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TECHNISCHES
GEBIET
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Diese
Erfindung betrifft im Allgemeinen zerreiß- oder teilbare Vorrichtungen;
vor allem zerreiß- oder
teilbare Vorrichtungen zum Positionieren von Buchsen, Ankern und
dergleichen; und insbesondere derartige zerreiß- oder teilbare Positioniervorrichtungen,
die bei medizinischen Arbeitsgängen
von Nutzen sind.
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STAND DER
TECHNIK
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Für eine breite
Vielfalt medizinischer Arbeitsgänge
werden seit langem Katheter verwendet. Zu derartigen Arbeitsgängen gehören neben
einer Reihe anderer Arbeitsgänge
die intravenöse
Verabreichung von Nährfluida,
die Zufuhr von Vollblut oder Blutprodukten, das Entnehmen von Blutproben,
die Verabreichung von Chemotherapeutika oder anderen Arzneimitteln.
Für derartige
Verwendungszwecke ist es oftmals wichtig, dass das distale Ende
des Katheters, das innerhalb des Patienten positioniert wird, über einen
ausgedehnten Zeitraum hinweg exakt an einem spezifischen Ort in
dem Patienten gehalten wird.
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Zum
Fixieren der Position eines Katheters, der in einen Patienten eingeführt wurde,
ist eine Vielzahl von Möglichkeiten
bekannt. Diese sind für
deren beabsichtigte Zwecke zwar im Allgemeinen erfolgreich, jedoch
sind derartige Methoden oft mit Nachteilen behaftet. Beispielsweise
kann der Katheter einfach durch Nähte an die Haut des Patienten
oder an chirurgische Abdecktücher
oder Verbände,
die an den Zugangsort angrenzen, an welchem der Katheter in den
Körper
des Patienten eingeführt
wurde, gebunden werden. Bedauerlicherweise können, wenn derartiges Nähen nicht
mit Vorsicht erfolgt, die Nähte selbst
den Katheter zusammendrücken,
durchbrechen oder kollabieren lassen, wodurch dieser für seinen
beabsichtigten Zweck nutzlos wird.
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Die
Befestigung von Zwischenstücken,
beispielsweise von Befestigungselementen, Ankern, Naben, Verbindungsstücken, Buchsen
oder dergleichen an dem Katheter kann diesen Nachteil vermindern.
Für gewöhnlich umrunden
oder umgeben derartige Zwischenstücke den Katheter, und durch
Annähen
der Stücke
und nicht des Katheters wird eine Beschädigung des Katheters vermieden.
Zwischenstücke
dieser Art werden mitunter kollektiv als "Buchsen" bezeichnet.
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Die
Verwendung einiger vorab befestigter Buchsen kann erfordern, dass
das distale Ende des Katheters auf seine zweckdienliche, spezifische
Länge zugeschnitten
wird, erst nachdem die Katheterdrahtführung in den Patienten eingeführt und
aus diesem entfernt wird. Allerdings ist das Zuschneiden des distalen
Endes eines Katheters oftmals nicht möglich, da zahlreiche Katheter
vorgeformte distale Spitzen aufweisen oder der distale Abschnitt
des Katheters aus einem anderen Material oder von einer anderen
Bauart ist. Darüber
hinaus erhöht
die Notwendigkeit, die Drahtführung
ein zweites Mal einzuführen,
um das Einführen
des Katheters in den Patienten zu ermöglichen, oder die Katheterspitze
tatsächlich zuzuschneiden,
den Zeitraum, die Risiken und die Kosten einer Katheterisierung
in einem unerwünschten
Ausmaß.
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Die
Verwendung einer Buchse, die erst nach dem Einführen des Katheters in den Patienten
befestigt wird, kann mit verschiedenen Nachteilen behaftet sein.
Die Arrow Corporation vertreibt beispielsweise eine geteilte, mit
Flügeln
versehene Buchse mit einer harten Kunststoffklammer zum Befestigen
der Buchse an einem Katheter. Diese Vorrichtung scheint zwar für ihren
beabsichtigten Zweck von Nutzen zu sein, jedoch erschwert es die
hohe Flexibilität
vieler Katheter, manche Buchsen vom Klammertyp zu befestigen, ohne
dabei Gefahr zu laufen, ein Zusammendrücken, Kollabieren oder Durchbrechen
des Katheters durch die Buchsen selbst herbeizuführen. Da es der Zweck einer
Buchse ist, eine feste Position entlang dem Katheter zur Befestigung
an die Umgebung vorzusehen, sollte es augenscheinlich sein, dass
es oft schwierig wäre,
eine Buchse vom Klammertyp zu verschieben, um ihre Position entlang
dem Katheter zu ändern.
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Das
US-Patent Nr. 4,613,329 (Bodicky, 23. Sept. 1986) offenbart eine
Katheteranordnungsvorrichtung, welche sich teilweise mit diesem
letzten Problem auseinandersetzt. Die in dem Patent offenbarte Vorrichtung
umfasst eine elastomere Buchse, die gegen einen Katheter zusammengedrückt wird, wobei
die Buchse einen Flansch aufweist, der mit dem Katheter in Eingriff
gebracht werden kann. Der Flansch bietet einen relativ hohen Widerstand
gegenüber
proximaler Bewegung des Katheters, jedoch nur einen verhältnismäßig geringen
Widerstand gegenüber
distaler Bewegung des Katheters. Während dies dazu dient, das
versehentliche Entfernen des Katheters aus dem Patienten zu verhindern,
würde es
auch als möglich
erscheinen, dass der Katheter versehentlich distal oder einwärts über seinen
gewünschten
Ort hinausgeschoben werden könnte. Darüber hinaus
weist die offenbarte Vorrichtung für die durch sie ausgeführte Funktion
eine relativ komplexe Konstruktion auf.
