. Das Sinusrhythmus-Zählerkriterium ist erfüllt, wenn
der SR-Zähler größer oder
gleich einer vordefinierten Rücksetzzählschwelle
von beispielsweise 5 ist. Das Sinusrhythmus-Zählerkriterium wird aufgehoben,
während
ein Therapievorgang abläuft.
Der SR-Zähler
wird auf Null gesetzt, wenn die Erfassung initialisiert wird.
-
In Zusammenhang mit dem AT/AF-Nachweiszähler wird
auch das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Kriterium verwendet,
das den Sinusrhythmus bei Vorhandensein von Fernfeld-R-Zacken identifiziert.
Bei jedem ventrikulären
Ereignis wird ein Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler folgendermaßen aktualisiert.
Falls das vorstehend erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Kriterium für
das aktuelle R-R-Intervall erfüllt
ist und der aktuelle ventrikuläre Herzschlagcode
9, 4 oder 6 ist, wird 1 bis zu einem Maximum von 255 zum Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler addiert.
Ansonsten wird der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert auf
0 zurückgesetzt.
Das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler-Kriterium
ist erfüllt,
wenn der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler größer oder gleich der AF-Rücksetzzählschwelle
ist. Das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler-Kriterium
wird ausgesetzt, während
ein Therapievorgang abläuft.
Der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler wird auf 0 initialisiert,
wenn die Erfassung initialisiert wird.
-
Bei jedem ventrikulären Ereignis
wird der AF/AT-Nachweiszähler
folgendermaßen
aktualisiert. Falls das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium erfüllt ist oder
das spezifizierte Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium
erfüllt
ist, wird der AF/AT-Nachweiszähler
auf 0 zurückgesetzt.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium er füllt ist
und falls der P-Zählwert
(die Anzahl der atriellen Ereignisse im R-R-Intervall, wie vorstehend
in Zusammenhang mit Herzschlagcodes erörtert wurde) kleiner oder gleich 1
ist und der AF/AT-Nachweiszähler
beim letzten ventrikulären
Ereignis inkrementiert wurde, wird 1 bis zu einem vordefinierten
maximalen AF-Ereigniszählwert
von beispielsweise 47 zum AF/AT-Nachweiszähler addiert.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium erfüllt ist
und der P-Zählwert gleich
2 ist und das vorstehend erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Kriterium für
das aktuelle ventrikuläre Ereignis
erfüllt
ist und der AF/AT-Nachweiszähler für das letzte
ventrikuläre
Ereignis inkrementiert wurde, wird 1 bis zu einem vordefinierten
maximalen AF-Ereigniszählwert
zum AF/AT-Nachweiszähler
addiert.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das spezifizierte Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium erfüllt ist
und der P-Zählwert
gleich 2 ist und das vorstehend erörterte Fernfeld-R-Zacken-Kriterium
für das aktuelle
ventrikuläre
Ereignis nicht erfüllt
ist, wird 1 bis zum maximalen AF-Ereigniszählwert zum AF/AT-Nachweiszähler addiert.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das spezifizierte Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium erfüllt ist
und der P-Zählwert
größer als
2 ist, wird 1 bis zum maximalen AF-Ereigniszählwert zum AF/AT-Nachweiszähler addiert.
-
Falls keine der vorstehenden Bedingungen erfüllt ist,
wird 1 bis zu einem Minimalwert von 0 vom AF/AT-Nachweiszähler subtrahiert.
-
Die Erfassung einer anhaltenden atriellen
Fibrillation oder einer anhaltenden atriellen Tachykardie beginnt
mit einer vorläufigen
Erfassung dieser Rhythmen. Die vorläufige Erfassung geschieht,
wenn das AF/AT-Erfassungs-Nachweiszählwertkriterium und das vorstehend
erörterte
AF-Raten-Zonenkriterium
beide erfüllt
sind. Eine vorläufige
Erfassung einer AF führt
zum Auslösen
des Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgebers,
wie nachstehend in näheren
Einzelheiten beschrieben wird. Die vorläufige Erfassung einer AT geschieht,
wenn das AF/AT-Erfassungs-Nachweiszählwertkriterium und das AT-Raten-Zonenkriterium,
die vorstehend erörtert
wurden, beide erfüllt
sind. Eine vorläufige
Erfassung einer AT führt
in ähnlicher
Weise zum Auslösen
des Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgebers. Eine vorläufige Erfassung einer AT oder
AF ist nur dann möglich,
wenn von der Vorrichtung unter Verwendung der vorstehend beschriebenen
Regeln eine VT oder eine VF erfaßt wird. Die AT- und die AF-Erfassung
werden ausgesetzt, wenn eine erfaßte VT- oder VF-Episode abläuft.
-
Der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber
wird bei einer vorläufigen
Erfassung einer AF oder AT initialisiert und läuft weiter, bis das Ende einer
atriellen Tachyarrhythmie erfaßt
wird. Der Anhaltende-Dauer-Zeitgeber läuft während der Ausführung atrieller Antitachyarrhythmietherapien
weiter. Der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber wird in Zusammenhang mit
einer oder mehreren definierten minimalen erforderlichen Dauern,
beispielsweise 1–1440
Minuten, verwendet, welche vom Arzt programmierbar sind und entweder
der als gegenwärtig
vorhanden bestimmten Arrhythmie und/oder dem als nächstes zur Ausführung geplanten
Therapietyp zugeordnet sind. Beispielsweise ist die minimale zusammenhängende Dauer
für eine
Therapie mit einem geplanten Stimulationsimpulspegel typischerweise
kleiner als bei einer Hochspannungstherapie, die ansprechend auf die
Erfassung einer AF ausgeführt
wird. Nach einer Ausführung
einer Therapie für
dieselbe Arrhythmie, die eine längere
definierte minimale zusammenhängende
Dauer aufweist, kann keine Therapie für eine erfaßte Arrhythmie, also AT oder
AF, ausgeführt
werden. Der Typ der ablaufenden Arrhythmie nach der Aktivierung
des Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgebers, der AT, AF oder undefiniert
sein kann, wird nach dem folgenden Verfahren bestimmt. Die Kriterien
zur vorläufigen
Erfassung von AF und AT, die vorstehend erörtert wurden, werden nach der
anfänglichen
Erfassung fortlaufend angewendet. Das gegenwärtig erfüllte Kriterium (AF oder AT)
ist die Arrhythmie, deren Vorhandensein bestimmt wurde. Eine Nichterfüllung des
AF/AT-Nachweiszählerkriteriums
oder eine Nichterfüllung
des AT- oder AF-Raten-Zonenkriteriums führt dazu, daß die Arrhythmie
als nichtklassifiziert bezeichnet wird. Falls die Arrhythmie als
AT oder AF klassifiziert wird und falls die anwendbare minimal erforderliche
Zeitdauer, die der als vorliegend bestimmten Arrhythmie und/oder
der nächsten geplanten
Therapie zugeordnet ist, überschritten wurde,
wird die nächste
geplante Therapie ausgeführt,
wobei alle zugeordneten zusätzlichen
Vorbedingungen für
die Therapie, die nachstehend erörtert werden,
auch erfüllt
sind. Es kann keine Therapie ausgeführt werden, während die
Arrhythmie nichtklassifiziert ist.
