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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Botulinum-Toxin
ist ein Polypeptidprodukt des anaeroben Bakteriums Clostridium botulinum.
Das Toxin verursacht bei Säugetieren
eine Muskellähmung,
indem es die präsynaptische
Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin an der neuromuskulären Verbindungsstelle
blockiert. Während
das Toxin lange Zeit mit dem tödlichen
Botulismus in Verbindung gebracht wurde, wurde es in den letzten
Jahren therapeutisch zur Behandlung bestimmter unwillkürlicher
Muskelbewegungserkrankungen eingesetzt, darunter fokale Dystonien (wie
Schielen, essenzielle Blepharospasmen und halbseitige Gesichtsspasmen)
sowie segmentale Dystonien (wie Torticollis, Mund- und Unterkieferdystonie
und krampfartige Dystonie) und spastische Lähmungen. Das Toxin fand außerdem Anwendung
bei verschiedenen kosmetischen Indikationen, wie beispielsweise
bei der nicht-chirurgischen Verringerung von „Stirnfalten” im Gesicht
sowie bei der Behandlung einer Hyperhidrose (exzessive Schweißproduktion).
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Es
gibt derzeit zwei Botulinum-Toxin(Typ A)-Zubereitungen, die für die therapeutische
Verwendung beim Menschen zugelassen sind – „BOTOX® (Oculinum®;
Allergan Inc., Irvine, CA) und „DYSPORT®” (Spexwood
Pharmaceuticals, Ltd.; Großbritannien).
Beide Formulierungen werden dem Kliniker in lyophilisierter (gefriergetrockneter)
Form geliefert und müssen
unmittelbar vor der Verwendung rekonstituiert werden.
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Aufgrund
des jeweils unterschiedlichen Dosisbedarfs kann die erforderliche
Dosis von Patient zu Patient verschieden sein. Darüber hinaus
darf der Kliniker bei bestimmten Anwendungen nur einen kleinen Bruchteil
des Inhalts eines vorbereiteten Fläschchens über einen in die Länge gezogenen
Zeitraum hinweg verabreichen, wobei es sich dabei um mehrere Stunden
handeln kann. Obgleich eine Studie vermuten ließ, dass flüssige Botulinum-Toxin-Formulierungen
nur mit erheblichen Aktivitätseinbußen erneut
eingefroren und aufgetaut werden können (Schantz and Kautter,
1978), haben neuere Studien, in denen die Aktivität des rekonstituierten
Toxins bestimmt wurde, gezeigt, dass „BOTEX®” mindestens
44% seiner pharmakologischen Wirksamkeit verliert, wenn es rekonstituiert
und in einem Standardkühlschrank
(ungefähr
4°C) für die Dauer
von 12 Stunden aufbewahrt wird. Darüber hinaus verlor die rekonstituierte
Formulierung bei Aufbewahrung in einem Gefriergerät bei –70°C nach 2
Wochen etwa 70% ihrer pharmakologischen Wirksamkeit (Gartlan and
Hoffman, 1993). Aus diesen Gründen
wird empfohlen, solche Zusammensetzungen spätestens 4 Stunden nach der
Rekonstituierung zu verwenden. Dies kann zu einer erheblichen Verschwendung
des Arzneimittels und zu erheblichen Kosten für den Patienten führen.
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Es
ist daher ein Bedarf für
eine gebrauchsfertige Flüssigformulierung
von Botulinum-Toxin vorhanden, die bequem verschickt, aufbewahrt
und je nach Bedarf des Klinikers verwendet werden kann. Die vorliegende Erfindung
stellt eine solche Formulierung bereit.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung richtet sich auf stabile gebrauchsfertige
Flüssigformulierungen
von Botulinum-Toxin, wie in den Ansprüchen gekennzeichnet. Solche
Formulierungen sind besonders nützlich
bei Zuständen,
bei denen eine anhaltende Verringerung oder Hemmung der cholinergen
Innervierung einer Region, insbesondere eines Muskels oder einer
Muskelgruppe, Drüse
oder Organ vorliegt. Beispiele für
solche Konditionen sind hierin beschrieben.
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Gemäß der Erfindung
können
im Allgemeinen alle bekannten Botulinum-Toxin-Serotypen (z. B. die Serotypen A, B,
C1, C2, D, E, F
oder G) oder andere Serotypen mit äquivalenter biologischer Aktivität in Formulierungen
der Erfindung eingebaut werden. In bevorzugten Ausführungsformen
ist das in der Formulierung verwendete Botulinum-Toxin Botulinum-Toxin-Serotyp
A oder B, aus Clostridium botulinum isoliert.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
ist Botulinum-Toxin Typ B in der Formulierung als Komplex mit einem
Molekulargewicht von 700 Kilodalton, einer Konzentration von zirka
100–20.000
E/ml und insbesondere zwischen zirka 1.000–5.000 E/ml vorhanden. Wird
Typ A verwendet, so ist es im Allgemeinen in einer Konzentration
von zirka 20–2.000
E/ml und insbesondere von zirka 100–1.000 E/ml vorhanden. Werden
in der Formulierung Kombinationen verschiedener Serotypen verwendet,
so können
deren sinnvolle Dosierung oder deren sinnvolle Konzentrationsbereiche
im Verhältnis
zu den hierin als Beispiel genannten Dosierungen und Konzentrationen
und gemäß ihrer
jeweiligen biologischen Aktivität
bestimmt werden.
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Die
in der Formulierung einsetzbaren Puffer sind physiologische Puffer,
die als unbedenklich für
die Injektion in Säugetiergewebe
und insbesondere in Menschen gelten.
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Repräsentative
Puffer schließen
Puffersysteme auf der Basis von Phosphat, Phosphat-Citrat, Succinat,
Acetat, Zitrat, Aconitat, Malat und Carbonat ein, sind jedoch nicht
darauf beschränkt.
Die Toxinformulierung der Erfindung kann in verschiedene, aus dem
Stand der Technik bekannte Behälter
oder Fläschchen
verpackt werden, und gleichzeitig seine pharmakologische Wirksamkeit
beibehalten.
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In
einem verwandten Aspekt beinhaltet die Erfindung die Verwendung
der Formulierungen der Erfindung in der Zubereitung eines Medikaments
zum Hemmen cholinerger Übertragung
auf einen ausgewählten Muskel
oder eine Muskelgruppe oder auf eine spezifische Drüsenregion,
wie beispielsweise Schweißdrüsen, oder
auf ein bestimmtes Organ mit cholinerger Innervierung.
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Beispiele
für therapeutische
und kosmetische Indikationen, die durch Verwenden der Botulinum-Toxin-Formulierung
behandelt werden, beinhalten, jedoch ohne darauf eingeschränkt zu sein,
Blepharospasmus, Schielen, halbseitige Gesichtslähmung, Mittelohrentzündung, spastischer
Darmkatarrh, Anismus, Dyssynergie der Harnentleer- und -schließmuskulatur,
Zähneknirschen,
Verkrümmung
der Wirbelsäule,
spastische Lähmungen,
wie spastische Lähmungen
infolge einer oder mehreren aus der Gruppe bestehend aus Schlaganfall, Rückenmarksverletzung,
geschlossenem Schädel-Hirn-Trauma,
zerebrale Kinderlähmung,
multiple Sklerose und Parkinsons Krankheit sowie Dystonie (z. B.
krampfartigem Schiefhals (Dystonie des Halses)), krampfartige Dystonie,
Gliedmaßen-Dystonie,
Kehlkopf-Dystonie und Mund- und Unterkiefer-(Meige's)Dystonie. Die Formulierung ist auch
in den Beckenboden (Beckenbodenmuskeln) eines Patienten während des
Geburtsvorgangs eines Kindes verabreichbar, um eine Entspannung
solcher Muskeln zu bewirken. Beispiele für kosmetische Indikationen
der Formulierung beinhalten die Verabreichung an Muskeln, die Falten
oder eine zerfurchte Stirn produzieren. Andere Indikationen für die Formulierung
beinhalten myofasziale Schmerzen, Kopfweh in Verbindung mit Migräne, Gefäßstörungen,
Neuralgie, Neuropathie, Gelenksentzündungsschmerz, Rückenschmerz,
Hyperhydrose, Nasenbluten, Asthma, überschüssigen Speichelfluss und überschüssige Magensäureproduktion.
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Besonders
spezifizierte Wege der Verabreichung von Formulierungen der Erfindung
beinhalten die intramuskuläre,
subkutane oder iontophoretische Verabreichung. Beispielsweise war
Botulinum-Toxin Typ B in zur Unterstützung der vorliegenden Erfindung
durchgeführten
Studien bei der Kontrolle einer Dystonie des Halses wirksam, wenn
es intramuskulär
in einer geteilten Dosis oder in einer Einzeldosis zwischen 5.000
und 10.000 Einheiten verabreicht wurde.
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Gemäß einem
anderen verwandten Aspekt beinhaltet die Erfindung Medikamente für Patienten,
die Immunität
oder Unempfindlichkeit gegen einen spezifischen Botulinum-Serotyp
mit einer stabilen Flüssigformulierung
entwickelt haben, die einen anderen Serotyp beinhaltet. Beispielsweise
ist ein Patient, der unempfindlich gegen Botulinum-Toxin Serotyp
A ist, mit einer stabilen Flüssigformulierung
behandelbar, die einen der Botulinum Serotypen B, C1,
C2, D, E, F oder G enthält, bzw. ist ein Patient, der
unempfindlich gegen Botulinum-Toxin Serotyp B ist, mit einer stabilen
Flüssigformulierung
behandelbar, die einen der Botulinum Serotypen A, C1,
C2, D, E, F oder G enthält, um erneute Wirksamkeit
zu bewirken.
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Diese
und andere Aufgaben und Eigenschaften der Erfindung werden offensichtlicher,
wenn die folgende ausführliche
Beschreibung der Erfindung in Verbindung mit den angeschlossenen
Zeichnungen gelesen wird.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit stabilen gebrauchsfertigen
pharmazeutischen Flüssigformulierungen
von Botulinum-Toxin und deren Verwendung. Während Botulinum-Toxin-Zubereitungen
für unterschiedliche
therapeutische und kosmetische Anwendungen kommerziell vermarktet
werden, müssen
Formulierungen aufgrund der Labilität des aktiven, sich in Lösung befindenden
Toxinbestandteils derzeit aus lyophylisierten Inhaltsstoffen, die
stringente Lagerbedingungen haben, rekonstituiert werden. So wird „BOTOX®” beispielsweise
als lyophylisiertes Pulver bereit gestellt, das in einer Kühleinheit
bei oder unter –5°C verschickt
und aufbewahrt und durch Zugabe einer abgemessenen Menge an Salzlösung unmittelbar
vor Gebrauch rekonstituiert werden muss. Es wird empfohlen, dass
die Formulierung nach der Rekonstituierung innerhalb von 4 Stunden
an den Patienten verabreicht wird, und dass jedes rekonstituierte
Produkt während
dieses Zeitraums gekühlt
wird (PDR, 1997); Einfrieren und Auftauen des rekonstituierten Produktes
wird nicht empfohlen (Hoffman, 1993).
