DE69722682T2 - Selbstklebende Etiketten - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf selbstklebende Etiketten. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf selbstklebende Etiketten mit mehrschichtigem Aufbau, bei welchen das Etikett ein Heft oder Faltblatt enthält, so dass es einen großen Oberflächenbereich zum Tragen gedruckter Information aufweist, der größer ist als der Oberflächenbereich der Auflagefläche des Etiketts. Die erfindungsgemäßen Etiketten werden insbesondere beim Etikettieren von pharmazeutischen Produkten angewendet.
  • Im Stand der Technik ist eine Vielzahl von sogenannten Faltblattetiketten oder Heft-Etiketten bekannt, und ein typischer Etikettaufbau ist in der US-Patentschrift Nr. 5 399 403 auf den Namen von David J. Instance beschrieben. In solchen Etiketten ist ein einzelnes Faltblatt oder Heft auf einem selbstklebenden Basis- oder Tragstück getragen, das seinerseits auf eine Unterlage von Abziehmaterial lösbar aufgeklebt ist. Das Faltblatt oder Heft ist oftmals mit einer selbstklebenden durchsichtigen Kunststoffschicht überschichtet.
  • Die Herstellung solcher Etiketten kann verhältnismäßig teuer sein, da im Wesentlichen der ganze Text getrennt von der Basis durch mehrfarbigen Druck auf ein einzelnes Blatt verhältnismäßig teueren beschichteten Papiers gedruckt und sodann zu einem Heft oder Faltblatt gefaltet oder geformt werden muss. Ferner können die bekannten Etiketten unter dem Nachteil leiden, dass, wenn einige Versionen des gleichen Etikettaufbaus, die kleinen Änderungen des zu etikettierenden Produkts entsprechen erforderlich sind, es notwendig ist, ein getrenntes Blatt für jede Version des Etiketts zu drucken.
  • Diese Herstellung ist verhältnismäßig unwirtschaftlich, insbesondere bei kleinen Herstellungsreihen der Etiketten, da die Herstellung der Teile des Faltblatts oder Heftes erforderlich ist, um sie für jede Etikettversion in Vorrat zu halten. Schließlich werden solche Etiketten zum Etikettieren von pharmazeutischen Produkten verwendet. Um die Verbraucher von pharmazeutischen Produkten zu schützen, ist es wesentlich, dass eine geeignete Qualitätskontrolle durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass das richtige Faltblatt oder Heft mit dem richtigen untergelegten Basistragstück vereint wird.
  • US 4 621 442 beschreibt ein Faltblattetikett, das ein Frontblatt enthält, in welchem eine Reißlinie ausgebildet ist, deren Aufreißen Zugang zu einem Faltblatt gestattet, das unter dem Frontblatt vorgesehen ist. Andere Faltblattetiketten sind in EPO 633 555 und US 4 991 878 beschrieben.
  • Die Erfindung sucht verbesserte selbstklebende Etiketten zu schaffen.
  • Insbesondere ist es ein Ziel der Erfindung, billigere Faltblatt- oder Heft-Etiketten insbesondere für Versionen des gleichen Etiketts mit kurzreihigen mehrfachen Warenzeichen zu schaffen.
  • Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, ein Faltblatt-Etikett mit mehreren Komponenten und verbesserten Qualitätskontrollmerkmalen zur Sicherung korrekter Herstellung zu schaffen.
  • Die Erfindung schafft ein selbstklebendes Etikett gemäß dem Anspruch 1.
