DE69912286T2 - Zahnbürste - Google Patents

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    • B29L2031/00Other particular articles
    • B29L2031/42Brushes
    • B29L2031/425Toothbrush

Description

  • Diese Erfindung betrifft Zahnbürsten. Insbesondere betrifft diese Erfindung solche Zahnbürsten, die Mittel zum Erkennen von Plaque oder anderen biologischen Ablagerungen auf der Oberfläche eines Zahnes aufweisen, indem einfallende Strahlung auf die Oberfläche des Zahnes gerichtet wird, und indem die so von dem Zahn emittierte Fluoreszenzstrahlung detektiert wird.
  • Der hierin verwendete Ausdruck "biologische Ablagerungen" bezeichnet im Allgemeinen Ablagerungen aus einem Material biologischen Ursprungs, z. B. Plaque, Bakterien, Tartar, Zahnstein etc., die im Allgemeinen für die Zahnhygiene als unerwünscht angesehen werden. Zahnplaque ist eine komplexe organische Ablagerung, die zum Teil durch die Aktivität von Bakterien auf dem Zahn oder auf Verunreinigungen, z. B. Lebensmittelablagerungen auf dem Zahn, erzeugt wird, und Plaque ist ein unerwünschter Vorbote des Zahnverfalls und der Entwicklung von Zahnkaries.
  • Es ist wünschenswert, solche Ablagerungen auf den Zähnen festzustellen, bevor diese z. B. durch das Zähneputzen entfernt werden, da das Feststellen diejenigen Bereiche anzeigt, auf die bei der Zahnreinigung besonders geachtet werden sollte. Solche Ablagerungen sind schwer in situ und in vivo auf den Zähnen festzustellen. Es ist besonders wichtig, Zahnplaque zu erkennen. Zum Erkennen von Plaque werden Fluoreszenzmessungen verwendet, bei der einfallende Strahlung auf die Oberflächen der Zähne gerichtet wird, und bei der Fluoreszenzstrahlung, die derartige Charakteristiken aufweist, die im Zusammenhang mit dem Vorliegen von biologischen Ablagerungen stehen, von den Zähnen emittiert und so festgestellt wird.
  • Im Stand der Technik gibt es im Allgemeinen zwei Verfahren zum Erkennen von Zahnplaque, bei denen Primärfluoreszenz, bei der die Fluoreszenz von Zahnplaque oder anderem Zahnmaterial selbst beobachtet wird, bzw. Sekundärfluoreszenz verwendet werden, bei der Zähne, die im Verdacht stehen, Plaque aufzuweisen, mit einem fluoreszenten Etikettiermaterial behandelt werden, das vorzugsweise den Zahnplaque bindet, und die Fluoreszenzemission des Etikettiermaterials in Bereichen des Zahnes, in denen es gebunden worden ist, erkannt wird, um das Vorliegen von Zahnplaque anzuzeigen. Die Patentveröffentlichungen WO-A-92/066771, WO- A-97/01298, US-A-5,382,163, DE-A-29704185, DE-A-29705934, EP-A-0774235 und WO-A-97/01298 (Phillips) beschreiben Verfahren dieser Art und Vorrichtungen zum Durchführen dieser Verfahren. Die WO-A-99/59462 offenbart ein weiteres Verfahren und eine Vorrichtung zu m Erkennen von biologischen Ablagerungen auf den Zahnoberflächen unter Verwendung von Fluoreszenz. Eine Form der in der WO-A-99/59462 beschriebenen Vorrichtung umfasst einen Zahnbürstenkopf mit einem Bündel Lichtleiter, die sich durch denselben erstrecken, um so einfallende Strahlung auf eine Testzahnoberfläche zu richten und um emittierte Strahlung von der Testzahnoberfläche zu detektieren.
  • Es ist gewöhnlich ein Erfordernis solcher Verfahren, dass einfallende Strahlung auf die Oberfläche der zu untersuchenden Zähne gerichtet wird, und dass folglich die Fluoreszenzemissionsstrahlung von der Oberfläche des Zahnes gesammelt bzw. detektiert wird. Die WO-A-98/10711 offenbart eine Zahnbürste, die mit einem Kopf versehen ist, der aus einem monolithischen Körper aus optisch transparenten Materialien hergestellt ist, um so Licht zu den Oberflächen der Zähne hin zu richten. Die EP-A-0593375 offenbart einen Zahnbürstenkopf, der aus einem transparenten Material hergestellt ist und der innere Spiegel aufweist, um die Laserstrahlung auf die Zähne zu richten. In der WO-A-98/10711 und der EP-A-0593375 dient die Strahlung zum Zwecke der Therapie und nicht zum Erkennen von biologischen Ablagerungen.
  • Diejenigen der zuvor erwähnten Vorrichtungen, die Zahnbürsten entsprechen, verwenden im Allgemeinen Lichtleiterbündel, die durch den Kopf und den Körper bzw. Griff der Zahnbürste hindurch verlaufen, um sowohl einfallende Strahlung auf den Kopf zu richten als auch emittierte Strahlung von dem Kopf zu sammeln. Es ist eine Aufgabe dieser Erfindung, eine Zahnbürste der oben beschriebenen Art vorzusehen, welche verbesserte Mittel zum Richten einfallender Strahlung auf die Oberfläche der Zähne und zum Sammeln emittierter Strahlung, als Reaktion auf die einfallende Strahlung, von der Oberfläche der Zähne aufweist.
  • Erfindungsgemäß ist ein Zahnbürstenkopf entsprechend dem Anspruch 1 vorgesehen.
  • Das Material, welches bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, sollte auf geeignete Weise transparent für einfallende Strahlung im Wellenlängenbereich von 400–520 nm, typischerweise 470 ± 40 nm und bezüglich der emittierten Strahlung im Wellenlängenbereich oberhalb ca. 520 nm, typischerweise im Bereich von 530–600 nm, transparent sein. Durch Aufaddieren dieser beiden Bereiche sollte das Material vorzugsweise im Bereich von 400–630 nm transparent sein. Geeignete transparente Materialien umfassen transparente Kunststoffe, wie z. B. Polymethylmethacrylate (PMMA), Polyacrylate (PA), Polycarbonate (PC), Polyethylenterephthalate (PET), Polyester, Styrol-Acrylonitril-Copolymere (SAN), Polystyrol (PS), Acrylonitril-Butadienstyrol (ABS), Polyamidpolymere (PA), wie z. B. NylonTM-artige Materialien, oder andere bekannte transparente Kunststoffe. Geeignete Kunststoffe sollten idealeres eise keine Fluoreszenz oder eine andere Lumineszenz unter dem Einfluss der einfallenden Strahlung zeigen.
