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Technisches
Gebiet
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Die Erfindung ist auf einen Prozess
zum Herstellen vertikaler Transistoren gerichtet.
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Hintergrundbildende
Technik
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Bei integrierten Schaltkreisen besteht
ein Trend zu höherer
Bauteiledichte hin, um die Anzahl von Bauteilen pro Flächeneinheit
zu erhöhen.
Die Bauteiledichte wird dadurch erhöht, dass einzelne Bauteile
kleiner gemacht werden und die Bauteile dichter beieinander platziert
werden. Die Bauteileabmessungen (als Charakteristikumsgröße oder
Designregeln bezeichnet) nehmen von 0,25 μm auf 0,18 μm und darunter ab. Es ist auch
erwünscht,
den Abstand zwischen Bauteilen in vergleichbarer Weise zu verringern.
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Derzeit verfügen die meisten MOS(metal oxide
semiconductor)-Transistoren über
planare Konfiguration. Bei einem planaren MOS-Bauteil verläuft die
Richtung des Stromflusses parallel zur Ebene der Substratfläche. Es
ist zwar erforderlich, die Größe dieser
Bauteile zu verringern, um eine erhöhte Bauteiledichte zu erzielen,
jedoch wird die Herstellung dieser kleinen Bauteile zunehmend schwierig.
Insbesondere wird die Lithographie extrem schwierig, wenn die Bauteileabmessungen
unter die Wellenlänge
der Strahlung abnehmen, die dazu verwendet wird, in einem strahlungsempfindlichen
Material ein Bild eines Musters zu zeichnen.
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Als Alternative zur stärker platzaufwändigen planaren
Konfiguration von Bauteilen wurde eine Konfiguration eines vertikalen
Bauteils vorgeschlagen, wie von H. Takato et al. in "Impact of Surrounding
Gate Transistor (SGT) for Ultra-High-Density LSTs", IEEE Transactions
on Electron Devices, Vol. 38(3), S. 573–577 (1991) beschrieben. Eine
schematische Darstellung dieses Bauteils ist die 1. Das Bauteil 10 verfügt über eine
Source 15, einen Drain 20 und einen Kanal 25.
Die Länge
des Kanals 25 verläuft
senkrecht zur Oberfläche
des Substrats 30, auf dem das Bauteil 10 ausgebildet
ist. Das Bauteil wird als Vertikaltransistor bezeichnet, da die
Länge des Kanals
senkrecht zur Substratfläche
verläuft.
Ein Gate 35 umgibt den Kanal 25.
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Obwohl Vertikal-MOSFETs (metal oxide
semiconductor field effect transistors) dichter als Planar-MOSFETs
gepackt werden können,
sind die Bearbeitungsprobleme bei Vertikaltransistoren nicht trivial.
Daher ist ein Prozess erwünscht,
der es einfacher und effizienter macht, Vertikal-MOSFETs herzustellen.
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Auch das US-Patent Nr. 5,578,850
für Fitch et
al. beschreibt einen Transistor, bei dem die Länge des Kanals senkrecht zur
Substratfläche
verläuft. Fitch
et al. beschreiben einen Prozess, bei dem ein mehrschichtiger Stapel
auf der Substratfläche
hergestellt wird. Dieser mehrschichtige Stapel enthält eine als
Gateelektrode dienende leitende Schicht. Im mehrschichtigen Stapel
wird ein Graben hergestellt, und in diesem wird ein Halbleitermaterial
epitaktisch gezüchtet.
Im Halbleitermaterial werden Bauteilbereiche durch In-situ-Dotierung
erzeugt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die Erfindung ist auf ein Verfahren
zum Herstellen eines Vertikal-MOSFETs gerichtet. Bei diesem Prozess
wird eine erste Schicht eines elektrisch isolierenden Materials,
z. B. Siliciumnitrid (Si3N4)
auf einem Halbleitersubstrat hergestellt. Zu geeigneten Halbleitersubstraten
gehören
Siliciumsubstrate und Silicium-auf-Isolator(SOI)-Substrate. Der
Oberflächenbereich
des Siliciumsubstrats wurde stark dotiert (d. h. mit einer Dotierstoffkonzentration über 1 × 1019 Atome/cm3). Die
erste Schicht des isolierenden Materials verfügt über eine Dicke im Bereich von
ungefähr
25 nm bis ungefähr
250 nm. Die Dicke der ersten Schicht wird so ausgewählt, dass
die Gate-Source-Kapazität (Cgs) zwischen dem Gate und der Source oder
dem Drain (– abhängig davon,
ob die Source oder der Drain im Substrat ausgebildet ist, ausreichend
niedrig ist. Diese Überlegung
begünstigt
eine Dicke mit einem höheren
Anteil im oben angegebenen Bereich. Die Dicke der ersten Schicht
wird auch so ausgewählt,
dass der Serienwiderstand der Source/Drain-Erstreckung ausreichend
niedrig ist und ein Herausdiffundieren aus dem stark dotierten Bereich des
Substrats zum Erzeugen der Source/Drain-Erstreckung leicht erzielt
wird. Diese Überlegungen
berücksichtigen
eine Dicke innerhalb des unteren Teils des oben angegebenen Bereichs.
Der Fachmann ist dazu in der Lage, eine geeignete Dicke auf Grundlage
der oben angegebenen Überlegungen,
und auch auf Grund anderer Überlegungen,
wie sie für
spezielle Ausführungsformen
gelten, auszuwählen.
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Auf der ersten Materialschicht wird
eine zweite Materialschicht hergestellt. Jedoch weist das Material
der zweiten Schicht (z. B. Siliciumdioxid (SiO2))
einen deutlich anderen Ätzwiderstand
gegen ein ausgewähltes Ätzmittel
als das isolierende Material der ersten Schicht auf. Genauer gesagt,
ist, für das
ausgewählte Ätzmittel,
die Ätzrate
des Materials der zweiten Schicht viel höher als diejenige des isolierenden
Materials der ersten Schicht. Es ist von Vorteil, wenn die Ätzrate der
zweiten Materialschicht im ausgewählten Ätzmittel mindestens ungefähr das Zehnfache
derjenigen der ersten Materialschicht ist. Für das ausgewählte Ätzmittel
ist die Ätzrate
des Materials der zweiten Schicht auch mindestens das Zehnfache
derjenigen eines Halbleitermaterials, in dem der Kanal des Bauteils
ausgebildet wird. Kristallines Silicium ist ein Beispiel eines derartigen
Halbleitermaterials. Es ist von Vorteil, wenn die Ätzrate des Materials
der zweiten Schicht mindestens das 100-fache derjenigen des Halbleitermaterials
ist.
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Die Dicke der zweiten Materialschicht
wird so ausgewählt,
dass sie die körperliche
Gatelänge
des Bauteils definiert. Dies, da diese zweite Schicht eine Opferschicht
ist, d. h., da sie entfernt wird und das Gate des Bauteils in den
durch diese Schicht festgelegten Raum ausgebildet wird. Das Festlegen
der Gatelänge
auf diese Weise sorgt für
eine viel bessere Gatelängensteuerung
als sie unter Verwendung herkömmlicher
Lithographietechniken erzielbar ist.
