DE69723535T2 - Patienten-Erfassungssystem für Patienten-Tragevorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Patientenstützgeräte und im Besonderen auf ein Patientenermittlungssystem zur Ermittlung der Anwesenheit eines Patienten auf einer Patiententragfläche eines Patientenstützgerätes. Genauer gesagt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung zur Ermittlung der Dielektrizitätskonstante innerhalb eines an die Patiententragfläche angrenzenden Ermittlungsraums, wobei die Dielektrizitätskonstante der An- oder Abwesenheit des Patienten im Ermittlungsraum entspricht, und wobei die Vorrichtung als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des Ermittlungsraums ein Signal abgibt, das die An- oder Abwesenheit des Patienten im Ermittlungsraum und somit die An- oder Abwesenheit des Patienten auf der Patiententragfläche anzeigt.
  • Manchmal ist es wünschenswert, den Aufenthaltsort eines Patienten zu überwachen, vor allem, wenn ein Arzt oder ein anderes Mitglied des Pflegepersonals die Anordnung erteilt hat, dass der Patient auf einem Patientenstützgerät, wie beispielsweise einem Krankenhausbett, einer Tragbahre oder auf einem anderen Patiententraggerät, bleiben soll. Es wurden mehrere Vorrichtungen entwickelt, die ermitteln, ob ein Patient ein Patientenstützgerät verlässt. Beispielsweise offenbart das an Travis erteilte US-Patent Nr. 5.276.432 einen Bettausstieg-Ermittlungsmechanismus für ein Krankenhausbett, der sich auf Signale von Messdosen verlässt, welche die Matratze mit einem Rahmen des Bettes verbinden. Diese Vorrichtung nutzt das von jeder Messdose gemessene Gewicht um zu bestimmen, ob der Schwerpunkt des Patienten über einem im Voraus bestimmten Bereich der Patiententragfläche des Krankenhausbettes liegt. Weiterhin offenbaren die US-Patente Nr. 4.934.468 und Nr. 4.953.244, die beide dem Abtretungsempfänger der vorliegenden Erfindung übertragen wurden, ein Krankenhausbett, dass einen Stützrahmen und einen Wiegerahmen umfasst, wobei der Wiegerahmen mittels Messdosen an dem Stützrahmen befestigt ist.
  • Bekannt ist auch die Überwachung der Position einer Person mittels der Befestigung eines Teils eines Sender-/ Empfängersystems an die überwachte Person, so dass, wenn die Person und somit das an die Person befestigte Teil des Systems einen gekennzeichneten Bereich verlässt, das verbleibende Teil des Systems das Entfernen des Teils und somit das Entfernen der Person ermittelt und das Entfernen der Person anzeigt. Beispielsweise offenbart das an Edwards erteilte US-Patent Nr. 5.519.380 ein Armbandmodul, das von der überwachten Person getragen wird, so dass, wenn die Person und das Armbandmodul sich außerhalb des überwachten Bereichs bewegen, das Entfernen angezeigt wird.
  • Bekannt ist auch die Überwachung der Position eines Patienten auf einem Bett mittels Blasen oder anderer flüssigkeitstragender Vorrichtungen, die so positioniert sind, dass sie zwischen dem Patienten und dem Bett, und in flüssiger Kommunikation mit einem Drucksensor liegen, so dass der Drucksensor als Reaktion auf das Gewicht des Patienten einen Blasendruck registriert, wobei der Blasendruck die An- oder Abwesenheit des Patienten auf der Blase anzeigt. Beispielsweise offenbaren die jeweils an Gusakov erteilten US-Patente Nr. 5.140.309 und Nr. 5.184.122 beide eine Vorrichtung, die elastische Elemente in der Form eines Schlauches, einer Zelle oder einer anderen Form eines fluiden Kanals umfassen, welche so angeordnet sind, dass fluide Stoffe, wie beispielsweise Luft, von einem Einlass durch einen Auslass fließen können, wenn ein Kanal nicht von dem Gewicht eines Patienten zusammengedrückt wird. Anzeigevorrichtungen zeigen Druckänderungen des von den Fluidversorgungseinrichtungen bereitgestellten Fluids an, beispielsweise wenn das Gewicht eines Patienten den Kanal durch die elastischen Elemente zusammendrückt. Die Bereitstellung von elastischen Elementen, welche eine Vielzahl von Schläuchen, Zellen oder anderen fluiden Kanälen und separate Anzeigevorrichtungen für jedes elastische Element umfassen, ermöglicht die Überwachung der Position des Patienten in Bezug auf jedes elastische Element.
  • Weiterhin gibt es verschiedene bekannte Systeme, die Sensoren umfassen, welche so angeordnet sind, dass sie unterhalb des Patienten liegen, und welche als Reaktion auf das vom Sensor ermittelte Gewicht elektrische Signale abgeben, so dass ein Ausgangssignal, das eine wesentliche Änderung des gegen den Sensor wirkenden Gewichts anzeigt, angibt, wenn der Patient sich in eine Position vom Sensor weg oder in eine Position auf dem Sensor bewegt. Beispielsweise offenbaren die US-Patente Nr. 4.179.692 (Vance), Nr. 5.253.656 (Rinco et al.), Nr. 5.353.012 (Barham et al.) und Nr. 4.638.307 (Swartout) Systeme, von denen jedes einen Sensor umfasst, der ein Ausgangssignal abgibt als Reaktion auf eine Änderung des gegen einen Sensor wirkenden Gewichts.
  • Sehr bekannt sind auch kapazitive Sensoren, die ein Ausgangssignal abgeben als Reaktion auf eine Änderung des gegen den Sensor wirkenden Gewichts. Beispielsweise offenbaren die US-Patente Nr. 5.410.297 (Joseph et al.), Nr. 5.235.319 (Hill et al.) und Nr. 3.991.746 (Hannah) jeweils Patientenüberwachungssysteme, welche kapazitive Sensoren einsetzen, die ein Signal als Reaktion auf das gegen den Sensor wirkende Gewicht abgeben.
  • Bekannt ist abschließend auch die Bereitstellung von kapazitiven Bewegungssensoren zur Überwachung der Bewegungen einer Person und sogar zur Messung von Atmung, Herzschlag und Körperlage der Person. Beispielsweise offenbaren die US-Patente Nr. 4.320.766 (Alihanka et al.) und Nr. 5.448.996 (Bellin et al.) jeweils Patientenmonitore, welche kapazitive Sensoren umfassen. Die von Alihanka offenbarte Vorrichtung kann anzeigen, dass Bewegung stattgefunden hat, aber sie kann nicht anzeigen, welche Bewegung stattgefunden hat oder wie die Position des Körpers ist, wenn keine Bewegung stattfindet. Gleichermaßen kann das Bellin-Patent Bewegung anzeigen, aber nicht die Position des Patienten oder dass ein Patient das Bett verlassen hat.
