DE69913484T2 - Verpackung mit Vergrösserungslinse insbesondere für Nahrungsmittelprodukte - Google Patents

Verpackung mit Vergrösserungslinse insbesondere für Nahrungsmittelprodukte Download PDF

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    • B65D85/60Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for sweets or like confectionery products

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf Verpackungen gemäß dem Oberbegriff in Anspruch 1.
  • Behälter, die Linseneinrichtungen umfassende Wände aufweisen, sind z. B. in DE-A-29 35 691 und EP-A-0 455 421 beschrieben.
  • Genauer gesagt bezieht sich die Erfindung auf eine Verpackung zum Verpacken von Lebensmittelprodukten wie beispielsweise Konfekt: Schokoladenpralinen und ähnlichem. Zu diesem Thema siehe z. B. einige der Verpackungen, die den Gegenstand der internationalen Muster DM/033113 oder DM/040299 bilden.
  • Die vorstehenden Verpackungen sind gewöhnlicher Weise dazu gedacht, eine oder mehrere Reihen, möglicherweise auch eine Schicht über der anderen, ähnlicher oder unterschiedlicher Produkt zu enthalten.
  • Sollte die Verpackung unterschiedliche Produkte aufnehmen, könnte sich als vorteilhaft herausstellen zu gewährleisten, dass einige Produkte – vielleicht weil sie als besonders erlesen oder attraktiv angesehen werden – so gestaltet werden können, dass sie aus den anderen herausstechen. Dies kann z. B. durch Verwendung von Umverpackungen für diese Produkte mit einer Farbe, die zu der der anderen Produkte einen Kontrast bildet, erreicht werden.
  • Es ist jedoch nicht immer möglich, diese Anordnung in der Praxis umzusetzen. Es gibt Situationen in denen z. B. die Produkte, die jemand herausheben möchte, althergebrachte Umverpackungen aufweisen, die zu ändern nur um in einer gemischten Verpackung die Aufmerksamkeit auf sie zu lenken, ein Fehler wäre. Das gleiche Argument kann in einer komplementären Art auf die Umverpackungen anderer Produkte angewandt werden, die für solche Verpackungen gedacht sind.
  • In jedem Fall löst die obige Anordnung das Problem nicht, wie spezielle Produkte herausgehoben werden können, wenn die Verpackung, im allgemeinen eine Schachtel, nicht im Grundriss (d. h. aus einem Blickwinkel, der senkrecht oder im wesentlichen senkrecht zu der Ebene der Produktreihe oder den Produktreihen verläuft), sondern in einem relativ beschränkten Betrachtungswinkel von der Seite betrachtet wird: typischerweise tritt diese Situation auf, wenn die Verpackung in einem Regal eines Ladenfensters oder auf einem Ladentisch angeordnet ist und horizontal oder nahezu horizontal betrachtet wird. Es ist anzuerkennen, dass diese Art von Problem auch in Verpackungen auftritt, die Produkte beinhalten, welche alle die gleichen sind.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist folglich, eine Verpackung der oben beschriebenen Art vorzuschlagen, die in der Lage ist, die oben spezifizierten Anforderungen zu erfüllen und dabei die beschriebenen Nachteile vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch Bereitstellen einer Verpackung mit den in den beigefügten Ansprüchen beanspruchten Charakteristika erreicht.
  • Zusätzlich zu der Bereitstellung einer vollständig befriedigenden Antwort auf die obigen Erfordernisse weist die Verpackung der Erfindung den zusätzlichen Vorteil auf, dass die charakteristischen Linsenformationen der Verpackung einen juwelenartigen Effekt erzeugen, der mit reflektierenden Licht einen attraktiven funkelnden Effekt erzeugt, der die Aufmerksamkeit jeder Person auf sich zieht, die die Verpackung und die darin beinhalteten Produkte betrachtet.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines nicht begrenzenden Beispiels unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung gemäß der Erfindung ist,
  • 2 ein Schnitt entlang der Linie II-II aus 1 ist, und
  • 3 eine mögliche Variante der erfindungsgemäßen Anordnung darstellt.