  • Nachfolgend werden Ausführungformen der Erfindung lediglich beispielhaft mit Bezugnahme auf die Figuren beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine Schrägansicht von oben eines selbstklebenden Etiketts, das auf einer Unterlage von Abziehmaterial getragen wird und nicht mit der Erfindung übereinstimmt;
  • 2 eine Unteransicht des in l gezeigten Etiketts, wobei die Rückfläche des Etiketts durch eine durchsichtige Unterlage aus Abziehmaterial betrachtet ist;
  • 3 einen auseinandergezogenen Schnitt längs der Linie A-A des in l gezeigten Etiketts;
  • 4 eine Schrägansicht von oben eines selbstklebenden Etiketts, das auf einer Unterlage aus Abziehmaterial getragen ist und nicht der Erfindung entspricht;
  • 5 einen auseinandergezogenen Schnitt längs der Linie B-B des in 4 gezeigten Etiketts;
  • 6 eine Schrägansicht von oben eines selbstklebenden Etiketts, das auf einer Unterlage aus Abziehmaterial getragen ist und nicht der Erfindung entspricht;
  • 7 einen auseinandergezogenen Schnitt längs der Linie C-C des in 6 gezeigten Etiketts;
  • 8 einen auseinandergezogenen Schnitt längs der Linie D-D des in 6 gezeigten Etiketts;
  • 9 eine Schrägansicht von oben eines selbstklebenden Etiketts, das auf einer Unterlage aus Abziehmaterial getragen ist und einer ersten Ausführungsform der Erfindung entspricht; und
  • 10 eine Schrägansicht von oben des Etiketts von 9 nach dem Herausnehmen des Heftes aus diesem.
  • In den Figuren ist die Dicke einiger Schichten zum Zweck einer deutlicheren Darstellung übertrieben.
  • In 1 ist ein selbstklebendes Etikett 2 gezeigt, das nicht der Erfindung entspricht, während es auf einer Unterlage 4 aus Abziehmaterial getragen ist. Normalerweise würde eine Folge von solchen selbstklebenden Etiketten auf einem langgestreckten Band der Unterlage 4 aus Abziehmaterial getragen, und die Unterlage 4 aus Abziehmaterial ist in bekannter Weise für das automatische Aufbringen der Etiketten auf eine Folge von Produkten oder Behältern, die durch eine Etikettiermaschiene etikettiert werden sollen, auf ein Rad aufgewickelt.
  • Das selbstklebende Etikett 2 weist eine selbstklebende Basis 6, normalerweise aus Papier oder Kunststoff, auf, das auf seiner Rückfläche mit einer Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff beschichtet ist, die auf die Unterlage 4 aus Abziehmaterial lösbar aufgeklebt ist. Ein Heft 8 ist über einem Hauptteil 10 der Basis 6 angeordnet, wobei ein Rücken 12 des Heftes im Abstand von einem Querrand 14 der Basis 6 derart angeordnet ist, dass er einen kleineren Randabschnitt 16 der Basis 6 nicht bedeckt. Der Rand 18 des Heftes 8, der dem Rücken 12 gegenüberliegt, erstreckt sich in Längsrichtung über einen gegenüberliegenden Querrand 20 der Basis 6 hinaus. Bei einer anderen Ausführungsform kann jedoch der Rand 18 kurz vor dem Querrand 20 enden oder mit diesem zusammenfallen. Eine Abdeckung 22 weist einen Mittelabschnitt 24 auf, welcher das Heft 8 bedeckt, sowie zwei entgegengesetzte Randteile 26,28. Ein Randteil 26 ist durch eine Klebstoffschicht 30 auf den kleineren Randteil 16 der Basis 6 geklebt, und der andere Randteil 28 ist durch eine zweite Klebstoffschicht 32 direkt auf die Unterlage 4 aus Abziehmaterial geklebt. Eine dritte Klebstoffschicht 34 ist zwischen einer oberen Fläche 36 des Heftes 8 und einer unteren Fläche 38 der Abdeckung 22 entlang der Länge des Rückens 12 des Heftes 8 angeordnet.
