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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung ist eine chirurgisches Vorrichtung. Insbesondere ist sie
ein Abschnitt eines Katheters, der bei Anlegen eines kleinen Wärmebetrags
eine gewählte
Form selbst bildet und diese Form bei Abkühlen und sogar bei Wiedererwärmen beibehält. Der
Katheterabschnitt umfasst in seiner Wand ein formendes Element,
welches typischerweise mindestens ein gewebtes Geflecht oder eine
gewebte Spule aus einer superelastischen Legierung umfasst. Das
formende Element kann zusätzlich
zu dem superelastischen Element des formenden Elements andere Materialien
und Komponenten aufweisen. Das formende Element ist typischerweise
durch mindestens eine äußere polymere
Abdeckung bedeckt, die das formende Element vor dem Schritt des
Erwärmens
in einer ersten Form hält.
Bei dem Erweichen der Außenschicht
während
des Erwärmschritts bildet
das formende Element selbst die erwünschte zweite Form aus. Der
Katheterabschnitt kann entweder in seiner ersten Form oder in seiner
zweiten Form oder in einer beliebigen Übergangsform zwischen den beiden verwendet
werden. Das Innenlumen des formenden Elements kann ein zweites polymeres
rohrförmiges
Element enthalten. Das innere polymere rohrförmige Element ist häufig schmierend.
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Die
erfindungsgemäß hergestellten
Katheterabschnitte können
allein oder in Verbindung mit anderen Katheterabschnitten verwendet
werden. Die proximaleren Abschnitte einer dieses Konzept einsetzenden
Katheteranordnung sind häufig
wesentlich steifer.
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Hintergrund der Erfindung
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Katheter
werden zunehmend für
den Zugang zu entfernten Bereiche des menschlichen Körpers und dabei
für das
Zuführen
von diagnostischen oder therapeutischen Wirkstoffen zu diesen Stellen
verwendet. Vor allem Katheter, die das Kreislaufsystem als Bahn
zu diesen Behandlungsstellen nutzen, sind besonders praktisch. Katheter
werden auch verwendet, um aus verschiedenen therapeutischen und
diagnostischen Gründen andere
Bereiche des Körpers
zu erreichen, z.B. Urogenitalbereiche.
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Häufig liegt
das Ziel, das man mittels Katheter erreichen will, in Weichgewebe,
beispielsweise der Leber oder dem Gehirn. Diese Stellen sind schwierig
zu erreichen. Der Katheter muss durch eine große Arterie eingeführt werden,
wie sie sich in der Leiste oder im Hals befindet, und muss dann
durch ständig
schmälere Regionen
des Arteriensystems geführt
werden, bis der Katheter den gewählten
Ort erreicht. Häufig
winden sich solche Bahnen in einem stark verschlungenen Verlauf
wieder zurück.
Diese Katheter sind schwierig zu konstruieren und zu nutzen, da
sie an ihrem proximalen Ende recht steif sein müssen, um ein Schieben und Bedienen
des Katheters bei seiner Vorwärtsbewegung
durch den Körper
zu ermöglichen,
und müssen
dennoch am distalen Ende ausreichend biegsam sein, um ein Passieren
der Katheterspitze durch die oben erwähnten Schleifen und zunehmend
kleineren Blutgefäße zu ermöglichen,
und dürfen
dennoch gleichzeitig kein signifikantes Trauma des Blutgefäßes oder
des umgebenden Gewebes verursachen. Weitere Einzelheiten zu den Problemen
sowie eine frühe,
dennoch aber wirksame Art der Auslegung eines Katheters für ein solches
Durchqueren lassen sich in dem U.S. Patent 4,739,768 für Engelson
finden.
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Diese
Katheter sind dafür
ausgelegt, mit einem Führungsdraht
verwendet zu werden. Ein Führungsdraht
ist einfach ein Draht, typischerweise von sehr durchdachter Konstruktion,
der als „Scout" für den Katheter dient.
Der Katheter passt über
den Führungsdraht
und gleitet entlang desselben, wenn er sich durch das Gefäßsystem
bewegt. Anders ausgedrückt
wird der Führungsdraht
durch das Vorwärtsschieben
durch den behandelnden Arzt zur Wahl der geeigneten Strecke durch
das Gefäßsystem
genutzt, und der Katheter gleitet an diesem entlang hinterher, sobald
die geeignete Strecke ermittelt ist.
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Das
menschliche Gefäßsystem
ist recht komplex. Es wird angenommen, dass das Gefäßsystem
jeder Person einzigartig ist und sogar als kennzeichnende Eigenschaft
einer Person verwendet werden könnten. Wie
dem auch sein, es gibt einige wenige Zeitpunkte, da unabhängig vom
der feinen Auslegung eines Führungsdrahts
und der verbesserter Nachführung
eines spezifischen Katheters diese Faktoren in Kombination keinen
Zugang zu einer bestimmten Stelle im menschlichen Körper zulassen.
Multiple Windungen durch ein neurologisches Gebiet oder Arterienwindungen
mit abnehmendem Radius können
eine geringfügige
Abwandlung des Katheters erfordern. Es ist gang und gäbe, dass
die Lieferanten von neurovaskulären
Kathetern Dome liefern, damit das distale Ende solcher Katheter
mit Hilfe von Dampf oder dergleichen vor dem Einführen in
den menschlichen Körper
geformt werden kann. Aufgrund der inhärenten Biegsamkeit solcher
neurvaskulärer
Katheter wird die der distalen Spitze des Katheters verliehene schwache
Formung durch einen wesentlicheren Bereich des Führungsdrahts für gewöhnlich mühelos gerade
gebogen.
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Der
vorliegende Katheterabschnitt umfasst notwendigerweise ein rohrförmiges formendes
Element, das mindestens etwas superelastische Legierung enthält. Folglich
ist es recht schwierig, diese distalen Spitzen in einem Operationssaal
zu bilden. Daher ist es wünschenswert,
dass in gewissem Maße
für das
Vorsehen einer Formungsfunktion an diesen gelagerten Katheterabschnitten
gesorgt wird. In dieser Erfindung ist das metallische formende Element
mit Hilfe eines Wärmebehandlungsschritts
mit einer Form versehen und das den Katheter umgebende Polymermaterial
wird dann dazu genutzt, das so gestaltete formende Element in einer
anderen Form zu halten. Während
des Wärmebehandlungsschritts
kann zum Beispiel dem formenden Element eine krumme oder gebogene
Form gegeben werden. Die darüber
liegende Polymerhülle
wird dann benützt,
um das formende Element gerade zu biegen und es im Ungleichgewichtszustand
zu halten. Das Polymermaterial in der Außenschicht wird dann mit Hilfe
von z.B. Dampf erwärmt
und das Material in dem formenden Element zieht die Form der Katheteranordnung
hinüber
in eine Form, die der während
des Wärmebehandlungsschritt
gegebenen Form des formenden Elements nahe kommt.
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Im
Idealfall kann der Arzt die eine oder andere der beiden Formen für die bestimmte
vorliegende Situation verwenden. Es liegt im Geltungsbereich dieser
Erfindung, dass nur ein Teil des betroffenen Bereichs des Katheterabschnitts
erwärmt
wird, um eine gewisse Zwischenform zwischen der ersten Form und
der zweiten erwärmten
Form zu bieten.
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Diese
Erfindung ist anpassungsfähig
und kann bei einer Vielzahl von Katheterformaten verwendet werden.
Die Erfindung nutzt das Konzept der Kombination von ein oder mehr
Polymerschläuchen
mit einem metallischen rohrförmigen
formenden Element, das eine superelastische Legierung umfasst. Das
Konstruktionsverfahren hat den Vorteil, Katheterabschnitte mit kleinen
Gesamtdurchmessern, aber mit außergewöhnlicher
Festigkeit, Knickbeständigkeit
und Wiederherstellung nach Knickbildung (sogar in vivo) zu erzeugen,
sollte solches Knicken eintreten. Er kann mit der distalen Spitze
entweder in der ersten Form oder in der zweiten Form nach dem Erwärmen oder
in jeder Übergangsform
dazwischen verwendet werden. Dieser Katheter kann in Verbindung
mit einem Führungsdraht
verwendet werden, der Katheterkörper
kann aber auch als Einschwemmkatheter mit einem angebrachten Ballon
oder in Kombination mit einer eigens biegsamen Spitze verwendet
werden, wie z.B. in dem U.S. Patent Nr. 5,336, 205 für Zenzen
et al. ersichtlich ist, das in seiner Gesamtheit durch Erwähnung Bestandteil
dieser Anmeldung wird.
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Die
Verwendung eines versteifenden Abschnitts in einem Katheterkörper ist
kein neuartiges Konzept. Typische Patente des Stands der Technik
werden nachstehend erörtert.
Keine dieser Schrift verwendet aber unser Konzept, einen Katheterabschnitt
mit den Formungseigenschaften dieser Erfindung zu erzeugen.
