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ERFINDUNGSGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft elektronische Artikelüberwachungssysteme
(EAS) und auch entfernbare wiederverwendbare Anhänger zur Verwendung in EAS-Systemen.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Elektronische
Artikelüberwachungssysteme sind
wohlbekannt und werden zur Lagerhaltungskontrolle verwendet und
um den Diebstahl und das unautorisierte Entfernen von Artikeln aus
einem kontrollierten Bereich zu verhindern. Bei derartigen Systemen
wird in der Regel mit einem Systemsender und einem Systemempfänger eine Überwachungszone hergestellt,
die von jedem aus dem kontrollierten Bereich entfernten Artikel
durchquert werden muß.
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Ein
EAS-Anhänger
wird an jedem Artikel befestigt und enthält eine Markierung oder einen
Sensor, die ausgelegt sind, um mit einem Signal in Wechselwirkung
zu treten, das von dem Systemsender in die Überwachungszone übertragen
wird. Diese Wechselwirkung bewirkt, daß in der Überwachungszone ein weiteres
Signal hergestellt wird, das von dem Systemempfänger empfangen wird. Bei Bewegung
eines mit einem Anhänger
versehenen Artikels durch die Überwachungszone
wird dementsprechend ein Signal von dem Systemempfänger empfangen,
das die unautorisierte Gegenwart des mit einem Anhänger versehenen
Artikels in der Zone identifiziert.
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Bestimmte
Arten von EAS-Anhängern
sind so ausgelegt worden, daß sie
wiederverwendet werden können
und somit lösbare
Befestigungseinrichtungen zum Anbringen der Anhänger an den Artikeln enthalten.
Solche Befestigungseinrichtungen sind weiterhin so ausgelegt, daß sie nur
von autorisiertem Personal gelöst
werden können,
so daß ein
unautorisiertes Entfernen eines Anhängers von seinem Artikel vermieden
wird. Dazu werden viele Befestigungseinrichtungen so ausgebildet,
daß sie
nur durch den Einsatz eines zugeordneten Spezialwerkzeugs oder Abkuppelmechanismus
gelöst
werden können.
Beispiele für
Abkuppeleinheiten, die zum Trennen von wiederverwendbaren entfernbaren
EAS-Anhängern von
Handelsartikeln verwendet werden können, sind aus den US-Patenten
Nr. 5,426,419 5,528,914 und 5,535,606 bekannt. (Die Offenbarungen
dieser drei Patente sind durch Bezugnahme hier aufgenommen.) Die
in diesen Patenten offenbarten Abkuppeleinheiten sind so ausgelegt,
daß sie
an einem zweiteiligen „harten" EAS-Anhänger arbeiten,
der aus einem geformten Kunststoffkapselteil ausgebildet ist, der
EAS-Markierungselemente
aufnimmt, und einer Zwecke oder einem Stiftglied, das durch einen
zu schützenden
Handelsartikel (wie etwa ein Kleidungsstück) und dann auch in den Kapselteil
des Anhängers
eingesetzt wird. Der Kapselteil des Anhängers enthält eine Klemme zum sicheren
Halten des Stifts im Kapselteil.
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Die
Abkuppeleinheit wird so betätigt,
daß eine
Sonde in den Kapselteil des Anhängers
eingesetzt wird, um die Klemme zu lösen. Der Stift kann dann von
dem Kapselteil des Anhängers
gelöst
und der Anhänger
von dem Handelsartikel entfernt werden. Eine Abkuppeleinrichtung,
die die Lehren des '419er, '914er und '606er Patents verkörpert, wird
von dem Eigentümer
der vorliegenden Patentanmeldung, Sensormatic Electronics Corporation,
als Modell Nr. MK200 verkauft.
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Ein
Problem, dem man sich in Verbindung mit entfernbaren EAS-Anhängern stellen
muß, ist
die Möglichkeit
des unautorisierten Entfernens des Anhängers vom Handelsartikel mit
der Absicht, das EAS-System zu überwinden.
Um ein unautorisiertes Entfernen von harten Anhängern zu verhindern, werden die
Anhänger
bekannterweise (wie beispielsweise im US-Patent Nr. 5,005,125) mit
einer Alarmanordnung versehen, die ein hörbares Alarmsignal erzeugt,
wenn sie einen Versuch zur Manipulierung des Kapselteils des Anhängers erfaßt. Es ist
außerdem bekannt,
Abkuppeleinheiten mit einer Schloß-und-Schlüssel-Anordnung zu sichern,
so daß nur
diejenigen die Abkuppeleinheiten verwenden können, die im Besitz des erforderlichen
Schlüssels sind.
Wenn jedoch ein Ladenverkäufer
mit Zugang zum Schlüssel
sich dafür
entscheidet, an einem Versuch zum Überwinden des EAS-Systems teilzunehmen,
dann kann die unautorisierte Verwendung der Abkuppeleinheit zum
Entfernen der harten Anhänger von
der Ware stattfinden.
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Aus
US-A-5 151 684 sind eine in sich abgeschlossene, wiederverwendbare
elektronische Sicherheitsetiketteneinrichtung und ein dementsprechendes
System offenbart, bei dem eine Anhängereinrichtung zum Zweck der
Sicherheit, Überwachung,
Preisgestaltung, Verfolgung, Buchführung und Lagerhaltungskontrolle
an der Ware befestigt wird. Die Einrichtung enthält ein programmierbares Display
zum Identifizieren der Ware und Anzeigen eines Preises. Über ein
Verbindungsstück
wird die Einrichtung an einem Warenartikel angebracht, und es ertönt ein Alarm,
falls eine Einrichtung manipuliert oder beschädigt wird oder bei unautorisiertem
Entfernen des Verbindungsstücks.
Nach Empfang eines Signals, das anzeigt, daß die Ware verkauft worden
ist, wird der Alarm ausgeschaltet und das Verbindungsstück wird
abgenommen. Das System enthält
eine Lese-Schreib-Vorrichtung zum elektronischen Programmieren,
Lesen und Überwachen
von an Ware angebrachten Einrichtungen. Weiterhin kann eine Anhängerabkupplereinrichtung
verwendet werden, um das Verbindungsstück einer deaktivierten Anhängereinrichtung
zu lösen.
Die Anhängerabkupplereinrichtung
wird von der Kasse überwacht,
an der sie angebracht ist. Eine Anhängereinrichtung kann gelegentlich funktionsunfähig werden.
Die Anhängerabkupplereinrichtung
enthält
eine Klinke, die in eine Buchse einer funktionsunfähigen angebrachten
Einrichtung gesteckt werden kann. Die Klinke ist mit einem Batterieladegerät innerhalb
der Anhängerabkupplereinrichtung
verbunden. Falls eine Anhängereinrichtung
funktionsunfähig
wird oder unlesbar ist, erhält
die Anhängerabkupplereinrichtung
von einem Kassensystem oder einem anderen autorisierten Computersystem
Anweisungen. Falls das Problem in der Anhängereinrichtung nicht repariert
werden kann, kann die Anhängerabkupplereinrichtung
die Anhängereinrichtung
von der Ware entfernen. Das Ladenhauptcomputersystem weist angemessene Kontrollen
auf, die den Angestellten identifizieren, der den Verkauf vornimmt,
und alle relevanten Daten aufzeichnet. Falls ein gültiger autorisierter
Verkauf der Ware stattgefunden hat, ermöglicht die Kasse es der Anhängerabkupplereinrichtung,
ihren Entklemmungsmechanismus zu verwenden, um die Anhängereinrichtung
abzunehmen.
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AUFGABEN UND
KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht dementsprechend in der Verhinderung
der unautorisierten Verwendung einer EAS-Rnhängerabkuppeleinheit.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines
Artikelüberwachungsanhängers, der
sowohl Diebstahlverhinderungs- als auch Artikelidentifikationsfunktionen
vornimmt.
