DE69912269T2 - Vorrichtung zum schutz und zur neutralisation einer nadel zum medizinischen gebrauch - Google Patents

Vorrichtung zum schutz und zur neutralisation einer nadel zum medizinischen gebrauch Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Schützen und Neutralisieren von Nadeln mit einem spitzen Ende und einem Basisende, die eine besonders vorteilhafte Anwendung finden beim Schützen und Neutralisieren, insbesondere von Spritzennadeln und ganz besonders von Vorrichtungen zum Schützen und Neutralisieren von Nadeln, die zum Gebrauch durch Fachkräfte auf dem Gebiet der Medizin oder dergleichen bestimmt sind.
  • Es gibt bereits Vorrichtungen zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel. Eine derartige Vorrichtung wird z. B. beschrieben in US-A-5 713 872. Die in diesem Dokument beschriebene Vorrichtung umfasst im wesentlichen eine Hülse, ein Basismittel, ein Verbindungsglied und einen Kugelarm, der die Hülse und das Basismittel verbindet. Die Konfiguration dieser Vorrichtung in ihrem Anfangszustand entspricht vollständig derjenigen in ihrem Endzustand, so dass die Benutzer, z. B. Krankenschwestern, nicht wissen können, ob die Spritzennadeln bereits benutzt wurden oder nicht. Darüber hinaus ermöglicht es diese Vorrichtung nicht, ein automatisches Neutralisierungssystem der Nadel z. B. nach ihrem ersten Gebrauch einzusetzen und zwingt somit den Benutzer, einen zusätzlichen Vorgang durchzuführen, indem er einen kleinen Ring um das Verbindungsglied schiebt, wobei jedoch die Gefahr besteht, dass dieser Vorgang vergessen wird, mit allen Konsequenzen, die dieses Vergessen mit sich bringen kann.
  • Daher besteht das Ziel der vorliegenden Erfindung darin, eine Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel für medizinischen Gebrauch oder dergleichen herzustellen, die weitgehend die Nachteile der vorhergehenden Vorrichtungen ausschaltet und eine sehr einfache Struktur aufweist, mit der es möglich ist, eine Ausgangsposition, eine Gebrauchsposition und eine Blockierposition zu erhalten, die sich visuell voneinander unterscheiden, und die das automatische Neutralisieren der Nadel durch den Übergang von der Gebrauchsposition zur Blockierposition gestattet, wobei ein Schützen des Nadelendes ermöglicht wird, unabhängig davon, ob sich die Vorrichtung in der Ausgangsposition oder in der Blockierposition befindet.
  • Genauer gesagt besteht das Ziel der vorliegenden Erfindung in einer Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel für medizinischen Gebrauch oder dergleichen wie in Anspruch 1 definiert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Zuge der nachfolgenden Beschreibung auftreten angesichts der beiliegenden Zeichnungen, die der Veranschaulichung dienen, aber keinesfalls einschränkend gedacht sind, und in denen:
  • 1 das Prinzipschema der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel für medizinischen Gebrauch oder dergleichen darstellt,
  • 2 eine Perspektivansicht eines bevorzugten Herstellungsmodus der erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellt,
  • die 3 bis 5 eine teilweise längliche Schnittansicht der in 2 gezeigten Herstellungsweise darstellt, und zwar in drei Positionen, in denen sich die erfindungsgemäße Vorrichtung beim Gebrauch befinden kann und die nachstehend in der Beschreibung mit „Ausgangsposition" 2 und 3, „Gebrauchsposition" 4 und „Blockierposition" 5 bezeichnet werden, 6 eine schematische Ansicht einer anderen erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellt,
  • die 7 und 8 zwei orthogonale schematische Schnittansichten einer anderen Herstellungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellen, wobei die 7 eine Schnittansicht mit der Referenz I-I in der 8 und die 8 eine Schnittansicht mit der Referenz II-II in der 7 darstellt,
  • die 9 und 10 eine Teilansicht der Vorrichtung gemäß den 7 und 8, jeweils in zwei Konfigurationen, darstellen, wobei die 9 einen Teil der Vorrichtung in einer sogenannten „intermediären" Konfiguration darstellt, die einer Vorbereitung der Neutralisierung der Nadel entspricht, während die 10 den gleichen Teil der Vorrichtung in der Konfiguration, in der die Nadel vollständig neutralisiert ist, darstellt, und
  • die 11 und 12 zwei Herstellungsweisen für Basismittel darstellen, die in den 1 bis 10 schematisch gezeigt werden.
  • Die 1 stellt das Prinzipschema einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel 1 für medizinischen Gebrauch oder dergleichen dar, die ein spitzes Ende 2 und ein Basisende 3 besitzt, wobei zu beachten ist, dass dieses Prinzipschema ebenfalls eine schematische Darstellung einer Herstellungsweise der Vorrichtung sein kann.
  • Bezugnehmend auf dieses Schema besitzt die Vorrichtung eine Hülse 10 mit einer Durchgangsbohrung 11, die nach einer gegebenen Achse 12 definiert ist, wobei diese Durchgangsbohrung 11 einen Querschnitt von mindestens dem der zu schützenden Nadel besitzt, so dass die Hülse leicht auf der ganzen Länge der Nadel 1 gleiten kann.
  • Bei dieser Ausführung besitzt die Vorrichtung ein Verbindungsglied 13 mit einem ersten 15 und einem zweiten 17 Ende, wobei dieses Verbindungsglied eine definierte Länge "L1" zwischen ihren beiden Enden besitzt.
  • Dieses Verbindungsglied 13 ist mit einem Punkt 39 der Hülse 10 durch erste elastische Rückkehrscharniermittel 19 verbunden, die das erste Ende 15 des Verbindungsglieds 13 mit der Hülse 10 verbinden, wobei die ersten Scharniermittel so mit dem Verbindungsglied montiert werden, dass letzteres eine definierte Gleichgewichtsposition auf einer Richtung einnimmt, die mit der Achse 12 der Durchgangsbohrung einen spitzen Winkel a bildet, damit es, wenn es unter Einwirkung einer beliebigen Kraft aus dieser Gleichgewichtsposition entfernt wird, diese automatisch wieder einnehmen kann, sobald die Einwirkung der Kraft nicht mehr stattfindet.
  • Die Vorrichtung besitzt darüber hinaus Basismittel 21, die in der Lage sind, das Basisende 3 der Nadel 1 aufzunehmen. Diese Mittel 21 können verschiedener Art sein. Sie können z. B. aus einem Endabschnitt mit konischem Sitz bestehen, sie können jedoch offensichtlich auch jede andere Formen annehmen, je nach Art und Gebrauch der Nadel. Diese Mittel können sogar aus einer Spritze oder dergleichen bestehen.
  • Diese Mittel 21 können auch aus einer Hülle oder dergleichen bestehen, die in der Lage ist, den Basisteil 3 der zu schützenden Nadel zu umgeben, indem sie ihn umschließen. Letztere Herstellungsweise ist in den 1 bis 5 dargestellt.
  • Die Vorrichtung gemäß 1 umfasst auch einen Kurbelarm 22, der zwischen einem ersten 24 und einem zweiten 26 Ende definiert ist. Dieser Kurbelarm 22 hat eine definierte Länge "I1" zwischen seinen Enden 24 und 26, wobei die Länge „I1" darüber hinaus der Länge "L1" des ersten Verbindungsgliedes entspricht.