  • Im Allgemeinen wird in der Zahnbürste, für die der erfindungsgemäße Zahnbürstenkopf vorgesehen ist, die einfallende Strahlung auf eine Oberfläche des Zahnes hin in einer Richtung im Allgemeinen parallel zur Borstenrichtung gerichtet und in einer dazu entgegengesetzten Richtung gesammelt. Im Allgemeinen wird die einfallende Strahlung zur Oberfläche des Zahnes von einem Teil der Borstenoberfläche Bericht et. Auf diese Weise wird das Halten und Verwenden der Zahnbürste zum Bürsten der Zähne auf eine Weise ähnlich dem Halten und Verwenden einer herkömmlichen Zahnbürste ermöglicht. Im Allgemeinen ist es bevorzugt, die Mittel, um einfallende Strahlung zu erzeugen, und/oder die Mittel, um die emittierte Strahlung mit dem Vorliegen von biologischen Ablagerungen auf dem Zahn in Verbindung zu bringen, innerhalb des Griffes der Zahnbürste anzuordnen. Diese Mittel umfassen im Allgemeinen elektrische Systeme, wie z. B. einen Lichtemitter und Detektor und dazugehörige Elektronik. Eine derartige Anordnung im Griff ist ebenso deswegen von Vorteil, wenn die Zahnbürste eine elektrische Zahnbürste ist, die z. B. elektrische Antriebsmittel aufweist, um die Reinigungsborsten bei einem Zahnreinigungsvorgang zu bewegen. Falls die Mittel zum Erzeugen der einfallenden Strahlung sich im Allgemeinen in dem Griff der Zahnbürste befinden, so wird die einfallende Strahlung ursprünglich durch den Kopf in einer Richtung im Wesentlichen parallel zur Längsachse gerichtet. Falls die Borstenrichtung im Allgemeinen senkrecht zur Längsachse ist, wie dies normalerweise bei Zahnbürsten der Fall ist, so ist es folglich notwendig, die Strahlung von einer Richtung im Wesentlichen parallel zur Längsachs ein eine Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse, d. h. in Borstenrichtung und umgekehrt für die emittierte Strahlung, umzulenken.
  • Die Zahnbürste weist einen oder mehrere Kerne aus einem Material auf, das bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, und der im Inneren transmittierte Strahlung führt, und der einen Brechungsindex N1 aufweist, wobei der Kern von einer Hülle umgeben ist, die ebenso aus einem Material hergestellt ist, das bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, und wobei die Hülle einen Brechungsindex N2 aufweist, der kleiner als N1 ist, so dass eine innere Reflektion bzw. Totalreflexion aufgrund des Unterschieds der Brechungsindize N1 und N2 auftritt, um die Strahlung innerhalb des Kerns zu führen.
  • Im Allgemeinen kann der Unterschied zwischen dem Brechungsindex des Kerns und einer umgebenden Hülle aus transparentem Material beliebig sein, solange eine Totalreflexion innerhalb des Kerns auftritt, und es folglich zu der erwünschten Führung der Strahlung innerhalb des Kerns kommt. Geeignete Materialien für den Kern und die Hülle umfassen die zuvor erwähnten transparenten Kunststoffe, und diese können derart für den Kern und die Hülle auf der Grundlage der Unterschiede ihrer bekannten Brechungsindize ausgewählt werden. Zum Beispiel sind geeignete Kombinationen der Materialien für die Hülle und des Kerns; Hülle: Polyamid-Kern: Polyamid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyethylenterephthalat oder Polybutylenterephthalat; Hülle: Polymethylmethacrylat-Kern: Polyamid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyethylenterephthalat oder Polybutylenterephthalat; Hülle: Polycarbonat-Kern: Polyamid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyethylenterephthalat oder Polybutylenterephthalat; Hülle: Polyethylenterephthalat-Kern: Polyamid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyethylenterephthalat oder Polybutylenterephthalat; Hülle: Polybutylenterephthalat-Kern: Polyamid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyethylenterephthalat oder Polybutylenterephthalat. Aus dieser Liste ist zu sehen, dass Polymere, die ihrer chemischen Natur nach sehr ähnlich sind, die aber z. B. einer unterschiedlichen Klasse angehören, und so unterschiedliche Brechungsindize N2 besitzen, wobei N1 größer als N2 ist, verwendet werden können.
  • Ein Beispiel einer solchen Kombination ist ein Kernmaterial aus PMMA, typischerweise mit einem Brechungsindex N1 von ca. 1,7, kombiniert mit einem Hüllenmaterial aus PET, das typischerweise einen Brechungsindex N2 von ca. 1,54 besitzt.
  • In einem bevorzugten Aufbau kann die Hülle einen monolithischen Körper aus transparentem Material aufweisen, das den grundlegenden Aufbau des Zahnbürstenkopfes bildet, z. B. einen Aufbau, in dem die Borsten fixiert werden. Alternativ können der Kern bzw. die Kerne und die Hülle z. B. innerhalb des Zahnbürstenkopfes eingebettet sein, z. B. innerhalb eines Materials, das den Aufbau des Zahnbürstenkopfes aufweist.
  • Zusätzlich kann der Kern bzw. die Kerne und/oder der Kopf selbst teilweise mit einer reflektierenden Beschichtung beschichtet sein, z. B. einer dünnen reflektierenden Metallschicht, um so die einfallende Strahlung bzw. Einfallstrahlung, die in Längsrichtung entlang dem Kopf in Borstenrichtung verläuft, zu reflektieren.
  • Solch eine reflektierende Schicht kann die grundlegende Wirkung der Totalreflexion innerhalb des Kerns aufweisen.
  • Geeignete Materialien, aus denen der Kern und die Hülle hergestellt sein können, umfassen die zuvor erwähnten transparenten Kunststoffe. Geeignete reflektierende Materialien umfassen Metalle, wie z. B. eine dünne, glänzende Schicht aus Metall, wie z. B. Aluminium oder Silber etc. in der Form einer aufgetragenen Schicht oder einer Folie, die auf die Außenoberfläche des Kerns aufgebracht ist.
  • Die in den zuvor erwähnten Ausführungsformen beschriebenen Kerne können entweder einfallende Strahlung oder emittierte Strahlung, oder sowohl einfallende als auch emittierte Strahlung führen bzw. richten. Der Kern bzw. die Kerne können eine derartige Form aufweisen, so dass seine/ihre Form einfallende und emittierte Strahlung auf die zuvor beschriebene Weise umlenkt. Zum Beispiel kann eine Oberfläche des Kerns bzw. der Kerne, der/die von dem Griff entfernt gelegen ist/sind, oder dazwischenliegende Oberflächen, die zwischen der Endoberfläche des Kerns, der von dem Griff entfernt gelegen ist, und dem Griff sich befinden, gekrümmt oder relativ zur Längsrichtung und Borstenrichtung abgewinkelt sein, um so einfallende Strahlung, die in Längsrichtung entlang dem Kopf in Borstenrichtung verläuft, zu reflektieren, zu brechen oder auf andere Weise umzulenken.
  • Der Kern bzw. die Kerne können einen Querschnitt aufweisen, der experimentell bestimmt ist und ausreicht, um eine nutzvolle Intensität einfallender und emittierter Strahlung entlang ihrer Länge zu transmittieren. Zum Beispiel kann der Kern bzw. die Kerne eine beliebige Querschnittsform aufweisen, z. B. kreisförmig, oval, rechtwinklig mit abgerundeten Enden oder Ecken etc. Die Querschnittsabmessungen des Kerns können experimentell bestimmt werden, aber können typischerweise im Bereich von 5–95%, z. B. 10–50% der Querschnittsbreite und/oder der Dicke des Kopfes sein.
  • Der Kern kann eine Oberfläche besitzen, die im wesentlichen senkrecht zur Borstenrichtung verläuft, so dass einfallende Strahlung, die entlang dem Kern verläuft, aus dem Kern durch diese Oberfläche austritt und von da zur Zahnoberfläche verläuft. Umgekehrt kann emittierte Strahlung von der Zahnoberfläche in den Kern durch diese Oberfläche eintreten und durch den Kern verlaufen. Zum Beispiel kann der Kern bzw. die Kerne im Allgemeinen einen L-förmigen Aufbau aufweisen mit einem Glied, das im Allgemeinen in Längsrichtung des Kopfes, d. h. senkrecht zur Borstenrichtung, orientiert ist, und einem Glied, das in Borstenrichtung orientiert ist und an einer Oberfläche endet, die im Wesentlichen senkrecht zur Borstenrichtung ist. Der Knick des "L" zwischen den Gliedern kann gekrümmt sein, z. B. eine kugelförmige Geometrie besitzen, oder kann gewölbt sein, um z. B. eine Oberfläche mit 45° in Bezug auf die Glieder darzustellen.
