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Hintergrund
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1. Gegenstand der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft eine Kassette zum sicheren Halten einer Vielzahl
von beabstandeten Kapillarröhrchen,
die in einer Vorrichtung für
ein Festphasen-Fluoreszenz-Immunoassay
verwendet werden kann.
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2. Hintergrund der Erfindung
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Es
gibt viele Umstände,
bei denen eine qualitative, semiquantitative oder quantitative Detektion
der Anwesenheit eines Analyten in einer Probe gewünscht wird.
Umstände,
in denen die Detektion eines Analyten gewünscht wird, gibt es in diversen
Industriezweigen einschließlich:
1) der Gesundheitsindustrie, z. B. in der klinischen oder diagnostischen
Medizin (z. B. in vitro Analysen); 2) der Lebensmittel- und chemische
Industrie, z. B. bei der Qualitätskontrolle
von Nahrungsmittelprodukten; und 3) der Umweltüberwachungsindustrie, z. B. das Überwachen
der Anwesenheit zahlreicher Verunreinigungen in der Luft, im Grundwasser
oder in der Erde.
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Es
sind viele Assays entwickelt worden, die einzigartige Vorrichtungen
und Protokolle zur Detektion der Anwesenheit von Analyten durch
chemische und physikalische Mittel verwenden. Immunoassays bilden einen
großen
Bereich der Assays, die ihre Verwendung bei der Detektion von Analyten finden.
In Immunoassays wird das Auftreten von Bindungsereignissen zwischen
spezifischen Bindungspaarpartnern als ein Nachweis für die Anwesenheit
eines Analyten in der Probe verwendet. Vorteile der Verwendung von
Immunoassays gegenüber
Nicht-Immunoassays bei der Analytdetektion schließen die
hohe Sensitivität,
eine hohe Spezifität, die
Zuverlässigkeit
und relativ kurze Assayzeiten ein.
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Die
Bindungsereignisse, die man sich in Immunoassays zunutze macht,
treten häufig
an der Oberfläche
von Trägermaterialien
auf, wobei ein Bindungspartner an der Oberfläche des Trägermaterials und der andere
Bindungspartner in der Probe bereitgehalten wird. Die für das Abschließen eines
bestimmten Immunoassay benötigte
Zeit wird von der Fähigkeit
der Bindungspartner in der Probe abhängen, den Partner auf der Trägeroberfläche zu erreichen
und zu binden. Die Fähigkeit
des Bindungspartners in der Probe mit seinem Gegenpart auf der Trägeroberfläche zu binden,
hängt von
vielen Faktoren ab; diese Faktoren schließen die Konzentration des Bindungspartners
auf der Trägeroberfläche und
das Oberflächen/Volumenverhältnis der
Proben/Trägerkombination
ein. Ein Verfahren zum Verringern der für ein Immunoassay benötigten Zeit
ist das Erhöhen
der Konzentration eines Bindungspartners auf einer Trägeroberfläche. In
einem anderen Ansatz wird das Verhältnis der Oberfläche des
Trägers
relativ zum Volumen der zu untersuchenden Probe gesteigert.
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Gebräuchliche
Immunoassays schließen
Radioimmunassays (RIA), Enzyme-Linked Immunosorbent Assays (ELISA)
und Assays auf Membranbasis, wie z. B. herkömmliche Schwangerschaftstests
für zu
Hause, ein. Diese Immunoassays weisen zahlreiche Nachteile auf.
Ein wesentlicher Nachteil von RIA ist das Erfordernis, gefährliche,
radioaktive Isotope zu verwenden. Ein Nachteil von ELISA's sind die zahlreichen
Schritte der Probenzugabe, die Inkubation, das Waschen, die Zugabe
von Farbreagenzien, die Zugabe von Stop-Reagenzien und das Auslesen,
die für
die Durchführung
des Assays notwendig sind; diese Manipulationen können besonders
mühselig
und eine Quelle für
wesentliche Fehler auf diesem Gebiet sein. Ferner neigen die Enzymreaktionen
dazu, temperaturempfindlich zu sein, was eine Temperaturkontrolle
erforderlich macht. Im Gegensatz zum RIA, bei dem der Marker direkt
detektiert wird, wird in einem ELISA der Enzymmarker nicht direkt detektiert.
Stattdessen muss man ein detektierbares Produkt entstehen lassen.
Darüber
hinaus eignen sich ELISA-Protokolle nicht für alle Assays und alle Typen
von Flüssigkeiten,
wie z. B. wenn die den entsprechenden Analyten enthaltende Flüssigkeit
Kontaminanten enthält,
die mit einem oder mehreren individuellen Schritten im Assay interferieren,
z. B. der Enzymaktivität,
der Detektierbarkeit von Enzymprodukten und ähnlichem. Zusätzlich erfordern
die Sicherheitsbedenken beim RIA und die Komplexität des ELISA üblicherweise,
dass sie von relativ gut geschultem Personal durchgeführt werden
und außerdem
eine konstante Überwachung durch
oder Interaktion mit dem geschultem Anwender erfordern. Ein Nachteil
von Assays auf Membranbasis ist, dass sie häufig nur eine dürftige Quantifizierung
und Empfindlichkeit anbieten. Viele dieser Assays benötigen auch
lange Inkubationszeiten, üblicherweise
von zig Minuten bis zu Stunden, was die Analyse von mehreren Proben
zeitaufwendig und teuer macht.
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Trotzdem
ist ein ELISA ein üblicherweise
verwendetes Format. In einem ELISA werden geeignete Bindungsereignisse
durch das Auftreten eines detektierbaren Produktes, das durch ein
auf ein Substrat einwirkendes Enzym hergestellt wird, detektiert.
Die Bildung des detektierbaren Produktes kann im benötigtem Umfang
durch Erhöhen
der Konzentration des Substrates und/oder Erhöhen der Reaktionszeit vervielfältigt werden.
Deshalb gibt es eine Möglichkeit,
wenn nur wenige Enzyme gebunden werden, das Signal deutlich zu verstärken.
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ELISA
werden für
gewöhnlich
in aus Kammern bestehenden Mikrotiterplatten durchgeführt. In
dem Bestreben, die Durchführbarkeit
zu verbessern, wurde ein ELISA in Kapillarröhrchen gezeigt. Mit in Kapillarröhrchen durchgeführten ELISA
Immunoassays ist von schnellen quantitativen Ergebnissen berichtet
worden. WO 83/01119 zum Beispiel betrifft eine Apparatur zum Durchführen eines
automatisierten Immunoassays, das in einem Kapillarröhrchen durchgeführt wird.
Das Kapillarröhrchen
durchläuft
eine Vielzahl von Operationsstationen innerhalb der Apparatur, an
denen sie mit verschiedenen Agenzien versorgt werden, die für das Immunoassay
notwendig sind. Kapillarröhrchen
werden ebenso verwendet, um schnelle und günstige Polymerase-Kettenreaktionen
durchzuführen,
wie sie in WO 95/21382 beschrieben werden. Die Verwendung von Kapillarröhrchen ermöglicht das
Eliminieren von Kontaminationen aus dem umgebenden Labor während des
Verfahrens.
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Von
mindestens einem bekannten ELISA, das ebenso empfindlich ist und
dazu in der Lage, kleine Mengen eines Analyten nachzuweisen, wird
berichtet. Siehe z. B. Chandler et. al., „A new enzyme immunoassay
system suitable for field use and its application in a snake venom
detection kit" Clinica
Chimica Acta, 121: 225–230
(1982). Jedoch bleiben die zuvor genannten einem ELISA anhaftenden
Nachteile weiterhin bestehen.
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Obwohl
ELISA-Assays im Labor in Kapillarröhrchen durchgeführt worden
sind, sind keine erfolgreichen Produkte entwickelt worden. Ein Hauptgrund
dafür ist
die Schwierigkeit, zahlreiche Lösungen
in und aus den Kapillarröhrchen
zu bringen und die Fähigkeit,
die Ergebnisse effektiv auszulesen.
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Daher
besteht ein erheblicher Bedarf an einem schnellen, zuverlässigen und
genauen Immunoassay, das eine minimale Interaktion mit dem Anwender
erfordert. Es besteht auch ein Bedarf an einem Immunoassay, das
zahlreiche ähnliche
oder unterschiedliche Proben aufeinanderfolgend oder gleichzeitig
auf den gleichen Analyten untersuchen kann oder das nach verschiedene
Analyten in der gleichen Probe oder in einer Vielzahl von Aliquots
der gleichen Probe suchen kann.
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Aufgaben der Erfindung
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Eine
Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Kassette (1) zum
sicheren Halten einer Vielzahl von beabstandeten Kapillarröhrchen (2)
bereitzustellen, wobei die Kassette (1) einen Rahmen (4)
zum Halten der Röhrchen
(2) in einer beabstandeten Weise, wobei der Rahmen (4)
einen Kanal aufweist, in dem jedes Kapillarröhrchen (2) ausgerichtet
werden kann; und zumindest einen Bereich (7) im Rahmen
(4), um zumindest einen Teil jedes Kapillarröhrchens
(2) frei zu legen, so dass ein elektromagnetisches Signal
mit einem Teil jedes Röhrchens
(2) in Kontakt treten kann; einen Halter (5),
der in Bezug auf den Rahmen für
das abdichtende Halten eines Endes jedes Kapillarröhrchens
(2) angeordnet ist, wobei der Halter (5) einen
entsprechenden Durchgang für
jedes Kapillarröhrchen
(2) und einen Anschluss (54) für jeden Durchgang aufweist,
um ein Fluid passend durch den Anschluss (54) zu pumpen,
umfasst, wobei der Halter (5) auch eine Kammer in Fluidverbindung
mit jedem Durchgang jedes Kapillarröhrchens (2) und mit
einem Einzelanschluss (54) verbunden aufweist; und wobei
der Halter (5) durch einen Aufsatz (36) und eine
Fassung (35) zum abdichtenden Halten eines Endes jedes
Kapillarröhrchens
(2) derart definiert ist, dass der Aufsatz (36)
in Verbindung mit der Fassung (35) die Kammer definiert,
die (a) jeden der Kapillarröhrchendurchgänge in der
Fassung (35) miteinander in Fluidverbindung verbindet,
und (b) zum Einzelanschluss (54) zum Verbinden mit einer
Fluidquelle zum Pumpen von Fluid durch jedes Kapillarröhrchen zum
Einzelanschluss (54) führt.
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Eine
weitere Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Kassette (1),
wie weiter oben beschrieben, zum sicheren Halten einer Vielzahl
von beabstandeten Kapillarröhrchen
(2) bereitzustellen, wobei der Rahmen (4) zum
Halten der Kapillarröhrchen
(2) in einer radialen beabstandeten Weise konstruiert ist,
so dass die proximalen Enden der durch den Halter (5) gehaltenen
Kapillarröhrchen
sich einander annähern,
während
die distalen Enden der Kapillarröhrchen
(2) voneinander wegstreben.
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Eine
noch weitere Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Kassette (1),
wie weiter oben beschrieben, zum sicheren Halten einer Vielzahl
von beabstandeten Kapillarröhrchen
(2) bereitzustellen, wobei die Fassung (35) flexibel
ist.
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Eine
noch weitere Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Kassette (1),
wie weiter oben beschrieben, zum sicheren Halten einer Vielzahl
von beabstandeten Kapillarröhrchen
(2) bereitzustellen, wobei der Rahmen (4) im wesentlichen
flach ist und der Bereich für
das Freilegen mindestens eines Teils jedes Kapillarröhrchens (2)
eine Öffnung
(7) umfasst, die sowohl von der Vorderseite als auch der
Rückseite
des Rahmens (4) zugänglich
ist.
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Eine
noch weitere Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Kassette (1),
wie weiter oben beschrieben, zum sicheren Halten einer Vielzahl
von beabstandeten Kapillarröhrchen
(2) bereitzustellen, wobei der Rahmen (4) Schutzfortsätze (8)
aufweist, die sich über
den Rahmen (4) hinaus in den Kapillarröhrchenkanal entfernt vom Halter
(5) erstrecken, um die distalen Enden der Kapillarröhrchen (2)
vor dem Zerbrechen zu schützen.
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Eine
noch weitere Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen,
die eine der weiter oben beschriebenen Kassetten umfasst.
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Eine
noch weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Verwendung der oben
beschriebenen Vorrichtung in einem Festphasen-Fluoreszenz-Immunoassay.
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Zusammenfassung
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Der
Hauptaspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Kassette zum sicheren
Halten einer Vielzahl von beabstandeten Kapillarröhrchen.
Die Kassette umfasst einen Rahmen zum Halten der Röhrchen in
einer beabstandeten Weise, wobei der Rahmen einen Kanal aufweist,
in dem jedes Kapillarröhrchen
ausgerichtet werden kann; und zumindest einen Bereich im Rahmen,
um zumindest einen Teil jedes Kapillarröhrchens frei zu legen, so dass
ein elektromagnetisches Signal mit einem Teil jedes Röhrchens
in Kontakt treten kann.
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Außerhalb
des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung liegt ein Behälter zum
Halten von mehreren Teilen einer Probe. Der Behälter umfasst einen Sammelbehälter, der
ausreichend ist, um ein Quantum an Fluid zu enthalten und ein Bord,
das sich im Wesentlichen senkrecht von einer Seitenwand des Sammelbehälters nach
außen
erstreckt, wobei das Bord eine Vielzahl von darin beabstandeten
Kammern aufweist.
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Außerhalb
des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung liegt ein Verfahren
zum Nachweisen eines Analyten in einer Probe. Das Verfahren umfasst
das Einbringen einer Fluidmischung in ein Kapillarröhrchen, das
mindestens auf einem Teil seiner inneren Oberfläche mit einem Substrat beschichtet
ist, wobei die Fluidmischung eine den Analyten vermutlich enthaltende
Probe und ein Reagenz umfasst, das ein fluoreszierend markiertes
Konjugat umfasst, das (a) an den Analyten oder an den Analyten und
das Substrat binden kann und (b) fluoreszieren kann, wenn es mit
einem geeigneten elektromagnetischen Signal bestrahlt wird; das
Halten der Flüssigkeitsmischung
im Kapillarröhrchen
für einen
Zeitraum, der für
das Auftreten der Bindung zwischen dem Substrat und dem fluoreszierend
markierten Konjugat ausreichend ist; das Entfernen eines Überschusses an
einer Flüssigkeitsmischung
aus dem Kapillarröhrchen;
die äußerliche
Bestrahlung des beschichteten Teils des Kapillarröhrchens
mit einem elektromagnetischen Signal, das hinreichend ist, um die
Fluoreszenz des gebundenen fluoreszierend markierten Konjugates
auszulösen;
und das Detektieren der sich daraus ergebenden Fluoreszenz, um den
Analyten nachzuweisen.
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Außerhalb
des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung liegt eine Apparatur
zum Nachweis mindestens eines Analyten in einer Probe. Die Apparatur
umfasst einen Sammelbehälter
für ein
Fluid; eine Leitung, um das Fluid zu einem Anschluss zu transportieren;
wobei der Anschluss so angeordnet ist, um die Probe anzuziehen und
um ein Fluid durch ihn zu pumpen; ein Mittel, um mindestens einen
Teil der Probe zum Anschluss zu ziehen; ein Mittel, um die Flüssigkeit
durch den Anschluss zu pumpen; einen ersten Abschnitt mit VerbindungsMitteln
für eine
Kassette, die mindestens ein Kapillarröhrchen hält, so dass ein Ende des Kapillarröhrchens
in Fluidverbindung mit dem Anschluss steht; einen zweiten Abschnitt
mit Mitteln zum Halten eines Behälters,
der mindestens eine Kammer aufweist, um mit dem anderen Ende des
Kapillarröhrchens
in Kontakt zu treten, wobei der zweite Abschnitt auch Mittel aufweist,
um ein wechselndes magnetisches Feld zu erzeugen, so dass ein innerhalb
der Kammer des Behälters
gehaltenes magnetisierbares, metallisches Objekt ausreichend bewegt
wird, um eine Probe umzurühren,
wenn sie in der Kammer platziert wird; Mittel zum Halten der Kassette
und des Kapillarröhrchens,
damit das Kapillarröhrchen
mit einem Mittel zur Signalerzeugung in Kontakt treten kann; das
Mittel zur Signalerzeugung und ein Mittel zur Signaldetektion, dass
so angeordnet ist, um ein vom Kapillarröhrchen emittiertes Signal als
Ergebnis des in Kontakt tretens mit dem Signal vom Mittel zur Signalerzeugung
zu detektieren.
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Ein
anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Kombination einer
Kassette, die mindestens ein Kapillarröhrchen hält. Die Kombination umfasst
ein Kapillarröhrchen,
das mindestens auf einem Teil seiner inneren Oberfläche mit
einem Substrat beschichtet ist, das ein fluoreszierend markiertes
Konjugat binden kann, und einen Rahmen, der ein Mittel zur Ausrichtung
des Kapillarröhrchens
in einem frei gelegten Bereich des Rahmens umfasst, wobei der frei
gelegte Bereich das in Kontakt treten mindestens eines Teils des
beschichteten Kapillarröhrchens
mit einem externen elektromagnetischen Signal, das die Fluoreszenz
des gebundenen fluoreszierend markierten Konjugates auslösen kann,
ermöglicht.
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Außerhalb
des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung liegt ein Kapillarröhrchen,
das ein Substrat auf mindestens einem Teil seiner inneren Oberfläche umfasst,
wobei das Substrat an ein fluoreszierend markiertes Konjugat gebunden
werden kann.
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Außerhalb
des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung liegt ein Verfahren
zur Herstellung eines Glaskapillarröhrchens für die Verwendung in einem Fluoreszenz-Immunoassay.
Das Verfahren umfasst das Beschichten mindestens eines Teils der
inneren Oberfläche
des Kapillarröhrchens
mit einem Substrat, das an ein fluoreszierend markiertes Konjugat
binden kann.
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Kurze Beschreibung der
Abbildungen
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1 ist eine perspektivische
Darstellung, welche das Zusammenwirken zwischen einer Kassette,
die Kapillarröhrchen
enthält,
und einem Probenbehälter
und einer Kassetten-Halter-Kombination
während
des Gebrauchs darstellt.
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2 ist eine perspektivische
Darstellung, welche das Zusammenwirken zwischen dem Probenbehälter und
der Kassette bei der Lagerung darstellt.
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3a ist eine perspektivische
Darstellung der Vorderseite der vollständig zusammengesetzten Kassette
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die Designelemente und die in ihr gehaltenen Kapillarröhrchen zeigt.
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3b ist eine perspektivische
Darstellung der Rückseite
der vollständig
zusammengesetzten Kassette einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die Designelemente und die in ihr gehaltenen Kapillarröhrchen darstellt.
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3c ist eine perspektivische
Darstellung der Rückseite
der vollständig
zusammengesetzten Kassette einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die Designelemente und die in ihr gehaltenen Kapillarröhrchen darstellt
und die insbesondere die distalen Abschnitte von Durchgängen zum
Halten der Kapillarröhrchen
darstellt.
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3d ist eine Aufsicht auf
die Vorderseite der vollständig
zusammengesetzten Kassette einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die Designelemente und die in ihr gehaltenen Kapillarröhrchen darstellt.
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3e ist eine Aufsicht auf
die Rückseite
der vollständig
zusammengesetzten Kassette einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die Designelemente und die in ihr gehaltenen Kapillarröhrchen darstellt.
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3f ist eine Ansicht von
oben oder vom proximalen Ende der vollständig zusammengesetzten Kassette
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, welche Designelemente und insbesondere Details des
Designs von der Oberseite des Aufsatzes, der ein Bauteil der Kassette
bildet, darstellt.
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3g ist ein Blick auf die
Unterseite oder das distale Ende der vollständig zusammengesetzten Kassette
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, welche Designelemente und die in ihr gehaltenen Kapillarröhrchen darstellt.
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3h ist eine Seitenansicht
der vollständig
zusammengesetzten Kassette einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, welche die Designelemente und die in ihr gehaltenen
Kapillarröhrchen
darstellt.
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4 ist eine Explosionsansicht
der zahlreichen Beuteile, welche das Zusammenwirken der Elemente untereinander
darstellt.
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5 ist eine perspektivische
Darstellung, welche die distale Ausrichtung der Rückseite
des Rahmens darstellt, der einen Teil einer bevorzugten Ausführungsform
der Kassette der Erfindung bildet.
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6 ist eine perspektivische
Darstellung, welche die proximale Ausrichtung der Rückseite
des Rahmens darstellt, der einen Teil einer bevorzugten Ausführungsform
der Kassette der Erfindung bildet.
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7 ist eine Explosionsansicht
der Oberseite des Halters, der einen Teil einer bevorzugten Ausführungsform
der Kassette der Erfindung bildet, welche das Zusammenwirken zwischen
einer Fassung und einem Aufsatz darstellt.
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8 ist eine Explosionsansicht
der Unterseite des Halters, der eine Komponente einer bevorzugten Ausführungsform
der Kassette der Erfindung bildet, welche das Zusammenwirken zwischen
der Fassung und dem Aufsatz darstellt.
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9 ist eine perspektivische
Darstellung eines Probenbehälters,
welche Probenkammern, einen Sammelbehälter und ein Kassettenlagerungsfach
darstellt.
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10 ist eine perspektivische
Darstellung eines Probenbehälters,
welche die zahlreichen Komponenten des Kassettenlagerungsfaches
darstellt.
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11 ist eine perspektivische
Darstellung einer alternativen Ausführungsform des Probenbehälters.
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12 ist eine perspektivische
Darstellung einer Apparatur zur Verwendung mit bevorzugten Ausführungsformen
der Vorrichtungen zur Bestimmung der Anwesenheit eines Analyten,
welche insbesondere die relative Position des Probenbehälters und
der Kassette darstellt.
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13 ist eine transparente
Darstellung einer in 12 dargestellten
bevorzugten Ausführungsform, die
entscheidende interne Komponenten darstellt.
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14a ist ein Blockdiagramm
der Apparatur, welches das Zusammenwirken der verschiedenen elektronischen
Teile untereinander darstellt.
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14b ist ein 14a entsprechendes Blockdiagramm
einer bevorzugten Ausführungsform
der Apparatur, das dem Durchschnittsfachmann die auf diesem Gebiet
bekannten Komponentenbezeichnungen aufzeigt.
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15 ist ein vereinfachtes
Schema des Festphasen-Fluoreszenz-Immunoassay
(SPFIA)-Prinzips, welches das Beschichten mit einem Bindungspartner
zum Einfangen anwendet, das ein Antigen in einem kompetitiven Fluoreszenz-Immunoassay
umfasst.
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16a ist eine charakteristische
grafische Darstellung der Konzentration in Teilen pro Millionen
gegen die genormte Fluoreszenz für
Kalibrationsstandards, die bekannte Mengen an Penicillin G umfasst.
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16b ist eine charakteristische
grafische Darstellung der Konzentration in Teilen pro Millionen
gegen die genormte Fluoreszenz für
Kalibrierungsstandards, die bekannte Mengen von Amoxicillin umfasst.
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16c ist eine charakteristische
grafische Darstellung der Konzentration in Teilen pro Millionen
gegen die genormte Fluoreszenz für
Kalibrationsstandards, die bekannte Mengen an Ampicillin umfasst.
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16d ist eine charakteristisch
grafische Darstellung der Konzentration in Teilen pro Millionen
gegen die genormte Fluoreszenz für
Kalibrationsstandards, die bekannte Mengen von Cloxacillin umfasst.
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17a ist eine charakteristische
grafische Darstellung der Konzentration in Teilen pro Millionen
gegen die genormte Fluoreszenz für
Kalibrationsstandards, die bekannte Mengen an Cephapirin umfasst.
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17b ist eine charakteristische
grafische Darstellung der Konzentration in Teilen pro Millionen
gegen die genormte Fluoreszenz für
Kalibrationsstandards, die bekannte Mengen an Ceftiofur umfasst.
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Genaue Darstellung der
derzeit bevorzugten Ausführungsformen
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Definitionen
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Die
folgenden Definitionen werden vorgestellt, um dabei zu helfen, die
Offenbarung und die Ansprüche dieser
Anmeldung zu interpretieren.
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Menge:
Der Begriff Menge, wie er hier verwendet wird, betrifft die Konzentration
oder Menge eines Analyten in einer Probe, entweder relativ oder
absolut.
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Antikörper: Der
Begriff Antikörper,
wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf ein Protein, das ein
bestimmtes Epitop auf seinem homologen Antigen erkennt. Der Antikörper kann
ein Bindungspartner zum Einfangen eines Substrates sein, der die
Oberfläche
eines Kapillarröhrchens
umfasst, oder er kann ein Rest eines Konjugates mit einem gebundenen
Fluoreszenzmarker sein. Ein Antikörper kann ein polyklonaler
Antikörper, ein
monoklonaler Antikörper
oder ein genetisch erzeugtes Molekül sein, das den entsprechenden
Partner eines spezifischen Bindungspaares binden kann.
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Antigen:
Der Begriff Antigen, wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf
jede Substanz, die, wie es hier definiert wird, spezifisch an einen
Antikörper
bindet. Ein Antigen kann ein Bindungspartner zum Einfangen eines
Substrates sein, das die Oberfläche
eines Kapillarröhrchens
umfasst, oder es kann der Rest eines Konjugates mit einem gebundenen
Fluoreszenzmarker sein oder es kann einen Analyten umfassen.
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Analyt:
Der Begriff Analyt, wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf
jede Substanz oder chemischen Bestandteil einer Probe, der analysiert
wird. Durch ein Immunoassay detektierbare Analyten können jeder Analyt
sein, der einen spezifischen Bindungspaarpartner erkennen und binden
kann. Ein Analyt kann einer der Bindungspartner eines homologen
Antikörper-Antigenbindungspaares
sein, das heißt,
der Analyt kann einen Antikörper
oder ein Antigen in einem Immunoassay umfassen.
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Kapillarröhrchen:
Ein Kapillarröhrchen,
wie es hier verwendet wird, hat ein großes Verhältnis von Oberflächen zu
Volumen. Ein Kapillarröhrchen
kann jede geeignete Form aufweisen, wobei der horizontale Querschnitt
der Innenwände
durch einen Zylinder, ein Oval, ein Quadrat, ein Rechteck oder jedes
geeignete Polygon definiert werden kann, und Abmessungen haben,
die, wie im Folgenden beschrieben wird, für die Verwendung in dieser
Erfindung geeignet sind.
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Konjugat:
Der Begriff Konjugat, wie er hier verwendet wird, betrifft eine
Verbindung, die zwei Substanzen umfasst, wobei eine der Substanzen
an die andere gekoppelt ist. Zum Beispiel kann ein erstes Konjugat an
eine dritte Substanz gekoppelt werden, um ein zweites Konjugat herzustellen,
das ein erstes Konjugat und eine dritte Substanz umfasst, oder ein
erstes Konjugat kann an ein zweites Konjugat gekoppelt werden, um ein
drittes Konjugat herzustellen, das zwei Konjugate umfasst. Die Kopplung
kann kovalent oder nicht-kovalent sein.
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Fluoreszenzmarker:
Der Begriff Fluoreszenzmarker, wie er hier verwendet wird, betrifft
eine Substanz, die, wenn sie durch ein geeignetes elektromagnetisches
Signal oder Strahlung stimuliert wird, die Strahlung absorbieren
und ein Signal emittiert, das nur solange bestehen bleibt, wie die
stimulierende Strahlung andauert, d. h. es fluoresziert.
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Fluorometer:
Der Begriff Fluorometer, wie er hier verwendet wird, betrifft ein
Instrument zum Messen der Fluoreszenz. Für gewöhnlich umfasst es ein Mittel
zur Signalerzeugung (d. h. eine Quelle für elektromagnetische Strahlung
einer geeigneten Wellenlänge,
um die Fluoreszenz eines Fluoreszenzmarkers auszulösen), ein
Mittel zur Signaldetektion, das einen Fluoreszenzdetektor und einen
geeigneten Filter oder mehrere Filter umfasst.
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Immunoassay:
Der Begriff Immunoassay, wie er hier verwendet wird, betrifft eine
Technik, welche Gebrauch macht von der spezifischen Bindung zwischen
einem Antigen und seinem homologen Antikörper, sowohl polyklonal als
auch monoklonal, um eine Analyse nach einem Analyten in einer Probe
durchzuführen. Wenn
das Immunoassay die Verwendung eines Fluoreszenzmarkers umfasst,
der, wenn er durch ein geeignetes elektromagnetisches Signal angeregt
wird, detektiert werden kann, ist das Immunoassay ein Fluoreszenz-Immunoassay oder
FIA.
