DE69720912T2 - System und Verfahren zum Abrufen von Daten aus einer Datenbank - Google Patents

System und Verfahren zum Abrufen von Daten aus einer Datenbank Download PDF

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Description

  • Gegenstand der Erfindung ist ein System zum Abrufen von Information aus einer Datenbank, wobei das System mit Folgendem versehen ist: einer Teilnehmervorrichtung eines Teilnehmers A zum Aufbauen einer Telekommunikationsverbindung und zum Verwalten von Kommunikation während dieser, wobei die Vorrichtung eine Benutzerschnittstelle zum Anzeigen von von einem Datenverarbeitungssystem eines Teilnehmers B empfangenen Mitteilungen und zum Antworten auf diese aufweist; und dem Datenverarbeitungssystem des Teilnehmers B zum Reagieren auf eine Kontaktanforderung der Teilnehmervorrichtung des Teilnehmers A, wobei dieses Datenverarbeitungssystem die Datenbank enthält oder mit ihr in Kontakt steht und es über eine Einrichtung zum Empfangen einer Kennung des Teilnehmers A verfügt.
  • Außerdem ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zum Abrufen von Daten aus einer Datenbank, wobei als Antwort auf eine vom Teilnehmer A gesendete Anforderung mit diesem eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wird und die Kennung des Teilnehmers A empfangen wird.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere das Abrufen von Information aus einer Datenbank mit Hilfe von über das Telefon übertragenen Suchkriterien, jedoch können das Verfahren und die Lösung gemäß der Erfindung auch bei anderen Telekommunikationsverbindungen verwendet werden.
  • Normalerweise gibt der Teilnehmer A die Suchkriterien mündlich ein, mit denen der Teilnehmer B die Information manuell heraussucht. Auf diese Weise ist der Abruf von Information langsam. Außerdem erfolgt überflüssige, überlappende Arbeit, da in der Praxis die Suchkriterien zwei Mal eingegeben werden. Der Fehlergrad ist ebenfalls hoch, und inkorrekte Information, die auf Grundlage der inkorrekt eingegebenen Suchkriterien herausgesucht wird, kann gehandhabt werden, ohne dass irgend jemand diese Tatsache zu diesem Zeitpunkt erkennt.
  • Gemäß der Lösung des US-Patents 5 109 399 wird Information aus einer Kartendatenbank unter Verwendung einer automatisch empfangenen Telefonnummer eines festen, leitungsgebundenen Netzes als Suchkriterium abgerufen. Das Problem der angegebenen Lösung ist hinsichtlich der Sicherheit unangemessen, z. B. dann, wenn vertrauliche Information abgerufen wird, da jedermann, der die Teilnehmervorrichtung des Teilnehmers A anruft, dazu in der Lage ist, aus der Datenbank Information betreffend die Telefonnummer abzurufen. So ist es unmöglich, irgendwelche vertrauliche Information abzurufen. Ein anderes Problem besteht in der Abhängigkeit der Vorrichtung und des Orts, da der Teilnehmer A die korrekte Information nur dann aus der Datenbank abrufen kann, wenn er von einer Teilnehmervorrichtung aus anruft, die sich an einem speziellen Ort befindet und mit einem festen Netzwerk verbunden ist.
  • Eine ähnliche Lösung ist in US 5 077 788 beschrieben, gemäß der Ortsinformation zu einer anrufenden Station aus einem Computerspeicher auf Grundlage der Nummer der anrufenden Station herausgesucht wird.
  • Die Veröffentlichung WO 95/24107 offenbart ein Kontrollsystem betreffend unberechtigte Benutzung eines Zellentelefons, bei dem eine Vermittlungsstelle eines Mobiltelefonsystems sowohl die CLI (Caller Line Identification = Leitungskennung des Anrufenden) als auch die CAN (Caller Authentication Number = Berechtigungsnummer des Anrufenden) empfängt, wie sie vom Benutzer des Mobiltelefons eingegeben werden, um einen berechtigten Benutzer zu verifizieren. Wenn der berechtigte Benutzer verifiziert ist, wird ein Anruf ausgehend vom Mobiltelefon verbunden.