  • Die erste und dritte Klebstoffschicht 30,34 bestehen aus einem dauerhaften Klebstoff, normalerweise einem wasserlöslichen Klebstoff, wie PVA-Klebstoff, oder einem heißschmelzender Klebstoff, der die Basis 6, das Heft 8 und die Abdeckung 22 zusammenklebt. Die zweite Schicht 32 aus Klebstoff besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus einem wiederversiegelbaren Klebstoff, wie einem heißschmelzenden wiederversiegelbaren Klebstoff, der ablösbar an dem Produkt angeklebt werden soll, das zu etikettieren ist. Wenn daher das selbstklebende Etikett 2 auf ein zu etikettierendes Produkt aufgeklebt wird, beispielsweise einen pharmazeutischen Behälter, kann das Etikett 2 so geöffnet werden, dass man Zugang zum Heft 8 erhält, indem der Randteil 28 der Abdeckung 22 vom Produkt abgezogen wird. Bei einer anderen Ausführungsform ist die zweite Schicht 32 von Klebstoff ein dauerhafter Klebstoff, und es sind eine oder mehrere (nicht gezeigte) Perforationslinien durch die Abdeckung 22 zwischen der zweiten Schicht 32 aus Klebstoff und dem Heft 8 vorgesehen, wobei die Perforationslinie oder -linien aufgerissen werden können, wenn das Etikett 2 auf ein Produkt aufgeklebt ist, um dadurch Zugang zum Heft 8 zu gewinnen. Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform werden der größere und kleinere Teil der Basis vertauscht, wodurch das Heft über dem kleineren Teil der Basis angeordnet und die Abdeckschicht auf den größeren Teil der Basis aufgeklebt ist.
  • Das selbstklebende Etikett ist mit einer Anzahl von Sicherheitsmerkmalen versehen, um die Unversehrtheit des zu prüfenden Etiketts festzustellen. Wenn pharmazeutische Produkte etikettiert werden, ist es wesentlich, um die Haftbar keit des Herstellers gering zu machen, dass das Etikett korrekt hergestellt wird. Bei aus mehreren Komponenten bestehenden Etiketten ist es wesentlich, dass das Etikett als Ganzes die richtigen Komponenten kombiniert. Ein ausgestanztes Loch 40, das ein Fenster in der Abdeckung 22 bildet, kann im Randteil 26 der Abdeckung 22 vorgesehen werden, das einen Code 42 freigibt, der auf die obere Fläche 44 der Basis 6 gedruckt ist. Auf diese Weise kann ein Benutzer oder Käufer des selbstklebenden Etiketts 2 bestätigen, dass das selbstklebende Etikett 2 die richtige Basis 6 enthält. Wie ferner in 2 dargestellt, besteht die Unterlage 4 aus Abziehmaterial aus einem durchsichtigen Kunststoffband. Dementsprechend kann die Rückfläche 48 des selbstklebenden Etiketts 2 entweder visuell oder automatisch bequem inspiziert werden. Das Vorsehen des Randes 18 des Heftes 8, der sich über den Querrand 20 der Basis 6 hinaus erstreckt, enthüllt einen freiliegenden Teil 50 der hintersten Schicht 52 des Heftes B. Die freiliegende Oberfläche 50 und die Rückfläche 54 der selbstklebenden Basis 6 kann jeweils mit einem entsprechenden Code 56, 58 bedruckt sein, wobei die Codes 56, 58 bei der dargestellten Ausführungsform Strichcodes sind. Die Strichcodes 56, 58 können entweder visuell oder automatisch abgetastet werden, um sicherzustellen, dass das richtige Heft 8 mit der richtigen Basis 6 vereinigt ist.
  • In 3 sind die verschiedenen Bestandteile des selbstklebenden Etiketts 2 auseinandergezogen dargestellt. Die selbstklebende Basis 6 ist an der Unterlage 4 aus Abziehmaterial lösbar angeklebt. Eine Folge der selbstklebenden Basen 6 kann auf einem Stück der Unterlage 4 aus Abziehmaterial gebildet werden, indem ein Band aus üblichem Etikett-Vorratsmaterial vorgesehen wird, das aus einem selbstklebenden Band, getragen auf einer Unterlage aus Abziehmaterial, besteht, eine Folge von Bildern auf die obere Fläche des selbstklebendes Bandes gedruckt wird, das selbstklebende Band ausgestanzt wird, um eine Folge von auf der Unterlage aus Abziehmaterial getragenen Etiketten zu bilden, und sodann die Matrix von Abfallmaterial entfernt wird, welche die Etiketten umgibt. Nach einem solchen Verfahren können die Basen 6 mit einem gewünschten Druckbild auf der oberen Fläche 46 jeder Basis 6 versehen werden. Jedes Heft 8 besteht aus einer Anzahl von bedruckten Blättern, und es ist jeweils auf eine Basis 6 aufgebracht. Die Abdeckschicht 22 kann aus irgendeinem geeigneten Material, wie Papier oder Kunststoff, bestehen. Sowohl die Vorderfläche 60 als auch die Rückfläche 62 der Abdeckung 22 kann mit gewünschten Bildern bedruckt sein. Ein bedrucktes Band zur Bildung der Abdeckschichten ist durch die Klebstoffschichten über die Heft/Basisanordnungen geklebt. Das erhaltene Band wird ausgestanzt, um die erforderlichen Etiketten zu bilden, und die Matrix des Abfallbandes beseitigt. Bei einer besonderen Anordnung kann die Abdeckung 22 durchsichtiger Kunststoff sein, der wahlweise auf einer oder beiden Oberflächen bedruckt ist. Bei einer solchen Ausführungsform ist es nicht erforderlich, ein Fenster durch die Abdeckung 22 zu stanzen, wie das Fenster 40 in l. Statt dessen kann der darunterliegende Code 42 einfach durch die durchsichtige Abdeckung freigelegt werden, wahlweise durch ein unbedrucktes Fenster, das gebildet wird, indem um dasselbe eine feste undurchsichtige Schicht auf der Oberseite oder Rückseite der Abdeckung gebildet wird.
