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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine keramische Verbundstruktur und
ein Verfahren zur Herstellung dieser.
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2. Beschreibung des Stands
der Technik
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Heutzutage
werden elektrostatische Haltevorrichtungen zum Anziehen und Halten
von Halbleiterwafern beim Umlagern, der Belichtung, dem Unterziehen
einer Filmausbildungsbehandlung, etwa CVD oder Sputtern, einer-
Feinbearbeitungs-, Reinigungs-, Ätz-
oder Chipsägebehandlung
verwendet. Dichte Keramikmaterialien sind als Substrate für derartige
elektrostatische Haltevorrichtungen bekannt. Insbesondere bei einer
Halbleiter-Herstellungsvorrichtung wird häufig ein korrosives Gas auf
Halogenbasis, etwa ClF3, CF4,
NF3, als Ätz- oder Reinigungsgas verwendet.
Um den Halbleiterwafer rasch zu erhitzen und abzukühlen, während er
von einem solchen Substrat gehalten wird, ist es erwünscht, dass
das Substrat der elektrostatischen Haltevorrichtung eine hohe Wärmeleitfähigkeit
aufweist. Zudem ist es erwünscht,
dass das Substrat eine solche Temperaturwechselbeständigkeit
aufweist, dass es durch rasche Temperaturänderungen nicht zerstört wird. Dichtes
Aluminiumnitrid und Aluminiumoxid weisen eine hohe Korrosionsbeständigkeit
gegenüber
dem obgenannten korrosiven Gas auf Halogenbasis auf.
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Auf
dem Gebiet der Halbleiter-Herstellungsvorrichtungen werden in der
Praxis Aufnehmer mit eingebauten Hochfrequenzelektroden zur Erzeugung
von Plasma verwendet. Im Bereich solcher Vorrichtungen zur Erzeugung
elektrischer Hochfrequenzspannung wird eine Metallelektrode in einem
Substrat aus Aluminiumnitrid oder dichtem Aluminiumoxid eingebettet.
Zudem werden im Bereich der Halbleiter-Herstellungsvorrichtungen
Keramikheizvorrichtungen verwendet, bei denen ein Metallwiderstand
in einem Substrat aus Aluminiumnitrid oder Aluminiumoxid eingebettet
wird, um die Temperatur des Wafers bei jedem der Vorgänge zu regeln.
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Bei
diesen Vorrichtungen ist es erforderlich, dass die Metallelektrode
in dem aus Aluminiumnitrid oder dergleichen hergestellten Substrat
eingebettet ist und dass die Metallelektrode mit einem externen
elektrischen Spannungsversorgungsverbinder elektrisch gekoppelt
wird. Aus diesem Grund ist aber ein Kopplungsabschnitt einem Wärmezyklus
zwischen extrem hohen Temperaturen und niedrigen Temperaturen in
einer oxidativen Atmosphäre
und weiters in einer korrosiven Gasatmosphäre ausgesetzt. Ein solcher
Verbundabschnitt soll über
lange Zweit hinweg selbst unter solchen schwierigen Bedingungen
eine hohe Verbindungsfestigkeit und hervorragende elektrische Kopplungsleistung
aufweisen.
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Die
Erfinder haben die obgenannten Kopplungsstrukturen über lange
Zeit studiert. Beispielsweise offenbarte die japanische Patentanmeldung
Nr. 8-24.835 (veröffentlicht
als JP-A-08-277171) die Kopplung der Spitze eines elektrischen Spannungsversorgungsverbinders
mit einer Metallelektrode in einem Aufnehmer durch ein Hartlötmaterial
aus einer Al-Legierung, ein Hartlötmaterial aus einer Cu-Legierung
oder ein Hartlötmaterial
aus einer Ni-Legierung, die alle korrosionsbeständig sind. Weiters wird in
der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 8-277.173 (JP-A-8-277.173) vorgeschlagen,
eine Maschen- oder Netzmetallelektrode in AlN-Keramik einzubetten,
während
ein Teil der Maschen- oder Netzmetallelektrode freiliegt, und den freiliegenden
Maschen- oder Netzabschnitt und die AlN-Keramik an einer Spitzenfläche des
elektrischen Spannungsversorgungsverbinders hartzulöten. Bei
den obgenannten Verfahren bieten die vorgeschlagenen Hartlötmethoden
eine hohe Korrosionsbeständigkeit
gegenüber
dem korrosiven Gas auf Halogenbasis und dessen Plasma. Zudem haben
die Erfinder in der japanischen Patentanmeldung Nr. 9-12.769 (entspricht
der US-A Nr. 5.995.357) eine spezielle Verbundstruktur für die Verbindung
von Verbinder und Metallelektrode vorgeschlagen, die eine hohe Verbindungsfestigkeit
hervorragende Leistung in Bezug auf die Leitfähigkeit beibehalten kann, selbst
wenn an diese hohe Temperaturen oder Temperaturwechsel unter oxidativer
Atmosphäre angelegt
werden.
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Diese
oben aufgeführten
Verfahren sind sehr effektiv. Bei weiteren Untersuchungen haben
die Erfinder jedoch herausgefunden, dass in einem extremen Fall
die folgen den Nachteile zu Tage treten. Eine Molybdän-Widerstandsheizvorrichtung
und eine Molybdän-Anschlussklemme
wurden in eine Keramikheizvorrichtung eingebettet und die Anschlussklemme
am elektrischen Spannungsversorgungsverbinder unter Verwendung eines
Hartlötmaterials
aus aktivem Silber hartgelötet.
In diesem Fall korrodierte der Molybdän-Anschluss, wenn die Heizvorrichtung
lange Zeit bei beispielsweise 700 °C betrieben wurde. In einem
Extremfall brach die Verbundstruktur, oder eine Verbindung mit einem
niedrigen Schmelzpunkt sickerte an einer Oberfläche der Heizvorrichtung durch
und verursachte ein schlechtes Isolationsverhalten. Außerdem bewegte
sich eine Silberkomponente zu einer Oberfläche der Heizvorrichtung aufgrund
der Migration unter Gleich- oder Wechselstrombedingungen und führte ebenfalls
zu einem schlechten Isolationsverhalten.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine keramische Verbundstruktur
sowie ein Verfahren zu deren Herstellung bereitzustellen, bei der
die Korrosion eines eingebetteten Elements sowie ein schlechtes Isolationsverhalten
aufgrund des Durchsickerns einer Verbindung mit einem niedrigen
Schmelzpunkt an einer Oberfläche
eines Keramikelements oder aufgrund der Migration einer Metallkomponente
verhindert werden, selbst wenn sie bei einem Betrieb langer Dauer
in einem Hochtemperaturbereich einer oxidativen Atmosphäre, etwa
Luft, ausgesetzt ist.
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Gemäß der Erfindung
ist eine keramische Verbundstruktur wie in Anspruch 1 dargelegt
bereitgestellt.
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Zudem
ist gemäß der Erfindung
ein Verfahren zur Herstellung einer keramischen Verbundstruktur
wie in Anspruch 6 dargelegt bereitgestellt.
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Die
Erfinder haben die Ursachen für
die Korrosion und das schlechte Isolierverhalten der Molybdän-Anschlussklemme
untersucht. Bei dieser Untersuchung wurde herausgefunden, dass eine
geringe Menge an oxidativer Atmosphäre, etwa Luft, die aus einem
hartgelöteten
Abschnitt austritt, zum Molybdän-Anschluss gelangt
und Molybdän
oxidiert, um Molybdäntrioxid
zu bilden, und dass das so gebildete Molybdäntrioxid mit Silber reagiert,
um die Oxidverbindung AgMoO4 zu bilden,
die einen niedrigen Schmelzpunkt aufweist. Diese niedrigschmelzende
Verbindung sorgt für
die weitere Korrosion von Molybdän,
was einen Widerstandsanstieg oder, in extremen Fällen, zu einem Bruch des Verbindungsabschnitts
führt.