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine stabile Flüssigformulierung bereit, wie
in den Ansprüchen
gekennzeichnet. Diese Formulierung ist vorteilhaft, da sie keine
unüblichen
Aufbewahrungs- oder Transportbedingungen erfordert und da sie die
Möglichkeit
von Fehlern bei der Verdünnung
des Toxins, die zu einer Überdosis
führen
könnten,
verringert.
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I. Definitionen
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Wie
hierin verwendet, bezieht sich der Begriff „stabil” auf den Erhalt der biologischen
Aktivität
oder pharmakologischen Wirksamkeit einer biologisch aktiven Substanz,
genauer gesagt Botulinum-Toxin, über
einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum.
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Der
Begriff „Botulinum-Toxin” bezieht
sich auf ein biologisch aktives Protein oder einen biologisch aktiven
Proteinkomplex, der in der Regel aus dem Bakterium Clostridium botulinum
stammt. Der Begriff bezieht sich auf jedes der mindestens acht serologisch
unterschiedliche Toxine (A, B, C1, C2, D, E, F und G), sowie auf alle zusätzlichen
Botulinum-Toxine mit derselben allgemeinen Fähigkeit zum Hemmen cholinerger
Neurotransmission, welche das aktive Molekül bilden. Gegebenenfalls schließt der Begriff
auch ein Trägerprotein
ein, das ebenfalls aus Clostridium botulinum stammt und das, wie
in Abschnitt IIA hierin beschrieben, mit dem aktiven Molekül Komplexe
bildet. Botulinum-Toxin Serotypen sind pharmakologisch verwandt,
wie nachfolgend erörtert wird,
aber immunologisch unterscheidbar. Im Allgemeinen hat das aktive
Toxinmolekül
eine Molekulargröße zwischen
145 und 170 Kilodalton (kD). In Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung wird vorausgesetzt, dass das Toxinprotein Toxine und Trägerproteine
einschließt,
die aus natürlichen
Quellen isoliert sind, sowie korrespondierende Toxine und Trägerproteine,
die gemäß den aus
dem Stand der Technik bekannten Verfahren rekombinant hergestellt
sind. Ferner umfasst der Begriff „Botulinum-Toxin” Proteine mit Aminosäuresequenzen,
die konservative Aminosäureaustausche,
einschließlich
Deletionen, einschließen,
und zwar bezogen auf die bekannten Botulinum-Toxin-Sequenzen wie
unten beschrieben.
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Die „biologische
Aktivität” von Botulinum-Toxin
bezieht sich auf dessen Fähigkeit,
durch Blockieren der Acetylcholinfreisetzungen aus Nervenenden die
Neurotransmission an Synapsen mit Acetylcholinrezeptoren zu hemmen.
Dieser Begriff wird hierin mit den Begriffen „Hemmung der cholinergen Transmission”, „Hemmung der
cholinergen Eingabe”, „Verringerung
der cholinergen Eingabe” und
Ableitungen davon austauschbar verwendet. In-vitro-Tests zur Bestimmung
der biologischen Aktivität
des Toxins beinhalten den Maus-LD50-Test wie
hierin beschrieben. Eine „Einheit” der Aktivität in diesem
Test ist definiert als die Menge an Toxinprotein, die erforderlich
ist, um 50% der mit dieser Dosis getesteten Mäuse zu töten. Eine funktionelle Definition
dieses Begriffs wird hierin in Beispiel 2 gegeben.
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Häufige Aminosäuren sind
hierin durch ihren Ein- oder Drei-Buchstaben-Code angegeben: Alanin
(A, Ala), Cystein (C, Cys), Asparaginsäure (D, Asp), Glutaminsäure (E,
Glu), Phenylalanin (F, Phe), Glycin (G, Gly), Histidin (H, His),
Isoleucin (I, Ile), Lysin (K, Lys), Leucin (L, Leu), Methionin (M,
Met), Asparagin (N, Asn), Prolin (P, Pro), Glutamin (Q, Gln), Arginin
(R, Arg), Serin (S, Ser), Threonin (T, Thr), Valin (V, Val), Tryptophan (W,
Trp), Tyrosin (Y, Tyr).
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Der
Begriff „flüssige pharmazeutische
Formulierung” bezieht
sich auf eine pharmazeutisch aktive Zubereitung eines Arzneimittels
oder biologischen Stoffes, die in gepufferter Salzlösung über einen
längeren
Zeitraum hinweg aufbewahrt werden kann. Die Formulierung kann eine
konzentrierte Formulierung sein, die vor dem Gebrauch in einer ähnlichen
oder unterschiedlichen Flüssigkeit
verdünnt
wird.
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Der
Begriff „Puffer” bezieht
sich auf einen Bestandteil, in der Regel ein Salz, das, wenn es
in einem wässrigen
Medium aufgelöst
wird, innerhalb eines bestimmten pH-Bereiches zur Erhaltung der
Konzentration an freien Wasserstoffionen in der Lösung dient,
wenn Wasserstoffionen der Lösung
zugegeben oder daraus entfernt werden Von einem Salz oder einer
Lösung
wird dann gesagt, dass sie eine „Pufferkapazität” haben oder
die Lösung über einen
solchen Bereich „puffern”, wenn
sie diese Funktion bieten. Im Allgemeinen hat ein Puffer in einem
Bereich, der innerhalb von ±1
pH-Einheit seines pK-Wertes liegt, adäquate Pufferkapazität. Ein „physiologischer
Puffer” ist
ein Puffer, der für
Säugetiere,
insbesondere für
Menschen, nicht toxisch ist, wenn er als Teil einer pharmazeutischen
Zubereitung verabreicht wird. Es werden hierin Beispiele für relevante
physiologische Puffer in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt.
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Eine „pharmazeutisch
akzeptable Flüssigkeit” ist eine
Flüssigkeit,
die als sicher zum Verzehr oder zur Injektion in Säugetiere,
insbesondere in Menschen, gilt.
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Der
Begriff „Exzipientprotein”, wie hierin
verwendet, bezieht sich auf Serumalbumine, insbesondere humanes
Serumalbumin und rekombinantes humanes Serumalbumin. Solche Proteine
sind für
die Säugetierspezies,
der die pharmazeutische Formulierung verabreicht wird, vorzugsweise
relativ nichtimmunogen.
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Der
Begriff „umfassen”, wie er
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung und insbesondere in
Zusammenhang mit den Patentansprüchen
verwendet wird, soll die Bedeutung des Begriffes „einschließend”, „enthaltend” oder „gekennzeichnet
durch” haben.
Eine Zusammensetzung oder ein Verfahren, das Elemente A, B und C „umfasst”, kann
außer
A, B und C auch noch andere, nicht erwähnte Elemente, wie z. B. X oder
Y, beinhalten.
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Der
Begriff „zirka”, wie er
in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung und insbesondere
in Zusammenhang mit den Patentansprüchen verwendet wird, bedeutet „ungefähr” oder „fast”. In Zusammenhang mit
numerischen Werten ist der Begriff ohne Festlegung auf eine strikte
numerische Definition so auszulegen, einen Wert zu schätzen, der ±10% des
erwähnten
Wertes oder Bereiches beträgt.
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Alle
anderen, hierin verwendeten Begriffe sind so auszulegen, dass sie
die üblichen
Definitionen, die Fachleuten bekannt sind, oder die in medizinischen
oder wissenschaftlichen Standardwörterbüchern aufgeführt sind, übernehmen.
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II. Botulinum-Toxin
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Wie
oben erwähnt,
ist Botulinum-Toxin ein Polypeptidprodukt, das von verschiedenen
Stämmen
von Clostridium botulinum produziert wird. Diese Stämme produzieren
mindestens acht bekannte, serologisch unterschiedliche Toxine (A,
B, C1, C2, D, E,
F und G). C. barati und C. butyricum produzieren jeweils einen einzelnen
Serotyp, der dem Serotyp E, bzw. F ähnlich ist (Simpson, 1993).
Im Allgemeinen hat das Toxinmolekül eine Molekulargröße zwischen
zirka 145 und 170 Kilodalton (kD). In einigen Fällen besteht das aktive Toxinmolekül aus zwei, über Disulfide
verbundenen Ketten, die von einem Vorläuferpolypeptid gebildet werden.
Botulinum-Toxin Typ B wird beispielsweise von einem einzelnen Vorläuferpolypeptid
mit 150 kD gebildet, das eingeschnitten wird, um für maximale
Aktivität
zwei über
Disulfide verbundene Fragmente – eine
schwere Kette (H-Kette) mit 100 kD und eine leichte Kette (L-Kette)
mit 50 kD zu erzeugen. Das natürlich
vorkommende Toxin bindet nichtkovalent an nicht toxische Trägerproteine,
die ebenfalls von C. botulinum produziert werden. Diese Trägerproteine
binden an die Toxinketten, um Komplexe mit bis zu 900 kD (Typ A)
und vorzugsweise etwa 700 kD für
Typ B zu bilden. Die Trägerproteine
werden zusammen mit dem Toxin aufgereinigt und bilden auf optimale
Weise einen Teil der hierin beschriebenen Formulierung.
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Die
verschiedenen Botulinum-Toxin Serotypen haben in Zellen unterschiedliche
Bindungsspezifitäten. So
scheinen Toxine vom Typ A und Typ E an die gleiche synaptosomale
Bindungsstelle zu binden, während Toxin
vom Typ B an eine andere Stelle bindet und nicht um die Bindung
an die Bindungsstelle für
Toxine vom Typ A und Typ E konkurriert (Melling, 1988). Ohne Festlegung
auf eine bestimmte Theorie oder einen Wirkungsmechanismus wird angenommen,
dass die H-Kette des Toxins die Bindung an Neuronenzellen und die Zelldurchdringungsaktivität vermittelt,
während
die L-Kette die Freisetzung von Acetylcholin an der Synapse hemmt.
Es wird weiters angenommen, dass Botulinum-Toxin Typ A und B leicht
unterschiedliche Mechanismen für
das Bewirken der Hemmung der Acetylcholinfreisetzung verwenden:
Typ A schneidet das Synapse-Associated-Protein-25 (SNAP-25) und Typ B schneidet
das Vesicle-Associated-Membrane-Protein
(VAMP oder Synaptobrevin). Beide Proteine sind Bestandteile der
Freisetzung synaptischer Vesikel an den Synapsen.
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Alle
C. botulinum-Toxin Serotypen produzieren bei Säugetieren ein gemeinsames physiologisches
Ergebnis. Alle hemmen oder blockieren die cholinerge Synapsenaktivität, was je
nach Verabreichungsstelle eine teilweise oder vollständige Muskellähmung oder
Blockade oder Hemmung der Funktion eines Organs oder einer Drüse zur Folge
hat. Entsprechend kann die Formulierung der vorliegenden Erfindung
mit jedem der Botulinum-Toxin Serotypen, abstammend von C. botulinum,
verwendet werden, die durch die oben beschrieben biologischen Aktivitäten gekennzeichnet
sind. Auch sind die Aminosäuresequenzen
der meisten derzeit bekannten Serotypen bekannt oder können durch
aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren bestimmt werden. Es
wird vorausgesetzt, dass eine Botulinum-Toxin-Formulierung in Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung weiters so auszulegen ist, dass sie
ein durch Rekombination konstruiertes Botulinum-Toxin beinhaltet,
welches konservative Aminosäureaustausche
in Bezug auf solche bekannten Sequenzen aufweist. Im Allgemeinen
werden solche Austausche mit Standardklassen natürlich vorkommender Aminosäuren vorgenommen.