  • In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 im allgemeinen eine Verpackung, die z. B. zum Verpacken von Lebensmitteln wie beispielsweise Konfekt, d. h. Pralinen, Schokolade und ähnlichem verwendet werden kann.
  • Zum Beispiel (ohne selbstverständlich den Umfang der Erfindung begrenzen zu wollen) können die Produkte P z. B. durch Konfekt gebildet sein, wie beispielsweise unter dem Namen Ferrero Rocher, Confetteria Raffaello, Mon Chéri oder Pocket Coffee durch Firmen der Ferrero Gruppe verkauftes.
  • In den hier dargestellten Ausführungsformen weist die Verpackung 1 im wesentlichen die Form einer mehr oder weniger flachen Schachtel auf, die einen tablettförmigen Bodenteil 2 mit einem dazugehörenden entfernbaren Deckel 3, der die Öffnung davon verschließt, umfasst.
  • In den dargestellten Beispielen sind sowohl der Boden 2 als auch der Deckel 3 vollständig aus transparentem Material gemacht und die Linsenformationen, die später genauer beschrieben werden, sind nur auf dem Deckel 3 vorgesehen.
  • Es muss herausgestellt werden, dass diese Ausführungen lediglich als Beispiel dienen, da z. B. das Bodentablett 2 zumindest teilweise aus nicht transparentem Material gemacht sein könnte, während die Linsenformationen 4 anstelle von nur auf dem Deckel 3, sowohl auf dem Bodentablett 2 (z. B. um die Seiten davon) als auch auf dem Deckel sein könnten.
  • Wie aus der folgenden Beschreibung klarer verständlich wird, ist die Verwendung eines transparenten Materials nur wichtig, um den charakteristischen optischen Effekt der Linsenformationen 4 zu erreichen. Die zumindest für die transparenten Komponenten bevorzugte Wahl ist ein Kunststoffwerkstoff, wie z. B. klares Polystyren.
  • Andere Optionen sind selbstverständlich möglich, insbesondere für die nicht transparenten Abschnitte (üblicher Weise Pappe oder Karton).
  • In der gleichen Art sollte die Tatsache, dass sich die hier dargestellten Ausführungsformen auf prismatische schachtelförmige Verpackungen beziehen, die flache Produktreihen P in sich aufnehmen, in keiner Weise als den Umfang der Erfindung begrenzend angesehen werden.
  • Die Anordnung der Erfindung ist vielmehr dazu geeignet, auf Verpackungen jeglicher Form angewendet zu werden (zusätzlich zu der hier dargestellten rechteckigen Schachtel könnte sie beispielsweise kreisförmig, elliptisch, herzförmig, keulenförmig, ringförmig oder in einer beliebigen anderen gekrümmten und/oder linearen Form ausgebildet sein) und auch auf Verpackungen, die dazu gedacht sind, sich überlagernde Schichten von Produktreihen aufzunehmen. Es ist ebenfalls klar, dass der durch die Verwendung der Linsenformation 4 erreichte typische Effekt primär auf die Produkte zutrifft, die in einer Gehäuseposition benachbart den Formationen angeordnet sind statt auf die Produkte, die durch andere Produkte verdeckt sind – z. B. als Folge mehrerer Schichten, die eine über der anderen liegen.
  • Die mit der Herstellung der Verpackung in Verbindung stehenden speziellen Kriterien haben nur einen kleinen Einfluss auf das Erreichen des charakteristischen Ergebnisses der Erfindung (und es ist folglich möglich, sie innerhalb eines breiten Bereichs möglicher alternativer Anordnungen zu modifizieren), insbesondere in bezug auf das Gehäuse und die Position der Produkte P innerhalb der Verpackung.
  • In diesem Zusammenhang beziehen sich die beigefügten Zeichnungen nur rein beispielhaft auf eine Anordnung, in der der Bodenteil 2 im wesentlichen durch eine Art Tablett (siehe 2) gebildet ist und eine flache Bodenwand 20 umfasst, von Umfangswänden 21 umgeben ist, wobei eine Decklage 22 darin eingesetzt ist. Letztere ist herkömmlicher Weise aus Kunststoffwerkstoffen (sogenannten Acetaten) gemacht und herkömmlicher Weise durch Warmumformung geformt, um so mehrere Aushöhlungen zu bilden. Jede Aushöhlung 23 bildet innerhalb der Verpackung 1 eine Aufnahme für ein Produkt P. Bei der hier dargestellten Ausführungsform sind die Produkte P als ungefähr sphärische Pralinen gezeigt, die in blattförmiges Material eingewickelt sind und in entsprechenden Schalen B aus gefalteter Pappe liegen.