Zudem sickerte diese Verbindung mit niedrigem Schmelzpunkt an einer
Oberfläche
des Keramikelements durch und sorgte dort für ein schlechtes Isolationsverhalten.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung hat der Erfinder eine Struktur entwickelt, bei der ein
Teil des eingebetteten Elements einer Verbindungsoberfläche des
Keramikelements ausgesetzt ist, der mit der Verbindungsschicht in
Kontakt steht, um einen Metallaussetzabschnitt auszubilden; das
Keramikelement und der Metallaussetzabschnitt jeweils über die
Verbindungsschicht mit dem Metallelement verbunden sind; und die
Verbindungsschicht hauptsächlich
aus einem oder mehreren aus der aus Gold, Platin und Palladium bestehenden Gruppe
ausgewählten
Metallen hergestellt ist. In diesem Fall wurden das Keramikelement
und das eingebettete Element fest mit dem externen Metallelement
verbunden, wodurch es möglich
wurde, eine Abnahme der Verbindungsfestigkeit und eine Abnahme des
Isolationswiderstands zu verhindern. Zudem stellte sich heraus, dass
unter Gleich- oder Wechselstrom keine Migration ausgelöst wird,
da die Verbindungsschicht aus einem oder mehreren aus der aus Gold,
Platin und Palladium bestehenden Gruppe ausgewählten Metallen hergestellt
ist.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform einer Verbundstruktur
gemäß der Erfindung
zeigt;
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2 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Formkörper 10 veranschaulicht,
in dem eine Metallelektrode 3 und ein Formkörper 11,
hergestellt aus einem gesinterten Pulverkörper, eingebettet sind;
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3 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand abbildet, in dem ein
Loch 4 in einem Substrat 2 ausgebildet und ein
Anschluss-Hauptkörper 5 dem
Loch 4 ausgesetzt ist;
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4 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht,
die die nähere
Umgebung des Anschlusses 14 veranschaulicht;
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5 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand vor der Herstellung
der in 1 dargestellten Verbundstruktur veranschaulicht;
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6a ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand vor dem Stapeln eines
Hartlötmaterials 42 und einer
aktiven Metallfolie 43 abbildet; und 6b ist
eine Querschnittsansicht, die ein Hartlötmaterial 45 zeigt;
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7 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand vor der Herstellung
der Verbundstruktur unter Verwendung eines Anschlusses 47 veranschaulicht;
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8 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Verbundstruktur abbildet, bei
der ein Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung und ein elektrisches
Spannungsversorgungselement 8 nicht direkt verbunden sind;
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9 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in dem ein dichter
Körper 32 im
Substrat 2 eingebettet ist;
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10 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Verbundstruktur veranschaulicht,
in der ein röhrenförmiges,
atmosphärenabschirmendes
Element 33, das einen oxidativen Film 35 aufweist,
verwendet wird;
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11 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Verbundstruktur abbildet, in
der ein atmosphärenabschirmendes
Element 37, das den oxidativen Film 35 aufweist,
verwendet wird; die 12a, 12b und 12c sind Querschnittsansichten, die jeweils ein
Herstellungsverfahren für
das atmosphärenabschirmende
Element 33 bzw. 37 zeigen; und
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13 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Verbundstruktur abbildet, bei
der der Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung direkt mit dem
Substrat 2 und der Elektrode 3 verbunden ist.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Als
keramisches Element gemäß der vorliegenden
Erfindung kann beispielsweise eine Heizvorrichtung, in der eine
Widerstandsheizvorrichtung in einem Keramiksubstrat eingebettet
ist, eine elektrostatische Haltevorrichtung, in der eine Elektrode
für die
elektrostatische Haltevorrichtung in einem Keramiksubstrat eingebettet
ist, eine Heizvorrichtung mit einer elektrostatischen Haltevorrichtung,
in der eine Widerstandsheizvorrichtung und eine Elektrode für die elektrostatische
Haltevorrichtung in einem Keramiksubstrat eingebettet sind, eine
Elektrodenvorrichtung zur Hochfrequenzerzeugung, in der eine Elektrode
zur Plasmaerzeugung in einem Keramiksubstrat eingebettet ist, und
eine Elektrodenvorrichtung zur Hochfrequenzerzeugung, in der eine
Elektrode zur Plasmaerzeugung und eine Widerstandsheizvorrichtung
in einem Keramiksubstrat eingebettet sind, aufgeführt werden.
Bei diesen obgenannten Keramikelementen ist es erforderlich, eine
elektrische Spannungsversorgung zur Speisung der Elektrode im Keramikelement
mit elektrischer Spannung anzuordnen.
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Im
Fall der Verwendung einer Metallelektrode als eingebettetes Element
ist es bevorzugt, eine Metallelektrode in Form eines planaren, massiven
Metallelements zu verwenden. Hierin bezeichnet der Begriff "planares, massives
Metallelement" nicht
nur einen planaren, einstückigen
Metallformkörper,
sondern auch einen Draht oder einen planaren Körper, der spiral- oder zickzackförmig angeordnet
ist.
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Da
die Metallelektrode gemeinsam mit Keramikpulvern, etwa mit Aluminiumoxidpulvern
oder Aluminiumnitridpulvern gesintert wird, ist es normalerweise
bevorzugt, die Metallelektrode aus einem Metall mit einem hohen
Schmelzpunkt auszubilden. Als solch hochschmelzende Metalle können Tantal,
Wolfram, Molybdän, Platin,
Rhenium, Hafnium und Legierungen dieser aufgeführt werden. Vom Standpunkt
des Verhinderns der Verschmutzung des Halbleiters sind Tantal, Wolfram,
Molybdän
und Legierungen dieser bevorzugt.
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Als
planares, massives Element können
die folgenden erwähnt
werden:
- (1) Ein aus einer dünnen Platte hergestelltes planares,
massives Element.
- (2) Ein planares, massives Elektrodenelement, in dem eine Vielzahl
an kleinen Öffnungen
ausgebildet ist. Dies umfasst ein aus einem planaren Material mit
mehreren kleinern Löchern
hergestelltes massives Element sowie ein netzartiges, massives Element.
Als planares Element mit zahlreichen kleinern Löchern kann ein gestanztes Metall
erwähnt
werden.
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Das
eingebettete Element ist aus einem Metall, das zumindest Molybdän umfasst,
ausgebildet. Ein solches Metall ist beispielsweise reines Molybdän oder eine
Legierung aus Molybdän
und einem anderen Metall. Als Metall zur Bildung einer Legierung
mit Molybdän
wird bevorzugt Wolfram, Kupfer, Nickel und Aluminium verwendet.
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In
der vorliegenden Erfindung ist ein Hauptbestandteil der Verbindungsschicht
ein oder mehrere aus der aus Gold, Platin und Palladium bestehenden
Gruppe ausgewählte
Metalle. Dieses Metall ist in der Verbindungsschicht mit mehr als
50 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Metall in der Verbindungsschicht,
enthalten. Es ist bevorzugt, dass dieser Gehalt mehr als 70 Gew.-%,
noch bevorzugter mehr als 80 Gew.-% ausmacht. Von diesen ist hinsichtlich
der Oxidationsbeständigkeit
die Verwendung von Gold am stärksten
bevorzugt.