  • Die Veröffentlichung US 5 181 238 offenbart ein Verfahren und ein System zur Verwendung eines Dienstes, bei dem der Benutzer dadurch als berechtigt festgestellt wird, dass die Telefonnummer des Anrufenden durch eine automatische Nummernerkennung (ANI = Automatic Number Identification) erkannt wird. Der Kunde wird dazu aufgefordert, eine Kontonummer zu seiner Erkennung und eine persönliche Kennzahl (PIN) einzutippen. Aus einer Datenbank erfolgt eine Verifizierung, um zu erkennen, ob der durch die ANI-Nummer und/oder die Kontonummer identifizierte und durch die PIN-Nummer als berechtigt erkannte Kunde dazu berechtigt ist, auf den Diensteprovider zuzugreifen. Wenn dies der Fall ist, wird der Anruf mit dem Diensteprovider verbunden.
  • Der Zweck der Erfindung besteht darin, die Verwendung eines sicheren Systems anzubieten, das aus einer Datenbank automatisch die korrekten Daten in Zusammenhang mit dem Teilnehmer A abruft, wobei Zugriff auf verschiedene Dienste möglich ist. Das System hängt nicht vom Ort der Teilnehmervorrich tung des Teilnehmers A ab. Diese Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes System gelöst, bei dem das Datenverarbeitungssystem des Teilnehmers B die Kennung CLI (Caller Line Identification) des Teilnehmers A empfängt, wobei das System dadurch gekennzeichnet ist, dass
    • – die Datenbank Daten betreffend eine Anzahl verschiedener Dienste und Dienstebenutzer enthält, wobei Daten betreffend einen der Benutzer eines der Dienste durch die Kennung des Teilnehmers A und einen vorbestimmten Code identifiziert werden; und
    • – das Datenverarbeitungssystem Folgendes aufweist:
    • – eine Einrichtung zum Empfangen des vorbestimmten Codes vom Teilnehmer A;
    • – eine Einrichtung zum Durchsuchen der Datenbank zum Heraussuchen von Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer auf Grundlage der Kennung des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes;
    • – eine Einrichtung zum Abrufen der Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer aus der Datenbank auf Grundlage der Kennung des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes als Reaktion auf eine erfolgreiche Suche; und
    • – eine Einrichtung zum Senden der herausgesuchten Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer vom Datenverarbeitungssystem zur Teilnehmervorrichtung auf die erfolgreiche Suche und das Heraussuchen der Daten hin. Demgemäß kann das fragliche System z. B. ein Patientendatensystem sein, und die Datenbank kann eine Patientendatenbank mit Daten betreffend verschiedene Patienten und verschiedene Krankheiten und Behandlungen sein.
  • Außerdem ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren, bei dem das System, das Gegenstand der Erfindung ist, verwendet werden kann. Für das erfindungsgemäße Verfahren ist es charakteristisch, dass die Datenbank Daten betreffend eine Anzahl verschiedener Dienste und Dienstebenutzer enthält, wobei Daten betreffend einen der Benutzer einer der Dienste durch die Kennung des Teilnehmers A und einen vorbestimmten Code identifiziert werden, wobei das Verfahren Folgendes beinhaltet:
    • – Empfangen eines vorbestimmten Codes vom Teilnehmer A;
    • – Durchsuchen der Datenbank, um Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer auf Grundlage der Kennung des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes herauszusuchen;
    • – Abrufen der Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer aus der Datenbank auf Grundlage der Kennung des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes in Reaktion auf eine erfolgreiche Suche; und
    • – Senden der herausgesuchten Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer vom Datenverarbeitungssystem zur Teilnehmervorrichtung, die die Daten abgerufen hat, wenn die Suche erfolgreich war.
  • Die Erfindung beruht auf der Idee der Verwendung sowohl der Information (d. h. der CLI), die dann automatisch übertragen wird, wenn die Telekommunikationsverbindung aufgebaut wird, als auch eines Codes, in Zusammenhang mit sicherer Identifizierung, zum zuverlässigen Identifizieren des Teilnehmers A und zum Abrufen von Information aus der Datenbank von einem korrekten Ort aus, der durch die Kombination der Kennzahlen angegeben wird. Demgemäß besteht ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung im sicheren und schnellen Abrufen von Information vom korrekten Ort in der Datenbank. Darüber hinaus kann auf Information betreffend verschiedene Dienste oder verschiedene Personen durch denselben Teilnehmer zugegriffen werden. Daher kann in einer Familie jedes Familienmitglied auf seine persönlichen Daten in einer Datenbank mit einer gemeinsamen Teilnehmernummer (Teilnehmer A) zugreifen, ohne dass für jedes Familienmitglied ein gesondertes Telefon vorhanden sein müsste.
