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ERFINDUNGSGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Beschränkung der
Nutzung eines an einen Entleiher oder Benutzer zu vermietenden Gerätes. Abhängig von
den Mietbedingungen kann es erwünscht sein,
bestimmte Funktionen des gemieteten Gerätes, z. B. eines Messgerätes, unwirksam
zu machen. Das System der vorliegenden Erfindung kann die Funktionen
eines gemieteten Messgerätes
beschränken.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Wenn
Einrichtungen, z. B. ein Messgerät, vermietet
werden, werden gewöhnlich
Fristen oder Konditionen der Vermietung in einem geschriebenen Vertrag
niedergelegt. Weil es keine physische Verbindung zwischen den geschriebenen
Konditionen und der gemieteten Einrichtung gibt, können die
geschriebenen Konditionen die Nutzung oder Funktionen der gemieteten
Einrichtung physisch nicht beschränken. Als Folge kann der Benutzer
die Einrichtung absichtlich oder unabsichtlich über die vereinbarten Konditionen
hinaus benutzen, was einen Vertragsbruch zur Folge hat.
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Es
ist erwünscht,
dass die gemietete Einrichtung nur innerhalb der geschriebenen Mietkonditionen
benutzt wird, sodass der Vermieter die Vermietung zufriedenstellend
verwalten kann.
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US-Patent
5,636,281 betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung, die das Bereitstellen
einer Berechtigung für
die Benutzung eines Instruments, das einen Computer umfasst, für einen
durch ein Datum oder eine Zahl von Stunden begrenzten Zeitraum ermöglichen.
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Das
Patentdokument FR A-2601480 offenbart einen Prozess und eine Vorrichtung
zur Überwachung
der Benutzung eines Gerätes
und insbesondere eines Personal Computers. Die Vorrichtung enthält einen
Betriebsstundenzähler,
der die Benutzungsdauer des Computers zählt und bei Ablauf einer bestimmtem
Benutzungsdauer einen neuen Code errechnet, der verwendet werden
muss, wenn der Benutzer den Computer zu benutzen wünscht.
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Ein
Weiteres Dokument,
JP
08 123868A , offenbart ein System zur Verwaltung der Vermietung
eines Messinstruments. Das System enthält einen Betriebszustands-Detektor,
der den Beginn und das Ende des Gebrauchs ermittelt und diese Information an
einen Hostcomputer sendet. Das Messinstrument kann durch den Hostcomputer
nur unbrauchbar gemacht wer den, wenn der Benutzer aufhört, das
Instrument zu benutzen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß werden
Bedingungen zum Mieten eines Messgerätes in einem geschriebenen Vertrag
in dem Gerät
selbst eingestellt, und das Gerät
ist z. B. mit einer Funktion versehen, die z. B. anzeigt, dass die
Mietzeit bald abläuft
oder abgelaufen ist, oder einer Funktion, die einen Teil aller Funktionen
des Gerätes
unwirksam macht. Erfindungsgemäß können die
Mietbedingungen über
eine getrennte Bedingungseingabevorrichtung, z. B. einen Computer,
in dem Gerät
eingestellt werden.
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Nach
einem Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Nutzungsbeschränkungssystem
für ein Messgerät bereit,
das umfasst: einen Nutzungsbeschränkungsbedingungs-Einstellabschnitt,
der wenigstens eine Bedingung zur Beschränkung der Nutzung des Messgerätes enthält; einen Überwachungsabschnitt
zum Überwachen
der Nutzung des Messgerätes
und Erzeugen eines Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignals,
wenn eine vorbestimmte Zahl der wenigstens einen Beschränkungsbedingung erfüllt wurde,
und einen Nutzungsbeschränkungsabschnitt
zum Bereitstellen von Information, die Beschränkungsbedingungserfüllung darstellt,
als Reaktion auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal;
gekennzeichnet
durch eine Anordnung, die das Messgerät veranlasst, in eine einer
Vielzahl von Betriebsarten zu gehen, wobei jede Betriebsart mit
einer anderen Art von Nutzungsbeschränkungsbedingung verbunden ist,
die aus einem Mietzeitmodus, einem Modus der Zahl von Malen der
Benutzung und einem Mietzeit- und Modus der Zahl von Malen der Benutzung
ausgewählt
wird.
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Der
auf das Beschränkungsbedingungs-Erfüllungssignal
ansprechende Nutzungsbeschränkungsabschnitt
des Gerätes
kann zusätzlich
wenigstens einen Teil der Funktionen des Messgerätes abschalten.
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Die
die Beschränkungsbedingungserfüllung darstellende
Information kann als sichtbare Information in der Form von Zeichen
oder Grafik oder als Toninformation ausgegeben werden. Die Funktionen, die
abgeschaltet werden können,
schließen
die Messfunktion ein. In diesem Fall kann, wenn ein Teil der Funktionen
des Messgerätes
abgeschaltet wird, das Messgerät
seine eigene Funktion nicht durchführen.
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Wenn
eine vorbestimmte Zahl in dem Gerät vorhandener Beschränkungsbedingungen
während des
Gebrauchs des Messgerätes
erfüllt
wurde, wird Erfüllungsinformation
ausgegeben, und/oder eine oder mehr Funktionen des Gerätes werden
abgeschaltet.
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Eine
Warnungsbedingungs-Einstelleinheit kann zusätzlich bereitgestellt werden,
die Warnungsbedingungen, die den betreffenden Beschränkungsbedingungen
entsprechen, in das Messgerät
eingibt. Die Warnungsbedingungen sind leichter zu erfüllen als
die Beschränkungsbedingungen.
Wenn der Überwachungsabschnitt
feststellt, dass eine vorbestimmte Zahl von Warnungsbedingungen
erfüllt
wurde, erzeugt er ein Warnsignal. Ein Warnungsabschnitt spricht
auf das Warnsignal an, um Warnungsinformation in einer sichtbaren
Form, z. B. als Zeichen und/oder Grafik, oder in einer hörbaren Form
auszugeben.
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Nach
einer bevorzugten Ausführung
der vorliegenden Erfindung erfüllt
das Messgerät
eine vorbestimmte Zahl von Warnungsbedingungen vor dem Erfüllen der
Beschränkungsbedingungen,
und die Warnungsinformation wird ausgegeben, um den Benutzer zu
warnen, dass die Beschränkungsbedingungen
bald erfüllt
sein werden.