  • Jüngste Verbesserungen bei Bettmatratzenmodellen haben den Höchstgrenzflächendruck zwischen dem Patienten und der Matratze erheblich reduziert, indem die Fläche, über die das Gewicht des Patienten verteilt ist, maximiert wurde und der Grenzflächendruck nicht auf Punkte des Patienten konzentriert wird, wie beispielsweise auf den Kopf des Patienten, die Schulterblätter und die Fersen. Außerdem zeigen jüngste Patientengesamtstudien, dass Patienten im Allgemeinen weniger wiegen als in der Vergangenheit. Patientenermittlungssysteme, die sich auf das Gewicht des Patienten verlassen, um dem Sensor die Ermittlung des Patienten zu ermöglichen, erweisen sich als weniger effektiv, da Matratzen immer effizienter das Ge wicht des Patienten über die Oberfläche der Matratze verteilen und da das Gewicht des Patienten abnimmt. Während es außerdem wünschenswert ist, den Grenzflächendruck von hohen Grenzflächendruckpunkten zwischen dem Patienten und der Matratze zu minimieren, indem das Gewicht des Patienten über die Matratze verteilt wird, wie beispielsweise durch Verwendung von Matratzen mit Luftblasenstützen, wird die Effektivität der Matratze hinsichtlich der Verteilung des Gewichtes des Patienten erheblich verringert, wenn ein Sensor zwischen der oberen Fläche der Matratze und dem Patienten angebracht wird. Bei Anwendungen, bei denen es außerdem von Vorteil ist, den Patienten trocken und die Temperatur des Patienten bei einer gewünschten Temperatur zu halten, indem Matratzen mit „geringem Luftverlust" eingesetzt werden, d. h. Matratzen, die nur eine sehr geringe Menge an Luft aus der Matratze entweichen lassen, die dann auf den Patienten bläst, wird die Effektivität des „geringer Luftverlust"-Merkmals reduziert, wenn ein Sensor zwischen dem Patienten und der Matratze angebracht wird.
  • Benötigt wird ein Sensor, der die Position eines Patienten in Bezug auf eine Patiententragfläche eines Patientenstützgerätes messen kann, wobei der Sensor so angeordnet werden kann, dass er weg vom Patienten liegt, d. h. der Sensor kann weg von der Patiententragfläche platziert werden. Vorzugsweise sollte es bei dem Sensor nicht erforderlich sein, dass ein Teil des Systems an dem Patienten angebracht wird. Außerdem sollte der Sensor die Anwesenheit eines Patienten innerhalb eines Ermittlungsfensters ermitteln, welches durch die Verwendung von mehreren Messfühlern oder durch die Verwendung eines Formmessfühlers geformt werden kann, um so ein gewünschtes Niveau an Ermittlungsgenauigkeit zu erreichen, so dass, falls gewünscht, ein Mitglied des Pflegepersonals sowohl die Position des Patienten auf der Patiententragfläche als auch den allgemeinen Körperumriss des Patienten auf der Patiententragfläche bestimmen kann, um den Patienten besser überwachen zu können.
  • Das US-Patent Nr. 4.633.237 beschreibt ein Patientenbettalarmsystem mit einer Vielzahl von Sensoren in der Form von druckempfindlichen Schaltern.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur Ermittlung der An- oder Abwesenheit eines Patienten, welcher an eine Patiententragfläche eines Patientenstützgeräts angrenzt, vorgesehen, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch einen ersten Messfühler, welcher in Abstand zu der Patiententragfläche angeordnet ist, wobei der erste Messfühler einen ersten Ermittlungsraum definiert, der oberhalb der Patiententragfläche in einem ausreichenden Maß verläuft, um einen an die Patiententragfläche angrenzenden Patienten einzuschließen, und wobei der erste Messfühler als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des ersten Ermittlungsraums ein erstes Eingangssignal abgibt, sowie durch einen zweiten Messfühler, welcher in Abstand zu der Patiententragfläche angeordnet ist, wobei der zweite Messfühler einen zweiten Ermittlungsraum definiert, der oberhalb der Patiententragfläche in einem ausreichendem Maß verläuft, um einen an die Patiententragfläche angrenzenden Patienten einzuschließen, und wobei der zweite Messfühler als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des zweiten Ermittlungsraums ein zweites Eingangssignal abgibt, sowie durch ein Regelgerät, welches ein Ausgangssignal abgibt zur Anzeige der An- oder Abwesenheit des Patienten innerhalb des ersten Ermittlungsraums als Reaktion auf das erste Eingangssignal und innerhalb des zweiten Er mittlungsraums als Reaktion auf das zweite Eingangssignal.
  • Das Patientenermittlungssystem kann die Anwesenheit eines Patienten innerhalb eines Ermittlungsraums ermitteln, ohne sich auf das gegen einen Sensor drückende Gewicht des Patienten zu verlassen. Außerdem kann das Patientenermittlungssystem die Anwesenheit eines Patienten auf einer Patiententragfläche eines Patientenstützgerätes ermitteln, ohne dass ein Sensor oder ein anderes Teil des Systems zwischen dem Patienten und der Patiententragfläche angebracht wird. Folglich entsteht durch das Patientenermittlungssystem keine Störung der Funktionsweise von Matratzen, die so konzipiert sind, dass sie die Höhe des zwischen dem Patienten und der Patiententragfläche wirkenden Grenzflächendrucks minimieren. Außerdem entsteht durch das Patientenermittlungssystem keine Störung der Funktionsweise von Matratzen mit „geringem Luftverlust", welche Luft bei einer geringen Fließgeschwindigkeit von der Matratze hin zum Patienten fließen lassen, um die Bequemlichkeit des Patienten zu verbessern.
  • Das Patientenermittlungssystem umfasst einen Messfühler zur Ermittlung von Änderungen der elektrischen Kapazität innerhalb eines Ermittlungsraums. Elektrische Kapazität existiert zwischen zwei beliebigen elektrischen Leitern, die voneinander isoliert sind, und die Kapazität ist proportional zur Dielektrizitätskonstante des Raums zwischen den Leitern. Jeder Messfühler umfasst einen elektrischen Leiter, und die Kapazität wird zwischen diesem Leiter und einer inneren, auf Grundspannung gehaltenen Elektrode gemessen. Der Messfühler ist so angeordnet, dass er einen an den Messfühler angrenzenden Ermittlungsraum definiert und ein elektrisches Signal abgibt, dass als Reaktion auf die gemessene Kapazität im Ermittlungs raum variiert. Die Dielektrizitätskonstante im Ermittlungsraum ist unterschiedlich, wenn ein Patient vom Ermittlungsraum weg ist, so dass das elektrische Signal vom Messfühler die An- oder Abwesenheit des Patienten im Ermittlungsraum anzeigt.
