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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Umhüllen
von Produkten.
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Insbesondere betrifft die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zum Umhüllen
von Gruppen von Zigarettenschachteln, auf die sich die folgende
Beschreibung rein beispielhaft bezieht.
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Gruppen von Zigarettenschachteln
werden normalerweise durch Zuführen
jeder Gruppe zur einer Kartonierungsmaschine, Verpacken der Gruppe in
einer entsprechenden ersten Umhüllung,
die einem Bogen Umhüllungsmaterial
wie zum Beispiel halbsteifen Karton umfasst, um einen entsprechenden
Karton aus Schachteln zu bilden, und anschließendes Übertragen des Kartons an eine
Maschine zum Umverpacken und Umverpacken des Kartons in einer entsprechenden
zweiten Umhüllung
umhüllt, die
einen Bogen Umverpackungsmaterial umfasst, der um die erste Umhüllung gefaltet
wird.
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Im Stand der Technik sind Umhüllungsmaschinen
bekannt, z. B. von der in EP-A-529404 oder GB-A-2101958 offenbarten
Art, bei denen die Kartons aus Schachteln durch Zuführen jedes
Kartons gleichzeitig mit einem entsprechenden Bogen Umverpackungsmaterial
an eine Umhüllungsstation
aus einem Umhüllungsrad
umverpackt werden, indem das Bogen um den Karton zu einem U gefaltet
wird, die beiden freien Endabschnitte des Bogens zusammengeführt werden,
um eine röhrenförmige Umhüllung zu
bilden, und schließlich
die beiden Enden der röhrenförmigen Umhüllung verschlossen
werden. Die freien Endabschnitte können auf zwei Arten entsprechend
zwei verschiedenen Formaten zusammengeführt werden, d. h. längs einer
kleinen Seitenfläche
oder einer großen
Seitenfläche
des Kartons, und, da die Umhüllungsmaschine
nicht zur Erzeugung beider Formate umrüstbar sind, müssen sie verändert werden,
um von einem Format zu einem anderen zu wechseln.
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Das obige Verfahren beinhaltet sowohl ökonomische
als auch organisatorische Nachteile, da es die Einrichtung zweier
Umhüllungsmaschinen,
eine für
jedes Format, für
jede Produktionsbahn erfordert, um beide Formate zur erzeugen und
schnell von einem auf das andere Format zu wechseln.
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Es ist ein Ziel der vorliegenden
Erfindung, ein Produktumhüllungsverfahren
zur Verfügung
zu stellen, das ausgelegt ist, die zuvor erwähnten Nachteile in einer einfachen,
kostengünstigen
Art und Weise zu beseitigen.
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Erfindungsgemäß ist ein Verfahren zum Umhüllen eines
Produkts vorgesehen, das folgende Schritte umfasst: Zuführen des
Produkts zu einer Ladestation eines Faltbandmittels; Zuführen eines
entsprechenden Bogens zu der Ladestation gleichzeitig mit dem Produkt
abwechselnd an einer von zwei verschiedenen Positionen des Umhüllungsbogens
mit Bezug auf das Produkt in der Ladestation; Betätigen des
Faltbandmittels, um das Produkt und den relevanten Umhüllungsbogen
längs eines
Faltwegs vorzuschieben, der sich durch ein erstes und zweites Umhüllungsmittel
erstreckt; und Betätigen
des einen oder des anderen Umhüllungsmittels,
um den Umhüllungsbogen
zu einer Röhre
um das Produkt zu falten; wobei die Wahl des einen oder anderen
der Umhüllungsmittel
davon abhängt,
welche der beiden Positionen vom Umhüllungsbogen in der Ladestation besetzt
wird.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
außerdem eine
Maschine zum Umhüllen
von Produkten.
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Erfindungsgemäß ist eine Maschine zum Umhüllen eines
Produkts vorgesehen, die folgendes umfasst: ein Faltbandmittel,
um das Produkt und einen relevanten Umhüllungsbogen entlang eines Faltwegs
vorzuschieben; erste und zweite selektiv aktivierbare Umhüllungsmittel,
die längs
des Faltwegs angeordnet und jeweils so ausgelegt sind, dass sie den
Umhüllungsbogen
zu einer Röhren
um das Produkt falten; eine Ladestation, die am Anfang des Faltweges
angeordnet ist; erste Fördermittel
zum Zuführen
des Bogens zu der Ladestation gleichzeitig mit dem Produkt abwechselnd
an einer von zwei verschiedenen Positionen des Bogens mit Bezug
auf das Produkt in der Ladestation; Steuermittel zum Betätigen von
einem der Umhüllungsmittel,
um den Umhüllungsbogen
zu einer Röhre
um das Produkt zu falten; wobei das eine Umhüllungsmittel bei der Verwendung
abhängig
davon ausgewählt
wird, welche der beiden Positionen durch den Umhüllungsbogen in der Ladestation
belegt ist.
