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Die
Erfindung betrifft im Großen
und Ganzen einen Geweberetraktor zur Retraktion und Stabilisierung
von Gewebe.
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Während eines
operativen Eingriffs ist es häufig
notwendig Gewebe zurückzuziehen,
insbesondere inneres Gewebe, um in diesem oder in benachbartem Gewebe
zu operieren. Dies wird üblicherweise
durch Verwendung von Zangen oder anderen für diesen Zweck angepassten
mechanischen Greifvorrichtungen erreicht. Eine Retraktion oder Manipulation
kann auch durch das Implantieren eines Fadens in das Gewebe erreicht
werden, jedoch besteht dabei selbst bei starkem muskulärem Gewebe ein
erhebliches Risiko, dass das Gewebe reißt.
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Das
US-Patent Nr. 4621619 (Sharpe) beschreibt einen mit der Hand bedienbaren
medizinischen Retraktor aus Kunststoff zum Wegwerfen, um Fleisch
an den Rändern
eines Schnittes oder einer Öffnung
in einem menschlichen oder tierischen Körper zurückzuziehen. Der Retraktor umfasst
einen Haken zum Greifen des Fleisches und eine Anschlussfläche mit
einer haftfähigen
Oberfläche,
die an die Haut angehaftet werden kann, um den Retraktor zu verankern
und das Fleisch in einer zurückgezogenen Position
zu halten.
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Das
US-Patent Nr. 4899762 (Muller) beschreibt eine Kombination aus einer
OP-Abdecktuchstruktur,
einer Verbandstruktur und einer Verschlussstruktur und Verfahren
zur Verwendung derselben vor, während
und nach einem operativen Eingriff. Der Verbandbereich kann über den
Operationsbereich hinweg an den Patienten angehaftet werden und, nachdem
ein Schnitt durchgeführt
wurde, kann der Schnitt mit Retraktoren, Zangen oder Klammern, welche
mit dem Verbandbereich befestigt sind, auseinander gezogen werden.
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Das
US-Patent Nr. 5026489 (Thieler) beschreibt ein Operationsverfahren
und einen Apparat zur Öffnung
und Schließung
von Operationswunden. Ein elastisches Teil wird an einer Behandlungsstelle über der
Haut des Patienten angehaftet. Ein Schnitt wird durchgeführt, indem
durch das elastische Teil und die Haut des Patienten geschnitten wird,
um die Durchführung
eines operativen Eingriffs zu ermöglichen. Der Schnitt wird verschlossen,
indem die Haut des Patienten an der Behandlungsstelle wieder angenähert wird,
die Schnittkanten des elastischen Teils zusammengebracht werden
und ein relativ unelastisches Verschlussteil über das elastische Teil angehaftet
wird, um die Schnittkanten zu fixieren, während die Wunde heilt.
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Die
internationale Patentveröffentlichung
Nr. WO 96/29370, veröffentlicht
am 26. September 1996, beschreibt ein Schutz- oder Arzneimitteltransportsystem,
das an eine Gewebeoberfläche
anhaften kann, auf welche es aufgebracht wird. Gewebe kann mit einem
Photoinitiator angefärbt
werden. Dazu kann eine Polymerlösung
oder ein Polymergel, zu denen eine definierte Menge desselben oder
eines unterschiedlichen Photoinitiators gegeben wurde, auf das Gewebe
aufgebracht werden. Durch Strahlenaussetzung wird eine Polymerisation
an der Oberfläche
verursacht, wodurch eine Haftung erzeugt und ein Gel gebildet wird.
Die resultierenden polymerisierbaren Schutzmaterialien sind geeignet,
um Gewebeoberflächen
und -anschlussstellen gegen ein Austreten von Flüssigkeiten zu verschließen. Gewebeoberflächen können auch
aneinander angehaftet werden. Die Hafteigenschaften des Materials
werden anhand eines Beispiels gezeigt, bei dem Stücke aus
der Bauchwand einer toten Ratte entfernt und mit Hilfe von Halteklammern
auf einem Objektglas festgeklammert wurden. Polymermaterial wurde
an das Bauchwandgewebe angehaftet. Das Polymer wurde dann so von
dem Gewebe entfernt und zerbrochen, dass Bereiche an dem Gewebe
angehaftet blieben.
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Obwohl
die obigen und andere Offenbarungen in einigen Fällen geeignete gewebeanhaftende Vorrichtungen
beschreiben, besteht ein dringendes Bedürfnis zur Retraktion von weichem
inneren Gewebe, wie Leber und Milz. Demzufolge ist es eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Retraktion von
Gewebe, das sich in einem Patienten befindet, während eines operativen Eingriffs
bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wird ein
Geweberetraktor bereitgestellt, der einen gewebeanhaftenden Gegenstand
zur Anwendung an Gewebe im Innern eines Patienten und ein Haftmittel
zum Verbinden des gewebeanhaftenden Gegenstands mit dem Gewebe umfasst.
Da der gewebeanhaftende Gegenstand an die Oberfläche des Gewebes anhaftet, kann
das Gewebe zurückgezogen
werden, indem eine manipulative Kraft auf den gewebeanhaftenden
Gegenstand ausgeübt
wird. Gemäß einer
Ausführungsform
kann der gewebeanhaftende Gegenstand ein Pflaster sein und ein nicht
angehafteter Teil des Pflasters kann dann leicht ergriffen und durch
ein geeignetes Retraktionsmittel, wie ein Retraktionsinstrument
oder einen Faden, der durch den nicht angehafteten Teil des Pflasters
verläuft
oder der permanent mit dem Pflaster verbunden ist, bewegt oder stabilisiert
werden. Alternativ dazu kann das Pflaster vollständig an das Gewebe angehaftet
werden und ein Faden kann dann durch das angehaftete Pflaster durchgeführt werden,
um ohne notwendigerweise das Gewebe zu durchdringen, eine Zugspannung
auszuüben,
oder ein Retraktionsinstrument kann an das Haftmittel oder das Pflaster
angebracht werden. Auf jeden Fall kann das Pflaster die angewendete
Kraft über
einen größeren Oberflächenbereich
des Gewebes als derjenige, der direkt mit dem Retraktionsmittel
in Kontakt gebracht werden würde,
verteilen, wodurch mögliche Wunden
im Gewebe, die auftreten könnten,
wenn ein Faden direkt durch das Gewebe verlaufen und zurückgezogen
werden würde,
verringert werden. Überdies
ist die Möglichkeit,
eine Geweberetraktion in einem begrenzten Raum unter Verwendung
von Retraktionsmitteln, welche eine Versperrung von Zugangsöffnungen
minimieren, zu erzielen und aufrecht zu behalten, bei minimal-invasiven
Eingriffen, wie Laparoskopie oder anderen endoskopischen Eingriffen, besonders
wichtig. Dieses Konzept ist insbesondere bei minimal-invasiven Eingriffen
an Organen, wie Herzgewebe, Lungengewebe und GI (gastrointestinales)-Gewebe
anwendbar.
