DE69723867T2 - Biegsame optische schaltungen zum aufkleben auf ein substrat - Google Patents

Biegsame optische schaltungen zum aufkleben auf ein substrat Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft flexible optische Schaltungen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung flexible optische Schaltungen mit einer Trägerschicht und einer Kleberbeschichtung zum Anbringen an einem Substrat, wie z. B. einer elektronischen gedruckten Leiterplatte.
  • Die Konfiguration von elektronischen Schaltungen erfordert zum korrekten Funktionieren eine Verbindung zwischen Vorrichtungen. Mit steigender Vervollkommnung und steigenden Betriebsgeschwindigkeiten macht die Konfiguration funktioneller Verbindungen ein sorgfältiges technisches Ausarbeiten erforderlich. Die schnellsten Datenverarbeitungsschaltungen und die sich daraus entwickelnden Technologien erfordern eine große Anzahl von Verbindungen, die in der Lage sind, Digitalsignale mit extrem hoher Geschwindigkeit zu transportieren. Aufgrund der steigenden Bemühung um immer höhere Geschwindigkeiten stehen Ingenieure vor grundsätzlichen Grenzen bei der Konfiguration elektronischer Verbindungen.
  • Bei der Bemühung, höhere Geschwindigkeiten handzuhaben, hat sich die Verbindungstechnologie optischen Verbindungen für Schaltungen der nächsten Generation zugewandt. Optische Schaltungen haben Bandbreiten in Größenordnungen, die über die elektrischer Schaltungen hinausgehen und sind inhärent immun gegen elektrische Interferenzen. Bei einigen bekannten Konfigurationen werden diskrete Faseroptikkabel und Faserbündel zum Verbinden von Vorrichtungen verwendet. Bekannte Standard-Faseroptik-Verbindungstechnologien, die zum Verbinden von Optikfasern mit Vorrichtungen angewandt worden sind, sind für eine kleine Anzahl von Verbindungen geeignet. Da jedoch die Dichte optischer Schaltungen zunimmt, macht die physische Menge an Kabeln und Anschlussteilen diese Vorgehensweise umständlich, insbesondere für kompakte Konfigurationen.
  • Es sind Bemühungen unternommen worden, optische Verbindungen durch Konstruieren von Wellenleitern mittels auf der Oberfläche aufgebrachten optischen Polymeren in die Oberfläche von elektronischen Leiterplatten und Substraten einzubauen. Ein Beispiel dafür findet sich in US-A-5,521,992. Die in dieser Referenz beschriebene Technologie macht eine hochspezialisierte Gerätebestückung zum Herstellen kundenspezifischer optischer Schaltungen erforderlich, so dass standardmäßige Leiterplatten nicht verwendet werden können. Bei einfachen Schaltungen können die Kosten für die Gerätebestückung zu hoch sein. Die Wellenleiterherstellung ist aufgrund der kleinen Geometrie der Wellenleiterregionen ebenfalls schwierig, und die optische Qualität der fertigen Wellenleiter ist aufgrund der durch die optische Polymerchemie auferlegten Begrenzung mangelhaft.
  • Flexible optische Verbindungsschaltungspakete sind auf dem Sachgebiet ebenfalls bekannt. Ein Beispiel hierfür findet sich in US-A-5,204,925. Diese bekannten optischen Verbindungsschaltungen weisen Optikfasern auf, die zwischen zwei flexiblen Substraten verbondet sind und mit einem oder mehreren optischen Anschlussteilen versehen sind, die entlang den Rändern des Schaltungspakets angeschlossen sind. Die Anschlussteile werden dann an eine oder mehrere optische Vorrichtungen angeschlossen. Diese bekannten Vorrichtungen sind nicht zum Verbonden mit einem Substrat oder einer Leiterplatte vorgesehen.
  • Das Konzept der Verwendung von Laminierfilmen, die mit Haftkleber mit einer großen Verbondungskraft beschichtet sind, ist nicht neu. Es gibt jedoch bestimmte Probleme in Zusammenhang mit den bekannten, mit Kleber beschichteten Filmen. Beispielsweise ist es häufig schwierig, eine akkurate Positionierung während der Verwendung des Films zu erreichen. Inkorrekte Platzierung, statische Aufladung und zufällige Berührung führen zu einer Fehlausrichtung und einer sofortigen Verbondung mit der Oberfläche in ungewünschten Positionen. Aufgrund der sofortigen aggressiven Verbondung wird bei Fehlausrichtung der Film bei dem Versuch, den Film zu Wiederpositionierungszwecken zu entfernen, häufig zerstört oder stark beschädigt.