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Eine
Art von Buchse umfasst eine Mehrzahl elastischer Ringe, insbesondere
einen mittleren Ring, der den Katheter umgibt, und andere Ringe,
die als Orte für
das Befestigen von Nähten
dienen. Während
der Verwendung wird der mittlere Ring mittels Gefäßklemmen
manuell aufgeweitet, so dass die Buchse den Katheter entlang geschoben
werden kann. Eine derartige Bedienung wird bei Buchsen, die sich
für Katheter
mit kleinem Durchmesser eignen, schwierig. Katheter mit kleinem
Durchmesser sind natürlich
auf Grund der bekannt gemachten Korrelation der Kathetergröße mit der
Bildung von Blutgerinnseln erstrebenswert; Katheter mit größerem Durchmesser
scheinen eine stärkere
Neigung zum Fördern
von Gerinnseln aufzuweisen, und der Katheterdurchmesser ist bei
der Förderung
von Gerinnseln eventuell offensichtlicher als die Katheterzusammensetzung.
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Eine
Baugruppe zum Implantieren eines Katheters mit abschälbarer Einführschleuse,
durch welchen eine primäre
Vorrichtung eingeführt
werden kann, in einen Patienten, wird in US-Patent Nr. 4,412,832
offenbart. Die Baugruppe weist eine gleitfähige Hülse, die nahe dem proximalen
Ende des Katheters angeordnet ist, zum Verhindern von vorzeitigem
Zerreißen
und Teilen des abschälbaren
Katheters auf. Die gleitfähige
Hülse kann
auch einen Ort bereitstellen, an welchem die Vorrichtung an dem
Patienten befestigt werden kann, nachdem der Katheter auseinandergezogen
wurde und die gleitfähige
Hülse auf
der primären
Vorrichtung kollabierte. Während die
Vorrichtung als für
ihren beabsichtigten Zweck von Nutzen zu sein scheint, ermöglicht sie
medizinischem Personal nicht, die gleitfähige Hülse rasch, einfach und exakt
an einem gewählten
Ort entlang der primären
Vorrichtung zu positionieren.
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Es
wäre überaus erstrebenswert, über einen Buchsenpositionierer
zu verfügen,
welcher es ermöglichen
würde,
eine Buchse selektiv entlang der Länge eines Katheters zu positionieren,
ohne die Verwendung von Gefäßklemmen
oder eines anderen starren Werkzeugs zum Aufweiten der Buchse zu
erfordern, während
diese den Katheter entlangbewegt wird. Es wäre ebenfalls erstrebenswert, über einen Buchsenpositionierer
zu verfügen,
welcher nicht das wiederholte Entfernen der Drahtführung, sobald
diese in den Patienten eingeführt
wurde, oder das Zuschneiden des Katheters auf eine spezifische Länge erfordern
würde.
Es wäre
weiterhin erstrebenswert, über
einen Buchsenpositionierer zu verfügen, der von einer einfachen
und relativ kostengünstigen
Konstruktion ist und mit dem spezifischen Katheter, für den er
bestimmt ist, verpackt und sterilisiert werden könnte. Schließlich wäre es erstrebenswert, über einen
Buchsenpositionierer zu verfügen,
der zum Positionieren von Buchsen an anderen Gegenständen als Kathetern
von Nutzen ist.
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KURZDARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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In
einer veranschaulichenden Buchsenpositioniervorrichtung sowie in
einem veranschaulichenden Katheterisierungsapparat, in den die Buchsenpositioniervorrichtung
eingebunden ist, werden die vorangehenden Probleme gelöst und ein
technischer Fortschritt erzielt. Der Anmelder hat eine Möglichkeit entdeckt,
um eine elastische Buchse in einer beliebigen gewünschten
Position entlang einem Gegenstand, beispielsweise einem Katheter,
zu positionieren. Insbesondere hat der Anmelder entdeckt, dass ein
zerreiß-
oder teilbares Positionierglied verwendet werden kann, um die elastische
Buchse darauf zu tragen; wenn das Positionierglied zerrissen oder
geteilt wird, wird die Buchse aus dem Positionierglied freigegeben
und automatisch an einem gewünschten Ort
positioniert.
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Ein
wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass der Abschnitt des Positioniergliedes,
der mit der elastischen Buchse in Kontakt steht, einen Durchmesser
aufweist, der mindestens gleich dem vorgegebenen, unbelasteten Innendurchmesser
der Buchse ist. "Vorgegebener,
unbelasteter Innendurchmesser" bezeichnet
den Innendurchmesser, welchen die Buchse aufweist, wenn sie von
dem Positionierglied oder jedwedem anderen Gegenstand frei ist,
das heißt,
ihren freien oder natürlichen
Durchmesser. "Durchmesser" bezeichnet lediglich
ein Maß quer durch
das Innere der Buchse; die verschiedenen Bestandteile der Erfindung
können,
müssen
jedoch nicht unbedingt, dem Querschnitt nach kreisförmig sein.
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Die
elastische Buchse wird vorzugsweise an dem Positionierglied lediglich
durch Reibung oder elastische Kompression festgehalten, so dass,
wenn die Buchse aus dem Positionierglied freigegeben wird, diese
auf dem Gegenstand, an dem sie positioniert werden soll, kollabiert.
Das Positionierglied ist vorzugsweise als Mantel, Hülse, Rohr
oder dergleichen ausgebildet (wird in diesem Dokument kollektiv als "Mantel" bezeichnet) und
kann vorteilhafterweise aus einem reibungsarmen Material, beispielsweise aus
PTFE, hergestellt werden, um die Bewegung des Positioniergliedes
und der Buchse entlang dem Gegenstand zu unterstützen.