Austauschstandardklassen können
beispielsweise die sechs Klassen sein, die auf gemeinsamen Seitenketteneigenschaften
und der höchsten
Austauschhäufigkeit
in homologen Proteinen in der Natur beruhen, wie dies beispielsweise
durch eine aus dem Stand der Technik bekannte Standardfrequenzaustauschmatrix,
wie beispielsweise die Dayhoff-Matrix, bestimmt ist. Nach der Dayhoff-Matrix
sind die Klassen beispielsweise Klasse I: Cys; Klasse II: Ser, Thr,
Pro, Hyp, Ala und Gly, die für
kurze aliphatische Seitengruppen und OH-Gruppen als Seitengruppen stehen; Klasse
III: Asn, Asp, Glu und Gln, die für neutrale und negativ geladene
Seitenketten mit der Fähigkeit
zur Ausbildung von Wasserstoffbindungen stehen; Klasse IV: His,
Arg und Lys, die für polare
Seitenketten stehen; Klasse V: Ile, Val und Leu, die für verzweigte
aliphatische Seitenketten stehen, sowie Met; und Klasse VI: Phe,
Tyr und Trp, die für
aromatische Seitenketten stehen. Außerdem kann jede Gruppe verwandte
Aminosäureanaloga
einschließen,
wie beispielsweise Ornithin, Homoarginin, N-Methyl-Lysin, Dimethyl-Lysin oder Trimethyl-Lysin
in der Klasse IV und ein halogeniertes Tyrosin in Gruppe VI. Die
Klassen können
außerdem
sowohl L- als auch D-Stereoisomere einschließen, obwohl L-Aminosäuren für Austausche bevorzugt
sind. So ist beispielsweise der Austausch eines Asp gegen einen
anderen Aminosäurerest
aus Klasse III, wie beispielsweise Asn, Gln oder Glu, ein konservativer
Austausch.
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Während die
Botulinum-Toxin-Aktivität
mit elektrophysiologischen Assays, wie den aus dem Stand der Technik
bekannten, gemessen werden kann, wird die Aktivität im Allgemeinen
gemessen, indem das Toxin Kleintieren, wie z. B. Mäusen, injiziert
und die Dosis bestimmt wird, die erforderlich ist, um durchschnittlich
50% der Tiere zu töten.
Diese Dosis wird als „Letale
Dosis 50” oder
LD50 bezeichnet und ist als eine Einheit
für die biologische
Aktivität
definiert. Dosismengen für
therapeutische Anwendungen sind per Konvention nach solchen Einheiten
in Abschnitt IIIB unten in weiteren Einzelheiten erörtert ist,
können
die verschiedenen Serotypen unterschiedliche therapeutische Wirksamkeit
besitzen. Ausgehend von dieser Information und gemäß den aus
dem Stand der Technik bekannten Verfahren können therapeutische Dosismengen
titriert werden.
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III. Zubereitung von Botulinum-Toxin
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Dieser
Abschnitt beschreibt Verfahren zum Zubereiten von Botulinum-Toxin
zur Verwendung in der Formulierung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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A. Reinigung von Botulinum-Toxin aus C.
botulinum
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Dieser
Abschnitt stellt allgemeine Verfahren zum Zubereiten gereinigten
Botulinum-Toxins aus Kulturen von C. botulinum am Beispiel von Botulinum-Toxin
Typ B bereit. Außer
den hierin spezifisch erwähnten
Verfahren sind aus dem Stand der Technik alternative Verfahren zum
Zubereiten von Botulinum-Toxin Typ A und B sowie der anderen bekannten
Serotypen bekannt.
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Wie
oben erwähnt,
ist der aktive Bestandteil in Formulierungen der vorliegenden Erfindung
ein Proteinbestandteil von Extrakten aus C. botulinum, bekannt als
Botulinum-Toxin, dessen aktiver Bestandteil ein Molekulargewicht
zwischen zirka 145–170
kD hat und in der Regel in einem nativen Proteinkomplex vorliegt,
der ein viel höheres
Molekulargewicht hat. Dieser Abschnitt stellt beispielhafte Verfahren
zur Reinigung der verschiedenen Botulinum-Toxine bereit, konzentriert
sich allerdings auf die Botulinum-Toxin Serotypen A und B. Es ist
selbstverständlich,
dass die allgemeine wissenschaftliche Literatur Anleitungen für alternative
Verfahren zum Reinigen der Toxine bereit stellt, und dass Fachleute
in der Lage sind, solche Verfahren zu identifizieren und sie auf
ein bestimmte Toxin anzuwenden, das zum Gebrauch in Formulierungen,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung zubereitet werden, gewünscht
ist.
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Im
Allgemeinen wird Botulinum-Toxin Typ B als Komplex aus hochtitrigen
Fermentationen von C. botulinum-Kulturen gemäß aus dem Stand der Technik
bekannter Verfahren isoliert. Institutionen, die eine Lizenz vom
Center for Disease Control (CDC) besitzen, können in den Vereinigten Staaten
Stammkulturen erhalten, in anderen Ländern richtet sich dies nach
der nationalen Gesetzgebung hinsichtlich der Verteilung des Organismus.
Zur Reinigung von Botulinum-Toxin Typ B eignen sich als Ausgangsmaterial
C. botulinum Okra oder Bean B. Gefrorene Stammkulturen werden in
Kulturmedium, wie Thioglycollat-Medium oder Trypticase-Pepton-Medium, enthaltende
Regagensröhrchen
geimpft, die Kulturen gezüchtet
und gemäß den unten
und in der
US-Patentschrift 5,696,077 ausführlich beschriebenen
Verfahren weiterverarbeitet.
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Kurz
beschrieben werden die Kulturen gemäß aus dem Stand der Technik
bekannter Verfahren vermehrt, um ausreichende Mengen von bakteriellem
Ausgangsmaterial zu produzieren, um einen gewünschten Ertrag an Toxin zu
erhalten. Im Allgemeinen sind zirka 20 Liter Bakterienkultur erforderlich,
um 0,5 Gramm Toxin zu produzieren. Die Kultur wird auf Raumtemperatur
gebracht und der pH-Wert der Kultur wird mit Schwefelsäure oder
einer anderen geeigneten Säure
auf pH 3,5 eingestellt. Der sich daraus ergebende Niederschlag wird
absetzen gelassen und der klare Überstand
dekantiert. Daraufhin wird unter Umrühren Calciumchlorid zu dem
Niederschlag gegeben und das Volumen mit entionisiertem Wasser vergrößert, so
dass die Endkonzentration an CaCl2 zirka
150 mM beträgt.
Der pH-Wert wird bis fast in den Neutralbereich (pH 6,5) erhöht und die Toxinlösung durch
Zentrifugieren geklärt.
Durch Einstellen des pH-Wertes auf 3,7 wird das Toxin erneut ausgefällt. Der
sich daraus ergebende Niederschlag wird absetzen gelassen und der
toxische Niederschlag wird durch Zentrifugation gesammelt, dann
in Puffer (pH 5,5) erneut gelöst
und über
Nacht gegen denselben Puffer ausgiebig dialysiert. Das dialysierte
Toxin wird zentrifugiert und der sich ergebende Überstand durch eine Anionenaustauschsäule (DEAE)
chromatographiert. Die nicht gebundene Fraktion wird gesammelt und
der Proteingehalt wird ermittelt. Aus dieser Fraktion werden die
Toxinkomplexe durch Zugabe von Ammoniumsulfat bis zu einer Sättigung
von zirka 60% ausgefällt.
Das Pellet wird in Phosphatpuffer gelöst und gegen denselben Puffer
(pH 6,5) dialysiert. Die gereinigte Toxinzubereitung kann dazu verwendet
werden, die Formulierung zuzubereiten.
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Aus
dem Stand der Technik sind auch Verfahren zur Zubereitung von Botulinum-Toxin
Typ A bekannt. So beschreiben beispielsweise Hambleton et al. (1981)
und Melling et al. (1988) die Produktion und Reinigung von Botulinum-Toxin
Typ A aus Clostridium botulinum Typ A NCTC 2916. Bakterienkulturen
werden aus einem verifizierten Stamm vermehrt und in einen 30-l-Fermenters,
der unter anaeroben Bedingungen betrieben wird, eingeimpfr, und
zwar gemäß aus dem
Stand der Technik bekannten Standardbedingungen. Der Toxinertrag wird
ständig überwacht
(z. B. durch Bestimmung der LD50), und wenn
der Höchstertrag
erreicht ist (zirka 2 × 106 Maus-LD50/ml),
wird die Kultur angesäuert
(mit 3 N H2SO4 auf
pH 3,5 eingestellt) und das Toxin wird durch Zentrifugation geerntet.
Das ausgefällte
Rohtoxin wird erneut gelöst
und mit 0,2 M Phosphatpuffer (pH 6,0) extrahiert, gefolgt von einer
Behandlung mit Ribonuklease (100 μg/ml
bei 34°C)
und Ausfällen
mit NH4SO4 (60%ige
Sättigung
bei 25°C).
Der Niederschlag wird dann resuspendiert und einer DEAE-Sephacel-Ionenaustauschchromatographie
bei pH 5,5 unterzogen (nach einer Voradsorption der Charge). Die
Fraktionen werden hinsichtlich ihrer Aktivität überwacht, und aktive Fraktionen
werden erneut mit NH4SO4 (60%ige
Sättigung
bei 25°C)
ausgefällt.
Der Niederschlag kann aufbewahrt und erneut gelöst werden, um eine Formulierung
der Erfindung, wie hierin beschrieben, herzustellen.
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Formulierungen
der vorliegenden Erfindung beinhalten vorzugsweise den Toxinbindungskomplex,
wie er gemäß den oben
in Bezug auf Botulinum-Toxin Typ A und B beschriebenen Verfahren
zubereitet wurde, oder nutzen äquivalente
Formen der Botulinum-Toxin Typen C1, C2, D, E, F oder G, die gemäß den aus
dem Stand der Technik bekannten Verfahren zubereitet wurden. Der
Titer des Toxins wird durch serielle Verdünnung des rekonstituierten
Toxinbindungskomplexes in ein Exzipientprotein, wie beispielsweise
humanes Serumalbumin, bestimmt, wobei Blasenbildung und starke Bewegung,
wie z. B. Mischen im Vortex, vermieden werden. Konventionsgemäß wird der
Titer in einem Mäuse-Letalitäts-Test
wie dem Maus-LD50-Test, beschrieben in Beispiel
2, bestimmt. Eine Arbeitsstammlösung
wird verdünnt,
aliquotiert und zur Aufbewahrung lyophylisiert. Diese Stammlösung wird
verwendet, um in Tests Proteinkonzentration, LD50,
Reinheitsgrad und pharmazeutische Eignung gemäß den aus dem Stand der Technik
gut bekannten Verfahren, und wie in Beispiel 2 hierin beispielhaft
aufgeführt,
zu testen.
