DE69729911T2 - Verfahren zur Realisierung beschränkten Zugriffs zur Erhaltung einer Geheimhaltung in einem Nachrichtensystem - Google Patents

Verfahren zur Realisierung beschränkten Zugriffs zur Erhaltung einer Geheimhaltung in einem Nachrichtensystem Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Verfahren zum Verwalten eines Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystems wie etwa eines Sprachnachrichtensystems und dort speziell auf das Ermöglichen eines begrenzten Zugriffs durch andere Personen auf eine beschränkte Teilmenge der nutzerspezifischen Funktionen.
  • STAND DER TECHNIK
  • Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsysteme werden in sehr unterschiedlichen Anwendungsfällen eingesetzt, insbesondere in der Telekommunikationsbranche. Beispielsweise beantwortet ein Sprachnachrichtensystem einen ankommenden Telefonanruf, wenn der Angerufene nicht anwesend ist oder gerade anderweitig telefoniert. Dem Anrufer wird eine Begrüßungsmeldung vorgespielt, die ihn typischerweise dazu auffordert, eine Nachricht zu hinterlassen. Die Nachricht wird gespeichert und kann dann später abgerufen werden, wenn es dem Angerufenen passt.
  • Außer bei Sprachnachrichtensystemen kann das elektronische Speicherungs-und-Abruf-Prinzip auch für Nachrichten in Form von Telefaxen, E-Mails oder Video-Mails genutzt werden, außerdem für Multimedia-Nachrichten, die Kombinationen von Daten in Form von Sprach-, Video-, Telefax-, Bild- und Textdaten darstellen. Im US-Patent Nr. 5,291,302 von Gordon et al. wird ein Telefax-Telekommunikationssystem beschrieben, das Telefaxdokumente elektronisch aufzeichnet, um sie an ein an einem anderen Ort befindliches Telefaxgerät weiterzuleiten. Die aufgezeichneten Telefaxdokumente können einzeln oder gesammelt als Bündel weitergeleitet werden. Wie bei einem Sprachnachrichtensystem ist jedem Nutzer des Mehrnutzersystems eine eigene Mailbox zum Aufzeichnen von für diesen Nutzer bestimmten Nachrichten zugeordnet. Typischerweise stellen solche Mailboxen virtuelle Speicherorte dar, weil Nachrichten von mehr als einem Nutzer in demselben Aufzeichnungsgerät gespeichert werden.
  • In jedem Speicherungs-und-Abruf-System gibt es eine Anzahl von Funktionen. Eine Nachrichtenabruf-Funktion wird von einem Nutzer zum Empfangen gespeicherter Nachrichten verwendet. Bei einem herkömmlichen Sprachnachrichtensystem bewirkt der Zugriff auf diese Funktion den Beginn des Abspielens von Nachrichten, typischerweise über einen Telefonapparat. Bei dem Telefaxsystem von Gordon et al. bewirkt die Nachrichtenabruf-Funktion, dass ein oder mehrere Telefaxdokumente an einen remoten Empfangsort weitergeleitet werden.
  • Eine separate Gruppe von Funktionen kann man als Schnittstellenfunktionen bezeichnen. Diese Funktionen beziehen sich auf Speicherungs-/Abruf-Informationen für an Nutzer gerichtete Nachrichten. In einem Sprachnachrichtensystem gibt es eine erste Schnittstelle zwischen einem Anrufer und dem System. Die sich auf diese erste Schnittstelle beziehenden Speicherungs-/Abruf-Informationen umfassen typischerweise eine Begrüßungsmeldung, die den angerufenen Nutzer identifiziert sowie den Anrufer darüber informiert, dass im Anschluss an die Begrüßung eine Nachricht aufgezeichnet werden wird. In der Begrüßung kann dem Anrufer auch mitgeteilt werden, dass er durch Drücken einer bestimmten Taste seines Telefons (z. B. der Taste 'Stern') die Begrüßung abbrechen und dann sofort eine Nachricht aufsprechen kann. Sprachbox-Begrüßungen werden oft persönlich aufgenommen, sodass die aufgezeichnete Begrüßung leicht so angepasst werden kann, dass sie den Aufenthaltsort des Angerufenen und seine voraussichtliche Rückkehrzeit nennt. Nachdem eine Nachricht eines Anrufers aufgezeichnet worden ist, wird eine zweite Schnittstelle benötigt, über die der angerufene Nutzer die gespeicherte Nachricht abrufen kann. Bei dem Speicherungs-und-Abruf-Telefaxsystem gehört hierzu die Möglichkeit, das Telefaxgerät anzugeben, an das die gespeicherten Telefaxdokumente elektronisch weitergeleitet werden sollen.
  • Das US-Patent Nr. 5,434,908 von Klein beschreibt eine Anordnung mit Integration von Begrüßungs- und Terminkalenderfunktion, die als Schnittstelle für ein Sprachnachrichtensystem benutzt wird. Die Anordnung bietet eine persönliche Begrüßung, die auf Informationen in einem elektronischen Terminkalender (Termindatenbank) basiert, welchen der Nutzer oft ohnehin bereits führt. Deshalb besteht die Schnittstellenfunktion lediglich darin, das Sprachnachrichtensystem mit der vorhanden Datenbank zu verbinden, sodass Datenbankinformationen zum automatischen Generieren einer Begrüßung abgerufen werden können. Wenn ein bestimmter Nutzer beispielsweise jeden Mittwochmorgen in einer Produktbesprechung ist, kann diese Information aus der Termindatenbank des Nutzers abgerufen werden, um eine Begrüßung zu generieren, welche über die Identität und den Aufenthaltsort des Nutzers sowie über den Zeitpunkt, an dem der Nutzer wahrscheinlich zurück ist, informiert.