-
12 zeigt
die Beziehung zwischen dem Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber, dem AF/AT-Nachweiszähler und
dem AF- und AT-Raten-Zonenkriterium beim Erfassen einer anhaltenden AF
oder AT und beim Auslösen
der Ausführung
einer antiatriellen Arrhythmietherapie. Bei 500 beginnt
der RF/AT-Nachweiszähler inkrementiert
zu werden, wie vorstehend beschrieben wurde. Gleichzeitig werden das
PP-Median-Kriterium,
das AF-Raten-Zonenkriterium und das AT-Raten-Zonenkriterium überwacht. Eine vorläufige Erfassung
von AT tritt auf, wenn der AF/AT-Nachweiszählwert bei 502 die
erforderliche minimale Dauer erreicht, wobei die anfängliche
Klassifizierung der Arrhythmie als AT bei 504 auftritt, wenn das
AT-Raten-Zonenkriterium auch gleichzeitig erfüllt ist. Bei 506 wird
die Arrhythmie als AF umklassifiziert, weil das AF-Raten-Zonenkriterium
erfüllt
ist. Nachfolgende Änderungen
der Klassifizierung treten auf, wenn die Arrhythmie bei 510 ansprechend
darauf, daß das
AF/AT-Nachweiszählerkriterium
bei 508 nicht erfüllt
ist, nichtklassifiziert ist. Wenn das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
bei 512 wieder erfüllt ist,
wird die Arrhythmie als AT klassifiziert, weil das AT-Raten-Zonenkriterium
erfüllt
ist. Wie dargestellt ist, ist auch eine Hysterese-AF/AT-Nachweiszählschwelle
definiert.
-
In 12 ist
eine einzige definierte minimale zusammenhängende Dauer bei 522 dargestellt.
Dies ist der Fall, wenn die minimale zusammenhängende Dauer nur durch den
nächsten
geplanten Therapietyp definiert ist (beispielsweise eine Hochspannungsschocktherapie
gegenüber
einer Niederenergie-Stimulationsimpulspegel-Therapie).
Falls gewünscht, können jedoch
auch verschiedene minimale zusammenhängende Dauern für verschiedene
Arrhythmietypen definiert werden, wie vorstehend erörtert wurde.
Bei 516 wird die anwendbare minimale zusammenhängende Dauer
gleichzeitig damit, daß die
Arrhythmie als AF klassifiziert wird, erreicht, wodurch die Ausführung der
nächsten
geplanten AF-Therapie ausgelöst
wird. Nach der Ausführung
der Therapie wird der AF/AT-Nachweiszähler bei 518 zurückgesetzt,
wobei eine erneute Erfassung einer AF bei 520 auftritt,
wenn der AF-Nachweiszähler
wieder den Schwellenwert erreicht.
-
Wie vorstehend erörtert wurde, läuft der
Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber
weiter, bis die Beendigung der atriellen Tachyarrhythmie erfaßt wird. Die
Erfüllung
des AF/AT-Episodenbeendigungskriteriums
legt das Ende einer Anhaltende-AF/AT-Episode fest, setzt den Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber zurück und stellt
die Vorläufige-AF/AT-Erfassungsbedingungen
wieder her. Das AF/AT-Episodenbeendigungskriterium ist erfüllt, wenn
weder das vorstehend erörterte
Sinusrhythmus-Zählerkriterium noch
das vorstehend erörterte
Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler-Kriterium erfüllt ist
oder die Erfassung einen vorgegebenen Zeitraum, beispielsweise drei
Minuten nach dem Aussetzen (wie nachstehend erörtert) wiederaufgenommen wurde
und die Arrhythmie in diesem Zeitraum nicht als AF oder AT klassifiziert
wurde oder eine VT-Episode oder VF-Episode erfaßt wird, wie vorstehend erörtert wurde.
-
Die gesamte AF/AT-Erfassung wird
zeitweise ausgesetzt, wenn eine atrielle Antitachyarrhythmietherapie
abläuft.
Wenn die Erfassung ausgesetzt ist, arbeitet die Vorrichtung folgendermaßen. Die
Arrhythmieklassifizierung wird auf nichtklassifiziert gesetzt, die
Vorrichtung aktualisiert jedoch weiterhin den Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber,
falls er gegenwärtig
arbeitet. In ähnlicher
Weise sucht die Vorrichtung weiterhin nach einer AF/AT-Beendigung, während sie
sich im Zustand ausgesetzter Erfassung befindet. Wenn das Aussetzen
der Erfassung endet, initialisiert die Vorrichtung andere Erfassungskriterien
als der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber,
so daß eine
vollständige
Erfassungssequenz (oder Neuerfassungssequenz) erforderlich ist,
um den Rhythmus zu klassifizieren oder die Episodenbeendigung zu
erfassen. Das zeitweise Aussetzen der Erfassung endet, wenn das
Ausführen
der Therapie beendet wird.
-
Wahlweise kann die Vorrichtung so
programmierbar sein, daß sie
die AF/AT-Erfassung nach einer Therapieausführung auch für 16 ventrikuläre Intervalle
aussetzt. Während
dieses Zeitraums wird das wirksame AFDI und ATDI auf Null gesetzt
(die AF- und die AT-Erfassungszonen werden also deaktiviert). Es wird
angenommen, daß dieses
Merkmal in Zusammenhang mit den Hochfrequenz-Stimulationstherapien,
die in den vorstehend zitierten Patenten von Mehra und Duffin erörtert sind,
besonders vorteilhaft ist, um zusätzliche Zeit bereitzustellen,
die zur Beendigung mit dieser Therapie behandelter atrieller Tachyarrhythmien
erforderlich ist.
-
Gemäß bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung können
zusätzliche
notwendige Kriterien zur Ausführung
antiatrieller Tachyarrhythmietherapien aufgenommen werden. Beispielsweise
kann die AF/AT-Therapie durch eine ventrikuläre Arrhythmieerfassung nach
der AF/AT-Therapie deaktiviert werden. Das Bestätigen einer AF/AT und/oder
das Ablaufen einer minimalen Verzögerung seit der Ausführung der
vorhergehenden Therapie können
notwendige Bedingungen sein, und eine spezifizierte Tageszeit kann
eine notwendige Bedingung zur Ausführung einer AF/AT-Therapie
sein. Das Ablaufen einer maximalen Anhaltende-AF/AT-Dauer und/oder
eine vordefinierte Anzahl von Therapien, die in einem vorhergehenden
Zeitraum ausgeführt
wurden, können das Ausführen der
AT/AF-Therapie verhindern. Diese zusätzlichen Kriterien werden nachstehend
erörtert.
