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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft immuntherapeutische Mittel für die Behandlung
von B-Zell-Malignitäten. Insbesondere
betrifft diese Erfindung die Behandlung von B-Zell-Malignitäten durch
Verabreichung von vergleichsweise niedrigen Dosen an Antikörper, der
an das CD22-Antigen bindet. Die vorliegende Erfindung ist auch auf
multimodale Therapien gerichtet, bei denen die Anti-CD22-Therapie durch Chemotherapie
oder mit therapeutischen Proteinen, wie z. B. Immunkonjugaten und
Antikörper-Fusionsproteinen,
ergänzt
wird.
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2. Hintergrund
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B-Zell-Lymphome,
wie z. B. der B-Zell-Subtyp des Non-Hodgkin-Lymphoms, tragen signifikant zur
Krebssterblichkeit bei. Die Reaktion von B-Zell-Malignitäten auf
die verschiedenen Behandlungsarten ist uneinheitlich. Zum Beispiel
kann die Therapie mit Feldstrahlung in den Fällen, in denen eine geeignete
klinische Stadiumeinteilung des Non-Hodgkin-Lymphoms möglich ist,
eine zufriedenstellende Behandlung liefern. Dennoch sterben etwa
die Hälfte
der Patienten an der Krankheit. Devesa et al., J. Nat'l Cancer Inst. 79:
701 (1987).
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Die
Mehrheit der chronischen lymphozytären Leukämien stammen von B-Zellinien.
Freedman, Hematol. Oncol. Clin. North Am. 4: 405 (1990). Dieser Typ
B-Zell-Malignität
ist die häufigste
Leukämie
in der westlichen Welt. Goodman et al., Leukemia and Lymphoms 22:
1 (1996). Der Verlauf der chronischen lymphozytären Leukämie unterteilt sich in mehrere
Phasen. In der frühen
Phase ist die chronische lymphozytäre Leukämie eine sich langsam entwickelnde Krankheit,
die durch die Anreicherung von kleinen, reifen, funktionell inkompetenten,
bösartigen
B-Zellen, die eine verlängerte
Lebensdauer aufweisen, charakterisiert ist. Schließlich nimmt
die Verdopplungszeit der bösartigen
B-Zellen ab und die Patienten werden zunehmend symptomatisch. Obwohl
die Behandlung zur Linderung der Symptome führen kann, wird die Gesamtlebenserwartung
der Patienten nur minimal beeinflußt. Die späten Stadien der chronischen
lymphozytären
Leukämie
sind durch signifikante Anämie
und/oder Thrombocytopenie gekennzeichnet. In diesem Stadium beträgt die mittlere
Lebenserwartung weniger als zwei Jahre. Foon et al., Annals Int.
Medicine 113: 525 (1990). Aufgrund der sehr niedrigen zellulären Proliferationsrate
ist die chronische lymphozytäre
Leukämie
behandlungsresistent.
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Die
herkömmlichen
Verfahren zur Behandlung von B-Zell-Malignitäten, einschließlich Chemotherapie
und Radiotherapie, sind aufgrund der toxischen Nebenwirkungen beschränkt anwendbar.
Die Verwendung von monoklonalen Antikörpern, zum Lenken von Radionukliden,
Toxinen oder anderen therapeutischen Mitten ermöglicht, daß solche Mittel selektiv zu
den Tumorstellen gebracht werden können, wodurch die toxische
Wirkung gegenüber
den normalen Geweben eingeschränkt
ist.
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Für die Therapie
von B-Zell-Lymphomen wurden Antikörper gegen das CD20-Antigen
untersucht. Zum Beispiel weist ein chimärer Anti-CD20-Antikörper, der
als "IDEC-C2B8" bezeichnet wird,
Aktivität
gegen B-Zell-Lymphome auf, wenn er als unkonjugierter Antikörper bei
wiederholten Injektionen von Dosen, die 500 mg pro Injektion überschreiten,
verabreicht wird. Maloney et al., Blood 84: 2457 (1994); Longo,
Curr. Opin. Oncol. 8: 353 (1996). Über 50% der Non-Hodgkin-Patienten,
die die langsam wachsende Form niedrigen Grades hatten und die nach
diesem Therapieplan behandelt wurden, zeigten Reaktionen. Auch bei
Anwendung von 131I-markierten monoklonalen
B1-Anti-CD-20-Maus-Antikörpern wurden
therapeutische Antworten erzielt, wenn diese in wiederholten Dosen, die
600 mg pro Injektion überschritten,
verabreicht wurden. Kaminski et al., N. Engl. J. Med. 329: 459 (1993);
Press et al., N. Engl. J. Med. 329: 1219 (1993); Press et al., Lancet
346: 336 (1995). Allerdings zeigten diese Antikörper, sei es, daß sie in
der unkonjugierten Form oder in der radioaktiv markierten Form verabreicht
wurden, keine objektiven Wirkungen bei Patienten mit der weiter
verbreiteten und tödlichen
Form des B-Zell-Lymphoms, dem fortgeschrittenen oder aggressiven
Typ.
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Daher
besteht ein Bedarf an der Entwicklung einer Immuntherapie für B-Zell-Malignitäten, die
die wiederholte Verabreichung von vergleichsweise niedrigen Dosen
eines Antikörpers
erlaubt und die nicht beschränkt
ist durch die Notwendigkeit des Zusatzes eines toxischen Mittels,
um eine therapeutische Wirkung von signifikanter Dauer zu erreichen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Dementsprechend
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Verwendung von
wenigstens einem vollständigen
Anti-CD22-Antikörper, der
nicht mit einem therapeutischen Mittel konjugiert ist, bei der Herstellung
eines Arzneimittels für
die Behandlung einer B-Zell-Malignität bereitzustellen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe dieser Erfindung, die Verwendung bereitzustellen,
bei der niedrige Dosen von Anti-CD22-Antikörpern durch die Verabreichung
eines therapeutischen Proteins, wie z. B. eines Immunkonjugats oder
Antikörper-Fusionsproteins, oder
durch eine Chemotherapiebehandlung ergänzt werden.
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Diese
und andere Aufgaben werden in Übereinstimmung
mit einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung durch die Bereitstellung eines Anti-CD22-Antikörpers und
eines pharmazeutisch verträglichen
Trägers
gelöst.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG
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1. Überblick
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Wie
oben diskutiert, waren Anti-CD20-Antikörper, sei es unkonjugiert oder
mit einem therapeutischen Radionuklid markiert, nicht geeignet,
um zu objektiven Wirkungen in Patienten mit fort geschrittenen oder
aggressiven Formen des B-Zell-Lymphoms zu führen. Überraschenderweise haben klinische Studien
mit Patienten, die Non-Hodgkin-Lymphome (sowohl langsam wachsende
als auch aggressive Formen) oder akute lymphatische Leukämie hatten, gezeigt,
daß relativ
niedrige Dosen (d. h. 20–100
mg Protein pro Dosis) an unkonjugiertem Maus- oder humanisiertem
Anti-CD22-Antikörper, der
entweder als "EPB-2" oder "LL2" bezeichnet wird,
teilweise oder vollständige
Remissionen induzieren können,
die bis zu 24 Monate anhalten. Dies gilt, obwohl diese Patienten
oft nach mehreren Durchgängen
aggressiver Chemotherapie und sogar nach einer Knochenmarkstransplantation
einen Rückfall
erlitten haben. Die positiven Ergebnisse mit unkonjugiertem Anti-CD22-Antikörper sind
insbesondere für
fortgeschrittene Patienten mit der aggressiven (fortgeschrittenen)
Form des Non-Hodgkin-Lymphoms und bei chronischer und akuter lymphatischer
Leukämie überraschend,
da unkonjugierte oder radioaktiv markierte Anti-CD20-Antikörper nicht
dazu in der Lage waren, diese Wirkungen, insbesondere bei niedrigen Proteindosen,
aufzuzeigen. Darüber
hinaus sind die positiven Ergebnisse mit Anti-CD22-Antikörpern unerwartet
im Hinblick auf die Stellungnahme von Freedman, Hematol. Oncol.
Clin. North Am. 4: 405 (1990), daß chronische lymphozytäre Leukämien des B-Zell-Typs üblicherweise
nicht CD22 exprimieren.
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2. Definitionen
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In
der folgenden Beschreibung wird eine Vielzahl von Fachbegriffen
ausgiebig verwendet. Die folgenden Definitionen sind vorgesehen,
um das Verständnis
der Erfindung zu erleichtern.
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Ein
Strukturgen ist eine DNA-Sequenz, die in Boten-RNA (mRNA) transkribiert
wird, welche dann in eine Sequenz von Aminosäuren translatiert wird, die
für ein
bestimmtes Polypeptid charakteristisch ist.
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Ein
Promotor ist eine DNA-Sequenz, die die Transkription eines Strukturgens
steuert. Typischerweise ist ein Promotor in der 5'-Region eines Gens, proximal
zum Startpunkt der Transkription des Strukturgens, angeordnet. Wenn
ein Promotor ein induzierbarer Promotor ist, dann erhöht sich
aufgrund einer Reaktion auf ein induzierendes Mittel die Transkriptionsrate.
Im Gegensatz dazu wird die Transkriptionsrate nicht durch ein induzierendes
Mittel reguliert, wenn der Promotor ein konstitutiver Promotor ist.
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Ein
isoliertes DNA-Molekül
ist ein DNA-Fragment, das nicht in die genomische DNA eines Organismus
integriert ist. Zum Beispiel ist ein kloniertes Antikörper-Gen
ein DNA-Fragment, das aus der genomischen DNA einer Säugetierzelle
herausgetrennt wurde. Ein weiteres Beispiel eines isolierten DNA-Moleküls ist ein
chemisch synthetisiertes DNA-Molekül, das nicht in die genomische
DNA eines Organismus integriert ist.
