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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. GEBIET DER ERFINDUNG:
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Hochleistungs-Halbleitervorrichtung
und ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
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2. BESCHREIBUNG DES STANDES
DER TECHNIK:
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In
letzter Zeit haben auf dem Gebiet der CMOS-Halbleitervorrichtungen
immer mehr Vorrichtungen eine Struktur mit drei Wannen übernommen, in
der eine tiefe Wanne zur herkömmlichen
Struktur mit zwei Wannen hinzugefügt ist (siehe beispielsweise
technischer Bericht der Mitsubishi Electric Corporation, Band 68,
Nr. 3, S. 7–10,
1994). Die Struktur mit drei Wannen wurde übernommen, um zwei oder mehr
Typen von Substratpotentialen zusammen in einer n-Wanne bzw. einer
p-Wanne in einem Chip einzuschließen. Ein beispielhaftes bekanntes
Verfahren zur Herstellung der Struktur mit drei Wannen ist in den
6A bis
6E gezeigt. Ähnliche
Vorrichtungen sind z.B. in
EP
0245515 ,
US 5501993 ,
DE 4230687 und
US 5116777 beschrieben.
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Wie
in 6A gezeigt, wird insbesondere zuerst eine LOCOS-Isolationsschicht 42 auf
einer der zwei Hauptoberflächen
eines Halbleitersubstrats 41 vom p-Typ (auch einfach als "Substrat 41" bezeichnet) ausgebildet.
Wie in 6B gezeigt, wird als nächstes eine
Resistmaske 43 in einem vorgeschriebenen Bereich der einen
Hauptoberfläche
des Halbleitersubstrats 41 vom p-Typ mit der LOCOS-Isolationsschicht 42 in
den entsprechenden Positionen ausgebildet. Dann wird P+ (Phosphorionen)
in das Substrat 41 mit einer hohen Beschleunigungsenergie unter
Verwendung der Maske 43 implantiert, wodurch eine n-Wanne 44 in
einer tiefen Position im Substrat 41 ausgebildet wird.
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Dann
wird die Resistmaske 43 entfernt und eine andere Resistmaske 45 wird
ausgebildet, um einen vorgeschriebenen Bereich der einen Hauptoberfläche des
Sub strats 41 zu bedecken. Unter Verwendung der Maske 45 wird
B+ (Borionen) in das Substrat 41 implantiert,
wodurch eine erste p-Wanne 46 im Substrat 41 so
ausgebildet wird, dass sie mit der tiefen n-Wanne 44 in
Kontakt steht. Durch dieselbe Implantation von B+ wird
eine zweite p-Wanne 47 in einem Bereich ausgebildet, in
dem die erste p-Wanne 46 nicht ausgebildet ist, wie in 6C gezeigt.
Durch weiteres Durchführen
der Ionenimplantation unter verschiedenen Bedingungen unter erneuter
Verwendung derselben Maske 45 werden eine Durchgriffs-Stopschicht
und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in 6C gezeigt)
für einen
ersten n-Kanal-MOS-Transistor mit einem tiefen Substratpotential
innerhalb der ersten p-Wanne 46 ausgebildet.
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Nachdem
die Resistmaske 45 entfernt ist, wird noch eine weitere
Resistmaske 48 in Bereichen entsprechend den Bereichen,
in denen die erste p-Wanne 46 und die zweite p-Wanne 47 ausgebildet sind,
ausgebildet. Unter Verwendung der Maske 48 wird P+ in das Substrat 41 implantiert,
wodurch eine n-Wanne 49 ausgebildet wird, wie in 6D gezeigt. Durch
weiteres Durchführen
der Ionenimplantation unter verschiedenen Bedingungen unter erneuter Verwendung
derselben Maske 48 werden eine Durchgriffs-Stopschicht
und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in 6D gezeigt)
für einen
p-Kanal-MOS-Transistor innerhalb der n-Wanne 49 ausgebildet.
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Nachdem
die Resistmaske 48 entfernt ist, wird als nächstes noch
eine weitere Resistmaske 50 in einem Bereich entsprechend
einem Bereich ausgebildet, der den Bereich ausschließt, in dem
die zweite p-Wanne 47 ausgebildet ist, wie in 6E gezeigt.
Unter Verwendung der Maske 50 wird B+ in
das Substrat 41 implantiert, wodurch eine Durchgriffs-Stopschicht
und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in 6E gezeigt)
für einen
zweiten n-Kanal-MOS-Transistor mit einem flachen Substratpotential
innerhalb der zweiten p-Wanne 47 ausgebildet werden.
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Das
vorstehend beschriebene herkömmliche Verfahren
zur Herstellung der Struktur mit drei Wannen umfasst zusätzliche
zwei weitere Maskenprozesse im Vergleich zum Verfahren zur Herstellung
der herkömmlichen
Struktur mit zwei Wannen. Da der Maskenprozess im Allgemeinen die
Schritte des Beschichtens, Strukturierens und Entfernens der Maske beinhaltet,
verursachen solche zusätzlichen
zwei weiteren Maskenprozesse gewöhnlich
eine signifikante Steigerung der Zeit und Kosten für die Herstellung.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
Halbleitervorrichtung der vorliegenden Erfindung umfasst: ein Substrat
eines Leitfähigkeitstyps;
eine Wanne (A), die im Substrat vorgesehen ist und denselben Leitfähigkeitstyp
aufweist wie der Leitfähigkeitstyp
des Substrats; eine Wanne, die im Substrat vorgesehen ist und einen
zum Leitfähigkeitstyp
des Substrats entgegengesetzten Leitfähigkeitstyp aufweist; und eine
vergrabene Wanne, die in einer tiefen Position im Substrat vorgesehen
ist und den zum Leitfähigkeitstyp
des Substrats entgegengesetzten Leitfähigkeitstyp aufweist. Eine
vergrabene Wanne desselben Leitfähigkeitstyps
wie der Leitfähigkeitstyp
des Substrats ist ferner so vorgesehen, dass sie mit zumindest einem
Teil eines unteren Abschnitts der Wanne (A) in Kontakt steht, so
dass die Wanne zumindest teilweise mit dem Substrat elektrisch verbunden
ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst eine Halbleitervorrichtung:
ein Substrat eines ersten Leitfähigkeitstyps; eine
erste Wanne eines zweiten Leitfähigkeitstyps; eine
zweite Wanne des ersten Leitfähigkeitstyps; eine
dritte Wanne des ersten Leitfähigkeitstyps;
eine vierte Wanne des zweiten Leitfähigkeitstyps; und eine fünfte Wanne
des ersten Leitfähigkeitstyps.
Die erste Wanne ist eine vergrabene Wanne, die in einer tiefen Position
im Substrat vorgesehen ist. Die vierte Wanne steht mit einem oberen
Abschnitt der ersten Wanne in Kontakt. Die zweite Wanne steht mit
einem oberen Abschnitt der ersten Wanne in Kontakt und ist von der
vierten Wanne umgeben. Die fünfte
Wanne ist eine vergrabene Wanne, die so vorgesehen ist, dass sie
mit zumindest einem Teil eines unteren Abschnitts der dritten Wanne
in Kontakt steht. Die erste Wanne und die fünfte Wanne sind auf im Wesentlichen
der gleichen Höhe
im Substrat vorgesehen.
