DE69727235T2 - Subkutane einführungsvorrichtung - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M37/00Other apparatus for introducing media into the body; Percutany, i.e. introducing medicines into the body by diffusion through the skin
    • A61M37/0069Devices for implanting pellets, e.g. markers or solid medicaments

Description

  • Die derzeitige Erfindung betrifft im Allgemeinen das Betätigungsfeld des Implantierens von inerten oder aktiven medizinischen Vorrichtungen zum rehabilitierenden Nutzen oder zur erweiterten Abgabe verschiedener Medikamente. Im Besonderen stellt die derzeitige Erfindung eine in sich geschlossene wegwerfbare Kartusche mit einer integralen Penetrationsspitze zur Verfügung, wobei die Spitze nachfolgend zum Einsetzen zum Implantieren eines Medikaments oder einer Vorrichtung zerbrechlich ausgestattet ist und in einer sterilen Umgebung innerhalb der versiegelten Kartusche vor dem Einsetzen aufbewahrt ist.
  • Die Verabreichung von Medikamenten an Patienten über einen ausgedehnten Zeitraum ist durch die Verwendung von "timed release implants (TRI)", welche subkutan in den Patienten verabreicht werden und dabei die Abgabe des in dem Implantat inkludierten Medikamentes über einen bedeutenden Zeitraum erlauben, ermöglicht. Die Verwendung von "TRI" in dem Anwendungsfeld der Kontrazeptiva und zum Verabreichen von Insulin und anderen Medikamenten, etwa zum Kontrollieren von Diabetes, werden mittlerweile als herkömmlich akzeptierte Methoden zur Medikamentation von Patienten gesehen. Modernes genetisches Ingenieurtum führt in zunehmendem Maße dazu, eine Vielzahl von Krankheiten durch das Ersetzen von fehlender Körperchemie zu heilen. TRI stellt eine bequeme, medizinisch effiziente und kosteneffiziente Methode zum Einführen solcher Medikamente zu einem Patienten zur Verfügung.
  • TRI und ähnliche Vorrichtungen werden derzeit chirurgisch implantiert oder mit Hilfe von Einbringungsvorrichtungen mit Nadeln großer Durchmesser, durch welche das eingekapselte Implantat eingebracht wird, angewendet. Solche Vorrichtungen benötigen typischerweise teure sterilisierbare Komponenten wegen der Größe der Implantate ihrerseits. Der Gebrach von Nadeln mit großen Durchmessern von der Art, die notwendig ist, damit eine Implantatsvorrichtung hindurchpasst, kann bedeutendes Trauma durch das Bohren an der Stelle, wo die hohle Nadel tatsächlich einen Stopfen des Gewebes he rausschneidet, wenn die Nadel in das Gewebe eingeführt wird, hervorrufen. Um ein Bohren im Sinne eines Entkernens zu vermeiden, wird der Gebrauch eines Stiletts oder eines anderen Mittels, um das Nadelloch während des Einsetzens zu verblocken benötigt, welches die Komplexität der Einbringungsvorrichtung erhöht und die damit verbundenen Kosten und die Sterilisationsnotwendigkeiten erhöht. Zusätzlich ist es notwendig, die Tiefe des Einsetzens an der Implantierungsstelle zu bestimmen und den genauen Platz für das Implantat zu bestimmen. Konventionelle schräge Nadeln, besonders solche mit großem Durchmesser, haben die Tendenz, durch das Gewebe mit einem Winkelversatz zu der Nadelachse hindurchzuschneiden, wobei das Kontrollieren des Nadeleinfügens und eine konsequente Akkuratheit der Platzierung der Implantatsvorrichtung schwierig gemacht wird. Alternativ dazu wird die Platzierung von Implantatsvorrichtungen an chirurgisch zugänglichen Stellen durch Bewegung mit Zangen oder anderen herkömmlichen chirurgischen Werkzeugen erreicht. Diese Verfahren benötigen besonders viel Zeit, resultieren in einem größeren Trauma des Patienten und benötigen besondere Sorgfalt beim Vermeiden von Kontamination der Implantatsvorrichtung während der Extraktion aus der Verpackung und während der Handhabung.
  • Die Bestimmung der Tiefe des Implantats benötigt typischerweise eine spezielle Anzeige, oder wird durch das Annehmen der Tiefe des Einbringens durch das Messen des exponierten Teils der Nadel messend vollzogen. Beide Verfahren sind typischerweise zeitintensiv und Ursache für Fehler oder unbeabsichtigte Kontaminierung der Implantatsumgebung.