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Noch
eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines kombinierten Artikelüberwachungs- und Artikelidentifikationssystems.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird eine Abkupplervorrichtung zum Entfernen
eines EAS-Anhängers von
einem Handelsartikel bereitgestellt, wobei der Anhänger ein
erstes Element und ein zweites Element enthält, wobei das erste und zweite Element
dafür ausgelegt
sind, durch eine Schnappverbindung durch den Handelsartikel hindurch
zusammengesetzt zu werden, wobei der Anhänger weiterhin einen Lösemechanismus
zum gezielten Lösen der
Schnappverbindung des ersten und zweiten Elements und weiterhin
auch einen Transponder zum gezielten Bereitstellen eines Mehrbitidentifikationssignals
enthält,
wobei die Abkupplervorrichtung folgendes enthält: ein Gehäuse, eine Anzeigeeinrichtung
in dem Gehäuse
zum Anzeigen, daß ein
EAS-Anhänger
bei dem Gehäuse
anwesend ist, Mittel zum Erzeugen eines Abfragesignals zum Stimulieren
des Transponders des EAS-Anhängers,
um das Mehrbitidentifikationssignal bereitzustellen, Mittel zum
Empfangen des von dem Transponder des EAS-Anhängers bereitgestellten Mehrbitidentifikationssignals und
weitere Mittel in dem Gehäuse,
die auf das Empfangsmittel reagieren und das Lösemittel des EAS-Anhängers betätigen, damit
die Schnappverbindung gelöst
wird, so daß das
erste und zweite Element voneinander getrennt werden können, um
den EAS-Anhänger
von dem Handelsartikel abzukuppeln. Die Abfragesignalerzeugungsschaltung
und die Identifikationssignalempfangsschaltung können sich beide innerhalb des
obenerwähnten
Gehäuses
befinden. Der Transponder des EAS-Anhängers kann so ausgelegt sein,
daß er
Datensignale empfängt
und speichert, und die Abkupplervorrichtung kann eine Schaltung
zum Übertragen
derartiger Datensignale zum Transponder enthalten.
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Der
Abkuppler zum Entfernen eines harten EAS-Anhängers von einem Handelsartikel
kann bevorzugt weiterhin folgendes enthalten: ein Gehäuse mit
einer oberen Oberfläche
und einem Aufnahmebereich in der oberen Oberfläche, der zur Aufnahme des harten
Anhängers
geformt ist, einen Schalter bei dem Aufnahmebereich, der von einem
in den Aufnahmebereich eingeführten harten
Anhänger
mechanisch betätigt
wird, eine Antenne in dem Gehäuse zum
Empfangen eines Identifikationssignals von einem in den Aufnahmebereich
eingeführten
harten Anhänger,
einen Trennmechanismus in dem Gehäuse zum Einführen einer
Sonde in den harten Anhänger,
um eine Klemme in dem harten Anhänger
zu lösen,
eine Steuerschaltung zum Steuern des Betriebs des Trennmechanismus,
mindestens einen Signalport bei dem Gehäuse und eine erste und zweite Schaltung
zum jeweiligen Bereitstellen eines Signalwegs zwischen der Antenne
und dem mindestens einen Signalport und zum Bereitstellen eines
Signalwegs zwischen dem mindestens einen Signalport und der Steuerschaltung.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung wird ein elektronisches Artikelüberwachungs-
und Artikelidentifikationssystem bereitgestellt, das zusammen folgendes
umfaßt:
eine an einem Ausgang eines Einzelhandelsgeschäfts positionierte Erfassungseinrichtung
zum Erfassen des nichtautorisierten Entfernens von Waren aus dem
Einzelhandelsgeschäft;
ein Identifikationssignallesegerät
an einem Kassentisch in dem Einzelhandelsgeschäft, wobei das Identifikationssignallesegerät bestimmt
ist, über
Funkkommunikation identifizierende Informationen zu empfangen, die
zum Kauf am Kassentisch vorgelegte Waren betreffen; mehrere wiederverwendbare
EAS/ID-Anhänger,
die dazu bestimmt sind, an im Einzelhandelsgeschäft zu verkaufenden Waren entfernbar
angebracht zu werden, wobei jeder der EAS/ID-Anhänger ein Markierungselement
zum Auslösen
der Erfassungseinrichtung zum Erzeugen eines Alarmsignals und ein
von dem Markierungselement getrenntes Identifikationselement zum
Bereitstellen von identifizierenden Mehrbitinformationen zu dem
Identifikationssignallesegerät über eine
Funkkommunikation enthält;
und eine Abkuppeleinrichtung an dem Kassentisch zum Entfernen der
EAS/ID-Anhänger
von den zum Kauf vorgelegten Waren, wie in dem beigefügten Anspruch
15 definiert.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der Erfindung wird ein kombinierter EAS-/Artikelidentifikationsanhänger gemäß dem beigefügten Anspruch
16 bereitgestellt. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des
kombinierten EAS-/Artikelidentifikationsanhängers ist das Markierungselement
ein amorpher magnetostriktiver Streifen, der in der Nähe eines
Vormagneten montiert ist, um mit einem herkömmlichen magnetomechanischen
EAS-System betrieben zu werden, das ein 58 kHz-Abfragesignal erzeugt,
und die Identifikationsschaltung erzeugt das Hochfrequenz-Mehrbitidentifikationssignal
durch Modulieren eines 13 MHz-Abfragesignals. Das magnetostriktive Element
und der Vormagnet können
durch andere herkömmliche
EAS-Markierungselemente ersetzt werden, wie etwa eine sogenannte „Pinned
Wall" („verankerte
Wand") oder eine
andere Art von harmonischem Markierungsstreifen oder ein Hochfrequenz- oder Mikrowellen-Markierungselement.
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Gemäß einem
fünften
Aspekt der Erfindung wird zusammen folgendes bereitgestellt: ein
Verkaufspunktterminal, ein Strichcodelesegerät, eine EAS-Anhänger-Abkuppeleinrichtung,
eine erste Signalverbindung zum Bereitstellen eines Signalwegs zum Übertragen
von Strichcodedaten vom Strichcodelesegerät zum Verkaufspunktterminal,
eine zweite Signalverbindung zum Bereitstellen eines Signalwegs
zum Übertragen
eines Auslösesignals
von dem Verkaufspunktterminal zu der EAS-Anhänger-Abkuppeleinrichtung und
einen der EAS-Anhänger-Abkuppeleinrichtung
zugeordneten Auslösemechanismus
zum Betätigen
der Abkuppeleinrichtung zum Entfernen eines wiederverwendbaren EAS-Anhängers von
einem Handelsartikel als Reaktion auf das über die zweite Signalverbindung übertragene Auslösesignal.
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Gemäß einem
sechsten Aspekt der Erfindung wird ein Abkuppler zum Entfernen eines EAS-Anhängers von
einem Handelsartikel bereitgestellt, wobei der EAS-Anhänger ein
erstes Element und ein zweites Element umfaßt, wobei das erste und zweite
Element dafür
ausgelegt sind, durch eine Schnappverbindung durch den Handelsartikel
hindurch zusammengesetzt zu werden, wobei der EAS-Anhänger weiterhin
Lösemittel
zum gezielten Lösen
der Schnappverbindung enthält,
wobei der Abkuppler folgendes enthält: ein Gehäuse, eine in dem Gehäuse montierte
bewegliche Sonde zum gezielten Betätigen der Lösemittel des EAS-Anhängers zum Lösen der
Schnappverbindung, so daß das
erste und zweite Element voneinander getrennt werden können, um
den EAS-Anhänger
von dem Handelsartikel abzukuppeln, und einen Auslösemechanismus
in dem Gehäuse
zum Empfangen eines Auslösesignals,
das von einer Einrichtung erzeugt wird, die von der Abkuppelvorrichtung
getrennt ist, wobei der Auslösemechanismus
die Bewegung der Sonde als Reaktion auf den Empfang des Auslösesignals
aktiviert.
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Bei
einem gemäß der Erfindung
bereitgestellten EAS-/Produktidentifikationssystem wird die Anhängerabkuppeleinheit
der Steuerung durch eine externe Einrichtung unterstellt, wie etwa
ein Verkaufspunktterminal, so daß die falsche oder unautorisierte
Verwendung des Anhängerabkupplers
zum Entfernen von Anhängern
von Handelsartikeln gesperrt oder verhindert wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
obigen und weitere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden bei der Lektüre
der folgenden ausführlichen
Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen offensichtlicher.
