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Die
derzeitige Erfindung betrifft im Allgemeinen das Betätigungsfeld
des Implantierens von inerten oder aktiven medizinischen Vorrichtungen
zum rehabilitierenden Nutzen oder zur erweiterten Abgabe verschiedener
Medikamente. Im Besonderen stellt die derzeitige Erfindung eine
in sich geschlossene wegwerfbare Kartusche mit einer integralen
Penetrationsspitze zur Verfügung,
wobei die Spitze nachfolgend zum Einsetzen zum Implantieren eines
Medikaments oder einer Vorrichtung zerbrechlich ausgestattet ist
und in einer sterilen Umgebung innerhalb der versiegelten Kartusche
vor dem Einsetzen aufbewahrt ist.
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Die
Verabreichung von Medikamenten an Patienten über einen ausgedehnten Zeitraum
ist durch die Verwendung von "timed
release implants (TRI)",
welche subkutan in den Patienten verabreicht werden und dabei die
Abgabe des in dem Implantat inkludierten Medikamentes über einen
bedeutenden Zeitraum erlauben, ermöglicht. Die Verwendung von "TRI" in dem Anwendungsfeld
der Kontrazeptiva und zum Verabreichen von Insulin und anderen Medikamenten,
etwa zum Kontrollieren von Diabetes, werden mittlerweile als herkömmlich akzeptierte
Methoden zur Medikamentation von Patienten gesehen. Modernes genetisches
Ingenieurtum führt
in zunehmendem Maße
dazu, eine Vielzahl von Krankheiten durch das Ersetzen von fehlender
Körperchemie
zu heilen. TRI stellt eine bequeme, medizinisch effiziente und kosteneffiziente
Methode zum Einführen
solcher Medikamente zu einem Patienten zur Verfügung.
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TRI
und ähnliche
Vorrichtungen werden derzeit chirurgisch implantiert oder mit Hilfe
von Einbringungsvorrichtungen mit Nadeln großer Durchmesser, durch welche
das eingekapselte Implantat eingebracht wird, angewendet. Solche
Vorrichtungen benötigen
typischerweise teure sterilisierbare Komponenten wegen der Größe der Implantate
ihrerseits. Der Gebrach von Nadeln mit großen Durchmessern von der Art,
die notwendig ist, damit eine Implantatsvorrichtung hindurchpasst,
kann bedeutendes Trauma durch das Bohren an der Stelle, wo die hohle
Nadel tatsächlich
einen Stopfen des Gewebes he rausschneidet, wenn die Nadel in das
Gewebe eingeführt wird,
hervorrufen. Um ein Bohren im Sinne eines Entkernens zu vermeiden,
wird der Gebrauch eines Stiletts oder eines anderen Mittels, um
das Nadelloch während
des Einsetzens zu verblocken benötigt,
welches die Komplexität
der Einbringungsvorrichtung erhöht
und die damit verbundenen Kosten und die Sterilisationsnotwendigkeiten
erhöht.
Zusätzlich
ist es notwendig, die Tiefe des Einsetzens an der Implantierungsstelle
zu bestimmen und den genauen Platz für das Implantat zu bestimmen.
Konventionelle schräge
Nadeln, besonders solche mit großem Durchmesser, haben die
Tendenz, durch das Gewebe mit einem Winkelversatz zu der Nadelachse
hindurchzuschneiden, wobei das Kontrollieren des Nadeleinfügens und
eine konsequente Akkuratheit der Platzierung der Implantatsvorrichtung
schwierig gemacht wird. Alternativ dazu wird die Platzierung von Implantatsvorrichtungen
an chirurgisch zugänglichen Stellen
durch Bewegung mit Zangen oder anderen herkömmlichen chirurgischen Werkzeugen
erreicht. Diese Verfahren benötigen
besonders viel Zeit, resultieren in einem größeren Trauma des Patienten
und benötigen
besondere Sorgfalt beim Vermeiden von Kontamination der Implantatsvorrichtung
während der
Extraktion aus der Verpackung und während der Handhabung.
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Die
Bestimmung der Tiefe des Implantats benötigt typischerweise eine spezielle
Anzeige, oder wird durch das Annehmen der Tiefe des Einbringens durch
das Messen des exponierten Teils der Nadel messend vollzogen. Beide
Verfahren sind typischerweise zeitintensiv und Ursache für Fehler
oder unbeabsichtigte Kontaminierung der Implantatsumgebung.