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Der
erfindungsgemäße Geweberetraktor kann
bei minimal-invasiven Verfahren verwendet werden, bei denen ein
gewebeanhaftender Gegenstand, wie ein Pflaster oder eine Faden/Pflaster-Kombination,
durch die Durchtrittsöffnung
einer Nadel mit einem kleinen Durchmesser durchgeleitet und an das
Zielgewebe angehaftet werden kann. Der Faden verläuft dann
durch die Durchtrittsöffnung
der Nadel aus dem Körper
heraus und versperrt keine größeren endoskopischen Öffnungen,
durch welche der operative Eingriff durchgeführt werden kann. Alternativ
dazu kann ein Retraktionsfaden mit Hilfe einer Nadel durch das Gewebe
hindurch bis auf die Außenseite
des Körpers
geführt
werden, wodurch eine Retraktion ermöglicht wird, ohne eine Zugangsöffnung für diesen
Zweck hinzuzufügen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform stellt
die Erfindung eine perkutan zuführbare
Anordnung bereit, die einen distalen Teil, der so konstruiert und
ausgerichtet ist, dass er perkutan in einen Patienten eingeführt werden
kann, und einen proximalen Teil, der so konstruiert und ausgerichtet
ist, dass er während
eines Operationsvorgangs außerhalb
des Patienten verbleibt, umfasst, wobei der distale Teil so konstruiert
und ausgerichtet ist, dass er einen gewebeanhaftenden Gegenstand
enthält.
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Andere
Vorteile, neue Merkmale und Gegenstände der Erfindung werden anhand
der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung offensichtlich
werden, wenn diese zusammen mit den begleitenden Zeichnungen, welche
schematische und nicht maßstabsgerechte
Zeichnungen sind, betrachtet wird. In den Figuren wird jede identische
oder nahezu identische Komponente, die in den verschiedenen Figuren
veranschaulicht wird, durch eine einzelne Zahl dargestellt. Zum
Zwecke der Klarheit ist nicht jede Komponente in jeder Figur markiert.
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1 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung einen gewebeanhaftenden Gegenstand,
der mit einem Faden verbunden ist, wobei der gewebeanhaftende Gegenstand
anhaftend an eine Gewebeoberfläche
eines Herzens befestigt ist.
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2 veranschaulicht
in einer schematischen Darstellung ein perkutan einsetzbares Portal, umfassend
einen distalen einsetzbaren Teil mit einer Öffnung, in der ein gewebeanhaftender
Gegenstand untergebracht ist.
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2a ist
eine Querschnittsansicht, die entlang der in 2 gezeigten
Gerade 2a-2a aufgenommen wurde.
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2b ist
eine Querschnittsansicht, die entlang der in 2 gezeigten
Gerade 2b-2b aufgenommen wurde.
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2c ist
eine Querschnittsansicht, die entlang der in 2 gezeigten
Gerade 2c-2c aufgenommen wurde.
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Der Retraktor
und damit verbundene Vorrichtungen
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1 ist
eine schematische Darstellung eines gewebeanhaftenden Gegenstands
(20), der an eine äußere Gewebeoberfläche (10)
eines Herzens durch ein biologisch verträgliches Haftmittel anhaftet und
auf den über
einen nicht angehafteten Streifen (30) des Pflasters über einen
Faden (40) eine Retraktionskraft einwirkt. 2 zeigt
eine Ausführungsform einer
perkutan passierbaren Anordnung zur perkutanen Einbringung eines
aufgerollten gewebeanhaftenden Gegenstands (150) mit einem
zuvor angebrachten Faden (100) und ggf. einer Haltevorrichtung (110).
Der aufgerollte gewebeanhaftende Gegenstand wird in eine Aussparung
in einem Obturator (140), wie in der Querschnittsansicht
2b-2b gezeigt, eingebracht, wobei der Faden in einer Vertiefung
in dem Obturator, wie in der Querschnittsansicht 2a-2a gezeigt,
verläuft.
Der Obturator wird von einer Nadel (130) umgeben, die an
dem extrakorporalen (proximalen) Ende mit einem entfernbaren Verschluss (120)
verschlossen sein kann, um eine Bewegung des Obturators während des
Einbringens der Nadel zu verhindern. Die Nadel definiert eine Ausführungsform
eines "Portals", wie der Begriff
hierin verwendet wird, und der Obturator und die Nadel definieren
zusammen eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen perkutan
passierbaren Anordnung (160). Nach Einbringen der Nadel
durch die Haut in die Körperöffnung,
an der eine Retraktion stattfinden soll, wird der Obturator vorgeschoben
und der gewebeanhaftende Gegenstand wird aus der Aussparung in dem
Obturator entfernt. Der Obturator und ggf. die Nadel können dann
entfernt werden, wobei lediglich der Faden verbleibt, der entlang
der Wand der Körperöffnung verläuft. Der
gewebeanhaftende Gegenstand wird dann an das Zielgewebe angehaftet,
um eine Retraktion desselben zu ermöglichen.