  • In dem US-Patent 5,370,611 ein Injektor mit einem Gehäuse, an welchem eine hohle Nadel mit Beförderungsmittel zum Bewegen eines Objektes, wie z. B. eines Transponders, durch besagte Nadel offenbart. Ein Implantatselement, z. B. ein Transponder, wird mittels einer Stange durch die Nadel in den Körper eines lebenden Wesens gestoßen. Da das Implantat nicht klinisch sauber ist, wird Desinfektionsflüssigkeit während des Implantierens durch die Nadel hinzugefügt. Die Nadel hat ein hohles Ende.
  • In der US-Patentschrift 5,370,611 ist auch offenbart, dass Transponder in einer Kartusche untergebracht werden können, wobei die Kartusche in einem Injektor angebracht ist und die Transponder mittels einer Schubstange aus der Kartusche in die hohle Nadel bewegt wird.
  • In der US-Patentschrift 5,123,905 wird ein Injektorkopf offenbart, der eine hohle Kartusche mit spreizbaren Flügeln offenbart. Der Injektor wird teilweise durch eine minimalgroße Augenöffnung eingefügt, um eine zeitweise gefaltete intraokulare Linse in ein Auge, ohne die Öffnung weiter zu dehnen, einzufügen. Es ist auch offenbart, dass eine Injektorvorrichtung mit einer Haltereinrichtung mit einer Bohrung, in welcher die Linse in gefaltetem Zustand gehalten ist, mit dem Konus und dem Kolben der Vorrichtung, die durch die Bohrung eingeführt wird, verbunden ist und die Linse in und durch den Konus hindurchgeschoben wird, zum kontrollierten schrittweisen Injizierens in das Auge und gleichzeitigem kontrollierten schrittweisen Auseinanderfaltens darin. Es ist auch gezeigt, dass die Flügel des hohlen Konus federnd flexibel und im geschlossenen Zustand aneinander angrenzend ausgestaltet sind. Sie werden durch Schlitze separiert. Es ist daher wünschenswert, dass eine Implantatseinbringungsvorrichtung einen wegwerfbaren Abschnitt aufweist, welcher das Implantat in einer sterilen Umgebung aufbewahrt und selber auch leicht in einem sterilen Zustand bis zur Nutzung aufbewahrt werden kann. Es ist weiterhin wünschenswert, dass die Implantatsvorrichtung eine symmetrische nicht-entkernende durchdringende Vorrichtung mit integrierter Eindringungstiefenmessung umfasst, um akkurate Einbringung des Implantats durch die bestehende Öffnung subdural, subkutan oder in in einer intramuskulären Position wie angemessen für das entsprechende Implantat oder die entsprechende Vorrichtung zu ermöglichen.
  • Die vorliegende Erfindung bewältigt die Mängel nach dem Stand der Technik durch das Beibringen einer Kartuschenanordnung für ein Implantat entsprechend Anspruch 1.
  • Die Kartusche wird durch Standardautoklave oder Bestrahlungsverfahren sterilisiert und Sterilität ist vor der Nutzung der Implantatsvorrichtung zum Einbringen in einen Patienten mit einer Standardbiobarrierenverpackung beibehalten, wobei die Biobarrierenverpackung im Allgemeinen einfach in der Gesundheitsversorgungs- und Medizinindustrie zum Bewahren der sterilen Integrität von medizinischen Vorrichtungen erhältlich ist.