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In
dem US-Patent 5,370,611 ein Injektor mit einem Gehäuse, an
welchem eine hohle Nadel mit Beförderungsmittel
zum Bewegen eines Objektes, wie z. B. eines Transponders, durch
besagte Nadel offenbart. Ein Implantatselement, z. B. ein Transponder,
wird mittels einer Stange durch die Nadel in den Körper eines
lebenden Wesens gestoßen.
Da das Implantat nicht klinisch sauber ist, wird Desinfektionsflüssigkeit
während
des Implantierens durch die Nadel hinzugefügt. Die Nadel hat ein hohles
Ende.
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In
der US-Patentschrift 5,370,611 ist auch offenbart, dass Transponder
in einer Kartusche untergebracht werden können, wobei die Kartusche in
einem Injektor angebracht ist und die Transponder mittels einer
Schubstange aus der Kartusche in die hohle Nadel bewegt wird.
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In
der US-Patentschrift 5,123,905 wird ein Injektorkopf offenbart,
der eine hohle Kartusche mit spreizbaren Flügeln offenbart. Der Injektor
wird teilweise durch eine minimalgroße Augenöffnung eingefügt, um eine
zeitweise gefaltete intraokulare Linse in ein Auge, ohne die Öffnung weiter
zu dehnen, einzufügen.
Es ist auch offenbart, dass eine Injektorvorrichtung mit einer Haltereinrichtung
mit einer Bohrung, in welcher die Linse in gefaltetem Zustand gehalten
ist, mit dem Konus und dem Kolben der Vorrichtung, die durch die
Bohrung eingeführt
wird, verbunden ist und die Linse in und durch den Konus hindurchgeschoben
wird, zum kontrollierten schrittweisen Injizierens in das Auge und
gleichzeitigem kontrollierten schrittweisen Auseinanderfaltens darin.
Es ist auch gezeigt, dass die Flügel
des hohlen Konus federnd flexibel und im geschlossenen Zustand aneinander
angrenzend ausgestaltet sind. Sie werden durch Schlitze separiert.
Es ist daher wünschenswert,
dass eine Implantatseinbringungsvorrichtung einen wegwerfbaren Abschnitt
aufweist, welcher das Implantat in einer sterilen Umgebung aufbewahrt
und selber auch leicht in einem sterilen Zustand bis zur Nutzung
aufbewahrt werden kann. Es ist weiterhin wünschenswert, dass die Implantatsvorrichtung
eine symmetrische nicht-entkernende durchdringende Vorrichtung mit
integrierter Eindringungstiefenmessung umfasst, um akkurate Einbringung
des Implantats durch die bestehende Öffnung subdural, subkutan oder
in in einer intramuskulären
Position wie angemessen für
das entsprechende Implantat oder die entsprechende Vorrichtung zu
ermöglichen.
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Die
vorliegende Erfindung bewältigt
die Mängel
nach dem Stand der Technik durch das Beibringen einer Kartuschenanordnung
für ein
Implantat entsprechend Anspruch 1.
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Die
Kartusche wird durch Standardautoklave oder Bestrahlungsverfahren
sterilisiert und Sterilität ist
vor der Nutzung der Implantatsvorrichtung zum Einbringen in einen
Patienten mit einer Standardbiobarrierenverpackung beibehalten,
wobei die Biobarrierenverpackung im Allgemeinen einfach in der Gesundheitsversorgungs-
und Medizinindustrie zum Bewahren der sterilen Integrität von medizinischen Vorrichtungen
erhältlich
ist.