  • Der Kern bzw. die Kerne können sich durch das Hülsenmaterial erstrecken, so dass der Kern bzw. die Kerne außerhalb des Zahnbürstenkopfes freiliegend sind, und so dass Strahlung direkt von dem Kern zur Zahnoberfläche und umgekehrt verlaufen kann. Alternativ kann es sein, dass die Strahlung, die in den Kern und aus dem Kern verläuft, unter Umständen durch das Hülsenmaterial verlaufen muss, oder durch andere Teile des Zahnbürstenkopfes auf ihrem Weg zu und von der Zahnoberfläche verläuft.
  • Die zuvor erwähnten transparenten Kunststoffe, aus dem der Zahnbürstenkopf hergestellt ist, wie z. B. der Körper, die Hülse und der Kern, können unter Verwendung bekannter Spritzgussverfahren hergestellt sein, die auf dem Gebiet der Zahnbürsten wohl bekannt sind. Es ist wichtig, die Durchsichtigkeit dieser Materialien zu gewährleisten, und falls der Kern und die Hülse mittels eines Spritzgussverfahrens hergestellt sind, so sollte sorgfältig sichergestellt werden, dass keine Trübung, Streifen oder Blasen etc. auftreten, die mit der Transmission der Strahlung durch den Kern oder die Hülse interferieren könnten.
  • Bei einem geeigneten Herstellungsverfahren für eine erfindungsgemäße Zahnbürste mit einem Kern kann der Kern zuerst z. B. durch ein Spritzguss verfahren hergestellt werden. Der so gebildete Kern kann anschließend in einen zweiten Spritzgusshohlraum positioniert werden, der die Form der Hülse bestimmt, und der dem monolithischen Körper des Zahnbürstenkopfes entsprechen kann, und anschließend kann die Hülse um den Kern herum durch ein zweites Spritzgussverfahren in diesem zweiten Hohlraum geformt werden. Bei diesem zuletzt erwähnten Verfahren sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Materialien für die Hülse und den Kern identische oder ähnliche Schrumpfwerte besitzen, während sie nach dem Spritzgussverfahren abkühlen, um so sicherzustellen, dass keine Risse aufgrund des unterschiedlichen Zusammenziehens der Materialien auftreten.
  • Eine reflektierende Metallschicht kann in der Form einer Folie vorliegen, und kann an einen vorgeformten Kopf oder an eine Kernkomponente während des Herstellungsprozesses angebracht werden. Falls z. B. eine solche reflektierende Metallschicht an den vorgeformten Kern angebracht wird, um den der Kopf oder eine Hülse in einen anschließenden Spritzgussschritt gebildet wird, so sollte darauf geachtet werden, dass die Metallschicht während der Spritzgussbildung des Kopfmaterials nicht locker, abgelöst oder verzerrt wird. Alternativ können andere bekannte Abscheidungsverfahren verwendet werden, um solch eine metallische Schicht abzuscheiden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können ein oder mehrere dünne, die Strahlung führende Fasern, die aus einem Material hergestellt sind, welches bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent sind, z. B. in den zuvor erwähnten Wellenlängenbereichen, z. B. Lichtleiter, verwendet werden, um die Strahlung von dem Zahnbürstenkopf zur Zahnoberfläche und in umgekehrter Richtung zu führen. Solche Fasern können typischerweise einen Querschnitt von ca. 0,25 mm aufweisen. Bei einer Form dieser Ausführungsform können ein oder mehrere Zahnbürstenborsten solche (a) die Strahlung führende Faser bzw. Fasern aufweisen, wobei die Zahnbürstenborsten typischerweise einen Querschnitt von 0,12–0,25 mm aufweisen. Geeignete Materialien, aus denen solche Fasern hergestellt sein können, sind bekannt und umfassen die zuvor erwähnten Kunststoffe. Obwohl solche Fasern aus einem einzigen Material hergestellt sein können, wie z. B. solche, die typischerweise für Zahnbürstenborsten verwendet werden, so ist es jedoch für die Funktion der Strahlungsführung bevorzugt, dass die Fasern einen inneren Kern aus einem bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparenten Material, der von einer Hülse umschlossen ist, wie z. B. einer umschlossenen Schicht, aufweisen, wobei die Eigenschaften des Kerns und der Hülse derart sind, dass eine Totalreflexion innerhalb des Kerns auftritt, um die Strahlung entlang der Hülse zu führen. Zum Beispiel kann der Kern und die Hülse der Faser aus Materialien hergestellt sein, die beide bezüglich der Strahlung transparent sind, und der Kern kann einen niedrigeren Brechungsindex als die Hülse besitzen, ähnlich wie bereits oben beschrieben, so dass eine Totalreflexion wegen des Unterschiedes der Brechungsindize zwischen dem Kern und der Hülse auftritt, um die Strahlung innerhalb des Kerns zu führen. Geeignete Kombinationen von transparenten Materialien für den Faserkern und die Hülse sind die zuvor beschriebenen. Die Verfahren zum Herstellen der Fasern in der Form eines Kerns und einer Hülse sind bekannt, z. B. aus der WO-A-97/14830 und aus der WO-A-98/34514, bei denen der innere Kern ein weiches Elastomer und die Hülse ein härterer Kunststoff sein kann. Alternativ kann der Faserkern transparent und die Hülse ein reflektierendes Material sein, wie z. B. eine glänzende Metallschicht, die durch bekannte Abscheidungsverfahren aufgetragen wird.
  • Werden ein oder mehrere Fasern, wie z. B. Borsten, auf diese Weise verwendet, so ist es notwendig, eine gute optische Verbindung zwischen dem Kopf und den Fasern bzw. der Faser herzustellen. Solch eine Verbindung kann zwischen den Fasern und z. B. dem Hülsenmaterial des Kopfes, wie z. B. einem monolithischen Aufbaumaterial oder einem Kern innerhalb des Kopfes, hergestellt werden. Dies kann auf vielfältige Weise erzielt werden.
  • Falls strahlungsführende Fasern, wie z. B. Borsten, auf diese Weise verwendet werden, so ist es bevorzugt, dass die Enden der Borsten, die in dem Zahnbürstenkopf fixiert sind, auf eine Weise in den Zahnbürstenkopf fixiert werden, die es ermöglicht, dass die Strahlung von dem Zahnbürstenkopf oder dem Kern bzw. den Kernen innerhalb des Zahnbürstenkopfes in die Borsten und umgekehrt verlaufen kann. Zum Beispiel können die Borsten in dem Kopf mittels eines Schweißverfahrens oder durch Fixieren in ein Bett aus einer flüssigen, aushärtbaren Substanz fixiert werden, so dass eine gute optische Verbindung zwischen dem Kopf und der Borste hergestellt wird. Geeignete Verfahren, um dies zu erzielen, sind aus dem Stand der Technik bekannt, z. B. aus der WO-A-95/31917 und aus der WO-A-97/39649. Bei einem solchen Schweißverfahren können die Enden der einzelnen Borsten oder Borstenbündel, die in den Zahnbürstenkopf zu fixieren sind, auf thermische Weise verschmolzen werden, so dass ein Pilzkopf in dem Zahnbürstenkopf gebildet wird. Falls der Pilzkopf auf diese Weise gebildet wird, so sollte ferner darauf geachtet werden, dass der Pilzkopf und/oder die benachbarten Enden der Borsten nicht opaque oder lichtdurchlässig werden, sondern bezüglich der anregenden Strahlung und/oder emittierten Fluoreszenzstrahlung transparent bleiben. Einige solcher bekannter Verfahren, z. B. das aus der WO-A-97/39649 bekannte Verfahren, können sicherstellen, dass Borsten in dem Kopf mit fixierten Enden fixiert werden, die Endoberflächen aufweisen, welche im Allgemeinen senkrecht zur Längsrichtung der Borsten sind, wodurch die Transmission von Licht von dem Kopfmaterial zu den Borsten vereinfacht wird.
