-
Die
Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Fotografie und von Fotos
abgeleiteter Bildsignale. Die Erfindung betrifft insbesondere ein
System und ein Verfahren, mit denen Hardcopy-Fotos entsprechende Bildsignale problemlos
zurückverfolgt, abgerufen
und verteilt werden können,
wie jeweils vom Benutzer gewünscht.
-
In
der herkömmlichen
Fotografie belichtet ein Benutzer einen fotografischen Film in einer
Kamera und stellt den belichteten Film dann einem beliebigen, bequem
zugänglichen
Bearbeitungszentrum zu (entweder persönlich oder per Post oder über einen
anderen Zustelldienst). Das Verarbeitungszentrum verarbeitet den
Film zu Hardcopy-Bildern (in der Regel in der Form fotografischer
Negative auf dem Originalfilm und/oder fotografischer Abzüge oder
fotografischer Positive im Falle einer Umkehrfilmentwicklung). Die
Hardcopy-Bilder werden dann dem Benutzer wieder zugestellt (häufig in
der Weise, dass der Benutzer sie persönlich beim Verarbeitungszentrum
abholt). Wenn ein Benutzer die Bilder an Dritte weitergeben, die
eigenen Hardcopies aber behalten möchte, muss er in der Regel
höchst
umständlich und
zeitraubend angeben, welche Hardcopy-Bilder weitergegeben werden
sollen, diese Hardcopy-Bilder zum Herstellen weiterer Hardcopies
an das Verarbeitungszentrum zurückgeben
und dann die weiteren Hardcopies der Person (den Personen) zustellen,
an die er sie weitergeben möchte.
Wenn er die Bilder später
an weitere Personen weitergeben möchte, muss der ganze Ablauf
in der Regel wiederholt werden. Dies ist so aufwendig und zeitraubend,
dass die meisten Benutzer sich schlicht nicht die Mühe machen
werden, Bilder an Dritte weiterzugeben.
-
Inzwischen
können
Benutzer Bildkopien jedoch schnell und bequem in der Weise weitergeben, dass
sie das Hardcopy-Bild auf einem Home-Scanner einscannen, um entsprechende
digitale Bildsignale zu erzeugen, und dann eine oder mehrere Kopien
des digitalen Bildsignals Dritten per E-Mail (beispielsweise über das
Internet) zustellen. Seitdem es neuerdings Dienstleistungen wie
die von der Eastman Kodak Company und zahlreichen Fotolabors angebotene
KODAK PICTURE DISK gibt, die einem Benutzer die Möglichkeit
bieten, ein digitales Bildsignal von Bildern eines entwickelten
Films zu einem bescheidenen Preis auf einer Diskette zu erwerben, muss
der Benutzer noch nicht einmal einen Scanner besitzen. Die Verfügbarkeit
eines digitalen Bildsignals bietet einem Benutzer zusätzlich die
Möglichkeit,
Kopien der Bilder mit herkömmlicher
Computerausrüstung
auf bequeme Weise vor Ort zu speichern, zu bearbeiten und auf dem
Bildschirm darzustellen oder zu printen, wie jeweils gewünscht.
-
US-A-5
272 549 offenbart ein System, bei dem ein Kunde seinen Computer
mit einem entfernten Print- oder Kopierzentrum verbinden kann, um
digitale Bildsignale seiner Bilder abzufragen. Der Beschreibung
ist zu entnehmen, dass diese digitalen Bildsignale auf einem Scanner
vor Ort vom Kunden erstellt und die Speichermedien dann an das Print- oder
Kopierzentrum versandt oder auf einem Scanner beim entfernten Print-
oder Kopierzentrum erstellt werden. Das später veröffentlichte Patent US-A-5 477
353 beschreibt ein ähnliches
System, bei dem ein oder mehrere Fotografen sich mit einem Zentrallabor
(das mit einem Filmentwicklungsgerät, einem Scanner oder einem
Printer ausgerüstet
ist) kurzschließen
können.
-
Das
in US-A-5 477 353 beschriebene System soll gewährleisten, dass die Filme eines
gegebenen Benutzers alle im selben Zentrallabor entwickelt und eingescannt
werden, wobei jedem Film eine eindeutige Kennung zugeordnet wird,
die es dem Benutzer ermöglicht,
die Bilder an seinem Fernterminal abzufragen. Die abgefragten Bilder
können
dann vom Benutzer bearbeitet und im Zentrallabor geprintet werden.
-
Bei
den Systemen nach US-A-5 272 549 oder US-A-477 353 müssen alle
digitalen Bildspeichermedien (US-A-5 272 549) oder Hardcopy-Filme (US-A-5
477 353) mit Bildern mehrerer Benutzer demselben zentralen Verarbeitungszentrum
zugestellt werden. Dies ist unbequem und kann Verzögerungen
verursachen, wenn ein solches System landesweit implementiert wird.
Selbst wenn diese Patente mehrere Verarbeitungszentren vorsehen
würden
(was nicht der Fall ist), würde
ein Benutzer sich immer noch erinnern müssen, welchem Verarbeitungszentrum
sein Film zugestellt wurde. Über
sein Fernterminal müsste
er dann mit dem betreffenden Verarbeitungszentrum kommunizieren,
nur um seine digitalen Bilder abfragen zu können.
-
Wünschenswert
wäre ein
System, das einem Benutzer die Möglichkeit
bietet, Hardcopy-Bilder, die von ihm selbst zur Verfügung gestellt
oder von einem Film abgezogen werden, an einem beliebigen einer Vielzahl
von Standorten einscannen zu lassen und auf die resultierenden Bildsignale
mit einem Fernterminal zuzugreifen, ohne verfolgen zu müssen, welche
Bilder an welchem Einscan-Standort eingescannt wurden, um sie dort
abfragen zu können. Wünschenswert
wäre ferner
eine unabhängige
Einrichtung, die es einem Benutzer bei Ausfällen im System ermöglicht,
den Standort, an dem sich seine Bildsignale befinden, im System
abzufragen. Ein solches System sollte darüber hinaus einem Benutzer die Möglichkeit
bieten, weitere gewünschte
Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Zustellung von Kopien der
Bilder an Dritte oder die Lieferung von mit den Bildern versehenen
Produkten, unabhängig
von dem Standort, an dem die Bilder eingescannt wurden, und ohne
Einschaltung weiterer Dienstleister, die solche zusätzlichen
Dienste anbieten, jederzeit anfordern zu können.