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Figurenbeschreibung
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1a zeigt eine partielle
Seitenansicht einer Kartusche entsprechend der vorliegenden Erfindung,
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1b zeigt eine Frontansicht
auf die distale Spitze der Ausführungsform
wie in 1a gezeigt,
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1c ist eine Teilansicht
entlang der Linie CC aus 1a,
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2a ist eine partielle Seitenansicht
der Kartusche entsprechend einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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2b zeigt eine Frontansicht
auf das distale Ende der Kartusche wie in 2a gezeigt,
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2c ist eine Teilansicht
entlang der Linie CC aus 2a,
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2d zeigt eine detaillierte
Ansicht einer Hilfsstange zum Zerbrechen der distalen Spitze,
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3a zeigt eine partielle
Seitenansicht auf eine Kartusche entsprechend einer dritten Ausgestaltungsvariante
gemäß der Erfindung,
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3b ist eine Frontansicht
auf die distale Spitze der Kartusche gemäß 3a,
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3c ist eine Teilansicht
entlang der Linie CC aus 3a,
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3d ist eine Hinteransicht
mit einem variierten Ausgestaltungsbeispiel einer Sicherungsnadel für die Kartusche
entsprechend 3a und 3b,
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4a ist eine Seitenansicht
auf eingebettete Verstärkungselemente
für die
zerbrechlichen Spitzensegmente der Kartusche,
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4b zeigt eine Seitenansicht
auf eine zweite Ausgestaltung mit internen Verstärkungselementen für die zerbrechlichen
Spitzensegmenten,
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4c zeigt eine Seitenansicht
auf eine dritte Ausgestaltungsform mit externen Verstärkungselementen
für die
zerbrechlichen Spitzensegmente,
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5a zeigt eine partielle
Seitenansicht auf einen Einbringungsapparat für Kartuschen entsprechend der
vorliegenden Erfindung, und
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5b zeigt eine Teilsicht
auf eine zweite Ausgestaltungsform des Einbringungsapparates aus 5a, wobei alternative Mittel
zum Befestigen der Kartusche verwendet werden.
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1a, 1b und 1c offenbaren
eine erste Ausgestaltungsform der Erfindung, wobei eine Kartusche 10,
welche einen im Wesentlichen zylindrischen Körper 12 mit einer
internen Bohrung 14 aufweist, verwendet wird. Eine oder
mehrere Implantatsvorrichtungen 16 werden im Inneren der
Bohrung beherbergt.
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An
einem proximalen Ende endet der Körper der Kartusche in einem
Rückhalteabsatz 18.
Der Rückhalteabsatz
erstreckt sich von dem zylindrischen Körper der Kartusche derart,
dass ein angemessenes Handhabungsgebiet für den medizinischen Techniker
oder den Arzt möglich
ist, und wird weiterhin dann dadurch adaptiert, um die Kartusche in
dem Einbringungsapparat, wie nachfolgend genauer beschrieben, zurückzuhalten.
Ein Schließstopfen 20 ist
in der Öffnung
der Bohrung am proximalen Ende des Körpers vorgesehen, um die Bohrung
zu versiegeln, wobei eine sterile Umgebung für die Implantierungsvorrichtung
beibehalten wird. Der Schließstopfen
funktioniert auch als Kolben, welcher durch eine Stange in der Einbringungsvorrichtung,
im Nachfolgenden in größerem Detail
beschrieben, bewegt wird, wobei eine Kraft in Richtung des Pfeiles 22 aufgebracht
wird, die den Stopfen gegen die Implantatsvorrichtung zwingt.
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Das
distale Ende des Kartuschenkörpers
endet in einer zulaufenden Spitze 24 oder einem Endstück 24 mit
vier zerbrechlichen Segmenten, wobei diese Ausgestaltungsform am
besten in 1b gesehen
werden kann, welche durch zirkuläre
Querschnittsnuten 26 im Inneren der Spitze definiert werden,
welche am besten in 1c gesehen
werden können.
Die Nuten definieren Hochdruckbruchlinien in der Spitze. Das zwangsweise
Hinzubewegen der Implantatsvorrichtung gegen das Innere der Spitze, mittels
des Stopfens und der Stange der Einbringungsvorrichtung bewirkt
ein Brechen der Spitze entlang der Nuten in die zerbrechlichen Segmente,
wie strichliert in 1a mit
dem Referenzzeichen 24' gezeigt,
und ermöglicht
damit, dass die Implantatsvorrichtung aus der Kartusche herauskommen
kann.
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Die
zusammenlaufende Spitze der Kartusche ermöglicht das Durchdringen des
epiduralen Gewebes bis zu der angemessenen Tiefe für die Extrusion
der Implantatsvorrichtung. Die Nuten, welche die Hochdruckbruchlinien
bilden, sind durch die Spitze mittels Ritzens oder Spanens des Inneren
der Spitze nachfolgend zu formgebenden Prozessen hergestellt oder
durch angepasst platzierte Keile an dem Formdorn der Kartusche hergestellt.
