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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen medizinische Produkte
und Verfahren. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Behälter zum
Aufbewahren medizinischer Lösungen
und Verfahren zum sterilen Mischen dieser Lösungen, bevor sie einem Patienten
verabreicht werden.
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Das
Aufbewahren medizinischer Lösungen
in Behältern
ist natürlich
bekannt. Eine Vielzahl derartiger Lösungen werden in solchen Behältern aufgenommen
und aufbewahrt. Zu solchen medizinischen Lösungen können zum Beispiel parenterale,
enterale, Dialyselösungen,
Nährpräparate und
pharmakologische Mittel, einschließlich Mittel für die Gentherapie
und die Chemotherapie, gehören.
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Diese
Behälter
können
entweder aus Glas oder Kunststoff hergestellt sein. Kunststoffbehälter können entweder
starr oder flexibel sein. Flexible Behälter werden aus Kunststoffolien
hergestellt.
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Obwohl
es gegenwärtig
eine große
Vielzahl von Lösungen
gibt, die bei medizinischen Behandlungen verwendet werden, besteht
jedoch eine Anzahl von Problemen, die zumindest bei bestimmten medizinischen Lösungen die
Aufbewahrungsmöglichkeiten
einschränken
können.
Eine Anzahl von medizinischen Lösungen kann
zum Beispiel aufgrund der Stabilität, Kompatibilität oder anderer
Bedenken nicht vorher gemischt werden. Statt dessen müssen die
einzelnen Komponenten getrennt aufbewahrt werden. Diese Komponenten
werden typischerweise entweder in getrennten Behältern aufbewahrt und vor der
Verwendung gemischt oder in getrennten Kammern eines flexiblen Behälters aufbewahrt
und dann vor der Verwendung gemischt. Aminosäuren und Dextroselösungen müssen zum
Beispiel in getrennten Behältern
oder Kammern aufbewahrt werden.
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Einer
der Nachteile beim Aufbewahren der Komponenten in getrennten Behältern und
dem anschließenden
Vermischen besteht darin, daß das
Mischverfahren die Sterilität
des Systems und/oder des Verfahrens beinhalten kann. Außerdem führt ein
solches Mischverfahren zu einem arbeitsaufwendigen Prozeß. Ferner können aufgrund
der Lösungsmenge,
die aus getrennten Behältern
in den abschließenden
Behälter
für den Patienten
gegeben werden muß,
beim Mischverfahren Probleme auftreten.
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Um
die Nachteile getrennter Behälter
zu beseitigen, werden bekanntlich flexible Behälter bereitgestellt, die mehrere
Kammern aufweisen. Zu diesem Zweck weisen solche Behälter einen
Innenraum auf, der zwei oder mehr Kammern bildet. Eine Methode zur
Herstellung eines solchen Behälters
ist das Verschweißen, das
das Innere in zwei Kammern unterteilt. Solche Behälter sind
zum Beispiel in US-Patenten Nr. 4,396,488, 4,770,295, 3,950,158,
4,000,996 und 4,226,330 offenbart.
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Es
ist auch bekannt, zwischen den Schweißnähten zerbrechliche Ventile
zu verwenden, so daß eine selektive
Verbindung und das Mischen der beiden, in den getrennten Kammern
aufbewahrten Komponenten möglich
wird. Siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 4,396,488.
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Solche
Ventile mit einer zerbrechlichen Struktur können jedoch aus vielen Gründen nicht
erwünscht sein,
dazu gehören
u. a. die Mischzeit, die Erzeugung von partikelförmigem Material, die Schwierigkeit
beim Öffnen,
das Problem, ein homogenes Gemisch zu erzielen, und die Kosten.
Eine Alternative für
zerbrechliche Ventile ist in US-Patenten Nr. 3,950,158, 4,000,996
und 4,226,330 offenbart. In diesen Patenten werden Behälter mit
mehreren Kammern mit einem Streifen mit einem geringen Widerstand,
wie einer Kerblinie, offenbart, die unter Druckanwendung zerbricht.
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US-Patent
Nr. 4,770,295 offenbart einen selektiv zu öffnenden Dichtungsstreifen,
der sich zwischen zwei Lagen eines flexiblen thermoplastischen Materials
befindet. Dieser Dichtungsstreifen widersteht unbeabsichtigten Öffnungskräften, öffnet sich
jedoch unter Anwendung einer bestimmten Kraft.
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Außerdem ist
es bekannt, bei Kunststoffbehältern
Reißzungen
oder Reißstreifen
zu verwenden. Siehe US-Patente Nr. 2,991,000 und 3,983,994. Ein
Nachteil dieser Systeme besteht darin, daß sie die Verwendung relativ
komplizierter Dichtungsstrukturen beinhalten.
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FR-A-2570279
offenbart einen Kunststoffbeutel für die parenterale Verabreichung
mit mehreren Kammern, die durch eine Schweißnaht getrennt sind. EP-A-0619998
offenbart einen Behälter
mit mehreren Kammern, der selektiv zu öffnende Dichtungsstreifen zwischen
den Kammern aufweist. In einem Ausführungsbeispiel ist die Dichtungsschicht
eine Legierung von Styrol-Ethylen-Butyl-Styrol und einem Ethylen-Propylen-Copolymer.
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EP-A-0295204
offenbart einen Behälter
mit mindestens drei Kammern, die durch auslaufdichte Nähte voneinander
getrennt sind.
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Bei
der Herstellung von Behältern
für die
Verwendung in der medizinischen Industrie muß man sich auch einer Anzahl
anderer Probleme zuwenden. Es ist zum Beispiel typischerweise erforderlich,
den Behälter und
die Lösung
nach der Herstellung des Behälters
und der Lösung
zu sterilisieren. Typischerweise werden die Produkte durch Dampfsterilisieren
oder Autoklavenbehandlung sterilisiert. Das Sterilisieren durch
Autoklavenbehandlung kann die Wärmeeigenschaften
der für
die Herstellung des Behälters
verwendeten Folie sowie auch der Dichtung zwischen den Kammern im
Behälter
verändern.
Außerdem
kann das Sterilisieren durch Wärme
die darin enthaltenen Lösungen
nachteilig beeinflussen, wenn sie nicht unter bestimmten Bedingungen gehalten
werden, ein Beispiel einer solchen Zusammensetzung ist Dextrose.
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Natürlich ist
es notwendig, daß die
Abdichtung innerhalb eines Behälters
mit mehreren Kammern äußeren Belastungen
widerstehen kann. Diese Belastungen können einen Druck beinhalten,
der zum Beispiel durch Zusammendrücken oder zufälliges Herunterfallen
des Beutels auf eine oder mehrere Kammern ausgeübt wird. Deshalb muß die Abdichtung
ausreichend fest sein. Andererseits darf die Abdichtung jedoch nicht
zu fest sein, so daß es
unmöglich
ist, die darin enthaltenen Lösungen
zu mischen, bevor sie gemischt werden sollen.
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Außerdem besteht
ein Problem, das besonders im Zusammenhang mit parenteralen Nährlösungen auftritt,
darin, daß die
Komponenten, die die Lösungen
aufweisen, nicht nur untereinander sondern auch mit den Materialien
inkompatibel sein können,
aus denen der Behälter
hergestellt ist. Lipide können
zum Beispiel nicht in typischen Kunststoffmaterialien aufgenommen
werden, die für
die Herstellung von Behältern
verwendet werden. Lipide können
bestimmte Materialien aus dem Kunststoff herauslösen; wenn Lipid in einem Polyvinylchloridmaterial
aufbewahrt wird, löst
es die Weichmacher heraus. Das Herauslösen des Weichmachers ruft Toxizitätsprobleme
hervor. Wenn Weichmacher herausgelöst werden, wird zudem der Kunststoff
spröde. Deshalb
wurden bisher kommerziell erhältliche
Lipidprodukte nur in Glasbehältern
aufbewahrt.
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Eine
Form einer potentiell lebenserhaltenden Therapie besteht in der
vollständigen
parenteralen Ernährung
oder Hyperernährung.
Parenterale Nährlösungen,
die den gesamten Nährstoffbedarf
eines Patienten liefern, weisen typischerweise eine Lipidkomponente,
eine Kohlenhydratkomponente, eine Proteinkomponente und Vitamine
und Mineralien auf.
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Aufgrund
einer Anzahl von Stabilitäts-
und damit verbundener Probleme können
diese Lösung
für eine vollständige parenterale
Ernährung
nicht in einer verwendungsbereiten Form aufbewahrt werden. Deshalb müssen die
Lösungen
vor der Verwendung gemischt werden.
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Da
es bisher unmöglich
war, alle Grundkomponenten, die für eine parenterale Nährlösung erforderlich sein
können,
in einem einzigen Behälter
aufzubewahren, ist es bekannt, zum Vermischen der parenteralen Nährlösungen automatisierte
Mischer zu verwenden. Bei diesen Mischern werden die Lösungsbehälter auf den
Mischer gehängt,
und durch die Verwendung von Pumpen oder Ventilen werden die Lösungen darin
gemischt, wodurch eine fertige Lösung
erzeugt wird, die alle erforderlichen Komponenten enthält, zum
Beispiel Lipide, Kohlenhydrate und Aminosäuren. US-Patente Nr. 4,653,010
und 4,467,944 offenbaren Ausführungsbeispiele
solcher automatisierten Mischer.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden ein Behälter
gemäß Anspruch
1 und ein Verfahren zum Bereitstellen von Hypernährlösungen für eine Gesundheitsvorsorgeeinrichtung
gemäß Anspruch
12 angegeben.
