DE69731441T2 - Bildverteilungsverfahren und -vorrichtung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen den Bereich der Fotografie und von Fotografien stammende Bildsignale. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren, bei dem Bildsignale, die den Hardcopy-Fotografien entsprechen, leicht an Dritte verteilt werden können, die mit entsprechenden Zugangsrechten gemäß Benutzervorgaben ausgestattet sind, und bei dem die bezeichneten Dritten eine automatische Benachrichtigung über die gewährten Zugangsrechte erhalten.
  • In der konventionellen Fotografie belichtet ein Benutzer einen fotografischen Film in einer Kamera und bringt den belichteten Film (entweder persönlich, per Post oder durch einen anderen Lieferdienst) zu einer geeigneten Verarbeitungsstelle. Das Verarbeitungszentrum verarbeitet dann den Film zur Herstellung der Hardcopybilder (üblicherweise in Form fotografischer Negative auf dem Originalfilm und/oder fotografischer Prints oder fotografischer Positive im Falle von Umkehrfilmen). Die Hardcopybilder werden dann dem Benutzer zurückgegeben (oft indem der Benutzer diese Bilder persönlich an der Verarbeitungsstelle abholt). Wenn ein Benutzer die Bilder mit anderen teilen möchte, ohne seine eigenen Hardcopies aushändigen zu müssen, muss er normalerweise zunächst festlegen, welche Hardcopybilder er kopieren möchte, die ausgewählten Bilder zur Verarbeitungsstelle bringen, um davon wieder Hardcopies anfertigen zu lassen, und diese Hardcopies demjenigen aushändigen, der diese haben wollte, was sehr umständlich und zeitaufwändig ist. Wenn eine weitere Person später diese Bilder ebenfalls haben möchte, muss der gesamte Vorgang wiederholt werden. Weil damit so viel Zeit und Mühe verbunden ist, sehen die meisten Benutzer einfach davon ab, Kopien der Bilder anfertigen zu lassen.
  • Mittlerweile können Benutzer mehrere Bildkopien in kurzer Zeit anfertigen, indem sie das Hardcopybild auf einem Scanner zu Hause einscannen, um entsprechende digitale Bildsignale zu erzeugen, und dann ein oder mehrere Kopien der digitalen Bildsignale an andere Benutzer per elektronischer Post (z. B. über das Internet) zu versenden. Die in jüngster Zeit neu eingeführten Dienste, wie die KODAK PICTURE DISK von Eastman Kodak Company und vielen Verarbeitungsbetrieben, die einem Benutzer ermöglichen, Digitalbildsignale von Bildern des verarbeiteten Films auf einem Datenträger zu einem bezahlbaren Preis zu erhalten, erübrigen sogar die Anschaffung eines Scanners durch den Benutzer. Die Verfügbarkeit eines Digitalbildsignals ermöglicht dem Benutzer zudem die bequeme Speicherung, Bearbeitung und Anzeige oder das Drucken von Kopien der Bilder ganz nach Bedarf und mithilfe einer üblichen Computerausstattung.
  • US-A-5,272,549 beschreibt ein System, in dem ein Kunde seinen Computer an ein entferntes Druck- oder Kopierzentrum anschließen kann, um Digitalbildsignale der Bilder des Kunden abzurufen. Laut Beschreibung werden die Digitalbildsignale auf einem Scanner am Standort des Kunden erzeugt, worauf ein Speichermedium zum Druck- oder Kopierzentrum geschickt wird, oder die Digitalbildsignale werden am Standort des Druck- oder Kopierzentrums auf einem Scanner erzeugt. US-A-5,477,353 beschreibt ein System, in dem sich ein oder mehrere Fotografiereinheiten an eine zentrale Laboreinheit anschließen können (die mit einem Filmprozessor, einem Scanner und einem Drucker ausgestattet ist). Das System nach US-A-5,477,353 verfolgt den Zweck, dass die Filme eines gegebenen Benutzers an einer zentralen Verarbeitungsstelle verarbeitet und gescannt werden, wobei jedem ein eindeutiger Identifizierungscode zugeordnet wird, und dass diese von dem Benutzer an seinem entfernten Terminal anhand des Identifizierungscodes abgerufen werden. Die abgerufenen Bilder können dann von dem Benutzer bearbeitet und an der zentralen Verarbeitungsstelle gedruckt werden.
  • Die Systeme gemäß US-A-5,272,549 und US-A-5,477,353 setzen voraus, dass alle digitalen Bildspeichermedien (im Patent US-A-5,272,549) oder die Hardcopyfilme (im Patent US-A-5,477,353), die Bilder von mehreren Benutzern enthalten, an eine einzige zentrale Verarbeitungsstelle übergeben werden müssen. Dies ist unpraktisch und kann in einem landesweit implementierten System Verzögerungen nach sich ziehen. Zudem sieht keines der genannten Systeme entsprechende Mittel vor, mit denen ein Benutzer gespeicherte, digitale Bilder an andere Benutzer mit entsprechenden, vom Benutzer gewünschten Zugangsrechten, mühelos verteilen kann.
  • Wünschenswert wäre ein System mit einer zentralen Station, an der Bilder in Form von Bildsignalen gespeichert werden können, was es einem Benutzer ermöglicht, die gespeicherten Bilder an Dritte an entfernten Endgeräten zu verteilen, die vom Benutzer gewünschte, eingeschränkte Zugangsrechte besitzen, und wobei die zentrale Stelle diese Dritten automatisch über die Gewährung der Zugangsrechte sowie deren Beschränkungen informiert.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Verteilung eines als Bildsatzsignal an einer Verteilerstation gespeicherten Bildsatzes mit folgenden Schritten bereit:
    Auswählen eines Satzes von gewährten Zugangsrechten an einem ersten, zur Verteilerstation entfernten Endgerät, aus einer Vielzahl möglicher Zugangsrechte, wobei der Satz wiederum einen Satz von Zugangsrechten zu dem gespeicherten Bildsatz enthält;
    Übertragen des Satzes von gewährten Zugangsrechten von dem ersten Endgerät zur Verteilerstation gemäß einer elektronischen Adresse für einen Dritten;
    Speichern des Satzes von gewährten Zugangsrechten und einer zugehörigen Zugangskennung an der Verteilerstation;
    automatisches Übertragen von der Verteilerstation an die elektronische Adresse des Dritten von: einer elektronischen Adresse für die Verteilerstation, einer Liste von Zugangsrechten des Satzes an gewährten Zugangsrechten, der der elektronischen Adresse für einen Dritten zugeordnet ist, und der Zugangskennung;
    Übertragen der Zugangskennung und einer Zugangsanfrage für den Bildsatz gemäß einem der gewährten Zugangsrechte seitens eines zweiten, zum ersten Endgerät und zur Verteilerstation entfernten Endgeräts an die Verteilerstation;
    dem zweiten Endgerät an dem Verteilerendgerät Gewähren des Zugangs zum Bildsatz ausschließlich gemäß dem Satz an gewährten Zugangsrechten.