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Die
Ausführungsvarianten
der Erfindung, wie sie in den Zeichnungen gezeigt sind, sind formgepresst
und/oder spanend aus chirurgisch reinen Plastikpolymermaterialien
hergestellt. Standardinjektionsformprozesse für medizinische Komponenten sind
wohl bekannt und werden hier nicht im Detail beschrieben.
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Die 2a, 2b, 2c und 2d zeigen eine zweite Ausgestaltungsform
der vorliegenden Erfindung mit einer grundsätzlichen Konfiguration und
Funktion ähnlich
derer wie in
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1a–c.
Die zweite Ausgestaltungsform beherbergt eine Spitze mit drei zerbrechlichen
Segmenten 28, am besten in 2b gesehen,
die durch V-förmige
Nuten 30, am besten in 2c gesehen, welche
im Inneren der Spitze sind definiert. Zusätzlich, wie in 2d offenbart, verwendet die zweite Ausführungsform
der Erfindung einen Hilfsstopfen 32 mit einem kleineren
Durchmesser als die Implantatsvorrichtung. Der Hilfsstopfen wird
in die Kartusche vor Einlegen der Implantatsvorrichtung eingelegt
und kontaktiert die Implantatsvorrichtung an dem einen Ende und
das Innere der Spitze auf dem zweiten Ende. Der reduzierte Durchmesser
des Hilfsstopfens erstreckt sich auf einen kleineren relativen Bereich
der Spitze, wobei dabei der Druck mittels Vervielfältigung des
externen Druckes durch Kompressierungskraft von dem Implantat für die initiale
Brechung der zerbrechlichen Segmente der Spitze erzeugt wird, wobei das
Ausstoßen
der Implantatsvorrichtung erhöht wird.
Der Hilfsstopfen, in der Ausführungsform
in der Zeichnung gezeigt, ist aus demselben Material hergestellt
wie die Implantatsvorrichtung, oder einem harmlosen bioresorbierbaren
Material, wie z. B. chirurgischen Collagen, polylaktischem Polymer
oder polyglykolischem Polymer. Das Ausformen des Stopfens zum Erreichen einer
Maximalbelastung der Spitze durch Aufbringen von Druck auf den Stopfen
mittels der Implantatsvorrichtung ist wünschenswert.
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Die 3a, 3b und 3c zeigen
eine dritte Ausführungsvariante
der Erfindung. In der dritten Ausführungsform der Erfindung, die
eine ähnliche
Ausgestaltung des Kartuschenkörpers
an dem proximalen Ende hat, umfasst eine Sicherungsnabe 34 mit
internen Gewindegängen 36 zum
Anbringen der Kartuschen der Einbringungsvorrichtung. Die Sicherungsnabe
ist vorteilhafterweise über
den Rückhalteabsatz der
ersten Formausgestaltungen der Anmeldung darüber hinausgehend ausgestaltet,
wobei die Dimensionierung der gesamten Kartusche klein ist und ein größeres Kreisgebiet
an der Kartusche für
einen Techniker notwendig ist, um die Kartusche an der Einbringungsvorrichtung
zu befestigen. Die dritte Ausgestaltungsform der Erfindung verwendet
auch eine Spitze 38 mit einem gebogenen Profil, am besten
in 3a dargestellt, und
externen kreisförmigen Querschnittsnuten 40,
am besten in 3b und 3c gesehen, um Bruchlinien
für die
zerbrechlichen Segmente der Spitze zu bilden. Das Formen äußerer Nuten
ist auch vorteilhaft während
des Unterstützen
des Trennens vom epiduralen Gewebe während des Einbringens der Spitze
und der Kartusche in einer angemessenen Tiefe für die Implantatsvorrichtung.
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Der
Körper
der Kartusche umfasst Streifenbildungen 42 auf der Außenoberfläche des
Kartuschenkörpers.
Die Streifenbildungen sind an vorbestimmten Orten entlang des Kartuschenkörpers platziert,
um eine optische Strichmarke für
die Tiefe der Penetration der Spitze zum angemessenen Platzieren
der Implantatsvorrichtung zu bieten. Flache Nuten oder ähnliche
Mittel, die sehbare, jedoch biokompatible Markierungen vorsehen,
sind angemessen für die
Streifenbildungen.
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3d zeigt eine abgewandelte
Ausgestaltung der Sicherungsnabe der dritten Ausgestaltungsform,
welche hexagonale Abflachungen 44 zum Assistieren während des
Anziehens der gewindebehafteten Verbindung der Sicherungsnabe an
das Einbringungswerkzeug mittels Finger oder eines Schraubenschlüssels umfasst.