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IV. Stabile Botulinum-Toxin-Formulierungen
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Es
ist die Entdeckung der vorliegenden Erfindung, dass Botulinum-Toxin
in einer stabilen Flüssigformulierung
hergestellt und aufbewahrt werden kann, die ihre pharmakologische
Wirksamkeit über
einen erweiterten Zeitraum beibehält, z. B. für mindestens 1–2 Jahre
bei „Kühlschrank”-Temperaturen
(z. B. bei zirka 5 ± 3°C oder spezifischer
bei zirka 4 ± 2°C oder allgemeiner
bei 0–10°C) oder mindestens
zirka 6 Monate bei „Raumtemperatur” (z. B.
bei etwa 25°C
oder allgemeiner bei 10–30°C). Eine
solche Formulierung kann ohne weitere Rekonstitution durch den Arzt
bequem an Menschen oder andere Säugetierspezies
als Pharmazeutikum verabreicht werden. Die Formulierung ist gekennzeichnet
durch einen pH-Wert zwischen zirka pH 5 und 6, vorzugsweise zirka
pH 5,5–5,6,
der durch geeignete Pufferkonditionen beibehalten wird. Die Formulierung kann
auch eines oder mehr Exzipientproteine enthaften.
-
Beispiel
1 gibt Einzelheiten zur Zubereitung einer Formulierung von Botulinum-Toxin (Typ B) einer Konzentration
von 5.000 E/ml. Es ist selbstverständlich, dass solche Formulierungsbedingungen
auf andere Serotypen von Botulinum-Toxin angewandt werden können, wie
z. B. auf Botulinum-Toxin Typ A, und zwar in den für solche
Serotypen erforderlichen Konzentrationen, um stabile Formulierungen
in praktischen Dosierungsverpackungen bereit zu stellen.
-
Kurz
beschrieben, es wird eine konzentrierte Zubereitung von Botulinum-Toxin, wie z. B.
die oben unter Bezugnahme auf die Typen A und B beschriebene Toxinzubereitung,
mit einem Verdünnungsmittel,
wie z. B. Succinatpuffer mit einem pH-Wert zwischen pH 5 und pH
6, vorzugsweise zirka pH 5,6, vergemischt. Im Falle von Botulinum-Toxin
Typ B, ist eine Konzentration von zirka 5.000 E/ml, wie im Maus-LD50-Test bestimmt, wünschenswert; je nach der zu
verabreichenden Dosis kann jedoch alles im Bereich von 100–20.000
E/ml oder sogar höher
benötigt
oder wünschenswert
sein. Im Falle von Botulinum-Toxin Typ A können Konzentrationen von 20–2.000 und
vorzugsweise zirka 100–1.000
E/ml praktisch sein. Für
den pharmazeutischen Fertigungsprozess wird eine Probe der Formulierung
auf Vorhandensein möglicher
mikrobieller Verunreinigungen (Biobelastung) getestet und steril
in Glas- oder Polypropylenfläschchen
filtriert, um an Patienten verteilt zu werden. Das Endprodukt kann
als Flüssigkeit
für mindestens
ein Jahr und vorzugsweise für
mehr als zwei Jahre bei 0–10°C ohne signifikanten
Verlust der pharmakologischen Wirksamkeit aufbewahrt werden, wie
durch einen Verlust der pharmakologischen Wirksamkeit von < 20% im Maus-LD50-Test erwiesen wurde (Beispiel 2).
-
Das
oben erwähnte
Verdünnungsmittel
kann jede pharmazeutisch akzeptable Flüssigkeit sein, welche die Stabilität des Komplexes
nicht nachteilig beeinflusst und welche einen stabilen pH-Bereich
zwischen zirka pH 5 und pH 6 unterstützt. Beispiele für besonders
geeignete Puffer beinhalten Succinat- und Phosphatpuffer; Fachleute
werden jedoch erkennen, dass Formulierungen der Erfindung nicht
auf einen bestimmten Puffer begrenzt sind, so lange, wie der Puffer
in dem angezeigten Bereich ein akzeptables Maß an pH-Stabilität oder „Pufferkapazität” gewährleistet.
Ein Puffer hat im Allgemeinen innerhalb von zirka 1 pH-Einheit seines pK-Werts
eine adäquate
Pufferkapazität
(Lachmann et al., 1986). In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
beinhaltet dies Puffer mit pK-Werten im Bereich von zirka 4,5–6,5. Die
Eignung von Puffern kann auf der Basis von veröffentlichten pK-Tabellen geschätzt oder
durch aus dem Stand der Technik wohl bekannte Verfahren empirisch
bestimmt werden. Außer
den oben erwähnten
Succinat- und Phosphatpuffern schließen andere pharmazeutisch einsetzbare
Puffer Acetat, Aconitat, Malat und Carbonat ein (Lachman). Der pH-Wert der
Lösung
kann auf den gewünschten
Endpunkt innerhalb des Bereiches eingestellt werden, und zwar mit jeder
pharmazeutisch akzeptablen Säure,
z. B. Salzsäure
oder Schwefelsäure,
oder Base, z. B. Natriumhydroxid.
-
Das
zu der Formulierung gegebene Exzipientprotein ist Serumalbumin.
Humanes Serumalbumin eignet sich beispielsweise gut für die Verwendung
in pharmazeutischen Formulierungen, die an Menschen verabreicht
werden; im Gegensatz wird für
die Verwendung in Rindern Rinderserumalbumin ausgewählt. Der
Exzipient ist in der Formulierung in ausreichender Konzentration
vorhanden, um eine Adsorption des Toxinproteinkomplexes an das Inhaltsgefäß- oder
-fläschchen
zu vermeiden. Die Konzentration des Exzipienten variiert je nach
Art des Exzipienten und der Konzentration des Toxinkomplexes in
der Formulierung. In Studien, die zur Unterstützung der vorliegenden Erfindung
durchgeführt
wurden, wurde beispielsweise bestimmt, dass eine Konzentration von
0,5 mg/ml humanes Serumalbumin für
Formulierungen mit 5.000 E/ml Botulinum-Toxin Typ B ausreichend
ist, und dabei bei den meisten Menschen keine signifikanten immunologischen
oder allergischen Reaktionen hervorruft; im Allgemeinen sollten
Konzentrationen von zwischen zirka 0,05 mg und 1 mg pro 1.000 Einheiten
Botulinum-Toxin B ausreichenden Schutz gewährleisten.
-
Es
sind auch geeignete Exzipientkonzentrationen zum Stabilisieren von
Botulinum-Toxin Typ A beschrieben worden. So wird „BOTOX®” beispielsweise
durch Zugabe von 0,5 mg Albumin pro 100 Einheiten Toxinaktivität (PDR)
stabilisiert.
-
V. Verwendung
-
A. Therapeutische und kosmetische Verwendungen
von Botulinum-Toxin-Formulierungen
-
Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung können für eine Zahl
von Indikationen verwendet werden, bei denen die Hemmung oder Blockade
der cholinergen Neurotransmission wünschenswert ist, besonders,
jedoch nicht ausschließlich
die cholinerge Transmission in Verbindung mit der Kontrolle von
glatten Muskeln oder Skelettmuskeln. Dieser Abschnitt gibt Beispiele
für Erkrankungen,
bei denen Formulierungen der Erfindung therapeutisch verwendet werden
können;
die hierin gegebenen Beispiele sind jedoch nicht als Einschränkung der
Erfindung auszulegen. In Teil B unten sind repräsentative Dosismengen und Verabreichungswege
für einige
dieser Indikationen beschrieben.
-
Botulinum-Toxin,
insbesondere Botulinum-Toxin Typ A, erwies sich als effektive Behandlung
für spastische
Muskelerkrankungen. Eine einzelne Behandlung (die mehrere intramuskuläre Injektionen
einschließen kann)
kann unkontrollierbare Muskelspasmen bis zu sieben Monate lang lindern.
So ist „BOTOX
®” (Botulinum-Toxin
Typ A) beispielsweise von der US-amerikanischen Food and Drug Administration
für lokalisierte
Injektionen in die Augenhöhle
zur Behandlung von Blepharospasmen zugelassen. Andere Indikationen
beinhalten andere fokale Dystonien, wie z. B. Kehlkopfdystonie,
Meige's Syndrom
(Mund- und Unterkieferdystonie; orofaziale Dyskinesie), krampfartiger
Schiefhals (Hardman et al., 1996), Gliedmaßen-Dystonie, Animus, Dyssynergien
der Harnentleer- und schließmuskulatur,
Blepharospasmen, Schielen, halbseitige Gesichtsspasmen sowie Hydrorrhoea
nasalis, Mittelohrentzündung,
exzessive Speichelbildung, Asthma, spastischer Darmkatarrh, exzessive
Magensäuresekretion
(siehe z. B.
US-Patentschrift 5,766,005 ),
Kopfschmerzen in Verbindung mit Migräne, Gefäßstörungen, Neuralgie oder Neuropathie
(
US-Patentschrift 5,714,468 ;
WO 953041 ), Gelenksentzündungsschmerzen
(
WO 9517904 ), Erkrankungen
des Magendarmtraktes mit Einbeziehung gestreifter oder glatter Muskeln
(
US-Patentschrift 5,674,205 ), Entspannung
des Beckenbodens während
der Geburt eines Kindes (
US-Patentschrift
5,562,899 ) oder Linderung von Zähneknirschen (
US-Patentschrift 5,298,019 ).
Botulinum-Toxin Typ A wurde auch lokal injiziert, um kosmetische
Linderung der Muskelspannung zu erzielen, die „Stirnrunzeln” im Gesicht
hervorruft, sowie zur Anhebung der Augenbrauen (Frankel, 1998), und
es erwies sich als nützlich,
wenn es zur Behandlung einer fokalen Hyperhidrose (exzessive Schweißabsonderung)
intrakutan injiziert wurde (
WO
9528171 ;
US-Patentschrift 5,766,605 )
sowie zur Behandlung einer Wirbelsäulenverkrümmung im Jugendalter (
US-Patentschrift 5,053,005 ),
einer Kinderlähmung
im Erwachsenen- und
Jugendalter (
US-Patentschrift
5,298,019 ;
WO 9305800 )
sowie von Spasmen und unwillkürlichen Kontraktionen,
hervorgerufen durch Kinderlähmung,
multiple Sklerose oder die Parkinson Krankheit (
US-Patentschrift 5,183,462 ).
