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Diese
Erfindung betrifft ein Frankiermaschinensystem, das einen entfernbaren
Abrechnungstresor verwendet und ein Verfahren zum Sperren eines Betriebes
eines tragbaren Tresors eines Frankiermaschinensystems.
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Frankiermaschinensysteme
sind wohl bekannt und umfassen typischer Weise eine Tastatur, eine
Anzeige, Abrechnungsschaltungen und einen Druckmechanismus. Die
Tastatur und die Anzeige arbeiten gemeinsam, um eine Kommunikation
zwischen dem Frankiervorrichtungsbetreiber und der Frankiervorrichtung
selbst zu erlauben, um den Betrag eines Portos zu identifizieren,
der ausgegeben werden soll. Die Abrechnungsschaltung umfasst eine Vielzahl
von Registern, die den Zwecken eines Verfolgens des Betrages des
verfügbaren
Portos dienen, das in der Frankiervorrichtung noch vorhanden ist und
zum Ableiten des Betrages des Portos, das für eine einzelne Portotransaktion
ausgegeben wird, von dem Betrag eines Portos, der verfügbar ist.
Zusätzliche
Abrechnungsschaltungsregister werden verwendet, um den Gesamtbetrag
an Porto zu identifizieren, der zu der Frankiervorrichtung über ihre
Lebensdauer hinweg hinzugefügt
worden ist sowie den Gesamtbetrag eines Portos, das über die
Lebensdauer des Frankiervorrichtung hinweg ausgegeben wird.
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Herkömmliche
Frankiervorrichtungen sind ebenso in der Lage, mit einem ferngelegenen
Datenzentrum über
ein Modem und eine Telefonleitung zu kommunizieren, um die Geldmittel
in der Frankiervorrichtung neu aufzuladen. Das heißt durch
kommunizieren in einer sicheren Weise mit dem ferngelegenen Datenzentrum
können
zusätzliche
Geldmittel zu der Frankiervorrichtung nach dem Belieben des Frankiervorrichtungsbenutzers
hinzugefügt
werden. Darüber
hinaus kann die gleiche Kommunikationsverbindung mit dem Datenzentrum
ebenso verwendet werden, um Postleitzahlcodeinformation herunter zu
laden, Geldmittel von der Frankiervorrichtung zurückzuziehen
und kritische Inspektionsdaten von der Frankiervorrichtung zur nachfolgenden
Analyse hinsichtlich einer Frankiervorrichtungsleistungsfähigkeit zu
erhalten oder sicherzustellen, ob Betrugsversuche, an der Frankiervorrichtung
herumzubasteln, aufgetreten sind.
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In
einer großen
Mehrzahl herkömmlicher Frankiervorrichtungen
sind die Abrechnungsschaltung, die Tastatur und Anzeige und der
Druckmechanismus alle innerhalb eines einzelnen Gehäuses integriert,
um eine geschlossene Frankiervorrichtungseinheit zu definieren.
Wenn demgemäß ein Kunde die
Verwendung der Frankiervorrichtung nicht länger erfordert, muss ein Kundendienstvertreter
des Frankiervorrichtungsherstellers zu dem Benutzerort gesendet
werden und spezialisierte Codes verwenden, um Geldmittel von der
Frankiervorrichtung abzuziehen. Nachfolgend dem Abziehen von Geldmitteln
von der Frankiervorrichtung gibt der Kundendienstvertreter den Frankiervorrichtung
an die Portobehörde
zurück,
um offiziell die Frankiervorrichtung von einem Dienst zurückzuziehen.
Die Portobehörde
entschädigt
dann den Kunden für
die Geldmittel, die zurückgezogen
wurden und nicht verwendet worden sind. Die Portobehörde reinitialisiert
ebenso die Frankiervorrichtung derart, dass diese nachfolgend zur
Verwendung von einem anderen Benutzer ausgegeben werden kann.
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Das
oben dargestellte Verfahren erfordert eine große Menge eines manuellen Handhabens
der Frankiervorrichtung, ist sehr Zeit verbrauchend und erfordert
ein ausgedehntes Verfolgungssystem für jede Frankiervorrichtung.
Um einige der Probleme zu überwinden,
die mit der Rückgabe
einer Frankiervorrichtung verknüpft
sind, beschreibt das
United States Patent
Nr. 5,844,220 entsprechend Anmeldungsnummer 08/701,946,
eingereicht am 23. August 1996 und betitelt „APPARATUS AND METHOD FOR ELECTRONIC
DEBITING OF FUNDS FROM A POSTAGE METER", zu dem hierdurch eine Bezugnahme angezeigt
ist, ein Verfahren und Gerät
zum Verwenden der Kommunikationsverbindung des ferngelegenen Datenzentrums,
um sicher alle der Geldmittel von der Frankiervorrichtung zurückzuziehen,
wodurch durch die Notwendigkeit eines Kundendienstvertreters beseitigt
wird. Da jedoch die physikalische Frankiervorrichtung immer noch
zu dem Postamt zurückgesendet
werden muss, ist eine bedeutende Menge eines manuellen Verfolgens
der Frankiervorrichtung immer noch erforderlich.