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Die
vorliegende Erfindung gibt Behälter
und Verfahren zum Aufbewahren von medizinischen Lösungen an.
Insbesondere gibt die vorliegende Erfindung Behälter und Verfahren zum Aufbewahren
von Komponenten an, die miteinander vermischt werden sollen, wodurch
eine fertige Lösung
erzeugt wird, wobei eine dieser Komponenten ein Lipid umfaßt.
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Zu
diesem Zweck stellt die vorliegende Erfindung einen Behälter bereit,
der einen Innenraum aufweist, der mindestens zwei Kammern bildet.
Die erste Kammer weist eine Lipid enthaltende Flüssigkeit auf. Die zweite Kammer
weist eine Flüssigkeit
auf, die kein Lipid enthält.
Die erste und die zweite Kammer werden durch eine bewegliche Dichtung
getrennt.
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In
einem Ausführungsbeispiel
ist die bewegliche Dichtung eine ablösbare Dichtung.
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In
einem Ausführungsbeispiel
weist die zweite Kammer mindestens eine Komponente auf, die aus
der Gruppe ausgewählt
ist, die aus Dextrose, Aminosäuren,
Wasser, Vitaminen und Elektrolyten besteht.
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In
einem Ausführungsbeispiel
werden drei getrennte Kammern bereitgestellt, die durch zwei bewegliche
Dichtungen getrennt sind.
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In
einem Ausführungsbeispiel
weisen sowohl die erste als auch die zweite Kammer eine Zugangsöffnung auf,
so daß eine
selektive Fluidverbindung mit der Kammer möglich ist.
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In
einem Ausführungsbeispiel
weist die Flüssigkeit
in der zweiten Kammer Aminosäuren
auf, und die dritte Kammer weist in ihrem Innenraum eine Dextrose
enthaltende Flüssigkeit
auf.
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In
einem Ausführungsbeispiel
sind die Zugangsöffnungen
aus einem Material hergestellt, das kein Polyvinylchlorid enthält.
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Der
Behälter
ist aus einem flexiblen Kunststoffmaterial hergestellt, das kein
Polyvinylchlorid aufweist. Die erste Kammer weist eine Lipid enthaltende
Flüssigkeit
auf. In einem Ausführungsbeispiel
weist die zweite Kammer eine Flüssigkeit
auf, die mindestens eine Komponente enthält, die aus der Gruppe ausgewählt ist,
die aus Aminosäuren,
Dextrose, Vitaminen und Elektrolyten besteht. Zwischen der ersten
und der zweiten Kammer befindet sich eine bewegliche Dichtung.
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Das
Verfahren, um die Ernährung
für einen
Patienten bereitzustellen, kann die folgenden Schritte aufweisen:
Bereitstellen eines Behälters,
der mindestens zwei Kammern aufweist, eine erste Kammer, die eine Lipid
enthaltende Flüssigkeit
aufweist, und eine zweite Kammer, die eine zweite Flüssigkeit
aufweist, die kein Lipid enthält,
wobei die Kammern durch eine bewegliche Dichtung getrennt sind; Öffnen der
Dichtung zwischen der ersten und der zweiten Kammer; Mischen der
ersten und der zweiten Flüssigkeit
im Innenraum des Behälters;
und Verabreichen der entstandenen Flüssigkeit einem Patienten.
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Die
entstandene Flüssigkeit
kann dem Patienten parenteral verabreicht werden.
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In
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung weist das Verfahren, um eine Hyperernährung für einen
Patienten bereitzustellen, folgende Schritte auf: Bereitstellen
eines Behälters,
der eine Lipidkomponente, eine Dextrosekomponente und eine Aminosäurekomponente
aufweist, wobei jede dieser Komponenten in einer getrennten Kammer
enthalten ist.
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Es
wird ein flexibler Kunststoffbehälter
bereitgestellt, der die Flüssigkeit
aufweist, die ein Lipid enthält.
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Das
Verfahren zum Bereitstellen von Hypernährlösungen für eine Gesundheitsvorsorgeeinrichtung weist
die folgenden Schritte auf: Bereitstellen eines Behälters mit
mehreren Kammern; Füllen
von einer der Kammern mit einer Flüssigkeit, die ein Lipid aufweist;
Füllen
einer getrennten Kammer von diesen Kammern mit einer Flüssigkeit,
die Aminosäuren
aufweist; Füllen
einer anderen dieser Kammern mit einer Flüssigkeit, die Dextrose aufweist;
und Bereitstellen dieses Behälters
mit mehreren Kammern für
eine Gesundheitsvorsorgeeinrichtung.
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In
einem Ausführungsbeispiel
werden die Kammern im wesentlichen gleichzeitig gefüllt.
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In
einem Ausführungsbeispiel
werden die Aminosäuren
zuerst in den Behälter
eingefüllt.
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In
einem Ausführungsbeispiel
wird die Dextrose zuerst in den Behälter eingefüllt.
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In
einem Ausführungsbeispiel
weist das Verfahren einen Schritt auf, bei dem der gefüllte Behälter sterilisiert
wird.
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In
einem Ausführungsbeispiel
wird der gefüllte
Behälter
einer Autoklavenbehandlung unterzogen.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß sie einen
Behälter
zum Aufbewahren all dieser Grundkomponenten für eine Lösung für die vollständige parenterale
Ernährung
bereitstellt.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung ist außerdem, daß sie einen Behälter bereitstellt,
der in einem Ausführungsbeispiel
Elektrolyte in Aminosäuren,
Calcium in Dextrose und Spurenelemente in Dextrose aufweist.
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Weiterhin
ist es Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß ein Behälter zum Aufbewahren von medizinischen
Lösungen
bereitgestellt wird, die ein Lipid enthalten.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht zudem darin, daß sie ein
Verfahren bereitstellt, das die Sicherheit beim Mischen von medizinischen
Lösungen
verbessert.
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Weiterhin
besteht ein Vorteil der vorliegenden Erfindung darin, daß sie einen
Behälter
und ein Verfahren zum Herstellen von parenteralen Nährlösungen angibt,
das keinen automatisierten Mischer erfordert.
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Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß ein Verfahren
und ein Behälter
angegeben werden, um den Abfall bei unbenutzten gebrauchten Lösungen für die vollständige parenterale
Ernährung
zu verringern.
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Außerdem besteht
ein Vorteil der vorliegenden Erfindung darin, daß ein Verfahren und ein Behälter angegeben
werden, mit denen die zwischen der Bestellung und der Verabreichung
von medizinischen Lösungen,
wie Nährlösungen,
an Patienten vergehende Zeit verringert wird.
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Außerdem besteht
in Vorteil der vorliegenden Erfindung darin, daß ein Verfahren zum Bereitstellen
von Lösungen
für die
vollständige
parenterale Ernährung
von Patienten angegeben wird, das eine größere Sicherheit aufweist.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht zudem darin, daß der pharmazeutische
Arbeitsaufwand beim Mischen von Nährlösungen verringert wird.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht außerdem darin, daß sie dazu
beiträgt,
das Bestellen von Lösungen
für die
vollständige
parenterale Ernährung
zu vereinfachen.
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Außerdem ist
es ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß sie die Gefahr der Verunreinigung
während
der Herstellung von medizinischen Lösungen verringert, indem die
pharmazeutischen Manipulationen minimiert werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind in der ausführlichen
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung
und den Zeichnungen angegeben und werden anhand dieser deutlich.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGSFIGUREN
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Es
zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Behälters;
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2 eine
Perspektivansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Behälters;
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3 einen
Querschnitt eines Ausführungsbeispiels
der für
die Herstellung des erfindungsgemäßen Behälters verwendeten Folie;
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4 eine
Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer für
die Herstellung der Dichtung des Behälters von 1 verwendeten
Form;
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5 vollständige Ionenchromatogramme,
die mit Extraktproben gemäß Beispiel
1 erzeugt worden sind; und
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6 ein
Massenspektrum des Peaks B von 5.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt vorzugsweise einen Behälter mit
mehreren Kammern bereit, der für die
Aufnahme von mehreren flüssigen
Komponenten eines Produktes verwendet werden kann, die vor der Verwendung
getrennt aufbewahrt werden sollen. Aufgrund der speziellen erfindungsgemäßen Struktur
können
die Komponenten vor der Verwendung gemischt werden, und der Behälter sowie
auch das Verfahren ermöglichen das
Aufbewahren von Lipiden in der gleichen Struktur wie die anderen
Komponenten. Folglich sorgt die vorliegende Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
dafür,
daß mindestens
drei Basislösungen
einer Hypernährlösung vor
der Verwendung in einem einzigen Behälter aufbewahrt werden.
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Es
wird nunmehr auf 1 Bezug genommen, in der ein
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dargestellt ist. Der Behälter 10 weist
vorzugsweise mindestens drei Kammern 12, 14 und 16 auf.
Die Kammern 12, 14 und 16 sind für die getrennte
Aufbewahrung von Flüssigkeiten
und/oder Lösungen
gestaltet. Obwohl in dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung drei Kammern 12, 14 und 16 gezeigt
sind, sollte selbstverständlich
sein, daß mehr
oder weniger Kammern verwendet werden können.