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Um
sicherzustellen, dass die zerbrechlichen Segmente der distalen Spitze
nicht losen Abfall produzieren, wenn diese abgebrochen während des
Hinausschiebens der Implantierungsvorrichtung sind, werden Verstärkungen
der Anbringungskanten der zerbrechli chen Segmente an dem Kartuschenkörper verwendet.
Die 4a, 4b, 4c und 4d demonstrieren alternative
Ausgestaltungen für
solche Verstärkungen. 4a demonstriert den Gebrauch
von eingebetteten Verstärkungselementen 46,
die integral mit der Kartusche geformt sind und sich in die zerbrechlichen
Spitzensegmente und den Körper
zum Verstärken
der unzerbrochenen Kranzflächen
zwischen an dem Spitzensegment und dem Körper erstrecken.
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4b demonstriert einen zweiten
Ansatz in dem interne Verstärkungselemente 48,
welche Streifen von Verstärkungsmaterial
eingebettet in die internen Nuten 50 und sich in die Spitze
und den Körper der
Kartusche erstreckend umfasst, verwendet. Das Verbinden von Segmenten
und Verstärkungsstreifen in
vorgeformten Nuten oder integralen Formen der Kartusche über einem
Einsatz, vorgeformt aus Metall oder Polymer mit einer hohen Duktilität und Flexibilität, eingesetzt
in den Formdorn, werden bei der Herstellung verwendet.
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4c demonstriert eine alternative
Ausgestaltungsform zum Verstärken
mittels der Verwendung externer Verstärkungselemente 52 in
den Nuten, die sich auf der äußeren Oberfläche der
zerbrechlichen Spitzensegmente und dem Kartuschenkörper erstrecken.
Bezüglich
der internen Verstärkungselemente
sind die externen Verstärkungselemente
in vorgeformten Nuten in der Kartusche verbunden oder integral geformt
in der Kartusche durch Vorplatzierung in der Formgebungsform. Alternativ dazu,
Mylar-Streifen 56 oder ähnlichen
Materialien, mittels Adhäsiva
oder anderen Verbindungsmechanismen an der Kartusche nach Formen
in den vorgeformten Nuten angebracht oder mit ausreichend dünnem Material
direkt auf der äußeren Oberfläche der Spitze,
wie in 4d, angebracht.
In jeder der Ausgestaltungsformen werden zum Verstärken, wie
im Vorgehenden beschrieben, funktionieren die Verstärkungselemente
als Gelenk für
die zerbrechlichen Spitzenelemente, kreisförmigen Riefen oder Nuten 54 zwischen
den Verstärkungselementen
zum Verbessern des Brechens der zerbrechlichen Spitzensegmente in
alternierenden Ausgestaltungsformen verwendet, um die Integrität der Verstärkungselementgelenke
während
des Brechens der Spitze zu gewährleisten.
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Die
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist besonders für das Verpacken
in standardsterilisierbaren Blisterverpackungen oder ähnlichen
Formen, die ein Klappenende angrenzend an das proximate Ende der
Kartusche haben, geeignet. Die Handhabung dieser Kartuschen wird
durch das Benutzen des Rückhalteabsatzes
erreicht, wobei Fingerkontamination des Rests der Kartusche während des
Anbringens an dem Einbringungswerkzeug verhindert wird.
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Das
Einladen des Implantats in die Kartusche wird in einer Standardreinraumumgebung
vollbracht, wobei diese automatisch auf die Konfiguration der Ausgestaltungen
der Erfindung, wie in den Zeichnungen mit der Ausgestaltung des
Implantats und des Hilfsstopfens offenbart sein kann, wenn dieser
verwendet wird, wobei sie gefolgt ist durch das Schließen der
Kartusche mit einem Schließstopfen. Strahlungssterilisation
der Kartusche vor oder nach dem Einpacken nach Standard-FDA-Verfahrensempfehlungen
ist einfach vollziehbar.