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Ein
Enhancer ist ein regulatorisches Element der DNA, das die Effizienz
der Transkription erhöhen kann,
unabhängig
von der Entfernung oder Orientierung des Enhancers bezogen auf die
Startstelle der Transkription.
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Komplementäre DNA (cDNA)
ist ein Einzelstrang-DNA-Molekül,
das ausgehend von einer mRNA-Matrize durch das Enzym Reverse Transkriptase
gebildet wird. Üblicherweise
wird für
die Initiierung der reversen Transkription ein Primer eingesetzt,
der zu Teilen der mRNA komplementär ist. Der Fachmann verwendet
auch die Bezeichnung "cDNA", um auf ein doppelstrangiges
DNA-Molekül Bezug
zu nehmen, das aus einem solchen einstrangigen DNA-Molekül und dessen
komplementärem DNA-Strang
besteht.
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Der
Begriff Expression bezieht sich auf die Biosynthese eines Genprodukts.
Im Falle eines Strukturgens umfaßt die Expression die Transkription des
Strukturgens in mRNA und die Translation der mRNA in ein oder mehrere
Polypeptide.
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Ein
Klonierungsvektor ist ein DNA-Molekül, das in der Lage ist, sich
autonom in einer Wirtszelle zu replizieren, wie z. B. ein Plasmid,
Cosmid oder Bakteriophage. Klonierungsvektoren enthalten typischerweise
eine oder eine kleine Anzahl von Erkennungssequenzen für Restriktionsendonukleasen,
an denen fremde DNA-Sequenzen in bestimmbarer Art und Weise ohne
Verlust einer wesentlichen biologischen Funktion des Vektors eingefügt werden
können,
ebenso wie ein Markergen, das für
die Verwendung zur Identifizierung und Selektionierung von mit dem
Klonierungsvektor transformierten Zellen geeignet ist. Die Markergene
umfaßen
typischerweise Gene, die Tetracyclinresistenz oder Ampicillinresistenz verleihen.
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Ein
Expressionsvektor ist ein DNA-Molekül, das ein Gen enthält, das
in einer Wirtszelle exprimiert wird. Üblicherweise wird die Genexpression
unter die Kontrolle von bestimmten regulatorischen Elementen gestellt,
einschließlich
konstitutiver oder induzierbarer Promotoren, gewebespezifischer
regulatorischer Elemente und Enhancern. Bei solch einem Gen spricht
man davon, daß es "funktionsfähig mit" den regulatorischen
Elementen "verbunden" ist.
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Ein
rekombinanter Wirt kann jede prokaryotische oder eukaryotische Zelle
sein, die entweder einen Klonierungsvektor oder einen Expressionsvektor enthält. Diese
Bezeichnung schließt
auch solche prokaryotischen oder eukaryotischen Zellen ein, die gentechnisch
so verändert
wurden, daß sie
das/die klonierte(n) Gen(e) im Chromosom oder Genom der Wirtszelle
enthalten.
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Ein
Antikörperfragment
ist ein Teil eines Antikörpers,
wie z. B. F(ab')2, F(ab)2, Fab', Fab und dergleichen.
Unabhängig
von der Struktur bindet ein Antikörperfragment mit demselben
Antigen, das von dem intakten Antikörper erkannt wird. Zum Beispiel bindet
ein monoklonales Anti-CD22-Antikörperfragment
mit einem Epitop von CD22.
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Die
Bezeichnung "Antikörperfragment" umfaßt auch
jedes synthetische oder gentechnisch hergestellte Protein, das sich
wie ein Antikörper
verhält, indem
es unter Ausbildung eines Komplexes an ein spezifisches Antigen
bindet. Zum Beispiel umfassen Antikörperfragmente isolierte Fragmente,
die aus der leichtkettigen variablen Region bestehen, "Fv"-Fragmente, die aus
den variablen Regionen der schweren und leichten Ketten bestehen,
rekombinante Einzelketten-Polypeptidmoleküle, bei denen leichte und schwere
variable Regionen über
einen Peptidlinker miteinander verbunden sind ("sFv-Proteine") und minimale Erkennungseinheiten,
die aus den Aminosäureresten
bestehen, die die hypervariable Region imitieren.
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Ein
chimärer
Antikörper
ist ein rekombinantes Protein, das aus einem Nagetier-Antikörper abgeleitete
variable Domänen
und komplementaritätsbestimmende
Regionen enthält,
während
der Rest des Antikörpermoleküls von einem
humanen Antikörper abgeleitet
ist.
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Humanisierte
Antikörper
sind rekombinante Proteine, bei denen die komplementaritätsbestimmenden
Regionen eines monoklonalen Mausantikörpers aus den schweren und
leichten variablen Ketten des Maus-Immunglobulins in eine humane
variable Domäne
transferiert wurden.
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Ein
therapeutisches Mittel, wie es hier verstanden wird, ist ein Molekül oder Atom,
das mit einem Antikörperrest
unter Ausbildung eines Konjugats, das für die Therapie nützlich ist,
konjugiert ist. Beispiele für
therapeutische Mittel umfaßen
Arzneistoffe, Toxine, Immunmodulatoren, Chelatbildner, Borverbindungen
und photoaktive Mittel oder Farbstoffe.
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Ein
nackter Antikörper
ist im Gegensatz zu einem Antikörperfragment
ein vollständiger
Antikörper,
der nicht mit einem therapeutischen Mittel konjugiert ist. Nackte
Antikörper
umfallen sowohl polyklonale als auch monoklonale Antikörper als
auch bestimmte rekombinante Antikörper, wie z. B. chimäre und humanisierte
Antikörper.
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Der
Begriff Antikörperkomponente,
wie er hier verstanden wird, umfaßt sowohl einen vollständigen Antikörper als
auch ein Antikörperfragment.
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Ein
Immunkonjugat ist ein Konjugat einer Antikörperkomponente mit einem therapeutischen
Mittel.
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Der
Begriff Antikörper-Fusionsprotein,
wie er hier verstanden wird, bezieht sich auf ein rekombinantes
Molekül,
das eine Antikörperkomponente
und ein therapeutisches Mittel umfaßt. Die Beispiele für therapeutische
Mittel, die für
solche Fusionsproteine geeignet sind, umfaßen Immunmodulatoren ("Antikörper-Immunmodulator-Fusionsprotein") und Toxine ("Antikörper-Toxin-Fusionsprotein").
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3. Herstellung von monoklonalen Anti-CD22-Antikörpern, humanisierten
Antikörpern,
Antikörpern
von Primaten und humanen Antikörpern
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Monoklonale
Nagetier-Antikörper
gegen CD22 können
durch Verfahren, die dem Fachmann bekannt sind, erhalten werden.
Siehe allgemein z. B. Kohler und Milstein, Nature 256: 495 (1975)
und Coligan et al. (Hrsg.), CURRENT PROTOCOLS IN IMMUNOLOGY, Band
1, Seiten 2.5.1–2.6.7
(John Wiley & Sons
1991) ["Coligan"]. Kurz gesagt können monoklonale
Antikörper
erhalten werden, indem man Mäusen
eine Zusammensetzung injiziert, die CD22 umfaßt, das Vorliegen einer Antikörperbildlung
durch Entnahme einer Serumprobe verifiziert, die Milz entnimmt,
um die B-Lymphozyten zu erhalten, die B-Lymphozyten zur Herstellung
von Hybridomen mit Myelom-Zellen fusioniert, die Hybridome klont,
die positiven Klone, welche Anti-CD22-Antikörper produzieren, selektioniert,
die Klone, die Antikörper
auf das Antigen produzieren, kultiviert und die Antikörper aus den
Hybridom-Kulturen
isoliert.
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Die
monoklonalen Antikörper
können
aus den Hybridom-Kulturen nach einer Vielzahl von gut etablierten
Verfahren isoliert und aufgereinigt werden. Diese Isolierungsverfahren
umfaßen
die Affinitätschromatographie
mit Protein-A-Sepharose, die Größenausschlußchromatographie
und die Ionenaustauschchromatographie. Siehe beispielsweise Coligan
auf den Seiten 2.7.1–2.7.12
und den Seiten 2.9.1–2.9.3.
Siehe ebenso Baines et al., "Purification of
Immunoglobulin G (IgG)" in
METHODS IN MOLECULAR BIOLOGY, Band 10, Seiten 79–104 (The Humana Press, Inc.
1992).
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Geeignete
Mengen des gut charakterisierten CD22-Antigens für die Herstellung von Antikörpern können durch
den Einsatz von Standardverfahren erhalten werden. Beispielsweise
kann CD22 aus B-Lymphozytprotein unter Verwendung der von Tedder
et al.,
US-Patent Nr. 5,484,892 (1996)
beschriebenen sedimentierten Antikörper immunpräzipitiert werden.
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Alternativ
kann das CD22-Protein aus transfizierten Kulturzellen erhalten werden,
die CD22 überproduzieren.
Unter Verwendung der veröffentlichten
CD22-Nukleotidsequenzen können
Expressionsvektoren konstruiert werden, die CD22-Proteine codierende
DNA-Moleküle
umfassen. Siehe beispielsweise Wilson et al., J. Exp. Med. 173:
137 (1991); Wilson et al., J. Immunol. 150: 5013 (1993). Zur Veranschaulichung
können
CD22 codierende DNA-Moleküle
erhalten werden, indem man DNA-Moleküle unter Verwendung von wechselseitig als
Primer funktionierenden Oligonukleotiden synthetisiert. Siehe beispielsweise
Ausubel et al., (Hrsg.), CURRENT PROTOCOLS IN MOLECULAR BIOLOGY,
Seiten 8.2.8 bis 8.2.13 (1990) ["Ausubel"]. Siehe auch Wosnick
et al., Gene 60: 115 (1987) und Ausubel et al. (Hrsg.), SHORT PROTOCOLS
IN MOLECULAR BIOLOGY, 3. Aufl., Seiten 8-8 bis 8-9 (John Wiley & Sons, Inc. 1995).