  • Ein Tippfehler in Zusammenhang mit der Eingabe des Codes bewirkt, dass die Datenbank nicht öffnet. Dasselbe geschieht, wenn der Code in falsche Hände gelangt und daher gemeinsam mit einer falschen Kennung verwendet wird. Ein anderer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass sie zum Öffnen aller Arten von Datenbanken, also auch solcher verwendet werden kann, die hoch vertrauliche Information enthalten. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es, durch ein intelligentes Netzwerk bereitgestellte Dienste beim Wählen der Kennung des Teilnehmers A und entsprechend der Weise, in der der Code angegeben wird, zu nutzen, z. B. so, dass die Kennung CLI des Teilnehmers A eine Rechnungsstellungsnummer ist, die vom Teilnehmer A über eine intelligente Karte an die Teilnehmervorrichtung gegeben wird. Außerdem sorgt die erfindungsgemäße Lösung dafür, dass die bei der Telekommunikationsverbindung verwendete Technik frei gewählt werden kann. Die Telekommunikationsverbindung kann auf festen Verbindungen, drahtloser Kommunikation oder Kombinationen hiervon beruhen. Drahtlose Kommunikation kann z. B. durch Funkkommunikation oder unter Verwendung von Infrarot-Lichtstrahlung realisiert werden. Noch ein anderer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass der Teilnehmer A über mehrere Codes verfügen kann und dass er durch Auswählen eines speziellen Codes den genauen Ort in der Datenbank auswählt, mit dem sein Geschäft zu diesem speziellen Kontaktzeitpunkt in Zusammenhang steht.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Teilnehmervor richtung des Teilnehmers A eine Mobilstation gemäß dem GSM-System (Global System for, Mobile Communications) unter Verwendung drahtloser Kommunikation, und die Kennung CLI ist eine MSISDN-Nummer (Mobilstation-ISDN-Nummer) in Zusammenhang mit einer SIM-Karte (Subscriber Identity Module) gemäß dem GSM-System. Diese Ausführungsform ist bevorzugt, da im GSM-System der Code verschlüsselt über die Funkschnittstelle übertragen wird. Außerdem besteht ein Vorteil dieser Ausführungsform darin, dass der Abruf von Information auf Grundlage der Teilnehmervorrichtung des Teilnehmers A oder dessen Ort nicht eingeschränkt ist. Zum Beispiel kann Information aus der Datenbank abgerufen werden, während man auf der anderen Seite des Globus reist, wobei eine gemietete Teilnehmervorrichtung verwendet wird, in der die korrekte SIM-Karte installiert wurde.
  • Die bevorzugten Ausführungsformen des Systems und des Verfahrens gemäß der Erfindung werden aus den beigefügten abhängigen Ansprüchen 2–6 und 8–10 ersichtlich. Nachfolgend wird die Erfindung detaillierter mit Hilfe einer bevorzugten Ausführungsform, die der Erfindung entspricht, unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren erörtert.
  • 1 zeigt ein Flussdiagramm einer ersten bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
  • 2 zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 werden Betriebsabläufe eines erfindungsgemäßen Datenverarbeitungssystems unter der beispielhaften Annahme erörtert, dass die Telekommunikationsverbindung über ein Telekommunikationsnetz aufgebaut wird. In der 1 sind die Betriebsabläufe unter der Annahme dargestellt, dass die Antwort 10 auf die vom Teilnehmer A erfolgte Kontaktanforderung positiv ist, eine Verbindung 20 aufgebaut ist und eine Kennung 30 des Teilnehmers A empfangen wird. Die Kennung des Teilnehmers A kann eine Telefonnummer in Zusammenhang mit einer Teilnehmervorrichtung (d. h. die CLI), eine Rechnungsstellungs-Telefonnummer, die der Teilnehmervorrichtung über eine intelligente Karte zugewiesen wird, oder eine entsprechende Kennung sein, die automatisch an den Teilnehmer B übertragen wird, wenn die Verbindung erstellt wird. Nach dem Empfangen, 30, der Kennung kann das Datenverarbeitungssystem, z. B. mittels einer Sprach- oder einer Kurzmitteilung, den Teilnehmer A um den Code bitten oder der Teilnehmer A kann diesen ohne Aufforderung eingeben. Der Teilnehmer A kann den Code z. B. dadurch als DTMF-Töne eingeben, dass er ihn mit der Tastatur des Telefons eintippt. Alternativ kann der Code über einen Speicherort der Teilnehmervorrichtung, der den Code enthält, oder mittels einer anderen Form bei der Teilnehmervorrichtung verwendeten netzwerkunterstützten Maßnahme angegeben werden.