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Die Erfindung wird nun beispielhaft
mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 eine
Seitenansicht, wobei zur Klarheit einige Teile im Schnitt gezeigt
und einige Teile entfernt sind, eines Eingangsabschnitts einer erfindungsgemäßen Umhüllungsmaschine
zeigt;
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2 eine
Seitenansicht, wobei zur Klarheit einige Teile im Schnitt gezeigt
und einige Teile entfernt sind, eines Ausgangsabschnitts einer erfindungsgemäßen Maschine
von 1 zeigt;
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3 eine
Seitenansicht, wobei zur Klarheit einige Teile im Schnitt gezeigt
und einige Teile entfernt sind, eines durch den Eingangsabschnitt
von 1 gebildeten Produkts
zeigt;
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4 eine
perspektivische Ansicht des Produkts von 3 zeigt, welches in eine röhrenförmige Umhüllung eingewickelt
ist, die durch den Ausgangsabschnitt von 2 gebildet wurde;
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5 eine
Seitenansicht, wobei zur Klarheit einige Teile im Schnitt gezeigt
und einige Teile entfernt sind, eines Ausgangsabschnitts von 2 in einem zu dem von 2 alternativen Betriebszustand zeigt;
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6 eine
perspektivische Ansicht des Produkts zeigt, welches in eine röhrenförmige Umhüllung eingewickelt
ist, die durch den Ausgangsabschnitt von 5 gebildet wurde.
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In den 1, 2, 3, zeigt die Zahl 1 als ganzes eine
Umhüllungsmaschine
zum Umhüllen
von Zigarettenschachteln 2 an, die folgendes umfasst: einen vorgegebenen
Umhüllungsweg
P; einen Eingangsabschnitt 3, der sich am Anfang des Weges
P befindet und zum Einwickeln von Gruppen 4 von Schachteln
in entsprechenden Bögen 5 aus
Umhüllungsmaterial
dient, um entsprechende Kartons 6 zu bilden; einen Zwischenabschnitt 7,
der sich in Reihe mit dem Abschnitt 3 längs des Weges P befindet und
zum Umverpacken jedes Kartons 6 mit einem entsprechenden
Bogen 8 aus Umverpackungsmaterial dient, um versiegelte
Kartons 9 zu bilden; und einen Ausgangsabschnitt 10,
der sich im wesentlichen am Ende des Weges P befindet, um die Kartons 9 von der
Maschine 1 zu entladen.
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Genauer gesagt definiert der Abschnitt 3 längs des
Weges P einen Anfangsweg P1, der sich von einem einer Eingangsstation
S1, an der Gruppen 4 und entsprechende Bögen 5 bereitgestellt
werden, zu einer Übertragungsstation
S2 erstreckt, wo Kartons 6 an den Abschnitt 7 übertragen
werden; und Abschnitt 7 definiert längs des Weges P einen Zwischenweg
P2, der sich von einer Ladestation S3, die an die Station S2 angrenzt
und an der Kartons 6 mit den entsprechenden Bögen 8 zusammentreffen,
zu einer zweiten Übertragungsstation
S5 erstreckt, wo Kartons 9 einem Ausgangsabschnitt 10 zugeführt werden.
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Der Eingangsabschnitt 3 umfasst
eine röhrenförmige Vorfaltwelle 11,
die sich an der Station S1 befindet, außen durch zwei große Seitenflächen 12 definiert
wird, die aufeinander zu und zur vorderen Ausgangsfläche 13 der
Welle 11 geneigt sind, und wiederum einen inneren Kanal
mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt 14 umfasst,
der in Längsrichtung
entlang des Weges P1 durch die Fläche 13 und durch eine
rückwärtige Eingangsfläche 15 definiert
wird, die parallel zur Fläche 13 verläuft und
von der Fläche 13 durch
einen Abstand getrennt ist, der im wesentlichen gleich der Länge der
Schachteln 2 ist. Der Abschnitt 3 umfasst außerdem eine
Zuführeinrichtung 16,
die wiederum ein Paar bekannter Rollen 17 zum Zuführen jedes
Bogens 5 vor die Fläche 13 der
Welle 11 aufweist; und ein Druckelement 18 zum
Zuführen
jeder Gruppe 4 von Schachteln 2 im Kanal 14 gleichzeitig
mit einem entsprechenden Bogen 5 und mit Schachteln, die
Seite an Seite in zwei übereinander
liegenden Schichten angeordnet sind.
