DE69821244T2 - Verbindungseinrichtung für gefässe, leitungen, hohlräume oder hohle organe - Google Patents

Verbindungseinrichtung für gefässe, leitungen, hohlräume oder hohle organe Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft allgemein medizinische Vorrichtungen und Methoden zum Durchführen von chirurgischen Verfahren, insbesondere die Anastomose von Blutgefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen röhrenförmigen Organen.
  • Die Arterien-Bypass-Chirurgie ist ein üblicher Weg zum Behandeln von Gefäßverschlusserkrankungen. Eine solche Chirurgie beinhaltet eine übliche chirurgische Inzision und das Freilegen des verschlossenen Gefäßes, gefolgt von dem Verbinden eines Implantats, z. B. einer mammären Arterie, der Vena saphena oder eines synthetischen Implantats (alle nachfolgend hier als "Umgehungsimplantat" bezeichnet) mit dem verschlossenen Gefäß (nachfolgend "das natürliche" Blutgefäß), und zwar distal (stromabwärts) von dem Verschluss. Das stromaufwärts gelegene oder proximale Ende des Umgehungsimplantats wird an ein geeignetes Blutgefäß stromaufwärts von dem Verschluß, z. B. an der Aorta, befestigt, um den Blutstrom um die Blockade herumzuleiten. Andere verschlossene oder erkrankte Blutgefäße, z. B. die Arteria carotis, können ähnlich behandelt werden. Darüber hinaus werden ähnliche Verfahren durchgeführt, um ein Implantat zwischen einer Arterie und einer Vene bei Dialysepatienten einzusetzen.
  • Während solche chirurgische Verfahren in großem Umfang praktiziert werden, weisen sie doch gewisse inhärente Beschränkungen bei Operationen auf. Beispielsweise erfordert das Annähen des Implantats an das Gastgefäß, bekannt als Anastomose, komplexe und empfindliche chirurgische Techniken, um das optimale Ergebnis zu erzielen. Beim Anastomosieren eines Umgehungsimplantats müssen verschiedene Komplikationen vermieden werden, sei es ein natürliches oder ein synthetisches Implantat. Beispielsweise ist es wichtig, daß die Verbindung zwischen dem natürlichen Gefäß und dem Umgehungsimplantat einen weichen, gleichmäßigen Übergang aufweist ohne verengende oder regionale Unregelmäßigkeiten, die dem Blutstrom vermindern könnten. Darüber hinaus können Protuberanzen in das Lumen hinein dem Blutstrom entgegenstehen und Turbulenzen verursachen, wodurch das Risiko einer Gerinnung und/oder Re-Stenose erhöht wird. Zusätzlich kann der Unterschied in der Größe zwischen dem normalerweise größeren Innendurchmesser des Implantats und der normalerweise kleineren natürlichen Arterie auch zu unerwünschten Turbulenzen in Blut führen. All diese Merkmale können die Wirksamkeit und den offenen Durchgang am Implantat beeinträchtigen.
  • Für eine Anastomose von Blutgefäßen oder anderen Gefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen röhrenförmigen Organen wurden verschiedene Vorrichtungen und Methoden zum Gebrauch beschrieben. Beispiele solcher Vorrichtungen und Methoden finden sich in den US-Patenten Nr. 2127903 (Bowen), 3155095 (Brown), 3588920 (Wesolowski), 3620218 (Schmitt et al.), 3683926 (Suzuki), 4214586 (Mericle), 4233981 (Schomacher), 4366819 (Kaster), 4368736 (Kaster), 4470415 (Wozniak), 4501263 (Harbuck), 4675008 (Tretbar), 4512761 (Raible), 4552148 (Hardy, Jr. et al.), 4721109 (Healy), 4753236 (Healy), 4769029 (Patel), 4851001 (Taheri), 4816028 Kapadia et al.), 4854318 (Solem et al.), 4930502 (Chen), 4931057 (Cummings et al.), 4957499 (Lipatov et al.), 5156619 (Ehrenfeld), 5123908 (Chen), 5192289 (Jessen), 5250058 (Miller), 5222963 (Brinkerhoff et al.), 5330490 (Wilk et al.), 5346501 (Regula et al.), 5364389 (Anderson), 5399352 (Hanson), 5425738 (Gustafson et al.), 5425739 (Dessen), 5443497 (Venbrux), 544564 (Pietrafitta et al.), 5447514 (Gerry et al.), 5456712 (Maginot), 5456714 (Owen), 5503635 (Sauer et al.), 5509902 (Raulerson), 5571167 (Maginot), 5586987 (Fahy) und 5591226 (Trerotola et al.) sowie in den internationalen Anmeldungen Nr. WO 96/25886 und WO 97/40754.
  • In unserer gleichzeitig anhängigen US-Patentanmeldung, Anmeldenummer 08/861584, eingereicht am 22. Mai 1997, mit dem Titel "Anastomosesystem und Anwendungsverfahren", die auf die gleiche Person wie die vorliegende Erfindung übertragen worden ist und deren Inhalt hiermit durch Inbezugnahme aufgenommen wird, sind Anastomosesysteme und Anwendungsverfahren beschrieben und beansprucht, die viele der Nachteile des Standes der Technik überwinden.
  • AUFGABEN DER ERFINDUNG
  • Es ist eine allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindung, z. B. Anastomosesysteme für Gefäße, Leitungen, Lumina oder Hohlorgane, sowie Anwendungsverfahren zur Verfügung zu stellen, die den Stand der Technik weiterentwickelt.
  • Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Systems und eines Anwendungsverfahrens für ein rasches, leichtes und sicheres Durchführen der Anastomose von Gefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen Hohlorganen oder röhrenförmigen Organen.
  • Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Systems und eines Anwendungsverfahrens für ein rasches, leichtes und sicheres Durchführen der Bildung einer Zugangsöffnung für ein Fluid in Gefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen Hohlorganen oder röhrenförmigen Organen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung von absorbierbaren Vorrichtungen zur Durchführung der Anastomose von Gefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen Hohlorganen oder röhrenförmigen Organen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung von absorbierbaren Vorrichtungen zum Durchführen der Bildung einer Zugangsöffnung für ein Fluid in Gefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen Hohlorganen oder röhrenförmigen Organen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Verbindungsvorrichtung zum Durchführen der Anastomose von Gefäßen, Leitungen, Lumina oder anderen Hohlorganen oder röhrenförmigen Organen oder zum Ausbilden einer Zugangsöffnung für ein Fluid in Gefäßen, Leitungen oder Lumina, wobei die Vorrichtung für ein rasches und sicheres Anordnen mit einem minimalen Risiko eines Irrtums ausgebildet ist.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Vorrichtung zum Verbinden der Enden von unterbrochenen Röhren oder röhrenförmigen Organen verschiedener Größen und Funktionen, einschließlich Arterien, Venen, Lymphleitungen, Eileitern, Harnleitern, Därmen und dergleichen, ohne darauf beschränkt zu sein.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Systems zum raschen Verbinden zweier röhrenförmiger Körper z. B. eines Umgehungsimplantats mit einer natürlichen Arterie ohne die Notwendigkeit von Nähten.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Instrumentensystems zum Durchführen eines raschen und leichten Einsetzens einer Anastomosevorrichtung in ein Gefäß, eine Leitung, ein Lumen oder ein anderes Hohlorgan oder ein röhrenförmiges Organ.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Verbindungsvorrichtung zum Ausbilden einer Öffnung in einem Gefäß, einer Leitung, einem Lumen oder einem anderen Hohlorgan oder einem röhrenförmigen Organ.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Instrumentensystems zum Durchführen eines raschen und leichten Einsetzens einer Verbindungsvorrichtung zum Ausbilden einer Öffnung in einem Gefäß, einer Leitung, einem Lumen oder einem anderen Hohlorgan oder einem röhrenförmigen Organ.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Systems zum Durchführen der Anastomose eines koronaren Umgehungsimplantats, z. B. der Anastomose eines Umgehungsimplantats an der Aorta, was ohne ein Stoppen des Herzens bewerkstelligt werden kann.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Diese und andere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden erreicht durch Bereitstellen eines Systems zum Durchführen der Umgehung oder einer anderen Anastomose eines Teils eines Gefäßes, einer Leitung, eines Lumens oder eines ande ren Hohlorgans oder eines röhrenförmigen Organs innerhalb des Körpers eines Lebewesens mit einem anderen Gefäß, einer anderen Leitung, einem anderen Lumen oder einem anderen röhrenförmigen Organ, z. B. mit einem Umgehungsimplantat. Das eine Gefäß, die eine Leitung, das eine Lumen oder das eine röhrenförmige Organ hat eine Wand mit einer darin vorgesehenen Öffnung. Das andere Gefäß, die andere Leitung, das andere Lumen oder das andere röhrenförmige Organ hat einen freien Endabschnitt.
  • Das System umfasst ein Positionierungselement, z. B. ein Filament, und eine erste Verbindungsanordnung zum Verbinden des anderen Gefäßes, der anderen Leitung, des anderen Lumens oder des anderen röhrenförmigen Organs, z. B. eines Umgehungsimplantats, mit dem einen Gefäß, der einen Leitung, dem einen Lumen oder dem einen röhrenförmigen Organ, z. B. mit einem natürlichen Blutgefäß, um dazwischen einen Durchgang zum Transport eines Fluids, wie Blut, zu schaffen.
