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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen den Bereich der Fotografie
und von Fotografien stammende Bildsignale. Insbesondere betrifft
die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren, bei
dem Bildsignale, die den Hardcopy-Fotografien entsprechen, leicht
an Dritte verteilt werden können,
die mit entsprechenden Zugangsrechten gemäß Benutzervorgaben ausgestattet
sind, und bei dem die bezeichneten Dritten eine automatische Benachrichtigung über die
gewährten
Zugangsrechte erhalten.
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In
der konventionellen Fotografie belichtet ein Benutzer einen fotografischen
Film in einer Kamera und bringt den belichteten Film (entweder persönlich, per
Post oder durch einen anderen Lieferdienst) zu einer geeigneten
Verarbeitungsstelle. Das Verarbeitungszentrum verarbeitet dann den
Film zur Herstellung der Hardcopybilder (üblicherweise in Form fotografischer
Negative auf dem Originalfilm und/oder fotografischer Prints oder
fotografischer Positive im Falle von Umkehrfilmen). Die Hardcopybilder
werden dann dem Benutzer zurückgegeben
(oft indem der Benutzer diese Bilder persönlich an der Verarbeitungsstelle
abholt). Wenn ein Benutzer die Bilder mit anderen teilen möchte, ohne
seine eigenen Hardcopies aushändigen
zu müssen,
muss er normalerweise zunächst
festlegen, welche Hardcopybilder er kopieren möchte, die ausgewählten Bilder
zur Verarbeitungsstelle bringen, um davon wieder Hardcopies anfertigen
zu lassen, und diese Hardcopies demjenigen aushändigen, der diese haben wollte, was
sehr umständlich
und zeitaufwändig ist.
Wenn eine weitere Person später
diese Bilder ebenfalls haben möchte,
muss der gesamte Vorgang wiederholt werden. Weil damit so viel Zeit
und Mühe
verbunden ist, sehen die meisten Benutzer einfach davon ab, Kopien
der Bilder anfertigen zu lassen.
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Mittlerweile
können
Benutzer mehrere Bildkopien in kurzer Zeit anfertigen, indem sie
das Hardcopybild auf einem Scanner zu Hause einscannen, um entsprechende
digitale Bildsignale zu erzeugen, und dann ein oder mehrere Kopien
der digitalen Bildsignale an andere Benutzer per elektronischer
Post (z. B. über
das Internet) zu versenden. Die in jüngster Zeit neu eingeführten Dienste,
wie die KODAK PICTURE DISK von Eastman Kodak Company und vielen
Verarbeitungsbetrieben, die einem Benutzer ermöglichen, Digitalbildsignale
von Bildern des verarbeiteten Films auf einem Datenträger zu einem
bezahlbaren Preis zu erhalten, erübrigen sogar die Anschaffung
eines Scanners durch den Benutzer. Die Verfügbarkeit eines Digitalbildsignals
ermöglicht
dem Benutzer zudem die bequeme Speicherung, Bearbeitung und Anzeige
oder das Drucken von Kopien der Bilder ganz nach Bedarf und mithilfe
einer üblichen Computerausstattung.
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US-A-5,272,549
beschreibt ein System, in dem ein Kunde seinen Computer an ein entferntes Druck-
oder Kopierzentrum anschließen
kann, um Digitalbildsignale der Bilder des Kunden abzurufen. Laut
Beschreibung werden die Digitalbildsignale auf einem Scanner am
Standort des Kunden erzeugt, worauf ein Speichermedium zum Druck-
oder Kopierzentrum geschickt wird, oder die Digitalbildsignale werden
am Standort des Druck- oder Kopierzentrums auf einem Scanner erzeugt.
US-A-5,477,353 beschreibt ein System, in dem sich ein oder mehrere Fotografiereinheiten
an eine zentrale Laboreinheit anschließen können (die mit einem Filmprozessor, einem
Scanner und einem Drucker ausgestattet ist). Das System nach US-A-5,477,353
verfolgt den Zweck, dass die Filme eines gegebenen Benutzers an
einer zentralen Verarbeitungsstelle verarbeitet und gescannt werden,
wobei jedem ein eindeutiger Identifizierungscode zugeordnet wird,
und dass diese von dem Benutzer an seinem entfernten Terminal anhand
des Identifizierungscodes abgerufen werden. Die abgerufenen Bilder
können
dann von dem Benutzer bearbeitet und an der zentralen Verarbeitungsstelle
gedruckt werden.
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Die
Systeme gemäß US-A-5,272,549
und US-A-5,477,353 setzen voraus, dass alle digitalen Bildspeichermedien
(im Patent US-A-5,272,549) oder die Hardcopyfilme (im Patent US-A-5,477,353), die Bilder
von mehreren Benutzern enthalten, an eine einzige zentrale Verarbeitungsstelle übergeben
werden müssen.
Dies ist unpraktisch und kann in einem landesweit implementierten
System Verzögerungen nach
sich ziehen. Zudem sieht keines der genannten Systeme entsprechende
Mittel vor, mit denen ein Benutzer gespeicherte, digitale Bilder
an andere Benutzer mit entsprechenden, vom Benutzer gewünschten Zugangsrechten,
mühelos
verteilen kann.
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Wünschenswert
wäre ein
System mit einer zentralen Station, an der Bilder in Form von Bildsignalen
gespeichert werden können,
was es einem Benutzer ermöglicht,
die gespeicherten Bilder an Dritte an entfernten Endgeräten zu verteilen,
die vom Benutzer gewünschte,
eingeschränkte
Zugangsrechte besitzen, und wobei die zentrale Stelle diese Dritten automatisch über die
Gewährung
der Zugangsrechte sowie deren Beschränkungen informiert.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Verteilung eines
als Bildsatzsignal an einer Verteilerstation gespeicherten Bildsatzes
mit folgenden Schritten bereit:
Auswählen eines Satzes von gewährten Zugangsrechten
an einem ersten, zur Verteilerstation entfernten Endgerät, aus einer
Vielzahl möglicher
Zugangsrechte, wobei der Satz wiederum einen Satz von Zugangsrechten
zu dem gespeicherten Bildsatz enthält;
Übertragen des Satzes von gewährten Zugangsrechten
von dem ersten Endgerät
zur Verteilerstation gemäß einer
elektronischen Adresse für
einen Dritten;
Speichern des Satzes von gewährten Zugangsrechten und einer
zugehörigen
Zugangskennung an der Verteilerstation;
automatisches Übertragen
von der Verteilerstation an die elektronische Adresse des Dritten
von: einer elektronischen Adresse für die Verteilerstation, einer Liste
von Zugangsrechten des Satzes an gewährten Zugangsrechten, der der
elektronischen Adresse für einen
Dritten zugeordnet ist, und der Zugangskennung;
Übertragen
der Zugangskennung und einer Zugangsanfrage für den Bildsatz gemäß einem
der gewährten
Zugangsrechte seitens eines zweiten, zum ersten Endgerät und zur
Verteilerstation entfernten Endgeräts an die Verteilerstation;
dem
zweiten Endgerät
an dem Verteilerendgerät
Gewähren
des Zugangs zum Bildsatz ausschließlich gemäß dem Satz an gewährten Zugangsrechten.