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Üblicherweise
kann die in 2 gezeigte Vorrichtung verwendet
werden, um den gewebeanhaftenden Gegenstand auf die Gewebeoberfläche, beispielsweise
durch Stoßen
oder Pressen des gewebeanhaftenden Gegenstands auf die Oberfläche, aufzubringen,
oder eine andere Vorrichtung kann verwendet werden. Beispielsweise
kann das Portal perkutan eingebracht werden (durch eine durch eine Nadel
erzeugte Punktur, durch eine Trokarkanüle oder dgl.) und ein anderes
Instrument, das ggf. durch einen anderen Schnitt eingebracht wurde,
kann verwendet werden, um den gewebeanhaftenden Gegenstand zu bedienen
und diesen auf das Gewebe aufzubringen. Die in 2 veranschaulichte
Vorrichtung kann eine Haftmittel spendende Öffnung und einen Emitter von
elektromagnetischer Strahlung umfassen (nicht gezeigt), so dass
die in 2 gezeigte Vorrichtung gemäß der beschriebenen Ausführungsform,
bei der ein photoaktivierbares Haftmittel verwendet wird, um das
Gewebe zu befestigen, verwendet werden kann, um den gewebeanhaftenden
Gegenstand einzusetzen, das Haftmittel auf die Gewebeoberfläche aufzubringen
und das Gewebe an den gewebeanhaftenden Gegenstand photoanzuhaften. Der
gewebeanhaftende Gegenstand kann gemäß dieser Ausführungsform
vollständig
durch die in 2 gezeigte Vorrichtung aufgebracht
werden. Gemäß anderen
Ausführungsformen
wird der gewebeanhaftende Gegenstand durch die in 2 gezeigte Vorrichtung
eingesetzt und eine andere Vorrichtung wird verwendet, um ein Photohaftmittel
auf die Gewebeoberfläche
aufzutragen und den gewebeanhaftenden Gegenstand auf das Photohaftmittel
aufzubringen und das Gewebe an den gewebeanhaftenden Gegenstand
photoanzuhaften.
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Bei
einer komplexeren Anordnung, die hier nicht gezeigt ist, kann die
Vorrichtung, die den gewebeanhaftenden Gegenstand perkutan einbringt,
verwendet werden, um den gewebeanhaftenden Gegenstand einzusetzen
und anzuhaften. Der gewebeanhaftende Gegenstand kann beispielsweise
mit einem getrockneten Haftmittel, wie unten beschrieben, vorbehandelt
werden und kann lose an eine Reihe von expandierbaren Steckstiften,
beispielsweise des Typs, der zur Rückholung von kleinen Gegenständen bei
mechanischen Reparaturarbeiten verwendet wird, angebracht werden.
Nach einer perkutanen Einbringung kann der gewebeanhaftende Gegenstand
durch die Steckstifte ausgebreitet und auf das Gewebe aufgebracht
werden und kann in Körperflüssigkeiten
oder zusätzlich
zugefügten
Flüssigkeiten hydratisieren,
um das Haftmittel zu aktivieren. Anschließend wird das Haftmittel entweder
durch externe Mittel, wie Licht oder eine aufgesprühte Chemikalie,
oder durch Selbstaktivierung infolge des Wassers in den Körperflüssigkeiten
oder den zusätzlich
zugegebenen Flüssigkeiten
ausgehärtet.
Nach einer geeigneten Aushärtdauer,
die zuvor bestimmt werden kann, kann der Retraktor verwendet werden.
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Materialien
für den
gewebeanhaftenden Gegenstand
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Die
Erfindung umfasst gemäß einer
Ausführungsform
wenigstens zwei Materialkomponenten, einen medizinisch verträglichen
gewebeanhaftenden Gegenstand und ein gewebeverträgliches Haftmittel für den gewebeanhaftenden
Gegenstand. Diese können
für die
Anwendung geeigneterweise kombiniert werden. Weitere fakultative
Elemente umfassen Retraktionselemente, wie einen zuvor angebrachten
Faden oder einen Streifen zum Zugreifen oder Ablösen. Umfasst das Retraktionselement
einen Streifen, kann der Streifen ein separates Element darstellen, das
verknüpfbar
mit dem gewebeanhaftenden Gegenstand verbunden ist, oder kann der
Streifen aus einem Bereich des gewebeanhaftenden Gegenstands selbst,
der nicht an die Gewebeoberfläche
anhaftet, gebildet werden. Zusätzliche
fakultative Elemente umfassen biologisch aktive Materialien.
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Das
Material des gewebeanhaftenden Gegenstands und/oder das Haftmittel
muss nach Aufbringung auf das Gewebe und Aushärtung (falls erforderlich)
des Haftmittels eine ausreichende mechanische Festigkeit und Klebrigkeit
aufweisen, um der Kraft standzuhalten, die benötigt wird, um das Gewebe zurückzuziehen,
wenn eine solche Kraft auf das Material des gewebeanhaftenden Gegenstands und/oder
das Haftmittel an einem einzelnen Punkt, wie durch einen Faden oder
eine Zange, einwirkt. Der gewebeanhaftende Gegenstand und/oder das
Haftmittel müssen
die Kraft über
einen ausreichenden Bereich der Gewebeoberfläche verteilen, um eine Retraktion
ohne Schaden zu ermöglichen.
Wie hierin verwendet, bezeichnet "Kraft" die Anwendung einer physikalischen
Kraft im Gegensatz zu einer treibenden Kraft in einem chemischen
Gleichgewicht, beim osmotischen Druck oder dgl. Im Zusammenhang
der vorliegenden Erfindung verursacht eine "Kraft", wenn diese nicht auf einen Widerstand
trifft, eine physikalische Bewegung des Gewebes.
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Der
gewebeanhaftende Gegenstand kann ein Pflaster aus einem abbaubaren
VicrylTM-Netz oder
einem nicht abbaubaren MersileneTM-Netz
sein, von dem ausgegangen wird, dass es für die Zwecke der vorliegenden
Erfindung eine ausreichende Festigkeit aufweist.
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Der
gewebeanhaftende Gegenstand oder das Pflaster kann aus einer Vielzahl
von Materialien in jeder geeigneten Form, welche für eine Verwendung
bei operativen Eingriffen geeignet ist, gebildet sein. Physikalische
Formen, die für
eine Anwendung geeignet sind, umfassen Filamente, Fasern, Netze, Stoffe,
Filze, Schwämme,
Membranen, nicht perforierte Filme und Oblate, sind jedoch nicht
darauf beschränkt.
Die physikalische Form wird üblicherweise vor
der Anwendung auf der Gewebeoberfläche vorgeformt, kann sich jedoch
auch nach der Anwendung spontan bilden, wie beispielsweise eine
durch eine Phasentrennung erzeugte Membran oder ein Koazervat. Die
für die
Herstellung des gewebeanhaftenden Gegenstands oder Pflasters verwendeten
Materialien können
jedes Material mit einer ausreichenden Biokompatibilität und einer
ausreichenden Zugfestigkeit umfassen. Materialien, die dafür bekannt sind,
dass sie für
eine medizinische Verwendung geeignet sind, sind bevorzugt. Geeignete
Materialien umfassen Polyolefinnetze, wie das unten beschriebene
MersileneTM-Netz; Poly(fluorierte Alkylen)-Membranen
und -Netze, wie Gore-TexTM-Perfluorpolymere;
Wundmaterialien im Allgemeinen, umfassend Polyurethane, Polyolefine,
Polycarbonate, Silicone, Polyester, Polyacrylate und Polyamide;
natürliche
Fasern aus Baumwolle, Seide, Alginat und dgl.; und anorganische
Materialien, wie Glas, Keramik und Metall; sind jedoch nicht darauf
beschränkt. Der
gewebeanhaftende Gegenstand oder das Pflaster können ein Elastomer, wie in
dem US-Patent Nr. 5,026,389 beschrieben, sein.