  • Die erste Verbindungsanordnung umfasst hauptsächlich ein Ankerelement und ein erstes Verbindungselement. Das erste Verbindungselement, z. B. ein röhrenförmiges Element mit Flansch, weist einen freien Endabschnitt auf. Das erste Verbindungselement und das Ankerelement werden miteinander und mit dem Positionierungselement, z. B. dem Filament, gekoppelt und sind relativ zueinander beweglich.
  • Das Ankerelement und das erste Verbindungselement werden durch die Öffnung in der Wand des einen Gefäßes, der einen Leitung, des einen Lumens oder des einen röhrenförmigen Organs, z. B. der Aorta, eingeführt. Das Positionierungselement, z. B. das Filament, wird angeordnet, um das Ankerelement in Eingriff mit dem Gewebe zu bringen, z. B. durch Ziehen, das sich neben der Öffnung in der Wand des einen Gefäßes, der einen Leitung, des einen Lumens oder des einen röhrenförmigen Organs befindet, und um einen Abschnitt des ersten Verbindungselements in einen kooperierenden Eingriff mit dem Ankerelement und dem freien Endabschnitt des ersten Verbindungselements zu bringen, das sich durch die Öffnung in dem einen Gefäß, der einen Leitung, dem einen Lumen oder dem röhrenförmigen Organ hindurch erstreckt. Das freie Ende des ersten Verbindungselements wird an dem anderen Gefäß, der anderen Leitung, dem anderen Lumen oder dem anderen röhrenförmigen Organ befestigt (d. h. es schließt beispielsweise ein Mittel ein, um ein kooperierendes Mittel in Eingriff zu bringen, das an dem freien Ende des anderen Gefäßes, der anderen Leitung, des anderen Lumens oder des anderen röhrenförmigen Organs angebracht ist), um die zwei Gefäße, Leitungen, Lumina, oder röhrenförmigen Organe aneinander zu befestigen.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung beinhaltet das System ein Einsetzinstrument, z. B. ein Trägerrohr, welches das erste Verbindungselement, das Ankerelement und das Filament sowie ein Führungsdrückerelement hält, und zwar zum Einführen des ersten Verbindungselements und des Ankerelements durch die Öffnung in dem Gefäß, der Leitung, dem Lumen oder dem röhrenförmigen Organ und zum Positionieren desselben derart, daß es darin fest angebracht ist, wobei sich das freie Ende des ersten Verbindungselements aus der Öffnung in jenem Gefäß, jener Leitung, jenem Lumen oder jenem röhrenförmigen Organ hinaus erstreckt.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung beinhaltet die erste Verbindungsanordnung auch ein zweites Verbindungselement zum Befestigen an dem freien Ende des ande ren Gefäßes, der anderen Leitung, des anderen Lumens oder des anderen röhrenförmigen Organs, zum Beispiel des Umgehungsimplantats. Das zweite Verbindungselement wird mit dem ersten Verbindungselement verbunden, um die zwei Gefäße, Leitungen, Lumina oder röhrenförmigen Organe aneinander zu befestigen.
  • Gemäß einem anderen bevorzugten Aspekt der Erfindung kann die erste Verbindungsanordnung verwendet werden, um eine Zugangsöffnung für ein Fluid in einem Gefäß, einer Leitung, einem Lumen oder einem röhrenförmigen Organ auszubilden.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Andere Aufgabenstellungen und viele der damit verbundenen Vorteile dieser Erfindung werden ohne weiteres ersichtlich, da diese unter Bezugnahme auf die folgende detaillierte Beschreibung besser verständlich wird, wenn eine Betrachtung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung erfolgt. Darin ist
  • 1 ein Längsschnitt einer Ausführungsform einer ersten Verbindungsanordnung und eines Einsetzinstruments, die einen Teil des Verbindungssystems der vorliegenden Erfindung darstellen, um eine Zugangsöffnung für ein Fluid in einem Gefäß, einer Leitung, einem Lumen oder einem röhrenförmigen Organ zu schaffen oder um die Anastomose zwischen zwei Gefäßen, Leitungen, Lumina oder röhrenförmigen Organen innerhalb des Körpers eines Lebewesens herzustellen;
  • 2 ein Längsschnitt eines Durchstoßinstruments und einer Einführvorrichtungshülle, die auch einen Teil des Verbindungssystems der vorliegenden Erfindung bilden, dargestellt während des Vorgangs des Ausbildens einer kleinen Öffnung in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs;
  • 3 eine vergrößerte isometrische Ansicht einer Ausführungsform der Verbindungsanordnung gemäß 1, dargestellt in ihrem "eingezogenen" Zustand und angeordnet innerhalb des Einsetzinstruments der vorliegenden Erfindung vor dem Einsetzen;
  • 4 eine vergrößerte isometrische Ansicht ähnlich 3, jedoch mit der Darstellung einer anderen Ausführungsform einer Verbindungsanordnung, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist und in ihrem "eingezogenen" Zustand vor ihrer Auslösung gezeigt wird;
  • 5 ein Längsschnitt, der noch eine andere Ausführungsform einer Verbindungsanordnung zeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist und in ihrem kompakten oder "eingezogenen" Zustand vor dem Einsetzen dargestellt ist;
  • 6 ein Längsschnitt ähnlich 5, jedoch mit der Darstellung der Ausführungsform in ihrem eingesetzten Zustand, bei dem sie sich durch eine Öffnung in der Wand eines Gefäßes, einer Leitung, eines Lumens oder eines röhrenförmigen Organs hindurch erstreckt;
  • 7 ein Längsschnitt der Einführvorrichtungshülle gemäß 2, die sich in einer Öffnung hinein erstreckt, die in einem Gefäß, einer Leitung, einem Lumen oder einem röhrenförmigen Organ gebildet worden ist;
  • 8 ein Längsschnitt ähnlich 7, jedoch mit der Darstellung des Einsetzinstruments, das sich durch die Ein führvorrichtungshülle hindurch erstreckt, um die Verbindungsanordnung gemäß 1 in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs einzusetzen;
  • 9 eine isometrische Ansicht der Verbindungsanordnung gemäß 1, dargestellt in zusammengesetzter Form und in ihrem "eingesetzten" Zustand;
  • 10 ein Längsschnitt der Verbindungsanordnung gemäß 1, dargestellt während ihres Einsetzens in die Öffnung in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs;
  • 11 ein Längsschnitt einer anderen Verbindungskomponente, die einen anderen Teil der Verbindungsanordnung gemäß 1 bildet, mit einem daran befestigten zweiten Gefäß, einer zweiten Leitung, einem zweiten Lumen oder einem zweiten röhrenförmigen Organ zur Ausbildung einer anastomotischen Verbindung zwischen den zwei Gefäßen, Leitungen, Lumina oder röhrenförmigen Organen;
  • 12 ein Längsschnitt des Einsetzinstruments gemäß 1, wobei die Bildung der Anastomoseverbindung zwischen den zwei Gefäßen, Leitungen, Lumina oder röhrenförmigen Organen dargestellt ist;
  • 13 ein vergrößerter Längsschnitt des distalen Endes des Einsetzinstruments gemäß 12 während des Vorgangs der Anastomoseverbindung; und
  • 14 ein Längsschnitt, der die vollständige anastomotische Verbindung zwischen den zwei Gefäßen, Leitungen, Lumina oder röhrenförmigen Organen zeigt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnung, in der sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche Teile beziehen, ist bei 20 in 1 ein Verbindungssystem dargestellt, das gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist.
  • Unter Bezugnahme auf die verschiedenen Figuren der Zeichnung, worin sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche Teile beziehen, wird bei 20 in 1 ein Verbindungssystem dargestellt, das gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist. Das System kann benutzt werden, um die Anastomose von irgendwelchen zwei Gefäßen, Leitungen, Lumina oder röhrenförmigen Organen herzustellen. Tatsächlich kann das System 20 dazu dienen, in irgend einem Gefäß, einer Leitung, einem Lumen oder einem röhrenförmigen Organ eine Zugangsöffnung für ein Fluid auszubilden.
  • Eine besonders nützliche Anastomoseanwendung des vorliegenden Systems besteht in der Verwirklichung der Umgehung einer verschlossenen Herzarterie. Dies kann durch Ausbilden einer anastomotischen Verbindung zwischen einem Vena saphena-Implantat und der Aorta stromaufwärts von der verschlossenen Herzarterie erreicht werden. Die vollständige anastomotische Verbindung zwischen dem Umgehungsimplantat und der Aorta wird in 14 dargestellt, worin das Umgehungsimplantat mit der Bezugsnummer 10 und die Aorta mit der Bezugsnummer 12 bezeichnet werden.
  • Das System umfasst im wesentlichen eine erste Verbindungsanordnung 22 (1 und 14), ein Einsetzinstrument 24 (1 und 12), ein Durchstoß-Dilatator-Instrument 26 (2) und eine Einführvorrichtungshülle 28 (2 und 7). Das Einsetzinstrument 24 wird später wesentlich detaillierter beschrieben. Es genügt vorerst die Angabe, daß das Instrument 24 in sich einen Teil der Verbindungsanordnung 22 beherbergt und ihn innerhalb einer Öffnung einsetzt, die in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs ausgebildet ist, so daß eine Zugangsöffnung für ein Fluid oder eine Anastomoseverbindung fertiggestellt werden kann. Wie auch später beschrieben wird, wird das Einsetzinstrument 24 benutzt, nachdem das Durchstoß-Dilatator-Instrument (oder eine andere nicht dargestellte Vorrichtung) eine kleine Öffnung 14 (2) in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs 12 gebildet hat, wo die Zugangsöffnung für das Fluid oder die Anastomoseverbindung hergestellt werden soll, und die Einführvorrichtungshülle 28 innerhalb jener Öffnung angeordnet worden ist.