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Mehrfach umwickelte
Katheter
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In
der Literatur werden eine Reihe von Kathetern erörtert, die Katheterkörper mit
mehrfach herumgewickeltem Verstärkungsmaterial
verwenden. Diese Katheter umfassen Strukturen mit geflochtenen Bändern oder
Katheter, bei denen spiralförmig gewundenes
Material einfach in eine Richtung gewunden wird und die folgende
Schicht bzw. Schichten in die andere Richtung gewunden werden.
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Crippendorf,
U.S. Patent 2,437,542 beschreibt ein „katheterartiges Instrument", das typischerweise
als Harnleiter- oder Harnröhrenkatheter
verwendet wird. Die physikalische Auslegung soll einen distalen
Abschnitt größerer Biegsamkeit
und einen proximalen Abschnitt geringerer Biegsamkeit aufweisen.
Die Vorrichtung besteht aus verflochtenen Fäden aus Seide, Baumwolle oder
einer Kunstfaser. Sie kann durch Imprägnieren eines Schlauchs auf
Stoffbasis mit einem versteifenden Medium, das den Schlauch steif
aber biegsam macht, hergestellt werden. Der dadurch plastifizierte
Schlauch wird dann in ein anderes Medium getaucht, um die Bildung
einer biegsamen lackartigen Schicht zu ermöglichen. Dieses letztere Material
kann eine Tungölbasis oder
ein Phenolharz und ein geeignetes Plastifizierungsmittel sein.
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Analog
zeigt U.S. Patent Nr. 3,416,531 für Edwards einen Katheter mit
Flechtkantenwänden.
Die Vorrichtung hat weiterhin zusätzliche Schichten aus anderen
Polymeren wie TEFLON und dergleichen. Die in dem Geflecht in den
Wänden
befindlichen Stränge
scheinen Fäden
mit kreisförmigen
Querschnitten zu sein. Es findet sich kein Vorschlag, eine Vorrichtung
mit Hilfe von Bandmaterialien zu konstruieren. Weiterhin wird die
Vorrichtung als recht steif gezeigt, da sie so ausgelegt ist, dass
sie mit Hilfe eines recht großen
Griffes an ihrem proximalen Ende gebogen werden kann.
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U.S.
Patent Nr. 3,924,632 für
Cook zeigt einen Katheterkörper,
der spiralförmig über die
Länge des Katheters
gewickelte Glasfaserbändern
verwendet. Wie in 2 und der Erläuterung
der Figur in Spalte 3, Zeilen 12 ff. gezeigt wird, verwendet der
Katheter Glasfaserbänder,
die geflochten sind, d.h. Bänder,
die in eine Richtung überkreuz
spiralförmig
verlaufen, und Unterbänder,
die in die Gegenrichtung spiralförmig
verlaufen. Ferner sollte beachtet werden, dass 3 einen
Katheterschaft mit sowohl einer Innenauskleidung bzw. einem Kern 30 als
auch mit einem Außenschlauch 35 darstellt.
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U.S.
Patent Nr. 4,425,919 für
Alston, Jr et al. zeigt eine mehrschichtige Katheteranordnung, die
ein mehrsträngiges
Flachdraht-Geflecht verwendet. Das Geflecht 14 in 3 bedeckt
weiterhin einen Innenschlauch bzw. einen Träger 12.
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U.S.
Patent Nr. 4,484,586 zeigt ein Verfahren für das Erzeugen eines hohlen,
leitenden medizinischen Schlauchs. Die leitenden Drähte werden
in die Wände
eines Hohlschlauchs speziell für
die Implantation in den menschlichen Körper, insbesondere für Herzschrittmacherleitungen,
gegeben. Der Schlauch besteht vorzugsweise aus einem geglühten Kupferdraht,
der mit einem körperfreundlichen
Polymer wie Polyurethan oder einem Silicon beschichtet wurde. Nach
dem Beschichten wird der Draht zu einem Schlauch gewickelt. Der
gewickelte Träger
wird dann mit einem noch weiteren Polymer beschichtet, um einen
Schlauch mit spiralförmigen leitenden
Drähten
in seiner Wand zu erzeugen.
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Eine
Schrift, die die Verwendung eines spiralenförmig gewickelten Bands aus
biegsamem Material bei einem Katheter zeigt, ist U.S. Patent 4,516,972
für Samson.
Diese Vorrichtung ist ein Führungskatheter
und kann aus einem oder mehreren gewickelten Bändern hergestellt werden. Das
bevorzugte Band ist ein Polyaramidmaterial, das als Kevlar 49 bekannt
ist. Diese Vorrichtung ist wiederum eine Vorrichtung, die relativ
steif sein muss. Es handelt sich um eine Vorrichtung, die dafür ausgelegt
ist, eine „Fixierung" einzunehmen und
in einer bestimmten Konfiguration zu bleiben, wenn ein anderer Katheter
durchgeführt
wird. Sie muss weich genug sein, um kein wesentliches Trauma zu
verursachen, sie dient aber sicherlich nicht zur Verwendung mit
einem Führungsdraht.
Sie würde
nicht die erforderlichen Biegsamkeitskriterien des hierin beschriebenen
erfindungsgemäßen Katheters
erfüllen.
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U.S.
Patent Nr. 4,806,182 für
Rydell et al. zeigt eine Vorrichtung, die ein in ihrer Wand eingebettetes Edelstahlgeflecht
verwendet und eine innere Schicht aus einem Polyfluorkohlenstoff
aufweist. Der ebenfalls hierin beschriebene Prozess ist eine Art
und Weise zur Laminierung des Polyfluorkohlenstoffs an einer inneren Polyurethanschicht,
um eine Schichtentrennung zu verhindern.
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U.S.
Patent Nr. 4,832,681 für
Lenck zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung, die für die künstliche
Befruchtung brauchbar sind. Die Vorrichtung selbst ist ein langes
Stück Schlauch,
der abhängig
von seinen spezifischen Herstellungsmaterialien durch Hinzufügen einer
spiralförmigen
Verstärkung,
die Edelstahldraht umfasst, etwas steifer ausgeführt werden kann.
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U.S.
Patent Nr. 4,981,478 für
Evard et al. offenbart einen aus mehreren Abschnitten bestehenden
oder zusammengesetzten Gefäßkatheter.
Der Innenabschnitt des Katheters scheint drei Abschnitte aufzuweisen, die
den Schaft bilden. Der innerste (und distale) Abschnitt 47 scheint
ein Paar Spulen 13 und 24 zu sein, die ein darin
angeordnetes Polymerschlauchelement 21 aufweisen. Der nächste, proximalere
Abschnitt ist 41, und 4 zeigt
ihn um die gerade vorstehend erwähnte
nächste
Innenschicht herum „gewickelt
oder geflochten". Die
Zeichnung zeigt ihn nicht geflochten, sondern zeigt stattdessen
eine Reihe von spiralförmig
gewickelten einzelnen Strängen.
Schließlich
ist der äußerste rohrförmige Abschnitt
dieses Katheterkerns eine weitere Faserschicht 49 von ähnlichem
Aufbau wie der gerade vorstehend erwähnte mittlere Abschnitt 26.
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Ein
weiterer Katheter, die die Verwendung von Flechtdraht zeigt, wird
in dem U.S. Patent Nr. 5,037,404 für Gold et al. gezeigt. In Gold
et al. wird das Konzept des Veränderns
des Anstellwinkels zwischen den gewickelten Strängen erwähnt, so dass sich eine Vorrichtung
mit unterschiedlichen Biegsamkeiten an verschiedenen Teilen der
Vorrichtung ergibt. Die unterschiedlichen Biegsamkeiten werden durch
einen unterschiedlichen Anstellwinkel verursacht. Die Verwendung
eines Band wird nicht erwähnt
und es werden auch nicht eigens die bestimmten Verwendungen erwähnt, für die die
Vorrichtung von Gold et al. eingesetzt werden kann.
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U.S.
Patent Nr. 5,057,092 für
Webster Jr. zeigt eine Kathetervorrichtung, die zur Überwachung
der kardiovaskulären
elektrischen Aktivität
oder zur elektrischen Stimulation des Herzens verwendet wird. Der
Katheter verwendet geflochtene spiralförmige Elemente mit einem hohen
Elastizitätsmodul,
z.B. Edelstahl. Das Geflecht ist recht kompliziert, wobei das aus
vielen Komponenten bestehende Muster in 2 recht
gut gezeigt wird.
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U.S.
Patent 5,176,660 zeigt die Herstellung von Kathetern mit verstärkenden
Strängen
in ihrer Mantelwand. Die Metallstränge werden über den ganzen rohrförmigen Mantel
in einem spiralförmigen
kreuzenden Muster so gewickelt, dass sie einen wesentlich festeren
Mantel erzeugen. Die verstärkenden
Filamente werden für
gute „Schiebbarkeit" zur Verbesserung
der Längssteifigkeit
des Katheters verwendet. Die Vorrichtung scheint recht fest zu sein
und wird bei einem Zug von etwa 1,723 GN/m2 (250.000
Ib./in.2) oder mehr gewickelt. Die flachen
Stränge
sollen eine Breite von 0,15 mm bis 0,51 mm (0,006 Zoll bis 0,020
Zoll) und eine Dicke von 0,038 mm bis 0,1 mm (0,0015 bis 0,004 Zoll)
haben.