  • Das Patientenermittlungssystem kann mehr als zwei Messfühler umfassen. Wenn mehr als zwei Messfühler vorgesehen sind, können die Messfühler in Abstand zueinander angeordnet sein, um eine Vielzahl von separaten, in Abstand zueinander angeordneten Ermittlungsräumen zu definieren und das Pflegepersonal kann die Position des Patienten überwachen, indem es die Signale von jedem Messfühler überwacht. Es wird ersichtlich, dass das Pflegepersonal durch Erhöhung der Anzahl der Messfühler im Patientenermittlungssystem die Position des Patienten mit einem erhöhten Genauigkeitsgrad überwachen kann.
  • Falls gewünscht kann das Patientenermittlungssystem auch ein Verstärkerelement umfassen, das eine auf der Patiententragfläche angeordnete Platte beinhaltet, sowie ein Verbindungselement, das die Platte mit dem Messfühler verbindet. Das Verstärkerelement erhöht die Empfindlichkeit der Kapazitätsmessung innerhalb des Ermittlungsraums. Außerdem kann die Platte so geformt sein, dass sie den Ermittlungsraum formt, um so Informationen zur Patientenposition in Bezug auf irgendeinen gewünschten, „unregelmäßig geformten" Ermittlungsraum zu erhalten.
  • Während das Patientenermittlungssystem Informationen in Bezug auf die Position eines Patienten auf einer Schlafoberfläche eines Bettes liefern kann, kann das Patientenermittlungssystem auch bei anderen Patientenstützgeräten verwendet werden, wie beispielsweise bei Tragbahren, Operationstischen, Stühlen, und dergleichen. Bei spielsweise kann ein Stuhl, der nebeneinander liegende erste und zweite Messfühler unterhalb des Sitzkissens und nebeneinander liegende dritte und vierte Messfühler hinter dem Rückenkissen umfasst, dem Pflegepersonal detaillierte Informationen über die Haltung und die Position des Patienten auf dem Stuhl liefern.
  • An dieser Stelle wird beispielhaft eine Ausführungsform der Erfindung beschrieben und Bezug genommen auf die Begleitzeichnungen, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Bettes einschließlich eines Patientenermittlungssystems gemäß der vorliegenden Erfindung ist und eine Matratze darstellt, die eine Patiententragfläche und einen neben der Patiententragfläche angrenzenden Ermittlungsraum (nicht sichtbar) umfasst;
  • 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Bettes von 1 ist und einen ersten Messfühler darstellt sowie einen zweiten Messfühler, der in Längsrichtung und in Abstand zu dem ersten Messfühler angeordnet ist, wobei der erste und der zweite Messfühler unterhalb der Matratze angeordnet werden und jeder Messfühler mit einem Regelgerät verbunden ist und an dieses Regelgerät als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des Ermittlungsraums ein Eingangssignal abgibt;
  • 3 eine diagrammatische Schnittdarstellung entlang der Linie 3-3 von 2 ist und eine Leiterplatte des ersten Messfühlers darstellt, die in Abstand zu und elektrisch isoliert von einer Bodenplatte des ersten Messfühlers ist;
  • 4 eine ähnliche Darstellung wie 2 ist und eine Vielzahl von Messfühlern zur Lieferung von detaillierten Informationen in Bezug auf die Position des Patienten auf der Patiententragfläche darstellt;
  • 5 eine ähnliche Darstellung wie 4 ist und einen einzelnen Messfühler unterhalb der Matratze darstellt, sowie ein Verstärkerelement einschließlich einer H-förmigen Platte auf der Patiententragfläche und ein Kopplungselement zur elektrischen Kopplung der Platte mit dem Messfühler;
  • 6 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Stuhles einschließlich eines Patientenermittlungssystems gemäß der vorliegenden Erfindung ist und einen ersten, unterhalb des Sitzkissens angeordneten Messfühler darstellt, sowie einen zweiten, hinter dem Rückenkissen angeordneten Messfühler, so dass das Pflegepersonal bestimmen kann, ob ein auf der Patiententragfläche des Stuhles ruhender Patient nach vorne fällt, also weg vom Rückenkissen;
  • 7 eine ähnliche Darstellung wie 6 ist und nebeneinander liegende erste und zweite Messfühler unterhalb des Sitzkissens und nebeneinander liegende dritte und vierte Messfühler hinter dem Rückenkissen darstellt, um dem Pflegepersonal detaillierte Informationen über die Haltung und die Position eines Patienten auf der Patiententragfläche des Stuhles zu liefern; und
  • 8 ein Blockdiagramm einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist, wobei Messfühlerausgänge zur Verarbeitung der Messfühlersignale mit einem Computer verbunden werden, um einem geeigneten Alarmsy stem des Pflegepersonals anzuzeigen, wenn ein Patient das Bett verlässt.
  • Ein Patientenermittlungssystem 10 kann verwendet werden, um die Position eines Patienten in Bezug auf eine Patiententragfläche 12 eines Bettes 14 gemäß den 15 zu überwachen, sowie in Bezug auf eine Patiententragfläche 16 eines Stuhles 18 gemäß den 6 und 7. Das Patientenermittlungssystem 10 kann gleichermaßen verwendet werden, um die Position eines Patienten in Bezug auf die Patiententragflächen von anderen Patientenstützgeräten zu überwachen, wie beispielsweise von Tragbahren, Operationstischen, Rollstühlen und -betten, Brutkästen, Strahlungswärmer und von anderen Patientenstützgeräten, in Bezug auf welche das Pflegepersonal wünschen könnte, die An- oder Abwesenheit und die Position eines Patienten zu überwachen.
  • Das Patientenermittlungssystem 10 umfasst erste und zweite Messfühler 20, 22, wie beispielsweise in 2 dargestellt, die erste beziehungsweise zweite Eingangssignale als Reaktion auf die entsprechende Dielektrizitätskonstante innerhalb der Ermittlungsräume 26 beziehungsweise 28 an ein Regelgerät 24 abgeben. Jeder Messfühler 20, 22 umfasst einen elektrischen Leiter (nicht dargestellt) und eine auf Grundspannung gehaltene Sonde (nicht dargestellt). Die Kapazität wird zwischen dem Leiter und der Sonde gemessen, und die ersten und zweiten Eingangssignale entsprechen dementsprechend der gemessenen Kapazität im ersten beziehungsweise im zweiten Ermittlungsraum 26, 28. Die in diesem Dokument dargestellten bevorzugten Messfühler werden von einem entfernt von den Messfühlern angeordneten Regelgerät aktiviert und gelesen. Das Regelgerät ist beispielsweise ein Regelgerät mit der Modellnummer HR-60145, hergestellt von Gordon Products, Incorporated, mit Standort in Brookfield, Connecticut.