Die etablierten Verfahren, die die Polymerase-Kettenreaktion einsetzen,
ermöglichen
es, Gene zu synthetisieren, die bis zu 1,8 Kilobasen lang sind.
Adang et al., Plant Molec. Biol. 21: 1131 (1993); Bambot et al.,
PCR Methods and Applications 2: 266 (1993); Dillon et al., "Use of the Polymerase
Chain Reaction for the Rapid Construction of Synthetic Genes", in METHODS IN MOLECULAR
BIOLOGY, Band 15: PCR PROTOCOLS: CURRENT METHODS AND APPLICATIONS,
White (Hrsg.), Seiten 263–268
(Humana Press, Inc. 1993).
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Bei
einer Variation dieses Ansatzes können die monoklonalen Anti-CD22-Antikörper erhalten werden,
indem man Myelomzellen mit Milzzellen aus Mäusen fusioniert, die mit einer
stabil mit CD22-cDNA transfizierten Maus-prä-B-Zellinie immunisiert wurden.
Siehe Tedder et al.,
US-Patent
Nr. 5,484,892 (1996).
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Ein
Beispiel für
einen geeigneten monoklonalen Anti-CD22-Maus-Antikörper ist
der monoklonale LL2-(früher
EPB-2-)Antikörper,
der gegen humane Raji-Zellen, die aus einem Burkitt-Lymphom abgeleitet
wurden, hergestellt wurde. Pawlak-Byczkowska et al., Cancer Res.
49: 4568 (1989). Dieser monoklonale Antikörper weist einen IgG2α-Isotyp
auf, und der Antikörper
wird schnell in Lymphomzellen internalisiert. Shih et al., Int.
J. Cancer 56: 538 (1994). Immunfarbe- und in vivo-Radioimmundetektionsuntersuchungen
haben die ausgezeichnete Empfindlichkeit von LL2 bei der Detektion
von B-Zell-Lymphomen gezeigt. Pawlak-Byczkowska et al., Cancer Res.
49: 4568 (1989); Murthy et al., Eur. J. Nucl. Med. 19: 394 (1992).
Darüber
hinaus wurde für 99mTc-markierte LL2-Fab'-Fragmente
gezeigt, daß sie
im Anschluß an die
Hochstufung von B-Zell-Lymphomen nützlich sind, während 131I-markierte intakte LL2- und markierte
LL2-F(ab')2-Fragmente verwendet wurden, um auf Lymphomstellen
zu zielen und um therapeutische Wirkungen zu induzieren. Murthy
et al., Eur. J. Nucl. Med. 19: 394 (1992); Mills et al., Proc. Am.
Assoc. Cancer Res. 34: 479 (1993) [Abstract 2857]; Baum et al.,
Cancer 73 (Ergänzg.
3): 896 (1994); Goldenberg et al., J. Clin. Oncol. 9: 548 (1991).
Darüber
hinaus wurde für
Fab'-LL2-Fragmente,
die mit einem Derivat des Pseudomonas-Exotoxins konjugiert waren,
gezeigt, daß sie
die vollständige
Remission bei meßbaren
humanen Lymphom- Fremdeinpflanzungen,
die in nackten Mäusen
wuchsen, induzierten. Kreitman et al., Cancer Res. 53: 819 (1993).
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist ein Antikörper
der vorliegenden Erfindung ein chimärer Antikörper, bei dem die variablen
Regionen eines humanen Antikörpers
durch die variablen Regionen eines Anti-CD22-Nagetierantikörpers ersetzt
wurden. Die Vorteile von chimären
Antikörpern
Umfassen eine verminderte Immunogenität und eine erhöhte in vivo-Stabilität.
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Die
Verfahren zur Herstellung von chimären Antikörpern sind dem Fachmann gut
bekannt. Zum Beispiel beschreiben Leung et al., Hybridoma 13: 469 (1994),
wie sie eine LL2-Chimäre
herstellten, indem sie DNA-Sequenzen, die die Vκ und
VH-Domänen
der monoklonalen LL2-Antikörper
mit entsprechenden humanen κ-
und IgG1-Domänen der konstanten Region kombinierten.
Diese Veröffentlichung
liefert jeweils auch die Nukleotidsequenzen der leichten und schweren
Ketten in den variablen Regionen von LL2, Vκ und
VH.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist ein Antikörper
der vorliegenden Erfindung ein Antikörper eines Primaten unterhalb
des Menschen. Übliche Verfahren
zur Kultivierung von therapeutisch verwendbaren Antikörpern in
Pavianen können
z. B. gefunden werden in Goldenberg et al., internationale Patentveröffentlichung
Nr.
WO 91/11465 (1991),
und in Losman et al., Int. J. Cancer 46: 310 (1990).
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Bei
einer anderen Ausführungsform
ist ein Antikörper
der vorliegenden Erfindung ein "humanisierter" monoklonaler Antikörper. Das
heißt,
die komplementaritätsbestimmenden
Regionen einer Maus werden aus den schweren und leichten variablen Ketten
des Maus-Immunglobulins in eine humane variable Domäne transferiert,
gefolgt von dem Austauschen einiger humaner Reste in den Rahmenbereichen
ihrer Gegenstücke
in der Maus. Humanisierte monoklonale Antikörper gemäß dieser Erfindung sind geeignet
für die
Verwendung bei therapeutischen Verfahren. Übliche Verfahren zur Klonierung
von variablen Domänen
des Maus-Immunglobulins werden beispielsweise beschrieben in der
Veröffentlichung von
Orlandi et al., Proc. Nat'l
Acad. Sci. USA 86: 3833 (1989). Verfahren zur Herstellung von humanisierten
monoklonalen Antikörpern
sind beispielsweise beschrieben in Jones et al., Nature 321: 522 (1986),
Riechmann et al., Nature 332: 323 (1988), Verhoeyen et al., Science
239: 1534 (1988), Carter et al., Proc. Nat'l Acad. Sci. USA 89: 4285 (1992), Sandhu,
Crit. Rev. Biotech. 12: 437 (1992), und Singer et al., J. Immun.
150: 2844 (1993). Die Veröffentlichung von
Leung et al., Mol. Immunol. 32: 1413 (1995), beschreibt die Herstellung
des humanisierten LL2-Antikörpers.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist ein Antikörper
der vorliegenden Erfindung ein humaner monoklonaler Antikörper. Solche
Antikörper
werden aus transgenen Mäusen
erhalten, die "manipuliert" wurden, damit sie
spezifische humane Antikörper
als Antwort auf eine Antigenreizung produzieren. Bei diesem Verfahren
werden Komponenten der Loci der human schweren und leichten Ketten
in Stämme
von Mäusen
eingeführt,
die aus embryonalen Stammzellinien abgeleitet wurden, die gezielte
Störungen
der endogenen Loci der schweren Ketten und der leichten Ketten enthalten.
Die transgenen Mäuse
können humane
Antikörper
produzieren, die spezifisch für humane
Antigene sind, und die Mäuse
können
für die Herstellung
von Antikörper
segregierenden humanen Hybrid omen verwendet werden. Verfahren zum
Erlangen von humanen Antikörpern
aus transgenen Mäusen
werden beschrieben von Green et al., Nature Genet. 7: 13 (1994),
Lonberg et al., Nature 368: 856 (1994) und Taylor et al., Int. Immun.
6: 579 (1994).
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4. Herstellung von Antikörperfragmenten
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist die Verwendung von Fragmenten von Anti-CD22-Antikörpern oder
anderen therapeutisch verwendbaren Antikörpern vorgesehen. Die Antikörperfragmente können durch
proteolytische Hydrolyse eines Antikörpers oder durch die Expression
der das Fragment codierenden DNA in E. coli hergestellt werden.
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Die
Antikörperfragmente
können
durch den Verdau von vollständigen
Antikörpern
mit Pepsin oder Papain nach herkömmlichen
Verfahren erhalten werden. Beispielsweise können Antikörperfragmente zur Bereitstellung
eines als F(ab')
2 bezeichneten 5S-Fragments durch die enzymatische
Spaltung von Antikörpern
mit Pepsin hergestellt werden. Dieses Fragment kann zur Herstellung
eines monovalenten 3,5S-Fab'-Fragments
weiter gespalten werden durch Verwendung eines thiolreduzierenden
Mittels und wahlweise einer Schutzgruppe für die Sulfhydrylgruppen, die
aus der Spaltung der Disulfidbindungen hervorgeht. Alternativ bringt
die enzymatische Spaltung unter Verwendung von Pepsin unmittelbar
zwei monovalente Fab-Fragmente und ein Fc-Fragment hervor. Diese
Verfahren sind beispielsweise beschrieben bei Goldenberg,
US-Patent Nr. 4,036,945 und
4,331,647 und den darin
enthaltenen Bezugnahmen. Siehe auch Nisonoff et al., Arch Biochem.
Biophys. 89: 230 (1960); Porter, Biochem. J. 73: 119 (1959); Edelman
et al., in METHODS IN ENZYMOLOGY BAND 1, Seite 422 (Academic Press
1967) und Coligan auf Seiten 2.8.1–2.8.10 und 2.10.–2.10.4.
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Weitere
Verfahren zur Spaltung von Antikörpern,
wie z. B. die Trennung von schweren Ketten zur Ausbildung von monovalenten,
leichten-schweren Kettenfragmenten, die weitere Spaltung von Fragmenten
oder andere enzymatische, chemische oder genetische Verfahren, können auch
verwendet werden, solange die Fragmente an das Antigen, das durch
den intakten Antikörper
erkannt wird, binden.
