DE69826599T2 - System zur Einschränkung der Nutzung einer Messvorrichtung - Google Patents

System zur Einschränkung der Nutzung einer Messvorrichtung Download PDF

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16TSTEAM TRAPS OR LIKE APPARATUS FOR DRAINING-OFF LIQUIDS FROM ENCLOSURES PREDOMINANTLY CONTAINING GASES OR VAPOURS
    • F16T1/00Steam traps or like apparatus for draining-off liquids from enclosures predominantly containing gases or vapours, e.g. gas lines, steam lines, containers
    • F16T1/38Component parts; Accessories
    • F16T1/48Monitoring arrangements for inspecting, e.g. flow of steam and steam condensate
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F15/00Digital computers in general; Data processing equipment in general
    • G06F15/02Digital computers in general; Data processing equipment in general manually operated with input through keyboard and computation using a built-in program, e.g. pocket calculators
    • G06F15/025Digital computers in general; Data processing equipment in general manually operated with input through keyboard and computation using a built-in program, e.g. pocket calculators adapted to a specific application
    • G06F15/0275Digital computers in general; Data processing equipment in general manually operated with input through keyboard and computation using a built-in program, e.g. pocket calculators adapted to a specific application for measuring
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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    • G07C9/33Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass in combination with an identity check by means of a password

Description

  • ERFINDUNGSGEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Beschränkung der Nutzung eines an einen Entleiher oder Benutzer zu vermietenden Gerätes. Abhängig von den Mietbedingungen kann es erwünscht sein, bestimmte Funktionen des gemieteten Gerätes, z. B. eines Messgerätes, unwirksam zu machen. Das System der vorliegenden Erfindung kann die Funktionen eines gemieteten Messgerätes beschränken.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Wenn Einrichtungen, z. B. ein Messgerät, vermietet werden, werden gewöhnlich Fristen oder Konditionen der Vermietung in einem geschriebenen Vertrag niedergelegt. Weil es keine physische Verbindung zwischen den geschriebenen Konditionen und der gemieteten Einrichtung gibt, können die geschriebenen Konditionen die Nutzung oder Funktionen der gemieteten Einrichtung physisch nicht beschränken. Als Folge kann der Benutzer die Einrichtung absichtlich oder unabsichtlich über die vereinbarten Konditionen hinaus benutzen, was einen Vertragsbruch zur Folge hat.
  • Es ist erwünscht, dass die gemietete Einrichtung nur innerhalb der geschriebenen Mietkonditionen benutzt wird, sodass der Vermieter die Vermietung zufriedenstellend verwalten kann.
  • US-Patent 5,636,281 betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung, die das Bereitstellen einer Berechtigung für die Benutzung eines Instruments, das einen Computer umfasst, für einen durch ein Datum oder eine Zahl von Stunden begrenzten Zeitraum ermöglichen.
  • Das Patentdokument FR A-2601480 offenbart einen Prozess und eine Vorrichtung zur Überwachung der Benutzung eines Gerätes und insbesondere eines Personal Computers. Die Vorrichtung enthält einen Betriebsstundenzähler, der die Benutzungsdauer des Computers zählt und bei Ablauf einer bestimmtem Benutzungsdauer einen neuen Code errechnet, der verwendet werden muss, wenn der Benutzer den Computer zu benutzen wünscht.
  • Ein Weiteres Dokument, JP 08 123868A , offenbart ein System zur Verwaltung der Vermietung eines Messinstruments. Das System enthält einen Betriebszustands-Detektor, der den Beginn und das Ende des Gebrauchs ermittelt und diese Information an einen Hostcomputer sendet. Das Messinstrument kann durch den Hostcomputer nur unbrauchbar gemacht wer den, wenn der Benutzer aufhört, das Instrument zu benutzen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß werden Bedingungen zum Mieten eines Messgerätes in einem geschriebenen Vertrag in dem Gerät selbst eingestellt, und das Gerät ist z. B. mit einer Funktion versehen, die z. B. anzeigt, dass die Mietzeit bald abläuft oder abgelaufen ist, oder einer Funktion, die einen Teil aller Funktionen des Gerätes unwirksam macht. Erfindungsgemäß können die Mietbedingungen über eine getrennte Bedingungseingabevorrichtung, z. B. einen Computer, in dem Gerät eingestellt werden.
  • Nach einem Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Nutzungsbeschränkungssystem für ein Messgerät bereit, das umfasst: einen Nutzungsbeschränkungsbedingungs-Einstellabschnitt, der wenigstens eine Bedingung zur Beschränkung der Nutzung des Messgerätes enthält; einen Überwachungsabschnitt zum Überwachen der Nutzung des Messgerätes und Erzeugen eines Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignals, wenn eine vorbestimmte Zahl der wenigstens einen Beschränkungsbedingung erfüllt wurde, und einen Nutzungsbeschränkungsabschnitt zum Bereitstellen von Information, die Beschränkungsbedingungserfüllung darstellt, als Reaktion auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal;
    gekennzeichnet durch eine Anordnung, die das Messgerät veranlasst, in eine einer Vielzahl von Betriebsarten zu gehen, wobei jede Betriebsart mit einer anderen Art von Nutzungsbeschränkungsbedingung verbunden ist, die aus einem Mietzeitmodus, einem Modus der Zahl von Malen der Benutzung und einem Mietzeit- und Modus der Zahl von Malen der Benutzung ausgewählt wird.
  • Der auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal ansprechende Nutzungsbeschränkungsabschnitt des Gerätes kann zusätzlich wenigstens einen Teil der Funktionen des Messgerätes abschalten.
  • Die die Beschränkungsbedingungserfüllung darstellende Information kann als sichtbare Information in der Form von Zeichen oder Grafik oder als Toninformation ausgegeben werden. Die Funktionen, die abgeschaltet werden können, schließen die Messfunktion ein. In diesem Fall kann, wenn ein Teil der Funktionen des Messgerätes abgeschaltet wird, das Messgerät seine eigene Funktion nicht durchführen.
  • Wenn eine vorbestimmte Zahl in dem Gerät vorhandener Beschränkungsbedingungen während des Gebrauchs des Messgerätes erfüllt wurde, wird Erfüllungsinformation ausgegeben, und/oder eine oder mehr Funktionen des Gerätes werden abgeschaltet.
  • Eine Warnungsbedingungs-Einstelleinheit kann zusätzlich bereitgestellt werden, die Warnungsbedingungen, die den betreffenden Beschränkungsbedingungen entsprechen, in das Messgerät eingibt. Die Warnungsbedingungen sind leichter zu erfüllen als die Beschränkungsbedingungen. Wenn der Überwachungsabschnitt feststellt, dass eine vorbestimmte Zahl von Warnungsbedingungen erfüllt wurde, erzeugt er ein Warnsignal. Ein Warnungsabschnitt spricht auf das Warnsignal an, um Warnungsinformation in einer sichtbaren Form, z. B. als Zeichen und/oder Grafik, oder in einer hörbaren Form auszugeben.
