DE69729058T2 - Modulares Stabilisierungs- und Vergrösserungssystem für Gelenkprothese - Google Patents

Modulares Stabilisierungs- und Vergrösserungssystem für Gelenkprothese Download PDF

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Gelenkprothesen, die eine verbesserte Stabilität und Modularität aufweisen.
  • Gelenkplastik stellt eine seit langem bekannte chirurgische Vorgehensweise dar, mit der ein erkranktes und/oder beschädigtes natürliches Gelenk durch ein prothetisches Gelenk ersetzt wird. Gelenkplastik wird üblicherweise für Knie, Hüften, Ellbogen und weitere Gelenke durchgeführt. Der gesundheitliche und sonstige Zustand des Gelenks, das ersetzt werden soll, legen den Typ der Prothese fest, der in geeigneter Weise verwendet werden kann, um das natürliche Gelenk zu ersetzen. Bspw. sind Knieprothesen und im besonderen auch femorale Komponenten von Knieprothesen in unterschiedlichen Ausführungen verfügbar, um die Anforderungen von unterschiedlichen Zuständen der Patienten zu erfüllen.
  • Manche femorale Komponenten für Kniegelenkprothesen sind als die Kreuzbänder beibehaltende femorale Komponenten bekannt, da sie als eine Komponente der Prothese zweckmäßig sind, in Fällen, wenn die Kreuzbänder eines Patienten während eines Eingriffs mit Gelenkplastik am Knie nicht geopfert werden. Dieser Typ einer femoralen Komponente weist typischerweise Befestigungsansätze auf, die integral an die medialen und lateralen distalen Abflachungen der oberen Oberfläche der Prothese angepaßt sind und mit diesen zusammenwirken, um die Prothese bei der Anbringung an den Femur zu stabilisieren. Die Kreuzbänder tragen auch zur Stabilität des künstlichen Kniegelenks bei.
  • Ein weiterer Typ einer femoralen Komponente für eine Kniegelenkprothese ist als eine die Kreuzbänder opfernde femorale Komponente bekannt. Diese Art von Prothesenkomponente ist in solchen Fällen zweckmäßig, wenn die Kreuzbänder des Patienten nicht funktional sind oder im Verlauf eines gelenkplastischen Eingriffs am Knie entfernt werden müssen. Femorale, die Kreuzbänder opfernde Komponenten weisen typischerweise eine zwischen den Kondylen liegende Nut auf, die auf einer oberen, mit einem Knochen zusammenwirkenden Oberfläche der femoralen Komponente ausgebildet ist. Diese Struktur hat die Form eines Kastens, der im wesentlichen senkrechte mediale, laterale, anteriore und posteriore Wände sowie eine im wesentlichen horizontale obere Wand aufweist. Die zwischen den Kondylen liegende Nut ist innerhalb des Femurs des Patienten angebracht, um die Prothese zu stabilisieren. Typischerweise ist eine Öffnung in der oberen Wand der zwischen den Kondylen angeordneten Nut ausgebildet und ist dahingehend zweckmäßig, einen femoralen Schaft mit der femoralen Komponente zu verbinden. Der femorale Schaft trägt dazu bei, die femorale Komponente an einem Femur des Patienten zu verankern, und trägt Stabilität zu dem künstlichen Gelenk bei.
  • Die Fixierung einer femoralen Komponente bei einem chirurgischen Eingriff, bei dem das gesamte Knie ausgetauscht wird und die Kreuzbänder ersetzt werden, wird manchmal durch eine Befestigung der femoralen Komponente an dem vorbereiteten Femur mittels Zement bzw. Klebstoff erzielt, wobei der femoralen Komponente ihre Stabilität durch die zwischen den Kondylen befindliche Nut, abgeschrägte femorale Schnitte und die optionale Befestigung von femoralen Schäften oder Stangen erhält. Manchmal besteht die Möglichkeit, daß sich femorale Komponenten, bei denen die Kreuzbänder ersetzt werden, lösen und auf diese Weise zu der Notwendigkeit eines chirurgischen Eingriffs mit Austausch des gesamten Knies und einer verbesserten Stabilisierung der Prothese beitragen.
  • In manchen Fällen kann aufgrund der Krankheit oder einer Verletzung eine nicht hinreichend gesunde knochige Masse an dem distalen Ende eines Knochens, bspw. des Femurs, vorhanden sein, an dem eine Gelenkprothese zu befestigen ist. Bei gelenkplastischen Eingriffen ist es häufig erforderlich, zusätzliche Bereiche eines Knochens, bspw. des Femurs, in einer asymmetrischen Weise zu entfernen, um eine ausreichende Verankerung und einen richtigen Sitz für eine Prothese zu gewährleisten. Bei dem Beispiel einer Gelenkplastik am Kniegelenk ist es manchmal notwendig, den oberen Abschnitt der femoralen Komponente der Prothese zu vergrößern, um eine zusätzliche Dicke zu der Prothese hinzuzufügen, um einen Ausgleich für etwa entferntes Knochengewebe zu schaffen. Die femorale Komponente kann dadurch vergrößert werden, daß Vergrößerungsblöcke mit geeigneten Formen und Größen an der oberen Oberfläche davon angebracht werden. Verschiedene Typen von Vergrößerungsblöcken sind einem Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet der Technik bekannt. Ein beispielhaftes Vergrößerungssystem ist in dem US-Patent Nr. 4,936,847 (Manginelli) beschrieben.
  • Die Stabilität von femoralen Komponenten, bei denen die Kreuzbänder ersetzt werden, kann durch den Einbau von Vergrößerungskomponenten vermindert werden, von denen manche näherungsweise die Höhe der zwischen den Kondylen befindlichen Nut erreichen. Da diese Prothesen in hohem Maße auf die zwischen den Kondylen befindliche Nut angewiesen sind, um sicher mit dem Femur zusammenzuwirken, kann jegliche relative Verkleinerung in der Höhe der zwischen den Kondylen befindlichen Nut oberhalb der medialen und lateralen distalen Abflachungen die Stabilität der femoralen Komponente vermindern.
  • Zahlreiche existierende Auslegungen von Knieprothesen bieten nicht die Möglichkeit, die Stabilität der Prothese der femoralen Komponente selektiv zu verbessern. Ein System, bei dem dies der Fall ist, ist in der EP 0 781 533 beschrieben. Allerdings kann auch bei diesem System die Stabilität der Prothese ein Problem von besonderer Bedeutung bei femoralen, die Kreuzbänder ersetzenden Revisionskomponenten sein, bei denen Vergrößerungssysteme erforderlich sind. Es ist daher wünschenswert, verbesserte Komponenten für Gelenkprothesen anzubieten, die einem Chirurgen eine vergrößerte Vielseitigkeit bieten, um eine Stabilität der Prothese zu erreichen.