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Abschnitt 3 umfasst außerdem eine
Vorfalteinrichtung 19, die sich im wesentlichen an der
Welle 11 befindet und zum Vorfalten jedes Bogens 5 über die
Welle 11 dient; und eine Fördereinheit 20 zum
Zuführen
jeder Gruppe 4 und dem entsprechenden Bogen 5 längs des
Weges P1, die wiederum ein Extraktionselement 21 zum Extrahieren
jeder Gruppe 4 von der Welle 11 und Zuführen jeder
Gruppe 4 in einem weiteren Kanal 22 umfasst, der
an dem Kanal 14 ausgerichtet und durch zwei parallele Wände 23 auf
beiden Seiten des Weges P1 definiert ist. Abschnitt 3 umfasst
außerdem
einen Taschenförderer 24,
der durch ein in Schritten um eine Achse A1 quer zur Laufrichtung
D1 der Gruppen 4 drehendes Rad definiert wird und welcher
wiederum wenigstes zwei U-förmige
periphere Taschen oder Sitze 25 aufweist, die sich zwischen
einer Ladeposition, in der jede Tasche 25 dem Kanalausgang 22 zugewandt
und daran ausgerichtet ist, und einer Entladeposition vor und zurück bewegen,
in der jede Tasche 24 einer Öffnung 26 in einer
bekannten Zuführplatte 27 zum
Zuführen von
Bögen 8 zugewandt
ist und sich quer zur Richtung D1 zwischen den Stationen S2 und
S3 erstreckt.
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Die Fördereinheit 20 umfasst
außerdem
einen Druckarm 28, der eine Breite aufweist, die im wesentlichen
gleich der Breite des Kanals 22 ist, welcher im wesentlichen
quer zum Weg P1 befestigt ist, so dass er exzentrisch um eine Achse
(nicht gezeigt) parallel zur Achse A1 drehen kann, und welcher wiederum
ein geformtes Ende 29 umfasst, welches in den Kanal 22 durch
eine in der Bodenwand 23 ausgebildete Öffnung eingeschoben wird, um
jede Gruppe 4 und den entsprechenden Bogen 5 längs des
Kanals 22 und in eine Tasche 25 an der Ladeposition
zu schieben. Die Fördereinheit 20 umfasst
außerdem ein
bekanntes Druckelement 28a, das längs des Weges P1 zurück und vor
bewegbar ist, um in einer Tasche 25 einzugreifen, die in
der Station S2 festgehalten wird, den entsprechenden Karton 6 aus
der Tasche 25 zu entladen und den Karton 6 durch
die Öffnung 26 und
längs eines
Anfangsabschnitts des Weges P2 zu führen.
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Abschnitt 3 umfasst auch
eine Falteinheit 30 zum Falten eines jeden Bogens 5 um
eine entsprechende Gruppe 4, welche wiederum zusätzliche
zur Vorfalteinrichtung 19 und dem geformten Ende 29 zwei
L-förmige
Faltelemente 31 (nur eines ist gezeigt) umfasst, die mit
einem zur Achse A1 parallelen Stift 32 verbunden sind und
sich vom Stift 32 am Kanal 22 entlang erstrecken;
ein weiteres Faltelement 33, das drehbar mit der oberen
Wand 23 verbunden ist, um in den Kanal 22 beim
Durchlaufen jeder Gruppe 4 einzugreifen; und entlang jeder
Tasche 25 zwei spiralförmige
Faltplatten 34, die mit dem Förderband 24 verbunden
sind.
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Genauer gesagt umfasst die Einrichtung 19 zwei
Schwenkplatten 35, die zur Drehung um entsprechende Achszapfen 36 auf
beiden Seiten des Wegs P1 befestigt sind; und zwei Rollen 37,
die mit den freien Enden der Platten 35 verbunden sind.
Die Achszapfen 36 werden angetrieben, um die Platten 35 und
die entsprechenden Rollen 37 zwischen einer Ruheposition
(in 1 durch die gestrichelte
Linie gezeigt), in der die Platten 35 vertikal aneinander ausgerichtet
sind, so dass sie eine Zuführfläche 38 für die Bögen 5 quer
zum Weg P1 definieren, und einer Vorfaltposition zu schwenken, in
der die Platten 35 bezüglich
des Weges P1 geneigt sind, und entsprechende Rollen 37 auf
dem Bogen 5 und im wesentlichen auf den Flächen 12 der
Welle 11 angeordnet sind, um den Bogen 5 im wesentlichen
zu einem U um die entsprechenden bekannten vorgebildeten Faltlinien
(nicht gezeigt) zu falten. Die Achszapfen 36 lassen sich
auch aufeinander zu und voneinander weg schieben, um ihren Mittenabstand
zu erhöhen oder
verringern und auf diese Weise die entsprechenden Rollen 37 längs der
Flächen 12 zu
rollen und außerdem
eine Änderung
des Formats der Gruppen 4 zuzulassen.