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Eine
andere Abwandlung, die eine Katheterwand mit spiralförmig angeordneten
Flüssigkristallfäserchen
aufweist, findet sich in U.S. Patent Nr. 5,248,305 für Zdrahala.
Der Katheterkörper
wird durch eine ringförmige
Matrize extrudiert, wobei sie verhältnismäßig drehende innere und äußere Dornmatrizen
aufweist. Auf diese Weise weist der Schlauch, der das Flüssigkristallpolymerkunststoff
enthaltende Material enthält,
aufgrund der drehenden Matrizenteile eine gewisse Umfangsausrichtung
auf. In Spalte 2, Zeile 40 ff. schlägt das Patent vor, dass die
Drehgeschwindigkeit der Innen- und Außenwände der Matrize verändert werden
können, wenn
der Schlauch extrudiert wird, mit dem Ergebnis, dass verschiedene
Abschnitte des extrudierten Schlauchs verschiedene Steifigkeiten
aufweisen.
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U.S.
Patent 5,217,482 zeigt einen Ballonkatheter mit einem Edelstahl-Hypotube-Katheterschaft und einem
distalen Ballon. Bestimmte Abschnitte der in dem Patent gezeigten
Vorrichtung verwenden ein Spiralband aus Edelstahl, das durch einen
geeigneten Klebstoff an der Außenhülle befestigt
wird, um als Übergangsabschnitt
von einem Abschnitt sehr hoher Steifigkeit zu einem Abschnitt vergleichsweise
niedriger Steifigkeit zu dienen.
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Die
japanische Kokai 05-220,225, die der Terumo Corporation gehört, beschreibt
einen Katheter, bei dem die Verdrehfestigkeit des Hauptkörpers durch
Anbringen einer Drahtschicht, die am proximalen Abschnitt des Katheters
eng gestrickt und an einem mittleren Abschnitt loser gestrickt ist,
an einem inneren rohrförmigen Abschnitt 33 verändert wird.
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Verstärkte Einschicht-Katheter
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Es
gibt eine Vielzahl von Kathetern, die im Gegensatz zu den vorstehend
erörterten
Kathetern nur eine einzige Schicht Verstärkungsmaterial verwenden.
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U.S.
Patent Nr. 243,396 für
Pfarre, patentiert im Juni 1881, zeigt zum Beispiel einen chirurgischen Schlauch,
der eine in der Schlauchwand befindliche Drahtspirale aufweist.
Die Drahtspirale ist angeblich in die Abdeckung der Vorrichtung
einvulkanisiert.
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U.S.
Patent Nr. 2,211,975 für
Hendrickson zeigt eine ähnliche
Vorrichtung, die ebenfalls einen in der Innenwand eines Gummikatheters
eingebetteten Edelstahldraht 15 umfasst.
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U.S.
Patent Nr. 3,757,768 für
de Toledo zeigt einen „unitären kombinierten
Feder-Führungsdraht,
der einen als durchgehende spiralförmige Feder ausgebildeten Innenwandabschnitt,
bei dem die Spiralen miteinander in Berührung stehen, und einen aus
inertem Kunststoff gebildeten Außenwandabschnitt, der die Feder so
umgibt, dass er fest mit der Feder verbunden wird, während seine
Außenfläche glatt
ist, aufweist".
Es findet sich kein Vorschlag, die Wicklungen der Spule in irgendeiner
Weise zu trennen.
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U.S.
Patent Nr. 4,430,083 beschreibt einen für die perkutane Verabreichung
eines thrombolytischen Mittels direkt in ein Gerinnsel in einer
Koronararterie verwendeten Katheter. Die Vorrichtung selbst ist
ein lang gestreckter, biegsamer Schlauch, der durch einen spiralförmig gewickelten
Draht mit einer spezifischen Querschnittform gestützt wird.
Der Draht wird in eine Reihe von engen, angrenzenden Windungen gewickelt,
um ein Aufschrumpfen des Schlauchs auf das Äußere des Drahts der Form der
Außenfläche des
Drahts zu ermöglichen,
da das Winden zu der Spirale dem aufgeschrumpften Schlauch eine
Unterlage für
einen engen Sitz gibt.
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U.S.
Patent Nr. 4,567,024 für
Coneys zeigt einen Katheter, der einen Satz spiralförmiger Streifen
in der Wand des Katheters verwendet. Die spiralförmigen Streifen bestehen aber
aus einem strahlenundurchlässigen Material,
z.B. fluoriertem Ethylen-Propylen. Es ist nicht ersichtlich, dass
das strahlenundurchlässige
Materialgemisch mit Ausnahme der Visualisierbarkeit des Katheterschafts
bei Betrachtung mit einem Röntgengerät unbedingt
einen physikalischen Vorteil bietet.
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U.S.
Patent Nr. 4,737,153 für
Shimamura et al. beschreibt eine Vorrichtung, die als „verstärkter therapeutischer
Schlauch" gekennzeichnet
ist und die ein spiralförmiges
Verstärkungsmaterial
verwendet, das in der Wand der Vorrichtung eingebettet ist.
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U.S.
Patent Nr. 5,069,674 für
Fearnot et al. (und dessen Stammpatent U.S. Patent Nr. 4,985,022)
zeigt einen Epiduralkatheter kleinen Durchmessers mit einer distalen
Spitze aus einem Edelstahldraht, der in einer rohrförmigen Hülle bzw.
Schlauch spiralförmig
gewickelt und angeordnet ist.
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U.S.
Patent Nr. 5,178,158 für
de Toledo zeigt analog einen als „wandelbaren Draht zur Verwendung als
Führungsdraht
oder Katheter" gekennzeichneten
Draht. Das Patent beschreibt einen Aufbau, der einen Innendraht
oder einen Federabschnitt umfasst, der in den Zeichnungen von im
Allgemeinen rechteckigem Querschnitt gezeigt wird. Außenschichten
der Vorrichtung umfassen eine Polyamidhülle, die angrenzend an die
spiralförmige
Spule am proximalen Ende des Katheters angeordnet ist (siehe Spalte
4, Zeilen 64 ff.). Die Vorrichtung umfasst ferner einen Außenmantel 40 aus
Teflon, der sich vom proximalen Ende 12 zum distalen Ende 14 der
Vorrichtung erstreckt. Der aufliegende Mantel 40 kann am
proximalen oder distalen Ende des Katheters abstehen oder hervorstehen.
Der distale Spitzenteil 13 soll „elastisch, weich und biegsam" sein. Die diesem Patent
entsprechende veröffentlichte
PCT-Anmeldung ist WO 92107507.
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U.S.
Patent 5,184,627 zeigt einen für
die Infusion von Medikamenten an verschiedenen Stellen entlang des
Führungsdrahts
geeigneten Führungsdraht.
Der Führungsdraht
besteht aus einer spiralförmig
gewundenen Spule mit einem Polyamidmantel, der dessen proximalen
Teil umgibt, sowie mit einem Teflon-Mantel, der die gesamte Drahtspule
eng bedeckt. Die Spule ist an ihrem distalen Ende geschlossen.
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U.S.
Patent Nr. 5,313,967 für
Lieber et al. zeigt eine medizinische Vorrichtung, wobei ein Teil
derselben eine spiralförmige
Spule ist, die anscheinend in einigen Abwandlungen einen Kunststoffaußenmantel
aufweisen kann. Anscheinend ist eine sekundäre Spule von in etwa ähnlicher
Auslegung (da sie durch Drehen eines Flachdrahts oder dergleichen
entlang seiner Längsachse
zur Bildung einer schraubenartigen Konfiguration gebildet wird)
in der spiralförmigen
Spule enthalten, um axiale Schiebbarkeit und Drehmomentübertragung
zu bieten.
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U.S.
Patent Nr. 5,405,338 für
Kranys beschreibt einen spiralförmig
gewundenen Katheter, der eine Schaftkomponente mit einer spiralförmig gewundenen
Spule mit einer auf der Spule aufliegenden Hülle bzw. Gewebe aufweist. Die
Hülle bzw.
das Gewebe trägt
angeblich „vernachlässigbar
zum Widerstand des Katheters gegenüber axial gerichteten Druckkräften" bei. Der Katheter
kann eine innere, strafte Hüllenkomponente aufweisen.
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Die
PCT-Anmeldung WO 93/15785 für
Sutton et al. beschreibt einen knickfesten Schlauch, der aus einer
dünnen
Schicht eines verkapselnden Materials und einer verstärkenden
Spule besteht. Wie in den Zeichnungen gezeigt wird, ist das Trägermaterial
in jedem Fall in der Wand des Schlauchs eingebettet.