-
Die
Erfindung schafft ein Bildhandhabungsverfahren mit den Schritten:
Einscannen
in einer Scanner-Station eines oder mehrerer Hardcopy-Bildsätze zum
Erhalten entsprechender Bildsatzsignale;
Zuordnen eines entsprechenden
eindeutigen Kennungssignals zu jedem Bildsatzsignal;
Übertragen
eines jeden Bildsatzsignals und des entsprechenden Kennungssignals
zu einer Hub-Station (Zentral-/Serverstation), die entfernt ist
von der Scanner-Station;
Übertragen
einer dem Kennungssignal entsprechenden Kennung zu einem Terminal,
das entfernt ist von der Hub-Station und der Scanner-Station über eine von
der Hub-Station unabhängige
Datenleitung;
Speichern der übertragenen Bildsatzsignale
und der entsprechenden Kennungssignale in der Hub-Station.
-
In
dem erfindungsgemäßen Bildhandhabungssystem
kann der oben erwähnte
Printer auch durch ein Kennungs-Übertragungsmittel
ersetzt werden, das die einem jeden Bildsatz zugeordnete eindeutige
Kennung über
eine von der Hub-Station unabhängige
Datenleitung an ein Terminal überträgt, das
von der Scanner-Station
und der Hub-Station entfernt ist.
-
Die
Erfindung schafft außerdem
eine Hub-Station mit geeigneten Mitteln zum Ausführen eines jeden Schritts,
der von einer erfindungsgemäßen Hub-Station
ausgeführt
werden muss oder im Folgenden beschrieben wird. Diese Mittel bestehen vorzugsweise
aus einem für
die Ausführung
der erforderlichen Schritte geeig net programmierten digitalen Computer
oder einer gleichwertigen Hardware oder einer Kombination beider
Möglichkeiten.
-
Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass ein System mit einer Vielzahl
entfernter Einscan-Standorte und einer entfernten Hub-Station einem
Benutzer eine bequeme Möglichkeit
bietet, Hardcopy-Bilder an einem beliebigen einer Vielzahl von Standorten
einscannen zu lassen, wobei die eingescannten Bilder an einem beliebigen
Fernterminal eines Benutzers problemlos abgefragt werden können, ohne
dass der Benutzer erst feststellen muss, an welchem Standort seine
Bilder eingescannt wurden. Durch Übertragung der Kennung über eine
von der Hub-Station unabhängige
Datenleitung bietet die Erfindung einem Benutzer außerdem die
Möglichkeit, den
Verbleib des Bildsatzsignals durch Abfrage bei der Hub-Station und
weitere Abfrage der Hub-Station bei
der entsprechenden Scanner-Station festzustellen. Dies ist auch
dann möglich,
wenn das Bildsatzsignal und das entsprechende Kennungssignal gar nicht
an das Hub-System übertragen
worden sind. Der Benutzer muss dazu nicht wissen, wo ein bestimmter
Film möglicherweise
eingescannt wurde. Darüber
hinaus erleichtert die Verwendung eines einem jeden Scanner-Standort
zugeordneten eindeutigen Kennungssignals insbesondere die Bestimmung etwaiger
Ausfälle
im System. Durch Anfrage beim Scanner-Standort, der die Bilder übertragen
sollte, kann insbesondere festgestellt werden, ob die eingescannten
Bilder tatsächlich
vollständig
an die Hub-Station übertragen
wurden. Wenn dies der Fall ist, können Einzelheiten der Übertragung
abgefragt und gegebenenfalls eine Rückübertragung angefordert werden.
Das Vorhandensein einer Hub-Station hat außerdem den Vorteil, dass ein
Benutzer Kopien der Bilder weiterleiten oder andere Dienstleistungen für die Bilder
in Anspruch nehmen kann, und zwar immer am selben Standort, ohne
die Notwendigkeit, andere Dienstleister einschalten zu müssen und
unabhängig
davon, ob an anderen Standorten möglicherweise andere Bilder
eingescannt worden sind.
-
Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1 ein
Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Systems;
-
2 ein
Datenflussdiagramm, das die Arbeitsweise einiger Aspekte des in 1 dargestellten
Systems veranschaulicht;
-
3 eine
schematische Darstellung der Komponenten einer für ein entsprechendes Bildsatzsignal
erzeugten Kennung; und
-
4 ein
Blockschaltbild eines Systems gemäß 1, in dem
die Hub-Station zusätzlich
mit einer weiteren Hub-Station verbunden ist.
-
Soweit
dies möglich
war, wurden wiederkehrende Elemente in den verschiedenen Abbildungen mit
gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
-
Im
Sinne der vorliegenden Erfindung befinden sich "entfernt" voneinander aufgestellte Komponenten
mindestens in einem anderen Gebäude
und sind häufig
eine Meile oder mehr (beispielsweise 10, 100 oder sogar 1000 Meilen)
voneinander entfernt. Wenn aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht,
bezieht sich "Kommunikation" auf die Übertragung
eines Signals. Eine solche Übertragung
kann beispielsweise als Übertragung
eines Signals. Eine solche Übertragung
kann beispielsweise als Übertragung
eines Signals zwischen Sender und Empfänger, beispielsweise über ein
Computer-Netzwerk wie das Internet, eine private Übertragungsleitung
oder eine direkt wählbare
Verbindung, wie zum Beispiel eine Telefonleitung erfolgen (wobei
für alle
diese Übertragungen
außer
Draht- und Lichtwellenleiterverbindungen auch Satellit- oder andere
drahtlose Verbindungen verwendet werden können). "Übertragung" beinhaltet somit
eine Signalübertragung
ohne einen physischen Transport eines Speichermediums, beispielsweise über einen
geeigneten "Anschluss" (d. h. eine reale
elektronische Kommunikationsverbindung einschließlich einer direkten Verbindung, beispielsweise über ein
Telefon, oder einer indirekten Verbindung, beispielsweise über das
Internet). Grundsätzlich
werden wegen der in der Regel großen Entfernungen zwischen den
Einscan-Stationen, der Hub-Station und den Terminals in der Regel
ein oder mehrere Signalverstärker
zwischen der Nachrichtenquelle und dem Empfänger vorgesehen. Stattdessen kann
die Übertragung
auch in der Weise erfolgen, dass das Signal auf einem geeigneten
Speichermedium (beispielsweise einem Magnetband oder einem Bildaufzeichnungsband
oder Bildplatten) gespeichert und das Speichermedium dann physisch
transportiert und das Signal später
beim Empfänger
aus der Hardcopy ausgelesen wird. Wenn aus dem Zusammenhang nichts
anderes hervorgeht, bezieht sich "Zustellung" oder "Weitergabe" sowohl auf die Übertragung eines Signals (d.
h. eine "Kommunikation") als auch auf andere Übertragungsmöglichkeiten,
wie zum Beispiel den physischen Transport einer Hardcopy (beispielsweise
eines geeigneten Mediums, das mit Daten, wie zum Beispiel alphanumerischen
Zeichen, die einem Signal entsprechen, bedruckt worden ist).
