DE69731559T2 - Gesichts- und atemschutzsystem - Google Patents

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DE69731559T2
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generally
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diffuser
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DE69731559T
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Inventor
G. Susan DANISCH
R. Michael BERRIGAN
H. Patrick CAREY
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3M Co
Original Assignee
Minnesota Mining and Manufacturing Co
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B18/00Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort
    • A62B18/04Gas helmets
    • A62B18/045Gas helmets with fans for delivering air for breathing mounted in or on the helmet
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B18/00Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort
    • A62B18/006Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort with pumps for forced ventilation

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schutzsysteme, die dazu ausgelegt sind, den Benutzer mit kombiniertem Atemschutz zu versehen und/oder ihn vor Stößen und Spritzern zu schützen und die Umwelt vor dem Exhalat des Trägers zu schützen. Insbesondere bezieht sie sich auf leichte Überdruck-/Unterdruck-Atem- und -Schutzvorrichtungen.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern im Gesundheitsversorgungsbereich, ohne die Gesundheit des Patienten in Mitleidenschaft zu ziehen, hat in den vergangenen Jahren angesichts vermehrter Fälle von Ansteckungskrankheiten wie Tuberkulose, erworbene Immunschwäche und Herpes an Bedeutung zugenommen. Bei der Auswahl einer geeigneten Schutzvorrichtung sollten viele Faktoren in Betracht gezogen werden. Beispielsweise kann sowohl verbale als auch visuelle Kommunikation zwischen einem Mitarbeiter im Gesundheitsversorgungsbereich und einem besorgten Patienten von wesentlicher Bedeutung sein, wenn ein Patient beschwichtigt und beruhigt werden soll. Außerdem spart ein Schutzsystem, das leicht anzulegen ist und nicht erst an das Gesicht oder den Kopf angepasst werden muss, bei einem Notfall Zeit. Darüber hinaus sollte eine Schutzvorrichtung auch über längere Zeit angenehm zu tragen sein.
  • Abdeckende und abschirmende Schutzsysteme, einschließlich Masken und Atemschutzgeräte, die älter sind als die vorliegende Erfindung, bieten zwar im Allgemeinen ausgezeichneten Schutz, sind schwer anzulegen und richtig einzustellen. Außerdem können diese Vorrichtungen, auch wenn sie nur für kurze Zeit getragen werden, wenig Tragekomfort aufweisen. Darüber hinaus verdecken viele teilweise oder ganz das Gesicht des Trägers und besonders den Mund.
  • Schutzsysteme mit eingebauter Belüftung oder eingebauten Belüftungssystemen sind bekannt. Im US-Patent Nr. 4,055,173 (Knab) wird die Verwendung eines Vakuumsystems beschrieben, das Luft in und durch die Schutzkopfbedeckung und den Kittel des Chirurgen zieht und diese Luft filtert, bevor sie wieder in den Raum abgelassen wird. Nicht wünschenswert ist die mangelnde Beweglichkeit, die darauf zurückzuführen ist, dass Benutzer und Vorrichtung verbunden werden müssen; auf den Schutz des Benutzers vor Schadstoffen im Raum wird außerdem nicht eingegangen. Auf das Problem mit der Beweglichkeit wird im US-Patent Nr. 4,019,508 (Der Estephaniuan et al.) eingegangen. Dort wird eine selbständige, von Chirurgen zu tragende "Rucksack"-Vorrichtung beschrieben. Das Tragen eines Rucksacks kann dazu führen, dass der Benutzer Gleichgewichtsprobleme bekommt, sich unbeholfen fühlt und ermüdet, und auch hier wird der Schutz des Benutzers vor Schadstoffen in der Umgebungsluft nicht erwähnt.