Es zeigen:
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1 bildlich ein gemäß der Erfindung
bereitgestelltes kombiniertes Artikelüberwachungs- und Artikelidentifikationssystem,
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2 ein Blockschaltbild von
Artikelidentifikationssystemaspekten des kombinierten Systems von 1,
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3 eine schematische Querschnittsansicht
eines mit dem System von 1 verwendeten kombinierten
Artikelüberwachungs-
und Artikelidentifikationsanhängers,
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4 eine Blockschaltbilddarstellung
eines im Anhänger
von 3 enthaltenen RFID-Chips,
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5 eine Darstellung, teilweise
als schematischer Querschnitt und teilweise als Blockschaltbild,
einer Abkuppler-/Daten-Lese- und -Schreib-Einheit, die Teil des
Systems von 1 ist,
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6 ein Flußdiagramm,
das Software darstellt, die die Abkuppler-/Lese-/Schreib-Einheit
von 5 steuert,
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7 ein Flußschaltbild
von Software, die die Funktion des RFID-Chips von 4 steuert,
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8 ein Flußschaltbild,
das eine Softwareroutine für
ein Verkaufspunktterminal darstellt, das Teil des Systems von 1 ist,
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9 eine schematische Darstellung
von Geräten,
die an einem Kassentisch gemäß einem
Aspekt der Erfindung angeordnet sind, und
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9A schematisch eine alternative
Anordnung, bei der eine Anhängerabkuppeleinheit
gemäß der Erfindung über ein
getrenntes Schaltungsmodul, das die Funktion der Abkuppeleinheit
steuert, an ein Verkaufsterminal angeschlossen ist.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG
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1 zeigt bildlich Elemente
eines gemäß der Erfindung
bereitgestellten und in einem Einzelhandelsgeschäft 10 installierten
kombinierten Artikelüberwachungs-
und Artikelidentifikationssystems. An einem Ausgang 12 des
Einzelhandelsgeschäfts
ist ein herkömmliches
EAS-Erfassungsgerät
positioniert, das allgemein mit der Referenzzahl 14 bezeichnet
ist. Das EAS-Erfassungsgerät 14 enthält Antennensockel 16 und 18 und
Empfänger-/Erfassungselektronik 20.
Das EAS-Erfassungsgerät 14 ist
bevorzugt von der Art, wie sie in magnetomechanischen EAS-Systemen
verwendet und vom Eigentümer
der vorliegenden Erfindung unter dem Warenzeichen „ULTRA*MAX" vertrieben wird,
obwohl die Verwendung anderer Arten von EAS-Geräten in Betracht gezogen wird.
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Ein
Verkaufspunktterminal 22 ist an einem Kassentisch 24 installiert.
An dem Kassentisch 24 existiert außerdem eine Abkuppeleinheit 26,
die so betätigt
werden kann, daß ein
wiederverwendbarer EAS/ID-Anhänger 28 von
einem nicht gezeigten Handelsartikel entfernt werden kann. Wie unter
erörtert
wird, fungiert die Abkuppeleinheit 26 auch als Datenlesegerät und -schreibgerät bezüglich des
Anhängers 28.
Bei 30 ist eine zwischen der abkuppeleinheit 26 und
dem Verkaufspunktterminal 22 vorgesehene Datensignalverbindung
angeführt.
Das Verkaufspunktterminal 22 ist bevorzugt ein herkömmlicher Gegenstand,
der gemäß üblichen
Praktiken für
Verkaufspunktterminals arbeitet, mit Ausnahme einer begrenzten Softwaremodifikation,
die unten beschrieben wird.
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2 zeigt ein Datennetz 32,
das Komponenten des gemäß der Erfindung
bereitgestellten Systems verbindet.
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Die
Referenzzahl 34 stellt einen Hostcomputer dar, der Warenidentifikations-,
Lagerhaltungs-, Preisgestaltungs- und andere Daten speichert. Ein Datensignalweg 36 gestattet
eine Zweiwegedatenkommunikation zwischen dem Hostcomputer 34 und dem
obenerwähnten
Verkaufspunktterminal 22. Ein zweiter Datenweg 38 gestattet
die Datenkommunikation zwischen dem Hostcomputer 34 und
einer Programmiereinheit 40. Die Funktion des Programmierers 40 besteht
im Schreiben von produktidentifizierenden Daten und anderen Informationen
in EAS/ID-Anhänger 28.
Ein zusätzlicher
Datensignalweg 42 gestattet die Datenkommunikation zwischen dem
Hostcomputer 34 und einer Basisstation 44 für eine tragbare
Lese-Schreib-Einheit 46. Wie bei 48 gezeigt, gestattet
eine Datenfunkverbindung den Austausch von Daten zwischen der tragbaren
Einheit 46 und der Basisstation 44. (Die Basisstation
kann aber auch eine Dockingstation enthalten, damit die tragbare
Einheit über
direkte Kontakte oder eine andere Kommunikationsverbindung mit der
Basisstation verbunden wird.)
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Die
Funktion der tragbaren Einheit 46 besteht in dem Lesen
von Daten aus den Anhängern 28,
beispielsweise zum Zweck der Lagerinventur. Die Einheit 46 weist
bevorzugt auch die Fähigkeit
auf, Daten in die Anhänger 28 zu
schreiben. Die tragbare Einheit 46 kann beispielsweise
dazu verwendet werden, zu dem Zeitpunkt Daten in die Anhänger 28 zu schreiben,
wenn die Anhänger
an Handelsartikeln befestigt werden.
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Obwohl
von dem Verkaufspunktterminal (POS-Terminal) 22, der Programmiereinheit 40 und der
tragbaren Einheit 46 in 2 jeweils
nur eines gezeigt ist, versteht sich, daß zusätzliche POS-Terminals, Programmiereinheiten
und tragbare Lese-/Schreib-Einheiten
in dem System enthalten sein können
und durch jeweilige Datenverbindungen an den Hostcomputer 34 angeschlossen
sein können.
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3 ist eine schematische
Querschnittsansicht eines gemäß der Erfindung
bereitgestellten EAS/ID-Anhängers
und zeigt hervorstechende Merkmale des Anhängers 28. Die größte Komponente
des Anhängers 28 ist
eine Kapsel 50, die mindestens teilweise hohl und bevorzugt
aus geformtem Kunststoff ausgebildet ist. Ein entfernbarer Zwecken-
oder Stiftteil 52 enthält
einen Kopf 54 und einen spitzen Schaft 56, der
in ein vertieftes Loch im Kapselteil 50 eingesetzt und
durch einen im Kapselteil 50 montierten Klemmechanismus 58 gehalten
wird. Innerhalb des Kapselteils 50 sind ein magnetostriktives
aktives EAS-Element 60 und ein Vormagnet 62 untergebracht.
Die Elemente 60 und 62 sind bevorzugt wie diejenigen,
die üblicherweise
in magnetomechanischen EAS-Markierungen verwendet werden, und sie
können
gleich den entsprechenden, im US-Patent Nr. 4,510,489 offenbarten
Elementen sein. Das magnetomechanische EAS-System „ULTRA*MAX", auf das oben Bezug
genommen wird, arbeitet bei einer Standardfrequenz von 58 kHz, und
es wird bevorzugt, daß das
Resonatorelement 60 und das Biaselement 62 so
ausgewählt
sind, daß das
Resonatorelement eine Resonanzfrequenz von im wesentlichen 58 kHz
aufweist. Wie dem Fachmann bekannt ist, werden herkömmliche
magnetostriktive aktive Elemente aus dünnen bandförmigen Streifen einer im wesentlichen
vollständig
amorphen Metall-Halbmetall-Legierung
ausgebildet. Gemäß der üblichen
Praxis kann der Vormagnet 62 aus einem „halbharten" oder „harten" ferromagnetischen
Material ausgebildet sein, doch wird bevorzugt ein „hartes" Material verwendet,
da der Ahänger
nicht deaktivierbar sein soll und es deshalb wünschenswert ist, daß der Vormagnet über einen
langen Zeitraum in einem stabilen magnetisierten Zustand bleibt.