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In
der Verbindungsschicht ist es bevorzugt, ein oder mehrere aktive
Metalle einzusetzen, die aus der aus Titan, Zirkonium, Hafnium,
Vanadium, Niob und Magnesium bestehenden Gruppe ausgewählt sind.
In diesem Fall ist es möglich,
die Hafteigen schaften und die Verbindungsfestigkeit der Verbindungsschicht
in Bezug auf das Keramikelement zu verbessern.
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Es
ist möglich,
in der Verbindungsschicht eine oder mehrere Drittkomponenten zu
verwenden, die aus der aus Si, Al, Cu und In bestehenden Gruppe
ausgewählt
sind.
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Beträgt der Zusammensetzungsanteil
an aktivem Metall unter 0,3 Gew.-%, so nimmt die Benetzbarkeit der
Verbindungsschicht ab, sodass in einigen Fällen eine wirksame Verbindung
nicht mehr möglich
ist. Beträgt der
Zusammensetzungsanteil an aktivem Metall hingegen mehr als 20 Gew.-%,
so wird eine Reaktionsschicht an der Verbindungsgrenzfläche so große, dass
sich in einigen Fällen
Risse bilden können.
Deshalb ist es bevorzugt, den Gesamtzusammensetzungsanteil an aktivem
Metall in einem Bereich von 0,3 bis 20 Gew.-% festzulegen. Beträgt außerdem der
Gesamtzusammensetzungsanteil der Drittkomponente mehr als 50 Gew.-%, so
nimmt die intermetallische Verbindung zu, und in einem extremen
Fall entsteht so ein Riss an der Verbindungsgrenzfläche. Deshalb
ist es bevorzugt, den Gesamtzusammensetzungsanteil der Drittkomponente
auf einem Bereich von nicht mehr als 50 Gew.-% festzulegen.
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Zudem
ist es bevorzugt, 5 bis 50 Gew.-% Nickel in der Verbindungsschicht
zu integrieren. In diesem Fall ist es möglich, ein übermäßiges Schmelzen der Verbindungsschicht
zu reduzieren, wenn das Metallelement aus Nickel oder einer Nickellegierung
hergestellt ist. Dadurch ist es möglich, die Dichtungseigenschaften eines
eingebetteten Anschlusses nach dem Verbinden zu verbessern. Werden
zudem ein oder mehrere aus der aus Gold, Platin und Palladium bestehenden
Gruppe ausgewählte
Metalle vor dem Verbinden des Metallelements und des Anschlusses
auf einer Oberfläche
des Anschlusses aufgetragen (dieser Schritt wird als Vorbeschichtungsvorgang
bezeichnet und das Material, das im Vorbeschichtungsvorgang verwendet
wird, wird als Vorbeschichtungsmaterial bezeichnet), so stellt sich
heraus, dass die Benetzbarkeit der Verbindungsschicht während des
Verbindens verbessert wird und zudem auch die Dichtungseigenschaften
eines eingebetteten Anschlusses nach dem Verbinden verbessert wird.
Als Verfahren zur Durchführung
des Vorbeschichtungsvor gangs sind eine Wärmebehandlung bei einer Temperatur,
die über
dem Schmelzpunkt des Vorbeschichtungsmaterials liegt, Plattieren
oder Sputtern möglich.
Wird eine Wärmebehandlung
durchgeführt,
so dringt das Vorbeschichtungsmaterial nicht nur in die Oberfläche des
Anschlusses, sondern auch in die Grenzfläche des Keramikelements, das
zum eingebetteten Anschluss benachbart ist, ein, sodass es möglich ist,
die Oxidationsbeständigkeit
zu verbessern.
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Insbesondere
bei einer Verbundstruktur, bei der eine Metallelektrode und ein
aus Molybdän
oder einer Molybdänlegierung
hergestellter Anschluss in einem Keramikelement eingebettet sind,
ein Aussetzanschnitt des Anschlusses einer Verbindungsoberfläche des
Keramikelements ausgesetzt ist und das Metallelement über eine
Verbindungsschicht mit dem Aussetzabschnitt des Anschlusses und
einer Oberfläche
des Keramikelements verbunden ist, korrodiert der Anschluss außergewöhnlich stark.
Die vorliegende Erfindung kann insbesondere auf eine solche Verbundstruktur
angewendet werden.
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In
der vorliegenden Erfindung ist es möglich, eine Verbundstruktur
anzuwenden, bei der ein röhrenförmiges,
atmosphärenabschirmendes
Element in einem Loch eingeführt
ist, das in einem Keramikelement bereitgestellt ist, ein elektrisches
Spannungsversorgungselement und ein Leiter mit niedriger Wärmeausdehnung zur
Belastungssenkung im Inneren des röhrenförmigen, atmosphärenabschirmenden
Elements eingeführt sind
und der Leiter mit niedriger Wärmeausdehnung
und das röhrenförmige, atmosphärenabschirmende
Element mit einem eingebetteten Element verbunden sind. In diesem
Fall weist die Verbundstruktur im Vergleich zu anderen Verbundstrukturen
hervorragende Eigenschaften der Wärme- und Korrosionsbeständigkeit
auf, und es ist möglich,
eine hohe Verbindungsfestigkeit und gute Leitfähigkeit selbst bei Anlegung
von Temperaturwechselbeanspruchungen unter oxidativer oder korrosiver
Atmosphäre
beizubehalten.
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Hierin
in Folge wird die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert werden.
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1 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform einer Verbundstruktur
gemäß der Erfindung
zeigt. Eine aus einem Metallnetz oder -maschen hergestellte Elektrode 3 ist
in einem fast scheibenförmigen
Keramiksubstrat 2, das eine Halbleiterwafer-Anordnungsseite 2a und
eine Rückseite 2b aufweist,
eingebettet.
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Ein
Loch 4 ist im Substrat an einer Seite der Rückseite 2a ausgebildet.
Die netzartige Elektrode 3 ist im Substrat 2 eingebettet,
und ein aus Molybdän
oder einer Molybdänlegierung
hergestellter Anschluss ist ebenfalls in diesem eingebettet. Der
Anschluss 14 umfasst einen Hauptkörper 5 und einen Film 15,
der aus einem oder mehreren aus der aus Gold, Platin und Palladium
bestehenden Gruppe ausgewählten
Metallen hergestellt ist und der einen Teil der Oberfläche des
Hauptkörpers 5 bedeckt.
Der Hauptkörper 5 des
Anschlusses 14 kann aus einem aus Molybdän oder einer
Molybdänlegierung
hergestellten massiven Körper
oder aus einem gesinterten Körper
aus entsprechenden Molybdän-
oder Molybdänlegierungspulvern
gebildet sein. Eine Oberfläche 5a des
Anschlusses 14 ist einer Bodenfläche 4a des Lochs 4 ausgesetzt,
während
die andere Oberfläche 5b des
Anschlusses 14 die Metallelektrode 3 berührt. Bezugszeichen 5c kennzeichnet
eine Seitenfläche
des Anschlusses 14.
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In
dieser Ausführungsform
ist ein röhrenförmiges,
atmosphärenabschirmendes
Element 9 im Loch 4 eingeführt. Ein kleiner Spalt 18 ist
zwischen einer Außenumfangsfläche 9a des
atmosphärenabschirmenden Elements 9 und
einer Innenumfangsfläche
des Lochs 4 angeordnet. Ein Leiter 7 mit niedriger
Wärmeausdehnung,
der beispielsweise scheibenförmig
ist, ist in einem unteren Innenraum des atmosphärenabschirmenden Elements 9 platziert.