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Der Zwischenabschnitt 7 umfasst
eine Zuführeinrichtung 39 zum
Zuführen
von Bögen 8,
die mit dem Förderband 24 und
dem Druckelement 28a zeitlich abgestimmt ist und wiederum
eine Platte 27 und zwei bekannte Rollen 40 zum
Zuführen
von Bögen 8 entlang
der Fläche 41 der
Platte 27 auf der dem Förderband
gegenüberliegenden
Seite umfasst; eine weitere röhrenförmige Vorfaltwelle 42,
die sich längs des
Weges P2 stromabwärts
der Platte 27 befindet und ihrerseits einen inneren Kanal 43 umfasst,
der an der Öffnung 26 ausgerichtet
ist und dem Durchlauf von Kartons 6 dient, die durch das
Element 28a, zusammen mit den entsprechenden Bögen 8 vorwärts geschoben
werden; ein weiteres Taschenförderband 44,
das durch ein Rad definiert wird, welches in Schritten um eine Achse
A2 parallel zur Achse A1 dreht, und das seinerseits wenigstes zwei
U-förmige periphere
Taschen oder Sitze 45 aufweist, die zwischen einer Ladeposition,
an der jede Tasche 45 dem Ausgang des Kanals 43 zugewandt
und an diesem ausgerichtet ist, und einer Entladeposition zurück und vor
bewegt werden können,
an der jede Tasche 45 einer Eingangsöffnung 46 eines weiteren
Kanals 47 zugewandt ist, der dem Zuführen von Kartons 6 dient
und sich in Richtung der Station S5 von der durch die Öffnung 46 definierten
Entladestation S4 aus erstreckt; und zwei Umhüllungseinrichtungen 48 und 49,
die sich im wesentlichen an den Stationen S3 und S4 befinden und
die selektiv aktiviert werden können,
um einen entsprechenden Bogen 8 um jeden Karton 6 zu
wickeln und so eine röhrenförmige Umhüllung 50 (4 und 6) zu bilden.
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Insbesondere umfasst Kanal 43 der
Welle 42 zwei runde lange Eingangskanten 51 zum
Vorfalten jedes Bogens 8 zu einem U, was ausgelöst wird durch
einen entsprechenden Karton 6, der durch die Öffnung 26 läuft; und
zwei Keile 52, die sich zu beiden Seiten des Weges P2 befinden
und im Kanal 43 erstrecken, um jeden Bogen 8 auf
beiden Seiten des entsprechenden Kartons 6 zu greifen und
zu verhindern, das der Bogen 8 mit Bezug auf den Karton 6 verrutscht,
während
er vorgefaltet wird. Jede Tasche 45 ist wie beschrieben
U-förmig
und umfasst zwei parallele große
Seitenwände 53,
die als Faltplatten zum abschließenden Falten eines jeden Bogens 8 zu
einem U um den Karton 6 agieren, wenn Bogen 8 und Karton 6 in
die Tasche 45 eingeschoben werden, und deren entsprechende
freie Enden 54 eine periphere Öffnung 55 zum Einschieben
der Kartons 6 in die Tasche 45 definieren. Jede
Tasche 54 umfasst außerdem
zwei Faltplatten 56 (nur eine ist gezeigt), die sich um
wesentlichen zu beiden Seiten der Öffnung 55 befinden;
und ein bekanntes Druckelement 57 zum Entladen der Tasche 45 an
Station S4.
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Die Falteinrichtung 48 umfasst
zwei Faltplatten 58 und 59, die sich zu beiden
Seiten der Station S3 befinden und zum Eingriff in die Öffnung 55 einer Tasche 45 dienen,
die an der Station S3 mit der Öffnung
quer zur Richtung D1 festgehalten wird; und zwei Aktuatoren 60 und
61 zum Aktivieren der Platten 58 und 59. Genauer
gesagt wird die Platte 58 durch eine flache Platte definiert
und quer zur Richtung D1 durch den entsprechenden Aktuator zwischen
einer Ruheposition (2a und 2c) und einer Faltposition (2c) bewegt, wobei die Öffnung 55 teilweise
verschlossen wird; und Platte 59 wird durch eine im wesentlichen
zylindrische Platte definiert und durch den entsprechenden Aktuator 61 zwischen
einer Ruheposition (2a und 2b), die einen Endabschnitt
einer zylindrischen Wand 62 definiert, die koaxial mit
der Achse A2 entlang des Randes des Förderbandes 44 zwischen
den Stationen S3 und S4 verläuft,
und einer Faltposition (2c)
bewegt, wobei die Öffnung 55 der
Tasche 45 teilweise verschlossen wird. Der Aktuator 61 umfasst
eine energiegetriebene Welle 63, die zur Achse A2 koaxial
ist; und einen Arm 64, der mit der Welle 63 verbunden
ist und die Platte 59 und ein Versiegelungskopf 65 hält, der
sich zur Achse A2 durch einen Schlitz erstreckt, der in der Platte 59 ausgebildet
ist.