  • Die Kapazität kann unter Verwendung der folgenden Beziehung bestimmt werden:
    Figure 00120001
    wobei K = Kapazität;
    D = Dielektrizitätskonstante;
    F = Fläche der gegenüberliegenden Leiter; und
    A = Abstand zwischen den Leitern.
  • Wenn die Fläche der gegenüberliegenden Leiter und der Abstand zwischen den Leitern konstant bleibt, wie bei den Messfühlern 20, 22, so variiert die gemessene Kapazität proportional zu den Ladungen in der Dielektrizitätskonstante im Ermittlungsraum. Die Dielektrizitätskonstante eines Menschen ist erheblich unterschiedlich zu der von Luft, so dass die An- oder Abwesenheit des Patienten im Ermittlungsraum 26, 28 leicht von den Messfühlern 20, 22 ermittelt werden kann.
  • Jeder Messfühler 20, 22 umfasst eine Leiterplatte 30, wie diagrammatisch für den Messfühler 20 in 3 dargestellt, die nicht auf Grundspannung, sondern auf einer anderen elektrischen Spannung gehalten wird, sowie eine Bodenplatte 32, welche von der Leiterplatte 30 isoliert ist und auf Grundspannung gehalten wird. Die Kapazität wird durch den Messfühler 20 im Ermittlungsraum 26 gemessen, so dass, wenn sich die Dielektrizitätskonstante innerhalb des Ermittlungsraums 26 ändert, wie beispielsweise wenn eine Person den Ermittlungsraum 26 betritt oder verlässt, der Messfühler 20 die neue Kapazität er mittelt und ein Eingangssignal an das Regelgerät 24 als Reaktion auf die gemessene Kapazität abgibt. Das Regelgerät 24 kann so angeordnet sein, dass es als Reaktion auf das Eingangssignal vom Messfühler 20 ein Ausgangssignal abgibt, das die An- oder Abwesenheit des Patienten innerhalb des Ermittlungsraums 26 anzeigt, um das Pflegepersonal zu alarmieren. Das Ausgangssignal vom Regelgerät 24 kann ein elektrisches Signal, das Informationen übermittelt, sein, ein hörbarer Alarm, ein visueller Alarm, eine Kombination daraus, oder jede andere Art von Ausgangssignal, das dem Pflegepersonal ermöglicht, die Position des Patienten auf der Patiententragfläche 12, 16 zu überwachen.
  • Das Patientenermittlungssystem 10 kann bei Verwendung auf einem Bett 14 erste Messfühler 20 umfassen, die einen ersten Ermittlungsraum 26 definieren, sowie zweite Messfühler 22, die einen zweiten Ermittlungsraum 28 definieren, wie in den 1 und 2 dargestellt. Die Messfühler 20, 22 können auf jede gewünschte Weise angeordnet werden, jedoch ist es vorzuziehen, die Messfühler 20, 22 unterhalb einer Matratze 34 anzuordnen, so dass die Messfühler 20, 22 die Funktionsweise der Matratze 34 nicht beeinträchtigen.
  • Die Messfühler 20, 22 können unterhalb der Matratze 34 angeordnet werden, so dass jeder Messfühler 20, 22 transversal in Bezug auf das Bett 14 verläuft, wie in den 1 und 2 dargestellt. Außerdem können die Messfühler in Längsrichtung und in Abstand zueinander angeordnet werden, so dass der erste Ermittlungsraum 26 transversal unterhalb des Oberkörpers des Patienten verläuft, und der zweite Ermittlungsraum 28 unabhängig vom ersten Ermittlungsraum 26 ist und transversal unterhalb der Oberschenkel oder Knie des Patienten verläuft. In dieser Anordnung wäre das Pflegepersonal in der Lage, den Ein- und Ausstieg des Patienten zu und von der Patiententragfläche zu überwachen, und es könnte ermitteln, wenn der Patient sich hinlegt oder sich aufsetzt.
  • Das Patientenermittlungssystem 10 kann bei Verwendung auf einem Bett 14 auch einen ersten Messfühler 40 umfassen, der einen ersten Ermittlungsraum 52 definiert, wie bei der Patiententragfläche 12 der Matratze 34 in 4 diagrammatisch dargestellt, sowie einen zweiten Messfühler 42, der einen zweiten Ermittlungsraum 54 definiert; einen dritten Messfühler 44, der einen dritten Ermittlungsraum 56 definiert; einen vierten Messfühler 46, der einen vierten Ermittlungsraum 58 definiert; einen fünften Messfühler, der einen fünften Ermittlungsraum 60 definiert; und einen sechsten Messfühler 50, der einen sechsten Ermittlungsraum 62 definiert. Die Messfühler 40, 42, 44, 46, 48, 50 sind im Allgemeinen prinzipiell identisch zu den Messfühlern 20, 22, jedoch können die Größen variieren, um den Ermittlungsraum so zu formen, dass er den gewünschten Formen der Ermittlungsräume 52, 54, 56, 58, 60, 62 entspricht.
  • Die Messfühler 40, 42, 44, 46, 48, 50 können transversal und in Abstand zueinander in einer nebeneinander liegenden Anordnung verteilt sein, wie beispielsweise für Messfühler 40, 42 in 4 dargestellt, um transversal und in Abstand zueinander angeordnete, unabhängige Ermittlungsräume 52, 54 zu definieren. Die Messfühler 40, 42, 44, 46, 48, 50 können auch in Längsrichtung und in Abstand zueinander verteilt sein, wie beispielsweise für Messfühler 42, 46 dargestellt, um in Längsrichtung und in Abstand zueinander angeordnete, unabhängige Ermittlungsräume 54, 58 zu definieren. Jeder Messfühler 40, 42, 44, 46, 48, 50 gibt als Reaktion auf die Dielektrizitätskon stante in jedem entsprechenden Ermittlungsraum 52, 54, 56, 58, 60, 62 ein Eingangssignal an das Regelgerät 24 ab, und das Regelgerät 24 gibt ein Ausgangssignal ab, das als Reaktion auf die Eingangssignale die An- oder Abwesenheit des Patienten in jedem Ermittlungsraum 52, 54, 56, 58, 60, 62 abgibt.