-
Die Erfassung einer VT oder VF nach
der Ausführung
einer AF/AT-Therapie vor einer Neuerfassung einer AF/AT- oder AF/AT-Episodenbeendigung
kann die Vorrichtung wahlweise veranlassen, alle nachfolgenden AF/AT-Therapien
zu deaktivieren, bis die Bedingung vom Arzt gelöscht wurde. In diesem Fall
wäre ein
vom Mikroprozessor gesetztes AF/AT-Therapie-Deaktiviert-Hinweiszeichen
verfügbar
und kann, falls gewünscht,
durch Telemetrie vom Arzt gelöscht
werden. Dieses Merkmal verhindert eine weitere AT/AF-Therapie, wenn
es in engen Zusammenhang mit einer erfaßten VT- oder VF-Episode gebracht
wurde. Die AF/AT-Erfassung kann nach der Beendigung der VT- oder
VF-Episode fortgesetzt werden, es werden jedoch keine AF/AT-Therapien ausgeführt.
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Wahlweise kann die Vorrichtung einen
laufenden Zählwert
der Anzahl der über
die vorhergehenden 24 Stunden ausgeführten Hochspannungs-AF/AT-Therapien
unterhalten. Ein Atrielle-Hochspannungstherapien-je-24-Stunden-Zyklus-Kriterium
ist erfüllt,
wenn der Zählwert
der atriellen Hochspannungstherapien kleiner ist als eine programmierte
Maximalzahl der atriellen Hochspannungstherapien je 24-Stunden-Zyklus.
Die Erfüllung des
Atrielle-Hochspannungstherapien-je-24-Stunden-Zyklus-Kriteriums kann als Vorbedingung
für die Ausführung von
Hochspannungs-AT/AF-Therapien erforderlich sein.
-
Wie in WO-A-96/34654 von Bardy, "Atrial
Defibrillator and Method of Use", eingereicht am 3. Mai 1995, erörtert ist,
kann es auch erwünscht
sein, die Ausführung
von Hochspannungstherapien auf einen definierten Zeitraum zu beschränken, wenn
es wahrscheinlich ist, daß der
Patient schläft.
Ein Tageszeit-atrielle-Hochspannungstherapie-Kriterium kann verhindern, daß eine automatische
atrielle Defibrillationstherapie außerhalb eines programmierten
Zeitfensters ausgeführt
wird.
-
Falls eine anhaltende Episode einer
AF oder AT lang genug andauert, möchte der Arzt möglicherweise
weitere Versuche der Vorrichtung, die Arrhythmie zu beenden, verhindern.
In diesem Fall kann ein Zeit-zum-Unterbrechen-der-Therapie-Kriterium verwendet
werden, um die AF- und AT-Therapie zu deaktivieren, wenn der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber
eine programmierte Zeit bis zum Unterbrechen der Therapie, beispielsweise
mehr als 48 Stunden, überschreitet.
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Die Bestätigung, daß ein Sinusrhythmus nicht wiederaufgenommen
wurde, kann auch als eine Vorbedingung zum Ausführen der AF/AT-Therapie erforderlich
sein. Ein AF/AT-Therapie-Bestätigungskriterium
verhindert das Einleiten einer atriellen Therapie, wenn ein Sinusrhythmus
zurückgekehrt
ist, die AF/AT-Episodenbeendigung jedoch noch nicht erfaßt worden
ist. Das AF/AT-Therapie-Bestätigungskriterium
kann für
das aktuelle ventrikuläre
Intervall erfüllt sein,
wenn entweder die Anzahl der atriellen Ereignisse im gegenwärtigen ventrikulären Intervall
größer als
zwei ist oder die Anzahl der atriellen Ereignisse im gegenwärtigen ventrikulären Intervall
zwei ist und das atrielle Intervall für beide Ereignisse entweder kleiner
als ATDI ist, wenn die AT-Erfassung eingeschaltet ist, oder AFDI
ist, wenn die AT-Erfassung ausgeschaltet ist.
-
Ein minimales Intervall zwischen
ausgeführten
Therapien kann auch eine Vorbedingung für eine AF-Therapie sein. Ein Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerungskriterium
kann verwendet werden, um das Einleiten der AF-Therapieausführung einer
vorhergehenden AF-Therapie zu verzögern. Dies ermöglicht es,
daß eine
nicht anhaltende atrielle Fibrillation, die sich aus der Therapie
ergibt, vor der AF-Therapieintervention
spontan endet. Dies kann auch verwendet werden, um eine Verzögerung zwischen
AF-Therapien zu erzeugen. Die Nach-AF-Therapieverzögerung kann
beispielsweise 240 Sekunden sein. Das Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerungskriterium
ist erfüllt,
wenn in der gegenwärtigen AF/AT-Episode
entweder keine AF-Therapien ausgeführt worden sind oder wenn die
Anzahl der Sekunden seit der letzten ausgeführten Therapie mit der aktivierten
Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerung größer ist
als die Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerung, und das Erfüllen dieses
Kriteriums kann eine Vorbedingung für das Ausführen der AF-Therapie sein.
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In Zusammenhang mit kommerziellen
Ausführungsformen
von Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung wird angenommen, daß sich
das Auswählen
derjenigen der verschiedenen verfügbaren Regeln, die in der Vorrichtung
zu aktivieren sind, als eine überwältigende
Aufgabe für
den Arzt erweisen kann. Dabei wird vorgeschlagen, daß die VF-, VT-,
AF- und AT-Erfassung und die Behandlung unter Verwendung der Regeln
8, 9, 10, 11 und 12 nur in spezifischen Kombinationen programmiert
werden können,
so daß,
wenn die AF-, AT- oder VT-Erfassung und entsprechende Therapien
aktiviert werden, die VF-Erfassung und die entsprechenden Therapien zur
Sicherheit auch aktiviert werden müssen. In ähnlicher Weise müssen auch
die AF- und die VF-Erfassung und entsprechende Therapien aktiviert
werden, wenn die AT-Erfassung und entsprechende Therapien aktiviert
sind.
-
Hinsichtlich der Regeln 3–7 sei bemerkt,
daß diese
Regeln vom Arzt individuell ein- und ausprogrammiert werden können. Die
gleichzeitige VF- und SVT-Erfassung und die entsprechende Therapie
unter Verwendung von Regel 1 werden jedoch ansprechend darauf, daß beliebige
der Regeln 3–7
aktiviert werden, zusammen mit der VF-Erfassung und der entsprechenden
Therapie unter Verwendung von Regel 9 automatisch aktiviert. In ähnlicher
Weise werden die gleichzeitige VT- und SVT-Erfassung und die entsprechende
Therapie unter Verwendung von Regel 2 ansprechend darauf, daß beliebige
der Regeln 3–7
erfüllt
werden, zusammen mit der VT-Erfassung und der entsprechenden Therapie
unter Verwendung von Regel 8 oder 10 automatisch aktiviert. Es sei auch
bemerkt, daß bei
dieser vorgeschlagenen Vorgehensweise zum Auswählen von Sätzen zu aktivierender Regeln
die Regeln 1 und 2 mit der höchsten Priorität, die das
Ausführen
einer Therapie auslösen, bei
Abwesenheit des Aktivierens von einer oder mehreren der Regeln 3–7 mittlerer
Priorität,
die das Ausführen
der Antitachykardietherapie unterbinden, nicht aktiviert werden.