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In
einer Ausführungsform
steht der gesamte untere Abschnitt der dritten Wanne mit der fünften Wanne
in Kontakt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
steht ein Teil eines unteren Abschnitts der dritten Wanne mit der
fünften
Wanne in Kontakt und der Rest des unteren Abschnitts der dritten
Wanne steht mit der ersten Wanne in Kontakt.
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In
einer Ausführungsform
ist ein Teil der zweiten Wanne ein Speicherzellenbereich mit einem Speicherzellentransistor
und der Rest der zweiten Wanne ist ein Peripherieschaltungsbereich
in der Nähe
der Speicherzelle, wobei der Peripherieschaltungsbereich einen Transistor
desselben Kanaltyps wie der Kanaltyp des Speicherzellentransistors
umfasst. Die dritte Wanne ist ein Peripherieschaltungsbereich, der
von der Speicherzelle entfernt ist, und umfasst einen Transistor
desselben Kanaltyps wie der Kanaltyp des Speicherzellentransistors,
und die vierte Wanne ist ein Peripherieschaltungsbereich mit einem
Transistor eines zum Kanaltyp des Speicherzellentransistors entgegengesetzten
Kanaltyps.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist ein Teil der dritten Wanne ein Speicherzellenbereich mit einem
Speicherzellentransistor und der Rest der dritten Wanne ist ein
Peripherieschaltungsbereich in der Nähe der Speicherzelle, wobei
der Peripherieschaltungsbereich einen Transistor desselben Kanaltyps wie
der Kanaltyp des Speicherzellentransistors umfasst. Die zweite Wanne
ist ein Peripherieschaltungsbereich, der von der Speicherzelle entfernt
ist, und umfasst einen Transistor desselben Kanaltyps wie der Kanaltyp
des Speicherzellentransistors. Die vierte Wanne ist ein Peripherieschaltungsbereich
mit einem Transistor eines zum Kanaltyp des Speicherzellentransistors
entgegengesetzten Kanaltyps und die fünfte Wanne ist nur unter dem
Speicherzellenbereich der dritten Wanne vorgesehen.
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Eine
Grenzfläche
zwischen dem Speicherzellebereich und dem Peripherieschaltungsbereich, der
von der Speicherzelle entfernt ist, kann im Wesentlichen in derselben
Ebene existieren wie eine Grenzfläche zwischen der fünften Wanne
und dem Substrat.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur
Herstellung einer Halbleitervorrichtung geschaffen. Das Verfahren
umfasst die Schritte: Durchführen
einer Ionenimplantation in ein Substrat eines ersten Leitfähigkeitstyps,
wodurch eine erste Wanne eines zweiten Leitfähigkeitstyps in einer tiefen
Position im Substrat ausgebildet wird; Durchführen einer Ionenimplantation
in das Substrat, wodurch eine zweite Wanne des ersten Leitfähigkeitstyps
und eine dritte Wanne des ersten Leitfähigkeitstyps ausgebildet werden,
die beide mit einem oberen Abschnitt der ersten Wanne in Kontakt
stehen; Ausbilden einer vierten Wanne des zweiten Leitfähigkeitstyps
in einer Position entsprechend einem Bereich zwischen der zweiten
und der dritten Wanne, wobei die vierte Wanne so ausgebildet wird,
dass sie mit einem oberen Abschnitt der ersten Wanne in Kontakt
steht; und Durchführen
einer Ionenimplantation, wodurch ein Teil der ersten Wanne, der
direkt unter der dritten Wanne liegt, teilweise kompensiert wird
und stattdessen darin eine fünfte Wanne
des ersten Leitfähigkeitstyps
ausgebildet wird.
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In
einer Ausführungsform
ist der Schritt des Durchführens
der Ionenimplantation zum Ausbilden der zweiten Wanne und der dritten
Wanne der Schritt des Durchführens
einer Überlagerungsionenimplantation
in das Substrat ohne Verwendung einer Maske. Eine Dosis der Ionenimplantation
zum Ausbilden der vierten Wanne wird so festgelegt, dass eine vorgeschriebene
effektive Konzentration einer Störstelle des
zweiten Leitfähigkeitstyps
in Anbetracht der Konzentration einer Störstelle des ersten Leitfähigkeitstyps,
die durch die Überlagerungsionenimplantation erhalten
wird, erhalten wird.
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In
einer Ausführungsform
wird während
des Schritts des Durchführens
der Ionenimplantation zum Ausbilden der fünften Wanne eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
eines in der dritten Wanne auszubildenden Transistors gleichzeitig
ausgebildet.
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In
einer Ausführungsform
umfasst der Schritt des Durchführens
der Ionenimplantation, um zumindest teilweise einen Teil der ersten
Wanne zu kompensieren, den Schritt des vollständigen Kompensierens des Teils
der ersten Wanne, der direkt unter der dritten Wanne liegt, und
stattdessen des Ausbildens der fünften
Wanne darin.
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Alternativ
umfasst der Schritt des Durchführens
der Ionenimplantation, um zumindest teilweise einen Teil der ersten
Wanne zu kompensieren, den Schritt des nur teilweise Kompensierens
des Teils der ersten Wanne, der direkt unter der dritten Wanne liegt, und
stattdessen des Ausbildens der fünften Wanne
darin.
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In
einer Ausführungsform
umfasst der Schritt des Durchführens
der Ionenimplantation zum Ausbilden der fünften Wanne den Schritt des
Ausbildens einer Resistmaske, um einen Bereich der dritten Wanne
zu bedecken, wo eine Speicherzelle ausgebildet werden soll, und
dann des Durchführens
einer Ionenimplantation.
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Folglich
macht die hierin beschriebene Erfindung die Vorteile (1) des Schaffens
einer Hochleistungs-Halbleitervorrichtung mit einer Struktur mit
drei Wannen, die nur durch Hinzufügen einer minimalen möglichen
Anzahl von Produktionsschritten hergestellt werden kann, und (2)
des Schaffens eines Verfahrens zur Herstellung einer solchen Halbleitervorrichtung
möglich.