  • Zwar erspart die Anordnung von Klein dem Nutzer die Mühe, die Begrüßungsmeldung häufig zu verändern, um eine aktuelle persönliche Nachricht zu geben, doch gibt es Probleme hinsichtlich der Implementierung der Anordnung. Wenn ein Mitarbeiter wegen Krankheit nicht im Büro ist, dann sind die in der Termindatenbank enthaltenen Informationen ungenau. Ein Nutzer kann unerwartet eine Anzahl von Tagen abwesend sein. Wenn einem Anrufer fälschlicherweise mitgeteilt wird, dass der Nutzer in Kürze auf den Telefonanruf reagieren wird, hinterlässt der Anrufer möglicherweise eine wichtige geschäftliche Nachricht in der Mailbox des abwesenden Nutzers, statt einen anderen Mitarbeiter desselben Büros anzurufen. Eine Lösung dieses Problems ist es, es einer Beaufsichtigungsperson zu ermöglichen, alle Nachrichten in der Mailbox eines abwesenden Nutzers abzurufen. Die meisten Speicherungs-und-Abruf-Systeme arbeiten mit Zugriffscodes wie etwa Kennwörtern zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff. Anfangs haben möglicherweise nur der Nutzer und der Systemadministrator Zugriff auf ein Kennwort. Wenn die Beaufsichtigungsperson die Nachrichten des abwesenden Nutzers abrufen soll, muss sie das Kennwort vom Nutzer oder vom Systemadministrator bekommen. Dies würde es der Beaufsichtigungsperson auch ermöglichen, die Begrüßung zu verändern, sodass Anrufer darüber informiert werden könnten, dass der Nutzer zumindest für den Rest des Tages nicht erreichbar ist.
  • Wenn die Beaufsichtigungsperson (oder eine andere zuständige Person) den Zugriffscode eines anderen Nutzers bekommt, dann kann sie die Sprachbox-Begrüßung personalisieren und die Nachrichten des Nutzers abrufen. Dadurch kann die Privatsphäre des Nutzers verletzt werden. Dies gilt auch für andere Speicherungs-und-Abruf-Systeme als Sprachnachrichtensysteme. Es können ohne Wissen des Nutzers Nachrichten abgerufen und Schnittstellenfunktionen manipuliert werden.
  • Benötigt wird also ein Verfahren, das es einer zuständigen Person (wie etwa einer Beaufsichtigungsperson) ermöglicht, Zugriff zu denjenigen Funktionen der Schnittstelle zwischen System und Nutzer zu erhalten, welche für einen anderen Nutzer eines Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystems reserviert sind, ohne dabei die Privatsphäre dieses anderen Nutzers zu verletzen. Außerdem wird ein Verfahren benötigt, welches das Anpassen einer Systembegrüßung erleichtert.
  • Das US-Patent Nr. 4,625,081 beschreibt ein Nachrichtensystem, bei dem ein Anrufer zum Hinterlassen einer Nachricht eine Nachrichtenfach-Nummer eingeben kann. Der Nutzer kann dann einen persönlichen Identifizierungscode eingeben, um auf Funktionen des Nutzerkontos zuzugreifen. Es gibt kein Offenlegen gegenüber einer Beaufsichtigungsperson, die begrenzten Zugriff auf Nutzerkonto-Funktionen hat.
  • Das britische Patent Nr. GB-A-2 287 852 beschreibt ein anderes System, welches nur Anrufer- und Nutzerfunktionen bietet. Ein Anrufer kann einen Zugriffscode bekommen, der es ihm ermöglicht, entweder direkt das Telefon eines Hotelzimmers zu erreichen oder eine Nachricht zu hinterlassen. Der Nutzer bekommt einen Abrufcode, der ihm vollen Zugriff, einschließlich des Nachrichtenabrufs, ermöglicht. Es gibt keinen Zugriff durch eine Beaufsichtigungsperson.
  • Das US-Patent Nr. 4,761,807 beschreibt ein weiteres Nachrichtensystem, bei dem ein Anrufer die Identifizierungsnummer eines bestimmten Nutzers eingeben und eine Nachricht für diesen hinterlassen kann. Alternativ kann der Nutzer einen Identifizierungscode eingeben und dann ein Kennwort sprechen, um auf seine eigenen Nachrichten zuzugreifen. Auch hier gibt es keinen Zugriff durch eine Beaufsichtigungsperson.
  • ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung umfasst dementsprechend Verfahren, wie sie in den beigefügten Ansprüchen beschrieben sind.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • 1 zeigt ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Speicherungs-und-Abruf-Systems.
  • 2 zeigt ein Flussdiagramm der Schritte zum Freigeben des Zugriffs auf Funktionen des Systems von 1, und zwar mit mehr als einem Zugriffscode, was die Privatsphäre nicht beeinträchtigende Veränderungen der Funktionen der Systemschnittstelle ermöglicht.
  • 3 zeigt ein Flussdiagramm der einzelnen Aufforderungsschritte zum Verändern einer Begrüßungsmeldung des Systems von 1.