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Der
Begriff "Buchse" wird in diesem Dokument
in seinem weitesten Sinne verwendet und umfasst Gegenstände wie
Buchsen, Befestigungselemente, Anker, Naben, Verbindungsstücke und
dergleichen, welche allesamt als Hilfsmittel zum Schützen, Verbinden
und/oder Befestigen anderer Gegenstände verwendet werden. Zwar
ist die Buchsenpositioniervorrichtung der vorliegenden Erfindung
von besonderem Nutzen bei Verwendung in Verbindung mit einem Katheter
oder anderen medizinischen Vorrichtungen, jedoch ist sie auch mit
einer Reihe anderer Gegenstände
von Nutzen. Der Begriff "Buchse" umfasst auch eine
Manschette aus Dacron-Textilstoff von dem Typ, der durch das Einwachsen
von Gewebe verankert wird. Er umspannt auch ähnliche Vorrichtungen, die
eine ausreichende Elastizität
besitzen, um sich auf dem Katheter oder einem anderen Gegenstand
zusammenzuziehen oder um eine Presspassung mit dem Katheter oder
dem anderen Gegenstand zu erreichen, wenn sie aus dem Positionierglied
freigegeben werden. Natürlich
kann alternativ dazu die Buchse behandelt werden, um das Einwachsen
von Gewebe zu verhindern und/oder Schutz gegen Infektionen, Pilze,
Thromben, Bakterien und dergleichen vorzusehen.
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In
einem ersten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung dann eine
Vorrichtung zum Positionieren einer Buchse, eines Ankers, eines
Befestigungselements, einer Nabe, eines Verbindungsstücks oder dergleichen,
welche kollektiv als Buchse bezeichnet werden, umfassend eine elastische
Buchse mit einem vorgegebenen, unbelasteten Innendurchmesser und
ein Positionierglied, welches die Buchse darauf trägt, wobei
das Glied einen Abschnitt umfasst, der mit der Buchse in Kontakt
steht. Es versteht sich auch, dass die Buchse auch eine Mehrzahl
belasteter Innendurchmesser aufweist, um mit einer anderen Vorrichtung,
beispielsweise einem Katheter, in Kontakt zu treten und die Buchse
daran fest zu positionieren. Der Abschnitt des Positioniergliedes
weist einen Außendurchmesser
auf, der größer als
der vorgegebene, unbelastete Innendurchmesser der Buchse ist, und
das Glied ist in der Lage, entlang mindestens dem Abschnitt zerrissen
oder geteilt zu werden, um die Buchse von dem Glied freizugeben.
Die elastische Buchse setzt sich vorzugsweise aus Silikon zusammen
und kann Mittel, beispielsweise Schultern, Flügel, Ringe, Dacron-Manschetten
oder dergleichen, zum Unterstützen
der Befestigung der Buchse an dem Körper eines Patienten anliegend
umfassen. "Anliegend
an" dem Körper eines
Patienten umfasst sowohl den Körper
des Patienten selbst als auch die Umgebung, welche den Körper des
Patienten umgibt. Das Positionierglied ist vorzugsweise als Mantel,
Hülsenrohr
oder dergleichen ausgebildet und setzt sich vorzugsweise aus einem
reibungsarmen Material, beispielsweise PTFE, zusammen. Vorzugsweise
ist das Positionierglied ein Mantel, der sich aus molekular gerecktem
PTFE zusammensetzt, einem Material, welches Gegenstand von US-Patent
Nr. 4,306,562 ist, dessen Inhaber der Inhaber dieses Dokuments ist.
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In
einem zweiten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Buchsenpositioniervorrichtung, die
eine spezifische Kombination aus den oben beschriebenen Elementen
umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung sieht einen Buchsenpositionierer vor, welcher
ermöglicht,
eine Buchse entlang der Länge
eines Katheters einfach zu bewegen und selektiv zu positionieren,
ohne die Verwendung von Gefäßklemmen
zu erfordern, um die Buchse aufzuweiten und möglicherweise zu beschädigen. Die
vorliegende Erfindung vermeidet die Risiken und Kosten, die mit
dem wiederholten Entfernen der Drahtführung für den Katheter einhergehen,
und beseitigt die Notwendigkeit, den Katheter auf irgendeine spezifische
Länge zuzuschneiden.
Der Buchsenpositionierer der vorliegenden Erfindung ist besonders
vorteilhaft, indem er eine einfache und relativ kostengünstige Bauweise
aufweist. Natürlich
ist der Buchsenpositionierer der vorliegenden Erfindung auch zum
Positionieren von Buchsen an anderen Gegenständen als Kathetern von Nutzen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Ein
besseres Verstehen der vorliegenden Erfindung ist nunmehr nach Lektüre der folgenden
ausführlichen
Beschreibung in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung, in welcher
in allen der Ansichten gleichartige Bezugszeichen gleichartige Teile
bezeichnen, möglich.
Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht der bevorzugten Ausführungsform
der Buchsenpositioniervorrichtung der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht, die zum Verstehen der Erfindung von Nutzen
ist, wobei die offenbarte Buchsenpositioniervorrichtung durch einen Katheter
getragen wird;
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3 und 4 Draufsichten,
die zum Verstehen der Erfindung von Nutzen sind und die bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung und Abschnitte des Katheters aus 2 zeigen;
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5 eine
Querschnittansicht gemäß Linie 5-5
aus 3;
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6A, 6B und 6C Draufsichten weiterer
bevorzugter Ausführungsformen
der Buchsenpositioniervorrichtung der vorliegenden Erfindung;
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7 eine
Draufsicht, die zum Verstehen der Erfindung von Nutzen ist, wobei
die offenbarte Buchsenpositioniervorrichtung durch einen Dilatator getragen
wird; und
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8A bis 8J Teilquerschnittansichten, die
zum Verstehen der Erfindung während
der Verwendung von Nutzen sind.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG
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Zunächst auf 1 Bezug
nehmend ist in dieser eine Vorrichtung 10 zum selektiven
Positionieren einer Buchse an oder entlang einem Gegenstand, beispielsweise
einer medizinischen Vorrichtung, dargestellt, zunächst umfassend
eine Buchse 14 mit einer Innenfläche 26, die einen
vorgegebenen, unbelasteten Innendurchmesser der Buchse 14 definiert.
Belastet kann die Buchse zum Inkontakttreten mit dem Gegenstand
und selektiven Positionieren daran einen beliebigen aus einer Mehrzahl
von belasteten Innendurchmessern aufweisen. Die Buchsenpositioniervorrichtung 10 umfasst
auch ein Positionierglied 16, welches die Buchse 14 darauf
trägt. Das
Positionierglied 16 umfasst einen Abschnitt 25, der
mit der Buchse 14 in Kontakt steht. Der Abschnitt 25 des
Gliedes 16 weist einen Außendurchmesser auf, der mindestens
gleich oder vorzugsweise größer als
der vorgegebene, unbelastete Innendurchmesser der Buchse 14 ist.
Die Buchse 14 kann sehr einfach an dem Abschnitt 25 des
Gliedes 16 angeordnet werden, indem sie über das
distale Ende 70 des Gliedes geschoben wird. Derartiges
Schieben ist durch die Pfeile 29 angezeigt, welche die
Ausdehnung anzeigen, welche die Buchse 14 während des
Schiebens erfährt.
Die Buchse 14 wird nahe dem distalen Ende 70 des
Positioniergliedes 16 positioniert, was eine gute Präzision der
Position an dem Gegenstand, an welchem die Buchse 14 fixiert
wird, ermöglicht.
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Das
Positionierglied 16 ist vorzugsweise als Mantel 28 ausgebildet.
Das Glied 16 kann auch als Hülse, Rohr oder dergleichen
ausgebildet sein. Wie auch immer seine Ausbildung sein mag, das
Positionierglied 16 muss jedenfalls in der Lage sein, entlang mindestens
dem Abschnitt 25, der in Kontakt mit der Buchse 14 steht,
geteilt oder zerrissen zu werden. Teilen des Abschnitts 25 gibt
die Buchse 14 aus dem Positionierglied 16 frei,
wodurch die Buchse 14 auf jedweden Gegenstand, mit welchem
das Glied 16 in Eingriff steht, aufgebracht wird. Das Glied 16 kann vorzugsweise
entlang seiner gesamten Länge
geteilt oder zerrissen werden, um zu ermöglichen, es quer von dem Gegenstand
zu entfernen, auf welchen die Buchse 14 aufgebracht wird,
ohne von dem Ende des Gegenstands herabgeschoben werden zu müssen.
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Da
das Glied 16 geteilt oder zerrissen wird, ist es möglich, dass
sich die darauf getragene Buchse distal bewegen oder gleiten kann.
Sollte dies eintreten, so wird, wenn die Buchse distal bewegt wird, diese
zunächst
mit der Außenfläche des
Gegenstands, beispielsweise eines Katheters, in Kontakt treten.
Wenn die exakte Positionierung der Buchse erforderlich ist, kann
sie auf dem Gegenstand in Längsrichtung
zu der gewünschten
Position bewegt werden. Nachdem die Buchse exakt positioniert wurde,
kann der Rest des Abschnitts 25 geteilt oder zerrissen
werden, um den Rest der Buchse an dem Gegenstand, beispielsweise
dem Katheter, zu positionieren.
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Das
Positionierglied 16 kann auf vielerlei Arten konstruiert
sein. Das Glied 16 kann entlang seiner gesamten Länge oder
lediglich entlang dem Abschnitt 25, der mit der Buchse 14 in
Kontakt steht, teilbar sein. Das Glied 16 kann sich aus
angerissenem oder geformtem PTFE zusammensetzen, mit dünnen Längsabschnitten,
die zum Zerteilen neigen. Wenn es zerteilt wird, kann sich das Glied 16 in
geradlinige Stücke
oder entlang einer oder mehrerer Spiralen teilen. Das Glied 16 kann
von einer einheitlichen Konstruktion sein, oder es kann zerbrechlich oder
brechbar sein, oder es kann eine Mehrzahl von aneinander befestigten
Stücken
umfassen. Derartige Stücke
könnten
zusammengeklebt, durch Schallschweißen aneinander befestigt oder
auf andere Weise verbunden sein. Es wird erwartet, dass eine Vielfalt
von Kunststoffen oder synthetischen Materialien für die Zusammensetzung
des Positioniergliedes 16 von Nutzen sind. Das Glied 16 weist
vorzugsweise ein Maß an
Flexibilität
auf und ist vorzugsweise etwas weniger flexibel als die elastische
Buchse 14, kann jedoch selbst etwas elastisch und ausdehnbar sein.
Tatsächlich
kann das Glied 16 selbst einen vorgegebenen, unbelasteten
Innendurchmesser aufweisen, der kleiner ist als der Außendurchmesser
des Gegenstands, auf den die Buchse 14 aufzubringen ist.