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Auf der zweiten Schicht wird eine
dritte Materialschicht hergestellt. Das für die dritte Schicht ausgewählte Material
ist ein elektrisch isolierendes Material. Es ist von Vorteil, wenn
das isolierende Material in der dritten Schicht eine kleinere Ätzrate im
ausgewählten Ätzmittel
als das Material der zweiten Schicht hat. Es ist von Vorteil, wenn
das Verhältnis der Ätzrate,
im ausgewählten Ätzmittel,
des Materials in der zweiten Schicht zu derjenigen des Materials
in der dritten Materialschicht mindestens 10 zu 1 ist. Vom Standpunkt
einfacher Bearbeitung her ist es von Vorteil, wenn das Material
der ersten Schicht dasselbe wie das der dritten Schicht ist.
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Dann wird durch die Dreischichtstruktur
ein Fenster oder Graben (nachfolgend einfach als Fenster bezeichnet)
bis in die stark dotierte Fläche
des Siliciumsubstrats geätzt.
Die Abmessungen des Fensters werden durch Größenbeschränkungen für das spezielle Bauteil und
die Beschränkungen
der zum Herstellen des Fensters verwendeten Lithographietechniken
bestimmt. Das Fenster wird unter Verwendung herkömmlicher Lithographietechniken
hergestellt. Genauer gesagt, wird auf der Dreischichtstruktur durch
Herstellen einer Schicht eines energiedefinierbaren Materials auf
ihr und durch Einbringen eines Bilds eines Musters in die Schicht
desselben eine Maske hergestellt. Dann wird das Muster entwickelt, und
nur derjenige Teil der Dreischichtstruktur, der durch die Maske
belichtet wurde, ist der Teil, der den Abmessungen und der Platzierung
des gewünschten Fensters
oder Grabens entspricht. Dann wird das Fenster in die Dreischichtstruktur
eingesetzt. Nachdem das Fenster geätzt ist, werden die auf der
Substratfläche
verbliebenen Teile der Maske unter Verwendung herkömmlicher
Hilfsmittel, wie sie dem Fachmann gut bekannt sind, entfernt.
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Dann wird das Fenster mit einem Halbleitermaterial
aufgefüllt.
Obwohl das Halbleitermaterial entweder kristallin, polykristallin
oder amorph ist, ist es typischerweise ein kristallines Material
wie Silicium, Siliciumgermanium oder Siliciumgermaniumcarbid. Die
Zusammensetzung des kristallinen Halbleitermaterials muss nicht
gleichmäßig sein.
Das kristalline Halbleitermaterial ist entweder dotiert oder undotiert.
Techniken zum Herstellen kristalliner Halbleitermaterialien sind
dem Fachmann gut bekannt. Zum Beispiel wird bei einer Technik das
kristalline Material epitaktisch im Fenster oder Graben hergestellt.
Bei einer anderen Ausführungsform
wird eine amorphe Schicht des Halbleitermaterials auf dem Substrat
abgeschieden und es wird das gesamte Halbleitermaterial mit Ausnahme
desjenigen, das im Fenster und einem kleinen Kontaktpfropfen an
der Oberseite desselben abgeschieden ist, entfernt. Dann wird das amorphe
Halbleitermaterial getempert, um es umzukristallisieren (Festphasenepitaxie).
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Der Kanal des Bauteils und die Source-
und die Drainerstreckung desselben werden im im Fenster ausgebildeten
Halbleiter(z. B. Silicium)pfropfen ausgebildet. Daher ist der Siliciumpfropfen
in bestimmten Bereichen dotiert. Es wird eine Anzahl von Arten zum
Dotieren des Siliciumpfropfens als geeignet in Betracht gezogen.
Bei einer Ausführungsform wird
ein dotierer Siliciumpfropfen entweder während der Züchtung in situ hergestellt,
oder durch Implantation nach der Herstellung des Pfropfens oder
durch irgendeine andere geeignete Maßnahme. Dotierstoffe von entgegengesetztem
Typ können
von einer oder mehreren benachbarten Mehrfach-Materialschichten (d.
h. den Mehrfach-Materialschichten, in denen das kristalline, mit
einem Halbleiter aufgefüllte
Fenster ausgebildet ist) in den Pfropfen einge trieben werden, um
die Source- und Drainerstreckung zu erzeugen. Diese Technik ist
als Festphasendiffusion bekannt. Bei Festphasendiffusion wird ein
dotiertes Oxid (z. B. Siliciumdioxid) als Dotierstoffquelle verwendet.
Das Siliciumdioxid wird mit dem gewünschten Dotierstoff (z. B.
Arsen, Phosphor, Bor) dotiert. Bei erhöhten Temperaturen wird der
Dotierstoff aus dem dotierten Oxid in das benachbarte kristalline
Halbleitermaterial eingetrieben. Diese Technik ist von Vorteil,
da das Dotierungsgebiet durch die Grenzfläche zwischen dem Pfropfen und
der als Dotierstoffquelle verwendeten Materialschicht definiert
ist. Diese Technik erlaubt die Herstellung selbst ausgerichteter
Source/Drain-Erstreckungen (d. h. von Source-und Drain-Erstreckungsbereichen,
die mit dem Gate ausgerichtet sind).
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Der Fachmann ist mit der Art vertraut,
gemäß der Dotierstoffe
in situ eingebracht werden, wenn eine Materialschicht mittels chemischer
Dampfabscheidung hergestellt wird, und derartige Techniken werden
hier nicht detailliert beschrieben. Allgemein gesagt, werden die
Dotierstoffe zum geeigneten Zeitpunkt während der Abscheidung des Materials
in die Atmosphäre
eingebracht, so dass die Dotierstoffe am gewünschten Ort im Siliciumpfropfen
mit der gewünschten
Konzentration vorhanden sind. Bei anderen Ausführungsformen werden Dotierstoffe
in den Kanal implantiert, nachdem diese hergestellt wurde, oder
sie werden aus dem stark dotierten Substrat in die Unterseite des
Pfropfens eindiffundiert.
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Nachdem der Pfropfen aus dotiertem
Silicium (oder einem anderen Halbleiter) hergestellt ist, wird auf
dem Substrat eine vierte Materialschicht hergestellt. Diese Materialschicht
verfügt über einen Ätzwiderstand
im ausgewählten Ätzmittel,
der zum Ätzwiderstand
der ersten und dritten Materialschicht passt. Es ist von Vorteil,
beruhend auf Prozessverlegungen, dass diese Materialschicht dieselbe
wie die dritte Materialschicht ist.
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Auf dem Substrat wird unter Verwendung herkömmlicher
Lithographietechniken eine andere Ätzmaske hergestellt. Diese Ätzmaske
wird so strukturiert, dass der vierten Materialschicht über dem
Siliciumpfropfen und der Teil der vierten Materialschicht angrenzend
an diesen nicht durch die Maske freigelegt sind. Die sich ergebende
maskierte Struktur wird dann anisotrop bis zur zweiten Materialschicht
geätzt.