  • Vor der Beschreibung der Einzelheiten des Durchstoß-Dilatator-Instruments 26 ist eine kurze Beschreibung der Einführvorrichtungshülle 28 angebracht. Zu diesem Zweck ersieht man am besten aus 7, daß die Einführvorrichtungshülle einen im allgemeinen üblichen Aufbau aufweist und einen länglichen röhrenförmigen Körper 30, z. B. ein 8–14 French-Rohr, aufweist. Der röhrenförmige Körper ist aus einem bioverträglichen Material, z. B. einem Kunststoff, hergestellt und mit einem offenen distalen Ende 32 sowie einem geschlossenen proximalen Ende 34 versehen. Das proximale Ende 34 ist mittels eines üblichen Hämostaseventilgehäuses verschlossen, das ein darin angeordnetes elastisches Ventilelement 36 enthält. Eine Verschlusskappe 38 hält das Ventilelement 36 an seiner Stelle und ist mit einer zentralen Öffnung 40 versehen, durch die irgend ein geeignetes längliches Element oder Instrument durch das Ventilelement 36 und das zugehörige Rohr 30 hindurchgeführt werden kann. Wie nachfolgend beschrieben wird, erstreckt sich der Durchstoß-Dilatator 26 durch die Einführvorrichtungshülle 28 hindurch, und jene zwei Vorrichtungen werden zusammen benutzt, um die kleine Öffnung 14 in dem Gefäß, der Leitung, dem Lumen oder dem röhrenförmigen Organ auszubilden. Wenn die Öffnung 14 einmal hergestellt ist, wird der Durchstoß-Dilatator aus der Hülle 28 entfernt und das Einführinstrument 24 mit der Verbindungsanordnung 22 darin wird durch die Einführvorrichtungshülle hindurchgeführt, um die Verbindungsanordnung einzusetzen. Um ein übermäßiges Eindringen des Durchstoß-Dilatators in das Gefäß, die Leitung, das Lumen oder das röhrenförmige Organ während der Ausbildung der Öffnung 14 in der entsprechenden Wand zu verhindern, weist die Einführvorrichtungshülle 28 in der Nähe ihres offenen distalen Endes 32 einen ringförmigen Anschlag 42 auf.
  • Bezugnehmend auf 2 werden nun die Einzelheiten des Durchstoß-Dilatators 26 beschrieben. Es ist daraus ersichtlich, daß der Durchstoß-Dilatator 26 im wesentlichen einen länglichen röhrenförmigen Körper mit einem verjüngten distalen Ende 44 aufweist. Ein zentraler Durchgang 46 erstreckt sich über die gesamte Länge des Körpers 44. Ein Nadelkolben 48 erstreckt sich durch den Durchgang hindurch und endet an seinem distalen Ende in einer scharfen Spitze 50. Das proximale Ende des Nadelkolbens hat die Form eines vergrößerten Kopfes oder einer vergrößerten Kappe 52. Ein becherförmiges Element 54 ist am proximalen Ende des rohrförmigen Körpers 44 des Durchstoß-Dilatators 26 angebracht. Das becherförmige Element 54 weist eine zentrale Bohrungsausnehmung 56 zur Aufnahme eines Endes einer schraubenförmigen Druckfeder 58 auf. Das andere Ende der Schraubenfeder steht mit der unteren Oberfläche der Kappe 52 im Eingriff. Die Feder befindet sich normalerweise in ihrem entspannten Zustand. In 2 ist sie in ihrem zusammengedrückten Zustand dargestellt, d. h. in dem Zustand, in dem die Kolbenkappe 52 in distaler Richtung bezüglich des becherförmigen Elements 54 gedrückt wird. Dies bewirkt, daß sich der Durchstoßpunkt 50 des Kolbens am verjüngten distalen Ende des Dilatatorkörpers 44 nach außen erstreckt. In diesem Zustand wird der Durchstoß-Dilatator benutzt, um die kleine Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs auszubilden, wo die Zugangsöffnung oder die Anastomoseverbindung hergestellt werden soll. Zu diesem Zweck wird der Durchstoß-Dilatator 26 durch das Hämostaseventil in die Einführvorrichtungshülle 28 eingeführt, bis sich sein distales Ende leicht über das freie Ende 32 der Hülle 28 hinaus erstreckt. Es ist ein Anschlag vorgesehen (nicht gezeigt), um sicherzustellen, daß die Spitze des Nadel-Dilatator-Körpers sich nicht zu weit über das offene Ende der Hülle hinausragt. Mit dem in Stellung gebrachten Nadel-Dilatator wird auf die Kolbenkappe 52 ein Druck ausgeübt, d. h. sie wird distal bezüglich des Körpers des Durchstoß-Dilatators bewegt, worauf sich der Durchstoßpunkt 50 aus dem Durchstoß-Dilatator hinaus erstreckt. Die freie scharfe Spitze 50 des Durchstoß-Dilatators-Instruments wird dann in Eingriff mit der Außenoberfläche des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Körpers, z. b. der Aorta 12, gebracht, wo die Öffnung 14 gebildet werden soll. Die Einführvorrichtungshülle und der Durchstoß-Dilatator werden dann distal durch die Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs hindurch gedrückt, wodurch eine kleine Öffnung ausgebildet wird. Ein weiteres Vordrücken des Nadels-Dilatators in die Öffnung hinein vergrößert diese entsprechend der konischen erweiterten Oberfläche des distalen freien Endes des Dilatator-Körpers 44. Ein weiteres Drücken auf das Durchstoß-Dilatator-Instrument 26 in distaler Richtung und die Einführvorrichtungshülle 28 als eine Einheit führt dazu, daß das distale Ende der Einführvorrichtungshülle in die Öffnung 14 eintritt. Das kombinierte Durchstoß-Dilatator-Instrument und die Einführvorrichtungshülle werden nach innen gedrückt, bis der Anschlag 42 an der Außenoberfläche der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs anliegt. An diesem Punkt ist kein weiteres Eindringen mehr möglich. Somit verhindert der Anschlag, daß die Durchstoßspitze an die Wand des Gefäßes, der Leitung oder des Lumens gegenüber der Öffnung 14 gelangt. Wenn die Öffnung einmal ausgebildet ist, kann der Durchstoß-Dilatator 26 dann durch Zurückziehen oder Anziehen in proximaler Richtung entfernt werden, um ihn aus der Einführvorrichtungshülle 28 herauszunehmen, während die Einführvorrichtungshülle an ihrer Stelle bleibt, wie in 7 dargestellt ist. Das System 20 ist nun für die Anwendung des Einsetzinstruments 24 bereit, um die Verbindungsanordnung 22 durch die Öffnung 14 in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs einzusetzen.
  • Vor dem Beschreiben der Einzelheiten des Einsetzinstruments 24 ist eine Beschreibung der Verbindungsanordnung 22 angebracht. Wie aus den 1, 3, 9 und 11 ersichtlich ist, weist zu diesem Zweck die Verbindungsanordnung 22 im wesentlichen ein erstes Verbindungselement 60, ein Ankerelement 62 und ein zweites Verbindungselement auf. Das erste Verbindungselement und das Ankerelement werden innerhalb des Inneren des Gefäßes, der Leitung oder des Lumens eingesetzt und dann relativ zu einander bewegt, um sie in einer bestimmten Weise anzuordnen, worauf das Ankerelement mit dem Innern des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs, die der Öffnung 14 benachbart sind, in Eingriff tritt, und ein Abschnitt des ersten Verbindungselements erstreckt sich hinaus durch die Öffnung 14 hindurch, um eine Zugangsöffnung für ein Fluid oder einen Verbindungspunkt für das zweite Verbindungselement 64 bereitzustellen. Bei einigen Anwendungen können das erste Verbindungselement und das Ankerelement benutzt werden, um zum Innern des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs hin eine Zugangsöffnung für ein Fluid zu schaffen.
  • Wie aus 3 klar ersichtlich ist, werden das erste Verbindungselement 60 und das Ankerelement 62 durch ein Positionierungselement, z. B. ein flexibles Filament 66, miteinander gekoppelt. Das Filament liegt vorzugsweise in Form eines üblichen resorbierbaren Monofilament-Nahtmaterials (oder gewünschtenfalls in Form eines nichtresorbierbaren Nahtmaterials) vor.