  • Alternativ können die Zahnbürstenborsten in dem Zahnbürstenkopf auf herkömmliche Weise fixiert werden, dadurch dass eine Anzahl von Borsten paarweise in Längsrichtung gefaltet werden, und anschließend ein kleiner Metallclip oder Blanker" um das so gebildete Bündel angebracht wird, und der Clip in ein Befestigungsloch in dem Zahnbürstenkopf eingebracht wird. In diesem Fall kann es notwendig sein, den Bereich der Falte zu schneiden, zu polieren oder abzuschleifen, so dass eine gute optische Verbindung zwischen dem Kopf und der Borste zustande kommt.
  • Falls jedoch Borsten auf dem Kopf der erfindungsgemäßen Zahnbürste vorhanden sind, die nicht zur Strahlungsführung verwendet werden, sondern einfach für die herkömmliche Funktion der Zahnreinigung vorhanden sind, so können diese durch bekannte Verfahren an dem Kopf fixiert werden, ohne dass eine optische Verbindung mit dem Kopf von Nöten ist.
  • Bei einem bevorzugten Aufbau werden die zuvor erwähnten lichtführenden Faser auf optische Weise mit den zuvor er wähnten Kernen/Kern verbunden, indem sie z. B. auf oder in den Kern fixiert werden. Zum Beispiel kann der Kern aus dem zuvor beschriebenen transparenten Kunststoff hergestellt sein, der eine Oberfläche aufweist, die in Richtung der Borstenrichtung verläuft, und die Enden der Fasern können auf oder in diese Oberfläche fixiert werden. Zum Beispiel kann die Oberfläche des Kerns derart ausgebildet sein, dass sie den Enden der Fasern entspricht, und diese Enden können derart verbunden werden, dass ein optischer, z. B. physikalischer, Kontakt mit der Oberfläche des Kerns besteht. Vorzugsweise werden jedoch die Enden der Borsten in den Kern dadurch fixiert, indem die Enden in das Kernmaterial eingebettet werden, während es sich in einem weichen fluiden Zustand befindet, und das Kernmaterial anschließend ausgehärtet wird. Dies kann z. B. mit einem Kern erzielt werden, der aus einem Kunststoff hergestellt ist, der in eine Form in fluider Form gegossen werden kann, z. B. ein thermoplastischer Kunststoff, und das fluide Kunststoffmaterial des Kerns kann anschließend um die Enden der Borsten fließen (während diese in einer geeigneten Konfiguration gehalten werden), und kann anschließend aushärten. Falls dies mit dem Kunststoffmaterial des Kerns in einem heißen fluiden Zustand durchgeführt wird, so kann das Borstenmaterial ebenso mit dem Kernmaterial verschmelzen, um eine sehr enge Verbindung zwischen den Borsten und dem Kern zu bilden. Verfahren, wie z. B. das Spritzgießen zum Verschmelzen von Fasern, die für Zahnbürstenborsten geeignet sind, in thermoplastische Materialien sind aus dem Stand der Technik bekannt. Falls der Kern bzw. die Kerne z. B. im Allgemeinen eine L-Form besitzen, so können die Fasern auf oder in die Oberfläche fixiert werden, die im Wesentlichen senkrecht zur Borstenrichtung ist, z. B. das Ende eines Gliedes des L-förmigen Kerns, das in Borstenrichtung zeigt.
  • Solche strahlungsführende Faser können zu Büschel zusammengebündelt werden, wobei jedes Büschel eine Mehrzahl solcher Fasern umfasst. Ein oder mehrere Büschel können mit jedem Kern verbunden werden. Solche Büschel können einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, z. B. entsprechend ungefähr dem Querschnitt der herkömmlichen Borstenbüschel einer Zahnbürste, oder alternativ kann der Querschnitt des Büschels dem nicht-kreisförmigen Querschnitt eines Kerns entsprechen.
  • Zusätzlich oder alternativ kann der Zahnbürstenkopf mit anderen Strahlungsführungen versehen sein, um die Strahlung zu und von der Zahnoberfläche zu dem Zahnbürstenkopf zu führen. Zum Beispiel kann die Borstenoberfläche mit ein oder mehreren borstenfreien Bereichen versehen sein, die als Fenster für die Strahlung dient, die zu und von der Zahnoberfläche zu dem Zahnbürstenkopf verläuft. Zum Beispiel kann der Zahnbürstenkopf zusätzlich oder alternativ mit Linsen für die Strahlung, die zu und von der Zahnoberfläche zu dem Zahnbürstenkopf verläuft, versehen sein, und die die emittierte Strahlung von dem Zahnbürstenkopf auf die Zahnoberfläche fokussiert, und/oder die emittierte Strahlung von der Zahnoberfläche zu dem zuvor erwähnten strahlungsführenden Mittel oder dem zuvor erwähnten Kern fokussiert oder sammelt.
  • Geeignete Materialien für solche Strahlungsführungen, Linsen, Fenster etc. sind transparente Materialien, die bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent sind, und die bekannte transparente Kunststoffe umfassen, wie z. B. die zuvor erwähnten. Falls die Borsten der Zahnbürste als Strahlungsführungen verwendet werden, sollten diese aus Fasermaterialien hergestellt sein, die ausreichend transparent bezüglich der betreffenden einfallenden und/oder emittierten Strahlung sind.
  • In der Zahnbürste, für die der erfindungsgemäße Kopf vorgesehen ist, kann die einfallende Strahlung eine Wellenlänge besitzen, die aus dem Stand der Technik bekannt ist und die eine Fluoreszenzemission von biologischen Ablagerungen auf den Zahnoberflächen anregt, und/oder von ablagerungsfeien Zahnoberflächen, und die emittierte Strahlung kann eine Wellenlänge besitzen, die aus dem Stand der Technik bekannt ist, die der Fluoreszenzemission an solchen Oberflächen entspricht. Auf geeignete Weise kann die einfallende Strahlung eine Wellenlänge zwischen 430 und 500 nm und die emittierte Strahlung eine Wellenlänge oberhalb 520 nm aufweisen.
  • Obwohl eine einfallende Strahlung mit eine Wellenlänge unterhalb 430 nm bezüglich der Anregung von Fluoreszenzemission von biologischen Ablagerungen oder Zahnoberflächen effektiver sein kann als höhere Wellenlängenstrahlung, so kann diese niedrigere Wellenlängenstrahlung nachteilig für das Mundgewebe sein.