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Der
Beschränkungsbedingungs-Einstellabschnitt
kann entweder die vertragliche Mietzeit, während der dem Benutzer der
Gebrauch des gemieteten Gerätes
erlaubt ist, oder die verträgliche
maximale Zahl von Malen, die dem Benutzer das gemietete Gerät zu benutzen
erlaubt ist, einstellen oder beides. Wenn die Mietzeit in dem Messgerät eingestellt
wird, misst der Überwachungsabschnitt
die Zeit vom Beginn der Benutzung des gemieteten Gerätes und
erzeugt ein Bedingungserfüllungssignal,
wenn die eingestellte Zeit abgelaufen ist. Wenn die eingestellte Bedingung
die Zahl von Malen ist, die dem Benutzer zum Benutzen des Messgerätes erlaubt
ist, überwacht
der Überwachungsabschnitt
die Zahl von Malen, die das Gerät
benutzt wurde, und erzeugt das Bedingungserfüllungssignal, wenn das Gerät die eingestellte
maximale Zahl von Malen benutzt wurde.
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Wenn
sowohl die Zeit als auch die maximale Zahl von Malen eingestellt
sind, überwacht
der Überwachungsabschnitt
sowohl die Zeit vom Beginn der Benutzung als auch die Zahl von Malen
der Benutzung des Gerätes
und erzeugt das Bedingungserfüllungssignal,
wenn entweder die Zeit oder die Zahl von Malen der Benutzung des
Messgerätes
den eingestellten Wert erreicht.
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Wenn
die dem Benutzer zum Benutzen des Messgerätes vertraglich erlaubte Zeit
abläuft,
oder wenn das Messgerät
die vereinbarte Zahl von Malen benutzt wurde, wird diese Tatsache
dem Benutzer mitgeteilt, oder das gemietete Messgerät wird außer Betrieb
gesetzt.
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Nach
einem zweiten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein entsprechendes
Verfahren zum Beschränken
der Nutzung eines Messgerätes
bereit.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 veranschaulicht, wie ein
Nutzungsbeschränkungssystem
nach einer Ausführung
der vorliegenden Erfindung angewendet wird.
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2 ist ein Blockschaltbild
eines Messgerätes
und einer Bedingungs-Einstellvorrichtung, die in der in 1 gezeigten Ausführung verwendbar sind.
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3 ist eine Vorderansicht
des in den Figuren gezeigten Messgerätes.
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4 ist ein Flussdiagramm
das die Arbeitsweise einer CPU in einem Hostcomputer veranschaulicht,
der als die in 2 gezeigte
Bedingungs-Einstellvorrichtung benutzt wird.
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5 ist ein Zustandsübergangsdiagramm, das
schematisch die Arbeitsweise einer CPU in dem Messgerät veranschaulicht.
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6 ist eine detaillierte
Darstellung eines Teils des Zustandsübergangsdiagramms von 5.
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7 ist eine detaillierte
Darstellung eines anderen Teils des Zustandsübergangsdiagramms von 5.
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8 ist eine detaillierte
Darstellung eines weiteren Teils des Zustandsübergangsdiagramms von 5.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNG
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Das
Nutzungsbeschränkungssystem
nach einer Ausführung
der vorliegenden Erfindung wird mit Verweis auf die begleitenden
Zeichnungen beschrieben. Die gezeigte Erfindung wird in einer Kondenstopf-Messvorrichtung
zum Überwachen
des Betriebs von Kondenstöpfen,
die in einem Rohrleitungssystem eines Dampfkraftwerks angeordnet
sind, verkörpert.
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Zuerst
wird eine Kondenstopf-Messvorrichtung beschrieben. Wenn ein Kondenstopf
Dampf verliert, treten in dem Kondenstopf Ultraschallschwingungen
auf. Der Pegel der Schwingungen und die Oberflächentemperatur eines Gehäuses des
Kondenstopfes korrelieren mit der Größe der Dampfleckage. (Die Oberflächentemperatur
bezieht sich auf den Dampfdruck in dem Kondenstopf.) Die Kondenstopf-Messvorrichtung
misst den Schwingungspegel und die Oberflächentemperatur des Gehäuses eines Kondenstopfes
und bestimmt aus den erhalte nen Messungen, ob der Kondenstopf Dampf
verliert oder nicht. Wenn Dampf ausleckt, wird auch der Betrag oder
Grad an Leckage gemessen.
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Zu
diesem Zweck umfasst, wie in 2 gezeigt,
eine Kondenstopf-Messvorrichtung 1 eine Sonde 11 zum
Messen des Schwingungspegels eines Kondenstopfes und der Oberflächentemperatur
des Gehäuses
des Kondenstopfes sowie einen Datenverarbeitungsabschnitt 12,
der auf der Basis des gemessenen Schwingungspegels und der Oberflächentemperatur
entscheidet, ob Dampf ausleckt oder nicht, und den Grad an Leckage
bestimmt.
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Die
Sonde 11 enthält
einen Schwingungssensor (nicht gezeigt), der an ihrer Spitze angeordnet ist,
und einen Temperatursensor (nicht gezeigt). Der Schwingungssensor
und der Temperatursensor beginnen ihren Erfassungsvorgang, wenn
die Spitze der Sonde 11 gegen die Gehäuseoberfläche eines Kondenstopfes gedrückt wird,
und entwickeln ein die Schwingung darstellendes Signal bzw. ein
die Temperatur darstellendes Signal. Diese Signale werden durch
ein Kabel 11a zu dem Verarbeitungsabschnitt 12 geführt.
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Im
Verarbeitungsabschnitt 12 werden das die Schwingung darstellende
Signal und das die Temperatur darstellende Signal in einem Verstärker 13 verstärkt, bevor
sie in einem A/D-Umsetzer 14 in digitale
Form umgewandelt werden. Die sich ergebenden Digitaldaten oder Topf-Messdaten
werden in eine CPU 15 eingegeben. Die CPU 15 verarbeitet
die eingegebenen Daten auf der Basis der oben beschriebenen Korrelation,
die in einem Speicher mit z. B. einer ROM- oder RAM-Konfiguration
gespeichert ist. Die CPU bestimmt, ob Dampf ausleckt oder nicht, und
wenn Dampf ausleckt, bestimmt sie den Grad der Dampfleckage. Die
von der CPU 15 getroffene Entscheidung wird auf einer Anzeige 17 angezeigt, die
z. B. eine Flüssigkristallanzeige
sein kann. Die Entscheidung wird auch in dem Speicher 16 gespeichert.
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Der
Betrieb der CPU 15 wird entsprechend einem in dem Speicher 16 gespeicherten
Steuerprogramm gesteuert. Die CPU 15 kann mit einem Hostcomputer 2,
z. B. einem Personal Computer, über eine
Eingabe/Ausgabe-(E/A)Schnittstellenschaltung 18 kommunizieren.
Ein Dateneingabeabschnitt 19 mit einer Vielzahl von Druckknöpfen oder
Tasten ist mit der CPU 15 zum Eingeben von Anweisungen zum
Steuern der CPU 15 verbunden. Die über den Kondenstopf getroffene
und im Speicher 16 gespeicherte Entscheidung kann auf der
Anzeige 17 zu jeder Zeit angezeigt werden, wenn der Benutzer
sie zu sehen wünscht.