-
Erfindungsgemäß wird ein
Hardcopy-Bild eingescannt, um ein entsprechendes digitales Bild
zu erhalten. Verfahren und Geräte
für dieses
Einscannen sind bekannt. Dabei wird ein Filmbild mit einem Lichtstrahl
abgetastet und das durch den Film fallende Licht erfasst, in der
Regel als drei Signale für
die Lichtstärke
der Primärfarben,
und digitalisiert. Die digitalisierten Werte können durch Formatierung einer Bildausgabenorm
angepasst und auf einer CD-Platte, magnetischen Medien oder anderen
geeigneten Speichermedien gespeichert werden. Solche Bilddigi talisierer
gibt es in den verschiedensten Formen. Die üblichen Aspekte der Filmdigitalisierung,
insbesondere zeilenweise Belichtung und lineare Digitalisierer auf
CCD-Basis, werden ausführlicher
in US-A-5 012 346 beschrieben. Mit Reflexionsscannern können auch
fotografische Abzüge
digitalisiert werden.
-
Die
in 1 der Zeichnung dargestellte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bildhandhabungssystems
weist eine Vielzahl von Scanner-Stationen 2A, 2B, 2C bis 2N auf,
die voneinander entfernt sind, wie am besten aus 1 ersichtlich.
Jede Scanner-Station ist mit einem Filmentwicklungsgerät 4 versehen,
das belichteten fotografischen Film entwickeln und Hardcopy-Bilder
sowohl als Printsätze 50 als
auch entsprechende Negativsätze 52 (von
denen in 2 nur einer gezeigt wird) herstellen
kann. Der Negativbildsatz 52 ist in der Regel der entwickelte
Negativfilm der belichteten Filmrolle 48, während die
Printsätze 50 in
der Regel aus reflektierenden Abzügen des Negativsatzes 52 bestehen.
Jeder Satz 50 und 52 kann jedoch aus einem oder
mehreren Bildern bestehen.
-
Jede
Scanner-Station 2A bis 2N weist ferner ein Hochleistungs-Scannersystem 6 mit
einem geeigneten Scanner auf, der durch Scannen der Hardcopy-Bilder
in jedem Bildsatz 52 ein entsprechendes digitales Bildsatzsignal
erzeugt. Als Hochleistungs-Scannersystem 6 kann
ein als Arbeitsplatzrechner ausgebildeter digitaler Computer oder
ein Tischcomputer verwendet werden, der mit einem geeigneten digitalen
Scanner zum Scannen des Negativsatzes 52 ausgerüstet ist.
Zusätzlich
kann jedes Scanner-System 6 jedem so erhaltenen Bildsatzsignal
ein entsprechendes Kennungssignal zuordnen. Diese Zuordnung kann
durch geeignete Software auf dem Scanner-System 6 erfolgen
und wird später noch
beschrieben. An dieser Stelle sei vermerkt, dass jedes Kennungssignal
insofern eindeutig ist, als es eine für jede Scanner-Station 2A bis 2N eindeutige
Kennung des Standorts des Scanners enthält.
-
Die
Einzelheiten der jedem entsprechenden Bildsatzsignal zugeordneten
Kennung sind ausführlicher
in 3 dargestellt. Die zugeordnete Kennung weist folgende
Komponenten auf:
- • Bitsumme 100: die
vorzeichenlose Summe der binären
Kennungs("ID")-Daten mit ID-Version, Scanner-ID,
Datumscode und Zählnummer
(8 Bits binär).
Die Bitsumme wird nach Verschlüsselung, aber
vor Konvertierung nach ASCII berechnet. Diese Bitsumme hat den Zweck,
Dateneingabefehler zu erkennen, ohne ein entsprechendes Bildsatzsignal
in der Datenbank der Hub-Station 20 abfragen zu müssen.
- • ID
Version 102: Änderungsnummer
dieser ID-Nummer (8 Bits binär).
Entspricht dem Verschlüsselungscode,
bei jeder Änderung
des Code sollte eine neue Version erstellt werden.
- • Scanner
ID 104: eindeutige Kennung für jede Scanner-Station 2A bis 2N (28
Bits binär),
die deshalb als Kennung des Scanner-Standorts dient.
- • Datumscode 106:
Datum, an dem mit dem Einscannen eines Hardcopy-Bildsatzes begonnen
wurde (16 Bits binär,
9 Bits für
den Tag und 7 Bits für
das Jahr). Das Jahr 0 kann jedes Jahr sein, in dem das in 1 und 2 dargestellte System
erstmalig aktiviert wird.
- • Zählnummer 108:
wird für
jede innerhalb eines Tages eingescannte Rolle erhöht (20 Bits
binär).