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Diese
und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden für Fachleute
beim Lesen und Verstehen der folgenden ausführlichen Beschreibung mit Bezug
auf die begleitenden Fig. ersichtlich.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Querschnittsansicht, die schematisch eine Struktur einer Halbleitervorrichtung
in einem ersten erfindungsgemäßen Beispiel
darstellt;
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2A bis 2E sind
Querschnittsansichten, die schematisch ein Verfahren zur Herstellung der
in 1 gezeigten Halbleitervorrichtung darstellen;
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3A bis 3D sind
Querschnittsansichten, die schematisch ein Verfahren zur Herstellung
einer Halbleitervorrichtung in einem zweiten erfindungsgemäßen Beispiel
darstellen;
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4 ist
eine Querschnittsansicht, die schematisch eine Struktur einer Halbleitervorrichtung
in einem dritten erfindungsgemäßen Beispiel
darstellt;
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5A bis 5F sind
Querschnittsansichten, die schematisch ein Verfahren zur Herstellung der
in 4 gezeigten Halbleitervorrichtung darstellen;
und
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6A bis 6E sind
Querschnittsansichten, die schematisch ein Verfahren zur Herstellung
einer herkömmlichen
Halbleitervorrichtung darstellen.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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(Beispiel 1)
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1 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Struktur einer Halbleitervorrichtung
in einem ersten erfindungsgemäßen Beispiel
darstellt.
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Wie
in 1 gezeigt, sind in der Halbleitervorrichtung im
ersten Beispiel eine erste p-Wanne 4 und
eine zweite p-Wanne 5 selektiv entlang von einer von zwei
Hauptoberflächen
eines Halbleitersubstrats 1 vom p-Typ (auch einfach als "Substrat 1" bezeichnet) vorgesehen.
Die erste p-Wanne 4 ist von n-Wannen 6b und 6c,
die benachbart zur ersten p-Wanne 4 vorgesehen sind, und
einer tiefen n-Wanne (auch als "vergrabene
n-Wanne" bezeichnet) 3b,
die in einer tiefen Position vorgesehen ist, so dass sie mit den unteren
Abschnitten der ersten p-Wanne 4 und der n-Wannen 6b und 6c in
Kontakt steht, umgeben. Die zweite p-Wanne 5 ist andererseits
mit dem Halbleitersubstrat 1 über eine tiefe p-Wanne (auch
als "vergrabene
p-Wanne" bezeichnet) 7 elektrisch
verbunden, die direkt unter der zweiten p-Wanne 5 vorgesehen ist,
so dass sie mit der zweiten p-Wanne 5 in Kontakt steht.
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Folglich
sind die erste p-Wanne 4 und die zweite p-Wanne 5 elektrisch
voneinander isoliert und daher können
die erste p-Wanne 4 und die zweite p-Wanne 5 auf
voneinander verschiedene Potentiale gesetzt werden.
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In
der folgenden Beschreibung werden für den Zweck der Vereinfachung
die n-Wannen 6a, 6b und 6c gemeinsam
als "n-Wanne(n) 6" bezeichnet und die
vergrabenen n-Wannen 3a und 3b werden gemeinsam
als "vergrabene
n-Wanne(n) 3" bezeichnet.
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Eine
LOCOS-Oxidschicht (Isolationsbereich) 2 ist an jeweiligen
Grenzen zwischen den Wannen 4 und 6 und zwischen
den Wannen 5 und 6 auf der einen Haupt- Oberfläche des
Halbleitersubstrats 1 vorgesehen.
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Die
vergrabene n-Wanne 3 und die vergrabene p-Wanne 7 sind
auf im Wesentlichen der gleichen Höhe im Halbleitersubstrat 1 vorgesehen.
Folglich liegen die unteren Abschnitte der ersten und der zweiten
p-Wanne 4 und 5 auf im Wesentlichen der gleichen
Höhe wie
der untere Abschnitt der n-Wannen 6.
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In
diesem Beispiel ist die zweite p-Wanne 5 benachbart zu
den n-Wannen 6 vorgesehen. Alternativ kann die n-Wanne 6 von
den zweiten p-Wannen 5 umgeben sein, in welchem Fall das
Potential der n-Wanne 6 wie bei der herkömmlichen
Vorrichtung unabhängig
verändert
werden kann.
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Mit
Bezug auf die 2A bis 2E wird
ein Verfahren zur Herstellung der Halbleitervorrichtung im ersten
Beispiel beschrieben.
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Wie
in 2A gezeigt, wird zuerst in einem vorgeschriebenen
Bereich von einer von zwei Hauptoberflächen des Halbleitersubstrats 1 vom p-Typ
mit einem spezifischen Widerstand von beispielsweise etwa 1 × 1015 cm–3 eine LOCOS-Oxidschicht 2 mit
einer Dicke von beispielsweise etwa 300 nm selektiv ausgebildet.
Als Halbleitersubstrat 1 wird beispielsweise ein Siliziumsubstrat
verwendet.
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Wie
in 2B gezeigt, wird als nächstes P+ (Phosphorionen)
durch die gesamte eine Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats 1 hindurch
implantiert, wodurch eine vergrabene n-Wanne 3 in einer
tiefen Position im Substrat 1 ausgebildet wird. Die Implantation
wird unter der Bedingung beispielsweise einer Beschleunigungsenergie
von etwa 1200 keV und einer Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2 durchgeführt.
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Wie
in 2C gezeigt, wird dann eine Resistschicht 8 selektiv
auf einem vorgeschriebenen Bereich der einen Hauptoberfläche des
Substrats 1 durch ein bekanntes Verfahren ausgebildet.
Unter Verwendung der Resistschicht 8 als Maske wird B+ durch die eine Hauptoberfläche des
Substrats 1 hindurch unter drei verschiedenen Bedingungen
implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa 400 keV und
eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2; (2) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 100 keV und eine Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2;
und (3) eine Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und eine Dosis
von etwa 2 × 1012 cm–2. Folglich wird die
erste p-Wanne 4 so
ausgebildet, dass sie mit einem oberen Abschnitt der vergrabenen
n-Wanne 3 in
Kontakt steht, und auch eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
(keine ist in den Fig. gezeigt) für einen ersten n-Kanal-MOS-Transistor,
der in der ersten p-Wanne 4 ausgebildet werden soll, werden
in der p-Wanne 4 ausgebildet.
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Durch
die vorstehend beschriebene Ionenimplantation wird B+ auch
in einen Bereich 51 implantiert, in dem die zweite p-Wanne 5 (siehe 2E) ausgebildet
werden soll. Folglich ist die Ausbildung der zweiten p-Wanne 5 im
Bereich 51 fast vollendet und eine ähnliche Lagenstruktur wird
ausgebildet, einschließlich
einer Durchgriffs-Stopschicht
und einer Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in den
Fig. gezeigt) innerhalb des Bereichs 51.
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Nachdem
die Resistschicht 8 entfernt ist, wie in 2D gezeigt,
wird eine Resistschicht 9 so ausgebildet, dass sie selektiv
einen Berech bedeckt, der von der Resistschicht 8 nicht
bedeckt war. Unter Verwendung der Resistschicht 9 als Maske
wird P+ durch die eine Hauptoberfläche des
Halbleitersubstrats 1 hindurch unter zwei verschiedenen
Bedingungen implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa 700
keV und eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2; und (2) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 200 keV und eine Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2.
