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Diese
Erfindung wurde teilweise mit Unterstützung der Regierung unter dem
Grant (oder Vertrag) Nr. CA 45919 gemacht, welcher von den National
Institutes of Health vergeben wird. Die Regierung hat an dieser
Erfindung gewisse Rechte.
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Diese
Erfindung betrifft die Herstellung und Verwendung von Biosensoren,
welche biologische "Bindungspartner" (Moleküle, die
spezifisch andere Moleküle
binden, um einen Bindungskomplex wie beispielsweise Antikörper-Antigen,
Lektin-Kohlenhydrat, Nukleinsäure-Nukleinsäure, Biotin-Avidin
usw. zu bilden) umfassen, die mit optischen Fasern verknüpft sind.
Die Erfindung stellt verbesserte Methoden zur Befestigung verschiedener
Biomoleküle
an festen Oberflächen,
insbesondere optischen Fasern, bereit. Chargen von optischen Fasern
werden serienmäßig mit
derselben Spezies von Bindungspartner hergestellt, aus ihrer bestimmten
Charge ausgeeinzelt und mit ähnlichen
optischen Fasern aus anderen Chargen mit anderen Spezies von Bindungspartnern wieder
gruppiert.
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Diese
Erfindung wurde mit Unterstützung
der Regierung unter dem Grant Nr. CA 45919, welcher von dem National
Institute of Health vergeben wird, und unter dem Grant Nr. DE-AC0376SF0098,
welcher von dem Department of Energy vergeben wird, gemacht. Die
Regierung hat an dieser Erfindung gewisse Rechte.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Biosensoren
sind Sensoren, welche chemische Spezies mit hoher Selektivität auf der
Basis von molekularer Erkennung statt der physikalischen Eigenschaften
von Analyten nachweisen. Siehe z. B. Advances in Biosensors, A.
P. F. Turner, Herausg., JAI Press, London (1991). Viele Typen von
Biosensorvorrichtungen sind in den vergangenen Jahren entwickelt
worden, einschließlich
Enzymelektroden, optischer Immunsensoren, Ligand-Rezeptor-Amperometern
und Sonden für
gedämpfte
Wellen. Updike und Hicks, Nature 214: 986 (1967), Abdel-Latif et al.,
Anal. Lett. 21: 943 (111988); Giaever, J. Immunol. 110: 1424 (1973);
Sugao et al., Anal. Chem. 65: 363 (1993), Rogers et al., Anal. Biochem.
182: 353 (1989).
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Biosensoren,
welche ein biologisches "Bindungsmolekül" umfassen, das an
einer optischen Faser befestigt ist, sind im Stand der Technik,
am häufigsten
als Detektoren für
gedämpfte
Wellen, wohlbekannt (siehe z. B. U.S.-Patent 4,447,546 von Hirschfeld
und U.S.-Patente 4,582,809 und 4,909,990 von Block et al.). Um die
Empfindlichkeit und Selektivität zu
maxi mieren, benutzen derartige Biosensoren typischerweise eine einzelne
Spezies eines biologischen Bindungsmoleküls, welche an der Sensorfläche befestigt
ist.
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Derartige
Biosensoren mit einer "einzelnen Spezies" sind in der Hinsicht
beschränkt,
dass diese kein internes Mittel aufweisen, um im Hinblick auf eine
nicht spezifische Bindung korrigiert oder kalibriert zu werden.
Somit müssen
sie gegen einen externen Standard kalibriert werden. Zusätzlich sind
sie auf den Nachweis eines einzigen Analyten beschränkt.
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Biosensoren,
welche zwei oder mehrere Spezies biologischer Bindungspartner umfassen, überwinden
diese Beschränkungen.
Ein Biosensor "mit
mehreren Spezies" erlaubt
im Prinzip den gleichzeitigen Nachweis von so viel verschiedenen
Typen von Analyten, wie es Spezies von biologischen Bindungspartnern
gibt, die in den Sensor eingebaut sind. Zusätzlich liefert der Vergleich
der Mengen eines einzelnen Analyten, der an mehrere Spezies von
Bindungspartnern bindet, ein Maß für die nicht
spezifische Bindung und wirkt somit als eine interne Kontrolle für die Variabilität der Messung,
die durch die nicht spezifische Bindung eingeführt wird.
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Zusätzlich stellt
der Einschluss von Fasern, die biologische Bindungspartner tragen,
die für
verschiedene Analyten spezifisch sind, von denen bekannt ist, dass
sie bei einem bestimmten Test ein Hintergrundsignal erzeugen, ein
Mittel bereit, um gleichzeitig das Hintergrundsignal zu messen und
dieses abzuziehen. Die Bereitstellung einer Mehrzahl von Fasern,
die verschiedene Spezies von Bindungspartnern tragen, erlaubt den
Nachweis einer Mehrzahl von Komponenten, die zu einem Hintergrund
oder einem anderen Signal beitragen, und das Aussortieren des Beitrags
von jeder Komponente zu diesem Signal.
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Damit
dieser besonders nützlich
ist, ist es für einen
Biosensor mit mehreren Spezies erforderlich, dass der Sensor ein
separates Signal bereitstellt, welches das Binden von Analyten an
jede der verschiedenen Spezies von Bindungspartnern, welche die
Sonde umfasst, kennzeichnet. Somit muss jede Spezies von Bindungspartner
individuell "adressiert" werden.
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Zusätzlich wird
eine "Sensorfläche" (die Oberfläche, welche
die biologischen Bindungspartner trägt), welche einen relativ kleinen
Oberflächenbereich
aufweist, die Messung kleiner Probenvolumina erleichtern, da weniger
Probenmaterial benötigt wird,
um die Sensorfläche
vollständig
einzutauchen. Ein Detektor mit kleinem Oberflächenbereich wird sich ebenfalls
zur Verwendung für
in vitro-Messungen als vorteilhaft erweisen. Die Herstellung eines Detektors,
welcher eine große
Anzahl an unterschiedlichen biologischen Bindungspartnern trägt, die einen
kleinen Bereich belegen, kann als die Herstellung einer hochdichten
Anordnung von biologischen Bindungspartnern angesehen werden.
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Die
Erzeugung von hochdichten Anordnungen biologischer Bindungspartner,
wo jede Spezies von Bindungspartner einzeln adressiert wird, führt zu enormen
Herstellungsproblemen. Einer der bis heute erfolgreichsten Ansätze ist
die fotolithografische Festphasensynthese in großem Maßstab, für welche die Affymax Inc. die
Pionierarbeit geleistet hat (siehe z. B. Fodor et al., Science 251:
767–773
(1991) und U.S.-Patent Nr. 5,143,854). Bei diesem Ansatz werden
Anordnungen von Peptiden oder Nukleinsäuren chemisch auf einem festen
Träger
synthetisiert. Unterschiedliche Moleküle werden gleichzeitig an unterschiedlichen
vorher bestimmten Orten auf dem Substrat durch die Verwendung eines
fotolithografischen Verfahrens synthetisiert, welches selektiv fotolabile Schutzgruppen
auf den wachsenden Molekülen
an besonders ausgewählten
Orten auf dem Substrat entfernt. Die resultierende Anordnung von
Molekülen ist "räumlich adressiert". In anderen Worten
wird die Identität
jedes biologischen Moleküls
durch seine Lage auf dem Substrat bestimmt.
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Der
fotolithografische Ansatz ist jedoch auf Moleküle beschränkt, die chemisch synthetisiert
werden können.
Somit ist er typischerweise auf Peptide, die kürzer sind als ca. 50 Aminosäuren, und
Nukleinsäuren,
die kürzer
sind als ca. 150 Basenpaare, beschränkt. Zusätzlich erzeugt der fotolithografische Ansatz
typischerweise solche Anordnungen auf einem planaren Substrat (z.
B. einem Glasobjektträger)
und liefert keinen intrinsischen Mechanismus, durch welchen ein
Signal, das durch die Bindung eines bestimmten biologischen Bindungspartners
erzeugt wird, übertragen
werden kann.
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Das
U.S.-Patent Nr. 5,250,264 von Walt et al. offenbart einen Sensor,
welcher eine faseroptische Anordnung umfasst, die eine "Mehrzahl von unterschiedlichen
Farbstoffen, die in individuellen Raumpositionen auf der Oberfläche des
Sensors immobilisiert sind" verwendet.
Jeder Farbstoff ist in der Lage, auf einen anderen Analyten (z.
B. pH, O2, CO2 usw.) anzusprechen,
und der Sensor als Ganzes ist in der Lage, gleichzeitige Messungen
mehrerer Analyten zu liefern.
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Obwohl
der von Walt et al. offenbarte Sensor kein Biosensor ist, beschreibt
die Literaturstelle ein Mittel zur Herstellung eines Sensors, welcher
eine Mehrzahl einzeln adressierter "Detektionskomponenten" trägt. Bei
Walt et al. werden die optischen Fasern zunächst zusammengesetzt, um ein
Bündel zu
bilden. Transmissionsenden einer Faser oder einer Gruppe von Fasern
werden dann spezifisch beleuchtet. Jede beleuchtete Faser überträgt das Licht zu ihrem
entsprechenden Sensorende, wo das Licht eine Sensorfarbstoffmischung "fotopolymerisiert", was den Farbstoff
an das Sensorende binden lässt. Dieser
Prozess wird mit unterschiedlichen Fasern für unterschiedliche fotopolymerisierte
Farbstoffe wiederholt. Die Wiederholung setzt sich fort, bis eine Sensoranordnung
aufgebaut ist.
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Dieser
Ansatz leidet unter den Beschränkungen,
dass er fotopolymerisierbare Sensorfarbstoffe erfordert, und ist
somit in der Anzahl an unterschiedlichen Spezies pro Sonde durch
die Anzahl an unterschiedlichen Farbstofftypen beschränkt. Zusätzlich stellt
diese Literaturstelle keine Mittel bereit, um einzeln adressierte
biologische Moleküle
(z. B. Peptide, Nukleinsäuren,
Antikörper)
an dem Sensor zu befestigen. Somit liefern Walt et al. kein Mittel
zur Herstellung von Biosensoren.
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Hartmann
et al., Sensors and Actuators B, Band 28 (1995), 143–149 beschreiben
eine Immobilisation in einem Schritt von Immunglobulin G und das
Potential der Methode bei der Anwendung in Immunsensoren. Einzelschichten
von Antikörpern,
welche in eine Polymereinzelschicht eingearbeitet sind, werden auf
der unteren Phase einer Langmuir-Blodgett-Wanne hergestellt. Die
Langmuir-Blodgett-Wanne wird mit einer festen Oberfläche in Kontakt
gebracht, wodurch das Immunglobulin G an der festen Oberfläche befestigt
wird, so dass dieses spezifisch ein zweites Molekül erkennen
und binden kann.
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US-A-5,194,393
betrifft einen optischen Biosensor, welcher auf einer Fluoreszenzenergieübertragung
beruht, bestehend aus (a) einem festen Träger, (b) einer Langmuir-Blodgett-Folie, welche an
(a) befestigt ist, (c) wenigstens einem fluoreszierenden Farbstoff,
welcher in wenigstens einer der oberen vier Schichten der LB-Folie
angeordnet ist, (d) einem Rezeptormolekül, welches in oder an der obersten Schicht
der LB-Folie gebunden oder angeordnet ist, und (e) einen mobilen
fluoreszierenden Farbstoff.
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Hartmann
et al., Proceedings of the International Solid-State Sensors and
Actuators Conference – Transducers '95, 25.–29. Juni
1995 und Found. Sensors and Actuators Technol., Schweden, Band 2 (1995),
505–508
beschreiben ein Einschrittverfahren, bei welchem gemischte Folien,
die aus funktionalisierter Cellulose und Immunglobulin G (IgG) bestehen,
vollständig
auf optische Wellenleiter transferiert werden. Aufgrund der Einbettung
des IgG in die Matrix und einem Fotopolymerisationsverfahren ist
die Stabilität
der Folien im Vergleich zu reinen IgG-Folien verbessert.
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Steinitz,
J. Immunological Methods 187 (1995), 171–177 beschreibt ein Verfahren
zur Herstellung von Teilchen aus Nitrocellulose mit 1–3 Mikrometer
Größe, welche
in der Lage sind, Protein zu absorbieren. Protein wird auf vorgeformte
Teilchen absorbiert, die erzeugt wurden, indem zuerst ein Blatt Nitrocellulosepapier
in DMSO gelöst
wurde und dieses dann mit Natriumcarbonat/Bicarbonatpuffer ausgefällt wurde.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren bereit, wie es in Anspruch
[1] beschrieben wird.
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Die
Erfindung stellt ebenfalls verbesserte Verfahren zur Befestigung
von verschiedenen Biomolekülen
(z. B. Nukleinsäuren)
an festen Oberflächen
bereit. Die Verfahren beinhalten die Verwendung einer Matrixlösung, welche
das interessierende Biomolekül
und ein organisches oder anorganisches Matrixpolymer umfasst. Typischerweise
ist die Matrixlösung
eine einphasige Lösung,
welche sowohl das Matrixpolymer (z. B. Nitrocellulose) in einem
geeigneten Lösungsmittel
(z. B. DMSO) als auch eine wässrige
Lösung
der Nukleinsäure
oder eines anderen Biomoleküls
umfasst. Die Matrixlösungen
der Erfindung können
zur Befestigung von Nukleinsäuren und
anderen Biopolymeren auf irgendeiner festen Oberfläche verwendet
werden, die üblicherweise
als eine feste Oberfläche
bei einer Nukleinsäurehybridisierung,
in Immuntests und dergleichen verwendet wird. Beispielhafte feste
Oberflächen
umfassen Glas (z. B. optische Fasern, Objektträger und Kügelchen), Kunststoffe, Quarz
und dergleichen.
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Insbesondere
stellt die vorliegende Erfindung ein neues Mittel zur Herstellung
von Biosensoren bereit, welche eine Mehrzahl von biologischen "Bindungspartnern" (Moleküle, die
spezifisch an andere Moleküle
binden, um einen Bindungskomplex wie z. B. Antikörper-Antigen, Lektin-Kohlenhydrat, Nukleinsäure-Nukleinsäure, Biotin-Avidin
usw. zu bilden) umfassen, die mit optischen Fasern verknüpft sind.