-
Das
eigentliche ID-Signal wird aus der Binärdarstellung der Bitsumme 100,
der ID-Version 102, der Scanner-ID 104, dem Datumscode 106 und
der Zählnummer 108 erstellt,
wie unten in 3 gezeigt. (Dabei ist zu beachten,
dass die ID-Version 102 und die Bitsumme 100 nicht
verschlüsselt
werden dürfen):
-
Die
Kennung (ID) ohne die Bitsumme 100 und die ID-Version 102 wird
vor der Konvertierung nach ASCII unter Verwendung von DES(Data Encryption
Standard)-Funktionen mit einem 56-Bit-Code verschlüsselt. DES
wird in "Applied
Cryptography; Protocols, Algorithms, and Source in C", Bruce Schneier,
1994, John Wiley & Sons,
Inc., beschrieben. Der Code ist nicht naheliegend und der Hub-Station 20 bekannt
(d. h. in einem Speicher in der Hub-Station 20 gespeichert). Eine Änderung
des Code wird zugriffsberechtigten Scanner-Standorden mitgeteilt,
damit diese ihre ID-Signale mit dem neuen Code verschlüsseln können. Diese Änderung
kann notwendig sein, wenn ein alter Code von einem Dritten bei dem
Versuch, ihm nicht gehörende
Bilder anzufordern, erkannt worden ist. Einer Änderung des Code wird eine
neue ID-Version
zugeordnet und in der Hub-Station 20 archiviert. Die ID-Version 102 erleichtert
den Entschlüsselungsvorgang,
indem sie den zum Verschlüsseln
einer gegebenen ID-Version verwendeten Code einem nicht verschlüsselten
Teil dieser ID zuordnet. Dies schafft die Möglichkeit, die ID zu entschlüsseln und
deren Komponenten beim Laden (d. h. Speichern) durch die Hub-Station 20 einer
Rolle zuzuordnen. Die Kennung (ID) schafft einen Prüfpfad für alle von
der zentralen Hub-Station 20 geladenen digitalen Bildsätze. Dieser
Prüfpfad
versetzt die Hub-Station in die Lage, Anfragen von Endbenutzern
nach dem Status der digitalen Bildsätze zu beantworten, wie im
Folgenden beschrieben.
-
Die
Kennung (ID) erhält
der Benutzer (beispielsweise durch Bedrucken einer Hardcopy) in Form
von 16 groß/kleinschriftunempfindlichen,
in ASCII druckbaren alphanumerischen Zeichen (d. h. als 10-Byte
binäre
Kennung in Basis-32-Darstellung mit 0–9 und Aa–Vv, wobei 0 = 0, 1 = 1, ...,
Aa = 10, ..., Vv = 31).
-
Wie
aus dem Vorhergehenden ersichtlich, wird die Zählnummer der nichtverschlüsselten
Kennung (ID) für
jede bei einer gegebenen Scanner-Station eingehende Filmrolle erhöht. Wenn
dies alles wäre,
könnte
ein böswilliger
Benutzer an einem Fernterminal einfach die Zählnummer einer empfangenen Kennung
(ID) erhöhen
und dadurch auf den digitalen Bildsatz eines anderen Benutzers zugreifen.
Aufgrund der oben beschriebenen Verschlüsselung der Kennung haben die
sich ergebenden verschlüsselten Kennungen
für eine
am selben Standort sequentiell eingescannte Reihe unterschiedlicher
Filmrollen jedoch nicht mehr dieselbe Folge wie die nichtverschlüsselten
Kennungen. Die verschlüsselte
Kennung für
eine bestimmte Filmrolle in einer solchen Reihe kann aus der verschlüsselten
Kennung einer anderen Rolle nicht ermittelt werden, wenn der Verschlüsselungs-
oder Entschlüsselungsalgorithmus nicht
bekannt ist. Das Vorhandensein der nichtverschlüsselten Bitsumme 100 (manchmal
auch als "Prüfsumme" bezeichnet) macht
es noch schwieriger, eine Kennung zu fälschen.
-
Jede
Scanner-Station 2A bis 2N weist ferner ein erstes Übertragungsmittel
zum Übertragen
eines jeden Bildsatzsignals und des entsprechenden Kennungssignals
zu einer entfernten Hub-Station 20, die Bestandteil des
Bildhandhabungssystems ist, auf. Dieses Übertragungsmittel ist in 1 als
Kommunikationsverbindung 10 dargestellt. Das erste Übertragungsmittel
kann ein Modem (nicht dargestellt) im Scanner-System 6 sein,
das mit jedem Bildsatzsignal und der entsprechenden Kennung über eine
Verbindung in Form eines Anschlusses 10a an die Hub-Station 20,
beispielsweise die in 2 gezeigte Telefonschaltung,
kommuniziert. Das erste Übertragungsmittel
könnte
jedoch auch ein Modem oder eine Kommunikationskarte sein, das bzw.
die mit der Hub-Station 20 über einen anderen Anschluss,
beispielsweise einen Privatleitungsanschluss oder ein Netzwerk (wie
zum Beispiel das Internet) kommuniziert. Die verschiedenen Scanner-Stationen 2A bis 2N in 1 können natürlich unterschiedliche
erste Übertragungsmittel
aufweisen. Die verschiedenen in 1 dargestellten
Verbindungen 10 können
daher identisch ausgebildet sein oder eine Kombination von Anschlüssen oder
physischen Transportverbindungen darstellen, von denen einer bzw.
eine oder mehrere zu einem gegebenen Zeitpunkt in Betrieb sein können (je
nachdem, wie viele Scanner-Stationen jeweils Bildsatzsignale und
entsprechende Kennungen an die Hub-Station 20 übertragen).
Zu einem gegebenen Zeitpunkt kann natürlich auch mehr als eine der
Scanner-Stationen 2A bis 2N mit der Hub-Station 20 kommunizieren
(beispielsweise über
einen Anschluss).
-
Stattdessen
kann das erste Übertragungsmittel,
wie in 2 gezeigt, auch als Magnetbandspeicher im Scanner-System 6 ausgebildet
sein, das die digitalen Bildsignalsätze und entsprechenden Kennungssignale
auf einem Datenband 54 speichert, das physisch zur Hub-Station 20 transportiert
wird (wie in 2 mittels der Transportverbindung 10b dargestellt).
In diesem Fall besteht die Verbindung 10 aus einer entsprechenden
physischen Transportverbindung 10b, wie in 2 gezeigt.
Statt des Datenbands 54 könnten natürlich auch andere geeignete Datenträger, wie
zum Beispiel Bild- oder Magnetplatten verwendet werden.
-
Das
Scanner-System 6 ist in jeder Scanner-Station 2A bis 2N ferner
mit einem Printer 8 versehen. Der Printer 8 ist
an die Scanner-Station 6 so angeschlossen, dass er eine
Hardcopy-Zeichenreihe (in 2 als Hardcopy-Kennung 60 dargestellt)
ausdrucken kann, die dem jeweiligen Kennungssignal entspricht.