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Vorzugsweise
ist das Positionierglied 16 jedoch als Mantel 28 ausgebildet,
der sich aus molekular gerecktem PTFE zusammensetzt. Der Mantel 28 ist
auf sich selbst zurückgefaltet,
um ein proximales Ende 68 des Mantels 28 (das
heißt
des Gliedes 16) zu bilden, und weist ein Paar von Teilungssträngen auf,
welche ein Paar von Zuglaschen 46 zum Teilen von mindestens
dem Abschnitt 25 und vorzugsweise dem gesamten Mantel 28 bilden.
An jeder der Zuglaschen 46 ist zu Gunsten einfacheren Ergreifens
und Ziehens ein Griff 48 vorgesehen.
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Die
elastische Buchse 14 kann ebenfalls auf vielerlei Arten
ausgebildet sein. Während
eine Reihe von Materialien für
ihre Zusammensetzung geeignet sind, setzt sich die Buchse 14 vorzugsweise
aus medizinisch verträglichem
Silikon zusammen. Die Buchse 14 ist in 1 als
hohler Zylinder mit abgerundeten Enden dargestellt, wobei diese
Grundform jedoch lediglich der Benutzerfreundlichkeit dient. Wichtiger ist,
dass die Buchse 14 ein Mittel 18 zum Unterstützen der
Befestigung der Buchse 14 an dem Körper 20 eines Patienten
anliegend umfasst. "Anliegend an" dem Körper 20 umfasst
alle aus der Gruppe umfassend: Befestigung an oder in dem Körper 20;
Befestigung an oder in der Haut 40; und Befestigung an der
Umgebung nahe dem Gegenstand, an dem die Buchse 14 fixiert
wird, beispielsweise, an Verbänden oder
chirurgischen Abdecktüchern
nahe einem Katheterzugangs ort. Wenngleich die Buchse als elastisch
beschrieben wurde, muss die Buchse dies nicht sein. Vielmehr kann
die Buchse aus einem dehnbaren Material zusammengesetzt sein, welches
nicht in seine ursprüngliche
Form zurückkehrt,
was man von elastischem Material erwarten würde. Das befestigungsunterstützende Mittel 18 umfasst
vorzugsweise mindestens eine und vorzugsweise ein Paar von Schultern 44.
Die Schultern 44 ermöglichen,
dass eine Naht um die Buchse 14 geschleift und um diese festgezogen
wird, und verhindern, dass die Naht während der Verwendung des Gegenstands,
an welchem die Buchse 14 positioniert werden soll, von
der Buchse 14 herabgleitet. Alternativ dazu kann das befestigungsunterstützende Mittel 18 als
mindestens ein und vorzugsweise ein Paar von perforierten Flügeln 24 (6A),
als mindestens ein und vorzugsweise ein Paar von Ringen 22 (6B)
oder als eine Dacron-Manschette oder -Hülse 23 (6C),
die an der Buchse 14, beispielsweise mittels eines medizinisch
verträglichen
Klebstoffes, befestigt ist, ausgebildet sein.
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Nunmehr
auf 2 und 3 Bezug nehmend ist dort ein
Katheterisierungsapparat 56 dargestellt, der die Buchse
der vorliegenden Erfindung trägt
und zunächst
einen Katheter 12 umfasst, der die Buchsenpositioniervorrichtung 10 der
vorliegenden Erfindung darauf aufnimmt. Der Katheter 12 kann
ein Katheter mit einem Lumen oder mehreren Lumina sein und setzt
sich vorzugsweise aus einem hochelastischen medizinisch verträglichen
Silikon zusammen. Der Katheter 12 kann von dem Typ sein,
der erfordert, dass er über
eine Drahtführung,
die innerhalb eines Patienten positioniert ist, vorgeschoben wird. Vorzugsweise
werden jedoch größere Vorteile
erzielt, wenn der Katheter 12 von dem Typ ist, welcher
anstatt dessen in seinem Lumen einen entfernbaren Obturator 34 umfasst,
welcher den Katheter 12 während seines Einführens in
einen Patienten abstützt. Der
Katheter 12 kann andernfalls von jeder beliebigen herkömmlichen
oder gewünschten
Konstruktion sein.
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Um
eine Befestigung der elastischen Buchse 14 an dem Katheter 12 nach
Freigeben aus dem Positionierglied 16 zu erreichen, ist
der vorgegebene, unbelastete Innendurchmesser der Buchse 14 etwa nicht
größer als
der Außendurchmesser
des Katheters 12 und ist vorzugsweise geringfügig kleiner
als der Außendurchmesser
des Katheters 12. Allerdings ist der vorgegebene, unbelastete
Innendurchmesser der Buchse 14 auch ausreichend groß, um den
Verschluss, die Blockierung oder das Kollabieren des Lumens des
Katheters 12 zu vermeiden, wenn die Buchse 14 auf
den Katheter 12 aufgebracht wird.
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Der
Katheterisierungsapparat 56 umfasst die bevorzugte Buchsenpositioniervorrichtung 10,
wie sie oben offenbart wurde, das heißt, der Apparat 56 umfasst
weiterhin eine elastische Buchse 14, wie beschrieben wurde,
die den Katheter 12 umgibt und durch ein Positionierglied 16,
welches auf dem Katheter 12 aufgenommen wird, getragen
wird. Das Glied 16 ist vorzugsweise als Mantel 28 aus
molekular gerecktem PTFE ausgebildet, der entlang seiner gesamten
Länge teilbar
ist. Das Glied 16 kann durch Schieben des distalen Endes 54 des
Katheters 12 in das proximale Ende 68 des Gliedes 16 und
zur Gänze
durch das Glied 16 einfachst mit dem Katheter 12 in
Eingriff gebracht werden. Das Glied 16 muss natürlich ausreichend
steif sein, um derartiges Schieben zu ermöglichen, sollte jedoch trotzdem
relativ flexibel sein. Die sich ergebende Überlappung von Elementen ist
in 5 im Querschnitt dargestellt.