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Eine
untere Oberfläche 7b des
Leiters 7 mit niedriger Wärmeausdehnung ist gasdicht
mit der Bodenoberfläche 4a des
Lochs 4 und mit dem Anschluss 14 mithilfe einer
Verbindungsschicht 12, die erfindungsgemäß vorzugsweise
aus einem Hartlötmaterial
hergestellt ist, verbunden. Zudem ist eine untere Oberfläche 9d des
atmosphärenabschirmenden
Elements 9 mithilfe der Verbindungsschicht 12 mit
der Bodenoberfläche 4a des
Lochs 4 verbunden.
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Ein
elektrisches Spannungsversorgungselement 8 umfasst ein
Körperelement 8b außerhalb
eines Keramikelements 1, einen ringförmigen Flanschabschnitt 8c und
einen Endabschnitt 8d, wobei der Endabschnitt 8d im
atmosphärenabschirmenden
Element 9 untergebracht ist. Ein kleiner Spalt 19 ist
zwischen einer Innenumfangsoberfläche 9b und dem Leiter 7 mit
niedriger Wärmeausdehnung
und dem Endabschnitt 8d angeordnet. Eine leitfähige Verbindungsschicht 6B,
die vorzugsweise aus einem Hartlötmaterial
hergestellt ist, ist zwischen einer oberen Oberfläche 9c des
atmosphärenabschirmenden
Elements 9 und dem Flanschabschnitt 8c ausgebildet.
Zudem ist eine leitfähige
Verbindungsschicht 6A zwischen einer Endoberfläche 8a des
elektrischen Spannungsversorgungselements 8 und einer oberen
Oberfläche 7a des
Leiters 7 mit niedriger Wärmeausdehnung ausgebildet.
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In
der vorliegenden Erfindung ist der Leiter 7 mit niedriger
Wärmeausdehnung
ein Leiter, der aus einem Material mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten
von zumindest nicht mehr als 8,0 × 10–6/°C bei 400 °C oder weniger
hergestellt ist. Als Material für
den Leiter mit niedriger Wärmeausdehnung
wird bevorzugt Molybdän,
Wolfram, eine Molybdän-Wolfram-Legierung,
eine Wolfram-Kupfer-Nickel-Legierung und Kovar verwendet. Als Material
für das
atmosphärenabschirmende
Element wird bevorzugt reiner Nickel, eine wärmebeständige Legierung auf Nickelbasis,
Gold, Platin und Legierungen dieser verwendet. Als Material für das elektrische
Spannungsversorgungselement 8 wird bevorzugt ein Material
mit hoher Korrosionsbeständigkeit
gegenüber
der Atmosphäre
verwendet. Spezifisch sind reiner Nickel, eine wärmebeständige Legierung auf Nickelbasis,
Gold, Platin, Silber und Legierungen dieser bevorzugt.
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Funktionen
und Wirkungen einer solchen Verbundstruktur werden nun in erster
Linie anhand von 1 erläutert werden. Als Material
für das
Spannungsversorgungselement 8 wird vorzugsweise ein oxidationsbeständiges Metall
verwendet. Im Allgemeinen weist ein solches Metall einen großen Wärmeausdehnungskoeffizienten
auf, sodass durch den Wärmeausdehnungsunterschied
zwischen dem Metall und dem Keramikelement eine große Beanspruchung
erzeugt wird. Aus diesem Grund nimmt, wenn das Spannungsversorgungselement 8 direkt
an das Keramiksubstrat 2 hartge lötet wird, die Verbindungsfestigkeit
aufgrund des Wärmeausdehnungsunterschieds
zwischen den beiden eher ab. Um dies zu verbessern, wird ein Leiter 7 mit niedriger
Wärmeausdehnung
zwischen dem Spannungsversorgungselement 8 und dem Keramikmaterial
angeordnet, um die Wärmebeanspruchungsdifferenz
zwischen diesen zu reduzieren.
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Allerdings
oxidieren Metalle mit niedrigem Wärmeausdehnungskoeffizienten,
wie etwa Molybdän, Wolfram
und Molybdän-Wolfram-Legierungen
im Allgemeinen recht leicht. Wird also der Leiter 7 mit
niedriger Wärmeausdehnung
bei hohen Temperaturen mit einer oxidativen Atmosphäre in Berührung gebracht,
so oxidiert der Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung
sofort, wodurch die Verbindungsfestigkeit abnimmt und der elektrische
Widerstand ansteigt. Daher war es schwierig, ein Metall mit niedrigem
Wärmeausdehnungskoeffizienten
als Material für
den Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung zu verwenden.
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Es
wird angenommen, dass im alternativen Falle einer Herstellung des
Leiters 7 mit niedriger Wärmeausdehnung aus einem isolierenden,
belastungssenkenden Material, etwa Isolierkeramik, wie beispielsweise Aluminiumoxid,
Aluminiumnitrid usw., das Problem der Oxidation des Leiters 7 mit
niedriger Wärmeausdehnung
nicht eintritt. In diesem Fall liegt aber das belastungssenkende
Material außerhalb
des Stromflussdurchlasses, und das belastungssenkende Material kann
mit dem im Keramiksubstrat angeordneten Metallelement nicht elektrisch
verbunden werden. Deshalb ist das Ausmaß an elektrischer Leistung,
die dem Metallelement im Inneren des Substrats zugeführt werden
kann, eingeschränkt.
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Im
Gegensatz dazu ist gemäß der Verbundsstruktur
der vorliegenden Erfindung ein Bereich der Verbindung zwischen dem
Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung und dem Anschluss-Hauptkörper 5 groß, und der
Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung stellt in diesem
Verbindungsbereich die Verbindung des Stromflussdurchlasses her.
Demnach kann einfach ein großer
Strom, beispielsweise 30 Ampere, fließen.
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Zudem
ist das röhrenförmige, atmosphärenabschirmende
Element 9 im Loch 4 angeordnet und installiert,
während
der Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung in einem unteren
Abschnitt des Innenraums des atmosphärenabschirmenden Elements 9 angeordnet
ist, und der Endabschnitt 8d des Spannungsversorgungselements 8 ist
oberhalb des Leiters mit niedriger Wärmeausdehnung eingeführt. Somit
ist es möglich, die
Umfangsoberflächenseite
des Leiters 7 mit niedriger Wärmeausdehnung mit dem atmosphärenabschirmenden
Element 9 vollständig
zu ummanteln und zu schützen.
Außerdem
ist es möglich,
das Spannungsversorgungselement 8 am Leiter mit niedriger
Wärmeausdehnung
anzuordnen und dessen nahe Umgebung mit dem atmosphärenabschirmenden
Element 9 zu ummanteln.
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In
der Folge wird die Länge
des in die oxidative Atmosphäre
eindringenden Durchlasses bis zum Leiter 7 mit niedriger
Wärmeausdehnung
sehr lang. Gleichzeitig ist das Spannungsversorgungselement 8 mittels
der leitfähigen
Verbindungsschicht 6B mit dem atmosphärenabschirmenden Element 9 verbunden,
und dieser Verbindungsabschnitt wird gasdicht gehalten. Somit kann
die Isolierung des Leiters 7 mit niedriger Wärmeausdehnung
von der oxidativen Atmosphäre
vollständig
gewährleistet
werden.