  • Somit wird ersichtlich, dass das Patientenermittlungssystem 10 so angeordnet werden kann, dass es eine Vielzahl von Detailabstufungen über die Position des Patienten in Bezug auf die Patiententragfläche 12 liefert, indem die Anzahl der im Patientenermittlungssystem 10 eingeschlossenen Messfühler variiert wird. Wenn das Patientenermittlungssystem 10 beispielsweise nur einen Messfühler umfasst, wird das Pflegepersonal in der Lage sein, das Ausgangssignal vom Regelgerät 24 zu überwachen und zu ermitteln, ob der Patient sich auf der Patiententragfläche 12 befindet oder nicht. Wenn das Patientenermittlungssystem 10 jedoch mehrere Messfühler umfasst, wie beispielsweise die Messfühler 40, 42, 44, 46, 48, 50 in 4, erhält das Pflegepersonal genauere Informationen über die Position des Patienten auf der Patiententragfläche 12, so dass das Pflegepersonal die Körperumrisse des Patienten überwachen und die Position bestimmen kann, in welcher der Patient sich befindet. Falls gewünscht kann das Pflegepersonal beispielsweise die Zeitspanne überwachen, die ein Patient damit verbringt, auf der einen oder der anderen Seite zu liegen.
  • Das Patientenermittlungssystem 10 kann als Alternative ein Verstärkerelement 64 umfassen, wie in 5 dargestellt. Das Verstärkerelement 64 umfasst eine Messplatte 66, die auf der Patiententragfläche 12 angeordnet ist, und ein stromleitendes Element 68, das elektrisch mit der Messplatte 66 verbunden ist. Das leitende Element 68 verläuft um die Matratze 34 in eine Position, die an die Leiterplatte 30 des Messfühlers 20 angrenzt. Das leitende Element 68 ist vorzugsweise innerhalb von 0,635 cm (0,25 inch) von der Leiterplatte 30 angeordnet, um das Verstärkerelement 64 kapazitiv mit der Leiterplatte 30 zu verbinden. Falls gewünscht, kann das leitende Element unterhalb eines Matratzenbezugs, welcher aus einem schwach dielektrischen Material besteht, angeordnet werden.
  • Indem die Platte 66 kapazitiv mit der Leiterplatte 30 auf diese Weise verbunden ist, wird die Platte 66 in Bezug auf die Grundspannung auf der gleichen elektrischen Spannung wie die Leiterplatte 30 gehalten, so dass der Messfühler die Kapazität zwischen der Platte 66 des Verstärkerelements und der Bodenplatte 32 misst, und nicht die Kapazität zwischen der Leiterplatte 30 und der Bodenplatte 32. Folglich verbessert das Verstärkerelement 64 die Fähigkeit des Patientenermittlungssystems 10, den Patienten auf der Patiententragfläche 12 zu überwachen. Diese Verbesserung wird erreicht durch Vergrößerung des vertikalen Ausmaßes, in dem sich der Ermittlungsraum über die Patiententragfläche 12 erstreckt, , und durch Erhöhung der Messempfindlichkeit, indem die Masse der Matratze 34 von dem über die Platte 66 verlaufenden Teil des Ermittlungsraums entfernt wird.
  • Die dargestellte Platte 66 hat eine im Allgemeinen rechteckige Form, kann aber fast jede Form annehmen, um einen Ermittlungsraum mit einer gewünschten Form zu liefern. Beispielsweise kann die Platte 66 H-förmig sein, wie in 5 dargestellt, und einen ersten Teil 70 umfassen, der einen ersten Teil 72 des Ermittlungsraums definiert, sowie einen zweiten Teil 74, der einen zweiten Teil 76 des Ermittlungsraums definiert, wobei der zweite Teil 74 in Abstand zum ersten Teil 72 angeordnet ist. Au ßerdem kann die Platte 66 einen dritten Teil 78 umfassen, der ein erstes Ende 80 hat, das mit dem ersten Teil 70 der Platte 66 verbunden ist, sowie ein zweites Ende 82, das in Längsrichtung und in Abstand zum ersten Ende 80 angeordnet ist und mit dem zweiten Teil 74 der Platte 66 verbunden ist, wobei der dritte Teil 78 der Platte 66 einen dritten Teil 84 des Ermittlungsraums definiert. Es wird ersichtlich, dass eine Bewegung des Patienten zu oder weg von jedem der Teile 72, 76, 84 des Ermittlungsraums ein Ausgangssignal vom Regelgerät 24 hervorruft, das die Bewegung des Patienten anzeigt. Folglich kann die Platte 66 im Allgemeinen rechteckig oder H-förmig sein oder irgendeine andere gewünschte Form haben, um einen Ermittlungsraum zu liefern, der eine entsprechend gewünschte Form aufweist.
  • Das stromleitende Element 68 verbindet einfach die Platte 66 kapazitiv mit der Leiterplatte 30 des Messfühlers 20. Daher kann das Element 68 im Allgemeinen aus jedem Material bestehen und im Allgemeinen jede Form aufweisen, die für die Verwendung auf dem Patientenstützgerät geeignet ist. Beispielsweise kann das Element 68 ein Kabel sein, welches die Platte 66 mit der Platte 30 verbindet. Gleichermaßen kann das Element 68 ein stromleitendes Teil der Matratze 34 sein. Vorzugsweise jedoch ist das Element 68 ein metallhaltiges Mylarband, das die Matratze 34 umgibt, ohne die Bewegung der Matratze 34 zu beeinträchtigen. Somit kann das Element 68 jedes stromleitende Element umfassen, das zur Verwendung auf einem Patientenstützgerät geeignet ist.
  • Die Platte 66 kann auch aus einer Vielzahl von Materialien bestehen, die Stromleiter sind, wie zum Beispiel metallhaltiges Mylar oder jedes andere stromleitende Material, das zur Verwendung auf oder in der Nähe einer Pa tiententragfläche eines Patientenstützgerätes geeignet ist. Die Platte 66 und das Element 68 können an der Außenseite der Matratze 34 angeordnet sein, aber alternativ können die Platte 66 und das Element 68 auch in die Matratze 34 eingebaut und innerhalb des Matratzenbezugs angeordnet sein (nicht dargestellt).
  • Obwohl bei den 15 das Patientenermittlungssystem 10 auf einem Bett 14 verwendet wird, kann das System 10 auf anderen Patientenstützgeräten verwendet werden, wie beispielsweise bei Tragbahren, Operationstischen, Inkubatoren, Brutkästen, Rollstühlen, anderen Krankenhausstühlen, und bei jedem anderen Patientenstützgerät, von dem ein Patient getragen werden kann und bei dem das Pflegepersonal den Patienten überwachen möchte. Beispielsweise kann das Patientenermittlungssystem 10 verwendet werden, um die Position eines Patienten auf einer Patiententragfläche 16 eines Stuhls 18 zu überwachen, wie zum Beispiel in den 6 und 7 dargestellt.