  • Die vorliegende Erfindung stellt zudem ein Bildverteilungssystem bereit, mit:
    • (a) einem ersten Endgerät, das von der Verteilerstation entfernt ist, und folgendes umfasst: eine Einrichtung zur Auswahl unter einer Vielzahl möglicher Zugangsrechte zwecks Erstellung eines Satzes an gewährten Zugangsrechten, der einen Satz an Zugangsrechten zu einem entfernt gespeicherten Bildsatz enthält; eine Eingabeeinrichtung zur Eingabe einer elektronischen Adresse eines Dritten, die dem Satz an gewährten Zugangsrechten zugeordnet ist; eine Kommunikationseinrichtung zum Übertragen des Satzes an gewährten Zugangsrechten und der zugehörigen elektronischen Adresse eines Dritten; und
    • (b) einer Verteilerstation, die vom ersten Endgerät entfernt ist und folgendes umfasst: eine Einrichtung zum Speichern des Bildsatzes; eine Einrichtung zum Empfangen der Übertragung von dem ersten entfernten Endgerät; eine Einrichtung zum Speichern des Satzes an gewährten Zugangsrechten und einer zugehörigen Zugangskennung; eine Einrichtung zum automatischem Übertragen seitens der Verteilerstation an die elektronische Adresse Dritter von: einer elektronischen Adresse für die Verteilerstation, einer Liste von Zugangsrechten des Satzes an gewährten Zugangsrechten, die der elektronischen Adresse Dritter zugeordnet sind, sowie der zugehörigen Zugangskennung; eine Einrichtung, um einem Dritten an einem Endgerät, das zu der Verteilerstation entfernt ist, Zugang zu dem Bildsatz ausschließlich gemäß dem Satz an gewährten Zugangsrechten zu gewähren.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglichen es einem Benutzer, Bilder an einer zentralen Station zu speichern und diese Bilder mit einem oder mehreren Dritten in einer durch den Benutzer eingeschränkten Weise gemeinsam zu nutzen, während diese Dritten automatisch über die ihnen gewährten Zugangsrechte in Kenntnis gesetzt werden. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es einem Benutzer zudem, die Dritten gegenüber gewährten Zugangsrechte sowie die automatische Benachrichtigung dieser Dritten über die Änderung der Zugangsrechte zu verändern.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine typische Bildschirmmaske, über die ein Benutzer einem Dritten zu gewährende Zugangsrechte auswählen kann;
  • 3 eine schematische Darstellung eines bestimmten Bildhandhabungssystems, in dem die vorliegende Erfindung verwendbar ist;
  • 4 ein Datenablaufdiagramm zur Darstellung des Betriebs einiger Aspekte des Systems aus 3;
  • 5 eine schematische Darstellung der Komponenten einer Kennung, die für einen zugehörigen Bildsignalsatz in dem System aus 3 erzeugt wird; und
  • 6 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung aus 1 mit einer weiteren Verbindung der Station zu einer anderen Station.
  • Zum besseren Verständnis wurden, soweit möglich, identische Bezugszeichen verwendet, um identische Elemente zu bezeichnen, die den verschiedenen Figuren gemeinsam sind.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist in Bezug darauf, dass eine Komponente "entfernt" zu einer anderen ist, zu verstehen, dass diese sich mindestens in einem anderen Gebäude befindet und oft einen oder mehrere Kilometer (also 10, 100 oder auch 1000 km) entfernt ist. Unter "Kommunikation" ist die Übergabe eines Signals zu verstehen, soweit nichts anderes gesagt wird. Eine derartige Übergabe kann beispielsweise als eine Übertragung eines Signals zwischen dem Sender und Empfänger erfolgen, wie beispielsweise über ein Computernetz, wie das Internet, eine dedizierte Kommunikationsleitung oder über eine direkte Wählverbindung, wie beispielsweise eine Telefonleitung (wozu auch eine Satellitenverbindung oder nicht drahtgebundene Verbindungen zusätzlich zu drahtgebundenen und Lichtleiterverbindungen zählen kann). Eine derartige "Übertragung" impliziert somit eine Signalübergabe ohne physische Übergabe eines Speichermittels, beispielsweise durch eine geeignete "Verbindung" (d. h. eine konkrete elektronische Kommunikationsverbindung, was eine direkte Verbindung, wie über ein Telefon, oder eine indirekte Verbindung, wie über das Internet, einschließt). In jedem Fall sind aufgrund der Entfernungen, die üblicherweise zwischen Abtaststationen, Verteilerstation und Endgeräten lie gen, ein oder mehrere Signalverstärker zwischen Kommunikationssender und Empfänger angeordnet. Alternativ hierzu kann eine Übergabe dadurch erfolgen, dass das Signal auf einem geeigneten Speichermedium (wie einem Magnet- oder optischen Band oder Disk) gespeichert ist, und dass das Speichermedium physisch übergeben wird, worauf das Signal von der Hardcopy am Empfänger gelesen wird. Soweit nicht anders gesagt, ist unter "weitergeleitet" eine Übergabe eines Signals (d. h. eine "Kommunikation") sowie andere Möglichkeiten der Übergabe zu verstehen, wie die physische Übergabe einer Hardcopy (beispielsweise eines geeigneten Mediums, auf dem Daten, wie beispielsweise alphanumerische Zeichen, die einem Signal entsprechen, gedruckt worden sind).
  • In der vorliegenden Erfindung wird auf das Abtasten oder Einscannen eines Hardcopybildes zur Erzeugung eines entsprechenden Digitalbildes Bezug genommen. Verfahren und Geräte zur Durchführung einer derartigen Abtastung sind in der Technik bekannt. Üblicherweise wird ein Bild auf dem Film mit einem Lichtstrahl abgetastet, worauf das durch den Film übertragene Licht erfasst, typischerweise in Form von drei Primärfarben-Lichtstärkesignalen, und digitalisiert wird. Die digitalisierten Werte können in einen Standard für die Videoanzeige formatiert und auf Compact Disc, magnetischen Medien oder anderen geeigneten Speichermedien gespeichert werden. Derartige Bilddigitalisierer können in unterschiedlicher Form ausgebildet sein; verschiedene allgemeine Aspekte der Filmdigitalisierung, insbesondere der Beleuchtung und Aspekte linearer, CCD-basierender Digitalisierer, werden detaillierter in US-A-5,012,346 beschrieben. Fotografische Prints lassen sich zudem mit Auflichtabtastern digitalisieren.
  • 1 und 2 zeigen eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Bildverteilungssystems. Das dargestellte System umfasst erste, zweite und dritte Endgeräte 202, 203 bzw. 204, die entfernt zueinander angeordnet sind. Jedes der Endgeräte 202, 203 und 204 kann ein digitaler Tischcomputer sein, der mit einem Anzeigeschirm, Benutzereingabeeinrichtungen (wie einer Tastatur und einer Maus) und einem Mikroprozessor ausgestattet ist. Jedes Endgerät 202, 203, 204 ist in geeigneter Weise programmiert, um die erforderlichen Schritte auszuführen, wie nachfolgend beschrieben wird. Die Endgeräte 202, 203, 204 sind über Verbindungen 210, 212 bzw. 214 mit einer entfernten Verteilerstation 201 über ein Netz 205 verbunden, das im konkreten Fall das Internet sein kann. Die Verbindung kann durch ein Modem oder eine Kommunikationskarte erfolgen, mit dem bzw. mit der jedes Endgerät ausgestattet ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Endgeräte 202, 203, 204 nicht gleichzeitig angeschlossen sein müssen, und dass weniger oder mehr entfernte Endgeräte vorhanden sein können.
  • Die Verteilerstation 201 kann ein geeignet programmierter, digitaler Computer sein, wie etwa eine Arbeitsstation oder ein Mainframecomputer mit zugehörigen Speichermitteln (etwa einer Magnetplatte und/oder optischen Platte oder Bandlaufwerken), Kommunikationseinrichtungen (wie einem oder mehrere Modems oder Kommunikationskarten) und einem oder mehreren digitalen Prozessoren. Die Komponententeile der Verteilerstation 201 können sich an demselben Standort befinden, oder einige oder alle Komponenten können entfernt zueinander angeordnet sein. In den Speichereinrichtungen der Verteilerstation 201 sind ein oder mehrere Bildsätze gespeichert. Jeder Bildsatz kann ein oder mehrere Bilder umfassen, die zuvor in die Verteilerstation geladen worden sind, und zwar entweder durch direktes Einscannen mithilfe eines (nicht gezeigten) angeschlossenen Scanners, oder vorzugsweise durch entfernte Prozessor-Scanner-Stationen, wie in Verbindung mit 3 bis 6 nachfolgend beschrieben wird.