  • Überdruck-Atemschutzgeräte finden in der Technik breite Anwendung. Ihr Einsatz ist oft amtlich geregelt. Mit diesen Vorrichtungen wird der Benutzer mit gefilterter Luft versorgt. Über eine Druckluftleitung oder ein Gebläse wird dem Helm oder der Gesichtsmaske des Atemschutzgeräts Luft zugeführt. Aus dem US-Patent Nr. 4,462,399 (Braun) ist ein "Filter im Helm"-Konzept bekannt, bei dem ein Gesichtsabdichtungsmittel zum Abdichten der Vorrichtung am Gesicht verwendet wird. Wie aus dem US-Patent Nr. 4,280,491 (Berg et al.) bekannt ist, können Luftauslassöffnungen vorgesehen sein, damit Luft aus der Vorrichtung herausströmen kann. Derartige Vorrichtungen sind auch in der 3 M-Broschüre mit dem Titel "Positive Pressure Respirators" (3 M, St. Paul, Minnesota) bekannt. In der EP0 338 714 A2 ist ein weiteres Überdruck-Atemschutzgerät beschrieben. Der Zweck solcher Vorrichtungen ist der Schutz des Trägers vor der Umwelt; es wird keine Vorsehung dahingehend getroffen, eine vom Träger ausgehende Kontaminierung aus dem Überdrucksystem zu entfernen, bevor die Luft in die Umwelt abgeht.
  • Schutz des Gesichts, einschließlich Augen, Nase, Ohren und Mund wird im US-Patent Nr. 4,965,887 (Paoluccio et al.) beschrieben. Diese Vorrichtung verwendet einen allgemein zylindrischen, klaren Kunststoffgesichtsschirm, der von einer zugeordneten Brille in Position gehalten wird. In dem Patent wird auch das Anbringen des Schirms an einen Helm oder an andere Kopfbedeckungsformen vorgeschlagen. Für den weiteren Schutz des Trägers wird die Verwendung eines am unteren Endes des Schirms angebrachten verlängerten Schurzes vorgeschlagen. Die sich durch das Tragen der Vorrichtung aufstauende Wärme kann durch Öffnungen am oberen und unteren Ende einer Fluid undurchlässigen Mütze abgelassen werden. Ein Atemschutz für den Träger ist nicht vorgesehen.
  • Bei Schutzabdeckungs- und -abschirmsystemen zum Schützen und Abdecken des Kopfs und/oder Gesichts des Trägers ist ein verstellbares Gurtzeug verwendet worden, um eine Helm- und/oder Gesichtsschirmschutzvorrichtung am Kopf des Trägers zu befestigen. Zu diesen Gurtzeugen gehören eine Kombination aus einem den Kopf umschlingenden horizontalen Kopfband und einem Kopfband, das sich von der Seite über den Oberkopf erstreckt. Die Schutzvorrichtungen hängen am Gurtzeug oder sind daran angebracht. Typische Gurtzeuge, die zur Befestigung eines Helmsystems am Kopf des Trägers verwendet werden, sind in den US-Patenten 3,955,570 (Hutter), 4,280,491 (Berg et al.), 4,901,716 (Stackhouse et al.) und 5,125,402 (Greenough) beschrieben. Derartige Gurtzeuge sind in der Industrie und am Bau weit verbreitet. Eine Ratschenvorrichtung (z. B. Hutter oder Stackhouse et al.) kann verwendet werden, um das Kopfband anzuziehen, das üblicherweise über eine kleine Fläche Druck auf den Kopf ausübt. Druck, der dazu hinreichend ist, eine unbeabsichtigte Bewegung des Helms zu verhindern, kann unangenehm sein, und Gurtzeuge können die Frisur in Unordnung bringen und Druckstellen am Kopf und/oder an der Stirn verursachen.
  • Im US-Patent Nr. 5,381,560 (Halstead) ist ein Anlege- und Haltesystem für Kopfbedeckungen, einschließlich an einer Einlage aus Kunststoff (wie expandierbares Polystyrol) angebrachter Schaumstoffkissen beschrieben. Die Einlage ist über einen verstellbaren Nylongurt am Schädel befestigt, wobei der Nylongurt so positioniert sein kann, dass er sich an den Knochenvorsprung am Hinterkopf "anschmiegt". Der Zweck des Helms besteht darin, den Kopf eines Radfahrers bei einem Sturz zu schützen. Andere Anwendungen oder Verwendungen werden nicht erwähnt.
  • Ventile sind üblicherweise an Atemschutzvorrichtungen angebracht, um zu verhindern, dass kontaminierte Luft während des Einatemzyklus in die Atmungszone eintritt, wie im US-Patent Nr. 5,325,892 (Japuntich et al.) beschrieben. Wie aus dem oben genannten Patent an Stackhouse et al. hervorgeht, können Einrichtungsventile auch in Reinraumvorrichtungen verwendet werden, um eine Kontaminierung der Umwelt zu verhindern.