  • Eine bekannte Lösung des oben beschriebenen Problems ist die Verwendung eines weniger aggressiven Klebers, so dass der Benutzer den Film bei Fehlausrichtung entfernen oder wiederpositionieren kann. Dies kann zu einer mangelhaften langfristigen Haftung führen. Eine andere bekannte Lösung ist die Verwendung eines teilweise ausgehärteten Klebermaterials, das anschließend vollständig aushärtet. Dies führt nicht nur zu einem zusätzlichen Verfahrensschritt, sondern kann bei zahlreichen Anwendungen auch unpraktikabel sein. Eine weitere bekannte Lösung ist das Präparieren einer Oberfläche, die mit einem Material benetzt ist, das mit der Haftung interferiert, und das anschließende Entfernen des Benetzungsmittels nach der endgültigen Ausrichtung. Diese Vorgehensweise kann mit Schmutz verbunden sein und führt zu einem weiteren Verfahrensschritt.
  • Das Dokument "Flexible optical backplane interconnections" von M. A. Shahid und W. R. Mulholland in Proceedings of the Third International Conference on Massively Parallel Processing Using Optical Interconnections, Seite 178 bis 185, beschreibt eine Vorrichtung zum Aufbringen einer faseroptischen Anordnung auf ein Substrat mit einer Trägerschicht und einer Kleberschicht, die auf die Trägerschicht aufgebracht ist. Mindestens eine Optikfaser ist mit der Kleberschicht verbondet.
  • Es besteht weiterhin Bedarf an flexiblen optischen Schaltungen, die auf neue Leiterplattenkonfigurationen aufgebracht werden können, ohne dass die Leiterplattenkonfiguration und die Herstelltechniken verändert werden müssen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufbringen von Optikfasern auf ein Substrat bereitzustellen, mit der eine einfache Handhabung der Optikfasern zum Erreichen einer korrekten Ausrichtung mit dem Substrat ermöglicht wird.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie mit dem Verfahren nach Anspruch 5. Die Unteransprüche betreffen zusätzliche Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer elektrischen Leiterplatte und einer flexiblen Optikschaltungsapplikation;
  • 2a ein bevorzugtes Verfahren zum Herstellen einer Optikschaltungsapplikation;
  • 2b ein alternatives Verfahren zum Herstellen einer Optikschaltungsapplikation;
  • 3a, b, c, d, alternative Ausführungsformen einer Endlosbahn mit Fasern, die zu Anschlusszwecken zur Verfügung stehen;
  • 4a, b, c standardmäßige Abschnitte von Optikschaltungsapplikationen;
  • 5a, b eine Draufsicht und eine Seitenansicht der flexiblen optischen Schaltung mit mikroreplizierten Strukturen gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6a, b eine Draufsicht und eine Seitenansicht der in 5a und b gezeigten flexiblen optischen Schaltungen mit darauf platzierten Optikfasern;
  • 7a, b, c, d Verfahrensschritte zum Herstellen einer flexiblen optischen Schaltung und Anschließen der optischen Anschlussteile an Buchsen; und
  • 8 einen Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung zum Aufbringen einer faseroptischen Anordnung auf ein Substrat (das als flexible Optikschaltungsapplikation oder Applikation bezeichnet wird) mit einer flexiblen Trägerschicht bereit, auf der Fasern verbondet sind. Die optischen Applikationen bieten ein einfaches Mittel zum Hinzufügen optischer Schaltungen zu elektronischen Leiterplatten oder anderen Substraten durch Laminieren. Die erfindungsgemäßen optischen Schaltungen können auch in neue Leiterplattenkonfigurationen eingebaut werden, ohne dass die standardmäßige Leiterplattenkonfiguration und die Herstelltechniken verändert werden. Die erfindungsgemäßen optischen Applikationen sind ferner vor dem Verbonden auf einem Substrat wiederpositionierbar.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Optikschaltungsapplikation 10. Ferner ist eine gedruckte Leiterplatte 12 gezeigt, auf die die Applikation 10 aufgebracht werden soll. Die Applikation 10 weist ein dauerhaftes Trägermaterial 14 auf, das mit einem wiederpositionierbaren Kleber 16 beschichtet ist. Die Applikation 10 weist ferner Optikfasern 18 auf, die mittels eines Klebers 16 mit dem Träger 14 verbondet sind. Das spezielle zu verwendende Trägermaterial hängt von der speziellen Anwendung ab. Beispielsweise wird, wenn eine lange Haltbarkeit gewünscht ist, ein Polyesterträger verwendet. Wenn die Applikation auf ein gebogenes Substrat aufgebracht werden soll, wird ein flexibles Trägermaterial gewählt. Beispiele für Trägermaterialien umfassen Vinyl, Polyurethan, Polyamid und Polyester.