  • BESTE AUSFÜHRUNGSFORM DER ERFINDUNG
  • Ein Verfahren zum Schützen der Privatsphäre in einem elektronischen Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystem mit einer Anzahl unterschiedlicher Nutzer umfasst die Funktion, mehr als einer (1) zuständigen Person den Zugriff auf eine begrenzte Teilmenge von solchen Funktionen zu ermöglichen, die spezifisch für einen bestimmten Nutzer sind, wobei aber zum Abrufen von für diesen Nutzer gespeicherten Nachrichten ein separates Zugriffsverfahren erforderlich ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform besteht die begrenzte Teilmenge von Funktionen aus Systemschnittstellen-Funktionen zum Verändern der Speicherungs-/Abruf-Informationen für das Leiten von Nachrichten zu dem bestimmten Nutzer. Beispielsweise gehört bei einem Sprachnachrichtensystem zu den Schnittstellenfunktionen eine dem Anrufer vorgespielte Begrüßung. Andererseits kann bei einem Telefaxsystem mit Speicherungs-/Abruf-Fähigkeit die Schnittstellenfunktion in der Fähigkeit bestehen, Aufenthaltsort und/oder -zeit zum Weiterleiten von Telefaxdokumenten zu ermitteln. Das Verfahren kann auch bei Multimedia-Systemen zum Speichern von Nachrichten genutzt werden, die eine Kombination von Audio-, Video-, Text- und Telefaxdaten enthalten.
  • Das Verfahren umfasst das Zuordnen eines ersten Zugriffscodes, der das Verändern von Schnittstellenfunktionen ermöglicht, und das Zuordnen eines zweiten Zugriffscodes, der den Zugriff zum Abrufen von Nachrichten ermöglicht. Optional kann das System ein Verändern von Schnittstellenfunktionen auch dann ermöglichen, wenn der zweite Zugriffscode zum Freigeben des Nachrichtenabrufs eingegeben wird. Das heißt, dass der zweite Zugriffscode für einen bestimmten Nutzer den vollen Zugriff auf alle diesem Nutzer zugehörigen Systemfunktionen freischalten kann. Im Gegensatz dazu wird der erste Zugriffscode dazu benutzt, nur beschränkten Zugriff zu gewähren.
  • Also kann eine zuständige Person, die nicht der bestimmte Nutzer selbst ist (wie etwa die Beaufsichtigungsperson des Nutzers), ohne Eindringen in die Privatsphäre die Speicherungs-/Abruf-Informationen verändern, wenn der Nutzer unerwartet abwesend ist. Wieder in Bezug auf das Sprachnachrichten-Beispiel gesehen, kann eine Beaufsichtigungsperson eine persönlich aufgesprochene oder automatisch generierte Begrüßung verändern, um Anrufern mitzuteilen, dass der Nutzer für den Rest der Arbeitswoche keine Nachrichten mehr beantworten wird. Andererseits kann die Beaufsichtigungsperson bei Verwendung des ersten Zugriffscodes (z. B. ein Kennwort) keine für den nicht erreichbaren Nutzer gespeicherten Nachrichten abrufen.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform werden Veränderungen an den Speicherungs-/Abruf-Informationen zum Zweck eines Kontrollprotokolls aufgezeichnet. Es kann in der Mailbox des Nutzers eine Kontrollnachricht gespeichert werden, welche darüber informiert, welche Person die Veränderung durchgeführt hat und welche Aktionen diese Person durchgeführt hat. Damit erhält der Nutzer Kenntnis über die Veränderungen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform wird das Verändern einer Begrüßung eines Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystems so bewirkt, dass der die Veränderung durchführenden Person schrittweise eine Reihe von Aufforderungen vorgelegt wird. Vorzugsweise erfolgen die Veränderungen menügesteuert. Beispielsweise können bei einem Sprachnachrichtensystem diese Aufforderungen in Sprachform über ein Telefon erfolgen, wobei es eine begrenzte Anzahl möglicher Antworten gibt, die durch Drücken der betreffenden Telefontaste gewählt werden. Somit kann eine Musternachricht durch passendes Reagieren auf Sprachaufforderungen angepasst werden, indem Zeit, Aufenthaltsort und andere spezifische Informationen in die Musternachricht eingefügt werden.
  • Ein Vorteil der Erfindung ist es, dass sowohl den Interessen der Nutzer eines Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystem hinsichtlich ihrer Privatsphäre als auch den Unternehmensinteressen Rechnung getragen wird. Eine zuständige Person kann für einen anderen Nutzer reservierte Systemfunktionen ohne Eindringen in dessen Privatsphäre verändern, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass später ein Anrufer eine wichtige Nachricht speichert, die eine Reaktion noch am selben Tag erfordert. Bei einer Sprachnachrichten-Anwendung kann die zuständige Person auf die Folge von Aufforderungsschritten so reagieren, dass automatisch eine Begrüßung generiert wird, um Anrufern mitzuteilen, dass der angerufene Nutzer für den Rest des Tages nicht erreichbar ist, und um ihnen eine andere Person zu nennen, die geschäftliche Angelegenheiten bearbeitet.
  • Es werde nun 1 betrachtet. Dort wird ein beispielhaftes Speicherungs-und-Abruf-System 10 gezeigt, das mit einem Paar von Telekommunikationsstationen 12 und 14 verbunden ist, welche von einer Nebenstellenanlage (16) unterstützt werden. Jede der Stationen 12 und 14 umfasst einen Personalcomputer 18 und 20 und ein Komforttelefon 22 und 24. An die Personalcomputer sind übliche Monitore 26 und 28 und Tastaturen 30 und 32 angeschlossen.