  • Der Stuhl 18 umfasst ein Sitzkissen 86, das unterhalb des Patienten angeordnet ist, und ein Rückenkissen 88, das hinter dem Rücken des Patienten angeordnet ist. Ein erster Messfühler 90 ist unterhalb des Sitzkissens 86 positioniert und ist so angeordnet, dass er einen ersten Ermittlungsraum 91 über dem an die Patiententragfläche 16 angrenzenden Sitzkissen 86 definiert, wie in 6 dargestellt. Ein zweiter Messfühler 92 ist hinter dem Rükkenkissen 88 positioniert und ist so angeordnet, dass er einen zweiten Ermittlungsraum 93 vor dem an die Patiententragfläche 16 angrenzenden Rückenkissen 88 definiert. Der erste und der zweite Messfühler 90, 92 sind im Wesentlichen ähnlich zu dem Messfühler 20 und geben jeweils als Reaktion auf die An- oder Abwesenheit des Patienten im Ermittlungsraum 91 beziehungsweise 93 ein Eingangssi gnal an ein Regelgerät (nicht dargestellt) ab. Das Regelgerät gibt als Reaktion auf die Eingangssignale ein Ausgangssignal ab, das dem Pflegepersonal die An- oder Abwesenheit des Patienten in den Ermittlungsräumen 91, 93 anzeigt. Das Ausgangssignal kann dem Pflegepersonal sowohl die An- oder Abwesenheit des Patienten auf der Patiententragfläche 16 anzeigen, als auch ob der Patient aufrecht sitzt, sich nach vorne lehnt, nach vorne fällt oder zur Seite fällt.
  • Wie bei Bett 14 kann das Pflegepersonal mehr detaillierte Informationen über den auf dem Stuhl 18 ruhenden Patienten erhalten, wenn das Patientenermittlungssystem 10 zusätzliche Messfühler umfasst, wie zum Beispiel in 7 dargestellt. Das in 7 dargestellte Patientenermittlungssystem 10 umfasst einen ersten Messfühler 90, der einen ersten Ermittlungsraum 91 definiert; einen zweiten Messfühler 92, der einen zweiten Ermittlungsraum 93 definiert; einen dritten Messfühler 94, der unterhalb des Sitzkissens 86 angeordnet ist und transversal und in Abstand zum ersten Messfühler 90 angeordnet ist, wobei der dritte Messfühler 94 einen dritten Ermittlungsraum 9S über dem an die Patiententragfläche 16 angrenzenden Sitzkissen 86 definiert, welcher transversal und in Abstand zum ersten Ermittlungsraum 91 angeordnet ist; und einen vierten Messfühler 96, der hinter dem Rückenkissen 88 angeordnet ist und transversal und in Abstand zum zweiten Messfühler 92 angeordnet ist, wobei der vierte Messfühler 96 einen vierten Ermittlungsraum 97 vor dem an die Patiententragfläche 16 angrenzenden Rückenkissen 88 definiert, welcher transversal und in Abstand zum zweiten Ermittlungsraum 93 angeordnet ist. Die Messfühler 90, 92, 94, 96 sind im Wesentlichen ähnlich zu dem Messfühler 20, und jeder Messfühler 90, 92, 94, 96 gibt als Reaktion auf die An- oder Abwesenheit des Patienten in den entspre chenden Ermittlungsräumen 91, 93, 95, 97 ein Eingangssignal an ein Regelgerät (nicht dargestellt) ab. Das Regelgerät gibt als Reaktion auf die Eingangssignale ein Ausgangssignal ab, das dem Pflegepersonal die An- oder Abwesenheit des Patienten in den Ermittlungsräumen 91, 93, 95, 97 anzeigt. Das Ausgangssignal kann dem Pflegepersonal sowohl die An- oder Abwesenheit des Patienten auf der Patiententragfläche 16 anzeigen, als auch ob der Patient auf beiden oder nur auf einer Gesäßhälfte(n) sitzt, und ob der Patient sich in einer Sitzstellung befindet, in der der Rücken des Patienten in einer ungewollten Krümmung gebeugt ist.
  • Es wird ersichtlich, dass das Patientenermittlungssystem 10 verwendet werden kann, um die An- oder Abwesenheit eines Patienten auf einer Patiententragfläche 12, 16 eines Patientenstützgerätes zu überwachen. Außerdem kann das Patientenermittlungssystem 10 so konfiguriert werden, dass es verschiedene Detailabstufungen liefert, so dass, falls gewünscht, das Ausgangssignal vom Regelgerät 24 nicht nur die An- oder Abwesenheit des Patienten, sondern auch die Position des Patienten anzeigen kann. Die Messfühler des Patientenermittlungssystems 10 können unterhalb der Matratze 34 oder der Kissen 86, 88 angeordnet sein, so dass die Messfühler die Funktionsweise der Matratze 34 oder der Kissen 86, 88 oder die Bequemlichkeit des Patienten nicht beeinträchtigen. Schließlich können die Messfühler so geformt sein oder die Anzahl und Positionen der Messfühler können so variiert werden, dass der Ermittlungsraum die gewünschte Form hat.
  • Eine weitere Ausführungsform ist in 8 dargestellt. Diese Ausführungsform umfasst eine Gruppe von Kapazitätsmessfühlern 110, wie in Bezug auf die 17 dargestellt. Es kann jede gewünschte Anzahl von Messfüh lern 110 verwendet werden, um ein Messfeld unterhalb der Matratze 34 zu erhalten. Bei der Ausführungsform gemäß 8 ist jeder Messfühler 110 mit einem Regelgerät 112 verbunden, welches ein analoges Ausgangssignal abgibt, wobei sich die Ausgangsspannung mit Kapazitätsänderungen von den Messfühlern 110 kontinuierlich verändert. Beispielsweise sind die Regelgeräte 112 ein PCA25-Modell, das bei Gordon Products, Incorporated erhältlich ist.