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Zwischen
den Kammern 12 und 14 bzw. 14 und 16 sind
vorzugsweise ablösbare
Dichtungen 18 und 20 vorgesehen. Eine solche ablösbare Dichtung
ist in der US-Patentanmeldung,
Serien Nr. 08/033,233, am 16. März
1993 eingereicht, mit dem Titel "PEELABLE
SEAL AND CONTAINER HAVING SAME" offenbart.
Diese ablösbaren
Dichtungen ermöglichen
das selektive Öffnen
der Kammern, so daß die
darin enthaltenen Flüssigkeiten
selektiv gemischt werden können.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann in mindestens einer der Kammern 16 eine
Flüssigkeit
aufbewahrt werden, die Lipide enthält. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist der Behälter 10 in
der ersten Kammer 12 Dextrose, in der zweiten Kammer 14 Aminosäuren und
in der dritten Kammer 16 Lipide auf.
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Es
wird nunmehr auf 2 Bezug genommen, in der ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dargestellt ist. Ähnlich dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
weist der Behälter 110 vorzugsweise
mindestens drei Kammern 112, 114 und 116 auf.
Die Kammern 112, 114 und 116 sind für die getrennte
Aufbewahrung von Flüssigkeiten
und/oder Lösungen
gestaltet. Obwohl in dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung drei Kammern 112, 114 und 116 gezeigt
sind, sollte selbstverständlich sein,
daß mehr
oder weniger Kammern verwendet werden können. Wie in den Ausführungsbeispielen
von 1 sind zwischen den Kammern 112 und 114 bzw. 114 und 116 ablösbare Dichtungen 118 und 120 vorgesehen.
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Es
wird nunmehr auf 3 Bezug genommen, in der ein
Querschnitt eines Ausführungsbeispiels
der Folie 21 gezeigt ist, die für die Herstellung der erfindungsgemäßen Behälter 10 und 110 verwendet
wird. Im dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Folie 21 eine
Struktur aus vier Schichten 22, 24, 26 und 28 auf.
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In
diesem Zusammenhang ist bei diesem dargestellten Ausführungsbeispiel
die äußere oder
erste Schicht 22 aus einem Polyestermaterial, wie PCCE-Copolyester,
hergestellt. Falls erwünscht
können
andere flexible Materialien mit einem hohen Schmelzpunkt verwendet
werden. Ein PCCE-Copolyestermaterial kann von Eastman Kodak unter
der Bezeichnung Ecdel 9965 erhalten werden. Die typische Dicke der äußeren Schicht 22 kann
zum Beispiel 0,39 bis 0,71 mm (0,39 bis 0,71 mil), z. B. 0,55 mm
(0,55 mil) betragen.
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Eine
Verbindungsschicht 24 ist vorgesehen, um die erste Schicht 22 mit
der dritten Schicht 26 zu verbinden. Die Verbindungsschicht
ist vorzugsweise ein sehr reaktiver Polymerklebstoff, wie ein EVA-Copolymer, das
mit Maleinsäure
chemisch modifiziert ist. Ein solches Material ist von DuPont unter
der Bezeichnung Bynel E-361 erhältlich.
Die Verbindungsschicht 24 kann eine unterschiedliche Dicke
von zum Beispiel 0,20 bis 0,60 mm (0,20 bis 0,60 mil), z. B. 0,4
mm (0,40 mil), aufweisen.
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Die
dritte Schicht 26 ist vorzugsweise ein HF-empfindliches
Polymer, wie ein EVA-Copolymer.
Ein solches Material ist von DuPont unter der Bezeichnung Elvax
3182-2 erhältlich.
Die dritte Schicht hat vorzugsweise eine Dicke von etwa 5,56 bis
etwa 6,84 mm (etwa 5,56 bis etwa 6,84 mil), z. B. 6,20 mm (6,20
mil).
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Diese
Folie weist auch eine Dichtmittelschicht 28 auf, die aus
folgendem hergestellt ist: 1) einem Schmelzpolymer aus einem Polyolefin,
das bei Sterilisierungstemperaturen wärmebeständig ist, jedoch noch unter
der Schmelztemperatur der äußeren Schicht
schmilzt; solche Polymere sind vorzugsweise Polypropylen-Ethylen-Copolymere,
wie Z9450 von Fina Oil and Chemical; und 2) einem thermoplastischen
Elastomer, das eine flexiblere und gegenüber freien Radikalen resistente
Dichtmittelschicht erzeugt und der Dichtmittelschicht zwei Schmelzpunkte
verleiht, wobei das Elastomer den niedrigeren Wert aufweist; solche
Polymere sind vorzugsweise Styrol-Ethylen-Buten-Styrol-Blockcopolymere,
wie Kraton G-1652 von Shell Oil and Chemical. Die Dichtmittelschicht
hat vorzugsweise eine Dicke von etwa 1,28 bis etwa 1,92 mm (etwa
1,28 bis etwa 1,92 mil), z. B. 1,60 mm (1,60 mil).
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Die
Dichtmittelschicht 28 grenzt an die Lösungsmittelseite des Behälters 10 an,
so daß es
beim Zerbrechen der Dichtung zwischen den Kammern, z. B. 12 und 14,
zu einer Verbindung kommt.
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Die
in 3 dargestellte, so aufgebaute vierschichtige Folie
weist mindestens eine HF-empfindliche Schicht 26 und
eine HF-unempfindliche Schicht 28 auf. Um die Dichtungen
zu erzeugen, erhitzt ein HF-Feld einen Schweißstab (der hier nachstehend
anhand von 4 beschrieben wird), der die
HF-empfindliche Schicht 26 erwärmt, die wiederum die HF-unempfindliche
Schicht 28 erwärmt,
wodurch die Schicht weich, jedoch nicht verflüssigt wird. Durch den Kontakt
zwischen der HF-unempfindlichen Schicht 28 der Lage 30 und einer
entsprechenden HF-unempfindlichen Schicht 28 der Lage 30a entsteht
eine Kohäsionsbindung,
es kommt jedoch nicht zum Verschmelzen zwischen den Schichten, was
zu einer dauerhaften Bindung führen kann.
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Um
durch Hochfrequenzschweißen
oder andere Formen der Schweißtechnologie
eine ablösbare Dichtung
zu erzeugen, wird in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Form 40 verwendet,
die in 4 dargestellt ist. Diese Form 40 weist
einen Schweißstab 42 auf,
der so geformt ist, daß er
im wesentlichen senkrecht von einem Grundteil 44 vorsteht,
auf dem der Schweißstab 42 einstückig befestigt
ist. Das Grundteil 44 kann zudem mit Befestigungseinrichtungen
(nicht gezeigt), die durch die Löcher
im Grundteil 44 eingesetzt werden, an Fertigungskomponenten
(nicht gezeigt) angebracht werden. Der Schweißstab 44 der Form 40 wird dazu
verwendet, eine ablösbare
Dichtung zu erzeugen, wobei der Schweißstab 42 mit HF-Energie
angeregt werden kann.
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Der
dargestellte Schweißstab 42 hat
eine im wesentlichen gleichmäßige Breite,
die in 4 mit "x" bezeichnet ist,
in der bevorzugten Ausführungsform
etwa 9,5 mm (3/8 inch). Der Schweißstab 42 weist außerdem abgerundete
Ecken 48 und Vertiefungen 49 auf, um die Aktivierungskräfte zu steuern
und die Konsistenz der Dichtung zu verbessern. Bei Sterilisierungstemperaturen
wird die Innenschicht in einem engen Kontakt mit sich selbst verschweißt, weil
das Material mit dem geringeren Schmelzpunkt schmilzt. Dieses Phänomen ermöglicht es,
daß die
Form 42 eine geringere Oberfläche aufweist, wodurch die Druckparameter
besser gesteuert werden und die Gefahr des Schmelzens des Materials
mit dem höheren
Schmelzpunkt geringer wird, das zu tatsächlichen Schweißstellen
führen
würde.
In dem dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die radiale
Abmessung 1,59 mm (1/16 inch). Die gemäß der vorliegenden Erfindung
mit dem Schweißstab 42 erzeugte
ablösbare
Dichtung führt
zu einer Bindung, deren Zerbrechen aufgrund darauf ausgeübter äußerer Kräfte weniger
wahrscheinlich ist.
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Als
Beispiel und nicht als Einschränkung
wird ein Beispiel aufgeführt,
wie eine Abzugsdichtung erzeugt wird. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die innere Schicht SEBS und Ethylen-Polypropylen auf. SEBS
hat einen Schmelzpunkt von etwa 127 °C und Ethylen-Polypropylen von
etwa 140°C.
Die in 4 gezeigte Form wird zuerst auf eine Temperatur
von 50°C
erhitzt und in einer Position gegen den Behälter gedrückt, daß die gewünschte Dichtung erzeugt wird.
Dann wird die Form mit einer ausreichenden HF-Energie angeregt, so daß eine Temperatur
zwischen 128 und 131°C
erreicht wird. Dadurch wird die Abzugsdichtung erzeugt.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden die Abzugsdichtungen so geschaffen, daß sie mechanisch nicht lösbare Dichtungen
entlang der Länge
des Behälters 10 sind.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung und angesichts der Struktur des Behälters 10 kann der
Behälter Lipide
enthalten. In diesem Zusammenhang lösen die Lipide keine Komponenten
aus der Folie heraus, die für die
Herstellung des Behälters 10 verwendet
worden ist. Die vorliegende Erfindung ermöglicht auch, daß Lipide in
den Behälter 10 gefüllt werden
können
und der Behälter
einer Retortenbehandlung unterzogen (sterilisiert) werden kann.