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Reagenz:
Der Begriff Reagenz, wie er hier verwendet wird, betrifft eine Substanz,
die an einer chemischen Reaktion oder physikalischen Wechselwirkung
beteiligt ist. Ein Reagenz kann einen aktiven Bestandteil umfassen,
d. h. einen Bestandteil, der direkt an einer chemischen Reaktion
(z. B. kovalente Bindung) oder physikalischen Wechselwirkungen (z.
B. nicht-kovalente
Bindung) beteiligt ist, wie z. B. ein fluoreszierend markiertes
Konjugat und andere Materialien oder Verbindungen, die direkt oder
indirekt an der chemischen Reaktion oder physikalischen Wechselwirkung
beteiligt sind. Es kann einen gegenüber der chemischen Reaktion
oder der physikalischen Wechselwirkung inerten Bestandteil beinhalten,
wie z. B. Katalysatoren, Stabilisatoren, Puffer und ähnliches.
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Spezifische
Bindung: Spezifische Bindung, wie im Folgenden verwendet, bezieht
sich auf die chemische Erkennung zwischen zwei Substanzen, welche
die Kopplung dieser Substanzen zum Ergebnis hat. Diese Kopplung
kann beinhalten, ist jedoch nicht begrenzt auf eine kovalente oder
eine nicht-kovalente
Wechselwirkung. Zum Beispiel besitzt die spezifische Bindung zwischen
einem Antigen und seinem entsprechendem Antikörper eine größere Affinität als die
nicht-spezifische Bindung jedes spezifischen Bindungspartners mit
einer nicht entsprechenden Substanz.
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Spezifisches
Bindungspaar: Spezifisches Bindungspaar, wie es hier verwendet wird,
betrifft zwei Substanzen, die spezifisch miteinander binden.
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Spezifischer
Bindungspaarpartner: Spezifischer Bindungspaarpartner, wie hier
verwendet, betrifft einen Partner eines spezifischen Bindungspaares.
Zum Beispiel ein Konjugat, ein Hapten, ein Antigen oder ein Antikörper können ein
spezifischer Bindungspaarpartner sein.
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Substrat:
Der Begriff Substrat, wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf
ein Material, das an ein anderes Material gebunden wird oder angelagert
werden kann. Dieses Material ist für gewöhnlich die Oberfläche eines
Materials (z. B. die innere Oberfläche eines Kapillarröhrchens),
ein Feststoff auf einer Oberfläche
oder ein erster Feststoff auf einem zweiten Feststoff. Für gewöhnlich kann
ein Substrat einen Bindungspartner zum Einfangen eines Bindungspartnerpaares
umfassen, das an einen zweiten Partner des Bindungspaares binden kann.
Zum Beispiel kann ein Substrat ein Antikörper-Konjugat mit einer Substanz
sein, die an die innere Oberfläche
einer Kapillarwand bindet, wobei der Antikörper als ein Bindungspartner
zum Einfangen eines Bindungspaares betrachtet würde. Das entsprechende Antigen-Konjugat, das mit
einem fluoreszierenden Marker konjugiert ist, würde der zweite Bindungspartner
sein.
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Einleitung
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In
einem breitem Aspekt stellt diese Erfindung eine Kassette (1)
zum sicheren Halten einer Vielzahl von beabstandeten Kapillarröhrchen (2)
bereit, wobei die Kassette (1) einen Rahmen (4)
zum Halten der Röhrchen
(2) in einer beabstandeten Weise, wobei der Rahmen (4)
einen Kanal aufweist, in dem jedes Kapillarröhrchen (2) ausgerichtet
werden kann; und zumindest einen Bereich (7) im Rahmen
(4), um zumindest einen Teil jedes Kapillarröhrchens
(2) frei zu legen, so dass ein elektromagnetisches Signal
mit einem Teil jedes Röhrchens
(2) in Kontakt treten kann; ein Halter (5), der
in Bezug auf den Rahmen für
das abdichtende Halten eines Endes jedes Kapillarröhrchens
(2) angeordnet ist, wobei der Halter (5) einen
entsprechenden Durchgang für jedes
Kapillarröhrchen
(2) und einen Anschluss (54) für jeden Durchgang aufweist,
um ein Fluid passend durch den Anschluss (54) zu pumpen,
umfasst; wobei der Halter (5) auch eine Kammer in Fluidverbindung
mit jedem Durchgang jedes Kapillarröhrchens (2) und mit
einem Einzelanschluss (54) verbunden aufweist; und wobei
der Halter (5) durch einen Aufsatz (36) und eine
Fassung (35) zum abdichtenden Halten eines Endes jedes
Kapillarröhrchens
(2) derart definiert ist, dass der Aufsatz (36)
in Verbindung mit der Fassung (35) die Kammer definiert,
die (a) jeden der Kapillarröhrchendurchgänge in der
Fassung (35) miteinander in Fluidverbindung verbindet,
und (b) zum Einzelanschluss (54) zum Verbinden mit einer
Fluidquelle zum Pumpen eines Fluids durch jedes Kapillarröhrchen zum
Einzelanschluss (54) führt.
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Das
Immunoassay ist zum Nachweisen von Analyten in zahlreichen Branchen
verwendbar, die einschließen,
jedoch nicht begrenzt sind auf die Gesundheitsvorsorge, die Lebensmittelverarbeitung,
die Chemie, die Umweltüberwachung
und ähnliches.
Daher beinhalten die Arten von Proben verschiedene Fluids, die vermutlich
einen Zielanalyten, wie z. B. Blut, Plasma, Urin, Speichel und ähnliches;
Lebensmittelprodukte, wie z. B. Milch, Wein, Bier und ähnliches;
chemische Flüssigkeiten,
Abwasserströme
von chemischen Unternehmen, Flüssen
und ähnliches,
enthalten. Unter gewissen Umständen
kann es erforderlich sein, die Proben vor dem Immunoassay vorzubehandeln.
Wenn die Probe am Anfang komplex, fest oder viskos ist, kann es
erforderlich sein, sie zu extrahieren, zu lösen oder zu verdünnen, um
eine Probe mit den geeigneten Charakteristika für die Verwendung in einem Immunoassay
zu erhalten. Des Weiteren sollte die Probe so sein, dass die in
ihr gebildeten Komplexe zum binden im entsprechenden Immunoassay
stabil sind. Bindungskomplexe des entsprechenden Immunoassays werden
für gewöhnlich bei
pH-Werten, die im Bereich von etwa 5 bis etwa 9 liegen, stabil sein.
Der pH-Wert der Probe kann, wenn notwendig, durch Verdünnen mit
einem geeigneten Puffer eingestellt werden, so dass er bei etwa
7 liegt.
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Eine
große
Auswahl an Analyten kann mittels des entsprechenden Verfahrens detektiert
werden. Nachweisbare Analyten können
alle Analyten sein, die durch einen spezifischen Bindungspaarpartner
erkannt und gebunden werden können.
Der Analyt kann ein Antigen und ein Antigenrezeptor (z. B. ein Antikörper) oder ein
Hapten sein. Entsprechende Analyten beinhalten natürlich auftretende
und synthetische kleine organische Verbindungen, Proteine, Saccharide,
Nukleinsäuren
und ähnliches.
Beispielhafte Analyten schließen
Verbindungen ein, die bei der Aufzucht von domestizierten Tieren
(z. B. Antibiotika und Nahrungsmittelergänzungsstoffe), als Nahrungsmittelzusatzstoffe,
als natürlich
auftretende Kontaminanten, als Farbstoffe, als Mikroorganismen und
ihre Toxine und ähnliches,
verwendet werden. Andere Analyten schließen physiologisch aktive Verbindungen,
in physiologischen Flüssigkeiten
gefundene Pathogenmarker, Toxine, Oberflächenmembranproteine, Zytokine,
Antikörper,
humane Lymphozytenantigenproteine, Hormone, natürliche und synthetische Arzneimittel,
Proteine von Bakterien, Pilzen und Viren und ähnliches ein. Andere Analyten
schließen
Verbindungen ein, die in der Umwelt gefunden werden, wie z. B. Pestizide,
Herbizide, organische Bestandteile von Abwassereinleitungen und ähnliches.
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Beispiele
für im
Immunoassay detektierbare spezifische Analyten schließen Verbindungen
aus der Arzneimittelfamilie auf Sulfonamidbasis, wie z. B. Sulfamethazin,
Sulfadimethozin, Sulfathiazol, Sulfachinoline und andere; Tetrazyklin,
Gentamizin, Chloramphenicol, Aflatoxin, Digoxin und Salmonella mit
ein. Weitere Analyten schließen
Kohlenwasserstoffe, wie z. B. Benzen, Toluen, Ethylbenzen und Xylene
mit ein.
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Das
Immunoassay ist insbesondere zum Detektieren von Analyten, wie z.
B. Antibiotika in Milchproben, wertvoll und wird derzeit bevorzugt
für diese
Verbindungen verwendet. Antibiotika werden Kühen zur Prävention und Behandlung von
Infektionen, wie z. B. Mastitis, verabreicht und um das Wachstum
der Tiere und die Milchproduktion zu steigern. Antibiotika werden
in dem Bestreben ein erkranktes Tier schnell in die produzierende
Herde zurückzubringen
durch fehlende Auszeichnung und illegale Verabreichung missbraucht.
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Für den Zweck
des Erhalts einer sicheren und gesunden Nahrungszufuhr ist es wichtig,
die Existenz von Antibiotikaresten in Milch und Milchprodukten zu
identifizieren, überwachen
und minimieren. Da Milch und Milchprodukte überall konsumiert werden, sollten
Antibiotikarückstände aus
verschiedenen Gründen
vermieden werden: (i) Einige Antibiotikarückstände können allergische Reaktionen
bei empfindlichen Konsumenten (ca. 5 bis 10% der Bevölkerung
ist überempfindlich
gegenüber
Penicillin und anderen Antibiotika) verursachen, (ii) kleine Konzentrationen
von Antibiotikarückständen können bei
der Selektion von resistenten Stämmen
an Pathogenen helfen, die schädlich
für Menschen
sind und (iii) Antibiotikarückstände können mit
Starterkulturen wechselwirken, die bei der Herstellung von prozessierten
Milchprodukten, wie z. B. Käse
und Joghurt, verwendet werden. In Folge dessen hat die Bundesbehörde zur Überwachung
von Nahrungs- und Arzneimitteln (US FDA) der Vereinigten Staaten
Sicherheits/Toleranzniveaus für
Antibiotikarückstände in Milch
und Milchprodukten, wie in Tabelle I dargestellt, festgelegt.
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Die
Antibiotika, die am häufigsten
an säugende
Kühe verabreicht
werden und somit solche Antibiotika, die für gewöhnlich als Kontaminanten in
Milch und Milchprodukten gefunden werden, stammen aus der β-Lactam Gruppe
(Penicillin G, Ampicillin, Cloxacillin, Cephapirin, Ceftiofur und
Amoxicillin). Die Strukturen dieser Verbindungen sind beim Nachschlagen
im „Merck
Index" – 11. Ausgabe,
zu finden.
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Tabelle
I. U.S.F.D.A. Sicherheit/Toleranzniveaus für β-Lactamwirkstoffe in Milch
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Die Immunoassays
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Abhängig von
der Art des zu detektierenden Analyten können unterschiedliche Immunoassay-Formate eingesetzt
werden. Ein bestimmtes Immunoassay-Format kann abhängig von
der Art des Analyten, der Art der Probe und ähnlichem, modifiziert werden.
Für gewöhnlich basieren
die im vorliegenden Verfahren verwendbaren Immunoassays auf der
Bildung von Komplexen zwischen spezifischen Bindungspaarpartnern.
Ein Substrat, das einen ersten Bindungspaarpartner umfasst, wird
jedem Immunoassay, das in dem vorliegenden Verfahren verwendet wird,
gemein sein. Das Immunoassay verwendet auch einen zweiten Bindungspaarpartner, der
ein fluoreszierend markiertes Konjugat umfasst, das an einen Analyten
oder an beide, den ersten Bindungspaarpartner und einen Analyten,
koppeln kann. In der ganzen Beschreibung wird der Begriff „Einfangen" zusammen mit Bindungspartner
oder spezifischem Bindungspaarpartner verwendet. Es bezieht sich
auf einen spezifischen Bindungspaarpartner, der ein Substrat auf
der inneren Oberfläche
eines Kapillarröhrchens
umfasst, obwohl es nicht auf diese Verwendung begrenzt ist, wenn
an anderer Stelle darauf hingewiesen wird.
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Sowohl
Sandwich als auch kompetitive Immunoassay-Formate können in
dem vorliegenden Verfahren verwendet werden. Das jeweilig verwendete
Immunoassay-Format hängt
von den jeweiligen Analytcharakteristika, den Probencharakteristika,
den verfügbaren
Reagenzien und ähnlichem
ab.
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In
einem Sandwich-Immunoassay wird ein fluoreszierend markiertes Konjugat
verwendet, dass ein spezifischer Bindungspartner ist, wobei das
fluoreszierend markierte Konjugat den Analyten an einer Stelle bindet,
die eine andere ist als die, an die der andere Bindungspartner,
der sich auf der inneren Oberfläche
des Kapillarröhrchens
befindet, bindet. Das fluoreszierend markierte Konjugat wird mit
einer Probe vermengt und die sich daraus ergebende Mischung wird
in das Kapillarröhrchen
aufgezogen. Der Analyt wird an das fluoreszierend markierte Konjugat
und an den anderen Rest des Bindungspartners des Substrates binden,
damit die Menge an gebundenem Fluoreszenzmarker an der Kapillarröhrchenwand
direkt proportional zur Menge des vorhandenen Analyten sein wird.
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Bei
einer Art eines kompetitiven Immunoassays bindet ein fluoreszierend
markierter Konjugat-Bindungspartner über ein auf dem Substrat vorhandenes
Analogon des Analyten direkt an den Analyten oder das Substrat.
Folglich „konkurrieren" der Analyt und das
Substrat um die Bindung mit dem fluoreszierend markierten Konjugat-Bindungspartner.
In diesem Format hat sowohl das Substrat als auch der Analyt einen
Bindungsbereich (auch bezeichnet als ein epitopischer Bereich),
der mit dem fluoreszierend markierten Konjugat-Bindungspartner bindet.
Der Rest des Substrates kann ein Ligand, ein Antikörper oder
ein bindendes Fragment davon sein, üblicherweise analog zu einem
epitopischen Bereich des Analyten. Hier ist die Menge des an die Innenwand
des Kapillarröhrchens
gebundenen Fluoreszenzmarkers umgekehrt proportional zur Menge des vorhandenen
Analyten.
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Bei
einer anderen Art eines kompetitiven Immunoassays konkurriert ein
fluoreszierend markiertes Konjugat mit dem Analyten um Bindungsstellen
des Bindungspartners zum Einfangen des Substrats. Bei diesem Format
kann der Bindungspartner zum Einfangen einen Antikörper umfassen,
wobei sowohl der Analyt als auch das fluoreszierend markierte Konjugat
homologe Antigen-Bindungspartner umfassen. Bei Abwesenheit des Analyten
wird das fluoreszierend markierte Konjugat nicht in Konkurrenz um
Bindungsstellen auf dem Bindungspartner zum Einfangen des Substrates
treten. Daher ist die Menge des fluoreszierenden Markers, der an
die Innenwand des Kapillarröhrchens
gebunden ist, umgekehrt proportional zur Menge des vorliegenden Analyten.
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Mit
Blick darauf wird deutlich, dass ein Aspekt außerhalb des Schutzumfangs dieser
Erfindung ein Verfahren zum Nachweisen eines Analyten in einer Probe
ist, wobei das Verfahren das Einbringen einer Fluidmischung in ein
Kapillarröhrchen
umfasst, das ein Substrat aufweist, das einen Bindungspartner zum
Einfangen umfasst, wobei die Fluidmischung eine vermutlich den Analyten
enthaltende Probe und ein Reagenz umfasst, das ein fluoreszierend
markiertes Konjugat umfasst, das (a) an den Analyten oder an den
Analyten, wenn dieser durch den Bindungspartner zum Einfangen gebunden
ist, und an das Substrat binden kann; (b) fluoreszieren kann, wenn
es mit einem geeigneten elektromagnetischen Signal bestrahlt wird.
Das Verfahren umfasst weiter das Behalten der Fluidmischung im Kapillarröhrchen für einen
Zeitraum, der ausreichend ist, damit die Bindung zwischen dem Substrat
und dem fluoreszierend markierten Konjugat stattfinden kann; das
Entfernen der überschüssigen Flüssigkeitsmischung
aus dem Kapillarröhrchen;
das Bestrahlen des beschichteten Bereichs des Kapillarröhrchens
von außerhalb
mit einem elektromagnetischen Signal, das ausreichend ist, um eine
Fluoreszenz des gebundenen fluoreszierend markierten Konjugates
auszulösen;
und das Detektieren der sich daraus ergebenden Fluoreszenz zum Nachweisen
des Analyten.
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In
einem kompetitiven Immunoassay ist ein besonders geeignetes Protokoll
eines, in dem ein fluoreszierend markiertes Konjugat zuerst mit
einer vermutlich den Analyten enthaltenden flüssigen Probe vermengt wird,
um eine im wesentlichen homogene Mischung bereitzustellen, und dann
die Probe in das Kapillarröhrchen
aufgenommen wird. Das fluoreszierend markierte Konjugat kann ein
Feststoff oder bevorzugt eine gepufferte Lösung sein und kann, soweit
angemessen, zum Verdünnen
der Probe dienen und den geeigneten pH bereitstellen.
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Sobald
die vermutlich den Analyten enthaltende Probe mit dem geeigneten
fluoreszierend markierten Konjugat vermengt worden ist, wird die
sich daraus ergebende Mischung in den Innenraum des Kapillarröhrchens,
das im Inneren mit einem geeigneten Rest eines Bindungspaarpartners
zum Einfangen eines Substrates, das für den gesuchten Analyten geeignet
ist, eingebracht. Bevorzugt wird eine Probe durch Kapillarkraft eingebracht,
obwohl auch eine externe Kraft, wie z. B. durch Ansaugen oder Überdruck,
eingesetzt werden kann. In dem Beispiel, auf das oben Bezug genommen
wird, ist ein Antibiotikum in Milch, ein Antigen-Analogon eines
entsprechenden Antibiotikas, auf der inneren Oberfläche des
Kapillarröhrchens
gebunden. Die gesamte innere Oberfläche oder ein Teil davon kann
beschichtet sein. Jedoch muss die Oberfläche ausreichend beschichtet
sein, damit eine Bindungsreaktion zwischen dem fluoreszierend markierten
Konjugat und dem Rest des Bindungspartners zum Einfangen des Substrates
stattfinden kann, so dass das Kapillarröhrchen durch Bestrahlen und
Detektieren der sich daraus ergebenden Fluoreszenz ausgelesen werden
kann. Üblicherweise werden
in das Kapillarröhrchen
eingebrachte Probenvolumen in einem Bereich von etwa 2 bis etwa
20 μl, üblicherweise
etwa 5 bis etwa 15 μl,
noch üblicher
etwa 5 bis etwa 10 μl,
liegen.
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Nachdem
die Probenmenge in das Kapillarröhrchen
eingebracht worden ist, wird die Probe über einen Zeitraum, der hinreichend
ist, damit die Bindung stattfinden kann, inkubiert, d. h. um Komplexe
zwischen Partnern von spezifischen Bindungspaaren, z. B. ein fluoreszierend
markierter Konjugat-Bindungspartner und dem das gebundene Antigen
umfassende Substrat, auszubilden. Der Inkubationsschritt wird üblicherweise
bei Raumtemperatur stattfinden, obwohl Temperaturen im Bereich von
etwa 10°C
bis etwa 50°C
verwendet werden können.
Inkubationszeiten werden üblicherweise
im Bereich von etwa 0.5 bis etwa 5 Minuten, üblicherweise etwa 0.5 bis etwa
3 Minuten und noch üblicher
etwa 2 Minuten liegen. Die zum Einbringen einer Waschlösung in
das Kapillarröhrchen
benötigte
Zeit wird häufig
für die
Inkubation ausreichen.
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Zum
Durchführen
des Immunoassays werden die vorliegenden Verfahren größten Teils
einzig und allein von dem Kapillarröhrchen und dem fluoreszierend
markierten Konjugat abhängen.
Doch können
in einigen Situationen komplexere Protokolle verwendet werden. Zum
Beispiel kann man anstatt des direkt markierten Konjugat-Bindungspartners
den Bindungspartner indirekt markieren. Wenn der Bindungspartner
ein Antikörper ist,
kann man einen Fluoreszenz-markierten anti-Antikörper verwenden, um ein universelles
Fluoreszenzreagenz zu haben. Es kann sich eine Situation ergeben,
in der man sowohl ein fluoreszierend markiertes Konjugat als auch
seinen reziproken Bindungspartner zugibt, wobei das Konjugat mit
dem Analyten um den reziproken Bindungspartner konkurriert. Das
Kapillarröhrchen
kann einen Bindungspartner zum Einfangen umfassen, welcher den reziproken
Bindungspartner einfängt.
Zum Beispiel kann der reziproke Bindungspartner ein Antikörper sein
und das Kapillarröhrchen
kann mit Protein A oder G beschichtet sein, um alle Antikörper einzufangen.
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Nach
einem Inkubationsschritt wird jedes fluoreszierend markierte Konjugat,
das frei im Medium vorliegt, bevorzugt aus dem Kapillarröhrchen entfernt.
Das Entfernen von ungebundenem fluoreszierend markierten Konjugat
wird in geeigneter Weise durch Einbringen einer Waschflüssigkeit,
die ungebundenes fluoreszierend markiertes Konjugat aus dem Kapillarröhrchen verdrängt, durchgeführt. Eine
Vielzahl von Waschflüssigkeiten
können
für den
Waschschritt ihre Anwendung finden. Der pH der Waschflüssigkeit
wird ein pH sein, bei dem die Bindungspaarkomplexe stabil sind.
Für gewöhnlich wird
der pH im Bereich von 5 bis 9, üblicherweise 6
bis 8 und noch üblicher
bei etwa 7 liegen. Abhängig
von der Art des Fluoreszenzmarkers des Konjugates können Waschlösungen eingesetzt
werden, welche die Fluoreszenz des Konjugatmarkers erhöhen. Zum
Beispiel kann die Fluoreszenz eines bestimmten Fluoreszenzmarkers
in einer leicht alkalischen oder basischen Lösung erhöht werden. In einem solchen
Fall kann ein Puffer mit einem pH über 7, für gewöhnlich jedoch kleiner als 9,
eingesetzt werden. Als Beispiel umfassen Waschflüssigkeiten Wasser, Puffer,
wie z. B. Phosphat, Phosphat-gepufferte Salzlösungen (PBS), Salzlösung, Carbonatpuffer
und ähnliche.
Die Waschflüssigkeit kann
in das Kapillarröhrchen
unter Verwendung jedes geeigneten Mittels eingebracht werden. Für gewöhnlich wird
die Waschflüssigkeit
unter Verwendung der gleichen Mittel in das Kapillarröhrchen eingebracht
wie die Mittel, die für
das Einbringen der Probe verwendet werden. Die Waschlösung kann
mehrmals aufgenommen werden, üblicherweise
nicht häufiger
als etwa 6 mal, noch üblicher
nicht mehr als etwa 2 mal, oder die Waschlösung kann durch das Kapillarröhrchen unter
Verwendung einer Spritze, Pumpe oder einer anderen Vorrichtung gezwungen
werden.
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Nach
dem Waschschritt, in dem das ungebundene markierte Konjugat aus
den Kapillarröhrchen
gewaschen wird, wird die Anwesenheit des fluoreszierend markierten
Konjugates, das an den Bindungspartner zum Einfangen auf dem Substrat
auf der Kapillarröhrchenoberfläche gebunden
bleibt, in einem Detektionsschritt detektiert. Der Detektionsschritt
kann direkt nach dem Waschschritt durchgeführt werden oder kann, wenn
notwendig, für
einen bestimmten Zeitraum verzögert
werden. Obwohl der Detektionsschritt mit Waschflüssigkeit im Kapillarröhrchen durchgeführt werden
kann, kann das Kapillarröhrchen
bevorzugt vor dem Detektionschritt getrocknet werden, um die Möglichkeit
der Interferenz im darauffolgenden Detektionsschritt zu minimieren.
Der Trocknungsschritt kann durch ein geeignetes Mittel, wie z. B.
Zentrifugieren, Lufttrocknen, Vakuumtrocknen und ähnlichem
ausgeführt
werden. Bevorzugte Techniken werden im Folgenden diskutiert. Wenn
der Detektionsschritt verzögert
wird, kann das Kapillarröhrchen
für einen
angemessenen Zeitraum unter Umgebungs- oder verringerten Temperaturbedingungen
gelagert werden.
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Viele
verschiedene Fluoreszenzmarker können
in den vorliegenden Immunoassays verwendet werden. Geeignete Fluoreszenzmarker
sollten zur Konjugation mit Antigenen, Haptenen oder Antikörpern in
der Lage sein, um in den fluoreszierend markierten Konjugat verwendet
zu werden. Die Auswahl des Fluoreszenzmarkers basiert auf einem
Vorteil bei der Synthese, dem Emmissionsmaximum, der Quantumeffizienz,
der Stabilität
unter den Assaybedingungen und ähnlichem,
jedoch ist der Fluoreszenzmarker für die Erfindung nicht entscheidend,
solange es eine minimale Quantenausbeute gibt, um die erwünschte Empfindlichkeit
bereit zu stellen. Eine Vielzahl von kommerziell erhältlichen
Fluoreszenzmarkern kann verwendet werden. Beispielhafte Fluoreszenzmarker
zur Veranschaulichung schließen
Fluoreszeinisothiocyanat (FITC), Rhodamin, Texas Red, Phycoerythrin,
Cy-5® und
Allophycoerythrin und insbesondere Fluoreszenzmarker, die über etwa
550 nm fluoreszieren, noch bevorzugter Fluoreszenzmarker, die über 600
nm fluoreszieren und Licht bei einer Absorption über 500 nm wirksam absorbieren;
noch bevorzugter 650 nm wie z. B. Cy-5®, ein.
Die Fluoreszenzmarker können
mittels jedes geeigneten Verfahrens konjugiert werden, um das fluoreszierend
markierte Konjugat zu bilden. Siehe z. B. Harlow & Lane, Antibodies
(1988), S. 353–358.
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Wenn
die fluoreszierend markierten Konjugate verwendet werden, wird die
Detektion durchgeführt,
indem zuerst ein Bereich des Kapillarröhrchens, das den Detektionsbereich
umfasst, bestrahlt wird und dann dass sich daraus ergebende emittierte
Fluoreszenzsignal gemessen wird. Jedes geeignete Mittel zur Bestrahlung
kann zur Bereitstellung der geeigneten Wellenlänge verwendet werden. Beispielhafte
Mittel zur Bestrahlung schließen
Laser, Licht emittierende Dioden, Wolframlampen und ähnliches
ein. Die Wellenlänge
des von Mittel zur Stimulation verwendeten Lichts wird vom einzelnen
Fluoreszenzmarker abhängen.
Für gewöhnlich werden
die Wellenlängen
des Bestrahlungslichtes im Bereich von 300 bis 900 nm, üblicherweise
von etwa 350 bis 800 nm und noch üblicher von etwa 450 bis 800
nm liegen. Zum Beispiel wird die Wellenlänge des Bestrahlungslichtes
etwa im Bereich von 630 bis 650 nm liegen, wenn Cy-5® der
Fluoreszenzmarker ist. Es wird die Fluoreszenz der fluoreszierend
markierten Konjugate, die im Kapillarröhrchen vorhanden sind, gemessen.
Das Messen des emittierten Signals wird durch Detektieren der emittierten
Photonen im Detektionsbereich erfolgen. Mittel zum Messen der Fluoreszenz
sind kommerziell erhältlich
und jeder geeignete Fluoreszenzdetektor kann verwendet werden. Verschiedenartige
Photodioden, Photomultiplier und ähnliches können verwendet werden, und
in einigen Beispielen wird ein visueller Nachweis ausreichen, wenn
ein fluoreszierend markiertes Konjugat verwendet wird, das im sichtbaren
Spektrum fluoresziert.
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Abhängig davon
ob ein kompetitives oder Sandwich-Immunoassay verwendet wird, und die
verwendeten Reagenzien, wird die Fluoreszenzintensität direkt
oder umgekehrt proportional zur Menge an Analyten in der Probe sein.