Dies liegt daran, daß die
Regeln 1–2 höherer Priorität strengere
Bedingungen an die Erfassung einer ventrikulären Fibrillation und einer
ventrikulären
Tachykardie stellen als die Regeln 8–10 und daher in Abwesenheit
der Regeln 3–7
mittlerer Priorität,
die die durch diese Regeln definierten VT- und VF-Erfassungskriterien überschreiben
können, unnötig sind.
-
Wenngleich der vorstehende Regelsatz
in Abhängigkeit
von der anfänglichen
Erfassung einer Tachyarrhythmie beschrieben wurde, kann ein solches
mit Prioritäten versehenes
Regelsystem auch in Zusammenhang mit einer erneuten Erfassung einer Tachyarrhythmie
oder bei einer Erfassung einer Änderung,
des Typs der ventrikulären
Tachyarrhythmie verwendet werden. Infolge der Komplexitäten eines solchen
Systems wird jedoch vorgeschlagen, daß die Vorrichtung als eine
praktische Maßnahme
einfach so programmiert wird, daß eine folgende Ausführung einer
anfänglichen
Tachykardietherapie, eine Erfassung des Beendigens der Arrhythmie
und ein Neuerfassen ventrikulärer
Tachyarrhythmien zum Vereinfachen der Verwendung und der Einfachheit
an diejenigen angepaßt
werden, die im Modell 7219 verwendet werden. Bei einer solchen Ausführungsform
führt das Ausführen einer
anfänglichen
Therapie einer ventrikulären
Antitachyarrhythmie zum Deaktivieren der Regeln 1–8, bis
nachfolgend eine Beendigung der erfaßten ventrikulären Tachyarrhythmie
erfaßt
wurde, woraufhin die Regeln 1–8,
vom Arzt ausgewählt,
reaktiviert werden können.
Das erneute Erfassen atrieller Tachyarrhythmien erfolgt unter Verwendung
der Kriterien für
eine vorläufige
Erfassung, wie vorstehend in Zusammenhang mit den Regeln 11 und
12 beschrieben wurde.
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Wenngleich der AF/AT-Nachweiszähler, die AF-
und AT-Ratenzonen
und der AF/AT-Anhaltende-Dauer-Zeitgeber als beim Erfassen atrieller
Tachyarrhythmien verwendbar offenbart wurden, sei bemerkt, daß der Grundrahmen,
den sie bereitstellen, auch zum Erfassen ventrikulärer Tachyarrhythmien
verwendbar sein kann. Insbesondere kann die Grundfunktionsbeziehung
dieser Elemente der Vorrichtung in analoger Weise auf das Unterscheiden zwischen
ventrikulären
Tachykardien und/oder Knotentachykardien anwendbar sein.
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2. Modusumschaltung
-
Unregelmäßige ventrikuläre Raten
während supraventrikulärer Tachykardien
führen
häufig
zu Unannehmlichkeiten für
den Patienten und können
die Empfindlichkeit für
ventrikuläre
Tachyarrhythmien erhöhen.
Ein weiteres Merkmal einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
ist die Verfügbarkeit eines
Modusumschaltens, das in mancher Hinsicht den Modusumschaltmerkmalen ähnelt, die
bei gegenwärtig
erhältlichen
atriellen, synchronisierten Doppelkammerschrittmachern (beispielsweise
DDD, DDDR, VDD, VDDR) vorgefunden werden. Das Modusumschaltmerkmal überwacht
gemessene Ereignisse vom Atrium und tritt immer dann in einen nichtatriellen,
synchronen, ventrikulären
Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus ein, wenn ein atrieller Rhythmus
erfaßt
wird, der definierte Kriterien erfüllt, die mit einer supraventrikulären Tachyarrhythmie, insbesondere
einer atriellen Fibrillation, übereinstimmen.
Der ursprüngliche
Stimulationsmodus wird wiederhergestellt, wenn erfaßt wird,
daß der
atrielle Rhythmus wieder für
die atrielle synchrone Stimulation geeignet ist. Der Modusumschaltvorgang
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist so optimiert, daß ein regelmäßiger ventrikulärer Rhythmus
während
supraventrikulärer
Tachyarrhythmien bereitgestellt wird, und er verwendet einen Teil
des vorstehend erörterten
Arrhythmieerfassungsverfahrens zum Steuern des Umschaltens zwischen
den verschiedenen beteiligten Stimulationsmodi. Es ist jedoch zu
verstehen, daß auch
andere bekannte Kriterien zur Erfassung einer supraventrikulären Arrhythmie,
wie jene, die in den verschiedenen vorstehend zitierten Modusumschaltpatenten
offenbart sind, mit Vorteil auch für das Einleiten einer Modusumschaltung
in den Stimulationsmodus der ventrikulären Ratenstabilisierung verwendet
oder daran angepaßt
werden können.
-
Der Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus und
die Modusumschaltfunktionen gemäß der vorliegenden
Erfindung werden durch die Vorrichtung in gleicher Weise wie andere
Stimulationsmodalitäten bereitgestellt,
wobei die Zeitsteuerung der Escapeintervalle und Refraktärperioden
und die Messung der Intervalle zwischen gemessenen und stimulierten
Ereignissen von der Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 des
Schrittmachers, wie vorstehend beschrieben, erreicht werden. Der
Mikroprozessor 224 führt
die erforderlichen Berechnungen, wie nachstehend beschrieben, auf
der Grundlage einer gespeicherten Programmierung in seinem zugeordneten ROM
aus und steuert den Betrieb der Zeitgeber und der zugeordneten Logik
in der Zeitgeber/Steuerschaltungsanordnung 212 des Schrittmachers.
Die verschiedenen programmierten und abgeleiteten Werte, die nachstehend
beschrieben werden, sind im RAM 226 gespeichert.
-
Das Auslösen des Modusumschaltmerkmals bei
der offenbarten Ausführungsform
der Erfindung beruht auf dem AF*-Nachweiszähler und dem PP-Medianintervall,
wie vorstehend beschrieben wurde. Das Modusumschaltmerkmal arbeitet
entweder im atriellen Verfolgungsmodus (beispielsweise DDD, DDDR,
VDD, VDDR) oder in einem nichtatriellen Verfolgungsmodus (DDI, DDIR,
VVI, VVIR). Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der bevorzugte
nominelle Betriebsmodus DDD, wenn kein physiologischer Sensor verfügbar ist,
und DDDR, wenn ein physiologischer Sensor verfügbar ist. In ähnlicher
Weise ist der bevorzugte nichtatrielle Verfolgungsmodus DDI, wenn
kein physiologischer Sensor verfügbar
ist, und DDIR, wenn ein physiologischer Sensor verfügbar ist.