(„Halbharte" Materialien sind
diejenigen mit einer Koerzitivfeldstärke im Bereich zwischen etwa
10 und 500 Oe; „harte" Materialien weisen
eine Koerzitivfeldstärke
von etwa 500 Oe oder darüber
auf.)
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Innerhalb
des Kapselteils 50 des Anhängers 28 ist außerdem ein
RFID-Chip 64 untergebracht. Der RFID-Chip 64 kann
Mehrbitidentifikationsdaten speichern und als Reaktion auf ein Hochfrequenzabfragesignal
ein den gespeicherten Daten entsprechendes Identifikationssignal
ausgeben. Der RFID-Chip 64 wirkt als ein Transponder in
Verbindung mit Artikelidentifikationsaspekten des hier offenbarten
Artikelüberwachungs-/-identifikationssystems.
Ein Beispiel für
eine Einrichtung, die sich für den
Einsatz als RFID-Chip eignet, ist die Transponderschaltung Modell
210, die von der Firma Gemplus, Z. I. Athélia III, Voie Antiope, 13705
La Ciotat Cedex, Frankreich, erhältlich
ist. Der Gemplus-Transponder arbeitet bei 13 MHz und weist eine
beträchtliche
Datenspeicherungskapazität
(weit über
1000 Zeichen) auf. Diese besondere Transponderschaltung ist insofern „passiv", daß sie ihre
Energie vom Abfragesignal erhält
und keine Batterie erfordert.
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Es
wird bevorzugt, daß der
Anhänger 28 mit Ausnahme
der Integrierung des RFID-Chips 64 als ein herkömmlicher
wiederverwendbarer/entfernbarer „harter" EAS-Anhänger ausgebildet ist. Ein Gegenstand,
der sich lediglich durch Integrierung eines RFID-Chips zur Modifikation
eignet, um den Anhänger 28 der
Erfindung bereitzustellen, ist der vom Eigentümer der vorliegenden Anmeldung
unter dem Warenzeichen „SUPERTAG" vertriebene magnetomechanische
harte Anhänger.
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Als
Alternative zur Unterbringung des RFID-Transponders im Kapselteil
des Anhängers wird
in Betracht gezogen, den RFID-Transponder im Kopf 54 der
Zwecke 52 unterzubringen, wie in 3 durch den Umriß bei 64' gezeigt.
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Die
bevorzugte Kombination aus einem aktiven EAS-Element, das bei 58
kHz arbeitet, und einem RFID-Transponder, der bei 13 MHz arbeitet,
ist erwünscht,
weil die beiden Arbeitsfrequenzen gut voneinander getrennt sind.
Folglich stören
sich der EAS-Aspekt und der Produktidentifikationsaspekt des hier
offenbarten Systems nicht gegenseitig. Weiterhin ist die Arbeitsfrequenz
des Transponders von 13 MHz so hoch, daß der Transponder recht klein sein
kann, so daß er
in existierende Kapseln von harten Anhängern paßt. Außerdem ist die Arbeitsfrequenz
von 13 MHz so niedrig, daß die
Abschirmung oder das Verstimmen des Transponders durch den menschlichen
Körper
auf ein Minimum reduziert wird. Die ausgewählte Identifikationssystemarbeitsfrequenz
stellt außerdem
ausreichende Bandbreite für die
hier beschriebenen Datenübertragungsoperationen
bereit. Dabei gestatten die geltenden Spektrummanagementrichtlinien
den Betrieb bei der ausgewählten
Frequenz mit ausreichenden Leistungspegeln für die Zwecke des hier offenbarten
Systems.
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4 ist ein Blockschaltbild,
das Hauptkomponenten des RFID-Chips 64 zeigt. Der RFID-Chip enthält eine
Antennenstruktur, die so abgestimmt ist, daß sie ein Signal mit der Arbeitsfrequenz
des Artikelidentifikationssystems empfängt. Beispielsweise kann die
Arbeitsfrequenz, auf die die Antennenstruktur 70 abgestimmt
ist, 13 MHz betragen. Eine Steuerschaltung 72 steuert den
Gesamtbetrieb des RFID-Chips. Mit der Antenne 70 und der
Steuerschaltung 72 ist eine Empfangsschaltung 74 verbunden,
die dahingehend funktioniert, von dem Trägersignal, auf das die Antenne 70 abgestimmt
ist, getragene Datensignale zu erfassen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
des Systems wird das Datensignal durch einen Artikelidentifikationssystemsender
(der möglicherweise
mit einer Anhängerabkuppeleinrichtung
integriert ist, wie unter erörtert)
durch Ein-/Ausschalten des Trägersignals
erzeugt, und die Empfangsschaltung ist so ausgelegt, daß sie das ein-/ausgeschaltete
Datensignal erfaßt
und einfängt.
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Mit
der Antenne 70 und der Steuerschaltung 72 ist
außerdem
eine Sendeschaltung 76 verbunden. Unter der Steuerung durch
die Steuerschaltung 72 überträgt die Sendeschaltung 76 ein
Datensignal über
die Antenne 70. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
des RFID-Chips wird von der Sendeschaltung gezielt ein reaktives
Element (nicht getrennt gezeigt) in der Antennenstruktur 70 geöffnet oder
kurzgeschlossen, um Störungen
in dem Abfragesignal zu liefern, die von einem Artikelidentifikationssystemdatenlesegerät (das ebenfalls
mit der Anhängerabkuppeleinrichtung
integriert sein kann) erfaßt
werden können.
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Der
Steuerschaltung 72 ist ein nichtflüchtiger Speicher 78 zugeordnet,
der unter der Steuerung der Steuerschaltung 72 Daten speichert
und gespeicherte Daten gezielt an die Steuerschaltung 72 liefert.
Der nichtflüchtige
Speicher 78 wird bevorzugt zum Speichern von Identifikationsdaten
verwendet, auf die die Steuerschaltung 72 zugreift und
mit denen die Sendeschaltung 76 angesteuert wird, so daß die Identifikationsdaten
vom RFID-Chip als Identifikationssignal ausgegeben werden. Daten
zum Aktualisieren der im nichtflüchtigen
Speicher 78 gespeicherten Identifikationsdaten (oder zusätzlicher
Daten, die auf Charakteristiken des Handelsartikels hinweisen, an
dem der EAS/ID-Anhänger
angebracht ist, oder die auf die Handhabung oder den Verkauf des
Handelsartikels hinweisen) können über die
Empfangsschaltung 74 empfangen und von der Steuerschaltung 72 im
nichtflüchtigen
Speicher 78 gespeichert werden.
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Der
RFID-Chip 64 enthält
außerdem
eine Leistungsspeicherungsschaltung 80, die mit der Antennenstruktur 70 verbunden
ist und Leistung von einem Signal akkumuliert, das in der Antennenstruktur 70 durch
ein an den RFID-Chip angelegtes Abfragesignal induziert wird. Die
Leistungsspeicherungsschaltung 80 kann beispielsweise einen
nicht getrennt gezeigten Speicherungskondensator enthalten. Die
Leistungsspeicherungsschaltung 80 liefert die für den Betrieb
des RFID-Chips erforderliche Leistung.
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5 zeigt schematisch Einzelheiten
der Abkuppeleinheit 26. Die Einheit 26 enthält ein in
der Zeichnung schematisch durch gestrichelte Linien angezeigtes
Gehäuse 82.