  • Figurenbeschreibung
  • 1a zeigt eine partielle Seitenansicht einer Kartusche entsprechend der vorliegenden Erfindung,
  • 1b zeigt eine Frontansicht auf die distale Spitze der Ausführungsform wie in 1a gezeigt,
  • 1c ist eine Teilansicht entlang der Linie CC aus 1a,
  • 2a ist eine partielle Seitenansicht der Kartusche entsprechend einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 2b zeigt eine Frontansicht auf das distale Ende der Kartusche wie in 2a gezeigt,
  • 2c ist eine Teilansicht entlang der Linie CC aus 2a,
  • 2d zeigt eine detaillierte Ansicht einer Hilfsstange zum Zerbrechen der distalen Spitze,
  • 3a zeigt eine partielle Seitenansicht auf eine Kartusche entsprechend einer dritten Ausgestaltungsvariante gemäß der Erfindung,
  • 3b ist eine Frontansicht auf die distale Spitze der Kartusche gemäß 3a,
  • 3c ist eine Teilansicht entlang der Linie CC aus 3a,
  • 3d ist eine Hinteransicht mit einem variierten Ausgestaltungsbeispiel einer Sicherungsnadel für die Kartusche entsprechend 3a und 3b,
  • 4a ist eine Seitenansicht auf eingebettete Verstärkungselemente für die zerbrechlichen Spitzensegmente der Kartusche,
  • 4b zeigt eine Seitenansicht auf eine zweite Ausgestaltung mit internen Verstärkungselementen für die zerbrechlichen Spitzensegmenten,
  • 4c zeigt eine Seitenansicht auf eine dritte Ausgestaltungsform mit externen Verstärkungselementen für die zerbrechlichen Spitzensegmente,
  • 5a zeigt eine partielle Seitenansicht auf einen Einbringungsapparat für Kartuschen entsprechend der vorliegenden Erfindung, und
  • 5b zeigt eine Teilsicht auf eine zweite Ausgestaltungsform des Einbringungsapparates aus 5a, wobei alternative Mittel zum Befestigen der Kartusche verwendet werden.
  • 1a, 1b und 1c offenbaren eine erste Ausgestaltungsform der Erfindung, wobei eine Kartusche 10, welche einen im Wesentlichen zylindrischen Körper 12 mit einer internen Bohrung 14 aufweist, verwendet wird. Eine oder mehrere Implantatsvorrichtungen 16 werden im Inneren der Bohrung beherbergt.
  • An einem proximalen Ende endet der Körper der Kartusche in einem Rückhalteabsatz 18. Der Rückhalteabsatz erstreckt sich von dem zylindrischen Körper der Kartusche derart, dass ein angemessenes Handhabungsgebiet für den medizinischen Techniker oder den Arzt möglich ist, und wird weiterhin dann dadurch adaptiert, um die Kartusche in dem Einbringungsapparat, wie nachfolgend genauer beschrieben, zurückzuhalten. Ein Schließstopfen 20 ist in der Öffnung der Bohrung am proximalen Ende des Körpers vorgesehen, um die Bohrung zu versiegeln, wobei eine sterile Umgebung für die Implantierungsvorrichtung beibehalten wird. Der Schließstopfen funktioniert auch als Kolben, welcher durch eine Stange in der Einbringungsvorrichtung, im Nachfolgenden in größerem Detail beschrieben, bewegt wird, wobei eine Kraft in Richtung des Pfeiles 22 aufgebracht wird, die den Stopfen gegen die Implantatsvorrichtung zwingt.
  • Das distale Ende des Kartuschenkörpers endet in einer zulaufenden Spitze 24 oder einem Endstück 24 mit vier zerbrechlichen Segmenten, wobei diese Ausgestaltungsform am besten in 1b gesehen werden kann, welche durch zirkuläre Querschnittsnuten 26 im Inneren der Spitze definiert werden, welche am besten in 1c gesehen werden können. Die Nuten definieren Hochdruckbruchlinien in der Spitze. Das zwangsweise Hinzubewegen der Implantatsvorrichtung gegen das Innere der Spitze, mittels des Stopfens und der Stange der Einbringungsvorrichtung bewirkt ein Brechen der Spitze entlang der Nuten in die zerbrechlichen Segmente, wie strichliert in 1a mit dem Referenzzeichen 24' gezeigt, und ermöglicht damit, dass die Implantatsvorrichtung aus der Kartusche herauskommen kann.
  • Die zusammenlaufende Spitze der Kartusche ermöglicht das Durchdringen des epiduralen Gewebes bis zu der angemessenen Tiefe für die Extrusion der Implantatsvorrichtung. Die Nuten, welche die Hochdruckbruchlinien bilden, sind durch die Spitze mittels Ritzens oder Spanens des Inneren der Spitze nachfolgend zu formgebenden Prozessen hergestellt oder durch angepasst platzierte Keile an dem Formdorn der Kartusche hergestellt.
  • Die Ausführungsvarianten der Erfindung, wie sie in den Zeichnungen gezeigt sind, sind formgepresst und/oder spanend aus chirurgisch reinen Plastikpolymermaterialien hergestellt. Standardinjektionsformprozesse für medizinische Komponenten sind wohl bekannt und werden hier nicht im Detail beschrieben.
