DE69830189T2 - Tarifierung von an mobiltelefone gerichteten kurznachrichten - Google Patents

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Description

  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft Mobilkommunikationssysteme und insbesondere ein Verfahren zur Implementierung der Rechnungserstellung für Kurzmitteilungen in einem Mobilkommunikationssystem. Das Verfahren umfasst Schritte, bei denen eine Mitteilung einem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum übergeben wird, um sie an einen Teilnehmer weiterzuleiten. Die Mitteilung wird vom Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum über das Mobilkommunikationssystem an die Mobilstation des Teilnehmers gesendet, und es wird wenigstens ein Gebührenbelastungsdatensatz je übertragener Kurzmitteilung erzeugt.
  • Neben normalen Sprach- und Datenverbindungen, die auf Verkehrskanälen in digitalen Mobilkommunikationssystemen aufgebaut werden, können Digitaldaten-Kurzmitteilungen und Kurzmitteilungen, die auf den Steuer- und Zeichengabekanälen der Systeme übertragen werden, inmitten der eigentlichen Zeichengabe versandt werden. Diese Mitteilungen werden im Allgemeinen als Kurzmitteilungen bezeichnet. Es wird ein Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum in Verbindung mit dem Mobilkommunikationssystem zum Implementieren von Kurzmitteilungen hinzugefügt. Bei einer mobil-originierten Kurzmitteilung erzeugt ein Teilnehmer eine Kurzmitteilung mittels der Tastatur eines Endgerätes, und das Endgerät übermittelt die Kurzmitteilung auf einem Zeichengabekanal über eine Basisstation und ein Mobilfunkvermittlungszentrum zum Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum. Das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum leitet die Kurzmitteilung an ein anderes Netz oder auf Zeichengabekanälen über das Mobilkommunikationsnetz zum Endgerät eines anderen Teilnehmers oder an einen anderen Zielort weiter.
  • Die Dienste, die den Teilnehmern über Kurzmitteilungen angeboten werden, nehmen auch ständig zu. Den Teilnehmern können zusammen mit Kurzmitteilungen verschiedene, beispielsweise im Sprach- und Textmodus arbeitende Dienste angeboten werden. Neben normalen mobil-terminierten (MT) und mobil-originierten (MO) Kurzmitteilungen kann ein Teilnehmer beispielsweise Anmerkungen, Werbung oder persönliche Erinnerungen erhalten und kann Informationen über Quellen anfordern, die seiner Mobilstation diese Informationen anbieten.
  • Bisher wurden dem Absender einer Mitteilung die Kurzmitteilungen nach dem gleichen Einheitentarif im Wesentlichen auf der Grundlage von in der Mitteilung enthaltenen Absender- und Empfänger-Informationen in Rechnung gestellt. In dem Maße, wie sich die mit Kurzmitteilungen verbundenen Dienste weiterentwickeln, wird dieses Verfahren aber zunehmend unzureichend.
  • Um Dienste anbieten zu können, muss ein Dienste-Anbieter einen angemessenen Preis für seine Dienste in Rechnung stellen, und genauso muss jemand, der solche Dienste in Anspruch nimmt (der "Teilnehmer"), bereit sein, für jeden Dienst einen im Verhältnis zu dessen Wert stehenden Preis zu zahlen. Damit die Produktion und die Nutzung von Diensten sinnvoll sind, muss der Preis des Dienstes hinsichtlich beider Funktionen auf dem richtigen Niveau liegen. Es leuchtet ein, dass der Preis, der beispielsweise für Börsennotierungen und Aktienanalysen, die anhand dieser Notierungen vorgenommen werden, in Rechnung zu stellen ist, höher sein muss als der Preis einer gewöhnlichen mobil-originierten, mobil-terminierten Kurzmitteilung und dass ein Teilnehmer, der diesen Dienst nutzt, auch bereit ist, für die Informationen einen angemessenen Preis zu zahlen. Um verschiedene Dienste in sinnvoller Weise anbieten und nutzen zu können, muss die Rechnungserstellung von Kurzmitteilungen entsprechend diversifiziert werden.