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Die
vorliegende Erfindung stellt zudem ein Bildverteilungssystem bereit,
mit:
- (a) einem ersten Endgerät, das von
der Verteilerstation entfernt ist, und folgendes umfasst:
eine
Einrichtung zur Auswahl unter einer Vielzahl möglicher Zugangsrechte zwecks
Erstellung eines Satzes an gewährten
Zugangsrechten, der einen Satz an Zugangsrechten zu einem entfernt gespeicherten
Bildsatz enthält;
eine
Eingabeeinrichtung zur Eingabe einer elektronischen Adresse eines
Dritten, die dem Satz an gewährten
Zugangsrechten zugeordnet ist;
eine Kommunikationseinrichtung
zum Übertragen des
Satzes an gewährten
Zugangsrechten und der zugehörigen
elektronischen Adresse eines Dritten; und
- (b) einer Verteilerstation, die vom ersten Endgerät entfernt
ist und folgendes umfasst:
eine Einrichtung zum Speichern des
Bildsatzes;
eine Einrichtung zum Empfangen der Übertragung
von dem ersten entfernten Endgerät;
eine
Einrichtung zum Speichern des Satzes an gewährten Zugangsrechten und einer
zugehörigen
Zugangskennung;
eine Einrichtung zum automatischem Übertragen seitens
der Verteilerstation an die elektronische Adresse Dritter von: einer
elektronischen Adresse für
die Verteilerstation, einer Liste von Zugangsrechten des Satzes
an gewährten
Zugangsrechten, die der elektronischen Adresse Dritter zugeordnet
sind, sowie der zugehörigen
Zugangskennung;
eine Einrichtung, um einem Dritten an einem
Endgerät,
das zu der Verteilerstation entfernt ist, Zugang zu dem Bildsatz
ausschließlich
gemäß dem Satz
an gewährten
Zugangsrechten zu gewähren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Vorrichtung
ermöglichen
es einem Benutzer, Bilder an einer zentralen Station zu speichern
und diese Bilder mit einem oder mehreren Dritten in einer durch
den Benutzer eingeschränkten Weise
gemeinsam zu nutzen, während
diese Dritten automatisch über
die ihnen gewährten
Zugangsrechte in Kenntnis gesetzt werden. Die vorliegende Erfindung
ermöglicht
es einem Benutzer zudem, die Dritten gegenüber gewährten Zugangsrechte sowie die automatische
Benachrichtigung dieser Dritten über die Änderung
der Zugangsrechte zu verändern.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es zeigen
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1 eine
schematische Darstellung der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
typische Bildschirmmaske, über die
ein Benutzer einem Dritten zu gewährende Zugangsrechte auswählen kann;
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3 eine
schematische Darstellung eines bestimmten Bildhandhabungssystems,
in dem die vorliegende Erfindung verwendbar ist;
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4 ein
Datenablaufdiagramm zur Darstellung des Betriebs einiger Aspekte
des Systems aus 3;
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5 eine
schematische Darstellung der Komponenten einer Kennung, die für einen
zugehörigen
Bildsignalsatz in dem System aus 3 erzeugt wird;
und
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6 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung aus 1 mit
einer weiteren Verbindung der Station zu einer anderen Station.
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Zum
besseren Verständnis
wurden, soweit möglich,
identische Bezugszeichen verwendet, um identische Elemente zu bezeichnen,
die den verschiedenen Figuren gemeinsam sind.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung ist in Bezug darauf, dass eine
Komponente "entfernt" zu einer anderen
ist, zu verstehen, dass diese sich mindestens in einem anderen Gebäude befindet
und oft einen oder mehrere Kilometer (also 10, 100 oder auch 1000
km) entfernt ist. Unter "Kommunikation" ist die Übergabe
eines Signals zu verstehen, soweit nichts anderes gesagt wird. Eine
derartige Übergabe kann
beispielsweise als eine Übertragung
eines Signals zwischen dem Sender und Empfänger erfolgen, wie beispielsweise über ein
Computernetz, wie das Internet, eine dedizierte Kommunikationsleitung
oder über
eine direkte Wählverbindung,
wie beispielsweise eine Telefonleitung (wozu auch eine Satellitenverbindung
oder nicht drahtgebundene Verbindungen zusätzlich zu drahtgebundenen und
Lichtleiterverbindungen zählen
kann). Eine derartige "Übertragung" impliziert somit
eine Signalübergabe
ohne physische Übergabe
eines Speichermittels, beispielsweise durch eine geeignete "Verbindung" (d. h. eine konkrete
elektronische Kommunikationsverbindung, was eine direkte Verbindung,
wie über
ein Telefon, oder eine indirekte Verbindung, wie über das
Internet, einschließt).
In jedem Fall sind aufgrund der Entfernungen, die üblicherweise
zwischen Abtaststationen, Verteilerstation und Endgeräten lie gen,
ein oder mehrere Signalverstärker
zwischen Kommunikationssender und Empfänger angeordnet. Alternativ hierzu
kann eine Übergabe
dadurch erfolgen, dass das Signal auf einem geeigneten Speichermedium (wie
einem Magnet- oder optischen Band oder Disk) gespeichert ist, und
dass das Speichermedium physisch übergeben wird, worauf das Signal
von der Hardcopy am Empfänger
gelesen wird. Soweit nicht anders gesagt, ist unter "weitergeleitet" eine Übergabe
eines Signals (d. h. eine "Kommunikation") sowie andere Möglichkeiten
der Übergabe
zu verstehen, wie die physische Übergabe
einer Hardcopy (beispielsweise eines geeigneten Mediums, auf dem
Daten, wie beispielsweise alphanumerische Zeichen, die einem Signal
entsprechen, gedruckt worden sind).
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In
der vorliegenden Erfindung wird auf das Abtasten oder Einscannen
eines Hardcopybildes zur Erzeugung eines entsprechenden Digitalbildes
Bezug genommen. Verfahren und Geräte zur Durchführung einer
derartigen Abtastung sind in der Technik bekannt. Üblicherweise
wird ein Bild auf dem Film mit einem Lichtstrahl abgetastet, worauf
das durch den Film übertragene
Licht erfasst, typischerweise in Form von drei Primärfarben-Lichtstärkesignalen,
und digitalisiert wird. Die digitalisierten Werte können in einen
Standard für
die Videoanzeige formatiert und auf Compact Disc, magnetischen Medien
oder anderen geeigneten Speichermedien gespeichert werden. Derartige
Bilddigitalisierer können
in unterschiedlicher Form ausgebildet sein; verschiedene allgemeine
Aspekte der Filmdigitalisierung, insbesondere der Beleuchtung und
Aspekte linearer, CCD-basierender Digitalisierer, werden detaillierter
in US-A-5,012,346 beschrieben. Fotografische Prints lassen sich
zudem mit Auflichtabtastern digitalisieren.
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1 und 2 zeigen
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Bildverteilungssystems.
Das dargestellte System umfasst erste, zweite und dritte Endgeräte 202, 203 bzw. 204,
die entfernt zueinander angeordnet sind. Jedes der Endgeräte 202, 203 und 204 kann
ein digitaler Tischcomputer sein, der mit einem Anzeigeschirm, Benutzereingabeeinrichtungen
(wie einer Tastatur und einer Maus) und einem Mikroprozessor ausgestattet
ist. Jedes Endgerät 202, 203, 204 ist
in geeigneter Weise programmiert, um die erforderlichen Schritte
auszuführen,
wie nachfolgend beschrieben wird. Die Endgeräte 202, 203, 204 sind über Verbindungen 210, 212 bzw. 214 mit
einer entfernten Verteilerstation 201 über ein Netz 205 verbunden,
das im konkreten Fall das Internet sein kann. Die Verbindung kann
durch ein Modem oder eine Kommunikationskarte erfolgen, mit dem
bzw. mit der jedes Endgerät
ausgestattet ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Endgeräte 202, 203, 204 nicht
gleichzeitig angeschlossen sein müssen, und dass weniger oder
mehr entfernte Endgeräte
vorhanden sein können.
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Die
Verteilerstation 201 kann ein geeignet programmierter,
digitaler Computer sein, wie etwa eine Arbeitsstation oder ein Mainframecomputer
mit zugehörigen
Speichermitteln (etwa einer Magnetplatte und/oder optischen Platte
oder Bandlaufwerken), Kommunikationseinrichtungen (wie einem oder
mehrere Modems oder Kommunikationskarten) und einem oder mehreren
digitalen Prozessoren. Die Komponententeile der Verteilerstation 201 können sich
an demselben Standort befinden, oder einige oder alle Komponenten
können
entfernt zueinander angeordnet sein. In den Speichereinrichtungen
der Verteilerstation 201 sind ein oder mehrere Bildsätze gespeichert.