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Abbaubare
Materialien sind bevorzugt, insbesondere wenn die Materialien nach
dem operativen Eingriff zurückgelassen
werden. Viele geeignete abbaubare Materialien sind kommerziell erhältlich, wie
das VicrylTM-Netz. Diese werden üblicherweise aus
denselben Homopolymeren und Copolymeren, die zur Herstellung von
aufnahmefähigen
Fäden verwendet
werden, hergestellt. Die Monomere solcher Polymere umfassen Lactid,
Glycolid, Caprolacton, 1,3-Dioxan-2-on und andere aliphatische Carbonate, 1,4-Dioxan-2-on,
Anhydride und Orthocarbonate, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Polymere
aus aufnahmefähigen
natürlichen
Materialien, wie Proteinen und Polysacchariden sind auch geeignet,
wenn sie so hergestellt sind, dass sie geeignete Zugeigenschaften
aufweisen. Solche Materialien umfassen Katgut und andere Collagenmaterialien
und abbaubare Saccharide, wie Hyaluronsäure, Alginat oder teilweise
oxidierte Cellulose.
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Abbaubare
Materialien sind für
viele Zwecke bevorzugt. Die genaue Abbauzeit ist in den meisten Fällen keine
wichtige Variable, solange diese ausreichend lang ist, um eine Vollendung
der Operation zu ermöglichen.
Wird das Material des gewebeanhaftenden Gegenstands oder Pflasters
lediglich für
eine Retraktion verwendet, ist es vorzugsweise biologisch abbaubar,
so dass es nach der Operation zurückgelassen werden kann. Nicht
abbaubare Materialien sind bevorzugt, wenn der gewebeanhaftende
Gegenstand oder das Pflaster zusätzlich
eine Zusatzfunktion, wie eine Verstärkung des Gewebeortes, erfüllen soll.
Abbaubare Netzmaterialien sind insbesondere bevorzugt.
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Die Haftmittelkomponente
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Das
Haftmittel kann ein medizinisch verträgliches Haftmittel sein, das
eine ausreichend starke Bindung zwischen dem Gewebe erzeugt, um
den in die Retraktion des Gewebes verwickelten Kräften standzuhalten.
Beispiele für
geeignete Haftmittel umfassen die in dem oben zitierten US-Patent
Nr. 5,026,389 offenbarten oder in dem US-Patent Nr. 4,621,619, auf
das hierin Bezug genommen wird, beschriebenen Haftmittel. Das Haftmittel
sollte stark genug sein und ausreichend gut binden, so dass, wenn ein
1 cm2 großer gewebeanhaftender Gegenstand oder
ein 1 cm2 großes Pflaster mit Hilfe des
Haftmittels an ein Organ mit einem Gewicht von etwa 200 g (wie,
in Abhängigkeit
von der Spezies, ein Herz, eine Leber oder eine Milz) angehaftet
wird, das Organ leicht über
die über
das Haftmittel auf das Organ ausgeübte Kraft bewegt, beispielsweise
rotiert, angehoben und dergleichen, oder vor einer Bewegung geschützt (stabilisiert)
werden kann. Die Haftverbindung weist üblicherweise eine Stärke von
wenigstens 1000 g in einem 90-Grad-Ablöseversuch, vorzugsweise wenigstens
1500 g, mehr bevorzugt sogar wenigstens 2000 g in diesem Test, auf.
Wie hierin verwendet, werden alle physikalischen Gewebemanipulationen
dieser Art (Rotation, Anhebung, Translation, Transposition und dgl.
oder eine Verhinderung derselben) als "Retraktion" bezeichnet, wobei jedes Verfahren zur
physikalischen Manipulation oder physikalischen Stabilisierung von
inneren Organen, Strukturen und Geweben des Körpers verwendet werden kann,
welches eine Bewegung oder die Verhinderung einer Bewegung derselben
zur Folge hat.
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Einige
bevorzugte Haftmittel werden in situ durch Reaktion von aktiven
Monomeren gebildet. Häufig
basieren diese reaktiven Monomere auf Makromolekülen, sowohl aufgrund der mechanischen Stabilität als auch
um die Toxizität
zu verringern. Diese großen
Monomere sind auch als "Makromere" bekannt. In der
vorliegenden Beschreibung werden die Bezeichnungen "Makromer" und "Monomer" jedoch nicht voneinander
unterschieden, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
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Eine
Reihe von geeigneten Haftmitteln ist detailliert in der internationalen
Patentveröffentlichung Nr.
WO 96/29370 und in den US-Patenten Nrn. 5,844,016 und 5,900,245
offenbart. Diese Dokumente offenbaren haftende Gelmaterialien, die
stark an Gewebe anhaften und sogar biologisch abbaubar sind. Die
Synthese solcher Polymere ist in dem US-Patent Nr. 5,410,016 beschrieben,
in welchem die Verwendung von biologisch abbaubaren Makromeren in
Verbindung mit Gewebe, gefolgt von einer Photopolymerisation, um
ein Gel zu bilden, beschrieben ist. Verfahren zur Herstellung von
Gelen auf Gewebeoberflächen
sind hingegen in dem US-Patent Nr. 5,573,934 beschrieben. Diese
Materialien, die detaillierter weiter unten beschrieben werden,
sind gegenwärtig
im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wobei andere im
Stand der Technik bekannte bioanhaftende Materialien auch geeignet sind.
Solche Materialien umfassen Cyanoacrylate, Poly(meth)acrylate, Polyurethane
und Protein enthaltende Klebstoffe, die Collagen und Fibrin inkorporiert haben.
Das Haftmaterial kann jedes mögliche
Haftmaterial sein, das eine geeignete Gewebeanhaftung undeine geringe
Toxizität
zeigt und kann ein Feststoff oder ein ausgehärtetes Gel sein, wobei Gele
bevorzugt sind.