Insbesondere stellt das Verfahren ein Mittel bereit, um eine hochdichte
Anordnung biologischer Bindungspartner herzustellen, wobei jede
Spezies von Bindungspartner einzeln adressiert wird. Im Gegensatz
zu gewissen Verfahren im früheren
Stand der Technik sind die biologischen Bindungspartner, die in der
vorliegenden Erfindung benutzt werden, nicht auf chemisch synthetisierte
Oligonukleotide oder Peptide beschränkt, sondern umfassen stattdessen
Nukleinsäuren,
Antikörper,
Proteine, Lektine oder andere Bindungspartner, die aus Zellen, Geweben
oder Organismen stammen, in ihrem nativen Zustand oder anderweitig
durch die Verfahren der rekombinanten DNA-Technologie modifiziert.
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Insbesondere
umfassen die Biosensoren der vorliegenden Erfindung eine Mehrzahl
von optischen Fasern, die zusammengebündelt sind, um eine optische
Faseranordnung zu bilden. Das Sensorende jeder optischen Faser oder
Gruppe von optischen Fasern, welche die optische Faseranordnung
umfasst, trägt
eine besondere Spezies eines biologischen Bindungspartners. Optische
Signale, welche durch die Bindung eines Analyten an einen biologischen
Bindungspartner erzeugt werden, werden entlang der entsprechenden
optischen Fasern zu einem Transmissionsende geleitet, welches an
einem Detektor befestigt sein kann. Der Nachweis des Signals aus den
Fasern, welche jeder Spezies von biologischem Bindungspartner entsprechen,
liefert eine gleichzeitige Messung der Bindung einer Mehrzahl von
Analyten.
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Insbesondere
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von
faseroptischen Biosensoren bereit. Das Verfahren beinhaltet die
Bereitstellung einer Mehrzahl von optischen Fasern, welche zu einer
Mehrzahl von getrennten Fasergruppen oder Chargen gruppiert sind.
Jede Faser hat ein Sensorende und ein Transmissionsende, und die
Fasern in jeder Gruppe sind derart orientiert, dass die Sensorenden
gleich ausgerichtet sind. Jede Gruppe von Fasern wird dann behandelt,
um eine einzige Spezies eines biologischen Bindungspartners an den
Sensorenden der aufbauenden Fasern zu befestigen. Alternativ kann
eine Mehrzahl von Spezies des biologischen Bindungspartners an jeder Gruppe
befestigt werden, solange die Mehrzahl der Spezies der biologischen
Bindungspartner, welche an einer Fasergruppe befestigt ist, von
der Mehrzahl an Spezies verschieden ist, die an den anderen Fasergruppen
befestigt ist.
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Fasern
oder Gruppen von Fasern werden dann ausgewählt und einzeln von ihren entsprechenden
Chargen abgetrennt. Eine oder mehrere der einzeln abgetrennten Fasern
aus jeder Gruppe werden dann an ihren Sensorenden mit anderen Fasern
aus anderen Chargen kombiniert, um eine optische Faseranordnung
zu erzeugen. Die Sensorenden können in
einer im Wesentlichen planaren Orientierung angeordnet werden oder
können
lagenweise angeordnet werden, um eine geschichtete Sensorfläche zu bilden.
Die optische Faseranordnung enthält
Fasern, die in der Lage sind, gleichzeitig die Bindung von Komponenten
einer Testprobe an die verschiedenen Bindungspartner auf den verschiedenen
Fasern der optischen Faseranordnung zu testen.
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Die
Identität
der Charge jeder Faser wird während
des Bündelungsverfahrens
vorzugsweise an oder nahe an dem Transmissionsende der Fasern festgehalten.
Diese Transmissionsenden werden dann einzeln zu Detektoren, wie
beispielsweise einer Mehrzahl optischer Sensoren, adressiert. Die
Lage und räumliche
Anordnung der Transmissionsenden, welche den bestimmten biologischen
Bindungspartnern entsprechen, sind voneinander verschieden und bekannt.
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Somit
sorgt die Erfindung für
die Herstellung einer hochdichten Anordnung von biologischen Bindungspartnern,
bei welcher jeder Bindungspartner einzeln adressiert wird. Ein optisches
Signal, welches durch die Bindung des Bindungspartners an sein Substrat,
um einen Bindungskomplex zu bilden, erzeugt wird, wird für jeden
einzelnen Test durch die optische Faser oder die Gruppe von Fasern
zu einem Detektor geleitet. Somit ist die Bindung eines Moleküls an einen
bestimmten biologischen Bindungspartner spezifisch nachweisbar.
Durch ein Prüfen
der adressierten Transmissionsenden der Fasern oder der Gruppen
von Fasern können
die adressierten Transmissionsenden einmalige Muster übertragen, welche
bei der schnellen Identifizierung von Analyten in der Probe durch
den Sensor helfen.
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In
einer Ausführungsform
kann die Faseroptik Nukleinsäurebindungspartner
tragen, an welche Nukleinsäuren
in der Testprobe hybridisieren können.
Wie hierin verwendet, beziehen sich die Ausdrücke "Nukleinsäure" oder "Nukleinsäuremolekül" auf ein Deoxyribonukleotid- oder Ribonukleotidpolymer in
entweder einzel- oder doppelsträngiger
Form, und dieses würde,
falls es nicht anderweitig beschränkt ist, bekannte Analoge natürlicher
Nukleotide umfassen, welche in einer ähnlichen Weise wie natürlich vorkommende
Nukleotide wirken können.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Biosensor eine Mehrzahl von Fasern, wobei jede Faser
ein Sensorende und ein Transmissionsende einschließt, das
Sensorende von wenigstens einer ersten Faser daran befestigt einen ersten
biologischen Bindungspartner aufweist und das Sensorende wenigstens
einer zweiten Faser daran befestigt einen zweiten biologischen Bindungspartner
aufweist, eine Transmissionsanordnung mit ersten und zweiten Positionen,
welche die Transmissionsenden der ersten und zweiten Fasern adressieren,
Mittel zum Adressieren der Transmissionsenden der ersten und zweiten
Fasern zu der Transmissionsanordnung, optische Abfragemittel benachbart
zu den Transmissionsenden zur Untersuchung der vergleichsweisen
Befestigung von Analyten an den Sensorenden der Fasern. Die Sensorenden
der ersten und zweiten Fasern können
so angeordnet werden, dass diese eine geschichtete Sensorfläche bilden. Die
ersten und zweiten Bindungspartner können Nukleinsäuren, z.
B. DNA und cDNA, sein. Die Nukleinsäuren können auf spezifischen Bereichen
von einem oder mehreren menschlichen Chromosomen kartiert wer den
oder können
exprimierte Sequenzen wie z. B. cDNA oder mRNA sein. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
sind die Targetnukleinsäuren
ca. 1.000 bis 1.000.000 Nukleotide in Komplexität.
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Anordnungen,
welche Nukleinsäure
tragen, sind besonders nützlich
in Vergleichenden Genomischen Hybridisierungstests (CGH), um chromosomale
Anomalien, insbesondere Zunahmen oder Abnahmen in der Kopienzahl
bestimmter chromosomaler Bereiche, nachzuweisen. Bei einem Beispiel
dieses Ansatzes wird eine erste Ansammlung von (Sonden-)Nukleinsäuren mit
einer ersten Markierung markiert, während eine zweite Ansammlung
von (Sonden-)Nukleinsäuren
mit einer zweiten Markierung markiert wird. Ein Biosensor, wie er
oben beschrieben wird, ist einer, bei welchem die biologischen Bindungspartner
Targetnukleinsäuren
sind. (Wie hierin verwendet bezieht sich der Ausdruck "Targetnukleinsäuren" typischerweise auf
Nukleinsäuren,
die an den optischen Fasern befestigt sind, welche die faseroptische
Anordnung umfasst, während "Sondennukleinsäuren" jene Nukleinsäuren sind,
die frei in Lösung
vorliegen, welche mit den Targetnukleinsäuren hybridisieren.) Das Hybridisierungsverhältnis der Nukleinsäuren wird
durch das Verhältnis
der zwei (erste und zweite) Markierungen bestimmt, die an jede Faser
in der Anordnung binden. Wenn es chromosomale Deletionen oder Vervielfachungen
gibt, werden Unterschiede in dem Verhältnis der Signale von den zwei
Markierungen nachgewiesen. Die Identifizierung der spezifischen
optischen Fasern in der Anordnung, welche zu diesen Verhältnissen
führt, wird
die Nukleinsäuresequenz,
welche die Sonde trägt,
und damit die Nukleinsäuresequenz,
die verändert
ist, anzeigen.
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Die
Targetnukleinsäuren
(die Nukleinsäuren, die
an den optischen Fasern befestigt sind) können DNA und cDNA umfassen
und können
auf spezifischen Bereichen in menschlichen Chromosomen kartiert
werden. Zusätzlich
weisen die Targetnukleinsäuren
vorzugsweise ca. 1.000 bis 1.000.000 Nukleotide in Komplexität auf. Die
Komplexität
der Sequenz, die zu der Targetnukleinsäure komplementär ist, beträgt vorzugsweise
weniger als 1% der Gesamtkomplexität der Sequenzen in der Probe.
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Die
erste und zweite Markierung sind vorzugsweise fluoreszierende Markierungen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfassen die ersten
Sondennukleinsäuren
mRNA oder cDNA aus einer Testzelle und die zweiten Sondennukleinsäuren umfassen
mRNA oder cDNA aus einer Referenzzelle. In einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
stammen die ersten Sondennukleinsäuren aus einem Testgenom, und
die zweiten Sondennukleinsäuren stammen
aus einem Referenzgenom. Das Testgenom kann Nukleinsäuren aus
fötalem
Gewebe oder aus einem Tumor umfassen.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung werden Anordnungen von optischen Fasern offenbart,
bei welchem das Abfrageende jeder Faser in der Anordnung eine Mehrzahl
biologischer "Bindungspartner" umfasst. Jeder Bindungspartner
ist an einer oder mehreren optischen Fasern befestigt, die spezifisch adressiert
werden oder am Transmissionsende als mit dem bestimmten Bindungspartner
verbunden identifiziert werden. Durch die richtig adressierten und
abgefragten Transmissionsenden findet die Messung statt.
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In
einer spezifischen Ausführungsform
werden Anordnungen von optischen Fasern, die Nukleinsäuremoleküle tragen,
offenbart. Diese optischen Fasern weisen an ihren Abfrageenden spezifische
Nukleinsäuren,
wie beispielsweise Nukleinsäuren
mit einer gewissen minimalen Länge
(z. B. 400 bp) oder welche aus bestimmten Bibliotheken stammen (z.
B. gleichmäßig entlang
eines bestimmten Chromosoms angeordnet oder ein bestimmtes Gen darstellend), auf.
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Es
ist ein Vorteil der offenbarten Vorrichtung und des Verfahrens,
dass die aufgebaute Anordnung für
ein schnelles Screenen ausgedehnter Anordnungen von biologischen
Bindungspartnern maßgeschneidert
werden kann. Unter Verwendung der bereits angegebenen Informationen
können
Anordnungen zusammengestellt werden, welche gleichzeitig und schnell
Proben von Nukleinsäurevariationen über gesamte
Genome hinweg überwachen
können. Beispielsweise
könnte
ein faseroptischer Sensor, der 30.000 Targetnukleinsäuren trägt, die
jeweils 100 kb genomische DNA enthalten, eine vollständige Abdeckung
des menschlichen Genoms ergeben.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Darstellung, welche eine Gruppe von Fasern zeigt,
deren Sensorenden zur gemeinsamen Behandlung zusammengebunden sind,
um einen Bindungspartner zu befestigen, und deren Transmissionsenden
einzeln markiert sind, um zu ermöglichen,
dass die Fasern der dargestellten Gruppe von Fasern ähnlicher
Gruppen unterschieden werden können,
wenn später
eine nachfolgende Abtrennung der Fasern von der Gruppe stattfindet.
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2 stellt
eine Mehrzahl von unterschiedlichen Chargen einer Behandlungslösung mit
den Sensorenden der Gruppe von Fasern von 1 dar, welche
zur Behandlung in eine der Faserchargen eingetaucht werden;
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3 stellt
unterschiedliche Gruppen von vorher behandelten Fasern dar, welche
Seite an Seite mit Fasern vorliegen, die aus jeder Gruppe ausgeeinzelt
wurden, um diese zu einer gemeinsamen hochdichten Anordnung zusammenzufassen.
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4 stellt
eine zusammengesetzte hochdichte Anordnung nur an den Sensor- und
Transmissionsenden dar, mit einer Anordnung der Sensorenden in einer
geschichteten Anordnung zur Beleuchtung durch das Abfragelicht und
den Detektorenden, die identifiziert und einzeln zu einer Sensoranordnung
adressiert werden, wobei die hier dargestellte Sensoranordnung eine
entsprechenden Anordnung von Kondensorlinsen zum Übertragen
der Faserbeleuchtung zu einer Detektoroberfläche aufweist;
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5 stellt
ein vergleichendes genomisches Hybridisierungsverfahren dar, das
zum Vergleich mit zwei Proben durchgeführt wird, welche vorher mit
unterschiedlichen Fluorophoren markiert wurden und zusammen in einer
gemeinsamen Charge zugegeben werden.
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Die 6A und 6B stellen
ein vergrößertes Detail
der gemeinsamen Charge von 5 dar, welche
an den geschichteten Abfragefasern am Sensorende der Anordnung zur
Anregung der Fluorophore, die an den Bindungspartnern befestigt
sind, ohne übermäßige direkte
Beleuchtung der Fasern selbst, durchleuchtet wird.