  • Ein Vorschlag für die Lösung dieses Problems ist eine diensteanbieterspezifische Rechnungserstellung. Dabei erfolgt die Rechnungserstellung für den Teilnehmer immer entsprechend einem zuvor festgelegten Tarif für Kurzmitteilungen, die von einer Quellenadresse, die Dienste anbietet, versandt werden. Beispielsweise offenbart WO 96/06508 ein Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum, das logisch in mehrere Dienstleistungszentren unterteilt ist, die sich in ihren Dienstleistungszentrumsadressen unterscheiden. Oder anders ausgedrückt: Ein Dienstleistungszentrum hat mehrere Dienstleistungszentrumsadressen. Die Dienstleistungszentrumsadresse in der mobil-terminierten Kurzmitteilung richtet sich nach der Adresse des Kurzmitteilungsoriginators. Bei der Nachverarbeitung der Gebührenbelastungsdaten kann eine numerische Analyse auf dem Adressfeld des Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrums durchgeführt werden, und Kurzmitteilungen, die durch verschiedene Originatorkategorien (d. h. mit verschiedenen Dienstleistungszentrumsadressen) initiiert wurden, können für die Empfänger mit unterschiedlichen Preisen versehen werden. Dies beschränkt jedoch eine Zieladresse auf einen äquivalenten Dienst, was die wirtschaftlichen Aussichten für Dienste-Anbieter erheblich einschränkt. Wenn beispielsweise dasselbe Medienhaus sowohl professionell verarbeitete Börseninformationen als auch simple Wetterberichte anbietet, so ist ein Rechnungserstellungssystem, das lediglich auf der Adresse des Dienste-Anbieters beruht, unzweckmäßig.
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen einfachen und leicht realisierbaren Weg bereitzustellen, Dienste, die mittels Kurzmitteilungen implementiert werden, entsprechend dem Wert des angebotenen Dienstes in Rechnung zu stellen. Die Aufgaben der Erfindung werden mittels eines Verfahrens, eines Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrums und eines Kurzmitteilungs-Gateways nach den unabhängigen Ansprüchen 1, 6 und 8 erreicht.
  • Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen offenbart.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass Informationen über den Rechnungswert einer Kurzmitteilung zu der Einheit übermittelt werden, welche die in einer Kurzmitteilung enthaltenen Gebührenbelastungsdatensätze erzeugt. Bei den Informationen kann es sich direkt um Tarifdaten handeln. Die Daten zeigen vorzugsweise die Tarifkategorie an, anhand derer die Einheit, welche die Gebührenbelastungsdatensätze erzeugt, den richtigen Tarif ermitteln kann. Diese Einheit, welche die Gebührenbelastungsdatensätze der Kurzmitteilungen erzeugt, umfasst eine Funktion, mittels der sie den Tarif in den Gebührenbelastungsdatensatz überträgt, der normalerweise an die Einheit weitergeleitet wird, die für die Inrechnungstellung zuständig ist.
  • Es ist ein Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung, dass die Inrechnungstellung für Kurzmitteilungen mitteilungsspezifisch an verschiedene Zahler geleitet und so spezifiziert werden kann, dass sie dem Wert entspricht, der anhand des Inhalts der Kurzmitteilung bestimmt wird. Das Verfahren der vorliegenden Erfindung kann problemlos implementiert werden und erfordert keine nennenswerten Änderungen an vorhandenen Systemen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird eingehender in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsformen anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist ein Blockschaubild, das die grundlegenden strukturellen Teile des GSM-Systems veranschaulicht.
  • 2 ist ein Blockschaubild, das eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht.
  • 3 veranschaulicht eine Protokollarchitektur, die für die Kurzmitteilungsübertragung gemäß den GSM-Spezifikationen verwendet wird.