Als Ergebnis des Ätzvorgangs
ist der Teil der zweiten Schicht unter dem unmaskierten Teil der Struktur
freigelegt. Die sich ergebende Struktur wird dann isotrop geätzt. Als
Ergebnis des Ätzvorgangs und
der Differenz der Ätzraten
zwischen der zweiten Materialschicht und der ersten sowie dritten
Materialschicht wird die zweite Materialschicht vollständig entfernt,
jedoch verbleiben die erste Materialschicht und der Teil der dritten/vierten
Materialschicht über dem
Silicium pfropfen und angrenzend an die Oberseite desselben. Als
Ergebnis dieses Ätzvorgangs
ist ein Teil des Siliciumpfropfens freigelegt, der der Dicke der
zweiten Schicht entspricht. Der freigelegte Teil des Siliciumpfropfens
legt die Gatelänge
des hergestellten Bauteils fest.
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Dann wird das Substrat Bedingungen
unterworfen, bei denen eine Schicht eines thermischen Oxids auf
den freigelegten Teil des Siliciumpfropfens aufgewachsen wird. Die
Schicht des thermischen Oxids wird dann unter Verwendung herkömmlicher Hilfsmittel
wie eines Nassätzmittels
(z. B. wässrige Fluorwasserstoffsäure) oder
Fluorwasserstoffsäureanhydrid
entfernt. Diese Opferoxidation erfolgt zum Reparieren von Seitenwanddefekten.
Nachdem die Schicht des thermischen Oxids entfernt wurde, wird auf
dem freigelegten Teil des Siliciumpfropfens eine Schicht eines Gatedielektrikums
(z. B. Siliciumdioxid oder andere Materialien mit geeignet hoher
Dielektrizitätskonstante)
hergestellt. Zu Beispielen anderer geeigneter Gatedielektrikumsmaterialien
gehören
Siliciumdioxid, Siliciumnitrid, Siliciumoxynitrid und Metalloxide
(z. B. Tantalpentoxid, Titanoxid und Aluminiumoxid). Die Dicke des
Gatedielektrikums liegt im Bereich von ungefähr 1 nm bis ungefähr 20 nm.
Die ausgewählte
Dicke hängt
von der Dielektrizitätskonstanten
des dielektrischen Materials ab.
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Bei einer Ausführungsform wird eine Gatedielektrikumsschicht
aus Siliciumdioxid durch Erwärmen
des Substrats auf eine Temperatur im Bereich von ungefähr 700°C bis ungefähr 1100°C in eine Sauerstoff
enthaltenden Atmosphäre
hergestellt. Es werden sowohl Ofenoxidation als auch schnelle thermische
Oxidation als geeignet angesehen. Es werden auch andere Hilfsmittel
wie chemische Dampfabscheidung, Strahl-Dampfabscheidung oder Atomschichtabscheidung
als geeignet zum Herstellen des Gatedielektrikums angesehen. Bedingungen
zum Herstellen eines Gatedielektrikums gewünschter Dicke sind dem Fachmann
gut bekannt.
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Dann wird eine Gateelektrode durch
Abscheiden einer ausreichend geometrisch passenden Schicht eines
geeigneten Gatematerials (z. B. in situ dotiertes amorphes Silicium)
auf dem Substrat hergestellt. Die Schicht wird strukturiert und
anschließend
zum Herstellen des Gates umkristallisiert. Die Gatekonfiguration
hängt stark
von der Designwahl ab. Jedoch umgibt das Gate den Teil des Siliciumpfropfens
mit dem darauf hergestellten Gateoxid.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Ansicht eines Vertikaltransistors.
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2A–2J veranschaulichen die Prozessabfolge
bei einer Ausführungsform
der Erfindung.
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3A–3P veranschaulichen die Prozessabfolge
bei einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Die Erfindung ist auf einen Prozess
zum Herstellen eines Vertikaltransistors gerichtet. Bei diesem Prozess
werden mehrere Materialschichten auf der Fläche eines Siliciumsubstrats
hergestellt, in der entweder ein Source- oder ein Drainbereich für das Bauteil
ausgebildet ist. Die mehreren Schichten verfügen über verschiedene Ätzwiderstände in einem
ausgewählten Ätzmittel.
Eine der Schichten in der Mehrfachschichtstruktur ist eine Opferschicht,
die zum Festlegen der körperlichen
Gatelänge
des Bauteils verwendet wird. Genauer gesagt, spezifizieren die Dicke
und die Platzierung der Opferschicht die Dicke und die Platzierung
des Gates des Vertikaltransistors.
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Nun wird eine Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf die 2A–2J beschrieben. Gemäß der 2A wird ein stark dotierter Sourcebereich 105 im
Siliciumsubstrat 100 hergestellt. Bei dieser Ausführungsform
wird der Sourcebereich des Bauteils im Siliciumsubstrat hergestellt, und
der Drainbereich wird auf der Oberseite des anschließend hergestellten
Vertikalkanals hergestellt. Bei einer alternativen Ausführungsform
wird der Drainbereich im Substrat hergestellt und der Sourcebereich
wird auf der obersten Seite des anschließend hergestellten Vertikalkanals
hergestellt. Die Ausführungsform,
bei der der Sourcebereich im Substrat hergestellt wird, ist Gegenstand
dieser Beschreibung. Ausgehend von dieser Beschreibung kann der Fachmann
leicht ein Bauteil herstellen, bei dem der Drainbereich im Siliciumsubstrat
ausgebildet ist und der Sourcebereich auf der Oberseite des anschließend hergestellten
Vertikalkanals ausgebildet ist.
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Die Tiefe des stark dotierten Sourcebereichs, die
Konzentration des Dotierstoffs in diesem sowie der Typ des Dotierstoffs
(d. h. n- oder p-Typ) hängen alle
von der Designwahl ab. Als geeignet wird ein stark dotierter Sourcebe reich 105 betrachtet,
bei dem der Dotierstoff Phosphor (P), Arsen (As), Antimon (Sb) oder
Bor (B) ist, die Dotierstoffkonzentration im Bereich von ungefähr 1 × 1019 Atome/cm3 bis ungefähr 5 × 1020 Atome/cm3 liegt und die Tiefe des Bereichs im Substrat
weniger als ungefähr
200 nm beträgt.
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Gemäß der 2B werden drei Materialschichten 110, 115 und 120 auf
dem stark dotierten Sourcebereich 105 im Siliciumsubstrat 100 hergestellt.
Die erste Materialschicht 110 besteht aus einem elektrisch
isolierenden Material wie Si3N4.
Die Materialschicht 110 isoliert den tiefen Sourcebereich 105 elektrisch
gegen die darüber
liegende Gateelektrode 155 in der 2J). So besteht die Materialschicht 110 aus
einem Material und sie verfügt über eine
Dicke, die mit diesem Ziel übereinstimmen.