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Die 7A und 7B stellen
einen Detektor dar, welcher in Verbindung mit einer optischen Faseranordnung
oder mit irgendeiner anderen Anordnung von Lichtquellen (z. B. einer
Anordnung von hybridisierten fluoreszierenden Sonden) verwendet werden
kann.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Die
vorliegende Erfindung ist eine deutliche Verbesserung für faseroptische
Biosensoren, Verfahren zur Herstellung von Biosensoren und Verfahren zur
Durchführung
von qualitativen und quantitativen Messungen von biologischen Molekülen unter
Verwendung eines einzigartigen faseroptischen Biosensors. Insbesondere
stellt die vorliegende Erfindung ein neues Verfahren zur Konstruktion
eines Biosensors bereit, welcher eine hochdichte Anordnung von biologischen
Bindungspartnern umfasst.
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Die
Biosensoren der vorliegenden Erfindung umfassen im Allgemeinen ein
Bündel
von gleich ausgerichteten optischen Fasern. Jede einzelne optische
Faser oder Gruppe von Fasern innerhalb des Biosensors trägt eine
einzige Spezies eines biologischen Bindungspartners. Wie hierin
verwendet, sind biologische Bindungspartner Moleküle, die
andere Moleküle
spezifisch erkennen und binden, wodurch sie einen Bindungskomplex
bilden. Typische Bindungskomplexe umfassen Antikörper-Antigen, Lektin-Kohlenhydrat,
Nukleinsäure-Nukleinsäure, Biotin-Avidin, Rezeptor-Rezeptorligand
usw., sind aber nicht darauf beschränkt.
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Die
Ausdruck "spezifisch
erkennen und binden" bezieht
sich auf die Bindung eines biologischen Bindungspartners an ein
bestimmtes Molekül
und an kein anderes Molekül,
welchem der biologische Bindungspartner normalerweise ausgesetzt
ist. Im Fall von Nukleinsäuren
tritt die spezifische Bindung durch Hybridisierung auf, und die
Ausdrücke "spezifische Hybridisierung" oder "hybridisiert spezifisch
mit" beziehen sich
auf die Hybridisierung, bei welcher eine Sondennukleinsäure im Wesentlichen
an eine Targetnukleinsäure
bindet und an andere Nukleinsäuren,
die in dem Biosensor vorliegen, unter definierten stringenten Bedingungen
im Wesentlichen nicht bindet. Ein Fachmann wird erkennen, dass ein
Verringern der Stringenz der Hybridisierungsbedingungen ermöglichen
wird, dass Fehlpaarungen der Sequenz toleriert werden. Das Ausmaß der tolerierten
Fehlpaarungen kann durch geeignete Einstellung der Hybridisierungsbedingungen
gesteuert werden.
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Der
Ausdruck "Spezies", wie er hierin verwendet
wird, bezieht sich auf einen biologischen Bindungspartner, der in
der Lage ist, spezifisch ein bestimmtes Targetmolekül zu binden.
Somit können beispielsweise
biologische Bindungspartner beide Nukleinsäuren sein; wenn sie aber unterschiedliche Nukleotidsequenzen
aufweisen, so dass diese mit unterschiedlichen Molekülen spezifisch
hybridisieren, werden sie als unterschiedliche Spezies angesehen.
In ähnlicher
Weise werden zwei Antikörper,
die für
verschieden Epitope spezifisch sind, als verschiedene Spezies angesehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
trägt der
Biosensor zwei oder mehrere unterschiedliche Spezies biologischer
Bindungspartner. Die Verwendung von zwei oder mehreren Spezies von
Bindungspartnern erlaubt den gleichzeitigen Nachweis von zwei oder
mehreren Analyten in einer Testprobe, wobei die Anzahl an nachweisbaren
Analyten nur durch die Anzahl an unterschiedlichen biologischen
Bindungspartnern, die auf dem Biosensor vorliegen, begrenzt wird.
Der Biosensor kann ggf. zusätzliche
optische Fasern einschließen,
auf welchen biologischen Bindungspartnern fehlen. Diese zusätzlichen Fasern
können
Komponenten zum Nach weis verschiedener physikalischer Parameter
der Testprobe, wie z. B. Temperatur oder pH, tragen oder sie können alternativ
gar keine Komponente aufweisen und einfach als eine optische Leitung
zur Sichtbarmachung dienen, wodurch sie als ein Endoskop dienen,
um die Einführung
der Biosensorsonde bei verschiedenen in vivo-Anwendungen zu steuern.
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Ein
Biosensor, welcher eine Mehrzahl von biologischen Bindungspartnern
trägt,
erlaubt den gleichzeitigen Test einer Mehrzahl von Analyten in einer
Probe. Zusätzlich
liefert die Messung der Bindung eines einzigen Analyten an eine
Anzahl unterschiedlicher Spezies von biologischen Bindungspartnern
eine Kontrolle für
die nicht spezifische Bindung. Ein Vergleich des Ausmaßes der
Bindung von unterschiedlichen Analyten in einer Testprobe erlaubt
die Auswertung der relativen Zunahme oder Abnahme der unterschiedlichen
Analyten. Aufgrund der kleinen Querschnittsfläche der optischen Fasern schließlich liefert
das Zusammenbündeln
zu einer optischen Anordnung einer Anzahl von optischen Fasern,
die jeweils einen anderen biologischen Bindungspartner tragen, einen
effektiven Mechanismus zur Herstellung von hochdichten Anordnungen
biologischer Bindungspartner, welche für eine große Vielzahl von in vivo- und
in vitro-Tests geeignet sind.
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I. Aufbau des Biosensors
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Der
einzigartige faseroptische Biosensor der vorliegenden Erfindung,
sein Aufbau, seine Konstruktion bzw. seine Bestandteile sind in
den 1–6 dargestellt. Jeder einzelne faseroptische
Biosensor ist aus einer Mehrzahl faseroptischer Stränge 10 zusammengesetzt,
welche koaxial entlang ihrer Länge angeordnet
sind, um eine einzelne, getrennte Konstruktion zu bilden. Der Biosensor
umfasst somit eine optische Faseranordnung 14, in welcher
die kleinste gemeinsame sich wiederholende Einheit ein einzelner
faseroptischer Strang 10 ist.
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Ein
bevorzugter faseroptischer Biosensor wird in 4 dargestellt.
Wie man dort sieht, umfasst ein einzelner faseroptischer Strang 10 eine
einzelne optische Faser mit einem stabförmigen Schaft und zwei Faserenden,
die als ein Sensorende 11 und ein Transmissionsende 12 bezeichnet
werden, welche jeweils eine im Wesentlichen planare Endoberfläche bereitstellen.
Der optische Faserstrang 10 ist typischerweise aus Glas
oder Kunststoff zusammengesetzt und ist ein flexibler Stab, welcher
in der Lage ist, Lichtenergie weiterzuleiten, die an beiden seiner
Enden 11, 12 eingeführt wird. Derartige optische
Fasern 10 sind allgemein bekannt und im Handel erhältlich. Alternativ
kann der Anwender selbst optische Fasern gemäß den herkömmlichen Praktiken und Techniken herstellen,
die in der wissenschaftlichen und industriellen Literatur berichtet
werden. Dementsprechend wird die optische Faser 10 als
allgemein bekannt und als solche verfügbar angesehen.
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Man
wird erkennen, dass die 1–6 Darstellungen
sind, bei welchen die Merkmale absichtlich vergrößert und über ihren normalen Maßstab hinaus übertrieben
wurden, um sowohl für
Klarheit als auch für
die Darstellung extremer Details zu sorgen. Typischerweise weist
die herkömmliche
optische Faser einen Querschnittsdurchmesser von 5–500 Mikrometern
auf und wird routinemäßig in Längen eingesetzt,
die von Zentimetern (z. B. im Labor) bis zu Kilometern (z. B. auf
dem Gebiet der Telekommunikation) reichen. Wenn sie in einem Biosensor
verwendet werden, reichen die optischen Fasern typischerweise jedoch
vorzugsweise in der Länge
von Zentimetern bis zu ca. einem Meter.
-
Auch
wenn die optische Faser 10 in den 1–4 als
ein zylindrischer verlängerter
Stab dargestellt wird, welcher im Wesentlichen kreisförmige Endoberflächen aufweist,
gibt es kein Erfordernis oder eine Voraussetzung, dass diese spezielle
Konfiguration beibehalten wird. Im Gegenteil kann die optische Faser
polygonal oder entlang ihrer Länge asymmetrisch
geformt sein, am Sensorende oder Transmissionsende spezielle Muster
und Formen bereitstellen und muss keine Endoberfläche liefern,
die im Wesentlichen planar ist. Nichtsdestotrotz ist die optische
Faser in einer bevorzugten Ausführungsform
im Wesentlichen zylindrisch.
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Jede
optische Faser 10 kann individuell entlang ihrer Länge axial
umhüllt
sein. Die Umhüllung kann
irgendein Material sein, welches einen niedrigeren Brechungsindex
aufweist und eine Übertragung von
Lichtenergiephotonen aus der optischen Faser 10 in die äußere Umgebung
verhindert. Die Umhüllung
kann somit aus einer Vielzahl von unterschiedlichen chemischen Formulierungen
zusammengesetzt sein, einschließlich
verschiedener Gläser,
Silikone, Kunststoffe, Gewebe, Beschichtungen und Abschirmungsmaterial
mit unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung und Formulierung.
Verfahren zur Umhüllung,
einschließlich
Abscheidung, Extrusion, Spritzlackieren und Umkleiden, stehen in
der Wissenschaft und Industrie zur Verfügung, und jedes dieser bekannten
Verfahren kann ausgewählt
werden, um die Bedürfnisse
und Anforderungen des Anwenders zu erfüllen.
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Der
Anwender hat eine Vielzahl von Möglichkeiten
zur Auswahl, was die Konfiguration des Sensorendes 11 der
optischen Faser 10 betrifft. Wie oben angegeben, kann das
Sensorende 11 eine Oberfläche darstellen, die im Wesentlichen
planar und glatt ist. Alternativ kann das Sensorende 11 eine
Endoberfläche
bereitstellen, die im Wesentlichen konvex oder konkav ist.
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Man
wird erkennen, dass der Bereich und die Vielfalt der dimensionalen
und konfigurationalen Variation der optischen Faser 10 nur
durch die Fähigkeit des
Anwenders begrenzt wird, anschließend einen biologischen Bindungspartner
auf dem geplanten Sensorende 11 des Stranges anzuordnen
und zu immobilisieren. Die Verwendung von konkaven oder konvexen
Sensorenden 11 wird einen größeren Oberflächenbereich
bereitstellen, auf welchem ein biologischer Bindungspartner immobilisiert
werden kann, wodurch die Effizienz (das Signal zu Rauschen-Verhältnis pro
optischer Faser) des Biosensors erhöht wird.
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Während die
einzelne sich wiederholende Komponente des faseroptischen Biosensors
die individuelle optische Faser 10 ist, ist es die Ansammlung einer
Mehrzahl solcher Fasern, die eine diskrete optische Faseranordnung 14 bilden,
welche den gleichzeitigen Nachweis einer Mehrzahl von Analyten erlaubt.
Wenn die optischen Fasern angeordnet werden, um eine diskrete optische
Faseranordnung 14 zu bilden, werden die gleich ausgerichteten
Sensorenden 11 der Fasern zusammen angeordnet, um eine
Sensorfläche 13 zu
bilden. Ein typischer Biosensor wird in 4 und in
den 6A und 6B dargestellt,
bei welchen die Sensorfläche 13 in
einer übertriebenen,
in hohem Maße
vereinfachten Ansicht ohne Rücksicht
auf den Maßstab
erscheint. Die optische Faseranordnung 14 umfasst einen
gleichmäßig stabförmigen Sammelkörper, welcher
eine Sensorfläche 13 und
eine Transmissionsfläche 15 bildet.
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In
der Praxis schätzt
man, dass es typischerweise 1.000–3.000 faseroptische Stränge in einer herkömmlichen
bildgebenden Faser von 0,5 mm Durchmesser und nahezu 1 Million Stränge pro
Quadratmillimeter gibt. Die Gesamtzahl der einzelnen faseroptischen
Stränge,
welche die optische Faseranordnung 14 der vorliegenden
Erfindung bilden, wird ungefähr
genauso groß sein,
wobei die Gesamtzahl mit dem Querschnittsdurchmesser jeder optischen Faser,
dem Packungsmuster der einzelnen optischen Fasern in dem Sammelkörper und
der Dicke des Hüllmaterials,
wenn ein solches eingesetzt wird, variiert. Man wird erkennen, dass
ein Biosensor mit einem Quadratmillimeter, welcher nahezu 1 Million Stränge enthält, bei
welchen Gruppen von ca. 33 optischen Fasern jeweils mit einer anderen
Spezies eines biologischen Bindungspartners markiert sind, eine
Sensorfläche 13 erzeugen
wird, die ungefähr 30.000
verschiedene Spezies von biologischen Bindungspartnern auf 1 Quadratmillimeter
umfasst. Wie oben erklärt
wurde, könnte
ein solcher Sensor biologische Nukleinsäurebindungspartner bereitstellen, welche
das gesamte menschliche Genom in Abständen von 10 Megabasen abdecken.
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Die
Sensorfläche 13 muss
nicht als eine planare Oberfläche
angeordnet sein. Dagegen können die
einzelnen optischen Fasern "geschichtet" sein, so dass diese
aus der optischen Anordnung mit unterschiedlichen Abständen hervorstehen.
Dieses wird die Exposition von jedem Sensorende 11 einer
optischen Faser sowohl an die Probenflüssigkeit als auch an eine durchleuchtende
Lichtquelle 19 maximieren, wie in den 6A und 6B gezeigt
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Sensorenden 11 der optischen Fasern, welche
die optische Faseranordnung 14 umfasst, in einem zufälligen oder
willkürlichen
Muster zusammengebündelt,
um die Sensorfläche 13 zu
bilden. Alternativ kann die Anordnung der Sensorenden 11 in
hohem Maße
geordnet sein, wobei das Sensorende von jeder Faser eine bestimmte
vorbestimmte Lage in der Sensorfläche 13 einnimmt. Wie
oben angegeben wurde, weisen die Sensorenden 11 der optischen
Fasern 10, welche die Sensorfläche 13 der optischen Faseranordnung 14 bilden,
daran befestigt einen biologischen Bindungspartner auf.