  • Nach einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung erfüllt das Messgerät eine vorbestimmte Zahl von Warnungsbedingungen vor dem Erfüllen der Beschränkungsbedingungen, und die Warnungsinformation wird ausgegeben, um den Benutzer zu warnen, dass die Beschränkungsbedingungen bald erfüllt sein werden.
  • Der Beschränkungsbedingungs-Einstellabschnitt kann entweder die vertragliche Mietzeit, während der dem Benutzer der Gebrauch des gemieteten Gerätes erlaubt ist, oder die verträgliche maximale Zahl von Malen, die dem Benutzer das gemietete Gerät zu benutzen erlaubt ist, einstellen oder beides. Wenn die Mietzeit in dem Messgerät eingestellt wird, misst der Überwachungsabschnitt die Zeit vom Beginn der Benutzung des gemieteten Gerätes und erzeugt ein Bedingungserfüllungssignal, wenn die eingestellte Zeit abgelaufen ist. Wenn die eingestellte Bedingung die Zahl von Malen ist, die dem Benutzer zum Benutzen des Messgerätes erlaubt ist, überwacht der Überwachungsabschnitt die Zahl von Malen, die das Gerät benutzt wurde, und erzeugt das Bedingungserfüllungssignal, wenn das Gerät die eingestellte maximale Zahl von Malen benutzt wurde.
  • Wenn sowohl die Zeit als auch die maximale Zahl von Malen eingestellt sind, überwacht der Überwachungsabschnitt sowohl die Zeit vom Beginn der Benutzung als auch die Zahl von Malen der Benutzung des Gerätes und erzeugt das Bedingungserfüllungssignal, wenn entweder die Zeit oder die Zahl von Malen der Benutzung des Messgerätes den eingestellten Wert erreicht.
  • Wenn die dem Benutzer zum Benutzen des Messgerätes vertraglich erlaubte Zeit abläuft, oder wenn das Messgerät die vereinbarte Zahl von Malen benutzt wurde, wird diese Tatsache dem Benutzer mitgeteilt, oder das gemietete Messgerät wird außer Betrieb gesetzt.
  • Nach einem zweiten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein entsprechendes Verfahren zum Beschränken der Nutzung eines Messgerätes bereit.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 veranschaulicht, wie ein Nutzungsbeschränkungssystem nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung angewendet wird.
  • 2 ist ein Blockschaltbild eines Messgerätes und einer Bedingungs-Einstellvorrichtung, die in der in 1 gezeigten Ausführung verwendbar sind.
  • 3 ist eine Vorderansicht des in den Figuren gezeigten Messgerätes.
  • 4 ist ein Flussdiagramm das die Arbeitsweise einer CPU in einem Hostcomputer veranschaulicht, der als die in 2 gezeigte Bedingungs-Einstellvorrichtung benutzt wird.
  • 5 ist ein Zustandsübergangsdiagramm, das schematisch die Arbeitsweise einer CPU in dem Messgerät veranschaulicht.
  • 6 ist eine detaillierte Darstellung eines Teils des Zustandsübergangsdiagramms von 5.
  • 7 ist eine detaillierte Darstellung eines anderen Teils des Zustandsübergangsdiagramms von 5.
  • 8 ist eine detaillierte Darstellung eines weiteren Teils des Zustandsübergangsdiagramms von 5.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNG
  • Das Nutzungsbeschränkungssystem nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung wird mit Verweis auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben. Die gezeigte Erfindung wird in einer Kondenstopf-Messvorrichtung zum Überwachen des Betriebs von Kondenstöpfen, die in einem Rohrleitungssystem eines Dampfkraftwerks angeordnet sind, verkörpert.
  • Zuerst wird eine Kondenstopf-Messvorrichtung beschrieben. Wenn ein Kondenstopf Dampf verliert, treten in dem Kondenstopf Ultraschallschwingungen auf. Der Pegel der Schwingungen und die Oberflächentemperatur eines Gehäuses des Kondenstopfes korrelieren mit der Größe der Dampfleckage. (Die Oberflächentemperatur bezieht sich auf den Dampfdruck in dem Kondenstopf.) Die Kondenstopf-Messvorrichtung misst den Schwingungspegel und die Oberflächentemperatur des Gehäuses eines Kondenstopfes und bestimmt aus den erhalte nen Messungen, ob der Kondenstopf Dampf verliert oder nicht. Wenn Dampf ausleckt, wird auch der Betrag oder Grad an Leckage gemessen.
  • Zu diesem Zweck umfasst, wie in 2 gezeigt, eine Kondenstopf-Messvorrichtung 1 eine Sonde 11 zum Messen des Schwingungspegels eines Kondenstopfes und der Oberflächentemperatur des Gehäuses des Kondenstopfes sowie einen Datenverarbeitungsabschnitt 12, der auf der Basis des gemessenen Schwingungspegels und der Oberflächentemperatur entscheidet, ob Dampf ausleckt oder nicht, und den Grad an Leckage bestimmt.
  • Die Sonde 11 enthält einen Schwingungssensor (nicht gezeigt), der an ihrer Spitze angeordnet ist, und einen Temperatursensor (nicht gezeigt). Der Schwingungssensor und der Temperatursensor beginnen ihren Erfassungsvorgang, wenn die Spitze der Sonde 11 gegen die Gehäuseoberfläche eines Kondenstopfes gedrückt wird, und entwickeln ein die Schwingung darstellendes Signal bzw. ein die Temperatur darstellendes Signal. Diese Signale werden durch ein Kabel 11a zu dem Verarbeitungsabschnitt 12 geführt.
  • Im Verarbeitungsabschnitt 12 werden das die Schwingung darstellende Signal und das die Temperatur darstellende Signal in einem Verstärker 13 verstärkt, bevor sie in einem A/D-Umsetzer 14 in digitale Form umgewandelt werden. Die sich ergebenden Digitaldaten oder Topf-Messdaten werden in eine CPU 15 eingegeben. Die CPU 15 verarbeitet die eingegebenen Daten auf der Basis der oben beschriebenen Korrelation, die in einem Speicher mit z. B. einer ROM- oder RAM-Konfiguration gespeichert ist. Die CPU bestimmt, ob Dampf ausleckt oder nicht, und wenn Dampf ausleckt, bestimmt sie den Grad der Dampfleckage. Die von der CPU 15 getroffene Entscheidung wird auf einer Anzeige 17 angezeigt, die z. B. eine Flüssigkristallanzeige sein kann. Die Entscheidung wird auch in dem Speicher 16 gespeichert.