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Die Umhüllungseinrichtung 49 umfasst
zusätzlich
zur Wand 62 eine Wand 66, die sich längs des
Weges P2 erstreckt, so dass sie die Bodenwand des Kanals 47 definiert,
und deren Eingangskante 66a dem Förderband 44 zugewandt
ist und als ein festes Faltelement agiert; eine Zurückhalteeinrichtung 67,
die sich an dem der Platte 59 gegenüberliegenden Ende der Wand 62 befindet;
und einen weiteren Versiegelungskopf 68, der unterhalb
der Wand 66 eingepasst ist, sich um eine Achse A3 parallel
zur Achse A2 dreht und der in den Kanal 47 durch eine Öffnung 69 eingeschoben
ist, die quer zur Richtung D1 durch die Wand 66 gebildet
ist. Genauer gesagt umfasst die Zurückhalteeinrichtung 67 einen
röhrenförmigen Zylinder 70,
der im Freilauf auf einer Welle 71 parallel zur Achse A2
dreht; und einen pneumatischen Verteiler mit einem Ansaugkanal 73,
der längs der
Welle 71 ausgebildet ist, und einer Längsrille 74, die längs der
Außenfläche der
Welle 71 auf der Seite der Welle 71 ausgebildet
ist, die im wesentlichen der Wand 62 zugewandt ist, um
den Kanal 73 mit einigen von einer Anzahl von radialen
Löchern 75 zu
verbinden, die durch den Zylinder 70 ausgebildet sind.
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Der Zwischenabschnitt 7 umfasst
auch eine Wand 76, die parallel zur Wand 66 läuft und
die obere Wand des Kanals 47 definiert; zwei Paare von
bekannten spiralförmigen
Falteinrichtungen in Reihe längs
der Seiten des Kanals 47; und einen Zuführkopf 79, der sich
an der Station S5 befindet und quer zur Richtung D1 durch einen
entsprechenden linearen Aktuator 80 bewegt wird, um die
Kartons 9 zum Abschnitt 10 vorzuschieben.
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Der Ausgangsabschnitt 10 definiert
einen Ausgangsweg P3 längs
des Weges P und umfasst ein Förderband 81,
das zum Vorschieben von Kartons 9 in einer Richtung D2
quer zur Richtung D1 dient und durch zwei Bandförderer 83 zu beiden
Seiten des Weges P3 und durch zwei Platten 82 gebildet wird,
die sich zu beiden Seiten des Weges P3 an der Station S5 befinden
und von der oberen Wand 76 des Kanals 47 und quer
hierzu erstrecken. Genauer gesagt definiert die in der Richtung
D1 am weitesten von der Wand 76 entfernte Platte 82 mit
einer weiteren geneigten Platte 84, die sich von der der
Platte 82 gegenüberliegenden
Seite des Kanals 47 aus auf der Höhe der Wand 66 erstreckt,
eine Öffnung 85,
durch die Kartons 9 zurückgewiesen
werden sollen.
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Die Arbeitsweise der Maschine 1 wird
nun mit Bezug auf eine Gruppe 4 von Schachteln 2 beschrieben,
und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe in die Welle 11 vorgeschoben
ist und ein entsprechender Bogen 5 durch die Einrichtung 16 vor die
vordere Fläche 13 der Welle 11 und
auf die Fläche 38 vorgeschoben
ist, die durch die Platten 35 in der Ruheposition definiert
wird. Genauer gesagt wird jeder Bogen 5 vor der Welle 11 mit
einer kleinen Längsseitenwand
des Bogens über
der Ausgangsöffnung
des Kanals 14 und mit zwei großen die Platten berührenden
Längswänden 87 positioniert,
die mit der Seitenwand 86 längs entsprechender bekannter vorgebildeter
Faltlinien verbunden sind, die die Platten 35 berühren.