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Jede
optische Faser oder Gruppe von Fasern, welche die optische Faseranordnung 14 umfasst,
kann eine andere Spezies eines biologischen Bindungsmoleküls tragen.
Auch wenn die Verwendung einer einzelnen Spezies eines biologischen Bindungspartners
pro optischer Faser oder Gruppe von Fasern bevorzugt ist, kann alternativ
jede optische Faser oder Gruppe von Fasern eine Mehrzahl von biologischen
Bindungspartnern tragen, solange wie diese Mehrzahl von den biologischen
Bindungspartnern oder der Mehrzahl von biologischen Bindungspartnern
abweicht, die auf anderen Fasern oder Gruppen von Fasern vorliegen,
welche die optische Faseranordnung 14 umfasst. Die Fasern,
welche die gleiche Spezies von Bindungspartner tragen, können physikalisch
zusammengruppiert werden, wodurch getrennte Bereiche der Sensorfläche 13 erzeugt
werden, die durch das Vorliegen eines bestimmten biologischen Bindungspartners
gekennzeichnet sind, oder alternativ können die Fasern, die verschiedene
Bindungspartner tragen, vermischt werden, wobei die Sensorfläche 13 eine
relativ gleichmäßige oder
willkürliche
oder zufällige
Verteilung der Spezies der biologischen Bindungspartner repräsentiert.
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Die
Transmissionsfläche 15 der
optischen Anordnung kann eine im Wesentlichen planare optische Anordnung
darstellen, an welcher jegliche weiteren Befestigungen fehlen. Jedoch
ist in einer bevorzugten Ausführungsform
die Transmissionsfläche 15 dauerhaft
oder lösbar
an einem Detektor 20 befestigt, wie in 4 dargestellt
ist. Der Detektor kann eine oder mehrere Linsen zum Fokussieren
und zur Vergrößerung eines
optischen Signals umfassen, das entlang der optischen Fasern übertragen
wird, welche die optische Faseranordnung 14 umfasst. Der Detektor
kann zusätzlich
eine Vorrichtung umfassen, um das optische Signal in ein digitales
oder analoges elektrisches Signal umzuwandeln. Bevorzugte Detektoren
umfassen Fotozellen (Fotomultiplier) oder ladungsgekoppelte Vorrichtungen
(CCDs). Ein einzelner Fotomultiplier oder ein CCD-Element kann angeordnet
werden, um das gesammelte Signal zu messen, das von der gesamten
Transmissionsfläche 15 des
Biosensors geliefert wird. Alternativ kann eine CCD-(oder eine andere)Kamera
auf die Transmissionsfläche
des Biosensors fokussiert werden, um gleichzeitig Signale von allen
optischen Fasern abzulesen, was eine individuelle Auswertung des
Signals von jeder Faser oder Gruppe von Fasern erlaubt. In einer
anderen Ausführungsform
werden Mehrfach-CCD-Elemente oder Fotoröhren verwendet, um jeweils
ein Signal nachzuweisen, welches das Binden einer einzigen Spezies
des biologischen Bindungspartners, der auf der Sensorfläche 13 des
Biosensors vorliegt, darstellt. Somit ist der Detektor vorzugsweise
so angeordnet, dass er das Signal von einzelnen optischen Fasern 10 oder
von Gruppen von optischen Fasern abliest, wobei alle optischen Fasern 10 in
einer Gruppe dieselbe Spezies des biologischen Bindungspartners
tragen.
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Zusätzlich zum
Nachweisen von optischen Signalen aus einer faseroptischen Anordnung
kann der Detektor 20 im Allgemeinen verwendet werden, um
optische Signale aus irgendeiner Anordnung von Lichtquellen zu amplifizieren
und nachzuweisen. So kann beispielsweise die Anordnung von Lichtquellen eine
Anordnung von fluoreszierenden Punkten sein, wie sie auf der Hybridisierung
von fluoreszenzmarkierten Sonden, die mit Anordnungen von Targetnukleinsäuren hybridisieren,
beruht. In ähnlicher
Weise kann die Anordnung in fluoreszenzmarkierten Antikörpern, welche
an eine Anordnung von Proteinen gebunden sind, an welche die Antikörper binden, oder
umgekehrt in fluoreszenzmarkierten Proteinen, die an eine Anordnung
von Antikörpern
gebunden sind, bestehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform,
die für
solche Anwendungen geeignet ist, welche in den 7A und 7B dargestellt
ist, kann der Detektor 20 eine zusammengesetzte Objektivlinse 31 umfassen,
die in einer Anordnung von einzelnen Linsen 32 besteht.
Die einzelnen Linsen sind derart angeordnet, dass jede Linse auf
eine Stelle 34 in der Anordnung fokussiert ist, wo die
Fluoreszenz gemessen werden soll. Der Detektor kann wahlweise einen Strahlungsteiler 35,
eine zweite Linse 36, einen optischen Filter 37 und
eine Nachweisvorrichtung wie beispielsweise eine Kamera 38 umfassen.
Der Strahlungsteiler wird dann verwendet, um ein Anregungslicht 39 auf
die Anordnung von Lichtquellen zu lenken. Die resultierende Fluoreszenz
an jedem Punkt wird dann durch die zusammengesetzte Objektivlinse 31 fokussiert,
gegebenenfalls durch eine zweite Linse fokussiert, gegebenenfalls
durch einen optischen Filter gefiltert und dann entweder mit dem Auge
oder durch ein Nachweismittel wie beispielsweise eine Kamera nachgewiesen.
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Das
zusammengesetzte Objektiv kann gegossen, gepresst, geätzt oder
aus Glas, Kunststoff, Quarz oder anderen Materialien, die als für die Linsenherstellung
geeignet bekannt sind, geschliffen worden sein. Die zusammengesetzte
Linse kann als ein einzelnes Stück
gebildet werden oder kann alternativ zusammengesetzt werden, indem
einfache Linsen aneinander befestigt werden, um ein zusammengesetztes
Objektiv zu bilden.
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II. Herstellung des Biosensors
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Die 1–4 stellen
ein Verfahren zur Herstellung eines Biosensors dar, welcher eine Mehrzahl
von optischen Fasern umfasst, die biologische Bindungspartner tragen.
Im Allgemeinen beinhaltet das Verfahren die Bereitstellung einer
Mehrzahl von optischen Fasern, wobei jede Faser ein Sensorende und
ein Transmissionsende aufweist, wobei eine bestimmte Spezies eines
biologischen Bindungspartners an dem Sensorende jeder Faser befestigt
ist. Fasern mit unterschiedlichen Bindungspartnern werden kombiniert,
um eine optische Faseranordnung zu bilden, wobei die Fasern gleich
ausgerichtete Sensorenden zum gleichzeitigen Test einer Probe aufweisen.
Die Transmissionsenden der kombinierten einzelnen Fasern werden
zur Abfrage adressiert, um den faseroptischen Sensor zu erzeugen.
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1 stellt
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
dar, welche im Detail ein Verfahren angibt, um die optischen Fasern
mit befestigten biologischen Bindungspartnern bereit zu stellen.
Eine Mehrzahl optischer Fasern 10 wird bereitgestellt,
wobei jede Faser ein Sensorende 11 und ein Transmissionsende 12 aufweist.
Die Fasern werden zusammen angeordnet, um eine Mehrzahl von Fasergruppen oder
Bündeln 16 zu
bilden, wie in 2 gezeigt ist, wobei die Fasern
in jedem Bündel
koaxial nebeneinander angeordnet sind, wobei die Sensorenden 11 jeder
Faser am selben Ende des Bündels
gleich ausgerichtet sind. Die Fasern, welche jedes Bündel umfasst,
können
gegebenenfalls markiert sein 17, um ihre Identifizierung
zu ermöglichen,
wenn sie anschließend
aus dem Bündel
entfernt werden.
-
Wie
in 2 gezeigt wird, wird jedes Bündel von Fasern getrennt behandelt,
um eine bestimmte Spezies eines biologischen Bindungspartners 18 an den
Sensorenden 11 der optischen Fasern, welche das bestimmte
Bündel
umfasst, zu befestigen. Viele Verfahren zur Immobilisierung von
biologischen Bindungspartnern 18 auf einer Vielzahl von
festen Oberflächen
sind im Stand der Technik bekannt. Im Allgemeinen kann die gewünschte Kompo nente
kovalent gebunden werden oder nicht kovalent durch unspezifische
Bindung befestigt werden.
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Bei
der Herstellung des Sensorendes 11 kann zur Befestigung
des Bindungspartners eine Vielzahl unterschiedlicher Materialien,
insbesondere als Laminate, eingesetzt werden, um verschiedene Eigenschaften
zu erhalten. Beispielsweise können Proteine
(z. B. Rinderserumalbumin) oder Mischungen von Makromolekülen (z.
B. Denhardt's Lösung) eingesetzt
werden, um eine unspezifische Bindung zu vermeiden, eine kovalente
Konjugation zu vereinfachen, den Signalnachweis zu verstärken oder
dergleichen.
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Wenn
eine kovalente Bindung zwischen einem biologischen Bindungspartner
und der Oberfläche
des Sensorendes 11 gewünscht
wird, wird die Oberfläche
gewöhnlich
polyfunktional sein oder in der Lage sein, polyfunktional gemacht
zu werden. Funktionale Gruppen, die auf der Oberfläche vorliegen
können
und zur Verknüpfung
verwendet werden können,
können
Carbonsäuren,
Aldehyde, Aminogruppen, Cyanogruppen, ethylenische Gruppen, Hydroxylgruppen,
Mercaptogruppen und dergleichen umfassen.
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Die
kovalente Verknüpfung
des Bindungspartners mit dem Sensorende kann direkt oder über einen
kovalenten Linker erfolgen. Im Allgemeinen sind Linker entweder
hetero- oder homobifunktionale Moleküle, die zwei oder mehrere reaktive
Stellen enthalten, welche jeweils eine kovalente Bindung mit dem
entsprechenden Bindungspartner bilden können. Linker, die zum Verbinden
biologischer Bindungspartner geeignet sind, sind den Fachleuten wohlbekannt.
Beispielsweise können
biologische Bindungspartner über
einen Peptidlinker, über
einen Kohlenstoffkettenlinker mit gerader oder verzweigter Kette
oder durch einen heterozyklischen Kohlenstoff verbunden werden.
Heterobifunktionale Vernetzungsreagenzien, wie z. B. aktive Ester
von N-Ethylmaleimid, wurden weithin verwendet. Siehe z. B. Lerner
et al., Proc. Nat. Acad. Sci. (USA) 78: 3403–3407 (1981) und Kitagawa et
al., J. Biochem. 79: 233–236 (1976),
worauf hierin vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Die
Art und Weise, eine große
Vielzahl von Verbindungen mit verschiedenen Oberflächen zu verknüpfen, ist
wohlbekannt und in der Literatur reich illustriert. Proteine können beispielsweise
mit Linkern oder mit funktionellen Gruppen auf dem Sensorende 11 verknüpft werden,
indem diese über
ihre Amino- oder Carboxyltermini oder über Seitengruppen auf verschiedenen
aufbauenden Aminosäuren
gekoppelt werden. So ist die Kopplung über eine Disulfidverknüpfung an
ein Cystein häufig.
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In ähnlicher
Weise sind Methoden zur Immobilisierung von Nukleinsäuren durch
Einführung
verschiedener funktioneller Gruppen auf den Molekülen bekannt
(siehe z. B. Bischoff et al., Anal. Biochem. 164: 336–344 (1987);
Kremsky et al., Nuc. Acids Res. 15: 2891–2910 (1987), worauf hierin
vollinhaltlich Bezug genommen wird). Modifizierte Nukleotide können auf
dem Target platziert werden, indem PCR-Primer verwendet werden,
die das modifizierte Nukleotid enthalten, oder durch enzymatisches
Markieren der Enden mit modifizierten Nukleotiden.
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Bevorzugte
Methoden der Immobilisierung der Nukleinsäuren und anderer Biomoleküle auf festen
Oberflächen
beinhalten die Verwendung einer Matrixlösung, welche die interessierende
Nukleinsäure
und ein organisches oder anorganisches Matrixpolymer umfasst. Typischerweise
ist die Matrixlösung
eine einphasige Lösung,
die sowohl das Matrixpolymer als auch die Nukleinsäure oder
das andere Biomolekül
umfasst. In einigen Ausführungsformen wird
die Matrixlösung
hergestellt, indem das Matrixpolymer in einem geeigneten Lösungsmittel
und eine wässrige
Lösung
des Biomoleküls
gemischt werden. Beispielhafte Lösungsmittel
für das
Matrixpolymer, die zu diesem Zweck nützlich sind, umfassen organische
polare Lösungsmittel
wie z. B. DMSO, DMF und Tetramethylensulfon, wie auch Acetonitril/Wasserlösungen und
Bligh- und Dyer-Einphasenlösungen.
-
Alternativ
kann eine zweiphasige Lösung verwendet
werden, welche eine konzentrierte wässrige Lösung der gewünschten
Nukleinsäure
oder eines anderen Biomoleküls
und das Matrixpolymer in einem organischen unpolaren Lösungsmittel
wie z. B. Xylol, Toluol oder Chloroform umfasst. In diesen Ausführungsformen
muss die zweiphasige Lösung
beschallt oder anderweitig emulgiert werden, um den Kontakt zwischen
dem Matrixpolymer und der Nukleinsäure sicherzustellen.
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Eine
große
Vielzahl von organischen und anorganischen Polymeren, sowohl natürliche als
auch synthetische, kann als das Matrixpolymermaterial in der Lösung eingesetzt
werden. Veranschaulichende Polymere, welche vorzugsweise eine geringe
Fluoreszenz aufweisen, umfassen Polyethylen, Polypropylen, Poly(4-methylbuten),
Polystyrol, Polymethacrylat, Poly(ethylenterephthalat), Rayon, Nylon, Poly(vinylbutyrat),
Polyvinylidendiflurorid (PVDF), Silikone, Polyformaldehyd, Cellulose,
Celluloseacetat, Nitrocellulose und dergleichen.