  • Kurzdarstellung
  • Es besteht Bedarf nach einem Schutzsystem, das leicht ist, sich leicht an- und ablegen lässt, bequem zu tragen ist, Rundsicht ermöglicht, saubere Atemluft liefert und ausgeatmete Luft filtert.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine neue Schutzvorrichtung bereit, die einen Träger vor partikelförmigen Aerosolen, Bluttröpfchen und Tröpfchen anderer Körperflüssigkeiten schützen. Die Vorrichtung kann kühlende gefilterte Luft bereitstellen und sich stauende Feuchtigkeit abführen. Sie schützt auch die Umgebung, in der der Träger arbeitet, vor Kontaminierung durch den Träger. Das Interesse und die Anteilnahme des Trägers kön nen von Patienten und anderen wahrgenommen werden. Die Vorrichtung kann auch so angepasst werden, dass sie vor Gasen und Dämpfen schützt. Außer in der Gesundheitsversorgung kann die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung auch in der Nahrungsmittel-, der pharmazeutischen, der Halbleiter- und anderen Industrien eingesetzt werden. Die Vorrichtung kann transportabel, an eine Luftquelle angebunden oder an dieser befestigt sein.
  • Das Schutzsystem hat eine Kopfspange und ein im Wesentlichen transparentes linsenartiges Schirmelement, das das Gesicht schützt und an die Kopfspange gekoppelt ist. Das das Gesicht schützende Schirmelement kann beständig gegen Spritzer und/oder stoßfest sein.
  • Die Kopfspange ist gebogen und allgemein an den oberen und hinteren Teil des Kopfs des Benutzers angepasst. Die Kopfspange ist ein Stützelement zum Stützen einer Schutzvorrichtung, in diesem Fall ein Gesichtsschirm, am Kopf eines Trägers. Die Spange ist für viele Kopfgrößen geeignet. Die gesamte Spange oder ein Teil davon ist elastisch und stellt eine federartige Wirkung bereit und umfängt so den Kopf fest auf sanfte und kompressive Art. Die kompressive Wirkung entsteht im Grunde zwischen zwei Punkten – einem Teil der Schutzvorrichtung, der komplementär zu der Stirn des Trägers ist, (d. h. allgemein an der Stirn des Trägers) und dem freien Ende der Kopfspange, das im Allgemeinen unter dem Knochenvorsprung am Hinterkopf anliegt, wenn sich die Vorrichtung im Gebrauch befindet (d. h. allgemein am Hinterkopf des Trägers unter dem Knochenvorsprung).
  • Die Kopfspange kann in Verbindung mit einem Kopfgurtzeug verwendet werden wie in einer Helmanwendung.
  • Der Gesichtsschirm und das Gesicht des Trägers definieren im Wesentlichen eine Atmungszone, die von einem betriebsbereit an der Kopfspange getragenen Luftströmungsgenerator oder Gebläse beaufschlagt wird. Eine Druckluftquelle kann an das Gebläse gekoppelt oder an dessen statt verwendet werden.
  • Das Gebläse kann mittels verschiedener Energiequellen betrieben werden, wird jedoch vorzugsweise elektrisch betrieben. Ein Stromerzeuger wie eine Batterie oder ein Solarzellenträger ist bevorzugt. Direkt verdrahtete Netzspannung könnte verwendet werden.
  • Dem Gebläse kann ein Filter zugeordnet sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umschließt das Filter das Gebläse und die Energiequelle. Das bevorzugte Filterkonzept und die bevorzugte Anordnung der vorliegenden Erfindung, bei der ein beutelartiges Filter ein Gebläse umschließt, können in praktisch jedem Druckluftsystem verwendet werden, obwohl sie sich besonders gut für Anwendungen eignen, in denen Kompaktheit und Gewicht von Bedeutung sind.
  • Zur Beabstandung des Filters vom Einlass kann in der Nähe des Einlasses ein Abstandhalter angeordnet sein. Das erfindungsgemäße Merkmal aus Gebläse und Filter kann mit einem üblichen Helmgurtzeug oder zur Verbesserung derzeit verfügbarer Schutzsysteme verwendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Schutzsystem kann auch einen Diffusor aufweisen. Vorzugsweise hat der Diffusor eine vordere Fläche, eine hintere Fläche, einen Lufteinlass, einen Luftauslass und mehrere innere Leitvorrichtungen. Der Diffusor definiert einen Luftströmungsweg. Die hintere Fläche ist vorzugsweise allgemein komplementär zu der Stirn eines Menschen und kann ein Luft undurchlässiges Band tragen. Der Gesichtsschirm ist an den Diffusor gekoppelt, und die Kopfspange erstreckt sich allgemein vom Diffusor nach hinten. Das Gebläse oder die Luftströmungserzeugungsvorrichtung ist zur Erzeugung einer Luftströmung durch den Diffusor an diesen gekoppelt.