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Das
Haftmittel ist vorzugsweise biologisch abbaubar, d.h. im Körper in
metabolisierbare oder ausscheidbare Komponenten abbaubar, und ist
vorzugsweise biokompatibel, d.h. nur geringfügig stimulierend in Bezug auf
Entzündungen
oder andere Gewebereaktionen.
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Zusätzlich zu
den in dem US-Patent Nr. 5,410,016 beschriebenen photopolymerisierbaren Materialien
können
Systeme zur Bildung von Haftmitteln auf Oberflächen andere im Stand der Technik
bekannte Polymere, einschließlich
der in dem US-Patent Nr. 4,938,763 von Dunn et al., den US-Patenten Nrn.
5,100,992 und 4,826,945 von Cohn et al., den US-Patenten Nrn. 4,741,872
und 5,160,745 von De Luca et al., dem US-Patent Nr. 5,527,864 von
Suggs et al. und dem US-Patent Nr. 4,511,478 von Nowinski et al.
beschriebenen Polymere, umfassen. Diese Materialien, die entweder
zu einer kovalenten Vernetzung durch eine radikalisch initiierte
Polymerisation fähig
sind oder durch bekannte chemische Modifikationen, wie diejenigen,
die in dem US-Patent Nr. 5,410,016 beschrieben sind, so erzeugt
werden können,
sind gemäß der Erfindung
bevorzugte Materialien. Zudem sind Materialien, die durch andere
Mechanismen vernetzbar sind oder die reaktive Monomere mit niedrigem
Molekulargewicht umfassen, möglicherweise
für die
Erfindung geeignet, wenn diese biokompatibel und nicht toxisch sind.
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Für einige
Anwendungen, insbesondere bei denen eine Retraktion schwerer innerer
Strukturen keine kritische Funktion darstellt, kann eine vorgebildete
Haftmittelschicht auf einem gewebeanhaftenden Gegenstand oder Pflaster
geeignet sein. Herkömmliche
druckempfindliche Haftmittel können
jedoch eine schlechte Haftung zeigen, wenn die Oberflächen schleimig
oder blutig sind. Für
kritische Anwendungen, wie operative Eingriffe am Herzen, kann der
Verlust der Haftwirkung eines Retraktors gefährlich sein und stark haftende
Haftmittel sind bevorzugt. Solche stark haftenden Haftmittel umfassen
vorzugsweise vernetzbare Gruppen, die zur Bildung von kovalenten
Bindungen mit anderen Verbindungen in Gegenwart einer wässrigen
Lösung
fähig sind.
Diese vernetzbaren Gruppen ermöglichen
eine Vernetzung der Monomere, wodurch ein Gel oder ein Feststoff entweder
nach oder unabhängig
von einer thermischen Gelbildung oder Präzipitation des Monomers gebildet
wird. Chemisch oder ionisch vernetzbare Gruppen, die im Stand der
Technik bekannt sind, können
in den Monomeren vorliegen. Die vernetzbaren Gruppen sind gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
durch Photoinitiation, um Radikale zu erzeugen, vorzugsweise mit
sichtbarer oder langwelliger ultravioletter Strahlung, polymerisierbar.
Bevorzugte vernetzbare Gruppen sind ungesättigte Gruppen, umfassend Vinylgruppen,
Allylgruppen, Cinnamate, Acrylate, Diacrylate, Oligoacrylate, Methacrylate,
Dimethacrylate, Oligo(meth)acrylate oder andere biologisch verträgliche polymerisierbare Gruppen.
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Andere
chemische Polymerisationsreaktionen, die verwendet werden können, umfassen
beispielsweise die Reaktion von Aminen oder Alkoholen mit Isocyanat
oder Isothiocyanat oder die Reaktion von Aminen oder Thiolen mit
Aldehyden, Epoxiden, Oxiranen oder zyklischen Iminen, wobei entweder das
Amin oder Thiol oder die anderen Reaktanden oder beide kovalent
mit einem Monomer verbunden sein können. Mischungen aus kovalenten
Polymerisationssystemen sind auch eingeschlossen. Sulfonsäure- oder
Carbonsäuregruppen
können
auch verwendet werden.
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Vorzugsweise,
insbesondere wenn das Haftmittel ein Hydrogel bildet, stellt wenigstens
ein Teil der reaktiven Monomere Vernetzungsmittel dar, d.h. weist
mehr als eine reaktive Gruppe auf, um die Bildung einer haftenden
Schicht und/oder eines zusammenhängenden
Hydrogels durch Vernetzung der polymerisierbaren Monomere zu ermöglichen.
Bis zu 100% der Monomere können
mehr als eine reaktive Gruppe aufweisen. Üblicherweise liegt der Prozentanteil
bei einer Synthese im Bereich von 50 bis 95%, beispielsweise im
Bereich von 60–80%.
Der Prozentanteil kann durch Zugabe von Comonomeren, die nur eine
aktive Gruppe enthalten, verringert werden. Eine niedrigere Konzentration
des Vernetzungsmittels hängt
von den Eigenschaften des jeweiligen Monomers und der Gesamtmonomerkonzentration
ab, liegt jedoch üblicherweise
bei wenigstens etwa 3% der molaren Gesamtkonzentration an reaktiven Gruppen.
Mehr bevorzugt beträgt
die Konzentration des Vernetzungsmittels wenigstens 10%, wobei höhere Konzentrationen,
wie 30 bis 90% für
eine maximale Verlangsamung der Diffusion zahlreicher Arzneimittel
günstig
sind. Ggf. kann wenigstens ein Teil der Vernetzungsfunktion durch
ein Vernetzungsmittel mit einem niedrigen Molekulargewicht bereitgestellt werden.
Ist das zuzuführende
Arzneimittel ein Makromolekül,
sind höhere
Konzentrationen von polyvalenten Monomeren (d.h. mit mehr als einer
reaktiven Gruppe) bevorzugt. Ist das Gel biologisch abbaubar, wie
es bei den meisten Anwendungen bevorzugt ist, sollten die vernetzenden
reaktiven Gruppen durch biologisch abbaubare Verbindungen voneinander
getrennt sein. Jede Verbindung, die unter in vivo-Bedingungen biologisch
abbaubar ist, ist geeignet, wie ein abbaubares Blockpolymer. Die
Verwendung von ethylenisch ungesättigten Gruppen,
die durch eine radikalische Polymerisation mit chemischen und/oder
photoaktiven Initiatoren vernetzt sind, ist als vernetzbare Gruppe
bevorzugt. Das Monomer kann auch eine kovalent an ein Monomer gebundene
ionisch geladene Gruppe enthalten, die ggf. eine Gelbildung oder
ionische Vernetzung des Monomers ermöglicht.