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Die
Matrixlösungen
der Erfindung können zur
Befestigung von Nukleinsäuren
und anderen Biopolymeren an jeder festen Oberfläche, die üblicherweise als eine feste
Oberfläche
bei einer Nukleinsäurehybridisierung,
Immuntests und dergleichen verwendet wird, benutzt wer den. Beispielhafte
feste Oberflächen
umfassen Glas (z. B. optische Fasern, Objektträger und Kügelchen) Kunststoffe, Quarz
und dergleichen.
-
Ein
besonderes bevorzugtes Verfahren zur Befestigung von biologischen
Molekülen
wie z. B. Nukleinsäuren
an dem Sensorende einer optischen Faser oder einer anderen festen
Oberfläche
besteht in dem Mischen einer Lösung
von Nitrocellulose in DMSO mit dem biologischen Molekül oder mit
einer hoch konzentrierten wässrigen
Lösung
des Moleküls. Die
resultierende Matrixlösung
wird auf das Sensorende der Faser getüpfelt und getrocknet. Das Verhältnis von
Nitrocellulose zu biologischem Molekül wird vorzugsweise eingestellt,
um sicherzustellen, dass das biologische Molekül in der Lage ist, spezifisch
mit seinem Bindungspartner (z. B. einer komplementären Nukleinsäure) zu
binden, wenn es an der Oberfläche
befestigt ist. Im Fall von Nukleinsäuren liegt das Verhältnis von
Matrixpolymer (z. B. Nitrocellulose) zu Nukleinsäure typischerweise zwischen
ca. 1 : 10 und ca. 2 : 1 pro Gewicht, gewöhnlich zwischen ca. 1,5 : 10
bis ca. 1 : 1 pro Gewicht.
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Eine
beispielhafte Vorschrift ist wie folgt. Eine Stammlösung, bestehend
aus ca. 2 g Nitrocellulose gelöst
in 50 ml DMSO wird ca. 100 : 1 mit DMSO verdünnt. Die verdünnte Lösung wird
dann mit einer geeigneten Menge der Nukleinsäure gemischt, so dass das endgültige Verhältnis von
Nitrocellulose zu Nukleinsäure
in dem oben angegebenen Bereich liegt. Beispielsweise können 4 μl der verdünnten DMSO-Lösung (umfassend
1,6 μg Nitrocellulose)
mit 10 μg
DNA gemischt werden. Alternativ kann die DMSO-Lösung mit einer konzentrierten
wässrigen
Lösung
der DNA gemischt werden, um das gewünschte Verhältnis zu erreichen. Die Nukleinsäure muss
nicht markiert werden oder absolut rein sein, und die wässrige Lösung kann
Proteine wie beispielsweise Restriktionsenzyme enthalten. Die Matrixlösung, welche die
Nitrocellulose und die Nukleinsäure
enthält,
wird wenn nötig
erwärmt,
um die Nukleinsäure
zu denaturieren, und auf eine saubere, mit Säure gewaschene Oberfläche aufgetragen.
Die Punkte werden dann für ca.
0 bis ca. 60 Minuten bei ca. 70°C
erwärmt,
um die Lösung
zu trocknen.
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Was 3 betrifft,
werden, nachdem die biologischen Bindungspartner 18 an
den Sensorflächen 11 der
optischen Fasern 10, die jedes Bündel umfasst, befestigt sind,
einzelne Fasern oder Gruppen von Fasern aus jedem Bündel abgetrennt.
In 3 sind nur vier Faserbündel F1–F4 dargestellt. In dem Verlauf der Abtrennung
aus jedem der entsprechenden Faserbündel F1–F4 entstehen die einzelnen Fasern 10a –10d . Die entsprechenden Fasern werden zu
der optischen Faseranordnung 14 umgruppiert.
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Die
einzelnen Fasern oder Gruppen von Fasern können vor der Abtrennung von
dem ursprünglichen
Bündel
markiert werden, um die Identifizierung des Bindungspartners, welcher
an eine bestimmte Faser oder Gruppe gebunden ist, während der
späteren
Schritte des Zusammenbaus zu erleichtern. Die abgetrennten Fasern
oder Gruppen von Fasern werden wieder mit Fasern oder Gruppen von
Fasern kombiniert, die aus anderen Bündeln abgetrennt wurden, um
eine optische Faseranordnung 14 zu bilden, welche eine
Mehrzahl von Fasern oder Gruppen von Fasern umfasst, wobei jede
Faser oder Gruppe von Fasern eine andere Spezies eines biologischen
Bindungspartners trägt.
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4 stellt
dar, dass Mitglieder der optischen Faseranordnung 14 derart
orientiert sind, dass die Sensorenden 11 von allen aufbauenden
optischen Fasern 10 am selben Ende der optischen Faseranordnung 14 gleich
ausgerichtet sind, wodurch sie eine Sensorfläche 13 bilden. Die
Fasern können in
einer im Wesentlichen planaren Konfiguration oder geschichtet angeordnet
sein, wie in den 6A und 6B dargestellt
wird.
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Die
Fasern können
an der Sensorfläche 13 in einer
im Wesentlichen zufälligen
oder willkürlichen Weise
gebündelt
sein, wobei die relative Lage eines Sensorendes 11 einer
bestimmten Faser innerhalb der Sensorfläche 13 durch den Zufall
festgelegt wird. Alternativ können
die Fasern in der Faseranordnung in einer in hohem Maße geordneten
Weise angeordnet werden, so dass die Lage jeder bestimmten optischen
Faser 10 in der Sensorfläche 13 vorher festgelegt
wird.
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Die
Transmissionsenden 12 der optischen Fasern, welche die
optische Faseranordnung 14 umfasst, werden adressiert,
um eine Abfrage und einen Nachweis der Bindungsereignisse an die
biologischen Bindungspartner, die an der Sensorfläche 13 befestigt
sind, zu erlauben. Das Adressieren wird durch irgendeines von einer
Anzahl von Mitteln erreicht, die den Fachleuten wohlbekannt sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Transmissionsenden 12 von einzelnen optischen
Fasern oder Gruppen von optischen Fasern, die alle dieselbe Spezies
eines biologischen Bindungspartners tragen, räumlich adressiert. Dieses umfasst
ein örtliches
Fixieren der optischen Fasern oder der Bündel von optischen Fasern an
festgelegten Orten in Bezug auf die anderen optischen Fasern oder
Bündel
von optischen Fasern, welche die optische Faseranordnung 14 umfasst,
siehe z. B. 4. Am typischsten kann dieses
erreicht werden, indem die Faseranordnung an einem faseroptischen
Verbindungsstück
und einer Pressklemme (ferrule) befestigt wird (siehe z. B. AMP,
Inc. Harrisburg, PA).
-
Alternativ
können
die Transmissionsenden 12 adressiert werden, indem das
Transmissionsende jeder optischen Faser 10 oder eines Bündels von
optischen Fasern, welche einen bestimmten biologischen Bindungspartner
tragen, an einem einzelnen Detektor befestigt wird. Von jedem Detektor
ist anschließend
bekannt, dass er mit einem bestimmten biologischen Bindungspartner
verbunden ist, und es besteht kein Bedarf, eine festgelegte räumliche
Beziehung zwischen irgendwelchen Transmissionsenden 12 beizubehalten.
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Der
Nachweis eines Signals aus dem Biosensor (der optischen Anordnung)
kann durch visuelle Inspektion der Transmissionsfläche 15 der
optischen Faseranordnung 14 oder durch die Verwendung von
einem oder mehreren Detektoren 20 erreicht werden. Wie
oben angegeben, kann die Transmissionsfläche dauerhaft oder lösbar an
einer einzelnen optischen Linse oder einem System von mehreren optischen
Linsen befestigt sein. Die Linse oder die Linsen können angeordnet
sein, um ein optisches Signal von der gesamten Transmissionsfläche 15 oder
von ausgewählten
Unterregionen der Transmissionsfläche zu fokussieren. In einer
bevorzugten Ausführungsform
werden die Linsen so angeordnet, dass sie jeweils ein optisches
Signal aus dem Bereich der Transmissionsfläche 15 fokussieren,
das einem einzelnen biologischen Bindungspartner entspricht. Im
Extremfall wird das Signal für
jede optische Faser, welche die optische Faseranordnung 14 umfasst,
individuell fokussiert.
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Wieder
kann bei einer vorliegenden Linse oder einem Linsensystem das Signal
einfach visuell nachgewiesen werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird jedoch die Verwendung von Detektoren in Erwägung gezogen. Bevorzugte Detektoren sind
Vorrichtungen, die ein optisches Signal in ein digitales oder analoges
elektrisches Signal umwandeln. Typische Detektoren gehören zu den
zwei allgemeinen Typen: Fotozellen und ladungsgekoppelte Vorrichtungen
(CCDs). Ein einzelner Fotomultiplier oder ein CCD-Element können verwendet
werden, um das Gesamtsignal zu messen, das von der gesamten Transmissionsfläche 15 des
Biosensors geliefert wird. Bevorzugter werden jedoch Mehrfach-CCD-Elemente
oder Fotoröhren
verwendet, um jeweils ein Signal nachzuweisen, welches die Bindung
einer einzelnen Spezies des biologischen Bindungspartners, die auf
der Sensorfläche 13 der
optischen Faseranordnung 14 vorliegt, darstellt.
-
Das
Detektorsystem kann mit einem computerbetriebenen Datenaufnahmesystem
und einem Analyseprogramm eingesetzt werden. In dieser Ausführungsform
können
unter der Voraussetzung eines vollautomatisierten, computergesteuerten
Verarbeitungsgeräts
und Messsystems, die Daten, die von dem Biosensor erhalten werden,
zu unmittelbar nützlicher
Information verarbeitet werden. Durch Verwendung eines derart vollautomatisierten,
computerbe triebenen Geräts
und Analysesystems können
nicht nur eine Vielzahl unterschiedlicher Messungen durchgeführt und
verschiedene Parameter gleichzeitig innerhalb einer einzelnen Flüssigkeitsprobe
gemessen werden, sondern können
ebenfalls viele verschiedene Flüssigkeitsproben
individuell der Reihe nach zum Nachweis von mehreren interessierenden Analyten
gleichzeitig analysiert werden – wobei
jede individuelle Flüssigkeitsprobe
serienmäßig auf
ihren Vorgänger
folgt.
-
II. Methoden der Verwendung
-
Eine
Vielzahl von in vitro-Messungen und analytischen Bestimmungen kann
durchgeführt
werden, indem ein faseroptischer Biosensor verwendet wird, der gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt wurde. In vitro-Anwendungen und Testtechniken
können
gleichzeitig durchgeführt
werden, indem eine oder mehrere Flüssigkeitsproben verwendet werden.
Jede gleichzeitig durchgeführte
Messung oder Bestimmung von unterschiedlichen interessierenden Analyten
wird individuell, genau und präzise durchgeführt. Die
beobachteten Ergebnisse werden dann korreliert und/oder verrechnet,
um präzise
Informationen in Bezug auf eine Vielzahl unterschiedlicher Parameter
oder Liganden individuell bereitzustellen.
-
Der
faseroptische Biosensor der vorliegenden Erfindung kann ebenfalls
unter einer Vielzahl von unterschiedlichen in vivo-Bedingungen sowohl
bei Menschen als auch Tieren eingesetzt werden. Die vorliegende
Erfindung liefert genaue und präzise Messungen
und Bestimmungen unter Verwendung eines einzelnen diskreten faseroptischen
Biosensors statt des herkömmlichen
Bündels
verschiedener Sensoren, die für
begrenzte Zwecke miteinander verbunden wurden. Die vorliegende Erfindung
stellt somit einen Sensor mit minimalem Durchmesser für eine Einführung im
Katheter in vivo bereit: ein minimales Eindringen in den Blutstrom
oder die Gewebe des lebenden Patienten zu Testzwecken, und ein Minimum
an Beschwerden und Schmerzen für
den lebenden Patienten, bei einer maximalen Genauigkeit und Präzision wie
auch einer Mehrzahl von Messungen von Parametern sowohl in qualitativer
als auch/oder quantitativer Hinsicht.
-
Der
Biosensor der vorliegenden Erfindung kann zum Nachweis einer großen Vielzahl
von Analyten benutzt werden, was von dem ausgewählten bestimmten biologischen
Bindungspartner abhängt. Wie
oben angegeben, sind biologische Bindungspartner Moleküle, die
andere Moleküle
spezifisch erkennen und binden, wodurch sie einen Bindungskomplex
bilden. Typische Bindungskomplexe umfassen Antikörper-Antigen, Lektin-Kohlenhydrat,
Nukleinsäure-Nukleinsäure, Biotin-Avidin,
Rezeptor-Rezeptorligand usw., sind aber nicht darauf beschränkt. Jedes
Element des Bindungskomplexes kann als das biologische Bindungselement
verwendet werden, das an dem Sensorende 11 der optischen
Fasern, welche der Biosensor umfasst, befestigt wird. So kann beispielsweise,
wenn gewünscht
wird, einen Antikörper
in einer Probe nachzuweisen, das entsprechende Antigen an dem Sensorende
befestigt werden. Umgekehrt kann, wo gewünscht wird, das Antigen in
der Probe nachzuweisen, der Antikörper an dem Sensorende befestigt
werden.
-
Die
Auswahl von Bindungspartnern für
einen bestimmten Test ist den Fachleuten wohlbekannt. Wenn Proteine
nachgewiesen werden sollen, sind typischerweise Antikörper als
der biologische Bindungspartner am meisten bevorzugt. Wenn enzymatische
Substrate nachgewiesen werden sollen, sind Enzyme bevorzugte biologische
Bindungspartner, und wenn Nukleinsäuren nachgewiesen werden sollen,
sind Nukleinsäurebindungspartner
am meisten bevorzugt. So wurden beispielsweise faseroptische Biosensoren
beschrieben, die Enzyme wie z. B. Xanthinoxidase und Peroxidase
benutzen, um Hypoxanthin und Xanthin nachzuweisen (Hlavay et al.,
Biosensors and Bioelectronics 9(3): 189–195 (1994), welche alkalische
Phosphatase verwenden, um Pestizide auf Organophosphorbasis nachzuweisen
(Gao et al. Proceedings – Lasers
and Electro-Optics Society, Annula Meeting, 8(4): Abstract 20782
(1994), und welche Antikörper
oder DNA-bindende Proteine verwenden (Anderson et al., Fiber Optic
Mecical and Fluorescent Sensors and Applications, Proc. S. P. I. E.