Wenn jemand an einem qualitativen Ergebnis oder einem semiquantitativen
Ergebnis, wie zum Beispiel der Bestimmung, ob die Menge eines Analyten über einer
vorbestimmten Grenze liegt gegen die Bestimmung der Konzentration
des Analyten, interessiert ist, wird die Menge des fluoreszierend
markierten Konjugates so ausgewählt,
damit im Vergleich zur Abwesenheit des Analyten oder des Analyten
unter dem vorbestimmten Wert ein klares Signal bereitgestellt wird.
Daher kann eine Menge an Konjugat verwendet werden, die in Abwesenheit
des Analyten im Detektionsbereich im Grunde nicht erscheinen wird
und bei der niedrigsten Konzentration ein starkes Signal bereitstellen
wird, das man bei einem Analyten in der Probe oder umgekehrt anzutreffen
erwarten würde.
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Zur
Quantifizierung kann das sich ergebende elektrische Signal mittels
geeigneter Hardware und Software genau gemessen werden. Der Bereich,
in dem die Fluoreszenz gemessen wird, wird kontrolliert, um gleichmäßige Werte
bereitzustellen. Es können
Kontrollen verwendet werden, in denen das Signal zur Konzentration
des Analyten bestimmt wird, so dass das Signal mit der Konzentration
des Analyten in der Immunoassayprobe direkt in Zusammenhang gebracht
werden kann. Auf diese Art und Weise kann sowohl die Anwesenheit
als auch die Menge des Analyten in der Probe bestimmt werden.
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Wie
im Folgenden diskutiert, wird für
gewöhnlich
nur eine kleine Menge der Probe (weniger als etwa 1 ml) mit dem
Konjugat vermengt. Wie im Folgenden noch im Detail diskutiert wird,
wird dies bevorzugt in einer kleinen Kammer eines Probenbehälters unter
Verwendung eines Mittels zum Umrühren
durchgeführt.
Es könnte
wichtig sein, dass der Vermengungs- und Inkubationsschritt und der darauf
folgende Inkubationsschritt im Verfahren zu dieser Erfindung für denselben
begrenzten Zeitraum durchgeführt
werden, um in einer Serie Schwankungen von Test zu Test zu minimieren.
Daher kann es bevorzugt sein, die Verfahrensschritte zu automatisieren,
um Fehler der Anwender im größt möglichen
Umfang zu eliminieren. Dies wird im Detail in der folgenden Diskussion
der in den Figuren dargestellten bevorzugten Vorrichtungen und Apparaturen
diskutiert.
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Daher
kann aufgrund der vorhergehenden Diskussion gesagt werden, dass
ein Festphasen-Fluoreszenz-Immunoassay (SPFIA) einen Vorteil aus
der Spezifität
einer Bindungspaaraffinität,
z. B. Antikörper-Antigen-Erkennung,
zieht und einen geeigneten Fluoreszenzmarker zur Detektion einbringt. 15 stellt das Prinzip des
SPFIA dar. Eine Probe (z. B. Milch) wird mit einer bekannten Menge
eines Fluoreszenz-markierten Antikörpers, der für einen
Analyten spezifisch ist (z. B. ein β-Lactam-Antibiotikum) vermengt. Eine größtenteils unmittelbare
Bindungsreaktion wird zwischen dem Antikörper und dem Analyten in der
Probe auftreten. Ein Trägermaterial,
z. B. die innere Wand eines Glaskapillarröhrchens, als Substrat, das
ein Antigen analog zum daran gebundenen Analyten umfasst, wird dann
gegenüber
der Probe ausgesetzt. Sobald die Probe aus dem Kapillarröhrchen entfernt
worden ist, wird das Kapillarröhrchen
mit einem Fluorometer untersucht und die Fluoreszenz nachgewiesen.
Im Beispiel zur Milch, das in 15 dargestellt
ist, wird ein Substrat, das mit Milchproben inkubiert worden ist,
die hohe Konzentrationen eines Antibiotikums aufweisen, weniger
freie Fluoreszenz-markierte Antikörpermoleküle zum Reagieren mit dem Antigensubstrat
aufweisen, wodurch sich niedrigere Fluoreszenzsignale ergeben. Umgekehrt
werden Milchproben mit niedrigen Konzentrationen eines Antibiotikums
mehr freie Antikörpermoleküle aufweisen,
wodurch mehr Fluoreszenzkonjugate an das Substrat binden werden
und sich höhere
Fluoreszenzsignale ergeben werden. Mathematisch ist das gemessenen
Fluoreszenzsignal umgekehrt proportional zur Konzentration des Analyten
in der Probe für
diese kompetitiven Assays. In 15 ist
der Analyt daher das Antibiotikum, und der Rest des Bindungspartners
zum Einfangen des Substrates auf der inneren Kapillarröhrchenoberfläche ist
ein Antigen (z. B. ein Analog des Analyten), das durch das Fluoreszenz-markierte
Antikörperkonjugat
gebunden wird.
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Das Kapillarröhrchen und
seine Herstellung
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Ein
wichtiger Aspekt ist das einzigartige Kapillarröhrchen, das zumindest auf einem
Teil seiner inneren Oberfläche
mit einem Substrat beschichtet ist, das dazu in der Lage ist, an
ein fluoreszierend markiertes Konjugat zu binden. Eine große Vielzahl
von Kapillarröhrchen,
die für
verschiedene Verwendungen entworfen worden sind, sind im Stand der
Technik bekannt und sind für
die Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet. Für gewöhnlich sind
Kapillarröhrchen,
die in dem vorliegendem Verfahren verwendet werden, aus einer Substanz
hergestellt, die es Licht zur Bestrahlung oder Fluoreszenzemissionen
ermöglicht,
die Kapillarröhrchenwand
zu überwinden.
Daher muss das Signal die wand durchdringen, wenn ein elektromagnetisches
Signal von einer externen Quelle mit der Kapillarröhrchenwand
in Kontakt tritt. Die resultierende Fluoreszenz muss dann durch
die Wand hindurch nach außen übertragen
werden. Materialien, aus denen geeignete Kapillarröhrchen gebildet
werden können,
schließen
Gläser,
wie z. B. Weichgläser,
Silikatgläser
und Quarzglas ein. Andere Materialien schließen Kunststoffe, wie z. B.
Polystyrol, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid (PVC) und ähnliche
ein. Andere Materialien mögen
dem Durchschnittsfachmann nach dem Lesen dieser Offenbarung ersichtlich
werden. Eine derzeit bevorzugte Ausführungsform ist ein Borosilikat-Glaskapillarröhrchen,
wie z. B. das, das bei Drummond Scientific aus Broomall in Pennsylvania
erhältlich
ist.
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Kapillarröhrchen,
die für
die Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet sind, können eine große Vielfalt
an Formaten aufweisen, solange flüssige Medien wirksam durch
Ansaugen oder Kapillarkraft aufgenommen werden können. Die Kapillarröhrchen können Querschnitte
haben, die kreisförmig,
quadratisch, rechteckig, oval oder ähnliches sind. Für gewöhnlich haben
die Kapillarröhrchen
kreisförmige Querschnitte. Die
Innendurchmesser geeigneter Kapillarröhrchen können im Bereich von etwa 0.1
Mikrometer (μm)
bis etwa 1 Millimeter (mm), üblicherweise
etwa 0.3 μm
bis etwa 1.0 mm und noch üblicher
etwa 0.50 μm
bis etwa 1 mm liegen, bevorzugt etwa 0.65 mm in einem Immunoassay
für Milch.
Der Außendurchmesser
für ein
geeignetes Kapillarröhrchen
kann etwa 1.0 mm bis etwa 1.5 mm sein. Die Länge von geeigneten Kapillarröhrchen wird üblicherweise
bei etwa 10 mm bis etwa 150 mm liegen. Üblicherweise wird die Länge mindestens
bei etwa 15 mm, noch üblicher
mindestens bei etwa 25 mm bis zu etwa 250 mm für eine einfache Handhabung,
liegen. Obwohl die Kapillarröhrchen
durch eine ebene Schicht verbunden sein können, sind sie für gewöhnlich freistehende,
einzelne Kapillarröhrchen.
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Für Glaskapillarröhrchen kann
zur Verbesserung der Bindung eines Substrates an das Glas die Oberfläche mit
einem Material zum Erhöhen
der Bindungsfähgikeit
auf der inneren Oberfläche
beschichtet werden. Zumindest ein Bereich der inneren Oberfläche des
Kapillarröhrchens,
ein Detektionsbereich, wird mit einem geeigneten Substrat beschichtet,
dass einen Partner eines Bindungspaares beinhaltet. Der Partner
eines auf der Oberfläche
gebundenen Bindungspaares im Detektionsbereich bindet direkt oder
indirekt über
ein intermediäres
Bindungsagens an ein fluoreszierend markiertes Konjugat. Abhängig von
den einzelnen verwendeten Verfahren zum Beschichten des Kapillarröhrchens
kann der Bereich die gesamte innere Oberfläche des Kapillarröhrchens
umfassen oder kann auf einen Teil der inneren Oberfläche des
Kapillarröhrchens
begrenzt sein. Der Bereich der inneren Oberfläche, der einen darauf gebundenen
Bindungspartner zum Einfangen umfasst, wird üblicherweise von etwa 10 bis
100% der inneren Oberfläche
reichen und wird für
gewöhnlich
in einem Bereich von etwa 30 bis etwa 100% der inneren Oberfläche reichen.
Bevorzugt sind mehr als etwa 80% der inneren Oberfläche beschichtet.
Das gesamte Kapillarröhrchen
oder ein Ende davon kann in das Beschichtungsmedium zum Beschichten
in geeigneter Weise eingetaucht werden. Wenn es an einem Ende eingetaucht wird,
kann das Beschichtungsmedium in geeigneter Weise bis zu einer vorbestimmten
Höhe, die
durch eine Riefe oder andere Angaben auf dem Kapillarröhrchen dargestellt
werden kann, durch jedes geeignete Mittel, z. B. durch Kapillarkraft,
in das Kapillarröhrchen
aufgenommen werden. Alternativ dazu kann die Flüssigkeit in einen Teil oder über die
gesamte Länge
des Kapillarröhrchens
gepumpt oder aufgesogen werden. Das bedeutet, dass die gesamte oder
ein Teil der äußeren Oberfläche ebenfalls
mit dem Bindungspartner zum Einfangen beschichtet werden kann.
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Abhängig von
dem jeweils verwendeten Immunoassay-Format im vorliegenden Verfahren
können
eine Vielzahl von Agenzien als Bindungspartner dienen. Für gewöhnlich soll
ein Bindungspartner eines Paares mit seinem komplementären Bindungspaarpartner
in den entsprechenden Immunoassays mit ausreichender Affinität komplexieren
oder binden, um den im jeweiligen Verfahren verwendeten Waschprozeduren
standzuhalten. Üblicherweise
wird die Affinität
zwischen dem Bindungspartner und seinem komplementären Bindungspaar
bei mindestens etwa 106 l/mol, häufiger bei
mindestens etwa 108 l/mol oder höher liegen.
Ein Partner eines Bindungspaares wird direkt oder indirekt an ein
fluoreszierend markiertes Konjugat binden oder komplexieren. Zum
Beispiel bindet in einem kompetitiven Immunoassay-Format der Bindungspartner
zum Einfangen (z. B. das Analyt-Analogon auf der inneren Oberfläche der
Kapillare) direkt an ein fluoreszierend markiertes Konjugat. In
einem Sandwich-Immunoassay-Format wird der Bindungspartner zum Einfangen
mit dem fluoreszierend markierten Konjugat indirekt über den
Analyten komplexieren. Beispielhafte Bindungspartner schließen Rezeptoren,
wie z. B. Antikörper
und deren Bindungsfragmente (z. B. F(ab) und F(ab)2 Fragmente),
Lektin, Liganden, wie z. B. Antigene, Haptene oder andere reziproke
Bindungspartner; und Konjugate, die Liganden und Rezeptoren umfassen,
die an den Fluoreszenzmarker gebunden sind, ein.
-
Anstatt
einen Bereich des Innenraumes des Kapillarröhrchens mit einem Substrat
zu beschichten, das einen einzelnen Bindungspartner zum Einfangen
enthält,
kann die innere Oberfläche
des Kapillarröhrchens
mit zwei oder mehr Bindungspartnern zum Einfangen an den gleichen
oder unterschiedlichen Stellen beschichtet werden. In dieser Ausführungsform
wird jeder andersartige Bindungspartner zum Einfangen für die Detektion eines
anderen Analyten in der Probe einbezogen. Wenn die Bindungspartner
sich an der gleichen Stelle befinden, kann der mit allen Analyten
verbundene Fluoreszenzmarker unabhängig bestimmt werden, z. B.
durch unterschiedliche maximale Emissionswellenlängen, mit einem Unterschied
von mindestens etwa 10 nm und/oder einer unterschiedlichen Verzögerungszeit
bei der Emission. Dadurch kann nach einer Vielzahl von Analyten
gleichzeitig gesucht werden.
-
Um
die Innenwände
der Kapillarröhrchen
für die
Verwendung im vorliegenden Verfahren zu beschichten, werden die
Kapillarröhrchen
mit einer Lösung,
die den Bindungspartner zum Einfangen umfasst, in Kontakt gebracht.
Zum Beschichten der inneren Kapillarröhrchenoberfläche mit
der Substrat-Lösung können zum Teil,
abhängig
von der Art des Substrates und der Art der Innenwand, eine Vielzahl
von Techniken eingesetzt werden. Bei den meisten Proteinen, bestimmten
Antikörpern,
Albuminen und Globulinen haften die Proteine ohne kovalente Bindung
an der Oberfläche
und sind unter den Bedingungen des Immunoassays stabil.
-
Beim
Herstellen der entsprechenden Kapillarröhrchen, wie für Proteine
oben dargestellt, kann es ausreichend sein, die Kapillarröhrchen mit
unbehandelten Oberflächen
mit einer Lösung
in Kontakt zu bringen, die das Bindungsreagenz enthält. Die
Lösung
zum Binden ist für
gewöhnlich
eine gepufferte Lösung
mit etwa 10–7 bis
10–3 g
Protein/ml. Für
gewöhnlich
wird für
direkte Assays der Protein-Bindungspartner
ein Antikörper
oder ein Fragment davon sein. Für
indirekte Assays wird das Protein für gewöhnlich ein Gegenstück des Analyten sein.
Größtenteils
wird der Protein-Bindungspartner
ein Antikörper
oder ein Fragment davon sein. Verfahren zum stabilen Beschichten
von Glas- oder Kunststoffoberflächen
sind gut bekannt. Siehe z. B. Harlow & Lane, Antibodies: A laboratory manual,
Cold Spring Harbor Laboratory, Cold Spring Harbor, NY (1988). In
vielen Beispielen, in denen der Bindungspartner kein Protein ist,
kann es mit einem Protein verbunden werden, wodurch die Bindungsstellen
weiterhin zugänglich
bleiben für
die Bindung mit dem komplementären
Bindungspartner. Zum Beispiel können
Haptene mit einem Protein konjugiert werden, dass nicht mit dem
Immunoassay in Wechselwirkung treten wird. Auf diese Art und Weise
kann andererseits ein Nicht-Bindungsanalyt oder dessen Nachahmer
oder Analogon direkt an die innere Oberfläche des Kapillarröhrchens
gebunden werden, ohne die Oberfläche
funktionalisieren zu müssen,
um eine kovalente Bindung der ansonsten Nicht-Bindungssubstanz zu
ermöglichen.
-
Im
Falle des bevorzugten Kapillarröhrchens,
d. h. Glas, wird es bevorzugt, zuerst die innere Oberfläche mit
einem Agens zu beschichten, das die Bindung des Proteins an die
Oberfläche
verbessert. Wenn daher der Bindungspartner eine stabile Bindung
an die innere Oberfläche
des Kapillarröhrchens
nicht ermöglicht, wird
die Oberfläche
aktiviert oder funktionalisiert, um eine kovalente oder nicht-kovalente
Bindung des Bindungspartners an die Oberfläche des Kapillarröhrchens
zu ermöglichen.
Die jeweils verwendete Technik zum Behandeln der Oberfläche des
Kapillarröhrchens
wird von der Zusammensetzung des Kapillarröhrchens und des Bindungspartners
abhängen,
z. B. die funktionellen Gruppen, die an den Bindungspartnern für eine Reaktion
verfügbar
sind. Mit Oberflächen
wie Kunststoffen, z. B. Polystyrol und Polyethylen, kann die Oberfläche funktionalisiert
werden, um für
reaktionsfähige
Amino, Carboxyl-, Thio-, Sulfonyl-, Hydroxyl- oder anderen funktionellen
Gruppen durch Acylierung, Nitrierung und Reduktion, Oxidation mit
Ozon, Chlorsulfonierung und ähnlichem
eine Basis zu schaffen. Die spezifische funktionelle Gruppe, die
auf der Oberfläche
des Kapillarröhrchens
bereit gestellt wird, wird vom Bindungspartner abhängen. Wenn
der Bindungspartner von Natur aus keine verwendbare zugängliche
funktionelle Gruppe umfasst, kann der Bindungspartner derart modifiziert
werden, damit eine Basis für
eine funktionelle Gruppe geschaffen wird, die mit der aktivierten
Oberfläche,
z. B. eine Amino- mit
einer Carboxyl-, ein Thiol- mit einem aktivierten Olefin, eine Hydroxyl-
mit einem aktivierten Halogen und ähnlichem, reagieren wird. Für eine nicht-kovalente
Bindung des Bindungspartners an die Oberfläche kann eine hydrophobe Oberfläche bereit
gestellt werden, d. h., eine Oberfläche, die eine langkettige Alkyl-
oder Alkenylgruppe gebunden hat, z. B. durch eine Silikonbindungsgruppe.
-
Zur
Behandlung der Oberflächen
von Glaskapillarröhrchen
kann die Oberfläche
durch Verwendung einer Verbindung auf Silikonbasis, die als einen
Teil der Verbindung einen Silikonrest aufweist, der mit der Glasoberfläche des Kapillarröhrchens
reagiert und dem anderen auf Kohlenstoff basierenden Teil der Verbindung, der
eine geeignete funktionelle Gruppe, z. B. Alkyl, Alkenyl, Amino,
Carboxyl, Sulfonyl, Thiol, aktiviertes Olefin, wie z. B. Maleimido
und ähnlichem,
bereitstellt, die entweder kovalent oder nicht-kovalent (z. B. durch Van-der-Waals
Kräfte)
mit dem Bindungspartner bindet, „funktionalisiert" werden.
-
Für gewöhnlich wird
die Beschichtung mittels eines Materials auf Silikonbasis durchgeführt, dass
eine Basis für
die kovalente oder nicht-kovalente Ausbildung eines geeigneten Substrates
auf der inneren Oberfläche
bereitstellt. Geeignete Materialien auf Silikonbasis schließen Silane
oder Siloxane ein, die über
das Silikon an die innere Glasoberfläche binden und eine in den
Zylinder des Kapillarröhrchens
ausgeweitete Oberfläche, an
die ein geeignetes Substrat gebunden ist, bereitstellen. Dies wird
aus 15 ersichtlich.
Beispiele für
geeignete Siloxanmaterialien schließen Aminoalkylsiloxane und
Alkyl- oder Alkenyltrialkoxylsilane
ein. Geeignete Aminoalkylsiloxane, die im Stand der Technik bekannt
sind, können
verwendet werden, wenn die Aminoalkylgruppe aus etwa 2 bis 6 Kohlenstoffatomen
besteht und die Alkoxylgruppen aus etwa 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
bestehen. Bevorzugt werden die Materialien auf Silanbasis durch
die Formel R-Si(OR1)3 dargestellt,
wobei R ein Alkyl oder Alkenyl aus etwa 12 bis etwa 20 Kohlenstoffatomen
ist und R1 ein Alkyl aus 1 bis 4 Kohlenstoffatomen.
Ein besonders bevorzugtes Material auf Silanbasis ist eine Verbindung,
die durch die Formel R-Si(OR1)3 dargestellt ist,
wobei R eine geradkettige Alkylkette von 18 Kohlenstoffatomen ist
und R1 ein Ethyl. Bevorzugt wird Octadecyltriethoxylsilan
als Beschichtungsmaterial für
das Silan ausgewählt,
das bei Pierce Chemical Company als AqualSil® erhältlich ist.
-
Nachdem
der Bindungspartner an die Oberfläche des Kapillarröhrchens
gebunden worden ist, können nichtspezifische
Wirkstellen oder „hot
spots" auf der Oberfläche des
Kapillarröhrchens
verbleiben. Diese Wirkstellen müssen
vor der Verwendung der Kapillarröhrchen
in dem jeweiligen Verfahren besetzt oder blockiert werden. Ansonsten
können
nicht-spezifische Adsorptionen der zahlreichen Assay-Reagenzien auftreten.
Eine nicht-spezifische Adsorption sollte vermieden werden, da sie
zu einer nicht-spezifischen Bindung des Markers an die Oberfläche führen kann.
Ein Blockieren der Wirkstellen kann durch in Kontakt treten der
inneren Oberfläche
des Kapillarröhrchens
mit einer Vielzahl von Blockierungs-Lösungen erzielt werden. Das
Beschichten der Oberfläche
des Kapillarröhrchens
mit der Blockierungslösung
kann mittels der oben beschriebenen Verfahren zum Beschichten der
Oberfläche
mit dem Bindungspartner erzielt werden. Die ausgewählte Blockierungslösung wird
vom jeweilig durchgeführten
Immunoassay abhängen.
Siehe z. B., Harlow und Lane, Antibodies (1988) 497, siehe oben.
Beispiele für
Blockierungslösungen
schließen
Blotto, Blotto/Tween, Tween, BSA und Pferdeserum ein.
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Für gewöhnlich wird
eine Beschichtung auf Silanbasis durch Inkubieren eines geeigneten
Kapillarröhrchens
in einer Lösung,
die das Material auf Silanbasis in einem geeignetem Lösungsmittel,
wie z. B. Wasser, gelöst
enthält,
für einen
Zeitraum und bei einer Temperatur, die ausreichend ist, um ein Anbinden
des Silanmaterials an die innere Oberfläche des Glaskapillarröhrchens
zu ermöglichen,
durchgeführt.
Ein geeigneter Temperaturbereich liegt bei etwa 10°C bis etwa
50°C, wobei
die Raumtemperatur bevorzugt wird. Das Anbinden wird innerhalb von
etwa 10 Minuten stattfinden, jedoch können die Kapillarröhrchen für eine Stunde
oder mehr inkubiert werden. Das Kapillarröhrchen wird dann durch geeignete Mittel,
wie z. B. durch Reinigen mit Stickstoff oder anderen geeigneten
Gasen oder durch Zentrifugieren getrocknet. Jegliche Restfeuchtigkeit kann
durch Inkubieren des Kapillarröhrchens
bei einer geeigneten Temperatur, wie z. B. von etwa 110°C bis etwa
140°C, für etwa eine
Stunde im Ofen und/oder mittels eines Vakuums entfernt werden. Nach
der Inkubation lässt
man das Kapillarröhrchen
vor der Behandlung zur nächsten
Beschichtung auf Raumtemperatur abkühlen. Sobald das Glas durch
das Silanmaterial alkyliert ist, ist es empfänglich für eine nicht-kovalente Bindung
mit klebrigen Proteinen. Ein Substrat, das einen Bindungspartner
zum Einfangen umfasst, d. h. ein Protein, das an einen Bindungspartner
zum Einfangen eines Antigen-Antikörper-Bindungspaares konjugiert ist, kann
an die silanisierte Substratschicht gekoppelt werden. Alternativ
dazu kann ein Protein, das mit einer anderen Proteinsubstanz konjugiert
ist, die ein Anbinden an ein drittes Substrat ermöglicht,
das den Bindungspartner zum Einfangen umfasst, aufgebracht werden.
Wenn die silanisierte Schicht mit einem Protein oder einem konjugierten
Protein beschichtet wird, ist für
gewöhnlich
eine längere
Inkubationszeit erforderlich, üblicherweise
zwischen etwa 1 bis etwa 24 Stunden für einen vergleichbaren Zeitraum.
Nach dem Beschichten mit geeigneten Substratschichten wird eine
letzte Beschichtung mit einer unschädlichen Proteinlösung zum Blockieren
aufgetragen, um zuvor bereits diskutierte „hot spots", die frei liegende Alkylgruppen umfassen,
abzubedecken. Alternativ dazu kann der Blockierungsschritt nach
dem Aufbringen der zweiten Schicht, jedoch vor dem Aufbringen der
dritten Schicht, in den Fällen,
in denen eine dritte Schicht verwendet wird, stattfinden. Die beschichteten
und blockierten Kapillarröhrchen
werden für
gewöhnlich
in der Blockierungslösung
für mindestens
1 Stunde und bis zu 24 Stunden inkubiert. Das Kapillarröhrchen wird dann
weitestgehend getrocknet. Eine Waschlösung, wie z. B. deionisiertes
Wasser, wird dann durch das Kapillarröhrchen geleitet, um jedwedes Substratmaterial
zu entfernen, dass nicht an die Oberfläche des Kapillarröhrchen oder
an ein anderes Substrat gebunden ist. Das Kapillarröhrchen wird
dann durch ein geeignetes Mittel weitestgehend getrocknet. Es ist Vorteilhaft
durch Inkubieren des Kapillarröhrchens
in einem Vakuumofen bei der höchst
möglichen
Temperatur, die keines der gebundenen Proteine denaturieren würde, z.
B. für
zumindest eine Stunde bei etwa 37°C,
das Entfernen von Restwasser zu begünstigen. Nachdem die Kapillarröhrchen hergestellt
worden sind, können
sie sofort verwendet werden oder für den Gebrauch zu einem späteren Zeitpunkt
auf geeignete Weise gelagert werden. Kapillarröhrchen können zur Verwendung zu einem
späteren
Zeitpunkt bei Raumtemperatur oder verringerten Temperaturbedingungen
gelagert werden. Beispiel 9, Beispiel 10 und Beispiel 11 beschreiben
im Detail die Herstellung von Kapillarröhrchen für die Verwendung mit einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
-
Ein
weiterer Aspekt umfasst ein Verfahren zur Herstellung eines Glaskapillarröhrchens
zur Verwendung in einem Fluoreszenz-Immunoassay, wobei das Verfahren
das Beschichten zumindest eines Teils der inneren Oberfläche des
Kapillarröhrchens
mit einem Substrat, dass an ein fluoreszierend markiertes Konjugat binden
kann, umfasst. In einem bevorzugten Aspekt umfasst das Verfahren
das Beschichten zumindest eines Teils der inneren Oberfläche des
Kapillarröhrchens
mit einem Material auf Silanbasis und Anbinden eines Proteinkonjugates
an das Material auf Silanbasis, wobei das Konjugat an ein fluoreszierend
markiertes Konjugat binden kann. Proteinkonjugate, die besonders
geeignet sind, schließen
Rinderserumalbumin (BSA) und menschliches Serum Albumin (HSA) ein,
wobei das erstgenannte bevorzugt wird.
-
Eine Kassette zur Verwendung
mit Kapillarröhrchen
-
Durch
die oben beschriebenen Verfahren hergestellte Kapillarröhrchen können einzeln
oder in Kombination für
ein Immunoassay, entsprechend dem oben diskutierten Verfahren, verwendet
werden. Wie im Weiteren diskutiert wird, kann das Assay manuell
oder automatisch durchgeführt
werden. Ein Ende eines einzelnen Kapillarröhrchens kann in eine Probe
eingebracht werden und die Probe durch jedes dafür geeignete Mittel, z. B. Kapillarkraft
oder aktives Pumpen, angesaugt werden, um eine geeignet große Probe
im Kapillarröhrchen
bereit zu stellen. Alternativ dazu können eine Vielzahl von mit
geeigneten Bindungspartnern beschichtete Kapillarröhrchen verwendet
werden, damit eine Vielzahl von Immunoassays an einer Probe oder
ein einzelnes Immunoassay in mehreren Proben nach einem oder mehreren
Analyten suchen kann/können.
Die Kapillarröhrchen
können
in einer Kassette gehalten werden, die eine sequentielle oder gleichzeitige
Verwendung ermöglicht
und/oder die ein Wechselwirken mit anderen Vorrichtungen und/oder
Apparaturen ermöglicht,
um ein Immunoassay dieser Erfindung durchzuführen.