  • Der Gesichtsschirm kann eine Ausgangsfilterdichtung tragen, um Luft zu filtern, bevor sie aus der Atmungszone abgeht. Die Ausgangsfilterdichtung ist allgemein biegsam, mit dem Umfang des Gesichtsschirms wirkverbunden und entlang diesem angeordnet. Sie ist dazu ausgelegt, allgemein die Kontur des Kopfs eines Menschen in Eingriff zu nehmen und sich daran anzupassen. Wenn das System zusammen mit dem Gesichtsschirm getragen wird, bilden die Gesichtsoberfläche und die Ausgangsfilterdichtung eine mit sauberer Luft beaufschlagte Atmungszone.
  • Die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung ist leicht, lässt sich leicht an- und ablegen, ist bequem zu tragen, ermöglicht Rundsicht, filtert ausgeatmete Luft und liefert gefilterte Atemluft. Sie kann von Bart- und Brillenträgern getragen werden. Sie eignet sich sehr gut dazu, Mitarbeiter im Gesundheitsversorgungsbereich und Patienten vor gegenseitiger Kontaminierung zu schützen und verringert die potentielle Kontaminierung durch den Träger.
  • Es besteht die Überzeugung, dass das erfindungsgemäße System und seine Merkmale wesentlich preisgünstiger als die bestehenden Druckluftsysteme gefertigt werden können und so eine breiter gespannte und häufigere Anwendung in Krankenhäusern und Kliniken, in der Industrie und im Büro gestatten.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzsystems;
  • 2 eine Seitenperspektivansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3 das Kopfspangen-, Gesichtsschirm- und Gebläse-/Filterbeutelmerkmal der vorliegenden Erfindung, das für die Verwendung mit einem Helm ausgelegt ist;
  • 4 eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Gebrauch und
  • 5 eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Diffusor, einschließlich seiner inneren Leitvorrichtungsstruktur, von unten.
  • Ausführliche Beschreibung
  • Bei der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung wird aus Übersichtlichkeitsgründen eine spezifische Terminologie verwendet. Die Erfindung wird jedoch durch die Merkmale der Ansprüche definiert.
  • Wie hierin verwendet, soll der Begriff "Gesicht" seine übliche Bedeutung haben, d. h. der vordere Teil des menschlichen Kopfs, allgemein von der Stirn bis zum Kinn, und in der seitlichen Erstreckung bis zu den Ohren, jedoch ohne diese einzuschließen. Zum Gesicht gehören das Kinn, der Mund, die Nase, die Wangen, die Augen und üblicherweise die Stirn.
  • Wie hierin verwendet, soll der Begriff "Kopf" seine übliche Bedeutung haben, kann aber auch Teile des Nackens beinhalten.
  • Wird hierin vorne und hinten, rechts und links, oben und unten und horizontal und vertikal verwendet, so dient dies nur Beschreibungszwecken in Verbindung mit den Zeichnungen. Derartige Begriffe sind mit ihren herkömmlichen Bedeutungen zu lesen und zu verstehen.
  • Die vorliegende Erfindung kann als Vorrichtung zum Schutz vor Spritzern oder vor Stößen verwendet werden. Außerdem kann die Vorrichtung dem Träger durch Über- oder Unterdruck Atemschutz zur Verfügung stellen. Die Erfindung kann auch jemandem, der die Vorrichtung nicht trägt, Schutz vor Schadstoffen in der vom Träger ausgeatmeten Luft gewähren.