  • Wie auf 1 schematisch dargestellt, besitzt die Vorrichtung schließlich erste Mittel 28, um das erste 24 und zweite Ende 26 des frei rotierenden Kurbelarmes 22 auf das zweite Ende 17 des Verbindungsglieds 13 und im Punkt 38 auf die Basismittel 21 zu montieren.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung funktioniert und wird wie nachstehend beschrieben verwendet:
  • Es wird zunächst davon ausgegangen, dass sich die Vorrichtung in der als "Ausgangsposition" bezeichneten Konfiguration (I), die in der 1 mit Vollstrichen und in den 2 und 3 dargestellt ist, befindet. In dieser Position befindet sich das spitze Ende 2 der Nadel im Innern der Durchgangsbohrung 11 in der Hülse 10 und ist daher geschützt.
  • In der Praxis kann die Vorrichtung mit einer Nadel 1 verbunden sein, während sie sich in dieser Konfiguration (I) befindet, dann wird die somit erzielte Baueinheit sterilisiert und verkauft, z. B. in einem sterilen Beutel oder in einer Blisterpackung.
  • Wenn die Nadel vom Pflegepersonal verwendet werden soll, wird die Baueinheit "Vorrichtung zum Schützen der Nadel" aus dem Beutel entnommen, dann wird die Vorrichtung in die Konfiguration (II), die sogenannte "Gebrauchsposition", gebracht, die in der 1 und in der 4 mit Punkten und Strichen dargestellt ist.
  • Um die Vorrichtung zum Schutz der Nadel von der Ausgangsposition (I) in die Gebrauchsposition (II) zu bringen, übt der Benutzer z. B. manuell ein Kräftepaar auf die Hülse 10 bzw. auf das Basismittel 21 aus, um die Hülse mit Hilfe eines durch den Pfeil 35 dargestellten Schiebevorgangs dem Basismittel zu nähern.
  • Bei dieser Bewegung ermöglicht das elastische Scharniermittel 19 dem Verbindungsglied 13 zunächst eine erste Rechtsschwenkung um den Scharnierpunkt 39 wie auf 1 dargestellt. Diese Bewegung wird durch die Linksschwenkung des Kugelarms 22 um den freien Schwenkpunkt 30 vorgeschrieben. Wenn der freie Schwenkpunkt 28 überschritten ist und unter die Fläche 37 senkrecht zur Achse 12 gelangt, wobei er den Punkt 38 des obenstehend definierten Basismittels passiert, neigt das Verbindungsglied 13 durch die Wirkung des Rückkehrscharniers 19 wie oben definiert zu einer umgekehrten Schwenkung, das heißt linksdrehend nach der Darstellung auf 1, welche es in die Ausgangsposition im Vergleich zur Achse 12 zurückführt.
  • Unter der Einwirkung dieser elastischen Rückkehrkraft, die zu dem zwischen der Hülse 10 und dem Basismittel 21 ausgeübten Kräftepaar hinzukommen kann, führt das Verbindungsglied 13 die Hülse noch schneller zum Basismittel, und die Vorrichtung nimmt die in Strichen und Punkten auf 1 dargestellte Gebrauchsposition (II) ein.
  • In dieser Konfiguration (II) ist die Nadel 1 völlig freigelegt. Sie kann nun auf übliche Weise für den vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden, wobei dieser Verwendungszweck hier nicht beschrieben zu werden braucht, denn der Gebrauch einer Nadel selbst ist allgemein bekannt.
  • Nach der Benutzung der Nadel kann der Benutzer die Hülse 10 zum spitzen Ende 2 der Nadel zurückschieben, um zu versuchen, sie in ihre Ausgangsposition zurückzubefördern, wobei die Hülse 10 gemäß Pfeil 36 an der Nadel 1 entlang gleitet, bis sich das spitze Ende 2 der Nadel in der Öffnung 11 befindet und von der Hülse 10 umgeben ist.
  • Der Übergang der Vorrichtung von ihrer Gebrauchsposition (II) zur Ausgangsposition (I) kann manuell erfolgen durch Ausüben einer Schubkraft auf das Ende 24 des Kugelarms 22 gegenüber dem Basismittel 21.
  • Es wird daran erinnert, dass die 1 ein Prinzipschema der erfindungsgemäßen Vorrichtung darstellt sowie eine erste Herstellungsweise dieser Vorrichtung. Bei dieser Herstellungsweise besitzt die Vorrichtung nur ein einziges Verbindungsglied 13 und einen einzigen Kurbelarm 22, es ist daher, obwohl sie einwandfrei funktioniert, von Vorteil, ihr eine wie die in den 2 bis 5 dargestellte Struktur zu geben.
  • Die Herstellungsweise der in den 2 bis 5 dargestellten Vorrichtung ist vorteilhaft, da ihre Struktur symmetrisch und daher ausgeglichen ist, was ihre Funktionsweise gegenüber der in 1 dargestellten verbessert.
  • Bei der in den 2 bis 5 dargestellten Herstellungsweise besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung im Vergleich zu der in 1 dargestellten Herstellungsweise ein zweites, zwischen einem ersten 16 und einem zweiten 18 Ende definiertes Verbindungsglied 14, wobei dieses zweite Verbindungsglied eine zwischen seinen beiden Enden definierte Länge "L2" besitzt, sowie zweite elastische Rückkehrscharniermittel 20, um das erste Ende 16 des zweiten Verbindungsgliedes mit der Hülse 10 zu verbinden, wobei diese zweiten Scharniermittel so beschaffen sind, dass das zweite Verbindungsglied eine definierte Gleichgewichtsposition auf einer Richtung einnimmt und somit mit der Achse der Durchgangsbohrung einen spitzen Winkel a' bildet, und einen zweiten Kurbelarm 23, der zwischen einem ersten 25 und zweiten 27 Ende definiert ist, wobei der zweite Kurbelarm eine zwischen seinen beiden Enden definierte Länge "I2" besitzt, wobei die Länge "I2" darüber hinaus der Länge "L2" des Verbindungsglieds entspricht, sowie zweite Mittel 29, 31, um jeweils das erste und zweite Ende des zweiten Kurbelarms freischwenkend am zweiten Ende des zweiten Verbindungsglieds 14 und der Basismittel 21 anzubringen.
  • Bei der dargestellten vorteilhaften Herstellungsweise entsprechen die Längen "L1" und "L2" im wesentlichen einem gleichen Wert "L" und die Längen "I1" und "I2" entsprechen im wesentlichen einem gleichen Wert "I" mit dem Ziel, eine perfekte Symmetrie der Vorrichtung gegenüber der Achse 12 zu erhalten.
  • Darüber hinaus ist es, um die industrielle Herstellung der Vorrichtung zu erleichtern und ihren Platzbedarf zu minimieren, von Vorteil, dass sich die beiden Verbindungsglieder 13, 14 und die beiden Verbindungskugelarme 22, 23 im wesentlichen auf einer gleichen Fläche befinden und im wesentlichen ein Viereck bilden, dessen Diagonale im wesentlichen senkrecht sind, wobei die Diagonale, welche die Scheitelpunkte des Vierecks auf der Hülse 10 und auf dem Basismittel 21 verbindet, im wesentlichen mit der Achse 12 der Durchgangsbohrung 11 zusammenfällt.
  • Es ist auch möglich, dass mindestens zwei der folgenden Elemente: Hülse 10, Basismittel 21, Verbindungsglied 13, 14, Kugelarm 22, 23, Scharniermittel 19, 20, frei schwenkbare Anbringungsmittel 28, 29, 30, 31 aus dem gleichen Werkstoff hergestellt werden, z. B. aus Kunststoff.