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Anwendungsverfahren
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
ein gewebeanhaftender Gegenstand oder ein Pflaster durch ein als "Grundieren (Priming)" bezeichnetes Verfahren,
das detaillierter in der internationalen Patentveröffentlichung
Nr. WO 96/29370 beschrieben ist, an das Gewebe angehaftet.
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Wie
hierin beschrieben, werden ein oder mehrere Initiatoren auf eine
Oberfläche
aufgebracht, um eine absorbierte Schicht zu erzeugen. "Absorbiert", wie hierin verwendet,
umfasst sowohl "absorbiert" als auch "adsorbiert". Eine Lösung aus
polymerisierbaren Molekülen,
die hierin als "Monomere" bezeichnet werden,
wird dann aufgetragen. Es gibt verschiedene Ausführungsformen dieses Anwendungsverfahrens.
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Gemäß einer
einfachen Ausführungsform werden
ein oder mehrere Initiatoren oder Komponenten eines Initiationssystems
direkt auf die Oberfläche aufgetragen
und der nicht absorbierte Überschuss wird
ggf. durch Waschen oder Blotten entfernt. Die Initiatorlösung kann
ferner ein oder mehrere polymerisierbare Monomere und andere geeignete
Formulierungsbestandteile, umfassend Aktivatoren, Coinitiatoren,
Sensibilisatoren und Comonomere, enthalten. Dann wird eine Flüssigkeit,
enthaltend die polymerisierbaren Monomere in Verbindung mit einem
oder mehreren Initiatoren oder Komponenten eines Initiationssystems
(die zu den in dem ersten Schritt absorbierten gleich oder unterschiedlich
sein können)
aufgebracht. Ist das System nicht selbst polymerisierbar, wird dann
eine Polymerisation, beispielsweise durch das Aussetzen von Licht
einer geeigneten Wellenlänge
eingeleitet.
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Der
Grundierungsschritt und der Monomerauftragungsschritt können kombiniert
werden. Wird überschüssiger Initiator
vor der Zugabe des Monomers nicht entfernt, führt die anschließende Aufbringung
des Monomers beispielsweise zu einem Einbringen des Initiators in
die Monomerschicht. Ähnlich ist
es möglich,
eine Monomerschicht enthaltend einen Initiator zu verwenden und
eine geeignete Zeitdauer abzuwarten, um die bevorzugte Absorption des
Initiators in die Oberfläche
zu ermöglichen,
wenn die Monomerschicht einen Initiator mit einer hohen Affinität für die Oberfläche enthält, wodurch
der gleiche Effekt erzielt wird.
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All
diese Verfahren können
kollektiv als Anwendung des Monomers auf eine "Initiator inkorporierende Art und Weise" beschrieben werden,
was jede Möglichkeit
der Anwendung und des Mischens einschließt, welche sowohl zu einer
absorbierten Schicht des Initiators als auch zu einer einen Initiator inkorporierenden
Schicht des Monomers, die auf einer zu beschichtenden Oberfläche vorliegen,
führt.
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Die
Initiatoren können
chemische Initiatoren, photochemische Initiatoren oder eine Kombination daraus
sein. Bei nicht photochemischen Systemen können eine reduzierende Komponente
und eine oxidierende Komponente in den zwei Teilen der Lösung, d.h.
in der Grundierungsschicht und der Beschichtungsschicht, vorliegen.
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Alternativ
dazu kann ein zweistufiges Verfahren verwendet werden, um Polymere,
insbesondere bioabsorbierbare Hydrogele, auf Gewebe zu erzeugen.
In dem ersten Schritt wird das Gewebe mit einem Initiator oder einem
Teil eines Initiatorsystems für
die Polymerisation von olefinischen (z.B. acrylischen) oder anderen
funktionellen Monomeren, ggf. mit einem Monomer in der Grundierungslösung, behandelt.
Dies erzeugt eine aktivierte Gewebeoberfläche. In einem zweiten Schritt
werden das (die) Monomer(e) und ggf. die Rückstände eines Initiatorsystems
zusammen in Kontakt mit dem aktivierten Gewebe gebracht, was zu
einer Polymerisation auf dem Gewebe führt. Ein Beispiel eines solchen
Systems ist die Kombination einer Peroxidverbindung einerseits und
eines reaktiven Ions, wie eines Übergangsmetalls,
andererseits.
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Dieses
Verfahren der spontanen Polymerisation erfordert nicht die Verwendung
einer separaten Energiequelle. Da das Polymerisationsverfahren gestartet
wird, wenn Teil 1 Teil 2 kontaktiert, stellt die Verarbeitungszeit
aufgrund der Initiation der Polymerisation überdies keinen Kernpunkt dar.
Falls erforderlich, kann Teil 1 oder Teil 2 Farbstoffe oder andere Mittel
zur Sichtbarmachung der Hydrogelbeschichtung enthalten.
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Bei
der Anwendung von photoinitiierten Verfahren, um ein Pflaster an
ein Gewebe anzuhaften, wird das Gewebe und ggf. auch das Pflaster
mit einem Photoinitiator, der ggf. auch ein polymerisierbares Material
enthält,
bestrichen (grundiert) und dann wird eine Polymerlösung, zu
der eine definierte Menge des gleichen oder eines unterschiedlichen
Photoinitiators zugegeben wurde, auf das Gewebe oder das Pflaster
aufgebracht. Das Pflaster wird entweder vor oder nach der Anwendung
der Grundierung und der Polymerlösung
auf das Gewebe aufgebracht. Infolge einer Lichtaussetzung polymerisiert
das resultierende System, wodurch im Bereich des aufgebrachten Volumens
ein Gel gebildet wird, das eine ausgezeichnete Haftung sowohl mit
dem Gewebe als auch mit dem Pflaster zeigt. Wie hierin verwendet, bezeichnet "Photoanhaften" das Anhaften eines
Gegenstands an eine Gewebeoberfläche
unter Verwendung von elektromagnetischer Strahlung, wie es beispielsweise
in der obigen Beschreibung beschrieben ist.