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Ab dem obigen Moment werden die Platten 35 um
die entsprechenden Schwenkzapfen 36 so geschwenkt, dass
die entsprechenden Rollen 37 längs der Wände 87 rollen, um
den Bogen 5 im wesentlichen zu einem U vorzufalten und die Wände 87 auf die
Flächen 12 der
Welle 11 zu rollen. Sobald der Bogen 5 vorgefaltet
ist, werden die Platten 35 und das Extraktionselement 21 im
wesentlichen gleichzeitig aktiviert, so dass die Gruppe 4,
während
sie den Weg P1 entlang läuft,
in die Seitenwand 86 eingreift, um den Bogen 5 langsam
von der Welle 11 zu entfernen, während die Platten 35,
während
sie in die Ruheposition zurückschwenken,
den Bogen 5 zum Kanal 22 begleiten und schließlich den
Bogen 5 mittels der Rollen 37 zu einem U falten.
Zwischen Kanal 14 und Kanal 22 werden zwei Laschen 88,
die sich von gegenüberliegenden
Seiten der Seitenwand 86 erstrecken und mit der Seitenwand 86 durch
entsprechende vorgebildete Faltlinien verbunden sind, rechtwinklig
auf die Schachteln 2 durch entsprechende Winkelstücke 89 aus
Faltelementen 31 gefaltet; und, während das Extraktionselement 21 sich
zurückzieht,
um die Gruppe 4 freizugeben, wird das geformte Ende 29 in
den Kanal 22 hinter der Gruppe 4 eingeschoben, um
eine weitere kleine Längsseitenwand 90 zu
greifen und rechtwinklig zu falten, die mit der Bodenseitenwand 87 verbunden
und mit der Seitenwand 86 identisch ist. Während die
Seitenwand 90 gefaltet wird, und bevor sie die Gruppe 4 tatsächlich berührt, greift
das Faltelement 33 eine Längszunge 91, die mit der
oberen Seitenwand 87 verbunden ist, und faltet die Zunge 91 rechtwinklig
zwischen die Gruppe 4 und die Seitenwand 90. An
dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass jeder Bogen 5 vor
die Welle 11 zugeführt
wird, so dass die Seitenwand 87, die die Zunge 91 umfasst
und damit die Klappe des Kartons 6 definiert, über der
Welle 11 positioniert und der Karton 6 in die
Tasche eingeschoben wird, wobei die Klappe nach oben gewandt ist.
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Jetzt werden die Faltelemente 31 (in 1 gegen den Uhrzeigersinn)
um den Schwenkzapfen 32 gedreht, so dass sie in die Gruppe 4 eingreifen und
sich auf dieser rechtwinklig falten lassen, wobei weitere zwei Laschen 92 sich
von gegenüberliegenden
Seiten der Seitenwand 90 erstrecken und mit der Wand längs entsprechender
vorgebildeter Faltlinien verbunden sind; und sobald die Laschen 92 gefaltet werden,
wird das geformte Ende 29 bevor es sich in seine Ausgangsposition
zurückzieht
nach vorne entlang eines Endabschnitts seiner Bewegung bewegt, um
die Gruppe 4 und den teilweise gefalteten Bogen 5 in
eine Tasche 25 in der Ladeposition zu schieben. Wenn die
Gruppe 4 in die Tasche 25 eingeschoben wird, werden
weitere zwei Wände 93,
die sich von gegenüberliegenden
Seiten der Seitenwand 87 erstrecken und mit der Seitenwand 87 entlang
entsprechender vorgebildeter Faltlinien verbunden sind, rechtwinklig
durch die Platten 34 der Tasche 25 auf die Laschen 88 und 92 gefaltet
(die zuvor in bekannter Weise verklebt wurden), um einen Karton 6 zu
bilden, der folgendes umfasst: zwei kleine Seitenwände 86p, 90p,
die durch die Wände 86 bzw. 90 definiert werden,
zwei große
Seitenwände 87p,
die durch die Wände 87 definiert
werden, und zwei Stirnwände 93p,
die außen
durch die Wände 93 definiert
werden. Genauer gesagt, wenn der Karton 6 vollständig in
die Tasche 25 in der Ladeposition bei Station S1 eingeschoben
ist, wird die Klappe durch die nach oben zeigende Wand 87p definiert,
während
die nach unten zeigende Wand 87p die Bodenwand des Kartons 6 definiert.