-
Wenn eine Modusumschaltung aktiviert
ist, werden Stimulationsereignisse überwacht, um zu bestimmen,
wann Modusübergänge erforderlich
sind. Die angeführten
Bedingungen für
jeden Modusübergang
werden nach gemessenen und stimulierten ventrikulären Ereignissen
beurteilt. Die folgenden Parameter sind für den Modusumschaltvorgang
definiert und werden in der folgenden Beschreibung des Modusumschaltvorgangs
angesprochen.
-
Intervall mit der oberen Verfolgungsrate (UTRI) – Das der
programmierten oberen Verfolgungsrate (UTR), die die maximale atrielle,
synchronisierte ventrikuläre
Stimulationsrate definiert, entsprechende Intervall. Dieser Parameter
kann programmierbar sein. Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
muß UTRI
größer als
VFDI + 60 ms sein, falls die VF-Erfassung einprogrammiert ist, und
es muß größer als
VTDI + 60 ms sein, falls die VT-Erfassung einprogrammiert ist. UTRI
beträgt
typischerweise 400–600
ms.
-
Stimuliertes A-V-Intervall (PAV) – Das programmierte
AV-Intervall, das
einem atriellen Stimulationsimpuls folgt. PAV beträgt typischerweise
50–200 ms.
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Ratenanstiegssteigung (DELTArise) – Das Intervalldekrement,
das zum Steuern der Geschwindigkeit des Stimulationsratenanstiegs
während
des Ratenanstiegsvorgangs verwendet wird. DELTArise kann etwa 70
ms betragen.
-
Ratenabfallssteigung (DELTAfall) – Das Intervallinkrement,
das zum Steuern der Geschwindigkeit des Stimulationsratenabfalls
während
des Ratenabfallsvorgangs verwendet wird. DELTAfall kann etwa 70
ms oder weniger betragen.
-
Modusumschaltraten-Intervall (MSRI) – Ein definiertes,
gewünschtes
oder angestrebtes Intervall mit einer niedrigeren Rate, während die
Modusumschaltung wirksam ist. MSRI ist vorzugsweise programmierbar.
Falls ein physiologischer Sensor bereitgestellt ist, kann MRSI wahlweise
entsprechend der Sensorausgabe geändert werden. MRSI sollte nicht
kleiner als TLRImin sein, wie nachstehend definiert wird. MRSI beträgt typischerweise
600–1200 ms.
-
VVlast – Die gemessene Dauer des Intervalls,
das die zwei letzten ventrikulären
Ereignisse, ob stimuliert oder gemessen, trennt.
-
Programmiertes Intervall mit einer
niedrigeren Rate (LRIP) – Das
Intervall, das der programmierten Stimulationsrate entspricht. Falls
ein ratenempfindlicher Sensor vorhanden ist, wird dieser Wert durch
das vom Sensor angegebene Stimulationsintervall ersetzt. LRIP beträgt typischerweise 600–1200 ms.
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Intervall mit einer zeitweise niedrigeren
Rate (TLRI) – Das
wirksame Intervall mit einer niedrigeren Rate während eines Modusumschaltvorgangs.
Das Intervall mit einer zeitweise niedrigen Rate (TLRI) wird um
das MSRI moduliert, um die ventrikuläre Rate während der atriellen Tachyarrhythmie
zu stabilisieren.
-
Minimales TLRI (TLRImin) – Das kürzeste TLRI,
das während
des Modusumschaltvorgangs erlaubt ist. Dieser Parameter kann in
Zusammenhang mit dem Programmieren von MSRI programmiert werden.
Zum Vermeiden von Wechselwirkungen zwischen der Erfassung und der
ventrikulären
Stimulation darf TLRImin gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
nicht auf einen kleineren Wert als VTDI + 60 ms programmiert werden,
wenn die VT-Erfassung eingeschaltet ist, oder auf einen kleineren
Wert als VFDI + 60 ms programmiert werden, wenn die VF-Erfassung
eingeschaltet ist, wobei diese Begriffe vorstehend definiert wurden.
Zum Vermeiden von Wechselwirkungen zwischen der Erfassung und der
atriellen Stimulation darf TLRImin gemäß der vorliegenden Ausführungsform
nicht auf einen kleineren Wert als VTDI + PAV programmiert werden,
wenn die VT-Erfassung eingeschaltet ist, oder auf einen kleineren
Wert als VFDI + PAV programmiert werden, wenn die VF-Erfassung eingeschaltet
ist.
-
Letztes TLRI (TLRIlast) – Das TLRI
unmittelbar vor dem gegenwärtig
ablaufenden TLRI-Intervall.
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Minimale postventrikuläre atrielle
Refraktärperiode
(PVARPmin) – Während des
Modusumschaltvorgangs wird die postventrikuläre atrielle Refraktärperiode
(PVARP) entsprechend TLRI geändert.
PVARPmin ist die kürzeste
PVARP, die zulässig ist,
wenn PVARP entsprechend TLRI geändert
wird. Dieser Parameter kann auch in Zusammenhang mit dem Programmieren
von MSRI und TLRI programmiert werden. PVARPmin kann etwa 200 ms
betragen.
-
PVARPpvc – Eine erweiterte PVARP nach
einem ventrikulären
gemessenen Ereignis, dem kein atrielles Ereignis vorhergeht, wenn
das PVC-Ansprechmerkmal einprogrammiert ist. Das PVC-Ansprechmerkmal
besteht in der Verwendung einer erweiterten PVARP (PVARPpvc) nach
einem ventrikulären
Ereignis, dem kein atrielles Ereignis vorhergeht, wie im Herpers
erteilten US-Patent US-A-4 407 287 offenbart ist. Wenn der PVC-Ansprechvorgang nicht
einprogrammiert ist, wird bei Aktivierung bei den nachstehend erörterten Berechnungen
der programmierte Wert von PVARP durch PVARPpvc ersetzt. PVARPpvc
kann etwa 400 ms betragen.
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Verweilzeit – Ein programmierbares Zeitintervall,
das eingeleitet wird, wenn die Kriterien zum Einleiten des Modusumschaltens
nicht erfüllt
sind, nach dessen Ablaufen die Vorrichtung in den DDDfall-Modus
umschaltet. Die Verweilzeit beträgt
typischerweise 1–120
Minuten.