  • Der Betrieb der CPU 15 wird entsprechend einem in dem Speicher 16 gespeicherten Steuerprogramm gesteuert. Die CPU 15 kann mit einem Hostcomputer 2, z. B. einem Personal Computer, über eine Eingabe/Ausgabe-(E/A)Schnittstellenschaltung 18 kommunizieren. Ein Dateneingabeabschnitt 19 mit einer Vielzahl von Druckknöpfen oder Tasten ist mit der CPU 15 zum Eingeben von Anweisungen zum Steuern der CPU 15 verbunden. Die über den Kondenstopf getroffene und im Speicher 16 gespeicherte Entscheidung kann auf der Anzeige 17 zu jeder Zeit angezeigt werden, wenn der Benutzer sie zu sehen wünscht.
  • 3 zeigt die Vorderansicht des Verarbeitungsabschnitts 12 der Messvorrichtung 1. Der Verarbeitungabschnitt 12 hat eine allgemein rechteckige Form, wenn von vorne betrachtet, und der Eingabeabschnitt 19 ist auf der Vorderseite des Abschnitts 12 angeordnet. Der Dateneingabeabschnitt 19 umfasst Tasten, die in eine Stromversorgungs-Schaltergruppe 190, eine Funktionstastengruppe 191, eine Kondenstopftyp-Auswähltastengruppe 192 und eine nummerische Tastengruppe 193 geteilt sind. Obwohl der Dateneingabeabschnitt 19 eine Anzahl von Tasten umfasst, sind die mit der vorliegenden Erfindung benutzten Tasten die Tasten "ON" und "OFF" in der Stromversorgungs-Schaltertastengruppe 190, die Tasten "FUNC", "↑" und "↓" in der Funktionstastengruppe 191 und die Tasten "6" und "ENT" in der nummerischen Tastengruppe 193. Die übrigen Tasten, die in der Technik bekannt sind, werden nicht erklärt.
  • Die Anzeige 17 liegt in dem obersten Teil des Dateneingabeabschnitts 19 und kann eine Flüssigkristallanzeigeplatte sein, die Daten in zwei horizontalen Reihen anzeigt.
  • Ein Eingangsanschluss 12a ist am oberen Ende des Verarbeitungsabschnitts 12 angebracht, der über das Kabel 11a mit der Sonde 11 verbunden ist.
  • Der Verarbeitungsabschnitt 12 der Messvorrichtung 1 ist von einer solchen Größe, dass er mit der Sonde 11 von Hand gehalten werden kann.
  • Erfindungsgemäß werden, wenn die Messvorrichtung 1 vermietet wird, die Mietbedingungen durch den Hostcomputer 2 in den Speicher 16 der Messvorrichtung 1 eingegeben, und der Betrieb der Messvorrichtung 1 ist physikalisch mit den gespeicherten Mietbedingungen verknüpft, sodass der Entleiher oder Benutzer der Messvorrichtung 1 diese Mietbedingungen kennen kann.
  • Die Messvorrichtung 1 kann unter verschiedenen Verträgen gemietet werden. Sie kann z. B. für einen gegebenen Zeitraum gemietet werden. Alternativ kann sie gemietet werden, bis sie eine gegebene Zahl von Malen benutzt ist. Sie kann auch gemietet werden, indem sowohl eine Mietzeit als auch eine maximale Zahl von Malen, die der Benutzer sie zu benutzen erlaubt ist, durch Vertrag festgelegt werden. In diesem letzten Fall endet die Vermietung zu der Zeit, wenn die Mietzeit abläuft, oder zu der Zeit, wenn die Messvorrichtung 1 die maximale Zahl von Malen benutzt wurde, was immer früher kommt. Daten, die den Vertrag darstellen, unter dem die Messvorrichtung 1 vermietet wird, d. h. Daten, die zeigen, ob sie auf einer Mietzeitbasis, auf einer Basis der Zahl von Benutzungen oder auf einer Mietzeitbasis und der Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird, werden im Speicher 16 gespeichert. Gleichzeitig werden die vereinbarte Mietzeit und/oder Zahl von Benutzungen ebenfalls in dem Speicher 16 gespeichert.
  • Wenn die gemietete Messvorrichtung 1 für die vereinbarte Mietzeit benutzt wurde, oder wenn die Messvorrichtung 1 die vereinbarte Zahl von Malen benutzt wurde, wird eine Nachricht, die diese Tatsache angibt, auf der Anzeige 17 angezeigt, oder die Messvorrichtung 1 wird außer Betrieb gesetzt.
  • Die Messvorrichtung 1 ist auch eingerichtet, auf der Anzeige 17 eine Warnungsnachricht anzuzeigen, um den Benutzer zu warnen, dass die Vermietung in einer kurzen Zeit enden wird, oder wenn die Messvorrichtung 1 eine zusätzliche Zahl von Malen benutzt wird. Sie ist auch eingerichtet, durch Drücken einer vorbestimmten Taste die restliche Mietzeit oder die restliche Zahl von Malen der Benutzung anzuzeigen.
  • Der Betrieb der Messvorrichtung 1 wird von der CPU 15 entsprechend den im Speicher 16 gespeicherten Programmen gesteuert.
  • Der Hostcomputer 2 zum Eingeben der vereinbarten Bedingungen in die Messvorrichtung 1 kann ein Personal Computer sein. Der Hostcomputer 2 wird mit der Messvorrichtung nur verbunden, wenn er benutzt wird, um Daten, die die vereinbarten Bedingungen darstellen, in die Messvorrichtung 1 einzugeben oder daraus zu entfernen. Wie in 2 gezeigt ist der Hostcomputer 2 mit der Messvorrichtung 1 über ein Datenübertragungskabel 3 mit z. B. der RS-232C-Konfiguration verbunden. Das heißt, eine CPU 21 des in 2 gezeigten Hostcomputers 2 ist mit der CPU 15 der Messvorrichtung 1 über eine E/A-Schaltung 22 im Hostcomputer 2, das Übertragungskabel 3 und die E/A-Schaltung 18 in der Messvorrichtung 1 verbunden. Wenn die Mietbedingungen in der Messvorrichtung 1 eingestellt werden, werden Digitaldaten, die vereinbarte Nutzungsbeschränkungsbedingungen zum Beschränken der Benutzung der Messvorrichtung 1 enthalten, über die E/A-Schaltungen 22 und 18 und das Kabel 3 an die CPU 15 übertragen.
  • Die CPU 21 arbeitet entsprechend den in einem Speicher 23 des Hostcomputers 2 gespeicherten Programmen, um die Nutzungsbeschränkungsbedingungen einzustellen oder zu entfernen. Solche Programme werden durch ein Aufzeichnungsmedium (nicht gezeigt), z. B. eine Floppydisk und/oder eine CD-ROM, installiert.
  • Die Nutzungsbeschränkungsbedingungen und alle anderen Daten können über den Dateneingabeabschnitt 24, z. B. eine Tastatur oder eine Maus, in die CPU 21 eingegeben werden. Die über den Abschnitt 24 eingegebenen Daten können zur Überprüfung auf einer Anzeige 25, z. B. einer CRT, angezeigt werden.
  • Der oben beschriebene Vorgang wird nun mit Verweis auf 1 ausführlicher beschrieben.