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3 zeigt die Vorderansicht
des Verarbeitungsabschnitts 12 der Messvorrichtung 1.
Der Verarbeitungabschnitt 12 hat eine allgemein rechteckige Form,
wenn von vorne betrachtet, und der Eingabeabschnitt 19 ist
auf der Vorderseite des Abschnitts 12 angeordnet. Der Dateneingabeabschnitt 19 umfasst Tasten,
die in eine Stromversorgungs-Schaltergruppe 190, eine Funktionstastengruppe 191,
eine Kondenstopftyp-Auswähltastengruppe 192 und
eine nummerische Tastengruppe 193 geteilt sind. Obwohl der
Dateneingabeabschnitt 19 eine Anzahl von Tasten umfasst,
sind die mit der vorliegenden Erfindung benutzten Tasten die Tasten "ON" und "OFF" in der Stromversorgungs-Schaltertastengruppe 190,
die Tasten "FUNC", "↑" und "↓" in der Funktionstastengruppe 191 und
die Tasten "6" und "ENT" in der nummerischen
Tastengruppe 193. Die übrigen
Tasten, die in der Technik bekannt sind, werden nicht erklärt.
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Die
Anzeige 17 liegt in dem obersten Teil des Dateneingabeabschnitts 19 und
kann eine Flüssigkristallanzeigeplatte
sein, die Daten in zwei horizontalen Reihen anzeigt.
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Ein
Eingangsanschluss 12a ist am oberen Ende des Verarbeitungsabschnitts 12 angebracht, der über das
Kabel 11a mit der Sonde 11 verbunden ist.
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Der
Verarbeitungsabschnitt 12 der Messvorrichtung 1 ist
von einer solchen Größe, dass
er mit der Sonde 11 von Hand gehalten werden kann.
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Erfindungsgemäß werden,
wenn die Messvorrichtung 1 vermietet wird, die Mietbedingungen durch
den Hostcomputer 2 in den Speicher 16 der Messvorrichtung 1 eingegeben,
und der Betrieb der Messvorrichtung 1 ist physikalisch
mit den gespeicherten Mietbedingungen verknüpft, sodass der Entleiher oder
Benutzer der Messvorrichtung 1 diese Mietbedingungen kennen
kann.
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Die
Messvorrichtung 1 kann unter verschiedenen Verträgen gemietet
werden. Sie kann z. B. für einen
gegebenen Zeitraum gemietet werden. Alternativ kann sie gemietet
werden, bis sie eine gegebene Zahl von Malen benutzt ist. Sie kann
auch gemietet werden, indem sowohl eine Mietzeit als auch eine maximale
Zahl von Malen, die der Benutzer sie zu benutzen erlaubt ist, durch
Vertrag festgelegt werden. In diesem letzten Fall endet die Vermietung
zu der Zeit, wenn die Mietzeit abläuft, oder zu der Zeit, wenn
die Messvorrichtung 1 die maximale Zahl von Malen benutzt
wurde, was immer früher
kommt. Daten, die den Vertrag darstellen, unter dem die Messvorrichtung 1 vermietet
wird, d. h. Daten, die zeigen, ob sie auf einer Mietzeitbasis, auf
einer Basis der Zahl von Benutzungen oder auf einer Mietzeitbasis und
der Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird, werden im Speicher 16 gespeichert.
Gleichzeitig werden die vereinbarte Mietzeit und/oder Zahl von Benutzungen
ebenfalls in dem Speicher 16 gespeichert.
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Wenn
die gemietete Messvorrichtung 1 für die vereinbarte Mietzeit
benutzt wurde, oder wenn die Messvorrichtung 1 die vereinbarte
Zahl von Malen benutzt wurde, wird eine Nachricht, die diese Tatsache
angibt, auf der Anzeige 17 angezeigt, oder die Messvorrichtung 1 wird
außer
Betrieb gesetzt.
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Die
Messvorrichtung 1 ist auch eingerichtet, auf der Anzeige 17 eine
Warnungsnachricht anzuzeigen, um den Benutzer zu warnen, dass die
Vermietung in einer kurzen Zeit enden wird, oder wenn die Messvorrichtung 1 eine
zusätzliche
Zahl von Malen benutzt wird. Sie ist auch eingerichtet, durch Drücken einer
vorbestimmten Taste die restliche Mietzeit oder die restliche Zahl
von Malen der Benutzung anzuzeigen.
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Der
Betrieb der Messvorrichtung 1 wird von der CPU 15 entsprechend
den im Speicher 16 gespeicherten Programmen gesteuert.
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Der
Hostcomputer 2 zum Eingeben der vereinbarten Bedingungen
in die Messvorrichtung 1 kann ein Personal Computer sein.
Der Hostcomputer 2 wird mit der Messvorrichtung nur verbunden,
wenn er benutzt wird, um Daten, die die vereinbarten Bedingungen
darstellen, in die Messvorrichtung 1 einzugeben oder daraus
zu entfernen. Wie in 2 gezeigt
ist der Hostcomputer 2 mit der Messvorrichtung 1 über ein
Datenübertragungskabel 3 mit
z. B. der RS-232C-Konfiguration verbunden. Das heißt, eine CPU 21 des
in 2 gezeigten Hostcomputers 2 ist mit
der CPU 15 der Messvorrichtung 1 über eine E/A-Schaltung 22 im
Hostcomputer 2, das Übertragungskabel 3 und
die E/A-Schaltung 18 in der Messvorrichtung 1 verbunden.
Wenn die Mietbedingungen in der Messvorrichtung 1 eingestellt
werden, werden Digitaldaten, die vereinbarte Nutzungsbeschränkungsbedingungen
zum Beschränken
der Benutzung der Messvorrichtung 1 enthalten, über die
E/A-Schaltungen 22 und 18 und das Kabel 3 an
die CPU 15 übertragen.
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Die
CPU 21 arbeitet entsprechend den in einem Speicher 23 des
Hostcomputers 2 gespeicherten Programmen, um die Nutzungsbeschränkungsbedingungen
einzustellen oder zu entfernen. Solche Programme werden durch ein
Aufzeichnungsmedium (nicht gezeigt), z. B. eine Floppydisk und/oder eine
CD-ROM, installiert.
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Die
Nutzungsbeschränkungsbedingungen und
alle anderen Daten können über den
Dateneingabeabschnitt 24, z. B. eine Tastatur oder eine
Maus, in die CPU 21 eingegeben werden. Die über den
Abschnitt 24 eingegebenen Daten können zur Überprüfung auf einer Anzeige 25,
z. B. einer CRT, angezeigt werden.
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Der
oben beschriebene Vorgang wird nun mit Verweis auf 1 ausführlicher beschrieben.