  • Es ist jedoch besonders vorteilhaft, alle Bestandteile der Vorrichtung aus dem gleichen Werkstoff herzustellen, denn dieses ermöglicht die Herstellung in einem einzigen Teil mit der bekannten Methode des Gießens. Was diesen Punkt anbelangt, zeigen die 2 bis 5 beispielsweise die Form, die jedem der aus Kunststoff mit der Technik des Gießens hergestellten Elemente gegeben werden kann, sowie die Verstärkungsmittel zur Versteifung der Verbindungsglieder und der Kugelarme.
  • Diese Herstellungsmethode ermöglicht auch die Fabrikation der Scharniermittel 19, 20 und der frei schwenkbaren Anbringungsmittel 28, 29, 30, 31 direkt gleichzeitig mit den anderen Bestandteilen der Vorrichtung. Insbesondere die Funktion der elastischen Rückkehrscharniermittel und der frei schwenkbaren Anbringungsmittel ist einfach zu erzielen, indem man demjenigen Teil des Kunststoffs, der einerseits die Verbindungsglieder 13, 14 mit der Hülse und andererseits die Verbindungskugelarme 22, 23 mit den Verbindungsgliedern und den Basismitteln 21 verbindet, eine bestimmte Form gibt.
  • Eine derartige Herstellung elastischer Rückkehrscharniere und frei schwenkbarer Scharniere, wobei die Merkmale des Werkstoffs und besondere Formen wie die Verdünnung der Wände oder dergleichen eingesetzt werden, sind den Kunststoffherstellern wohlbekannt und werden daher hier nicht näher beschrieben.
  • Um die Baueinheit der Vorrichtung, wenn sie sich in ihrer Ausgangsposition vor dem ersten Gebrauch befindet, zu versteifen, ist es von Vorteil, dass sie darüber hinaus relativ starre Stabmittel 40 besitzt, die ein Verbindungsglied 13 und einen Kurbelarm 22 direkt oder indirekt verbinden.
  • Diese Stabmittel 40 wurden in den 2 und 3 dargestellt für den Fall, dass die Vorrichtung eine Struktur in Form eines Vierecks besitzt. Bei dieser Herstellungsweise bestehen die Stabmittel 40 aus einer Leiste 41 oder dergleichen, die an beiden Enden mit den beiden Kugelarmen 22, 24 verbunden ist und z. B. in ihrer Mitte einen Schwachpunkt 42 besitzt. In diesem Fall ist die Verbindung zwischen dem Verbindungsglied 13 und dem Kugelarm 22 eine indirekte Verbindung.
  • Diese Leiste 41 kann jedoch bei einer anderen Konfiguration als der hier dargestellten ein Verbindungsglied und einen Kugelarm verbinden. Der Fachmann wählt die Konfiguration, die dem Gebrauch der Vorrichtung und/oder ihrem Herstellungsverfahren am besten entspricht. Er kann z. B. die Herstellung einer Leiste 41 wählen, die das Ende 15 des Verbindungsglieds 13 und das Ende 26 des Kugelarms 22 verbindet, oder einer Leiste, die die Hülse 10 und das Basismittel 21 verbindet.
  • Bekannterweise ermöglicht der Schwachpunkt 42 unter Einwirkung einer gegebenen Kraft einen Bruch der Stabmittel wie der Leiste 41 an dieser Stelle. Diese Kraft kann z. B. erzielt werden durch direkte Belastungsausübung auf die beiden Teile der Leiste, die sich an beiden Seiten des Schwachpunktes 41 befindet, oder indirekt, indem man die Vorrichtung von ihrer Ausgangsposition (I), 3, in ihre Gebrauchsposition (II), 4, bringt.
  • Dieses Merkmal ist vorteilhaft, denn es ermöglicht, wie bereits oben erwähnt, die Versteifung der Vorrichtung, wenn sie sich in der Ausgangsposition (I) befindet, aber auch, weil sie jedem Benutzer einer Nadel mit einer derartigen Schutzvorrichtung anzeigt, ob ein Risiko besteht, dass die Nadel bereits verwendet wurde. Eine unversehrte Leiste ist eine Art Beweis dafür, dass die Nadel noch nicht verwendet wurde, während eine abgebrochene Leiste ein Zeichen für einen eventuellen früheren Gebrauch ist, so dass es in diesem Fall aus Sicherheitsgründen vorsichtiger ist, die Nadel nicht zu verwenden.
  • Wie bereits oben erwähnt, ist es nach Gebrauch der Nadel möglich, die Vorrichtung in ihre Ausgangsposition (I), 3, zurückzuführen, wodurch zumindest das spitze Ende der Nadel verborgen werden kann. Verwendet man jedoch lediglich die Elemente der oben beschriebenen Struktur, besteht die Gefahr, dass sich dieses spitze Ende versehentlich erneut frei im Innern der Hülse befindet und die Nadel z. B. erneut verwendet wird.
  • Es ist daher vorteilhaft, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung darüber hinaus Einrastbefestigungsmittel 50 zum direkten oder indirekten Verriegeln des Verbindungsglieds gegenüber dem Kurbelarm besitzt, und zwar in einer gegebenen Position, in der das spitze Ende der Nadel das Innere der Hülse nicht mehr verlassen kann. Diese Position ist z. B. diejenige, bei der die Vorrichtung die in 5 dargestellte und in 1 schematisch gestrichelt dargestellte, als "Blockierposition" bezeichnete Position (III) einnimmt. In dieser Blockierposition (III) der Vorrichtung wird das spitze Ende der Nadel endgültig in der Hülse festgehalten, so dass jedes Verletzungs- oder Wiederverwendungsrisiko ausgeschlossen ist.
  • Die 2 bis 5 stellen eine Herstellungsweise dieser Einrastbefestigungsmittel 50 zum Verriegeln des Verbindungsglieds und des Kurbelarms zueinander in einer gegebenen Position dar. Diese Einrastbefestigungsmittel 50 bestehen aus zwei Haken 51, 52, die jeweils mit den beiden Verbindungsgliedern 13 und 14 solidarisch sind und sich unter Druckeinwirkung auf die beiden Verbindungsglieder ineinander verhaken, wobei letztere einander sehr nahe gebracht werden, wie in 5 dargestellt.
  • Die Länge der Hülse 10, des Verbindungsglieds und des Kugelarms wird so bestimmt, dass, wenn sich die Schutzvorrichtung in dieser Blockierposition (III) befindet, die Verbindungsglieder und die Kugelarme im wesentlichen ausgerichtet sind und das spitze Ende 2 der Nadel 1 sich in der Hülse 10 befindet.
  • Um dieses Ergebnis zu erzielen, muss die Länge "M" der Hülse, die Länge "L" des Verbindungsglieds 13 oder der Verbindungsglieder 13, 14 und die Länge "I" des Kugelarms 22 oder der Kugelarme 22, 23 so bestimmt werden, dass die Summen L + I und L + I + M die Länge „A" der zu schützenden Nadel 1, gemessen zwischen ihrem spitzen Ende 2 und ihrem Basisende 3, umrahmen, das heißt, so, dass diese Längen folgende Beziehung aufweisen: L + I < A < L + I + M
  • Obenstehend wurde ein Herstellungsbeispiel des Einrastbefestigungsmittels 50 beschrieben, aber natürlich kann es auch andere Typen geben, z. B. Sperrvorrichtungen oder dergleichen, die sich auf den beiden gebogenen Strecken 60, 61 befinden, die die frei schwenkbaren Anbringungsmittel 28, 29 jeweils zwischen den Verbindungsgliedern 13, 15 und den Kugelarmen 22, 23 einfassen und einander gegenüberstehen, wenn sich die Vorrichtung in der Blockierposition (III) befindet. Diese Sperrvorrichtungen wurden nur deshalb nicht dargestellt, um die Zeichnungen zu vereinfachen. Sie bestehen z. B. aus zwei Widerhaken, die sich auf den beiden gebogenen Strecken 60, 61 befinden und z. B. konforme gebogene Endabschnitte besitzen, damit der eine auf den anderen gelegt werden kann, wenn die Verbindungsglieder und die Kugelarme in die Ausrichtungsposition gebracht werden, damit sie sich bei einer Bewegung in die Gegenrichtung nicht wieder trennen.