An der oberen Oberfläche des
Gehäuses 82 ist
ein Aufnahmebereich 84 vorgesehen, der so geformt und bemessen
ist, daß er
einen der obenerwähnten
EAS/ID-Anhänger
aufnimmt. (In der Zeichnung ist einer der Anhänger 28 in einer Position
in der Nähe
des Aufnahmebereichs 84 gezeigt.) Ein mechanisch betätigbarer
Schalter 86 ist in dem Aufnahmebereich 84 montiert,
um eine Anzeige zu liefern, daß ein
Anhänger 28 im
Aufnahmebereich 84 positioniert worden ist. Wenngleich
in 5 nur ein Anhängererfassungsschalter 86 gezeigt
ist, versteht sich, daß beim
Aufnahmebereich 84 mindestens ein zusätzlicher Anhängererfassungsschalter montiert
sein kann, wie bei den Abkupplereinrichtungen der obenerwähnten '419er, '914er und '606er Patente.
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Die
mechanischen Komponenten der Abkuppeleinheit 26, einschließlich Gehäuse 82 und
Aufnahmebereich 84, können
gleich den entsprechenden Elementen einer Abkupplereinrichtung sein,
die vom Eigentümer
der vorliegenden Erfindung, Sensormatic Electronics Corporation,
als Modell Nr. MK200 vermarktet wird, und/oder wie in den obenerwähnten Patenten
Nr. 5,426,419, 5,528,914 und 5,535,606 offenbart. Somit kann die
in 5 gezeigte Sonde 88 gleich
der bogenförmigen
Sonde der obenerwähnten
Abkupplereinrichtung MK200 und der obenerwähnten Patente sein und kann
gezielt durch einen Motor 90 betätigt werden, um in den Kapselteil 50 (3) eines Anhänges 28 eingeführt zu werden,
der im Aufnahmebereich 84 positioniert ist, damit der Klemmechanismus 58 des Anhängers gelöst wird,
so daß der
Stiftteil 52 des Anhängers vom
Kapselteil 50 getrennt werden kann. Es versteht sich, daß sowohl
die Sonde 88 als auch der Motor 90 innerhalb des
Gehäuses 82 der
Abkuppeleinheit 26 montiert sind.
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Wieder
unter Bezugnahme auf 5 ist
eine Steuerschaltung 92 innerhalb des Gehäuses 82 montiert.
Die Steuerschaltung 92 kann einen herkömmlichen Mikroprozessor oder
einen herkömmlichen
Mikrocontroller enthalten mit zugeordnetem Programm und Arbeitsspeicher.
Die Steuerschaltung 92 ist so angeschlossen, daß sie den
Betrieb des Motors 90 steuert und auch vom Schalter 86 ein
Signal erhält,
um die Gegenwart des Anhängers 28 im
Aufnahmebereich 84 anzuzeigen. Die Steuerschaltung 92 kann
außerdem
betätigt
werden, um den im Anhänger 28 enthaltenen
RFID-Transponder abzufragen (zu lesen) und Daten in den RFID-Transponder zu
schreiben. Dazu ist eine Antenne 94 im Gehäuse 82 und
neben dem Aufnahmebereich 84 vorgesehen, und eine Empfangs-/Sendeschaltung 96 ist
vorgesehen, um die Antenne 94 mit der Steuerschaltung 92 zu
verbinden. Die Antenne 94 ist so positioniert und die Empfangs-/Sendeschaltung 96 ist
so ausgelegt, daß der
effektive Bereich der Einheit 26 zum Lesen oder Schreiben
von RFID-Daten so begrenzt ist, daß nur ein Anhänger abgedeckt
wird, der sich in dem Aufnahmebereich 84 befindet. Dies
eliminiert im wesentlichen jedes Problem der Störung durch andere Anhänger, die
am Kassentisch vorliegen können.
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Die
Antenne 94 und die Empfangs-/Sendeschaltung 96 sind
so ausgelegt, daß sie
bei einer mit dem RFID-Transponder
des Anhängers 28 kompatiblen
Frequenz arbeiten; bei der obenerwähnten bevorzugten Ausführungsform
beträgt
die Arbeitsfrequenz 13 MHz, und ein Abfragesignal, das verursacht,
daß der
Transponder sein Identifikationssignal ausgibt, ist ein Dauerstrichsignal
auf der Arbeitsfrequenz.
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Die
Steuerschaltung 92 ist außerdem über eine Schaltung 98 an
einen Port 100 am Gehäuse 82 angeschlossen,
so daß Datensignale,
Befehlssignale und dergleichen zwischen der Steuerschaltung 92 und
dem Verkaufspunktterminal 22 (1) ausgetauscht werden können. In
dem Gehäuse 82 existiert außerdem ein
Warnlampe 102, die von der Steuerschaltung 92 gezielt
eingeschaltet werden kann, um vor einem Fehlerzustand zu warnen.
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Die
Funktionsweise der Abkuppeleinheit wird nun unter Bezugnahme auf 6 beschrieben, die eine
Flußdiagrammdarstellung
von Software ist, die die Steuerschaltung 92 steuert (5).
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In 6 ist ein erster Schritt
bei dem Prozeß eine
durch Block 110 dargestellte Bestimmung, ob ein EAS/ID-Anhänger in
dem Aufnahmebereich 84 der Abkuppeleinrichtung 26 plaziert
worden ist. Wie man aus der vorausgegangenen Erörterung versteht, wird die
Gegenwart eines Anhängers
im Aufnahmebereich durch ein Signal angezeigt, das von dem Schalter 86 geliefert
wird, der durch die Plazierung des Anhängers im Aufnahmebereich mechanisch
betätigt
wird. Wenn das die Gegenwart des Anhängers anzeigende Signal empfangen
wird, geht der Prozeß zu
Schritt 112 weiter, bei dem die Steuereinheit 92 bewirkt,
daß die
Empfangs-/Sendeschaltung 96 und die Antenne 94 ein
Abfragesignal senden, um den RFID-Transponder des Anhängers dahingehend
zu stimulieren, daß er
ein Identifikationssignal erzeugt. Als nächstes wird bei Schritt 114 bestimmt,
ob das Identifikationssignal vom Anhänger empfangen wird. Falls
nicht, kehrt der Prozeß in
einer Schleife zu Schritt 110 zurück. Wenn jedoch das Identifikationssignal
empfangen wird, leitet die Steuerschaltung die identifizierenden
Daten zu dem Verkaufspunktterminal weiter (Schritt 116)
und wartet dann auf den Empfang eines Signals von dem Verkaufspunktterminal (Schritt 118).
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Nachdem
ein Signal von dem Verkaufspunktterminal empfangen worden ist, geht
der Prozeß zu
Schritt 120 weiter, bei dem bestimmt wird, ob das Verkaufspunktterminal
angegeben hat, daß die Abkuppeleinheit
den Anhänger
von dem Handelsartikel entfernen sollte. Falls das Verkaufspunktterminal bestimmt,
daß der
vorgeschlagene Verkauf eine gültige
Transaktion darstellt, wird es, wie man sehen kann, an die Abkuppeleinheit
ein Signal übertragen, das
anzeigt, daß die
Abkuppeleinheit dazu übergehen
sollte, den EAS/ID-Anhänger zu
entfernen. Dieses Signal wird manchmal als ein „Auslösesignal" bezeichnet. Wenn das Auslösesignal
von der Abkuppeleinheit empfangen wird, folgt Schritt 122 auf
Schritt 120. Bei Schritt 122 bewirkt die Steuerschaltung 92, daß die Empfangs-/Sendeschaltung 96 und
die Antenne 94 (5)
Daten zu dem RFID-Transponder des
EAS/ID-Anhängers übertragen,
um anzuzeigen, daß der
Handelsartikel, an dem der Anhänger
befestigt ist, verkauft worden ist. Die zu dem RFID-Transponder geschriebenen
Daten können
beispielsweise Datum und Zeitpunkt des Verkaufs, Verkaufspreis, eine
Anzeige, ob der Verkauf durch Bargeld, mit Scheck oder Kreditkarte
getätigt
wurde, gegebenenfalls Kreditkartennummer und/oder Autorisierungsnummer,
Ort und/oder Identifikationsnummer des Verkaufspunktterminals, identifizierende
Informationen für
den die Transaktion ausführenden
Verkäufer usw.
enthalten. Es versteht sich, daß einige
oder alle dieser Daten möglicherweise
am Verkaufspunktterminal (oder davor bei einem Hostcomputer) erzeugt und
zur abkuppelnden Einrichtung 26 übertragen worden sind.