  • Die Merkmale der Erfindung, die aus der EP 0 781 533 bekannt sind, sind in den Oberbegriff der Merkmale 1 und 2 der vorliegenden Anmeldung gebracht worden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf modulare Gelenkprothesen, die einem Chirurgen eine verbesserte Vielseitigkeit bieten, um eine Stabilität der Prothesekomponente zu erzielen. Insbesondere versetzt das Prothesesystem nach der vorliegenden Erfindung einen Chirurgen in die Lage, die Befestigung stabilisierende Teile und/oder Vergrößerungskomponenten in selektiver Weise hinzuzufügen. Obwohl die Erfindung auf eine Vielfalt von Komponenten für Gelenkprothesen anwendbar ist, bei der eine Stabilisierung von Bedeutung ist und eine Vergrößerung in manchen Fällen notwendig ist, wird die Erfindung im Rahmen der vorliegenden Beschreibung in Bezug auf femorale Komponenten von Knieprothesen beschrieben.
  • Die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen 1 und 2 festgelegt ist, umfaßt eine modulare Gelenkprothese, die eine Gelenkkomponente wie etwa eine femorale Komponente einer Knieprothese umfaßt, die eine erste, mit einem Knochen zusammenwirkende Oberfläche und eine zweite Oberfläche, eine Gelenkoberfläche, aufweist. Zumindest ein Befestigungshohlraum ist in der ersten Oberfläche ausgebildet, und in höchst bevorzugter Weise ist ein Befestigungs hohlraum in jeder der medialen und lateralen distalen Abflachungen der femoralen Komponente ausgebildet. Das System weist ferner zumindest ein längliches Befestigungszapfenteil auf, das selektiv mit dem Befestigungshohlraum in der ersten Oberfläche in Eingriff bringbar ist, um eine verbesserte Stabilität der Prothese zu bewirken. Die Befestigungszapfen weisen jeweils ein distales und ein proximales Ende auf und umfassen eine axiale Bohrung, die innenliegende Befestigungsstrukturen wie etwa ein Innengewinde aufweisen kann. Das System umfaßt ferner ein Klemmringteil für jeden Befestigungszapfen, wobei jedes Klemmringteil zwei oder mehr expandierbare Elemente aufweist, die in der Lage sind, selektiv mit den Seitenwänden von einem der Befestigungshohlräume zusammenzuwirken. Eine Bohrung erstreckt sich in bevorzugter Weise durch den Klemmring, und zumindest ein proximaler Abschnitt der Bohrung kann Befestigungsstrukturen wie etwa ein Innengewinde aufweisen. Ein oder mehrere Befestigungsstifte sind ferner vorgesehen, wobei jeder ein distales Ende aufweist, das in der Lage ist, den Klemmring aufzuweiten, und ein proximales Ende, das eine Struktur wie etwa ein Außengewinde aufweisen kann, wodurch ein Zusammenwirken mit den Bohrungen des Befestigungszapfenteils und des Klemmringteils möglich ist.
  • Im Gebrauch wird der Befestigungszapfen über einem Befestigungshohlraum positioniert, und das Expansionselement des Klemmrings wird innerhalb des Hohlraums angeordnet. Der Expansionsstift wird dann in den Klemmring und den Befestigungszapfen eingesteckt, so daß er zwangsläufig mit dem Zapfen zusammenwirkt und die expandierbaren Elemente des Klemmrings expandiert, so daß sie mit den Wänden des Hohlraums zusammenwirken, um den Zapfen an der Prothese zu sichern.
  • Ein oder mehrere Vergrößerungsblöcke, die gewünschte Formen und Größen aufweisen, können vorgesehen sein, um zwischen die erste Oberfläche der femoralen Komponente und die Befestigungszapfen eingesetzt zu werden, so daß der Vergrößerungsblock und die Befestigungszapfen zusammen wahlweise an der Gelenkkomponente befestigt sind. Dieses System ist besonderes bei femoralen Komponenten einer Kniegelenkprothese, bei denen die Kreuzbänder ersetzt werden, zweckmäßig, um eine zusätzliche Stabilität der Prothese zu schaffen.
  • In einer Ausführungsform sind die Klemmringteile separat von den Befestigungszapfen ausgebildet, und die Expansionsstifte wirken sowohl mit dem Klemmring als auch mit dem Befestigungszapfen zusammen. In einer anderen Ausführungsform sind die Klemmringteile eintei lig mit den Befestigungszapfen ausgebildet, und zwar auf einem distalen Ende der Befestigungszapfen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine isometrische Ansicht einer femoralen Komponente einer Kniegelenkprothese, die einen modularen Stabilisierungszapfen gemäß der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • 2A zeigt eine Schnittansicht der Prothese, die in 1 dargestellt ist.
  • 2B zeigt eine Schnittansicht der Prothese, die in 1 dargestellt ist, wobei der Klemmring in einem nicht expandierten Zustand dargestellt ist.
  • 3 zeigt eine Schnittansicht eines alternativen Prothesensystems, ähnlich zu dem, das in 2A dargestellt ist, wobei aber weiterhin ein Vergrößerungsblock vorhanden ist.
  • 4 zeigt eine auseinandergezogene Ansicht der Prothese, die in 3 dargestellt ist.
  • 5A zeigt eine Ansicht von unten eines Befestigungszapfens, der zweckmäßig mit der in 1 dargestellten Prothese ist.
  • 5B zeigt eine Schnittansicht des Klemmrings, der in 5A dargestellt ist.
  • 6 zeigt eine Ansicht von oben eines Vergrößerungsblocks der Art, wie sie in 4 dargestellt ist.
  • 7 zeigt eine isometrische Ansicht eines alternativen modularen Prothesesystems zur Vergrößerung und Stabilisierung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 8A zeigt eine Schnittansicht des Prothesesystems nach 7.
  • 8B zeigt eine Schnittansicht des Prothesesystems nach 7, wobei der Klemmring in einem nicht expandierten Zustand dargestellt ist.
  • 9 zeigt eine auseinandergezogene Darstellung des Prothesesystems nach 8B.
  • 10A zeigt eine Seitenansicht des Klemmrings, der mit der Erfindung, wie sie in 7 dargestellt ist, zweckmäßig ist.
  • 10B zeigt eine Ansicht von unten des Klemmrings, der in 10A dargestellt ist.
  • 10C zeigt eine Schnittansicht des Klemmrings, der in 10A dargestellt ist.