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Das
Einbringungswerkzeug, welches mit der Kartusche, wie in der folgenden
Erfindung dargestellt, einen Kartuschenbefestigungsabschnitt umfasst,
der eine Rückhaltenut
und eine Ringbaugruppe zum Aufnehmen des Rückhalteabsatzes der Ausgestaltungen,
wie in 1a und 2a Zeichnungen gezeigt, umfasst,
oder alternativ dazu eine gewindebehaftete Spitze zum Einsetzen
in die Sicherungsnabe gemäß der Ausgestaltungsform
der Erfindung, wie in 3a gezeigt
umfasst. Für
die Ausgestaltung entsprechend der Zeichnungen wird eine Kolbenbaugruppe
mit einer zentral in dem Einbringungswerkzeug zum Kontaktieren des
exponierten Endes des Verschlussstopfens in der Kartusche positionierten Stange
verwendet, die eine Abflachung aufweist, die mit dem Daumen kontaktiert
wird, während
ein Zylinder oder ein Henkel des Einbringungswerkzeuges mit den
Fingern oder der Handfläche
gegriffen, kontaktiert ist. Diese Ausgestaltung des Einbringungswerkzeuges
ist auch bei Greifens des Zylinders mit einer Hand, während die
Finger oder der Daumen der anderen Hand die Stange niederdrücken, verwendbar.
Alternativen dazu bieten mechanische Vorteile durch Sperrklinken-
oder federvorgespannte Aktuatoren, die Bewegungslimitierungsvorrichtungen
für die
Stange zum Sicherstellen eines angemessenen Verabreichens des Implantats
während
des Beibehaltens des Schließstopfens
im Inneren des Kartuschenkörpers
zum Entfernen der Kartusche aus dem Patienten inkludiert, und diese
in Werkzeugen zur Applikation, in welchen konsekutiven vielfältige Einbringungsarten
vorher gesehen werden, Anwendung finden.
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Ein
Einbringungswerkzeug für
die Kartusche nach der vorliegenden Erfindung wird in 5a gezeigt. Das Einbringungswerkzeug
umfasst einen Griff 60, welcher eine An bringungsmutter 60 umfasst.
Die Anbringungsmutter inkludiert eine zylindrische Öffnung,
durch welche der Körper
der Kartusche aufgenommen wird und umfasst einen Ausgleich 62b,
welcher den Rückhalteabsatz
an der Kartusche aufnimmt und zurückhält. In der in den Zeichnungen
gezeigten Ausführungsform
umfasst die Anbringungsmutter ein internes Gewinde, welches an einen
gewindebehafteten Nippel des Griffes angepasst ist. Eine Kolbenstange 64 erstreckt
sich durch den Griff und ist mit dem proximalen Ende der Kartusche
zum Kontaktieren des Stopfens 20 ausgerichtet. Eine alternative
Ausgestaltungsform (nicht gezeigt) mit Standardfingergriffen und
einem Daumenring zum Herunterdrücken
der Kolben-Stangenbaugruppe ist für verbesserte einhändige Handhabung
in chirurgischen Platzierungen der Implantate verwendet.
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Die
Sterilität
des Einbringungswerkzeuges würde
durch den Gebrauch von prophylaktischen Abdeckungen, entweder schon
im Vorhinein an die Kartuschenbaugruppe angebracht oder in separater Form
anbringbar, wie etwa in dem US-Patent Nr. 5,228,851 von Burton offenbart,
verbessert. Während
die Burton-Vorrichtung in Bezug auf Zahnwerkzeuge offenbart ist,
würde die
Anwendung auf einen Einbringungsapparat, wie hierin offenbart, die
Anforderungen an das Sterilisieren des Einbringungswerkzeuges, wie
es in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, reduzieren.