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Die
PCT-Anmeldung mit der Nummer WO 93/05842 für Shin et al. zeigt einen mit
Band umwickelten Katheter. Die Vorrichtung wird als Abschnitt eines
Dilatationskatheters gezeigt. Der Innenabschnitt 34 ist
eine spiralförmig
gewundene Spule und ist vorzugsweise ein Flachdraht. Siehe Seite
6, Zeilen 25 ff. Die Spule ist dann mit einem aufgeschrumpften Mantel 34 umwickelt,
der aus Polyethylen niedriger Dichte gebildet ist. Ein schmierendes
Material, beispielsweise eine Siliconbeschichtung, kann dann an
der Innenfläche
der Federspule angebracht werden, um „die Bedienbarkeit des Führungsdrahts
zu verbessern".
Auf Seite 6 der Schrift heißt es
auch, dass die „gesamte
Federspule vor deren Winden oder Ummanteln mit anderen Materialien
wie Teflon beschichtet werden kann, um deren Schlüpfrigkeit
zu verbessern oder andere Vorteile zu bieten. In manchen Ausführungen
ist die Federspule vergoldet".
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Endoskop-Konstruktionen
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Verschiedene
Endoskop-Konstruktionen, vorrangig in Größen, die größer als die endovaskulären Katheter
sind, setzen Konstruktionen mit steiferen Materialien ein.
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U.S.
Patent Nr. 4,676,229 für
Krasnicki et al. beschreibt eine Endoskop-Konstruktion 30 mit
einem rohrförmigen
Träger 31 mit
ultradünner
Wand, der aus einem schlüpfrigen
Material wie TEFLON gebildet ist. Die Konstruktion enthält einen
durch Filamente gestützten
Träger.
Das Filament ist mit einem Füllmaterial,
typischerweise einem Elastomermatenal, beschichtet und in dieses
eingebettet. Eine sehr schlüpfrige
Außenbeschichtung 35,
ganz wie in 2 gezeigt, bildet die Außenschicht
der Vorrichtung. 3 in Krasnicki et al. beschreibt
eine andere Abwandlung der endoskopischen Vorrichtung, bei der eine
andere Wahl eines Polymerschlauchs eingesetzt wird, aber die Anordnung
des faserartigen Trägers
in einem Zwischenmaterial aus einem Elastomer unterschiedlich bleibt.
In manchen Abwandlungen der Vorrichtung ist das Filament eng mit
dem rohrförmigen
Innenträger
verbunden, wobei ein Klebstoff 37 „wie z.B. Epoxidharzmörtel mit
ausreichender Verbindungsfestigkeit zum Halten des Filaments an
dem Träger,
wenn er zu einem engen Radius verformt wird," verwendet wird. Siehe Spalte 3, Zeilen
50 ff.
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U.S.
Patent Nr. 4,899,787 für
Ouchi et al. (und seine ausländische
verwandte deutsche Offenlegungsschrift DE-3242449) beschreibt einen
biegsamen Schlauch zur Verwendung in einem Endoskop mit einem biegsamen
einfachen rohrförmigen
Kernaufbau, der aus drei Teilen besteht. Die drei Teile sind ein äußerer Maschenwerkschlauch,
ein mittlerer Schlauch aus Thermoplastharz, der an dem äußeren Maschenwerkschlauch angebracht
ist, und ein Innenband, das aus Edelstahl oder dergleichen besteht,
welches an den beiden Polymer- und Maschenwerkschläuchen anhaftet,
so dass der Harzschlauch in dem fertigen biegsamen Schlauch einen
haftenden Kompressionsdruck wahrt. Das Patent legt auch die Herstellung
eines Endoskopschlauchs nahe, mit einer "Biegsamkeit, die schrittweise von einem
Ende des Schlauchs zum anderen variiert... [und wird hergestellt]
durch integrales Verbinden von zwei oder mehr Thermoplastharzschlauch-Abschnitten,
die jeweils aus Harzmaterialien mit unterschiedlichen Härten gebildet
sind, mit der Außenfläche der
rohrförmigen
Kernkonstruktion...".
Siehe Spalte 2, Zeilen 48 ff.
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U.S.
Patent Nr. 5,180,376 beschreibt einen Leitsondenmantel, welcher
eine dünne
Flachdrahtmetallspule verwendet, die nur an ihrer Außenfläche von
einer Kunststoffschlauchbeschichtung umgeben ist. Die Flachdrahtspule
wird dort platziert, um "die
Ausknickfestigkeit des Mantels bei gleichzeitiger Minimierung der Wandstärke des
Mantels" zu reduzieren.
Eine Abwandlung unter Verwendung von zwei entgegengesetzt gewundenen
Metallbändern
wird ebenfalls beschrieben.
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Die
europäische
Patentanmeldung 0,098,100 beschreibt einen biegsamen Schlauch für ein Endoskop, welcher
einen spiralförmig
gewundenen Metallstreifen mit Geflechtabdeckung angrenzend zur Außenfläche der
Spule und mit einer Polymerbeschichtung 9 noch weiter außen nutzt.
Innerhalb der Spule findet sich ein Paar schlanker biegsamer Mäntel, die
durch Löten
an einem "Vorderendteil 10" befestigt sind.
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Die
japanische Anmeldung Kokai 2-283,346 beschreibt einen biegsamen
Endoskopschlauch. Die rohrförmige
Außenhülle besteht
aus zwei Schichten aus einem laminierten Material hohen Molekulargewichts. Der
Schlauch weist ferner eine Innenschicht aus einem elastischen Material
auf, und zuallerinnerst findet sich ein Metallband, das Versteifung
bietet.
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Die
japanische Schrift Kokai 03-023830 zeigt auch die Hülle für einen
biegsamen Schlauch, der in einem Endoskop verwendet wird und aus
einem Geflecht 3 besteht, das durch Stricken eines feinen
Metalldrahts mit einem biegsamen Teil 2 erzeugt wird, welcher
durch spiralförmiges
Winden eines schichtartigen elastischen Riemenmaterials und einer
Hülle 4 erzeugt
wird, mit welcher die gesamte Außenfläche der Vorrichtung bedeckt
ist. Die Schrift scheint die Verwendung eines bestimmten Polyesterelastomers
zu betonen.
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Die
japanische Schrift Kokai 5-56,910 scheint einen mehrschichtigen
Endoskopschlauch zu zeigen, der aus Schichten des spiralförmig gewundenen
Metallbands bedeckt mit einem Polymermantel besteht.
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Die
französische
Patentschrift 2,613,231 beschreibt eine medizinische Sonde, die
mit einem Endoskop oder für
eine andere Vorrichtung zum Stimulieren des Herzens verwendet wird.
Die Vorrichtung scheint eine Spule mit einer Beabstandung von 0
bis 0,25 mm zu sein (siehe Seite 4, Zeile 20), mit vorzugsweise
rechteckigem Querschnitt (siehe Seite 4, Zeile 1) und bestehend
aus einer mehrphasigen Legierung, wie z.B. M35N, SYNTACOBEN oder
ELGELOY (siehe Seite 4).
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Die
deutsche Offenlegungsschrift DE-3642107 beschreibt einen Endoskopschlauch,
der aus einem Spiralschlauch, einem Geflecht aus Fasern, die zu
einem Netz verwoben sind (wobei das Geflecht auf die periphere Außenfläche des
Spiralschlauchs aufgebracht ist), und einem die periphere Außenfläche des
Geflechts bedeckenden Mantel gebildet ist.
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Keine
der genannten Vorrichtungen scheint eine distale Spitze zu haben,
die sich bei Ausüben
von Wärme
von einer ersten erwünschten
Form zu einer zweiten erwünschten
Form ändert
und in dieser zweiten Form bleibt.
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US-A-5,485,667
offenbart ein Verfahren für
das Anbringen einer Markierung an einem Katheter. In einer zweiten
Ausführung
dieses Verfahrens hat ein strahlenundurchlässiges Band aus Formgedächtnismaterial eine
ursprüngliche
Konfiguration, in der dessen Innendurchmesser in etwa gleich dem
Innendurchmesser des Katheters ist. Nach ausreichender Kühlung kann
das Band verformt werden, um seinen Außendurchmesser kleiner als
den Innendurchmesser des Katheters zu machen. Das verformte und
gekühlte
Band kann dann in dem Durchgang des Katheters positioniert werden.
Bei Erwärmen
des Bands weitet sich das Band, wobei es sich radial nach außen in Berührung mit
der radialen Innenfläche des
Durchgangs des Katheters bewegt. Eine fortgesetzte radiale Bewegung
des Bands nach außen
bewirkt, dass das Band gegen die radiale Innenfläche des Katheters drückt, wobei
die erhöhte
Temperatur des Bands das Polymermaterial des an dem Band anliegenden
Katheters schmilzt. Dadurch sinkt das Band in das Polymermaterial
des Katheters, bis es seine ursprüngliche Konfiguration erreicht.