  • Die 2a, 2b, 2c und 2d zeigen eine zweite Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung mit einer grundsätzlichen Konfiguration und Funktion ähnlich derer wie in
  • 1ac. Die zweite Ausgestaltungsform beherbergt eine Spitze mit drei zerbrechlichen Segmenten 28, am besten in 2b gesehen, die durch V-förmige Nuten 30, am besten in 2c gesehen, welche im Inneren der Spitze sind definiert. Zusätzlich, wie in 2d offenbart, verwendet die zweite Ausführungsform der Erfindung einen Hilfsstopfen 32 mit einem kleineren Durchmesser als die Implantatsvorrichtung. Der Hilfsstopfen wird in die Kartusche vor Einlegen der Implantatsvorrichtung eingelegt und kontaktiert die Implantatsvorrichtung an dem einen Ende und das Innere der Spitze auf dem zweiten Ende. Der reduzierte Durchmesser des Hilfsstopfens erstreckt sich auf einen kleineren relativen Bereich der Spitze, wobei dabei der Druck mittels Vervielfältigung des externen Druckes durch Kompressierungskraft von dem Implantat für die initiale Brechung der zerbrechlichen Segmente der Spitze erzeugt wird, wobei das Ausstoßen der Implantatsvorrichtung erhöht wird. Der Hilfsstopfen, in der Ausführungsform in der Zeichnung gezeigt, ist aus demselben Material hergestellt wie die Implantatsvorrichtung, oder einem harmlosen bioresorbierbaren Material, wie z. B. chirurgischen Collagen, polylaktischem Polymer oder polyglykolischem Polymer. Das Ausformen des Stopfens zum Erreichen einer Maximalbelastung der Spitze durch Aufbringen von Druck auf den Stopfen mittels der Implantatsvorrichtung ist wünschenswert.
  • Die 3a, 3b und 3c zeigen eine dritte Ausführungsvariante der Erfindung. In der dritten Ausführungsform der Erfindung, die eine ähnliche Ausgestaltung des Kartuschenkörpers an dem proximalen Ende hat, umfasst eine Sicherungsnabe 34 mit internen Gewindegängen 36 zum Anbringen der Kartuschen der Einbringungsvorrichtung. Die Sicherungsnabe ist vorteilhafterweise über den Rückhalteabsatz der ersten Formausgestaltungen der Anmeldung darüber hinausgehend ausgestaltet, wobei die Dimensionierung der gesamten Kartusche klein ist und ein größeres Kreisgebiet an der Kartusche für einen Techniker notwendig ist, um die Kartusche an der Einbringungsvorrichtung zu befestigen. Die dritte Ausgestaltungsform der Erfindung verwendet auch eine Spitze 38 mit einem gebogenen Profil, am besten in 3a dargestellt, und externen kreisförmigen Querschnittsnuten 40, am besten in 3b und 3c gesehen, um Bruchlinien für die zerbrechlichen Segmente der Spitze zu bilden. Das Formen äußerer Nuten ist auch vorteilhaft während des Unterstützen des Trennens vom epiduralen Gewebe während des Einbringens der Spitze und der Kartusche in einer angemessenen Tiefe für die Implantatsvorrichtung.
  • Der Körper der Kartusche umfasst Streifenbildungen 42 auf der Außenoberfläche des Kartuschenkörpers. Die Streifenbildungen sind an vorbestimmten Orten entlang des Kartuschenkörpers platziert, um eine optische Strichmarke für die Tiefe der Penetration der Spitze zum angemessenen Platzieren der Implantatsvorrichtung zu bieten. Flache Nuten oder ähnliche Mittel, die sehbare, jedoch biokompatible Markierungen vorsehen, sind angemessen für die Streifenbildungen.
  • 3d zeigt eine abgewandelte Ausgestaltung der Sicherungsnabe der dritten Ausgestaltungsform, welche hexagonale Abflachungen 44 zum Assistieren während des Anziehens der gewindebehafteten Verbindung der Sicherungsnabe an das Einbringungswerkzeug mittels Finger oder eines Schraubenschlüssels umfasst.