  • Die Figuren zeigen das Gesichtsschirm- und Atmungsschutzsystem 20 der vorliegenden Erfindung sowie dessen Merkmale und Bestandteile. Das System 20 eignet sich zwar sehr gut für den Einsatz in der Gesundheitsversorgung, könnte aber auch auf vielen anderen Gebieten in praktisch jeder Lage verwendet werden, in der die Isolierung einer Person von der Umwelt, z. B. in der pharmazeutischen, chemischen und Elektronikindustrie, wünschenswert wäre.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Schutzsystem 20 mit einem an eine Spange 24 gekoppelten Gesichtsschirm 22 bereit (1). Der Gesichtsschirm 22 kann beständig gegen Spritzer und/oder stoßfest sein. Der Gesichtsschirm 22 ist vorzugsweise transparent und stellt ein weites Gesichtsfeld bereit. Vorzugsweise stellt der Gesichtsschirm 22 Rundblick bereit.
  • Der Gesichtsschirm 22 kann aus einem beliebigen Material hergestellt sein und eine beliebige Größe oder Form haben, durch die der gewünschte Grad an Beständigkeit gegen Spritzer und Stoßfestigkeit erzielt wird. In der vorliegenden Erfindung ist klares Polycarbonat ein bevorzugtes Material. Ein Fachmann weiß jedoch, dass verschiedene Materialien verwendet werden können. Auf ähnliche Weise können in der vorliegenden Erfindung verschiedene Formen und Größen verwendet werden. Bei mindestens einer Ausführungsform ist der Gesichtsschirm 22 so ausgebildet, dass er allgemein der Form eines menschlichen Gesichts entspricht und größer als dieses ist. Der Gesichtsschirm 22 oder die Linse könnte beweglich oder gelenkig an die Kopfspange gekoppelt sein und könnte aus zwei oder mehr gelenkig gekoppelten Teilen gebildet sein, so dass ein Träger (beispielsweise) einen unteren Teil des Gesichtsschirms 22 öffnen könn te, um beispielsweise etwas zu drinken, ohne deshalb das Schutzsystem abnehmen zu müssen.
  • In 1 und 2 ist der Gesichtsschirm 22 an der Kopfspange 24 angebracht. Die Spange 24 hat eine allgemein gekrümmte oder gebogene spatelförmige Gestalt. Die Spange 24 kann auf verschiedene Weise, einschließlich mittels Klebstoff, Schrauben oder Federn, am Kopfschirm befestigt sein. Die Spange hat ein freies Ende 25 und eine Länge 27, die sich allgemein zwischen dem freien Ende 25 und der Anbringung am Gesichtsschirm 22 erstreckt. Die Kopfspange 24 ist so geformt, dass sie an den Kopf des Trägers angepasst ist und eng an diesem anliegt.
  • Die Spange 24 ist aus elastischem Material hergestellt. Ihre gesamte Länge 27 oder ein Teil davon kann elastisch sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Material ein klarer Polyester. Andere geeignete Materialien sind u. a. Kunststoffe wie Polyolefine und ABS sowie Metalle wie Federstahl. Die Elastizität kann durch die Verwendung von Federn oder anderen ähnlichen Strukturen verbessert werden. Die Spange 24 ist so elastisch, dass das freie Ende 25 im Gebrauch allgemein den unteren Teil des Knochenvorsprungs am Hinterkopf des Trägers in Eingriff nimmt.
  • 2 zeigt weiterhin, dass der Spange 24 ein Verstärkungsstreifen 30 hinzugefügt werden kann. Der Verstärkungsstreifen 30 ist vorzugsweise elastisch und kann aus vielen geeigneten Materialien wie Federstahl hergestellt sein.
  • Im Gebrauch übt die Spange 24 einen sanften Kompressivdruck auf den Kopf des Trägers aus. Der Druck wird allgemein vom freien Ende 25 der Spange 24 und einem Teil der Schutzvorrichtung, der sich allgemein in der Nähe der Stelle befindet, an der die Vorrichtung mit der Stirn des Trägers in Berührung kommt, aufgebracht. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der ausgeübte Druck so groß, dass der Gesichtsschirm 22 an Ort und Stelle vor dem Gesicht des Trägers gehalten wird, aber nicht so groß, dass er bedeutende Druckstellen am Kopf des Trägers verursacht.
  • Die Spange 24 kann bei anderen Anwendungen wie beispielsweise beim Schweißen verwendet werden. In diesem Fall wäre die Spange 24 an einem Schweißschirm angebracht.