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm, welches das erfindungsgemäße Verfahren veranschaulicht.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand des Beispiels des Kurzmitteilungsdienstes des GSM-Mobilkommunikationssystems (Global System for Mobile Communications – GSM) beschrieben, aber sie kann auch auf andere ähnliche Funksysteme, die mit der gleichen Art von Mitteilungsdienst arbeiten, wie beispielsweise DCS1800 (Digital Communication System) und PCN (Personal Communication Network), und auf Mobilkommunikationssysteme, die nach dem EIA/TIA INTERIM-Standard arbeiten, angewendet werden.
  • 1 zeigt kurz die grundlegenden strukturellen Teile des GSM-Systems, jedoch ohne eine detailliertere Beschreibung ihrer Merkmale oder anderer Teilbereiche des Systems. Für eine detailliertere Beschreibung des GSM-Systems wird auf die GSM-Empfehlungen und die Publikation "The GSM system for Mobile Communications", M. Mouly und M. Pautet, Palaiseau, Frankreich, 1992, ISBN: 2-9507190-0-0-7, verwiesen.
  • Eine Mobilfunkvermittlung (Mobile Switching Centre) MSC vermittelt ein- und ausgehende Anrufe. Sie führt Aufgaben aus, die denen ähneln, die durch eine Zentrale im öffentlichen Fernsprechwählnetz (Public Switched Telephone Network – PSTN) ausgeführt werden. Darüber hinaus führt sie Operationen, die nur für den Mobiltelefonverkehr typisch sind, wie beispielsweise Teilnehmerstandortverwaltung, im Zusammenwirken mit den Teilnehmerregistern des Netzes aus. Die Teilnehmerregister im GSM-System heißen "Home Location Register" – HLR (Heimatdatei) und "Visitor Location Register" – VLR (Besucherdatei). Die HLR speichert dauerhaft Teilnehmerdaten und Informationen über die VLR, in deren Gebiet sich eine MS befindet. Die Besucherdatei VLR wiederum speichert Teilnehmerdaten einer Mobilstation MS vorübergehend während der Zeit, in der sich die Mobilstation im Gebiet der Mobilfunkvermittlung MSC, die der Besucherdatei VLR zugeordnet ist, befindet. Eine VLR bedient normalerweise eine Mobilfunkvermittlung MSC. Mobilstationen MS sind über Basisstationssysteme BSS mit der Vermittlung MSC verbunden. Das Basisstationssystem BSS umfasst Basisstations-Controller BSC und Basisstationen BTS. Ein Basisstations-Controller BSC dient der Steuerung mehrerer Basisstationen BTS1, ..., BTS6.
  • Jeder Basisstation BTS stehen ein oder mehrere Trägerwellenpaare zur Verfügung, mittels derer sie eine Duplex-Funkverbindung zu einer Mobilstation MS aufbauen kann, die in ihrem Gebiet wandert. Jede Trägerwelle ist in mehrere – im Allgemeinen acht – TDMA-Zeitschlitze, d. h. Kanäle, unterteilt. Diese GSM-System-Kanäle lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Verkehrskanäle (TCH) und Steuer- oder Zeichengabekanäle (CCH). Sprache oder Daten können über Verkehrskanäle übertragen werden, und ein Verkehrskanal ist immer nur einem einzigen Anruf zugeordnet. Steuer- oder Zeichengabekanäle dienen der für die Systemsteuerung erforderlichen Zeichengabe. Es gibt feste Zeichengabe- und Verkehrskanäle zwischen einer Basisstation BTS, einem Basisstations-Controller BSC und einer Mobilfunkvermittlung MSC.
  • Es gibt verschiedene Arten von Steuerkanälen. Ein Rundsende-Steuerkanal (Broadcast Control Channel) BCCH ist ein unidirektionaler Steuerkanal von der Basisstation BTS zu einer Mobilstation MS und dient dazu, zellenspezifische Informationen über verwendete Wirkungsebenen, BCCH-Frequenzen benachbarter Zellen usw. zur Mobilstation zu übertragen. Ein BCCH-Kanal enthält außerdem Daten über Synchronisation und Frequenzkorrektur, mittels derer die Mobilstation in das System eingeklinkt wird.