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Wenn das Modusumschalten einprogrammiert
ist und der nominelle programmierte Stimulationsmodus DDD ist, wird
der normale DDD-Vorgang fortgesetzt, solange das vorstehend definierte AF*-Nachweiszählwertkriterium
nicht erfüllt
ist oder weniger als 12 VV-Intervalle aufgetreten sind, seit die VT-
und/oder VF-Erfassung zuletzt initialisiert wurde oder das vorstehend
definierte PP-Medianintervall größer oder
gleich dem programmierten Intervall mit der oberen Verfolgungsrate
ist. Während
atrieller Rhythmen, die schneller sind als die programmierte obere
Verfolgungsrate, kann die Vorrichtung, bevor das Modusumschalten
aktiviert wird, das "Pseudo-Wenckebach"-Merkmal verwenden, das gemeinhin
bei gegenwärtigen
Doppelkammerschrittmachern angetroffen wird, wie im Adams erteilten
US-Patent US-A-4
059 116 offenbart ist.
-
Ein Übergang aus dem DDD-Modus tritt
auf, wenn seit dem letzten Initialisieren der Erfassung mindestens
12 VV-Intervalle
aufgetreten sind und das AF*-Nachweiszählerkriterium erfüllt ist
und das PP-Medianintervall kleiner als UTRI ist. Beim Verlassen
des DDD-Modus tritt die Vorrichtung in den DDIdelta-Modus ein, der ähnlich arbeitet
wie der im Mehra erteilten US-Patent US-A-4 941 471 beschriebene Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus.
-
Der Übergang in den DDIdelta-Modus
wird bei einem ventrikulär
gemessenen oder stimulierten Ereignis durch Arbeiten im DDI-Modus
erreicht, wie in 13 dargestellt
ist. Bei jedem ventrikulären
Ereignis wird die nächste
atrielle Stimulation mit einem Escapeintervall von TLRI – PAV geplant.
TLRI ist eine Funktion des letzten gemessenen ventrikulären Intervalls
(VVlast), MSRI, DELTArise, DELTAfall und TLRImin, welches unter
Verwendung der folgenden Gleichung vom Mikroprozessor berechnet
wird: TLRI = Max{TLRImin, Min[VVlast + DELTAfall, Max(VVlast – DELTArise,
MSRI)]}. Weil MRSI mit anderen Worten nicht kleiner als TLRImin
sein kann, ist TLRI gleich MRSI, wenn MRSI zwischen VVlast + DELTAfall
und VVlast – DELTArise
liegt. Falls VVlast andernfalls ansteigt, bis VVlast – DELTArise
größer als MRSI
ist, wird TLRI gleich VVlast – DELTArise
gesetzt. Falls VVlast umgekehrt abnimmt, bis VVlast + DELTAfall
kleiner als MRSI ist, wird TLRI gleich VVlast + DELTAfall gesetzt.
TLRI wird nie kleiner als TLRImin gesetzt.
-
Im DDIdelta-Modus muß PVARP
entsprechend TLRI geändert
werden, um eine konkurrierende atrielle Stimulation zu vermeiden.
Bei jedem ventrikulären
Ereignis wird PVARP unter Verwendung der Gleichung PVARP = Max{PVARPmin,
Min[(TLRI – PAV – 300 ms),
PVARPpvc]} eingestellt, um zu verhindern, daß einem gemessenen atriellen
Ereignis in einem Abstand von weniger als 300 ms eine atrielle Stimulation
folgt. Mit anderen Worten wird der kleinere Wert von (TLRI – PAV – 300 ms)
und von PVARPpvc als wirksame PVARP verwendet, solange der kleinere
Wert der beiden größer ist
als PVARPmin. Hierdurch wird die wirksame PVARP auf die programmierte
PVARPpvc begrenzt und eine atrielle Stimulation verhindert, falls
ein Messen der atriellen Tachyarrhythmie auftritt. Falls TLRI – PAV – 300 ms
größer ist
als PVARPpvc, ist die wirksame PVARP PVARPmin oder PVARPpvc, je
nach dem, welche länger
ist. Hierdurch wird gewährleistet,
daß die
wirksame PVARP ausreichend lang ist, um zu verhindern, daß Fernfeld-R-Zacken die atrielle
Stimulation nach einer Umkehrung der atriellen Tachyarrhythmie unterbinden.
Die normale Erweiterung von PVARP auf PVARPpvc ansprechend auf einen
erfaßten
PVC wird im DDIdelta-Modus überschrieben.
-
Ein Beispiel der Arbeitsweise der
Vorrichtung im DDIdelta-Modus
ist in, 13 dargestellt.
Die ventrikuläre
Stimulation beim Intervall mit der oberen Verfolgungsrate (UTRI)
wird unterbrochen, wenn der Übergang
zu DDIdelta bei einem ventrikulären
stimulierten Ereignis 800 auftritt. Ein Intervall mit einer
zeitweise niedrigen Rate (TLRI0) 802 wird anhand des vorhergehenden
ventrikulären
Intervalls VV0 (804) als WO + DELTAfall berechnet. Eine
atrielle Stimulation wird mit einem Escapeintervall von TLRI0 – PAV (806)
geplant. Weil TLRI0 – PAV – 300 ms
größer ist als
PVARPmin, wird PVARP 808 auf PVARPmin gesetzt. Ein nichtrefraktäres atrielles
Messen 810 unterbindet die geplante atrielle Stimulation,
es wird jedoch zur Zeit der geplanten atriellen Stimulation ein PAV-Intervall 812 eingeleitet.
Der Ventrikel wird beim Ablauf von TLRI0 bei 814 stimuliert.
Eine atrielle Stimulation wird mit einem Escapeintervall von TLRI1 – PAV (816)
geplant, wobei TLRI1 (818) anhand VV1 bestimmt wird und
(820) wiederum TLRI0 (802) entspricht. PVARP (822)
wird gleich TLRI1 – PAV – 300 ms
gesetzt. Eine gemessene atrielle Depolarisation bei 824 unterbindet
das Erzeugen des atriellen Stimulationsimpulses. Beim Ablauf von
TLRI1 wird bei 828 ein ventri kulärer Stimulationsimpuls erzeugt,
und die Werte von TLRI2 (830), TLRI2 – PAV (832) und PVARP
(834) werden alle entsprechend aktualisiert. Die Vorrichtung
inkrementiert weiter den Wert von TLRI, bis MSRI erreicht wird,
wie vorstehend erörtert wurde.
Falls das V-V-Intervall, das der Modusumschaltung zu DDIdwell vorhergeht,
länger
als MSRI war, verhält
sich die Vorrichtung wie dargestellt mit der Ausnahme, daß die V-V-Intervallwerte
bei Berechnung von jedem neuen TLRI um DELTArise dekrementiert werden,
bis TLRI gleich MSRI ist.