Ferner wird unter Verwendung derselben Resistschicht 9 wieder als
Maske B+ durch die eine Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats 1 hindurch
mit einer Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und einer Dosis
von etwa 3 × 1012 cm–2 implantiert. Folglich
wird die n-Wanne 6 so ausgebildet, dass sie mit einem oberen Abschnitt
der vergrabenen n-Wanne 3 in Kontakt steht, und auch eine
Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
(keine ist in den Fig. gezeigt) für einen p-Kanal-MOS-Transistor,
der in der n-Wanne 6 ausgebildet werden soll, werden innerhalb
der n-Wanne 6 ausgebildet.
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Nachdem
die Resistschicht 9 entfernt ist, wie in 2E gezeigt,
wird eine Resistschicht 10 so ausgebildet, dass sie einen
Teil der Oberfläche
des Halbleitersubstrats 1, ausschließlich eines Bereichs entsprechend
dem Bereich 51 (wo eine zweite p-Wanne 5 ausgebildet
werden soll), der in 2D gezeigt ist, bedeckt. Unter Verwendung
der Resistschicht 10 als Maske wird B+ durch
die eine Hauptoberfläche
des Halbleitersubstrats 1 unter drei verschiedenen Bedingungen
implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa 700 keV und
eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2; (2) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 130 keV und eine Dosis von etwa 2 × 1012 cm–2;
und (3) eine Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und eine Dosis
von etwa 2 × 1012 cm–2. Folglich wird die zweite
p-Wanne 5 im Bereich 51 ausgebildet. Überdies
wird ein Teil der vergrabenen n-Wanne 3, die direkt unter
der zweiten p-Wanne 5 angeordnet
ist, durch diesen Gegenimplantationsprozess kompensiert und stattdessen
wird eine tiefe p-Wanne (vergrabene p-Wanne) 7 darin so
ausgebildet, dass sie mit der zweiten p-Wanne 5 in Kontakt
steht. Durch diesen B+-Implantationsschritt, der mit Bezug
auf 2E beschrieben wurde, und den vorherigen B+-Implantationsschritt, der mit Bezug auf 2C beschrieben
wurde, werden ferner eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
(keine ist in den Fig. gezeigt) für einen zweiten n-Kanal-MOS-Transistor, der innerhalb
der vergrabenen p-Wanne 7 ausgebildet werden soll, ausgebildet.
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Wenn
die Halbleitervorrichtung in diesem Beispiel auf einen DRAM angewendet
wird, ist es wirksam, die erste p-Wanne 4, die nicht mit
dem Substrat 1 elektrisch verbunden ist, als NMOS-Bereich mit
einer Speicherzelle sowie als Peripherieschaltung in der Nähe der Speicherzelle,
wie z.B. ein Leseverstärker
(mit anderen Worten, als Bereich mit einer Sperrvorspannung), zu
verwenden und die zweite p-Wanne 5,
die mit dem Substrat 1 elektrisch verbunden ist, als NMOS-Bereich
mit den anderen Peripherieschaltungen (mit anderen Worten als Bereich, der
keine Sperrvorspannung aufweist) zu verwenden. Dies liegt daran,
dass beispielsweise kein Gegenimplantationsprozess für den Zweck
der Schwellenspannungssteuerung erforderlich ist, was zu einer unterdrückten Verringerung
der Beweglichkeit führt, die
ansonsten durch die Störstellen
gebracht wird.
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Die
vorstehend beschriebene Struktur wird genauer beschrieben. Ein Teil
der ersten p-Wanne 4 ist ein Speicherzellenbereich mit
einem Speicherzellentransistor und der Rest der ersten p-Wanne 4 ist ein
Peripherieschaltungsbereich in der Nähe der Speicherzelle, der einen
Transistor desselben Kanaltyps wie jener des Speicherzellentransistors
umfasst. Die zweite p-Wanne 5 ist ein Peripherieschal tungsbereich,
der von der Speicherzelle entfernt ist, und umfasst einen Transistor
desselben Kanaltyps wie jener des Speicherzellentransistors. Die
n-Wanne 6 ist ein Peripherietransistorbereich mit einem
Transistor eines zu jenem des Speicherzellentransistors entgegengesetzten
Kanaltyps.
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In
der vorstehend beschriebenen Anordnung ist ein Schaltungsabschnitt
wie z.B. eine Leistungsversorgungsschaltung oder dergleichen, wo
ein Latch-up relativ leicht geschieht, in Bereichen mit einem verbesserten
Widerstand gegen Latch-up aufgrund der Anwesenheit der tiefen n-Wanne
(der vergrabenen n-Wanne) 3 und der tiefen p-Wanne (der vergrabenen
p-Wanne) 7 angeordnet. Folglich ist eine solche Anordnung
bei der Verbesserung des Widerstandes gegen den Latch-up der auszubildenden gesamten
Halbleiterchips vorteilhaft.
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(Beispiel 2)
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Mit
Bezug auf die 3A bis 3D wird ein
Verfahren zur Herstellung einer Halbleitervorrichtung in einem zweiten
erfindungsgemäßen Beispiel beschrieben.
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Im
ersten Beispiel werden die erste p-Wanne 4, die zweite
p-Wanne 5 und die n-Wannen 6 unter Verwendung
der Resistschichten (die als Masken wirken) 8, 9 und 10 mit
voneinander verschiedenen Strukturen ausgebildet. Im zweiten Beispiel
wird eine p-Wanne ohne Verwendung einer Maske, d.h. durch eine Überlagerungsionenimplantation,
die an der gesamten Oberfläche
des Substrats 1 durchgeführt wird, ausgebildet. Bei
der anschließenden
Ausbildung der n-Wanne wird ein Teil der zur Ausbildung der n-Wanne
zu implantierenden Störstellen
durch die Störstellen
mit der entgegengesetzten Leitfähigkeit,
die vorher bei der Überlagerungsimplantation implantiert
wurden, aufgehoben. In Anbetracht einer solchen Kompensation wird
eine Dosis für
die anschließende
n-Wannen-Ausbildung so festgelegt, dass sie geringfügig größer ist
als erforderlich, wodurch eine vorgeschriebene effektive Störstellenkonzentration
erhalten wird.
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Wie
in 3A gezeigt, wird insbesondere zuerst in einem
vorgeschriebenen Bereich von einer der zwei Hauptoberflächen eines
Halbleitersubstrats 1 vom p-Typ mit einem spezifischen
Widerstand von beispielsweise etwa 1 × 105 cm–3 eine
LOCOS- Oxidschicht 2 mit
einer Dicke von beispielsweise etwa 300 nm selektiv ausgebildet.
Als Halbleitersubstrat 1 wird beispielsweise ein Siliziumsubstrat
verwendet.
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Wie
in 3B gezeigt, wird als nächstes P+ (Phosphorionen)
durch die gesamte eine Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats 1 hindurch
implantiert, wodurch eine vergrabene n-Wanne 3 in einer
tiefen Position im Substrat 1 ausgebildet wird. Die Implantation
wird unter der Bedingung beispielsweise einer Beschleunigungsenergie
von etwa 1200 keV und einer Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2 durchgeführt.