Jeder Bildsatz kann ein oder mehrere Bilder umfassen, die zuvor
in die Verteilerstation geladen worden sind, und zwar entweder durch
direktes Einscannen mithilfe eines (nicht gezeigten) angeschlossenen Scanners,
oder vorzugsweise durch entfernte Prozessor-Scanner-Stationen, wie in
Verbindung mit 3 bis 6 nachfolgend
beschrieben wird.
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Das
durch das System aus 1 ausführbare Verfahren wird nachfolgend
beschrieben. Zunächst
baut ein Benutzer an einem der entfernen Endgeräte, wobei für dieses Beispiel das erste
Endgerät 202 verwendet
wird, eine Verbindung zur Verteilerstation 201 auf. Es
sei angenommen, dass der Benutzer zuvor mindestens einen Bildsignalsatz
in der Verteilerstation 201 gespeichert hat und diese Bilder
mit anderen gemeinsam nutzen möchte,
beispielsweise mit Dritten an den Endgeräten 203 und 204.
Die Verteilerstation 201 kommuniziert über die Verbindung zum ersten
Endgerät 202 ein
Menü, das es
dem Benutzer ermöglicht,
den Bildsignalsatz oder die Bildsignalsätze, die mit anderen gemeinsam
genutzt werden sollen, und die Kennung derjenigen Dritten auszuwählen (die
die Form von Rufnamen, wie "John", "Sue", "Mom" und "George" haben können, die
aus einer an der Verteilerstation 201 oder an dem ersten
Endgerät 202 gespeicherten E-Mail-Adresse
entnommen werden können).
Die Verteilerstation 201 übergibt dem ersten Endgerät 202 daraufhin
ein in 2 gezeigtes Menü 220, das eine Vielzahl
möglicher
Zugangsrechte anzeigt, die der Benutzer an dem ersten Endgerät 202 den
bezeichneten Dritten gewähren
kann. Diese Zugangsrechte können
das Recht beinhalten, die bezeichneten Bildsatzsignale zu betrachten,
zu drucken, zu kopieren oder per E-Mail zu versenden. Der Benutzer braucht
lediglich die Felder für
die Zugangsrechte mit einer geeigneten Zeigeeinrichtung (wie der
Tastatur oder Maus) anzukreuzen, die er für jeden Dritten auswählen möchte. In 2 hat
der Benutzer sich entschieden, dem Dritten "John" nur
das Recht zur Betrachtung des Bildsignalsatzes zu gewähren, während der Dritten "Sue" das Recht gewährt wurde, denselben
Bildsignalsatz zu betrachten, zu drucken und per E-Mail zu versenden.
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Die
für Dritte
ausgewählten
Zugangsrechte stellen einen Satz an gewährten Zugangsrechten dar, durch
die der Benutzer von dem ersten Endgerät 202 zur Verteilerstation 201 überträgt, indem
er mit der Zeigeeinrichtung auf die Schaltfläche "Übernehmen" 222 klickt.
Jeder gewährte
Satz an Zugangsrechten wird dann an der Verteilerstation 201 in
Verbindung mit der zugehörigen
elektronischen Adresse und der Zugangskennung des betreffenden Dritten gespeichert.
Die Zugangskennung kann ein Zugangscode sein, der von dem Benutzer
oder der Verteilerstation 201 zugewiesen wird, oder es
kann einfach die elektronische Adresse ("E-Mail-Adresse") sein oder eine elektronische Adresse
in Form der Benutzerkennung eines anderen Benutzers des Systems.
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Zu
diesem Zeitpunkt gibt es nichts, was der Benutzer am ersten Endgerät 202 noch
weiter tun müsste.
Die Verteilerstation 201 ist derart programmiert, dass
sie automatisch eine Nachricht an die elektronische Adresse jedes
Dritten übermittelt
(in diesem Beispiel an die elektronischen Adressen für die zweiten
und dritten Endgräte 203 bzw. 204).
Diese Nachricht umfasst eine elektronische Adresse für die Verteilerstation
(etwa die URL-Bezeichnung für eine
Seite im World Wide Web des Internet für die 201), über die
jeder Dritte Verbindung zur Verteilerstation 201 aufnehmen
kann, eine Liste der Zugangsrechte aus dem gewährten Satz an Zugangsrechten, die
der Benutzer dem Dritten gewährt
hat, und die Zugangskennung (bei der es sich einfach um die E-Mail-Adresse
des Dritten handeln kann). Wahlweise könnte die Verteilerstation 201 in
der Nachricht eine Kennung des Benutzers und/oder eine Kennung des
digitalen Bildsatzes enthalten, für das dem Dritten Zugangsrechte gewährt worden
sind. Diese Kennung könnte
die Form einer Beschreibung aufweisen, die der Benutzer bereitstellt,
oder sie könnte eine
niedrig aufgelöste
Version aller oder einiger Bilder aus dem Digitalbildsatz enthalten,
für den
der Dritte Zugangsrechte erhalten hat (wobei der eigentliche Digitalbildsatz
nicht enthalten ist, da dieser üblicherweise
eine höhere
Auflösung
aufweist, die mehr Übertragungszeit
beanspruchen würde).
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Aufgrund
der vorausgehenden automatischen Benachrichtigung braucht der Benutzer
keine separaten E-Mails für
die Dritten zu erstellen oder Aufzeichnung darüber zu führen, wem welche Zugangsrechte
gewährt
worden sind.
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Jeder
Dritte erhält
die vorausgehend beschriebene E-Mail-Nachricht und kann mit der
Verteilerstation 201 Verbindung aufnehmen. Beispielsweise
hat der Dritte am zweiten Endgerät 203 Zugang, indem
das zweite Endgerät 203 der
Verteilerstation 201 die in der zuvor empfangenen E-Mail-Nachricht bezeichnete
Zugangskennung übermittelt,
und zwar zusammen mit einer Anfrage, auf den Bildsatz gemäß einem
der gewährten
Zugangsrechte zuzugreifen. Diese Anfrage könnte durch eine Reihe interaktiver
Menüs erfolgen,
die dem dritten Endgerät 203 bei
Verbindung mit der Verteilerstation 201 angezeigt werden.
Die Verteilerstation 201 ist derart programmiert, dass
sie prüft,
ob der gewählte
Bildsignalsatz, die Zugangskennung und die Zugangsanfrage gemäß dem gespeicherten
Satz von Zugangsrechten, die von dem Benutzer zuvor gewährt und
an der Verteilerstation 201 gespeichert wurden, zulässig ist. Wenn
einer der genannten Parameter nicht korrekt ist, wird dem zweiten
Endgerät 203 der
Zugang verweigert und die Anfrage zurückgewiesen. Wenn alle Parameter
richtig sind, erhält
das zweite Endgerät 203 Zugang
gemäß der Anfrage.
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Da
die jedem Dritten zugesandte Nachricht eine Aufstellung der gewährten Zugangsrechte
umfasst, braucht der betreffende Dritte keine Zeit damit zu vergeuden,
Aufgaben mit einem Bildsignalsatz durchzuführen, die nach den zugehörigen Zugangsrechten
für diesen
Dritten nicht zulässig
sind.
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Wie
bereits zuvor beschrieben, kann der Benutzer am Endgerät 202 einen
an der Verteilerstation 201 gespeicherten Satz von gewährten Zugangsrechten
(einschließlich
der vollständigen
Rücknahme für einen
Dritten jederzeit ändern.