  • Das Datenverarbeitungssystem empfängt einen Code 40, und es sucht, auf Grundlage der Kennung des Codes, nach dem korrekten Ort, 50, in der Datenbank. Es können ein oder mehrere vorbestimmte Codes mit einer einzelnen Kennung verbunden sein, und demgemäß können mehrere mögliche korrekte Orte, die mittels der Kennung herauszusuchen sind, vorliegen, woraufhin einer derselben durch den Code ausgewählt wird. Z. B. kann ein und dasselbe System eine Patientendatenbank oder ein Patientendatensystem mit einer Datenbank mit Daten zu verschiedenen Krankheiten sein. Ein und derselbe Patient kann unter Diabetes und Übergewicht leiden, wodurch der Patient über einen ersten Code für den Zugriff auf seine den Diabetes betreffenden Daten und einen zweiten Code für Zugriff auf seine das Übergewicht betreffenden Daten verfügen kann. Dadurch erlangt der Benutzer in Kombination mit der CLI und dem ersten Code Zugriff auf seine Daten zur Diabetes, und in Kombination mit der CLI und dem zweiten Code erlangt er Zugriff zu seinen Daten zum Übergewicht. Alternativ können mehrere Patienten dieselbe Teilnehmervorrichtung benutzen, und sie verfügen demgemäß über dieselbe CLI, jedoch könnten die Patienten durch verschiedene Codes alleine auf ihre persönlichen Daten zugreifen.
  • Wenn die Suche nach dem korrekten Ort beendet ist, informiert das Datenverarbeitungssystem darüber, ob die Information aufgefunden wurde oder nicht, 60. Wenn die Information nicht aufgefunden wurde, wird der Teilnehmer A darüber informiert, dass das Heraussuchen von Information erfolglos war, 62, was z. B. mittels einer Sprach- oder einer Kurzmitteilung erfolgt, und die aufgebaute Verbindung wird getrennt, 21. Alternativ kann der Teilnehmer A die Wahlmöglichkeit erhalten, entweder den Anruf zu beenden (Schritt 21) oder durch Betätigen bestimmter Tasten mit einer Hilfseinrichtung verbunden zu werden. Wenn die Information aufgefunden wurde, wird sie aus einer Datenbank 70 abgerufen und an einen Benutzer des Datenverarbeitungssystems gesendet, 71. Dieser Benutzer kann z. B. der den Patienten behandelnde Arzt sein, wodurch dieser Arzt leicht die Daten des Patienten erhält, die er für den auf dem Schirm seines Computers, der mit dem Datenverarbeitungssystem verbunden ist, angezeigten Teilnehmer A abruft. Der Benutzer (der Arzt) ist vorzugsweise bis dahin nicht über die Telekommunikationsverbindung mit dem Teilnehmer A informiert, da es für den Benutzer bedeutsamer ist, wenn er die nicht erfolgreichen Versuche, Information abzurufen, nicht kennt. Der Teilnehmer A wird z. B. mittels einer Sprachmeldung, einer Kurzmitteilung oder dadurch, dass der Benutzer den Teilnehmer A entweder zu diesem Zeitpunkt oder vor dem Abruf der Information aus der Datenbank anruft, darüber informiert, dass die Information erfolgreich abgerufen wurde, 61.