  • Um sicherzustellen, dass die zerbrechlichen Segmente der distalen Spitze nicht losen Abfall produzieren, wenn diese abgebrochen während des Hinausschiebens der Implantierungsvorrichtung sind, werden Verstärkungen der Anbringungskanten der zerbrechli chen Segmente an dem Kartuschenkörper verwendet. Die 4a, 4b, 4c und 4d demonstrieren alternative Ausgestaltungen für solche Verstärkungen. 4a demonstriert den Gebrauch von eingebetteten Verstärkungselementen 46, die integral mit der Kartusche geformt sind und sich in die zerbrechlichen Spitzensegmente und den Körper zum Verstärken der unzerbrochenen Kranzflächen zwischen an dem Spitzensegment und dem Körper erstrecken.
  • 4b demonstriert einen zweiten Ansatz in dem interne Verstärkungselemente 48, welche Streifen von Verstärkungsmaterial eingebettet in die internen Nuten 50 und sich in die Spitze und den Körper der Kartusche erstreckend umfasst, verwendet. Das Verbinden von Segmenten und Verstärkungsstreifen in vorgeformten Nuten oder integralen Formen der Kartusche über einem Einsatz, vorgeformt aus Metall oder Polymer mit einer hohen Duktilität und Flexibilität, eingesetzt in den Formdorn, werden bei der Herstellung verwendet.
  • 4c demonstriert eine alternative Ausgestaltungsform zum Verstärken mittels der Verwendung externer Verstärkungselemente 52 in den Nuten, die sich auf der äußeren Oberfläche der zerbrechlichen Spitzensegmente und dem Kartuschenkörper erstrecken. Bezüglich der internen Verstärkungselemente sind die externen Verstärkungselemente in vorgeformten Nuten in der Kartusche verbunden oder integral geformt in der Kartusche durch Vorplatzierung in der Formgebungsform. Alternativ dazu, Mylar-Streifen 56 oder ähnlichen Materialien, mittels Adhäsiva oder anderen Verbindungsmechanismen an der Kartusche nach Formen in den vorgeformten Nuten angebracht oder mit ausreichend dünnem Material direkt auf der äußeren Oberfläche der Spitze, wie in 4d, angebracht. In jeder der Ausgestaltungsformen werden zum Verstärken, wie im Vorgehenden beschrieben, funktionieren die Verstärkungselemente als Gelenk für die zerbrechlichen Spitzenelemente, kreisförmigen Riefen oder Nuten 54 zwischen den Verstärkungselementen zum Verbessern des Brechens der zerbrechlichen Spitzensegmente in alternierenden Ausgestaltungsformen verwendet, um die Integrität der Verstärkungselementgelenke während des Brechens der Spitze zu gewährleisten.
  • Die Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist besonders für das Verpacken in standardsterilisierbaren Blisterverpackungen oder ähnlichen Formen, die ein Klappenende angrenzend an das proximate Ende der Kartusche haben, geeignet. Die Handhabung dieser Kartuschen wird durch das Benutzen des Rückhalteabsatzes erreicht, wobei Fingerkontamination des Rests der Kartusche während des Anbringens an dem Einbringungswerkzeug verhindert wird.
  • Das Einladen des Implantats in die Kartusche wird in einer Standardreinraumumgebung vollbracht, wobei diese automatisch auf die Konfiguration der Ausgestaltungen der Erfindung, wie in den Zeichnungen mit der Ausgestaltung des Implantats und des Hilfsstopfens offenbart sein kann, wenn dieser verwendet wird, wobei sie gefolgt ist durch das Schließen der Kartusche mit einem Schließstopfen. Strahlungssterilisation der Kartusche vor oder nach dem Einpacken nach Standard-FDA-Verfahrensempfehlungen ist einfach vollziehbar.
  • Das Einbringungswerkzeug, welches mit der Kartusche, wie in der folgenden Erfindung dargestellt, einen Kartuschenbefestigungsabschnitt umfasst, der eine Rückhaltenut und eine Ringbaugruppe zum Aufnehmen des Rückhalteabsatzes der Ausgestaltungen, wie in 1a und 2a Zeichnungen gezeigt, umfasst, oder alternativ dazu eine gewindebehaftete Spitze zum Einsetzen in die Sicherungsnabe gemäß der Ausgestaltungsform der Erfindung, wie in 3a gezeigt umfasst. Für die Ausgestaltung entsprechend der Zeichnungen wird eine Kolbenbaugruppe mit einer zentral in dem Einbringungswerkzeug zum Kontaktieren des exponierten Endes des Verschlussstopfens in der Kartusche positionierten Stange verwendet, die eine Abflachung aufweist, die mit dem Daumen kontaktiert wird, während ein Zylinder oder ein Henkel des Einbringungswerkzeuges mit den Fingern oder der Handfläche gegriffen, kontaktiert ist. Diese Ausgestaltung des Einbringungswerkzeuges ist auch bei Greifens des Zylinders mit einer Hand, während die Finger oder der Daumen der anderen Hand die Stange niederdrücken, verwendbar. Alternativen dazu bieten mechanische Vorteile durch Sperrklinken- oder federvorgespannte Aktuatoren, die Bewegungslimitierungsvorrichtungen für die Stange zum Sicherstellen eines angemessenen Verabreichens des Implantats während des Beibehaltens des Schließstopfens im Inneren des Kartuschenkörpers zum Entfernen der Kartusche aus dem Patienten inkludiert, und diese in Werkzeugen zur Applikation, in welchen konsekutiven vielfältige Einbringungsarten vorher gesehen werden, Anwendung finden.