-
Die
nur einmal vorhandene Hub-Station 20 kann aus einem Digitalcomputer,
beispielsweise einem Arbeitsplatzrechner, einem Kleinrechner oder einem
Großrechner,
bestehen, der in geeigneter Weise für die Ausführung der in der Hub-Station 20 erforderlichen
Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
programmiert ist. Die Hub-Station 20 ist mit einem zweiten Übertragungsmittel
zum Empfangen der Bildsatzsignale und ihrer entsprechenden Kennungssignale
von jeder der Scanner-Stationen 2A bis 2N versehen.
Das zweite Übertragungsmittel kann
ein Modem sein oder eine geeignete Kommunikationskarte (nicht dargestellt)
in der Hub-Station, wenn eine der Scanner-Stationen 2A bis 2N über eine
Verbindung, wie zum Beispiel den in 2 gezeigten
Anschluss 10a, angeschlossen wird, oder ein Lesegerät (nicht
dargestellt), das ein physisch zur Hub-Station 20 beför dertes
Speichermedium lesen kann, wenn in einer der Scanner-Stationen 2A bis 2N von
dieser Kommunikationsmöglichkeit
Gebrauch gemacht wird. Die Hub-Station 20 kann natürlich auch
mit zweiten Übertragungsmitteln
in beiden Ausführungen
versehen werden, damit sie für
alle Kommunikationsmöglichkeiten
gerüstet
ist, von denen in den verschiedenen Scanner-Stationen 2A bis 2N Gebrauch
gemacht wird.
-
Die
Hub-Station 20 ist ferner mit einem ersten Speicher zum
Speichern der empfangenen Bildsatzsignale und der entsprechenden
Kennungssignale versehen. Dafür
eignet sich jedes beliebige beschreibbare Magnet- oder Bildmedium
(wie zum Beispiel eine oder mehrere Hartplatten oder ein Magnetband
oder Bildplatten oder ein Magnetband für Bildaufzeichnungen). Ein
zweiter Speicher, der mit dem ersten Speicher identisch sein kann,
aber nicht muss, enthält
Verzeichnisdaten, die jede Kennung eines Scanner-Standorts mit einer
Scanner-Adresse (beispielsweise einer herkömmlichen Postanschrift oder einer
E-Mail-Adresse) verknüpfen.
-
Die
Hub-Station 20 verfügt
zusätzlich über ein
drittes Übertragungsmittel
zum Übertragen
gespeicherter Bildsatzsignale an ein beliebiges einer Vielzahl von
an die Hub-Station 20 angeschlossenen Terminals 40A, 40B, 40C bis 40N.
Dieser Anschluss wird in 1 mittels der Anschlüsse 30 dargestellt und
kann beispielsweise ein Netzwerkanschluss, ein privater Datenleitungsanschluss
oder ein Telefonnetzanschluss sein.
-
Vorzugsweise
ist mindestens einer der Anschlüsse 30 ein
Netzwerkanschluss für
das Internet. Das zweite und das dritte Übertragungsmittel können physisch
identisch sein, beispielsweise als geeignetes Kommunikationsprogramm,
das über
eine Modemkarte mit einem oder mehreren Telefonanschlüssen arbeitet,
wenn mindestens eine der Scanner-Stationen 2A bis 2N mit
der Hub-Station 20 über
einen Anschluss genauso kommuniziert wie mindes tens eines der Fernterminals 40A bis 40N.
Jedes der Fernterminals 40A bis 40N kann ebenfalls
ein beliebiger Digitalcomputer 42 mit entsprechender Kommunikations-Hardware
und -Software für
eine wechselseitige Kommunikation mit der Hub-Station 20 über Anschlüsse 30 sein.
Eine solche geeignete Hardware und Software ist vorhanden, wenn
jedes der Terminals 40A bis 40N "übertragungsbereit" mit der Hub-Station 20 verbunden
ist. Mit der Hub-Station 20 können jeweils ein oder mehrere
Fernterminals 40A verbunden sein.
-
Es
können
auch zusätzliche
Mittel zum Übertragen
von Bildsignalen an die Hub-Station 20 vorgesehen werden,
wie zum Beispiel eine digitale Kamera, die, beispielsweise über ein
Netzwerk oder einen Telefonanschluss, ein digitales Bild an die
Hub-Station 20 überträgt.
-
Im
Folgenden werden die auf dem in 1 und 2 dargestellten
System ausgeführten
erfindungsgemäßen Verfahren
beschrieben. Zuerst gibt der Benutzer den nicht entwickelten belichteten
Film 48 bei einer der Einscan-Stationen 2A bis 2N ab,
die er mit dem geringsten Aufwand erreichen kann. Der ausgewählten Einscan-Station
gibt der Benutzer an, welche Verarbeitung und Hardcopy-Bilder er
wünscht (beispielsweise
nur Negative oder zusätzlich
reflektierende Abzüge),
und bestellt die Herstellung eines dem Bildsatz auf dem Film 48 entsprechenden
Bildsatzsignals. Dazu werden entsprechende Kästchen auf einem Filmverarbeitungsumschlag
angekreuzt, in den der Film 48 eingelegt wird. Durch Verarbeitung des
Films 48 (d. h. durch chemische Verarbeitung zu einem dauerhaften
Bild) wird dann ein entsprechender Negativsatz 52 und ein
entsprechender Printsatz 50 erzeugt. Unterschiedliche Negativsätze 52 unterschiedlicher
entsprechender Filme 48 werden mit Negativsätzen anderer
einzuscannender Bestellungen zu einem Los zusammengeführt, das
dann mit dem Hochleistungs-Scannersystem 6 eingescannt wird.
Wie an anderer Stelle bereits beschrieben, erzeugt jedes Scanner-System 6 von jedem
Negativsatz 52 ein entsprechendes digitales Bildsatzsignal und
auch ein entsprechendes Kennungssignal für jedes Bildsatzsignal. Das
Kennungssignal beinhaltet eine eindeutige Identifizierung des Scanner-Standorts,
wie oben erörtert
und im Folgenden ausführlicher
beschrieben. Das Bildsatzsignal kann in einem beliebigen geeigneten
Format erzeugt werden, das von der Hub-Station 20 angenommen
wird, wie zum Beispiel TIFF, JFIF, BMP, PICT, GIF, PhotoCD oder insbesondere
in dem kürzlich
angekündigten
FlashPix-Format.