  • Nach dem Empfangen der Information kommunizieren der Benutzer (der Arzt) und der Teilnehmer A (der Patient) miteinander, woraufhin der Benutzer die Information ändern oder sie nach Bedarf ergänzen kann. Dies kann dadurch erfolgen, dass Daten von der Datenbank an den Benutzer gesendet werden, z. B. in einer Kurzmitteilung, und in ähnlicher Weise kann der Teilnehmer A Daten zurück an die Datenbank senden. Im GSM-System können SMS-Mitteilungen (Kurzmitteilungen) sogar gleichzeitig gesendet werden, während ein. Anruf abläuft. Wenn der Teilnehmer A den Vorgang abgeschlossen hat, wünscht das Datenverarbeitungssystem zu erfahren, ob die möglicherweise geänderte Information, 72, in der Datenbank aktualisiert werden sollte. Nach dem Empfang einer Antwort wird die Telekommunikationsverbindung zum Teilnehmer A getrennt, 21. Wenn die Antwort Ja ist, wird die Datenbank aktualisiert, 73.
  • Die 2 veranschaulicht eine erste bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems, bei dem eine Datenbank 7 eine Patientendatenbank ist. Diese Datenbank 5 beinhaltet, u. a., die persönlichen Daten und den Fallverlauf, einschließlich der Medikation. Ein Datenverarbeitungssystem 2 ist dazu in der Lage, die persönlichen Daten zu verwenden, um z. B. automatisch, mittels eines mit ihm verbundenen Druckers, relevante Stellen auf auszudruckenden Formularen, wie Verschreibungsformularen und Überweisungen, auszufüllen. Dies bedeutet, dass die persönlichen Daten in den ausgefüllten Formularen immer korrekt sind. Die Datenbank 7 kann mehrere Datenbanken beinhalten, z. B. eine Diabetes-Datenbank und eine Übergewicht-Datenbank. Dadurch, dass sich hinter ein und derselben Telefonnummer physikalisch mehrere Datenbanken befinden, kann der Teilnehmer A aus einem Kontakt Information betreffend mehrere Dienste oder bei diesem Beispiel betreffend mehrere Krankheiten erhalten. Ein anderer Code 4 sorgt für Zugriff auf einen anderen Datensatz 5 (z. B. einen anderen Datensatz für denselben Patienten oder einen Datensatz eines anderen Patienten).
  • Bei der Beschreibung der Ausführungsform ist beispielhaft angenommen, dass das Datenverarbeitungssystem mit einer Telefonvermittlungszentrale eines Festnetzes PSTN (Public Switched Telephone Network) steht, das das Anrufen de kontrolliert, so dass ein eingehender Anruf, der an eine spezielle Nummer erfolgt, als Erstes für einen Datenbankabruf sorgt, wobei jedoch die die Nummer betreffende Leitung als belegt markiert wird. Der Anruf wird nur nach einem erfolgreichen Abruf mit dieser Nummer verbunden. Während die Leitung belegt ist, werden die an die zugehörige Nummer erfolgten Anrufe nicht beantwortet.
  • Die Ausführungsform wird dahingehend erörtert, dass beispielhaft angenommen wird, dass die Teilnehmervorrichtung des Teilnehmers A ein Mobiltelefon 1A gemäß dem GSM-System ist, das über eine standardmäßige Benutzerschnittstelle 1' verfügt, und dass die verwendete Kennung 3 eine Telefonnummer-MSISDN ist, die mit einer im Mobiltelefon vorhandenen SIM-Karte in Beziehung steht. Die Kennung 3 kann auch irgendeine andere identifizierbare Teilnehmerkennung 3 im GSM-System sein. Das GSM-System und dessen Dienste sind detaillierter z. B. im Buch "The GSM System for Mobile Communications", M. Mouly, M. B. Pautet, Palaseau, Frankreich, 1992, ISBN: 2-9507190-0-7 beschrieben und werden daher im vorliegenden Zusammenhang nicht detaillierter erörtert. Die Teilnehmervorrichtung kann auch ein Telefon 1B oder eine andere entsprechende mit einem Festnetz verbundene Vorrichtung sein.
  • Bei der Beschreibung der Ausführungsform ist beispielhaft angenommen, dass der Benutzer des Datenverarbeitungssystems 2 der Hausarzt des Teilnehmers A ist.