  • Zuerst verbindet der Verleiher den Hostcomputer 2 mit der Messvorrichtung 1, wie in 1, Teil (a) gezeigt. Dann gibt der Verleiher die Art der Vermietung ein, nämlich z. B., ob die Vorrichtung 1 auf einer Mietzeitbasis, auf einer Basis der Zahl von Benutzungen oder auf einer Mietzeitbasis und einer Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird. Dann werden verschiedene mit der eingegebenen Vermietungsart verbundene Nutzungsbeschränkungsbedingungen über den Hostcpomputer 2 eingestellt. Wenn z. B. die Messvorrichtung 1 für eine vorbestimmte Zeit zu vermieten ist, werden die Mietzeit und das Datum, an dem die Vermietung in Kraft tritt, eingegeben. Außerdem wird das Datum, an dem die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, eingegeben, sodass die Warnungsnachricht zu einer geeigneten Zeit vor Ablauf der Vermietung ausgegeben werden kann. Alternativ können Daten, die angeben, wieviele Tage vor Ablauf der Mietzeit die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, stattdessen eingegeben werden.
  • Wenn die Messvorrichtung 1 auf der Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird, wird auch die Zahl von Malen, die der Entleiher die Vorrichtung 1 benutzen kann, eingegeben. Außerdem wird auch die Zahl von Malen der Benutzung der Messvorrichtung 1, bei der die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, eingegeben. Alternativ können stattdessen Daten, die angeben, wie oft die Messvorrichtung 1 nach dem Ausgeben der Warnungsnachricht benutzt werden kann, eingegeben werden.
  • Wenn die Messvorrichtung 1 auf einer Mietzeit- und Benutzungszahlbasis vermietet wird, werden die Mietzeit, das Datum, an dem die Vermietung in Kraft tritt, das Datum, an dem die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, die maximale Zahl von Malen, die der Benutzer oder Entleiher die Vorrichtung 1 benutzen kann, und die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 bis zum Anzeigen der Warnungsnachricht zu benutzen ist, ebenfalls eingegeben. Natürlich können Daten, die angeben, wieviele Tage vor Ablauf der Mietzeit die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, anstelle des Datums, an dem die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, eingegeben werden. Des Weiteren können Daten, die angeben, wie oft die Messvorrichtung 1 nach dem Ausgeben der Warnungsnachricht benutzt werden kann, anstelle der Zahl von Benutzungsmalen der Messvorrichtung 1, bei der die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, eingegeben werden.
  • Wenn z. B. die Messvorrichtung 1 für eine Mietzeit von einem Jahr oder 356 Tagen vermietet wird, werden Daten, die 356 Tage darstellen, zusammen mit Daten, die ein Datum, z. B. 15. Juli 1998, darstellen, an dem die Messvorrichtung 1 gemietet wird, eingegeben. Außerdem werden Daten, die ein Datum darstellen, an dem die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, z. B. 15. Juni 1999, eingegeben. Alternativ können Daten, die eine feste Zahl von Tagen darstellen, z. B. 30 Tage, eingegeben werden, sodass die Warnungsnachricht 30 Tage vor Ablauf der Mietzeit, d. h. am 15. Juni 1999 in diesem Beispiel, angezeigt werden kann.
  • Wenn die Messvorrichtung 1 z. B. zur tausendmaligen (1,000) Benutzung vermietet wird, werden Daten, die 1,000-mal darstellen, eingegeben. Außerdem werden Daten, die z. B. 900-mal darstellen, ebenfalls eingegeben, die angeben, dass die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, wenn die Messvorrichtung 900 Mal benutzt wurde. Alternativ können Daten, die einen festen Wert von z. B. 100 darstellen, eingegeben werden, sodass die Warnungsnachricht angezeigt wird, wenn die Messvorrichtung 1 eine Zahl von Malen benutzt wurde, die gleich der maximalen Zahl von Malen, die der Benutzer die Messvorrichtung 1 benutzen kann, minus 100 ist. Da die maximale Zahl in diesem Beispiel 1,000 ist, wird die Warnungsnachricht angezeigt, wenn die Messvorrichtung 1 900 (= 1,000 – 100) Mal benutzt wurde.
  • Es sei angenommen, dass die Messvorrichtung 1 unter einem Vertrag mit der gleichen Mietzeit, dem gleichen Mietbeginntag, der gleichen maximalen Zahl von Benutzungen, dem gleichen Warnungsdatum und der gleichen Warnungszahl wie in den oben beschriebenen zwei Beispielen vermietet wird. In diesem Fall werden Daten, die 356 Tage, 15. Juli 1998, 15. Juni 1999 (oder 30 Tage von dem letzten Mietdatum), 1,000 Mal Benutzung und 900 (oder 100 Mal vor der letzten erlaubten Benutzung) darstellen, eingegeben. Wenn in diesem Beispiel die Messvorrichtung 1 1,000-mal vor dem 15. Juli 1999 benutzt wird, wird die Vermietung beendet, obwohl die Mietzeit noch nicht abgelaufen war. Andererseits wird am 15. Juli 1999 die Vermietung beendet, selbst wenn die Messvorrichtung 1 noch nicht 1,000-mal benutzt wurde.
  • Wenn alle benötigten Daten eingegeben sind, werden die Nutzungsbeschränkungsbedingungen an die Messvorrichtung 1 übertragen. Die Messvorrichtung 1 ist somit zur Vermietung bereit.
  • Der Entleiher kann die gemietete Messvorrichtung 1 in einer üblichen Weise (1, Teil (b) benutzen, bis die Warnung gegeben wird. Wenn der Entleiher die Art der Vermietung, die restliche Zeitdauer oder die Zahl von Malen, die der Benutzer die Vorrichtung 1 benutzen kann, zu wissen wünscht, kann er die Taste "FUNC" auf dem Eingabeabschnitt 19 der Messvorrichtung 1 und dann die Taste "6" drücken, sodass die benötigte Information auf der Anzeige 17 angezeigt wird.
  • Angenommen, dass, wenn es an der Zeit ist, die Warnung zu geben, die Messvorrichtung 1 nicht betrieben wird. Dann wird, wenn der Benutzer die Messvorrichtung 1 einschaltet, die Warnungsnachricht wie die in 3 gezeigte, die anzeigt, dass die Mietzeit bald enden wird, auf der Anzeige 17 angezeigt, wie in 1, Teil (c) gezeigt. Wenn der Benutzer eine der Tasten "↑" und "↓" drückt, wird die restliche Zeitdauer oder die restliche Zahl von Malen, die der Benutzer die gemietete Messvorrichtung 1 benutzen kann, angezeigt. Jede angezeigte Nachricht auf der Anzeige 17 kann durch Drücken der Taste "ENT" gelöscht werden.