  • Ein Ausgang von jedem Regelgerät 112 ist mit einem Analog-Digital-(A/D-)Umsetzer 114 verbunden. Eine einzige Schalttafel 116 kann die einzelnen Regelgeräte 112 und A/D-Umsetzer 114 umfassen. Jeder Messausgang vom entsprechenden A/D-Umsetzer 114 auf der Leitung 118 ist mit einem Mikroprozessor 120 verbunden. Der Mikroprozessor 120 erhält auch ein Eingangssignal von den Bettpositionsmessfühlern 122, welche die Positionen eines die Matratze stützenden Gelenkbettes anzeigt. Ein Ausgang vom Mikroprozessor 120 ist mit einem Kommunikations-Port 124 verbunden. Beispielsweise ist der Kommunikations-Port 124 ein COMposerTM On-line-Kit, erhältlich bei Hill-Rom, Inc. Der Kommunikations-Port 124 ist mit einem Alarmsystem für das Pflegepersonal 126 verbunden. Das Alarmsystem für das Pflegepersonal 126 umfasst aktive Kommunikationsverbindungen zur Verbindung mit dem Krankenhausnetzwerk oder mit einem Fernnetzwerk.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 8 ermittelt der Mikroprozessor 120 Variationen in der Kapazität von jedem Messfühler 110. Somit kann der Mikroprozessor 120 einen Gesamtwert von allen Ausgangswerten von den Messfühlern 110 errechnen. Der Mikroprozessor 120 kann auch jeden einzelnen Ausgangswert eines Messfühlers ermitteln. Indem der Mikroprozessor 120 sowohl individuelle als auch Gesamtwerte der Messfühler liefern kann, kann der Mikropro zessor 120 sich selbst kalibrieren als Reaktion auf Veränderungen der Matratzen, der Kissen, der Überzüge oder von anderen Objekten, die auf das Patientenstützgerät hinzugefügt werden. Der Mikroprozessor 120 kann einen neuen Basis- oder einen Bezugskapazitätswert speichern, um jederzeit einen Vergleich ziehen zu können. Diese automatische Kalibrierung kann aktiviert werden, wenn der Patient sich auf dem Bett oder Stuhl befindet, aber auch wenn er nicht anwesend ist. Auch hier ermittelt der Mikroprozessor 120 Kapazitätswerte von allen Messfühlern 110 und legt dann einen Basiskapazitätswert fest, um einen Vergleich zu dem sich auf dem Bett oder Stuhl befindenden Patienten zu ziehen.
  • Da der Mikroprozessor 120 ein Ausgangssignal von den Bettpositionsmessfühlern 122 erhält, kann der Mikroprozessor 120 so programmiert werden, dass er das System automatisch erneut kalibriert, wenn ein Kopfabschnitt des Bettes gehoben oder gesenkt wird, oder wenn die Lehnenposition eines Stuhls verändert wird. Falls gewünscht, kann der Mikroprozessor 120 basierend auf jeder Bewegung des Bettes oder des Stuhls erneut kalibriert werden.
  • Das Steuersystem gemäß 8 kann Veränderungen in der Matratze 34 messen und das System automatisch erneut kalibrieren, um sich den Veränderungen in der Matratze 34 anzupassen. Mit Hilfe der Ausführungsform gemäß 8 kann außerdem ermittelt werden, ob eine aktive Oberfläche, wie beispielsweise eine Matratze mit niedrigem Luftverlust, nicht mehr richtig funktioniert. Wenn beispielsweise eine Luftmatratze defekt ist, bewegt sich der Patient viel näher zu den Messfühlern 110 unterhalb der Matratze. Der Mikroprozessor 120 ermittelt diese große Kapazitätserhöhung und zeigt dem Pflegepersonal oder dem Hersteller an einem entfernten Standort an, dass Probleme mit der Matratze aufgetreten sind.
  • Das System gemäß 8 ermöglicht auch eine genauere Überwachung der Patientenbewegung auf der Matratze. Da die Ausgangssignale der Messfühler 110 sich mit den Kapazitätsänderungen kontinuierlich verändern, kann der Mikroprozessor 120 kleinste Bewegungen eines Patienten innerhalb der Ermittlungsflächen der Messfühler 110 ermitteln. Somit kann der Mikroprozessor 120 Verschiebungen des Körpers des Patienten ermitteln, selbst wenn der Patient sich nicht aus einer Ermittlungsfläche des Messfühlers bewegt hat.
  • Der Mikroprozessor 120 kann so programmiert werden, dass er dass System infolge aller wesentlichen Kapazitätsänderungen erneut kalibriert. Wenn das System also aktiviert ist, wenn der Patient sich nicht auf der Stützfläche befindet, wird der Mikroprozessor 120 das System automatisch erneut kalibrieren, wenn der Patient auf der Stützfläche liegt. Anders ausgedrückt ermittelt der Mikroprozessor 120 die wesentliche Kapazitätsänderung, wenn der Patient sich auf das Bett legt oder sich auf den Stuhl setzt, und basierend auf den von den Messfühlern 110 erhaltenen neuen Kapazitätswerten erfolgt eine erneute automatische Kalibrierung des Systems.

Claims (19)

  1. Vorrichtung zur Ermittlung der An- oder Abwesenheit eines Patienten, welcher an eine Patiententragfläche (12, 16) eines Patientenstützgerätes (14, 18) angrenzt, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch einen ersten Messfühler (20, 40, 90), welcher in Abstand zu der Patiententragfläche (12, 16) angeordnet ist, wobei der erste Messfühler (20, 40, 90) einen ersten Ermittlungsraum (26, 52, 91) definiert, der oberhalb der Patiententragfläche (12, 16) in einem ausreichenden Maß verläuft, um einen an die Patiententragfläche (12, 16) angrenzenden Patienten einzuschließen, und wobei der erste Messfühler (20, 40, 90) als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des ersten Ermittlungsraums (26, 52, 91) ein erstes Eingangssignal abgibt, sowie durch einen zweiten Messfühler (22, 42, 44, 46, 48, 50, 92, 94, 96), welcher in Abstand zu der Patiententragfläche (12, 16) angeordnet ist, wobei der zweite Messfühler (22, 42, 44, 46, 48, 50, 92, 94, 96) einen zweiten Ermittlungsraum (28, 54, 56, 58, 60, 62, 93, 95, 97) definiert, der oberhalb der Patiententragfläche (12, 16) in einem ausreichendem Maß verläuft, um einen an die Patiententragfläche (12, 16) angrenzenden Patienten einzuschließen, und wobei der zweite Messfühler (22, 42, 44, 46, 48, 50, 92, 94, 96) als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des zweiten Ermittlungsraums ein zweites Eingangssignal abgibt, sowie durch ein Regelgerät (24), welches ein Ausgangssignal abgibt zur Anzeige der An- oder Abwesenheit des Patienten innerhalb des ersten Ermittlungsraums (26, 52, 91) als Reaktion auf das erste Eingangssignal und innerhalb des zweiten Ermittlungsraums (28, 54, 56, 58, 60, 62, 93, 95, 97) als Reaktion auf das zweite Eingangssignal.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der erste Messfühler (20, 40, 90) in Bezug auf das Patientenstützgerät (14, 18) in Längsrichtung und in Abstand zu dem zweiten Messfühler (22, 44, 46, 48, 50, 92, 96) angeordnet ist, so dass der erste Ermittlungsraum (26, 52, 91) in Bezug auf die Patiententragfläche (12, 16) in Längsrichtung und in Abstand zu dem zweiten Ermittlungsraum (28, 56, 58, 60, 62, 93, 97) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der erste Messfühler (40, 90) in Bezug auf die Patiententragfläche (12, 16) transversal und in Abstand zu dem zweiten Messfühler (42, 46, 50, 94, 96) angeordnet ist, so dass der erste Ermittlungsraum (52, 91) in Bezug auf das Patientenstützgerät (14, 16) transversal und in Abstand zu dem zweiten Ermittlungsraum (54, 62, 95, 97) angeordnet is.