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Auf
Schritt 122 folgt Schritt 124, bei dem die Steuerschaltung 92 bewirkt,
daß der
Motor 90 die Sonde 88 in den Artikel einführt, um
die Verbindung zwischen dem Stiftteil und dem Kapselteil des Anhängers zu
lösen.
Der Anhänger
kann dann von dem Handelsartikel entfernt werden und die Transaktion ist
beendet.
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Falls
das Verkaufspunktterminal bei Schritt 120 nicht angezeigt
hat, daß der
Anhänger
von dem Handelsartikel entfernt werden sollte, dann folgt Schritt 126 auf
Schritt 120. Bei Schritt 126 schreibt die Steuerschaltung 92 Daten
in den RFID-Transponder des Anhängers über die
Empfangs-/Sendeschaltung 96 und die Antenne 94,
um anzuzeigen, daß eine
unautorisierte Transaktion versucht worden ist. Informationen, die
das Datum, die Zeit, den Ort usw. der versuchten Transaktion anzeigen,
können
in die zum RFID-Transponder
geschriebenen Daten aufgenommen werden.
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Auf
Schritt 126 folgt Schritt 128, bei dem die Steuerschaltung 92 die
Warnlampe 102 einschaltet, um anzuzeigen, daß das Entfernen
des Anhängers nicht
autorisiert ist und von der Abkuppeleinheit nicht durchgeführt werden
wird. Der Prozeß bewegt
sich dann ohne Aktivieren der Sonde zum Lösen des Stiftteils des Anhängers von
dem Kapselteil des Anhängers
zurück
zu Schritt 110.
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Es
wird nun die Funktionsweise des in dem EAS/ID-Anhänger integrierten
RFID-Chips 64 unter Bezugnahme auf 7 beschrieben, die in Flußdiagrammform
eine Software veranschaulicht, die die Steuerschaltung 72 (4) des RFID-Chips steuert.
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In 7 wird anfänglich bestimmt,
ob ein Abfragesignal empfangen wird (Schritt 130). Falls
dies der Fall ist, ruft die Steuerschaltung 72 Anhänger-ID-Daten
aus dem nichtflüchtigen
Speicher 78 ab und überträgt diese
Daten als ein Identifikationssignal mit Hilfe der Sendeschaltung 76 und
der Antenne 70 (Schritt 132). Wie bereits erwähnt, kann
das Datensignal erzeugt werden, indem ein reaktives Element in der
Antenne selektiv kurzgeschlossen wird, um Störungen in dem Abfragesignal
zu bilden, die von der Abkuppeleinheit erfaßt werden können. Nach Schritt 132 wird
bestimmt, ob ein Signal empfangen worden ist, das anzeigt, daß zusätzliche
Daten von dem RFID-Chip übertragen
werden sollen (Schritt 134). Falls dies der Fall ist, kehrt
der Prozeß in
einer Schleife zurück
zu Schritt 132 und die angeforderten zusätzlichen
Daten werden vom RFID-Chip übertragen.
Wenn keine weiteren Daten angefordert werden, kehrt der Prozeß in einer
Schleife zu Schritt 130 zurück.
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Falls
bei Schritt 130 kein Abfragesignal bemerkt wurde, geht
der Prozeß zu
Schritt 136 weiter, wo bestimmt wird, ob ein Signal empfangen
wird, das anzeigt, daß Daten
in den RFID-Chip geschrieben werden sollen. Falls bei Schritt 136 kein
derartiges Signal erfaßt
wird, tritt die Steuerschaltung 72 in einen Datenspeicherungsmodus
ein (Schritt 138), in dem die Steuerschaltung über die
Antenne 70 und die Empfangsschaltung 74 ein Datensignal
empfängt.
Das empfangene Datensignal wird von der Steuerschaltung 72 im
nichtflüchtigen
Speicher 78 gespeichert. Eine bevorzugte Ausführungsform
des RFID-Chips kann ausreichend Kapazität zum Speichern von 1000 bis
2000 Informationszeichen enthalten. Die Informationen können transaktionsidentifizierende
Informationen oder solche Informationen enthalten, die einen unautorisierten
Versuch zum Entfernen des Anhängers
anzeigen, wie oben in Verbindung mit 6 erörtert wurde.
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Auf
Schritt 138 folgt Schritt 140, bei dem bestimmt
wird, ob der Vorgang des Schreibens von Daten in den RFID-Chip beendet
wurde. Falls dies nicht der Fall ist, geht der Prozeß in einer
Schleife zurück zu
Schritt 138. Wenn aber der Datenschreibvorgang abgeschlossen
ist, geht der Prozeß in
einer Schleife zurück
zu Schritt 130.
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8 ist ein Flußdiagramm,
das eine Softwaremodifikation veranschaulicht, die an dem Verkaufs punktterminal 22 vorgenommen
werden kann, so daß es
gemäß der Erfindung
mit der Abkuppeleinheit interagiert. Es versteht sich, daß das Verkaufspunktterminal
bevorzugt einen herkömmlichen
Aufbau hat und von einem Mikroprozessor gesteuert wird, der über ein
Kommunikationsnetz mit einem Hostcomputer in Verbindung steht. Mit
Ausnahme des unten in Verbindung mit 8 zu
beschreibenden Softwaremoduls kann das Verkaufspunktterminal auf
herkömmliche
Weise arbeiten und Ware-Kasse-Transaktionen verarbeiten, Kreditkartentransaktionen
validieren und Daten mit dem Hostcomputer austauschen.
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Bei
dem in 8 dargestellten
Softwaremodul zeigt ein erster Schritt 150 eine Bestimmung
dahingehend an, ob das Verkaufspunktterminal von der Abkuppeleinheit
Daten empfangen hat, die die Identität eines EAS/ID-Anhängers anzeigen,
der bei der Abkuppeleinheit vorliegt (und vermutlich an einem Handelsartikel
befestigt ist). Wenn vom Verkaufspunktterminal eine derartige Datennachricht
empfangen wird, wird bei Schritt 152 bestimmt, ob die Daten eine
gültige
Identifikationsnummer darstellen, die bekannterweise an einem zum
Verkauf zur Verfügung stehenden
Handelsartikel angebracht ist. Die in Schritt 152 angegebene
Bestimmung kann auf Informationen basieren, die zuvor im Verkaufspunktterminal
gespeichert wurden oder auf die von dem Hostcomputer oder einer
anderen Einrichtung zugegriffen wurde, mit der das Verkaufspunktterminal über ein Datennetz
verbunden ist. Falls sich bei Schritt 152 herausstellt,
daß die
von der Abkuppeleinheit empfangenen Identifikationsdaten eine gültige Transaktion
darstellen, geht das Verkaufspunktterminal zur Verarbeitung einer
Verkaufstransaktion weiter (Schritt 154). Das Verkaufspunktterminal
verarbeitet die Verkaufstransaktion auf herkömmliche Weise, was die Anzeige
von Preis- und Gegenstandsinformationen, Validieren einer Kreditkarte,
Ausdrucken einer Verkaufsquittung und Weiterleiten der Verkaufstransaktion
an den Hostcomputer beinhalten kann.
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Auf
Schritt 154 folgt Schritt 156, bei dem das Verkaufspunktterminal 22 ein
Signal (das „Auslösesignal") an die Abkuppeleinheit 26 sendet,
um anzuzeigen, daß die
Abkuppeleinheit nun den EAS/ID-Anhänger von dem Handelsartikel
lösen sollte.
Nach Schritt 156 kehrt der Prozeß in einer Schleife zurück zu Schritt 150.
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Falls
bei Schritt 152 bestimmt wird, daß die von der Abkuppeleinheit
empfangenen Daten keine gültige
Transaktion darstellen, geht der Prozeß weiter zu Schritt 157.
Bei Schritt 157 wird eine Fehlermeldung erzeugt und der
Prozeß geht
in einer Schleife zurück
zu Schritt 150, ohne der Abkuppeleinheit irgenwelche Anweisungen
zum Entfernen des EAS/ID-Anhängers
vom Handelsartikel zu erteilen.