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Weiters
sind gemäß dieser
Ausführungsform
zwei Stromflussdurchlässe
vorhanden: einer ist ein Stromflussdurchlass, der durch den Endabschnitt 8d des
Spannungsversorgungselements 8, die leitfähige Verbindungsschicht 6B und
den Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung tritt; der andere
ist ein Stromflussdurchlass, der durch den Flanschabschnitt 8c,
die leitfähige
Verbindungsschicht 6B, das atmosphärenabschirmende Element 9 und
die Verbindungsschicht 12 tritt. In diesem Fall kann die
Höhe der
elektrischen Leistung, die der Elektrode 3 zugeführt wird,
stärker
erhöht
und stabilisiert werden.
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Um
eine solche Verbindungsstruktur zu erhalten, wird ein aus Keramikausgangsmaterialien
hergestellter Formkörper 10,
vorzugsweise wie der in 2 gezeigte, gefertigt und gesintert.
In diesem Formkörper 10 sind
eine netzartige Metallelektrode 3 und ein geformtes Metallpulver 11 zur
Ausbildung eines gesinterten, pulvrigen Form körpers eingebettet. In 2 entsprechen
die Bezugszeichen 10a und 10b der Halbleiter-Anordnungsseite
und deren Rückseite.
Wenn der Formkörper 10 gesintert
wird, wird gleichzeitig auch der pulvrige Formkörper 11 gesintert,
um den Anschluss-Hauptkörper 5 zu
erhalten.
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Danach
wird das Loch 4 im gesinterten Formkörper 10 von der Seite
der Rückseite 2b aus
mithilfe einer Schleifvorrichtung ausgebildet, wie in 3 dargestellt
ist. In diesem Fall wird eine Metallfolie 13, die aus Gold,
Platin oder Palladium hergestellt ist, vorzugsweise auf der Oberfläche 5a des
Anschluss-Hauptkörpers 5 angeordnet
und erhitzt, um den Anschluss zu erhalten, der in 4 vergrößert dargestellt
ist. Beim Anschluss 14 ist die Oberfläche 5a des Anschlusskörpers 5 mit
einem Film 15 bedeckt, und der Film 15 ist weiters in
einen Teil eines kleinen Spalts zwischen der Seitenfläche 5c des
Anschlusses 5 und dem Keramikmaterial eingeführt.
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Danach
werden, wie in 5 dargestellt ist, ein Material 16 für die Verbindungsschicht,
den Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung, das röhrenförmige, atmosphärenabschirmende
Element 9, Materialien 40A und 40B für die Verbindungsschicht
und das elektrische Spannungsversorgungselement 8 im Loch 4 angeordnet
und unter nicht-oxidativen Bedingungen erhitzt, um die in 1 dargestellte
Verbundstruktur zu erhalten. Nicht-oxidative Bedingungen bedeutet
eine Vakuumatmosphäre
oder eine nicht-oxidative Atmosphäre (vorzugsweise eine inerte
Atmosphäre).
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Das
Material 16 für
die Verbindungsschicht, die zwischen der Bodenfläche 4a und dem Leiter 7 mit niedriger
Wärmeausdehnung
als Metallelement angeordnet ist, weist vorzugsweise eine Struktur
auf, in der ein aktives Metallmaterial 43 oder ein oder
mehrere aktive Metalle, die aus der aus Titan, Zirconium, Hafnium,
Vanadium, Niob und Magnesium bestehenden Gruppe ausgewählt sind,
und ein Hartlötmaterial 41,
das hauptsächlich
aus einem oder mehreren Metallen, die aus der aus Gold, Platin und
Palladium bestehenden Gruppe ausgewählt sind, von der Seite der
Bodenfläche 4a aus
in dieser Reihenfolge gestapelt sind, wie in 6a dargestellt
ist. In diesem Fall ist es besonders bevorzugt, die Filme 44A und 44B,
die jeweils aus einem oder mehreren aus der aus Gold, Platin und
Palladium bestehenden Gruppe ausge wählten Metallen hergestellt sind,
an beiden Oberflächen
des aktiven Metallmaterials 43 auszubilden. Um einen solchen
Film auszubilden, können
Sputtern, CVD, Ionenplattieren, Abscheidung und Plattieren angewendet
werden.
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Da
das aktive Metallmaterial 43 insbesondere in der aktiven
Metallfolie leicht während
der Erhitzung einem Oxidationsrisiko ausgesetzt ist, verliert es
während
des Vorgangs des Verhinderns seine Aktivität. Wenn nun beide Oberflächen des
aktiven Metallmaterials, insbesondere der aktiven Metallfolie, mit
den Filmen 44A und 44B bedeckt sind, ist es möglich, die
Ausbeute und die Verbindungsfestigkeit deutlich zu verbessern.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist das Material 16 für
die Verbindungsschicht, die zwischen der Bodenfläche 4a und dem Metallelement
angeordnet ist, vorzugsweise aus einem Hartlötmaterial 45 aufgebaut, das
aus einer Legierung aus einem oder mehreren aus der aus Gold, Platin
und Palladium bestehenden Gruppe ausgewählten Metallen und einem oder
mehreren aus der aus Titan, Zirconium, Hafnium, Vanadium, Niob und
Magnesium bestehenden Gruppe ausgewählten aktiven Metallen hergestellt
ist, wie in 6B dargestellt ist.
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Wie 7 zu
entnehmen ist, können
die gesamten Oberflächen 5a und 5b sowie
die Seitenoberfläche 5c des
Anschluss-Hauptkörpers 5 mit
dem Film 15, der aus einem oder mehreren aus der aus Titan,
Zirconium und Palladium bestehenden Gruppe ausgewählten Metallen
hergestellt ist, bedeckt sein, um einen Anschluss 47 zu
bilden. Auf diese Weise kann die Oxidation des Anschlusses noch
effektiver verhindert werden. In diesem Fall wird der Film 15 vor
der Einbettung des Anschlusses 47 in den Formkörper auf
die gesamten Oberflächen
des Anschlusskörpers 5 durch
ein Verfahren, etwa durch Schmelzen, Sputtern, CVD, Ionenplattieren, Plattieren
usw., aufgebracht. Danach werden die jeweiligen Elemente wie in 7 gezeigt
angeordnet und erhitzt, um die in 1 gezeigte
Verbundstruktur zu erhalten.
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In
der in 1 dargestellten Ausführungsform ist der Leiter 7 mit
niedriger Wärmeausdehnung
mit dem Spannungsversorgungselement 8 elektrisch verbunden,
es ist jedoch nicht ausschlaggebend, diese zu verbinden. 8 ist
eine Querschnittsansicht, die eine solche Verbundstruktur zeigt.
In der in 8 dargestellten Ausführungsform
ist die Endoberfläche 8a des
elektrischen Spannungsversorgungselements 8 nicht über die
Verbindungsschicht mit dem Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung
elektrisch verbunden, sondern es ist ein kleiner Spalt 20 dazwischen
ausgebildet. Da der Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung
aber über
die Verbindungsschicht 12 direkt und elektrisch mit dem
Anschluss 14 verbunden ist, um einen elektrischen Durchlass
zu bilden, und da dieser Durchlass einen niedrigen elektrischen
Widerstand aufweist, ist in diesem Fall die Zufuhr eines großen Stroms
durch diesen elektrischen Durchlass möglich.
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9 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Ausführungsform zeigt, in der eine
Metallelektrode und ein dichter Körper, der aus einem Metall
mit niedriger Wärmeausdehnung
hergestellt ist, in einem Keramiksubstrat eingebettet sind. In dieser
Ausführungsform
ist beispielsweise eine Metallelektrode 31 mit Spulenform
oder dergleichen im Substrat 2 einer keramischen Heizvorrichtung 30 eingebettet.