  • Um eine Telekommunikationsverbindung aufzubauen, ruft der Teilnehmer A von seinem Mobiltelefon aus über ein öffentliches, landgebundenes Mobilnetz (PLM = Public Mobile Network) die Direktwahl des Arztes an. Wenn der Apparat des Arztes nicht belegt ist, wird eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut, und das Datenverarbeitungssystem 2 empfängt die Kennung 3, MSISDN, des Teilnehmers A. Zu diesem Zeitpunkt weiß der Arzt selbst noch nichts über die Verbindung, jedoch ist seine Telefonleitung belegt. Das Datenverarbeitungssystem empfängt vom Teilnehmer A einen Code 4, ABC, wie oben angegeben.
  • Das Datenverarbeitungssystem ruft aus der Datenbank 7 die am korrekten Ort 5 vorhandene Information mittels der Kennung 3 und des Codes 4 ab. In diesem Fall handelt es sich um die Daten einer Person 1. Im in der 2 dargestellten Fall könnte der Teilnehmer A die Daten einer Person 2 erhalten, die durch Eingeben eines Codes DEF abgerufen werden. Wenn der Teilnehmer A zufälligerweise den Code ABE eingegeben hat, würde die Datenbank in keiner Weise geöffnet werden, sondern stattdessen würde das Datenverarbeitungssystem dem Teilnehmer A mitteilen, dass der Abruf von Information fehlgeschlagen ist, die Verbindung würde getrennt werden (oder mit einer Hilfseinrichtung verbunden werden), und die Telefonleitung des Arztes würde für den nächsten Kontakt freigegeben werden. Die anderen Arbeiten des Arztes wären nicht gestört worden, da er selbst über den nicht erfolgreichen Kontakt oder die Belegung seines Telefons nichts bemerkte.
  • Wenn die Daten abgerufen wurden, wird der Arzt über die Telekommunikationsverbindung informiert, da das Datenverarbeitungssystem 2 die Daten der Person 1 an seine Benutzerschnittstelle 8 überträgt. Die Benutzerschnittstelle verfügt über ein Terminal mit einem Display und einem Telefon. Der Arzt informiert den Teilnehmer A darüber, dass die Daten 5 erfolgreich empfangen wurden, woraufhin er und der Teilnehmer A über die Gesundheit der Person 1 diskutieren. Der Arzt gibt über die Benutzerschnittstelle 8 neue Daten in das Datenverarbeitungssystem 2 ein.
  • Wenn der Arzt und der Teilnehmer A den Gegenstand geklärt haben, wird die Verbindung getrennt, und die Telefonleitung des Arztes ist wieder für die nächste Kontaktanforderung frei. Das mit einer Patientendatenbank verbundene Datenverarbeitungssystem 2 kann so konzipiert sein, dass es erfasst, ob sich die empfangene Information geändert hat oder ob sie erweitert wurde, in welchem Fall es die verarbeiteten Daten am korrekten Ort 5 in der Datenbank 7, in diesem Fall die Daten der Person 1, automatisch aktualisiert. Das Datenverarbeitungssystem kann auch den Benutzer dazu befragen, ob die Daten in der Datenbank 7 aktualisiert werden sollen oder nicht.
  • Die obige Beschreibung ist, mit den zugehörigen Figuren, nur als für die Erfindung veranschaulichend zu betrachten. Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass die Erfindung auch auf andere Form realisiert werden kann, ohne von den Eigenschaften und dem Schutzumfang der in den beigefügten Ansprüchen angegebenen Erfindung abzuweichen.