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Man
kann sehen, daß das
Verkaufspunktterminal eine Steuerung über das Anhängerentfernen ausübt und bewirkt,
daß die
Abkuppeleinheit den Anhänger
nur dann von dem Handelsartikel entfernt, falls die vom Anhäger (über die
Abkuppeleinheit) empfangenen Produktidentifikationsdaten angeben, daß die vorgeschlagene
Transaktion autorisiert ist.
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Falls
bei Schritt 150 von der Abkuppeleinheit kein Anhängeridentifikationssignal
empfangen wurde, geht der Prozeß vom
Schritt 150 weiter zu Schritt 158. Bei Schritt 158 wird
bestimmt, ob von der Tastatur des Verkaufspunktterminals eine Eingabe
empfangen wird, die anzeigt, daß eine
Transaktion durchgeführt
werden soll. Falls dies nicht der Fall ist, kehrt der Prozeß in einer
Schleife einfach zu Schritt 150 zurück. Falls jedoch eine Tastatureingabe
zum Einleiten einer Transaktion empfangen wird, wenn die Abkuppeleinheit kein
Anhänger-ID-Signal übermittelt, folgt
nach Schritt 158 Schritt 160. Bei Schritt 160 wird bestimmt,
ob die über
die Tastatur angeforderte Transaktion von einer Art ist, die bei
Fehlen eines Anhänger-ID-Signals
autorisiert ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird eine Fehlermeldung
erzeugt (Schritt 162) und der Prozeß kehrt in einer Schleife zurück zu Schritt 150,
ohne daß die
vorgeschlagene Transaktion vollzogen wird. Falls sich jedoch bei
Schritt 160 herausstellt, daß die durch die Tastatur eingeleitete Transaktion
ordnungsgemäß stattfinden
kann, ohne daß von
der Abkuppeleinheit ein Anhängeridentifikationssignal
empfangen worden ist (z. B. der Gegenstand keinen EAS-Anhänger erhält oder
der verwendete Anhänger
keine ID-Fähigkeit
enthält),
dann fährt das
Verkaufspunktterminal fort und verarbeitet die Transaktion auf normalem
Wege (Schritt 164).
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Entsprechend
der obigen Erörterung
erwägt die
vorliegende Erfindung eine Kombination aus elektronischer Artikelüberwachungsfunktion
und Produktidentifikationsfunktion in einem System, das entfernbare
und wiederverwendbare harte Anhänger enthält, die
sowohl EAS-Elemente als auch eine RFID-Transponderschaltung integrieren. Zu
weiteren Elementen des Systems zählen
herkömmliche EAS-Erfassungsgeräte, die
an einem oder mehreren Geschäftsausgängen plaziert
sind, eine Abkuppeleinrichtung für
harte Anhänger,
die Daten von dem harten Anhänger
lesen und Daten in diesen schreiben kann und dahingehend wirkt,
den harten Anhänger
nur als Reaktion auf Anweisungen von einem Verkaufspunktterminal
abzukuppeln, mit dem der Abkuppler über einen Datensignalweg verbunden
ist. Das Verkaufspunktterminal arbeitet auf herkömmliche Weise als Teil eines
Datennetzes, das einen Hostcomputer und eine Einzelhandelsinformationsdatenbank
enthält.
Außerdem
interagiert das Verkaufspunktterminal mit der Abkuppeleinheit und empfängt von
der Abkuppeleinheit gelesene Produktidentifikationsinformationen
und steuert Anhängerabkuppelvorgänge durch
die Abkuppeleinheit.
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Das
EAS/Produkt-ID-System der vorliegenden Erfindung fördert den
effizienten Ablauf am Kassentisch. Da die Anhängerabkuppelfunktion und die Produktdateneingabefunktion
in einer einzelnen Einheit integriert sind (die hier offenbarte
Abkuppeleinheit), ist der Verkäufer
der Produktdateneingabe oder dem Strichcodescannen als getrennte
Funktion vom Entfernen des EAS-Anhängers entlastet. Wie am Anfang
der Anmeldung angedeutet wurde, wird außerdem die Sicherheit des EAS-Systems
insgesamt verbessert durch das Verhindern eines falschen oder unautorisierten
Entfernens von EAS-Anhängern durch die
Verwendung der Abkuppeleinheit, indem die Anhängerabkuppeleinheit von dem
Verkaufspunktterminal gesteuert wird.
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Ein
weiterer Vorteil des kombinierten Artikelüberwachungs-/Produktidentifikationssystems,
wie es hier offenbart ist, besteht darin, daß Hauptelemente des Systems
ganz konventionelle Gegenstände sein
können,
und die verbleibenden Elemente können
dargestellt werden, indem an herkömmlichen Gegenständen relativ
begrenzte Modifikationen vorgenommen werden. Insbesondere kann das
EAS-Erfassungsgerät
gegenüber
herkömmlichen
Erfassungsgeräten
völlig
unverändert
sein. Was die harten Anhänger
selbst betrifft, so besteht die einzige erforderliche Modifikation
in der Hinzufügung
eines in sich abgeschlossenen RFID-Chips, der im Anhängerkapselteil
in einem Raum positioniert wird, den er mit herkömmlichen EAS-Markierungselementen
teilt. Am Verkaufspunktterminal braucht eine zusätzliche Programmierung nur
in einem minimalen Ausmaß vorgenommen
zu werden. Vorteilhafterweise erhält das Verkaufspunktterminal
die Produktidentifikationsinformationen im wesentlichen auf die
gleiche Weise von der Anhängerabkuppeleinheit,
wie derartige Informationen von herkömmlichen Strichcodelesegeräten empfangen
werden. Die einzige am Verkaufspunktterminal erforderliche Modifikation
bringt die Installation von Software mit sich, um zu bewirken, daß das Terminal
ein Steuersignal zum Auslösen
der Abkuppeleinheit erzeugt, wenn sich die Transaktion als gültig herausstellt.
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Die
für die
oben offenbarte Abkuppeleinheit erforderlichen Modifikationen sind
im Vergleich zu herkömmlichen
Abkupplern signifikanter, aber nicht übergebührlich umfangreich. Weder das
Gehäuse noch
mechanische bewegliche Teile müssen
auf irgendwelche Weise geändert
werden. Die relativ signifikanten Modifikationen bestehen aus (a)
der Hinzufügung
einer Steuerschaltung, die auf ein Daten- oder Befehlssignal reagiert,
das außerhalb
des Abkuppelmechanismus erzeugt wird, so daß ein Abkuppelvorgang ohne
externe Eingabe nicht automatisch abläuft, wie bei herkömmlichen
Abkuppeleinrichtungen; und (b) der Bereitstellung von Datenlese-
und -schreibschaltungen, die in der Abkuppeleinrichtung integriert
sind, zur Kommunikation mit dem RFID-Transponder des EAS/ID-Anhängers. Diese Modifikationen
kann man erreichen, ohne daß die Abkuppeleinheit
als ganzes wesentlich neugestaltet wird.
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Da
das kombinierte Artikelüberwachungs-/Produktidentifikationssystem
der vorliegenden Erfindung hauptsächlich auf existierenden Geräten und
begrenzten Modifikationen dieser basiert, kann das System ohne weiteres
ohne größere Ausgaben
für die
Installation von neuen Geräten
in die Einzelhandelsabläufe
eingeführt
werden. Wenn das komplette System, wie es hier offenbart wird, angenommen
wird, können
existierende Installationen von EAS-Erfassungsgeräten sowie
jüngst
installierte Verkaufspunktterminals mit einer geringfügigen Softwareaktualisierung
verwendet werden. Herkömmliche
Abkuppeleinheiten und herkömmliche
harte Anhänger
können
ohne weiteres durch die Abkuppeleinheiten und ERS/ID-Anhänger, die
hier offenbart werden, ersetzt werden, um das ganze System gemäß den Grundlagen
der vorliegenden Erfindung in Gang zu setzen.