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Bisher
konnten kommerziell erhältliche
Lipide nicht in Kunststoffbehältern
aufbewahrt werden und wurden der Retortenbehandlung immer in Glas
unterzogen.
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Wie
in 1 gezeigt, kann vorzugsweise jede Kammer 12, 14 und 16 eine
Zugangs- oder Schlauchöffnung 31, 32 und 34 aufweisen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Öffnung 31 eine
Injektionsstelle und die Öffnung 32 eine
Verabreichungsöffnung.
Die Öffnungen 31 und 32 können nach
einer Anzahl von Verfahren hergestellt werden. In einem Ausführungsbeispiel
werden die Öffnungen 31 und 32 für die Kammern 12 und 14 zum
Beispiel aus einer durchsichtigen PVC-Membran hergestellt, die mit
DEHP weichgemacht worden ist. Um die Sterilität der Innenseite der Öffnungen 31 und 32 aufrechtzuerhalten,
kann auf der Öffnung
eine Injektionskappe befestigt werden.
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Bei
der Kammer
18, die für
die Aufnahme eines Lipids gestaltet ist, ist die Zugangsöffnung
34 jedoch aus
einem Material hergestellt, das kein PVC enthält. Es kann zum Beispiel ein
Gemisch, vorzugsweise von Polypropylen, SEBS und EVA, verwendet
werden. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Öffnung
34 dreischichtig
mit folgender Formulierung coextrudiert: Äußere Schicht
(125 μm)
35% | PP
Fortilene 4265 |
25% | Tafmer
A4085 |
10% | Kraton
FG1924 |
10% | Macromelt
TPX16-159 |
20% | EVA
Escorene UL00328 (28% VA) |
Mittlere
Schicht (580 μm)
35% | PP
Fortilene 4265 |
25% | Tafmer
A4085 |
10% | Kraton
FG1924 |
10% | Macromelt
TPX16-159 |
20% | EVA
Escorene UL00328 (28% VA) |
Innere
Schicht (125 μm)
50% | EVA
Escorene UL00119 (19% VA) |
50% | EVA
Escorene UL00328 (28% VA) |
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind alle Zugangsöffnungen 31, 32 und 34 aus
einem PVC-freien Material, wie dem vorstehend aufgeführten, hergestellt.
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Die
Schlauchöffnungen 31, 32 und 34 sind
im Behälter
befestigt, damit eine Fluidverbindung mit dem Behälter 10 und
insbesondere den Kammern 12, 14 und 16 möglich ist.
Dafür können die Öffnungen 31, 32 und 34 eine
Membran aufweisen, die zum Beispiel von einer Kanüle oder
einer Spitze eines Verabreichungssets durchstochen wird, um den
Inhalt des Behälters
durch den Verabreichungsset einem Patienten zuzuführen. Natürlich können mehr
oder weniger als drei Öffnungen
verwendet werden.
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In
einem Ausführungsbeispiel
befindet sich eine Zugabeöffnung
(nicht gezeigt) an der Seite des Behälters 10, die den
Zugangsöffnungen 31, 32 und 34 gegenüberliegt.
Die Zugabeöffnung
ermöglicht
die Zugabe von Mikrobestandteilen oder Mikronährstoffen in den Behälter.
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Vorzugsweise
befinden sich alle Öffnungen
auf einer Seite des Behälters.
Das kann eine effizientere Herstellung und das gleichzeitige Füllen aller
Kammern ermöglichen.
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In
einem Ausführungsbeispiel
ist der Behälter 10 eine
3 l Einheit, wobei drei Kammern durch zwei Abzugsdichtungen getrennt
sind. Die Kammern des Behälters
sind in einem Ausführungsbeispiel
so gestaltet, daß sie
Dextrose (10 bis 70%), Aminosäuren
(5,5 bis 20%, mit oder ohne Elektrolyte) und ein Lipid (10 bis 30%) enthalten.
Der gefüllte
Behälter
ist so gestaltet, daß er
in einen Außenbeutel
(overpouch) als Sauerstoffsperre gegeben und einer Autoklavenbehandlung
unterzogen werden kann. Vor der Verwendung öffnet der Benutzer die Dichtungen
und mischt die Lösungen.
Es wird angenommen, daß ein
solcher Behälter 10 eine
Lagerbeständigkeit
von mindestens 12 Monaten aufweist.
-
Es
sollte auch darauf hingewiesen werden, daß der Behälter 10 bereits mit
Spurenelementen, Vitaminen und/oder Elektrolyten abgepackt sein
kann. Spurenelemente können
zum Beispiel in der gleichen Kammer wie Dextrose abgepackt sein.
-
Als
Beispiel und nicht als Einschränkung
werden nunmehr Beispiele von Behältern
aufgeführt,
um Patienten mit einer vollständigen
parenteralen Ernährung
zu versorgen.
Osmolarität:
etwa 670 mOsm/l
-
Es
wird angenommen, daß diese
acht Behälter
80 bis 90% aller erwachsenen Patienten abdecken können.
-
Als
Beispiel und nicht als Einschränkung
werden nunmehr Beispiele der vorliegenden Erfindung aufgeführt.
-
BEISPIEL 1
-
Der
Zweck dieser Untersuchung bestand darin, eine vorläufige ausgiebige
Information für
ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Behälters zur
Langzeitaufbewahrung von der Retortenbehandlung unterzogenen Lipidemulsionen
zu erhalten.
-
Bei
dieser Untersuchung waren die Testgegenstände 500 ml Einheiten, die aus
der Folie hergestellt worden waren, die bereits in dieser Beschreibung
aufgeführt
worden ist, mit zwei PVC-freien Anschlußschläuchen. Diese Einheiten wurden
mit einer 20%igen Lipidemulsion gefüllt, in einen Außenbeutel
aus Folie gegeben, mit Stickstoff gespült und entweder 30, 40 oder
50 Minuten mit Dampf sterilisiert. Aliquote Mengen einer 20%igen
Lipidemulsion, die in den Testgegenständen aufbewahrt worden war,
einer 20%igen Lipidemulsion, die in Glasflaschen aufbewahrt worden
war und einer 20%igen Lipidemulsion, die in Glasflaschen aufbewahrt worden
war, die mit Zielextrakten versetzt worden war, wurden auf die Zielextrakte
analysiert.
-
Irganox® 1076,
2-Ethylhexansäure
und 25-Krone-5 lagen in den Proben der Lipidemulsion bei Werten unter
den geschätzten
Nachweisgrenzen des Verfahrens, 0,57 μg/ml, 0,44 μg/ml bzw. 0,24 μg/ml. 1,2-Bis(sek.-butoxycarboxy)ethan
(SBCE) und 2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol
(BHT) wurden in Mengen in den Proben nachgewiesen, die in der Nähe der geschätzten Nachweisgrenzen
von 0,28 μg/ml
bzw. 0,095 μg/ml lagen.
Es gab keine erkennbaren Unterschiede der Extraktmengen aufgrund
der Dauer der Sterilisation. Außerdem
waren keine kein Ziel darstellenden Extrakte im gesamten Ionenchromatogramm
eines Extraktes einer 20%igen Lipidemulsion zu erkennen, die in
einem Testgegenstand aufbewahrt worden war.
-
Um
die Empfindlichkeit für
die Zielextrakte zu verbessern, wurden die Lipidemulsionsextrakte
unter Anwendung eines selektive Ionen überwachenden Massenspektralnachweises
analysiert, wobei die alle Ionen überwachende Massenspektrometrie
angewendet wurde, um die Extrakte auf weitere keine Ziel darstellende Verbindungen
zu prüfen.
Bei beiden Analysen ist der Faktor, der die Empfindlichkeit dieses
Verfahrens begrenzt, die Konzentration der 20%igen Lipidemulsion.
Im Prinzip ist die Empfindlichkeit dieser Methode in einem Behältersystem
mit drei Kammern aufgrund der geringeren Konzentration der Lipidemulsion
in der abschließenden
Lösung
höher.
-
Bei
anderen Untersuchungen wurden die Mengen der Zielextrakte bestimmt.
Die Extraktmengen in den Lipidemulsionslösungen wurden bestimmt, indem
die Lipidemulsion extrahiert und durch Gaschromatographie mit der
Massenspektrometrie von ausgewählten
Ionen analysiert wurde. Die Absicht dieser Untersuchung bestand
darin, eine vorläufige
Information über
die Ansammlung von 2-Ethylhexansäure, 1,2-Bis(sek.-butoxycarboxy)ethan
(SBCE), 2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol (BHT), des Ethers 25-Krone-5
und von Irganox® 1076
in einer 20%igen Lipidemulsion zu erhalten, die in Behältern einer
Retortenbehandlung unterzogen worden war. Außerdem wurde eine Extraktprobe
durch Gaschromatographie mit der Massenspektrometrie von allen Ionen
analysiert.
-
Diese
Einheiten wiesen zwei PVC-freie Anschlußschläuche auf, die mit Aluminiumklemmen
verschlossen worden waren. Die Folie wird mit folgender Konfiguration
coextrudiert: Polypropylen-Kraton® (Lösungskontakt)/Poly(ethylen-vinylacetat)
(EVA)/mit Maleinsäureanhydrid
modifiziertes EVA (Verbindungsschicht)/PCCE. Das PCCE ist ein Poly(cyclohexylendimethylen-cyclohexandicarboxylat)-Copolymer
mit Tetramethylenglycol. Die Testgegenstände wurden mit einer 20%igen
Lipidemulsion gefüllt,
in einen Außenbeutel
aus Folie gegeben, mit Stickstoff gespült und verschlossen.