Nach einer derartigen Änderung überträgt die Verteilerstation 201 automatisch
eine Meldung an die elektronische Adresse des Dritten bezüglich des
geänderten
Satzes an Zugangsrechten, die eine Aufstellung des Satzes der geänderten
Zugangsrechte oder der Änderungen enthält. Wenn
der Dritte Verbindung mit der Verteilerstation 201 unter
Verwendung der zugehörigen
Zugangskennung aufnimmt, erhält
er nur auf Anfragen Zugang, die dem geänderten Satz an Zugangsrechten
entsprechen.
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Um
einen Benutzer bei seiner Entscheidung zu unterstützen, ob
er weitere Digitalbildsätze
mit bestimmten Dritten gemeinsam nutzen möchte, lässt sich die Verteilerstation 201 so
programmieren, dass sie Informationen darüber festhält, wie oft jeder Dritte, dem
ein Satz an Zugangsrechten gewährt
worden ist, auf den für
ihn zugänglichen
Bildsatz zugreift, sowie weitere Einzelheiten des Zugangs (beispielsweise
ob die Bilder von dem Dritten per E-Mail versandt wurden, an wen
sie versandt wurden, wie oft sie betrachtet und gedruckt wurden
usw.). Die Verteilerstation 201 kann dem Benutzer dann
automatisch einen Bericht über
diese Tätigkeiten
per E-Mail zusenden oder für
gewählte
Zeiträume
bereitstellen, auf den der Benutzer beim Zugang zur Verteilerstation 201 Zugriff
hat.
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Die
Details eines bestimmten Systems, das eine Verteilerstation und
mehrere entfernte Endgeräte
umfasst, und das zudem besonders nützliche Einrichtungen bereitstellt,
durch die Digitalbilder an einer Verteilerstation erfasst, gespeichert
und nachgeführt werden
können,
wird in Verbindung mit 3–6 beschrieben.
Ein derartiges System kann bei entsprechender Programmierung zur
Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
als erfindungsgemäße Bildverteilvorrichtung
dienen. Wie aus 3–6 hervorgeht,
kann jedes der beschriebenen entfernten Endgeräte als erstes Endgerät dienen,
während
alle anderen als zweites Endgerät
dienen.
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5 zeigt
im Detail das dargestellte Ausführungsbeispiel
des Bildhandhabungssystems mit einer Vielzahl von Prozessor-Scanner-Stationen 2A, 2B, 2C bis 2N,
die zueinander entfernt angeordnet sind, wie am besten in 3 zu
erkennen ist. Jede Prozessor-Scanner-Station umfasst einen Filmprozessor 4,
der belichteten fotografischen Film verarbeiten und Hardcopybilder
in Form von Positivdrucksätzen 50 und
entsprechenden Negativsätzen 52 erzeugen
kann (von denen keiner in 4 gezeigt wird).
Der Negativbildsatz 52 ist üblicherweise der entwickelte
Negativfilm, der von der belichteten Filmpatrone 48 stammt,
während
ein Positivdrucksatz 50 üblicherweise Auflichtbilder
des Negativbildsatzes 52 bildet. Jeder Satz 50 und 52 kann
aus einem oder beiden Bildern bestehen.
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Jede
Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N umfasst zudem
ein Hochleistungs-Scannersystem 6, das einen geeigneten
Scanner beinhaltet, der dazu dient, die Hardcopybilder jedes Negativbildsatzes 52 zu
scannen, um einen entsprechenden Digitalbildsignalsatz zu erzeugen.
Das Hochleistungs-Scannersystem 6 kann ein geeigneter digitaler
Computer in Form einer Arbeitsstation oder eines Tischcomputers sein,
der mit einem geeigneten digi talen Scanner ausgestattet ist, um
den Negativbildsatz 52 einzuscannen. Jedes Hochleistungs-Scannersystem 6 kann
zudem jedem derart erzeugten Bildsignalsatz ein Kennungssignal zuweisen.
Diese Zuweisung lässt
sich durch geeignete Software erreichen, die auf dem Hochleistungs-Scannersystem 6 abläuft, und
wird nachfolgend ausführlicher
beschrieben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass jedes Kennungssignal
insofern eindeutig ist, als dass es eine Scanner-Standortkennung
enthält,
die jede Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N eindeutig
bezeichnet. Die Einzelheiten der jedem Bildsignalsatz zugeordneten
Kennung werden detaillierter in 5 beschrieben.
Die zugeordnete Kennung enthält
folgende Komponenten:
- • Bitsumme 100: die
vorzeichenlose Summe der binären
Kennung ("ID"), einschließlich der
ID-Version, der Scanner-ID, des Datumcodes und der Folgenummer (8
Bit, binär).
Die Bitsumme wird nach der Verschlüsselung aber vor der Umwandlung
in die ASCII-Darstellung berechnet. Zweck der Bitsumme ist es, Dateneingabefehler
zu erkennen, ohne die Datenbank der Verteilerstation 201 auf
einen zugehörigen
Bildsignalsatz hin abfragen zu müssen.
- • ID-Version 102:
Die Versionsnummer dieser ID-Nummer (8 Bit, binär). Das bezieht sich auf den
Verschlüsselungscode;
mit jeder Codeänderung
sollte eine neue Version mitgeliefert werden.
- • Scanner-ID 104:
Der eindeutige Bezeichner für jede
Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N (28 Bit, binär), der
somit als Scanner-Ortsbezeichnung dient.
- • Datencode 106:
Das Datum, zu dem die Abtastung eines Hardcopy-Bildsatzes begonnen
hat (16 Bit, binär – 9 Bit
für den Tag
des Jahres und 7 Bit für
das Jahr). Das Jahr 0 ist ein beliebiges Jahr, in dem das System
aus 3 und 4 erstmals aktiviert worden
ist.
- • Folgenummer 108:
Diese Nummer wird für
jede an einem Tag eingescannte Filmrolle fortgezählt (20 Bit, binär).
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Das
konkrete ID-Signal wird aus der binären Darstellung der Bitsumme 100,
der ID-Version 102, der Scanner-ID 104, des Datencodes 106 und
der Folgenummer 108 erzeugt, wie nachfolgend in 5 gezeigt
(es sei darauf hingewiesen, dass die ID-Version 102 und
die Bitsumme 100 nicht verschlüsselt zu werden brauchen).
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Die
ID minus der Bitsumme 100 und der ID-Version 102 wird
vor Umwandlung in die ASCII-Form mittels DES-Funktionen (Data Encryption Standard)
mit einem 56-Bit-Schlüssel
verschlüsselt. DES
wird in "Applied
Cryptography; Protocols, Algorithms, and Source in C", von Bruce Schneier,
1994, John Wiley & Sons,
Inc., beschrieben. Der Schlüssel ist
geheim und der Verteilerstation 20 bekannt (d. h. er wird
an der Verteilerstation 20 speichert). Nach einer Änderung
wird der Schlüssel
den gültigen
Scannerstandorten bereitgestellt, wodurch diese ID-Signale erzeugen
können,
die mit dem neuen Schlüssel verschlüsselt werden.
Diese Änderung
ist erforderlich, wenn jemand versucht hat, mit einem alten Schlüssel auf
Bilder zuzugreifen, die nicht sein Eigentum sind. Eine Änderung
des Schlüssels
verweist auf eine neue ID-Version, wobei diese Zuordnung an der
Verteilerstation 20 gespeichert wird. Die ID-Version 102 erleichtert
den Entschlüsselungsvorgang,
indem der zur Verschlüsselung
einer gegebenen ID-Version verwendete Schlüssel einem nicht verschlüsselten
Teil dieser ID zugeordnet wird. Dadurch kann die ID sowie ihre einer
Filmrolle zugeordneten Komponenten beim Laden (d. h. Speichern)
durch die Verteilerstation 20 entschlüsselt werden. Die ID ermöglicht eine
Audit-Nachführung
für alle
Digitalbildsätze,
die von der Verteilerstation 20 geladen werden. Diese Audit-Nachführung kann
von der Verteilerstation 20 benutzt werden, um auf Endbenutzerabfragen
zum Status der Digitalbildsätze
zu antworten, wie nachfolgend beschrieben wird.