1648: 39–43
(1992).
-
Natürlich kann
der Biosensor so gestaltet werden, dass er gleichzeitig mehrere
unterschiedliche Klassen von Analyten nachweist. So kann der Sensor
eine Kombination von zwei oder mehreren verschiedenen Klassen von
biologischen Bindungspartnern tragen. Die Sensorfläche 13 wird
einen oder mehrere Bindungspartner tragen, die beispielsweise ausgewählt sind
aus der Gruppe, bestehend aus Nukleinsäuren, Proteinen, Antikörpern, Kohlenhydraten, Biotin,
Avidin und Lektinen.
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In
der einfachsten Anwendung kann der Biosensor der vorliegenden Erfindung
benutzt werden, um einen einzigen Analyten in einer Testprobe nachzuweisen.
Die Testprobe kann in vivo, in Kultur oder in vitro vorliegen. Der
Test kann einfaches Vorliegen oder Fehlen des Analyten registrieren
oder kann die Menge des Analyten, die in der Probe vorliegt, quantifizieren.
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Der
Test kann entweder in einem direkten oder in einem kompetitiven
Format durchgeführt
werden. In einem direkten Format wird die Menge des Analyten direkt
bestimmt, indem der Analyt gemessen wird, der an den biologischen
Bindungspartner gebunden ist. In einem kompetitiven Format liegt
ein bekannter Analyt in der Probe vor, und der Testanalyt wird durch
seine Fähigkeit
nachgewiesen, mit dem bekannten Analyten um die biologischen Bindungspartner,
die auf der Sensorfläche 13 vorliegen,
zu konkurrieren.
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In
einem bevorzugten Verfahren der Anwendung leiten die optischen Fasern 10,
welche die optische Faseranordnung 14 umfasst, ein optisches
Signal, das ein Anzeichen ist für
die Bindung zwischen einem biologischen Bindungspartner auf der
Sensorfläche 11 und
dem Analyten in der Probe. Das optische Signal kann durch eine Anzahl
von Mitteln, die den Fachleuten bekannt sind, erzeugt werden. Typischerweise
wird das optische Signal durch eine fluoreszierende, lumineszente
oder kolorimetrische Markierung erzeugt, die an dem Sensorende 11 der
optischen Faser 10 vorliegt. Typischerweise ist die Konzentration
der Markierung an dem Sensorende der optischen Faser eine Funktion
der Konzentration des Analyten, der spezifisch an den biologischen
Bindungspartner bindet, der auf diesem Sensorende vorliegt.
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Methoden
der Bereitstellung einer Markierung, deren Konzentration eine Funktion
der Menge eines Analyten ist, welcher spezifisch mit dem biologischen
Bindungspartner assoziiert ist, sind den Fachleuten wohlbekannt.
In dem einfachsten Ansatz ist der Analyt selbst markiert. Ein Binden
des Analyten an den Bindungspartner bringt dann die Markierung in
die Nähe
des Sensorendes 11, an welchem der Bindungspartner befestigt
ist. Alternativ kann ein markierter "blockierender" Analyt in der Testprobe bereitgestellt
werden oder vorab an den Biosensor gebunden werden. Ein Verdrängen des
markierten "blockierenden" Analyten durch den
nicht markierten Testanalyten in der Probe erzeugt eine Verringerung der
Markierung, die an das Sensorende gebunden ist, wobei die Verringerung
zu der Konzentration des nicht markierten Analyten in der Testprobe
proportional ist.
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Andere
Ansätze
können
einen zweiten biologischen Bindungspartner verwenden, welcher selbst markiert
ist. Der erste biologische Bindungspartner, der an dem Sensorende
befestigt ist, bindet und immobilisiert dadurch den Analyten. Der
zweite, markierte Bindungspartner bindet dann an den Analyten, der
auf dem Sensorende immobilisiert ist, wodurch die Markierung in
enge Nähe
zu dem Sensorende gebracht wird, wo sie nachgewiesen werden kann.
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Lumineszierende
Markierungen werden nachgewiesen, indem das Licht gemessen wird,
das durch die Markierung erzeugt wird und entlang der optischen
Faser geleitet wird. Lumineszierende Markierungen erfordern typischerweise
keine Beleuchtung von außen.
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Im
Gegensatz dazu erfordern kolorimetrische oder fluoreszierende Markierungen
typischerweise eine Lichtquelle. Kolorimetrische Markierungen erzeugen
typischerweise eine Zunahme in der optischen Extinktion und/oder
eine Veränderung
in dem Absorptionsspektrum der Lösung.
Kolorimetrische Markierungen werden gemessen, indem die Änderung
in dem Absorptionsspektrum oder der Gesamtextinktion von Licht,
welches durch eine festgelegte Lichtquelle erzeugt wurde, verglichen
wird. Bei der vorliegenden Erfindung wird die Änderung in der Lichtextinktion
oder dem Absorptionsspektrum vorzugsweise über die optischen Fasern nachgewiesen, welche
der Biosensor umfasst. Die Änderung
in der Extinktion oder dem Absorptionsspektrum kann als eine Änderung
bei der Beleuchtung von einer absolut geeichten Lichtquelle gemessen
werden, oder kann alternativ in Bezug auf eine zweite "Referenzlichtquelle" durchgeführt werden.
Die Lichtquelle kann außerhalb
des Biosensors vorliegen oder kann als ein integraler Bestandteil
bereitgestellt werden. In einer Ausführungsform werden einige der
aufbauenden optischen Fasern Licht von der Signal- und/oder Referenzquelle
zu der Sensorfläche
leiten. Für
eine maximale Empfindlichkeit wird das Licht, das verwendet wird,
um Änderungen
in der Extinktion oder dem Absorptionsspektrum zu messen, direkt
auf die Sensorfläche
des Biosensors gerichtet.
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Fluoreszierende
Markierungen erzeugen Licht als Reaktion auf eine Anregung durch
eine Lichtquelle. Das emittierte Licht, welches typischerweise eine
andere (niedrigere) Wellenlänge
aufweist als das Anregungslicht, wird durch die optische Faser nachgewiesen,
an welche die fluoreszierende Markierung gebunden wurde.
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Das
Anregungslicht kann durch einen integralen Bestandteil des Biosensors
oder durch eine separate Lichtquelle gemäß einer Anzahl von Methoden,
die den Fachleuten wohlbekannt sind, bereitgestellt werden. Systeme
mit gedämpften
Wellen beinhalten das Einführen
eines Lichtstrahls am Transmissionsende 12 der optischen
Faser. Dieser Lichtstrahl wird entlang der Faser geleitet, bis er
das Sensorende 11 der Faser erreicht, wo er in der Testlösung eine elektromagnetische
Wellenform erzeugt, welche als die gedämpfte Wellenkomponente bekannt
ist. Die gedämpfte
Wellenkomponente kann ausreichen, um einen Fluorophor anzuregen
und ein Fluoreszenzsignal zu erzeugen. (Siehe beispielsweise U.S.
Pat. Nr. 4,447,546 und U.S. Pat. Nr. 4,909,990, auf welche hierin
vollinhaltlich Bezug genommen wird).
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In
einer anderen Ausführungsform
wird das Anregungslicht außerhalb
des Biosensors bereitgestellt. Es ist besonders bevorzugt, dass
das Licht als eine "Durchleuchtung
(transillumina tion)" senkrecht zu
den Sensorenden 11 der optischen Fasern bereitgestellt
wird (siehe z. B. 4). Dieses liefert ein erhöhtes Signal-zu-Rauschen-Verhältnis, da
bei dieser Anordnung der größte Teil
des Anregungslichts nicht entlang der optischen Fasern geleitet
wird. Die einzelnen optischen Fasern 10, welche der Biosensor umfasst,
können
geschichtet sein, wie beispielsweise in den 6A und 6B gezeigt
wird, um zu verhindern, dass einzelne Fasern einander beschatten, wenn
sie durchleuchtet werden.
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Um
ein vorgegebenes Testformat zu optimieren, kann ein Fachmann die
Empfindlichkeit des Fluroreszenznachweises für unterschiedliche Kombinationen
von optischer Faser, Sensorflächenkonfiguration,
Fluorochrom, Anregungs- und Emissionsbanden und dergleichen feststellen.
Die Empfindlichkeit für
den Nachweis des Analyten durch verschiedene Konfigurationen der
optischen Faseranordnung können
leicht festgestellt werden, indem beispielsweise der Biosensor verwendet
wird, um eine Verdünnungsreihe
von fluoreszenzmarkierten Analyten zu messen. Die Empfindlichkeit,
Linearität
und der dynamische Bereich, die durch die verschiedenen Kombinationen
von Fluorochrom und Biosensor erreichbar sind, können so festgestellt werden.
Reihenverdünnungen
von Paaren von Fluorochromen in bekannten relativen Verhältnissen
können
ebenfalls analysiert werden, um die Genauigkeit festzustellen, mit
welcher Messungen des Fluoreszenzverhältnisses die tatsächlichen
Fluorochromverhältnisse über den
dynamischen Bereich hinweg widerspiegeln, der durch die Detektoren
und den Biosensor zugelassen wird.
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Anwendung
bei der Vergleichenden Genomischen Hybridisierung
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
wird der Biosensor der vorliegenden Erfindung in einem Vergleichenden
Genomischen Hybridisierungstest (CGH) verwendet. Die Vergleichende Genomische
Hybridisierung (CGH) ist ein neuerer Ansatz, der verwendet wird,
um das Vorliegen amplifizierter oder deletierter Nukleotidsequenzen
nachzuweisen und deren chromosomale Lage zu identifizieren. (Siehe
Kallioniemi et al., Science 258: 818–821 (1992), WO 93/18186 und
die parallele Anmeldung U.S.S.N. 08/353,018, die am 9. Dezember
1994 angemeldet wurde, worauf hierin vollinhaltlich Bezug genommen
wird).
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Bei
der traditionellen Implementierung der CGH wird genomische DNA aus
normalen Referenzzellen wie auch aus Testzellen (z. B. Tumorzellen) isoliert.
Die zwei Nukleinsäuren
(DNA) werden mit unterschiedlichen Markierungen markiert und dann
in situ mit Metaphasechromosomen einer Referenzzelle hybridisiert.
Die repetitiven Sequenzen in sowohl der Referenz- als auch der Test-DNA können entfernt werden
oder deren Hybridisierungsvermögen
kann durch gewisse Mittel wie beispielsweise eine nicht markierte
Blockierungsnukleinsäure
(z. B. Cot-1) verringert werden. Chromosomale Bereiche in den Testzellen,
die in einer erhöhten
oder verminderten Kopienzahl vorliegen, können schnell identifiziert
werden, indem Bereiche nachgewiesen werden, wo das Verhältnis des
Signals von den zwei DNAs verändert
ist. Beispielsweise werden jene Bereiche, von denen die Kopienzahl
in den Testzellen verringert wurde, ein relativ niedrigeres Signal
bei der Test-DNA als die Referenz zeigen, im Vergleich zu anderen
Bereichen des Genoms. Bereiche, deren Kopienzahl in den Testzellen
erhöht
wurde, werden ein relativ höheres Signal
bei der Test-DNA zeigen.
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In
einer Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung einen CGH-Test bereit, bei welchem
der Biosensor der vorliegenden Erfindung das Metaphasechromosom
ersetzt, welches als das Hybridisierungstarget bei der traditionellen
CGH verwendet wird. Stattdessen sind die biologischen Bindungspartner,
die auf dem Biosensor vorliegen, Nukleinsäuresequenzen, welche aus unterschiedlichen
Bereichen des Genoms ausgewählt
sind. Der Biosensor selbst wird zu einer Art "Glaschromosom", wo die Hybridisierung einer Nukleinsäure mit
einem bestimmten Bindungspartner im Hinblick auf die Information äquivalent
ist zu der Hybridisierung dieser Nukleinsäure mit dem Bereich auf einem
Metaphasechromosom, von welchem der biologische Bindungspartner abgeleitet
ist. Zusätzlich
können
Nukleinsäurenbindungspartner,
die normalerweise nicht in dem Genom enthalten sind, beispielsweise
Virusnukleinsäuren,
eingesetzt werden.
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Insbesondere
kann in einem CGH-Test der Biosensor in Verfahren benutzt werden,
um die Kopienzahl von wenigstens zwei Nukleinsäuresequenzen in einer ersten
Sammlung von Nukleinsäuremolekülen relativ
zu der Kopienzahl derselben Sequenzen in einer zweiten Sammlung
quantitativ zu vergleichen, wie in 5 dargestellt
wird. Die Methode umfasst das Markieren der Nukleinsäuremoleküle in der
ersten Sammlung 25 und der Nukleinsäuremoleküle in der zweiten Sammlung 26 mit
einer ersten bzw. zweiten Markierung, wodurch wenigstens zwei Sammlungen
von Nukleinsäuresonden
gebildet werden. Die erste und zweite Markierung sollten voneinander
unterscheidbar sein.
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Wie
hierin verwendet, ist der Ausdruck "Sonde" somit definiert als eine Sammlung von
Nukleinsäuremolekülen (entweder
RNA oder DNA), die in der Lage sind, eine Targetnukleinsäure mit
komplementärer
Sequenz durch einen oder mehrere Typen von chemischen Bindungen,
gewöhnlich
durch Bildung von Wasserstoffbrücken,
zu binden. Die Sonden werden vorzugsweise direkt oder indirekt markiert,
wie im Folgenden beschrieben wird. Sie weisen typischerweise eine
hohe Komplexität
auf, indem sie beispielsweise aus der gesamten genomi schen DNA oder
mRNA hergestellt werden, die aus einer Zelle oder Zellpopulation
isoliert wurde.