Eine spulenförmige
Linearheizvorrichtung ist eine bevorzugte Ausführungsform der Metallelektrode.
Ein dichter Körper 32 (ein
Beispiel für
ein eingebettetes Element) ist an einer unteren Seite der Bodenfläche des
Aufnahmelochs 4 des Substrats 2 eingebettet. Der
dichte Körper 32 umfasst
einen Außengewindeabschnitt 32a und
einen Hauptkörper 32b,
und eine Oberseite 32c des Hauptkörpers 32b ist über die
Verbindungsschicht 12 mit dem Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung
elektrisch verbunden. Eine spulenförmige Heizvorrichtung 31 ist
um den Außengewindeabschnitt 32a gewickelt.
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Verbundstrukturen
der in den 10 und 11 gezeigten
Ausführungsformen ähneln jener
aus 1, mit der Ausnahme, dass die Struktur des atmosphärenabschirmenden
Elements 33 anders ist. Bei der Verbundstruktur in 10 umfasst
ein atmosphärenabschirmendes
Element 33 einen Hauptkörper 36,
der aus einem wärmebeständigen Metall,
wie oben erwähnt,
hergestellt ist, und einen Oxidfilm 35, der die Außen- und Innenoberflächen 36c und 36d des
Hauptkörpers 36 bedeckt.
Das den Hauptkörper 36 bildende
Metall liegt an der oberen und der unteren Oberfläche 36c und 36d des
Hauptkörpers 36 frei.
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Die
ausgesetzte obere Oberfläche 36c des
Hauptkörpers 36 ist über die
leitfähige
Verbindungsschicht 6B mit dem elektrischen Spannungsversorgungselement 8 verbunden.
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Zudem
ist die untere Oberfläche 36d des
Hauptkörpers 36 über die
leitfähige
Verbindungsschicht 12 mit dem Anschluss 14 verbunden.
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Da
der Oxidfilm 35 eine geringere Benetzbarkeit für das Hartlötmaterial
als das den Hauptkörper 36 bildende
korrosionsbeständige
Material aufweist, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass das
Hartlötmaterial entlang
der Innen- und Außenumfangsoberfläche des
atmosphärenabschirmenden
Elements 33 nach oben steigt, sodass das Hartlötmaterial
eher entlang der Umfangsoberfläche
des Aufnahmelochs 4 nach oben steigt. Aufgrund dieser Tatsache
kann die leitfähige
Verbindungsschicht 12 im Aufnahmeloch 4 die Form
einer Ausrundung aufweisen, was zu geringerer Restspannung führt. Außerdem kann
die Zuverlässigkeit
der Festigkeit durch Verwenden einer Schraubeingriffstruktur zwischen
dem atmosphärenabschirmenden
Element 33 und dem Aufnahmeloch 4 verbessert werden.
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Bei
der Verbundstruktur aus 11 umfasst
ein atmosphärenabschirmendes
Element 37 einen Hauptkörper 38,
der aus einem wärmebeständigen Metall,
wie oben erwähnt,
hergestellt ist. Die Außen-
und Innenumfangsoberflächen 38a und 38d und
eine obere flache Oberfläche 38c des
Hauptkörpers 38 sind
von einem Oxidfilm 35 bedeckt. Das den Hauptkörper 38 bildende
Metall liegt an einer oberen geneigten Oberfläche 38d, einer unteren
flachen Oberfläche 38e und
einer unteren geneigten Oberfläche 38f des
Hauptkörpers 38 frei.
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Die
ausgesetzte obere geneigte Oberfläche 38d des Hauptkörpers 38 ist über eine
leitfähige
Verbindungsschicht 6C mit dem elektrischen Spannungsversorgungselement 8 verbunden.
Zudem sind die untere geneigte Oberfläche 38f und die untere flache
Oberfläche 38e über die
Verbindungsschicht 12 mit dem Substrat 2 verbunden.
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Zur
Herstellung der atmosphärenabschirmenden
Elemente der Ausführungsformen
aus den 10 und 11 ist
das folgende Verfahren, das anhand der 12a bis 12c erklärt
wird, bevorzugt. Zunächst wird,
wie in 12a dargestellt ist, ein aus
dem obigen wärmebeständigen Metall
bestehendes röhrenförmiges Element 40 hergestellt
und der Oxidfilm 35 durch Erhitzen des röhrenförmigen Elements 40 in
einer oxidativen Atmosphäre
auf der gesamten Oberfläche
des röhrenförmigen Elements 40 ausgebildet.
Nun werden die ausgesetzten Oberflächen 36c und 36d,
die in 12b dargestellt, durch Schleifen
gegenüberliegender
Stirnflächen
des Hauptkörpers 46 ausgebildet.
Die in 12c gezeigten ausgesetzten Oberflächen 38d, 38e und 38f können durch
Schleifen des röhrenförmigen Elements 40 aus 12a erhalten werden. In diesem Fall verbleibt
der Oxidfilm 35 auf der oberen flachen Oberfläche 38c,
der Außenumfangsoberfläche 38a und
der Innenumfangsoberfläche 38d des
Hauptkörpers 38.
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In
der Ausführungsform
aus 12 wird kein Anschluss 14 verwendet.
Das heißt,
dass ein Loch 4, das sich an einer Seite der Rückseite 2b des
Substrats 2 öffnet,
ausgebildet wird und ein Teil der netzartigen Elektrode 3 (ein
Beispiel für
das eingebettete Element) ist in diesem Loch 4 ausgesetzt.
Die netzartige Elektrode 3 ist gemäß der Erfindung mit dem Leiter 7 mit
niedriger Wärmeausdehnung
und mit der unteren Oberfläche 9d des
atmosphärenabschirmenden
Elements 9 über
eine Verbindungsschicht 50 verbunden.
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Wie
in 1 dargestellt ist, ist es aber bevorzugt, den
Anschluss 14 zwischen der Metallelektrode 3 im
Inneren des Keramiksubstrats und dem Leiter 7 mit niedriger
Wärmeausdehnung
anzuordnen, da die Länge des Übertragungswegs
für oxidierendes
Gas oder korrosives Gas bis zur Metallelektrode länger wird.
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In
den Ausführungsformen,
die in den 1, 8, 9, 10, 11 und 13 gezeigt
sind, ist der Spalt 18 zwischen der Innenumfangsoberfläche der
Löcher 4, 22 und
der Außenum fangsoberfläche 9a des
atmosphärenabschirmenden
Elements 9 vorzugsweise nicht kleiner als 0,2 mm. Der Spalt 19 zwischen der
Innenumfangsoberfläche 9b des
atmosphärenabschirmenden
Elements 9 und dem Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung
und dem Endabschnitt 8d ist vorzugsweise nicht kleiner
als 0,01 mm. Ist der Spalt 18 kleiner als 0,2 mm und/oder
der Spalt 19 kleiner als 0,01 m, so steigt das Hartlötmaterial
wahrscheinlich aufgrund der Kapillarwirkung im Spalt nach oben.
Steigt das Hartlötmaterial
nach oben, so kann leicht ein Riss im Keramiksubstrat und im Hartlötmaterial
entstehen. Der Grund für
die Untergrenze des Spalts 18 von 0,2 mm und des Spalts 19 von
0,01 mm besteht darin, dass beim Verschluss des Spalts der Spalt
einen Widerstand gegenüber
der Kapillarkraft ausübt,
da der Spalt an beiden Verbindungsschichten, 12 und 6B,
verschlossen ist. Es ist noch bevorzugter, dass die Spalte 18 und 19 nicht
größer als
1,0 mm sind.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand der folgenden Beispiele und
Vergleichsbeispiele detaillierter erklärt.