  • Nach dem Einklinken hört die Mobilstation MS Anrufe der Basisstation BTS auf einem gemeinsamen Steuerkanal (Common Control Channel) CCCH ab, der allein dazu dient, eine Zeichengabeverbindung herzustellen. Eine Verbindungsaufbau besteht aus mehreren Phasen: 1) Weiterleiten eines Anrufes von einer Basisstation BTS zu einer Mobilstation MS 1; 2) Senden eines Direktzugriffs, der von der Mobilstation MS in Reaktion auf den erhaltenen Anruf oder anderweitig erzeugt wurde, von der Mobilstation zur Basisstation BTS; und 3) Zuweisen eines selbstständigen dedizierten Steuerkanals (Stand alone Dedicated Control Channel) SDCCH zu der Verbindung. Die eigentliche Zeichengabe zwischen der Basisstation und der Mobilstation MS erfolgt über den SDCCH-Steuerkanal. Wenn es sich bei der Zeichengabe über den SDCCH-Steuerkanal um ein Anrufaufbau-Zeichengabe handelt, so wird die Verbindung an einen Verkehrskanal TCH übergeben.
  • Ein paralleler Steuerkanal mit der Bezeichnung "langsamer zugeordneter Steuerkanal" (Slow Associated Control Channel) SACCH wird zusammen mit einem Verkehrskanal TCH, der für die Daten- oder Sprachübertragung zwischen einer Basisstation BTS und einer Mobilstation MS definiert wurde, oder mit einem verbindungsspezifischen Steuerkanal SDCCH, der für die Zeichengabe zwischen ihnen definiert wurde, verwendet. Ein paralleler Steuerkanal dient hauptsächlich der Übertragung von Messungen, die durch die Mobilstation MS während der Verbindung von der Mobilstation zur Basisstation BTS vorgenommen wurden.
  • Beim GSM-Mobilkommunikationssystem können die Steuerkanäle SDCCH und SACCH zur Übertragung von Digitaldaten-Kurzmitteilungen, d. h. Mitteilungen, die unter der Bezeichnung "Kurzmitteilungen" bekannt sind, zwischen einer Mobilstation MS und einem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (Short Message Service Centre) SMSC, das mit dem System verknüpft ist, verwendet werden. Das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum ist ein Zentrum, das mit dem GSM-System verknüpft ist und über das Kurzmitteilungen übertragen werden und dort gespeichert werden können, um sie später zu übertragen, falls der Empfänger nicht erreichbar ist. Kurzmitteilungen werden über ein oder mehrere Mobilfunkvermittlungszentren, die als ein Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMS-GMSC fungieren, zu dem GSM-System übertragen. In den GSM-Empfehlungen bezeichnet der Begriff G-MSC eine Gateway-MSC, die mobil-terminierte Kurzmitteilungen (MT-SMS) übermittelt, und analog dazu bezeichnet der Begriff IW-MSC eine Gateway-MSC, die mobil-originierte Mitteilungen (MO-SMS) sendet. Im Weiteren werden diese Gateway-MSCs mit dem Begriff "Kurzmitteilungsgateway-MSC" (Short Message Gateway MSC) SMS-GMSC bezeichnet.
  • Beim GSM-System sind Kurzmitteilungen Datenmitteilungen mit einer maximalen Länge von 140 Bytes. Eine Kurzmitteilung kann eine mobil-terminierte (MT) Übermittlung oder eine mobil-originierte (MO) Kurzmitteilungsübermittlung sein. Eine Zellenrundsendung kann auch über den Kurzmitteilungsdienst ausgeführt werden, wodurch eine Mitteilung an alle Mobilstationen im Gebiet einer oder mehrerer Zellen versandt wird.