  • Die Vorderfläche 64 des selbstklebenden Etiketts 2 besteht im Wesentlichen aus der bedruckten Vorderfläche 60 der Abdeckung 22. So ist es möglich, dass nur die Abdeckung 22 mit mehrfarbigen Bildern hoher Qualität durch ein Banddruckverfahren, beispielsweise durch Flexografie, bedruckt wird.
  • Die mehrfarbigen Bilder hoher Qualität können auch auf die obere Fläche 46 der Basis 6 durch ein Banddruckverfahren, wie Flexografie, gedruckt werden. Der Rest des Etiketts 2, der das Heft 8 aus dem größeren bedruckten Teil des Etiketts 2 umfasst, kann im Einfarbendruck geringerer Qualität und mit einem Papier geringerer Qualität gedruckt werden, ohne das ursprüngliche Gesamtaussehen des Etiketts zu verschlechtern. Dies kann zu einer Kostenverringerung des Etiketts 2 führen. Das Heft kann als Blatt oder als Blätter bedruckt und sodann gefaltet und zu einem Heft geformt werden.
  • Wenn ferner das Etikett 2 in einer Anzahl von verschiedenen, sich geringfügig unterscheidenden Versionen gedruckt werden soll, wenn beispielsweise das Etikett 2 eine Reihe von pharmazeutischen Produkten etikettieren soll, kann die Vorderfläche der Basis und die Vorderfläche der Abdeckung mit für die Version spezieller Information bedruckt werden, beispielsweise mit einer die Tablettenanzahl und Dosierung für das jeweilige pharmazeutische Produkt betreffenden Information, und das Heft kann mit allgemeiner Information für jede Version des Etiketts bedruckt sein. So kann für eine Anzahl von Versionen des Etiketts nur ein einziges bedrucktes Heft erforderlich sein. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit der Herstellung des Etiketts.
  • Der mehrteilige Aufbau des Etiketts, das besteht aus der Abdeckung, die auf ihrer Vorder- und Rückfläche bedruckt sein kann, dem Heft und der Basis, die auf ihrer Vorderfläche bedruckt sein kann, kann wirkungsvoll ein mehrseitiges Heft mit einer größeren Anzahl von Seiten als das über dem Basisetikett tatsächlich angeordnete Heft simulieren. So kann das tatsächlich erhaltene Etikett die bedruckte Fläche beispielsweise eines zwölfseitigen Heftes simulieren, das am Produkt anhaftet, während des Heft selbst nur acht Seiten besitzt. Dies ermöglicht die Verwendung von dünneren Heften, wodurch die Faltung und Herstellung des Heftes vereinfacht wird und die Anwendung für den Produkthersteller, der die Etiketten automatisch auf einer Verpackungsstraße anbringt, einfacher wird.