-
In
Experimenten, die als Unterstützung
der vorliegenden Erfindung durchgeführt wurden, wurden stabile
Flüssigformulierungen,
die Botulinum-Toxin Typ B enthielten, getestet und als wirksam bei
Dystonie des Halses, auch bekannt als krampfartiger Schiefhals,
befunden, einem Zustand, bei dem eine Person unwillkürliche Spasmen
und Muskelkontraktionen von Kopf, Hals und Wirbelsäule erlebt,
was zu Dreh- oder Neigebewegungen des Kopfes führt. Dieser Zustand ist häufig begleitet
von Zittern und Schmerzen in den Skelettmuskeln. Die Ätiologie
der Erkrankung ist im Allgemeinen unbekannt; es wird jedoch erwogen,
sie sei das Ergebnis einer Fehlfunktion des zentralen Nervensystems,
was zu einer Hyperaktivität
der involvierten Muskulatur führt. Derzeitige
Behandlungen, einschließlich
anticholinerger, dopaminerger, muskelentspannender, krampflösender und
antiepileptischer Medikamente, bieten keine anhaltende Linderung.
Botulinum-Toxin Typ B ist bei der Behandlung dieses Zustandes wirksam,
indem es eine lokale Lähmung
oder Parese verursacht, die typischerweise zirka 1 Woche nach der
Injektion einsetzt und zirka 1 bis 4 Monate anhält.
-
Formulierungen
der anderen Botulinum-Toxin Serotypen sind nützlich zur Primärbehandlung
eines jeden der zuvor unter Bezugnahme auf Typ A beschriebenen Zustände. Zusätzlich sind
die Typen B bis G von Botulinum-Toxin, wie oben erwähnt, ebenfalls
nützlich
für die
Behandlung von Patienten, die gegen Behandlung mit Botulinum-Toxin
Typ A aufgrund des Vorhandenseins einer Immunantwort gegen das Toxin
unempfindlich geworden sind. Im umgekehrten Fall kann der Serotyp
A bei Patienten verwendet werden, die gegen Serotyp B oder einen
der anderen Toxinserotypen unempfindlich geworden sind. Gemäß der vorliegenden
Erfindung können
Formulierungen eines oder mehrerer Botulinum-Toxin Serotypen hergestellt und verwendet werden.
-
Es
ist im Allgemeinen anerkannt, dass die verschiedenen Botulinum-Toxin
Typen angesichts ihrer ähnlichen
biologischen Wirkung bei der Behandlung verschiedener Erkrankungen,
besonders derjenigen in Bezug auf Muskelspasmen, im Wechsel eingesetzt
werden können.
Nichtsdestotrotz können
sich, wie unten beschrieben und in Bezug auf Typ A und B, die wirksamen
Dosismengen (ausgedrückt
als LD50-Einheiten oder biologische Einheiten)
der verschiedenen Serotypen erheblich unterscheiden. Schätzungen
der äquivalenten Dosismengen
können
auf der Basis der bekannten Dosismengen, die bezüglich eines jeden der getesteten
Toxine beschrieben sind, gemacht werden.
-
B. Dosismengen und Verabreichungswege
-
Botulinum-Toxin
ist bei Tieren als wirksames und manchmal tödliches Toxin bekannt. Wird
jedoch ausreichende Sorgfalt bei der Anpassung des Verabreichungsweges
und der Dosierung angewandt, so kann dieses Arzneimittel dennoch
ohne Bedenken für
Menschen verwendet werden.
-
Die
Dosismengen der verschiedenen Formen von Botulinum-Toxin unterscheiden
sich je nach Serotyp des verwendeten Toxins. So wurde in zur Unterstützung der
vorliegenden Erfindung durchgeführten
Experimenten beim Vergleich der Maus-LD50-Einheiten
herausgefunden, dass Botulinum-Toxin Typ A („BOTOX®”) beim
Auslösen
einer Lähmung
bei Affen zirka 4–6
Mal wirksamer ist als Typ B des Toxins, wie durch elektrophysiologische
Messungen ausgewählter
Skelettmuskeln bestimmt wurde. Diese Beobachtung stimmt überein mit
experimentellen Ergebnissen an Ratten, die große Unterschiede in Bezug auf
die zum Produzieren einer Lähmung
von Rattengliedmaßen
erforderliche Menge der beiden Toxine aufzeigte (Sellin; Jackson).
Angesichts dieser Beobachtungen können angemessene äquivalente
Dosismengen geschätzt
oder von einem erfahrenen Praktiker empirisch bestimmt werden.
-
Die
empfohlene Dosierung kann auch gemäß der Krankengeschichte des
Patienten variieren. So wurde beispielsweise berichtet, dass Patienten,
die wiederholte Dosierungen von Botulinum-Toxin Typ A erhalten haben,
gegen eine weitere Behandlung „unempfindlich” werden
und größere Dosismengen
benötigen, um über die
Zeit eine äquivalente
Wirkung zu produzieren. Ohne Festlegung auf einen bestimmten Wirkungsmechanismus
wird angenommen, dass dieses Phänomen
mit der Entwicklung einer serotypspezifischen Immunantwort in dem
Patienten zusammenhängt.
Berichte über
die Inzidenz von Antikörpern
bei Patienten, die sich einer wiederholten Botulinum-Toxin-Typ-A-Therapie
unterziehen, reichen von zirka 3% bis 57%. Dem gemäß wird empfohlen,
dass für
den Fall, dass sich ein Kliniker entscheidet, die Serotypen während einer
Behandlung zu wechseln, die anfängliche
Dosis des neuen Serotyps auf der Basis eines nie zuvor behandelten
Patienten berechnet wird und nicht auf der Basis der Dosismenge,
die der Patient zuvor erhalten hat.
-
Angemessene
Verfahren zur Verabreichung beinhalten alle, die zu einer gezielten
Verabreichung des aktiven Toxinbestandteils in das Gewebe, das von
Interesse ist, führen,
ohne schwere Nebenwirkungen für
den Patienten zu verursachen. Solche Verfahren beinhalten, ohne
Einschränkung,
intramuskuläre
(i. m.) Injektion, oberflächliche
Verabreichung, subdermale und perineurale Verabreichung, Iontophorese
und ähnliche.
Spezifische Vorgehensweisen zur Verabreichung von Botulinum-Toxinen,
einschließlich
Maßnahmen
zur Begrenzung der systemischen Verteilung der aktiven Bestandteile,
sind aus dem Stand der Technik gut bekannt. Zur Identifizierung
und genaueren Lokalisierung spezifischer Muskelgruppen kann eine
Elektromyograhie angewandt werden, insbesondere bei Behandlungen,
an denen Muskeln beteiligt sind, die schwierig zu identifizieren
sind, wie die in der Augenhöhle,
im Kehlkopf oder im Pterygoideusbereich liegenden, sowie Muskeln
bei übergewichtigen
Personen.
-
Die
Behandlung von Dystonien wird in der Regel durch Verabreichung des
Toxins in die Nähe
der Bereiche der Innervierung des betroffenen Muskels erreicht,
in der Regel durch intramuskuläre
Injektion mit einer hypodermischen Kanüle. Die darauf folgende lokalisierte
Lähmung
kann dem Patienten für
bis zu 3 oder 4 Monate Linderung verschaffen. Patienten können mit
geringeren Dosismengen getestet und individuell bis zu einer optimalen
Dosis hochtitriert werden, um eine ausreichende neuromuskuläre Blockade
zu erreichen und eine jede Dysfunktion ohne Produktion einer bloßen Lähmung zu
korrigieren. Wird der Patient unempfindlich gegen das Toxin, können Veränderungen
der Dosierung angezeigt sein. Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist
der, dass sie ein häufiges
Dosierungsproblem in Zusammenhang mit der Instabilität des Toxinmaterials
in Lösung überwindet,
die zu weiteren Unklarheiten in Bezug auf die angemessene Dosis
führen
kann.
-
Für eine Reihe
von Indikationen sind Empfehlungen für Dosismengen von Botulinum-Toxin
Typ A bestimmt worden und im Stand der Technik bekannt. Zur Behandlung
von Schielen ist beispielsweise eine Dosismenge von 1,25 bis 2,5
Einheiten Botulinum-Toxin Typ A zur Verabreichung in vertikale Muskeln
und für
ein horizontales Schielen von weniger als 20 Dioptrien empfohlen;
2,5–5
Einheiten werden empfohlen für
horizontalen Strabismus mit mehr als 20 Prismendioptrien (Physician's Desk Reference,
51st Edition).
-
Botulinum-Toxin
Typ A bei einer Dosis von 1,25–2,5
Einheiten wird auch zur Behandlung von Blepharospasmen verwendet,
injiziert mit einer Injektionsnadel der Größe 27–30 Gauge in den medialen und
lateral-prätarsalen
Musculus orbicularis oculi des Oberlids und in den lateral-prätarsalen
Musculus orbicularis oculi des Unterlids. Behandlungen dauern erwartungsgemäß zirka
3 Monate; bei wiederholter Dosierung und je nach Ansprechen des
Patienten kann die Dosierung bis zum Doppelten erhöht werden.
Es wird empfohlen, dass über
einen Zeitraum von 30 Tagen nicht mehr als insgesamt 200 Einheiten
Botulinum-Toxin Typ A verabreicht werden (Physician's Desk Reference,
51st Edition).
-
Beispiel
3 gibt ein Beispiel für
Dosierungsbereichstudien zur Verwendung von Botulinum-Toxin Typ
B in einer Formulierung gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Behandlung von zervikaler Dystonie (krampfartiger
Schiefhals). In diesen Studien, wie auch unten ausgeführt, wurde
die erfindungsgemäße Flüssigformulierung
von Botulinum-Toxin Typ B den verabreichenden Ärzten bereit gestellt und zwar
zusammen mit Anweisungen, die Formulierung in einem Klinikkühlschrank
mit Temperaturkontrolle zwischen 2 und 8°C aufzubewahren. Im Allgemeinen
stammte die Formulierung aus zubereiteten Chargen und wurde 6–12 Monate
lang bei der empfohlenen Temperatur aufbewahrt. Die Menge der Formulierung,
die die Kliniker erhielten, war für zirka 6 Monate ausreichend.
-
Kurz
beschrieben, den Patienten wurden verschiedene Dosismengen an Toxin
durch intramuskuläre (i.
m.) Injektion in 2–4
oberflächliche
Muskelgruppen des Halses und/oder der Schultern verabreicht, was
entsprechend der Evaluierung der Muskelbeteiligung an der Erkrankung
durch den Kliniker bestimmt wurde. In einer Studie wurden individuell
aufgeteilte Dosismengen im Bereich von 100–1.200 Einheiten gegeben, wobei die
kumulativen Dosismengen in einem Zeitraum von bis zu 398 Tagen zwischen
270 und 2.280 Einheiten betrugen. Bei allen Patienten kam es während der
Studie zu einer Verbesserung, und im Verlauf der Studie wurde keine
Minderung der pharmakologischen Wirksamkeit der Formulierung beobachtet.
-
Weitere,
zur Unterstützung
der vorliegenden Erfindung durchgeführt Studien ergaben, dass Patienten, welche
gegen Botulinum-Toxin Typ A resistent geworden waren, mit Botulinum-Toxin
Typ B behandelt werden können.