  • Der erfindungsgemäße Kleber 16 ist ein temporär wiederaufbringbarer Kleber. Temporär wiederaufbringbar bedeutet, dass die Verbondung zwischen dem Kleber und dem Substrat derart erfolgt, dass das mit dem Kleber versehene Material ohne Beschädigung von dem Substrat entfernt werden kann, und zwar entweder über einen Zeitraum oder bis zum Eintreten eines spezifischen Ereignisses, durch das dann der Träger permanent mit dem Substrat verklebt wird. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der Kleber 16 vorzugsweise ein Haftkleber. Haftkleber sind in der Industrie als eine Standard-Materialklasse bekannt. Es handelt sich dabei um Kleber, die in trockener Form (im wesentlichen lösungsmittelfrei mit Ausnahme von Lösungsmittelrückständen) bei Zimmertemperatur (ungefähr 15° bis 25°C) aggressiv und permanent klebrig sind und bei bloßem Kontakt ohne Aufbringen von mehr als manuellem Druck fest an einer Vielzahl von im wesentlichen gleichen Oberflächen haften. Die Kleber brauchen nicht durch Wasser, Lösungsmittel oder Wärme aktiviert zu werden, um eine aggressive Klebehaltekraft auf Materialien wie Papier, Zellophan, Glas, Kunststoff, Holz und Metalle aufzubringen. Die Kleber sind von ausreichend kohäsiver Halte- und elastischer Natur, so dass sie trotz ihrer aggressiven Klebrigkeit mit den Fingern gehandhabt und ohne Rückstände von glatten Oberflächen entfernt werden können. Bezüglich einer detaillierteren Beschreibung von Haftklebern wird auf die US-Patente US-A-5,296,277, US-A-5,362,516 und US-A-5,449,540 verwiesen.
  • Wenn der Kleber 16 eine geringe Klebrigkeit aufweist, z. B. sich nur leicht klebrig anfühlt und eine geringe Haftung an bestimmten Oberflächen aufweist, ist ein Ablöse-Liner zum Abdecken der Kleberschicht möglicherweise nicht erforderlich und kann das Trägermaterial 14 als Ablöse-Liner fungieren, wenn der Film aufgerollt wird.
  • Es kann ein unter Licht ausgehärteter Kleber mit einer transparenten Trägerschicht verwendet werden, ohne dass dadurch vom Umfang der Erfindung abgewichen wird. Ein solcher Kleber ermöglicht es, dass der Film auf ein Substrat wiederaufbringbar ist, bis eine Lichtquelle, typischerweise Ultraviolett licht, durch den transparenten Film aufgebracht wird, wodurch dann der Kleber aktiviert wird, um den Film auf dem Substrat zu befestigen. Nicht druckempfindliche Kleber, thermisch aktivierte Kleber, wie z. B. Heißschmelzklebstoff, oder durch Lösungsmittel aktivierte Kleber können, falls gewünscht, ebenfalls verwendet werden, ohne dass dadurch vom Umfang der Erfindung abgewichen wird. Dabei handelt es sich jedoch wegen der zusätzlichen Anwendungsschritte und der größeren Neigung zu Lufteinschlüssen während des Aufbringens um weniger bevorzugte Ausführungsformen.
  • Optikfasern 18, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sind vorzugsweise Glas- (Quarzglas-) Fasern mit einem Durchmesser von 80 bis 100 Mikrometern mit einer speziellen Faserbeschichtung, wie in US-A-5,381, 504 beschrieben. Standardmäßige Glasoptikfasern haben einen Außendurchmesser von 125 Mikrometern. Durch Verwendung von Glasfasern mit Durchmessern von 80 bis 100 Mikrometern kann die vorliegende Erfindung Biegeradien von 0,64 cm (0,25 Inch) erreichen, wobei eine Biegebelastung von 70,308·106 kg/m2 (100 K psi) unterschritten wird. Bei einem Biegeradius von 0,64 cm (0,25 Inch) unterliegt eine Faser mit einem Durchmesser von 125 Mikrometern einer Biegebelastung von ungefähr 77,34·106 kg/m2 (110 K psi) und eine Faser mit einem Durchmesser von 200 Mikrometern einer Biegebelastung von ungefähr 123,039·106 kg/m2 (175 K psi). Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden Biegeradien von weniger als 0,76 cm (0,3 Inch) bei Biegebelastungen von weniger als 70,308· 106 kg/m2 (100 K psi) erreicht.