  • Das Etikett kann abgeändert werden, indem ein Faltblatt statt eines Heftes verwendet wird. Die dritte Klebstoffschicht kann zwischen der Basis und der hintersten Schicht des Heftes angeordnet werden. Der Druck auf der Basis und auf der Abdeckschicht kann unter Verwendung von W-Strahlung ausgehärtet werden. Zusätzlich kann der Druck auf der Abdeckschicht mit einer Lackschicht überschichtet werden, um dem Etikett Abnützungsbeständigkeit zu erteilen. Es können eine oder mehrere Öffnungen in der Lackschicht belassen werden, um das Überdrucken der Abdeckschicht durch Heißprägen, Laserdruck oder Wärmeübertragung zu ermöglichen. Ferner können die Basen eine durchgehende einstückige Basis für jedes Etikett statt eines ersten und zweiten Basisteils für jedes Etikett sein.
  • In den 4 und 5 ist ein selbstklebendes Etikett 70 dargestellt, das auf einer Unterlage 72 aus Abziehmaterial getragen wird und nicht erfindungsgemäß ausgebildet ist. Über einer selbstklebenden Basis 74 ist ein Heft 76 angeordnet, und eine Abdeckung 78 ist durch eine Klebstoffschicht 80 auf einen Querrand 82 der Basis aufgeklebt, erstreckt sich über das Heft 76 und ist an der Unterlage 72 aus Abziehmaterial wie bei dem Etikett der 1 bis 3 aufgeklebt. Der Querrand 84 der Abdeckung 78 ist über eine zweite Klebstoffschicht 86 auf einen selbstklebenden querverlaufenden Tragstreifen 88 aufgeklebt, der aus dem gleichen Material besteht wie die Basis 74. Das ganze Etikett 70 ist mit einem durchsichtigen selbstklebenden Kunststoff-Schichtmaterial 90 überschichtet, das das Etikett gegen unbeabsichtigte Beschädigung schützt und das ästhetische Aussehen des Etiketts verbessert. Ein Paar von Perforationslinien 92 erstrecken sich durch das Schichtmaterial 90 und die Abdeckung 78 an einer Stelle, die von der zweiten Klebstoffschicht 86 nach innen gelegen ist. Wenn das Etikett 70 an einem Produkt angeklebt und von einem Benutzer geöffnet werden soll, kann zu dem Heft 76 Zugang gewonnen werden, indem längs der Perforationslinien 92 aufgerissen wird. Eine dritte Klebstoffschicht 94 klebt das Heft 76 in der Umgebung des Rückens 96 an der Abdeckung 78 an. Eine weitere Perforationslinie 98 verläuft durch das Schichtmaterial 90 und die Abdeckung 78 und ist zwischen der zweiten und dritten Klebstoffschicht 80, 94 angeordnet. Die Perforationslinie 98 kann sich auch durch die Basis erstrecken. Nachdem ein Benutzer das Etikett geöffnet hat, indem er längs der Perforationslinien 92 aufgerissen hat, kann der Mittelteil 100 der Abdeckung 78 und das daran angeklebte darunterliegende Heft 76 von der darunterliegenden Basis 74 abgenommen werden, indem längs der Perforationslinie 98 aufgerissen wird.
  • Das selbstklebende Etikett der 4 und 5 kann durch das Weglassen des Kunststoff-Schichtmaterials verändert werden.
  • Die 6 bis 8 zeigen ein weiteres, nicht erfindungsgemäßes Etikett.
  • Das Etikett der 4 und 5 wird abgeändert, indem die zweite Klebstoffschicht und das darunterliegende selbstklebende Tragstück weggelassen wird und der freie Querrand der Abdeckschicht so ausgestanzt wird, dass er einen Aufzieh streifen und diesem benachbart eine nach rückwärts freiliegende selbstklebende Oberfläche des Schichtmaterials ergibt, die direkt an der Unterlage aus Abziehmaterial angeklebt ist, wodurch das Etikett in einem geschlossenen Zustand gehalten wird. Das erhaltene Etikett ist wiederverschließbar und die Perforationslinien können weggelassen werden.