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Zuerst
verbindet der Verleiher den Hostcomputer 2 mit der Messvorrichtung 1,
wie in 1, Teil (a) gezeigt.
Dann gibt der Verleiher die Art der Vermietung ein, nämlich z.
B., ob die Vorrichtung 1 auf einer Mietzeitbasis, auf einer
Basis der Zahl von Benutzungen oder auf einer Mietzeitbasis und
einer Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird. Dann werden
verschiedene mit der eingegebenen Vermietungsart verbundene Nutzungsbeschränkungsbedingungen über den
Hostcpomputer 2 eingestellt. Wenn z. B. die Messvorrichtung 1 für eine vorbestimmte Zeit
zu vermieten ist, werden die Mietzeit und das Datum, an dem die
Vermietung in Kraft tritt, eingegeben. Außerdem wird das Datum, an dem
die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, eingegeben, sodass
die Warnungsnachricht zu einer geeigneten Zeit vor Ablauf der Vermietung
ausgegeben werden kann. Alternativ können Daten, die angeben, wieviele
Tage vor Ablauf der Mietzeit die Warnungsnachricht angezeigt werden
sollte, stattdessen eingegeben werden.
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Wenn
die Messvorrichtung 1 auf der Basis der Zahl von Benutzungen
vermietet wird, wird auch die Zahl von Malen, die der Entleiher
die Vorrichtung 1 benutzen kann, eingegeben. Außerdem wird
auch die Zahl von Malen der Benutzung der Messvorrichtung 1,
bei der die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte, eingegeben.
Alternativ können
stattdessen Daten, die angeben, wie oft die Messvorrichtung 1 nach
dem Ausgeben der Warnungsnachricht benutzt werden kann, eingegeben
werden.
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Wenn
die Messvorrichtung 1 auf einer Mietzeit- und Benutzungszahlbasis
vermietet wird, werden die Mietzeit, das Datum, an dem die Vermietung
in Kraft tritt, das Datum, an dem die Warnungsnachricht angezeigt
werden sollte, die maximale Zahl von Malen, die der Benutzer oder
Entleiher die Vorrichtung 1 benutzen kann, und die Zahl
von Malen, die die Messvorrichtung 1 bis zum Anzeigen der
Warnungsnachricht zu benutzen ist, ebenfalls eingegeben. Natürlich können Daten,
die angeben, wieviele Tage vor Ablauf der Mietzeit die Warnungsnachricht
angezeigt werden sollte, anstelle des Datums, an dem die Warnungsnachricht
angezeigt werden sollte, eingegeben werden. Des Weiteren können Daten,
die angeben, wie oft die Messvorrichtung 1 nach dem Ausgeben der
Warnungsnachricht benutzt werden kann, anstelle der Zahl von Benutzungsmalen
der Messvorrichtung 1, bei der die Warnungsnachricht angezeigt
werden sollte, eingegeben werden.
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Wenn
z. B. die Messvorrichtung 1 für eine Mietzeit von einem Jahr
oder 356 Tagen vermietet wird, werden Daten, die 356 Tage darstellen,
zusammen mit Daten, die ein Datum, z. B. 15. Juli 1998, darstellen,
an dem die Messvorrichtung 1 gemietet wird, eingegeben.
Außerdem werden
Daten, die ein Datum darstellen, an dem die Warnungsnachricht angezeigt
werden sollte, z. B. 15. Juni 1999, eingegeben. Alternativ können Daten,
die eine feste Zahl von Tagen darstellen, z. B. 30 Tage, eingegeben
werden, sodass die Warnungsnachricht 30 Tage vor Ablauf der
Mietzeit, d. h. am 15. Juni 1999 in diesem Beispiel, angezeigt werden
kann.
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Wenn
die Messvorrichtung 1 z. B. zur tausendmaligen (1,000)
Benutzung vermietet wird, werden Daten, die 1,000-mal darstellen,
eingegeben. Außerdem
werden Daten, die z. B. 900-mal darstellen, ebenfalls eingegeben,
die angeben, dass die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte,
wenn die Messvorrichtung 900 Mal benutzt wurde. Alternativ können Daten,
die einen festen Wert von z. B. 100 darstellen, eingegeben werden,
sodass die Warnungsnachricht angezeigt wird, wenn die Messvorrichtung 1 eine
Zahl von Malen benutzt wurde, die gleich der maximalen Zahl von
Malen, die der Benutzer die Messvorrichtung 1 benutzen
kann, minus 100 ist. Da die maximale Zahl in diesem Beispiel 1,000 ist,
wird die Warnungsnachricht angezeigt, wenn die Messvorrichtung 1 900
(= 1,000 – 100)
Mal benutzt wurde.
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Es
sei angenommen, dass die Messvorrichtung 1 unter einem
Vertrag mit der gleichen Mietzeit, dem gleichen Mietbeginntag, der
gleichen maximalen Zahl von Benutzungen, dem gleichen Warnungsdatum
und der gleichen Warnungszahl wie in den oben beschriebenen zwei
Beispielen vermietet wird. In diesem Fall werden Daten, die 356
Tage, 15. Juli 1998, 15. Juni 1999 (oder 30 Tage von dem letzten Mietdatum),
1,000 Mal Benutzung und 900 (oder 100 Mal vor der letzten erlaubten
Benutzung) darstellen, eingegeben. Wenn in diesem Beispiel die Messvorrichtung 1 1,000-mal
vor dem 15. Juli 1999 benutzt wird, wird die Vermietung beendet,
obwohl die Mietzeit noch nicht abgelaufen war. Andererseits wird
am 15. Juli 1999 die Vermietung beendet, selbst wenn die Messvorrichtung 1 noch
nicht 1,000-mal benutzt wurde.
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Wenn
alle benötigten
Daten eingegeben sind, werden die Nutzungsbeschränkungsbedingungen an die Messvorrichtung 1 übertragen.
Die Messvorrichtung 1 ist somit zur Vermietung bereit.
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Der
Entleiher kann die gemietete Messvorrichtung 1 in einer üblichen
Weise (1, Teil (b) benutzen,
bis die Warnung gegeben wird. Wenn der Entleiher die Art der Vermietung,
die restliche Zeitdauer oder die Zahl von Malen, die der Benutzer
die Vorrichtung 1 benutzen kann, zu wissen wünscht, kann
er die Taste "FUNC" auf dem Eingabeabschnitt 19 der
Messvorrichtung 1 und dann die Taste "6" drücken, sodass
die benötigte
Information auf der Anzeige 17 angezeigt wird.
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Angenommen,
dass, wenn es an der Zeit ist, die Warnung zu geben, die Messvorrichtung 1 nicht betrieben
wird. Dann wird, wenn der Benutzer die Messvorrichtung 1 einschaltet,
die Warnungsnachricht wie die in 3 gezeigte,
die anzeigt, dass die Mietzeit bald enden wird, auf der Anzeige 17 angezeigt,
wie in 1, Teil (c) gezeigt.