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Die
so gebildeten Sonden 30 werden entweder gleichzeitig oder
nacheinander mit einer Mehrzahl von Targetnukleinsäuren, die
auf der Sensorfläche 13 des
Biosensors der Anordnung 14 vorliegen, unter solchen Bedingungen
in Kontakt gebracht, dass eine Nukleinsäurehybridisierung mit den Targetnukleinsäuren auftreten
kann. Hier wird eine durchleuchtende Lichtquelle 19 verwendet.
Nach dem Inkontaktbringen der Sonden mit den Targetnukleinsäuren wird
das Ausmaß der
Bindung jeder Sonde und das Verhältnis
der Bindung der Sonden für
jede Spezies von Targetnukleinsäure
bestimmt. Je größer das
Bindungsverhältnis
an eine Targetnukleinsäure ist,
desto größer ist
typischerweise das Verhältnis
der Kopienzahl der Sequenzen in den zwei Sonden, welche an die Nukleinsäure binden.
Somit erlaubt ein Vergleich der Verhältnisse von gebundenen Markierungen
bei den Targetnukleinsäuresequenzen
einen Vergleich der Verhältnisse
der Kopienzahl von verschiedenen Sequenzen in den Sonden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Komplexität
der Sequenz jeder Targetnukleinsäure
in dem Biosensor sehr viel geringer als die Komplexität der Sequenz
der ersten und zweiten Sammlungen markierter Nukleinsäuren. Der
Ausdruck "Komplexität" wird hierin gemäß der üblichen
Bedeutung dieses Ausdrucks verwendet, wie dieser durch Britten et
al., Methods of Enzymol. 29: 363 (1974) etabliert wurde. Siehe ebenfalls
Cantor und Schimmel, Biophysical Chemistry: Teil III bei 1228–1230 für eine weitere
Erklärung
der Komplexität
von Nukleinsäuren.
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Die
Methoden werden typischerweise durchgeführt, indem Techniken verwendet
werden, die für eine
Fluoreszenz-in situ-Hybridisierung geeignet sind. Somit sind die
ersten und zweiten Markierungen gewöhnlich fluoreszierende Markierungen.
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Um
die Hybridisierung von repetitiven Sequenzen in den Sonden an die
Targetnukleinsäuren zu
hemmen, können
unmarkierte Blockierungsnukleinsäuren
(z. B. Cot-1-DNA) mit den Sonden gemischt werden. Somit konzentriert
sich die Erfindung auf die Analyse der nicht repetitiven Sequenzen
in einem Genom. Jedoch würde
die Verwendung von repetitiven Sequenzen als Targets auf dem Biosensor
und ein Weglassen der blockierenden Nukleinsäuren erlauben, dass für repetitive
Sequenzen Bestimmungen der relativen Kopienzahl durchgeführt werden.
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In
einer typischen Ausführungsform
wird eine Sammlung von Sondennukleinsäuren aus einer Testzelle, Zellpopulation
oder dem untersuchten Gewebe hergestellt; und die zweite Sammlung
von Sondennukleinsäuren
wird aus einer Referenzzelle, Zellpopulation oder einem Gewebe hergestellt.
Referenzzellen können
normale gesunde Zellen sein oder diese können aus einer Probe von krankem
Gewebe stammen, die als ein Standard für andere Aspekte der Krankheit
dient. Wenn beispielsweise die Referenzsonde genomische DNA ist,
die aus normalen Zellen isoliert wird, dann ist die Kopienzahl jeder
Sequenz in dieser Sonde in Bezug auf die anderen bekannt (z. B.
zwei Kopien jeder autosomalen Sequenz und eine oder zwei Kopien
jeder Sequenz auf einem Geschlechtschromosom, abhängig von
dem Geschlecht). Ein Vergleich von dieser mit einer Testsonde erlaubt
den Nachweis von Abweichungen vom Normalfall. Alternativ kann die
Referenzsonde aus genomischer DNA aus einem Primärtumor hergestellt werden,
welche bei ihren unterschiedlichen Sequenzen wesentliche Abweichungen
in der Kopienzahl enthalten kann, und die Testsonde kann aus genomischer
DNA von metastatischen Zellen von diesem Tumor hergestellt werden,
so dass der Vergleich die Unterschiede zwischen dem Primärtumor und seinen
Metastasen zeigt. Weiterhin können
beide Sonden aus normalen Zellen hergestellt werden. Beispielsweise
erlaubt ein Vergleich von mRNA-Populationen zwischen normalen Zellen
von unterschiedlichen Geweben den Nachweis einer differenziellen Genexpression,
die ein kritisches Merkmal der Gewebedifferenzierung ist. Somit
werden im Allgemeinen die Ausdrücke
Test und Referenz zur Vereinfachung verwendet, um zwischen den zwei
Sonden zu unterscheiden, diese beinhalten aber keine anderen Kennzeichen
der Nukleinsäuren,
welche sie enthalten.
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Targetnukleinsäuren
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Die
Targetnukleinsäuren,
welche die biologischen Bindungspartner umfassen, die an den Sensorenden 11 der
optischen Fasern 10 befestigt sind, und die Sonden können beispielsweise
RNA, DNA oder cDNA sein. Die Nukleinsäuren können aus irgendeinem Organismus
stammen. Die Nukleinsäuren
können
genomische Sequenzen sein, welche speziellen Bereichen auf einem
Chromosom entsprechen, oder können
exprimierte Sequenzen wie beispielsweise cDNA oder mRNA sein. Gewöhnlich stammen
die Nukleinsäure
in den Targetsequenzen und die Sonden aus derselben Spezies.
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Die "Targetnukleinsäuren", welche biologische
Bindungspartner umfassen, stammen typischerweise aus einem definierten
Bereich des Genoms (z. B. einem Klon oder mehreren fortlaufenden Klonen
aus einer genomischen Bibliothek), oder entsprechen einer funktionalen
genetischen Einheit, welche vollständig sein kann oder nicht (beispielsweise
eine voll ständige
oder partielle cDNA). Die Targetnukleinsäuren können ebenfalls inter-Alu- oder PCR-Produkte von degenerierten
Oligonukleotidprimern umfassen, die von solchen Klonen abgeleitet sind.
Wenn die Genexpression analysiert wird, kann ein Targetelement eine
vollständige
oder partielle cDNA umfassen.
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Die
Targetnukleinsäuren
können
beispielsweise spezielle Gene enthalten oder können aus einem chromosomalen
Bereich stammen, von welchem vermutet wird, dass dieser mit erhöhter oder verminderter
Kopienzahl in den interessierenden Zellen, z. B. Tumorzellen, vorliegt.
Die Targetnukleinsäure
kann ebenfalls eine mRNA oder eine cDNA, die von einer solchen mRNA
abgeleitet ist, sein, welche in dem Verdacht stehen, mit anormalen
Niveaus transkribiert zu werden.
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Alternativ
können
die Targetnukleinsäuren Nukleinsäuren mit
unbekannter Bedeutung oder Lage umfassen. Die Anordnung solcher
Targetnukleinsäuren,
welche die Sensorfläche 13 eines
Biosensors der vorliegenden Erfindung umfasst, könnte Nukleinsäuren repräsentieren,
die von Positionen abgeleitet sind, die entweder kontinuierlich
oder an diskreten Punkten irgendeinen gewünschten Bereich eines Genoms
abfragen, einschließlich
dem gesamten Genom, eines einzelnen Chromosoms oder eines Teils eines
Chromosoms, aber nicht darauf beschränkt. Die Anzahl an Targetelementen
und die Komplexität der
Nukleinsäuren
würde jeweils
die Abfragedichte festlegen. Beispielsweise könnte ein Biosensor, welcher
300 unterschiedliche Spezies einer Targetnukleinsäure (biologische
Bindungspartner) trägt,
wobei jede Targetnukleinsäure
DNA von einem unterschiedlichen genomischen Klon ist, das gesamte menschliche
Genom in Abständen
von 10 Megabasen abfragen. Eine Anordnung von 30.000 Elementen,
die jeweils 100 kb genomische DNA enthalten, könnte eine vollständige Abdeckung
des menschlichen Genoms ergeben.
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In ähnlicher
Weise könnte
eine Anordnung von Targetnukleinsäuren, die Nukleinsäuren aus
anonymen cDNA-Klonen umfassen, eine Identifizierung von solchen
erlauben, die in einigen interessierenden Zellen differenziell exprimiert
werden, wodurch die Aufmerksamkeit auf die Untersuchung dieser Gene gelenkt
wird.
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Bei
einigen Ausführungsformen
werden vorher kartierte Klone aus einem bestimmten interessierenden
chromosomalen Bereich als Targets verwendet. Solche Klone werden
als Folge des schnellen Fortschritts der weltweiten Initiative in
der Genforschung verfügbar.
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Kartierte
Klone können
aus Bibliotheken hergestellt werden, die aus einzelnen Chromosomen, mehreren
Chromosomen oder aus einem Segment eines Chromosoms aufgebaut wurden.
Standardtechniken werden verwendet, um Fragmente geeigneter Größe in Vektoren,
wie beispielsweise Cosmide, künstliche
Hefechromosomen (YACs), künstliche bakterielle
Chromosomen (BACs) und den P1-Phagen, zu klonieren.
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Während es
möglich
ist, wie eben beschrieben Klonbibliotheken zu erzeugen, sind Bibliotheken, welche
sich über
ganze Chromosomen erstrecken, ebenfalls im Handel erhältlich.
Beispielsweise sind chromosomenspezifische Bibliotheken aus dem menschlichen
und anderen Genomen bei Clonetech (South San Francisco, CA) oder
bei der American Type Culture Collection (siehe ATCC/NIH Repository of
Catalogue of Human and Mouse DNA Probes and Libraries, 7. Ausg.
1993) erhältlich.
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Wenn
nötig können die
oben beschriebenen Klone genetisch oder physikalisch kartiert werden. Beispielsweise
können
FISH und Digitalbildanalyse verwendet werden, um die Orte auf einem
Chromosom zu identifizieren und zu kartieren, an welche spezifische
Cosmid-Inserts hybridisieren. Dieses Verfahren wird beispielsweise
bei Lichter et al., Science 247: 64–69 (1990) beschrieben. Die
physikalisch kartierten Klone können
dann verwendet werden, um einen interessierenden Bereich, der unter Verwendung
von CGH oder anderen Methoden identifiziert wurde, definitiver zu
kartieren.
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Ein
Fachmann wird erkennen, dass jegliche Targetnukleinsäuren so
ausgewählt
werden können, dass
eine Anzahl von Nukleinsäuren
mit unterschiedlicher Länge
und Sequenz einen bestimmten Bereich auf einem Chromosom darstellt.
Somit kann beispielsweise die Sensorfläche 13 des Biosensors mehr
als eine Kopie eines klonierten Stücks DNA tragen, und jede Kopie
kann in Fragmente mit unterschiedlichen Längen zerteilt sein. Ein Fachmann kann
die Länge
und Komplexität
der Targetsequenzen einstellen, um für eine optimale Hybridisierung und
Erzeugung eines Signals bei einem vorgegebenen Hybridisierungsverfahren
zu sorgen und für
die erforderliche Auflösung
zwischen unterschiedlichen Genen oder genomischen Lagen zu sorgen.
Typischerweise werden die Targetsequenzen eine Komplexität zwischen
ca. 1 kb und ca. 1 Mb aufweisen.
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Herstellung
von Sondennukleinsäuren
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Wie
bei den Targetnukleinsäuren
(jene, die an dem faseroptischen Sensor befestigt sind), kann eine
große
Vielzahl von Nukleinsäuren
als Sondennukleinsäuren
in den Verfahren der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Die
Sonden können
beispielsweise genomische DNA umfassen, welche das gesamte Genom
aus einem bestimmten Organismus, Gewebe oder Zelltyp repräsentiert,
oder können
einen Teil des Genoms, wie beispielsweise ein einzelnes Chromosom,
umfassen.
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Um
Expressionsspiegel eines bestimmten Gens oder bestimmter Gene zu
vergleichen, können die
Sondennukleinsäuren
von mRNA oder cDNA abgeleitet werden, die aus einem interessierenden
Organismus, Gewebe oder einer Zelle hergestellt wurden. Beispielsweise
kann eine Test-cDNA oder -mRNA zusammen mit mRNA oder cDNA aus normalen
Referenzzellen mit einer Anordnung von Targetnukleinsäuren auf
dem Sensor, welche Klone aus einer normalisierten cDNA-Bibliothek
umfasst, hybridisiert werden. Zusätzlich können Sonden, die aus genomischer
DNA von zwei Zellpopulationen erzeugt wurden, mit einer Target-cDNA-Anordnung
hybridisiert werden, um jene cDNAs nachzuweisen, die aus Bereichen
mit veränderter
DNA-Kopienzahl in dem Genom stammen.
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Die
Methoden der Erfindung sind geeignet, um die Kopienzahl von bestimmten
Sequenzen in jeglicher Kombination von zwei oder mehreren Populationen
von Nukleinsäuren
zu vergleichen. Ein Fachmann wird erkennen, dass die bestimmten
Populationen der Probennukleinsäuren,
die verglichen werden, für
die Erfindung nicht kritisch sind. Beispielsweise kann genomische
oder cDNA aus zwei verwandten Spezies verglichen werden. Alternativ
können
Expressionsspiegel von bestimmten Genen in zwei oder mehreren Gewebe-
oder Zelltypen verglichen werden. Wie oben angegeben, sind die Methoden
bei der Diagnose von Krankheiten besonders nützlich.
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Standardverfahren
können
verwendet werden, um Nukleinsäuren
(entweder DNA oder mRNA) aus geeigneten Geweben zu isolieren (siehe
z. B. Sambrook et al., Molecular Cloning – A Laboratory Manual, Cold
Spring Harbor Laboratory, Cold Spring Harbor, N.Y. (1985)). Herkömmliche
Methoden zur Herstellung von cDNA aus mRNA können ebenfalls verwendet werden.
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Die
besonderen Zellen oder das Gewebe, aus welchem die Nukleinsäuren isoliert
werden, werden von der bestimmten Anwendung abhängen. Typischerweise wird zum
Nachweis von Anomalien, die mit Krebs zusammenhängen, genomische DNA aus Tumorzellen
isoliert. Für
einen pränatalen
Nachweis einer Krankheit wird fötales
Gewebe verwendet.