  • Diese Einrastbefestigungsmittel können auch aus zwei Elementen mit einer nicht lösbaren Steck-Buchsen-Verbindung bestehen, die jeweils auf ihrer Außen- und Innenwand zusätzliche, orientierte Verzahnungen besitzen, die sich untereinander nur so bewegen können, dass der Steckabschnitt in den Buchsenabschnitt geschoben werden kann. Diese Art der Verzahnung ist den Fachleuten wohlbekannt und wird daher hier nicht näher beschrieben.
  • 6 stellt ein Schema einer anderen Herstellungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar.
  • Wie in 6 dargestellt, besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel 1 für medizinischen Gebrauch oder dergleichen außer den oben beschriebenen wesentlichen Merkmalen der 1 bis 5 ein Gehäuse 70 aus elastischem Werkstoff, das unter Spannung die Baueinheit einschließt, die aus der Hülse 10, dem ersten und zweiten Verbindungsglied 13, 14, dem ersten und zweiten Scharniermittel 19, 20, dem ersten und zweiten Verbindungskugelarm 22, 23, dem ersten und zweiten Mittel 28, 29, 30, 31 besteht, um jeweils das erste und zweite Ende des ersten und zweiten Verbindungskugelarms auf das zweite Ende 17, 18 des ersten und zweiten Verbindungsglieds 13, 14 und auf die Basismittel 21 zu montieren, sowie mindestens einen Teil der Basismittel 21.
  • Der elastische Werkstoff, aus dem das Gehäuse 70 hergestellt ist, ist lichtdurchlässig oder im wesentlichen lichtdurchlässig, so dass die Benutzer der Vorrichtung durch ihn hindurch die Wand des Gehäuses und somit insbesondere die Nadel und alle Angaben, welche die verschiedenen obengenannten Bauteile eventuell tragen, sehen können.
  • Die Nadel 1 ist somit wie mit einem unter dem Begriff „Blisterverpackung" bekannten Gehäuse gegen die Umwelt geschützt. Aber im Gegensatz zur Blisterverpackung der vorhergehenden Versionen, die man vor Gebrauch entfernen musste, braucht das Gehäuse 70 vor Verwendung der Nadel nicht entfernt zu werden. Wenn die Nadel wie oben mit Hilfe der 1 bis 5 erklärt die Hülse verlässt, durchquert sie problemlos die Wand des Gehäuses 70, und da darüber hinaus der Werkstoff, aus dem das Gehäuse hergestellt ist, elastisch ist, zieht sich diese Wand um die Nadel wieder zusammen und bildet einen dichten Durchlass.
  • Die Vorrichtung kann darüber hinaus einen Beutel 71 oder dergleichen im Innern des Gehäuses 70 besitzen, der aus einem nicht dehnbaren Werkstoff hergestellt ist und ein gegebenes Produkt enthält.
  • Dieser Beutel kann darüber hinaus unter einem gegebenen Zug zerreißen, und die Mittel 72, 73 sind vorgesehen, um zwei seiner Punkte 74, 75 mit zwei im wesentlichen gegenüberliegenden Punkten der Innenwand des Gehäuses 70, die sich vorteilhafterweise im wesentlichen gegenüber dem ersten und zweiten Mittel 28, 29 befinden, zu solidarisieren, um das erste Ende des ersten und zweiten freischwenkbaren Verbindungskugelarms auf das zweite Ende des ersten und zweiten Verbindungsglieds zu montieren.
  • Beispielsweise weist das im Beutel 71 enthaltene Produkt mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf: geeignet für die Absorption wenigstens eines Teils des sichtbaren Lichts, geeignet zum Härten, geeignet zum Sterilisieren.
  • Auf diese Weise entfernen sich, wenn die Nadel 1 zum ersten Mal wie oben beschrieben verwendet wird und sich die beiden Scharniere 28, 29 voneinander entfernen, wenn die Hülse an der Nadel entlang hinuntergeschoben wird, die beiden Punkte 74, 75 ebenfalls voneinander, wobei an dem Beutel gezogen wird, so dass dieser zerreißt. Nun verteilt sich das darin enthaltene Produkt im Gehäuse 70.
  • Der Beutel 71 reißt jedoch nur, wenn das spitze Ende 2 der Nadel 1 die Wand des Gehäuses bereits durchstochen hat und für die Verwendung bei einer Injektion bereit ist.
  • Hierbei ist hinzuzufügen, dass das im Gehäuse verteilte Produkt dieses nicht verlassen kann, denn die Wand des von der Nadel durchstochenen Gehäuses zieht sich wieder um die Nadel zusammen und bildet einen dichten Durchgang.
  • Infolgedessen ist das Produkt, falls es in der Lage ist, zumindest einen Teil des sichtbaren Lichtes zu absorbieren, das heißt, falls es gefärbt ist, für das menschliche Auge sichtbar, und wenn dieses gefärbte Produkt den Innenraum des Gehäuses gefüllt hat, werden die Benutzer der Vorrichtung davon informiert, dass die Nadel potentiell bereits verwendet wurde.
  • Falls sich das Produkt verhärten kann, wenn die Nadel bereits benutzt wurde und die Baueinheit der Vorrichtung nach der Injektion wieder in die Anfangskonfiguration zurückgeführt wurde, werden die Verbindungsglieder, Kugelarme, Hülse und Basismittel von dem Produkt umgeben und miteinander verbunden. Auf diese Weise kann die Nadel nicht mehr wiederverwendet werden.
  • Falls das Produkt schließlich fähig, Gegenstände zu sterilisieren, wenn die Vorrichtung nach Gebrauch der Nadel in ihre Ausgangsposition zurückgeführt wird, badet diese in dem im Gehäuse verteilten Produkt und wird somit von dem Produkt sterilisiert, was eine Kontaminierung vermeiden kann, falls sich jemand mit dem spitzen Ende der Nadel, das versehentlich das Gehäuse wieder verlassen hat, sticht.
  • Die 7 bis 10 stellen eine andere Herstellungsweise einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel für medizinischen Gebrauch oder dergleichen dar.
  • Diese Vorrichtung gemäß den 7 und 8 umfasst eine Hülse 204 mit einer Durchgangsbohrung 205, wobei diese Durchgangsbohrung zwei erste 206 und zweite 207 Auslässe besitzt und diese Durchgangsbohrung gemäß einer gegebenen Achse 208 definiert ist und einen Querschnitt besitzt, der zumindest demjenigen der Nadel 1 entspricht, so dass die Nadel in der Lage ist, in dieser Durchgangsbohrung zu gleiten.