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Das
United States Patent Nr. 4,802,213 ,
ausgegeben an Wright, at al. beschreibt ein Frankiermaschinensystem,
das einen tragbaren, externen Abrechnungstresor verwendet. In der
Wright-Struktur ist die Abrechnungsschaltung nicht sicher innerhalb
des Hauptgehäuses
der Frankiervorrichtung enthalten, ist jedoch ein externer Kartentresor,
der in einen Kartenleserschlitz einsetzbar ist, der in dem Gehäuse des
Frankiermaschinensystems enthalten ist. Die Benutzerkarte weist
ihren eigenen Mikroprozessor und verknüpfte Speicher auf, die dieser
erlauben, mit dem Rest der Frankiervorrichtung über den Kartenleser zu kommunizieren,
einschließlich
der Anzeige, der Tastatur und des Druckmechanismus. Daher führt die
Benutzerkarte alle der oben erläuterten
Abrechnungsfunktion derart durch, dass, wenn der Benutzerkartentresor
von dem Gehäuse
entfernt wird, der verbleibende Teil des Frankiermaschinensystems
nicht in der Lage ist, dass dieses funktioniert, Porto auszugeben.
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Durch
Einschließen
der Abrechnungsschaltung der Frankiervorrichtung in einem tragbaren
Benutzerkartentresor wird eine große Menge an Flexibilität an den
Benutzer des gesamten Frankiermaschinensystems bereitgestellt. Das
heißt,
auf ein einzelnes Basisendgerät
mit darin lediglich einer Druck- und Anzeigefunktion kann nun von
einer Vielzahl von einzelnen Kartentresorbenutzern zum Ausgeben
von Porto zugegriffen werden, während
sichergestellt wird, dass lediglich die Karte, die in den Kartenleser eingesetzt
wird, das spezifische, ausgegebene Porto abrechnet. In einem einzelnen
Unternehmen mit einer Vielzahl an Abteilungen kann jeder Abteilung
ein Benutzerkartenabrechnungstresor gegeben werden, der den Betrag
an Porto verfolgen würde,
wenn dieses von jener Abteilung ausgegeben wird, jedes Mal wenn
der jeweilige Kartentresor verwendet wird. Zusätzlich können Basisendgeräte an unterschiedlichen
Orten in der Gemeinschaft angeordnet sein, wie zum Beispiel einem
Lebensmittelgeschäft
und einzelne Benutzer könnten
ihre eigenen jeweiligen Benutzerkartentresore zum Einsatz in das
Basisendgerät haben,
um ein Drucken von Portofreimachungen auf ihren Poststücken zu
erlauben. Dieses Frankiermaschinensystem stellt die Flexibilität eines
einzelnen Abrechnens bereit, erfordert jedoch lediglich die Verwendung
eines einzelnen Frankiertransaktionsendgerätes. Demgemäß könnten statt großer Kosten
zu haben, die mit einer einzelnen geschlossenen Frankiervorrichtung
verknüpft
sind, kostengünstige
Benutzerkartentresore erhalten werden und von einer Vielzahl von
einzelnen Benutzern in dem einzelnen Transaktionsendgerät verwendet
werden. Dadurch werden die Gesamtkosten für das Frankiermaschinensystem
stark verringert. Da darüber
hinaus das einzelne Transaktionsendgerät des Frankiermaschinensystems überhaupt
keine Abrechnungsdaten in sich enthalten aufweist, gibt es keinen
Grund, warum die Transaktionsendgeräte von dem Postdienst berücksichtigt
zu werden brauchen. In dieser Konfiguration sind lediglich die einzelnen
Smart-Card-Tresore von einem realen Interesse für den Postdienst, da dies ist,
wo die Portomittel enthalten sind. Es ist ziemlich offensichtlich,
dass das physikalische Handhaben und Versenden eines Benutzerkartentresors
viel einfacher ist und wirtschaftlicher durchgeführt werden kann, wie wenn die
gesamte Frankiervorrichtung an das Postamt zurückgegeben werden muss. Darüber hinaus
kann in den Vereinigten Staaten, wo die Frankiervorrichtungen lediglich gemietet
werden können,
das Frankiermaschinensystemendgerät nun eine Komponente sein,
die von dem Benutzer beschafft wird und lediglich die einzelnen Smart-Card-Tresore
würden
gemietet und von dem Postdienst abgerechnet werden müssen.