  • 11 zeigt eine Seitenansicht eines Expansionsstifts, der mit der Erfindung, wie sie in 7 dargestellt ist, zweckmäßig ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung stellt ein Gelenkprothesesystem 10 zur Verfügung, das eine verbesserte intraoperative Vielseitigkeit und Modularität bietet, um die Fixierung und Stabilität einer femoralen Komponente zu verbessern. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf femorale Komponenten, bei denen die Kreuzbänder ersetzt werden. Für Zwecke der Darstellung wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf einen vorgesehenen Einsatz mit einer femoralen Komponente einer Kniegelenkprothese beschrieben. Es versteht sich allerdings, daß die Erfindung zur Verwendung mit einer Vielfalt von Gelenkprothesen angepaßt werden kann. Ein besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung, die sich zum Gebrauch mit unterschiedlichen Bauarten von Gelenkprothesen anbietet, liegt in der Einfachheit, mit der Fixierungselemente und Vergrößerungsteile an einer Prothese befestigt werden können.
  • Wie vorliegend festgestellt ist, und wie in 1 bis 6 dargestellt ist, ist die Erfindung insbesondere anwendbar zum Gebrauch mit femoralen Komponenten, bei denen die Kreuzbänder ersetzt werden. 1 erläutert das Prothesesystem 10 nach der vorliegenden Erfindung, bei dem eine femorale Komponente 12, bei der die Kreuzbänder ersetzt werden, eine zwischen den Kondylen befindliche Nut 13, anteriore und posteriore Abschnitte 14, 16 und Kondylen 18, 20 aufweist. Jede Kondyle weist eine untere Gelenkoberfläche 20 und eine gegenüberliegende obere, mit einem Knochen in Eingriff tretende Oberfläche 24 auf. 2A und 2b erläutern, daß die laterale distale Abflachung 30 einen Befestigungshohlraum 32 aufweist, wobei ein ähnlicher Hohlraum, der nicht dargestellt ist, in der medialen distalen Abflachung 28 ausgebildet ist. Befestigungszapfen 26 sind selektiv in den Befestigungshohlräumen 32 auf den medialen und lateralen distalen Abflachungen 28, 30 der oberen Oberfläche 24 angebracht, auf gegenüberliegenden Seiten der zwischen den Kondylen befindlichen Nut 13.
  • Wie in 2A bis 4 dargestellt ist, umfaßt das System modulare, selektiv anbringbare Befestigungszapfen 26. Die Befestigungszapfen 26 sind im wesentlichen längliche Teile, die einen Zapfenkörper 33 mit proximalen und distalen Enden 34, 36 aufweisen. In bevorzugter Weise erstreckt sich eine Bohrung 52 zwischen den proximalen und distalen Enden des Befestigungszapfens. Weiterhin ist ein Expansions-Klemmring 38 einteilig mit dem Zapfenkörper 33 ausgebildet und distal von dem distalen Ende 36 davon angeordnet. Das System umfaßt ferner eine Anzahl von Expansionsstiften 40, die ein proximales Ende 42, das mit einem Außengewinde 44 versehen ist, und ein distales, den Klemmring expandierendes Ende 46 aufweisen. Obwohl die dargestellten Expansionsstifte ein Außengewinde aufweisen, sei darauf verwiesen, daß sich alternative Oberflächenmerkmale auf den Expansionsstiften befinden können, anstelle eines Gewindes, um ein zwangsläufiges Zusammenwirken mit der Bohrung 52 des Befestigungszapfens 26 zu ermöglichen.
  • Wie vorstehend ausgeführt, stellt die Modularität der Befestigungszapfen ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung dar. Da die Befestigungszapfen nicht auf allen die Kreuzbänder opfernden femoralen Komponenten eingebaut werden müssen, gibt die Modularität, die durch diese Erfindung geschaffen wird, dem Chirurgen die Wahl, Befestigungszapfen auf einer Prothese, die zu implantieren ist, zu befestigen.
  • Befestigungszapfen können selektiv auf einer Prothese angebracht werden, indem lediglich das Ende 38 mit dem Expansions-Klemmring des Zapfens 26 innerhalb eines der Befestigungshohlräume plaziert wird. Danach wird die Klemmschraube 40 in das proximale Ende 34 des Befestigungszapfens und in die Bohrung 52 eingeschraubt. In einer Ausführungsform, in der ein mit Gewinde versehener Expansionsstift verwendet wird, wird der Expansionsstift innerhalb der Bohrung vorwärtsbewegt, und das Außengewinde auf der Schraube wirkt mit einem komplementären Gewinde in der Bohrung zusammen. Ein weiteres Vorwärtsbewegen des Expansionsstifts führt dazu, daß das distale Ende des Expansionsstifts den Klemmring 38 expandiert, so daß der Klemmring an die Wände des Hohlraums 32 stößt und mit diesem zusammenwirkt, um den Befestigungszapfen an der Prothese zu befestigen.
  • Die gesamte Länge der Befestigungszapfen kann sich in Abhängigkeit an den anatomischen Erfordernissen eines Patienten, den Abmessungen der Prothesekomponenten und davon, ob der Zapfen mit einem oder ohne einen Vergrößerungsblock verwendet werden soll, verändern. Im allgemeinen kann die gesamte Länge des Zapfens zwischen 2 und 60 mm und weiter bevorzugt zwischen 10 und 50 mm betragen. Die Länge des Klemmringendes 38 des Zapfens 26 sollte so sein, daß sie geringfügig weniger als die Tiefe des Hohlraums 32 beträgt, so daß die Möglichkeit besteht, daß der distale Sockel 48 des Zapfens 26 auf der oberen Oberfläche 24 der femoralen Komponente aufliegt. Die Länge des Klemmrings beträgt im allgemeinen zwischen 2 und 20 mm. Weiterhin nimmt der Durchmesser des Befestigungszapfens in bevorzugter Weise von dem distalen Ende 36 zu dem proximalen Ende 34 ab. Der Durchmesser an dem Sockel 48 beträgt etwa 4 bis 10 mm, während der Durchmesser an dem proximalen Ende 34 etwa 2 bis 8 mm beträgt. Externe Oberflächenmerkmale 50 wie bspw. axiale Nuten, axiale Rippen, ringförmige Nuten oder ringförmige Rippen, können in der äußeren Oberfläche des Zapfens ausgebildet sein, um die Fixierung der Prothese innerhalb eines Knochens verbessern.
  • 5A zeigt eine Ansicht des Fixierungsstifts 26 von unten, wobei der Expansionsklemmring 38 dargestellt ist. Der Klemmring 38 ist in bevorzugter Weise geschlitzt, wobei zwei senkrechte Schlitze 35 darin ausgebildet sind, die den Klemmring in vier im wesentlichen dreieckförmige Keile 37 aufteilen. Obwohl dies nicht dargestellt ist, ist ein innerer Abschnitt des Klemmrings 38 nach innen abgewinkelt, um zu ermöglichen, daß die innere Geometrie des Klemmrings mit dem distalen Ende 46 des Expansionsstifts 40 zusammenwirkt, um die Keile 37 dazu zu veranlassen, zu expandieren und sich voneinander zu trennen, wenn das distale Ende des Expansionsstifts im Zusammenwirken mit den entsprechenden inneren Oberflächen der Keile gedrückt wird.