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ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß wird ein
Katheterabschnitt an die Hand gegeben, welcher umfasst:
- a) ein rohrförmiges
formendes Element, welches eine erste Form und eine sich von der
ersten Form unterscheidende zweite Form aufweisen kann, wobei mindestens
eine von erster und zweiter Form nicht gerade ist, und
- b) eine thermisch erweichbare polymere Abdeckung außerhalb
des rohrförmigen
formenden Elements, wobei die Abdeckung das rohrförmige formende
Element in der ersten Form hält,
bis es einem Erwärmungsschritt
unterzogen wird,
wobei bei Erwärmen des Katheterabschnitts
die polymere Abdeckung so angeordnet ist, dass sie erweicht, damit
sich das formende Element selbst zu der zweiten Form formen kann,
und das formende Element bei Abkühlen
die zweite Form beibehält.
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Die
nachstehend beschriebenen und veranschaulichten bevorzugten Ausführungen
des Katheterabschnitts bestehen aus einem rohrförmigen formenden Element mit
einer ersten Form und einer zweiten Form. Die zweite Form unterscheidet
sich von der ersten Form. Um das rohförmige formende Element ist
eine thermisch erweichbare Polymerabdeckung angebracht. Die Abdeckung
kann das formende Element in einer Form, die als Ungleichgewicht
bezeichnet werden könnte,
bzw. einer ersten unter mechanischer Spannung stehenden Form halten.
Der mindestens diese zwei Bestandteile umfassende Katheterabschnitt
ist so ausgelegt, dass bei ausreichendem Erweichen der Polymerabdeckung
das formende Element sich aufgrund der inneren mechanischen Spannung,
die es aufweist, zu der oben erwähnten
zweiten Form formt.
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Das
rohrförmige
formende Element kann aus Metall oder Polymer bestehen. Vorzugsweise
umfasst das formende Element aber eine superelastische Legierung.
Das formende Element kann eine Spule bzw. Spulen oder ein gewebtes
oder nicht gewebtes Geflecht sein. Bandgeflechte aus superelastischer
Legierung sind aufgrund ihrer Fähigkeit
bevorzugt, die nicht elastische mechanische Spannung zu wahren und
bei Lösen der
polymeren Bewegungseinschränkung
zu einer vorherigen Form zurückzukehren.
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Die
bevorzugte superelastische Lieferung umfasst vorzugsweise Nickel
und Titan, vielleicht mit einer kleinen Menge eines Metalls der
Eisengruppe. Die superelastische Legierung weist am bevorzugtesten
eine Übergangstemperatur
unter 0°C
auf. Höhere Übergangstemperaturen
sind tolerierbar, und die Verwendung eines Temperaturgedächtnisses
der Legierung kann bei Bedarf genutzt werden. Die Verwendung der
Temperaturgedächtniseigenschaften
der superelastischen Legierung ist aber kein zentrales Merkmal der
Erfindung.
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Der
Katheterabschnitt wird wünschenswerterweise
als distaler Teil der Katheteranordnung verwendet. Offensichtlich
muss dies nicht sein.
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KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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1A zeigt
eine seitliche Teilansicht einer distalen Katheterspitze in einer
ersten Konfiguration bzw. ersten Form.
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1B zeigt
die distale Katheterspitze von 1A in
einer zweiten Konfiguration bzw. zweiten Form.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf eine Katheteranordnung, die einen erfindungsgemäß hergestellten
Katheterabschnitt aufweisen kann.
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3 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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4 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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5 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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6 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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7 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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8 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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9 zeigt
einen Teilquerschnitt eines erfindungsgemäßen Katheterabschnitts, der
erfindungsgemäß hergestellt
wurde.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung umfasst einen Katheterabschnitt, der aus mindestens einem
rohrförmigen
formenden Element und einem biegsamen, typischerweise polymeren
Außenelement
besteht. Zwar können
das Außenelement
und das formende Element in anliegendem Kontakt stehen, doch muss
dies nicht der Fall sein. Das formende Element kann aus einem Geflecht
oder einer Spule oder einer Kombination aus einem oder mehreren
dieser Bestandteile bestehen. Wie an anderer Stelle erwähnt wird,
wird das in diesen Katheterabschnitt eingebrachte formende Element
so behandelt, dass es in seinem Gleichgewichtszustand eine zweite
Form hat. Das formende Element wird in einer ersten Form – einer
Ungleichgewichtsform – die
sich von der zweiten Form unterscheidet, durch das Vorhandensein
der Außenschicht
gehalten wird. Der Katheterabschnitt ist aber durch das Anlegen
von Wärme
an dem äußeren einschränkenden
Element aufgrund der Erweichung dieser Schicht oder abhängig von
dem gewählten
Polymer, dem Durchlauf des Polymermaterials durch Tg° von einer Form
zur anderen selbst verformend. Der Katheterabschnitt kann der distale
Teil eines Katheteranordnung sein oder kann sogar an einer beliebigen
Stelle in der Katheteranordnung platziert werden.
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Lediglich
zur Veranschaulichung zeigt 1 einen
erfindungsgemäß hergestellten
Katheterabschnitt. Bei dieser Abwandlung (100) sind eine
Außenfläche (102)
und ein Markierungsband (104) ersichtlich. Die von dieser
Erfindung geforderte äußere Polymerabdeckung
kann das in den 1A und 1B gezeigte äußere rohrförmige Element
(102) sein oder sie kann sich innerseits der Fläche (102)
befinden.
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1B zeigt
den gleichen in 1A gezeigten distalen Katheterabschnitt
(100), aber nach einem Erwärmen, um es dem nicht dargestellten
formenden Element zu erlauben, sich selbst zur zweiten Form (106) zu
formen.
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Es
versteht sich, dass die in den 1A und 1B verzeichneten
Formen nur Hinweise für
Arten von Formen sind, die erfindungsgemäß verwendet werden können. Es
kann erfindungsgemäß eine beliebige erste
oder zweite Form verwendet werden. Es kann zum Beispiel erwünscht sein,
dass die erste (bzw. nicht nach dem Erwärmen vorliegende) Form eine
einfache 45°-
oder 90°-
oder Hirtenstab-Form ist und eine zweite Form nach dem Erwärmen gerade
ist oder umgekehrt.
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Ein
typischer aus mehreren Abschnitten bestehender Katheter (110),
welcher die Konzepte dieser Erfindung umfasst, wird in 2 gezeigt.
Ein solcher Katheter wird eingehender im U.S. Patent Nr. 4,739,768
für Engelson
als insbesondere für
neurologische und periphere Gefäßapplikationen
geeignet beschrieben. Ein solcher Katheter ist auch für weniger
anspruchsvolle Körperregionen
wie das Herz geeignet. Eine Schwierigkeit, die sich gezeigt hat,
wenn bei diesen Kathetern höhere
Ansprüche
an die Länge
gestellt werden, ist, dass der Katheter selbst manchmal eine Windung
in fernen distalen Regionen des Katheters nicht passieren kann. Der
Grund hierfür
ist, dass der Durchmesser des distalen Abschnitts des Katheters
notwendigerweise kleiner ist, wenn distale Regionen erreicht werden.
Zwar ist die Fähigkeit
zur Drehmomentübertragung
von dem proximalen Ende des Katheters zu dessen distalen Ende aufgrund
der Verwendung von Geflecht, wie es in Verbindung mit dieser Erfindung
beschrieben wird, stark verbessert, doch ist manchmal dieses Geflecht
nicht ausreichend. Das Vorsehen eines kleinen Betrags an Form an
dem distalen Abschnitt des Katheters kann den Unterschied zwischen
einem erfolgreichen Ablauf und einem erfolglosen bedeuten.
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Die
in
2 gezeigte typische Konfiguration weist einen
distalen Abschnitt (
112) mit erheblicher Biegsamkeit und
mit in diesem Fall einem Teil (
114) auf, der eine sekundäre Form
angenommen hat. Der in
2 gezeigte Katheter (
110)
weist auch einen Zwischenabschnitt (
116) auf, der typischerweise
weniger biegsam als der distale Abschnitt (
112) ist, sowie
einen langen proximalen Abschnitt (
118), der wiederum am
wenigsten biegsam ist. Der distale Abschnitt (
112) ist
recht biegsam und weich, um ein tiefes Vordringen in die Weichgewebe
des Körpers,
z.B. Gehirn und Leber, zu ermöglichen.