  • Ein Einbringungswerkzeug für die Kartusche nach der vorliegenden Erfindung wird in 5a gezeigt. Das Einbringungswerkzeug umfasst einen Griff 60, welcher eine An bringungsmutter 60 umfasst. Die Anbringungsmutter inkludiert eine zylindrische Öffnung, durch welche der Körper der Kartusche aufgenommen wird und umfasst einen Ausgleich 62b, welcher den Rückhalteabsatz an der Kartusche aufnimmt und zurückhält. In der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform umfasst die Anbringungsmutter ein internes Gewinde, welches an einen gewindebehafteten Nippel des Griffes angepasst ist. Eine Kolbenstange 64 erstreckt sich durch den Griff und ist mit dem proximalen Ende der Kartusche zum Kontaktieren des Stopfens 20 ausgerichtet. Eine alternative Ausgestaltungsform (nicht gezeigt) mit Standardfingergriffen und einem Daumenring zum Herunterdrücken der Kolben-Stangenbaugruppe ist für verbesserte einhändige Handhabung in chirurgischen Platzierungen der Implantate verwendet.
  • Die Sterilität des Einbringungswerkzeuges würde durch den Gebrauch von prophylaktischen Abdeckungen, entweder schon im Vorhinein an die Kartuschenbaugruppe angebracht oder in separater Form anbringbar, wie etwa in dem US-Patent Nr. 5,228,851 von Burton offenbart, verbessert. Während die Burton-Vorrichtung in Bezug auf Zahnwerkzeuge offenbart ist, würde die Anwendung auf einen Einbringungsapparat, wie hierin offenbart, die Anforderungen an das Sterilisieren des Einbringungswerkzeuges, wie es in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, reduzieren.
  • Um die Kartusche zum Einbringen eines Implantats zu verwenden, entfernt der Mediziner oder Techniker die Kartusche aus der Verpackung durch Greifens an dem Rückhalteabsatz, wobei die sterile Beschaffenheit der Spitze und des Körpers der Kartusche beibehalten wird. Die Kartusche wird durch die Öffnung in der Anbringungsmutter eingefügt und dabei gerät die Anbringungsmutter die gewindeförmig mit dem Griff des Einbringungswerkzeugs in Kontakt. Nach Vorbereitung der Implantatseinbringungsgegend mit einem lokalen Anästhetikum und anderen notwendigen Prozeduren nutzt der Mediziner oder Techniker den Griff des Einbringungswerkzeuges, um das Gewebe des Patienten mit der Kartuschenspitze zu schneiden und nutzt dabei die Markierungen auf dem Kartuschenkörper, um die angemessene Tiefe für die Einbringung zu determinieren. Der Kolben 66 wird dann gedrückt, um die Stange gegen den Stopfen zu zwingen, wobei wiederum die Implantierungsvorrichtung gegen das Innere der Spitze der Kartusche gezwungen wird und dabei die zerbrechliche Spitze zerbricht und die Implantierungsvorrichtung aus der Kartusche herauskommen kann. Die Kolbenstange ist derart bemessen, dass der Kontakt zwischen der Stange mit dem Griffkörper nach komplettem Ein hängen der Implantatsvorrichtung hergestellt wird oder alternativ dazu derart markiert ist, dass visuelle Kontrolle der angemessenen Einbringungstiefe möglich ist. Der Platz des Einbringungswerkzeugs und die Kartusche werden alternativerweise dazu verwendet, ein Implantat oder eine Vorrichtung in eine bestehende Körperöffnung, ein Gefäß oder ein Organ durch eine natürliche Öffnung oder in Zusammenwirkens mit einem chirurgischen Eingriff einzubringen.