  • Insbesondere weist das selbstklebende Etikett 102 eine selbstklebende Basis 104 auf, die auf einer Unterlage 106 aus Abziehmaterial getragen ist. Ein Heft 108 ist über der Basis 104 angeordnet, und eine Abdeckschicht 110 ist durch eine erste Klebstoffschicht 112 an einen Querrand 113 der Basis 104 und durch eine zweite Klebstoffschicht 114 auf eine obere Fläche 116 des Heftes 108 längs des Rückens 118 des Heftes 108 geklebt. Die Abdeckschicht 110 ist an ihrem freien Querrand 120 gegenüber dem anderen Querrand 122, der an der Basis 104 angeklebt ist, mit einer Stanzkante 124 versehen. Die Stanzkante 124 bildet an einem Längsrand 126 des Etiketts 102 einen Abziehlappen 128. Ein durchsichtiges selbstklebendes Kunststoff-Schichtmaterial 130 ist durch seine selbstklebende Oberfläche über die Abdeckschicht 110 geklebt. Das Schichtmaterial 130 erstreckt sich über die Stanzkante 124 der Abdeckschicht 110 an einer Stelle in Querrichtung nahe dem Abziehlappen 128 hinaus, um einen Randteil 132 desselben zu bilden, der eine nach rückwärts freiliegende selbstklebende Oberfläche 134 aufweist, die direkt auf die Unterlage 106 aus Abziehmaterial geklebt ist. Wenn das Etikett 102 auf ein Produkt geklebt werden soll, kann ein Benutzer von Hand den Abziehlappen 128 abziehen und dadurch den Randteil 132 des Schichtmaterials 130 vom Produkt wegziehen, um das Etikett 102 zu öffnen. Nach dem Lesen des Heftes 108 durch den Benutzer kann das Etikett 102 in die geschlossene Form zurückge bracht werden, indem der Randteil 132 des Schichtmaterials 130 wieder auf die Produktoberfläche geklebt wird.
  • Eine Ausführungsform eines selbstklebenden Etiketts gemäß der Erfindung ist in den 9 und 10 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist das selbstklebende Etikett 150 für die Verwendung als Etikett zum Etikettieren von pharmazeutischen Produkten speziell geformt, in welchen ein Medikament, z. B. ein Antibiotikum, in einem mit dem Etikett 150 etikettierten Behälter an einen Apotheker geliefert wird. Der Apotheker verwendet einen Teil des Etiketts, um sich für die Ausgabe des Medikaments zu informieren, wobei dieser Teil des Etiketts durch den Apotheker entfernt wird, und sodann wird der Behälter für das Medikament mit den verbleibenden Teilen des daran angeklebten Etiketts dem Patienten übergeben, dem das Medikament verschrieben worden ist.
  • Wie in 9 gezeigt, weist das selbstklebende Etikett 150 eine selbstklebende Basis 152 auf, die auf einer Unterlage 154 aus Abziehmaterial getragen ist. Wie bei der Ausführungsform gemäß 1 ist ein Heft 156 über der Basis 152 angeordnet, und eine Abdeckung 158 ist ihrerseits über dem Heft 156 angeordnet. Ein Rand 160 der Abdeckung 158 ist an einen entsprechenden Rand 162 der Basis 152 durch eine erste Klebstoffschicht 164 angeklebt, und ein entgegengesetzter Rand 166 der Abdeckung 158 ist durch eine zweite Klebstoffschicht 168 an eine zweite Basis 170 angeklebt, die von der ersterwähnten Basis 152 getrennt ist. Bei alternativen Formen sind die Basis 152 und die zweite Basis 170 einstückig, oder die zweite Basis 170 ist weggelassen. Der Rücken 172 des Heftes 156 ist an der nach rückwärts weisenden Oberfläche 174 der Abdeckung 158 durch eine dritte Klebstoffschicht 156 angeklebt, die längs des Rückens 172 am obersten Blatt 178 des Heftes 156 angeordnet ist. Die Schichten 164, 176 aus Klebstoff sind im Abstand in Längsrichtung der Unterlage 154 aus Abziehmaterial angeordnet, und zwischen ihnen ist eine im Wesentlichen V-förmige Reißlinie 179 angeordnet. Die Schicht 164 deckt im Wesentlichen die ganze Rückfläche des Randes 160 ab, oder statt dessen sind Klebstoffflecken zwischen der Reißlinie 179 und einem linearen Klebstoffband 164 vorgesehen. Die Reißlinie 179 divergiert nach außen von einem querverlaufenden zentral angeordneten Teil 180 der Abdeckung 158. Die Reißlinie 179 ist mit einem mittigen Lappenteil 182 sowie mit einem Paar von geneigten stufenartigen Reißlinien 184, 186 versehen, die sich vom Mittelteil 180 zu den jeweiligen Längsrändern 188, 190 der Abdeckung 158 erstrecken. Eine weitere Reißlinie 192 ist in der Abdeckung 158 zwischen dem Heft 156 und der zweiten Klebstoffschicht 168 vorgesehen. Die zweite Reißlinie 192 besteht aus einer Reihe von V-förmigen Schnitten 194, die sich in einer Linie quer zur Abdeckung 158 erstrecken, wobei die Scheitel 195 der V-förmigen Einschnitte 194 von der zweiten Klebstoffschicht 168 weg weisen, sowie einer Reihe von linearen Einschnitten 197 nahe der zweiten Klebstoffschicht 168.