  • 2a zeigt ein bevorzugtes Verfahren zum Herstellen einer Applikation. Eine Zuführrolle 20 mit Applikationsträgerschicht oder -film sowie eine Aufnahmerolle 22 sind vorgesehen. Der Film 14 wird mit einer Kleberschicht 16 vorbeschichtet und mit einem lösbaren Liner 17 abgedeckt. Eine zweite Aufnahmerolle 19 ist zum Entfernen des lösbaren Liners 17 vorgesehen, wie dargestellt. Eine sich drehende Walze 24 ist zum Bewegen des Trägerfilms 14 von der Zuführrolle 20 zu der Aufnahmerolle 22 vorgesehen. Mehrere Spulen 28 mit Fa sern 18 sind vorgesehen und hängen über dem Trägerfilm 14. Eine Laminierrollen-Beabstandungsführung 30 ist zum gewünschten Beabstanden der Fasern 18 und zum Drücken der Fasern mit ausreichender Kraft auf den Trägerfilm 14 zum Aktivieren des Haftklebers 16 zwecks Verbondung der Fasern 18 vorgesehen. Eine zweite Zuführrolle 32 ist vorgesehen, die einen zweiten lösbaren Liner 34 transportiert, der lösbar an dem Haftkleber 16 haftet. Es sei darauf hingewiesen, dass der Film 14 ein durchgehender und fester Film sein kann oder Löcher zum Anschließen an Optikschaltungskomponenten aufweisen kann, wie nachstehend genauer beschrieben wird.
  • 2b zeigt ein alternatives Verfahren zum Herstellen einer Applikation. 2a ist 2b im wesentlichen gleich und somit werden gleiche Elemente entsprechend bezeichnet. Eine Zuführrolle 20 mit einem Applikationsträgerfilm 14 sowie eine Aufnahmerolle 22 sind vorgesehen. Eine sich drehende Walze 24 ist zum Bewegen des Trägefilms 14 von der Zuführrolle 20 zu der Aufnahmerolle 22 vorgesehen. Eine Haftkleber-Beschichtungsvorrichtung 26 ist zum Aufbringen einer Haftkleberbeschichtung 16 auf den Trägerfilm 14 beim Abrollen des Trägerfilms von der Zuführrolle 20 vorgesehen. Mehrere Spulen 28 mit Fasern 18 sind vorgesehen und hängen über dem Trägerfilm 14. Eine Laminierrollen-Beabstandungsführung 30 ist zum gewünschten Beabstanden der Fasern 18 und zum Drücken der Fasern mit ausreichender Kraft auf den Trägerfilm 14 zum Aktivieren des Haftklebers 16 zwecks Verbondung der Fasern 18 vorgesehen. Eine zweite Zuführrolle 32 ist vorgesehen, die einen zweiten Ablöse-Liner 34 transportiert, der lösbar an dem Haftkleber 16 haftet.
  • Das Herstellen von Applikationen in einem Endlosbahnverfahren, wie in 2a und 2b gezeigt, ist eine sehr kosteneffektive Art der Herstellung von Applikationen. Je nach gewünschter Länge der Applikationen kann eine große Anzahl von Standard-Applikationen leicht aus einer einzigen Rolle mit Trägerfilm 14 hergestellt werden.