Für die
Materialschicht 110 wird eine Dicke im Bereich von ungefähr 25 nm
bis ungefähr
250 nm als geeignet angesehen.
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Auf der ersten Materialschicht 110 wird
eine zweite Materialschicht 115 hergestellt. Jedoch zeigt das
Material der zweiten Schicht 115 einen deutlich anderen Ätzwiderstand
gegen ein ausgewähltes Ätzmittel
als das Isoliermaterial der ersten Schicht 110. Genauer
gesagt, ist beim ausgewählten Ätzmittel
die Ätzrate
des Materials der zweiten Schicht 115 viel höher als
diejenige des isolierenden Materials der ersten Schicht 110.
Es ist von Vorteil, wenn, beim ausgewählten Ätzmittel, die Ätzrate des
Materials der zweiten Schicht 115 viel höher als
diejenige eines Halbleitermaterials ist, in dem der Kanal des Bauteils
hergestellt wird (d. h. das Pfropfenmaterial (130 in der 2D)). Kristallines Silicium
ist ein Beispiel eines geeigneten Pfropfen-Halbleitermaterials.
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Die Dicke der zweiten Materialschicht 115 wird
so ausgewählt,
dass sie die körperliche
Gatelänge
des Bauteils festlegt. Dies, da diese zweite Schicht 115 eine
Opferschicht ist, d. h., dass sie entfernt wird und das Gate des
Bauteils im durch diese Schicht definierten Raum ausgebildet wird.
Wenn die zu opfernde zweite Schicht 115 entfernt ist, wird
das Gateoxid (150 in der 2H)
auf dem hergestellt, was den Kanal des Bauteils bilden soll.
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Auf der zweiten Schicht 115 wird
eine dritte Materialschicht 120 hergestellt. Das für die dritte Schicht 120 ausgewählte Material
ist ein elektrisch isolierendes Material. Es ist von Vorteil, wenn
das isolierende Material in der zweiten Schicht 120 eine niedriger Ätzrate im
ausgewählten Ätzmittel
als das Material der zweiten Schicht 115 hat. Es ist von
Vorteil, wenn das Verhältnis
der Ätzrate
im ausgewählten Ätzmittel,
des Materials in der zweiten Schicht 115 zu derjenigen
des Materials in der dritten Materialschicht 120 mindestens
ungefähr
10 zu 1 beträgt.
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Gemäß der 2c wird
dann eine Öffnung, wie
ein Fenster oder ein Graben 125 (der Zweckdienlichkeit
halber wird ein Fenster oder Graben nachfolgend einfach als Fenster
bezeichnet) durch die drei Schichten 110, 115 und 120 in
die stark dotierte Fläche 105 des
Siliciumsubstrats 100 eingeätzt. Die Querschnittsdicke
(Horizontalabmessung im Querschnitt) des Fensters ist durch Größenbeschränkungen
für das
spezielle Bauteil und Beschränkungen der
zum Herstellen des Fensters verwendeten Lithographietechniken bestimmt.
Die Länge
des Grabens (Menge rechtwinklig sowohl zur Horizontalabmessung im
Querschnitt als auch zur Vertikalrichtung) hängt stark von der Designwahl
ab. Für
eine vorgegebene Horizontalabmessung des Querschnitts nimmt der
durch den in der Öffnung
ausgebildeten Leiter geführte
Strom mit zunehmender Grabenmenge zu. Das Fenster wird unter Verwendung
herkömmlicher
Lithographietechniken hergestellt.
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Gemäß der 2D wird das Fenster 125 dann
mit einem einkristallinen Halbleitermaterial wie Silicium 130 gefüllt. Zu
anderen Beispielen kristalliner Halbleitermaterialien gehören Siliciumgermanium
und Siliciumgermaniumcarbid. Das kristalline Halbleitermaterial
ist entweder dotiert oder undotiert. Techniken zum Herstellen kristalliner
Halbleitermaterialien in Fenstern sind dem Fachmann gut bekannt. Zum
Beispiel wird das kristalline Material epitaktisch im Fenster 125 hergestellt.
Bei einer anderen Ausführungsform
wird eine amorphe Schicht des Halbleitermaterials auf der Oberfläche des
Substrats abgeschieden und das gesamte Halbleitermaterial 130 mit Ausnahme
des im Fenster 125 abgeschiedenen und eines kleinen Pfropfens 131 an
der Oberseite des Fensters 125 wird entfernt. Das amorphe
Halbleitermaterial wird dann zum Umkristallisieren desselben getempert.
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Der im Fenster 125 hergestellte
Halbleiter(z. B. Silicium)pfropfen wird zum Kanal des Bauteils.
Daher wird der Siliciumpfropfen 130 dotiert, um den Kanal
(nicht dargestellt) und auch die Source- und Drainerstreckungen
(ebenfalls nicht dargestellt) auszubilden. In den Siliciumpfropfen 130 werden
zum Ausbilden der Source- und der Drainerstreckung Dotierstoffe
eines Typs (d. h. des n- oder p-Typs) eingeführt, und Dotierstoffe des entgegengesetzten
Typs werden in den Pfropfen eingeführt, um den Kanal auszubilden.
Es wird eine Anzahl von Arten zum Dotieren des Siliciumpfropfens
als geeignet angesehen. Als geeignete Maßnahmen werden In-situ-Dotierung
des Siliciumpfropfens während
seiner Herstellung oder Implantierung der Dotierstoffe in denselben
nach seiner Herstellung angesehen.
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Dotierstoffe können unter Verwendung der Schichten 110 und 120 als
Dotierstoffquellen für
die Source- und die Drainerstreckung in den einkristallinen Siliciumpfropfen 130 eingetrieben
werden. Diese Technik ist als Festphasendiffusion bekannt, bei der ein
Oxid (z. B. Siliciumdioxid als Dotierstoffquelle verwendet wird.
Das Siliciumdioxid wird mit dem gewünschten Dotierstoff (z. B.
Arsen, Phosphor, Bor) dotiert. Bei erhöhter Temperatur wird der Dotierstoff aus
dem dotierten Oxid in das benachbarte undotierte (oder mit einem
Dotierstoff vom entgegengesetzten Typ leicht dotierte) kristalline
Halbleitermaterial eingetrieben. Diese Technik ist vorteilhaft,
da das dotierte Gebiet durch die Grenzfläche zwischen dem Siliciumpfropfen 130 und
der mindestens einen Materialschicht 110 und 120,
die als Dotierstoffquelle verwendet wird, festgelegt ist. Diese
Technik ermöglicht die
Herstellung selbst ausgerichteter Source/Drain-Erstreckungen (d.
h., dass die Source/Drain-Erstreckungen zum Gate ausgerichtet sind).