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Dann
wird B+ durch die eine Hauptoberfläche des
Substrats 1 hindurch unter drei verschiedenen Bedingungen
implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa 400 keV und
eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2; (2) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 100 keV und eine Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2; und
(3) eine Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und eine Dosis von
etwa 2 × 1012 cm–2. Folglich wird ein
Bereich 30 des p-Typs so ausgebildet, dass er mit einem
oberen Abschnitt der vergrabenen n-Wanne 3 in Kontakt steht,
und auch eine Durchgriffs-Stopschicht
und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in den
Fig. gezeigt) für
einen MOS-Transistor, der im Bereich 30 des p-Typs ausgebildet
werden soll, werden innerhalb des Bereichs 30 ausgebildet.
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Wie
in 3C gezeigt, wird als nächstes eine Resistschicht 9 so
ausgebildet, dass sie selektiv einen Teil der einen Hauptoberfläche des
Substrats 1, ausschließlich
Bereichen entsprechend den Bereichen, in denen n-Wannen 6 jeweils
ausgebildet werden sollen, bedeckt. Unter Verwendung der Resistschicht 9 wird
P+ durch die eine Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats 1 hindurch
unter zwei verschiedenen Bedingungen implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 700 keV und eine Dosis von etwa 2 × 1013 cm–2;
und (2) eine Beschleunigungsenergie von etwa 200 keV und eine Dosis
von etwa 6 × 1012 cm–2. Ferner wird unter
Verwendung derselben Resistschicht 9 wieder als Maske B+ durch die eine Hauptoberfläche des
Halbleitersubstrats 1 hindurch mit einer Beschleunigungsenergie
von etwa 20 keV und einer Dosis von etwa 1 × 1012 cm–2 implantiert. Folglich
wird ein Leitfähigkeitstyp
eines vorbestimmten Abschnitts des Bereichs 30 vom p-Typ
durch diese Gegenimplantation effektiv in den n-Typ geändert, wodurch
die n-Wannen 6 so ausgebildet werden, dass sie mit einem
oberen Abschnitt der vergrabenen n-Wanne 3 in Kontakt stehen.
Außerdem
werden eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
(keine ist in den Fig. gezeigt) für einen p-Kanal-MOS-Transistor, der in den n-Wannen 6 ausgebildet
werden soll, in den n-Wannen 6 ausgebildet.
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Nachdem
die Resistschicht 9 entfernt ist, wie in 3D gezeigt,
wird eine Resistschicht 10 so ausgebildet, dass sie einen
Teil der einen Hauptoberfläche
des Halbleitersubstrats 1, ausschließlich eines Bereichs entsprechend
einem Bereich 51 (in dem eine zweite p-Wanne 5 ausgebildet
werden soll), der in 3C gezeigt ist, bedeckt. Unter
Verwendung der Resistschicht 10 als Maske wird B+ durch die eine Hauptoberfläche des
Halbleitersubstrats 1 hindurch unter drei verschiedenen
Bedingungen implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa
700 keV und eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2;
(2) eine Beschleunigungsenergie von etwa 130 keV und eine Dosis
von etwa 2 × 102 cm–2; und (3) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 20 keV und eine Dosis von etwa 2 × 102 cm–2.
Folglich wird die zweite p-Wanne 5 im
Bereich 51 ausgebildet. Außerdem wird ein Abschnitt des
Bereichs 30 vom p-Typ, ausschließlich der n-Wannen 6 und
der zweiten p-Wanne 5, als erste p-Wanne 4 bezeichnet.
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Ein
Teil der vergrabenen n-Wanne 3, der direkt unter der zweiten
p-Wanne 5 angeordnet ist, wird überdies durch den Gegenimplantationsprozess kompensiert
und stattdessen wird eine tiefe p-Wanne (vergrabene p-Wanne) 7 darin
so ausgebildet, dass sie mit der zweiten p-Wanne 5 in Kontakt
steht. Durch diesen B+-Implantationsschritt, der mit Bezug
auf 3D beschrieben wurde, und den vorherigen B+-Implantationsschritt, der mit Bezug auf 2C beschrieben
wurde, werden eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
(keine ist in den Fig. gezeigt) für einen zweiten n-Kanal-MOS-Transistor,
der innerhalb der vergrabenen p-Wanne 7 ausgebildet werden
soll, ausgebildet.
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Die
vergrabene n-Wanne 3 und die vergrabene p-Wanne 7 werden
im Wesentlichen auf der gleichen Höhe im Substrat 1 ausgebildet.
Folglich sind die unteren Abschnitte der ersten und der zweiten
p-Wanne 4 und 4 auf im Wesentlichen derselben Höhe wie jener
des unteren Abschnitts der n-Wannen 6 angeordnet.
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In
dem vorstehend beschriebenen Verfahren wird der zur Ausbildung der
p-Wannen zu verwendende Bereich 30 vom p-Typ durch die Überlagerungsimplantation
ohne Verwendung einer Maske ausgebildet. Alternativ können n-Wannen
durch die Überlagerungsimplantation
ohne Verwendung irgendeiner Maske ausgebildet werden.
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Wie
im ersten Beispiel ist es, wenn die Halbleitervorrichtung in diesem
Beispiel auf einen DRAM angewendet wird, wirksam, eine erste p-Wanne 4, die
nicht mit dem Substrat 1 elektrisch verbunden ist, als
NMOS-Bereich mit einer Speicherzelle und einer Peripherieschaltung
in der Nähe
der Speicherzelle wie z.B. einem Leseverstärker (mit anderen Worten als
Bereich mit einer Sperrvorspannung) zu verwenden und eine zweite
p-Wanne 5, die mit dem Substrat 1 elektrisch verbunden
ist, als NMOS-Bereich mit den anderen Peripherieschaltungen (mit
anderen Worten als Bereich ohne Sperrvorspannung) zu verwenden.
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(Beispiel 3)
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4 ist
eine Querschnittsansicht einer Halbleitervorrichtung in einem dritten
erfindungsgemäßen Beispiel.
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Wie
in 4 gezeigt, sind in der Halbleitervorrichtung im
dritten Beispiel eine erste p-Wanne 4 und
eine zweite p-Wanne 5 selektiv entlang einer der Hauptoberflächen eines
Halbleitersubstrats 1 vom p-Typ ausgebildet. Die erste
p-Wanne 4 ist wie im ersten Beispiel von den n-Wannen 6 benachbart
zur ersten p-Wanne 4 und einer tiefen n-Wanne (vergrabene
n-Wanne) 3, die in einer tiefen Position im Substrat 1 so
ausgebildet ist, dass sie mit einem unteren Abschnitt der ersten
p-Wanne 4 und einem unteren Abschnitt der n-Wannen 6 in
Kontakt steht, umgeben. Andererseits ist die zweite p-Wanne 5 im
Gegensatz zum ersten Beispiel mit dem Halbleitersubstrat 1 über eine
tiefe p-Wanne (vergrabene p-Wanne) 7, die sich direkt unter
der zweiten p-Wanne 5 befindet
und mit der zweiten p-Wanne 5 in Kontakt steht, elektrisch verbunden.