  • Das durch das System aus 1 ausführbare Verfahren wird nachfolgend beschrieben. Zunächst baut ein Benutzer an einem der entfernen Endgeräte, wobei für dieses Beispiel das erste Endgerät 202 verwendet wird, eine Verbindung zur Verteilerstation 201 auf. Es sei angenommen, dass der Benutzer zuvor mindestens einen Bildsignalsatz in der Verteilerstation 201 gespeichert hat und diese Bilder mit anderen gemeinsam nutzen möchte, beispielsweise mit Dritten an den Endgeräten 203 und 204. Die Verteilerstation 201 kommuniziert über die Verbindung zum ersten Endgerät 202 ein Menü, das es dem Benutzer ermöglicht, den Bildsignalsatz oder die Bildsignalsätze, die mit anderen gemeinsam genutzt werden sollen, und die Kennung derjenigen Dritten auszuwählen (die die Form von Rufnamen, wie "John", "Sue", "Mom" und "George" haben können, die aus einer an der Verteilerstation 201 oder an dem ersten Endgerät 202 gespeicherten E-Mail-Adresse entnommen werden können). Die Verteilerstation 201 übergibt dem ersten Endgerät 202 daraufhin ein in 2 gezeigtes Menü 220, das eine Vielzahl möglicher Zugangsrechte anzeigt, die der Benutzer an dem ersten Endgerät 202 den bezeichneten Dritten gewähren kann. Diese Zugangsrechte können das Recht beinhalten, die bezeichneten Bildsatzsignale zu betrachten, zu drucken, zu kopieren oder per E-Mail zu versenden. Der Benutzer braucht lediglich die Felder für die Zugangsrechte mit einer geeigneten Zeigeeinrichtung (wie der Tastatur oder Maus) anzukreuzen, die er für jeden Dritten auswählen möchte. In 2 hat der Benutzer sich entschieden, dem Dritten "John" nur das Recht zur Betrachtung des Bildsignalsatzes zu gewähren, während der Dritten "Sue" das Recht gewährt wurde, denselben Bildsignalsatz zu betrachten, zu drucken und per E-Mail zu versenden.
  • Die für Dritte ausgewählten Zugangsrechte stellen einen Satz an gewährten Zugangsrechten dar, durch die der Benutzer von dem ersten Endgerät 202 zur Verteilerstation 201 überträgt, indem er mit der Zeigeeinrichtung auf die Schaltfläche "Übernehmen" 222 klickt. Jeder gewährte Satz an Zugangsrechten wird dann an der Verteilerstation 201 in Verbindung mit der zugehörigen elektronischen Adresse und der Zugangskennung des betreffenden Dritten gespeichert. Die Zugangskennung kann ein Zugangscode sein, der von dem Benutzer oder der Verteilerstation 201 zugewiesen wird, oder es kann einfach die elektronische Adresse ("E-Mail-Adresse") sein oder eine elektronische Adresse in Form der Benutzerkennung eines anderen Benutzers des Systems.
  • Zu diesem Zeitpunkt gibt es nichts, was der Benutzer am ersten Endgerät 202 noch weiter tun müsste. Die Verteilerstation 201 ist derart programmiert, dass sie automatisch eine Nachricht an die elektronische Adresse jedes Dritten übermittelt (in diesem Beispiel an die elektronischen Adressen für die zweiten und dritten Endgräte 203 bzw. 204). Diese Nachricht umfasst eine elektronische Adresse für die Verteilerstation (etwa die URL-Bezeichnung für eine Seite im World Wide Web des Internet für die 201), über die jeder Dritte Verbindung zur Verteilerstation 201 aufnehmen kann, eine Liste der Zugangsrechte aus dem gewährten Satz an Zugangsrechten, die der Benutzer dem Dritten gewährt hat, und die Zugangskennung (bei der es sich einfach um die E-Mail-Adresse des Dritten handeln kann). Wahlweise könnte die Verteilerstation 201 in der Nachricht eine Kennung des Benutzers und/oder eine Kennung des digitalen Bildsatzes enthalten, für das dem Dritten Zugangsrechte gewährt worden sind. Diese Kennung könnte die Form einer Beschreibung aufweisen, die der Benutzer bereitstellt, oder sie könnte eine niedrig aufgelöste Version aller oder einiger Bilder aus dem Digitalbildsatz enthalten, für den der Dritte Zugangsrechte erhalten hat (wobei der eigentliche Digitalbildsatz nicht enthalten ist, da dieser üblicherweise eine höhere Auflösung aufweist, die mehr Übertragungszeit beanspruchen würde).
  • Aufgrund der vorausgehenden automatischen Benachrichtigung braucht der Benutzer keine separaten E-Mails für die Dritten zu erstellen oder Aufzeichnung darüber zu führen, wem welche Zugangsrechte gewährt worden sind.
  • Jeder Dritte erhält die vorausgehend beschriebene E-Mail-Nachricht und kann mit der Verteilerstation 201 Verbindung aufnehmen. Beispielsweise hat der Dritte am zweiten Endgerät 203 Zugang, indem das zweite Endgerät 203 der Verteilerstation 201 die in der zuvor empfangenen E-Mail-Nachricht bezeichnete Zugangskennung übermittelt, und zwar zusammen mit einer Anfrage, auf den Bildsatz gemäß einem der gewährten Zugangsrechte zuzugreifen. Diese Anfrage könnte durch eine Reihe interaktiver Menüs erfolgen, die dem dritten Endgerät 203 bei Verbindung mit der Verteilerstation 201 angezeigt werden. Die Verteilerstation 201 ist derart programmiert, dass sie prüft, ob der gewählte Bildsignalsatz, die Zugangskennung und die Zugangsanfrage gemäß dem gespeicherten Satz von Zugangsrechten, die von dem Benutzer zuvor gewährt und an der Verteilerstation 201 gespeichert wurden, zulässig ist. Wenn einer der genannten Parameter nicht korrekt ist, wird dem zweiten Endgerät 203 der Zugang verweigert und die Anfrage zurückgewiesen. Wenn alle Parameter richtig sind, erhält das zweite Endgerät 203 Zugang gemäß der Anfrage.
  • Da die jedem Dritten zugesandte Nachricht eine Aufstellung der gewährten Zugangsrechte umfasst, braucht der betreffende Dritte keine Zeit damit zu vergeuden, Aufgaben mit einem Bildsignalsatz durchzuführen, die nach den zugehörigen Zugangsrechten für diesen Dritten nicht zulässig sind.
  • Wie bereits zuvor beschrieben, kann der Benutzer am Endgerät 202 einen an der Verteilerstation 201 gespeicherten Satz von gewährten Zugangsrechten (einschließlich der vollständigen Rücknahme für einen Dritten jederzeit ändern. Nach einer derartigen Änderung überträgt die Verteilerstation 201 automatisch eine Meldung an die elektronische Adresse des Dritten bezüglich des geänderten Satzes an Zugangsrechten, die eine Aufstellung des Satzes der geänderten Zugangsrechte oder der Änderungen enthält. Wenn der Dritte Verbindung mit der Verteilerstation 201 unter Verwendung der zugehörigen Zugangskennung aufnimmt, erhält er nur auf Anfragen Zugang, die dem geänderten Satz an Zugangsrechten entsprechen.
  • Um einen Benutzer bei seiner Entscheidung zu unterstützen, ob er weitere Digitalbildsätze mit bestimmten Dritten gemeinsam nutzen möchte, lässt sich die Verteilerstation 201 so programmieren, dass sie Informationen darüber festhält, wie oft jeder Dritte, dem ein Satz an Zugangsrechten gewährt worden ist, auf den für ihn zugänglichen Bildsatz zugreift, sowie weitere Einzelheiten des Zugangs (beispielsweise ob die Bilder von dem Dritten per E-Mail versandt wurden, an wen sie versandt wurden, wie oft sie betrachtet und gedruckt wurden usw.). Die Verteilerstation 201 kann dem Benutzer dann automatisch einen Bericht über diese Tätigkeiten per E-Mail zusenden oder für gewählte Zeiträume bereitstellen, auf den der Benutzer beim Zugang zur Verteilerstation 201 Zugriff hat.
  • Die Details eines bestimmten Systems, das eine Verteilerstation und mehrere entfernte Endgeräte umfasst, und das zudem besonders nützliche Einrichtungen bereitstellt, durch die Digitalbilder an einer Verteilerstation erfasst, gespeichert und nachgeführt werden können, wird in Verbindung mit 36 beschrieben. Ein derartiges System kann bei entsprechender Programmierung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens als erfindungsgemäße Bildverteilvorrichtung dienen. Wie aus 36 hervorgeht, kann jedes der beschriebenen entfernten Endgeräte als erstes Endgerät dienen, während alle anderen als zweites Endgerät dienen.
  • 5 zeigt im Detail das dargestellte Ausführungsbeispiel des Bildhandhabungssystems mit einer Vielzahl von Prozessor-Scanner-Stationen 2A, 2B, 2C bis 2N, die zueinander entfernt angeordnet sind, wie am besten in 3 zu erkennen ist. Jede Prozessor-Scanner-Station umfasst einen Filmprozessor 4, der belichteten fotografischen Film verarbeiten und Hardcopybilder in Form von Positivdrucksätzen 50 und entsprechenden Negativsätzen 52 erzeugen kann (von denen keiner in 4 gezeigt wird). Der Negativbildsatz 52 ist üblicherweise der entwickelte Negativfilm, der von der belichteten Filmpatrone 48 stammt, während ein Positivdrucksatz 50 üblicherweise Auflichtbilder des Negativbildsatzes 52 bildet. Jeder Satz 50 und 52 kann aus einem oder beiden Bildern bestehen.