  • Sie besitzt darüber hinaus ein Basismittel 209, das mit dem Basisende 203 der Nadel 201 solidarisch ist, wobei es dieses Basismittel ermöglicht, auf bekannte Weise die Nadel mit einer Spritze zu verbinden, sowie elastische Stabmittel 210, welche die Hülse 204 und das Basismittel 209 verbinden, wobei es diese elastischen Stabmittel der Hülse 204 ermöglichen, an der Nadel 201 entlang zu gleiten, wobei letztere durch den ersten Auslass 206 in die Durchgangsbohrung 205 der Hülse eintritt, so dass die Hülse in der Lage ist, zwei extreme Positionen einzunehmen, eine erste Position, in der sie das spitze Ende 202 der Nadel umhüllt, wobei sich dieses spitze Ende in einer gegebenen Entfernung vom zweiten Ausgang 207 der Durchgangsbohrung 205 befindet, und eine zweite Position, in der sich die Seite 211 der Hülse 204 mit dem ersten Auslass 6 der Durchgangsbohrung in der Nähe des Basismittels 209 befindet.
  • Diese elastischen Stabmittel 210 bestehen z. B. aus den beiden Verbindungsgliedern 113, 114, die jeweils ein erstes 115, 116 und ein zweites 117, 118 Ende besitzen, wobei diese Verbindungsglieder eine zwischen ihren beiden Enden definierte Länge "L" besitzen, aus den ersten elastischen Rückkehrscharniermitteln 119, 120 zur Verbindung des ersten Endes 115, 116 der beiden Verbindungsglieder mit der Hülse 4, wobei diese ersten Scharniermittel so gestaltet sind, dass die beiden Verbindungsglieder eine definierte Gleichgewichtsposition auf einer Richtung einnehmen und mit der Achse der Durchgangsbohrung einen spitzen Winkel a bilden, aus zwei Verbindungskugelarmen 122, 123, wobei diese Verbindungskugelarme jeweils zwischen einem ersten 124, 125 und einem zweiten 126, 127 Ende definiert sind und eine zwischen ihren beiden Ende definierte Länge "I" besitzen, wobei die Länge „I" des Verbindungskugelarms darüber hinaus der Länge "L" der Verbindungsglieder entspricht, und aus ersten Mitteln 128, 129, 130, 131 zur Anbringung des jeweils ersten und zweiten Endes bzw. der beiden freischwenkbaren Verbindungskugelarme jeweils auf das zweite Ende 117, 118 der beiden Verbindungsglieder und auf das Basismittel 221. Vorteilhafterweise befinden sich die beiden Verbindungsglieder und die beiden Verbindungskugelarme im wesentlichen auf einer gleichen Ebene und bilden im wesentlichen ein Viereck, dessen Diagonale im wesentlichen senkrecht sind. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, dass die Länge "L" der Verbindungsglieder und die Länge "I" der Verbindungskugelarme so bestimmt sind, dass die Summe L + I und die Summe L + I + M, wobei „M" die Länge der Hülse 204 darstellt, die Länge der zu schützenden Nadel 1, gemessen zwischen ihrem spitzen Ende 202 und ihrem Basisende 203, einfasst.
  • Die Vorrichtung besitzt darüber hinaus einen ersten Kanalabschnitt 212, der in der Hülse 204 angebracht ist und die Durchgangsbohrung 205 in ihrem Teil zwischen dem zweiten Auslass 207 und dem spitzen Ende 202 der Nadel 201 schneidet, wenn sich die Hülse 204 in ihrer ersten Position befindet, einen Verschluss 213, der durch Schieben in diesem ersten Kanalabschnitt 212 angebracht wird, wobei dieser Verschluss in der Lage ist, zwei erste und zweite Positionen einzunehmen, eine erste Position, bei der er sich nicht in der Durchgangsbohrung 205 befindet, und eine zweite Position, bei der er sich in der Durchgangsbohrung befindet, sowie Mittel 220 zur Ausübung eines Schubs auf den Verschluss 213, wenn die Hülse 204 in der Nähe des Basismittels 209 ankommt, nachdem sie von der ersten in die zweite Position gelangt ist.
  • In einer bevorzugten Herstellung besitzen diese Mittel 220 einen zweiten Kanalabschnitt 221, der in der Hülse 204 in Fortsetzung des ersten Kanalabschnitts 212 angebracht wurde und durch eine Auslassöffnung 222 auf der Seite 211 der Hülse, welche den ersten Auslass 206 der Durchgangsbohrung 205 besitzt, mündet, sowie eine flexible Stange 223, die zu einer gekrümmten Bogenform vorgeformt und in diesem zweiten Kanalabschnitt 221 gleitend angebracht wurde. Ein erstes 224 dieser beiden Enden der flexiblen Stange ist mit dem Verschluss 213 verbunden, und ihr anderes Ende 225 tritt ursprünglich an der Auslassöffnung 222 des zweiten Kanalabschnitts auf, der mindestens der Entfernung entspricht, welche der Verschluss 213 zurücklegen muss, um von der ersten in die zweite Position zu gelangen.
  • Diese Mittel 220 enthalten darüber hinaus einen Freigabehohlraum 226, der an den zweiten Kanalabschnitt 221 angrenzt und mit diesem zweiten Kanalabschnitt kommuniziert, wobei der Freigabehohlraum darüber hinaus hinsichtlich seiner Konfiguration so bestimmt ist, dass, wenn der Verschluss 213 in seiner ersten Position gehalten wird, die flexible Stange 223 sich wie ein gespannter Bogen verbiegen und seitlich in diesen Freigabehohlraum 226 eindringen kann, wenn die Seite 211 der Hülse mit dem ersten Auslass 206 der Durchgangsbohrung 205 in die Nähe des Basismittels 209 kommt.
  • Die Vorrichtung besitzt darüber hinaus Mittel 227 zum Verriegeln des zweiten Endes 225 der flexiblen Stange 223 in der jeweiligen Position, wenn diese Stange in den zweiten Kanalabschnitt 221 eingetreten ist. Diese Mittel 227 bestehen aus mindestens einem Widerhaken 228, der mit der flexiblen Stange 223 solidarisch ist, und einem Gehäuse 229, das zu dem Widerhaken 228 komplementär ist und in der Wand des zweiten Kanalabschnitts 221 so ausgebildet ist, dass es mit dem Widerhaken wie eine Steck-Buchsen-Verbindung gekoppelt werden kann.
  • In einer vorteilhaften Ausführung wie in den Abbildungen dargestellt besitzt der erste Kanalabschnitt 212 mindestens zwei erste 231 und zweite 232 Teile, die auf beiden Seiten der Durchgangsbohrung 205 angebracht sind, wobei der erste Teil 231 des ersten Kanalabschnitts die Fortsetzung des zweiten Kanalabschnitts 221 ist und der Verschluss 213 vollständig in diesem ersten Teil 231 des ersten Kanalabschnitts 212 enthalten ist, wenn er sich in seiner ersten Position befindet.
  • Die Vorrichtung enthält auch eine Gabel 233, die mit dem Verschluss 213 solidarisch und im wesentlichen "U"-förmig ist, wobei die beiden Schenkel 234 235 der Gabel voneinander um eine Strecke beabstandet sind, die mindestens dem Durchmesser der Nadel 201 entspricht, und diese Gabel 233 so konfiguriert ist, dass, wenn sich der Verschluss 13 in seiner ersten Position befindet, der zwischen den beiden Schenkeln 234, 235 definierte Spalt 236 in der Achse 208 der Durchgangsbohrung 205 liegt und die beiden Schenkel 234, 235 zumindest teilweise in den zweiten Teil 232 des ersten Kanalabschnitts eintauchen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung werden die flexible Stange 223, der Verschluss 213 und die Gabel 233 aus einem einzigen Teil, z. B. aus Kunststoff mit Hilfe eines Gießvorgangs hergestellt.