Patienten, die an dieser Studie teilnahmen, erfuhren ein vermindertes
Ansprechen auf Botulinum-Toxin
Typ A und wurden als erfolgreich behandelt eingestuft, wenn sie
nach der Behandlung eine mindestens 25%ige Verringerung der Gesamtbewertung
(Verringerung = Verbesserung) zeigten, wie mit der Toronto Western
Spasmodic Torticollis-Bewertungsskala (TWSTRS; Consky, 1994) durch
Vergleich mit dem Ausgangswert bestimmt wurde. Verabreicht wurden
individuelle Dosismengen zwischen 150 und 1.430 Einheiten der Botulinum-Toxin
Typ B-Formulierung, wobei über
einen Zeitraum von bis zu 117 Tagen eine kumulative Dosis von 300
bis 12.000 Einheiten verabreicht wurde, wie in Beispiel 3 ausführlich ausgeführt ist.
Die Patienten erfuhren in dieser Studie insgesamt eine Verbesserung,
vor allem bei höheren
Dosismengen, und es gab keine Hinweise auf die Entwicklung von blockierenden
Antikörpern
gegen Botulinum-Toxin Typ B und keine Hinweise auf Minderung der
pharmakologischen Wirksamkeit der Formulierung. In einer weiteren
Studie wurden periodisch bis zu 203 Tage lang individuelle Dosismengen
von 0, 400, 1.200 und 2.400 Einheiten der Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung
verabreicht, und zwar, wie oben beschrieben, mit Erfolg in der Behandlung
eines krampfartigen Schiefhalses.
-
Die
folgenden Beispiele veranschaulichen die vorliegende Erfindung,
sollen diese aber in keiner Weise einschränken.
-
BEISPIELE
-
Materialien
-
Es
sei denn, es ist anders angegeben, können alle hierin beschrieben
Reagenzien von jedem angesehenen kommerziellen Lieferanten bezogen
werden, der Reagenzien zur Verwendung in der chemischen, biochemischen,
biotechnologischen oder pharmazeutischen Industrie, wie jeweils
anwendbar, verkauft.
-
Beispiel 1: Zubereitung einer stabilen
Botulinum-Toxin-Fomulierung
-
A. Zubereitung von Succinatpuffer
-
Succinatpuffer
wurde in 3-Liter-Chargen mit 2,7 mg/ml Dinatriumsuccinat und 5,8
mg/ml Natriumschlorid hergestellt, ergänzt durch 0,5 mg/ml humanes
Serumalbumin (Michigan Biological Products Institute). Der pH-Wert
des Puffers wurde mit konzentrierter Salzsäure auf 5,6 eingestellt. Der
Puffer wurde durch einen 0,2 μm-Filter
in einen autoklavierten, versiegelten Behälter filtriert. Vor der Verwendung
wurde dem Puffer eine Probe entnommen und der pH-Wert, sowie bakterielles
Endotoxin und Biobelastung getestet.
-
B. Zubereitung der Botulinum-Toxin-Formulierung
-
Ein
Aliquot des konzentrierten Botulinum-Toxin Typ B wurde mit Succinatpuffer
(pH 5,6) etwa 1.000-fach verdünnt,
um eine pharmakologische Wirksamkeit von 5.000 ± 1.000 E/ml zu erhalten.
Das verdünnte
Toxin wurde in verschlossenen 2-Liter-Behältern aufbewahrt
und wird als „Bulk-Lösung” bezeichnet.
Es wurde bei 5 ± 3°C aufbewahrt,
bis das Material zum Abfüllen
verschickt wurde.
-
Vor
dem Abfüllen
wurde eine Probe aus der Bulk-Lösung
entnommen und auf Vorhandensein mikrobieller Verunreinigungen (Biobelastung)
gemäß aus dem
Stand der Technik bekannter Standardverfahren getestet. Sie wurde
dann mittels einer peristaltischen Pumpe durch einen für medizinische
Anwendungen geeigneten Schlauch übertragen
und steril in eine sterile Empfangsvorrichtung filtriert (0,2 μm), die sich
im Abfüllraum
befand. Die resultierende, steril filtrierte Bulk-Lösung wurde
in Aliquots von jeweils 0,5 ml (2.500 E), 1 ml (5.000 E) oder 2
ml (10.000 E) in 3,5 ml Glasbehälter
abgefüllt.
-
Die
Zusammensetzung des Endproduktes im Behälter ist in Tabelle 1 gezeigt. TABELLE 1 Zusammensetzung der Botulinum-Toxin-Formulierung
Aktiver
Bestandteil | Inaktiver
Bestandteil | Konzentration |
Botulinum-Toxin
Typ B | - | 5.000 ± 1.000
LD50-E/ml |
- | Succinat,
USP | 10
mM |
- | Natriumchlorid,
USP | 100
mM |
- | Humanalbumin,
zugelassen von der FDA | 0,5
mg/ml |
- | Salzsäure, NF | Zur
pH-Einstellung |
-
Beispiel 2: Testung der Stabilität der Botulinum-Toxin-Formulierung
-
A. Stabilitätsergebnisse
-
Botulinum-Toxin
Typ B wurde hergestellt, wie oben beschrieben, auf eine Konzentration
von 2500 E/ml verdünnt
und in Aliquots von 1 ml bei 5°C
und bis zu 30 Monate lang in 5 ml-Glasfläschchen aufbewahrt. 0, 1, 3,
6, 9, 12, 18, 24 und 30 Monate nach Beginn der Aufbewahrung wurden
zufällig
Aliquots ausgewählt
und deren pharmakologische Wirksamkeit im Maus-LD50-Test
getestet. Das Aussehen der Lösungen
und deren pH-Wert wurden mit Standardverfahren überprüft.
-
Tabelle
2 zeigt die Ergebnisse der Testung von Aliquots, die zu verschiedenen
Zeitpunkten entfernt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Formulierungen,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung zubereitet sind, mindestens 30 Monate stabil sind, wenn
sie bei 5°C
aufbewahrt werden, wie sich an der pharmakologischen Wirksamkeit
zeigte, die innerhalb des Bereichs der pharmakologischen Wirksamkeit,
die zum Zeitpunkt 0 erfaßt
wurde, zeigte. TABELLE 2 Stabilität der Formulierung bei 5°C
Aufbewahrungsdauer
(Monate) | Pharmakologische
Wirksamkeit (Mittelwert; E/ml) | pH-Wert | Aussehena |
0 | 1.750–3.250 | 5,5 | Bestanden |
1 | 1.941 | NDb | ND |
3 | 2.541 | 5,6 | ND |
6 | 2.020 | 5,6 | Bestanden |
9 | 2.357 | 5,6 | Bestanden |
12 | 2.064 | 5,6 | Bestanden |
18 | 2.318 | 5,4 | Bestanden |
24 | 1.799 | 5,6 | Bestanden |
30 | 2.101 | 5,6 | Bestanden |
- a
- Bestanden = klar;
farblose bis hellgelbe Lösung;
im Wesentlichen frei von sichtbaren Partikeln
- b
- Test nicht durchgeführt.
-
Tabelle
3 zeigt die Ergebnisse der Testung von Aliquots der Botulinum-Toxin-Typ B-Formulierung,
die wie oben beschrieben zubereitet und aliquotiert, aber bei 25°C aufbewahrt
wird. Die Ergebnisse zeigen, dass die Formulierung mindestens 6
Monate bei 25°C
stabil ist, wie sich an der pharmakologischen Wirksamkeit zeigte,
die mindestens ca. 90%, und vorzugsweise mindestens 95%, nach 6
Monaten Aufbewahrung, und mindestens 75% der anfänglichen pharmakologischen
Wirksamkeit nach 9 Monaten Aufbewahrung bei 25°C behält. TABELLE 3 Stabilität der Formulierung bei 25°C
Aufbewahrungsdauer
(Monate) | Pharmakologische
Wirksamkeit (Mittelwert; E/ml) | pH-Wert | Aussehena |
0 | 1.941 | 5,5 | Bestanden |
1 | 2.297 | 5,6 | NDb |
2 | 1.935 | 5,6 | ND |
3 | 2.017 | 5,6 | ND |
6 | 1.909 | ND | Bestanden |
9 | 1.579 | 5,6 | Bestanden |
- a
- Bestanden = klar;
farblose bis hellgelbe Lösung;
im Wesentlichen frei von sichtbaren Partikeln
- b
- Test nicht durchgeführt.
-
B. Stabilitätstests
-
1. Bestimmung des pH-Wertes der Botulinum-Toxin-Formulierung
-
Der
pH-Wert der Formulierung von Botulinum-Toxin Typ B wurde mit einem
Accumet pH-Meter, Modell 50, von Fisher Scientific mit einer Sonde
mit automatischer Temperaturkompensation gemessen. Die Elektrode
war eine Kombinationselektrode von Orion Ross mit einer KCl-Referenzelektrode.
Die pH-Bestimmung
wurde mit einer standardmäßigen Zwei-Punkte-Standardisierung
(pH 4,0, pH 7,0) gemäß der Anleitung
des Herstellers durchgeführt.
Für jede
Probe wurden drei Messungen durchgeführt. Die pH-Werte wurden zu
zwei signifikanten Zahlenangaben aufgezeichnet und der Mittelwert
ermittelt.
-
2. Maus-LD50-Test
der pharmakologischen Wirksamkeit
-
Zur
Bestimmung der LD50 wurden gesunde, nicht
benutzte, männliche
und weibliche CFW- oder CD-1-Mäuse
mit einem Gewicht von 18 bis 22 g verwendet. Jedes abgefüllte Produkt
wurde in 5 Dosierungen der Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung an den Mäusen getestet.
Jeder Test wurde fünf
Mal wiederholt.
-
Von
der Testprobe wurden zwei Stammlösungen
zubereitet. Stammlösung
A wurde erhalten, indem die Testprobe mit Gelatine-Phosphatpuffer,
pH 6,2, auf eine geschätzte
pharmakologische Wirksamkeit von 750 E/ml verdünnt wurde. Stammlösung B wurde
erhalten, indem Lösung
A 10-fach auf 75 E/ml verdünnt
wurde. Aus Stammlösung
A wurden die folgenden Testverdünnungen
zubereitet: 1:7,5, 1:10, 1:13,5, 1:18 und 1:24,3.
-
Den
Mäusen
wurden intraperitoneale Injektionen von 0,2 ml der angemessenen
Verdünnung
der Mischung verabreicht. Die Mäuse
wurden nach der Injektion für
4 Tage gehalten und jeden Tag beobachtet. Tote Mäuse wurden dokumentiert. Die
Beobachtungen wurden nach vier Tagen beendet.
-
Indem
die Anzahl der toten Mäuse
von der höchsten
Verdünnung
an nach oben addiert wurde, wurde bei den verschiedenen Verdünnungsstufen
die kumulative Sterberate (cumulative deaths; CD) berechnet. Die kumulative Überlebensrate
(cumulative survivors; CS) wurde berechnet, indem die Zahl der Überlebenden
von der kleinsten Verdünnung
an nach unten addiert wurde. Für
jede Verdünnung
wurde die%CD als CD/(CD + CS) × 100%
berechnet. Die der LD
50 entsprechende Verdünnung wurde
anhand der Proportional-Distance(PD)-Methode von Reed und Muench
bestimmt, und zwar unter Verwendung der Verdünnungen, die%CD-Werte produzieren,
welche eine kumulative Sterberate von 50% einrahmen.