  • Die Zahnbürste, für die der erfindungsgemäße Kopf vorgesehen ist, ist ebenso mit einem Mittel versehen, um einfallende Strahlung zu erzeugen, und um diese einfallende Strahlung zu der Oberfläche eines Zahnes zu richten. Dies kann eine geeignete Strahlungsquelle, z. B. eine lichtemittierende Diode bekannter Art, aufweisen. Das Mittel, welches die emittierte Strahlung mit dem Vorhandensein von biologischen Ablagerungen auf dem Zahn in Zusammenhang bringt, kann einen herkömmlichen Detektor, wie z. B. eine Halbleiterphotodiode, aufweisen. Vorteilhafterweise können optische Filter, z. B. dichroische Spiegel, in den Lichtweg zwischen dem Detektor und der Testzahnoberfläche enthalten sein, um so sicherzustellen, dass die emittierte Strahlung mit geeigneter Wellenlänge vorzugsweise von dem Detektor empfangen wird. Diese Mittel und eine geeignete Stromversorgung, elektronische Bearbeitungsvorrichtungen und Mittel, um das Vorhandensein und/oder das Nichtvorhandensein von biologischen Ablagerungen auf einer Zahnoberfläche anzuzeigen, können auf bequeme Weise innerhalb des Griffes der Zahnbürste vorgesehen sein. Geeignete Mittel für diese Zwecke sind dem Fachmann bekannt und sind im Stand der Technik offenbart.
  • Vorteilhafterweise kann der erfindungsgemäße Kopf der Zahnbürste abnehmbar von dem Griff der Zahnbürste, für die er vorgesehen ist, sein. Dies ist besonders dann von Vorteil, falls der Griff, wie zuvor beschrieben, die Strahlungsquelle etc. umfasst, so dass der Kopf ausgetauscht werden kann, wenn z. B. seine Borsten verschlissen sind, ohne dass eine Notwendigkeit besteht, diese relativ teuren elektrischen Komponenten auszutauschen. Falls der Kopf der Zahnbürste abnehmbar von dem Griff ist, so sollte die Verbindung zwischen dem Kopf und dem Griff ein optisches Verbindungselement aufweisen.
  • Solch eine Zahnbürste kann einen Griff aufweisen, durch den sie gehalten wird und die einen Kopf aufweist, von dessen Borstenoberfläche sich ein Bündel von Borsten in Borstenrichtung erstreckt, wobei der Kopf und der Griff entlang einer Längsachse angeordnet sind, und die Zahnbürste mit Mittel versehen ist, um einfallende Strahlung zu erzeugen und um diese einfallende Strahlung zur Oberfläche eines Zahnes hin zu richten, und die mit einem Mittel versehen ist, um die emittierte Strahlung von der Oberfläche des Zahnes zu sammeln und um diese emittierte Strahlung mit dem Vorhandensein von biologischen Ablagerungen auf dem Zahn in Verbindung zu bringen, und die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Mittel zum Richten der einfallenden Strahlung hin zur Oberfläche eines Zahnes und/oder die Mittel zum Sammeln der emittierten Strahlung von der Oberfläche des Zahnes den zuvor beschriebenen Kopf aufweist.
  • Der Zahnbürstenkopf und die Zahnbürste der vorliegenden Erfindung sind besonders geeignet zur Verwendung mit oder als die Vorrichtung und das Verfahren, die in der WO- A-99/59462 offenbart sind. Die darin offenbarte Vorrichtung dient zum Erkennen von biologischen Ablagerungen auf der Oberfläche eines Zahnes, und umfasst:
    Beleuchtungsmittel, um anregende Strahlung auf eine Testzahnoberfläche zu richten,
    Detektionsmittel, um eine Fluoreszenzemission von der Testzahnoberfläche bei einer Wellenlänge zu detektieren, die im Zusammenhang mit einer Auto- Fluoreszenzemission von einer im Wesentlichen biologisch ablagerungsfreien Zahnoberfläche steht,
    Mittel, die Intensität der Fluoreszenzemission von der Testzahnoberfläche mit einer Intensität der Auto -Fluoreszenzemission bei einer Wellenlänge, die im Zusammenhang mit der Auto -Fluoreszenzemission von einer im Wesentlichen biologisch ablagerungsfreien Zahnoberfläche steht, von einer Zahnoberfläche, von der bekannt ist, dass sie eine geringere biologische Ablagerung als die Testzahnoberfläche aufweist, zu vergleichen,
    Mittel, um den so erhaltenen Vergleich in Zusammenhang mit dem Vorhandensein von biologischen Ablagerungen auf der Testzahnoberfläche zu bringen, und
    Anzeigemittel, um das Vorhandensein von solchen biologischen Ablagerungen einem Verwender der Vorrichtung anzuzeigen.
  • Der Zahnbürstenkopf, die Zahnbürste, Verfahren und Formen dieser Erfindung werden nun beispielhaft mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, von denen:
  • 1 bis 4 Querschnittsansichten in Längsrichtung durch die Köpfe der Zahnbürsten dieser Erfindung sind.
  • 5A, 5B, 5C, 5D und 5E Querschnittsansichten durch Büschel von Borsten der Zahnbürste dieser Erfindung sind, die als Strahlungsführungen verwendet werden.
  • 6 und 7 weitere Zahnbürstenköpfe dieser Erfindung zeigen.
  • 8 bis 11 schematisch ein Verfahren zeigen, mittels dessen die Zahnbürstenköpfe dieser Erfindung hergestellt werden können.
  • 12 einen schematischen Querschnitt in Längsrichtung durch einen Griff einer erfindungsgemäßen Zahnbürste zeigt.
  • Mit Bezug auf 1 ist ein Zahnbürstenkopf 1 gezeigt. Der Kopf ist abnehmbar mit dem Griff (nicht gezeigt) mittels eines Verbindungsmittels 2 verbunden, der aus dem Stand der Technik bekannt sein kann. Der Kopf 1 und der Zahnbürstengriff sind entlang einer Längsachse A-A angeordnet. Ein Büschel von Borsten 4 erstreckt sich von einer Borstenoberfläche 3 des Kopfes 1 in einer Borstenrichtung B-B. Der Kopf 1 ist aus einer Masse Kunststoffmaterial 16 hergestellt, das bezüglich der Strahlung in dem Wellenlängenbereich zumindest zwischen 400 und 600 nm transparent ist. Die Enden der Borsten 4, die in dem Kopf 1 fixiert sind, sind in das Kopfmaterial als einzelne Fasern mittels eines Verfahrens aus dem Stand der Technik eingeschweißt.
  • Der Kopf 1 der Zahnbürste weist einen Kern 15 aus einem Material auf, das bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, und das eine Strahlung, die intern innerhalb diesem transmittiert ist, führen kann und einen Brechungsindex N1 aufweist. Der Kern 15 kann durch ein Spritzguss verfahren während eines ersten Spritzgussvorganges hergestellt sein, und anschließend kann der Kopf 16 um den Kern 15 spritzgegossen werden, wobei sorgfältig während dieses zweiten Spritzgussvorganges darauf geachtet werden muss, dass der so gebildete Kern 15 nicht bricht, weich wird, verzogen wird oder auf andere Weise bezüglich der Lichttransmission verdreht wird.
  • Dieser Kern 15 erstreckt sich innerhalb des Kopfes 1 der Zahnbürste in der Längsrichtung A-A. Der Kern 15 ist von einer Hülse 16 umgeben, die ebenso aus einem Material hergestellt ist, welches bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, wobei die Hülse einen Brechungsindex N2 aufweist, der geringer als N1 ist. Totalreflexion tritt als Folge des Unterschiedes der beiden Brechungsindize N1 und N2 auf, um die Strahlung innerhalb des Kerns zu führen, so dass die in Richtung 5 verlaufende einfallende Strahlung und die in Richtung 7 verlaufende, gesammelte, emittierte Strahlung innerhalb des Kerns 15 enthalten ist und zum Griff hin geführt wird. Die Hülse weist eine Masse von Material auf, die den Aufbau des Zahnbürstenkopfes bildet und von dem sich die Borsten 4 erstrecken.