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Demzufolge
kann ein gewebeanhaftender Gegenstand oder ein Pflaster, ein Netz
oder eine andere Anordnung auf das Haftmittel aufgebracht werden,
welcher/welches/welche in einem flüssigen Vorhaftmittel enthalten
sein kann, das ausgehärtet
und an das Gewebe angehaftet wird und den gewebeanhaftenden Gegenstand
oder das Pflaster, das Netz oder die andere Anordnung einschließt. Ein
an den gewebeanhaftenden Gegenstand oder das Pflaster angebrachter
Streifen, Faden oder eine an den gewebeanhaftenden Gegenstand oder
das Pflaster angebrachte andere Komponente kann aus dem ausgehärteten Haftmittel
herausragen, um durch den operierenden Arzt, ggf. mit Hilfe eines
Instruments, zur Manipulation des Gewebes über das Haftmittel ergriffen
zu werden.
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Bei
jedem Haftmittelsystem, insbesondere bei einem Haftmittelsystem,
das mehr als eine Komponente enthält, können eine oder mehrere Komponenten
des Haftmittelsystems auf den gewebeanhaftenden Gegenstand oder
das Pflaster vor deren Anwendung auf das Gewebe aufgebracht werden.
Beispielsweise können
einige oder alle Komponenten eines Haftmittelsystems auf dem gewebeanhaftenden Gegenstand
oder dem Pflaster getrocknet oder lyophilisiert werden. Bei der
Anwendung auf dem Gewebe würde
Flüssigkeit
absorbiert werden, wodurch das Haftmittel wiederhergestellt wird.
Das Haftmittel könnte
dann durch einen externen Stimulus, wie Licht, oder durch endogene
chemische Reaktionen polymerisieren oder auf eine andere Art und
Weise an das Gewebe anhaften.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
das Ausmaß der
Haftung desgewebeanhaftenden Geg enstands oder des Pflasters an
das Gewebe, welches durch das Haftmittel erzeugt wird, eingestellt
werden, um beispielsweise der Belastung durch die Retraktion standzuhalten
und auch eine Entfernung durch Ablösen vom Rand her oder durch
andere nicht traumatische Entfernungstechniken zu ermöglichen.
Wird ein Ablösen
vom Rand her zur Entfernung beabsichtigt, liegt der Retraktionspunkt
(Faden, Streifen oder der Angriffspunkt der Zangen an der Haftmitteloberfläche) vorzugsweise
nahe des Mittelpunkts des gewebeanhaftenden Gegenstands oder Pflasters
oder des Haftbereichs und die Retraktionskraft sollte im Wesentlichen
senkrecht zu der Ebene des gewebeanhaftenden Gegenstands oder des
Pflasters ausgeübt
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
ein Haftpflaster innerhalb der Körperhöhle bereitgestellt
werden, das eine Sicherung des zurückgezogenen Organs oder Gewebes
durch ein an das Haftpflaster, beispielsweise über einen Faden, eine Faser
oder eine Klammer, angebrachtes Pflaster ermöglicht. Alternativ dazu könnten die
Oberflächen
eines Retraktionspflasters und eines Haftpflasters wie bei VelcroTM-Schlaufen/Haken-Verschlüssen wechselwirken.
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Biologisch
aktive Agenzien
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Gemäß einer
Ausführungsform
können
der verwendete gewebeanhaftende Gegenstand oder das verwendete Pflaster,
das Haftmittel oder beide biologisch aktive Bestandteile, wie Arzneimittel
für eine kontrollierte
lokale oder systemische Freisetzung, enthalten. Die aktiven Materialien
können
bestehende Krankheitszustände
therapieren oder für
die Auswirkungen des operativen Eingriffs selbst sorgen oder als
Hilfsmittel zu einer medizinischen Behandlung (beispielsweise Antibiotika)
oder als primäres Ziel
für eine
Behandlung (beispielsweise ein lokal zuzuführendes Gen) dienen. Eine Vielzahl
von biologisch aktiven Materialien kann umfasst sein, einschließlich passiv
funktionierender Materialien, wie Hyaluronsäure, als auch aktiver Agenzien,
wie Wachstumshormone. Alle bekannten chemischen Klassen von solchen
Agenzien sind umfasst: Proteine (umfassend Enzyme, Wachstumsfaktoren,
Hormone und Antikörper),
Peptide, synthetische organische Moleküle, anorganische Verbindungen,
natürliche
Extrakte, Nukleinsäuren,
Lipide und Steroide, Kohlenhydrate, Glykoproteine und Kombinationen davon.
Weitere Beispiele umfassen Analgetika (z.B. LidocaineTM),
Anti-Reizmittel, entzündungshemmende
Mittel (sowohl steroidal als auch nicht steroidal), Wundheilungsregulatoren,
Wachstumsfaktoren und Antagonisten und blutstillende Mittel.
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Beispiele
für eine
Verwendung bei bestimmten Anwendungen umfassen antithrombotische
Mittel (z.B. Prostacyclin und Salicylate), thrombolytische Mittel
(z.B. Streptokinase, Urokinase, Gewebeplasminogenaktivator (TPA)
und anisoylierter Plasminogen-Streptokinase-Aktivatorkomplex (APSAC)),
gefäßerweiternde
Mittel (z.B. Nitrate, Calciumkanal-blockierende Arzneimittel), entzündungshemmende
Mittel (z.B. Colchicin und alkylierende Mittel, interkalierende
Agenzien), wachstumsmodulierende Faktoren (wie Interleukine, Transformationswachstumsfaktor
8 und Congenere des Blutplättchenwachstumsfaktors, gegen
Wachstumsfaktoren gerichtete monoklonale Antikörper) und andere Agenzien,
die die lokale oder systemische physiologische Funktion oder die
Heilungsreaktion auf Organverletzungen nach einem Eingriff modulieren.
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Das
Haftmittel kann auch Zellen als Therapeutika einschließen, wie
Arzneimittelerzeugende Zellen (umfassend Wachstumsfaktoren und Inhibitoren)
oder Vorläuferzellen,
beispielsweise Vorläufer desselben
Zelltyps wie das verwickelte Organ, um Heilungsprozesse zu beschleunigen.
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Retraktionsstellen
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Die
Erfindung dient zur Retraktion jedes Organs oder inneren Gewebes.