  • Der Benutzer kann fortfahren, die Messvorrichtung 1 zu benutzen, und dann läuft die Mietzeit ab oder die Zahl von Malen, die die Vorrichtung 1 benutzt wurde, erreicht die eingestellte maximale Zahl von Malen. Dann wird, wie in 1, Teil (d) gezeigt, eine Nachricht, die anzeigt, dass die Vermietung abgelaufen ist, auf der Anzeige 17 angezeigt, und zur gleichen Zeit werden alle Tasten außer den Tasten "ON" und "OFF" zum Ein- und Ausschalten der Messvorrichtung 1 unwirksam gemacht. Das heißt, die Benutzung der Messvorrichtung 1 wird beschränkt. Sobald die Vermietung endet, wird, selbst wenn die Stromzufuhr nach dem Abschalten des Stromes eingeschaltet wird, die Mietablaufnachricht nochmals angezeigt.
  • Die Messvorrichtung 1 wird dann an den Verleiher zurückgegeben, der sie mit dem Hostcomputer 2 verbindet, um alle Daten bezüglich der Mietbedingungen zu löschen, die vorher in der Messvorrichtung 1 eingestellt wurden, um sie zu initialisieren, wie in 1, Teil (e) gezeigt. Wenn initialisiert, ist die Messvorrichtung 1 identisch mit anderen ähnlichen Vorrichtungen auf dem Markt.
  • Um den beschriebenen Betrieb des Systems zu verwirklichen, arbeitet die CPU 21 des Hostcomputers 2 entsprechend dem in 4 gezeigten Flussdiagramm.
  • Zuerst stellt die CPU 21 fest, ob die ihr durch den Eingabeabschnitt 24 gegebenen Anweisungen solche zum Einstellen der Mietbedingungen oder solche zum Löschen der Bedingungen sind, die in der Messvorrichtung 1 eingestellt wurden (Schritt S2). Zum Einstellen der Vermietungsart (wie als "ENTER" angegeben), wird die Vermietungsart bestimmt (Schritt S4).
  • Wenn die Vermietungsart eine Mietzeitbasis-Vermietung ist (angegeben als "Zahl von Tagen"), wird zuerst die Zeit oder der Zeitraum der Vermietung eingegeben (Schritt S6), dann wird das Datum, an dem die Vermietung beginnt oder der Benutzer beginnen kann, die Vorrichtung 1 zu benutzen, eingegeben (Schritt S8), und das Datum, an dem die Warnung an den Benutzer gegeben werden sollte, wird eingegeben (Schritt S10).
  • Wenn die Messvorrichtung 1 auf einer Basis der Zahl von Malen der Benutzung (wie als "Zahl von Malen") angegeben) vermietet wird, wird zuerst die maximale Zahl von Malen, die der Benutzer die Vorrichtung 1 benutzen kann, eingegeben (Schritt S12), und dann wird die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 zu benutzen ist, wenn die Warnung an den Benutzer gegeben wird, eingegeben (Schritt S14).
  • Wenn die Messvorrichtung 1 auf einer Mietzeit- und einer Zahl-von-Malen-der-Benutzung-Basis vermietet wird (angegeben als "Zahl von Tagen und Zahl von Malen"), werden das Datum, an dem die Vermietung beginnt (Schritt S18), das Datum, an dem die Warnung an den Benutzer gegeben werden sollte (Schritt S20), die maximal erlaubte Zahl von Malen, die der Benutzer die Vorrichtung 1 benutzen kann (Schritt S22), und dann die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 zu benutzen ist, bei der die Warnung an den Benutzer gegeben werden sollte (Schritt S24) nacheinander eingegeben.
  • Wenn in Schritt S2 festgestellt wird, dass der Hostcomputer 2 nicht die Mietbedingungen eingeben soll, sondern alle in der Messvorrichtung 1 eingestellten Bedingungen löschen soll (wie als "Löschen" angegeben), geht die Verarbeitung zu Schritt S26, um das Löschen aller in der Messvorrichtung 1 eingestellten Bedingungen vorzubereiten.
  • Wenn das Eingeben der nötigen Daten oder das Vorbereiten auf das Löschen der eingestellten Daten beendet ist, wird entschieden, ob das Einstellen der Daten oder Nutzungsbeschränkungsbedingungen in der Messvorrichtung tatsächlich vorgenommen werden kann, oder ob die in der Messvorrichtung 1 eingestellten Bedingungen gelöscht werden können, (Schritt S28). Wenn es erforderlich ist, die eingegeben Daten, einschließlich des Befehls zum Löschen der Daten in der Vorrichtung 1, zu ändern (d. h. die Antwort auf die Frage in Schritt S28 ist NEIN), kehrt die Verarbeitung zu Schritt S2 zurück, wo neue Daten eingegeben werden. Andererseits werden, wenn die Antwort in Schritt S28 JA ist, in der Messvorrichtung 1 einzustellende Daten oder Anweisungen zum Löschen der in der Messvorrichtung 1 eingestellten Daten an die Messvorrichtung 1 übertragen (Schritt S30). Dann beendet die CPU 21 ihre Betrieb.
  • Andererseits arbeitet die CPU 15 der Messvorrichtung 1 in der in 5 bis 8 gezeigten Weise. 5 ist ein Zustandsübergangsdiagramm, das die Arbeitsweise der CPU 15 schematisch veranschaulicht.
  • Wie in 5 gezeigt stellen die von dem Hostcomputer 2 an die Messvorrichtung 1 übertragenen Daten die Messvorrichtung 1 ein, um entweder in einem Modus M1, in dem die Vor richtung wie eine üblicherweise verkaufte arbeitet, oder in einem Modus M2 zu arbeiten, in dem die Messvorrichtung 1 als eine vermietete arbeitet. Der Modus M2 umfasst drei Modi M3, M4 und M5. Im Modus M3 wird die Messvorrichtung 1 auf einer Mietzeitbasis betrieben. Im Modus M4 wird sie auf einer Basis der Anzahl von Benutzungen betrieben, und im Modus M5 wird die Messvorrichtung auf einer Mietzeit- und Anzahl-von-Benutzungen-Basis betrieben. 6 bis 8 sind Zustandsübergangsdiagramme der CPU 15 in den Modi M3, M4 bzw. M5.
  • Zuerst auf 5 verweisend wird die Taste "ON" gedrückt, um die Messvorrichtung 1 einzuschalten, und die CPU 15 geht in eine Modusbestimmungsverarbeitung 10, in der entschieden wird, ob die Messvorrichtung 1 in den Modus M1 oder in den Vermietungsmodus M2 gesetzt wird. Wenn die Vorrichtung 1 im Modus M1 ist, wird die Messvorrichtung 1 in eine Leerlaufverarbeitung 101 gebracht, in der die CPU 15 einen Befehl erwartet. Die Verwendung der Messvorrichtung 1, um einen Kondenstopf zu untersuchen, wenn die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 101 ist, veranlasst die CPU 15, zu einer Messverarbeitung 102 zu wechseln, in der sie Signale von der Sonde 11 verarbeitet, um das Vorhandensein von Dampfleckage und den Grad an Leckage zu bestimmen. Wenn ein Messzyklus vollendet ist, kehrt die CPU 15 für den nächsten Befehl zu der Leerlaufverarbeitung 102 zurück.