-
Daher
ist ein anderer Aspekt dieser Erfindung eine Kombination einer Kassette,
die mindestens ein Kapillarröhrchen
hält, wobei
die Kassette ein Kapillarröhrchen,
das mindestens auf einem Teil seiner inneren Oberfläche mit
einem Substrat beschichtet ist, dass ein fluoreszierend markiertes
Konjugat binden kann, und einen Rahmen, der ein Mittel zum Anordnen
des Kapillarröhrchens
in einem Bereich des Rahmens umfasst, der es erlaubt, mindestens
einen Teil des beschichteten Kapillarröhrchens einem äußeren elektromagnetischen
Signal auszusetzen, dass bei jedem gebundenen fluoreszierend markierten
Konjugat eine Fluoreszenz auslösen
kann, umfasst. Die Fluoreszenz wird dann mit einem geeigneten Mittel
zur Signaldetektion detektiert.
-
Der
eigentliche Aspekt dieser Erfindung ist eine Kassette zum sicheren
Halten einer Vielzahl von beabstandeten Kapillarröhrchen,
wobei die Kassette eine Vielzahl von Durchgängen zum Ausrichten der Kapillarröhrchen darin
aufweist, und mindestens ein Teil der Kassette es ermöglicht,
die Kapillarröhrchen
einem äußeren elektromagnetischen
Signal auszusetzen, das die Fluoreszenz eines fluoreszierend markierten
Konjugates auf der inneren Oberfläche auslösen kann. Die Kassette weist
bevorzugt einen Halter mit einem entsprechenden Durchgang und einem
Anschluss, der es einer Flüssigkeit
ermöglicht,
durch das Kapillarröhrchen
geleitet zu werden, auf. Die Kassette kann mittels dem Durchschnittsfachmann
bekannter Verfahren hergestellt werden und ist bevorzugt spritzgegossen.
Die Kassette ist besonders geeignet für das Zusammenwirken mit einem
einzigartigen Probenbehälter
und mit einer halbautomatisierten Apparatur für ein Fluoreszenz-Immunoassay,
wie es im Folgenden im Detail diskutiert wird.
-
Eine
detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Kassette wird
in der Beschreibung der Zeichnungen bereitgestellt, und alternative
Ausführungsformen
werden danach aufgezeigt.
-
Ein Probenbehälter zur
Verwendung in Immunoassays
-
Kapillarröhrchen,
die wie oben beschrieben hergestellt werden, können mit handelsüblichen
Behältern,
die zum eigenständigen
aufnehmen der Reagenzien und Abfälle
der Immunoassays, wie z. B. Mikrotiterkammern oder -platten geeignet
sind, verwendet werden. Alternativ dazu können die Kapillarröhrchen zusammen
mit einem Probenbehälter
verwendet werden, wobei dieser so ausgelegt ist, dass er ein Reagenz
und ein Mittel zum Vermengen von in den Kammern gehaltenem Fluid
enthält.
-
Ein
anderer Aspekt, der nicht Teil dieser Erfindung ist, ist daher ein
Behälter
zum Halten mehrerer Portionen einer Probe, wobei der Behälter einen
Sammelbehälter,
der ausreichend ist, um eine bestimmte Menge eines Fluids zu Halten
und eine Vielzahl von beabstandeten Kammern darin umfasst. Bevorzugt
enthält
der Probenbehälter
ebenfalls eigenständig
eine metallische Scheibe zum Vermengen einer innerhalb der Kammer enthaltenen
Flüssigkeit
und weist Mittel auf, um die metallische Scheibe davor zu bewahren,
aus der Kammer zu fallen, bevorzugt eine Rückhaltekante mit einem Durchmesser,
der kleiner ist als der Außendurchmesser der
metallischen Scheibe. Der Probenbehälter kann durch eine beliebige
Anzahl von dem Durchschnittsfachmann bekannter Verfahren hergestellt
werden und ist bevorzugt spritzgegossen.
-
Der
Probenbehälter
und die Kassette können
kombiniert werden, um ein Einweg-Immunoassay-Testkit auszubilden.
Bei diesem Aspekt hat der Probenbehälter für die Lagerung und den Transport
einen Bereich zum sicheren Halten der Kassette. Einzelheiten zum
Probenbehälter
und zur Kassette und zur Probenbehälterkombination werden in der
Beschreibung der Figuren bereitgestellt.
-
Eine Apparatur zur Durchführung des
Verfahrens zum Untersuchen auf Analyten
-
Die
Verfahren zum Untersuchen auf Analyten können manuell durchgeführt werden.
Die Wasch- und Trocknungsschritte können ebenfalls manuell durchgeführt werden.
Das Kapillarröhrchen
kann ebenfalls in Übereinstimmung
mit der Erfindung zusammen mit einem handelsüblichen Fluorometer verwendet
werden.
-
Jedoch
wird es bevorzugt, dass die Verfahren von einer automatisierten
oder halbautomatisierten Apparatur durchgeführt werden. Da die Inkubationszeiten
für die
SPFIA in Kapillarröhrchen
relativ kurz ist, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass die zeitliche Koordinierung
des Benutzers ineffizient ist und sich dadurch die Reproduzierbarkeit
verschlechtert. Daher sollte eine Immunoassay-Apparatur für die Verwendung
mit den oben diskutierten Immunoassays die Fähigkeit haben, eines oder mehrere
Kapillarröhrchen
und einen Probenbehälter
zu handhaben, um den Fluss der und die Aufnahme von Fluids zu regulieren,
um einen wesentlichen Teil der Schritte des Immunoassays auszuführen, wobei
der Schritt zum Detektieren und Analaysieren des Fluoreszenzsignals
mit eingeschlossen ist. Die Fähigkeit
eine Vielzahl von Immunoassays an einer Vielzahl von Proben durchzuführen, erhöht ebenfalls
die Effizienz. Darüber
hinaus ist eine quantitative Analyse mit einem integrierten, halbautomatisierten
Immunoassay möglich.
-
Ein
anderer Aspekt, der nicht Teil dieser Erfindung ist, ist daher eine
Apparatur zur Bestimmung der Anwesenheit mindestens eines Analyten
in einer Probe, wobei die Apparatur einen Sammelbehälter, ein
Mittel zum Regulieren des Flusses der innerhalb des Sammelbehälters oder
im Probenbehälter
enthaltenen Fluids, ein erster Abschnitt zum Anbringen der Kassette
der vorliegenden Erfindung und auf ähnliche Weise den Probenbehälter, ein
Mittel zum Trocknen der Kapillarröhrchen, ein Fluorometer zum
Messen des Fluoreszenzniveaus und ein Mittel zum Analysieren der
sich daraus ergebenden Signale und Anzeigen eines qualitativen oder
semiquantitativen Ergebnisses und optional eines quantitativen Ergebnisses,
umfasst.
-
Die
Apparatur kann mit der Kassette und der Probenbehälterkombination
und bestimmten Varianten davon zusammenarbeiten. In einem typischen
Immunoassay, das die Kassette und Probenbehälterkombination in Zusammenarbeit
mit der Apparatur verwendet, wird eine Probe in eine oder mehrere
Kammern im Probenbehälter
gegeben. Der Probenbehälter
wird auf der Apparatur angeordnet und ein darin enthaltener Magnetrührer bewegt
die Metallscheiben des Probenbehälters,
um den Inhalt der Kammern, der ein fluoreszierend markiertes Konjugat-Reagenz
und die Probe umfasst, zu vermengen, damit es den Analyten in der
Probe ermöglicht
wird, an das fluoreszierend markierte Konjugat zu binden. Nachdem
die Probe und das Reagenz richtig vermengt worden sind, ordnet die
Apparatur den Probenbehälter
unter der auf ihr angebrachten Kassette an und zieht die Mixtur
in eines oder mehrere Kapillarröhrchen,
z. B., durch Ansaugen. Die Mixtur wird in den Kapillarröhrchen für eine ausreichende
Zeit inkubiert, damit eine geeignete Menge eines fluoreszierend
markierten Konjugates an den Bindungspartner zum Einfangen des Substrates
auf der Oberfläche
des Kapillarröhrchens
binden kann. Nach der Inkubation leitet die Apparatur eine Waschlösung durch
das Kapillarröhrchen,
um jegliches ungebundene Material zu entfernen. Das sich daraus
ergebende Restfluid wird durch die Apparatur in den Sammelbehälter des
Probenbehälters
entleert. Die Apparatur benachrichtigt dann den Benutzer, die Kassette
auf der Zentrifuge anzuordnen, um die Kapillarröhrchen trocknen zu schleudern.
-
Die
Apparatur ordnet danach die Kassette in unmittelbarer Nähe eines
Fluorometers an. Die Kapillarröhrchen
werden über
eine frei gelegte Öffnung,
die auf der Kassette angeordnet ist, einem elektromagnetischen Signal
ausgesetzt, und die emittierte Fluoreszenz wird anschließend durch
einen Fluoreszenzdetektor detektiert. Das detektierte Signal kann
abhängig
von den verwendeten Steuervorrichtungen und der verwendeten Analysesoftware
zu qualitativen, semiquantitativen oder quantitativen Analysen verarbeitet
werden.
-
Der
mögliche
Grad der Quantifizierung mittels der Apparatur mit den Vorrichtungen
hängt,
wie bereits zuvor diskutiert, von der Affinität des Bindungspartners zum
Einfangen, der Detektorempfindlichkeit, der zum Analysieren des
Signals verwendeten Mathematik und ob Standards und/oder Kontrollen
verwendet werden und wenn dem so ist, von der Art der Standards
und/oder Kontrollen ab. Für
gewöhnlich
kann eine Affinität
von etwa 106 l/mol eine Empfindlichkeit
im Bereich von Teilen pro Millionen ergeben und eine Affinität von etwa
109 l/mol kann eine Empfindlichkeit im Bereich
von Teilen pro Milliarde ergeben.
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Die
grundlegendste Form der Quantifizierung ist die Bestimmung der Anwesenheit
eines Analyten. Damit dies eintritt, muss für das Immunoassay die Konzentration
des Analyten in der Probe über
einem niedrigeren Grenzwert zur Quantifizierung liegen. Für gewöhnlich wird
ein semiquantitatives Ergebnis angezeigt. Ein Barcode, welcher der
Kassette und dem Probenbehälterkitt
beiliegt, enthält
Informationen in Bezug auf das Niveau der Fluoreszenz, die mit der
Grenze zwischen positivem und negativem Ergebnis übereinstimmen,
so wie es durch zulässige
Niveaus, wie z. B. den in Tabelle I dargestellten Sicherheits/Toleranzniveaus,
angegeben wird. Für
gewöhnlich
wird jeder Reagenzanteil in Folge von, neben anderen Dingen, Schwankungen
in der Bindungsaffinität
des Substrat des Bindungspartners zum Einfangen ein anderes zugehöriges kritisches
Niveau für
die Fluoreszenz aufweisen. Das Gerät wird das Niveau der Fluoreszenz
messen und es mit dem Niveau für
ein positives und negatives Ergebnis des spezifischen Immunoassays,
das mit der Konzentration von Interesse übereinstimmt, vergleichen.
-
Eine
weitere quantitative Analyse ist mit der vorliegenden Erfindung
möglich. 16a–d bis 17a–b stellen
Diagramme der genormten Fluoreszenz gegen die Konzentration des
Analyten in Teilen pro Milliarden (ppb) für die in der vorliegenden Erfindung
verwendeten β-Lactamantibiotika
dar. Die genormte Fluoreszenz entspricht dem Fluoreszenzniveau,
das von einem an die Oberfläche
eines Kapillarröhrchens
gebundenen Fluoreszenzmarker emittiert wird, wobei der Analyt als
Prozentanteil des Niveaus an Fluoreszenz, die durch einen an die
Oberfläche
eines Kapillarröhrchens
ohne einen Analyten, d. h. ein Blindwert, gebundenen Fluoreszenzmarker
emittiert wird, enthalten ist. Da die Konzentration umgekehrt proportional
zum Fluoreszenzniveau für
ein Vergleichsassay ist, haben die durch eine Vielzahl von Konzentrationspunkten
gebildeten Kurven eine negative Steigung. Wenn eine Probe auf der
Apparatur gefahren wird, können
die sich dabei ergebenden Fluoreszenzsignale mit den Fluoreszenzsignalen,
die durch einen Blindversuch parallel mit der Probe generiert werden,
verglichen werden. Der sich daraus ergebende Prozentsatz kann auf
einem geeigneten Graphen dargestellt werden und eine relative Konzentration
des Analyten in der Probe kann bestimmt werden.
-
Für gewöhnlich wird
die Apparatur durch die Verwendung eines Niveaus für ein positives
und negatives Ergebnis der Fluoreszenz oder einem quantitativen
Ergebnis durch Darstellen eines genormten Niveaus an Fluoreszenz
gegen die Konzentration und Berechnen einer Annäherung an eine Ausgleichsgerade
entsprechend den Kurven, ein semiquantitatives Ergebnis errechnen.
Daher kann eine mehrstufige Kalibrationskurve verwendet werden,
wobei die quantitative Bestimmung der Menge des Analyten in einer
Probe möglich
ist, wenn die Konzentration innerhalb des linearen Bereiches des
Ausgleichspolynoms interpoliert wird. Noch bessere quantitative
Ergebnisse sind möglich,
wenn Standards angefertigt werden, die parallel mit einem Proben-Immunoassay
laufen, wobei der gleiche Anteil des Fluoreszenzmarkers sowohl für das Probenkonjugat als
auch das Blindwertkonjugat verwendet wird. Da die Milchproduktion
durch die FDA reguliert wird, sind die Immunoassays für β-Lactamantibiotika
vergleichbar reguliert. Die FDA fordert für gewöhnlich, dass positive Immunoassayergebnisse
bestätigt
werden. In Folge dessen sollten positive und negative Kontrollen
mit diesen Immunoassays gefahren werden. Ein dafür geeignetes Verfahren ist
die Verwendung einer Kontrollkassette, die Positiv-, Negativ- und
Blindwert-Konzentrationen des Analyten umfasst. Diese Kontrollkassette
kann sofort im Anschluss an ein positives Testergebnis mit dem Immunoassay
gefahren werden.
-
Detaillierte Beschreibung
der Figuren
-
Mit
einer detaillierten Beschreibung der zahlreichen Aspekte der vorliegend
bereitgestellten Erfindung wird jetzt eine detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
der Vorrichtungen und der Apparatur für die Verwendung mit dem Verfahren
zum Untersuchen auf Analyten als auch eine detaillierte Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens, wie es mit den Vorrichtungen und der Apparatur verwendet
wird, gegeben. Obwohl eine Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
in beachtlichen Details gegeben wird, sollten diese jedoch nicht
als begrenzend für
die im Folgenden diskutierten Beschreibungen und deren im Folgenden
diskutierten Abwandlungen angesehen werden. Andere Abwandlungen
der beschriebenen Ausführungsformen,
die in den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fallen, können dem Durchschnittsfachmann
ersichtlich werden.
-
In
Bezug auf die Terminologie wird in der detaillierten Beschreibung
der verschiedenen Aspekte dieser Erfindung erwähnt, dass auf Teile der Vorrichtungen
Bezug genommen wird als „oben", „unten", „Vorderseite", „Rückseite", „proximale" und „distale" Teile. Dies wird
gänzlich
der Einfachheit halber getan und um die Beschreibung zu den schematischen
Darstellungen in den Zeichnungen in Bezug zu setzen. Es sollte deutlich werden,
dass die Vorrichtungen in jeder Position oder Orientierung ihre
Funktion erfüllen
kann und es liegt im Schutzumfang der Erfindung, dass sie dies tun.
-
1 ist eine perspektivische
Darstellung der Vorderseite der Vorrichtungen einer bevorzugten
Ausführungsform,
welche das Zusammenwirken zwischen den Komponenten während des
Gebrauchs darstellt. Die Vorrichtungen, die bevorzugt transportierbar
und wegwerfbar sind, umfassen eine Kassette 1, für das abdichtende
Halten von 4 radial beabstandeten Antigen-beschichteten Kapillarröhrchen 2,
in denen die Reaktion stattfindet; und ein Probenbehälter 3,
der eine Probe, ein fluoreszierend markiertes Konjugat-Reagenz und
andere Fluids, wie z. B. flüssigen
Abfall, enthält;
und zum Lagern der Kassette 1. Der Probenbehälter 3 ist
derart unter der Kassette 1 durch eine im Folgenden diskutierte
Apparatur angeordnet, um es der Kassette 1 in Zusammenarbeit
zu ermöglichen,
aus dem Probenbehälter 3 in
jedes Kapillarröhrchen 2 Fluid
aufzunehmen. Die radiale Ausrichtung der Kapillarröhrchen 2 dient
dazu sicherzustellen, dass in Zusammenarbeit mit einer frei gelegten Öffnung 7 jedes
Kapillarröhrchen 2 einem
Mittel zur Signaldetektion, das im Folgenden diskutiert werden wird,
im gleichen Winkel ausgesetzt wird, und damit jedes Kapillarröhrchen 2 einer
zentrifugalen Kraft parallel zu seiner Längsachse ausgesetzt werden
kann, während
es innerhalb der Kassette gesichert ist.
-
2 ist eine perspektivische
Darstellung der Vorrichtungen einer bevorzugten Ausführungsform,
die das Zusammenwirken zwischen den Komponenten der Vorrichtung
bei Nichtgebrauch während
der Lagerung darstellt. Die Kassette 2 gleitet unter ein
Paar Halteplättchen 83, 84,
die nachfolgend diskutiert werden und rastet in einer Position ein,
in der es durch die Halteplättchen 83, 84 und
ein Paar Befestigungsklemmen 75, 76, die nachfolgend
diskutiert werden (siehe auch 10),
gesichert wird.
-
3a bis 3h zeigen die vollständig zusammengesetzte Kassette 1 aus
Perspektiven, welche alle Seiten der Kassette 1 darstellen
und die insbesondere Details der verschiedenen Designmerkmale darstellen.
-
4 ist eine Explosionsdarstellung
der Vorrichtungen einer bevorzugten Ausführungsform, die das Zusammenwirken
unter den Elementen der Kassette 1 und dem Probenbehälter 3 darstellen.
Die Kassette 1 umfasst einen Rahmen 4 und einen
Halter 5 zum Sichern der Kapillarröhrchen 2 innerhalb
des Rahmens 4. Der Rahmen 4 umfasst ein steifes,
im Wesentlichen flaches rechteckiges Gehäuse, das bevorzugt aus Polystyrol
hergestellt wird, vier radial ausgerichtete Ausgänge 6 zum Aufnehmen
von vier Glaskapillarröhrchen 2, die
bevorzugt mit einem Antigen (zur Durchführung eines kompetitiven Assays)
beschichtet sind, eine frei gelegte Öffnung 7, um es einem
Lichtstrahl zu ermöglichen,
mit den Kapillarröhrchen
in Kontakt zu treten, wenn sie innerhalb der Kassette 1 gesichert
sind, und vier Schutzfortsätze 8 zum
Schutz der Spitzen der Kapillarröhrchen 2.
-
5 und 6 zeigen perspektivische Darstellungen
von dem, was als die Rückseite
des Rahmens 4 bezeichnet werden kann. In einer bevorzugten
dargestellten Ausführungsform
bildet der Rahmen ein im Wesentlichen flaches und hohles Rechteck
von etwa 4 Zentimeter bis etwa 10 Zentimeter, bevorzugt etwa 5.6 Zentimeter
lang entlang einer Seite 9 und einer Wand 10; etwa 1 Zentimeter
bis etwa 8 Zentimeter breit, bevorzugt etwa 2.7 Zentimeter breit
entlang zweier Seitenwände 11, 12;
und etwa 2 Millimeter bis etwa 1.3 Zentimeter hoch, bevorzugt etwa
8 Millimeter hoch entlang der drei Wände 10, 11, 12.
Die vier Durchgänge 6 entspringen
einem rechteckigen hervorstehendem Segment 13, das sich
von der Wand 10 her erstreckt. Das hervorstehende Segment 13 erstreckt
sich bevorzugt etwa 2 Millimeter von der langen Wand 10 entlang
der horizontalen Ebene des Rahmens 4, wie in 5 dargestellt ist, und
hat den gleichen Querschnitt wie die lange Wand 10, etwa
3.7 Zentimeter lang. Angeordnet auf der Längskante des herausragenden
Segments 13 sind drei Clips 14 zum sicheren Verbinden
des Halters 5, der nachfolgend diskutiert wird, mit dem
hervorstehenden Segment 13. Senkrecht aus dem herausragenden
Segment 13 hervorstehend befinden sich zwei Führungsstifte 15, 16,
ein erster Führungsstift 15 und
ein segmentierter zweiter Führungsstift 16,
jeder zum Führen
einer Fassung 35 und eines Aufsatzes 36, die nachfolgend
diskutiert werden, in eine Position auf dem Rahmen 4. Der
erste Führungsstift 15 hat
einen äußeren Durchmesser
zwischen 2 Millimeter und 5 Millimeter, bevorzugt etwa 3 Millimeter;
und ist etwa 1.5 Millimeter bis etwa 5 Millimeter lang oder von
einer ausreichenden Länge, so
dass das Ende des ersten Führungsstiftes 15 bündig mit
der Oberseite des Aufsatzes 36 abschließt, wenn die zwei zusammenwirkend
ineinandergreifen. Der segmentierte zweite Führungsstift 16 hat
im Wesentlichen die gleiche Länge
wie der erste Führungsstift 15 und
eine Außendurchmesser,
der dem des ersten Führungsstiftes 15 an
der Basis des segmentierten zweiten Führungsstiftes 16 und
bis zu einer Kante 17, die entlang des Perimeters des segmentierten
zweiten Führungsstiftes 16 etwa
auf halber Höhe
entlang der Längsachse des
segmentierten zweiten Führungsstiftes 16 angeordnet
ist, ähnelt.
Von der Kante 17 bis zum Ende des segmentierten zweiten
Führungsstiftes 16 liegt
der Außendurchmesser
des segmentierten zweiten Führungsstiftes 16 zwischen
etwa 1.5 Millimeter bis etwa 4.5 Millimeter, bevorzugt etwa 2.5
Millimeter. Auf jeden Fall sollte in dieser bevorzugten Ausführungsform
der segmentierte zweite Führungsstift 16 eine
Kante 17 aufweisen, die zwei bestimmte Außendurchmesser
definiert, die komplementär
zum Innendurchmesser eines dazugehörigen auf dem Aufsatz 36 angeordneten
Führungsschachtes 50,
der nachfolgend diskutiert wird, sind. Es ist die Funktion der verschiedenen
Formen der zwei Führungsstifte 15, 16,
nur eine Orientierung für
das Zusammensetzen mit dem Aufsatz 36 zu ermöglichen.
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Wie
in 6 dargestellt ist,
liegen entlang der 8 Millimeter breiten Seite des hervorstehenden
Segments 13 vier gleichmäßig beabstandete Öffnungen 18,
jede mit einem Durchmesser von etwa 5 Millimeter, zur Aufnahme der
Kombination aus Kapillarröhrchen 2 und
Fassung 35, die im Folgenden diskutiert wird. Die Öffnungen 18 führen in
den Durchgang 6, der eine Aufnahmekammer 19 und
einen engen Schacht 20, dargestellt in 5 und 6,
umfasst. Zum Zwecke der Beschreibung kann der Durchgang in zwei
Paare, ein inneres Paar und ein äußeres Paar,
aufgeteilt werden. Die Achse des inneren Paares erstreckt sich radial
in Richtung der Längsseite 9,
bevorzugt in einem etwa 5° Winkel
von einer imaginären
Linie senkrecht zum Zentrum der Ebene, die durch die Längswand 10 definiert
wird. Die Achse des äußeren Paares
erstreckt sich radial in Richtung der Längsseite 9, bevorzugt
in einem etwa 18° Winkel
von einer imaginären
Linie senkrecht zum Zentrum der Ebene, die durch die Längswand 10 definiert
wird. Die Winkel, in denen die Kapillarröhrchen 2 sich ausgehend
von einer imaginären
Linie senkrecht zum Zentrum der Ebene, die durch die Längsseite 10 definiert
wird, ausstrecken werden, hängen
von den Abmessungen der Kassette 1 ab, sollten jedoch so
ausgelegt sein, dass die Kapillarröhrchen 2 radial ausgerichtet
sind, um ein einheitliches frei legen jedes Kapillarröhrchens 2 gegenüber einem
Mittel zur Signaldetektion, das nachfolgend diskutiert wird, sicherzustellen, wenn
die Kassette 1 in einer kreisförmigen Zentrifuge, die ebenso
nachfolgend diskutiert wird, angeordnet ist und um einheitliche
Zentrifugalkräfte
auf jedes Röhrchen
zu gewährleisten.
Das heißt,
wenn eine imaginäre Linie
entlang der Längsachse
jedes Kapillarröhrchens 2 gezogen
wird, wenn dieses in der Kassette 1 angeordnet ist, sollte
ein Ende jeder Linie sich einem zentralen Punkt nähern und
der Bogen, der durch die Kombination der anderen Enden der Linien
ausgebildet wird, sollte einen Kreisabschnitt ausbilden. Die Aufnahmekammern 19 des
inneren Paares liegen entlang des Achsenwinkels, haben den gleichen
Durchmesser wie die Öffnungen 18 oder
sind leicht kegelförmig
und sind bevorzugt etwa 4.5 Millimeter tief. Die Aufnahmekammern 19 des äußeren Paares
liegen ebenfalls entlang des Achsenwinkels, haben den gleichen Durchmesser
wie die Öffnungen 18 oder
sind leicht kegelförmig
und sind bevorzugt etwa 6.5 Millimeter tief. Aufgabe der unterschiedlichen
Tiefen der Aufnahmekammern 19 ist das zusammenwirkende
Ineinandergreifen mit dem Aufsatz, der nachfolgend diskutiert wird.
Die innere Aufnahmekammer 19 und Schacht 20 -Kombinationen
sind etwa 1.5 Zentimeter bis etwa 2 Zentimeter, bevorzugt etwa 1.75
Zentimeter lang, und die äußere Aufnahmekammer 19 und
Schacht 20 -Kombinationen sind etwa 1.3 Zentimeter bis
etwa 1.8 Zentimeter, bevorzugt etwa 1.6 Zentimeter lang. Die Länge der
Kombinationen der inneren und äußeren Aufnahmekammern 19 und
engen Schächte 20 werden
durch die radiale Ausrichtung der Durchgänge 6 und einer durch
eine frei gelegte Öffnung 7 gebildeten
Kurve bestimmt, wobei die Kurve die Funktion hat, sicherzustellen,
dass jedes radial ausgerichtete Kapillarröhrchen 2, dass innerhalb
des Rahmens 4 angeordnet ist, gleichmäßig dem Mittel zur Signaldetektion, wie
nachfolgend diskutiert wird, ausgesetzt wird, wenn die Kassette 1 in
einer im Folgenden noch zu beschreibenden Zentrifuge angeordnet
ist. Jeder Schacht 20 hat eine Stärke, die zum gleitenden Einpassen
eines Kapillarröhrchens 2 darin
ausreichend ist. Jede Aufnahmekammer 19 und Schacht 10 -Kombination
ist im Querschnitt entlang der oberen Ebene des Rahmens 4 offen.
Dies führt
im Querschnitt zu einer parabolen Form des Schachtes 20,
die etwa 5 Millimeter tief ist. Der Querschnitt ist ein Nebenprodukt
der Ausgestaltung eines Werkzeuges, das zur Herstellung des Rahmens 4 verwendet
wird. Darüber
hinaus hat der Querschnitt des Schachtes 20 ebenso die
Aufgabe jeglichen Schaden eines darin gehaltenen Kapillarröhrchens 2 deutlich
zu machen. Am Ende der Schächte 20 sind Öffnungen 21,
wie in 5 dargestellt,
durch welche die Kapillarröhrchen 2 für die Präsentation
gegenüber
der frei gelegten Öffnung 7 hindurchführen. Wie
zuvor bereits diskutiert, bildet die frei gelegte Öffnung 7 eine
Kurve, die der radialen Ausrichtung der Kapillarröhrchen 2 entspricht,
um ein gleichmäßiges frei
legen der Kapillarröhrchen 2 gegenüber einem
im Folgenden noch zu diskutierenden Mittel zur Signaldetektion sicherzustellen.
Die frei gelegte Öffnung 7 hat
einen Querschnitt, so dass bevorzugt ein Abschnitt von etwa 8 Millimeter
jedes Kapillarröhrchens 2 entlang
der durch die frei gelegte Öffnung 7 ausgebildeten
Kurve frei gelegt wird, wenn diese innerhalb des Rahmens 4 durch
den im Folgenden noch zu diskutierenden Halter 5 gesichert
sind. Die Längsseite 9 umfasst
eine Kante, die bevorzugt etwa 1.5 Millimeter tief und bevorzugt
etwa 3.2 Millimeter hoch ist, wobei das durch die Kante ausgebildete 'L' der Rückseite des Rahmens 4 gegenübersteht.