-
Dann
wurden die Einheiten entweder 30, 40 oder 50 Minuten mit Dampf sterilisiert
und analysiert.
-
Folgende
Probenextraktionsmethode wurde als Teil der Untersuchung entwickelt.
Eine aliquote Menge mit 1,0 ml der 20%igen Lipidemulsionsprobe und
der 20%igen Lipidemulsion, die in Glas aufbewahrt worden war, wurden
in 125 ml Scheidetrichter gegeben, die 15 ml 0,9%iges Natriumchlorid
enthielten. Mit einer Vollpipette wurden eine aliquote Menge von
1,0 ml einer internen Standardlösung
von 31,3 μg/ml
Di-n-octylphthalat (DOP),
20 ml Methanol und 40 ml Methylenchlorid zugesetzt. Die Proben wurden
extrahiert und Methylenchlorid wurde in einem 200 ml Zymark TurboVap®-Auffangröhrchen aufgefangen.
Dann wurden die Proben mit einer zweiten 40 ml Portion Methylenchlorid
extrahiert. Die Methylenchloridfraktionen wurden gesammelt, unter einem
N2-Strom auf etwa 1 ml eingeengt und analysiert.
-
Der
GC-Standard wurde wie folgt hergestellt: In 125 ml Scheidetrichtern,
die 1 ml der 20 %igen Lipidemulsion, die in Glas aufbewahrt worden
war, und 15 ml 0,9%iges Natriumchlorid enthielten, wurden aliquote Mengen
von 1,0 ml jeder Standardlösung
gegeben. Die Standards wurden extrahiert und analysiert. Außerdem wurde
der Extrakt der mit STD-H versetzten Lipidemulsion analysiert.
-
Konzentration
der Standards (μg/ml)
-
Es
wurde die Gaschromatographie mit dem ausgewählte Ionen überwachenden Massenspektralnachweis
(GC/MS-SIM) angewendet. Die Bedingungen des Gerätes waren wie folgt:
Gaschromatograph: | HP5890 |
Detektor: | Massenselektiver
Detektor HP5790 |
Säule: | DB-5,
30 m × 0,32
mm × 0,25 μm (Film) |
Programm: | 40° für 1 Minute,
5°C/min
bis zu 210°C,
20°C/min
bis zu 300°C,
25 Minuten gehalten |
Einspritzöffnung: | 250°C, mit Glaswollstopfen |
Überweisungsleitung: | 310°C |
Einspritzvolumen: | 2 μl, nicht
aufgeteilt, für
30 Sekunden |
Art: | EI+ |
Überwachte
Ionen (m/z): | |
Startzeit
(min): | |
5,00
(2-EHA) | 73,
88 und 116 |
20,00
(BHT) | 57,
205 und 220 |
27,00
(SBCE) | 45,
89 und 151 |
30,00
(25-Krone-5) | 71,
72 und 100 |
42,30
(DEHP) | 149,
167 und 279 |
46,00
(Irganox® 1076) | 219,
515 und 530 |
Verweilzeit: | 100
ms |
Gaschromatographie
mit Massenspektralnachweis aller Ionen (GC/MS)
Gaschromatograph: | HP5890 |
Detektor: | Massenselektiver
Detektor HP5790 |
Säule: | DB-5,
30 m × 0,32
mm × 0,25 μm (Film) |
Programm: | 40° für 1 Minute,
5°C/min
bis zu 210°C,
20°C/min
bis zu 300°C,
25 Minuten gehalten |
Einspritzöffnung: | 250°C, mit Glaswollstopfen |
Überweisungsleitung: | 310°C |
Einspritzvolumen: | 2 μl, nicht
aufgeteilt, für
30 Sekunden |
Art: | EI+ |
Erfassungsbereich
(m/z): | 35–650 |
-
Die
Mengen von 2-EHA, Irganox® 1076 und 25-Krone-5 in
den Lipidemulsionsproben lagen unter den geschätzten Nachweisgrenzen dieser
Methode. Die Nachweisgrenzen wurden beim Dreifachen des Signal-Stör-Verhältnisses
des versetzten Standards (STD-L) berechnet.
-
Bei
der GC-Verweilzeit des BHT wurden in den Extrakten der Probe und
der Kontroll-Lipidemulsion kleine
Peaks beobachtet. Bei der GC-Verweilzeit des SBCE wurden in den
Extrakten der Proben kleine Peaks beobachtet. Dann wurden die Konzentrationen
von BHT und SBCE in der Lipidemulsion aus der relativen Reaktion
des Analyts auf den internen Standard im versetzten Lipidstandard
(ST-L) bestimmt.
-
Diese
BHT- und SBCE-Mengen lagen nahe der geschätzten Nachweisgrenzen des Verfahrens.
Die Rückgewinnung
des Zusatzes wurde für
die einzelnen Zielextrakte nicht berechnet. Die Menge jedes Zielextrakts
in den Proben der 20%igen Lipidemulsion ist in Tabelle 1 aufgeführt. Die
geschätzte
Nachweisgrenze für jeden
Extrakt in der 20%igen Lipidemulsion ist in Tabelle 2 aufgeführt.
-
Tabelle
1: Mengen der Zielextrakte in Proben einer 20%igen Lipidemulsion
und einer Kontrolle, μg/ml
-
Worin: < d. l. unter der
in Tabelle 2 aufgeführten
Nachweisgrenze liegt. Tabelle
2: Geschätzte
Nachweisgrenze für
Zielextrakte in einer 20%igen Lipidemulsion, μg/ml
Analyt | Nachweisgrenze |
2-EHA | 0,44 μg/ml |
SBCE | 0,28 μg/ml |
BHT | 0,095 μg/ml |
Irganox® 1076 | 0,57 μg/ml |
25-Krone-5 | 0,24 μg/ml |
-
Bei
der alle Ionen überwachenden
GC/MS-Analyse der extrahierten Probe der Lipidemulsion wurden keine
weiteren Extrakte beobachtet.
-
Die
Untersuchung liefert vorläufige
Daten für
die Ansammlung von Zielextrakten in einer der Retortenbehandlung
unterzogenen 20%igen Lipidemulsion. 2-EHA, Irganox® 1076
und 25-Krone-5 lagen in den Proben der Lipidemulsion bei Werten
unter der Nachweisgrenze dieser Methode. SBCE und BHT wurden in
den Proben in Mengen nachgewiesen, die nahe der Nachweisgrenzen
lagen. Bei den Extraktionsmengen gab es keine erkennbaren Unterschiede
aufgrund der Dauer der Sterilisierung. Außerdem waren in den Chromatogrammen aller
Ionen der Extrakte der 20%igen Lipidemulsion keine kein Ziel darstellenden
Extrakte zu erkennen.
-
Um
die Empfindlichkeit für
die Zielextrakte zu verbessern, wurden Lipidemulsionsextrakte durch
einen selektive Ionen überwachenden
Massenspektralnachweis analysiert, während die alle Ionen überwachende Massenspektrometrie
dazu diente, die Extrakte auf weitere kein Ziel darstellende Verbindungen
zu prüfen.
Bei beiden Analysen besteht der die Empfindlichkeit des Verfahrens
einschränkende
Faktor darin, daß es
nicht möglich
ist, das aus der 20%igen Lipidemulsion extrahierte Öl zu konzentrieren.
Im Prinzip ist die Empfindlichkeit dieser Methode aufgrund der geringeren
Konzentration der Lipidemulsion in der gemischten Lösung in
einem RTU-Behältersystem
mit drei Kammern höher.
-
BEISPIEL 2
-
Dieses
Beispiel analysiert ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Behältersystems
in Bezug auf die Langzeitlagerung und intravenöse Verabreichung von Dextrose,
Aminosäuren
und einer Lipidemulsion. Ein Ausführungsbeispiel des Behälters ist
eine 2 l Einheit ohne Poly(vinylchlorid) (PVC) mit drei Kammern,
die durch zwei ablösbare
Dichtungen getrennt werden. Eine Kammer enthält 800 ml einer Dextroselösung (10
bis 70%), die zweite Kammer enthält
800 ml einer Aminosäurelösung (5,5
bis 10% mit oder ohne Elektrolyte), und die dritte Kammer enthält bis zu
400 ml einer Lipidemulsion (10 oder 30%). Der gefüllte Behälter wird
in einen Außenbeutel
aus Folie gegeben, mit Stickstoff gespült und mit Dampf sterilisiert.
Vor der Verwendung zerbricht der Anwender die Abzugsdichtungen und
mischt die drei Lösungen.
Die maximale Konzentration der Lipidemulsion in der entstandenen
Lösung
für eine
vollständige
parenterale Ernährung
(TPN) beträgt
4%.
-
Der
Behälter
wird aus einer coextrudierten Folie mit folgender Konfiguration
hergestellt: Polypropylen-Kraton® (Lösungskontakt)/Poly(ethylen-vinylacetat)
(EVA)/mit Maleinsäureanhydrid
modifiziertes EVA (Verbindungsschicht)/PCCE. Das PCCE ist ein Poly(cyclohexylendimethylen-cyclohexandicarboxylat)-Copolymer
mit Tetramethylenglycol. Der Behälter
wird mit einer PVC enthaltenden Öffnung
und mit Membranschlauchanordnungen an den Kammern, die Dextrose
und Aminosäurelösungen enthalten,
und einer PVC-freien Öffnung
und einer Stopfenanordnung an der Kammer, die die Lipidemulsionslösung enthält, verbunden.