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Die
vorliegende Erfindung weist eine Vielfalt von Aspekten auf, die,
wenn sie miteinander kombiniert werden, das hier offenbarte komplette
System bilden, doch kann eine Reihe dieser Aspekte getrennt von
anderen verwendet werden. Um ein Beispiel zu nennen: Es ist weder
notwendig, daß die
Abkuppeleinheit eine Datenlese- und -schreibschaltung enthält, noch
daß in
dem EAS-Anhänger
ein RFID-Transponder enthalten ist. Es stimmt mit den Grundlagen
der Erfindung überein,
daß eine
herkömmliche
Anhängerabkuppelvorrichtung
so modifiziert werde, daß sie
auf ein Signal reagiert, das von einem Verkaufspunktterminal oder
einer anderen von der Abkuppelvorrichtung getrennten Einrichtung empfängt. In
einem derartigen Fall kann eine Dateneingabe für das Verkaufspunktterminal
von einem herkömmlichen
Strichcodelesegerät
aus erfolgen, wie dies durchweg bei Einzelhandelsvorgängen erfolgt.
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Eine
Installation gemäß diesem
Aspekt der Erfindung ist in 9 schematisch
dargestellt. 9 zeigt
ein Verkaufspunktterminal 22, das über eine Y-Kabelverbindung
mit einer Abkuppeleinrichtung 26 und einer Strichcodelesekanone 170 verbunden
ist. Bei dem Strichcodelesegerät 170 handelt
es sich bevorzugt um eine herkömmliche
Einrichtung, und auch das Verkaufspunktterminal 22 ist
herkömmlich
und wird von dem Strichcodelesegerät 170 auf übliche Weise
angesteuert, mit der Ausnahme, daß das Verkaufspunktterminal 22 auch
die Abkuppeleinrichtung 26 auslöst, so daß die Vorgänge der Abkuppeleinrichtung 26 durch
das Verkaufspunktterminal 22 gesteuert werden. Die Abkuppeleinrichtung 26 kann gleich
der in 5 sein oder nicht
die Antenne 94 und die Empfangs-/Sendeschaltung 96 aufweisen, weshalb
es ihr an einer etwaigen Kapazität
zum Übertragen
von Produktidentifikationsdaten zum Verkaufspunktterminal 22 mangelt.
Außerdem
müssen die
in der Zeichnung nicht gezeigten, mit der Installation von 9 zu verwendenden harten
Anhänger nicht
den obenerwähnten
RFID-Transponder enthalten und können
somit die gleichen sein wie herkömmliche
harte EAS-Anhänger.
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Beim
Betreiben der Installation von 9 wird
ein an einem Handelsartikel angebrachter harter Anhänger in
dem Aufnahmebereich der Abkuppeleinheit 26 plaziert, und
mit dem Strichcodelesegerät 170 wird
ein Strichcodeetikett gescannt, das getrennt von dem harten Anhänger an
dem Handelsartikel befestigt ist. Als Reaktion auf das Datenlesen
durch das Strichcodelesegerät 170 verarbeitet
das Verkaufspunktterminal 22 eine Verkaufstransaktion und
löst die
Abkuppeleinrichtung 26 aus, daß sie den harten Anhänger öffnet. Wenn
ein ungültiger
Code oder eine andere Unregelmäßigkeit
von dem Verkaufspunktterminal 22 erfaßt wird, dann löst es natürlich die
Abkuppeleinheit 26 nicht zum Entfernen des harten Anhängers aus.
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Das
Artikelüberwachungs-/Produktidentifikationssystem
der 1–8 kann in anderer Hinsicht modifiziert
werden und dennoch Aspekte der Erfindung enthalten. Beispielsweise
kann bei der Abkuppeleinrichtung die oben beschriebene Datenschreibfähigkeit
entfallen, auch wenn die Identifikationsdatenlesefähigkeit
beibehalten wird. Als weitere Alternative, die in 9A dargestellt ist, kann ein Großteil der
oder die ganze Steuerschaltung, die in der Abkuppeleinheit in 5 als integriert gezeigt
ist, in einem separaten Modul 172 vorgesehen sein, das
zwischen der Abkuppeleinheit und dem Verkaufspunktterminal angeschlossen
ist. Wie man aus 9A erkennen
kann, wird das Modul 172 getrennt von einer Abkuppeleinheit 26' bereitgestellt.
Das Modul 172 enthält
Steuer- und Signalschnittstellenschaltungen innerhalb eines Gehäuses getrennt
von und außerhalb
des Gehäuses 82 der
Abkuppeleinheit 26'.
Das Gehäuse
des Moduls 172 ist in 9A bei 173 schematisch
angedeutet. Signalverbindungen sind zwischen dem Steuermodul 172 und
der Antenne 94 in der Abkupplereinheit 26' über einen
Signalport 174 am Gehäuse 82 der
Abkuppeleinheit 26' vorgesehen. Zusätzliche
Signalports 176 und 178 sind außerdem am
Gehäuse 82 der
Abkuppeleinheit 26' vorgesehen. Der
Port 176 befindet sich auf einem Signalweg von dem Anhängererfassungsschalter 86 der
Abkuppeleinheit 26' zum
Steuermodul 172. Der Signalport 178 befindet sich
auf einem Signalweg vom Modul 172 zu einer Motoransteuerschaltung 180 in
der Abkuppeleinheit 26'.
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Obwohl
man in den in den 1, 9 und 9A gezeigten Anordnungen erkennen kann,
daß zwischen
dem Verkaufspunktterminal, der Abkuppeleinheit, dem Strichcodelesegerät (falls
vorhanden) usw. Drahtkommunikationsverbindungen vorgesehen sind,
wird es in Betracht gezogen, einen oder mehrere der Drahtkommunikationskanäle durch
eine oder mehrere Funkdatenverbindungen zu ersetzen.
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Wieder
unter Bezugnahme auf die in Verbindung mit 2 erörterte
Programmiereinheit 40 sei angemerkt, daß die Abkuppeleinheit von 5 so modifiziert werden
kann, daß sie
die Programmiereinheit darstellt, indem die Sonde 88 und
der Motor 90 entfallen und gleichzeitig das Gehäuse 82,
die Antenne 94, die Empfangs-/Sendeschaltung 46 (oder nur
die Sendefähigkeit)
und einige oder alle der RFID-Datenübertragungs-/Empfangs-/Kommunikationsfunktionen
der Steuerschaltung 92 beibehalten werden.
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Obwohl
das Artikelüberwachungs-
und Identifikationssystem der Erfindung oben hauptsächlich in Verbindung
mit dem Umfeld eines Einzelhandelsgeschäfts beschrieben worden ist,
versteht sich, daß die
Erfindung in anderen Umfeldern angewendet werden kann, einschließlich beispielsweise
Lagerhäusern,
Büros und
Krankenhäusern.
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Die
Abkuppel-/Datenleseeinheit ist als eine Modifikation einer bekannten
Einrichtung beschrieben worden, die eine Sonde einführt, um
den Anhänger
von dem Handelsartikel zu lösen.
Es können
jedoch auch andere Arten von Lösemechanismen
verwendet werden, ohne von der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise
kann anstelle des Sondenmechanismus ein Abkuppelmechanismus verwendet werden,
der zum Lösen
einer Kupplung im Anhänger Magnete
einsetzt.
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Es
wird weiter in Betracht gezogen, den Anhängererfassungsschalter 86 (5) der Abkuppeleinheit durch
eine andere Art von Einrichtung zu ersetzen, der die Gegenwart eines
Anhängers
an der Abkuppeleinheit erfaßt.
Eine derartige Einrichtung könnte
ein optischer oder IR-Sensor sein.
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Verschiedene
weitere strukturelle Änderungen
an den beschriebenen Systemen und Vorrichtungen und Modifikationen
an den beschriebenen Praktiken können
eingeführt
werden, ohne von der Erfindung abzuweichen. Es versteht sich dementsprechend,
daß die
besonders offenbarten und gezeigten Ausführungsformen in einem beispielhaften
und nicht in einem begrenzenden Sinne gedacht sind. Der Schutzbereich
der Erfindung wird in den folgenden Ansprüchen dargelegt.