Verschiedene bekannte und häufig
benötigte
Zubehörteile
der Katheteranordnung (
100) umfassen ein oder mehrere strahlenundurchlässige Bänder (
120)
im distalen Bereich, um ein Erkennen der Position des distalsten
Teils der Katheteranordnung (
110) oder des Teils des Katheters
(
114) mit einer spezifischen Form unter Durchleuchtung
zu ermöglichen,
und es werden in
2 auch eine Lueranordnung (
122)
für einen
Führungsdraht
(
124) und ein Fluidzugang gezeigt. Die typischen Maße einer
erfindungsgemäß hergestellten
Katheteranordnung (
110) sind:
Gesamtlänge: | 60–250 cm |
Proximaler
Abschnitt (118): | 60–185 cm |
Zwischenabschnitt
(116): | 20–50 cm |
Distaler
Abschnitt (112): | 2,5–30 cm |
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Diese
Maße sind
für diese
Erfindung nicht ausschlaggebend und werden sowohl als Funktion der
zu behandelnden Erkrankung als auch als Auswahl durch den Konstrukteur,
der eine spezifische Auslegung für eine
solche Krankheit ausarbeitet, gewählt. Für die mit dieser Erfindung
hergestellten Katheter typisch sind Katheter in dem Bereich zwei
French bis fünf
French. Der Innendurchmesser dieser Katheter beträgt im Allgemeinen
0,127 mm (0,005 Zoll) bis 1,14 mm (0,045 Zoll).
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Eine
unter Einsatz dieses erfindungsgemäßen Konzepts hergestellte Katheteranordnung
(110) muss nicht aus drei Abschnitten zunehmender Steifigkeit
bestehen, wie in 2 gezeigt wird, sondern der
Katheter kann aus zwei einzelnen Abschnitten oder aus vier oder
mehr einzelnen Abschnitten unterschiedlicher Biegsamkeit bestehen.
Durch kluge Wahl der physikalischen Parameter der Katheterabschnitte
können
die Komponenten in jedem Abschnitt auch unterschiedliche physikalische
Parameter aufweisen (z.B. Schlüpfrigkeit, Biegsamkeit,
Wandstärke,
Innen- oder Außenschichtelement
oder Zusammensetzungen etc.).
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Wenn
eine aus drei Abschnitten bestehende Katheteranordnung (110),
wie in 2 gezeigt wird, erwünscht ist, ist typischerweise
aber nicht notwendigerweise der proximalste Abschnitt (118)
der „proximalere" oder „steife" Abschnitt, der hier
beschrieben wird. Wenn eine aus drei Abschnitten bestehende Katheteranordnung
erwünscht
ist, ist wiederum – wenn
auch nicht notwendigerweise – der
distalste Abschnitt (112) der „distalere" oder „am wenigsten steife" Abschnitt. Der mittlere
Abschnitt (116) kann entweder distaler oder proximaler
sein, abhängig
von der Situation der Beschreibung hier. Es versteht sich aber,
dass es ein seltener Infusionskatheter mit einem distaleren Abschnitt
ist, der steifer als einer seiner proximaleren Abschnitte ist.
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3 zeigt
einen vergrößerten Teilquerschnitt
eines Katheterkörpers
oder Abschnitts (200), welcher die grundlegendsten Aspekte
einer erfindungsgemäßen Abwandlung
zeigt. Wie in 3 gezeigt wird, weist der Katheterkörperabschnitt
(200) ein Außenabdeckungselement
(202) und ein Innenverkleidungselement (204) auf.
Zwischen dem Außenelement
und dem Innenelement (204) befindet sich das Versteifungselement (206)
In diesem Fall ist das Versteifungselement (206) ein gewebtes
Geflecht aus bandförmigen
Materialien. Auch wenn dies eine äußerst bevorzugte Abwandlung
ist, ist das Innenverkleidungselement (204) optional. Diese
Abwandlung wird unter Bezug auf andere Figuren nachstehend erörtert. Wie
in 3 gezeigt wird, sind sowohl das Außenelement
(202) als auch das Innenelement (204) aus Polymer.
Wenngleich sie aus Materialien gefertigt werden können, die
bei Erwärmen
aneinander haften, müssen
sie dies nicht tun. In manchen Fällen
können
sie Bestandteile enthalten, die in Art und Weise von Klebstoffen
wirken oder Klebstoffe sind, doch ist dies wiederum nicht notwendig.
Typischerweise ist bei der in 3 gezeigten
einfachen Abwandlung das Außenabdeckungselement
(202) aus einem Material, das aufgeschrumpft werden kann
(z.B. ein Polyethylen niedriger Dichte, vorzugsweise ein Copolymer,
das 5–20%
Ethylvinylacetet enthält)
oder anderweitig auf den Aufbau (z.B. Polyurethan) an dem Innenelement
(204) und dem gewebten Geflecht (206) aufgebracht
werden kann. Bevorzugte Polymermaterialien für die Innenverkleidung (204)
umfassen Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid (PVC), Ethylvinylacetat
(EVA), Polyurethane, Polyamide, Polyethylenterephthalat (PET) und
deren Gemische und Copolymere. Bevorzugte Materialien sowohl für das Innenelement
(204) als auch für
das Außenabdeckungselement
(202) umfassen Polytetrafluorethylen (PTFE oder TFE), Ethylen-Chlorfluorethylen (ECTFE),
fluoriertes Ethylenpropylen (FEP), Polychlortrifluorethylen (PCTFE),
Polyvinylfluorid (PVF) oder Polyvinylidenfluorid (PVDF). Besonders
bevorzugt für
das Innenelement (204) ist PTFE oder TFE.
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Wir
haben festgestellt, dass es bei Verwendung eines Fluorpolymers als
Innenschlauchelement (204) nützlich ist, die Außenfläche des
Elements zu ätzen,
um eine gute mechanische und chemische Fläche zu bieten, an der anliegende
Polymere anhaften. Bestimme Verfahren, die zum Beispiel aliphatische
Kohlenwasserstoffe und Natriummetall als Ätzlösung verwenden, sind als wirksam
bekannt.
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Eine
andere brauchbare Polymerklasse sind thermoplastische Elastomere,
einschließlich
solche, die Polyester als Bestandteile enthalten. Typisch für diese
Klasse ist HYTREL (Marke). Ferner kann ein Klebstoff auf die Außenfläche des
Innenschlauchs (204) oder auf die Innenfläche des
Außenschlauchs
(202) aufgebracht werden. Als diese Klebstoffe sind Polyester
und Polyimide besonders geeignet.
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Eine
Außenabdeckung
aus Polyethylen oder EVA oder deren Gemischen, Copolymeren etc.
ist eine ausgezeichnete Wahl für
das Außenabdeckungselement
(202). Das als Außenabdeckung
(202) verwendete Polymer wird typischerweise zu einem Schlauch
geeigneter Größe und Dicke
vorextrudiert und dann unter Verwendung ionisierender Strahlung
quervernetzt, um die Schmelztemperatur des sich ergebenden Schlauchs
zu erhöhen.
Der Schlauch wird dann aufgeblasen und eventuell gedehnt, um dem
enthaltenen Polymer eine bestimmte molekulare Ausrichtung zu geben.
Der so behandelte Schlauch kann dann über eine Kombination aus Innenverkleidung
(204) und gewebten Geflecht (206) gestriffen und
aufgeschrumpft werden.
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Wie
vorstehend erwähnt
kann abhängig
von der Verwendung, für
die der Katheterabschnitt eingesetzt werden soll, eine Vielzahl
anderer Polymere verwendet werden. Wenn der Katheterabschnitt (200)
zum Beispiel als proximaler Abschnitt verwendet wird, kann der Außenschlauch
ein Polyimid, ein Polyamid (beispielsweise „Nylons"), Polyethylen hoher Dichte (HDPE),
Polypropylen, PVC, verschiedene Fluorkohlenwasserstoffpolymere,
Polysulfone oder dergleichen sein. Mischungen, Legierungen, Gemische,
Copolymere, Blockcopolymere dieser und anderer Materialien sind
ebenfalls bei Bedarf geeignet.
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Wird
ein biegsamerer Abschnitt (200) erwünscht, kann das äußere Schlauchelement
(202) auch ein biegsameres Material wie Polyurethan, LDPE,
PVC, THV, etc. sowie andere Polymere geeigneter Weichheit oder eines
geeigneten Elastizitätsmoduls
sein.
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3 zeigt
die Ergebnisse entweder des Aufschrumpfens des äußeren Schlauchelements (202)
auf die Anordnung des Innenverkleidungsschlauchs (204)
und das gewebte Geflecht (206) oder das Tauchen der Unteranordnung
der Innenverkleidung (204) und des Geflechts (206)
in eine geschmolzene Flüssigkeit
oder Latexflüssigkeit
des äußeren Bereichs.
Die Kontaktbereiche zwischen dem äußeren Abdeckungselement (202)
und dem Innenverkleidungselement (204) werden in den Zwischenräumen zwischen
der offenen Webung des gewebten Geflechts (206) gezeigt.
Ein solcher Kontakt ist aber nicht immer erforderlich.
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Wenngleich
der offene Bereich zwischen den Windungen des Geflechts nicht unbedingt
als Mittel zur Ermöglichung
von Kontakt zwischen der Innenverkleidung (204) und der
Außenabdeckung
(202) nötig
ist, ist dies doch recht erwünscht,
wenn nur zwei Schichten verwendet werden. Wenn weiterhin das äußere Abdeckungselement
(202) durch Eintauchen unter Verwendung einer geschmolzenen
Flüssigkeit
oder eines Latexflüssigkeitsbads
auf die Außenfläche des
Katheterabschnitts (202) aufgebracht wird, ist der Kontakt
weitgehend unvermeidbar.