Im Gegensatz zum ersten Beispiel ist die vergrabene p-Wanne 7 so
vorgesehen, dass sie nur mit einem Teil eines unteren Abschnitts
der zweiten p-Wanne 5 in
Kontakt steht, und der Rest des unteren Abschnitts der zweiten p-Wanne 5 steht
mit der vergrabenen n-Wanne 3 in Kontakt.
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Folglich
sind die erste p-Wanne 4 und die zweite p-Wanne 5 elektrisch
voneinander isoliert und folglich sind die erste p-Wanne 4 und
die zweite p-Wanne 5 auf voneinander verschiedene Potentiale gesetzt.
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Eine
LOCOS-Oxidschicht 2 ist an jeweiligen Grenzen zwischen
den Wannen 4 und 6 und zwischen den Wannen 5 und 6 auf
der einen Hauptoberfläche
des Halbleitersubstrats 1 vorgesehen.
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Die
vergrabene n-Wanne 3 und die vergrabene p-Wanne 7 sind
auf im Wesentlichen der gleichen Höhe im Halbleitersubstrat 1 ausgebildet.
Folglich liegen die unteren Abschnitte der ersten und der zweiten
p-Wanne 4 und 5 auf im Wesentlichen derselben
Höhe wie
jener des unteren Abschnitts der n-Wannen 6.
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In
diesem Beispiel ist die zweite p-Wanne 5 benachbart zu
den n-Wannen 6 bereitgestellt. Alternativ kann die n-Wanne 6 von
den zweiten p-Wannen 5 umgeben sein, in welchem Fall das
Potential der n-Wanne 6 wie in der herkömmlichen Vorrichtung unabhängig verändert werden
kann.
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Mit
Bezug auf die 5A bis 5F wird
ein Verfahren zur Herstellung der Halbleitervorrichtung im dritten
Beispiel beschrieben.
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Wie
in 5A gezeigt, wird zuerst in einem vorgeschriebenen
Bereich von einer der zwei Hauptoberflächen des Halbleitersubstrats 1 vom p-Typ
mit einem spezifischen Widerstand von beispielsweise etwa 1 × 105 cm–3 eine LOCOS-Oxidschicht 2 mit
einer Dicke von beispielsweise etwa 300 nm selektiv ausgebildet.
Als Halbleitersubstrat 1 wird beispielsweise ein Siliziumsubstrat
verwendet.
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Wie
in 5B gezeigt wird als nächstes P+ (Phosphorionen)
durch die gesamte Oberfläche
des Halbleitersubstrats 1 hindurch implantiert, wodurch eine
vergrabene n-Wanne 3 in einer tiefen Position im Substrat 1 ausgebildet
wird. Die Implantation wird unter der Bedingung beispielsweise einer
Beschleunigungsenergie von etwa 1200 keV und einer Dosis von etwa
3 × 102 cm–2 ausgebildet.
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Wie
in 5C gezeigt, wird dann eine Resistschicht 8 selektiv
auf einem vorgeschriebenen Bereich der Hauptoberfläche des
Substrats 1 durch ein bekanntes Verfahren ausgebildet.
Unter Verwendung der Resistschicht 8 als Maske wird B+ durch die eine Hauptoberfläche des
Substrats 1 hindurch unter drei verschiedenen Bedingungen
implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa 400 keV und
eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2; (2) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 100 keV und eine Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2;
und (3) eine Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und eine Dosis
von etwa 2 × 1012 cm–2. Folglich werden Störstellen
in einen Bereich 40 (wo die erste p-Wanne 4, wie
in 5E gezeigt, so ausgebildet werden soll, dass sie
mit dem oberen Abschnitt der vergrabenen n-Wanne 3 in Kontakt
steht) in einer solchen Höhe
implantiert, die ermöglicht,
dass der Bereich 40 als erste p-Wanne 4 fungiert.
Ferner werden eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine
ist in den Fig. gezeigt) für
einen ersten n-Kanal-MOS-Transistor, der im Bereich 40 ausgebildet werden
soll, darin ausgebildet.
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Bei
der vorstehend beschriebenen Ionenimplantation wird außerdem auch
B+ in einen Bereich 51 implantiert,
wodurch die zweite p-Wanne 5 darin ausgebildet wird. Ferner
wird eine ähnliche
Lagenstruktur ausgebildet, einschließlich einer Durchgriffs-Stopschicht und einer
Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in den Fig. gezeigt)
innerhalb der zweiten p-Wanne 5.
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Nachdem
die Resistschicht 8 entfernt ist, wie in 5D gezeigt,
wird eine Resistschicht 9 so ausgebildet, dass sie selektiv
einen Bereich bedeckt, der von der Resistschicht 8 nicht
bedeckt war. Unter Verwendung der Resistschicht 9 als Maske
wird P+ durch die eine Hauptoberfläche des
Halbleitersubstrats 1 hindurch unter zwei verschiedenen
Bedingungen implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa 700
keV und eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2; und (2) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 200 keV und eine Dosis von etwa 3 × 1012 cm–2.
Ferner wird unter Verwendung derselben Resistschicht 9 wieder als
Maske B+ durch die eine Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats 1 hindurch
mit einer Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und einer Dosis
von etwa 3 × 1012 cm–2 implantiert. Folglich
werden die n-Wannen 6 so ausgebildet, dass sie mit dem
oberen Abschnitt der vergrabenen n-Wanne 3 in Kontakt stehen,
und auch eine Durchgriffs- Stopschicht
und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine ist in den
Fig. gezeigt) für
einen p-Kanal-MOS-Transistor, der in den n-Wannen 6 ausgebildet
werden soll, werden innerhalb der n-Wannen 6 ausgebildet.
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Nachdem
die Resistschicht 9 entfernt ist, wie in 5E gezeigt,
wird eine Resistschicht 10 so ausgebildet, dass sie einen
Teil der einen Hauptoberfläche
des Halbleitersubstrats 1, ausschließlich eines dem Bereich 40 entsprechenden
Bereichs, bedeckt. Unter Verwendung der Resistschicht 10 als
Maske wird B+ durch die eine Hauptoberfläche des
Halbleitersubstrats 1 hindurch unter zwei verschiedenen
Bedingungen implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie von etwa
130 keV und eine Dosis von etwa 2 × 1012 cm–2;
und (2) eine Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und eine Dosis
von etwa 2 × 1012 cm–2. Folglich wird durch
diesen B+-Implantationsschritt, der mit Bezug
auf 5E beschrieben wurde, und den vorherigen B+-Implantationsschritt, der mit Bezug auf 5C beschrieben
wurde, die erste p-Wanne 4 im Bereich 40 ausgebildet
und eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht
(keine ist in den Fig. gezeigt) für einen ersten n-Kanal-MOS-Transistor,
der im Bereich 40 ausgebildet werden soll, werden darin ausgebildet.