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Zum
Beispiel umfassen die Fv-Fragmente eine Verbindung von VH- und VL-Ketten.
Diese Verbindung kann nicht-kovalent sein, wie beschrieben in Inbar
et al., Proc. Nat'l
Acad. Sci. USA 69: 2659 (1972). Andererseits können die variablen Ketten durch
eine intermolekulare Disulfidbindung verbunden oder durch Chemikalien,
wie z. B. Glutaraldehyd, quervernetzt sein. Siehe beispielsweise
Sandhu, supra.
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Vorzugsweise
umfassen die Fv-Fragmente V
H- und V
L-Ketten, die über einen Peptidlinker verbunden
sind. Diese antigenbindenden Einzelkettenproteine (sFv) werden hergestellt,
indem man ein Strukturgen konstruiert, das DNA-Sequenzen umfaßt, die
die V
H- und V
L-Domänen codieren,
welche durch ein Oligonukleotid verbunden sind. Das Strukturgen
wird in einen Expressionsvektor eingesetzt, welcher anschließend in
eine Wirtszelle, wie z. B. E. coli, eingeführt wird. Die rekombinanten
Wirtszellen synthetisieren eine einzelne Polypeptidkette mit einem
Linkerpeptid, das die zwei V-Domänen überbrückt. Verfahren
zur Herstellung von sFvs werden beispielsweise beschrieben von Whitlow
et al., Methods: A Companion to Methods in Enzymology 2: 97 (1991).
Siehe auch Bird et al., Science 242: 423 (1988), Ladner et al.,
US-Patent Nr. 4,946,779 ,
Pack et al., Bio/Technology 11: 1271 (1993), und Sandhu, supra.
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Eine
andere Form eines Antikörperfragments
ist ein Peptid, das eine einzelne komplementaritätsbestimmende Region (CDR)
codiert. CDR-Peptide ("minimale
Erkennungseinheiten")
können
erhalten werden, indem man Gene konstruiert, die die CDR eines Antikörpers von
Interesse codieren. Solche Gene werden beispielsweise hergestellt, indem
man die Polymerase-Kettenreaktion verwendet, um die variable Region
aus RNA von antikörperproduzierenden
Zellen zu synthetisieren. Siehe z. B. auch Larrick et al., Methods:
A Companion to Methods in Enzymology 2: 106 (1991); Courtenay-Luck, "Genetic Manipulation
of Monoclonal Antibodies",
in MONOCOLONAL ANTIBODIES: PRODUCTION, ENGINEERING AND CLINICAL
APPLICATION, Ritter et al., (Hrsg.), Seiten 166–179 (Cambridge University
Press 1995) und Ward et al., "Genetic
Manipulation and Expression of Antibodies", in MONOCLONAL ANTIBODIES: PRINCIPLES
AND APPLICATIONS, Birch et al., (Hrsg.), Seiten 137–185 (Wiley-Liss,
Inc. 1995).
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5. Herstellung von Immunkonjugaten
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Die
vorliegende Erfindung sieht die Verwendung eines "nackten" Anti-CD22-Antikörpers bei
der Herstellung eines Medikamentes für die Behandlung einer B-Zell-Malignität in einem
menschlichen Patienten vor, wobei das Medikament aus entweder (i)
einem nackten Anti-CD22-Antikörper
alleine oder (ii) einem nackten Anti-CD22-Antikörper und einem therapeutischen
Protein oder einer chemotherapeutischen Behandlung besteht, wobei
das therapeutische Protein ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend
aus einem Anti-CD19- oder Anti-CD20-Antikörper, einem Immunkonjugat mit
einem therapeutischen Agens, das aus der Gruppe ausgewählt ist
bestehend aus pharmazeutischen Wirkstoffen, Toxinen, Immunmodulatoren,
Chelatoren, Boron-Verbindungen, und photoaktiven Agentien oder Farbstoffen,
einem Antikörper-Immunomodulator-Fusionsprotein und
einem Antikörper-Toxin-Fusionsprotein,
wobei der nackte Anti-CD22-Antikörper
als die primäre
therapeutische Zusammensetzung verwendet wird, um die Behandlung
von B-Zell-Malignitäten
zu bewirken. Solche Immunkonjugate können hergestellt werden, indem
man ein therapeutisches Mittel indirekt mit einer Antikörperkomponente
konjugiert. Übliche
Verfahren werden beschrieben in Shih et al., Int. J. Cancer 41:
832–839
(1988); Shih et al., Int. J. Cancer 46: 1101–1106 (1990) und Shih et al.,
US-Patent Nr. 5,057,313 .
Das übliche
Verfahren umfaßt
die Umsetzung einer Antikörperkomponente,
die einen oxidierten Kohlenhydratanteil aufweist, mit einem Trägerpolymer,
das wenigstens eine freie Aminfunktion aufweist und das mit einer
Vielzahl von Arzneistoffen, Toxinen, Chelatbildnern, Borliganden
oder anderen therapeutischen Mitteln beladen ist. Diese Reaktion bringt
eine initiale Schiff-Basen-(Imin-)verbindung hervor,
die durch Reduktion zu einem sekundären Amin stabilisiert werden
kann, wodurch das fertige Konjugat ausgebildet wird.
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Das
Trägerpolymer
ist vorzugsweise ein Aminodextran oder ein Polypeptid mit wenigstens
50 Aminosäureresten,
wenngleich andere im wesentlichen äquivalente Polymerträger auch
verwendet werden können.
Vorzugsweise ist das fertige Immunkonjugat in einer wäßrigen Lösung, wie
z. B. in Säugetierserum,
löslich,
um die Verabreichung und das wirksame Zielen bei der Verwendung
in der Therapie zu erleichtern. Folglich werden löslichkeitsfördernde Funktionen
am Trägerpolymer
die Serumlöslichkeit des
fertigen Immunkonjugats verbessern. Insbesondere wird ein Aminodextran
bevorzugt.
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Das
Verfahren zur Herstellung eines Immunkonjugats mit einem Aminodextranträger beginnt üblicherweise
mit einem Dextranpolymer, vorzugsweise einem Dextran mit einem mittleren
Molekulargewicht von etwa 10.000–100.000. Das Dextran wird
mit einem oxidierenden Mittel umgesetzt, um zur Erzeugung von Aldehydgruppen
eine kontrollierte Oxidation eines Anteils von dessen Kohlenhydratringen
zu bewirken. Zweckmäßigerweise
wird die Oxidation in Übereinstimmung
mit herkömmlichen
Verfahren mit glykolytischen chemischen Mitteln, wie z. B. NaIO4, bewirkt.
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Das
oxidierte Dextran wird dann mit einem Polyamin, vorzugsweise einem
Diamin, und besonders bevorzugt einem Mono- oder Polyhydroxydiamin,
umgesetzt. Die geeigneten Amine umfaßen Ethylendiamin, Propylendiamin
oder andere derartige Polymethylendiamine, Diethylentriamin oder ähnliche
Polyamine, 1,3-Diamino-2-hydroxypropan oder andere ähnliche
hydroxylierte Diamine oder Polyamine und dergleichen. Bezogen auf
die Aldehydgruppen des Dextrans wird ein Überschuß des Amins verwendet, um die
im wesentlichen vollständige
Umwandlung der Aldehydfunktionen zu Schiff-Base-Gruppen zu sichern.
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Ein
reduzierendes Mittel, wie z. B. NaBH4, NaBH3CN oder dergleichen, wird verwendet, um
eine reduzierende Stabilisierung des sich ergebenden Schiff-Base-Zwischenprodukts
zu bewirken. Das hieraus hervorgehende Addukt kann durch Passage über eine
herkömmliche
Größenausschlußsäule zum Entfernen
von quervernetzten Dextranen aufgereinigt werden.
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Es
können
auch andere konventionelle Verfahren der Derivatisierung eines Dextrans
zur Einführung
von Aminfunktionen verwendet werden, wie z. B. die Umsetzung mit
cyanogenem Bromid, gefolgt von der Umsetzung mit einem Diamin.
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Das
Aminodextran wird dann umgesetzt mit einem aufzuladenden Derivat
des jeweiligen Arzneistoffs, Toxins, Chelatbildners, Immunmodulators, Borliganden
oder anderen therapeutischen Mittels in einer aktivierten Form,
vorzugsweise mit einem carboxyl-aktivierten Derivat, das mit herkömmlichen
Mitteln hergestellt wurde, z. B. unter Verwendung von Dicyclohexylcarbodiimid
(DCC) oder einer wasserlöslichen
Variante davon zur Ausbildung eines intermediären Addukts.
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Alternativ
können
Polypeptidtoxine, wie z. B. das Antivirusprotein der Kermesbeere
oder die A-Kette des Ricins und dergleichen, mit dem Aminodextran
durch Glutaraldehydkondensation oder durch Umsetzung der aktivierten
Carboxylgruppen auf dem Protein mit Aminen auf dem Aminodextran verbunden
werden.
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Im
Stand der Technik sind Chelatbildner für Radiometalle oder für Verstärker der
magnetischen Resonanz gut bekannt. Üblich sind Derivate von Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
und Diethylentriaminpentaessigsäure
(DTPA). Diese Chelatbildner haben üblicherweise Gruppen an der
Seitenkette, über
welche sich der Chelatbildner mit dem Träger verbinden kann. Solche
Gruppen umfaßen
beispielsweise Benzylisothiocyanat, über das die DTPA oder EDTA
mit der Amingruppe eines Trägers
gekoppelt werden kann. Alternativ können Carboxylgruppen oder Amingruppen
auf einem Chelatbildner mit einem Träger durch Aktivierung oder
vorherige Derivatisierung und anschließende Kopplung verbunden werden,
all dies mit gut bekannten Mitteln.