  • Nach Abschluss des Einbringens der Implantatsvorrichtung entfernt der Mediziner oder Techniker die Kartusche von dem Patienten durch die Nutzung des Griffes. Die Anbringungsmutter wird von dem Griff entfernt und die Kartusche wird von der Anbringungsmutter abgekoppelt und sachgerecht entsorgt. Das Einbringungswerkzeug ist dann mit zusätzlichen Implantatskartuschen wiederverwendbar. Sterilität der Einbringungsvorrichtung kann durch die Verwendung von Latex prophylaktischen Vorrichtungen, wie sie aus dem Stand der Technik schon bekannt und beschrieben sind, hergestellt werden, oder durch standardchirurgische Instrumente autoklav oder mittels Gassterilisationsvorgängen hergestellt werden.
  • Das Einbringungswerkzeug, wie es in 5a gezeigt ist, wird in alternativen Ausgestaltungsformen zum direkten Einsetzen von außen der Kartusche abgewandelt. Ein Schacht und eine damit verbundene Öffnung in der Außenwand des Griffes nimmt den Kartuschenkörper und den Rückhalteabsatz auf. Die Öffnung derart dimensioniert, dass der Rückhalteabsatz aufgenommen wird, derart, dass die Kartusche zurückgehalten wird und eine Längsbewegung der Kartusche innerhalb des Einbringungswerkzeuges verhindert ist. Ein sich drehender Zylinder kann auch verwendet werden, um die Öffnung und den Schacht nachfolgend des Einbringens der Kartusche zu schließen.
  • 5b offenbart eine zweite Ausgestaltungsform des Einbringungswerkzeuges, welche mit einer alternativen Ausgestaltungsform der Einbringungskartusche, wie es in 3 gezeigt wird, verwendet wird, wobei die Einbringungskartusche eine Sicherungsnabe 34 mit internen zusammenpassenden Gewinden aufweist. Die Sicherungsnabe an der Kartusche macht eine separate Befestigungsmutter unnötig und stellt direkten Kontakt der Kartusche mit dem Einbringungswerkzeugsgriff in Ausrichtung mit der Kolbenstange 64 zur Betätigung des Stopfens sicher.
  • Das Betätigen des alternativen Einbringungswerkzeuges ist im Wesentlichen zu dem beschriebenen Einbringungswerkzeug, wie in 5a offenbart, gleich.
  • Fachleute werden alternative Ansätze zum Bewegen der Kolbenstange durch das Einbringungswerkzeug zum Kontaktieren des Kartuschenstopfens mittels federvorgespannten Bewegungsanordnungen, wie z. B. in mechanischen Kugelschreibern bekannt, welche besonders für das Einsetzen von einer Vielzahl von Implantaten durch eine einfache Kartusche geeignet sind, erkennen.
  • Nachdem nun die Erfindung im Detail, wie durch die Patentgesetze erfordert, beschrieben ist, werden die Fachleute Abweichungen und Ersetzungen der Ausführungsformen, wie sie in der Beschreibung offenbart sind, erkennen. Solche Abwandlungen und Ersetzungen sind innerhalb des Schutzbereiches, wie er von der Patenterfindung, wie definiert, in den nachfolgenden Ansprüchen enthalten, aufgespannt ist.

Claims (15)

  1. Kartuschenanordnung zum Einführen von Implantaten, die umfasst: eine Kartusche (10), die einen Körper (12) mit einer mittigen Bohrung (15) hat, die ein Implantat (16) aufnimmt, wobei die Kartusche enthält: ein proximales Ende mit einem Rückhalteabsatz (18), der sich radial von einer Außenfläche des Körpers (12) erstreckt, wobei der Rückhalteabsatz (18) zum Zurückhalten in einem Einführwerkzeug eingerichtet ist; einen Verschlussstopfen (20), der in der Bohrung am proximalen Ende der Kartusche (10) aufgenommen ist, wobei die Kartusche (20) die Bohrung abdichtet und eine freiliegende Fläche aufweist, die mit einer Kolbenstange (64) in dem Einführwerkzeug in Eingriff kommt, und die Kolbenstange (64) den Stopfen (20) durch die Bohrung (14) drückt, um mit einem proximalen Ende des Implantats in Eingriff zu kommen, und des Weiteren das Implantat durch die Bohrung (14) drückt; ein distales Endstück (24) mit von der Außenfläche des Körpers (12) her abnehmendem Durchmesser, das in einer Spitze endet, die so eingerichtet ist, dass sie beim Einführen in einen Patienten Gewebe durchstößt, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück (24) unter Druck von einem distalen Ende des Implantats in eine Vielzahl von Segmenten (28) zerbrochen werden kann, so dass das Implantat aus der Kartusche (10) austreten kann.