  • Es sei darauf verwiesen, daß es nicht notwendig ist, daß der Klemmring 2 darin angeordnete Schlitze aufweist, um vier im wesentliche dreieckige Keile 37 zu bilden. Für einen Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet ist es leicht erkennbar, daß der Klemmring einen oder mehrere darin angeordnete Schlitze aufweisen kann.
  • 5B ist eine Schnittansicht des Zapfens 26, in der eine Bohrung 52 dargestellt ist, die sich über die Länge des Grundkörpers 33 des Zapfens 26 erstreckt. Die Bohrung 52 weist in bevorzugter Weise ein Innengewinde 54 auf, das in der Lage ist, mit einem komplementären Außengewinde 44 des Expansionsstifts 40 zusammenzuwirken. Obwohl die Bohrung 52 in einer dargestellten Ausführungsform mit einem Gewinde 54 versehen ist, versteht es sich, daß andere Strukturen innerhalb der Bohrung 52 ausgebildet sein können, um ein Zusammenwirken mit komplementären externen Strukturen auf dem Expansionsstift 40 zu ermöglichen.
  • Die Expansionsstifte 40 weisen eine Länge auf, die ausreicht, um sie in die Lage zu versetzen, in den Zapfen 26 in einem ausreichenden Maß eingesetzt zu werden, um den Klemmring 38 aufzuweiten. Der Expansionsstift weist ein proximales Ende 42 auf, das mit einem Außengewinde 44 versehen ist, das mit dem Innengewinde 54 der Bohrung 52 zusammenwirken kann, und ein distales Ende 46. Das proximale Ende des Expansionsstifts kann eine Struktur oder einen Mechanismus aufweisen, wie bspw. einen Sechskantkopf 45, der mit einem Einbauwerkzeug zusammenwirkt, um zu ermöglichen, daß er in die Bohrung 52 vorwärtsbewegt wird. Das distale Ende 46 weist in bevorzugter Weise eine Geometrie auf, die eine Expansion des distalen Schafts des Klemmrings zur Folge hat. Das distale Ende 46 des Stifts 40 kann eine abgerundete Spitze 56, ein mit einem Mitnehmer versehenes Ende (nicht dargestellt) oder ähnliche Geometrien umfassen.
  • Obwohl die Expansionsstifte 40 dahingehend beschrieben sind, daß es sich um mit Gewinde versehene Teile handelt, die mittels Gewinde mit einem Innengewinde 54 in der Bohrung 52 zusammenwirken, versteht es sich, daß andere Befestigungsstrukturen und Techniken verwendet werden können, um die Expansionsstifte innerhalb der Bohrung 52 zu halten und um den Klemmring 38 zu expandieren. Wie vorstehend beschrieben, können innere Strukturen innerhalb der Bohrung 52 ausgebildet sein, die komplementäre Oberflächenmerkmale auf dem Expansionsstift 40 aufnehmen, um ein mechanisches Zusammenwirken dieser Komponenten zu ermöglichen.
  • In einer anderen Ausführungsform, die in 3 und 4 dargestellt ist, kann das modulare System 10 gemäß der vorliegenden Erfindung auch einen Vergrößerungsblock 58 aufweisen, der auf der oberen Oberfläche 24 der femoralen Komponente 12 befestigt ist, zwischen der femoralen Komponente 12 und dem Befestigungszapfen 26. Vergrößerungsblöcke in unterschiedlichen Auslegungen sind auf dem vorliegenden Gebiet seit langem bekannt und werden übli cherweise dazu verwendet, um den richtigen Sitz von Prothesekomponenten innerhalb eines Patienten zu erleichtern, wenn unzureichende knochige Masse in bestimmten Bereichen des Knochen des Patienten vorhanden ist, auf dem die Prothese anzubringen ist.
  • Der Vergrößerungsblock 58, der in 3, 4 und 6 dargestellt ist, ist dazu bestimmt, auf der oberen Oberfläche 24 angebracht zu werden, entweder auf der medialen oder lateralen distalen Abflachung 28, 30 einer femoralen Komponente 12 eines künstlichen Kniegelenkes. Der Block 58 kann dazu bestimmt werden, entweder in einer linksseitigen oder in einer rechtsseitigen Knieprothese verwendet zu werden. Ein Vergrößerungsblock, der sich für eine linksseitige Prothese eignet, kann entweder auf den medialen oder lateralen unteren kondylären Oberflächen angebracht werden, und ein Vergrößerungsblock, der sich für eine rechtsseitige Prothese eignet, kann entweder auf den medialen oder lateralen unteren kondylären Oberflächen der Prothese angebracht werden. Wie dargestellt ist, weist ein Block 58 eine erste bzw. distale Oberfläche 60 und eine zweite bzw. proximale Oberfläche 62 auf, und eine Öffnung 61, die sich zwischen diesen Oberflächen erstreckt. Ein vertiefter Bereich 63 kann die Öffnung 61 umgeben. Die Fläche der proximalen Oberfläche 62 ist in bevorzugter Weise größer als die Fläche der distalen Oberfläche 60, damit der Block 2 der Geometrie der inneren kondylären Oberfläche einer femoralen Komponente eines Kniegelenkes paßt.
  • Der Vergrößerungsblock 28 weist zwei gegenüberliegende, abgewinkelte Oberflächen 64, 66 auf, bei denen es sich entweder um posteriore oder anteriore Oberflächen handeln kann, in Abhängigkeit davon, ob der Vergrößerungsblock an der medialen oder lateralen Seite oder auf einer linksseitigen oder rechtsseitigen Prothese angebracht ist. In bevorzugter Weise sind die Oberflächen 64, 66 derart abgewinkelt, daß jede Oberfläche ausgehend von der proximalen Oberfläche 62 zu der distalen Oberfläche 60 nach innen geneigt verläuft, wie in 4 und 6 dargestellt ist. Der Winkel der abgewinkelten Oberflächen 64, 66 kann veränderlich sein, wie für einen Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet klar ist. In bevorzugter Weise entspricht der Winkel der Oberflächen 64, 66 dem Winkel der anterioren und posterioren Abschrägungen 68, 70 der femoralen Komponente, um den richtigen Sitz des Vergrößerungsblocks 58 innerhalb einer femoralen Komponente zu ermöglichen.
  • Der Vergrößerungsblock 58 weist ferner Oberflächen 72, 74 auf, die entweder den medialen oder den lateralen gegenüberliegenden Oberflächen entsprechen, in Abhängigkeit davon, ob der Vergrößerungsblock 58 auf der lateralen oder medialen Seite einer Prothese oder in einer linksseitigen oder rechtsseitigen Prothese verwendet wird. Die seitlichen Oberflächen 72, 74 sind bevorzugt im wesentlichen vertikal und erstrecken sich unter einem rechten Winkel zu der Ebene der proximalen oder distalen Oberflächen 62, 60.