  • Eine wesentliche Charakteristik der Anordnung der Erfindung besteht in der Tatsache, dass eine entsprechende Linsenformation 4 über jeder, durch eine Aushöhlung 23 definierten Aufnahmeposition eines Produkts P (siehe die Beispiele in den 1 und 2), oder über nur einigen Positionen davon (siehe die Anordnung in 3) angeordnet ist.
  • Bei den hier beispielhaft dargestellten Ausführungsformen sind die Formationen 4 in dem Deckel 3 ausgebildet: wie jedoch zuvor erwähnt, können die Formationen dieser Art auf beidem angeordnet sein, dem Körper 2 und dem Deckel 3.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Linsenformationen 4 durch lokale Variationen in der Stärke der Wand des Deckels 3 definiert. Insbesondere ist jede Linsenformation 4 durch einen entsprechenden Abschnitt des Deckels in der Form einer sehr gedrungenen Pyramide mit quadratischer Grundfläche gebildet. In anderen Worten ist der Deckel in einem erhabenen, "Diamanten"-Muster ausgeformt.
  • Diese Ausführungsform hat sich als insbesondere vorteilhaft beim Erreichen des Ziels, die Aufmerksamkeit auf ein entsprechendes Produkt P zu lenken, erwiesen, wie es in der Einleitung der vorliegenden Beschreibung beschrieben wurde. Dies ist insbesondere richtig (dank der Anzahl an Flächen, die jede Pyramiden- oder Diamantenformation bildet) wegen dem sogenannten "Juwelen"-Effekt, der wahrgenommen wird, wenn die Verpackung aus einem flachen Betrachtungswinkel betrachtet wird, wie es schematisch durch den Pfeil V in 2 dargestellt ist.
  • Es ist jedoch klar, dass die vorstehenden Linsenformationen auch vollständig anders geformt sein könnten. Zum Beispiel könnte, während eine allgemeine Pyramidenform beibehalten wird, die Grundfläche von dem dargestellten Quadrat abweichen und ein Dreieck, ein Pentagon, ein Hexagon etc. sein. Gleichermaßen könnten die Formationen 4 anstelle dass sie eine Pyramidenform aufweisen, ein Pyramidenstumpf oder ein Kegelstumpf, eine Sektion oder ein Segment einer Kugel etc. sein.
  • Obwohl die hier dargestellte Ausführungsform vorschlägt, dass die Stärke des Deckels 3 (oder allgemein der entsprechende Teil der Verpackung 1) an der Stelle jeder Formation 4 variiert, um so einen (zumindest leicht) vorragenden Vorsprung oder eine Erhebung auf der Verpackung 1 zu bilden, ist diese Wahl in keinster Weise zwingend.
  • Zum Beispiel könnte die Variation der Stärke der Wand in die entgegengesetzte Richtung verlaufen und dadurch die Außenseite der Schachtel glatt gehalten werden, wobei die vorstehenden Vorsprünge oder Erhebungen in das Verpackungsinnere weisen, oder es können konvexe oder konkave Flächen von der Verpackung 1 sowohl nach innen als auch nach außen gebildet werden.
  • Die Variation der Stärke der Wand, die in dem dargestellten Beispiel im wesentlichen darauf abzielt, Formationen mit einer konvex vorragenden Fläche von der Verpackung (nach außen oder nach innen) bereitzustellen, könnte auch der genau entgegengesetzte Weg funktionieren, bei dem eine konkave statt eine konvexe Fläche an der Stelle jeder Linsenformation gebildet wird.
  • Vielmehr ist es nicht wesentlich, auf die Stärke der Wand einzuwirken, da der gewünschte Effekt zumindest in einigen Fällen durch einfaches Formen der Wand anstatt tatsächlich variierender Stärke davon erreicht werden kann.