  • Das Ankerelement 62 ist ein länglicher Streifen, der aus einem resorbierbaren, etwas steifen Material, wie einem Polylactid, Polyglycolid oder Copolymeren hiervon, hergestellt ist. Für das Ankerelement können nichtabsorbierbare Materialien, wie Edelstahl, benutzt werden. Jedes Ende des Ankerelements 62 ist bei 70 abgerundet. Das erste Verbindungselement 60 umfasst im wesentlichen einen rohrförmigen Körper, der vorzugsweise aus dem gleichen Material wie der Anker 62 besteht, und ist mit einem zentralen Durchgang 72 versehen, der sich durch es hindurch erstreckt. Ein Ende des Rohres 74 ist in Form eines Ringflansches ausgebildet. Der Flansch muß nicht ringförmig sein und kann somit zungenförmig oder als Vorsprung ausgebildet sein. Das andere Ende des Rohres hat die Form mindestens einer hinterschnittenen ringförmigen Lippe oder Raste 76, deren Außenoberfläche abgeschrägt ist. Die Außenoberfläche 78 des rohrförmi gen Verbindungskörpers 60 zwischen dem Flansch 74 und der Raste 76 ist etwas konisch, d. h. sie hat die Form einer Oberfläche, die sich von dem Flansch 74 zu der Raste 76 hin verjüngt. Der maximale Außendurchmesser der Raste 76 des Verbindungselements 60 ist gerade etwas größer als der Innendurchmesser des Lochs 68 in dem Ankerelement 62. Eine kleine Öffnung 80 erstreckt sich radial nach außen von dem zentralen Durchgang 72 des ersten Verbindungselements 60 durch den Ringflansch 74 hindurch.
  • Wie am besten aus den 1 und 3 ersichtlich ist, weist das Filament 66 ein Paar aufeinanderfolgend angeordneter Abschnitt 66A und 66B auf. Insbesondere erstreckt sich der Abschnitt 66A vom proximalen Ende des Einsetzinstruments 24 hinunter im Innern jenes Instruments durch die zentrale Öffnung 68 in dem Ankerelement 60 und durch den zentralen Durchgang 72 in dem ersten Verbindungselement 60 hindurch, von wo aus er doppelt zurückgeführt wird und mit dem Filamentabschnitt 66B zusammengeführt ist. Der Abschnitt 66B erstreckt sich durch die Öffnung 80 hindurch zurück in das Innere des Durchgangs 72 in dem ersten Verbindungselement 60 und durch die zentrale Öffnung 68 in dem Ankerelement 62. Von dort erstreckt sich der Abschnitt 66B des Filaments 66 in proximaler Richtung durch das Einsetzinstrument zu dessen proximalem Ende.
  • Wie oben erwähnt, werden die Einzelheiten des Einsetzinstruments später beschrieben. Es genügt zunächst die Angabe, daß dieses Instrument einen Träger 82 in Form eines rohrförmigen Körpers aufweist, in dem das Ankerelement 62 und das erste Verbindungselement 60 der Verbindungsanordnung 22 angeordnet sind. Das Trägerrohr hat ein offenes, freies (distales) Ende 84. Wie aus den 1 und 3 ersehen werden kann, ist das erste Verbindungselement 60 innerhalb des Trägerrohrs 82 unmittelbar neben dem offenen distalen Ende 84 angeordnet, während das Ankerelement 62 unmittelbar proximal zu dem ersten Verbindungselement angeordnet ist.
  • Das Einsetzinstrument 24 beinhaltet auch eine Führungsdrückeranordnung innerhalb des Trägerrohres. Die Führungsdrückeranordnung weist ein röhrenförmiges Führungsdrückerelement 86 mit einem konischen distalen Endabschnitt 88 auf. Das freie Ende 90 des Führungsdrückerelements ist mit einer kleinen Öffnung versehen, die mit dem hohlen Inneren des Führungsdrückers in Verbindung steht und durch die hindurch sich die Filamentabschnitte 66A und 66B erstrecken. Das Ende 90 des Drückerelements 86 befindet sich unmittelbar neben dem proximal angeordneten abgerundeten distalen Ende 70 des Ankerelements 62, wenn sich das Ankerelement innerhalb des Trägerrohres an seiner Stelle befindet, wie in den 1 und 3 dargestellt ist.
  • Das Einsetzen des ersten Verbindungselements 60 und des Ankerelements 62 wird durch Betätigen der Führungsdrückeranordnung erreicht, wie später beschrieben wird, um zu veranlassen, daß das Führungsdrückerelement 86 auf den proximalen Endabschnitt 70 des Ankerelements 62 drückt, der seinerseits auf das distal angeordnete Verbindungselement 60 drückt, um das erste Verbindungselement 60 aus dem offenen freien Ende 84 des Trägerelements und aus dem offenen Ende 32 der Einführvorrichtungshülle 28 hinaus und in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs zu drücken. Ein fortgesetztes Drücken auf den Führungsdrücker 86 in distaler Richtung stößt dann das Ankerelement 62 aus und in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs hinein.
  • Um das erste Verbindungselement und das Ankerelement zusammenzusetzen und zu veranlassen, daß das Rastenende des ersten Verbindungselements sich durch die Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs hindurch erstreckt, werden die zwei ausgedehnten Abschnitte 66A und 66B des Filaments 66 in proximaler Richtung zurückgezogen, und zwar durch eine Einrichtung, die einen Teil des später zu beschreibenden Instruments 24 bildet. Insbesondere wird bei diesem Zurückziehen der Filamentabschnitte das erste Verbindungselement zum Ankerelement hin gezogen, worauf die abgeschrägte Oberfläche 76 des ersten Verbindungselements in die zentrale Öffnung 68 in dem Ankerelement eintritt. Ein weiteres Zurückziehen des Filaments führt dazu, daß das Ankerelement mit der Innenoberfläche des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs, die sich neben der Öffnung 14 befindet, in Eingriff kommt, wobei die Öffnung 14 über mit der zentralen Öffnung 68 in dem Ankerelement liegt. Ein weiteres Zurückziehen der zwei Filamentabschnitte zieht das erste Verbindungselement weiter in die zentrale Öffnung 68 in dem Ankerelement hinein, worauf die Abschnitte des Ankerelements neben der zentralen Öffnung bis zu der Oberfläche 78 des ersten Verbindungselements gelangen, bis der Flansch 74 des ersten Verbindungselements an der distal ausgerichteten oberen Oberfläche des Ankerelements 62 anliegt, wie in den 9 und 10 dargestellt ist. Das Zurückziehen des ersten Verbindungselements durch die zentrale Öffnung 68 in dem Ankerelement 62 führt dazu, daß das abgeschrägte proximale Ende des ersten Verbindungselements durch die Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs hindurch geführt wird, wie in 10 dargestellt ist. Während des Zurückziehens der Filamentabschnitte 66A und 66B bleibt das Führungsdrückerelement 86 stationär, so daß sein verjüngtes distales Ende 88 in den zentralen Durchgang 72 des ersten Verbindungselements 60 eintritt, wenn das erste Verbindungselement durch die Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs gezogen wird. Somit dient das verjüngte Ende des Führungsdrückerelements 86 dazu, das erste Verbindungselement 60 zu führen oder auszurichten, so daß seine zentrale Längsachse im allgemeinen senkrecht zu der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs 12 angeordnet ist, wie in 10 dargestellt ist.
  • Mit dem eingesetzten ersten Verbindungselement 60 und dem eingesetzten Ankerelement 62, wie in 10 gezeigt wird, ist das System nun bereit, um die Anastomose fertigzustellen. Zu diesem Zweck wird das zweite Verbindungselement 64 am distalen Ende des gewünschten Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs vorbefestigt, wie in 11 dargestellt ist. Beispielsweise kann, wie 11 zeigt, die Verbindung 64 innerhalb des offenen distalen Endes eines Umgehungsimplantats 10 für eine Vena saphena angeordnet und befestigt werden. Das zweite Verbindungselement umfasst im wesentlichen ein hohles röhrenförmiges Element, das aus dem gleichen Material wie die erste Verbindung 60 und das Ankerelement 62 hergestellt ist. Das distale Ende der zweiten Verbindung 64 liegt als ringförmiger Flansch 92 vor. Die Außenoberfläche der röhrenförmigen Verbindung 64 proximal zum Flansch 92 weist die Form einer leicht nach außen verjüngten konischen Oberfläche 94 auf, das heißt einer Oberfläche, deren Durchmesser in proximaler Richtung linear zunimmt. Ein zentraler Durchgang 96 erstreckt sich durch die Länge des Verbindungselements 64 und das proximale Ende des Durchgangs 96 bildet einen erweiterten Hals 98. Drei ringförmige unterschnittene Rastringe 100, 102 und 104 erstrecken sich um den Zwischenumfang des zentralen Durchgangs 96 an eng beabstandeten Stellen neben dem mit einem Flansch versehenen distalen Ende 92 der Verbindung 64. Die Außenoberfläche jeder dieser Rasten ist abgeschrägt und derart ausgebildet, daß sie mit der abgeschrägten Oberfläche der Raste 76 des ersten Verbindungselement 60 zusammenwirkt und in Eingriff kommt, um die zwei Verbindungselemente miteinander zu verriegeln, wie später beschrieben wird. Das erweiterte proximale Ende der zweiten Verbindung 64 ist innerhalb des hohlen inneren Lumens des Umgehungstransplantats 10 angeordnet und darin an seiner Stelle durch mehrere Edelstahlfedern 106 befestigt. Die Federn erstrecken sich um den Umfang des distalen Endes des Umgehungstransplantats, um jenen Abschnitt des Umgehungstransplantats eng zwischen den Federn und der Außenoberfläche 94 des zweiten Verbindungselements 64 anzuordnen. Somit ist das zweite Verbindungselement sicher an dem distalen Ende des Umgehungstransplantats befestigt.