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3 umfasst weiterhin einen dritten Messfühler (44, 48, 92), welcher einen dritten, an die Patiententragfläche (12, 16) angrenzenden Ermittlungsraum (56, 60, 93) definiert und als Reaktion auf die Dielektrizitätskonstante innerhalb des dritten Ermittlungsraums (56, 60, 93) ein drittes Eingangssignal abgibt, wobei das Regelgerät (24) als Reaktion auf das dritte Eingangssignal auch ein Ausgangssignal abgibt zur Anzeige der An- oder Abwesenheit des Patienten innerhalb des dritten Ermittlungsraums (56, 60, 93), wobei der dritte Messfühler in Bezug auf das Patientenstützgerät (14, 18) in Längsrichtung und in Abstand zu dem ersten und zweiten Messfühler angeordnet ist, so dass der dritte Ermittlungsraum (56, 60, 93) in Bezug auf die Patiententragfläche (12, 16) in Längsrichtung und in Abstand zu jeweils dem ersten und zweiten Ermittlungsraum angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Patiententragfläche (12, 16) des Patientenstützgerätes (14, 18) die Schlafoberfläche einer Matratze (34) ist, welche transversal verteilte Seiten umfasst und eine rechte Seite einschließt, welche im Allgemeinen der rechten Seite eines auf dem Rücken liegenden und sich auf der Schlafoberfläche (12, 16) befindenden Patienten entspricht, sowie eine linke Seite, welche im Allgemeinen der linken Seite des Patienten entspricht, wobei die Matratze auch in Längsrichtung verteilte Abschnitte umfasst, welche einen Kopfabschnitt, einen Rückenabschnitt, einen Sitzflächenabschnitt, einen Knieabschnitt und einen Fußabschnitt einschließen, die jeweils im Allgemeinen unterhalb des Kopfes, des Rückens, der Sitzfläche, der Knie und der Füße des Patienten angeordnet sind, wobei der erste Messfühler (20, 40) unterhalb der Matratze angeordnet ist und der zweite Messfühler (22, 42, 44, 46, 48, 50) unterhalb der Matratze und in Abstand zu dem ersten Messfühler (20, 40) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Patiententragfläche (12, 16) des Patientenstützgerätes (14, 18) die Ruheoberfläche eines Stuhls (18) ist, welcher transversal verteilte Seiten umfasst und eine rechte Seite und eine linke Seite einschließt, welche jeweils der rechten und linken Seite eines im Stuhl sitzenden Patienten entsprechen, sowie in Längsrichtung verteilte Abschnitte umfasst, die einen im Allgemeinen horizontalen Sitz einschließen, welcher ein Sitzkissen (86) umfasst und einen Teil der Ruheoberfläche (12, 16) definiert, sowie eine Rückenlehne, welche ein Rückenkissen (88) umfasst, einen Teil der Ruheoberfläche (12, 16) definiert und im Allgemeinen vom Sitz aus nach oben verläuft.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der erste Messfühler (90) unterhalb des Sitzkissens angeordnet ist und der zweite Messfühler (92) hinter dem Rückenkissen angeordnet ist, so dass die Abwesenheit der Person von dem zweiten Ermittlungsraum (93) anzeigt, wann die Person sich nach vorne lehnt und wann die Person sich zur linken oder rechten Seite lehnt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der erste Messfühler (90) unterhalb der rechten Seite des Sitzkissens angeordnet ist und der zweite Messfühler (94) unterhalb der linken Seite des Sitzkissens angeordnet ist, so dass die Abwesenheit der Person von dem ersten oder zweiten Ermittlungsraum (91, 95) anzeigt, dass die Person nur auf einer Gesäßhälfte sitzt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der erste Messfühler (90) hinter der rechten Seite des Rückenkissens angeordnet ist und der zweite Messfühler (92) hinter der linken Seite des Rückenkissens angeordnet ist, so dass die Abwesenheit der Person von dem ersten oder zweiten Ermittlungsraum anzeigt, dass der Rücken der Person in einer ungewollten Krümmung gebeugt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die besagten Messfühler Kapazitätssensoren sind und das Regelgerät (24) einen mit jedem Kapazitätssensor verbundenen Eingang umfasst, um so ein Ausgangssignal zu erzeugen, das der von jedem Kapazitätssensor gemessenen Kapazität entspricht, wobei jedes Ausgangssignal als Reaktion auf die von dem entsprechenden Sensor gemessenen Kapazitätsänderung variabel ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei für mindestens einen der Messfühler eine Messplatte (66) vorhanden ist, um den Ermittlungsraum (26) des mindestens einen Messfühlers zu formen und zu positionieren, wobei die Messplatte (66) so angeordnet ist, dass sie an die Patiententragfläche (12, 16) angrenzt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der mindestens eine Messfühler mit dem Regelgerät (24) verbunden ist und die Messplatte (66) mit dem mindestens einen Messfühler verbunden ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12 umfasst ein leitendes Element (68), welches die Messplatte (66) mit dem mindestens einen Messfühler elektrisch verbindet.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei das leitende Element (68) ein Kabel ist, welches ein erstes Ende umfasst, das kapazitiv mit dem mindestens einen Messfühler verbunden ist, sowie ein zweites Ende, das mit der Messplatte (66) verbunden ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei das leitende Element (68) ein transversal verlaufendes, stromleitendes Band ist, welches um eine Matratze (64) gewickelt ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei das leitende Element (68) ein Kabel ist, welches ein erstes Ende umfasst, das mit dem mindestens einen Messfühler verbunden ist, sowie ein zweites Ende, das mit der Messplatte (66) verbunden ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei das leitende Element (68) ein stromleitender Block ist, der eine obere Oberfläche umfasst, welche die Messplatte (66) einschließt, sowie eine untere Oberfläche, welche den mindestens einen Messfühler einschließt.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, wobei die Messplatte (66) einen ersten Teil (70) umfasst, der einen ersten Teil (72) des Ermittlungsraums definiert, und wobei die Messplatte (66) einen zweiten Teil (74) umfasst, der einen zweiten Teil (76) des Ermittlungsraums definiert, welcher in Abstand zu dem ersten Teil des Ermittlungsraums angeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, wobei die Messplatte (66) H-förmig ist und einen länglichen dritten Teil (78) umfasst, der ein erstes Ende hat, welches mit dem ersten Teil (70) der Messplatte (66) verbunden ist, sowie ein zweites Ende, welches mit dem zweiten Teil (74) der Messplatte (66) verbunden ist.
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