  • Die Telekommunikationsstationen 12 und 14 unterstützen Multimedia-Kommunikation wie z. B. Videokonferenzen. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das Speicherungs-und-Abruf-System 10 ein Nachrichtensystem zum Speichern, Abrufen und/oder Weiterleiten von Multimedia-Nachrichten. Allerdings kann die Erfindung auch bei Nachrichtensystemen genutzt werden, die nur eine der Datenarten Audio, Video, Text und Telefax aufzeichnen.
  • Typischerweise ist das Nachrichtensystem 10 ein integraler Bestandteil der Nebenstellenanlage 16, doch ist dies nicht wesentlich. Das Nachrichtensystem enthält ein Verwaltungsmodul 34, das als Verarbeitungseinheit zum Koordinieren der Aktivitäten arbeitet. Das Nachrichtensystem enthält eine Speichereinrichtung 36, ein Kontrollmodul 38 und ein Dialogmodul 40. Die Speichereinrichtung ist in herkömmlicher Technik ausgeführt und dient zum Speichern von Nachrichten, die nach Wunsch des Nutzers abgerufen oder weitergeleitet werden können. Wenn beispielsweise der Nutzer der Station 12 nicht erreichbar ist, wenn gerade ein Anruf hereinkommt, dann kann der Anrufer eine Nachricht bei der herkömmlichen Speichereinrichtung 36 aufsprechen. Es ist zwar nicht wesentlich, aber jeder Nutzer kann in der Speichereinrichtung 36 eine eigene virtuelle Mailbox zum Aufzeichnen von Telefaxdokumenten, Sprachnachrichten, E-Mails oder Ähnlichem haben. Alternativ zu der Anordnung von 1 können Nachrichten an einem entfernten Ort gespeichert werden, beispielsweise in einer zentralen Telekommunikations-Einrichtung. Eine weitere Alternative ist es, die Nachrichten in den einzelnen Personalcomputern 18 und 20 der Nutzer der Stationen 12 und 14 zu speichern.
  • Wie zuvor gesagt, gibt es manchmal widerstreitende Interessen hinsichtlich der Arbeitsweise von Nachrichtensystemen. In einer Unternehmensumgebung hält es das Beaufsichtigungspersonal gelegentlich für wichtig, auf bestimmte Funktionen zuzugreifen, die für einen bestimmten Nutzer reserviert sind. Wenn beispielsweise der Nutzer der Station 12 unerwartet für eine Anzahl von Tagen abwesend sein muss, so kann es das Beaufsichtigungspersonal für nötig erachten, eine vom System dem Anrufer übermittelte Begrüßung zu generieren, die Anrufer über die Abwesenheit informiert. Eine solche Begrüßung verringert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anrufer eine wichtige Geschäftsnachricht hinterlässt, auf die sofort reagiert werden muss. Andererseits gibt es Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre der einzelnen Nutzer. Üblicherweise ist der Zugriff auf diejenigen Systemfunktionen, mit denen die Begrüßung verändert werden kann, direkt mit dem Zugriff auf gespeicherte Nachrichten verknüpft.
  • Die widerstreitenden Interessen können unter einen Hut gebracht werden, indem man ein System wählt, das den Zugriff auf Schnittstellenfunktionen (zu denen auch das Verändern von Begrüßungen gehört) vom Zugriff auf gespeicherte Nachrichten trennt. Die Schnittstellenfunktionen beziehen sich sowohl auf die Schnittstelle des Nachrichtensystems zu einem Anrufer (z. B. die Begrüßungsmeldung) als auch auf die während eines Nachrichtenabrufs benutzte Schnittstelle des Systems zu einer Person oder zu einem anderen System (z. B. die Telefonnummer eines Telefaxgeräts, an das gespeicherte Telefaxdokumente weitergeleitet werden sollen).
  • Im Schritt 42 fordert das Nachrichtensystem 10 die Eingabe eines Zugriffscodes. Die Verwendung von Zugriffscodes ist Stand der Technik, da solche Zugriffscodes üblicherweise benutzt werden, um das Abrufen von Nachrichten lediglich bestimmten Personen zu gestatten. Allerdings kann das Verfahren von 2 zwischen unterschiedlichen Zugriffscodes unterscheiden. Die Codes können mündlich oder in Form einer bestimmten Folge von Tastendrücken am Telefon eingegeben werden. Es können auch andere Mittel zur Codeeingabe benutzt werden.
  • Im Schritt 44 prüft das System, ob der gerade eingegebene Code der korrekte Code zum Freigeben des Nachrichtenabrufs ist. Falls die Eingabe mit dem Nachrichten-Abrufcode übereinstimmt, werden im Schritt 46 die benötigten Funktionen freigegeben. Die Vorgänge im Schritt 46 sind die üblichen und entsprechen dem Stand der Technik.
  • Falls im Schritt 44 keine Übereinstimmung festgestellt wird, so wird der im Schritt 42 eingegebene Zugriffscode im Schritt 48 mit einem Schnittstellen-Zugriffscode verglichen. Falls in keinem der Schritte 44 und 48 eine Übereinstimmung festgestellt wird, wird im Ablauf zurück zu Schritt 42 und damit zur Eingabe eines Zugriffscodes gegangen. Dies ermöglicht der Person einen zweiten Versuch zur Eingabe des gewünschten Codes. Allerdings kann eine vorbestimmte Grenze für die Anzahl der Versuche zur Eingabe des Codes vorhanden sein.