-
Bei einer alternativen Ausführungsform
des DDIdelta-Modus kann nach einem ventrikulären Ereignis der gemessene
Wert des A-V-Intervalls (AVmeas), das das ventrikuläre Ereignis
vom unmittelbar vorhergehenden atriellen Ereignis trennt, PAV beim Berechnen
des atriellen Escapeintervalls und wahlweise zum Berechnen von PVARP
ersetzen. Diese Modifikation stellt eine konstante A-A-Intervallzeitsteuerung
im DDIdelta-Modus bereit.
-
Falls die Kriterien zum Eintreten
in den DDIdelta-Modus nicht mehr erfüllt sind, während der DDIdelta-Modus aktiv
ist, leitet der Mikroprozessor die Verweilzeit ein, und die Vorrichtung
tritt in den DDIdwell-Stimulationsmodus ein. Die Kriterien zum Eintreten
in den DDIdwell-Modus bestehen darin, daß der DDIdelta-Modus gegenwärtig wirksam
ist, daß mindestens
12 VV-Intervalle aufgetreten sind, seit die Erfassung zuletzt initialisiert
wurde und daß weder
das AV*-Nachweiszählwertkriterium
erfüllt
ist noch der vorstehend definierte PP-Medianwert kleiner als UTRI
ist. Der Übergang
in den DDIdwell-Modus wird durch einfaches Einleiten der Verweilzeit
und andernfalls durch Fortsetzen der Arbeitsweise wie im DDIdelta-Modus
erreicht, bis entweder die programmierte Verweilzeit verstrichen
ist oder die Verweilzeit neu programmiert wurde. Das Programmieren
der Verweilzeit während
DDIdwell hat die gleiche Wirkung wie das Verstreichen der Verweilzeit.
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Falls während des DDIdwell-Modus die
Kriterien zum Eintreten in den DDIdelta-Modus wieder erfüllt werden,
unterbricht der Mikroprozessor das Ablaufen der Verweilzeit, und
die Vorrichtung arbeitet weiter im DDIdelta-Modus. Falls die Verweilzeit
abläuft
oder die Verweilzeit programmiert wird, während der DDIdwell-Modus aktiv
ist, veranlaßt
der Mikroprozessor die Vorrichtung, in den DDDfall-Modus einzutreten.
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Der Übergang in den DDDfall-Modus
wird erreicht, wenn das ventrikuläre gemessene oder stimulierte
Ereignis dem Verstreichen der Verweilzeit folgt, indem nach diesem
ventrikulären
Ereignis, wie vorstehend berechnet wurde, eine atrielle Stimulation bei
TLRI – PAV
geplant wird, wobei der nachfolgende Zeitablauf auf atrieller Grundlage
erfolgt, wobei das TLRI danach beim atriellen Messen oder bei der
atriellen Stimulation eingeleitet wird. Die PVARP nach diesem ventrikulären Ereignis
wird auf die programmierte PVARPpvc gesetzt, um das Verfolgen retrograder
P-Zacken zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um die programmierte
PVARP, falls das PVC-Ansprechen ausprogrammiert ist. Die PVARP für nachfolgende
ventrikuläre
Ereignisse ist die programmierte PVARP mit einem wirksamen PVC-Ansprechen, falls
dies einprogrammiert ist. Wahlweise kann die PVARP auf den kleineren
Wert von PVARPpvc und TLRI – PAV,
das atrielle Austastintervall, gesetzt werden.
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Während
der DDDfall-Modus aktiv ist, wird das Intervall (TLRI) mit einer
zeitweise niedrigeren Rate bei nichtrefraktären, atriellen gemessenen Ereignissen,
atriellen stimulierten Ereignissen und ventrikulären gemessenen Ereignissen
im V-A-Intervall unter Verwendung des vorhergehenden Intervalls (TLRIlast)
einer zeitweise niedrigen Rate in der Gleichung TLRI = Max{TLRImin,
Min[TLRIlast + DELTAfall, Max(TLRIlast – DELTArise, LRIP)]} zum Intervall einer
programmierten niedrigeren Rate hin angepaßt. Falls TLRIlast + DELTAfall
mit anderen Worten kleiner als LRIP, jedoch größer als TLRImin ist, wird TLRI
gleich TLRIlast + DELTAfall gesetzt. Falls TLRIlast – DELTArise
größer als
LRIP ist, wird TLRI gleich TLRIlast – DELTArise gesetzt. Unter
Verwendung dieses Prozesses wird TLRI moduliert, bis TLRI gleich
LRIP ist, was auftritt, wenn entweder TLRIlast – DELTArise kleiner als LRIP
ist oder TLRIlast + DELTAfall größer als
LRIP ist. Im Fall eines ventrikulären Messens im V-A-Intervall
wird im berechneten TLRI – PAV
eine atrielle Stimulation geplant.
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Ein Beispiel des Übergangs von DDIdwell zu DDDfall
ist in 14 dargestellt.
Das Umschalten zu DDDfall geschieht bei einem ventrikulären Stimulationsimpuls 850 nach
Ablauf der Verweilzeit beim Ablaufen des Intervalls TLRI0 mit einer
zeitweise niedrigen Rate (852). TLRI1 wird als TLRI0 +
DELTAfall berechnet, und ein atriellen Stimulationsimpuls 858 wird bei
TLRI1 – PAV
geplant (854). PVARP (856) wird auf PVARPpvc gesetzt.
Beim Ablaufen von TLRI1 – PAV wird
der atrielle Stimulationsimpuls 858 abgegeben, und TLRI2
(861) unter Verwendung der vorstehenden Formel berechnet,
und der Zeitablauf von TLRI2 wird eingeleitet, wobei bei seinem
Ablaufen ein atriellen Stimulationsimpuls geplant ist. Durch diesen
Mechanismus schaltet die Vorrichtung aus der Verwendung von TLRI
um, um ein V-V-Grundzeitintervall und ein A-A-Grundzeitintervall
zu bestimmen, das gemäß der hier
offenbarten speziellen Ausführungsform
im DDD-Modus verwendet wird. Das Fortsetzen der Verwendung von TLRI
als V-V-Grundzeitintervall im DDDfall-Modus ist in Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung jedoch auch möglich. Ein ventrikulärer Stimulationsimpuls 860 wird
danach beim Ablauf von PAV 862 abgegeben. PVARP 864 wird
auf seinen programmierten Wert zurückgeführt. Danach wird ein nichtrefraktäres atrielles
Ereignis 866 vor dem Ablauf von TLRI2 gemessen, wodurch
der Zeitablauf von TLRI2 beendet wird und der Zeitablauf des vorstehend
berechneten TLRI3 (868) eingeleitet wird, wobei nach seinem
Ablauf ein atrieller Stimulationsimpuls 870 geplant wird.
Nach dem Ablauf von SAV 872 wird ein ventrikulärer Stimulationsimpuls 874 abgegeben.