  • Wenn eine Mobilstation MS eine Verbindung auf einem Verkehrskanal TCH hat, so werden Kurzmitteilungen auf dem SACCH-Steuerkanal weitergeleitet. Andernfalls werden die Kurzmitteilungen auf dem SDCCH-Steuerkanal weitergeleitet. Die HLR und die VLR werden zum Routen von Kurzmitteilungen in einem Mobilkommunikationsnetz im Wesentlichen ähnlich wie beim Routen von Anrufen verwendet.
  • Damit der Betreiber dem Teilnehmer die Dienste eines Mobilkommunikationssystems in Rechnung stellen kann, wird in dem Teil des Netzes, der den Verkehr abwickelt, ein Mechanismus zum Speichern einer ausreichenden Datenmenge bezüglich jedes kostenpflichtigen Dienstes eingerichtet. In den an der Verbindung beteiligten Mobilfunkvermittlungszentren wird für jede Verbindung wenigstens bei Terminierung des Anrufes ein verbindungsspezifischer Datensatz TT (Toll Ticket = Gebührennotiz) erzeugt, der genügend Informationen enthält, um die Kosten der Verbindung berechnen zu können. Der detaillierte Inhalt des Datensatzes TT richtet sich nach der gewählten MSC-Technik und den Erfordernissen des Betreibers, aber alle Datensätze TT enthalten bestimmte Basisdaten, beispielsweise Identifikatoren der Parteien, Anrufart, wesentliche Routing-Informationen, Informationen zu Verbindungsstatus, -zeiten und -dauer und anrufspezifische Daten. Die Datensätze TT werden als Datei im E/A-technischen Teil der Mobilfunkvermittlungszentren gespeichert, wobei die Datei auf eine vereinbarte Art und Weise zur Weiterverarbeitung an das Rechnungserstellungssystem übertragen wird. Eine Datenposition im Datensatz TT beschreibt die Art der Verbindung, d. h. ob es ein Telefonat, eine Kurzmitteilung oder etwas anderes ist. Die Rechnungserstellung für Kurzmitteilungen wurde bisher in der Regel nach einem Einheitenpreis auf der Grundlage dieser Daten vorgenommen.
  • Das Blockschaubild in 2 veranschaulicht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. 2 beschreibt eine Situation, in der ein Medienhaus, das Informationsdienstleistungen erbringt, über ein Anwendungsprogramm APP3 verfügt, über das per Kurzmitteilung viele unterschiedliche Informationen, die ein Teilnehmer auf Wunsch abrufen kann, den Teilnehmern zur Nutzung angeboten werden. Die Informationen bestehen zu einem Teil aus ganz simplen Basisdaten, doch ein anderer Teil besteht aus wertvollen Informationen, für deren Bearbeitung und Übermittlung der Dienste-Anbieter ein Entgelt verlangt, um weiterhin rentabel arbeiten zu können.
  • Das Anwendungsprogramm APP3 ist dem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC zugeordnet, das in Verbindung mit einem Mobilkommunikationssystem arbeitet. Die GSM-Spezifikationen definieren drei mögliche Protokolle für die Schnittstelle zwischen einem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC und eines Kurzmitteilungsgateway-MSC eines Mobilkommunikationssystems. Von diesen drei möglichen Protokollen wird das OSI2-Schicht-Protokoll, das allgemein in den Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentren des Antragstellers benutzt wird, zur genaueren Erläuterung der vorliegenden Erfindung verwendet, ohne jedoch die Erfindung auf diese Alternative zu beschränken. Je nach dem Produzenten befindet sich die Weiterleitungsfunktion eines Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrums SMSC und einer Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC entweder auf der Seite der Gateway-MSC oder des Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrums. In diesem Beispiel befindet sie sich in der Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC, wobei die Erstellung der Kurzmitteilungs-Berechnungseinheiten ebenfalls in der Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC erfolgt.