  • Jede Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N umfasst zudem ein Hochleistungs-Scannersystem 6, das einen geeigneten Scanner beinhaltet, der dazu dient, die Hardcopybilder jedes Negativbildsatzes 52 zu scannen, um einen entsprechenden Digitalbildsignalsatz zu erzeugen. Das Hochleistungs-Scannersystem 6 kann ein geeigneter digitaler Computer in Form einer Arbeitsstation oder eines Tischcomputers sein, der mit einem geeigneten digi talen Scanner ausgestattet ist, um den Negativbildsatz 52 einzuscannen. Jedes Hochleistungs-Scannersystem 6 kann zudem jedem derart erzeugten Bildsignalsatz ein Kennungssignal zuweisen. Diese Zuweisung lässt sich durch geeignete Software erreichen, die auf dem Hochleistungs-Scannersystem 6 abläuft, und wird nachfolgend ausführlicher beschrieben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass jedes Kennungssignal insofern eindeutig ist, als dass es eine Scanner-Standortkennung enthält, die jede Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N eindeutig bezeichnet. Die Einzelheiten der jedem Bildsignalsatz zugeordneten Kennung werden detaillierter in 5 beschrieben. Die zugeordnete Kennung enthält folgende Komponenten:
    • • Bitsumme 100: die vorzeichenlose Summe der binären Kennung ("ID"), einschließlich der ID-Version, der Scanner-ID, des Datumcodes und der Folgenummer (8 Bit, binär). Die Bitsumme wird nach der Verschlüsselung aber vor der Umwandlung in die ASCII-Darstellung berechnet. Zweck der Bitsumme ist es, Dateneingabefehler zu erkennen, ohne die Datenbank der Verteilerstation 201 auf einen zugehörigen Bildsignalsatz hin abfragen zu müssen.
    • • ID-Version 102: Die Versionsnummer dieser ID-Nummer (8 Bit, binär). Das bezieht sich auf den Verschlüsselungscode; mit jeder Codeänderung sollte eine neue Version mitgeliefert werden.
    • • Scanner-ID 104: Der eindeutige Bezeichner für jede Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N (28 Bit, binär), der somit als Scanner-Ortsbezeichnung dient.
    • • Datencode 106: Das Datum, zu dem die Abtastung eines Hardcopy-Bildsatzes begonnen hat (16 Bit, binär – 9 Bit für den Tag des Jahres und 7 Bit für das Jahr). Das Jahr 0 ist ein beliebiges Jahr, in dem das System aus 3 und 4 erstmals aktiviert worden ist.
    • • Folgenummer 108: Diese Nummer wird für jede an einem Tag eingescannte Filmrolle fortgezählt (20 Bit, binär).
  • Das konkrete ID-Signal wird aus der binären Darstellung der Bitsumme 100, der ID-Version 102, der Scanner-ID 104, des Datencodes 106 und der Folgenummer 108 erzeugt, wie nachfolgend in 5 gezeigt (es sei darauf hingewiesen, dass die ID-Version 102 und die Bitsumme 100 nicht verschlüsselt zu werden brauchen).
  • Die ID minus der Bitsumme 100 und der ID-Version 102 wird vor Umwandlung in die ASCII-Form mittels DES-Funktionen (Data Encryption Standard) mit einem 56-Bit-Schlüssel verschlüsselt. DES wird in "Applied Cryptography; Protocols, Algorithms, and Source in C", von Bruce Schneier, 1994, John Wiley & Sons, Inc., beschrieben. Der Schlüssel ist geheim und der Verteilerstation 20 bekannt (d. h. er wird an der Verteilerstation 20 speichert). Nach einer Änderung wird der Schlüssel den gültigen Scannerstandorten bereitgestellt, wodurch diese ID-Signale erzeugen können, die mit dem neuen Schlüssel verschlüsselt werden. Diese Änderung ist erforderlich, wenn jemand versucht hat, mit einem alten Schlüssel auf Bilder zuzugreifen, die nicht sein Eigentum sind. Eine Änderung des Schlüssels verweist auf eine neue ID-Version, wobei diese Zuordnung an der Verteilerstation 20 gespeichert wird. Die ID-Version 102 erleichtert den Entschlüsselungsvorgang, indem der zur Verschlüsselung einer gegebenen ID-Version verwendete Schlüssel einem nicht verschlüsselten Teil dieser ID zugeordnet wird. Dadurch kann die ID sowie ihre einer Filmrolle zugeordneten Komponenten beim Laden (d. h. Speichern) durch die Verteilerstation 20 entschlüsselt werden. Die ID ermöglicht eine Audit-Nachführung für alle Digitalbildsätze, die von der Verteilerstation 20 geladen werden. Diese Audit-Nachführung kann von der Verteilerstation 20 benutzt werden, um auf Endbenutzerabfragen zum Status der Digitalbildsätze zu antworten, wie nachfolgend beschrieben wird.
  • Die ID wird dem Benutzer in Form von 16 alphanumerischen ASCII-Zeichen ohne Bedeutung der Groß- oder Kleinschreibung bekannt gegeben (beispielsweise durch Ausdruck einer Hardcopy), so dass beispielsweise eine binäre 10 Byte lange ID in Base 32 mit den Ziffern 0–9 und den Buchstaben Aa–Vv darstellbar ist, wobei 0 = 0, 1 = 1, ..., Aa = 10, ..., Vv = 31).
  • Wie aus der vorausgehenden Beschreibung ersichtlich ist, wird die unverschlüsselte ID für jede Filmrolle fortgeschrieben, die von einer gegebenen Scannerstation entgegengenommen wird. Wenn die ID keiner Bearbeitung unterzogen würde, könnte ein böswilliger Benutzer an einem entfernten Endgerät einfach eine empfangene ID inkrementieren und sich so Zugang zu dem Digitalbildsatz eines anderen Benutzers verschaffen. Aufgrund der vorausgehend beschriebenen Verschlüsselung der ID weisen die resultierenden, verschlüsselten Kennungen für eine Reihe verschiedener Filmrollen, die nacheinander am selben Standort gescannt worden sind, nicht mehr dieselbe Folgebeziehung auf wie die nicht verschlüsselten Kennungen. Die verschlüsselte Kennung für eine Filmrolle in einer derartigen Serie kann nicht aus der verschlüsselten Kennung einer anderen Rolle ermittelt werden, ohne den Verschlüsselungs- oder Entschlüsselungsalgorithmus zu kennen. Das Vorhandensein der nicht verschlüsselten Bitsumme 100 (auch als "Prüfsumme" bezeichnet) macht es sogar noch schwieriger, eine ID zu verfälschen.
  • Jede Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N umfasst zudem eine erste Kommunikationseinrichtung, um jeden Bildsignalsatz und dessen zugehöriges Kennungssignal an eine entfernte Verteilerstation 20 weiterzugeben oder zu kommunizieren, die Teil des Bildhandhabungssystems ist. Diese Kommunikation ist als Kommunikationsverbindung 10 in 3 dargestellt. Die erste Kommunikationseinrichtung kann die Form eines (nicht gezeigten) Modems im Hochleistungs-Scannersystem 6 aufweisen, das jeden Bildsignalsatz und die zugehörige Kennung über einen Verweis in Form einer Verbindung 10a an die Verteilerstation 20 kommuniziert, beispielsweise über eine in 4 gezeigte Telefonschaltung. Die erste Kommunikationseinrichtung könnte ein Modem oder eine Kommunikationskarte sein, die mit der Verteilerstation 20 über eine andere Verbindungsart kommuniziert, beispielsweise eine Standleitungsverbindung oder über ein Netz (wie das Internet). Die verschiedenen Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N in 3 können verschiedene erste Kommunikationseinrichtungen verwenden, und daher können die verschiedenen in 3 gezeigten Kommunikationsverbindungen 10 die gleichen oder eine Kombination von Verbindungen oder physischen Übergabeverweisen sein, von denen eine oder mehrere gleichzeitig aktiv sein können (je nachdem, wie viele Prozessor-Scanner-Stationen die Bildsatzsignale und die zugehörigen Identifikationen zu einer gegebenen Zeit an die Verteilerstation 20 kommunizieren). Es sei darauf hingewiesen, dass sich mehr als eine Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N mit der Verteilerstation 20 zu einem gegebenen Zeitpunkt in Kommunikation befinden kann (beispielsweise durch eine Verbindung).