  • 3a3d zeigen alternative Arten zum Herstellen von zu Anschlusszwecken vorgesehenen Fasern 18 in einem Endlosbahnverfahren, das dem in 2a und 2b oben beschriebenen Verfahren im wesentlichen gleich ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Beispiele nur der Erläuterung dienen, wie die Fasern zu Anschlusszwecken verwendet werden, und diese Beispiele erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bei den Darstellungen aus 3a3d werden einige der Komponenten aus 1 und 2 verwendet, und daher werden gleiche Elemente entsprechend bezeichnet. In 3a ist der Film 14 mit einer Kleberschicht 16 beschichtet. Die Fasern 18 werden wie oben beschrieben mit der Kleberschicht 16 verbondet. Ein Ablösestreifen 35 ist in vorbestimmten Abständen über der Breite des Films 14 vorgesehen. Die Bahn wird dann an den Ablösestreifen 35 eingeschnitten. Wenn die Ablösestreifen 35 auf ein Substrat aufgebracht sind, verhindern sie, dass die Enden des einzelnen Applikationsabschnitts an dem Substrat haften, wodurch ermöglicht wird, dass die Enden der Fasern für Anschlusszwecke präpariert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Ablösestreifen 35 nicht über die gesamte Breite des Films 14 verlaufen muss. In 3b ist eine Folge von Aufnahmehohlräumen 37 durch den Film 14 hindurchgehend ausgebildet. Die Aufnahmehohlräume ermöglichen einen Zugriff auf die Fasern 18, wenn die Applikation auf ein Substrat geklebt wird.
  • 3c zeigt eine Folge von Vorrichtungen 39 zur mechanischen Ausrichtung, die an den gewünschten Stellen entlang der Endlosbahn beabstandet angeordnet sind. Die Ausrichtungsvorrichtungen 39 sorgen für eine mechanische Ausrichtung der Fasern 18 und dienen ferner als Ablöse-Liner. Die Vorrichtungen 39 zur mechanischen Ausrichtung sind vorzugsweise als V-Nut-Strukturen ausgebildet, können jedoch auch U-förmig sein oder eine andere Form aufweisen, die eine adäquate Ausrichtung der Fasern 18 bewirkt. Wenn die Fasern 18 mit der Kleberfläche 16 des Films 14 verklebt sind, kann die Ausrichtungsvorrichtung 39 vor dem Verkleben mit dem Substrat entfernt werden. Die Ausrichtungsvorrichtung 39 kann auch an Ort und Stelle verbleiben, wenn die Applikation mit einem Substrat verklebt ist. Eine Anschlussteilanordnung wird dann um die Fasern herum montiert. In 3d ist ein kleberfreier Bereich 41 auf dem Film 14 vorgesehen. Somit werden, wenn der Film 14 mit dem Substrat verklebt wird, die Fasern 18 in dem kleberfreien Bereich 41 nicht mit dem Substrat verklebt.
  • Die erfindungsgemäße Konfiguration der Applikation, einschließlich der Anzahl von Fasern, der Beabstandung der Fasern sowie der Führungsmuster, kann bei der Herstellung unter Verwendung eines einfachen Computer-Software-Programms zur Verfahrenssteuerung erstellt werden. Daher kann ein Leiterplatten-Konstrukteur eine Leiterplatte entwerfen und dem Hersteller der erfindungsgemäßen Applikationen ein Layout der Leiterplatte liefern und kann eine Applikation schnell und leicht durch Anwendung des Verfahrenssteuerprogramms ausgeführt werden. Konstruktion und Herstellung von erfindungsgemäßen Applikationen können beispielsweise von Icon Industries, Euless, TX, durchgeführt werden.
  • 4a, b und c zeigen einige standardmäßige Applikationsausführungen. 4a zeigt eine um 180° gebogene Applikation 36. 4b zeigt eine um 90° gebogene Applikation 38, und 4c zeigt eine gerade Applikation 40. Weitere standardmäßige Applikationsausführungen neben den in 4a4c gezeigten, wie z. B. solche mit 30°-Biegungen, 60°-Biegungen, 45°-Biegungen etc., fallen ebenfalls in den Umfang der vorliegenden Erfindung. Ferner kann eine Endlosbahnausführung mit alternierendem Muster gebildet werden. Standard-Applikationen, wie die oben beschriebenen, können vorgefertigt und als gebrauchsfertige Applikationen gekauft werden. Da die in 4a4c gezeigten Applikationen als gebrauchsfertige Applikationen erhältlich sind, werden die Enden der Fasern 18 auch zu Anschlusszwecken präpariert.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die in 4a4c gezeigten Fasern an dem Rand des Trägermaterials enden. Die Fasern müssen jedoch zu Anschlusszwecken zur Verfügung stehen. Somit kann eines der Verfahren zum Verfügbar machen der Fasern zu Anschlusszwecken, wie z. B. die mit Bezug auf 3a3d beschriebenen, angewendet werden.