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Nachdem
die Resistschicht 10 entfernt ist, wie in 5F gezeigt,
wird eine Resistschicht 11 so ausgebildet, dass sie einen
Teil der einen Hauptoberfläche
des Halbleitersubstrats 1, ausschließlich eines Bereichs, der einem
Teilbereich 52 der zweiten p-Wanne 5, die in 5D gezeigt
ist, entspricht, bedeckt. Unter Verwendung der Resistschicht 11 als Maske
wird B+ durch die eine Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats 1 hindurch
unter zwei verschiedenen Bedingungen implantiert: (1) eine Beschleunigungsenergie
von etwa 700 keV und eine Dosis von etwa 1 × 1013 cm–2;
und (2) eine Beschleunigungsenergie von etwa 20 keV und eine Dosis
von etwa 3 × 1012 cm–2. Folglich wird ein
Teil der vergrabenen n-Wanne 3, der direkt unter dem Teilbereich 52 der zweiten
p-Wanne 5 angeordnet ist, durch den Überlagerungsimplantationsprozess
kompensiert und stattdessen wird eine tiefe p-Wanne (vergrabene p-Wanne) 7 darin
so ausgebildet, dass sie mit der zweiten p-Wanne 5 in Kontakt steht. Durch
diesen B+-Implantationsschritt, der mit
Bezug auf 5F beschrieben wurde, und den
vorherigen B+-Implantationsschritt, der
mit Bezug auf 5C beschrieben wurde, werden
ferner eine Durchgriffs-Stopschicht und eine Schwellenspannungs-Steuerungsschicht (keine
ist in den Fig. gezeigt) für
einen dritten n-Kanal-MOS-Transistor, der innerhalb der vergrabenen p-Wanne 7 ausgebildet
werden soll, ausgebildet. Es sollte beachtet werden, dass bei dieser
B+-Implantation,
die mit Bezug auf 5F beschrieben wurde, keine
Störstelle
in einen restlichen Bereich 53 implantiert wird, der ein
Teil der p-Wanne 5, der vom Bereich 52 ausgeschlossen
ist, ist.
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Wie
vorstehend beschrieben, wird im dritten Beispiel im Gegensatz zum
ersten Beispiel eine Ionenimplantation zum Ausbilden einer vergrabenen p-Wanne
gleichzeitig mit der Ionenimplantation zum Steuern der Schwellenspannung
des dritten n-Kanal-MOS-Transistors durchgeführt.
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Im
dritten Beispiel, wie vorstehend beschrieben, werden die erste und
die zweite p-Wanne 4 und 5 sowie
die n-Wannen 6 unter Verwendung der Resistschichten 8 bis 11 mit
voneinander verschiedenen Strukturen ausgebildet. Alternativ kann
wie im zweiten Beispiel die p-Wanne durch den Überlagerungsimplantationsprozess
ohne Verwendung einer Maske ausgebildet werden. In einem solchen
Fall wird bei der anschließenden
Ausbildung der n-Wanne ein Teil der zur Ausbildung der n-Wanne zu
implantierenden Störstellen
durch die Störstellen
der entgegengesetzten Leitfähigkeit,
die vorher bei der Überlagerungsimplantation
implantiert wurden, aufgehoben. In Anbetracht einer solchen Kompensation
wird eine Dosis für
die anschließende
n-Wannen-Ausbildung so festgelegt, dass sie geringfügig größer ist
als erforderlich, wodurch eine vorgeschriebene effektive Störstellenkonzentration
erhalten wird. Alternativ kann anstelle der Ausbildung der p-Wanne
die n-Wanne durch die Überlagerungsimplantation
ohne Verwendung irgendeiner Maske ausgebildet werden.
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Wenn
die Halbleitervorrichtung in diesem Beispiel auf einen DRAM angewendet
wird, werden eine bevorzugte Funktion der ersten p-Wanne 4 und eine
bevorzugte Funktion der zweiten p-Wanne 5 im Vergleich
zu jenen im ersten und im zweiten Beispiel miteinander vertauscht.
Insbesondere wenn die Halbleitervorrichtung in diesem Beispiel auf
einen DRAM angewendet wird, ist es bevorzugt, den Bereich 52 der
zweiten p-Wanne 5, die mit dem Substrat 1 über die
vergrabene p-Wanne 7 elektrisch verbunden ist, als Speicherzellenbereich 52 zu
verwenden; den restlichen Bereich 53 der p-Wanne 5,
der nicht direkt mit dem Substrat 1 elektrisch verbunden
ist, als NMOS-Bereich einer Peripherieschaltung in der Nähe der Speicherzelle
wie z.B. ein Leseverstärker (mit
anderen Worten als Bereich mit einer Sperrvorspannung) zu verwenden;
und die erste p-Wanne 4 als NMOS-Bereich der anderen Peripherieschaltungen
(mit anderen Worten als Bereich ohne Sperrvorspannung) zu verwenden.
Dies liegt daran, dass beispielsweise kein Gegenimplantationsprozess
für den Zweck
der Schwellenspannungssteuerung beteiligt ist, was zu einer unterdrückten Verringerung
der Beweglichkeit führt,
die ansonsten durch die Störstellen gebracht
wird. In der vorstehend beschriebenen Anordnung wirken der zweite
und der dritte n-Kanal-NMOS-Transistor, die in der zweiten p-Wanne ausgebildet
sind, als Peripherieschaltungstransistor bzw. als Speicherzellentransistor.
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Die
vorstehend beschriebene Struktur wird genauer beschrieben. Der Teilbereich 52 der
zweiten p-Wanne 5 ist ein Speicherzellenbereich 52 mit
einem Speicherzellentransistor und der restliche Bereich 53 ist
ein Peripherieschaltungsbereich 53 in der Nähe der Speicherzelle,
der einen Transistor desselben Kanaltyps wie jener des Speicherzellentransistors
umfasst. Die erste p-Wanne 4 ist ein Peripherieschaltungsbereich,
der von der Speicherzelle entfernt ist, und umfasst einen Transistor
desselben Kanaltyps wie jener des Speicherzellentransistors. Die n-Wannen 6 fungieren
als Peripherietransistorbereich mit einem Transistor eines zu jenem
des Speicherzellentransistors entgegengesetzten Kanaltyps. Die vergrabene
p-Wanne 7 ist direkt unter dem Speicherzellebereich 52 der
zweiten p-Wanne 5 ausgebildet und ist mit dem Substrat 1 elektrisch
verbunden.
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In
der vorstehend beschriebenen Struktur ist die erste p-Wanne 4,
in der eine Eingabe/Ausgabe-Schaltung oder dergleichen, die eine
große
Anzahl von heißen
Ladungsträgern
oder anderen Ladungsträgern
erzeugt, die durch Unterschwingungs/Überschwingungs-Phänomene Rauschen sein
können,
von den n-Wannen 6 und der vergrabenen n-Wanne 3 umgeben.