  • Wenn die Vorrichtung 20 mit zusätzlicher Ausrüstung wie einem Helm 34 verwendet werden soll, kann die Spange 24 ein Kopfgurtzeug 32 aufweisen (3). Das Kopfgurtzeug 32 stabilisiert den Gesichtsschirm 22 auf dem Kopf des Trägers und kann an der zusätzlichen Ausrüstung angelenkt sein, um die Vorrichtung 20 mit der Ausrüstung zu verbinden. Das Kopfgurtzeug 32 kann entweder Teil der zusätzlichen Ausrüstung oder Teil der Spange 24 sein.
  • Der Gesichtsschirm 22 und das Gesicht des Trägers definieren im Wesentlichen eine Atmungszone (4). Diese Zone kann von einem Luftströmungsgenerator 36 wie einem Gebläse beaufschlagt werden, das betriebsbereit an der Kopfspange 24 getragen wird oder mit einem Diffusor 44 wirkverbunden ist. Der Luftströmungsgenerator 36 hat einen Eingang 37 mit einem Einlass 41 und einem Auslass 39. Die vom Luftströmungsgenerator 36 erzeugte Luftströmung kann gezielt verstärkt oder verringert werden. Wenn das Gebläse aktiviert ist, beträgt der Durchsatz bevorzugt mehr als etwa 50 Liter pro Minute, wobei ein Bereich von etwa 110 bis 170 Liter pro Minute am bevorzugtesten ist. Ein geeigneter Luftströmungsgenerator 36 ist beispielsweise ein Motor/Gebläse des Typs W-2949 (Minnesota Mining & Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, im Weiteren "3 M" genannt). Anstelle des oder in Verbindung mit dem Luftströmungsgene rator 36 kann eine Druckluftquelle an der Vorrichtung angebracht werden.
  • Mit dem Eingang 37 ist ein Filter 38 verbunden, um die Atmungszone mit gefilterter Luft zu versorgen. Bevorzugt handelt es sich bei dem Filter 38 um ein mehrlagiges Material mit (einer) äußeren Schutzlage(n) wie eine (eine) innere Filterlage(n) wie eine Mikrofaserlage umschließende Verstärkungslage. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Filter 38 ein biegsames einschließendes Element. Das beutelartige Filter 38 umschließt im Wesentlichen mindestens den Gebläseeinlass 41. Beispiele geeigneter Filtermaterialien gehen aus den US-Patenten 5,620,545 (Braun et al.) und 5,639,700 (Braun et al.) hervor, die beide an 3 M abgetreten wurden. Das Filter kann unterschiedlich flexibel und sogar im Wesentlichen steif sein und kann in unterschiedlichem Maße steif sein. Das Filterelement kann steifere Teile aufweisen, so dass es in einer gewählten Konfiguration oder Position bezüglich des Lufteingangs 37 oder des Lufteinlasses 41 nicht gestützt werden muss, oder für diesen Zweck kann ein Rahmen vorgesehen sein. Es kann mehr als ein Filterelement verwendet werden. Andere nicht einschließende Filter wie die SERIES-2000-Filter von 3 M sind für die vorliegende Erfindung geeignet.
  • Bei dem Eingang kann es sich um eine Öffnung handeln, wie in 2 gezeigt, oder um eine durchlässige oder undurchlässige Stützstruktur.
  • Der Antrieb des Gebläses 36 kann über eine Batterie oder mittels anderer Quellen erfolgen. Der Luftströmungsgenerator 36 ist vorzugsweise elektrisch betrieben, wobei ein Stromerzeuger wie eine Batterie oder ein Solarzellenträger dem Lufteingang betriebsbereit zugeordnet ist. Direkt verdrahtete Netzspannung könnte verwendet werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Energiequelle 40 im Filter 38 enthalten.
  • Für das Gebläse können geeignete Steuerungen wie ein Rheostat, ein Schiebeschalter, ein Kippschalter oder ein Ein-/Aus-Schalter vorgesehen sein.
  • Zur Beabstandung des Filters 38 vom Eingang 37 kann in der Nähe des Einlasses 41 ein Abstandhalter 42 betriebsbereit angeordnet sein (2).