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Wir
haben festgestellt, dass bei Verwendung des höchst wünschenswerten Polyurethans
entweder als äußeres Abdeckungselement
(202) an sich oder als Innenbereich des äußeren Abdeckungselements
(202), z.B. unter einer weiteren äußeren Polyethylenschicht, ein
geeignetes Verfahren für
das Aufbringen des Polyurethans das Platzieren eines vorgeformten
Polyurethanschlauchs über
dem formenden Element oder gewebten Geflecht (206), das
Platzieren eines aufschrumpfbaren Polyethylenschlauchs über den
Polyurethanschlauch und das Erwärmen
der Kombination zum Ziehen des Polyurethans nach unten zur Geflechtfläche mit Hilfe
des Aufschrumpfvorgangs des Polyethylenschlauchs als Triebkraft
mit sich bringt. Die Polylethylenschicht kann entfernt oder belassen
werden.
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Die
Wanddicke des äußeren Schlauchelements
(202) kann abhängig
vom Kathetereinsatz, dem gewählten
Abschnitt des Katheters, der Polymerwahl und der Art des Katheters
nur 0,013 mm (0,5 mil) dünn
und bis zu 0,254 mm (10 mil) dick sein.
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Typischerweise
liegt die Wanddicke der Innenverkleidung bei 0,013 bis 0,076 mm
(0,5 bis 3,0 mil). Diese Maße
sind offensichtlich nur eine Orientierungshilfe, und jede spezifische
Katheterabwandlung muss sorgfältig
für den
speziellen Zweck, dem sie dienen soll, entwickelt werden.
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Jedes
der hierin genannten Polymere kann in Verbindung mit strahlenundurchlässigen Füllmaterialien wie
Bariumsulfat, Wismuttrioxid, Wismutcarbonat, Wolfram in Pulverform,
Tantal in Pulverform oder dergleichen verwendet werden, damit die
Position der verschiedenen Teile des Katheters im menschlichen Körper röntgenographisch
dargestellt werden kann.
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Es
liegt im Schutzumfang dieser Erfindung, mehrere Polymerschichten
(202) außerhalb
des formenden Elements (206) oder dessen Entsprechungen
darunter sowie mehrere Polymerverkleidungselemente innerseits davon
zu haben. Weiterhin liegt es im Schutzumfang der Erfindung, mehrere
Bestandteile des formenden Elements zu haben, z.B. gewebte Geflechte,
nicht gewebte Geflechte, Spulen aus Bändern, Draht oder andere Fasern
zwischen oder unter den verschiedenen Polymerschichten.
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Es
liegt weiterhin im Schutzumfang dieser Erfindung, mindestens eine
von Außenfläche des äußeren Elements
(202) und Innenfläche
der inneren Verkleidung (204) mit einer schlüpfrigen
Schicht zu beschichten, die mit der betreffenden Fläche entweder
chemisch verbunden oder physikalisch auf sie aufgebracht ist.
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Das
in der Abwandlung von 3 als formendes Element vorgefundene
gewebte Geflecht (206) kann aus verschiedenen Materialien
hergestellt werden. Die einzige übergreifende
Anforderung ist, dass das Material nach Formung und nach Bewegungseinschränkung in
einer Außenabdeckung
eine „Fixierung" einnehmen und ausreichend
Restspannung halten kann, die sich bei Erweichen der Außenabdeckung
lösen und
die Form der „Fixierung" bilden kann. Eine
Vielzahl von Kunststoffwerkstoffen oder Flüssigkristallpolymeren (LCP),
aromatischen Copolyestern mit einem streng geordneten Aufbau, der
selbstverstärkend
ist, sind geeignet. Manche Edelstähle sind ebenfalls geeignet,
wenngleich ein sorgfältiges
Abwägen
von Festigkeit und Fähigkeit
zur Ausbildung einer Form ohne elastische Rückverformung der Form aufgrund
des Auftragens der Außenschicht vorgenommen
werden muss. Am bevorzugtesten von allen Materialien ist eine Klasse
von Legierungen, die als superelastische Legierungen bekannt sind.
Diese Legierungen können
einen erheblichen Betrag an mechanischer Spannung ohne elastische
Verformung überstehen.
Wenngleich der Branche eine Reihe dieser Materialien bekannt sind,
sind Nickel-Titan-Legierungen aufgrund ihrer problemlosen Verfügbarkeit
und ihrer früheren
signifikanten Verwendung bei medizinischen Geräten bevorzugt. Nickel-Titan-Legierungen
mit superelastischen Eigenschaften, die im Allgemeinen als Nitinol
bekannt sind, wurden vor mehreren Jahrzehnten vom U.S. Naval Ordnance
Laboratory entdeckt. Frühe
Arbeit mit diesen Materialien wird in den U.S. Patenten Nr. 3,174,851
für Buehler
et al., 3,351,469 für
Rozner et al. und 3,753,700 für
Harrison et al. gezeigt. Handelsübliche
Legierungen, die bis zu etwa 8% oder mehr, vorzugsweise bis zu etwa
3% oder mehr eines oder mehrerer Mitglieder der Eisengruppe von
Metallen enthalten, z.B. Fe, Cr, Co, etc. gelten als in diese Klasse
superelastischer Nickel-Titan-Legierungen fallend, die für diese
erfindungsgemäße Fläche geeignet
sind. Am bevorzugtesten sind superelastische Nickel-Titan-Legierungen,
die 1,5 bis 2,5% Cr enthalten und eine Übergangstemperatur von unter
25°C und
am bevorzugtesten unter etwa 0°C
haben. Am bevorzugtesten sind Materialien, die im verwendeten Temperaturbereich
keinen temperaturinduzierten Phasenübergang durchlaufen.
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Gemische
dieser Materialien können
in den Geflechten und Spulen verwendet werden, die die formenden
Elemente dieser Erfindung bilden.
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Das
in 3 gezeigte Geflecht ist ein gewebtes Geflecht.
Die durch diese Erfindung verwendeten Geflechte können mit
Hilfe handelsüblicher
Flechtmaschinen hergestellt werden. Der Begriff „Geflecht" soll in diesem Fall rohrförmige Konstruktionen
umfassen, bei denen die die Konstruktion bildenden Bänder radial
ein- und austretend gewebt werden, so dass sie sich zur Bildung
eines ein einzelnes Lumen bildenden röhrenförmigen Elements kreuzen. Die
Geflechte können
aus einer geeigneten Anzahl an Bändern,
typischerweise 6 oder mehr, hergestellt werden. Jede Produktion
auf einer handelsüblichen
Flechtmaschine führt
typischerweise zu Geflechten mit 8 oder 16 Bändern.
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Metallbänder, die
zur Verwendung in dieser Abwandlung der Erfindung geeignet sind,
sind wünschenswerterweise
zwischen 0,0064 mm (0,25 mil) und 0,089 mm (0,5 mil) dick und zwischen
0,064 mm (2,5 mil) und 0,305 mm (12 mil) breit. Der Begriff „Band" soll lang gestreckte
Formen umfassen, deren Querschnitt nicht quadratisch oder rund ist
und typischerweise rechteckig, oval oder halboval sein kann. Sie
sollten ein Seitenverhältnis
von mindestens 0,5 (Dicke/Breite) haben. Bei den superelastischen
Legierungen, insbesondere Nitinol, können in jedem Fall die Dicke
und Breite in dem unteren Ende der genannten Bereiche liegen. Derzeit erwünschte Bänder umfassen
Größen von
0,019 mm × 0,1
mm (0,75 mil × 4
mil), 0,025 mm × 0,076
mm (1 mil × 3
mil), 0,025 mm × 0,1
mm (1 mil × 4
mil), 0,051 mm × 0,152
mm (2 mil × 6
mil) und 0,051 mm × 0,2
mm (2 mil × 8
mil).
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Die
das in 3 gezeigte Geflecht (206) bildende Bänder können auch
eine Betrag an nicht superelastischen Legierungsmaterialien enthalten.
Wenngleich Metallbänder
wegen ihrer Verhältnisse
von Festigkeit zu Gewicht als Hilfsmaterialien bevorzugt sind, können auch
faserartige Materialien (sowohl synthetisch als auch natürlich) verwendet
werden. Bevorzugt werden aufgrund von Kosten, Festigkeit und guter
Verfügbarkeit Edelstähle (SS304,
SS306, SS308, SS316, SS318, etc.) und verschiedene Wolframlegierungen.
Bei bestimmten Anwendungen, insbesondere bei Verwendung in Katheterabschnitten
mit kleineren Durchmessern, können verformbare
Metalle und Legierungen, wie Gold, Platin, Palladium, Rhodium, etc.
verwendet werden. Eine Platinlegierung mit ein paar Prozent Wolfram
ist zum Teil wegen ihrer Strahlenundurchlässigkeit bevorzugt. Geeignete
nichtmetallische Bänder
umfassen Hochleistungsmaterialien wie zum Beispiel aus Polyaramiden
(z.B. Kevlar®)
und Graphitfasern.