Wenn der Benutzer eine der Tasten "↑" und "↓" drückt,
wird die restliche Zeitdauer oder die restliche Zahl von Malen,
die der Benutzer die gemietete Messvorrichtung 1 benutzen
kann, angezeigt. Jede angezeigte Nachricht auf der Anzeige 17 kann
durch Drücken
der Taste "ENT" gelöscht werden.
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Der
Benutzer kann fortfahren, die Messvorrichtung 1 zu benutzen,
und dann läuft
die Mietzeit ab oder die Zahl von Malen, die die Vorrichtung 1 benutzt
wurde, erreicht die eingestellte maximale Zahl von Malen. Dann wird,
wie in 1, Teil (d) gezeigt, eine
Nachricht, die anzeigt, dass die Vermietung abgelaufen ist, auf
der Anzeige 17 angezeigt, und zur gleichen Zeit werden
alle Tasten außer
den Tasten "ON" und "OFF" zum Ein- und Ausschalten
der Messvorrichtung 1 unwirksam gemacht. Das heißt, die
Benutzung der Messvorrichtung 1 wird beschränkt. Sobald
die Vermietung endet, wird, selbst wenn die Stromzufuhr nach dem
Abschalten des Stromes eingeschaltet wird, die Mietablaufnachricht
nochmals angezeigt.
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Die
Messvorrichtung 1 wird dann an den Verleiher zurückgegeben,
der sie mit dem Hostcomputer 2 verbindet, um alle Daten
bezüglich
der Mietbedingungen zu löschen,
die vorher in der Messvorrichtung 1 eingestellt wurden,
um sie zu initialisieren, wie in 1,
Teil (e) gezeigt. Wenn initialisiert, ist die Messvorrichtung 1 identisch
mit anderen ähnlichen Vorrichtungen
auf dem Markt.
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Um
den beschriebenen Betrieb des Systems zu verwirklichen, arbeitet
die CPU 21 des Hostcomputers 2 entsprechend dem
in 4 gezeigten Flussdiagramm.
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Zuerst
stellt die CPU 21 fest, ob die ihr durch den Eingabeabschnitt 24 gegebenen
Anweisungen solche zum Einstellen der Mietbedingungen oder solche
zum Löschen
der Bedingungen sind, die in der Messvorrichtung 1 eingestellt
wurden (Schritt S2). Zum Einstellen der Vermietungsart (wie als "ENTER" angegeben), wird
die Vermietungsart bestimmt (Schritt S4).
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Wenn
die Vermietungsart eine Mietzeitbasis-Vermietung ist (angegeben
als "Zahl von Tagen"), wird zuerst die
Zeit oder der Zeitraum der Vermietung eingegeben (Schritt S6), dann
wird das Datum, an dem die Vermietung beginnt oder der Benutzer
beginnen kann, die Vorrichtung 1 zu benutzen, eingegeben
(Schritt S8), und das Datum, an dem die Warnung an den Benutzer
gegeben werden sollte, wird eingegeben (Schritt S10).
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Wenn
die Messvorrichtung 1 auf einer Basis der Zahl von Malen
der Benutzung (wie als "Zahl
von Malen") angegeben)
vermietet wird, wird zuerst die maximale Zahl von Malen, die der
Benutzer die Vorrichtung 1 benutzen kann, eingegeben (Schritt
S12), und dann wird die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 zu
benutzen ist, wenn die Warnung an den Benutzer gegeben wird, eingegeben
(Schritt S14).
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Wenn
die Messvorrichtung 1 auf einer Mietzeit- und einer Zahl-von-Malen-der-Benutzung-Basis vermietet wird
(angegeben als "Zahl
von Tagen und Zahl von Malen"),
werden das Datum, an dem die Vermietung beginnt (Schritt S18), das
Datum, an dem die Warnung an den Benutzer gegeben werden sollte (Schritt
S20), die maximal erlaubte Zahl von Malen, die der Benutzer die
Vorrichtung 1 benutzen kann (Schritt S22), und dann die
Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 zu benutzen ist,
bei der die Warnung an den Benutzer gegeben werden sollte (Schritt S24)
nacheinander eingegeben.
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Wenn
in Schritt S2 festgestellt wird, dass der Hostcomputer 2 nicht
die Mietbedingungen eingeben soll, sondern alle in der Messvorrichtung 1 eingestellten
Bedingungen löschen
soll (wie als "Löschen" angegeben), geht
die Verarbeitung zu Schritt S26, um das Löschen aller in der Messvorrichtung 1 eingestellten
Bedingungen vorzubereiten.
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Wenn
das Eingeben der nötigen
Daten oder das Vorbereiten auf das Löschen der eingestellten Daten
beendet ist, wird entschieden, ob das Einstellen der Daten oder
Nutzungsbeschränkungsbedingungen
in der Messvorrichtung tatsächlich
vorgenommen werden kann, oder ob die in der Messvorrichtung 1 eingestellten
Bedingungen gelöscht
werden können,
(Schritt S28). Wenn es erforderlich ist, die eingegeben Daten, einschließlich des
Befehls zum Löschen
der Daten in der Vorrichtung 1, zu ändern (d. h. die Antwort auf
die Frage in Schritt S28 ist NEIN), kehrt die Verarbeitung zu Schritt
S2 zurück, wo
neue Daten eingegeben werden. Andererseits werden, wenn die Antwort
in Schritt S28 JA ist, in der Messvorrichtung 1 einzustellende
Daten oder Anweisungen zum Löschen
der in der Messvorrichtung 1 eingestellten Daten an die
Messvorrichtung 1 übertragen
(Schritt S30). Dann beendet die CPU 21 ihre Betrieb.
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Andererseits
arbeitet die CPU 15 der Messvorrichtung 1 in der
in 5 bis 8 gezeigten Weise. 5 ist ein Zustandsübergangsdiagramm, das die Arbeitsweise
der CPU 15 schematisch veranschaulicht.
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Wie
in 5 gezeigt stellen
die von dem Hostcomputer 2 an die Messvorrichtung 1 übertragenen
Daten die Messvorrichtung 1 ein, um entweder in einem Modus
M1, in dem die Vor richtung wie eine üblicherweise verkaufte arbeitet,
oder in einem Modus M2 zu arbeiten, in dem die Messvorrichtung 1 als eine
vermietete arbeitet. Der Modus M2 umfasst drei Modi M3, M4 und M5.
Im Modus M3 wird die Messvorrichtung 1 auf einer Mietzeitbasis
betrieben. Im Modus M4 wird sie auf einer Basis der Anzahl von Benutzungen
betrieben, und im Modus M5 wird die Messvorrichtung auf einer Mietzeit-
und Anzahl-von-Benutzungen-Basis betrieben. 6 bis 8 sind
Zustandsübergangsdiagramme
der CPU 15 in den Modi M3, M4 bzw. M5.