  • Die Applikationen 10 können während des Herstellverfahrens durch Entfernen der (in 4a, 4b oder 4c nicht gezeigten) Ablöse-Liner 34 von der Kleberfläche und Laminieren der Applikation auf die Leiterplattenoberfläche auf die Leiterplatten 12 oder andere Substrate aufgebracht werden. Es sei darauf hingewiesen, dass mehrere Applikationen übereinander platziert werden können, ohne dass die Leistungsfähigkeit verschlechtert wird.
  • 5a und b zeigen eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer flexiblen Optikschaltungsapplikation 10 mit mikroreplizierten Strukturen 42 auf dem Trägerfilm 14 oder in der Kleberfläche 16. Die mikroreplizierten Strukturen 42 ermöglichen eine akkurates Positionieren der Applikation 10. Eine inkorrekte Platzierung oder ein zufälliger Kontakt mit einer aktiven Kleberfläche kann zu einer Fehlausrichtung und einer sofortigen Verbondung mit der gewünschten Fläche führen. Da die Mikrostrukturen von dem Trägerfilm 14 vorstehen und größer sind als die Dicke der Kleberbeschichtung 16, verhindern die Mikrostrukturen 42 einen engen Kontakt zwischen der Kleberfläche 16 und der Leiterplatte 12 oder einer anderen Anbringfläche. Die Strukturen 42 sind brechbar, so dass ein enger Kontakt zwischen der Kleberfläche 16 und der Leiterplatte 12 erreicht wird, wenn ein geeigneter Druck aufgebracht wird. Somit kann die vorliegende Erfindung wiederpositioniert werden, bis eine akkurate Ausrichtung erreicht ist, und ferner wird eine hohe Endverbondungsstärke nach dem Laminieren erzeugt. Die erfindungsgemäßen mikroreplizierten Strukturen sind vorzugsweise ungefähr 15 Mikrometer dick. Ferner kann die Dichte oder die Durometer-Härte der Strukturen 42 variiert werden, um einen geringeren oder größeren Widerstand gegen Brechen oder Verformen zu bieten. Bezüglich einer detaillierteren Beschreibung der Mikrostrukturen 42 wird auf US-A-5,296,277, US-A-5,362,516 und US-A-5,449,540 verwiesen. Es sei darauf hingewiesen, dass alternative Ausführungsformen der Mikrostrukturen 42 oder andere wiederpositionierbare Kleberausführungen ebenfalls in den Umfang der Erfindung fallen. Beispielsweise kann der Kleber Mikrokugeln enthalten, die einen Katalysator aufweisen können, und zwar entweder bei Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der Mikrostrukturen 42, so dass bei Aufbringung einer ausreichenden Kraft die Mikrokugeln und Mikrostrukturen, falls vorhanden, zerbrochen werden und der Katalysator freigesetzt wird und zum Bilden eines aggressiven Klebers mit dem Kleber 16 reagiert.
  • 6a und b zeigen eine Applikation mit Mikrostrukturen 42, die in gewünschten Mustern angeordnet sind, so dass die mikroreplizierten Strukturen 42 eine Führung zum Führen der Fasern 18 bei deren Verbondung mit der Kleberfläche 16 an genau bestimmten Stellen bilden. Gemäß 6a und 6b passen die Fasern 18 in Kanäle 44 zwischen den Strukturen 42 und können somit ohne Brechen der Strukturen 42 mit der Kleberfläche 16 verbondet werden. Wie oben gesagt, können die Mikrostrukturen wie beschrieben positioniert werden, um ein solches Muster zu bilden.
  • Die Mikrostrukturen 42 können vor dem Aufbringen der Kleberbeschichtung 16 auf dem Trägerfilm 14 ausgebildet werden. Oder sie können der Kleberfläche 16 hinzugefügt werden, nachdem die Applikation 10 hergestellt worden ist und die Fasern 18 mit dem Film 14 verbondet worden sind, und zwar dadurch, dass die Mikrostrukturen 42 von einem geprägten Ablöse-Liner 34 genommen werden, welcher sofort nach der Herstellung angebracht wird.
  • 7a7d zeigen Schritte zur Herstellung einer Applikation, wobei die Fasern 18 an Buchsen oder Anschlussteile angeschlossen werden. Zur Vereinfachung des Herstellverfahrens ist eine Mehrchipmodul-Positioniereinrichtung 52 vorgesehen, die den Trägerfilm 14 trägt und ein Muster zum Ausschneiden von Aufnahmehohlräumen, in die Buchsen eingesetzt werden, bildet.