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Die
ID wird dem Benutzer in Form von 16 alphanumerischen ASCII-Zeichen
ohne Bedeutung der Groß-
oder Kleinschreibung bekannt gegeben (beispielsweise durch Ausdruck
einer Hardcopy), so dass beispielsweise eine binäre 10 Byte lange ID in Base
32 mit den Ziffern 0–9
und den Buchstaben Aa–Vv
darstellbar ist, wobei 0 = 0, 1 = 1, ..., Aa = 10, ..., Vv = 31).
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Wie
aus der vorausgehenden Beschreibung ersichtlich ist, wird die unverschlüsselte ID
für jede Filmrolle
fortgeschrieben, die von einer gegebenen Scannerstation entgegengenommen
wird. Wenn die ID keiner Bearbeitung unterzogen würde, könnte ein böswilliger
Benutzer an einem entfernten Endgerät einfach eine empfangene ID
inkrementieren und sich so Zugang zu dem Digitalbildsatz eines anderen
Benutzers verschaffen. Aufgrund der vorausgehend beschriebenen Verschlüsselung
der ID weisen die resultierenden, verschlüsselten Kennungen für eine Reihe
verschiedener Filmrollen, die nacheinander am selben Standort gescannt
worden sind, nicht mehr dieselbe Folgebeziehung auf wie die nicht
verschlüsselten
Kennungen. Die verschlüsselte
Kennung für
eine Filmrolle in einer derartigen Serie kann nicht aus der verschlüsselten
Kennung einer anderen Rolle ermittelt werden, ohne den Verschlüsselungs- oder
Entschlüsselungsalgorithmus
zu kennen. Das Vorhandensein der nicht verschlüsselten Bitsumme 100 (auch
als "Prüfsumme" bezeichnet) macht
es sogar noch schwieriger, eine ID zu verfälschen.
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Jede
Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N umfasst zudem
eine erste Kommunikationseinrichtung, um jeden Bildsignalsatz und
dessen zugehöriges
Kennungssignal an eine entfernte Verteilerstation 20 weiterzugeben
oder zu kommunizieren, die Teil des Bildhandhabungssystems ist.
Diese Kommunikation ist als Kommunikationsverbindung 10 in 3 dargestellt.
Die erste Kommunikationseinrichtung kann die Form eines (nicht gezeigten)
Modems im Hochleistungs-Scannersystem 6 aufweisen, das
jeden Bildsignalsatz und die zugehörige Kennung über einen
Verweis in Form einer Verbindung 10a an die Verteilerstation 20 kommuniziert,
beispielsweise über eine
in 4 gezeigte Telefonschaltung. Die erste Kommunikationseinrichtung
könnte
ein Modem oder eine Kommunikationskarte sein, die mit der Verteilerstation 20 über eine
andere Verbindungsart kommuniziert, beispielsweise eine Standleitungsverbindung oder über ein
Netz (wie das Internet). Die verschiedenen Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N in 3 können verschiedene
erste Kommunikationseinrichtungen verwenden, und daher können die verschiedenen
in 3 gezeigten Kommunikationsverbindungen 10 die
gleichen oder eine Kombination von Verbindungen oder physischen Übergabeverweisen
sein, von denen eine oder mehrere gleichzeitig aktiv sein können (je
nachdem, wie viele Prozessor-Scanner-Stationen die Bildsatzsignale
und die zugehörigen
Identifikationen zu einer gegebenen Zeit an die Verteilerstation 20 kommunizieren).
Es sei darauf hingewiesen, dass sich mehr als eine Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N mit
der Verteilerstation 20 zu einem gegebenen Zeitpunkt in
Kommunikation befinden kann (beispielsweise durch eine Verbindung).
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Wie
in 4 gezeigt, kann die erste Kommunikationseinrichtung
als Bandspeicher im Hochleistungs-Scannersystem 6 ausgebildet
sein, das den Digitalbildsignalsatz und die zugehörigen Kennungssignale
auf einem Datenband 54 speichert, das physisch (wie durch
den physischen Übergabeverweis 10b in 4 gezeigt)
an die Verteilerstation 20 übergeben wird. In diesem Fall
ist die Kommunikationsverbindung 10 ein entsprechender
physischer Übergabeverweis 10b,
wie in 4 gezeigt. Es sei darauf hingewiesen, dass das
Band 54 selbstverständlich durch
einen anderen geeigneten Massenspeicher ersetzbar ist, wie beispielsweise
durch optische oder magnetische Platten.
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Das
Hochleistungs-Scannersystem 6 an jeder Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N umfasst zudem
einen Drucker 8. Der Drucker 8 ist mit dem Hochleistungs-Scannersystem 6 derart
verbunden, dass er eine Hardcopyreihe von Zeichen (als Hardcopykennung 60 in 4 gezeigt)
druckt, die jedem Kennungssignal entspricht.
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Die
Verteilerstation 20 kann ein digitaler Computer sein, beispielsweise
eine Arbeitsstation, ein Minicomputer oder ein Mainframecomputer,
der derart programmiert ist, dass er die von der Verteilerstation 20 erforderlichen
Schritte ausführt.
Die Verteilerstation 20 umfasst eine zweite Kommunikationseinrichtung,
die die Bildsatzsignale und die zugehörigen Identifikationssignale
von jeder Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N empfängt. Für den Fall,
dass eine der Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N die
Verbindung beispielsweise über
die in 4 gezeigte Telefonverbindung 10a aufbaut,
kann die zweite Kommunikationseinrichtung ein Modem oder eine (nicht
gezeigte) geeignete Kommunikationskarte in der Verteilerstation
sein, oder es kann sich dabei um eine (nicht gezeigte) Lesevorrichtung handeln,
die ein physisch zur Verteilerstation 20 übergebenes
Speichermedium auslesen kann, wenn eine derartige Kommunikationseinrichtung
von den Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N verwendet wird.
Selbstverständlich
kann die Verteilerstation 20 über beide Arten der zweiten
Kommunikationseinrich tungen verfügen,
um den unterschiedlichen Arten von Kommunikationseinrichtungen gerecht
zu werden, die von den verschiedenen Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N verwendet
werden.
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Die
Verteilerstation 20 weist eine erste Speichervorrichtung
zur Speicherung der empfangenen Bildsatzsignale und der zugehörigen Kennungssignale
auf. Eine derartige Speichervorrichtung kann ein in geeigneter Weise
beschreibbares magnetisches oder optisches Medium sein (beispielsweise
eine oder mehrere Festplatten oder Magnetbänder oder optische Platten
oder Bänder).
Ein zweiter Speicher, bei dem es sich um die gleiche physische Vorrichtung wie
die erste Speichervorrichtung handeln kann, enthält Verzeichnisdaten, die jede
Scannerstandortbezeichnung mit einer Scanneradresse in Korrelation setzt
(durch eine herkömmliche
Mailing-Adresse oder E-Mail-Adresse).
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Die
Verteilerstation 20 ist zusätzlich mit einer dritten Kommunikationseinrichtung
zur Kommunikation gespeicherter Bildsatzsignale an eines der Vielzahl
der Endgeräte 40A, 40B, 40C bis 40N ausgestattet,
die mit der Verteilerstation 20 verbunden sind. Eine derartige
Verbindung ist in 3 als Verbindung 30 dargestellt
und kann beispielsweise eine Netzverbindung sein, eine Standdatenleitung
oder eine Telefonleitungsschaltung. Vorzugsweise ist eine oder mehrere
der Verbindungen 30 eine Netzverbindung unter Verwendung
des Internet. Es sei darauf hingewiesen, dass die zweite und dritte
Kommunikationseinrichtung dasselbe physische Element sein kann,
wie etwa ein geeignetes Kommunikationsprogramm, das durch eine Modemkarte
mit einer oder mehreren Telefonverbindungen arbeitet, wenn mindestens
eine der Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N mit
der Verteilerstation 20 über eine Verbindung in gleicher
Weise wie mindestens eines der entfernten Endgeräte 40A bis 40N arbeitet.