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Zuerst
auf 5 verweisend wird
die Taste "ON" gedrückt, um
die Messvorrichtung 1 einzuschalten, und die CPU 15 geht
in eine Modusbestimmungsverarbeitung 10, in der entschieden
wird, ob die Messvorrichtung 1 in den Modus M1 oder in
den Vermietungsmodus M2 gesetzt wird. Wenn die Vorrichtung 1 im
Modus M1 ist, wird die Messvorrichtung 1 in eine Leerlaufverarbeitung 101 gebracht,
in der die CPU 15 einen Befehl erwartet. Die Verwendung der
Messvorrichtung 1, um einen Kondenstopf zu untersuchen,
wenn die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 101 ist,
veranlasst die CPU 15, zu einer Messverarbeitung 102 zu
wechseln, in der sie Signale von der Sonde 11 verarbeitet,
um das Vorhandensein von Dampfleckage und den Grad an Leckage zu
bestimmen. Wenn ein Messzyklus vollendet ist, kehrt die CPU 15 für den nächsten Befehl
zu der Leerlaufverarbeitung 102 zurück.
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Die
Messvorrichtung 1 kann durch Drücken der Taste "OFF" ausgeschaltet werden.
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Wenn
in der Modusbestimmungsverarbeitung 10 die CPU 15 weiß, dass
die Messvorrichtung 1 in den Modus M2 gesetzt wurde, identifiziert
die CPU 15 zuerst die Vermietungsart in einer Vermietungsart-Identifikationsverarbeitung 20.
Mit anderen Worten, die CPU 15 entscheidet, ob die Messvorrichtung 1 im
Modus M3, M4 oder M5 ist.
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Zuerst
wird die Arbeitsweise der CPU 15 im Modus M3 mit Verweis
auf 6 beschrieben. Die CPU 15 stellt
in einer Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung 30 fest,
ob die durch den Hostcomputer 2 eingestellte Mietzeit abgelaufen
ist oder nicht. Wenn die Mietzeit bereits abgelaufen ist, geht die CPU 15 in
eine Abschaltverarbeitung 31 und veranlasst eine Nachricht,
um den Benutzer zu informieren, dass die Mietzeit abgelaufen ist,
auf der Anzeige 17. Gleichzeitig macht die CPU 15 alle
Tasten außer der
Taste "OFF" unwirksam.
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Wenn
die CPU 15 in der Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung
feststellt, dass die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist, geht die
CPU 15 in eine Warndatumankunft-Bestimmungsverarbeitung 32.
In der Warndatumankunft-Bestimmungsverarbeitung 32 stellt
die CPU 15 fest, ob die Zeitdauer vom Beginn der Vermietung,
während
der die Vorrichtung 1 benutzt wurde, länger ist als die Mietzeit minus
der eingestellten Warnzeitperiode. Alternativ kann die CPU 15 eine
Entscheidung treffen, ob der Tag, an dem die Messvorrichtung 1 benutzt
wird, früher
oder später
ist als das Warndatum, an dem eine Warnungsnachricht anzuzeigen
ist. Wenn das Warndatum noch nicht gekommen ist, geht die CPU 15 in eine
Leerlaufverarbeitung 33.
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Andererseits
geht, wenn das Warndatum schon gekommen ist, die CPU 15 in
eine Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 34, um die Warnungsnachricht
auf der Anzeige 17 anzuzeigen. Wenn in dieser Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung
der Benutzer eine der Tasten "↑" und "↓" drückt, veranlasst
die CPU 15 die Anzeige 17, die Zahl von Tagen
vor Ablauf der Mietzeit anzuzeigen. Wenn der Benutzer die Taste "ENT" drückt, wird
die Nachricht auf der Anzeige 17 gelöscht, und die CPU 15 kehrt
zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
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In
der Leerlaufverarbeitung 33 wartet die CPU 15 wie
in der Leerlaufverarbeitung 11 im Modus M1 auf einen Befehl.
Wenn die Messvorrichtung 1 benutzt wird, um einen Kondenstopf
zu untersuchen, während
die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 33 ist,
geht die CPU 15 in eine Messverarbeitung 35. Wenn
die Messung vorbei ist, kehrt die CPU 15 zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
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Die
CPU 15 zählt
immer Tage zur Zeitverwaltung. Wenn ein Tageszählwert erhöht wird, geht die CPU 15 in
eine Tageszahl-Identifizierungsverarbeitung 37, in der
die gezählte
Zahl von Tagen vom Beginn der Vermietung zu dem Anfangstag der Vermietung
addiert wird, um das aktuelle Datum zu bestimmen. Wenn das aktuelle
Datum das Datum wird, an dem die Vermietung abläuft, geht die CPU 15 in
die Abschaltverarbeitung 31, um den Gebrauch der Messvorrichtung 1 wie
oben beschrieben zu beschränken.
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Wenn
das aktuelle Datum früher
ist als das Datum, an dem Vermietung zu enden hat, berechnet die
CPU 15 die verbleibende Zahl von Tagen und kehrt zu der
Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
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Durch
Drücken
der Taste "6" nach dem Drücken der
Taste "FUNC", wenn die CPU 15 in
der Leerlaufverarbeitung 33 ist, geht die CPU 15 in
eine Mietprüfungsverarbeitung 36.
In der Mietprüfungsverarbeitung 36 veranlasst
die CPU 15, dass Vermietungsinformation, z. B. die Vermietungsbasis,
die Mietzeit und die restliche Zahl von Tagen, auf der Anzeige 17 angezeigt
wird. Die Anzeige 17 kann jedoch diese Nachrichten nicht
alle auf einmal anzeigen. In einem solchen Fall kann eine der Tasten "↑" und "↓" gedrückt werden,
wodurch die Anzeige verschoben wird, sodass alle Nachrichten gelesen
werden können.
Damit die CPU 15 die Mietprüfungsverarbeitung 36 verlässt, wird
die Taste "ENT" gedrückt, und
die CPU 15 kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 33 zurück.
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Als
Nächstes
wird der Modus M4 mit Verweis auf 7 beschrieben.
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Der
Modus M4 ist der Modus, in dem die Messvorrichtung 1 auf
einer Basis der Zahl von Benutzungen vermietet wird. Das heißt, der
Mietvertrag ist so, dass, wenn die Messvorrichtung 1 eine
vorbestimmte Zahl von Malen benutzt wurde, die Vermietung endet.