  • Wie in 3 dargestellt ist, ist der Vergrößerungsblock 58 dazu bestimmt, auf einer Prothesenkomponente angebracht zu werden, bspw. auf den medialen oder lateralen distalen Abflachungen 28, 30, so daß die distale Oberfläche 60 des Blocks 58 mit der oberen Oberfläche 24 der femoralen Komponente 12 in Kontakt kommt. Das distale Ende des Expansions-Klemmrings 38 des Befestigungszapfens 26 erstreckt sich in bevorzugter Weise durch die Öffnung 61 und über die distale Oberfläche 60 des Blocks 58 um einen Abstand hinaus, der ausreicht, um zu ermöglichen, daß der Klemmring 38 in einen Befestigungshohlraum 32 eingesetzt wird, der in einer Oberfläche der femoralen Komponente, die zu vergrößern ist, angeordnet ist. Das reibungsmäßige und/oder mechanische Zusammenwirken des Klemmrings mit dem Hohlraum 32 ermöglicht, daß das Vergrößerungssystem an einer geeigneten Oberfläche der femoralen Komponente befestigt werden kann. Der Abstand, um den sich der distale Schaft über die distale Oberfläche des Blocks hinaus erstreckt, kann sich in Abhängigkeit von den Erfordernissen einer bestimmten Anwendung verändern. Typischerweise beträgt dieser Abstand etwa 3,9 bis 4,4 mm (0,155 bis 0,175 inch) und am meisten bevorzugt etwa 4,2 mm (0,165 inch). Ein Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet wird erkennen, daß die Länge des distalen Schafts nicht so groß sein sollte, daß sein distales Ende mit dem Boden des Hohlraums 32 in Berührung kommt.
  • Wie vorstehend festgestellt, steuert ein Expansionsstift 40 die Expansion bzw. wahlweise die Kontraktion des distalen Schafts des Klemmrings 58. In einer Ausführungsform, wenn der Expansionsstift eine Gewindeschraube ist, expandiert ein Festziehen der Schraube den distalen Schaft des Klemmrings, während ein Lösen der Schraube die Möglichkeit schafft, daß sich ein expandierter Klemmring zusammenzieht. Wenn sich der Klemmring 38 in einem nicht expandierten Zustand befindet, besteht ein geringes oder kein reibungsmäßiges und/oder mechanisches Zusammenwirken mit dem Klemmring 38 und dem Befestigungshohlraum 32; der Vergrößerungsblock kann in diesem Zustand unabhängig herausgenommen und in den Befestigungshohlraum 32 eingefügt werden. Umgekehrt besteht dann, wenn sich der Klemmring 38 in dem expandierten Zustand befindet, wie er in 3 dargestellt ist, ein ausreichendes reibungsmäßiges und/oder mechanisches Zusammenwirken zwischen dem Klemmring 38 und den Wänden des Befestigungshohlraums 32, so daß der Vergrößerungsblock und der Befestigungszapfen fest auf der Prothesenkomponente gehalten werden können.
  • Wie vorstehend festgestellt, kann die oben beschriebene Erfindung mit oder ohne Vergrößerungsblöcke verwendet werden. Da die Befestigungszapfen nicht dauerhaft auf der Prothese angebracht sind, können sie je nach Wahl des Chirurgen selektiv an der Prothese befestigt werden.
  • Die Abmessungen der unterschiedlichen Komponenten des Systems 10 können variieren. Es ist allerdings von Bedeutung, daß die relativen Abmessungen der Komponenten so sind, daß der Klemmring 38, in dem nicht expandierten Zustand, der in 2b dargestellt ist, in der Lage ist, in den Befestigungshohlraum eingesetzt zu werden, und soweit anwendbar, durch die Öffnung 61 des Vergrößerungsblocks, ohne übermäßige Reibung oder Behinderung. Bei einer Expansion des Klemmrings, wie sie in 2a dargestellt ist, sollten die äußeren Wände der Keile 37 fest mit den inneren Wänden des Befestigungshohlraums 32 zusammenwirken, um eine Loslösung oder Bewegung des Befestigungszapfens zu verhindern. Die bevorzugte Befestigungszugkraft des Klemmrings an der Prothese sollte in einem Bereich von etwa 50–100 kg liegen. Die Abmessungen dieser Komponenten sind in Abhängigkeit von den Erfordernissen einer gegebenen Anwendung veränderlich, und ein Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet kann problemlos die geeigneten relativen Abmessungen bestimmen. Im allgemeinen beträgt der Durchmesser des Klemmrings in dem nicht aufgeweiteten Zustand etwa 6,1 bis 6,6 mm (0,240 bis 0,260 inch), und beträgt in bevorzugter Weise etwa 6,4 mm (0,250 inch). Der Durchmesser des Klemmrings in dem aufgeweiteten Zustand ist bevorzugt etwa 0,25 bis 0,5 mm (0,010 bis 0,20 inch) größer als der Durchmesser in dem nicht aufgeweiteten Zustand. Der Durchmesser des Befestigungshohlraums 32 ist ausreichend, um einen festen Klemmsitz zwischen dem Klemmring und dem Hohlraum zu bewirken, wenn der Klemmring aufgeweitet ist. Bevorzugt weist der Hohlraum einen Durchmesser von etwa 6,6 mm ± 2,5 mm (0,26 inch ± 0,10 inch) auf. Die Tiefe des haltenden Hohlraums kann sich verändern, wie einem Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet klar ist, aber vorzugsweise beträgt die Tiefe etwa 4,6 bis 6,6 mm (0,10 bis 0,26 inch). Wie vorstehend festgestellt, sollte der Klemmring 38 nicht mit der Bodenwand des Hohlraums 32 in Kontakt kommen.
  • Eine weitere Ausführungsform, die in 711 dargestellt ist, stellt eine alternative Befestigungstechnik für das modulare Prothesesystem 100 gemäß der vorliegenden Erfindung zur Verfügung. Bei dieser Ausführungsform ist der Klemmring nicht integral bzw. einteilig mit dem Befestigungszapfen ausgebildet, sondern es sind die gleichen Optionen zur modularen Befestigung vorhanden. Das heißt, daß die Befestigungszapfen unmittelbar auf der oberen Oberfläche einer Gelenkprothese angebracht werden können, ohne einen Vergrößerungsblock, oder es kann ein Vergrößerungsblock zwischen dem Befestigungszapfen und der Prothese angeordnet werden.