  • Die Messvorrichtung 1 kann durch Drücken der Taste "OFF" ausgeschaltet werden.
  • Wenn in der Modusbestimmungsverarbeitung 10 die CPU 15 weiß, dass die Messvorrichtung 1 in den Modus M2 gesetzt wurde, identifiziert die CPU 15 zuerst die Vermietungsart in einer Vermietungsart-Identifikationsverarbeitung 20. Mit anderen Worten, die CPU 15 entscheidet, ob die Messvorrichtung 1 im Modus M3, M4 oder M5 ist.
  • Zuerst wird die Arbeitsweise der CPU 15 im Modus M3 mit Verweis auf 6 beschrieben. Die CPU 15 stellt in einer Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung 30 fest, ob die durch den Hostcomputer 2 eingestellte Mietzeit abgelaufen ist oder nicht. Wenn die Mietzeit bereits abgelaufen ist, geht die CPU 15 in eine Abschaltverarbeitung 31 und veranlasst eine Nachricht, um den Benutzer zu informieren, dass die Mietzeit abgelaufen ist, auf der Anzeige 17. Gleichzeitig macht die CPU 15 alle Tasten außer der Taste "OFF" unwirksam.
  • Wenn die CPU 15 in der Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung feststellt, dass die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist, geht die CPU 15 in eine Warndatumankunft-Bestimmungsverarbeitung 32. In der Warndatumankunft-Bestimmungsverarbeitung 32 stellt die CPU 15 fest, ob die Zeitdauer vom Beginn der Vermietung, während der die Vorrichtung 1 benutzt wurde, länger ist als die Mietzeit minus der eingestellten Warnzeitperiode. Alternativ kann die CPU 15 eine Entscheidung treffen, ob der Tag, an dem die Messvorrichtung 1 benutzt wird, früher oder später ist als das Warndatum, an dem eine Warnungsnachricht anzuzeigen ist. Wenn das Warndatum noch nicht gekommen ist, geht die CPU 15 in eine Leerlaufverarbeitung 33.
  • Andererseits geht, wenn das Warndatum schon gekommen ist, die CPU 15 in eine Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 34, um die Warnungsnachricht auf der Anzeige 17 anzuzeigen. Wenn in dieser Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung der Benutzer eine der Tasten "↑" und "↓" drückt, veranlasst die CPU 15 die Anzeige 17, die Zahl von Tagen vor Ablauf der Mietzeit anzuzeigen. Wenn der Benutzer die Taste "ENT" drückt, wird die Nachricht auf der Anzeige 17 gelöscht, und die CPU 15 kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
  • In der Leerlaufverarbeitung 33 wartet die CPU 15 wie in der Leerlaufverarbeitung 11 im Modus M1 auf einen Befehl. Wenn die Messvorrichtung 1 benutzt wird, um einen Kondenstopf zu untersuchen, während die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 33 ist, geht die CPU 15 in eine Messverarbeitung 35. Wenn die Messung vorbei ist, kehrt die CPU 15 zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
  • Die CPU 15 zählt immer Tage zur Zeitverwaltung. Wenn ein Tageszählwert erhöht wird, geht die CPU 15 in eine Tageszahl-Identifizierungsverarbeitung 37, in der die gezählte Zahl von Tagen vom Beginn der Vermietung zu dem Anfangstag der Vermietung addiert wird, um das aktuelle Datum zu bestimmen. Wenn das aktuelle Datum das Datum wird, an dem die Vermietung abläuft, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 31, um den Gebrauch der Messvorrichtung 1 wie oben beschrieben zu beschränken.
  • Wenn das aktuelle Datum früher ist als das Datum, an dem Vermietung zu enden hat, berechnet die CPU 15 die verbleibende Zahl von Tagen und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
  • Durch Drücken der Taste "6" nach dem Drücken der Taste "FUNC", wenn die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 33 ist, geht die CPU 15 in eine Mietprüfungsverarbeitung 36. In der Mietprüfungsverarbeitung 36 veranlasst die CPU 15, dass Vermietungsinformation, z. B. die Vermietungsbasis, die Mietzeit und die restliche Zahl von Tagen, auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Die Anzeige 17 kann jedoch diese Nachrichten nicht alle auf einmal anzeigen. In einem solchen Fall kann eine der Tasten "↑" und "↓" gedrückt werden, wodurch die Anzeige verschoben wird, sodass alle Nachrichten gelesen werden können. Damit die CPU 15 die Mietprüfungsverarbeitung 36 verlässt, wird die Taste "ENT" gedrückt, und die CPU 15 kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
  • Als Nächstes wird der Modus M4 mit Verweis auf 7 beschrieben.
  • Der Modus M4 ist der Modus, in dem die Messvorrichtung 1 auf einer Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird. Das heißt, der Mietvertrag ist so, dass, wenn die Messvorrichtung 1 eine vorbestimmte Zahl von Malen benutzt wurde, die Vermietung endet. Im Modus M4 geht die CPU 15 zuerst in eine Verarbeitung 40, um festzustellen, ob die vereinbarte maximale Zahl von Malen, die der Benutzer die Messvorrichtung 1 vertraglich benutzen darf, erreicht wurde. Wenn die Messvorrichtung 1 mehr als die durch den Hostcomputer 2 eingestellte maximale Zahl von Malen benutzt wurde, was bedeutet, dass die Vermietung bereits abgelaufen ist, geht die CPU 15 in eine Abschaltverarbeitung 41. In der Abschaltverarbeitung 41 wird wie in der Abschaltverarbeitung 31 im oben beschriebenen Modus M3 eine Nachricht, die den Benutzer informiert, dass die Vermietung bereits abgelaufen ist, auf der Anzeige 17 angezeigt, und alle Tasten außer der Taste "OFF" werden unwirksam gemacht.
  • Wenn die CPU 15 feststellt, dass die Messvorrichtung 1 weniger als die eingestellte maximale Zahl von Benutzungen benutzt wurde, geht sie in eine Verarbeitung 42. In der Verarbeitung 42 wird festgestellt, ob die Messvorrichtung 1 eine Warnungszahl von Malen benutzt wurde, d. h. eine durch den Hostcomputer 2 eingestellte Zahl von Malen, bei der eine Warnung an den Benutzer zu geben ist. Wenn die Warnungszahl noch nicht erreicht wurde, geht die CPU 15 in eine Leerlaufverarbeitung 43.
  • Wenn die Zahl der Benutzungen der Messvorrichtung 1 die eingestellte Warnungszahl erreicht oder überschritten hat, geht die CPU 15 in eine Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 44 und veranlasst, dass eine Warnungsnachricht angezeigt wird. Wenn der Benutzer eine der Tasten "↑" und "↓" drückt, während die CPU 15 in der Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 44 ist, bewirkt die CPU 15, dass die Zahl von Malen, die dem Benutzer die Messvorrichtung 1 zu benutzen verbleibt, auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Als Reaktion auf das Drücken der Taste "ENT" entfernt dann die CPU 15 die angezeigte Nachricht und geht in die Leerlaufverarbeitung 43.