  • Das tragbare Schutzsystem der vorliegenden Erfindung kann einen Diffusor 44 mit einem Lufteinlass 45, einem Luftauslass 46 und mehreren inneren Leitvorrichtungen 48 aufweisen (6). Der Diffusor 44 definiert einen Luftströmungsweg. Die Oberfläche 26 des Diffusors 44 in der Nähe des Luftauslasses 46 ist allgemein komplementär zu der Stirn eines Menschen. Zur Abdichtung der Vorrichtung am Träger kann am Diffusor und/oder der Spange 24 oder dem Gesichtsschirm 22 ein Luft undurchlässiges Band 51 vorgesehen sein. Der Diffusor 44 ist an den Gesichtsschirm 22 gekoppelt. Die Kopfspange 24 erstreckt sich allgemein vom Diffusor 44 nach hinten.
  • Der Gesichtsschirm 22 kann eine Ausgangsfilterdichtung 50 zur Filterung von Luft, bevor sie aus der Atmungszone abgeht, tragen (4). Die Ausgangsfilterdichtung 50 ist allgemein biegsam und mit dem Umfang des Gesichtsschirms 22 wirkverbunden und entlang diesem oder entlang eines Teils davon angeordnet. Das Ausgangsfilter ist dazu ausgelegt, allgemein die Kontur des Gesichts eines Menschen in Eingriff zu nehmen und sich daran anzupassen.
  • Die Ausgangsfilterdichtung 50 nimmt im Wesentlichen den Raum zwischen dem Gesichtsschirm und dem Gesicht des Trägers ein oder füllt ihn, wodurch eine durch den Gesichtsschirm 22, die Gesichtsoberfläche des Trägers und die Ausgangsfilterdichtung 50 definierte Atmungszone gebildet wird. Die Ausgangsfilterdichtung 50 ver hindert das Einströmen ungefilterter Umgebungsluft, gestattet aber gleichzeitig das Abgehen von Luft durch die Dichtung aus der Atmungszone. Zu Materialien, die sich für das Bilden der Ausgangsfilterdichtung 50 eignen, gehören TYVEK von DuPont oder andere allgemein ähnliche Gewebe oder Vliese. Ein 3 denier Polypropylen- und Polyesterfasern aufweisendes thermisch verfestigtes Kardvlies ist geeignet, aber ein allgemein ähnliches Gewebe oder Vlies oder ein Schaumstoff kann auch verwendet werden, solange das gewählte Material kontaminierte oder Umgebungsluft am Eintreten in die Atmungszone hindert. Die Ausgangsfilterdichtung 50 kann unter Verwendung beispielsweise von 3 M Band Nr. 924 am Umfang des Gesichtsschirmteils 22 angeklebt oder mechanisch daran angebracht werden. Die Ausgangsfilterdichtung 50 wird in Schutzvorrichtungen verwendet, bei denen gefilterte Ausatmung erforderlich oder wünschenswert ist.
  • Es können mehr als eine Ausgangsfilterdichtung 50 verwendet werden, und das/die Auslass- oder Ausatmungsfilter kann/können unterschiedlich biegsam sein.
  • Bei der vorliegenden Erfindung kann eine Filterhaube verwendet werden. Im Gebrauch hängt die Filterhaube lose vom Rand des Gesichtsschirms 22 herab und nimmt im Wesentlichen den Raum zwischen dem Gesichtsschirm 22 und dem Kopf des Benutzers, besonders den Raum zwischen dem Schirm 22 und dem Umfang des Gesichts eines Benutzers ein oder deckt diesen ab. Dadurch wird eine Atmungszone definiert. Die Haube kann für die einmalige Benutzung ausgelegt sein, d. h. dafür, nach einer Benutzung entfernt und durch eine andere Haube ersetzt zu werden. Die Haube kann in Verbindung mit oder anstatt der Ausgangsfilterdichtung 50 verwendet werden.

Claims (8)

  1. Schutzsystem (20), das aufweist: einen Diffusor (44) mit einer Oberfläche, einem Lufteinlaß, einem Luftauslaß und mindestens einer inneren Leitvorrichtung, wobei der Diffusor (44) einen Luftströmungsweg definiert und die Oberfläche allgemein komplementär zu der Stirn eines Menschen ist, einen im Wesentlichen transparenten Gesichtsschirm (22), der an den Diffusor (44) gekoppelt ist, eine sich von dem Diffusor (44) erstreckende Kopfspange (24), die ein freies Ende und eine sich allgemein zwischen dem freien Ende und dem Diffusor (44) erstreckende Länge hat, wobei ein Teil dieser Länge ausreichend gebogen ist, so dass im Gebrauch ein Teil der Kopfspange allgemein an einen Teil des oberen und des hinteren Teils des Kopfs des Trägers angepasst ist, die Kopfspange (24) sich allgemein zu dem Knochenvorsprung am Hinterkopf des Trägers erstreckt und das freie Ende in einem allgemein unter dem Knochenvorsprung des Hinterkopfs liegenden Bereich am Kopf oder Nacken des Trägers anliegt, ein an den Diffusor (44) gekoppeltes Gebläse (36) zur Erzeugung einer Luftströmung durch den Diffusor (44), wobei das Gebläse (36) einen Einlass hat und mit einer Energiequelle wirkverbunden ist, und ein mit dem Diffusor wirkverbundenes Filter (38).