-
Eine
FlashPix-Datei enthält
das vollständige Bild
und eine Hierarchie mehrerer Kopien mit geringerer Auflösung in
derselben Datei. Daher fungiert eine FlashPix-Datei wie eine kleine
Datei, wenn dies gewünscht
wird, und wie eine große
Datei, wenn dies erforderlich ist. Die FlashPix-Datei ist im OLE-Speicherformat
der Microsoft Corporation strukturiert, bei dem Bilddaten und zugehörige beschreibende
Angaben in einem genormten "Umschlag" zusammengehalten
werden. Das FlashPix-Format erfasst auch Aufbereitungen eines Bildes
in Form kleiner Skripts, die als "Betrachtungsparameter" bezeichnet werden. Bilder
mit hoher Auflösung
werden nur aufbereitet, wenn dies notwendig ist, in der Regel, weil
der Benutzer Bilder hoher Qualität
wünscht.
Das FlashPix-Format bietet zwei klar und vollständig definierte Farbenraumoptionen – eine kalibrierte
RGB-Farbenraumdefinition und Photo YCC. Die Farbenraumoptionen sind
direkt in das Dateiformat eingebaut. Wahlweise ist auch eine JPEG-Komprimierung,
gegebenenfalls mit einer Einfarben-Komprimierungsoption, möglich. Weitere
Einzelheiten des FlashPix-Dateiformats können bei der Eastman Kodak
Company, Rochester, NY, angefordert werden.
-
Jeder
einem Negativsatz 52 entsprechender Printsatz 50 und
die entsprechende Kennung werden dem Endbenutzer über eine
von der Hub-Station 20 unabhängige Datenleitung (also nicht über die Hub-Station 20)
zugestellt (und somit über
ein Fernterminal, wenn der Benutzer auf ein solches Fernterminal
zugreift). Diese unabhängigen
Datenleitungen 14 werden in 1 durch
Striche dargestellt. Als Kennung kann einfach die einem gegebenen
Bildsatzsignal (und somit dem entsprechenden Bildsatz 52, 50 und
dem Film 48) zugeordnete Kennung mit dem Printer 8 ausgedruckt
und in dieser Form dem Benutzer, der die entsprechende Filmrolle 48 abgegeben
hat, mit den entsprechenden Hardcopy-Bildsätzen 50, 52 zugestellt
werden. Dies kann in der Weise erfolgen, dass dem Benutzer der Printsatz 50, der
entsprechende Negativsatz 52 und die entsprechende ausgedruckte
Kennung 60 einfach ausgehändigt oder auf andere Weise,
beispielsweise mit herkömmlicher
Post oder per Kurier, zugestellt werden. Stattdessen können auch
andere von der Hub-Station 20 unabhängige Wege als Zustellwege 12 verwendet
werden. So könnte
die Kennung dem Benutzer beispielsweise mit elektronischer Post,
Telefax oder auf andere Weise zugestellt werden.
-
Stattdessen
oder zusätzlich
könnte
die einer gegebenen Filmrolle 48 zugeordnete Kennung dem Benutzer
auch über
die Hub-Station 20 zugestellt werden,
beispielsweise durch elektronische Übertragung (wie zum Beispiels
als E-Mail über
einen Anschluss wie das Internet). Für eine solche elektronische Übertragung
der Kennung könnte
einfach die elektronische Übertragung
der an die Hub-Station 20 übertragenen Kennung mit dem
entsprechenden Bildsatzsignal eingesetzt werden. Die Hub-Station 20 könnte die
Kennung dann an ein entsprechendes Terminal 40A bis 40N übertragen,
wenn der Benutzer mit der Hub-Station 20 kommuniziert (d.
h. sich bei dieser anmeldet). Diese Zustellwege werden in der Zeichnung
als Zustellwege 14 angegeben. Eine solche Zustellung ist
jedoch weniger wünschenswert
als eine Zustellung über
die Wege 12, die von der Hub-Station 20 unabhängig sind.
Wenn die Hub-Station 20 das übertragenen Bildsatzsignal
und die zugehörige
Kennung nicht von der Scanner-Station erhält, von der die Filmrolle 48 eingescannt
wurde, verfügt
der Benutzer nämlich
nicht über
die Kennung, wenn er feststellen will, weshalb das entsprechende Bildsatzsignal
in der Hub-Station 20 nicht vorliegt.
-
Der
einer Filmrolle 48 eines Kunden entsprechende digitale
Bildsignalsatz und ein entsprechendes Kennungssignal können über einen
Anschluss 10a oder durch physischen Transport 10b eines
Signalspeichermediums, beispielsweise eines Magnetbands 54,
an die Hub-Station 20 übertragen
werden, wie in 2 gezeigt und oben erörtert. Die
Hub-Station 20 empfängt
jeden von den Scanner-Stationen 2A bis 2N übertragenen
digitalen Bildsatz und das entsprechende Kennungssignal im ersten
Speicher. Nach Entschlüsselung
des Kennungssignals kann jedes Bildsatzsignal im ersten Speicher
gespeichert und mit der entschlüsselten
Kennung indexiert werden.
-
Mit
einem Fernterminal, beispielsweise dem Fernterminal 40A,
das über
ein Anschluss 30 mit der Hub-Station 20 kommuniziert,
kann der Benutzer auf den der Filmrolle 48 entsprechenden
digitalen Bildsatz zugreifen, sobald er die Kennung empfängt. Der Benutzer
gibt dann einfach die Kennung ein und beendet über den Anschluss erfolgreich
den Benutzerregistrierungsvorgang in der Hub-Station 20.
Mit der Kennung kann der Benutzer den Verbleib und Status des der
Kennung (und der Filmrolle 48) entsprechenden digitalen
Bildsatzsignals im Hub-System 20 abfragen. Nach Entschlüsselung
der vom Benutzer eingegebenen Kennung kann die Hub-Station 20 in
ihrem Verzeichnis nach einem der vom Benutzer eingegebenen entschlüsselten
Kennung zuzuordnenden gespeicherten digitalen Bild mit vorgegebenen Eigenschaften
suchen. "Vorgegebene
Eigenschaften" können hier
beliebige vorgegebene Eigenschaften sein, die der Bediener des Systems
festlegt. Die Hub-Station 20 kann zum Beispiel so eingestellt
werden, dass jedes empfangene Bildsatzsignal gespeichert und mit
dem entsprechenden Kennungssignal indexiert wird. Stattdessen könnten die "vorbestimmten Eigenschaften" auch so eingestellt
werden, dass nur ein vollständiger
Bildsatz so gespeichert wird oder unvollständige Bildsätze (die beispielsweise durch
eine Unterbrechung eines Anschlusses zwischen einer Scanner-Station 2A bis 2N und
der Hub-Station 20 oder verfälschte Daten entstehen könnten) oder
digitale Bildsätze
in einem Format, das die Hub-Station 20 nicht
annimmt, zwar gespeichert, aber als den vorgegebenen Eigenschaften
nicht entsprechend gekennzeichnet werden (beispielsweise durch Speichern
mit einer Kennung, die unvollständige
oder verfälschte
Daten oder ein von der Hub-Station 20 nicht angenommenes
Datenformat anzeigt).