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Das
in 3 gezeigte Geflecht hat einen Sollanstellwinkel
von 45°.
Die Erfindung ist eindeutig nicht hierauf beschränkt. Andere Geflechtanstellwinkel
von 20° bis
60° sind
ebenfalls geeignet. Eine wichtige Abwandlung dieser Erfindung ist
die Fähigkeit,
den Anstellwinkel des Geflechts entweder zum Zeitpunkt des Webens
des Geflechts oder zum Zeitpunkt der Aufnahme des Geflechts in den
Katheterabschnitt bzw. die Katheterabschnitte zu verändern.
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Nach
dem Weben des Geflechts kann der Abschnitt, dem eine zweite Form
verliehen werden soll, von dem geraden Dorn befreit werden, der
zum Weben des Schlauchs verwendet wird, und es kann ein geformter Dorn
eingesetzt werden. Der geformte Dorn hat wie vorstehend beschrieben
eine Form der zweiten Form des Katheterabschnitts. Der Dorn und
das gewebte Geflecht werden dann bei einer geeigneten Temperatur
und Zeitdauer wärmebehandelt,
um dem rohrförmigen
Geflecht die erwünschte
Form zu verleihen. Die erforderliche Temperatur und die erforderliche
Zeit sind offensichtlich eine Funktion des gewählten Materials, doch kann zum
Beispiel eine superelastische Cr-haltige Nickel-Titan-Legierung,
die zu einem Band von 0,025 × 0,12
mm (1 × 4
mil) gerollt und zu einem aus 6 Elementen bestehenden Geflecht gebildet
wurde, einige Minuten lang auf eine Temperatur von 287–398°C (550–750°C) erwärmt werden,
um dem formenden Element die erwünschte
Form zu verleihen.
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Man
kann beobachten, dass die gewebten superelastischen Legierungsgeflechte
und -spulen, die nicht so wärmebehandelt
wurden, sich wieder lösen,
wenn sie Gelegenheit dazu haben. Daher kann es wünschenswert sein, diese superelastischen
Legierungsgeflechte oder -spulen in einer Reihe von Schritten wärmezubehandeln.
Zum Beispiel können
das formende Element und der gerade Dorn in einem ersten Schritt wärmebehandelt
werden, und erst dann würde
der Abschnitt des Dorns, der dem rohrförmigen formenden Element zugrunde
liegt, entweder durch Entfernen und Ersetzen mit einem Formdorn
geformt werden oder der Abschnitt des Dorns würde zu der gewünschten
Form für
die anschließende
Wärmebehandlung
gebogen werden.
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Sobald
das formende Element so zur zweiten Konfiguration oder Form geformt
wurde, muss es dann in die erste Form zurückgeformt werden. Wenngleich
dies für
diese Erfindung nicht unbedingt erforderlich ist, kann die erste
Form gerade sein; andere Formen können wünschenswert sein. Wie vorstehend
erwähnt
kann die erste Form sogar nicht gerade sein und die zweite Form
kann bei Bedarf allgemein geradlinig sein.
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In
jedem Fall wird das formende Element auf einen Dorn mit der Form
der ersten Form gesetzt. Eine Polymerschicht einer geeigneten Art,
Dicke, Steifigkeit etc. wird dann auf das Äußere des formenden Elements gegeben.
Die vorstehend erörterten
Polymere sind für
diese Schicht geeignet. Die Polymerschichten sollten bei Temperaturen
in der Nähe
von 79–107°C (175–225°F) erweichbar
sein, damit der Katheterabschnitt die zweite Form unter Verwendung
von Dampf bildenden Strömen, die
in Operationssälen
häufig
verfügbar
sind, einnehmen kann. Eine so hohe Erweichungstemperatur lässt auch
das Halten der Form während
der Verpackung, Sterilisierung, dem Versand und während der
Lagerung in Räumen
des Nutzers zu.
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Schließlich kann
die Innenschicht (204) an Stelle einer Polymerschicht eine
Spule aus Draht oder Band sein, um eine harte Oberfläche vorzusehen,
in der ein Führungsdraht
problemlos gleiten kann. Das ist aufgrund der Schwierigkeit, einen
ausreichenden Polymeraußenschlauch
zur Wahrung der ersten Form vorzusehen, keine erwünschte Abwandlung.
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4 zeigt
eine andere Abwandlung (210) des erfindungsgemäßen Katheterabschnitts,
bei dem die Außenabdeckung
(202) und die Innenverkleidung (204) gleich dargestellt
sind. Das Geflecht (212) ist aber ein gewebtes Geflecht
aus einem zylindrischen Material, beispielsweise Draht oder Faden.
Die das gewebte Geflecht (212) bildenden Materialien können die
gleichen sein, wie sie bei Erörterung
der obigen Abwandlung von 3 verwendet
wurden.
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Diese
Abwandlungen hat Vor- und Nachteile. Aufgrund der Verwendung des
Materials mit einem etwas runderem Querschnitt als das in der Abwandlung
von 3 vorgefundene Band kann das Gesamtprofil der
Kathetervorrichtung etwas größer sein.
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5 zeigt
eine weitere Abwandlung des Katheterabschnitts (220), der
von ähnlichem
Aufbau wie in den 3 und 4 ist. In
dieser Abwandlung ist das Geflecht (222) nicht „gewebt", sondern ist stattdessen eine
Reihe von Spulen, die nicht wie die Geflechte der Abwandlungen der 3 und 4 ein-
und austretend gewebt wurden. Eine oder mehrere innere Spulen werden
auf einen Innendorn oder irgendeinen Schlauch gewunden, und wünschenswerterweise
wird eine ähnliche
Anzahl von Außenbandspulen
außen
an den gegenläufigen
Innenspulen gewunden. Diese Vorrichtungen sind etwas schwieriger
herzustellen, da die Spulen nicht inhärent ihren strukturellen Zusammenhalt
so wie ein gewebtes Geflecht wahren können. Dennoch sind die Struktur
dieses Katheterabschnitts auf der Grundlage einer Bandspule und
die in 6 gezeigte ähnliche
Abwandlung (224), die nicht gewebte Spulen (226)
auf Draht- oder Stranggrundlage verwendet, zulässige Alternativen zu der in
den 3 und 4 gezeigten bevorzugten Abwandlung.
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7 zeigt
eine noch weitere Abwandlung (230) des erfindungsgemäßen Katheterabschnitts.
Bei dieser Abwandlung werden zwei unabhängige Konzepte gezeigt. Das
erste Konzept ist die Verwendung einer einzelnen Innenspule (232)
als Versteifungselement. Die Spule besteht aus einem oder mehreren
Bändern,
die aus den oben erwähnten
Materialien bestehen. Weiterhin weist der Katheterabschnitt (230)
kein inneres Polymerschlauchelement auf. Stattdessen sieht das Versteifungselement
(232) ein offenes Lumen von einem Ende zum anderen vor.
Die Verwendung einer einzelnen Spule und die Verwendung einer Spule
und die Verwendung eines Versteifungselements ohne innere Verkleidung
sind die zwei unabhängig
verwendbaren Konzepte, die aus dieser Abwandlung hervorgehen.
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8 zeigt
eine Abwandlung (234), die statt des einen oder der mehreren
Bandspulen (232), die in 7 verwendet
werden, eine oder mehrere Spulen (236) mit Bestandteilflächen mit
rundem Querschnitt verwendet.
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9 zeigt
schließlich
eine Abwandlung (240) der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der ein
gewebtes Geflecht (242) in de Weise der Spulen ((232)
in 7, (236) in 8) verwendet
wird und ein offenes Lumen in dem Katheterabschnitt (230)
bildet.
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Wir
möchten
betonen, dass diese Katheterabschnitte zwar spezielle Verwendung
in dem distalen Abschnitt der Katheter finden, die in neurologischen
Anwendungen und anderen Weichorgananwendungen eingesetzt werden,
doch kann der Katheterabschnitt auch an jeder Stelle verwendet werden,
an der eine Änderung
der Form durch Anlegen eines mäßigen Wärmebetrags
erwünscht
ist. Es kann sogar erwünscht
sein, eine Reihe dieser Abschnitte mit austauschbaren Konfigurationen
zu haben, die in bestimmten Situationen entlang der Länge des
Katheters angeordnet werden. Wenn dieser neurologische Katheter
zum Beispiel im kardiovaskulären
Einsatz verwendet wird, kann es erwünscht sein, ein Paar oder mehrere
Stellen im Katheter zu haben, so dass die Vorrichtung einen großen Hirtenstab
bildet, um einen einfachen Zugang zu distalen Bereichen von Herzarterien
zu ermöglichen.
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Diese
Erfindung wurde beschrieben und es wurden spezifische Beispiele
der Erfindung dargestellt. Die Verwendung dieser Einzelheiten soll
die Erfindung in keiner Weise einschränkten.