  2. Schutzsystem (20) nach Anspruch 1, das weiterhin eine allgemein biegsame Ausgangsdichtung (50) aufweist, die mit dem Umfang des Gesichtsschirms (22) wirkverbunden und entlang diesem angeordnet ist und allgemein die Kontur des Kopfs eines Menschen in Eingriff nehmen und sich daran anpassen kann, wodurch eine durch den Gesichtsschirm (22), die Gesichtsoberfläche des Trägers und die Ausgangsdichtung (50) definierte Atmungszone gebildet ist.
  3. Schutzsystem (20) nach Anspruch 1 oder 2, wobei an dem Diffusor (44) ein Luft undurchlässiger Streifen (51) angebracht ist.
  4. Schutzsystem (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Gebläse (36) eine Gebläsesteuerung aufweist, die mit diesem wirkverbunden ist und am Diffusor (44) getragen wird.
  5. Schutzsystem (20) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Ausgangsdichtung (50) ein mit dem Gesichtsschirm (22) verbundenes Vlies aufweist.
  6. Schutzsystem (20) nach Anspruch 5, wobei die Ausgangsdichtung (50) ein am Gesichtsschirm (22) angebrachtes Vlies aus Polypropylen- und Polyesterfasern aufweist.
  7. Schutzsystem (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei es sich bei dem Filter (38) um ein nachgiebiges, umgreifendes Filter handelt, das den Einlass des Gebläses mindestens im Wesentlichen umschließt.
  8. Gesichtsschutz, der aufweist: eine Kopfspange (24), die ein freies Ende und eine Länge hat, von der ein Teil ausreichend gebogen ist, so dass im Gebrauch ein Teil der Kopfspange (24) allgemein an einen Teil des oberen und des hinteren Teils des Kopfs des Trägers angepasst ist, die Kopfspange (24) sich allgemein zu dem Knochenvorsprung des Hinterkopfs des Trägers erstreckt und das freie Ende in einem allgemein unter dem Knochenvorsprung des Hinterkopfs liegenden Bereich am Kopf oder Nacken des Trägers anliegt, einen im Wesentlichen transparenten, Luft undurchlässigen, steifen Gesichtsschirm (22), der sich von einem Ende der Kopfspange (24) erstreckt, wo bei der Gesichtsschirm (22) einen Umfang hat und so ausgebildet ist, dass er an die Form des Gesichts eines Menschen allgemein angepasst ist und größer als ein solches Gesicht ist, eine fasrige Gesichtsfilterdichtung (50), die in der Nähe des Umfangs des Gesichtsschirms (22) und allgemein an diesem entlang angeordnet ist und die Kontur des Gesichts eines Menschen in Eingriff nehmen und sich daran anpassen kann, wodurch beim Tragen des Schutzes eine durch den Gesichtsschirm (22), die Gesichtsoberfläche eines Menschen und die Gesichtsfilterdichtung (50) definierte Atmungszone gebildet ist, wobei aus der Atmungszone abgehende Luft durch die Gesichtsfilterdichtung (50) gefiltert wird, und ein Filter (38) zum Filtern von in die Atmungszone eintretender Luft.
DE69731559T 1997-08-15 1997-12-16 Gesichts- und atemschutzsystem Expired - Lifetime DE69731559T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US911833 1997-08-15
US08/911,833 US6014971A (en) 1997-08-15 1997-08-15 Protective system for face and respiratory protection
PCT/US1997/023712 WO1999008752A1 (en) 1997-08-15 1997-12-16 Protective system for face and respiratory protection

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE69731559D1 DE69731559D1 (de) 2004-12-16
DE69731559T2 true DE69731559T2 (de) 2005-11-24

Family

ID=25430931

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