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Um
die Kartusche zum Einbringen eines Implantats zu verwenden, entfernt
der Mediziner oder Techniker die Kartusche aus der Verpackung durch Greifens
an dem Rückhalteabsatz,
wobei die sterile Beschaffenheit der Spitze und des Körpers der
Kartusche beibehalten wird. Die Kartusche wird durch die Öffnung in
der Anbringungsmutter eingefügt
und dabei gerät
die Anbringungsmutter die gewindeförmig mit dem Griff des Einbringungswerkzeugs
in Kontakt. Nach Vorbereitung der Implantatseinbringungsgegend mit
einem lokalen Anästhetikum
und anderen notwendigen Prozeduren nutzt der Mediziner oder Techniker
den Griff des Einbringungswerkzeuges, um das Gewebe des Patienten
mit der Kartuschenspitze zu schneiden und nutzt dabei die Markierungen
auf dem Kartuschenkörper,
um die angemessene Tiefe für
die Einbringung zu determinieren. Der Kolben 66 wird dann
gedrückt,
um die Stange gegen den Stopfen zu zwingen, wobei wiederum die Implantierungsvorrichtung
gegen das Innere der Spitze der Kartusche gezwungen wird und dabei
die zerbrechliche Spitze zerbricht und die Implantierungsvorrichtung
aus der Kartusche herauskommen kann. Die Kolbenstange ist derart
bemessen, dass der Kontakt zwischen der Stange mit dem Griffkörper nach komplettem
Ein hängen
der Implantatsvorrichtung hergestellt wird oder alternativ dazu
derart markiert ist, dass visuelle Kontrolle der angemessenen Einbringungstiefe
möglich
ist. Der Platz des Einbringungswerkzeugs und die Kartusche werden
alternativerweise dazu verwendet, ein Implantat oder eine Vorrichtung
in eine bestehende Körperöffnung,
ein Gefäß oder ein
Organ durch eine natürliche Öffnung oder
in Zusammenwirkens mit einem chirurgischen Eingriff einzubringen.
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Nach
Abschluss des Einbringens der Implantatsvorrichtung entfernt der
Mediziner oder Techniker die Kartusche von dem Patienten durch die
Nutzung des Griffes. Die Anbringungsmutter wird von dem Griff entfernt
und die Kartusche wird von der Anbringungsmutter abgekoppelt und
sachgerecht entsorgt. Das Einbringungswerkzeug ist dann mit zusätzlichen Implantatskartuschen
wiederverwendbar. Sterilität der
Einbringungsvorrichtung kann durch die Verwendung von Latex prophylaktischen
Vorrichtungen, wie sie aus dem Stand der Technik schon bekannt und beschrieben
sind, hergestellt werden, oder durch standardchirurgische Instrumente
autoklav oder mittels Gassterilisationsvorgängen hergestellt werden.
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Das
Einbringungswerkzeug, wie es in 5a gezeigt
ist, wird in alternativen Ausgestaltungsformen zum direkten Einsetzen
von außen
der Kartusche abgewandelt. Ein Schacht und eine damit verbundene Öffnung in
der Außenwand
des Griffes nimmt den Kartuschenkörper und den Rückhalteabsatz
auf. Die Öffnung
derart dimensioniert, dass der Rückhalteabsatz
aufgenommen wird, derart, dass die Kartusche zurückgehalten wird und eine Längsbewegung
der Kartusche innerhalb des Einbringungswerkzeuges verhindert ist.
Ein sich drehender Zylinder kann auch verwendet werden, um die Öffnung und
den Schacht nachfolgend des Einbringens der Kartusche zu schließen.
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5b offenbart eine zweite
Ausgestaltungsform des Einbringungswerkzeuges, welche mit einer
alternativen Ausgestaltungsform der Einbringungskartusche, wie es
in 3 gezeigt wird, verwendet
wird, wobei die Einbringungskartusche eine Sicherungsnabe 34 mit
internen zusammenpassenden Gewinden aufweist. Die Sicherungsnabe
an der Kartusche macht eine separate Befestigungsmutter unnötig und
stellt direkten Kontakt der Kartusche mit dem Einbringungswerkzeugsgriff
in Ausrichtung mit der Kolbenstange 64 zur Betätigung des
Stopfens sicher.
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Das
Betätigen
des alternativen Einbringungswerkzeuges ist im Wesentlichen zu dem
beschriebenen Einbringungswerkzeug, wie in 5a offenbart, gleich.
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Fachleute
werden alternative Ansätze
zum Bewegen der Kolbenstange durch das Einbringungswerkzeug zum
Kontaktieren des Kartuschenstopfens mittels federvorgespannten Bewegungsanordnungen,
wie z. B. in mechanischen Kugelschreibern bekannt, welche besonders
für das
Einsetzen von einer Vielzahl von Implantaten durch eine einfache
Kartusche geeignet sind, erkennen.
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Nachdem
nun die Erfindung im Detail, wie durch die Patentgesetze erfordert,
beschrieben ist, werden die Fachleute Abweichungen und Ersetzungen
der Ausführungsformen,
wie sie in der Beschreibung offenbart sind, erkennen. Solche Abwandlungen
und Ersetzungen sind innerhalb des Schutzbereiches, wie er von der
Patenterfindung, wie definiert, in den nachfolgenden Ansprüchen enthalten,
aufgespannt ist.