  • Eine Endoberfläche 17 des Kerns, die von dem Griff abgelegen ist, ist relativ zur Längsrichtung A-A und Borstenrichtung B-B abgewinkelt, um so die in Längsrichtung entlang dem Kopf verlaufende einfallende Strahlung in die Borstenrichtung umzulenken bzw. zu reflektieren. Zusätzlich kann die Oberfläche 17 mit einer reflektierenden Beschichtung beschichtet sein, die gleich einer dünnen reflektierenden Metallschicht ist, wie z. B. einer Folie, die durch heißes Aufstempeln aufgetragen wird, um so die in Längsrichtung entlang dem Kopf verlaufende einfallende Strahlung in die Borstenrichtung zu reflektieren. Der Kern 15 endet an seinem Ende 18, das von dem Griff abgelegen ist, in einer Oberfläche, die im Wesentlichen senkrecht zur Borstenrichtung B-B ist, so dass einfallende Strahlung, die entlang dem Kern 15 in Richtung 5 verläuft, aus dem Kern 15 durch diese Oberfläche austreten kann und von dort zur Zahnoberfläche gerichtet ist. Der Kern 15 endet bei 18 in der Masse des transparenten Materials unterhalb der Borstenoberfläche, die in Borstenrichtung B-B zeigt. Einfallende Strahlung, die in Richtung des Griffes verläuft, verläuft folglich durch eine transparente Schicht oder ein Fenster 14 der Masse 16, nachdem sie das Ende der Faser bzw. der Fasern verlassen hat, und kann anschließend die Zahnoberfläche erreichen. Auf ähnliche Weise verläuft emittierte Strahlung von der Zahnoberfläche durch diese transparente Schicht 14, bevor sie das Ende des Kerns 15 erreicht. Auf ähnliche Weise wird von der Zahnoberfläche emittierte Strahlung von dem Kern 15 gesammelt und zum Griff in Richtung 7 hin gerichtet. Die einfallende und emittierte Strahlung verläuft deshalb durch die Schicht 14 des transparenten Materials des Kopfes 1. An der Oberfläche 6 endet der Kern in einer geeigneten optischen Verbindungsoberfläche.
  • Bezugnehmend auf die 2 sind Merkmale, die denen der 1 entsprechen, entsprechend nummeriert. Ein Zahnbürstenkopf weist einen von einer Hülse 16 umgebenden Kern 15 mit unterschiedlichen Brechungsindize auf, wobei die Hülse 16 einen Brechungsindex N2 und der Kern 15 einen Brechungsindex N1 besitzen, der größer als N2 ist, und die im Aufbau und Funktionsweise ähnlich denen der 1 sind. Wie in 2 gezeigt ist, gibt es eine Anzahl von Zwischenoberflächen 19, die relativ zur Längsrichtung A-A und der Borstenrichtung B-B abgewinkelt sind, um so einfallende Strahlung, die in Längsrichtung entlang dem Kopf verläuft, in die Borstenrichtung zu reflektieren. Diese Zwischenoberflächen 19 können mit einer reflektierenden Beschichtung beschichtet sein.
  • Die Oberfläche 18 des Kerns 15 verläuft parallel zur Borstenfläche und senkrecht zur Borstenrichtung B-B, und einfallende Strahlung und emittierende Strahlung werden entsprechend zur Zahnoberfläche gerichtet und von dieser durch die Oberfläche 18 und die transparente Fensterschicht 14 gesammelt. An der Oberfläche 6 endet der Kern in einer geeigneten optischen Verbindungsoberfläche.
  • Bezugnehmend auf die 3 sind Merkmale, die denen der 1 entsprechen, entsprechend nummeriert. Hier ist ein Zahnbürstenkopf 1 dargestellt, der einen Kern 15 aufweist, der bezüglich dem Aufbau und der Funktion ähnlich dem der 1 ist. In 3 erstreckt sich der Kern 15 durch das Hülsenmaterial 16, so dass der Kern an der Oberfläche 20 außerhalb des Zahnbürstenkopfes 1 freigelegt ist, und so dass Strahlung direkt von dem Kern zur Zahnoberfläche und umgekehrt verlaufen kann. Zusätzlich ist der Zahnbürstenkopf 1 mit einem borstenfreien Bereich 21 versehen, der als ein Fenster für Strahlung dient, die zu und von der Zahnoberfläche zu dem Zahnbürstenkopf 1 in den Kern 15 verläuft. An der Oberfläche 6 endet der Kern in einer geeigneten optischen Verbindungsoberfläche.
  • Bezugnehmend auf die 4 sind Merkmale, die bezüglich ihres Aufbaus denen der 1 entsprechen, entsprechend nummeriert. Hier ist ein Zahnbürstenkopf 1 dargestellt, der einen Kern 15 aufweist, der bezüglich des Aufbaus und der Funktion ähnlich dem der 1 ist. In 9 ist der Zahnbürstenkopf 1 mit einem borstenfreien Bereich 21 versehen, der als ein Fenster für Strahlung dient, die zu und von der Zahnoberfläche zu dem Zahnbürstenkopf 1 in den Kern 15 verläuft. Zusätzlich ist eine Linse 22 aus transparentem Material in dem optischen Pfad zwischen dem Ende 18 des Kerns 15 und der Zahnoberfläche vorgesehen. Diese Linse 22 fokussiert einfallende Strahlung, die aus der Oberfläche 18 austritt, zur Zahnoberfläche hin, und hilft ebenso dabei, die von der Zahnoberfläche emittierte Strahlung zu sammeln und diese emittierte Strahlung entlang dem Kern 15 zum Griff der Zahnbürste hin zu richten. An der Oberfläche 6 endet der Kern in einer geeigneten optischen Verbindungsoberfläche.
  • Bezugnehmend auf die 5A, 5B, 5C, 5D und 5E sind Konstruktionen von Borstenbündeln für einen erfindungsgemäßen Zahnbürstenkopf im Detail gezeigt.
  • In 5A ist ein Bündel aus Borstenfasern 4, die aus einem Fasermaterial hergestellt sind, welches bezüglich der einfallenden Strahlung transparent ist, in das Material eines Zahnbürstenkopfes 1 fixiert worden, so dass diese sich von der Borstenfläche 3 erstrecken, mittels eines aus dem Stand der Technik bekannten Schweißverfahrens, welches die Enden der Borstenbündel 4 in eine Masse 101 einschmilzt, das selbst mit dem Material des Kopfes 1 verschmolzen ist. Die verschmolzene Masse 101 ermöglicht es der einfallenden Strahlung, in Richtung 5 von dem Kopf 1 in die Borsten 4 zu verlaufen und um emittierte Strahlung in entgegengesetzter Richtung zu sammeln. Die verschmolzene Masse 101 kann die Form einer Linse aufweisen, um beim Führen der Strahlung in und aus den Borsten 4 behilflich zu sein. In 5B ist eine analoge Situation gezeigt, in der eine einzige Borste oder "Mono-Faser"-Borste in den Zahnbürstenkopf fixiert ist, z. B. unter Verwendung eines in der WO-A-97/39649 beschriebenen Verfahrens, und das Ende 101 einer einzigen solchen Borste ist in eine Linsenform geschmolzen worden.