  • Wie in 4 gezeigt, kann die erste Kommunikationseinrichtung als Bandspeicher im Hochleistungs-Scannersystem 6 ausgebildet sein, das den Digitalbildsignalsatz und die zugehörigen Kennungssignale auf einem Datenband 54 speichert, das physisch (wie durch den physischen Übergabeverweis 10b in 4 gezeigt) an die Verteilerstation 20 übergeben wird. In diesem Fall ist die Kommunikationsverbindung 10 ein entsprechender physischer Übergabeverweis 10b, wie in 4 gezeigt. Es sei darauf hingewiesen, dass das Band 54 selbstverständlich durch einen anderen geeigneten Massenspeicher ersetzbar ist, wie beispielsweise durch optische oder magnetische Platten.
  • Das Hochleistungs-Scannersystem 6 an jeder Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N umfasst zudem einen Drucker 8. Der Drucker 8 ist mit dem Hochleistungs-Scannersystem 6 derart verbunden, dass er eine Hardcopyreihe von Zeichen (als Hardcopykennung 60 in 4 gezeigt) druckt, die jedem Kennungssignal entspricht.
  • Die Verteilerstation 20 kann ein digitaler Computer sein, beispielsweise eine Arbeitsstation, ein Minicomputer oder ein Mainframecomputer, der derart programmiert ist, dass er die von der Verteilerstation 20 erforderlichen Schritte ausführt. Die Verteilerstation 20 umfasst eine zweite Kommunikationseinrichtung, die die Bildsatzsignale und die zugehörigen Identifikationssignale von jeder Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N empfängt. Für den Fall, dass eine der Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N die Verbindung beispielsweise über die in 4 gezeigte Telefonverbindung 10a aufbaut, kann die zweite Kommunikationseinrichtung ein Modem oder eine (nicht gezeigte) geeignete Kommunikationskarte in der Verteilerstation sein, oder es kann sich dabei um eine (nicht gezeigte) Lesevorrichtung handeln, die ein physisch zur Verteilerstation 20 übergebenes Speichermedium auslesen kann, wenn eine derartige Kommunikationseinrichtung von den Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N verwendet wird. Selbstverständlich kann die Verteilerstation 20 über beide Arten der zweiten Kommunikationseinrich tungen verfügen, um den unterschiedlichen Arten von Kommunikationseinrichtungen gerecht zu werden, die von den verschiedenen Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N verwendet werden.
  • Die Verteilerstation 20 weist eine erste Speichervorrichtung zur Speicherung der empfangenen Bildsatzsignale und der zugehörigen Kennungssignale auf. Eine derartige Speichervorrichtung kann ein in geeigneter Weise beschreibbares magnetisches oder optisches Medium sein (beispielsweise eine oder mehrere Festplatten oder Magnetbänder oder optische Platten oder Bänder). Ein zweiter Speicher, bei dem es sich um die gleiche physische Vorrichtung wie die erste Speichervorrichtung handeln kann, enthält Verzeichnisdaten, die jede Scannerstandortbezeichnung mit einer Scanneradresse in Korrelation setzt (durch eine herkömmliche Mailing-Adresse oder E-Mail-Adresse).
  • Die Verteilerstation 20 ist zusätzlich mit einer dritten Kommunikationseinrichtung zur Kommunikation gespeicherter Bildsatzsignale an eines der Vielzahl der Endgeräte 40A, 40B, 40C bis 40N ausgestattet, die mit der Verteilerstation 20 verbunden sind. Eine derartige Verbindung ist in 3 als Verbindung 30 dargestellt und kann beispielsweise eine Netzverbindung sein, eine Standdatenleitung oder eine Telefonleitungsschaltung. Vorzugsweise ist eine oder mehrere der Verbindungen 30 eine Netzverbindung unter Verwendung des Internet. Es sei darauf hingewiesen, dass die zweite und dritte Kommunikationseinrichtung dasselbe physische Element sein kann, wie etwa ein geeignetes Kommunikationsprogramm, das durch eine Modemkarte mit einer oder mehreren Telefonverbindungen arbeitet, wenn mindestens eine der Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N mit der Verteilerstation 20 über eine Verbindung in gleicher Weise wie mindestens eines der entfernten Endgeräte 40A bis 40N arbeitet. Jedes der entfernten Endgeräte 40A bis 40N kann auch ein digitaler Computer 42 sein, der mit entsprechender Kommunikationshardware ausgestattet ist, um eine bidirektionale Kommunikation mit der Verteilerstation 20 über die Verbindungen 30 aufzubauen. Das Vorhandensein einer geeigneten Hardware und Software wird von den jeweiligen Endgeräten 40A bis 40N derart interpretiert, dass sie zur Kommunikation mit der Verteilerstation 20 verbunden sind. Eine oder mehrere entfernte Endgeräte 40A können mit der Verteilerstation 20 zu einem gegebenen Zeitpunkt verbunden sein.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass zusätzliche Einrichtungen zur Kommunikation von Bildsignalen an die Verteilerstation 20 ebenfalls vorgesehen werden können. Beispielsweise können solche zusätzlichen Mittel eine Digitalkamera umfassen, die ein Digitalbild an die Verteilerstation 20 kommuniziert, beispielsweise durch Übertragung über eine Netz- oder Telefonverbindung, oder eine oder mehrere Scannerstationen, an dessen Standorten sich keine Prozessoren befinden.
  • Nachfolgend werden Verfahren beschrieben, die auf dem System aus 3 und 4 ausgeführt werden. Zunächst hinterlegt der Benutzer seinen nicht entwickelten, belichteten Film 48 an einer der Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N, die für den Benutzer am günstigsten ist. An der gewählten Prozessor-Scanner-Station fordert der Benutzer die gewünschte Art der Verarbeitung und die Hardcopybilder an (beispielsweise nur Negative oder zusätzlich auch Auflichtpositive) und gibt die Herstellung eines Bildsignalsatzes in Auftrag, das dem Bildsatz auf dem Film 48 entspricht. Diese Anfragen erfolgen durch Ankreuzen der entsprechenden Kästchen auf einer Filmverarbeitungstasche, in die der Film 48 gelegt wird. Der Film 48 wird dann verarbeitet (d. h. chemisch zur Erzeugung eines dauerhaften Bildes entwickelt), um einen entsprechenden Negativbildsatz 52 und einen entsprechenden Positivdrucksatz 50 zu erzeugen. Die unterschiedlichen Negativbildsätze 52 aus unterschiedlichen Filmen 48 werden mit Negativsätzen aus anderen Aufträgen zusammengefasst, die ebenfalls eingescannt werden sollen, und der so entstehende Stapelauftrag wird mit dem Hochleistungs-Scannersystem 6 eingescannt. Wie bereits beschrieben, erzeugt das Hochleistungs-Scannersystem 6 aus jedem Negativbildsatz 52 einen entsprechendes Digitalbildsignalsatz und zudem ein entsprechenden Kennungssignal. Das Kennungssignal umfasst eine eindeutige Bezeichnung des Scannerstandorts, wie zuvor bereits angesprochen, und wie nachfolgend detaillierter erläutert wird. Der Bildsignalsatz kann ein geeignetes Format aufweisen, das von der Verteilerstation 20 gelesen werden kann, beispielsweise TIFF, JFIF, BMP, PICT, GIF, PhotoCD oder insbesondere das jüngst vorgestellte FlashPix-Format.