Beispiele von Festphasen-Diffusionstechniken sind von M. Ono et
al, in "Sub-50 nm
Gate Length N-MOSFETs with 10 nm Phosphorus Source and Drain Junctions," IEDM93, S. 119–122 (1993)
und M. Saito et al. In "An
SPDD D-MOSFET Structure Suitable for 1.0 and Sub 0,1 Micron Channel
Length and Its Electrical Characteristics", IEDM92, S. 897–900 (1992), die hier durch
Bezugnahme eingeschlossen werden, beschrieben.
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Der Fachmann ist mit der Art vertraut,
gemäß der Dotierstoffe
in situ eingebracht werden, wenn eine Materialschicht durch chemische
Dampfabscheidung hergestellt wird und derartige Techniken werden
hier nicht detailliert beschrieben. Allgemein gesagt, werden die
Dotierstoffe zum geeigneten Zeitpunkt bei der Abscheidung des Materials
in die Atmosphäre
eingebracht, so dass die Dotierstoffe am gewünschten Ort im Siliciumpfropfen
mit der gewünschten
Konzentration vorhanden sind. Bei anderen Ausführungsformen werden Dotierstoffe
nach der Herstellung des Kanals in diesen implantiert und aus dem
stark dotierten Substrat in den Boden des Pfropfens diffundiert,
um einen Source/Drain-Erstreckungsbereich auszubilden. Ionenimplantation
ist eine geeignete Maßnahme
zum Herstellen der Source/Drain-Erstreckungsbereiche an der Oberseite
des Pfropfens.
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Nachdem das Fenster 125 mit
einkristallinem Silicium 130 gefüllt ist und dieses auf die
gewünschte
Weise dotiert ist, wird auf dem Substrat eine vierte Schicht eines
isolierenden Materials 135 hergestellt, wie es in der 2E dargestellt ist. Die Schicht 135 ist
ein Material mit einem Ätzwi derstand im
ausgewählten Ätzmittel,
der zum Ätzwiderstand der
Schichten 110 und 120 passt. Auf Grundlage von Prozessüberlegungen
ist es vorteilhaft, wenn die Schicht 135 aus demselben
Material wie die darunter liegende Schicht 120 besteht.
Wenn einmal der Siliciumpfropfen 130 dotiert ist und der
Dotierstoff auf die gewünschte
Weise im Pfropfen 130 verteilt ist, wird das Substrat keinen
Bedingungen unterworfen, die die Verteilung des Dotierstoffs im
Siliciumpfropfen 130 wesentlich beeinflussen würden. Demgemäß wird das
Substrat nach diesem Schritt keinen Temperaturen über 1100°C ausgesetzt.
Es ist von Vorteil, wenn das Substrat nach diesem Punkt im Prozess keinen
Temperaturen über
1000°C ausgesetzt
wird. Bei bestimmten Ausführungsformen
wird das Substrat nach diesem Punkt im Prozess keinen Temperaturen über 900°C für längere Zeitspannen
(z. B. über einigen
Minuten) ausgesetzt. Jedoch kann das Substrat schneller thermischer
Temperung bei einer Temperatur von bis zu ungefähr 1000°C ausgesetzt werden, ohne dass
die Verteilung des Dotierstoffs im Siliciumpfropfen 130 nachteilig
beeinflusst würde.
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Ruf der mehrschichtigen Struktur
wird unter Verwendung herkömmlicher
Lithographietechniken eine andere Ätzmaske (nicht dargestellt)
hergestellt. Diese Ätzmaske
wird so strukturiert, dass der Teil der vierten Materialschicht über dem
mit Silicium gefüllten
Fenster und dem Teil der vierten Materialschicht angrenzend an die
Fenster nicht durch die Maske belichtet werden. Die Struktur mit
der darauf hergestellten Ätzmaske
wird dann unter Verwendung eines herkömmlichen Trockenätzmittels
anisotrop geätzt. In
einem Trockenätzmittel
sind die Ätzraten
der Schichten 110, 115, 120 und 135 ungefähr gleich, oder
die Schicht 115 zeigt eine niedrigere Ätzrate als die Schichten 110, 120 und 135.
Die als Ergebnis dieses Ätzvorgangs
erzielte Struktur ist in der 2F dargestellt.
Als Ergebnis dieses Ätzvorgangs
sind die Teile der Schichten 135 und 120, die
durch die Maske belichtet wurden, vollständig entfernt. Auch wird der nicht
durch die Maske bedeckte Teil der Schicht 115 über diese
Dicke hinweg teilweise abgeätzt.
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Dann wird das Substrat einem Nassätzmittel oder
einem Mittel für
isotropes Trockenätzen
unterworfen. Die Ätzrate
der Schicht 115 in diesem Mittel ist deutlich höher als
die Ätzrate
der Schichten 110, 120 und 135. Wie es
in der 2E dargestellt
ist, wird auf Grund der Ätzselektivität im Nassätzmittel die
Opferschicht zwischen den Schichten 110 und 120 vollständig entfernt,
ohne dass ein wesentlicher Teil der Schicht 110 und der
verbliebenen Teile der Schichten 120 und 135 entfernt
würde.
Der Teil der Schichten 120 und 135 auf der Oberseite 140 des
Siliciumpfropfens 130 und angrenzend dar an verbleiben.
Als Ergebnis dieses Ätzvorgangs
ist der der Dicke der Schicht 115 entsprechende Teil des
Siliciumpfropfens 130 freigelegt. Die freigelegte Fläche 145 des
Pfropfens 130 bildet die körperliche Gatelänge des
herzustellenden Bauteils.
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Dann wird das Substrat in einer Sauerstoff enthaltenden
Atmosphäre
erwärmt,
um auf die freigelegte Oberfläche
des kristallinen Siliciumpfropfens 130 eine Schicht aus
thermischem Oxid (nicht dargestellt) aufzuwachsen. Die dünne Schicht
des thermischen Oxids wird unter Verwendung herkömmlicher Mittel wie eines Nassätzmittels
(z. B. wässrige
Fluorwasserstoffsäure)
entfernt. Als Ergebnis der Herstellung und Entfernung des thermischen
Opferoxids ist die Oberfläche
des Siliciumpfropfens 130 glatter, und es ist ein Teil
der Seitenwanddefekte beseitigt. Die speziellen Bedingungen, wie
sie zum Herstellen und Entfernen des Opferoxids verwendet werden,
werden wahlweise dazu ausgewählt,
die Breite des Siliciumpfropfens auf eine gewünschte Abmessung zuzuschneiden.
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Nachdem die dünne Schicht des thermischen
Oxids entfernt ist, wird auf dem freigelegten Teil des Siliciumpfropfens 130 eine
Schicht eines Gatedielektrikums (z. B. Siliciumdioxid), Siliciumoxynitrid,
Siliciumnitrid oder Metalloxid) 150 (2A) hergestellt. Die Dicke des Gatedielektrikums
beträgt ungefähr 1 nm
bis ungefähr
20 nm. Bei einer Ausführungsform
wird die Siliciumdioxidschicht durch Erwärmen des Substrats auf eine
Temperatur im Bereich von ungefähr
700°C bis
ungefähr
1100°C in eine
Sauerstoff enthaltenden Atmosphäre
hergestellt. Andere Mittel zum Herstellen des Gatedielektrikums,
wie chemische Dampfabscheidung, Strahl-Dampfabscheidung und Atomschichtabscheidung
werden ebenfalls als geeignet angesehen. Bedingungen zum Herstellen
eines Gatedielektrikums mit gewünschter
Dicke sind dem Fachmann gut bekannt.