-
Die
Testgegenstände
wurden wie folgt gefüllt:
1) die Kammer des Behälters,
die für
die Dextroselösung verwendet
werden soll, wurde mit 800 ml Wasser für die Injektion gefüllt, 2)
die Kammer des Behälters,
die für die
Aminosäurelösung verwendet
werden soll, wurde mit 800 ml Wasser für die Injektion gefüllt, und
3) die Kammer des Behälters,
die für
die Lipidemulsion verwendet werden soll, wurde mit 400 ml einer
20%igen Lipidemulsion gefüllt.
Die gefüllten
Einheiten wurden in Außenbeutel
aus Folie gegeben und einer Autoklavenbehandlung unterzogen. Insgesamt
wurden für
die Untersuchung zwölf
Einheiten hergestellt.
-
Die
Auslegung der Untersuchung folgt den bereits entwickelten Methoden
für: 2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol
(BHT), 2,6-Di-t-butyl-4-ethylphenol, 1,2-Bis(sek.-butoxycarboxy)ethan,
den Ether 25-Krone-5, Isopropylmyristat, 2-Ethylhexansäure, Irganox® 1010,
Irganox® 1076,
AO330, 1,2-Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Aluminium, flüchtige organische
Verbindungen und Propylen- und Ethylen-Vinylacetat-Oligomere in Lipid
enthaltenden Lösungen.
Um die extrahierbare Menge des Behälters zu erhalten, wurden die
Abzugsdichtungen der Testgegenstände
mit drei Kammern geöffnet,
und die drei Lösungen
wurden vor allen Analysen, außer
für Cyclohexanon,
gemischt. Aufgrund des erwarteten Verlustes von Cyclohexanon während des
Extraktionsverfahrens des Lipids wurde nur die die mit Wasser gefüllten Kammern
trennende Abzugsdichtung geöffnet,
es wurde gemischt und auf Cyclohexanon analysiert.
-
Untersuchungen
auf flüchtige
organische Verbindungen, halbflüchtige
Verbindungen, Aluminium, Antioxidantien und oligomeres Propylen
und Ethylen-Vinylacetat erfolgten bei den Einheiten mit den Nummern 601,
602 und 604. Unmittelbar nach dem Probeziehen der Testgegenstände für die flüchtigen
organischen Verbindungen wurden die Einheiten weitere 48 Stunden
bei Umgebungstemperatur stehengelassen, um die mögliche Wechselwirkung der Lipidlösung mit
dem gesamten Behältersystem
zu imitieren, die aufgrund der Handhabung und Verabreichung des
Produktes zu erwarten ist. Bei den Lösungen aus den drei Testgegenständen wurden
dann Proben für
Aluminium gezogen, in getrennte Glasbehälter gegeben und gekühlt aufbewahrt,
bis sie zur Analyse gebraucht wurden. Die Analyse auf Cyclohexanon
erfolgte bei einer Probe des gesammelten Wassers aus den Aminosäure- und
Dextrosekammern der Einheiten mit den Nummern.
-
Kontrollösungen der
Lipidemulsion, die mit nanoreinem Wasser auf eine nominelle Konzentration
von 4% verdünnt
worden waren, wurden falls geeignet zusammen mit verdünnten Lipidemulsionslösungen,
die mit bekannten Zielverbindungen versetzt worden waren, analysiert.
-
Zwei
aliquote Mengen aus den drei Behältern
und der Kontroll-Lipidemulsion wurden durch Spülgas- und Einfanggas-Chromatographie
mit Massenspektrometrienachweis (GC/MS) auf flüchtige organische Verbindungen
analysiert, wobei das in der nachstehenden Tabelle 3 aufgeführte Verfahren
angewendet wurde.
-
Die
in den Chromatogrammen der gesamten Ionen beobachtete hauptsächliche
flüchtige
organische Verbindung war Cyclohexanon. In den drei Behältern wurden
die Mengen von Cyclohexanon in den mit Wasser gefüllten Kammern
bestimmt. Zusätzlich
zum Cyclohexanon wurden 4-Methyl-2-pentanon und Toluol als für die im
Behältersystem
aufbewahrte Lipidemulsion spezifischen Verbindungen nachgewiesen.
Das r-Methyl-2-pentanon
und das Toluol, die in den Lösungsproben
nachgewiesen wurden, hatten die gleichen GC-Verweilzeit und die
gleichen Massenspektren wie die authentischer Standardmaterialien.
-
In
einer früheren
Untersuchung wurden 4-Methyl-2-pentanon und Toluol als Materialien
identifiziert, die sich aus einer Heißprägefolie, die zum Bedrucken
des Behälters
verwendet wurde, in der Lösung
anreichern. Die Mengen von 4-Methyl-2-pentanon und Toluol in der
im Behälter
aufbewahrten Lipidlösung
wurden anhand der Reaktion des internen Standards d5-Chlorbenzol
bestimmt. Die Mengen von 4-Methyl-2-pentanon und Toluol in der in
den Behältern
aufbewahrten Lipidlösung
sind wie folgt:
-
-
Die
Mengen der das Ziel darstellenden halbflüchtigen Verbindungen 2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol (BHT),
2,6-Di-t-butyl-4-ethylphenol (DtBEP), 1,2-Bis(sek.-butoxycarboxy)ethan
(SBCE), des Ethers 25-Krone-5 (25-C-5), Isopropylmyristat (IPM),
2-Ethylhexansäure (2-EHA)
und 1,2-Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) wurden in zwei aliquoten
Mengen von jeder der drei Einheiten, dem Kontrollipid und der mit
den bekannten Zielextrakten versetzten Emulsion bestimmt.
-
Eine
aliquote Menge von 5,0 ml der Probe der Lipidemulsion und der Kontrolle
in Form einer 4%igen Lipidemulsion wurden in 125 ml Scheidetrichter
gegeben, die 15 ml 0,9%iges Natriumchlorid enthielten. Mit einer
Vollpipette wurden eine aliquote Menge mit 1,0 ml der internen Standardlösung von
30,3 mg/ml Di-n-octylphthalat (DOP), 20 ml Methanol und 40 ml Methylenchlorid
zugegeben. Die Proben wurden extrahiert, und das Methylenchlorid
wurde in einem 200 ml Zymar Turbo Vap® Auffangröhrchen aufgefangen.
Dann wurden die Proben mit einer zweiten 40 ml Portion Methylenchlorid
extrahiert. Die Methylenchloridfraktionen wurden gesammelt, unter
einem N2-Strom auf etwa 1 ml eingeengt und
mit dem in Tabelle 4 aufgeführten GC/MS-SIM-System
analysiert.
-
Die
versetzten Lipidkontrollen wurden hergestellt, indem die Zielextraktverbindungen
in eine 4%ige Kontroll-Lipidemulsion gegeben wurden, was zu folgenden
Konzentrationen (μg/ml)
führte:
-
-
Dann
wurden die versetzten Lipidkontrollen in der gleichen Weise wie
bei den Proben extrahiert, eingeengt und analysiert.
-
Um
mögliche
kein Ziel darstellende Extrakte zu prüfen, wurde ein Extrakt jeder
der drei Einheiten und die Lipidkontrolle im alle Ionen erfassenden
GC/MS-Modus analysiert, wobei die in Tabelle 5 aufgeführten Bedingungen
des Gerätes
angewendet wurden.
-
Die
Reaktionen für
die Zielextrakte wurden bei jeder Zusatzmenge außer bei dem Zusatz von 0,58 μg/ml 2-EHA
und dem Irganox® 1076
nachgewiesen. Die geringere Empfindlichkeit für 2-EHA führt zu einer entsprechend höheren Nachweisgrenze
für 2-EHA. Bei der GC/MS-Analyse
der versetzten Lipidkontrollösungen
der Standardlösungen,
die dazu dienten, die Kontroll-Lipidemulsion zu versetzen, wurde
kein Irganox® 1076
beobachtet. Dieses Ergebnis zeigt, daß die angewendeten GC/MS-Bedingungen
für den
Nachweis von Irganox® 1076 ungeeignet sein
können.
In einer früheren
Untersuchung wurde Irganox® 1076 bei einer Nachweisgrenze
von 0,57 μg/ml
in Proben einer 20 %igen Lipidemulsion nicht nachgewiesen, die in
Behältern
aufbewahrt und einer Retortenbehandlung unterzogen worden war, die
aus dieser Folie hergestellt worden waren.
-
Mit
Ausnahme von DEHP wurde die Konzentration der Zielextrakte in den
Extrakten aus dem Behälter entweder
nicht nachgewiesen oder in einer Menge beobachtet, die deutlich
geringer als die der geringsten versetzten Menge war. Die DEHP-Mengen
in den Probeextrakten lagen in der Nähe der kleinsten Zusatzmenge, abgesehen
von einer einzigen Wiederholung bei 2,1 μg/ml.
-
Für jeden
Zielextrakt wurden die Nachweisgrenzen beim Dreifachen des Signal-Stör-Verhältnisses
im Chromatogramm der niedrigsten Zusatzkonzentration berechnet,
bei der eine Reaktion beobachtet wurde. Bei Proben, bei denen die
Reaktion für
die Zielextrakte oberhalb dieser Nachweisgrenze beobachtet wurde,
wurde die Konzentration des Extrakts durch lineare Regressionsanalyse
der Reaktion der versetzten Lipidextrakte bei den drei analysierten
Mengen bestimmt.