Die Retraktion ist insbesondere bei "weichen" Organen kritisch, für die es nach Wissen des Erfinders
momentan keine wirklich zufriedenstellenden nicht schädigenden Retraktionsverfahren
gibt. Diese umfassen die Leber, die Milz, die Bauchspeicheldrüse, die
Gallenblase und die Niere, Bestandteile des Gastrointestinaltrakts,
umfassend den Magen und den Darm, Bestandteile des Urogenitaltrakts,
umfassend die Blase, den Uterus, die Eierstöcke, die Eileiter und die Hoden,
druckempfindliche Organe, wie Nervenbündel, das Rückenmark und das Gehirn, die
Lungen und die Augen und innere Bestandteile davon, sind jedoch
nicht darauf beschränkt.
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Die
Erfindung ist auch zur Retraktion oder Verlagerung von stärker muskulärem Gewebe
geeignet, bei dem eine herkömmliche
Retraktion zu Quetschungen führen
kann. Wie in dem Beispiel unten gezeigt, kann der erfindungsgemäße Retraktor
an einem schlagenden Herz angewendet werden. Andere Muskelgewebe,
die manipuliert werden können,
umfassen die Zunge, den Uterus und die Hauptblutgefäße, umfassend
die Aorta und die Vena cava. Die Erfindung kann auch zur Positionierung
einer Gewebedecke, wie der Brustkastendecke oder der Bauchdecke,
während
einer Laparoskopie oder ähnlichen Verfahren
verwendet werden. Obwohl solche Strukturen durch herkömmliche
Vorrichtungen manipuliert werden können, können die erforderlichen Vorrichtungen
verglichen mit der Erfindung sperrig und hinderlich sein.
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Die
Größe des angewendeten
gewebeanhaftenden Gegenstands oder des Pflasters wird auf die Größe des Zielorgans
oder des Zielbereichs angepasst. Beispielsweise ist ein größerer anhaftender Bereich
bei der Leber im Vergleich zur Milz bevorzugt. Alternativ dazu kann
die Haftstärke
der Haftbindung an das Gewebe durch Beeinflussung des Haftmittels
oder der Anwendungsmethodik variiert werden. Für kleine Komponenten, beispielsweise
im Auge, Innenohr oder in den Eierstöcken ist der erforderliche
Bereich des Haftmittels klein und es kann ausreichend sein, einen
verknoteten oder zu einer Schleife gelegten Faden als Retraktionskomponente anzuhaften
oder die Kraft direkt auf das Haftmittel ohne ein Verstärkungsmittel
einwirken zu lassen. Es gibt keine scharfe untere Grenze in Bezug
auf die Größe des angewendeten
Haftmittelbereichs, der für die
Mikrochirurgie geeignet sein könnte.
Andererseits kann beispielsweise bei einer Retraktion der Bauchdecke,
z.B. bei minimal-invasiven operativen Eingriffen, ein relativ großer Bereich
der Haut mit verstärkten
Haftmitteln angehaftet werden, um die Retraktionskraft weit über die
relativ spröde
Epidermis zu verteilen.
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Beispiel
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Die
Art der Erfindung wird klar durch ein Arbeitsbeispiel gezeigt. Die
Technik wurde angewendet, um das schlagende Herz eines lebenden
Hundes zu manipulieren. Eine Grundierungslösung, die auf einen physiologischen
pH-Wert gepuffert war und 50 ppm Eosin Y, 0,10 M neutralen Triethanolamin(TEA)-Puffer
und 10% eines polymerisierbaren Makromers (das ein Polyethylenglykolgerüst (3500 MW)
mit etwa fünf
daran angelagerten Lactatresten und Acrylsäureesterkappen an den Enden
enthielt) enthielt, wurde auf einen gewebeanhaftenden Gegenstand,
insbesondere einen Bereich von 2 cm × 4 cm eines 2 cm × 6 cm großen Polyester(MersileneTM)-Netzpflasters,
und auch auf die epikardiale Oberfläche des LV-Apex eines schlagenden
Hundeherzes, das durch Thorakotomie freigelegt war, aufgetragen.
Eine Schicht aus einem abdichtenden Prepolymers (20% 35.000 MW PEG
mit Trimethylencarbonatbindungen und Acrylatkappen an den Enden), das
ebenfalls Eosin Y und TEA-Puffer enthielt, wurde über die
Grundierung auf dem Herzen aufgetragen. Das Netz wurde auf das beschichtete
Gewebe aufgebracht und eine Schicht des Dichtmittels wurde auf die
Netz/Gewebe-Oberfläche
aufgetragen. Zwei 20-Sekunden-Pulse
sichtbares Licht (etwa 500 mW) wirkten auf die Schichtstruktur ein,
um diese zu vernetzen, wodurch eine Hydrogelschicht auf der Oberfläche des
Gewebes gebildet wurde, in der das Netz eingebettet vorlag. Das
Gel war, wie erwartet, sowohl stark haftend in Bezug auf die Gewebeoberfläche als auch
das Netz.
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Der
freie Bereich des Netzes (2 × 2
cm) wurde dann mit einem herkömmlichen
mechanischen Retraktor gepackt und verwendet, um das schlagende
Herz aus dem geöffneten
Perikardium anzuheben, wobei der Apex nach oben zeigte. Der Retraktor wurde
dann gelöst
und ein Faden wurde durch die Gel/Netz-Struktur (jedoch nicht das
Gewebe) hindurch geführt
und ebenso verwendet, um das Herz zurückzuziehen. Das Herz schlug
während
der Anwendung und der Retraktion normal.
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Das
Haftgel, das verwendet wurde, um das Netz an die Herzoberfläche anzuhaften,
bestand aus einem Material, das als Gewebedichtmittel entwickelt wurde
und detaillierter in der internationalen Patentveröffentlichung
Nr. WO 96/29370 offenbart ist. Die Prepolymere wurden gemäß dem US-Patent
Nr. 5,410,016 synthetisiert.
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Die
Fähigkeit,
ein schlagendes Herz während
eines operativen Eingriffs, ohne Wunden an dem Herzmuskel zu erzeugen,
zu manipulieren, ist bei praktisch allen Herzoperationen, insbesondere bei
minimal-invasiven Eingriffen und insbesondere bei Herz-Bypass-Operationen,
wichtig. Arterien, die versetzt werden müssen, können auf der Hinter("Rück")-Seite des Herzens angeordnet werden, was
eine anhaltende Retraktion für
einen Zugang zu diesen Bereichen erfordert.