Im Modus M4 geht die CPU 15 zuerst in eine Verarbeitung 40,
um festzustellen, ob die vereinbarte maximale Zahl von Malen, die
der Benutzer die Messvorrichtung 1 vertraglich benutzen
darf, erreicht wurde. Wenn die Messvorrichtung 1 mehr als
die durch den Hostcomputer 2 eingestellte maximale Zahl
von Malen benutzt wurde, was bedeutet, dass die Vermietung bereits
abgelaufen ist, geht die CPU 15 in eine Abschaltverarbeitung 41.
In der Abschaltverarbeitung 41 wird wie in der Abschaltverarbeitung 31 im
oben beschriebenen Modus M3 eine Nachricht, die den Benutzer informiert,
dass die Vermietung bereits abgelaufen ist, auf der Anzeige 17 angezeigt, und
alle Tasten außer
der Taste "OFF" werden unwirksam
gemacht.
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Wenn
die CPU 15 feststellt, dass die Messvorrichtung 1 weniger
als die eingestellte maximale Zahl von Benutzungen benutzt wurde,
geht sie in eine Verarbeitung 42. In der Verarbeitung 42 wird festgestellt,
ob die Messvorrichtung 1 eine Warnungszahl von Malen benutzt
wurde, d. h. eine durch den Hostcomputer 2 eingestellte
Zahl von Malen, bei der eine Warnung an den Benutzer zu geben ist. Wenn
die Warnungszahl noch nicht erreicht wurde, geht die CPU 15 in
eine Leerlaufverarbeitung 43.
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Wenn
die Zahl der Benutzungen der Messvorrichtung 1 die eingestellte
Warnungszahl erreicht oder überschritten
hat, geht die CPU 15 in eine Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 44 und
veranlasst, dass eine Warnungsnachricht angezeigt wird. Wenn der
Benutzer eine der Tasten "↑" und "↓" drückt,
während
die CPU 15 in der Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 44 ist,
bewirkt die CPU 15, dass die Zahl von Malen, die dem Benutzer
die Messvorrichtung 1 zu benutzen verbleibt, auf der Anzeige 17 angezeigt
wird. Als Reaktion auf das Drücken
der Taste "ENT" entfernt dann die
CPU 15 die angezeigte Nachricht und geht in die Leerlaufverarbeitung 43.
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In
der Leerlaufverarbeitung 43 wartet die CPU 15 wie
in der Leerlaufverarbeitung 11 im Modus M1 auf einen Befehl.
Folglich wird, wenn der Benutzer einen Kondenstopf mit der Messvorrichtung 1 zu untersuchen
beginnt, während
die CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 43 ist,
die CPU 15 in eine Messverarbeitung 45 gebracht.
Wenn die Messverarbeitung beendet ist, wechselt die CPU 15 zu
einer Messungszahl-Erneuerungsverarbeitung 46, wo die Zahl von
Benutzungen erneuert wird, indem der Zählwert um eins erhöht wird.
Nach der Erneuerungsoperation wechselt die CPU 15 zu einer
Benutzungszahl-Bestimmungsverarbeitung 47, in der festgestellt
wird, ob die erneuerte Zahl gleich der eingestellten maximalen Zahl
von Malen ist. Wenn die erneuerte Zahl größer als die Maximalzahl ist,
geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 41,
um die Benutzung der Messvorrichtung 1 zu beschränken.
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Wenn
andererseits die erneuerte Zahl gleich oder kleiner als die eingestellte
Maximalzahl ist, berechnet die CPU 15 die verbleibende
Zahl von Benutzungen und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 43 zurück.
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Das
Drücken
der Taste "6" nach dem Drücken der
Taste "FUNC", während die
CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 43 ist, bringt
die CPU 15 in eine Mietprüfungsverarbeitung 48.
In der Mietprüfungsverarbeitung 48 veranlasst
die CPU 15, dass die Mietinformation, z. B. die Mietbasis,
die eingestellte maximale Zahl von Malen und die restliche Zahl
von Benutzungen, auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Die Anzeige 17 kann
nicht alle Nachrichten anzeigen, aber verschiedene Nachrichten können in
der Weise wie in der Mietprüfungsverarbeitung 36 im
Modus M3 angezeigt werden. Um die Mietprüfungsverarbeitung 48 zu
verlassen, wird die Taste "ENT" gedrückt.
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Als
Nächstes
wird der Modus M5 für
eine Messvorrichtung, die auf einer Mietzeit- und Benutzungszahlbasis
vermietet wird, mit Verweis auf 8 beschrieben.
Im Modus M5 geht die CPU 15 zuerst in eine Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung 50,
in der sie feststellt, ob die Mietzeit bereits abgelaufen ist oder
nicht. Wenn die CPU 15 feststellt, dass die vereinbarte
Mietzeit schon abgelaufen ist, wechselt sie zu einer Abschaltverarbeitung 51 und
veranlasst, dass eine Nachricht, die den Benutzer informiert, dass
die Mietzeit bereits abgelaufen ist, auf der Anzeige 17 angezeigt
wird. Gleichzeitig macht die CPU 15 alle Tasten außer der
Taste "OFF" unwirksam.
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Wenn
die CPU 15 in der Mietzeitablauf-Bestimmungsverarbeitung 50 feststellt,
dass die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist, geht sie in eine Verarbeitung 52,
um festzustellen, ob die Messvorrichtung 1 mehr als die
vertragliche maximale Zahl von Malen, die der Benutzer sie benutzen
kann, benutzt wurde. Wenn die CPU 15 in dieser Verarbeitung 52 herausfindet,
dass die Messvorrichtung 1 mehr als die eingestellte maximale
Zahl von Malen zum Untersuchen von Kondenstöpfen benutzt wurde, was bedeutet, dass
die Vermietung abgelaufen ist, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 51.
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Wenn
andererseits die Zahl der Benutzungen der Messvorrichtung 1 nicht
größer als
die eingestellte maximale Zahl ist, geht die CPU 15 in
eine Warndatumankunft-Bestimmungsverarbeitung 53, in der
sie feststellt, ob die Zeitdauer, während der die Vorrichtung 1 seit
dem Mietbeginn benutzt wurde, länger
ist als Mietzeit minus der eingestellten Warnzeitperiode. Alternativ
kann die CPU 15 eine Entscheidung treffen, ob das gegenwärtige Datum
früher oder
später
als das eingestellte Warndatum ist, d. h. das Warndatum, an dem
dem die Warnungsnachricht angezeigt werden sollte.
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Wenn
das Warndatum schon gekommen ist, wechselt die CPU 15 zu
einer Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 55, die veranlasst,
dass die Warnungsnachricht auf der Anzeige 17 angezeigt wird.
Wenn der Benutzer in der Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 55 eine
der Tasten "↑" und "↓" drückt,
veranlasst die CPU 15 die Anzeige 17, die restliche
Zahl von Tagen vor dem Ablauf der Mietzeit anzuzeigen. Wenn der
Benutzer die Taste "ENT" drückt, wird
die Nachricht auf der Anzeige 17 gelöscht, und die CPU 15 geht
in die Leerlaufverarbeitung 56.