  • Das Umgehungstransplantat, an dem das zweite Verbindungselement sicher befestigt ist, wie in 11 dargestellt ist, wird eingesetzt oder über das Einsetzinstrument 24, wie später beschrieben wird, und über das Führungsdrückerelement 86, wie in 13 dargestellt ist, nach unten geschoben, worauf der Flansch 92 des zweiten Verbindungselements 64 an der Außenoberfläche des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs anliegt, die an die Öffnung 14 darin anschließen. Die unterschnittene Oberfläche der Rastenoberfläche 76 des ersten Verbindungselements steht mit einer der unterschnittenen Oberflächen der drei abgeschrägten Rastringe 100, 102 oder 104 im Eingriff, wobei die spezielle Raste, die im Eingriff steht, von der Dicke der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs abhängt.
  • Bei der in 13 gezeigten Ausführungsform steht der unterschnittene Bereich der Raste 76 des ersten Verbindungselements 60 mit dem unterschnittenen Bereich des Rastring 102 des zweiten Verbindungselements 64 im Eingriff. Dadurch wird die Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs wirksam zwischen dem Flansch 92 des zweiten Verbindungselements 64 und dem Ankerelement 62 sandwichartig erfasst, wodurch die Verbindungsanordnung 22 innerhalb der Öffnung 14 sicher an ihrer Stelle befestigt wird. Dadurch wird die Anastomose fertiggestellt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung wird eine Unterlegscheibe 108 zwischen dem Flansch 92 des zweiten Verbindungselements 64 und der Außenoberfläche der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs gelegt, die an der Öffnung 14 liegen, um ein Bluten an der Grenzfläche der Verbindungsanordnung und der Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs zu verhindern. Die Unterlegscheibe wird vorzugsweise aus einem hämostatischen Material, z. B. Collagen, hergestellt.
  • Wie aus der vorstehenden Diskussion zu entnehmen ist, macht die vorstehend beschriebene Ausführungsform der Verbindungsanordnung 22 von Komponenten Gebrauch, die miteinander gekoppelt, aber nicht zusammengesetzt sind. Damit ist gemeint, daß die Komponenten derart in Bezug aufeinander angeordnet sind, daß sie sich innerhalb des Trägerrohres für ein Ausstoßen in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs in einer kompakten Konfiguration befinden. Wenn sie einmal ausgestoßen sind, sind sie in Bezug zueinander und bezüglich der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs beweglich oder positionierbar, um sie in ihrem "einge setzten Zustand" zusammenzusetzen. Im eingesetzten Zustand werden die Teile in Bezug aufeinander derart orientiert, daß sie gegen ein zufälliges Versetzen innerhalb der Öffnung in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs gesichert sind. Insbesondere verhindert das Ankerelement, wenn es an der Innenwand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs, die sich an der Öffnung befinden, anliegt, daß die eingesetzte Verbindungsanordnung aus jener Öffnung herausfällt.
  • In 4 wird eine alternative Ausführungsform einer Verbindungsanordnung 222 dargestellt, die gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Die Anordnung 222 ähnelt in vielerlei Hinsicht der Verbindungsanordnung 22, unterscheidet sich aber hiervon in verschiedener Beziehung. In diesem Zusammenhang umfasst die Verbindungsanordnung 222 Komponenten, die vormontiert sind, so daß sie vor dem Einsatz miteinander verbunden sind. Diese vormontierten Komponenten werden in einem kompakten oder "eingezogenen" Zustand innerhalb des Trägerrohres 82 gehalten, so daß sie als eine Einheit aus dem Trägerrohr in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs ausgestoßen werden können. Wenn sie einmal ausgestoßen ist, kann die Verbindungsanordnung 222 in ähnlicher Weise, wie oben beschrieben, zurückgezogen werden, um einen Teil hiervon in Eingriff mit der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs zu bringen, die sich an die Öffnung 14 anschließen, während sich ein anderer Teil aus jener Öffnung hinaus für eine Verbindung mit dem zweiten Verbindungselement 64 erstreckt. Die Verbindungsanordnung 222 beinhaltet im wesentlichen ein erstes Verbindungselement 224, ein Ankerelement 62 und ein zweites Verbindungselement 64. Das Ankerelement 62 und das zweite Verbindungs element sind mit jenen Komponenten der Verbindungsanordnung 222 identisch. Somit werden im Interesse der Kürze die Einzelheiten der Ankerkomponente 62 und der zweiten Verbindungskomponente 64 nicht wiederholt, und die verschiedenen Teile dieser Komponenten erhalten die gleichen Bezugsnummern wie oben angegeben.
  • Das erste Verbindungselement 224 ist vorzugsweise aus dem gleichen Material wie das Ankerelement 62 hergestellt. Darüber hinaus weist das erste Verbindungselement 224 verschiedene Teile auf, die ähnlich aufgebaut sind wie das Verbindungselement 60 der Verbindungsanordnung 22. Somit erhalten im Interesse der Kürze die Teile der ersten Verbindungsanordnung 224, die jenen Teilen der ersten Verbindung 60 ähnlich sind, die gleichen Bezugsnummern. Insbesondere ist das erste Verbindungselement 224 ein röhrenförmiges Element mit einem zentralen Durchgang 72, der sich durch es hindurch erstreckt. Das distale Ende des Verbindungselements 224 ist als ringförmiger Flansch 84 ausgebildet, während das proximale Ende die Form einer Raste 76 mit abgeschrägter Oberfläche aufweist. Die Außenoberfläche der Verbindung zwischen dem Flansch 84 und der Raste 76 hat ein kreisförmiges Profil und erstreckt sich durch die zentrale Öffnung 68 in dem Ankerelement 62 hindurch, so daß das Verbindungselement 224 innerhalb jener Öffnung in Längsrichtung verschiebbar ist. Die Verbindungsanordnung 222 wird innerhalb des Trägerrohres 82 des Einsetzinstruments in einer kompakten oder "eingezogenen" Position angeordnet. Insbesondere wird die Verbindung 224 innerhalb der Öffnung 68 in dem Anker 62 zentriert, wie in 4 dargestellt ist, um sicher zu stellen, daß sie das kleinste Querschnittsprofil für die Anordnung innerhalb des Trägerrohres aufweist.
  • Ein Paar Öffnungen 226 erstreckt sich radial nach innen durch den Flansch 84 hindurch, um zu ermöglichen, daß das Filament 66 mit dem Verbindungselement 224 gekoppelt wird. Insbesondere erstreckt sich der Filamentabschnitt 66B durch das offene proximale Ende des zentralen Durchgangs 72 des Verbindungselements 224 und durch eine der Öffnungen 226 hinaus. Der Filamentabschnitt 66B erstreckt sich in die andere Öffnung 226. Von diesem Punkt aus erstreckt sich der Filamentabschnitt 66B durch den Durchgang 72 hindurch und aus dessen proximalem Ende hinaus. Die proximalen Endbereiche der Filamentabschnitte 66A und 66B erstrecken sich durch den Führungsdrücker und das Einsetzinstrument hindurch, wie später beschrieben wird.
  • Das Einsetzen der Verbindungsanordnung 222 erfolgt in ähnlicher Weise, wie bei der Verbindungsanordnung 22. In dieser Hinsicht wird die Führungsdrückeranordnung benutzt, um die zusammengesetzte Verbindung 224 und den Anker 62 aus dem Trägerrohr hinauszudrücken, so daß das vormontierte Verbindungselement 24 und das Ankerelement 62 im Innern des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs angeordnet sind. Ein Zurückziehen der Filamentabschnitt 66A und 66B bringt das proximale Ende des Verbindungselements 224 durch die Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs zurück. Darüber hinaus führt das Zurückziehen der Filamentabschnitte dazu, daß die obere oder proximale Oberfläche des Ankerelements 62 in einen Eingriff mit der Innenoberfläche des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs tritt, die der Öffnung 14 benachbart sind, wodurch sich ergibt, daß das Ankerelement an jener Oberfläche "aufgehängt" ist. Ferner bewegt das Zurückziehen der Filamentabschnitte das Verbindungselement 224 bezüglich des Ankerelements, d. h. es führt dazu, daß das Verbin dungselement durch das Loch 68 in dem Ankerelement hindurchgleitet, so daß sich mehr von dem Verbindungselement 224 aus der Öffnung in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs heraus erstreckt, bis sein Flansch 84 mit dem Boden oder der distalen Oberfläche des Ankerelements, die dem Loch 68 benachbart ist, im Eingriff steht. Zu dieser Zeit ist die Verbindungsvorrichtung 224 vollständig eingesetzt und zu einer Verbindung mit dem Verbindungselement 64 sowie dem Umgehungsimplantat 10, das mit jenem Verbindungselement verbunden ist, bereit. Jene Verbindung wird in der gleichen Weise erreicht wie bei der oben beschriebenen Verbindungsanordnung 22.