  • Falls im Schritt 48 der auf die im Schritt 42 erfolgte Aufforderung eingegebene Code mit einem Schnittstellenzugriffs-Code übereinstimmt, so werden im Schritt 50 die Schnittstellenfunktionen des Nachrichtensystems 10 freigegeben. Wie zuvor gesagt, hängt es von einer Anzahl von Faktoren ab, was für Funktionen freigegeben werden, insbesondere hängt es von der Art des beteiligten Speicherungs-und-Abruf-Systems. Beispielsweise kann das Nachrichtensystem ein Schaltungsteil in einem Telefaxgerät sein, das Dokumente speichert und weiterleitet. In diesem Beispiel ist die im Schritt 50 freigegebene Schnittstellenfunktion eine, die das Umprogrammieren der Nummer des Telefaxgeräts ermöglichet, an das Nachrichten weitergeleitet werden sollen. Alternativ, falls das Telefax-Nachrichtensystem so programmiert ist, dass es nach dem Aufzeichnen eines weiterzuleitenden Telefaxdokuments automatisch eine Begrüßung mit Empfangsbestätigung der Nachricht generiert, sind die freigegebenen Schnittstellenfunktionen solche, die ein Verändern dieser Empfangsbestätigungs-Begrüßung ermöglichen.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Freigabeschritte 46 und 50 voneinander getrennt. Der Zugriff zum Verändern der Schnittstellenfunktionen im Schritt 50 ermöglicht es keiner Person, für eine bestimmte Person gespeicherte Nachrichten abzurufen. Allerdings kann das System optional ein Verändern der Schnittstellenfunktionen ermöglichen, falls der korrekte Zugriffscode zum Freigeben des Nachrichtenabrufs im Schritt 46 eingegeben worden ist. Das heißt, dass der Zugriffscode, der es einer Person ermöglicht, Nachrichten eines bestimmten Nutzers abzurufen, den vollen Zugriff auf alle diesem Nutzer zugehörigen Systemfunktionen freischalten kann.
  • Es werde nun ein Sprachnachrichtensystem betrachtet; dort kann eine Beaufsichtigungsperson eines nicht erreichbaren Nutzers einfach eine allgemeine Begrüßung realisieren. In der allgemeinen Begrüßung kann mitgeteilt werden, dass der Nutzer an diesem Tag unerreichbar ist, und/oder es kann eine alternative Person genannt werden, an die man sich in geschäftlichen Angelegenheiten wenden kann. In der bevorzugten Ausführungsform werden Begrüßungsmeldungen für das Speicherungs-und-Abruf-System 10 jedoch automatisch auf der Basis von Reaktionen auf eine Folge von Aufforderungsschritten zum Eingeben nutzerspezifischer Informationen generiert. Die Folge von Aufforderungsschritten wird unabhängig davon präsentiert, ob der Aufgeforderte der Nutzer oder eine andere zuständige Person ist. Es werde wieder die bevorzugte Ausführungsform betrachtet; dort wird eine Kontrollnachricht in der Mailbox des Nutzers aufgezeichnet, wenn die die Veränderungen durchführende Person nicht der Nutzer selbst ist. Die Kontrollnachricht nennt die Person und die Veränderungen.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform eines Verfahrens zum Anpassen einer Begrüßung, das auf üblichen Situationen und auf Reaktionen auf Aufforderungen basiert. Der Dialogablauf ist menügesteuert und kann von einem Sprachnachrichtensystem-Lieferanten als fertig aufgezeichnete Möglichkeiten geliefert werden. Alternativ kann das Menü von einem Systemadministrator für einen gesamten Standort angepasst werden.
  • Bei der beispielhaften Aufforderungsfolge der 3 möchte entweder der Nutzer oder eine andere zuständige Person Schnittstellenfunktionen verändern, um eine Begrüßung zu erstellen, die Anrufer über die Abwesenheit des Nutzers informiert. Im Schritt 52 fragt die Stimme oder die Bildschirmaufforderung nach dem Status des Nutzers. Wenn beispielsweise ein Sprachnachrichtensystem, zu dem der Nutzer Fritz Meier mit der Mailbox 2123 gehört, eine Begrüßung für diese Mailbox generieren soll, kann das System folgende Aufforderung bringen: „Sie wollen eine Begrüßung verändern. Um anzugeben, dass der Mailbox-Inhaber vom Büro abwesend ist, drücken Sie die Taste '1'. Ist er anwesend, dann drücken Sie die Taste '2'." Die Reaktion wird im Schritt 54 gespeichert. Das Speichern kann per Stimme oder Bildschirmaufforderung bestätigt werden, beispielsweise mit „Sie haben angegeben, dass der Mailbox-Inhaber vom Büro abwesend ist."