Die Abmessungen der Kante sind derart, dass der Längsseite 9 eine
ausreichende strukturelle Abstützung
geboten wird, um sie im Wesentlichen starr zu machen. In dieser
bevorzugten Ausführungsform
erstreckt sich die Kante an beiden Enden etwa 3.2 Millimeter bis
zu einem gekrümmten
Ende der zwei Seitenwände 11, 12 in
den Rahmen 4 aus. Auf der Oberseite der gekrümmten Enden
jeder der zwei Seitenwände 11, 12 befindet
sich eine halbrunde Wölbung
zum Abstützen 22, 23,
die sich bevorzugt etwa 1.6 Millimeter von der Kante der zwei Seitenwände 11, 12 entlang
der gleichen Ebene erstreckt. Die Wölbungen zum Abstützen 22, 23 haben
die Aufgabe sicherzustellen, dass die Kassette 1 nicht
erschüttert
wird, wenn sie mit der Rückseite
des Rahmens 4, welche der Oberfläche gegenüber liegt, flach auf die Oberfläche gelegt
wird. Die Aufgabe der Wölbungen
zum Abstützen 22, 23 ist
notwendig, um die Kapillarröhrchen 2 gegenüber einem Mittel
zur Signaldetektion in einem geeigneten Winkel einheitlich auszurichten,
wenn die Kassette 1, welche die Kapillarröhrchen 2 enthält, in eine
Zentrifuge, wie im Folgenden diskutiert wird, eingesetzt wird, die
ein frei legen gegenüber
dem im Folgenden noch zu diskutierenden Mittel zur Signaldetektion
ermöglicht.
Entlang der Längsseite 9 sind
vier Öffnungen 24 zur
Aufnahme der distalen Enden der Kapillarröhrchen, und sich von der Längsseite 9 zu
jeder Aufnahmeöffnung 24 erstreckend,
befinden sich die Fortsätze
zum Schützen
der Enden der Kapillarröhrchen 2.
Jeder Fortsatz 8 erstreckt sich bevorzugt etwa 3.2 Millimeter
von der Längsseite 9 im gleichen
Winkel wie das entsprechende Kapillarröhrchen 2, dass sich
durch die Aufnahmeöffnung 24 auf
der Längsseite 9 erstreckt,
damit das Ende jedes Fortsatzes 8 im Wesentlichen bündig mit
der Spitze jedes Kapillarröhrchens 2 abschließt. Wie
in 4 dargestellt, weist
die Vorderseite des Rahmens 4 eine Schräge 25, 26 an
jedem Ende der frei gelegten Öffnung 7 auf,
die etwa 8 Millimeter von den Ecken, die durch die Kante der Längsseite 9 ausgebildet
werden, angeordnet ist. Jede Schräge 25, 26 verläuft parallel
zur Längsseite 9,
erstreckt sich von jeder Seitenwand 11, 12 bis
zur frei gelegten Öffnung 7 aus
und neigt sich in einem etwa 45° Winkel
in Richtung auf die Rückseite
des Rahmens 4 und in Richtung auf die Längswand 10. Die Schrägen 25, 26 haben
die Funktion es der Längsseite 9 zu
ermöglichen,
die distalen Enden der Kapillarröhrchen über die
Aufnahmeöffnungen 24 abzustützen, so
dass sie zur Ebene des Rahmens 4 parallel liegen, wodurch
die Verwendung von Kunststoff oder zusätzlichen Funktionsbaugruppen
zum Sicherstellen eines geeigneten frei Legens der Kapillarröhrchen 2 gegenüber dem
im Folgenden noch zu diskutierenden Mitteln zur Signalerzeugung
und Detektion minimiert wird.
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Wieder
mit Bezug auf 5 und 6, kann man dort ein Paar
von parabolisch geformten weiblichen Schächten 27, 28 erkennen.
Die weiblichen Schächte 27, 28 umfassen
ein parabolisches Element 29, 30, wobei der Höchstpunkt
der Parabel in Richtung der Längswand 10 weist,
und eine biegsame Klemme 31, 32 mit einer Kante 33, 34.
Jeder weibliche Schacht 27, 28 ist bevorzugt etwa
6.4 Millimeter von der Längswand 10 entfernt
und zu jeder Seitenwand 11, 12 benachbart angeordnet
und steht von der Rückseite
des Rahmens 4 etwa 8 Millimeter in einem 90° Winkel ab.
Die biegsamen Klemmen 31, 32 in Verbindung mit
den Kanten 33, 34 arbeiten als ein Verschlussmechanismus,
um die Kassette 1 über
die weiblichen Schächte 27, 28 an
einem im Folgenden noch zu diskutierenden Gerät, das für die Verwendung mit der Kassette 1 entworfen
worden ist, zu befestigen.
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4 zeigt die vier bevorzugt
mit einem Antigen beschichteten Kapillarröhrchen 2. Jedes Kapillarröhrchen 2 ist
bevorzugt aus einem transparenten Siliziumdioxidglas gefertigt,
noch bevorzugter Borosilikatglas, und ist etwa 10 Millimeter bis
etwa 250 Millimeter, bevorzugt etwa 20 Millimeter bis etwa 150 Millimeter
und am meisten bevorzugt etwa 35 Millimeter lang, mit einem Innendurchmesser
von etwa 0.5 Millimeter bis etwa 1 Millimeter, bevorzugt etwa 0.65
Millimeter. Es soll festgehalten werden, dass, wenn die Probe Milch
ist, ein Innendurchmesser des Kapillarröhrchens 2, der kleiner
ist als ein bevorzugter Wert von 0.65 Millimeter, für das Immunoassay
unzureichend sein kann, da Ansammlungen von Materialien in der Milch
die Kapillarröhrchen 2 verstopfen
können
und Auswirkungen auf den Flüssigkeitsstrom
haben können.
Die Kapillarröhrchen 2 werden kraftschlüssig in
die im Folgenden beschriebene Fassung an einem Ende eingeführt und
werden gleitend in die Durchgänge 6 des
Rahmens 4 am anderen Ende eingeführt.
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7 ist eine Explosionsdarstellung
der Oberseite des Halters 5, und 8 ist eine Explosionsdarstellung der
Unterseite des Halters 5 zum Halten von vier in den Rahmen 4 einzusetzenden
Kapillarröhrchen. Der
Halter 5 umfasst eine Fassung 35 und einen Aufsatz 36.
Die Fassung 35 ist bevorzugt aus flexiblem Krayton® hergestellt
und umfasst einen flachen rechteckigen Unterbau 37, bevorzugt
etwa 8 Millimeter breit mit einer Länge von etwa 3 Zentimetern
und etwa 1.6 Millimeter dick, zwei Führungsöffnungen 38, 39 und
vier mit dem Unterbau 37 verbundene Kragen 40.
Die Kragen 40 haben die Aufgabe, die Kapillarröhrchen 2 für das Einsetzen
in die Durchgänge 6 des
Rahmens 4 mit Hilfe der Führungsöffnungen 38, 39,
welche die auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 befindlichen
Führungsstifte 15, 16 gleitend
ergreifen, kraftschlüssig
festzuhalten. Der Durchmesser der Führungsöffnungen 38, 39 ist
in etwa gleich dem Außendurchmesser
des ersten auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 befindlichen
Führungsstiftes 15,
bevorzugt etwa 3.4 Millimeter. Jeder Kragen 40 hat einen
engen Durchgang 41 mit einem Innendurchmesser, der ausreichend
ist, um das Einsetzen eines Kapillarröhrchens 2 und das
Festhalten darin unter Reibung zu ermöglichen, einen Kegel 42,
der als Führung
zum Einsetzen der Kapillarröhrchens
dient, und eine Öffnung 43, um
das Einsetzen der Kapillarröhrchen 2 zu
ermöglichen.
Die Verbindung aus Fassung 35 und Kapillarröhrchen 2 gleiten über die
vier Öffnungen 18 auf
dem herausragenden Segment 13 in den Rahmen 4 hinein.
Die Abmessungen der Kragen 40 sind derart ausgelegt, damit
sie gleitend in die entsprechenden Aufnahmekammern 19 des
Rahmens 4, wie zuvor bereits beschrieben, hineinpassen.
Zum Zwecke der Beschreibung können die
Kragen 40 entsprechend der inneren und äußeren Paare der Durchgänge 6 im
Rahmen 4 in zwei Paare aufgeteilt werden. Das innere Kragenpaar 40 ist
bevorzugt etwa 4.8 Millimeter lang und steht radial vom Zentrum
des Unterbaus 37 im gleichen Winkel ab, wie das entsprechende
innere Durchgangspaar 6 des Rahmens 4. Das äußere Kragenpaar 40 ist
bevorzugt etwa 6.4 Millimeter lang und steht radial vom Zentrum
des Unterbaus 37 im gleichen Winkel ab, wie das entsprechende äußere Durchgangspaar 6 des
Rahmens 4. Die unterschiedlichen Längen der Kragen haben die Aufgabe,
dass äußere Paar
der radial ausgerichteten Kapillarröhrchen zu verlängern, so
dass die distalen Enden aller Kapillarröhrchen 2 eine parallele
Linie zur Längsseite 9 des
Rahmens 4 ausbilden, damit jedes Kapillarröhrchen 2 in
jede Probenkammer, wie im Folgenden noch zu diskutieren, in eine äquivalente
Tiefe eindringt. Jeder Kragen 40 misst bevorzugt etwa 3.2
Millimeter im Durchmesser und weitet sich am Kegel 42 etwa
3 Millimeter vom Ende bis zur Öffnung 43,
die einen Außendurchmesser
von etwa 4.8 Millimeter und einen Innendurchmesser von etwa 3.2
Millimeter aufweist.
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7 und 8 zeigen den rechteckigen Aufsatz 36,
der bevorzugt aus steifem Polystyrol hergestellt wird, zum Sichern
der Fassung 35 und Kapillarröhrchen 2 -Verbindung
im Rahmen 4. Der Aufsatz 36 kann jede für das zusammenwirkende
Ineinandergreifen der Fassung 35 und des hervorstehenden
Segments 13 des Rahmens 4 geeignete Abmessung
aufweisen, er umfasst jedoch bevorzugt zwei lange Wände 44, 45 mit
einer Länge
von etwa 3.8 Zentimeter bei einer Höhe von etwa 5 Millimeter; zwei
kurze Wände 46, 47 mit
einer Höhe von
etwa 4.8 Millimeter bei einer Breite von etwa 9.5 Millimeter auf
der Oberseite, die am Boden auf eine Breite von etwa 8 Millimeter
abfällt;
und eine Oberseite 48 mit einer Länge von etwa 3.8 Zentimeter
bei einer Breite von etwa 9.5 Millimeter. Neben den kurzen Wänden 46, 47 angeordnet,
befinden sich zwei asymmetrische Führungsschächte 49, 50,
ein erster Führungsschacht 49 und
ein segmentierter zweiter Führungsschacht 50, jeder
zum gleitenden Ergreifen der Führungsstifte 15 bzw. 16 auf
dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 in
Verbindung mit den Führungsöffnungen 38, 39 der
Fassung 35. Der erste Führungsschacht 49 erstreckt
sich etwa .5 Millimeter bis etwa 3 Millimeter, bevorzugt etwa 1.5
Millimeter hoch über
die Oberseite 48, um eine Erhöhung auszubilden; er hat einen
Innendurchmesser von zwischen etwa 2.1 Millimeter bis etwa 5.1 Millimeter,
bevorzugt etwa 3.1 Millimeter oder einen Innendurchmesser, so dass
er den ersten Führungsstift 15,
der auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 angeordnet
ist gleitend ergreift; und liegt bevorzugt zwischen etwa 1.5 Millimeter
bis etwa 5 Millimeter tief oder weist eine ausreichende Tiefe auf,
damit die Oberseite des ersten Führungsstiftes 15 bündig mit
der Oberseite des ersten Führungsschachtes 49 abschließt, wenn die
zwei wie zuvor bereits beschrieben zusammenwirkend ineinander greifen.
Der segmentierte zweite Führungsschacht 50 erstreckt
sich etwa .5 Millimeter, bevorzugt etwa 1.5 Millimeter hoch über der
Oberseite 48, um eine Erhöhung auszubilden; hat einen
Innendurchmesser von zwischen etwa 2.1 Millimeter bis etwa 5.1 Millimeter,
bevorzugt etwa 3.1 Millimeter oder einen ausreichenden Durchmesser
zum gleitenden Ergreifen der Basis des segmentierten zweiten Führungsstiftes 16,
der auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 angeordnet
ist und sich vom Ende her, das dem Raum gegenüberliegt, der durch die vier
Wände 44, 45, 46, 47 bis
zu einer Kante 51, die sich auf halben Wege von dem segmentierten
zweiten Führungsschacht 50 befindet,
ausgebildet wird, erstreckt. Von der Kante 51 bis zum oberen
Ende des segmentierten zweiten Führungsschachtes 50,
hat der segmentierte zweite Führungsschacht 50 einen
Innendurchmesser von zwischen etwa 1.7 Millimeter bis zu etwa 4.7
Millimeter, bevorzugt etwa 2.7 Millimeter oder einen ausreichenden
Innendurchmesser zum gleitenden Ergreifen des oberen Teils des segmentierten
Führungsstiftes 16, der
sich auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 befindet.
Der segmentierte zweite Führungsschacht 50 ist
bevorzugt zwischen etwa 1.5 Millimeter bis etwa 5 Millimeter tief
oder weist einer ausreichenden Tiefe auf, damit das obere Ende des
segmentierten zweiten Führungsstiftes 16,
das sich auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmes 4 befindet,
bündig
mit dem oberen Ende des segmentierten zweiten Führungsschachtes 50 abschließt, wenn
die zwei, wie zuvor bereits beschrieben, zusammenwirkend ineinander greifen.
In jedem Fall sollte der segmentierte zweite Führungsschacht 50 eine
Kante 51 aufweisen, die zwei unterschiedliche Durchmesser
definiert, so dass der segmentierte zweite Führungsschacht 50 komplementär mit dem
entsprechenden segmentierten zweiten Führungsstift 16, der
sich auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 befindet,
ist und gleitend ineinander greifen können. Die asymmetrischen Führungsschächte 49, 50 sind
so angeordnet, dass sie mit den Führungsstiften 15, 16 und
Führungsöffnungen 38, 39 in
einer Linie liegen. Der Unterschied bei den Abmessungen der zwei
asymmetrischen Führungsschächte 49, 50 dient dazu
nur eine Orientierung für
das Ineinandergreifen des Halters 5, der den Aufsatz 36 und
die Fassung 35 umfasst, mit dem Rahmen 4, wie
zuvor diskutiert, zu ermöglichen.
Das heißt,
dass der segmentierte zweite Führungsschacht 50 nur
den segmentierten zweiten Führungsstift 16,
der auf dem herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 angeordnet
ist, ergreifen kann und nicht den ersten Führungsstift 15, der
vergleichbar angeordnet ist. Dadurch wird sicher gestellt, dass
die Öffnung
eines einzelnen im Folgenden noch zu diskutierenden Anschlusses 54,
der auf dem Aufsatz 36 angeordnet ist, von der Rückseite
des Rahmens 4 weg zeigt, wenn der Halter 5 und
der Rahmen 4 vollständig
zusammengesetzt sind, um die Kassette 5 auszubilden. Auf der
Oberseite 48 des Aufsatzes 36 eingelassen ist
eine Wanne 52, die bevorzugt etwa 2.2 Zentimeter lang ist, etwa
1.6 Millimeter breit und bevorzugt etwa 1.6 Millimeter tief und
die sich in den Raum öffnet,
der durch die vier Wände 44, 45, 46, 47 ausgebildet
wird. Die Wanne 52 ist so ausgestaltet, damit sie eine
abgedichtete Kammer ausbildet, wenn sie den Unterbau 37 der
Fassung 35 berührt,
so dass die Kapillarröhrchen 2 in
Fluidverbindung miteinander stehen. Die Abdichtung wird durch einen
engen ovalen Grad 53, dargestellt in 8, bereitgestellt, der die Wanne 52 etwa
2 Millimeter von den Kanten der Wanne 52 in dieser bevorzugten
Ausführungsform
einkreist, sie kann jedoch in jeder geeigneten Distanz um die Wanne 52 herum
liegen; und etwa 3 Millimeter von den Enden der Wanne 52,
und presst gegen den Unterbau 37 der Fassung 35.
In seinem Zentrum mit der Wanne 52 verbunden, befindet
sich ein Einzelanschluss 54, dargestellt in 7, mit einem Innendurchmesser
von bevorzugt etwa 3.2 Millimeter, der mit einer im Folgenden noch
zu diskutierenden Luer-Bohrung zum Pumpen von Fluid durch die Kammer,
die durch die Wanne 52 und den Fassungsunterbau 37 ausgebildet
wird, verbunden werden kann. Der Einzelanschluss 54 ist
etwa 8 Millimeter lang und ist derart ausgerichtet, dass sein Durchlass
parallel zur horizontalen Ebene der Oberseite 48 verläuft, während er
von der Wanne 52 in einem senkrechten Winkel, wie in 7 dargestellt, absteht.
Eine Öffnung 55,
welche den Einzelanschluss 54 mit der Wanne 52 verbindet,
ist im Zentrum der Wanne 52, wie in 7 dargestellt, angeordnet. Alle Längswände 44, 45 des
Aufsatzes 36 enthalten drei gleichmäßig angeordnete rechteckige Öffnungen 56,
die zu den drei gleichmäßig angeordneten
Clips 14 passen, die, wie zuvor bereits beschrieben, auf
der Längskante
des auf dem Rahmen 4 befindlichen herausragenden Segmentes 13 angeordnet
sind. Das Zusammenwirken zwischen den Öffnungen 56 und den
Clips 14 dient dazu den Aufsatz 36, die Fassung 35 und die
Kapillarröhrchen 2 -Kombination über dem
herausragenden Segment 13 des Rahmens 4 zu sichern;
mit Hilfe der Führungsstifte 15, 16,
der Führungsöffnungen 38, 39 und
der Führungsschächte 49, 50;
und mit zusätzlicher
Hilfe des Winkels der langen Wände
des Aufsatzes 44, 45, die durch die kurzen Wände des
Aufsatzes 47, 47 ausgebildet werden. Der Verbindungsrahmen 4,
Kapillarröhrchen 2,
Fassung 35 und Aufsatz 36 umfassen daher die Kassette 1 in
dieser bevorzugten Ausführungsform.
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9 und 10 sind perspektivische Darstellungen
einer bevorzugten Ausführungsform
des Probenbehälters 3,
der bevorzugt aus Polypropylen hergestellt ist. Der Probenbehälter 3 umfasst
vier gleichmäßig beabstandete
Kammern 57 zum Halten von Aliquots eines fluoreszierend
markierten Konjugat-Reagenzes und/oder einer Probe, einen Sammelbehälter 58 zum
Halten eines Fluids, wie z. B. Flüssigabfällen; und ein geformtes Lagerungsfach
für die
Kassette 59. Der Probenbehälter 3 bildet ein
Quadrat mit bevorzugt etwa 6 Zentimetern an allen Seiten. Die Kammern 57 werden
durch ein Bord 60 gestützt.
Das Bord 60 erstreckt sich von einer Wand 61 aus,
welche über
die gesamte Breite des Behälters 3 läuft, und
mit zwei Seitenwänden 62, 63 verbunden
ist. Die Wand 61, von der sich aus das Bord 60 erstreckt,
ist etwa 6 Zentimeter lang und bevorzugt etwa 9.5 Millimeter hoch.
Die zwei Seitenwände 62, 63 sind
jeweils bevorzugt etwa 2.5 Zentimeter lang und bevorzugt etwa 1.4
Zentimeter hoch. Das Bord 60 entspringt der langen Wand 61 bevorzugt
etwa 1.6 Millimeter unter der Oberkante der Wand 61, so
dass eine Kante 64 ausgebildet wird, die zum Zurückhalten
von ausgelaufener Flüssigkeit
dient. Das Bord 60 erstreckt sich von der Wand 61 aus
in einem leicht abwärts
gerichteten Winkel, der dazu dient die ausgelaufene Flüssigkeit
in den im Folgenden noch zu diskutierenden Sammelbehälter 58 zu
leiten, und erstreckt sich über
etwa 9.5 Millimeter und bindet rechtwinklig dazu an eine Wand 67,
die vom Bord zum Boden 68 des im Folgenden noch zu diskutierenden
Sammelbehälters 58 abfällt. Alle
auf dem Bord 60 angeordneten Kammern 57 haben
eine parabolische Form mit einem Innendurchmesser von bevorzugt
etwa 8 Millimeter und einer Tiefe von bevorzugt etwa 4.7 Millimeter.
In mindestens einer Kammer 57 befindet sich ein metallisches
Objekt, das eine rostfreie Stahlscheibe 65 zum Vermengen
umfasst. Durch ein magnetisches Wechselfeld unter der Scheibe 65 wird
ein getrocknetes fluoreszierend markiertes Konjugat-Reagenz, das
sich auf dem Boden der Kammer 57 befindet oder wahlweise
am Boden der Kammer 57 anheftet, rekonstituiert, wenn eine
Lösung
(wahlweise eine Probe enthaltend) zur Kammer 57 hinzugegeben
wird. Eine Rückhaltekante 66 mit
einem Durchmesser von etwa 4.8 Millimeter befindet sich entlang
der Öffnung
zu jeder Kammer 57 und hat die Aufgabe zu verhindern, dass
die Scheibe 65 aus der Kammer 57 fällt.
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Der
Sammelbehälter 58 ist
definiert durch eine Wand 67, die, wie zuvor bereits diskutiert,
etwa 5 Zentimeter von der Kante des Bords 60 aus bis zu
einem Boden 68 abfällt;
die Abschnitte der Seitenwände 62, 63, die
sich vom Bord 60 aus erstrecken und eine geformte Mittelwand 69,
die sich bevorzugt etwa 1.3 Zentimeter vom Boden 68 aus
erhebt, so dass sie in etwa bündig
mit der Oberkante der Seitenwände 62, 63 abschließt und ebenso
zum Lagerungsfach für
die Kassette 59, das im Folgenden diskutiert werden soll,
gehört.
Wie zuvor bereits diskutiert hat der Sammelbehälter 58 die Aufgabe,
das Fluid aufzunehmen, das über
den Einzelanschluss 54 auf dem Aufsatz 36 der
Kassette 1 durch die Kapillarröhrchen 2 läuft. Das
Volumen des Sammelbehälters 58 wird
durch die Länge
und Höhe
der Wand 67 und dem Abstand von der Wand 67 bis
zur geformten Mittelwand 69 definiert und sollte ausreichend
bemessen sein, um ein angemessenes Vielfaches des kombinierten Volumens
an Fluid, das von allen Kapillarröhrchen 2 aufgenommen
werden kann, die innerhalb der Kassette 1 enthalten sind,
aufzunehmen.
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9 und 10 zeigen ebenso das geformte Lagerungsfach
für die
Kassette 59, das zum Probenbehälter 3 gehört. Das
Fach 59 ist ausgestaltet, um eine geformte Kontur um die
Kassette 1 herum auszubilden und die Kassette 1 innerhalb
des Probenbehälters 3 für die Lagerung
und den Transport, wie in 2 dargestellt,
sicher aufzubewahren. Das Fach 59 ist an seiner Peripherie
durch die geformte Mittelwand 69, einer Rückwand 70 gegenüber der
Mittelwand, zwei Teilwände 71, 72 und
einen Boden 73 definiert. Die Mittelwand 69 ist
ausgestaltet worden, um den Abmessungen zu entsprechen, die durch
den Teil der Kassette 1 definiert wird, der die Längswand 10 des
Rahmens 4 und des Aufsatzes 36, der, wie in 2 dargestellt, auf dem
hervorstehenden Segment 13 des Rahmens 4 gesichert
wird, umfasst. In der Mitte der Mittelwand 69 befindet
sich ein ausgewölbter
Abschnitt 74, der einen Halbkreis ausbildet, der sich zum
Bord 60 krümmt
und derartige Abmessungen aufweist, dass es den Teil der Kassette 1,
der durch den Einzelanschluss 54 definiert wird, wobei der
durch die Krümmung
des ausgewölbten
Abschnitts 74 definierte Bogen im Wesentlichen dem Bogen
der Krümmung ähnelt, der
durch den Einzelanschluss 54 definiert wird, so dass der
ausgewölbte
Abschnitt 74 im Wesentlichen einen einheitlichen Kontakt
mit der Peripherie des Einzelanschluss 54 ausbildet, gleitend
aufnehmen kann. Die Mittelwand 69 erstreckt sich in gerader
Linie auf beiden Seiten des gewölbten
Abschnitts 74, knickt senkrecht auf beiden Seiten zur Rückwand 70 hin
ab, um eine Form auszubilden, die den Aufsatz 36 der Kassette 1 umgibt
und knickt wiederum senkrecht auf beiden Seiten ab und setzt an
den beiden Seitenwände 62 und 63 an.
Auf diese Weise bildet die Mittelwand 69 eine Form, die
im Wesentlichen einen gleichmäßigen Kontakt
mit der Oberfläche
der Kassette, die durch die Seite der Kassette 1, die den
Halter 5 enthält, ausgebildet
wird, ausbildet. Sich nahe an jeder Ecke des gewölbten Abschnitts 74 befindend
und der Rückwand
gegenüberliegend,
befinden sich ein Paar Befestigungsclips 75, 76 in
Verbindung mit dem Paar Rückhalteplatten 83, 84,
die im Folgenden noch diskutiert werden, zum sicheren Halten der
Kassette 1 innerhalb des Lagerfachs 59. Die Befestigungsclips 75, 76 sind
mit Abstand zum Boden 73 angeordnet, so dass sie die Ecke
des Aufsatzes 36, welcher die Ecke umfasst, die durch die
vordere Wand 44 und Oberseite 48 des Aufsatzes 36 der
Kassette 1 ausgebildet wird, wenn die Kassette innerhalb
des Fachs 59 des Probenbehälters 3 mit der Rückseite
zum Boden 73 gewandt, wie in 2 dargestellt, angeordnet ist, ergreift.
Die beiden Teilwände 71, 72 erstrecken
sich von der Rückwand 70 weg über etwa
1 Zentimeter und haben die gleiche Höhe wie die Rückwand 70.
An jeder Ecke, die durch die Teilwände 71, 72 und
die Rückwand 70 ausgebildet
wird, erstreckt sich eine Säule 77, 78 vom
Boden 73 bis zur Kante der Wände 70, 71, 72.
Jede Säule 77, 78 liegt mit
zwei Seiten an jeder Ecke, sie bilden eine Seite 79, 80 aus,
die sich senkrecht von jeder der Teilwände 71, 72 erstreckt
und sich über
eine Entfernung aufeinander zu bewegen, die etwa gleich der Entfernung
von jeder Kante ist, die durch die Seite 9 und den Rahmen 4 der
Kassette 1 bis zur Basis des äußeren Paars der Schutzfortsätze 8 ausgebildet
wird, und Winkel zur Rückwand 70,
deren Winkel dem Winkel des äußeren Paares
der Schutzfortsätze 8 entsprechen,
um eine abgewinkelte Seite 81, 82 auszubilden.
Die Säulen 77, 78 haben
die Aufgabe, die Seiten der Kassette 1 festzuhalten, welche
die Längsseite 9 des
Rahmens 4 und die Schutzfortsätze 8 umfassen, die
sich von der Längsseite 9 her
erstrecken, wobei die Spitzen der Schutzfortsätze 8 gegen die Rückwand 70 lehnen
und die Ecken der Längsseite 9 der
Kassette 1 lehnen gegen die Seiten der Säulen 79, 80 und
der Teilwände 71, 72,
wie in 2 dargestellt.
Sich von jeder der Ecken, die durch die Teilwände 71, 72 und
die Seiten der Säulen 79, 80 ausgebildet
werden, erstreckend, befindet sich eine schmale Rückhalteplatte 83, 84,
die ein Quadrat mit Seiten gleicher Breite zur angrenzenden Seite
der Säule 79, 80 ausbildet und
in einem Abstand vom Boden 73 angeordnet ist, so dass die
Vorderseite des Teils des Schlittens, der sich an die Ecken anschließt, die
den Schutzfortsätzen 8 der
Kassette 1 am nächsten
liegen, derart gegen die Unterseite jeder Rückhalteklappe 83, 84 lehnt,
dass die Kassette 1 innerhalb des Lagerfaches 59 des
Probenbehälters 3,
wie zuvor bereits diskutiert worden ist und in 2 dargestellt, gesichert wird. Zum Verbinden
der Basis der Ecken, die durch die zentrale Wand 69 und
die kurzen Wände 62, 63 ausgebildet
werden, mit den Enden der Teilwände 71, 72 gibt
es eine gekrümmte
Kante 85, 86, die dazu dient, dass Entfernen der
Kassette 1 aus dem Lagerungsfach 59 zu erleichtern.