-
Da
die Nachweisgrenze und die quantitativen Berechnungen unter Verwendung
der Reaktionen der versetzten Lipidkontrollen erfolgten, waren keine
Korrekturen der Wiedergewinnung des Zusatzes erforderlich oder wurden
keine durchgeführt.
Die Menge der Zielextrakte, die bei reproduzierten aliquoten Mengen
aus den drei Behältern
beobachtet wurden, und die berechneten Nachweisgrenzen in μg/ml sind
wie folgt:
-
-
Um
mögliche
kein Ziel darstellende Extrakte zu prüfen, wurden die für die Probeextrakte
erzeugten Chromatogramme der gesamten Ionen mit denen der Kontrolle
verglichen (siehe 5). In den Chromatogrammen der
Proben wurden vier Peaks beobachtet, die für die Proben spezifisch sind
(in 5 mit A, B, C und D markiert). Da diese Peaks
nur in den Lipidlösungen
beobachtet wurden, die in den Behältern aufbewahrt worden waren,
sind diese Verbindungen anscheinend keine ein Ziel darstellenden
Extrakte, die mit dem Behältersystem
c in Zusammenhang stehen. Das Massenspektrum des Peaks B, des höchsten in
der Probe beobachteten Peaks, ist in 6 gezeigt.
-
Cyclohexanon
-
Die
Werte von Cyclohexanon in reproduzierten aliquoten Mengen der gesammelten,
wassergefüllten Kammern
von drei RTU-Behältern
wurden unter Anwendung der Gaschromatographie mit direkter Wassereinspritzung
mit Flammenionisationsnachweis (GC/FID) bestimmt. Um die Menge von
Cyclohexanon in den Proben quantitativ zu bestimmen, wurden Cyclohexanon-Standards
in Wasser mit Konzentrationen von 0,034 μg/ml, 0,135 μg/ml, 3,37 μg/ml und 6,74 μg/ml hergestellt.
Eine aliquote Menge von 10 μg/ml
einer Standardlösung
von 356 μg/ml
Cyclopentanon wurde zu aliquoten Mengen mit 1 ml jedes Standards
und der Probe für die
Verwendung als interner Standard gegeben. Die Bedingungen des GC/FID-Gerätes sind
in Tabelle 6 aufgeführt.
-
Die
Mengen von Cyclohexanon in den wassergefüllten Kammern der drei Behälter wurden
anhand der linearen Regressionslinie bestimmt, die aus den Reaktionen
der Cyclohexanon-Standards erstellt wurde. Die Ergebnisse der Cyclohexanon-Analyse
sind wie folgt:
-
-
Aluminium
-
Proben
der Lipidemulsionsgemische, die 48 Stunden bei Raumtemperatur im
Behälter
aufbewahrt und in Teflon®-Flaschen gegeben worden
waren, der 4%igen Kontroll-Lipidemulsion
und der Kontrolle in Form von Wasser wurden durch Atomabsorptionsspektroskopie
in einem Graphitofen auf Aluminium analysiert.
-
In
der Kontrolle in Form von Wasser wurde kein Aluminium in einer Menge
nachgewiesen, die über der
Nachweisgrenze von 0,0009 μg/ml
lag. Die Aluminiummengen, die in der Lipidemulsionslösung beobachtet wurden,
die in der Einheit Nummer 601 aufbewahrt worden war, waren etwas
höher als
die in dem Kontrollgegenstand mit der 4%igen Lipidemulsion, wohingegen
die Aluminiummengen in den Lipidemulsionslösungen, die in den Einheiten
Nummer 602 und 604 aufbewahrt worden waren, etwa gleich denen waren,
die für
den Kontrollgegenstand mit der 4%igen Lipidemulsion beobachtet wurden.
Die Aluminiumkonzentrationen in der Probe und den Kontrollgegenständen sind
wie folgt:
-
-
Antioxidantien und oligomeres
Propylen und Ethylen-Vinylacetat
-
Aliquote
Menge von 50 ml der drei Lipidemulsionsproben, als Reproduktion,
und der Kontrolle der 4%igen Lipidemulsion wurden in Scheidetrichter
gegeben, die 25 ml 0,9%iges Natriumchlorid und 60 ml Methanol enthielten.
Das Gemisch wurde mit zwei 90 ml Portionen Methylenchlorid extrahiert.
Die organischen Fraktionen wurden in 200 ml Zymark TurboVap®-Verdampfungsröhrchen aufgefangen
und eingeengt, um das organische Lösungsmittel zu entfernen. Das
entstandene Öl
wurde in 10 ml Maßkolben
gegeben und mit den Spülungen
des TurboVap®-Röhrchens
mit Tetrahydrofuran (THF) kombiniert. Dann wurden die 10 ml Maßkolben
mit THF auf das Volumen verdünnt.
-
Eine
aliquote Menge mit 3 ml des Extraktes wurde auf ein Dünnschichtchromatographiesystem
Chromatotron® aufgebracht,
das eine schnell rotierende Kieselgelplatte (4 mm) verwendet, um
die Trennung vorzunehmen. Die Proben und das eluierende Lösungsmittel
wurden auf die Mitte der rotierenden Platte aufgebracht, das heißt mit einer
Verschiebung von etwa 45° zur
Waagerechten. Wenn sich die Platte dreht, geht die Lösungsmittelfront
nach außen,
und die Komponenten werden in konzentrischen kreisförmigen Banden
getrennt. Wenn das Band die Außenkante
der Platte erreicht, verläßt das Eluat
die Platte und läuft
durch einen kleinen Ausguß an
der Unterkante des Gehäuses
des Chromatotrons®.
-
Der
Analyst fängt
das Eluat für
die Analyse auf. Es wurden die ersten drei 45 ml Elutionsmittel
aufgefangen. Diese Fraktionen enthielten die gewünschten Antioxidations- und oligomere Materialien.
Das Elutionsmittel wurde vor den Analysen unter einem Stickstoffstrom
auf 1 ml eingeengt.
-
Es
wurden versetzte Lipidkontrollen hergestellt, indem Extraktmaterialien
in aliquote Mengen mit 50 ml einer Kontrolle in Form einer 4%igen
Lipidemulsionslösung
gegeben wurden. Die Zielextraktverbindungen für die Antioxidans-Untersuchung
bestanden aus den Standardmaterialien Irganox® 1010,
Irganox® 1076
und A0330. Die Antioxidantien wurden bei geeigneten Konzentrationen
von 0,5 μg/ml,
0,9 μg/ml
und 1,8 μg/ml
in der Lipidemulsion analysiert. Das Zielextraktmaterial für die Untersuchung
des oligomeren Propylens und Ethylen-Vinylacetats bestanden aus
einem Extrakt der Folie mit einem organischen Lösungsmittel.
-
Die
Extrakte der Folie wurden hergestellt, indem etwa 10 g Folie, in
kleine Stücke
geschnitten, in zwei getrennte Erlenmeyer-Kolben abgewogen wurden.
Eine aliquote Menge mit 75 ml von Pentan wurde in jeden Kolben gegeben
und 15 Minuten in eine Beschallungsvorrichtung gestellt. Die Pentanextrakte
wurden dann in getrennte Rundkolben dekantiert. Die gleiche Folie
wurde weitere zweimal mit Pentan extrahiert. Jeder weitere Pentanextrakt
wurde mit den vorherigen Extrakten in dem entsprechenden Kolben
gemischt. Dann wurden die Pentanextrakte unter einem Stickstoffstrom
bis zur Trockne verdampft. Der Rückstand,
73,4 mg, wurde in 50 ml THF gelöst,
um einen Standardansatz herzustellen. Verdünnungen dieses Standardansatzes
führten
zur Analyse des mit Pentan extrahierbaren Materials bei Konzentrationen
von 7,34 μg/ml,
14,7 μg/ml
und 29,4 μg/ml
in der Lipidemulsion. Diese versetzten Lipidlösungen wurden dann extrahiert,
auf dem Chromatotron® gereinigt und analysiert,
wie es für
den Test und die Kontrollgegenstände
beschrieben ist.
-
Die
gereinigten Extrakte vom Lipidemulsionsgemisch aus den Behältern, dem
Kontrollgegenstand und den versetzten Kontrollen wurden durch Hochtemperatur-GC
auf die Antioxidantien Irganox® 1010, Irganox® 1076
und A0330 und durch Gel-Permeationschromatographie
(GPC) mit Ultraviolett(UV-) und Brechungsindex(RI-)-Nachweis auf oligomeres
Propylen und Ethylen-Vinylacetat analysiert. Die Bedingungen für die Hochtemperatur-GC
und die Gel-Permeationschromatographie sind in den Tabellen 7 bzw.
8 angegeben.
-
Die
Mengen der Antioxidantien Irganox® 1010,
Irganox® 1076
und AO330 im Produkt konnten aufgrund der vorhandenen restlichen
Lipidemulsion in den Extrakten, die den Nachweis störte, in
den aliquoten Mengen aus den Behälter-Einheiten
nicht bestimmt werden. In den Extrakten der Proben wurde kein oligomeres
Propylen oder Ethylen-Vinylacetat
beobachtet. Die Nachweisgrenze für
oligomeres Propylen oder Ethylen-Vinylacetat
wurde beim Dreifachen des Signal-Stör-Verhältnisses im GPC/RI-Chromatogramm berechnet. Die
Nachweisgrenze, die für
oligomeres Propylen und Ethylen-Vinylacetat bestimmt wurde, liegt
bei 5,6 μg/ml.