Jedes der entfernten Endgeräte 40A bis 40N kann
auch ein digitaler Computer 42 sein, der mit entsprechender Kommunikationshardware
ausgestattet ist, um eine bidirektionale Kommunikation mit der Verteilerstation 20 über die
Verbindungen 30 aufzubauen. Das Vorhandensein einer geeigneten
Hardware und Software wird von den jeweiligen Endgeräten 40A bis 40N derart
interpretiert, dass sie zur Kommunikation mit der Verteilerstation 20 verbunden
sind. Eine oder mehrere entfernte Endgeräte 40A können mit
der Verteilerstation 20 zu einem gegebenen Zeitpunkt verbunden
sein.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass zusätzliche Einrichtungen
zur Kommunikation von Bildsignalen an die Verteilerstation 20 ebenfalls
vorgesehen werden können.
Beispielsweise können
solche zusätzlichen
Mittel eine Digitalkamera umfassen, die ein Digitalbild an die Verteilerstation 20 kommuniziert,
beispielsweise durch Übertragung über eine
Netz- oder Telefonverbindung, oder eine oder mehrere Scannerstationen,
an dessen Standorten sich keine Prozessoren befinden.
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Nachfolgend
werden Verfahren beschrieben, die auf dem System aus 3 und 4 ausgeführt werden.
Zunächst
hinterlegt der Benutzer seinen nicht entwickelten, belichteten Film 48 an
einer der Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N,
die für
den Benutzer am günstigsten
ist. An der gewählten
Prozessor-Scanner-Station fordert der Benutzer die gewünschte Art
der Verarbeitung und die Hardcopybilder an (beispielsweise nur Negative
oder zusätzlich auch
Auflichtpositive) und gibt die Herstellung eines Bildsignalsatzes
in Auftrag, das dem Bildsatz auf dem Film 48 entspricht.
Diese Anfragen erfolgen durch Ankreuzen der entsprechenden Kästchen auf einer
Filmverarbeitungstasche, in die der Film 48 gelegt wird.
Der Film 48 wird dann verarbeitet (d. h. chemisch zur Erzeugung
eines dauerhaften Bildes entwickelt), um einen entsprechenden Negativbildsatz 52 und
einen entsprechenden Positivdrucksatz 50 zu erzeugen. Die
unterschiedlichen Negativbildsätze 52 aus
unterschiedlichen Filmen 48 werden mit Negativsätzen aus
anderen Aufträgen
zusammengefasst, die ebenfalls eingescannt werden sollen, und der
so entstehende Stapelauftrag wird mit dem Hochleistungs-Scannersystem 6 eingescannt.
Wie bereits beschrieben, erzeugt das Hochleistungs-Scannersystem 6 aus
jedem Negativbildsatz 52 einen entsprechendes Digitalbildsignalsatz
und zudem ein entsprechenden Kennungssignal. Das Kennungssignal umfasst
eine eindeutige Bezeichnung des Scannerstandorts, wie zuvor bereits
angesprochen, und wie nachfolgend detaillierter erläutert wird.
Der Bildsignalsatz kann ein geeignetes Format aufweisen, das von
der Verteilerstation 20 gelesen werden kann, beispielsweise
TIFF, JFIF, BMP, PICT, GIF, PhotoCD oder insbesondere das jüngst vorgestellte
FlashPix-Format.
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Eine
FlashPix-Datei enthält
das gesamte Bild sowie eine Hierarchie mehrerer Kopien in geringerer
Auflösung
innerhalb derselben Datei. Dadurch funktioniert die FlashPix-Datei
wie eine kleine Datei, wenn der Benutzer dies wünscht, und wie eine große Datei,
wenn der Benutzer diese benötigt.
Die Flash-Pix-Dateistruktur
verwendet das OLE-Speicherformat der Microsoft Corporation, bei
dem die Bilddaten und die zugehörigen
beschreibenden Angaben in einem standardisierten "Wrapper" gespeichert sind.
Das FlashPix-Format zeichnet Bearbeitungen des Bildes in Form kleiner
Skripts auf, die als "Betrachtungsparameter/viewing
parameters" bezeichnet
werden. Die Bearbeitungen werden an den hoch aufgelösten Bildern
nur vorgenommen, wenn dies notwendig ist, also normalerweise dann,
wenn der Benutzer eine Ausgabe in hoher Qualität wünscht. Das FlashPix-Format unterstützt zwei
eindeutig und vollständig
beschriebene Farbraumoptionen, nämlich
einen kalibrierten RGB-Farbraum und Photo YCC. Die Farbraumoptionen
werden direkt in das Dateifor mat eingebaut. Optional ist eine JPEG-Komprimierung
zusammen mit einer Einfarben-Komprimierungsoption, soweit zutreffend,
vorgesehen. Weitere Angaben zum FlashPix-Dateiformat sind von Eastman
Kodak Company, Rochester, NY, USA, erhältlich.
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Jeder
Positivdrucksatz 50, der dem Negativbildsatz 52 entspricht,
sowie eine zugehörige
Kennung werden über
einen Weg an den Endbenutzer weitergeleitet (und somit an ein entferntes
Endgerät weitergeleitet,
wenn der Benutzer auf ein derartiges entferntes Endgerät zugreift),
der von der Verteilerstation 20 unabhängig ist (d. h. die Lieferung
an den Endbenutzer erfolgt nicht über die Verteilerstation 20).
Derartige unabhängige
Wege 12 sind in 1 durch entsprechende Linien
dargestellt. Im Falle der Kennung kann dies einfach daraus bestehen,
dass die Kennung, die dem gegebenen Bildsignalsatz zugeordnet ist
(und somit auch dem entsprechenden Negativbildsatz 52,
Positivdrucksatz 50 und Film 48) mit dem Drucker 8 gedruckt
wird, und dass die gedruckte Kennung mit den zugehörigen Positivdrucksätzen, 50, 52 an
den Benutzer weitergeleitet wird, der die zugehörige Filmrolle 48 hinterlegt
hat. Diese Weiterleitung kann einfach daraus bestehen, dass der
Positivdrucksatz 50, der entsprechende Negativbildsatz 52 und
die zugehörige,
gedruckte Kennung 60 an den Benutzer ausgehändigt wird,
oder darin, dass diese dem Benutzer auf anderem Wege zugestellt
wird, beispielsweise auf dem herkömmlichen Postweg oder per Kurier.
Alternativ hierzu können
andere Wege, die unabhängig
von der Verteilerstation 20 sind, als Weiterleitungswege 12 benutzt
werden. Beispielsweise könnte
die Kennung an den Benutzer per elektronischer Post, Fax oder auf
andere Weise übermittelt
werden.
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Es
ist möglich,
dass alternativ oder zusätzlich
dazu die einer gegebenen Filmrolle 48 zugeordnete Kennung
an den Benutzer über
die Verteilerstation 20 übermittelt wird, beispielsweise
durch elektronische Kommunikation (wie elektronische Post über eine
Verbindung, wie dem Internet). Eine derartige elektronische Kommunikation
der Kennung könnte einfach
in derselben elektronischen Kommunikation der an die Verteilerstation 20 zusammen
mit dem zugehörigen
Bildsignalsatz kommunizierten Kennung bestehen. Die Verteilerstation 20 könnte die
Kennung an ein entsprechendes Endgerät 40A bis 40N kommunizieren,
wenn der Benutzer mit der Verteilerstation 20 kommuniziert
(sich also bei dieser anmeldet). Derartige Weiterleitungswege werden
als Weiterleitungswege 14 bezeichnet. Ein derartiger Weg
ist jedoch weniger wünschenswert
als die Weiterleitungswege 12, die von der Verteilerstation 20 unabhängig sind.