  • Die Ausdrücke "Linsenformation" und/oder "Linseneinrichtung" werden hier folglich in dem breitesten Verständnis der Begriffe verwendet und kennzeichnen dadurch jeden Körper aus zumindest teilweise transparentem Material (das Material kann vielmehr auch pigmentiert sein) begrenzt durch zwei Flächen, wobei die eine flach und die andere geformt ist oder beide geformt sind.
  • Es ist anzuerkennen, dass wie zuvor angedeutet die Anordnung der Erfindung dazu geeignet ist, entweder die Aufmerksamkeit aller Produkte P in der Verpackung 1 auf sich zu erreichen oder lediglich auf einige dieser Produkte.
  • Demzufolge wird in den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen eine Linsenformation 4 für jeden Ort vorgeschlagen, an dem ein Produkt P aufgenommen ist. In diesem Fall profitieren alle in der Verpackung benachbart dem Deckel 3 angeordneten Produkt P von den charakteristischen Möglichkeiten der Erfindung, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.
  • Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform auf der anderen Seite weisen nur einige wenige der Orte, die zur Aufnahme von Produkten P vorgesehen sind, damit zusammenwirkende Linsenformationen 4 in dem Deckel 3 auf. In diesem Fall ist die charakteristische Fähigkeit der Erfindung, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, auf die in diesen Positionen aufgenommenen Produkte P gerichtet, obwohl nicht ausschließlich.
  • Selbstverständlich bleibt das Prinzip der Erfindung das gleiche, wobei Details der Herstellung und Ausführungsformen im Vergleich zu den beschriebenen und dargestellten in großem Umfang variiert werden können, ohne dadurch von dem Umfang der vorliegenden Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, abzuweichen.

Claims (13)

  1. Verpackung, umfassend einen Behälterkörper (2, 3) mit Wänden, die eine Linseneinrichtung (4) beinhalten, wobei der Behälter einen Bodenteil (2) und einen den Bodenteil (2) bedeckenden Deckel (3), umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (2) mehrere Produkte (P) umfasst, die jeweils in individuellen Aufnahmepositionen (23) liegen, welche in dem Bodenteil (2) definiert und entlang einer oder mehrerer flacher Reihen angeordnet sind, wobei zumindest der Deckel (3) mehrere individuelle Linsenformationen (4) umfasst, wobei jede Linsenformation benachbart einer entsprechenden Aufnahmeposition (23) angeordnet ist, um dadurch zu erlauben, die Produkte P in der Aufnahmeposition von außen sichbar zu machen und einen attraktiven Effekt dieser Produkte (P) und/oder der Verpackung zu bilden.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Linsenformationen (4) durch einen in seiner Stärke variierenden Wandabschnitt gebildet sind.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linsenformationen (4) durch ein Wandelement mit einer Krümmung definiert sind, die von der Verpackung nach außen vorragt.
  4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Linsenformationen (4) durch ein Wandelement mit einer Krümmung definiert sind, die von der Verpackung nach innen vorragt.
  5. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linsenformationen (4) eine Pyramidenform aufweisen.
  6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Pyramidenform eine quadratische Grundfläche aufweist.
  7. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Decklage (22) umfasst, die in den Bodenteil (2) eingesetzt ist und mehrere Aufnahmepositionen (23) für die Produkte definiert.
  8. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine entsprechende Linsenformation (4) für jede der Aufnahmepositon (23) vorgesehen ist.
  9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine entsprechende Linsenformation (4) für lediglich einige der Aufnahmestellen (23) vorgesehen ist.
  10. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (2, 3) zumindest benachbart der entsprechenden Linsenformationen (4) aus einem transparenten, oder im wesentlichen transparenten Kunststoffmaterial gebildet sind.
  11. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (2, 3) im wesentlichen schachtelförmig ist.
  12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (2, 3) eine im allgemeinen flache Form aufweist.
  13. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (2, 3) mehrere Positionen zum Aufnehmen von Produkten umfasst, die in Reihen eine über der anderen angeordnet sind.
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