  • 7 zeigt eine femorale Komponente 102, bei der die Kreuzbänder ersetzt werden, und die eine zwischen den Kondylen befindliche Nut 104 aufweist, eine untere Oberfläche 106 mit Kondylen 108, 110 und eine obere, mit einem Knochen zusammenwirkende Oberfläche 112, die laterale und mediale distale Abflachungen ausweist. Für die Zwecke der Darstellung wird bei der Prothese, die in 7 dargestellt ist, angenommen, daß es sich um eine femorale Komponente des linken Knies handelt, die anteriore 118 und posteriore Oberflächen 120 aufweist. Weiterhin zeigt 7 einen Vergrößerungsblock 122 und einen Befestigungszapfen 124, die auf einer lateralen distalen Abflachung 116 angebracht sind. Es sei darauf verwiesen, daß der Befestigungszapfen 124 unmittelbar auf der medialen oder lateralen distalen Abflachung ohne einen Vergrößerungsblock angebracht werden kann.
  • 8A11 zeigen die unterschiedlichen Komponenten des Systems 100. Diese Komponenten umfassen die Befestigungszapfen 124, einen oder mehrere wahlweise vorhandene Vergrößerungsblöcke 122, einen oder mehrere Klemmringe 126 und einen oder mehrere Expansionsstifte 128. Weiterhin, wie oben in Zusammenhang mit 16 erläutert ist, umfaßt die femorale Komponente 102 zumindest einen Befestigungshohlraum 130. Vorzugsweise ist ein Befestigungshohlraum auf jeder der medialen und lateralen distalen Abflachungen der femoralen Komponente angebracht.
  • Ein Befestigungszapfen 124 ist ein längliches Teil, das proximale und distale Enden 132, 134 aufweist. Das distale Ende 134 des Zapfens weist einen Sockel 136 auf, der eine Öffnung 138 einer inneren Bohrung 140, die sich innerhalb des Zapfens erstreckt, umgibt. Ein Innengewinde 141 oder eine sonstige innere Befestigungsstruktur ist bevorzugt innerhalb der Bohrung vorhanden und kann sich über die gesamte Länge der Bohrung erstrecken, oder alternativ kann das Gewinde lediglich in ausgewählten Bereichen der Bohrung vorhanden sein. Obwohl das proximale Ende 132 des Zapfens 126 so dargestellt ist, daß es eine geschlossene Oberseite 142 aufweist, kann die Oberseite alternativ auch offen sein. Der Sockel 136 stößt gegen die proximale Oberfläche 144 des Vergrößerungsblocks 122 an. Wenn kein Vergrößerungsblock verwendet wird, stößt der Sockel 136 alternativ gegen die obere Oberfläche 112 der femoralen Komponente 102 an.
  • Der Befestigungszapfen 124 ist auf eine ähnliche Weise aufgebaut wie der, der weiter oben in Zusammenhang mit 16 beschrieben ist, mit Ausnahme davon, daß er keinen einteilig ausgebildeten distalen Klemmring aufweist. Der Befestigungszapfen 124 kann daher äußere Oberflächenmerkmale 146 aufweisen, und er kann einen größeren Durchmesser an dem distalen Ende 134 als an dem proximalen Ende 132 aufweisen.
  • Wie in 9 und 11 dargestellt ist, ist der Expansionsstift 128 ein längliches Teil, das ein distales Ende 148 und ein proximales Ende 150 aufweist. Der Expansionsstift ist dazu bestimmt, den Klemmring 128 durch Wirkung seines distalen Endes 148 zu expandieren, während sein proximales Ende 150 sowohl mit einem proximalen Ende 152 des Klemmrings als auch mit dem Befestigungszapfen zusammenwirkt. Obwohl verschiedene Strukturen den Expansionsstift in die Lage versetzen können, den Klemmring aufzuweiten und mit dem Klemmring und Befestigungszapfen zusammenzuwirken, ist nachfolgend eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben.
  • Das proximale Ende 150 des Expansionsstifts 128 weist in bevorzugter Weise ein Außengewinde 154 auf. Bevorzugt erstreckt sich das Gewinde 154 über eine Entfernung von etwa 2 bis 20 mm. Das distale Ende 148 des Klemmrings ist nicht mit Gewinde versehen und weist bevorzugt einen Durchmesser auf, der etwas geringer ist als der Durchmesser des proximalen Endes 150. Die distale Spitze 153 des Expansionsstifts 128 weist eine Geometrie auf, die eine Expansion des Klemmrings zur Folge hat, wie etwa eine mit einem Radius versehene bzw. abgerundete Spitze 155, ein mit einem Ansatz versehenes Ende (nicht dargestellt), oder ähnliche Geometrien. Vorzugsweise ist der Kopf 151 des Expansionsstifts 128 ein sechskantförmiger Kopf.
  • Der Klemmring 126 weist ein proximales Ende 152 auf, das mit einem Kragen 156 versehen ist, und ein distales, den Klemmring expandierendes Ende 158. Der Kragen 156 kann innerhalb eines vertieften Bereichs angebracht sein, der den Hohlraum 130 umgibt. Alternativ, wenn ein Vergrößerungsblock 122 verwendet wird, wird der Kragen 156 in einen vertieften Bereich 159 eingesetzt sein, der eine Öffnung 160 auf einer proximalen Oberfläche 144 des Blocks 122 umgibt. Der Kragen 156 und der vertiefte Bereich können praktisch jede beliebige einander entsprechende Form aufweisen, bspw. kreisförmig oder D-förmig. Ein D-förmiger Kragen, der ein abgeflachtes Ende 169 aufweist, oder ein sonstiger unregelmäßig geformter Kragen kann zweckmäßig sein, um eine unerwünschte Drehung des Klemmrings innerhalb des Befestigungshohlraums 130 oder der Öffnung 160 zu verhindern.
  • Wie in 10C dargestellt ist, weist der Klemmring 126 in bevorzugter Weise ein Innengewinde 164 innerhalb eines proximalen Bereichs 152 auf. Dieses Gewinde ist komplementär zu dem Gewinde 154 des Expansionsstifts 128, so daß ein unterer bzw. distaler Abschnitt des Gewindes 154 mit dem Gewinde 164 zusammenwirkt, um den Expansionsstift in einer gewünschten Position mit dem Klemmring zu halten. Das distale Ende des Klemmrings ist vorzugsweise geschlitzt und weist eine Struktur auf, wie sie vorstehend für den Klemmring 38 beschrieben worden ist, der in 16 dargestellt ist.
  • Wie vorstehend festgestellt, zeigen 79 einen Vergrößerungsblock 122, der mit dem System 100 verwendet wird. Es sei darauf verwiesen, daß die Verwendung des Vergrößerungsblocks 122 optional ist. Wenn der Vergrößerungsblock 122 nicht verwendet werden soll, wird der Befestigungszapfen 124 unmittelbar auf der oberen Oberfläche 112 der femoralen Komponente 102 angebracht.