  • In 5 wird eine andere alternative Ausführungsform 32 einer Verbindungsanordnung dargestellt, die gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Die Verbindungsanordnung 322 ist der Verbindungsanordnung 222 in so fern etwas ähnlich, als sie vormontiert ist, das heißt, die Komponenten ihrer ersten Verbindung und des Ankers sind zusammengesetzt oder miteinander verbunden, jedoch in Bezug zueinander während des Einsetzvorgangs beweglich. Im Interesse der Kürze erhalten die gemeinsamen Komponenten der Verbindungsanordnung 322 und der Verbindungsanordnung 222 sowie der Verbindungsanordnung 22 die gleichen Bezugsnummern, und Einzelheiten ihres Aufbaus und ihrer Wirkungsweise werden nicht wiederholt. Somit umfasst die Verbindungsanordnung 322, wie aus 5 ersichtlich ist, im wesentlichen ein erstes Verbindungselement 324 und ein Ankerelement 326. Das erste Verbindungselement 324 und das Ankerelement 326 sind eine integrierte Einheit, wobei die Ankereinheit 326 im Aufbau der Ankereinheit 62 ähnlich ist. Somit weist das Ankerelement ein zentrales Loch 68 auf. Das erste Verbindungselement 324 ist ein beispielsweise gewelltes Rohr, das zusammenfallen kann und einen zentralen Durchgang 72 aufweist, der sich durch es hindurch erstreckt. Das distale Ende des gewellten Rohres 324 hat die Form eines Flansches 328, der von einer entsprechend gestalteten ringförmigen Ausnehmung 330 aufgenommen wird, die sich um das Loch 68 in dem Ankerelement 326 herum erstreckt. Das Rohr 324 wird in seinem kompakten oder "eingezogenen" Zustand gehalten, wie in 5 dargestellt ist, wenn es sich innerhalb des Trägerrohres des Einsetzinstruments befindet, und wird bei seinem Einsetzen bis zu seinem Benutzungszustand verlängert, wie in 6 dargestellt ist.
  • Das proximale Ende des gewellten Rohres 324, das zusammenfallen kann, weist die Form eines ringförmigen Kragens 332 auf, der eine Raste mit einer abgeschrägten Oberfläche 76 bildet. Der Kragen 332 wird an dem proximalen Ende des gewellten Rohres 324 sicher befestigt.
  • Das Ankerelement 326 wird vorzugsweise aus einem resorbieren Material, wie jenem des oben beschriebenen Ankerelements, hergestellt. Das gewellte Rohr kann auch aus dem gleichen resorbierbaren Material bestehen. Alternativ kann es aus jedem üblichen bioverträglichen Material, z. B. einem Dacron-Netz, hergestellt werden, vorausgesetzt, daß es für den Flüssigkeitsstrom, der hindurchgeführt wird, undurchlässig ist, so daß ein durch den zentralen Durchgang 72 strömendes Fluid aus der Wand des gewellten Rohres 324 nicht austritt, wie bei einem synthetischen Gefäßimplantat.
  • Eine radial ausgerichtete Öffnung 334 ist in dem ringförmigen Kragen 332 vorgesehen, durch die sich das Filament 66 erstreckt, so daß sich ein Filamentabschnitt 66B von einer Seite der Öffnung aus erstreckt, während sich der andere Filamentabschnitt 66A von der anderen Seite aus erstreckt.
  • Die Verbindungsanordnung 322 ist innerhalb des Trägerrohres 82 in ihrem kompakten Zustand angeordnet, wie in 5 dargestellt ist, so daß sein Ankerelement parallel zur zentralen Längsachse des Trägerrohres und unmittelbar distal vom distalen Ende 90 des Führungsdrückerelements 86 ausgerichtet ist. Die Filamentabschnitte 66A und 66B erstrecken sich zurück durch das Innere des Führungsdrückers und durch das Einsetzinstrument hindurch. Die Verbindungsanordnung 322 wird aus dem Trägerrohr in der gleichen Weise ausgestoßen, wie in Bezug auf die Verbindungsanordnungen 22 und 222 beschrieben wurde. Wenn die zwei Filamentabschnitte 66A und 66B einmal in das Innere des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs ausgestoben sind, werden sie zurückgezogen. Wie später beschrieben wird, wird der Kragen 332 der Verbindungsanordnung 332 durch die Öffnung 14 in die Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs zurückgezogen. Ein weiteres Zurückziehen der Filamentabschnitte führt dazu, daß die obere oder proximale Oberfläche des Ankerelements 326 mit der Innenoberfläche des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs, welche der Öffnung 14 benachbart sind, in Eingriff kommt, um zu bewirken, daß es in der gleichen Weise aufgehängt ist, wie oben beschrieben. Wenn der Anker einmal aufgehängt ist, führt ein weiteres Zurückziehen des Filamentsabschnitts dazu, daß das gewellte Rohr 324 gereckt oder begradigt wird, wodurch die Länge des Rohres von dem in 5 gezeigten Zustand in den in 6 gezeigten Zustand zunimmt. Wenn sich die Verbindungsanordnung 322 im vollständig eingesetzten Zustand, wie in 6 gezeigt, befindet, können das zweite Verbindungselement 64 und das damit verbundene Umgehungstransplantat 10 in der gleichen Weise, wie oben beschrieben, mit der Anordnung 322 verbunden werden.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 und 12 werden nun die Einzelheiten des Einsetzinstruments 24 beschrieben. Wie ersichtlich ist, umfasst das Einsetzinstrument 24 im wesentlichen das oben genannte Trägerrohr 82 und die oben beschriebene Drückerführungsanordnung. Jene Anordnung beinhaltet das Drückerführungselement 86 und eine Betätigungsanordnung 110.
  • Das Trägerrohr 84 weist einen Ring oder Anschlag 112 auf, der um seinen äußeren Umfang unmittelbar neben dem proximalen Ende 114 befestigt ist. Der Anschlag 112 ist vorgesehen, um sicherzustellen, daß das Trägerrohr des Einsetzinstruments sich nicht zu weit in die Einführvorrichtungshülle 28 hinein erstreckt. Somit ist der Anschlag derart angeordnet, daß er mit der Rückwand 38 des Hämostasieventils im Eingriff steht, wenn es sich in der richtigen Position befindet. Das proximale Ende 114 des Führungsrohres hat die Form einer nach innen sich erstreckenden, kreisförmigen Wand 116 mit einem zentralen Durchgang 118 darin. Der Durchgang 118 ist derart ausgebildet, daß er die Außenoberfläche des zylindrischen Abschnitts des Drückerführungselements 86 in enger Passung aufnimmt, um dazwischen eine im allgemeinen fluiddichte Abdichtung zu bilden. Das proximale Ende 120 des Drückerführungselements 86 hat die Form einer nach innen sich erstreckenden ringförmigen Wand 122 mit einem zentralen Durchgang 124 darin. Der zentrale Durchgang 124 ist derart angeordnet, daß er einen Abschnitt der Betätigungsanordnung 110 (die nachfolgend noch zu beschreiben ist) in enger Passung aufnimmt, um dazwischen eine im allgemeinen fluiddichte Abdichtung zu erhalten.
  • Die Betätigungsanordnung 110 umfasst im wesentlichen einen länglichen zylindrischen Dorn 126 mit einem zentralen Durchgang 128, der sich über seine Länge zwischen seinem offenen distalen Ende 130 und seinem offenen proximalen Ende 132 erstreckt. Der Durchgang 128 steht mit dem Inneren des Drückerführungselements 86 in Verbindung. Eine Betätigungskappe 134 ist an dem proximalen Ende des Dorns befestigt, wobei sich eine schraubenförmige Druckfeder 136 um den Außenumfang des hohlen Dorns 126 erstreckt, die zwischen dem proximalen Ende 120 des Drückerführungsrohres 86 und einer Anschlagoberfläche 138, die das distale Ende der Betätigungskappe 134 bildet, eingesetzt ist. Die Kappe 134 weist im wesentlichen ein paar hohler rohrförmiger Abschnitte 140 und 142 auf. Der Abschnitt 142 ist proximal zu dem Abschnitt 140 angeordnet und becherförmig ausgebildet. Der Abschnitt 140 ist an dem Dorn 126 sicher befestigt, wobei das distale Ende des Filamentabschnitts 66B dazwischen eng eingesetzt ist. Insbesondere erstrecken sich die Filamentabschnitte 66A und 66B von der Verbindungsanordnung 22 durch das Drückerführungselement 86 hindurch in das hohle Innere der Dorns 126 und am proximalen Ende aus der Öffnung 132 des Durchgangs 128 hinaus, der sich durch den Dorn 126 hindurch erstreckt. Der distale Endabschnitt des Filaments 66B erstreckt sich unter dem becherförmigen Kappenabschnitt 142 und wird zwischen der Außenoberfläche des Dorns 126 und der Innenoberfläche des kappenförmigen Abschnitts 140 festgehalten. Das distale Ende des Filamentsabschnitts 66A erstreckt sich auch aus dem proximalen Ende 132 des Durchgangs 128 hinaus und wird zwischen der Außenoberfläche des Dorns 128 und der Innenoberfläche des becherförmigen Abschnitts 142 der Kappe 134 festgehalten. Der becherförmige Abschnitt 142 der Kappe ist aus Gründen, die später erläutert werden, entfernbar.
  • Die Kappe 134 weist in ihrer Endwand auch eine zentrale Öffnung als Verbindung mit dem inneren Durchgang 128 des Dorns 126 auf. Ein Stopfen, der aus einem elastischen Mate rial, wie Gummi, hergestellt wurde, ist innerhalb der Öffnung 144 entfernbar angeordnet, um sie zu verschließen. Wenn der Stopfen aus der Öffnung 144 entfernt ist, dient sie dazu, es zu ermöglichen, daß das Einsetzinstrument 24 den Ort der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs bestimmt, wie später beschrieben wird.
  • Die Benutzung des Einsetzinstruments 24 geschieht wie folgt.