-
Wenn
ein solcher digitaler Bildsatz mit vorgegebenen Eigenschaften vorliegt,
können
ein oder mehrere Bilder aus dem Satz je nach Anweisung des Benutzers
dem Benutzer an dem Fernterminal 40A zugestellt oder an
ein anderes der angeschlossenen Fernterminals 40B bis 40N weitergeleitet
werden. Im letzteren Fall würde
dies bedeuten, dass der Benutzer eine oder mehrere Kopien des digitalen
Bildes, wie jeweils gewünscht,
weitergibt. Der Benutzer kann dann die Bilder wie gewünscht aufbereiten
oder printen und das aufbereitete Bild zusätzlich an die Hub-Station 20 zurückübertragen,
damit es dort zusätzlich
oder anstelle des ursprünglichen,
unveränderten
digitalen Bildes gespeichert wird. Die Hub-Station 20 könnte ferner
so programmiert werden, dass sie dem Benutzer, entweder auf Anforderung
oder automatisch (als Werbung), Angaben über Dienstleistungen, die bei
der Hub-Station 20 angefordert werden können, über ein Fernterminal zustellt. Als
Dienstleistungen könnten
zum Beispiel Abzüge verschiedener
Größe eines
in der Hub-Station 20 gespeicherten Bilds im Originalzustand
oder nach Aufbereitung angeboten werden (entweder nur als Abzüge oder
mit Begleittext oder Grafiken, wie zum Beispiel eine Glückwünschkarte,
in der das Bild eingebaut ist). Eines oder mehrere der Bilder im
Originalzustand oder nach Aufbereitung könnten auch auf einem Produkt
angebracht werden, beispielsweise einem Kleidungsstück oder
anderen nützlichen
Artikeln (wie zum Beispiel Tassen oder Tellern). Zu diesem Zweck
kann die Hub-Station 20 das Bildsig nal mit entsprechenden
Anweisungen, Text und/oder Grafiken einem oder mehreren Printern
(nicht dargestellt) zustellen (vorzugsweise durch Datenübertragung) oder
an andere Standorte (nicht dargestellt) weiterleiten, an denen der
Wunsch des Benutzers erfüllt
werden kann. Diese Printer oder anderen Standorte können, aber
müssen
nicht, von der Hub-Station 20 entfernt sein.
-
Wie
bereits erwähnt,
können
digitale Bilddaten auf dem Weg von einer Scanner-Station zur Hub-Station 20 verloren
gehen, beim Laden der digitalen Bilddaten auf die Hub-Station 20 können Fehler auftreten,
die Bildqualität
kann zu wünschen übrig lassen
oder es kann ein anderes Problem auftreten, das dazu führt, dass
der der vom Benutzer eingegebenen Kennung entsprechende digitale
Bildsatz in der Hub-Station nicht abgespeichert wird.
-
Wenn
ein digitaler Bildsatz mit vorgegebenen Eigenschaften in der Hub-Station 20 nicht
gespeichert ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verbleib dieses
digitalen Bildsatzes abzufragen. So kann beispielsweise die Datumsangabe
der vom Benutzer eingegebenen Kennung mit dem aktuellen Datum verglichen
werden. Wenn die Differenz zwischen der Datumsangabe der eingegebenen
Kennung und dem aktuellen Datum innerhalb einer vom Benutzer vorgegebenen
Toleranz liegt (beispielsweise weniger als 5 Tage beträgt), kann
die Hub-Station 20 dem Benutzer in einer zweiten zum Fernterminal 40A übertragenen
Nachricht mitteilen, dass die für den
Eingang des eingescannten Bildsatzes zugestandene Zeit nicht ausreicht,
und den Benutzer auffordern, später
erneut anzufragen. Ferner könnte
die Hub-Station 20 dem Benutzer bei Eingang einer solchen
Anfrage mitteilen, dass er innerhalb einer weiteren vorgegebenen
Frist (beispielsweise innerhalb von 10 Tagen) per E-Mail an die
E-Mail-Adresse des Terminals 40A benachrichtigt wird, wenn
ein der betreffenden Kennung zuzuordnender digitaler Bildsatz bei
der Hub-Station 20 eingeht, oder nach Ablauf der weiteren
vorgegebenen Frist, wenn ein solcher digitaler Bildsatz nicht eingeht.
Die Hub-Station 20 kann dann das weitere vorgegebene Datum
indexieren und die vorstehend erwähnten Nachrichten automatisch
versenden, wenn ein der Kennung zuzuordnender digitaler Bildsatz
in der Hub-Station 20 eingeht oder
bis zu dem vorgegebenen Datum nicht eingeht.
-
Wenn
die Differenz zwischen den beiden Daten die vorgegebene Toleranz überschreitet,
kann die Hub-Station 20 aus der Datenbank des Verzeichnisses
im zweiten Speicher die der vom Benutzer eingegebenen Kennung entsprechende
Scanner-Adresse ermitteln. Bei dem oben beschriebenen Beispiel wäre dies
der Scanner 2A. Die Hub-Station 20 kann dann durch
Zustellung einer ersten Nachricht an die so ermittelte Scanner-Adresse
Einzelheiten der Übertragung
des der Kennung entsprechenden digitalen Bildsatzes abfragen oder
den Benutzer bitten, die Übertragung
zu wiederholen, wenn dies möglich
ist (beispielsweise wenn die ermittelte Scanner-Station eine Kopie
des digitalen Bildsatzes gespeichert hat). Über einen Anschluss an die
ermittelte Scanner-Station 2A kann die Hub-Station 20 die
erste Nachricht beispielsweise als E-Mail-Nachricht oder als Telefax zustellen,
wenn die Scanner-Station
eine solche Nachricht empfangen kann. Speziell für die elektronische Nachricht
können
die Scanner-Stationen 2A bis 2N wahlweise mit
einem Speicher ausgerüstet
werden, der Angaben über
Zeitpunkt und Art der Übertragung
eines jeden digitalen Bildsatzes und der entsprechenden Kennung
an die Hub-Station 20 speichert. In diesem Fall könnte eine
Scanner-Station, an die eine Anfrage geschickt wurde, auf diese
Angaben über
Status und Verbleib des digitalen Bildsatzes zur Beantwortung der
Anfrage zugreifen und diese Angaben über einen Anschluss für die Übertragung
an ein angeschlossenes Terminal 40A bis 40N an
die Hub-Station 20 übertragen.