  • In den 5C und 5D sind die Borsten 4 in den Zahnbürstenkopf 1 auf herkömmliche Weise fixiert worden, indem jede Borste 4 in zwei Borsten gefaltet ist, und ein kleiner Metallclip oder "Anker" 102 um die gefalteten Borsten in der Nähe der Falte angebracht ist. Der Anker wird anschließend in ein Befestigungsloch 103 in der Borstenfläche eingebracht. In den 5C und 5D ist nur eine der Borsten, die in dem Borstenbündel enthalten sind, gezeigt. Wie in der 5C gezeigt ist, kann die einfallende Strahlung und emittierende Strahlung nur sehr schwierig in die entsprechenden Richtungen 5 und 7 zwischen dem Kopf 1 und der Borste 4 verlaufen. In 5D ist der Bereich 104 der äußeren Biegung der Falte poliert oder geschliffen wurden, und dabei wurde eine flache Oberfläche geschaffen, die die Transmission von einfallender und emittierender Strahlung zwischen dem Kopf 1 und den Borsten 4 vereinfacht.
  • Bezugnehmend auf die 5E ist eine Faser 4 gezeigt, die einen Kern 105 aufweist, der aus einem transparenten Kunststoff hergestellt ist, und der von einer Hülse 106 ebenso aus einem transparenten Kunststoff mit einem niedrigeren Brechungsindex als der des Kerns 105 umgeben ist. Alternativ kann die Hülse 38 eine dünne Beschichtung aus einem glänzenden Metall sein, z. B. 2–3 μm dick. In solch einer Faser tritt eine Totalreflexion auf und führt die Strahlung innerhalb und entlang der Länge der Faser. Die Faser 4 der 5E kann eine der Fasern 4 der 5A oder 10B bilden, und kann als Reinigungsborste verwendet werden.
  • Bezugnehmend auf die 6 und 7 sind zwei weitere Formen des Zahnbürstenkopfes der Erfindung gezeigt. Teile, die denen anderer Zahnbürstenköpfe der Erfindung entsprechen, wie sie in den vorangegangenen Figuren gezeigt wurden, sind entsprechend nummeriert. In den 6 und 7 ist der Zahnbürstenkopf 1 aus einem monolithischen Körper aus transparentem Kunststoff hergestellt, z. B. Polyethylenterephthalat mit einem Brechungsindex von 1,54. Innerhalb dieses Kopfes ist in der 6 ein einziger Kern 111, und in der 7 zwei Kerne 112 enthalten, die jeweils, wie in den 6A und 7A gezeigt ist, einen rechtwinkligen Querschnitt mit abgerundeten Enden (Abmessungen ungefähr 1,7 auf 3,4 mm) und einen kreisförmigen Querschnitt besitzen. Die Kerne 111, 112 sind aus einem transparenten Kunststoff, Polymethylmethacrylat mit einem Brechungsindex von 1,71 hergestellt. In jedem der Zahnbürstenköpfe der 6 und 7 weisen die Kerne 111 und 112 einen im Allgemeinen L-förmigen Aufbau auf mit einem Glied, das im Allgemeinen in Längsrichtung A-A des Kopfes orientiert ist, d. h. senkrecht zur Borstenrichtung, und einem Glied, das in Borstenrichtung orientiert ist, und die in einer Oberfläche 111A, 112A enden, die im Wesentlichen senkrecht zur Borstenrichtung ist. In der Oberfläche 111A, 112A sind die Fasern 113 fixiert. Die Fasern 113 sind Fasern, wie sie mit Bezug auf die 5E beschrieben wurden, die einen Kern und eine Hülse aufweisen. Die Oberfläche 111A, 112A endet kurz unterhalb der Borstenoberfläche 3 des Kopfes 1.
  • Reinigungsborsten 4 sind ebenso in dem Kopf 1 fixiert. In 6 sind die Büschel von Borsten 4 durch das sehr bekannte Verfahren fixiert, indem ihre Enden mit dem Kopfmaterial verschmolzen werden. In 7 ist der Kopf 1 mit kleinen Löchern 114 in seiner Borstenfläche 3 versehen, in die die Borsten 4 (nicht gezeigt) eingeführt werden können und unter Verwendung von bekannten kleinen Metallankern fixiert werden können.
  • Die 6B zeigt eine Draufsicht auf die Borstenfläche 3 des Zahnbürstenkopfes 1 der 6, wobei der im Allgemeinen rechtwinklige Querschnitt des einzigen Büschels von lichtführenden Fasern 113 gezeigt ist. Die 6C zeigt eine Draufsicht auf die Borstenfläche 3 eines alternativen Aufbaus des Kopfes 1 der 6, in dem zwei Büschel von lichtführenden Fasern 113 mit im Allgemeinen kreisförmigem Querschnitt in den Kern 111 mit im Allgemeinen rechtwinkligem Querschnitt fixiert sind. Die 7B zeigt eine Draufsicht der Borstenfläche 3 des in 7 gezeigten Zahnbürstenkopfes, wobei ein Büschel von lichtführenden Fasern 113 in jedem der beiden Kerne 112 fixiert ist. 7C zeigt einen alternativen Aufbau des Kopfes 1 der 7, in dem die Ecke 112B zwischen zwei Gliedern des L-förmigen Kerns 112 verjüngt ausgebildet ist, um so unter 45° zu den beiden Glieder angeordnet zu sein.
  • Bezugnehmend auf die 8, 9, 10 und 11 ist ein Spritzgussverfahren und Formen dargestellt, mit Hilfe dessen/derer die Zahnbürstenköpfe der 6 und 7 hergestellt sein können. Bezugnehmend auf die 8 sind Fasern 113, wie sie in den Zahnbürstenköpfen der 6 oder 7 verwendet werden, zu einem Bündel entsprechend dem Büschel 113 zusammengebündelt worden, und sind in einen Hohlraum 131 in dem Teil 132 einer zweiteiligen Gussform eingeführt worden. Die Form wird mit dem zweiten Teil 133 verschlossen. Fluides Polymethylmethacrylat- Harz wird über eine Zuführöffnung (nicht gezeigt) in den Formhohlraum eingespritzt. Unter den Zuführbedingungen verschmelzen die Enden der Fasern 113 mit dem Harz. Wird die Form abgekühlt und geöffnet, so ist der in 9 gezeigte Aufbau, der gleich dem L-förmigen Kern 111 oder 112 mit den eingebetteten Fasern 113 ist, erhältlich.
  • Gleichzeitig werden die in 10 gezeigten Reinigungsborsten 4 gebündelt und in die Löcher 134 in eine Formkassette 135 eingeführt. Ein weiteres Loch 136 verläuft durch die Kassette 135. Die Enden der Borsten 4 werden durch Anbringen einer heißen Oberfläche (nicht gezeigt) zusammengeschmolzen und anschließend abgekühlt, so dass sie sich zu verschmolzenen Massen 137 verfestigen können, die von den Löchern hervorstehen. Wie in 11 gezeigt, wird die Formkassette 135 mit den Teilen 138, 139 einer weiteren Form zusammengebaut, die einen Hohlraum 140 umfasst, der die Form des Zahnbürstenkopfes 1 bestimmt. Während des Zusammenbauens werden der Kern 111, 112 und die in 9 gezeigten Fasern 113 ebenso in das Loch 136 in der Kassette 135 eingeführt, so dass der Kern 111, 112 innerhalb des Hohlraumes 140 liegt. Fluides Polyethylen terephthalat wird in den Hohlraum 140 über eine Zuführöffnung (nicht gezeigt) eingespritzt, so dass der Kern 111, 112 und die Borsten 4 in den so gebildeten Zahnbürstenkopf 1 eingebettet sind. Der obige Gussvorgang wurde nur bezüglich seiner grundlegenden Merkmale beschrieben, und zahllose Verbesserungen des Verfahrens sind bekannt, die solche Gussvorgänge optimieren.