  • Bei der oben definierten Struktur ist es vorteilhaft, dass sich die Achsen der beiden Kanalabschnitte 212, 221 in einer gleichen Fläche 240, die wiederum die Achse 208 der Durchgangsbohrung 205 enthält, befinden. In diesem Fall kann die Hülse 204 in Form von zwei Schalen 241, 242 hergestellt werden, die so gestaltet sind, dass sie gemäß der Fläche 240, welche die beiden Kanalabschnitte 212, 221 enthält, zusammengesetzt werden können, das ermöglicht die Herstellung z. B. aus Kunststoff durch die Technik des Gießens mit einer sehr einfach zu fertigenden Gussform. Um die Vorrichtung zu erzielen, braucht man nur das Einzelteil „flexible Stange-Verschluss-Gabel" in die beiden Kanalabschnitte einzusetzen und es dort einzuschließen, indem man die beiden Schalen aufeinander herunterklappt, und dann diese beiden Schalen z. B. durch Laserbündel zusammenzuschweißen.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung gemäß der 7 und 8 funktioniert und wird wie folgt verwendet:
    Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Nadel in der Vorrichtung in einer Konfiguration dargestellt ist, die den 7 und 8 entspricht.
  • In dieser Konfiguration befindet sich der Verschluss 213 vollständig im ersten Teil 231 des ersten Kanalabschnitts 212, während die Gabel 233 den Durchtritt der Nadel 201 gestattet, und das Ende 225 der flexiblen Stange 223 aus der Auslassöffnung 222 des zweiten Kanalabschnitts 221 austritt, wobei das spitze Ende 202 der Nadel gut geschützt ist, da es von der Hülse 204 umgeben ist.
  • Wenn ein Benutzer mit einer solchen Nadel eine Injektion verabreichen will, schiebt er die Hülse 204 zum Basismittel 202. Bei dieser Bewegung werden die beiden Verbindungsglieder 113, 114 nach rechts bzw, nach links und die beiden Kugelarme 122, 123 nach links bzw. nach rechts geschwenkt. Die Nadel verlässt die Durchgangsbohrung 205 durch den Auslass 207, wobei sie zwischen den beiden Schenkeln 234, 235 der Gabel 233 hindurchgeführt wird.
  • Wenn die Hülse 204 in die Nähe des Basismittels 209 kommt, stößt das Ende 225 der Stange 223 gegen dieses Basismittel. Da die Nadel zwischen den beiden Schenkeln der Gabel positioniert ist, wird der Verschluss 213 in seiner Position festgehalten, und wenn sein Ende 225 in den zweiten Kanalabschnitt 221 zurückgeschoben wird, biegt sich die Stange 223 wie ein Bogen beim Eindringen in den Freigabehohlraum 226. Wenn das Ende 225 fast ganz in den zweiten Kanalabschnitt 221 eingetreten ist, blockiert sich der Widerhaken 228 im Gehäuse 229. In diesem Stadium nimmt die Vorrichtung die in der 9 dargestellte Konfiguration an.
  • Wenn die Injektion beendet ist, schiebt der Benutzer die Hülse 204 erneut an der Nadel entlang, bis sie sich wieder in der in 7 gezeigten Position befindet. Da das Ende 225 durch das Ineinanderschieben von Widerhaken und Gehäuse festgehalten wird, übt die gebogene Stange 223 einen Schub auf den Verschluss 213 aus. Solange sich die Nadel zwischen den beiden Schenkeln 234, 235 der Gabel befindet, bleibt der Verschluss in der Anfangsposition 9. Wenn jedoch die Hülse ihre Anfangsposition gegenüber dem Basismittel 209 einnimmt, trennt sich das spitze Ende 202 von der Gabel 233, und unter der Einwirkung des von der gebogenen Stange 223 ausgeübten Schubs verschiebt sich der Verschluss in den ersten Kanalabschnitt 212, um die Durchgangsbohrung 205 zu verschließen. Die Verschiebung des Verschlusses wird insbesondere von den beiden Schenkeln 234, 235 der Gabel geleitet, die bereits in den zweiten Teil 232 des ersten Kanalabschnitts 212 eingetaucht sind. Die Vorrichtung befindet sich in der in 10 dargestellten Konfiguration.
  • Dann ist es für den Benutzer unmöglich, die Nadel 201 erneut zu verwendet, weil er die Hülse nicht mehr zum Basismittel schieben kann, weil das spitze Ende der Nadel automatisch gegen den Verschluss 213 stößt, der sie daran hindert, die Durchgangsbohrung 205 zu verlassen.
  • Die 11 und 12 stellen zwei besonders vorteilhafte Herstellungsweisen der obenerwähnten Basismittel 21 oder 209 dar.
  • Bei diesen beiden Herstellungsweisen enthalten die Basismittel 21 oder 209 zwei erste und zweite Ringe 301, 302 11, 311, 312 12, wobei der erste Ring 301, 311 das untere Ende 3, 203 der Nadel und des Mittels 320 aufnimmt, um die beiden Ringe untereinander durch Schwachpunkte zu verbinden.
  • Darüber hinaus enthält in einer möglichen Ausführung jeder der beiden Ringe eine Öffnung 321, 322, wobei die beiden Öffnungen so ausgeführt sind, dass die, wenn die beiden Ringe miteinander verbunden sind, den Buchsenabschnitt einer Steck-Buchsen-Verbindung bilden, die in der Lage ist, mit dem zusätzlichen Steckteil 323, das aus einem Endabschnitt besteht, der sich am Ende des Zylinderkörpers 324 einer Spritze 325 befindet, zu kooperieren.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung wie in 12 dargestellt ist die Gesamttiefe dieser beiden Öffnungen, wenn die beiden Ringe miteinander verbunden sind, geringer als die Höhe des Endabschnitts 323.
  • Es ist ebenfalls vorteilhaft, dass die Basismittel einen Entnahmeverhinderungsring 330 besitzen, der sich auf der Wand 331 mindestens einer der beiden Öffnungen befindet.
  • Wenn die Basismittel wie in 11 oder in 12 beschrieben ausgeführt werden, bringt die erfindungsgemäße Vorrichtung eine noch größere Sicherheit bei der Verwendung der Nadeln für medizinischen Gebrauch.
  • Im Fall der Herstellungsweise der Basismittel nach 11 ist es vorteilhaft, dass der zweite Ring 302 länger ist als die Höhe des Endabschnittes 323, so dass keine Verankerung dieses Endabschnittes mit dem ersten Ring 301 möglich ist. Infolgedessen ist es, wenn die Vorrichtung diesen zweiten Ring 302 besitzt, sicher, dass die Nadel nicht verwendet wurde, um eine Injektion vorzunehmen. Wenn die Vorrichtung diesen zweiten Ring 302 nicht mehr besitzt, wurde die Nadel höchstwahrscheinlich bereits verwendet, so dass es besser ist, sie nicht noch einmal zu verwenden.
  • Im Fall einer Herstellungsweise der Basismittel nach 12 kann der Endabschnitt 323 mit Nachdruck in die Öffnungen 321, 322 eingeführt werden. Um ihn zu entnehmen, muss eine relativ starke Zugwirkung ausgeübt werden, die zu einem Bruch der Schwachpunkte und einer Trennung der beiden Ringe 311, 312 führt, wobei der Ring 312 im Endabschnitt stecken bleibt. Die Befestigung des zweiten Rings 312 am Endabschnitt 323 kann durch das Vorhandensein des Entnahmeverhinderungsrings 330 an der Wand 331 dieses zweiten Ringes verstärkt werden.