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Während die
obige Flexibilität
einen bedeutenden Vorteil für
ein Mehrfachabteilungs-Unternehmen bereitstellt und das Konzept
unterstützt, öffentlich
verfügbare
Transaktionsendgeräte
aufzuweisen, die einzelne Benutzerkartentresore aufnehmen können, stellt
dieses andere Benutzer-bezogene Probleme bereit. Zum Beispiel existiert
das oben diskutierte Problem in Bezug auf die einzeln stehenden
Frankiervorrichtungen in einem gewissen Ausmaß immer noch darin, dass, falls
ein Benutzer nicht länger
den Benutzerkartentresor benötigt,
diese diesen immer noch an das Postamt zurückgeben müssen, so dass dieser voll abgerechnet
wird. Darüber
hinaus kann in der Situation, in der ein Frankiervorrichtungskartentresor
eines einzelnen Benutzers verloren oder gestohlen wird, dieser von
jedem verwendet werden, der Zugang zu dem Endgerät des Frankiermaschinensystems
hat, um auszugeben, welches Porto auch immer in dem einzelnen Benutzerkartentresor noch
vorhanden ist. Obwohl die Verwendung von persönlichen Identifikationsnummern,
die mit jedem Benutzerkartentresor verknüpft sind, hilft, seine Verwendung
von einem unautorisierten Besitzer der Karte zu vermeiden, ist dies
klar kein voll ausreichendes Schutzmerkmal.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und Gerät zum automatischen
Sperren eines entfernbaren, tragbaren Tresors (Chipkarte) eines
Frankiermaschinensystems bereitzustellen, dem nachfolgend, dass
ein spezifischer, entfernbarer, tragbarer Tresor als verloren oder
gestohlen oder als nicht länger
von dem Benutzer benötigt
identifiziert wird.
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Es
ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und
Gerät zum
Sperren eines entfernbaren, tragbaren Tresors (Chipkarte) eines Frankiermaschinensystems
derart bereitzustellen, dass der entfernbare, tragbare Tresor von
dem Benutzer weggeworfen werden kann und als von dem jeweiligen
Postdienst als zerstört
betrachtet werden kann.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird ein Frankiermaschinensystem bereitgestellt, einschließlich einem
tragbaren Frankiertresor; einer Struktur zum Drucken einer Anzeige
eines Portowertes; und ein Frankiervorrichtungsendgerät einschließlich eines
Gerätes
zum Empfangen des tragbaren Frankiertresors, eines Gerätes zum
Bestimmen bei Zeiten, wenn der tragbare Frankiertresor in die Empfangsvorrichtung
eingesetzt wird, ob der tragbare Frankiertresor als zum Durchführen der
Tresorfunktionen gesperrt bestimmt worden ist und eines Gerätes zum
automatischen Sperren von einem Durchführen von Tresorfunktionen des
tragbaren Frankiertresors, falls die Bestimmung durchgeführt wird,
dass der tragbare Frankiertresor als zum Durchführen von Tresorfunktionen gesperrt
bestimmt worden ist.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Sperren eines
tragbaren Tresors eines Frankiermaschinensystems einschließlich der
Schritte bereitgestellt: (A) Einsetzen des tragbaren Tresors in
ein Endgerät
des Frankiermaschinensystems; (B) automatisches Bestimmen über das Endgerät, ob der
tragbare Tresor als zum Durchführen
von Tresorfunktionen gesperrt bestimmt worden ist; und (C) zu Zeiten,
wenn es in Schritt (B) bestimmt worden ist, dass der tragbare Tresor
als zum Durchführen
von Tresorfunktionen gesperrt bestimmt worden ist, automatisches
Sperren von einem Durchführen
von Tresorfunktionen des eingesetzten tragbaren Tresors.
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Die
begleitenden Zeichnungen, die eingeschlossen sind und einen Teil
der Beschreibung bilden, stellen eine gegenwärtig bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung dar und dienen zusammen mit der allgemeinen, oben
gegebenen Beschreibung und der unten gegebenen, detaillierten Beschreibung der
bevorzugten Ausführungsformen
dazu, die Prinzipien der Erfindung zu erklären. In den Zeichnungen:
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1 ist
ein schematisches elektrisches Blockdiagramm einer Frankiervorrichtung,
die eine Ausführungsform
der Erfindung umfasst; und
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2 ist
ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung zum Sperren eines tragbaren Frankiertresors.
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Bezugnehmend
auf 1 umfasst die Frankiervorrichtung 1 zwei
primäre
Module, ein Basismodul 3 und ein Druckkopfmodul 5,
von denen jedes innerhalb eines Gehäuses enthalten ist, das ein
einzelnes Transaktionsendgerät 6 definiert.