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Schlußfolgerung
-
Drei
Einheiten des Lipidemulsionsgemisches aus einem 2 l Behälter wurden
auf flüchtige
organische Verbindungen, ein Ziel darstellende und kein Ziel darstellende
halbflüchtige
organische Verbindungen, Aluminium, Antioxidantien, oligomeres Propylen
und Ethylen-Vinylacetat
analysiert. Zu den halbflüchtigen
organischen Zielextrakte gehören
2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol
(BHT), 2,6-Di-t-butyl-4-ethylphenol (DtBEP), 1,2-Bis(sek.-butoxycarboxy)ethan
(SBCE), der Ether 25-Krone-5 (25-C-5), isopropylmyristat (IPM),
2-Ethylhexansäure (2-EHA)
und 1,2-Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP). Die ausgewählte Ionen überwachende GC/MS-Analyse
der Extrakte bietet eine bessere Empfindlichkeit für Zielextrakte
bei Nachweisgrenzen, die typischerweise weniger als 0,02 μg/ml betragen.
Die Mengen der flüchtigen
Verbindungen und der halbflüchtigen Zielverbindungen,
die in der Lipidemulsion beobachtet wurden, die im vorgeschlagenen
Behältersystem
aufbewahrt worden war, lagen bei niedrigen Werten.
-
Von
den mengenmäßig erfaßten Extrakten
war Cyclohexanon in den höchsten
Konzentrationen im Behälter
vorhanden. Cyclohexanon ist kein Extrakt des Behältersystems sondern eher ein
Verarbeitungsrückstand
vom Verschweißen
der Öffnung
und der Membranschlauchanordnung. Diese Cyclohexanonmengen wurden
in den wassergefüllten
Kammern der drei Behälter
bestimmt. Die folgende Tabelle faßt die Konzentrationsbereiche
und die Nachweisgrenzen für
die Extrakte im Behältersystem
zusammen.
-
-
Um
mögliche
kein Ziel darstellende Extraktmaterialien im Behältersystem zu prüfen, wurden
die Extrakte von der Analyse der halbflüchtigen Verbindungen durch
GC/MS im alle Ionen erfassenden Modus analysiert. In den Chromatogrammen
der gesamten Ionen aus den Behälterextrakten
wurden vier unbekannte Peaks beobachtet. Auf der Basis der Fragmentierung
der Diagramme des Massenspektrums erscheinen diese vier Verbindungen
strukturell ähnlich.
Die scheinbar ungeraden Molekulargewichte legen zusammen mit dem Vorhandensein
einiger Fragment-Ionen mit gerader Masse/Ladung nahe, daß die Unbekannten
eine ungerade Zahl von Stickstoffatomen enthalten. Tabelle
3. Bedingungen des Gerätes
für die
GC/MS-Analyse mit Spülung
und Falle
Spülung und
Falle: | |
Gerät: | Tekmar
LSC 200, Spülen
und Einfangen |
Falle: | Carbopack
B und Carbosieve (S III) |
Spülgefäß: | 5
ml, ohne Fritten |
Bereitschaftstemperatur: | 32°C |
Spülzeit: | 8
min |
Desorptions-Vorwärmtemperatur: | 65°C |
Desorptionsprogramm: | 4,00
min bei 220°C |
Trocknungsprogramm: | 8,00
min bei 260°C |
Ventiltemperatur: | 200°C |
Öffnungstemperatur: | 75°C |
Temperatur
der Überweisungsleitung: | 220°C |
Gerät: | Tekmar
ALS 2050 Autosampler |
Vorspülzeit: | 30
s |
Zeit
für das
Unterdrucksetzen der Probe: | 30
s |
Zeit
für die Überweisung
der Probe: | 30
s |
Überweisung
des internen Standards: | 75
s |
Probenkreislauf: | 5
ml |
Kreislauf
des internen Standards: | 10 μl |
GC/MS: | |
Gerät: | HP5890
Gaschromatograph mit VG Trio-1 Massenspektrometer |
Säule: | Quadrex
007-624 Cyanopropylmethylphenylsiloxan, mit Siliciumdioxidkapillaren
verschmolzen, 50 m × 0,53
mm Innendurchmesser × 3,0
mm (Film) |
Programm: | 30°C für 6,00 min,
10°C/min
bis zu 180°C,
3,00 min gehalten |
Träger: | He
mit etwa 3 ml/min mit einer offenen mehrteiligen Grenzfläche |
Massebereich: | m/z
25–400 |
Tabelle
4. Bedingungen des Gerätes
für die
Gaschromatographie mit ausgewählte
Ionen überwachenden
Massenspektralnachweis (GC/MS-SIM)
Gaschromatograph: | HP5890 |
Detektor: | massenselektiver
Detektor HP5790 |
Säule: | DB-5,
30 m × 0,25
mm × 0,1 μm (Film) |
Programm: | 40 °C für 1 min,
5 °C/min
bis zu 250 °C,
20 °C/min
bis zu 310 °C,
25 min gehalten |
Einspritzöffnung: | 300 °C, mit Glaswollstopfen |
Überweisungsleitung: | 315°C |
Einspritzvolumen: | 2 μl, nicht
aufgeteilt für
30 s |
Art: | EI+ |
Überwachte
Ionen (m/z): | |
Startzeit
(min): | |
5,00
(2-EHA) | 73,
88 und 116 |
16,00
(BHT) | 57,
205 und 220 |
20,50
(DtBEP) | 57,
219 und 234 |
21,60
(SBCE) | 45,
89 und 151 |
25,00
(IPM) | 60,
102 und 228 |
31,00
(25-Krone-5/DEHP) | 71
und 100/149 und 279 |
41,00
(DOP, I STD) | 149,
167 und 279 |
45,00
(Irganox® 1076) | 219,
515 und 530 |
Verweilzeit: | 100
ms |
Tabelle
5. Bedingungen des Gerätes
für die
Gaschromatographie mit alle Ionen überwachendem Massenspektralnachweis
(GC/MS)
Gaschromatograph: | HP5890 |
Detektor: | massenselektiver
Detektor HP5790 |
Säule: | DB-5,
30 m × 0,25
mm × 0,1 μm (Film) |
Programm: | 40°C für 1 min,
5°C/min
bis zu 250°C,
20°C/min
bis zu 310°C,
25 min gehalten |
Einspritzöffnung: | 280°C, mit Glaswollstopfen |
Überweisungsleitung: | 315°C |
Einspritzvolumen: | 2 μl, nicht
aufgeteilt für
30 s |
Art: | EI+ |
Erfaßter Bereich
(m/z): | 35–600 |
Tabelle
6. Bedingungen des Gerätes
für die
Gaschromatographie mit direkter Wassereinspritzung mit Flammenionisationsnachweis
(GC/FID)
Gaschromatograph: | HP5890A |
Detektor: | Flammenionisation |
Säule: | DB-624,
30 m × 0,53
mm × 3,0 μm (Film) |
Programm: | 40°C für 0 min,
15 °C/min
bis zu 190°C, |
| 1
min gehalten |
Einspritzöffnung: | 140°C mit einer
Injektorauskleidung |
| Cyclosplitter® |
Detektor: | 200°C |
Einspritzvolumen: | 1 μl, aufgeteilt |
Datenerfassungssystem: | Multichrom® |
Tabelle
7. Bedingungen des Geräts
für die
Bestimmung des Antioxidans durch Hochtemperatur-Gaschromatographie
mit Flammenionisationsnachweis (GC/FID)
Gaschromatograph: | HP5890A |
Detektor: | Flammenionisation |
Säule: | HP-1,
Al-Clad, 10 m × 0,53
mm × 0,9 μm |
| (Film) |
Programm: | 70°C für 1 min,
25°C/min
bis zu 400°C, |
| 5
min gehalten |
Einspritzöffnung: | 310°C |
Detektor: | 400°C |
Einspritzvolumen: | 1 μl, nicht
aufgeteilt, für
0,5 min |
Datenerfassungssystem: | Multichrom® |
Tabelle
8. Bedingungen des Gerätes
für die
Gel-Permeationschromatographie mit Ultraviolett (UV)- und Brechungsindex(RI)-Nachweis
HPLC-Pumpe: | Applied
Biosystems, Modell 400 |
Injektor: | Rheodyne,
Modell 7125 |
UV-Detektor: | Spectraflow,
Modell 757 bei 254 nm Filteranstiegszeit 1 s |
RI-Detektor: | Erma
Modell ERC-7510 bei 30°C,
Polarität
(+) |
Datensystem: | Multichrom |
Mobile
Phase: | Tetrahydrofuran |
Strömungsrate: | 0,7
ml/min |
Einspritzvolumen: | 20 μl |
Schutzsäule: | TosoHaas
TSK-GEL® HXL, 4 cm × 6 mm Innendurchmesser |
Analysesäule (in
Reihe): | 1)
TosoHaas TSK-GEL® G3000HXL,
30 cm × 7,8
mm (Innendurchmesser)
2) TosoHaas TSK-GEL® G2500HXL, 30 cm × 7,8 mm (Innendurchmesser) |
Temperatur
der Säule: | 30°C |