Die gekrümmten
Kanten 85, 86 krümmen sich nach innen, um einen
Bogen auszubilden, welcher zur Form eines menschlichen Fingers komplementär ist und
erheben sich in einem Abstand über
den Boden 63, der für
Abschnitte der Kanten der Seitenwände 11, 12 des
Rahmens 4 der Kassette 1 ausreichend ist, um sich
gegen die gekrümmten
Absätze 85, 86 zu
lehnen, wenn sie innerhalb des Lagerungsfaches 59 des Probenbehälters 3,
wie in 2 dargestellt
ist, gesichert werden. Sich von der Rückwand 70 nach innen
erstreckend und entlang konvergierender Achsen befinden sich drei
Streben 87, 88, 89 zum Bereitstellen
einer Stütze
für die
Kassette 1, während
diese durch Verankerung an den vorderen Verbindungsstellen der Aufnahmekammern 19 des
Rahmens 4 und der Ecke der Kante, die durch die Längsseite 9 des
Rahmens 4 ausgebildet wird, im Lagerungsfach 59 des
Probenbehälters 3 angeordnet
ist. Die Streben 87, 88, 89 weisen Abmessungen
auf, die einen distalen Kontakt der Aufnahmekammer 19 -Verbindungen
ermöglichen,
während
sie einen Weg für
die engen Schächte 20 bereitstellen.
In einer dargestellten bevorzugten Ausführungsform umfassen die Streben 87, 88, 89 drei
enge Wände,
können
jedoch auch drei Fortsätze
entlang der Rückwand 70 und
drei Fortsätze
zum Verbinden mit den zuvor beschriebenen Verbindungsstellen umfassen.
Entlang der Außenkanten
aller Außenwände 62, 63, 70, 71, 72 gibt
es eine 3 Millimeter breite Kante 90, welche die physikalische
Abstützung
des Probenbehälters 3 unterstützt.
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11 stellt eine perspektivische
Darstellung einer anderen Ausführungsform
des Probenbehälters 103 dar.
Der Probenbehälter 103 umfasst
vier gleichmäßig beabstandete
auf einem Bord 160 getragene Kammern 157 zum Aufnehmen
von Aliquots eines fluoreszierend markierten Konjugat-Reagenzes
und/oder einer Probe, wie in einer oben bereits diskutierten bevorzugten
Ausführungsform,
und einen Sammelbehälter 158 zum
Aufnehmen eines Fluids, wie z. B. flüssigem Abfall; er wird definiert
durch das Bord 160, drei Wände 162, 163, 170 und
einen Boden 173. Der Probenbehälter 103 bildet ein
Quadrat, dass bevorzugt die gleichen Abmessungen aufweist, wie eine
bevorzugte Ausführungsform
des zuvor bereits diskutierten Behälters 3. Die beiden
Wände 162, 163,
die senkrecht zum Bord 160 verlaufen, sind bevorzugt etwa
1.4 Zentimeter hoch, und die Wand 170 auf der gegenüberliegenden
Seite des Bord 160 ist bevorzugt etwa 9.5 Millimeter hoch.
Sich entlang der Oberkante der Wände 162, 163, 170 erstreckend,
liegt eine etwa 3 Millimeter Kante 190, welche die physikalische
Abstützung
des Probenbehälters 3 unterstützt. Die
vier Kammern 157 sind entlang des Bords 160 in
einer gleichmäßig beabstandeten
Weise angeordnet, sie haben bevorzugt die gleichen Abmessungen wie
die Kammern 57 einer zuvor bereits diskutierten bevorzugten
Ausführungsform.
Die Kammern 157 beinhalten bevorzugt eine rostfreie Scheibe
oder Platte 165 zum Vermengen eines getrockneten Reagenzes,
das auf den Boden der Kammer 157 ruht, wahlweise kann die
Scheibe mit dem Reagenz beschichtet sein. Das Reagenz wird rekonstituiert,
wenn eine Lösung,
die wahlweise eine Probe enthält,
in die Kammer 157 gegeben wird. Die Kammern enthalten eine
Rückhaltekante 166,
die der Rückhaltekante 66 einer
zuvor bereits beschriebenen bevorzugten Ausführungsform ähnelt. Das Bord 160 hat
bevorzugt die gleichen Abmessungen wie das Bord 60 der
oben diskutierten bevorzugten Ausführungsform mit einer Wand 176,
die sich bis auf den Boden 173, bevorzugt ähnlich der
korrespondierenden Wand 67 einer oben diskutierten bevorzugten
Ausführungsform,
erstreckt.
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In
der in 11 dargestellten
alternativen Ausführungsform
wird der Sammelbehälter 159 durch
die drei Wände 162, 163, 170,
das Bord 167 und den Boden 173 definiert und,
wie oben bereits erwähnt,
arbeitet in gleicher Weise, um ein Fluid zu enthalten, wie z. B.
flüssigen
Abfall, wie es der Sammelbehälter 59 einer bereits
oben diskutierten bevorzugten Ausführungsform tut. Bevorzugt etwa
3.2 Zentimeter vom Rand des Bords 160 angeordnet, liegt
eine Schräge 195,
die sich quer durch den Sammelbehälter 159 von einer
Seite bis zur anderen 162, 163 erstreckt. Die
Schräge 195 ist
bevorzugt etwa 4.7 Millimeter breit und fällt in einem etwa 45° Winkel ab,
um ein zweites Bord 196 etwa 3.2 Millimeter über dem
Boden 173 und etwa 1 Zentimeter tief auszubilden. Die Schräge 195 dient
dazu ein Fluid, bevorzugt flüssig,
davor zu bewahren, gegen die Rückwand 170 gespritzt
zu werden, wenn der Probenbehälter 103 gekippt
wird. Die Kassette 1 kann in dieser Ausführungsform
des Probenbehälters 103 auch
durch Flachlegen auf den Boden 173, so dass die Schutzfortsätze 8 der
Rückwand 170 gegenüber liegen,
gelagert werden. Die Kassette 1 kann im Probenbehälter 103 durch eine
Kunststoffabdeckung oder durch ähnliche
Mittel gesichert werden.
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12 ist eine perspektivische
Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der Apparatur 200 für die Verwendung
mit der Kassetten 1 und Probenbehälter 3 -Kombination. 13 ist eine Transparentdarstellung
einer bevorzugten Ausführungsform
der Apparatur 200, welche die kritischen internen Komponenten zeigt.
Bezugnehmend auf die 12 und 13 umfasst die Apparatur 200 eine
Präparationsstation 201,
eine Zentrifuge 202 zum Trocknen der Kapillarröhrchen 2,
eine Station zur Signalerzeugung und -Detektion 203 zum
Messen des Signals, einen alphanumerischen Tastaturcontroller 204,
um ein Interagieren zwischen dem Operator und der Apparatur 200 zu
ermöglichen,
eine Flüssigkristallanzeige
(LCD) 205 zum Darstellen von Input- und Output-Nachrichten und analytischen
Ergebnissen, die durch eine im Folgenden noch zu diskutierende Computervorrichtung
erzeugt werden, und einen Drucker 206 zum Ausdrucken der
Ergebnisse.
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Nochmals
bezugnehmend auf 12 und 13 umfasst die Präparationsstation 201 einen
Sammelbehälter 207,
der ein Fluid beinhalten kann, eine Leitung 208 zum Transportieren
des Fluids zu einem Anschluss 209, eine Spritze 210 zum
Aufziehen einer Probe zum Anschluss 209 und zum Pumpen
von Fluid vom Sammelbehälter 207 durch
den Anschluss 209; ein erster Abschnitt umfasst eine zuvor
bereits beschriebene Luer-Bohrung 211 zum Anschließen des
Einzelanschlusses 54 der Kassette 1 an den Anschluss 209 und
um eine Fluidverbindung mit dem Anschluss 209 der Apparatur 200 zu
ermöglichen;
ein zweiter Abschnitt umfasst einen Behälterhalter 212 zum
Festhalten des Probenbehälters 3 und
eines Magnetrührers 213 zum
Vermengen von Flüssigkeit
in den Kammern 57. Der Magnetrührer 213 ist unter
dem Behälterhalter 212 in
eine Art und Weise angeordnet, um sich an den Kammern 57 des
Probenbehälters 3 auszurichten,
wenn der Probenbehälter 3 im
Behälterhalter 212 angeordnet
ist. Die Zentrifuge 202 wird in einem schützenden
Fach 214 aufbewahrt und umfasst eine Platte, die dazu in
der Lage ist, sicher in die Kassette 1 einzugreifen. Die
Station zur elektromagnetischen Signalerzeugung und -Detektion 203 umfasst
ein Mittel zur Signalerzeugung 215, wie z. B. einen Laser
oder eine Wolframlampe, die dazu geeignet ist, ein elektromagnetisches
Signal einer geeigneten Wellenlänge
zu emittieren, um eine Anregung und Fluoreszenz einer fluoreszierende
Verbindung in der Proben-Reagenzmischung zu bewirken, und ein Mittel
zur Signaldetektion 216, wie z. B. einen Photonendetektor
zum Detektieren von Fluoreszenz, wobei der Photonendetektor einen
Photomultiplier, eine Photoröhre, eine
Photozelle oder eine Silikondiode umfassen kann, und bevorzugt eine
Silikondiode umfasst.
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14a ist ein Blockdiagramm
der Apparatur einer bevorzugten Ausführungsform, welche das Zusammenwirken
der elektronischen Teile untereinander darstellt und 14b ist ein ähnliches
Blockdiagramm der Apparatur, welches dem Durchschnittsfachmann bekannte
Bezeichnungen zahlreicher Komponenten darstellt. Eine logik- und
motorkontrollierte Platinenbaugruppe (PCA) 300, im Folgenden
als Kontroll-PCA bezeichnet, hat die Aufgabe eine Verbindung mit
den zahlreichen Komponenten der Apparatur 200 zu kontrollieren.
Ein 40-adriges Flachbandkabel 301, das mit zwei 40-poligen
Flachbandbuchsen 302, 303 verbunden ist, hat die
Aufgabe, die Kontroll-PCA 300 mit einer Abzweigungs-PCA
für die
Präparationsstation 304 zum
Kontrollieren der zahlreichen Komponenten der Präparationsstation 201 zu
verbinden.
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Die
elektrischen Komponenten, die mit der PCA für die Präparationsstation 304 verbunden
sind, umfassen das folgende:
einen Motor für die Spritze 305 zum
Steuern und genauem Kontrollieren der Bewegung der Spritze 210,
wobei der Motor für
die Spritze 305 mit der PCA für die Präparationsstation 304 über einen
ersten 8-poligen Amplitudenmodulator 306 verbunden ist;
einen
Motor für
den Rührer 307 zum
Steuern des Magnetrührers 213,
wobei der Motor für
den Rührer 307 mit der PCA
für die
Präparationsstation 304 über einen
zweiten 8-poligen
Amplitudenmodulator 308 verbunden ist;
einen Aufzugsmotor 309 zum
Bewegen des Behälterhalters 212,
um den Probenbehälter 3 richtig
unter der Kassette 1 anzuordnen, wobei der Aufzugsmotor 309 mit
der PCA für
die Präparationsstation 304 über einen dritten
8-poligen Amplitudenmodulator 310 verbunden ist;
ein
Ventil 311 zur Kontrolle der Flussrichtung des Fluids,
das in dem Sammelbehälter 207 enthalten
ist, wobei das Ventil 311 mit der PCA für die Präparationsstation 304 durch
einen 6-poligen Amplitudenmodulator 312 verbunden ist;
einen
Sensor für
die Spritze 313 zum Überwachen
der Position der Spritze 210, wobei der Sensor für die Spritze 313 mit
der PCA für
die Präparationsstation 304 über einen
vierten 8-poligen Amplitudenmodulator 314 verbunden ist;
einen
Sensor für
den Rührer 315 zum Überwachen
der Position des Magnetrührers 213,
wobei der Sensor für den
Rührer 315 mit
der PCA für
die Präparationsstation 304 über einen
fünften
8-poligen Amplitudenmodulator 316 verbunden ist; und
einen
Sensor für
den Aufzug 317 zum Überwachen
der Position des Aufzugsmotors 309, wobei der Sensor für den Aufzug 317 mit
der PCA für
die Präparationsstation 304 über einen
sechsten 8-poligen Amplidutenmodulator 318 verbunden ist.
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Ein
16-poliger Amplitudenmodulator 319 verbindet die Kontroll-PCA 300 mit
drei zusätzlichen PCA-Karten,
einer Laser-PCA zum Kontrollieren der Arbeit des Mittels zur Signalerzeugung,
wobei die Laser-PCA 320 mit der Kontroll-PCA 300 über einen
6-poligen Molex pocket header 321 verbunden ist; eine Vorverstärker-PCA 322 zum
Amplifizieren eines photogenerierten Signals vor der Verarbeitung
durch die Kontroll-PCA 300, wobei die Vorverstärker-PCA 322 mit
der Kontroll-PCA 300 über
einen 5-poligen Molex pocket header 323 verbunden ist;
und eine Barcode-PCA 324 zum Verbinden mit einem im Folgenden
noch zu diskutierenden gewerblich erhältlichen Barcodelesestift,
wobei die Barcode-PCA 324 mit der Kontroll-PCA 300 über einen
4-poligen Molex pocket header 325 verbunden ist. Ein 18-poliger
Amplitudenmodulator 326 verbindet die zahlreichen elektrischen
Komponenten der Zentrifuge 202 mit der Kontroll-PCA 300.
Die elektrischen Komponenten der Zentrifuge 202 umfassen
einen Motor für
den Rotor 327 zum Drehen der Zentrifuge 202, einen Sensor
für die
Rotortür 328 zum
Detektieren der Öffnung
der Tür
des schützenden
Faches 214 und einen Sensor für die Rotor-Ruhestellung 329 zum Erleichtern
der Bestimmung der Position der Kassette 1, während sich diese
in der Zentrifuge 202 befindet, um eine genaue Präsentation
der Kassette 1 gegenüber
der Station zur Signalerzeugung und -Detektion 203 zu ermöglichen.
Ein 50-adriges Flachbandkabel 330, das mit zwei 50-poligen
Flachbandbuchsen 331, 332 verbunden ist, verbindet
eine periphere Adapter-PCA 333, welche die Aufgabe hat
mit der alphanumerischen Tastatur 204, dem Drucker 206,
der Flüssigkristallanzeige 205 und
einem Audiosummer 334 zum Bereitstellen einer hörbaren Rückmeldung
für den
Operator über
den funktionellen Status der Apparatur 200 zu interagieren.
Eine auf der Rückseite
der Apparatur 200 angeordnete Anschlussfeld-PCA 335 ist
mit einem externen DC-Netzanschluss 336,
einem RS-232-Anschluss 337 und einer Barcodelesestift-Eingangsverbindung 338 verbunden.
Die Anschlussfeld-PCA 335 ist mit der Kontroll-PCA 300 über ein
10-adriges Flachbandkabel 339, das an jedem Ende mit einer
10-poligen Flachbandbuchse 340, 341 verbunden
ist und über
ein Stromkabel 342 verbunden. Der Hauptstrom für die Apparatur 200 wird über einen seriellen
Zusammenschluss zwischen einem 110-Volt Eingangsstecker 343,
einem Stromeingangsmodul 344, einem Signalumwandler 345 und
einem AC-Eingangskabel 346, wie es in 14a und 14b dargestellt
ist, geliefert. Zwei 2-polige Mini-Fit Molexanschlüsse 347 verbinden
das AC-Stromkabel 346 und das DC-Stromkabel 342 mit
der Kontroll-PCA 300. Der automatisierte, nicht operatorabhängige Teil
der Apparatur 200 -Systemsoftware wird durch einen löschbares,
programmierbares, ausschließlich
lesbares Speicher(EPROM)-Modul 348 bereitgestellt, das
mit der Kontroll-PCA 300 über einen 30-poligen Eckanschluss 349 verbunden
ist.
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Ein charakteristisches
Immunoassay unter Verwendung von bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung
-
15 zeigt eine vereinfachte
Darstellung des Festphasen-Fluoreszenz-Immunoassays (SPFIA) einer
bevorzugten Ausführungsform.
In einem charakteristischen Immunoassay unter Verwendung einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind durch den Operator, wie in 12 dargestellt, die Kassette 1 und
der Probenbehälter 3 auf
der Präparationsstation 201 anzuordnen,
dann werden 100 μl
einer Probe, die eventuell einen entsprechenden Analyten enthält, wie
z. B. Milch, die vermutlich β-Lactamantibiotika enthält, in eine
oder mehrere im Probenbehälter 3 angeordnete
Kammern 57 gegeben, die ein getrocknetes Stabilisierungsreagenz
enthalten, das einen Antikörper
für den
entsprechenden Analyten umfasst, wobei der Antikörper mit einem stark fluoreszierenden
Marker, wie z. B. einem Cyaninfarbstoff (Cy-5®),
Fluoreszeinisothiocyanat (FITC), Rhodamin, Texas-Rot, Phycoerythrin
und Allophycoerythrin oder jegliche andere Verbindung mit einer
ausreichenden Quantenausbeute oder Effizienz, um eine geeignete
Fluoreszenz bereitzustellen und das mit keiner Reaktion des Immunoassays
wechselwirken wird oder mit einer biolumineszierenden Verbindung
konjugiert ist. Ein mit der Kassette 1 und dem Probenbehälter 3 -Kombinationskit
bereitgestellter Barcode wird dann mittels eines herkömmlich erhältlichen
Standardbarcodelesestiftes, der mit der Barcodelesestift-Eingangsverbindung 338 verbunden
ist, um Informationen zur Kalibrierung der Apparatur 200 bereitzustellen,
ausgelesen. Zum Beispiel kann der Barcode den Schwellenwert der
Fluoreszenz für
ein positives oder negatives Ergebnis für ein bestimmtes Immunoassay
enthalten. Der Operator gibt dann zusätzliche Informationen über den
alphanumerischen Tastaturcontroller 204 ein und startet
anschließend
die Apparatur 200. Die Probe und das fluoreszierend markierte
Konjugat-Reagenz werden dann, während
sie in der Kammer 57 vorliegen, durch das Anlegen eines
magnetischen Feldes, für
das der Magnetrührer 213,
der unter dem Behälterhalter 212 der
Apparatur 200 angeordnet ist, sorgt, so dass die Metallscheibe 65 sich
herumdreht, rotiert oder herumrührt,
um die Probe und die Konjugat-Reagenz-Kombination für eine ausreichende
Zeit zum Binden des fluoreszierend markierten Konjugats und des
Analyten entsprechend zu vermengen, vermengt. Die Kassette 1 ist über den
Einzelanschluss 54 auf dem Aufsatz 36 der Kassette 1 mit
der Luer-Bohrung 211 der Präparationsstation 201 der
Apparatur 200 verbunden und ist oberhalb des Probenbehälters 3 mit
der Vorderseite der Kassette 1 dem Sammelbehälter 58 gegenüberstehend
angeordnet. Innerhalb der Kassette 1 ist jedes Kapillarröhrchen 2 zumindest
zum Teil auf der inneren Oberfläche
mit einem Antigenanalogon des oder einem Nachahmer des entsprechenden
Analyten beschichtet. Der Probenbehälterhalter 212 und
damit auch der Probenbehälter 3 werden
durch den Aufzugsmotor 309 angehoben, so dass die Spitzen
der Kapillarröhrchen 2 mit
jeder Probe und jeder fluoreszierend markierten Konjugat-Reagenzmischung in
den Kammern 57 in Kontakt kommen. Der Probenbehälter 1 ist
auf eine Art und Weise ausgerichtet, die es der Kassette 1 ermöglicht, so
angeordnet zu werden, dass die Kapillarröhrchen die Probe und die fluoreszierend
markierte Konjugat-Reagenzmischung in einer ausreichenden Tiefe
und in einem ausreichenden Winkel penetrieren können, um eine ausreichende
Menge der Probe und der fluoreszierend markierten Konjugat-Reagenzmischung
in jedes Kapillarröhrchen 2 zu
ziehen. Die Probe und die fluoreszierend markierte Konjugat-Reagenzmischung
werden dann über
die Kapillarkraft und Ansaugen mit Hilfe der verwendeten Spritze 210 zum
Einzelanschluss 54 des Aufsatzes 36 der Kassette 1 gezogen,
und es wird ihnen dann ermöglicht,
für einen
Zeitraum in einem oder mehreren Kapillarröhrchen 2 zu inkubieren,
währenddessen
ein Prozentsatz des nicht an den Analyten gebundenen fluoreszierend
markierten Konjugates an das Antigen, das von dem Substrat umfasst
wird, dass die Kapillarröhrchen 2 -wände umfasst,
binden wird. wenn eine verhältnismäßig große Menge
des Analyten in der Probe vorhanden ist, wird sehr wenig fluoreszierend
markiertes Konjugat an das Substrat der Kapillarröhrchen 2 -wände binden,
und wenn eine verhältnismäßig kleine
Menge des Analyten in der Probe vorhanden ist, wird eine große Menge
des fluoreszierend markierten Konjugates an das Substrat der Kapillarröhrchen 2 -wände binden.
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Nach
der Inkubationsperiode wird eine im Sammelbehälter 207 der Apparatur 200 befindliche
Flüssigkeit
mittels der Spritze 210 durch jedes Kapillarröhrchen 2 über die
Luer-Bohrung 211 und
dem auf dem Aufsatz 36 befindlichen Einzelanschluss 54 gepumpt.
Die Flüssigkeit
tritt dann in die Kammer ein, welche durch die Wanne 52 und
den Fassungsunterbau 37 ausgebildet wird, und tritt anschließend in
jedes Kapillarröhrchen 2 ein.
Die Flüssigkeit
stoppt die Reaktion und wäscht überschüssiges Fluid
aus jedem Kapillarröhrchen 2.
Vor oder gleichzeitig mit dem Pumpen der Flüssigkeit in jedes Kapillarröhrchen 2 richtet
der Aufzugsmotor 309 den Probenbehälterhalter 212 und
damit auch den Probenbehälter 3 aus,
damit die Kapillarröhrchen 2 über dem Sammelbehälter 58 innerhalb
des Probenbehälters 3 angeordnet
werden, so dass das aus jedem Kapillarröhrchen 2 gepumpte
Fluid in den Abfallsammelbehälter 58 des
Probenbehälters 3 ausgestoßen wird.
Der Probenbehälter 3 wird
dann beiseite gelegt und die Kassette 1 wird eingelegt
und durch die Zentrifuge 202, die auf der Apparatur 200 für die Verwendung
mit der Kassetten 1 und Probenbehälter 3 -Kombination
angeordnet ist, getrocknet. Nach dem Trocknen und während sie
sich in der Zentrifuge 202 befindet, wird die Kassette 1 vor dem
Mittel zur Signalerzeugung 215 angeordnet, so dass die
frei gelegte Öffnung 7 des
Rahmens 4 es dem Mittel zur Signalerzeugung 215 erlaubt,
ein Signal zu emittieren, das im Wesentlichen das Kapillarröhrchen 2 durchdringt.
Das Mittel zur Signaldetektion 216, das in Nachbarschaft
zum Mittel zur Signalerzeugung 215 liegt, detektiert dann
jede Fluoreszenz, die durch das gebundene Konjugat, welches den
Fluoreszenzmarker enthält,
emittiert wird. Dieses Signal wird dann durch den EDV-Teil der Apparatur 200 verarbeitet
und die Anwesenheit des Analyten, alternativ dazu die Menge des
vorhandenen Analyten, bestimmt, wo die Analytkonzentration umgekehrt
proportional zum Fluoreszenzniveau in dieser bevorzugte Ausführungsform
(ein kompetitives Assay) ist. 16a–d bis 17a–b zeigen graphische Darstellungen der genormten
Fluoreszenz gegen die Konzentration von sechs β-Lactamantibiotika in Teilen
pro Millionen bei unterschiedlichen Konzentrationsniveaus. Eine
angenäherte
Polynomanpassung der durch die Mehrfachpunkte generierten Kurven
kann von der Apparatur 200 verwendet werden, um ein quantitatives
Ergebnis bereitzustellen, wobei der EDV-Teil der Apparatur 200 die
Menge des Analyten in der Probe durch graphisches Darstellen der
beobachteten Niveaus der Fluoreszenz auf den geeigneten Kalibrationslinien
für den
einzelnen Analyten interpoliert und die entsprechende Konzentration
für dieses
Fluoreszenzniveau bestimmt.
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In
einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sei darauf hingewiesen, dass der Operator
nur die Schritte zum Anordnen des Probenbehälters 3 in dem Probenbehälterhalter 212, das
Zugeben einer Probe zum Probenbehälter 3, optional das
Auslesen des Barcodes, das Starten der Apparatur 200, das
Umsetzen der Kassette 1 in die Zentrifuge 202 und
das Entsorgen der Kassette 1 und des Probenbehälters 3 durchführt. Die
Apparatur 200 führt
alle anderen Schritte des oben diskutierten Immunoassays durch.
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Alternative Ausführungsformen
und Abwandlungen von bevorzugten Ausführungsformen
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Auch
wenn die vorliegende Erfindung in beachtlichem Detail mit Bezug
auf bevorzugte Ausführungsformen
davon beschrieben worden ist, sind andere Ausführungsformen möglich. Zum
Beispiel sind Abwandlungen der Kassette innerhalb des Schutzumfangs
der vorliegenden Erfindung, so wie sie durch die angehängten Ansprüche beschrieben
werden, möglich.
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Eine
bevorzugte Abwandlung für
die Immunoassaychemie ist es, einfach den Marker und den Bindungspartner
im kompetitiven Fluoreszenz-Immunoassay einer bevorzugten Ausführungsform
auszutauschen. Das heißt,
dass das fluoreszierend markierte Konjugat-Reagenz ein analoges
Antigen des oder Nachahmer des Analyten enthalten kann, wobei das
Antigen mit dem Fluoreszenzmarker konjugiert ist; und der Antikörper des
Analyten auf der Oberfläche
der Kapillarröhrchens
gebunden ist. In diesem Fall konkurriert das fluoreszierend markierte
Antigenkonjugat mit dem Antigen des Analyten um Bindungsstellen
auf dem Antikörper,
der auf der Oberfläche
der Kapillarröhrchen
gebunden ist. Wie in dem kompetitiven Fluoreszenz-Immunoassay einer
bevorzugten Ausführungsform
wird das Fluoreszenzniveau umgekehrt proportional zur Menge des Analyten
in der Probe sein.
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Zusätzlich zu
den bereits oben beschriebenen kompetitiven Fluoreszenz-Immunoassays
der bevorzugten Ausführungsformen
kann auch ein nicht kompetitives Sandwich-Fluoreszenz-Immunoassay verwendet werden.
In diesem Fall wird die Probe mit einem fluoreszierend markierten
Konjugat-Reagenz vermengt und in das Kapillarröhrchen aufgezogen. Der Analyt
bindet an das Konjugat und an einen Bindungspartner zum Einfangen
auf dem Substrat, das eine Oberfläche des Kapillarröhrchens
mit einbezieht. Das Kapillarröhrchen wird
gewaschen, wahlweise getrocknet und einem Mittel zur Signalerzeugung
und einem Mittel zur Signaldetektion ausgesetzt, um das Fluoreszenzniveau
zu messen. In einem Sandwich-Immunoassay wie diesem ist die Menge
an Fluoreszenz direkt proportional zur Menge des Analyten in der
Probe.
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Obwohl
ein oben als bevorzugte Ausführungsform
beschriebenes Immunoassay ein kompetitives Inhibitions-Immunoassay ist,
das einen Fluoreszenzmarker verwendet, können ebenso andere Immunoassay-Verfahren
genutzt werden. Diese beinhalten ELISA-Sandwich-Immunoassays, wobei
eine Analytenprobe mit einem freien Antikörper des Antigens vermengt
wird und danach gewaschen und mit einem enzymgebundenen Antikörper, der
für ein
anderes Epitop des Analyten spezifisch ist, weiter vermengt wird.