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Borliganden,
wie z. B. Carborane, können mit
Antikörperkomponenten
nach herkömmlichen Verfahren
verbunden werden. Zum Beispiel können Carborane
mit Carboxylgruppen an den überstehenden
Seitenketten hergestellt werden, wie es im Stand der Technik gut
bekannt ist. Das Anheften solcher Carborane an einen Träger, z.
B. Aminodextran, kann durch die Aktivierung der Carboxylgruppen
der Carborane und die Kondensation mit den Aminen auf dem Träger erzielt
werden, wodurch ein intermediäres
Konjugat hergestellt wird. Solche intermediären Konjugate werden dann mit
Antikörperkomponenten verbunden,
wodurch therapeutisch geeignete Immunkonjugate erhalten werden,
wie untenstehend beschrieben.
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Anstelle
des Aminodextrans kann ein Polypeptidträger verwendet werden, wobei
der Polypeptidträger
wenigstens 50 Aminosäurereste
in der Kette aufweisen muß,
vorzugsweise 100–5.000
Aminosäurereste.
Wenigstens einige der Aminosäuren
sollten Lysinreste oder Glutamat- oder Aspartatreste sein. Die überstehenden
Amine der Lysinreste und die überstehenden
Carboxylate des Glutamins und Aspartats sind geeignet für die Verbindung
mit einem Arzneistoff, Toxin, Immunmodulator, Chelatbildner, Borligand
oder einem anderen therapeutischen Mittel. Die Beispiele für geeignete
Polypeptidträger
umfassen Polylysin, Polyglutaminsäure, Polyasparaginsäure, Copolymere
davon und gemischte Polymere aus diesen und anderen Aminosäuren, z.
B. Serinen, um dem sich hieraus ergebenden beladenen Träger und
Immunkonjugat die gewünschten
Löslichkeitseigenschaften
zu verleihen.
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Die
Konjugation des intermediären
Konjugats mit der Antikörperkomponente
wird bewirkt, indem man den Kohlenhydratanteil der Antikörperkomponente
oxidiert und die hieraus hervorgehenden Aldehyd- (und Keto-)Carbonyle
mit Amingruppen umsetzt, die auf dem Träger nach dem Beladen mit einem
Arzneistoff, Toxin, Chelatbildner, Immunmodulator, Borligand oder
einem anderen therapeutischen Mittel verbleiben. Alternativ kann
ein intermediäres Konjugat
mit einer oxidierten Antikörperkomponente über Amingruppen,
die in das intermediäre
Konjugat nach dem Beladen mit dem therapeutischen Mittel eingeführt wurden,
verbunden werden. Die Oxidation wird geeigneterweise entweder chemisch,
z. B. mit NaIO4 oder anderen glykolytischen
Mitteln, oder enzymatisch, z. B. mit Neuraminidase und Galaktoseoxidase,
bewirkt. Im Falle eines Aminodextranträgers werden üblicherweise
nicht alle der Amine des Aminodextrans zum Beladen mit einem therapeutischen Mittel
gebraucht. Die verbleibenden Amine des Aminodextrans kondensieren
mit der oxidierten Antikörperkomponente
unter Ausbildung von Schiff-Base-Addukten, welche dann reduzierend
stabilisiert werden, normalerweise mit einem Borhydrid-Reduktionsmittel.
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Für die Herstellung
anderer Immunkonjugate gemäß der Erfindung
werden analoge Verfahren eingesetzt. Die beladenen Polypeptidträger weisen
vorzugsweise freie Lysinreste auf, die für die Kondensation mit dem
oxidierten Kohlenhydratanteil einer Antikörperkomponente verbleiben.
Die Carboxyle auf dem Polypeptidträger können, falls erforderlich, in Amine
umgewandelt werden, beispielsweise durch Aktivierung mit DCC und
Umsetzung mit einem Überschuß an Diamin.
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Das
fertige Immunkonjugat wird unter Anwendung von herkömmlichen
Verfahren, wie z. B. der Größenausschlußchromatographie
auf Sephacryl S-300, aufgereinigt.
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Alternativ
können
die Immunkonjugate unmittelbar durch Konjugieren einer Antikörperkomponente
mit einem therapeutischen Mittel hergestellt werden. Das übliche Verfahren
ist zu dem indirekten Verfahren der Konjugation analog, außer daß ein therapeutisches
Mittel unmittelbar mit einer oxidierten Antikörperkomponente verbunden wird.
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Es
wird angenommen, daß andere
therapeutische Mittel als Ersatz für die hierin beschriebenen Chelatbildner
eingesetzt werden können.
Ein Fachmann wird in der Lage sein, ohne übermäßiges Experimentieren Schemata
für die
Konjugation zu entwickeln.
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Zur
weiteren Erläuterung,
ein therapeutisches Mittel kann unter Ausbildung einer Disulfidbindung
auch in der Gelenkregion einer reduzierten Antikörperkomponente angelagert werden.
Zum Beispiel können
Tetanustoxoid-Peptide mit einem einzelnen Cysteinrest konstruiert
werden, der verwendet wird, um das Peptid mit einer Antikörperkomponente
zu verbinden. Alternativ können
solche Peptide auch mit der Antikörperkomponente unter Verwendung
eines heterobifunktionalen Quervernetzers, wie z. B. N-Succinyl-3-(2-pyridyldithio)-propionat
(SPDP) verbunden werden. Yu et al., Int. J. Cancer 56: 244 (1994).
Die üblichen
Verfahren für
eine solche Konjugation sind im Stand der Technik gut bekannt. Siehe z.
B. Wong, CHEMISTRY OF PROTEIN CONJUGATION AND CROSS-LINKING (CRC
Press 1991); Upeslacis et al., "Modification
of Antibodies by Chemical Methods", in MONOCLONAL ANTIBODIES: PRINCIPLES
AND APPLICATIONS, Birch et al., (Hrsg.), Seiten 187–230 (Wiley-Liss,
Inc. 1995); Price, "Production
and Characterization of Synthetic Peptide-Derived Antibodies", in MONOCLONAL ANTIBODIES:
PRODUCTION, ENGINEERING AND CLINICAL APPLICATION, Ritter et al.,
(Hrsg.), Seiten 60–84
(Cambridge University Press 1995).
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Wie
oben beschrieben, können
Kohlenhydratanteile in der Fc-Region eines Antikörpers verwendet werden, um
ein therapeutisches Mittel zu konjugieren. Allerdings ist die Fc-Region
nicht vorhanden, wenn ein Antikörperfragment
als die Antikörperkomponente
des Immunkonjugats verwendet wird. Trotzdem ist es möglich, einen
Kohlenhydratanteil in die leichte Kette der variablen Region eines
Antikörpers oder
Antikörperfragments
einzubringen. Siehe z. B. Leung et al., J. Immunol. 154: 5919 (1995);
Hansen et al.,
US-Patent Nr.
5,443,953 (1995). Der konstruierte Kohlenhydratanteil wird
dann zum Anlagern eines therapeutischen Mittels verwendet.
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Darüber hinaus
wird der Fachmann eine Vielzahl von möglichen Variationen der Konjugationsverfahren
kennen. Beispielsweise kann der Kohlenhydratanteil zum Anlagern
von Polyethylenglycol verwendet werden, um die Halbwertszeit eines
intakten Antikörpers
oder eines antigenbindenden Fragments davon im Blut, in der Lymphe
oder anderen extrazellulären
Flüssigkeiten
zu verlängern.
Des weiteren ist es möglich,
ein "divalentes
Immunkonjugat" zu
konstruieren, indem therapeutische Mittel mit einem Kohlenhydratanteil
und einer freien Sulfhydrylgruppe verbunden werden. Eine solche
freie Sulfhydrylgruppe kann in der Gelenkregion der Antikörperkomponente
angeordnet sein.
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6. Therapeutische Anwendung von Anti-CD22-Antikörpern in
einfachen und multimodalen Therapien
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Die
vorliegende Erfindung sieht die Verwendung von nackten Anti-CD22-Antikörpern als
primäre therapeutische
Zusammensetzung zur Behandlung von B-Zell-Malignitäten vor.
Eine solche Zusammensetzung kann polyklonale Anti-CD22-Antikörper oder monoklonale
Anti-CD22-Antikörper
enthalten.
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Zudem
kann eine therapeutische Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung
ein Gemisch von monoklonalen Anti-CD22-Antikörpern enthalten, die gegen
verschiedene, nicht blockierende CD22-Epitope gerichtet sind. Durch
Untersuchungen der Kreuzhemmung von monoklonalem Antikörper wurden
fünf Epitope
auf CD22 identifiziert, die als Epitope A–E bezeichnet werden. Siehe
z. B. Schwartz-Albiez et al., "The
Carbohydrate Moiety of the CE22 Antigen Can be Modulated by Inhibitors
of the Glycosylation Pathway",
in LEUKOCYTE TYPING IV. WHITE CELL DIFFERENTIATION ANTIGENS, Knapp
et al., (Hrsg.), S. 65 (Oxford University Press 1989). Zur Erläuterung,
der LL2-Antikörper bindet
an das Epitop B. Stein et al., Cancer Immunol. Immunother. 37: 293
(1993). Die vorliegende Erfindung sieht entsprechend therapeutische
Zusammensetzungen vor, die ein Gemisch aus monoklonalen Anti-CD22-Antikörpern umfassen,
die wenigstens zwei CD22-Epitope binden. Beispielsweise kann ein solches
Gemisch monoklonale Antikörper
enthalten, die wenigstens zwei CD22-Epitopen binden, die aus der
Gruppe ausgewählt
sind, die Epitop A, Epitop B, Epitop C, Epitop D und Epitop E umfaßt.