  • Eine FlashPix-Datei enthält das gesamte Bild sowie eine Hierarchie mehrerer Kopien in geringerer Auflösung innerhalb derselben Datei. Dadurch funktioniert die FlashPix-Datei wie eine kleine Datei, wenn der Benutzer dies wünscht, und wie eine große Datei, wenn der Benutzer diese benötigt. Die Flash-Pix-Dateistruktur verwendet das OLE-Speicherformat der Microsoft Corporation, bei dem die Bilddaten und die zugehörigen beschreibenden Angaben in einem standardisierten "Wrapper" gespeichert sind. Das FlashPix-Format zeichnet Bearbeitungen des Bildes in Form kleiner Skripts auf, die als "Betrachtungsparameter/viewing parameters" bezeichnet werden. Die Bearbeitungen werden an den hoch aufgelösten Bildern nur vorgenommen, wenn dies notwendig ist, also normalerweise dann, wenn der Benutzer eine Ausgabe in hoher Qualität wünscht. Das FlashPix-Format unterstützt zwei eindeutig und vollständig beschriebene Farbraumoptionen, nämlich einen kalibrierten RGB-Farbraum und Photo YCC. Die Farbraumoptionen werden direkt in das Dateifor mat eingebaut. Optional ist eine JPEG-Komprimierung zusammen mit einer Einfarben-Komprimierungsoption, soweit zutreffend, vorgesehen. Weitere Angaben zum FlashPix-Dateiformat sind von Eastman Kodak Company, Rochester, NY, USA, erhältlich.
  • Jeder Positivdrucksatz 50, der dem Negativbildsatz 52 entspricht, sowie eine zugehörige Kennung werden über einen Weg an den Endbenutzer weitergeleitet (und somit an ein entferntes Endgerät weitergeleitet, wenn der Benutzer auf ein derartiges entferntes Endgerät zugreift), der von der Verteilerstation 20 unabhängig ist (d. h. die Lieferung an den Endbenutzer erfolgt nicht über die Verteilerstation 20). Derartige unabhängige Wege 12 sind in 1 durch entsprechende Linien dargestellt. Im Falle der Kennung kann dies einfach daraus bestehen, dass die Kennung, die dem gegebenen Bildsignalsatz zugeordnet ist (und somit auch dem entsprechenden Negativbildsatz 52, Positivdrucksatz 50 und Film 48) mit dem Drucker 8 gedruckt wird, und dass die gedruckte Kennung mit den zugehörigen Positivdrucksätzen, 50, 52 an den Benutzer weitergeleitet wird, der die zugehörige Filmrolle 48 hinterlegt hat. Diese Weiterleitung kann einfach daraus bestehen, dass der Positivdrucksatz 50, der entsprechende Negativbildsatz 52 und die zugehörige, gedruckte Kennung 60 an den Benutzer ausgehändigt wird, oder darin, dass diese dem Benutzer auf anderem Wege zugestellt wird, beispielsweise auf dem herkömmlichen Postweg oder per Kurier. Alternativ hierzu können andere Wege, die unabhängig von der Verteilerstation 20 sind, als Weiterleitungswege 12 benutzt werden. Beispielsweise könnte die Kennung an den Benutzer per elektronischer Post, Fax oder auf andere Weise übermittelt werden.
  • Es ist möglich, dass alternativ oder zusätzlich dazu die einer gegebenen Filmrolle 48 zugeordnete Kennung an den Benutzer über die Verteilerstation 20 übermittelt wird, beispielsweise durch elektronische Kommunikation (wie elektronische Post über eine Verbindung, wie dem Internet). Eine derartige elektronische Kommunikation der Kennung könnte einfach in derselben elektronischen Kommunikation der an die Verteilerstation 20 zusammen mit dem zugehörigen Bildsignalsatz kommunizierten Kennung bestehen. Die Verteilerstation 20 könnte die Kennung an ein entsprechendes Endgerät 40A bis 40N kommunizieren, wenn der Benutzer mit der Verteilerstation 20 kommuniziert (sich also bei dieser anmeldet). Derartige Weiterleitungswege werden als Weiterleitungswege 14 bezeichnet. Ein derartiger Weg ist jedoch weniger wünschenswert als die Weiterleitungswege 12, die von der Verteilerstation 20 unabhängig sind. Denn wenn die Verteilerstation 20 den kommunizierten Bildsignalsatz und die zugehörige Kennung von der Prozessor-Scanner-Station, an der die Filmpatrone 48 eingescannt worden ist, nicht erhält, liegt dem Benutzer die Kennung nicht vor, die er benötigt, um festzustellen, warum der zugehörige Bildsignalsatz an der Verteilerstation 20 nicht verfügbar ist.
  • Der einer Filmrolle 48 eines Kunden entsprechende Digitalbildsignalsatz und ein zugehöriges Kennungssignal können an die Verteilerstation 20 über eine Verbindung 10a oder über einen physischen Übergabeverweis 10b einer Signalspeichereinrichtung kommuniziert werden, beispielsweise ein Magnetband 54, wie in 4 gezeigt und oben beschrieben. Die Verteilerstation 20 empfängt jeden Digitalbildsatz und das zugehörige Kennungssignal, das von jeder Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N in den ersten Speichereinrichtungen kommuniziert worden war. Das Kennungssignal wird verschlüsselt, und jedes Bildsatzsignal kann in dem ersten Speicher gespeichert und durch die entschlüsselte Kennung indiziert werden.
  • Der Benutzer ist dadurch in der Lage, auf den der Filmrolle 48 entsprechenden Digitalbildsatz zuzugreifen, sobald er die Kennung erhält, und zwar über jedes entfernte Endgerät, wie beispielsweise das entfernte Endgerät 40A, um mit der Verteilerstation 20 durch eine Verbindung 30 die Verbindung aufzunehmen und mit dieser zu kommunizieren. Zu diesem Zeitpunkt gibt der Benutzer lediglich die Kennung ein und schließt über die Verbindung einen Benutzerregistrierungsvorgang an der Verteilerstation 20 erfolgreich ab. Die Kennung ermöglicht dem Benutzer, die Verteilerstation 20 bezüglich der Lage und des Zustands des Digitalbildsignalsatzes, der der Kennung (und der Filmrolle 48) entspricht, abzufragen. Die Verteilerstation 20 entschlüsselt die vom Benutzer eingegebene Kennung und kann den Index für ein gespeichertes Digitalbild nach vorbestimmten Eigenschaften durchsuchen, die der von dem Benutzer eingegebenen Kennung zugeordnet sind. Unter "vorbestimmten Eigenschaften" sind in diesem Fall beliebige, geeignete, vorbestimmte Eigenschaften zu verstehen, die von dem Betreiber des Systems vergeben wurden. Beispielsweise kann die Verteilerstation 20 derart eingerichtet werden, dass jeder empfangene Bildsignalsatz gespeichert und mit seinem zugehörigen Kennungssignal indiziert wird. Alternativ dazu können die "vorbestimmten Eigenschaften" derart eingerichtet werden, dass nur ein vollständiger Bildsatz gespeichert wird, oder dass unvollständige Bildsätze (wie dies bei einer Unterbrechung der Verbindung zwischen einer Prozessor-Scanner-Station 2A bis 2N und der Verteilerstation 20 oder durch fehlerhafte Daten auftreten kann) oder Digitalbildsätze in einem von der Verteilerstation 20 nicht akzeptierten Format zwar gespeichert aber derart gekennzeichnet werden, dass sie den vorbestimmten Eigenschaften nicht entsprechen (beispielsweise werden sie mit einer zugehörigen Kennung gespeichert, die auf unvollständige oder fehlerhafte Daten hinweist oder auf ein von der Verteilerstation 20 nicht unterstütztes Datenformat).
  • Wenn ein solcher Digitalbildsatz mit vorbestimmten Eigenschaften vorhanden ist, können ein oder mehrere der Bilder des Satzes an den Benutzer an dem entfernten Endgerät 40A übergeben oder an eines der angeschlossenen entfernten Endgeräte 40B bis 40N weitergeleitet werden, wie vom Benutzer angewiesen. Im letztgenannten Fall würde das bedeuten, dass der Benutzer ein oder mehrere Kopien des Digitalbildes nach Wunsch weiterleitet. Der Benutzer kann dann die Bilder nach Wunsch bearbeiten oder drucken und die bearbeiteten Bilder zur Verteilerstation 20 zurücksenden, um sie dort zusätzlich zum oder anstelle des originalen, unbearbeiteten Digitalbildes zu speichern. Die Verteilerstation 20 könnte derart programmiert werden, dass sie dem Benutzer an einem entfernten Endgerät entweder auf Anfrage oder automatisch (in Form einer Hinweismeldung) Details der Dienste übermittelt, die von der Verteilerstation 20 angefordert werden können. Derartige Dienste können verschieden große Drucke eines originalen oder bearbeiteten Bildes umfassen, das an der Verteilerstation 20 gespeichert ist (entweder in Form von Drucken oder mit zugehörigem Text oder Grafiken, wie beispielsweise ein Bild als Bestandteil einer Grußkarte), oder die Einbringung eines oder mehrerer originaler oder bearbeiteter Bild in einem Produkt, wie beispielsweise ein Modeartikel oder andere nützliche Artikel (beispielsweise Tassen oder Teller). Zu diesem Zweck kann die Verteilerstation 20 das Bildsignal und die zugehörigen Anweisungen, den Text und/oder die Grafiken an einen oder mehrere (nicht gezeigte) Drucker (vorzugsweise durch Übertragung) kommunizieren oder an andere (nicht gezeigte) Orte, an denen die Anfrage des Benutzers erfüllbar ist. Derartige Drucker oder andere Stellen können zur Verteilerstation 20 entfernt beabstandet sein.