  • Im Schritt 56 der Beispielfolge von Aufforderungen wird gefragt, wann der Nutzer voraussichtlich zurückkommt. Dies kann ein mehrstufiger Vorgang sein. In einem ersten Schritt wird nach der Angabe eines Monats gefragt, z. B.: „Bitte geben Sie die Nummer des Monats ein, in dem der Mailbox-Inhaber zurückkommt. Drücken Sie zum Abschluss die Taste 'Doppelkreuz'." Wenn der Nutzer im Oktober zurückerwartet wird, drückt die zuständige Person also '10#'. Das System gibt dann die Aufforderung: „Bitte geben Sie den Monatstag an, an dem der Mailbox-Inhaber zurückkommt. Drücken Sie zum Abschluss die Taste 'Doppelkreuz'." Die zuständige Person drückt dann z. B. '25#'. Die Antworten werden im Schritt 58 gespeichert und das System bestätigt etwa mit: „Sie haben angegeben, dass der Mailbox-Inhaber am 25. Oktober zurückkommt."
  • Im Schritt 60 fordert das System zur Angabe einer alternativen Person auf, an die man sich in geschäftlichen Dingen wenden kann. Beispielsweise sagt das System: „Bitte drücken Sie die Taste 'Doppelkreuz', um die normale Ausweich-Durchwahlnummer des Mailbox-Inhabers, nämlich Paul Müller auf Durchwahl 2345, zu übernehmen, oder geben Sie eine nur für die momentane Abwesenheit geltende andere Durchwahlnummer ein. Drücken Sie zum Abschluss die Taste 'Doppelkreuz'. Wenn Sie keine Ausweichnummer angeben wollen, drücken Sie die Taste 'Stern'." Die Reaktion wird im Schritt 62 gespeichert.
  • Basierend auf den Reaktionen in den Schritten 54, 58 und 62 wird im Schritt 64 eine Begrüßung generiert. Zwar zeigt es 3 nicht, doch kann das System eine automatische Umleitung auf die alternative Ausweichnummer zulassen. Eine passende Aufforderung ist: „Damit das Sprachnachrichtensystem die Begrüßung abspielt und dann Nachrichten annimmt, drücken Sie die Taste 'Doppelkreuz'. Damit die Begrüßung abgespielt wird und dann der Anrufer zu der Ausweichnummer umgeleitet wird, drücken Sie die Taste 'Stern'." Wenn die zuständige Person die Taste 'Doppelkreuz' drückt, reagiert das Sprachnachrichtensystem mit: „Hier ist die neue Begrüßung für diese Mailbox. 'Sie haben die Sprachbox von Fritz Meier unter der Durchwahl 2123 bei der Firma XYZ angerufen. Diese Person ist nicht im Büro und kommt am 25. Oktober zurück. Sie können nach dem Signalton eine Nachricht hinterlassen. Wenn Sie statt dessen die Taste '0' und danach die Taste 'Doppelkreuz' drücken, werden Sie mit Paul Müller unter der Durchwahl 2345 verbunden, der Anrufe für Fritz Meier in dessen Abwesenheit annimmt. PIEP'."
  • Falls die Begrüßung von einer anderen Person als dem Mailbox-Inhaber verändert wird, so wird im Schritt 66 eine Kontrollnachricht generiert. Bei der bevorzugten Ausführungsform informiert die Kontrollnachricht darüber, welche zuständige Person die Veränderung durchgeführt hat, wann sie dies getan hat und was sie verändert hat.
  • Es ist jedoch nicht wesentlich, ob alle diese drei Angaben darin enthalten sind. Die Kontrollnachricht ist eine Nachricht, die in der Mailbox des Nutzers hinterlassen wird, sodass der Nutzer Kenntnis über die Veränderungen erhält. Ein Beispiel für eine Kontrollnachricht in einer Mailbox ist: „Ihre Mailbox-Begrüßung wurde am 22. Oktober verändert von Heinz Krause, Durchwahl 2156. Die vorherige Begrüßung wurde durch folgende ersetzt: '...'".
  • Das Verwenden von Kontrollnachrichten ist bei jedem Speicherungs-und-Abruf-System möglich. Beispielsweise kann die Kontrollnachricht bei einer Telefaxanwendung, wo Telefaxdokumente gespeichert und dann an ein anderes Telefaxgerät weitergeleitet werden, in der Form eines Telefaxdokuments unmittelbar bei demjenigen Telefaxgerät generiert werden, welches die Weiterleitungsvorgänge durchführen soll. Alternativ kann die Kontrollnachricht eine im Speicher des weiterleitenden Telefaxgeräts liegende Nachricht sein, die vom Mailbox-Inhaber abrufbar ist. Eine dritte Alternative ist es, die Kontrollnachricht in derselben Weise weiterzuleiten wie andere Telefaxdokumente, die zu dem vorgegebenen, an einem entfernten Ort stehenden Telefaxgerät weitergeleitet werden.
  • Bei dem Beispiel von 3 wird im Schritt 64 zum Generieren der Begrüßung eine Musterbegrüßung gemäß den Reaktionen auf die Aufforderungen angepasst. Dafür wird vorausgesetzt, dass das Sprachnachrichtensystem die Fähigkeit hat, vorab mailbox-spezifische Stammdaten wie etwa Name und Durchwahlnummer des Nutzers sowie Name und Durchwahl eines Ausweichkontakts aufzuzeichnen. Außerdem muss das System mit vorab aufgezeichneten systemweiten Informationen wie etwa dem Unternehmensnamen umgehen können. Die vorab aufgezeichneten Informationen werden dann mit denjenigen Informationen „zusammengestückelt", die aus den Reaktionen auf die der zuständigen Person vorgelegten Anforderungen stammen. Eine weitergehende Anpassung des Musters ist möglich, wenn man zusätzliche Wahlmöglichkeiten anbietet. Beispielsweise kann man die oben beschriebene Wahlmöglichkeit „vom Büro abwesend" ersetzen durch krank", „im Urlaub", „in einer Schulung", „in einer Besprechung etc. Auch andere Variationen sind möglich. Die Dialogschrittfolge kann in einem System implementiert werden, dass es der antwortenden Person ermöglicht, die einzufügenden Fragmente direkt in das Muster hinein zu diktieren, sodass es keine Begrenzung für die Anzahl möglicher Reaktionen auf die Aufforderungen gibt. Schließlich wird in manchen Anwendungen der Erfindung der 1 bis 3 eine komplette Begrüßung in der Stimme des Nutzers oder einer zuständigen Person (z. B. der Beaufsichtigungsperson des Nutzers) aufgezeichnet.