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Die
Verfahren zur Bestimmung der Bindungsspezifität eines Anti-CD22-Antikörpers sind dem
Fachmann gut bekannt. Die üblichen
Verfahren werden beispielsweise von Mole, "Epitope Mapping", in METHODS IN MOLECULAR BIOLOGY, BAND
10: IMMUNOCHEMICAL PROTOCOLS, Manson (Hrsg.), Seiten 105–116 (The
Humana Press, Inc. 1992) angegeben. Insbesondere werden kompetitive Blockierungstests
zur Bestimmung der CD22-Epitop-Spezifität beschrieben von Stein et
al., Cancer Immunol. Immunother. 37: 293 (1993) und von Tedder et
al.,
US-Patent Nr. 5,484,892 (1996).
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Das
Tedder-Patent beschreibt auch die Herstellung von CD22-Mutanten,
denen eine oder mehrere Immunglobulin-ähnliche Domänen fehlen. Diese mutanten
Proteine wurden verwendet, um zu ermitteln, daß die Immunglobulin-ähnlichen
Domänen
1, 2, 3 und 4 jeweils den Epitopen A, D, B und C entsprechen. Folglich
kann die CD22-Epitopspezifität auch
dadurch identifiziert werden, daß ein Test-Antikörper mit
einer Gruppe von CD22-Proteinen, denen einzelne Immunglobulin-ähnliche
Domänen
fehlen, gebunden wird.
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Obwohl
nackte Anti-CD22-Antikörper
die primäre
therapeutische Zusammensetzung zur Behandlung von B-Zell-Malignitäten sind,
kann die Wirksamkeit einer solchen Anti-CD22-Antikörpertherapie
verbessert werden, indem die nackten Antikörper mit Immunkonjugaten und
durch andere hier beschriebene Formen der unterstützenden
Therapie ergänzt
werden. Bei solchen multimodalen Therapien können die ergänzenden
therapeutischen Zusammensetzungen vor, gleichzeitig mit oder nach
der Verabreichung von nackten Anti-CD22-Antikörpern verabreicht werden.
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Die
hier beschriebenen therapeutischen Zusammensetzungen sind insbesondere
zur Behandlung der langsam wachsenden Formen von B-Zell-Lymphomen,
aggressiven Formen von B-Zell-Lymphomen,
chronischen lymphatischen Leukämien
und akuten lymphatischen Leukämien
geeignet. Beispielsweise können
Anti-CD22-Antikörperkomponenten
und Immunkonjugate verwendet werden, um sowohl die langsam wachsenden
als auch die aggressiven Formen des Non-Hodgkin-Lymphoms zu behandeln.
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Alternativ
können
Borliganden, wie z. B. Carborane, mit den Antikörperkomponenten wie zuvor diskutiert
verbunden werden.
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Außerdem können die
therapeutischen Immunkonjugate einen Immunmodulatoranteil enthalten.
Die Bezeichnung "Immunmodulator" umfaßt hier Cytokine,
Stammzell-Wachstumsfaktoren, Lymphotoxine, wie z. B. den Tumornekrosefaktor
(TNF), und hematopoietische Faktoren, wie z. B. Interleukine (z. B.
Interleukin-1 (IL-1), IL-2, IL-3, IL-6, IL-10 und IL-12), koloniestimulierende
Faktoren (z. B. granulozytenkoloniestimulierender Faktor (G-CSF)
und granulozytenmakrophagenkoloniestimulierender Faktor (GM-CSF)),
Interferone (z. B. Interferon-α,
-β und -γ), den als "S1-Faktor" bezeichneten Stammzellwachstumsfaktor,
Erythropoietin und Thrombopoietin. Die Beispiele für geeignete
Immunmodulatoranteile umfassen IL-2, IL-6, IL-10, IL-12, Interferon-γ, TNF-α und dergleichen.
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Eine
dem therapeutischen Protein ähnliche Form
ist ein Fusionsprotein, das einen Antikörperanteil und einen Immunmodulatoranteil
umfaßt.
Die geeigneten Antikörperanteile
umfassen Antikörperkomponenten,
die CD19, CD20 oder CD22 binden.
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Dem
Fachmann sind die Verfahren zur Herstellung von Antikörper-Immunmodulator-Fusionsproteinen
bekannt. Zum Beispiel werden Antikörper-Fusionsproteine, die einen
Interleukin-2-Anteil umfassen,
beschrieben von Boleti et al., Ann. Oncol. 6: 945 (1995); Nicolet
et al., Cancer Gene Ther. 2: 161 (1995), Becker et al., Proc. Nat'l Acad. Sci. USA 93:
7826 (1996), Hank et al., Clin. Cancer Res. 2: 1951 (1996), und
Hu et al., Cancer Res. 56: 4998 (1996). Außerdem beschreiben Yang et
al., Hum. Antibodies Hybridomas 6: 129 (1995), ein Fusionsprotein,
das ein F(ab')2-Fragment und einen Tumornekrosefaktor-alpha-Anteil
umfaßt.
Darüber
hinaus wird die therapeutische Anwendung eines hLL2-IL-2-Fusionsproteins
in Beispiel 3 der vorliegenden Anmeldung beschrieben.
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Solche
Immunkonjugate und Antikörper-Immunmodulator-Fusionsproteine
sind ein Mittel, um einen Immunmodulator zu einer Zielzelle zu bringen, und
sind insbesondere gegen Tumorzellen geeignet. Die zytotoxischen
Wirkungen der Immunmodulatoren sind dem Fachmann gut bekannt. Siehe
z. B. Klegerman et al., "Lymphokines
and Monokines",
in BIOTECHNOLOGY AND PHARMACY, Pessuto et al., (Hrsg.), Seiten 53–70 (Chapman & Hall 1993). Beispielsweise
können
Interferone die Proliferation der Zelle hemmen, indem sie die erhöhte Expression
der Klasse-I-Histokompatibilitätsantigene
auf der Oberfläche
verschiedener Zellen induzieren und auf diese Weise das Ausmaß der Zerstörung von
Zeilen durch zytotoxische T-Lymphozyten erhöhen. Darüber hinaus wird von Tumornekrosefaktoren,
wie z. B. TNF-α, angenommen,
daß sie
zu zytotoxischen Wirkungen führen,
indem sie die DNA-Fragmentierung induzieren.
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Darüber hinaus
können
therapeutisch geeignete Immunkonjugate hergestellt werden, bei denen eine
Antikörperkomponente
mit einem Toxin oder einem chemotherapeutischen Arzneistoff konjugiert
ist. Beispielhaft für
Toxine, die bei der Herstellung solcher Konjugate geeignet eingesetzt
werden können, sind
Ricin, Abrin, Ribonuklease, DNase I, Staphylococcus-Enterotoxin-A,
Antivirusprotein der Kermesbeere, Gelonin, Diphtherintoxin, Pseudomonas-Exotoxin
und Pseudomonas-Endotoxin.
Siehe beispielsweise Pastan et al., Cell 47: 641 (1986), und Goldenberg,
CA-A Cancer Journal for Clinicians 44: 43 (1994). Dem Fachmann sind
weitere geeignete Toxine bekannt.
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Ein
alternativer Ansatz zum Einbringen der Kombination von therapeutischem
Antikörper
und Toxin ist in Form eines Antikörper-Toxin-Fusionsproteins
vorgesehen. Ein Antikörper-Toxin-Fusionsprotein ist
ein Fusionsprotein, das einen Antikörperanteil und einen Toxinanteil
umfaßt.
Die geeigneten Antikörperanteile
umfaßen
Antikörperkomponenten,
die mit CD19, CD20 oder CD22 binden. Die Verfahren zur Herstellung
von Antikörper-Toxin-Fusionsproteinen sind
dem Fachmann bekannt. Beispielsweise wurden Antikörper-Pseudomonas-Exotoxin-A-Fusionsproteine
beschrieben von Chaudhary et al., Nature 339: 394 (1989), Brinkmann
et al., Proc. Nat'l
Acad. Sci. USA 88: 8616 (1991), Batra et al., Proc. Nat'l Acad. Sci. USA
89: 5867 (1992), Friedman et al., J. Immunol. 150: 3054 (1993),
Wels et al., Int. J. Can. 60: 137 (1995), Fominaya et al., J. Biol.
Chem. 271: 10560 (1996), Kuan et al., Biochemistry 35: 2872 (1996), und
Schmidt et al., Int. J. Can. 65: 538 (1996). Antikörper-Toxin-Fusionsproteine,
die einen Diphtherie-Toxinanteil enthalten, wurden beschrieben von Kreitman
et al., Leukemia 7: 553 (1993), Nicholls et al., J. Biol. Chem.
268: 530, (1993). Thompson et al., J. Biol. Chem. 270: 28037 (1995),
und Vallera et al., Blood 88: 2342 (1996). Deonarain et al., Tumor
Targeting 1: 177 (1995), haben ein Antikörper-Toxin-Fusionsprotein beschrieben,
das einen RNase-Anteil aufweist, während Linardou et al., Cell
Biophys. 24–25:
243 (1994), ein Antikörper-Toxin-Fusionsprotein
herstellten, das eine DNase-I-Komponente umfaßt. In dem Antikörper-Toxin-Fusionsprotein
von Wang et al., Abstracts of the 209th ACS National Meeting, Anaheim,
CA, 2.–6.
April 1995, Teil 1, BIOT005 wurde Gelonin als Toxinanteil verwendet. Dohlsten
et al., Proc. Nat'l
Acad. Sci. USA 91: 8945 (1994) berichteten als weiteres Beispiel
ein Antikörper-Toxin-Fusionsprotein, das
Staphylococcus-Enterotoxin-A umfaßt.
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Die
für die
Herstellung von Immunkonjugaten geeigneten chemotherapeutischen
Arzneistoffe gegen Krebs umfassen Stickstoffloste, Alkylsulfonate,
Nitrosoharnstoffe, Triazene, Folsäure-Analoga, Pyrimidin-Analoga, Purin-Analoga,
Antibiotika, Epipodophyllotoxine, Platinkoordinationskomplexe, Hormone
und dergleichen. Geeignete chemotherapeutische Mittel werden beschrieben
in REMINGTON'S PHARMACEUTICAL
SCIENCES, 19. Aufl. (Mack Publishing Co. 1995) und in GOODMAN AND
GILMAN'S THE PHARMACOLOGICAL
BASIS OF THERAPEUTICS, 7. Aufl. (MacMillan Publishing Co. 1985).