  • Ein Verfahren zum Herstellen einer Applikation mit in diese eingesetzten Buchsen wird nachstehend beschrieben. Es sei darauf hingewiesen, dass das nachstehend beschriebene Verfahren nur als Beispiel dient und nicht als die einzige Art und Weise zum Herstellen einer Applikation angesehen werden darf. Der Trägerfilm 14 wird abgespult und über die Positioniereinrichtung 52 platziert, wie in 7a gezeigt. Der Druckkleber 16 wird entweder auf den Trägerfilm 14 aufgebracht, oder der Trägerfilm 14 ist bereits mit einer Kleberbeschichtung versehen. Die Optikfasern 18 werden dann zu gewünschten Positionen auf dem Trägerfilm 14 geführt. Die von den Fasern 18 genommenen Wege können parallelen oder einzelnen Routen folgen und einen durchgehenden Signalweg von einem Ende zum anderen bilden. Die Optikschaltungswege können auch zuvor installierte Fasern kreuzen, wodurch mehrere Schichten zum Optimieren der Weggeometrie gebildet werden. Wenn die Fasern 18 entsprechend geführt worden sind, werden sie durch Aufbringen einer ausreichenden Kraft zum Aktivieren des Haftklebers 16 mit dem Trägerfilm 14 verbondet. An diesem Punkt wird der Trägerfilm 14 an Positionen 49 geschnitten, an denen Buchsen eingebaut werden sollen. Gemäß 7b werden die Enden der Fasern 18 dann geschnitten, gespalten, gesägt, poliert oder je nach Benutzeranforderung anderweitig für das Anschließen präpariert. Zum Vereinfachen des Anschließens werden die Optikfasern 18 normalerweise an Anschlussteile oder Buchsen 50 angeschlossen. Nach dem Präparieren der Faserenden wird die Buchse 50 durch das in dem Trägerfilm 14 ausgebildete Loch eingesetzt (7c). Schließlich wird gemäß 7d eine Leiterplatte oder ein anderes Substrat 12 mit dem Trägerfilm 14 verbondet und der Trägerfilm derart geschnitten, dass er in die Leiterplatte passt.
  • Die erfindungsgemäße Applikation ermöglicht es, dass die von den Fasern 18 gebildeten optischen Wege vor dem Aufbringen auf die Leiterplatte 12 oder ein anderes Substrat vorgetestet werden. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die Fasern 18 beim Aufbringen auf die Leiterplatte 12 von dem Film 14 geschützt werden. Wie oben gesagt, kann der Trägerfilm je nach Anwendung variieren. Wenn ein größerer Schutz der Fasern 18 erforderlich ist, kann ein stärkerer oder dickerer Träger gewählt werden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Applikationen liegt darin, dass das Risiko der Beschädigung einer wertvollen Leiterplatte stark reduziert wird. Typischerweise ist zum Zeitpunkt der Herstellung elektrischer oder optischer Verbindungen bereits ein beträchtlicher Wert in eine Leiterplatte investiert worden. Bei Anwendung der vorliegenden Erfindung brauchen die Leiterplatten nicht zerstört zu werden, wenn keine korrekte Ausrichtung erfolgt ist oder die Applikation nicht funktioniert. Wenn Wellenleiter verwendet werden und ein Fehler gemacht wird, ist die Leiterplatte normalerweise ruiniert.
  • 8 zeigt eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Applikation 68. Wie oben gesagt, schützt der Trägerfilm 14 die Fasern 18 beim Aufbringen auf die Leiterplatte 12. Es kann jedoch wünschenswert sein, dass ein Schutzfilm zwischen den Fasern 18 und der Leiterplatte 12 vorgesehen ist. Daher ist gemäß 8 ein erster Trägerfilm 60 mit einer oberen Fläche 62 und einer unteren Fläche 64 vorgesehen. Eine erste Kleberschicht 66 befindet sich auf der unteren Fläche 64. Ein zweiter Trägerfilm 69 mit einer oberen Fläche 70 und einer unteren Fläche 72 ist vorgesehen. Eine zweite Kleberschicht 74 befindet sich auf der unteren Fläche 72. Mindestens eine Optikfaser 76 ist in Sandwichform zwischen den Trägerfilmen 60 und 69 angeordnet. Eine Applikation 68 wird dann auf einem Substrat, wie z. B. einer Leiterplatte, angebracht und unter Verwendung eines Klebers 74 verbondet. Wie bei der oben beschriebenen Ausführungsform sind (in 8 nicht gezeigte) Mikrostrukturen vorgesehen, die eine Wiederpositionierbarkeit oder Faserausrichtung ermöglichen.