Denn wenn die Verteilerstation 20 den kommunizierten Bildsignalsatz
und die zugehörige
Kennung von der Prozessor-Scanner-Station, an der die Filmpatrone 48 eingescannt
worden ist, nicht erhält,
liegt dem Benutzer die Kennung nicht vor, die er benötigt, um
festzustellen, warum der zugehörige
Bildsignalsatz an der Verteilerstation 20 nicht verfügbar ist.
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Der
einer Filmrolle 48 eines Kunden entsprechende Digitalbildsignalsatz
und ein zugehöriges Kennungssignal
können
an die Verteilerstation 20 über eine Verbindung 10a oder über einen
physischen Übergabeverweis 10b einer
Signalspeichereinrichtung kommuniziert werden, beispielsweise ein Magnetband 54,
wie in 4 gezeigt und oben beschrieben. Die Verteilerstation 20 empfängt jeden
Digitalbildsatz und das zugehörige
Kennungssignal, das von jeder Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N in
den ersten Speichereinrichtungen kommuniziert worden war. Das Kennungssignal
wird verschlüsselt, und
jedes Bildsatzsignal kann in dem ersten Speicher gespeichert und
durch die entschlüsselte
Kennung indiziert werden.
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Der
Benutzer ist dadurch in der Lage, auf den der Filmrolle 48 entsprechenden
Digitalbildsatz zuzugreifen, sobald er die Kennung erhält, und
zwar über
jedes entfernte Endgerät,
wie beispielsweise das entfernte Endgerät 40A, um mit der
Verteilerstation 20 durch eine Verbindung 30 die
Verbindung aufzunehmen und mit dieser zu kommunizieren. Zu diesem
Zeitpunkt gibt der Benutzer lediglich die Kennung ein und schließt über die
Verbindung einen Benutzerregistrierungsvorgang an der Verteilerstation 20 erfolgreich
ab. Die Kennung ermöglicht
dem Benutzer, die Verteilerstation 20 bezüglich der
Lage und des Zustands des Digitalbildsignalsatzes, der der Kennung
(und der Filmrolle 48) entspricht, abzufragen. Die Verteilerstation 20 entschlüsselt die
vom Benutzer eingegebene Kennung und kann den Index für ein gespeichertes
Digitalbild nach vorbestimmten Eigenschaften durchsuchen, die der
von dem Benutzer eingegebenen Kennung zugeordnet sind. Unter "vorbestimmten Eigenschaften" sind in diesem Fall
beliebige, geeignete, vorbestimmte Eigenschaften zu verstehen, die
von dem Betreiber des Systems vergeben wurden. Beispielsweise kann
die Verteilerstation 20 derart eingerichtet werden, dass
jeder empfangene Bildsignalsatz gespeichert und mit seinem zugehörigen Kennungssignal
indiziert wird. Alternativ dazu können die "vorbestimmten Eigenschaften" derart eingerichtet
werden, dass nur ein vollständiger Bildsatz
gespeichert wird, oder dass unvollständige Bildsätze (wie dies bei einer Unterbrechung
der Verbindung zwischen einer Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N und
der Verteilerstation 20 oder durch fehlerhafte Daten auftreten
kann) oder Digitalbildsätze
in einem von der Verteilerstation 20 nicht akzeptierten Format
zwar gespeichert aber derart gekennzeichnet werden, dass sie den
vorbestimmten Eigenschaften nicht entsprechen (beispielsweise werden
sie mit einer zugehörigen
Kennung gespeichert, die auf unvollständige oder fehlerhafte Daten
hinweist oder auf ein von der Verteilerstation 20 nicht
unterstütztes
Datenformat).
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Wenn
ein solcher Digitalbildsatz mit vorbestimmten Eigenschaften vorhanden
ist, können
ein oder mehrere der Bilder des Satzes an den Benutzer an dem entfernten
Endgerät 40A übergeben
oder an eines der angeschlossenen entfernten Endgeräte 40B bis 40N weitergeleitet
werden, wie vom Benutzer angewiesen. Im letztgenannten Fall würde das
bedeuten, dass der Benutzer ein oder mehrere Kopien des Digitalbildes
nach Wunsch weiterleitet. Der Benutzer kann dann die Bilder nach
Wunsch bearbeiten oder drucken und die bearbeiteten Bilder zur Verteilerstation 20 zurücksenden,
um sie dort zusätzlich zum
oder anstelle des originalen, unbearbeiteten Digitalbildes zu speichern.
Die Verteilerstation 20 könnte derart programmiert werden,
dass sie dem Benutzer an einem entfernten Endgerät entweder auf Anfrage oder
automatisch (in Form einer Hinweismeldung) Details der Dienste übermittelt,
die von der Verteilerstation 20 angefordert werden können. Derartige
Dienste können
verschieden große
Drucke eines originalen oder bearbeiteten Bildes umfassen, das an
der Verteilerstation 20 gespeichert ist (entweder in Form
von Drucken oder mit zugehörigem
Text oder Grafiken, wie beispielsweise ein Bild als Bestandteil
einer Grußkarte),
oder die Einbringung eines oder mehrerer originaler oder bearbeiteter
Bild in einem Produkt, wie beispielsweise ein Modeartikel oder andere
nützliche
Artikel (beispielsweise Tassen oder Teller). Zu diesem Zweck kann
die Verteilerstation 20 das Bildsignal und die zugehörigen Anweisungen,
den Text und/oder die Grafiken an einen oder mehrere (nicht gezeigte)
Drucker (vorzugsweise durch Übertragung)
kommunizieren oder an andere (nicht gezeigte) Orte, an denen die
Anfrage des Benutzers erfüllbar
ist. Derartige Drucker oder andere Stellen können zur Verteilerstation 20 entfernt
beabstandet sein.
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Wie
bereits erwähnt,
können
die Digitalbilddaten bei der Übergabe
von einer Prozessor-Scanner-Station an die Verteilerstation 20 verloren
gehen, oder es kann während
des Ladens der Digitalbilddaten in die Verteilerstation 20 ein
Fehler auftreten, die Bildqualität
kann schlecht sein, oder es kann ein anderes Problem auftreten,
wodurch der Digitalbildsatz, der der vom Benutzer eingegebenen Kennung
zugeordnet ist, nicht in der Verteilerstation 20 gespeichert wird.
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Wenn
ein Digitalbildsatz mit vorbestimmten Eigenschaften nicht an der
Verteilerstation 20 gespeichert ist, können unterschiedliche Verfahren
zur Abfrage derartiger Digitalbildsätze verwendet werden. Beispielsweise
kann die Datumsangabe der durch den Benutzer eingegebenen Kennung
mit dem aktuellen Datum verglichen werden. Wenn die Differenz zwischen
der Datumsangabe der eingegebenen Kennung und dem aktuellen Datum
kleiner als eine durch den Benutzer zugelassene Toleranz ist (beispielsweise
kleiner als 5 Tage), kann die Verteilerstation 20 eine
zweite Meldung an den Benutzer am entfernten Endgerät 40A kommunizieren,
die darauf hinweist, dass nicht genügend Zeit zum Empfang des gescannten
Bildsatzes vorgesehen worden ist, und dass man später noch
einmal nachschauen soll. Die Verteilerstation 20 könnte den
Benutzer bei einer derartigen Abfrage darauf hinweisen, dass eine
elektronische Postnachricht von der Verteilerstation 20 an die
elektronische Postadresse des Endgeräts 40A innerhalb einer
zusätzlich
vorbestimmten Zahl von Tagen (beispielsweise 10) gesendet wird,
wenn ein Digitalbildsatz, dem diese Kennung zugeordnet ist, an der
Verteilerstation 20 empfangen wird, oder zum Ende der zusätzlichen,
vorbestimmten Periode, wenn kein derartiger Digital bildsatz empfangen
worden ist. Die Verteilerstation 20 kann dann das zusätzliche,
vorbestimmte Datum indizieren und die vorausgehende Meldung automatisch
senden, wenn ein, oder wenn kein Digitalbildsatz, der der Kennung
zugeordnet ist, an der Verteilerstation 20 am vorbestimmten
Datum eingeht.