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Das
Positionierglied 16 des Katheterisierungsapparats 56,
welches in 3 dargestellt ist, umfasst einen
Abschnitt 25, der mit der Buchse 14 in Kontakt
steht, und der Abschnitt 25 weist einen Außendurchmesser
auf, der mindestens gleich dem vorgegebenen, unbelasteten Innendurchmesser
der Buchse 14 ist, so dass das Glied 16 und die
Buchse 14 entlang dem Katheter 12 selektiv zueinander
positionierbar sind. Das Glied 16 ist in der Lage, entlang mindestens
dem Abschnitt 25 zerrissen oder geteilt zu werden, um die
Buchse 14 von dem Glied 16 freizugeben und dadurch
die Position der Buchse 14 entlang dem Katheter 12 zu
fixieren. Eine derartige Fixierung kann entweder durch eine Kompressionspassung
der Buchse 14 mit dem Katheter 12 oder durch eine
Presspassung der Buchse 14 mit dem Katheter 12 erreicht
werden. Diese Fixierung ist in 4 dargestellt
und wird nach dem Teilen von mindestens dem Abschnitt 25 des
Positioniergliedes 16 erreicht.
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Demzufolge
ist der Katheterisierungsapparat 56 vorzugsweise dadurch
gekennzeichnet, dass Reibung am Katheter 12 durch die Buchse 14 oder
Kompression des Katheters durch die Buchse 14 die einzige
Kraft ist, die nach dem Teilen des Positioniergliedes 16 eine
relative Bewegung der Buchse 14 und des Katheters 12 verhindert.
Weder eine Naht, noch ein Klebstoff, eine gesonderte Klammer oder
ein anderes Hilfsmittel werden benötigt, um die Buchse 14 an
dem Katheter 12 zu fixieren. Die Kompression des Katheters
durch die Buchse ist ebenfalls begrenzt, um keinen der Durchgänge oder
Lumina des Katheters 12 zum Kollabieren zu bringen oder
zu blockieren.
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Der
Katheterisierungsapparat 56 umfasst vorzugsweise andere
Merkmale der oben offenbarten Buchsenpositioniervorrichtung 10.
Beispielsweise umfasst die Buchse 14 vorzugsweise die Schultern 44 oder
andere befestigungsunterstützende
Mittel 18, die zuvor beschrieben wurden. Gleicherweise umfasst
das Positionierglied 16 vorzugsweise die Zuglaschen 46 zum
Teilen von mindestens dem Abschnitt 25 des Gliedes 16,
der mit der Buchse 14 in Kontakt steht.
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Natürlich muss
die Buchsenpositioniervorrichtung 10, die in den Katheterisierungsapparat 56 eingebunden
ist, vor der Verwendung nicht unbedingt durch den Katheter 12 getragen
werden. Anstatt dessen kann die Vorrichtung 10 alternativ
dazu ein Teil der Dilatatorbaugruppe sein, die verwendet wird, um den
Katheterzugangsort in der Haut 40 des Patienten zu vergrößern. Eine
derartige Baugruppe ist in 7 dargestellt,
bei welcher das Positionierglied 16 als Dilatatormantel 64 aus
molekular gerecktem PTFE, durch welchen ein herkömmlicher Dilatator 66 verläuft, ausgebildet
ist. Die Buchse 14 wird durch Ergreifen der Griffe 48 und
Ziehen an den Zuglaschen 46 aus dem Dilatatormantel 64 freigegeben,
sie wird jedoch erst freigegeben, nachdem der Dilatator 66 aus
dem Mantel 64 entfernt und der Katheter 12 durch
den Mantel 64 eingeführt
wurde. Bei dieser Ausführungsform
wird die Buchse 14 für
gewöhnlich etwas
mehr proximal auf dem Dilatatormantel 64 als auf dem oben
offenbarten Mantel 28 getragen, da sich der Dilatatormantel 64 eine
gewisse Strecke entlang dem Dilatator 66 erstrecken muss.
Diese Erstreckung kann die Präzision der
bei dieser Ausführungsform
erreichten Positionierung vermindern.
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Die
Verwendung der Vorrichtung 10 der vorliegenden Erfindung
zum Positionieren einer Buchse 14 an einem Gegenstand,
beispielsweise an einem Katheter 12, kann nun ohne weiteres
verstanden werden. Eine derartige Verwendung erfolgt zweckmäßigerweise
mit einem Katheterisierungsapparat wie dem oben beschriebenen Apparat 56,
bei dem die Buchsenpositioniervorrichtung 10 vor der Sterilisierung
und der Verpackung durch den Hersteller an dem Katheter 12 angebracht
wird. Alternativ dazu kann die Vorrichtung 10 gesondert
verpackt und durch das medizinische Personal vor der Verwendung
des Katheters 12 an dem Katheter 12 positioniert
werden.
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Der
Kürze halber
werden vorläufig
nur jene Aspekte der Katheterisierungsmethode, die für die Verwendung
der Buchsenpositioniervorrichtung 10 von besonderer Relevanz
sind, ausführlich
behandelt. Es wird davon ausgegangen, dass das medizinische Personal
im Übrigen
mit dem Einführen
und Positionieren von Kathetern in dem Körper 20 eines Patienten,
beispielsweise in einem Gefäß wie einem Blutgefäß 42,
bestens vertraut ist. Es wird ebenfalls davon ausgegangen, dass
das medizinische Personal mit den Erfordernissen zum Auswählen eines
geeigneten Zugangsortes durch die Haut 40 und zum Auswählen eines
Katheters 12 von geeignetem Durchmesser vertraut ist. Das
medizinische Personal sollte sich beispielsweise darüber im Klaren
sein, unter welchen Umständen
das exakte Setzen des Katheters eine Überwachung mittels EKG, Radiographie
und/oder Fluoroskopie erfordern würde.