  • Wie bereits erwähnt, können die Digitalbilddaten bei der Übergabe von einer Prozessor-Scanner-Station an die Verteilerstation 20 verloren gehen, oder es kann während des Ladens der Digitalbilddaten in die Verteilerstation 20 ein Fehler auftreten, die Bildqualität kann schlecht sein, oder es kann ein anderes Problem auftreten, wodurch der Digitalbildsatz, der der vom Benutzer eingegebenen Kennung zugeordnet ist, nicht in der Verteilerstation 20 gespeichert wird.
  • Wenn ein Digitalbildsatz mit vorbestimmten Eigenschaften nicht an der Verteilerstation 20 gespeichert ist, können unterschiedliche Verfahren zur Abfrage derartiger Digitalbildsätze verwendet werden. Beispielsweise kann die Datumsangabe der durch den Benutzer eingegebenen Kennung mit dem aktuellen Datum verglichen werden. Wenn die Differenz zwischen der Datumsangabe der eingegebenen Kennung und dem aktuellen Datum kleiner als eine durch den Benutzer zugelassene Toleranz ist (beispielsweise kleiner als 5 Tage), kann die Verteilerstation 20 eine zweite Meldung an den Benutzer am entfernten Endgerät 40A kommunizieren, die darauf hinweist, dass nicht genügend Zeit zum Empfang des gescannten Bildsatzes vorgesehen worden ist, und dass man später noch einmal nachschauen soll. Die Verteilerstation 20 könnte den Benutzer bei einer derartigen Abfrage darauf hinweisen, dass eine elektronische Postnachricht von der Verteilerstation 20 an die elektronische Postadresse des Endgeräts 40A innerhalb einer zusätzlich vorbestimmten Zahl von Tagen (beispielsweise 10) gesendet wird, wenn ein Digitalbildsatz, dem diese Kennung zugeordnet ist, an der Verteilerstation 20 empfangen wird, oder zum Ende der zusätzlichen, vorbestimmten Periode, wenn kein derartiger Digital bildsatz empfangen worden ist. Die Verteilerstation 20 kann dann das zusätzliche, vorbestimmte Datum indizieren und die vorausgehende Meldung automatisch senden, wenn ein, oder wenn kein Digitalbildsatz, der der Kennung zugeordnet ist, an der Verteilerstation 20 am vorbestimmten Datum eingeht.
  • Wenn die Differenz zwischen den beiden Datumsangaben die vorbestimmte Toleranz überschreitet, kann die Verteilerstation 20 aus der Verzeichnisdatenbank in dem zweiten Speicher die Scanneradresse ermitteln, die der vom Benutzer eingegebenen Kennung zugeordnet ist. In dem konkreten, vorausgehenden Beispiel würde dies der Scanner 2A sein. Die Verteilerstation 20 kann dann eine erste Meldung in Form einer Abfrage an die ermittelte Scanneradresse weiterleiten, um die Einzelheiten der Kommunikation des Digitalbildsatzes, der dieser Kennung zugeordnet ist, abzufragen, oder in Form einer Aufforderung, die Kommunikation, falls möglich, zu wiederholen (beispielsweise in Bezug darauf, wo die ermittelte Prozessor-Scanner-Station eine Kopie des Digitalbildsatzes gespeichert hat). Die Verteilerstation 20 kann mit der ermittelten Prozessor-Scanner-Station 2A Verbindung aufnehmen, um die erste Meldung zu übermitteln, sei es in Form einer elektronischen Postnachricht oder einer Faxnachricht, ob die Prozessor-Scanner-Station über die Kapazität verfügt, eine derartige Meldung zu empfangen. Im Falle der elektronischen Nachricht können die Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N optional mit einem Speicher ausgestattet sein, der Einzelheiten darüber speichert, wann und wie jeder Digitalbildsatz und die zugehörige Kennung an die Verteilerstation 20 weitergeleitet worden ist. In diesem Fall kann eine Prozessor-Scanner-Station, an die eine Anfrage gesendet wurde, auf diese Angaben zum Status und zur Verfügbarkeit des Digitalbildsatzes in Antwort auf eine derartige Abfrage zugreifen und diese der Verteilerstation 20 über eine Verbindung kommunizieren, beispielsweise zu einem angeschlossenen Endgerät 40A bis 40N. Alternativ hierzu kann die erste Nachricht an der Verteilerstation 20 gespeichert und mittels herkömmlicher Post oder mittels Kurierdienst an die ermittelte Prozessor-Scanner-Station weitergeleitet werden, beispielsweise die Prozessor-Scanner-Station 2A.
  • Die vorausgehend beschriebenen Abläufe können selbstverständlich auch bei Empfang einer Benutzeranfrage ausgeführt werden, ohne dass der beschriebene Vergleich der Differenz der beiden Datumsangaben stattfindet.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass der Endbenutzer mehrere Filmrollen an unterschiedlichen Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N zu hinterlegen und auf die entsprechenden Digitalbildsätze zuzugreifen vermag, ohne nachhalten zu müssen, welche Filmrollen er an welcher Prozessor-Scanner-Station hinterlegt hat, und dass er auf alle an der einen Verteilerstation 20 gescannten Bildsätze zuzugreifen vermag. Die eindeutige Scannerortskennung hilft zudem dabei, einen Digitalbildsatz nachzuverfolgen, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht durch den Benutzer über die Verteilerstation 20 zugänglich ist.
  • 6 zeigt eine Situation, in der das Gesamtsystem mehr als eine Station umfasst, wobei jede Station unterschiedliche geografische Bereiche bedient (beispielsweise unterschiedliche Länder). In 6 wird die Verteilerstation 20 nur in Kommunikation mit den Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2B gezeigt, obwohl selbstverständlich weitere Prozessor-Scanner-Stationen 2C bis 2N vorhanden sein können. Eine zweite Verteilerstation 21, die der Verteilerstation 20 entsprechen kann, kommuniziert mit den Prozessor-Scanner-Stationen 3A, 3B bis 3N über die Kommunikationsverbindungen 11 in jeder Weise, in der die Verteilerstation 20 mit den Prozessor-Scanner-Stationen 2A bis 2N kommuniziert, wie zuvor beschrieben. Eine Vielzahl von (nicht gezeigten) Benutzerendgeräten kann zudem mit der Verteilerstation 21 verbunden sein. Selbstverständlich können zudem weitere Verbindungen zur Verteilerstation 20 oder zu anderen (nicht gezeigten) Verteilerstationen bestehen, und zwar jede mit eigenen zugeordneten Prozessor-Scanner-Stationen und (nicht gezeigten) Endgeräten. Die Verteilerstation 20 kann mit jedem Endgerät über ein Datennetz oder über eine andere Verbindung kommunizieren, so wie die Verteilerstation 20 mit der Verteilerstation 21 über ein Bilddatennetz 120 kommuniziert. Die Kommunikationsverbindung von einer Verteilerstation zur Verteilerstation 20 kann durch eine oder mehrere Verteilerstationen erfolgen oder auch nicht.