Stattdessen kann die erste Nachricht in der Hub-Station 20 auch
ausgedruckt und der ermittelten Scanner-Station, beispielsweise
der Scanner-Station 2A, mit herkömmlicher Post oder per Kurier
zugestellt werden.
-
Wahlweise
können
die vorstehend beschriebenen Abläufe
bei Eingang einer Anfrage des Benutzers natürlich auch ohne Vergleich der
Differenz der beiden Daten ausgeführt werden.
-
Aus
der vorangehenden Beschreibung geht hervor, dass der Endbenutzer
eine Vielzahl von Filmrollen bei verschiedenen Scanner-Stationen 2A bis 2N abgeben
und auf die entsprechenden digitalen Bildsätze zugreifen kann, ohne sich
merken zu müssen,
welche Filmrollen bei welchen Scanner-Stationen abgegeben wurden,
und dass er auf alle eingescannten Bildsätze bei der einen Hub-Station 20 zugreifen
kann. Die Übertragung
der Kennung an ein Fernterminal über
eine von der Hub-Station 20 unabhängige Datenleitung bietet dem
Benutzer die Möglichkeit,
den Verbleib des entsprechenden digitalen Bildsatzes auch dann bei
der Hub-Station 20 abzufragen,
wenn die Hub-Station 20 diesen Satz oder Angaben darüber von
den Scanner-Stationen vorher noch nie empfangen hat. Außerdem erleichtert
die eindeutige Kennung des Scanner-Standorts anschließend das
Aufspüren
des digitalen Bildsatzes.
-
In 4 weist
das Gesamtsystem mehr als eine Hub-Station auf, von denen jede eine
andere geografische Region, beispielsweise ein anderes Land, bedient. 4 zeigt
die Hub-Station 20 nur in Übertragungsverbindung mit den
Scanner-Stationen 2A und 2B. Die weiteren Scanner-Stationen 2C bis 2N können jedoch
ebenfalls vorhanden sein. Eine zweite Hub-Station 21, die
genauso ausgebildet sein kann wie die Hub-Station 20, kommuniziert über Kommunikationsverbindungen 11 mit
den Scanner-Stationen 3A, 3B bis 3N mit
denselben Möglichkeiten
wie die Hub-Station 20 mit den Scanner-Stationen 2A bis 2N, wie
oben beschrieben. Eine Vielzahl von Benutzer-Terminals (nicht dargestellt)
kann zusätzlich
an die Hub-Station 21 angeschlossen werden. Natürlich sind
auch weitere Anschlüsse
der Hub-Station 20 an weitere Hub-Stationen (nicht dargestellt)
möglich,
denen jeweils eigene Scanner-Stationen und Terminals (nicht dargestellt)
zugeordnet sind. Die Hub-Station 20 kann mit jeder dieser
Stationen über
ein Datennetzwerk oder einen anderen Anschluss genauso kommunizieren
wie die Hub-Station 20 mit der Hub-Station 21 über das
Bilddatennetzwerk 120 kommuniziert. Der Übertragungsanschluss
von einer Hub-Station zur Hub-Station 20 kann, muss aber nicht, über eine
oder mehrere weitere Hub-Stationen erfolgen.
-
In 4 würde jede
der Vielzahl von Hub-Stationen, wie zum Beispiel die Hub-Stationen 20 und 21,
im zweiten Speicher über
Verzeichnisdaten verfügen,
die jede Kennung eines Scanner-Standorts
mit einer Scanner-Adresse und der Adresse der Hub-Station, mit welcher
die betreffende Scanner-Station normalerweise kommuniziert, verknüpfen. Diese
Anordnung bietet dem Benutzer die Möglichkeit, einen Film bei einer
beliebigen Einscan-Station, die normalerweise mit einer entsprechenden
Hub-Station kommuniziert,
zum Entwickeln und Einscannen abzugeben und digitale Bilder mit
einem beliebigen Terminal bei einer anderen Hub-Station automatisch
abzufragen. In 4 gibt der Benutzer einen Film
zum Entwickeln und Einscannen bei der Einscan-Station 3B ab.
Der Printsatz und die entsprechende eindeutige Kennung gehen an
den Benutzer zurück.
Die Scanner-Station überträgt den digitalen
Bildsatz des betreffenden Films an die Hub-Station 21,
der sie normalerweise zugeordnet ist. Wenn der Benutzer versucht,
den digitalen Bildsatz bei einem an die Hub-Station 20 angeschlossenen
Terminal 40A abzufragen, vergleicht die Hub-Station 20 die
vom Benutzer an diese Station übertragene
entschlüsselte
Kennung mit ihren Verzeichnisdaten und stellt fest, dass der dieser
Kennung zuzuordnende Film in der Scanner-Station 3B, also
der Scanner-Station, die normalerweise mit der Hub-Station 21 kommuniziert,
eingescannt wurde. Die Hub-Station 20 stellt dann der Hub-Station 21 eine
Aufforderung (vorzugsweise eine über
das Netzwerk 120 übertragene
Aufforderung) zu, den entsprechenden digitalen Bildsatz an die Hub-Station 20 zu übertragen.
Vorzugsweise erfolgt diese Übertragung ebenfalls
als Übertragung
von der Hub-Station 21 an die Hub- Station 20. In dem hier beschriebenen
Beispiel erfolgte die Übertragung
von der Scanner-Station 3B zur Hub-Station 20 in
direkt über
die Hub-Station 21.
-
Die
Erfindung wurde hier anhand einer bevorzugten Ausführung beschrieben,
kann jedoch von einem Fachmann mit durchschnittlichen Fachkenntnissen
variiert und modifiziert werden, ohne den in den folgenden Ansprüchen festgelegten
Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.