Claims (22)

  1. Ein Verfahren zum Schützen der Privatsphäre in einem elektronischen Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystem (10) mit mehreren Nutzern (12, 14), folgende Schritte umfassend: – Bereitstellen der Möglichkeit des nutzerspezifischen Zugriffs (50) durch zuständige Personen einschließlich des besagten bestimmten Nutzers und mindestens einer (1) weiteren Person; und – Bereitstellen der Möglichkeit des Zugriffs (46) durch eine Teilmenge der besagten zuständigen Personen zum Abrufen von an den besagten bestimmten Nutzer gerichteten Nachrichten, wobei die besagte Teilmenge den besagten bestimmten Nutzer einschließt, und damit den Nachrichtenabruf-Zugriff durch den besagten bestimmten Nutzer, an den die Nachrichten gerichtet sind, ermöglichend und zugleich solchen Nachrichtenabruf-Zugriff auf weniger als alle der besagten zuständigen Personen beschränkend, dadurch gekennzeichnet, dass den besagten zuständigen Personen eine Zugriffsmöglichkeit gegeben wird zum Verändern von ersten Systemfunktionen (50), die spezifisch für einen bestimmten Nutzer sind, und zwar einschließlich der Zugriffsmöglichkeit zu Veränderungen bewirkenden Schnittstellenfunktionen für Speicherungs-/Abruf-Informationen, die sich auf das Leiten von Nachrichten zu dem besagten bestimmten Nutzer beziehen, aber ausschließlich der Freigabe des Nachrichtenabrufs (46) von dem besagten System.
  2. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Verfahren für jeden einzelnen Nutzer zusätzlich einen Schritt des Zuweisens eines ersten Zugriffscodes, welcher zum Freigeben der Veränderungsmöglichkeit der besagten ersten Systemfunktionen erforderlich ist, und des Zuweisens eines zweiten Zugriffscodes, welcher zum Freigeben des besagten Nachrichtenabruf-Zugriffs erforderlich ist, umfasst, wobei der besagte Schritt des Ermöglichens des Zugriffs zum Verändern der besagten ersten Systemfunktionen das Mitteilen des besagten ersten Zugriffscodes an die besagten zuständigen Personen einschließt und wobei der besagte Schritt des Ermöglichens des Zugriffs zum Abrufen von Nachrichten das Mitteilen des besagten zweiten Zugriffscodes an den besagten bestimmten Nutzer einschließt.
  3. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der besagte Schritt des Ermöglichens des Zugriffs durch zuständige Personen ein Schritt ist, welcher das Freigeben des Veränderns einer Begrüßungsmeldung eines Speicherungs-und-Abruf-Sprachboxsystems durch besagte zuständige Personen umfasst.
  4. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, zusätzlich umfassend Schritte des Zuordnens einer eigenen elektronischen Mailbox zu jedem der besagten Nutzer und des Speicherns von Nachrichten in besagten Mailboxen in Abhängigkeit davon, an wen die besagten Nachrichten gerichtet sind; wobei das besagte Verfahren zusätzlich das Generieren einer Nachricht in der besagten Mailbox eines Nutzers umfasst, und zwar jedes Mal dann, wenn eine zuständige Person außer dem besagten Nutzer selbst die besagten, zu dem besagten Nutzer gehörenden Schnittstellenfunktionen verändert.
  5. Das Verfahren gemäß Anspruch 4, wobei der besagte Schritt des Generierens der besagten Nachricht das Identifizieren der besagten zuständigen Person und das Identifizieren der Veränderung der besagten Schnittstellenfunktionen umfasst.
  6. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das besagte System ein Telekommunikationssystem ist und wobei das besagte Verfahren Schritte umfasst, die besagten Nachrichten in mindestens einer der Datenarten Audio, Video, Text und Telefax aufzuzeichnen und zu senden.
  7. Das Verfahren gemäß Anspruch 6, wobei das besagte Telekommunikationssystem für jeden Nutzer einen Antwort-und-Begrüßungs-Modus besitzt, welcher aktiviert wird, sobald ein an den besagten Nutzer gerichteter Anruf eintrifft, und wobei der besagte Schritt des Ermöglichens des Zugriffs durch die besagten zuständigen Personen zum Verändern der besagten ersten Systemfunktionen ein Schritt ist, den Zugriff zum Verändern der Ausführung in dem besagten Antwort-und-Begrüßungs-Modus zu beschränken.
  8. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der besagte Schritt des Ermöglichens des Zugriffs zum Verändern von Schnittstellenfunktionen das Vorlegen einer Schrittfolge von Nachrichtenvariablen zum Generieren einer Begrüßungsmeldung beinhaltet, die präsentiert werden kann, bevor eine Nachricht für den besagten bestimmten Nutzer aufgezeichnet wird.