  • In 6 würde jede der Verteilerstationen, wie beispielsweise Verteilerstation 20 und Verteilerstation 21, Verzeichnisdaten in ihren jeweiligen zweiten Speichereinrichtungen enthalten, die jede Scannerstandortkennung in Korrelation zu einer Scanneradresse und die Adresse der Station in Korrelation mit der Prozessor-Scanner-Station setzen, mit der diese normalerweise kommuniziert. Mit dieser Anordnung kann ein Benutzer einen Film zwecks Verarbeitung und Abtastung an einer beliebigen Prozessor-Scanner-Station hinterlegen, die normalerweise mit einer zugehörigen Verteilerstation kommuniziert und automatisch Digitaldaten an jedem Endgerät durch Kommunikation an einer anderen Station abrufen. Wie in 6 gezeigt, hinterlegt der Benutzer einen Film zwecks Verarbeitung und Abtastung an der Prozessor-Scanner-Station 3B. Der Drucksatz und die zugehörige, eindeutige Kennung werden an den Benutzer zurückgegeben. Die Prozessor-Scanner-Station kommuniziert den Digitalbildsatz desjenigen Films an die Verteilerstation 21, dem diese zugeordnet ist. Wenn der Benutzer ver sucht, von einem Endgerät 40A, das mit der Verteilerstation 20 verbunden ist, auf den Digitalbildsatz zuzugreifen, vergleicht die Verteilerstation 20 die vom Benutzer übertragene, entschlüsselte Kennung mit dessen Verzeichnisdaten und prüft, dass der dieser Kennung zugeordnete Film an der Prozessor-Scanner-Station 3B eingescannt worden ist, also der Prozessor-Scanner-Station, die normalerweise mit der Verteilerstation 21 kommuniziert. Die Verteilerstation 20 leitet dann eine Anfrage an die Verteilerstation 21 weiter (vorzugsweise eine über das Netz 120 übermittelte Anfrage), den zugehörigen Digitalbildsatz an die Verteilerstation 20 zu kommunizieren. Vorzugsweise erfolgt diese Kommunikation auch als eine Übertragung von der Verteilerstation 21 zur Verteilerstation 20. Anhand dieses Beispiels ist zu erkennen, dass die Kommunikation von der Prozessor-Scanner-Station 3B zur Verteilerstation 20 eine indirekte Kommunikation über die Verteilerstation 21 war.
  • Die vorliegende Erfindung wurde mit Bezug auf ein bestimmtes Ausführungsbeispiel beschrieben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Abwandlungen und Modifikationen von Fachleuten vorgenommen werden können, ohne vom Geltungsbereich und Umfang der Erfindung abzuweichen.

Claims (9)

  1. Verfahren zur Verteilung eines als Bildsatzsignal an einer Verteilerstation gespeicherten Bildsatzes mit folgenden Schritten: Auswählen eines Satzes von gewährten Zugangsrechten an einem ersten, von der Verteilerstation entfernten Endgerät, aus einer Vielzahl möglicher Zugangsrechte, wobei der Satz wiederum einen Satz von Zugangsrechten zu dem gespeicherten Bildsatz enthält; Übertragen des Satzes von gewährten Zugangsrechten von dem ersten Endgerät zur Verteilerstation gemäß einer elektronischen Adresse für einen Dritten; Speichern des Satzes von gewährten Zugangsrechten und einer zugehörigen Zugangskennung an der Verteilerstation; automatisches Übertragen von der Verteilerstation an die elektronische Adresse des Dritten von: einer elektronischen Adresse für die Verteilerstation, einer Liste von Zugangsrechten des Satzes an gewährten Zugangsrechten, der der elektronischen Adresse für einen Dritten zugeordnet ist, und der Zugangskennung; Übertragen der Zugangskennung und einer Zugangsanfrage für den Bildsatz gemäß einem der gewährten Zugangsrechte seitens eines zweiten, vom ersten Endgerät und von der Ver teilerstation entfernten Endgeräts an die Verteilerstation; dem zweiten Endgerät an dem Verteilerendgerät Gewähren des Zugangs zum Bildsatz ausschließlich gemäß dem Satz an gewährten Zugangsrechten.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 mit zudem folgendem Schritt: Modifizieren eines Satzes an gewährten Zugangsrechten, der an der Verteilerstation gespeichert ist, von einem Endgerät aus, das von der Verteilerstation entfernt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, das zudem folgendes umfasst: an der Verteilerstation Speichern der elektronischen Adresse des Dritten in Verbindung mit dem Satz an gewährten Zugangsrechten und der Zugangskennung; nachdem ein Satz an gewährten Zugangsrechten modifiziert worden ist, automatisches Übertragen einer Liste der Modifikationen oder des modifizierten Satzes an gewährten Zugangsrechten von der Verteilerstation an die elektronische Adresse des Dritten, die dem Satz an gewährten Zugangsrechten zugeordnet ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl möglicher Zugangsrechte auch Rechte für den Dritten umfasst, um an einem Endgerät, das von der Verteilerstation und vom ersten Endgerät entfernt ist, ein Bild des Bildsatzes zu betrachten, zu drucken, herunterzuladen oder an ein anderes Endgerät weiterzuleiten, das von der Verteilerstation entfernt ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangskennung die elektronische Adresse des Dritten ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugangskennung ein an der Verteilerstation erzeugtes Kennwort ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: eine Vielzahl von Sätzen an gewährten Zugangsrechten an einem ersten Endgerät ausgewählt und von dem ersten Endgerät an die Verteilerstation gemäß der entsprechenden elektronischen Adresse Dritter übertragen wird; die Vielzahl von Sätzen an gewährten Zugangsrechten und entsprechenden zugehörigen Zugangskennungen an der Verteilerstation gespeichert wird; die Verteilerstation die elektronische Adresse für die Verteilerstation, eine Liste der gewährten Zugangsrechte, die der elektronischen Adresse zugeordnet sind, und die zugehörige Zugangskennung an jede elektronische Adresse Dritter automatisch überträgt; mehrere Endgeräte, die vom ersten Endgerät und von der Verteilerstation entfernt sind, entsprechende Zugangskennungen und Anfragen für den Zugang auf den Bildsatz gemäß einem Zugangsrecht des Satzes an gewährten Zugangsrechten übertragen; und dass das Verteilerendgerät jedem der entfernten Endgeräte den Zugang zum Bildsatz nur gemäß dem Satz an gewährten Zugangsrechten gewährt, der der von dem Endgerät empfangenen Zugangskennung zugeordnet ist.
  8. Bildverteilungssystem mit: a) einem ersten Endgerät, das von der Verteilerstation entfernt ist, und folgendes umfasst: eine Einrichtung zur Auswahl unter einer Vielzahl möglicher Zugangsrechte zwecks Erstellung eines Satzes an gewährten Zugangsrechten, der einen Satz an Zugangsrechten zu einem entfernt gespeicherten Bildsatz enthält; eine Eingabeeinrichtung zur Eingabe einer elektronischen Adresse eines Dritten, die dem Satz an gewährten Zugangsrechten zugeordnet ist; eine Kommunikationseinrichtung zum Übertragen des Satzes an gewährten Zugangsrechten und der zugehörigen elektronischen Adresse eines Dritten; und b) einer Verteilerstation, die vom ersten Endgerät entfernt ist und folgendes umfasst: eine Einrichtung zum Speichern des Bildsatzes; eine Einrichtung zum Empfangen der Übertragung von dem ersten entfernten Endgerät; eine Einrichtung zum Speichern des Satzes an gewährten Zugangsrechten und einer zugehörigen Zugangskennung; eine Einrichtung zum automatischem Übertragen seitens der Verteilerstation an die elektronische Adresse Dritter von: einer elektronischen Adresse für die Vertei lerstation, einer Liste von Zugangsrechten des Satzes an gewährten Zugangsrechten, die der elektronischen Adresse Dritter zugeordnet sind, sowie der zugehörigen Zugangskennung; und eine Einrichtung, um einem Dritten an einem Endgerät, das von der Verteilerstation entfernt ist, Zugang zu dem Bildsatz ausschließlich gemäß dem Satz an gewährten Zugangsrechten zu gewähren.
  9. Bildverteilungssystem nach Anspruch 8 mit zudem: einer Einrichtung zum Speichern an der Verteilerstation der elektronischen Adresse eines Dritten zusammen mit dem Satz an gewährten Zugangsrechten und der Zugangskennung; und einer Einrichtung zum automatischen Übertragen an die elektronische Adresse eines Dritten, die dem Satz an gewährten Zugangsrechten zugeordnet ist, von einer Liste der Modifikationen, die an dem Satz an gewährten Zugangsrechten von einem entfernten Endgerät vorgenommen worden sind, oder einer Liste des modifizierten Satzes an Zugangsrechten.
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