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Sobald der Karton 6 in die
Tasche 25 eingeschoben ist, wird das Förderband 24 aktiviert,
so dass es die Tasche 25 um die Achse A1 dreht und den
Karton 6 von Station S1 zu Station S2 befördert, wo
der Karton 6 aus der Tasche 25 durch das Druckelement 28a extrahiert
und von Weg P1 zu Weg P2 durch die Öffnung 26 in Platte 27 auf
die Fläche
vorgeschoben wird, zu der inzwischen ein Bogen 8 durch
die Einrichtung 39 zugeführt worden ist. Genauer gesagt,
und wie in den 2a, 2b, 2c gezeigt, wird der Bogen 8 mit
einem Zwischenabschnitt 95, der die Öffnung 26 verschleißt, und
zwei Seitenabschnitte 96 gleicher Länge auf gegenüberliegenden Seiten
der Öffnung 26 auf
die Fläche 41 geführt.
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Während
das Element 28a den Karton 6 durch die Öffnung 26 und
die Welle 42 führt,
greift die Wand 86p des Kartons 6 den Zwischenabschnitt 95 des
Bogens 8 und drückt
ihn in Richtung des Kanals 43, und die Seitenabschnitte 96 werden
langsam von der Platte 27 gelöst und werden, indem sie über die Eingangskanten 51 des
Kanals 43 gleiten, langsam auf die Wände 87p gefaltet,
so dass der Bogen 8 um den Karton 6 zu einem U
gefaltet wird. Das Element 28a führt den Karton 6 den
Weg P2 entlang, bis der Karton 6 und der Bogen 8 in eine
Tasche 45 bei Station S3 eingeschoben ist, wobei der Bogen 8 vollständig zu
einem U gefaltet ist, und wobei ein Endabschnitt 97 jedes
Abschnitts 96 aus der Wand 90p und aus der Tasche 45 nach
außen
durch die periphere Öffnung 55 herausragt;
und, wenn der Karton 6 in die Tasche 45 eingeschoben
wird, werden Abschnitte 98 des Bogens 8, die aus
den Stirnwänden 93p des
Kartons 6 herausragen, durch die Platten 56 rechtwinklig
auf die Wände 93p gefaltet.
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Jetzt bewegt der Aktuator 60 die
Faltplatte 58 zur Öffnung 55,
um den relativen Endabschnitt 97 – durch 97a angedeutet – rechtwinklig
auf eine kleine Seitenfläche 90s des
Kartons 6, die durch die Wand 90p definiert ist
zu falten; und, wenn die Platte 58 wieder die Ruheposition
eingenommen hat, dreht der Aktuator 61 den Arm 64 um die
Achse A2, um die Faltplatte 59 zur Öffnung 55 (2c) zu bewegen und den relativen
Endabschnitt 97 – durch 97b angedeutet – rechtwinklig
auf die Fläche 90s und
auf den Endabschnitt 97a zu falten, um die röhrenförmige Umhüllung in 4 zu bilden. Wenn die beiden
Endabschnitte 97 aufeinander gefaltet sind, dreht das Förderband 44 die
Tasche 45 (im Uhrzeigersinn um die Achse A2 in 2) von Station S3 zu Station
S4, und über
einen ersten Abschnitt der Drehung des Förderbandes 44, der
der Drehung des Arms 64 um die Achse A2 entspricht, wird
der Versiegelungskopf 65 aktiviert, um die Endabschnitte 97 miteinander
zu versiegeln.
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Wenn die Tasche 45 bei Station
S4 festgehalten wird, entlädt
das Druckelement 57 die Tasche 45 und führt den
Karton 6 in den Kanal 47 und zwischen zwei Platten 99 (nur
eine ist gezeigt), die den Platten 56 ähnlich sind und sich zu beiden
Seiten des Kanals 47 befinden, um entsprechende Abschnitte 100 des
Bogens 8 zu falten, die den Abschnitten 98 ähnlich sind
und aus den Wänden 93p herausragen. Von
jetzt an wird der Karton 6 entlang des Kanals 47 geführt und
der Bogen 8 wird durch spiralförmige Falteinrichtungen 77 und 78 gefaltet,
während
weitere Kartons 6 in den Kanal 47 geführt werden,
von denen jeder die schon im Kanal befindlichen Kartons 6 nach vorne
schiebt, um die versiegelten Kartons 9 zur Station S5 zu
führen,
indem der Kanal 47 nicht nur für das abschließende Falten
der offenen Enden 50a der Umhüllung 50 um den Karton 6 sorgt,
sondern auch für
das Versiegeln der Enden 50a in bekannter Weise (nicht
gezeigt). Genauer gesagt wird jeder Karton 9 zur Station
S5 geführt,
wobei ein entsprechender Karton 6 so positioniert wird,
dass die die Klappe definierende Wand 87p den beiden Bandförderern 83 und
die die Bodenwand definierende Wand 87p dem Zuführkopf 79 zugewandt
ist, der daher auf die Bodenwand des Kartons einwirkt, um den Karton 9 zu den
Förderbändern 83 zu
führen.