  • Wie in 10 gezeigt, wird bei Gebrauch das Etikett 150 an dem zu etikettierenden Produkt 196 angeklebt. Wenn das Produkt 196 ein Behälter für ein Pharmazeutikum zur Ausgabe durch einen Apotheker ist, kann der Apotheker das Heft 156 und den Mittelabschnitt 198 der daran durch die Klebstoffschicht angeklebten Abdeckung 158 abziehen, indem er von Hand den Lappen 182 in Richtung von links nach rechts in 9 abzieht, wobei die Aufreißrichtung durch den Pfeil T angezeigt ist. Dies bewirkt, dass die Reißlinie 179 längs der treppenartigen Reißlinienabschnitte 184, 186 getrennt wird, wenn der Lappen 182 weiter gezogen wird. Nach dem Reißen längs der Reißlinie 179 wird das Heft 156 von der Basis 152 abgezogen und wird sodann von der Basis gänzlich abgelöst, indem längs der Reißlinie 192 gerissen wird. Die V-förmigen Einschnitte 194 der Reißlinie 192 gewährleisten, dass das Heft 156 und der obenliegende Mittelabschnitt 198 der Abdeckung 158 vollständig entfernt und vom Randteil 200 der Abdeckung 158 getrennt werden, der in den 9 und 10 auf der rechten Seite der Reißlinie 192 angeordnet ist. Nach dem Entfernen des Heftes 156 bleibt der Teil 200 der Abdeckung 158 und ein entgegengesetzter Teil 202 der Abdeckung 158 am Produkt 196 angeklebt. Wie in 10 gezeigt, bleibt alle Information, die ursprünglich auf eine oder beide Abschnitte 200, 202 der Abdeckung 158 gedruckt war, im selbstklebenden Etikett 150 und somit am Produkt 196 nach dem Herausnehmen des Heftes 156 und des darüberliegenden Mittelabschnitts 198 der Abdeckung 158. Der Mittelteil 204 der Basis 152, der freigelegt worden ist, ist ebenfalls mit Information bedruckt, normalerweise Information, die auf den nun entfernten Mittelabschnitt 198 der Abdeckung 158 gedruckt war.
  • Das selbstklebende Etikett 150 gemäß den 9 und 10 unterscheidet sich im Wesentlichen von bekannten selbstklebenden mehrschichtigen Etiketten dadurch, dass ein mehrschichtiger Teil, bei der dargestellten Ausführungsform durch ein Heft repräsentiert, abnehmbar im Etikett gehalten wird und vom restlichen Etikett abgetrennt werden kann, indem längs einer Reißlinie nahe dem Rücken des Heftes gerissen wird. Die Reißrichtung verläuft vom Rücken des Heftes zu einem entgegengesetzten Rand des Heftes. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Reißlinie 179 zwischen den zwei Klebstoffschichten 164, 176 angeordnet, wodurch die Reißlinie 179 durch einen Benutzer leicht von Hand in Richtung von links nach rechts gemäß den 9 und 10 aufgerissen werden kann. Das Heft und der zugehörige Mittelabschnitt 198 der Abdeckung 158 werden von der selbstklebenden Basis 152 weggezogen und vollständig vom Rest des Etiketts getrennt, indem längs der zweiten Reißlinie 192 gerissen wird. Die Reißlinien 179, 192 in der Abdeckung 158 sind so angeordnet, dass, wie in 10 gezeigt, nach dem Abnehmen des Heftes 156 die Abdeckschicht 158 zwei entgegengesetzte Endabschnitte 200,202 aufweist, die überdruckte Information enthalten können, wie Information bezüglich der Los- oder Beschickungsnummer und des Ablaufdatums des pharmazeutischen Produkts, die am Etikett nach dem Ausgeben des pharmazeutischen Produkts durch den Apotheker vorhanden sein muß.