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Der
Zugangsort für
den Eintritt des Katheters 12 auf der Haut 40 des
Körpers 20 des
Patienten muss zunächst
auf eine Weise vorbereitet und aufrechterhalten werden, die mit
den Standardverfahrensweisen in Einklang steht, ehe die jeweilige
Katheterisierung durchgeführt
werden kann. Wie in 8A dargestellt ist, wird, sobald
der Zugangsort vorbereitet wurde, eine dünnwandige perkutane Einführnadel 38 in
das Blutgefäß 42 eingeführt. Als nächstes wird,
wie in 8B dargestellt ist, eine Drahtführung 36 durch
die Nadel 38 (in Richtung des Pfeils 80) eingeführt und
fünfzehn
bis zwanzig Zentimeter in das Blutgefäß 42 vorgeschoben.
Eine fluoroskopische Lenkung eines derartigen Vorschiebens ist zu
empfehlen. Sobald die Drahtführung 36 geeignet vorgeschoben
wurde, wird die Nadel 38 aus der Haut 40 (in Richtung
des Pfeils 82 in 8C) herausgezogen
und proximal von der Drahtführung 36 herausgezogen,
wobei die Drahtführung 36 an
Ort und Stelle zurückbleibt.
Die sich ergebende Einstichstelle in der Haut 40 kann gegebenenfalls
mit einer Skalpellklinge oder anderen Mitteln vergrößert werden.
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Wie
aus 8D hervorgeht, werden als nächstes ein herkömmlicher
Dilatator 30 und ein Dilatatormantel 32, welcher
den Dilatator 30 enthält, gemeinsam über die
Drahtführung 36 eingeführt und durch
die Haut 40 in Richtung des Pfeils 84 vorgeschoben,
bis die distale Spitze 58 des Dilatators 30 zur
Gänze innerhalb
des Blutgefäßes 42 liegt.
Eine Rotation des Dilatators 30 und des Mantels 32 in Richtung
des Pfeiles 86 wird deren Vorschieben wahrscheinlich erleichtern.
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Unter
der Annahme, dass der Katheter 12 eine geeignete Länge aufweist,
kann die in 8E dargestellte Draht führung 36 nun
entfernt werden, indem sie in Richtung des Pfeils 88 herausgezogen wird.
Alternativ dazu kann, wenn aus irgendeinem Grund der Katheter 12 auf
eine bestimmte Länge
zugeschnitten werden muss, die Drahtführung 36 zunächst in
Richtung des Pfeils 90 vorgeschoben werden, bis ihre Spitze 60 den
Ort erreicht, der letztendlich für
die distale Katheterspitze gewünscht
wird (durch Fluoroskopie überwacht).
Die Länge
der Drahtführung 36 kann
dann durch Klemmen mit einer Zange an dem Dilatator 30 markiert,
in Richtung des Pfeils 88 herausgezogen werden, und der
Katheter 12 kann auf die geeignete Länge zugeschnitten werden. Es
ist aber ein Vorteil der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung, dass derartiges Messen und Schneiden vermieden wird.
Natürlich
sollte, wenn der Katheter 12 von einem Typ ist, der keinen
Obturator enthält,
die Drahtführung 36 zu diesem
Zeitpunkt nicht entfernt sondern an Ort und Stelle gelassen werden,
um die spätere
Einführung des
Katheters 12 zu führen.
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Als
nächstes
wird, wie in 8F dargestellt ist, der Dilatator 30 aus
dem Patienten in Richtung des Pfeils 92 entfernt, wobei
der Dilatatormantel 32 an Ort und Stelle zurückgelassen
wird. Der Daumen oder Finger sollte nach dem Entfernen des Dilatators 30 und
der Drahtführung 36 über das
proximale Ende 62 des Dilatatormantels 32 gelegt
werden, um das unbeabsichtigte Einsaugen von Luft durch den Dilatatormantel 32,
ehe der Katheter 12 durch diesen eingeführt wird, zu verhindern.
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Die
distale Spitze 54 des Katheters 12 wird dann in
den Dilatatormantel 32 eingeführt und der Katheter 12 in
Richtung des Pfeils 94 (8G) vorgeschoben,
bis die distale Spitze 54 des Katheters 12 an
dem gewünschten
Ort innerhalb des Blutgefäßes 42 positioniert
ist. Sobald der Katheter 12 die gewünschte Position erreicht, wird
der Dilatatormantel 32 entfernt, durch Ziehen der Griffe 52 in
Richtung der Pfeile 96 (8H), gleichzeitig
nach oben und nach außen,
um den Dilatatormantel 32 von dem Katheter 12 wegzuschälen oder
wegzureißen,
während der
Katheter 12 in seiner gewünschten Position gehalten wird.
Wie in 8I dargestellt ist, lässt dies
die Buchsenpositioniervorrichtung 10 in einer Position auf
dem Katheter 12 an dem Körper 20 des Patienten anliegend.