  • Die Abmessungen der unterschiedlichen Komponenten, die vorstehend beschrieben sind, können in Abhängigkeit von der Größe und der Bauart der Prothesen, mit denen sie verwendet werden, variieren. Ein Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet kann problemlos die geeigneten Abmessungen bestimmen.
  • Das System 100 kann wie folgt verwendet werden. Wenn ein Chirurg feststellt, daß es zweckmäßig ist, Befestigungszapfen 124 auf der Prothese 102 zu befestigen, wird die Feststellschraube 128 innerhalb des Klemmrings vorwärtsbewegt, ohne daß der Klemmring expandiert wird, bis die Gewinde 154 und 164 ineinander greifen. Der Klemmring wird dann innerhalb des Befestigungshohlraums 130 positioniert, und die Feststellschraube wird angezogen, bis sich der Klemmring in einem solchen Maße aufweitet, daß er eine gute Haltekraft auf die inneren Wände des Befestigungshohlraums 130 ausübt. Das Drehmoment, das erforderlich ist, um eine solche Expansion zu bewirken, beträgt im allgemeinen etwa 2,3 bis 4,5 Nm (20–40 inch-pounds), und weiter bevorzugt etwa 3,4 Nm (30 inch-pounds). Danach wird der Befestigungszapfen auf den Expansionsstift 128 aufgeschraubt, so daß das Gewinde 154 mit dem Innengewinde 141 des Befestigungszapfens 124 zusammenwirkt. Vorzugsweise beträgt die Länge des Außengewindes 154, das weiterhin nach außen freiliegt, sobald der Befestigungsstift eingeschraubt ist, um den Klemmring aufzuweiten, etwa 6 bis 12 mm.
  • Eine ähnliche Vorgehensweise wird für eine Ausführungsform angewendet, bei der ein Vergrößerungsblock 122 verwendet werden soll. Bei einer solchen Ausführungsform kann der Klemmring 126 vorab innerhalb einer Öffnung 160 des Vergrößerungsblocks 122 angeordnet sein. Sobald der Vergrößerungsblock richtig auf der femoralen Komponente 102 positioniert ist, wird der Expansionsstift 128 innerhalb des Klemmrings vorwärts bewegt, was dazu führt, daß der Klemmring aufgeweitet wird und der Vergrößerungsblock an der femoralen Komponente befestigt wird. Als nächstes kann der Befestigungszapfen auf das proximale Ende des Expansionsstifts aufgeschraubt werden.
  • Die erläuterten Ausführungsformen des Systems 100 weisen ein Innengewinde innerhalb des Klemmrings 126 und des Befestigungszapfens 124 auf, und Außengewinde auf dem Expansionsstift 128. Es sei darauf verwiesen, daß andere Strukturen anstelle der Gewinde verwendet werden können, um eine Verbindung der Feststellschraube sowohl mit dem Klemmring als auch mit dem Befestigungszapfen zu ermöglichen.
  • Die Prothesenkomponenten gemäß der vorliegenden Erfindung können aus einer Vielfalt von biokompatiblen Materialien hergestellt sein, die eine hohe Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Widerstand gegenüber Verschleißpartikeln aufweisen. Beispiele für solche Materialien sind etwa Metallegierungen, wie bspw. Kobalt-Chrom-Legierungen, Titanlegierungen, rostfreie Stähle, Keramikwerkstoffe und andere Materialien, einschließlich Polymere, die zur Verwendung bei der Herstellung von implantierbaren Knochenprothesen bekannt sind. Ein bevorzugtes Material für die Prothesenkomponenten ist eine Kobalt-Chrom-Legierung wie etwa ASTM F-75.
  • Die Klemmringkomponenten sind in bevorzugter Weise aus einem plastisch verformbaren Metall oder einer solchen Metallegierung hergestellt, um die Gefahr von Spannungsrissen bzw. -brüchen als Folge der Expansion des Klemmrings zu reduzieren. Wenn solche Materialien zur Herstellung einer mit Gewinde versehenen Komponente verwendet werden, sollten die Materialen in der Lage sein, sich zu verformen, allerdings nicht zu versagen, wenn sie einem Drehmoment von etwa 2,3 bis 7,3 Nm (20 bis 65 in-lbs) unterworfen sind, und weiter bevorzugt etwa 2,8 bis 4,0 Nm (25 bis 35 in-lbs). Ein bevorzugtes Material ist eine geschmiedete Kobalt-Chrom-Legierung wie etwa ASTM F-90.
  • Die Feststellschraube besteht vorzugsweise aus einem Metall oder einer Metallegierung, die einen höheren Modul und eine größere Härte aufweist, als dies bei dem Klemmring der Fall ist. Diese Eigenschaften stellen sicher, daß sich der Klemmring (und nicht der Expansionsstift) verformt, wenn er einem Drehmoment und/oder einer axialen Belastung unterworfen ist. Ein bevorzugtes Material, aus dem der Expansionsstift hergestellt sein kann, ist eine geschmiedete Kobalt-Chrom-Legierung, wie etwa ASTM F-1537 (früher unter der Bezeichnung ASTM F-799 bekannt).
  • Die Zugfestigkeitswerte im Hinblick auf die Befestigung der Befestigungszapfen und/oder der Befestigungsblöcke an den femoralen Komponenten liegen in bevorzugter Weise in einem Bereich von etwa 50 bis 100 kg. Dieser feste Sitz gewährleistet, daß die Funktion bzw. Qualität der Prothesenkomponente nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus kann das System mit modularem Befestigungszapfen und Vergrößerung gemäß der vorliegenden Erfindung leicht innerhalb einer femoralen Komponente einer Kniegelenkprothese befestigt werden.
  • Die vorstehende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist angegeben, um den Bereich der Konstruktionen zu erläutern, innerhalb dessen die Erfindung anwendbar ist. Veränderungen im physikalischen Aufbau und in den Abmessungen der Erfindung sind für einen Fachmann auf dem vorliegenden Gebiet auf der Grundlage der vorliegenden Offenbarung deutlich, und derartige Veränderungen werden als innerhalb des Bereichs der Erfindung angesehen, in dem das Patentrecht erteilt wird, sowie in den beigefügten Ansprüchen festgelegt ist.