  • Obwohl eine bestimmte bevorzugte Ausführungsform dargestellt und beschrieben worden ist, sei darauf hingewiesen, dass zahlreiche Änderungen und Modifikationen durchgeführt werden können, ohne dass dadurch vom Umfang der beiliegenden Patentansprüche abgewichen wird.

Claims (6)

  1. Vorrichtung zum Aufbringen einer faseroptischen Anordnung auf ein Substrat (12), mit: – einer Trägerschicht (14), – einer auf der Trägerschicht (14) aufgebrachten Kleberschicht (16), und – mindestens einer mit der Kleberschicht (16) verbondeten Optikfaser (18), gekennzeichnet durch – mehrere in einem gewünschten Muster auf der Trägerschicht (14) ausgebildete Mikrostrukturen (42) zum Bilden mehrerer Kanäle (44), wobei die Mikrostrukturen (42) brechbar sind, – wobei die Kleberschicht (16) eine gewünschte Dicke aufweist und wobei die mehreren Mikrostrukturen (42) über die gewünschte Dicke der Kleberschicht (16) hinaus von der Trägerschicht (14) vorstehen, und – wobei die mindestens eine Optikfaser (18) in mindestens einem der mehreren Kanäle (44) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner mit einem lösbaren Liner, der lösbar an der temporär wiederpositionierbaren Kleberschicht (16) angebracht ist, welche über der mindestens einen Optikfaser (18) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der temporär wiederpositionierbare Kleber (16) aus folgendem ausgewählt ist: – Haftkleber mit den brechbaren Mikrostrukturen (42), und – teilweise ausgehärtete Kleber mit brechbaren Mikrokugeln, in denen ein Aushärtungskatalysator enthalten ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Kleberschicht (16) ein temporär wiederpositionierbarer Kleber ist, der eine temporär wiederpositionierbare Verbondung zwischen dem Kleber und dem Substrat (12) bildet, so dass die Trägerschicht (14) ohne Beschädigung von dem Substrat (12) entfernt werden kann.
  5. Verfahren zum Herstellen einer Vorrichtung zum Aufbringen einer faseroptischen Anordnung auf ein Substrat (12), wobei die Vorrichtung eine Trägerschicht, eine Kleberschicht und mindestens eine mit der Kleberschicht verbondete Optikfaser aufweist und das Verfahren folgende Schritte umfasst: – Bereitstellen einer Trägerschicht (14) mit auf der Trägerschicht (14) ausgebildeten brechbaren Mikrostrukturen (42) zum Bilden von Kanälen (44) zum Führen mindestens einer Optikfaser (18), – Aufbringen einer Kleberbeschichtung (16) mit einer gewünschten Dicke auf die Trägerschicht (14), wobei die mehreren Mikrostrukturen (42) über die gewünschte Dicke der Kleberschicht (16) hinaus von der Trägerschicht (14) vorstehen, – Bereitstellen mindestens einer Optikfaser (18), – Platzieren der mindestens einen Optikfaser (18) auf der Kleberbeschichtung (16), so dass diese in einem gewünschten Muster auf der Trägerschicht (14) in mindestens einem der Kanäle (44) geführt ist, und – Aufbringen von Druck auf die mindestens eine Optikfaser (18) zum Befestigen der Optikfaser (18) mittels der Kleberbeschichtung (16) an der Trägerschicht (14).
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem – der Schritt des Bereitstellens einer Trägerschicht (14) das Bereitstellen einer kontinuierlichen Länge eines Trägerschichtfilms und das Anordnen der Trägerschicht zwischen einer Zuführrolle (20) und einer Aufnahmerolle (22) in einem Endlosbahnverfahren umfasst, – der Schritt des Bereitstellens mindestens einer Optikfaser (18) das Bereitstellen mehrerer Spulen (28) mit Optikfasern (18) umfasst, und – der Schritt des Platzierens der mindestens einen Optikfaser (18) in einem gewünschten Muster auf der Trägerschicht (14) das Aufrollen der Fasern (18) auf die Trägerschicht (14) umfasst, während sich die Schicht (14) von der Zuführrolle (20) zu der Aufnahmerolle (22) bewegt.
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