Die Positioniervorrichtung 10 kann dann den Katheter 12 entlangbewegt
werden, um die Buchse 14 in einer beliebigen exakten gewünschten Position
zu positionieren. Die Laschen 46 an dem Positionierglied 16 (welche
anhand des Mantels 28 erläutert werden) werden dann durch
Ergreifen der Griffe 48 gezogen und gleichzeitig nach oben
und nach außen
gezogen, um gleichzeitig die Buchse 14 aus dem Glied 16 freizugeben
und das Positionierglied 16 von dem Katheter 12 zu
entfernen, wodurch die Buchse 14 automatisch auf dem Katheter 12 positioniert
und fixiert wird. Der Obturator 34 wird dann aus dem Katheter 12 entfernt.
(Alternativ dazu würde, falls
der Katheter 12 keinen Obturator 34 umfasst, die Drahtführung 36 zu
diesem Zeitpunkt entfernt werden). In jedem der beiden Fälle ist
die sich ergebende Anordnung die in 8J dargestellte.
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Der
Katheter 12 kann nunmehr durch Anbringen von Nähten oder
andersartiges Befestigen der Buchse 14 an dem Körper 20 des
Patienten anliegend, beispielsweise an dem Katheterzugangsort anliegend,
in seiner Position fixiert werden und auf eine beliebige übliche Weise bandagiert
werden. Die Buchse 14 kann an die Haut 40 des
Patienten genäht werden
oder kann an ein chirurgisches Abdecktuch oder einen Verband (nicht
dargestellt) nahe dem Zugangsort genäht werden. Es wird empfohlen,
zu diesem Zeitpunkt die Position der distalen Katheterspitze 54 mittels
Radiographie zu überprüfen. Es
wird ebenfalls empfohlen, vor der Verwendung die Lumendurchgängigkeit,
beispielsweise durch das freie Ansaugen von venösem Blut durch den Katheter 12, zu
bestätigen.
Wenn Blut nicht frei angesaugt werden kann, sollte die Position
der distalen Katheterspitze 54 durch das medizinische Personal
unverzüglich neu
evaluiert werden. Wenn der Katheter 12 nicht unmittelbar
nach der Bestätigung
der Lumendurchgängigkeit
verwendet werden soll, wird empfohlen, das Lumen durch eine kontinuierliche
Infusion mit Kochsalzlösung
oder heparinisierter Kochsalzlösung
aufrechterhalten wird oder mit einer geeigneten heparinisierten
Kochsalzlösung
verschlossen wird. Der Heparinverschluss sollte nach jeder Verwendung
des Katheters 12 oder alle acht Stunden, wenn der Katheter 12 unbenutzt
bleibt, wiederhergestellt werden. Normale Lumenspülvorgänge sollten
natürlich
vor der Verwendung des Katheters 12 zur Infusion oder Probenahme
oder zwischen der sequenziellen Verabreichung verschiedener Infusate
durchgeführt
werden. Auch hier wird davon ausgegangen, dass das medizinische
Personal diesbezüglich
mit geeigneten medizinischen Praktiken vertraut ist.
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Es
sollte aus dem Vorhergesagten klar erkennbar sein, dass die vorliegende
Erfindung eine Buchsenpositioniervorrichtung vorsieht, welche ermöglicht,
eine Buchse überall
entlang der Länge
eines Katheters einfach zu bewegen und selektiv zu positionieren.
Sie vermeidet die Risiken und Kosten, die mit dem wiederholten Entfernen
der Drahtführung für den Katheter
und das Zuschneiden des Katheters auf eine beliebige spezifische
Länge einhergehen. Der
Buchsenpositionierer der vorliegenden Erfindung ist von einfacher
und verhältnismäßig kostengünstiger
Konstruktion. Natürlich
ist der Buchsenpositionierer der vorliegenden Erfindung auch zum
Positionieren von Buchsen an anderen Gegenständen als Buchsen von Nutzen.
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Jedwede
nicht offenbarten oder begleitenden Details der Konstruktion oder
Zusammensetzung der verschiedenen Elemente der offenbarten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden als für das Erreichen der Vorteile
der vorliegenden Erfindung nicht entscheidend erachtet, sofern die Elemente
die Eigenschaften aufweisen, welche erforderlich sind, damit diese
sich wie offenbart verhalten. Mit Bezug auf die vorliegende Offenbarung
wird die Auswahl dieser und anderer Konstruktionsdetails bereits
als deutlich innerhalb des Befähigungsspektrums
von Personen liegend betrachtet, die nur über grundlegende Fähigkeiten
auf diesem Gebiet verfügen.
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INDUSTRIELLE
ANWENDBARKEIT
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Die
vorliegende Erfindung ist zum Durchführen chirurgischer Arbeitsgänge von
Nutzen und findet daher in der Human- und der Veterinärmedizin
Anwendung.
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Es
versteht sich allerdings, dass die oben beschriebene Vorrichtung
lediglich eine veranschaulichende Ausführungsform der Grundgedanken
dieser Erfindung darstellt und dass andere Vorrichtungen und Verfahren
zu deren Verwendung durch einschlägig versierte Fachleute ersonnen
werden können.
Es versteht sich ebenfalls, dass diese Erfindung Ausführungsformen
betrifft, welche die offenbarten Teile sowohl umfassen als auch
aus diesen bestehen. Es wird auch in Betracht gezogen, dass ein
Mantel rund um das proximale Ende eines Gegenstands, beispielsweise
eines Katheters, zu dessen radialer Kompression positioniert werden
kann. Eine Buchse mit einem Innendurchmesser, der größer ist
als der Außendurchmesser
des Mantels kann dann selektiv entlang dem proximalen Ende des Katheters
positioniert werden. Der Mantel wird dann geteilt oder zerrissen
und ermöglicht
dadurch die Ausdehnung des Katheters und den Eingriff mit der darauf
positionierten Buchse.