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Beispiel A
gemäß der Erfindung
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Eine
in 1 dargestellte Verbundstruktur wurde gemäß dem Verfahren,
das anhand der 1 bis 6 erläutert wurde,
hergestellt. Zunächst
wurde der in 2 dargestellte Formkörper 10 durch
einachsiges Pressformen von Aluminiumnitridpulvern hergestellt.
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Als
Metallelektrode 3 wurde ein aus Molybdän hergestelltes Metallnetz
verwendet, bei dem Molybdändrähte mit
einem Durchmesser von 0,12 mm in einer Dichte von 50 Drähten pro
Zoll (1 Zoll = 25,4 mm) verstrickt wurden. Das Metallnetz wurde
im zuvor geformten Körper 10 eingebettet.
Zudem wurde der Formkörper 11 durch
Formen von Molybdänpulvern
mit einer Teilchengröße von 1–100 μm hergestellt.
Auch der Formkörper 11 wurde
in den Formkörper 10 eingebettet.
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Dieser
Formkörper 10 wurde
in eine Form eingebracht, wobei der Formkörper 10 in Kohlenstofffolie eingeschlossen
war, und bei einer Temperatur von 1950 °C unter ei nem Druck von 200
kg/cm2 für
eine Haltezeit von 2 Stunden in einer Heißpresse gesintert, wodurch
ein gesinterter Körper
mit einer relativen Dichte von nicht weniger als 98 % erhalten wurde.
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Wie
in 3 dargestellt ist, wurde ein Loch 4 im
so erhaltenen gesinterten Körper
von einer Seite der Rückseite
aus durch spanende Bearbeitung ausgebildet, sodass ein Prüfling des
Keramikelements erhalten wurde. Der Prüfling wies die Maße 20 mm × 20 mm × 20 mm
auf.
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Ein
atmosphärenabschirmendes
Element 33 wurde wie in den 12a und 12b gezeigt hergestellt.
Spezifischer wurde das aus Nickel bestehende röhrenförmige Element 40 hergestellt
und das so erhaltene röhrenförmige Element 40 zwei
Stunden lang bei 1000 °C
wärmebehandelt,
wodurch auf selbigem der Nickeloxidfilm 35 ausgebildet
wurde. Das erhaltene röhrenförmige Element
wurde geschliffen, um das in 12b gezeigte atmosphärenabschirmende
Element 33 zu erhalten.
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Der
aus dem gesinterten Körper
aus Molybdänpulvern
hergestellte Hauptkörper 5 wurde
geschliffen, um darauf verbliebene Oxide und Carbide zu entfernen,
gewaschen und getrocknet. Beim Prüfling Nr. A5 in Tabelle 1 wurde
die Goldplatte 13 mit einem Gewicht von 5 ± 0,5 mg
an der Oberfläche 5a des
Hauptkörpers 5 angeordnet,
wie in 3 gezeigt ist, und 1 Stunde lang bei einer Temperatur
von 1080 °C
erhitzt, um den Film 15 auszubilden. Danach konnte mit
bloßem
Auge bestätigt
werden, dass die gesamte Oberfläche
des Anschluss-Hauptkörpers 5 eine
goldene Farbe aufwies. Bei den anderen Prüflingen, abgesehen von A5,
wurde der aus Molybdän
hergestellte Anschluss keiner Metallisierungsbehandlung wie der
obgenannten unterzogen.
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Das
Hartlötmaterial 41 und
die aktive Metallfolie 43, die in 6 gezeigt
sind, wurden in Loch 4 untergebracht und durch Erhitzen
miteinander verbunden, um die Verbundstrukturen der Prüflinge Nr.
A1–A14
zu erhalten. Die für
das Hartlötmaterial 41 und
die aktive Metallfolie 43 verwendeten Materialien sind
in Tabelle 1 angeführt.
In diesem Fall wurden bei den Prüflingen
Nr. A4 und A5 Goldsputterfilme 44A und 44B mit
einer Dicke von 400 Angström
(1 Ångström = 0,1
nm) auf beiden Oberflächen
der Titanfolie 43 aufgebracht, auf denen der aus Molybdän hergestellte
Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung und das atmosphärenabschirmende
Element 33 angeordnet wurden.
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Zudem
wurden das Hartlötmaterial 41,
das aus Au-18 Gew.-% Ni besteht, und die Titanfolie 43 auf
den Leiter 7 mit niedriger Wärmeausdehnung platziert, und
auf diesen wurde der Endabschnitt 8d des aus Nickel hergestellten
elektrischen Spannungsversorgungselements 8 angeordnet.
Außerdem
wurden das Hartlötmaterial 41,
das aus Au-18 Gew.-% Ni besteht, und die Titanfolie 43 auch
zwischen der oberen Oberfläche 36c des
atmosphärenabschirmenden
Elements 33 und dem Flanschabschnitt 8c angeordnet.
Die erhaltene Anordnung wurde einer 10-minütigen Wärmebehandlung bei 960–1000 °C unterzogen,
um die in 1 gezeigte Verbundstruktur zu
erhalten.
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Weiters
wurden für
die Proben-Nr. A15–A18
die in Tabelle 1 gekennzeichneten Lötmaterialien verwendet, es
wurden aber keine aktiven Metallfolien verwendet.
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Die
Zugfestigkeit nach dem Verbinden und der Isolationswiderstand nach
dem Verbinden der so erhaltenen Verbundstrukturen wurden gemessen.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 angeführt.
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Außerdem wurden
50 Zyklen einem Temperaturwechselbeanspruchungstest zwischen 100
und 700 °C
an die so erhaltenen Verbundstrukturen angelegt. Die Temperaturanstiegsrate
und die Temperaturabfallrate betrugen jeweils etwa 20 °C/min. Danach
wurde die Zugfestigkeit gemessen, und die gemessene Zugfestigkeit ist
in Tabelle 1 als Zugfestigkeit nach dem Temperaturwechseltest angegeben.
Zudem wurde der Isolationswiderstand gemessen, und der gemessene
Isolationswiderstand ist in Tabelle 1 als Isolationswiderstand nach dem
Temperaturwechseltest angegeben.
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Außerdem wurde
das Aussehen des Aluminiumnitridsubstrats 2 mit bloßem Auge
vor und nach der Temperaturwechselbeanspruchung betrachtet, und
die Ergebnisse sind in Tabelle 1 angegeben. War an der Oberfläche des
Substrats eine durchgesickerte Verbindung mit einem niedrigen Schmelzpunkt
vorhanden, so wurde auch das bestätigt.
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Wie
aus Tabelle 1 hervorgeht, wurden mit der Verbundstruktur gemäß der vorliegenden
Erfindung die folgenden Ergebnisse erzielt: die Verbindungsfestigkeit
nach der Temperaturwechselbeanspruchung war groß; der Isolationswiderstand
nach der Temperaturwechselbeanspruchung war groß und nicht geringer als 100
GΩ; das
Aussehen hatte sich nach der Temperaturwechselbeanspruchung nicht
verändert;
keine durchgesickerte Verbindung mit niedrigem Schmelzpunkt wurde
detektiert. Insbesondere geht hervor, dass die Zugfestigkeit nach
der Temperaturwechselbeanspruchung der Prüflinge Nr. A4 und A5, bei denen
Gold auf beide Oberflächen
der aktiven Metallfolie aufmetallisiert wurde, größer war.