Weitere geeignete chemotherapeutische Mittel, wie z. B. experimentelle
Arzneistoffe, sind dem Fachmann bekannt.
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Darüber hinaus
können
therapeutisch geeignete Immunkonjugate erhalten werden, indem photoaktive
Mittel oder Farbstoffe mit einer Antikörperzusammensetzung konjugiert
werden. Fluoreszierende Mittel und andere Chromogene oder Farbstoffe,
wie z. B. auf sichtbares Licht leicht reagierende Porphyrine, wurden
verwendet, um Läsionen
aufzuspüren und
zu behandeln, indem das geeignete Licht auf die Läsion ausgerichtet
wird. In der Therapie wird dies als Photobestrahlung, Phototherapie
oder photodynamische Therapie bezeichnet (Jori et al., (Hrsg.), PHOTODYNAMIC THERAPY
OF TUMORS AND OTHER DISEASES (Libreria Progetto 1985); van den Bergh,
Chem. Britain 22: 430 (1986)). Darüber hinaus wurden für die Phototherapie
monoklonale Antikörper
mit photoaktivierten Farbstoffen gekoppelt. Mew et al., J. Immunol.
130: 1473 (1983); idem., Cancer Res. 45: 4380 (1985); Oseroff et
al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 83: 8744 (1986); idem., Photochem.
Photobiol. 46: 83 (1987); Hasan et al., Prog. Clin. Biol. Res. 288:
471 (1989); Tatsuta et al., Lasers Surg. Med. 9: 422 (1989); Pelegrin
et al., Cancer 67: 2529 (1991). Allerdings umfaßten diese früheren Untersuchungen
nicht die Verwendung von endoskopischen Therapieanwendungen, insbesondere
nicht bei Verwendung von Antikörperfragmenten
oder -subfragmenten. Daher sieht die vorliegende Erfindung die therapeutische
Verwendung von Immunkonjugaten vor, die photoaktive Mittel oder
Farbstoffe umfassen.
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Die
multimodalen Therapien der vorliegenden Erfindung umfassen des weiteren
die Immuntherapie mit nackten Anti-CD22-Antikörpern, die durch Verabreichung
von Anti-CD19- oder Anti-CD20-Antikörpern in
Form von nackten Antikörpern
oder als Immunkonjugate ergänzt
werden. Anti-CD19-
und Anti-CD20-Antikörper
sind dem Fachmann bekannt. Siehe z. B. Ghetie et al., Cancer Res.
48: 2610 (1988); Hekman et al., Cancer Immunol. Immunother. 32:
364 (1991); Kaminski et al., N. Engl. J. Med. 329: 459 (1993); Press
et al., N. Engl. J. Med. 329: 1219 (1993); Maloney et al., Blood
84: 2457 (1994); Press et al., Lancet 346: 336 (1995); Longo, Curr.
Opin. Oncol. 8: 353 (1996).
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Bei
einer anderen Form der multimodalen Therapie erhalten die Patienten
nackte Anti-CD22-Antikörper und
eine Standardchemotherapie gegen Krebs. Zum Beispiel ist "CVB" (1,5 g/m2 Cyclophosphamid, 200–400 mg/m2 Etoposid
und 150–200
mg/m2 Carmustin) eine Therapie, die angewandt
wird, um das Non-Hodgkin-Lymphom zu behandeln. Patti et al., Eur.
J. Haematol. 51: 18 (1993). Andere geeignete chemotherapeutische
Kombinationstherapien sind dem Fachmann gut bekannt. Siehe z. B.
Freedman et al., "Non-Hodgkin's Lymphomas", in CANCER MEDICINE,
BAND 2, 3. Aufl., Holland et al., (Hrsg.), Seiten 2028–2068 (Lea & Febiger 1993).
Zur Veranschaulichung umfaßt
die erste Generation der chemotherapeutischen Therapien zur Behandlung
des Non-Hodgkin-Lymphoms
fortgeschrittenen Grades C-MOPP (Cyclophosphamid, Vincristin, Procarbazin
und Prednison) und CHOP (Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin
und Prednison). Eine geeignete chemotherapeutische Therapie der
zweiten Generation ist m-BACOD (Methotrexat, Bleomycin, Doxorubicin,
Cyclophosphamid, Vincristin, Dexamethason und Leucovorin), während eine
geeignete Therapie der dritten Generation MACOP-B ist (Methotrexat,
Doxorubicin, Cyclophosphamid, Vincristin, Prednison, Bleomycin und
Leucovorin). Die weiterhin geeigneten Arzneistoffe umfassen Phenylbutyrat
und Bryostatin-1.
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Im
allgemeinen wird die Dosierung der verabreichten Anti-CD22-Antikörper, Anti-CD22-Antikörperkomponenten,
Immunkonjugate und Fusionsproteine in Abhängigkeit von solchen Faktoren
wie dem Alter, dem Gewicht, der Größe, dem Geschlecht, dem allgemeinen
gesundheitlichen Zustand und der medizinischen Vorgeschichte des
Patienten variieren. Üblicherweise
ist es gewünscht,
den Empfänger mit
einer Dosierung an Antikörperkomponente,
Immunkonjugat oder Fusionsprotein zu versorgen, die in dem Bereich
von etwa 1 pg/kg bis 10 mg/kg (Menge an Mit tel/Körpergewicht des Patienten)
liegt, obwohl auch eine höhere
oder eine niedrigere Dosierung verabreicht werden kann, wenn dies
die Umstände
erfordern.
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Die
Verabreichung von Antikörperkomponenten,
Immunkonjugaten oder Fusionsproteinen an einen Patienten kann intravenös, intraarteriell,
intraperitoneal, intramuskulär,
subkutan, intrapleural, intrathecal, durch Perfusion durch einen örtlichen
Katheter oder durch direkte, in die Läsion einführende Injektion erfolgen.
Wenn die therapeutischen Proteine durch Injektion verabreicht werden,
kann die Verabreichung durch kontinuierliche Infusion oder durch einen
einzelnen oder mehrere Boli erfolgen.
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Dem
Fachmann ist bewußt,
daß die
intravenöse
Injektion aufgrund der schnellen Verteilung der Antikörper durch
die vollständige
Blutzirkulation eine geeignete Methode ist. Allerdings unterliegt
die intravenöse
Verabreichung einer Beschränkung
durch die Gefäßbarriere,
die die Endothelzellen der Blutgefäße und die Matrix des Subendothels
umfaßt.
Allerdings ist die Gefäßbarriere
ein noch beträchtlicheres
Problem für
die Aufnahme von therapeutischen Antikörpern durch solide Tumore.
Lymphome weisen relativ hohe Blutflußraten auf, was zu der wirksamen
Antikörperzuführung beiträgt. Die
intralymphatischen Verabreichungswege, wie z. B. die subkutane oder intramuskuläre Injektion
oder die Katheterisierung von Lymphgefäßen, stellen auch ein geeignetes
Mittel für
die Behandlung von Lymphomen dar.
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Vorzugsweise
sind nackte Anti-CD22-Antikörper
in niedrigen Proteindosen verabreichbar, wie z. B. 20 bis 100 mg
Protein pro Dosis, einmal oder wiederholt parenteral verabreicht.
Alternativ werden nackte Anti-CD22-Antikörper in Dosen von 30 bis 90 mg
Protein pro Dosis oder 40 bis 80 mg Protein pro Dosis oder 50 bis
70 mg Protein pro Dosis verabreicht.
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Immunkonjugate,
die einen mit Borligand beladenen Träger für die thermische Neutronenaktivierungstherapie
aufweisen, werden normalerweise in vergleichbarer Weise eingesetzt.
Allerdings ist es vorteilhaft, zu warten, bis nicht-gezieltes Immunkonjugat
verschwindet, bevor die Neutronenbestrahlung durchgeführt wird.
Die Entfernung kann durch Verwendung eines Antikörpers, der an das Immunkonjugat
bindet, beschleunigt werden. Siehe
US-Patent Nr.
4,624,846 für
eine Beschreibung dieses allgemeinen Prinzips.
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Die
Anti-CD22-Antikörperkomponenten,
Immunkonjugate und Fusionsproteine der vorliegenden Erfindung können nach
den bekannten Verfahren zum Herstellen von pharmazeutisch geeigneten
Zusammensetzungen formuliert werden, wobei die therapeutischen Proteine
in einem Gemisch mit einem pharmazeutisch geeigneten Träger kombiniert
werden. Eine Zusammensetzung wird als "pharmazeutisch geeigneter Träger" bezeichnet, wenn
dessen Verabreichung vom empfangenden Patienten vertragen werden
kann. Ein Beispiel für
einen pharmazeutisch verträglichen
Träger
ist sterile phosphatgepufferte Salzlösung. Andere geeignete Träger sind
dem Fachmann gut bekannt. Siehe z. B. REMINGTON'S PHARMACEUTICAL SCIENCES, 19. Ed. (1995).
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Zum
Zwecke der Therapie sollen Antikörperkomponenten
(oder Immunkonjugate/Fusionsproteine) und ein pharmazeutisch verträglicher
Träger
einem Patienten in einer therapeutisch wirksamen Menge verabreicht
werden. Man spricht davon, daß eine
Kombination einer Antikörperkomponente,
wahlweise mit einem Immunkonjugat/Fusionsprotein und einem pharmazeutisch
geeigne ten Träger
in einer "therapeutisch
wirksamen Menge" verabreicht
wurde, wenn die verabreichte Menge physiologisch signifikant ist.