-
Der
so erhaltene PD-Wert wurde mit der logarithmischen Differenz zwischen
den Verdünnungsstufen, die
die 50%-CD einrahmen, multipliziert. Dieser Wert wurde zum Logarithmus
der Verdünnung
addiert, bei der die Mortalität
(CD) größer als
50 war, um die Verdünnung
zu erhalten, die der LD50 entspricht. Um
die Anzahl der LD50-Einheiten an Toxin pro
Injektionsvolumen (0,2 ml) zu erhalten, wurde der umgekehrte Logarithmus der
Verdünnung
berechnet. Diese Zahl wurde dann mit 5 multipliziert, um die LD50-Einheiten pro ml der Stammlösung B des
Toxins zu erhalten.
-
Die
LD50-Einheiten pro ml der Stammlösung B wurden
mit deren Verdünnungsfaktor
(z. B. der Verdünnung,
die zum Produzieren einer geschätzten
pharmakologischen Wirksamkeit von 75 E/ml erforderlich ist) multipliziert,
um die pharmakologische Wirksamkeit der Probe zu erhalten. Für 5 valide
Tests wurde das arithmetische Mittel und die Standardabweichung
von LD50-Einheiten pro ml berechnet.
-
3. Aussehen der Formulierung
-
Das
Aussehen wurde nach vorsichtigem Durchmischen durch visuelle Inspektion
gegen schwarze und weiße
Hintergründe
unter hellem Licht bestimmt. Beurteilt wurden Farbe, Klarheit und
Vorhandensein sichtbarer Partikel.
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Beispiel 3: Behandlung einer Dystonie
des Halses
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A. Arzneimittelverdünnung, -berechnung, -verabreichung
und -dosierungsschema
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1. Handhabung des Arzneimittels
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Fläschchen
mit dem Arzneimittel wurden gefüllt,
um 2,0 ml (10.000 E), 1,0 ml (5.000 E) oder 0,5 ml (2.500 E) des
unverdünnten
Studienarzneimittels zu liefern. Bei allen Handhabungsschritten
wurde starkes Schütteln
oder Blasenbildung vermieden, da Botulinum-Toxin durch diese Zustände denaturiert
werden kann. Die Formulierung wurde mit einer 1 ml-Tuberkulin-Spritze
aus dem Fläschchen
entnommen, wobei sichergestellt wurde, dass das exakte Volumen entnommen
wurde.
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2. Arzneimittelberechnung
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Botulinum-Toxin
Typ B wurde Patienten mit einer Dystonie des Halses verabreicht,
indem der Inhalt des angemessenen Fläschchens/der angemessenen Fläschchen
verabreicht wurde/wurden, um die in der Tabelle unten angegebenen
Dosismengen bereit zu stellen. Die Maus-Einheiten (E) zur Dosissteigerung
sind wie folgt berechnet, wobei IE die Menge an der LD50 entsprechendem
Toxin ist, was, wie in Beispiel 2 beschrieben, an Mäusen bestimmt
wurde.
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Wie
unten ausführlich
ausgeführt,
wurde bei jeder Dosierungssitzung Botulinum-Toxin Typ B gemäß Standardverfahren
verabreicht. Injektionen der Mischung wurden von einem Neurologen
vorgenommen, der zuvor in der therapeutischen Anwendung von Botulinum-Toxin
bei Patienten mit Dystonie des Halses geschult worden war. Die Patienten
wurden gebeten, sich so weit wie möglich zu entspannen, um die
Beobachtung der Haltung des Kopfes und des Halses im Ruhezustand
zu erleichtern. Es wurde eine Bestimmung der an der Produktion der
Dystonie des Halses beteiligten Halsmuskeln vorgenommen und durch
Abtasten der beteiligten Muskeln bestätigt. Je nach Ermessen des
Untersuchenden wurde eine EMG-Evaluierung vorgenommen, um die hauptsächlich betroffenen
Muskeln noch besser zu lokalisieren. Die zur Behandlung in diesem
Prüfplan
in Betracht gezogenen Muskeln sind der Musculus levator scapulae,
der Musculus scalenus medius und anterior, der Musculus semispinalis
capitis, der Musculus splenius capitis, der Musculus sternocleidomastoideus
und der Musculus trapezius. In jeden dieser Muskeln wurden an 1
bis 5 Stellen Injektionen vorgenommen. Insgesamt betrug das Injektionsvolumen
pro Stelle weniger oder gleich 1,0 ml, um eine lokale Gewebsverzerrung zu
vermeiden, jedoch mindestens 0,1 ml, um die genaue Volumenmessung
mit einer standardmäßigen 1,0 ml-Spritze
zu erleichtern. Zu Beginn erhielten die Patienten eine Gesamtdosis
von 5.000 E, bei Nachfolgebesuchen in der Klinik Folgedosismengen
von bis zu zirka 15.000 E.
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B. Klinische Studie der Dystonie des Halses
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1. Studie 1
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Acht
Patienten (3 Männer,
5 Frauen) des Durchschnittsalters von 43,9 Jahren und individueller
klinischer Diagnose einer idiopathischen Dystonie des Halses nahmen
an einer Studie teil, bei der Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung
in 2–4
oberflächliche
Muskelgruppen des Halses und/oder der Schultern injiziert wurde. Die
Patienten konnten in Abständen
von bis zu 4 Wochen behandelt werden, vorausgesetzt, es lagen bei
der Präsentation
keine schweren Nebenwirkungen oder eine anhaltende klinische Verbesserung
vor. Die Patienten nahmen an 1–5
Dosierungssitzungen teil. Individuelle Dosierungssitzungen reichten
von 100 E bis 1.200 E, wobei die kumulative Gesamtdosis, wie hierin
beschrieben, von 270 E bis 2.280 E Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung
reichte. Wirksamkeit wurde mithilfe der Tsui-Torticollis-Skala berechnet
(Tsui, J. K. C. (1986), Lancet 2: 245–247). Die Patienten nahmen
127 bis 398 Tage an der Studie teil, die durchschnittliche Teilnahmedauer
betrug 244,8 Tage. Die Ausgangswerte der Torticollis-Skala waren ähnlich und
alle Patienten erfuhren bei Vergleich der Gesamtdosismengen eine
mäßige Verringerung
der Bewertung (Verringerung = Verbesserung) mit einigen Anzeichen
eines dosisbezogenen Trends. Generell erfuhren die Patienten eine
Verbesserung ihres krampfartigen Schiefhalses. Es gab keine Anzeichen
der Entwicklung blockierender Antikörper in dieser Studie.
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2. Studie 2
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Patienten,
die an dieser Studie teilnahmen, hatten eine klinische Diagnose
einer idiopathischen Dystonie des Halses (krampfartiger Schiefhals)
und hatten eine Unempfindlichkeit gegen Botulinum-Toxin Typ A entwickelt.
Die Patienten erhielten in 2–4
oberflächliche
Hals- und Schultermuskeln intramuskuläre Injektionen der Botulinum-Toxin
Typ B-Formulierung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Zwölf Patienten
(Durchschnittsalter 52,3 Jahre) nahmen an der Studie bis zum Ende
teil. Die Teilnahmedauer lag zwischen 37 und 127 Tagen und durchschnittlich
bei 65 Tagen. Die Patienten wurden mit 1–3 Dosismengen des Studienarzneimittels
behandelt. Kumulative Dosismengen reichten von 940 bis 2.100 E,
die individuellen Dosismengen reichten von 150 bis 1.430 E Botulinum-Toxin
Typ B. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen den Dosierungssitzungen
betrug bei Patienten, die geringere Dosismengen (insgesamt 100–899 E)
erhielten, 22,3 Tage und 48,4 Tage bei denjenigen im höheren Dosisbereich
(900–1.500
E).
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Ein
positives klinisches Ergebnis war definiert als eine mindestens
25%ige Verringerung der Bewertung auf der Toronto Western Spasmodic
Torticollis-Bewertungsskala
(TWSTRS) des Schweregrades (Consky, E. S., Lang, A. E. (1994) In:
Therapy with Botulinum-Toxin. Jankovic, J and Hallet M, eds. Marcel
Dekker, Inc., New York) im Vergleich zum Ausgangswert (Verringerung
= Verbesserung). Die Durchschnittsbewertung des Ausgangswertes war
bei allen Patienten ähnlich.
Im Gegensatz zu 7% der Patienten in der geringeren Dosisgruppe zeigten
56% der Patienten in der höheren
Dosisgruppe eine Verringerung der Schweregradbewertung auf der TWSTRS-Skala.
In beiden Gruppen war eine mäßige Verbesserung
der Schmerzbewertung auf der TWSTRS-Skala zu beobachten. Es gab
keine Anzeichen der Entwicklung von blockierenden Antikörpern gegen
Botulinum-Toxin Typ B bei diesen Patienten.
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3. Studie 3
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Achtundzwanzig
Patienten (Durchschnittsalter 50,9 Jahre) mit einer bestätigten Diagnose
einer Dystonie des Halses erhielten in 2–4 oberflächliche Hals- und Schultermuskeln
Injektionen von Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung und zwar mit
ansteigenden Dosismengen (bis zu 1,5-fach von Sitzung zu Sitzung).
Positive klinische Ergebnisse wurden, wie oben beschrieben, anhand
des Schweregradtests der TWSTRS-Skala bestimmt, wobei eine 25%ige
Verringerung der Bewertung als Verbesserung galt.
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Die
Patienten nahmen zwischen 28 und 177 Tage lang an der Studie teil,
was einem Durchschnitt von 71,9 Tagen entspricht. Die Patienten
wurden mit 1–3
Dosismengen der Formulierung behandelt. Die kumulativen Dosismengen
betrugen zwischen 1.430 E und 12.000 E, wobei die Einzeldosismengen
zwischen 300 E und 12.000 E lagen. Zum Zwecke der klinischen Bestimmung
wurden 4 Dosisgruppen definiert: 100–800 E (Gruppe A), 900–2.399 E
(Gruppe B), 2.400–5.999
E (Gruppe C) und 6.000–12.000
E (Gruppe D). Die Länge des
Zeitraums zwischen den Dosierungssitzungen war wie folgt: Gruppe
A, 13–101
Tage, durchschnittlich 35,7 Tage; Gruppe B, 14–113 Tage, durchschnittlich
48,8 Tage; Gruppe C, 29–177
Tage, durchschnittlich 62,2 Tage; Gruppe D, 28–177 Tage, durchschnittlich
55,1 Tage.