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Gemäß der 2I wird dann durch Abscheiden einer geometrisch
passenden Schicht 155 aus geeignetem Gatematerial (z. B.
in-situ-dotiertes amorphes Silicium) eine Gateelektrode hergestellt. Dann
wird das amorphe Silicium anschließend unter Verwendung von Bedingungen
umkristallisiert, die die Dotierstoffprofile der Dotierstoffe im
Siliciumpfropfen nicht wesentlich beeinflussen. Zu anderen Beispielen
geeigneter Gatematerialien gehören
polykristallines Silicium, Siliciumgermanium und Siliciumgermaniumcarbid.
Auch werden Metalle und Metalle enthaltende Verbindungen mit relativ
niedrigem spezifischen widerstand, die mit dem Gatedielektrikumsmaterial
und Halbleiterbearbeitung verträglich
sind, als geeignete Gatematerialien ange sehen. Es ist von Vorteil,
wenn das Gatematerial über
eine Arbeitsfunktion verfügt,
die im Wesentlichen nahe der Mitte der Bandlücke des Materials des Siliciumpfropfens liegt.
Zu Beispielen derartiger Metalle gehören, Titannitrid, Wolfram,
Wolframsilicid, Tantal, Tantalnitrid und Molybdän. Zu geeigneten Maßnahmen
zum Herstellen der Gatematerialschicht gehören chemische Dampfabscheidung,
Elektroplattierung und Kombinationen hiervon.
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Gemäß der 2J wird die Schicht 155 strukturiert,
um das Gate 155 auszubilden. Die Gatekonfiguration hängt stark
von der Designwahl ab. Jedoch umgibt das Gate den Teil des Siliciumpfropfens mit
dem darauf ausgebildeten Gateoxid.
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Nun wird eine andere Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf die 3A–3P beschrieben. Gemäß der 3A wird ein stark dotierter Sourcebereich 205 in
einem Siliciumsubstrat 200 hergestellt. Ein Beispiel eines
geeigneten Substrats 200 ist ein mit Bor dotiertes Siliciumsubstrat.
Die Konzentration des Bor-Dotierstoffs beträgt ungefähr 2 × 215 Atome/cm3. Die Tiefe des tiefen Sourcebereichs, die
Konzentration des Dotierstoffs in ihm sowie der Typ des Dotierstoffs
(d. h. n- oder p-Typ) hängen
alle von der Designwahl ab. Als geeignet wird ein tiefer n+-Sourcebereich 205 angesehen, bei dem der Dotierstoff
Antimon oder Arsen ist, die Dotierstoff-Spitzenkonzentration größer als
1 × 1019 Atome/cm3 ist
und die Tiefe des dotierten Bereichs im Substrat kleiner als ungefähr 200 nm
ist.
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Gemäß der 3B werden auf dem tiefen Sourcebereich 205 im
Siliciumsubstrat 200 fünf
Materialschichten 210, 211, 215, 216 und 220 hergestellt.
Die erste Materialschicht 210 ist ein elektrisch isoierendes
Material. Die Materialschicht 210 isoliert den tiefen Sourcebereich 205 elektrisch
gegenüber dem,
was schließlich
die darüber
liegende Gateelektrode (265 in der 3P) bildet. So besteht die Materialschicht 210 aus
einem Material und sie verfügt über eine
Dicke, die mit diesem Ziel übereinstimmen. Zu
Beispielen geeigneter Materialien gehören dotierte Siliciumoxide.
Bei bestimmten Ausführungsformen wird
die erste Schicht auch als Quelle für Dotierstoffe verwendet. Die
Dotierstoffquelle wird dazu verwendet, den anschließend hergestellten
Vertikalkanal (3C) des
Halbleiters zu bilden. Ein Beispiel einer Siliciumoxid-Dotierungsquelle
ist PSG (Phosphorsilikatglas, d. h. mit Phosphor dotiertes Siliciumoxid). Der
Fachmann kennt geeignete Maßnahmen
zum Herstellen einer PSG-Schicht auf einem Substrat (z. B. plasmaunterstützte chemische
Dampfabscheidung (CVD)). Geeignete Dicken liegen im Bereich von
ungefähr
25 nm bis ungefähr
250 nm.
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Auf der ersten Materialschicht 210 wird
eine zweite Materialschicht 211 hergestellt. Die zweite Schicht
ist als Ätzstopp
vorgesehen. Ein Ätzstopp
ist, wie es der Fachmann weiß,
so konzipiert, dass verhindert wird, dass sich ein Ätzvorgang
bis in eine darunter liegende Schicht oder Schichten ausbreitet. Der
Fachmann weiß,
dass die Wahl der Ätzstoppschicht
durch die speziellen zum Ätzen
der darüber liegenden
Schichten verwendeten Ätzmittel
bestimmt ist. Beim erfindungsgemäßen Prozess,
bei dem die oben liegenden Schichten aus PSG und undotiertem Siliciumoxid
(z. B. aus Tetraethylenorthosilikat (TEOS) hergestelltes Siliciumoxid)
bestehen, wird ein Ätzstoppmaterial
ausgewählt,
das Ätzmittel
für derartige
Materialien effektiv daran hindert, zu darunter liegenden Schichten
vorzudringen. Als geeignetes Ätzstoppmaterial
wird Siliciumnitrid, Si3N4, angesehen. Die Dicke einer Ätzstoppschicht
hängt stark vom
Widerstand des Ätzstoppmaterials
gegen das ausgewählte Ätzmittel
ab (d. h., bei einem effektiven Ätzstopp
kann das Ätzmittel
die Ätzstoppschicht
nicht in der zum Ausführen
des Ätzvorgangs
benötigten Zeit
durchdringen).
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Auf der zweiten Materialschicht 211 wird
eine dritte Materialschicht 215 hergestellt. Jedoch zeigt das
isolierende Material der dritten Schicht 215 einen deutlich
anderen Ätzwiderstand
gegen ein ausgewähltes Ätzmittel
als das isolierende Material der Ätzstoppschicht 211.
Genauer gesagt, ist beim ausgewählten Ätzmittel
die Ätzrate
des isolierenden Materials der dritten Schicht 215 viel
höher als
diejenige des isolierenden Materials der Ätzstoppschicht 211.
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Die Dicke der dritten Materialschicht 215 wird so
ausgewählt,
dass sie der Gatelänge
des Bauteils entspricht. Wenn die dritte Opferschicht 215 entfernt wird,
wird das Gateoxid (250 in der 3M) auf dem hergestellt, was zum Kanal 260 (3P) des Bauteils wird.
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Auf der dritten Schicht 215 wird
eine vierte Materialschicht 216 hergestellt. Diese vierte
Materialschicht 216 hat dieselbe Funktion wie die Schicht 211.