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Wenn
die Gewebeprobe klein ist, so dass eine kleine Menge der Nukleinsäuren verfügbar ist, können Amplifikationstechniken
wie beispielsweise die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) unter Verwendung
von degenerierten Primern verwendet werden. Für eine allgemeine Beschreibung
der PCR siehe PCR Protocols, Innis et al. Herausg., Academic Press,
1990. Zusätzlich
kann die PCR verwendet werden, um Sequenzen zwischen repetitiven
Sequenzen mit hoher Kopienzahl selektiv zu amplifizieren. Diese
Methoden verwenden Primer, die zu in hohem Maße repetitiven eingefügten Sequenzen
(z. B. Alu) komplementär
sind, um selektiv Sequenzen zu amplifizieren, die zwischen zwei
Mitgliedern der Alu-Familie vorliegen (siehe Nelson et al., Proc.
Natl. Acad. Sci. USA 86: 6686 (1989)).
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Eine
CGH auf dem zytogenetischen Niveau erleichtert die Suche nach Krankheitsgenen
durch ein Identifizieren von Bereichen mit Unterschieden in der
Kopienzahl, beispielsweise zwischen einem normalen und einem Tumorgenom.
Beispielsweise wurden CGH-Studien für die Analyse von Variationen
der Kopienzahl bei Brustkrebs angewendet (siehe z. B. Kallioniemi
et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 91: 2156–2160 (1994)).
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Bei
der CGH liegt die Auflösung,
mit welcher eine Änderung
der Kopienzahl kartiert werden kann, in der Größenordnung von mehreren Megabasen. Bei
der vorliegenden Erfindung ist die Auflösung eine Funktion der Länge der
genomischen DNA-Segmente, welche die Targetnukleinsäuresequenzen
umfassen, und des Unterschieds in der Kartenposition zwischen benachbarten
Klonen. Eine Auflösung
von mehr als einem Faktor von 10mal besser als bei der Standard-CGH
kann mit der vorliegenden Erfindung erreicht werden. Diese verbesserte
Lokalisierung wird die Anstrengungen, kritische Gene, die an einer Krankheit
beteiligt sind, zu identifizieren, erleichtern und einen empfindlicheren
Nachweis von Anomalien erlauben, an welchen ein kleiner Bereich
des Genoms beteiligt ist, wie beispielsweise bei Mikrodeletionssyndromen.
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Markieren
von Nukleinsäuresonden
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Wie
oben angegeben, werden die Nukleinsäuren, welche mit den Targetnukleinsäuren hybridisiert
werden, vorzugsweise markiert, um einen Nachweis der Hybridisierungskomplexe
zu erlauben. Die Nukleinsäuresonden,
die in der unten beschriebenen Hybridisierung verwendet werden,
können
vor der Hybridisierungsreaktion nachweisbar markiert werden. Alternativ
kann eine nachweisbare Markierung ausgewählt werden, welche an das Hybridisierungsprodukt
bindet. Wie oben angegeben, wird die Targetnukleinsäureanordnung
mit zwei oder mehreren Sondennukleinsäuren entweder gleichzeitig
oder nacheinander hybridisiert. Somit werden die Sonden jeweils
vorzugsweise mit einer getrennten und unterscheidbaren Markierung
markiert.
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Die
bestimmte Markierung oder nachweisbare Gruppe, die an den Sondennukleinsäuren befestigt
ist, wird so ausgewählt,
dass diese die Hybridisierung der Sonde mit der Targetsequenz nicht
wesentlich stört.
Die nachweisbare Gruppe kann irgendein Material sein, das eine nachweisbare
physikalische oder chemische Eigenschaft aufweist. Derartige nachweisbare
Marierungen wurden auf dem Gebiet der Nukleinsäurehybridisierungen weit entwickelt, und
im Allgemeinen kann jede Markierung, die bei solchen Methoden nützlich ist,
für die
vorliegende Erfindung angewendet werden. Somit ist eine Markierung
jede Zusammensetzung, die durch spektroskopische, fotochemische,
biochemische, immunochemische, elektrische, optische oder chemische
Mittel nachweisbar ist.
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Bevorzugte
Markierungen erzeugen jedoch ein optisches Signal. Somit umfassen
besonders nützliche
Markierungen in der vorliegenden Erfindung fluoreszierende Farbstoffe
(z. B. Fluorescein, Isothiocyanat, Texasrot, Rhodamin und dergleichen) und
Markierungen, die ein kolorimetrisches Signal erzeugen, wie beispielsweise
verschiedene Enzyme (z. B. Meerrettich-Peroxidase, alkalische Phosphatase und
weitere, die häufig
in einem ELISA verwendet werden).
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Die
Nukleinsäuren
können
indirekt markiert werden, indem Liganden verwendet werden, für welche
nachweisbare Antiliganden verfügbar
sind. Beispielsweise können
biotinylierte Nukleinsäuren
nachgewiesen werden, indem gemäß Techniken,
die im Stand der Technik wohlbekannt sind, markiertes Avidin oder
Streptavidin verwendet wird. Zusätzlich
können
antigene oder haptene Moleküle
nachgewiesen werden, indem markierte Antiseren oder monoklonale
Antikörper
verwendet werden. Beispielsweise können N-Acetoxy-N-2-acetylaminofluoren-markierte oder
Digoxigenin-markierte Sonden nachgewiesen werden, indem Antikörper verwendet
werden, die mit diesen Verbindungen spezifisch immunreagieren (z. B.
FITC-markierter Schaf-anti-Digoxigenin-Antikörper (Boehringer Mannheim)).
Zusätzlich
können
markierte Antikörper
gegen Thymidin-Thymidin-Dimere verwendet werden (Nakane et al.,
ACTA Histochem. Cytochem. 20: 229 (1987)).
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Im
Allgemeinen sind Markierungen bevorzugt, welche in einer Kopienzahl
nachweisbar sind, die so gering wie möglich ist, wodurch die Empfindlichkeit
des Tests maximiert wird, und welche dennoch über jedem Hintergrundsignal
nachweisbar sind. Es wird bevorzugt eine Markierung ausgewählt, die
ein lokalisiertes Signal liefert, wodurch für eine Raumauflösung des
Signals von jedem Targetelement gesorgt wird.
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Die
Markierungen können
durch eine Vielzahl von Mitteln, die den Fachleuten bekannt sind,
an die DNA gekoppelt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Sonde markiert, indem eine Nicktranslation oder eine Verlängerung
mit Zufallsprimern verwendet wird (Rigby et al., J. Mol. Biol., 113:
237 (1977) oder Sambrook et al., Molecular Cloning – A Laboratory
Manual, Cold Spring Harbor Laboratory, Cold Spring Harbor, N.Y.
(1985)).
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Hybridisierung
von markierten Nukleinsäuren
mit Targets
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Die
Kopienzahl von bestimmten Nukleinsäuresequenzen in zwei Sonden
wird verglichen, indem die Sonden mit einer oder mehreren Targetnukleinsäurenanordnungen
(Biosensoren) hybridisiert werden. Die Intensität des Hybridisierungssignals
und das Verhältnis
der Intensitäten,
welche durch die Sonden mit jedem der Targetelemente erzeugt werden,
werden festgestellt. Je größer das
Verhältnis
der Signalintensitäten
bei einer Targetnukleinsäure
ist, desto größer ist
typischerweise das Verhältnis
der Kopienzahl der Sequenzen in den zwei Sonden, die an die Targetsequenz
binden. Somit erlaubt ein Vergleich der Verhältnisse der Signalintensität bei den Targetelementen
einen Vergleich der Verhältnisse der
Kopienzahl von unterschiedlichen Sequenzen in den Sonden.
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Es
werden Standardhybridisierungstechniken verwendet, um eine Targetnukleinsäureanordnung
zu sondieren. Geeignete Methoden werden in Literaturstellen beschrieben,
welche CGH-Techniken beschreiben (Kallioniemi et al., Science 258: 818–821 (1992)
und WO 93/18186). Mehrere Führer für allgemeine
Techniken stehen zur Verfügung,
z. B. Tijssen, Hybridization with Nucleic Acid Probes, Teile I und
II (Elsevier, Amterdam 1993). Für
eine Beschreibung von Techniken, die für in situ-Hybridisierungen
geeignet sind, siehe Gall et al., Meth. Enzymol. 21: 470–480 (1981)
und Angerer et al. in Genetic Engineering: Principles and Methods,
Setlow und Hollaender, Herausg. Bd. 7, Seiten 43–65 (Plenum Press, New York,
1985).
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Im
Allgemeinen umfassen Nukleinsäurehybridisierungen,
welche die Biosensoren der vorliegenden Erfindung verwenden, die
folgenden Hauptschritte: (1) Prähybridisierungsbehandlung,
um die Zugänglichkeit
der Target-DNA zu erhöhen
und um die unspezifische Bindung zu verringern; (2) Hybridisierung
der Mischung von Nukleinsäuren
mit den Nukleinsäuretargets
auf dem Biosensor; (3) Posthybridisierungswaschgänge, um in der Hybridisierung
nicht gebundene Nukleinsäurefragmente
zu entfernen, und (4) Nachweis der hybridisierten Nukleinsäurefragmente.
Die Reagenzien, welche in jedem dieser Schritte verwendet werden,
und deren Anwendungsbedingungen variieren in Abhängigkeit von der bestimmten
Anwendung.
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Bei
einigen Anwendungen ist es nötig,
das Hybridisierungsvermögen
von repetitiven Sequenzen zu blockieren. Es ist eine Anzahl von
Methoden zur Entfernung und/oder Unbrauchbarmachung des Hybridisierungsvermögens von
repetitiven Sequenzen bekannt (siehe z. B. WO 93/18186).
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Beispielsweise
können
Massenverfahren verwendet werden. Bei vielen Genomen, einschließlich des
menschlichen Genoms, ist ein Großteil der gemeinsamen repetitiven
DNA innerhalb einiger weniger Familien von in hohem Maße wiederholten
Sequenzen wie beispielsweise Alu enthalten. Diese Methoden nutzen
die Tatsache aus, dass die Hybridisierungsgeschwindigkeit von komplementären Sequenzen
steigt, wenn ihre Konzentration steigt. Somit werden repetitive
Sequenzen, welche im Allgemeinen in einer hohen Konzentration vorliegen,
nach Denaturierung und Inkubation unter Hybridisierungsbedingungen
schneller doppelsträngig
als andere. Die doppelsträngigen
Nukleinsäuren
werden dann entfernt, und der Rest wird in den Hybridisierungen
verwendet. Methoden zur Abtrennung einzelsträngiger von doppelsträngigen Sequenzen
umfassen die Verwendung von Hydroxyapatit oder immobilisierten komplementären Nukleinsäuren, die
an einem festen Träger
befestigt sind. Alternativ kann die teilweise hybridisierte Mischung
verwendet werden, und die doppelsträngigen Sequenzen werden nicht
in der Lage sein, mit dem Target zu hybridisieren.
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Alternativ
können
nicht markierte Sequenzen, welche zu den Sequenzen komplementär sind, deren
Hybridisierungsvermögen
gehemmt werden soll, zu der Hybridisierungsmischung zugegeben werden.
Diese Methode kann verwendet werden, um die Hybridisierung von repetitiven
Sequenzen wie auch von anderen Sequenzen zu hemmen. Beispielsweise
kann "Cot-1"-DNA verwendet werden, um
selektiv die Hybridisierung von repetitiven Sequenzen in einer Probe
zu hemmen. Um Cot-1-DNA herzustellen, wird DNA extrahiert, aufgebrochen,
denaturiert und zu einer C0t ~ 1 renaturiert
(zur Beschreibung der Reassoziierungskinetiken und C0t-Werte
siehe Tijssen, supra auf den Seiten 48–54). Da in hohem Maße repetitive
Sequenzen schneller reassoziieren, sind die resultierenden Hybride
im Hinblick auf diese Sequenzen in hohem Maße angereichert. Die verbleibenden
einzelsträngigen
(d. h. Sequenzen mit einer einzigen Kopie) werden mit S1-Nuklease
verdaut, und die doppelsträngige Cot-1-DNA wird gereinigt
und verwendet, um die Hybridisierung von repetitiven Sequenzen in
einer Probe zu blockieren. Auch wenn Cot-1-DNA wie oben beschrieben
hergestellt werden kann, ist sie ebenfalls im Handel erhältlich (BRL).
Eine Reassoziierung zu großen
C0t-Werten wird dazu führen, dass DNA blockiert wird,
die repetitive Sequenzen enthält,
welche mit einer niedrigeren Kopienzahl vorliegen.
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Analyse von
nachweisbaren Signalen aus Hybridisierungen
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Standardmethoden
zum Nachweis und zur Analyse von Signalen, die durch markierte Sonden erzeugt
wurden, können
verwendet werden. Insbesondere wird das optische Signal, das durch
Bindung einer markierten Sonde an einen bestimmten Bindungspartner
erzeugt wurde, entlang der optischen Fasern 10 befördert, an
welchen dieser Bindungspartner befestigt wurde. Wie oben angegeben,
kann das optische Signal direkt sichtbar gemacht werden oder mit
Hilfe eines Detektors 20 in ein analoges oder digitales
elektronisches Signal umgewandelt werden. Um die Anzeige der Ergebnisse
zu erleichtern und die Empfindlichkeit beim Nachweis von kleinen
Unterschieden in der Fluoreszenzintensität zu verbessern, werden vorzugsweise
ein Detektor und ein digitales Signalanalysesystem verwendet. Der
Detektor kann mit einem oder mehreren Filtern ausgerüstet sein,
um die Emissionswellenlängen
durchzulassen, während
Anregungswellenlängen
herausgefiltert werden, wodurch das Signal-zu-Rauschen-Verhältnis erhöht wird. Die Verwendung von
Filtern wird ebenfalls die Unterscheidung zwischen Bindungsereignissen
erleichtern, an welchen die zwei oder mehr unterschiedlich markierte
Sonden beteiligt sind. Derartige Detektor/Filter/Signalverarbeitungssysteme
sind den Fachleuten wohlbekannt.