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Wenn
der Warnungstag noch nicht gekommen ist, geht die CPU 15 in
eine Verarbeitung 54. In der Verarbeitung 54 stellt
die CPU 15 fest, ob die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 benutzt
wurde, die Warnungszahl erreicht hat. Mit anderen Worten, die CPU 15 entscheidet,
ob die durch den Hostcomputer 2 eingestellte Zahl von Malen
zum Geben einer Warnung an den Benuzter, dass die maximale Zahl von
Malen bald erreicht sein wird, erreicht wurde. Wenn die Warnungszahl
noch nicht erreicht wurde, geht die CPU 15 in eine Leerlaufverarbeitung 56.
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Wenn
die Zahl von Malen, die die Messvorrichtung 1 benutzt wurde,
die eingestellte Warnungszahl erreicht oder überschritten hat, geht die
CPU 15 in die Warnungsnachricht-Anzeigeverarbeitung 55 und
veranlasst, dass die Warnungsnachricht angezeigt wird.
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Wie
oben beschrieben zählt
die CPU 15 die Tage zur Zeitverwaltung. Sobald ein Tag
vergeht, wird die Tageszählung
um eins erhöht.
Jedes Mal, wenn die Zählung
erhöht
wird, d. h. jedes Mal, wenn das Datum erneuert wird, wechselt die
CPU 15 zu einer Tageszahl-Identifizierungsverarbeitung 57,
in der die Zahl von gezählten
Tagen von dem Datum des Mietbeginns zu dem Datum des Mietbeginns
addiert wird, um das aktuelle Datum zu bestimmen. Wenn das aktuelle
Datum später
ist als das Datum, an dem die Vermietung enden soll, d. h., wenn
die Mietzeit schon abgelaufen ist, geht die CPU 15 in die
Abschaltverarbeitung 51, um den Gebrauch der Messvorrichtung 1 zu
beschränken.
Insbesondere wird die Nachricht, die den Ablauf der Vermietung bekannt gibt,
angezeigt, und alle Tasten außer
der Taste "OFF" werden unwirksam
gemacht.
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Wenn
die CPU 15 feststellt, dass das aktuelle Datum nicht der
letzte Tag der Mietzeit geworden ist, berechnet sie die Zahl verbleibender
Tage und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 56 zurück.
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In
der Leerlaufverarbeitung 56 erwartet die CPU 15 einen
Befehl. Wenn die Messvorrichtung 1 benutzt wird, um einen
Kondenstopf zu untersuchen, geht die CPU 15 in eine Messverarbeitung 58.
Nach der Untersuchung oder Messung geht die CPU 15 in eine
Messungszahl-Erneuerungsverarbeitung 59,
wo die Zahl von Benutzungen durch Erhöhen des Zählwerts um eins erneuert wird.
Nach der Erneuerungsoperation wechselt die CPU 15 zu einer
Benutzungszahl-Bestimmungsverarbeitung 60, in der festgestellt wird,
ob die erneuerte Zahl größer als
die eingestellte maximale Zahl von Malen ist. Wenn die erneuerte Zahl
größer als
die Maximalzahl ist, geht die CPU 15 in die Abschaltverarbeitung 51,
um die Benutzung der Messvorrichtung 1 zu beschränken.
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Wenn
andererseits die erneuerte Zahl gleich oder kleiner als die eingestellte
Maximalzahl ist, berechnet die CPU 15 die verbleibende
Zahl von Benutzungen und kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 56 zurück.
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Wie
in den Fällen
der Modi M3 und M4 bringt das Drücken
der Taste "6" nach dem Drücken der Taste "FUNC", während die
CPU 15 in der Leerlaufverarbeitung 56 ist, die
CPU 15 in eine Mietprüfungsverarbeitung 61.
In der Mietprüfungsverarbeitung 61 veranlasst
die CPU 15, dass die Mietinformation, z. B. die Mietbasis,
die eingestellte Mietzeit, die eingestellte maximale Zahl von Malen,
die verbleibende Zeitdauer und die verbleibende Zahl von Benutzungen,
auf der Anzeige 17 angezeigt wird. Obwohl die Anzeige 17 nicht
die ganze Nachricht anzeigen kann, können verschiedene Nachrichten
durch Drücken
einer der Tasten "↑" und "↓" angezeigt werden. Dadurch wird die
Anzeige verschoben, um alle Nachrichten anzuzeigen. Damit die CPU 15 die
Mietprüfungsverarbeitung 61 verlässt, wird
die Taste "ENT" gedrückt, und
die CPU 15 kehrt zu der Leerlaufverarbeitung 56 zurück.
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Wie
oben beschrieben wird entsprechend der beschriebenen Ausführung eine
Nachricht, die das Ende einer Vermietung bekannt gibt, angezeigt, und
gleichzeitig wird die Benutzung der gemieteten Messvorrichtung 1 eingeschränkt oder
verhindert. Der Entleiher kann daher den Inhalt der Vermietung erfahren,
und folglich wird die Mietverwaltung einfach.
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Die
CPU 15 wurde als in der Weise, wie durch die in 5 bis 8 gezeigten Zustandsüber gangsdiagramme dargestellt,
gesteuert beschrieben, aber sie kann in jeder anderen Weise gesteuert
werden, solange die gleichen Wirkungen erzielt werden können.
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In
der veranschaulichten Ausführung
werden die verschiedenen Mietbedingungen durch den Hostcomputer 2 in
der Messvorrichtung 1 eingestellt, aber sie können direkt
in die Messvorrichtung 1 gestellt werden.
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Außerdem können die
verschiedenen Nachrichten anstelle von sichtbarer Anzeige in hörbarer Form
ausgegeben werden, oder sie können
sowohl in sichtbarer als auch hörbarer
Form ausgegeben werden.
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In
dem oben beschriebenen Beispiel werden, wenn die Mietzeit abläuft, alle
Tastenfunktionen außer
denen der Tasten "OFF" und "ON" unwirksam gemacht,
sodass die Messvorrichtung 1 nicht als eine Messvorrichtung
funktionieren kann. Jedoch kann nur ein Teil von verschiedenen Funktionen
der Messvorrichtung 1 unwirksam gemacht werden, wenn die Mietzeit
erlischt. Zum Beispiel kann die Funktion zum Prüfen von Kondenstöpfen aufrechterhalten
werden, selbst wenn die Mietzeit abgelaufen ist, aber die Funktion
zum Speichern der Messungen in dem Speicher 16 kann abgeschaltet
werden.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung als zum Beispiel in einer Messvorrichtung
für Kondenstöpfe verkörpert beschrieben
wurde, ist sie auf alle Messvorrichtungen anders als die Messvorrichtung
für Kondenstöpfe anwendbar.