Daher bestimmen die Überlegungen,
die die Auswahl des Materials und der Dicke der Schicht 211 bestimmen
auch die Auswahl des Materials und der Dicke der Schicht 216.
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Auf der vierten Schicht 216 wird
eine fünfte Schicht
eines isolierenden Materials 220 hergestellt. Es ist von
Vorteil, wenn das isolierende Material in der fünften Schicht 220 im
ausgewählten Ätzmittel dieselbe Ätzrate wie
das isolierende Material der ersten Schicht 210 aufweist.
Vom Standpunkt einfacher Bearbeitung her ist es von Vorteil, wenn
das Material der ersten Schicht 210 dasselbe wie dasjenige
der fünften
Schicht 220 ist.
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Gemäß der 3C wird dann ein Fenster 225 durch
die fünf
Schichten 210, 211, 215, 216 und 220 zum
stark dotieren Bereich 205 des Siliciumsubstrats 200 geätzt. Der
Durchmesser des Fensters ist durch die Größenbeschränkungen für das spezielle Bauteil und
die Beschränkungen
der zum Herstellen des Fensters verwendeten Lithographietechniken bestimmt.
Das Fenster wird unter Verwendung herkömmlicher Lithographietechniken
hergestellt. Das Fenster 225 wird dann einem chemischen
Reinigungsvorgang (z. B. RCA- oder Piranha-Reinigungsvorgang) unterzogen,
um das Silicium am Boden des Fensters zu reinigen. Als Ergebnis
dieses Reinigungsschritts werden kleine Teile der Schichten 210 und 220 angrenzend
an das Fenster 225 entfernt. Das Ergebnis dieses Ätzvorgangs
ist in der 3D dargestellt.
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Gemäß der 3E wird das Fenster 225 dann
mit einem kristallinen Halbleitermaterial (z. B. Silicium) 230 aufgefüllt. Techniken
zum Herstellen einkristallinen Siliciums in Fenstern sind dem Fachmann
gut bekannt. Bei einer Ausführungsform
wird epitaktisches Silicium selektiv im Fenster 225 abgeschieden.
Bei einer anderen Ausführungsform
wird amorphes Silicium auf der gesamten Substratfläche abgeschieden,
und es wird das gesamte im Fenster 225 abgeschiedene Silicium 230 mit
Ausnahme eines kleinen Teils 231 an der Oberseite des Fensters entfernt.
Dann wird das amorphe Halbleitermaterial durch Tempern des Substrats
umkristallisiert.
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Der im Fenster 225 hergestellte
kristalline Siliciumpfropfen 230 wird zum Kanal des Bauteils
(260 in der 3P).
Daher wird der kristalline Siliciumpfropfen 230 dotiert.
Es ist von Vorteil, wenn der Dotierstoff für den Kanalbereich 260 in
situ eingebracht wird, während
der Pfropfen 230 hergestellt wird. Jedoch wird auch eine
Implantation des Dotierstoff als geeignet betrachtet.
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Nachdem das Fenster 225 mit
dem kristallinen Halbleiter 230 aufgefüllt ist und dieser auf die
gewünschte
Weise dotiert wurde, wird auf dem Substrat eine sechste Materialschicht 235 hergestellt,
wie es in der 2F dargestellt
ist. Die Schicht 235 ist ein Material, das für einen
selbst ausgerichteten oberen Kontakt (Drainkontakt 235 in
der 3G) sorgt. Ein Beispiel
eines geeigneten Materials ist dotiertes polykristallines Silicium.
Der ausgewählte
Dotierstoff ist vom Dotierstofftyp entgegengesetzt zu dem, der zum Dotieren
des Siliciumkanals (260 in der 3P) verwendet wird. Die Konzentration
des Dotierstoffs ist höher
als ungefähr
1020 Atom/cm3.
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Wie es in der 3F dargestellt ist, wird auf der Schicht 235 eine
Materialschicht 236 abgeschieden. Dieses Material wird
so strukturiert, dass der verbliebene Teil über den kristallinen Siliciumpfropfen 230 und
dem dazu benachbarten Bereich liegt (3G).
Das Material für
die Schicht 236 wird so ausgewählt, dass es eine Ätzrate deutlich
unter der des Materials der Schicht 215 im zum Entfernen
der Schicht 215 ausgewählten Ätzmittel
aufweist. Diesbezüglich
ist es von Vorteil, wenn das für
die Schicht 236 ausgewählte
Material dasselbe wie dasjenige der Schichten 211 und 216 ist.
Ein Beispiel eines geeigneten Materials ist Siliciumnitrid. Die
Schicht aus Siliciumnitrid 236 wird unter Verwendung der
bereits beschriebenen Techniken auf der Schicht 235 hergestellt.
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Wie es in der 3G dargestellt ist, werden die Schichten 236, 235 und 220 unter
Verwendung herkömmlicher
Lithographietechniken strukturiert (unter Verwendung eines oder
mehrerer Trockenätzschritte),
so dass nur diejenigen Teile der Schichten verbleiben, die entweder über dem
mit Silicium gefüllten
Fenster und/oder angrenzend daran liegen. Die restlichen Teile der
Schichten 220, 235 und 236 bilden den
Drain des Bauteils. Wie es in der 3H dargestellt
ist, wird dann eine Materialschicht 240 abgeschieden. Das
Material für
die Schicht 240 wird so ausgewählt, dass es eine Ätzrate deutlich
unter derjenigen des Material der Schicht 215 im zum Entfernen
der Schicht 215 ausgewählten Ätzmitte
aufweist. Ein Beispiel für
ein geeignetes Material der Schicht 240 ist Siliciumnitrid.
Die Dicke der Schicht 240 wird so ausgewählt, dass
die verbliebenen Teile der Schichten 235 und 220 vor
einem Kontakt mit anschließenden Ätzmittel
geschützt
sind. Dann wird die Schicht 240 unter Verwendung eines
anisotropen Ätzmittels,
wie durch einen Trocken-Plasmaätzvorgang
geätzt.
Wie es in der 3I dargestellt
ist, ist der einzige Teil der Schicht 240, der nach dem
anisotropen Ätzen
verblieben ist, der Teil angrenzend an die Schichten 220 und 235.
Als Ergebnis dieses Ätzvorgangs
ist die Schicht 215 freigelegt.
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Dann wird das Substrat einem Nassätzen (z. B.
in wässriger
Fluorwasserstoffsäure)
oder einem isotropen Trockenätzen
(z. B. in Fluorwasserstoffsäure-Anhydrid)
unterzogen, wodurch der freigelegte, verbliebene Teil der Schicht 215 entfernt
wird. Wie es in der 3J dargestellt
ist, ist der verbliebene Teil der Schicht 210 immer noch
durch die Schicht 211 bedeckt, und die Schichten 220 und 235 sind durch
die verbliebenen Teile der Schich ten 216, 236 und 240 eingeschlossen.