  • Das Instrument wird in die Einführvorrichtungshülle eingesetzt, nachdem die Hülle mit dem Durchstech-Dilatator positioniert worden ist, um die Öffnung 14 in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs auszubilden, und nachdem der Durchstech-Dilatator entfernt worden ist. Zu diesem Zweck wird das Einsetzinstrument durch die Einführvorrichtungshülle hindurch verlängert, die positioniert ist, wie in 7 dargestellt wird, bis der Anschlagring 112 an dem Einsetzinstrument 24 an dem proximalen Ende 38 des Hämostasieventils der Einführvorrichtungshülle 28 anliegt, wie in 8 dargestellt ist. Die Kappe 134 der Betätigungsanordnung 110 wird dann in der distalen Richtung gedrückt. Dadurch wird über die dazwischengesetzte Feder 136 eine Bewegung in distaler Richtung auf das Drückerführungsrohr 86 ausgeübt. Dies bewirkt, daß das freie distale Ende 90 des Führungsdrückerelements mit dem proximalen Ende des Ankerelements 64 der Verbindungsanordnung 22 innerhalb des Trägerrohrs 82 in Eingriff kommt. Ein weiteres Drücken auf die Kappe in der distalen Richtung führt dazu, daß das Drückerführungselement das erste Verbindungselement 60 und das Ankerelement 62 ausstößt, wie oben beschrieben wurde. Wenn die Komponenten der Verbindungsanordnung aus dem Führungsrohr befreit und im Inneren des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs angeordnet sind, übt die Feder, welche ihren nichtzusammengedrückten natürlichen Zustand einzunehmen versucht, eine Spannung auf die Filamentabschnitte 66A und 66B aus. Insbesondere erlaubt ein Aufheben des Drucks auf die Kappe 136 der Feder, sich von ihrem zusammengedrückten Zustand, wie er in 1 dargestellt ist, in einen in Längsrichtung expandierten oder nichtzusammengedrückten Zustand, wie er in 12 gezeigt wird, zu bewegen. Da die Filamentenden durch die Kappe 134 festgehalten werden, zieht dieser Vorgang die Filamentabschnitte in proximaler Richtung. Dadurch werden die Komponenten 60 und 62 der ersten Verbindungsanordnung 22 in den eingesetzten Zustand gezogen, wie in den 9 und 10 dargestellt ist. Wenn sich die Komponenten in diesem Zustand befinden, wird die Einführvorrichtungshülle entfernt, d. h. das Instrument weggezogen, wobei das Einsetzinstrument 24 in der in 12 gezeigten Position bleibt.
  • Das zweite Verbindungselement 64 mit dem daran befestigten Umgehungsimplantat 10 wird dann eingefädelt und entlang des Instruments 24 über die Betätigungsanordnung und das Drückerführungsrohr bis zu der in 12 gezeigten Position hinuntergeschoben. Wenn eine hämostatische Unterlegscheibe 108 verwendet wird, wie es bevorzugt ist, wird die Unterlegscheibe vor dem zweiten Verbindungselement 64 auf dem Einsetzinstrument eingeführt.
  • Wenn das zweite Verbindungselement 64 und das zugehörige Umgehungsimplantat 10 in distaler Richtung eingeschoben werden, bis der Flansch 92 entweder direkt an der Ankeroberfläche der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs anliegt oder indirekt über eine dazwischengelegte hämostatische Unterlegscheibe 108 in Berührung kommt, tritt eine der abgeschrägten Rasten des zweiten Verbindungselements 64 mit der abgeschrägten Raste 76 des ersten Verbindungselements 60 in Eingriff, um das erste und das zweite Verbindungselement mit aneinander zu befestigen.
  • Wenn die Verbindungselemente 60 und 62 miteinander verbunden sind, kann das Einsetzinstrument 24 entfernt werden, um die anastomotische Verbindung in ihrer Position zu lassen. Zu diesem Zweck wird der becherförmige Abschnitt 142 der Betätigungskappe 134 entfernt, wodurch das proximale Ende des Filamentabschnitts 66A freigesetzt wird. Der restliche Abschnitt 142 der Kappe 146 wird dann in proximaler Richtung gezogen oder weggezogen, um das Einsetzinstrument aus dem Innern des Umgehungsimplantats 10 zu entfernen. Da nicht mehr das proximale Ende des Filamentabschnitts 66A, sondern das proximale Ende des Filamentabschnitts 66B durch den Kappenabschnitt 140 festgehalten wird, führt das Zurückziehen des Instruments 24 dazu, daß sich der Filamentabschnitt 66A den Durchgang 128 des Dorns hinunter bewegt. Möglicherweise tritt das freie Ende des Abschnitts 66A durch die Öffnung 80 in dem ersten Verbindungselement 60 hindurch und wird von dort durch den Durchgang 72 jenes Elements und durch das Innere des Umgehungsimplantats hindurchgezogen, bis es aus dem proximalen Ende des Implantats austritt. An diesem Punkt wird das Einsetzinstrument 24 vollständig aus der anastomotischen Verbindung entfernt und läßt jene Verbindung in dem Zustand zurück, wie er in 14 dargestellt ist.
  • Das proximale Ende (nicht dargestellt) des Umgehungsimplantats 10 kann von dem Verschluß aus distal an der verschlossenen Herzarterie (nicht dargestellt) durch irgend eine geeignete Technik befestigt werden. Beispielsweise kann das distale Ende des Umgehungsimplantats chirurgisch mit der Herzarterie verbunden werden oder es kann unter Einsatz von Mitteln, die den hier beschriebenen ähnlich sind und über eine Zugangsöffnung oder einen Schlitz (nicht dargestellt) in der Wand des Umgehungsimplantats eingeführt worden sind, verbunden werden, oder es kann mit Hilfe von Mitteln, wie sie in unserer oben genannten gleichzeitig anhängigen US-Patentanmeldung beschrieben ist, vorgegangen werden.
  • Wie oben erwähnt, weist die Betätigungskappe 134 des Einsetzinstruments 24 eine Öffnung 144 auf, die mit einem Stopfen 146 verschlossen ist. Die Öffnung 144 ermöglicht es zu bestimmen, ob das Einsetzinstrument bezüglich der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs richtig positioniert ist. Dies wird durch Entfernen des Stopfens 146 aus der Öffnung erreicht, so daß dann, wenn sich das Instrument an der gewünschten Stelle befindet, es mit dem Inneren des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs in Verbindung steht. Dementsprechend wird ermöglicht, daß Blut vom Inneren des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs ausströmt und durch das hohle Innere des Drückerführungselements sowie den Verbindungsdurchgang in dem Dornrohr hindurchtritt, wo das proximale Ende jenes Durchgangs vorliegt, und durch die Verbindungsöffnung 144 hindurch. Wenn somit ein Tropfen Blut oder ein anderes Fluid an der Öffnung erscheint, weiß der Benutzer des Instruments 24, daß sich die Vorrichtung in der gewünschten Position befindet. Der Stopfen 146 kann wieder in die Öffnung 144 eingesetzt werden, um sie zu verschließen, so daß kein weiteres Blut durch das Instrument 24 austreten kann.
  • Es sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß das Durchstoß-Dilatator-Instrument 26 derart aufgebaut sein kann, daß eine ähnlicher Rückschlagkonstruktion benutzt wird, um eine Anzeige für die richtige Plazierung erhalten wird, und zwar durch den Austritt eines Tropfens Blut aus dem proximalen Ende des Durchstoß-Dilatators. Wahrscheinlich wird die Bildung der Öffnung in der Wand des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs unter direkter Beobachtung durchgeführt. Wenn in den Durchstoß-Dilatator oder die Einführvorrichtungshülle ein Fluidrückschlagsystem eingebaut wird, erlaubt es ein Plazieren der Einführvorrichtungshülle an einer speziellen Stelle innerhalb des Gefäßes, der Leitung, des Lumens oder des röhrenförmigen Organs ohne die Notwendigkeit einer direkten Beobachtung.
  • Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß in Betracht gezogen wird, daß die Verbindungsanordnungen der vorliegenden Erfindung aktiv zusammengesetzt oder eingesetzt werden könnten, und zwar durch manuelles Ziehen der Filamentabschnitte und Drücken auf das Drückerelement an Stelle der Verwendung eines mittels einer Feder vorgespannten Systems, wie oben beschrieben.
  • Das Umgehungsimplantat 10 wird durch Einsetzen des proximalen Endes des zweiten Verbindungselements 64 in das offene distale Ende des Implantatabschnitts 10 hergestellt. Die Verbindung wird durch Verwendung einer oder mehrerer Edelstahlfederklammern 106 an ihrer Stelle gehalten. Die Federklammern und die zweite Verbindung 64 sind vorzugsweise in verschiedenen Größen erhältlich, um für verschiedene Implantatgrößen gerüstet zu sein. Insbesondere sind die Federklammern 106 in der Größe bis zu einem vorgegebenen Innendurchmesser ausgebildet, um die Verengung des Implantats zu begrenzen, was sonst wegen eines übermäßigen Drucks zu einer Nekrose des dazwischenliegenden Gewebes führen kann. Es können andere Mittel eingesetzt werden, um das Implantat 10 an dem zweiten Verbindungselement 64 zu befestigen. Solche Mittel können ein bioverträglicher Klebstoff, vorgeknotete Nahtmaterialschleifen, Nahtmaterialien, C-Klammern, usw. sein.