Jeder freie Antikörper
wird dann weggewaschen und ein Enzymsubstrat wird zugegeben, um
mit der Enzymmixtur einen Komplex zu bilden. Der Nachweis des Analyten
kann dann kolorimetrisch oder über
andere Mittel bewirkt werden, wobei das Niveau des Signals positiv
mit der Konzentration des zu detektierenden Analyten korrelliert wird.
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Wie
oben bereits angemerkt, können Änderungen
am Immunoassay unterschiedliche Marker erfassen, wie z. B. Enzyme
für die
Verwendung bei einem nicht kompetitiven Immunoassay. Auf die gleiche
Weise kann ein Enzymmarker in einem kompetitiven Immunoassay verwendet
werden, wobei die Detektion eines durch eine UV-Lampe erzeugten
Signals über
einen UV-Detektor für
das Absorptionsvermögen
erfolgt und das ausgelesene Absorptionsvermögen in negativer Beziehung
zur Konzentration des Analyten in der Probe steht. Alternativ dazu
kann der Durchschnittsfachmann bekannte RIA-Immunoassays zusammen
mit einer geeigneten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwenden.
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Die
Abmessung der Kassette und des Probenbehälters können abhängig von der einzelnen Anwendung
und Verwendung von dem bereits beschrieben abweichen. Alles was
benötigt
wird, sind Abmessungen, die für
die Verwendung mit einer Apparatur geeignet sind, die beliebige
analytische Instrumente umfasst, die ausreichend sind, um das ausgewählte Immunoassay
durchzuführen.
Zum Beispiel erfassen diese Abmessungen eine Kapillarröhrchenlänge, die
ausreichend ist, um eine Substratmenge und eine Probenmischung zu enthalten,
eine Kassette, die einen Bereich umfasst, der dazu geeignet ist,
wenigstens einen Teil jedes Röhrchens
einem emittierten Signal auszusetzen, und einen Probenbehälter mit
Kammern darin, die ausreichend sind, um eine Probe und eine Reagenzlösung aufzunehmen.
Darüber
hinaus kann wahlweise ein Sammelbehälter mit einem Abfallbeseitigungsmittel
enthalten sein, das ein Vakuumsystem umfasst, das zum Beispiel mit der
Kassette verbunden ist, wobei das entnommene Produkt der Kapillarröhrcheninhalte
in einem separaten Behälter
oder einer Kammer enthalten ist.
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In
vielen Fällen
wird die Apparatur, die Kassette oder die Röhrchengestaltung von der Art
des verwendeten Immunoassays, der Instrumentation, mit der das Objekt
wechselwirkt und Bedingungen, unter denen das Objekt verwendet wird,
abhängen.
Immunoassays, die für
die Verwendung mit der vorliegenden Erfindung oder Abwandlungen
davon angepasst werden können,
beinhalten ein ELISA, ein RIA und ein FIA, wie zuvor bereits diskutiert,
können
jedoch ebenso andere Bioassays beinhalten, einschließlich, jedoch
nicht begrenzt auf zahlreiche andere Immunoassays, die andere Marker,
wie z. B. Enzyme, Isotope, fluoreszierende und biolumineszierende
Verbindungen, physikalische Konstrukte, Reaktanden und andere für die Verwendung
in Kapillarröhrchen
geeignete Bioassays, verwenden. Die Ausstattung kann maßgeschneiderte
oder handelsübliche
analytische Instrumente beinhalten, einschließlich, jedoch nicht begrenzt
auf Spektrophotometer, Chromatographen zum Sammeln von Fraktionen
des Immunoassays, Zählvorrichtungen,
Densitometer, diagnostische Instrumente und forensische Instrumente;
und andere Instrumente, die für
die Verwendung mit einer bestimmten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung notwendig sind. Bedingungen für die Verwendungen beinhalten,
sind jedoch nicht begrenzt auf klinische Laboratorien, die Verwendung
im Feld, wie z. B. im Freiland und/oder in der Landwirtschaft, der
Molkerei und gewerblichen Einrichtungen; und in Forschungs- oder
Kriminallaboratorien. Alternative Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung können
daher verwendet werden, um sie an die obigen Verwendungen, Bedingungen
für die
Verwendung, und die Zusammenarbeit mit anderen Vorrichtungen anzupassen.
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Die
Kassette kann im Wesentlichen aus einer Einheit mit den beschichteten
Kapillarröhrchen
bestehen, die in der Kassette kraftschlüssig versiegelt sind. Alternativ
dazu können
die Kapillarröhrchen
in der Kassette durch ein anderes Mittel als durch Reibung, wie
z. B. eine adhäsive
Abdichtung, versiegelt werden. Noch eher als radial können die
Kapillarröhrchen
linear beabstandet werden. In diesem Fall erfolgt die Trocknung bevorzugt über andere
Mittel als durch Zentrifugation, wie z. B. durch Luftrocknung, durch
Reinigen mit einem Gas, wie z. B. Stickstoff; oder durch ein Vakuum.
Die Kassette kann eine Vielzahl von Kammern aufweisen, wobei jede
unabhängig
mit jedem Kapillarröhrchen
verbunden ist. In diesem Fall kann eine noch größere Vielfalt von Immunoassays
in jedem Kapillarröhrchen
durchgeführt
werden, einschließlich
der Verwendung von unterschiedlichen detektierbaren Ereignissen
und Mitteln zur Detektion. Der Schutz der Kapillarröhrchen kann ebenso
durch verschiedenartige Mittel bewerkstelligt werden, wie z. B.
die Verwendung einer eingehängten Abdeckplatte,
die optional über
den Spitzen der Kapillarröhrchen
angeordnet werden kann und von den Kapillarröhrchen entfernt werden kann,
wenn Flüssigkeit
aufgezogen oder zu den Kapillarröhrchen
zugegeben wird, oder die Kapillarröhrchen können in und aus der Kassette
geschoben werden. Der Bereich der Kassette zum Freilegen jedes Kapillaröhrchens
gegenüber
einem Mittel zur Signaldetektion kann ebenfalls gestaltet werden, so
dass nur eine Seite der Kassette offen ist, da im Falle von Fluoreszenz-Immunoassays
das Mittel zur Signalerzeugung und Mittel zur Signaldetektion zueinander
benachbart sein können.
Zusätzlich
kann eine klare Kunststoffhülle über der
frei liegenden Öffnung 7 angeordnet
sein, um die Kapillarröhrchen
vor Beschädigung zu
schützen.
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Eine
Ausführungsform
einer einteiligen Anordnung ist eine Kassette, in der die Kapillarröhrchen innerhalb
der Kassette, die eine zentrale Öffnung
zum Freilegen gegenüber
einem Mittel zur Signaldetektion aufweist, linear beabstandet sind.
Auf einer Seite der Kapillarröhrchen
kann eine Aufnahmekammer zur Aufnahme einer Probe, wie z. B. Milch,
liegen. Eine Spritze auf der anderen Seite der Kapillarröhrchen kann
verwendet werden, um Proben in die Kapillarröhrchen aufzuziehen. Zum Einleiten
der Immunoassayprobe in die Aufnahmekammer, steht diese über Durchgänge, die
mit einzelnen Kammern für
Reagenzien in Fluidverbindung mit jedem Kapillarröhrchen verbunden
sind, in Kontakt mit den Kapillarröhrchen. Die Reagenzkammern
können
Reagenzien enthalten, so dass eine Rückwärtsbewegung der Spritze eine
Probe in diese Kammern ziehen kann, und das Vermengen lassen von
Probe und Reagenz in jeder Kammer durch magnetische oder andere
Mittel, die hier diskutiert werden oder dem Durchschnittsfachmann
bekannt sind, gestoppt wird. Die Rückwärtsbewegung der Spritze kann
dann fortgesetzt werden und dazu genutzt werden, die Reagenz-Probenmischung
aus der Mischungs/Reagenzkammer in die Kapillarröhrchen zu ziehen, damit eine
Inkubation und eine Immunoassayreaktion stattfinden kann. Die gleiche
Spritze kann verwendet werden, um ein Fluid über einen Durchlass, der mit
dem distalen Ende jedes Kapillarröhrchens verbunden ist, zu treiben,
wobei eine dritte Kammer, die z. B. Waschflüssigkeit enthält, über ein
Ventil oder Funktionsmittel geöffnet
werden kann, so dass eine Vorwärtsbewegung
der Spritze das Fluid in den Durchgang und durch jedes Kapillarröhrchen zwingt.
In dieser Ausführungsform
wäre ein
Trocknungsschritt nicht erforderlich.
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Die
Kassette kann ebenso eine vollkommen andere Form aufweisen. Zum
Beispiel kann die Kassette eine Scheibe umfassen, wobei die Kapillarröhrchen über die
ganze Scheibe hinweg radial beabstandet sind und eine Probe an der
Außenseite
der Scheibe zu den Kammern auf eine Art zugegeben werden kann, dass eine
Probe in jedes Kapillarröhrchen
gezogen werden kann, und in die erste Kammer durch gepumptes Fluid, das über einen
Anschluss im Zentrum der Scheibe zu den Röhrchen zugegeben wird, ausgestoßen werden kann;
oder anderen Abwandlungen einer kreisförmigen Kassette.
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In ähnlicher
Weise kann eine kreisförmige
Scheibe verwendet werden, wobei die Probe zu einer ersten Kammer
nahe dem Zentrum der Scheibe gegeben wird. Nach Einwirkung von Zentrifugalkräften kann
die Probe, die auch mit einem Reagenz in der ersten Reaktionskammer
reagieren kann, in Kapillarröhrchen
oder innerhalb der Scheibe radial beabstandete Durchgänge aufgezogen
werden, wobei eine oder mehrere zweite Kammern an der Außenseite
der Scheibe und in fluider Anbindung mit den Kapillarröhrchen stehend, überschüssige Fluids
sammeln oder für
weitere Reaktionsschritte bereitstellen können. Abwandlungen dieser Ausführungsform
können
zusätzliche
Kapillardurchgänge
und/oder Kammern beinhalten. Alternativ dazu kann die Kassette ähnlich einem
Tortenkeil geformt sein, so dass eine Vielzahl von Kassetten zusammengefasst
werden kann, um einen Kreis zum Trocknen in einer Zentrifuge auszubilden
oder um es zu ermöglichen,
dass, wie zuvor bereits beschrieben, Reaktionen stattfinden.
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Eine
andere Ausführungsform
ist eine „Gatling
gun"-Anordnung, wobei
die Kapillarröhrchen
entlang der Außenseite
der Längsseite
eines Zylinders oder durch eine Scheibe oder eine Vielzahl von Scheiben,
die Öffnungen
zum Halten einer Vielzahl von beabstandeten Kapillarröhrchen in
einer kreisförmigen
Art enthalten, beabstandet sind. In diesem Fall kann der Zylinder
sich drehen, um ein bestimmtes Röhrchen
zu einer Probenquelle oder zu einer Fluidquelle zum Waschen, Zugeben
von Reagenz oder anderen gewünschten
Fluids zu jedem Röhrchen
bereitzustellen. Der Zylinder kann ebenso rotieren, um ein Kapillarröhrchen gegenüber einem
Mittel zur Signalerzeugung und Detektion bereitzustellen. Alternativ dazu
kann der Zylinder mit einem kreisförmigen Probenbehälter mit
mehreren Kammern zur seriellen oder simultanen Probenentnahme und/oder
Waschen und Ausstoßen
von Fluid und sogar mehreren Mittel zur Signalerzeugung und Detektion zusammenwirken.
Die kreisförmig
beabstandeten Kapillarröhrchen
können
eine zentrale Spritze umgeben, die in Fluidverbindung mit den Kapillarröhrchen steht
und Fluid in die Kapillarröhrchen
aufzieht und/oder Fluid von den Kapillarröhrchen in beliebige Kammern
und/oder Reaktionsstellen auf der Oberfläche der Kapillarröhrchen befördert.
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Die
Kassette kann ebenso aus einer im Wesentlichen rechteckige Form
bestehen, in der eine Vielzahl von Kapillarröhrchen proportional beabstandet
sind und in zwei Reihen angeordnet; z. B. sind Röhrchen in einer Kassette angeordnet,
die eine frei gelegte Öffnung
auf jeder Seite hat, die dadurch die simultane Detektion eines Analyten
in zwei oder mehreren Proben ermöglicht.
In dieser Ausführungsform
können
zwei Paare von Mitteln zur Signalerzeugung und Detektion simultan
verwendet werden, wobei die Kassette so aufgebaut ist, dass jede
Reihe von Kapillarröhrchen
simultan oder unabhängig
voneinander mit Mitteln zur Signalerzeugung und Detektion in Kontakt
treten kann, wenn sie auf einer geeignet aufgebauten Apparatur,
wie z. B. auf einem analytischen Instrument, befestigt ist.
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Die
Kassette kann ebenso aus verschiedenen Arten von Kunststoff hergestellt
sein, wie z. B. Polyvinylchlorid, Polyethylenen, Polyurethanen,
Polystyrolen, Polypropylenen und anderen Kunststoffmaterialien. Die
Kapillarröhrchen
können
ebenfalls wahlweise aus Kunststoff hergestellt sein, wie z. B. Polyvinylchlorid,
Polyurethanen, Polystyrolen, Polypropylenen, Polyethylenen und anderen
Kunststoffmaterialien, die für
gewöhnlich
verwendet werden, um Kapillarröhrchen
oder Schlauchmaterial herzustellen. Bevorzugt interferiert das ausgewählte Material
weder mit der Chemie des Immunoassays noch mit irgendwelchen Analyten
oder deren Produkten oder dem Mittel zur Signalerzeugung und Detektion.
Bevorzugt erlaubt das ausgewählte
Material eine kostengünstige
und dadurch eine Einwegkassettenausführung.
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Der
Probenbehälter
kann sich ebenfalls von einer bevorzugten und einer oben beschriebenen
alternativen Ausführungsform
unterscheiden. Er kann mehr als vier Probenkammern haben, größere oder
kleinere Probenkammern, und sogar mehrere Abfallsammelbehälter oder
andere Kammern. Alternativ dazu kann der Abfallsammelbehälter einen
Schwamm oder ähnliche
absorbierende Materialien umfassen. Er kann ebenso ein Vakuumsystem,
das mit einem Abfallsammelbehälter,
wie zuvor bereits diskutiert, in Fluidverbindung steht, und zahlreiche
Materialien, bevorzugt kostengünstigen
Materialien, wie zuvor bereits für
die Kassette erörtert, umfassen.
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Abwandlungen
von bevorzugten Ausführungsformen
der Apparatur zur Verwendung mit einer bevorzugten Kassette und
einer Probenbehälterkombination,
wie hier offenbart, sind ebenfalls möglich. Ein wichtiger Aspekt
für eine
alternative Ausführungsform
der Apparatur zur Verwendung mit einer bevorzugten Ausführungsform
der Kassette und dem Probenbehälter
ist, dass Ausführungsformen
der Apparatur mit der Kassette und dem Probenbehälter kommunizieren können, dass
die Apparatur mit geeigneter Elektronik und/oder Optik für ein bestimmtes
Immunoassay ausgestattet ist und dass die Apparatur zur Durchführung mit
einem oder zum Anschluss an ein Instrument, dass ein automatisiertes
Immunoassay durchführen
kann, geeignet ist und das qualitative, semiquantitative und/oder
quantitative Ergebnisse berechnet. Ein anderer Aspekt der Apparatur
zur Verwendung mit einer bevorzugten Ausführungsform der Kassette und
Probenbehälterkombination
ist, dass die Apparatur einen geeigneten wesentlichen Teil der Mittel
aufnimmt oder steuert, um das Fluid in und aus den Kammern, Kapillarröhrchen und
Kammern zu bewegen.
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Aspekte
einer alternativen Ausführungsform
der Apparatur zur Verwendung mit alternativen Ausführungsformen
der Kassette und des Probenbehälters
werden sich abhängig
von der Auslegung der alternativen Ausführungsform der Kassette und
des Probenbehälters
unterscheiden, führen
jedoch bevorzugt zu einem Immunoassay-Kapillarröhrchen und sind bevorzugt relativ
einfach, schnell, zuverlässig
und erfordern minimale Eingriffe durch den Benutzer.
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Zahlreiche
Abwandlungen einer bevorzugten Ausführungsform der Apparatur können zur
Verwendung mit einem Fluoreszenz-Immunoassay
oder anderen Immunoassays eingesetzt werden. Ein Vakuumsystem kann
anstatt einer Spritze innerhalb oder in Zusammenarbeit mit der Apparatur
eingesetzt werden, um Fluid aus den Kapillarröhrchen und/oder dem Probenbehälter zu
entfernen. Auf die gleiche Weise können Mittel zum Vermengen der
Probe und Reagenzien andere sein als mittels eines magnetischen
Feldes, wie z. B. Schütteln durch
Vibration oder durch physikalisches Vermengen.
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Zahlreiche
Arten spektroskopischer Geräte
können
ebenso eingesetzt werden. Solche Abwandlungen werden durch das Immunoassay,
den entsprechenden Analyten und andere Kriterien vorgegeben und
würden für den Durchschnittsfachmann
offensichtlich sein. Diese Abwandlungen beinhalten, sind jedoch
nicht begrenzt auf die Verwendung von unterschiedlichen Mitteln
zur Signalerzeugung, die beinhalten, jedoch nicht begrenzt sind
auf Argonlampen, Xenonlampen, Wasserstofflampen, Deuteriumlampen,
Wolframlampen, einen Nernststift, Nickelchromdraht, ein Globar und
Hohlkathodenlampen oder anderen geeigneten Mitteln zur Signalerzeugung,
die imstande sind, emittierte Signale zur Verfügung zu stellen, die geeignete
Wellenlängen
in einem oder mehreren Bereichen des ultravioletten, sichtbaren,
Nahinfraroten, Infraroten, ferninfraroten Lichts abdecken; zahlreiche
Wellenlängen-Selektoren,
die beinhalten, jedoch nicht begrenzt sind auf Filter, die Differenzfilter
und Glassabsorptionsfilter einschließen und Monochromatoren, die
Prismamonochromatoren, wie z. B. Fluoridprismen, Quarzglass oder
Quarzprismen, Glassprismen, Natriumchloridprismen und Kaliumbromidprismen
einschließen;
und Gitter; und zahlreiche Hilfssmittel zur Signaldetektion, die
beinhalten, jedoch nicht begrenzt sind auf Photomultiplier, Photoröhren, Photozellen,
Silikondioden und Halbleitern.
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Abwandlungen
der Mittel zur Signalverarbeitung können ebenso eingesetzt werden,
um quantitative Ergebnisse, wie z. B. eine konstante automatische
Kalibration der Mittel zur Signalerzeugung und Detektion, die Verwendung
eines differenzierteren Analogons zum digitalen Konverter, die Verwendung
von mehrstufigen Kalibrationskurven, z. B. eine Annährungsgerade
für Kurven,
wie z. B. den in den 16a–d bis 17a–b dargestellten, und der Datenverdichtung
und Analysen, die statistische Analysen einschließen. Die
Apparatur kann ebenso ein Computer-Diskettenlaufwerk zum Laden einer
Computerdiskette zur Speicherung eines Ergebnisses, das durch die
Mittel zur Signalverarbeitung und Berechnung in einer auf dem Computer
speicherbaren Datei erzeugt wird, enthalten. Das Ergebnis kann über den
RS-232-Anschluss
an der Apparatur auf eine externe Computer- oder eine Speichervorrichtung
zur anspruchsvolleren Datenverdichtung und Analyse transferiert
werden. Es sollte bemerkt werden, dass die Verwendung eines löschbaren,
programmierbaren, ausschließlich
lesbaren Speicher(EPROM)Moduls, wie in einer bevorzugten Ausführungsform
der Apparatur, es relativ einfach macht, die Software der Apparatur
zu modifizieren, um sie an zahlreiche Immunoassay-Formate, Niveaus
an Datenverdichtung und Analysen und Wechselwirkung mit externen
und/oder internen Vorrichtungen und/oder Komponenten anzupassen.
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Alternative
Ausführungsformen
der Apparatur können
ebenso zahlreiche Niveaus der Automatisierung beinhalten. Eine Ausführungsform
der Apparatur kann so ausgelegt werden, dass mit der autonomen Apparatur
nur die Steuerung durch Instrumente möglich ist und alle Datenverdichtungen
und Analysen durch einen Computer durchgeführt werden, der mit der Apparatur über einen
Anschluss, wie z. B. einen RS-232, einen IEEE-488 (HP-IB), eine
Anschlussverbindung und ähnliches
verbunden oder vernetzt ist. In ähnlicher
Weise kann die Steuerung der Apparatur durch eine Verbindung mit
einem Computer, wie zuvor bereits beschrieben, automatisiert werden,
in der alle Steuerungseingaben durch den Computer geregelt werden
und durch einen Benutzer oder alternativ dazu durch ein Computerprogramm
initiiert werden.
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Zusätzlich kann
eine bevorzugte Ausführungsform
der Apparatur oder Abwandlungen davon mit Laborrobotern, wie z.
B. zylindrischen, kartesischen und artikulierenden Robotern und ähnlichem
verbunden werden, um die vollständige
Automatisierung des Immunoassays zu ermöglichen. Die Robotervorrichtung
kann programmiert werden, um eine Probe aus einem zentralen Behälter zu
entfernen und zu jeder Kammer zuzugeben und alternativ dazu, um
jegliche dem Assay vorgeschaltete Probenbearbeitung und notwendige
Vorbereitung, wie z. B. Filtration, Extraktion, Verdünnen, Entfernen
von bestimmten Komponenten und anderen von der Probe abhängigen Manipulationen,
durchzuführen.
Die Robotervorrichtung kann ebenso den Probenbehälter und die Kassette auf der
Apparatur anbringen und danach die Kassette zur Zentrifuge oder
einer anderen Vorrichtung bewegen und den Probenbehälter entsorgen.
Die Robotervorrichtung kann in einer alternativen Ausführungsform
der Apparatur eingebaut werden, oder sie kann ein handelsüblicher
Roboter für
die Verwendung im Labor sein und dem Durchschnittsfachmann der vorliegenden
Erfindung bekannt sein.
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Beispiele
-
Beispiel 1 – Vorbereitung
der Kapillarröhrchenoberfläche
-
Die
Oberfläche
der Borosilikat, Glaskapillarröhrchen
(Drummond Scientific, Broomall, PA) wurde mit einem silanisierenden
Reagenz in Übereinstimmung
mit dem Verfahren zur Aquasil®-Silanisationsbeschichtung
gemäß Beispiel
9 behandelt, mit einem Proteinsubstrat beschichtet, dass mit einem
reaktiven Protein konjugiert ist, das Kapillarröhrchen wurde blockiert, und
getrocknet und inkubiert. Die Länge
der einzelnen Kapillarröhrchen
beträgt
3.5 Zentimeter (cm) mit einem Innendurchmesser von 0.65 Millimetern
(mm) und einem Außendurchmesser
von einem Millimeter. Mittels dieser Kapillarröhrchen erzielt man ein hohes
Oberflächen zu
Volumenverhältnis
und minimiert die Verwendung von Reagenzien. Kapillarröhrchen mit
anderen Abmessungen können
verwendet werden. Das hohe Oberflächen zu Volumenverhältnis ermöglichte
eine kurze zweiminütige
Inkubation. Röhrchen
mit anderen Abmessungen für
den Innendurchmesser wurden ebenfalls untersucht, jedoch wurde festgestellt,
dass die Röhrchen
mit einem Innendurchmesser von 0.65 mm die brauchbarsten bei frischen,
Rohmilchproben waren, die häufig
Fetttröpfchen
enthalten, die einige 100 Mikrometer (μm) groß sein können. Solche Fettpartikel können möglicherweise
die Kapillarröhrchenkanäle verstopfen, wenn
Röhrchen
mit einem kleineren Innendurchmesser verwendet werden. Nebenbei
erfolgt der Transport von Reaktanden zur inneren Oberfläche des
Röhrchens,
wo die messbaren Bindungsreaktionen stattfinden, in der Regel durch
Diffusion. Daher werden mögliche
Probleme infolge nicht reproduzierbaren Schüttelns eliminiert.
-
Beispiel 2 – Synthese
von Antigenkonjugaten zur Beschichtung von Kapillarröhrchen
-
Die
Antigenkonjugate zum Beschichten auf der Oberfläche der Kapillarröhrchen wurden
durch Binden des geeigneten β-Lactam-Arzneimittels,
wie z. B. Penicillin G, Ampicillin, Cloxacillin, Cephapirin, Ceftiofur, Amoxicillin
und ähnlichem,
mit einem Trägerprotein,
entweder Rinderserumalbumin (BSA) oder einem Polypeptidcopolymer,
das aus Lysin und Alaninuntereinheiten (Sigma Chemical Co., St.
Louis, MO) besteht, hergestellt. Das kovalente Binden des Antigens
an ein Trägerprotein
wurde durch die Verwendung von konventionellen homobifunktionellen
oder heterobifunktionellen Linkern, wie z. B. Succinimidyl4-(N-maleimidomethyl)cyclohexan-1-carboxylat
(SMCC), Bis(sulfosuccinimidyl)suberat und 1-Ethyl-3-(3-dimethylaminopropyl)-carbodiimidhydrochlorid
(Pierce Chemical Co., Rockford, IL), gemäß dem vom Hersteller vorgegebenen Verfahren
durchgeführt.
-
Beispiel 3 – Allgemeines
Verfahren zum Beschichten des Antigenkonjugates auf der Oberfläche der
Kapillarröhrchen
-
Nach
der Behandlung zur Oberflächensilanisierung
wurden die Kapillarröhrchen
für von
etwa 30 Minuten bis 24 Stunden in einer gepufferten Lösung des
Antigenkonjugates (20–40 μg/ml) inkubiert.
Die Inkubationstemperatur lag für
gewöhnlich
bei 4–7°C, obgleich
gelegentlich eine Inkubation bei Raumtemperatur ausgeführt worden
ist. Die Kapillarröhrchen
wurden entfernt, mit destilliertem Wasser gewaschen, in einem Strom von
komprimierter Luft getrocknet und dann in eine Lösung aus Rinder-Serumalbumin
(0.1% BSA in PBS-Phosphat-gepufferter Salzlösung pH = 7.2, 0.05% Proclin
300 (Supelco) einem Biozid) für
eine Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Der Zweck der Inkubation
mit BSA war es, alle Lösungsbereiche
auf der Oberfläche
zu blockieren, die nicht durch das Antigenkonjugat beschichtet worden
sind. Die Röhrchen
wurden wiederholt entfernt, mit destilliertem Wasser gewaschen und
in einem Strom aus komprimierter Luft (137,9–206,9 kPa (20–30 psi))
getrocknet. Sie wurden im Dunkeln bei Raumtemperatur in einem verschlossenen
Folienbeutel mit einem indizierenden Trockenpäckchen gelagert. Das Einhalten
der trockenen und dunklen Bedingungen war wichtig, um die Stabilität der beschichteten
Kapillarröhrchen
zu erhalten.
-
Beispiel 4 – Herstellung
von Fluoreszenz-markierten Antikörperkonjugaten
-
a. Antikörperherstellung
-
Antikörper für die Antibiotika
der Penicillin-Familie wurden durch immunisierte Ziegen mit einem
Konjugat aus Keyhole-Limpet-Hemocyanin (KLH) (Sigma Chemical) und
Ampicillin (Sigma) hergestellt. Ampicillin wurde verwendet, da es
eine für
die Konjugation verfügbare
Aminogruppe aufweist. Das erhaltene Blut wurde auf eine Kreuzreaktivität mit Penicillin
G, Ampicillin, Cloxacillin und Amoxicillin (Sigma) hin untersucht.
Die Kreuzreaktivität
dieser Antikörper
mit Penicillin G und Ampicillin war vergleichbar, während die
Kreuzreaktivität für Cloxacillin
und Amoxicillin um ungefähr
50% geringer ausfiel. Dieser Antikörper zeigte eine Kreuzreaktivität von weniger
als 1% mit Ceftiofur (UpJohn Inc.) und Cephapirin (Sigma). Antikörper gegen
Ceftiofur wurden durch Immunisieren von Ziegen mit KLH-Ceftiofur
entwickelt. Ein Monoklonaler gegen Cephapirin wurde mittels konventioneller
Techniken mit KLH-Cephapirin, wie beim Konjugat, entwickelt. Enzym-Immunoassaystudien
zeigen, dass die Kreuzreaktivität
des Ceftiofurantikörpers
mit den entsprechend anderen 5 β-Lactamarzneimitteln
geringer als 1% gewesen ist. Die Kreuzreaktivität des Cephapirinantikörpers mit
den anderen 5 β-Lactamantibiotika
war geringer als 0.1%.