  • In der Leerlaufverarbeitung 43 wartet die CPU 15 wie in der Leerlaufverarbeitung 11 im Modus M1 auf einen Befehl. Folglich wird, wenn der Benutzer einen Kondenstopf mit der Messvorrichtung 1 zu untersuchen beginnt, während die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 43 ist, die CPU 15 in eine Messverarbeitung 45 gebracht. Wenn die Messverarbeitung beendet ist, wechselt die CPU 15 zu einer Messungszahl-Erneuerungsverarbeitung 46, wo die Zahl von Benutzungen erneuert wird, indem der Zählwert um eins erhöht wird. Nach der Erneuerungsoperation wechselt die CPU 15 zu einer Benutzungszahl-Bestimmungsverarbeitung 47, in der festgestellt wird, ob die erneuerte Zahl gleich der eingestellten maximalen Zahl von Malen ist. Wenn die erneuerte Zahl größer als die Maximalzahl ist, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 41, um die Benutzung der Messvorrichtung 1 zu beschränken.
  • Wenn andererseits die erneuerte Zahl gleich oder kleiner als die eingestellte Maximalzahl ist, berechnet die CPU 15 die verbleibende Zahl von Benutzungen und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 43 zurück.
  • Das Drücken der Taste "6" nach dem Drücken der Taste "FUNC", während die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 43 ist, bringt die CPU 15 in eine Mietprüfungsverarbeitung 48. In der Mietprüfungsverarbeitung 48 veranlasst die CPU 15, dass die Mietinformation, z. B. die Mietbasis, die eingestellte maximale Zahl von Malen und die restliche Zahl von Benutzungen, auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Die Anzeige 17 kann nicht alle Nachrichten anzeigen, aber verschiedene Nachrichten können in der Weise wie in der Mietprüfungsverarbeitung 36 im Modus M3 angezeigt werden. Um die Mietprüfungsverarbeitung 48 zu verlassen, wird die Taste "ENT" gedrückt.
  • Als Nächstes wird der Modus M5 für eine Messvorrichtung, die auf einer Mietzeit- und Benutzungszahlbasis vermietet wird, mit Verweis auf 8 beschrieben. Im Modus M5 geht die CPU 15 zuerst in eine Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung 50, in der sie feststellt, ob die Mietzeit bereits abgelaufen ist oder nicht. Wenn die CPU 15 feststellt, dass die vereinbarte Mietzeit schon abgelaufen ist, wechselt sie zu einer Abschaltverarbeitung 51 und veranlasst, dass eine Nachricht, die den Benutzer informiert, dass die Mietzeit bereits abgelaufen ist, auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Gleichzeitig macht die CPU 15 alle Tasten außer der Taste "OFF" unwirksam.
  • Wenn die CPU 15 in der Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung 50 feststellt, dass die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist, geht sie in eine Verarbeitung 52, um festzustellen, ob die Messvorrichtung 1 mehr als die vertragliche maximale Zahl von Malen, die der Benutzer sie benutzen kann, benutzt wurde. Wenn die CPU 15 in dieser Verarbeitung 52 herausfindet, dass die Messvorrichtung 1 mehr als die eingestellte maximale Zahl von Malen zum Untersuchen von Kondenstöpfen benutzt wurde, was bedeutet, dass die Vermietung abgelaufen ist, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 51.
  • Wenn andererseits die Zahl der Benutzungen der Messvorrichtung 1 nicht größer als die eingestellte maximale Zahl ist, geht die CPU 15 in eine Warndatumankunft-Bestimmungsverarbeitung 53, in der sie feststellt, ob die Zeitdauer, während der die Vorrichtung 1 seit dem Mietbeginn benutzt wurde, länger ist als Mietzeit minus der eingestellten Warnzeitperiode. Alternativ kann die CPU 15 eine Entscheidung treffen, ob das gegenwärtige Datum früher oder später als das eingestellte Warndatum ist, d. h. das Warndatum, an dem dem die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte.
  • Wenn das Warndatum schon gekommen ist, wechselt die CPU 15 zu einer Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 55, die veranlasst, dass die Warnungsnachricht auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Wenn der Benutzer in der Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 55 eine der Tasten "↑" und "↓" drückt, veranlasst die CPU 15 die Anzeige 17, die restliche Zahl von Tagen vor dem Ablauf der Mietzeit anzuzeigen. Wenn der Benutzer die Taste "ENT" drückt, wird die Nachricht auf der Anzeige 17 gelöscht, und die CPU 15 geht in die Leerlaufverarbeitung 56.
  • Wenn der Warnungstag noch nicht gekommen ist, geht die CPU 15 in eine Verarbeitung 54. In der Verarbeitung 54 stellt die CPU 15 fest, ob die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 benutzt wurde, die Warnungszahl erreicht hat. Mit anderen Worten, die CPU 15 entscheidet, ob die durch den Hostcomputer 2 eingestellte Zahl von Malen zum Geben einer Warnung an den Benuzter, dass die maximale Zahl von Malen bald erreicht sein wird, erreicht wurde. Wenn die Warnungszahl noch nicht erreicht wurde, geht die CPU 15 in eine Leerlaufverarbeitung 56.
  • Wenn die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 benutzt wurde, die eingestellte Warnungszahl erreicht oder überschritten hat, geht die CPU 15 in die Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 55 und veranlasst, dass die Warnungsnachricht angezeigt wird.
  • Wie oben beschrieben zählt die CPU 15 die Tage zur Zeitverwaltung. Sobald ein Tag vergeht, wird die Tageszählung um eins erhöht. Jedes Mal, wenn die Zählung erhöht wird, d. h. jedes Mal, wenn das Datum erneuert wird, wechselt die CPU 15 zu einer Tageszahl-Identifizierungsverarbeitung 57, in der die Zahl von gezählten Tagen von dem Datum des Mietbeginns zu dem Datum des Mietbeginns addiert wird, um das aktuelle Datum zu bestimmen. Wenn das aktuelle Datum später ist als das Datum, an dem die Vermietung enden soll, d. h., wenn die Mietzeit schon abgelaufen ist, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 51, um den Gebrauch der Messvorrichtung 1 zu beschränken. Insbesondere wird die Nachricht, die den Ablauf der Vermietung bekannt gibt, angezeigt, und alle Tasten außer der Taste "OFF" werden unwirksam gemacht.
  • Wenn die CPU 15 feststellt, dass das aktuelle Datum nicht der letzte Tag der Mietzeit geworden ist, berechnet sie die Zahl verbleibender Tage und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 56 zurück.