Claims (12)

  1. Modulares System für eine Gelenkprothese (100), mit einer Gelenkkomponente (102), die eine mit einem Knochen zusammenwirkende Oberfläche (112) und eine Gelenkoberfläche (106) aufweist, wobei die mit einem Knochen zusammenwirkende Oberfläche (112) zumindest einen Befestigungshohlraum (130) aufweist, wobei der zumindest eine Befestigungshohlraum (13) durch eine Seitenwand und eine Bodenwand gebildet ist; zumindest einem Befestigungszapfenteil (124), wobei das zumindest eine Befestigungszapfenteil (124) selektiv mit dem zumindest einen Befestigungshohlraum (130) der mit einem Knochen zusammenwirkenden Oberfläche (112) der Gelenkkomponente (102) in Eingriff bringbar ist, wobei das zumindest eine Befestigungszapfenteil (124) ein distales Ende (134) und ein, proximales, mit einem Knochen zusammenwirkendes Ende (132) zum Eingreifen in Knochen aufweist; dadurch gekennzeichnet, daß: das zumindest eine Befestigungszapfenteil (124) eine innenliegende Öffnung (140) aufweist; und daß das System (100) weiter umfaßt: zumindest ein Klemmringteil (126), das ein expandierbares distales Ende aufweist, das dazu bestimmt ist, in die Seitenwand des zumindest einen Befestigungshohlraums (130) zu passen und selektiv mit dieser zusammenzuwirken, und ein proximales Ende, das eine innenliegende Öffnung aufweist; und zumindest ein Expansionsstiftelement (128), das ein distales Ende (148) aufweist, das in der Lage ist, selektiv das zumindest eine Klemmringteil (126) aufzuweiten, so daß das zumindest eine Klemmringteil (126) mit dem zumindest einen Befestigungshohlraum (130) zusammenwirkt; wobei das zumindest eine Klemmringteil (126) mit einem distalen Ende (134) des zumindest einen Befestigungszapfenteils (124) in Eingriff treten kann, um selektiv das zumindest eine Befestigungszapfenteil (124) mit dem zumindest einen Befestigungshohlraum (130) in Eingriff zu bringen; und das zumindest eine Expansionsstiftelement (128) ein proximales Ende (150) aufweist, das eine externe Struktur (154) aufweist, die mit der innenliegenden Öffnung (140) des zumindest einen Befestigungszapfenteils (124) und der innenliegenden Öffnung des zumindest einen Klemmringteils (126) in Eingriff gebracht werden kann.
  2. Modulares System für eine Gelenkprothese (10) mit einer Gelenkkomponente, die eine erste, mit einem Knochen zusammenwirkende Oberfläche (24) und eine zweite, Gelenkoberfläche (22), aufweist, wobei die erste Oberfläche (24) zumindest einen Befestigungshohlraum (32) aufweist, wobei der zumindest eine Befestigungshohlraum (32) durch eine Seitenwand und eine Bodenwand gebildet ist; zumindest einem Befestigungszapfenteil (26), das selektiv in den zumindest einen Befestigungshohlraum (32) auf der ersten Oberfläche (24) der Gelenkkomponente in Eingriff bringbar kann, und wobei das zumindest eine Befestigungszapfenteil (26) ein distales Ende und ein proximales, mit einem Knochen zuammenwirkendes Ende aufweist, um in einen Knochen einzugreifen; dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Befestigungszapfenteil (26) zumindest ein Klemmringteil (38) aufweist, das mit dem zumindest einen Befestigungshohlraum (32) in Eingriff bringbar ist, und eine axiale Öffnung, die sich zwischen dem distalen und proximalen Ende des zumindest einen Befestigungszapfenteils (26) erstreckt; und daß das System weiter umfaßt: zumindest ein Expansionsstiftelement (40), das ein proximales Ende aufweist, das zumindest eine äußere Struktur aufweist, die innerhalb der axialen Öffnung des zumindest einen Befestigungszapfenteils (26) in Eingriff bringbar ist, wobei das zumindest eine Expansionsstiftelement (40) weiterhin ein distales Ende aufweist, das in der Lage ist, selektiv das zumindest eine Klemmringteil (38) aufzuweiten, so daß das zumindest eine Klemmringteil (38) mit dem zumindest einen Befestigungshohlraum (32) zusammenwirkt.
  3. System (10; 100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innen liegende Öffnung des zumindest einen Befestigungszapfenteils (26; 124) einen mit Innengewinde versehenen Abschnitt aufweist.
  4. System (10; 100) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Öffnung des zumindest einen Klemmringteils (38; 126) einen mit Innengewinde versehenen Abschnitt aufweist.
  5. System (10; 100) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Struktur des zumindest einen Expansionsstiftelements (40; 128) einen mit Außengewinde versehenen Abschnitt aufweist.
  6. System (100) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Klemmringteil (126) ein expandierbares distales Ende aufweist, das durch zwei oder mehr expandierbare keilartige Teile gebildet ist, die jeweils durch einen Schlitz getrennt sind; und einen Kragen an einem proximalen Ende davon.
  7. System (100) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kragen des zumindest einen Klemmringteils (126) auf dem zumindest einen Befestigungshohlraum (130) sitzt, wobei sich das distale Ende des zumindest einen Klemmringteils (126) so in diesen erstreckt, daß das zumindest eine Expansionsstiftelement (128) in den mit Innengewinde versehenen Abschnitt einer axialen Öffnung des zumindest einen Klemmringteils (126) und den mit Innengewinde versehenen Abschnitt des zumindest einen Befestigungszapfenteils (124) eingeschraubt ist.
  8. System (10, 100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, weiter gekennzeichnet durch zumindest einen Vergrößerungsblock (58; 122) mit ersten und zweiten gegenüberliegenden Oberflächen und einer Öffnung (61; 160), die sich zwischen diesen erstreckt, wobei die erste Oberfläche des zumindest einen Vergrößerungsblocks (122) auf einem Abschnitt der mit einem Knochen zusammenwirkenden Oberfläche (24; 112) der Gelenkkomponente (12; 102) befestigbar ist, und wobei die Öffnung (61; 160) so dimensioniert ist, daß sie das distale Ende des zumindest einen Klemmringteils (38; 126) aufnimmt, so daß der zumindest eine Vergrößerungsblock (58; 122) und das zumindest eine Befestigungszapfenteil (26, 124) gemeinsam selektiv mit der Gelenkkomponnente (12); 122) in Eingriff bringbar sind.
  9. System (10; 100) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Befestigungszapfenteil (26; 124) im Durchmesser von einem Ende benachbart zu der zweiten Oberfläche des zumindest einen Vergrößerungsblocks zu dem proximalen Ende davon abnimmt.
  10. System (10; 100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine Befestigungszapfenteil im Durchmesser von einem Ende benachbart zu der mit einem Knochen zusammenwirkenden Oberfläche (24; 112) der Gelenkkomponente zu dem proximalen Ende davon abnimmt.
  11. System (10; 100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkkomponente (12; 102) eine kreuzförmige femorale Komponente (12; 102) ist, die eine interkondylare Nut aufweist, die auf der oberen Oberfläche (24; 112) davon ausgebildet ist.
  12. System (10; 100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest eine Befestigungshohlraum (32; 130) sowohl auf einer medialen distalen als auch auf einer lateralen distalen Abflachung der Gelenkkomponente (12; 102) ausgebildet ist.
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