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Vergleichsbeispiel
B
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Wie
in Beispiel A wurden Verbundstrukturen der Prüflinge B1–B3 in Tabelle 2 gemäß dem anhand
der 1 bis 6 erläuterten
Verfahren hergestellt. Bei den Prüflingen Nr. B1 und B2 wurde
aber das in 6a gezeigte Hartlötmaterial 41 aus
Silber oder einer Silberkupferlegierung hergestellt. Beim Prüfling Nr.
B3 hingegen wurde das in 6b gezeigte
Hartlötmaterial
aus einer Kupfer-Aluminium-Silicium-Kupfer-Legierung hergestellt. Zudem wurde kein
gesputterter Film auf der aktiven Metallfolie aufgebracht und der
aus Molybdän
hergestellte Anschluss keiner Metallisierung unterzogen. Die Messergebnisse
sind in Tabelle 2 aufgeführt.
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Wie
aus den obigen Ergebnissen hervorgeht, ergab sich mit den Prüflingen
Nr. B1 und B2, bei denen ein Silber- oder ein Silberkupfer-Hartlötmaterial
verwendet wurde, Folgendes: die Zugfestigkeit und der Isolationswiderstand
waren nach der Temperaturwechselbeanspruchung äußerst stark vermindert; ein
dunkelbrauner Fleck wurde auf dem Substrat nachgewiesen; ein Durchsickern
der Verbindung mit niedrigem Schmelzpunkt konnte beobachtet werden.
Außerdem
ergab sich mit dem Prüfling
Nr. B3, bei dem eine Kupfer-Aluminium-Silicium-Kupfer-Legierung
verwendet wurde, Folgendes: das Aussehen war nach der Temperaturwechselbeanspruchung
unverändert;
jedoch war die Zugfestigkeit nach der Temperaturwechselbeanspruchung
geringer.
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Beispiel C
gemäß der vorliegenden
Erfindung
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Wie
in Beispiel A wurden Verbundstrukturen der Prüflinge C1–C6 in Tabelle 3 hergestellt.
Allerdings war die Form der Prüflinge
nicht rechteckig, sondern es wurde ein scheibenförmiges Nitridsubstrat mit einem Durchmesser
von 200 mm und einer Dicke 20 mm als Prüfling verwendet. Zudem wurde
bei den Prüflingen C1–C4 eine
Titanfolie als aktive Metallfolie verwendet, und das in 6a dargestellte
Hartlötmaterial
wurde wie in Tabelle 3 angeführt
geändert.
Beim Prüfling
Nr. C3 wurden Goldsputterfilme 44A und 44B mit
einer Dicke von 400 Angström
auf beiden Oberflächen
der Titanfolie 43 aufgebracht. Bei den Prüflingen
Nr. B5 und B6 wurde das in 6b dargestellte
Hartlötmaterial
wie in Tabelle 3 angeführt
geändert.
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Zudem
wurde die Goldplatte 13 mit einem Gewicht von 5 ± 0,5 mg
an der Oberfläche 5a des
Hauptkörpers 5 angeordnet,
wie in 3 gezeigt ist, und 1 Stunde lang bei einer Temperatur
von 1080 °C
erhitzt, um den Film 15 auszubilden. Danach konnte mit
bloßem
Auge bestätigt
werden, dass die gesamte Oberfläche des
Anschluss-Hauptkörpers 5 eine
goldene Farbe aufwies.
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Außerdem wurden
ein Temperaturwechselbeanspruchungstest zwischen Raumtemperatur
und 650 °C
an die so erhaltenen Verbundstrukturen angelegt. Die Temperaturanstiegsrate
und die Temperaturabfallrate betrugen jeweils etwa 20 °C/min. Zu dem
wurde die Betriebslebensdauer gemessen, wenn die Verbundstruktur bei
einer Temperatur von 750 °C
gehalten wurde. In diesem Fall wurde die Betriebslebensdauer als
Zeitraum vom Betriebsbeginn bis zum Betriebsende, bei dem ein Thermoelement
für die
Temperaturregelung aufgrund eines großen Verluststroms am Keramiksubstrat
kaputt ging oder bei dem der eingebettete Anschluss oxidierte und
einen Leitungsdefekt verursachte, definiert.
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Aus
den obigen Ergebnissen geht hervor, dass alle Verbundstrukturen
eine Temperaturwechselbeanspruchung von 100 Zyklen aushielten. Zudem
geht hervor, dass alle Verbundstrukturen eine Betriebslebensdauer
von 15 Tagen oder mehr aufwiesen, wenn sie bei 750 °C gehalten
wurden. Außerdem
geht hervor, dass die Betriebslebensdauer bei 750 °C länger war,
wenn ein aus einer Gold-Nickel-Legierung hergestelltes Hartlötmaterial
verwendet wurde.
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Vergleichsbeispiel
D
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Wie
in Beispiel C wurden Verbundstrukturen der Prüflinge D1–D3, die in Tabelle 4 angeführt sind,
hergestellt, und den gleichen Untersuchungen wie die Verbundstrukturen
aus Beispiel C unterzogen. Die Messergebnisse finden sich in Tabelle
4.
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Aus
den obigen Ergebnissen geht hervor, dass der Betrieb nach 50 Zyklen
oder weniger gestoppt wurde. Außerdem
geht hervor, dass die Betriebslebensdauer bei 750 °C 5 Tage
oder weniger betrug.
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Beispiel E
der gegenständlichen
Erfindung
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Wie
in Beispiel A wurden Verbundstrukturen der Prüflinge E1–E5, die in Tabelle 5 angeführt sind,
hergestellt. Allerdings wurden bei den Prüflingen Nr. E1, E2 und E4 das
in 6a dargestellte Hartlötmaterial 41 und die
aktive Metallfolie 43 wie in Tabelle 5 angeführt geändert. Bei
den Prüflingen
Nr. E2 und E4 wurden Goldsputterfilme 44A und 44B mit
einer Dicke von 400 Angström
auf beiden Oberflächen
der Titanfolie 43 aufgebracht. Beim Prüfling Nr. E3 wurde das Hartlötmaterial
aus einer Gold-Nickel-Titan-Legierung hergestellt. Beim Prüfling Nr.
E4 wurde die Goldplatte 13 an der Oberfläche 5a des
Hauptkörpers 5 angeordnet
und 1 Stunde lang bei einer Temperatur von 1080 °C erhitzt, um den Film 15 auszubilden.
Ein Ausbeuteprozentsatz während
des Hartlötens
wurde für
jeweils 10 Prüfling
gemessen, und die Messergebnisse sind in Tabelle 5 angegeben.
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Aus
den obigen Ergebnissen geht hervor, dass der Ausbeuteprozentsatz
während
des Hartlötens
außerordentlich
stark verbessert wurde, wenn die Goldsputterfilme auf beiden Oberflächen der
Titanfolien aufgebracht wurden.
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Wie
aus den obigen Erklärungen
klar ersichtlich ist, ist es gemäß der Erfindung
möglich,
einen Isolationsdefekt aufgrund der Korrosion des eingebetteten
Elements oder des Durchsickerns einer Verbindung mit niedrigem Schmelzpunkt
an einer Oberfläche
des Keramikelements in der Verbindungsstruktur, in der das eingebettete
Element, das aus einem Molybdän
enthaltenden Metall hergestellt ist, im Keramikelement eingebettet
ist und das im Keramikelement eingebettete Element mit dem Metallelement
verbunden ist, zu verhindern.