  • 3 zeigt eine Protokollarchitektur, die für die Kurzmitteilungsübertragung gemäß den GSM-Spezifikationen verwendet wird. Beim GSM-System ist das Kurzmitteilungs-Transportschichtprotokoll (Short Message Transport Layer Protocol) SM-TP ein Protokoll, das zwischen einem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC und einer Mobilstation definiert wird. Bei diesem Protokoll ist die Mitteilung "SMS-DELIVER" eine Datenmitteilung, die von dem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum zur Mobilstation übertragen wird, und analog dazu ist "SMS-SUBMIT" eine Datenmitteilung, die von der Mobilstation zum Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum übertragen wird. SM-RP ist eine Protokollschicht zwischen einer Mobilstation und einer Mobilfunkvermittlung MSC des GSM-Netzes, der hauptsächlich Verweise und Adresseninformationen zugeordnet sind. Eine "RP-MT-DATA"-Mitteilung ist eine Datenmitteilung der RP-Schicht, die ein einer Mobilstation beendet (terminiert) wird, und analog dazu ist eine "RP-MO-DATA"-Mitteilung eine Datenmitteilung der RP-Schicht, die in einer Mobilstation erzeugt (originiert) wird.
  • Wie 3 zu entnehmen ist, ist es bei der beschriebenen Ausführungsform praktisch, eine Datenübertragung zwischen der Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC und dem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC – wobei die Datenübertragung nicht unbedingt zu einer Mobilstation MS erfolgt – über einen Parameter, der in den Mitteilungen der RL-Schicht enthalten ist, auszuführen. Der Parameter kann direkte Tarifdaten enthalten, welche die Gateway-MSC SMS-GMSC direkt an einen Gebührenbelastungsdatensatz übermitteln kann. Statt dessen kann der Parameter auch einen Index umfassen, der dazu dient, auf eine in der Gateway-MSC SMS-GMSC gespeicherte Tabelle zu verweisen, von wo die Kurzmitteilungsgateway-MSC die dem Index zugeordneten Tarifdaten auslesen und an den Gebührenbelastungsdatensatz übermitteln kann. Dem Fachmann ist klar, dass die Datenübertragung auch auf andere Weise realisiert werden kann. Es kommt darauf an, dass Tarifdaten direkt oder indirekt wenigstens in den Kurzmitteilungen enthalten sind, deren Inrechnungstellung vom Standardwert des Systems abweicht.
  • Wenn das Anwendungsprogramm APP3 eine Kurzmitteilung, die eine von einem Teilnehmer angeforderte Datenposition DATA2 enthält, an ein Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC der Kurzmitteilung überträgt, so fügt das Programm – gemäß der Erfindung – den Parameter PARA2 in die Mitteilung ein, wobei der Parameter den Tarif TF2 der übertragenen Daten, die dem Teilnehmer des Mobilkommunikationssystems in Rechnung gestellt werden sollen, darstellt. Das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC fügt den Parameter PARA2 – vorzugsweise in Form eines RL-Schicht-Datenmitteilungsparameters – in die zu übermittelnde Kurzmitteilung ein.
  • Wenn in der Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC eine Kurzmitteilung eintrifft, so meldet die Gateway-MSC die Mitteilung weiter, die normalerweise an eine Mobilstation weitergeleitet werden soll. Nach Erhalt einer Bestätigung (RP-ACK), dass die Kurzmitteilung erhalten wurde, würde die Kurzmitteilungsgateway-MSC nach dem Stand der Technik den Datensatz TT erstellen, auf dessen Grundlage der Absender der Kurzmitteilung einen bestimmten festgesetzten Einheitenpreis in Rechnung stellen würde. Bei der erfindungsgemäßen Lösung überprüft die Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC, ob die Mitteilung einen Parameter enthält, der den Preis der Mitteilung anzeigt. Wird festgestellt, dass die Kurzmitteilung einen solchen Parameter enthält, so erstellt die MSC den Datensatz TT, der neben Standarddaten Informationen über den Kurzmitteilungstarif umfasst. Anschließend wird der Datensatz TT gemäß den üblichen Routinen eines Mobilkommunikationssystems an ein Rechnungserstellungssystem zur Weiterverarbeitung übertragen. Auf der Grundlage der im Datensatz TT enthaltenen Daten ist das Rechnungserstellungssystem in der Lage, die Inrechnungstellung zu dem vom Absender festgelegten Preis TF2 an den MS-Teilnehmer zu leiten.