  • Bezugnehmend auf die 12 ist ein schematisches Diagramm des Griffes 171 der erfindungsgemäßen Zahnbürste gezeigt, der zur Verwendung mit den in 1 bis 7 gezeigten Zahnbürstenköpfen geeignet ist. Der Zahnbürstengriff 171 ist mit einem Verbindungselement 172 versehen, das die Verbindung mit den Verbindungselementen 2 der Köpfe der 1 bis 7 ermöglicht. Der Griff 171 umfasst eine Quelle 173 für einfallende Strahlung, die gleich einer lichtemittierenden Diode bekannter Art ist, die z. B. in der Lage ist, Strahlung geeigneter Wellenlänge zu emittieren. Der Griff 171 umfasst ebenso einen Strahlungsdetektor 174, der gleich einer Halbleiterfotodiode ist. Der Griff 171 umfasst ebenso eine Stromversorgung 175, eine Steuerung 176, elektronische Bearbeitungsvorrichtungen 177 und Anzeigemittel 178, um das Vorhandensein und/oder das Nichtvorhandensein von biologischen Ablagerungen auf einer Zahnoberfläche zu signalisieren, z. B. Licht oder einen Signalton etc. Der Zahnbürstengriff 171 umfasst ebenso eine Reihe von dichroischen Spiegeln 179, 180, die einfallende Strahlung von einer Quelle 173 reflektieren, die aber emittierte Strahlung derart transmittieren, dass diese divergierenden Strahlungsbahnen folgt. Dies ermöglicht es, dass die emittierte Strahlung von dem Detektor 174 gesammelt werden kann. Die entsprechenden Endoberflächen des Griffes 171 und eines Kopfes, wie z. B. dem in den 1 bis 7 gezeigten Kopf, sollten genauestens einander entsprechen, so dass der Verlust der Strahlung, die zwischen dem Kopf 1 und dem Griff 171 verläuft, so gering wie möglich ist.
  • Bei der Verwendung wird die erfindungsgemäße Zahnbürste dazu verwendet, die Zähne eines Verwenders zu bürsten, wobei die Bürstenfläche 3 derart ausgerichtet wird, dass sie zur Zahnoberfläche zeigt und zu dieser einen geeigneten Abstand aufweist. Die Steuerung 176 wird eingeschaltet, und einfallende Strahlung wird in Richtung 5 von der Quelle 173 gerichtet, und von den dichroischen Spiegeln 179, 180 auf eine Zahnoberfläche unter Verwendung des Zahnbürstenkopfes 1 der Erfindung, z. B. über die Fasern 113, reflektiert. Eine Fluoreszenzstrahlung wird von der Zahnoberfläche emittiert, entweder von biologischen Ablagerungen, wie z. B. Plaque, oder von einer ablagerungsfreien Zahnoberfläche oder von beiden. Diese emittierte Strahlung wird von dem Kopf 1 gesammelt, z. B. über die Fasern 113, und zurück, wie oben beschrieben, zum Detektor 174 gerichtet, und durch den dichroischen Spiegel 180 transmittiert. Ein elektrisches Signal wird von dem Detektor 174 erzeugt und wird von der Bearbeitungsvorrichtung 177 bearbeitet. Die Bearbeitungsvorrichtung 177 bedient das Signalmittel 178, um dem Verwender die Anwesenheit oder Abwesenheit von biologischen Ablagerungen anzuzeigen.

Claims (10)

  1. Ein Zahnbürstenkopf (1), umfassend eine Borstenoberfläche (3), von der sich ein Bündel von Borsten (4) in einer Borstenrichtung erstreckt, wobei der Kopf (1) dazu geeignet ist, Einfallstrahlung zur Oberfläche eines Zahnes zu richten, und emittierte Strahlung von der Oberfläche des Zahnes zu sammeln, ein Mittel, um Einfallstrahlung zur Oberfläche eines Zahnes zu richten, und/oder Mittel, um emittierte Strahlung von der Oberfläche des Zahnes zu sammeln, wobei die Mittel einen oder mehrere Kerne (15) innerhalb des Zahnbürstenkopfes (1) aufweisen, der/die aus einem Material hergestellt ist/sind, das bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, und in dem Strahlung, die im Inneren des Kerns (15) transmittiert wird, durch Totalreflexion innerhalb des Kerns (15) geführt wird, und wobei das Kernmaterial (15) einen Brechungsindex N1 aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (15) von einer Hülse (16) umgeben ist, die einen monolithischen Körper aufweist, in dem die Borsten (4) des Kopfes (1) befestigt sind, und die ebenso aus einem Material hergestellt ist, das bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, wobei die Hülse (16) einen Brechungsindex N2 aufweist, der kleiner als N1 ist, so dass Totalreflexion innerhalb des Kerns 15 aufgrund des Unterschiedes der Brechungsindize N1 und N2 auftritt.
  2. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Material, welches bezüglich der einfallenden und/oder emittierten Strahlung transparent ist, über den Wellenlängenbereich von 400–630 nm transparent ist.
  3. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (16) teilweise mit einer reflektierenden Beschichtung (9) beschichtet ist.
  4. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kernmaterial (15) Polymethylmethacrylat und das Hülsenmaterial (16) Polyethylenterephthalat ist.
  5. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (15) einen im Allgemeinen L- förmigen Aufbau aufweist, wobei der L-förmige Aufbau ein Glied, das in die allgemeine Längsrichtung des Kopfes (1) gerichtet ist, und ein Glied, das im Allgemeinen in die Borstenrichtung gerichtet ist und in einer Oberfläche (18) endet, die im Wesentlichen senkrecht zu r Borstenrichtung verläuft, umfasst.
  6. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Knick des "L" zwischen den Gliedern des Kerns (15) gekrümmt oder gewölbt ist, um eine Oberfläche unter 45° in Bezug auf die Glieder darzustellen.
  7. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (15) eine Oberfläche (18) aufweist, die im Wesentlichen senkrecht zur Borstenrichtung ist, so dass Einfallstrahlung, die entlang dem Kern (15) verläuft, aus dem Kern (15) durch diese Oberfläche (18) austreten kann, und von da zur Zahnoberfläche gerichtet ist, und/oder von der Zahnoberfläche emittierte Strahlung in den Kern (15) durch diese Oberfläche eintreten kann, und durch den Kern (15) gerichtet ist, und eine Schicht aus transparentem Kopfmaterial (1) an dieser Oberfläche (18) vorgesehen ist, so dass einfallende und emittierte Strahlung durch dieses transparente Kopfmaterial (1) verläuft.
  8. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (1) eine oder mehrere Lichtfaser(n) (12, 13) umfasst, um einfallende und/oder emittierte Strahlung jeweils zur Zahnoberfläche und von dieser weg zu richten.
  9. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Borstenoberfläche (3) mit einem oder mehreren borstenfreien Bereich(en) (20) versehen ist, der/die als Fenster für die Strahlung dient bzw. dienen, die zur und von der Zahnoberfläche zum Zahnbürstenkopf (1) verläuft.
  10. Ein Zahnbürstenkopf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein oder mehrere Linsen (22) für Strahlung, die zur und von der Zahnoberfläche zum Zahnbürstenkopf (1) verläuft, aufweist, und die die von dem Zahnbürstenkopf (1) emittierte Strahlung auf die Zahnoberfläche fokussiert, und/oder die die von der Zahnoberfläche emittierte Strahlung fokussiert oder sammelt.
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