  • Das Innenprofil der Durchgänge der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnungen ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß Turbulenzen auf ein Minimum gedrückt und der Druck des hindurchströmenden Fluids unter Kontrolle gehalten wird, wie beispielsweise in unserer oben angegebenen gleichzeitig anhängigen Patentanmeldung beschrieben ist. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß die verschiedenen Verbindungskomponenten der Verbindungsanordnungen der vorliegenden Erfindung mit chemischen Stoffen, Arzneimitteln oder anderen biologisch aktiven Komponenten beschichtet oder imprägniert sein können, um das benachbarte Gewebe oder die benachbarten Zellen zu beeinflussen. Solche aktiven Komponenten könnten, ohne darauf beschränkt zu sein, beispielsweise Antiplättchen-Arzneimittel, antimikrobielle Mittel, Antibiotika, antithrombogenetische Stoffe, Antioxidanzien, Wachstumsfaktoren, Wachstumshormone, genetische Stoffe oder besamte Zellen sein.
  • Es ist zu bemerken, daß die Ausführungsformen der Verbindungsanordnungen und/oder des Einsetzinstruments und/oder des Durchstoß-Dilatator-Instruments und/oder der Einführvorrichtungshülle, wie sie vorstehend aufgezeigt und beschrieben wurden, nur beispielhaft sind. Somit kommen auch andere Konstruktionen in Betracht. Beispielsweise kann das Ankerelement in anderer Weise als in Form eines linearen Streifens ausgebildet sein, beispielsweise leicht gekrümmt oder so gestaltet sein, wie jenes, das in unserer vorgenannten gleichzeitig anhängigen Anmeldung beschrieben ist.
  • Das Positionierelement für die Verbindungsanordnungen kann andere Arten von Komponenten beinhalten, die von mindestens einem Filament Gebrauch machen, oder es können andere Einrichtungen benutzt werden, z. B. ein flexibler Draht mit einem Ballon an seinem distalen Ende. Die Verbindungsanordnungen und/oder deren Komponenten müssen nicht so hergestellt sein, daß sie vollständig resorbierbar sind. Somit kommen auch Anordnungen, die nicht resorbierbar sind, oder Anordnungen, bei denen nur Teile resorbierbar sind, in Betracht.
  • Ohne weitere Ausarbeitung erläutert das Vorstehende unsere Erfindung so vollständig, daß andere durch Anwendung von gegenwärtigem oder zukünftigem Wissen die Erfindung für den gleichen Zweck unter verschiedenen Dienstleistungsbedingungen benutzen können.

Claims (27)

  1. Vorrichtung zum Erzeugen einer Fluidverbindungsöffnung an einer Öffnung (14) in der Wand eines Gefäßes, einer Leitung oder eines Lumens (12) innerhalb des Körpers eines Lebewesens, wobei die Vorrichtung ein Filament (66) und eine erste Verbindungsanordnung (22; 222; 322) zum Verbinden mit dem Gefäß, der Leitung oder dem Lumen an der Stelle der Öffnung zur Bildung der Fluidverbindungsöffnung aufweist und die genannte erste Verbindungsanordnung ein Ankerelement (62; 326) und ein erstes Verbindungselement (60; 324) beinhaltet, das mit einem Durchgang (72) versehen ist, und wobei das erste Verbindungselement und das Ankerelement miteinander und mit dem Filament verbunden sowie relativ zueinander beweglich sind, wobei das Ankerelement und das erste Verbindungselement zum Einführen durch die genannte Öffnung ausgebildet sind und das Filament derart angeordnet ist, dass es das Ankerelement in einen Eingriff mit einem der Öffnung benachbarten Gewebe bewegt sowie einen freien Endabschnitt des ersten Verbindungselements bezüglich des Ankerelements nach außen durch die Öffnung bewegt, um die Fluidverbindungsöffnung durch den genannten Durchgang auszubilden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, mit einer Einrichtung (110) zum Zurückziehen eines Abschnitts (66A) des Filaments, nachdem sich das Ankerelement (62; 326) und das erste Verbindungselement (66; 324) im Inneren des Gefäßes, der Leitung oder des Lumens (12) befinden, um das Ankerelement in Kontakt mit dem Inneren der Wand des Gefäßes, der Leitung oder des Lumens neben der Öffnung (14) zu bringen und das erste Verbindungselement an dem Ankerelement zu befestigen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, worin ein freier Endabschnitt (78) des ersten Verbindungselements (60; 224; 324) mit einer Einrichtung (76) zum Befestigen an einem Umgehungsimplantat (10) zum Verbinden des Umgehungsimplantats mit einem natürlichen Blutgefäß (12), in dem die genannte Öffnung gebildet wird, versehen ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin das Ankerelement (62; 326) mit einem länglichen Element versehen ist und eine Verbindungsaufnahmeöffnung (68) aufweist, die vorgesehen ist, um einen Abschnitt des ersten Verbindungselements (60; 224) aufzunehmen, wenn das Ankerelement (62; 326) und das erste Verbindungselement (60; 324) relativ zueinander bewegt werden.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin das erste Verbindungselement (60; 224) an einem Innenende einen Flansch (74; 84) aufweist und dazu vorgesehen ist, in eine Öffnung (68) in dem Ankerelement (62; 326) gezogen zu werden, worauf ein Abschnitt des Flansches an einem Abschnitt des Ankerelements (62; 326) anliegt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die erste Verbindungsanordnung zusätzlich ein zweites Verbindungselement (64) aufweist, das dazu vorgesehen ist, mit einem Außenende des ersten Verbindungselements (60) verbunden zu werden.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, worin das erste und das zweite Verbindungselement (60 und 64) jeweils eine Rasteinrichtung (76, 102) aufweisen, die es ermöglicht, sie durch Einrasten miteinander zu verbinden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, worin die Rasteinrichtung entsprechende Arretierungselemente (76, 102) aufweist, die miteinander kooperieren.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, worin das zweite Verbindungselement (64) mit einer Einrichtung (106) versehen ist, um daran ein Umgehungsimplantat (10) zu befestigen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, worin die Befestigungseinrichtung ein Element (106) aufweist, welches das zweite Verbindungselement (64) umgibt und dazu vorgesehen ist, ein Umgehungsimplantat (10) gegen eine Außenoberfläche des zweiten Verbindungselements zu halten.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die erste Verbindungsanordnung (22; 222; 322) mindestens einen resorbierbaren Abschnitt (62, 66) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung zusätzlich ein Einsetzinstrument (24) zur Abgabe des Ankerelements (62; 326) und des ersten Verbindungselements (60; 324) durch die Öffnung (14) in der genannten Wand aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, worin das Einsetzinstrument (24) ein Trägerrohr (82) mit einem Lumen auf weist, in dem das Ankerelement (62; 326) und das erste Verbindungselement (60; 324) angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, worin das Ankerelement (62; 326) und das erste Verbindungselement (60; 324) in Bezug auf einander an in Längsrichtung voneinander beabstandeten Stellen in dem Lumen des Trägerrohrs (84) angeordnet sind.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, worin das genannte Instrument zusätzlich ein Drückerelement (86) zum Ausstoßen des Ankerelements (62; 326) und des ersten Verbindungselements (60; 324) aus dem Lumen des Trägerrohrs (84) aufweist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, worin das Drückerelement (86) ein rohrförmiges Element ist, das innerhalb des Trägerrohrs (84) angeordnet ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, worin die erste Verbindungsanordnung (22; 222; 322) ein zweites Verbindungselement (64) aufweist und das Einsetzinstrument (24) zusätzlich mit einem Führungselement (86) versehen ist, das zum Führen des zweiten Verbindungselements (64) in die Befestigung mit dem ersten Verbindungselement (60) vorgesehen ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, worin das zweite Verbindungselement (64) ein Rohr mit einem Lumen aufweist, das zur Aufnahme des genannten freien Endes des ersten Verbindungselements (60) vorgesehen ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, worin das Führungselement (86) einen distalen Endabschnitt (85, 90) aufweist, der für einen Eingriff mit dem genannten freien Ende des ersten Verbindungselements (60) vorgesehen ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, worin der distale Endabschnitt (85, 90) des Führungselements (86) innerhalb des Lumens des ersten Verbindungselements (60) beweglich ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, worin das Führungselement (86) derart ausgebildet ist, dass es sich durch das Lumen in dem zweiten Verbindungselement (64) hindurch erstreckt.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, worin das Führungselement (86) derart ausgebildet ist, dass es das Ankerelement (62) und das erste Verbindungselement (60) aus dem Lumen des Trägerrohrs (84) ausstößt.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, worin das Führungselement (86) einen Durchgang aufweist, der sich durch es hindurch erstreckt.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, worin sich das Filament (66) durch den Durchgang in dem Führungselement (86) erstreckt.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 24, worin das zweite Verbindungselement einen Anschlagabschnitt (92) aufweist, der für ein Anordnen nahe an der Außenseite der Wand vorgesehen ist, die der Öffnung (14) darin benachbart ist, wenn das erste und das zweite Verbindungselement (60, 64) aneinander befestigt sind.
  26. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die erste Verbindungsanordnung (22; 222; 322) zusätzlich ein Dichtungselement (108) aufweist, das neben der Außenseite der Wand angeordnet werden kann, die der Öffnung (14) benachbart ist.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 26, worin das Dichtungselement (108) eine Scheibe aus einem hämostatischen Material aufweist.
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