  • Wie zu erkennen ist, gestattet es das erfindungsgemäße Verfahren, die Inrechnungstellung mitteilungsspezifisch an die Einheit, welche die Rechnungserstellung vornimmt, zu übermitteln und von dort weiterzuleiten, ohne dass bestehende Routinen nennenswert geändert werden müssen. Die Rechnungserstellung kann durch dieselbe Netzkomponente im Wesentlichen unter Nutzung bereits vorhandener Konfigurationen erfolgen.
  • Das Ablaufdiagramm von 4 veranschaulicht das erfindungsgemäße Verfahren. Am Punkt 10 übermittelt das Anwendungsprogramm APP3 eine Kurzmitteilung an das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC, die über das Mobilkommunikationsnetz an eine Mobilstation MS weitergeleitet werden soll. Gleichzeitig erfährt das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC, ob es sich um Informationen handelt, deren Empfang dem Teilnehmer in Rechnung gestellt wird. Im Fall kostenpflichtiger Informationen (Punkt 15) fügt das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum in die Kurzmitteilung den Parameter PARA2 ein, der Preisinformationen anzeigt, die der Kurzmitteilung zugeordnet sind (Punkt 20). Im Fall kostenloser Informationen erfolgt die Übertragung zu Punkt 25 direkt. Von dort wird die Mitteilung dann zur Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC übertragen. Die Gateway-MSC sendet die Mitteilung zur Mobilstation MS (Punkt 30) und wartet auf eine Bestätigung (Punkt 35), dass die Mitteilung erhalten wurde. Wenn die Mitteilung nicht innerhalb der für eine Kurzmitteilung festgelegten Gültigkeitsdauer erhalten wird, so werden Informationen bezüglich der fehlgeschlagenen Übertragung in den Gebührenbelastungsdatensatz sowie ein Code, der den Grund für den Fehler anzeigt (Punkt 40), für statistische Zwecke eingefügt. Wenn eine Bestätigung erhalten wird, so prüft – gemäß der Erfindung – die Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC, ob die Mitteilung den Parameter PARA2 enthält (Punkt 45). Wenn die Mitteilung den Parameter enthält, so übermittelt die Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC die Informationen an den Datensatz TT (Punkt 50). Schließlich erstellt die Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC den Datensatz TT entsprechend dem Standardwert des Systems (Punkt 60).
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform wurde der Datensatz TT in der Kurzmitteilungsgateway-MSC SMS-GMSC erstellt, die Kurzmitteilungen zum Mobilkommunikationssystem weiterleitet. Bei Systemen, wo der Datensatz TT im Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC erstellt wird, brauchen keine Gebührenbelastungsdaten in die Kurzmitteilung eingefügt zu werden, sondern das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum SMSC kann statt dessen die Inrechnungsstellungsdaten direkt in den erstellten Datensatz TT einfügen.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform leiteten Informationen bezüglich der Tatsache, dass es sich um kostenpflichtige Informationen handelte, die Inrechnungstellung für die Kurzmitteilung an den Teilnehmer; aber dem Fachmann leuchtet ein, dass mittels der erfindungsgemäßen Lösung die Inrechnungstellung auch an eine andere Adresse geleitet werden kann. Beispielsweise könnte eine Werbeanzeige, die der Teilnehmer zu empfangen bereit ist, mittels der beschriebenen Lösung an eine Drittadresse geleitet werden, indem Parameter hinzugefügt werden, wodurch der Werbetreibende nur für Informationen bezahlen müsste, die durch einen Betreiber weitergeleitet und direkt von einem Kunden empfangen werden.