Das Basismodul 3 umfasst einen Smart-Card-Leser 8,
der einen tragbaren, entfernbaren Smart-Card-Tresor 7 empfängt, und
einen Transaktions- oder Basismikroprozessor 9. Der Kartentresor 7 wird
angenommen, von einer autorisierten Tresor-ausgebenden Behörde ausgegeben
worden zu sein und ist daher ein authentischer Kartentresor. Der
Smart-Card-Tresor 7 weist eine zentrale verarbeitende Einheit 7a,
ein RAM 7b und einen nicht flüchtigen Speicher (NVM) 7c auf,
die zusammen mit den in dem NVM 7c gespeicherten Betriebsprogrammen
es dem Smart-Card-Tresor 7 erlauben, die Abrechnungsfunktionen
der Frankiervorrichtung 1 durchzuführen. Das heißt, ein
authentischer Smart-Card-Tresor 7 weist die Fähigkeit
auf, sicher von einem fern gelegenen Datenzentrum einen vorbestimmten
Betrag an Portomitteln durch sicheres Kommunizieren mit einem Datenzentrum 10 über ein
Modem 11 und einen Transaktionsmikroprozessor 9 in
sich heruntergeladen aufzuweisen. Darüber hinaus prüft während jeder Portotransaktion
ein Smart-Card-Tresor 7, um zu erkennen, ob ausreichende
Geldmittel verfügbar sind.
Falls ausreichende Geldmittel verfügbar sind, bucht der Smart-Card-Tresor 7 den
Betrag von einem absteigenden Register ab, addiert den Betrag zu
einem aufsteigenden Register und sendet den Portobetrag an das Druckkopfmodul 5 über den
Transaktionsmikroprozessor 9. Die aufsteigenden und absteigenden
Register, obwohl nicht gezeigt, befinden sich innerhalb des NVM 7c.
Der Transaktionsmikroprozessor 9 sendet ebenso die Datumsdaten
an das Druckkopfmodul 5 derart, dass ein herkömmliches Portofreimachungsbild
auf einem Poststück
gedruckt werden kann.
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Der
Smart-Card-Tresor 7 verwaltet daher die Portomittel mit
dem aufsteigenden Register, das den Lebensdauerbetrag an verwendeten
Portomitteln darstellt, dem absteigenden Register, das den Betrag an
gegenwärtig
verfügbaren
Geldmitteln darstellt und einem Steuersummenregister, das den laufenden Gesamtbetrag
an Geldmitteln darstellt, die dem Smart-Card-Tresor 7 gutgeschrieben
worden sind. Zusätzliche
Merkmale eines Smart-Card-Tresors 7, die eingeschlossen
werden können,
sind ein Stückzählerregister,
Verschlüsselungsalgorithmen
zum Verschlüsseln
der Information, die an das Druckkopfmodul 5 gesendet wird
und Software zum Auffordern eines Benutzers, eine persönliche Identifikationsnummer
einzugeben, die von dem Tresormikroprozessor 7 vor seinem
Autorisieren einer Portotransaktion verifiziert werden muss.
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Der
Transaktionsmikroprozessor 9 agiert als ein Verkehrspolizist
beim Koordinieren und Unterstützen
bei der Übertragung
von Information entlang einer Datenleitung 12 zwischen
dem Tresormikroprozessor 7 und dem Druckkopfmodul 5 sowie
beim Koordinieren unterschiedlicher Unterstützungsfunktionen, die notwendig
sind, um die Frankierfunktion zu beenden. Der Transaktionsmikroprozessor 9 schließt ein RAM 9a,
ein ROM 9b und eine zentrale verarbeitende Einheit 9c ein,
um für
die effektive Ausführung von
Frankiervorrichtungs-betreibenden Programmen zu sorgen, die in dem
ROM 9b gespeichert sind, um die oben erläuterten
vorrichtung-koordinierenden Funktionen zu bewerkstelligen. Der Transaktionsmikroprozessor 9 interagiert
ebenso mit einer Tastatur 13, um eine Benutzerinformationseingabe über Tastaturtasten 13a (wie
zum Beispiel PIN-Nummer, Portobetrag) an den Smart-Card-Tresor 7 zu übertragen. Zusätzlich sendet
ein Transaktionsmikroprozessor 9 Daten an eine Flüssigkristallanzeige 14 über einen Treiber/Steuergerät 15 für den Zweck
eines Anzeigens von Benutzereingaben oder zum Auffordern des Benutzers
zu zusätzlichen
Eingaben. Darüber
hinaus stellt der Basismikroprozessor 9 Leistung und ein
Zurücksetzsignal
an den Tresormikroprozessor 7 über jeweilige Leitungen 17, 19 auf
Detektion des Einsatzes eines Smart-Card-Tresors 7 in den Kartenleser 8 hin über einen
herkömmlichen
elektrischen Schalter 16 bereit. Eine Uhr 20 stellt
Datum- und Zeitinformation an den Transaktionsmikroprozessor 9 bereit.
Alternativ kann die Uhr 20 beseitigt werden und die Uhrfunktion
kann von dem Transaktionsmikroprozessor 9 bewerkstelligt
werden.
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Die
Frankiervorrichtung 1 umfasst ebenso eine herkömmliche
Leistungsversorgung 21, die Rohwechselspannungen von einem
Wand-montierten Transformator 23 aufbereitet, um die benötigten regulierten
und unregulierten Gleichspannungen für die Frankiervorrichtung 1 bereitzustellen.