Der DDDfall-Modus wird fortgesetzt, bis entweder die Kriterien für einen Übergang
zurück zum
DDIdelta-Modus erfüllt
sind oder das berechnete TLRI innerhalb von DELTAfall von LRIP liegt,
wobei die Vorrichtung zu dieser Zeit zum programmierten DDD-Modus-Betrieb unter Verwendung
von LRIP als Grundstimulationsintervall zurückkehrt.
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Der Übergang zurück zum DDIdelta-Modus vom DDDfall-Modus
tritt auf, wenn das AF*-Nachweiszählwertkriterium erfüllt ist
und der PP-Medianwert kleiner als UTRI ist und mindestens 12 V-V-Intervalle
aufgetreten sind, seit die Erfassung zuletzt initialisiert wurde.
Der Übergang
in den DDIdelta-Modus wird
beim ventrikulären,
stimulierten oder gemessenen Ereignis ausgeführt, nachdem die Kriterien
für das
Modusumschalten in den DDIdelta-Modus erfüllt wurden. Die Vorrichtung
arbeitet danach entsprechend dem DDIdelta-Modus, wie vorstehend beschrieben wurde.
Der Übergang
in den DDD-Modus aus dem DDDfall-Modus geschieht, wenn TLRIlast
+ DELTAfall größer als
LRIP ist, wobei an diesem Punkt das Intervall mit der niedrigeren
Rate zu LRIP zurückgesetzt
wird und dort bleibt, bis ein nachfolgendes Umschalten in den DDIdelta-Modus
auftritt. Der Übergang
in den DDD-Modus wird bei einem nichtrefraktären, atriellen gemessenen Ereignis,
einem atriellen stimulierten Ereignis oder einem ventrikulären gemessenen
Ereignis im V-A-Intervall erreicht, indem mit dem Intervall mit
einer programmierten niedrigen Rate entsprechend dem DDD-Modus gearbeitet
wird.
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Der gesamte Modusumschaltvorgang
wird vom Mikroprozessor ausgesetzt, wenn eine Therapie für VT, VF,
AT oder AF eingeleitet wurde, wobei dies die Zeit während des
Ladens der Hochspannungsausgangskondensatoren einschließt. Die
Vorrichtung arbeitet während
des Ladens der Hochspannungsausgangskondensatoren und während zwölf Intervallen
nach der Ausführung
der Therapie im vorhergehenden Modus (DDD, DDIdelta, DDIdwell oder
DDDfall). Die Modusumschaltbedingungen werden immer dann neu initialisiert,
wenn nach der Ausführung
einer Antitachyarrhythmietherapie in den programmierten Stimulationsmodus
eingetreten wird oder sich der Reed-Schalter öffnet. Der Wert von TLRI nach
einer ausgeführten
Therapie wird auf MSRI gesetzt, und es ist, wie vorstehend erwähnt wurde,
während
zwölf danach
auftretenden V-V-Intervallen nicht möglich, den Modus umzuschalten.
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Es wird angenommen, daß das Merkmal
der ventrikulären
Ratenstabilisierung gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
in Zusammenhang mit einer Vorrichtung sehr wertvoll ist, die in
Doppelkammer-Stimulationsmodi stabilisieren kann, weil die Arbeitsweise
des DDIdelta-Modus nach der Aus führung
der Therapie auch eine atrielle Überansteuerstimulation
nach Beendigung der atriellen Arrhythmie vorsieht. Bestimmte Aspekte
des Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus
sind jedoch noch bei einer Vorrichtung wertvoll, die sowohl im Atrium
als auch im Ventrikel mißt,
jedoch nur eine ventrikuläre
unterbundene Stimulation aufweist. Eine solche Vorrichtung könnte jedoch
ansprechend auf die Erfassung atrieller Rhythmusmerkmale, die mit
einer atriellen Fibrillation übereinstimmen,
einfach die VVI-Stimulationsintervalle
entsprechend dem vorstehend beschriebenen Verfahren beim Bestimmen
der ventrikulären
Stimulationsintervalle im DDIdelta-Modus modulieren. In ähnlicher
Weise kann diese Vorrichtung ansprechend auf das Erkennen, daß die Kriterien
zum Eintreten in den Ratenstabilisierungsmodus über einen Zeitraum nicht mehr
erfüllt
sind, allmählich die
VVI-Stimulationsintervalle entsprechend dem vorstehend beschriebenen
Verfahren zum Bestimmen der atriellen Stimulationsintervalle im
DDDfall-Modus verlängern. Ein
entsprechender VVI-Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus könnte selbst bei
Vorrichtungen, die zu einer Stimulation im Atrium in der Lage sind,
den ventrikulären
DDIdelta-Ratenstabilisierungs-Stimulationsmodus ersetzen. Wenngleich
die vorstehend beschriebenen DDD-Stimulationsmodi atrielle Stimulationsintervalle
regeln, kann in ähnlicher
Weise die häufig
verwendete alternative Form der DDD-Stimulation, wie im Funke erteilten US-Patent
US-A-4 312 355 offenbart ist, beispielsweise ersetzt werden, wobei
die Regelung des ventrikulären
Stimulationsintervalls die Regelung des atriellen Stimulationsintervalls
im DDDfall-Modus ersetzt. Wenngleich die vorstehend offenbarte Ausführungsform
weiterhin, wie vorstehend erörtert
wurde, eine feste, programmierte Grundstimulationsrate verwendet,
kann natür- 1ich auch eine Grundstimulationsrate
verwendet werden, die auf der Grundlage des gemessenen Bedarfs an
einer Herzausgabe moduliert wird, wie beispielsweise im Anderson
u. a. erteilten US-Patent US-A-4 428 378 oder im Bornzin erteilten
US-Patent US-A-4 467 807 offenbart ist. Bei diesen Ausführungsformen
der Erfindung kann die Vorrichtung beispielsweise im DDDR- oder VDDR-Modus
normal arbeiten, wobei die vom Sensor angegebene Stimulationsrate
beim Bestimmen atrieller und ventrikulärer Escapeintervalle während des
Stimulationsmodus mit ventrikulärer
Ratenstabilisierung LRIP ersetzt.
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Wenngleich es Wahrscheinlich erscheint, daß kommerzielle
Ausführungsformen
einer solchen Vorrichtung einen Mikroprozessor verwenden, um die
erforderlichen Berechnungen und Analyseschritte auszuführen, liegt
es weiterhin im Bereich des Möglichen,
daß einige
oder alle in der vorstehenden Offenbarung vom Mikroprozessor bereitgestellten
Erfassungskriterien stattdessen durch eine vollständig kundenspezifische
integrierte Schaltung, insbesondere eine Schaltung, bei der ein
Zustandszähler
an Stelle gespeicherter Software verwendet wird, um den sequentiellen
Betrieb der digitalen Schaltungsanordnung zu steuern, bereitgestellt
werden, wobei diese allgemein den im Markowitz u. a. erteilten US-Patent
US-A-5 088 488 und den im Sivula u. a. erteilten US-Patent US-A-5
052 388 offenbarten Schaltungen entspricht.