Ein Mittel ist physiologisch signifikant, wenn dessen Vorliegen
zu einer nachweisbaren Veränderung
in der Physiologie des empfangenden Patienten führt. Im vorliegenden Zusammenhang
ist ein Mittel physiologisch signifikant, wenn dessen Vorliegen
zur Hemmung des Wachstums der Zieltumorzellen führt.
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Weitere
pharmazeutische Verfahren können für die Kontrolle
der Dauer der Aktivität
einer Antikörperkomponente,
eines Immunkonjugats oder Fusionsproteins bei einer therapeutischen
Anwendung angewandt werden. Zubereitungen für die kontrollierte Freisetzung
durch Verwendung von Polymeren zur Komplexierung oder Adsorbierung
von Antikörperkomponente,
Immunkonjugat oder Fusionsprotein können hergestellt werden. Beispielsweise
umfassen biokompatible Polymere die Matrizes von Poly-(ethylen-co-vinylacetat)
und Matrizes von einem Polyanhydrid-Copolymer eines Stearinsäuredimers
und einer Sebacinsäure.
Sherwood et al., Bio/Technology 10: 1446 (1992). Die Freisetzungsrate
einer Antikörperkomponente
(oder eines Immunkonjugats) aus einer solchen Matrix hängt von
dem Molekulargewicht des Proteins, der Menge der Antikörperkomponente/Immunkonjugat/Fusionsprotein
in der Matrix und der Größe der dispergierten
Partikel ab. Saltzman et al., Biophys. J. 55: 163 (1989); Sherwood
et al., supra. Weitere Dosierungen in fester Form werden beschrieben
in REMINGTON'S PHARMACEUTICAL SCIENCES,
19. Aufl. (1995).
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Die
vorliegende Erfindung sieht auch eine Verwendung vor, bei der Immunmodulatoren
verabreicht werden sollen, um der strahlungsinduzierten oder arzneistoffinduzierten
Toxizität
gegenüber
normalen Zellen und insbesondere gegenüber hematopoietischen Zellen
vorzubeugen, diese zu lindern oder rückgängig zu machen. Die ergänzende Immunmodulatortherapie
ermöglicht
aufgrund der erhöhten Toleranz
des empfangenden Säugetiers
die Verabreichung von höheren
Dosen an zytotoxischen Mitteln. Darüber hinaus kann die zusätzliche
Immunmodulatortherapie der dosisbeschränkenden Knochenmarkstoxizität vorbeugen,
sie lindern oder rückgängig machen.
Beispiele für
geeignete Immunmodulatoren für
die zusätzliche
Therapie umfassen G-CSF, GM-CSF, Thrombopoietin, IL-1, IL-3, IL-12
und dergleichen. Das Verfahren der zusätzlichen Immunmodulatortherapie
ist offenbart bei Goldenberg,
US-Patent
5,120,525 .
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Beispielsweise
kann rekombinantes IL-2 intravenös
in einem Bolus mit 6 × 105 IU/kg oder durch kontinuierliche Infusion
in einer Dosis von 18 × 106 IU/m2/d verabreicht
werden. Weiss et al., J. Clin. Oncol. 10: 275 (1992). Alternativ
kann rekombinantes IL-2 subkutan in einer Dosis von 12 × 106 IU verabreicht werden. Vogelzang et al.,
J. Clin. Oncol. 11: 1809 (1993). Darüber hinaus kann INF-γ subkutan
in einer Dosis von 1,5 × 106 U verabreicht werden. Lienard et al., J.
Clin. Oncol. 10: 52 (1992). Nadeau et al., J. Pharmacol. Exp. Ther.
274: 78 (1995), haben darüber
hinaus gezeigt, daß eine
einzelne intravenöse
Dosis an rekombinantem IL-12 (42,5 μg/kg) die IFN-γ-Spiegel
in Rhesusaffen erhöhten.
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Geeignete
IL-2-Formulierungen umfallen PROLEUKIN (Chiron Corp./Cetus Oncology
Corp.; Emeryville, CA) und TECELEUKIN (Hoffmann-La Roche, Inc.;
Nutley, NJ). ACTIMMUNE (Genentechn, Inc.; Süd-San Francisco, CA) ist eine
geeignete INF-γ-Zubereitung.
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Die
auf diese Weise allgemein beschriebene vorliegende Erfindung wird
unter Hinweis auf die folgenden Beispiele, die zum Zwecke der Erläuterung vorgesehen
sind und die vorliegende Erfindung nicht beschränken sollen, noch besser verstanden
werden.
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BEISPIEL 1
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Behandlung eines Patienten mit erneut
aufgetretenem Non-Hodgkin-Lymphom fortgeschrittenen Grades
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Bei
einem Patienten mit dem Non-Hodgkin-Lymphom fortgeschrittenen Grades
ist eine vorherige aggressive Chemotherapie fehlgeschlagen, die
aus CHOP × 6
bestand, was zu einer vollständigen
Remission für
fünf Monate
führte,
einem weiteren Durchlauf CHOP × 6,
was zu einer Progression führte,
D-MOPP × 2,
was zu einer Stabilisierung der Erkrankung für sechs Monate führte, und
CVB mit peripherer Stammzellentransplantation, was zu einer teilweisen
Remission für
vier Monate führte.
Der Patient präsentiert
sich mit einem wiedergekehrten Lymphom im Brustkorb und in einem
Nackenlymphknoten, beide jeweils meßbar durch Computertomographie
und durch Austastung.
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Der
Patient wird mit 50 mg an humanisiertem monoklonalem LL2-Antikörper an
den Tagen 2, 5, 9, 12 zweier aufeinanderfolgender Wochen infundiert, wobei
keine nachteiligen Wirkungen festgestellt wurden. Drei Wochen später zeigt
die Austastung der Nackenknotenvergrößerung eine meßbare Abnahme um
etwa 60%, während
eine wiederholte Computertomographieabtastung des Brustkorbs eine
merkliche Abnahme des Tumors von 70% anzeigt. Nachfolgende Messungen,
die zehn Wochen nach der Therapie vorgenommen wurden, weisen keine
Anzeichen der Erkrankung im Nacken oder dem Brustkorb auf. Der Patient
gilt als in vollständiger
Remission befindlich, da an keiner Stelle eine neue Erkrankung nachgewiesen
wird. Die alle 10–12
Wochen nachfolgenden Untersuchungen bestätigen eine vollständige Remission
für wenigstens
16 Monate nach der Therapie.
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BEISPIEL 2
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Behandlung eines Patienten mit verstreutem,
aggressivem Großzellen-Lymphom
mit CHOP und hLL2
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Ein
Patient präsentiert
sich mit verstreutem, aggressivem Großzellen-Lymphom und es wurde
diagnostiziert, daß er
eine schlechte Prognose hat mit massiger Erkrankung im Abdomen,
mehreren anderen Stellen extranodaler Erkrankung und erhöhter Lactatdehydrogenase
(LDH) im Serum. Der Patient wird auf CHOP gesetzt, und nach drei
Therapiezyklen wird eine teilweise Wirkung beobachtet mit der Auflösung von
mehreren Stellen der extranodalen Erkrankung außerhalb des Abdomens. Die massige
Erkrankung im Abdomen vergrößert sich
allerdings weiterhin in Bezug auf das Volumen, und die LDH im Serum
bleibt erhöht.
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Mit
dem Beginn des dritten Zyklus CHOP wird der Patient mit 50 mg an
humanisiertem monoklonalem LL2-Antikörper an den Tagen 2, 5, 9 und
12 infundiert. Diese therapeutische Verabrei chung von hLL2 wird
gleichzeitig mit vier weiteren Zyklen an CHOP wiederholt. Während der
Therapie fällt
der LDH-Spiegel im Serum in den normalen Bereich. Einen Monat nach
dem dritten Zyklus an CHOP und hLL2 zeigt eine Computertomographieabtastung
des massigen Tumors im Abdomen eine Verminderung der Masse um über 90%.
Nachfolgende Untersuchungen alle 10–12 Wochen bestätigen eine
vollständige
Remission für über neun
Monate nach der Therapie.
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BEISPIEL 3
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Behandlung eines Patienten mit wiedergekehrtem, aggressivem
Großzellen-Lymphom mit hLL2
und hLL2-IL2
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Ein
Patient mit verstreutem aggressivem Großzellen-Lymphom sprach auf
eine erste Serie (CHOP) und eine zweite Serie (m-BACOD) der Chemotherapie
an, die dritte Chemotherapieserie (MACOP-B) schlägt jedoch fehl. Nach Abschluß der dritten
Chemotherapieserie weist der Patient verstreute Erkrankung im Knochenmark,
massive Splenomegalie und mehrere Stellen mit vergrößerten Lymphknoten,
die ertastet werden konnten, auf. Der Patient wurde dann mit 50
mg an humanisiertem LL2 an den Tagen 2, 5, 9 und 12 infundiert.
Diese Therapie wird jede weitere Woche über vier Wochen wiederholt. Die
Knochenmarkserkrankung spricht zunehmend auf die hLL2-Behandlung an und
die Größe der Knoten
nimmt ebenfalls ab. Allerdings können
viele Knoten noch ertastet werden, und es wird wenig Abnahme der
Milzgröße beobachtet.
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Während die
Therapie mit hLL2 alle zwei Wochen fortgesetzt wird, erhält der Patient
auch 10 mg an hLL2-IL2-Fusionsprotein. Nach der ersten Behandlung
erfolgt eine tiefgreifende Abnahme der Größe der Milz, und nach der zweiten
Behandlung mit hLL2/hLL2-IL2 sind die Knoten nicht tastbar, und die
Milz hat weiter an Größe abgenommen.
Für über sechs
Monate wird keine Progression der Erkrankung beobachtet.