Claims (25)

  1. Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel (1, 201) für medizinischen Gebrauch oder dergleichen, wobei die Nadel ein spitzes Ende (2, 202) und ein Basisende (3, 203) besitzt, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Hülse (10, 204) mit einer Durchgangsbohrung (11, 206), die auf einer gegebenen Achse (12, 208) definiert ist und einen Querschnitt besitzt, der nicht kleiner als jener der zu schützenden Nadel ist, ein erstes Verbindungsglied (13, 113, 14, 114) mit einem ersten und einem zweiten Ende (15, 115, 16, 116, 17, 117, 18, 118), wobei das Verbindungsglied eine Länge „L1" besitzt, die zwischen den beiden Enden definiert ist, Basismittel (21, 209), die das Basisende (3, 203) der zu schützenden Nadel (1, 201) aufnehmen können, einen ersten Kurbelarm (22, 122, 23, 123), der zwischen einem ersten und einem zweiten Ende (24, 124, 25, 125, 26, 126, 27, 127) definiert ist, wobei der Kurbelarm eine Länge „I1" besitzt, die zwischen seinen beiden Enden definiert ist, wobei die Länge „I1" des ersten Kurbelarms nicht größer als die Länge „L1" des ersten Verbindungsgliedes ist, erste Mittel (28, 128, 29, 129, 30, 130, 31, 131), die das erste und das zweite Ende des ersten Kurbelarms so anbringen, dass er am zweiten Ende (17, 18) des ersten Verbindungsgliedes bzw. an den Basismitteln (21, 209) frei schwenkbar ist, und erste elastische Rückkehrscharniermittel (19, 20), die das erste Ende (15, 16) des ersten Verbindungsgliedes mit der Hülse (10) verbinden, und Mittel (50), die das Verbindungsglied und den Kurbelarm relativ zueinander in einer Blockierposition (III) verriegeln, wodurch das spitze Ende der Nadel in der Hülse geschützt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Scharniermittel (19, 20) so beschaffen sind, dass das erste Verbindungsglied eine anfängliche definierte Gleichgewichtsposition (I) in einer Richtung einnimmt, die mit der Achse der Durchgangsbohrung einen spitzen Winkel (α) bildet, so dass die Hülse (10) das spitze Ende (2, 202) schützt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner Stabmittel (40) enthält, die das Verbindungsglied (13, 14) mit dem Kurbelarm (22, 23) verbinden, wenn sie sich in einer ersten gegebenen Position befinden, wobei die Stabmittel einen Schwachpunkt (41) aufweisen, der bei Ausübung einer gegebenen Kraft ermöglicht, dass die Stabmittel an dem Schwachpunkt brechen.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (50) zum Verriegeln des Verbindungsgliedes und des Kurbelarms relativ zueinander in einer zweiten gegebenen Position (5) Einrastbefestigungsmittel sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner umfasst: ein zweites Verbindungsglied (13, 14) mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende (15, 16, 17, 18), wobei das zweite Verbindungsglied eine Länge „L2" besitzt, die zwischen seinen beiden Enden definiert ist; zweite elastische Rückkehrscharniermittel (19, 20), die das erste Ende (15, 16) des zweiten Verbindungsgliedes mit der Hülse (10) verbinden, wobei die zweiten Scharniermittel so beschaffen sind, dass das zweite Verbindungsglied eine definierte Gleichgewichtsposition in einer Richtung einnimmt, die mit der Achse der Durchgangsbohrung einen spitzen Winkel (α') bildet; einen zweiten Kurbelarm (22, 23), der zwischen einem ersten und einem zweiten Ende (24, 25, 26, 27) definiert ist und eine Länge „I2" besitzt, die zwischen seinen beiden Enden definiert ist, wobei die Länge „I2" des zweiten Kurbelarms nicht größer als die Länge „L2" des zweiten Verbindungsgliedes ist; und zweite Mittel (28, 31), die das erste und das zweite Ende des zweiten Kurbelarms so anbringen, dass er am zweiten Ende (13, 14) des zweiten Verbindungsgliedes bzw. an den Basismitteln (21) frei schwenkbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen „L1," und „L2" im wesentlichen gleich einem gemeinsamen Wert „L" sind und dass die Längen „I1" und „I2" im wesentlichen gleich einem gemeinsamen Wert „I" sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Verbindungsglied und der erste und der zweite Kurbelarm sich im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene befinden und im wesentlichen ein Viereck bilden, dessen Diagonalen im wesentlichen senkrecht sind, wobei die Diagonale, die die Scheitelpunkte des Vierecks verbindet, die sich bei der Hülse (10) und bei den Basismitteln (21) befinden, mit der Achse (12) der Durchgangsbohrung (11) im wesentlichen zusammenfällt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei der folgenden Elemente aus dem gleichen Werkstoff hergestellt sind: Hülse (10), Basismittel (21), Verbindungsglied (13, 14), Kurbelarm (22, 23), Scharniermittel (19, 20) und frei schwenkbare Anbringungsmittel (28, 29, 30, 31).
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Elemente durch Gießen hergestellt sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstoff Kunststoff ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge „L1" des Verbindungsgliedes und die Länge „I1" des Kurbelarms in der Weise bestimmt sind, dass die Summe L1 + I1 und die Summe L1 + I1 + M, wobei „M" die Länge der Hülse (10) repräsentiert, die Länge „A" der zu schützenden Nadel (1), die zwischen ihrem spitzen Ende (2) und ihrem Basisende (3) gemessen wird, umgreifen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner ein Gehäuse (70) aufweist, das aus einem elastischen Werkstoff hergestellt ist und unter Spannung jene Baueinheit umgibt, die gebildet ist durch die Hülse (10), das erste und das zweite Verbindungsglied (13, 14), das erste und das zweite Scharniermittel (19, 20), den ersten und den zweiten Kurbelarm (22, 23), die ersten und die zweiten Mittel (2831) zum schwenkbaren Anbringen des ersten und des zweiten Endes des ersten und des zweiten Kurbelarms an den jeweiligen zweiten Enden (17, 18) des ersten und des zweiten Verbindungsgliedes (13, 14) bzw. an den Basismitteln (21) und wenigstens einen Abschnitt der Basismittel (21).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Werkstoff, aus dem das Gehäuse (70) hergestellt ist, lichtdurchlässig ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner einen Beutel (71), der aus einem nicht dehnbaren Werkstoff hergestellt ist, eine gegebene Substanz enthält und bei einem gegebenen Zug zerreißen kann, und Mittel (72, 73) zum Befestigen des Beutels (71) und des Gehäuses (70) im wesentlichen an zwei gegenüberliegenden Punkten (74, 75) der Innenwand des Gehäuses (70) umfasst, wobei die beiden Punkte sich im wesentlichen gegenüber den ersten Mitteln (28, 29) zum frei schwenkbaren Anbringen der ersten Enden des ersten und des zweiten Kurbelarms an den zweiten Enden des ersten bzw. des zweiten Verbindungsgliedes befinden.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem Beutel (71) enthaltene Substanz wenigstens eine der folgenden Eigenschaften aufweist: geeignet für die Absorption wenigstens eines Teils des sichtbaren Lichts, geeignet zum Härten, geeignet zum Sterilisieren.