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In den 5 und 6 werden im Gegensatz zum Überlagern
und Versiegeln auf der kleinen Seitenfläche des Kartons 6 durch
Aktivieren der Umhüllungseinrichtung 48 die
Endabschnitte 97 auf einer die durch die Wand 87p definierten
und quer zur Fläche 90s verlaufenden
großen
Seitenfläche 87s des Kartons 6 übereinander
gelegt. Genauer gesagt wird jeder Bogen 8 auf der Platte 27 mit
einem Zwischenabschnitt 95 auf einer Seite der Öffnung 26 in
der Platte 27 so positioniert, dass im Gegensatz zum Eingreifen
mit der Mitte des Bogens 8 die durch die Öffnung 26 geführte Wand 86p des
Kartons 6 an einem der beiden Seitenabschnitte 96 angreift.
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Wenn der Karton 6 in die
Tasche 45 eingeschoben wird, wird daher der Bogen 8 immer
noch zu einem U gefaltet, jedoch mit dem Unterschied, dass der Endabschnitt 97a sofort
auf die Fläche 87s gefaltet
wird, während
ein Seitenabschnitt 94 des Bogens 8, der durch
den Endabschnitt 97b und einen Teil des relativen Seitenabschnitts 96 definiert
wird, nach außen
aus der Tasche 45 durch die Öffnung 55 vorstehend
belassen wird. Wenn das Förderband 44 um
die Achse A2 (im Uhrzeigersinn in 5)
gedreht wird, stößt der Abschnitt 94 außerhalb
der Tasche 45 mit der in der stationären Platte 59 in der
Ruheposition – in
der die Platte 59 einen Endabschnitt der Wand 62 definiert
und daher einen Teil der Umhüllungseinrichtung 49 bildet – zusammen
und wird im wesentlichen auf die Fläche 90s vorgefaltet,
wobei wenigstens ein Abschnitt 97b bezüglich der Fläche 87s vorstehend belassen
wird.
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Wenn die Tasche 45 sich
der Station S4 nähert,
wird die Zurückhalteeinrichtung 67 aktiviert,
um einen Teil 94 durch Ansaugen auf den röhrenförmigen Zylinder 70 zu
ziehen, wenn der Teil 94 von der Wand 62 gelöst wird,
so dass der Teil 94 an der Einrichtung 67 angebracht
bleibt, wenn die Tasche 45 an Station S4 festgehalten wird,
und die Einrichtung 67 den Bogen 8 fest um den
Karton 6 zieht, wobei sie gleichzeitig der Bogen 8 auf
der Wand 90p ergreift, wenn das Druckelement 57 beginnt,
die Tasche 45 zu entladen. Genauer gesagt, wenn der Karton 6 und der
Bogen 8 gleichzeitig aus der Tasche 45 herausgezogen
werden und der Abschnitt 94 des Bogens 8 den Zylinder 70 berührt, wird
der Zylinder 70 um die Welle 71 solange gedreht,
wie der Abschnitt 94 durch Ansaugen am Zylinder 70 gehalten
wird, d. h. solange, wie die Löcher 75 sich über der
Rille 74 befinden und damit in Verbindung mit dem Ansaugkanal 73 stehen.
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Wenn der Endabschnitt 97b den
Zylinder 70 erreicht und am durch die Rille 74 beeinflussten
Flächenabschnitt
des Zylinders 70 vorbeigleitet, wird der Bogen 8 vollständig durch
die Einrichtung 67 freigegeben und auf die Fläche 87s gefaltet.
Das heißt, wenn
der Karton 6 durch das Element 57 in den Kanal 6 eingeschoben
wird, wird der Abschnitt 94 langsam durch die Einrichtung 67 gelöst, wird
zur Fläche 87s durch
die Kante 66a gefaltet und wird rechtwinklig auf die Fläche 87s gefaltet,
während
diese langsam freigelegt wird, wenn der Karton 6 aus der
Tasche 45 herausgestoßen
wird. Sobald der Karton 6 vollständig aus der Tasche 45 ausgestoßen und
in den Kanal 47 eingeschoben ist und die beiden Endabschnitte 97 aufeinander
und beide auf die Fläche 87s gefaltet
sind, um die röhrenförmige Umhüllung 50 in 6 zu bilden, wird der Versiegelungskopf 68 um
die Achse A3 und durch die Öffnung 69 gedreht, so
dass er die Endabschnitte 97 berührt und versiegelt; von diesem
Punkt an werden die Enden 50a der röhrenförmigen Umhüllung 50 auf dieselbe
Weise gefaltet, wie es zuvor beschrieben wurde.