  • Dem Fachmann ist klar, dass der Grundgedanke der Erfindung in dem Maße, wie sich die Technologie weiterentwickelt, auf immer neue Weise implementiert werden kann. Somit sind die Erfindung und ihre Ausführungsformen nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern können im Rahmen des Geltungsbereichs der Ansprüche variiert werden.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Implementierung der Rechnungserstellung für Kurzmitteilungen in einem Mobilkommunikationssystem, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: eine Kurzmitteilung wird an ein Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) übermittelt, um einem Teilnehmer zugeleitet zu werden; die Kurzmitteilung wird von dem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) über das Mobilkommunikationssystem zur Mobilstation (MS) des Teilnehmers übermittelt; es wird wenigstens ein Gebührenbelastungsdatensatz je übertragener Kurzmitteilung erzeugt; dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich: in die Kurzmitteilung, die von dem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) übermittelt wird, ein Gebührenbelastungsavis eingefügt wird (22), um direkt oder indirekt den Preis, der für den Empfang der Kurzmitteilung in Rechnung gestellt wird, und den Gegenstand der Inrechnungstellung anzuzeigen; und dass das Gebührenbelastungsavis oder die Tarifdaten, die anhand des Gebührenbelastungsavis' ermittelt werden, in den wenigstens einen Gebührenbelastungsdatensatz eingefügt wird (60), der auf der Grundlage der Kurzmitteilung erzeugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Gebührenbelastungsdatensatz, der auf der Grundlage der Kurzmitteilung erzeugt wird (60), in der Kurzmitteilungsgateway-MSC (SMS-GMSC) des Mobilkommunikationssystems erzeugt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebührenbelastungsavis im Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) in die Kurzmitteilung eingefügt wird (22).
  4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebührenbelastungsavis, das im Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) in die Kurzmitteilung eingefügt wird (22), direkt aus einem Anwendungsprogramm erhalten wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Gebührenbelastungsdatensatz, der auf der Grundlage der Kurzmitteilung erzeugt wird (60), im Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) erzeugt wird.
  6. Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC), das mit einem Mobilkommunikationssystem verknüpft wird, wobei das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum Mittel aufweist, um eine übermittelte Kurzmitteilung über das Mobilkommunikationssystem an eine Teilnehmer-Mobilstation (MS) weiterzuleiten, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) so konfiguriert ist, dass es in einen Gebührenbelastungsdatensatz, der auf der Grundlage der Kurzmitteilung erzeugt wird, ein Gebührenbelastungsavis einfügt, das den Preis, der für den Empfang der Kurzmitteilung in Rechnung gestellt wird, und den Gegenstand der Inrechnungstellung anzeigt.
  7. Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) so konfiguriert ist, dass es den Gebührenbelastungsdatensatz auf der Grundlage der Kurzmitteilung erzeugt.
  8. Kurzmitteilungsgateway (SMS-GMSC) in einem Mobilkommunikationssystem, wobei der Kurzmitteilungsgateway Mittel aufweist, um eine von einem Kurzmitteilungs-Dienstleistungszentrum (SMSC) gesandte Kurzmitteilung an eine Mobilstation (MS) weiterzuleiten, sowie Mittel aufweist, um wenigstens einen Gebührenbelastungsdatensatz auf der Grundlage der Kurzmitteilung zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass der Kurzmitteilungsgateway (SMS-GMSC) so konfiguriert ist, dass er in den wenigstens einen Gebührenbelastungsdatensatz, der auf der Grundlage der Kurzmitteilung erzeugt wurde, ein Gebührenbelastungsavis einfügt, das den Preis, der für den Empfang der Kurzmitteilung in Rechnung gestellt wird, und den Gegenstand der Inrechnungstellung anzeigt.
DE69830189T 1997-06-03 1998-06-02 Tarifierung von an mobiltelefone gerichteten kurznachrichten Expired - Lifetime DE69830189T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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