-
b. Herstellung eines Fluoreszenz-markierten
Antikörperkonjugates
-
Monoklonale
und polyklonale Antikörper
wurden mittels konventioneller Reinigungstechniken, wie durch C.
Schmidt 1989, „The
Purification of Large Amounts of Monoclonal Antibodies", Journal of Biotechnology,
Volume 11, S. 235–252
gelehrt, hergestellt. Unter Verwendung der Fluoreszenzmarker Cy-5® wurden Cy-5®-Antikörperkonjugate
mittels der zuvor publizierten und durch den Hersteller (Biological
Detection Systems, Pittsburgh, PA) bereitgestellten Protokolle hergestellt.
Der Cy-5®-Fluoreszenzmarker,
erhältlich
mit einer NHS-Esterfunktionalität, wurde
mit Aminogruppen des Antikörpers
verbunden. Die Reinigung und die Isolation des konjugierten Farbstoffes
wurde mittels Chromatographie durchgeführt. Eine spektroskopische
Untersuchung zeigte, dass die Anzahl an Cy-5®-Farbstoffmolekülen, die
mit jedem Antikörpermolekül verbunden
waren, für
gewöhnlich
zwischen 2 und 4 lag. Das Verhältnis
von Antikörpermolekül zu Cy-5®-Molekül wird durch das
Modifizieren der Reaktionsbedingung, wie z. B. Zeit der Konjugation
und/oder Verhältnis
der Cy-5® Konzentration
zur Antikörperkonzentration
in der Reaktionsmischung, gesteuert. Studien, die von Serie zu Serie durchgeführt worden
sind, zeigten, dass es keinen signifikanten Anstieg der Fluoreszenzintensität bei Zunahme
der Anzahl der Cy-5®-Moleküle pro Antikörpermolekül gab. Tatsächlich verringerte
sich die Fluoreszenzintensität
häufig,
wenn das Fluorophor/Antikörper-Verhältnis größer war
als 4. Dieses Phänomen
wurde besonders offensichtlich, wenn monoklonale Antikörper verwendet
worden sind. Zu diesem Zeitpunkt ist unklar, ob diese Verringerung
eine Folge des zunehmenden Quenschens durch hohes Beladen mit dem
Fluorophor oder eine Folge der verringerten Antikörperbindungsaffinität, die eine
Folge der Inaktivierung der Antikörpererkennungsstellen war,
ist.
-
Beispiel 5 – Verfahren
zur Analyse von Analyten in Proben Immunoassayprotokoll
-
- (a) Eine abgemessene Menge eines fluoreszierend
markierten Konjugates, das ein Antikörper-Cy-5®-Konjugat
(bevorzugt getrocknet, z. B. lyophilisiert oder luftgetrocknet)
umfasst, wurde mit einer Probe Milch in einem kleinen Behälter, wie
z. B. der Kammer einer Mikrotiterplatte, zusammengeführt. Die
Rohmilchprobe und das Antikörperkonjugat
wurden auf einem Vibrationsschüttler
für 10
Sekunden gemischt.
- (b) Die Lösung
aus (a) wurde dann in das geeignete Kapillarröhrchen mittels einer Mehrfachverteilervorrichtung,
z. B. einer modifizierten Pipettierhilfe oder einer Ausführungsform
der Kassette der vorliegenden Erfindung, langsam aufgesogen.
- (c) Die Lösung
wurde dann, während
sie im Röhrchen
vorlag, für
einen Zeitraum, der ausreichend gewesen ist, um mit dem an der inneren
Oberfläche
des Röhrchens
gebundenen Antigen, z. B. für
zwei Minuten, zu reagieren, inkubiert.
- (d) Alle Reagenzien wurden dann aus den Kapillarröhrchen mit
fließendem
destilliertem Wasser von dem Ende aus, das dem Ende gegenüber liegt,
von dem die Lösung
aus eingebracht worden ist, ausgewaschen. Die Reagenzien wurden
dann mit einem Strom komprimierter Luft (137,9–206,9 kPa (20–30 psi))
getrocknet.
- (e) Die Fluoreszenzintensität
der Röhrchen
wurde dann mittels eines Fluorometers, das mit einem 3 mW Halbleiter-Diodenlaser (λmax = 635
nm, TOLD 9521 (s), Toshiba, Japan) -Mittel zur Signalerzeugung ausgestattet
war, geeigneten Optiken zum Filtern des Signals und eines Stromoutputs
einer Silikon-p-i-n-Flächendiode,
zum Generieren eines analogen photoelektrischen Stromes, gemessen.
Der sich daraus ergebende photoelektrische Strom wurde amplifiziert,
von einem analogen in ein digitales Signal konvertiert und auf einem
Computer verarbeitet, um die Anwesenheit eines Analyten und ein
semiquantitatives Messen der Menge des Analyten in einer Probe zu
bestimmen.
-
Das
Verarbeiten über
einen Computer beinhaltet das Vergleichen des Fluoreszenzniveaus
des nachgewiesenen Signals mit Dosiswirkungskurven, wie in 16a–d und 17a–b dargestellt.
Ein genormtes Fluoreszenzsignal wird auf der Y-Achse dargestellt
und die relative Konzentration in Teilen pro Millionen wird auf
der X-Achse dargestellt. Tabelle 1 zeigt U.S.F.D.A. Sicherheits/Toleranzniveaus
für die
sechs β-Lactamarzneimittel
in Milch.
-
Beispiel 6 – Herstellung
eines Kapillarröhrchens
zur Verwendung in einem kompetitiven Immunoassay zum Nachweis von
Cephapirin in Milch
-
Ein
Borosilikatglaskapillarröhrchen
mit einer Länge
von 65 mm und einem Innendurchmesser von 0.6 mm (Drummond Scientific)
wurde mit destilliertem Wasser gewaschen und dann in einem Luftstrom
getrocknet, bis im Wesentlichen das ganze destillierte Wasser von
der Oberfläche
des Kapillarröhrchens
verdunstet war. Das Kapillaröhrchen
wurde dann in einer 2.5% Aminopropyltriethoxysilatethanollösung für 20 Minuten
bei 80°C
inkubiert.
-
Das
inkubierte Kapillarröhrchen
wurde dann mit destilliertem Wasser gewaschen und in einem Luftstrom
getrocknet. Das getrocknete Kapillarröhrchen wurde dann für zwei Stunden
bei 120°C
inkubiert. Nach der Inkubation ließ man das Kapillarröhrchen bei
Raumtemperatur abkühlen.
-
Das
Kapillarröhrchen
wurde dann in Anwesenheit einer Pufferlösung, die ein Konjugat des
Cepharin-Rinderserumalbumin(BSA)-Konjugates
umfasst, inkubiert. Das Cepharin-BSA-Konjugat wurde durch Zusammengeben
von 65 mg Cepharin, 46 mg EDC (1-Ethyl-3-(3-dimethylaminopropyl)-carbodiimid) und
26 mg N-HS (N-Hydroxysuccinimid) (Pierce Chemical) in einem 16 × 100 mm
Glasröhrchen
zubereitet. 1 ml DMF (N,N-Dimethylformamid) (Fisher Scientific)
wurde zum Röhrchen
gegeben und die Inhalte des Röhrchens
wurden bei Raumtemperatur für
30 Minuten vermengt. 100 mg BSA wurden in 3 ml 20 mM Kaliumphosphatpuffer, pH
7.2, in einem separaten 16 × 100
Glasröhrchen
gelöst.
Die Cephapirinlösung
wurde mit der BSA-Lösung zusammengegeben
und bei Raumtemperatur für
eine Stunde vermengt. Das Cephapirin-BSA-Konjugat wurde mit einer
Gelfiltrationssäule
(Sephadex G-25) unter Verwendung von 20 mM Kaliumphosphatpuffer,
pH 7.2 als Äquilibrierungs-
und Elutionspuffer gereinigt. Die Kapillarröhrchen wurden im sich daraus
ergebenden Cephapirin-BSA-Konjugat für 3 Stunden inkubiert, wobei
während
dieser Zeit das Cephapirin-BSA-Konjugat an die Oberfläche des
Kapillarröhrchens
gebunden wurde. Nach dem Inkubieren wurde das Kapillarröhrchen mit
destilliertem Wasser gewaschen und in einem Luftstrom getrocknet.
-
Das
Kapillarröhrchen
wurde dann bei 25°C
für zwei
Stunden in einer Blockierlösung
aus 10% Saccharose, 0.1% Rinderserumalbumin und 0.05% Proclin 300
inkubiert, um alle freien Bindungsstellen auf der Oberfläche des
Kapillarröhrchens,
die nicht durch das Antigen besetzt wurden, zu blockieren. Nach
der Inkubation des Kapillarröhrchens
in der Blockierlösung
wurde das Kapillarröhrchen
mit destilliertem Wasser gewaschen und in einem Luftstrom getrocknet.
-
Beispiel 7 – Herstellung
des Anti-Cephapirin-Cy-5®-Konjugates
-
1
Milligramm des in 0.2 ml 20 mM Kaliumphosphatpuffer, pH 7.2, gelösten aktivierten
Cy-5®-Farbstoffes
(Biological Detector Systems), wurde mit 2 ml einer Cephapirin-Antikörperlösung (4
mg/ml Cephapirin-Antikörper
in einem 20 mM Kaliumphosphatpuffer bei pH von 7.2) zusammengegeben.
Die Cy-5®-Farbstoff/Cephapirinlösung wurde
dann bei Raumtemperatur für
eine Stunde vermengt. Das sich daraus ergebende Cy-5®-Cephapirinkonjugat
wurde auf einer Gelfiltrationslösung
(Sephadex G-25) gereinigt, wobei 20 mM Kaliumphosphatpuffer, pH
7.2, sowohl als Äquilibrierungs- als auch als Elutionspuffer
verwendet wurde.
-
Beispiel 8 – Manuelles
Immunoassay mit Milch, das vermutlich Cephapirin enthält
-
Etwa
4 bis 5 μl
der Antikörperkonjugatlösung, wie
in Beispiel 7 hergestellt, wurden zu 0.5 ml Milch, die vermutlich
Cephapirin enthält,
gegeben, was zu einer Gesamtkonjugatkonzentration in der Milch von
10 μl/ml führt. Die
Milch-Konjugatmischung wurde dann für wenige Sekunden inkubiert.
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Ein
Ende des in Beispiel 6 hergestellten Kapillarröhrchens wurde in die inkubierte
Milch eingetaucht. Ein 10 μl
Milchpropfen wurde mittels Kapillarkraft in das Kapillarröhrchen aufgenommen.
Die Milch bedeckte ebenfalls die Außenseite des Kapillarröhrchens
bis zu etwa 20 mm hoch.
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Das
Kapillarröhrchen
wurde dann auf den Kopf gestellt, so dass der 10 μl Flüssigkeitspropfen
sich in einen Bereich in das Kapillarröhrchen hinunterbewegt, in dem
die äußere Oberfläche des
Kapillarröhrchens nicht
mit der Milch in Kontakt getreten war. Der Probenpropfen wurde in
dem Kapillarröhrchen
für eine
Minute inkubiert, damit die Reaktion stattfinden kann, um so ein
nachweisbares Fluoreszenzsignal für eine positive Probe zu erzeugen.
-
Der
Pfropfen wurde dann im Kapillarröhrchen
mit 100 μl
an destilliertem Wasser gewaschen. Nach dem Waschen des Kapillarröhrchens
wurde das Kapillarröhrchen
mit einem Luftstrom aus einem Luftpulser getrocknet.
-
Das
Kapillarröhrchen
wurde dann mit einem Laser bestrahlt, wobei die Wellenlänge des
Lichts vom Laser bei 632.8 nm lag. Nach dem Bestrahlen wurde ein
sehr intensives emittiertes Signal mit einer Wellenlänge von
667 nm nachgewiesen. Die Intensität des emittierten Signals zeigte,
dass kein Cephapirin in der untersuchten Milch vorhanden gewesen
ist.
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Beispiel 9 – Verfahren
zum Beschichten eines Kapillarröhrchens
mit 4-Amino-penicillinsäure
AquaSil®-Silanisationsbeschichtung
-
Ein
oder mehrere Glaskapillarröhrchen
wurden in einer 0.2% AquaSil®-Octodecyltriethoxy-Silan (Pierce
Chemical #42797) deionisierten Wasserlösung auf eine Art untergetaucht,
die eine vollständige
Beschichtung der gewünschten
Abschnitte der Kapillarröhrchen
sicherstellt und dann für
40 ± 30
Minuten bei Raumtemperatur in der Lösung inkubiert. Das Kapillarröhrchen wurde
dann in die Zentrifuge gesetzt und bei 1000 rpm für 10 ± 5 Minuten
zum Trockenschleudern des Kapillarröhrchens zentrifugiert. Alternativ
dazu kann das Kapillarröhrchen
luftgetrocknet werden, mit einem Gas oder einem geeigneten Mittel
zum ausreichenden Trocknen des Kapillarröhrchens getrocknet werden.
-
Das
mit AquaSil® beschichtete
Kapillarröhrchen
wurde dann in einen 125 ± 10°C-Ofen für 60 ± 10 Minuten
gelegt. Als nächstes
ließ man
das Kapillarröhrchen
auf Raumtemperatur abkühlen
und danach in einer getrockneten Folien-Ziplocktüte bei Raumtemperatur lagern,
bis eine weitere Beschichtung erforderlich wurde. Unter diesen Lagerungsbedingungen
ist das Kapillarröhrchen
für lange
Zeiträume
stabil.
-
BSA-Biotin-Kapillarröhrchenbeschichtung
-
Das
mit AquaSil® beschichtete
Kapillarröhrchen
wurde in eine BSA-Biotin(Rinderserumalbumin)-Lösung getaucht, die aus einer
200 μg/ml
BSA-Biotin-Stammlösung
(Sigma #A-3294) besteht, die mit 20 mM phosphatgepufferter Salzlösung (PBS)-pH
7.2 um 1 : 200 verdünnt
worden ist. 100 ml der 20 mM PBS-pH 7.2 Lösung kann durch Vermengen von
268 g zweibasigen Kaliumphosphates (K2HPO4) (Fisher #P284-3), 60.2 mg einbasigen Kaliumphosphates
(KH2PO4·H2O) und 875 mg Natriumchlorid (Fisher #P285-3)
hergestellt werden, wobei der pH bei 7.2 ± 0.1 lag.
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Nachdem
sichergestellt worden ist, dass alle gewünschten Bereiche mit der Lösung in
Kontakt getreten sind, wurde das mit BSA-Biotin beschichtete Kapillarröhrchen dann
in Lösung
für 1 bis
24 Stunden bei Raumtemperatur inkubiert. Nach der Inkubation wurde
das mit BSA-Biotin beschichtete Kapillarröhrchen bei 1000 rpm für 10 ± 5 Minuten
zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen
trocken zu schleudern. Das BSA-Biotin beschichtete Kapillarröhrchen wurde
dann in einer getrockneten Folienziplocktüte bei 4°C gelagert, bis eine weitere
Beschichtung erforderlich wurde. Das Kapillarröhrchen war unter diesen Lagerungsbedingungen
für lange Zeiträume stabil.
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Blockieren der Kapillarröhrchen mit
Rinderserumalbumin
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Das
BSA-Biotin beschichtete Kapillarröhrchen wurde in einer 0.1%
BSA/10% Saccharose-Blockierlösung
untergetaucht. 100 ml der 0.1% BSA/10% Saccharose-Blockierlösung können durch
Vermengen von 10 g Saccharose (Fisher #S-53) mit 80 ml deionisiertem
Wasser, Vermengen der Lösung
zum Lösen
der Saccharose, Zugeben vom 100 ml BSA (Sigma #A-3294) zur Saccharoselösung, langsames
Mischen der Saccharose-BSA-Lösung, Zugeben
von 0.05 ml ProClin 300 (Supelco #4-8127) und Zugeben von zusätzlichem
deionisiertem Wasser, um das Volumen auf 100 ml einzustellen, hergestellt
werden.
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Nachdem
sichergestellt worden ist, dass alle gewünschten Bereiche berührt worden
waren, wurden die mit der BSA-Saccharose
blockierten Kapillarröhrchen
dann für
1 bis 24 Stunden bei Raumtemperatur inkubiert. Nach dem Inkubieren
wurden die Kapillarröhrchen
bei 100 rpm für
10 ± 5
Minuten zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen trocken zu schleudern.
-
Das
mit BSA-Biotin und mit BSA-Saccharose beschichtete Kapillarröhrchen wurde
dann in einer getrockneten Folienziplocktüte bei 4°C gelagert, bis eine weitere
Beschichtung erforderlich wurde. Das Kapillarröhrchen ist unter diesen Bedingungen
für lange
Zeiträume
stabil.
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Beschichten der Kapillarröhrchen mit
NeutrAvidin-4-amino-penicillinsäure
-
Das
mit BSA-Biotin/BSA-Saccharose beschichtete Kapillarröhrchen wurde
in einer Lösung
eines 40 mg/ml NeutrAvidin-amino-penicillinsäure (NAV-APA)-Konjugates untergetaucht,
wobei die NAV-APA-Konjugatlösung
durch Verdünnen
der NAV-APA-Konjugat-Stammlösung
mit 20 mM PBS-pH 7.2 auf 40 μg/ml
hergestellt worden ist.
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Nachdem
sichergestellt worden ist, dass alle gewünschten Abschnitte der Kapillarröhrchen mit
der Lösung
in Kontakt getreten sind, wurde das NAV-APA beschichtete Kapillarröhrchen dann
für 1–24 Stunden
bei Raumtemperatur inkubiert. Nach der Inkubation wurde das NAV-APA
beschichtete Kapillarröhrchen
bei 1000 rpm für
10 ± 5
Minuten zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen trocken zu schleudern.
-
Das
NAV-APA beschichtete Kapillarröhrchen
wurde dann in einem Behälter
untergetaucht, der deionisiertes Wasser enthält, so dass alle Oberflächen des
Kapillarröhrchens
mit dem Wasser in Kontakt getreten sind. Das NAV-APA beschichtete
Kapillarröhrchen
wurde dann bei 1000 rpm für
10 ± 5
Minuten zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen trocken zu schleudern.
-
Das
NAV-APA beschichtete Kapillarröhrchen
wurde dann in einen auf 37°C
geheizten Vakuumofen gestellt. Der Ofen wurde auf 81,36 kPa (24
in. Hg.) evakuiert. Das beschichtete Kapillarröhrchen wurde unter Vakuum für 60 Minuten
erhitzt. Der Ofen wurde dann abgeschaltet, die Vakuumleitung geschlossen
und die Vakuumpumpe ausgestellt. Das NAV-APA beschichtete Kapillarröhrchen wurde
dann in dem evakuierten Ofen über
Nacht aufbewahrt.
-
Das
AquaSil®/BSA-Biotin/NAV-APA
beschichtete Kapillarröhrchen
kann mit dem abgeschirmten Einsatz in einer getrockneten Folienziplocktüte aufbewahrt
oder das Kapillarröhrchen
kann in einen verschließbaren,
getrockneten Behälter
umgefüllt
und in eine Folienziplocktüte
gelegt und bei 4°C
bis zur Verwendung in einer manuellen Ausführung des Immunoassays oder
zum Zusammenbau der Kassetten der vorliegenden Erfindung gelagert
werden.
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Beispiel 10 – Verfahren
zum Beschichten eines Ceftiofur Kapillarröhrchens
-
Ein
oder mehrere Kapillarröhrchen
wurden mit dem AquaSil®-Kapillar-Beschichtungsverfahren,
dem BSA/Biotin-Kapillar-Beschichtungsverfahren
und dem BSA-Blockier-Verfahren,
wie in Beispiel 9 beschrieben, hergestellt.
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Das
BSA-Biotin und BSA-Saccharose beschichtete Kapillarröhrchen wurde
in einer 20 μl/ml
NeutrAvidin-Ceftiofur-Konjugatlösung untergetaucht,
so dass alle gewünschten
Abschnitte des Kapillarröhrchens
mit der Säure
in Kontakt getreten sind, wobei die Konjugatlösung durch Verdünnen der
NAV-Ceftiofur-Konjugat-Stammlösung
auf 20 μg/ml
in 20 mM PBS-pH 7.2 hergestellt worden ist.
-
Das
NAV-Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen wurde dann für 1–24 Stunden
bei Raumtemperatur inkubiert. Nach der Inkubation wurde das NAV-Ceftiofur
beschichtete Kapillarröhrchen
bei 1000 rpm für
10 ± Minuten
zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen
trocken zu schleudern.
-
Das
NAV-Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen wurde dann in einem
Behälter
untergetaucht, der deionisiertes Wasser enthält, so dass alle gewünschten
Abschnitte des Kapillarröhrchens
mit dem deionisierten Wasser in Kontakt getreten sind.
-
Das
NAV-Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen wurde dann bei 1000
rpm für
10 ± 5
Minuten zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen trocken zu schleudern.
-
Das
NAV-Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen wurde dann in einen
auf 37°C
erhitzten Vakuumofen gestellt. Der Ofen wurde auf 81,36 kPa (24
in. Hg.) evakuiert. Das beschichtete Kapillarröhrchen wurde unter Vakuum für 60 Minuten
erhitzt. Der Ofen wurde dann abgeschaltet, die Vakuumleitung geschlossen
und die Vakuumpumpe abgestellt. Das NAV-Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen wurde
dann im evakuierten Ofen über
Nacht aufbewahrt.
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Das
AquaSil/BSA-Biotin/NAV-Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen kann
mit dem abgeschirmten Einsatz in einer getrockneten Folienziplocktüte aufbewahrt
oder das Kapillarröhrchen
kann in einen verschließbaren,
getrockneten Behälter
umgefüllt
und in eine Folienziplocktüte
gelegt und bei 4°C
bis zur Verwendung in einer manuellen Version des Immunoassays oder
zum Zusammenbau der Kassette der vorliegenden Erfindung, gelagert
werden.
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Beispiel 11 – Verfahren
zum Beschichten von Cephapirin-Kapillarröhrchen
-
Ein
oder mehrere Glaskapillarröhrchen
wurden mit dem AquaSil-Beschichtungsverfahren aus Beispiel 9 hergestellt.
Das AquaSil-beschichtete Kapillarröhrchen wird dann in einer 25 μg/ml BSA-Cephapirin-Lösung zum
Beschichten untergetaucht, so dass alle gewünschten Abschnitte des Kapillarröhrchens
mit der Lösung zum
Beschichten in Kontakt getreten sind, wobei die BSA-Cephapirin-Lösung zum Beschichten
durch Verdünnen
der BSA-Cephapirin-Konjugat-Stammlösung auf
25 μg/ml
mit 20 mM PBS-pH 7.2 hergestellt worden ist.
-
Das
mit BSA-Cephapirin beschichteten Kapillarröhrchen wurde dann für ein 1–24 Stunden
bei Raumtemperatur inkubiert. Nach der Inkubation wurde das Kapillarröhrchen bei
1000 rpm für
10 ± 5
Minuten zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen trocken zu schleudern.
-
Das
BSA-Cephapirin beschichtete Kapillarröhrchen wurde dann in einer
getrockneten Folienziplocktüte
bei 4°C
gelagert, bis eine weitere Beschichtung erforderlich wurde. Das
Kapillarröhrchen
ist bei diesen Bedingungen für
lange Zeiträume
stabil.
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Das
mit BSA-Cephapirin beschichtete Kapillarröhrchen wurde dann mit der in
Beispiel 9 beschriebenen BSA-Blockierlösung beschichtet.
Das mit BSA-Cephapirin beschichtete und mit BSA-Saccharose blockierte
beschichtete Kapillarröhrchen
wurden dann in einem Behälter
untergetaucht, der deionisiertes Wasser enthält, so dass alle gewünschten
Bereiche des Kapillarröhrchens
mit dem Wasser in Kontakt getreten sind.
-
Das
mit BSA-Cephapirin beschichtete und mit BSA-Saccharose blockierte Kapillarröhrchen wurde dann
bei 1000 rpm für
10 ± 5
Minuten zentrifugiert, um das Kapillarröhrchen trocken zu schleudern.
-
Das
mit BSA-Cephapirin beschichtete und mit BSA-Saccharose blockierte Kapillarröhrchen wurden dann
in einem auf 37°C
erhitzten Vakuumofen gestellt. Der Ofen wurde auf 81,36 kPa (24
in. Hg.) evakuiert. Das beschichtete Kapillarröhrchen wurde unter Vakuum für 60 Minuten
erhitzt. Der Ofen wurde dann abgestellt, die Vakuumleitung geschlossen
und die Vakuumpumpe abgestellt. Das NAV- Ceftiofur beschichtete Kapillarröhrchen wurde
dann im evakuierten Ofen über
Nacht aufbewahrt.
-
Das
AquaSil®/BSA-Cephapirin/BSA-Saccharose
beschichtete Kapillarröhrchen
kann mit dem abgeschirmten Einsatz in einer getrockneten Folienziplocktüte aufbewahrt
oder das Kapillarröhrchen
kann in einen verschließbaren,
getrockneten Behälter
umgefüllt
und in einer Folienziplocktüte
gelegt und bei 4°C
bis zur Verwendung in einer manuellen Ausführung des Immunoassays oder
für den
Zusammenbau der Kassette der vorliegenden Erfindung gelagert werden.
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Beispiel 12 – Verfahren
des mit den Vorrichtungen und Apparaturen verwendeten Immunoassays
-
Das
Immunoassay wurde durch Aufsetzen bevorzugter Ausführungsformen
der Kassette und des Probenbehälters
auf einer bevorzugten Ausführungsform
der Apparatur (ebenso als Parallux Processor Idetek, Sunnyvale,
CA bezeichnet) und Zugeben von 100 Mikroliter von roher, unpasteurisierter
Milch in jede Kammer des Probenbehälters begonnen. Ein Strichcode
mit Informationen zur Kalibrierung für das bestimmte Kit wurde ausgelesen.
Geeignete Identifikationsinformationen wurden über die Tastatur eingegeben
und die Apparatur begann mit dem Durchlauf des Immunoassays. Die
Bewegung der Magneten durch die Magnetrührer unter dem Behälter schüttelten
die Metallscheiben in den Kammern des Probenbehälters für 20 Sekunden, damit das getrocknete
Reagenz, das einen Fluoreszenzmarker in jeder Kammer umfasst, in
der Probenmilch homogen gelöst
wurde. Nach dem Vermengen wurde der Probenbehälter durch den Hubmotor angehoben,
so dass die Spitzen der Kapillarröhrchen in der Kassette in die
Milch untergetaucht wurden. Eine Spritzenpumpe wurde betätigt, um
Milch in die Kapillarröhrchen
aufzuziehen, wo sie für
eine Inkubationszeit von zwei Minuten verblieb. Nach dem Abschluss
der Inkubation wurde die Spritzenpumpe verwendet, um alle Inhalte
der Röhrchen in
den Behälter
zu waschen. Die Waschlösung
kam von einem Sammelbehälter
in der Apparatur. Der Probenbehälter
wurde verworfen und die Kassette wurde in der Zentrifuge (eine Lesestation
genannt) angeordnet. Die Zentrifuge schleuderte bei 3000 rpm für 20 Sekunden,
um jegliche verbliebene Waschlösung
aus den Röhrchen
zu holen. Diesem Schritt folgte das frei legen gegenüber einem
Diodenlaserbeam zum Messen der Fluoreszenz. Die Fluoreszenzsignale
von jedem Röhrchen
wurden gesammelt, amplifiziert, zu einem digitalen Signal konvertiert
und verarbeitet.
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Die
in diesem Beispiel verwendete Kassette enthielt Reagenzien für 3 separate
Immunoassays. Das vierte Röhrchen
und die entsprechende Kammer waren leer. Das erste Immunoassay war
für Cephapirin,
das zweite für
Ceftiofur und das dritte für
die Penicillinfamilie der Arzneimittel (Penicillin G, Ampicillin,
Cloxacillin und Amoxicillin). Folglich war eine einzelne Kassette
in der Lage sechs Analyten zu detektieren.
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Für semiquantitative
Immunoassays wurden die Fluoreszenzsignale mit einem Wert verglichen,
der durch den Strichcode eingegeben worden ist. Jeder gemessene
Fluoreszenzwert über
dem Strichcodewert ergab ein positives Ergebnis und jeder gemessene
Wert gleich dem oder unter dem Strichcodewert ergab ein negatives
Ergebnis.
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Für quantitative
Immunoassays wurden die Rohsignale der Fluoreszenz als eine Funktion
der Spitzenkonzentration in Rohmilch dargestellt, um eine mehrstufige
Standardkurve, wie unten dargestellt, z. B. für das Penicillin G Immunoassay,
zu erzeugen.
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