Die Spannungen werden über
Leitungen 25, 27 und 29 an einen Druckkopfmotor 31,
einen Druckkopf 33 und alle Logikschaltungen ausgegeben.
Der Motor 31 wird verwendet um die Bewegung des Druckkopfes
relativ zu dem Poststück
zu steuern auf das eine Freimachung gedruckt werden soll. Der Basismikroprozessor 9 steuert
die Zuführung
von Leistung zu dem Motor 31, um das geeignete Starten
und Stoppen einer Durckkopf-33-Bewegung sicherzustellen,
nachdem ein Smart-Card-Tresor 7 eine
Transaktion autorisiert.
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Das
Basismodul 3 umfasst ebenso einen Bewegungskodierer 35,
der die Bewegung des Druckkopfmotors 31 derart verarbeitet,
dass die exakte Position des Druckkopfes 33 bestimmt werden
kann. Signale von dem Bewegungskodierer 35 werden an das
Druckkopfmodul 5 gesendet, um das Einschalten der einzelnen
Druckkopfelemente 33a in dem Druckkopf 33 mit
der Positionierung des Druckkopfes 33 zu koordinieren.
Alternativ kann ein Bewegungskodierer 35 beseitigt werden
und die Pulse, die an den Schrittmotor 31 angelegt werden,
können
gezählt
werden, um den Ort des Druckkopfes 33 zu bestimmen und ein
Einschalten der Druckkopfelemente 33a zu koordinieren.
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Das
Druckkopfmodul 5 umfasst einen Druckkopf 33, einen
Druckkopfantrieb 37, eine zeichnende Maschine 39 (die
ein Mikroprozessor oder eine Anwendungs-spezifische, integrierte
Schaltung (ASIC) sein kann), einen Mikroprozessor 41 und
einen nicht-flüchtigen
Speicher 43. Der NVM 43 weist in sich gespeichert
Bilddaten der festen Freimachungen und Bilddaten für jeden
einzelnen Zeichensatz auf, der als ein Teil der variablen Daten
erforderlich sein kann. Der Mikroprozessor 41 empfängt einen Druckbefehl,
einen Portobetrag und ein Datum über den
Transaktionsmikroprozessor 9. Der Portobetrag und das Datum
werden von dem Mikroprozessor 41 zu der zeichnenden Maschine 39 gesendet,
die dann auf den nicht-flüchtigen
Speicher 43 zugreift, um Bilddaten aus diesem zu erhalten,
die dann von der zeichnenden Maschine 39 zu dem Druckkopfantrieb 37 herunter
geladen werden, um die einzelnen Druckkopfelemente 33 einzuschalten,
um ein Einzelspalten-Punktmuster
der Freimachung zu erzeugen. Die einzelne Spalte-um-Spalte-Erzeugung der Freimachung
wird mit der Bewegung des Druckkopfes 33 synchronisiert,
bis die vollständige
Freimachung erzeugt ist.
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Wie
zuvor erläutert
gibt es ebenso zwei bedeutende Nachteile beim Verwenden eines entfernbaren,
tragbaren Abrechnungsgerätes
in einem Frankiermaschinensystem. Der erste ist, dass wenn ein Benutzer
weiter keine Notwendigkeit für
das Frankiermaschinensystem hat, das Abrechnungsgerät an das
Postamt zurückgegeben
und seine Aufenthaltsorte verfolgt werden müssen, bis dieses geeignet entsorgt
ist. Der zweite Nachteil tritt auf, wenn das tragbare Abrechnungsgerät entweder
verloren oder gestohlen wird. Falls eines dieser Ereignisse auftritt,
kann jeder, der den authentischen, tragbaren Tresor besitzt, diesen
in jedem kompatiblen Frankierendgerät verwenden, um auszugeben,
welcher Wert auch immer an Porto noch in dem tragbaren Abrechnungsgerät vorhanden
ist. Wenn dies auftritt verliert der Benutzer entweder den Wert
des Portos, der illegal ausgegeben wird, das Postamt erhält den Umsatz von
einem derartigen Porto nicht oder der Frankiervorrichtungshersteller
muss den Benutzer entschädigen,
in Abhängigkeit
der staatlichen und/oder Geschäftsrichtlinien
hinsichtlich verlorener und gestohlener tragbarer Abrechnungsgeräte.