  9. Das Verfahren gemäß Anspruch 8, zusätzlich umfassend einen Schritt des automatischen Generierens einer Begrüßungsmeldung, die auf den Reaktionen auf die besagte Schrittfolge basiert.
  10. Das Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der besagte Schritt des Ermöglichens des Zugriffs zum Verändern von Schnittstellenfunktionen das Einleiten des Aufnehmens einer Sprachnachricht einer der besagten zuständigen Personen zum Zusammenstellen einer Begrüßungsmeldung beinhaltet.
  11. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1 zum Einsatz in einem Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystem (10) mit mehreren Nutzern (12, 14), folgende Schritte umfassend: – Zuordnen einer eindeutigen Mailbox zu jedem Nutzer, sodass jede Mailbox einem der besagten Nutzer zugeordnet ist; und – für jede der besagten Mailboxen folgende Schritte umfassend: 1) Bereitstellen eines Begrüßungsmodus, der aktiviert wird, wenn die besagte Mailbox angesprochen wird, wobei dieser Begrüßungsmodus mit einer Begrüßungsmeldung verbunden ist; 2) selektives Freigeben (50) von Varianten der besagten Begrüßungsnachricht durch mindestens eine Person, die nicht der der besagten Mailbox zugeordnete besagte Nutzer selbst ist; und 3) Aufzeichnen (66) einer Kontrollnachricht in der besagten Mailbox, wenn die besagte Begrüßungsmeldung verändert wird, und zwar einschließlich des Aufzeichnens von Informationen, die auf die besagte Person hinweisen, welche die besagte Begrüßungsmeldung verändert hat, sowie von Informationen, die auf die Veränderung der besagten Begrüßungsmeldung hinweisen.
  12. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Teilschritt des selektiven Freigebens von Varianten der besagten Begrüßungsmeldung es beinhaltet, eine Sprachaufzeichnung der besagten Person zu ermöglichen, die nicht der besagte Nutzer selbst ist.
  13. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, zusätzlich umfassend einen Schritt des Aufzeichnens von Nachrichten, einschließlich der besagten Kontrollnachricht, in jeder Mailbox in mindestens einer der Datenarten Audio, Video, Text und Telefax.
  14. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Schritt des Zuordnens von Mailboxen ein Schritt des Zuordnens von Sprachboxen eines Telekommunikationssystems ist.
  15. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Teilschritt des selektiven Freigebens von Varianten der besagten Begrüßungsmeldungen es beinhaltet, der besagten Person eine Schrittfolge von Nachrichtenvariablen vorzulegen, wobei das besagte Verfahren außerdem einen Schritt des Generierens einer vervollständigten Begrüßungsmeldung beinhaltet, welche auf mehreren von der besagten Person in Reaktion auf die besagte Schrittfolge gemachten Eingaben basiert.
  16. Das Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Teilschritt des selektiven Freigebens von Varianten der besagten Begrüßungsmeldung es beinhaltet, den Zugriff von Personen auf in der besagten Mailbox gespeicherte Nachrichten zu verhindern, falls die Person nicht der besagte Nutzer selbst ist, zu dem die besagte Mailbox gehört.
  17. Ein Verfahren zum Zusammenstellen einer Begrüßungsmeldung für ein Nachrichtenspeicherungs- und -abrufsystem, folgende Schritte umfassend: – Vorlegen einer Schrittfolge von Aufforderungen (52, 56, 60) zum Angeben von Informationen hinsichtlich eines Nutzers, für den eine Begrüßungsmeldung generiert werden soll; – Speichern (54, 58, 62) der Reaktionen auf jede Antwort der besagten Schrittfolge; – Automatisches Generieren (64) der besagten Begrüßungsmeldung, basierend auf den besagten Reaktionen; und – Speichern der besagten Begrüßungsmeldung zwecks wiederholten Präsentierens über ein Telekommunikationsnetz.
  18. Das Verfahren gemäß Anspruch 17, wobei der besagte Schritt des automatischen Generierens der besagten Begrüßungsmeldung ein Schritt des Anpassens einer Musternachricht basierend auf besagten Reaktionen ist.
  19. Das Verfahren gemäß Anspruch 17, zusätzlich umfassend das Speichern einer Kontrollnachricht, die auf die Veränderungen der Begrüßungsmeldung hinweist, wenn eine andere Person als der besagte Nutzer selbst auf die besagte Schrittfolge von Aufforderungen reagiert.
  20. Das Verfahren gemäß Anspruch 19, zusätzlich umfassend einen Schritt des Beschränkens des Zugriffs durch die besagte Person, sodass der besagte Zugriff durch die besagte Person auf gespeicherte, an den besagten Nutzer gerichtete Nachrichten gesperrt wird.
  21. Das Verfahren gemäß Anspruch 17, wobei das besagte Nachrichtensystem ein Sprachnachrichtensystem ist und wobei der besagte Schritt des Vorlegens der besagten Schrittfolge ein Schritt des Generierens von Sprachaufforderungen über eine Telefonleitung ist.
  22. Das Verfahren gemäß Anspruch 21, wobei der besagte Schritt des Vorlegens der besagten Schrittfolge Aufforderungen zum Drücken bestimmter Telefontasten als Reaktionen auf die besagten Anfragen nach Informationen beinhaltet.
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