Claims (10)

  1. System zum Abrufen von Information aus einer Datenbank (7), wobei das System mit Folgendem versehen ist: – einer Teilnehmervorrichtung (1A, 1B) eines Teilnehmers A zum Aufbauen einer Telekommunikationsverbindung und zum Verwalten von Kommunikation während dieser, wobei die Vorrichtung eine Benutzerschnittstelle (1') zum Anzeigen von von einem Datenverarbeitungssystem (2) eines Teilnehmers B empfangenen Mitteilungen und zum Antworten auf diese aufweist; und – dem Datenverarbeitungssystem (2) des Teilnehmers B zum Reagieren auf eine Kontaktanforderung der Teilnehmervorrichtung (1A, 1B) des Teilnehmers A, wobei dieses Datenverarbeitungssystem (2) die Datenbank (7) enthält oder mit ihr in Kontakt steht und es über eine Einrichtung zum Empfangen einer Kennung (3) des Teilnehmers A verfügt; dadurch gekennzeichnet, dass – die Datenbank (7) Daten betreffend eine Anzahl verschiedener Dienste und Dienstebenutzer enthält, wobei Daten betreffend einen der Benutzer eines der Dienste durch die Kennung (3) des Teilnehmers A und einen vorbestimmten Code (4) identifiziert werden; und - das Datenverarbeitungssystem Folgendes aufweist: – eine Einrichtung zum Empfangen des vorbestimmten Codes (4) vom Teilnehmer A; – eine Einrichtung zum Durchsuchen der Datenbank zum Heraussuchen von Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer auf Grundlage der Kennung (3) des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes (4); – eine Einrichtung zum Abrufen der Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer aus der Datenbank (7) auf Grundlage der Kennung (3) des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes (4) als Reaktion auf eine erfolgreiche Suche; und – eine Einrichtung zum Senden der herausgesuchten Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer vom Datenverarbeitungssystem (2) zur Teilnehmervorrichtung (1A, 1B) auf die erfolgreiche Suche und das Heraussuchen der Daten hin.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenverarbeitungssystem (2) eine Einrichtung zum Senden einer Mitteilung an den Teilnehmer A aufweist, die zeigt, ob die Daten erfolgreich oder nicht erfolgreich abgerufen wurden.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (7) eine Patientendatenbank ist und das Datenverarbeitungssystem des Teilnehmers B eine Benutzerschnittstelle (8) aufweist, um die aus der Patientendatenbank herausgesuchte Information an einen Benutzer des Datenverarbeitungssystems 2 zu senden und die vom Benutzer eingegebene Information in der Datenbank (7) zu aktualisieren.
  4. System nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenverarbeitungssystem (2) über eine Einrichtung (8) zum Informieren des Benutzers nur nach dem Übertragen von Information, dass eine Verbindung mit einer Teilnehmervorrichtung (1) aufgebaut wurde, aufweist.
  5. System nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnehmervorrichtung (1A) drahtlose Kommunikation verwendet.
  6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnehmervorrichtung (1A) eine Mobilstation ist und die Kennung (3) eine solche betreffend eine SIM-Karte ist.
  7. Verfahren zum Abrufen von Information aus einer Datenbank, bei dem – eine Telekommunikationsverbindung (20) in Antwort auf eine von einem Teilnehmer A gesendete Anforderung mit diesem aufgebaut wird und eine Kennung (30) des Teilnehmers A empfangen wird, dadurch gekennzeichnet, dass – die Datenbank (7) Daten betreffend eine Anzahl verschiedener Dienste und Dienstebenutzer enthält, wobei Daten betreffend einen der Benutzer einer der Dienste durch die Kennung (3) des Teilnehmers A und einen vorbestimmten Code (4) identifiziert werden, wobei das Verfahren Folgendes beinhaltet: – Empfangen (40) eines vorbestimmten Codes (4) vom Teilnehmer A; – Durchsuchen der Datenbank, um Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer auf Grundlage der Kennung (3) des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes (4) herauszusuchen; – Abrufen der Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer aus der Datenbank (7) auf Grundlage der Kennung (3) des Teilnehmers A und des vorbestimmten Codes (4) in Reaktion auf eine erfolgreiche Suche; und – Senden der herausgesuchten Daten betreffend den einen Dienst und den einen Benutzer vom Datenverarbeitungssystem (2) zur Teilnehmervorrichtung (1A, 1B), die die Daten abgerufen hat, wenn die Suche erfolgreich war.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an eine Teilnehmervorrichtung eines Teilnehmers A eine Mitteilung, die anzeigt, ob der Abruf von Information erfolgreich (61) oder nicht erfolgreich (62) war, gesendet wird, und dass nach erfolgreichem Abruf von Information abgerufene Information (70) übertragen (71) wird, um auf einem Displayterminal einer Benutzerschnittstelle eines Datenverarbeitungssystems angezeigt zu werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Telekommunikationsverbindung unter Verwendung einer drahtlosen Kommunikationsverbindung aufgebaut wird (20).
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose Teilnehmervorrichtung ein Mobilkommunikationssystem verwendet.
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