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Um
die oben dargestellten Probleme zu überwinden, verwendet die hierin
beschriebene Ausführungsform
der Erfindung die Kommunikationsverbindung zwischen der Frankiervorrichtung 1 und
dem Datenzentrum 10, um dem Smart-Card-Tresor 7 die Möglichkeit
zu nehmen, als ein autorisierter Tresor zu arbeiten, nachfolgend
zu einem Smart-Card-Tresor 7, der als verloren, gestohlen
oder als von dem Benutzer nicht länger benötigt gemeldet worden ist. In Bezugnahme
auf die 1 und 2 wird das
Sperren des Smart-Card-Tresors 7 hiernach beschrieben. Bei
Schritt S1 meldet ein Frankiervorrichtungsbenutzer an das Datenzentrum 10 die
Seriennummer (oder einen anderen Identifikator) eines spezifischen Smart-Card-Tresors 7 zusammen
mit Information, hinsichtlich dessen ob der spezifische Smart-Card-Tresor 7 verloren,
gestohlen oder von dem Benutzer nicht länger benötigt wird. Diese Information
kann durch eine manuelle Operation übermittelt werden, wobei ein
Benutzer einen Telefonanruf an das Datenzentrum durchführt und
verbal die Information bereitstellt oder dies kann durch die Frankiervorrichtung 1 bewerkstelligt
werden. Das heißt,
einer der Tastaturknöpfe 13b kann
für diesen
spezifischen Meldungszweck bestimmt sein. Falls der bestimmte Knopf
von dem Benutzer gedrückt
wird, agiert die Frankiervorrichtung 1 durch eine Programmierung
in einem Transaktionsmikroprozessor 9 wie folgt: 1) fordert
an, dass der Benutzer die Seriennummer des Smart-Card-Tresors 7 und
eine Anzeige eingibt, ob der Smart-Card-Tresor 7 verloren,
gestohlen oder nicht länger
benötigt
wird, 2) ruft das Datenzentrum 10 an, um eine Kommunikationsverbindung
mit dem Datenzentrum 10 herzustellen, und 3) sendet eine Nachricht
an das Datenzentrum 10, die die Seriennummer des Smart-Card-Tresors 7 identifiziert
und ob dieser verloren, gestohlen oder nicht länger benötigt wird. Die Identifikation,
ob der Smart-Card-Tresors 7 verloren,
gestohlen oder nicht länger
erforderlich ist kann mit einer Tastatureingabe mit einem unterschiedlichen
Tastaturknopf verbunden werden, der mit jeder Situation verknüpft ist.
Alternativ wird für
die Situation, bei der ein Smart-Card-Tresor nicht länger benötigt wird
und jener Smart-Card-Tresor in den Kartenleser 8 eingesetzt
wird und von einem Schalter 16 detektiert wird, die Seriennummer,
die in dem NVM 7c gespeichert ist, automatisch an das Datenzentrum
herunter geladen, ohne den Betreiber aufzufordern, eine derartige
Seriennummer einzugeben. Hat das Datenzentrum 10 einmal
die Seriennummer und die Kartenverfügung empfangen, speichert dieses
in jedem Fall die Information in einer Datenbank, die kategorisiert
ist, verlorene, gestohlene, nicht länger benötigte, autorisierte und gesperrte
authentische Smart-Card-Tresore 7 (Schritt S3) aufzulisten.
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Nachfolgend
kann in Schritt S5 das nächste Mal,
wenn die als verloren, gestohlen oder nicht länger benötigt gemeldete Karte in die
Frankiervorrichtung
1 für
irgendeine Frankiertransaktion eingesetzt wird, eines von zwei Dingen
auftreten. Falls zunächst das
Frankiervorrichtungsendgerät
6 von
dem Typ ist, das einen großen
Speicher aufweist, um darin von dem Datenzentrum
10 die
Liste von gestohlenen, verlorenen oder nicht länger benötigten Karten herunter geladen
aufzuweisen, wird das Frankiervorrichtungsendgerät
6 über einen
Endgerätmikroprozessor
9 programmiert,
Schritt S6 durchzuführen,
wie unten in größerem Detail
erläutert
wird. Falls jedoch das Frankiervorrichtungsendgerät
6 keinen
großen
Speicher aufweist, um eine derartige Datenherunterladung unterzubringen
und der Smart-Card-Tresor
7 in den Kartenleser
8 für den Zweck
irgendeines Typs an Kommunikation mit dem Datenzentrum
10 eingesetzt worden
ist, wie zum Beispiel um den Smart-Card-Tresor
7 neu aufzufüllen oder
den Smart-Card-Tresor
7 zu inspizieren (Schritt S7), stellt der
Transaktionsmikroprozessor
9 eine Kommunikation mit dem
Datenzentrum
10 in einer herkömmlichen Weise durch ein Identifizieren
der Seriennummer des eingesetzten Smart-Card-Tresors
7 her. Vor einem Durchführen der
angeforderten Transaktion überprüft das Datenzentrum
10 seine
Tresordatenbank, um in Schritt S9 zu bestimmen, ob der eingesetzte
Smart-Card-Tresor
7 als verloren, gestohlen oder nicht
länger
benötigt
gemeldet worden ist. Falls die Antwort der Anfrage NEIN ist, wird
die angeforderte Frankiertransaktion durchgeführt (Schritt S11). Falls jedoch
die Antwort der Anfrage in Schritt S9 JA ist, führt das Datenzentrum
10 automatisch
einen Abzug aller Portomittel durch, die in dem eingesetzten Smart-Card-Tresor
7 noch
vorhanden sind, gemäß dem Verfahren,
das in der zuvor erwähnten
U. S.-Patentanmeldungsnummer 08/701,946 offenbart
ist (Schritt S13). Nachfolgend zu einer Verifizierung eines erfolgreichen
Mittelabzugs sendet das Datenzentrum
10 eine Nachricht
(entweder im Klartext oder in verschlüsselter Form) an den Transaktionsmikroprozessor,
um einen Teil des NMV
7c des Smart-Card-Tresors
7 zu
editieren, um dem Smart-Card-Tresor
7 die
Möglichkeit
zu nehmen, als ein Frankiertresor zu funktionieren (Schritt S13).