  • In der Leerlaufverarbeitung 56 erwartet die CPU 15 einen Befehl. Wenn die Messvorrichtung 1 benutzt wird, um einen Kondenstopf zu untersuchen, geht die CPU 15 in eine Messverarbeitung 58. Nach der Untersuchung oder Messung geht die CPU 15 in eine Messungszahl-Erneuerungsverarbeitung 59, wo die Zahl von Benutzungen durch Erhöhen des Zählwerts um eins erneuert wird. Nach der Erneuerungsoperation wechselt die CPU 15 zu einer Benutzungszahl-Bestimmungsverarbeitung 60, in der festgestellt wird, ob die erneuerte Zahl größer als die eingestellte maximale Zahl von Malen ist. Wenn die erneuerte Zahl größer als die Maximalzahl ist, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 51, um die Benutzung der Messvorrichtung 1 zu beschränken.
  • Wenn andererseits die erneuerte Zahl gleich oder kleiner als die eingestellte Maximalzahl ist, berechnet die CPU 15 die verbleibende Zahl von Benutzungen und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 56 zurück.
  • Wie in den Fällen der Modi M3 und M4 bringt das Drücken der Taste "6" nach dem Drücken der Taste "FUNC", während die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 56 ist, die CPU 15 in eine Mietprüfungsverarbeitung 61. In der Mietprüfungsverarbeitung 61 veranlasst die CPU 15, dass die Mietinformation, z. B. die Mietbasis, die eingestellte Mietzeit, die eingestellte maximale Zahl von Malen, die verbleibende Zeitdauer und die verbleibende Zahl von Benutzungen, auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Obwohl die Anzeige 17 nicht die ganze Nachricht anzeigen kann, können verschiedene Nachrichten durch Drücken einer der Tasten "↑" und "↓" angezeigt werden. Dadurch wird die Anzeige verschoben, um alle Nachrichten anzuzeigen. Damit die CPU 15 die Mietprüfungsverarbeitung 61 verlässt, wird die Taste "ENT" gedrückt, und die CPU 15 kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 56 zurück.
  • Wie oben beschrieben wird entsprechend der beschriebenen Ausführung eine Nachricht, die das Ende einer Vermietung bekannt gibt, angezeigt, und gleichzeitig wird die Benutzung der gemieteten Messvorrichtung 1 eingeschränkt oder verhindert. Der Entleiher kann daher den Inhalt der Vermietung erfahren, und folglich wird die Mietverwaltung einfach.
  • Die CPU 15 wurde als in der Weise, wie durch die in 5 bis 8 gezeigten Zustandsüber gangsdiagramme dargestellt, gesteuert beschrieben, aber sie kann in jeder anderen Weise gesteuert werden, solange die gleichen Wirkungen erzielt werden können.
  • In der veranschaulichten Ausführung werden die verschiedenen Mietbedingungen durch den Hostcomputer 2 in der Messvorrichtung 1 eingestellt, aber sie können direkt in die Messvorrichtung 1 gestellt werden.
  • Außerdem können die verschiedenen Nachrichten anstelle von sichtbarer Anzeige in hörbarer Form ausgegeben werden, oder sie können sowohl in sichtbarer als auch hörbarer Form ausgegeben werden.
  • In dem oben beschriebenen Beispiel werden, wenn die Mietzeit abläuft, alle Tastenfunktionen außer denen der Tasten "OFF" und "ON" unwirksam gemacht, sodass die Messvorrichtung 1 nicht als eine Messvorrichtung funktionieren kann. Jedoch kann nur ein Teil von verschiedenen Funktionen der Messvorrichtung 1 unwirksam gemacht werden, wenn die Mietzeit erlischt. Zum Beispiel kann die Funktion zum Prüfen von Kondenstöpfen aufrechterhalten werden, selbst wenn die Mietzeit abgelaufen ist, aber die Funktion zum Speichern der Messungen in dem Speicher 16 kann abgeschaltet werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung als zum Beispiel in einer Messvorrichtung für Kondenstöpfe verkörpert beschrieben wurde, ist sie auf alle Messvorrichtungen anders als die Messvorrichtung für Kondenstöpfe anwendbar.

Claims (8)

  1. Nutzungsbeschränkungssystem für eine Messvorrichtung (1), das umfasst: einen Nutzungsbeschränkungsbedingungs-Einstellabschnitt, der wenigstens eine Bedingung zur Beschränkung der Nutzung der Messvorrichtung enthält; einen Überwachungsabschnitt zum Überwachen der Nutzung der Messvorrichtung und Erzeugen eines Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignals, wenn eine vorbestimmte Anzahl der wenigstens einen Beschränkungsbedingung erfüllt wurde, und einen Nutzungsbeschränkungsabschnitt zum Bereitstellen von Beschränkungsbedingungserfüllung darstellender Information als Reaktion auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal, gekennzeichnet durch eine Einrichtung, die die Messvorrichtung veranlasst, in eine einer Vielzahl von Betriebsarten (M3, M4, M5) zu gehen, wobei jede Betriebsart mit einer anderen Art von Nutzungsbeschränkungsbedingung verbunden ist, die aus einem Mietzeitmodus, einem Modus der Zahl von Malen der Benutzung und einem Mietzeit- und Modus der Zahl von Malen der Benutzung ausgewählt wird.
  2. Nutzungsbeschränkungssystem nach Anspruch 1, wobei der Nutzungsbeschränkungsbedingungs-Einstellabschnitt in der Messvorrichtung eingestellt wird.
  3. Nutzungsbeschränkungssystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Nutzungsbeschränkungsabschnitt als Reaktion auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal zusätzlich zu dem Bereitstellen der Beschränkungsbedingungserfüllung darstellenden Information wenigstens einen Teil der Funktionen der Messvorrichtung abschaltet.
  4. Nutzungsbeschränkungssystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Veranlassen auf ein Auswählsignal anspricht, das eine der Vielzahl von Betriebsarten auswählt.
  5. Verfahren zur Beschränkung der Nutzung einer Messvorrichtung (1), das umfasst: Einstellen wenigstens einer Bedingung zur Beschränkung der Nutzung der Messvorrichtung; Überwachen der Nutzung der Messvorrichtung; Erzeugen eines Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignals, wenn eine vorbestimmte Anzahl der wenigstens einen Beschränkungsbedingung erfüllt wurde, und Bereitstellen von Beschränkungsbedingungserfüllung darstellen der Information als Reaktion auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal, gekennzeichnet durch Veranlassen der Messvorrichtung, in eine einer Vielzahl von Betriebsarten (M3, M4, M5) zu gehen, wobei jede Betriebsart mit einer anderen Art der wenigstens einen Beschränkungsbedingung verbunden ist, die aus einem Mietzeitmodus, einem Modus der Zahl von Malen der Benutzung und einem Mietzeit- und Modus der Zahl von Malen der Benutzung ausgewählt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei der Einstellschritt in der Messvorrichtung durchgeführt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, wobei als Reaktion auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal wenigstens ein Teil der Funktionen der Messvorrichtung abgeschaltet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Durchführung des Schrittes des Veranlassens auf ein Auswählsignal anspricht, das eine der Vielzahl von Betriebsarten auswählt.
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