  15. Vorrichtung zum Schützen und Neutralisieren einer Nadel (1, 201) für medizinischen Gebrauch oder dergleichen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Nadel ein spitzes Ende (2, 202) und ein Basisende (203) besitzt, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Hülse (204) mit einer Durchgangsbohrung (205), die einen ersten und einen zweiten Auslass (206, 207) besitzt, auf einer gegebenen Achse (208) definiert ist und einen Querschnitt besitzt, der nicht kleiner als jener der Nadel (201) ist, wobei die Nadel durch die Bohrung gleiten kann; eine Basis (209), die an dem Basisende (203) der Nadel (201) befestigt ist; und elastische Verbindungsgliedmittel (210), die die Hülse (204) mit der Basis (209) verbinden, wobei die elastischen Verbindungsgliedmittel der Hülse (204) ermöglichen, längs der Nadel (201) zu gleiten, wobei die Nadel durch die Bohrung (205) der Hülse und durch deren ersten Auslass (206) verläuft, wobei die Hülse zwei Extrempositionen einnehmen kann, – eine erste Position, in der die Hülse das spitze Ende (202) der Nadel umgibt, wobei sich das spitze Ende in einem gegebenen Abstand von dem zweiten Auslass (207) der Durchgangsbohrung (205) befindet, und – eine zweite Position, in der die Fläche (211) der Hülse (204), die den ersten Auslass (206) der Durchgangsbohrung enthält, in der Nähe der Basis (209) positioniert ist; wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie ferner umfasst: einen ersten Kanalabschnitt (212), der in der Hülse (204) ausgebildet ist und die Durchgangsbohrung (205) in ihrem Abschnitt schneidet, der zwischen ihrem zweiten Auslass (207) und dem spitzen Ende (202) der Nadel (201) liegt, wenn sich die Hülse (204) in ihrer ersten Position befindet; einen Verschluss (213), der im ersten Kanalabschnitt (212) gleitend angebracht ist und eine erste Position und eine zweite Position einnehmen kann, wobei die erste Position jene ist, in der er sich nicht in der Durchgangsbohrung (205) befindet, und die zweite Position jene ist, in der er sich in der Durchgangsbohrung befindet; und Mittel (220) zum Ausüben eines Schubs auf den Verschluss (213), wenn sich die Hülse (204) der Basis (209) annähert, wenn sie sich aus ihrer ersten Position in ihre zweite Position bewegt.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (220), die auf den Verschluss dann, wenn sich die Hülse der Basis annähert, wenn sie sich aus ihrer ersten Position in ihre zweite Position bewegt, einen Schub ausüben, gebildet sind durch: einen zweiten Kanalabschnitt (221), der in der Hülse (204) in Kontinuität mit dem ersten Kanalabschnitt (212) ausgebildet ist und über eine Auslassöffnung (222) in der gleichen Fläche (211) der Hülse, in der der erste Auslass (206) der Durchgangsbohrung (205) vorhanden ist, mündet; eine flexible Stange (223), die zu einer gekrümmten Bogenform vorgeformt ist und in dem zweiten Kanalabschnitt (221) in der Weise gleitend angebracht ist, dass ein erstes Ende (224) hiervon mit dem Verschluss (213) verbunden ist und ein zweites Ende (225) hiervon aus der Auslassöffnung (222) des zweiten Kanalabschnitts um einen Betrag vorsteht, der nicht kleiner als die Strecke ist, die der Verschluss (213) zurücklegen muss, um sich aus seiner ersten Position in seine zweite Position zu bewegen; und einen Freigabehohlraum (226) in der Nähe des zweiten Kanalabschnitts (221) und in Verbindung mit dem zweiten Kanalabschnitt, wobei der Freigabehohlraum so entworfen ist, dass sich die flexible Stange (223) dann, wenn der Verschluss (213) in seiner ersten Position gehalten wird, durch Biegen verformen kann, um seitlich in den Freigabehohlraum (226) einzudringen, wenn sich die Fläche (211) der Hülse, in der sich der erste Auslass (206) der Durchgangsbohrung (205) befindet, der Basis (209) annähert.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner Mittel (227) umfasst, die die Position des zweiten Endes (225) der flexiblen Stange (223) verriegeln, wenn die Stange dazu veranlasst wird, in den zweiten Kanalabschnitt (221) einzutreten.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (227), die die Position des zweiten Endes (225) der flexiblen Stange (223) dann, wenn diese in den zweiten Kanalabschnitt (221) zuruckgezogen ist, verriegeln, durch wenigstens einen Widerhaken (228), der an der flexiblen Stange (223) befestigt ist, und ein Gehäuse (229), das zu dem Widerhaken (228) komplementär ist und in der Wand des zweiten Kanalabschnitts (221) ausgebildet ist, gebildet sind.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kanalabschnitt (212) wenigstens einen ersten Teil (231) und einen zweiten Teil (232) besitzt, die beiderseits der Durchgangsbohrung (205) ausgebildet sind, wobei sich der erste Teil (231) des ersten Kanalabschnitts in einer Linie mit dem zweiten Kanalabschnitt (221) befindet, wobei der Verschluss (213) in dem ersten Teil (231) des ersten Kanalabschnitts (212) vollständig enthalten ist, wenn er sich in seiner ersten Position befindet, und dadurch, dass die Vorrichtung ferner eine im wesentlichen U-förmige Gabel (233), die an dem Verschluss (213) befestigt ist, enthält, wobei die zwei Schenkel (234, 235) der Gabel voneinander um eine Strecke beabstandet sind, die nicht kleiner als der Durchmesser der Nadel (201) ist, wobei die Gabel (233) in der Weise geformt ist, dass sich der Spalt (236), der zwischen den beiden Schenkeln (234, 235) definiert ist, dann, wenn sich der Verschluss (213) in seiner ersten Position befindet, auf der Achse (208) der Durchgangsbohrung (205) befindet und die beiden Schenkel (234, 235) sich wenigstens teilweise in den zweiten Teil (232) des ersten Kanalabschnitts (212) erstrecken.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19. dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Stange (223), der Verschluss (213) und die Gabel (233) als einziges Teil ausgebildet sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Teil aus Kunststoff durch Gießen hergestellt ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kanalabschnitte (212, 221) in einer Ebene (240) enthalten sind, die außerdem die Achse (208) der Durchgangsbohrung (205) enthält, wobei die Hülse (204) aus zwei Schalen (241, 242) hergestellt ist, die so beschaffen sind, dass sie um die Ebene (40), die die beiden Kanalabschnitte (212, 221) enthält, zusammengefügt sind.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basismittel (21, 209) zwei erste und zweite Ringe (301302, 311312), wobei der erste Ring (301, 331) das untere Ende (3, 203) der Nadel aufnimmt, und Mittel (320), die die beiden Ringe durch Schwachpunkte miteinander verbinden, umfassen.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der zwei Ringe eine Öffnung (321, 322) aufweist, wobei die beiden Öffnungen so verwirklicht sind, dass sie dann, wenn die zwei Ringe miteinander verbunden sind, den Buchsenabschnitt einer Steck-Buchsen-Verbindung bilden, der mit dem komplementären Steckabschnitt der durch einen Endabschnitt (323) einer Spritze (325) gebildet ist, zusammenwirken kann, wobei die Gesamttiefe dieser zwei Öffnungen dann, wenn die beiden Ringe miteinander verbunden sind, geringer als die Höhe des Endabschnitts der Spritze ist.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner einen Entnahmeverhinderungsring (330) enthält, der sich an der Wand (331) wenigstens einer der zwei Öffnungen befindet.
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