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Wenn
die Differenz zwischen den beiden Datumsangaben die vorbestimmte
Toleranz überschreitet,
kann die Verteilerstation 20 aus der Verzeichnisdatenbank
in dem zweiten Speicher die Scanneradresse ermitteln, die der vom
Benutzer eingegebenen Kennung zugeordnet ist. In dem konkreten,
vorausgehenden Beispiel würde
dies der Scanner 2A sein. Die Verteilerstation 20 kann
dann eine erste Meldung in Form einer Abfrage an die ermittelte Scanneradresse
weiterleiten, um die Einzelheiten der Kommunikation des Digitalbildsatzes,
der dieser Kennung zugeordnet ist, abzufragen, oder in Form einer
Aufforderung, die Kommunikation, falls möglich, zu wiederholen (beispielsweise
in Bezug darauf, wo die ermittelte Prozessor-Scanner-Station eine Kopie des
Digitalbildsatzes gespeichert hat). Die Verteilerstation 20 kann
mit der ermittelten Prozessor-Scanner-Station 2A Verbindung
aufnehmen, um die erste Meldung zu übermitteln, sei es in Form
einer elektronischen Postnachricht oder einer Faxnachricht, ob die
Prozessor-Scanner-Station über
die Kapazität verfügt, eine
derartige Meldung zu empfangen. Im Falle der elektronischen Nachricht
können
die Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N optional
mit einem Speicher ausgestattet sein, der Einzelheiten darüber speichert,
wann und wie jeder Digitalbildsatz und die zugehörige Kennung an die Verteilerstation 20 weitergeleitet
worden ist. In diesem Fall kann eine Prozessor-Scanner-Station,
an die eine Anfrage gesendet wurde, auf diese Angaben zum Status
und zur Verfügbarkeit
des Digitalbildsatzes in Antwort auf eine derartige Abfrage zugreifen
und diese der Verteilerstation 20 über eine Verbindung kommunizieren,
beispielsweise zu einem angeschlossenen Endgerät 40A bis 40N.
Alternativ hierzu kann die erste Nachricht an der Verteilerstation 20 gespeichert
und mittels herkömmlicher
Post oder mittels Kurierdienst an die ermittelte Prozessor-Scanner-Station
weitergeleitet werden, beispielsweise die Prozessor-Scanner-Station 2A.
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Die
vorausgehend beschriebenen Abläufe können selbstverständlich auch
bei Empfang einer Benutzeranfrage ausgeführt werden, ohne dass der beschriebene
Vergleich der Differenz der beiden Datumsangaben stattfindet.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Endbenutzer mehrere Filmrollen
an unterschiedlichen Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N zu
hinterlegen und auf die entsprechenden Digitalbildsätze zuzugreifen
vermag, ohne nachhalten zu müssen,
welche Filmrollen er an welcher Prozessor-Scanner-Station hinterlegt
hat, und dass er auf alle an der einen Verteilerstation 20 gescannten
Bildsätze
zuzugreifen vermag. Die eindeutige Scannerortskennung hilft zudem
dabei, einen Digitalbildsatz nachzuverfolgen, wenn diese aus irgendeinem
Grund nicht durch den Benutzer über
die Verteilerstation 20 zugänglich ist.
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6 zeigt
eine Situation, in der das Gesamtsystem mehr als eine Station umfasst,
wobei jede Station unterschiedliche geografische Bereiche bedient
(beispielsweise unterschiedliche Länder). In 6 wird
die Verteilerstation 20 nur in Kommunikation mit den Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2B gezeigt,
obwohl selbstverständlich
weitere Prozessor-Scanner-Stationen 2C bis 2N vorhanden
sein können.
Eine zweite Verteilerstation 21, die der Verteilerstation 20 entsprechen
kann, kommuniziert mit den Prozessor-Scanner-Stationen 3A, 3B bis 3N über die
Kommunikationsverbindungen 11 in jeder Weise, in der die
Verteilerstation 20 mit den Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N kommuniziert,
wie zuvor beschrieben. Eine Vielzahl von (nicht gezeigten) Benutzerendgeräten kann
zudem mit der Verteilerstation 21 verbunden sein. Selbstverständlich können zudem
weitere Verbindungen zur Verteilerstation 20 oder zu anderen
(nicht gezeigten) Verteilerstationen bestehen, und zwar jede mit
eigenen zugeordneten Prozessor-Scanner-Stationen und (nicht gezeigten)
Endgeräten.
Die Verteilerstation 20 kann mit jedem Endgerät über ein
Datennetz oder über
eine andere Verbindung kommunizieren, so wie die Verteilerstation 20 mit
der Verteilerstation 21 über ein Bilddatennetz 120 kommuniziert.
Die Kommunikationsverbindung von einer Verteilerstation zur Verteilerstation 20 kann
durch eine oder mehrere Verteilerstationen erfolgen oder auch nicht.
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In 6 würde jede
der Verteilerstationen, wie beispielsweise Verteilerstation 20 und
Verteilerstation 21, Verzeichnisdaten in ihren jeweiligen
zweiten Speichereinrichtungen enthalten, die jede Scannerstandortkennung
in Korrelation zu einer Scanneradresse und die Adresse der Station
in Korrelation mit der Prozessor-Scanner-Station setzen, mit der diese
normalerweise kommuniziert. Mit dieser Anordnung kann ein Benutzer
einen Film zwecks Verarbeitung und Abtastung an einer beliebigen
Prozessor-Scanner-Station hinterlegen, die normalerweise mit einer
zugehörigen
Verteilerstation kommuniziert und automatisch Digitaldaten an jedem
Endgerät durch
Kommunikation an einer anderen Station abrufen. Wie in 6 gezeigt,
hinterlegt der Benutzer einen Film zwecks Verarbeitung und Abtastung
an der Prozessor-Scanner-Station 3B. Der Drucksatz und die
zugehörige,
eindeutige Kennung werden an den Benutzer zurückgegeben. Die Prozessor-Scanner-Station
kommuniziert den Digitalbildsatz desjenigen Films an die Verteilerstation 21,
dem diese zugeordnet ist. Wenn der Benutzer ver sucht, von einem Endgerät 40A,
das mit der Verteilerstation 20 verbunden ist, auf den
Digitalbildsatz zuzugreifen, vergleicht die Verteilerstation 20 die
vom Benutzer übertragene, entschlüsselte Kennung
mit dessen Verzeichnisdaten und prüft, dass der dieser Kennung
zugeordnete Film an der Prozessor-Scanner-Station 3B eingescannt
worden ist, also der Prozessor-Scanner-Station,
die normalerweise mit der Verteilerstation 21 kommuniziert.
Die Verteilerstation 20 leitet dann eine Anfrage an die
Verteilerstation 21 weiter (vorzugsweise eine über das
Netz 120 übermittelte
Anfrage), den zugehörigen
Digitalbildsatz an die Verteilerstation 20 zu kommunizieren.
Vorzugsweise erfolgt diese Kommunikation auch als eine Übertragung
von der Verteilerstation 21 zur Verteilerstation 20.
Anhand dieses Beispiels ist zu erkennen, dass die Kommunikation
von der Prozessor-Scanner-Station 3B zur Verteilerstation 20 eine
indirekte Kommunikation über
die Verteilerstation 21 war.
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Die
vorliegende Erfindung wurde mit Bezug auf ein bestimmtes Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Abwandlungen
und Modifikationen von Fachleuten vorgenommen werden können, ohne
vom Geltungsbereich und Umfang der Erfindung abzuweichen.