Demgemäß bleiben
die verbliebenen Teile der Schichten 210, 220 und 235 gegen
einen Kontakt mit anschließenden Ätzmitteln isoliert.
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Gemäß der 3K wird auf die freigelegte Fläche des
Siliciumpfropfens 230 ein thermisches Opfer-Siliciumdioxid 245 aufgewachsen.
Dicken des Opfer-Siliciumoxids
in der Größenordnung
von ungefähr
10 nm werden als geeignet angesehen. Das Opfer-Siliciumoxid 245 wird
dann unter Verwendung eines herkömmlichen
isotropen Ätzvorgangs
(z. B. mit wässriger
Fluorwasserstoffsäure)
entfernt (3L). Als Ergebnis
der Herstellung und des Entfernes des Opferoxids ist die Oberfläche des
Siliciumpfropfens 230 glatter, und es sind einige der Seitenwanddefekte
beseitigt. Die Schicht 211 hindert das Nassätzmittel
an einem Kontakt mit der Schicht 210. Als Ergebnis dieses Ätzvorgangs
ist derjenige Teil des Siliciumpfropfens 230 freigelegt,
der der Abscheidungsdicke der Schicht 215 entspricht. Der
freigelegte Teil des Pfropfens 230 bestimmt die körperliche
Gatelänge des
herzustellenden Bauteils.
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Dann wird das Substrat Bedingungen
unterworfen, durch die auf dem freigelegten Teil des Siliciumpfropfens 230 eine
Gatedielektrikumsschicht 250 ausgebildet wird. Die sich
ergebende Struktur ist in der 3M dargestellt.
Die Dicke des Gatedielektrikums 250 beträgt ungefähr 1 nm
bis ungefähr
20 nm. Ein Beispiel einer geeigneten Dicke ist 6 nm. Wenn z. B.
der Siliciumpfropfen aus Silicium besteht, wird eine Gatedielektrikumsschicht
aus Siliciumdioxid durch Erwärmen
des Substrats auf eine Temperatur im Bereich von ungefähr 700°C bis ungefähr 1100°C in einer
Sauerstoff enthaltenden Atmosphäre
hergestellt. Es werden auch andere Maßnahmen zum Herstellen eines
Gatedielektrikums (z. B. chemische Dampfabscheidung, Strahl-Dampfabscheidung
oder Atomschichtabscheidung) als geeignet angesehen.
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Bedingungen zum Herstellen eines
Gatedielektrikums der gewünschten
Dicke sind dem Fachmann gut bekannt.
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Gemäß der 3N wird dann durch Abscheiden einer Schicht 255 mit
ausreichender geometrischer Anpassung und aus einem geeigneten Gatematerial
hergestellt (z. B. als Schicht aus dotiertem amorphem Silicium,
in die der Dotierstoff in situ eingebracht wird). Das amorphe Silicium
wird anschließend
umkristallisiert, um polykristallines Silicium zu bilden. Die Dotierstoffkonzentration
reicht dafür
aus, dass der spezifische Widerstand der Schicht 255 ausreichend
niedrig ist. Gemäß der 30 wird die Schicht 255 strukturiert,
um das Gate des Bauteils 265 zu bilden. Die Gatekonfiguration
hängt stark von
der Designwahl ab. Jedoch umgibt das Gate den Teil des Siliciumpfropfens 230 mit
dem darauf ausgebildeten Gateoxid 250.
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Gemäß der 3P werden dann Dotierstoffe durch Festphasendiffusion
aus den Dotierstoffquelle-Schichten 210 und 220 in
den kristallinen Siliciumpfropfen 230 eingetrieben, um
die Sourceerstreckung 232 und die Drainerstreckung 233 auszubilden.
Der Vorteil dieser Technik besteht darin, dass die Source- und die
Drainerstreckung (und demgemäß der Kanal
des Bauteils) mit dem ausgerichtet werden, was später das
Gate des Bauteils bildet. Die Konzentration des Dotierstoffs im
Teil des kristallinen Siliciumpfropfens 230, der durch
Festphasendiffusion hinsichtlich der Quelleschichten 210 und 220 dotiert
wurde, beträgt
typischerweise mindestens ungefähr
1 × 1019/cm3, wobei Dotierstoffkonzentrationen von
ungefähr
5 × 1019/cm3 als vorteilhaft
angesehen werden. Durch diese Festphasen-Diffusionstechnik sind
sehr flache Source- und Drainerstreckungen erzielbar. Der Weg, über den
die Sourceerstreckung 232 und die Drainerstreckung 233 in
den Pfropfen 230 eindringen, beträgt vorzugsweise weniger als
die halbe Breite desselben. Das Begrenzen des Eindringens des Dotierstoffs
auf diese Weise vermeidet eine wesentliche Überlappung in dotierten Bereichen
von entgegengesetzten Seiten des Pfropfens 230 her. Auch
ist der Weg, über
den sich die Sourceerstreckung 232 und die Drainerstreckung 233 unter
das Gate des Bauteils erstrecken, vorzugsweise auf weniger als ein
Viertel der Gatelänge
beschränkt.
Die Dotierstoffe sind vom Typ entgegengesetzt zu dem des Dotierstoffs
im Kanalbereichs 260 des Pfropfens 230.
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Bei einer alternativen Ausführungsform (nicht
dargestellt) wird der obere Teil 231 des Siliciumpfropfens 230 (3E) so abpoliert, dass die Oberseite
desselben mit der Oberseite der Schicht 220 koplanar ist.
Eine Maßnahme
wie chemisch-mechanisches Polieren wird als geeignet angesehen. Das
Abpolieren des oberen Teils des Siliciumpfropfens 230 auf
diese Weise erlaubt eine bessere Kontrolle der Diffusion von Dotierstoffen
aus der Schicht 235 in den Siliciumpfropfen 230,
um den oberen Source/Drain-Kontakt herzustellen.
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Bei noch einer anderen, alternativen
Ausführungsform
wird auf der Schicht 205 eine dünne Schicht (mit z. B. einer
Dicke von ungefähr
25 nm) aus undotiertem Siliciumdioxid hergestellt. Gemäß der 3E wirkt diese Schicht (nicht
dargestellt) als Barriere gegen Festphasendiffusion des Dotierstoffs Phosphor
aus der stark dotierten Dotierstoffquelle-Schicht 210 herunter durch
die Schicht 205 und herauf in den Siliciumpfropfen 230,
wenn dieser hergestellt wird.
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Die oben beschriebenen Ausführungsformen sind
zum Veranschaulichen spezieller Beispiele von Prozessen unter Nutzung
der Erfindung angegeben. Der Fachmann erkennt, dass viele Prozessabfolgen, Materialien
und Maßnahmen
existieren, die zum Ausüben
der Erfindung von Nutzen sind. Die Erfindung ist nicht als auf die
veranschaulichenden Ausführungsformen
beschränkt
auszulegen, sondern sie ist nur mit Beschränkungen auszulegen, die durch die
beigefügten
Ansprüche
erforderlich sind.