Durch eine solche Struktur ist die erste p-Wanne 4 elektrisch
isoliert, wodurch verhindert wird, dass die Ladungsträger, die
in einer p-Wanne 4 aus den vorstehend erwähnten Gründen erzeugt
werden, in die andere erste p-Wanne 4 fließen. Folglich
kann ein nachteiliger Effekt wie z.B. eine durch Rauschen verursachte
Fehlfunktion eingeschränkt
werden. In dem Fall, in dem Minoritätsladungsträger in einem tiefen Abschnitt
eines Substrats aus gewissen Gründen
wie z.B. Strahlung erzeugt werden und dann in das Substrat diffundiert werden,
werden diese Minoritätsladungsträger ferner wahrscheinlich
in der vergrabenen n-Wanne eingefangen, da ein offener Bereich,
der zu einem Speicherzelleabschnitt führt, schmal ist. Folglich kann
irgendein nachteiliger Effekt auf die Speicherzelle unterdrückt werden.
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Im
dritten Beispiel sind keine Isolationsbereiche an der Grenze zwischen
dem Speicherzellenbereich 52 und dem NMOS-Peripherieschaltungsbereich 53 in
der Nähe
der Speicherzelle der zweiten p-Wanne 5 vorgesehen. Alternativ
können
Isolationsbereiche in solchen Positionen bereitgestellt werden.
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Im
dritten Beispiel liegen der Bereich 52, der mit dem Substrat 1 elektrisch
verbunden ist, und der Bereich 53, der nicht mit dem Substrat 1 direkt
elektrisch verbunden ist, benachbart zueinander in der zweiten p-Wanne 5.
Eine weitere Struktur kann verwendet werden, in der beispielsweise
die vergrabene p-Wanne 7 in der Nähe der Mitte der zweiten p-Wanne 5 so
vorgesehen ist, dass sie mit dem Substrat 1 elektrisch
verbunden ist (d.h. der Bereich 52 ist in der Nähe der Mitte
der zweiten p-Wanne 5 vorgesehen), und der Bereich 53,
der nicht direkt mit dem Substrat 1 elektrisch verbunden
ist, so vorgesehen ist, dass er den Bereich 52 umgibt.
Alternativ kann ein Teil der vergrabenen n-Wanne 3 so ausgebildet
werden, dass er von der vergrabenen p-Wanne 7 umgeben ist,
wodurch er in einen schwebenden Zustand versetzt wird, in dem die
vergrabene n-Wanne 3 elektrisch schwebt.
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Im
ersten bis dritten Beispiel, wie vorstehend beschrieben, sind Isolationsbereiche
in Positionen entsprechend allen Grenzen zwischen den Wannen abgesehen
von den vergrabenen Wannen vorgesehen. Die Ausbildung der Isolationsbereiche
in dieser Weise ist jedoch nicht erforderlich.
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Anstelle
der gleichzeitigen Ausbildung der ganzen vergrabenen n-Wanne 3 in
der frühen
Stufe der Herstellung kann die vergrabene n-Wanne 3 außerdem ausgebildet
werden, wenn die n-Wannen und die p-Wannen ausgebildet werden. Die
Ausbildung der vergrabenen n-Wanne kann mit dem vorher erläuterten
simultanen Ausbildungsschema der vergrabenen n-Wanne kombiniert
werden. In einem solchen Fall kann das Profil der vergrabenen n-Wanne in
einer Position unmittelbar unter der n-Wanne separat von jenem einer
Position unmittelbar unter der p-Wanne festgelegt werden.
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Im
vorstehend beschriebenen ersten bis dritten Beispiel werden ferner
die erste p-Wanne
und die zweite p-Wanne durch Unterschiede in den Störstellenkonzentrationen
der Durchgriffs-Stopschicht und der Schwellenspannungs-Steuerungsschicht,
die darin vorgesehen sind, zusätzlich
zur Anwesenheit der vergrabenen p-Wanne unmittelbar unter ihnen
voneinander unterschieden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass
andere Modifikationen hergestellt werden können, solange das beabsichtigte
Schema der vorliegenden Erfindung befolgt wird. Der Störstellenimplantationsprozess
zum selektiven Ausbilden der p-Wannen, wie in 2E, 3D oder 5E dargestellt,
kann beispielsweise unter verschiedenen Bedingungen gegenüber den
vorstehend beschriebenen durchgeführt werden. Die erste Wanne
und die zweite Wanne können
beispielsweise so ausgebildet werden, dass sie nur durch die Anwesenheit der
vergrabenen p-Wanne unmittelbar darunter voneinander unterschieden
werden, während
die Störstellenkonzentrationen
von mindestens einer der oder beider der Durchgriffs-Stopschicht
und der Schwellenspannungs-Steuerungsschicht,
die in den jeweiligen Wannen vorgesehen sind, jeweils auf dasselbe
Niveau gesetzt werden.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann eine Halbleitervorrichtung mit einer
Struktur mit drei Wannen, in der verschiedene Substratpotentiale
in einem Chip bezüglich
des N-Kanal-MOS-Transistors
und des P-Kanal-MOS-Transistors festgelegt werden können, hergestellt
werden, indem nur ein Maskenprozess zum Herstellungsverfahren einer
herkömmlichen
Halbleitervorrichtung mit einer Struktur mit zwei Wannen hinzugefügt wird.
Folglich kann eine Hochleistungs-Halbleitervorrichtung (Chip) durch
Hinzufügen
einer minimalen möglichen
Anzahl von Herstellungsschritten hergestellt werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine tiefe n-Wanne durch Implantieren von Störstellenionen
in die gesamte Oberfläche
des Halbleitersubstrats ausgebildet. Während dieses Schritts wird
ein Teil der vergrabenen n-Wanne, der direkt unter einem der zwei
Typen von p-Wannen mit verschiedenen Substratpotentialen liegt (wobei
gewöhnlich
die p-Wanne ein flacheres Substratpotential aufweist), durch den
Gegenimplantationsprozess kompensiert und erhält folglich effektiv denselben
Leitfähigkeitstyp
wie jenen des Substrats.
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In
der Struktur, in der eine vorgeschriebene n-Wanne von einer p-Wanne
umgeben ist, können einzelne
n-Wannen auf voneinander verschiedene Potentialpegel gesetzt werden.
Durch Ausbilden einer zusätzlichen
vergrabenen p-Wanne wird der Flächenwiderstand
verringert, wodurch der Widerstand gegen Latch-up verbessert wird.
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Wenn
ein Substrat vom p-Typ verwendet wird, kann gemäß der vorliegenden Erfindung
der Schritt zum Ausbilden der vergrabenen n-Wanne, der gewöhnlich ein
instabiler Implantationsprozess ist, da er die höchste Beschleunigungsenergie
erfordert, ohne Verwendung einer Maske durchgeführt werden. Folglich wird es
möglich,
einen Nachteil zu beseitigen, in dem der Implantationsprozess aufgrund
der Verringerung des Vakuums in der Vorrichtung instabil wird, was
sich wiederum durch das Abgas vom Resist beim Implantationsprozess
ergibt. Der obige Vorteil wird besonders signifikant, wenn der Implantationsprozess
bei einer hohen B-eschleunigungsenergie unter Verwendung von mehrwertigen
Ionen durchgeführt
wird.