Der Transaktionsmikroprozessor sendet die Sperrnachricht an die
CPU
7a, die wiederum die editierende Funktion durchführt (Schritt
S15). Die editierende Funktion kann so einfach sein, wie ein Setzen
eines Flags. Darüber
hinaus kann, um das Flag davor zu schützen, zurückgesetzt zu werden, der Teil
7c1 des NVM
7c,
der editiert wird, derart sein, dass dieser lediglich einmal überschrieben
werden kann. Zusätzlich
kann die Programmierung in dem Transaktionsmikroprozessor
9 derart
sein, dass dieses lediglich eine einzelne Editieranweisung einmal
und lediglich für
den Zweck eines Setzens des Flags akzeptiert, um dem Smart-Card-Tresor
7 die
Möglichkeit
zu nehmen, als ein Frankiertresor zu arbeiten. Daher ist das Setzen
des Flags eine Einwegoperation, die effektiv, permanent dem Smart-Card-Tresor
7 die
Möglichkeit nimmt,
weiter als eine Frankiervorrichtung verwendet zu werden. In Schritt
17 kann
eine verschlüsselte Nachricht
zurück
zu dem Datenzentrum
10 gesendet werden, die verifiziert,
dass der Smart-Card-Tresor
7 gesperrt
worden ist, so dass das Benutzerkonto schließlich beigelegt und die Smart-Card-Tresor-Datenbank
aktualisiert werden kann, um den gesperrten Status des Frankiertresors
7 zu
identifizieren. Schließlich
kann jegliche Entschädigung
an den legalen Benutzer des Smart-Card-Tresors
7 von dem Datenzentrum
10 an
den Benutzer in entweder einer manuellen oder automatisierten Operation
gesendet werden (Schritt S19).
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Es
sollte erwähnt
werden, dass die Telefonverbindung zwischen dem Datenzentrum 10 und
der Frankiervorrichtung 1 dafür empfänglich ist, vor der Beendigung
einer Verifikation verloren zu werden, Schritt S17. Falls dies auftritt,
weiß das
Datenzentrum nicht, ob eine Kartensperrung aufgetreten ist. Demgemäß bleibt
während
einem Sperren des Smart-Card-Tresors 7 bei
Schritt S15 die Fähigkeit des
Smart-Card-Tresors 7,
eine Kommunikationsverbindung mit dem Datenzentrum 10 herzustellen
und seine Seriennummer an dieses bereitzustellen, in Wirkung selbst
obwohl alle Frankierfunktionen gesperrt worden sind. Daher wird
in dem Fall, dass die Telefonverbindung vor einer Verifikation verloren wird,
eine Sperrverifikationsnachricht automatisch an das Datenzentrum
auf Wiedereinsatz des gesperrten Smart- Card-Tresors 7 in den Kartenleser 8 und
Neuherstellung einer Kommunikationsverbindung mit dem Datenzentrum 10 gesendet.
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Die
oben beschriebene Struktur und das Verfahren für ein Frankiervorrichtungsendgerät 6,
das keinen ausreichenden Speicher aufweist, um darin heruntergeladen
die Statusliste aller Smart-Card-Tresore 7 aufzuweisen,
wird effektiv verwendet, um fern gelegen einen Smart-Card-Tresor 7 zu
sperren, dem nachfolgend, dass dieser als verloren, gestohlen oder
nicht länger
benötigt
gemeldet worden ist. Darüber
hinaus können
jegliche Geldmittel, die in dem Smart-Card-Tresor 7 noch vorhanden sind,
von dem Datenzentrum zurückgefordert
werden. Jedoch ist es in dem oben beschriebenen System für den Benutzer des
verlorenen, gestohlenen oder nicht länger benötigten Smart-Card-Tresors 7 erforderlich,
eine Kommunikation mit dem Datenzentrum 10 für die Sperrung
zu initiieren und damit eine Geldmittelabzug auftritt. In der Situation,
bei der der Smart-Card-Tresor 10 verloren oder gestohlen
worden ist und illegal von einer anderen Partei verwendet wird,
gibt es keinen Weg zu verhindern, dass die Geldmittel, die in dem Smart-Card-Tresor 7 noch
vorhanden sind, vollständig
aufgebraucht werden. Das heißt,
falls der illegale Benutzer lediglich den Smart-Card-Tresor 7 in
das Endgerät 6 zum
Ausgeben von Porto einsetzt und keine Kommunikationsverbindung mit
dem Datenzentrum 10 herstellt, tritt kein fern gelegenes
Sperren des Smart-Card-Tresors 7 auf.