  • Die Ausführungsform gemäß den 9 und 10 kann beispielsweise dadurch abgeändert werden, dass ein Faltblatt statt eines Heftes verwendet wird, und/oder durch die Hinzufügung einer Kunststoff-Überschichtung.
  • Es wird bemerkt, dass die Sicherheits- und Codiermerkmale, wie sie für das Etikett gemäß den 1 bis 3 beschrieben wurden, auch bei dieser ersten Ausführungsform eingebracht werden können.

Claims (12)

  1. Selbstklebendes Etikett, das auf einer Unterlage von Abziehmaterial (154) getragen ist, mit einem mehrschichtigen Teil (156), einer Abdeckung (158), die einen Mittelabschnitt aufweist, welcher den mehrschichtigen Teil bedeckt, sowie mit einem ersten und zweiten entgegengesetzten Randteil (160, 166) auf jeweils gegenüberliegenden Seiten des mehrschichtigen Teils, wobei die Randteile an der Unterlage aus Abziehmaterial (154) haften und der mehrschichtige Teil am Mittelabschnitt der Abdeckung (158) haftet, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste und zweite Reißlinie (179, 192) den Mittelabschnitt von den jeweiligen Randteilen trennt, wodurch der Mittelabschnitt und der mehrschichtige Teil, die daran anhaften, vom Rest des Etiketts durch Reißen längs der Reißlinie abgezogen werden können, wobei die erste und zweite Reißlinie so geformt sind, dass sie eine Abreißrichtung zwischen sich bilden, in welcher Richtung der Mittelabschnitt mit dem daran haftenden mehrschichtigen Teil abgezogen werden kann, um den mehrschichtigen Teil vom Etikett zu entfernen.
  2. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 1, bei welchem der erste und/oder der zweite Randteil an einer selbstklebenden Basis (152) haftet, die an die Unterlage aus Abziehmaterial abziehbar angeklebt ist.
  3. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 2, bei welchem die selbstklebende Basis einen ersten und zweiten Basisteil (152, 170) aufweist, an welche der erste bzw. zweite Randteil angeklebt sind.
  4. Selbstklebendes Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welchem die erste Reißlinie (179) im Wesentlichen V-förmig ist und in der Abreißrichtung divergiert.
  5. Selbstklebendes Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welchem der Mittelabschnitt an eine obere Tafel des mehrschichtigen Teils im Wesentlichen neben der ersten Reißlinie angeklebt ist.
  6. Selbstklebendes Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welchem der mehrschichtige Teil ein Heft ist.
  7. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 5, bei welchem der mehrschichtige Teil ein Heft ist, und ein Teil der oberen Tafel neben einem Dorn des Heftes an den Mittelabschnitt angeklebt ist.
  8. Selbstklebendes Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welchem die obere Fläche der Basis und wenigstens eine Oberfläche der Abdeckung durch ein Bahndruckverfahren bedruckt sind.
  9. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 8, bei welchem der mehrschichtige Teil durch ein Blattdruckverfahren bedruckt ist.
  10. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 2, bei welchem die Basis und/oder der mehrschichtige Teil mit einem Druckcode versehen ist, der betrachtet werden kann, wenn das Etikett sich in der geschlossenen Form befindet.
  11. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 10, bei welchem der Druckcode sich auf einer oberen Fläche der Basis befindet und durch ein Fenster in dem einen Rand der Abdeckung freiliegt.
  12. Selbstklebendes Etikett nach Anspruch 10 oder 11, bei welchem ein Teil der rückwärtigen Oberfläche des mehrschichtigen Teils sich über einen Rand der Basis erstreckt, und der rückwärtige Oberflächenteil und/oder die rückwärtige Oberfläche der Basis den Druckcode tragen.
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