  2. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 1, wobei das distale Endstück (24) eine Einrichtung zum Auslösen von Spannungsbruch des distalen Endstücks (24) enthält, um die Vielzahl zerbrechbarer Segmente (28) zu erzeugen.
  3. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 1 oder 2, die des Weiteren einen Bruchstopfen zwischen dem distalen Ende des Implantats und dem Endstück der Kartusche (10) umfasst, wobei der Bruchstopfen mit dem distalen Ende des Implantats in Kontakt kommt, wenn es durch die Bohrung (14) gedrückt wird, und der Bruchstopfen so eingerichtet ist, dass er Kraft von dem Implantat (24) auf das Endstück konzentriert, um das Endstück (24) zu brechen.
  4. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei die Einrichtung zum Auslösen von Spannungsbruch eine Vielzahl von Nuten (26) an einer Innenfläche des Endstücks (24) umfasst und sich die Nuten (26) im Wesentlichen von dem Körper (12) der Kartusche (10) zum spitzen Ende des Endstücks (24) erstrecken.
  5. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 4, wobei die Nuten (26) kreisförmigen Querschnitt haben.
  6. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 4, wobei die Nuten (26 oder 30) im Querschnitt V-förmig sind.
  7. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei die Einrichtung zum Auslösen von Spannungsbruch eine Vielzahl von Nuten (26 oder 40) an einer Außenfläche des Endstücks (24) umfasst und sich die Nuten (26 oder 40) im Wesentlichen von dem Körper der Kartusche zu der Spitze des Endstücks (24) erstrecken.
  8. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 7, wobei die Nuten (26 oder 40) im Querschnitt zylindrisch sind.
  9. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach einem der Ansprüche 1 bis 8, die des Weiteren Verstärkungseinrichtungen (46 oder 48) umfasst, die sich von dem Kartuschenkörper (12) zu den Segmenten des Endstücks (24) erstrecken, um Trennung der Segmente (28) im Anschluss an Bruch des Endstücks (24) zu vermeiden.
  10. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 9, wobei die Verstärkungseinrichtungen (46 oder 48) eine Vielzahl von Fasern umfassen, die integral mit dem distalen Ende des Kartuschenkörpers (12) geformt sind und sich über dieses in Längsrichtung in angrenzende Endstück-Segmente (28) hinein erstrecken.
  11. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 9, wobei die Verstärkungseinrichtungen (48) eine Vielzahl von Streifen aus Verstärkungsmaterial umfassen, die in in Umfangsrichtung beabstandete Nuten (50) eingebettet sind, die sich in eine Innenfläche des Kartuschenkörpers (12) und des Endstücks (24) hinein erstrecken.
  12. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 9, wobei die Verstärkungseinrichtungen eine Vielzahl von Streifen aus Verstärkungsmaterial (52) umfassen, die in in Umfangsrichtung beabstandete Nuten (54) eingebettet sind, die sich in eine Außenfläche des Kartuschenkörpers (12) und des Endstücks (24) hinein erstrecken.
  13. Anordnung zum Einführen von Implantaten nach Anspruch 9, wobei die Verstärkungseinrichtungen eine Vielzahl von Streifen aus verstärkendem Material (46, 48 oder 52) umfassen, die in Umfangsrichtung beabstandet und mit einer Außenfläche des Endstücks (24) verbunden sind.
  14. Vorrichtung zum Einführen von Implantaten nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Kartusche sichtbare Markierungen an einer Außenfläche des Kartuschenkörpers (12) enthält, um die Tiefe des Eindringens des Kartuschen-Endstücks (24) zu ermöglichen.
  15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückhalteabsatz (18) eine Rückhaltenabe (34) aufweist, die sich von einer Außenfläche des Körpers radial nach außen erstreckt, wobei die Rückhaltenabe (34) eine mit Gewinde versehene Anbringung enthält, die so eingerichtet ist, dass sie an einem passenden Gewinde eines Einführwerkzeugs aufgenommen wird.
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