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Das
oben beschriebene System ist ausreichend für ein Niederkosten-Frankiermaschinensystem.
Darüber
hinaus können
in einem derartigen Niederkosten-System die Auswirkungen eines verlorenen
Portos auf Grund von verlorenen oder gestohlenen Smart-Card-Tresoren
durch Begrenzen des Betrages an Portomitteln minimiert werden, die
in dem Smart-Card-Tresor
verfügbar
sind. Jedoch haben die Anmelder erkannt, dass in größeren Frankiermaschinensystemen,
bei denen niedrige Kosten nicht das primäre Ziel sind, die oben beschriebenen
Begrenzungen des Niederkosten-Systems durch Hinzufügen eines
zusätzlichen
NVM 48 zu dem Endgerät 6 überwunden
werden können.
Das heißt,
bezugnehmend auf Schritt S5 aus 2 ist, falls
der NVM 48 in dem Endgerät 6 verfügbar ist,
das System in der Lage, in sich heruntergeladen die Liste von verlorenen,
gestohlenen und nicht länger
benötigten Smart-Card-Tresoren 7 von
dem Datenzentrum 10 aufzuweisen. In Schritt S6 wählt sich über eine
Programmierung in dem Transaktionsmikroprozessor 9 das
Transaktionsendgerät 6 automatisch
auf irgendeiner gewünschten
periodischen Basis (wie zum Beispiel täglich) in das Datenzentrum 10 über ein
Modem 11 ein und stellt eine Kommunikationsverbindung mit
diesem her. In Reaktion lädt
das Datenzentrum 10 die aktualisierten Smart-Card-Tresor-7-Listen
in den NVM 48 runter. Wenn daher irgendein Smart-Card-Tresor 7 in
das Endgerät 6 für irgendeine Transaktion
eingesetzt wird, einschließlich
Ausgeben von Porto oder zur Kommunikation mit einem Datenzentrum 10 (Schritt
S8), erhält
das Transaktionsendgerät
die Kartenseriennummer von dem Smart-Card-Tresor 7 und
greift auf seine Tresorlisten zu, die in dem NVM 48 gespeichert
sind, um zu bestimmen ob der Smart-Card-Tresor 7 verloren, gestohlen
oder nicht länger
benötigt
ist (Schritt S10). Falls der Smart-Card-Tresor 7 nicht
verloren, gestohlen oder länger
benötigt
ist, wird die angefragte Portotransaktion durchgeführt (Schritt
S12). Falls jedoch der Smart-Card-Tresor als verloren, gestohlen
oder nicht länger
benötigt
identifiziert wird, wählt
sich ein Transaktionsmikroprozessor 9 automatisch ein und stellt
eine Kommunikation mit der Datenbank 10 her und zieht jegliche
verbleibenden Geldmittel von dem Smart-Card-Tresor 7 ab
(Schritt S14). Nachfolgend wird in Schritt S16, ein Editieren des
Smart-Card-Tresors 7 in der gleichen Weise, wie zuvor beschrieben, bewerkstelligt,
um den Smart-Card-Tresor 7 zu sperren, in Schritt S18 wird
eine Verifikation einer Sperrnachricht an das Datenzentrum 10 gesendet
und in Schritt S20 wird eine Mittelentschädigung an den Kunden bewerkstelligt
(Schritt S20).
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Die
direkt zuvor beschriebene Ausführungsform
erlaubt, dass eine Überprüfung des
Status jedes Smart-Card-Tresors 7 an dem Frankiermaschinensystemendgerät 6 derart
durchgeführt
wird, dass jede versuchte Verwendung eines Smart-Card-Tresors 7,
der als verloren oder gestohlen oder nicht länger benötigt gemeldet worden ist, auf
Einsatz des Tresors in das Endgerät 6 hin verhindert
wird. Falls daher ein Benutzer sofort eine verlorene oder gestohlene
Karte meldet, wird das Fenster einer Gelegenheit zur illegalen Verwendung
der verlorenen oder gestohlenen Karte stark minimiert.
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Während die
vorliegende Erfindung in Verbindung mit einem Frankiermaschinensystem
beschrieben worden ist, ist die Erfindung gleichsam auf irgendeinen
Typ eines Wertausgebenden Gerätes anwendbar,
bei dem ein Gegenstand mit einer Anzeige von Wert ausgegeben wird
und ein Abrechnen für einen
derartigen Wert bewerkstelligt wird. Obwohl darüber hinaus die bevorzugte Ausführungsform
sich auf einen „Smart-Card"-Tresor bezieht,
könnte
jeder Typ eines entfernbaren, tragbaren Abrechnungsgerätes dafür ersetzt
werden.