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Bei
allen Patienten waren die mittleren Ausgangswerte in allen Behandlungsgruppen ähnlich,
und alle vier Gruppen erfuhren während
der Studie eine durchschnittliche Verringerung der Bewertung (Verbesserung). Generell
war die durchschnittliche Verbesserung in Prozent, ausgehend vom
Ausgangswert, und die durchschnittliche Ansprechrate pro Schwergradbewertung
während
der Studie in den Gruppen C und D am größten. Messungen der mittleren
maximalen Verbesserung, der mittleren maximalen Verbesserung in
Prozent und der mittleren maximalen Ansprechrate waren bei den beiden
höheren
Dosisgruppen größer als
bei den beiden geringeren Dosisgruppen (8,1 und 6,8 im Vergleich
zu 2,1 und 3,6 in Bezug auf die maximale Verbesserung; 43,9% und
35,5% im Vergleich zu 10% und 16,1% in Bezug auf die durchschnittliche
maximale Verbesserung; 0,32 und 0,23 im Vergleich zu 0,05 und 0,09
in Bezug auf die mittlere maximale Ansprechrate). Die Prozentzahl an
Patienten, die auf die Behandlung ansprachen, war bei den beiden
höheren
Dosisgruppen größer (C,
80% und D, 78%) als bei den beiden geringeren Dosisgruppen (A, 0%
und B, 27%). Die mittlere Dauer des Ansprechens war bei den höheren Dosisgruppen
länger
(C, 47,6 Tage; D, 38,1 Tage) als bei den beiden geringeren Dosisgruppen
(A, 0 Tage; B, 31 Tage). Diese Daten zeigen ein dosisabhängiges Ansprechen
auf Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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4. Studie 4
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In
einer Studie, an der 85 Patienten mit einer Dystonie des Halses
teilnahmen, wurden drei Dosismengen der Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung
mit einer Placebobehandlung verglichen; es handelte sich um eine
randomisierte, vierarmige, im Doppelblindverfahren durchgeführte Multicenterstudie
mit parallelen Gruppen, in der Einzeldosismengen verabreicht wurden.
Die Patienten waren im Bereich zwischen 18 und 80 Jahren. Die Dosismengen
waren 400, 1.200 und 2.400 E Botulinum-Toxin Typ B, injiziert in
2–4 oberflächliche Muskelgruppen
des Halses und/oder der Schultern. Anhand der TWSTRS-Bewertungsskala
wurden der Ausgangswert der Patienten und Werte nach 2 und 4 Wochen
bestimmt. Patienten, die nach 4 Wochen keine Verbesserung von 3
oder mehr Bewertungspunkten (≥ 20%)
auf der TWSTRS-Bewertungsskala des Schweregrades zeigten, wurden
als nicht auf die Behandlung Ansprechende (Non-Responders) aus der
Studie ausgeschlossen. Die auf die Behandlung ansprechenden Patienten
kehrten alle 4 Wochen zur Bewertung zurück, bis der Grad ihres Ansprechens
um mehr als 50% absank.
-
Alle
TWSTRS-Bewertungen zeigten mit steigenden Dosismengen an Botulinum-Toxin
Typ B-Formulierung eine Verbesserung. In Woche 4 gab es im Vergleich
zu den mit Placebo behandelten Patienten eine statistisch signifikante
Verbesserung bei den Patienten in der Dosisgruppe 2.400 E, und zwar
sowohl in Bezug auf die Schmerzbewertung nach TWSTRS als auch in
Bezug auf die TWSTRS-Bewertung insgesamt, und die Prozentzahl der
Patienten, die eine Verbesserung zeigten, war in der Gruppe mit
2.400 E am größten. In
Woche 2, 4 und 8 war die mittlere Gesamtbestimmung der Patienten
in der 2.400 E-Gruppe erheblich größer als in jeder anderen Behandlungsgruppe;
bei den Varianzanalysen der Woche-4-Daten gab es einen statistisch signifikanten
Unterschied (p = 0,0286) zwischen den Behandlungsgruppen. Es gab
auch signifikante Unterschiede zwischen der Placebogruppe und der
2.400 E-Dosisgruppe (p = 0,0050) und in der Dosis-Wirkungs-Analyse
(p = 0,0028). Bei der Varianzanalyse der Woche-4-Daten gab es einen
statistisch signifikanten Unterschied (p = 0,0073) zwischen den
Behandlungsgruppen, und es gab auch signifikante Unterschiede zwischen
Placebo und der 2.400 E-Dosisgruppe (p = 0,0015) und in der Dosis-Wirkungs-Analyse
(p = 0,0008).
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Die
Patienten nahmen zwischen 25 und 203 Tagen an der Studie teil, wobei
die Zahl der Tage in der 2.400 E-Dosisgruppe im Durchschnitt höher war
(61 Tage).
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5. Studie 5
-
Bei
dieser Studie handelte es sich ebenfalls um eine randomisierte,
placebokontrollierte, vierarmige, im Doppelblindverfahren durchgeführte, ambulante Multicenterstudie
mit parallelen Gruppen, in der Einzeldosismengen verabreicht wurden,
in der die Auswirkungen eine Einzelbehandlung mit Placebo (Gruppe
A) oder einer von drei Dosismengen (2.500 E, Gruppe B; 5.000 E,
Gruppe C; 10.000 E, Gruppe D) an Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung
untersucht wurden, welche in 2–4
oberflächliche
Muskelgruppen des Halses und/oder der Schultern von Patienten mit
einer bestätigten
Diagnose einer Dystonie des Halses verabreicht wurden. Die Patienten
wurden bei Besuchen 2 und 4 Wochen nach der Behandlung evaluiert.
Die Patienten mir einer mehr als 20%igen Verbesserung in Woche 4
im Vergleich zu den Ausgangswerten (Gesamt-TWSTRS-Bewertung) wurden
als „auf
die Behandlung ansprechend” eingestuft
und wurden gebeten, für
eine erneute Evaluierung in vierwöchigen Abständen maximal 4 Monate lang
zurückzukommen,
oder solange, bis der Grad ihres Ansprechens um mehr als 50% absank.
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An
der Studie nahmen einhundertzweiundzwanzig Patienten im Alter zwischen
19 bis 81 Jahren teil. Die Dauer der Teilnahme der Patienten an
der Studie spiegelte die Dauer ihres Ansprechens auf das Studienarzneimittel
wider. Die Behandlungsgruppen waren sich in Bezug auf die kleinste
und größte Anzahl
von Tagen, die die Patienten jeweils an der Studie teilnahmen, ähnlich.
Die Teilnahmedauer an der Studie erhöhte sich mit ansteigender Dosis,
und zwar von 45 Tagen für
Placebogruppe A auf 61 Tage (B), 67 Tage (C) und 75 Tage (D).
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Alle
Behandlungsgruppen zeigten für
alle TWSTRS-Bewertungen zum 4-Wochen-Zeitpunkt
eine Verbesserung gegenüber
dem Ausgangswert. Alle TWSTRS-Bewertungen tendierten mit Ansteigen
der Dosis der Formulierung zu einer Verbesserung. In einer Kovarianzanalyse
der Gesamt-TWSTRS-Bewertungen zum 4-Wochen-Zeitpunkt war die generelle
Differenz zwischen den Behandlungsgruppen statistisch signifikant
(p = 0,0001). Außerdem
war die Analyse des Dosis-Wirkungs-Bezuges signifikant (p = 0,0001)
und alle drei Vergleiche von Placebo und den aktiven Gruppen waren
signifikant (p = 0,0016 für
Placebo im Vergleich zu 2.500 E; p = 0,0005 für Placebo im Vergleich zu 5.000
E; p = 0,0001 für
Placebo im Vergleich zu 10.000 E). Die Prozentzahl von Patienten,
die zum 4-Wochen-Zeitpunkt
auf die Behandlung ansprachen, war in Gruppe D (10.000 E) größer als
in allen anderen Gruppen, und zwar in Bezug auf die Gesamtbewertung
nach TWSTRS, die Bewertung der Behinderung nach TWSTRS und die Schmerzbewertung
nach TWSTRS. Für
alle vier TWSTRS-Bewertungen gab es eine signifikante Dosisantwort
(Gesamt p < 0,001;
Schweregrad p = 0,035; Behinderung p = 0,002; Schmerz p = 0,001).
Die Schmerzbewertung verbesserte sich bei allen Behandlungsgruppen
in Woche 4, und zwar auf 67,5 für
Gruppe B, auf 70,2 für
Gruppe C und auf 75,1 für
Gruppe D. Der generelle Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen
war statistisch signifikant (p = 0,0049), die Analyse des Dosis-Wirkungs-Bezuges
war statistisch signifikant (p = 0,0017) und der Vergleich von Placebo
mit allen drei aktiven Behandlungsgruppen war ebenfalls signifikant
(p = 0,0149 für
Gruppe B, p = 0,0084 für
Gruppe C und p = 0,0007 für
Gruppe D, jeweils im Vergleich zur Placebogruppe).
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Beispiel 4: Physiologische Reaktion auf
Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung bei menschlichen Testpersonen
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Bei
achtzehn gesunden Testpersonen wurde mithilfe von aus dem Stand
der Technik bekannten elektrophysiologischen Verfahren die M-Wellen-Amplitudenantwort
des Musculus extensor digitorum brevis (EDB) auf Botulinum-Toxin Typ B getestet.
Das Alter der Testpersonen lag zwischen 18 und 22 Jahren.
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An
den Tagen 2, 4, 6, 9, 11, 13 und 14 nach der Injektion von Dosismengen
von 1,25 E bis 480 E (i. m.) an Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung
wurden elektrophysiologische Studien durchgeführt. Das Ergebnis der Datenanalyse
zeigte eine dosisabhängige
Verringerung von EDB-M-Wellen-Amplitude und -Bereich mit ansteigenden
Dosismengen. Die Maximalwirkung bei 480 E ergab eine 75%ige Verringerung
der M-Wellen-Amplitude im Vergleich zu Ausgangswert.
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In
einer separaten Studie wurden 10 Testpersonen im Zufallsverfahren
aufgeteilt und mit einer Dosis Botulinum-Toxin Typ B-Formulierung „B” in einen
EDB und einer Dosis „BOTOX®” (Botulinum-Toxin
Typ A, „A”) in den
anderen EDB injiziert, wobei fünf
verschiedenen Dosisschemata verwendet wurden: 1,25E A/20E B; 2,5E
A/80E B; 5E A/160E B; 7,5E A/320E B; 10E A/480E B (2 Testpersonen
pro Dosierungsplan). Einer Kontrollperson wurde in jeden EDB-Muskel
eine Salzlösung
injiziert. Die Rate der Verringerung von M-Wellen-Amplitude und
-Bereich war in beiden Muskeln ähnlich,
wobei zirka am Tag 6 nach der Injektion die Höchstwirkung erreicht war. Beide
Serotypen zeigten eine dosisabhängige
Verringerung der M-Wellen-Amplitude.
Die Erleichterung der Beweglichkeit war an Tag 9 nach der Injektion
in Bezug auf beide Toxinarten am größten.
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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung bezieht sich auf stabile, gebrauchsfertige flüssige therapeutische
Formulierungen von Botulinum-Toxin, wie in den Ansprüchen gekennzeichnet.
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LITERATURHINWEISE
-
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